37
Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1373 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Protokoll 41. Sitzung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 8. September 2005 09.15 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr

I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

  • Upload
    lynhi

  • View
    214

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1373

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

Protokoll

41. Sitzung des Landratesdes Kantons Basel-Landschaft

Liestal, 8. September 2005

09.15 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr

Page 2: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 20051374

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

Abwesend Vormittag:Franz Remo, Kunz Urs, Münger Daniel, Svoboda Paulund Zihlmann Iris

Abwesend Nachmittag:Franz Remo, Kunz Urs, Mangold Christine, Münger Da-niel, Ryser Hanspeter, Ziegler Robert und Zihlmann Iris

KanzleiMundschin Walter

Protokoll:Maurer Andrea, Klee Alex und Laube Brigitta

IndexDringliche Vorstösse . . . . . . . . . . . . . . . . 1389 und 1404Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1377Persönliche Vorstösse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1407Traktandenliste, zur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1378Überweisungen des Büros . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1377

Page 3: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

Traktanden

1 2005/219Anlobung von Ernst Wüthrich, Thürnen, als Mitglied desLandratesangelobt 1378

2 Ersatzwahl eines Mitgliedes der Erziehungs- und Kul-turkommission anstelle der zurückgetretenen Sylvia Liech-tiErnst Wüthrich 1380

3 2005/206Berichte des Kantonsgerichts vom 15. August 2005 undder Justiz- und Polizeikommission vom 25. August 2005:Wahl eines/einer ausserordentlichen Richters/in des Ver-fahrensgerichts in Strafsachen für den Rest der Amts-periode (Ablauf der Amtsperiode: 31. März 2006)gewählt Dr. Magdalena Rutz 1380

4 2005/192Berichte des Kantonsgerichts vom 20. Juni 2005 und derJustiz- und Polizeikommission vom 29. August 2005: Wahleines 2. Vizepräsidiums für das Verfahrensgericht in Straf-sachen für den Rest der Amtsperiode (Ablauf der Amts-periode: 31. März 2006)gewählt Fabian Möller 1380

5 2005/034Berichte des Regierungsrates vom 1. Februar 2005 undder Umweltschutz- und Energiekommission vom 8. Juli2005: Bewilligung der Verpflichtungskredite für den Aus-bau der Abwasserreinigungsanlage in der Gemeinde Lies-berg (ARA Liesberg)beschlossen 1381

6 2004/182Berichte des Regierungsrates vom 24. August 2004 undder Justiz- und Polizeikommission vom 15. August 2005sowie Mitbericht der Bau- und Planungskommission vom2. August 2005: Kantonsgerichtsgebäude Liestal / Straf-justizzentrum Muttenz; Projektierungskreditbeschlossen 1382

7 2005/089Berichte des Regierungsrates vom 15. März 2005 und derFinanzkommission vom 10. Juni 2005: Staatsrechnung2004genehmigt 1389

8 2004/164Berichte des Regierungsrates vom 29. Juni 2004 und derVolkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 22.Juni 2005: Erlass eines Gesetzes über die Betreuung undPflege im Alter. 1. Lesungabgeschlossen 1394

9 2005/110Berichte des Regierungsrates vom 12. April 2005 und derVolkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 5.August 2005: Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zurinterkantonalen Vereinbarung über die Koordination undKonzentration der hochspezialisierten Medizin (IVKKM)genehmigt 1404

9 a 2005/221Motion der FDP-Fraktion: Zürich will Spitzenmedizin inBasel und Bern auslöschen!als Postulat (modifiziert) überwiesen 1404

Nicht behandelte Traktanden

10 2005/090Berichte des Regierungsrates vom 22. März 2005 und derJustiz- und Polizeikommission vom 9. Juni 2005: Weg-weisung und Betretungsverbot sowie Polizeigewahrsambei häuslicher Gewalt; Änderung des Polizeigesetzes, desGerichtsorganisationsgesetzes sowie des Personalde-krets. 1. Lesung

11 2004/331Berichte des Regierungsrates vom 14. Dezember 2004und der Justiz- und Polizeikommission vom 10. Juni 2005:Postulat 2002/230 vom 19. September 2002 von DieterVöllmin betreffend Vermeidung der Mehrfachbestrafungbei SVG-Verstössen; Abschreibungsvorlage

12 2005/091Berichte des Regierungsrates vom 22. März 2005 und derJustiz- und Polizeikommission vom 14. Juli 2005: Beant-wortung zu 4 Postulaten über Einbürgerungen; Abschrei-bungsvorlage

13 2005/079Interpellation von Daniel Münger vom 10. März 2005:V a l o r a / K i o s k A G : M a s s i v e V e r l e t z u n g d e rArbeitnehmenden-Schutzbestimmungen? SchriftlicheAntwort vom 12. April 2005

14 2004/318Postulat von Urs Hammel vom 8. Dezember 2004: Mass-nahmen gegen “Lohndrücker” im Gastgewerbe

15 2005/007Postulat der SVP-Fraktion vom 13. Januar 2005: Effilex:Aufhebung des Regierungsratsbeschlusses betreffend dieBekämpfung der Bisamratte

16 2005/008Postulat von Georges Thüring vom 13. Januar 2005: Ba-selbieter Wald als Naherholungsgebiet für die Stadt Basel- Abgeltung von Pflege- und Unterhaltskosten durch denKanton BS

Page 4: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 20051376

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

17 2005/043Motion von Georges Thüring vom 3. Februar 2005: Zu-sammenlegung der Rheinhäfen der Kantone Basel-Land-schaft und Basel-Stadt

18 2005/071Interpellation von Madeleine Göschke vom 24. Februar2005: Grenzfall oder Grenzüberschreitung?. SchriftlicheAntwort vom 3. Mai 2005

19 2005/060Motion von Madeleine Göschke vom 24. Februar 2005:Leitende Ärzte und Chefärzte mit voller Pension sollennach ihrem Rücktritt keine Privatpraxis führen

20 2005/062Postulat der SVP-Fraktion vom 24. Februar 2005: Auf-hebung des Regierungsratsbeschlusses betreffend dieAufsicht über die Wohnverhältnisse ausländischer Arbeit-nehmer

Page 5: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1377

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

Nr. 1316

Begrüssung, Mittteilungen

Landratspräsident Eric Nussbaumer begrüsst die Anwe-senden zur heutigen Landratssitzung und hofft, die Sit-zung werde zügig verlaufen und die Traktandenliste könneabgearbeitet werden.

Geburtstage

Folgende Personen konnten während der Sommerpauseeinen runden Geburtstag feiern: Remo Franz, Ruedi Bras-sel und Erich Straumann. Eric Nussbaumer gratuliert allenherzlich und wünscht ihnen alles Gute sowie noch vieleschöne Lebensjahre.

Rauchverbot

Obwohl das Rauchverbot im Regierungsgebäude auf derEinladung zu den Landratssitzungen nicht mehr erwähntwird, gilt dieses nach wie vor.

Verfahrenspostulat von Karl Willimann (laufende Aktuali-sierung und Bekanntgabe der bewilligten Landratskredite)

Anlässlich der letzten Landratssitzung wurden 12,4 Mio.Franken bewilligt. Die Summe der bewilligten Landrats-kredite im Jahr 2005 beträgt damit 127,61 Mio. Franken.

An dieser Stelle bedankt sich Eric Nussbaumer bei PaulRohrbach für die Organisation der ökumenischen Besin-nung von heute Morgen und verweist auf die in der Ein-ladung vermerkte zusätzliche Landratssitzung vom Don-nerstag, 27. Oktober 2005.

Entschuldigungen

Vormittag: Franz Remo, Kunz Urs, Münger Daniel,Svoboda Paul und Zihlmann Iris

Nachmittag: Franz Remo, Kunz Urs, Mangold Christi-ne, Münger Daniel, Ryser Hanspeter,Ziegler Robert und Zihlmann IrisRR Schneider-Kenel Elsbeth

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 1317

Überweisungen des Büros

Landratspräsident Eric Nussbaumer gibt Kenntnis vonfolgenden Überweisungen:

2005/193Bericht des Regierungsrates vom 5. Juli 2005: Gesetzüber die Archivierung (Archivierungsgesetz); an dieJustiz- und Polizeikommission

2005/194Bericht des Regierungsrates vom 5. Juli 2005: Postulatvon Max Ribi betreffend Gesetze - Software; an die Fi-nanzkommission

2005/195Bericht des Regierungsrates vom 5. Juli 2005: Jahresbe-richt und Jahresrechnung des Universitäts-Kinderspitalsbeider Basel (UKBB) für das Betriebsjahr 2004; an dieGeschäftsprüfungskommission

2005/196Bericht des Regierungsrates vom 5. Juli 2005: Erteilungeines Generellen Leistungsauftrages im Bereich des öf-fentlichen Verkehrs für die Jahre 2006 - 2009; an dieBau- und Planungskommission

2005/197Bericht des Regierungsrates vom 5. Juli 2005: Postulat2004/275 von Christian Steiner vom 28. Oktober 2004betreffend Schliessung der Zweigstelle Laufen der kan-tonalen Steuerverwaltung; an die Finanzkommission

2005/198Bericht des Regierungsrates vom 5. Juli 2005: Erweite-rung des Studienangebots der HPSA-BB; an dieErziehungs- und Kulturkommission

2005/199Bericht des Regierungsrates vom 5. Juli 2005: Parallelitätdes kantonalen Instanzenzugs in Steuersachen (direkteBundessteuer und kantonale Steuern); Einführung deszweistufigen Instanzenzugs; an die Finanzkommission

2005/200Bericht des Regierungsrates vom 5. Juli 2005: Genehmi-gung der Regulierung der Grenze mit dem Kanton Jura inden Gemeinden Roggenburg/Ederswiler; in direkter Be-ratung

2005/202Bericht des Regierungsrates vom 12. Juli 2005: Sammel-vorlage betreffend 14 Abrechnungen von Verpflichtungs-krediten; Abrechnungsperiode März 2004 - April 2005 /Genehmigung; an die Finanzkommission

Page 6: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 20051378

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

2005/203Bericht des Kantonsgerichts vom 11. Juli 2005: Änderungdes Dekretes zum Gesetz über die Organisation der Ge-richte und Strafverfolgungsbehörden (Gerichtsorganisa-tionsdekret, GOD; SGS 170.1) vom 22. Februar 2001bezüglich Anpassung der Präsidialpensen und der Zahlder nebenamtlichen Gerichtsmitglieder; an die Justiz-und Polizeikommission

2005/204Bericht des Regierungsrates vom 19. Juli 2005: Rechts-gültigkeitsfeststellung der formulierten Gesetzesinitiative“Für eine Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellungvon Mann und Frau”; wird erst überwiesen, wenn dieInitiative zustande gekommen ist

2005/205Bericht des Regierungsrates vom 19. Juli 2005: Bewil-ligung des Verpflichtungskredites für den Bau einesMischwasser- und Havariebeckens (MIHABE) auf demAreal der ARA Basel (Anteilmässige Beteiligung des Kan-tons Basel-Landschaft); an die Umweltschutz- undEnergiekommission

2005/206Bericht des Kantonsgerichts vom 15. August 2005: Wahleines/einer ausserordentlichen Richters/in des Verfah-rensgerichts in Strafsachen für den Rest der Amtsperiode(Ablauf der Amtsperiode: 31. März 2006); an die Justiz-und Polizeikommission

2005/213Bericht des Regierungsrates vom 16. August 2005:Staatsvertrag über die gegenseitige Abgeltung der Kostenfür die nichtakademischen Ausbildungen im Gesundheits-wesen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt(Vertrag Gesundheitsberufe); an die Erziehungs- undKulturkommission

2005/214Bericht des Regierungsrates vom 16. August 2005: Gym-nasium Oberwil Mediothek, Umbau und Sanierung, Bau-kreditvorlage; an die Bau- und Planungskommission

2005/218Bericht des Regierungsrates vom 16. August 2005: Zu-satzkredit flankierende Massnahmen im Rahmen desProjektes Generelle Aufgabenüberprüfung der BKSD; andie Personalkommission

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 1318

Zur Traktandenliste

Eric Nussbaumer gibt bekannt, dass Traktandum 13 we-gen der Abwesenheit von Daniel Münger abgesetzt wer-de.

://: Diese Änderung der Traktandenliste ist unbestritten.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 1319

1 2005/219Anlobung von Ernst Wüthrich, Thürnen, als Mitglieddes Landrates

Ernst Wüthrich gelobt, die Verfassung und die Gesetzezu beachten und die Pflichten seines Amtes gewissenhaftzu erfüllen.

Eric Nussbaumer wünscht Ernst Wüthrich in seinemneuen Amt alles Gute und hie und da auch einen politi-schen Erfolg.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 1320

Mittteilungen

Antrittsrede des Landratspräsidenten Eric Nussbau-mer

Geschätzte Damen und HerrenLiebe Kolleginnen und Kollegen

Wir kommen aus den verschiedensten Parteien und wirhaben alle beim Amtsantritt ein Gelöbnis abgegeben.Unser Gelöbnis hat zwei Schwerpunkte: Einerseits ist dieVerpflichtung enthalten, dass wir unsere politische Arbeitso erledigen, dass Verfassung und Gesetz eingehaltenwerden. Andererseits betont der zweite Schwerpunkt,dass wir die Pflichten der landrätlichen Arbeit gewissen-haft erfüllen sollen. Zur gewissenhaften Erfüllung desLandratsmandates gehört es, bei Entscheiden im Rat mitJa oder Nein zu antworten, dies nach Abwägung der Ar-gumente der Befürworter und der Gegner.

Die sorgfältige Abwägung der Argumente bleibt auch inmeinem Amtsjahr als Landratspräsident ganz in Ihrer indi-viduellen Verantwortung. Erleichterungen kann ich hiernicht anbieten. Erleichterung in der gewissenhaften Amts-

Page 7: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1379

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

ausübung bringt – Technik sei Dank – hoffentlich die neueAudio- und Abstimmungsanlage. Die zentrale AufgabeIhres Wirkens wird sich aber trotz der neuen, farbigenAbstimmungsknöpfe nicht verändern. Die parlamentari-sche Arbeit ist nämlich nicht dadurch getan, möglichstrasch auf den roten oder grünen Knopf zu drücken. Diezentrale Arbeit eines Landrates oder einer Landrätin er-folgt vor dem Knöpfedrücken.

Wir sind Vertreterinnen und Vertreter einer pluralen Ge-sellschaft. Einige empfinden die dadurch entstandeneVielfalt und Differenz der Lebensentwürfe als Bedrohung.Ich erlebe sie als Reichtum. Die unterschiedlichen Mei-nungen und Interessen der Einwohnerinnen und Einwoh-ner unseres Kantons in einer Lösung zusammenzuführen,die noch etwas mit Gemeinwohl zu tun hat, ist jedochimmer mehr eine schwierige Aufgabe.

Parlamentarische Arbeit ist darum nicht Selbstzweck. IhrZiel ist das Wohl der Menschen. Wir arbeiten an Rahmen-bedingungen, die das Gelingen des Lebens begünstigen.Dabei sind wir auf die Mitwirkung der Einwohnerinnen undEinwohner angewiesen. Mit ihnen geht vieles, ohne siegeht nichts. Darum ist es auch wichtig, dass sich derLandrat nicht abschottet, sondern Offenheit zeigt. Mit derBevölkerung ständig im Gespräch zu bleiben, gehört zuden Merkmalen der Demokratie.

Ich begrüsse an dieser Stelle darum gerne die kleine Zahlvon Gästen auf der Tribüne, darunter einige Mitglieder derVerwaltung, die unsere heutige erste Sitzung nach derSommerpause begleiten. Und ich nehme diese Gelegen-heit auch gerne zum Anlass, allen zu danken, die sich –an welcher Stelle auch immer – um andere Menschen inunserem Kanton kümmern und für sie sorgen. Ich erwäh-ne stellvertretend die Mütter und Väter, Frauen und Män-ner, die – manchmal unbeachtet – Kinder auf ihrem Wegin die Selbständigkeit begleiten, seien es die eigenenKinder oder die, welche ihnen im Rahmen ihrer berufli-chen Verantwortung als Lehrerin oder Lehrer anvertrautsind. Durch ihre Arbeit entscheidet sich die Zukunftsfähig-keit unserer Gesellschaft.

Meine Damen und Herren, zur Demokratie gehören dasGewinnen und das Verlieren. Nur, wer beides mit Anstandleisten kann, ist ein wirklicher Demokrat. Zur Demokratiegehört aber auch der kultivierte Streit um den besten Wegfür unseren Kanton. Dabei ist die Fähigkeit zum Kompro-miss ein wichtiger Bestandteil. Manchmal hat man in un-serem Landrat den Eindruck, es gehe bei den Geschäftenum “alles oder nichts”, winner or looser, Gewinner oderVerlierer. Beobachter sprechen dann von der bekanntenBlockbildung. Die Politik gewinnt in diesem Moment kei-nen Schritt an Anerkennung. Gute Politik denkt nicht inder Kategorie “alles oder nichts”, sondern versucht, dasSpannungsverhältnis zwischen individueller Freiheit, mehrGerechtigkeit für alle und einer solidarischen Lebensweisezu entdecken, vielleicht sogar zu lösen, zumindest aber inkleinen Schritten zu gestalten.

Ich wünsche mir, dass sich der Landrat wieder näher anden Kern der politischen Lösungssuche heranwagt. Kein

Block in der politischen Landschaft sollte glauben, er wer-de den grossen Wurf dann schon noch hinkriegen, wenner nur standhaft an seiner ideologischen Ausrichtung fest-hält. Der grosse Wurf gelingt uns und unserem Kanton,wenn die Leute im Kanton merken, worin wir uns in unse-ren Schwerpunkten unterscheiden, worauf wir aber trotzdieser klaren Unterscheidung zielen, nämlich eine Lösungzu finden, welche im Interesse aller oder im Interesse vonsehr vielen ist, die in diesem Kanton leben und arbeiten.Kompromisse sind kein Selbstzweck, sondern sie erhaltenihre Sinnhaftigkeit, wenn sie auf die Lösung von Proble-men ausgerichtet sind, welche die Menschen beschäfti-gen. Unsere Wählerinnen und Wähler erwarten deshalbzu Recht, dass wir in diesem Sinne miteinander diskutie-ren, aber sie erwarten vor allem, dass wir nicht nur reden,sondern auch Handlungswege aufzeigen.

Wir schaden unserem Kanton und unserer Bevölkerung,wenn wir keine tragfähigen Kompromisse finden, die inHandlungen münden können. Wenn wir im politischenWettstreit die eigentliche Fragestellung aus den Augenverlieren und darum die wirklichen Probleme nicht mehrbewältigen können, stehen auch in unserem Kanton wirt-schaftliche, ökologische und soziale Errungenschaften aufdem Spiel.

Ich habe in diesem Zusammenhang eine persönliche Bittean Sie alle: Mir ist bewusst, wie zeitaufwändig die Arbeiteiner Landrätin oder eines Landrates ist. Sich à jour zuhalten ist anspruchsvoll und nicht immer einfach. Geradedarum aber ist es wichtig, dass wir nicht nur auf jene hö-ren, die uns wöchentlich mit Standpunkten, Positionspa-pieren und Lobbybriefen meist eindrucksvoll, vierfarbigund nachdrücklich ihre Interessen darlegen und im Zweifelauch Proteste und geschickte Kampagnen organisierenkönnen, sondern dass wir bei unseren Entscheidungenvor allem auch an jene denken, die dies alles noch nichtoder nicht mehr können, nämlich an unsere Kinder undJugendlichen, unsere Alten, kranke Menschen und Men-schen mit einer Behinderung. Ich wünsche mir und uns alsPolitiker darum in dieser lauten und leider auch unbarm-herzigen Welt die Sensibilität, die notwendig ist, um auchdie ganz leisen Stimmen in unserem Kanton noch hörenzu können.

Politikerinnen und Politiker sind Gott sei Dank auch nurMenschen, mit ihren Stärken und Schwächen, mit ihrenEmpfindsamkeiten und Irrtümern. Wir wissen nicht alles,wir können nicht alles. Wir können aber alle gewissenhaftarbeiten. Ich meine, Landrat sein zu dürfen, hat nichts mitLässigkeit zu tun. Wenn das spürbar wird, werden dieMenschen die Gewissheit bekommen, dass wir sie ver-stehen, dass wir uns Mühe geben, dass wir es ernst mei-nen.

Meine Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Regierungs-räte, der Streit, die emotionalen Reden und die engagier-ten Auseinandersetzungen in diesem Saal sind für einenleidenschaftlichen Politiker, wie ich es bin, nicht nur eineSelbstverständlichkeit, sondern auch eine Notwendigkeit.Man hat mir einmal gesagt, politische Reden haben denCharakter einer Handlung, wenn sie anstössig sind. Ich

Page 8: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 20051380

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

lade sie ein, politische Reden zu halten, Reden, die sichmit den Argumenten des Gegners auseinander setzenund nicht nur ihre eigene Position in unzähligen, blumigenWorten umschreiben. Zu lange und langweilige Redenmacht auch die neue Audioanlage nicht besser.

Ich wünsche uns allen auch im dritten Jahr dieser Amts-periode viel Leidenschaft, ehrliche Konfliktfähigkeit, ehr-liche Bemühungen um den richtigen Weg sowie allenFraktionen ein grosses Mass an Verantwortungsgefühl.

[Die Rede wird mit grossem Applaus verdankt.]

Instruktion über die neue Audio- und Abstimmungs-anlage

Eric Nussbaumer informiert die Landratsmitglieder darü-ber, welche Knöpfe zu drücken sind, wenn jemand eineWortmeldung anmelden möchte oder wenn abgestimmtwird. In einem Abstimmungs-Probelauf beschliesst derLandrat mit 61:14 Stimmen bei 9 Enthaltungen, dass amheutigen Tag keine Gewitter über das Baselbiet ziehenwerden. Die Abstimmungsresultate werden auf vier Bild-schirmen im Landratssaal angezeigt.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 1321

2 Ersatzwahl eines Mitgliedes der Erziehungs- undKulturkommission anstelle der zurückgetretenen Syl-via Liechti

Jörg Krähenbühl schlägt seitens SVP Ernst Wüthrich alsneues Mitglied der Erziehungs- und Kulturkommission vor.

://: In stiller Wahl gewählt wird Ernst Wüthrich.

An dieser Stelle begrüsst Eric Nussbaumer auf der Zu-schauertribüne eine Gymnasialklasse aus Sighisoara(Rumänien), welche mit ihrer Lehrerin Marianne Cojocaruund ihrem Lehrer Viorel Rusu eine Klasse des Gymnasi-ums Muttenz besucht. Er wünscht der Klasse einen schö-nen Aufenthalt in der Schweiz.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 1322

3 2005/206Berichte des Kantonsgerichts vom 15. August 2005und der Justiz- und Polizeikommission vom 25. Au-gust 2005: Wahl eines/einer ausserordentlichen Rich-ters/in des Verfahrensgerichts in Strafsachen für denRest der Amtsperiode (Ablauf der Amtsperiode:31. März 2006)

Kommissionspräsidentin Regula Meschberger berichtet,das Kantonsgericht beantrage dem Landrat, einen ausser-ordentlichen Richter oder eine ausserordentliche Richterindes Verfahrensgerichts in Strafsachen für den Rest derAmtsperiode zu wählen. Der Grund dafür liegt in derschweren Erkrankung eines Mitgliedes des Verfahrens-gerichts, welches mittleierweile leider verstorben ist. Andieser Stelle möchte Regula Meschberger der Familie derVerstorbenen ganz herzlich ihr tief empfundenes Beileidausdrücken.

In der Justiz- und Polizeikommission war es unbestritten,dass das Verfahrensgericht ordnungsgemäss funktionie-ren müsse und daher ein ausserordentlicher Richter odereine ausserordentliche Richterin bis zum Ablauf der Amts-periode eingesetzt werden soll.

Eric Nussbaumer informiert, die Ratskonferenz schlagedem Landrat vor, entsprechend dem Antrag der Justiz-und Polizeikommission zu verfahren und Frau Dr. Mag-dalena Rutz als ausserordentliche Richterin zu wählen.

://: Der Wahlvorschlag ist unbestritten und Dr. MagdalenaRutz wird in stiller Wahl gewählt.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 1323

4 2005/192Berichte des Kantonsgerichts vom 20. Juni 2005 undder Justiz- und Polizeikommission vom 29. August2005: Wahl eines 2. Vizepräsidiums für das Verfah-rensgericht in Strafsachen für den Rest der Amtsperi-ode (Ablauf der Amtsperiode: 31. März 2006)

Kommissionspräsidentin Regula Meschberger schildertdie Situation am Verfahrensgericht. Es müssen häufigEntscheide vom Präsidium gefällt werden, was immerdann zu Schwierigkeiten führt, wenn Präsidentin und Vize-präsident abwesend sind. Darum ist das Einsetzen eineszweiten Vizepräsidiums wichtig und die Justiz- und Poli-zeikommission beschloss einstimmig, dem Antrag desKantonsgerichts zu folgen.

