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Jahres ericht 2 17 - sternsinger-stiftung.de · amerika über das Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘. Neben der Bildungsarbeit werden Projekte in den Bereichen Ernährung, soziale

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TUNgSTErNSINGeR-StI f

Jahresbericht2017

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KontaktWir freuen uns sehr, wenn Sie sich für die Arbeit der Sternsinger-Stiftung interessieren. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie Fragen oder Wünsche haben.

Sternsinger-StiftungStephanstraße 35 · 52064 AachenTelefon 0241.44 [email protected]

Alle Informationen rund um die Stiftung finden Sie unter www.sternsinger-stiftung.de

Stiftungs-Konto:Pax-Bank eG IBAN: DE94 3706 0193 0000 1090 10 BIC: GENODED1PAX

Best.-Nr. 755018

Impressu�HerausgeberSternsinger-Stiftung Stephanstraße 35 · 52064 Aachen Telefon 0241.44 61-9225 · Fax 0241.44 61-15 www.sternsinger-stiftung.de [email protected]

Redaktion: Nathalie WeberVerantwortlich für den Inhalt: Dr. Gotthard KleineRedaktionsschluss: 15.8.2018

AbbildungenKindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘ (Bettina Flitner: 5r., 7r.u., 19; Benne Ochs: 3, 4, 7r.o., 14; Kathrin Harms: 5l., 6, 8; Martin Steffen: 7l., Daniel Volmer: 10, 11, 13)

GestaltungAnne Theß, Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘

Herstellungevia Fulfillment Services GmbH

Gedruckt auf 100% Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Europäischen Umweltzeichen

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vor sechs Jahren wurde die Sternsinger-Stiftung gegründet. Für uns ist sie ein wichtiges Angebot, das unseren Förderern ein nachhaltiges und auf Dauer angelegtes Engagement ermöglicht. Wir freuen uns und sind sehr dankbar, dass immer mehr Stifterinnen und Stifter ein langfristiges Bündnis der Nächstenliebe und Verständigung mit Mädchen und Jungen in Not schließen.

Im vorliegenden Bericht informieren wir Sie über das Geschäftsjahr 2017 und seine aktuellen Entwicklungen. Wir berichten über Projekte, die die Sternsinger-Stiftung an der Seite der Stern-singer unterstützt. Sie lernen die „Ökumenische TALITA KUMI-Stiftung I“ kennen, die vor drei Jahren von einem Verein errichtet wurde. TALITA KUMI bedeutet „Mädchen, steh auf!“. Die Stiftung verkörpert das Leitbild einer Einrichtung, die von Gewalt und Ausbeutung traumatisierten Mädchen und jungen Müttern einen Zufluchtsort in Ecuadors Hauptstadt Quito gibt.

Die Sternsinger-Stiftung bietet Menschen die Chance, sich persönlich für Kinder einzusetzen,

die kein schützendes Dach haben, Hunger leiden oder ihre Heimat verloren haben. Wie Sie als Privatperson, mit ihrer Firma oder als Verein diesen Kindern aus der Not helfen können, er- fahren Sie auf den kommenden Seiten.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Interesse und Ihr Vertrauen in unsere Arbeit. Wir schätzen es sehr, Sie an unserer Seite zu wissen!

Bleiben Sie mit uns verbunden!

Wir grüßen Sie herzlich

Die Mitglieder des Vorstands: Dr. Franz Marcus (links),

Dr. Gotthard Kleine (Mitte) undPrälat Dr. Klaus Krämer (rechts)

Liebe Leserin, lieber Leser,

Dr. Gotthard Kleine Dr. Franz Marcus

Prälat Dr. Klaus Krämer

Vorwort

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4 * STERNSINGER -STIFTUNG

Die Sternsinger-Stiftung

Die Sternsinger-Stiftung ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts.

Sie verfolgt im Sinne der Abgabenordnung gemein-nützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Diese sind die Förderung der Religion, der Erziehung und Berufsausbildung sowie der Entwicklungs-zusammenarbeit.

