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Innovation und Umwelt 28.04.2015 1 Unterstützung bei der Einführung von Energieaudits, Dennis Binge Innovation und Umwelt 1 Energiemanagementsysteme und Energieaudits für Unternehmen - Anforderungen, Pflichten und Chancen -

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28.04.20151Unterstützung bei der Einführung von Energieaudits, Dennis Binge

Innovation und Umwelt

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Energiemanagementsysteme und Energieaudits für Unternehmen

- Anforderungen, Pflichten und Chancen -

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28.04.20152Unterstützung bei der Einführung von Energieaudits, Dennis Binge

Mehr als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio.

Euro oder eine Jahresbilanzsumme von über 43 Mio. Euro haben.

Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G)

Verpflichtung ein Energieaudit erstmals bis zum 5. Dezember 2015, und wiederkehrend alle vier Jahre.

Befreit von dieser Verpflichtung sind Unternehmen die

• ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder• ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung

(EG) Nr. 1221/2009 (EMAS)

erfolgreich eingeführt haben.

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28.04.20153Unterstützung bei der Einführung von Energieaudits, Dennis Binge

Ein Merkblatt zu Energieaudits liegt derzeit im Entwurf vor und wird in Kürze in seiner Endfassung veröffentlicht.

www.bafa.de

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28.04.20154Unterstützung bei der Einführung von Energieaudits, Dennis Binge

Beratername Beraterfirma BeratersitzOlaf Lühr Lühr 22143 HamburgDr.Manuel Gottschick OCF Consulting 22527 HamburgMichael Wachtel Dipl.-Ing. Michael Wachtel 20257 HamburgDr.Oliver Debus WaCo Wassertechnik Consult GmbH 22605 HamburgAndrea Wahl-Waldmann DEKRA Industrial International GmbH 22419 HamburgLutz Winter Hamburg-Consult 22083 HamburgPhilipp Müller Averdung Ingenieurgesellschaft mbH 22769 HamburgDr.Bruno Lüdemann Dr.Bruno Lüdemann 22041 HamburgJana Wagner Jana Wagner 20259 HamburgRene Landau B.A.U.M. Consult GmbH 20259 HamburgArchitekt Hans-Jörg Peter hh-Energieberatung.de 22359 HamburgIvo Müller Elbe Energie GmbH 20457 HamburgQuelle: BAFA, Stand: 22.04.2015

Die BAFA hält ferner eine Energieauditorenliste zum Download bereit:

In Deutschland derzeit 377 Auditoren gelistet, auf Hamburger Stadtgebiet die folgenden 12:

https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/audit-suche/

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28.04.20155Unterstützung bei der Einführung von Energieaudits, Dennis Binge

Wann gilt die Pflicht zur Durchführung des ersten Energieaudits als erfüllt? Wenn die Durchführung des Energieaudits gem. § 8a EDL-G zwischen

dem 04.12.12 und 05.12.15 erfolgte

Wann gilt die Pflicht zur Durchführung eines Wiederholungsaudits als erfüllt?

Wenn mindestens alle vier Jahre ein weiteres Energieaudit nach Maßgabe von § 8a EDL-G durchgeführt wird.

Und sich die hierbei verwendeten Daten nicht auf einen Zeitraum beziehen, welcher bereits in vorherigen Energieaudits zugrunde gelegt wurde.

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28.04.20156Unterstützung bei der Einführung von Energieaudits, Dennis Binge

Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen sind im ersten Jahr nach dem Stichtag bei der Nachweisführung entlastet.

Diese Unternehmen müssen

1. sich verpflichten ein entsprechendes System einzuführen

2. die hierzu bereits umgesetzten Maßnahmen darstellen

3. die entsprechende Zertifizierung bis Ende 2016 abgeschlossen haben

Zeit zu knapp? Ausweich-Alternative: … die Flucht nach vorne!

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28.04.20157Unterstützung bei der Einführung von Energieaudits, Dennis Binge

Die Energieberater Ihrer Kammern unterstützen Sie:

• Wir kommen in Ihr Unternehmen und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Einsparmöglichkeiten (baulich, technisch, verhaltensbedingt).

• Wir ermitteln das Potenzial zur Senkung Ihrer Energiekosten.

• Wir vermitteln die für Ihr Unternehmen passenden Fördermöglichkeiten

• Wir bringen Sie in Kontakt mit weiteren Experten.

• Wir helfen Ihnen dabei, unternehmenseigene innovative Kräfte zu mobilisieren.

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28.04.20158Unterstützung bei der Einführung von Energieaudits, Dennis Binge

Der EnergieSystemCheck

Der Check wird zu einem Festpreis angeboten.Sie bezahlen davon ein Drittel, den Rest übernehmendie Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt(BSU) und die HanseWerk AG.

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28.04.20159Unterstützung bei der Einführung von Energieaudits, Dennis Binge

Folgende Maßnahmen sind förderfähig:a. Erstzertifizierung eines vollständig eingerichteten Energiemanagementsystems

nach DIN EN ISO 50001

b. Erstzertifizierung eines Energiecontrollings

c. Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie für Energiemanagementsysteme

d. Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme

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28.04.201510Unterstützung bei der Einführung von Energieaudits, Dennis Binge

Die Höhe der Zuwendung beträgt, sofern die Voraussetzungen des Förderprogrammes erfüllt werden:

• bei der Erstzertifizierung nach DIN EN ISO 50001 maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro

• bei der Erstzertifizierung eines Energiecontrollings maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 1.500 Euro

• bei dem Erwerb von Messtechnik maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro

• bei dem Erwerb von Software maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 4.000 Euro

Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist über einen Zeitraum von 36 Monaten auf maximal 20.000 Euro begrenzt.

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28.04.201511Unterstützung bei der Einführung von Energieaudits, Dennis Binge

Nicht antragsberechtigt sind:

a. der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts.

b. Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit 25 % oder mehr beteiligt sind.

c. Kirchen sowie Unternehmen, an denen eine Kirche mit mindestens 25 % beteiligt ist.

d. Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag für die Besondere Ausgleichsregelung gestellt haben und zum Nachweis eines zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystem nach § 64 Absatz 1 Nummer 3 EEG 2014 verpflichtet waren.

e. Unternehmen, die kein KMU sind und denen im Jahr der Antragstellung der Spitzenausgleich gewährt wird.

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28.04.201512Unterstützung bei der Einführung von Energieaudits, Dennis Binge

Nicht antragsberechtigt sind:

f. Unternehmen aus der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei sowie des Steinkohlebergbaus.

g. Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Körperschaften.

h. Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Kommission wegen rechtswidriger Beihilfe nicht nachgekommen sind.

i. Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten. Unternehmen, die im laufenden Jahr sowie den vorausgegangenen zwei Steuerjahren einschließlich der Förderung nach dieser Richtlinie „De-minimis“-Beihilfen in einem Gesamtumfang von mindestens200 000 Euro(im Falle von Unternehmen des Straßentransportsektors: 100 000 Euro) erhalten haben.

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