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Ingenieurakademie West e. V. Fortbildungswerk der Ingenieurkammer-Bau NRW Programm 2017

Fortbildungswerk der Ingenieurkammer-Bau NRW · 20.03. 17-36913 Building Information Modeling (BIM) 24.03. 17-36722 Die sachkundige Planung der Instandhaltung von Beton- bauwerken

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Page 1: Fortbildungswerk der Ingenieurkammer-Bau NRW · 20.03. 17-36913 Building Information Modeling (BIM) 24.03. 17-36722 Die sachkundige Planung der Instandhaltung von Beton- bauwerken

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Ingenieurakademie West e. V.Fortbildungswerk der Ingenieurkammer-Bau NRW

Programm 2017

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Sehr geehrte Damen und Herren,sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

bedingt durch den technischen Fortschritt, aber auch durch die Ände-rungen von Vorschriften und Richtlinien, gehört das Ingenieurwesen zu den Bereichen, bei denen die ständige Weiterbildung zwingend erforderlich ist. Weiterbildung ist dabei kein Selbstzweck, sondern ein Mittel, um den Beruf nach den aktuellen Regeln und Anforderungen ausüben zu können, um so den gesellschaftlichen Anforderungen nach Qualität und Zuverlässigkeit unserer Bauwerke gerecht zu werden. Insofern stellt die Weiterbildung ein zentrales Element des zumeist freiberuflich ausgeübten Erwerbslebens unserer Mitglieder dar.

Die Ingenieurakademie bietet ein umfangreiches und qualitativ hoch-wertiges Seminar- und Veranstaltungsangebot an, das jährlich aus über 180 Lehrgängen, Seminaren und Tagungen besteht. Ein- und mehrtägige Workshops in kleinen Gruppen, in denen intensiv aktuelle Themen behandelt und so ein optimaler Lernerfolg gesichert werden kann, nehmen einen immer größeren Platz im Themenangebot ein. Neu ist, dass bei zwei Lehrgängen zur energetischen Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden die Inhalte anteilig durch Online-Inhalte über eine E-Learning-Plattform vermittelt werden.

Am 14. Dezember 2016 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die Novelle zur Landesbauordnung beschlossen. In ihren wesentlichen Teilen wird die Neufassung ein Jahr nach Veröffentlichung im Ministerialblatt NRW in Kraft treten, also aller Voraussicht nach Anfang 2018. Die baupro-duktenrechtlichen Vorschriften werden an das europäische Bauproduk-tenrecht angepasst und gelten bereits sechs Monate nach der Veröf-fentlichung. Daher werden die zur Landesbauordnung angebotenen Seminare einen umfassenden Überblick über die Änderungen geben, deren Hintergründe aufzeigen und Hinweise zur praktischen Anwen-dung der neuen Vorschriften geben.

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Ingenieurakademie West e. V.Fortbildungswerk der Ingenieurkammer-Bau NRW

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Wie in den letzten Jahren werden wir auch wieder Neufassungen von Normen durch spezifische Seminare behandeln, wie beispielsweise die Neufassung der DIN 4109 mit neuen Berechnungsverfahren zum Schallschutz im Hochbau.

Außerdem bieten wir Ihnen mehrere Veranstaltungen an, die sich mit BIM als zukunftsweisende Arbeitsweise und Planungsmethode sowie mit den Ingenieur-methoden im Brandschutz befassen. Hierzu laden wir Sie jetzt schon zu den Tagungen ein, die die Komplexität und Vielseitigkeit dieser Themen aufgreifen werden. Traditionell findet im Juni wieder die jährliche Brandschutz-Tagung statt.Wir bitten Sie, sich diese Termine in Ihrem Kalender vorzumerken.

Die durch die Fachkompetenz ausgewiesenen Dozenten verbinden theoretisches Wissen mit einem fundierten Praxisbezug. Durch die Zusammenarbeit mit Hoch-schulen, ingenieurwissenschaftlichen Instituten, Kammern und Verbänden, der Wirtschaft wie auch der öffentlichen Verwaltung soll ein weiterhin attraktives Programm angeboten werden.

Wie in der Vergangenheit wird die Ingenieurakademie auch im laufenden Jahr 2017 neben diesen Veranstaltungen noch weitere Angebote unterbreiten, die sich aus aktuellen Entwicklungen ergeben. Insofern bitten wir Sie, auch unseren Ankündigungen in den Mitteilungen der Ingenieurkammer-Bau NRW und auf der Kammer-Homepage Beachtung zu schenken.

Neu in der Ingenieurakademie ist außerdem, dass der bisherige 1. Vorsitzende, Herr Dipl.-Ing. Gerd von Spiess, nach 10-jähriger Vorstandsarbeit, davon sechs Jahre als 1. Vorsitzender, zum Jahreswechsel aus dem Vorstand ausscheiden wird. Gerd von Spiess hat verschiedene Entwicklungen intensiv und maßgeblich begleitet und beeinflusst, wie die Umstellung der Bemessungsnormen auf die Eurocodes oder die diversen Neuerungen bei der energetischen Behandlung und Bewertung von Gebäuden nach EnEV. Durch seine ausgewiesene Fachkompetenz als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Bereiche Standsicherheit, Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz konnte er die wichtigen Entscheidungen und notwen-digen Maßnahmen stets zum Wohle unserer Mitglieder treffen. Hierfür gebührt Gerd von Spiess große Anerkennung.

Darüber hinaus hat er in visionärer Vorausschau die Bedeutung des Building Information Modeling für die zukünftige Entwicklung des Bauwesens erkannt. Er hat folgerichtig die Weichen gestellt, dass die Ingenieurakademie und mit ihr die Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW die fortschreitende Digitalisie-rung der Planungs- und Bauprozesse nicht verpassen. Hierzu gehört auch die prominente Beteiligung der Bundesingenieurkammer bei der planen-bauen 4.0 GmbH, die auf seine persönliche Initiative zurückzuführen ist. Vermutlich wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen, welch überragende Aufbauarbeit Gerd von Spiess hier geleistet hat. Der neue Vorstand wird sich bemühen, diese Aufbauarbeit in seinem Sinne fortzusetzen.

Wir hoffen, dass dieses Programm Ihre Zustimmung findet und laden Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, das Angebot intensiv zu nutzen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein gutes und erfolgreiches Jahr 2017.

Düsseldorf, im Dezember 2016

Prof. Dr.-Ing. Reinhard Harte Dipl.-Ing. (FH) Udo Kirchner 1. Vorsitzender der 2. Vorsitzender derIngenieurakademie West e.V. Ingenieurakademie West e.V.

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Programmübersicht 2017

23.06. 17- 36828 Baudynamik in der Praxis 30.06. 17- 36645 Tragwerksplanung im BIM-Prozess 01.09. 17- 36367 Bauen im Bestand – Verstärkung von Baukonstruktionen 04.09. bis 06.09. 17- 35893 Lehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung im Hochbau (3-tägig) 21.09. 17- 36371 Planung und der Ausführung hochwertig genutzter weißer Wannen. Planung – Ausführung – Abdichtung – Qualitäts- sicherung – Instandsetzung – Anwendungsbeispiele 05.10. 17- 36830 „DIN 18008-Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln“ – Ein neues Regelwerk für den Glasbau 06.10. 17- 36810 Schäden und Verstärkungen bei turmartigen Bauwerken 11.10. 17- 36553 Risse 12.10. 17- 36644 Verstärken von Stahlbetonbauteilen 12.10. 17- 36369 Einführung in die Bemessung von Mauerwerk und Beur- teilung von Schäden nach dem Eurocode 6 13.10. 17- 36560 Die neuen Bestimmungen zu Bauprodukten und Bauarten in der novellierten Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen – BauO NRW 14.11. 17- 36907 DIN EN 1992-1-1: Eurocode 2, Teil 1-1 für Konstrukteure 15.11. 17- 36997 Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) – Sachstand und Entwicklungsperspektiven 24.11. 17- 36721 Nachweisführung für geotechnische Bauwerke aus Stahl- beton nach EC 7 und EC 2 28.11. 17- 36370 Elementwände im drückenden Grundwasser richtig ausgeführt. Konstruktionsprinzip, Funktionssicherheit, Schwachstellen, Fehlervermeidung 30.11. 17- 36364 Geschraubte und geschweißte Verbindungen nach Eurocode 3 (Stahlbauten) 07.12. 17- 36372 Stahl- und Verbundbrücken nach Eurocode 3 und 4 14.12. 17- 36831 Brandschutz im Stahlbetonbau, Stahlbau und Holzbau

Ingenieurbauwerke – Infrastrukturanlagen

30.01. und 31.01. 17- 35889 Aufbaulehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (2-tägig) 20.02. und 21.02. 17- 35894 SIB-Bauwerke (2-tägig) 13.03. bis 17.03. 17- 35891 Lehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (5-tägig)

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Fachtagungen

04.04. 17- 36561 Building Information Modeling 2017 24.04. 17- 36562 Fire Safety Engineering 13.06. 17- 36563 Brandschutz-Tagung 2017 26.09. 17- 36564 TA-Forum 2017: Luft- und Wasserhygiene in Immobilien Seminare für die staatliche Anerkennung 09.02. 17- 35933 Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit – Anerkennungsverfahren und Wissens-

wertes für die Praxis 15.02. und 16.02. 17- 35931 Schallschutz im Hochbau nach DIN 4109 (2-tägig) 21.02. und 22.02. 17- 35929 Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) (2-tägig) 30.08. und 31.08. 17- 35930 Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) (2-tägig) 06.09. und 07.09. 17- 35932 Schallschutz im Hochbau nach DIN 4109 (2-tägig)

Tragwerksplanung 10.03. 17- 36809 Schäden und Verstärkungen bei Industriebauwerken 20.03. 17- 36913 Building Information Modeling (BIM) 24.03. 17- 36722 Die sachkundige Planung der Instandhaltung von Beton- bauwerken 27.03. 17- 36719 Sicherheitsnachweise in der Geotechnik nach EC 7 und DIN 1054 04.04. 17- 36561 Building Information Modeling 2017 28.04. 17- 36362 WU-Konstruktionen für Tragwerksplaner – Planungsbeispiele aus der Praxis 04.05. 17- 36363 Stabilitätsnachweise für Stahlbauten nach Eurocode 3 05.05. 17- 36642 Einführung in den Massivbrückenbau 09.05. 17- 36365 Erdbebenbemessung von Bauwerken nach DIN EN 1998 12.05. 17- 36366 Bauen im Bestand – Verstärkung von Baukonstruktionen 16.05. 17- 36551 Risse 18.05. 17- 36641 Anwendung der Finite-Elemente-Methode im Massivbau 02.06. 17- 36559 Die neuen Bestimmungen zu Bauprodukten und Bauarten in der novellierten Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen – BauO NRW 09.06. 17- 36643 Bemessung und bauliche Durchbildung vorgespannter Bauteile des Hochbaus nach Eurocode 2 21.06. 17- 36552 Risse 22.06. 17- 36368 Brandschutzbemessung von Stahlbetonbauteilen

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Programmübersicht 2017

04.09. bis 06.09. 17- 35893 Lehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung im Hochbau (3-tägig) 11.09. und 12.09. 17- 35895 SIB-Bauwerke (2-tägig) 18.09. bis 22.09. 17- 35892 Lehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (5-tägig) 06.10. 17- 36810 Schäden und Verstärkungen bei turmartigen Bauwerken 11.10. 17- 36553 Risse 15.11. 17- 36997 Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) – Sachstand und Entwicklungsperspektiven

Brandschutz

16.02. bis 04.03. 17- 36265 Baulicher Brandschutz – Grundlagenseminar (4-tägig) 02.03. 17- 36737 Die neue Landesbauordnung NRW 14.03. 17- 36301 Workshop: Anwendung der DIN 18230-1 17.03. 17- 36978 Grundlagen Sprinkleranlagen nach VdS CEA 4001 – Teil 1 20.03. 17- 36266 Das Brandschutzkonzept 30.03. und 31.03. 17- 36296 Brand- und Evakuierungssimulation Modul 1: Grundlagen der Branddynamik, Bemessungsbrände und Zonenmodell CFAST (2-tägig) 24.04. 17- 36562 Fire Safety Engineering 27.04. 17- 36739 Änderung der Brandschutzvorschriften und der Vorschriften über die Barrierefreiheit 10.05. 17- 36299 Bauen im Bestand: Bestandschutz und Ermessensfragen bei problematischen Bauten auf der Grundlage der Rechtsprechung 11.05. bis 19.05. 17- 36297 Brand- und Evakuierungssimulation Modul 2: Grundlagen des Feldmodells Fire Dynamic Simulator (FDS) (4-tägig) 19.05. 17- 36557 Workshop: Die neue Sonderbauverordnung NRW – Versammlungs- und Beherbergungsstätten 02.06. 17- 36559 Die neuen Bestimmungen zu Bauprodukten und Bauarten in der novellierten Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen – BauO NRW 13.06. 17- 36563 Brandschutz-Tagung 2017 22.06. 17- 36368 Brandschutzbemessung von Stahlbetonbauteilen 04.07. 17- 36975 Fachbauleitung Brandschutz 06.07. und 07.07. 17- 36298 Brand- und Evakuierungssimulation Modul 3: Evakuierungs- simulation und Personensicherheit in Gebäuden (2-tägig)

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Programmübersicht 2017

05.05. 17- 36642 Einführung in den Massivbrückenbau 29.06. und 30.06. 17- 35890 Aufbaulehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (2-tägig) 11.09. und 12.09. 17- 35895 SIB-Bauwerke (2-tägig) 18.09. bis 22.09. 17- 35892 Lehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (5-tägig) 15.11. 17- 36997 Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) – Sachstand und Entwicklungsperspektiven 07.12. 17- 36372 Stahl- und Verbundbrücken nach Eurocode 3 und 4

Erd- und Grundbau

27.03. 17- 36719 Sicherheitsnachweise in der Geotechnik nach EC 7 und DIN 1054 18.05. 17- 36742 Homogenbereiche bei der Ausschreibung geotechnischer Leistungen 20.10. 17- 36951 Gründungsvarianten bei schlecht tragfähigem Baugrund 16.11. 17- 36720 Schäden an Gründungen und Bauhilfsmaßnahmen 24.11. 17- 36721 Nachweisführung für geotechnische Bauwerke aus Stahl- beton nach EC 7 und EC 2

Instandsetzungsplanung – Bauwerksdiagnostik –

Baustofftechnologien 30.01. und 31.01. 17- 35889 Aufbaulehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (2-tägig) 20.02. und 21.02. 17- 35894 SIB-Bauwerke (2-tägig) 10.03. 17- 36723 Dauerhaftigkeit von befahrenen Parkdecks – Instand- haltungsmaßnahmen 10.03. 17- 36809 Schäden und Verstärkungen bei Industriebauwerken 13.03. bis 17.03. 17- 35891 Lehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (5-tägig) 24.03. 17- 36722 Die sachkundige Planung der Instandhaltung von Beton- bauwerken 16.05. 17- 36551 Risse 21.06. 17- 36552 Risse 29.06. und 30.06. 17- 35890 Aufbaulehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (2-tägig)

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Programmübersicht 2017

30.05. 17- 36380 Workshop: Die neue DIN 4109 26.06. 17- 36838 Ursachen für Mängel und Schäden im Schall- und Wärmeschutz 06.09. und 07.09. 17- 35932 Schallschutz im Hochbau nach DIN 4109 (2-tägig) 19.09. 17- 36382 Stichprobenhafte Kontrollen durch den saSV für Schall- und Wärmeschutz 10.10. 17- 36378 Die neue DIN 4109: Bauordnungsrechtlicher Schallschutz- nachweis in der Praxis 07.11. 17- 36909 Schallschutz im Büro- und Verwaltungsbau 09.11. 17- 36381 Workshop: Die neue DIN 4109 21.11. 17- 36908 Schallschutz im Wohnungsbau 05.12. 17- 36725 Schall- und Wärmeschutz im Industrie- und Gewerbebau Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

21.02. und 22.02. 17- 35929 Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) (2-tägig) 09.03. 17- 36581 DIN 1946 Teil 6: Lüftungskonzepte für Wohngebäude 15.03. 17- 36726 Energieeinsparverordnung (EnEV) Update 27.03. 17- 36728 Zwei- und dreidimensionale Wärmebrücken berechnen und bewerten 29.03. 17- 36576 Lernwerkstatt: Energieeffizienz im Gebäudebereich 06.04. bis 07.06. 17- 36583 Lehrgang: Sachverständige für die energetische Bewertung von Wohngebäuden 26.04. 17- 36724 Schall- und Wärmeschutz beim Bauen im Bestand 03.05. 17- 36577 Sommerlicher Wärmeschutz 23.05. 17- 36911 Wohnbau – Erfordernisse bei der Überwachung nach KfW 55/40/40+ 24.05. 17- 36729 Mindestwärmeschutz – Anforderungen und Nachweis- verfahren 01.06. 17- 36730 Workshop – DIN V 18599 am konkreten Beispiel 20.06. 17- 36912 Fußangeln bei EnEV und KfW im Wohnungsbau 26.06. 17- 36838 Ursachen für Mängel und Schäden im Schall- und Wärme- schutz 05.07. 17- 36383 Lüftungs- und Klimatechnik für Bauingenieure 10.07. 17- 36384 Heiztechnik und Trinkwassererwärmung für Bauingenieure 12.07. 17- 36731 Workshop – Thermische Gebäudesimulation in der Planungspraxis 30.08. und 31.08. 17- 35930 Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) (2-tägig)

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Programmübersicht 2017

07.09. 17- 36738 Die neue Landesbauordnung NRW 08.09. 17- 36558 Workshop: Die neue Sonderbauverordnung NRW – Verkaufs- stätten und Garagen 12.09. 17- 36374 Brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen 20.09. 17- 36302 Abweichungen und Kompensationsmaßnahmen 28.09. 17- 36740 Änderung der Brandschutzvorschriften und der Vorschriften über die Barrierefreiheit 13.10. 17- 36560 Die neuen Bestimmungen zu Bauprodukten und Bauarten in der novellierten Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen – BauO NRW 14.10. 17- 36373 Brandschutzplanung unter Berücksichtigung von einsatztak- tischen Aspekten der Feuerwehr 17.10. 17- 36231 Brandschutz im Verwaltungsrecht und in der gerichtlichen Praxis 19.10. 17- 36375 Ingenieurgemäße Brandschutzplanung und Nachweis- führung nach DIN 18009„Brandschutzingenieurwesen“. Erläuterung der normkonformen Verfahrensweisen an Praxis-Beispielen und Erprobung in Workshops 06.11. 17- 36976 Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung und deren Schnittstellen in Sonderbauten 29.11. 17- 36811 Update-Seminar zur MLAR 2016 und M-LüAR 2015 30.11. 17- 36302 Barrierefreiheit für Objektplaner 04.12. 17- 36977 Brandmelde- und Alarmierungssysteme als sichere und wirksame Maßnahmen zur Erreichung des Schutzzieles 08.12. 17- 36974 Denkmalverträglicher Brandschutz: Brandgefährdung und brandschutztechnische Ertüchtigung von Baudenkmälern 12.12. 17- 36300 Brandschutz im Industriebau – die Industriebau- Richtlinie NRW 14.12. 17- 36831 Brandschutz im Stahlbetonbau, Stahlbau und Holzbau

Schallschutz – Raumakustik

15.02. und 16.02. 17- 35931 Schallschutz im Hochbau nach DIN 4109 (2-tägig) 07.03. 17- 36376 Die neue DIN 4109: Bauordnungsrechtlicher Schallschutz- nachweis in der Praxis 21.03. 17- 36379 Workshop: Die neue DIN 4109 26.04. 17- 36724 Schall- und Wärmeschutz beim Bauen im Bestand 16.05. 17- 36377 Die neue DIN 4109: Bauordnungsrechtlicher Schallschutz- nachweis in der Praxis

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Programmübersicht 2017

06.11. 17- 36976 Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung und deren Schnittstellen in Sonderbauten 28.11. 17- 36915 Digitale Planungsmethoden in der TGA 29.11. 17- 36811 Update-Seminar zur MLAR 2016 und M-LüAR 2015 04.12. 17- 36977 Brandmelde- und Alarmierungssysteme als sichere und wirksame Maßnahmen zur Erreichung des Schutzzieles Vermessungswesen

02.03. 17- 36737 Die neue Landesbauordnung NRW 22.03. 17- 36386 § 6 BauO NRW - Abstandflächen – Workshop zu ausge- wählten Themen 15.05. 17- 36834 Vermessung mit Drohnen (UAVs) 26.06. 17- 37000 Laserscanning 07.09. 17- 36738 Die neue Landesbauordnung NRW 19.09. 17- 36387 § 6 BauO NRW - Abstandflächen – Workshop zu ausge- wählten Themen

Projektmanagement – Kostenplanung

16.03. 17- 36034 Projektmanagement und Projektsteuerung am Bau – Grundlagen 06.04. 17- 36035 Projektmanagement und Projektsteuerung am Bau – Vertiefung 17.05. 17- 36835 Risikomanagement – Richtiger Umgang mit Behinderungs- anzeigen und Störungen im Bauablauf 08.09. 17- 36389 Building Information Modeling (BIM) – Projektmanagement 28.09. 17- 36036 Kostenprognose im Bauwesen 19.10. 17- 36736 Workshop: Managementkompetenzen für die Leistungen der Projektsteuerung am Bau

Planungsmethoden – Bauprozesse – BIM

20.03. 17- 36913 Building Information Modeling (BIM) 30.03. und 31.03. 17- 36296 Brand- und Evakuierungssimulation Modul 1: Grundlagen der Branddynamik, Bemessungsbrände und Zonenmodell CFAST (2-tägig) 04.04. 17- 36561 Building Information Modeling 2017 11.05. 17- 36388 Einführung in OPEN BIM Koordinations- und Fachmodelle 11.05. bis 19.05. 17- 36297 Brand- und Evakuierungssimulation Modul 2: Grundlagen des Feldmodells Fire Dynamic Simulator (FDS) (4-tägig)

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Programmübersicht 2017

04.09. 17- 36733 Workshop: Berechnung der Wirtschaftlichkeit baulicher / energiesparender Maßnahmen 05.09. 17- 36578 Vereinfachte Flächenermittlung bei der Ausstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude (DIN V 18599) 13.09. 17- 36385 Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden – vom EEWärmeG zur Autarkie 14.09. 17- 36734 Workshop: Auf dem Weg zum Nullenergiegebäude am Beispiel von Passivhäusern 19.09. 17- 36382 Stichprobenhafte Kontrollen durch den saSV für Schall- und Wärmeschutz 20.09. 17- 36582 DIN 1946 Teil 6: Lüftungskonzepte für Wohngebäude 10.10. 17- 36805 Bautechnik für Immobilienbewertung: Auswirkungen von Modernisierung auf den Wert der Immobilien 17.10. 17- 36727 Energieeinsparverordnung (EnEV) Update 18.10. 17- 36910 Energieeffizientes Bauen 14.11. 17- 36579 Lernwerkstatt: Berechnung von zweidimensionalen Wärme- brücken – I. Grundlagen 15.11. 17- 36580 Lernwerkstatt: Berechnung von zweidimensionalen Wärme- brücken – II. Praktische Anwendung 23.11. 17- 36732 Feuchteschutz im Hochbau (inkl. Neufassung von DIN 4108-3) 24.11. 17- 36735 Innendämmung im Gebäudebestand 28.11. 17- 36915 Digitale Planungsmethoden in der TGA 05.12. 17- 36725 Schall- und Wärmeschutz im Industrie- und Gewerbebau 05.12. 17- 36839 Schäden an Wärmedämmverbundsystemen 2. Halbjahr 17- 36584 Lehrgang: Sachverständige für die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599

Technische Ausrüstung

09.03. 17- 36581 DIN 1946 Teil 6: Lüftungskonzepte für Wohngebäude 17.03. 17- 36978 Grundlagen Sprinkleranlagen nach VdS CEA 4001 – Teil 1 05.07. 17- 36383 Lüftungs- und Klimatechnik für Bauingenieure 10.07. 17- 36384 Heiztechnik und Trinkwassererwärmung für Bauingenieure 12.09. 17- 36374 Brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen 13.09. 17- 36385 Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden – vom EEWärmeG zur Autarkie 20.09. 17- 36582 DIN 1946 Teil 6: Lüftungskonzepte für Wohngebäude 26.09. 17- 36564 TA-Forum 2017: Luft- und Wasserhygiene in Immobilien

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Programmübersicht 2017

21.09. 17- 36804 Bautechnik für Immobilienbewertung: Auswirkungen von Bauschäden auf den Wert der Immobilien 10.10. 17- 36805 Bautechnik für Immobilienbewertung: Auswirkungen von Modernisierung auf den Wert der Immobilien 08.11. 17- 36806 Auswirkungen von Rechten und Belastungen auf den Verkehrswert von Immobilien – Aufbauseminar 22.11. 17- 36807 Bauschadstoffe und deren Auswirkungen auf den Verkehrs- wert von Immobilien – Spezialseminar 06.12. 17- 36808 Objekte in „Schieflage“

Mängel und Schäden

06.04. 17- 36554 Die häufigsten Baufehler – Praktisches Wissen 16.05. 17- 36551 Risse 30.05. 17- 36836 Optische Mängel 21.06. 17- 36552 Risse 26.06. 17- 36838 Ursachen für Mängel und Schäden im Schall- und Wärme- schutz 05.07. 17- 36555 Die häufigsten Baufehler – Praktisches Wissen 21.09. 17- 36804 Bautechnik für Immobilienbewertung: Auswirkungen von Bauschäden auf den Wert der Immobilien 11.10. 17- 36553 Risse 12.10. 17- 36369 Einführung in die Bemessung von Mauerwerk und Beurteilung von Schäden nach dem Eurocode 6 07.11. 17- 36556 Die häufigsten Baufehler – Praktisches Wissen 16.11. 17- 36840 Schäden im Holzbau: kennen lernen, sanieren und vermeiden 16.11. 17- 36720 Schäden an Gründungen und Bauhilfsmaßnahmen 29.11. 17- 36837 Ursachen, Vermeidung und Umgang mit Baumängel und Bauschäden 05.12. 17- 36839 Schäden an Wärmedämmverbundsystemen

Bau- und Planungsrecht – Bauordnungsrecht

02.03. 17- 36737 Die neue Landesbauordnung NRW 21.03. 17- 36916 Bauen im Bebauungsplan, Bauen im Innen- und Außen- bereich – Grundlagenseminar 22.03. 17- 36386 § 6 BauO NRW – Abstandflächen – Workshop zu ausge- wählten Themen

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30.06. 17- 36645 Tragwerksplanung im BIM-Prozess 06.07. und 07.07. 17- 36298 Brand- und Evakuierungssimulation Modul 3: Evakuierungs- simulation und Personensicherheit in Gebäuden (2-tägig) 12.07. 17- 36731 Workshop – Thermische Gebäudesimulation in der Planungspraxis 08.09. 17- 36389 Building Information Modeling (BIM) – Projektmanagement 09.10. 17- 36914 Ingenieurbüros und der Wandel vom Dokumentenmana- gement zum Informations- und Wissensmanagement. Wie kapitalisiere ich die Digitalisierung? 28.11. 17- 36915 Digitale Planungsmethoden in der TGA

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von

Sachverständigen 22.02. 17- 35934 Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachver- ständigen – Einführungsseminar 09.03. 17- 36390 Rechtliche Grundlagen der Gutachtenerstattung 26.04. 17- 36391 Der Sachverständige als Privatgutachter und als Gerichts- gutachter 31.05. 17- 36393 Selbständiges Beweisverfahren gemäß § 485 ff. ZPO 31.05. 17- 36392 Der Ortstermin des Sachverständigen 06.07. 17- 36394 Bearbeitung von Gerichtsaufträgen, Inhalt und Aufbau von Sachverständigengutachten: Anregungen und Hilfestellungen aus der gutachterlichen Praxis 05.10. 17- 36549 Prüfung und Wertung von Baugutachten 13.10. 17- 36395 Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung 09.11. 17- 36550 Der Sachverständige als Schiedsgutachter

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

02.03. 17- 36222 Aktuelle Themen in der Immobilienbewertung 07.03. 17- 36223 Basiswissen der Wertermittlung 23.03. 17- 36224 Normierte Wertermittlungsverfahren – Grundlagenseminar 04.05. 17- 36226 Rechte und Belastungen – Grundlagenseminar 22.05. 17- 36803 Zwangsversteigerung – Workshop 23.05. 17- 36227 Grundlagen der Mietwertermittlung in Verkehrswert- und Mietgutachten – Anspruch und Wirklichkeit 20.06. 17- 36228 Wohnungs- und Teileigentum – Grundlagenseminar 04.07. 17- 36225 Normierte Wertermittlungsverfahren – Praxisbeispiele

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Programmübersicht 2017

18.10. 17- 36032 HOAI – Vertiefungsseminar 17.11. 17- 36743 Baukonfliktmanagement und Streitbeilegung

Kommunikation

15.03. 17- 36981 Kommunikationspsychologie und Rhetorik für Verhand- lungen - Praxisseminar 02.05. 17- 36982 Die Kunst des schriftlichen Ausdrucks: Wie Sie auch schriftlich gekonnt kommunizieren – zeitgemäße Geschäfts- korrespondenz 29.05. 17- 36987 Die erfolgreiche Büro- und Projektpräsentation im VOF- Verfahren 27.06. 17- 36986 Konfliktgespräche: Professionelle Vorbereitung 04.09. 17- 36984 Zeit- und Arbeitsmanagement reflektieren und effizient gestalten 13.11. 17- 36983 Erfolgreiches Büro durch erfolgreiche Teams: Team- entwicklung im Ingenieurbüro 20.11. 17- 36985 (Bau-) Besprechungen und Meetings straff und effizient führen

Organisation – Controlling – Marketing

09.05. 17- 36950 Nachfolgeregelung und Bürobewertung 18.09. 17- 36998 Betriebswirtschaft im Planungsbüro 21.11. 17- 36999 Controlling: Kosten- und Leistungsrechnung im Ingenieurbüro

Teilnahmebedingungen und Anmeldung

Über die Ingenieurakademie West e.V.

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27.04. 17- 36739 Änderung der Brandschutzvorschriften und der Vorschriften über die Barrierefreiheit 19.05. 17- 36557 Workshop: Die neue Sonderbauverordnung NRW – Versammlungs- und Beherbergungsstätten 02.06. 17- 36559 Die neuen Bestimmungen zu Bauprodukten und Bauarten in der novellierten Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen – BauO NRW 21.06. und 22.06. 17- 36396 Bauordnungsrecht kompakt (2-tägig) 28.06. 17- 36229 Die aktuelle Rechtsprechung zum Bauordnungsrecht und zum Bauplanungsrecht 11.07. 17- 36230 Bestandsschutz 07.09. 17- 36738 Die neue Landesbauordnung NRW 08.09. 17- 36558 Workshop: Die neue Sonderbauverordnung NRW – Verkaufsstätten und Garagen 19.09. 17- 36387 § 6 BauO NRW - Abstandflächen – Workshop zu ausge- wählten Themen 28.09. 17- 36740 Änderung der Brandschutzvorschriften und der Vor- schriften über die Barrierefreiheit 13.10. 17- 36560 Die neuen Bestimmungen zu Bauprodukten und Bauarten in der novellierten Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen – BauO NRW 17.10. 17- 36231 Brandschutz im Verwaltungsrecht und in der gerichtlichen Praxis 30.11. 17- 36303 Barrierefreiheit für Objektplaner

Vertragswesen – HOAI – VOB

08.03. 17- 36027 VOB/B – Aktuelles Praxisseminar 29.03. 17- 36841 Vergaberechtsnovelle 2016 – erste Erfahrungen 27.04. 17- 36741 Rechte und Pflichten bei der Objektüberwachung – Was Ingenieure und Architekten beachten müssen! 10.05. 17- 36030 HOAI – Grundlagenseminar 18.05. 17- 36742 Homogenbereiche bei der Ausschreibung geotechnischer Leistungen 19.06. 17- 36033 Nachtragsmanagement und gestörter Bauablauf 06.09. 17- 36028 VOB/B – Aktuelles Praxisseminar 15.09. 17- 36029 VOB/B – weiterführendes Praxis- / Expertenseminar 11.10. 17- 36031 HOAI – Grundlagenseminar

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Fachtagungen

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Fachtagungen

Building Information Modeling 2017

Building Information Modeling – kurz: BIM – ist mehr als nur ein aktuelles Schlagwort. Es ist ein effizientes Instrument, um komplexe Planungen besser und genauer leisten zu können. BIM ist eine neue Methode der optimierten Planung, Ausführung und Bewirt-schaftung von Gebäuden.

Ausgewiesene Experten werden auf der Tagung die Möglichkeiten dieser Arbeitsweise aus verschiedenen fachlichen Blickwinkeln vor-stellen und erläutern.

Nähere Einzelheiten sowie Tagungsablauf und -themen finden rechtzeitig unter http://www.ikbaunrw.de/akademie/seminare/ seminarprogramm.

Die Tagung wird durch eine Fachausstellung ergänzt. Die Unter lagen für die Anmeldung finden Sie unter www.ikbaunrw.de/akademie/fachtagungen/

Änderungen vorbehalten

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sach-gebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Tragwerksplaner, Ingenieure

Termin /Ort04.04.17, 09.30 –17.00 UhrDüsseldorfVeranstaltungs-Nr. 17- 36561

Teilnehmerzahl maximal 400

Fachliche LeitungDipl.-Ing. G. von Spiess Beratender Ingenieur, Inge nieurbüro von Spiess & Partner, Dortmund

Teilnahmegebührinkl. MittagsessenD150

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort24.04.17, 09.30 –17.00 UhrDüsseldorfVeranstaltungs-Nr. 17- 36562

Teilnehmerzahl maximal 200

Fachliche LeitungDipl.-Ing. (FH) U. KirchnerBeratender Ingenieur, saSV und öbuv Brandschutzsach- verständiger, Halfkann + Kirch-ner PartGmbB, Beratende Ingenieure für Brandschutz, Erkelenz

Teilnahmegebührinkl. MittagsessenD150

8 Zeiteinheiten

Fire Safety Engineering

Mit der Fire Safety Engineering führt die Ingenieurakademie West in Kooperation mit dem VIB Verein zur Förderung der Ingenieur-methoden im Brandschutz die Fachleute in diesem Spezialgebiet zu einem hochaktuellem Symposium zusammen, das deutlich über die Landesgrenzen hinausgeht. Hochkarätige Referenten und Teilneh-mer werden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz erwartet, um zum aktuellen Stand und Entwicklungen der Ingenieurmethoden im Brandschutz zu informieren und anerkannte wie innovative Metho-den zur thermischen Bemessung von Bauteilen, Entrauchungs nach-weisen und Evakuierungsberechnungen zu diskutieren.

Die Veranstaltung ist eingebunden in einen dreijährigen Turnus, der in den beteiligten Ländern stattfindet und damit nicht nur Ver-treter der Sachverständigen- und Ingenieurbüros, sondern auch Bau aufsichtsbehörden, Brandschutzdienststellen und Versicherungs-unternehmen anspricht.

Nähere Einzelheiten sowie Tagungsablauf und -themen finden Sie rechtzeitig im Internet unter: www.ikbaunrw.de.

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sach-gebiet, Mitarbeiter von Planungs- und Sachverständigenbüros, Bau-aufsichtsbehörden, Brandschutzdienststellen, ausführenden Firmen

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Fachtagungen

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Fachtagungen

Brandschutz-Tagung 2017

Zum 16. Mal findet am 13. Juni die Brandschutz-Tagung als großes Forum der Brandschutzsachverständigen, Vertreter der Bauauf-sichtsbehörden und Feuerwehren, Versicherer und Hersteller von Brandschutzprodukten statt.

Nähere Einzelheiten sowie Tagungsablauf und -themen finden Sie rechtzeitig im Internet unter: www.ikbaunrw.de/akademie/ seminarprogramm/

Die Tagung wird durch eine umfangreiche Fachausstellung ergänzt, bei der bewährte und innovative Brandschutzprodukte gezeigt und erläutert werden. Hersteller und Anbieter von speziellen Bauteilen, Verfahren und Systemen sowie Software- und Beratungsunterneh-men haben besondere Möglichkeit, ein großes Fachpublikum anzusprechen. Die Unterlagen für die Anmeldung finden Sie unter www.ikbaunrw.de/akademie/fachtagungen/

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sach-gebiet, Mitarbeiter von Planungs- und Sachverständigenbüros, Bau-aufsichtsbehörden, Brandschutzdienststellen, ausführenden Firmen

Termin /Ort13.06.17, 09.30 –17.00 UhrDüsseldorfVeranstaltungs-Nr. 17- 36563

Teilnehmerzahl maximal 800

Fachliche LeitungDipl.-Ing. (FH) U. KirchnerBeratender Ingenieur, saSV und öbuv Brandschutzsachver-ständiger, Halfkann + Kirchner PartGmbB, Beratende Ingeni-eure für Brandschutz, Erkelenz

Teilnahmegebührinklusive MittagessenD 150

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort26.09.17, 14.00 –18.00 UhrRecklinghausenVeranstaltungs-Nr. 17- 36564

Teilnehmerzahl maximal 100

Fachliche LeitungDipl.-Ing. F. FathBeratender Ingenieur, saSV für Schall- und Wärmeschutz, IBF – Ingenieurberatung Fath, Büro für Bauphysik, KreuztalProf. Dr.-Ing. F.-P. SchmicklerBeratender Ingenieur, FH Münster, FB Energie · Gebäude · Umwelt, Ahaus

TeilnahmegebührD 110

5 Zeiteinheiten

TA-Forum 2017: Luft- und Wasserhygiene in Immobilien

Die Hygiene in unseren Gebäuden wird maßgeblich durch die Tech-nische Ausrüstung beeinflusst. Luft und Wasser – zwei Medien müs-sen entsprechend sorgfältig beachtet werden, um die Gesundheit der Bewohner und Nutzer von Immobilien nicht zu gefährden. Letzt-endlich gebietet die Betreiberverantwortung, dass alle technischen Regeln einzuhalten sind und somit auch die Gewährleistung von hygienischen Raumluftzuständen und die Trinkwasserhygiene sicher-gestellt ist.

Das TA-Forum 2017 greift dieses Thema auf und nimmt in Vorträ-gen zu den neuesten Regelwerken - im Bereich Trinkwasser zum Thema Gefährdungsanalyse und zum Thema Raumluftqualität in Operationssälen - Stellung.

Neben diesen fachlichen Vorträgen sollen darüber hinaus die recht-lichen Rahmenbedingungen zu diesem Thema beleuchtet werden. Das TA-Forum 2017 bietet den Teilnehmern nicht nur eine Möglich-keit zur Weiterbildung, sondern auch eine Basis, mit Experten diese wichtigen Themen vor Ort zu diskutieren.

Nähere Einzelheiten sowie Tagungsablauf und -themen finden Sie rechtzeitig im Internet unter: www.ikbaunrw.de.

TeilnehmerBauingenieure und Ingenieure der Technischen Ausrüstung und deren Mitarbeiter in den einschlägigen Ingenieurbüros, saSV für Schall- und Wärmeschutz, Energieberater, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Fachplaner, Bauleiter.

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Seminare für die staatliche Anerkennung

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Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Stand-sicherheit – Anerkennungsverfahren und Wissenswertes für die Praxis

Staatlich anerkannte Sachverständige (saSV) müssen im Zuge des Anerkennungsverfahrens nachweisen, dass sie über die erforder-lichen Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften verfügen. Im Zuge der zurückliegenden Anerkennungsverfahren wurde deutlich, dass die interessierten Ingenieure den Wunsch nach einer Weiterbil-dung auf dem Gebiet des betroffenen Bauordnungsrechts haben, um spätere Prüfaufgaben sachgerecht erfüllen zu können. Des wei-teren wird jetzt in der neuen Prüfungsordnung (PrüfOsaSVSt) für die saSV für die Prüfung der Standsicherheit gefordert, dass von Inte-ressenten ein von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen durchgeführtes oder ein inhaltlich gleichwertiges Seminar zu den Rechtsfragen im Zusammenhang mit bautechnischen Prüfungen zu besuchen ist.

Daher stellt dieses Seminar zum einen eine Pflichtveranstaltung für die Ingenieure dar, die die Anerkennung zum saSV für die Prüfung der Standsicherheit anstreben, und zum anderen eine Vorbereitung, um im Falle einer Anerkennung die Sachverständigentätigkeit auch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht ordnungsgemäß erfüllen zu können.

Das Seminar richtet sich aber nicht nur an die Sachverständigen, son-dern auch an die sie unterstützenden Mitarbeiter im Ingenieurbüro.

Themen1. 1. BauO NRW und Technische Baubestimmungen · Anforderungen an bauliche Anlagen · Bauprodukte und Bauarten · Bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise und Leistungs-

erklärungen · Übereinstimmungsnachweise und Nachweise der Leistungs-

beständigkeit · Beteiligung der staatlich anerkannten Sachverständigen im

bauaufsichtlichen Verfahren2. SV-VO · Anerkennungsverfahren und -voraussetzungen · Prüfungsverfahren · Aufgaben der saSV, Rechte und Pflichten · Angebote der IK-Bau NRW3. Honorierung der Sachverständigentätigkeit, Leistungen der

bvs-NRW

TeilnehmerIngenieure, Architekten, Fachplaner

Termin /Ort09.02.17, 10.00 –17.15 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 35933

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentenDr.-Ing. R. Grube bvs-NRW GmbH, EssenDipl.-Ing. Ch. HeemannIngenieurkammer-Bau NRW, Düsseldorf TRBr Dipl.-Ing. A. PlietzMinisterium für Bauen, Woh-nen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 Nichtmitglieder D 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

1. Termine / Ort15.02. und 16.02.17jeweils 10.00 –17.30 UhrDuisburgSeminar-Nr. 17- 35931

2. Termine / Ort06.09. und 07.09.17jeweils 10.00 –17.30 UhrSoestSeminar-Nr. 17- 35932

Teilnehmerzahl maximal je 60

ReferentenUniv.-Prof. Dr.-Ing. habil. W. M. WillemssaSV für Schall- und Wärme-schutzDr.-Ing. T. SkottkeBeide: Technische Universität Dortmund, Lehrstuhl für Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD  350 Nichtmitglieder

16 Zeiteinheiten

Schallschutz im Hochbau nach DIN 4109 (2-tägig)

In der von den obersten Baubehörden der Bundesländer als Tech-nische Baubestimmung eingeführten DIN 4109 (Schallschutz im Hoch-bau) werden die zentralen Nachweisverfahren des Luft- und Tritt-schallschutzes sowie die grundlegenden korrespondierenden Anfor-derungen für unterschiedlich genutzte Gebäude festgelegt. Das erklärte Ziel dieser Norm ist es, Menschen in den unterschiedlichen Arten von Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung innerhalb des Gebäudes sowie aus der äußeren Umgebung zu schützen.Im Rahmen dieses zweitägigen Seminars wird zunächst das grund-legende Verständnis für bauakustische Prozesse und Phänomene geschaffen. Darauf aufbauend werden die für die Erstellung eines bauordnungsrechtlichen Schallschutznachweises erforderlichen Nach-weisverfahren vorgestellt und durch weiterführende Betrachtungen zu zivilrechtlichen Nachweisen ergänzt. Im Juli 2016 wurde die lang erwartete, neue Normengruppe DIN 4109 als Deutsche Norm eingeführt, was dem Fachplaner nun endlich eine deutlich differenzierte Nachweis- und Bemessungsführung ermöglicht. Auch wenn zum heutigen Zeitpunkt (Oktober 2016) diese Norm noch nicht bauaufsichtlich eingeführt ist, so liegt sie diesemSeminar doch zugrunde – zumal eine entsprechende Einführung der wesentlichen Normenteile allgemein für Anfang 2017 erwartet wird.

Themen1. Grundlagen der Bauakustik2. Schallschutzanforderungen nach der Normengruppe DIN 4109

sowie ergänzenden Regelwerken3. Rechtliche Situation hins. des geschuldeten Schallschutzes4. Schallschutz gegen Außenlärm (Bestimmung der Immissions-

pegel, Rechenansätze und Nachweisverfahren)5. Luftschallschutz von Gebäuden in Massivbauweise (allgemein

sowie für zweischalige Gebäudetrennwände)6. Luftschallschutz von Gebäuden in Holz- und Skelettbauweise

sowie in Mischbauweise7. Bestimmung der erforderlichen Kennwerte im Luftschallschutz8. Trittschallschutz in Gebäuden9. Bestimmung der erforderlichen Kennwerte im Trittschallschutz10. Schallschutz von haustechnischen Anlagen

TeilnehmerIngenieure und Architekten, die die Anerkennung zum staatlich an-erkannten Sachverständigen (saSV) für Schall- und Wärmeschutz nach § 20 Abs. 3 SV-VO anstreben, bauvorlageberechtigte Entwurfs -verfasser, saSV für Schall- und Wärmeschutz

Seminare für die staatliche Anerkennung

Die Teilnahme an diesem Seminar ist eine der Voraussetzungen für die Anerkennung zum staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV) für die Prüfung der Standsicherheit nach § 1 Abs. 2 PrüfOsaSVSt

Die Teilnahme an diesem Seminar ist eine der Voraussetzungen für die Anerkennung zum staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV) für Schall- und Wärmeschutz nach § 20 Abs. 3 SV-VO.

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Seminare für die staatliche Anerkennung

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Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) (2-tägig)

Im Mai 2014 wurde die Energieeinsparverordnung 2014 eingeführt Die verschiedenen Aspekte der Vorgabe eines Anforderungsniveaus und insbesondere auch die zahlreichen Nebenanforderungen vom Mindestwärmeschutz sommerlichen Wärmeschutz bis hin zu über Aspekten der Lüftung und Luftdichtheit machen eine umfassende und tiefgehende Einarbeitung in dieses Thema unverzichtbar. Ein weiterer immer wichtiger werdender Aspekt für die praktische Arbeit ist die Versorgung von Gebäuden mit Wärme aus erneuer-baren Energiequellen. In diesem Zusammen hang gilt es, sowohl die anlagentechnischen Möglichkeiten gebäudespezifisch zu be- werten, als auch die Verknüpfung zwischen EnEV und dem Erneu-erbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) herzustellen.

Im Rahmen dieses Seminars werden zunächst die notwendigen fachlichen Hintergründe zum EnEV-Nachweis behandelt. Darauf aufbauend werden die relevanten Richtlinien und Gesetze inhalt-lich aufgearbeitet und die Berechnungsabläufe anhand von Beispielen verdeutlicht.

Tag 1 – Nachweisführung und technische Hintergründe· Grundbegriffe der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit· Nachweisführung gemäß DIN V 18599· Lüftung/Luftdichtheit· Sommerlicher Wärmeschutz· Wärmebrücken· Gebäudetechnik im EnEV-Nachweis

Tag 2 – Überblick EnEV und Praxisbeispiele· Überblick über die Inhalte und Anforderungen der EnEV 2014· Aufbau und Umfang eines EnEV-Nachweises· Infos zum Anerkennungsverfahren· Energieausweise für Neubau und Bestand · Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)· Nachweisführung gemäß DIN V 4108-6 / DIN V 4701· Beispiele

TeilnehmerIngenieure und Architekten, die die Anerkennung zum staatlich an -erkannten Sachverständigen (saSV) für Schall- und Wärmeschutz nach § 20 Abs. 3 SV-VO anstreben, bauvorlageberechtigte Entwurfs -verfasser, saSV für Schall- und Wärmeschutz

1. Termine /Ort21.02. und 22.02.17jeweils 10.00 –17.30 UhrDuisburgSeminar-Nr. 17- 35929

2. Termine /Ort30.08. und 31.08.17jeweils 10.00 –17.30 UhrSoestSeminar-Nr. 17- 35930

Teilnehmerzahl maximal je 60

ReferentenDipl.-Ing. H. Brück BDHsaSV für Schall- und Wärme-schutz, ENOTherm GmbH – Institut für Energieoptimiertes Bauen, Meschede / DortmundDr.-Ing. K. SchildTechnische Universität Dort-mund, Lehrstuhl für Bauphysik und Technische Gebäudeaus-rüstung

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD  350 Nichtmitglieder

16 Zeiteinheiten

Termin /Ort10.03.17, 10.00 –14.00 UhrDuisburgSeminar-Nr. 17- 36809

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentenProf. Dr.-Ing. P. Noakowski öbuvSV (IHK NRW)Dr.-Ing. A. HarlingöbuvSV (IK-Bau NRW)Beide: Exponent Industrial Structures, Düsseldorf

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Schäden und Verstärkungen bei Industriebauwerken

Das bewährte Vorgehen bei der Zustandsbewertung von verschie-denen Industriebauwerken und Entwicklung von angemessenen Verstärkungsmaßnahmen kann wie folgt zusammengefasst werden:

1. Aufgabe – Anliegen der Parteien wie Bauherrschaft, Bauaufsicht und Gericht

2. Situation – Begleitumstände hinsichtlich der Vorgeschichte, frühe-ren Gutachten, Aussagen, speziellen Ereignisse

3. Konstruktionsmerkmale – Ausführungsunterlagen wie Beanspru-chungen, Baustoffe, Konstruktionspläne, Bautagebücher

4. Schäden – Dokumentationsprozess im Sinne Inspektionen, Fotos, Proben, Laboruntersuchungen

5. Verhaltensmerkmale – Analysen bzgl. Tragwerksmodellierung, Einwirkungen, Schnittgrößen, Spannungen, Verformungen

6. Schadensmechanismus – Gewonnene Zusammenhänge zwischen den Einwirkungen und dem Schadensfortschritt

7. Verstärkungsmaßnahmen – Entwicklung ihrer Art, Machbarkeit, Spezifizierung und Wirksamkeit

Besonders im Vordergrund werden dabei die nachstehenden bauartspezifischen Punkte stehen:· Konstruktive Besonderheiten· Spezifische Einwirkungen, auch aus dem Betrieb heraus· Häufigste Schäden und Schwächungen· Bewährte Instandsetzungs- und Verstärkungsmaßnahmen

ThemenDie vorgenannte Systematisierung wird diskutiert und anhand von Beispielen aus der Praxis der Dozenten erläutert, z. B.:Bodenplatte, Denkmaldecke, Hallenwände, Industrieboden.

Eine ausführliche Themenbeschreibung finden Sie im Internet unter: http://www.ikbaunrw.de/akademie/seminare/seminarprogramm/

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, Tragwerksplaner, Ingenieure

Tragwerksplanung

Die Teilnahme an diesem Seminar ist eine der Voraussetzungen für die Anerkennung zum staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV) für Schall- und Wärmeschutz nach § 20 Abs. 3 SV-VO.