Die Sternsinger-Stiftung ist international tätig und unterstützt ausschließlich die Arbeit des Kinder-missionswerks ‚Die Sternsinger‘. Die Arbeits-schwerpunkte sind:

• Weltweite Hilfe für Kinder in Not• Nationale und internationale christliche

Bildungs- und Kulturarbeit• Die internationale Fortentwicklung der

Sternsingerbewegung

Die Stiftung übernimmt die Treuhandschaft für nicht rechtsfähige Stiftungen, sogenannte Treu-handstiftungen. Diese Stiftungen haben separate Verwaltungs- und Buchhaltungsstrukturen. Da- rüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Kapital und die Projekte der Stiftung mit einem Stiftungs-fonds, einem Stifterdarlehen oder per Testament nachhaltig zu unterstützen. Zustiftungen in Form von Immobilien, Sach- und Geldmitteln stärken das Stiftungskapital auf unbefristete Zeit. Mit den Erträgen aus Kapitalanlagen, Miet- und Pachteinnahmen werden weltweit Hilfs- und Bildungsprojekte über das Werk der Sternsinger unterstützt. Auch Spenden an die Sternsinger- Stiftung kommen den Projekten in Afrika, Asien und Lateinamerika vollständig und zeitnah zugute.

Die Sternsinger folgen dem Stern. Sie gehen von Haus zu Haus und bringen den Segen zu den Menschen.

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Die sternsinger-stiftung

Die Stiftung unterliegt der Stiftungsaufsicht des Bistums Aachen sowie der Bezirksregierung Köln. Den Jahresabschluss prüft ein unabhän-

giges Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Die zuständige Finanzaufsicht ist das Finanzamt Aachen-Stadt. Die Behörde prüft jährlich die Voraus-setzungen für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für Zustift- ungen und Spenden. Die Sternsinger-Stiftung darf damit privaten und institutionellen Förderern eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, mit der unter bestimmten Voraussetzungen folgende steuerliche Vorteile möglich sind:

• Der Abzug als Sonderausgabe ist möglich.• Eine Zustiftung in das Stiftungskapital kann über zehn Jahre auf

Antrag des Steuerpflichtigen bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro zu leistende Steuern reduzieren.

• Zuwendungen von Todes wegen (Erbschaft) bzw. unter Lebenden (Schenkung) an die Sternsinger-Stiftung sind Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer befreit, wenn sie innerhalb von 24 Monaten geltend gemacht werden.

Transparenz und steuerliche Vorteile

Die sternsinger-stiftung

Zehn Stunden am Tag knüpft Sangam Teppiche. Ihr größter Traum: in die Schule gehen.

In Wau im Südsudan wächst Hirse: Stolz zeigt Abura ihre Ernte.

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6 * STERNSINGER -STIFTUNG

An der Seite der Stifter: Die Organe der Stiftung

Die Sternsinger-Stiftung hat zwei Organe: den Vorstand und das Kuratorium. Diese Gremien sorgen dafür, dass alle für die Stiftung

wesentlichen Entscheidungen im Sinne der Satzung und der Gesetzge-bung getroffen werden. Der Vorstand vertritt die Belange der Sternsin-ger-Stiftung in enger Vernetzung mit allen Fachabteilungen und Struk-turen des Kindermissionswerks ‚Die Sternsinger‘. Die drei Vorstands-mitglieder Prälat Dr. Klaus Krämer, Dr. Gotthard Kleine und Dr. Franz Marcus erhalten keine Bezüge von der Stiftung.

Zu den Aufgaben des Kuratoriums gehört es, den Jahresabschluss zu genehmigen, die Wirtschaftsführung des Vorstands zu kontrollieren und diesen zu entlasten. Das Kuratorium der Sternsinger-Stiftung berät den Vorstand und unterstützt die Aufbauarbeit der Stiftung. Die Mitglieder des Kuratoriums nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr.

