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Info-Point-ISO14001 1/4 www.qfu-gmbh.de ISO 14001 - Umweltmanagementsysteme Die ISO-Norm 14001:1996 für Umweltmanagementsysteme wurde neu überarbeitet. Die ISO 14001:2004 sowie die neue Fassung der ISO 14004:2004, die allgemeine Richtlinien für Umweltmanagementsysteme festlegt, wurden am 15. November 2004 veröffentlicht. Die ISO-Vorschriften verlangen, dass Normen alle 5 Jahre überprüft werden. Diese Überarbeitungen der Norm wurde angesichts der relativen Neuheit der Norm auf Folgendes beschränken: Förderung der Kompatibilität zwischen ISO 14001 und ISO 9001 : 2000 und Verbesserung der Klarheit von ISO 14001 auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen, ohne zusätzlichen oder verminderten Anforderungen im Vergleich zu ISO 14001:1996 zu führen. Umweltmanagement-System im Wettbewerb - Vergleich zwischen ISO 14001 und EMAS Verordnung Parallel zur Entwicklung der EG-Öko-Audit-Verordnung wurde auf internationaler Ebene die ISO 14001 „Umwelt-Managementsysteme“ entwickelt. Durch normative Vorgaben wird hier erstmals geregelt, was ein Umweltmanagementsystem ist. Vergleichbar mit der Normierung im Bereich der Qualitätsmanagementsysteme werden Managementstrukturen, -abläufe und -instrumente erfasst und festgelegt. Ein Vergleich der Systeme ISO 14001 und EMAS ISO 14001 § EMAS-Verordnung § internationale Anerkennung ISO europaweite Anerkennung EU keine Zugangsbeschränkung ISO Zugangsbeschränkung (gewerbliche Wirtschaft, NACE-Codes, eventuell später Erweiterung auf Dienstleister) 2.i Einleitung 14 bezogen auf eine Organisation (Einheiten mit gleichem Managementsystem) 3.13 bezogen auf einen Standort (Betriebsgelände von dem bei gewerblicher Tätigkeit Umweltauswirkungen ausgehen) 2.k Zertifizierung/Registrierung Selbstdeklaration optional (Übereinstimmung mit Norm) Einleitung 1.e Validierung durch akkreditierte Umweltgutachter vorgeschrieben (für rechtsgültig erklären) 4.3 3.g

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ISO 14001 - Umweltmanagementsysteme Die ISO-Norm 14001:1996 für Umweltmanagementsysteme wurde neu überarbeitet. Die ISO 14001:2004 sowie die neue Fassung der ISO 14004:2004, die allgemeine Richtlinien für Umweltmanagementsysteme festlegt, wurden am 15. November 2004 veröffentlicht. Die ISO-Vorschriften verlangen, dass Normen alle 5 Jahre überprüft werden. Diese Überarbeitungen der Norm wurde angesichts der relativen Neuheit der Norm auf Folgendes beschränken:

• Förderung der Kompatibilität zwischen ISO 14001 und ISO 9001 : 2000 und • Verbesserung der Klarheit von ISO 14001 auf der Grundlage der bisherigen

Erfahrungen, ohne zusätzlichen oder verminderten Anforderungen im Vergleich zu ISO 14001:1996 zu führen.

Umweltmanagement-System im Wettbewerb - Vergleich zwischen ISO 14001 und EMAS Verordnung Parallel zur Entwicklung der EG-Öko-Audit-Verordnung wurde auf internationaler Ebene die ISO 14001 „Umwelt-Managementsysteme“ entwickelt. Durch normative Vorgaben wird hier erstmals geregelt, was ein Umweltmanagementsystem ist. Vergleichbar mit der Normierung im Bereich der Qualitätsmanagementsysteme werden Managementstrukturen, -abläufe und -instrumente erfasst und festgelegt.

Ein Vergleich der Systeme ISO 14001 und EMAS

ISO 14001 § EMAS-Verordnung §

internationale Anerkennung ISO europaweite Anerkennung EU

keine Zugangsbeschränkung

ISO Zugangsbeschränkung (gewerbliche Wirtschaft, NACE-Codes, eventuell später Erweiterung auf Dienstleister)

2.i Einleitung 14

bezogen auf eine Organisation (Einheiten mit gleichem Managementsystem)

3.13 bezogen auf einen Standort (Betriebsgelände von dem bei gewerblicher Tätigkeit Umweltauswirkungen ausgehen)

2.k

Zertifizierung/Registrierung Selbstdeklaration optional (Übereinstimmung mit Norm)

Einleitung 1.e

Validierung durch akkreditierte Umweltgutachter vorgeschrieben (für rechtsgültig erklären)

4.3 3.g

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in Umweltpolitik Verpflichtung zur Einhaltung aller Umweltgesetze aufnehmen Die Organisationen berücksichtigen die einschlägigen rechtlichen Anforderungen neben anderen Anforderungen.

4.1.c 4.2.3

Nachweis der Einhaltung aller Umweltgesetze erforderlich (sonst keine Registrierung)

3.a 8.4

kontinuierliche Verbesserung (Verbesserungen des UM sollen zur Verbesserung der Umweltleistung führen; kontinuierliche Verbesserung, deren Geschwindigkeit und Ausmaß von der Organisation in Anbetracht der wirtschaftlichen und anderer Umstände selbst bestimmt wird)

4.1.b A.4.0

angemessene kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes

Einleitung 3.a

Organisationen sollen ermutigt werden, die wirtschaftlich vertretbare und beste verfügbare Technik anzuwenden

A.4.2.3 Einleitung

wirtschaftlich vertretbare Anwendung der besten verfügbaren Technik wird erwartet

3.a

Feststellung der Umweltaspekte und Ermittlung der erheblichen Einwirkungen auf die Umwelt

4.2.1 A.4.2.1

Auflistung und Bewertung der Umweltauswirkungen

I.B.3

Prüfung des UM-Systems (Eignung, Angemessenheit, Effektivität)

4.4.4 3.7

Umweltbetriebsprüfung (UM-System + Übereinstimmung mit einschlägigen Umweltvorschriften, Beurteilung der zur Bewertung des betrieblichen Umweltschutzes notwendigen Daten, Beachtung der 12 zu behandelnden Gesichtspunkte)

I.B.6 3.d II.B I.C

periodische Überprüfung (selbst festzulegende Intervalle)

A.4.5 4.4.4

Betriebsprüfungszyklus (Nachfolgeprüfung spätestens nach 3 Jahren, jährliche vereinfachte Umwelterklärungen)

II.H

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keine Umwelterklärung (nur auf Anfrage Information für interessierte Kreise)

4.3.3 A.4.3.3

Umwelterklärung (für die Öffentlichkeit und den Umweltgutachter verfasst)

3.f 5.2 V

keine Registrierung ISO Registrierung bei IHK/HWK 3.h 8

Übertragung der ISO 9001-Normelemente auf die ISO 14001 ist normativ im Anhang vorgegeben (Normverweis ISO 9000 ff.)

Anhang B Tab. 1 Einleitung A.4.3.4 2

auch ohne Norm anwendbar (nationale oder internationale Normen können anerkannt werden)

12

Behördenkontakte empfohlen, keine Forderungen an Vertragspartner, Informationen nur an interessierte Kreise

A.4.3.3 4.3.3

gute Managementpraktiken müssen angewandt werden (u.a. Behördenvereinbarung für Notfallpläne, Kundenberatung, Vertragspartner müssen auf dem Gelände gleiche Umweltstandards erfüllen, alle Umweltinformationen an die Öffentlichkeit)

I.D I.D.8 I.D.9 I.D.10 I.D.11

Qualifikation der Auditoren (zusätzlich zur EMAS-Verordnung: Umweltwissenschaft, Umweltnormen, QM-Systeme, Interviewtechnik, Projektplanung)

ISO 14012

Qualifikation der Umweltbetriebsprüfer (Kenntnisse des Betriebs, des UM, des Umweltrechts, der Umwelttechnik, spez. Prüftätigkeit)

II.C

Grundidee eines Umweltmanagement-Systems Die Organisation stellt ihre umweltspezifischen Aspekte fest und berücksichtigt dabei die Massenströme in Bezug auf die Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen sowie die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Bei dem Verfahren zur Bestimmung der wesentlichen umweltspezifischen Aspekte werden folgende Faktoren berücksichtigt:

• Emissionen, Lärm, Abluft, Erschütterungen etc. • Wasserwirtschaft • Abfallwirtschaft • Bodenverschmutzung • Nutzung von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen • Weitere umweltspezifische Fragestellungen

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Es ist dabei keine detaillierte Bewertung des Produktlebenszyklus gefordert. Die Organisation muss nicht jedes Produkt, jede Komponente oder jeden Rohstoffeinsatz bewerten. Hierbei kann unter dem Aspekt der Effizienz entsprechend priorisiert werden. Auf der Basis der Synergieeffekte werden die Umweltmanagementsysteme häufig in bestehende Qualitätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO 9000 ff. integriert. Selbstverständlich ist auch die Einführung eines Umweltmanagementsystems losgelöst vom bestehenden Qualitätsmanagement möglich. Teilintegrationen über die operative Ebene der Verfahrens- und Arbeitsanweisungen werden auch realisiert. Verbindungen zwischen Umweltmanagement-System und Qualitätsmanagement-System

Umweltmanagement - System Qualitätsmanagement - System Dokumentation Prozesse

Umweltpolitik Qualitätspolitik | | Richtlinien Verfahrensanweisungen | | Vorschriften Arbeitsanweisungen

Umweltmanagement Qualitätsmanagement Medienorientiert

Auswirkungen auf Luft/Wasser/Boden Kundenorientiert

'Kundenanforderungen und Kundenerwartungen' Dauerhafte, umweltgerechte Entwicklung Kundenzufriedenheit

Freiwilligkeit/ Selbstverpflichtung z.T. freiwillig, z.T. reguliert (EU-Direktiven) aktive (Top)-Management-Involvierung

Linienintegration der Aufgaben/Verantwortlichkeiten Prozessbeherrschung

Mitarbeiterqualifizierung, Selbstprüfung, Selbstverantwortung Messbarkeit und Verpflichtung zur laufenden Verbesserung

rasch greifendes Instrument zur Organisationsentwicklung Umweltfähigkeit des Unternehmens Qualitätsfähigkeit des Unternehmens

Kostenvorteile Kostenvorteile (PIMS) Wettbewerbsvorteile durch Verbesserung des betrieblichen

Umweltschutzes Wettbewerbsvorteile durch überlegene Qualität

Unternehmenssicherung durch gesellschaftliche Akzeptanz Unternehmenssicherung durch Konkurrenzfähigkeit