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Termin /Ort28.04.17, 10.00 –14.00 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36362

Teilnehmerzahl maximal 40

ReferentenDr.-Ing. H.-J. KrauseBeratender Ingenieur, saSV für die Prüfung der Stand-sicherheitDr.-Ing. M. HorstmannSachverständiger für konstruk-tiven Ingenieurbau (Eipos)Beide: Kempen Krause Ingenieure GmbH, Aachen

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

WU-Konstruktionen für Tragwerksplaner – Planungsbeispiele aus der Praxis

Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton stellen seit mehr als 30 Jahren eine wirtschaftliche Bauweise dar, bei denen der Beton die lastabtragende Funktion sowie die Funktion der Wasserun-durchlässigkeit grundsätzlich auch ohne zusätzliche Abdichtungs-maßnahmen übernimmt. Seit Erscheinen der WU-Richtlinie (2003, 2006) und den zugehörigen Erläuterungen des DAfStb-Hefts 555 zur Regelung der Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit wasserundurchlässiger Bauwerke liegen erstmals verbindliche Grund-lagen für die Planung und Ausführung solcher Betonbauwerke vor. Mit dem DBV-Merkblatt „Hochwertige Nutzung von Untergeschos-sen“ (2010) werden die Regelungen der WU-Richtlinie im Wesent-lichen hinsichtlich hoher Nutzungsanforderungen und hieraus resul-tierender Empfehlungen an Bauphysik und Klimatechnik ergänzt.

Ungeachtet der vorgenannten Regelungen und der sich gleichzeitig ständig weiterentwickelnden Bauweise durch den Einsatz innovativer Bauprodukte werden insbesondere Weiße Wannen immer noch häufig mangelhaft geplant – nicht zuletzt weil Planungsverantwort-lichkeiten in späte Leistungsphasen oder gar gänzlich auf andere Beteiligte verschoben werden und Bauherren in Summe unzu rei-chend beraten werden. Die Tragwerksplanung einer wasserundurch-lässigen Konstruktion ist insbesondere bei hohen Nutzungs forde-rungen eben nicht mit mehr auf einen halbseitigen Rissbreitennach- weis reduzierbar. Die Weiße Wanne ist eine Planungs aufgabe gemäß der WU-Richtlinie, die damit auch die juristische Zuständigkeit klärt.

Die Veranstaltung setzt an diesem Punkt an. Nach einleitender Er-läuterung der Grundlagen und Planungsverantwortlichkeiten werden im Hauptteil insbesondere Planungsbeispiele vorgestellt, um dem in der Praxis tätigen Tragwerksplaner die zielgerichtete Planung an -hand von konkreten Beispielen vorzuführen und Hinweise zur Fehler- vermeidung gegeben.

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sach-gebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Tragwerksplaner, Ingenieure und Architekten, ausschreibende und bauleitende Führungs- und Fachkräfte aus Architektur- und lngenieurbüros, von Baubehörden und Bauämtern

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Termin /Ort04.05.17, 10.00 –17.30 UhrDortmundSeminar-Nr. 17- 36363

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentenEm. Univ.-Prof. Dr.-Ing. R. KindmannBeratender Ingenieur, saSV für die Prüfung der Standsicher-heit, Prüfingenieur für Bau-statik, Ingenieursozietät Schürmann – Kindmann und Partner GbR, DortmundUniv.-Prof. Dr.-Ing. M. KrausBauhaus-Universität Weimar, Professur Stahl- und Hybridbau

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Stabilitätsnachweise für Stahlbauten nach Eurocode 3

Im Rahmen des Seminars werden Stabilitätsnachweise für Stahlbau-ten nach DIN EN 1993-1-1, 1993-1-5 und 1993-6 behandelt. Der Schwerpunkt des Seminars liegt bei der Lösung von Bemessungs-aufgaben zum Biegeknicken, Biegedrillknicken und Plattenbeulen. Die erforderlichen Berechnungen und Nachweise werden mithilfe von zahlreichen Berechnungsbeispielen ausführlich erläutert.

Themen· Grundlagen der Bemessung

Werkstoffkennwerte, Teilsicherheitswerte, Querschnittsklassen· Nachweisführung bei Stabilitätsproblemen

Nachweise mit Abminderungsfaktoren und mit dem Ersatz-imperfektionsverfahren

· Nachweise zur Stabilität und Theorie II. Ordnung von Stab - trag werken Biegeknicken und Biegedrillknicken von Trägern und Stützen (diverse baustatische Systeme), ebene Rahmen, Fachwerkträger

· Lagerhalle aus Zweigelenkrahmen Nachweis der Rahmen unter Berücksichtigung stabilisierender Konstruktionen, Nachweis der Dach- und Wandverbände

· Plattenbeulen Nachweise mit Abminderungsfaktoren Bodenblech mit Längssteifen, Stegblech eines Durchlaufträgers

· Planmäßige Torsion Schnittgrößenermittlung und Tragfähigkeitsnachweise

· Kranbahnträger Nachweise zur Tragfähigkeit unter Berücksichtigung des Biege-drillknickens

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sach-gebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Tragwerksplaner, Ingenieure aus Planungs- und Prüfbüros

Tragwerksplanung Tragwerksplanung

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TragwerksplanungTragwerksplanung

1. Termin /Ort12.05.17, 10.00 –14.00 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36366

2. Termin /Ort01.09.17, 10.00 –14.00 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36367

Teilnehmerzahl maximal je 24

ReferentenDr.-Ing. H.-J. KrauseBeratender Ingenieur, saSV für die Prüfung der Stand-sicherheit, Kempen Krause Ingenieure GmbH, Aachen/ KölnDipl.-Ing. H. SeitzSachverständiger für konstruk-tiven Ingenieurbau (Eipos),Kempen Krause Beratende Ingenieure GmbH, Köln

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Bauen im Bestand – Verstärkung von Baukonstruktionen

Planungs- und Bauaufgaben verlagern sich zunehmend vom Neubau zum „Bauen im Bestand“. Um bestehende Immobilien an veränderte Anforderungen anpassen zu können, ist vielfach eine Verstärkung der tragenden Konstruktion unumgänglich. Die Wahl geeigneter Verstärkungsmaßnahmen, deren Konzeption und Bemessung stellt dabei eine ingenieurtechnische anspruchsvolle Aufgabe dar.

Mit diesem Seminar werden die Grundlagen der Verstärkungsver-fahren vermittelt und anhand von Beispielen erläutert. Auf diese Weise werden die Seminarteilnehmer in die Lage versetzt, für zu -künftige Verstärkungsmaßnahmen das geeignete Verfahren auszu-wählen und die statisch-konstruktiven Nachweise hierfür zu führen.

Themen· Allgemeine und baurechtliche Aspekte

Sicherheitskonzept, Konstruktiver Brandschutz, Bestandsschutz, Prüfstatik

· Beurteilung von Traglastreserven Bauwerksfestigkeit, statische Nachweiskonzepte, angepasste Sicherheitsbeiwerte

· Anordnung zusätzlicher Tragelemente Zusammenwirken, Last aufteilung, zeitabhängige Vorgänge

· Bemessung und Konstruktion von Spritzbetonverstärkungen Norm, konstruktive Anforderungen, Nachweise für Platten, Balken und Stützen

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV in diesem Fach-gebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Tragwerksplaner, Ingenieure und Architekten

Erdbebenbemessung von Bauwerken nach DIN EN 1998

Im Zuge der europäischen Normenharmonisierung wird die DIN 4149 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ in 2017 durch die DIN EN 1998 abgelöst. Für die aus sechs Teilen bestehende DIN EN 1998 sind für die Teile 1, 2 und 5 Nationale Anwendungsdokumente erschienen, die bauaufsichtlich eingeführt werden. Mit dem Normen-übergang ergeben sich Änderungen in der Nachweisführung von Tragwerken unter Erdbebenbelastung, die für die praktische Anwen-dung von Bedeutung sind.

Im Rahmen der Veranstaltung werden aufbauend auf einem Gesamt-überblick über die Inhalte der DIN EN 1998 die grundlegenden Be-rechnungsverfahren und normativen Anforderungen an einen erdbe-bengerechten Tragwerksentwurf des ersten Normteils erläutert. In diesem Zusammenhang werden auch der aktuelle Stand der Über-arbeitung der deutschen Erdbebenkarten und die Ergebnisse des europäischen Verbundprojekts SHARE vorgestellt. Die Anwendung wird an Hand von Berechnungsbeispielen aus der Baupraxis für Stahl-betonbauten, Stahlbauten und Mauerwerksbauten demonstriert. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Wahl der Duktili tätsklassen, der bau- lichen Durchbildung und der Durchführung der notwendigen Stand-sicherheitsnachweise. Für jeden Baustoff werden dem Tragwerksplaner die Unterschiede zur DIN 4149 aufgezeigt und es werden Empfehlun-gen gegeben, wie die seismischen Nachweise effektiv und mit ver-tretbarem Aufwand durchgeführt werden können. Anschließend wer-den geotechnische Nachweise unter Verwendung des Teils 5 der DIN EN 1998 „Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte“ an Hand von praxisnahen Beispielen vorgestellt. Den Abschluss bildet ein Einblick in die Erdbebenbemessung im Industriebau unter Verwendung des vierten Teils der Norm.

Themen1. Grundlagen der Erdbebenbemessung nach DIN EN 19982. Anwendung der Berechnungsverfahren3. Auslegung von Stahlbaute4. Auslegung von Betonbauten5. Auslegung von Mauerwerksbauten6. Auslegung von Gründungen7. Aspekte der Erdbebenbemessung im Industriebau

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sachge-biet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure aus Planungs-büros, ausführenden Firmen, Behörden und Prüfinstituten, die im Hoch- und Industriebau planend, aufstellend und prüfend tätig sind.

Termin /Ort09.05.17, 10.00 –17.30 UhrDortmundSeminar-Nr. 17- 36365

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentenProf. Dr.-Ing. Ch. ButenwegFH Aachen, Fachbereich Energietechnik, Jülich und Gesch. Gesell. SDA-enginee-ring GmbH, HerzogenrathDr.-Ing. C. EbenauBeratender Ingenieur, saSV für die Prüfung der Standsicher-heit, Karvanek-Ebenau-Höffer mbB, EssenProf. Dr.-Ing. W. Kuhlmannöbuv Sachverständiger für Bau-dynamik, Erschütterungen und Schwingungen im Bauwesen (IK-Bau NRW), Technische Hochschule KölnDr.-Ing. W. RoeserBeratender Ingenieur, saSV für die Prüfung der Standsicher-heit, öbuv Sachverständiger für Beton- und Stahlbetonbau, H+P Ingenieure, AachenDipl.-Ing. J. SprengelLehrstuhl für Geotechnik imBauwesen, RWTH Aachen

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

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TragwerksplanungTragwerksplanung

Termin /Ort09.06.17, 10.00 –14.00 UhrDortmundSeminar-Nr. 17- 36643

Teilnehmerzahl maximal 30

ReferentenUniv.-Prof. Dr.-Ing. M. Schnellenbach-HeldDr.-Ing. T. WelschBeide: Institut für Massivbau, Universität Duisburg-Essen

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Bemessung und bauliche Durchbildung vorgespannter Bauteile des Hochbaus nach Eurocode 2

Seit dem 01.07.2012 ist der Eurocode 2 (EC2) als DIN EN 1992-1-1 mit zugehörigem nationalen Anhang in Deutschland bauauf-sichtlich eingeführt worden. Mit der Veröffentlichung des Heftes 600 vom DAfStb liegen auch Erläuterungen zu DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA für die Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken vor.

Das Seminar soll dazu beitragen, den Teilnehmern ausgewählte vorgespannte Bauteile des Hochbaus näher zu bringen. Dabei stehen die Bemessung und bauliche Durchbildung vorgespannter Bauteile unter vorwiegend ruhender Belastung nach Eurocode 2 (DIN EN 1992-1-1 + NA(D)) im Vordergrund. Anhand von Beispielen werden die erforderlichen rechnerischen Nachweise in den Grenz-zuständen der Tragfähigkeit (ULS) und der Gebrauchstauglichkeit (SLS) für Bauteile mit sofortigem und nachträglichen Verbund sowie für verbundlos vorgespannte Bauteile demonstriert. Diese praxis-orientierten Beispiele werden ergänzt durch die erforderlichen Hintergrunderläuterungen. Die Teilnehmer erhalten hierzu Unter-lagen inklusive einer Beispielsammlung.

Ausgewählte Themen, u. a.: · Spannbetonbinder mit sofortigem Verbund· Spannbetonbinder mit nachträglichem Verbund· Verbundlos vorgespannte Flachdecke

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, Tragwerksplaner, Ingenieure

Anwendung der Finite-Elemente-Methode im Massivbau

Die Finite-Elemente-Methode (FEM) hat sich zu einem allgemein anerkannten und häufig eingesetzten Werkzeug bei der Berechnung und Bemessung von Tragwerken entwickelt. Dies liegt vor allem daran, dass mit ihrer Hilfe selbst komplexe Systeme wirklichkeitsnah abgebildet und unter nahezu jeder beliebigen Beanspruchung analysiert werden können. Der verantwortungsvolle Umgang mit der Finite-Elemente-Methode – von der Modellierung bis hin zur Er geb-nisinterpretation – erfordert jedoch ein fundiertes Wissen, welches durch keine Anwendersoftware ersetzt werden kann.

Im Rahmen dieses Seminars wird nach einer kurzen Einführung in die wesentlichen theoretischen Grundlagen vor allem die Anwendung der Finite-Elemente-Methode anhand von Problemstellungen aus der Praxis erläutert. Dabei werden Aspekte der Tragwerksidealisie-rung, der Modellbildung und -prüfung, der Interpretation der Ergebnisse sowie der Dokumentation behandelt. Häufige Fehler-quellen werden aufgezeigt und diskutiert.

Die Teilnehmer sollen nach Besuch des Seminars hinsichtlich der Möglichkeiten und Grenzen der Finite-Elemente-Methode sensibili-siert sein und diese sicher bei der Berechnung und Bemessung von Tragwerken des Massivbaus einsetzen können.

Themen· Kurze Einführung in die Grundlagen und den Ablauf einer Finite-

Elemente-Analyse· Modellbildung (Vor- und Nachteile ganzheitlicher Gebäudemodelle,

Modellierung häufig vorkommender Bauteile, Diskontinuitätsbe-reiche, Randbedingungen, Diskretisierung, Singularitäten, Fehler-quellen)

· Berechnung und Bemessung· Interpretation der Ergebnisse· Dokumentation

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, Tragwerksplaner, Ingenieure

Termin /Ort18.05.17, 10.00 –14.00 UhrDuisburgSeminar-Nr. 17- 36641

Teilnehmerzahl maximal 40

ReferentenUniv.-Prof. Dr.-Ing. M. Schnellenbach-HeldInstitut für Massivbau, Universität Duisburg-EssenDr.-Ing. B. KarczewskiBeratender Ingenieur, IWP Architekten + Ingenieure GmbH, Krefeld

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

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TragwerksplanungTragwerksplanung

Termin /Ort23.06.17, 10.00 –14.00 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36828

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentinDr.-Ing. J. BochertKempen Krause Ingenieure GmbH, Aachen / Köln

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Baudynamik in der Praxis

Fußgängerbrücken, hochtechnisierte Industriegebäude, Produktions-prozesse in der Industrie, Bauwerke in der Nähe von Bahnlinien oder der Abbruch von baulichen Anlagen – ihnen allen gemeinsam ist die Beurteilung der dynamischen Einwirkungen und die Forde-rung nach entsprechendem Schwingungsschutz. Auch die Beur-teilung etwaiger Bauwerksschäden infolge hoher Einwirkungen ist eine typische baudynamische Fragestellung.

Ziel des Seminars ist nach einer kurzen theoretischen Einleitung die beispielhafte Erläuterung, wie dynamische Einwirkungen in FEM-Modellen implementiert und bewertet werden. Dies wird exempla-risch anhand von Beispielen erläutert.

Themen· Theoretische Grundlagen· Erregerquellen· Baudynamische Messungen· Baudynamische Berechnungen· Vibration Criteria (VC-Linien nach VDI 2038)· KB-Grenzwerte nach DIN 4150

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, Tragwerksplaner, planendeIngenieure, Ingenieure in ausführenden Bau- und Abbruchunternehmen

Brandschutzbemessung von Stahlbetonbauteilen

Mit Stichtag 1. Juli 2012 sind die Eurocodes insgesamt als DIN EN-Normen zusammen mit ihren Nationalen Anhängen bauaufsichtlich eingeführt und gleichzeitig die korrespondierenden DIN-Normen zurückgezogen worden. Seiher gelten die Eurocodes mit ihrer Ein-führung als allgemein anerkannte Regeln der Technik, die bei der Planung, Bemessung und Konstruktion von baulichen Anlagen zu beachten sind. Die Anwendung der Eurocodes führt bei der Bemes-sung im Brandfall nicht nur zu Erschwernissen, sondern eröffnet auch neue, ingenieurmäßige Nachweiswege. So ermöglicht die DIN EN 1992-1-2 gegenüber der Normenreihe DIN 4102 einen ingenieur-mäßigeren Zugang zur Brandschutzbemessung von Stahlbetonbau-teilen mit einem durchgängigen Nachweiskonzept in drei Stufen:Nachweisstufe 1 – Bemessung mit TabellenNachweisstufe 2 – Vereinfachte BerechnungsverfahrenNachweisstufe 3 – Allgemeine BerechnungsverfahrenDas Seminar soll dazu dienen, die Grundlagen für diese „heiße Bemessung“ darzulegen und deren Anwendung auf praktische Problemstellungen zu erläutern. Zudem wird der Entwurf der Rest-norm DIN 4102-4 vorgestellt.

Themen1. Einwirkungen, Beanspruchungen, Widerstände im Brandfall nach

DIN EN 1991-1-22. Einwirkungskombinationen und Nachweisformate für die brand-

schutztechnische Bemessung3. Verfahren mittels Tabellen nach DIN EN 1992-1-2 bzw. E DIN

4102-4:2014-064. Verfahren mittels vereinfachter Rechenverfahren nach DIN EN

1992-1-2 5. Anwendungen auf Balken, Platten und Stützen 6. Anwendungen auf Tunnel und Brücken

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit / des Brandschutzes, öbuv SV auf diesen Sachgebieten, Tragwerksplaner, Ingenieure aus Pla-nungsbüros, ausführenden Firmen und Behörden, die im Hoch- und Industriebau planend, aufstellend und prüfend tätig sind.

Termin /Ort22.06.17, 10.00 –14.00 Uhr DuisburgSeminar-Nr. 17- 36368

Teilnehmerzahl maximal 40

ReferentenUniv.-Prof. Dr.-Ing. R. HarteBeratender Ingenieur, saSV für die Prüfung der Standsicher-heit und des Brandschutzes, Krätzig & Partner Ingenieur-gesellschaft für Bautechnik mbH, BochumO. Pouran M.Sc.Bergische Universität Wuppertal

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Page 18: Fortbildungswerk der Ingenieurkammer-Bau NRW · 20.03. 17-36913 Building Information Modeling (BIM) 24.03. 17-36722 Die sachkundige Planung der Instandhaltung von Beton- bauwerken

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TragwerksplanungTragwerksplanung

Termin /Ort05.10.17, 10.00 –17.30 UhrDuisburgSeminar-Nr. 17- 36830

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentenDr.-Ing. R. Kasperöbuv Sachverständige für Glasbau (IHK Bonn) /RWTH Aachen, Lehrstuhl für Stahl- und LeichtmetallbauDipl.-Ing. M. KramerIB KRAMER Tragwerksplanung FEM-Berechnung, Essen

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

„DIN 18008 Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruk-tionsregeln“ – Ein neues Regelwerk für den Glasbau

Mit der DIN 18008 steht seit einiger Zeit ein Regelwerk zur Verfügung, auf dessen Grundlage die Bemessung von Glasbauteilen jetzt auch nach dem in den Eurocodes etablierten Teilsicherheitsverfahren erfolgt.

Da der Glasbau nicht wie der Stahl- oder Massivbau an den Hoch-schulen zum Pflichtlehrstoff gehört, fehlen den Ingenieuren oft grund-legende Kenntnisse über den Baustoff Glas, so dass das „Lesen“ der DIN 18008 schwierig ist.

Im Rahmen des Seminars wird zunächst ein Überblick über die zur Verfügung stehenden Glasprodukte mit Blick auf den Einsatz im Bauwesen gegeben. Hierbei werden die Materialeigenschaften sowie das Versagens- und Tragverhalten besprochen und der Einsatz von Sondergläsern, hier insbesondere die immer häufiger zur Anwendung kommenden gebogenen Verglasungen, diskutiert. Im Weiteren wird die Struktur der DIN 18008 erläutert, auch mit Blick auf die ersten anstehenden Überarbeitungen und ein Bezug zu den bisher geltenden technischen Regeln hergestellt. Es werden ge eignete Berechnungsmethoden besprochen, insbesondere für punkt förmig gelagerte Verglasungen. Die Normteile 4,5 und 6 mit weiteren Anforderungen hinsichtlich der Stoß- und Resttragfähigkeit werden ebenfalls ausführlich erläu-tert und mit Beispielen hinterlegt.

Themen· Technische Grundlagen: Werkstoffeigenschaften, Glasarten,

Sondergläser, Bruchverhalten· Konstruktions- und Berechnungsgrundlagen: Anwendungsbe-

reiche, Verbindungen, Berechnungsmethoden· Baurechtliche Grundlagen: Produkt- und Berechnungsnormen,

Verfahrensweise mit geregelten und ungeregelten Bauprodukten und Bauarten

· Bemessung nach DIN 18008

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sach-gebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Tragwerksplaner, Ingenieure

Planung und der Ausführung hochwertig genutzter weißer Wannen. Planung – Ausführung – Abdichtung – Qualitätssiche-rung – Instandsetzung – Anwendungsbeispiele

Die fachgerechte Planung und Ausführung von hochwertig ge- nutzten „weißen Wannen“, die durch Bodenfeuchte oder drücken-des Grundwasser von außen beansprucht werden und bei denen das Raumklima einem hochwertigen Nutzungsanspruch genügt, ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die sowohl vom Planer als auch vom Ausführenden vertiefte Kenntnisse und große Sorgfalt erfordern. Häufig werden dabei aber sowohl bei der Planung als auch der Ausführung Fehler gemacht, die zu Schäden führen.

Im Rahmen der Veranstaltung wird auf die besonderen Anforderun-gen an Planung, Baukonstruktion und Ausführung der „Weißen Wanne“ in Abhängigkeit der Nutzung und Beanspruchung, der Bau-weise (Ortbeton- und Elementwandbauweise), der unterschiedlichen Entwurfsgrundsätze und der sich daraus ergebenden Konsequenzen, auf die Regelungen in den maßgeblichen Regelwerken, auf die Fugen ausbildung und – abdichtung, auf die Bauausführung und Bauüberwachung eingegangen.

Es wird aufgezeigt, welche Änderungen die neue WU-Richtlinie mit sich bringt. An typischen Fehlern und Schadensbeispielen werden Risiken und Gefahren aufgezeigt, aber auch Hinweise zur Fehlerver-meidung und zur fachgerechten Instandsetzung gegeben.

Themen1. Grundlagen für die Planung dichter Bauwerke aus Beton2. Bauphysikalische Aspekte bei der Ausführung von hochwertig

genutzten Weißen Wannen Feuchtetransport, 3. Fachgerechte Abdichtung bei Weißen Wannen4. WU-Konstruktionen mit Frischbetonverbundfolien5. Nachträglich erstellte druckwasserdichte Innenwannen aus Beton6. Risse in WU-Konstruktionen - Ursachen, Vermeidungsstrategien

und Instandsetzung7. Nachträgliche Abdichtung undichter Fugen bei WU-Bauwerken

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sach-gebiet, Tragwerksplaner, ausschreibende und bauleitende Führungs- und Fachkräfte aus Ingenieur- und Architekturbüros, von Baube-hörden und Bauämtern, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser

Termin /Ort21.09.17, 10.00 –17.30 UhrDortmundSeminar-Nr. 17- 36371

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentProf. Dr.-Ing. R. HohmannInstitut für Bauphysik, Fach-hochschule Dortmund

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Page 19: Fortbildungswerk der Ingenieurkammer-Bau NRW · 20.03. 17-36913 Building Information Modeling (BIM) 24.03. 17-36722 Die sachkundige Planung der Instandhaltung von Beton- bauwerken

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TragwerksplanungTragwerksplanung

Termin /Ort12.10.17, 10.00 –14.00 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36644

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentenUniv.-Prof. Dr.-Ing. M. Schnellenbach-Held Institut für Massivbau, Universität Duisburg-EssenM. Peeters, M.Sc.Ingenieurbüro Prof. Dr. Held, Essen

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Verstärken von Stahlbetonbauteilen

Umplanung und Umnutzung, Schäden sowie gestiegene Anforde-rungen an Bauwerke machen heutzutage vielfach eine Verstärkung, d.h. Traglasterhöhung, erforderlich. Die Wahl der geeigneten Ver-stärkungsmaßnahme für die gestellte Aufgabe stellt eine ingenieur-technisch anspruchsvolle Aufgabe dar.

Ziel des Seminars ist die problemgerechte Vorstellung der Verstär-kungsmaßnahmen. Vor dem Hintergrund der neuen DAfStb-Richtli-nie „Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung“ wird explizit auf die Planung und Bemessung von mittels Klebearmierung verstärkten Bauteilen in ausführlichen Bemessungsbeispielen einge-gangen. Die Teilnehmer sollen nach Besuch des Seminars in der Lage sein, derartige Verstärkungsmaßnahmen selbständig zu dimen-sionieren. Anhand der Seminarunterlagen können die vorgestellten Inhalte nachvollzogen werden.

Themen· Maßnahmen zur Verstärkung von Betonbauteilen· Einführung in die DAfStb-Richtlinie „Verstärken von Beton -

bau teilen mit geklebter Bewehrung“· Biege- und Querkraftverstärkung mit aufgeklebten und in

Schlitze verklebten CFK-Lamellen· Stützenverstärkung durch Umschnürung mit aufgeklebten

CF-Gelegen· Bemessungsbeispiele für aufgeklebte und in Schlitze verklebte

CFK-Lamellen

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, Tragwerksplaner, Ingenieure

Schäden und Verstärkungen bei turmartigen Bauwerken

Das bewährte Vorgehen bei der Zustandsbewertung von Türmen und Entwicklung von angemessenen Verstärkungs- maßnahmen kann wie folgt zusammengefasst werden:

1. Aufgabe – Anliegen der Parteien wie Bauherrschaft, Bauaufsicht und Gericht

2. Situation – Begleitumstände hinsichtlich der Vorgeschichte, früherer Gutachten, Aussagen, spezieller Ereignisse

3. Konstruktionsmerkmale – Ausführungsunterlagen wie Bean-spruchungen, Baustoffe, Konstruktionspläne, Bautagebücher

4. Schäden – Dokumentationsprozess im Sinne Inspektionen, Fotos, Proben, Laboruntersuchungen

5. Verhaltensmerkmale – Analysen bzgl. Tragwerksmodellierung, Einwirkungen, Schnittgrößen, Spannungen, Verformungen

6. Schadensmechanismus – Gewonnene Zusammenhänge zwischen den Einwirkungen und dem Schadensfortschritt

7. Verstärkungsmaßnahmen – Entwicklung ihrer Art, Machbarkeit, Spezifizierung und Wirksamkeit

Besonders im Vordergrund werden dabei die nachstehenden turmspezifischen Punkte stehen:· Arten der turmartigen Bauwerke· Turmspezifische Einwirkungen, auch aus dem Betrieb heraus· Häufigste Schäden und Schwächungen· Bewährte Instandsetzungs- und Verstärkungsmaßnahmen

Die vorgenannte Systematisierung wird diskutiert und anhand von Beispielen (Fernsehturm, Industrieschornstein) aus der Praxis der Dozenten erläutert.

Eine ausführliche Themenbeschreibung finden Sie im Internet unter: http://www.ikbaunrw.de/akademie/seminare/seminarprogramm/

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, Tragwerksplaner, Ingenieure

Termin /Ort06.10.17, 10.00 –14.00 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36810

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentenDr.-Ing. A. HarlingöbuvSV (IK-Bau NRW)Prof. Dr.-Ing. P. Noakowski öbuvSV (IHK NRW)Beide: Exponent Industrial Structures, Düsseldorf

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Page 20: Fortbildungswerk der Ingenieurkammer-Bau NRW · 20.03. 17-36913 Building Information Modeling (BIM) 24.03. 17-36722 Die sachkundige Planung der Instandhaltung von Beton- bauwerken

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TragwerksplanungTragwerksplanung

Termin /Ort14.11.17, 10.00 –17.30 UhrMönchengladbachSeminar-Nr. 17- 36907

Teilnehmerzahl maximal 40

ReferentenDipl.-Ing. H. HerrmannProf. Dr.-Ing. W. Roosöbuv Sachverständiger für Tragkonstruktion im Massiv bau (IHK zu Köln)Beide: Technische Hochschule Köln

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

DIN EN 1992-1-1:Eurocode 2, Teil 1-1 für Konstrukteure

Der Schwerpunkt des Seminars liegt in der Anwendung von Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken, Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau, Deutsche Fassung EN 1992-1-1 sowie des zugehörigen Nationalen Anhangs bei der Konstruktion im Stahlbetonbau.

Themen· Begriffe und Formelzeichen· Baustoffe· Sicherstellung der Dauerhaftigkeit · Sicherheitskonzept · Grenzzustände der Tragfähigkeit · Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit · Allgemeine Bewehrungsregeln · Konstruktionsregeln · Bautechnische Unterlagen · Beispiele

TeilnehmerKonstrukteure, die im Bereich der Ausführungsplanung von Stahlbetontragwerken tätig sind.

Einführung in die Bemessung von Mauerwerk und Beurteilung von Schäden nach dem Eurocode 6

Das Seminar hat das Ziel die Anwendung der europäischen Normen-reihen für den Mauerwerksbau mit den nationalen Anwendungs-dokumenten zu erläutern. Weiterhin werden Verfahren zur Schadens-analyse aus den vorgestellten Grundlagen abgeleitet.Den Teilnehmern werden zuerst die Grundlagen des Mauerwerk-baus, die der Normenreihe DIN EN 1996 in Verbindung mit den nationalen Anwendungsdokumenten (Eurocode 6) zugrunde liegen, vorgestellt. Daran schließt sich eine Übersicht über die geltenden Baustoff- und Prüfnormen an. Zu den aktuellen Regelungen gemäß dem EuGH-Urteil wird Bezug genommen.

Die Versagensmechanismen von Mauerwerk unter Brandbeanspru-chung werden dargestellt. Die Einflüsse des Tragwerks und die zu - grundeliegenden Prüfbedingungen auf die Feuerwiderstandsdauer von Mauerwerksbauteilen sind Gegenstand des Seminars. Daraus werden die Bemessungsregeln nach DIN EN 1996-1-2 abgeleitet.

Die Bemessungsregeln des Eurocodes 6 werden für das genauere und das vereinfachte Nachweisverfahren vorgestellt. Im Rahmen dieses Seminars werden Schäden an Mauerwerksbauten unter Bezug auf Baustoffprüfungen und Tragwerksmodelle analysiert.

Die Teilnehmer sollen zum Seminarabschluss anhand von gestellten Aufgaben eigene Berechnungen durchführen, die dann gemeinsam durchgesprochen werden (bitte eigenen Taschenrechner mitbringen). Die europäische Normung wird durch verschiedene Arbeitsgruppen fortgeschrieben – PraxisRegelnBau. Zum Abschluss des Vortrags-tages wird den Teilnehmern ein Ausblick zur Fortschreibung des Euro- code 6 – Mauerwerkbau – gegeben.

Themen1. Grundlagen des Mauerwerkbaus nach DIN EN 1996 2. Anwendung der europäischen Baustoff- und Prüfnormen3. Grundlagen und Durchführung der Heißbemessung nach

DIN EN 1996-1-24. Vorstellung der Bemessung von Mauerwerk nach DIN EN 19965. Schäden an Mauerwerksbauten (Beispiele)6. Berechnungsaufgaben für die Seminarteilnehmer mit Diskussion

der Lösungen

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sach-gebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Tragwerksplaner, Ingenieure und Architekten

Termin /Ort12.10.17, 10.00 –17.30 UhrDuisburgSeminar-Nr. 17- 36369

Teilnehmerzahl maximal 40

ReferentDr.-Ing. N. BrauerIngenieurbüro Dr. Brauer GmbH, Dormagen

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

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TragwerksplanungTragwerksplanung

Termin /Ort30.11.17, 10.00 –17.30 UhrDortmundSeminar-Nr. 17- 36364

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentenEm. Univ.-Prof. Dr.-Ing. R. KindmannBeratender Ingenieur, Ingenieursozietät Schürmann – Kindmann und Partner GbR, DortmundUniv.-Prof. Dr.-Ing. M. KrausBauhaus-Universität Weimar, Professur Stahl- und Hybrid -bau

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Geschraubte und geschweißte Verbindungen nach Eurocode 3 (Stahlbauten)

Im Rahmen des Seminars werden die Bemessung und Konstruktion von Verbindungen (Anschlüsse, Stöße, Befestigungen) nach DIN EN 1993-1-1 und 1993-1-8 behandelt. Der Schwerpunkt des Seminars liegt bei der Lösung von Konstruktions- und Bemessungsaufgaben zu geschraubten und geschweißten Verbindungen bei Trägern, Stützen, Rahmen, Verbänden, Fachwerkträgern und Stützenfußpunk-ten. Die erforderlichen Berechnungen und Nachweise werden mit-hilfe von zahlreichen Berechnungsbeispielen ausführlich erläutert.

Themen· Kategorien bei geschraubten Verbindungen und Nachweise · Grundsätzliches zur konstruktiven Ausbildung und Nachweisfüh-

rung· Verbindungen mit scherbeanspruchten Schrauben

Flachblech- und Walzprofilstoß zur Übertragung von N, Trägerstoß für M, V und N, gelenkiger Trägeranschluss mit Winkeln

· Verbindungen mit zugbeanspruchten Schrauben Kraftübertragung bei Trägerstößen, vereinfachte Berechnungs-modelle für Trägerstöße, T-Stummel-Modell nach EC 3 Trägerstöße mit überstehender und bündiger Stirnplatte, geschraubte Rahmenecke und Firststoß mit Stirnplatten

· Nachweise für geschweißte Verbindungen Erforderliche Nachweise, Halsnähte von I- und Kastenquer -schnitten, Trägerstoß mit Stirnplatte

· Nachweise für Fachwerkknoten Fachwerkknoten mit Knotenblech und offenen Profilen, Fachwerkknoten aus Hohlprofilen (ohne Knotenbleche)

· Nachweise für Stützenfußpunkte Gelenkiger Stützenfuß mit Fußplatte und Schubknagge, Eingespannte Stütze mit Fußplatte oder Köcherfundament

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sach-gebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Tragwerksplaner, Ingenieure aus Planungs- und Prüfbüros

Elementwände im drückenden Grundwasser richtig ausgeführt. Konstruktionsprinzip, Funktionssicherheit, Schwachstellen, Fehlervermeidung

Das Bauen mit Elementwänden ist eine wirtschaftliche Bauweise, die seit Mitte der 90er Jahre eine zunehmende Verbreitung gefun-den hat. Auch wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton, die so genannten „Weißen Wannen“, können in Elementwandbauweise erstellt werden. Leider werden in der Praxis sowohl bei der Planung, vor allem aber bei der Bauausführung Fehler gemacht, die zu Undichtigkeiten führen können. Aus diesem Grund ist gerade beim Bauen mit Elementwänden die besondere Aufmerksamkeit von Pla-nern, Ausführenden und Bauüberwachern gefordert. Im Seminar wird ausführlich auf die Besonderheiten bei der Planung und Aus-führung von Bauwerken im drückenden Grundwasser mit Element-wänden eingegangen. Es werden typische Fehler- und Gefahren-quellen aufgezeigt und zahlreiche Hinweise zur Fehlervermeidung gegeben.

Themen· Anforderungen an Elementwände· Besonderheiten bei der Planung von Untergeschossen aus

Elementwänden· Elementwände in der WU-Richtlinie· Ausbildung und Abdichtung von Fugen bei Untergeschossen

aus Elementwänden· Durchdringungen bei Elementwänden· Besonderheiten bei der Bauausführung von Elementwänden · Typische Fehler beim Bauen mit Elementwänden und Hinweise

zur Fehlervermeidung · Instandsetzung von Undichtigkeiten bei Elementwänden

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, Tragwerksplaner, ausschreibende und bauleitende Füh-rungs- und Fachkräfte aus Ingenieur- und Architekturbüros, von Baubehörden und Bauämtern, Bauträgern, Bauunternehmungen und der Baustoffindustrie, Bauausführende, Bauüberwacher

Termin /Ort28.11.17, 10.00 –17.30 UhrDuisburgSeminar-Nr. 17- 36370

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentProf. Dr.-Ing. R. HohmannInstitut für Bauphysik, Fach-hochschule Dortmund

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

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Tragwerksplanung

Termin /Ort05.05.17, 10.00 –14.00 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36642

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentenUniv.-Prof. Dr.-Ing. M. Schnellenbach-HeldDr.-Ing. T. WelschBeide: Institut für Massivbau, Universität Duisburg-Essen

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Einführung in den Massivbrückenbau

Der Brückenbau gilt als Königsdisziplin des Ingenieurbaus – viel-leicht meiden gerade deshalb viele Praktiker dieses Thema. Denn der Brückenbau unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von den Aufgaben im Hoch- und Ingenieurbau. Dies beginnt beim Entwurf und reicht über die Festlegung des Überbauquerschnitts und des Bauverfahrens bis hin zur Bemessung und baulichen Durchbildung.

Das Seminar soll dazu beitragen, den Teilnehmern erste Einblicke in das Thema „Massivbrückenbau“ zu geben und damit ein Stück weit den Respekt vor den vielfältigen und spannenden Aufgaben des Massivbrückenbaus zu nehmen. Im Vordergrund stehen daher vor allem die Aspekte, in denen sich Brückenbauwerke von Hoch- und Ingenieurbauwerken unterscheiden. Dies betrifft insbesondere die Herstellungsverfahren sowie die Lastannahmen nach Eurocode 0 und Eurocode 1-2, aber auch konstruktive Besonderheiten und Unter-schiede in der Bemessung nach Eurocode 2-2. Abgerundet wird die Einführung in den Massivbrückenbau durch ergänzende Informatio-nen zu den Themen Brückenschäden, Brückenprüfung und Brücken-verstärkung.

Themen (u. a.)· Herstellungsverfahren· Lastannahmen· Vorspannung im Brückenbau· Ermüdung· Lager und Übergangskonstruktionen· Verstärkungsverfahren für Stahl- und Spannbetonbrücken

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, Tragwerksplaner, Ingenieure

Brandschutz im Stahlbetonbau, Stahlbau und Holzbau

Mit Einführung der Eurocodes hat sich auch die Bemessung im Brandschutz generell geändert. Jeweils in dem 2. Teil der Euro-codes (z. B. 1993-1-2) wird die sogenannte „Heißbemessung“ behandelt. In diesen Normenteilen wird aufgezeigt, wie unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Baustoffe mit den Nach-weisen im Lastfall Brand umzugehen ist.

Dem Anwender stehen vereinfachte und genauere Verfahren zur Verfügung. In vielen Fällen ist eine wirtschaftlichere Bemessung möglich.

Neben der so genannten Einheitstemperaturkurve (ETK) ist auch eine wirtschaftlichere Bemessung nach der Naturbrandkurve möglich.

In diesem kompakten Seminar werden die 3 wichtigsten Baustoffe Beton, Stahl und Holz behandelt. Es werden viele praktische Beispie-le aufgezeigt, die direkt in den Büros umgesetzt werden können.

Themen· Kurze theoretische Einführung der einzelnen Eurocodes (2, 3, 4, 5)

für den Brandschutz· Erläuterung der Normbrand- und Naturbrandkurven, sowie die

ingenieurmäßigen Konsequenzen aus diesen Temperaturkurven.· Beispiele nach den tabellarischen, vereinfachten und den

genaueren Verfahren.· Im Stahlbetonbau werden Stützen, Platten, Balken nach den

unterschiedlichen Verfahren aufgezeigt.· Im Stahlbau werden die einzelnen Tragelemente nach dem ver-

einfachten Verfahren und unter Berücksichtigung des Temperatur-verlaufes dargestellt.

· Im Verbundbau wird insbesondere auf die Bemessung von Ver-bundstützen eingegangen

· Im Holzbau werden die einzelnen Bauteile sowohl nach den ver-einfachten als auch nach den genaueren Verfahren aufgezeigt. Ein weiteres Thema ist die Brandschutzbemessung von Anschlüs-sen und Verbindungen.

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit / des Brandschutzes, öbuv SV auf diesen Sachgebieten, Tragwerksplaner, Ingenieure

Termin /Ort14.12.17, 10.00 –17.30 Uhr DuisburgSeminar-Nr. 17- 36831

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentenDr.-Ing. W. RoeserBeratender Ingenieur, saSV für die Prüfung der Standsicher-heit, öbuv Sachverständiger für Beton- und Stahlbetonbau (IK-Bau NRW), H + P Ingenieure GmbH & Co. KG (Hegger + Partner), Aachen

Dipl.-Ing. B. Walter Beratender Ingenieur, öbuv Sachverständiger für HolzbauDipl.-Ing. M. ReifBeide: B. Walter Ingenieur-gesellschaft mbH, Aachen

Dr.-Ing. Ch. HeinemeyerRWTH Aachen, Lehrstuhl für Stahlbau und Leichtmetallbau, Aachen

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Ingenieurbauwerke – Infrastrukturanlagen

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Termin /Ort15.11.17, 10.00 –17.30 UhrDuisburgSeminar-Nr. 17- 36997

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentenDr.-Ing. G. MarzahnTechnischer Regierungsdirektor, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BonnUniv.-Prof. Dr.-Ing. R. Maurer Beratender Ingenieur, saSV für die Prüfung der Stand-sicherheit, König und Heunisch Planungsgesellschaft mbH, Dortmund / Technische Univer-sität DortmundDipl.-Ing. W. NeumannBeratender Ingenieur, saSV für die Prüfung der Standsicher-heit, Ruhrberg Ingenieurge-meinschaft, HagenUniv.-Prof. Dr.-Ing. J. Schnell Dipl.-Ing. M. WeberTechnische Universität Kaisers-lautern

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) – Sachstand und Entwicklungsperspektiven

In den zurückliegenden drei Jahrzehnten hat der Schwerverkehr auf den bundesdeutschen Straßen und Autobahnen deutlicher als prognostiziert zugenommen. In diesem Zeitraum sind die Achs- und Gesamtgewichte der Fahrzeuge schwerer geworden, so dass die ursprünglichen Lastannahmen für die Bemessung von Straßen-brücken heute nicht mehr ausreichend sind. Aus diesem Grund ist die Standsicherheit bestehender Brückenbauwerke zu überprüfen.

Für die Nachrechnung der Brückenbauwerke wurde im Jahr 2011 die „Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand“ heraus-gegeben. Diese Richtlinie wurde in Zusammenarbeit von Straßen-bauverwaltungen, Hochschulen und Ingenieurbüros erarbeitet. Sie regelt verbindlich die Grundlagen der Berechnung, bestimmt die anzuwendenden Berechnungsverfahren und definiert Vorgaben zur einheitlichen Dokumentation der Ergebnisse sowie zu deren Beurtei-lung. Damit soll die Auswertung vergleichbarer Nachrechnungser-gebnisse ermöglicht werden.

Die Nachrechnungsrichtlinie verfolgt das Ziel, die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit bestehender Straßenbrücken realistisch zu beurteilen, um vorhandene Defizite zu erkennen und das Bauwerk ggf. zu ertüchtigen. Sie bietet darüber hinaus Hilfestellung für eine möglichst wirklichkeitsnahe Beurteilung des Bauwerks auch unter Berücksichtigung der Fortentwicklung der Bautechnik, des techni-schen Regelwerks, aber auch der gestiegenen Anforderungen hin-sichtlich Verkehrsentwicklung insbesondere des Güterverkehrs. Sie fördert die ingenieurmäßige kritische Auseinandersetzung mit dem Bauwerk, entbindet jedoch nicht den erfahrenen Planer und Ingeni-eur von einer selbständigen Bewertung der Ergebnisse, die nach wie vor eine verantwortungsvolle Ingenieuraufgabe darstellt. Dazu sind Hintergrundkenntnisse zu den einzelnen Regelungen unabdingbar.

Inzwischen liegen viele Erfahrungen in der Anwendung der Richtli-nie vor, die auch zu erweiterten Nachweisverfahren geführt haben, welche mit der 1. Ergänzung zur Nachrechnungsrichtlinie offiziell eingeführt wurden. Zu diesen Neuerungen und deren Anwendungs-grenzen, aber auch zu den Hintergründen der übrigen Regelungen soll berichtet werden. Darüber hinaus soll ein Überblick gegeben werden, wie die weiteren Entwicklungsschritte der Nachrechnungs-richtlinie aussehen und was konkret zu erwarten ist.

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, Tragwerksplaner, Ingenieure

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Termin /Ort07.12.17, 10.00 –17.30 UhrDuisburgSeminar-Nr. 17- 36372

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentenEm. Univ.-Prof. Dr.-Ing. R. KindmannBeratender Ingenieur, Ingenieursozietät Schürmann –Kindmann und Partner GbR, DortmundDr.-Ing. R. WinklerRuhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Stahl- und Verbundbau

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Stahl- und Verbundbrücken nach Eurocode 3 und 4

Im Rahmen des Seminars werden die Bemessung und Konstruktion von Stahl- und Verbundbrücken nach DIN EN 1993-2 und 1994-2 behandelt. Der Schwerpunkt des Seminars liegt bei der Lösung von Konstruktions- und Bemessungsaufgaben für Vollwandträger-, Fachwerkträger-, Bogen-, Schrägseil- und Hängebrücken. Konstruk-tionsprinzipien, Lastabtragung und Berechnungsmodelle werden anhand von typischen Ausführungsbeispielen vermittelt. Die erfor-derlichen Berechnungen und Nachweise werden mithilfe von Berechnungsbeispielen erläutert.

Themen· Vorschriften und Entwurfshilfen· Haupttragwerke Tragwerksarten, Bau- und Konstruktionshöhen· Haupt- und Sekundärtragwerke Konstruktions- und Lastabtragungsprinzipien,

Berechnungsmodelle Brücken mit Betonfahrbahnplatten und Stahlleichtfahrbahnen· Bauliche Durchbildung der Bauteile Aussteifung von Blechen, Empfehlungen für Stahlfahrbahnen Abmessungen von Blechen und Profilen, Betonfahrbahnplatten· Einwirkungen und Bemessung Bemessung von Stahl- und Verbundbrücken· Plattenbeulen · Ermüdungsnachweise · Vollwandträger-, Fachwerkträger-, Bogen-, Schrägseil- und

Hängebrücken· Berechnungsbeispiele Geh- und Radwegbrücke, Straßenbrücke aus Baustahl Straßenbrücke in Verbundbauweise, Stabbogenbrücke

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sach-gebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Tragwerksplaner, Ingenieure aus Planungs- und Prüfbüros

Ingenieurbauwerke – Infrastrukturanlagen Ingenieurbauwerke – Infrastrukturanlagen

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Standsicherheit – Tragwerks planung – Erd- und Grundbau – Ingenieurbau

Sicherheitsnachweise in der Geotechnik nach EC 7 und DIN 1054

Im Juli 2012 ist die „alte“ DIN 1054 in der letzten Fassung von 2005 durch DIN EN 1997-1 „Eurocode 7 - Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 1: Allgemeine Regeln“ in Ver-bindung mit dem Nationalen Anhang DIN EN 1997-1/NA und den Ergänzenden Regeln in DIN 1054:2010-12 ersetzt und bauaufsicht-lich eingeführt worden. Die im März 2014 erschienene neue Ausgabe des EC 7-1 wurde bislang bauaufsichtlich nicht eingeführt und es ist auch in näherer Zukunft nicht damit zu rechnen. Derzeit wird auf europäischer Ebene an einem ganz neuen Eurocode 7 gearbeitet, der allerdings nicht vor 2020 (eher später) erscheinen wird.

Da nationale Normen keine Regelungen enthalten dürfen, die sich bereits in den Eurocodes finden oder die im Widerspruch zu diesen stehen, hat die im Dezember 2010 erschienene DIN 1054 den Cha-rakter einer Rumpfnorm, die in Verbindung mit den Regelungen des Nationalen Anhangs zum EC 7-1 nur noch die Dinge regelt, die der Eurocode offen lässt oder wo er Alternativen zulässt.

Das Seminar stellt die Nachweisführung nach der aktuellen Normung vor und erläutert diese anhand von Beispielen.

Themen1. Einführung: Sicherheitsnachweise in der Geotechnik2. Gewichtsstützwände3. Flächengründungen4. Pfahlgründungen5. Baugrubenverbauten6. Verankerungen7. Gesamtstandsicherheit8. Aufschwimmen und hydraulischer Grundbruch

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit / für Erd- und Grundbau, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, Tragwerksplaner, Ingenieure, Mitarbeiter von Baugrundinstituten und Bauaufsichtsbehörden

Termin /Ort27.03.17, 10.00 –17.30 UhrDuisburgSeminar-Nr. 17- 36719

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentenUniv.-Prof. Dr.-Ing. M. ZieglerAkad. Oberrat Dipl.-Ing. M. FeinendegenBeide: Geotechnik im Bau-wesen, RWTH Aachen

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

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Termin /Ort20.10.17, 10.00 –14.00 UhrDortmundSeminar-Nr. 17- 36951

Teilnehmerzahl maximal 60

LeitungDr.-Ing. H. U. HöferBeratender Ingenieur, saSV für Erd- und Grundbau, Geo-technik – Institut – Dr. Höfer, Dortmundunter Beteiligung der Firmen des Spezialtiefbaus

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Gründungsvarianten bei schlecht tragfähigem Baugrund

Bei der Gründungskonzeptionierung von Bauwerken tritt häufig der Fall ein, dass im Bereich der geplanten Gründungssohle gering tragfähiger Baugrund ansteht. Der Spezialtiefbau bietet in solchen Fällen ein breites Spektrum an Sondergründungsmaßnahmen, welche auf die jeweiligen Baugrundverhältnissen abzustimmen sind. Dem Planer und Baugrundgutachter kommt die Aufgabe zu, unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten technisch umsetzbare Gründungs-varianten zu vergleichen und zu bewerten.

Das Seminar soll dazu dienen, das Spektrum der verschiedenen Grün- dungsverfahren vorzustellen, typische Einsatzbereiche zu verdeutli-chen und Anwendungsgrenzen der einzelnen Verfahren aufzuzeigen. Neben den klassischen Pfahlgründungsvarianten wie z. B. Bohrpfäh-le, Ortbetonrammpfähle oder Mikropfähle werden darüber hinaus unterschiedliche Baugrundverbesserungsmethoden vorgestellt.

Anhand verschiedener Ausführungsbeispiele wird ein Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand und mögliche Schadensrisiken ge-geben.

