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Insolvenzanstieg Hans-J. Conrad RC Trier- Porta 16.09.02 Fakten Hintergründe Aussichten

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Insolvenzanstieg

Hans-J. Conrad

RC Trier-Porta

16.09.02

FaktenHintergründeAussichten

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28.01.2002 Insolvenzantrag Schneider Industries

seit 10 Jahren rote Zahlen 850 Mitarbeiter

21.03.2002 Insolvenzantrag Philipp Holzmann

237 Mio € Verlust 23000 Arbeitsplätze

02.04.2002 Insolvenzantrag Fairchild-Dornier

4300 Arbeitsplätze

03.04.2002 Insolvenzantrag Herlitz

52 Mio € Verlust 2000 Mitarbeiter

08.04.2002 Insolvenzantrag Kirch-Media

05.07.2002 Insolvenzantrag Babcock-Borsig

Die Nachrichten häufen sich

??.??.2002 MobilCom ??

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Neben den „grossen“ gibt es in Deutschland

eine Vielzahl von „kleinen“ und „mittleren“ Insolvenzen

- alle 15 Minuten meldet ein Unternehmen Insolvenz an

- pro Tag gehen etwa 1500 Arbeitsplätze verloren

- für 2002 prophezeit BDIU deutlich mehr als 40.000 Firmeninsolvenzen

- zwei Drittel aller Insolvenzen treffen kleine und kleinste Unternehmen

- ca. 25 % mehr als im Vorjahr

- volkswirtschaftlicher Schaden in Höhe von 45 Mrd. Euro

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Vom 01.01. – 31.03.2002 gab es im Bereich Trier 19 Insolvenzen,das sind 7 mehr als im Vorjahr = + 58 %

weiterhin hohe Zuwächse

2001 gingen im Raum Trier bei 97 Insolvenzen1.125 Arbeitsplätze direkt verloren

Mit durchschnittlich 11,6 Arbeitsplätzen Verlust pro Insolvenz

Insolvenzen sind vor allem ein Mittelstandsproblem

Bereich Trier

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39.700 Insolvenzen

18.500 Unternehmensinsolvenzen 9.900 Verbraucherinsolvenzen

134.000 Arbeitsplätze betroffen

24 Mrd. € offene Forderungen

1. Halbjahr 2002 in Deutschland

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Entwicklung der Insolvenzen

05000

100001500020000250003000035000400004500050000

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002

27828 26600 27900 32400 42500 gesch.Firmeninsolvenzen

Gesamtzahl der Insolvenzen

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Im europäischen Vergleich des Jahres 2001

kommen auf je 10.000 Unternehmen

Frankreich 132Deutschland 112Schweiz 95Finnland 93Dänemark 83Schweden 79Norwegen 52Niederlande 47Grossbritannien 27 Insolvenzen

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1997 1998 1999 2000 2001

554000 501000 471000 448000 503000

348000 313000 291000 290000 330000

206000 188000 180000 158000 173000

Westdeutschland

Ostdeutschland

Arbeitsplatzverluste durch Insolvenzen

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Inzwischen sind aber vermehrt auch

traditionelle Betriebe betroffen

Schätzungsweise 13 Mio. Privathaushaltesind überschuldet

Mehr als 50 % der insolventen Firmen

waren bisher jünger als 3 Jahre

Verbraucher melden vermehrt Insolvenz an

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- rückläufige Konjunktur mit Ausnahme des Exports die letzten 3 Quartale negatives Wi- Wachstum in D

vor allem auf dem Binnenmarkt neun letzte Monate im Textil-EH mit Umsatzrückgängen 8000 Insolvenzen u. 25.000 Firmenschliessungen in 2002 erwartet HDE in den ersten 7 Monaten 2002 wurden 11,4 Mrd. € weniger im Handel ausgegeben

- kaum staatliche oder kommunale Investitionen

- stetig wachsende Kostenbelastung hohe Lohnabschlüsse in 2002 globale Arbeitsverlagerungen Konzentrationsprozesse

- strukturelle Veränderungen

- demografische Veränderungen

Wirtschaftliche Hintergründe I

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Wirtschaftliche Hintergründe II

- starre Arbeitsmarktverhältnisse Beschäftigungsimpuls in den USA bei 0,3 % Wachstum, in D benötigen wir 2,5 % Wachstum

-„Eigendynamik“ der Insolvenzen

- Zunahme der betrügerischen Insolvenzen

- geringe Eigenkapitalausstattung der Firmen

- Fehler im Management

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Eigenkapitalquote 2001 im int. Vergleich

