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Institut für Bodenkunde - Hamburg€¦ · Filter- und Puffereigenschaften für organische Schadstoffe (AAA2) 64 8.3.3.3 Abbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Stoffumwandlungseigenschaften

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  • Institut für Bodenkunde Universität Hamburg

    Großmaßstäbige

    Bodenfunktionsbewertung

    für Hamburger Böden

    Verfahrensbeschreibung und Begründung

    erstellt von

    Dipl. Geograph B. Hochfeld Dr. A. Gröngröft Prof. Dr. G. Miehlich

    Im Auftrag der

    Behörde für Umwelt und Gesundheit Hamburg

    Bodenschutz/Altlasten

    November 2003

  • Herausgeberin:

    Behörde für Umwelt und Gesundheit Hamburg

    Bodenschutz/Altlasten

    Billstr. 84, 20539 Hamburg

    Ansprechpartner:

    Elisabeth Oechtering, Hans Gabanyi

    Tel. 040/ 428 45 - 2508, -2823

    Fax: 040/ 428 45 - 2482

    Grundlage der Veröffentlichung:

    Gutachten des Institus für Bodenkunde

    der Universität Hamburg,

    A.Gröngröft, B.Hochfeld, G.Miehlich (2003):

    „Großmaßstäbige Bodenfunktionsbewertung

    für Hamburger Böden“

    Internet:

    http://www.boden.hamburg.de/

    Grafik: KAMEKO Design

    Stand: 18.November 2003

  • Inhaltsverzeichnis

    EINFÜHRUNG 1

    TEIL 1: BEWERTUNGSVERFAHREN 3 1 ABGRENZUNG UND UNTERTEILUNG DES ZU BEWERTENDEN

    GEBIETS 3

    2 VERTEILUNG DER BOHRPUNKTE, BOHRTECHNIK UND PARAMETER- UMFANG 4 3 METHODEN DER BODENFUNKTIONSBEWERTUNG 6 3.1 Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen (LRF) 6 3.1.1 Lebensgrundlage für den Menschen (LRF1) 6 3.1.2 Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Bodenorganismen (LRF2) 8 3.2 Bestandteil des Naturhaushalts insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen (BNH) 11 3.2.1 Bestandteil des Wasserkreislaufs (BNH1) 11 3.2.2 Bestandteil des Nährstoffkreislaufs (BNH2) 12 3.3 Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen

    auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere zum Schutz des Grundwassers (AAA) 13

    3.3.1 Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter- und Puffereigenschaften für Schwermetalle (AAA1) 13

    3.3.2 Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter- und Puffereigenschaften für organische Schadstoffe (AAA2) 15

    3.3.3 Abbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Stoffumwandlungseigenschaften (organische Schadstoffe) (AAA3) 17

    3.3.4 Pufferung von Säuren (AAA4) 20 3.4 Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (AF) 22 3.4.1 Archiv der Naturgeschichte (AF1) 22 3.4.2 Archiv der Kulturgeschichte (AF2) 24 3.5 Nutzungsfunktion als Standort für die land- und forstwirtschaftliche

    Nutzung (LPG) 25 3.5.1 Standort für die landwirtschaftliche Nutzung (LPG1) 25 4 INTEGRATION DER BEWERTUNGEN DER TEILFUNKTIONEN

    ZU EINER GESAMTBEWERTUNG 26

    5 BEWERTUNG DER BODENFUNKTIONEN FÜR ZUKÜNFTIGE ZUSTÄNDE (PROGNOSEBEWERTUNG) 29

    6 PARAMETER UND IHRE BESTIMMUNGSMETHODEN 31 ANHANG ZUM VERFAHREN 33

  • TEIL 2: BEGRÜNDUNG ZUM BEWERTUNGSVERFAHREN 37

    7 ANFORDERUNGEN AN EIN BODENBEWERTUNGSVERFAHREN 37 8 DISKUSSION UND BEGRÜNDUNG DES VERFAHRENS 40 8.1 Zum Maßstabs- und Ist-Zustands-Bezug 40 8.2 Zur Gebietserfassung und –aufbereitung 42 8.3 Zu den Bewertungsmethoden 45 8.3.1 Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen

    und Bodenorganismen (LRF) 45 8.3.1.1 Lebensgrundlage für den Menschen (LRF1) 47 8.3.1.2 Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Bodenorganismen (LRF2) 49 8.3.2 Bestandteil des Naturhaushalts insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen (BNH) 55 8.3.2.1 Bestandteil des Wasserkreislaufs (BNH1) 56 8.3.2.2 Bestandteil des Nährstoffkreislaufs (BNH2) 58 8.3.3 Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen

    auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere zum Schutz des Grundwassers (AAA) 61

    8.3.3.1 Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter- und Puffereigenschaften für Schwermetalle (AAA1) 61 8.3.3.2 Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter- und Puffereigenschaften für organische Schadstoffe (AAA2) 64 8.3.3.3 Abbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der

    Stoffumwandlungseigenschaften (organische Schadstoffe) (AAA3) 67 8.3.3.4 Pufferung von Säuren (AAA4) 68 8.3.4 Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (AF) 70 8.3.4.1 Archiv der Naturgeschichte (AF1) 71 8.3.4.2 Archiv der Kulturgeschichte (AF2) 74 8.3.5 Nutzungsfunktion als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung (LFN) 77 8.3.5.1 Standort für die landwirtschaftliche Nutzung (LFN1) 77 8.4 Gesamtbewertung 79 8.5 Prognose 80 9 QUELLEN 83

  • Abkürzungen AAA Funktion "Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen"

    gemäß § 2 BBodSchG AF Funktion "Archiv der Natur- und Kulturgeschichte" gemäß § 2 BBodSchG BNH Funktion "Bestandteil des Naturhaushalts" gemäß § 2 BBodSchG BP Bohrpunkt B-Plan Bebauungsplan BUG Behörde für Umwelt und Gesundheit Hamburg FIS Fachinformationssystem F-Plan Flächennutzungsplan KA4 Bodenkundliche Kartieranleitung 4. Auflage L Bodenart Lehm LPG Landwirtschaftliche Produktionsgruppe (Funktion 3c gemäß § 2 BBodSchG) LRF Funktion "Lebensraum und Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen und

    Bodenorganismen" gemäß § 2 BBodSchG S Bodenart Sand T Bodenart Ton U Bodenart Schluff WS Wertstufe

    Weitere einzeln auftretende Abkürzungen werden direkt im Text erklärt.

  • - 1 -

    Einführung Das vorliegende Verfahren zur Bodenfunktionsbewertung ist die Neufassung des 1999 von GRÖNGRÖFT et al. [1999] entwickelten Bodenbewertungsverfahrens. Ne-ben den bereits 1999 bestehenden Bodenbewertungsverfahren [UMWELTMINISTERI-UM BADEN-WÜRTTEMBERG 1995, SCHRAPS & SCHREY 1997, LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG 1998, LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT 1998, UM-LANDVERBAND FRANKFURT 1998] kamen in anderen Bundesländern weitere hinzu [BAYRISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT 2000, AG-LANDSCHAFTSPLANUNG et al. 2000]. Häufig wurden in diesen bereits bestehende Methoden übernommen und re-gional angepasst, z.T. wurden aber auch neue Methoden entwickelt. Grundsätzlich ist der Stellenwert der Bodenfunktionsbewertung als Element der Planung gestiegen und findet mehr und mehr Einzug in das Planungsgeschehen. An der Notwendigkeit einer fachgerechten Berücksichtigung des Schutzguts Boden neben den anderen Umweltschutzgütern besteht kein Zweifel.

    Die Autoren haben die Diskussion und Entwicklungen um die Bodenfunktionsbewer-tung verfolgt und z.T. mitbestimmt, und legen nun eine angepasste Neufassung des Hamburger Bodenbewertungsverfahrens vor. Neben der Anpassung der Methoden wurde das Verfahren um einen Teil zur Prognosebewertung von Eingriffen sowie um Vorschläge zur Integration der Ergebnisse der Teilfunktionen erweitert. Das Verfah-ren ist wie bisher für eine Maßstabsebene von 1:10.000 und größer konzipiert, also für die Planungsebene konkreter Maßnahmen (B-Plan, UVP). Die Basis für die Neu-fassung sind zu einem erheblichen Teil Arbeiten zum Thema aus der eigenen Ar-beitsgruppe, so einer Machbarkeitsstudie zur Lebensraumfunktion [HOCHFELD et al. 2000], methodischer Arbeiten zur Funktion "Bestandteil des Wasserhaushalts" [DREVES 2002] und zur Pufferung von Säuren [BAASCH 1999, DICKSCHAS 2001], ei-nes umfassenden praxisnahen Vergleichs derzeit bestehender Bodenbewertungs-verfahren [HOCHFELD et al. 2002], praktischer Anwendung des Verfahrens im Ham-burger Raum [FITTSCHEN & GRÖNGRÖFT 1999, DÄUMLING 1999 & 2002, DÄUMLING & GRÖNGRÖFT 2003] sowie intensiver fachlicher Diskussionen im Rahmen zahlreicher Workshops und Fachtagungen.

    Das Verfahren wurde entwickelt, um im Gebiet der Stadt Hamburg im Rahmen raumbeanspruchender Planungen das Schutzgut Boden angemessen berücksichti-gen können. Das Verfahren bezieht sich hierbei insbesondere auf die Bauleitpla-nung (fachliche Abwägung, Eingriffsregelung) und die Umweltverträglichkeitsprü-fung, und ist vom Differenzierungsgrad so konzipiert, dass eine großmaßstäbige, hochauflösende Bewertung möglich ist. Insbesondere wenn von den Planungen Flächen mit potentiell schutzwürdigen Böden [BUG 2003a] betroffen sind, soll eine Bodenfunktionsbewertung auf der Basis dieses Verfahrens durchgeführt werden. Das Verfahren wurde zur Anwendung durch Planungs- und Ingenieurbüros erstellt, wobei bodenkundliche Fachkenntnis vorausgesetzt wird. Dies bezieht sich sowohl auf die im Verfahren vorgesehene Vorerkundung, die Feldarbeit wie auch auf die abschließende Bewertung. Aufgrund nach wie vor bestehender fachlicher Unklarhei-

  • - 2 -

    ten in manchen Verfahrensdetails konnte auf eine Einbeziehung gutachterlicher Einstufungen nicht verzichtet werden, auch dafür wird Fachwissen vorausgesetzt.

    Die Neufassung des Verfahrens ist in zwei Teilen aufgebaut. Im Teil eins wird in möglichst knapper und eindeutiger Form die Anwendung des Verfahrens beschrie-ben. Um die Nutzbarkeit im Anwendungsfall zu erleichtern wird bewusst auf Be-gründungen und Erläuterungen verzichtet. Im zweiten Teil werden grundsätzliche Ziele erläutert und das Verfahren in seinen Details begründet. Dabei wird auch auf noch bestehende Vereinfachungen und methodische Unzulänglichkeiten verwiesen. Dieser Teil ist für Anwender insofern wichtig, als dass er die für die Interpretation der Bodenwertstufen wichtigen Hintergrundinformationen bereit stellt. Bei der An-wendung des Bodenbewertungsverfahrens muss der Begründungsteil daher grund-sätzlich beachtet werden. Ansonsten dient der Teil der Fachöffentlichkeit zum Auf-zeigen offener Fragen und ggf. zur wissenschaftlich notwendigen Weiterentwicklung von Methoden.

  • - 3 -

    Teil 1: Bewertungsverfahren

    1 Abgrenzung und Unterteilung des zu bewertenden Gebiets Die Anwendung des Bewertungsverfahrens erfolgt i.d.R. im Rahmen konkreter Pla-nungen (z.B. B-Plan, UVP), bei denen die Grenzen des Untersuchungsgebietes be-reits durch andere Fachplanungen vorgegeben sind. Zum Teil kann es jedoch fach-lich geboten sein, für die Bodenfunktionsbewertung vom vorgegebenen Planungs-gebiet abweichende Gebietsgrenzen festzulegen. Beispielsweise geht der bodenbe-zogen wirksame Einflussbereich bei der Planung einer Verkehrstrasse über den unmittelbar betroffenen Bereich hinaus, da Stoffemissionen und mögliche Änderun-gen des Wasserhaushalts weiträumige Wirkungen haben können. Die Festlegung des Gesamtraumes, in dem die Bodenfunktionsbewertung durchgeführt werden muss, ist daher als erster Schritt abzustimmen (vgl. § 5 UVPG).

    Im zweiten Schritt muss das Untersuchungsgebiet in Teilflächen untergliedert wer-den. Ziel dieser Aufteilung des Gesamtgebiets in Teilflächen ist die Schaffung mög-lichst homogener Bewertungseinheiten. Im Idealfall hat eine Teilfläche derart homo-gene Eigenschaften, dass die Bewertung aller auf ihr liegender Profilpunkte zu dem gleichen Ergebnis kommt.

    Für die Teilflächenbildung sind Flurstücksgrenzen, Luftbilder, die Biotoptypenkartie-rung (alles digital vorliegend), die Ergebnisse einer Begehung und ggf. weitere In-formationen heranzuziehen

    Die erste Aufteilung des Gesamtgebiets in Teilflächen erfolgt zweckmäßig anhand der Flurstücke. Diese besitz- und nutzungsanzeigenden Flächeneinheiten spiegeln oft auch eine einheitliche Nutzungsgeschichte wider, allerdings können die Flurstü-cke im Einzelfall (z.B. Einzelhaussiedlung) sehr kleinteilig ausfallen. Im folgenden Schritt ist zu prüfen, ob die vorläufigen Teilflächen anhand aktueller Luftbilder und der Biotoptypenkartierung zusammengefasst oder weiter unterteilt werden müssen.