Laut Eric Nussbaumer schlägt die Ratskonferenz FabianMöller als Vizepräsidenten für das Verfahrensgericht inStrafsachen vor.

Page 9: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1381

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

://: Fabian Möller wird in stiller Wahl zum 2. Vizepräsiden-ten des Verfahrensgerichts in Strafsachen gewählt.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 1324

5 2005/034Berichte des Regierungsrates vom 1. Februar 2005und der Umweltschutz- und Energiekommission vom8. Juli 2005: Bewilligung der Verpflichtungskredite fürden Ausbau der Abwasserreinigungsanlage in derGemeinde Liesberg (ARA Liesberg)

Kommissionspräsident Philipp Schoch berichtet, dieUmweltschutz- und Energiekommission habe sich vor Ortin Liesberg ein Bild davon machen können, dass die be-stehende Kläranlage alt sei, die Betriebskosten hoch undvor allem die Reinigungsleistung ungenügend. Sie erfülltdie gesetzlichen Bestimmungen in keiner Art und Weise.Gerade in Bezug auf die Wassermassen vom letzten Au-gust kann man sich vorstellen, dass die heutige Anlagemit den kleinen Durchmessern der Wassereinläufe denAnforderungen nicht gerecht wird und Handlungsbedarfbesteht. Auch der Bau eines Mischwasserbeckens seinotwendig, um die Umwelt und den Menschen bei star-kem Regen zu schützen.

Der Kommission war es ein Anliegen, mit allen Betroffe-nen der Region eine gesamthafte Lösung zu diskutieren.Die Gemeinde Liesberg wie auch der private Zweckver-band ARA Zwingen begrüssen die vorliegende Lösung.Die Kommission prüfte eine Variante, bei welcher dasSchmutzwasser in die ARA Zwingen abgeleitet würde,eingehend und kam zum Schluss, dass bei dieser Varian-te der finanzielle Aufwand zu gross und der Nutzen zuklein wäre.

Die Umweltschutz- und Energiekommission empfiehlt demLandrat mit 8:0 Stimmen bei einer Enthaltung, dem Land-ratsbeschluss zum Ausbau der ARA Liesberg zuzustim-men.

Jacqueline Halder bezeichnet das vorliegende Geschäftals ein Stück weit eine Routinevorlage, denn der Landrathabe schon früher beschlossen, ältere lokale ARAs durchneuere Anlagen zu ersetzen. Auch in der aktuellen Vorla-ge gehe es um einen solchen Ersatz, wobei JacquelineHalder betont, dass die alte Anlage noch vom KantonBern gebaut wurde.

Die Umweltschutz- und Energiekommission diskutiertealle möglichen Varianten und kam zum Schluss, dass dievorgeschlagene Variante die preisgünstigste und besteLösung darstellt. Aus diesem Grund unterstützt auch dieSP-Fraktion die aktuelle Vorlage einstimmig.

Georges Thüring bezeichnet es als nicht nötig, die Aus-

sagen des Kommissionspräsidenten an dieser Stelle nocheinmal zu wiederholen. Die SVP-Fraktion stimme der Vor-lage 2005/034 mehrheitlich zu.

Auf Wunsch der SVP wurde die Möglichkeit eines An-schlusses der ARA Liesberg an den Zweckverband ARALaufental-Lucelletal durch die UEK geprüft. Ein Anschlusswäre vom technischen Standpunkt her und auch – nachder Schliessung der Papierfabrik Zwingen – von der Kapa-zität her möglich gewesen. Der nötige Einkauf in denZweckverband Laufental-Lucelletal hätte jedoch die Ge-meinde Liesberg alleine bezahlen müssen. Damit war klar,dass für die Gemeinde Liesberg aus finanzieller Sicht nurdie Variante Sanierung der ARA Liesberg in Frage kam,denn die Kosten für den Zweckverband wären für die Ge-meinde schlicht nicht tragbar gewesen. Wäre es in dieserSituation nicht sinnvoll gewesen, dass der Kanton einenfinanziellen Beitrag an den Beitritt zum Zweckverbandgeleistet hätte, was langfristig für Liesberg, das Laufentalund unseren Kanton zu einer günstigeren Lösung geführthätte?

Patrick Schäfli erklärt, wie die SVP sei auch die FDP-Fraktion froh darüber, dass die Variante Anschluss derARA Liesberg an den Zweckverband Laufental-Lucelletalgeprüft wurde, jedoch erwies sich diese Variante vor allemfür die Einwohnerinnen und Einwohner von Liesberg alsteuer. Die FDP-Fraktion ist daher der Ansicht, dass nachden ausführlichen Abklärungen und der seriösen Ge-schäftsberatung in der UEK die aktuelle Vorlage einstim-mig unterstützt werden könne.

Elisabeth Augstburger bezeichnet es als selbstverständ-lich, dass eine 33-jährige Abwasserreinigungsanlage angewissen Alterserscheinungen leidet. Wie bereits aufge-zeigt, fliesst beispielsweise der Schmutz bei starkem Re-gen in die Birs und dringender Handlungsbedarf ist not-wendig. Es geht nun darum, den vorgeschlagenen Aus-bau so schnell als möglich zu realisieren, denn dies seiauch im Sinne der Gemeinde Liesberg. Mit dem Ausbauwerden die gesetzlichen Forderungen wieder erfüllt unddie Abwasserreinigung wird für die nächsten zwanzigJahre sichergestellt. Damit wird die Qualität der Gewässerals Lebensraum verbessert und durch die automatischeÜberwachung und verbesserte Funktionstüchtigkeit redu-ziert sich auch der Personalaufwand. Der Ausbau derKläranlage ist nachhaltig, denn er wird sich positiv auf dieUmwelt, die Wirtschaft und die Gesellschaft auswirken.Das Risiko von Störfällen wird zudem vermindert. DieCVP/EVP-Fraktion würde grundsätzlich eine einheitlicheLösung für die Abwasserreinigung im gesamten Laufentalals sinnvoll betrachten.

Die CVP/EVP-Fraktion stimmt dem vorliegenden Land-ratsbeschluss und damit dem Verpflichtungskredit von 3,6Mio. Franken zu.

Isaac Reber betont, die Grünen halten den Handlungs-bedarf bei der ARA Liesberg für dringlich und Sanierungs-massnahmen für unumgänglich. Die vorliegende Lösungerachten die Grünen als zweckmässig und auch das Ein-vernehmen mit den Gemeinden könne als erfreulich be-

Page 10: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 20051382

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

zeichnet werden. Es wird ausdrücklich begrüsst, dass dieKommission Möglichkeiten für eine kantons- und grenz-übergreifende Lösung geprüft hatte. Wenn eine solcheLösung nun auch verworfen wurde, so werde das vonBeginn weg grenzübergreifende Denken bei Vorlagenbegrüsst und die Grüne Fraktion stimmt der nun vorliegen-den Variante einstimmig zu.

Bruno Steiger stellt fest, man habe soeben zur Kenntnisnehmen können, dass praktisch alle Fraktionen mit deraktuellen Vorlage einverstanden seien. Zu JacquelineHalders Aussage, Liesberg erfülle die Anforderungen nichtmehr, denn es sei ja schliesslich auch von Bern gebautwurden, meint er, die ARA Birs 2 sei von Basel-Land-schaft gebaut worden und er selbst habe gegen das da-malige Projekt Vorbehalte eingebracht, so wie auch Ther-wil nicht nötig gewesen wäre, da ein Zusammenschlussmit der ProRheno möglich gewesen wäre. In gewissenSituationen wären nach Ansicht von Bruno Steiger nochausführlichere Abklärungen notwendig, um dem Trendnachzukommen, weniger kleine Kläranlagen zu bauenund dafür Zusammenschlüsse zu unterstützen. Die End-kosten wären so tiefer, denn die Sanierung einer grossenKläranlage komme günstiger zu stehen als diejenige vielerkleinen.

Wegen den oben angebrachten Einwänden steht BrunoSteiger der aktuellen Vorlage grundsätzlich kritisch gegen-über, insbesondere da oftmals Partikularinteressen ein-zelner Gemeinden bei den Entscheiden eine Rolle spie-len. Trotzdem stimmt die Mehrheit der Schweizer Demo-kraten der hier diskutierten Vorlage zu.

Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel danktdem Landrat für den nachhaltigen Beitrag von 3,6 Mio.Franken für die Abwasserreinigung. Sie nimmt an, mitihrer Aussage, die aktuelle Vorlage sei Routine, habeJacqueline Halder gemeint, der Bau sei Routine. Für dieBau- und Umweltschutzdirektion stelle die Nachhaltigkeitund der Einsatz für die Umwelt sicher keine Routine dar,sie engagiere sich in diesem Bereich sehr. Zu Bruno Stei-ger meint Elsbeth Schneider-Kenel, sie selbst sei Ver-waltungsratsmitglied der ProRheno und daher bestensorientiert. Synergien würden laufend abgesprochen unddie jeweils besten Lösungen gesucht. Sie kann dem Land-rat versichern, dass es sich bei der aktuellen Vorlage umdie beste Lösung handle.

Detailberatung Landratsbeschluss

Titel und Ingress keine Wortbegehren

Ziffern 1 bis 3 keine Wortbegehren

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss zu Vorla-ge 2005/034 mit 78:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Landratsbeschluss

betreffend Bewilligung des Verpflichtungskredites fürden Ausbau der Abwasser-reinigungsanlage in derGemeinde Liesberg (ARA Liesberg)

vom 8. September 2005

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der für den Ausbau der Abwasserreinigungsanlage inder Gemeinden Liesberg (ARA Liesberg) erforderlicheVerpflichtungskredit von bruttoFr. 3'600'000.– zu Lasten Konto 2341.501.51-070(inkl. Mehrwertsteuer) wird bewilligt. NachgewieseneLohn- und Materialpreisänderungen gegenüber derPreisbasis 1. Oktober 2004 werden bewilligt.

2. Soweit für die Ausführung der Bauvorhaben Arealerworben oder in Rechte in Grund und Boden sowieMiet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werdenmuss, wird die Bau- und Umweltschutzdirektion er-mächtigt, gestützt auf die §§ 2, 36 und 37 des Ge-setzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 dasEnteignungsverfahren durchzuführen.

3. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht, gestützt auf §31, Ziff. 1b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984,der fakultativen Volksabstimmung.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 1325

6 2004/182Berichte des Regierungsrates vom 24. August 2004und der Justiz- und Polizeikommission vom 15. Au-gust 2005 sowie Mitbericht der Bau- und Planungs-kommission vom 2. August 2005: Kantonsgerichts-gebäude Liestal / Strafjustizzentrum Muttenz; Projek-tierungskredit

Kommissionspräsidentin Regula Meschberger informiert,die aktuelle Vorlage habe die Mitglieder der Justiz- undPolizeikommission, aber auch diejenigen der Bau- undPlanungskommission über längere Zeit beschäftigt. Einer-seits löst der Projektierungskredit, wie er in der Regie-rungsvorlage vorgeschlagen wird, ein Bauvolumen von 60Mio. Franken aus, andererseits traten seit den erstenBeratungen zum Thema Veränderungen ein. So zog bei-spielsweise die Kantonsbibliothek aus dem Gerichtsge-bäude beim Bahnhof aus. Unsicherheiten lösten aberauch Entwicklungen beim Bund und beim Kanton aus,beispielsweise die neue Bundesstrafprozessordnung oderdie Vorlage zur Zusammenlegung der Bezirksgerichte.Diese Punkte mussten bei den Beratungen berücksichtigtwerden und die Justiz- und Polizeikommission nahm sichdaher bewusst genügend Zeit, dies seriös zu tun. Aller-dings war beiden vorberatenden Kommissionen immerklar, dass der Raumbedarf der Gerichte unbestritten ist.

Bereits im Jahr 2003 verlangte die Justiz- und Polizei-

Page 11: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1383

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

kommission bekanntlich ein Gesamtkonzept über denRaumbedarf der Justiz.

Die beiden Kommissionen beschlossen, wie den Berich-ten entnommen werden kann, die beiden Bauvorhaben(Kantonsgerichtsgebäude Liestal, Strafjustizzentrum Mut-tenz) resp. die Projektierungskredite dafür auseinander zunehmen. Es wurde einstimmig beschlossen, auf das Pro-jekt Strafjustizzentrum Muttenz einzutreten und diesesdem Landrat zur Zustimmung zu beantragen, den Projek-tierungskredit für das Kantonsgerichtsgebäude in Liestaljedoch zurückzustellen, weil weitere Abklärungen getrof-fen werden müssen. Unter anderem gehe es darum ab-zuklären, ob der bisherige Standort nicht so um- und aus-gebaut werden könnte, dass das Kantonsgericht dort un-tergebracht werden könnte. Je nach Entwicklung der Si-tuation (eventueller Auszug des Bezirksgerichts Liestal)wird sich die Lage plötzlich ganz anders präsentieren alsbisher angenommen. Die Justiz- und Polizeikommissionbeantragt dem Landrat daher, den Projektierungskredit fürdas Gerichtsgebäude in Liestal zurückzuweisen undgleichzeitig vom Regierungsrat bis zum Jahr 2007 eineneue Vorlage für das Kantonsgerichtsgebäude zu ver-langen.

Peter Holinger, Präsident der Bau- und Planungskommis-sion, berichtet, die Bau- und Planungskommission habesich bereits vor vier Jahren mit dem StrafjustizzentrumMuttenz respektive dem Kauf der entsprechenden Liegen-schaft auseinander gesetzt. Bereits damals wurde einProjektierungskredit bewilligt. Im Jahr 2002 wurde dieLage jedoch generell neu beurteilt und nun liegt eine neueVorlage mit einem Projektierungskredit für das Strafjustiz-zentrum Muttenz und neu ein Kantonsgerichtsgebäude inLiestal vor.

Die Bau- und Planungskommission verfasste einen Mitbe-richt zur hier diskutierten Vorlage und sowohl die Justiz-und Polizeikommission als auch die Bau- und Planungs-kommission waren klar der Meinung, dass in einem erstenSchritt bloss der Projektierungskredit für das Justizzen-trum Muttenz bewilligt werden soll. Während der kommen-den Monate soll weiter geprüft werden, ob die Bezirks-gerichte zusammengelegt werden können. Würde dasBezirksgericht Liestal aus dem Gebäude am Bahnhofausziehen, könnte dieses später zu einem reinen Kan-tonsgerichtsgebäude umgebaut werden, so dass ein Neu-bau nicht mehr unbedingt nötig wäre.

In einer separaten Vorlage wird der sofortige Umbau derehemaligen Kantonsbibliothek zu einem weiteren Ge-richtssaal in Liestal im Landrat behandelt (Vorlage2005/178). Mit diesem Umbau könnten die schlimmstenPlatzprobleme des Kantonsgerichts kurzfristig gelöst wer-den.

Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Land-rat, den geänderten Anträgen, wie sie im Kommissions-bericht nun vorliegen, zuzustimmen.

Annemarie Marbet bezeichnet die Raumverhältnisse am

Kantonsgericht als prekär, worin sich die ganze Justiz-und Polizeikommission und die SP-Fraktion einig seien.Teilweise seien die heutigen Zustände sogar eines Ge-richtes unwürdig. Für die SP seien beide Projekte, sowohldas Kantonsgericht als auch das Strafjustizzentrum, dring-lich. Wegen der Finanzlage des Kantons war es jedochvon Anfang an klar, dass es schwierig sein würde, beideProjekte gleichzeitig zu realisieren, weshalb nach Alterna-tiven und anderen Lösungen gesucht wurde.

Die SP-Fraktion plädierte von Anfang an für eine Etappie-rung der beiden Projekte, weil man Planungsruinen ver-hindern wollte. Der heutige, abgeänderte Antrag stellt fürdie SP einen gangbaren Weg dar. Das Kantonsgerichtwerde – zwar mit einer peinlichen und unverständlichenVerspätung – hoffentlich bald in die Räume im Unterge-schoss des Gerichtsgebäudes (ehemals Bibliothek) ein-ziehen können und somit etwas Luft erhalten. Die SPkann sich deshalb mit der Bevorzugung des Strafjustiz-zentrums in Muttenz ohne allzu schlechtes Gewisseneinverstanden erklären.

Aus Sicht der Justiz seien die laufenden Veränderungender Gesetzgebung dringend in die Projektierung einzube-ziehen, vor allem die Auswirkungen der StPO-Revisionbeim Bund. Eine Systemänderung bezüglich Staatsan-waltsmodell (Zusammenlegung Statthalterämter undStaatsanwaltschaft) würde entsprechend Zeit benötigen,so dass das auszuarbeitende Projekt für das Kantons-gericht beiden Modellen genügen müsste.

Zum Raumprogramm und vor allem zu den Gefängnissenwird sich Martin Rüegg in der Folge noch äussern undeinen Zusatzantrag stellen.

Vor 4 1/2 Jahren wurde der erste Verpflichtungskredit fürdie Gerichte gesprochen. Heute wird ein Projektierungs-kredit beraten und bis zur Realisierung eines allfälligenBaus werden noch einmal rund 6 Jahre verstreichen. Einneues Strafjustizzentrum werde also frühestens im Jahr2012 stehen. Den Mitarbeitenden des Strafgerichts stehesomit noch eine lange Durststrecke bevor.

Die SP-Fraktion kann dem abgeänderten Landratsbe-schluss (mit dem Zusatzantrag, welcher noch von MartinRüegg eingereicht wird) grundsätzlich zustimmen.

Dieter Völlmin stellt fest, wenn die Justiz vom Landratwährend Jahren aufgestockt und zusätzliches Personalbewilligt werde, sei klar, dass damit auch entsprechendeBedürfnisse bezüglich Raumbedarf geschaffen werden,welche zu befriedigen sind. Eintreten auf die aktuelle Vor-lage ist für die SVP-Fraktion daher völlig unbestritten,auch wenn sie nicht immer mit allen Begehren personellerNatur einverstanden war.

Die aktuelle Vorlage hat eine gewisse Leidensgeschichtehinter sich, denn die erste Vorlage zum Thema datierteaus dem Jahr 2001 und erlitt im Vollzug letztlich Schiff-bruch. Die Gründe für die Leidensgeschichte seien viel-schichtig, denn auch zwischen den verschiedenen Ge-walten (beispielsweise Verwaltung und Gerichte) verlief

Page 12: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 20051384

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

nicht immer alles sehr harmonisch. Dazu kommt, dassbeispielsweise die letzte Vorlage dem Landrat unter rechtgrossem Zeitdruck präsentiert wurde und das Anliegen imLandrat trotz gewissen Zweifeln durchgepeitscht wurde.Man müsse nun verstehen, dass ein gewisses Misstrauengegenüber der heutigen Vorlage vorhanden war und diesegenau geprüft wurde.

Oftmals gewinnen Vorlagen durch Änderungen der Be-schlüsse oder längere Beratungen durch den Landratnicht an Qualität, im vorliegenden Fall jedoch war dies lautDieter Völlmin anders. Es bestand seitens Kantonsgerichtund BUD ein erheblicher Erklärungsbedarf, mit der Zeitergab sich mit den Erklärungen aber auch eine Klärung.So zeigte sich beispielsweise, dass es für eine derartigeVorlage keinen idealen Zeitpunkt gebe. Es werde immerGesetzesrevisionen im Bereich der Justiz geben, was einePlanung des Raumbedarfs schwierig mache.

Die Kommissionsberatungen ergaben jedoch, dass dasProjekt des Strafjustizzentrums unbestritten sei und mög-lichst rasch umgesetzt werden sollte. Beim Kantonsge-richtsgebäude hingegen bestehen noch offene Fragen.Jedoch wird es gelingen, die gröbsten Missstände zu be-seitigen, indem kurzfristig ein Provisorium gewisse Ver-besserungen bringen kann.

Solange die beiden Projekte Strafjustizzentrum und Kan-tonsgerichtsgebäude miteinander verknüpft waren, be-stand immer auch das Risiko eines Totalabsturzes für dieaktuelle Vorlage. Sie war zu kompliziert, zu verknüpft, zuteuer und hätte letztlich am allerwenigsten den Nutzerngedient. Die SVP-Fraktion erachtet daher das etappierteVorgehen als richtig und hofft, dass sich das Verhältniszwischen der zuständigen Abteilung der BUD und denjen-igen Personen beim Kantonsgericht, welche sich mit demAusbau beschäftigen, verbessern wird.

Dieter Völlmin bittet die Mitglieder des Landrates namensder SVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und dieserzuzustimmen.

Romy Anderegg stellt klar fest, die räumlichen Verhält-nisse für unsere Strafvollzugsbehörden und Gerichte sei-en unbestrittenerweise unzumutbar. Diese Tatsache seibereits seit vielen Jahren bekannt. Dass sich die Justiz fürihre betrieblichen Abläufe in verschiedenen Liegenschaf-ten in Provisorien einmieten müsse, sei unseres Kantonsunwürdig. Jemand, welcher von einem fremden Stern zuuns käme und die aktuellen Verhältnisse sähe, müsstedenken, wir erachteten die Rechtsprechung als etwasUnwichtiges oder unsere Gerichte leisteten schlechteArbeit. Umgekehrt bedeutet dies: Verrichteten unsereGerichte und die Strafjustiz ihre Arbeit so schlecht, wie esdie Räumlichkeiten sind, müssten alle Angestellten dieserJustiz sofort entlassen werden.

Heute gehe es nun darum, eine verschleppte Entwicklungnachzuholen. Die Sicherheit gehöre zu den wichtigstenStaatsaufgaben und es sei Pflicht unsers Parlamentes,nun so schnell als möglich gute Voraussetzungen zuschaffen. Der Umbau der ehemaligen Räume der Kan-

tonsbibliothek, welche von den Gerichten genutzt werdensollen, liegt nun vor und wird zur Zeit von den Kommissio-nen beraten. Diese Vorlage sei sehr wichtig und dringlichund Romy Anderegg hofft, diese bald im Landrat beratenzu können.

Das jetzt vorliegende Geschäft wurde in der Bau- undPlanungskommission sowie in der Justiz- und Polizeikom-mission ausführlich beraten. Seriöse Studien wiesen nach,dass zwei Standorte (einer für das Justizzentrum undeiner für das Kantonsgericht) geeignet wären. Damit wür-den die betrieblichen und räumlichen Mängel optimal be-hoben. Mit der heutigen Vorlage wird jedoch nur das Start-zeichen für das Strafjustizzentrum in Muttenz gegeben,auch wenn damit später ein Investitionskredit von 44,5Mio. Franken ausgelöst wird. Ferner verlangt der Landrateine Vorlage für ein Kantonsgerichtsgebäude in Liestal(Um- oder Neubau). Die finanzielle Situation sei auchheute nicht gerade Ideal, um derartige Projekte in Angriffzu nehmen. Andererseits sind unzumutbare und kom-plizierte Arbeitsbedingungen eine schlechte Vorausset-zung wenn es darum geht, effizient zu arbeiten. Die vor-gesehene Investition bedeutet also nicht nur eine finan-zielle Last, sondern auf jeden Fall auch einen mehrfachenNutzen.

In Anbetracht der aktuellen Finanzsituation stimmte dieBau- und Planungskommission einer Etappierung derbeiden Vorhaben zu. Damit die räumliche Situation inLiestal aber so rasch als möglich verbessert werden kann,wird ein Umbau im bestehenden Kantonsgericht als Über-gangslösung die dringendsten Bedürfnisse vorerst erfül-len. Räume, welche zuvor von der Kantonsbibliothek ge-nutzt wurden, werden geschickt umgebaut und der Justizeinem neuen Nutzen zugeführt. Dieses Vorhaben wirdKosten von 1,4 Mio. Franken auslösen.

Die FDP-Fraktion stimmt einstimmig allen sechs Zifferndes abgeänderten Entwurfs für einen Landratsbeschlusszu.

Matthias Zoller bezeichnet es schon beinahe als “cete-rum censeo”, wenn die Mitglieder der Justiz- und Polizei-kommission nun im Landrat wiederholen, sie seien derMeinung, die Gerichte hätten keinen Platz und es müsstedringend Platz geschaffen werden. Angesichts der erwar-teten Kosten von 60 Mio. Franken war man dann aberdoch der Ansicht, die Vorlage müsse genauer betrachtetwerden. Die Justiz- und Polizeikommission war froh darü-ber, dass sie sich mit der Bau- und Planungskommissionzusammensetzen konnte, welche nach der klaren Beja-hung des Bedarfs durch die Justiz- und Polizeikommissiondie Hülle etwas genauer unter die Lupe nahm.

Matthias Zoller zeigt sich froh darüber, dass dem Landratmit dem Kommissionsbericht zur Vorlage 2004/182 einvernünftiger erster Schritt präsentiert werden könne. Die-ser bedeutet die Projektierung eines Strafjustizzentrums inMuttenz und verlangt bereits heute eine Vorlage zum wei-teren Vorgehen betreffend Kantonsgericht. Diese Vorlagesoll aufzeigen, ob das Kantonsgericht am alten Standortbleiben kann oder ob neue Varianten in Betracht gezogen

Page 13: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1385

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

werden. Die CVP/EVP-Fraktion zeigt sich vor allem glüc-klich darüber, dass mit dem Umbau der alten Kantons-bibliothek nun vorwärts gemacht werden könne. DiesesProvisorium soll für rund zehn Jahre zumindest eine kleineEntlastung bringen.