05

101520253035404550

B GB S P N USA J F NL

Die Eigenkapitalquote deutscher Mittelstandsbetriebe liegt bei einem

Drittel der westdeutschen und der Hälfte der ostdeutschen Betriebe

unter 10 Prozent, einzelne Baubetriebe im Osten bei 1,5 %

D

16. Platz

FIN E DK IRL CAN I CH

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Netto – Umsatzrendite im int. Vergleich

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

FIN S NL N P USA F B A

D

16. Platz

E CH I DK IRL CAN GB J

10 – jährige Staatsanleihe der EWU07/2002 eine Verzinsung von 4,81 %

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- auf Veränderungen am Markt wird nicht oder nur zögernd und meist zu spät reagiert

- Verlustquellen werden nicht konsequent beseitigt

- Personalabbau nicht ( kurzfristig ) möglich

- langfristig bluten die Firmen aus

- schliesslich werden meist zu spät - externe Beratung gesucht- das Gespräch mit Gläubigern und Banken geführt- Möglichkeit eines aussergerichtlichen Vergleichs wird versäumt

Leidensweg

- letztendlich wird oft das Ende abgewartet

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Aussergerichtliche Einigung

Schuldner unterschätzt die Möglichkeiten

Schuldner scheut die vermeintliche negative Öffentlichkeitswirkung

Gespräch mit den Gläubigern findet stattes kommt zu keiner Einigung

Zwischen Gläubigern und Schuldner über einen Forderungsverzicht( nicht selten über 50% ) und Klärung der Tilgungsmodalitäten

Vorteil : keine negative Öffentlichkeitswirkung

Keine aussergerichtliche Einigung

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Insolvenzordnung ( InsO )

Ziel :

Reduzierung der „Pleiten“,

d.h. Fortführung (fast) zahlungsunfähiger Unternehmen

und Erleichterung des Neuanfangs gescheiterter Firmen,

denn bisher führte die Zahlungsunfähigkeit

in 90% aller Fälle zum Konkurs, zur „Abwicklung“

Seit 1999 gilt eine einheitliche neue Insolvenzordnung ( InsO )

sie löst die westdeutsche Konkurs- und Vergleichsordnung von 1995

sowie die ostdeutsche Gesamtvollstreckungsordnung von 1991 ab

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- Überschuldung (juristische Personen) Das Vermögen des Schuldners (Liquidationswerte) deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr und eine Fortführungsprognose ist negativ

- kann über das Vermögen jeder natürlichen und juristischen Person eröffnet werden

Insolvenzgrund

- Zahlungsunfähigkeit Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.

- drohende Zahlungsunfähigkeit Wenn in einem Prognosezeitraum von mindestens sechs Monaten anhand eines Finanzplans zu einem bestimmten Zeitpunkt die Zahlungsunfähigkeit überwiegend wahrscheinlich ist

Insolvenzverfahren

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- Gläubiger mit berechtigtem Interesse

- Schuldner ( GmbH spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit )

Antragsteller

Strafrechtliche Folgen für den Schuldner

FreiheitsstrafeUnterlassung der Anzeige der Zahlungsunfähigkeit bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe

fahrlässig bis zu 1 Jahr

Vermögenwird beiseite geschafft,verheimlicht, vernichtet bis zu 5 Jahre

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Insolvenzgericht (Amtsgericht)

- Eröffnung / Ablehnung des InsolvenzverfahrensDeckung des Verfahrenskosten ja : Insolvenzeröffnungsbeschluss mit Berichts- und Prüfungstermin

Nein : Juristische Personen : Auflösung , natürliche Personen Eintragung im Schuldnerverzeichnis

- Auswahl und Bestellung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters Spezialist oder der Schuldner unter Aufsicht des Gerichts (Sachwalter)

- Beaufsichtigung des Insolvenzverwalters

- Einberufung der Gläubigerversammlung

- Durchführung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens

zur Durchführung der neuen InsO zusätzlich 500 Richter und 1.200 Rechtspfleger

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Deutschlands-VorzeigeInsolvenzverwalter

Standort Heidelbergüber 70 Mitarbeiterplus freie Spezialisten

Dr. Jobst Wellensiek

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InsolvenzverwalterIst der Bevollmächtigte zur Durchführung des Insolvenzverfahrensneutrale natürliche und geschäftskundige Person, d.h. sie muss Kenntnisseim juristischen und wirtschaftlichen Bereich vorweisen können

Wird vom Amtgericht aus „Spezialisten“-Liste berufenGläubiger können auf Gläubigerversammlung anderen Insolvenzverwalter wählen