    Eine Zusammenlegung von Flurstücken ist nicht nur für benachbarte, sondern auch für räumlich getrennte Flurstücke möglich. Voraussetzung für die Zusammenlegung ist eine Gleichheit in allen Vorinformationen (Nutzung, Nutzungsgeschichte, Böden, Geologie, Biotoptypen). Da für jede Teilfläche eine Mindestzahl an Bohrpunkten vorgesehen ist, lässt sich durch eine Verringerung der Anzahl der Teilflächen auch der Gesamtaufwand reduzieren. Die Zusammenlegung von Teilflächen ist in jedem Fall fachlich zu begründen.

    Eine Teilung von Flurstücken ist nötig, sobald innerhalb des Flurstücks räumlich ab-grenzbare Inhomogenitäten auftreten, die unterschiedliche Bodenbewertungen er-warten lassen. Dabei sind auch bodenkundliche Vorinformationen (z.B. aus dem Fachinformationssystem Boden der Behörde für Umwelt und Gesundheit Hamburg) zu berücksichtigen.

  • - 4 -

    Für die endgültige Kontrolle und ggf. Anpassung der Teilflächengrenzen ist eine Gebietsbegehung durchzuführen. Im Zweifel kann es dabei hilfreich sein, einzelne Probebohrungen vorzunehmen.

    2 Verteilung der Bohrpunkte, Bohrtechnik und Parame-terumfang Liegen die Teilflächen fest, erfolgt die Festlegung der Bohrpunkte. Hierzu wird zu-nächst in Abhängigkeit von Nutzung und Flächengröße die Anzahl der Bohrpunkte pro Teilfläche bestimmt. Dabei werden die Funktionen in genutzt, wobei die Ergeb-nisse ganzzahlig zu runden sind.

    Nutzung (siehe Biotoptyp) Formel zur Berechnung der Anzahl der Bohrpunkte Acker und Grasacker 0,51BP Fl= + Grünland 0,52BP Fl= + Sonstige Nutzungen 0,53BP Fl= +

    Tab. 1: Nutzungsabhängige Berechnung der Anzahl Bohrpunkte pro Teilfläche. (BP = Anzahl der Bohrpunkte, Fl = Größe der Teilfläche in ha)

    Die Anzahl der Bohrpunkte in Abhängigkeit von Nutzung und Flächengröße ist in Abb. 1 dargestellt.

    0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 00

    1

    2

    3

    4

    5

    6

    S o n s t ig e

    D a u e rg rü n la n d

    A c k e r

    Anz

    ahl d

    er B

    ohrp

    unkt

    e

    F lä c h e n g rö ß e in h a

    Abb. 1: Anzahl der Bohrpunkte in Abhängigkeit von Nutzung und Flächengröße.

  • - 5 -

    Anschließend wird die Lage der Bohrpunkte bestimmt. Dazu wird im Regelfall zu-nächst über das gesamte Planungsgebiet ein Punktraster mit einem Punktabstand von 20 m bei einem Planungsmaßstab von 1:10.000 bzw. von 10 m bei einem Maß-stab ≥ 1:5.000 gelegt. Mit einem Zufallsverfahren wird anschließend für jede Teilflä-che aus den Rasterpunkten die notwendige Anzahl von Bohrpunkten ausgewählt. Ist eine Bohrung an einem bestimmten Punkt nicht möglich, so wird der Bohrpunkt sys-tematisch im Raster verlegt (20 m bzw. 10 m nach Osten, dann im Uhrzeigersinn, also Süden, Westen, Norden).

    Im Rahmen konkreter Planungen ist es i.d.R. so, dass Betretungsgenehmigungen für sämtliche Teilflächen vorliegen, andernfalls müssen diese rechtzeitig eingeholt werden. Ebenso müssen Leitungspläne eingesehen und ggf. Bohrerlaubnisse be-schafft werden.

    Die Erfassung der Bodenmerkmale erfolgt für jeden Bohrpunkt mit bodenkundlichen Standardtechniken (KA4). Hierzu wird mit dem Spaten spatentief aufgegraben und dann mit dem Pürkhauer Bohrstock oder dem Edelmannbohrer ein Bohrkern bis 1 m Tiefe gezogen. Anschließend wird das Bohrloch mit einer Nutenstange bis auf 2 m Tiefe abgeteuft. Proben zur Bestimmung des Anteils organischer Substanz und des pH-Werts werden dem Spateneinstich bzw. Bohrstock entnommen. Flächendaten werden durch Inaugenscheinnahme erhoben und jeweils auf alle Bohrpunkte einer Fläche übertragen. Abschließend wird das Loch verfüllt. Wenn der für die Bewer-tung der Archivfunktion notwendige Bodenaufbau mit dem Bohrstock oder dem E-delmannbohrer nicht sicher angesprochen werden kann, sind einfache Aufgrabun-gen bis maximal 1 m Tiefe anzulegen.

    Der zu erhebende Mindestdatensatz ergibt sich aus den Methoden zur Bewertung der Teilfunktionen. Die zu erfassenden Parameter und die Bestimmungsmethoden sind in Kap. 6 aufgeführt. In Absprache mit der Behörde für Umwelt und Gesundheit Hamburg müssen die Parameter so dokumentiert werden, dass sie in das behör-deninterne Fachinformationssystem Boden der Behörde für Umwelt und Gesundheit Hamburg überführt werden können.

  • - 6 -

    3 Methoden der Bodenfunktionsbewertung

    3.1 Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen (LRF)

    3.1.1 Lebensgrundlage für den Menschen (LRF1)

    Kriterium

    Schadstofffreiheit des Oberbodens

    Eingangsparameter

    Gutachterliche Verdachtseinschätzung, ggf. Schadstoffgehalte nach BBodSchV, Bodenart, Humusgehalt

    Methode

    Für die zu bewertenden Flächen wird zunächst geprüft, ob sich die Besorgnis auf eine schädliche Bodenveränderung durch eine erhöhte Schadstoffbelastung be-gründen lässt. Dieses erfolgt gutachterlich anhand von besorgnisbegründenden Momenten wie Nutzungsgeschichte, Nähe zu Emittenten und Inaugenscheinnahme des Substrats. Außerdem erfolgt ein Abgleich Fachinformationssystem Boden/Altlasten [BUG 2003b].

    Bei begründeter Besorgnis ist eine Analyse der Schadstoffbelastung in Anlehnung an die Vorgaben der BBodSchV durchzuführen, hierbei sind jeweils die aktuellen in der BBodSchV festgeschriebenen Werte und Bestimmungsmethoden maßgeblich.

    Die Bewertung der Teilfläche erfolgt auf der Basis einer Flächenmischprobe, deren Probennahme sich an den Vorgaben der BBodSchV orientiert. Danach soll bei be-gründetem Verdacht auf eine Schadstoffbelastung auf Kinderspielflächen jeweils ei-ne Mischprobe (0-10 cm) aus mind. 15 Einzelproben je 100 m2 gewonnen werden. Bei Nutzgärten wird auf Teilflächen mit Anbau von Nahrungspflanzen je eine Misch-probe (0 bis 30 cm) aus mind. 15 Einzeleinstichen pro Teilfläche gewonnen. Bei al-len übrigen Nutzungen ist, unter der Voraussetzung einer annähernd gleichmäßigen Schadstoffverteilung, "auf Flächen bis 10.000 m2 in der Regel für jeweils 1000 m2, mindestens aber von 3 Teilflächen, eine Mischprobe zu entnehmen. Die Mischprobe ist aus 15 – 25 Einzeleinstichen zu gewinnen. Bei Flächen unter 500 m2 kann auf eine Teilung verzichtet werden. Für Flächen über 10.000 m2 sollen mindestens je-doch 10 Teilflächen beprobt werden" [BBODSCHV 1999].

  • - 7 -

    Die Einstufung der Messwerte erfolgt anhand der Vorsorge- und Prüfwerte der BBodSchV nach Tab. 3.

    Vorsorgewerte Prüfwerte

    Bodenart/ Humusklasse5 nach KA4

    Kinderspiel-flächen

    Wohn- gebiete

    Park- und Frei-zeitanlagen Parameter

    T, o. > h4 L/U S, o. ≤ h4

    Arsen 25 50 125

    Blei 1002 704 40 200 400 1.000

    Cadmium 1,51 13 0,4 10 20 50

    Chrom 100 60 30 200 400 1.000

    Cyanide 50 50 50

    Nickel 701 503 15 70 140 350

    Quecksilber 1 0,5 0,1 10 20 50

    Zink 2001 1503 60

    Aldrin 2 4 10

    Benzo(a)pyren 1 0,3 2 4 10

    DDT 40 80 200 Hexachlor-

    benzol 4 8 20

    HCH-Gemisch 5 10 25 Pentachlor-

    phenol 50 100 250

    PCB 0,1 0,05 2 4 10 1 Bei pH < 6 gelten die Vorsorgewerte für Lehm; 2 Bei pH < 5 gelten die Vorsorgewerte für Lehm 3 Bei pH < 6 gelten die Vorsorgewerte für Sand; 4 Bei pH < 5 gelten die Vorsorgewerte für Sand 5 Humusklasse nur für organische Schadstoffe

    Tab. 3: Einstufung der Messwerte der Schadstoffgehalte in mg/kg Trockenmas-se (Königswasser) gemäß der Vorsorge- und Prüfwerte der BBodSchV.

    Die Zuordnung der Wertstufen ist Tab. 4 zu entnehmen.

    Wertstufe 1 2 3 4 5

    Keine Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung durch Schadstoff-belastung, oder kein Messwert liegt über den Vorsor-gewerten

    Mindestens ein Messwert liegt über den Vorsor-gewerten und kein Messwert liegt über den Prüfwerten für Kinderspielflä-chen

    Mindestens ein Messwert liegt über den Prüf-werten für Kin-derspielflächen und kein Mess-wert über den Prüfwerten für Wohngebiete

    Mindestens ein Messwert liegt über den Prüf-werten für Wohnflächen und kein Mess-wert über den Prüfwerten für Park- und Frei-zeitanlagen

    Mindestens ein Messwert überschreitet die Prüfwerte für Park- und Freizeitanla-gen

    Tab. 4: Wertstufenzuordnung für die Teilfunktion "Lebensgrundlage für den Menschen" anhand der Einstufung nach Tab. 3 .

  • - 8 -

    3.1.2 Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Bodenorganismen (LRF2)

    Kriterien

    Seltenheit der standortrelevanten Bodeneigenschaften und Naturnähe

    Eingangsparameter

    KAKpot & pH-Wert des Oberbodens, Nutzung, Substratabfolge, Horizontabfolge, be-sondere Merkmale

    Methode

    a) Bewertung der Seltenheit der standortrelevanten Bodeneigenschaften

    Die Bewertung der Seltenheit der standortrelevanten Bodeneigenschaften erfolgt für jeden Bohrpunkt zunächst durch Einstufung der Parameter KAKpot und pH-Wert des Oberbodens sowie der hydromorphen Profilmerkmale nach Tab. 5, wobei für jeden Parameter eine Wertzahl bestimmt wird. Bei den hydromorphen Merkmalen wird die Oberkante eines Grundwasser-Reduktionshorizonts bzw. eines Stauwasser-Stauhorizonts abgefragt.

    Wertzahl 1 2 3 4 5

    S [PH (CaCl2)] < 3,3 oder >6,5 3,4 oder 6,1 – 6,5 3,5 oder 5,9 – 6,0

    3,6 oder 5,8 3,7 – 5,7

    N [KAKpot in cmolc/kg]

    < 4 5 6 - 8 9 > 9

    W [Oberkante *r- oder *d-Horizont in

    m u. GOF] < 0,2 0,2 – 0,4 0,41 – 0,8 0,81 – 1,3 > 1,3

    Tab. 5: Bestimmung der Wertzahlen der standortrelevanten Bodeneigenschaf-ten.

    Die Wertzahl Seltenheit der standortrelevanten Bodeneigenschaften ergibt sich aus der Wertzahl des Standortparameters mit der besten Einstufung.

    b) Bewertung der Naturnähe

    Die Bewertung der Naturnähe erfolgt durch Einstufung anhand von Substratabfolge, Horizontabfolge und besonderen Merkmalen nach Tab. 6 für jeden Bohrpunkt. Je-weils der Parameter bedingt die Gesamtbewertung, welcher die schlechteste Einstu-fung zur Folge hat. Punkte auf fachgerecht entsiegelten Flächen erhalten mindes-tens Wertstufe 4. Ist die Bestimmung anhand von Bohrpunktdaten nicht möglich, ist die nutzungsabhängige Flächeneinstufung maßgeblich.

