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Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) MoselAbteilung Weinbau und Oenologiewww.dlr-mosel.rlp.de
INTEGRIERTER PFLANZENSCHUTZ
RAHMENEMPFEHLUNGEN 2018
Herausgeber Stand: Februar 2018
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR Mosel)
Abteilung Weinbau und Oenologie
54470 Bernkastel-Kues, Steillagenzentrum, Gartenstrasse 18
Pflanzenschutzberater
Ansprechpartner Telefon Fax Email
Eric Lentes 06531 / 956 418 06531 / 956 444 [email protected]
Markus Scholtes 06531 / 956 435 06531 / 956 444 [email protected]
Peter Seidel 06531 / 956 404 06531 / 956 444 [email protected]
Rebschutzmitteilungen, Sachkundefortbildungen
Ansprechpartner Telefon E-Fax Email
KIS, WIS, Rebschutzmitteilung, Seminare, Lehrgänge, Sachkundefortbildung usw.
Pia Schmillen 0651 / 9776 268 0671 / 92896 496 [email protected]
Sabine Schneider 0651 / 9776 210 0671 / 92896 495 [email protected]
Internet:
www.dlr-mosel.rlp.de
Zentrale E-Mail für Bilder, Anfragen, Rückmeldungen, etc.:
WhatsApp:
Markus Scholtes: 0174 3350025
Peter Seidel: 0172 6757665
Eric Lentes: 0172 6299296
Inhaltsverzeichnis
Rebschutz Seite
1. Allgemeine Hinweise 1 - 5
2. Pilzkrankheiten, Vergilbungskrankheit (Schwarzholzkrankheit) 6 - 10 3. Tierische Schaderreger 11 - 17 4. Raubmilbenschonung 18 - 20 5. Mischbarkeitsprobleme von Pflanzenschutzmitteln 21 6. Hubschraubereinsatz 21 - 22 7. Berechnung des Pflanzenschutzmittelaufwandes pro ha 22 - 23 8. Liste der genehmigten Pflanzenschutzmittel im geförderten Weinbau – 2018 24 - 28 9. Liste der empfohlenen Pflanzenschutzmittel im Weinbau – 2018 29 - 33
10. Anti-Resistenzmanagement 34 - 36
11. Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel im Weinbau 37 - 48 (Fungizide, Insektizide, Akarizide)
12. Liste der zugelassenen Herbizide im Weinbau und Legende 49 - 51
13. Pflanzenschutz-Dokumentation im Weinbau 52
14. Bodenbewirtschaftung – Herbizide 53
15. Applikationstechnik, Abdrift, Gerätereinigung 53 - 55
16. Gerätekontrolle 55 - 57
17. Lagerung von Pflanzenschutzmitteln 58
18. Anwenderschutz 59 - 62
19. Fachliche Ansprechpartner DLR 63 - 65
20. Weitere Telefonnummern 66
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Rebschutz 1. Allgemeine Hinweise Gesunde, von jeglichen Schadorganismen befallsfreie Trauben sind u.a. Voraussetzung für ge-sunde, reintönige und sortenspezifische Weine. Diese Forderung ist mit den Grundsätzen des Pflanzenschutzes in Einklang zu stellen.
Integrierter Pflanzenschutz ist eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Be-rücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtech-nischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird.
Voraussetzungen, diese Forderung zu erfüllen, sind u.a.:
• Optimale Standweiten und Laubarbeiten
• Flexibler nützlingsschonender Rebschutzmitteleinsatz
• Wirkstoffwechsel im Sinne eines Resistenzmanagements
• Rebschutzgeräte auf dem neuesten technischen Stand (Düsen, Dichtungen, Ventile)
• Regelmäßige Pflanzenschutzgeräteprüfung, Prüfplakette 3 Jahre gültig
• Tägliche Witterungsaufzeichnungen, insbesondere während der Vegetationsperiode
• Führung eines Spritztagebuches (Dokumentationspflicht)
• Häufige und termingerechte Kontrollen der Schaderreger
• Intensive Beobachtungen des Nützlingsbesatzes
• Das Wissen um die Biologie der Schaderreger und Nützlinge
1.1 Dokumentationspflicht Die Dokumentationspflicht ist geregelt in § 11 des neuen Pflanzenschutzgesetzes vom 06.02.2012. Das bedeutet, dass jeder Betriebsleiter verpflichtet ist über alle Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln Aufzeichnungen zu führen. Diese müssen zeitnah zu den Pflanzenschutz-mittelanwendungen, spätestens am Ende des jeweiligen Kalenderjahres vorliegen. Die Aufzeich-nungen können elektronisch bzw. schriftlich (auch formlos) erfolgen und müssen folgende Anga-ben enthalten:
• Name des Anwenders • Datum der Behandlung • Anwendungsflächen (Schlag oder Bewirtschaftungseinheit) • Anwendungsgebiet (Schaderreger) • eingesetztes Pflanzenschutzmittel • Aufwandmenge (kg/ha oder l/ha)
Als Bewirtschaftungseinheit können alle Parzellen zusammengefasst werden, bei denen die durchgeführten Maßnahmen identisch sind. Die Aufzeichnungen müssen drei Jahre lang aufbe-wahrt werden, gerechnet ab dem Jahr, das auf das Entstehen der Aufzeichnungen folgt. Die zu-ständige Kontrollbehörde kann Einsicht in die Aufzeichnungen nehmen. Ein Musterformblatt zur Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen ist dieser Rahmenempfehlung zu entnehmen.
Außerdem müssen auch Herbizid-und Hubschrauberbehandlungen sowie RAK-Anwendungen in der Pflanzenschutzdokumentation dokumentiert werden.
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1.2 EU- Wasserrahmenrichtlinie - WRRL Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Zentrale Aufgaben der Gewässerschutzpolitik in Deutschland sind, das ökologische Gleichge-wicht der Gewässer zu bewahren oder wiederherzustellen, die Trink- und Brauchwasserversor-gung zu gewährleisten, eine geregelte Abwasserreinigung sicher zu stellen und alle anderen Wassernutzungen, die dem Gemeinwohl dienen, möglichst im Einklang mit dem Schutz der Ge-wässer langfristig zu sichern. Ein Schwerpunkt ist auf die sachgerechte Gerätereinigung und den Umgang mit Pflanzenschutz-mittelresten zu legen. „Kanalauflage“ NW 468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen . Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle:
• z.B. Überlauf von Spritzbrühe beim Befüllen des Spritz-/Sprühgerätes • „Entsorgen“ von Spritzbrüheresten in den Hofablauf („Ablassen“) • Eintrag beim Reinigen des Spritz-/Sprühgerätes (Innen- und Außenreinigung
besonders an Sprühgeräten können außen beträchtliche Mengen PSM anhaften • Abwaschen von außen anhaftenden PSM - Resten bei im Freien abgestellten
Pflanzenschutzgeräten durch Niederschläge (bes. bei Sprühgeräten) • Ausspülen von PSM - Behältern im Hof • Abschwemmen von PSM nach Herbizid-Behandlung von befestigten Hofflächen
nach Niederschlägen (absorbierte PSM werden oft über längere Zeiträume nach Niederschlägen gelöst und abgeschwemmt)
PSM – Wirkstoffe werden im Wasser bzw. in Kläranlagen praktisch nicht abgebaut.
Die grundlegenden Maßnahmen bezüglich des Umgangs und der Anwendung von Pflanzen-schutzmitteln beziehen sich auf
• die Beschränkung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf das notwendige Maß, • die sichere Gestaltung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln • und besonders der sichere Umgang mit Pflanzenschutzmitteln bei der • Spritzenbefüllung, Spritzenreinigung und der Entsorgung von Restmengen.
Bei der Applikationstechnik sind:
• Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten • abdriftreduzierende Technik einzusetzen, um Abstände zu reduzieren.
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1.3 Sachkunde im Pflanzenschutz Nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 06. Juli 2013 müssen berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln und Personen, die über Pflanzenschutz beraten sowie Ausbil-der/Sachkundige, die andere Personen wie z.B. Auszubildende oder Personen, die Hilfstätigkei-ten ausführen, anleiten oder beaufsichtigen und Personen, die gewerbsmäßig Pflanzenschutz-mittel verkaufen oder im Internet Pflanzenschutzmittel vertreiben, einen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat besitzen. Darüber hinaus müssen diese Personen in einem dreijährigen Rhythmus eine anerkannte Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme besuchen. Der Sachkundenachweis ist bundeseinheitlich im Scheckkartenformat eingeführt und ist in Ver-bindung mit dem Personalausweis gültig und muss beispielsweise beim Kauf von Pflanzenschutz-mitteln für die berufliche Anwendung oder bei Kontrollen vorgelegt werden. Der SKN ist bei der zuständigen Stelle (Winzer: DLR Rheinpfalz, online) des Bundeslandes zu beantragen, in dem der Sachkundige mit dem 1. Wohnsitz gemeldet ist. Antragsverfahren in Rheinland-Pfalz Die neuen Sachkundenachweise für die Sonderkulturen Weinbau und Gartenbau können gebüh-renpflichtig beim zuständigen DLR Rheinpfalz beantragt werden. Für die Landwirtschaft, Forst-wirtschaft und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist das DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück zuständig. Der Antrag kann online unter www.pflanzenschutz-skn.de gestellt werden. Anerkennung von Berufsabschlüssen Seit dem 6. Juli 2013 berechtigt zum Beispiel ein Berufsabschluss zum Landwirt oder Gärtner weiterhin zur beruflichen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Beratung über den Pflanzenschutz, jedoch nicht mehr zum Verkauf von Pflanzenschutzmitteln. Studienabschlüsse in den Agrar-, Gartenbau-, Forstwissenschaften und im Weinbau an Hoch- oder Fachhochschu-len werden ab 6. Juli 2013 nur noch dann für die Sachkunde anerkannt, wenn die Ausbildungs-stätte zusätzlich zum Abschlusszeugnis eine Bestätigung ausstellt, dass die in der neuen Verord-nung vorgeschriebenen Sachkundeinhalte im Rahmen des Studiums geschult und geprüft wur-den. Diese Bestätigung muss den Antragsunterlagen für die Ausstellung des neuen Sachkunde-nachweises beigelegt werden. Anerkennung ausländischer SKN und Berufsabschlüsse Es wird weiterhin möglich sein, ausländische Mitarbeiter für den Pflanzenschutz einzusetzen. Für eine Anerkennung muss der zuständigen Behörde ein Befähigungsnachweis aus einem anderen Mitgliedstaat vorgelegt werden. Aus ihm muss hervorgehen, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten Bestandteil der Ausbildung und Prüfung waren. Außerdem muss der Antragstel-ler über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Nur dann kann auf Antrag ein SKN nach deutschem Recht ausgestellt werden. Die Sprachkenntnisse können bei jedem DLR nach-gewiesen werden.
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Pflicht zur Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbil dungsmaßnahme im Drei-Jahres-Zeit-raum Alle Sachkundigen sind verpflichtet, jeweils innerhalb des für sie geltenden Fortbildungszeitraums an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. Für „Alt-sachkundige“ die am 14.02.2012, dem Tag des Inkrafttretens des aktuellen Pflanzenschutzgesetzes, sachkun-dig waren, begann die aktuelle Drei-Jahresfrist zur Fortbildung am 01.01.2016 und endet am 31.12.2018. Der nächste, sich anschließende, Fortbildungszeitraum läuft vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021. Für Neusachkundige beginnt der erste Drei-Jahres-Fortbildungszeitraum ab dem Tag der Bewil-ligung des Antrags. Dieses Datum steht auf der Rückseite der SKN-Karte. Jeder Sachkundige der an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme teilgenom-men hat erhält gegen Gebühr eine Teilnahmebescheinigung von der zuständigen Behörde. Alle Fortbildungsnachweise sind aufzubewahren und bei Kontrollen ebenso wie der Sachkundenach-weis selbst vorzuweisen. Fehlt diese Bescheinigung, wird eine Frist gesetzt, um nachträglich an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Sachkundigen, die keinen Fortbil-dungsnachweis erbringen oder gegen Vorschriften des Pflanzenschutzrechtes verstoßen, kann die zuständige Behörde den Sachkundenachweis widerrufen. Anerkennung von Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen Fortbildungsveranstaltungen zur Pflanzenschutzsachkunde müssen grundsätzlich vom zuständi-gen DLR anerkannt sein. Die von den DLR speziell angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen zur Sachkunde gelten als anerkannte Fortbildungsmaßnahmen. Vor der beabsichtigten Teil-nahme an einer Fortbildungsmaßnahme wird empfohlen, sich zu erkundigen, ob eine Anerken-nung vorliegt. Fortbildungsveranstaltungen zur Sachkunde können nur anerkannt werden, wenn bestimmte vorgeschriebene fachliche Inhalte geschult werden und die Veranstaltung durch ge-eignete Fachkräfte gestaltet wird. Zuständig für Fragen zur Sachkunde am DLR Rheinpfalz:
• Miriam Becker, Telefon 06321/671-553 • Rebekka Schaefer, Telefon 06321/671-1387 • Cornelia Weindel, Telefon 06321/671-552 • Dr. Josef Eichhorn, Telefon 06321/671-365
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2. Pilzkrankheiten 2.1 Roter Brenner Ab Entfaltung des 3. bis 5. Blattes ist eine Infektion bei stärkerem Niederschlag möglich. Eine wirksame Bekämpfung ist nur vorbeugend bei entsprechenden Witterungsbedingungen und schleuderbereiten Apothezien möglich. Eine 2. Behandlung kann bei unbeständiger Witterung im Abstand von 8 – 10 Tagen, je nach Zuwachs, erforderlich sein. Der weitere Schutz vor Roter-Brenner Infektionen erfolgt durch die Peronosporabekämpfung mit Fungiziden, die zugleich an-erkannte Roter-Brenner-Wirkung haben. 2.2 Phomopsis (Schwarzfleckenkrankheit) Dieser Pilz tritt in unserem Beratungsgebiet nur sporadisch auf. Sollten Symptome, die über das 1. Internodium am einjährigen Holz hinausgehen, beobachtet werden, sind Behandlungen im Ab-stand von 8 – 10 Tagen ab Austrieb bis zum Anschluss an die Peronosporabehandlungen zu empfehlen. 2.3 Peronospora Eine vorgezogene Bekämpfung (5 – 7 Blatt-Stadium) ist dann anzuraten, wenn die rechtzeitige Roter-Brenner-Bekämpfung unterlassen wurde. Auch bei der Peronospora ist gleich, wie beim Oidium, die Blütephase die für Infektionen gefähr-lichste Zeit. Hier empfiehlt es sich, tiefenwirksame Fungizide einzusetzen und die Spritzintervalle möglichst kurz zu halten. Die 1. Nachblütespritzung darf sich nicht nach der Zeitspanne zur letzten Vorblütespritzung rich-ten, sondern sollte sich am Zeitpunkt, an dem 75 % der Blüte erfolgt ist, orientieren. Dies ist auch der Termin, an dem die Wirkung der Hubschrauberapplikation durch eine Spritzung von Hand maßgeblich unterstützt werden kann. Infolge der schnellen Zunahme der Blatt- und Beerenober-fläche ist das Intervall von der ersten zur zweiten Nachblütebehandlung zu verkürzen. Häufig werden die Bekämpfungsmaßnahmen zu früh beendet. Die letzte Behandlung sollte ca. Mitte August erfolgen. Junganlagen sind bis zum Ende der Vegetationsphase (Wachstum) zu behan-deln. 2.4 Oidium Nach wie vor sind frühe Bekämpfungsmaßnahmen mit Netzschwefel, auch im Hinblick auf die Hemmung der Blattgall- und Kräuselmilbe, zu empfehlen. Besonderes Augenmerk ist kurz vor und während der Rebblüte der Oidiumbekämpfung zu schen-ken. Das Spritzintervall zwischen letzter Vorblüte und 2. Nachblütebehandlung ist, je nach Witte-rung, deutlich zu verkürzen. und sollte mit einem der neueren Präparate durchgeführt werden. Um Spätinfektionen zu verhindern und das Laub gesund zu erhalten, ist die Abschlußspritzung nicht vor Mitte August zu setzen.
Pilzrasen der Peronospora Oidiumbelag
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2.5 Schwarzfäule (Black Rot) Die Erfahrungen der letzten Jahre hat gezeigt, dass nur durch Einhaltung einer richtigen Spritz-folge mit schwarzfäulewirksamen Fungiziden sowie der Beseitigung von Drieschen ein Bekämp-fungserfolg weiterhin garantiert ist. Die Überwinterung des Pilzes erfolgt im befallenen Laub und in den mumifizierten Trauben am Rebstock oder am Boden. Im Frühjahr können schon bei relativ geringen Niederschlagsmengen erste Infektionen an den jungen Blättern erfolgen. Ab der Blüte bis Reifebeginn können auch die sich entwickelnden Trauben infiziert werden. Optimale Entwick-lungsbedingungen findet der Pilz bei feuchtwarmer Witterung. Alle Rebsorten, auch interspezifische wie beispielsweise Regent, sind anfällig. Bekämpfung Indirekte Bekämpfungsmaßnahmen: • Termingerechte Laubarbeit (zur schnelleren Abtrocknung der Rebbestände) • Luftige Erziehung (z. B. Teilentblätterung der Traubenzone) zur Verbesserung der Applika-
tionsqualität • Fruchtmumien aus den Weinbergen entfernen oder in den Boden einarbeiten • Keinen Trester mit Fruchtmumien in Weinberge einbringen (eventuell Kompostierung) • Befallenes Holz möglichst aus Rebanlagen entfernen
Direkte Bekämpfungsmaßnahmen: • In der unten aufgeführten Tabelle sind die wirksamen Fungizide aufgeführt. • In Gebieten mit Schwarzfäulegefahr ist daher darauf zu achten, dass immer ein wirksames
Fungizid bei der Behandlung gegen Roter Brenner, Peronospora oder Oidium in der zuge-lassenen Aufwandmenge eingesetzt wird, damit auch ein Schutz gegen die Schwarzfäule besteht.
• Behandlungsbeginn je nach Witterung zwischen ES 15 (fünftes Blatt entfaltet) und ES 57 (Gescheine voll entwickelt),
• Ende der Behandlungen ES 81 (Beginn der Reife), • Behandlungsabstände maximal 12 Tage • Spritzungen möglichst vor Niederschlägen • Resistenzmanagement beachten!
Um eine langfristige und nachhaltige Entspannung der Befallssituation zu erreichen, kommt der konsequenten Beseitigung von Infektionsherden (z. B. Rodung von Drieschen) weiterhin eine wichtige Rolle zu.
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Pero OidiumRoter
BrennerPhomopsis
Cuprozin Progress Kupferhydroxid Kupfer-Mittel x x x
Enervin Metiram + Ametoctradin Pyrimidylamine S x x
Polyram WG Metiram Dithiocarbomate x x x x
Dithane NeoTec Mancozeb Dithiocarbomate x x x x
Electis Mancozeb + Zoxamide Benzamide E x x
Manfil 75 WG Mancozeb Dithiocarbomate x x
Manfil 80 WP Mancozeb Dithiocarbomate x x
Dynali Cyflufenamid + Difenoconazol Azole+Phenyl-Acetamid G / R x x x
Flint Trifloxystrobin Strobiluine A x x x x
Luna Experience Fluopyram + Tebuconazole Azole+Carboxyanilide G / L x x
Sercadis Fluxapyroxad Carboxyanilide L x x
Systhane 20 EW Myclobutanil Azole G x x
Topas Penconazol Azole G x x
Collis Boscalid+Kresoxim-methyl Strobiluine+Carboxyanilide A / L x x
Custodia Azoxystrobin + Tebuconazol Strobiluine+Azole A / G x x
Galileo Tetraconazol Azole G x x
Talendo Extra Proquinazid + Tetraconazol Azole+Quinazolinone J x x
Vento Power Quinoxyfen + Myclobutanil Azole+Chinoline G / J x x
Tridex DG Mancozeb Dithiocarbomate x x x
WirkstoffgruppeSpezifischer WirkstoffMittel
Oid
ium
- M
ittel
Fungizide mit Zulassung und Fungizide mit Nebenwirk ung gegen SchwarzfäuleWeitere Indikationen der Mittel
Per
onos
pora
- M
ittel
Wirkstoff-
kategorie
Zulassung
gegen
Schwarzfäule
Nebenwirkung
gegen
Schwarzfäule
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2.6 Botrytis Seit Jahren zeichnet sich ab, dass unter den geänderten Klimabedingungen der alleinige Einsatz von Spezialbotrytiziden keine ausreichenden Wirkungsgrade mehr bringt und durch weinbauliche Maßnahmen unterstützt werden muss. Die Wirkungsgrade des Einsatzes von Spezialbotrytiziden können durch Kombination mit wein-baulichen Maßnahmen wie der Vollentblätterung der Traubenzone oder einer Teilentblätterung in Verbindung mit Traubenteilen wesentlich verstärkt werden. Eine Entblätterung der Traubenzone kurz vor der Blüte bis spätestens zum Entwicklungsstadium der Erbsengröße bringt mehr Farbe und Phenole in der Beerenschale durch gute Belichtung. Es erfolgt eine Abhärtung der Beerenhaut, womit Botrytisbefall und Sonnenbrandschäden vermin-dert werden und eine spätere Lese möglich wird. Voraussetzung für eine gute Botrytiswirkung ist fehlender Sauerwurmbefall. Besondere Bedeu-tung erhält diese Erkenntnis bei der Gesunderhaltung von Rotweinsorten und Lesegut, welches für die Gewinnung von Sektgrundweinen Verwendung findet. Der Einsatz von Spezialbotrytiziden zur 1. Nachblütespritzung ist nur dann zu empfehlen, wenn es zu Blüteverzögerungen und schlechtem Putzen der Blütenrückstände kommt. In unserem An-baugebiet hat sich in der Vergangenheit ein zweimaliger Einsatz von Spezialbotrytiziden zu den Entwicklungsstadien 77 (kurz vor Traubenschluss) und 81 (Reifebeginn) bewährt. 2.7 Rebstammkrankheiten Diese Krankheit hat sich inzwischen im Weinbaugebiet von Mosel und Ahr etabliert. Befallene Rebstöcke zeigen an den Blättern eine starke Nekrotisierung der Ränder und Interkos-talfelder. Die Blätter fallen vorzeitig ab, die Beeren zeigen zum Teil braun-violette bis schwarze Flecken (Pusteln) und schrumpfen zusammen. Diese Symptome werden von verschiedenen Pilzen, die über Wunden ins Holz eindringen und den Holzkörper partiell zerstören, verursacht. Kommt es zum Zusammenbruch der Wasser- und Nährstoffversorgung durch Zerstörung der Leitbahnen, vertrocknen plötzlich die Triebe, die Blät-ter und Trauben welken und der Rebstock stirbt ab (Apoplexie). Direkte Bekämpfungsmaßnahmen: Das neue Weinbaufungizid Vintec hat eine Zulassung nach § 53 des Pflanzenschutzgesetzes für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 30.04.2018 erhalten. Vintec enthält den Trichoderma Pilzstamm Atroviride SC 1 und verhindert als Antagonist die Be-siedlung anderer Pilzstämme wie z.B. Phaemoniella chlamydospora (Pch) und Phaeoacremo-nium aleophilum (Pal), die als Verursacher der Krankheiten Petri Disease und Grape Vine Leaf Stripe Disease anzusehen sind. Sie können bereits junge Reben befallen und sind in älteren Anlagen die Wegbereiter für Weißfäulepilze der Fomitiporia Arten (v. a. Fmed), die zusammen das Krankheitsbild der Rebstammkrankheiten bilden. Vintec hat eine präventive Wirkung und kann in verschiedenen Stadien des Rebschulprozesses sowie im Weinberg nach dem Rebschnitt eingesetzt werden. Derzeit ist Vintec in Rebschulen und Junganlagen bis zum 4. Standjahr zugelassen. Weitere, indirekte Bekämpfungsmaßnahmen siehe bei Eutypa.