Beide Stiftungsorgane verfolgen die Ziele, die Ertragsfähigkeit und die Zweckverwirklichung der Stiftung nachhaltig zu sichern und den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Für die Sternsinger-Stiftung gelten die Anlagen-, Datenschutz- und Qualitätsrichtlinien des Kindermissionswerks ‚Die Sternsinger‘.

Dem Kuratorium gehörten im Jahr 2017 an:

* Dr. Christoph Berndorff Bankvorstand a.D., Köln

* Rolf Braun Rechtsanwalt, Aachen

* Karl Dyckmans Justitiar des Bistums Aachen

* Dr. Josef Els Oberstudiendirektor, Aachen

* Alexandra Genten Justitiarin, Aachen

* Msgr. Wolfgang Huber Präsident missio München

* Günter Kill Bankvorstand a.D., Köln

* Dr. Georg Kippels, MdB Rechtsanwalt, Bedburg (ab 15.11.2017)

* Hans Mülders Bankdirektor a.D., Aachen

* Ulrich Pöner Leiter des Bereichs Weltkirche und Migration im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn

* Dr. Rudolf Solzbacher Leiter der Diözesanstelle Weltkirche im Erzbistum Köln

* Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen Rechtsanwalt, Köln (bis 28.06.2017)

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Das Jahr 2017

D as Stiftungsjahr 2017 war ein Jahr vielfältiger Begeg-nungen. Besonders erfreulich waren für uns die Beratungsgespräche mit Interessenten, die sich für

eine Zustiftung oder die Gründung eines Stiftungsfonds oder einer Treuhandstiftung entschieden haben. Viele Förderer der Sternsinger-Stiftung haben sich und den Kindern in ihren Projekten in diesem Jahr wieder besondere Geschenke gemacht. Auf ihren Wunschlisten für Geburtstage und Jubiläen stand eine Spende für ihr Stiftungsprojekt an erster Stelle. Auch mit privat organisierten Lesungen, Kunstausstel-lungen oder Kochevents wurden auf beeindruckende Weise zusätzliche Spenden gesammelt. Ein besonderes Angebot für Förderer war ein Stifter- und Spendertreffen anlässlich der bundesweiten Eröffnung der Aktion Dreikönigssingen 2018 in Trier.

Für den nachhaltigen Ausbau der Sternsinger-Stiftung wurde ein neues Konzept für das Spender- und Stifterdarlehen „Zinsen den Kindern“ entwickelt. Förderer können dem Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘ nun mit einer Kündi-gungsfrist von drei Monaten ein Darlehen gewähren, das zu Lebzeiten oder als Nachlass an die Sternsinger-Stiftung übertragen werden kann.

In der Verwaltung der Stiftung waren neue verpflichtende Auflagen des Gesetzgebers zu erfüllen. Hierzu gehörte unter anderem der Eintrag in das Transparenzregister, eine Verpflichtung, die aus einer EU-Richtlinie resultiert, die die behördliche Erfassung aller wirtschaftlich berechtigten Personen fordert.

Die Sternsinger-Stiftung verfügte am 31. Dezember 2017 über ein Gesamtkapital in Höhe von 3.169.280,21 Euro (+ 630.336,90 Euro im Vergleich zum Jahr 2016) und verwaltete im Berichtsjahr fünf Treuhandstiftungen und sieben Stiftungs-fonds. Das Vermögen jeder Treuhandstiftung wird unabhängig vom Kapital der Sternsinger-Stiftung angelegt und verwaltet. Das Treuhandvermögen belief sich am Ende des Geschäfts-jahres auf insgesamt 994.936,60 Euro (+ 243.315,51 Euro im Vergleich zum Jahr 2016).

Das gesamte Stiftungsvermögen setzt sich aus Geldmitteln, Liegenschaften und Immobilien zusammen. Die Erträge aus Kapitalanlagen, Mieten, Pachteinnahmen und Spenden machten 19 Hilfs- und Bildungsprojekte in Afrika, Asien und Lateinamerika möglich.