Die CVP/EVP-Fraktion beantragt dem Landrat einstimmig,auf das vorliegende Geschäft einzutreten.

Kaspar Birkhäuser stellt fest, die Grüne Fraktion könnenicht verstehen, weshalb der Kanton nicht vorausblickendund rechtzeitig eine Nachfolgenutzung der Räume derehemaligen Kantonsbibliothek geplant und zur Diskussiongestellt habe. Im Übrigen tragen die Grünen die Analysen,Schlussfolgerungen und Anträge der Kommissionen zuraktuellen Vorlage mit. Damit soll die Regierungsvorlage inzwei Projekte getrennt und etappiert werden, die Projek-tierung des Strafjustizzentrums in Muttenz soll durchge-führt werden und die Projektierung eines Kantonsgerichts-gebäudes in Liestal wird zurückgestellt bzw. modifiziertund es wird eine Vorlage zum Umbau des Gebäudes amBahnhofplatz erwartet.

Schon heute meldet die Grüne Fraktion zum Strafjustiz-zentrum in Muttenz an, dass die 150 dort vorgesehenenParkplätze als überrissen betrachtet werden, denn dasGebäude werde bekanntlich direkt neben dem Bahnhof zustehen kommen. Hier liesse sich bestimmt noch Geldsparen.

Martin Rüegg betont, die SP-Fraktion anerkenne grund-sätzlich die Raumbedürfnisse der Justiz und stehe hinterdem vorgeschlagenen Weg, etappiert an zwei Standortenzu planen und zu bauen. In der Folge wolle er sich nur zuMuttenz äussern, denn über das Projekt in Liestal werdeder Landrat in zwei Wochen debattieren können.

Die SP-Fraktion betrachtet die Lage eines Justizzentrumsam Bahnhof Muttenz mit den guten ÖV-Anbindungen alsoptimal, jedoch teilt sie Kaspar Birkhäusers Meinung, dieAnzahl der vorgesehenen Parkplätze (120 bis 150 Stück)sei überrissen. Es wird erwartet, dass im Laufe der Projek-tierung ein Abspecken mit entsprechenden finanziellenEinsparungen in diesem Bereich vorgenommen wird.

Der Flächenbedarf für das Justizzentrum sei gross und diein der Vorlage ausgewiesene Zahl liege ein Stück weit imaufgestauten Nachholbedarf begründet. Zudem sei biszum Jahr 2010 mit einem weiteren Anstieg des Personalszu rechnen. In der aktuellen Vorlage werde zwar von Syn-ergien gesprochen, nur seien diese nirgends ausfindig zumachen. Laut SP müsste trotz allem noch einmal über-dacht werden, ob der grosse Raumbedarf (Faktor zweigegenüber heute), wie er in der Vorlage ausgewiesenwerde, wirklich notwendig sei.

Die SP beurteilt die Zusammenarbeit mit dem KantonBasel-Stadt im Bereich der Gefängnisse als sehr gut undist der Ansicht, diese müsste eigentlich weitergeführt undsogar zu einer regionalen Gefängnisplanung ausgebautwerden. Die SP-Fraktion werde in Kürze einen entspre-chenden Vorstoss einreichen. Man sei sich sehr bewusst,

dass gewisse Gefängnisplätze den heutigen Anforderun-gen überhaupt nicht mehr entsprechen, dennoch könntedie Zahl der Gefängnisplätze mit Sicherheit reduziert wer-den, insbesondere in Anbetracht der neueren Vollzugs-formen wie Electronic Monitoring. Die Landreserven inMuttenz wären vorhanden, um bei Bedarf einen späterenAusbau an Gefängnisplätzen vorzunehmen.

Martin Rüegg beantragt im Namen der SP-Fraktion fol-gende Änderung von Ziffer 1 des Landratsbeschlusses:

1. Dem Bedarf für neue Räumlichkeiten für das Kantons-gericht in Liestal sowie dem Bedarf und Konzept fürein Strafjustizzentrum in Muttenz wird grundsätzlichzugestimmt. Mit der Baukreditvorlage sind weitereMassnahmen zur Reduktion des Projekts in Mut-tenz aufzuzeigen.

Martin Rüegg bittet den Landrat, diesem Antrag zuzustim-men, damit alle Optionen bestehen bleiben, den von ihmerwähnten Punkten noch einmal Nachachtung zu ver-schaffen.

Isaac Reber bezeichnet den Raumbedarf an den Gerich-ten als für die Grünen unbestritten, weshalb die aktuelleVorlage im Grundsatz vollumfänglich unterstützt werde.Auf einige Aspekte möchte er aber bereits jetzt hinweisenund nicht erst dann, wenn das Bauprojekt vorliegt.

Das Konzept mit zwei Standorten wird unterstützt, jedochmüsse man beim Standort Muttenz für ein Gefängnis be-denken, dass es nicht ganz unproblematisch sei, ein Ge-fängnis neben einer Eisenbahnstrecke zu bauen, überwelche auch Gefahrengüter verkehren. Im Unterschied zueinem normalen Haus könne ein Gefängnis nicht einfachevakuiert werden, und diesem Aspekt müsse bei der Pla-nung Rechnung getragen werden.

Heute stehen den Gerichten viel zu wenige Parkplätze zurVerfügung, an einem optimal mit öffentlichen Verkehrs-mitteln erschlossenen Standort jedoch gleich 150 neueParkplätze zu bauen, sei übertrieben und sehr teuer. Eszeigt sich hier, zu welch unsinnigen Resultaten die kan-tonale Parkplatzverordnung führen kann. Die Grünen er-achten das geplante Projekt in diesem Punkt als unbe-friedigend und können dies nicht unterstützen. Die Zahlvon 150 geplanten Parkplätzen müsse massiv reduziertwerden.

Bereits bei der ersten Vorlage zum Justizzentrum in Mut-tenz habe es nicht lange gedauert, bis das Stichwort “Jus-tizpalast” fiel. Die Grünen erachten diese Bezeichnung alsnicht angebracht, und doch müsse ihr ein Stück weitRechnung getragen werden. Die Grünen sind der Ansicht,das in der Projektierung vorgestellte Raumprogramm seizu gross und sie glauben, es bestünden noch Möglich-keiten, dieses zu reduzieren. Isaac Reber bittet daherdarum, diesem Aspekt bei der Ausarbeitung des Baupro-jekts Rechnung zu tragen.

Der Landrat sollte sich nicht der Kritik aussetzen, einen

Page 14: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 20051386

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

Justizpalast zu bauen, jedoch soll dem berechtigtenRaumbedarf der Justiz Rechnung getragen werden. DasWünschbare müsse vom Machbaren unterschieden wer-den.

Laut Vorlage soll es sich beim neuen Strafjustizzentrum inMuttenz um ein von der Energie her nachhaltiges Gebäu-de handeln. Die Grünen erwarten daher, dass das Gebäu-de zumindest den Minergie-Standard erreichen wird.

Die Teil-Kritik der Grünen am Projekt Justizzentrum gehtin die gleiche Richtung wie diejenige, welche von MartinRüegg vorgebracht wurde. Deshalb werden die Grünen imInteresse eines effizienten, günstigen und guten Gebäu-des, welches den Gerichten dient, den Antrag der SPunterstützen.

Christoph Rudin stellt fest, der Landrat lasse heute einenDampfer mit verschiedenen Abteilungen und Passagierenvom Stapel. Bereits vor vier Jahren wurde eine Vorlage fürein Justizzentrum in Muttenz mit grossem Mehr verab-schiedet, diese erlitt jedoch Schiffbruch. Um gleiche oderähnliche Fehler wie damals zu vermeiden, fügt ChristophRudin an dieser Stelle noch einige Gedanken an.

Nach der Verabschiedung der ersten Vorlage zu einemJustizzentrum blieb die ganze Angelegenheit einfach lie-gen und auch heute laufe man wiederum Gefahr, denDampfer zu überladen. Er verfüge über drei Abteilungen:Die Justiz (nötige und dringend notwendige Verbesserun-gen der Raumsituation), die Strafverfolgung (voreiligePläne) und die Gefängnisabteilung (überrissene Pläne).Auch heute müsse der Landrat wiederum ein Multipackverabschieden, wobei die Gefahr bestehe, dass derDampfer Schlagseite erleiden werde.

Zur Justiz: Seit 15 Jahren (Ankündigung der Justizreform)sei der grosse Raumbedarf für die Justiz klar. Auch warbekannt, dass jede Aufstockung der Polizei eine Aufsto-ckung der Justiz auf allen Ebenen zur Folge hat. Chris-toph Rudin empfände es daher als sinnvoll, nun endlichein einzelnes Projekt für die Justiz und nur für die Justizvorwärtszutreiben, denn in den letzten vier Jahren habesich diesbezüglich gar nichts getan. Nicht die Baracke, inwelcher die Justiz heute arbeiten müsse, sei unwürdig,sondern der Umgang des Parlaments und der Regierungmit der Justiz.

Zur Strafverfolgung: Vor vier Jahren beantragte BrunoSteiger bereits, die Strafverfolgung ins Justizzentrum zuverlegen. Dieser Antrag wurde damals abgelehnt, heutejedoch soll stillschweigend eine Verlegung nach Muttenzmöglich sein. Diese Pläne seien voreilig, denn die Bun-desstrafprozessordnung ist noch nicht in Kraft und esherrscht noch keine Klarheit darüber, ob ein Modell einge-führt wird, bei welchem Statthalterämter und Staatsanwalt-schaft zusammengelegt werden. Es gehe nicht an, für einnoch nicht beschlossenes System voreilig Raum zu schaf-fen.

Zu den Gefängnisplätzen: Der Landrat sollte die Inkraft-

setzung des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchesabwarten, denn dieser werde die wesentliche Neuerungenthalten, kurze Freiheitsstrafen abzuschaffen und diesedurch bedingte Strafen, Electronic Monitoring, gemeinnüt-zige Arbeit oder Bussen zu ersetzen. In Basel-Landschaftwolle man offenbar aber in die umgekehrte Richtung ge-hen und diejenigen Personen, welche ihre Bussen nichtbezahlen können, ins Gefängnis stecken. Damit schwim-me Basel-Landschaft im negativen Sinne gegen denStrom gegenüber den auf eidgenössischer Ebene vor-gesehenen Entwicklungen. Zudem fehle ein Raumkonzeptfür die geplanten Gefängnisplätze. Basel-Landschaft seibeispielsweise zu klein, um allein Plätze für psychischauffällige Gefangene anzubieten. Es wäre daher am be-sten, gemeinsam mit Basel-Stadt ein regionales Konzeptzu erarbeiten, bevor in grossem Stil neue Gefängnisplätzegeschaffen werden.

Christoph Rudin spricht sich gegen das Einsperren säumi-ger Bussenzahler aus und möchte die verschiedenenPassagiere des von ihm beschriebenen Hochseedampferstrennen, damit dieser nicht in Schieflage gerät. Er werdedie aktuelle Vorlage daher nicht unterstützen, legt jedochdenjenigen Landrätinnen und Landräten, welche die Vor-lage befürworten, ans Herz, Martin Rüeggs Antrag zuunterstützen. Wie das Beispiel der aktuellen Vorlage je-doch zeige, spiele es keine grosse Rolle, ob man diesebefürworte oder ablehne, denn auch vor vier Jahren habesich trotz Verabschiedung der Vorlage durch den Landratnichts bewegt.

Matthias Zoller fände es sinnvoller, wenn gewisse Perso-nen ihre Anliegen beispielsweise in der Justiz- und Poli-zeikommission einbrächten. Die von einigen Vorrednernnun aufgeworfenen Fragen wurden dort beispielsweisebereits eingehend diskutiert, insbesondere der Bedarf anGefängnisplätzen oder auch die Frage der Parkplätze. DieJustiz- und Polizeikommission habe nach bestem Wissenund Gewissen versucht, sich ein Bild darüber zu machen,in welche Richtung der Dampfer laufen soll. Um endlicheinen Schritt weiter zu kommen, habe man ein Ziel festge-legt und es gehe nicht an, nun eine neue Richtung ein-zuschlagen. Er selbst und auch Peter Zwick von der Bau-und Planungskommission lehnen daher den Antrag derSP-Fraktion entschieden ab.

Dieter Völlmin gibt seinem Erstaunen über den Antragder SP-Fraktion und Christoph Rudins Votum Ausdruck.Die Sprecherin der SP-Fraktion habe von unwürdigenZuständen gesprochen und von der Notwendigkeit, dasStrafjustizzentrum möglichst rasch zu bauen und eineLösung für das Kantonsgericht zu finden. Dass ChristophRudin die aktuelle Vorlage nicht unterstützen wolle undder Ansicht sei, es ändere sich doch nichts, erstaunt Die-ter Völlmin einigermassen. Er bezeichnet diese Argumen-tation als widersprüchlich und den Antrag der SP, welcherdie intensive Arbeit zweier Kommissionen in Frage stellt,als nicht konstruktiv.

Die SVP spricht sich entschieden gegen den Antrag derSP aus, zudem sei bezüglich der Gefängnisplätze an derSache vorbei diskutiert worden. In der aktuellen Vorlage

Page 15: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1387

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

gehe es um Untersuchungsgefängnisplätze, nicht um denStrafvollzug. Ein Zustand wie vor rund vier bis fünf Jahrensoll vermieden werden, als Polizeimassnahmen nichtdurchgeführt werden konnten, weil es zu wenige Untersu-chungshaftsplätze gab. Gegen eine erneute Überprüfungdes Flächenbedarfs im Rahmen der Projektierung seisicherlich nichts einzuwenden, dies jedoch gehöre klar zuden laufenden Aufgaben der BUD und müsste ansonstenab jetzt in jedem Beschluss zu einem Projektierungskreditebenfalls festgeschrieben werden. Dieter Völlmin bittet dieLandratsmitglieder, den guten Weg, welcher mit der aktu-ellen Vorlage eingeschlagen werden soll, nicht zu gefähr-den und dem Landratsbeschluss, wie er von den Kommis-sionen vorgeschlagen wird, zuzustimmen.

Peter Holinger betont, das vorliegende Geschäft sei so-wohl in der Bau- und Planungskommission als auch in derJustiz- und Polizeikommission lange beraten worden unddie ganze Beratung habe schliesslich zu den vorliegen-den, geänderten Anträgen geführt. Es sei klar, dass derFlächenbedarf abgeklärt werde und betreffend Anzahl derParkplätze gelte das Baugesetz, welches eingehaltenwerden müsse. Der Antrag der SP-Fraktion sollte daherabgelehnt werden.

Hanspeter Frey zeigt sich erstaunt, denn bereits anläss-lich der Diskussion zur ersten Vorlage im Jahr 2001 wur-den ähnliche Kritikpunkte vorgebracht. Die damalige Vor-lage wurde inzwischen bereinigt und bei der aktuellenVorlage handelt es sich um eine überarbeitete und redu-zierte Variante. Es mache keinen Sinn, nun die gesamteArbeit der involvierten Kommissionen wieder in Frage zustellen, weshalb sich die FDP-Fraktion nach wie vor ge-schlossen hinter die Anträge der Justiz- und Polizeikom-mission und der Bau- und Planungskommission stelle.

Isaac Reber betont, man habe in der Bau- und Planungs-kommission die einzelnen nun vorgebrachten Argumentezwar ebenfalls diskutiert, jedoch nicht über einen Antrag,wie er jetzt vorliegt, abgestimmt.

Bei der Vorlage aus dem Jahr 2001 schmolzen bei nä-herer Betrachtung die Nutzerbedürfnisse wie Schnee inder Sonne. Plötzlich wurde es möglich, Ausschaffungs-häftlinge nach Basel zu bringen oder auch die Jugend-strafvollzugsplätze gemeinsam mit Basel-Stadt zu betrei-ben. Aus diesem Grund hat sich auch bei Isaac Rebereine gewisse Skepsis breit gemacht und er ist der Ansicht,im vorliegenden Fall sei Kontrolle sicherlich besser alsblindes Vertrauen. Er zeigt daher für Christoph RudinsAnliegen ein gewisses Verständnis, unterstützt eine Ab-lehnung der Vorlage jedoch nicht, da ihm ein solches Vor-gehen zu weit gehen würde. Er bittet den Landrat jedoch,Martin Rüeggs Antrag zu unterstützen, dies im Interesseder aktuellen Projekte und der Gerichte.

Martin Rüegg ruft in Erinnerung, die SP wolle das Projektnicht stoppen, jedoch sollten die Raumproblematiken nocheinmal vertieft betrachtet werden. Er bittet daher, demmoderaten Antrag der SP-Fraktion zuzustimmen. Auchwenn Christoph Rudins Votum eine gewisse Frustrationüber den Verlauf des vorliegenden Geschäfts zu entneh-

men sei, ist Martin Rüegg doch überzeugt davon, die vor-gesehenen Projekte nun zu einem auch für die Justizguten Ende bringen zu können.

Christoph Rudin betont, er habe keinen Antrag im Na-men seiner Fraktion gestellt, sondern sich als Einzelspre-cher geäussert.

Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel konn-te unter den verschiedenen Voten eine Mehrheit ausma-chen, welche der Bau- und Umweltschutzdirektion nunden Planungsauftrag erteilen will, in Muttenz ein Justiz-zentrum zu bauen. Den kritischen Voten entnahm sie denVorwurf, man habe die Vorlage aus dem Jahr 2001 liegengelassen oder sogar die Aussage, man könne stimmenwie man wolle, es werde doch nichts getan. Sie selbstweise all diese Vorwürfe vehement zurück, denn die BUDhabe fristgerecht eine Vorlage erstellt und dem Landrataufgezeigt, wie ein Justizzentrum im Muttenz realisiertwerden könnte. Die Legislative wollte daraufhin aber –auch im Zusammenhang mit der Justizreform und denGefängnisplätzen –, dass noch einmal genau abgeklärtwerde, welche Räume tatsächlich notwendig seien. DieVorlage blieb also nicht in der BUD liegen, sondern manwartete auf Aufträge seitens Justiz und Polizei.

Die heutige Diskussion im Landrat zeige genau auch dieProblematik für die BUD. Diese wisse oftmals nicht, wiegross ein Gebäude werden müsse und was genau darinuntergebracht werden soll. Der Antrag der SP würde be-deuten, dass die Raumfrage noch einmal mit der Justizdiskutiert werden müsste. Elsbeth Schneider-Kenel bittetden Landrat nun aber, der BUD grünes Licht zu geben,das Justizzentrum in Muttenz zu realisieren. Selbstver-ständlich wird die Planung immer an die neuesten Gege-benheiten angepasst.

In vierzehn Tagen wird der Landrat über die Umbauvorla-ge für das jetzige Kantonsgericht befinden können, ob-wohl immer wieder und vor allem auch in den Medien dieKritik laut wird, die BUD habe dieses Vorhaben verzögert.Den vorgesehenen Umbau von 1,4 Mio. Franken konntedie BUD aber nicht einfach aus den Unterhaltsbudgetsbestreiten, denn beispielsweise beim Umbau des UBS-Gebäudes für die VSD erhielt die BUD vom Parlamenteinen Rüffel wegen eines derartigen Vorgehens. Sowohldie Justiz- und Polizeikommission als auch die Bau- undPlanungskommission bestätigten der BUD, dass die Formeiner Vorlage für den Umbau des Kantonsgerichts richtigsei und während den Sommerferien wurde daraufhin nichtnur die Vorlage erstellt, es wurden auch bereits die Aus-schreibungen vorgenommen, diese immer unter Vorbehaltder Zustimmung des Parlaments. Nach Ablauf der Refer-endumsfrist kann also sofort mit dem geplanten Umbaubegonnen werden.

Auch Elsbeth Schneider-Kenel ist der Meinung, die Ge-bäulichkeiten in ihrer jetzigen Form könnten dem Gerichtnicht einfach zugemutet werden. Nicht vergessen werdendürfe aber auch der oftmals schwierige politische Prozess,wenn einmal erteilte Aufträge erneut hinterfragt werden.Der Umbau nach dem Auszug der Kantonsbibliothek wur-

Page 16: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 20051388

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

de daher nicht forcierter vorangetrieben. Der ganze politi-sche Prozess betreffend Justizzentrum und Umbau Kan-tonsgericht verlief nicht optimal, diese Mängel werden nunaber korrigiert und bereits in 14 Tagen könne der Landrateiner entsprechenden Vorlage zustimmen.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro möchte sich zum Be-reich der Gefängnisse äussern und bittet den Landratansonsten, den Anträgen der Kommissionen zu folgen.

Sabine Pegoraro betont noch einmal, die Zahl der geplan-ten Gefängnisplätze im vorliegenden Projekt sei bereitsreduziert worden. Der heute ausgewiesene Bedarf seiauch notwendig. Es gehe dabei vorwiegend um Untersu-chungsgefängnisplätze, nicht um den Vollzug, und in die-sem Bereich könne beispielsweise Electronic Monitoringnicht eingesetzt werden. Die sei nur im Vollzug kurzerStrafen möglich, ein Projekt, welches in Basel-Landschaftstark unterstützt werde. Grundsätzlich sei es schwierig,den Bedarf kurzfristig abzuschätzen. Als Sabine Pegoraroselbst ihr Amt als Regierungsrätin vor zwei Jahren antrat,waren die Gefängnisse zum Teil halb leer, heute wieder-um sind sie randvoll. Man habe nun trotzdem versucht,eine langfristige Planung vorzunehmen, welche in denZahlen der aktuellen Vorlage resultiert.

Grundsätzlich findet die Zusammenarbeit mit Basel-Stadtim Bereich der regionalen Gefängnisplanung statt, somietete sich Basel-Landschaft beispielsweise im Bässler-gut für Ausschaffungshaft-Plätze ein. Im Gegenzug wirdBasel-Stadt im Moment das Bezirksgefängnis Sissach fürden Vollzug kurzfristiger Strafen zur Verfügung gestellt.Das Jugendgefängnis wird gemeinsam mit Basel-Stadt imWaaghof betrieben.

Sabine Pegoraro bittet den Landrat noch einmal, das vor-liegende Projekt nun zu genehmigen, und zwar mit derdarin ausgewiesenen Zahl an Gefängnisplätzen.

Kantonsgerichtspräsident Peter Meier zeigt sich sehrdankbar für die grundsätzlich günstige Aufnahme der ak-tuellen Vorlage und betont noch einmal, eine Änderungder heutigen baulichen Situation sei wirklich dringend. Dieräumlichen Arbeitsbedingungen für viele Angestellte derJustiz seien nicht nur unwürdig, sondern letztlich auchineffizient. Er bittet den Landrat, dem Antrag der Kommis-sionen zu folgen und zeigt wenig Verständnis, wenn nunder Eindruck erweckt werde, es würden Luxuslösungenangestrebt. Von einem Justizpalast könne tatsächlichkeine Rede sein. Man kenne die Finanzlage des Kantonsund sei selbst daran interessiert, möglichst abzuspecken,damit das Projekt auch politisch eine Chance hat. Man seiheute der Meinung, mit gutem Gewissen könne nicht mehreingespart werden. Der gleiche Fehler wie seinerzeit beider Gutsmatte soll verhindert werden, welche bereits imMoment des Einzugs zu klein war.

Wenn nun mit Zahlen wie Faktor zwei gegenüber heuteoperiert werde, dürfe nicht verschwiegen werden, dassder heutige Zustand völlig unbefriedigend sei. Die Bürosseien teilweise sehr mangelhaft, so dass beispielsweiseim Statthalteramt Arlesheim kaum Einvernahmen in den

Büros durchgeführt werden können. Trotzdem muss diesjedoch getan werden, denn es gibt keine Ausweichmög-lichkeiten. Weiter fehlen Räumlichkeiten für die Infrastruk-tur (Nebenräume für Anwälte, Parteien, etc.). In der Pres-se wurde beispielsweise ein Anwalt aus Basel-Stadt mitder Aussage zitiert: “Prozesse in Liestal sind eine Zumu-tung.” Sogar bezüglich Toilettenanlagen ist die Situationheute so, dass sich RichterInnen und Angeklagte auf derToilette treffen. Nach den heutigen Erkenntnissen mussmit einem Drittel Personalzuwachs in den nächsten Jah-ren gerechnet werden, und dieser muss auch in dieRaumplanung einbezogen werden. Peter Meier könnteeiner Auflage, beim vorliegenden Projekt noch weitereEinschränkungen vorzunehmen, nur wenig Verständnisentgegenbringen. Selbstverständlich werde man daraufachten, keinen Luxus zu bauen, sondern nur das Notwen-dige.

Eric Nussbaumer stellt unbestrittenes Eintreten auf dieVorlage 2004/182 fest und stellt den Landratsbeschlusszur Diskussion.