Themen1. Baugrundverbesserungsmethoden · Bodenersatz · Rüttelstopfverfahren, Tiefenrüttler,

dynamische Intensivverdichtung · HDI-Verfahren · Einsatz von Geo-Kunststoffen

2. Tiefgründungen · Bohrpfähle, VSB-Pfähle · Ortbetonrammpfähle, Fertigteilrammpfähle · Mikropfähle

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit / für Erd- und Grundbau, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, Tragwerksplaner, Ingenieure

Erd- und GrundbauErd- und Grundbau

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Erd- und Grundbau Erd- und Grundbau

Schäden an Gründungen und Bauhilfsmaßnahmen

Schäden an Bauwerken und baulichen Anlagen resultieren – bezogen auf die Geotechnik – stets aus Bewegungen aus dem Baugrund. Damit kommt den unterschiedlichen Eingriffen in den Gleichgewichts-zustand und den mechanischen Eigenschaften des Baugrundes besondere Bedeutung zu. Zudem sind Schäden im Grundbau i. A. schwer und nur mit erheblichem Aufwand zu beheben.

Das Seminar zeigt anhand von Fallbeispielen aus der Praxis die Ursachen für Schäden an Bauwerksgründungen und bei Bauhilfs-maßnahmen auf.

Ziel des Seminars ist es daher zur Vermeidung von Schäden im Erd- und Grundbau, die wesentlichen Sicherheits- und Gebrauchstaug-lichkeitsnachweise in anschaulicher Weise zu vermitteln.

Themen1. Schäden bei Gründungen (Flach- und Tiefgründungen) · Definition eines Gründungsschadens · Schäden infolge des Verlustes der Standsicherheit

(Tragfähigkeit) · Schäden infolge unzulässig großer Verformungen

(Gebrauchstauglichkeit) · Schäden durch Fremdeinwirkungen · Die 5 goldenen Regeln zur Vermeidung von

Gründungsschäden

2. Schäden bei Bauhilfsmaßnahmen · Schäden bei Baugrubenwänden · Schäden bei Baugrubenböschungen · Schäden bei Unterfangungen · Schäden bei Nachbarbauwerken · Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden bei

Bauhilfsmaßnahmen

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit bzw. für Erd- und Grund-bau, öbuv SV auf diesen Sachgebieten, Tragwerksplaner, geo-technische Sachverständige, Ingenieure aus Planungsbüros, aus-führenden Firmen und Behörden

Termin /Ort16.11.17, 10.00 –17.30 UhrDuisburgSeminar-Nr. 17- 36720

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentenProf. Dr.-Ing. D. PlaczekBeratender Ingenieur, saSV für Erd- und Grundbau, öbuv Sachverständiger für Boden-mechanik, Erd- und GrundbauDipl.-Ing. T. NendzaBeratender Ingenieur, öbuv Sachverständiger für Boden-mechanik, Erd- und Grundbau (IK-Bau NRW)Dr.-Ing. C. PohlAlle: ELE Beratende Inge- nieure GmbH – Erdbaulabo-ratorium Essen

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort24.11.17, 10.00 –17.30 UhrDortmundSeminar-Nr. 17- 36721

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentenDipl.-Ing. C. FierenkothenUniv.-Prof. Dr.-Ing. R. HarteBeratender Ingenieur, saSV für die Prüfung der Standsicher-heit und des Brandschutzes, Ingenieurgesellschaft Krätzig & Partner, BochumUniv.-Prof. Dr.-Ing. M. PulsfortBeratender Ingenieur, Inge-nieurgesellschaft für Geotech-nik mbH, WuppertalDr.-Ing. K. StoppAlle: Bergische Universität Wuppertal

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Nachweisführung für geotechnische Bauwerke aus Stahlbeton nach EC 7 und EC 2

Nach der bauaufsichtlichen Einführung der Eurocodes als DIN EN-Normen auch in Nordrhein-Westfalen sind inzwischen in der Trag-werksplanung einige Erfahrungen mit der Anwendung des „neuen“ Normenwerks gesammelt worden. Aber trotz der damit angestreb-ten Vereinheitlichung des Nachweiskonzeptes mit Grenzzuständen und Teilsicherheitsbeiwerten verbleiben weiterhin gewisse Unter-schiede in der jeweiligen Betrachtungsweise von Geotechnikern und Tragwerksplanern.

Das Seminar soll dazu dienen, die Gründe für das unterschiedliche Vorgehen bei der Festlegung der Einwirkungen und Beanspruchun-gen an der Schnittstelle zwischen dem geotechnischem Bauwerk – häufig in Wechselwirkung mit dem umgebenden Boden – nach EC 7 und der Bemessung/Konstruktion des eigentlichen Betonbauwerks nach EC 2 darzulegen und die vermeintlich teilweise noch inkonsi-stenten Betrachtungsweisen zu klären. Anhand von Praxisbeispielen für verschiedenartige geotechnische Bauwerke und Bauteile wie z.B. Flachgründungen auf Einzel- und Streifenfundamenten, elastisch gebettete Bodenplatten, Stützmauern und Pfahlgründungen, die in der Regel aus Stahlbeton hergestellt werden, soll gezeigt werden, dass die Regelungen der Normenhandbücher zu EC2 und EC7 und der dahinterstehenden Normen miteinander weitgehend kompa-tibel sind. Dabei soll auch die Anwendung sowohl des geotechni-schen Normenwerks i. S. des EC 7 als auch der Stahlbetonbemes-sung i.S. des EC 2 gezeigt werden.

Themen1. Sicherheitskonzept als Grundlage für die Nachweise nach

DIN EN 1992 und DIN EN 19972. Einwirkungskombinationen, Grenzzustände der Tragfähigkeit

und der Gebrauchstauglichkeit, Bemessungssituationen3. Behandlung von Beanspruchungen aus Erd- und Wasserdruck4. Beispiele für die Bemessung von Flach- und Flächengründungen5. Beispiele für die Bemessung von Stützbauwerken6. Beispiele für die Bemessung von Tiefgründungen mit Stahlbeton-

pfählen

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit / für Erd- und Grundbau, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, Tragwerksplaner, Baugrundgut-achter, Ingenieure aus Planungsbüros, ausführenden Firmen und Behörden, die im Hoch- und Industriebau sowie im Brückenbau planend, aufstellend und prüfend tätig sind.

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Standsicherheit – Tragwerks planung – Erd- und Grundbau – Ingenieurbau

Aufbaulehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (2-tägig)

Rund 140.000 Bauwerke in Deutschland (in der Baulast des Bundes, des Landes oder der Kreise und Kommunen) unterliegen der Zustandsprüfung nach DIN 1076. Das bedeutet, dass an diesen Bau-werken alle 6 Jahre eine „Hauptprüfung“ und 3 Jahre nach der Hauptprüfung eine „Einfache Prüfung“ vorgeschrieben sind. Nur gut ausgebildete Ingenieure sind in der Lage, eine fachlich qualifizierte Prüfung der unterschiedlichsten Brückentypen und mit den unter-schiedlichsten Konstruktionen und Baumaterialien durchzuführen.

Im Seminar werden Kenntnisse über die technischen und rechtlichen Grundlagen von Bauwerksprüfungen vermittelt mit dem Ziel, die Teilnehmer so qualifizieren, dass sie in der Lage sind, Prüfungen von Bauwerken gemäß DIN 1076 auf dem aktuellen Stand der Technik durchzuführen und ihren fachlichen und rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Das Seminar ist für alle Ingenieure geeignet, die in der Bauwerksprü-fung nach DIN 1076 tätig sind. Es ist zusätzlich durch den VFIB als ein Nachweis für den Erhalt der Gültigkeit des VFIB-Zertifikates für Ingenieure der Bauwerksprüfung anerkannt.

Themen· Softwareneuerungen SIB-Bauwerke, spezielle Beispiele · Neuerungen der Regelwerke· Statische Ursachen von Schäden verschiedener Bauwerkstypen,

Abschätzung einer zulässigen Verkehrslast einer geschädigten Stahlbetonbrücke

· Schadensabläufe an Holzkonstruktionen · Prüfungen von Bauwerken im Unterwasserbereich· Praxis: Demonstration und Übungen, Prüfgeräte/-verfahren · Schadenserfassung an Holz- und Mauerwerksbrücken· Brückenprüfungen mit Beteiligung der Bahn· Geodätisches Bauwerks-Monitoring· Bauwerksprüfung und Instandsetzung einer großen Spannbetobrücke· Ausschreibung von Prüfleistungen und Erfahrungen mit externen

Prüfern aus der Sicht einer Kommune· Schwingungen von Brücken, Ursachen, Auswirkungen, Instandset-

zung

TeilnehmerIngenieure und technische Mitarbeiter der Bauwerksprüfung aus Ingenieurbüros und Bauverwaltungen, saSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, Tragwerksplaner

1. Termine /Ort30.01. und 31.01.17Hochschule BochumSeminar-Nr. 17- 35889

2. Termine /Ort29.06. und 30.06.17Hochschule BochumSeminar-Nr. 17- 35890

Teilnehmerzahl maximal je 20

Fachliche LeitungProf. Dr.-Ing. M. Mertens Beratender Ingenieur, Hochschule Bochum

Referentenu. a. aus Straßenbauverwal-tungen, der BASt, der BAM, aus Ingenieurbüros sowie aus Forschung und Lehre

Die Referenten finden Sie in der Online-Version des Programms unter www.ikbaunrw.de/akademie

TeilnahmegebührD 500 Mitglieder IK-Bau NRWD 750 Nichtmitglieder

16 Zeiteinheiten

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1. Termine /Ort20.02. und 21.02.17jeweils 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 35894

2. Termine /Ort11.09. und 12.09.17jeweils 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 35895

Teilnehmerzahl maximal je 16

ReferentDipl.-Ing. (FH) J. BohlanderWPM Ingenieure, Ingenieur-gesellschaft für Bauwesen und Datenverar beitung mbH, Neukirchen-Heinitz

TeilnahmegebührD 400 Mitglieder IK-Bau NRWD 600 Nichtmitglieder

16 Zeiteinheiten

SIB-Bauwerke (2-tägig)

Das Programmsystem SIB-Bauwerke ist eine Entwicklung der Straßen- bauverwaltungen von Bund und Ländern, die auch die Eigentümer dieses IT-Produktes sind. Die fachliche Betreuung erfolgt durch die Bund / Länder-Dienstbesprechung „IT-Koordinierung im Straßenwe-sen“, Projektgruppe „Bauwerke“. Bund und Länder haben die WPM-Ingenieure GmbH mit der Programmerstellung und dem Vertrieb für die Drittnutzer beauftragt.

Das Programm ermöglicht die Erstellung des Bauwerksbuches nach der aktuellen ASB-ING sowie die Durchführung der Bauwerksprü-fung nach DIN 1076 in Verbindung mit der aktuellen RI-EBW-PRÜF. Mit ihm ist die Erfassung von Bauwerks- und Schadensdaten, das Erstellen von Bauwerksbüchern und Bauwerksprüfberichten, die Ver-waltung und Archivierung von digitalen Bildern, Plänen, Statiken, Einbauprotokollen sowie Auswertung von beliebigen Konstruktions-daten und Schäden realisiert.

Die Kenntnisse über SIB-Bauwerke sind vorgeschriebene Voraus- setzung zur Teilnahme am Lehrgang für Ingenieure der Bauwerks-prüfung nach DIN 1076.

Themen· Die ASB-ING und RI-EBW-PRÜF als Grundlage von SIB-Bauwerken· Neuerungen der Software und der zugehörigen Regelwerke· Erfassen von Bauwerksdaten anhand eines Beispiels· Bauwerksprüfung mit SIB-Bauwerke anhand eines Beispiels· Erläuterung der Administration und der Einstellungen des

Programmsystems · Erläuterung des Datentransferkreislaufes

TeilnehmerIngenieure der Bauwerksprüfung aus Ingenieurbüros und Bauverwaltungen

Instandsetzungsplanung – Bauwerks-diagnostik – Baustofftechnologie

Instandsetzungsplanung – Bauwerks-diagnostik – Baustofftechnologie

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Instandsetzungsplanung – Bauwerks-diagnostik – Baustofftechnologie

Dauerhaftigkeit von befahrenen Parkdecks – Instandhaltungs-maßnahmen

Im Dezember 2015 wurden im Nationalen Anhang der DIN EN 1992-1-1 in der Tabelle 4.1 in Abhängigkeit von den Expositions-klassen XC 3, XD 1 und XD 3 die besonderen Schutzmaßnahmen für direkt befahrene Parkdecks neu geregelt. Unterschieden wird dort zwischen flächigen unterlaufsicheren Abdichtungen und voll-flächigen Oberflächenschutzmaßnahmen gemäß Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb. Diese baurechtlichen Vorgaben werden in der neuen Instandhaltungs-Richtlinie, in Heft 600 und im entspre-chenden Merkblatt des DBV (jeweils überarbeitete Fassungen) Berücksichtigung finden.

Im Seminar werden für die Entwurfsgrundsätze· Vermeidung von Rissen· Rissverteilung (viele schmale Risse)· planmäßige Risse (wenige breite Risse)die alternativen Varianten der Schutzkonzepte für befahrene Park-flächen aus Stahlbeton und Spannbeton mit planmäßiger Instand-haltung und Wartung bei Eintrag von Chloriden und Taumitteln gemäß derzeitigem Sachstand vorgestellt.

An realisierten Praxisbeispielen werden die dauerhaftigkeitsrele-vanten Leistungsmerkmale folgender Schutzvarianten erläutert:· Rissbandagen· vollflächige starre (OS 8) oder riss überbrückende (OS 10 mit

Nutzschicht oder OS 11) Oberflächenschutzbeschichtung· OS 10 mit Gussasphalt bzw. vollflächig verklebte bahnenförmige

Abdichtung mit Gussasphalt

Auf der Basis von langjährigen Feldstudien (Beobachtungszeiträume bis zu 15 Jahre) mit OS 8, OS 10 und OS 11 Systemen werden Empfehlungen für bauwerksspezifische Instandhaltungspläne mit passenden Inspektionsintervallen (DBV-Merkblatt) spezifiziert.

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sach-gebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Tragwerksplaner, Ingenieure und Architekten

Termin /Ort10.03.17, 10.00 –14.00 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36723

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDr.-Ing. M. Fiebrich Beratender Ingenieur, Bau-Ingenieur Sozietät Sasse – Fiebrich, Aachen

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

1. Termine/Ort13.03. bis 17.03.17Hochschule BochumSeminar-Nr. 17- 35891

2. Termine/Ort18.09. bis 22.09.17Hochschule BochumSeminar-Nr. 17- 35892

Teilnehmerzahl maximal je 20

Fachliche LeitungProf. Dr.-Ing. M. Mertens Beratender Ingenieur, Hochschule Bochum

Referentenu. a. aus Straßenbauverwal-tungen, der BASt, der BAM, aus Ingenieurbüros sowie aus Forschung und Lehre

Die Referenten finden Sie in der Online-Version des Programms unter www.ikbaunrw.de/akademie

TeilnahmegebührD  900 Mitglieder IK-Bau NRW

und Mitglieder des VFIBD 1.350 NichtmitgliederD  50 Prüfungsgebühr (Teil-

nahme nur bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen)

46 Zeiteinheiten

Lehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076(5-tägig)

Bauwerksprüfungen erfolgen im Brückenbau nach einem in DIN 1076 festgelegten Verfahren. Etwa 20.000 Brücken stehen in Deutschland pro Jahr zur Hauptprüfung, dieselbe Anzahl zur einfachen Prüfung an. Zur Vereinheitlichung des Niveaus der Bauwerksprüfungen und zur Erweiterung der Kenntnisse wurde unter fachlicher Begleitung des VFIB (www.vfib.de) ein Lehrgangskonzept entwickelt und fortent-wickelt.

Die Ingenieurakademie West bietet in Zusammenarbeit mit dem VFIB diese praxisorientierten einwöchigen Lehrgänge an.

Bund und Länder beabsichtigen in Zukunft, die Teilnahme am „Lehr-gang für Ingenieure der Bauwerksprüfung“ als Qualitätsnachweis zu fordern.

Prüfungsvoraussetzungen· ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium

des Bauingenieurwesens· 5-jährige Berufserfahrung im Konstruktiven Ingenieurbau· Nachweisbare Kenntnisse bezüglich der Anwendung des

Programms „SIB-Bauwerke“.

Als nachweisbare Kenntnisse gelten: · Teilnahme an einem Lehrgang „SIB-Bauwerke“ oder· Bestätigung der Kenntnisse durch eine Straßenbaubehörde

Die Teilnehmer, die die Prüfungsvoraussetzungen erfüllen, nehmen an der abschließenden Prüfung teil und erhalten bei Erfolg ein bun-desweit gültiges Zertifikat. Sonstige Teilnehmer erhalten eine Teil-nahmebestätigung.

Lehrgangsinhalte u. a.Prüfung und Beurteilung von Stahl- / Stahlbeton- / Spannbeton-konstruktionen und seilabgespannten Bauwerken mit Schwerpunkt im Bereich von Ingenieurbauwerken im Straßenbau, z. B. Brücken.Rechtliche und technische Regelungen, Kostenerfassung, Fahrzeug- und Gerätemanagement, Organisation, Unfallverhütung, Schadens-erfassung, -analyse, -ursachen, Auswertung, praktische Übungen

TeilnehmerIngenieure der Bauwerksprüfung aus Ingenieurbüros und Bauver-waltungen, saSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, Tragwerksplaner

Instandsetzungsplanung – Bauwerks-diagnostik – Baustofftechnologie

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Instandsetzungsplanung – Bauwerks-diagnostik – Baustofftechnologie

Die sachkundige Planung der Instandhaltung von Betonbau-werken

Die sachkundige Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken wird in der bauaufsichtlich eingeführten Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb, Fassung 2001, mit drei Berichtigungen detailliert beschrieben. Im Gelbdruck der Instandhaltungs-Richtlinie, Fassung Juni 2016 werden u. a. rechnerische Nachweisformate für die Zustandsprognose bei den Expositionsklassen XC, XD und XS präzi-siert. Das neue Regelwerk beschreibt neben der Instandsetzung die Wartung, Inspektion und Verbesserung in Anlehnung an DIN 31 051.

Die übergeordneten Ziele der Instandhaltungsplanung sind: Erfüllen der Grundanforderungen an Bauwerke gemäß Bauproduktenverord-nung, Korrosionsschutz des Betons und der Bewehrung, Beständig-keit des Instandsetzungssystems und Dauerhaftigkeit des Verbundes.

Die Arbeitsschritte einer sachkundigen Planung nach der neuen Instandhaltungs-Richtlinie beinhalten:· Ermittlung /Beurteilung des Ist-Zustands im Zuge der material-

technischen Bestandsaufnahme mit Einstufung in Altbetonklassen· Festlegung des Mindestsollzustands in Abstimmung mit dem

Auftraggeber · Prognose der vorhandenen Restnutzungsdauer als Vergleich

zwischen Ist-Zustand und Mindestsoll-Zustand· Auswahl geeigneter Instandsetzungsprinzipien und -verfahren

zum Korrosionsschutz des Betons und der Bewehrung· Entwickeln eines Instandhaltungsplans mit Wartungs-, Inspek -

tions- und ggf. Instandsetzungszyklen.

Die Grundzüge der vorgenannten Arbeitsschritte sind in der DIN EN 1504 Teil 9 dargestellt, die rechnerischen Nachweisformate zur Prognose der Restnutzungsdauer sind in Grundzügen im bauauf-sichtlich eingeführten Eurocode 0, DIN EN 1990 niedergelegt.

Im Seminar werden an charakteristischen ausgeführten Objektbeispie-len (Hochbau, Abwasserbauwerke und Parkbau) die zuvor genannten Arbeitsschritte einer sachkundigen Planung vorzugsweise bezüglich der rechnerischen Nachweisformate zur Zustandsprognose erläutert.

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sach-gebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Tragwerksplaner, Ingenieure und Architekten

Termin /Ort24.03.17, 10.00 –17.30 Uhr MönchengladbachSeminar-Nr. 17- 36722

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDr.-Ing. M. Fiebrich Beratender Ingenieur, Bau-Ingenieur Sozietät Sasse – Fiebrich, Aachen

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Termine /Ort04.09. bis 06.09.17Hochschule BochumSeminar-Nr. 17- 35893

Teilnehmerzahl maximal 20

Fachliche LeitungProf. Dr.-Ing. M. Mertens Beratender Ingenieur, Hochschule Bochum

Die Referenten finden Sie in der Online-Version des Programms unter www.ikbaunrw.de/akademie

TeilnahmegebührD  900 Mitglieder IK-Bau NRWD 1.350 Nichtmitglieder

22 Zeiteinheiten

Die Voraussetzungen zur Teilnahme am Seminar mit Abschlussprüfung zur Erlan-gung eines Zertifikates richten sich nach den Anforderungen für die „Qualifikation der fach-kundigen Person“ gemäß den vorgenannten Regelwerken (s. Prüfungsordnung unter www.ikbaunrw.de/ akademie/semi nare/lehrgaenge-zur-bauwerks pruefung/).

Lehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung im Hochbau (3-tägig)

In Deutschland kommen ungezählte Bauwerke aus dem Hochbau in die Jahre. Das dauerhafte Fortbestehen ihrer Standsicherheit und Verkehrssicherheit ist Grundvoraussetzung für Leib und Leben der diese Bauwerke nutzenden Bevölkerung.

Anders als bei der Bauwerksprüfung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen (DIN 1076) liegen technische Regel-werke für die Bauwerksprüfung von Hochbauten noch nicht sehr lange vor. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die VDI-Richt-linie 6200 (2010), die eine Erweiterung und Konkretisierung der "Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer / Verfügungsberechtigten“ (Bau-ministerkonferenz, September 2006) ist. Diese Regelwerke bilden die Grundlage des 3-tägigen Lehrgangs, der die rechtlichen und technischen Regelungen, theoretische Inhalte zu Konstruktionen und Schadensursachen, organisatorische, kalkulatorische und Sicher-heitsfragen beinhaltet.

Teilnahmevoraussetzungen Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Bauingenieurwesen oder Architektur und mindestens fünfjährige Tätigkeit in der Aufstel-lung von Standsicherheitsnachweisen, in der technischen Bauleitung und in vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens drei Jahre in der Aufstellung von Standsicherheits nachweisen

Lehrgangsinhalte u. a.· Rechtliche und technische Regelungen · Schwachstellen von Konstruktionen aus Spannbeton, aus Stahl

und Holz, Stahlbeton und Mauerwerk, von Konstruktionen, statisch-konstruktiv, Fallbeispiele und Bewertung

· Organisation und Kosten einer Bauwerksprüfung · Arbeitssicherheit/Unfallverhütung · Prüfmethoden, Schwerpunkt: zerstörungsfreie Prüfverfahren,

Theorie und Beispiele· Schadensursachen, bautechnisch/bauchemisch und bauphysikalisch· Schadensmechanismen und Schadensentstehung an Holzbauteilen· Praktische Übungen Prüftechnik· Erfahrungen einer Kommune mit Bauwerksprüfungen im Hochbau

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, Tragwerksplaner, Ingenieure aus Ingenieurbüros oder aus öffentlichen Verwaltungen (Hochbau- / Ingenieurämter / Bau- und Liegenschaftsbetriebe, u. a.)

Instandsetzungsplanung – Bauwerks-diagnostik – Baustofftechnologie

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Baulicher Brandschutz – Grundlagenseminar (4-tägig)

Themen1. Grundlagen, Baurecht, Bauverfahrensrecht · Feuer und Brand · Entwicklung des Baurechts · BauO NRW 2016; Allgemeine Regelungen · Sonderregelungen: BauPrüfVO, SV-VO, PrüfVO, TB, VV BauO NRW · Aufgaben der staatlich anerkannten Sachverständigen · System der Brandschutzanforderungen der BauO NRW 2016 · Sonderbauvorschriften in NRW im Überblick: SBauVO, CwVO,

FeuVO, IndBauR, SchulBauR, PflBetrR · Brandschutz im Baugenehmigungsverfahren in NRW, Beteiligte · Aufbau und Inhalt von Brandschutzkonzepten

2. Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen / Übergang von den nationalen zu den europäischen Normen (Bauprodukte / Bauarten / Baustoffe / DIN 4102 / Europäische Klassifizierung / Umgang mit der Bauregelliste )

· Bauaufsichtliche Ver-und Anwendbarkeitsnachweise und ihre Grundlagen

· Übergang von den nationalen Normen DIN 4102 ff. zu den europäischen Normen beim Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Klassifizierung nach DIN 4102-2 ff. auf der Basis von Prüfungen nach den nationalen Normen und nach DIN EN 13501 auf der Basis von Prüfungen nach den europäischen Normen zum Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

· Bauteile / Sonderbauteile mit Hinweisen zu den Regelungen der Leitungsanlagenrichtlinie sowie der Lüftungsanlagenrichtlinie

3. Grundkenntnisse im Bereich des abwehrenden Brandschutzes Brandlehre, Brandursachen, Arten und Aufbau einer Feuerwehr,

Flucht- und Rettungswege aus Sicht der Feuerwehr, Ablauf eines Einsatzes von der Brandmeldung bis zur Brandbekämpfung, An-forderungen an die Löschwasserversorgung, Brandmeldanlagen aus Sicht der Feuerwehr, Aufgaben der Feuerwehr im Vorbeu-genden Brandschutz und bauaufsichtlichen Verfahren, Menschen-rettung theoretisch und praktisch auf dem Hof der Feuerwache

Den Teilnehmern wird empfohlen, ergänzend und vertiefend an weiteren Seminaren zu Spezialthemen teilzunehmen.

TeilnehmerBauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten, die Grundlagenkenntnisse im baul. Brandschutz erwerben wollen.

Termin /Ort14.03.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36301

Teilnehmerzahl maximal 20

ReferentDr.-Ing. J. WieseHalfkann + Kirchner PartGmbB, Beratende Ingenieure für Brandschutz, Erkelenz

TeilnahmegebührD 180 Mitglieder IK-Bau NRWD  320 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Workshop: Anwendung der DIN 18230-1

Die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen an den Brand-schutz regelt für Industriebauten die Industriebaurichtlinie. Sie gestattet z.T. erhebliche Erleichterungen gegenüber den Regelan-forderungen der jeweiligen Landesbauordnung. Gegenüber den Standarderleichterungen des ´vereinfachten Verfah-rens´ des Abschnitts 6 kann der Bauherr weitere Erleichterungen begründen, wenn er das Verfahren des Abschnitts 7 der Richtlinie verwendet. Dazu sind rechnerische Nachweise nach den Rege-lungen der DIN 18230 erforderlich. Mit diesem Vorgehen werden die zu erwartenden thermischen Belastungen der Bauteile im Brandfall bestimmt und als Maßstab zur brandschutztechnischen Auslegung von Industriebauten herangezogen.

In diesem Workshop wird die DIN 18230 (Fassung 2010) intensiv behandelt und deren Anwendung durch praktische Übungen erprobt. Fragen der Teilnehmer werden ausführlich erläutert.

Themen· Zusammenwirken der IndBauRL mit der DIN 18230· Grundzüge des Abschnitts 7 der IndBauRL· Grundlagen der DIN 18230-1· Erläuterung der verschiedenen Nachweise gemäß DIN 18230-1· Neuerungen der DIN 18230-1 (Fassung 09-2010) gegenüber

der Fassung von 1998· Übungsbeispiele für Industriebauten mit mehreren Ebenen

(Praxisteil; Übungen im Gruppenrahmen)

Die DIN 18230-1 und Taschenrechner sind von den Teilnehmern mitzubringen.

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Mitarbeiter der Brandschutzdienststellen und Bauaufsichtsbehörden

Baulicher Brandschutz BrandschutzBrandschutz

Termine /Orte16.02. und 17.02.,03.03. und 04.03.16jeweils 10.00 –17.15 UhrDüsseldorf / WuppertalSeminar-Nr. 17- 36265

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentenLRBD a. D. Dipl.-Ing. Architekt M. Boeckh GelsenkirchenBAR Dipl.-Ing. S. KabatBrandschutzingenieur Kreis Gütersloh, Freier Sachverstän-diger für Brandschutz in Bau-denkmälern und Altbauten, HerzebrockRD Dipl.-Phys. J. PenningsMPA NRW Erwitte

Dipl.-Ing. U. ZanderDipl.-Chem. T. RidderO. WilkesM. WillenbrinckAlle: Berufsfeuerwehr Wuppertal

TeilnahmegebührD 530 Mitglieder IK-Bau NRWD 950 NichtmitgliederD 500 Jungingenieure

32 Zeiteinheiten

Page 30: Fortbildungswerk der Ingenieurkammer-Bau NRW · 20.03. 17-36913 Building Information Modeling (BIM) 24.03. 17-36722 Die sachkundige Planung der Instandhaltung von Beton- bauwerken

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Das Brandschutzkonzept

Seit ihrer Einführung vor 16 Jahren haben sich Brandschutzkonzepte zu den wichtigsten Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren für so genannte große Sonderbauten entwickelt.

Es liegen inzwischen aber auch unterschiedliche Erfahrungen der Beteiligten Behörden und Fachplaner zum Umgang mit den Kon-zepten vor.

Das Seminar bietet einen umfassenden Blick auf die Entwicklung, die Form und die Inhalte dieser besonderen Bauvorlage und soll den Fachplanern und Behörden Lösungsansätze zu Problemen aufzeigen, die sich bei der Erstellung der Konzepte, bei Abstim-mungen mit Behörden bis hin zur Bauausführung ergeben können.

Themen· Rechtliche Grundlagen· Beteiligte (Bauherr, Entwurfsverfasser, Bauordnungsamt,

Feuerwehr, andere Fachplaner)· Aufbau und Inhalte· Risikobetrachtung des Einzelfalls· Brandschutzkonzepte im Bestand· Brandschutz im Arbeitsschutz· Abweichungen / Erleichterungen und Kompensationen· Umsetzung von Brandschutzkonzepten· Fortschreibung der Konzepte

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden

Termin /Ort20.03.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36266

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentLRBD a. D. Dipl.-Ing. Architekt M. Boeckh Gelsenkirchen

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Fachliche LeitungDr.-Ing. B. ForellSachverständiger bei der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH, Köln

Modul 1Seite 62

Modul 2Seite 64

Modul 3Seite 66

Seminarveranstaltungsreihe „Brand- und Evakuierungssimulation“

Dem internationalen Trend folgend, werden auch in Deutschland Brand- und Evakuierungssimulationen immer häufiger im Nachweis-verfahren innerhalb von Brandschutzkonzepten anerkannt. Die fach-gerechte Anwendung der verschiedenen Simulationsmodelle, von der die Akzeptanz der Ingenieurmethoden im Brandschutz abhängt, setzt allerdings ausreichende Kenntnisse auf Seiten der Anwender wie der Prüfer voraus. In dieser Veranstaltungsreihe werden praxis-bezogene Anwenderkenntnisse der Brandsimulation mit Zonen- und Feldmodellen (CFD-Modellen) sowie der Evakuierungssimulation vermittelt.

Für Brandsimulationen werden das Zonenmodell CFAST und das Feldmodell Fire Dynamics Simulator (FDS) verwendet. Die Modelle entsprechen dem internationalen Stand der Technik und werden in Deutschland häufig eingesetzt. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, eigenständig mit den Simulationswerkzeugen zu arbeiten bzw. die Ergebnisse anderer Anwender kritisch zu hinterfragen.

Um Gültigkeitsbereiche und -grenzen der Modelle zu veranschau-lichen, werden neben der Ausbildung an den Programmen ebenfalls Grundlagen zur Dynamik von Raumbränden sowie »Handformeln« zur Plausibilitätsprüfung vermittelt.

Ergänzend zur Brandsimulation wird das Thema Evakuierungssimu-lation und Personensicherheit in Gebäuden behandelt. Dabei werden sowohl vorliegende Basisdaten zum Personenverhalten in Gefahrensituationen vorgestellt, als auch die schrittweise komplexer werdenden Räumungsmodelle angewendet. Für kombinierte Sze-narien aus Brand- und Evakuierungssimulation werden Akzeptanz-kriterien zur Schutzzielerfüllung aufgezeigt.

Die Reihe besteht aus drei Modulen, die einzeln buchbar sind.

Brandschutz Brandschutz

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Brand- und Evakuierungssimulation Modul 1: Grundlagen der Branddynamik, Bemessungsbrände und Zonenmodell CFAST (2-tägig)

Den allgemeinen Text zur Modulreihe finden Sie auf Seite 61.

LernzieleDie Teilnehmer entwickeln Verständnis für die dynamischen Vorgänge bei Raumbränden und erlernen die Grundlagen zur Berechnung und Simulation dieser Phänomene. Sie können typische brandschutz-technische Fragestellungen mit dem Zonenmodell CFAST bearbei-ten, lernen die Simulationsergebnisse zu bewerten und erfahren Anwendungsgrenzen des Programms.

Empfohlene TeilnehmerqualifikationAbschluss bzw. Zwischenprüfung eines ingenieur- oder naturwissen-schaftlichen Studiums mit Bezug zum Brandschutz

Themen· Massenaustausch bei Raumbränden · Energieaustausch bei Raumbränden (Wärmeleitung, Wärmekon-

vektion, Wärmestrahlung)· Grundlagen der Brandmodellierung (Ähnlichkeitszahlen, Quell-

terme, in Zonenmodellen berücksichtigte Brandphänomene) · Eingabe von Brandszenarien in CFAST· Plumemodelle, Luftbedarf, Flashover etc.· Quellterme, Bemessungsbrände, Auswertekriterien· Nachweise mit CFAST innerhalb von Brandschutzkonzepten · Beispiele für Kompensationsmaßnahmen· Anwendungsgrenzen von Zonenmodellen

Von den Teilnehmern ist ein eigener Laptop mit folgenden Mindestsystemvoraussetzungen mitzubringen:Betriebssystem: MS Windows mit Administratorrechten, 64 bit Prozessor, WLAN, Tabellenkalkulationsprogramm (z. B. MS Excel)

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Mitarbeiter der Behörden

Termine /Ort30.03. und 31.03.17jeweils 10.00 –17.30 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36296

Teilnehmerzahl maximal 20

ReferentDr.-Ing. B. ForellSachverständiger bei der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH, Köln

TeilnahmegebührD 400 Mitglieder IK-Bau NRWD 720 Nichtmitglieder

16 Zeiteinheiten

Termin /Ort10.05.17, 10.00 –17.30 UhrDuisburgSeminar-Nr. 17- 36299

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentenMR Dipl.-Ing. J. RübelMinisterium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, DüsseldorfProf. Dr.-Ing. J. WescheBeratender Ingenieur, ehem. MPA Braunschweig, Lehrbe-auftragter Brandschutz im Bestand TU Braunschweig, Leverkusen

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Bauen im Bestand: Bestandsschutz und Ermessensfragen bei problematischen Bauten auf der Grundlage der Rechtsprechung

Die BauO NRW wie auch die Sonderbauvorschriften sind so struktu-riert, dass sie uneingeschränkt nur auf Neubauten anwendbar sind. Bei Umbauten in bestehenden Gebäuden wird oft eine Vielzahl von Rechtsfragen ausgelöst, die sich um die Rechtsfigur des Bestand-schutzes ranken.

Bei unverändert bestehenden Gebäuden können sich Fragen zum Bestandsschutz dann stellen, wenn z. B. Gefahrenlagen eine An - passung an die Maßstäbe des heutigen Rechts erfordern oder im Rahmen von Brandschauen, wiederkehrenden Prüfungen oder Überwachungen nach der PrüfVO Mängel entdeckt werden.

Das Seminar soll einen Überblick über diese besondere Rechts-problematik geben und helfen, Lösungsansätze für verschiedene Fallgestaltungen zu finden.

Themen· Was bedeutet eigentlich Bestandsschutz · Was ist bestandgeschützt (materiell / formell)· Einschränkung des Bestandsschutzes durch gesetzliche Regelungen· Bestandsanalyse (brandschutztechnische Beurteilung von Bauteilen

und Komponenten)· Risikobewertung im Vergleich zum Neubau· Brandschutzkonzepte auch unter Berücksichtigung der Verkehrs-

sicherung· Diverse Beispiele von Bauwerken und Bauteilen· Integration von neuen Bauteilen im Bestand

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden

Brandschutz Brandschutz

Page 32: Fortbildungswerk der Ingenieurkammer-Bau NRW · 20.03. 17-36913 Building Information Modeling (BIM) 24.03. 17-36722 Die sachkundige Planung der Instandhaltung von Beton- bauwerken

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Brand- und Evakuierungssimulation Modul 2: Grundlagen des Feldmodells Fire Dynamic Simulator (FDS) (4-tägig)

Den allgemeinen Text zur Modulreihe finden Sie auf Seite 61.

LernzieleDie Teilnehmer erlernen die Grundlagen der Simulation von Bränden mit dem Feldmodell (CFD-Modell) Fire Dynamics Simulator (FDS). Dazu wissen Sie um die notwendigen Ein- und Ausgaben des Pro-gramms für typische brandschutztechnische Fragestellungen. Sie ler-nen die Simulationsergebnisse zu werten und erfahren Nachweis-möglichkeiten und Anwendungsgrenzen des Programms.

Empfohlene Teilnehmerqualifikation· Abschluss bzw. Zwischenprüfung eines ingenieur- oder naturwis-

senschaftlichen Studiums mit Bezug zum Brandschutz· Kenntnisse im Bereich der Grundlagen der Branddynamik und

Bemessungsbrände (vgl. Inhalte des Moduls 1)

Themen· Grundlagen der CFD-Simulation· Erstellung einer Eingabedatei für FDS· Strömungs- und Verbrennungsmodell in FDS· Plausibilitätsprüfung· Ergebnisauswertung und quantitative Nachweiskriterien· Wärmeübertragung in FDS· Modellierung anlagentechnischer Maßnahmen in FDS· Parallelisierung· Nachweise mit FDS innerhalb von Brandschutzkonzepten · Beispiele für Kompensationsmaßnahmen· Anwendungsgrenzen von FDS

Von den Teilnehmern ist ein eigener Laptop mit folgenden Mindestsystemvoraussetzungen mitzubringen:Betriebssystem: vorzugsweise MS Windows mit Administrator-rechten, 64 bit Prozessor möglichst schnell, Mehrkern, > 1GB RAM, WLAN, Tabellenkalkulationsprogramm (z. B. MS Excel)

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Mitarbeiter der Behörden

Termine /Ort11.05. und 12.05., 18.05. und 19.05.17jeweils 10.00 –17.30 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36297

Teilnehmerzahl maximal 20

ReferentenDr.-Ing. B. ForellSachverständiger bei der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH, KölnDipl.-Ing. B. StockBFT Cognos GmbH, Aachen

TeilnahmegebührD  900 Mitglieder IK-Bau NRWD 1.620 Nichtmitglieder

32 Zeiteinheiten

Termin /Ort04.07.17, 10.00 –17.30 UhrDuisburgSeminar-Nr. 17- 36975

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentDipl.-Ing. T. KempenBeratender Ingenieur, saSV für die Prüfung des Brandschutzes Kempen Krause Ingenieure GmbH, Aachen

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Fachbauleitung Brandschutz

Seit 01. Juli 2013 sind in NRW nur noch Bauprodukte mit europä-ischer CE-Kennzeichnung zugelassen. Die europäische Nomenklatur der Bauprodukte und DIN EN 13501 hat die alten Bezeichnungen der Baustoff- und Feuerwiderstandsklassen ersetzt. Das Bauprodukten-recht ist nach dem EUGH-Urteil C-100/13 neu geordnet worden.

Die brandschutztechnische Fachbauleitung ist trotz aktueller Entwick-lungen vielfach noch ein Stiefkind der an der Bauausführung Betei-ligten. Der Fachbauleiter hat darüber zu wachen, dass das genehmigte Brandschutzkonzept umgesetzt und Änderungen einer Genehmi-gung zugeführt werden. Welche Leistungen wer in wessen Auftrag und in welchem Umfang zu erbringen hat, wird Gegenstand dieses Seminars der Veranstaltungsreihe Brandschutz sein.

Themen· Brandschutz in Europa· Schnittstelle Brandschutzkonzept / Fachbauleitung· Schnittstelle Fachbauleitung / TPrüfVO· Brandschutz während der Bauzeit· Brandschutz am Bau – Die Beteiligten· Feuerschutzabschlüsse in der Praxis

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden

Brandschutz Brandschutz

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Brand- und Evakuierungssimulation Modul 3: Evakuierungssimulation und Personensicherheit in Gebäuden (2-tägig)

Den allgemeinen Text zur Modulreihe finden Sie auf Seite 61.

LernzieleDie Teilnehmer erlernen die Grundlagen der Modellierung von Eva-kuierungsvorgängen aus Gebäuden und Infrastrukturanlagen. Sie können die Möglichkeiten und Grenzen verschiedener Typen von Entfluchtungsmodellen einschätzen und diese Modelle für typische bauaufsichtliche Fragestellungen anwenden und Kompensationsmaß-nahmen nachweisen.

Empfohlene TeilnehmerqualifikationAbschluss bzw. Zwischenprüfung eines ingenieur- oder naturwissen-schaftlichen Studiums mit Bezug zum Brandschutz

Themen· Verhaltensweisen von Personen in Gefahrensituationen· Zeitliche Unterteilung eines Räumungsvorgangs· Entfluchtungssimulation mit Kapazitätsanalysen, dynamischen

Strömungsmodellen und Individualmodellen· Anwendungsgebiete und -grenzen· Überprüfung von Modellergebnissen· Beurteilungskriterien und -werte für die Personensicherheit· Nachweise mit Evakuierungsmodellen innerhalb von Brandschutz-

konzepten· Beispiele für Kompensationsmaßnahmen

Von den Teilnehmern ist ein eigener Laptop mit folgenden Mindestsystemvoraussetzungen mitzubringen:Betriebssystem: MS Windows mit Administratorrechten, WLAN, Tabellenkalkulationsprogramm (z. B. MS Excel)

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Mitarbeiter der Behörden

Termine /Ort06.07. und 07.07.17,jeweils 10.00 –17.30 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36298

Teilnehmerzahl maximal 20

ReferentenDr.-Ing. B. ForellSachverständiger bei der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH, KölnDipl.-Ing. T. Meyer-KönigTraffGo HT GmbH, Flensburg

TeilnahmegebührD 400 Mitglieder IK-Bau NRWD 720 Nichtmitglieder

16 Zeiteinheiten

Termin /Ort12.09.17, 10.00 –17.30 UhrDuisburgSeminar-Nr. 1736374

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentenDipl.-Ing. G. SpennesBeratender Ingenieur, saSV für die Prüfung des BrandschutzesDipl.-Ing. T. NagelsaPrüfSVJ. Jagdfeld, M. Eng.Alle: BFT Cognos GmbH, AachenProf. Dr.-Ing. F. Hausmann Institut für Technische Gebäu-deausrüstung, TH Köln

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen

Der Einbau raumlufttechnischer Anlagen in neu geplanten oder sanierten Gebäuden wird aus hygienischer und energetischer Sicht aufgrund der Luftdichtheit der Gebäude von immer größerer Be - deutung. Die hierfür benötigten Lüftungskanalquerschnitte können im Brandfall ungehindert Feuer und Rauch in verschiedene Ab- schnitte verteilen, wenn keine geeigneten Schutzmaßnahmen ge-troffen werden.

Bereits in frühen Planungsphasen sind die brandschutztechnischen Anforderungen an genehmigungspflichtige RLT-Anlagen zu berück-sichtigen.

Das Seminar vermittelt Grundwissen und Möglichkeiten zu brand-schutztechnischen Anforderungen an RLT-Anlagen, um diese geneh-migungsfähig zu gestalten.

Themen1. Bauordnungsrechtliche Anforderungen · Bauordnungsrechtliche Einordnung · Anforderungen an Lüftungstechnik (Bsp. BauO, SBauVO)2. Brandschutztechnische Anforderungen an RLT-Anlagen · Darstellung von Anforderungen aus gültigen Vorschriften · Brandschutzlösungen für RLT-Anlagen · Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept3. Genehmigungspflichtige RLT-Anlagen · Wann ist eine RLT-Anlage genehmigungspflichtig? · Lüftungsgesuch4. Case studies · Prüfung der Genehmigungsplanung Lüftung in Hinblick auf

brandschutztechnischen Anforderungen aus Vorschriften und Brandschutzkonzept

5. Prüfung und Wartung von RLT-Anlagen · Abnahmeprüfung gem. PrüfVO NRW · Wartung, Instandhaltung

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv Sachverständige, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Fachplaner und Ingenieure TGA, Architekten, Mitarbeiter von Behörden

Brandschutz Brandschutz

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Abweichungen und Kompensationsmaßnahmen

Die bauordnungsrechtlichen Regeln sind für Standardbauten formu-liert. Die Vorstellungen von Architekten und Bauherren führen jedoch häufig zu Entwürfen, die mit den Vorgaben des Bauordnungsrechtes nicht umsetzbar wären. Hier greifen verschiedene Rechtsinstitute (§ 54 Erleichterungen, § 73 Abweichungen), um andere Wege beschreiten zu können. Wesent-lich ist immer, dass das Ziel, was sich hinter den jeweiligen Vorschrif-ten verbirgt, erreicht wird. Dieser Nachweis ist im Rahmen des Brandschutzkonzeptes zu erbringen.Dazu muss zum einen der Zweck der Anforderung bekannt sein und zum anderen andere Methoden zur Erreichung der Ziele, als die, die sich aus der bauordnungsrechtlichen Anforderung ergeben.

Im Seminar soll beides vermittelt werden. Anhand zahlreicher Bei-spiele werden Abweichungen zu Brandabschnittsgrößen, Rettungs-weglängen und Führungen, Bemessungen von Bauteilen dargestellt und die entsprechenden Kompensationen erläutert.

Themen1. Abweichungen, Erleichterungen und Kompensationen – Begriffe2. Brandabschnittsgrößen und Rettungswege im Regelwerk ( in

NRW und außerhalb)3. Abweichungen bei Aufstellflächen, Abständen und Löschwasser4. Abweichungen im Bestand an tragenden und anderen Bauteilen

(Anforderungen alter Bauordnungen)5. Erleichterungen bei Brandabschnittsgrößen und mögliche Kom-

pensationsmaßnahmen 6. Abweichungen beim zweiten Rettungsweg und deren Bewertung7. Erleichterungen bei Fluren und Treppenräumen und deren

Kompensationen 8. Die Funktion der Brandmelde- und Alarmierungsanlage als

Kompensationsmittel9. Organisatorischer Brandschutz als Kompensation bei zeitlich

begrenzter Nutzungsänderung

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sach-gebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden

Termin /Ort20.09.17, 10.00 –17.15 UhrDortmundSeminar-Nr. 17- 36302

Teilnehmerzahl maximal 40

ReferentinDipl.-Ing. A. LöbbertBeratende Ingenieurin, saSV für die Prüfung des Brand-schutzes, Ingenieurbüro Löbbert, Wuppertal

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort14.10.17, 09.00 –16.30 UhrWuppertalSeminar-Nr. 17- 36373

Teilnehmerzahl maximal 20

ReferentenDipl.-Ing. U. ZanderM. WillenbrinckO. WilkesAlle: Berufsfeuerwehr Wuppertal

TeilnahmegebührD 160 Mitglieder IK-Bau NRWD  280 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Bitte beachtenDie Referenten bieten an, konkrete Fragestellungen zum abwehrenden Brandschutz zu bearbeiten. Hierzu reichen sie bitte ihre Fragen 2 Wochen vor der Veranstaltung an die Ingenieurakademie West e.V. ein.

Brandschutzplanung unter Berücksichtigung von einsatz-taktischen Aspekten der Feuerwehr

Die Brandschutzplanung bildet in Teilen eine wichtige Schnittstelle zum abwehrenden Brandschutz. Insbesondere die unterschiedlichen Gebäudenutzungen haben unter Umständen verschiedene Vorge-hensweisen der Feuerwehr zur Folge. Hier gilt es bereits in der Planungsphase entsprechende Punkte zwischen dem Fachplaner für den Brandschutz und der Feuerwehr in geeigneter Weise zu lösen und abzustimmen. Den Teilnehmern werden insbesondere Informa-tionen zum Einsatz der Feuerwehr im Zusammenhang mit der brandschutztechnischen Infrastruktur eines Gebäudes aufgezeigt.

Themen· Unterschiede der verschiedenen Feuerwehren sowie unterschied-

liche Leistungsfähigkeit, Erläuterungen zu Schutzzielen

· Ablauf eines Feuerwehreinsatzes in Gebäuden mit Brandmeldean-lage, Notwendigkeit von Linienplänen/Melderplänen

· Feuerwehrpläne als Informationsmaterial für die Feuerwehr

· Zugänglichkeit zu Objekten für die Feuerwehr durch unterschied-liche technische Maßnahmen

· Verschiedene Formen der Löschwasserversorgung, Unterschiede

· Durchführung von Löschwasserrückhaltung bei Brandeinsätzen, Verhinderung der Kontamination von Gewässern

· Fluchtwege im Zusammenhang mit Personenströmen bei Gebäu-den mit großen Menschenansammlungen, Nutzung von Fluchtwe-gen als Angriffswege für die Feuerwehr im Einsatz Hinweis: Die Vorstellung von Simulationsmodellen für Personen-ströme und Entfluchtungen ist nicht Bestandteil dieses Seminars

· Evakuierung/Räumung von Gebäuden aus Sicht der Feuerwehren

· Betrieblich-Organisatorischer Brandschutz als positive Unterstüt-zung eines Feuerwehreinsatzes, Möglichkeiten der inhaltlichen Beschreibung im Brandschutzkonzept

· Der Feuerwehreinsatz – Abhängigkeiten zwischen der Brandschutz-planung und dem Einsatz der Feuerwehr anhand eines Planspiels

Kenntnisse im Baurecht, BauO NRW, Sonderbauverordnungen, BauPrüfVO werden als bekannt vorausgesetzt.

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden

Brandschutz Brandschutz

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Ingenieurgemäße Brandschutzplanung und Nachweisführung nach DIN 18009 „Brandschutzingenieurwesen“. Erläuterung der normkonformen Verfahrensweisen an Praxis- Beispielen und Erprobung in Workshops"

Nachweise mit den Verfahren des Brandschutzingenieurwesens gehören heute zu modernen Brandschutzkonzepten insbesondere für Sonderbauten und für bauliche Anlagen mit Abweichungen von präskriptiven Bauvorschriften. Das Seminar wird auch als Workshop gestaltet und wendet sich an die Aufsteller und Prüfer von Brand-sicherheitsnachweisen mit den Verfahren des Brandschutzingenieur-wesens sowie an Vertreter der Bauaufsichtsbehörden.

Es werden durch den Obmann und durch Mitglieder des Normen-ausschusses die neue DIN-Norm DIN 18009 Teil 1 ‚Brandschutz-ingenieurwesen – Grundsätze und Regeln für die Anwendung‘ vor-gestellt und ihre Bedeutung und Verbindlichkeit für das Bauge- nehmigungsverfahren von einem der beiden Vertreter der Fach-kommission Bauaufsicht im Normenausschuss erläutert.

Das Seminar widmet sich im Wesentlichen den ingenieurgemäßen Risikoanalysen und Planungsschritten, aus denen die Annahmen und Randbedingungen für die Nachweisführungen hervorgehen. Es zeigt auf, dass das Brandschutzingenieurwesen in der praktischen Anwendung weit mehr ist als das Rechnen und die Anwendung von Rechenmodellen. Vielmehr wird gezeigt, wie ingenieurgemäße Brand- schutzplanungen strukturiert ablaufen und welche Arbeitsschritte für eine plausible und prüffähige Nachweisführung erforderlich sind.Das Seminar befasst sich auch mit der schutzzielbezogenen Inter-pretation von Einzelnachweisen und mit deren Dokumentation – aber nicht mit den Details der Anwendung von Rechenmodellen.

Die Anwendung der Norm DIN 18009-1 wird anhand von Praxis-beispielen erläutert und kommentiert (mehr Details finden Sie unter www.ikbaunrw.de/akademie/seminare/seminarprogramm/ ?smnr=36375)

Im Workshop wird die Verfahrensweise gemäß DIN 18009-1 von den Teilnehmern an praxisnahen Aufgabenstellungen angewendet.Die DIN 18009-1 ist von den Teilnehmern mitzubringen – sie ist nicht Teil der Seminarunterlagen.

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit/des Brandschutzes, öbuv SV auf diesen Sachgebieten, Tragwerksplaner, Ingenieure aus Planungsbüros, ausführenden Firmen und Behörden, die im Hoch- und Industriebau planend, aufstellend und prüfend tätig sind.

Termin /Ort19.10.17, 10.00 –17.30 UhrMönchengladbachSeminar-Nr. 17- 36375

Teilnehmerzahl maximal 40

ReferentenM.Sc. M. SchleichMinisterium für Bauen, Woh-nen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

Dipl.-Ing. G. SpennesBeratender Ingenieur, saSV für die Prüfung des BrandschutzesDipl.-Ing. A. PlumBeide: BFT Cognos GmbH, Aachen

Dipl.-Ing. M. KitzlingerM.Sc. A. MüllerDr.-Ing. J. WieseAlle: Halfkann + Kirchner PartGmbB, Beratende Ingenieure für Brandschutz, Erkelenz

TeilnahmegebührD 180 Mitglieder IK-Bau NRWD 320 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort29.11.17, 10.00 –17.30 UhrDuisburgSeminar-Nr. 17- 36811

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentDipl.-Ing. M. LippeBeratender Ingenieur, öbuv Sachverständiger für den bau-lichen und anlagetechnischen Brandschutz (IHK mittlerer Niederrhein zu Neuss), ML Sachverständigen Gesell-schaft mbH, Krefeld

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Update-Seminar zur MLAR 2016 und M-LüAR 2015

Im Fachgebiet des gebäudetechnischen Brandschutzes für Leitungs- und Lüftungsanlagen ergeben sich bei Planung und Umsetzung sehr viele Fragen zu den Schnittstellen des baulichen und organisato-rischen Brandschutzes. Die beiden Technischen Baubestimmungen MLAR und M-LÜAR beschreiben die Schutzzielanforderungen, die sich aus den Bauordnungen der Länder ergeben. Durch die inzwischen sehr komplexen Anlagen ergeben sich auch immer höhere Anforde-rungen an die Ersteller von Brandschutzkonzepten oder an die Fachbauleiter Brandschutz. In der Praxis müssen i. d. R. die beiden Richtlinien als eine Einheit in Verbindung mit einer Vielzahl von Gewerkeanforderungen geplant und umgesetzt werden. Die Inter-pretation und Auslegung in Verbindung mit nationalen Baupro-dukten /Bauarten und europäischen Bauprodukten ist auch für Brand- schutz- oder TGA-Experten sehr oft eine Herausforderung mit einem hohen Potenzial an Fehlern und daraus resultierenden Mängeln.

Das Update Seminar soll die am Bau Beteiligten auf den aktuellen Stand der beiden Richtlinien und deren Interpretation bringen. Fragen der Teilnehmer sind ausdrücklich erwünscht.

Themen· Wesentliche Änderungen aufgrund der Novellierungen· Zulassung / Leistungserklärung – wann ist was erforderlich· Abweichungen – Möglichkeiten und Grenzen· Ausführungsmängel

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, PrüfSV, Fach-planer und Bauleiter für den Brandschutz und TGA

Brandschutz Brandschutz

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Denkmalverträglicher Brandschutz: Brandgefährdung und brand-schutztechnische Ertüchtigung von Baudenkmälern

Baudenkmäler sind in besonderer Art und Weise durch Feuer und Brandrauch gefährdet: Die Originalsubstanz von Denkmälern begünstigt geradezu die Brandentstehung und insbesondere die Brandausbreitung. Die ausgetrockneten und hohen Holzdachstühle und Turmdächer sind meist für die Feuerwehr mit sicherem Lösch-strahl nicht erreichbar. Rettungswege sind nicht ausreichend gesi-chert. Repräsentative Treppenanlagen oder Holztreppen sind von den Geschossen nicht abgetrennt, der zweite Rettungsweg in Form einer weiteren Treppe oder zumindest eines geeigneten Fensters ist nicht vorhanden. Ausgänge sind aus verschiedenen Gründen abgeschlossen. Für den direkten und wirksamen Schutz des Kultur-gutes vor Feuer und Rauch fehlen in vielen Bauten geeignete Brandschutzeinrichtungen. Viele Baudenkmäler bedürfen daher einer brandschutztechnischen Ertüchtigung.

Zwischen dem Brandschutz und dem Denkmalschutz entstehen häufig Differenzen in Bezug auf Brandschutzmaßnahmen. Der Denkmal-schutz will den Baubestand original erhalten, für den Brandschutz ist der Schutz von Menschen vor Brandeinwirkungen wichtiger. Interessen-konflikte und Missverständnisse entstehen, wenn die Denkmalpflege die denkmalschützende Wirkung von Brandschutzmaßnahmen über-sieht und der Brandschutz sich zu wenig um denkmalschonende Maßnahmen bemüht.In Baudenkmälern sollte bei der brandschutztechnischen Ertüchti-gung eine schutzzielorientierte Methode gewählt werden, bei der es nicht um die Erfüllung der materiellen Vorschriften geht, sondern der vorgegebenen Schutzziele.

Themen1. Problemstellung: Brandgefahren in Baudenkmälern.

Einsatzgrenzen der Feuerwehr.2. Grundsätze des bautechnischen Brandschutzes in historischen

Bauten. Brandschutzkonzept.3. Brandschutztechnische Ertüchtigung. Denkmalschonende

Brandschutzmaßnahmen.4. Kompensationsmaßnahmen und Brandschutzmanagement in

Baudenkmälern.

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sach-gebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Denkmalpfleger, Fachplaner, Mitarbeiter der Behörden

Termin /Ort08.12.17, 10.00 –14.00 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36974

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentBAR Dipl.-Ing. S. KabatBrandschutzingenieur Kreis Gütersloh, Freier Sachver-ständiger für Brandschutz in Baudenkmälern und Altbauten, Herzebrock

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD 90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Termin /Ort12.12.17, 10.00 –17.30 UhrDortmundSeminar-Nr. 17- 36300

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentenMR Dipl.-Ing. J. RübelMinisterium für Bauen, Woh-nen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, DüsseldorfDr.-Ing. J. WieseHalfkann + Kirchner PartGmbB, Beratende Ingenieure für Brandschutz, Erkelenz

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Brandschutz im Industriebau – die Industriebau-Richtlinie NRW

Mit Erlass vom 04.02.2015 wurde auf der Grundlage der Muster-Industriebau-Richtlinie der ARGEBAU für das Land NRW die Industrie-bau-Richtlinie als technische Baubestimmung eingeführt. Sie bindet damit Fachplaner und Bauherren, danach zu planen und zu bauen sowie die Baubehörden, danach zu prüfen und zu genehmigen.

Im Seminar wird die neue IndBauR NRW in ihren wesentlichen Teilen vorgestellt. Dies gilt insbesondere für die allgemeinen An- forderungen im Abschnitt 5 und die Verfahrensvorschriften im Abschnitt 7, die gegenüber der Vorgängerfassung aus 2001 umfan g- reich verändert wurden. Darüber hinaus werden erste Praxiser-fahrungen zu den Neuerungen der IndBauR NRW vorgestellt.

Die Teilnehmer sollten mit den Grundsätzen der bauordnungs-rechtlichen Behandlung von Industriebauten nach der IndBauRL NRW vertraut sein.

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Mitarbeiter der Brandschutzdienststellen und Bauaufsichtsbehörden

Brandschutz Brandschutz

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Die neue DIN 4109: Bauordnungsrechtlicher Schallschutznach-weis in der Praxis

Mit der Neufassung der DIN 4109 wird die alte Fassung der DIN 4109 aus dem Jahr 1989 ersetzt. In der Norm wurde auf Grundlage der Normenreihe DIN EN 12354 das Berechnungsverfahren zum Nachweis des bauordnungsrechtlichen Schallschutzes überarbeitet und die Anforderungswerte angepasst.

In diesem Seminar wird der Aufbau der neuen DIN 4109 und die Änderungen zur alten DIN 4109 besprochen.Es werden die neuen Berechnungsverfahren zur Luft- und Trittschalldämmung erklärt und an Rechenbeispielen die Nutzung der Bauteilkataloge der neuen Norm erläutert.

Themen· Die neue DIN 4109 – Was hat sich geändert?· DIN 4109-1: Anforderungen

Einordnung der Anforderungswerte (Mindestschallschutz und erhöhter Schallschutz)

· DIN 4109-2: Rechenverfahren Berechnung der Luftschalldämmung Berechnung der Trittschalldämmung Berechnung der Luftschalldämmung von Außenbauteilen· DIN 4109-31, -36: Bauteilkatalog· Neue Berechnungsverfahren und Nachweisverfahren

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten

1. Termin /Ort07.03.17, 10.00 –17.30 UhrDuisburgSeminar-Nr. 17- 36376

2. Termin /Ort16.05.17, 10.00 –17.30 UhrDortmundSeminar-Nr. 17- 36377

3. Termin /Ort10.10.17, 10.00 –17.30 UhrSoestSeminar-Nr. 17- 36378

Teilnehmerzahl maximal je 60

ReferentDipl.-Ing. (FH) O. SchwinnBeratender Ingenieur, saSV für Schall- und Wärmeschutz, Schwinn Ingenieure, Bonn

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Workshop: Die neue DIN 4109

Mit der Neufassung der DIN 4109 wird die alte Fassung der DIN 4109 aus dem Jahr 1989 ersetzt. In der Norm wurde auf Grundlage der Normenreihe DIN EN 12354 das Berechnungsverfahren zum Nachweis des bauordnungsrechtlichen Schallschutzes überarbeitet und die Anforderungswerte angepasst.

Der Workshop bietet die Möglichkeit, unter Anleitung eigenstän-dige Berechnungen auf Grundalge der neuen DIN 4109 durchzufüh-ren. Zusätzlich werden die unterschiedlichen Anforderungsniveaus zum Schallschutz gemäß der neuen DIN 4109 und der allgemein anerkannten Regeln der Technik besprochen.

Bitte beachtenJeder Teilnehmer benötigt einen Taschenrechner mit Logarithmus-Funktion.

GrundlagenDie Teilnehmer sollten das Seminar: Die neue DIN 4109: Bauord-nungsrechtlicher Schallschutznachweis in der Praxis besucht, oder sich bereits eigenständig bzw. durch andere Fortbildungs-maßnahmen mit der neuen DIN 4109 beschäftigt haben.

ThemenAnforderungen gemäß DIN 4109-1 unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik· Eigenständige Berechnungen gemäß DIN 4109-2 Berechnung der Luftschalldämmung Berechnung der Trittschalldämmung Berechnung der Luftschalldämmung von Außenbauteilen· DIN 4109-31, -36: Bauteilkataloge

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfs-verfasser, Ingenieure und Architekten

Schallschutz – Raumakustik

1. Termin /Ort21.03.17, 10.00-17.30 UhrDuisburgSeminar-Nr. 17- 36379

2. Termin /Ort30.05.17, 10.00-17.30 UhrDortmundSeminar-Nr. 17- 36380

3. Termin /Ort09.11.17, 10.00-17.30 UhrMönchengladbachSeminar-Nr. 17- 36381

Teilnehmerzahl maximal je 30

ReferentDipl.-Ing. (FH) O. SchwinnBeratender Ingenieur, saSV für Schall- und Wärmeschutz, Schwinn Ingenieure, Bonn

TeilnahmegebührD 180 Mitglieder IK-Bau NRWD 320 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Schallschutz – Raumakustik

Page 38: Fortbildungswerk der Ingenieurkammer-Bau NRW · 20.03. 17-36913 Building Information Modeling (BIM) 24.03. 17-36722 Die sachkundige Planung der Instandhaltung von Beton- bauwerken

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Schall- und Wärmeschutz beim Bauen im Bestand

Instandsetzungen, Modernisierungen und Umnutzungen von Alt-bauten spielen eine zunehmende Rolle im Aufgabenbereich der Ingenieure und Architekten. Vor allem die gestiegenen Anforderun-gen und Erwartungen an die zu erreichenden Ziele einer Altbausanie-rung aus schall- und wärmetechnischer Sicht sind heute Schwer-punkte des Planens und Bauens im Bestand.

Vermehrte Schadenshäufigkeit aufgrund unzureichender Planung und mangelhafter Ausführung, speziell zur thermischen Bauphysik und zum Schallschutz, belegen die Bedeutung und die besondere Problemstellung bei der Altbausanierung.

Ziel des Seminars ist es, die komplexen und weitreichenden Problem- stellungen dieser Tätigkeit darzustellen. Hierzu werden aktuelle Nor-men und Vorschriften sowie Berechnungsgrundlagen anschaulich erläutert. Es werden für die Altbausanierung typische Konstruktionen hinsichtlich ihrer Problemstellungen dargestellt und Konstruktions-empfehlungen anhand praktischer Beispiele gegeben. ThemenWärme- und Feuchteschutz1. Wärme- und Feuchteschutztechnische Grundlagen2. Anforderungen im Sanierungsfall: EnEV / KfW3. Luftdichtheit und Lüftung4. Wärmebrücken im Bestand5. Innendämmung6. Energetische Ertüchtigung von Bauteilen

Schallschutz1. Anforderungen rechtlicher Hintergrund 2. Einfluss von Flankenschallübertragung3. Biegeweiche Vorsatzschalen4. Luft- und Trittschallschutz von Holzbalkendecken 5. Einfluss von Wärmedämmverbundsystemen6. Raumakustische Maßnahmen

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten

Termin /Ort26.04.17, 10.00 –17.30 UhrSoestSeminar-Nr. 17- 36724

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentenUniv.-Prof. Dr.-Ing. habil. W. M. WillemssaSV für Schall- und Wärme-schutzDr.-Ing. K. SchildBeide: Technische Universität Dortmund, Lehrstuhl für Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort19.09.17, 10.00 –14.00 UhrMönchengladbachSeminar-Nr. 17- 36382

Teilnehmerzahl maximal 40

ReferentDipl.-Ing. (FH) O. SchwinnBeratender Ingenieur, saSV für Schall- und Wärmeschutz, Schwinn Ingenieure, Bonn

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Stichprobenhafte Kontrollen durch den saSV für Schall- und Wärmeschutz

Nach der Bauordnung NRW muss sich der saSV für Schall- und Wärmeschutz durch stichprobenhafte Kontrollen während der Bau-ausführung davon überzeugen und zur Fertigstellung bescheini - gen, dass die baulichen Anlagen entsprechend den aufgestellten Nachweisen zum Schall- und Wärmeschutz errichtet wurden.

Das Seminar richtet sich an staatlich anerkannte Sachverständige zum Schall- und Wärmeschutz und erläutert die Vorgehensweise der stichprobenhaften Kontrollen anhand von beispielhaften Bau-konstruktionen. Es werden einfache Hilfsmittel und Messgeräte zur Überprüfung der Bauausführung vorgestellt und die Schwer-punkte aufgezeigt, die für eine sachgemäße und mängelfreie Aus-führung der baulichen Anlage hinsichtlich des Schall- und Wärme-schutzes von Bedeutung sind.

Ergänzend werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Ver- trags verhältnisses zwischen Bauherr oder sonstigem Auftraggeber und dem staatlich anerkannten Sachverständigen als Auftrag- nehmer nach der SV-VO erläutert. Schwerpunkt sind die Pflichten des staatlich anerkannten Sachverständigen bei den stichproben-haften Kontrollen.

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfs-verfasser, Ingenieure und Architekten

Schallschutz – Raumakustik Schallschutz – Raumakustik

Page 39: Fortbildungswerk der Ingenieurkammer-Bau NRW · 20.03. 17-36913 Building Information Modeling (BIM) 24.03. 17-36722 Die sachkundige Planung der Instandhaltung von Beton- bauwerken

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Schallschutz im Büro- und Verwaltungsbau

Ziel des Seminars ist es, ergänzend zu den bereits angebotenen Schallschutzseminaren, sich mit den besonderen Problemstellungen des Schallschutzes im Büro- und Verwaltungsbau vertraut zu machen.

Es werden die für diesen Gebäudetyp gängigen Bauweisen und Bauelemente hinsichtlich ihrer schalltechnischen Eigenschaften vor-gestellt. Typische Schallschutzprobleme werden anhand von Fall-beispielen erörtert und Empfehlungen zur Vermeidung von Schall-schutzmängeln daraus abgeleitet. Die rechnerischen Nachweise eines ausreichenden Schallschutzes werden behandelt.

Themen1. Anforderungen und Richtwerte für den Schallschutz Bauordnungsrechtlich vorgeschriebener und zivilrechtlich

geschuldeter Schallschutz / DIN 4109, VDI 25692. Leichte Trennwände Wirkungsweise, Einfluss von Beplankung, Tragkonstruktion,

Dichtigkeit und Hohlraumbedämpfung, Nebenwegübertragung, typische Schallschutzmängel, Konstruktionsempfehlungen

3. Flankierende Glasfassaden Wirkungsweise, Einfluss von Verglasungsart und Pfosten- /

Riegelausbildung, typische Schallschutzmängel, Konstruktions-empfehlungen

4. Estriche, Hohlraum- und Doppelböden, Unterdecken Wirkungsweise, Einfluss von Trag- und Deckschicht, Unter-

konstruktion und Hohlraumbedämpfung, typische Schallschutz-mängel, Konstruktionsempfehlungen

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, öbuv SV auf diesem Sach- gebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten

Termin /Ort07.11.17, 10.00-14.00 UhrDortmundSeminar-Nr. 17- 36909

Teilnehmerzahl maximal 30

ReferentProf. Dipl.-Ing. R. PohlenzBeratender Ingenieur, öbuv Sachverständiger für Schall-schutz im Hochbau (IHK Aachen), saSV für Schall- und Wärmeschutz, Ingenieurbüro für akustische Signalanalyse (ifas), Aachen

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Termin /Ort21.11.17, 10.00 –17.30 Uhr MönchengladbachSeminar-Nr. 17- 36908

Teilnehmerzahl maximal 50

ReferentProf. Dipl.-Ing. R. PohlenzBeratender Ingenieur, öbuv Sachverständiger für Schall-schutz im Hochbau (IHK Aachen), saSV für Schall- und Wärmeschutz, Ingenieurbüro für akustische Signalanalyse (ifas), Aachen

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Schallschutz im Wohnungsbau

Unter den gerichtlichen Auseinandersetzungen über Schallschutz-mängel liegen diejenigen, die über Mängel im Wohnungsbau geführt werden, mit Abstand an der Spitze.

Ursache hierfür ist einmal die falsche Einschätzung des notwendigen, erwarteten und geschuldeten Schallschutzes. Auf der anderen Seite führen typische Fehler bei der Planung und Ausführung zu maßgeb-lichen Minderungen des Schallschutzes. Diese Mängel sind durch kompetente Planung und durch problembewusst arbeitende Hand-werker zu vermeiden.

Ziel dieses Seminars ist es, mit den besonderen Problemstellungen des Schallschutzes im Wohnungsbau vertraut zu machen.

Es wird erörtert, welche schalltechnischen Anforderungen zu beach-ten sind und welche Bedeutung der DIN 4109 Schallschutz im Hoch-bau in diesem Zusammenhang zukommt. Im technischen Teil des Seminars wird auf für den Wohnungsbau typische Bauteile und die damit verbundenen Problemstellungen eingegangen. Es werden häufig auftretende Schallschutzmängel benannt und Konstruktions-empfehlungen gegeben.

Grundkenntnisse im Schallschutz, wie sie etwa in den Seminaren zur Vorbereitung zur staatlichen Anerkennung als Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz vermittelt wurden, sind von Vorteil, aber nicht Voraussetzung für die Seminarteilnahme.

Themen1. Anforderungen und Richtwerte für den Schallschutz2. Geschosswohnungen: Wohnungstrennwände3. Geschosswohnungen: Wohnungseingangstüren4. Geschosswohnungen: Massivdecken und -treppen5. Geschosswohnungen: Außenbauteile6. Geschosswohnungen: Wasserinstallation7. Reihenhäuser: Haustrennwände8. Reihenhäuser: Leichte Treppen

Eine ausführliche Themenbeschreibung finden Sie im Internet unter: http://www.ikbaunrw.de/akademie/seminare/seminarprogramm/

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten

Schallschutz – Raumakustik Schallschutz – Raumakustik

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Schall- und Wärmeschutz im Industrie- und Gewerbebau

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Verkehrslärms sowie der Beeinträchtigung des Menschen durch gewerblichen und /oder industriellen Lärm gewinnt das Themenfeld „Schallschutz“ immer weiter an Bedeutung - ganz besonders dann, wenn es sich um Baumaßnahmen in vorhandenen Siedlungsstrukturen handelt. Eine der zentralen Aufgabenstellungen im Bereich der Bauausführung gewerblicher und/oder industrieller Gebäude ist daher auch die bau-konstruktive Ausgestaltung der schall- und wärmeübertragenden Fassaden- und Dachkonstruktionen. Bei der energetischen Bewer-tung der Gebäudehüllen von Industrie- und Gewerbegebäuden gewinnen mit der neuen Energieeinsparverordnung 2014 die Themen Wärmeschutz und Luftdichtheit weiter stark an Bedeutung.Die vorhandenen Nachweis- und Bemessungsverfahren im Industrie- und Gewerbebau unterscheiden sich jedoch signifikant von den üblichen und allgemein bekannten und angewendeten Verfahren des Wohnungs- und Nichtwohnungsbaus, die hier nicht anwendbar sind. Zusätzlich weichen die Bauarten im Industrie- und Gewerbebau in der Regel von denen aus dem Wohnungsbau bekannten ab – hier werden vornehmlich leichte Metallkonstruktionen für die Gebäude-hülle eingesetzt.Im Rahmen dieses Seminars sollen die grundlegenden Fähigkeiten ver- mittelt werden, um für die Standardanwendungen in üblichen städte- baulichen sowie baukonstruktiven Situationen des Industrie- und Gewerbebaus die bauaufsichtlich geforderten Nachweise führen zu können.

Themen· Einführung der kennzeichnenden Schallschutz-Kennwerte· Luftschalldämm-Maße typischer Konstruktionen mit Schwerpunkt

„Metall-Leichtbaukonstruktionen“· Anforderungen an den Immissionsschutz nach TA Lärm· Beschreibung des Schallausbreitungsszenarios vom Emissions- bis

zum Immissionsort· Darstellung der Nachweisverfahren und Bemessung der Gebäudehülle· Beispielrechnungen mit dem vereinfachten Verfahren zur Ermittlung

der maßgeblichen Beurteilungspegel· Wärmeschutz und Luftdichtheit · Energetische Bewertung nach Energieeinsparverordnung 2014· Wärmebrücken / Mindestwärmeschutz nach DIN 4108· Thermografie- und Luftdichtheitsuntersuchungen

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfs-verfasser, Ingenieure und Architekten

Termin /Ort05.12.17, 10.00 –17.30 UhrMönchengladbachSeminar-Nr. 17- 36725

Teilnehmerzahl maximal 50

ReferentenUniv.-Prof. Dr.-Ing. habil. W. M. WillemssaSV für Schall- und Wärme-schutz, Technische Universität Dortmund, Lehrstuhl für Bauphysik und Technische GebäudeausrüstungUniv.-Prof. Dr.-Ing. M. KuhnhennesaSV für Schall- und Wärme-schutz, RWTH Aachen, Lehrstuhl für Stahlbau und Leichtmetallbau

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

1. Termin /Ort15.03.17, 10.00 –17.30 UhrSoestSeminar-Nr. 17- 36726

2. Termin /Ort17.10.17, 10.00 –17.30 UhrDuisburgSeminar-Nr. 17- 36727

Teilnehmerzahl maximal je 60

ReferentIng. (grad.) E. MerkschiensaSV für Schall- und Wärme-schutz, Ingenieurbüro für Energie beratung, Bielefeld

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Energieeinsparverordnung (EnEV) Update

Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) gibt den Nach-weisführenden, Planenden und Ausführenden sehr umfangreiche Berechnungs- und Planungsgänge vor. Dies gilt umso mehr seit dem 1. Januar 2016. Von diesem Zeitpunkt an sind Verschärfungen in Bezug auf die zulässigen Höchstwerte von 20 bis 25 Prozent in Kraft getreten.Einigkeit herrscht in der Fachwelt darüber, dass die neuen Anforde-rungen nicht (allein) durch eine weitere Erhöhung von Dämmstoff-dicken erfüllt werden können. Vielmehr wird es zukünftig immer mehr darauf ankommen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Dämmqualität der Gebäudehülle und der für die Wärmeversorgung eingesetzten Haustechnik zu finden.Im Seminar sollen zukunftsorientierte Lösungswege aufgezeigt wer-den, wie die Dämmung und – insbesondere – die Versorgungstech-nik nach EnEV 2016 gestaltet werden muss. Ergänzend wird auch auf die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) eingegangen. Entsprechend diesem Gesetz ist auch weiterhin bei jedem Neubau die Nutzung eines gewissen Anteils an regenerativer Energie nachzuweisen.

ThemenPassiv wirkende Planungsspielräume:Darstellung erforderlicher Dämmqualitäten am Beispiel von Regel-querschnitten; Das Instrument der Wärmebrückenberechnung; Anforderungen an die Luftdichtheit; Anforderungen an den som-merlichen Wärmeschutz; Anforderungen an die Wohnungslüftung nach DIN 1946-6Aktiv wirkende Planungsspielräume:Öl und Gas ohne Zukunft?; Regenerative Möglichkeiten mit Wärme-pumpe oder Pelletkessel; Die zukünftige Bedeutung der Kraft- Wärme-Kopplung; Solarthermie zukünftig auch für die Beheizung?; Hilft die Photovoltaik bei der EnEV oder dem EEWärmeG?

Anhand von Beispielen soll eine Bewertung der verschiedenen Planungsspielräume vorgenommen werden. Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmern den kreativen Umgang mit den verschärften Anforderungen der EnEV 2016 aufzuzeigen. Ergänzend sollen im Seminar Fragestellungen zur EnEV in Bezug auf den Gebäudebestand, wo es zu keiner Verschärfung der zulässigen Höchstwerte kommt, behandelt werden. Hier stellt sich immer wieder die Frage, in welchen Fällen die Anforderungen der EnEV überhaupt greifen.

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfs-verfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten

Schallschutz – Raumakustik Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

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Zwei- und dreidimensionale Wärmebrücken berechnen und bewerten

Wärmebrücken sind Schwachstellen in der Gebäudehülle, die auf-grund vermeidbarer oder unvermeidbarer geometrischer, material-bedingter, konstruktiver oder nutzungsbedingter (lüftungsbe-dingter) Voraussetzungen entstehen. Im Vergleich zu den ungestörten Bauteiloberflächen stellen sich hier erhöhte Wärmever-luste sowie eine niedrigere Oberflächentemperatur ein. Schimmel-pilzwachstum, Tauwasserbildung und ökonomische Nachteile sind die Konsequenzen.

Im Rahmen des Seminars werden die wichtigsten Berechnungs-grundlagen erläutert und die Berechnungsabläufe an praktischen Beispielen gezeigt.

Die Teilnehmer können in Teilen der Veranstaltung anhand der frei verfügbaren Software „Therm 6.3“ am eigenen Laptop mitarbei-ten. Die Software ist vor der Veranstaltung selbstständig unter „http://windows.lbl.gov/software/therm/therm.html“ herunterzu-laden und zu installieren.

Themen· Grundlagen zur Berechnung von Wärmebrücken· Lösungsansätze für Sonderfälle (Erdreich, Fenster, mehrere

Temperaturrandbedingungen etc.)· Welche Berechnungsart / Software eignet sich für welchen

Anwendungsfall?· Einführung in die Berechnungssoftware „Therm“· Beispielrechnungen· Anmerkungen zur Berechnung dreidimensionaler Wärmebrücken

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten

Termin /Ort27.03.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36728

Teilnehmerzahl maximal 20

ReferentDr.-Ing. K. SchildTechnische Universität Dort-mund, Lehrstuhl für Bauphysik und Technische Gebäudeaus-rüstung

TeilnahmegebührD 180 Mitglieder IK-Bau NRWD  320 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Lernwerkstatt: Energieeffizienz im Gebäudebereich

Die Lernwerkstatt: Energieeffizienz spannt einerseits einen Bogen über die energiesparrechtlichen Vorschriften, von den Grundlagen bis zu beispielhaften Vertiefungen, mit Schwerpunkt Energieeinspar-verordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Andererseits soll aber auch der Blick auf die Erfordernisse außerhalb des öffent-lichen Rechts gerichtet werden.

Egal ob es sich um den Neubau oder um eine Sanierung handelt, die Auswirkungen der umgesetzten Maßnahmen wirken über Jahr-zehnte bzw. sollen diese überdauern. Auch deshalb ist einem klima-robusten Planen und Bauen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Dem Grundsatz der Lernwerkstätten folgend, sollen Fallbeispiele, die beispielsweise im Rahmen der Anwendung der Energieein-sparverordnung auftreten, teamorientiert erkannt, bearbeitet und gelöst werden, um auch den Austausch zwischen den Teilnehmern zu fördern.

Themen· EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)· Energieeinsparverordnung (EnEV, UVO-EnEV)· Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)· Eingeführte technische Baubestimmungen· Auslegungsfragen· Sommerlicher Wärmeschutz· Energieausweis· Fallbeispiele· Klimarobustes Bauen

Bitte beachtenDie Teilnehmer werden gebeten, einen Taschenrechner mitzubringen.

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfs-verfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten

Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

Termin /Ort29.03.17, 10.00 –17.30 Uhr DortmundSeminar-Nr. 17- 36576

Teilnehmerzahl maximal 30

ReferentDipl.-Ing. (FH) L. DorschsaSV für Schall- und Wärme-schutz, Dorsch und Hoffmann GmbH Institut für Energie-effizienz, Erkrath

TeilnahmegebührD 180 Mitglieder IK-Bau NRWD 320 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

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Lehrgang: Sachverständige für die energetische Bewertung von Wohngebäuden

Für die Nutzung der Förderprogramme des Bundes zum energie-effizienten Bauen und Sanieren (KfW-Programme) ist der Eintrag in eine Sachverständigenliste verbindlich.

Hierzu wurden durch den Fördermittelgeber Rahmenbedingungen zur Qualifizierung entwickelt. Liegen die Voraussetzungen zur Ein-tragung in eine bundesweite Sachverständigendatenbank vor, ist der Antrag über die Homepage www.energie-effizienz-experten.de zu stellen; betreut wird die Datenbank von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).

Als Voraussetzung für die Eintragung kommt neben dem Nachweis von bearbeiteten Referenzgebäuden, alternativ auch der Besuch eines speziellen Weiterbildungsangebots in Frage. Die Ingenieur-kammer-Bau NRW empfiehlt hier den Weg über die vorherige Qualifikation zum staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz, da sich für diese Sachverständigen die Stunden-vorgaben zur Erlangung der Antragsberechtigung erheblich ver-mindern. Die Ingenieure in NRW haben so die Chance und den besonderen Vorteil, diesen verkürzten Weg nutzen zu können. Für die Ausstellung der erforderlichen Bescheinigung zur Eintra-gung in die Sachverständigenliste ist die nachgewiesene Teilnahme an allen nachfolgend aufgeführten Themen sowie das Bestehen der geforderten Abschlussprüfung erforderlich (Die Prüfungsord-nung finden Sie unter www.ikbaunrw.de/akademie/seminare/).

Die Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die staatli-che Anerkennung als Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz (saSV) nach § 20 Abs. 3 SV-VO oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Anerkennung eines anderen Bundeslandes im Bereich des Wärmeschutzes.Mit bestandener Prüfung ist eine Eintragung in die vorgenannte Sachverständigenliste für die Module „Energetische Fachplanung“ sowie „Baubegleitung“ möglich.

Eine Teilnahme an dem Lehrgang ist auch für andere Personen möglich, sofern sie über vergleichbare Kenntnisse verfügen. Diese erhalten gemäß Prüfungsordnung eine Teilnahmebestätigung.

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Termine /Ort06.04.17 1. Präsenztag einschließlich Einführung in die E-Learning-Plattform

07.04.– 21.05.17 Bearbeiten der Online-Inhalte durch die Teilnehmer

22.05.17 2. Präsenztag

23.05.17 3. Präsenztag

31.05.– 01.06.17 4. und 5. Präsenztag

07.06.17 6. Präsenztag mit anschlie-ßender Prüfung

Seminar-Nr. 17- 36583

Teilnehmerzahl maximal 20

TeilnahmegebührD  1.400 für Mitglieder der

IK-Bau NRWD   2.520 für Nichtmitglieder

inkl. Prüfungsgebühr für die erste Prüfung

Prüfungsgebühr für etwaige WiederholungsprüfungenD  50

76 Zeiteinheiten

ReferentenDipl.-Ing. (FH) L. DorschsaSV für Schall- und Wärme-schutz, Dorsch und Hoffmann GmbH-Institut für Energie-effizienz, ErkrathDipl.-Ing. (FH) E. EiffertIngenieurbüro Elmar Eiffert, BonnDipl.-Ing. M. LichyBienergy Gesellschaft für Energiemanagement mbH, Bielefeld

ThemenA) Allgemeines und Rechtliche Grundlagen Energiesparrecht Energetische Bewertung von Gebäuden Ökonomie und FördermittelB) Gebäudehülle Baukonstruktion Wärmebrücken Luftdichtheit von Gebäuden Sommerlicher WärmeschutzC) Anlagentechnik Heizung und Warmwasser Stromproduktion in Wohngebäuden Wohnungslüftung MonitoringD) Qualitätssicherung und Baubegleitung Qualitätssicherung Ausschreibung und Vergabe Baubegleitung ProjektdokumentationE) Beispielprojekt Bestandsbewertung Energiebilanz Sanierung zum Effizienzhaus Ergebnispräsentation

Die Inhalte der Module A bis D werden anteilig durch Online-Inhalte über eine E-Learning-Plattform vermittelt. Der Anteil des E-Learnings wird mit drei Präsenztagen angerechnet.

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfs-verfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten

Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

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Sommerlicher Wärmeschutz

Der sommerliche Wärmeschutz gewinnt aufgrund von Veränderun gen in den Bauweisen und der Architektur sowie veränderter klima-tischer Bedingungen und höheren Komfortansprüchen zunehmend an Bedeutung. Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist Bestandteil der Energieeinsparverordnung, die Anforderungen dort beziehen sich allerdings nur auf zu errichtende Gebäude. Insbesondere im Zusammenhang mit Bestandssanierungen sollte aber auf die Umsetzung des sommerlichen Wärmeschutzes geach-tet werden.

Daher widmet sich das Seminar sowohl den Nachweisverfahren nach DIN 4108-2 sowie auch alternativer Berechnungsverfahren und ingenieurmäßigen Berechnungen (Simulationen). In diesem Zusam-menhang werden die Anwendungsbereiche und -grenzen der einzel-nen Verfahren dargestellt. Ergänzend sollen der Einfluss des Lüftungs-verhaltens mit und ohne raumlufttechnische Anlagen sowie eine differenzierte Bewertung von Sonnenschutzvorrichtungen nach DIN EN 13363 erläutert werden. Anhand von Übungsbeispielen wird die Thematik vertieft.

Themen· Nachweisverfahren nach DIN 4108-2 (mit Beispielrechnungen)· Bewertung von Sonnenschutzeinrichtungen nach DIN EN 13363

(Vereinfachtes Verfahren / Kennwerte / Beispielrechnungen)· Sonnenschutzvorrichtungen (innen- und außenliegende Systeme /

lichtlenkende Systeme / Steuerungsstrategien)· Alternative Berechnungsverfahren (Ermittlung des Nutzkältebe-

darfs mittels DIN V 18599 / Übertemperaturhäufigkeit nach PHPP, VDI 2078 u. a.)

· Thermische Gebäudesimulation (Randbedingungen für Simulati-onsberechnungen / Vergleichsrechnungen)

Bitte beachtenDie Teilnehmer werden gebeten, einen Taschenrechner mitzu bringen.

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfs-verfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten

Termin /Ort03.05.17, 10.00 –17.15 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36577

Teilnehmerzahl maximal 20

ReferentDipl.-Ing. (FH) L. DorschsaSV für Schall- und Wärme-schutz, Dorsch und Hoffmann GmbH Institut für Energie-effizienz, Erkrath

TeilnahmegebührD 180 Mitglieder IK-Bau NRWD 320 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort23.05.17, 10.00 –17.30 UhrDortmundSeminar-Nr. 17- 36911

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentDipl.-Ing. F. FathBeratender Ingenieur, saSV für Schall- und WärmeschutzIBF – Ingenieurberatung Fath, Büro für Bauphysik, Kreuztal

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Wohnbau – Erfordernisse bei der Überwachung nach KfW 55/40/40+

Seit 06-2014 stellt die KfW neben der mathematischen Erfüllung des Nachweises weitere Forderungen für alle KfW-Effizienzhäuser. Für jede Stufe (55 / 40 / 40 Plus) sind generell Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen. Nach dem KfW Merkblatt 153 sind insgesamt 13 Punkte abzuarbeiten, d. h. der Sachverständige muss Leistungen erbringen oder dabei mitwirken oder diese bestätigen oder diese prüfen. Dazu gehören u. a.:· spezielle Detailplanungen, insbesondere Luftdichtigkeitskonzept und

Lüftungskonzept bei Einbau einer Lüftungsanlage, bzw. Vor gabe von Parametern aus der Energiebedarfsrechnung an den Heizungsplaner,

· Prüfung des Leistungsverzeichnisses· mind. eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbei ten

bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen, einschl. der Über-prüfung der Ausführung von Wärmebrücken sowie der Umsetzung von Luftdichtigkeits- und Lüftungskonzept inklusive Blower Door Test

· Kontrolle und Begleitung bei der Übergabe der Haustechnik, ggf. mit ergänzender technischer Einweisung in die Haustechnik sowie ggf. Prüfung des Nachweises des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage

Wie läuft das praktisch ab? Was bedeutet „mindestens“? Welche Parameter gehen an den Heizungsbauer? Wer rechnet das Lüf-tungskonzept? Wie sieht ein Luftdichtheitskonzept aus? Was sind ergänzende technische Einweisungen? Was genau bedeutet ggf.? Wie prüfe ich die Einregulierung der Anlage? Das Seminar geht anhand eines Beispielobjektes chronologisch vor. Es wird auch gezeigt, wann „erbringen, mitwirken, bestätigen oder prüfen“ gefordert sind. Zudem welche Bereiche delegiert werden können (und an wen) und wie diese zu dokumentieren sind.

ThemenFördervoraussetzung mathematisch?; Berechnung von Wärmebrü-cken und Gleichwertigkeitsnachweis; Luftdichtheitskonzept DIN 4108-7; Lüftungskonzept DIN 1946-6; Leistungsverzeichnis unter EnEV – Aspekten; Dokumentation während der Baustellenbesuche; Blower Door Test; Prüf-Protokolle Haustechnik für Warmwasser, Kaltwasser, Lüftung, Solar; Übergabe der Haustechnik

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, öbuv SV auf diesem Sach - gebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten

Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

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Mindestwärmeschutz – Anforderungen und Nachweisverfahren

Aufgrund der stetig steigenden Anforderungen an den Wärmeschutz und die Energieeffizienz von Gebäuden sollte man eigentlich meinen, dass der Mindestwärmeschutz heutzutage kein relevantes Thema mehr ist. Auch in der Energieeinsparverordnung 2014 wird recht lapidar formuliert, dass die Bauteile der Gebäudehülle so auszuführen sind, dass die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach den aner-kannten Regeln der Technik eingehalten werden.Was aber sind die anerkannten Regeln der Technik? Was ist, wenn eine Raumnutzung deutlich von den Randbedingungen der DIN 4108-2 abweicht? Für welche Gebäudenutzungen ist DIN 4108-2 überhaupt anwendbar? Darüber hinaus ist zu hinterfragen, welche Anforderungen im Bereich von Wärmebrücken gelten und wie diese nachzuweisen sind.

Und letztendlich ist auch der Nachweis der sommerlichen Über-hitzung Bestandteil des Mindestwärmeschutzes. Was bringt also das neue Sonneneintragskennwerte-Verfahren für Veränderungen? Welche Randbedingungen sind bei einer thermischen Gebäudesimu-lation zum Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes anzusetzen? Im Rahmen dieses Seminars werden diese und andere Fragen vor dem Hintergrund der aktuellen Fassung der DIN 4108-2 und ande-rer relevanter Normen beleuchtet, Lösungsvorschläge aufgezeigt und durch praktische Beispiele ergänzt.

Themen· Grundlegende Überlegungen zum Mindestwärmeschutz· Anforderungen an den Mindestwärmeschutz der Bauteile der

Gebäudehülle· Grenztemperaturen an Wärmebrücken unter Berücksichtigung

allgemeiner Klimarandbedingungen· Nachweispflichten für 2D- und 3D-Wärmebrücken· Ingenieurmäßiger Nachweis des Mindestwärmeschutzes· Abgrenzung DIN 4108-2 / DIN EN ISO 13788· Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle· Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz· Abgleich: Sonneneintragskennwerte-Verfahren alt / neu /

Gebäudesimulation · Diskussion individueller Fragestellungen

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, öbuv SV auf diesem Sach- gebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten

Termin /Ort24.05.17, 10.00 –14.00 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36729

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDr.-Ing. K. SchildTechnische Universität Dort-mund, Lehrstuhl für Bauphysik und Technische Gebäudeaus-rüstung

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Termin /Ort01.06.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36730

Teilnehmerzahl maximal 20

ReferentDr.-Ing. K. SchildTechnische Universität Dortmund, Lehrstuhl für Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung

TeilnahmegebührD 180 Mitglieder IK-Bau NRWD 320 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Workshop – DIN V 18599 am konkreten Beispiel

Die Anwendung der DIN V18599 bei Nachweisführungen gemäß EnEV 2014 ist aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Nor-menreihe recht aufwändig. Eine Vielzahl von potentiellen Fehler-quellen bei der Bilanzierung warten darauf, erkannt und umschifft zu werden. Gleichzeitig führt eine Bilanzierung gemäß DIN V 18599 für Wohngebäude in den meisten Fällen zu einem deutlich wirt-schaftlicheren Ergebnis als eine Anwendung der „alten“ Normen DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10.

Im Rahmen dieses Workshops wird die DIN V 18599 am Beispiel konkreter Projekte aus dem Bereich des Wohn- sowie Büro- / Indus-triebaus verständlich erläutert. Die Vermittlung notwendiger theo-retischer Hintergründe wechselt sich mit der Bearbeitung der Pro-jekte am eigenen Rechner ab. Eine Projektdatei für beide Projekte mit den grundlegenden Angaben wird zur Verfügung gestellt, um den Eingabeaufwand auf ein sinnvolles Maß zu reduzieren.

Themen· Vorstellung der Beispiel-Gebäude· Kurzeinführung in die Berechnungssoftware· Geführte individuelle Eingabe des Wohngebäudes in die

Berechnungssoftware· Variantenrechnungen KfW-Effizienzhaus, Vergleich mit DIN V

4108-6 / DIN V 4701-10· Einschätzung der jeweiligen Zwischenergebnisse, Validierungs-

möglichkeiten· Geführte individuelle Eingabe des Nichtwohngebäudes in die

Berechnungssoftware· Variantenrechnung mit dem Schwerpunkt „Wie gebe ich welche

Gebäudetechnik ein?“· Diskussion individueller Fragestellungen an den Beispielen

Voraussetzungen (Bitte beachten!)Grundkenntnisse der Funktionsweise von Heizungs-, Klima-, Lüf-tungs- und Trinkwassererwärmungsanlagen sowie Erfahrungen mit der EnEV und den Grundlagen der DIN V 18599 (Bilanzierungs-ansatz, Zonierung, Nutzungsprofile) werden vorausgesetzt. Ein sicherer Umgang mit dem eigenen Computer und insbesondere mit dem Betriebssystem Windows ist erforderlich. >

Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

Page 45: Fortbildungswerk der Ingenieurkammer-Bau NRW · 20.03. 17-36913 Building Information Modeling (BIM) 24.03. 17-36722 Die sachkundige Planung der Instandhaltung von Beton- bauwerken

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Von den Teilnehmern ist ein eigener Laptop mit folgenden Mindest systemvoraussetzungen mitzubringen:Betriebssystem: Windows 7, Windows Vista oder Windows XP ab SP2, Prozessor: Pentium kompatibel > 1000 MHz, Speicher: 1 GB (empfohlen 2 GB), Grafikauflösung: mindestens 1024 x 768 (emp-fohlen: 1280 x 1024), Freier Festplattenspeicher: mindestens 510 MB, CD-ROM

Im Vorfeld des Seminars erhalten die Teilnehmer per E-Mail einen Download-Link, unter dem eine Testversion der verwendeten Soft-ware (IBP 18599-High End) heruntergeladen werden kann. Das Programm ist vom jeweils zuständigen Systemadministrator vor Seminarbeginn zu installieren und auf Lauffähigkeit zu prüfen, um den Zeitaufwand während des Seminars zu minimieren.Die Seminarteilnehmer müssen auf dem Laptop über ausreichende Benutzerrechte zum Zugriff auf z. B. USB-Ports / CD-ROM verfügen.

Die Teilnehmer werden gebeten, bei der Anmeldung die E-Mail Adresse anzugeben.

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Energieberater, Ingeni-eure und Architekten

Termin /Ort20.06.17, 10.00-17.30 UhrMönchengladbachSeminar-Nr. 17- 36912

Teilnehmerzahl maximal 50

ReferentDipl.-Ing. F. FathBeratender Ingenieur, saSV für Schall- und WärmeschutzIBF – Ingenieurberatung Fath, Büro für Bauphysik, Kreuztal

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Fußangeln bei EnEV und KfW im Wohnungsbau

Änderungen in der EnEV in Form einer Novellierung sind für 2017 nicht zu erwarten. Nach jetzigem Stand wird sich vor den Bundes-tagswahlen vermutlich nicht viel tun. Immerhin deutet alles darauf hin, dass KfW 55 „heute“ der Standard ab 2020 werden soll. Für die Ge - bäudehülle ist das ein überschaubarer Aufwand. Und wenn Strom auf wunderbare Weise noch ökologischer wird, dann ist das eher ein Kinderspiel. Aber drei Nebenschauplätze machen auf sich aufmerksam.

Im neuen 4108-Beiblatt 2 (in Vorbereitung) gibt es 2 Kategorien von Wärmebrücken. Typ A führt zu einem WBR-Zuschlag von 0,05 und Typ B führt zu einem WBR Zuschlag von 0,03. Gibt es am Objekt Wärmebrücken die im Katalog nicht erfasst sind, dann gibt jede Menge Hinweise wie man nicht passendes passend macht. Eine nicht ganz einfache Bonus/Malus Regelung soll da Abhilfe schaffen. Beispiele sollen das verdeutlichen. Zum Glück bleibt immer noch die klassische Berechnung der Wärmebrücken erhalten.

Auslegungen des DIBt zur EnEV. Mit schöner Regelmäßigkeit ver-öffent licht das Institut für Bautechnik veröffentlicht regelmäßig Ausle-gungsfragen zur EnEV. Wer liest die eigentlich wirklich, wo doch EnEV Nachweise faktisch nicht überprüft werden? Die Softwarehersteller schon und es kommt schon mal vor, dass ein Nachweis heute klappt und morgen, nach einem Softwareupdate, nicht mehr. Die wichtigsten Auslegun gen werden hier vorgestellt.

Fußangeln KfW – Ein erheblicher Teil beschäftigt sich mit den FAQ der KfW. Hier gibt es jede Menge Fallstricke, die bei einer Prüfung schnell dazu führen können, dass eine Förderung zurückgezogen wird. Was passiert, wenn in einem Mehrfamilienhaus ein Wohnungsbesitzer nachträglich eine Klimaanlage einbaut? Ohne Zirkulation gerechnet, mit Zirkulation gebaut; wer hat den „Schwarzen Peter“? Heizungs-bauer, Bauherr, Bauleiter, Bauphysiker? Die FAQ der KfW helfen weiter, aber nur wenn man sie kennt.

ThemenKurzerläuterung: Wärmebrücken DIN 4108 BB2 (Entwurf) – Zwei Zuschlagswerte; Im Detail: aktueller Stand DIBt Auslegungen zur ENEV; Im Detail: aktueller Stand KfW–FAQ

Das Seminar wendet sich bevorzugt an Nachweisführende und solche, die gerne tiefer in die Problematik eindringen wollen.

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten

Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

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Workshop – Thermische Gebäudesimulation in der Planungspraxis

Dynamische Gebäudesimulation etabliert sich immer mehr im bau-lichen Planungsprozess, und neuerdings auch direkt in Normen und Nachweisen (DIN 4108-2, VDI 2078, DGNB, LEED). Trotzdem fehlt häufig noch ein Verständnis für die grundlegenden Vorteile und Nutzen, die Gebäudesimulation dem Planer bietet. Dem nicht informierten Anwender erscheint eine Simulation häufig noch als eine hochkomplexe Applikation, die eigentlich in der Forschung zu Hause ist (oder sein sollte). Im Rahmen des Workshops wird gezeigt, das Simulation sich in seiner grundlegenden Anwendung nicht von der Komplexität anderer Planungstools unterscheidet.

Der Schwerpunkt dieses Workshops liegt im Bereich des sommer-lichen Wärmeschutzes. Mit der Neufassung der DIN 4108-2 im Jahre 2013 wurde das diesbezügliche Nachweisverfahren grundle-gend überarbeitet. Der Hintergrund hierfür war, dass das Verfahren der alten Normausgabe insbesondere für Nichtwohngebäude häufig einen leicht erfüllbaren Nachweis ermöglichte, in der Praxis aber erhebliche Überhitzungen auftraten. Das neue Verfahren orien-tiert sich deutlich näher am realen Gebäudeverhalten bzw. liefert auf der sicheren Seite liegende Ergebnisse. Dies hat zur Folge, dass häufig erheblich mehr konstruktiver Aufwand betrieben werden muss, um den Nachweis im öffentlich-rechtlichen Verfahren zu er - füllen. Die Gebäudesimulation als alternativ zulässiges Nachweis-verfahren bietet in den meisten Fällen deutlich mehr Spielraum und führt zu einer signifikant kostengünstigeren Bauausführung. Im Workshop wird an konkreten Beispielen gezeigt, was für vielfältige zusätzliche Möglichkeiten sich dem Planer durch die hochaufge-lösten Abbildung der physikalischen Prozesse erschließen. Dabei werden theoretische Hintergründe gegeben, die Teilnehmer er - stellen aber auch eigene Simulationsmodelle.

Themen· Was bietet die Gebäudesimulation?· Einführung in das Gebäudesimulationsprogramm IDA ICE· Erstellung eines 3D Gebäudemodells· Anwendung beim Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes· Komfortbewertungen und Verbesserung (Verschattung, Fenster-

lüftung, thermische Massen)· Aktive Systeme – das Beispiel Bauteilaktivierung

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Termin /Ort12.07.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 3 36731

Teilnehmerzahl maximal 20

ReferentenDr.-Ing. K. SchildTechnische Universität Dort-mund, Lehrstuhl für Bauphysik und Technische Gebäudeaus-rüstungDr. Ch. MorbitzerGeschäftsführer der EQUA Solutions AG, Knonau (CH)

TeilnahmegebührD 180 Mitglieder IK-Bau NRWD 320 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Voraussetzungen (Bitte beachten!)Ein gewisses Verständnis für die Verbesserung und Optimierung eines Gebäudes in Bezug auf Energieverbrauch und Komfort sowie Erfahrungen mit der Energiebilanzierung eines Gebäudes sind von Vorteil. Ein sicherer Umgang mit dem eigenen Computer und insbesondere mit dem Betriebssystem Windows ist erforderlich.

Von den Teilnehmern ist ein eigener Laptop mit folgenden Mindestsystemvoraussetzungen bereitzustellen:· Microsoft Windows ® XP/Vista/Windows 7· Hardware-beschleunigtes OpenGL· 512 MB verfügbarer RAM (oder mehr)· 100 MB verfügbarer Speicherplatz auf der Festplatte· 1024 x 768 Auflösung (oder höher) · Internet Verbindung bei der Installation

Im Vorfeld des Seminars erhalten die Teilnehmer per E-Mail einen Download-Link, unter dem eine Testversion der verwendeten Soft-ware (IDA ICE) heruntergeladen werden kann. Das Programm ist vom jeweils zuständigen Systemadministrator vor Seminarbeginn zu installieren und auf Lauffähigkeit zu prüfen, um den Zeitaufwand während des Seminars zu minimieren.Die Seminarteilnehmer müssen auf dem Laptop über ausreichende Benutzerrechte zum Zugriff auf z. B. USB-Ports / CD-ROM verfügen.

Die Teilnehmer werden gebeten, bei der Anmeldung die E-Mail Adresse anzugeben.

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Ent-wurfsverfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten

Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

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Workshop: Berechnung der Wirtschaftlichkeit baulicher / energie-sparender Maßnahmen

Ausgelöst durch steigende Energiekosten und schärfere gesetzliche Rahmenbedingungen rücken Themen des energieeffizienten Planens / Bauens und der Nachhaltigkeit vor dem Hintergrund wirt-schaftlicher Faktoren immer stärker in den Fokus.

Intensiv wird hierbei auf folgende Regelwerke eingegangen:· DIN EN 15643 – Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden· VDI 2067 – Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Maßnahmen· AMEV-Empfehlung Nr. 120 – TGA-Kosten· DGNB-Kriterium ECO 1.1 – Gebäudebezogene Kosten im

Lebenszyklus

Im Themenfeld treten verschiedene Probleme und Fragen auf:· Wie kann der Energieverbrauch prognostiziert werden?· Wie können variable Faktoren in Wirtschaftlichkeitsberechnungen

berücksichtigt werden?· Wie funktionieren dynamische Berechnungsmethoden und woher

erhält man die Eingangsparameter?· Wie sind Lebenszyklusanalysen aufgebaut und wie werden diese

erstellt?

Anhand von Beispielen und Übungen wird die Barwertmethode erläutert und die Wirtschaftlichkeit verschiedener Maßnahmen untersucht. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Methoden sowie die auftretenden Fragen werden gemeinsam erörtert.

VoraussetzungenVon den Teilnehmern ist ein eigener Laptop mit einem Tabellen-kalkulationsprogramm mitzubringen.

Themen· Dynamische Berechnungsmethoden· Berechnungsmodelle für den Energiebedarf· Zertifizierungssysteme· LCC (Life-cycle-costing)

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfs-verfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten

Termin /Ort04.09.17, 10.00 –17.30 UhrDortmundSeminar-Nr. 17- 36733

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentenProf. Dipl.-Ing. (FH) M. ZerwassaSV für Schall- und Wärme-schutz, öbuv Sachverständiger für Wärmeschutz (IK-Bau NRW), Fachhochschule Koblenz, Lehrgebiete Bau-physik und BaukonstruktionDipl.-Ing. B. GlombikKempen Krause Ingenieure GmbH, Aachen / Köln / Düsseldorf

TeilnahmegebührD 180 Mitglieder IK-Bau NRWD 320 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort05.09.17, 10.00 –17.15 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36578

Teilnehmerzahl maximal 20

ReferentenDipl.-Ing. (FH) L. DorschsaSV für Schall- und Wärme-schutz, Dorsch und Hoffmann GmbH Institut für Energie-effizienz, ErkrathProf. Dipl.-Ing. F. ZeitlerArchitekt, Sachverständiger § 2 ZVEnEV, Penzberg/Coburg

TeilnahmegebührD 180 Mitglieder IK-Bau NRWD 320 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Vereinfachte Flächenermittlung bei der Ausstellung von Energie-ausweisen für Nichtwohngebäude (DIN V 18599)

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern die Möglichkeiten zur Ver-einfachung der Flächenermittlung nach DIN V 18599-1: 2011-12 Anhang D aufzuzeigen und sie mit Hilfe eines Excel-Tools mit deren Anwendung vertraut zu machen.

Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 kommt für die energetische Bilanzierung von Neubauten und Bestands-gebäuden die überarbeitete DIN V 18599: 2011-12 zur Anwendung. Kaum Beachtung haben die in Anlage 2 Nr. 2.1.4. EnEV einge-führten Möglichkeiten zur vereinfachten Flächenermittlung gefunden, die in Anhang D des Teils 1 der Norm beschrieben werden. Der Arbeitsaufwand bei der Nachweiserstellung bzw. der Ausstellung von Energieausweisen kann dadurch deutlich reduziert werden. Bis-lang sind diese Vereinfachungsmöglichkeiten in keiner marktgängigen Software integriert worden. Ein eigens dafür von den Referenten entwickeltes Excel-Tool schließt die Lücke zwischen Nachweiserstel-ler und den verschiedenen Softwareprodukten. Die Möglichkeiten zur vereinfachten Flächenermittlung werden im Seminar vorgestellt und die Anwendung des Tools wird an einem Beispielprojekt gezeigt und geübt.

Zusätzlich werden weitere Vereinfachungen, die die Energieeinspar-verordnung zusammen mit der Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung sowie die Normenreihe DIN V 18599 zulassen, dargestellt und erläutert.

Die Veranstaltung richtet sich an alle erfahrenen Anwender der DIN V 18599 zur energetischen Bilanzierung von Nichtwohngebäuden.

Bitte beachtenDie Teilnehmer bringen ein eigenes Notebook mit, auf dem MS-Excel installiert ist.

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfs-verfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten

Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

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Workshop: Auf dem Weg zum Nullenergiegebäude am Beispiel von Passivhäusern

Die energieeffiziente Errichtung und Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden gewinnt immer größere Bedeutung. Das Ziel der European Directive Energy Performance of Buildings (EPBD) ist es, ab 2020 alle Neubauten als „nearly zero-energy buildings“ zu errichten. Die deutsche EnEV wird in ihrer nächsten Auflage eine entsprechende Definition enthalten.

Der Passivhaus-Standard erfüllt bereits heute einen Großteil der Anforderungen an (Nahe-)Nullenergiegebäude. Der Workshop bietet einen Überblick über die Grundlagen von Passivhäusern (und deren Berechnung) und ordnet diese in den Gesamt-Kontext von energie-effizienten Gebäuden und anderen Bewertungsmethoden ein. An Hand von realen Beispielprojekten werden die Unterschiede der Passivhausberechnung und der EnEV-Berechnung dargestellt und auf „Fallstricke“ hingewiesen.

Besondere Bedeutung kommt auch den Wärmebrücken und der Luftdichtheit zu. Es werden typische Wärmebrücken in ihren Beson-derheiten und Tücken vorgestellt und Lösungsmöglichkeiten erläu-tert. Abschluss bildet eine kompakte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Anlehnung an VDI 2067.

Voraussetzungen (Bitte beachten!)Von den Teilnehmern ist ein eigener Laptop bereitzustellen. Ein sicherer Umgang mit dem eigenen Computer und insbesondere mit dem Betriebssystem Windows ist erforderlich.

Die Teilnehmer werden gebeten, bei der Anmeldung die E-Mail Adresse anzugeben.

Im Vorfeld des Seminars erhalten die Teilnehmer per E-Mail einen Download-Link, unter dem das PHVP heruntergeladen werden kann. Das Programm Microsoft Excel ist vom jeweils zuständigen System-administrator vor Seminarbeginn zu installieren und auf Lauffähigkeit zu prüfen, um den Zeitaufwand während des Seminars zu minimieren. Die Seminarteilnehmer müssen auf dem Laptop über ausreichende Benutzerrechte zum Zugriff auf z. B. USB-Ports / CD-ROM verfügen.

ThemenDetailinformationen zu den Themen finden Sie unter www.ikbaunrw.de/akademie/seminare/seminarprogramm/

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfs-verfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten

Termin /Ort14.09.17, 10.00-17.30 UhrMönchengladbachSeminar-Nr. 17- 36734

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentenProf. Dipl.-Ing. (FH) M. ZerwassaSV für Schall- und Wärme-schutz, öbuv Sachverständiger für Wärmeschutz (IK-Bau NRW), Fachhochschule Koblenz, Lehrgebiete Bau-physik und BaukonstruktionDipl.-Ing. Ch. GebingsaSV für Schall- und Wärme-schutz, Kempen Krause Ingenieure GmbH, Aachen

TeilnahmegebührD 180 Mitglieder IK-Bau NRWD 320 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort18.10.17, 10.00 –17.30 UhrSoestSeminar-Nr. 17- 36910

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentenDipl.-Ing. H. Brück BDHsaSV für Schall- und Wärme-schutz, ENOTherm GmbH – Institut für Energieoptimiertes Bauen, Meschede/DortmundDr.-Ing. K. SchildTechnische Universität Dortmund, Lehrstuhl für Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Energieeffizientes Bauen

Einer der wesentlichen Parameter im Planungsprozess sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen im Bestand ist die Energieeffi-zienz des Gebäudes. Hierbei ist es nicht in erster Linie der öffent-lich-rechtliche Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung, der zu einem sinnvollen energetischen Konzept führt, sondern die Kennt-nis der grundlegenden physikalischen Zusammenhänge und Kon-struktionsprinzipien. Aus der Tatsache, dass nur etwa die Hälfte der neu entstehenden Gebäude dem Mindeststandard der Energieein-sparverordnung entsprechen, ergibt sich eine weitere Fragestellung: Welche weitergehenden energetischen Gebäudekonzepte gibt es, wie sind die Fördervoraussetzung bzw. Nachweisbedingungen und welche Techniken/Mehrinvestitionen sind damit verbunden?

Themen1. Gebäudekonzepte

Definition und Kennzeichen der verschiedenen Effizienzkonzepte (Effizienzhaus, Passivhaus, Nullenergiehaus etc.), Übersicht über aktuelle Förderprogramme, Anforderungen an die Nachweisführung/-führenden, Zusammenwirken von Gebäude-hülle und Gebäudetechnik

2. Energetische Grundlagen Entwurfsparameter für effiziente Gebäude, Energetische und

feuchteschutztechnische Kengrößen, Hygrothermische Bewertung von Bauteilen, Sommerlicher Wärmeschutz

3. Wärmedämmstoffe Materialien, Kennwerte, Eigenschaften und Anwendungsgebiete4. Gebäudehülle Konstruktionen für Wände, Fenster, Dächer, Decken und Fuß-

böden und ihre bauphysikalische Bewertung, Sonderfall Innen-dämmung

5. Erkennen, Bewerten und Vermeiden typischer Schwachstellen Wärmebrücken, wärmebrückenminimiertes Konstruieren, Luft-

dichtheit, Blower-Door-Test, Thermografie 6. Beispielrechnungen: Vom EnEV-Standard zum Niedrigstener-

giehaus Mehraufwand und damit verbundene Kosten, Praxisbeispiele

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfs-verfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten

Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

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Lernwerkstatt: Berechnung von zweidimensionalen Wärme -brücken – I. Grundlagen

Mit steigenden Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden steigt auch der Einfluss der Wärmebrücken im Rahmen der energe-tischen Bewertung. Darüber hinaus verlangen Sonderkonstruktionen im Neubau und in der Bestandssanierung häufig detaillierte Betrach - tungen zum Feuchteschutz. Im Rahmen des Seminars sollen daher neben den rechtlichen und normativen Grundlagen, der Gleichwer-tigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 und die detaillierte Berechnung des längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten Ψ sowie desTemperaturfaktors fRsi im Mittelpunkt stehen. Die Aus-führungen werden durch praktische Übungen und Beispiele zur Plausibilitätsprüfung ergänzt. Weiterhin werden auch die Sonder-regelungen, die im Zusammenhang mit KfW-Förderprogrammen zu beachten sind, behandelt.

Im Teil II der Lernwerkstatt (separat buchbar) können die Teilnehmer eine detaillierte Wärmebrückenberechnung für ein Beispielgebäude durchführen. Hierzu wird das Programm „Therm“ (https://windows.lbl. gov/software/therm/therm.html) verwendet, in dessen Handhabung zunächst eingeführt wird.

Themen· Relevante Normen und Verordnungen (DIN 4108-2, DIN 4108

Beiblatt 2, DIN EN ISO 10211, Energieeinsparverordnung usw.)· Unterscheidung zwischen Innen- und Außenmaßbezug· Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 an einem

Beispielgebäude· Unterschiede bei der Berechnung des Wärmebrückenverlust-

koeffizienten Ψ und des Temperaturfaktors f· Randbedingungen für Wärmebrückenberechnungen· Möglichkeiten der Plausibilitätsprüfung

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfs-verfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten

Termin /Ort14.11.17, 10.00 –17.15 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36579

Teilnehmerzahl maximal 20

ReferentDipl.-Ing. (FH) L. DorschsaSV für Schall- und Wärme-schutz, Dorsch und Hoffmann GmbH Institut für Energie-effizienz, Erkrath

TeilnahmegebührD 180 Mitglieder IK-Bau NRWD  320 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort15.11.17, 10.00 –17.15 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36580

Teilnehmerzahl maximal 20

ReferentDipl.-Ing. (FH) L. DorschsaSV für Schall- und Wärme-schutz, Dorsch und Hoffmann GmbH Institut für Energie-effizienz, Erkrath

TeilnahmegebührD 180 Mitglieder IK-Bau NRWD  320 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Lernwerkstatt: Berechnung von zweidimensionalen Wärme-brücken – II. Praktische Anwendung

Mit steigenden Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden steigt auch der Einfluss der Wärmebrücken im Rahmen der ener ge-tischen Bewertung. Darüber hinaus verlangen Sonderkonstruktionen im Neubau und in der Bestandssanierung häufig detaillierte Betrach - tun gen zum Feuchteschutz. Um diesen Anforderungen begegnen zu können, können im II. Teil der Lernwerkstatt die Teilnehmer eine detaillierte Wärmebrückenberechnung für ein beispielhaftes Wohn-gebäude durchführen. Hierzu wird das Programm „Therm“ (https://windows.lbl.gov/software/therm/therm.html) verwendet, in dessen Handhabung zunächst eingeführt wird. Die Bewertung der Wärme-brücken erfolgt nicht nur unter energetischen sondern auch unter hygienischen Aspekten. Weiterhin wird gezeigt, wie aus den einzel-nen Berechnungsergebnissen ein objektspezifischer Wärmebrücken-zuschlag ermittelt wird.

Themen· Einführung in die Software „Therm“· Berechnung der Wärmebrücken des Beispielgebäudes· Ermittlung des objektspezifischen Wärmebrückenzuschlags· Unterschiede bei der Anwendung im Zusammenhang mit DIN

V 4108-6 und DIN V 18599· Bewertung der minimalen Oberflächentemperatur· Hinweise zur Dokumentation von Wärmebrückenberechnungen

Eine Teilnahme am Teil I. Grundlagen der Lernwerkstatt wird nicht vorausgesetzt. Sie wird allerdings empfohlen.

Bitte beachtenDie Teilnehmer bringen ihr eigenes Notebook und einen Taschen-rechner mit. Die Software „Therm 6.3“ zur Berechnung zweidimen-sionaler Wärmebrücken sollte bereits auf dem Notebook installiert sein. Diese wurde von dem Lawrence Berkeley National Laboratory (LBNL), USA entwickelt und kann als Freeware unter http://windows.lbl.gov/software/therm/therm.html herunter geladen werden.

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfs-verfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten

Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

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Feuchteschutz im Hochbau (inkl. Neufassung von DIN 4108-3)

Eine unzureichende Detailplanung vor dem Hintergrund feuchte-schutztechnischer Anforderungen, deren fehlerhafte Umsetzung oder auch einfach die Unkenntnis physikalischer Zusammenhänge, stellen auch heute die primäre Ursache von Schäden und Mängeln an Gebäuden dar.

Die physikalischen Hintergründe und planerischen Inhalte des bau- lichen Feuchteschutzes erweisen sich dabei als ausgesprochen komplex und umfassend. Sie reichen von der Diffusion des in der Dampfphase vorhandenen Wassers durch Bauteilschichten, über die Beanspruchung von Bauteilen durch flüssiges Wasser bis hin zu Frostschäden in der Feststoffphase von Wasser.

Im Rahmen dieses Seminars sollen daher die wichtigsten Feuchte-transportmechanismen und die damit korrelierenden Beanspru-chungen eines Bauwerks dargestellt und Lösungen bzw. Nachweis-verfahren vor dem Hintergrund der entsprechenden Normen diskutiert werden.

Themen· Grundlagen zum hygrischen Verhalten von Baustoffen, Mindest-

wärmeschutz und Schimmelpilzbildung· Änderungen in der Neufassung von DIN 4108-3· Diffusionsverhalten von Bauteilquerschnitten unter stationären ther-

mischen Randbedingungen nach DIN 4108-3 (Glaser-Verfahren)· Diffusionsverhalten von Bauteilquerschnitten unter abschnittweise

stationären Randbedingungen für von Wohnzwecken abweichende Nutzungen (z. B. in Industriehallen, Gewerbebetriebe) nach DIN EN ISO 13788

· Schlagregenschutz von Fassaden und Dächern· Feuchteschutztechnische Aspekte der Schwimmbadplanung· Simulationsrechnungen gemäß DIN EN 15026 als Basis für detail-

liertere Nachweise

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten

Termin /Ort23.11.17, 10.00 –17.30 UhrWeselSeminar-Nr. 17- 36732

Teilnehmerzahl maximal 40

ReferentenUniv.-Prof. Dr.-Ing. habil. W. M. WillemssaSV für Schall- und Wärme-schutzDr.-Ing. K. SchildBeide: Technische Universität Dortmund, Lehrstuhl für Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort24.11.17, 10.00 –14.00 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36735

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentenDipl.-Ing. Ch. GebingsaSV für Schall- und Wärme-schutzDipl.-Ing. M. VonteinsaSV für Schall- und Wärme-schutzBeide: Kempen Krause Ingenieure GmbH, Aachen

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD 90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Innendämmung im Gebäudebestand

Bei Bestandsgebäuden – insbesondere bei denkmalgeschützten – ist eine energetische Sanierung oftmals mit Standardlösungen nicht umsetzbar. Vielfach ist die Ertüchtigung nur auf der Innenseite reali-sierbar, da entweder die Sichtbarkeit der Fassade erhalten bleiben soll, Überbauungsverbote oder andere Einschränkungen keinen Platz lassen oder bei Eigentumswohnungen kein gemeinsames Vor-gehen umgesetzt bzw. finanziert werden kann.

In solchen Fällen bietet die Wärmedämmung auf der Innenseite der Außenwand Lösungsmöglichkeiten. Innendämmungen erfordern jedoch eine besonders sorgfältige Planung, Bemessung und Ausfüh-rung sowie besonderes Fachwissen, da die nicht fachgerechte Aus-führung oder fehlerhafte Dimensionierung gewisse Risiken birgt. Die fachgerechte Anbringung eines schlecht wärmeleitenden Materials auf der Innenseite führt jedoch zu einer Erhöhung der Oberflächen-temperatur und damit zu einer Reduzierung des Schimmelpilzrisikos.

Das Seminar soll die verschiedenen Innendämmsysteme im Detail erläutern und deren Vor- und Nachteile und Eignung für die verschie-denen Anwendungsbereiche zeigen. Anhand von typischen Bestands - konstruktionen und Kriterien werden im Seminar neben den vielfäl-tigen Einsatzmöglichkeiten von Innendämmungen aber auch deren Grenzen aufgezeigt.Besondere Bedeutung kommt auch den Wärmebrücken zu. Es werden typische Anschlussdetails in ihren Besonderheiten und Tücken vorgestellt sowie Lösungsmöglichkeiten erläutert.

Ziel des Seminars ist die Sensibilisierung für einen kritischen aber sachlichen Umgang mit Innendämmkonstruktionen.

Themen· Grundlagen des Wärme- und Feuchteschutzes· Begriffsdefinitionen / Abgrenzung / Normung· Funktionsarten der verschiedenen Innendämm-Systeme· Einflussfaktoren für die Auswahl von Innendämm-Systemen· Vorgehensweise bei der Dimensionierung von Innendämmung· Mindestwärmeschutz und wärmebrückenoptimierte Anschluss-

details· Risiken bei falscher Ausführung von Innendämmung· Praxisbeispiele: Umsetzung bei Wohn- und Nicht-Wohngebäuden

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfs-verfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten

Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

Page 51: Fortbildungswerk der Ingenieurkammer-Bau NRW · 20.03. 17-36913 Building Information Modeling (BIM) 24.03. 17-36722 Die sachkundige Planung der Instandhaltung von Beton- bauwerken

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Lehrgang: Sachverständige für die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599

Die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden erfolgt u. a. im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Nachweises und der Förder-programme des Bundes unter Verwendung der DIN V 18599. Für die Nutzung der Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren (KfW-Programme) soll der Eintrag in eine Sachver-ständigenliste verbindlich werden (Zeitpunkt der Einführung durch die KfW ist derzeit nicht bekannt).

Im Rahmen des mehrtägigen Lehrgangs wird den Teilnehmern Umfang und Anwendung der Bilanzierungsnorm vermittelt, u. a. mit dem Ziel, die softwaretechnisch ermittelten Berechnungser-gebnisse beurteilen zu können.

Die Inhalte werden anteilig durch Online-Inhalte über eine E-Learning-Plattform vermittelt.

Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Mit be-standener Prüfung kann eine Eintragung in die Sachverstän-digenliste für Nichtwohngebäude erfolgen, sofern alle weiteren Eintragungsvoraussetzungen erfüllt werden.

Der Lehrgang findet im 2. Halbjahr 2017 statt. Die Details standen zum Zeitpunkt der Drucklegung des Programms noch nicht fest. Diese können Sie der WEB-Fassung des Programms Anfang 2017 entnehmen. Gerne nehmen wir auch Ihre Vor-merkung entgegen.

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfs-verfasser, Energieberater

Termine /OrtN.N.

ReferentDipl.-Ing. (FH) L. DorschsaSV für Schall- und Wärme-schutz, Dorsch und Hoffmann GmbH-Institut für Energie-effizienz, Erkrath

Energieeffizienz – Wärmeschutz – Feuchteschutz

Technische Ausrüstung

1. Termin /Ort09.03.17, 10.00 –17.30 Uhr DortmundSeminar-Nr. 17- 36581

2. Termin /Ort20.09.17, 10.00 –17.15 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36582

Teilnehmerzahl maximal je 20

ReferentDipl.-Ing. (FH) L. DorschsaSV für Schall- und Wärme-schutz, Dorsch und Hoffmann GmbH Institut für Energie-effizienz, Erkrath

TeilnahmegebührD 180 Mitglieder IK-Bau NRWD 320 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

DIN 1946 Teil 6: Lüftungskonzepte für Wohngebäude

Die Energieeinsparverordnung verlangt in § 6, dass für zu errich-tende Gebäude der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung er forderliche Mindestluftwechsel sichergestellt werden muss. Im gleichen Zuge sieht die Verordnung aber auch vor, dass die wärme übertragende Umfassungsfläche des Gebäudes dauerhaft luftundurchlässig herzustellen ist. Der Mindestluftwechsel kann somit häufig alleine durch Fensterlüftung und Infiltration nicht mehr sichergestellt werden.

Die DIN 1946 Teil 6 fordert nicht nur für zu errichtende Gebäude sondern auch für zu modernisierende Gebäude mit lüftungstech-nisch relevanten Änderungen die Erstellung eines Lüftungskon-zeptes. Im Rahmen des Seminars werden die Inhalte der DIN 1946 Teil 6 vorgestellt und anhand von praktischen Beispielen die ver-schiedenen Lüftungssysteme erläutert. Im Anschluss wird zusammen mit den Teilnehmern die Anwendung der Norm an einer Nutzungs-einheit mit freier bzw. ventilatorgestützer Lüftung geübt..

Themen· Erfordernis von Lüftungskonzepten· Luftdichtheit der Gebäudehülle· Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen· Auswahl von Lüftungssystemen (Freie Lüftung und

ventilatorgestützte Lüftung)· Anforderungen an Lüftungssysteme· Erforderlicher Außenluftvolumenstrom· Rationeller Energieeinsatz· u. v. m.

Bitte beachtenDie Teilnehmer werden gebeten, einen Taschenrechner mitzu bringen.

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfs-verfasser, Energieberater, Ingenieure und Architekten

Page 52: Fortbildungswerk der Ingenieurkammer-Bau NRW · 20.03. 17-36913 Building Information Modeling (BIM) 24.03. 17-36722 Die sachkundige Planung der Instandhaltung von Beton- bauwerken

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Grundlagen Sprinkleranlagen nach VdS CEA 4001 – Teil 1

Das Seminar vermittelt die Grundlagen für die Auslegung von Sprinkleranlagen auf Basis der VdS CEA 4001. Neben der Zuordnung von Gebäuden in Brandgefahrenklassen wird die Ein-stufung von Lagermaterialien sowie von Lager vorgenommen. Mögliche Wasserversorgungen werden beschrieben.

Themen· Auslegung von Sprinkleranlagen· Eckdaten von Sprinkleranlagen· Einstufung von Gebäuden, Lagermaterialien und Lagerrisiken· Wasserversorgung

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Fachplaner, Bauleiter und TGA

Termin /Ort17.03.17, 10.00 –14.00 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36978

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDipl.-Ing. J. Wilms-VahrenhorstWilmsWeiler GmbH & Co. KG, Hilden

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD 90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Termin /Ort05.07.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36383

Teilnehmerzahl maximal je 24

ReferentProf. Dr.-Ing. B. KruppaTechnische Hochschule Mittelhessen, FB Maschinen-bau und Energietechnik

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Lüftungs- und Klimatechnik für Bauingenieure

Die Energieeinsparverordnung und die DIN V 18599 haben zu einer ganzheitlichen Betrachtung von Wohn- und Nichtwohnbauten geführt, die sich nicht nur auf Neubauten, sondern auch auf Moder-nisierungsmaßnahmen im Bestand auswirkt. In diesem Zusammen-hang ist die Gebäudetechnik zu einem festen Bestandteil der energetischen Bewertung von Gebäuden geworden, so dass der Personenkreis, der sich mit dieser Thematik befasst, gute Kennt-nisse über den Aufbau und die Funktionsweise von Heizungs- Klima- und Warmwasserbereitungsanlagen benötigt. Nur so können die Wechselwirkungen, die zwischen dem Gebäude und dessen Anla-gentechnik bestehen, erfasst und in sinnvolle Energieeinsparkon-zepte überführt werden.

Für den nicht fachkundigen Personenkreis ist gerade der Bereich der Lüftungs- und Klimatechnik schwer zu erfassen und zu verste-hen, da dieser sich mit einer Vielzahl unterschiedlicher raumlufttech-nischer- und kältetechnischer Systeme befasst. Dies resultiert nicht zuletzt auch dadurch, dass die entsprechenden Teile 3, 6 und 7 der DIN V 18599 die Zusammenhänge teilweise sehr umständlich wie-dergeben und zu sehr ins Detail gehen.

Dieses Seminar hat das Ziel, das Grundprinzip Raumlufttechnischer Anlagen (RLT) und die verschiedenen Systeme der Belüftung und der Klimatisierung verständlich zu erläutern. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, die unterschiedlichen Systeme der Klimatisie-rung und deren Komponenten zu erkennen und die Funktionsweise dieser Systeme zu verstehen. Die zentralen Auslegungsmethoden werden ebenfalls vereinfacht behandelt. Für die zentralen Kompo-nenten der Raumlufttechnik werden auch die Methoden der ener-getischen Bewertung nach DIN V 18599 dargestellt. Abschließend werden diese Zusammenhänge an einem Beispielgebäude mit RLT-Anlage demonstriert und die energetische Bewertung nach DIN V 18599 mit entsprechender Software durchgeführt.

Das Seminar vermittelt Grundwissen im Bereich Lüftungs- und Kli-matechnik, welches insbesondere für die spätere Teilnahme an den Seminaren zur DIN V 18599 hilfreich und empfehlenswert ist.

Eine ausführliche Themenliste finden Sie in der Online-Version des Programms unter www.ikbaunrw.de.

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, Energieberater, bauvorlagebe-rechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten

Technische AusrüstungTechnische Ausrüstung

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Heiztechnik und Trinkwassererwärmung für Bauingenieure

Die Energieeinsparverordnung und die DIN V 18599 haben zu einer ganzheitlichen Betrachtung von Wohn- und Nichtwohnbauten geführt, die sich nicht nur auf die Neubauten, sondern auch auf Modernisie-rungsmaßnahmen im Bestand auswirkt. In diesem Zusammenhang ist die Gebäudetechnik zu einem festen Bestandteil der energeti schen Bewertung von Gebäuden geworden, so dass der Personenkreis, der sich mit dieser Thematik befasst, gute Kenntnisse über den Aufbau und die Funktionsweise von Heizungs- Klima- und Warmwasserberei-tungsanlagen benötigt. Nur so können die Wechselwirkungen, die zwischen dem Gebäude und dessen Anlagentechnik bestehen, erfasst und in sinnvolle Energieeinsparkonzepte überführt werden.Dieses Seminar hat das Ziel, den Teilnehmern die typischen Systeme und die Komponenten der Heiztechnik und der Trinkwassererwär-mung darzustellen und ihre Wirkungsweise sowie die Methoden zur energetischen Bewertung verständlich zu erläutern. Fragen wie „Woran erkenne ich einen Brennwertkessel?“ oder „Wie funktionieren Wärmepumpen und worauf ist bei der Systemauswahl zu achten?“ werden hier beantwortet. Für die in diesem Seminar behandelten Systeme und Komponenten der Heizungs- und Trinkwassererwärmung wird auch stets die ener-getische Kennwertbildung erläutert. Die Bedienung von Software zur energetischen Bewertung von Gebäuden wird durch diese Grund-kenntnisse deutlich erleichtert. Das Seminar vermittelt Grundwissen im Bereich der Heiztechnik und der Trinkwassererwärmung, welches insbes. für die spätere Teilnah me an den Seminaren zur DIN V 18599 hilfreich und empfehlenswert ist.

Themen (Auszug)Heiztechnik: Systeme der Heiztechnik, Heizlastberechnung, Wärme-erzeugung, Wärmespeicher, Wärmeverteilung, Wärmeübergabe (freie und integrierte Heizflächen)Trinkwassererwärmung: Ermittlung Trinkwasserwärmebedarf, Legionellenproblematik, Systeme der Trinkwassererwärmung, Wärme erzeugung, Wärmespeicherung, WärmeverteilungPlanung und Auslegung: Überschlägige Auslegung von Heizungs- und Trinkwassererwärmungssystemen; Schwachstellen bei vorhan-denen Systemen

Eine ausführliche Themenliste finden Sie in der Online-Version des Programms unter www.ikbaunrw.de.

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, Energieberater, bauvorlagebe-rechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten

Termin /Ort10.07.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36384

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentProf. Dr.-Ing. B. KruppaTechnische Hochschule Mittelhessen, FB Maschinen-bau und Energietechnik

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort13.09.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36385

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentProf. Dr.-Ing. B. KruppaTechnische Hochschule Mittelhessen, FB Maschinen-bau und Energietechnik

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden – vom EEWärmeG zur Autarkie

Seit 2009 muss für jeden Neubau der Nachweis erbracht werden, dass ein bestimmter Anteil der Energie für die Beheizung, Kühlung und Warmwasserbereitung durch regenerative Quellen abgedeckt wird. Dies kann nach dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG), entweder durch Solarthermie, Biomasse oder Erd- und Umweltwärme (Wärmepumpen) erfolgen. Als Alterna-tiven zu dieser Vorgehensweise werden sogenannte „Ersatzmaßnah-men“ wie Fernwärme, Wärmerückgewinnung, Kraft-Wärme-Kopp-lung oder eine bessere Dämmung der Gebäudehülle zugelassen. Die Handhabung und praktische Nachweisführung des Gesetzes ist nicht immer einfach und erfordert Kenntnisse über das Berechnungsverfah-ren und der Auswahl einer sinnvoll eingesetzten Anlagentechnik.

Die Weiterentwicklung moderner Wohn- und Bürogebäude geht indes zielstrebig in Richtung des Passiv- und Null-Energiehaus Stan-dards. Hierzu tragen die gesetzlichen Vorgaben aber das deklarierte Ziel der Bundesregierung bei, in absehbarer Zukunft nahezu aus-schließlich regenerative Energiequellen für die Versorgung von Gebäuden einzusetzen. Diese Entwicklung geht für Gebäude bis hin zur Autarkie im Wärme- und Strombereich.

Eine ausführlichere Beschreibung finden Sie in der Online-Version des Programms unter www.ikbaunrw.de/akademie.

Themen· Grundlagen / Energiebilanzierung im Null-Energie- und Passivhaus· Darstellung und Handhabung des EEWärmeG· Darstellung regenerativer Anlagenkonzepte: · Solarthermie (Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung) · Wärmepumpen (Luft, Wasser, Erdreich, Eisspeicher) · Biomassenutzung · Nutzung der Abwärme – Wärmerückgewinnung inklusive Erdreich

Wärmeübertrager · Kraft-Wärme-Kopplung – von Fernwärme zur Mikro-KWK · Wärmespeicherung (Kurz- und Langzeitspeicher) · Photovoltaikanlagen und elektrische Speicher · Kühlung von Gebäuden (passive und aktive Systeme)

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, Energieberater, bauvorlage-berechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten

Technische AusrüstungTechnische Ausrüstung

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Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung und deren Schnittstellen in Sonderbauten

In Sonderbauten ist das Betreiben bestimmter Systeme, Anlagen und Verbraucher bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung aus dem öffentlichen Netz notwendig. Abhängig von den Schutz-zielen sind die verschiedenen Arten von Sicherheitsstromversor-gungs-Systeme auszuwählen, zu planen und zu betreiben.

Sicherheitseinrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Alarmierungs-anlagen, NRA-Anlagen, u. a. erfordern Sicherheitsstromquellen wie zum Beispiel Batterien, USV-Anlagen oder Notstromaggregate. Die Ausleuchtung von Flucht- und Rettungswegen, Versammlungs-räumen, Arbeitsplätzen, u.a. mit Sicherheitsleuchten stellt licht-technisch und beleuchtungstechnisch hohe Anforderungen an die Planung.

Themen· Sicherheitsstromversorgung mit Notstromaggregaten, BHKW,

Zentralbatterieanlagen· Funktionserhaltende Kabelanlagen gemäß LAR-NRW· Sicherheitsbeleuchtung in Sonderbauten gemäß DIN EN 1838 und

DIN VDE 0108-100· Sicherheitsbeleuchtungssysteme in Flucht-und Rettungswegen,

Kennzeichnung nach DIN 4844, u. a. m.· Schnittstellenprobleme zwischen den verschiedenen Systemen und

Techniken in Sonderbauten· Praxisbeispiele und -berichte von erfahrenen Prüfsachverständigen

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Fachplaner, Bauleiter und TGA

Termin /Ort06.11.17,10.00 –17.15 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36976

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentenDipl.-Ing. (FH) R. EulbergVereinigung zur Überwachung techn. Anlagen e. V., SiegenDipl.-Ing. (FH) Ch. Stiene Beratender Ingenieur, Inge-nieur- und Sachverständigen-büro, Dortmund

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort04.12.17, 10.00 –17.30 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36977

Teilnehmerzahl maximal 40

ReferentenMR Dipl.-Ing. K. Czepuck Ministerium für Bauen, Woh-nen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, DüsseldorfDipl.-Ing. W. SchauerteBeratender Ingenieur, Prüfsach-verständiger, SchmallenbergB. SauerweinBosch Sicherheitssysteme GmbH, Düsseldorf

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Brandmelde- und Alarmierungssysteme als sichere und wirksame Maßnahmen zur Erreichung des Schutzzieles

Zum Schutz von Menschen bei der Nutzung von Gebäuden jeglicher Art, aber besonders in Sonderbauten, ist es erforderlich und sinn-voll, Brandmeldesysteme und Alarmierungsanlagen auf zubauen. Diese Anlagen und Systeme sind in einigen Sonderbauten gesetz-lich verpflichtend zu errichten und betriebssicher zu betreiben. Der Aufbau und der Betrieb dieser Anlagen sind nach den Anfor-derungen der DIN 14675 zu planen, zu bauen und zu betreiben.

Die Schutzziele, die in Baugenehmigungen und Brandschutzkonzep-ten festgelegt werden, sind durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zu erreichen. Die baurechtlichen Anforderungen und normativen Regeln sind konzeptionell und planerisch umzusetzen. Die Betriebssicherheit und Wirksamkeit wird durch Prüfsachverstän-dige überprüft und bescheinigt.

Themen· Überblick über die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu

Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen· Baurechtliche Betrachtung und Bewertung von Brandmelde-

systemen als vorbeugende Brandschutzmaßnahme· Forderungen aus Sicht des Gesetzgebers und Verordnungsgeber· Richtige und Einzelfall bezogene Konzepterstellung· Brandmelde- und Alarmierungsanlagen nach den RdT, den

DIN-Normen und VDE-Bestimmungen· Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen und Tech-

nische Regel für Bauprodukte der TGA· Unterschied zwischen System- und Produktnormen· Leistungsfähigkeit von BMA- und ENS-Systemen· Brandmelde- und Alarmierungssysteme in der Praxis· Erfahrungen und Erlebnisse aus der Sicht eines Prüfsachver-

ständigen

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Fachplaner, Bauleiter und TGA

Technische AusrüstungTechnische Ausrüstung

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§ 6 BauO NRW – Abstandflächen – Workshop zu ausgewählten Themen

Die Anwendung der Abstandflächenregelungen ist in vielen Berei-chen gefestigt. Jedoch unterliegt der Paragraf 6 der Weiterentwick-lung in Gesetz und Rechtsprechung. Zudem verbleiben weiterhin einzelne Bereiche, die immer wieder Verständnisfragen aufwerfen.

Die Teilnehmer erhalten die Gelegenheit, die aktuell geltenden Vor-schriften des § 6 der Bauordnung NRW auf ausgewählte Fälle an zuwenden und die Ergebnisse untereinander und mit den Referen-ten zu diskutieren.

Dieses Seminar will vertiefende Einzelprobleme ansprechen und deren Handhabung erleichtern und richtet sich daher vorrangig an Anwender mit Kenntnissen im Abstandflächenrecht.

Soweit zu diesem Zeitpunkt bereits gefestigte Änderungen der Abstandflächenregelungen in der Bauordnungsnovelle erkennbar sind, kann auf diese begleitend eingegangen werden.

Es wird die Möglichkeit gegeben, bis 6 Wochen vor dem Seminar Fallbeispiele von grundsätzlicher Bedeutung digital einzureichen; die Behandlung kann jedoch nicht zugesichert werden.

TeilnehmerÖffentlich bestellte Vermessungsingenieure, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten

1. Termin /Ort22.03.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36386

2. Termin /Ort19.09.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36387

Teilnehmerzahl maximal je 24

ReferentenDipl.-Ing. U. RützÖffentlich bestellter Vermes-sungsingenieur i. R., BonnDipl.-Ing. J. SchenkÖffentlich bestellter Vermes-sungsingenieur, Remscheid

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort15.05.17, 10.00 –14.00 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36834

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDipl.-Ing. A. BandowÖffentlich bestellter Vermes-sungsingenieur, Vermessungs-büro Franzen und Bandow, Bad Belzig

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Vermessung mit Drohnen (UAVs)

Unbemannte Kleinfluggeräte (Drohnen / UAVs) haben sich in den letzten Jahren zu ungeahnter Leistungsfähigkeit entwickelt. Mit ihnen können flächenhafte Vermessungen bislang unerreichter Genauigkeit und Detailtreue durchgeführt werden.

Das Seminar hat zum Ziel, die Möglichkeiten und Chancen dieser neuen Art von Vermessung darzustellen. Neben der erforderlichen Technik wird insbesondere auf die Eigenschaften und Anwendungs-möglichkeiten der mit dieser Technik herstellbaren Vermessungs-produkte eingegangen.

Themen· Technik der Fluggeräte· Rechtliche Situation der professionellen UAV-Nutzung· Versicherungsaspekte · Flugplanung und Navigation· Eigenschaften unterschiedlicher Flug-Plattformen· Auswertetechnik und Weiterverarbeitung· Herstellbare Vermessungsprodukte und ihre Eigenschaften

TeilnehmerVermessungsingenieure, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten

VermessungswesenVermessungswesen

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Laserscanning

3D Laserscanner werden seit rund 15 Jahren effektiv eingesetzt. 2006 kamen die ersten Sensoren auf den Markt, die man als mo derne Scanner bezeichnen konnte. Speicherung, Bedienung und Stromversorgung in einem Sensor bei Scanraten von 500.000 Punkten pro Sekunde.

Es waren die ersten Sensoren, die Millionen von 3D Punkten in kür-zester Zeit in einer sehr guten Qualität für alle möglichen Aufgaben-stellungen erfassen konnten. Heute werden Punktwolken auf ver-schiedenste Arten und Weisen erzeugt, eben nicht mehr nur durch Laserscanner, sondern auch durch die Fotogrammmetrie, z. B. durch Kameras an Drohnen.

Es stellt sich bei allen Verfahren die Frage nach der Auswertung, denn in den seltensten Fällen ist die erzeugte Punktwolke wirklich das Endergebnis.

Ziel dieses Seminars ist es, neben der 3D Laserscanningtechnologie die Möglichkeiten der Auswertung von Punktwolken vorzustellen. Von Beispielen, in denen die Punktwolke ein Ergebnis sein kann, über die Erzeugung klassischer 2D Pläne bis hin zu komplexen 3D Modellen reicht die Bandbreite der möglichen Ergebnisse. Anhand der vor Ort erzeugten Daten sollen die genannten Auswerteansätze aufgezeigt werden.

Themen· 3D Laserscanningtechnologie· Technische Herausforderungen und Limitationen der Aufnahme· Aufbereitung der Scans (Registrierung, Bereinigung, Filterung,

Datenmanagement)· Punktwolke, und was nun?· Mögliche Wege in der Auswertung (Herstellersoftware,

3. Software, CAD-Plug-ins, Webbasierende Viewer)· Vorstellung von Projekten aus der Praxis· Diskussion

TeilnehmerVermessungsingenieure, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten

Termin /Ort26.06.17, 10.00 –14.00 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 37000

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentenDipl.-Ing. (FH) H. SaegerLeica Geosystem GmbH Vertrieb, DüsseldorfDipl.-Ing. M. Ossenberg-EngelsOE Planung + Beratung GmbH, Altena

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Termin /Ort16.03.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36034

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentProf. Dr.-Ing. Dr. rer.pol. T. WedemeierProf. Wedemeier – Beratende Ingenieure, Stadthagen

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Projektmanagement und Projektsteuerung am Bau – Grundlagen

Projektmanagement und Projektsteuerung am Bau sind ohne Projekt-controlling nicht möglich. Controlling als Oberbegriff von syste-matischer Planung, Kontrolle und Steuerung ist das Fundament auf welchem die Steuerung und das Management von Projekten aufbaut. Systematische Planung und Kontrolle bedingen einander – Planung ist ohne Kontrolle wertlos; Kontrolle ohne Planung ist sinnlos. Nur eine detaillierte und durchdachte Abstimmung der Planungs- und Kontrollfunktion ermöglicht ein sicheres steuern oder managen von Projekten. Die Controlling-Funktion muss somit sämtliche Aspekte eines Projektes abdecken.

In der Baupraxis wird sowohl auf Auftraggeberseite (Bauherr/Investor) wie auch auf der Auftragnehmerseite (Planer, ausführende Firmen) im Regelfall das Projektcontrolling von der eigentlichen Projektlei-tung personell getrennt. Eine Ursache hierfür liegt in der Komplexität der durchzuführenden Controllingaufgaben.

Die Zielsetzung dieses Seminares liegt daher in der systematischen Darstellung und Einübung der erforderlichen Controlling-Instrumente für Bauvorhaben, um innerhalb der typischen Handlungsbereiche wie Information und Kommunikation, Qualitäten und Quantitäten, Kosten und Wirtschaftlichkeit, Termine und Kapazitäten, Vertrag und Recht sowie Führung diese in der Praxis erfolgreich einsetzen zu können.

Die Teilnehmer werden nach Abschluss der Veranstaltung in der Lage sein, eigene Controlling-Konzepte zum Managen und Steuern von Bauvorhaben entwickeln und umsetzen zu können.

Das Seminar wendet sich gleichermaßen an die Auftraggeber- wie Auftragnehmerseite am Bau.

Themen· Projektmanagement und Projektsteuerung am Bau; Grundlagen· Controlling am Bau· Controlling-Instrumente für die Bereiche: Information und Kommu-

nikation, Qualität und Quantität, Kosten und Wirtschaftlichkeit, Termine und Kapazitäten, Vertrag und Recht, Führung

· Erfolgreich Controlling im Bauprojekt einsetzen und umsetzen – Bedingungen und Faktoren für den Projekterfolg

· Fallbeispiele

Teilnehmerbauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Bauherren, Investoren, Immobilienwirte, Facility-Manager, Projekt-entwickler, Baugewerbetreibende, Bausachverständige

Vermessungswesen Projektmanagement – Kostenplanung

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Projektmanagement – Kostenplanung

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Projektmanagement und Projektsteuerung am Bau – Vertiefung

Das Seminar baut auf der Grundlagenveranstaltung „Projektmana-gement und Projektsteuerung am Bau – Grundlagen“ auf.

Schwerpunkt dieses Seminares liegt in der Vertiefung und praxisorien-tierten Umsetzung der im ersten Teil angesprochenen Themen, insbe-sondere der konkreten Ausgestaltung sowie dem Zusammenwirken der sechs Handlungsbereiche des Projektmanagements am Bau:A. „Information, Kommunikation und Dokumentation“B. „Qualität und Quantität“C. „Kosten und Wirtschaftlichkeit“D. „Termine und Kapazitäten“E. „Vertrag und Recht“F. „Führung“

Die für den Projekterfolg notwendigen Abläufe und Werkzeuge wer-den nach Art und Umfang der individuellen Projektspezifika darge-stellt und anhand typischer Projektsituationen die Umsetzung und Durchsetzung erläutert.

Die Zielsetzung dieses Seminares liegt in der Vermittlung eines ver-tieften Verständnisses sowie der sicheren Anwendung notwendiger Methoden, Verfahren und Werkzeuge zum erfolgreichen Manage-ment von Bauprojekten.

Das Seminar wendet sich gleichermaßen an die Auftraggeber- wie Auftragnehmerseite am Bau.

Themen· Projektmanagement und Projektsteuerung am Bau; Grundlagen· A. „Information, Kommunikation und Dokumentation – Abläufe

und Werkzeuge“· B. „Qualität und Quantität – Abläufe und Werkzeuge“· C. „Kosten und Wirtschaftlichkeit – Abläufe und Werkzeuge“· D. „Termine und Kapazitäten – Abläufe und Werkzeuge“· E. „Vertrag und Recht – Abläufe und Werkzeuge“· F. „Führung – Abläufe und Werkzeuge“· Weitere Themen, u.a.: Verhaltensweisen und Verhandlungsfüh-

rung; Konfliktmanagement; Typische Projektverläufe und Steue-rungsmöglichkeiten; Fallbeispiele; Entwicklungen: Virtuelle Projek-träume und BIM – Building Information Modelling

Teilnehmerbauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Bauherren, Investoren, Immobilienwirte, Facility-Manager, Projekt-entwickler, Baugewerbetreibende, Bausachverständige

Termin /Ort06.04.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36035

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentProf. Dr.-Ing. Dr. rer.pol. T. WedemeierProf. Wedemeier – Beratende Ingenieure, Stadthagen

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort17.05.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36835

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentProf. Dr.-Ing. Dr. rer.pol. T. WedemeierProf. Wedemeier – Beratende Ingenieure, Stadthagen

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Risikomanagement – Richtiger Umgang mit Behinderungsanzei-gen und Störungen im Bauablauf

Termine und Ausführungsfristen sind die operativen Hauptziele der Projektbeteiligten – Bauherr, Architekt, Fachplaner, Projektsteue-rung und ausführende Firmen in der Leistungsphase 8 der HOAI

Störungen, die in dieser Projektphase auftreten, haben im Regelfall erhebliche Auswirkungen auf die Projektziele Kosten, Termine und Qualität und führen nicht selten zu langwierigen Auseinander-setzungen über die Schadensregulierung.

Dem Ingenieur wie auch dem Architekten kommt als Koordinator der Bauleistung eine herausragende Stellung und Verantwortung infolge ihrer Rechte wie Pflichten, die sich insbesondere aus den Leistungsbildern der HOAI wie auch aus den Rechtsgrundlagen (BGB, VOB/B, Rechtsprechung, …) ergeben.

Das Ziel dieses Seminares ist daher, das systematische Vorgehen im Rahmen des Risikomanagements von Behinderungen und Bau-zeitverzögerungen auf der Planerseite darzustellen und Wege zur Vermeidung aufzuzeigen.Die Teilnehmer werden nach Abschluss des Seminars in der Lage sein, die Risiken aus Behinderungen und Bauzeitverzögerungen sicherer in der Praxis zu handhaben, um sowohl die Rechtsansprüche ihres Auftraggebers (Bauherr, Investor) als auch die eigenen An - sprüche wahren und Gefahren abwenden zu können.

Themen1. Einführung in die Thematik und Rechtsgrundlagen der

Terminierung von Bauvorhaben2. Erforderliche Grundlagen

der Baubetriebswirtschaft, des Termin- und Projektmanagements, der Dokumentation

3. Methoden und Verfahren zur Sicherstellung eines ungestörten Bauablaufs

4. Ursachen eines gestörten Bauablaufs5. Die Handlungsstrategien auf Planerseite zur Minimierung von

Risiken aus Behinderungen und gestörtem Bauablauf · Voraussetzungen, Vorgehensweise, Maßnahmen im Falle von

Störungen im Bauablauf6. Beispiele

Teilnehmerbauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Bauherren, Investoren, Immobilienwirte, Facility-Manager, Projekt-entwickler, Baugewerbetreibende, Bausachverständige

Projektmanagement – Kostenplanung

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Kostenprognose im Bauwesen

Das Seminar führt auf der Grundlage der DIN 276 „Kosten im Hoch-bau“, DIN 277 „Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken“ sowie DIN 18960 „Baunutzungskosten von Hochbauten“ und wei-terer begleitender Regelwerke, Richtlinien und Verordnungen in die Prognose von Bauwerkskosten ein.

Die Verfahren der Kalkulation von Baupreisen werden in Abhängig-keit ihrer Anwendung im Kostenüberschlag, der Kostenschätzung, der Kostenberechnung, des Kostenanschlags sowie der Kostenfest-setzung dargestellt. Darüber hinaus wird auf die EKT-Kalkulation, die Zuschlagskalkulation über die Endsumme, die Zuschlagskalkula-tion mit festen Zuschlägen, die Elementkalkulation, die Vergleichs-kalkulation sowie die Zielkostenplanung eingegangen.

Ferner werden die Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen der Methoden und Verfahren zur quantitativen Bewertung von Immo-bilien dargestellt. Neben der Ermittlung der Kosten von Neubau-maßnahmen wird auch die Kalkulation von Bauleistungen für das Bauen im Bestand behandelt. Da zuverlässig ermittelte Kosten (Bau- und Betriebskosten) eine unabdingbare Grundlage zur realistischen wirtschaftlichen Beurteilung eines Bauvorhabens sind, sollen die Teilnehmer nach Abschluss des Seminares in der Lage sein, die unterschiedlichen Methoden und Verfahren sachgerecht und sicher anzuwenden. Da nicht nur die Ermittlung der Herstellkosten son-dern auch die Ermittlung der Betriebs- und Nutzungskosten eines Objektes Gegenstand dieses Seminares ist, wendet sich das Semi-nar auch an Teilnehmer, die im Facility-Management tätig sind.

Themen1. Grundlagen der Prognose von Kosten2. DIN 2763. DIN 2774. DIN 189605. Investition und Finanzierung6. Bewertungsverfahren7. Investitionsrechnung8. Verfahren zur Berücksichtigung der Unsicherheit9. Beispiele, SoftwareEine ausführliche Themenliste finden Sie in der Online-Version des Programms unter www.ikbaunrw.de.

Teilnehmerbauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Facility-Manager, Kaufleute, Immobilienwirte, Projektentwickler, In vestoren, Bauherren, Bauträger, Unternehmer, Versicherer, Verwalter

Termin /Ort28.09.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36036

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentProf. Dr.-Ing. Dr. rer.pol. T. WedemeierProf. Wedemeier – Beratende Ingenieure, Stadthagen

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort19.10.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36736

Teilnehmerzahl maximal 20

ReferentDr.-Ing. P. DöinghausCodema International GmbH, Essen

TeilnahmegebührD 180 Mitglieder IK-Bau NRWD 320 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Workshop: Managementkompetenzen für die Leistungen der Projekt steuerung am Bau

Im Workshop werden die Aufgaben wirkungsvollen Managements vorgestellt und die Managementkompetenzen und -methoden gezeigt und geübt, die für eine gute und erfolgreiche Bauprojekt-steuerung benötigt werden. Aufbauend auf der Managementtheo-rie von Fredmund Malik lernen die Teilnehmenden, dass Manage-mentkompetenzen lehrbar und lernbar sind.Die Managementtheorie wird dabei in ihren Grundzügen darge-stellt, der überwiegende Teil des Workshops zeigt und übt konkrete Methoden für ein wirkungsvolles Bauprojektmanagement, die zu einer Verbesserung der Prozesse beim Planen und Bauen beitragen. Dabei wird der konkrete Bezug zum Leistungsbild der Projektma-nagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft (Heft 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung / Projektmanagement“ von Mai 2014) hergestellt.

Die Teilnehmenden lernen Methoden unter anderem für den Projekt-einstieg, für die Installation von guten Aufbau- und Ablauforganisati-onen und von sinnvollen Regelabläufen, für eine sinnvolle Kontrolle und für die Zielerreichung. Vor dem Hintergrund eines gewünschten schlanken Managements („Lean Management“), das gleichermaßen effektiv und effizient ist, werden wirksame Werkzeuge der Projektsteue-rung gezeigt. Ein Dokumentenmanagementsystem wird vorgestellt.

Wichtige Merkmale von unterschiedlichen Kommunikationsformen werden vorgestellt und die Kommunikation wird von den Teilneh-menden erprobt. Dazu gehören auch das richtige Reagieren auf typische Sachtatbestände nach VOB/B (Behinderungen, Beschleuni-gungen, Bedenken, Mehrkosten, Mängel) und die konsequente Anwendung der Regeln für guten Schriftverkehr.Die Lernmethodik dieses Workshops besteht zu etwa 50 % aus einer Vortragsform und ist zu etwa 50 % interaktiv. Zu Beginn des Work-shops wird eine Feedback-Kultur vereinbart, die den Austausch zwischen den Teilnehmenden innerhalb des Workshops regelt.

Themen1. Management ist lehrbar und lernbar; 2. Management und Projektsteuerung; 3. Der Projekteinstieg; 4. Das Projekthandbuch, 5. Entscheidungen treffen; 6. Kontrolle und Qualität; 7. Gute und richtige Kommunikation

Teilnehmerbauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Bauherren, Investoren, Immobilienwirte, Facility-Manager, Projekt-entwickler, Baugewerbetreibende, Bausachverständige

Projektmanagement – Kostenplanung Projektmanagement – Kostenplanung

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Building Information Modeling (BIM)

Das Seminar ist als Einführung in die Arbeitsweise dieses in Deutsch-land noch relativ ungenutzten neuen Planungswerkzeugs angelegt. BIM ist kein neues CAD-Programm, sondern eine neue Art zu planen. Im Ausland, insbesondere in Skandinavien, England und den USA ist diese Methode stark verbreitet und löst nicht nur die traditionelle Planungsweise ab sondern wird zunehmend Vertragsbestandteil bei Planungsaufträgen. Die wichtigsten deutschen Baukonzerne haben begonnen ihre Projektabläufe auf die BIM-Methode umzustellen. Folglich werden andere nachziehen. Damit diese sich in Zukunft nicht die Planungsleistungen auf dem internationalen Markt einkaufen müssen, sollten sich deutsche Planer rechtzeitig mit dieser Technik auseinandersetzen.

Die Verbände der „Wertschöpfungskette Bau“ (HDB, VBI, usw. grün-den am 20.Januar 2015 die „Bauen Digital GmbH“. Sie soll die Regelwerke und Forschungen zur BIM-Methode steuern und beglei-ten. VDI und DIN haben sich der Sache schon angenommen. In der VOF ist die digitale Planung bereits als „Kann-Forderung“ auf-genommen. Bei der nächstgen Novellierung wird daraus sicher eine „Muss-Bestimmung“.Bei der Arbeit mit Building Information Modeling wird in Zukunft die komplette Planungsinformation in einem konsistenten digitalen Bauwerkmodell zusammengeführt. Das Modell wird das Bauwerk über seinen gesamten Weg von der Idee, Planung, Bau und Betrieb bis zum Rückbau begleiten können. Die BIM-Methode verwischt die bisherigen Grenzen der Fachplanun-gen und Leistungsphasen (HOAI). Sie ist eine wesentlich umfangrei-chere Veränderung der Planungsarbeit als der Umstieg vom Zeichen -brett zum CAD. Ein frühzeitiges Kennenlernen der Methode ist für jeden Planer von großer Bedeutung.

ThemenGrundlagen der BIM-Methode; Auswirkungen auf die Zusammenar-beit von Architekten und Fachplanern und die HOAI; Softwarevoraus-setzungen; Warum BIM nicht nur für Großprojekte interessant ist; Praxisbeispiele im Hoch- und Ingenieurbau; Vernetztes Arbeiten über Internetverbindungen mit Planungsbeteiligten; Tipps und Anregun-gen für die Einführung von BIM; BIM-Management; Übernahme von Bauwerksdaten für Fachplaner (Tragwerksplaner, Haustechnik, Aus schreibung); Visualisierte Bauablaufplanung; Visionen zu BIM

TeilnehmerIngenieure und Architekten

Termin /Ort20.03.17, 10.00 –14.00 Uhr DortmundSeminar-Nr. 17- 36913

Teilnehmerzahl maximal 60

ReferentProf. Dipl.-Ing. H.-G. OltmannsOltmanns & Partner GmbH, Ingenieurbüro für Tragwerks-planung, Oldenburg

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Termin /Ort11.05.17, 10.00-14.00 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36388

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDipl.-Phys. A. KohlhaasGSP Network GmbH, Erkrath

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Einführung in OPEN BIM Koordinations- und Fachmodelle

Mit Sicherheit hat jeder, der sich mit der Methode des Building Information Modeling beschäftigt, schon etwas von dem Datei-Standard IFC (Industry Foundation Classes ISO 16739:2013) gehört. Doch die Schnittstelle allein ermöglicht es noch nicht, alle Anforde-rungen an ein Informationsmanagement in Sinne des Common Data Environment (siehe PAS 1192:2, bald eine ISO Norm) zu erfüllen.

Das Seminar zeigt, wie Fachmodelle zu Koordinationsmodellen zusammengeführt werden und welche Voraussetzungen in den BIM-Autorensystemen zu treffen sind, damit ein Datentransfer überhaupt möglich wird.

Viele Software-Programme sehen den Import von IFC-Dateien für vielfältige Aufgaben vor, doch wenn die von anderen Planern über-nommenen IFC-Dateien nicht die nötigen geometrischen und semantischen Inhalte und eine entsprechen Struktur aufweisen, können in Ermangelung der Grundlagen die eigenen Planungsauf-gaben nicht ohne Nachmodellierung erfüllt werden. Dies wiederum erhöht die Fehleranfälligkeit und den Koordinationsaufwand. Daher ist sowohl bei Abgabe als auch bei Eingang von BIM-Modelle eine Qualitätssicherung der Fachmodelle zwingend notwendig. Die Definitionen und Beschreibungen der Modellinhalte wie auch der Prüfungen werden mit praktischen Beispielen angesprochen.

Das Seminar richtet sich gleichermaßen an Ingenieure und Architekten, die sich grundsätzlich über die praktische Arbeit der BIM-Koordination informieren möchten.

Themen· IFC Dateien erstellen· Konstruktion von 3D Modellen für BIM· Qualitätsprüfung von Fachmodellen und die Bewertung· Import oder Referenzierung von IFC-Modellen· Was das Dateiformat IFC transportieren kann und was nicht?· Kommunikation mit Bezug auf IFC-Fach- und Koordinationsmodelle· Definition von Fachmodellen, Größe, Modellierung, LoI, LoG, LoD · Erstellen, Nutzen und Fortführen von Koordinationsmodellen

TeilnehmerIngenieure und Architekten, zukünftige BIM Koordinatoren / BIM Manager und (Objekt-)Planer die sich für BIM Projekte interessieren.

Planungsmethoden – Bauprozesse – BIM

Planungsmethoden – Bauprozesse – BIM

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Tragwerksplanung im BIM-Prozess

Das Seminar richtet sich an Tragwerksplaner, die in die BIM-Methode einsteigen wollen oder schon kleinere Projekte in 3D bearbeitet haben. Dabei sollten sie bereits Erfahrungen in der Anwendung von CAD- und Statikprogrammen besitzen.

Es wird auf die Problematik beim Einstieg und der Abwicklung der ersten BIM Projekte hingewiesen, aber auch Mut gemacht, diese zukunftsorientierte Methode zu erlernen und anzuwenden.

Themen· Der Unterschied zwischen Architektur- und Tragwerksmodell· Was bedeutet BIM für die Tragwerksplanung: Schnittkräfte,

Nachweise, Bemessungsmethoden· Querkraftbemessung, Stanzen und Singularitäten· Das IFC Datenaustauschformat und Überprüfung der exportierten

Bauteile· Netzgenerierung und Elementtypen· Der Plattenbalken und seine Konsequenzen· Lastfallgenerierung, Schnee- , Wind- und Verkehrslasten,

Umhüllende· Problematik zwischen wirklichem Bauablauf und dem „Ein-Guss-

Rechenmodell“· Besonderheiten der Modeliierung bei Mauerwerk, Betonfertig-

teilen und Stahlbetonwänden· Modellierungsmöglichkeiten der Bauwerk-Boden Interaktion· Modeliierungsfehler anhand von Beispielen aus der Praxis· Vorgehensweise bei der Überprüfung der Rechenergebnisse;

Plausibilitätskontrollen· Das statische Dokument bei Anwendung der BIM Methode

(VDI-Richtlinie 6201)· BIM bei der Prüfung statischer Berechnungen· BIM-Manager, HOAI und Kooperation mit den anderen BIM-

Partnern in einem Projekt

TeilnehmerIngenieure und Architekten

Termin /Ort30.06.17, 10.00 –14.00 Uhr DortmundSeminar-Nr. 17- 36645

Teilnehmerzahl maximal 30

ReferentDipl.-Ing. G. von SpiessBeratender Ingenieur, Ingenieurbüro von Spiess & Partner, Dortmund

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Termin /Ort08.09.17, 10.00 –14.00 Uhr WuppertalSeminar-Nr. 17- 36389

Teilnehmerzahl maximal 20

LeitungUniv.-Prof. Dr.-Ing. M. HelmusBergische Universität Wupper-tal, Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen, Lehr- und Forschungsgebiet Baubetrieb und Bauwirtschaft, Wuppertal

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Building Information Modeling (BIM) – Projektmanagement

Die Baubranche ist neben hoher Komplexität und stetig wachsenden Anforderungen dadurch gekennzeichnet, dass an der Projektabwick-lung unterschiedliche Fachleute mit verschiedenen Aufgaben, Zielen, Fachkenntnissen und Interessen beteiligt sind. Um ein Bauprojekt also effektiv realisieren und später effizient nutzen zu können, müssen ein strukturierter Informationsaustausch und eine ganzheitliche Zu - sammenarbeit zwischen allen Projektbeteiligten sichergestellt sein. Eine optimale Durchführung dieser ganzheitlichen und transparenten Zusammenarbeit scheint die Methode des Building Information Modeling (BIM) zu gewährleisten. BIM soll die lückenlose digitale Dokumentation des Projektes und die Transparenz und Weiterver-wendbarkeit der Daten realisieren sowie Reibungsverluste vermeiden.

Die meisten Unternehmen der deutschen Bauwirtschaft beschäftigen sich derzeit mit der Methode BIM, und einige befinden sich bereits in der Implementierungsphase. Auch die öffentliche Hand ist der Meinung, dass die ganzheitliche Zusammenarbeit durch die Anwen-dung dieser Methode optimal in die Strukturen der Bauwirtschaft integrierbar ist.

Im internationalen Vergleich liegt die deutsche Bauwirtschaft bezüg-lich dieser Thematik dennoch weit zurück. Während beispielweise BIM in Ländern wie den USA bereits als Standard angesehen werden kann, steht eine flächendeckende Einführung der Methodik hier erst bevor. Dies ist u. a. damit zu begründen, dass insbesondere bezüglich der Kommunikationsstrukturen nicht nachvollziehbar dargelegt ist, wel-che veränderten Leistungen die Projektbeteiligten zu erwarten haben.

Damit die deutsche Bauwirtschaft sich auch in Zukunft marktgerecht positionieren kann, sollten ein richtiges Verständnis und die notwen-digen Kompetenzen zur Anwendung der Methodik rechtzeitig vermit-telt werden. Das Seminar beleuchtet diesbezüglich Aspekte des Projektmanagements im Rahmen der Methode BIM aus Sicht aller am Bauprojekt Beteiligten Rollen. Der Veranstaltungsort im BIM-Labor der Bergischen Universität Wuppertal ermöglicht es weiterhin den Teilnehmern die Nutzung verschiedener BIM-Werkzeuge vorzuführen.

ThemenRollen und Begriffe; BIM-Ziele und BIM-Nutzungen; BIM-Prozesse; Kollaborationsverfahren; Informationsaustausch; Informationsgehalt; Modelstrukturen; Modelqualitätskontrollen; BIM-Werkzeuge

TeilnehmerIngenieure und Architekten

Planungsmethoden – Bauprozesse – BIM

Planungsmethoden – Bauprozesse – BIM

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Ingenieurbüros und der Wandel vom Dokumentenmanagement zum Informations- und Wissensmanagement. Wie kapitalisiere ich die Digitalisierung?

Die durch Projekte im Bereich des Ingenieur- und Bauwesens gene-rierten Informationen verdoppeln sich derzeit alle zwei Jahre. Selbst für strukturierte Unternehmen ist es dabei so gut wie unmöglich den Überblick zu behalten. Die Herausforderungen, die mit der Digitalisierung einhergehen sind u. a.:· Das exponentielle Wachstum der Informationsmasse· Vielfalt der Speicher: Vielfalt der Server, Intern / Niederlassungen /

Extern. EDMS, CDE, Cloud, Smartphones· Vielfalt der beteiligten Unternehmen mit Vielfalt an Technologien,

Prozessen, Sicherheit· Neue Technologien mit neuen, immer größeren Dateiformaten,

jetzt auch BIM-Modelle· Zunehmende Qualitätsstandards. DGNB/LEED/BREEAM, Auditier-

barkeit der Dokumente· Dynamischere quervernetzte Information. Letzter Stand? Ausrei-

chende Informationen? Beziehungen zwischen Informationen?· Mobilität und dadurch wachsende Erwartung schneller Reaktionen.

Themen· Wie sieht die Kontrolle der Information (nicht nur der Dokumente)

in der digitalen Ära aus? · Wie Sie es schaffen, den Überblick zu behalten, Dateien zu

suchen, zu finden und deren Beziehungsgeflecht zu interpretieren und Entscheidungen kontextbasiert treffen.

· Wie Sie den Datenaustausch und die Zusammenarbeit in- und extern einfacher gestalten und automatisieren können.

· Wie Sie Ihre Daten jederzeit nachvollziehbar machen und Dokumentationen automatisch erstellen ohne Duplikate oder Redundanzen.

TeilnehmerBauingenieure, Architekten und alle, die sich mit den Herausforde-rungen der Digitalisierung beschäftigen oder betroffen sind und an zeitgemäßen Lösungen interessiert sind.

Termin /Ort09.10.17, 10.00 –14.00 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36914

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDipl.-Arch. Andrès G. DamjanovNewforma Deutschland GmbH, München

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Termin /Ort28.11.17, 10.00 –14.00 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36915

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentUniv.-Prof. Dr.-Ing. habil. Ch. van TreeckRWTH Aachen, Lehrstuhl für Energieeffizientes Bauen, Aachen

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Digitale Planungsmethoden in der TGA

Im Zuge der Digitalisierung in der Energiewende erfahren die Inge-nieurdisziplinen gegenwärtig einen drastischen Wandel. Bestehende Richtlinien zum Nachweis bzw. zur Verbesserung der Gesamtener-gieeffizienz von Gebäuden betrachten traditionell Gebäude als Ein-zelsysteme. Mit der zunehmenden technologischen Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energieträger können Gebäude jedoch nicht länger als passive Einzelsysteme betrachtet werden. Gebäude müssen in Zukunft in die Lage versetzt werden, thermische und elektrische Energie zu speichern und sich im Zusammenspiel mit übergeordneten Systemen netzdienlich zu verhalten.

Digitale Methoden zur Planung und Betrieb von Gebäuden und Quartieren sind ein zentrales Instrument zur Umsetzung der vorge-nannten Aspekte. Das Potenzial digitaler Planungsmethoden wird jedoch in vielen Bereichen nur vereinzelt bzw. stellenweise auch überhaupt nicht genutzt. Dies beginnt in der Praxis beim fehlenden Einsatz BIM-basierter Methoden in der Planung und endet bei konzeptionell fehlenden Gebäudedatenmodellen in der Normung als Grundlage für Energiebedarfsberechnungen als zwingend not-wendige Voraussetzung für einen konsistenten Datenaustausch.

Ziel dieses Seminars ist es, eine Einführung in die digitalen Planungs-methoden in der TGA zu erlangen und diese anhand von Beispielen exemplarisch zu untersuchen.

Themen· Kurzer Umriss der Grundlagen der Planung und Umsetzung auf

Basis von modernen, digitalen Verfahren in der Gebäudetechnik· Grundlagen des Building Information Modellings und Anwendung

von BIM in der Planung und Auslegung von Gebäudetechnik· Dimensionierung und Auslegung von TGA mittels computerge-

stützter Verfahren

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, Energieberater, bauvorlage-berechtigte Entwurfsverfasser, TGA, Ingenieure und Architekten

Planungsmethoden – Bauprozesse – BIM

Planungsmethoden – Bauprozesse – BIM

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Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen – Einführungsseminar

Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen eine besondere Glaubwürdigkeit zukommt.

Die Anfertigung von Privat- und Gerichtsgutachten, der Umgang mit Streitparteien sowie das Vertreten des Gutachtens vor Gericht erfordert ein hohes Maß an besonderer fachlicher und persönlicher Sachkunde, Integrität und Vertrauenswürdigkeit.

Die Ingenieurakademie West unterstützt die Vorbereitungen auf die öffentliche Bestellung durch ihre Fortbildungsangebote, in dem sie Seminare über die öffentliche Bestellung regelmäßig anbietet. Dieses Seminar befasst sich mit dem Verfahrensgang der Bestellung, den Anforderungen an die Sachverständigen sowie praktischen Fragen der sachverständigen Tätigkeit. Es bietet einen Überblick über die öffentliche Bestellung und den Tätigkeitsbe-reich der öffentlich bestellten Sachverständigen. Es wird die prak-tische Vorbereitung eines zielführenden Antrags auf öffentliche Bestellung beispielhaft erläutert.

Themen1. Verfahren /Regularien / Zeitaufwand, Kosten2. persönliche und fachliche Bestellungsvoraussetzungen3. Vorbereitung des Antrags auf öffentliche Bestellung4. Überprüfung der besonderen Fachkunde5. wirtschaftliche Aspekte der Tätigkeit des öffentlich bestellten

und vereidigten Sachverständigen6. Praxisfragen

TeilnehmerIngenieure und Architekten, die gutachterlich tätig sind oder gut-achterlich tätig werden wollen und die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige anstreben

Termin /Ort22.02.17, 10.00 –14.00 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 35934

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentenDipl.-Ing. H.-M. GrothuesIngenieurkammer-Bau NRW, DüsseldorfDipl.-Ing. Ch. RothBeratender Ingenieur, Öffent-lich bestellter Vermessungs-ingenieur, öbuv Sachverstän-diger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Mieten und Pachten (IHK Köln), Lever-kusen

TeilnahmegebührD 170 Mitglieder IK-Bau NRWD  300 Nichtmitglieder

5 Zeiteinheiten

Termin /Ort09.03.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36390

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentR. SchultzVorsitzender Richter am OLG Hamm, a. D.

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD  340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Rechtliche Grundlagen der Gutachtenerstattung

Die Zivil- und Strafprozessordnung sowie die Sachverständigenord-nung der Bestellungskammer geben Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der öffentlich bestellten Sachverständigen vor und zeigen Rechte und Pflichten bei der jeweiligen Gutachtenerstattung auf. Beim Privatgutachten spielt noch die vertragliche Grundlage eine wesentliche Rolle. Im Seminar werden deren rechtliche Grundlagen sowie die Bedeutung des selbständigen Beweisverfahrens vermittelt.

Themen1. Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen –

Regelwerke allgemein2. Materiell-rechtliche und prozessuale Kenntnisse für die Gutach-

tenerstattung · Werkvertragsrecht / VOB · ZPO3. Vorbereitung des Gutachtens

Ortstermin, Vorbereitung und Ablauf, Ladung, Teilnahmerecht, Protokoll

4. Inhalt und Aufbau von Gutachten – Mindestanforderungen5. Haftung · Haftung beim Privatauftrag, u. a. gegenüber Dritten · Haftung bei Bestellung durch das Gericht, Ordnungsmittel,

deliktische Haftung6. Honorar · Vertrag /HOAI u. a. · JVEG

TeilnehmerIngenieure und Architekten, die gutachterlich tätig sind oder gut-achterlich tätig werden wollen und die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige anstreben

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

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Der Sachverständige als Privatgutachter und als Gerichtsgutachter

Im Seminar werden die Auswahl des Gerichtsgutachters, seine Stellung und sein Auftreten im Prozess sowie Ablehnungsfälle dargestellt. Ebenfalls Gegenstand des Seminars sind die Haftung und Vergütung des Sachverständigen.

Beim Privatgutachten stehen dessen Inhalt und Ausgestaltung sowie Haftungsfälle im Vordergrund.

Themen1. Die Sachverständigen (Übersicht, Abgrenzung)2. Der Sachverständige als Privatgutachter · Vertragsinhalt und Zweck des Privatgutachtens;

Vertragsabschluss · Rechte, Pflichten des Sachverständigen · Bedeutung des Privatgutachtens im gerichtlichen Verfahren · Abgrenzung zum Schiedsgutachter / Schiedsrichter · Prozess / Haftung / Vergütung3. Der Sachverständige als Gerichtsgutachter · Grundzüge der Gerichtsverfassung des Zivil- und

Strafprozessrechts · Bestellung des Sachverständigen · Stellung des Sachverständigen im Prozess · Pflichtenkatalog (des Gerichtes /des gerichtlichen

Sachverständigen) · Vereidigung · Ordnungsmittel · Feststellung des Tatbestandes · Gerichtsgutachten · Sachkundige Zeugen · Ablehnung des gerichtlichen Sachverständigen

(Beispiele, Verfahren) · Haftung / Vergütung4. Auftreten von Sachverständigen vor Gericht

TeilnehmerIngenieure und Architekten, die gutachterlich tätig sind oder gutachterlich tätig werden wollen und die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige anstreben

Termin /Ort26.04.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36391

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentR. SchultzVorsitzender Richter am OLG Hamm, a. D.

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD  340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort31.05.17, 09.00 –13.00 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36393

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentinRechtsanwältin F. von Wiese-EllermannFachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Kanzlei Ellermann und von Wiese- Ellermann, Bielefeld

TeilnahmegebührD 170 Mitglieder IK-Bau NRWD  300 Nichtmitglieder

5 Zeiteinheiten

Selbständiges Beweisverfahren gemäß § 485 ff. ZPO

Themen1. Das Beweisverfahren gem. § 485 ZPO · Bedeutung und Gegenstand des Beweisverfahrens · Zulässigkeitsvoraussetzungen · Antrag auf selbständiges Beweisverfahren (Parteien,

Bezeichnung der Tatsachen und der Beweismittel, Glaubhaftmachung)

· Zuständigkeit · Beweisaufnahme (Beschluss, Durchführung, Rechte des

Antragsgegners, Rechtsbehelfe) · Rechtliche Wirkungen / Klageerhebung · Kosten / Streitwert2. Antrag auf Fristsetzung für die Erstellung des Gutachtens durch

den SV und Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen den SV (§ 411 Abs. 1 und 2 ZPO)

3. Antrag auf Erläuterung des schriftlichen Gutachtens durch den SV und auf dessen Erscheinen (§ 411 Abs. 5 ZPO)

4. Anordnung des Gerichts auf erneute Begutachtung durch denselben oder einen anderen SV (§§ 485 Abs. 3, 412 ZPO)

TeilnehmerIngenieure und Architekten, die gutachterlich tätig sind oder gutachterlich tätig werden wollen und die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige anstreben

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

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Der Ortstermin des Sachverständigen

Die Aufgabe des Gerichtsgutachters ist u.a. die sachkundige Tatsa-chenfeststellung. Schwerpunkte des Seminars sind die Darstellung der relevanten Tatsachen: Wie werden sie ermittelt? Die Vorberei-tung und Durchführung des Ortstermins sind ebenso das Thema wie auch der Einsatz von Hilfskräften.

Themen1. Vorbereitung, Auflagen2. Ladung, Verhinderung3. Gehilfen des Sachverständigen4. Teilnahme sachkundiger Dritter5. Bindung an das Beweisthema6. Befundsicherung, Photos7. Protokoll, Vergleich

TeilnehmerIngenieure und Architekten, die gutachterlich tätig sind oder gut-achterlich tätig werden wollen und die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige anstreben

Termin /Ort31.05.17, 14.00 –18.00 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36392

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentR. SchultzVorsitzender Richter am OLG Hamm, a. D.

TeilnahmegebührD 170 Mitglieder IK-Bau NRWD  300 Nichtmitglieder

5 Zeiteinheiten

Termin /Ort06.07.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36394

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDipl.-Ing. Ch. RothBeratender Ingenieur, Öffent-lich bestellter Vermessungs-ingenieur, öbuv Sachverstän-diger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Mieten und Pachten (IHK Köln), Lever-kusen

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD  340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Bearbeitung von Gerichtsaufträgen, Inhalt und Aufbau von Sach-verständigengutachten: Anregungen und Hilfestellungen aus der gutachterlichen Praxis

Öffentlich bestellte Sachverständige werden nach § 404 ZPO bevorzugt mit Gutachten zur Beantwortung gerichtlicher Beweis-fragen beauftragt. Auch Ingenieure und Architekten sind im Auftrag der Gerichte tätig. Die Kommunikation zwischen Gerich-ten und den öffentlich bestellten sachverständigen Ingenieuren beschränkt sich oft auf die Zusendung der Gerichtsakte mit dem Beweisbeschluss und die Rücksendung derselben mit einem Gut-achten. Die Erwartungshaltungen der Gerichte sollen mit den Sachverständigengutachten erfüllt werden. An der Schnittstelle zwischen Beweisbeschluss und Sachverstand treten bei den juris-tisch wenig ausgebildeten Ingenieuren teilweise Verständnisfragen auf. Aus der sachverständigen Praxis werden in diesem Seminar Anregungen und Hilfestellungen gegeben, die den Sachverständi-gen beim Auf- und Ausbau eines gerichtlichen Tätigkeitsbereiches unterstützen. Ziel ist die Förderung einer effizienten Kommunika-tion zwischen Sachverständigem und Gerichten.

Themen1. Auftragseingang2. Beweisbeschluss3. Kostenvorschuss4. Fachkunde und Befangenheit5. Unterlagen und Informationsbeschaffung6. Ortstermin7. Unklarheiten und Rechtsfragen (Beispiele)8. Inhalt und Aufbau (Beispielgutachten) 9. mündliche Verhandlung10. Ergänzungsgutachten11. Checkliste professionellen Verhaltens (richtig / falsch)12. Honorarfragen, Rechnungsbeispiel

TeilnehmerIngenieure und Architekten, die gutachterlich tätig sind oder gut-achterlich tätig werden wollen und die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige anstreben

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

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Prüfung und Wertung von Baugutachten

Aufgrund steigender Rechtsstreitigkeiten wächst insbesondere im Bauwesen seit Jahren der Bedarf an Gutachten. Durch die oft schwierigen und langwierigen Bauprozesse steigt auch der Bedarf, bereits erstattete Gutachten zu prüfen, zu bewerten und ggf. ein Gegengutachten oder eine gutachterliche Stellungnahme zu einem Gutachten zu erstellen.

Themen· Aufbau und Inhalt von Gerichts- und Schadengutachten· Mindestanforderungen an das Gutachten· Pflichtenheft für Sachverständige / Mustersachverständigen

Ordnung· Außergerichtliche Streitbeteiligung; Bedeutung und Aufbau von

Schiedsgutachten· Technische Prozessbegleitung, Einfluss auf den Beweisbeschluss· Grundlage und Bedeutung der anerkannten Regeln der Technik· Theoretische und praktische Übungen· Beibringungsgrundsatz· Der Umgang mit Rechtsfragen· Prozessökonomie

TeilnehmerIngenieure und Architekten, die gutachterlich tätig sind oder gut-achterlich tätig werden wollen und die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige anstreben

Termin /Ort05.10,17, 10.00 –17.15 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36549

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDipl.-Ing. T. Jansenöbuv Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (IK-Bau NRW), Rheinisches Institut für Bauschadensfragen GmbH, Erkelenz

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD 340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort13.10.17, 10.00 –14.00 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36395

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentRechtsanwalt J. F. Mintgens Fachanwalt für Bau- und Archi-tektenrecht, Lehrbeauftragter der Fachhochschule Köln für Bau- und Architektenrecht, GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht, Düsseldorf

TeilnahmegebührD 170 Mitglieder IK-Bau NRWD  300 Nichtmitglieder

5 Zeiteinheiten

Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Streitigkeiten von am Bau Beteiligten enden nicht selten in langen Gerichtsverfahren, weshalb die Parteien oftmals den Weg der außer-gerichtlichen Einigung suchen. Hierfür gibt es inzwischen verschiedene Verfahren, die zusätzlich zur verfahrenstechnischen auch eine fachliche Begleitung, z. B. durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, erfordern.Neben seinen Fachkenntnissen, muss der Sachverständige die unterschiedlichen Streitbeilegungsverfahren mit ihren Vor- und Nach-teilen für die Beteiligten kennen. Die vertragliche Absicherung des Ergebnisses muss erfolgen und eigene Risiken z. B. in Bezug auf die Haftung gilt es zudem zu minimieren.

In diesem Seminar werden den Teilnehmern die einzelnen Verfah -ren erläutert und die Vor- und Nachteile bzw. Rechte und Pflichten für die Beteiligten – Parteien und Sachverständige – geklärt.

Themen· Mediation· Schlichtung· Adjudikation· Schiedsgutachten· Private Beweissicherung

Teilnehmeröbuv Sachverständige, Ingenieure und Architekten

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

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Der Sachverständige als Schiedsgutachter

Themen1. Begriffe · Schiedsgutachtervertrag / Geschäftsbesorgungsvertrag

(§ 675 BGB) · Schiedsrichtervertrag · Schiedsvertrag (§ 1025 ZPO)2. Inhalt des Schiedsgutachtervertrages · Leistungsbestimmung – § 317 BGB (Klarstellungsfunktion) · Rechtsgestaltung (§ 315 BGB) · Feststellung von Tatsachen oder Tatbestandsmerkmalen

(§315 BGB analog)3. Sicherstellung der Unparteilichkeit · Auswahl vertrauenswürdiger Stellen · Einräumung eines Ablehnungsrechtes4. Rechtliches Gehör im Schiedsgutachterverfahren5. AGB – formularmäßige Klausel bzgl. Schiedsgutachter:

4 Anforderungen seitens der Rechtsprechung6. FIDIC – Bauvertragsbedingungen7. Verfahren8. Vertragliche Vereinbarungen bezüglich Ablehnung des

Schiedsgutachters bzw. Kündigung9. Rechtsfolgen10. Haftung / Toleranzgrenze11. Kosten12. Rechtsbehelf13. Muster

TeilnehmerIngenieure und Architekten, die gutachterlich tätig sind oder gutachterlich tätig werden wollen und die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige anstreben

Termin /Ort09.11.17, 10.00 –14.00 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36550

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentinRechtsanwältin F. von Wiese-EllermannFachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Kanzlei Ellermann und von Wiese- Ellermann, Bielefeld

TeilnahmegebührD 170 Mitglieder IK-Bau NRWD 300 Nichtmitglieder

5 Zeiteinheiten

Termin /Ort02.03.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36222

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentenVermessungsdirektor Dipl.-Ing. W. SchaarStellverstretender Vorsitzender des Oberen Gutachteraus-schusses für das Land NRW, Stellverstretender Vorsitzender der Gutachterausschüsse in den Städten Duisburg, Essen und Mülheim an der RuhrDipl.-Ing. R. BaltzStellverstretende Vorsitzende des Gutachter ausschusses in der Stadt Wuppertal

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD 340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Aktuelle Themen in der Immobilienbewertung

In diesem Seminar werden aktuelle Themen der Immobilienbewertung und ihrer Randbereiche vorgestellt. Nach den vielfältigen Rechts-änderungen in den vergangenen sieben Jahren ist in diesem Bereich nun vorläufig Ruhe eingekehrt. Das bietet die Gelegenheit, den Fokus auf Themen außerhalb aktueller rechtlicher Entwicklungen zu richten, die für Sachverständige indes ebenfalls von Bedeutung sind.

Themen1. Einleitung2. Nachverdichtung von Wohngebieten „Potenziale und Rahmenbedingungen für Dachaufstockungen

und Dachausbauten“ – Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung

· Ziele der Studie · Ergebnisse · Auswirkung auf die Wertermittlung3. Neue Sterbetafeln 2013 / 2015 des Statistischen Bundesamtes · Aktuelle Daten · Entwicklungen · Anwendungen4. Drohnen in der Wertermittlung · Technologie · Anwendungsmöglichkeiten · Rechtliche Rahmenbedingungen5. Wohnimmobilienkreditrichtlinie · Entstehung und Zielsetzung · Bedeutung für Kreditnehmer und Kreditgeber · Auswirkungen auf die Verkehrswert-/Marktwertermittlung6. Grenzen von Modellkonformität · Modelle in der Immobilien-Wertermittlung · Umgang mit sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten

in Gutachten · Grenzen der Modellkonformität7. Weitere Aktualitäten · Grundsteuerreform

Teilnehmeröbuv SV auf diesem Sachgebiet, Immobiliensachverständige, von der HypZert und anderen Instituten zertifizierte Immobiliengutach-ter und -analysten, Ingenieure und Architekten, Mitarbeiter in Lie-genschaftsämtern, Gutachterausschüssen für Grundstückswerte sowie kommunalen Bewertungsstellen, Mitarbeiter und Bewertungs-sachverständige der Kreditinstitute

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

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Basiswissen der Wertermittlung

Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Art, wie sie für die Ermittlung des Marktwertes von Immobilien erforderlich sind. Es handelt sich um Basiswissen, auf das die Anwendung der Wertermittlungsverfahren aufbaut.

Themen· Einführung in die Zusammenhänge der Wertermittlung, veran-

schaulicht an einem Wertgutachten· Liegenschaftsrecht· Informationsquellen· Erforderliche Daten zur Wertermittlung i.S. von § 193 (5) BauGB · Rechnen mit Indexzahlen· Normen, Flächen, Rauminhalte· Finanzmathematische Grundformeln (auf-/abzinsen, kapitalisieren,

verrenten)· Bauplanungs- und Bauordnungsrecht · Wertermittlungsvorschriften· Grundlagen der Wertermittlung unbebauter Grundstücke

Teilnehmersachverständige Ingenieure und Architekten, die gutachterlich tätig sind bzw. werden wollen oder eine öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen anstreben und alle, die mit der Ermittlung von Verkehrswerten / Marktwerten beschäftigt oder beauftragt sind.

Termin /Ort07.03.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36223

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentenVermessungsassessorin Dr.-Ing. D. JoerisSachverständige für Grund-stücksbewertungen, Bad KreuznachDipl.-Ing. H.-T. KühbachVermessungsingenieur VDV, Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden, Bergisch Gladbach

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD  340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort23.03.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36224

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentAssessor Dipl.-Ing. K.H. BedorfÖffentlich bestellter Vermes-sungsingenieur, öbuv Sachver-ständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (IHK Aachen), Alsdorf

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD  340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Normierte Wertermittlungsverfahren – Grundlagenseminar

Aufbauend auf Kenntnisse, die im Seminar „Basiswissen der Wert-ermittlung“ bereits behandelt wurden, werden die Grundsätze der normierten Verfahren der ImmoWertV zur Ermittlung des Verkehrs-wertes i.S.v. § 194 BauGB vorgestellt. Zur Verdeutlichung werden konkrete Fallkonstellationen herangezogen, unter denen die normier-ten Bewertungsmodelle beispielhaft angewandt werden. Modell-parameter sowie die jeweilige Quellenlage (Modellkonformität) wer-den diskutiert. Die Plausibilität der jeweils ermittelten Verkehrswerte wird durch Anwendung eines weiteren Bewertungsmodells überprüft.

Themen1. Ertragswertverfahren2. Sachwertverfahren3. Vergleichswertverfahren

Teilnehmersachverständige Ingenieure und Architekten, die gutachterlich tätig sind bzw. werden wollen oder eine öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen anstreben und alle, die mit der Ermittlung von Verkehrswerten / Marktwerten beschäftigt oder beauftragt sind.

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

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Rechte und Belastungen – Grundlagenseminar

Standardimmobilien sind selten. Häufig hat man mit grundstücks-bezogenen Besonderheiten zu tun, deren Wertrelevanz nicht zu unterschätzen ist.

Wertrelevant und damit bei jeder Wertermittlung zu beachten sind insbesondere die dinglich gesicherten Belastungen und Beschrän-kungen in Abteilung II des Grundbuchs, wie beispielsweise das Nieß-brauchrecht, das Wohnungsrecht oder die Rentenreallast. Ähnliche Ausprägung besitzen die öffentlich-rechtlichen Baulasten.

Die Auswirkung und Bewertung einzelner Rechte und Belastungen sowie weiterer Besonderheiten ist Inhalt dieses Seminars.

Themen1. Privatrecht Dingliche Rechte und Belastungen · Nießbrauch · Dienstbarkeiten · Dingliches Vorkaufsrecht · Reallast · Erbbaurecht Gesetzlich begründete Rechte Schuldrechtliche Vereinbarungen (Mieten und Pachten)2. Öffentliches Recht · Denkmalschutz · Baulasten3. Praxisbeispiele

Teilnehmersachverständige Ingenieure und Architekten, die gutachterlich tätig sind bzw. werden wollen oder eine öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen anstreben und alle, die mit der Ermittlung von Verkehrswerten / Marktwerten beschäftigt oder beauftragt sind.

Termin /Ort04.05.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36226

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDipl.-Ing. W. GlunzÖffentlich bestellter Vermes-sungsingenieur, öbuv Sachver-ständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (IK-Bau NRW), Ratingen

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD  340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort22.05.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36803

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentenDipl.-Ing. S. ButgereitSachverstän diger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken,Geschäftsführer AssetGate GmbH, MünsterDipl.-Rechtspfleger R. GisderAG Leverkusen

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD  340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Zwangsversteigerung – Workshop

Ausgangspunkt des Seminars / Workshops ist ein Überblick über Voraussetzungen, Möglichkeiten und Abläufe der Zwangsversteige-rung. Die Versteigerung bietet ein enormes Spannungsfeld, welches aus unterschiedlichen Richtungen (hierfür stehen auch die beiden Referenten) untersucht und im Hinblick auf geschicktes Verhalten aller am Termin Beteiligter diskutiert werden soll.

Im Workshop als wesentlicher Teil der Tagesveranstaltung werden vertiefend Fallkonstellationen und Tricks betrachtet. Terminstörun-gen, Versteigerungsverhinderer, Anträge der Beteiligten (insbeson-dere des Eigentümers) sind in dieser Hinsicht angedachte Themen. Die Referenten werden im Vorfeld der Veranstaltung die Teilnehmer bitten bzw. den Teilnehmer die Möglichkeit geben, entsprechende Fragen, Themen und Fallkonstellationen einzureichen. Dies soll insbesondere Garant für einen intensiven Wissens- und Erfahrungs-austausch sein.

Themen u. a.1. Wie geht Zwangsversteigerung (Forderungsversteigerung

und zunehmend Teilungsversteigerung)?2. Ergebnisse der Versteigerung – Expertenschätzung vs.

Gerichtsgutachten3. Spannungsfeld Gericht vs. Gutachten vs. Bank im Versteigerungs-

termin4. Rangstatus /die Rangklassen des § 10 ZVG und geringstes Gebot5. Strömungen und Störungen in der Versteigerung

Teilnehmeröbuv SV auf diesem Sachgebiet, Immobiliensachverständige, Ingenieure und Architekten, die gutachterlich tätig sind, Mitarbeiter in Bauplanungs- und Bauordnungsämtern, Liegenschaftsämtern, Gutachterausschüssen für Grundstückswerte, An Zwangsversteige-rung Interessierte, Terminvertreter bzw. Bewertungssachverständige der Kreditinstitute, Investoren in Zwangsversteigerungsobjekte

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

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Grundlagen der Mietwertermittlung in Verkehrswert- und Mietgutachten – Anspruch und Wirklichkeit

Die künftig erwarteten Mieten aus Renditeimmobilien bestimmen ihren Wert wesentlich. In der Wertermittlungspraxis wird die Miet-wertermittlung aber häufig vernachlässigt. Wie werden tatsächliche und ortsübliche Miete ermittelt? Gibt es einen Unterschied zur marktüblichen Miete? Welche Einflüsse prägen die Mieten? Die Miete ist daneben ein brisantes politisches Thema. Die Preise im Wohn-raum spiegeln immer auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Welche Auswirkungen haben „Mietpreisbremse“, „Wesentlichkeits-grenze“, „Kappungsgrenze“ und die weiteren gesetzlichen Vorga-ben auf die zu erwartenden Ertragsströme? Welche Lösungen bieten sich in qualifizierten Verkehrswertgutachten an? Wie beeinflussen diese gesetzlichen Vorgaben die Verkehrswerte von Renditeimmobi-lien? Welche Möglichkeiten bieten sich dem qualifizierten Sachver-ständigen bei und mit der Erstellung von Mietgutachten? Probleme, Lösungen und Streitfragen der Mietwertermittlung werden vorge-stellt und diskutiert.

Themen1. Definitionen und gesetzliche Vorgaben2. Mietwertabhängigkeiten im Wohn- und Gewerberaum3. tatsächliche Erträge, ortsübliche Vergleichsmiete, marktübliche

Erträge – Dreiklang der Verkehrswertermittlung4. Anforderungen an qualifizierte Mietwertgutachten5. Sachverstand vs. Mietspiegel6. Mietwertermittlung durch Untersuchung einer kleinen Stichprobe 7. Quantifizierung von Mietwertabhängigkeiten durch Mietpreis-

untersuchung

Teilnehmersachverständige Ingenieure und Architekten, die gutachterlich tätig sind bzw. werden wollen oder eine öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen anstreben und alle, die mit der Ermittlung von Verkehrswerten / Marktwerten beschäftigt oder beauftragt sind.

Termin /Ort23.05.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36227

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDipl.-Ing. Ch. RothBeratender Ingenieur, öbuv Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Mieten und Pachten (IHK Köln), Leverkusen

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD  340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort20.06.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36228

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDipl.-Ing. S. ButgereitSachverstän diger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken,Geschäftsführer AssetGate GmbH, Münster

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD  340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Wohnungs- und Teileigentum – Grundlagenseminar

Die Bewertung und Beurteilung von Wohnungs- und Teileigentum wird bereits aufgrund des im Vergleich mit anderen Immobilien-segmenten geringeren Wertes der Immobilien „stiefmütterlich“ behandelt bis ungern durchgeführt. Jedoch ist gerade in diesem Segment die Recherche und Beurteilung z. B. in Richtung Hausver-walter enorm wichtig, um nicht Ergebnisse zu ermitteln, die der Markt keinesfalls widerspiegelt. Neben den Wertermittlungsverfah-ren, die bei der Bewertung von Wohnungs- und Teileigentum zur Anwendung kommen, sollen folglich auch die Nebenbedingungen, die zu einem Marktpreis führen, diskutiert werden.

Themen· Wertermittlungsverfahren· Bewertung von gewerblichem Teileigentum· Divergierende wirtschaftliche Restnutzungsdauern in einer

ETW-Anlage · Wohnungseigentümergemeinschaft / Wirtschaftsplan· Hausgeld / Hausgeldrückstände· Die ETW in der Zwangsversteigerung

Teilnehmersachverständige Ingenieure und Architekten, die gutachterlich tätig sind bzw. werden wollen oder eine öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen anstreben und alle, die mit der Ermittlung von Verkehrswerten / Marktwerten beschäftigt oder beauftragt sind.

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

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Normierte Wertermittlungsverfahren – Praxisbeispiele

Das Praxisseminar zielt darauf ab, Teilnehmer schrittweise in die Bearbeitung von Verkehrswertgutachten über Immobilien einzubin-den. Theoretische Grundkenntnisse über die normierten Verfahren zur Ermittlung von Verkehrswerten werden dabei vorausgesetzt. Im Seminar werden praktische Lösungsansätze in Kleingruppen erar-beitet und im Plenum diskutiert und vertieft.

Zur Vorbereitung auf das Seminar wird den Teilnehmern das dazu gehörige Datenmaterial 2 Wochen vorher zugesandt mit der Bitte, Lösungen und Lösungsansätze vorzubereiten. Während des Seminars besteht die Möglichkeit, eigene Ansätze zur Diskussion zu stellen.

ThemenAbleitung des Verkehrswertes mit Hilfe des · Sachwertverfahrens· Ertragswertverfahren· Vergleichswertverfahrens

Teilnehmersachverständige Ingenieure und Architekten, die gutachterlich tätig sind bzw. werden wollen oder eine öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen anstreben und alle, die mit der Ermittlung von Verkehrswerten / Marktwerten beschäftigt oder beauftragt sind.

Termin /Ort04.07.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36225

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentAssessor Dipl.-Ing. K.H. BedorfÖffentlich bestellter Vermes-sungsingenieur, öbuv Sachver-ständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (IHK Aachen), Alsdorf

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD  340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort21.09.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36804

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentenDipl.-Ing. MBA H. IrmlerBeratender Ingenieur, A & I GmbH, Neukirchen-VluynDipl.-Ing. H.-T. KühbachVermessungsingenieur VDV, Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden, Bergisch Gladbach

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD  340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Bautechnik für Immobilienbewertung: Auswirkungen von Bauschäden auf den Wert der Immobilien

Beim Kauf von Immobilien werden zur Zeit in der Regel unsanierte Häuser verkauft. Dabei ist zu entscheiden, ob wertmindernde In -stand haltungs- oder Modernisierungsdefizite vorhanden sind und ob diese im Rahmen der normalen Instandhaltungskostenansätze Berücksichtigung finden. Bei der Wertermittlung ist auch der Stand des energetischen Niveaus zu berücksichtigen. Der Energieausweis für das Gebäude kann sich dabei im Einzelfall auf den Wert einer Immobilie auswirken. Seit Einführung des Energieausweises und der steigenden Energiekosten ist ein Einfluss auf das Marktgeschehen und damit auf den zu erzielenden Marktwert von Immobilien wahr-zunehmen. Weiterhin werden viele Sanierungen mit Schäden herge-stellt, die den Wert einer Immobilie nachhaltig beeinflussen. Auch können nur s. g. „optische Mängel“ bereits die zu erwartenden Mie-ten langfristig mildern bzw. hohe Investitionsmaßnahmen erfordern. Mögliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen können dagegen die Immobilienwerte maßgeblich positiv beeinflussen.

Das Seminar gibt einen Überblick über den technischen Stand von Immobilien. Es werden aus technischer Sicht Schäden und Mängel aufgezeigt, die schon vorhanden sind oder aber bei Sanierungen und Modernisierungen auch entstehen können. Abschließend sollen Möglichkeiten der Erkennung, Behandlung und Bewertung dieser Schäden und Mängel in dem Immo-Gutachten erarbeitet werden.

ThemenDie Bautechnik· Bauphysikalische Grundlagen; Bauschäden und deren wirtschaft-

lichen Zusammenhänge; Technische Bewertung der Bauteile (Fassade, Fenster, Dächer) und der Anlagentechnik (Heizung – Brennwerttechnik, regenerative Energie)

Auswirkung der Baumängel / -schäden auf den Verkehrswert / Marktwert· Behandlung vorhandener Baumängel und -schäden bei der Ver-

kehrswert-/Marktwertermittlung; Nutzung beeinträchtigende und für ihre Behebung disponable Schäden und Mängel; Kosten und deren Ansätze; Einflüsse durchgreifender Sanierungen/ Modernisierungen auf den Verkehrswert/Marktwert

Teilnehmeröbuv SV auf diesem Sachgebiet, Immobiliensachverständige, Ingeni-eure und Architekten, Mitarbeiter in Liegenschaftsämtern, Gut achter - ausschüssen für Grundstückswerte sowie kommunalen Be wertungs-stellen, Mitarbeiter und Bewertungssachverständige der Kreditinstitute

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

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Bautechnik für Immobilienbewertung: Auswirkungen von Moder-nisierung auf den Wert der Immobilien

Beim Kauf von Immobilien werden zur Zeit in der Regel unsanierte Häuser verkauft. Dabei ist zu entscheiden, ob wertmindernde Instand-haltungs- oder Modernisierungsdefizite vorhanden sind und ob diese im Rahmen der normalen Instandhaltungskostenansätze Berück-sichtigung finden. Bei der Wertermittlung ist auch der Stand des energetischen Niveaus zu berücksichtigen. Der Energieausweis für das Gebäude kann sich dabei im Einzelfall auf den Wert einer Immobilie auswirken. Seit Einführung des Energieausweises und der steigenden Energiekosten ist ein Einfluss auf das Marktgeschehen und damit auf den zu erzielenden Marktwert von Immobilien wahrzunehmen. Wei-terhin werden viele Sanierungen mit Schäden hergestellt, die den Wert einer Immobilie nachhaltig beeinflussen. Auch können nur s. g. „optische Mängel“ bereits die zu erwartenden Mieten langfristig mildern bzw. hohe Investitionsmaßnahmen erfordern. Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen beeinflussen Ertragssituation und Werte von Renditeobjekten sprunghaft. Die Wirtschaftlichkeit hängt von mehreren Faktoren ab. Zusammenhänge zwischen Moderni-sierung, Instandsetzung, Mietrecht und Rendite bzw. Verkehrswerten werden aufgezeigt.

ThemenModernisierung und Energieauswies· Energieeinsparverordnung (EnEV)· Nachrüstpflichten und Kostenansätze für Modernisierungsmaß-

nahmen· Auswirkungen und Ansätze des Energieausweises bei der Ver-

kehrswertermittlung· Modernisierungskosten schätzen· LebenszykluskostenModernisierung bzw. Sanierung und deren Bewertung· Bewertung von durchgeführten Modernisierungen an Außenwän-

den, Fenstern, Dächern, Anlagentechnik sowie deren Auswir-kungen auf das Mietrecht (insb. Risiken des erforderlichen Lüf-tungskonzeptes gemäß DIN 1946-6)

· Modernisierung und Bewertung von Badezimmern, Frisch- und Abwasserleitungen sowie von Heizleitungen und Heizungstechnik

Teilnehmeröbuv SV auf diesem Sachgebiet, Immobiliensachverständige, Ingeni-eure und Architekten, Mitarbeiter in Liegenschaftsämtern, Gut achter - ausschüssen für Grundstückswerte sowie kommunalen Be wertungs-stellen, Mitarbeiter und Bewertungssachverständige der Kreditinstitute

Termin /Ort10.10.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36805

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentenDipl.-Ing. MBA H. IrmlerBeratender Ingenieur, A & I GmbH, Neukirchen-VluynDipl.-Ing. Ch. RothBeratender Ingenieur, öbuv Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Mieten und Pachten (IHK Köln), Leverkusen

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD  340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort08.11.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36806

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDipl.-Ing. H.-T. KühbachVermessungsingenieur VDV, Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden, Bergisch Gladbach

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD  340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Auswirkungen von Rechten und Belastungen auf den Verkehrs-wert von Immobilien – Aufbauseminar

Rechte an- und Belastungen von Grundstücken sind deren recht-liche Bestandteile und beeinflussen die Verkehrswerte / Marktwerte teilweise erheblich. Im privatrechtlichen Bereich sind dies u. a. Dienstbarkeiten aller Art, Reallasten und Erbbaurechte, im öffent-lich-rechtlichen Bereich zählen Baulasten hierzu. Nicht unmaß-geblich sind auch die sog. obligatorischen Rechte.

Das Seminar vermittelt die für Immobiliensachverständige nötigen Kenntnisse für eine sichere Interpretation dieser Rechte einschließ-lich der souveränen Zuordnung zu dem aktuellen Bewertungsfall. Die Bewertung wird dann praxisorientiert abgeleitet und vorgestellt. Hierbei sind auch mit zunehmender Zeit verstärkte Inanspruch-nahmen von Grundstücken mit Windenergie- und Photovoltaikan-lagen sowie Masten Gegenstand des Seminars.Methodisch ähnliche Verfahrensweisen eröffnen auch Wege zur Wertfindung bei Baulasten.

Themen1. Dienstbarkeiten · Grunddienstbarkeiten · beschränkt persönliche Dienstbarkeiten2. Reallasten3. Altenteile4. Erbbaurechte5. Rechte als Gegenstand der Wertermittlung6. Wertermittlungsverfahren7. Obligatorische Rechte8. Baulasten und ihre Wertrelevanz, Wege der Wertfindung

TeilnehmerIngenieure und Architekten, die gutachterlich tätig sind oder es werden wollen, Mitarbeitende in Planungs- und Bauverwaltungen und Liegenschaftsämtern, Immobiliengesellschaften, Gutachter-ausschüsse für Grundstückswerte, Bewertungssachverständige der Kreditinstitute.

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

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Bauschadstoffe und deren Auswirkungen auf den Verkehrswert von Immobilien – Spezialseminar

Täglich wächst die Sensibilität der Hauseigentümer für eine gesunde Raumluft in den eigenen vier Wänden. „Sickbuilding Syndrom“ oder „Wohngifte“ bewegen die Bewohner immer mehr. Für eine hygienische Raumluftqualität und -klima ist dabei die richtige Wahl der verwendeten Baustoffe von sehr hoher Bedeutung. Nicht nur der Brand-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz ist bei Gebäude wichtig geworden, sondern auch die möglichen Probleme von Baustoffen und deren Wirkung auf den menschlichen Organismus.

In alten Gebäuden sind eine Vielzahl von Baustoffen verbaut worden, welche nach heutigem Kenntnisstand als gesundheitsgefährdend gelten. Um die wichtigsten Schadstoffe in Gebäuden zu detektieren und einzuschätzen, stehen geeignete Messverfahren zur Verfügung.

Für die Bewertung von Gebäuden und Grundstücken ist es wichtig, mögliche Schadstoffe zu erkennen und deren Risiken marktgerecht zu bewerten.

Mögliche Schadstoffe:· Baustoffe und Bauprodukte im Innenraum· Innenraumverunreinigung – Feinstaub, Hausstaub,

Formaldehyd, Radon· Ursachen für Schimmelpilzbefall· Schwermetalle, Asbest, VOC,SVOC, halogenierter Holzschutz· Elektrosmog in Innenräumen

Bewertung der Schadstoffe:· Kostenansätze zur Beseitigung der Schadstoffe· Einfluss von Schadstoffen auf den Verkehrswert· Mögliche Bewertungsansätze für verschiedenen Schadstoffe

am Bau

Teilnehmeröbuv SV auf diesem Sachgebiet, Immobiliensachverständige, Inge-nieure und Architekten, Mitarbeiter in Liegenschaftsämtern, Gutach-terausschüssen für Grundstückswerte sowie kommunalen Bewer-tungsstellen, Mitarbeiter und Bewertungssachverständige der Kreditinstitute

Termin /Ort22.11.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36807

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentenDipl.-Ing. MBA H. IrmlerBeratender Ingenieur, A & I GmbH, Neukirchen-VluynDr. T. HaumannSachverständiger für Bau-biologie, Baubiologie Maes – Partnerbüro Essen

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD 340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort06.12.17, 10.00-17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36808

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDipl.-Ing. S. ButgereitSachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Geschäftsführer AssetGate GmbH, Münster

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD 340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Objekte in „Schieflage“

Im Hinblick auf die Bewertung von Objekten / Immobilien in „Schief-lage“ fällt auf, dass ermittelte Verkehrswerte oftmals in großer Diskrepanz zu „echten“ Kaufpreisen stehen, obwohl der „heutige“ Sachverständige im Zusammenhang mit der zunehmenden Markt-transparenz eine Fülle von Ausgangsdaten erhält. Jedoch bedarf die Anwendung dieser Daten oftmals hoher Korrekturen bzw. Korrek-turfaktoren um einen Wert zu ermitteln, welcher durch den Markt widergespiegelt wird. Die sich hieraus ergebenden speziellen Fra-gestellungen und Bewertungsansätze sollen diskutiert werden.

ThemenSchwerpunkte bzw. Bewertung von· Hochhäuser oder gewerbliche Immobilien mit hohem, teilweise

strukturellem Leerstand· Immobilien in strukturschwachen Regionen· Objekte mit hohem Sanierungsstau· Eigentumswohnungen in Anlagen mit hohen Hausgeldrückständen· etc.

Teilnehmeröbuv SV auf diesem Sachgebiet, Immobiliensachverständige, von der HypZert zertifizierte Immobiliengutachter und -analysten, Ingenieure und Architekten, Mitarbeiter in Liegenschaftsämtern, Gutachterausschüssen für Grundstückswerte sowie kommunalen Bewertungsstellen, Mitarbeiter und Entscheider von Finanzdienst-leistern, Investoren bzw. Mitarbeiter und Entscheider von Investoren-, Immobilien und Wohnungsbaugesellschaften, Makler bzw. Immo-bilienvermittler, Mitarbeiter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

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Die häufigsten Baufehler – Praktisches Wissen

Im 3. Bauschadensbericht des Bundesministeriums für Raumord-nung, Bauwesen und Städtebau wurden die durch Fehler bei der Planung, Ausführung und Materialherstellung verursachten ver-meidbaren Schadenskosten bei Hochbauleistungen auf ca. 3,3 Milliarden Euro geschätzt. Davon entfallen rund die Hälfte, nämlich 1,65 Milliarden Euro, auf Fehlleistungen und Bauschäden bei Instand-setzung und Modernisierungen.

Die im 3. Bauschadensbericht aufgezeigte Verteilung von Bauschä-den macht deutlich, dass die meisten, nämlich knapp 80 Prozent der Bauschadensfälle im Neubau sowie der Sanierung von Altbau-ten und während der ersten fünf Jahre nach Fertigstellung auftre-ten. Etwa 75 Prozent aller Bauschäden treten an Außenwänden, Dächern und Balkonen sowie an Erdberührten Bauteilen, speziell an Abdichtungen, auf. Die Schadensverteilung zwischen Neu- und Altbau unterscheidet sich dabei nicht wesentlich.

Die Seminarteilnehmer erhalten einen Überblick über die Problema-tiken dieser Bauteile und Bauarten und deren Folgen bei falscher Ausführung und Nichteinhaltung der maßgeblichen Regelwerke. Die erworbenen theoretischen Kenntnisse über die häufigsten Bau-fehler, deren Zusammenhänge und Folgen ermöglichen den Teil-nehmern ein sichres Auftreten im Rahmen der Bauausführung, bei Abnahmen und in Bezug auf das „spätere Mängel-Management“ bzw. bei der Reklamationsbearbeitung.

Im Seminar werden die häufigsten Bauschäden aus verschieden Bereichen gezeigt, z. B.: Steildach, Flachdach und Balkone, Fassade, Verblendmauerwerk, Einschaliges Außenmauerwerk, Hintermauerwerk, Wärmedäm-mung und Luftdichtigkeitsebene, Wärmedämmverbundsysteme, Fenster und Türen, Bauteilanschlüsse, Feuchteproblematik und Feuchteschäden, Abdichtung und Dränage, Abnahme u. Abnahme-wirkung (VOB/BGB/Kaufvertrags-Recht), Prüfpflichten und Doku-mentation

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Tragwerks-planer, Ingenieure und Architekten

1. Termin /Ort06.04.17, 10.00 –17.30 Uhr DortmundSeminar-Nr. 17- 36554

2. Termin /Ort05.07.17, 10.00 –17.30 Uhr MönchengladbachSeminar-Nr. 17- 36555

3. Termin /Ort07.11.17, 10.00 –17.15 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36556

Teilnehmerzahl maximal je 24

ReferentDipl.-Ing. T. Jansenöbuv Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (IK-Bau NRW), Rheinisches Institut für Bauschadensfragen GmbH, Erkelenz

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD  340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

1. Termin /Ort16.05.17, 10.00 –17.15 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36551

2. Termin /Ort21.06.17, 10.00 –17.30 Uhr DortmundSeminar-Nr. 17- 36552

3. Termin /Ort11.10.17, 10.00 –17.30 Uhr MönchengladbachSeminar-Nr. 17- 36553

Teilnehmerzahl maximal je 24

ReferentDipl.-Ing. T. Jansenöbuv Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (IK-Bau NRW), Rheinisches Institut für Bauschadensfragen GmbH, Erkelenz

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD  340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Risse

Optische Beanstandungen zählen gem. dem III. Bauschadensbe-reicht zu den häufigsten Mängeln im Bereich des Bauwesens. Nicht selten handelt es sich hierbei um Risse in Wänden und Fußböden.

Bei der Errichtung von Bauwerken kommt es darauf an, die Risse unauffällig zu halten oder Sollbruchstellen und/oder Fugen so zu planen, dass keine Schäden entstehen und das optische Erschei-nungsbild nicht beeinträchtigt wird.

Ziel des Seminars ist es, die bauphysikalischen, die chemischen und die lastabhängigen Ursachen der Rissentstehung zu erläutern sowie darzulegen, welche planerischen, konstruktiven und ausführungs-technischen Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine negative Riss-bildung weitestgehend zu vermeiden.

Themen· Rissdefinition, Systematik, typische Rissbildungen, Ortung,

Messen und Dokumentation· Klassische Schadensbilder im Mauerwerksbau· Risse in mineralischen Bauteilen · Risse im Bereich von Bauteilanschlüssen· Risse bei Unterfangungsarbeiten · Riss-Sanierung und deren Folgen für den Baukörper

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Tragwerks-planer, Ingenieure und Architekten

Mängel und SchädenMängel und Schäden

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Optische Mängel

Der ästhetischen Funktion von Bauwerken und Bauteilen kommt eine besondere Bedeutung dadurch zu, dass Design und Ästhetik, neben der technischen Funktion, an Bedeutung gewinnen und in zunehmendem Maße den Wert von Konsum- und Investitionsgütern bestimmen. Allerdings entzieht sich sowohl die Definition einer zugesicherten Optik wie auch deren Überprüfung im Rahmen der Abnahme einfachen, d.h. quantitativen Maßstäben, was in der Praxis zu Missverständnissen und Konflikten im Rahmen der Aus-schreibung und Vergabe wie auch der Abnahme führt.

Das Ziel des Seminars ist daher, Vorgehensweisen vorzustellen, die über die Ausschreibung und Vergabe, die Ausführung bis zur Abnahme gewährleisten, dass optische Eigenschaften von Baulei-stungen eindeutig definiert und abgenommen werden können. Für den Fall mangelhafter Ausführung werden Wege und Möglich-keiten der Bewertung optischer Mängel vorgestellt und diskutiert.

Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, optische Eigenschaften eindeutig vereinbaren, deren Ausführung überwachen und die fertig - gestellte Leistung abnehmen zu können.

Themen1. Einführung in die Thematik und Grundlagen · Grundbegriffe · Baupraxis · Rechtsgrundlagen und Rechtspraxis · Messung von qualitativen und quantitativen Eigenschaften2. Ursachen optischer Mängel · Hauptursachen · Möglichkeiten der Vermeidung3. Technische Beurteilung4. Rechtliche Beurteilung5. Methoden zur Ermittlung von Wertminderungen · Wert- / Nutzwertanalyse · Zielbaummethode · Weitere Methoden und Verfahren6. Beispiele

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sach-gebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Tragwerksplaner, Ingenieure und Architekten

Termin /Ort30.05.17, 10.00 –17.15 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36836

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentProf. Dr.-Ing. Dr. rer.pol. T. WedemeierProf. Wedemeier – Beratende Ingenieure, Stadthagen

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD 340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort26.06.17, 10.00 –17.30 Uhr MönchengladbachSeminar-Nr. 17- 36838

Teilnehmerzahl maximal 40

ReferentProf. Dipl.-Ing. R. PohlenzBeratender Ingenieur, öbuv Sachverständiger für Schall-schutz im Hochbau (IHK Aachen), saSV für Schall- und Wärmeschutz, Ingenieurbüro für akustische Signalanalyse (ifas), Aachen

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD  340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Mängel und Schäden

Ursachen für Mängel und Schäden im Schall- und Wärmeschutz

Mängel des Wärmeschutzes führen zu unerwünschten Wärme ver-lusten und daraus resultierenden erhöhten Heizkosten. Auch Schimmelpilzschäden sind häufig Folge eines mangelhaften Wärme-schutzes. Unkontrollierte Tauwasserbildung schädigt Bauteile und Bauteilschichten und ist Mitursache für Algen- und Schimmelpilzbil-dung auf Bauteiloberflächen. Obwohl Schallschutzmängel „nur“ die Wohnqualität beeinträchtigen, gehören sie ebenfalls zu den häufig beklagten Mängeln und sind Anlass für zahllose Prozesse.

In diesem Seminar werden zum einen die relevanten bauphysikali-schen Anforderungen hinsichtlich ihrer Zielsetzung erläutert und in Bezug auf ihre Stellung als allgemein anerkannte Regeln der Tech -nik kritisch hinterfragt. Zum anderen werden typische wärme- und schalltechnisch bedingte Mängel anschaulich behandelt und Pla-nungs- und Konstruktionshinweise zur Vermeidung dieser Mängel gegeben. Zeit für Diskussionen und die Behandlung von Fragen der Seminarteilnehmer ist vorgesehen.

Themen Wärme- und klimabedingter Feuchteschutz · Anforderungen an den Wärme- und klimabedingten Feuchte-

schutz (EnEV; DIN 4108)· Wärmeschutzmängel (Wärmebrücken, Luftundichtheit)· Tauwasserschäden im Bauteilquerschnitt (Diffusions- und

strömungsbedingte Tauwasserschäden)· Feuchtigkeit auf Bauteiloberflächen (Tauwasser, Schimmelpilz-

und Algenbildung)

Schallschutz· Anforderungen an den Schallschutz (DIN 4109; VDI 4100)· Luftschallschutzmängel (Mängel an Trennwänden und flankie-

renden Bauteilen; Mängel durch falsche Bauteilauswahl, durch Schallbrücken und Undichtheiten; Mängel an Türen)

· Trittschallschutzmängel (Mängel durch inhomogene Decken, steife Dämmschichten und Schallbrücken; Mängel an Massiv-treppen und an leichten Innentreppen durch Schallbrücken; Mängel durch tieffrequente Schallübertragung)

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, öbuv SV auf diesem Sach -gebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten

Mängel und Schäden

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Schäden im Holzbau: kennen lernen, sanieren und vermeiden

Im Seminar werden typische Schäden im Holzbau anhand zahlrei-cher Beispiele aus der Praxis als öbuv Sachverständiger für Holzbau dargestellt, analysiert und Vorschläge zur Sanierung erarbeitet.

Die Schadensbeispiele resultieren überwiegend aus mangelnder oder fehlerhafter Ausschreibung, Bauleitung, Statik, Konstruktion, Montage, Schichtenfolge, bauphysikalischer Kenntnisse, Planung und Zeichnungsinhalte bei Neubauten sowie unzuträglicher (zu hoher) Holzfeuchte mit zu schneller, zu großer Holztrocknung und der Folge von zu großen Trockenrissbildungen und Verformungen.

Darüber hinaus werden Schäden in Altbauten aus tierischen und pflanzlichen Holzschädlingen (Holz zerstörende Pilze und Insekten) angeführt. Das Aufzeigen entsprechend geeigneter Konstruktio-nen, fachgerechten baulichen (konstruktiven) Holzschutzes und Schutzmaßnahmen mit Holzschutzmitteln, praxisgerechter Schich-tenfolge (Tauwasser, Holzfeuchte, Luft-, Winddichtheit) soll helfen, Schäden zu vermeiden.

Wesentliche Anforderungen des „neuen“ allgemeinen und bau-lichen Holzschutzes nach DIN 68800 aus 2011/12, die zwischenzeit-lich in den Bundesländern baurechtlich als verbindliche Norm zum Eurocode 5 (Holzbau) eingeführt worden ist, sowie Schutzmaßnah-men mit Holzschutzmitteln werden im Seminar ebenso dargestellt wie vorherige Anforderungen des „alten“ Holzschutzes aus den 1990er Jahren.

Da sich anfänglich scheinbar kleine Mängel ohne geeignete Behe-bung / Sanierung zu größeren Schäden entwickeln können, sind die Tragfähig-, Gebrauchstauglich- und Dauerhaftigkeit derartig bean-spruchter (Holz-)Bauteile und -Konstruktionen gefährdet und können meist mittel- und langfristig nicht mehr sichergestellt werden.

Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar sind Grundkennt-nisse des Holzbaus.

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Tragwerks-planer, Ingenieure und Architekten

Termin /Ort29.11.17, 10.00 –17.15 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36837

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentProf. Dr.-Ing. Dr. rer.pol. T. WedemeierProf. Wedemeier – Beratende Ingenieure, Stadthagen

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD  340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Ursachen, Vermeidung und Umgang mit Baumängel und Bauschäden

Im Rahmen der Abnahme stellt sich regelmäßig die Frage, ob bzw. wann eine bestimmte Abweichung vom Bausoll einen Mangel dar-stellt oder nicht. Im Falle eines Mangels spielt neben der Nacherfül-lung in der Baupraxis auch die Frage, welche Minderung angemes-sen sei, eine wesentliche Rolle. Interessensorientierte Auffassungen führen in dieser Situation regelmäßig zu Konflikten, die immer häufiger nicht konsensual, d. h. durch ordentliche Gerichte, geregelt werden müssen, mit unbestimmbaren Folgen für die Beteiligten. Dieses trifft insbesondere auch für den Schadensfall zu.

Das Ziel dieses Seminares ist daher, systematisch in die praxisbe-zogenen, baurechtlichen, prüfungstechnischen, bautechnischen und baukonstruktiven Themen der Untersuchung von Planungs- und Ausführungsmängeln sowie Schäden am Bau einzuführen, Möglich-keiten der Bewertung aufzuzeigen, geeignete Sanierungsmaßnahmen vorzustellen und praxisnahe Lösungsvorschläge vorzuschlagen.

Die Seminarteilnehmer werden nach Abschluss des Seminares in der Lage sein, typische Planungs- und Ausführungsmängel sowie Schäden am Bau systematisch erkennen, beurteilen und geeignete Sanierungsmaßnahmen vorschlagen zu können.

Den Teilnehmern Wege aufgezeigt, strittige Fragen zu Baumängeln und Bauschäden und diesbezüglich schwierige Situationen dazu möglichst im Konsens auflösen zu können.

Themen1. Grundlegendes und baupraktische Erkenntnisse2. Rechtliche und Bautechnische Grundlagen3. Systematische Methodik der Feststellung von Baumängeln

und Bauschäden4. Vorgehensweisen zur Bewertung von Mängeln und Schäden5. Diskussion von Beispielen der Praxis6. Sanierungsmöglichkeiten

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sach-gebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Tragwerksplaner, Ingenieure und Architekten

Mängel und Schäden Mängel und Schäden

Termin /Ort16.11.17, 10.00 –17.15 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36840

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentProf. Dr.-Ing. H. Neuhausehem. öbuv Sachverständiger für Holzbau (IHK Nord West-falen), Fachhochschule Münster

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD  340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

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Schäden an Wärmedämmverbundsystemen

Themen Systemspezifische Grundlagen1. Aufbau der verschiedenartigen WDVS, Gestaltungsmöglich-

keiten2. Konstruktionsgrundlagen (Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schall-

schutz, Brandschutz; Befestigung, Anschlüsse, Sockelausbildung, Putz- und System-Aufdoppelung); auch auf die baurechtliche Fragestellung bei Aufdoppelung des Putzsystems wird detailliert eingegangen.

3. Standsicherheit der WDVS, Nachweise hinsichtlich der Aufnahme der Windsoglasten durch die Dübelung, Beschreibung der ver-schiedenen Nachweisarten unter Berücksichtigung der verschie-denen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen

Planungs- und ausführungsbedingte Mängel und Schäden, Prüfen, Beurteilen und Instandsetzen1. Optische Mängel, Grundlagen der Bewertung Abmaße in der Ebenheit und Winkligkeit nach DIN 18202;

Oberflächenstruktur; Mikrobieller Bewuchs der Fassaden; Attikaabdeckung; Einbinden von Fenstern und Fensteranlagen in die geputzte Fassade; Verfugung eines WDVS mit kerami scher Bekleidung

2. Konstruktive Mängel und deren Folgen Wärmeschutz, Feuchteschutz, Blasenbildung; Risse im Putz-

system; Schäden im Sockelbereich; Nicht auf das System abge-stimmte Fensteranschlüsse; Bauwerksfugen; Anschluss an aus-kragende Bauteile; Sonderbauteile. Zu zahlreichen Fallbeispie - len werden Mängel und konstruktive Lösungen aufgezeigt. Es wird auch auf Mängel an den Fensteranlagen und zugehörigen Metallbauarbeiten eingegangen.

3. Weitreichende standsicherheitsrelevante Schädigungen der WDVS

„Totalschaden“ des WDVS – Beispiele; Haftzugfestigkeit des WDVS im Verbund mit dem Untergrund; Fehler im Setzen der Dübel; Fehler bei Planung und Ausführung von Fugen und Anschlüssen.

4. Zur Vermeidung und Reparatur der Mängel und Schäden Es werden Reparaturmöglichkeiten für Detaillösungen und die

flächige Überarbeitung aufgezeigt.

TeilnehmersaSV für Schall- und Wärmeschutz, öbuv SV auf diesem Sach - gebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten

1. Termin /Ort02.03.17, 10.00 –17.30 UhrDortmundSeminar-Nr. 17- 36737

2. Termin /Ort07.09.17, 10.00 –17.30 UhrDuisburgSeminar-Nr. 17- 36738

Teilnehmerzahl maximal je 60

ReferentenMR Dipl.-Ing. J. RübelMinisterium für Bauen, Woh-nen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, DüsseldorfDipl.-Ing. T. KempenBeratender Ingenieur, saSV für die Prüfung des Brand-schutzes, Kempen Krause Ingenieure GmbH, Aachen

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Die neue Landesbauordnung NRW

Nach nunmehr über 15jähriger Geltungsdauer bedarf die Landes-bauordnung einer Überarbeitung. Im Dezember 2016 soll der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung der Landes-bauordnung vom Landtag NRW beschlossen werden.

Es sollen insgesamt über 70 der 90 Vorschriften der Landesbauord-nung geändert werden, so dass es eine Neufassung des Gesetzes geben wird.

Neben zahlreichen kleineren Änderungen enthält der Gesetzent-wurf mehrere Schwerpunkte:· Barrierefreie Wohnungen und barrierefreie öffentlich zugängliche

Gebäude· Neuordnung der Verfahrensvorschriften (§§ 60 –75 BauO NRW)· Brandschutz / Bauen mit Holz· Bauarten, Bauprodukte, Verwendbarkeitsnachweise· Neuregelung der Stellplatzvorschriften· Änderung der Abstandflächenvorschriften

Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über die Schwer-punkte des Gesetzentwurfes zur Landesbauordnung, zeigt die Hintergründe für die geplanten Änderungen auf und beantwortet Fragen rund um die Neufassung der Landesbauordnung.

TeilnehmersaSV, öbuv SV, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden, Hersteller von Bauprodukten, Ausführende, Überwachende

Mängel und Schäden

Termin /Ort05.12.17, 10.00 –17.15 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36839

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDr.-Ing. H. Oberhausöbuv Sachverständiger für Schäden an Fassaden und Wärmedämm-Verbund - syste men (IHK Dortmund), Ingenieurgesellschaft Bau-forschung Oberhaus mbH, Dortmund

TeilnahmegebührD 190 Mitglieder IK-Bau NRWD  340 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Bau- und Planungsrecht – Bauordnungsrecht

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Bauen im Bebauungsplan, Bauen im Innen- und Außenbereich – Grundlagenseminar

Der Entwurfsverfasser ist für die Einhaltung des gesamten öffentlichen Baurechts verantwortlich. Von entscheidender Bedeutung ist dabei, frühzeitig die richtige Ersteinschätzung der jeweiligen planungs-rechtlichen Situation. Fehler in diesem Planungsstadium sind später nur schwer, manch mal auch gar nicht zu heilen; immer geht wertvolle Zeit verloren.

Das Planungsrecht bildet daher das baurechtliche „Fundament“ einer jeden Gebäudeplanung. Es bestimmt den Gebäudestandort, die Gebäudegröße und Nutzung und ist Voraussetzung für die richtige Anwendung des Abstandflächenrechts der BauO NRW.

Das Seminar soll Grundkenntnisse planungsrechtlicher Vorschriften vermitteln oder auch auffrischen.

Themen· Was regeln Flächennutzungsplan und Bebauungsplan (§§ 5 und

9 BauGB)?· Wie wirken Zurückstellung und Veränderungssperre (§§ 14 und

15 BauGB)?· Welche Baugebiete gibt es, was ist hierin zulässig (Baunutzungs-

verordnung)?· Was ist beim Umgang mit Bebauungsplänen wichtig (§ 30 BauGB)?· Welche Typen von Bebauungsplänen gibt es?· Wann sind Befreiungen möglich (§ 31 BauGB), wann kann ein

Vorhaben vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens beantragt werden (§ 33 BauGB)?

· Wann fügt sich ein Vorhaben im Innenbereich ein (§ 34 BauGB)?· Was bedeutet eigentlich „Gebot der Rücksichtnahme“?· Was kann man im Außenbereich (§ 35 BauGB) bauen?

Die Themen werden soweit wie möglich an Beispielen aus der Praxis erläutert.

Teilnehmerbauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten

Termin /Ort21.03.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36916

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDipl.-Ing. S. AumannStadt Hamm, Stadtplanungs-amt

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

1. Termin /Ort27.04.17, 10.00 –14.00 UhrDortmundSeminar-Nr. 17- 36739

2. Termin /Ort28.09.17, 10.00-14.00 UhrDuisburgSeminar-Nr. 17- 36740

Teilnehmerzahl maximal je 60

ReferentenMR Dipl.-Ing. J. RübelMinisterium für Bauen, Woh-nen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, DüsseldorfDipl.-Ing. T. KempenBeratender Ingenieur, saSV für die Prüfung des Brand-schutzes, Kempen Krause Ingenieure GmbH, Aachen

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Änderung der Brandschutzvorschriften und der Vorschriften über die Barrierefreiheit

Nach nunmehr über 15jähriger Geltungsdauer bedarf die Landes-bauordnung einer Überarbeitung. Im Dezember 2016 soll der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung der Landes-bauordnung vom Landtag NRW beschlossen werden.

Es sollen insgesamt über 70 der 90 Vorschriften der Landesbauord-nung geändert werden, so dass es eine Neufassung des Gesetzes geben wird.

Das Seminar gibt einen Überblick über folgende Themen des Brandschutzes und der Barrierefreiheit:· Bauproduktenverordnung und deren Folgen· System der neuen Gebäudeklassen· Änderung der Brandschutzvorschriften· Erweiterte Möglichkeiten des Bauens mit Holz· Barrierefreie Wohnungen und barrierefreie öffentlich

zugängliche Gebäude

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Mitarbeiter der Brandschutzdienststellen und Bauaufsichtsbehörden

Bau- und Planungsrecht – Bauordnungsrecht

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Workshop: Die neue Sonderbauverordnung NRW – Versamm-lungs- und Beherbergungsstätten

Die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an den Brandschutz bei Versammlungs- und Beherbergungsstätten regelt die Sonderbau-verordnung (SBauVO NRW). Sie definiert die, über die Regelanfor-derungen der BauO NRW hinausgehenden Anforderungen für diese speziellen Gebäude und Nutzungen, gestattet aber auch Erleichte-rungen. So ist in Versammlungsstätten regelmäßig mit größeren Menschenansammlungen zu rechnen, Beherbergungsstätten sind insbesondere durch die Ortsunkenntnis der Gäste gekennzeichnet. Die Neuregelungen der Sonderbauverordnung, die sich derzeit in der Überarbeitung befindet, werden erläutert und einbezogen.

In dem Workshop werden die wesentlichen Regelungen, insbeson-dere aber auch die aktuellen Änderungen vorgestellt und anhand von Fallbespielen sowie Gruppenarbeiten erarbeitet und diskutiert.

Themen· Begriffe und baurechtliche Einstufungen · System der baulichen Trennungen· Grundlagen der Rettungswegführung und -bemessung· Konzeption der Rauchableitung· Technische Anlagen und Einrichtungen und deren Schutzziele· Übungsbeispiele für Versammlungs- und Beherbergungsstätten

(Praxisteil; Übungen im Gruppenrahmen)

Die SBauVO NRW ist in der aktuellen Ausgabe von den Teilneh-mern mitzubringen.

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter von Behörden

Termin /Ort19.05.17, 10.00 –14.00 UhrDortmundSeminar-Nr. 17- 36557

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDr.-Ing. U. MontagBeratender Ingenieur, saSV für die Prüfung des BrandschutzesKrätzig und Partner Ingenieur-gesellschaft für Bautechnik mbH, Bochum

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 Nichtmitglieder

5 Zeiteinheiten

1. Termin /Ort02.06.17, 10.00 –14.00 UhrDuisburgSeminar-Nr. 17- 36559

2. Termin /Ort13.10.17, 10.00 –14.00 UhrDortmundSeminar-Nr. 17- 36560

Teilnehmerzahl maximal je 40

ReferentTRBr Dipl.-Ing. A. PlietzMinisterium für Bauen, Woh-nen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Die neuen Bestimmungen zu Bauprodukten und Bauarten in der novellierten Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen – BauO NRW

Auch die novellierte BauO NRW wird sowohl Anforderungen an bauliche Anlagen als auch an Bauprodukte, aus denen sie errichtet werden, stellen. Bauprodukte müssen solche Eigenschaften auf-weisen, dass bauliche Anlagen Anforderungen der Bauordnung im Hinblick auf Standsicherheit, Brandschutz, etc. erfüllen. Dies trifft auch auf die Bauprodukte zu, die nach der europäischen Baupro-dukten verordnung (BauPVO) in Verkehr gebracht und gehandelt werden. Aber welche Bauprodukte und welche Produktregeln sind bauaufsichtlich relevant? Welches Kennzeichen muss oder darf ein Bauprodukt tragen? Welche Erklärungen und Nachweise sind erforderlich und bereit zu halten? Welche Verantwortlichkeit trifft die am Bau Beteiligten? Das Urteil in der Rechtssache C-100/13 des EuGH vom 16.10.2014 wirkte sich auch auf die BauO NRW und auf die Bestimmungen zu Bauprodukten und Bauarten aus.

Im Seminar werden die neuen Vorschriften zu Bauprodukten und Bauarten in der BauO NRW in Verbindung mit der Verwaltungs vor-schrift Technischen Baubestimmungen (VV TB) dargestellt. Es gibt Antworten auf Fragen der Praxis zu bauaufsichtlich erforder-lichen Nachweisen und abzugebende Erklärungen sowie zu Verantwortlichkeiten.

Themen· Nationale und europäische Normensystematik· Inverkehrbringen, Handel und Verwenden von Bauprodukten

mit der CE-Kennzeichnung nach BauPVO· Bauordnungsrechtliche Grundlagen zu Bauprodukten und

Bauarten · Nachweise für Bauprodukte und Bauarten in Verbindung mit

der VV TB· Umgang bei Abweichungen von technischen Regeln und

Verwendbarkeitsnachweisen

TeilnehmersaSV, öbuv SV, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden, Hersteller von Bauprodukten, Ausführende, Überwachende

Bau- und Planungsrecht – Bauordnungsrecht

Bau- und Planungsrecht – Bauordnungsrecht

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Bauordnungsrecht kompakt (2-tägig)

Das Seminar richtet sich insbesondere an bauvorlageberechtigte Ingenieure und an Architekten sowie an Ingenieure, die die Beschei-nigung des Bauvorlagerechts beantragen wollen oder als künftige Architekten die Nachweise über Vorentwürfe und Entwürfe ein-schließlich Kostenermittlung und Genehmigungsplanung erwerben (§ 6 Abs. 4 DVO zum BauKaG NRW vom 23.10.2004).

Das Seminar bringt einen Überblick über die Strukturen und die Regelungsinhalte der Bauordnung, frischt das Grundlagenwissen auf, vertieft einzelne Themen und soll den Anwendern einen sicheren Umgang mit dem Gesetz ermöglichen.

Im ersten Teil des Seminars werden das formelle Bauordnungsrecht (Baugenehmigungsverfahren, Bauvorlagen, Baugenehmigung, Mit-teilungspflichten der am Bau Beteiligten, Ordnungsmaßnahmen), im zweiten Teil das materielle Bauordnungsrecht (Begriffe, Grundregeln, Anforderungen an Grundstücke, Gebäude und Bauteile) erläutert.

Der Referent geht so weit wie möglich auf die aktuelle Gesetz-gebung (neue BauO NRW) ein.

ThemenTeil 1: Verfahrensrecht· Das genehmigungspflichtige Vorhaben · Vereinfachtes Genehmigungsverfahren genehmigungsfreie Vorhaben Bauvorlagen Vorbescheid, Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung Anzeigepflichten bei der Bauausführung Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden

Teil 2: Materielles Recht· Begriffe wie z. B. Gebäude, (Voll-) Geschosse, Aufenthaltsräume · Grundregeln z. B. zur Erschließung, zu Abstandflächen, zum

Brandschutz· Bauteile: Anforderungen an Wände, Decken, Dächer und Treppen· Haustechnische Anlagen: Lüftungs- und Leitungsanlagen, Feue-

rungsanlagen, Wasserversorgung, Abwasser· Besondere Anlagen und Gebäude: Stellplätze, Garagen, Werbe-

anlagen, Fliegende Bauten und Sonderbauten.

Teilnehmerbauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten

Termine /Ort21.06. und 22.06.17jeweils 10.00 –17.15 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36396

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentLRBD a. D. Dipl.-Ing. Architekt M. BoeckhGelsenkirchen

TeilnahmegebührD  230 Mitglieder IK-Bau NRWD  410 NichtmitgliederD 200 Jungingenieure

16 Zeiteinheiten

Termin /Ort28.06.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36229

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDr. H. Schulte BeerbühlRichter am Verwaltungsgericht Münster

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Die aktuelle Rechtsprechung zum Bauordnungsrecht und zum Bauplanungsrecht

In diesem Seminar soll zunächst ein Rückblick auf die Rechtsprechung zum Bauordnungsrecht in Nordrhein-Westfalen in den letzten ein bis zwei Jahren gegeben werden. Im Vordergrund steht die Rechtspre-chung des Oberverwaltungsgerichts in Münster, aber auch interes-sante Entscheidung der ersten Instanz verdienen erwähnt zu werden.

Der Inhalt richtet sich nach den bis zum Seminartag ergehenden Ent scheidungen. Aber sicherlich werden Entscheidungen · zur Abstandfläche, zum Begriff der Nutzungsänderung, · zur Duldung, zum Rechtsmissbrauch, · zum Brandschutz, · zur Zumutbarkeit von Stellplätzen und Garagen, · zur Anordnung der sofortigen Vollziehung von Ordnungsver-

fügungen und · zu einem Antrag auch ordnungsbehördliches Einschreiten angesprochen werden, und noch Vieles mehr.

Im zweiten Teil des Seminars soll ein Rückblick auf die Rechtspre-chung zum Bauplanungsrecht im Bundesgebiet in den letzten ein bis zwei Jahren gegeben werden. Im Vordergrund stehen die Recht-sprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwal-tungsgerichts in Münster. Aber auch interessante Entscheidung anderer zweitinstanzlicher Gerichte und der ersten Instanz sollen erwähnt werden. Es werden sicher Entscheidungen· zur Abgrenzung des Innenbereichs von Außenbereich, · zur Privilegierung einzelner Vorhaben, · zu so genannten teilprivilegierten Vorhaben, · zur Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, · zum Einfügungsgebot, · zum Rücksichtnahmegebot, · zu Maßnahmen der Sicherung der Bauleitplanung und · zu Ausnahmen und Befreiungen angesprochen werden.

Der Referent ist stets für Zwischenfragen und ergänzende Fragen offen – ein Erfahrungsaustausch ist ausdrücklich erwünscht.

Die Teilnehmer werden gebeten, eine aktuelle Fassung der Bauord-nung NRW, des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung mitzubringen.

Teilnehmerbauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten

Bau- und Planungsrecht – Bauordnungsrecht

Bau- und Planungsrecht – Bauordnungsrecht

Page 80: Fortbildungswerk der Ingenieurkammer-Bau NRW · 20.03. 17-36913 Building Information Modeling (BIM) 24.03. 17-36722 Die sachkundige Planung der Instandhaltung von Beton- bauwerken

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Bestandsschutz

Der Begriff des Bestandsschutzes wird im Bereich des öffentlichen Baurechts sehr häufig falsch benutzt. Nicht nur Bauherren und Entwurfsverfasser interpretieren ihn falsch, sondern auf bei den Bau-ämtern herrschen zum Teil unrichtige Vorstellungen über die Voraussetzungen und die Bedeutung dieses rechtlichen Konstruk-tion. Dabei ist Bestandsschutz von wesentlicher Bedeutung für die Frage, ob eine Ordnungsverfügung (insbesondere: Nutzungsunter-sagung oder Abbruchverfügung) erlassen werden darf oder ein Anpassungsverlangen ausgesprochen werden darf. Darüber hinaus ist das Vorliegen einer noch gültigen Genehmigung / hinreichenden Bestandsschutzes Voraussetzung für einzelne Genehmigungsan-sprüche, zum Beispiel für bestimmte Vorhaben im Außenbereich.

In dem Seminar werden u. a. folgende Themen angesprochen:· Entstehen von Bestandsschutz · Schutzbedürftigkeit des Bauherrn· Untergang des Bestandsschutzes· Bedeutung des Bestandsschutzes im Rahmen der Eingriffsver-

waltung· Das Anpassungsverlangen und seine rechtlichen Voraussetzungen· Bestandsschutz als Tatbestandsvoraussetzung für Genehmigungs-

ansprüche

Der Referent ist stets für Zwischenfragen und ergänzende Fragen offen – ein Erfahrungsaustausch ist ausdrücklich erwünscht.

Teilnehmerbauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten

Termin /Ort11.07.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36230

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDr. H. Schulte BeerbühlRichter am Verwaltungsgericht Münster

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort08.09.17, 10.00 –14.00 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36558

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDr.-Ing. U. MontagBeratender Ingenieur, saSV für die Prüfung des BrandschutzesKrätzig und Partner Ingenieur-gesellschaft für Bautechnik mbH, Bochum

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 Nichtmitglieder

5 Zeiteinheiten

Workshop: Die neue Sonderbauverordnung NRW – Verkaufs-stätten und Garagen

Die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an den Brandschutz bei Verkaufsstätten und Garagen regelt die Sonderbauverordnung (SBauVO NRW). Sie definiert die, über die Regelanforderungen der BauO NRW hinausgehenden Anforderungen für diese speziellen Gebäude und Nutzungen, gestattet aber auch Erleichterungen. So ist in Verkaufsstätten mit größeren Menschenansammlungen zu rechnen, Garagenbrände sind, gerade bei unterirdischen Garagen, meist folgenschwer. Die Neuregelungen der Sonderbauverordnung, die sich derzeit in der Überarbeitung befindet, werden erläutert und einbezogen.

In dem Workshop werden die wesentlichen Regelungen, insbeson-dere aber auch die aktuellen Änderungen vorgestellt und anhand von Fallbeispielen sowie Gruppenarbeiten erarbeitet und diskutiert.

Themen· Begriffe und baurechtliche Einstufungen· System der baulichen Trennungen· Grundlagen der Rettungswegführung und -bemessung· Konzeption der Rauchableitung· Technische Anlagen und Einrichtungen und deren Schutzziele· Übungsbeispiele für Verkaufsstätten und Garagen (Praxisteil;

Übungen im Gruppenrahmen)

Die SBauVO NRW ist in der aktuellen Ausgabe von den Teilnehmern mitzubringen.

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter von Behörden

Bau- und Planungsrecht – Bauordnungsrecht

Bau- und Planungsrecht – Bauordnungsrecht

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Brandschutz im Verwaltungsrecht und in der gerichtlichen Praxis

Das Baugenehmigungsverfahren und die staatlichen Eingriffsmög-lichkeiten haben erhebliche Bedeutung für die Gewährung eines hin-reichenden Brandschutzes. Denn rechtliche Fehler können später nur schwer behoben werden. Die Interessenlagen von Bauherrn und der Öffentlichkeit sind oft nur schwer in Einklang zu bringen. Da die gesetzlichen Bestimmungen und die ungeschriebenen Grundsätze nicht immer leicht verständlich sind, löst ihre Anwendung auf den Einzelfall immer wieder Unsicherheit aus. Besonders augenfällig ist das mit Blick auf den Begriff des Bestandsschutzes, dessen Voraus-setzungen und Bedeutung oftmals falsch verstanden werden. Die nachstehenden Themen sollen in dem Seminar abstrakt erläutert und anhand von Fällen aus der Gerichtspraxis besprochen werden.

Themen1. Verfahrensrechtliche Gewährleistung eines hinreichenden Brand-

schutzes im Baugenehigungsverfahren · Wirkungen, Bestandskraft, Aufhebung einer Baugenehmigung · Sicherung des Brandschutzes durch Nebenbestimmungen · Befreiung/Abweichung/Ausnahme/ Erleichterung · Durchsetzung eines hinreichenden Brandschutzes durch Ein-

griffsverfahren 2. Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Bestandsschutzes · Entstehen des Bestandsschutzes · Rechtsfolgen des Bestandsschutzes · Bauen und Nutzungsänderung bei bestandsgeschützten bau-

lichen Anlagen · Gewährleistung des Brandschutzes an bestandsgeschützten

baulichen Anlagen durch die Bauaufsicht3. Überblick über die Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz

und die hierzu ergangene Rechtsprechung · besondere Brandschutzanforderungen · Bedeutung von DIN-Normen und allgemein anerkannten Regel

der Technik · zweiter Rettungsweg, Brandwand, Abstandflächen4. Verwaltungsprozessuale Fragen

Die Teilnehmer werden gebeten, eine aktuelle Fassung der Bau-ordnung NRW mitzubringen.

TeilnehmersaSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden

Termin /Ort17.10.17, 10.00 –17.15 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36231

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDr. H. Schulte BeerbühlRichter am Verwaltungsgericht Münster

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort30.11.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36303

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentenDipl.-Ing. (FH) Architektin S. HessDIN-geprüfte Fachplanerin für Barrierefreies Bauen Dipl.-Ing. T. KempenBeratender Ingenieur, saSV für die Prüfung des BrandschutzesBeide: Kempen Krause Ingenieure GmbH, Aachen

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Barrierefreiheit für Objektplaner

Die Sicherstellung der barrierefreien Zugänglichkeit und zweckent-sprechenden Nutzbarkeit von Gebäuden ist ein wesentliches Kriterium der Inklusion und trägt entscheidend zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei. Mit dem Erscheinen der DIN 18040 haben sich für Planer und Architekten neue technische Voraussetzungen für die Umsetzung der Barrierefreiheit ergeben. Durch die Formulierung von Schutzzielen ist ein Gestaltungsspielraum entstanden, der es ermöglicht, individuelle barrierefreie Lösungen zu schaffen, die sowohl hinsichtlich der Funktionalität, der Wirtschaft-lichkeit und der Ästhetik optimiert sind. Doch diese Gestaltungsfrei-heit erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Barrierefreiheit und natürlich mit den relevanten Regelwerken. In vie-len Fällen ist bei der barrierefreien Planung eines Gebäudes nicht nur die DIN 18040 zu berücksichtigen. Weitere Verordnungen, Richt-linien und Normen stellen darüber hinaus zusätzliche Anforderungen an die Barrierefreiheit.

In gleichem Maße wie die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von öffent-lichen Gebäuden für Alle angestrebt wird, sollte auch die Fragestel-lung nach einem Sicherheitskonzept für Alle betrachtet werden. Die brandschutztechnischen Schutzziele unterscheiden nicht zwischen Nutzern mit oder ohne Behinderung. Doch gerade beeinträchtigten Menschen fehlt oftmals die Fähigkeit zur Selbstrettung, so dass Inklusion im Gefahrenfall existentiell wird. Zielsetzung ist daher die Entwicklung von barrierefreien Sicherheitskonzepten.

Themen· Einführung in die gesetzlichen und planungsrechtlichen Grund-

lagen des barrierefreien Bauens· Detaillierte Betrachtung der DIN 18040-1 (öffentlich zugängliche

Gebäude)· Überblick über die Anforderungen an barrierefreie Arbeitsstätten· Einführung in die Schnittstellenthematik Brandschutz und Barriere-

freiheit· Vorstellung verschiedener Lösungsansätze für den barrierefreien

Brandschutz

Teilnehmerbauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, saSV für die Prüfung des Brandschutzes, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden

Bau- und Planungsrecht – Bauordnungsrecht

Bau- und Planungsrecht – Bauordnungsrecht

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VOB / B – Aktuelles Praxisseminar

Das Seminar soll wesentliche Inhalte der VOB/B praxisnah vermit-teln. Grundsätze sowie klassische Themen wie Behinderung, Nach-träge, Sicherheiten und Haftung werden dargestellt. Praxisgerechte Empfehlungen anhand von aktuellen Fallbeispielen erläutert und mit den Teilnehmern besprochen.

Themen1. Vermeidung von Fehlern bei Vertragsverhandlungen und beim

Vertragsschluss2. VOB – Vergütungsregeln3. VOB – Ausführungsfristen4. VOB – Baubehinderungsanzeigen5. Kündigungsvoraussetzungen beim VOB-Vertrag durch Auftrag-

geber bzw. Auftragnehmer6. VOB-Abnahme, Abnahmeverweigerung und Rechtsfolgen7. Mängel- und Vertragsstrafen-Vorbehalte8. VOB-Zahlungsweisen (Abschlags- und Schlusszahlungen)9. Leistungsbeschreibung nach der VOB/B10. Nachträge beim VOB-Vertrag11. Mängelrügen und Mängelbeseitigung beim VOB-Vertrag12. Sicherheitsleistungen nach der VOB / B (Bürgschaften, Hypo-

theken, Bauhandwerkersicherung gem. § 648 a BGB)13. Prüfungs- und Hinweispflichten des Bauleiters bzw. Auftrag-

nehmers14. Kooperationspflichten15. Verjährungsprobleme

Die Teilnehmer werden gebeten, eine aktuelle Fassung der VOB / B mitzubringen.

Teilnehmerbauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architek ten aus Planungsbüros, ausführenden Firmen und Behörden

1. Termin /Ort08.03.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36027

2. Termin /Ort06.09.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36028

Teilnehmerzahl maximal je 24

ReferentinnenRechtsanwältin F. von Wiese-EllermannFachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Kanzlei Ellermann und von Wiese- Ellermann, BielefeldRechtsanwältin I. MartinFachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Fachan-wältin für Verwaltungsrecht, Baurechtskanzlei Martin, Essen

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort29.03.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36841

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentinRechtsanwältin Dr. H. Glahs Redeker Sellner Dahs Rechts-anwälte Partnerschaftsgesell-schaft, Bonn

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Vergaberechtsnovelle 2016 – erste Erfahrungen

Seit April 2016 müssen sich öffentliche Auftraggeber darauf einstellen, Aufträge auf Basis der Richtlinie 2014 / 24 / EU, den novellierten Bestimmungen des GWB, der novellierten Vergabeverordnung sowie der (neuen) VOB/A durchzuführen. Die Vergaberechtsnovelle gilt als die umfassendste Neuerung im Vergaberecht seit mehr als 10 Jahren. Inzwischen liegen die ersten Erfahrungen und Entscheidungen zu den neuen Vergabebestimmungen vor. Mit diesen Neuerungen befasst sich das Seminar.

Das Seminar richtet sich an Ingenieure und Architekten, die für öffentliche Auftraggeber Bau-Vergabeverfahren vorbereiten, durch-führen oder begleiten. Es vermittelt anhand von Beispielen einen Überblick über die Durchführung von Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte, einschließlich dem Erstellen der Vergabeunterlagen und der Wertung der Angebote, unter Beach-tung der Rechtsprechung in den Jahren 2016 /2017. Es besteht aus-reichend Möglichkeit, konkrete Fragen zu stellen.

Themen1. Überblick über den Rechtsrahmen oberh. der EU-Schwellenwerte2. Überblick über den Rechtsrahmen unterh. der EU-Schwellenwerte3. Von der Beschaffungsentscheidung bis zur Bekanntmachung Leistungsbeschreibung (Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung,

Zulässigkeit einer funktionalen Leistungsbeschreibung, Produkt- neutralität etc.); Grundsatz der losweisen Vergabe und zulässige Ausnahmen; Wahl der Verfahrensart, Eignungskriterien, Zuschlag-kriterien, Nebenangebote, Vertragsinhalte

4. Die Bekanntmachung und Hinweise zum Ausfüllen des Bekannt-machungsformulars

5. Die Wertung der Angebote · Nachfordern von Unterlagen; Aufklärung; Ausschluss wegen

fehlender Preisangaben etc.; Ausschluss wegen fehlender Eig-nung (Berücksichtigung negativer Erfahrungen, Präqualifikation etc.); Wertung im Übrigen; Wertung von Nebenangeboten

6. Schadensersatzansprüche wegen Vergabefehlern

Die Teilnehmer werden gebeten, unbedingt die aktuelle Fassung der VOB/A, der VgV und des GWB mitzubringen.

Teilnehmerbauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten aus Planungsbüros, ausführenden Firmen und Behörden, die auf Auftragnehmer- oder auf Auftraggeberseite an förmlichen Vergabe-verfahren teilnehmen.

Vertragswesen – HOAI – VOBVertragswesen – HOAI – VOB

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Rechte und Pflichten bei der Objektüberwachung – Was Ingenieure und Architekten beachten müssen!

Die Objektüberwachung ist eine ebenso wichtige wie haftungsträchtige Ingenieur- bzw. Architektenleistung. In sämtlichen Phasen – von der Überwachung der Ausführung des Objekts über die Rechnungsprü fung bis hin zum Management der bei Abnahme der Werkunternehmerlei-stungen festgestellten Mängel – entsteht immer wieder Streit darüber, wie die Pflichten des Objektüberwachers im Einzelnen ausgestaltet sind und was er tun muss, um diese Anforderungen zu erfüllen.

Um insoweit bestehende Haftungsrisiken erkennen und – soweit möglich – vermeiden zu können, ist es für den Bauüberwacher unabdingbar, sich des Inhalts und Umfangs der ihn treffenden Leistungspflichten bewusst zu sein. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch der Umstand der ständigen Fortentwicklung der inhaltlichen Ausgestaltung des Pflichtenkreises des Objektüberwachers insbesondere durch die Rechts-prechung. Hier gilt es daher, stets auf dem aktuellen Stand zu sein.

Ziel des Seminars ist es, Objektüberwachern Inhalt und Umfang der sie treffenden Leistungspflichten und die daraus resultierende rele-vante Haftungsfallen aufzuzeigen, sie für Problemkonstellationen zu sensibilisieren und ihnen diesbezügliche Lösungsmöglichkeiten – insbesondere im Rahmen der Vertragsgestaltung – an die Hand zu geben. Dabei werden auch auf die strukturellen Besonderheiten der Objektüberwachung bei Ingenieurbauwerken (örtliche Bauüberwa-chung und Bauoberleitung) thematisiert.

Themen· Grundlagen der Bestimmung der den Objektüberwacher treffen-

den Pflichten nebst diesbezüglicher Bedeutung der HOAI· struktureller Aufbau der Objektüberwachung bei den HOAI-

Leistungsbildern Gebäude und Ingenieurbauwerke – Gemeinsam-keiten und Unterschiede

· „Enthaftung“ bei Bauwerksmängeln und sonstigen im Rahmen der Bauausführung entstandenen Schäden?

· Konkrete Inhalte der wesentlichen Grundleistungen und besonde-ren Leistungen und besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und juristischen Literatur

· Leistungspflichten des Objektüberwachers bei Nachträgen der Bauunternehmer

TeilnehmerIngenieure und Architekten, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Einkäufer, Unternehmensjuristen, Projektentwickler, Projektsteuerer, Bauleiter

Termin /Ort27.04.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36741

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentenRechtsanwalt Dr. K. Prote, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Lehrbeauf-tragter an der TU Dortmund für Bau- und Architektenrecht Rechtsanwalt J. HornAnwalt im Bereich des Bau- und ArchitektenrechtsBeide: GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht, Düsseldorf

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

1. Termin /Ort10.05.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36030

2. Termin /Ort11.10.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36031

Teilnehmerzahl maximal je 24

ReferentinRechtsanwältin I. MartinFachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Fachan-wältin für Verwaltungsrecht, Baurechtskanzlei Martin, Essen

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

HOAI – Grundlagenseminar

Das Seminar vermittelt Grundlagen der HOAI für Ingenieure und Architekten.

Es werden der Vertrag, die Vertragsgrundlagen und die Rechtsnatur erläutert. Das Leistungssoll wird unter Bezugnahme auf die Leistungs-bilder und Leistungsphasen dargestellt und vertraglich zu regelnden Planungsleistungen besprochen. Der zeitliche und inhaltliche An - wendungsbereich der HOAI, die Leistungsarten, Mindest- und Höchstsatzbegrenzungen, Besondere Honorarvereinbarungen (Stun-den-, Pauschal- und Bonus-/Malus-Honorar), Anrechenbare Kosten (Baukostenberechnungsmodell), Leistungsbilder, Honorarzone, Honorartafel (Interpolation und Honorarsatz), Bauen im Bestand, Nebenansprüche nach der HOAI, Ausblick auf die HOAI 2013, Honorarberechnung außerhalb der HOAI.

Es werden zudem die Fälligkeit des Honoraranspruches, Abschlags-forderungen und das Thema Bindung an die Schlussrechnung er-örtert. Daneben werden grundsätzliche Kenntnisse zur Vollmacht, dem Verzug mit Leistungen, der Kostenverantwortung, Abnahme, Mängelhaftung, Sicherheiten, Versicherungsschutz, Urheberrecht sowie Rechtsdienstleistungen des Ingenieurs vermittelt.

Die Teilnehmer werden gebeten, eine aktuelle Fassung der HOAI zum Seminar mitzubringen.

Teilnehmerbauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, öbuv SV auf diesem Sach-gebiet, Ingenieure und Architekten aus Planungsbüros, ausführenden Firmen und Behörden

Vertragswesen – HOAI – VOB

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Homogenbereiche bei der Ausschreibung geotechnischer Leistungen

Die mit der Überarbeitung der VOB Teil C im August 2015 (aktueller Stand 2016-09) vollzogene Umstellung der Baugrundbeschreibung von Bodenklassen und Felsklassen hin zu Homogenbereichen bringt für die Planung, die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, die Kalkulationsgrundlagen sowie für die Abrechnung erhebliche Ände-rungen für Auftraggeber und Auftragnehmer sowie für die betei-ligten Planer und insbesondere auch für den geotechnischen Sach-verständigen.

Die bisher angewandte qualitative Klassifizierung von Boden und Fels für bautechnische Zwecke wurde durch die Angabe von Band-breiten bodenmechanischer Kennwerte für Homogenbereiche ersetzt. Der Homogenbereich ist dabei als ein begrenzter Bereich, bestehend aus einzelnen oder mehreren Boden- oder Felsschichten, definiert, der für die Planung und Ausführung des jeweiligen Gewerks vergleichbare Eigenschaften aufweist.

Ziel des Seminares ist es, das Konzept der Homogenbereiche vor-zustellen und dem früheren Konzept der Boden- und Felsklassen gegenüberzustellen sowie die wesentlichen Änderungen für den Sachverständigen für Geotechnik, Planer, Auftraggeber und Auf-tragnehmer aufzuzeigen.

Themen· Entwicklung der VOB / C· Konzept der Homogenbereiche · Umsetzung der Homogenbereiche für die VOB / C 2015 · Änderungen aus Sicht der Auftragnehmer/Auftraggeber · Praxisbeispiele· Diskussion

TeilnehmersaSV für die Prüfung der Standsicherheit bzw. für Erd- und Grund-bau, öbuv SV auf diesen Sachgebieten, Tragwerksplaner, geotechnische Sachverständige, Ingenieure aus Planungsbüros, ausführenden Firmen und Behörden

Termin /Ort18.05.17, 10.00 –14.00 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36742

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentenDr.-Ing. C. BudachDipl.-Ing. U. EstermannBeratender IngenieurDr.-Ing. C. PohlAlle: ELE Beratende Ingenieure GmbH – Erdbau-laboratorium Essen

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Termin /Ort19.06.17, 10.00 –16.00 Uhr DüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36033

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentProf. Dr.-Ing. A. Mitscheinöbuv Sachverständiger für Bau-ablaufstörungen, Baupreiser-mittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau (IK-Bau NRW); Prof. Dr. Mitschein, Wischerhoff und Partner Sach-verständige + Ingenieure, Mülheim a. d. Ruhr und Münster; Professor für Baube-trieb an der FH Münster, FB Bauingenieurwesen, FG Bau-betrieb

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

6 Zeiteinheiten

Nachtragsmanagement und gestörter Bauablauf

Die Entwicklung beim Bauen zeigt einen deutlichen Trend: Umfang-reiche Nachträge und Störungen im Bauablauf sind bei größeren Bauvorhaben der Regelfall. Die Gründe dafür sind vielfältig. Das Nachtragsmanagement stellt sich in vielfacher Hinsicht als schwierig dar, da juristische, ingenieurtechnische und baubetriebliche Fragen miteinander verknüpft sind. Des Weiteren ist es der Rechtsprechung bisher noch nicht gelungen, zum Vergütungs-, Schadensersatz- und Entschädigungsrecht einheitliche Rechtsgrundsätze aufzustellen.

Aber auch in der baubetrieblichen und baurechtlichen Literatur vermisst man eine klare einheitliche Linie, was die Abgrenzung der Regelungen in §§ 2 Abs. 3, 2 Abs. 5, 2 Abs. 6, 6 Abs. 6 VOB/B und § 642 BGB betrifft. Zudem wird der Auftragnehmer aufgrund höchst-richterlicher Rechtsprechung zu einer Beweisführung verpflichtet, die er nur schwer erfüllen kann. Ziel dieses Seminars ist es, den Teilnehmern einen Überblick über die gesamte Bandbreite der o. g. Problematik aufzuzeigen.

Themen1. Einleitung2. Rechtliche Grundlagen3. Vertragliche Grundlagen4. Grundsätzliche Überlegungen5. Der gestörte Bauablauf6. Kausalitätsnachweis7. Die (Nachtrags-)Kalkulation8. Finanzielle Folgen aufgrund gestörter Bauabläufe9. Diskussion und Abschluss

Teilnehmerbauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, alle am Bau beteiligten Ingenieure und Architekten seitens Auftraggeber und Auftragnehmer

Vertragswesen – HOAI – VOBVertragswesen – HOAI – VOB

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VOB / B – weiterführendes Praxis- / Expertenseminar

Das Vertiefungsseminar bietet für diejenigen, die tagtäglich mit der Handhabung der VOB/B befasst sind, praxisgerechte Empfehlungen für die baubegleitende Arbeit von dem Arbeitsbeginn bis zu der Fertigstellung. Aktuelle sowie häufig auftretende Fallkonstellationen werden erläutert und mit den Teilnehmern besprochen.

Themen1. Besondere Aufgaben der Bauleitung in den verschiedenen

Stadien des Bauvorhabens2. Häufigste Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und

Lösungsmöglichkeiten 3. Erörterung von konkreten Fallbeispielen zu Bauablaufstörung,

Bauzeitenverlängerung, Behinderungsanzeige, Bedenken- und Hinweispflichten, Folgen bei fehlender Anmeldung von Beden-ken etc.

Von den Teilnehmern werden gute Kenntnisse in der VOB/B erwartet.

TeilnehmerBauleiter, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten aus Planungsbüros, ausführenden Firmen und Behörden

Termin /Ort15.09.17, 10.00 –14.00 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36029

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentinRechtsanwältin I. MartinFachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Fachan-wältin für Verwaltungsrecht, Baurechtskanzlei Martin, Essen

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Termin /Ort18.10.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36032

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentinRechtsanwältin I. MartinFachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Fachan-wältin für Verwaltungsrecht, Baurechtskanzlei Martin, Essen

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

HOAI – Vertiefungsseminar

Schwerpunkt des Seminars sind Nachträge und Besonderheiten beim Bauen im Bestand.

Themen· Nachträge und aktuelle BGH-Rechtsprechung, Nachtragstypen:

Planungsinhalts- und Planungsumstandsnachträge, Kalkulation von Honorarangeboten, Rechtssichere Vereinbarung des Planungssolls, Erfolgssoll, Teilleistungsbewertungsvereinbarungen, geänderte, wiederholte und zusätzliche Leistungen, vergütungsneutrale Über-arbeitung der Planung, Anordnungsrecht des Auftraggebers, Ankündigungspflicht des Planers, schriftliche/vertragliche Verein-barung, Höhe der Planernachträge, Verlängerung des Leistungs-zeitraums, mit und ohne Kündigung entfallene Leistungen und Honorarfolgen, schriftliche Honorarvereinbarung als Wirksamkeits-voraussetzung?

· Besonderheiten beim Bauen im Bestand, Genehmigungsrisiko, Kostenrisiko, technisches Risiko

Von den Teilnehmern werden gute Kenntnisse der HOAI erwartet. Sie werden gebeten, eine aktuelle Fassung der HOAI zum Seminar mitzubringen.

Teilnehmeröbuv SV auf diesem Sachgebiet, Bauleiter, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten aus Planungsbüros, ausführenden Firmen und Behörden

Vertragswesen – HOAI – VOBVertragswesen – HOAI – VOB

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Baukonfliktmanagement und Streitbeilegung

Das Verhältnis der am Bau Beteiligten ist während des Bauablaufs von Konflikten geprägt. Diese beginnen in der Regel bereits bei der Auslegung dessen, was als Bausoll geschuldet wird, setzen sich im Bauablauf in Streitigkeit über Termine, Fristen, Behinderungen und Mängel fort bis zu Streitigkeiten über die Abnahmefähigkeit des Werkes. Auch im Gewährleistungszeitraum bietet sich ein vielfäl-tiges Konfliktpotenzial.

Die Konflikte eskalieren häufig unnötigerweise, was in der Regel nicht nur zeit- und arbeitsintensiv für die Beteiligten, sondern sich auch als deutlich unwirtschaftlich herausstellt. Das Seminar soll die Teilnehmer auf alternative Konfliktlösungsmöglichkeiten und auch darauf hinweisen, wie Konflikte vermieden werden.

Themen1. Die am Bau Beteiligten und ihre Vertragsverhältnisse2. Konfliktentstehungen, Konfliktverläufe zwischen den am Bau

Beteiligten3. Konfliktlösungsmöglichkeiten · Mediation und Schlichtung · Schiedsgerichtsverfahren · Schiedsgutachten · Private Beweissicherung · Das selbständige Beweisverfahren · Der Bauprozess

TeilnehmerIngenieure und Architekten, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Einkäufer, Unternehmensjuristen, Projektentwickler, Projektsteuerer, Bauleiter

Termin /Ort17.11.17, 10.00 –14.00 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36743

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentRechtsanwalt J. F. MintgensFachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Lehrbeauf-tragter der Fachhochschule Köln für Bau- und Architek- tenrecht, GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht, Düsseldorf

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

5 Zeiteinheiten

Termin /Ort15.03.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36981

Teilnehmerzahl maximal 15

ReferentDipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. H. ReinschReinsch Erfolgstraining, Duisburg

TeilnahmegebührD  250 Mitglieder IK-Bau NRWD  450 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Kommunikationspsychologie und Rhetorik für Verhandlungen – Praxisseminar

Verhandeln müssen Sie immer. Ob im eigenen Team, auf der Baustelle oder mit Geschäftspartnern. Das Seminar zeigt, wie Sie erfolgreich verhandeln und dabei langfristige Geschäftsbezie-hungen sichern können.

Die neuesten Erkenntnisse aus der Kommunikations- und Sozial-psychologie kommen in Bezug auf Verhandlungs- und Gesprächs-führung ebenso zur Anwendung wie aktuelles Wissen aus der Gehirnforschung.

Themen1. Körpersprache und mehr · Der Zusammenhang zwischen Ihrem Auftritt und der wahrge-

nommener Kompetenz · Wie Sie gezielt auf Ihre Gesprächspartner wirken können2. Beziehungsmanagement · Wie Sie schnell und gezielt positive Gesprächsbeziehungen

herstellen können · Warum eine positive Beziehungsebene so wichtig für ihre

Gesprächsziele ist3. Vorbereiten einer Verhandlung · Die Position ihres Verhandlungspartners und die Interessen

dahinter · Wie Sie sich im Vorfeld auf die Interessen des Gegenübers

einstimmen können · Wie Sie Ihre Verhandlung gezielt vorbereiten4. Durchführen einer Verhandlung · Wie Sie die richtigen Fragen in einer Verhandlung stellen · Umgang mit eigenen Emotionen · Wie Sie mit Emotionen ihrer Gesprächspartner umgehen · Vom Zusammenhang zwischen Emotion und intellektuelle

Leistungsfähigkeit5. Nachbereiten einer Verhandlung · wie Sie durch professionelles Nachbereiten einer Verhandlung

ihre Ergebnisse sichern und die Beziehung zu ihren Gesprächs-partnern langfristig stabilisieren können

TeilnehmerAlle, die verhandeln müssen

Vertragswesen – HOAI – VOB Kommunikation

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Die Kunst des schriftlichen Ausdrucks:Wie Sie auch schriftlich gekonnt kommunizieren – zeitgemäße Geschäftskorrespondenz

Brauchen Sie auch manchmal mehr Zeit als gedacht, wenn sie einen Geschäftsbrief schreiben müssen? Wie gehen sie mit schriftlich vorgebrachten Beschwerden um und was ist in der notwendigen schriftlichen Vertragsabwicklung zu beachten? In diesem Seminar erfahren Sie wie Sie schneller und sicherer ihren Schriftverkehr er -ledigen können. Wie sie auf schriftliche Anforderungen reagieren und ihre Interessen vertreten können.

Das Aufbauen und Halten positiver Beziehungen zu ihren Kunden in schriftlicher Form ist ebenfalls Bestandteil des Seminars.

Themen1. Die schnelle Vorbereitung · Mind- Map · Briefe gliedern und kürzen

2. Der sprachliche Ausdruck · Anrede und Schluss · Die ersten Zeilen · Die richtige Form für eindeutige Information · Schreiben Sie so, dass sie verstanden werden · Positive Formulierungen · Auch negative Inhalte wertschätzend formulieren · Die Kunst des klaren Ausdrucks · Der letzte Eindruck

3. Elektronische Alternativen zum Brief · Gestaltung von E-Mails · Modern und doch mit Form · Floskeln und Abkürzungen · Umgang mit Emotionen im Schriftverkehr (die schnelle

Antwort auf die E-Mail)

TeilnehmerAlle, die schriftlich kommunizieren müssen

Termin /Ort02.05.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36982

Teilnehmerzahl maximal 15

ReferentDipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. H. ReinschReinsch Erfolgstraining, Duisburg

TeilnahmegebührD  250 Mitglieder IK-Bau NRWD  450 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort29.05.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36987

Teilnehmerzahl maximal 15

ReferentH. Sucker Dr. Gaik-Seminare, DüsseldorfLehrbeauftragter Universität Wuppertal, FB Baubetrieb und Bauwirtschaft

TeilnahmegebührD 250 Mitglieder IK-Bau NRWD 450 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Die erfolgreiche Büro- und Projektpräsentation im VOF-Verfahren

Ein gutes Ingenieurbüro zeichnet sich nicht nur durch sein hohes fach-liches Know-how aus, sondern auch durch die Fähigkeit, seine Leistung überzeugend zu präsentieren. Ziel ist es, sowohl bei der Bürovorstel-lung, Entwurfspräsentation als auch bei einer Bürgerversammlung seine Leistungen klar, verständlich und gut strukturiert darzustellen. Mit sicherem und souveränem Auftreten gilt es, andere Menschen für die Projekte zu gewinnen und zu begeistern. Leider geschieht dies jedoch oft anhand endloser Bullet-Points, unüberschaubarer Grafiken und einer endlosen Fülle an Folien. Wichtig ist es daher, den berühmt- berüchtigten „Death-by-PowerPoint“ zu vermeiden und neue über-zeugende Möglichkeiten zu nutzen.Seminarziel ist, die eigene Präsentationsfähigkeit zu verbessern und sich gegenüber anderen überzeugend darzustellen und durchzuset-zen. Anwendbar ist das Erlernte bei Präsentationen im VOF-Verhand-lungsverfahren, in Meetings sowie bei einer Gemeinderatsitzung oder im Rahmen eines Moderationsverfahrens.

Themen· Grundlagen zur Planung und Durchführung einer professionellen

und wirkungsvollen Projektpräsentation· Vorzüge pyramidalen Präsentierens· Komplexere technische Sachverhalte verständlich und ggf.

laiengerecht erklären bei Kunden, öffentlichen Veranstaltungen und in der VOF-Verhandlung

· Gestaltungshinweise für wirkungsvolle und überzeugende PowerPoint Folien

· Einführung in alternative zu PowerPoint?· Körpersprachliche Botschaften in Mimik, Gestik und Kinesik

erfassen, verstehen und ggf. einsetzen · Soft Facts die Entscheidungen mit beeinflussen· Mit „schwierigen“ Zuhörern (z. B. überkritisch, rechthaberisch,

störend) souverän umgehen· Praktische Übungen vor der Gruppe mit Videofeedback

VorbereitungDie Teilnehmer sind gebeten, eine Präsentation aus ihrem beruf-lichen Alltag mitzubringen, um aus ihr auszugsweise zu präsentie-ren. Ist keine berufsspezifische Präsentation vorhanden, sollte ein Kurzvortrag von ca. 5 Minuten Länge zu Hobby, Sport oder Urlaub vorbereitet werden. Dieser sollte das Ziel haben, die Gruppe zu begeistern und/oder zu motivieren oder aber auch zu warnen.

TeilnehmerProjektleiter und Inhaber von Ingenieur- und Architekturbüros

Kommunikation

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Konfliktgespräche: Professionelle Vorbereitung

Wer kennt es nicht? Die Planung ist perfekt, das Projekt hat be gonnen, da tauchen Schwierigkeiten auf: · Missverständnisse bei der verabredeten Zeitplanung,· Widerstände von Seiten des Bauherrn,· Verzögerungen bei der Bewilligung von Genehmigungen,· eine ablehnende Stimmung einzelner Projektbeteiligter.

Konflikte und schwierige Gesprächssituationen gehören zum All-tagsgeschäft aller in Architektur-, Bau- und Planungsprozessen beteiligten Ingenieure. Neben bau- und planungsfachlichen Details haben diese so manche Umsetzung verlangsamt oder gar vereitelt.

SeminarzieleErlernen Sie eine effektive Vorbereitung auf Konfliktgespräche und -situationen, um erfolgreich in Ihren Projekten zu sein. Denn es steckt in der Natur der Sache, dass bei Zusammenarbeit mit vielen Beteiligten Konfliktsituationen entstehen. Nirgendwo gilt es so sehr wie hier: "Übung macht den Meister". Sie erhalten Gelegenheit, aktuelle Konfliktbeispiele aus dem Kreis der Teilnehmenden für sich in einem zweistufigen Vorgehen zu bearbeiten:

1. Kernfragen in Konfliktsituationen bieten ein Analyseinstrument,2. die Bearbeitung nach dem Harvard-Konzept liefert einen Fahr-

plan als Argumentationshilfe zur Vorbereitung eines Gesprächs.

Lernen Sie neue Sichtweisen und Techniken kennen und probieren Sie an diesem Tag aus, welche für Sie zum Ziel führen.

Themen und Lehrmethoden Theoretische Inputs zu· Konfliktdefinition, Konfliktebenen, Konfliktstile· Baukonflikttypen · Konfliktkostenberechnung· Präventive Mediationstechniken

Zweistufige Übungen in Zweiergruppen zu· Konfliktanalyse mit Hilfe von Kernfragen in Konfliktsituationen· Gesprächs-/Argumentationsfahrplan nach dem Harvard Konzept

TeilnehmerAlle, die für sich mehr Selbstbewusstsein und einen persönlichen Vorteil in heiklen Gesprächen finden wollen.

Termin /Ort27.06.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36986

Teilnehmerzahl maximal 15

ReferentinnenDipl.-Ing. Baubetrieb T. HauptstockMediatorin, Holzhaus4u, DortmundDipl.-Ing. Stadtplanerin D. ReichOrganisationspsychologin, BüroRaumPlanung, Dortmund

TeilnahmegebührD  250 Mitglieder IK-Bau NRWD  450 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort04.09.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36984

Teilnehmerzahl maximal 15

ReferentH. Sucker Dr. Gaik-Seminare, DüsseldorfLehrbeauftragter Universität Wuppertal, FB Baubetrieb und Bauwirtschaft

TeilnahmegebührD  250 Mitglieder IK-Bau NRWD  450 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Zeit- und Arbeitsmanagement reflektieren und effizient gestalten

Ständig größer werdender Zeit- und Termindruck, immer häufiger müssen viele Dinge auf einmal und sofort erledigt werden. Man hetzt von einem Meeting zum Anderen und wichtige Aufgaben lassen sich erst nach dem offiziellen Arbeitsschluss erledigt. Die vorhan-dene Zeit wird immer knapper.Daher ist es erstrebenswert, den vorhandenen Zeitvorrat so zu orga-nisieren und psychologisch zu reflektieren, dass die Leistungsfähig-keit für Arbeit und Privatleben möglichst effektiv und produktiv bleibt. Diesem Anliegen dient das Seminar.Dabei geht der thematische Zugang über rein organisatorisch- planerische Faktoren hinaus und verweist auf die (oft unbewussten) psychologischen Ursachen diffuser Betriebsamkeit.

Seminarziel· Erkennen des eigenen Arbeitsverhaltens mit seinen Stärken und

Schwächen· Verbesserung der persönlichen Leistungsfähigkeit· Optimierung der Arbeitsprozesse· Stärkung und Steigerung der eigenen nervlichen und seelischen

Belastungsfähigkeit

Themen· Selbsterkenntnisse zum eigenen, aktuellen Zeitmanagement (darin

u. a.: organisatorische, verhaltens- und motivationspsychologische Faktoren)

· Effektive Arbeits- und Planungstechniken (Tages-, Wochen- und Monatsplanung)

· Pomodoro-Technik und Lifehacker-Methoden· Ziele und Teilziele realistisch setzen und erreichen· Zeitdiebe und Zeitfallen frühzeitig erkennen und sinnvoll entge-

genwirken· Den eigenen Biorhythmus erkennen und effizient nutzen · Stress, Hurry-Sickness und Burn-out rechtzeitig erkennen und ent-

sprechend handeln· Wenn die Hektik dennoch unerträglich wird: Entspannungstech-

niken und Möglichkeiten schnell wirkender Stressreduzierung · Hinweise zur längerfristigen Stärkung und Steigerung der nerv-

lichen und seelischen Belastbarkeit

TeilnehmerDas Seminar richtet sich an alle, die ihre Arbeits- und Selbstorgani-sation verbessern wollen.

KommunikationKommunikation

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Erfolgreiches Büro durch erfolgreiche Teams: Teamentwicklung im Ingenieurbüro

Die Anforderungen an Inhaber von Ingenieurbüros, Führungskräfte und Mitarbeiter sind anspruchsvoll und komplex. Alle Beteiligten müssen professionell und auf hohem Niveau zusammenarbeiten, um damit die Leistung für den Kunden optimal erbringen zu können.

Leider ist eine optimale Teamleistung nicht selbstverständlich und oft wird der Arbeitsablauf im Büro durch mangelhafte Koordination und Motivation behindert. Das führt zu Unzufriedenheit, schlechter Laune, Konflikten und manchmal sogar zum Weggang qualifizierter Kräfte. Auf jeden Fall führt es dazu, dass negative Stimmung sich auch negativ auf das Betriebsergebnis und die Kundenzufriedenheit auswirkt.

In diesem Workshop erfahren Sie, wie Teamentwicklung funktioniert und was Sie als Führungskraft tun können, um diesen Prozess zu fördern.

Die Ziele der Teamentwicklung· Konflikte frühzeitig erkennen und lösen· Verbesserte Kommunikation zwischen Inhabern, Führungskräften

und Mitarbeitern· Optimierte Organisation im Büro· Bindung und Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter als „good

place to work“-Arbeitgeber· Entwicklung einer vertrauensbasierten Unternehmenskultur· Erhöhte Arbeitszufriedenheit im Büro· Erhöhte Kundenzufriedenheit · Teamzufriedenheit als Umsatzschlüssel

Themen· Warum Teamentwicklung notwendig ist· Wirtschaftliche Vorteile entwickelter Teams· Ursachen für Konflikte im Team· Wie funktioniert Team- Entwicklung· Führungskompetenz als Inhaber und Führungskraft im Büro· Erste-Hilfe- Konflikt-Koffer

TeilnehmerMitarbeiter von Ingenieurbüros, aus der öffentlichen Verwaltung und von Bauunternehmen, welche Teams führen oder in Teams arbeiten

Termin /Ort13.11.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36983

Teilnehmerzahl maximal 15

ReferentDipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. H. ReinschReinsch Erfolgstraining, Duisburg

TeilnahmegebührD  250 Mitglieder IK-Bau NRWD  450 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

Termin /Ort20.11.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36985

Teilnehmerzahl maximal 15

ReferentH. Sucker Dr. Gaik-Seminare, DüsseldorfLehrbeauftragter Universität Wuppertal, FB Baubetrieb und Bauwirtschaft

TeilnahmegebührD  250 Mitglieder IK-Bau NRWD  450 Nichtmitglieder

8 Zeiteinheiten

(Bau-) Besprechungen und Meetings straff und effizient führen

Wen es betrifft – wer kennt das nicht: Nervende Besprechungen, bei denen man hinterher genauso weit ist wie vorher. Unsäglich lange Meetings, deren Resultat bei nahezu Null liegt. Abschweifen-de Monologe, die ein Vorwärtskommen in der Sache behindern. Zeit- und energieraubende Diskussionen über eher nebensächliche Detailfragen. Aufwurf von neuen Fragen und sachfremden Proble-men, bevor die bestehenden auch nur annähernd gelöst sind. Eine überflutende Informationsfülle unter Einsatz von eher verwirrenden als erhellenden Medienbildern.

Das Seminar will helfen, Besprechungen und Meetings so zu planen und durchzuführen, dass sie im zeitlichen Ablauf gestrafft und im Ergebnis ertragreich sind.

SeminarzieleDie Mitarbeiter können· Besprechungen und Meetings themengerecht und themenspezi-

fisch vorbereiten und dabei inhaltliche Prioritäten und Grenzen setzen

· Gespräche und Meetings ergebnisorientiert steuern und moderieren· Moderationstools und -techniken zweckmäßig und wirkungsvoll

einsetzen· Ziele und Ergebnisse planen, steuern und durchsetzen· Medien zweckmäßig und wirkungsvoll einsetzen· auch komplexe Sachverhalte verständlich erklären und diskutieren· gruppendynamische Prozesse und ihre oft verhängnisvollen Aus-

wirkungen rechtzeitig erkennen, steuern und gegebenenfalls neu-tralisieren

· „schwierige“ Charaktertypen (z. B. hyperkritisch, geltungssüchtig, rechthaberisch) schnell und zutreffend einschätzen und für den Gesprächsverlauf nützlich integrieren

TeilnehmerAlle, die bei Besprechungen und Meetings Erfolg haben wollen

KommunikationKommunikation

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Nachfolgeregelung und Bürobewertung

Was ist mein Büro wert? Wann muss ich die Übergabe planen? Wann bin ich „alt“ genug, um an den Ruhestand denken zu dürfen? Und vor allem: Wo und wie finde ich einen fachlich und menschlich passenden Kandidaten, dem ich meine Mitarbeiter und Projekte anvertrauen möchte? Wird dieser das Büro in meinem Sinne weiter-führen? Diesen und anderen Fragen müssen sich Büroinhaber stel-len, wenn es um die Nachfolgeregelung geht. Für sie zählen diese Planungen zu den wichtigsten unternehmerischen Herausforde-rungen überhaupt.

Aber auch junge Ingenieure und Architekten, die expandieren möch-ten, sollten sich mit diesen Themen beschäftigen. Denn wie soll man für sein aufstrebendes, junges Büro einen Teilhaber finden, ohne den Unternehmenswert zu kennen? Eine Bürowertermittlung ist hier der erste Schritt und kann Klarheit schaffen – für alle Beteiligten. Für den, der sucht und für den, der gerne einsteigen möchte.

Die Planung der Büronachfolge ist möglichst rechtzeitig anzugehen. Dabei stehen nicht nur rechtliche und steuerliche Aspekte im Vor-dergrund. Neben den finanziellen und betriebswirtschaftlichen spie-len auch die persönlichen, zwischenmenschlichen und familiären Fragestellungen eine wichtige Rolle. Das Seminar will bei der Büro-bewertung und Nachfolgeregelung eine Hilfe leisten.

Themen1. Nachfolgeregelung2. Bürobewertung3. Grundsätzliche rechtliche und steuerliche Aspekte der

Nachfolgeregelung 4. Nachfolgersuche5. Nachfolgesprechstunde als Online-Tool der Kammer:

Ein Kooperations-Angebot der Dr. Ing. Preißing AG

Eine ausführliche Themenliste finden Sie in der Online-Version des Programms unter www.ikbaunrw.de.

TeilnehmerIngenieure und Architekten, die ein Büro übergeben / übernehmen wollen, eine Selbständigkeit anstreben mittels Neugründung oder anfänglicher Partnerschaft.

Termin /Ort09.05.17, 13.00 –18.00 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36950

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDipl.-Betriebswirt (FH) A. PreißingDr.-Ing. Preißing AG – Unternehmer-Beratung für Architekten und Ingenieure, Leonberg

TeilnahmegebührD 100 Mitglieder IK-Bau NRWD 180 NichtmitgliederD  90 Jungingenieure

6 Zeiteinheiten

Termin /Ort18.09.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36998

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDr. Dipl.-Kfm. D. GoldammerDüsseldorf

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Betriebswirtschaft im Planungsbüro

Um unternehmerisch handeln zu können genügt es nicht, technisch anspruchsvoll arbeiten zu können. Ingenieure und Architekten müssen auch die Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Projekte übernehmen. Die Betriebswirtschaft muss daher auch in den Planungsbüros einen höheren Stellenwert bekommen, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

Das Seminar gibt einen Überblick über die grundlegenden betriebs-wirtschaftlichen Themen, im Ingenieurbüro von grundlegender Bedeutung sind.

Themen· Unternehmensgrundsätze· Rechtsformen· Organisation und Controlling· Markt- und Wettbewerbs-Situation· Kalkulation· Benchmarking· Projektmanagement· „Weiche“ Erfolgsfaktoren· Akquisition und Kommunikation· Selbstdarstellung· Personalmanagement· Partnerschaften· Unternehmensplanung

TeilnehmerInhaber, Nachfolger, Geschäftsführer, Partner, Projektleiter und Mitarbeiter, die wissen wollen, warum ein Planungsbüro nicht nur technisch, sondern auch wirtschaftlich erfolgreich sein muss.

Organisation – Controlling – Marketing

Organisation – Controlling – Marketing

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Controlling: Kosten- und Leistungsrechnung im Ingenieurbüro

Um unternehmerisch handeln zu können, muss der Büroinhaber auch die Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg seiner Projekte übernehmen. Er muss betriebswirtschaftliche Kenntnisse beherrschen, um u. a. eine Projektkalkulation durchführen und indi-viduelle Stundensätze und Gemeinkostenfaktoren beurteilen zu können. Auch die Wahl des dafür erforderlichen Controllingsystems ist für die zukunftssichere Existenz des Ingenieurbüros von grundle-gender Bedeutung.

Controlling ist mehr als Kontrolle, ohne Controlling gibt es keinen Soll/Ist-Vergleich und keine „Messlatten“ für die Mitarbeiter.Controlling ermöglicht es, Wirtschaftlichkeit zu messen und Erfolg zu steuern.

Themen· Die aktuelle Lage der Ingenieure und Architekten· Das Controlling-System· Die WettbewerbssituationZeiterfassung· Die Kalkulation· Die Kostenstruktur· Die Ermittlung der PlanungsbürosStundensätze· Stundenerfassung· Projektmanagement· Die Arbeitsproduktivität· Der „Faktor“ Personal· Projektkalkulation· Fremdleistungen· Die Deckungsbeitragsrechnung· Die Branchenkennzahlen· Die „weichen“ Faktoren der Planungsbüros· Stundensatztabelle· Die Unternehmensplanung· Gemeinsame Übung: Die Ermittlung des Gemeinkostenfaktors

und der Arbeitsproduktivität.

TeilnehmerInhaber, Nachfolger, Geschäftsführer und Kaufleute von Planungs-büros, die bereits über eine eigene Kosten- und Leistungsrechnung verfügen und auch solche, die den Einstieg in das Rechnungswe-sen suchen und die Branchenkennzahlen kennen lernen möchten.

Termin /Ort21.11.17, 10.00 –17.15 UhrDüsseldorfSeminar-Nr. 17- 36999

Teilnehmerzahl maximal 24

ReferentDr. Dipl.-Kfm. D. GoldammerDüsseldorf

TeilnahmegebührD 130 Mitglieder IK-Bau NRWD 230 NichtmitgliederD 110 Jungingenieure

8 Zeiteinheiten

Organisation – Controlling – Marketing

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Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Ingenieurakademie West e.V. und werden vom Teilnehmer durch die Anmeldung als verbindlich anerkannt.

Verbindliche Anmeldung / AnmeldebestätigungZu allen Veranstaltungen ist eine vorherige verbindliche Anmeldung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg erforderlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berück-sichtigt. Die Teilnahme wird von der Ingenieurakademie West schriftlich bestätigt. Bei Anmel-dungen, die in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn eingehen, ist zusätzlich eine vorherige telefonische Rücksprache mit der Ingenieurakademie West erforderlich. Bei Anreise ohne vorherige Anmeldung besteht kein Anspruch auf die Teilnahme.

TeilnahmegebührEs gelten die für die jeweilige Veranstaltung ausgewiesenen Teilnahmegebühren. Für Mitglieder anderer Ingenieurkammern sowie der AKNW gelten die gleichen Konditionen wie für Mitglieder der IK-Bau NRW. Für Jungingenieure gelten besondere Konditionen. Als Jungingenieure gelten Absolventen mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bis zwei Jahre nach Studienabschluss (Vorlage der Kopie des Hochschulzeugnisses ist erforderlich). Bei ausge-wählten Seminaren erhalten Studenten, die Mitglied bei ID. Die Nachwuchsinitiative der IK-Bau NRW sind, eine gesonderte Ermäßigung. Informationen über die kostenlose Mitgliedschaft bei ID. können der Homepage www.ikbaunrw.de/studenten/id-die-nachwuchsinitiative/ entnommen werden, Informationen über Ermäßigungsmöglichkeiten sind bei der Ingenieurakademie West zu erfragen. In der Teilnahmegebühr sind, sofern nicht anders vermerkt, Seminarunterlagen, bereitgestellte Getränke zur Begrüßung sowie die Kaffeepausen enthalten.

ZahlungDie Zahlung ist mit Zugang der Rechnung fällig, sofern nicht auf der Rechnung ein anderer Zahlungszeitpunkt angegeben ist. Die nicht rechtzeitig erfolgte Zahlung entbindet nicht von der Teilnahme oder der fristgerechten Abmeldung. Bei verspäteter Zahlung kann die Inge-nieurakademie West den Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen.

MahngebührenNach Ablauf der Zahlungsfrist erhebt die Ingenieurakademie West e. V. Mahngebühren:1. Mahnung: 10,00 Euro2. Mahnung: 20,00 Euro (zuzüglich der Gebühren für die erste Mahnung)Nach der 2. Mahnung erfolgt ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren.

StornobedingungenEine Abmeldung ist kostenlos nur möglich, wenn sie spätestens zwei Wochen vor Veran stal-tungsbeginn schriftlich erfolgt. Es gilt das Eingangsdatum. Bei späterer Abmeldung wird die Teilnahmegebühr, auch bei Nichtteilnahme, in voller Höhe berechnet. Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden. Die Regelungen zu den Teilnahmegebühren gelten dann entsprechend.

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Teilnahmebedingungen

ÄnderungsvorbehaltWir behalten uns vor, falls erforderlich, Termine oder Orte der Seminare zu ändern, Referenten auszutauschen oder Seminare abzusagen. Über Änderungen, die den Ort und den Termin be - treffen, werden die Teilnehmer schriftlich informiert. Eine kostenlose Absage ist in diesem Falle möglich, wenn sie binnen einer Frist von 5 Tagen erfolgt. Es gilt das Datum des Poststempels. Ein Anspruch auf Schadenersatz bzw. den Ersatz entstandener Auslagen entsteht dadurch nicht. Kurzfristige Änderungen, die die Referenten betreffen, sind im Internet (www.ikbaunrw.de) zu entnehmen. Bei Absage der Veranstaltung seitens der Ingenieurakademie West e.V. aus welchen Gründen auch immer, wird die bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der Ingenieurakademie West e.V.

Arbeitsunterlagen / UrheberrechtArbeitsunterlagen werden zu Beginn der Veranstaltung ausgehändigt. Die Arbeitsunterlagen der Ingenieurakademie West sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung der Ingenieurakademie West, der Verfasser oder der Referenten vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Arbeitsunterlagen stehen exklusiv den angemeldeten Personen zur Verfügung.

Information über die Speicherung und Übermittlung von DatenMit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Ingenieurakademie West e.V. werden die auf dem Anmeldeformular aufgeführten Daten gespeichert, die auch auszugsweise in Teilnehmerlisten veröffentlicht werden sollen. Darüber hinaus werden die Daten des Anmeldeformulars sowie die Angabe über die erfolgte Teilnahme an die Ingenieurkammer-Bau NRW zum Nachweis der Erfüllung der Fort- und Weiterbildungsverpflichtung übermittelt. Mit Wirkung für die Zukunft kann die Übermittlung der Daten an die Ingenieurkammer-Bau NRW jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf ist schriftlich im Original (nicht per Telefax) an die Ingenieurakademie West e.V., Zollhof 2, 40221 Düsseldorf zu richten.

Teilnahmebescheinigungen (Berücksichtigung der FuWO)Über die Teilnahme an der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Teilnahmebescheinigungen, die als Nachweis für den Besuch der Veranstaltung gelten, werden nur dann ausgehändigt, wenn von einer gesicherten vollständigen Anwesenheit während der Veranstaltung ausgegangen werden kann.

GerichtsstandGerichtsstand ist Düsseldorf.

Düsseldorf, 01.01.2017Ingenieurakademie West e.V., Fortbildungswerk der Ingenieurkammer-Bau NRWÄnderungen vorbehalten.

Teilnahmebedingungen

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Bitte trennen Sie die Anmeldung an der gestrichelten Linie aus dem Programm und senden das ausgefüllte Formular entweder per Fax oder auf dem Postweg an uns.

Selbstverständlich können Sie sich auch im Internet unter www.ikbaunrw.de für alle Seminare anmelden.

Wenn Sie eine Fahrge-meinschaft bilden möch-ten, teilen Sie uns das bitte mit. Wir leiten Ihr Interesse bei Nachfrage gerne weiter.

Ingenieurakademie West e.V.Zollhof 2, 40221 Düsseldorf Telefax 0211-1 30 67-156

Anmeldung

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Hiermit melde ich mich verbindlich unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen der Ingenieurakademie West e.V. zum nachfolgend genannten Seminar an:

Seminarnummer Seminar

Termin/Ort

Name, Vorname, akademischer Grad/Berufsbezeichnung

Geburtsdatum

Rechnungsanschrift

Firma

Straße

PLZ, Ort

Telefonnummer (tagsüber)

E-Mail

Mitgliedsnummer der IK-Bau NRW, AK NW oder einer anderen Ingenieurkammer

Ort, Datum Unterschrift

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193Im August 1994 faßte die II. Vertreterversammlung der Ingenieur­kammer­Bau NRW den Beschluss, die Organisation und Durch führung des Bildungs pro gramms über eine Ingenieurakademie durchzuführen, die mit wenig Aufwand an spruchs volle und preiswerte Fort bil dungs ­möglichkeiten anbieten kann. Am 22. Februar 1995 wurde die Ingenieurakademie West als eingetra ge ner Verein gegründet und wenig später ins Vereinsregister eingetragen.

Zweck und AufgabenZweck des Vereins ist die Förderung der Ausbildung, Fortbildung und Weiter bildung der im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure in Nordrhein­Westfalen, sowie die allgemeine Weiter­bildung der an technischen Fragen Interessierten. Die Aufgaben und Ziele der Ingenieurakademie West sind in der Satzung festgelegt:· Durchführung von Tagungen und Kongressen, Lehrgängen,

Seminaren, Umschulungen und Studienreisen· Herausgabe von Schriften und Informationsmaterialien· Zusammenarbeit mit Hochschulen, berufsbildenden Schulen,

ingenieurwissenschaftlichen Instituten und Kammern, Verbänden und Institutionen

VorstandDer Vorstand der Ingenieurakademie West e.V. wird zum Teil durch den Vor stand der Ingenieurkammer­Bau NRW berufen (1. und 2. Vorsitzender, 1. Besitzer) und zum Teil von der Mitglieder ver sammlung der Ingenieurakademie gewählt (2. und 3. Beisitzer). Derzeit werden diese Funktionen durch folgende Personen ausgeübt:

1. Vorsitzender Prof. Dr.­Ing. Reinhard Harte Beratender Ingenieur2. Vorsitzender / Dipl.­Ing. (FH) Udo Kirchner Schatzmeister Beratender Ingenieur1. Beisitzer Dipl.­Ing. Wolfgang Glunz Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur2. Beisitzer Dipl.­Ing. Manfred Przybilla 3. Beisitzer Dipl.­Ing. Markus Kramer

MitgliederDie Ingenieurkammer­Bau NRW ist ordentliches Mitglied der Ingenieurakademie West e.V. Darüber hinaus kann jedes Mitglied der Ingenieurkammer­Bau NRW ordentliches Mitglied der Akademie werden. Förderndes Mitglied kann jede voll geschäfts­fähige natürliche und jede juristische Person werden.

GeschäftsstelleDie Aufgaben der Ingenieur­akademie West e. V. werden durch die Geschäftsstelle umgesetzt. Telefax 0211­13067­156E­Mail [email protected]

KontaktAnmeldungen / Rechnungs wesenPetra KutschTelefon 0211­13067­126 E­Mail [email protected]

Michelle GörtzTelefon 0211­13067­127 E­Mail [email protected]

Veranstaltungsplanung / VeranstaltungsmanagementEvelina Spangel, M. A., Telefon 0211­13067­123 E­Mail [email protected]

Über die Ingenieurakademie West e.V.

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Herausgeber Ingenieurakademie West e. V.Zollhof 2, 40221 DüsseldorfTelefon 0211-13067-126 und -127Telefax 0211-13067-150E-Mail [email protected]

VerantwortlichEvelina Spangel Seminarplanung / Seminarorganisation

Gestaltung und Satzwww.buero-grotesk.de, Helen Hacker

Druck und VerarbeitungV + V Sofortdruck, Essen

Titelfoto Dipl.-Ing.Wolfgang Kahlert, „your rainbow panorama“ von Olafur Eliasson in Aarhus, Dänemark

Im Interesse der Lesbarkeit und damit der Verständlichkeit dieser Broschüre wird nur eine Sprachform verwandt. Darüber soll das gesetzliche Ziel der Gleich-stellung von Frauen und Männern in der Rechtssprache nicht vernachlässigt werden. In dieser Broschüre wird durchgängig nur die männliche Sprachform genutzt. Somit umfasst die eine Sprachform die jeweils andere mit.

Diese Broschüre einschließlich aller ihrer Teile ist urheberrechtlich geschützt. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Urheber und der Ingenieur-akademie West e. V. sind jegliche Veröffentlichungen, die fotomechanische oder anderweitige Vervielfältigung und jeder Nachdruck, auch auszugsweise, unzu lässig und strafbar.

© Ingenieurakademie West e. V., 2017

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Zollhof 2, 40221 DüsseldorfTelefon 0211-1 30 67-126 und -127Telefax 0211-1 30 67-156E-Mail [email protected]

Ingenieurakademie West e. V.Fortbildungswerk der Ingenieurkammer-Bau NRW

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