Jedes Jahr eröffnen die Sternsinger die Aktion Dreikönigssingen in einem anderen Bistum. Die Spenden, die sie sammeln, helfen Kindern in Not weltweit – zum Beispiel im Südsudan oder in Indien.

Die sternsinger-stiftung

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LATEINAMERIKA

8 * STERNSINGER -STIFTUNG

Lydia (7) musste vor dem Krieg im Südsudan fliehen. Im Flüchtlings-camp in Wau wird ihre Familie mit Nahrungsmitteln versorgt, und Lydia kann wieder zur Schule gehen.

Viele Kinder in Bangladesch müssen hart arbeiten, zum Beispiel in Metallwerkstätten. Im Zentrum der Organisation ARKTF bekommen sie psychologische Betreuung und Schulunterricht.

Die Sternsinger-Stiftung Weltweite Hilfe für Kinder in NotDie Sternsinger-Stiftung fördert Projekte in Afrika, Asien und Latein-amerika über das Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘. Neben der Bildungsarbeit werden Projekte in den Bereichen Ernährung, soziale Integration, pastorale Aufgaben und Gesundheitsversorgung unterstützt. Die Projektpartner vor Ort unterstützen Mädchen und Jungen unab- hängig von Herkunft, Geschlecht und kultureller oder religiöser Zugehörigkeit.

Die Hilfe kommt dort an, wo sie dringend gebraucht wird: bei Kindern und Jugendlichen, denen es am Nötigsten fehlt. Es ist immer Hilfe zur Selbsthilfe, die die Betroffenen befähigt, in eigener Verantwortung ihre Zukunft zu gestalten.

ecuaDor QUITOSchwerpunkt: Mädchenarbeit und GesundheitProjekt: Mädchenheim Talita Kumi

boLiVienSUCRE Schwerpunkt: BildungProjekt: Hilfe für Straßenkinder

brasiLien ARCOVERDESchwerpunkt: Betreuung und ErnährungProjekt: Unterstützung der Kinder im Armutsviertel „Rua do Lixo“ (auf deutsch: Müllstraße) OLINDA Schwerpunkt: Integration Projekt: Förderung des Straßenkinderzentrums

ARAPIRACA Schwerpunkt: TherapieProjekt: Beratung und Verhaltens-training für Kinder und Jugendliche

RIO DE JANEIRO Schwerpunkt: BildungProjekt: Unterstützung der HafenschulePadre Dr. Francisco da Motta

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hiLfe weLtweit

ASIEN

→nePaLKATHMANDUSchwerpunkt: KinderrechteProjekt: Programm zur Bildungs- und Lobbyarbeit für Kinderrechte

→MongoLeiULAN-BA TOR

Schwerpunkt: Integration und ErnährungProjekt: Zentrum für Straßenkinder

→LaosVIENTIANESchwerpunkt: BildungProjekt: Ausstattung und Lehrerausbil-dung für das Don Bosco Training Centre

→KaMboDschaPHNOM PENHSchwerpunkt: Bildung und IntegrationProjekt: Schulausbildung für bedürftige Kinder

→PhiLiPPinen MANILASchwerpunkt: Bildung und IntegrationProjekt: Bildungsprogramm für Straßenkinder in den Slums

AFRIKA & NAHER OSTEN →Kongo

KISANTUSchwerpunkt: BildungProjekt: Grundschulbildung für Kinder

→israeL JERUSALEMSchwerpunkt: FriedensarbeitProjekt: Programm zur bilingualen und multikulturellen frühkindlichen Erziehung

→ÄthioPien SHASHEMANESchwerpunkt: Bildung und HeilpädagogikProjekt: Schule für blinde Kinder

CHACHASchwerpunkt: BildungProjekt: Ausstattung und Lehreraus-bildung im St. George-Kindergarten