Spätestens 3 Monate nach Eröffnung des Verfahrens berichtet er über die finanzielleSituation des Unternehmens, Gläubigerversammlung entscheidet Sanierung / Liquidierung

Legt Insolvenzplan für Sanierung vor , Gläubiger und Schuldner müssen zustimmen

Ins Verw. darf selbst verwerten, haftet für Verbindlichkeiten aus Betriebsfortführungund Minderung der Konkursmasse bis 3 Jahre nach Ende des Verfahrens

Vergütung bestimmt sich aus dem Wert der Insolvenzmasse z.Zt. der Beendigung des Verf.Wird vom InsGericht festgelegt; Verwertungserlös 4%, Versteigerung 5 %, Ust. 16 %

Weiterführung des Betriebes nicht endlos

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Verfahren 2001/2002 Teil 1 - Juristische Personen, Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit Brand, Oliver, RA HNA AG 23 IN 2/02 27.03.2002 Brauer, Hans Albrecht, RA rule baumanagement GmbH 23 I 22/02 09.04.2002 Frosch, Christine, Rain Garanthaus Vertriebsgesellschaft mbH 23 IN 14/02 21.01.2002 Peter Barz Bedachungs-GmbH, Industriepark 23 IN 67/02 01.07.2002 Görgen, Kilian, RA indoorlandscaping Schmidt & Schröder GmbH 23 108/02 09.08.2002 Leich, Alexander, RA Hochwald-Drahtwerk GmbH 23 IN 98/02 31.07.2002 Schmidt, Dr. Dr. Thomas, RA Gabriel'' Zahntechnik GmbH 23 IN 1/2 01.02.2002 FAKRA Fahrzeug- und Kranhandelsgesellschaft mbH 23 IN 28/02 05.03.2002 Schlicker KG 23 IN 38/02 28.03.2002 CDN Naturstammhaus GmbH 23 IN 26/02 28.03.2002 Exclusive Log Homes GmbH und Hans-Joachim Hamm in GbR 23 IN 60/02 ATS Feriendorf- und Hotelbetriebsgesellschaft Scheidegg mbH 23 IN 61/02 05.06.2002 Schmitt, Hermann, RA Gebr. Haack GmbH & Co. KG 23 IN 45/02 30.04.2002 Seibel, Bernhard C., RA Trigefa - Fahrzeugbau GmbH 23 IN 105/01 01.03.2002 Feldmann GmbH Bauunternehmung, Ing.-Hochbau 23 IN 35/02 30.04.2002 H & B Hähnchengrill GmbH 23 IN 58/02 26.06.2002 Sport Friedländer OHG 23 IN 86/02 29.07.2002 Moselstahlwerk GmbH 23 IN 97/02 01.08.2002Wunderlich, Jörg A., RA HK Design GmbH 23 IN 47/02 02.05.2002 Benz GmbH 23 IN 109/02 07.08.2002 Teil 2 - Natürliche PersonenBrand, Oliver, RA Hogen, Michael 23 IN 96/01 21.12.2001 Arnold, Joachim 23 IN 94/0105.02.2002 Schirra, Stephan 23 IN 23/02 19.02.2002 Reger, Jürgen Nikolaus 23 IN 27/02 15.03.2002

Eingangsseite Insolvenzverfahren AG Trier

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Insolvenzplan

anstelle von Vergleich und Zwangsvergleich

eröffnet über deren Möglichkeiten hinaus einen universellen Rahmen für eine privat autonome Insolvenzbewältigung zwischen Schuldner und Gläubigern

Schuldner kann ihn mit dem Antrag auf Insolvenzeröffnung einreichenInsolvenzverwalter muss ihn im Auftrag der Gläubigerversammlung inangemessener Zeit vorlegen

Sanierungskonzept mit dem Ziel der Fortführung des Unternehmens

Darstellender Teil

Gestaltender Teil u.a. über die Rechte der absonderungsberechtigten Gläubiger

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UnternehmenEinzelunternehmen,Personen-, Kap.Gesellschaftist zahlungsunfähig oder überschuldet

Natürliche PersonEinzelunternehmer, pers. haftender Gesellschafter, Verbraucherist zahlungsunfähig

Ausgangslage

Prinzip

Vergleichen

Neues UnternehmenFührt den Betrieb (teilweise) fortAltschulden gehen nicht über, oft Teile der Mitarbeiter

Entschulden

Vorschlag eines Insolvenzplansmit Geschäftskonzept, Teilverzicht der Gläubiger und Tilgungsmodalitäten

Übertragende SanierungVerkauf von Firmenvermögen(keine Anteile) an eine neue Gesellschaft