Titel und Ingress keine Wortbegehren

Ziffer 1

Hier liegt folgender Änderungsantrag der SP-Fraktion vor:

1. Dem Bedarf für neue Räumlichkeiten für das Kantons-gericht in Liestal sowie dem Bedarf und Konzept fürein Strafjustizzentrum in Muttenz wird grundsätzlichzugestimmt. Mit der Baukreditvorlage sind weitereMassnahmen zur Reduktion des Projekts in Mut-tenz aufzuzeigen.

://: Der Antrag wird mit 52:30 Stimmen bei einer Enthal-tung abgelehnt, Ziffer 1 bleibt damit unverändert.

Ziffern 2 bis 6 keine Wortbegehren

://: Der Landratsbeschluss wird mit 80:2 Stimmen bei 2Enthaltungen gutgeheissen.

Landratsbeschlussbetreffend Kantonsgerichtsgebäude LiestalStrafjustizzentrum Muttenz; Projektierungskredit

vom 8. September 2005

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Dem Bedarf für neue Räumlichkeiten für das Kantons-gericht in Liestal sowie dem Bedarf und Konzept fürein Strafjustizzentrum in Muttenz wird zugestimmt.

2. Für die Projektierung des Strafjustizzentrum Muttenzbis und mit Baukreditvorlage wird ein Verpflichtungs-kredit von CHF 2'650'000.-- zu Lasten des Kontos2320.503.30-253 bewilligt.

3. Der Projektierungskredit für das Kantonsgerichtsge-

Page 17: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1389

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

bäude von CHF 1'100'000.-- zu Lasten des Kontos2320.503.30-254 wird zurückgewiesen.

4. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird beauftragt inZusammenarbeit mit dem Kantonsgericht bis spä-testens 2007 dem Landrat eine Vorlage für ein Kan-tonsgerichtsgebäude in Liestal (Neu- oder Umbau)vorzulegen. Mit dieser neuen Vorlage wird das Postu-lat 2003/134 der Justiz- und Polizeikommission"Raumkonzept für die Justiz / Projekt für ein Gerichts-gebäude" abgeschrieben.

5. Der Verpflichtungskredit der Erwerbs- und Projektie-rungsvorlage 2001 / 088 Justizzentrum Muttenz wirdkassiert und abgerechnet.

6. Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31,Absatz 1, Buchstabe b der Kantonsverfassung derfakultativen Volksabstimmung.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Nr. 1326

Frage der Dringlichkeit:

2005/221Dringliche Motion der FDP-Fraktion vom 8. September2005: Zürich will Spitzenmedizin in Basel und Bernauslöschen!

Paul Schär erklärt, nach Rücksprache mit den einzelnenFraktionen habe man sich dafür entschieden, den Vor-stoss als dringliches Postulat einzureichen und Ziffer 6 zustreichen.

Eric Nussbaumer gibt bekannt, der Regierungsrat sei mitder dringlichen Behandlung des Vorstosses am Nach-mittag einverstanden.

://: Der Dringlichkeit wird stillschweigend stattgegeben.

Ruedi Brassel bittet darum, die Behandlung des dring-lichen Vorstosses mit Traktandum 9 (2005/110) zu kop-peln, welches thematisch in engem Zusammenhang mitdem Vorstoss steht.

Für das Protokoll:Andrea Maurer, Landeskanzlei

*

Ende der Vormittagssitzung: 12.00 Uhr

Nr. 1327

Mittteilungen

Landratspräsident Eric Nussbaumer weist darauf hin,Einzelsprecher sollten sich bitte erst nach einigen Minutenanmelden, damit zuerst die Fraktionssprecher registriertwerden können.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

*

Nr. 1328

7 2005/089Berichte des Regierungsrates vom 15. März 2005 undder Finanzkommission vom 10. Juni 2005: Staatsrech-nung 2004

Der Präsident der Finanzkommission, Marc Joset, willsich in seinen Ausführungen auf einen Vergleich zwischendem Budget und der Rechnung 2004 beschränken; dennüber den allgemeinen Zustand der Baselbieter Staats-finanzen ist schon an den letzten Sitzungen im Rahmender GAP-Debatten ausgiebig gesprochen worden.Bei der Laufenden Rechnung 2004 liegen sowohl derAufwand als auch der Ertrag leicht über dem Budget. DerMehraufwand resultiert einerseits aus betriebswirtschaft-lich notwendigen Rückstellungen (Stichwort Chienberg),aus einem höheren Personalaufwand und höheren Ent-schädigungen an Gemeinden und andere Kantone. Aufder Ertragsseite ist ein Mehrertrag bei den Steuern, denBussen und Gebühren und den Rückerstattungen desBundes zu verzeichnen.Der Personalaufwand ist im Vergleich zur Rechnung 2003um 4,7 % gestiegen. Wird er um den Teuerungsausgleich,den Stufenanstieg und die neu in die Verantwortung desKantons übergegangenen RealschullehrerInnen bereinigt,resultiert noch eine Aufwandzunahme von CHF 7 Mio.Dieser Anstieg ist zurückzuführen auf Beförderungen undauf den Stellenausbau – besonders bei Spitälern, Polizeiund Gerichten – zur Erbringung von Leistungen, welcheder Landrat beschlossen hat.Die Nettoinvestitionen liegen um CHF 6,8 Mio. über demVoranschlag. Die Selbstfinanzierung hat gegenüber demVorjahr leicht auf 51,2 % abgenommen, was als ungenü-gend betrachtet werden muss.Erfreulich ist, dass der Kanton Baselland wiederum vonder Ratingagentur Standard & Poor’s mit einem AAA be-notet worden ist. In ihrem Bericht heisst es, Basellandverfüge über ein hohes Wirtschaftsentwicklungspotenzial:die «good financial performance» und «a high sophistica-ted management» werden gelobt. Dieses Kompliment gibtMarc Joset gerne weiter und bezieht in dieses Lob dieRegierung, die Verwaltung, aber auch das Parlament mitein.Die Zusammenfassung des Revisionsberichts der Finanz-kontrolle zeigt, dass die Rechnung zur Genehmigungempfohlen wird – dies trotz der Einschränkung zur aus-gewiesenen Deckungslücke der BasellandschaftlichenPensionskasse. Die für 2006 angekündigten Sanierungs-

Page 18: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 20051390

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

vorschläge werden mit grosser Spannung erwartet.Die Finanzkontrolle weist auch auf die noch nicht abseh-baren Folgekosten des Chienbergtunnelbaus hin. Aus-serdem wurde durch ihren Bericht die Finanzkommissionauf die ungewöhnlichen Buchungspraktiken am Kantons-spital Bruderholz aufmerksam gemacht. Auch hier wirdeine Stellungnahme der Finanz- und Kirchendirektionerwartet; sie ist aufgefordert, den Sachverhalt zu untersu-chen und allfällige Massnahmen einzuleiten.Die Finanzkommission verlangt von der Regierung, dassdie Finanzkontrolle Zugang zu allen Regierungsratsbe-schlüssen erhält. Dies ist heute nicht gewährleistet – einunhaltbarer Zustand, der die Arbeit der Finanzkontrollebehindert.Die Finanzkommission dankt der Verwaltung und demRegierungsrat, die offen und ausführlich informiert haben,und beantragt dem Landrat einstimmig, die Staatsrech-nung 2004 zu genehmigen.

– Eintretensdebatte

Die SP-Fraktion sei für die Genehmigung der Rechnung2004, schickt Annemarie Marbet ihrem Votum voraus.Insgesamt werden unter dem Titel «Rückstellungen undAbschreibungen» CHF 191,4 Mio. verbucht – CHF 45,1Mio. oder 30,8 % mehr als budgetiert. Zur Erinnerung:Das Defizit beläuft sich auf CHF 46,2 Mio. Diese beidenBeträge halten sich also etwa die Waage. Neben denordentlichen Abschreibungen sind Rückstellungen vonCHF 42 Mio. gemacht worden für Prozessrisiken, De-ckungslücken bei der Pensionskasse und den Chienberg-tunnel. Die Finanzkontrolle schreibt zu diesem Bauprojekt:«Die zukünftigen finanziell negativen Auswirkungen aufdie Staatsrechnung sind beträchtlich.»Die deklarierte Limite der Investitionsrechnung von CHF150 Mio. wurde um rund CHF 7 Mio. übertroffen, wogegendie budgetierten Bruttoinvestitionen um mehr als CHF 17Mio. unterschritten wurden. Diese Bruttoinvestitionen wä-ren aber gerade für die Wirtschaft sehr wichtig und solltenmöglichst ausgeschöpft werden. Auffällig ist zudem, dassvom ganzen Investitionsvolumen 48 % in den Tiefbaugeflossen sind; der Chienbergtunnel hat allein CHF 35Mio. geschluckt. Dagegen ist nur gerade 1 % der Investi-tionsgelder in den öffentlichen Verkehr geflossen. Wobleibt da der viel gepriesene ÖV-Pionierkanton Baselland?Dass die Finanzkontrolle gezielte Manipulationen am Bud-get und an der Rechnung des Kantonsspitals Bruderholzaufgedeckt hat, ist mehr als bedenklich. Es handelt sichdabei um eine Irreführung sowohl der Regierung als auchdes Parlaments. Die SP-Fraktion verlangt deshalb einenoffenen, detaillierten Bericht über diese Vorkommnissesowie die daraus resultierenden Massnahmen und Konse-quenzen, der dem Parlament vorgelegt werden soll.Das Finanzhaushaltgesetz verpflichtet die Regierung zurInformationspflicht gegenüber der Finanzkontrolle. Diesemuss Einsicht haben in sämtliche finanzrelevanten RRBs.Der offenbar nicht funktionierende Online-Zugriff mussschleunigst hergestellt werden.

Dass die Rechnung mit einem 46-Millionen-Defizit ab-schliesst, findet auch die SP-Fraktion nicht gut. Die Steu-erquote ist zwar um 0,2 % gesunken – d.h. die Einkom-

men sind leicht stärker gestiegen als die Steuern –, aberauch die Staatsquote hat sich erhöht. Positiv ist zu ver-merken, dass die Zinsbelastung weiterhin im negativenBereich liegt, nachdem in den 90er Jahren gut dreimal soviel an Zinsen bezahlt werden mussten.Der Selbstfinanzierungsgrad von nur gerade 50,1 % istnicht befriedigend. Die SP ist bereit, gemeinsam mit allenParteien und der Regierung Lösungen zum Schulden-abbau und zur Behebung des strukturellen Defizits zusuchen und zu finden. Solch gemeinsam erarbeitete Lö-sungen müssen sozialverträglich, nachhaltig und verant-wortungsbewusst sein. Dazu sind Kompromisse nötig,keine einseitigen Massnahmen.

Helen Wegmüller findet, zu Unrecht sei die Rechnung fürviele eine unnötige Nebensache, da das Geld ja bereitsausgegeben sei. Dennoch lohnt es sich, einen Blick zu-rück zu werfen. Die Subkommissionen der Finanzkommis-sion, welche die einzelnen Rechnungsposten genau an-geschaut haben, haben nichts Ungewöhnliches gefunden.Seit 1991 reiht sich – mit Ausnahme von 1996 – ein nega-tiver Abschluss an den nächsten: Die Verschuldung hatlaufend zu-, das Eigenkapital weiter abgenommen. Nunbeträgt das Eigenkapital noch CHF 132,5 Mio.Positiv für die Staatsrechnung 2004 sind die tiefen Zinsenund die steigenden Steuereinnahmen von Privaten. Weni-ger erfreulich ist dies hingegen für den Steuerzahler, weildurch die stetige Teuerung und die stagnierenden Löhnedie Kaufkraft abnimmt.In der Rechnung ist die Bildungs-, Kultur- und Sportdirekti-on der grösste Ausgabenposten. Mit CHF 33 Mio. sindihre Kosten um 6,1 % gestiegen, und trotz aller Aufwän-dungen im Bildungsbereich häufen sich die negativenMeldungen über die Schulabgänger. Sie genügen denAnforderungen fürs Berufsleben oft nicht. Mehr Ausgabenim Bildungssektor bieten keine Gewähr für die mehr Quali-tät. Es gilt, die finanziellen Mittel effizient einzusetzen unddie schulische Ausbildung auf ihre Eignung für die Lernen-den zu überprüfen und sorgfältiger auf die Berufsbildungabzustimmen.Gegenüber 2003 ist der Personalaufwand um CHF 39,4Mio. gestiegen, wovon allein CHF 8,5 Mio. Erfahrungs-stufen-Anstieg. Mit der ES-Vergabe haben die Personal-verantwortlichen ein Mittel, die berufliche Erfahrung unddie Arbeitsqualität ihrer Mitarbeiter anzuerkennen. Siesollte bewusst eingesetzt werden.Der Leistungsausgleich mit Basel-Stadt ist um weitereCHF 15,6 Mio. (= 9,4 %) teurer geworden, die Beiträge angemeinsame Aufgaben um CHF 5,7 Mio. 1997 lagen die-se Beiträge noch bei CHF 167 Mio., nun schon bei CHF241 Mio. Als Vergleich dazu betragen die Nettoinvestitio-nen im Baselbiet 2004 CHF 156,8 Mio. Es zeichnet sichselbst mit GAP und allen weiteren Sparmassnahmen kei-ne Trendumkehr ab. Im Gegenteil: Durch weitere partner-schaftliche Geschäfte (Beispiel Uni) werden noch mehrGelder nach Basel fliessen und sich auf den Finanzie-rungssaldo negativ auswirken. Es gilt bei kommendenVerhandlungen mit Basel-Stadt – einem der grösstenImmobilienbesitzer der Schweiz mit namhaften Beteiligun-gen an Elektrizitätsgesellschaften –, dementsprechendzäher zu verhandeln. Denn die Rechnung des KantonsBasel-Stadt gibt nicht die reale Lage wieder. Die ausge-

Page 19: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1391

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

wiesenen Nettoschulden sind, wie der Basler alt Finanz-minister Ueli Vischer bestätigt hat, eigentlich ein Nettover-mögen.Es sieht so aus, als ob auch die bisher eingeleitetenMassnahmen für die Sanierung der Kantonsfinanzen nichtausreichen. Weitere Massnahmen müssen rasch ergriffenwerden. Es geht nicht an, dass frisch-fröhlich die monetä-ren Ressourcen der kommenden Generationen verbrauchtwerden und dass die Jungen zuerst einige Lebensjahrelang den heute angehäuften Schuldenberg abtragen müs-sen.

Auch Anton Fritschi betont, das finanzpolitische Ziel –die Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen Auf-wand und Ertrag – sei mit dem Jahresabschluss 2004verfehlt worden, wie schon in den vergangenen Jahren.Jedes Jahr fehlen dem Kanton rund CHF 50 Mio.; dieZukunft sieht, wenn man den Finanzplan als Richtschnurnimmt, sogar noch düsterer aus. Wenn immer mehr Geldausgegeben als eingenommen wird, besteht ein struktu-relles Problem, oder mit anderen Worten: Das Baselbietlebt über seinen Verhältnissen.Der Landrat muss seine Verantwortung wahr nehmen undseinen Auftrag erfüllen, den die Kantonsverfassung (§ 29)und das Finanzhaushalt ihm geben: Auf die Dauer mussdie Rechnung ausgeglichen sein. Alle Ausgaben sindperiodisch auf ihre Notwendig- und Zweckmässigkeit hinzu überprüfen und finanzielle Auswirkungen der Tragbar-keit gegenüberzustellen. Dies lässt sich nur mit GAP errei-chen. Ohne Entlastungsprogramm kann der Finanzhaus-halt nicht ins Lot gebracht werden. Neuen Handlungs-spielraum gibt es zur Zeit nicht. Die Umsetzung der GAP-Massnahmen ist für die FDP-Fraktion eine conditio sinequa non.Standard & Poor’s hat dem Kanton wiederum die Bestnotegegeben. Diese Auszeichnung geht aber verloren, wennder Finanzhaushalt nicht in Ordnung gebracht wird. In derLaufenden Rechnung sind der Aufwand und der Ertrag imVergleich zum Vorjahr, aber auch zum Budget, gestiegen.Beim Mehraufwand schlagen vor allem die Rückstellun-gen und die Personalausgaben zu Buche. Beim stetigwachsenden Personalbedarf herrscht Handlungsbedarf.Auf der Einnahmenseite fallen vor allem die Steuer-Mehr-erträge von natürlichen Personen auf. Die Steuern juristi-scher Personen sind dagegen auf dem Stand von 2003verharrt: Es besteht eine Diskrepanz zwischen dem kan-tonalen Volkseinkommen und der Wertschöpfung desKantons, also dem Bruttoinlandprodukt. Diese Lücke wirktsich auch auf die kantonale Wachstumsrate aus.Obwohl in der Investitionsrechnung die budgetierten Aus-gaben nicht voll ausgeschöpft worden sind, liegen dieNettoinvestitionen von CHF 157 Mio. sowohl über demBudget als auch über dem Vorjahreswert – ein positiverAspekt in Anbetracht der konjunkturellen Lage.Der Selbstfinanzierungsgrad, eine wichtige Beurteilungs-grösse für die finanzielle Situation, ist mit 51,2 % marginaltiefer als 2003; dies ist nach wie vor ungenügend und liegtdeutlich unter dem Soll von 75 % gemäss dem Buschor-Modell bzw. 100 % gemäss der Vorgabe des Landrates.Auch hier besteht also Handlungsbedarf.Die Staatsquote hat sich 2004 leider wieder erhöht, undzwar um einen halben Prozentpunkt. Sie beträgt nun 16,5

% des kantonalen Volkseinkommens. Die Staatsausgabensteigen somit stärker als das Volkseinkommen – eineEntwicklung, die sehr kritisch verfolgt werden muss.Auch der Neuverschuldungsgrad von 48,7 % stellt einekritische Marke dar. Die Schulden im mittel- und langfristi-gen Bereich haben sich gegenüber dem Vorjahr um CHF50 Mio. auf über CHF 870 Mio. erhöht. Seit 1991 war derFinanzierungssaldo (mit einer Ausnahme 1996) stets ne-gativ. Die Verschuldung nimmt also laufend zu, und dasEigenkapital schrumpft: es beträgt nur noch CHF 132 Mio.So bedenklich das ist, muss auch gesagt sein, dass ande-re Kantone über gar kein Eigenkapital mehr verfügen.In Kenntnis der Einschränkungen, welche die Finanzkon-trolle hinsichtlich der Deckungslücke bei der Pensions-kasse und zum Chienbergtunnel macht, beantragt dieFDP-Fraktion, die Staatsrechnung 2004 zu genehmigen.Sie hofft, dass bis im nächsten Jahr eine Mittelflussrech-nung eingeführt ist, die für mehr Transparenz sorgt unddie Liquidität besser darstellen kann.Es ist entscheidend, dass auf der Basis der Zahlen derVergangenheit die notwendigen Schlüsse für die Zukunftgezogen werden. Hektik ist nicht angebracht, und dasAugenmass muss gewahrt bleiben. Die Interessen desKantons müssen weiterhin gewahrt werden können, unddie Freisinnigen wollen den Handlungsspielraum für neueAufgaben wieder zurück gewinnen. Dies ist nur möglich,wenn die eingeleiteten GAP-Massnahmen zu Ende ge-führt werden.

Auf die ganz grossartige Leistung, die der Kanton für dieBürger erbringt, weist Thomi Jourdan hin. All die Zahlenin dem dicken Buch «Staatsrechnung» kommen nur zu-stande, weil viele Menschen dahinter stehen. Wir leben aneinem Ort, wo es uns extrem gut geht im Vergleich mitvielen anderen Gegenden. Deshalb stimmt tatsächlich,was schon so oft betont worden ist: Wir klagen auf sehrhohem Niveau.Man kann mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen, dassalle Parteien sich einig sind, dass irgend etwas unternom-men werden müsse, um die Staatsfinanzen strukturellwieder ins Lot zu bekommen. Die Quintessenz aus derDebatte ist die Erkenntnis, dass es eine neue Terminolo-gie braucht. Der Begriff «GAP» ist inzwischen wohl sobefleckt, dass man ihn nicht mehr gebrauchen kann beimgemeinsamen Nachdenken über die Frage, wie sich struk-turelle Defizite vermeiden lassen. Es braucht neue Begrif-fe und neue Arbeitsformen, damit die Parteien gemeinsamzu Lösungen kommen können. Es kann nicht sein, dassjede Partei sich dauernd selbst zu profilieren versucht –das würde zu einer Fortschreibung des Debakels führen,als das sich GAP letztlich erwiesen hat: Eine mit riesigemAufwand verbundene Mammutübung mit ziemlich be-schränktem Ertrag.Dass Handlungsbedarf besteht, ist unbestritten. Es wirdeiniges auf den Landrat zukommen in den nächsten Jah-ren, nicht nur was Investitionen, sondern auch was immerweiter steigende Betriebskosten angeht. So sollen künftigImmobilien eher zugemietet als gebaut werden, und dasbringt weitere Kosten mit sich, welche die Jahresrechnun-gen belasten werden.Auch die vielgerühmte geringe Zinsbelastung ist ein Da-moklesschwert. Nicht auszudenken, wenn die Zinsen

Page 20: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 20051392

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

ähnlich wie die Benzinpreisen steigen würden!Für die verschiedenen anstehenden Bauprojekte sindebenfalls moderne Finanzierungsformen nötig; aber beialler Kreativität werden all diese Vorhaben immer Geldkosten. Wenn keine Wege gefunden werden, neue Res-sourcen zu generieren, wird es schwierig.Die Regierung hat zum Glück schon vor längerem denHandlungsbedarf erkannt; das GAP-Programm war dieInitialzündung auf dem Weg zu wirkungsvollen Massnah-men. Es braucht den Mut, künftig auf gewisse Leistungenauch zu verzichten, im Wissen darum, dass dies den Kan-ton nicht in seinen Grundfesten erschüttert.Ein Teil der Mehrkosten wird mit der Personalvermehrungbegründet. Eigentlich sollte die Regierung in diesem Falldem Parlament einen Nachtragskredit unterbreiten unddie notwendigen Mehraufwendungen begründen. DasParlament sollte davon nicht erst mit der JahresrechnungKenntnis erhalten, sondern schon dazu Stellung nehmenkönnen.Die CVP/EVP-Fraktion dankt nicht nur der Regierung,sondern auch den vielen tausend Mitarbeitenden in derKantonsverwaltung für ihre gute Arbeit und genehmigt dieStaatsrechnung 2004.

Auch wenn die Rechnung 2004 um CHF 4 Mio. besserabschliesst als die vorangehende, können die Grünen lautJürg Wiedemann nicht damit zufrieden sein. Die Tendenzweist aber in eine positive Richtung, das zeigt auch dasprognostizierte Budgetdefizit für 2005 von CHF 29 Mio.Im Baselbiet kannte man immer wieder mehrjährige Peri-oden mit defizitären Rechnungsabschlüssen. Das ist nor-mal, und volkswirtschaftlich ergibt es wenig Sinn, sichgegen diese Entwicklung um jeden Preis wehren zu wol-len.2004 betrug das Eigenkapital über CHF 130 Mio., alsoeine rechte grosse Menge Finanzmittel und jedenfallsmehr als die meisten anderen Kantone aufzuweisen ha-ben. Damit kann man sich Defizite über wenige Jahrehinaus durchaus leisten.Die Zinsen sind so tief wie noch nie. Sie betragen nurgerade 1,3 % des bereinigten Ertrags und belasten dieStaatsrechnung nur in einem absolut verkraftbaren Rah-men. Niemand kann ernsthaft behaupten, der finanzpoliti-sche Handlungsspielraum sei dadurch eingeschränkt.Selbst wenn die Zinsen ein wenig steigen würden – wovonschon seit mehreren Jahren gesprochen wird, ohne dassetwas passiert ist –, wäre die Zinsbelastung immer nochtiefer als sie bei vielen anderen Kantonen heute ist.Die grüne Fraktion nimmt die Staatsrechnung 2004 gelas-sen zur Kenntnis und ist der Ansicht, Überreaktionen sei-en nicht angebracht. Es ist allerdings richtig und notwen-dig, sich weiterhin zu überlegen, wie Mehreinnahmengeneriert werden bzw. wo Kosten sinnvoll eingespart wer-den können, ohne das Prinzip der Nachhaltigkeit zu verlet-zen.Der von Toni Fritschi kritisierte Anstieg beim Personalauf-wand lässt sich plausibel erklären: Er umfasst nämlich neudie Löhne der Reallehrer von CHF 25,7 Mio. sowie neueStellen bei der Polizei, den Gerichten und vor allem in denSpitälern (bedingt durch die 50-Stunden-Woche). Auchperiodenfremde Aufwendungen wie Lohnbeschwerdenhaben zu diesem Mehraufwand geführt. Wird dies be-

rücksichtigt, ist der Personalaufwand nur ganz minimalangestiegen.Die Grünen bedanken sich bei Regierung und Verwaltungfür die geleistete Arbeit.