  • - 9 -

    Wertzahl Naturnähe Parameter 1 2 3 4 5

    Substratab-folge

    Natürliche Abfolge oder Abfolge seit min-destens 150 Jah-ren ungestört

    Durchmischung im Oberboden (~30cm) ohne Fremdbestandteile (vereinzelte Ziegel- und Schlackereste aus Mistdüngung zulässig), vorindustrielle Auf-träge durch Plag-gen oder Mar-schenkultur oder Abfolge seit min-desten 75 Jahren ungestört

    Neuzeitliche Auf-träge aus natür-lichen Substra-ten bis 30cm über natürlicher Abfolge, Durchmischung des Oberbodens bis Pflugtiefe, vereinzelte tech-nogene Beimen-gungen (Ziegel, Bauschutt, Schlacke), natürliche Abfol-ge ohne Ober-boden (dekapi-tierte Böden) oder Abfolge seit min-destens 30 Jahren ungestört

    Neuzeitliche Auf-träge bis 60 cm über natürlicher Abfolge (ausge-nommen Hortiso-le, Esche, Durchmischung < 60 cm), alte Tiefumbruch-böden (> 10 Jah-re), Abträge bis ma-ximal 60 cm Tiefe der Ausgangsab-folge

    Stärker ge-störte Abfolge als Klasse 4

    Horizontab-folge (Hori-zontsymbol s. KA4)

    Profile ohne fol-gende Horizonte: jH, jC, jG, ylC, ymC, yG, R, Y, Ap, E oder Profil mit oben genannten Horizonten, diese aber älter als 150 Jahre

    Profile ohne fol-gende Horizonte jH, jC, jG, ylC, ymC, yG, R, Y oder Profil mit oben ge-nannten Horizon-ten, diese aber älter als 75 Jahre

    Horizonte jH, jC, jG, ylC, yG, R, Hv, Az, Ap, E bis in max. 30 cm Tiefe oder Profil mit oben genannten Hori-zonten, diese aber älter als 30 Jahre

    Horizonte jH, jC, jG, ylC, ymC, yG, Y, Hv, Ap, E bis in max. 60 cm Tiefe

    ymC inner-halb 30 cm u. GOF oder Horizonte jH, jC, jG, ylC, ymC, yG, Y, Hv, Ap, E bis tiefer als 60 cm

    besondere Merkmale

    Grabenentwässe-rung

    Rohrdrainage, Versiegelung bis 10% der Teilflä-che

    Erhöhte Lage-rungsdichte (LD4) innerhalb 50 cm Tiefe (Pflugsohle), Versiegelung 11-30% der Teilflä-che

    LD>4 inner-halb 50 cm Tiefe, Versie-gelung auf > 30% der Teil-fläche

    Nutzung (o-rientierende Einstufung von Nutzungs- und Biotop-typen nach Tab. 26 und Tab. 27

    Extensiv genutzter Wald/Forst mit Na-turverjüngung, na-türliche Biotope, Naturschutzgebiete ohne Bodenverän-derungen

    Naturnahe Park- und Grünanlagen, ökologische Land-wirtschaft bzw. Gar-tenbau, extensives Grünland

    Konventionelle Land- und Forstwirtschaft, Golfplätze

    Lockere Bebau-ung mit Gärten, Monokulturen mit hohem Mechani-sierungsgrad z.B. Baumschulen, landwirtschaftli-che Sonderkultu-ren, Fichtenmo-nokulturen

    Siedlung, Verkehr, Ge-werbe, In-dustrie, Ver- und Entsor-gung

    Tab. 6: Zuordnung der Wertzahl für das Kriterium Naturnähe.

  • - 10 -

    c) Gesamtbewertung

    Die Gesamtbewertung für jeden Bohrpunkt erfolgt gemäß Tab. 7 durch Verknüpfung der Wertzahlen für Seltenheit und Naturnähe.

    Anschließend ergibt sich die Wertstufe der Teilfläche aus dem ganzzahlig arithme-tisch gerundeten Mittelwert der Ergebniswertstufen der einzelnen Bohrpunkte.

    Wertzahl Naturnähe 1 2 3 4 5

    1 1 2 3 4 4 2 1 2 3 4 4 3 1 2 3 4 4 4 2 3 4 4 5

    Wertzahl Seltenheit

    5 3 4 4 5 5

    Tab. 7: Zuordnungsmatrix zur Bestimmung der Wertstufe für die Teilfunktion "Lebensgrundlage für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen" anhand der Wertzahlen für Naturnähe und Seltenheit der Standorteigenschaften.

  • - 11 -

    3.2 Bestandteil des Naturhaushalts insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen (BNH)

    3.2.1 Bestandteil des Wasserkreislaufs (BNH1)

    Kriterium

    Fähigkeit des Oberbodens zur Wasseraufnahme

    Eingangsparameter

    Nutzung, Biotoptyp

    Methode

    Die Einstufung der Fläche erfolgt nach Tab. 8 aus der Nutzung, bzw. dem Biotop-typ. Soweit hinsichtlich der Infiltrationsfähigkeit abweichende Informationen vorlie-gen, kann von der Einstufung in begründeten Fällen abgewichen werden. Einge-deichte Flächen, Flächen mit deutlicher Grundwasserabsenkung und andere Flä-chen bei denen gutachterlich begründet von einem anthropogen deutlich veränder-ten Wasserhaushalt ausgegangen wird, erhalten pauschal eine um eine Wertstufe schlechtere Einstufung.

    Wertstufe 1 2 3 4 5

    Beschrei-bung

    Starkregen infilt-rieren vollständig

    Bei mittleren Nieder-schlägen kann Wasser von zusätzlichen Flä-

    chen infiltrieren

    mittlere Nieder-schläge infiltrie-ren vollständig

    Geringe Infilt-ration, Abfluss bei mittleren Niederschlä-

    gen

    Sehr geringe In-filtration, Ab-

    fluss bereits bei geringen Nie-derschlägen

    ≈ Infiltrati-onskapazi-tät [mm/h]

    > 100 > 20 - 100 > 8 – 20 > 1 – 8 ≤ 1

    ≈ kf [cm/d] > 240 > 48 - 240 > 19 - 48 > 2,4 - 19 ≤ 2,4

    Nutzung (bei Misch-flächen Einstufung nach Tab. 27

    vollständig be-wachsene Flä-chen sowie A-ckerflächen oh-ne sichtbare Verdichtung oder Erosionserschei-nungen

    vollständig bewachsene Flächen sowie Ackerflä-chen mit sichtbarer Ver-dichtung aber ohne Ero-sionserscheinungen

    Unbewachsene Flächen, Flä-chen mit Erosi-onserscheinun-gen

    Pflaster, was-sergebundene Decken

    Gebäude, As-phalt

    Tab. 8: Wertstufenzuordnung für die Teilfunktion "Bestandteil des Wasserkreis-laufs" anhand der Nutzung.

  • - 12 -

    3.2.2 Bestandteil des Nährstoffkreislaufs (BNH2)

    Kriterium

    Fähigkeit des Bodens zur Nährstoffabgabe an die Vegetation

    Eingangsparameter

    Deckungsgrad, Nutzung

    Methode

    Die Einstufung der Fläche erfolgt anhand des mittleren Deckungsgrads der Vegeta-tion bezogen auf die Teilfläche nach Tab. 9. Acker- und Gartenbauböden werden unabhängig von ihrem aktuellen Deckungsgrad immer mit Wertstufe 2 bewertet.

    Wertstufe 1 2 3 4 5 Deckungsgrad [%] > 75 75 – 51 50 – 26 25 – 6 5 – 0

    Tab. 9: Wertstufenzuordnung für die Teilfunktion "Bestandteil des Nährstoff-kreislaufs" anhand des Deckungsgrads der Vegetation.

  • - 13 -

    3.3 Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Ein-wirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwand-lungseigenschaften, insbesondere zum Schutz des Grund-wassers (AAA)

    3.3.1 Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Fil-ter- und Puffereigenschaften für Schwermetalle (AAA1)

    Kriterium

    Fähigkeit zur Bindung von Schwermetallen im Boden

    Eingangsparameter

    Horizontsymbol, -lage und -mächtigkeit, Bodenart, Humusgehalt oder Humusstufe, pH-Wert, Skelettgehalt

    Methode

    Die Bewertung erfolgt für jeden Profilpunkt bis 1 m Tiefe. Hierzu werden die nach-folgend aufgeführten Schritte zunächst für jeden Horizont einzeln durchgeführt:

    1) In Abhängigkeit vom pH-Wert wird aus Tab. 10 der A-Wert bestimmt.

    2) In Abhängigkeit von der Humusstufe wird aus Tab. 11 der B-Wert ermittelt.

    3) In Abhängigkeit von der Bodenart wird aus Tab. 12 der C-Wert abgeleitet.

    4) A-, B- und C-Wert werden zur Bindungsstärke BSSM addiert. Sollte die Summe einen Wert über 5 ergeben, so ist die Bindungsstärke gleich 5 zu setzen.

    5) Ausnahmen:

    a) Horizonte mit carbonatischem Skelett und einem pH-Wert über 6,8 erhalten unabhängig vom Skelettgehalt die Bindungsstärke 5.

    b) Dauerhaft reduzierte Horizonte (Hr, Gr, Fr) ohne Sulfide (HCl-Test) erhalten pauschal die Bindungsstärke 1, mit Sulfiden die Bindungsstärke 5.

    6) Die Schwermetallbindungsstärke des Horizonts ergibt sich nach Gl. 1 aus BSSM-Wert, Mächtigkeit und Skelettanteil. Wenn die Horizontoberkante über 1 m liegt und die Unterkante unter 1 m, ist die Mächtigkeit des Horizonts nur innerhalb 0 bis 1 m einzusetzen

    Die Wertstufe WS für das Profil ergibt sich als ganzzahlig gerundeter Wert nach Gl. 2. Wertstufen < 1 werden mit Wertstufe 1 gleichgesetzt.

    Die Wertstufe der Teilfläche ergibt sich aus dem ganzzahlig gerundeten arithmeti-schen Mittelwert der Wertstufen der einzelnen Bohrpunkte.

  • - 14 -

    A-Wert 0,0 0,5 1 1,5 2,0 2,5 3,5 4,0 4,5 5

    PH (CaCl2)

    2,5-2,7 2,8-3,2 3,3-3,7 3,8-4,2 4,3-4,7 4,8-5,2 5,3-5,7 5,8-6,2 6,3-6,7 6,8-8,0

    Tab. 10: Bestimmung des A-Wertes.

    B-Wert 0 0,5 1 1,5

    Humusstufe, org. Auflagehorizonte h0, h1, h2, h7

    h3, h4, Of-Horizont h5 h6 + Oh-Horizont

    Tab. 11: Bestimmung des B-Wertes.

    C-Wert 0 0,5

    Bodenart Ss, Su2, St2, Sl2, Sl3, Su3+4, Slu, Us, Uu

    Sl4, Ut2-4, Uls, Ls3+4, Lsu, Ls2, Lu, St3, Tl, Ts2-4, Tu2-

    4, Lts, Lt2+3, Ltu, Tt

    Tab. 12: Bestimmung des C-Wertes.

    100100SMHor SM HorSKBS BS M −= × × Gl. 1

    6 SMHorWS BS= −∑ Gl. 2

    mit BSSMHor = Schwermetallbindungsstärke des Horizonts

    BSSM = Bindungsstärke (BS = A-Wert + B-Wert + C-Wert oder Pau-schalwert für Ausnahmen nach Punkt 5)

    MHor = Horizontmächtigkeit in m innerhalb der Bodentiefe 0 bis 1 m

    SK = Skelettgehalt in %

    WS = Wertstufe

  • - 15 -

    3.3.2 Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Fil-ter- und Puffereigenschaften für organische Schadstoffe (AAA2)

    Kriterium

    Fähigkeit zur Bindung von organischen Schadstoffen im Boden

    Eingangsparameter

    Bodenart, Humusgehaltsklasse, Horizontsymbol, -lage und -mächtigkeit, Zerset-zungsstufe, Skelettgehalt

    Methode

    Die Bewertung erfolgt für jeden Profilpunkt bis max. 1 m Tiefe. Hierzu werden die nachfolgend aufgeführten Schritte zunächst für jeden Horizont einzeln durchgeführt:

    1. In Abhängigkeit vom Humusgehalt (bei fehlenden Werten aus der Humusstufe), Auflagehorizont und Zersetzungsstufe wird aus Tab. 13 der H-Wert bestimmt.

    2. In Abhängigkeit von der Bodenart wird aus Tab. 14 der T-Wert abgeleitet.

    3. H- und T-Wert werden zur Bindungsstärke BSOS addiert. Sollte die Summe ei-nen Wert über 5 ergeben, so ist die Bindungsstärke gleich 5 zu setzen.

    4. Die horizontgewichtete Bindungsstärke für organische Schadstoffe BSOSHor wird nach Gl. 3 berechnet.

    Die Wertstufe WS für das Profil ergibt sich als ganzzahlig gerundeter Wert nach Gl. 4. Wertstufen < 1 werden mit Wertstufe 1 gleichgesetzt. Wertstufen größer 5 werden mit 5 gleichgesetzt.

    Die Wertstufe der Teilfläche ergibt sich aus dem ganzzahlig gerundeten arithmeti-schen Mittelwert der Wertstufen der einzelnen Bohrpunkte.

    Humus- H-Wert

    stufe (h)

    gehalt (%)

    Zersetzungsstufe (z) bei Torfen

    Horizont

    0 1 2 3 4 5 6 7 7 7

    0 1-2 >2-4 >4-8

    >8-15 >15-30

    >30 >30 >30

    4 u. 5 3

    2 u. 1

    H, Oh H, Of H, Ol

    0 0,6 1,3 2,0 2,6 3,3 4,0 4,0 3,3 2,6

    Tab. 13: Bestimmung des H-Wertes (Bindungsstufe in Abhängigkeit von der or-ganischen Substanz).

  • - 16 -

    Bodenart T-Wert x, g, gr (3-5), X, G, Gr, gS, mSgs 0 mS, fS, Su2, fSms, mSfs 0,8 Su3, Sl2, Su4, St2, Sl3, Sl4, Us, Slu, St3 1,6 Uu, Ut2, Ls4, Ls2, Lu, Ls3, Ut3, Ut4, Lt2, Uls 2,4 Lts, Ts3, Tu4, Lt3, Ts4, Tu3, Ts2, Tu2, Tl 3,2 Tt 4,0

    Tab. 14: Bestimmung des T-Wertes (Bindungsstufe in Abhängigkeit von der Bodenart).