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10 * STERNSINGER -STIFTUNG

Heime für Mädchen in EcuadorÖkumenische TALITA KUMI -Stiftung I

„D ie Mädchen, mit denen wir arbeiten, kommen aus Verhältnissen, in denen sie weder Zuwendung noch Liebe erfahren haben“, sagt Maria Guamaltán. Seit über zehn Jahren ist sie Erzieherin in den beiden Häusern des Vereins

Talita Kumi in Ecuador. Hoch in den Anden, in der Hauptstadt Quito und im Vorort Tumbaco, liegen die Schutzhäuser, in denen Mädchen aus schwierigen familiären Verhältnissen einen Ort finden, an dem sie zur Ruhe kommen können und begleitet werden.

Der Bedarf ist groß: Mehr als die Hälfte der Landbevölkerung Ecuadors lebt unter-halb der Armutsgrenze. Viele Menschen ziehen auf der Suche nach Arbeit und einem besseren Leben in die großen Städte. Doch ihre Erwartungen werden oft enttäuscht. Häufig suchen die enttäuschten und verzweifelten Eltern Trost im Alkohol- und Drogenmissbrauch. Ihre Kinder sind dann meist auf sich allein gestellt und bekom-men zu Hause nicht die Fürsorge, die sie brauchen. Viele leiden unter Gewalt und Verwahrlosung. Um diesem Elend zu entfliehen, verlassen sie ihr Elternhaus – allein in Quito leben etwa 10.000 Kinder und Jugendliche auf der Straße. Die Schule brechen die meisten Straßenkinder ab. Für Mädchen ist die Gefahr besonders groß, Opfer von Missbrauch und Prostitution zu werden. Werden sie schwanger, gibt es kaum einen Ort, an dem sie Hilfe erhalten.

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„aLl Das, was ihr uns schicKt, Das sPürt Man hier, unD Das Vergisst Man nicht.“

Talita Kumi – Mädchen steh auf!Angefangen hat alles im Jahr 1987. Thekla Amen, die bereits knapp zehn Jahre zuvor von Deutschland nach Ecuador ausgewandert war, sah die Not vieler Mädchen, die zu Hause Gewalt erfahren mussten oder schon früh auf sich allein gestellt waren. Viele waren minderjährige Mütter. Gemeinsam mit ihren Wegbegleitern Madre Isabel und Padre Paco grün- dete sie den Verein „Talita Kumi“. Übersetzt be- deutet dieser Name „Mädchen, steh auf!“ – ein Wort Jesu aus dem Markusevangelium. Der Name des Vereins ist Programm: Die Mädchen sollen „auf-stehen“, um eine neue Perspektive für ihr Leben zu finden. Dafür wohnen sie in einer familienähn-lichen Atmosphäre zusammen und werden in ihrem Alltag von Erzieherinnen und einer Psychologin begleitet. Alle packen mit an und übernehmen verschiedene Aufgaben im Haushalt und in der Küche, damit das Zusammenleben funktioniert. Am wichtigsten ist jedoch, dass die Mädchen Zu- wendung erfahren und Gehör finden. „Sie brauchen viel Liebe. Sie müssen merken, dass man sie versteht, dass man sie mag“, sagt Erzieherin Maria Guamaltán, die bei Talita Kumi gemeinsam mit ihren Kolleginnen jedes Jahr rund 100 Mädchen betreut.

Ziel ist es, mit den Mädchen stabile und langfristige Perspektiven für ihren weiteren Lebensweg zu finden. Die Gespräche mit der Psychologin und der Austausch mit den anderen Mädchen, die ähn- liches erlebt haben, motivieren sie, neue Wege zu gehen. Dabei hilft ihnen vor allem die Gemeinschaft.

Neben dem Gefühl der Geborgenheit vermitteln die Erzieherinnen den Mädchen auch, wie wichtig Bildung für ihre Zukunft ist. Die meisten holen während der Zeit bei Talita Kumi ihren Schulab-schluss nach. Das hilft ihnen nicht nur, einen Ausbildungsplatz zu finden, sondern stärkt ihre Selbstachtung und zeigt ihnen, dass sie etwas erreichen können. In Küche und Nähwerkstatt sammeln die Mädchen erste praktische Erfah- rungen beim Backen, Kochen und Nähen. So werden sie auf eine mögliche Ausbildung vorbereitet. Was in einem kleinen Haus für wenige Mädchen begann, wurde im Jahr 2007 auf ein breiteres Fundament gestellt. Ein zweites Heim konnte in Tumbaco, einem Vorort Quitos, eingeweiht werden. Heute finden dort bis zu 32 Mädchen ein Zuhause auf Zeit, einige gemeinsam mit ihren Säuglingen und Kleinkindern.

Genesis, 14 Jahre

← Das brauchen die Mädchen bei Talita Kumi am meisten: Aufmerksamkeit und Zuwendung.

Bei Talita Kumi blühen die Mädchen auf. Das Zusammen-leben mit den anderen Mädchen tut ihnen gut.

Die sternsinger-stiftung

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12 * STERNSINGER -STIFTUNG

Eine Brücke zwischen Deutschland und EcuadorSeit 1989 unterstützt der ökumenische Arbeitskreis „Talita Kumi“, eine Initiative aus Erftstadt-Lechenich, das Projekt in Quito. Daniel Dördelmann hält als Vorstandsmitglied Kontakt zum Projekt und besucht die beiden Häuser regelmäßig. Er arbeitet eng mit der Gründerin Thekla Amen zusammen. Die Hilfe aus Deutschland ist entscheidend, sagen beide: „Talita Kumi ist ein Projekt wie eine große Brücke. Der eine Pfeiler ist in Deutschland, der andere Pfeiler ist die praktische Arbeit im Projekt. Bricht einer dieser Pfeiler zusammen, gibt es keine Brücke mehr.“

Im Jahr 1999 startete die Zusammenarbeit des ökumenischen Arbeitskreises „Talita Kumi“ mit dem Kindermissionswerk ,Die Sternsinger‘. Ziel war es, die Projektarbeit nachhaltig zu gestalten und für die kommenden Generationen abzusichern. So wurde die erfolgreiche Zusammenarbeit 16 Jahre später auf die nächste Stufe gehoben und am 28. Januar 2015 die „Ökume-nische TALITA KUMI-Stiftung I“ unter dem Dach der Stern-singer-Stiftung gegründet. „Wir wollten die Verwaltung der Stiftung in erfahrene Hände geben“, berichtet Vorstandsmit-glied Daniel Dördelmann. Gemeinsam mit der Sternsinger-Stiftung wurde in den letzten drei Jahren viel erreicht. Neben der umfassenden Begleitung minderjähriger Mütter und der Unterstützung durch Einkommen schaffende Maßnahmen wurden die beiden Wohnhäuser instand gehalten und ausge-stattet. Das kleinere der beiden Häuser in Quito ist mittlerweile sehr alt und baufällig. Eine Sanierung wäre zu aufwendig, deshalb wird zurzeit ein Neubau mit zehn Zimmern geplant.

„Talita Kumi“ sichert durch die Stiftungsgründung seine wertvolle Arbeit für die Zukunft ab – davon profitieren die vielen Mädchen, die Unterstützung brauchen. Und die Hilfe kommt an: „Ich habe die Zuwendung gespürt, trotz der großen Entfernung zu uns. All das, was ihr uns schickt, das spürt man hier, und das vergisst man nicht“, sagt die 14-jährige Genesis, die mit zwölf Jahren zu Talita Kumi kam und heute ein eigen-ständiges und glückliches Leben führt.

Stifter von Treuhandstiftungen und Stiftungsfonds unter dem Dach der Sternsinger-Stiftung

• engagieren sich sozial und christlich für einen von ihnen festgelegten Zweck• werden regelmäßig und aus erster Hand über die aktuellen Entwicklungen

in ihrem Projekt informiert • tragen keine Kosten für Beratung und Verwaltung• genießen umfangreiche steuerliche Vorteile

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stIfterporträts

taLita KuMi – MÄDchen, steh auf!

Mk 5,41

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14 * STERNSINGER -STIFTUNG

Jahresabschluss und Erläuterungen für das Geschäftsjahr 2017

AnlagerichtlinienDie Sternsinger-Stiftung und das Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘ haben sich Anlagerichtlinien gegeben. Diese Richtlinien stellen sicher, dass die Geldanlagen des Kinder- missionswerks und der Sternsinger-Stiftung ertragsorientiert und zugleich ethisch verantwortlich angelegt werden. Das bedeutet, dass alle Geldanlagen grundsätzlich an ihrer Vereinbarkeit mit ethischen Prinzipien zu messen sind.

Diese sind:• vorrangige Option für die Armen, Schwachen und

Benachteiligten• Gerechtigkeit• Solidarität und Subsidiarität• Nachhaltigkeit

Konkret bedeutet dies, dass Geldanlagen der Stiftung sowie des Hilfswerks friedensverträglich, umweltverträglich und generationenverträglich sein müssen.

Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeInfolge der derzeit unsicheren Marktlage sowie der damit zusammenhängenden volatilen Kapitalmärkte lagen die Börsenkurse zum Bilanzstichtag zum Teil unter, teilweise aber auch über den entsprechenden Buchwerten. Bei der Bewertung der Wertpapiere des Finanzanlagevermögens wurde von dem Wahlrecht zur außerplanmäßigen Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert (Kurswert) am Bilanzstichtag gemäß § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB kein Gebrauch gemacht. Vielmehr erfolgten Ab- bzw. Zuschreibungen wegen der Festverzinslichkeit der Wertpapiere bis zur Höhe der entsprechenden Anschaffungskosten.

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Zinserträge 2016 – 2017

Zinserträge inkl. unselbständiger Stiftungen

23.474,35 €

Euro

30.000

25.000

20.000

15.000

10.000

5.000

0 20172016

28.638,43 €

Stiftungskapital 2016 – 2017

Stiftungskapital unselbständiger Stiftungen

Stiftungskapital Sternsinger-Stiftung

Euro

3,0 Mio.

2,5 Mio.

2,0 Mio.

1,5 Mio.

1,0 Mio.

0,5 Mio.

0 Mio. 20172016

751.621,09 €

1.553.267,32 €

2.304.888,41 €

1.937.023,00 €

994.936,60 €

2.931.959,60 €

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Jahresabschluss

Kapital- und Ertragsentwicklung der Sternsinger-Stiftungim Vergleich der Jahre 2016 und 2017

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Bilanz

Aktiva

A. Anlagevermögen

31.12.2017 31.12.2016

I. Sachanlagen

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

196.877,00 € 199.490,00 €

2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 825,20 € - €

II. Finanzanlagen

1. Wertpapiere des Anlagevermögens 2.775.785,61 € 1.815.530,00 €

2. Sonstige Ausleihungen 34.800,00 € 34.800,00 €

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Sonstige Vermögensgegenstände 13.054,27 € 8.062,17 €

II. Guthaben bei Kreditinstituten 147.938,13 € 481.061,14 €

Summe Aktiva 3.169.280,21 € 2.538.943,31 €

Passiva

A. Eigenkapital

31.12.2017 31.12.2016

I. Stiftungskapital

1. Errichtungskapital 500.000,00 € 500.000,00 €

2. Zustiftungskapital 1.437.023,00 € 1.053.267,32 €

II. Rücklage für Sachzuwendungen 200.000,00 € - €

III. Ergebnisvortrag 24.795,08 € 41.702,40 €

IV. Jahresüberschuss 8.525,53 € 187.851,08 €

B. Rückstellungen

I. Sonstige Rückstellungen 4.000,00 € 4.000,00 €

C. Verbindlichkeiten

I. Verbindlichkeiten aus unselbständigen Treuhandstiftungen

994.936,60 € 751.621,09 €

II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - € 501,42 €

Summe Passiva 3.169.280,21 € 2.538.943,31 €

16 * STERNSINGER -STIFTUNG

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Gewinn- und Verlustrechnung

2017 2016

1. Spendeneinnahmen 24.464,84 € 219.631,53 €

2. Sonstige betriebliche Erträge 5.323,00 € 0,41 €

3. Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 28.638,43 € 23.467,99 €

4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - € 6,36 €

5. Unmittelbar satzungsgemäße Ausgaben -31.543,62 € -50.243,79 €

6. Abschreibungen auf Anlagevermögen -3.069,00 € -510,00 €

7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -15.288,12 € -4.501,42 €

Jahresüberschuss 8.525,53 € 187.851,08 €

17

Jahresabschluss

Passiva

A. EigenkapitalI. Stiftungskapital

Zum Stiftungskapital zählen 500.000 Euro Errich-tungskapital und 1.437.023,- Euro Zustiftungskapital. Dieses Kapital verbleibt dauerhaft in der Stiftung.

II. Jahresüberschuss Im Wesentlichen wurde das Jahresergebnis aus Spenden, Wertpapiererträgen und Projektzahlungen, die zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke getätigt wurden, gebildet.

B. Rückstellungen Eine Rückstellung wurde für die erwarteten Kosten der Jahresabschlussprüfung gebildet.

C. Verbindlichkeiten Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich größtenteils um Verbindlichkeiten aus unselbständigen Treuhand- stiftungen. Die Sternsinger-Stiftung verwaltete im Jahr 2017 als Treuhänderin fünf Treuhandstiftungen. Treu-handstiftungen haben Rückzahlungsansprüche, daher wird dieses Kapital als Verbindlichkeit ausgewiesen.

Aktiva

A. AnlagevermögenI. Finanzanlagen

Die Stiftung verfügt über langfristige Kapitalanlagen in Rentenfonds und festverzinslichen Wertpapieren. Bei den getätigten Investitionen wurden die ethischen Grundsätze der Sternsinger-Stiftung zugrunde gelegt und Anlagen berücksichtigt, die einen besonderen Beitrag zu Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung leisten.

B. UmlaufvermögenI. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegen-

stände beinhalten Zinsen für die Wertpapiere der Stiftung und der Treuhandstiftungen.

II. Bei der Position Guthaben bei Kreditinstituten handelt es sich um die im laufenden Geschäftsjahr zugegange-nen und noch nicht investierten Mittel.

Erläuterungen zur Bilanz

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Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung – unter Einbeziehung der Buchführung der Sternsinger-Stiftung, Aachen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft.

Durch § 5 Abs. 2 Satz 2 der Stiftungsordnung für das Bistum Aachen (StiftO AC) wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die Erhaltung des Stiftungsvermögens und die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel.

Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handels- und stiftungsrechtlichen Vor-schriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Stiftung.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchge-führten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 5 Abs. 2 Satz 2 StiftO AC unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des Jahresabschlusses wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden, und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen,

die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 5 Abs. 2 Satz 2 StiftO AC ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stiftung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rech-nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahres- abschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beur-teilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzun-gen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften.

Die Prüfung der Erhaltung des Stiftungsvermögens und der satzungsgemäßen Verwendung der Stiftungsmittel nach § 5 Abs. 2 Satz 2 StiftO AC hat keine Einwendungen ergeben.

Aachen, den 10. April 2018

Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KGWirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dipl.-Kfm. Dr. Karl-Heinz PaffenWirtschaftsprüfer

Dipl.-Kfm. Hans-Jörg SchreiberWirtschaftsprüfer

An dieSternsinger-Stiftung, Aachen:

bestÄtigungsVerMerK

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„JeDes KinD ist Kostbar. JeDes ist ein geschöPf gottes.“

Mutter Teresa

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www.sternsinger-stiftung.De