Rudolf Keller gibt bekannt, dass die Schweizer Demokra-ten der vorliegenden Staatsrechnung zustimmen. Es istohnehin Geschichte, und am Defizit kann man nichts mehrändern.Die Staatsrechnung zeigt aber, dass die Spar- und Über-prüfungsübung GAP dringend nötig ist und darüber hinausnoch weitere Massnahmen folgen müssen, damit die Fi-nanzen wieder einigermassen ins Lot kommen.Den Grund für die weiterhin schwache Wirtschaftsentwick-lung ortet die Regierung unter anderem in der negativenEntwicklung der Euro-Zone, und sie erwähnt auch denAnstieg der durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 2,9auf 3,4 %. Es ist in Anbetracht dieser Kennzahlen verwun-derlich, dass eine weitere Annährung an das marode undkranke EU-Wirtschaftssystem angestrebt wird. Die EU-Wirtschaftspolitik zieht die Schweiz immer weiter in denAbgrund. Bluten müssten im Falle eines Ja zur EU-Ost-Freizügigkeit einmal mehr die Klein- und Mittelverdiener,denn die Konsequenz wäre eine weitere wirtschaftlicheStagnation. Dies würde sich auch auf künftige Kantons-rechnungen auswirken: Mit negativen Konsequenzenwäre bestimmt zu rechnen.Der Personalaufwand ist 2004 um mehr als die Teuerunggestiegen. Diese Entwicklung muss mit adäquaten Mass-nahmen gebremst werden. Deshalb haben die SchweizerDemokraten vor einiger Zeit einem entsprechenden Land-ratsantrag zugestimmt; bedenklich ist nur, dass er nichtbefolgt wird. Zwar ist es hart und mit Verzicht verbunden,aber nun muss ein Trendbruch bei der Stellenvermehrungherbeigeführt werden. Das will eine Mehrheit des Parla-ments, und dieser Beschluss gilt.Die Erträge aus den überschüssigen Goldreserven solltennur für eines genutzt werden: fürs Schuldenabbauen.Der Selbstfinanzierungsgrad sollte noch weiter ansteigen,denn er liegt noch zu tief. Verbessern lässt er sich nur mitden GAP-Massnahmen, auch wenn diese bei weitem nichtausreichen.Die Linken behaupten immer wieder, im Bildungsbereichwürde abgebaut. Das stimmt überhaupt nicht. Wer soetwas sagt, versteht entweder nichts davon, oder er sagtbewusst die Unwahrheit. Jahr für Jahr ist im Bildungs-bereich ein Wachstum zu verzeichnen, was auch dieRechnung 2004 belegt. Bezogen auf das letzte Jahr mussman sogar von einem hohen Ausgabenwachstum im Bil-dungssektor sprechen – bleibt zu hoffen, dass damit auchein qualitatives Wachstum einhergeht. Wenn man sieht,was in der BKSD alles abläuft, kommen einem allerdingsZweifel...Aus SD-Sicht wird zu viel Geld an den Kanton Basel-Stadtbezahlt. Der Stadtkanton hat seine finanzpolitischenHausaufgaben nicht gemacht, egal ob bürgerlich oderlinks-grün regiert. Daran wird sich wohl auch in dennächsten Jahren nichts ändern, und deshalb sind die Vor-behalte gegenüber den immer zahlreicheren Zahlungenan Basel-Stadt berechtigt.Die Schweizer Demokraten danken dem Regierungsratund der Finanzkommission für ihre umfassenden Berichte

Page 21: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1393

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

und stimmen trotz der teils negativen Einschätzungen derGenehmigung der Staatsrechnung zu. GAP bringt einegewisse Verbesserung – wie sagt dazu der Baselbieter soschön? «Mir wei luege!»

Isaac Reber wirft seinem Vorredner vor, die Konsequen-zen der Bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz undder EU auf die hiesige Wirtschaft nicht gründlich studiertzu haben. Sonst wäre er zu anderen Schlüssen hinsicht-lich der Personenfreizügigkeit gekommen.Toni Fritschi hat gesagt, gemäss Finanzhaushaltsgesetzsei die periodische Aufgabenüberprüfung zwingend vor-zunehmen. Wenn dem so ist, warum muss dann über-haupt GAP erfunden werden? Die Aufgabenüberprüfungist eine Daueraufgabe und bedingt keine konzertierte Akti-on.Wenn richtigerweise im Gesetz steht, dass die Haushalt-rechnungen auf Dauer ausgeglichen sein müssen, istnicht verständlich, weshalb die bürgerlichen Parteien undauch die SP verlangen, den Investitionsplafond von CHF150 Mio. aufzustocken. Seit 13 Jahren kann der KantonBasel-Landschaft nie diese ganze Summe selber investie-ren, er muss sich ständig weiter verschulden. Wer alsogleichzeitig das Gesetz zitiert und dabei fordert, den In-vestitionsplafond heraufzusetzen, handelt unredlich.

Eva Chappuis gibt Ruedi Keller zu bedenken, dass zwi-schen den Rechnungen 2003 und 2004 die Trägerschaftder Schulen geändert hat. Es handelt sich also bei denhöheren Lehrerlöhnen nicht um effektive Mehrkosten,sondern nur um eine Verschiebung.Investitionen in den Bildungsbereich sind unbedingt nötig,vor allem in den Sektor Grundschulen. Der effektive Aus-bau der Bildung ist aber auf dem tertiären Sektor zu ver-zeichnen. Ruedi Kellers Argumentationsweise ist unzuläs-sig.

Regierungsrat Adrian Ballmer dankt dem Landrat für diesehr gute Aufnahme der Staatsrechnung. Die Bedeutungder Vorlage ist, gemessen an der Vertretung der Medien,offenbar recht gering: Zu Beginn der Debatte waren erstzwei Journalisten zugegen, nun hat sich ihre Zahl jedochbereits verdoppelt.

[Heiterkeit]Der Finanzdirektor hat schon schlechter geschlafen alswegen dieser Rechnung. Was Parlament und Regierunggemeinsam geleistet haben, ist durchaus respektabel.Zwar gibt es selbstverständlich keinen Grund, zufriedenzu sein, aber trotzdem kann eine sogar deutlichere Ver-besserung festgestellt werden, als es die nackten Zahlenzeigen.Standard & Poor’s, eine der renommiertesten weltweittätigen Ratingagenturen, hat wie gesagt das Triple-A be-stätigt, was vor allem für die Basellandschaftliche Kan-tonalbank sehr wichtig ist. Allerdings ist diese Note an dieAuflage geknüpft, dass das Entlastungsprogramm wiegeplant durchgezogen wird. Denn der Anstieg der Lastenund die Verschlechterung der Finanzplanung ist der Agen-tur nicht verborgen geblieben. Die Leute von Standard &Poor’s, ausgewiesene Fachleute, sind dabei nicht zumgleichen Schluss gekommen wie Jürg Wiedemann.

[Gelächter]

Das Baselbiet hat eine sehr gute Ausgangslage, aberdiese gilt es zu erhalten. Bei der Beurteilung der Kredit-fähigkeit einer Unternehmung spielt deren Potenzial einesehr grosse Rolle. Der Nordwestschweiz wird ein sehrgutes Potenzial attestiert; aber es bedarf eines guten Ma-nagements. Dem Kanton mit seinen vielen Mitarbeitendenund dem Kader kann ein gutes Zeugnis ausgestellt wer-den.Es ist positiv zu würdigen, dass die Staatsrechnung 2004leicht besser abschliesst als budgetiert und besser als imVorjahr. Negativ ist, dass der Kanton mehr ausgibt als ereinnimmt. Notwendig ist zweifellos, dass alle Aufgabenund Ausgaben auf ihre Notwendig- und Zweckmässigkeitüberprüft werden; mit GAP ist der Kanton auf Kurs, wasden Finanzdirektor wesentlich ruhiger schläft als auchschon. Es gilt nun, diesen Prozess weiter durchzuziehen,wenn Mittel für künftige wichtige Aufgaben (beispielsweisedie Universität) zur Verfügung stehen sollen. Dafür mussSpielraum geschaffen werden, und dazu reicht die Beseiti-gung des strukturellen Defizits nicht.Die meisten Landräte haben in Bezug auf die Opfersym-metrie Weisheit und Solidarität bewiesen; die restlichenwerden es hoffentlich auch noch begreifen.Die Finanzkontrolle hat Zugang zu sämtlichen finanzrele-vaten Regierungsratsbeschlüssen. Sie hat hingegen kei-nen Online-Zugriff zu allen RRB. Gewisse davon sindallein schon aus Datenschutzgründen nicht zugänglich,und viele sind gar nicht finanzrelevant.Der Sachverhalt betreffend Buchhaltung am KantonsspitalBruderholz ist bekannt und von der Finanzkontrolle abge-klärt worden. Die Verantwortlichen haben die ihnen ge-stellten Fragen beantwortet, und die Regierung hat ihnenmit einem unmissverständlichen Brief erklärt, dass ihreVorgehensweise dem Finanzhaushaltgesetz widerspro-chen habe und dass die Praxis umgehend geändert wer-den müsse. Trotz dieses Fehlers sollte die gute Arbeit derzuständigen Leute anerkannt werden.Die von Annemarie Marbet angesprochenen Rückstel-lungen und Abschreibungen sind betriebswirtschaftlichnotwendig, was auch die Finanzkontrolle anerkennt. Eskann keine Rede von zu hohen Rückstellungen und Ab-schreibungen sein; würde der Kanton seine Rechnungs-führung wie ein Unternehmen nach dem True-and-fair-view-Prinzip gestalten, wären zusätzliche Rückstellungenund Abschreibungen in erheblicher Höhe nötig. Wer be-hauptet, der Kanton stelle seine Bilanz zu gut dar, sollteeinmal den Kontrollbericht der Finanzkontrolle genauerlesen. Die Kantonalbank beispielsweise hat die ganzeDeckungslücke der Pensionskasse, soweit ihre Mitarbei-tenden betroffen sind, voll zurückgestellt. Würde das auchder Kanton tun, müsste er Rückstellungen von mindestensweiteren CHF 500 Mio. vornehmen.In Sachen ÖV empfiehlt es sich, nicht nur ein einzigesJahr isoliert zu betrachten, sondern eine Reihe von Jah-ren. Zudem sollte man auch ein wenig vorwärts schauen:Demnächst wird dem Landrat das Budget 2006 inkl. Fi-nanzplanung vorgelegt, aus dem gewaltige Entwicklungs-sprünge des öffentlichen Verkehrs in den kommendenJahren abzulesen sind.Mit grossem Interesse hat Adrian Ballmer dem Votum vonAnnemarie Marbet entnommen, dass sich die SP für eineSenkung der Staatsquote einsetze. Das ist genau seine

Page 22: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 20051394

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

Meinung.Der Erfolg von GAP ist nicht so beschränkt, wie ThomiJourdan es darstellt. Den Aphorismus «Der Weg ist dasZiel» mag der Finanzdirektor zwar nicht, aber in diesemZusammenhang hat er seine Berechtigung: Es ist einigesin Bewegung geraten. Unfair wäre es, wenn nun, da diemeisten schon am Umsetzen der Massnahmen sind, dieletzten nicht mitmachen und ausscheren würden – daswiderspräche der Idee der Opfersymmetrie. Wer für dieGAP-Volksabstimmung die Nein-Parole beschlossen hat,muss bedenken, dass der nächste Schritt die Abschaffungdes Verkehrssteuerrabatts ist. Dann wären sicher auchalle froh, wenn sich der Finanzdirektor dafür einsetzte undsich alle politischen Lager solidarisch zeigten. Aus GAPauszuscheren, ist einfach nicht gut.GAP ist in der Tat nicht nur ein Projekt, sondern eine Dau-eraufgabe. Aber manchmal müssen solche gebündeltenAktionen sein, um etwas in Bewegung zu setzen. Nie-mand kann behaupten, die Daueraufgabe einer generellenAufgabenüberprüfung sei jederzeit wahrgenommen wor-den.Die tiefen Zinsen, die Jürg Wiedemann angesprochenhatten, müssten eigentlich zu Überschüssen führen, abertrotzdem ist der Saldo rot, und dies trotz des Wachstumsdes Bruttoinlandprodukts von nominell 2,1 % und real 1,4% im Schweizer Schnitt (im Baselbiet bestimmt noch hö-her). Wann will man schwarze Zahlen produzieren, wennnicht jetzt, wo es der Wirtschaft eigentlich relativ gut geht?Die Regierung will weder überreagieren noch die Augenvor der Realität verschliessen und sich sagen, es geheschon irgendwie. Sie will vielmehr aktiv handeln, und eineMehrheit des Parlaments – in gewissen Fragen sogar derganze Landrat – macht dabei mit.An der Bildung wird nicht gespart; deshalb hat nämlichauch der Erziehungsdirektor GAP unterstützt. Die Aus-gaben der BKSD sind seit 1999 um CHF 174,3 Mio. ge-stiegen, also im Schnitt jährlich um CHF 29 Mio. DiesesAusgabenwachstum von rund 34 % über die letzten sechsJahre kann sich sehen lassen. Die Regierung, das Parla-ment und das Volk sagen Ja zu den Mehrausgaben in derBildung, aber trotzdem muss man sich überlegen, wieman das Optimum aus jedem Bildungsfranken herausho-len kann. Wenn Effizienzgewinne realisierbar sind, solltedie Chance genutzt werden, damit kein Abbau der Bil-dungsqualität nötig wird.Es stimmt, dass die Verfassung eine auf Dauer ausgegli-chene Rechnung verlangt, wie Isaac Reber gesagt hat.Aber oft ist halt der Geist willig und das Fleisch schwach –manchmal auch umgekehrt –, und deshalb ist diese Vor-gabe sehr schwierig umzusetzen.

Jürg Wiedemann findet, die Grenze zwischen einemfinanzwirksamen und einem nicht finanzwirksamen Regie-rungsratsbeschluss könne nicht klar gezogen werden – esbesteht ein grosser Interpretationsspielraum. Wer ent-scheidet nach welchen Kriterien, ob ein RRB finanzwirk-sam ist?

Die Finanzkontrolle arbeitet sehr sorgfältig, seriös undprofessionell. Sie ist unabhängig und untersteht derSchweigepflicht. Weshalb ist die Regierung nicht bereit,ihr sämtliche RRB zur Verfügung zu stellen und sie selber

entscheiden zu lassen, welche Beschlüsse finanzrelevantsind?

Marc Joset kündigt an, die Finanzkommission werdedieses Thema nochmals behandeln. Die Regierung mittelsKommissionsbericht zu bitten, auf ihren diesbezüglichenBeschluss zurückzukommen, reicht offenbar nicht. DieKommission wird diese Frage noch einmal eingehendberaten und möglicherweise einen entsprechenden Vor-stoss einreichen müssen.Es ist gewährleistet, dass die unabhängige Finanzkon-trolle mit allen Daten höchst vertraulich umgeht.

Regierungsrat Adrian Ballmer glaubt, dem Parlament seinicht bewusst, dass die Regierung jeden Dienstag fünfzigbis siebzig Beschlüsse fällt. Davon sind sehr viele Routi-negeschäfte (z.B. Überweisung von Vernehmlassungenaus Bern an die zuständige Direktion zur Bearbeitung)und Beschwerden gegen Verfügungen von Gemeinden(z.B. aus dem Sozialhilfebereich).Die einzelne Direktion, welche einen RRB vorbereitet,muss auch den Verteiler festlegen. Sie ist primär dafürverantwortlich, dass alle finanzwirksamen Beschlüsseauch der Finanzkontrolle zur Kenntnis gebracht wird. Je-der Antrag, der finanzwirksam ist, muss sowieso zumMitbericht an die FKD gewiesen werden.Es ist bestimmt nicht notwendig, der Finanzkontrolle jeneRRB offenzulegen, die mit Finanzen gar nichts zu tunhaben.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Detailberatung

Das Wort wird nicht gewünscht.

://: Der Landrat genehmigt die Staatsrechnung 2004 mit78:0 Stimmen.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

*

Nr. 1329

8 2004/164Berichte des Regierungsrates vom 29. Juni 2004 undder Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissionvom 22. Juni 2005: Erlass eines Gesetzes über dieBetreuung und Pflege im Alter. 1. Lesung

Nicht nur das Thema des Geschäfts sei das Alter, sagtKommissionspräsidentin Rita Bachmann einleitend, son-dern auch die Vorlage habe schon ein gewisses Altererreicht. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissi-on hat sich sehr lange, aber auch sehr sorgfältig mit demGesetz befasst. Dabei sind nach Möglichkeit die Beden-ken und Anliegen der Gemeinden einbezogen worden.Nun liegt ein gutes Gesetz vor.Bereits im Kommissionsbericht zur Vorlage 1999/096

Page 23: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1395

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

(Änderung des Alters- und Pflegeheimdekretes) hiess es,«dass mit einem eigenständigen Alters- und Pflegeheimgesetzund einer Verordnung eine klarere Regelung geschaffen werdenkönnte. Die jetzige Gesetzgebung mit Gesetz (zwei Paragra-phen im Spitalgesetz), Dekret und Verodnung ist nicht mehrzeitgemäss.»

Im Entwurf des neuen Gesetzes sind die in der Zwischen-zeit gemachten Erfahrungen einbezogen und Lücken ge-schlossen. Es deklariert klar, was die Aufgabe des Kan-tons und was Zuständigkeit der Gemeinden ist, und siehteinige Neuigkeiten vor wie die Finanzierung neu geschaf-fener Betten anstelle einer pauschalen Subventionierungvon 45 % aller Investitionen für ein Alters- und Pflege-heim. Zudem sind harte Diskussionen um finanzielle Fra-gen geführt worden wie die Berechnung von selbstbe-wohntem Wohneigentum, des Vermögensfreibetrags undwie die Regelung von Schenkungen.Der Kommission ist es besonders wichtig, dass neue Be-treuungsformen ins Gesetz aufgenommen werden unddass der Kanton weiterhin eine Aufsichtsfunktion inneha-ben soll. Auch der Ausbau der alterspsychiatrischen Dien-ste soll, wie schon in der Folgeplanung 2 des Psychiatrie-konzeptes vorgesehen, bald angegangen werden. Auf-grund der demographischen Entwicklung ist dies unbe-dingt notwendig.Was den im Kommissionsbericht geäusserten Wunsch derVGK nach mehr Plätzen für behinderte IV-, aber nochnicht AHV-berechtigte Menschen betrifft, ist inzwischenbekannt, dass die BKSD aktiv an der Schliessung derBedarfslücken arbeitet und dabei bereits einiges erreichthat. Aus dem entsprechenden Schreiben zitiert Rita Bach-mann:

«Es wurden im unteren und im oberen Kantonsteil zwei Ver-bundsysteme für Menschen mit geistigen Behinderungen ge-schaffen, die seit dem 1. Januar dieses Jahres nach regionalenKriterien für die Vermittlung und Aufnahme von behindertenPersonen verantwortlich sind.Diesen Herbst nimmt das Projekt ‘At Home’ mit 20 Plätzen fürKörperbehinderte seinen Betrieb auf.Das neue Wohnheim in Bubendorf für schwer Körperbehinderte(24 Plätze) ist in Bau und nimmt voraussichtlich nächstes Jahrden Betrieb auf. Mit einigen Heimen läuft die Verwirklichungzusätzlicher Aussenwohngruppen. Das Wohn- und BürozentrumReinach hat sich vermehrt auf die Aufnahme von schwer Kör-perbehinderten eingerichtet, die keiner produktiven Arbeit nach-gehen können. Eine neue Wohngruppe im Verbundsystem fürMenschen mit psychischer Behinderung steht vor der Realisie-rung.Mit der Stiftung Alters- und Pflegeheim Birsfelden wird ein Pro-jekt zur Schaffung einer Wohngruppe für Menschen mit Behin-derungen verwirklicht, die anfang 2007 die im Nicht-AHV-Alterstehenden Personen mit Behinderungen aus dem Alters- undPflegeheim Birsfelden und weitere Behinderte aufnehmen wird.»

Es geschieht also einiges. Zur Zeit sind noch ca. 50 bis 60behinderte Personen in stationären und Altersheimen inPflege. Diese Zahl sollte aber in den kommenden Jahrenabnehmen.§ 26, Beitragsgrundsatz, regelt die Beitragspflicht derGemeinden an die Pensions- und Betreuungskosten fürim AHV-Alter stehende Personen. Mit dieser Formulierungfehlt eine Regelung für behinderte, IV-berechtigte Men-schen, die in einem Alters- und Pflegeheim untergebracht,aber noch nicht AHV-Bezüger sind. Die Volkswirtschafts-und Gesundheitskommission wird diese Angelegenheitzwischen der 1. und der 2. Lesung klären, um im Inter-esse einer einfachen Lösung einen Vorschlag zuhanden

der 2. Lesung präsentieren zu können.Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission emp-fiehlt dem Landrat trotz vieler Wenn und Aber, trotz desHin und Her und trotz des zeitweise heftig wehenden Ge-genwindes mit 9:0 Stimmen bei einer Enthaltung, demGesetz zuzustimmen, und einstimmig, das Postulat1999/215 als erfüllt abzuschreiben, die Motion 2001/154abzuschreiben, aber das Postulat 2002/073 stehen zulassen.

– Eintretensdebatte

Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage. Dies gibtSimone Abt bekannt. Die Volkswirtschafts- und Gesund-heitskommission hat tatsächlich ausserordentliche Arbeitgeleistet. Das Abwägen zwischen verschiedenen Positio-nen hat nun zur vorliegenden Fassung geführt. Die Vorla-ge enthält einige Kompromisse, denen alle Seiten zustim-men konnten, und einige knappe Mehrheitsentscheide.Alle Parteien mussten Zugeständnisse machen. Die Kom-missionsfassung ist ein sehr austarierter und differenzier-ter Entwurf, mit dem sich in der Schlussabstimmung einsehr grosser Teil der Kommissionsmitglieder einverstan-den erklären konnte. Würde der Landrat mit dem gleichenVerhältnis zustimmen, liesse sich eine Volksabstimmungvermeiden.Das Gesetz verwirklicht den Grundsatz der Aufgaben-teilung zwischen Kanton und Gemeinden, wie er 1997beschlossen worden ist. Dahinter steht die SP. Die Ver-ankerung auf Gesetzesstufe ist, wiewohl ziemlich langehinausgeschoben, wichtig. Allerdings werden die getroffe-nen Entscheide für die Gemeinden zum Teil erheblicheKosten und Unsicherheiten zur Folge haben. Die Kommis-sion hat die Gemeinden als Gegenüber und als Partnerwährend der ganzen Beratungen sehr ernst genommenund sich dafür eingesetzt, dass die finanziellen Folgen fürsie überblick- und tragbar sein werden.Wichtige SP-Anliegen haben Eingang in das Gesetz ge-funden, insbesondere die Alternativen zur traditionellenHeimbetreuung, vielfältige Wohn- und Betreuungsformen,Tages- und Nachtangebote wie Pflegewohnungen, dieneu als stationäre Pflegeangebote berücksichtigt sind.Erfreulich ist auch die Beibehaltung einer Mitwirkung desKantons. Es ist gut, dass sich der Kanton nicht sukzessivevollständig aus der Verantwortung für eine adäquate Al-tersbetreuung stiehlt, sondern weiterhin Planungs-,Koordinations- und Kontrollaufgaben behält. So wird si-cher gestellt, dass – trotz aller begrüssenswerter Initiati-ven aus den Gemeinden – die Schnittstellen funktionierenund dass eine gewisse unité de doctrine bestehen bleibt.Wichtig war der SP auch die Qualitätssicherung. Es darfnicht zu einem zu krassen Standardgefälle zwischen deneinzelnen Gemeinden kommen. Sie sind nun zu einergemeinsamen Regelung der Qualitätskontrolle verpflich-tet, was bisher freiwillig schon ziemlich gut geklappt hat.Nicht durchgesetzt hat sich die SP mit ihrem Anliegeneiner Ombudsstelle. Die von der Verwaltung erteilten Aus-künfte, diese Thematik sei in diesem Gesetz nicht zu re-geln bzw. sie liesse sich in die Pflichten des allgemeinenOmbudsmans einfügen, waren unbefriedigend. Die Ver-waltung hat einschränkend ergänzt, es ginge dabei nichtum die kleinen Unstimmigkeiten des Heimalltags; diese

Page 24: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 20051396

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01]

seien selbstredend heimintern zu behandeln. Genau diesist aber das Problem: der heiminterne Instanzenwegschreckt die BewohnerInnen, die von den Betreuendenabhängig sind, ab. Sie brauchen eine neutrale Instanz, andie sie sich auch mit alltäglichen Problemen wenden kön-nen. Deshalb wird die SP den Antrag stellen, den § 12 derRegierungs-Vorlage wieder in das Gesetz aufzunehmen.Mitgetragen hat die SP den Systemwechsel von der pro-portionalen Beteiligung des Kantons an den realisiertenProjekten zu einer Pauschale pro Bett. Besonders unsym-pathisch war dies der SP wegen des seltsamen Namens«GAP-Variante». Aber es geht letztlich nicht um GAP,sondern um eine neue Finanzierungsmodalität, welchedazu führt, dass der Kanton seine Kosten besser im Griffhaben kann. Verständlich sind die Bedenken der Gemein-den, denen die bisherige prozentuale Kostenübernahmedurch den Kanton vertrauter ist. Mit einer ziemlich gross-zügigen Übergangsfrist von fünf Jahren konnten dieseZweifel zerstreut werden. Die Gemeinden müssen nunrasch eine Bestandesaufnahme machen, sich allenfallsvom Kanton beraten lassen und rechtzeitig ihren Bedarfabdecken. Tun sie dies innerhalb der Übergangsfrist, be-teiligt sich der Kanton noch nach dem geltenden Verfah-ren. Mit dieser Übergangsfrist wird das erreicht, was allewollen: Tausend zusätzliche Betten sollen in den nächstenJahren bereitgestellt werden.Lange diskutiert wurde über die Finanzierung der Betreu-ung unter Berücksichtigung der eigenen finanziellen Lei-stungsfähigkeit der Betreuten. Insbesondere wurde derSubsidiarität der Leistungen der öffentlichen Hand Beach-tung geschenkt. Eine Rolle gespielt haben dabei die Anre-chenbarkeit von Grundeigentum und Schenkungen sowiedie Höhe des Vermögensfreibetrags. Die Regierungs-vorlage hat ursprünglich vorgesehen, dass als Basis zurBerechnung der Leistungskraft die gleichen Ansätze gel-ten sollen wie für die Berechnung der Ergänzungsleistun-gen. Das hätte bedeutet, dass Liegenschaften zum vollenVerkehrswert eingesetzt würden und dass es für Schen-kungen keine Befreiung gäbe. Alle Schenkungen – auchsteuerbefreite – wären zu diesem Zweck zu deklarierengewesen. Dieses System wurde in den Kommissions-beratungen ziemlich gelöchert: so wurde der Einschät-zungswert für Liegenschaften auf den halben Verkehrs-wert reduziert, und für Schenkungen wurde eine zehnjäh-rige Verjährungsfrist beschlossen. Diese Fassung trägt dieSP-Fraktion zur Zeit noch mit. Allerdings ist der Spielraumfür die grosszügige Aussparung von Vermögenswertennun absolut ausgereizt. Die zehnjährige Anrechnungsfristvon Schenkungen in beliebiger Höhe ist für einige Frak-tionsmitglieder schon ziemlich an der Schmerzgrenze.Jegliche über die Kommissionsfassung hinaus führendeBegehrlichkeiten zum Schutz von privaten Vermögen oderErben wären für die Gemeinden unzumutbar, würden demSubsidiaritätsprinzip krass zuwiderlaufen und wären einSchlag für die Steuerzahler in den Gemeinden.Der VGK ist ein Lapsus passiert, indem sie sich nicht umeine Übergangsbestimmung für die rund 60 IV-Berechtig-ten, die schon vor dem AHV-Alter in Alters- und Pflegehei-men leben, gekümmert hat. Wie die Kommissionsprä-sidentin berichtet hat, ist nun eine Lösung auf dem bestenWeg. Ihr Vorschlag, mit der Regierung zusammen in derKommission zwischen der 1. und der 2. Lesung eine

Übergangsregelung zu erarbeiten, kann unterstützt wer-den.

