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Insolvenzanstieg
Hans-J. Conrad
RC Trier-Porta
16.09.02
FaktenHintergründeAussichten
2
28.01.2002 Insolvenzantrag Schneider Industries
seit 10 Jahren rote Zahlen 850 Mitarbeiter
21.03.2002 Insolvenzantrag Philipp Holzmann
237 Mio € Verlust 23000 Arbeitsplätze
02.04.2002 Insolvenzantrag Fairchild-Dornier
4300 Arbeitsplätze
03.04.2002 Insolvenzantrag Herlitz
52 Mio € Verlust 2000 Mitarbeiter
08.04.2002 Insolvenzantrag Kirch-Media
05.07.2002 Insolvenzantrag Babcock-Borsig
Die Nachrichten häufen sich
??.??.2002 MobilCom ??
3
Neben den „grossen“ gibt es in Deutschland
eine Vielzahl von „kleinen“ und „mittleren“ Insolvenzen
- alle 15 Minuten meldet ein Unternehmen Insolvenz an
- pro Tag gehen etwa 1500 Arbeitsplätze verloren
- für 2002 prophezeit BDIU deutlich mehr als 40.000 Firmeninsolvenzen
- zwei Drittel aller Insolvenzen treffen kleine und kleinste Unternehmen
- ca. 25 % mehr als im Vorjahr
- volkswirtschaftlicher Schaden in Höhe von 45 Mrd. Euro
4
Vom 01.01. – 31.03.2002 gab es im Bereich Trier 19 Insolvenzen,das sind 7 mehr als im Vorjahr = + 58 %
weiterhin hohe Zuwächse
2001 gingen im Raum Trier bei 97 Insolvenzen1.125 Arbeitsplätze direkt verloren
Mit durchschnittlich 11,6 Arbeitsplätzen Verlust pro Insolvenz
Insolvenzen sind vor allem ein Mittelstandsproblem
Bereich Trier
5
39.700 Insolvenzen
18.500 Unternehmensinsolvenzen 9.900 Verbraucherinsolvenzen
134.000 Arbeitsplätze betroffen
24 Mrd. € offene Forderungen
1. Halbjahr 2002 in Deutschland
6
Entwicklung der Insolvenzen
05000
100001500020000250003000035000400004500050000
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002
27828 26600 27900 32400 42500 gesch.Firmeninsolvenzen
Gesamtzahl der Insolvenzen
7
Im europäischen Vergleich des Jahres 2001
kommen auf je 10.000 Unternehmen
Frankreich 132Deutschland 112Schweiz 95Finnland 93Dänemark 83Schweden 79Norwegen 52Niederlande 47Grossbritannien 27 Insolvenzen
8
1997 1998 1999 2000 2001
554000 501000 471000 448000 503000
348000 313000 291000 290000 330000
206000 188000 180000 158000 173000
Westdeutschland
Ostdeutschland
Arbeitsplatzverluste durch Insolvenzen
9
Inzwischen sind aber vermehrt auch
traditionelle Betriebe betroffen
Schätzungsweise 13 Mio. Privathaushaltesind überschuldet
Mehr als 50 % der insolventen Firmen
waren bisher jünger als 3 Jahre
Verbraucher melden vermehrt Insolvenz an
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- rückläufige Konjunktur mit Ausnahme des Exports die letzten 3 Quartale negatives Wi- Wachstum in D
vor allem auf dem Binnenmarkt neun letzte Monate im Textil-EH mit Umsatzrückgängen 8000 Insolvenzen u. 25.000 Firmenschliessungen in 2002 erwartet HDE in den ersten 7 Monaten 2002 wurden 11,4 Mrd. € weniger im Handel ausgegeben
- kaum staatliche oder kommunale Investitionen
- stetig wachsende Kostenbelastung hohe Lohnabschlüsse in 2002 globale Arbeitsverlagerungen Konzentrationsprozesse
- strukturelle Veränderungen
- demografische Veränderungen
Wirtschaftliche Hintergründe I
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Wirtschaftliche Hintergründe II
- starre Arbeitsmarktverhältnisse Beschäftigungsimpuls in den USA bei 0,3 % Wachstum, in D benötigen wir 2,5 % Wachstum
-„Eigendynamik“ der Insolvenzen
- Zunahme der betrügerischen Insolvenzen
- geringe Eigenkapitalausstattung der Firmen
- Fehler im Management
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Eigenkapitalquote 2001 im int. Vergleich
05
101520253035404550
B GB S P N USA J F NL
Die Eigenkapitalquote deutscher Mittelstandsbetriebe liegt bei einem
Drittel der westdeutschen und der Hälfte der ostdeutschen Betriebe
unter 10 Prozent, einzelne Baubetriebe im Osten bei 1,5 %
D
16. Platz
FIN E DK IRL CAN I CH
13
Netto – Umsatzrendite im int. Vergleich
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
FIN S NL N P USA F B A
D
16. Platz
E CH I DK IRL CAN GB J
10 – jährige Staatsanleihe der EWU07/2002 eine Verzinsung von 4,81 %
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- auf Veränderungen am Markt wird nicht oder nur zögernd und meist zu spät reagiert
- Verlustquellen werden nicht konsequent beseitigt
- Personalabbau nicht ( kurzfristig ) möglich
- langfristig bluten die Firmen aus
- schliesslich werden meist zu spät - externe Beratung gesucht- das Gespräch mit Gläubigern und Banken geführt- Möglichkeit eines aussergerichtlichen Vergleichs wird versäumt
Leidensweg
- letztendlich wird oft das Ende abgewartet
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Aussergerichtliche Einigung
Schuldner unterschätzt die Möglichkeiten
Schuldner scheut die vermeintliche negative Öffentlichkeitswirkung
Gespräch mit den Gläubigern findet stattes kommt zu keiner Einigung
Zwischen Gläubigern und Schuldner über einen Forderungsverzicht( nicht selten über 50% ) und Klärung der Tilgungsmodalitäten
Vorteil : keine negative Öffentlichkeitswirkung
Keine aussergerichtliche Einigung
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Insolvenzordnung ( InsO )
Ziel :
Reduzierung der „Pleiten“,
d.h. Fortführung (fast) zahlungsunfähiger Unternehmen
und Erleichterung des Neuanfangs gescheiterter Firmen,
denn bisher führte die Zahlungsunfähigkeit
in 90% aller Fälle zum Konkurs, zur „Abwicklung“
Seit 1999 gilt eine einheitliche neue Insolvenzordnung ( InsO )
sie löst die westdeutsche Konkurs- und Vergleichsordnung von 1995
sowie die ostdeutsche Gesamtvollstreckungsordnung von 1991 ab
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- Überschuldung (juristische Personen) Das Vermögen des Schuldners (Liquidationswerte) deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr und eine Fortführungsprognose ist negativ
- kann über das Vermögen jeder natürlichen und juristischen Person eröffnet werden
Insolvenzgrund
- Zahlungsunfähigkeit Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.
- drohende Zahlungsunfähigkeit Wenn in einem Prognosezeitraum von mindestens sechs Monaten anhand eines Finanzplans zu einem bestimmten Zeitpunkt die Zahlungsunfähigkeit überwiegend wahrscheinlich ist
Insolvenzverfahren
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- Gläubiger mit berechtigtem Interesse
- Schuldner ( GmbH spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit )
Antragsteller
Strafrechtliche Folgen für den Schuldner
FreiheitsstrafeUnterlassung der Anzeige der Zahlungsunfähigkeit bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe
fahrlässig bis zu 1 Jahr
Vermögenwird beiseite geschafft,verheimlicht, vernichtet bis zu 5 Jahre
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Insolvenzgericht (Amtsgericht)
- Eröffnung / Ablehnung des InsolvenzverfahrensDeckung des Verfahrenskosten ja : Insolvenzeröffnungsbeschluss mit Berichts- und Prüfungstermin
Nein : Juristische Personen : Auflösung , natürliche Personen Eintragung im Schuldnerverzeichnis
- Auswahl und Bestellung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters Spezialist oder der Schuldner unter Aufsicht des Gerichts (Sachwalter)
- Beaufsichtigung des Insolvenzverwalters
- Einberufung der Gläubigerversammlung
- Durchführung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens
zur Durchführung der neuen InsO zusätzlich 500 Richter und 1.200 Rechtspfleger
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Deutschlands-VorzeigeInsolvenzverwalter
Standort Heidelbergüber 70 Mitarbeiterplus freie Spezialisten
Dr. Jobst Wellensiek
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InsolvenzverwalterIst der Bevollmächtigte zur Durchführung des Insolvenzverfahrensneutrale natürliche und geschäftskundige Person, d.h. sie muss Kenntnisseim juristischen und wirtschaftlichen Bereich vorweisen können
Wird vom Amtgericht aus „Spezialisten“-Liste berufenGläubiger können auf Gläubigerversammlung anderen Insolvenzverwalter wählen
Spätestens 3 Monate nach Eröffnung des Verfahrens berichtet er über die finanzielleSituation des Unternehmens, Gläubigerversammlung entscheidet Sanierung / Liquidierung
Legt Insolvenzplan für Sanierung vor , Gläubiger und Schuldner müssen zustimmen
Ins Verw. darf selbst verwerten, haftet für Verbindlichkeiten aus Betriebsfortführungund Minderung der Konkursmasse bis 3 Jahre nach Ende des Verfahrens
Vergütung bestimmt sich aus dem Wert der Insolvenzmasse z.Zt. der Beendigung des Verf.Wird vom InsGericht festgelegt; Verwertungserlös 4%, Versteigerung 5 %, Ust. 16 %
Weiterführung des Betriebes nicht endlos
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Verfahren 2001/2002 Teil 1 - Juristische Personen, Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit Brand, Oliver, RA HNA AG 23 IN 2/02 27.03.2002 Brauer, Hans Albrecht, RA rule baumanagement GmbH 23 I 22/02 09.04.2002 Frosch, Christine, Rain Garanthaus Vertriebsgesellschaft mbH 23 IN 14/02 21.01.2002 Peter Barz Bedachungs-GmbH, Industriepark 23 IN 67/02 01.07.2002 Görgen, Kilian, RA indoorlandscaping Schmidt & Schröder GmbH 23 108/02 09.08.2002 Leich, Alexander, RA Hochwald-Drahtwerk GmbH 23 IN 98/02 31.07.2002 Schmidt, Dr. Dr. Thomas, RA Gabriel'' Zahntechnik GmbH 23 IN 1/2 01.02.2002 FAKRA Fahrzeug- und Kranhandelsgesellschaft mbH 23 IN 28/02 05.03.2002 Schlicker KG 23 IN 38/02 28.03.2002 CDN Naturstammhaus GmbH 23 IN 26/02 28.03.2002 Exclusive Log Homes GmbH und Hans-Joachim Hamm in GbR 23 IN 60/02 ATS Feriendorf- und Hotelbetriebsgesellschaft Scheidegg mbH 23 IN 61/02 05.06.2002 Schmitt, Hermann, RA Gebr. Haack GmbH & Co. KG 23 IN 45/02 30.04.2002 Seibel, Bernhard C., RA Trigefa - Fahrzeugbau GmbH 23 IN 105/01 01.03.2002 Feldmann GmbH Bauunternehmung, Ing.-Hochbau 23 IN 35/02 30.04.2002 H & B Hähnchengrill GmbH 23 IN 58/02 26.06.2002 Sport Friedländer OHG 23 IN 86/02 29.07.2002 Moselstahlwerk GmbH 23 IN 97/02 01.08.2002Wunderlich, Jörg A., RA HK Design GmbH 23 IN 47/02 02.05.2002 Benz GmbH 23 IN 109/02 07.08.2002 Teil 2 - Natürliche PersonenBrand, Oliver, RA Hogen, Michael 23 IN 96/01 21.12.2001 Arnold, Joachim 23 IN 94/0105.02.2002 Schirra, Stephan 23 IN 23/02 19.02.2002 Reger, Jürgen Nikolaus 23 IN 27/02 15.03.2002
Eingangsseite Insolvenzverfahren AG Trier
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Insolvenzplan
anstelle von Vergleich und Zwangsvergleich
eröffnet über deren Möglichkeiten hinaus einen universellen Rahmen für eine privat autonome Insolvenzbewältigung zwischen Schuldner und Gläubigern
Schuldner kann ihn mit dem Antrag auf Insolvenzeröffnung einreichenInsolvenzverwalter muss ihn im Auftrag der Gläubigerversammlung inangemessener Zeit vorlegen
Sanierungskonzept mit dem Ziel der Fortführung des Unternehmens
Darstellender Teil
Gestaltender Teil u.a. über die Rechte der absonderungsberechtigten Gläubiger
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UnternehmenEinzelunternehmen,Personen-, Kap.Gesellschaftist zahlungsunfähig oder überschuldet
Natürliche PersonEinzelunternehmer, pers. haftender Gesellschafter, Verbraucherist zahlungsunfähig
Ausgangslage
Prinzip
Vergleichen
Neues UnternehmenFührt den Betrieb (teilweise) fortAltschulden gehen nicht über, oft Teile der Mitarbeiter
Entschulden
Vorschlag eines Insolvenzplansmit Geschäftskonzept, Teilverzicht der Gläubiger und Tilgungsmodalitäten
Übertragende SanierungVerkauf von Firmenvermögen(keine Anteile) an eine neue Gesellschaft
Beantragung einer RestschuldbefreiungAbtretung der pfändbaren Einkünfte der nächsten 6 Jahre an einen Treuhänder
Effekt
Altes Unternehmen führt Betrieb(teilweise ) fortForderungsverzicht wird nach Erfüllung der Pflichten aus Insolvenz-Plan endgültig
Verkaufen
Neustart unter alter oder anderer Firmierung möglich,Befreiung von allen Schulden
3 Wege zum Neustart ohne Schulden
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ermöglichen eine noch günstigere Gestaltungfür den Schuldner
- Verkürzung des Zeitraums bis zur Befreiung von Restschulden von 7 auf 6 Jahre
- Stundung der VerfahrenskostenDurchführung von Verfahren, die früher wegen fehlender Masse abgelehnt wurden
§ Nachbesserungen in der InsO zum 01.01.2002
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Natürliche Personen können nach 6 Jahren schuldenfrei sein
- Insolvenzverfahren eröffnet und nicht wieder eingestellt sein- Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden- Erklärung über die Abtretung der pfändbaren Forderungen an einen Treuhänder für die Zeit von 6 Jahren nach Ende des Verf.- es darf kein Ausschlussgrund vorliegen- während der Laufzeit der Abtretungserklärung muss der Schuldner die aufgeführten Obliegenheiten einhalten (Wohlverhaltungsperiode)
RestschuldbefreiungNach dem früheren Konkursrecht wurde der Ausschluss des Gemeinschuldnersaus der Wettbewerbsgesellschaft durch den Konkurs fixiert, auch junge Gemeinschuldnerwurden bis an ihr Lebensende von Konkursgläubigern verfolgt;bei juristischen Personen stirbt mit dem Konkurs auch der Gemeinschuldner
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Steigerungsquote zum 1. Quartal 2001 : über 500 %
Von 8.694 regulären Insolvenzverfahren,die im ersten Quartal 2002 eröffnet wurden,entfallen 6.008 auf Einzelpersonen,also Unternehmer und Gesellschafter,für die ein Insolvenzverfahren nur Sinn macht,wenn sie eine Restschuldbefreiung anstreben.
Folge der Erleichterungen
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Verbraucherinsolvenzverfahren
Schuldner schildert im Antrag persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Bescheinigung über die gescheiterten Versuche, während der letzten 6 Monatemit den Gläubigern eine Einigung über einen Schuldenbereinigungsplan zu erzielen
Ab 01.01.2002 grundsätzlich natürliche Person, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat
Selbständiger, wenn seine Vermögensverhältnisse überschaubar ( < 20 Gläubiger )und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen vorliegen
Das Gericht kann der Restschuldbefreiung ohne Zustimmung der Gläubiger zustimmen,das bedeutet u.a., dass eine zu risikoreiche Gewährung von Konsumentenkrediten auf die Gläubiger zurückfällt
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Schuldenbereinigungsplan
Beim Antrag zur Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrensbeifügen
Gläubiger- uns Schuldnerinteressen berücksichtigender Vorschlagdes Schuldners über die Verteilung seines ihm in nächsten Jahrenzur Verfügung stehenden Einkommens und Vermögens
Keine Mindestanforderungen
„Null-Plan“keine Abtragung der den Gläubigern gegenüber bestehendenVerbindlichkeiten
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„Wer rechtzeitig überlegt und plant, was erhaltenswert ist,kann besonders mit der neuen Insolvenzordnung länger leben,wenn er den richtigen Insolvenzverwalter an seiner Seite hat.“( Ludger Westrich, InsVerw. )
AussichtenZahl der Insolvenzen wird auf einem hohen Niveau bleiben- keine nennenswerten Wachstumsimpulse zu erwarten- neben insolvenzbedingtem auch massiver Stellenabbau vor allem in der Grossindustrie u. Banken- Eigenkapitalschwächung setzt sich fort, deshalb wird die Reaktionszeit immer kürzer- mit der „gezielteren“ Kreditvergabe ( Basel II ) werden Insolvenzen zunächst beschleunigt- Bemühen um Transparenz und Kontrolle führt erst verspätet zu Fortschritten
Zahl der Verbraucherinsolvenzen wird zunehmen
InsO 1999 schafft auch Gestaltungsmöglichkeiten,insb. im Fall der drohenden Zahlungsunfähigkeit
Volkswirtschaftliche Schaden bleibt auch bei Schuldenbefreiung
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Nach einer starken
Insolvenzphase
folgt immer
ein Aufschwung
These ohne Prognosewert :