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2.8 Eutypa Diese Krankheit tritt vor allem an älteren Reben auf und wird durch den holzbewohnenden Pilz Eutypa lata verursacht, der außer der Rebe auch zahlreiche Obstarten und andere Gehölze be-fällt. Die Infektion erfolgt bei feuchtem Wetter über größere, frische Wunden, die z.B. beim Rück-schnitt der Reben zur Verjüngung oder nach Winterfrostschäden entstehen. Infizierte Stöcke trei-ben verspätetet aus und starker Befall kann zu Augenausfall führen. Entwicklung von schwachen, verkümmerten Trieben mit verkürzten Internodien und kleinen, oft chlorotischen, eingerollten oder verkräuselten und deformierten Blättern ist die Folge (Verwechslung mit Kräuselmilbenbefall). Der Blühvorgang ist gestört und es kommt zur Ausbildung kleinbeeriger Trauben. Das mehrjäh-rige Holz ist im Inneren braunschwarz verfärbt und verhärtet. Der Wasser- und Nährstofftransport wird durch die zerstörten Leitungsbahnen behindert. Das Wachstum der Rebe wird verringert, bis schließlich der Stock teilweise oder ganz abstirbt. Bekämpfungsmaßnahmen der Rebstammkrankheiten: Indirekte Maßnahmen: • Wenn Symptome auftreten, befallene Stöcke rechtzeitig kennzeichnen und getrennt schnei-
den • Vermeidung größerer Schnittflächen • Befallene Reben sind zu entfernen und das Holz zu verbrennen • Rückschnitt befallener Rebstöcke bis etwa 20 cm über dem Boden und Stock
neu aufbauen • Vermeidung von mechanischen Verletzungen des alten Holzes und des Wurzelstammes • Wundarmer Rebschnitt
2.9 Schwarzholzkrankheit Die Schwarzholzkrankheit ist eine Vergilbungskrankheit der Rebe, die von sogenannten Phy-toplasmen verursacht wird. Diese Phytoplasmen werden von der Winden-Glasflügelzikade (Hya-lesthes obsoletus) übertragen. Die stärkste Verbreitung ist in den Steillagen von Mosel, Rhein und Nahe zu beobachten. Befallene Reben entwickeln an allen grünen Teilen Symptome. Die Blätter rollen sich ein, verfärben sich goldgelb oder vergilben, an den Blattadern beginnend. Befallene Triebe verholzen nicht oder nur unvollständig (bleiben grün) und sterben im Winter ab. Die Trauben haben einen bitteren Geschmack und verlieren ihr sortenspezifisches Aroma. Als Wirtspflanzen dient den Zikaden neben der Acker - und Zaunwinde die Große Brennnessel. Eine direkte Bekämpfung der Krankheit ist nicht möglich, jedoch kann durch eine mechanische oder chemische Beseitigung der Wurzeln dieser Wirtspflanzen der Infektionsdruck gesenkt wer-den. Es ist darauf zu achten, dass jede Art der Bearbeitung (Mähen, Mulchen oder Herbizidan-wendung) nicht während des Fluges der Zikaden (Anfang Juni bis Ende Juli) durchgeführt wird, da sie sonst vermehrt die Reben aufsuchen. Eine Beseitigung der Wirtspflanzen im Umfeld, auf so genanntem Nichtkulturland, ist genehmigungspflichtig (ADD Trier). Ein Entfernen von symptomtragenden Rebteilen durch Grünschnitt im Sommer kann unter Um-ständen zur Wiedergenesung von erkrankten Stöcken führen. Dazu sollten diese zur weiteren Kontrolle während der Vegetation gekennzeichnet werden.
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3. Tierische Schaderreger 3.1 Austriebsschädlinge Gegen Dickmaulrüssler und Erdraupen sind zurzeit in Ertragsanlagen keine Mittel zugelassen. Gegen Springwurm, Rhombenspanner, Kräuselmilben und Pockenmilben wurden einige Mittel im Rahmen der Lückenindikation zur Bekämpfung genehmigt Eine wirksame Bekämpfung des Springwurmes muss frühzeitig (3-Blatt-Stadium) erfolgen. Eine zweite Behandlung ist im Abstand von 10 Tagen erforderlich.
3.2 Zikaden Befallssymptome der 1. Generation können nach unseren Beobachtungen vernachlässigt wer-den, da diese im weiteren Verlauf der Vegetationsperiode auswachsen bzw. durch Neuzuwachs eliminiert werden. (Zur Verhinderung von Qualitätsverlusten sollten die Triebspitzen im oberen Laubwandbereich und die Geiztriebe nicht radikal zurückgeschnitten werden). Eine Bekämpfung der 2. Generation empfiehlt sich ab einem durchschnittlichen Besatz von 2 – 5 Larven pro Blatt. 3.3 Traubenwickler/Heu- und Sauerwurm Um eine Bekämpfung dieses Wicklers im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes durchführen zu können, ist zu beiden Generationen eine intensive Mottenflugkontrolle Voraussetzung. Der aktuelle Mottenflugverlauf kann im Internet unter www.dlr-mosel.rlp.de abgerufen werden. Bei Einsatz der Verwirrungsmethode wird wegen der Zunahme des bekreuzten Wicklers in unse-rem Beratungsgebiet nur RAK 1 + 2 M empfohlen. Die infrage kommende Rebfläche sollte min-destens 10 ha groß sein und nicht zu viele Jungfelder und Brachflächen beinhalten. Die zur Verfügung stehenden Mittel müssen rechtzeitig, kurz vor Larvenschlupf (Schwarzkopfsta-dium), appliziert werden.
3.4 Spinnmilben Durch Förderung und Schonung von Nützlingen, hauptsächlich von Raubmilben , ist eine chemi-sche Bekämpfung meist nicht notwendig. Der wichtigste Beitrag zur Förderung der Raubmilben ist der Einsatz von raubmilbenschonenden Fungiziden. In Parzellen mit starkem Wintereibesatz von über 30 Eiern pro Fruchtknoten sollte vor Schlupf-beginn (kurz vor dem Austrieb) eine intensive Behandlung (auf ausreichende Benetzung achten) mit einem Paraffin- oder Rapsöl erfolgen. Während der Vegetation kann bei Überschreitung der Schadschwelle (Nachblüte 5-10 Milben/Blatt, Anfang August 1-2 Milben/Blatt) ein Akarizid einge-setzt werden. Die Weinberge sind insbesondere zum Ende der Spritzsaison auf Befall zu kontrol-lieren. 3.5 Schildlaus In den letzten Jahren hat sich dieser Schädling, der lange Zeit keine Probleme bereitet hat, wieder etabliert. Bei uns handelt es sich in der Regel um die Zwetschgenschildlaus. Auffällig sind die braunen „Höcker“ auf den Bogreben und am Stammkopf. Die Larven wandern nach dem Schlupf auf die Blätter auf und saugen sich hauptsächlich auf der Blattunterseite fest. Bei starkem Befall sind Wuchsdepressionen und Kümmerwuchs die Folge. Auf den ausgeschiedenen, zuckerhalti-gen Sekreten der Larven siedeln sich Rußtaupilze an und lassen Blätter und Trauben schwarz erscheinen. Die Assimilationsleistung ist dadurch verringert und die Reifeentwicklung wird ge-hemmt. Bei den in den letzten Jahren durchgeführten Versuchen wurde ein systemisch wirkendes Insektizid mit Fraß- und Kontaktwirkung zur Bekämpfung eingesetzt und mit guten Wirkungsgra-den beurteilt. Die Mittel Confidor WG 70, Para Sommmer sowie Micula sind gegen Schildläuse in Ertragsanla-gen zugelassen. Vergleiche hierzu Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel.
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3.6 Blattrollkrankheit und Schildläuse breiten sich weiter aus! (DLR Rheinpfalz) Die Blattrollkrankheit ist neben der Reisigkrankheit die bedeutendste Viruserkrankung der Rebe in Deutschland. Durch die verfrüht einsetzende Herbstverfärbung ist die Assimiliationsleistung infi-zierter Reben herabgesetzt, was die Reife verzögert bzw. zu einem geringeren Mostgewicht und damit zu Qualitätseinbußen führen kann. Durch eine erhöhte Blütenempfindlichkeit kann es zu Er-tragsminderungen in Abhängigkeit von Jahr, Sorte und Befallsgrad kommen. Erreger: Die Krankheit kann von mindestens 9 verschiedenen Viren verursacht werden, die als Grapevine leaf roll associated virus (GLRaV, engl. leaf roll = Blattrollen) bezeichnet werden. Im deutschen Weinbau wurden bis jetzt nur die beiden Viren GLRaV-1 und –3 gefunden, wobei aber GLRaV-3 nur sporadisch nachzuweisen ist. Symptome: Auffälligstes Symptom dieser Krankheit ist das starke Blattrollen. Unter den bei uns herrschenden Klimabedingungen rollen sich etwa ab Ende Juli die Blätter zur Blattunterseite hin ein, beginnend an der Basis der Triebe. Gleichzeitig beginnt eine verfrühte Herbstverfärbung. Rote Sorten zeigen eine Rotverfärbung, während weiße Sorten sich fahlgelb verfärben, die Blattadern bleiben jedoch jeweils grün (Abb. 1). Wuchs-schwäche tritt oft erst einige Jahre nach der Infek-tion auf bzw. gar nicht. Alle Ertragssorten und Un-terlagsreben können infiziert werden, wobei letz-tere selten Symptome ausprägen. Die Stärke der Symptomausprägung hängt neben der Sorte (Bur-gunderarten, Silvaner, Müller-Thurgau und Portu-gieser zeigen deutliche Symptome) und der Witte-rung von der Art des infizierenden Blattrollvirus ab. Übertragung und Ausbreitung: Wie alle Rebviren sind auch die Blattrollviren durch Pfropfung über-tragbar. Weiterhin können sie durch verschiedene Schmier- und Schildlausarten im Bestand übertra-gen werden. Diese Art der Ausbreitung spielte in den letzten Jahrzehnten in Deutschland keine Rolle. Seit ungefähr 2010 wird jedoch eine Ausbreitung der Blattrollkrankheit beobachtet, die mittlerweile dramatische Aus-maße annimmt und mit rasanter Geschwindigkeit voran schreitet. 2017 konnten in 34 von 83 zufällig ausgewählten Anlagen das GLRaV-1 nachgewiesen werden. In diesen positiv getesteten Anlagen aus 4 Anbaugebieten waren mehr als jeweils ein Drittel der un-tersuchten Mischproben positiv auf GLRaV-1 (vgl. Tabelle). Zahlreiche Anlagen waren jünger als 5 Jahre! Seit einigen Jahren werden weitere Untersuchungen in Anlagen mit kümmerwüchsigen Stöcken durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass diese Stöcke, sowie auch die gesund aussehenden Nachbarstöcke, nahezu alle GLRaV-1-positiv waren, was auf eine Übertragung mittels eines Vek-tors hindeutet. Bei Bonituren auf Schmier- und Schildläuse konnten diese in mehr oder minder starkem Ausmaß in der Mehrzahl der Anlagen auch gefunden werden. Auffällig war auch das Auf-treten von zahlreichen Ameisen, ein Indiz für das Vorkommen von Schild- und Schmierläusen. Rebanlagen mit mehr als einem Drittel GLRaV-positiver Mischproben
Anbaugebiet Anzahl untersuchter Parzel-len
Anzahl mit GLRaV-1*
davon jünger als 5 Jahre
Rheinhessen 47 26 (= 55%) 10 Pfalz 26 5 (= 26%) 1 Nahe 3 2 (= 66,6%) 2 Mosel 7 1 (=14,3%) 0
Abb. 1: Blattrollkranker Spätburgunder
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Biologie der Schildläuse: Die im Weinbau vorkommenden Arten haben unterschiedliche Überwinterungsstrategien, überwintern aber alle auf Rebholz. Die Gespinste sind nicht immer leicht zu finden und können mit denen ande-rer Tiere verwechselt werden. Die ausgewachsenen Weibchen entwickeln entweder eine Art Schutzschild, un-ter dem die Eiablage stattfindet oder produzieren Wachs-abdeckungen, die Eier werden dann in Ei-säcken abge-legt, z.B. bei der Ahorn-Schmierlaus (Abb. 2) Da der kom-plette Entwicklungszyklus auf der Rebe stattfindet, treten bei entsprechenden Populationsdichten Saugschäden auf, die sich in Form von Kümmerwuchs zeigen können. Die zuckerhaltigen Ausscheidungen der Tiere („Honig-tau“) bieten Rußtaupilzen eine gute Nahrungsgrundlage. Ausbreitung der Schildläuse: Weibliche Schildläuse sind größer als die männlichen und flügellos. Dadurch bleibt ihnen als einzige Möglichkeit nur ihre Lauffähigkeit, um sich in einem Areal aktiv auszubreiten. Schild-lausmännchen können zwar geflügelt sein, aber für die Ausbreitung der Arten hat ihre Flugfähigkeit praktisch keine Bedeutung. Der passiven Ausbreitung hingegen kommt bei den meisten Arten eine weitaus größere Rolle zu. Die kleinen und leichten Erstlarven können durch den Wind einige Kilo-meter weit transportiert werden. Auch Laubarbeiten und Arbeitsgeräte können zu einer Verschlep-pung der Schildläuse beitragen. Bekämpfung von Krankheit und Überträger: Eine Bekämpfung von Viruskrankheiten in kranken Rebbeständen ist nicht möglich, daher müssen infizierte Reben durch die Virustestung im Rahmen der Gesundheitsselektion von der Vermehrung ausgeschlossen und aus dem Bestand entfernt werden. Bei der visuellen Selektion ist zu beachten, dass die Symptome der Blattrollkrankheit in Abhängigkeit von der Rebsorte nicht vor Anfang bis Mitte August im Bestand auftreten, gegen Ende der Vegetationsperiode werden die Symptome immer deutlicher. Zur direkten Bekämpfung von Schildläusen ist derzeit im deutschen Weinbau nur das Insektizid Confidor WG70 zugelassen. Die-ses Mittel ist zwar raubmilbenschonend, aber bienengefährlich und darf deshalb nur einmal nach der Blüte eingesetzt werden. Es ist jedoch nicht sichergestellt, dass die Wirkung bei allen Schmier- und Schildlausarten ausreichend gegeben ist. Schildläuse haben eine Reihe von natürlichen Fein-den, wie Wanzen, Raubmilben, Marienkäfern und Erzwespen, die ihrer Vermehrung und damit auch ihre Ausbreitung Einhalt gebieten können. Es sollte deshalb durch einen umweltschonenden Pflanzenschutz darauf geachtet werden, diese Gegenspieler zu schonen! Das Feuerbakterium Xylella fastidiosa – Pierce´s Disease erstmals in Europa! Das Feuerbakterium Xylella fastidiosa (Xf) mit seinen vier Unterarten ist eines der gefährlichsten Pflanzenbakterien weltweit. Deshalb ist Xf als Quarantäneschaderreger in der EU gelistet, das bedeutet, dass Auftreten und Ausbreitung dringend verhindert werden müssen. Das Auftreten von X. fastidiosa ist meldepflichtig und im Fall eines positiven Befundes müssen Bekämpfungs- und Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. Wirtspflanzen und Symptome: Von X. fastidiosa sind mehr als 300 Wirtspflanzen bekannt, zu denen neben Oliven, Oleander, Prunus-Arten (z.B. Mandeln, Kirschen, Pfirsich, Pflaumen) und verschiedenen Waldbäumen auch die Weinrebe gehört. Die verschiedenen Unterarten von Xf können teilweise die gleichen Pflanzen infizieren. An der Rebe ist die Unterart X. fastidiosa subsp. fastidiosa der Auslöser der so genannten Pierce‘s Disease. Xf verursacht keine typischen Symptome, im Verdachtsfall ist eine aufwändige Laboruntersu-chung zur Diagnose notwendig. An Reben treten bei der Pierce‘s Disease unspezifische Blatt-rand-Nekrosen auf, das Holz reift uneinheitlich, Blattspreiten fallen vorzeitig ab, während die Blatt-stiele an den Trieben verbleiben. Die Beeren trocknen ein und infizierte Reben können absterben.
Abb. 2: Larve der Ahorn-Schmierlaus
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Vorkommen, Verbreitung und Übertragung: X. fastidiosa ist ursprünglich in Nord- und Südame-rika beheimatet. Seit dem Erstnachweis von Xf für Europa in 2013 an Olivenbäumen in Apulien, vermutlich mit Importen von Oleander aus Costa Rica eingeschleppt, wurde das Feuerbakterium inzwischen in Südfrankreich, Korsika und Spanien nachgewiesen. 2016 wurde Xf in einer säch-sischen Gärtnerei an Einzelpflanzen von Oleander, Rosmarin und Goldlack gefunden. 2017 wurde der erste europäische Fall von Pierce‘s Disease an Reben aus Mallorca gemeldet! Xf wird durch xylemsaugende Zikaden übertragen, für Europa handelt es sich da um etwa 45 Arten von Schmuck- und Schaumzikaden, die potentiell als Vektor in Frage kommen. In Italien ist bisher nur die auch in Deutschland weit verbreitete Wiesenschaumzikade Philaenus spumarius als Überträger von Xf in Oliven von Bedeutung. Sie wurde allerdings an Reben bisher noch nicht nachgewiesen. Risiko für den Weinbau in Deutschland und Vorsorgemaßnahmen: Obwohl X. fastidiosa ein kälteempfindlicher Organismus ist, aber auch in Kanada in Eichen nach-gewiesen wurde, ist nach einer Risikoanalyse der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittel-sicherheit) eine Etablierung auch in Deutschland prinzipiell möglich. Infizierte Pflanzen können nicht direkt bekämpft werden, es bleibt nur ihre Vernichtung. Die von der EU angeordneten Monitoringmaßnahmen haben als oberstes Ziel, Infektionen frühzeitig zu erkennen. Deshalb wurden seit 2014 am DLR Rheinpfalz mehr als 2500 visuelle Kontrollen und 200 Laboruntersuchungen durchgeführt, die u.a. auch Rebschulen umfassten. Bisher wurde bei diesen Untersuchungen noch kein Befall durch das Feuerbakterium X. fastidiosa festgestellt.
3.7 Kirschessigfliege Die Kirschessigfliege Drosophila suzukii (KEF) ist ein im europäischen Weinbau neuer Schädling. Diese Fliege stammt aus Asien und wurde vermutlich durch den internationalen Handel nach Europa eingeschleppt und breitete sich rasant aus. Im Jahr 2014 kam es erstmals zu massiven Schädigungen im Weinbau an Mosel und Ahr. Die Biologie der KEF ist unserer „normalen“ Essigfliege Drosophila melanogaster sehr ähnlich. Bei günstigen Entwicklungsbedingungen kann es zu einer Massenvermehrung kommen, wie sie seit Jahrhunderten von D. melanogaster bekannt ist. D. melanogaster ist im Weinbau ein Sekun-därschädling, d. h. diese Fliege wird von austretendem Fruchtsaft angelockt. Die Fliege ernährt sich daran und legt auch ihre Eier in beschädigte Beeren. Diese Schädigungen können durch Aufplatzen und Abdrücken, Insekten- oder Mäusefraß sowie durch Botrytisinfektionen hervorge-rufen werden. Die austretenden Säfte werden durch Mikroorganismen, die sich natürlicherweise auf der Beerenoberfläche befinden, umgesetzt, so auch durch Essigbakterien. Ernährt sich die Essigfliege nun an einer solchen Beere, bleiben Essigbakterien an der Insektenoberfläche haften, wodurch das Insekt aktiv zur Verbreitung der Essigbakterien in vorgeschädigten Trauben beiträgt. Einziges (optisches) Unterscheidungsmerkmal bilden die schwarzen Punkte an den Flügelenden der adulten Männchen (siehe Abb. 1). Die KEF kann aufgrund eines Sägeapparates aktiv, scheinbar gesunde Beerenoberflächen auf-sägen, um die Eier in intakte Früchte hineinzulegen. Hiervon sind v. a. rote Früchte betroffen (kultivierte Obstsorten, aber auch Wildfrüchte). Demnach sind auch frühreife, rote Rebsorten po-tentiell gefährdet. Erste Versuchsergebnisse zeigen allerdings, dass gerade rote Rebsorten so-genannte Mikrorisse aufweisen müssen, um als Eiablageort aufgesucht zu werden. Diese Mikro-risse sind Verletzungen auf mikroskopischer Ebene; für unser Auge ist die Beerenoberfläche scheinbar intakt. Diese Mikrorisse werden gezielt von der KEF aufgesucht und weiter aufgebohrt, um die Eier darin abzulegen. Bei dieser Eiablage werden kaum Essigbakterien übertragen. Von allen Eiern entwickelt sich sortenabhängig nur ein geringer Prozentsatz weiter, wodurch die Rebe oftmals die Einstichstelle durch Verkorkungen schließen kann und es zu keiner weiteren Schädi-gung kommt. Schlüpfen Larven aus den Eiern und fressen im Inneren, tritt Saft aus der Einstich-stelle (siehe Abb. 2). Dieser Saftaustritt dient zum einem als Eintrittspforte von Mikroorganismen wie Essigbakterien und Botrytis (siehe Abb. 3) und es werden ferner auch adulte Fliegen (KEF und „normale“ Essigfliege) zwecks Nahrungsaufnahme angelockt. Die Anfälligkeit hängt nicht nur von der Sorte ab, sondern vom allgemeinen Gesundheitszustand der Anlage.
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Somit hat die KEF zwar das Potential aktiv gesunde rote Beeren zu zerstören, in der Praxis kommt es aber deutlich auf den Pflegezustand der Anlage an. Weinbauliche Maßnahmen zur Botrytis-vermeidung (lockere Traubenstruktur, luftige Laubwand, Stickstoffversorgung, Verdichtungen vermeiden, etc.) dienen auch als Gegenmaßnahmen und Prävention gegenüber der KEF. Ein Insektizideinsatz gestaltet sich als schwierig, da bei zugelassenen Insektiziden eine Wartezeit von 14 Tagen gilt. Die Wirkstoffe werden von Regen- und Sonneneinwirkung abgebaut, wodurch es aufgrund der enormen Populationsdynamik der KEF (Generationsdauer, Zuflug von außen) innerhalb der Wartezeit zu einem erneuten Befall kommen kann. Anlagen können dann innerhalb weniger Tagen zusammenfaulen, ohne dass durch eine selektive Lese reagiert werden kann (siehe Abb. 4). Zudem muss aufgrund der Bienengefährlichkeit des Wirkstoffes Spinosad vor der Ausbringung der blühende Unterwuchs (Begrünung) gemulcht werden. Die Jahre 2014 und 2016 haben gezeigt, dass die Witterung im Jahresverlauf über das Auftreten der KEF entscheidet. Zuerst einmal gilt, je kälter der Winter, desto weniger KEF überleben. Zu-dem gilt, dass die KEF ihre Aktivität bei heißen Sommern reduziert, sich demnach die Population langsamer aufbaut und tendenziell zu keinen weinbaulichen Problemen führt. Gefährdete Sorten sollten ab Reifebeginn mit einem intensiven Monitoring mittels Falle beobach-tet werden (mindestens alle 2 Tage intensiv; Köderflüssigkeit). Wird KEF in der Falle gesichtet, müssen zwei- bis dreimal je Woche die Beeren auf Eiablage kontrolliert werden. Findet eine Ei-ablage „früh“ im Jahr statt, kann eine Insektizidbehandlung sinnvoll sein. Wird Eiablage „spät“ also Richtung Erntetermin festgestellt, so sollte auf Grund der Wartezeit kein Insektizideinsatz erfolgen, um eine vorgezogene, selektive Notlese zu ermöglichen. Bei einem späten Insektizid-einsatz besteht immer die Gefahr, dass die Anlage „kollabiert“, ohne dass rechtzeitig mit einer vorgezogenen Ernte reagiert werden darf.
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3.8 Reblaus In den letzten Jahren ist die Reblaus wieder deutlicher in Erscheinung getreten. Gerade in Drie-schen oder Brachen kann die Blattreblaus an wiederausgetriebenen Unterlagsreben gefunden wer-den. Gleiches gilt für verwilderte Reben an Mauern oder Wegen. Gerade von der Blattlaus geht
über die Windverbreitung ein großes Schadpotential aus. Daher müssen solche wild wuchernden Reben ge-rodet werden. In der Regel handelt es sich nicht um eigene Parzellen, sondern um Parzellen von Dritten. Solche Funde können den zuständi-gen Stellen (DLR Neustadt oder ADD Trier) direkt oder über uns ge-meldet werden.
Wird in den eigenen Parzellen Blatt-laus festgestellt, können betroffene Triebe in eine Plastiktüte luftdicht verpackt und aus der Anlage ent-fernt werden. Um die Reblaus abzu-töten, sollten die verschlossenen Säcke zunächst einige Tage dem di-rekten Sonnenlicht ausgesetzt (sol-arisiert) und erst danach entsorgt werden. Keinesfalls darf frisches Be-fallsmaterial unverschlossen trans-portiert und auf den Kompost ver-bracht werden. Bei stärkerem Befall ist ein Insektizideinsatz erforderlich. Gegen Blattreblaus in Ertragsanla-gen, Muttergärten, Rebschulen und Junganlagen sind Confidor (Wirk-stoff Imidacloprid) bzw. Neem Azal (Wirkstoff Azadirachtin/Neem) zuge-lassen.
Zudem kam es gerade im letzten Jahr zu Befallsstellen der Wurzelre-blaus. Dies betrifft wurzelechte Re-ben, also Einlegerreben, oder Neupflanzungen mit wurzelechtem Material. An dieser Stelle sei noch-mals darauf aufmerksam gemacht,
dass die Anpflanzung von wurzelechten Reben verboten ist.
Folgend weitere generelle Empfehlungen zur Reblausp rävention
Die Reblausgefahr ist nach wie vor groß. Sie darf nicht unterschätzt werden. Man muss auf Grund von Beobachtungen der letzten Jahre davon ausgehen, dass sie sogar wächst, was u. a. auch durch die zunehmende Klimaerwärmung begünstigt wird. Auch wächst die Gefahr, weil die Reb-lausproblematik in der Praxis zu wenig ernst genommen wird. An Stelle der früheren flächendeckenden staatlichen Reblauskontrolle wird heute auf die Eigen-verantwortlichkeit der Winzer gesetzt. Sie ist in der neuen “Reblausverordnung“ geregelt. Hier-nach obliegen dem Winzer u.a. neben der Bekämpfungspflicht auch eine Anzeigepflicht, wonach er verpflichtet ist, der zuständigen Behörde das Auftreten und der Verdacht des Auftretens der
Befall von Blattreblaus an der Mosel 2017
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Reblaus unverzüglich anzuzeigen. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Anzeige-pflicht vielfach – aus welchen Gründen auch immer – nicht wahrgenommen wird.
Die Folgen für die Winzer, aber auch für den Weinbau, können schwerwiegend sein.
Auch in unserem Gebiet müssen wir von einer Ausbreitung der Reblaus bzw. von einem latenten Befall ausgehen. Die Blattreblaus wird in immer mehr Drieschen, Wustflächen und Böschungen bei Stockausschlägen von Unterlagen gefunden. Hier ist ersichtlich, wie wichtig eine konsequente Durchführung der "Drieschenverordnung" ist, damit eine starke Vermehrung und die Ausbreitung der Reblaus unterbunden bleibt bzw. wird. Neben vorbeugenden Maßnahmen ist eine chemische Bekämpfung der Blattreblaus in Rebmuttergärten, Junganlagen und auch mittlerweile in Ertrags-anlagen möglich.
Um der Ausbreitung der Reblaus, die zunehmend auch Unterlagen schädigt, entgegen zu wirken, sind vom Winzer, auch im eigenen Interesse, unbedingt einige Grundregeln zu be-achten:
� seit dem 1. August 2006 dürfen in Rheinland-Pfalz keine wurzelechten Reben und die Unterlage 26G mehr angepflanzt werden (die List e der nicht von der Reblaus befallenen Gemeinden und Ortsteile wurde aufgehoben ), d.h. es dürfen nur noch Pfropfreben angepflanzt werden, deren Unterlage als nicht anfällig für die Wurzel-reblaus gilt .
• Die Edelreiswurzeln müssen in Pfropfrebenanlagen unbedingt entfernt werden. Beim Pflan-zen ist darauf zu achten, dass die Veredlungsstelle ca. 5 cm über dem Boden steht.
• Keine Fehlstellen mit “Absenkern“ ausbessern. Diese vermehrt anzutreffende Methode der Nachpflanzung ist nicht erlaubt - ebenso das Nachpflanzen mit Blindholz.
• Bei der Rodung von Rebflächen ist darauf zu achten, die Reben so weit zu entfernen, dass es nicht zu Ausschlägen der Unterlagen kommt. In vorhandenen Drieschen sollte dies nach-geholt werden, ebenso in unzulänglich gerodeten Flächen.
• Reblausbefall bzw. der Verdacht auf Reblausbefall muss der zuständigen Stelle - DLR Rhein-pfalz - gemeldet werden.
Ansprechpartner: Dr. Joachim Eder 06321/671-357; e-mail: [email protected]
Es muss alles getan werden, um die Ausbreitung der Reblaus zu stoppen bzw. den Reb-lausbefall einzudämmen, zumal eine höhere Populatio n die Bildung neuer Reblausrassen begünstigt. Solche könnten den Weinbau in erheblich em Maße schädigen bzw. ruinieren. Mittlerweile sind in Rheinland-Pfalz alle innerhalb der EU klassifizierten und nicht für die Wurzelre-blaus anfälligen Unterlagen für den Anbau zugelassen.
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4. Raubmilbenschonung
WARUM RAUBMILBENSCHONUNG ? Für uns sind Milben meist Schädlinge, aber es gibt viele Milben-Arten, die im abgestorbenen Laub, im Boden oder auf Pflanzen leben und sich räuberisch ernähren. Für sie alle gilt der Sam-melbegriff RAUBMILBEN. Auf dem Laub der Weinberge der Mosel kommt fast nur die Art TY-PHLODROMUS PYRI vor. Sie ist weit verbreitet, was ein Aussetzen erübrigt. Man muss Raub-milben erkennen und durch Schonung die Population aufbauen. Raubmilben sind SCHUTZRÄUBER, weil sie vor den Schädlingen da sein müssen und dann den Wiederbefall verhindern, im Gegensatz zu Säuberungsräubern (z.B. Marienkäfer), die nach ei-nem Befall erscheinen. Dies ist möglich, weil Raubmilben ortstreu und keine Nahrungsspezialis-ten sind. Sie ernähren sich von vielen Kleintieren, aber auch von Pocken- und vor allem Spinn-milben. Raubmilben können u.U. ohne tierische Nahrung überleben, indem sie Pollen und Perldrüsen verzehren. Wichtig ist, dass vor einem Rote-Spinne-Befall eine Raubmilbe pro Blatt (Mindestzahl) vorhanden ist, dann gibt es keine Spinnmilbenprobleme. Mit dem Praktizieren der raubmilbenschonenden Spritzfolge kann langfristig auf Akarizidzusätze verzichtet werden, was nicht nur Geld spart, sondern auch die Umwelt schont. Der große Vorteil von Raubmilben ist, dass jeder Winzer unabhängig von dem was sein Nachbar tut, seine Raub-milben in seinem Weinberg schonen kann. Solch ein Glücksfall ist bei Nützlingen sehr selten. Raubmilben schützen vor Neubefall auch im August und September, wenn die Weinbergssprit-zungen schon längst abgeschlossen sind.
.......die Punkte entsprechen der
natürlichen Größe!
Typhlodromus pyri Panonychus ulmi Raubmilbe Rote Spinne
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DAS ERKENNEN VON RAUBMILBEN Am einfachsten beginnt man in Weinbergen OHNE SPINNMILBENPROBLEME. Werden die Ver-stecke dem Licht ausgesetzt oder angehaucht, dann bewegen sich Raubmilben sofort. Wer die Rote Spinne ohne Lupe erkennt, der findet auch Raubmilben ohne Lupe. Zwischen den Blatthaaren der beginnenden Blattadern sitzen Raubmilben. Es sind milchig-weiße, opalisierende, birnenförmige, nur 0,4 mm große Tiere. Nach dem Verzehr der Roten Spinne sind Raubmilben rötlich. Die milchig-weißen, ovalen, ca. 0,1 mm großen Eier werden an den Blattadern abgelegt (Starke Lupe!!). Perldrüsen sind viel größer.
DAS ANSIEDELN VON RAUBMILBEN Besonders in Junganlagen besteht ein sehr hohes Befallsrisiko durch Spinnmilben und insbeson-dere durch Kräuselmilben. Vor allem Anlagen zwischen dem zweiten und fünften Standjahr zei-gen oft Wachstumsdepressionen, welche durch Kräuselmilbenbefall verursacht sind. Der Grund für deren explosionsartige Vermehrung ist ein geringer oder fehlender Raubmilbenbesatz in den betroffenen Rebanlagen. Mit dem großflächigen Abräumen der alten Rebstöcke werden auch die Raubmilben entfernt, da diese an den Stämmen überwintern. Eine natürliche Zuwanderung von Nützlingen aus umliegenden Ertragsanlagen kann bei großen Flächen nach der Neuanpflanzung mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Kräuselmilben dagegen siedeln sich wesentlich schneller an. Es sollten daher spätestens im zweiten Standjahr Raubmilben angesiedelt werden. Während der Vegetationsruhe bindet man von Raubmilben befallenes mehrjähriges Holz an den Rebstamm. Im Sommer ist dasselbe mit Ausbrech- oder Gipfellaub möglich. Der Aufwand lohnt sich in jedem Fall, eine chemische Bekämpfung von Kräuselmilben ist nicht immer von durchschlagendem Erfolg. Die biologische Bekämpfung funktioniert dagegen sehr ef-fektiv, in raubmilbenbesetzten Ertragsanlagen treten keinerlei Kräuselmilbenprobleme auf. Wichtig ist, dass keine raubmilbenschädigenden Mittel verwendet werden und somit die zunächst schwache Population konsequent aufgebaut wird.
Blattunterseite
Da Raubmilben vom Wind verbreitet werden, sollte nach dem unten abgebildeten Schema verfahren werden:
Hauptwindrichtung
Stock
Reihe1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
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DIE RAUBMILBENSCHONENDE SPRITZFOLGE Um eine raubmilbenschonende Spritzfolge zu gewährleisten sind ausschließlich Pflanzenschutz-mittel zu verwenden, welche in der "Liste der zulässigen Pflanzenschutzmittel im Weinbau" ver-zeichnet sind unter strikter Einhaltung der dort vorgegebenen Zahl der Anwendungen in der Vor-blüte und Nachblüte (Rahmenempfehlungen des DLR Mosel). Die Mittel sind in Raubmilbenklas-sen I = nicht schädigend, II = schwach schädigend und III = schädigend eingeteilt. Grundsätzlich sind Raubmilben beim Hubschraubereinsatz, besonders in der Nachblüte, weniger gefährdet. Der Einsatz eines INSEKTIZIDES oder AKARIZIDES sollte grundsätzlich erst nach dem Über-schreiten der Schadschwelle durch den Schädlingsbefall erfolgen.
Schädling Schadschwelle
Austriebsschädlinge 1 - 5 pro Stock beim Austrieb, je nach Schädling
Heuwurm 10 - 30 Würmer / 100 Gescheine
Sauerwurm 3 - 5 Würmer / 100 Trauben
Rote Spinne Wintereier > 30 Eier je Fruchtknoten bis 5-Blattstadium 5 - 10 Milben / Blatt bei letzter Spritzung 1 - 2 Milben / Blatt
Zikaden 3 – 5 pro Blatt
Viele andere Nützlinge (meist Insekten) halten auch die Population anderer Weinbauschädlinge in Grenzen, so dass deren Hilfe ebenfalls willkommen ist. Viele Untersuchungen belegen, dass ein gewisser UNKRAUTBESTAND nicht nur für die Schattengare und als Erosionsschutz, son-dern auch für Nützlinge incl. der Raubmilben von Vorteil ist. Besonders nachteilig ist, wenn das Unkraut radikal und nachhaltig entfernt wird.
2-jähriges Holz
Ansiedlung von Raubmilben über Schnittholz im Winter von einer Spender- zur Empfänger-pflanze:
21 5. Mischbarkeitsprobleme von Pflanzenschutzmitteln Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass bei Tankmischungen, oft auch mit Blattdüngerzu-sätzen, Ausflockungen und Verfärbungen bzw. ein Gerinnen der Spritzbrühe eintrat. Dadurch können Minderwirkung, Pflanzenschäden oder auch Verstopfungen an Filtern und Düsen auftre-ten. Da die Formulierung der einzelnen Mischpartner oft unterschiedlich ist – Pulver, Granulat, Emulsion oder Suspension - kann schon die Reihenfolge der Zugabe zur Spritzbrühe zu diesen unliebsamen Erscheinungsbildern führen. Bei der Vielzahl möglicher Mischungskombinationen ist es bei Unsicherheit oft sinnvoll, selbst einen Versuch mit den entsprechenden Mischungspartnern durchzuführen. Die Herstelleranga-ben sind unbedingt zu beachten! 6. Hubschraubereinsatz Der Hubschrauber nimmt eine Sonderstellung bei den im Rebschutz eingesetzten Verfahrens-techniken ein. Sein Einsatz ist derzeit die einzige Alternative zum Schlauchspritzverfahren in Steil-, Steilst- und Terrassenlagen. Die gemeinschaftliche Hubschrauberspritzung entbindet den einzelnen Winzer nicht von der Ver-antwortung für seinen Weinberg. Er hat seine Weinberge weiterhin auf Krankheits- oder Schäd-lingsbefall zu kontrollieren, um diesen gegebenenfalls sofort dem Spritzausschuss mitzuteilen und evtl. eine Handspritzung durchzuführen. Die Verantwortung für die Befallsfreiheit seiner Weinberge trägt der Winzer selbst und nicht der Spritzausschuss. Die Hubschrauberspritzung soll den Winzer insbesondere arbeitswirtschaftlich entlasten. Die Sachkunde, Einsatzbereitschaft und das Verantwortungsbewußtsein der Hubschrauber-spritzausschüsse sowie der Agrarpiloten ist von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche und komplikationslose Durchführung der Hubschrauberspritzung. Zur weiteren Verminderung der Abdrift sind nur noch Injektordüsen erlaubt. Der Hubschraubereinsatz zum Rebschutz nach guter fachlicher Praxis wird nur in der Zeit ab Rebenentwicklungsstadium ES 16 (6 Blätter) bis ES 77 (Beginn Traubenschluss) empfohlen. Um eine gute Wirksamkeit zu erreichen, ist eine rechtzeitige Laubarbeit unabdingbar. Nach Be-endigung der Hubschrauberspritzungen, muss der Winzer eine bzw. zwei Nachbehandlungen vom Boden aus durchführen. 6.1 Resistenzmanagement Wie Untersuchungen in der Vergangenheit gezeigt haben, ist die Bereitschaft zur Bildung von resistenten Stämmen sowohl des Oidium- als auch des Peronosporapilzes gegenüber bestimm-ten Wirkstoffgruppen der Oidium- und Peronosporafungizide gegeben. Deshalb sind diese Wirk-stoffe entsprechend Tabelle 2 (Antiresistenz-Management) einzusetzen. Es muss von Seiten des Hubschrauberspritzausschusses dafür Sorge getragen werden, in ge-eigneter Form die vom Hubschrauber während der Spritzsaison ausgebrachten Wirkstoffe den Teilnehmern der Hubschrauberspitzgemeinschaften mitzuteilen. Bei zusätzlichen Handspritzun-gen sind die vom Hubschrauber ausgebrachten Wirkstoffe entsprechend den Empfehlungen mit zu berücksichtigen. 6.2 Mitteleinsatz Da in den vom Hubschrauber beflogenen Flächen auch Weinberge liegen, die nach der Steil- und Steilstlagenförderung bezuschusst werden, dürfen vom Hubschrauber nur für dieses Ver-fahren genehmigte Fungizide ausgebracht werden. Beim Einsatz dieser Mittel sind weitere Ein-schränkungen bzgl. der Anwendungshäufigkeit gemäß der "Liste der zulässigen Pflanzenschutz-mittel bei Förderprogrammen im Weinbau - 2016" zwingend zu beachten! 6.3 Vorteile des Hubschraubereinsatzes im Steil- un d Steilstlagenweinbau • Behandlung großer Flächen in kürzester Zeit möglich. • Gute Kontrollmöglichkeiten über Art und Menge der ausgebrachten PS-Mittel. • Kontrolle des Spritzzeitpunktes durch die Buchführungspflicht der Piloten. • Vermeidung von Brühe- und Mittelresten. • Arbeitsentlastung speziell in der Phase der höchsten Arbeitsbelastung der Betriebe. • Wegfall der Gesundheitsbelastung des einzelnen Anwenders.
22 6.4 Voraussetzungen bzw. Auflagen beim Hubschrauber einsatz • Der Einsatz des Hubschraubers ist nur in ausgewiesenen Steil- und Steilstlagen (EU-Wein-
baukartei) erlaubt! • Diese werden auf Antrag durch die ADD genehmigt. • Arbeitsflugplätze dürfen nicht in Wasserschutzgebieten und nicht im Moselvorgelände ein-
gerichtet werden. • Absperrmaßnahmen und Markierung:
- Markierung der zu behandelnden Flächen - Arbeitsflugkarten (Eintragung der gefährdeten Objekte)
• Keine Ausbringung: - bei horizontalem Wind über 3 m/ sec oder bei einsetzender Thermik - bei Lufttemp. über + 25 °C im Schatten
• Ausreichende Sicherheitsabstände zu gefährdeten Objekten, wie z.B. bebaute und be-wohnte Flächen, Erholungs- und Freizeitanlagen, Straßen, Gewässer und Naturschutzge-biete. Hierzu erstellt die ADD Flugkarten
• Erstellung von Spritzplänen durch die Spritzausschüsse sowie die Vorlage und die Abzeich-nung bei den zuständigen Behörden.
• Grundsätzlich keine Ausbringung von Insektiziden und Akariziden mittels Hubschrauber • Nur raubmilbenschonende Spritzfolge. • Unterrichtung der Öffentlichkeit über voraussichtlichen Zeitpunkt der Hubschraubersprit-
zung und der dabei zum Einsatz kommenden Mittel bis spätestens 48 Stunden vor Flugbe-ginn. Diese Informationen werden auf der Internetseite der ADD veröffentlich.
• Einhaltung der Hygienevorschriften - Rauchen und Alkohol ist grundsätzlich verboten - Essen und Trinken hat in Arbeitspausen stattzufinden
• Beim Anmischen der Spritzbrühe darf kein Mittel, auch nicht verdünnt auf den Boden gelan-gen. Mit der nötigen Sorgfalt ist zu arbeiten
• Verantwortliche am Landeplatz müssen sachkundig sein 7. Berechnung des Pflanzenschutzmittelaufwandes pro ha Bei allen Pflanzenschutzmitteln wird die Mittelaufwandmenge nur noch in kg/ha bzw. l/ha ange-geben. Da in Raumkulturen wie im Weinbau während der Vegetationsperiode die einzelnen Be-kämpfungsmaßnahmen zu unterschiedlichen Rebenentwicklungsstadien (ES) durchgeführt wer-den, hat man diese in 4 Blöcke aufgeteilt. Block 1: ES 00 bis ES 61 (Austrieb bis Beginn der Blüte) Block 2: ES 61 bis ES 71 (Beginn der Blüte bis Fruchtansatz) Block 3: ES 71 bis ES 75 (Fruchtansatz bis Beeren erbsengroß) Block 4: ES 75 bis ES 81 (Beeren erbsengroß bis Beginn der Reife) Der zur Austriebspritzung notwendige Mittelaufwand stellt den Basiswert (auf der Verpa-ckung/Gebrauchsanleitung angegeben) dar. Die Aufwandmenge ist im Verlauf der Vegetations-periode kontinuierlich den Entwicklungsstadien der Reben anzupassen. Sie errechnet sich aus dem Basisaufwand, welcher bis zum Erreichen des ES 61 mit dem Faktor zwischen 1 u. 2, bis zum ES 71 mit dem Faktor zwischen 2 u. 3 und bis zum ES 75 mit dem Faktor zwischen 3 u. 4 zu multiplizieren ist. Die Aufwandmenge zum ES 75 (Basisaufwandmenge X Faktor 4) ist dann in Ertragsanlagen bis zum ES 81 (Abschlussspritzung) einzuhalten. In Junganlagen ist die Be-handlung bis zum ES 93 durchzuführen, die Aufwandmenge ist der Laubentwicklung anzupas-sen.
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Liste der genehmigten Pflanzenschutzmittel im geförderten Steillagenweinbau - 2018
Liste der genehmigten Pflanzenschutzmittel im geför derten Steillagenweinbau 2018 (Stand Feb. 2018) Fungizide
Indikation Hub-schrauber
RM Anwendungen Klasse1) Vorblüte (ES 01-60) Nachblüte (ES 61-81)
Peronospora, Phomopsis, Roter Brenner
Delan WG 700 ja I max. 8 Aktuan
Moximate 725 WG nein nein
I insgesamt max. 2 Anw. gegen alle Schaderreger II Flint 3) nein I insgesamt max. 2 Anw. gegen alle Schaderreger
Dynali 6) ja I insgesamt max. 2 Anw. gegen alle Schaderreger Enervin 4) 9) Orvego 4)
ja II II insgesamt max. 3 Anw. gegen alle Schaderreger ja
Folpan 80 WDG ja I max. 8 Ampexio 4) Forum Star 4)
Forum Gold4)
Melody Combi Orvego 4)
Vincare 4)
Vinostar 4)
nein ja
nein nein ja
nein ja
I I I II II II I
insgesamt max. 3 Anw. aus dieser Mittelgruppe
Polyram WG 9) nein II insgesamt max. 3 Anw. gegen alle Schaderreger Mildicut 4) Sanvino 4) Videryo F 4)
ja II II I
max. 3 Anw. aus dieser Mittelgruppe nein nein
Funguran progress 2) 4)
Cueva Wein-Pilzfrei 2) 4)
Cuprozin progress 2) 7) Cuproxat 2) 4)
ja I II I II
insgesamt max. 2 Anw. aus dieser Mittelgruppe ge-gen alle Schaderreger, siehe auch Zusatzbestim-
mungen
nein ja
nein Dithane NeoTec 2) Electis 4)
Manfil 75 WG 4) Manfil 80 WP 4) Tridex DG 3)
nein II II II II II
insgesamt max. 2 Anw. aus dieser Mittelgruppe keine
nein nein nein nein
Ampexio 4) Electis 4)
nein I II
insgesamt max. 2 Anw., Electis nur im Vorblütebereich nein
Fantic F 4) Ridomil Gold Combi 4) Ridomil Gold MZ 7)
nein I I I
insgesamt max. 2 Anw. aus dieser Mittelgruppe, Ridomil GC oder Ridomil Gold MZ max. 1 Anw. nur
bis abgehende Blüte nein nein
Profiler 4) ja I max. 1 Anw. gegen alle Schaderreger, nur bis ES73 Frutogard 4) Veriphos 4)
nein ja
I II insgesamt max. 5 Anw. aus dieser Mittelgruppe
Microthiol WG 8) nein II bevorzugt zum Austrieb und in die Blüte
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Liste der genehmigten Pflanzenschutzmittel im geförderten Steillagenweinbau - 2018
Oidium Kumulus WG Netzschwefel Stulln Thiovit Jet restliche Netzschwefel 2)
ja ja ja
nein
II II II II
bevorzugt zum Austrieb und in der Vorblüte
Systhane 20 EW
Topas Galileo Custodia Dynali Luna Experience Talendo Extra Vento Power
nein ja
nein ja ja ja ja ja
I I II I I II II I
insgesamt max. 6 Anw. aus dieser Mittelgruppe gegen alle Schaderreger,
Galileo max. 2 Anw. nur bis ES69, Custodia max. 1 Anw.
Luna Experience max. 1 Anw. nur bis ES73
Dynali Vegas
ja ja
I I
insgesamt max. 2 Anw. aus dieser Mittelgruppe gegen alle Schaderreger
Collis 5) Luna Experience 5) Sercadis
ja ja
nein
I II I
insgesamt max. 2 Anw. aus dieser Mittelgruppe ge-gen alle Schaderreger,
Luna Experience max. 1 Anw. nur bis ES73 Talendo / Talius Talendo Extra Vento power
nein I II I
insgesamt max. 3 Anw. aus dieser Mittelgruppe, Talendo Extra max. 2 Anwendungen
ja ja
Collis 5) Custodia Flint
ja I I I
insgesamt max. 2 Anw. aus dieser Mittelgruppe gegen alle Schaderreger,
aber nur 1 x gegen Oidium ja
nein Vivando Kusabi
ja nein
I I insgesamt max. 3 Anw. aus dieser Mittelgruppe
Cueva Wein-Pilzfrei 2) nein II insgesamt max. 2 Anw. aus dieser Mittelgruppe ge-gen alle Schaderreger
Kumar Vitisan
nein III III insgesamt max. 2 Anw. aus dieser Mittelgruppe nein
Botrytis (Spezialbotrytizide)
Cantus 5) nein I I keine max. 1 Anw.
Teldor Prolectus
nein I I keine
insgesamt max. 1 Anw. aus dieser Mittel-
gruppe nein
Switch Scala Pyrus
nein I I I
keine insgesamt max. 1
Anw. aus dieser Mittel-gruppe
nein nein
Kumar nein III keine
max. 4 Anw. gegen alle Schaderreger, da-von mind. 2 Anw. nur in die Traubenzone
Botector nein I keine max. 3 Anwendungen
Schwarzfäule Systhane 20 EW Topas
nein I I
insgesamt max. 4 Anw. aus dieser Mittelgruppe gegen alle Schaderreger nein
Flint nein I insgesamt max. 2 Anw. gegen alle Schaderreger
Dynali ja I insgesamt max. 2 Anw. gegen alle Schaderreger
Enervin ja II insgesamt max. 2 Anw. gegen alle Schaderreger
Luna Experience 5) Sercadis 5)
nein II
insgesamt max. 2 Anw. aus dieser Mittelgruppe ge-gen alle Schaderreger,
Luna Experience max. 1 Anw. gegen alle Schader-reger, nur bis ES73
nein
26
Liste der genehmigten Pflanzenschutzmittel im geförderten Steillagenweinbau - 2018
Polyram WG 9) ja II insgesamt max. 3 gegen alle Schaderreger
Cuprozin progress 2) 8) Nein I insgesamt max. 2 Anw. gegen alle Schaderreger, siehe auch Zusatzbestimmungen
Gegen die Schwarzfäule ist darüber hinaus im Rahmen der Spritzfolgen gegen Peronospora, Pho-mopsis, Roter Brenner und Oidium die Zusatzwirkung der Mittel aus der Gruppe der Azole (Tetra-conazol), der Strobilurine (Collis) und der Dithiocarbamate (Dithane NeoTec, Electis und Penn-cozeb / Tridex DG) zu nutzen. 1) Raubmilbenschädigung: I = nicht schädigend, II = schwach schädigend, III = schädigend 2) alle im Weinbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff 3) keine Zulassung gegen Peronospora 4) keine Zulassung gegen Phomopsis und Roten Brenner 5) zur Vermeidung von Resistenz sollten die Boscalid- und Fluopyram-haltigen Mittel Cantus, Collis, Sercadis und Luna Experience insgesamt nicht mehr als 2 mal ausgebracht werden (gleicher Wirkmechanismus) 6) keine Zulassung gegen Peronospora und Phomopsis 7) keine Zulassung gegen Phomopsis 8) keine Zulassung gegen Peronospora und Roter Brenner 9) Mittel mit dem Wirkstoff Metiram dürfen mit dem Hubschrauber max. 3 mal angewendet werden Insektizide / Akarizide (keine Anwendung mit dem Hubschrauber)
Indikation RM Klasse1)
Anwendungen
Traubenwickler (Heu- und Sauerwurm) RAK 1 neu; RAK 1+2 M Isonet LE
I I I
Pheromone im Konfusionsverfahren
Bacillus thuringiensis-Mittel 2) I Heu- und Sauerwurm
Steward 3) I max. 2 gegen Heuwurm und max. 2 gegen Sauerwurm
Mimic 3) I max. 2 gegen Heuwurm und max. 2 gegen Sauerwurm
SpinTor 4) I max. 2 gegen Heuwurm und max. 2 gegen Sauerwurm
Coragen I max. 1
Springwurm, Rhombenspanner
Steward 3) I max. 2 gegen Springwurm und max. 1 gegen Rhombenspanner
Mimic 3) I max. 2 gegen Springwurm und max. 1 gegen Rhombenspanner
SpinTor 4) I max. 2 gegen Springwurm und max. 1 gegen Rhombenspanner
Spinnmilben
Paraffinöle / Rapsöle 2) I gegen Wintereier der Roten Spinne Envidor Masai Kiron
II II I
nur bei Überschreiten der wirtschaftlichen Schadens-schwelle mit vorheriger Anmeldung und Zustimmung der
Bewilligungsbehörde 5) Kräuselmilbe, Blattgallmilbe Thiovit Jet Rapsöle 2)
II I nur zu Austriebs- und Vorblütebehandlungen
Grüne Rebzikade
Steward 3) I max. 1, nur bei Überschreiten der wirtschaftlichen Scha-densschwelle
Kiron I
27
Liste der genehmigten Pflanzenschutzmittel im geförderten Steillagenweinbau - 2018
Ohrwurm
SpinTor 4) I max. 2 (nur Nachblüte)
Steward 3) I max. 1 (nur Nachblüte)
Schildläuse
Confidor WG 70 2) I max. 1 (nur Nachblüte)
Thripse (Junganlagen und Ertragsanlagen)
Confidor WG 70 2) I max. 1 (nur Nachblüte)
Confidor WG 70 2) I max. 1 (in Ertragsanlagen nur Nachblüte)
Spintor 4) I max. 2 (nur Nachblüte)
Reblaus (Junganlagen und Ertragsanlagen)
Confidor WG 70 2) I max. 1 (in Ertragsanlagen nur Nachblüte)
Drosophila - Arten
SpinTor 4) I max. 2 (nur Nachblüte)
Mospilan SG II max. 1
Eulenarten
Mimic 3) I max. 2 (nur Vorblüte), in der Kultur max. 3
1) Raubmilbenschädigung: I = nicht schädigend, II = schwach schädigend, III = schädigend 2) alle im Weinbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit ausschließlich diesen Wirkstoffen 3) jedes dieser Mittel darf pro Vegetationsperiode in maximal 3 Anwendungen eingesetzt werden 4) jedes dieser Mittel darf pro Vegetationsperiode in maximal 4 Anwendungen eingesetzt werden 5) nur zur Anwendung gegen Kräuselmilben genehmigt
Lockerung des Traubenstielgerüstes: GIBB 3 (Gibberellinsäure) zur Lockerung des Stielgerüstes und zur vorbeugenden Behandlung von Essigfäule und Botrytis an Keltertrauben. Einmalige Anwendung nur in den vom Vertreiber empfohlenen Sorten mit max. 16 Tabletten je ha. Regalis (Wirkstoff Prohexadion Calcium) zur Lockerung des Traubenstielgerüstes und zur vorbeu-genden Behandlung von Essigfäule und Botrytis an Keltertrauben. Einmalige Anwendung nur in den vom Vertreiber empfohlenen Sorten mit max. 1,8 kg/ha. Berelex (Gibberellinsäure) zur Lockerung des Stielgerüstes und zur vorbeugenden Behandlung von Essigfäule und Botrytis an Keltertrauben. Einmalige Anwendung mit 50 g/ha. Zusatzbestimmungen:
♦ Mittel die nach Art. 53 (Notfallzulassung) für einen bestimmten Zeitraum zugelassen werden
und in dieser Liste nicht aufgeführt sind, können aber bei Bedarf auch eingesetzt werden.
♦ Restbestände: Restbestände von Mitteln, die in den Vorjahren in vorliegender Liste aufgeführt waren, dürfen noch 18 Monaten nach Ablaufen der Zulassung eingesetzt werden, sofern kein Anwendungs-verbot besteht.
28
Liste der genehmigten Pflanzenschutzmittel im geförderten Steillagenweinbau - 2018
♦ Mittel mit Anwendungsverbot: Achtung! Mittel für die ein Anwendungsverbot verhängt wurde, dürfen nicht mehr eingesetzt werden!
♦ Mittel für den Ökologischen Weinbau:
Kupfermittel: Bei Behandlung mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird. Weiterhin sind die Vorgaben der Öko-Weinbau-Verbände (Reinkupfermenge 3 kg/ha und Jahr) einzuhalten.
− Kupferhydroxid (Zulassungs-Nr. 06896-XX, z.B. Funguran progress und Zulassungs-Nr. 006895-XX z.B. Cuprozin progress) darf max. mit dem nach Entwicklungsstadium zuge-lassenen Mittelaufwand und mit max. 3 kg Reinkupfer pro ha und Jahr angewendet wer-den.
− Kupfersulfat (Zulassungs-Nr. 033775-XX, z.B. Cuproxat) darf max. mit dem nach Ent-wicklungsstadium zugelassenen Mittelaufwand und mit max. 3 kg Reinkupfer pro ha und Jahr angewendet werden.
Mittel auf Basis von Kaliumhydrogencarbonat (Kumar, Vitisan) : bis zu 6 Anwendungen möglich aufgrund eingeschränkter Mittelauswahl gegen Oidium. Mit Netzschwefel alleine ist keine ausreichende Wirkung gegeben und Netzschwefel kann aufgrund der langen Wartezeit nicht bis zum Ende angewandt werden.
29
Liste der empfohlenen Pflanzenschutzmittel im Weinbau - 2018
Liste der empfohlenen Pflanzenschutzmittel im Weinb au – 2018 (Stand Feb. 2018) Fungizide
Indikation RM Anwendungen
Klasse1) Vorblüte (ES 01-60) Nachblüte (ES 61-81)
Peronospora, Phomopsis, Roter Brenner
Delan WG 700 I max. 8 Aktuan
Moximate 725 WG I II insgesamt max. 2 Anw. gegen alle Schaderreger
Flint 3) I insgesamt max. 2 Anw. gegen alle Schaderreger
Dynali 6) I insgesamt max. 2 Anw. gegen alle Schaderreger Enervin 4) Orvego 4)
II II insgesamt max. 2 Anw. gegen alle Schaderreger
Folpan 80 WDG / 500 SC I max. 8 Ampexio 4) Forum Star 4)
Forum Gold4)
Melody Combi Orvego 4)
Vincare 4)
Vinostar 4)
I I I II II II I
insgesamt max. 2 Anw. aus dieser Mittelgruppe
Polyram WG 2) II insgesamt max. 3 Anw. gegen alle Schaderreger Mildicut 4) Sanvino 4) Videryo F 4)
II II I
max. 3 Anw. aus dieser Mittelgruppe
Funguran progress 2) 4)
Cueva Wein-Pilzfrei 2) 4)
Cuprozin progress 2) 7) Cuproxat 2) 4)
I II I II
insgesamt max. 2 Anw. aus dieser Mittelgruppe gegen alle Schaderreger, siehe auch Zusatzbestimmungen
Dithane NeoTec 2) Electis 4)
Manfil 75 WG 4) Manfil 80 WP 4) Tridex DG 3)
II II II II II
insgesamt max. 2 Anw. aus dieser Mittelgruppe keine
Ampexio 4) Electis 4)
I II insgesamt max. 2 Anw., Electis nur im Vorblütebereich
Fantic F 4) Ridomil Gold Combi 4) Ridomil Gold MZ 7)
I I
insgesamt max. 2 Anw. aus dieser Mittelgruppe, Ridomil GC oder Ridomil Gold MZ max. 1 Anw. nur bis
abgehende Blüte Profiler 4) I max. 1 Anw. gegen alle Schaderreger, nur bis ES73 Frutogard 4) Veriphos 4)
I II insgesamt max. 5 Anw. aus dieser Mittelgruppe
Micorthiol WG 8) II bevorzugt zum Austrieb und in der Vorblüte
Oidium
alle Netzschwefel 2) II bevorzugt zum Austrieb und in der Vorblüte Systhane 20 EW
Topas Galileo Custodia Dynali Luna Experience Talendo Extra Vento Power
I I II I I II II I
insgesamt max. 4 Anw. aus dieser Mittelgruppe gegen alle Schaderreger,
Galileo max. 2 Anw. nur bis ES69, Custodia max. 1 Anw.
Luna Experience max. 1 Anw. nur bis ES73
30
Liste der empfohlenen Pflanzenschutzmittel im Weinbau - 2018
Indikation RM Anwendungen
Klasse1) Vorblüte (ES 01-60) Nachblüte (ES 61-81) Dynali Vegas
I I
insgesamt max. 2 Anw. aus dieser Mittelgruppe gegen alle Schaderreger
Collis Luna Experience 5) Sercadis
I II I
insgesamt max. 2 Anw. aus dieser Mittelgruppe gegen alle Schaderreger,
Luna Experience max. 1 Anw. nur bis ES73 Talendo / Talius Talendo Extra Vento power
I II I
insgesamt max. 3 Anw. aus dieser Mittelgruppe, Talendo Extra max. 2 Anwendungen
Collis 5) Custodia Flint
I I I
insgesamt max. 2 Anw. aus dieser Mittelgruppe gegen alle Schaderreger, aber nur 1 x ge-
gen Oidium Vivando Kusabi
I I insgesamt max. 3 Anw. aus dieser Mittelgruppe
Cueva Wein-Pilzfrei 2) II insgesamt max. 2 Anw. aus dieser Mittelgruppe gegen alle Schaderreger
Kumar Vitisan
III III insgesamt max. 2 Anw. aus dieser Mittelgruppe
Botrytis (Spezialbotrytizide)
Cantus 5) I I keine max. 1 Anw.
Teldor Prolectus
I I keine insgesamt max. 1 Anw. aus
dieser Mittelgruppe Switch Scala Pyrus
I I I
keine insgesamt max. 1 Anw. aus dieser Mittelgruppe
Kumar III keine
max. 4 Anw. gegen alle Schaderreger, davon mind. 2 Anw. nur in die Trauben-
zone Botector I Keine max. 3 Anwendungen
Schwarzfäule Systhane 20 EW Topas
I I
insgesamt max. 4 Anw. aus dieser Mittelgruppe gegen alle Schaderreger
Flint I insgesamt max. 2 Anw. gegen alle Schaderreger
Dynali I insgesamt max. 2 Anw. gegen alle Schaderreger
Enervin II insgesamt max. 2 Anw. gegen alle Schaderreger
Luna Experience 5) Sercadis 5) II
insgesamt max. 2 Anw. aus dieser Mittelgruppe gegen alle Schaderreger,
Luna Experience max. 1 Anw. gegen alle Schaderreger, nur bis ES73
Polyram WG 2) II insgesamt max. 3 gegen alle Schaderreger
Cuprozin progress 2) 7) I insgesamt max. 2 Anw. gegen alle Schaderreger, siehe auch Zusatzbestimmungen
Gegen die Schwarzfäule ist darüber hinaus im Rahmen der Spritzfolgen gegen Peronospora, Pho-mopsis, Roter Brenner und Oidium die Zusatzwirkung der Mittel aus der Gruppe der Azole (Tetra-conazol), der Strobilurine (Collis) und der Dithiocarbamate (Dithane NeoTec, Electis und Penn-cozeb / Tridex DG) zu nutzen. 1) Raubmilbenschädigung: I = nicht schädigend, II = schwach schädigend, III = schädigend 2) alle im Weinbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff 3) keine Zulassung gegen Peronospora
31
Liste der empfohlenen Pflanzenschutzmittel im Weinbau - 2018
4) keine Zulassung gegen Phomopsis und Roten Brenner 5) zur Vermeidung von Resistenz sollten die Boscalid- und Fluopyram-haltigen Mittel Cantus, Collis, Sercadis und Luna Experience insgesamt nicht mehr als 2 Mal ausgebracht werden (gleicher Wirkmechanismus) 6) keine Zulassung gegen Peronospora und Phomopsis 7) keine Zulassung gegen Phomopsis 8) keine Zulassung gegen Peronospora und Roter Brenner Insektizide / Akarizide
Indikation RM Klasse1)
Anwendungen
Traubenwickler (Heu- und Sauerwurm) RAK 1 neu; RAK 1+2 M Isonet LE
I I I
Pheromone im Konfusionsverfahren
Bacillus thuringiensis-Mittel 2) I Heu- und Sauerwurm
Steward 3) I max. 2 gegen Heuwurm und max. 2 gegen Sauerwurm
Mimic 3) I max. 2 gegen Heuwurm und max. 2 gegen Sauerwurm
SpinTor 4) I max. 2 gegen Heuwurm und max. 2 gegen Sauerwurm
Coragen I max. 1
Springwurm, Rhombenspanner
Steward 3) I max. 2 gegen Springwurm und max. 1 gegen Rhombenspanner
Mimic 3) I max. 2 gegen Springwurm und max. 1 gegen Rhombenspanner
SpinTor 4) I max. 2 gegen Springwurm und max. 1 gegen Rhombenspanner
Spinnmilben
Paraffinöle / Rapsöle 2) I gegen Wintereier der Roten Spinne Envidor Masai Kiron
II II I
nur bei Überschreiten der wirtschaftlichen Schadens-schwelle mit vorheriger Anmeldung und Zustimmung der
Bewilligungsbehörde 5) Kräuselmilbe, Blattgallmilbe Thiovit Jet Rapsöle 2)
II I nur zu Austriebs- und Vorblütebehandlungen
Grüne Rebzikade
Steward 3) I max. 1, nur bei Überschreiten der wirtschaftlichen Scha-densschwelle
Kiron I
Ohrwurm
SpinTor 4) I max. 2 (nur Nachblüte)
Steward 3) I max. 1 (nur Nachblüte)
Schildläuse
Confidor WG 70 2) I max. 1 (nur Nachblüte)
Para Sommer I max. 1 zum Austrieb
Micula I max. 1 zum Austrieb
32
Liste der empfohlenen Pflanzenschutzmittel im Weinbau - 2018
Indikation RM Klasse1)
Anwendungen
Thripse (Junganlagen und Ertragsanlagen)
Confidor WG 70 2) I max. 1 (nur Nachblüte)
Confidor WG 70 2) I max. 1 (in Ertragsanlagen nur Nachblüte)
Spintor 4) I max. 2 (nur Nachblüte)
Reblaus (Junganlagen und Ertragsanlagen)
Confidor WG 70 2) I max. 1 (in Ertragsanlagen nur Nachblüte)
Drosophila - Arten
SpinTor 4) I max. 2 (nur Nachblüte)
Mospilan SG II max. 1
Eulenarten
Mimic 3) I max. 2 (nur Vorblüte), in der Kultur max. 3
1) Raubmilbenschädigung: I = nicht schädigend, II = schwach schädigend, III = schädigend 2) alle im Weinbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit ausschließlich diesen Wirkstoffen 3) jedes dieser Mittel darf pro Vegetationsperiode in maximal 3 Anwendungen eingesetzt werden 4) jedes dieser Mittel darf pro Vegetationsperiode in maximal 4 Anwendungen eingesetzt werden 5) nur zur Anwendung gegen Kräuselmilben genehmigt
Lockerung des Traubenstielgerüstes: GIBB 3 (Gibberellinsäure) zur Lockerung des Stielgerüstes und zur vorbeugenden Behandlung von Essigfäule und Botrytis an Keltertrauben. Einmalige Anwendung nur in den vom Vertreiber empfohlenen Sorten mit max. 16 Tabletten je ha. Regalis (Wirkstoff Prohexadion Calcium) zur Lockerung des Traubenstielgerüstes und zur vorbeu-genden Behandlung von Essigfäule und Botrytis an Keltertrauben. Einmalige Anwendung nur in den vom Vertreiber empfohlenen Sorten mit max. 1,8 kg/ha. Berelex (Gibberellinsäure) zur Lockerung des Stielgerüstes und zur vorbeugenden Behandlung von Essigfäule und Botrytis an Keltertrauben. Einmalige Anwendung mit 50 g/ha. Zusatzbestimmungen:
Mittel die nach Art. 53 (Notfallzulassung) für einen bestimmten Zeitraum zugelassen werden und in dieser Liste nicht aufgeführt sind, können aber bei Bedarf auch eingesetzt werden.
♦ Restbestände:
Restbestände von Mitteln, die in den Vorjahren in vorliegender Liste aufgeführt waren, dürfen noch 18 Monaten nach Ablaufen der Zulassung eingesetzt werden, sofern kein Anwendungs-verbot besteht.
♦ Mittel mit Anwendungsverbot: Achtung! Mittel für die ein Anwendungsverbot verhängt wurde, dürfen nicht mehr eingesetzt werden!
♦ Mittel für den Ökologischen Weinbau:
Kupfermittel: Bei Behandlung mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird. Weiterhin sind die Vorgaben der Öko-Weinbau-Verbände (Reinkupfermenge 3 kg/ha und Jahr) einzuhalten.
33
Liste der empfohlenen Pflanzenschutzmittel im Weinbau - 2018
− Kupferhydroxid (Zulassungs-Nr. 06896-XX, z.B. Funguran progress und Zulassungs-Nr. 006895-XX z.B. Cuprozin progress) darf max. mit dem nach Entwicklungsstadium zuge-lassenen Mittelaufwand und mit max. 3 kg Reinkupfer pro ha und Jahr angewendet wer-den.
− Kupfersulfat (Zulassungs-Nr. 033775-XX, z.B. Cuproxat) darf max. mit dem nach Ent-wicklungsstadium zugelassenen Mittelaufwand und mit max. 3 kg Reinkupfer pro ha und Jahr angewendet werden.
Mittel auf Basis von Kaliumhydrogencarbonat (Kumar, Vitisan) : bis zu 6 Anwendungen möglich aufgrund eingeschränkter Mittelauswahl gegen Oidium. Mit Netzschwefel alleine ist keine ausreichende Wirkung gegeben und Netzschwefel kann aufgrund der langen Wartezeit nicht bis zum Ende angewandt werden.
34
10. Antiresistenz-Management gewährleistet langfris tig die Fungizidwirkung! 10.1 Grundsätze des Antiresistenz-Managements (ARM)
• Bevorzugt vorbeugende Bekämpfung (vor einem sichtbaren Befall) anstreben • Gute Applikationstechnik sicherstellen (z.B. angepasste Fahrgeschwindigkeit) • Gebrauchsanweisungen der Hersteller beachten (Anwendungskonzentrationen usw.) • Nutzung kulturtechnischer Maßnahmen zur Befallsvorbeugung • Wechsel von Fungiziden mit verschiedenen Wirkungsmechanismen (Wirkstoffgruppen-
wechsel)
Die derzeitige Fungizidpalette ermöglicht dem Praktiker ein optimales Antiresistenz-Management (ARM). Dabei müssen zwei Gruppen von Fungiziden unterschieden werden:
10.2 Fungizide mit unspezifischem Wirkungsmechanism us (Resistenzgefahr gering!) Fungizide dieser Gruppe (Tabelle 1 ) greifen unspezifisch an mehreren Orten im Stoffwechsel des Pilzes an. Die Gefahr der Resistenzentwicklung ist daher auch bei wiederholter Anwendung gering. Aus Sicht des ARM kann bei diesen Produkten die maximal zulässige Anzahl an Anwen-dungen ausgebracht werden. Anwendungsbeschränkungen können sich jedoch z. B. durch die unterschiedliche Verträglichkeit gegenüber Raubmilben ergeben. Solange es der Befallsdruck in den Weinbergen zulässt, ist aus resistenztechnischer Sicht die Verwendung von unspezifisch wirkenden Kontaktfungiziden zu bevorzugen.
Tabelle 1: Fungizide mit geringer Resistenzgefahr ( Kontaktmittel)
Handelsname Unspezifischer
Wirkstoffgruppe Empfohlene Anzahl
Wirkstoff Anwendungen Dithane NeoTec
Mancozeb Dithiocarbamate
insges. max. 2 Anw., nur Vorblüte
Manfild 75 WG / 80 WP
Tridex WG
Polyram WG Metiram max. 3
Delan WG 700 Dithianon Chinone max. 8
Folpan 80 WDG Folpet Phtalimide max. 8
Folpan 500 SC
Cuprozin progress Kupferhydroxid
Kupfer-Mittel insgesamt max. 2 aus die-
ser Mittelgruppe Funguran progress
Cueva Wein-Pilzfrei Kupferoktanoat
Cuproxat Cu-sulfat, basisch
Thiovit Jet, Kumulus usw. Netzschwefel Schwefel bevorzug zum Austrieb und in der Vorblüte
Vitisan Kaliumhydrogen-car-bonat
insgesamt max. 2 aus die-
ser Mittelgruppe Kumar
Frutogard Kaliumphosphonat Phosphonate max. 5
Veriphos
10.3 Fungizide mit spezifischem Wirkungsmechanismus ; Antiresistenz-Management notwendig!
Fungizide dieser Gruppe enthalten Wirkstoffe mit sehr spezifischen Wirkungsmechanismen, die in der Regel nur an einer speziellen Stelle im Stoffwechsel der Pilze angreifen. Die Gefahr der Resistenzentwicklung ist bei diesen Wirkstoffen deutlich erhöht; die Grundsätze des Antiresis-tenz-Managements müssen beachtet werden. Wichtigstes Element des ARM bleibt weiterhin der Wechsel von Fungiziden mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen innerhalb einer Vegetati-onsperiode. In Tabelle 2 sind alle Fungizide, bei denen das Antiresistenz-Management gilt, aufgelistet.
35 Tabelle 2: Fungizide mit erhöhter Resistenzgefahr (spe zifische Wirkungsmechanismen)
B Aktuan Cymoxanil Azetamide Dithianon Phom., RB
B Moxiamate 725 WG Cymoxanil Azetamide Mancozeb -
C Mandipropamid + CAA +
E Zoxamide Benzamide
C Aktuan Gold -
C Forum Gold -
C Forum Star -
C VinoStar -
C Melody Combi Iprovalicarb Phom, RB, Bot
C Vincare Benthiavalicarb -
C Dimethomorph + Morpholine (CAA) +
S Ametoctradin Pyrimidylamine
D Fantic F Benalaxyl – M
D Ridomil G. C.
D Ridomil G. MZ Mancozeb RB
E Electis Zoxamide Benzamide Mancozeb -
F Mildicut Sulfonamide - -
F Videryo F Sulfonamide Folpet
F Sanvino Amisulbrom Sulfamoyltriazole Folpet -
P Profiler Fluopicolide Benzamide Fosetyl-Al -
S Enervin Ametoctradin Pyrimidylamine Metiram SF
A Kresoximmethyl + Strobilurine +
L Boscalid Carboxyanilide
L Fluopyram +Pyridinylethyl-
benzamide G Tebuconazole Azole
L Sercadis Fluxapyroxad Carboxyanilide - SF
A Flint Trifloxystrobin Strobilurine - Phom, RB, SF
A Azoxystrobin + Strobilurine
G Tebuconazole Azole
G Systhane 20EW Myclobutanil - SF
G Topas Penconazol - SF
G Galileo Tetraconazol - -
J Talendo Proquinazid Quinazolinone - -
J Proquinazid + Quinazolinone +
G Tetraconazole Azole
J Quinoxyfen + Chinoline +
G Myclobutanil Azole
K Vivando Metrafenone Benzophenone - -
K Kusabi Pyriofenone Benzophenone -
R Vegas Cyflufenamid Amidoxime - -
R Cyflufenamid + Amidoxime +
G Difenoconazol Azole
Kat. Handelsname Wirkstoffgruppe
Ampexio -
Azole
Luna Experience
Collis
OIDIUM-Fungizide
Custodia
PERONOSPORA-Fungizide
Kat. Handelsname Wirkstoffgruppe
Folpet -
Anzahl der Anwendungen
Phenylamide
Permanenter Wirkstoffgruppenwechsel. Niemals 2 Anwendungen von
Mitteln mit dem selben Buchstaben
(Kategorie) in Folge! Ausnahme Gruppe der Azole
(G).
Dimethomorph
-
Orvego - -
Dithianon
Folpet
Valinamide (CAA) Folpet
-
Talendo Extra
Vento Power
Dynali
Nach Möglichkeit nicht mehr als 2 Anw. pro Saison
über alle Indikationen für Fungizide mit demselben
Buchstaben (siehe Spalte Kat.) Dies gilt unabhängig davon, wie viele
Behandlungen für ein Mittel
zugelassen sind.
-
-
-
-
-
- -
-
Spezifischer Wirkstoff
Unspezifischer Wirkstoff
Weitere Indikationen
Spezifischer Wirkstoff
Unspezifischer Wirkstoff
Weitere Indikationen
Cyazofamid
Metalaxyl-M
-
RB, SF
Morpholine (CAA)
SF
36
Tabelle 3: Fungizide mit erhöhter Resistenzgefahr ( spezifische Wirkungsmechanismen)
Kat. HandelsnameSpezifischer
WirkstoffWirkstoffgruppe
L Cantus Boscalid Carboxyanilide
O Prolectus Fenpyrazamine Hydroxyanilide
O Teldor Fenhexamid Hydroxyanilide
M Scala
M Pyrus
M Cyprodinil + Anilinopyrimidine +
N Fludioxonil Phenylpyrrole
Die Buchstaben A-S kennzeichnen unterschiedliche Wirkstoffgruppen bzw. Wirkungsmechanismen. Fungizide mit denselben Buchstaben enthalten Wirkstoffe mit gleichem Wirkungsmechanismus.
Dies ist bei der Planung der Spritzfolge und der Anzahl der Spritzungen pro Fungizid zu berücksichtigen.
SF = Schwarzfäule, RB = Roter Brenner, Phom. = Phomopsis, Bot. = Botrytis
Switch
Anzahl Anwendungen gegen Botrytis
Mittel mit demselben Buchstaben dürfen ebenfalls nur 1x eingesetzt werden!
pro Mittelgruppe maximal 1 Behandlung pro Vegetationsperiode
Pyrimethanil Anilinopyrimidine
BOTRYTIZIDE
37
Basis ES 61 Basis
X 2
ES 71 Basis
X 3
ES 75 Basis
X 4
Sta
ndar
d
90 75 50
Phomopsis
Aktuan Dithianon + Cymoxanil 0,5 1,0 - - 0,125 3 8 35 K + T I B4 20 5 10 15
Delan WG Dithianon 0,3 0,6 - - 0,075 3 8 49 K I B4 20 5 10 15
Dithane NeoTec Mancozeb 0,8 1,6 - - 0,2 4 6 56 K II B4 ja 56 106 15
Flint Trifloxystrobin 0,06 0,12 - - 0,015 3 3 35 K + T I B4 ja 35 10 * * 5
Folpan 500 SC Folpet 1,0 2,0 - - 0,25 4 8 35 K I B4 20 5 10 15
Folpan 80 WDG Folpet 0,6 1,2 - - 0,15 4 8 35 K I B4 20 5 10 15
Melody Combi Folpet + Iprovalicarb 0,6 1,2 - - 0,15 3 5 28 K + T II B4 106 20
Microthiol WG Schwefel ** 6,25 6,25 - 3 10 56 K II B4 ja 28 104 5
Polyram WG Metiram 0,8 1,6 - - 0,2 2 6 56 K II B4 ja 56 104 10 20
Tridex DG Mancozeb 0,8 1,6 - - 0,2 4 6 F K II B4 ja F 106 10 15 20
11. Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel
Stand: Feb. 2018
Indikation/Mittel
Anw
. Max
.
NT
-Auf
lage
n
Beim Einsatz dieser Mittel sind weitere Einschränku ngen bzgl. der Anwendungshäufigkeit gemäß der "List e der genehmigten Pflanzenschutzmittel im geförderten Ste illagenweinbau 2018"
(Stand Feb. 2018) zwingend zu beachten (Förderbetri ebe)! Siehe Seiten 24-28
Wirk
ungs
wei
se
Abst. Gewässer in m Verlustmindernd %
Rau
bmilb
en
Tag
e W
arte
zeit
Mittel gegen Pilzkrankheiten (Fungizide )
Wirkstoffe
Aufwandmenge kg bzw. l je ha
Sch
lauc
hlei
tung
Pro
zent
Anw
. Ind
ikat
.
Bie
nen
Anw
. Taf
eltr
aube
nW
arte
zeit
38
Basis ES 61 Basis
X 2
ES 71 Basis
X 3
ES 75 Basis
X 4
Sta
ndar
d
90 75 50
Roter Brenner
Aktuan Dithianon + Cymoxanil 0,5 1,0 - - 0,125 3 8 35 K + T I B4 20 5 10 15
Cuprozin Progress Kupferhydroxid 2,5 5,0 - - 0,625 3 7 F K I B4 ja F 104 15 * 5 10
Delan WG Dithianon 0,3 0,6 - - 0,075 3 8 49 K I B4 20 5 10 15
Dithane NeoTec Mancozeb 0,8 1,6 - - 0,2 3 6 56 K II B4 ja 56 106 15
Dynali Cyflufenamid + Difenoconazol 0,2 0,4 - - 0,05 2 2 21 T + K I B4 ja 21 5 * * *
Flint Trifloxystrobin 0,06 0,12 - - 0,015 3 3 35 K + T I B4 ja 35 10 * * 5
Folpan 500 SC Folpet 1,0 2,0 - - 0,25 3 8 35 K I B4 20 5 10 15
Folpan 80 WDG Folpet 0,6 1,2 - - 0,15 3 8 35 K I B4 20 5 10 15
Melody Combi Folpet + Iprovalicarb 0,6 1,2 - - 0,15 3 5 28 K + T II B4 106 20
Polyram WG Metiram 0,8 1,6 - - 0,2 2 6 56 K II B4 ja 56 104 10 20
Ridomil Gold MZ Metalaxyl + Mancozeb 0,72 1,44 - - 0,18 2 2 28 S + K II B4 ja 28 104 10 10 15
Tridex DG Mancozeb 0,8 1,6 - - 0,2 3 6 F K II B4 ja F 106 10 15 20
Abst. Gewässer in m Verlustmindernd %
Rau
bmilb
en
NT
-Auf
lage
n
Stand: Feb. 2018
Indikation/Mittel Wirkstoffe
Aufwandmenge kg bzw. l je ha
Mittel gegen Pilzkrankheiten (Fungizide )
Bie
nen
Anw
. Taf
eltr
aube
nW
arte
zeit
Anw
. Ind
ikat
.
Anw
. Max
.
Sch
lauc
hlei
tung
Pro
zent
Tag
e W
arte
zeit
Wirk
ungs
wei
se
39
Basis ES 61 Basis
X 2
ES 71 Basis
X 3
ES 75 Basis
X 4
Sta
ndar
d
90 75 50
Schwarzfäule
Cuprozin Progress Kupferhydroxid 0,4 0,8 1,2 1,6 0,1 7 7 21 K I B4 ja 21 15 * 5 10
Dynali Cyflufenamid + Difenoconazol 0,2 0,4 0,6 0,8 0,05 2 2 21 T + K I B4 ja 21 10 * * 5
Enervin Metiram + Ametoctradin 1,0 2,0 3,0 4,0 0,25 3 3 35 K + T II B4 ja 35 108 15
Flint Trifloxystrobin 0,06 0,12 0,18 0,24 0,015 3 3 35 K + T I B4 ja 35 10 * 5 5
Luna Experience Fluopyram + Tebuconazole 0,125 0,25 0,375 0,5 0,0313 3 3 14 T II B4 15 5 10 10
Polyram WG Metiram 0,8 1,6 2,4 3,2 0,2 6 6 56 K II B4 ja 56 104 15
Sercadis Fluxapyroxad 0,06 0,12 0,18 0,24 0,015 3 3 35 T II B4 ja 35 5
Systhane 20 EW Myclobutanil 0,06 0,12 0,18 0,24 0,015 4 4 28 K + T I B4 ja 28 5
Topas Penconazol 0,08 0,16 0,24 0,32 0,02 4 4 35 K + T I B4 ja 28 * * * *
Abst. Gewässer in m Verlustmindernd %
Stand: Feb. 2018
Rau
bmilb
en
Mittel gegen Pilzkrankheiten (Fungizide )
Anw
. Max
.
Tag
e W
arte
zeit
Wirkstoffe
Bie
nen
Indikation/Mittel
Anw
. Ind
ikat
.
Aufwandmenge kg bzw. l je ha
Sch
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hlei
tung
Pro
zent
NT
-Auf
lage
n
Wirk
ungs
wei
se
Anw
. Taf
eltr
aube
nW
arte
zeit
40
Basis ES 61 Basis
X 2
ES 71 Basis
X 3
ES 75 Basis
X 4
Sta
ndar
d
90 75 50
Peronospora
Aktuan Dithianon + Cymoxanil 0,5 1,0 1,5 2,0 0,125 8 8 35 K + T I B4 20 5 10 15
Ampexio Zoxamide + Mandipopamit 0,16 0,32 0,04 3 3 21 K + T I B4 ja 21 15 * 10 10
Cueva Kupferoktanoat 4,0 8,0 12,0 16,0 1,0 10 10 35 K II B4 ja 35 10 * 5 5
Cuproxat Kupfersulfat, basisch 2,0 4,0 6,0 8,0 0,5 2 2 21 K II B4 ja 21 5 10 15
Cuprozin progress Kupferhydroxid 0,4 0,8 1,2 1,6 0,1 7 7 21 K I B4 ja 21 15 * 5 10
Delan WG Dithianon 0,2 0,4 0,6 0,8 0,05 8 8 49 K I B4 20 5 10 15
Dithane NeoTec Mancozeb 0,8 1,6 2,4 3,2 0,2 6 6 56 K II B4 ja 56 106 15
Electis Mancozeb + Zoxamide 0,72 1,44 2,16 2,88 0,18 4 4 56 K + T II B4 ja 56 106 10 10 20
Enervin Metiram + Ametoctradin 1,0 2,0 3,0 4,0 0,25 3 3 35 K + T II B4 ja 35 108 15
Fantic F Folpet + Benalaxyl-M 0,6 1,2 1,8 2,4 0,15 3 3 42 K + T I B4 20
Folpan 500 SC Folpet 0,6 1,2 1,8 2,4 0,15 8 8 35 K I B4 20 5 10 15
Folpan 80 WDG Folpet 0,4 0,8 1,2 1,6 0,1 8 8 35 K I B4 20 5 10 15
Forum Gold Dimethomorph + Dithianon 0,48 0,96 1,44 - 0,12 3 3 35 T + K I B4 20 5 10 15
Forum Star Dimethomorph + Folpet 0,48 0,96 1,44 1,92 0,12 3 3 35 T + K I B4 20 5 10 15
Frutogard Kaliumphosphonat 1,5 3,0 - - 0,375 6 6 14 S I B4 ja 14 10 * * 5
Funguran progress Kupferhydroxid 0,5 1,0 1,5 2,0 0,125 4 4 21 K I B4 ja 21 15 5 10 10
Manfil 75 WG Mancozeb 0,53 1,07 1,59 2,13 0,1325 2 2 28 K II B4 ja 28 106 10 15
Rau
bmilb
en
Bie
nen
Stand: Feb. 2018
Anw
. Taf
eltr
aube
nW
arte
zeit
NT
-Auf
lage
n
Abst. Gewässer in m Verlustmindernd %
Tag
e W
arte
zeit
nur bis ES 73 max. 1,56
Indikation/Mittel
Aufwandmenge kg bzw. l je ha
Sch
lauc
hlei
tung
Pro
zent
Mittel gegen Pilzkrankheiten (Fungizide )
Wirk
ungs
wei
se
nur bis ES 68 max. 4,5
0,48
Anw
. Ind
ikat
.
Wirkstoffe
Anw
. Max
.
41
Basis ES 61 Basis
X 2
ES 71 Basis
X 3
ES 75 Basis
X 4
Sta
ndar
d
90 75 50
Peronospora
Manfil 80 WP Mancozeb 0,5 1,0 1,5 2,0 0,125 2 2 28 K II B4 ja 28 106 10 15
Melody Combi Folpet + Iprovalicarb 0,6 1,2 1,8 2,4 0,15 5 5 28 K + T II B4 106 20
Mildicut Cyazofamid 1,0 2,0 3,0 4,0 0,25 8 8 21 K + T II B4 ja 21 10 * * 5
Moximate 725 WG Cymoxanil + Mancozeb 0,625 1,250 1,875 - 0,1563 4 4 28 T + K II B4 ja 28 20
Orvego Ametoctradin+Dimethomorph 0,4 0,8 1,2 1,6 0,1 3 3 35 T + K II B4 ja 35 10 * * 5
Polyram WG Metiram 0,8 1,6 2,4 3,2 0,2 6 6 56 K II B4 ja 56 104 15
Profiler Fluopicolide + Fosetyl-Al 0,75 1,5 2,25 - 0,1875 2 2 28 T + S I B4 ja 28 104 10 * * 5
Ridomil Gold Combi Metalaxyl + Folpet 0,6 1,2 1,8 2,4 0,15 3 3 35 S + K I B4 20 5 10 15
Ridomil Gold MZ Metalaxyl + Mancozeb 0,72 1,44 - - 0,18 2 2 28 S + K II B4 ja 28 105 10 15 20
Sanvino Folpet + Amisulbrom 0,375 0,75 1,125 1,5 0,0938 4 4 28 K + T I B4 105 15 5 10 10
Veriphos Kaliumphosphonat 1,0 2,0 3,0 4,0 0,25 5 5 14 S II B4 * * * *
Videryo F Cyazofamid + Folpet 0,625 1,250 1,875 2,5 0,1563 6 6 28 K + T I B4 20 5 10 15
Vincare Folpet + Benthiavalicarb 0,5 1,0 1,5 2,0 0,125 6 6 35 K + T II B4 108 20
VinoStar Dimethomorph + Folpet 0,5 1,0 1,5 2,0 0,125 3 3 35 T + K I B4 20 5 10 15
Stand: Feb. 2018Abst. Gewässer in m Verlustmindernd %
Sch
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Pro
zent
NT
-Auf
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n
Tag
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zeit
Bie
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Anw
. Max
.
Mittel gegen Pilzkrankheiten (Fungizide )
Indikation/Mittel Wirkstoffe
Anw
. Ind
ikat
.
nur bis ES 69 max. 1,8
Wirk
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se
Aufwandmenge kg bzw. l je ha
Anw
. Taf
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zeit
Rau
bmilb
en
42
Basis ES 61 Basis
X 2
ES 71 Basis
X 3
ES 75 Basis
X 4
Sta
ndar
d
90 75 50
Oidium
Collis Boscalid+Kresoxim-methyl 0,16 0,32 0,48 0,64 0,04 3 3 28 T + K I B4 ja 28 10 * * 5
Cueva Kupferoktanoat 4,0 8,0 12,0 16,0 1,0 10 10 35 K II B4 ja 35 10 * 5 5
Custodia Azoxystrobin + Tebuconazol 0,175 0,35 0,525 0,7 0,04375 2 2 35 K + T I B4 104 15 5 10 10
Dynali Cyflufenamid + Difenoconazol 0,2 0,4 0,6 0,8 0,05 2 2 21 T + K I B4 ja 21 10 * * 5
Flint Trifloxystrobin 0,06 0,12 0,18 0,24 0,015 3 3 35 K + T I B4 ja 35 10 * 5 5
Galileo Tetraconazol 0,3 0,6 0,75 - 0,075 3 3 28 K + T II B4 ja 28 * * * *
Kumar Kaliumhydrogencarbonat 2,0 4,0 5,0 5,0 0,5 6 6 1 K III B4 ja 1 * * * *
Kusabi Pyriofenone 0,075 0,15 0,225 0,3 0,0188 3 3 28 K + T I B4 ja 28 * * * *
Luna Experience Fluopyram + Tebuconazol 0,125 0,25 0,375 - 0,0313 3 3 14 T II B4 15 5 10 10
Schwefel ** vor der Blüte 6,0 8,0 - - - 10 10 56 K II B4 ja 28 102 10 * 5 10
Schwefel ** nach der Blüte - - 4,0 5,3 -
Schwefel ** vor der Blüte 3,6 4,8 - - - 8 8 56 K II B4 ja 28 102 5 * * *
Schwefel ** nach der Blüte - - 2,4 3,2 -
Schwefel ** vor der Blüte 3,6 4,8 - - - 8 8 56 K II B4 ja 28 104 5 * * *
Schwefel ** nach der Blüte - - 2,4 3,2 -
Netzschwefel Stulln Schwefel ** - 8 8 56 K II B4 ja 28 104 5 * * *
POL-Sulphur 80 WG Schwefel ** - - 8 8 56 K II B4 ja 28 104 5 * * *
POL-Sulphur 80 WP Schwefel ** - - 8 8 56 K III B4 ja 28 104 5 * * *
Bie
nen
Anw
. Taf
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aube
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arte
zeit
Stand: Feb. 2018Abst. Gewässer in m Verlustmindernd %
NT
-Auf
lage
n
Wirk
ungs
wei
se
Microthiol WG
4,0
5,0
Rau
bmilb
en
Anw
. Max
.
Netzschwefel (alle) z.B. Thiovit Jet, Kumulus WG,
Indikation/Mittel Wirkstoffe
Tag
e W
arte
zeit
Sch
lauc
hlei
tung
Pro
zent
4,0
Anw
. Ind
ikat
.
Aufwandmenge kg bzw. l je ha
Mittel gegen Pilzkrankheiten (Fungizide )
Netzschwefel Stulln
43
Basis ES 61 Basis
X 2
ES 71 Basis
X 3
ES 75 Basis
X 4
Sta
ndar
d
90 75 50
Oidium
Sercadis Fluxapyroxad 0,06 0,12 0,18 0,24 0,015 3 3 35 T II B4 ja 35 5 * * *
Systhane 20 EW Myclobutanil 0,06 0,12 0,18 0,24 0,015 4 4 28 K + T I B4 ja 28 5
Talendo/Talius Proquinazid 0,1 0,2 0,3 0,375 0,025 4 4 28 T + K I B4 ja 28 15 * 5 10
Talendo Extra Proquinazid + Tetraconazol 0,1 0,2 0,3 0,4 0,025 3 3 28 T + K II B4 ja 28 15 5 10 10
Topas Penconazol 0,08 0,16 0,24 0,32 0,02 4 4 35 K + T I B4 ja 28 * * * *
Vegas Cyflufenamid 0,12 0,24 0,36 0,48 0,03 2 2 21 K + T I B4 ja 21 *
Vento power Quinoxyfen + Myclobutanil 0,4 0,8 1,2 1,6 0,1 4 4 28 K + T I B4 ja 28 *
VitiSan Kaliumhydrogencarbonat 3,0 6,0 9,0 12,0 0,75 6 6 F K II B4 ja F * * * *
Vivando Metrafenone 0,08 0,16 0,24 0,32 0,02 3 3 28 K + T I B4 ja 28 *
Sch
lauc
hlei
tung
Pro
zent
Abst. Gewässer in m Verlustmindernd %
Bie
nen
Tag
e W
arte
zeit
Stand: Feb. 2018
Anw
. Ind
ikat
.
Anw
. Max
.
NT
-Auf
lage
n
Wirk
ungs
wei
se
Indikation/Mittel Wirkstoffe
Aufwandmenge kg bzw. l je ha
Mittel gegen Pilzkrankheiten (Fungizide )
Anw
. Taf
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aube
nW
arte
zeit
Rau
bmilb
en
44
Basis ES 61 Basis
X 2
ES 71 Basis
X 3
ES 75 Basis
X 4
90 75 50
Botrytis
Botector (nur Traubenzone)
Aureobasidium pullulans - 0,4 0,4 0,4 3 3 1 K I B4 ja 1 * * * *
Cantus Boscalid 0,3 0,6 0,9 1,2 0,075 1 1 28 K + T I B4 ja 28 * * * *
Kumar Kaliumhydrogencarbonat - - - 5,0 4 6 1 K III B4 Ja 1 * * * *
Melody Combi Folpet + Iprovalicarb 0,6 1,2 1,8 2,4 0,15 4 5 28 K + T II B4 106 20
Prolectus Fenpyrazamine 0,3 0,6 0,9 1,2 0,075 1 1 21 K + T I B4 ja 14 5
Pyrus Pyrimethanil 0,625 1,25 1,875 2,5 0,156 2 2 21 K + T I B4 10 * 5 10
Scala Pyrimethanil 0,5 1,0 1,5 2,0 0,125 1 1 28 K + T I B4 ja 28 5 * * *
Switch Fludioxonil + Cyprodinil - - - 0,96 0,06 2 2 21 T + K I B4 ja 21 105 20 10 10 15
Teldor Fenhexamid 0,4 0,8 1,2 1,6 0,1 2 2 21 K I B4 ja 21 5 * * 5
GIBB 3 (nur Traubenzone)
Gibberellinsäure 1 1 F I B4 *
Regalis Plus (nur Traubenzone)
Prohexadion 1 1 F I B4 * * * *
Berelex 40 WG (nur Traubenzone)
Gibberellinsäure 1 1 F I B4 * * * *
ES 61 - ES 68: 16 Tabl./ha
Mittel gegen Pilzkrankheiten (Fungizide ) Stand: Feb. 2018
WirkstoffeIndikation/Mittel
Lockerung des Stielgerüstes
Anw
. Taf
eltr
aube
nW
arte
zeit
Rau
bmilb
en
Tag
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arte
zeit
Anw
. Max
.
Sch
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hlei
tung
Pro
zent
Aufwandmenge kg bzw. l je ha
Bie
nen
(nur bei den genehmigten Sorten, siehe Positivliste Gebrauchsanleitung
Anw
. Ind
ikat
.
Wirk
ungs
wei
se
Abst. Gewässer in m Verlustmindernd %
NT
-Auf
lage
n
ES 61 - ES 68: 0,05 kg/ha
ES 65: 1,8 kg/ha
45
Basis ES 61 Basis
X 2
ES 71 Basis
X 3
ES 75 Basis
X 4
Sta
ndar
d
90 75 50
Coragen Chloantraniliprole 0,07 0,14 0,21 0,28 0,0175 1 1 42 I B4 10 * 5 5
Dipel ES Bacillus thuringiensis 0,5 1,0 1,5 2,0 0,125 2/2 4 2 I B4 ja 2 * * * *
XenTari Bacillus thuringiensis 0,4 0,8 1,2 1,6 0,1 3/3 6 6 I B4 ja 6 104 5 * * 5
Lepinox plus Bacillus thuringiensis 0,25 3 3 F I B4
Mimic Tebufenozid 0,2 0,4 0,6 0,8 0,05 2/2 2 21 I B4 ja 21 15 5 10 10
Piretro Verde Pyrethrine 0,64 1,28 1,92 2,4 0,16 3 3 1 III B1 ja 1 105 15
SpinTor Spinosad 0,04 - 0,12 0,16 0,01 4 4 14 I B1 ja 14 109 10 15
Steward Indoxacarb 0,05 0,10 0,15 0,1875 0,0125 2 3 14 I B4 104 * * * *
RAK 1 + 2 M
RAK 1 Neu
Isonet LE
Mimic Tebufenozid 0,2 0,4 - - 0,05 2 3 F I B4 ja F 15 * 5 10
SpinTor Spinosad 0,08 0,08 - - 0,02 2 4 14 I B1 ja 14 108 20 5 10 20
Steward Indoxacarb 0,05 0,1 0,15 0,1875 0,0125 2 3 14 I B4 104 *
1,0
Indikation/Mittel
B4
Traubenwickler (Heu- und Sauerwurm)
Anw
. Taf
eltr
aube
nW
arte
zeit
NT
-Auf
lage
n
Abst. Gewässer in m Verlustmindernd %
Rau
bmilb
en
Stand: Feb. 2018
Wirkstoffe
Anw
. Ind
ikat
.
Anw
. max
.
Tag
e W
arte
zeit
Bie
nen
Aufwandmenge kg bzw. l je ha
Sch
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Pro
zent
Mittel gegen tierische Schädlinge (Insektizide/Akar izide)
IPheromon ja F
Springwurm
1 F1500 Ampullen je ha
46
Basis ES 61 Basis
X 2
ES 71 Basis
X 3
ES 75 Basis
X 4
Sta
ndar
d
90 75 50
Kiron (Vorblüte) Fenpyroximat 0,6 1,2 - - 0,15 1 1 F I B4 ja F 20 5 10 15
Kiron (Nachblüte) Fenpyroximat - - 1,8 2,4 0,15 1 1 35 I B4 ja 35 10 15 20
Steward Indoxacarb 0,05 0,1 0,15 0,1875 0,0125 2 3 14 I B4 104 * * * *
Confidor WG 70 Imidacloprid - - 0,01 1 1 35 I B1 ja 35 109 15 * 5 10
SpinTor Spinosad 0,04 - - 0,16 0,01 2 4 14 I B1 ja 14 109 10 15
Confidor WG 70 Imidacloprid 0,04 - 0,01 2 2 F I B1 109 15 * 5 10
Confidor WG 70 Imidacloprid 0,04 0,01 2 2 F I B1 109 15 * 5 10
Confidor WG 70 Imidacloprid - - 0,01 1 1 35 I B1 ja 35 108 10 * 5 10
Para Sommer Paraffinöl 4,0 - - - 1,0 1 1 F I B4 ja F * * * *
Micula Rapsöl 8,0 - - - 2,0 1 1 F I B4 ja F * * * *
Tag
e W
arte
zeit
Thripse (in Muttergärten)
Schildläuse
Thripse (in Rebschulen, Junganlagen, nicht im Ertra g stehende Anlagen)
0,16
Grüne Rebzikade
Thripse (in Ertragsanlagen)
Anw
. T
afel
trau
ben
War
teze
it
NT
-Auf
lage
n
Abst. Gewässer in m Verlustmindernd %
0,16
0,16
0,16
Anw
. Ind
ikat
.
Anw
. max
.
Mittel gegen tierische Schädlinge (Insektizide/Akar izide) Stand: Feb. 2018
Indikation/Mittel Wirkstoffe
Aufwandmenge kg bzw. l je ha
Sch
lauc
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tung
Pro
zent
Rau
bmilb
en
Bie
nen
47
Basis ES 61 Basis
X 2
ES 71 Basis
X 3
ES 75 Basis
X 4
Sta
ndar
d
90 75 50
Combo Austriebsspritzmittel
Bayer Garten Austriebsspritzmittel
Promanal Neu (alle)
Para-Sommer 4,0 - - - 1,0 1 1 F I B4 ja F * * * *
Envidor Spirodiclofen - - 0,4 0,64 1 1 14 II B1 ja 14 107 10 * * 5
Kiron (Vorblüte) Fenpyroximat 0,6 1,2 - - 0,15 1 1 F I B4 ja F 20 5 10 15
Kiron (Nachblüte) Fenpyroximat - - 1,8 2,4 0,15 1 1 35 I B4 ja 35 10 15 20
Masai Tebufenpyrad 0,1 0,2 0,3 0,4 0,025 1/1 2 14 II B4 ja 21 10 * * 5
Micula, u.a. Rapsöl 12,0 - - - 3,0 1 1 F I B4 ja F * * * *
Micula, u.a. Rapsöl 8,0 - - - 2,0 1 1 F I B4 ja F * * * *
Para Sommer Paraffinöl 4,0 - - - 1,0 1 1 F I B4 ja F * * * *
Thiovit Jet Schwefel ** 3,6 4,8 - - - 5 8 56 I B4 ja 28 5 * * *
Mimic Tebufenozid 0,2 - - - 0,05 1 3 F I B4 ja F 5 * * 5
SpinTor Spinosad 0,04 - - - 0,01 1 4 14 I B1 ja 14 108 20 5 10 15
Steward Indoxacarb 0,05 - - - 0,0125 1 3 14 I B4 104 *
- - * *ja F
Anw
. max
.
* *I B4
Rhombenspanner
F1 1
Stand: Feb. 2018
8,0 -
Mittel gegen tierische Schädlinge (Insektizide/Akar izide)
2,0
Spinnmilben
Kräuselmilben und Pockenmilben
Paraffinöl
Bie
nen
Anw
. T
afel
trau
ben
War
teze
it
NT
-Auf
lage
n
Abst. Gewässer in m Verlustmindernd %
Indikation/Mittel Wirkstoffe
Aufwandmenge kg bzw. l je ha
Sch
lauc
hlei
tung
Pro
zent
Anw
. Ind
ikat
.
Tag
e W
arte
zeit
Rau
bmilb
en
48
Basis ES 61 Basis
X 2
ES 71 Basis
X 3
ES 75 Basis
X 4
Sta
ndar
d
90 75 50
SpinTor Spinosad - - 0,12 0,16 0,01 2 4 14 I B1 ja 14 109 10 15
Steward Indoxacarb - - 0,15 0,1875 0,0125 1 3 14 I B4 104 *
Mospilan SG Acetamiprid - - - 0,375 0,0234 1 1 14 II B4 ja 14 109 15 5 10 10
SpinTor Spinosad - - - 0,16 0,01 2 4 14 I B1 ja 14 109 10 15
Confidor WG 70 Imidacloprid - - 1 1 35 I B1 ja 35 109 15 * 5 10
Confidor WG 70 Imidacloprid 0,08 2 2 F I B1 109 15 * 5 10
NeemAzal-T/S Azadirachtin 3,0 3,0 - - 2 2 F II B4 5
Karate Zeon lambda-Cyhalothrin 1 1 F - B4
NeemAzal-T/S Azadirachtin (Neem) 3,0 3,0 - - 2 2 F II B4 5
Mimic Tebufenozid 0,2 0,4 - - 0,05 2 3 F I B4 ja F 15 * 5 10
Maikäfer (nicht im Ertrag stehende Anlagen)
Eulenarten
Reblaus (in Muttergärten, Rebschulen, nicht im Ertr ag stehend)
Drosophila - Arten
Reblaus (Pfropfreben im Tauchverfahren)
0,16
0,16
Reblaus (in Muttergärten, Rebschulen, Junganlagen, nicht im Ertrag stehend)
0,05%
Reblaus (in Ertragsanlagen)
Ohrwurm
Anw
. Ind
ikat
.
Anw
. max
.
Tag
e W
arte
zeit
Rau
bmilb
en
Bie
nen
Anw
. T
afel
trau
ben
War
teze
it
NT
-Auf
lage
n
Abst. Gewässer in m Verlustmindernd %
Mittel gegen tierische Schädlinge (Insektizide/Akar izide) Stand: Feb. 2018
Indikation/Mittel Wirkstoffe
Aufwandmenge kg bzw. l je ha
Sch
lauc
hlei
tung
Pro
zent
49
Sta
ndar
d
1Keim2Keim*
1Keim2Keim*
1Keim2Keim*
Glyphosat (Kalium-Salz) * * 4
4* 4*
* 4
Anw
endu
ng
gege
n
*
102 *0,4 ml
0,4 ml 30
30
Alekto Plus TF, Helosate 450 TF 1 102
Profi 360 TF, Taifun Forte
Roundup PowerFlex 0,375 ml 2 102
30* *
Glyfos Supreme, Glyphos Premium, Dr. Stähler Unkrautfrei Glyphos Premium,Unkraut-Frei Glyfos Premium, Plantex
103
1Keim2Keim*
30
*Clinic TF, Lotus Clinic Top, Nufosate 0,5 ml 2
Amega, Berghoff Glyphosate ULTRA, Cardinal, Clean up techno, Clinic, Clinic free, Dominator Ultra, Durano, Durano TF, Etisso Total Unkrautfrei ultra, Figaro TF, Glyfosate 360 TF, Glyper, Glyphogan, Klick&Go Roundup LB Plus, Klick&Go Total Unkraut-Frei, Landmaster TF, Landmaster Classic 360 TF, Profi 360, Profi Glyphosat, Purgarol, Raiffeisen GartenkraftTotal Unkraut-Frei, Rosate Classic 360 TF,Rosate ECO 360 TF, Rosate 360 TF, Roundup LB Plus, Roundup Roto, Roundup Solid, Roundup Ultra
0,5 ml 2 101
1
Ein- und Zweikeimblättrige
Bayer Garten Unkrautfrei, Bayer Garten Unkrautfrei Keeper, Boom effekt, Cliness, Compo Filatex Unkraut-frei, Detia Total-Neu Unkrautmittel, Gabi Unkrautvernichter, Gartenkraft Unkraut-Frei, Glyfos TF Classic, Keeper Unkrautfrei, terrex Unkrautfrei, Unkraut-Frei Glyfos, Vorox Unkrautfrei, Weedkill
0,5 ml 2 101 * 30*
Glyphosat(Isopropylamin-Salz)
12. Liste der zugelassenen Herbizide im We inbau Stand Feb. 2018
Wirkstoff(e) Mittel
Auf
wan
d je
m2
Anw
endu
ng m
ax.
NT
– A
ufla
gen Abstand
Gewässer
Anw
. ab
Sta
ndja
hr
90 %
V
erl.m
.
30
War
teze
it (T
age)
4
1 ml
* * 4 30
103 *
1Keim2Keim*
1Keim2Keim*
Ackerwinde
1Keim2Keim*
4
0,5 ml 2 4
2
102
50
Sta
ndar
d
1Keim2Keim*
1Keim2Keim*
Chikara, 1KeimKatana 2KeimChikara Duo, 1KeimKatana Duo 2Keim
Napropamid Devrinol FL(G) Einjähr. 0,275 ml 1 5 * 1* F
Propyzamid Kerb Flo, Credence, Groove, Profi Flo 400 SC 1Keim* 0,625 ml 1 103 * * 2 F
Hyganex-Perfekt, Nozomi, RA-50, Vorox F Einjähr. 2Keim- J
(alle nur in Junganlagen und Tafeltrauben nach Art. 51 beschränkt)
0,1 ml 1
0,05 ml 2
Pyraflufen Quickdown (nur Riesling und Dornfelder) 0,04 ml 2 - * 3 F
1
Stock-triebe-
0,06 g
NT
– A
ufla
gen
0,3 g 1
J* F*
F3
Stocktriebe
*
3030
30
90
75
Carfentrazone Shark (auf verschiedene Rebsorten nach §18a beschränkt)
-Flumioxazin
*
Flazasulfur. + Glyphosat
Glyphosat (Ammonium- Salz) MON 79991, MON 79991-SG, Roundup Rekord
Glyfos Dakar, Roundup TURBOplus, Unkraut-Frei Glyfos Dakar *
103
1060,02 g 1
103
Flazasul-furon
0,265 g
Anw
endu
ng
gege
n
10
0,25 g 2 *
10
*
*
4
Ein- und Zweikeimblättrige
Wirkstoff(e)
Anw
endu
ng m
ax.
Mittel
Auf
wan
d je
m2
1022
4
*
4
4*
90 %
V
erl.m
.
Abstand Gewässer
Anw
. ab
Sta
ndja
hr
Stand Feb. 2018
War
teze
it (T
age)
51
B1 bienengefährlich Mitttel dürfen nicht auf blühende Bestände ausgebracht werden, wenn möglich Kontaktaufnahme mit Impker.
B4 nicht bienengefährlich
I nicht raubmilbenschädigend
II schwach raubmilbenschädigend
III raubmilbenschädigend
Bei Schwefel keine Basis-Aufwandmengen- sondern absolute Aufwandmengen in kg je ha
Abstand zu Gewässer in m mit Standardgeräten bzw. mit eingetragenen Geräten mit Verlustminderung. Sind keine Verlustminderungsklassen genannt, sind verlustmindernde Geräte mit 90 % einzusetzen.
Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.
Abstandsauflagen zu terrestrischen Strukturen (Hecken, Grünstreifen, Saumbiotope)
Maximale Zahl der Anwendungen in dieser Indikation (Schaderreger)
Maximale Zahl aller möglichen Anwendungen im Jahr
Anwendungen nur ab dem genannten Standjahr, maximale Zahl der Anwendungen im Jahr
anwendungsbedingt keine Wartezeit
K = kontakt, T = tiefenwirksam, S = systemisch
einkeimblättrige Unkräuter (Gräser), einkeimblättrige Unkräuter (Gräser) + Vogelmiere (nur Veg. Ruhe)
zweikeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter ohne Ackerwinde
einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut), Acker-Fuchsschwanz und Einjähriges Rispengras, Anwendung in Junganlagen nach dem Pflanzen, vor dem Austrieb
einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Anwendung nur in Junganlagen
Für alle Pflanzenschutzmitteltabellen gilt: Keine G ewähr auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der A ngaben.In jedem Fall sind die Anwendungsvorgaben der Herst eller genau einzuhalten.
Anw. Indikat.
Anw. max.
Legende zu den Pflanzenschutzmitteltabellen
F
1Keim, 1Keim*
Bienen
Raubmilben
Abstand Gewässer in m
Schwefel **
Einjähr. , 1*
Wirkungsweise
Einjähr. 2Keim- J
2Keim, 2Keim*
Anw. ab Standjahr, max
* (bei Abst. Gewässer in m)
NT – Auflagen
13. Pflanzenschutz-Dokumentation im Weinbau Betrieb:
…………… Krankheiten Schädlinge Pflanzenschutzmittel Behandelte Fläche Anwender Jahr
Lfd. Nr. Datum
Rot
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Oid
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Per
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……
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……
……
…..
……
……
…..
Her
bizi
d
Mittel Aufwand-menge kg/ha oder
ltr/ha
Parzellen Schläge oder Alle
Name
52
53
14. Bodenbewirtschaftung – Herbizide 14.1 Bodenbewirtschaftung Wo es der Standort zuläßt (Wasserversorgung, Mechanisierbarkeit) sollte man im Hinblick auf Erosionsgefahr und Nützlingsschonung auf eine artenreiche Begrünung mit einem hohen Kräuteranteil Wert legen. Bei Böden mit der Gefahr zu geringer Wasserversorgung kann ein flaches Umbrechen jeder 2. Zeile im Mai erfolgen. Ist eine reine Begrünung nicht möglich, kann mit bodenschonenden Verfahren gearbeitet wer-den: "MINIMALE BODENBEARBEITUNG", ABDECKUNG und BEGRÜNUNG können ein über die andere Zeile kombiniert werden. Unter minimaler Bodenbearbeitung versteht man, dass während der Vegetationszeit bei Bedarf gemulcht wird oder notfalls ein Herbizideinsatz (s.u.) erfolgt. Die o.a. Bodenpflege fördert die RÄUBER DER BODENZONE, wie Laufkäfer, Steinkriecher, Sichelwanzen, Spinnen, weil mehr Schutz und Nahrung für diese vorhanden sind. Erdraupen, Dickmaulrüßler usw. haben damit mehr natürliche Gegenspieler. 14.2 Herbizide Aus oben angeführten Gründen empfehlen wir weitestgehend auf den Einsatz von Herbiziden zu verzichten. Insbesondere Herbizide, die im Vorauflaufverfahren eingesetzt werden bzw. Herbizide mit Langzeitwirkung führen oft zur Selektion verschiedener Pflanzenarten bzw. zu einer Ausdünnung der Artenvielfalt. Je nach Herbizid ist eine für die empfohlene Wasser-menge geeignete Düse zu verwenden und der erforderliche Spritzdruck einzuhalten. Bei der Ausbringung mit Schlauchspritzanlagen sind, bedingt durch die entstehenden Druckdifferen-zen durch die Schlauchleitung und Höhenunterschiede, Dosierventile zu verwenden um eine gleichmäßige Ausbringung zu gewährleisten. Geschwindigkeit (m/min), Arbeitsbreite bzw. Spritzbreite (m) und Düsenausstoß (l/min) ergeben den Spritzbrüheaufwand (l/ha) unter Be-rücksichtigung der Bewuchshöhe. Hierzu sollten Vorversuche gemacht werden! Es ist hilfreich die ermittelten Daten aus Vorversuchen bzw. von der Ausbringung (Düse und Spritzdruck) in der Dokumentation festzuhalten.
15. Applikationstechnik, Abdrift, Gerätereinigung Aufwandmengen: Beim Sprühgerät sollte zur Verhinderung von Abtropfverlusten die Wasser-aufwandmenge bei voller Belaubung max. 800 l/ha betragen. 400 l/ha sollten insbesondere bei der Oidiumbekämpfung nicht unterschritten werden. Bei der SCHLAUCHSPRITZUNG sollte der Spritzdruck 45-55 bar betragen. Die Verwendung von Spritzpistolen mit Düsenplättchen (Bohrungen von 1,0 bis max. 1,5 mm) ermöglicht die Reduzierung der Aufwandmengen. In Drahtanlagen mit Falllinienbewirtschaftung kann durch die Verwendung angetriebener Schlauchhaspeln die Spritzperson beim Bergaufgehen unter-stützt werden. Da im Steilhang die örtlichen Gegebenheiten, Inklination, Stockzahl/ha, Gas-senbreite, Erziehungsart und Bodenzustand sehr unterschiedlich sind, kann keine allgemeine Empfehlung bzgl. der Wasseraufwandmenge/ha gegeben werden. Die Aufwandmenge von 2000 l/ha sollte bei voller Belaubung nicht überschritten werden. Abdrift: Der Anwender hat sachkundig, zuverlässig und sorgfältig Pflanzenschutzmittel nur auf landwirtschaftlich, weinbaulich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzten Flächen aus-zubringen. Beim Pflanzenschutz in Raumkulturen (Weinbau) besteht ein hohes Abdriftrisiko. Folglich gilt es hier die technischen Möglichkeiten der Abdriftreduzierung zu nutzen, um einen optimalen Behandlungserfolg durch die gezielte Ausbringung mit geringer Umweltbelastung zu ermöglichen. Daher sollten bei über 25°C bzw. 5 m/sec. Windgeschwindigkeit keine Pflan-zenschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Darüber hinaus ist für eine Abdriftminderung bei der Ausbringung in erster Linie die verwen-dete Gerätetechnik und deren sachgerechter Einsatz ausschlaggebend. Um die in „Nr. 13 Verzeichnis der für den Weinbau zugelassenen und genehmigten Pflanzen-schutzmittel“ aufgeführten Abstandsauflagen zu Gewässern (ständige oder periodisch was-serführend) zu erfüllen, dürfen verschiedene Mittel nur mit verlustmindernden Geräten ausge-bracht werden.
54 Die aktuelle Liste „Verlustmindernde Geräte / -Düsen“ des JKI vom 26.10.2015 finden Sie unter dem folgenden Link: http://www.jki.bund.de/de/startseite/institute/anwendungstech-nik/beschreibendeliste/abdriftmindernde-pflanzenschutzgeraete.html 1. Gebläse: Vor allem alte Axialgebläse ohne un-
zureichende Einstellmöglichkeit des Luft-stroms führen, mit veralteter Düsentechnik ausgestat-tet, zwangsläufig zu einer erhöhten Abdrift. Ver-stärkt wird diese noch häufig durch überdimen-sionierte Luftförderleistungen der Geräte. Beim Gerätekauf sollten daher nur Geräte gewählt werden, deren Gebläse eine gezielte Luftfüh-rung ermöglichen und die eine an die Zeilen-breite angepasste Luftförderleistung aufweisen.
2. Düsen: Hier sollten ausschließlich geeignete ab-driftarme Düsen eingesetzt werden. Obwohl seit fast 20 Jahren abdriftmindernde Injektordüsen erhältlich sind und bezüglich der biologischen Wirksamkeit keine Nachteile gegenüber den ATR-Hohlkegeldüsen nachgewiesen werden konnten, wird diese Technik vielfach noch nicht genutzt. Die Umrüstung von alten Hohlkegeldü-sen auf Flachstrahl-Injektor- oder Antidriftdüsen wäre jedoch ein wesentlicher Beitrag zur Redu-zierung der Abdrift.
Was ist bei der Umrüstung auf Injektordüsen zu beacten? ATR-Hohlkegeldüsen haben keine Farbcodie-rung nach ISO-Norm. Injektordüsen hingegen entsprechen der ISO-Norm10625. Hierdurch sind zwischen ATR-Hohlkegel- und Injektordü-sen gleicher Farbe große Unterschiede im Flüssigkeitsausstoß (l/min bei gleichem Spritz-druck). Die Düsenwahl bei der Umstellung muss daher an Hand der Düsentabellen der Dü-senhersteller erfolgen. In Abb.1 sind die alten ATR- und ISO Farbcodierung mit den Düsen-ausstoßmengen l/min bei 10 bar aufgeführt. Da Injektordüsen gegenüber Hohlkegeldü-sen bei gleicher Ausstoßmenge wesentlich kleinere Düsenöffnungen aufweisen (Abb.2), sind bei der Verwendung von Injek-tordüsen generell die vom Düsenhersteller empfohlenen Düsenfilter im Düsenstock einzubauen. Die Angabe der Filtergröße er-folgt stets in „Mesh“. Diese gibt die Anzahl der Siebmaschen pro Zoll (2,54 cm) an. Die für die jeweilige Düse erforderliche Filter-größe ist ebenfalls aus den Düsentabellen der Hersteller ersichtlich. Da als Düsenfilter meist Hut-filter mit geringer Filteroberfläche zum Einsatz kom-men sind die Düsenfilter regelmäßig zu prüfen und ge-gebenenfalls zu reinigen.
Abb.1: Vergleich der Farbcodierungen ATR (alt) und ISO Norm 10625
Abb.2 Vergleich der Düsenbohrungen von Hohl-kegel und Injektordüse mit gleicher Ausstoß-menge bei gleichem Druck
55 Feinere Filter, als vom Düsenhersteller empfoh-len, sollten wegen der schnelleren Verstopfung der Siebe, nicht verwendet werden. Änderung der Farbcodierung von Filtern an Pflan-zenschutzgeräten: Seit 2011 gibt es eine neue Farbcodierung nach ISO Norm 19732. Hiernach weisen die Rahmen der Filtersiebe an neuen Pflanzenschutzgeräten (Einfüllsieb, Saug-, Druck- und Düsenfilter andere Farben auf, als ältere Geräte. Dies ist beim Aus-tausch von Filtersieben, (vor allem bei Düsenfil-tern) zu beachten. In Weinbausprühgeräten wer-den meist blaue Filter mit 50/60 Mesh als Druck- und Düsenfilter eingesetzt.
Weitere Informationen zur Applikationtechnik, der Herbizidausbringung sowie Dosierrechnern finden Sie auf der Internetseite des DLR. GERÄTEREINIGUNG: Hierbei dürfen keine Reste der Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen. Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen. Die Außenreini-gung der Pflanzenschutzgeräte und Schlepper darf nu r auf unbefestigten und möglichst bewachsenen Flächen im Weinberg oder auf dem Vorgew ende erfolgen. Die Gebrauchs-anleitungen, Auflagen und Anwendungsvorschriften der Mittel sind einzuhalten. Für große Betriebe und Lohnunternehmer bietet sich auch die Möglichkeit an, die Restmengen und das Waschwasser aufzufangen, in einen Puffertank zu fördern und anschließend auf Sub-stratbehältern zu verrieseln. In den Substratbehältern werden die Pflanzenschutzmittel mikro-biologisch abgebaut.
16. Gerätekontrolle, Geräteprüfungen Die Gerätekontrolle gilt für alle Spritz- und Sprühgeräte, alle Herbizidspritzgeräte Schlauch-spritzanlagen mit Spritzpistolen. Geräte in kombiniertem Einsatz (z.B. Fungizid- und Herbizid-behandlungen oder Sprühverfahren und Schlauchspritzung) sind komplett zur Prüfung anzu-stellen. Damit ist im Prüfbericht die Einsatzmöglichkeit aller Gerätekomponenten dokumentiert. Ausgenommen von der Prüfung sind nur von Personen tragbare Pflanzenschutzgeräte. Die Kontrolle von Schlauchspritzanlagen wurde vereinfacht und bedarf lediglich einer verein-fachten Prüfung, welche vor Ort durch anerkannte Prüfer für Schlauchspritzen durchgeführt werden kann. Die aktuelle Liste der Prüfer finden Sie auf folgender Seite.
Abb.3: Vergleich der Farbcodierungen der Filter (alte Farben ) und ISO Norm 19732
Abb.5: Der Einbau von Standard-düsenfiltern ist wegen der Größe nicht in allen Düsenhaltern mög-lich
Abb. 4.: Hutfilter können wegen ihrer geringen Maße meist mit wenig Auf-wand in den Düsenhalterungen nach-gerüstet werden.
56 Amtlich anerkannte, prüfberechtigte Personen für Sc hlauchspritzgeräte (Stand ADD Trier: 27.02.2018)
Nr. Vorname Name Straße PLZ Ort Telefon Nr.
1 Gotthard Emmerich Hauptstraße 80 c 56599 Leutesdorf 02631 / 72922
2 Peter Fritzen Trierer Straße 14 54518 Osann-Monzel 06535 / 943073
3 Hermann Illigen Zur Grotte 1 54662 Beilingen 06562 / 1345
4 Wolfgang Hillesheim Blücherstr. 55 B 56349 Kaub 06774 / 919100
5 Peter Hohn In der Gartenley 50 56599 Leutesdorf 02631 / 71817
6 Hans -Rudolf Kiesgen Zum Niederberg 38 54470 Lieser 06531 / 2545
7 Kurt Kranz Bornwiese 6 54470 Bernkastel-Kues 06531 / 57-0
8 Gerd Kröber Winzerhof am Hohen Rain 56333 Winningen 02606 / 2262
9 Paul Lenz Fährgasse 4 56812 Cochem-Cond 02671 / 4533
10 Moselland e.G., Frau Yvonne Steffen Bornwiese 6 54470 Bernkastel-Kues 06531 / 57-114
11 Moselland e.G., Herr Daniel Wirsching Bornwiese 6 54470 Bernkastel-Kues 06531 / 57-266
12 Hans B. Pütz Schulstr. 9 54470 Bernkastel-Kues 06531 / 3341
13 Edmund Palzer Paulinstr. 44 54518 Kesten 06535 / 7177
14 Karl Schauf St. Jakobstr. 18
56814 Ediger-Eller 01719337675
15 Jonas Schöneberger Zelkesgasse 12 56154 Boppard 06742 / 2371
16 Bernhard Werner Römerstrasse 17 54340 Leiwen 06507 / 4341 Alle anerkannten Werkstätten dürfen Schlauchspritzg eräte prüfen.
57
Fristen bei der Gerätekontrolle Am 5. Juli 2013 sind die aktuell gültigen Regelungen zur Gerätekontrolle in Kraft getreten. Wichtig für Gerätebesitzer sind die verlängerten Kontrollintervalle von 3 Jahren und die Einbeziehung von Bauteilen in den Prüfumfang, die dem Anwenderschutz oder der Verkehrssicherheit dienen. EU-einheitliche Regelung des Verkaufs und der Kontr olle von Pflanzenschutzgeräten Bis 2012 waren die Gerätehersteller / Importeure verpflichtet ihre Pflanzenschutzgeräte bei dem JKI zu erklären und in die Pflanzenschutzgeräteliste eintragen zu lassen, damit sie in Verkehr gebracht werden durften.
Ab 2012 ist die Erklärung gegenüber dem JKI nicht mehr erforderlich. Die Geräte müssen lediglich mit der CE-KENNZEICHNUNG versehen sein, bevor sie erstmalig in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Mit der EG-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller/Vertreiber lediglich, dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden
Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht. Die Hersteller von Pflanzenschutzgeräten prüfen in eigener Verantwortung, welche EU-Richtlinien sie bei der Produktion anwenden müssen. Neben der CE-Plakette können Pflanzenschutzgeräte weitere Plaketten aufweisen:
ENTAM- PRÜFUNG: Sie ist freiwillig und kann durch das JKI oder durch 16 weitere europäische, dafür zugelassene, Prüfstellen erfolgen. Es handelt sich hierbei um technische Messungen, die gemäß harmonisierter Normen durchgeführt werden. Sofern die Anforderungen erfüllt werden, darf das Prüfzeichen angebracht werden.
JKI-ANERKENNUNGSPRÜFUNG: Diese Prüfung ist Voraussetzung für die Eintragung des Pflanzenschutzgerätes in die Liste „Verlustmindernde Geräte“. Die Prüfung ist weit umfangreicher als die ENTAM Prüfung. Sie beinhaltet neben der technischen Inspektion beim JKI auch einen Praxiseinsatz. Sofern die Ergebnisse der technischen Untersuchungen und der praktischen Erfahrungen den Anforderungen entsprechen, kann eine
Anerkennung und Eintragung des Pflanzenschutzgerätes in die Liste „Verlustmindernde Geräte“ erfolgen.
58
17. Lagerung von Pflanzenschutzmitteln Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel nur in einem separaten, verschließbaren, kühlen, gut belüfteten, trockenen und frostsicheren Raum mit widerstandsfähigen Wänden ohne Bodenabläufe und einer festen Tür aufbewahren (Empfehlung: mindestens F/T 30 für den Brandfall). Auf der Außenseite der Tür des Lagerraumes sollte folgende Aufschrift angebracht sein: „Pflanzenschutzmittel - Zutritt verboten" Kleinere Mengen PSM können auch in einem feuerbeständigen abschließbaren Schrank, der mit auslaufsicheren Wannenböden ausgestattet ist aufbewahrt werden. Der Lagerschrank sollte die Aufschrift: „Vorsicht - Pflanzenschutzmittel“ aufweisen. Das Lagern von Pflanzenschutzmitteln ist zeitlich und mengenmäßig auf das notwendige Minimum zu begrenzen und unterliegt einer besonderen Sorgfaltspflicht. 17.1 Verpackungsentsorgung Pamira
• Leere Pflanzenschutz-Verpackungen können mit PAMIRA – PAckMIttel Rücknahme Agrar – kostenfrei bei autorisierten Sammelstellen entsorgt werden. Es werden auch volumenflexible Verpackungen wie Säcke, Beutel und Papier angenommen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: • Leere Verpackungen sind bis zur Rückgabe getrennt von Erzeugnissen und
Verpackungsmaterialien, an einem für Menschen und Tiere nicht frei zugänglichen Ort zu lagern
• Pflanzenschutz-Verpackungen mit PAMIRA-Zeichen • Flüssigdünger-Verpackungen • Sortiert nach Kunststoff, Metall und Beuteln • Behälter über 50 Liter durchtrennen • Verpackungen restlos entleert, gespült und trocken anliefern • Verpackungen offen anliefern - Verschlüsse separat abgeben
Die Sammelstellen in unserer Nähe sind:
RWZ Rhein-Main eG, Trier-Ruwer, Ruwerer Str. 33, Tel. 0651 / 95 80 215 RWZ Rhein-Main eG, Wittlich, Rudolf-Diesel-Str. 3, Tel. 06571 / 6903 134 Raiffeisen Hunsrück, Kastellaun, Raiffeisenstr. 4, Tel. 06762 / 409815 RWZ Rhein-Main eG, Andernach, Augsbergweg 43, Tel. 02632 / 309 76 43
Termine für 2018: Trier-Ruwer am 05.09.2018 und 06.09.2018
Wittlich am 19.11.2018 Kastellaun am 23.10.2018 und 24.10.2018 Andernach am 19.09.2018 und 20.09.2018
Weitere Informationen unter: www.pamira.de
• Behälter mit einem Restinhalt von Pflanzenschutzmitteln sind Sondermüll und sind entsprechend zu entsorgen (Auskunft zuständige Kreisverwaltung).
• größere Restmengen können kostenpflichtig entsorgt werden bei der Firma Horsch Entsorgungs GmbH, 54294 Trier, Gottbillstr 16, 0651/ 8277555
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18. Anwenderschutz: Unabhängig vom Ausbringverfahren sind bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ent-sprechend den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG 1.1 u. 4.5), der Ge-fahrstoffverordnung (GefStoffV), den Technischen Regeln Gefahrstoffe (TRGS), der PSA-Be-nutzungsverordnung (PSA-BV), der Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“, den Herstellerangaben der Mittel und der dazugehörigen Ge-brauchsanweisung, geeignete Schutzmaßnahmen durch das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA)zu treffen. Weitere Angaben zur notwendigen PSA finden sich in den Sicherheitsdatenblättern. Ein Sicherheitsdatenblatt muss für jedes Pflanzenschutzmittel im Betrieb vorhanden sein. Nachfolgend sind die Arbeitsabschnitte und die Gefä hrdung der Aufnahme von Pflan-zenschutzmitteln aufgeführt.
Beim Ansetzen der Spritzbrühe: z.B. Staubent-wick-lung , Dämpfe und Spritzer von Flüssigkeiten bei de r Entnahme aus Verpackungen. Achtung!! Kontakt mit Mitteln in hochkonzentrierter Form. Bei der Ausbringung: Je nach Ausbringverfahren und Geräteausstattung mehr oder weniger großer Kon-takt mit Mitteln in verdünnter Form (vor allem Spritz- und Sprühtröpfchen) Bei der Gerätereinigung und bei Reparaturen: meist Kontakt mit PS-Mitteln oder Reinigungsmitteln in stark verdünnter Form
Abb.6.: Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln ohne PSA.
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18.1 Schutzmaßnahmen Augenschutz: Schutzbrille (Chemikerbrille) nach DIN EN 166, eventuell Kopfhaube mit Sicht-fenster kombiniert mit Atemfilter. Kopfschutz: Wird beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in Raumkulturen Kopfschutz vorge-schrieben, so ist damit die an einem Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel fest angebrachte Kapuze gemeint. Bei der Anwendung über Kopf in Raumkulturen soll damit der Anwender vor einem möglichen Herabtropfen des Pflanzenschutzmittels geschützt werden. Atemschutz: Vollmasken n ach DIN EN 136 und Halb- oder Viertelmasken nach DIN EN 140, in Verbindung mit Kombinationsfilter „A2P3“ (Kennzeichnung: Typ A= Farbe Braun für Gase und Typ P = Farbe Weiß für Partikel) bieten den besten Schutz. Vollmasken und Halb- oder Viertelmasken gibt es mit oder ohne Luftunterstützung. Außerdem können Atemschutzsysteme nach DIN EN 146, 147 oder 149 (Einwegmasken/ Par-tikelfiltrierende Halbmasken) verwendet werden. FFP 1 Masken sind ungeeignet für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln! FFP 2 Masken sind für gesundheitsschädliche bzw. mindergiftige Stäube, Nebel und Rauche; Filter für feste und flüssige Partikel mit großem Rückhaltevermögen. FFP 3 Masken sind für giftige Stäube, Nebel und Rauche; Filter für feste und flüssige Partikel mit großem Rückhaltevermögen. Die Filtereinstufung muss auf dem Filter aufgebrach t sein! Handschutz: Pflanzenschutzhandschuhe nach DIN EN 374 oder Chemikalienschutzhandschuhe Die Piktogramme zeigen die Schutzwirkung gegenüber Chemikalien und der mechanischen Leistungsstufen. Handschuhe für Tätigkeiten in der behandelten Kultu r (Nachfolgearbeiten) Bei Nachfolgearbeiten handelt es sich um Tätigkeiten, für die eine behandelte Fläche betreten werden muss, um manuelle Arbeiten an der Kultur durchzuführen. Dazu gehören zum Beispiel Inspektionen, Bewässerungen und Bestandspflege. Je nach mechanischen, ergonomischen oder taktilen Anforderungen an die Handschuhe können hierfür die Schutzhandschuhe (Pflan-zenschutz) verwendet werden oder alternativ Textilhandschuhe mit einer Beschichtung auf der Handfläche und Fingerkuppen zum Einsatz kommen. Die Beschichtung kann aus Nitril, Polyuretahan und/oder anderen Materialien bestehen. Sie muss vergleichbare Eigenschaften wie das Material der Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) haben. Außerdem sind Einmalhand-schuhe, die mit dem Piktogramm „Erlenmeyerkolben, Typ C“ gemäß Norm EN ISO 374-1: 2017 gekennzeichnet sind, gerade bei Tätigkeiten mit Anforderungen an den Tastsinn und die Finger-beweglichkeit, geeignet.
61 Körperschutz: Pflanzenschutzanzug oder Pflanzen-schutzoverall nach DIN 32781 (die Pflegeanleitung des Herstellers ist zu beachten) Bei geringer körperlicher- und mechanischer Belastung (z.B. in Kabinen der Kategorie 2 oder 3) können auch sprühdichte Chemikalienschutzanzüge nach DIN EN 14605 eingesetzt werden. Bei hoher körperlicher Belastung sind atmungsaktive Ma-terialien zu bevorzugen. Einwegschutzanzüge sind nicht geeignet zur Ausbringung von PSM mit Schlauchleitung. Gummistiefel nach DIN EN ISO 20345:2011 Kategorie S 4 Sie müssen dicht und beständig gegen Staub, Gase und Chemikalien sowie rutschfest sein. Weitere Schutzmaßnahmen werden in einer Checkliste zu TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ be-schrieben. Diese Checkliste beschreibt Grundsätze zu den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Die empfohlenen Hinweise zur Gestaltung des Arbeitsplatzes und die Grundsätze zur Arbeitshygiene sind zu be-rücksichtigen. Insbesondere müssen Möglichkeiten geschaffen werden, die das Essen und Trin-ken ohne Beeinträchtigung der Gesundheit ermöglichen.
Abb.7: Persönliche Schutzausrüstung für Anwen-der von. Pflanzenschutzmitteln
62 Weitere Möglichkeiten zur Reduzierung der Anwenderb elastung bei der Ausbringung mit Schleppern/Raupen bieten Kabinen oder der Einsa tz von ferngesteuerten Maschi-nen
1. Schlepper- und Raupenkabinen: Hier gibt es, was die Schutzwirkung betrifft, wesentliche Unterschiede.
In der DIN EN 15695 vom November 2009 sind die Prüfmethoden festgelegt, nach denen die Wirksamkeit der Kabine gegenüber luftfremden Stoffen geprüft werden. Die Schutzwirkung der Kabinen gegenüber Schadstoffen wird in 4 Kategorien eingeteilt: - Kategorie 1 : kein definierter Schutz gegen gefährliche Substanzen (offene Kabine), - Kategorie 2 : Schutz gegen Staub, - Kategorie 3 : Schutz gegen Staub und Aerosole, - Kategorie 4 : Schutz gegen Staub, Aerosole und Dämpfe. Für Pflanzenschutzmaßnahmen wird die höchste Kategorie 4 gefordert. Diese Bauart hat eine vollständig geschlossene Struktur, wird mit einer Klimaanlage zwangs-belüftet, hat einen Überdruck im Innenraum und ist dicht gegenüber Partikeln, Dämpfen und Gasen. In Schlepper- und Raupenkabinen, die nicht dieser Norm entsprechen, muss der Fahrer zu-sätzlich eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Schutzhandschuhe, Schutzanzug und Atemschutz tragen. Des Weiteren sind die Produktinformation und die Sicherheitshinweise im Sicherheitsdaten-blatt zu beachten und zu befolgen. Hier sollte geprüft werden ob der Schutz durch den Einbau eines Aktivkohlefilters er-weitert werden kann, ggfs. beim Kabinenhersteller nachfragen welche Möglichkeiten beste-hen. Achtung: Eine regelmäßige Filterwartung ist erforderlich. Wartungshinweise und Wartungsin-tervalle der Filterhersteller sind zu beachten. Nicht gewartete Filtereinheiten können gegebenenfal ls zu erhöhten Expositionen füh-ren. Die Filter sind nach Abschluss der Pflanzenschutzsaison auszutauschen und zu entsor-gen (Keine Wiederverwendung im nächsten Jahr). Dies gilt auch für Filter von Atemschutz-masken: Eine Reinigung der Bedienelemente in der Kabine ist nach jeder Pflanzenschutzmaßnahme durchzuführen. In der Kabine dürfen keine Gegenstände transportiert oder gelagert werden, die mit Pflanzen-schutzmitteln in Berührung gekommen sind. Beim Verlassen der Kabine sind Pflanzenschutzhandschuhe zu tragen, um den Kontakt mit kontaminierten Oberflächen außerhalb der Kabine (z. B. Türgriffe) zu vermeiden. Beim Ansetzen oder Einspülen der Mittel, bei Kontrollen oder Reparaturen von Komponenten (Düsen, Filtern) und beim Nachspülen bzw. Reinigen bietet die Kabine keinen Schutz, daher ist hierbei stets die PSA zu tragen. Weiterhin sollte beim Schlepper(neu)kauf die Schutzwirkung der Kabine ein Kriterium bei der Auswahl sein. 2. Funkferngesteuerte SMS ,- Raupen oder selbstlenkend e Spritzgeräte. Diese ermögli-chen durch die meist große Distanz des Maschinenführers zum Pflanzenschutzgerät eine deut-liche Reduzierung der Anwenderbelastung. Dennoch bieten diese Systeme keinen vollwertigen Schutz, da durch Thermik in Hanglagen, bei der Bearbeitung der oberen Zeilenenden und beim Befüllen der Geräte der Kontakt mit Spritzflüssigkeit nicht ausgeschlossen werden kann. Auch beim Verladen auf Anhänger und der Anbringung von Ladungssicherung ist mit Kontakt zu kon-taminierten Oberflächen zu rechnen. Folglich erfordern diese Verfahren das Tragen der PSA für die Bedienungsperson.
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19. Fachliche Ansprechpartner :
1. Berufsbildende Schule Weinbau
Ansprechpartner Telefon Fax Email
Schulleitung
Matthias Porten 06531 / 956 406 06531 / 956 444 [email protected]
Eric Lentes 06531 / 956 418 06531 / 956 444 [email protected]
Schulsekretariat
Christina Becker 06531 / 956 500 06531 / 956 500 [email protected]
2. Weinbau
Düngung, Bewirtschaftung, Erziehungsformen, Bodenbea rbeitung, Traubenerzeugung
Ansprechpartner Telefon Fax Email
Stefan Hermen 06531 / 956 410 06531 / 956 444 [email protected]
Sigmund Lawnik 02651 / 400 387 02651 / 400 389 [email protected]
Gerd Permesang 0651 / 9776 217 0651 / 9776 330 [email protected]
Rebschutz
Ansprechpartner Telefon Fax Email
Eric Lentes 06531 / 956 418 06531 / 956 444 [email protected]
Markus Scholtes 06531 / 956 435 06531 / 956 444 [email protected]
Peter Seidel 06531 / 956 404 06531 / 956 444 [email protected]
Weinbautechnik / Steillagenmechanisierung
Ansprechpartner Telefon Fax Email
Daniel Regnery 06531 / 956 486 06531 / 956 444 [email protected]
Sorten, Klone, Unterlagen
Ansprechpartner Telefon Fax Email
Sigmund Lawnik 02651 / 400 387 02651 / 400 389 [email protected]
Gerd Permesang 0651 / 9776 217 0651 / 9776 330 [email protected]
Cross Complience
Ansprechpartner Telefon Fax Email
Stefan Hermen 06531 / 956 410 06531 / 956 444 [email protected]
Eric Lentes 06531 / 956 418 06531 / 956 444 [email protected]
Partnerbetrieb Naturschutz
Ansprechpartner Telefon Fax Email
Christoph Koenen 06531 / 956 412 06531 / 956 444 [email protected]
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3. Oenologie Oenologie und Verfahrenstechnik
Ansprechpartner Telefon Fax Email
Marco Adamy 06531 / 956 425 06531 / 956 444 [email protected]
Wolfram Börker 06531 / 956 403 06531 / 956 444 [email protected]
Anne Leyendecker 06531 / 956 419 06531 / 956 444 [email protected]
Achim Rosch 06531 / 956 405 06531 / 956 444 [email protected]
Klaus Schmitt 02651 / 400 330 02651 / 400 329 [email protected]
Weinchemie, Getränkeanalytik, Verschlüsse
Ansprechpartner Telefon Fax Email
Horst Rudy 06531 / 956 421 06531 / 956 444 [email protected]
4. Weinmarketing, Regionalinitiative "Dachmarke Mos el"
Ansprechpartner Telefon Fax Email
Betriebswirtschaft
Marco Adamy 06531 / 956 425 06531 / 956 444 [email protected]
Stefan Hermen 06531 / 956 410 06531 / 956 444 [email protected]
Weinmarketing
Christoph Koenen 06531 / 956 412 06531 / 956 444 [email protected]
Regionalinitiative „Dachmarke Mosel, Lebendige Moselweinberge “
Martina Engelmann-Hermen 06531 / 956 156 06531 / 956 444
5. Ernährungsberatung
Ansprechpartner Telefon Fax Email
Hannelore Jacobi 06531 / 956 427 06531 / 956 444 [email protected]
Doris Kuhnen 06531 / 956 428 06531 / 956 444 [email protected]
6. Lehr- und Versuchsweingut für Steillagenweinbau
Ansprechpartner Telefon Fax Email
Außenbetrieb
Markus Scholtes 06531 / 956 435 06531 / 956 444 [email protected]
Kellerei
Anne Leyendecker 06531 / 956 419 06531 / 956 444 [email protected]
Dirk Hermesdorf 06531 / 956 424 06531 / 956 444 [email protected]
Verwaltung
Christina Becker 06531 / 956 500 06531 / 956 444 [email protected]
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7. Weinchemisches Labor
Ansprechpartner Telefon Fax Email
Horst Rudy 06531 / 956 421 06531 / 956 444 [email protected]
Harry Kacprowski 06531 / 956 427 06531 / 956 444 [email protected]
8. Verwaltung und Koordination
Ansprechpartner Telefon E-Fax Email
KIS, WIS, Rebschutzmitteilung, Seminare, Lehrgänge, Sachkundefortbildung usw.
Pia Schmillen 0651 / 9776 268 0671 / 92896 496 [email protected]
Sabine Schneider 0651 / 9776 210 0671 / 92896 495 [email protected]
9. Forschung
Ansprechpartner Telefon Fax Email
Matthias Porten 06531 / 956 406 06531 / 956 444 [email protected]
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20. Weitere Telefonnummern: Frage Anzurufende Institution Telefonnummer Rebschutz und Weinbau DLR Mosel
Dienstsitz: Bernkastel-Kues Dienstsitz: Trier
06531 / 956-0 0651 / 9776-0
Ehemalige VEW-Mosel e.V. Geschäftsführer: Matthias Porten Gartenstr. 18 54470 Bernkastel-Kues E-Mail: [email protected]
06531/956-406
Zugelassene Bodenlabors Sammelstelle für Boden-untersuchungen
LUFA, landwirtschaftliche Untersuchungs-und Forschungsanstalt Speyer,
Obere Langgasse 40, 67346 Speyer
Maschinenring Trier-Wittlich e.V. Europa-Allee 60, 54343 Föhren
06232 / 136-0 06502 / 996546-0
Bei Lagerung u. Transport von Pflanzenschutzmittel
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord; Regionalstelle Gewerbeaufsicht
0651 /4601-205
Bei Abfallentsorgung von Pflanzenschutzmittel: Verpackungen Verpackungen Restmengen
ART - Trier RWZ Trier-Ruwer RWZ Wittlich Fa. Horsch Trier
0651 / 9491334 0651 / 9580-210 06571 / 69031-130 0651 / 8277555
Bei Umweltproblemen durch Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Aufsichts- u. Dienstleistungsdirektion Trier, Referat 42
0651 / 9494-528
Bei gesundheitlichen Beschwerden nach Kontamination mit Pflanzenschutzmittel:
Hausarzt Informations- und Behandlungszentren: Bonn Homburg Mainz
0228 / 19240 und 0228 / 287-33211 06841 / 19240 und 06841 / 1628436 06131 / 19240 und 06131 / 23 24 66
EDV-gestützte Anbau- und Düngeplanung
Maschinenring Trier-Wittlich e.V. Europa-Allee 60 54343 Föhren
06502/995858
Anzeigepflicht bei der Ausbringung von Biokompost
SGD Nord Neustadt 21 56068 Koblenz
0261 / 120-2546
Beratung Ökologischer Weinbau DLR Rheinhessen –Nahe-Hunsrück
Frau Beate Fader Herr Sieghard Spies Herr Juergen Wagenitz Herr Frederik Heller
06133/ 930-185 06133/ 930-169 06133/ 930-159 0671/820-318
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum MoselGörresstraße 1054470 Bernkastel-KuesTel.: 06531 956-0Fax: 06531 [email protected]