Jörg Krähenbühl stellt fest, das Gesetz habe schon imVorfeld sehr hohe Wellen geworfen. Der Auslöser war einMissverständnis, denn viele haben das Gesetz als GAP-Vorlage verstanden. Gottseidank glätten sich die Wogennun allmählich wieder, weil die Gemeinden laufend ein-bezogen und orientiert worden sind.Das heutige System besteht seit rund 40 Jahren. DerKanton hat damals mit der Subventionierung von Alters-und Pflegeheimbauten in den Gemeinden begonnen. Mitder Zeit fand man zum heutigen Schlüssel (45 % Subven-tionierung durch den Kanton, 55 % zahlen die Gemein-den). Mit diesem System haben verschiedene Gemeindeneinen stets höheren Standard angestrebt. Zu einemAlters- und Pflegeheimumbau gehörten darum jeweilsauch sehr viele «externe» Elemente wie Parkplätze, Ein-stellhallen usw.Mit dem neu vorgeschlagenen Finanzierungssystem sollder Bedarf von 1'000 Betten in den nächsten zehn biszwanzig Jahren realisiert werden. Die Gemeinden wissengenau, wie viel Geld sie erhalten für ein Pflegebett, füralternative Wohnformen usw. Dies gibt den Gemeindeneine gewisse Planungssicherheit.Nicht mehr vom Kanton finanziert werden die Renovat-ionen. Die Gemeinden müssen umdenken und diese Kos-ten in der Betriebsrechnung berücksichtigen. Dies ist ver-nünftig, denn so können die Heime wirklich als eigenstän-dige Betriebe geführt werden.Anlässlich der letzten Sitzung hat Hannes Schweizer fürsich in Anspruch genommen, die SP sei die einzige Partei,die noch die Landwirtschaft vertrete. Dies widerlegt JörgKrähenbühl mit dem Hinweis, die SVP habe sich für § 29Absatz 3 Buchstabe c und somit für die Bauern einge-setzt: Für Personen, die einen Bauernbetrieb besitzen unddiesen bei ihrem Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim anihren Sohn verpachten, gilt der Ertragswert. Dank ihrerNähe zur Landwirtschaft konnte die SVP die Kommissionfür diese Regelung gewinnen. Würde auch für diesen Fallder Verkehrswert gelten, könnten viele Bauernbetriebegleich zumachen.Die SVP-Fraktion wird im Verlauf der Beratungen nochzwei Anträge stellen, steht aber generell hinter dem Ge-setz.

Mit dem neuen Gesetz werden, so Judith Van der Mer-we, zwei ganz wichtige Ziele erreicht: Erstens wurde einAnreizsystem geschaffen, damit die Gemeinden die bis imJahr 2020 notwendigen zusätzlichen tausend Bettenschaffen; und zweitens ist der Weg der Kommunalisierungder Alterspflege abgeschlossen und die Kompetenzen undVerantwortlichkeiten zwischen Gemeinden und Kantonsind ganz präzise geregelt worden.Die FDP-Fraktion begrüsst den vorbildlichen Einbezug derGemeindeanliegen in die Kommissionsarbeit. Von Anfangan war klar, dass dieses Gesetz mit den Gemeinden zu-sammen erarbeitet werden muss – darin waren sich alleParteien einig.Noch nicht ganz klar sind die finanziellen Auswirkungendes NFA auf die Gemeinden; dass diese Frage zum heuti-gen Zeitpunkt nicht abschliessend geklärt werden kann, ist

Page 25: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1397

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [12.02]

allen Beteiligten klar. Die FDP erwartet von der Regie-rung, dass eine gut funktionierende und gerechte Lösunggefunden wird.An 15 Sitzungen hat die Kommission um eine gute Lö-sung gerungen; alle Seiten mussten Kompromisse einge-hen. Nun liegt eine gute Lösung vor. Dies ist ein gutesBeispiel für die politische Lösungssuche, wie sie der neueLandratspräsident in seiner Antrittsrede gefordert hat. DieFDP-Fraktion ist allerdings ebenso wenig wie die SP be-reit zu weiteren Eingeständnissen. Sie betrachtet es alsgrosses Entgegenkommen der Hauseigentümer an dieübrigen Steuerzahler, dass für die Berechnung der finan-ziellen Leistungskraft der Pflegebedürftigen die vormalsselbstbewohnten Liegenschaften jetzt zum halben Ver-kehrswert anstatt zum Katasterwert angerechnet werden.Eine Forderung, sogar den ganzen Verkehrswert anzu-rechnen, würde die FDP-Fraktion entschieden zurückwei-sen.Zum Leidwesen der Fraktion liegt der Vermögensfreibe-trag für Ehegatten immer noch bei CHF 50'000. Eine Er-höhung auf CHF 100'000 wäre zu begrüssen gewesen.Zufrieden stimmt die Freisinnigen, dass die alte Schen-kungsregelung beibehalten wurde: Nach zehn Jahren giltein Geschenk unwiderruflich als Geschenk, unabhängigvon der Höhe. Es ist in diesem Zusammenhang bedauer-lich, dass auf dem nicht notwendigen Schenkungsregisterbestanden wurde. In der Praxis wird sich dies nicht be-währen.Ganz intensiv wurde die Form der Investitionsfinanzierungdiskutiert. Die FDP-Fraktion glaubt, dass mit der Pauscha-le pro Bett eine sehr gute Lösung gefunden worden ist,zumal es eine lange Übergangsfrist von fünf Jahren gibt.Die FDP-Fraktion steht hinter dem Gesetz und ist für Ein-treten.

Für das Protokoll:Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei

(Fortsetzung Traktandum 8, Vorlage 2004/164)

Paul Rohrbach findet, die Zuständigkeiten zwischen Kan-ton und Gemeinden sowie die Aufgaben und Kompeten-zen seien in einigen Bereichen nun sehr klar geregelt.Entsprechend den Initiativen übernehmen die Gemeindennatürlich mehr. Für die Kommissionsarbeit, stellt er fest,sei das Umfeld der Beratung nicht gerade einfach gewe-sen; man stand mitten in der ungelösten Schulhausbau-tenproblematik. Kommission und Präsidentin waren dahersehr bemüht, die Gemeinden in die Beratung miteinzube-ziehen. Er findet es aussergewöhnlich, dass nicht nur vorder ersten Beratung, sondern auch nachher noch einezweite Anhörungsrunde stattfand.

Nach seiner persönlichen Meinung ist man mit den ins-gesamt 15 Kommissionssitzungen zu diesem Gesetz auchirgendwo an die Grenzen des Milizsystems gelangt.

Die Schaffung von ca. 1'000 zusätzlichen Betten stellt fürdie Gemeinden wie auch den Kanton eine enorme He-rausforderung dar. Im Kontakt mit den Gemeinden war

festzustellen, dass deren Planung zum Teil bereits weitfortgeschritten ist. Bezüglich Finanzierung findet es auchdie CVP/EVP-Fraktion gut, dass die Gemeinden währendeiner Übergangszeit von 5 Jahren wählen können, ob sienach dem alten (45%) oder neuen Modus Investitions-beiträge vom Kanton beanspruchen wollen.

In der Fraktion legt man aber auch Wert darauf, dassbezüglich des so genannten ‘vorgelagerten Bettes’ (dasnicht im Altersheim befindliche Bett) das richtige Signal andie Gemeinden gegeben wird. Es soll auch diesbezüglichein Anreiz für die Gemeinden geschaffen werden, nichtnur innerhalb des Altersheims die Betten zu organisieren.Letztlich ist damit die Hoffnung verbunden, dass nicht1'000 zusätzliche Altersheimbetten als solche gebrauchtwerden.

Der neue Finanzausgleich (NFA) habe ein wenig Unsi-cherheit verbreitet. Paul Rohrbach glaubt aber nicht, dasssich der Kanton aus der Verantwortung stehlen wird.Selbst wenn es die Verwaltung tun würde, ist man derMeinung, dass im Parlament genügend Lobbying zuguns-ten der Gemeinden vorhanden wäre, um wenn überhauptnötig, eine Korrektur vorzunehmen.

Die CVP/EVP-Fraktion ist klar für Eintreten. Sie wird denwesentlichen Linien des vorliegenden Gesetzes folgen.Der Anregung der Präsidentin, den Übergang für die 40bis 60 Betroffenen nochmals in der nächsten VGK-Sitzungzu beraten, stimmt man selbstverständlich zu.

Madeleine Göschke will als Erstes Klarheit. Offenbarhaben ihre KommissionskollegInnen einen Wissensvor-sprung, konstatiert sie. Sie hört in diesem Moment zumersten Mal von dem Problem bezüglich Betten für jungeBehinderte. Das Thema sei zwar in der Kommission an-gesprochen worden, die Verwaltung habe daraufhin versi-chert, das Problem werde anderswo geregelt. Nun sei esplötzlich ein Problem. Sie weiss auch nichts von dem er-wähnten Brief. Dass sie keine Kenntnis davon hat, findetsie fast schon unverschämt. Sie möchte wissen, was hiervergessen ging. Etwas stimme nicht.

Zur Sache: Das Gesetz war von Anfang an umstritten. Eswaren viele Ängste von Seiten der Gemeinden spürbar,speziell in Bezug auf den NFA sowie die Finanzierungneuer Betten. Nach langer und intensiver Beratung in derKommission konnte einiges zugunsten der Gemeindenverbessert werden. Man ist erfreut über die alternativenWohnformen, die Tages- und Nachtangebote, die Quali-tätskontrollen, welche im Gesetz Eingang gefunden ha-ben. Mit den erzielten Kompromissen können die Grünen,ganz im Sinne des realistischen Wunsches des neuenLandratspräsidenten, dem nun vorliegenden Gesetz zu-stimmen.

Es wurde hart diskutiert und gekämpft, etwa um die kan-tonalen Investitionsbeiträge von Fr. 200'000 respektive220'000 pro neu geschaffenes Bett als Anreiz für dieSchaffung der nötigen Betten, im Gegensatz zur bisher-igen 45%-Regelung. Mit dem Kommissionsvorschlag einerfünfjährigen Übergangsfrist, in welcher beide Varianten

Page 26: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 20051398

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [12.02]

möglich sind, glaubt man, den Gemeinden genügend Zeitfür die Umstellung einzuräumen.

Bei den Schenkungen wollte man dieselbe Regelung wiebei der Berechnung der Ergänzungsleistungen, also keineVerjährungsfrist von Schenkungen und den vollen Ver-kehrswert von Liegenschaften. Sie sieht im Gegensatz zuJudith van der Merwe nicht ein, warum Hausbesitzer so-gar Entgegenkommen zeigen, wenn sie nicht den vollenVerkehrswert anrechnen. Sie bedauert, dass sich dieMehrheit der Kommission für eine zehnjährige Verjäh-rungsfrist und für den halben Verkehrswert entschiedenhat.

Schenkungen würden häufig getätigt. Zudem werde sofrüh verschenkt, dass der Schenkende in der Regel in dendarauffolgenden zehn Jahren nicht zum Pflegefall werde.Dann sei – laut den ihr gegenübersitzenden Landrats-kolleginnen und -kollegen – geschenkt auch tatsächlichgeschenkt, merkt sie an und fragt gleichzeitig, ob dasdenn richtig sei. In der Folge müssen nämlich die Gemein-den, wenn nichts mehr da ist, auch für die einst vermö-genden Altersheimbewohnerinnen und -bewohner auf-kommen. Genau daher ist ihres Erachtens die Einführungdes Schenkungsregisters so wichtig, anhand dessen dieBeschenkten ausfindig gemacht werden können. So isthäufig noch etwas zurückzubekommen.

Ein weiterer umkämpfter Punkt waren die Vermögensfrei-beträge. Diesbezüglich möchte sie ganz klar sagen, dassein erneuter Versuch, diesen Freibetrag auf Fr. 100'000.–oder mehr zu erhöhen, nie von den Grünen akzeptiertwerde. Man müsse sich klar sein, dass eine solche Erhö-hung und der zu niedrige Verkehrswert von Liegenschaf-ten, wie auch jede Verkürzung der Verjährungszeit zueiner massiven Mehrbelastung der Gemeinden und dieswiederum zu Steuererhöhungen führt. Die Bürgerlichenmüssten sich diese Überlegungen auch machen.

Zum Vorstoss der SP-Fraktion betreffend Ombudsman/-frau hält sie fest, dass hier ein Bedarf besteht. Kaum je-mand ist so auf Hilfe angewiesen wie alte Leute. Kaumjemand leidet unter tatsächlichem oder vermeintlichemUnrecht so sehr wie alte Menschen, welche sich in derheutigen Welt nicht mehr gut zurecht finden. Alte Men-schen haben oft auch nur (noch) wenig oder gar keinefamiliäre Unterstützung mehr. Die Grünen werden denSP-Antrag unterstützen. Man stimmt dem vorliegendenGesetz zu, wird aber keine weiteren Mehrbelastungen fürdie Gemeinden akzeptieren.

Rita Bachmann-Scherer tut es sehr leid, dass MadeleineGöschke nichts von dem Brief wusste. Die neue Situationergab sich erst vor ganz Kurzem. In einem Brief der BKSDvom 31. August an die VSD wurde auf die Problematikhingewiesen. Die Korrespondenz wurde der Kommis-sionspräsidentin von der VSD am Dienstagmittag über-mittelt. Geplant war, dass die Regierungsräte die Fraktio-nen heutigentags informieren. Dabei vergass sie, dass dieGrünen nicht mit einem Regierungsmitglied vertreten sindund somit durch die Maschen fallen würden. Sie entschul-digt sich für ihren Fehler. Das Problem soll in der Kommis-

sion nochmals gemeinsam beraten werden. Sie wird einenentsprechenden Antrag zu § 47 (Übergangslösung) stel-len.

Georges Thüring war bei der Beratung zum Gesetz überdie Betreuung und Pflege im Alter noch Vorstandsmitglieddes VBLG, also Gemeindevertreter. Aus dieser Sicht eini-ge Betrachtungen zu diesem Geschäft: 85 Gemeindenwiesen im September 2004 die Vorlage 2004/164 betref-fend den Erlass eines Gesetzes über Betreuung und Pfle-ge im Alter mit dem Auftrag zurück, zuerst die Finanzie-rung der Pflege und Betreuung im Alter zu klären undanschliessend eine von Kanton und Gemeinden gemein-sam getragene Lösung zu erarbeiten. Die VGK beschlosstrotz dieser klaren Forderungen der Gemeinden, den Ge-setzentwurf zu beraten und gab dem VBLG nach derersten Lesung Gelegenheit, sowohl die grundsätzlichePosition der Gemeinden wie auch konkrete Forderungenan den Gesetzesentwurf vorzutragen. Aus dem Rückwei-sungsantrag resultieren zwei Forderungen: Ein klar ver-bindlicher Termin- und Vorgehensplan sowie die Aufnah-me einer Übergangsbestimmung ins Gesetz über die Be-treuung und Pflege im Alter, die verbindlich regelt, dassdie Auswirkungen des neuen FinanzierungsausgleichsNFA und andere Veränderungen durch den Entscheid vonBund oder Kanton auf die Finanzierung von Alters- undPflegeheimen gemäss § 9 Finanzausgleichsgesetz auszu-gleichen sind.

Die VSD stellt für die Umsetzung des NFA eine umfas-sende Bilanz in Aussicht, hat einen Zeitplan für das Ge-samtprojekt vorgelegt und den Einbezug des VBLG ange-kündigt. Der zuständige Regierungsrat Erich Straumannsicherte anlässlich einer Besprechung vor der Kommissi-on zu, dass die von den Gemeinden befürchteten Aus-wirkungen des Bundesbeschlusses auf die Finanzierungder Betreuung und Pflege im Alter überprüft und berücks-ichtigt werden. Die VGK verzichtete unter diesen Gege-benheiten auf die Aufnahme einer Übergangsbestimmungins Gesetz, hält aber im Kommissionsbericht ihre Erwar-tung fest, dass die Regierung eine einvernehmliche Lö-sung mit den Gemeinden finden wird. Der Ausgleich derAuswirkungen des NFA auf die Finanzierung der Betreu-ung und Pflege im Alter ist daher besonders wichtig, weildie Gemeinden bereits einen erheblichen Teil der Pflege-leistungen selbst zu tragen haben, welche laut KVG ur-sprünglich von den Versicherten hätten übernommenwerden müssen, nun aber durch die Änderung des Bun-desgesetzes zu Lasten der öffentlichen Hand gehen.

Regierungsrat Erich Straumann meint heraus zu hören,dass das Gesetz wohl auch in der Detailberatung in dervorliegenden Form durchgehen könnte. Er kommt noch-mals kurz auf die Ausgangslage zurück: Im Dezember1998 wurde das damalige Dekret, in welchem ein Ver-mögensverzehr von 100'000.– geregelt war, von seinemAmtsvorgänger verabschiedet. Das erste von Erich Strau-mann vertretene Geschäft war anschliessend eine Korrek-tur dieses Dekrets; auf Wunsch der Gemeinden fuhr manzurück auf Fr. 50'000. –.

In der Zwischenzeit fand auch die Aufgabenteilung zwi-

Page 27: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1399

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [12.02]

schen Kanton und Gemeinden statt. Nun liegt das neueGesetz vor. Es wurde sozusagen ein Wunschkonzert ein-gebaut, indem die Gemeinden während 5 Jahren bestim-men können, ob sie beim alten System bleiben oder dasneue direkt übernehmen wollen. GAP finde insofern An-wendung, als man die Abläufe vereinfachen will. Wichtigist dabei die Gemeindeautonomie. Wissen die Gemein-den, dass der Kanton pro Bett eine fixe Pauschale gibt, sokönnen sie anschliessend eigenständig planen und bau-en. Berechnungen zeigen zudem, dass die Gemeindenmit der alten Regelung mit nur Fr. 180'000.– pro Bett we-niger gut fahren; insofern könne man nicht von Sparenreden.

Im Gesetz ist grundsätzlich enthalten, dass Objektfinan-zierung stattfinden soll. Die Gemeinden erhalten Investi-tionsbeiträge und keine Beiträge an die Betriebskosten. ImRahmen der Aufgabenteilung ist abgesprochen, dass dieGemeinden die Finanzierung der Betriebsrechnungenselbst übernehmen. Auf die Betriebsbeiträge wird derVolks- und Gesundheitsdirektor später noch zurückkom-men. Er entschuldigt sich an dieser Stelle auch bei Made-leine Göschke. Er hätte der Präsidentin den Auftrag zurVerteilung an alle Kommissionsmitglieder geben sollen.

Worum geht es in dem angesprochen Brief? Die BKSDhat im Mitbericht einmal darauf hingewiesen, dass dieBeiträge an die invaliden Menschen nicht ausser Achtgelassen werde dürfen. Man schlug eine Regelung ineiner entsprechenden Verordnung für die Behindertenoder einer Verordnung zum vorliegenden Gesetz vor.Daher fand vorerst eine Ausklammerung statt. Gemein-sam mit Amtskollege Urs Wüthrich habe man sich nun dieVariante überlegt, die entsprechenden Paragrafen, beiwelchen es um die Beiträge geht, später in Kraft setzen zulassen. Der Sanitätsdirektor ist aber sehr damit einver-standen, die ganze Angelegenheit in der Kommissionnochmals seriös zu überprüfen, um für die zweite Lesungeine durchdachte Lösung zu finden. Der Punkt verdieneeine eingehende Prüfung. Zuletzt bedankt sich Regie-rungsrat Erich Straumann bei der Kommission für die biszuletzt gute Arbeit. Auch er habe nicht à tout prix für dieRegierungsvorlage gekämpft, sondern sei immer für ver-nünftige Vorschläge offen gewesen.

Betreffend die Befürchtungen bezüglich NFA informiertder Sanitätsdirektor Georges Thüring, dass gestern(7. September 2005) vom Bund eine Botschaft ver-abschiedet wurde, welche in etwa darlegt, was in diesemBereich zu erwarten ist. Es werden sehr viele Gesetzeangepasst werden müssen. Eine Kommission lotet zurZeit aus, welche Gesetze davon betroffen sind. Vor allemwerden die Ergänzungsleistungen wegfallen. Damit wür-den die Kantone entlastetet, denn der Bund müsste fürdiese Kosten aufkommen. Es würde sich somit Spielraumfür Spitex etc. ergeben. Man wird auch von Regierungs-seite her versuchen, mit den Gemeinden und InstitutionenLösungen zu finden, um die Finanzierung weiterhin sicher-zustellen. Zudem ist im Finanzausgleichsgesetz, § 9, dieVerpflichtung enthalten, dass Kanton und Gemeinden alledrei Jahre den Finanzausgleich überprüfen. Erich Strau-mann bittet darum, in der Detailberatung die sehr ausge-

wogene, gute Kommissionsfassung grundsätzlich sodurchzuberaten und zu beschliessen. Die offenen Fragenwerden in der Kommission nochmals untersucht.

://: Eintreten ist unbestritten.

Landratspräsident Eric Nussbaumer schreitet anhand derdem Kommissionsbericht angehängten Fassung des Ge-setzes zur

Detailberatung

Titel & Ingress Keine Wortbegehren

A. Allgemeine Bestimmungen Keine Wortbegehren

§§ 1 – 10 Keine Wortbegehren

§ 11

Es liegt ein Antrag der SP-Fraktion auf Einfügung einesAbsatz a. mit folgendem Wortlaut vor:

Der Vollzug dieses Gesetzes untersteht dem Wirkungs-bereich der kantonalen Ombudsstelle und den übrigenBestimmungen des Gesetzes vom 23.06.1988 über denOmbudsman.