Beantragung einer RestschuldbefreiungAbtretung der pfändbaren Einkünfte der nächsten 6 Jahre an einen Treuhänder

Effekt

Altes Unternehmen führt Betrieb(teilweise ) fortForderungsverzicht wird nach Erfüllung der Pflichten aus Insolvenz-Plan endgültig

Verkaufen

Neustart unter alter oder anderer Firmierung möglich,Befreiung von allen Schulden

3 Wege zum Neustart ohne Schulden

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ermöglichen eine noch günstigere Gestaltungfür den Schuldner

- Verkürzung des Zeitraums bis zur Befreiung von Restschulden von 7 auf 6 Jahre

- Stundung der VerfahrenskostenDurchführung von Verfahren, die früher wegen fehlender Masse abgelehnt wurden

§ Nachbesserungen in der InsO zum 01.01.2002

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Natürliche Personen können nach 6 Jahren schuldenfrei sein

- Insolvenzverfahren eröffnet und nicht wieder eingestellt sein- Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden- Erklärung über die Abtretung der pfändbaren Forderungen an einen Treuhänder für die Zeit von 6 Jahren nach Ende des Verf.- es darf kein Ausschlussgrund vorliegen- während der Laufzeit der Abtretungserklärung muss der Schuldner die aufgeführten Obliegenheiten einhalten (Wohlverhaltungsperiode)

RestschuldbefreiungNach dem früheren Konkursrecht wurde der Ausschluss des Gemeinschuldnersaus der Wettbewerbsgesellschaft durch den Konkurs fixiert, auch junge Gemeinschuldnerwurden bis an ihr Lebensende von Konkursgläubigern verfolgt;bei juristischen Personen stirbt mit dem Konkurs auch der Gemeinschuldner

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Steigerungsquote zum 1. Quartal 2001 : über 500 %

Von 8.694 regulären Insolvenzverfahren,die im ersten Quartal 2002 eröffnet wurden,entfallen 6.008 auf Einzelpersonen,also Unternehmer und Gesellschafter,für die ein Insolvenzverfahren nur Sinn macht,wenn sie eine Restschuldbefreiung anstreben.

Folge der Erleichterungen

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Verbraucherinsolvenzverfahren

Schuldner schildert im Antrag persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Bescheinigung über die gescheiterten Versuche, während der letzten 6 Monatemit den Gläubigern eine Einigung über einen Schuldenbereinigungsplan zu erzielen

Ab 01.01.2002 grundsätzlich natürliche Person, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat

Selbständiger, wenn seine Vermögensverhältnisse überschaubar ( < 20 Gläubiger )und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen vorliegen

Das Gericht kann der Restschuldbefreiung ohne Zustimmung der Gläubiger zustimmen,das bedeutet u.a., dass eine zu risikoreiche Gewährung von Konsumentenkrediten auf die Gläubiger zurückfällt

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Schuldenbereinigungsplan

Beim Antrag zur Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrensbeifügen

Gläubiger- uns Schuldnerinteressen berücksichtigender Vorschlagdes Schuldners über die Verteilung seines ihm in nächsten Jahrenzur Verfügung stehenden Einkommens und Vermögens

Keine Mindestanforderungen

„Null-Plan“keine Abtragung der den Gläubigern gegenüber bestehendenVerbindlichkeiten

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„Wer rechtzeitig überlegt und plant, was erhaltenswert ist,kann besonders mit der neuen Insolvenzordnung länger leben,wenn er den richtigen Insolvenzverwalter an seiner Seite hat.“( Ludger Westrich, InsVerw. )

AussichtenZahl der Insolvenzen wird auf einem hohen Niveau bleiben- keine nennenswerten Wachstumsimpulse zu erwarten- neben insolvenzbedingtem auch massiver Stellenabbau vor allem in der Grossindustrie u. Banken- Eigenkapitalschwächung setzt sich fort, deshalb wird die Reaktionszeit immer kürzer- mit der „gezielteren“ Kreditvergabe ( Basel II ) werden Insolvenzen zunächst beschleunigt- Bemühen um Transparenz und Kontrolle führt erst verspätet zu Fortschritten

Zahl der Verbraucherinsolvenzen wird zunehmen

InsO 1999 schafft auch Gestaltungsmöglichkeiten,insb. im Fall der drohenden Zahlungsunfähigkeit

Volkswirtschaftliche Schaden bleibt auch bei Schuldenbefreiung

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Nach einer starken

Insolvenzphase

folgt immer

ein Aufschwung

These ohne Prognosewert :