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IFRIC 23 Interpretation zur Bilanzierung von Unsicherheiten in Bezug auf Ertragsteuern veröffentlicht Alert | Juni 2017 EY Scout International Accounting Am 7. Juni 2017 hat das International Accounting Standards Board („IASB“ oder das „Board“) die IFRIC Interpretation 23 — Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung (die „Interpretation“) veröffentlicht. Mit der Interpretation wird klargestellt, wie die Ansatz- und Bewertungsvorschriften in IAS 12 Ertragsteuern anzuwenden sind, wenn Unsicherheiten in Bezug auf ertragsteuerliche Behandlungen bestehen. Die Interpretation befasst sich insbesondere mit Folgendem: Entscheidung, ob ein Unternehmen unsichere steuerliche Behand- lungen einzeln oder gemeinsam beurteilen sollte Annahmen, die ein Unternehmen in Bezug auf die Überprüfung steuerlicher Behandlungen durch die Steuerbehörden trifft Ermittlung des zu versteuernden Gewinns (steuerlichen Verlusts), der Steuerbemessungsgrundlagen, der nicht genutzten steuerlichen Verluste, der nicht genutzten Steuergutschriften und der Steuersätze Berücksichtigung von Änderungen von Tatsachen und Umständen Wichtige Fakten im Überblick • Bei der Bilanzierung laufender und latenter Steuerpositionen, bei de- nen Unsicherheiten hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung be- stehen, werden in der Praxis unter- schiedliche Bilanzierungsmethoden angewendet. • Das IFRS IC hat daher die Interpre- tation IFRIC 23 entwickelt, um zu präzisieren, wie Unsicherheiten bei der Bilanzierung von Ertragsteuern abzubilden sind. • IFRIC 23 gilt für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Es können jedoch bestimmte Übergangserleichterun- gen in Anspruch genommen werden.

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IFRIC 23 Interpretation zur Bilanzierung von Unsicherheiten in Bezug auf Ertragsteuern veröffentlicht

Alert | Juni 2017

EY ScoutInternational Accounting

Am 7. Juni 2017 hat das International Accounting Standards Board („IASB“ oder das „Board“) die IFRIC Interpretation 23 — Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung (die „Interpretation“) veröffentlicht. Mit der Interpretation wird klargestellt, wie die Ansatz- und Bewertungsvorschriften in IAS 12 Ertragsteuern anzuwenden sind, wenn Unsicherheiten in Bezug auf ertragsteuerliche Behandlungen bestehen.

Die Interpretation befasst sich insbesondere mit Folgendem:

• Entscheidung, ob ein Unternehmen unsichere steuerliche Behand-lungen einzeln oder gemeinsam beurteilen sollte

• Annahmen, die ein Unternehmen in Bezug auf die Überprüfung steuerlicher Behandlungen durch die Steuerbehörden trifft ►

• Ermittlung des zu versteuernden Gewinns (steuerlichen Verlusts), der Steuerbemessungsgrundlagen, der nicht genutzten steuerlichen Verluste, der nicht genutzten Steuergutschriften und der Steuersätze

• Berücksichtigung von Änderungen von Tatsachen und Umständen

Wichtige Fakten im Überblick

• Bei der Bilanzierung laufender und latenter Steuerpositionen, bei de-nen Unsicherheiten hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung be-stehen, werden in der Praxis unter-schiedliche Bilanzierungsmethoden angewendet.

• Das IFRS IC hat daher die Interpre-tation IFRIC 23 entwickelt, um zu präzisieren, wie Unsicherheiten bei der Bilanzierung von Ertragsteuern abzubilden sind.

• IFRIC 23 gilt für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Es können jedoch bestimmte Übergangserleichterun-gen in Anspruch genommen werden.

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Anwendungsbereich Die Interpretation ist auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 anzuwenden, wenn Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung bestehen. Sie gilt nicht für Steuern oder Abgaben, die nicht in den Anwendungsbereich von IAS 12 fallen, und sie enthält keine Regelungen zu Zinsen und Säumniszuschlägen in Verbindung mit unsicheren steuerlichen Behandlungen.

Sind unsichere steuerliche Behandlungen einzeln zu beurteilen?

Ein Unternehmen muss bestimmen, ob es jede unsichere steuer-liche Behandlung separat oder gemeinsam mit einer oder meh-reren anderen unsicheren steuerlichen Behandlungen beurteilt. Dabei sollte der Ansatz gewählt werden, der die bessere Vorher-sage im Hinblick auf die Auflösung der Unsicherheit ermöglicht.

Annahmen zur Überprüfung steuerlicher Behandlungen durch die Steuerbehörden

Bei der Beurteilung, ob und wie sich eine unsichere steuerliche Behandlung auf die Bestimmung des zu versteuernden Gewinns

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(steuerlichen Verlusts), der Steuerbemessungsgrundlagen, der nicht genutzten steuerlichen Verluste, der nicht genutzten Steuergutschriften und der Steuersätze auswirkt, sollte ein Unternehmen stets davon ausgehen, dass eine Steuerbehörde ihr Recht zur Überprüfung von Beträgen ausüben wird und diese Überprüfung in vollständiger Kenntnis aller relevanten Informationen erfolgen wird.

Ermittlung des zu versteuernden Gewinns (steuerlichen Verlusts), der Steuerbemes-sungsgrundlagen, der nicht genutzten steuerlichen Verluste, der nicht genutzten Steuergutschriften und der Steuersätze

Bei der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns (steuerlichen Verlusts), der Steuerbemessungsgrundlagen, der nicht genutz-ten steuerlichen Verluste, der nicht genutzten Steuergutschriften und der Steuersätze muss ein Unternehmen beurteilen, ob es wahrscheinlich ist, dass die Behörde die unsichere steuerliche Behandlung akzeptieren wird. Die entsprechenden Bestimmungen in der Interpretation sind im nachfolgenden Diagramm dargestellt:

Ermittlung des zu versteuernden Gewinns (steuer lichen Verlusts) etc. im Einklang mit der steuerlichen Behand-lung, die in der Ertragsteuererklärung des Unternehmens verwendet wurde oder verwendet werden soll

Abbildung des Effekts der Unsicherheit bei der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns (steuerlichen Verlusts) etc. nach der Methode, die nach Ansicht des Unternehmens die bessere Vorhersage im Hinblick auf die Auflösung der Unsicherheit ermöglicht

Methode des wahr-scheinlichsten Betrags

Erwartungs- wertmethode

Ja Nein

Ist es wahrscheinlich, dass eine Steuerbehörde eine unsichere steuerliche Behandlung akzeptieren wird?

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Wie sollte ein Unternehmen Änderungen von Tatsachen und Umständen berücksichtigen?

Ein Unternehmen hat seine Ermessensentscheidungen und Schätzungen zu überprüfen, wenn sich Tatsachen oder Um-stände ändern oder neue Informationen vorliegen. Die Auswir-kung einer Änderung von Tatsachen und Umständen und das Vorliegen neuer Informationen sollten in Übereinstimmung mit IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler als Ände-rung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung abgebildet werden. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer nach dem Bilanzstichtag eingetretenen Veränderung um ein zu berücksich-tigendes oder ein nicht zu berücksichtigendes Ereignis handelt, hat ein Unternehmen IAS 10 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag anzuwenden.

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Angaben

Die Interpretation enthält keine neuen Angabevorschriften, präzisiert jedoch die bestehenden Vorschriften:

• Ermessensentscheidungen, Informationen zu getroffenen Annahmen und andere Schätzungen sind gemäß den Para grafen 122 und 125 bis 129 von IAS 1 Darstellung des Abschlusses offenzulegen.

• Wenn es wahrscheinlich ist, dass eine Steuerbehörde eine unsichere steuerliche Behandlung akzeptieren wird, sollte bei der Ermittlung einer eventuell offenzulegenden steuerlichen Eventualverbindlichkeit IAS 12.88 herangezogen werden.

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

IFRIC 23 ist für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist möglich. Die Interpretation enthält zwei Übergangsmethoden:

• IFRIC 23 kann unter Anwendung von IAS 8 rückwirkend angewendet werden, wobei die Verwendung aktueller Kennt-nisse nicht zulässig ist, oder

• die Interpretation kann rückwirkend angewendet werden, indem die kumulative Auswirkung in den Gewinnrücklagen oder in einer anderen sachgerechten Eigenkapitalkomponente zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung als Anpassung des Eigenkapitals erfasst wird. Eine Anpassung der Vergleichs-informationen ist nicht erforderlich. Der Zeitpunkt der erst-maligen Anwendung ist der Beginn der Berichtsperiode, in der ein Unternehmen IFRIC 23 zum ersten Mal anwendet.

Unsere Sichtweise

Aus unserer Sicht trägt die Interpretation dazu bei, die Anwen-dung der Regelungen von IAS 12 im Falle von Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung zu präzisieren. Die Anwendung der Interpretation wird zusätzliche Annahmen, Schätzungen und wesentliche Ermessensentscheidungen erfordern.

Nächste SchritteDie Anwendung der neuen Regelungen könnte für Unternehmen – insbesondere für diejenigen, die in einem internationalen Umfeld unter kom plexen steuerlichen Rahmenbedingungen tätig sind – schwierig sein.

Unternehmen müssen beurteilen, ob sie geeignete Prozesse und Verfahren zur zeitnahen Bereitstellung der Informationen, die zur Anwendung der Interpretation und zur Veröffentlichung der erforderlichen Angaben notwendig sind, eingerichtet haben.

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