Simone Abt begründet den Antrag: Es geht darum, dassalte Menschen ihre Probleme – etwa mit nicht gut gekoch-ten Karotten oder nicht sauber geputztem Salat – direktbei einer Stelle deponieren können. Die Stelle soll dasProblem entgegennehmen und nicht an die Heimleitungweiter verweisen. Es wird eine gewisse Vermittlerfunktionerwartet. 11a. sei vielleicht nicht die gewünschte Paragra-fennummer für dieses Anliegen, fügt sie an. Es müsste angeeigneter Stelle platziert werden.

Ursula Jäggi hat jahrelang bei der Ombudsfrau für Alters-fragen und Spitex in Basel-Stadt gearbeitet und gesehen,wie viele Anfragen von betagten Menschen dort herein-kommen und wie wichtig diese Aufgabe ist. Sie bittet, demAntrag zuzustimmen.

Rita Bachmann-Scherer führt aus, dass man in der Kom-mission sehr intensiv über diesen Paragrafen diskutierthat. Mit 7 : 5 Stimmen entschied man sich für Streichungdes Ombudsmans aus diesem Gesetz. Dazu führten ver-schiedene Überlegungen: Erstens ist der Kanton Basel-land ihres Wissens der einzige Kanton, welcher einenOmbudsman hat, der sich auch um Gemeindeangelegen-heiten kümmert. Zudem müsse ihres Erachtens der Om-budsman nicht unbedingt in einem einzelnen Gesetz ver-ankert sein, seine Funktion /Aufgabe könne genauso gutin ein Pflichtenheft aufgenommen werden. Die Kommis-sionspräsidentin findet es persönlich fraglich, wenn sichein kantonaler Ombudsman um einen nicht gewaschenenSalat oder ein Haar in der Suppe kümmern muss. Sieverweist diesbezüglich auf den Dachverband der Alters-und Pflegeheime und dessen sehr gutes Qualitätscon-trolling, welches im Übrigen bei den NachbarkantonenBasel-Stadt, Solothurn und Aargau Nachahmung findet.

Page 28: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 20051400

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [12.02]

Der Dachverband könnte sich ihrer Meinung nach durch-aus etwas einfallen lassen.

Regierungsrat Erich Straumann: Auch von den Ge-meinden und vom Heimverband weiss man, dass sie dieQualitätskontrolle selbst vornehmen wollen, gerade auchin Bezug auf kleinere Angelegenheiten wie Salat etc. [Hei-terkeit]. Hingegen liege die gesundheitspolizeiliche Auf-sicht laut Gesetz beim Kanton. In erster Linie gehe esdabei eher darum, die Angehörigen über Probleme auf-zuklären. Es seien auch meist die Angehörigen, welcheProbleme hätten und nicht die Betagten.

Simone Abt nimmt den ‘Salat’ hochoffiziell zurück, dassei eine unbeabsichtigte Verniedlichung gewesen. Mitdem Beispiel sollte lediglich die Niederschwelligkeit desZugangs angesprochen werden. Es müsste eine Personoder eine für jede betagte Person in einem Heim bekann-teTelefonnummer zur Verfügung stehen, welche bei Pro-blemen jedwelcher Art angerufen werden kann. Gerade inFällen, wo sich die alten Menschen von den Angehörigennicht verstanden fühlen oder man heimintern nichts sagenmöchte, da man von den Betreuerinnen und Beteuernabhängig ist. Ihr ist klar, dass dies nicht die Aufgabe desOmbudsmans selbst wäre. Man könnte ihm aber, schlägtsie vor, eine/n entsprechend geschulte/n Teilzeitange-stellte/n zur Seite stellen.

Landratspräsident Eric Nussbaumer ergänzt, dass derAntrag, falls angenommen, von der Kommission an ge-eigneter Stelle platziert würde.

://: Der SP-Antrag wird mit 50 : 28 Stimmen abgelehnt.

§ 12 Keine Wortbegehren

§ 13 Keine Wortbegehren

B. Stationäre Alters- und Pflegeeinrichtungen

I. Allgemeines

§§ 14, 15, 16 Keine Wortbegehren

II. Investitionsbeiträge des Kantons

§§ 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23 Keine Wortbegehren

III. Tarife

§§ 24, 25 Keine Wortbegehren

IV. Beiträge der Gemeinden an die Pensions- und Betreu-ungskosten / Aufnahmeregeln

§§ 26, 27, 28 Keine Wortbegehren

§ 29

Absatz 1 Keine Wortbegehren

Absatz 2 Keine Wortbegehren

Absatz 3 a.

Zu diesem Absatz liegt ein Antrag der SVP vor, gibt EricNussbaumer bekannt, welcher verlangt, den Vermögens-freibetrag pro Person oder pro Ehegatte auf 100'000.–(anstatt 50'000.–) festzusetzen.

Jörg Krähenbühl rekapituliert: Unter dem Vorgänger vonRegierungsrat Straumann wurde der Vermögensfreibetraghinauf-, auf Druck der Gemeinden anschliessend wiederherabgesetzt. In der Kommission kam ein Zufallsentscheidvon 6 : 5 Stimmen zustande. Sie SVP-Fraktion ist derAnsicht, ein grösseres Gremium sollte über diesen Punktabstimmen und stellt Antrag, den Freibetrag vonFr. 50'000.– auf 100'000.– zu erhöhen. Dies sei im Sinneder Eigenverantwortung. Leute, die das Geld gespart hät-ten, sollten auch ein wenig mehr zugute haben.

Rita Bachmann-Scherer hat bereits angetönt, dass darü-ber sehr intensiv diskutiert wurde. Sie erinnert an die Op-fersymmetrie. Die SP verlange sogar, dass man das Ver-mögen nach den EL (Ergänzungsleistungen) berechnet,das würde heissen, dass Vermögen bis zu Fr. 25'000.–verbraucht werden sollten, erst danach würden weitereUnterstützungen einsetzen. Den Gegensatz dazu stelltvorliegender Antrag dar. Sie möchte nochmals daraufhingewiesen haben, dass das Gesetz sehr gut austariertwurde. Schraube man nun allzu sehr daran herum, sofunktioniere es nicht mehr. Eine Erhöhung des Vermö-gensfreibetrags gehe ausschliesslich auf Kosten der Ge-meinden, warnt sie.

Urs Hintermann bezeugt sehr grosse Mühe nicht nur mitdem Antrag, sondern auch mit der Begründung. Er siehtnicht ein, wo in diesem Falle die Eigenverantwortung zumZuge kommt. Eigenverantwortung bedeute doch im Ge-genteil, dass jemand auch selbst für seine Kosten auf-kommt. Der Vorschlag führe aber dazu, dass nun jemandin diesem Fall Fr. 100'000.– ins Trockene bringen kann,und die Allgemeinheit muss zahlen. Was hat das mit Ei-genverantwortung zu tun? fragt er. Noch vor wenigenMinuten habe ein Vertreter derselben Partei als ehemali-ger VBLG-Mann über die Belastung der Gemeinden ge-klönt, und jetzt komme genau dieselbe Partei und ver-lange, dass man die Schwelle auf Fr. 100'000.– hinauf-setzt. Es gebe in dieser Partei auch noch zwei Gemein-deräte.

Er hofft, diese würden es dann auch in ihrem Gemeinderatvertreten, wenn die Kosten ansteigen und ruft in Erinne-rung, dass der Anstieg der Sozialkosten momentan aufGemeindestufe das grösste Problem darstellt. Er bittetdas Ratsplenum inständig, den ‘verheerenden’ Vorschlag

Page 29: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1401

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [12.02]

abzulehnen.

Simone Abt lehnt, wie bereits angekündigt, diesen An-trag ab und bittet die Gemeindevertreterinnen und -ver-treter, jede/ Steuerzahlende/n im Saal, es ihr gleich zutun. Abgesehen davon habe man in der Tat eine wirklichaustarierte Gesetzesvorlage. Sollte dieser Antrag ange-nommen werden, so müssten auch weitere Themen, wel-che nun in dem austarierten System enthalten sind, zurSprache kommen. Sie ist gespannt auf die Abstimmung.

Sabine Stöcklin weist auf die Vorzüge des nun im KantonBaselland ausgearbeiteten Altersgesetzes hin. Mit Alters-vorsorge, Alterseinrichtungen, AHV, Rentensystem,3. Säule etc. wurde im Kanton ein System geschaffen,mittels dessen man im Alter eigenverantwortlich für sichselbst aufkommen kann. Kann dies nicht geschehen, soermöglicht es die Sozialhilfe den alten Menschen, untermenschenwürdigen Umständen in einem guten Heim denLebensabend zu verbringen. Im Kanton Baselland habeman mit dem Altersdekret und nun neu mit dem Gesetzüber die Betreuung und Pflege im Alter ein eigentlichesVermögensschutzgesetz. Sie appelliert an die Landrats-kolleginnen und -kollegen, dieses nun nicht allzu weitauszubauen. Es gehe immer noch um die Eigenverant-wortung im Alter. Man müsse die Kosten so weit möglichselber tragen, wo es nicht geht, soll die Gemeinde assi-stieren. Man will verhindern, dass zu viele alte Menschenwegen der hohen Altersheimkosten, die sie nicht selbertragen können, zu Sozialhilfefällen werden. Ein Spezialge-setz fürs Alter sei notwendig, findet sie, warnt aber davor,es mit dem Vermögensschutz zu weit zu treiben.

Eugen Tanner: § 26 postuliert unmissverständlich dieSubsidiarität der Gemeindeleistungen. Es geht hierbei umdie AHV, die Pensionskassenleistungen, aber auch umErgänzungsleistungen. Nun wolle man mit genau demsel-ben Gesetz diese Subsidiarität aushebeln, indem Leute,welche eigentlich kein Anrecht auf Ergänzungsleistungenhaben, bei der Gemeinde diese Ergänzungsleistungenplus allenfalls noch etwas anderes verlangen können, weilman über die Bestimmungen der Ergänzungsleistungenhinausgeht. Beim seinerzeitigen Entwurf habe ihm selbstdas Prinzip absolut eingeleuchtet, dass die Berechnungnach den Grundsätzen der Ergänzungsleistungen erfolgt.Was man jetzt versuche, werde dazu führen, dass Leuteim Altersheim das Geld brauchen, welche grundsätzlichkeinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. DieGemeinde muss folglich einspringen und auch diesesLoch der Ergänzungsleistungen noch stopfen. Er wäreschon sehr dankbar, meint er zu Jörg Krähenbühl, wennman bei der Kommissionsfassung bleiben könnte. Nochetwas muss er loswerden: Er habe sich schon immer sehrdaran gestört, wenn die Gemeinden Leistungen an Leutebezahlen mussten, von denen man genau wusste, dassVermögen in Millionenhöhe – in Form von Land, Wohn-eigentum – vorhanden sind. (Eugen Tanner nimmt mitBefriedigung Kenntnis vom zustimmenden KopfnickenErich Straumanns.) Aufgrund der geltenden Gesetzge-bung gab es dagegen aber keine Handhabe; das sei ab-solut stossend. Man ist klar an der Schmerzgrenze an-gelangt.

Karl Willimann hat eine andere Optik. Er führt das Bei-spiel eines Ehepaars an, welches ein Leben lang seinHäuschen abbezahlt hat. Nach dem Tod ihres Mannesmuss die Frau schliesslich ins Altersheim, und nun werdeihr für die Bezahlung der Kosten alles Geld bis aufFr. 50'0000.– ‘weggenommen’. Einem Ehepaar aber, wel-ches immer alles ausgegeben und nichts auf die Seitegelegt habe, werde von Anfang an alles von der Öffent-lichkeit gegeben. Hier stimme auch etwas nicht ganz inSachen Eigenverantwortung.

Madeleine Göschke hält Jörg Krähenbühl entgegen, eskönne ja wohl nicht sein, dass diejenigen, welche gesparthätten, auch noch belohnt werden sollen [Heiterkeit], in-dem sie alles behalten dürfen und die öffentliche Handanschliessend für sie bezahlt. So gehe es wirklich nicht.Es gebe heute sehr viele Menschen, deren Mittel soknapp bemessen sind, dass es nicht zum Sparen reicht,und die würden dann bestraft. Sie findet, es gehe nicht an,ein angespartes Vermögen schliesslich zu verschenkenund dann die öffentliche Hand um Bezahlung zu bitten,weil nichts mehr vorhanden ist. Die Unterstützungen seienfür jene gedacht, die es wirklich nötig haben. Das Gesetzvertrage keine weitere Herumschrauberei.

Georges Thüring verwahrt sich gegen die Anwürfe UrsHintermanns gegen die SVP. Es sei durchaus möglich, inder Partei zwei verschiedene Meinungen zuzulassen. Erselbst stehe zu seiner Meinung; das Gesetz sei in dervorliegenden Fassung gut. Die Gemeinden sollen nichtzusätzlich belastet werden.

Hildy Haas findet den Schluss falsch, dass die einiger-massen vermögenden Leute am Ansteigen der Sozialaus-gaben der Gemeinden Schuld sein sollen. Komme nunjemand mit einem Vermögen von über Fr. 100'000.– insAltersheim, so könne man davon ausgehen, dass er seinLeben lang Einkommens- und Vermögenssteuern bezahlthat, also seinen Bürgerpflichten nachgekommen ist. Biszum Freibetrag bezahle er auch noch seine eigenen Kos-ten. Sie fragt, was denn mit den Leuten sei, welche insAltersheim kommen und gar nichts bezahlen können.

Eva Chappuis war bisher immer der Meinung, sie sparejetzt, um später etwas zu haben. Offenbar sei dem abernicht so. Man mache keine Vorsorge fürs eigene Alter,man sei offenbar nie alt genug, um sich von seinen mater-iellen Gütern zu trennen. Sabine Stöcklin habe vorhin vonVermögensschutz gesprochen. Das sei viel zu vornehmausgedrückt. Hier gehe es doch einzig und allein um Er-benschutz – ‘steuerfrei’.

Urs Hintermann hält Hildy Haas entgegen, dass jemand,wenn er im Alters- und Pflegeheim ist, sein Häuschen für100'000.– nicht mehr braucht, sondern dann gelte es, dieKosten, die er dort verursacht, zu bezahlen. Wenn nun dieFr. 100'000.– für die Erben zur Seite gelegt werden, somuss in der Folge die Allgemeinheit für die Kosten auf-kommen, d.h. letztlich muss die Gemeinde die Leistungenerbringen. Bei den grossen Gemeinden handelt es sichdabei um Millionenbeträge. Der SVP-Antrag sei ein Ver-such, für die Erben etwas zur Seite zu legen. Das könne

Page 30: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 20051402

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [12.02]

wohl nicht die Idee sein.

Eric Nussbaumer schreitet zur Abstimmung über denAntrag der SVP zu § 29 Absatz 3, lit. a.

://: Der Landrat lehnt den Antrag der SVP mit 46 : 35Stimmen, bei 2 Enthaltungen, ab.

§ 29

Absätze 3b, 3c Keine Wortbegehren

Absatz 4 Keine Wortbegehren

§ 30 Keine Wortbegehren

§ 31 Keine Wortbegehren

§ 32

Eva Chappuis macht auf die verwirrliche Formulierung inAbsatz 2 bei folgendem Satz aufmerksam (letzter Teil-satz): Ist ein Eintritt aus Kapazitätsgründen ausgeschlos-sen, und ist eine finanziell gesicherte Platzierung in einerAlters- und Pflegeeinrichtung am ausserkantonalen Wohn-ort erwiesenermassen nicht möglich, so beschliesst diebeitragspflichtige Gemeinde ihre Beitragspflicht für eineandere Alters- und Pflegeeinrichtung.

Sie bittet die Kommission um eine klarifizierte Fassung biszur 2. Lesung.

Kommissionspräsidentin Rita Bachmann-Scherer istdamit einverstanden.

§ 33 Keine Wortbegehren

§ 34

Absatz 1 Keine Wortbegehren

Absatz 2

Eugen Tanner stellt seinen Antrag zu Absatz 2/ neuerAbsatz 3 vor: § 34 regelt die Situationen, in welchen einePerson nicht im Heim ihrer Wohngemeinde aufgenommenoder untergebracht werden kann (Nachbars- oder privatesAltersheim). Hierbei fehlt ihm in Absatz 2 eine Ergänzung,nämlich dass die Gemeinde nur so lange allfällige Mehr-kosten zahlen muss, als sie selber kein solches Bett zurVerfügung stellen kann. Sollten nach einer gewissen Zeitwieder Betten frei werden, so kann eine Person auch wie-der zurückgenommen werden in das angestammte Heim,womit zusätzliche Kosten vermieden werden können.

Zudem fehlt ihm das Pendant zu den Mehraufwendungen.Allfällige Minderkosten, welche entstehen können, sollenin einem neuen Absatz 3 geregelt werden, indem manfesthält, dass sich dann der Gemeindebeitrag entspre-chend reduziert.

Absatz 2 soll neu folgenden Zusatz erhalten: [... ], jedoch

nur so lange, als im Heim der zuständigen Gemeinde keinBett zur Verfügung steht.

Absatz 3 (neu) würde lauten:Ergeben sich gemäss Absatz 1 Minderkosten, reduziertsich der Gemeindebeitrag entsprechend.

Bemerkung: Offenbar gibt es Differenzen bei den Pen-sionskosten. Wäre dem nicht so, so würde sich auch Ab-satz 2 erübrigen. Er bittet, den Ergänzungen zuzustim-men.

Eva Chappuis bittet, auch in diesem Fall, bei einer Über-prüfung die Formulierungen nochmals unter die Lupe zunehmen; es sei auch hier nicht ganz klar, welche Gemein-de jeweils wo gemeint ist.

Rita Bachmann-Scherer gibt zu, dass diese Formulie-rung bereits x mal diskutiert wurde, es handle sich umeine komplexe Materie. Sie findet, der Antrag Tannerkönnte so stehen gelassen werden. Betreffend Absatz 3glaubt sie, dass Minderkosten wohl eher selten der Fallsein werden. Es schade aber auch nichts, wenn es imGesetz enthalten wäre.

Judith Van der Merwe glaubt nicht, dass man den vorlie-genden Antrag einfach tel quel übernehmen kann. Siekann sich nicht vorstellen, wer dann letztlich für die Kostenaufkommt, wenn man zum Entscheid kommt, dass diePerson doch im Pflegeheim in der anderen Gemeindebleibt und man sie nicht zurückverlegt in ihre eigene Ge-meinde, weil dort zufällig ein Bett frei ist. Nach ihrer Mei-nung müsste die Gemeinde zahlen, in welcher die Personursprünglich hätte platziert werden sollen. Würde dasGanze nun auf eine lange Diskussion hinausführen, soschlägt sie vor, auch diesen Teilaspekt nochmals in dieKommission zurückzunehmen bis zur zweiten Lesung. Siekönnte sich mit dieser Änderung nicht einverstanden er-klären.

Eugen Tanner meint, die Dauer könne durchaus kurzsein, möglicherweise kann es sich aber auch um Jahrehandeln. Er findet, die Gemeinde müsste jedenfalls dieMöglichkeit haben, der betreffenden Person im eigenenHeim einen Platz anbieten zu können, um eventuell mas-sive Kosten einsparen zu können. Hier seien ja zudemauch die so genannten Selbstzahler angesprochen, wel-che möglicherweise in einem privaten Heim untergebrachtsind, was nicht unterschätzt werden dürfe. Sicher gebe esin den Gemeinden und Heimen vernünftige Leute, die ingewissen Situationen auf einen Umzug verzichten, in an-deren aber einen solchen befürworten.

Rita Bachmann-Scherer nimmt den Punkt in die Kom-mission zurück und hofft, das so eine akzeptable Lösunggefunden werden kann.

Eugen Tanner ist damit einverstanden, dass nicht überseinen Antrag abgestimmt wird und über diesen Punkt(§ 34, Absatz 2) nochmals von der Kommission beraten

Page 31: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1403

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [12.02]

wird.

§ 35 Keine Wortbegehren

§ 36 Keine Wortbegehren

§ 37 Keine Wortbegehren

§ 38 Keine Wortbegehren

§ 39 Keine Wortbegehren

C. Verfahrens- und Strafbestimmungen

§ 40

§ 41

§ 42

§ 43

§ 44

§ 45

Es liegt ein Antrag der SVP vor, erklärt LandratspräsidentEric Nussbaumer.

Jörg Krähenbühl beantragt namens der SVP, § 45 Ab-satz 3, welcher die Wiedereinführung des Schenkungs-registers im Steuergesetz § 121d verlangt, ersatzlos zustreichen. Man ist der Meinung, dies sei nicht nötig. DieSchenkungen werden in der Steuerdeklaration eingetra-gen. Sie sind verfügbar für alle. Auch die Verwaltung seidieser Meinung. Man müsse dieses nun nicht wieder ein-führen, nachdem es bei Streichung der Schenkungssteuerabgeschafft worden sei.

Sabine Stöcklin bittet das Landratskollegium, dem nichtzuzustimmen. Soeben habe man die Debatte zum Ver-mögensfreibetrag geführt. Nun gehe es um Schenkungen,speziell ums Schenkungsregister. Zuvor wurde überFr. 50'000.– mehr oder weniger diskutiert. Sie möchtedaran erinnern, dass es bei Schenkungen sehr oft umHunderttausende oder Millionen Franken gehe. Das wich-tige Schenkungsregister diene in erster Linie dazu, allfäl-lige Schlupflöcher zu stopfen und ein faires Verhalten zugewährleisten.

Auch Madeleine Göschke bittet um Ablehnung diesesAntrags. In der Kommission habe man, auch Jörg Krähen-bühl wisse das, von einer Person aus der Verwaltungvernommen, wie schwierig es sei, herauszufinden, welcheWege einst vorhandene Vermögen via Schenkungen ge-nommen haben. Das Verfahren sei sehr aufwändig, hinund wieder habe man Erfolg und könne die Beschenktenauch dazu bringen, für ihre Angehörigen einen / den not-wendigen Beitrag zu leisten. Von Fachleuten weiss manauch, dass das Schenkungsregister weder eine Hexereinoch aufwändig ist. Man sei sehr auf dessen Wiederein-führung angewiesen. So habe man doch die Möglichkeit,

auf relativ einfachem Weg wieder an die Beschenkten zugelangen.

Karl Willimann findet, dies sei ein typischer Antrag aufFührung von Mehrfachregistern im Zeitalter von EDV.Zudem fragt er, woher man wissen wolle, dass Schenkun-gen stattgefunden haben, wenn es nicht in der Steuer-erklärung deklariert sei. Das Register nütze also nichts.

Rita Bachmann-Scherer: Genau mit der Einführung desSchenkungsregisters wird auch die Pflicht bestehen, dassjede Schenkung deklariert wird [zunehmende Unruhe imSaal], auch wenn diese von der Erbschafts- und Vermög-enssteuer befreit ist. [Der Landratspräsident klingelt zurOrdnung] In der Kommission wurde sehr intensiv über dieMachbarkeit eines solchen Schenkungsregisters beratenund diskutiert. Im heutigen Zeitalter der EDV-Vernetzungist dies kein Problem mehr. Man hat auch von der Person,welche die Verfügungen vornimmt, erfahren, wieviel dieeinzelnen Personen selbst zahlen können oder müssen,wie gross die Unterdeckung bei den Pensions- und Pfle-gekosten ist. Die zuständige Person wies auch darauf hin,wie schwierig und mühsam sich die Suche nach Schen-kungsempfängern gestaltet, da die Verschenkung vonBeträgen oft nur auf Zetteln, wenn überhaupt, fest gehal-ten werde. Sie bittet auch hier um Beachtung einer gewis-sen Opfersymmetrie. Man möge dem Antrag nicht zu-zustimmen.

Madeleine Göschke ist schon sehr erstaunt über das‘Mauern und Raunen’ der bürgerlichen Seite. In der Kom-mission sei auch Paul Schär ganz der Meinung gewesen,man verschenke nur so viel, dass einem selbst noch ge-nug bleibt. Gegen solche Schenkungen sei auch garnichts einzuwenden. Es sei allen zu gönnen, wenn sieihren Kindern grosszügige Geschenke machen können.Nur höre es dort auf, wo das Geld einfach verschwundensei und letztlich die öffentliche Hand für Paul Schär auf-kommen müsste [Heiterkeit]; sie entschuldigt sich, dasssie ihren Landratskollegen als Beispiel nimmt. Sie appel-liert an die ‘guten Herzen’ und das Gefühl für Gerechtig-keit [Raunen], alles offenzulegen. Lege jede/r genug fürsich beiseite, meint sie, so müsse ja auch das Schen-kungsregister nicht zuhilfe genommen werden.

Karl Willimann ist überzeugt davon, dass jemand, derseine Schenkung in der Steuerdeklaration nicht angebenmuss, diese auch im vorgesehenen Schenkungsregisternicht angeben wird.

Rita Bachmann-Scherer verweist auf § 41 des vorliegen-den Gesetzes, Absatz 1: Wer vorsätzlich oder fahrlässigseine Mitwirkungspflicht nach § 12 verletzt, kann mit Bus-se bis zu Fr. 50'000 Franken bestraft werden.