    100100OSHor OS HorSKBS BS M −= × × Gl. 3

    6 OSHorWS BS= −∑ Gl. 4

    mit BSOSHor = horizontgewichtete Bindungsstärke für org. Schadstoffe

    BSOS = Bindungsstärke für org. Schadstoffe

    MHor = Horizontmächtigkeit in m innerhalb der Bodentiefe 0 bis 1 m

    SK = Skelettgehalt in %

    WS = Wertstufe

  • - 17 -

    3.3.3 Abbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Stoff-umwandlungseigenschaften (organische Schadstoffe) (AAA3)

    Kriterium

    Fähigkeit zum mikrobiellen Abbau organischer Substanzen

    Eingangsparameter

    Bodentyp, Horizontsymbol, Humusform, Gefüge, Farbe, pH-Wert, Humusgehalt, Bodenart, Substrat, Skelett

    Methode

    Die Bewertung der Abbauleistung erfolgt über eine Abschätzung der mikrobiellen Biomasse getrennt für gehölzbestandene Biotope und Moore, für Ackerstandorte und für Standorte mit anthropogenen Böden. Grünland- und Brachstandorte können derzeit nicht bewertet werden. Die Bezugstiefe ist der Oberboden einschließlich der organischen Auflage.

    a) Gehölzbestandene Biotope und Moore

    Die Einstufung des Profils erfolgt nach Tab. 15 anhand der Humusform

    Wertstufe Humusform 1 2 3 4 5 aeromorph

    L-Mull

    F-Mull

    Moder

    Rohhumusartiger Moder, Graswur-zelfilzmoder

    Rohhumus, Hagerhumus, Streunut-zungsrohhu-mus

    hydromorph

    Feucht-Mull

    Feucht-Moder

    Feucht-Rohhumus

    Naßhumus Anmoor Moore

    Norm-Niedermoor oder Kalk-niedermoor mit pH > 4,8

    Norm-Niedermoor mit pH < 4,8

    Übergangsnie-dermoor

    Hochmoor

    Tab. 15: Einstufung der mikrobiellen Abbauleistung für gehölzbestandene Bioto-pe und Moore.

  • - 18 -

    b) Ackerstandorte

    Die Einstufung erfolgt nach Tab. 16 über die Bestimmung der Humusform, welche anhand diagnostischer Merkmale, dem Humusgehalt und der Bodenart bzw. dem Bodentyp weiter differenziert wird:

    Humusform Diagnostische Merkmale (Gefüge, Farbe, pH-Wert)

    Humusgehalt (0 – 0,3 m)

    Bodentyp Wertstufe

    andere 3 < 4 % TT, YO, YE 2 andere 2 4 – 15 % TT, YO, YE 1

    Wurmmull kru/sub value < 3,5 chroma < 3,5 pH > 4,8 > 15 % Alle 1

    < 1 % Alle 5 andere 5

    Kryptomull pol/pri/sub value > 3 chroma > 3 > 1 % TT, YO, YE 4

    < 1 % Alle 5 andere 5 1 – 2 % TT, YO, YE 4 andere 4 2 - 4 % TT, YO, YE 3 andere 3

    Sandmull ein/gri pH > 4,8 > 4 % TT, YO, YE 2

    < 2 % Alle 5 2 - 4 % andere 5 TT, YO, YE 4 > 4 % andere 4

    Ackermoder ein/gri pH < 4,8 TT, YO, YE 2

    Abkürzungen ein: Einzelkorngefüge kru: Krümelgefüge sub: Subpolyedergefügepol: Polyedergefüge pri: Prismengefüge gri: Feinkoagulat [SCHLICHTING 1995:35]

    TT: Tschernosem YO: Hortisol YE: Plaggenesch

    Tab. 16: Einstufung der mikrobiellen Abbauleistung für Ackerstandorte.

  • - 19 -

    c) Standorte mit anthropogenen Böden

    Die Einstufung erfolgt nach Tab. 17 anhand von Substrat und Entwicklungstiefe des A-Horizontes.

    Substrat/Bodentyp A-Horizont Wertstufe - 4

    Ai 3 Klärschlamm/Müll

    Ah 2 - 5

    Ai 4 Bauschutt mit < 30% Skelett

    Ah 3 - 5

    Ai 5 Bauschutt mit 30 – 50 % Skelett

    Ah 4 - 5

    Ai 5 Asche/Schlacke

    Ah 4 - 5

    Ai 5 umgelagertes natürliches Substrat (Bodenart Sand)

    Ah 4 - 5

    Ai 4 umgelagertes natürliches Substrat (Bodenart Lehm oder Ton)

    Ah 3 Hortisol Alle 2

    Tab. 17: Einstufung der mikrobiellen Abbauleistung für anthropogene Böden.

    Soweit Bohrpunktdaten verwendet wurden ergibt sich die Wertstufe der Teilfläche aus dem ganzzahlig gerundeten arithmetischen Mittelwert der Wertstufen der ein-zelnen Bohrpunkte.

  • - 20 -

    3.3.4 Pufferung von Säuren (AAA4)

    Kriterium

    Fähigkeit zur Neutralisation von Säuren

    Eingangsparameter

    Horizontsymbol, -lage und -mächtigkeit, Tongehalt, Skelettgehalt, Trockenrohdichte, Humusgehalt, pH-Wert, Carbonatgehalt

    Methode

    Für jedes Profil erfolgt die Berechnung der Säureneutralisationskapazität (SNK) in molc/m2 zunächst für jeden Horizont bis max. 1 m Tiefe. Bei höher anstehendem Grundwasser erfolgt die Berechnung bis zur Oberkante des ersten reduzierten Hori-zonts.

    a) Für jeden Horizont bis max. 1 m Tiefe

    1. Berechnung der Feinbodenmenge:

    1001000100Hor HorSKFB t M −= ρ × × × Gl. 6

    FBHor = Feinbodenmenge des Horizonts in kg/m2

    ρt = Trockenrohdichte in g/cm3

    MHor = Horizontmächtigkeit in m innerhalb der Bodentiefe 0 bis 1 m.

    SK = Skelettanteil in vol.-%

    2. Berechnung der SNK des Horizonts:

    2[ / ] (1,232 10,116 29,482 100

    72) 0,001Hor c

    Hor

    SNK mol m T H pH CFB

    = × + × + × + ×− × ×

    Gl. 7

    T = Tongehalt in %

    H = Humusgehalt in %

    pH = pH-Wert in CaCl2

    C = Kalkgehalt in %

  • - 21 -

    3. Für Waldstandorte mit Humusauflagen erfolgt zusätzlich die Berechnung der SNK für die Humusauflage nach Gl. 8:

    2[ / ] 0,01Humus c HorSNK mol m B t M= ×ρ × × Gl. 8

    B = Basengehalt in mmolc/kg, Durchschnitt: Mull = 610, Moder = 390, Rohhumus = 320

    ρt = Rohdichte in g/cm3, Durchschnitt nach Tab. 18:

    MHor = Gesamtmächtigkeit der Humusauflage m

    Humusform ρt[g/cm3]

    L-Mull 0,05 F-Mull 0,08 Mullartiger Moder 0,10 Typischer Moder 0,13 Rohhumusartiger Moder 0,15 Rohhumus 0,20

    Tab. 18: Durchschnittliche Trockenrohdichten verschiedener Humusfor-men.

    Anschließend wird die berechnete SNK des Profils nach Gl. 9 ermittelt und nach Tab. 19 einer Wertstufe zugeordnet.

    ∑+= HorHumusof SNKSNKSNKPr Gl. 9

    Wertstufe 5 4 3 2 1

    SNKProf[molc/m2] < 40 40 -100 100 – 250 250 – 600 > 600

    Tab. 19: Bestimmung der Wertstufe für die Teilfunktion "Pufferfunktion für Säu-ren".

    Die Wertstufe der Teilfläche ergibt sich aus dem ganzzahlig gerundeten arithmeti-schen Mittelwert der Wertstufen der einzelnen Bohrpunkte.

  • - 22 -

    3.4 Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (AF)

    3.4.1 Archiv der Naturgeschichte (AF1)

    Kriterium

    Naturnähe, Seltenheit des Bodens

    Eingangsparameter

    Horizont- und Substratabfolge

    Methode

    Die Einstufung der Böden hinsichtlich ihrer Funktion als Archiv der Naturgeschichte erfolgt gutachterlich, indem die Naturnähe und die Seltenheit bewertet wird. Die Be-wertung orientiert sich an dem nachfolgend beschriebenen Rahmen. Danach erfolgt zunächst die Beurteilung der Naturnähe jedes Profils nach Tab. 20. Anhand der Ho-rizont- bzw. Substratabfolge wird eine Bewertungsgrundzahl bestimmt. Anschlie-ßend werden nach Tab. 21 Zu- bzw. Abschläge vergeben. Bewertungsgrundzahl und Zu- und Abschläge ergeben die Wertstufe, welche jedoch maximal 5 und mini-mal 1 erreichen kann.

    Bewertungsgrundzahl

    1 2 3 4 5 Horizont- bzw. Sub-stratabfol-ge

    Natürliche Abfolge der Horizonte und Sub-strate

    Durchmi-schung im A-Horizont bis max. 30 cm

    Aufträge bis 50 cm über natürlichem Profil oder Abträge innerhalb des natürlichen A-Horizonts oder Störungen ohne Auf- und Abträge bis max. 60 cm

    Aufträge bis 1 m über Boden wie 1 oder 2 oder Böden wie 1 und 2 mit Abträgen mit deutlichen Resten des natürlichen B-Horizonts, Tiefumbruch- böden

    Alle Böden mit über Wertstufe 4 hinaus gehenden Verände-rungen

    Tab. 20: Bestimmung der Bewertungsgrundzahl für die Teilfunktion "Archiv der Naturgeschichte" anhand von Horizont- bzw. Substratabfolge.

    Die Wertstufe der Teilfläche ergibt sich aus der Wertstufe des Bohrpunkts mit der höchsten Beurteilung.

  • - 23 -

    Zu- bzw. Abschlag

    - 1 + 1 + 2 Böden mit zusätzlichen Störun-gen, z.B. • LD ≥ 4 in bis zu 0,5 m u. GOF, • sehr starke Stoffzufuhr durch

    Gartenbau oder Sonderkulturen, • Drainage oder andere intensive

    Entwässerung, • Schadstoffanreicherung, welche

    Wertstufe 3-5 nach Teilfunktion 3.1.1 bedingt,

    • Schadstoffanreicherung durch di-rekte Aufträge

    Seltene Böden, z.B.

    • aus eiszeitlichem Beckenton oder Flugsanden,

    • Dwogmarschen, Organomarschen,

    • Knickmarschen, Moore,

    • Wattböden

    Sehr seltene Böden, z.B. • Podsole mit Ortstein, • natürliche Rohböden, • eemzeitliche oder

    interstadiale Bodenbildun-gen, • Ae-Horizonte > 0,3 m,

    • Tropfenböden, • Parabraunerden mit Tonge-

    haltsunterschieden von > 15 % zwischen Al und Bt,

    • Außendeichsflächen mit ak-tiven Flussmarschen

    Tab. 21: Zu- und Abschläge auf die Bewertungsgrundzahl anhand der Seltenheit und anhand zusätzlicher Störungen.

  • - 24 -

    3.4.2 Archiv der Kulturgeschichte (AF2)

    Kriterium

    Erhaltungsgrad und Art von vorindustriellen, über den normalen Ackerbau hinaus-gehenden Einwirkungen.

    Eingangsparameter

    Kultosol-Typ, Seltenheit, Alter, Substratabfolge, Intensität und Ausprägung der Ein-griffe, historischer Bezug

    Methode

    Die Einstufung der Böden hinsichtlich ihrer Funktion als Archiv der Kulturgeschichte erfolgt gutachterlich, indem die Böden nach Tab. 20 zunächst eine Grundeinstufung erfahren und anschließend bei vorliegen eines Archivbodens anhand der Substrat-abfolge, weiteren Störungen oder ihrer archäologischen Relevanz weiter differen-ziert werden.

    Die Wertstufe der Teilfläche ergibt sich aus der Wertstufe des Bohrpunkts mit der höchsten Beurteilung.

    Wertstufe 1 2 3 4 5

    Grundeinstufung (Beschreibung)

    Seltene Kultosol-Typen oder Kulturformen: Wölbäcker, Marschenbeete, Plaggenesche, Hortisole, Rigosole. Moore, Moormarschen, Gleye mit durch Grundwasserabsen-kung hervorgerufener Sackung, Aggregierung und/oder Minera-lisation (Hv-Horizonte).

    Andere Böden

    und: Horizont- bzw. Substratabfolge, sonstige Einwir-kungen (weitere Differenzierung)

    Ausprägung be-sonders deutlich, kultosol-prägende Bearbeitung re-zent oder keine nachträgliche Veränderung des Profils, bei Marschenbee-ten und Wölb-äckern keine Rohrdrainage

    Mäßige Aus-prägung und/oder mä-ßige Überprä-gung durch ak-tuelle Bewirt-schaftung, bei Marschen-beeten und Wölbäckern Rohrdrainage, jedoch ohne deutliche Einebnung der Beete

    Schwache Ausprä-gung, starke Überprä-gung

    Sehr starke Überprägung, Marschenbeete und Wölbäcker mit Rohrdrai-nage, und deutlicher Ein-ebnung der Beete

    -

    oder: Archäologische Relevanz

    Böden im Bereich archäologischer Fundstätten

    Tab. 22: Wertstufenzuordnung für die Teilfunktion "Archiv der Kulturgeschichte".

  • - 25 -

    3.5 Nutzungsfunktion als Standort für die land- und forstwirt-schaftliche Nutzung (LPG)

    3.5.1 Standort für die landwirtschaftliche Nutzung (LPG1)

    Kriterium

    Landwirtschaftliches Ertragspotenzial

    Eingangsparameter

    Acker- bzw. Grünlandzahl der Bodenschätzung

    Methode

    Die Einstufung des Ertragspotenzials erfolgt anhand der Bodenzahlen der Boden-schätzung getrennt für die Landschaftsräume Marsch und Geest nach Tab. 23.

    Wertstufe

    1 2 3 4 5

    Marsch > 66 55 - 65 43 - 54 29 - 42 < 29

    Geest > 51 50 - 42 41 - 34 33 - 26

  • - 26 -

    4 Integration der Bewertungen der Teilfunktionen zu ei-ner Gesamtbewertung Das Bewertungsverfahren liefert für jede Teilfunktion und jede Teilfläche eine Wert-stufe. Somit besteht bei vollständiger Datenbasis das Ergebnis der Bodenfunktions-bewertung aus 11 Teilergebnissen für jede Teilfläche. Dieses vergleichsweise stark differenzierende Ergebnis ist im konkreten Planungsfall sehr umfangreich und somit schwer vermittelbar. Um zu einem leichter verständlichen Ergebnis zu gelangen ist es notwendig die Teilergebnisse zu integrieren.

    Im folgenden wird ein generell anwendbares Integrationskonzept beschrieben, das insbesondere darauf ausgelegt ist, bodenbezogene Planungshinweise für eine Nut-zungslenkung zu erzielen. Die Gesamtbewertung erfolgt in zwei Schritten. Dabei ist die in Schritt 1 beschriebene Integration eine feste Vorgabe des Verfahrens wäh-rend Schritt 2 als Empfehlung zu sehen ist, von der im begründeten Einzelfall abgewichen werden kann.

    Schritt 1: Integration der Teilfunktionen

    Zunächst wird für jede der im Gesetz genannten natürlichen Bodenfunktionen (LRF, BNH, AAA), für die Archivfunktion (AF) sowie für die landwirtschaftliche Produktions-funktion (LPG) eine Wertzahl ermittelt. Damit reduziert sich das Gesamtergebnis für jede bewertete Teilfläche von 11 auf 5 Wertstufen.

    Bei der Integration der Lebensraumfunktion (LRF) entscheidet die Teilfunktion, wel-che das schlechteste Ergebnis aufweist, über das Gesamtergebnis.

    LRF = LRF1 wenn Wertstufe von LRF2 besser als LRF1

    = LRF2 wenn Wertstufe von LRF1 besser als LRF2

    Bei den Bodenfunktionen BNH und AAA sind die Ergebnisse der Teilfunktionen i.d.R. gleichgerichtet, daher werden diese Bodenfunktionen integriert mit dem ge-rundeten arithmetischen Mittelwert der jeweiligen Teilfunktionen bewertet.

    BNH = (BNH1 + BNH2) x 0,5

    AAA = (AAA1 + AAA2 + AAA3 + AAA4) x 0,25

    Die Teilfunktionen der Archivfunktion (AF) verhalten sich nicht gleichgerichtet. Da es sich bei der Archivfunktion um eine im Falle des Verlustes vollständig irreversible Bodenfunktion handelt, bestimmt jeweils die Teilfunktion das integrierte Ergebnis der Archivfunktion, welche die beste Wertstufe erzielt hat.

    AF = AF1 wenn Wertstufe von AF1 besser oder gleich wie AF2

    = AF2 wenn Wertstufe von AF2 besser als AF1

    Die landwirtschaftliche Produnktionsfunktion (LPG) ergibt sich direkt aus der Teil-funktion LPG1.

    LPG = LPG1

  • - 27 -

    Schritt 2: Integration der Bodenfunktionen als Entscheidungshilfe zur Nut-zungslenkung

    Auch nach der in Schritt 1 beschriebenen Integration der Ergebnisse der Teilfunkti-onen entsprechend der im BBodSchG benannten Bodenfunktionen stehen die so integrierten fünf Wertstufen pro Teilfläche zunächst gleichgewichtet nebeneinander. Das Gesetz sieht hier zunächst keine Bevorzugung einzelner Funktionen vor [HOLZWARTH et al. 2000]. Da jedoch für jede Teilfläche i.d.R. nur eine bodenbezo-gene Planungsempfehlung sinnvoll ist, ist es notwendig die Teilergebnisse gegen-einander abzuwägen. Im folgenden wird ein hierarchisch gegliedertes Modell zur In-tegration der gemäß Schritt 1 zusammengefassten Bodenfunktionen vorgestellt, mit dem jede Teilfläche einer Funktionsgruppe zugeordnet werden kann. Zusätzlich wird die Empfindlichkeit gegenüber Stoffeinträgen ausgewiesen. Entsprechend der Gruppenzuordnung können dann klare Empfehlungen zur Unterschutzstellung, Ent-wicklung oder Nutzung der jeweiligen Teilflächen abgeleitet werden:

    a) Alle Flächen mit Wertstufe 3 oder besser bei der Lebensraum- (LRF) oder Ar-chivfunktion (AF) werden zur Gruppe "LRF_AF" zusammengefasst. Ihre Über-prägung hat irreversible Bodenfunktionsverluste zur Folge und ist daher zu vermeiden.

    b) Alle übrigen Flächen mit Wertstufe 3 oder besser bei der Funktion "Bestandteil im Naturhaushalt" (BNH) werden zur Gruppe "BNH" zusammengefasst. Ihre Überprägung ist vollständig reversibel. Eine Versiegelung oder Beeinträchtigung der Vegetation sollte vermieden oder ausgeglichen werden.

    c) Alle übrigen Flächen mit mindestens Wertstufe 3 bei der Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaufunktion (AAA) werden zur Gruppe "AAA" zusammengefasst. Eine Überprägung ist vollständig reversibel. Sie sind besser geeignet für emittierende Nutzungen.

    d) Alle übrigen Flächen mit Wertstufe 3 oder besser bei der landwirtschaftlichen Produktionsfunktion ergeben die Gruppe "LPG". Diese Flächen sollten zur sied-lungsnahen Produktion von Nahrungsmitteln genutzt werden. Sie eigenen sich aufgrund ihrer hohen natürlichen Fruchtbarkeit insbesondere auch für ökologi-sche Landwirtschaft. Liegen Schadstoffbelastungen nach LRF1 vor, welche ü-ber den Prüf- bzw. Maßnahmenwerten nach BBodSchV liegen, erfolgt keine Einordnung in die Gruppe LPG.

    e) Alle übrigen Flächen ergeben die Gruppe "REST". Ihr Verlust ist weitestgehend reversibel und aus Sicht des Bodenschutzes weniger bedeutsam. Sie sind ge-eignet für Siedlungs- und Verkehrsflächen.

    f) Alle Flächen mit einer Wertstufe 4 und 5 bei der Abbau-, Ausgleichs- und Auf-baufunktion werden unabhängig von ihrer vorherigen Gruppenzuordnung als besonders empfindlich gegenüber Stoffeinträgen gekennzeichnet. Emittierende Nutzungen sind zu vermeiden.

  • - 28 -

    Innerhalb der einzelnen Gruppen kann das Ergebnis entsprechend der Funktions-wertstufen dreistufig abgestuft dargestellt werden. In Abb. 3 ist die Vorgehensweise zur Abwägung der Funktionsergebnisse schematisch dargestellt.

    alle Flächen

    Wertstufe der Lebensraumfunktion oder Archivfunktion < 4

    Funktionsgruppe LRF_AF

    ja

    Wertstufe der Funktion Bestandteil im Naturhaushalt < 4

    Wertstufe der Funktion Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium < 4

    Wertstufe der landwirtschaftlichen Produktionsfunktion < 4 und LRF1 < 4

    ja

    ja

    ja

    Funktionsgruppe BNH

    Funktionsgruppe AAA

    Funktionsgruppe LPG

    REST

    nein

    nein

    nein

    nein

    Wertstufe der Funktion Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium > 3

    „Empfindlich“

    ja

    Abb. 3: Ablaufschema zur Abwägung der Funktionsergebnisse

  • - 29 -

    5 Bewertung der Bodenfunktionen für zukünftige Zu-stände (Prognosebewertung) Im Rahmen von Planungsprozessen sind die Bodenfunktionen häufig auch für zu-künftige Planzustände darzustellen. Die Bewertungen erfolgen dabei grundsätzlich wie die Bewertungen des Ist-Zustands, für eine detaillierte Prognose sind vier Schritte zu befolgen:

    1. Anpassung der Teilflächenabgrenzungen

    Zur Eingriffsprognose werden entsprechend der geplanten Maßnahme Teilflä-chen mit möglichst homogenen Eigenschaften ausgewiesen (z.B. die Trasse einer geplanten Fahrbahn). Diese werden mit den zuvor erstellten Teilflächen der Ist-Zustands-Bewertung verschnitten. Die Verschneidungsflächen bilden die Grundlage der Prognosebewertung.

    2. Analyse der bodenwirksamen Auswirkungen

    Die geplante Maßnahme wird auf ihre bodenwirksamen Auswirkungen und auf ihre möglichen prognoserelevanten Informationen untersucht. Als Checkliste der möglichen Eingriffe dient die folgende Aufstellung:

    • Substratveränderung Versiegelung Auftrag Abtrag Durchmischung Verdichtung

    • Hydrologische Veränderung Bewässerung Grundwasseranstieg Entwässerung

    • Stoffeintrag Schadstoffe Nährstoffe Säure/Basen

    • Nutzungsänderung z.B. Weide-Acker-Brache-Wald

    Auch für eine Teilfläche können Kombinationen der bodenwirksamen Auswir-kungen auftreten.

    3. Vorhersage der Parameter-Werte

    Auf der Grundlage der Analyse der geplanten Maßnahme werden die Ausprä-gungen der Parameter nach dem Eingriff für jede Teilfläche auf der Basis plausibler Annahmen prognostiziert. Wenn der Planungsrahmen es erfordert, sind auch mehrere Prognosezeitpunkte denkbar. Eine Überblick über die be-nötigten Parameter sowie deren Bedeutung für die einzelnen Teilfunktionen gibt Tab. 25.

    4. Ermittlung der Wertstufen und Vergleich mit dem Ist-Zustand

    Für jede Teilfunktion und jede Teilfläche werden die Wertstufen nach den Me-thoden aus Kap. 3 bestimmt. Für jede Teilfläche existieren nun eine Wertstufe

  • - 30 -

    pro Teilfunktion zur Bewertung des Ist-Zustands sowie mindestens eine zur Prognose. Diese können jetzt miteinander verglichen werden, die Verände-rungen bezogen auf alle Teilflächen bzw. alle Teilfunktionen bilanziert werden.

    Soweit bereits im Vorweg planerisch ein Schwerpunkt bei den zu schützenden Bo-denfunktionen gesetzt wurde, kann eine Maßnahmenprognose auch mit vereinfach-ten Methoden durchgeführt werden. So bedeutet stärkere Gewichtung der Boden-funktionsgruppe LRF_AF gegenüber den anderen Bodenfunktionen (siehe Kap. 4), dass die Eingriffsfolgen sich insbesondere aus der Änderung der Substrat- und Ho-rizontabfolge ergeben. Die Folgen sind also besonders für solche Flächen bedeut-sam, die im Ist-Zustand bei dieser Funktionsgruppe hochwertig eingestuft wurden. In diesem Fall lassen sich wesentliche Bodenfunktionsverluste bereits aus wenigen Merkmalen der geplanten Maßnahme ableiten.

  • - 31 -

    6 Parameter und ihre Bestimmungsmethoden In Tab. 24 werden die insgesamt für die Bodenbewertung nach dem vorliegenden Verfahren direkt zu erhebenden Parameter aufgelistet und die Methoden zu ihrer Bestimmung genannt.

    Parameter Grundparameter Bestimmungsmethode

    Ackerzahl Ackerzahl Aus Bodenschätzung, über BUG-Hamburg Bodenart Bodenart Per Fingerprobe nach KA4, Tab. 29

    Bodenfarbe Bodenfarbe Mit Farbtafel [z.B. nach MUNSELL 2000] oder Abschät-zung Bodentyp Bodentyp Nach KA4, S. 170ff Deckungsgrad der Vegetation Deckungsgrad

    Abschätzung durch Inaugenscheinnahme in % der Teilfläche

    Grünlandzahl Grünlandzahl Aus Bodenschätzung, über BUG-Hamburg Horizontsymbol Horizontsymbol Nach KA4, S. 84ff.

    Humusform Humusform Für Mineralböden nach KA4, S. 226ff., für Acker-standorte nach SCHLICHTING et al. [1995:56] Humusgehalt und -stufe Humusgehalt

    Nach KA4, Tab. 10 und/oder über den Glühverlust bei 550°C nach DIN 19684, Teil 3

    (Infiltrationskapa-zität) -

    ggf. mit dem Doppelringinfiltrometer in mm/h [z.B. SCHLICHTING et al. 1995:190]

    Katione-naustauschkapa-zität (KAK)

    Bodenart, Humusgehalt Als potentielle KAK, analytisch oder Abschätzung nach KA4, Tab. 83 und 84

    Kalkgehalt, -stufe Kalkgehalt Abschätzung nach Reaktion mit 10 %iger HCl [z.B. SCHLICHTING et al. 1995:45]

    kf-Wert

    Bodenart, Roh- oder La-gerungsdichte, Torfart, Zersetzungsstufe, Sub-stanzvolumen

    nach KA4, Tab. 62, 63 und 64

    Lagerungsdichte, effektive

    Lagerungsdichte, effekti-ve

    Abschätzung bei Profilaufnahme nach KA4, Tab. 17 und 18

    Nutzung Nutzung Durch Begehung, im Vorfeld nach Luftbild, Nutzungs- und/oder Biotoptypenkarte

    Nutzbare Feldka-pazität

    Bodenart, Roh- oder La-gerungsdichte, Torfart, Zersetzungsstufe, Sub-stanzvolumen

    Nach KA4, Tab. 55, 57 und 58

    pH-Wert pH-Wert Elektrometrisch mit der Glaselektrode in 0,01 M CaCl2-Suspension [z.B. SCHLICHTING et al. 1995:132]

    Rohdichte, tro-cken Rohdichte, trocken

    Nach KA4, S. 127: ρt [g/cm3]= effektive Lagerungs-dichte [g/cm3] - 0,009 x Tongehalt [%]. Für Torfe als Lagerungsdichte nach SCHLICHTING et al. [1995:37]

    Schadstoffgehalte Schadstoffgehalte Nach BBodSchV

    Skelettgehalt Skelettgehalt Abschätzung des Anteils der Bodenbestandteile > 2 mm in Volumen-% bei Profilaufnahme Substanzvolumen (SV) von Torfen

    Substanzvolumen (SV) von Torfen Nach KA4, Tab. 20

    Substrat Substrat Nach KA4, S. 158ff., AK-STADTBÖDEN [1997:75ff.] und AK-BODENSYSTEMATIK [1998]

    Sulfidgehalt Sulfidgehalt Reduzierte Horizonte werden mit 10 %iger Salzsäure beträufelt. Bei Geruch nach Schwefelwasserstoff sind Sulfide vorhanden

    Tongehalt Bodenart Abschätzung aus der Bodenart nach KA4, Tab. 26. Verwendet wird der Mittelwert der angegeben Spannweite

    Versiegelungs-grad Versiegelungsgrad

    Abschätzung in % der Teilfläche durch Inaugen-scheinnahme

    Zersetzungsstufe von Torfen

    Zersetzungsstufe von Torfen Nach KA4, Tab 21

    Tab. 24: Mindestdatensatz (Parameter) und Methoden zu deren Bestimmung.

  • - 32 -

    In Tab. 25 wird aufgeführt, welche der Grundparameter bei den einzelnen Teilfunkti-onen benötigt werden.

    Teilfunktionen* Grundparameter LRF

    1 LRF2

    BNH1

    BNH2

    AAA1

    AAA2

    AAA3

    AAA4

    AF1 AF2 LPG1

    Bodenart + + + + + + Bodenfarbe + Bodentyp + + + Bodenzahl (Bo-denschätzung)

    +

    Deckungsgrad + Gefüge + Gutacherein-schätzung

    + + + +

    Horizontsymbol + + + + + + + Horizontlage + + + + + + + Humusform + + Humusgehalt + + + + + + Kalkgehalt + Lagerungsdichte, effektive

    + +

    Nutzung + + + pH-Wert + + + + Rohdichte, tro-cken

    +

    Schadstoffgehalte + Skelettgehalt + + + + Substanzvolumen von Torfen

    +

    Substrat + + + Sulfidgehalt + Torfart + + Versiegelungs-grad

    +

    Zersetzungsstufe von Torfen

    + +

    *LRF = Lebensraumfunktion, BNH = Funktion "Bestandteil des Naturhaushalts", AAA = Funktion "Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium...", AF = Archivfunktion, LPG = "Land-wirtschaftliche Produktionsgruppe".

    Tab. 25: Grundparameter und deren Verwendung bei den einzelnen Teilfunktio-nen.

  • - 33 -

    Anhang zum Verfahren Tab. 26: Bewertungsrahmen für die Le-

    bensraumfunktion LRF2 (LRF) und Bestandteil des Wasserkreislaufs (BNH) nach Biotoptyp.

    Biotoptyp ID LRFBNH

    Ruderale und halbruderale Krautflur A 2 1 Gras- und Staudenflur, halbruderal AK 2 1 Gras- und Staudenflur, halbruderal, feucht

    AKF 2 1

    Gras- und Staudenflur, halbruderal, mit-tel

    AKM 2 1

    Neophytenflur AKN 3 1 Gras- und Staudenflur, halbruderal, tro-cken

    AKT 2 1

    Ruderalflur AP 2 1 Ruderalflur, feucht APF 2 1 Ruderalflur, mittel APM 2 1 Ruderalflur, trocken APT 2 1 Biotopkomplexe der Siedlungsflächen B 4 2 Altstadt BBA 5 4 Blockbebeaung der Gründerzeit BBG 5 5 Blockbebauung mit vielen Neubauten BBN 5 5 Dichte Bebauung für Verwaltung und Dienstleistung

    BBV 5 5

    Hochhausbebauung BH 5 4 Hochhausbebauung? BHH 5 4 Industrie-/Gewerbefläche BI 5 5 Gewerbefläche BIG 5 5 Industriefläche BII 5 5 Dörfliche Bebauung BM 4 3 Dörfliche Bebauung, ländlich BML 4 3 Landwirtschaftliche Produktionsanlagen BMP 5 4 Dörfliche Bebauung, verstädtert BMS 4 4 Einzelanwesen- und gehöfte BNA 4 3 Lockere Einzelhausbebauung BNE 4 2 Reihenhausbebauung BNG 5 3 Reihenhausbebauung, verdichtet BNN 5 4 Einzelhausbebauung, verdichtet BNO 5 3 Villenbebauung BNV 2 1 Blockrandbebauung der Gründerzeit BRG 5 4 Blockrandbebauung der 20er und 30er Jahre

    BRM 5 4

    Blockrandbebauung, neu BRN 5 4 Stadthaus BRS 5 3 Gemeinbedarfsbebauung BSG 5 4 Bebauung, kirchlich BSK 5 4 Bebauung, sonstige BSS 5 4 Verwaltungs- und Bürogebäude BSV 5 5 Ver- und Entsorgungsfläche BV 5 5 Fläche der Abfallwirtschaft, Deponie BVD 5 5 Ver- und Entsorgungsfläche, sonstige BVZ 5 5 Zeilenbebauung BZ 5 3 Zeilenbebauung, 20er Jahre BZM 5 3 Zeilenbebauung, neu BZN 5 3 Freizeit, Erholung, Grünanlagen E 4 2 Schwimmbad EB 4 2 Zeltplatz/Campingplatz EC 4 1 Friedhof EF 4 1 Friedhof, sonstiger, gehölzarm EFA 4 1 Friedhof, sonstiger, gehölzreich EFR 4 1 Waldfriedhof EFW 2 1 Hausgarten EH 4 1 Gemüsegarten EHG 4 1 Hausgartengebiet, heterogen EHH 4 1 Naturgarten EHN 3 1 Obstgarten EHO 2 1 Garten, parkartig mit Großbäumen EHP 2 1 Ziergarten EHZ 1 Kleingartenanlage EK 4 2 Kleingartenanlage, strukturarm EKA 4 2 Grabeland EKG 4 2

    Kleingartenanlage, strukturreich EKR 4 2 Park/Grünanlage/Freizeitpark EP 3 1 Grünanlage, kleinteilig, naturnah EPA 2 1 Parkanlage, intensiv gepflegt EPI 4 1 Grünanlage, kleinteilig, naturfern EPK 4 1 Landschaftspark, alt EPL 2 1 Parkanlage, waldartig EPW 2 1 Sportplatz ES 5 3 Ball- und Laufsportanlage ESB 5 3 Sportanlage, sonstige, großflächig ESS 4 3 Spielplatz ET 4 1 Freizeit-, Erholungs- oder Grünanlage, sonstige

    EX 4 1

    Bach FB 0 1 Bach, ausgebaut FBA 0 1 Bach, naturnah mit Beeinträchtigun-gen/Verbauungen

    FBM 0 1

    Bach, naturnah FBR 0 1 Bachabschnitt, aufgestaut FBS 0 1 Bach-Altarm FBT 0 1 Fluß FF 0 1 Fluß, ausgebaut FFA 0 1 Fluß, naturnah mit Beeinträchtigun-gen/Verbauungen

    FFM 0 1

    Fluß, naturnah FFR 0 1 Flußabschnitt, aufgestaut FFS 0 1 Fluß-Altarm FFT 0 1 Graben mit Stillgewässercharacter FG 0 1 Graben mit Stillgewässercharacter, nährstoffarm

    FGA 0 1

    Graben mit Stillgewässercharacter, nährstoffreich

    FGR 0 1

    Hafenbecken FH 0 1 Kanal FK 0 1 Wettern, Hauptgraben FLH 0 1 Graben mit Fließgewässercharacter, nährstoffreich

    FLR 0 1

    Quellbereich FQ 1 1 Flußwatt, Wechselbereiche der Tiedeel-be

    FW 1 1

    Fleet FWF 0 1 Flußwatt, ohne Bewuchs FWO 1 1 Priel FWP 1 1 Tiederöhricht FWV 1 1 Elbufer mit naturnahen Vegetationsele-menten, verbaut

    FWX 4 3

    Flächen im Wasserwechselbereich der elbe, sonstige, naturnah

    FWZ 1 1

    Grünland G 3 1 Grünland, feucht bis nass, sonstiges GF 2 1 Stromtalwiese, wechselnass GFC 2 1 Flutrasen GFF 1 1 Feucht- oder Nasswiese, nährstoffreich, seggen- und binsenar

    GFR 2 1

    Intensivgrünland, artenarm GI 3 1 Grasacker, Grünland-Einsaat GIA 3 1 Wiese oder Mähweide, artenarm, in-tensv genutzt

    GIM 3 1

    Weide, intensiv genutzt, artenarm GIW 3 1 Grünland, frisch bis mässig trocken, ar-tenreich

    GM 2 1

    Wiese oder Mähweide, frisch bis mittel, artenreich

    GMM 2 1

    Wiese oder Mähweide, trocken-mager, artenreich

    GMS 2 1

    Weide, trocken bis mager, artenreich GMT 2 1 Weide, frisch bis mitel, artenreich GMW 2 1 Grünland, mesophil, sonstiges GMZ 3 1 Naßwiese, seggen-, binsen- und hoch-staudenreich

    GN 2 1

    Naßwiese, seggen-, binsen- und hoch-staudenreich, mager

    GNA 2 1

    Flutrasen, seggen-, binsen und hoch-staudenreich

    GNF 1 1

  • - 34 -

    Naßwiese, seggen-, binsen- und hoch-staudenreich, nährstoffre

    GNR 2 1

    Naßwiese, seggen-, binsen- und hoch-staudenreich, sonstiges

    GNZ 2 1

    Weidefläche, stark verändert GW 3 1 Gebüsche und Kleingehölze H 3 1 Baumreihe, Allee HEA 4 1 Einzelbaum HEE 1 1 Baumgruppe HEG 1 1 Weidengebüsch der Auen und sonstigen Feuchtstandorte

    HF 1 1

    Weiden-Auen- und Ufergebüsch, sump-fig

    HFS 1 1

    Weiden-Auen- und Ufergebüsch, typisch HFT 1 1 Weidengebüsch, feucht, sonstiges HFZ 1 1 Feld-, Stadt und Kleingehölz HG 3 1 Gehölz, naturnah, feucht bis nass HGF 2 1 Gehölz, naturnah, mittel HGM 2 1 Gehölz, naturnah, trocken HGT 2 1 Gehölz, überwiegend standortfremde Arten

    HGX 2 1

    Kleingehölz, sonstiges HGZ 4 1 Baumhecke HHB 4 1 Strauch-Baumhecke HHM 3 1 Gebüsch, mesophil HM 3 1 Gebüsch, ruderal und sonstiges HR 3 1 Ruderalgebüsch HRR 2 1 Sukzessionsgebüsch, sonstiges HRS 2 1 Moor- und Sumpfgebüsch HS 1 1 Weiden-Moor- und Sumpfgebüsch, nährstoffreich

    HSC 1 1

    Gebüsch, bodensauer und/oder trocken-mager

    HT 3 1

    Ufergehölzsaum HU 1 1 Erlen-Ufergehölzsaum HUE 1 1 Weiden-Ufergehözsaum HUW 1 1 Ufergehölzsaum, sonstiger HUZ 1 1 Knick HW 3 1 Strauch-Baum-Knick HWM 3 1 Strauchknick HWS 3 1 Knick mit überwiegend nichtheimischen Stauden und/oder Gehöl

    HWX 3 1

    Küstenbiotop K 1 1 Verbautes Ufer im Wasserwechselbe-reich der Nordsee

    KWX 5 5

    Acker LA 3 1 Lehm- und Tonacker LAL 2 1 Sandacker LAS 2 1 Baumschulen LB 4 1 Erwerbsgartenbau LG 4 1 Erwerbsgartenbau, unter Glas LGG 5 4 Erwerbsgartenbau, freiland LGO 3 1 Obstpflanzung LO 3 1 Obstplantage, naturfern LOA 3 1 Obstwiese, naturnah LOW 2 3 Wildacker LW 2 1 Hoch- und Übergangsmoore M 1 1 Birken-Moorwald MB 1 1 Pfeifengras-Birken-Moorwald MBP 1 1 Moorheide-Stadium von Hoch- und Ü-bergangsmooren, feucht

    MFF 1 1

    Moorheide-Stadium von Hoch- und Ü-bergangsmooren, trocken

    MFT 1 1

    Pfeifengras-Morrdegenerationsstadium MM 1 1 Pfeifengras-Moordegenerationsstadium, feucht

    MMF 1 1

    Pfeiffengras-Moordegenerationsstadium, trocken

    MMT 1 1

    Schwingrasen oder Wollgrasstadium MR 1 1 Wollgras-Re- und Degenerationsstadi-um von Hochmooren

    MRE 1 1

    Schwingrasen MRS 1 1 Seggen- und Binsenrieder, basen- und nährstoffarm

    NAA 1 1

    Seggen-, Binsen- und Simsenrieder, nährstoffreich

    NG 1 1

    Binsen- und Simsenrieder, nährstoff-reich

    NGB 1 1

    Großseggenried, nährstoffreich NGG 1 1 Sumpf, nährstoffreich, sonstige NGZ 1 1 Hochstaudenflur, feucht bis nass NH 2 1 Hochstaudenflur, feucht, mittelere Nähr-stoffversorgung

    NHA 2 1

    Hochstaudenflur, feucht, nährstoffreich NHR 2 1 Pioniervegetation, (wechsel-)nass NP 1 1 Pioniervegetation, (wechsel-)nass, nährstoffreich

    NPR 1 1

    Röhricht NR 1 1 Rohrglanzgras-Röhricht NRG 1 1 Rohrkolben-Röhricht NRR 1 1 Schilfröhricht NRS 1 5 Wasserschwaden-Röhricht NRW 1 1 Röhricht, sonstiges NRZ 1 1 Uferstaudenflur NU 1 1 Aufschüttungsfläche OA 5 1 Spülfläche, Sandaufschüttung OAS 5 1 Aufschüttung bzw. Substratfläche, sons-tige

    OAX 5

    Abgrabungsfläche OB 5 1 Kies- und Sandabbau OBK 5 1 Abgrabung, sonstige OBX 5 1 Weg, nicht befestigt, sonstiger OWX 5 1 Offene Flächen und Rohbodenstandor-te, sonstige

    OX 4 1

    Stillgewässer S 0 1 Kleingewässer, nährstoffreich, naturnah SE 0 1 Abbaugewässer, klein, naturnah, nähr-stoffreich

    SEA 0 1

    Brack, naturnah, nährstoffreich SEB 0 1 Kleingewässer, klein, naturnah, nähr-stoffreich, angelegt

    SEG 0 1

    Stillgewässer, natürlicher Enstehung, naturnah, nährstoffrei

    SEN 0 1

    Fischteich, klein, naturnah, nährstoff-reich

    SEP 0 1

    Teich, nährstoffreich, naturnah SET 0 1 Weidekuhle, nährstoffreich, naturnah SEW 2 1 Kleingewässer, naturnah, nährstoffreich, sonstiges

    SEZ 0 1

    Kleingewässer, naturnah, nährstoffarm, angelegt

    SOG 0 1

    Moorgewässer, naturnah, nährstoffarm SOM 1 1 Kleingewässer, natürliche Entstehung, naturnah, nährstoffarm

    SON 0 1

    Kleingewässer, nährstoffarm, sonstiges SOZ 0 1 Offene Wasserflächen großer Stillge-wässer

    SR 0 1

    Abbaugewässer, Baggersee, groß SRA 0 1 Stillgewässer, natürlich, groß, sonstiges SRN 0 1 Stillgewässer, groß, sonstiges SRZ 0 1 Ackertümpel STA 0 1 Wiesen- oder Weidetümpel STG 0 1 Tümpel, sonstige STZ 0 1 Stillgewässervegetation SV 0 1 Stillgewässerbereich mit submerser Ve-getation

    SVT 0 1

    Stillgewässer, naturfern SX 0 1 Ziergewässer, naturfern SXG 1 Löschwasserbecken, naturfern SXL 0 1 Gewässer, naturfern, natürlicher Entste-hung

    SXN 0 5

    Rückhaltebecken, naturfern SXR 0 1 Teich, naturfern SXT 0 1 Wasserbecken, naturfern, sontiges SXZ 0 1 Heiden, Borstgrasen, Magerrasen T 1 1 Sand-Zwergstrauchheide TC 1 1 Sandheide, feucht TCF 1 1 Sandheide, trocken TCT 1 1 Binnendüne TD 1 1 Binnendüne mit Sandmagerrasen TDS 1 1 Trocken- oder Halbtrockenrasen TM 1 1 Trocken, oder Halbtrockenrasen, sonsti-ger

    TMZ 1 1

  • - 35 -

    Verkehrsflächen V 5 5 Bahnanlage VB 5 3 Bahnhof VBB 5 5 Depot VBD 5 5 Gleisanlage VBG 5 3 Hafen- und Schleusenanlage VK 5 5 Hafen, Anleger VKH 5 5 Schleusenanlage, Hebe- und Sperrwerk VKS 5 5 Luftverkehrsfläche VL 0 3 Flughafen VLF 0 3 Segelflugplatz VLS 4 1 Straßenverkehrsfläche VS 5 5 Autobahn oder Schnellstraße VSA 5 5 Land-/Haupt- oder Durchgangsstraße VSL 5 5 Parkplatz VSP 5 5 Wohn- oder Nebenstraße VSS 5 5 Wirtschaftsweg VSW 5 5 Straßenverkehrsfläche, sonstige VSZ 5 5 Bruchwald WB 1 1 Birken-Bruchwald WBB 1 1 Erlen-Bruchwald, nährstoffreich WBE 1 1 Erlen-Birken-Bruchwald nährstoffärme-rer Standorte

    WBM 1 1

    Entwässerter, degenerierter (Erlen-)Bruchwald

    WBX 0 1

    Eichen-Hainbuchenwald WC 1 1 Eichen-Hainbuchenwald, feucht bis nass WCF 1 1 Eichen-Hainbuchenwald, mittel bis tro-cken

    WCM 1 1

    Erlen- und Eschenwald WE 1 1 Erlen- und Eschen-Auwald WEA 1 1 Hartholz-Auwald WH 1 1 Hartholzauwald nicht mehr im Überflu-tungsbereich der Auen

    WHB 1 1

    Waldlichtungs- oder Kahlschlagsflur WI 3 1 Wald-Jungbestand, junge Aufforstung WJ 3 1 Laubwald-Jungbestand WJL 3 1 Nadelwald-Jungbestand WJN 3 1 Buchenwald WM 1 1 Buchenwald, basenreich WMM 1 1 Buchenwald, basenarm WMS 1 1 Nadelwald/-forst, naturnah WN 2 1 Fichtenwald/-forst, naturnah WNF 3 1 Kiefernwald, naturnah, trocken, mager WNK 1 1 Pionierwald/Vorwald WP 1 1 Pionier- oder Vorwaldstadium auf mittle-ren Standorten

    WPA 1 1

    Pionier- oder Vorwaldstadium auf tro-cken-mageren Standorten

    WPB 1 1

    Pionier- oder Vorwald, mittel WPM 1 1 Pionier- oder Vorwald, feucht WPW 1 1 Sonstiger Pionierwald WPZ 1 1 Eichen- Mischwald, bodensauer WQ 1 1 Eichen-Birken-Mischwald, bodensauer, feucht bis nass

    WQF 1 1

    Eichenmischwald, mittel WQM 1 1 Eichen-Birkenwald, bodensauer, trocken bis frisch

    WQT 1 1

    Waldrand WR 2 1 Erlen- und Eschen Sumpfwald WSE 1 1 Sonstiger Sumpfwald WSZ 1 1 Weiden-Auwald WW 1 1 Typischer Weiden-Auwald WWA 1 1 Weiden-Auwald, sonstige WWZ 1 1 Laubforst, sonstiger, naturfern WX 3 1 Roteichenforst WXE 2 1 Laubforst aus heimischen Arten WXH 2 1 Pappelforst WXP 3 1 Laubforst, sonstiger, aus fremdländi-schen Arten

    WXZ 3 1

    Mischwald, sonstiger, naturfern WY 3 1 Nadelforst, sonstiger, naturfern WZ 3 1 Douglasienforst WZD 2 1 Fichtenforst WZF 4 1 Kiefernforst WZK 3 1 Lärchenforst WZL 3 1 Nadelforst, sonstiger, aus fremdländi-schen Arten

    WZZ 3 1

    Vegetationsbestimmte Habitatstrukturen besiedelter Bereiche

    Z 4 1

    Gehölzbestand, gepflanzt ZH 2 1 Gehölzbestand, gepflanzt, überwiegend aus nicht-heimischen A

    ZHF 2 1

    Gehölzbestand, gepflanzt, überwiegend heimische Arten

    ZHN 2 1

    Nutzbeet ZN 4 1 Rasen ZR 3 1 Scher- und Trittrasen ZRT 2 2 Stadtwiese ZRW 4 2 Zier-Gebüsch, -Hecke ZS 1 Zier-Gebüsch aus vorwiegend nicht heimischen Arten

    ZSF 3 1

    Zier-Gebüsch aus vorwiegend heimi-schen, standortgerechten Ar

    ZSN 3 1

    Zierbeet, Rabatte ZZ 1

    Tab. 27: Bewertungsrahmen für die Lebensraumfunktion LRF2 (LRF) und Be-standteil des Wasserkreislaufs (BNH) nach Nutzung.

    NUTZUNG ID LRF BNHVerwaltung 111 5 5 Bildung und Forschung 112 5 5 Kirche 114 5 5 Gesundheit 115 5 5 Soziales 116 5 5 Sicherheit und Ordnung 117 5 5 Friedhof 118 4 2 Notunterkunft 119 5 5 Einzelhaus 131 4 5 Doppelhaus 132 4 5 Reihenhaus 133 5 5 Gruppenhaus 134 5 5 Wohnblock 135 5 5 Hochhaus 136 5 5 Wohnheim 137 5 5 Mehrfamilienhaus 138 5 5 die übrigen Wohnhäuser 139 5 5

    Verwaltung, Buero 141 5 5 Kredit 142 5 5 Versicherung 143 5 5 Handel 144 5 5 Messe, Ausstellung 145 5 5 Beherbung 146 5 5 Restauration 147 5 5 Vergnügung 148 5 5 Verein 149 5 5 Produktion 171 5 5 Handwerk 172 5 5 Tankstelle 173 5 5 Lagerung 174 5 5 Transport 175 5 5 Forschung 176 5 5 Grundstoff 177 5 5 Betriebliche Sozialeinrichtungen 178 5 5 öffentlich und Wohnen 181 5 5 öffentlich, Gewerbe und Industrie 182 5 5 öffentlich, Handel und Wirtschaft 183 5 5 Wohnen, Handel und Wirtschaft 184 5 5 Wohnen, Gewerbe und Industrie 185 5 5 Handel, Wirtschaft, Gewerbe und Industrie 186 5 5 Strasse 231 5 5 Schiene 232 5 5 Luftfahrt 233 5 5 Schifffahrt 234 5 5

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    Parken 236 5 5 Wasser 251 5 5 Elektrizität 252 5 5 Andere Energien 253 5 5 Funk- und Fernmeldewesen 254 5 5 Nahrung 255 5 5 Entwässerung 261 5 5 Müllbeseitigung 262 5 5 Wohnen 271 5 5 Betrieb 272 5 5 Wohnen und Betrieb 273 5 5 Gewächshaus 274 5 5 Sport 281 5 5 Bad 282 5 5 Stadion 283 5 5 Kur 284 5 5 Camping 285 4 2 Wochenendhaus 286 4 4 Zoologie 287 5 5 Bauplatz 291 5 5 Andere Freiflächen 293 4 2 Bauplatzteil 294 5 5 Baulandfläche 295 5 2 Vorgarten, Hausgarten, Hofraumfläche 296 4 2 Sand 311 5 3 Kies 312 5 3 Lehm, Ton, Mergel 313 5 3 Torf 317 5 3 Erde 321 5 3 Schutt 322 5 3 Kohle 331 5 5 Öl 332 5 5 Baustoffe 333 5 5 Schrott, Altmaterial 334 5 5 Ausstellung 335 5 5 Andere Güter 339 5 5 Wassergewinnung 341 5 5 Müll 351 5 5 Schlamm 352 5 5 Wasser 353 5 1 BF-Erweiterung 360 5 5 BF-unbenutzbar 370 5 5 Sportplatz 411 5 3 Golfplatz 412 3 2 Rennbahn 413 5 3 Reitbahn 414 4 3 Schiessstand 415 5 5 Freibad 416 5 5 Tennisplatz 418 5 5 Park, Liegewiese 421 2 2 Spielplatz, Bolzplatz 422 4 2 Zoologischer Garten 423 5 2 Wildgehege 424 3 2 Botanischer Garten 425 4 2 Kleingarten 426 3 3 Wochenendplatz 427 3 2

    Friedhof (Park) 428 3 2 Sonstige Grünflächen 429 3 2 Campingplatz 430 4 2 S-mehrbahnig, Bundesautobahn 511 5 5 S-einbahnig 512 5 5 S-Fußgänger 513 5 5 Fahrweg 521 5 5 Gehweg 522 5 5 Gang 523 5 5 Park- und Stellplatz 531 5 5 Marktplatz 533 5 5 Mehrzweckplatz 534 5 5 Bahn 541 5 4 U-Bahn, S-Bahn 542 5 5 Flughafen 551 5 5 Landeplatz 552 5 5 Segelfluggelände 553 5 3 Hafenanlage 561 5 5 Anlegestelle 562 5 5 Verkehrsfläche ungenutzt 580 5 5 Ackerland 610 3 1 Grünland 620 3 1 Gartenland 630 3 1 Moor 650 1 1 Heide 660 1 1 LW-Betriebsfläche 680 4 5 Brachland 690 2 1 Laubwald 710 1 1 Nadelwald 720 1 1 Mischwald 730 1 1 Gehölz 740 1 1 Fluss 810 0 1 Kanal 820 0 1 Fleet 821 0 1 Hafen 830 0 1 Sporthafen 831 0 1 Bach 840 0 1 Graben 850 0 1 See 860 0 1 Natürlicher See 861 0 1 Rückhaltebecken 863 0 1 Altwasser 870 0 1 Teich 880 0 1 Sumpf 890 1 1 Verkehrsübungsplatz 911 5 5 Dressurplatz 912 5 4 Militärisches Übungsgelände 913 4 2 Deich, Hochwasserschutzanlage 921 5 4 TP 922 5 5 Turm 932 5 5 Denkmal 933 5 5 Ruine 935 5 5 Ausgrabung 936 5 5 Friedhof 940 4 3 Unland 950 4 2

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    Teil 2: Begründung zum Bewertungsverfahren

    7 Anforderungen an ein Bodenbewertungsverfahren Um die Qualität bestehender und zu entwickelnder Bodenbewertungsverfahren und -methoden einheitlich beurteilten zu können, wurden von den Autoren bereits allge-meine Anforderungen erarbeitet [HOCHFELD et al. 2000a, GRÖNGRÖFT et al. 2000 & 2001, MIEHLICH et al. 2002 und Hochfeld et al. 2002]. Diese Anforderungen beste-hen aus einer Liste kommentierter Kriterien, die im Idealfall von einer Bewertungs-methode vollständig, praktisch aber von den bestehenden Methoden nur zu einem mehr oder weniger hohen Anteil erfüllt werden. Bodenbewertungsverfahren stellen somit immer einen Kompromiss dar, wobei insbesondere die Forderung nach fachli-cher Richtigkeit, Vollständigkeit und Differenzierungsfähigkeit einerseits mit den An-forderungen an die Praktikabilität andererseits in Konkurrenz zueinander stehen. Für die Prüfung der Methoden sind folgende Anforderungen zu diskutieren:

    1) Eine Teilfunktion und zugehörige Kriterien müssen sich fachlich zweifelsfrei aus der Formulierung der Bodenfunktion gemäß § 2 BBodSchG ableiten lassen (eindeutiger Rechtsbezug).

    Diese Anforderung ist notwendig, weil die planerische Bodenfunktionsbewer-tung ausdrücklich eine Umsetzung des im BBodSchG genannten Auftrags zum Schutz der Bodenfunktionen darstellt, mithin andere als die im BBodSchG ge-nannten Bodenfunktionen nicht zu betrachten sind. Die hier betrachteten Teil-funktionen sind daher auch im Wortlaut Ausschnitte aus den in § 2 BBodSchG genannten Funktionen.

    2) Mit den formulierten Kriterien und den angewandten Methoden soll die Teilfunk-tion umfassend geprüft werden (Vollständigkeit).

    Da die im Gesetz formulierten Bodenfunktionen einen umfassenden Charakter haben (z.B. „Lebensraum und Lebensgrundlage für...“), muss es das Ziel sein, mit den Bewertungsmethoden diese Funktionen auch in ähnlicher Breite zu er-fassen und zu bewerten.

    3) Zur Prüfung des Kriteriums müssen Parameter benannt werden, welche sich fachlich begründet aus dem Kriterium ableiten lassen (fachlich richtige Parameter).

    Dass die Parameter sich fachlich zweifelsfrei aus den Kriterien ableiten lassen, sollte selbstverständlich sein.

    4) Die in dem Bewertungsverfahren festgelegten Regeln zur Verknüpfung der Pa-rameter müssen vor dem Hintergrund des Fachwissens zu einer plausibel und richtig abgestuften Differenzierung der Böden führen (fachliche richtige Ver-knüpfungsregeln).

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    Mit den Verknüpfungsregeln soll zunächst erreicht werden, dass die jeweiligen Parameter entsprechend ihrer wirklichen Bedeutung für die Bodenfunktion in die Bewertung einfließen. Außerdem sollte es Zielsetzung der Bodenfunktionsbe-wertung sein, das Gesamtspektrum der möglichen Grade der Funktionserfül-lung mit der Bewertungsmethode erfassen und in Güteklassen von annähernd gleicher Breite einteilen zu können. Dies bedeutet z.B., dass die Verteilung der Häufigkeit vergebener Wertstufen in einem größeren Gebiet i.d.R. keine Lücken aufweisen sollte, da Böden und ihre Eigenschaften ein Kontinuum darstellen [vgl. HOCHFELD et al. 2002].

    5) Das Bewertungssystem muss für alle Bodenzustände des Geltungsraums (Flä-chennutzungen) anwendbar sein (allgemeingültige Anwendbarkeit).

    Die Allgemeingültigkeit ergibt sich aus dem Anspruch, dass der mit der Boden-funktionsbewertung verknüpfte Bodenschutzauftrag im Grundsatz für alle Flä-chen in gleichem Maße gilt. Mithin sollen sowohl ungestörte wie auch stark ge-störte Böden in dem Verfahren erfasst werden können und auch solche Böden, deren Überprägung durch die aktuelle Rechtsstellung wenig wahrscheinlich ist (z.B. Hochmoore).

    6) Die Verknüpfungsregeln müssen alle Schritte von den erhobenen Feldparame-tern bis zur Wertstufe eindeutig beschreiben. Alle verwendeten Methoden, auch zur Ableitung von Hilfsparametern, müssen veröffentlicht sein. Bei gängigen Methoden kann auf Standardwerke verwiesen werden (z.B. KA4) alle anderen (Teil-)Methoden sollten im Bewertungsverfahren wiedergegeben sein (Repro-duzierbarkeit, Transparenz).

    Diese Anforderungen wurden gestellt, da das Verfahren von unterschiedlichen Personen mit möglichst gleichem Ergebnis durchgeführt werden soll und damit eine weitgehende Objektivität der Bewertungsergebnisse gewährleistet wird. Mit der Verwendung standardisierter und veröffentlichter Methoden und der eindeu-tigen Beschreibung der Verknüpfungsregeln soll zudem erreicht werden, dass auch außenstehende Personen aus den vorliegenden Basisdaten zu gleichen Bewertungsergebnissen gelangen. Damit wird auch erreicht, dass die hinter den Bewertungsergebnissen stehenden Ableitungen durchschaut und damit leichter akzeptiert werden können.

    7) Das Verfahren soll für eine vorgegebene Flächengeometrie (z.B. Flurstücke) anwendbar sein und sich in seiner Differenzierung an der gewählten Maßstabs-ebene orientieren (maßstabsgerechte flächige Differenzierungsfähigkeit).

    Bodenfunktionsbewertungen werden auf unterschiedlichen Maßstabsebenen benötigt, mithin für Flächen sehr unterschiedlicher Größe und Form. Das Ver-fahren sollte in der Lage sein, dies zu berücksichtigen, was insbesondere eine Frage der in die Bewertung einfließenden Parameter und ihrer flächigen Ver-fügbarkeit darstellt.

    8) Das Bewertungsergebnis muss aus planerischer Sicht für die potentiell mögli-chen Bodenzustände eine überschaubare Zahl von Bewertungsklassen (

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    Klassen ) bei einem Mindestmaß an Differenzierung (>2 Klassen) ergeben (in-haltliche Differenzierungsfähigkeit).

    Die Anforderungen an die inhaltliche Differenzierungsfähigkeit ergibt sich aus den Möglichkeiten, abgestufte Sachverhalte planerisch für andere Beteiligte transparent zu machen. Das Mindestmaß an Differenzierung besteht aus drei Klassen (wertvoll, neutral, wertlos), die Obergrenze ergibt sich aus der Über-schaubarkeit und der begrenzten Fähigkeit zu Verbalisierung von Wertstufen.

    9) Das Verfahren muss in der Lage sein, den Zustand einer Fläche und ihrer Bö-den zum Erhebungszeitpunkt zu bewerten (Ist-Zustands-Bezug).

    Diese Forderung ergibt sich aus dem Anspruch, die Bodenfunktionsbewertung als Teil typischer Planungsvorgängen einzusetzen. Dabei muss ein geplanter Eingriff immer vor dem Hintergrund der Veränderungen des Ist-Zustands beur-teilt werden, der somit zunächst zu ermitteln ist.

    10) Das Bewertungsverfahren muss eine Prognose von Eingriffsfolgen auf die Bo-denfunktionen möglich machen (Prognosefähigkeit).

    Der Bedarf nach Prognosefähigkeit ergibt sich aus der planerischen Notwendig-keit, zukünftige Zustände mit dem Ist-Zustand vergleichend bewerten zu müs-sen.

    11) Der Aufwand zur Erhebung der Bodenmerkmale sowie zur Ermittlung des Be-wertungsergebnisses muss für alle zu betrachtenden Flächen in einem vernünf-tigen Verhältnis zum Planungsaufwand stehen (Praktikabilität).

    Diese letzte Anforderung orientiert sich an dem Ziel, das Verfahren bei vielen Planverfahren einsetzen zu wollen. Dazu ist eine Angemessenheit des Auf-wands eine Grundvoraussetzung.

    Nachfolgend wird das Hamburger Verfahren systematisch anhand der Anforderun-gen begründet. Dies erfolgt zunächst für den Aspekt der planerischen Gebietser-fassung und -aufbereitung, dann für jede der Methoden und schließlich für die Prognose.

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    8 Diskussion und Begründung des Verfahrens

    8.1 Zum Maßstabs- und Ist-Zustands-Bezug Die Diskussion und Begründung des Verfahrens orientiert sich an den oben be-schriebenen Anforderungen. Von diesen Anforderungen beziehen sich die meisten auf die einzelnen Verfahrensbestandteile, wie die Gebietserfassung oder die Me-thoden zur Bewertung der Teilfunktionen. Lediglich die Fragen nach der maßstabs-gerechten und der inhaltlichen Differenzierungsfähigkeit sowie nach dem Ist-Zustands-Bezug und der Praktikabilität werden in diesem Abschnitt pauschal für das gesamte Verfahren diskutiert.

    Maßstabsbezug

    Das Verfahren ist für die Anwendung im Rahmen der Bauleitplanung (Abwägung, F-Plan), der Eingriffsregelung (B-Plan) oder von Umweltverträglichkeitsprüfungen konzipiert. Der Maßstab solcher Planungen bewegt sich im Rahmen 1:25.000 bis 1:1.000, wobei in einem Stadtstaat wie Hamburg mit hoher Nutzungskonkurrenz selbst bei Flächennutzungsplänen eher ein größerer Maßstab gewählt wird. Das bedeutet, dass hohe Anforderungen an eine flächenscharfe Bewertung bestehen. Eine maßstabsgerechte flächige Differenzierungsfähigkeit wird von dem Verfahren durch die Aufteilung des Gebiets in Teilflächen gewährleistet. Die primäre Orientie-rung an den Flurstücken ist für die Maßstabsebene von 1:10.000 und größer ange-messen. Bei sehr klein- oder großteiligen Teilflächen ist zudem die Möglichkeit einer gutachterlichen Anpassung durch Zusammenfassung oder Teilung der Teilflächen vorgesehen. Die maßstabsgerechte Unterteilung des Bearbeitungsgebiets in Teilflä-chen angemessener Größe ist aber nur dann wirkungsvoll, wenn die Datengrundla-ge bereits entsprechend differenziert vorliegt oder neu erstellt wird. Da bei diesem Verfahren die Boden- und Flächenmerkmale flächenspezifisch durch Kartierung aufzunehmen sind, ist die maßstabsgerechte Differenzierungsfähigkeit gegeben. Bei der Verwendung von Bodendaten aus übergeordneten Kartierungen (z.B. Daten der Bodenkarte 1:25.000) sind mit dem Maßstabswechsel nicht tolerierbare Fehler ver-bunden [HOCHFELD et al. 2002].

    Inhaltliche Differenzierungsfähigkeit

    Die inhaltliche Differenzierungsfähigkeit wird durch eine konsequent fünfstufige Klasseneinteilung erfüllt. Die Wertstufengrenzen sind dabei so gewählt, dass sie die potentiellen Zustände der Bodenfunktionen möglichst gleichmäßig unterteilen. Fünf Klassen haben sich in der Planungspraxis sowohl als praktikabel, als auch als aus-reichend differenzierend erwiesen, ihre Verbalisierung ist einfach und eingängig („sehr hoch – hoch – mittel – gering – sehr gering“). In Verbindung mit der einheitli-chen Flächengeometrie ermöglicht die gleichmäßige Wertstufenbildung aller Teil-funktionen die Teilflächen-spezifische Integration der Teilergebnisse bis hin zu kon-kreten Planungsaussagen. Die fünfstufige Differenzierung lässt aber auch eine mit

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    Maßzahlen belegbare Prognose von Eingriffsfolgen auf das Schutzgut Boden zu. Veränderungen in der Größenordnung von einer Wertstufe müssen dabei im Regel-fall als erheblich im Sinne des Naturschutzrechts gelten. Grundsätzlich ist aber die Festlegung der Erheblichkeitsschwelle im Rahmen der Bodenfunktionsbewertung eine Frage der Definition. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Einzelfall ein Eingriff eine deutliche Änderung einer Parameterausprägung bewirken kann, ohne dass sich dies in der Änderung einer Wertstufe einer Bodenfunktion abzeichnet, da auch innerhalb der fünfstufigen Klassen erhebliche Spannweiten des Erfüllungsgrads der Bodenfunktionen auftreten. Anderseits kann in Grenzfällen eine geringe Verände-rung bei einem Parameter bereits einen Klassenwechsel bedingen. Dies ist aber das generelle Problem jeder Klassenbildung. Daher ist ein gutachterliche Beurtei-lung der Erheblichkeit von Eingriffen in die Bodenfunktionen im Grundsatz erforder-lich. Ob sich dabei auch eine Schwellenlage bereits unterhalb der Ebene der Wert-stufen, wie sie z.B. von FELDWISCH et al. [1999] diskutiert wird, durchsetzen lässt, bleibt abzuwarten. Diese Lösung bedarf einer zusätzlichen Differenzierung der Wertstufen, was im Rahmen des hier vorgestellten Konzepts nicht praktikabel er-scheint.

    Ist-Zustands-Bezug

    Der Ist-Zustands-Bezug ist für alle Teilfunktionen gleichermaßen gegeben, da deren Ableitung auf aktuell bestimmten Boden- bzw. Flächendaten beruht. Auch wenn bei einigen Teilfunktionen Kapazitäten bzw. Potentiale bewertet werden (Pufferkapazi-tät, Säureneutralisationskapazität, Infiltrationskapazität), so handelt es sich um ab-geleitete Größen, die aus den aktuell bestimmten Boden- bzw. Flächeneigenschaf-ten bestimmt wurden, mithin Fähigkeiten der Böden im Ist-Zustand anzeigen.

    Praktikabilität

    Die langjährige Erfahrung mit der Anwendung des bisherigen Verfahrens, haben gezeigt, dass das Verfahren grundsätzlich praktikabel und in seinem Umfang im Vergleich zu Bewertungen anderer Schutzgüter angemessen ist. Ein derzeit noch bestehendes Übergewicht der Bodenfunktionsbewertung gegenüber etwa der Be-wertung von Biotopen basiert auf der noch vergleichsweise geringen bestehenden Informationsdichte: während z.B. die Biotoptypen flächendeckend und großmaßstä-big für Hamburg kartiert sind und die Daten digital vorliegen, existiert eine Boden-karte für Hamburg nicht. Einzelne Schwierigkeiten bei der praktischen Durchführung konnten in der Neufassung berücksichtigt werden, auch wurden drei Teilfunktionen gestrichen, so dass die Praktikabilität noch gesteigert wurde.

    Hinsichtlich der praktischen Umsetzung der Kartierdaten wie auch der prognostizier-ten Bodeneigenschaften in Bodenwertstufen ist d