In § 12 ist auch das Schenkungsregister enthalten, fügtdie Kommissionspräsidentin hinzu.

Page 32: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 20051404

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [12.02]

Abstimmung über den Streichungsantrag

://: Der Landrat lehnt den SVP-Antrag mit 42 : 39 Stim-men bei 2 Enthaltungen knapp ab.

§ 46 Keine Wortbegehren

[Der Landratspräsident bittet erneut mittels Glocke umRuhe]

§ 47

Rita Bachmann-Scherer hat es eingangs bereits er-wähnt. Speziell für die Finanzierung der behinderten IV-Bezüger, welche in einem Alters- und Pflegeheim leben,sollte eine Übergangslösung bis zur Einführung des NFAgefunden werden. Sie stellt daher den Antrag, auch § 47nochmals in der Kommission zu beraten.

Der Landratspräsident stellt fest, dass es keine Einwän-de gegen das Vorgehen gibt, die entsprechenden Para-grafen in die VGK zurückzunehmen. Die VGK wird an-schliessend mit entsprechenden Kommissionsanträgenans Plenum gelangen.

Es wird kein Rückkommen verlangt.

://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

*

Nr. 1330

9 2005/110Berichte des Regierungsrates vom 12. April 2005 undder Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissionvom 5. August 2005: Beitritt des Kantons Basel-Land-schaft zur interkantonalen Vereinbarung über die Ko-ordination und Konzentration der hochspezialisierten

Medizin (IVKKM)

Nr. 1331

9 a 2005/221Motion der FDP-Fraktion: Zürich will Spitzenmedizinin Basel und Bern auslöschen!

(Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden diebeiden Vorlagen parallel beraten.)

Kommissionspräsidentin Rita Bachmann-Scherer führtaus, dass das Geschäft 2005/110 seit der Beratung in derKommission viel Redestoff geboten hat. Sie ist überzeugt,dass ihre Stellungnahme zum Bedarf für eine schweizeri-sche Koordination und Konzentration der hochspezialisier-ten Medizin noch viel prägnanter ausgefallen wäre... Weildas Geschäft durch den bekannten Regierungsratsbe-schluss des Kantons Zürich in aller Munde war und immernoch ist, verzichtet sie auf eine detaillierte Vorstellung derVorlage. Stattdessen weist sie auf einige wichtige Aspektehin. Gleichzeitig mit der Beratung der regionalen Spital-planung ist von praktisch allen Parteien im Saal immerwieder gefordert worden, dass die hoch spezialisierteMedizin unbedingt gesamtschweizerisch geregelt werdenmuss, vor allem aus wirtschaftlichen, aber auch aus quali-tativen Gründen. Dabei handelt es sich um lediglich ca. 5% aller stationären Spitalbehandlungen.

Mit der Schaffung der IVKKM geben die Kantone einenTeil ihrer Planungshoheit über die Gesundheitsversorgungan die schweizerische GesundheitsdirektorenkonferenzGDK ab, bekommen aber ein angemessenes Mitsprache-recht bei der interkantonalen Planung der Spitzenmedizin.Die Versorgung der Bevölkerung beider Basler Kantonebleibt jederzeit gewährleistet. Die Vorlage sieht vor, dassauch die Beteiligung des Universitätsspitals Basel und derBasler Kantonsspitäler an der Kooperation und Konzen-tration der Aufgaben gewährleistet sein soll. Hierbei han-delt es sich um ein ganz besonderes Anliegen, welchesfür den Forschungsstandort Basel und die ganze Wirt-schaftsregion Nordwestschweiz von zentraler Bedeutungist. Sie denkt dabei etwa an den intensiven Austausch inBezug auf Lehre und Forschung zwischen der Universitätund der medizinischen Fakultät mit der Pharmabranche,aber auch an den ganzen Bereich Life Sciences.

Die VGK-Präsidentin fordert deshalb den Regierungsratdes Kantons Zürich auf, dem freundnachbarschaftlichenKompromiss, wie er nun mit der interkantonalen Verein-barung erreicht wurde, zuzustimmen. Sollte dies nicht derFall sein, so wird sich der Bund darum kümmern müssen.Sie verweist auf Punkt 3.3.5 Inkrafttreten (Vorlage, Sei-te 9) : Für den Bereich der hochspezialisierten Medizinwird davon ausgegangen, dass der Bund von dieser Kom-petenz Gebrauch machen wird, falls nicht alle Kantonefreiwillig der IVKKM beitreten. Sie hofft, dass dieser Fallnicht eintreten wird und die GDK noch eine einvernehmli-che Lösung mit dem Regierungsrat des Kantons Zürichfinden kann. Die VGK hat jedenfalls einstimmig beschlos-sen, dem Landratsbeschluss zuzustimmen und sagt dem-zufolge ja zum Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung

Page 33: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1405

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [12.02]

über die Kooperation und Konzentration der hochspeziali-sierten Medizin.

Sabine Stöcklin befürwortet mit der SP einstimmig denBeitritt des Kantons Baselland zur IVKKM. Es bestehtgrosser Handlungsbedarf zugunsten der Qualität und derWirtschaftlichkeit der hochspezialisierten Medizin. DieKoordinations- und Konzentrationsarbeiten sind dringlich.Die Kantone als Träger der Kantons- und Universitäts-spitäler sollen die Aufgabe selber lösen, denn sie verfügenüber das nötige Detailwissen. Wenn diese Aufgabe anden Bund delegiert wird, so braucht es dort wieder neueStellen und neue Spezialisten, welche nicht mit denselbenDetailkenntnissen arbeiten können. Man ist der Auffas-sung, dass die vorliegende IVKKM mit ihren Entschei-dungswegen und ihren Organen eine gangbare Lösungist. Nun ist aber der Erfolg dieses Regelwerks in Fragegestellt, da der Kanton Zürich, welcher als Universitäts-kanton obligatorisch den Beitritt befürworten muss, im Julihat verlauten lassen, dass er dies nicht beabsichtige. Zu-dem erhielt er Unterstützung durch die Gesundheitsdirek-toren Ostschweiz.

Die SP-Fraktion ist der Meinung, auch der RegierungsratBL müsse nun handeln, d.h. er muss das Gespräch mitdem Kanton Zürich sowie mit den Ostschweizer Gesund-heitsdirektoren suchen. Verfolge man die Medienmittei-lungen und Publikationen der Gesundheitsdirektion desKantons Zürich, so sei dessen Strategie klar zu erkennen;er sehe für die Medizin nur noch zwei universitäre Zentrenvor. In der Medienmitteilung heisst es, dass Zürich einEinzugsgebiet von knapp drei Millionen Einwohnerinnenund Einwohnern aufweist. Die Schweiz hat insgesamt 7Mio. , drei sollen sich nach Zürich orientieren. Ungefähr1,5 Mio. EinwohernInnen können der Romandie zugerech-net werden. Zusammen gerechnet kommt man damit auf4,5 Mio. Was passiert nun mit den andern 2,5 Mio. Ein-wohnern? fragt sie das Landratskollegium. Dieselbe Fragemüsse dem Kanton Zürich gestellt werden. Die medizi-nischen Zentren in Basel und Bern müssen langfristigBestand haben.

Zum dringlichen Postulat 2005/221 der FDP:Die SP-Fraktion spricht sich für Überweisung des Vor-stosses unter Streichung von Punkt 6 (Berichterstattung)aus. Man findet, der Sache könne man nicht untätig zu-schauen, selbst wenn man zur Zeit noch kein voller Uni-versitätskanton ist und das Universitätsspital nicht aufkantonal baselbieterischem Boden steht. Die Region hatgrösstes Interesse daran, dass hier eine langfristige Per-spektive gewährleistet ist.

Thomas de Courten: Die SVP findet den Beitritt zurIVKKM einen sinnvollen Schritt auf dem Weg dazu, dieAufwärtsspirale der Gesundheitskosten wie auch diejenigebei den Krankenkassenprämien in die andere Richtung zudrehen und somit einen Beitrag zur Kostensenkung zuleisten. Das Ausscheren des Kantons Zürich sei äusserstbedauerlich. Denn man weiss, dass der Bund von seinerRegulierungskompetenz Gebrauch machen wird, solltennicht alle Kantone freiwillig der Vereinbarung beitreten.Man möchte heute der Vereinbarung beitreten und damit

dem Regierungsrat den Rücken stärken, damit er in denVerhandlungen den Kanton Zürich noch zu einer Kurs-korrektur bewegen kann.

Für Paul Schär und die FDP ist die Zustimmung zur Ver-einbarung ganz klar, auch wenn man einen Teil der Hoheitpreisgibt.

Zum dringlichen Postulat:Die Zürcher Regierung hat die IVKKM platzen lassen.Dies ist für die FDP Baselland ein absoluter Affront, wel-cher nicht hinzunehmen ist. Eine Abwanderung der Spit-zenmedizin nach Zürich würde auch die medizinischeFakultät, welche man in dieser Region ganz klar will, inFrage stellen, sie würde den Wirtschaftsstandort Nord-westschweiz schwächen und die medizinische Dienst-leistung im Bereich der Spitzenmedizin auch für die Bevöl-kerung in der Region reduzieren oder teilweise verunmög-lichen. Der Vorstoss hat zum Ziel, dem 5-Standorte-Mo-dell zum Durchbruch zu verhelfen. Paul Schär möchtenicht näher auf die fünf Aufträge im Postulat eingehen.Ganz klar aber gelte es jetzt, im Raum Nordwestschweizzu lobbyieren. Er verweist auf ein Samstagsinterview mitChristoph Koellreuter in der Basellandschaftlichen Zeitung(vom 27. August 2005). Dort ist ganz oben, fett gedruckt,zu lesen: «Wir werden zu wenig wahrgenommen!» Dasdürfe nicht sein. Man will der Regierung den Rücken stär-ken und sie gleichzeitig auffordern, vorstellig zu werden.Man sollte auch beim Bundesrat betreffend Verwirklichungdes 5-Standorte-Modells vorstellig werden. Die Standorteentsprechen denjenigen der medizinischen Fakultäten vonBasel, Zürich, Bern, Lausanne und Genf. Dieses Modellhält man für richtig; es kann verstärkt und vernetzt wer-den.

Selbstverständlich geht man davon aus, dass die Regie-rung dies in engster Zusammenarbeit mit der RegierungBasel-Stadt macht. Ein entsprechender Anzug ist von derFDP-Fraktion in Basel-Stadt eingereicht worden.

Paul Rohrbach unterstützt namens der CVP/EVP-Frakti-on das eingereichte Postulat sowie die überzeugendenWorte seines Vorredners. Zur interkantonalen Vereinba-rung: Könnte daran etwas kritisiert werden, so die Tatsa-che, dass sie bereits vor fünf oder zehn Jahren fällig ge-wesen wäre. Es ist nun allerhöchste Zeit, dass die Vorlagevon den Regierungen kommt, und es ist auch notwendig,der eigenen Regierung nun den Rücken zu stärken. Ex-kurs: Ende Juni konnte der Presse die Mitteilung entnom-men werden, dass der Kanton Zürich ausschert. Er fürseinen Teil hielt dies für sommerliches Polittheater. Balderkannte er aber, dass die Sache ernst zu nehmen sei.Aus der Verlautbarung der Zürcher Regierung sei eineziemlich abwertende Haltung gegenüber unserer Regionherauszulesen gewesen. Das taxiert er als sehr schlech-ten Stil. Auch als Oberbaselbieter könne man das so nichtstehen lassen – selbst wenn es um ein städtisches Spitalgehe.

Die interkantonale Vereinbarung macht Sinn. Auch machees Sinn, dass sich die Kantone zusammenraufen undnicht der Bund letztlich das Sagen habe in Bezug darauf,

Page 34: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 20051406

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [12.02]

wo die Zentren zu bilden sind. Es geht um denWirtschafts-, Forschungs- und Bildungsstandort RegionBasel. Er bittet, der Vorlage einstimmig und überzeugendzuzustimmen.

Madeleine Göschke findet die IVKKM überfällig und un-verzichtbar. Nur durch Konzentration der Spitzenmedizinwird ihr Preis tragbar und die Qualität gesichert. Die Vorla-ge der Regierung begründet klar und überzeugend, wa-rum auch unsere Region dieser Vereinbarung beitretenmuss und davon profitiert. Ihr Kompliment geht an alle, diean der Vorlage mitgearbeitet haben. Daher keine langenKommentare, sondern ein überzeugtes Ja von den Grü-nen!

Zum dringlichen Postulat meint sie, jetzt sei es so weit,das Wasser stehe einem bis zum Hals. Das hätte abernicht sein müssen, moniert sie, denn vor drei Jahren seienvon ihr selbst zum selben Thema zwei Postulate unterdem Titel «Medizinische Schwerpunktbildung in derSchweiz» respektive «Medizinische Zentrumsbildung inder Region» eingereicht worden. Die beiden Postulatewurden überwiesen. Nach der misslungenen Spitalpla-nung Ende 2003, also vor zwei Jahren, wiesen die Grünenmit einer Erklärung nochmals auf die Dringlichkeit desThemas hin. Nun erst, nach weiteren zwei Jahren, kommedie dringliche Motion der FDP. Man zeigt sich aber erfreut,dass nun auch die FDP die Wichtigkeit der Spitzenmedizinfür den Forschungs- und Arbeitsplatz Nordwestschweizbetone. ‘Mit Freude’ habe sie ihre vor drei Jahren geäus-serten Argumente im Vorstoss der FDP wieder gefunden.– Unsere Region habe aber im gegenwärtigen Ver-teilungskampf nur eine Chance, wenn die beiden Basel absofort in der Spitzenmedizin wesentlich enger zusammenarbeiten als bisher, betont sie. Dies setze voraus, dass inder gesamten regionalen Spitalpolitik mehr zusammengearbeitet wird, auch grenzüberschreitend.

Die Grünen haben ihre Meinung zu diesem Thema in denletzten Jahren nicht geändert, daher wird man selbstver-ständlich dem Postulat zustimmen, nicht weil es ein gros-ser, neuer Wurf sei, sondern weil man keine Zeit mehrverlieren dürfe. Also: Alles überweisen und ganz schnellan die Arbeit! mahnt sie.

Regierungsrat Erich Straumann stellt fest, dass es aufder einen Seite Haue, auf der andern Rückenstärkunggibt. Er macht klar, dass die Vorlage bereits vor den Som-merferien von der Regierung ausgearbeitet wurde, siekonnte aber nicht mehr vors Parlament gebracht werden.

Die interkantonale Vereinbarung ist, wie man gehört hat,akzeptiert und bildet ein wichtiges Signal nach aussen.Daher war die Regierung auch bereit, die FDP-Motion alsdringliches Postulat entgegen zu nehmen.

Zum dringlichen Postulat der FDP (Vorlage 2005/221):

Vorweg schlägt er Madeleine Göschke vor, doch aucheinmal selbst mit der Gesundheitsdirektorin des KantonsZürich zu reden [Applaus von rechts]. Vielleicht erfahre sieja etwas mehr. Paul Schär wiederum rät er, mit ‘seinem’

Bundesrat das Gespräch zu suchen [Gelächter].

Zu Auftrag 1 des FDP-Postulats: Es besteht ein engerKontakt zu Bundesrat und Bundesamt. Das Problem be-stehe darin, dass der Bundesrat meist wegen anderweiti-ger Verpflichtungen nicht an den Sitzungen teilnehmenkönne. Der Sanitätsdirektor verbirgt seine grosse Enttäu-schung darüber nicht.

Bei der vorliegenden IKKVM-Vereinbarung geht es nur umdie Spitzenmedizin. Die Grundversorgung bleibt weiterhin,wie in der Verfassung verankert, in der Hoheit der Kanto-ne. Es geht also nur um die von der VGK-Präsidentinerwähnten 5 %. Die Sache gelte es nun koordiniert zuplanen und konzentriert anzugehen. Ein gewisses Ver-ständnis bringt der Sanitätsdirektor für die Regierung desKantons Zürich auf, welche sich von dem Nein wohl einebessere Verhandlungsposition verspreche, wenn es letzt-lich um die Aufteilung des ganzen Kuchens geht. Er istaber überzeugt, dass auch in der Zürcher Regierungnochmals über das Thema diskutiert werden wird; manhabe wohl auch dort gemerkt, dass ein solches Vorgehennicht möglich ist. Bereits in der Kommission erwähnte er,dass gesamtschweizerisch jährlich 35 Herztransplantatio-nen durchgeführt werden. Rein von der Quantität herkönnte dies auch an einem Ort angeboten werden. Al-lerdings muss erst geklärt werden, wer es (wo) macht.Zudem müssen 17 Kantone der Vereinbarung zustimmen.Ein Ausscheren des Kantons Zürich wiegt nun deshalbbesonders schwer, da er zu einem der fünf Hochschulkan-tone zählt.

Zu Auftrag 2: Die Konferenz der Sanitätsdirektoren derNordwestschweiz trifft sich regelmässig. Erich Straumannorientiert, dass in Basel-Stadt, Bern und Solothurn dasParlament beschlossen hat, während in Luzern die Vorla-ge demnächst vors Parlament kommt, in Aargau gibt esnoch keinen Entscheid. In gewissen Kantonen liegt derBeschluss in Regierungskompetenz, in anderen be-schliesst das Parlament. Der Sanitätsdirektor ist erfreut –er spürt es –, dass man heute hier wohl einstimmig ver-abschieden wird. Die anderen Kantone werden folgen.

Zu Auftrag 3: Am 27. September ist eine Podiumsveran-staltung zum Thema «Spitzenmedizin Schweiz – Positionder Kantone» in Bern geplant. Der Grossanlass wird zurZeit von den Kantonen gemeinsam mit der Stadt Bernvorbereitet. Es werden u.a. National- und Ständeräte ein-geladen sein. Man rechnet mit insgesamt 400 Teilneh-menden. Die Bevölkerung soll, wie im Fall Life Sciences,für das Thema sensibilisiert werden.

Zu Auftrag 4: Das Projekt «Medizin Bern – Basel» läuftbereits. Es wurde ein Projektbeirat eingesetzt, welcher dieErziehungs- und Gesundheitsdirektoren von Basel- Stadtund Bern bei den Beratungen begleitet. Am 28. Septem-ber findet zudem an der Universität Basel ein Gesund-heitsforum zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit inder Grenzregion unter dem Titel «Gesundheit ohne Gren-zen» statt.

Page 35: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1407

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [12.02]

Erich Straumann schliesst mit der Feststellung, die Regie-rung habe das ihre dazu beigetragen, dass selbst im Falleeiner Bundeslösung das 5-Standorte-Modell gewährleistetist. Er ist zudem überzeugt davon, dass Zürich erkennenwird, wie heikel ein Alleingang ist und eine Kehrtwendemachen wird.

Zu Auftrag 6: Dieser ist bekanntlich gestrichen.

Zu Auftrag 7: Selbstverständlich werden alle Schritte mitdem Regierungsrat Basel-Stadt abgesprochen. Bezüglichverbesserte Zusammenarbeit habe man schon sehr vielerreicht.

Landratspräsident Eric Nussbaumer stellt vor der Ab-stimmung mittels Anlage die Präsenz (blauer Knopf) fest,da für diese Vorlage eine 4/5-Mehrheit notwendig ist: Essind insgesamt 77 Landrätinnen und Landräte anwesend.

://: Der Landrat stimmt der Vorlage 2005/110 (IVKKM-Vereinbarung) mit 77 : 0 Stimmen einstimmig zu. Da-mit ist die Vierfünftel-Mehrheit erreicht.

Landratsbeschlussbetreffend Interkantonale Vereinbarung über die Koor-dination und Konzentration der hochspezialisiertenMedizin (IVKKM)

vom 8. September 2005

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur Inter-kantonalen Vereinbarung über die Koordination undKonzentration der hochspezialisierten Medizin(IVKKM) wird genehmigt.

2. Dieser Beschluss unterliegt den Bestimmungen der§§ 30 Buchstabe b und 31 Absatz 1 Buchstabe c derKantonsverfassung über das obligatorische und dasfakultative Referendum.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

Der Landratspräsident schliesst gleich die Abstimmungüber das FDP-Postulat (Vorlage 2005/221) an. Ziffer 6wurde gestrichen.

://: Der Landrat überweist die dringliche Motion der FDPmit 75 : 0 Stimmen und 2 Enthaltungen als Postulat(modifiziert).

Für das Protokoll:

Brigitta Laube, Landeskanzlei

Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 1332

2005/222Motion von Regula Meschberger vom 8. September 2005:Anpassung des Rheinhafengesetzes

Nr. 1333

2005/223Motion von Ursula Jäggi vom 8. September 2005: DasGesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer seidahingehend zu ändern, dass in eingetragener Partner-schaft lebende Personen von der Erbschafts- und Schen-kungssteuer befreit sind

Nr. 1334

2005/224Motion von Karl Willimann vom 8. September 2005: Ab-geltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Wald

Nr. 1335

2005/225Motion der FDP-Fraktion vom 8. September 2005:Experten-Beirat für die Projektleitung Fachbereich Life-Sciences der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)!

Nr. 1336

2005/226Motion von Jürg Wiedemann vom 8. September 2005:Massnahmen gegen erhöhte Feinpartikel-Belastung

Nr. 1337

2005/227Motion von Urs Hammel vom 8. September 2005: Vogel-grippe - Medikamentenvorrat

Nr. 1338

2005/228Postulat der SVP-Fraktion vom 8. September 2005:Rheinhäfen - Fusion: Abbruch der Verhandlungen

Nr. 1339

2005/229Postulat von Romy Anderegg vom 8. September 2005:175 Jahre Kanton Baselland: Mit neuem Schwung in einJubiläum!

Nr. 1340

Page 36: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 20051408

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [12.02]

2005/230Postulat der FDP-Fraktion vom 8. September 2005: NeueArbeitsplätze für Pratteln sichern!

Nr. 1341

2005/231Postulat von Rita Bachmann vom 8. September 2005: ZurHaltestellen - Verlegung für die Buslinien 70 und 80 amAeschenplatz

Nr. 1342

2005/232Postulat von Esther Maag vom 8. September 2005: Zu-sammenlegung der Motorfahrzeugprüfstation (MFP) bei-der Basel und der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) in beidenBasel

Nr. 1343

2005/233Postulat von Esther Maag vom 8. September 2005: Zu-sammenlegung der Geschäftsbereiche Hochleistungs-strassen

Nr. 1344

2005/234Postulat von Esther Maag vom 8. September 2005: Zu-sammenlegung der Verkehrsleitzentrale

Nr. 1345

2005/235Postulat von Esther Maag vom 8. September 2005: Vier-telstunden - Takt Gelterkinden- Aesch

Nr. 1346

2005/236Postulat von Jürg Wiedemann vom 8. September 2005:Verzicht von WLAN an unseren Schulen

Nr. 1347

2005/237Postulat der Grünen-Fraktion vom 8. September 2005:Musterreglemente Parkraumbewirtschaftung

Nr. 1348

2005/238Interpellation von Sabine Stöcklin vom 8. September2005: Langfristige Strategie betreffend Medizinische Fa-kultät, hochspezialisierte Medizin und Universitätsspital

Nr. 1349

2005/239Interpellation von Thomas de Courten vom 8. September2005: Stopp der Verhinderungspolitik des VCS im Basel-biet

Nr. 1350

2005/240Interpellation von Patrick Schäfli vom 8. September 2005:Nebenjobs für Vollzeitangestellte des Kantons: Beim Bundskandalös - wie sieht es im Baselbiet aus?

Nr. 1351

2005/241Interpellation von Urs Hammel vom 8. September 2005:Gefahr der Vogelgrippe Influenza bald auch bei uns?

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

Eric Nussbaumer fragt abschliessend, ob zu den 20 ein-gereichten Vorstössen noch Begründungen vorgebrachtwerden möchten. Dies scheint nicht der Fall zu sein. DerLandratspräsident nimmt die Gelegenheit wahr, sich beimHochbauamt herzlich für die speditive und effiziente In-stallation der so weit gut funktionierenden Audio-Anlagezu bedanken. Speziell bedankt er sich bei den HerrenRoland Kull und Peter Meier sowie bei den Unternehmern,welche die Audio-Anlage den Sommer über hier installierthaben. [Applaus]

Wer am kommenden Freitag beim FC- Landrat mitspielenmöchte, sollte sich heute noch anmelden. Mit dem Hin-weis auf die anschliessende Ratskonferenzsitzungschliesst der Landratspräsident seine erste Sitzung um17'00 Uhr und wünscht allen einen schönen Abend.

Für das Protokoll:Brigitta Laube, Landeskanzlei

Page 37: I:WPLRPTKlr 2005-09-08 ptk - baselland.ch fileAuszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1375 I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [10.10.01] Traktanden 1

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 1409

I:\WP\LR\PTK\lr_2005-09-08_ptk.wpd – [12.02]

Die nächste Landratssitzung findet statt am

22. September 2005

Für die Richtigkeit des Protokolls

Im Namen des Landrats

der Präsident:

der Landschreiber: