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Jahresbericht 2013 | 14

Jahresbericht 2013 14 - ige · 2014. 12. 2. · Jahresbericht 2013 | 14. Inhalt Vorwort Freihandelsabkommen Schweiz–China Contact Center Tätigkeitsbericht 2013/2014 Organigramm

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Jahresbericht 2013 | 14

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Inhalt

Vorwort

Freihandelsabkommen Schweiz–China

Contact Center

Tätigkeitsbericht 2013/2014

Organigramm

Jahresrechnung 2013/2014

Von Direktor Roland Grossenbacher

Das 18. Geschäftsjahr im Überblick

Institut, Institutsrat und Revisionsstelle

Erstes positives Betriebs- ergebnis seit sieben Jahren

3

5

8

11

28

31

Eine Pionierleistung beim Schutz des Geistigen Eigentums

Einmal Idee paten tieren bitte! Ein Porträt

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3

Vorwort

als Leitlinie dienen. Dass die Arbeits-

gruppe bei allen Divergenzen der darin

vertretenen Interessen nach fünfzehn

Monaten inten siver Diskussion darüber

einen Konsens erzielt hat, lässt auch

für die Debatte auf politischer Ebene Opti-

mismus zu.

Wie eingangs gesagt, thematisieren die

Bilder in diesem Jahresbericht das

Urheberrecht. Sie sind aber gleichzeitig

Ausdruck der Identität unseres Instituts,

denn sie zeigen stellvertretend für das

ganze Personal Mitarbeiterinnen und Mit-

arbeiter in Aktion. Ihnen allen gebührt

erneut Dank und Anerkennung für ihren

hervorragenden Einsatz im abgelaufe-

nen Geschäftsjahr.

Die Bildstrecke des vorliegenden Jahres-

berichts ist dem Urheberrecht gewidmet,

einem innerhalb des Instituts kleinen

Bereich, der aber von allen Belangen des

Geistigen Eigentums heute wohl die meis-

ten Menschen ganz unmittelbar betrifft.

Im Zeitalter des Internets kommt nämlich

kaum jemand um die Frage herum, ob

das eigene alltägliche Verhalten rechtens

sei. Wer etwa geschützte Werke wie Bil-

der, Texte oder Musik auf eine Plattform

hochlädt, bräuchte dafür eigentlich stets

die Zustimmung der Urheberin oder des

Urhebers. Das Herunterladen zu privaten

Zwecken ist zwar hierzulande zulässig,

selbst wenn die Quelle illegal ist, und das

soll auch so bleiben, aber der Europäische

Gerichtshof hat sich jüngst dagegen aus-

gesprochen. In der Schweiz soll nach dem

Willen des Bundesrates die Bekämpfung

der Internet-Piraterie bei deren Wurzeln

ansetzen, also bei denen, die daraus ein

Geschäft machen.

Unser Institut ist beauftragt, bis Ende 2015

dazu einen Gesetzesentwurf zu verfassen.

Wir können uns dabei auf die Empfehlun-

gen der breit zusammengesetzten Arbeits-

gruppe AGUR12 abstützen. Bemerkenswert

ist, dass sich die darin prominent vertrete-

nen Kulturschaffenden selber gegen eine

Kriminalisierung der Nutzerinnen und Nutzer

des Internets ausgesprochen haben und

ebenso gegen eine umfassende Kultur-Flat-

rate. Sie setzen darauf, die «grossen

Fische» zu erreichen; deren illegale Aktivi-

täten wird man zwar nie ganz unterbinden

können, aber sie sollen zumindest so stark

gestört werden, dass legale Angebote kon-

kurrenzfähiger werden. Attraktive legale

Angebote sind auch der Wunsch der Kon-

sumentinnen und Konsumenten.

Diese Strategie kann nur mithilfe der

Internet Service Provider gelingen. Sie sind

es, welche die technischen Mittel dafür in

der Hand haben. Es gibt aber noch weitere

Akteure, die einen wichtigen Beitrag leis-

ten können. So sollten Unternehmen dar-

auf verzichten, ihre Werbung auf Web-

sites voller illegaler Angebote zu platzie-

ren, und Zahldienste sollten Betreiber

solcher Sites nicht unterstützen. Letztlich

haben alle ein Interesse an einem «saube-

ren» Internet, das nur als solches eine

optimale Plattform für den Handel mit kul-

turellen Gütern sein kann. Dieses Inter-

esse gilt es abzuwägen gegen jenes an

einem von jedem Eingriff freien Internet.

Ohne ein Mindestmass an Regeln, deren

Einhaltung auch durchgesetzt wird, kann

das Internet auf Dauer einen wesentlichen

Teil seines Potenzials nicht ausschöpfen.

Die Internet-Piraterie ist indessen nicht

das einzige Thema der angestrebten Geset-

zesrevision. So soll eine punktuelle Ein-

schränkung des Urheberrechts die Suche

nach Inhalten im Internet erleichtern, in-

dem öffentliche Bibliotheken oder Museen

die Verzeichnisse ihrer Bestände mit kur-

zen Auszügen oder kleinformatigen Bildern

anreichern dürfen. Eine ganze Reihe wei-

terer Massnahmen soll die Effizienz und

Transparenz der Verwertungsgesellschaften

verbessern und ihre Kosten senken. Ins-

gesamt soll das von der AGUR12 präsen-

tierte ausgewogene Massnahmenpaket

ImpressumHerausgeber: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum im Eidgenössischen Justiz- und Polizei- departement

Konzept, Redaktion, Übersetzung und Projektleitung: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

Gestaltungskonzept: Beat Brönnimann, grafonaut, Wabern

Bildkonzept und Fotos: Andreas Greber, Bern(Aufnahme Seite 3, © Europäisches Patentamt)

Satz und Lektorat: Typopress Bern AG, Bern

Druck: Paulusdruckerei, Freiburg

© CopyrightEidgenössisches Institut für Geistiges EigentumStauffacherstrasse 65/59 g, CH-3003 BernTel. +41 (0)31 377 77 77Fax +41 (0)31 377 77 78www.ige.ch

Dieser Jahresbericht erscheint in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache.Er ist gratis erhältlich und kann auch unter www.ige.ch (Rubrik «Über uns > Institut >Jahres-bericht») im PDF-Format bezogen werden.

Um die Lesbarkeit dieser Publikation nicht zu beein-trächtigen, haben wir in der Regel auf die weibliche Form verzichtet.

Nachdruck mit Quellenangabe gestattet;Belegexemplar erwünscht.

November 2014

Zu den FotoaufnahmenDie Fotoaufnahmen zum Thema «Urheberrecht» zeigen Mitarbeitende des IGE. Wir danken den genannten Institutionen für ihre freundliche Unterstützung bei der Umsetzung der Bildstrecke.

• Rolf Plattner ist Leiter Direktionssekretariat und Infra-struktur. Location: Buchhandlung zum Zytglogge, Bern (Umschlag, Seite 2)

• Carole Spicher ist angehende Kauffrau. Location: Kunstmuseum Bern (Seite 4)

• Michael Küng ist Mitarbeiter Service Desk in der IT-Abteilung (Seite 10)

• Jessica Palacio ist Leiterin Abteilungssekretariat Recht & Internationales. Location: Schweizerische Theatersammlung, Bern (Seite 19)

• Kamran Houshang Pour Islam ist IP-Trainer und Patentexperte. Location: Wenger Zurflüh GmbH, Gümligen (Seite 23)

• Barbara Schweizer Klein ist Schriftleiterin sic! (Seite 27)

• Cyrill Michael Berger ist Jurist Nachhaltige Entwicklung und Internationale Kooperation. Location: Lichtspiel/Kinemathek Bern (Seite 30)

• Iris-Patricia Krüger ist Spezialistin Finanzen und Controlling (Seite 40)

Roland Grossenbacher Direktor

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4

das öffentliche Beschaffungswesen und

enthält Bestimmungen zum Investitions-

schutz sowie Arbeits- und Umweltstan-

dards. Nicht zuletzt verstärkt es den Schutz

für Rechte an Geistigem Eigentum.

Schutz des Geistigen Eigentums

für mehr Rechtssicherheit

Ein umfassendes Kapitel über den Schutz

und die Durchsetzung der Rechte an

Geis tigem Eigentum ist für die Schweiz

ein wich tiger Bestandteil ihrer bisher

28 Freihandelsabkommen. Ziel eines sol-

chen Kapitels ist es jeweils, den bereits

bestehenden internationalen Schutz zu ver-

bessern. Dies erreicht man in einem

Freihandelsabkommen namentlich mittels

Vereinbarung eines punktuell höheren

Schutzstandards, durch das Füllen von

Schutzlücken oder mit der Beseitigung

von Unklarheiten in multilate ralen Abkom-

men. All dies führt zu mehr Rechtssicher-

heit und Transparenz.

Mit Trommelwirbel, chinesischem Drachen-

tanz und einer kunterbunten Fasnachts-

Clique wurde am 1. Juli im Basler Rhein-

hafen das Inkrafttreten des Freihandels-

abkommens Schweiz–China gefeiert. Vor

den Augen von Bundesrat Johann Schnei-

der-Ammann, des chinesischen Botschafters

und zahl reicher Gäste lud ein Kran den

ersten Container mit Schweizer Freihandels-

waren auf ein Frachtschiff. Destination:

Basel–Rotterdam–Shanghai! Diesen Weg

werden in Zukunft noch viele weitere

Container einschlagen. Das Freihandels-

abkommen verschafft den Schweizer

Unternehmen einen privilegierten Zugang

zu einem wichtigen Markt und stärkt

so die globale Wettbewerbs fähigkeit der

Schweiz.

China ist heute für die Schweiz nach der

EU und den USA der drittwichtigste Han-

delspartner. Das Abkommen baut Zölle

im Warenverkehr ab, regelt den Handel mit

Dienstleistungen, den Wettbewerb sowie

Am 1. Juli 2O14 ist das Freihandelsabkommen Schweiz-China in Kraft getreten. Damit betreibt die Schweiz als erstes europäisches Land Frei- handel mit dem Reich der Mitte. Der Vertrag mit der Schweiz ist für China das erste Abkommen die- ser Art, welches ein substanzielles Kapitel zum Schutz des Geistigen Eigentums enthält. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) war für die Aushandlung dieses Kapitels zuständig.

Eine Pionierleistung beim Schutz des

Geistigen Eigentums

Freihandelsabkommen Schweiz-China

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Dies ist auch das Ziel des Abkommens mit

China. Der Schweiz ist es gelungen, einen

besseren Schutz für Biotech-Patente, Pflan-

zensorten, vertrauliche Informationen und

Herkunftsangaben auszuhandeln. Letzterem

kommt umso grössere Bedeutung zu, als

gerade die Bezeichnung «Schweiz» in China

(wie auch andernorts) oft missbräuchlich

für nicht schweizerische Produkte und

Dienstleistungen verwendet wird. Zentral

sind zudem auch die Bestimmungen über

die Rechtsdurchsetzung. Was nützt ein

Patent, eine eingetragene Marke oder ein

Designrecht, wenn es verletzt wird, aber

vor den Behörden oder dem Richter nicht

durchgesetzt werden kann? Hier liegt

für Schweizer Unternehmen in China heute

oft die grösste Herausforderung. Das Frei-

handelsabkommen legt daher einen Schwer-

punkt auf Massnahmen der Zollbehörden

an der Grenze. Diese stellen eine wirksame

Waffe gegen Fälschung und Piraterie dar.

Das Freihandelsabkommen regelt also wich-

tige Grundsätze und legt gegenüber dem

internationalen Recht punktuell höhere

Standards fest. Ein solches Abkommen

kann jedoch keine umfassende Schutzrege-

lung zum Geistigen Eigentum enthalten.

Dies bleibt weiterhin die Aufgabe der natio-

nalen Gesetzgebung.

Das Freihandelsabkommen sieht zudem ein

Streitbeilegungsverfahren vor: Verletzt eine

der beiden Vertragsparteien ihre Pflichten

unter dem Abkommen, kann die andere

bilaterale Konsultationen zur Beendigung

der Verletzung verlangen. Bleiben die Kon-

sultationen ohne Erfolg, entscheidet ein

Schiedsgericht über die Streitsache und

allfällig zu leistenden Schadenersatz.

Geistiges Eigentum in China im Wandel

China verfügt heute im Vergleich zu ande-

ren Schwellenländern über eine relativ

moderne Gesetzgebung im Bereich des

Geistigen Eigentums. Im Jahr 2001 trat

China der WTO bei, was für den Welthan-

del einen wichtigen Paradigmenwechsel

bedeutete – auch beim Schutz des Geis-

6

tigen Eigentums. China verpflichtete

sich damals, die internationalen Mindest-

standards zum Immaterialgüterrecht ein -

zuhalten, welche das TRIPS-Abkommen

der WTO vorschreibt. Im Freihandelsabkom-

men mit der Schweiz geht China nun einen

Schritt weiter: Erstmals hat es in einem

bilateralen Handelsabkommen einem Schutz

des Geistigen Eigentums zugestimmt,

welcher über die WTO-Mindeststandards

hinausgeht.

China zeigt damit, dass es keine Berüh-

rungsängste zum Geistigen Eigentum

hat. Vielmehr erkennt es Innovation und

Krea tivität als Chance für höhere Wert-

schöpfung und wirtschaftliche Entwicklung.

Chinas Führung sieht Geistiges Eigen-

tum als Potenzial für den Wandel hin zu

qualita tivem Wachstum. Entsprechend

gewinnt der Schutz der Rechte an Geisti-

gem Eigentum für das Land an Wichtig-

keit. Beweis dafür sind die Statistiken der

Weltorgani sation für geistiges Eigen-

tum (WIPO) in Genf: China verzeichnet die

höchsten Zuwachsraten bei den interna-

tionalen Anmeldungen und Eintragungen

bei Patenten, Marken und Designs und

erklimmt diesbezüglich unaufhaltsam die

Weltspitze.

Zweifellos bestehen in China noch viele

Probleme beim Schutz des Geistigen Eigen-

tums, insbesondere bei der Rechtsdurch-

setzung. Aber der Wandel ist im Gang, und

beachtliche Fortschritte wurden bereits

erzielt. Das Frei handelsabkommen zwischen

der Schweiz und China ist ein weiterer

solcher Schritt – und damit Teil der Zeiten-

wende beim Schutz des Geistigen Eigen-

tums in China.

Für weitere Informationen zum Freihandels-

abkommen zwischen der Schweiz und China

siehe unter www.ige.ch.

7

Freihandelsabkommen Schweiz-China

Feierlichkeiten zum Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China

Partnerschaft Schweiz-China zum Geistigen Eigentum

Die Schweiz und China feierten 2010 das

60-jährige Bestehen der diplomatischen

Beziehungen zwischen beiden Ländern –

eine Gelegenheit, diese Partnerschaft durch

die Aushandlung eines Freihandelsab-

kommens weiter zu vertiefen. Zwei Jahre

wurde verhandelt bis der chinesische

Handels minister Gao Hucheng und Bundes-

rat Johann Schneider-Ammann am 6. Juli

2013 in Peking das Abkommen unterzeich-

nen konnten. Bereits vor diesen Verhand-

lungen pflegten die Schweiz und das IGE

mit China einen vertieften Austausch zu

Fragen des Geistigen Eigentums. Seit 2007

besteht eine Arbeitsgruppe, welche imma-

terialgüterrechtliche Themen und Probleme

behandelt und Informationen über natio-

nale und internationale Entwicklungen aus-

tauscht. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf

Fragen der Rechtsdurchsetzung, insbeson-

dere der Bekämpfung der Fälschung und

Piraterie. 2012 hat das IGE zudem mit dem

chinesischen Patentamt SIPO eine Zusam-

menarbeitserklärung unterzeichnet. Diese

dient dem engeren Austausch im komplexen

Bereich des Patentrechts, der Patent-

prüfung, -erteilung und -administration.

Drei Arbeitstreffen und

diverse Ausbildungsbesu-

che zwischen den beiden

Ämtern haben bereits

stattgefunden. Das Frei-

handelsabkommen bie-

tet nun ein zusätzliches

Gefäss, den Dialog

zwischen der Schweiz

und China über han-

delsrelevante Aspekte

der Rechte an Geisti-

gem Eigentum wei-

ter zu ver tiefen.

Destination Basel – Rotterdam –

Shanghai

Der erste Container mit Schweizer

Frei handelswaren wird am 1. Juli 2014

im Basler Rheinhafen auf ein Fracht-

schiff verladen.

Handschlag zwischen Bundesrat Johann

Schneider-Ammann und Yu Jianhua,

dem chinesischen Botschafter bei der

Welthandelsorganisation WTO in Genf.

2014©GS-FDFA/Presence SwitzerlandQuelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

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9

Die Willkommenstafel für die chinesische

Delegation im Institut entpuppt sich als

Knacknuss. Wie man das Schild auch dreht

und wendet, die Zeichen geben dem der

Sprache Unkundigen keinen Hinweis darauf,

ob die Botschaft korrekt ist oder auf dem

Kopf steht. Die Mitarbeitenden des Contact

Center wissen Rat: Ein Anruf beim China-

Experten im Haus, und die Sache ist geklärt.

Das Schild wird auf der Rückseite mit

einem Hinweis versehen und installiert. Als

die Chinesen eintreffen, erwartet sie ein

freundlicher Empfang, und dieser ist dem

Institut ein zentrales Anliegen. Ob telefo-

nisch, elektronisch oder direkt in der Loge:

der Erstkontakt mit dem Institut soll die

Kunden willkommen heissen. Das Contact

Center des IGE ist deshalb viel mehr als

Reception und Telefonzentrale – es ist die

Visitenkarte des Instituts.

Verständliche Antworten auf komplexe

Fragen

«Guten Tag – ich möchte eine Idee paten-

tieren.» Die Schweizer sind ein innovatives

Volk, das Immaterialgüterrecht ist ein

komplexes und kompliziertes Fachgebiet.

Umso wichtiger ist deshalb ein Ansprech-

partner, der grundsätzliche Anliegen so

erklären kann, dass sie auch für den Laien

nachvollziehbar sind. Mehr als die Hälfte

aller Anfragen, die das Institut täglich errei-

chen, betreffen grundsätzliche Auskünfte

zum Schutz des Geistigen Eigentums. Die

Mitarbeitenden des Contact Center klä-

ren ab, welches Bedürfnis konkret vorliegt

und welches Schutzrecht dafür in Frage

kommen könnte. Dabei gehen sie sehr indi-

viduell auf die Anliegen der Kunden ein.

Dies kann von einer kurzen Auskunft zur

Höhe einer Gebühr bis zur Beantwortung

umfangreicher Fragen zu komplexen Verfah-

ren zur Erlangung eines oder verschie -

dener Schutztitel gehen. Die umfassenden

Fragen zum Schutz von Innovationen und Krea- tionen werden im Institut für Geistiges Eigentum (IGE) rasch, zuvorkommend und kundennah beant- wortet. Im Bestreben um eine hohe Kundenzufrieden- heit hat das Institut im Jahr 2OOO sein Contact Center als interne und externe Drehscheibe eröffnet und seither laufend ausgebaut. Denn auch in der Geschäftswelt gilt: Der erste Eindruck zählt, der letzte Eindruck bleibt.

Einmal Idee paten tieren bitte!

Ein Porträt

8

Contact Center

telefonischen Auskünfte sind in gewissem

Sinne die beste Werbung für die Kunden-

nähe des Instituts. Wichtig dabei sind dem

Institut auch rasche Reaktionszeiten.

Ein externer Telefonanruf wird im IGE durch-

schnittlich innerhalb von zwölf Sekunden

entgegengenommen. Kein ewiges Warten in

der Endlosschlaufe automatischer Band-

ansagen und bei Anruf direkt einen kompe-

tenten Gesprächspartner am Draht:

Willkommen im Contact Center des IGE.

Hemmschwellen abbauen, Vertrauen

und Wissen aufbauen

Um eine solche Dienstleistung zu erbrin-

gen, benötigt es nebst Freundlichkeit und

einer raschen Auffassungsgabe ein brei-

tes Fachwissen und viel Erfahrung. Das

Team des Contact Center besteht deshalb

aus langjährigen Mitarbeitenden des Ins-

tituts, welche von einer lernenden Person

in kaufmännischer Ausbildung unterstützt

werden. Zwei der vier Teammitglieder waren

zuvor als Markenprüfer im IGE tätig.

Der Leiter des Contact Center, der dieses

seit der Gründung im Jahr 2000 mass-

geblich geprägt hat, arbeitete zuvor in der

Administration der Patentabteilung. Lau-

fende Weiterbildung und ein stets aktiver

Informationsfluss mit den Fachabteilun-

gen sind genauso wichtig wie Fremdspra-

chenkenntnisse. Anfragen werden in drei

Landessprachen sowie auf Englisch beant-

wortet. Ein wichtiges Arbeitsinstrument

ist dabei die IGE-Website. Die Mitarbeiten-

den des Contact Center navigieren die

Kunden telefonisch oder elektronisch zu

den für sie relevanten Formularen oder

erläutern ihnen die Möglichkeiten für Online-

Anmeldungen. Wie wichtig eine solche

Dienstleistung und Hilfestellung ist, zeigte

sich auch im Rahmen des KMU-IP-Projekts

des IGE vor wenigen Jahren. Ziel war es,

spezifisch für KMU-Kunden praxisnahe, ver-

ständliche Informationen zum Geistigen

Eigentum zu schaffen und so unter ande-

rem die Hemmschwelle zum Immaterial-

güterrecht abzubauen. Es stellte sich

heraus, dass nebst der eigens für KMU

geschaffenen Website (kmu.ige.ch) das

Contact Center der wichtigste Kommunika-

tionskanal ist. Auch im digitalen Zeitalter

wird der direkte Kontakt hoch geschätzt, da

Wertschätzung und Kompetenz nirgends

so deutlich vermittelt werden wie im persön-

lichen Austausch mit dem Kunden.

Entlastung der Fachspezialisten

Der Gründung des Contact Center im Insti-

tut lag noch ein weiterer Gedanke zugrunde.

Es soll nicht nur erste Anlaufstelle für

auswärtige Kunden sein, sondern auch Ent-

lastung für die Spezialisten in den Fach-

abteilungen bieten. Ziel ist es, dass der

Grossteil der eingehenden Mails und Tele-

fonanrufe direkt von den Mitarbeitenden

des Contact Center erledigt wird und nicht

in die Fachabteilungen weitervermittelt

werden muss. Dafür benötigt das Team des

Contact Center auch eine umfassende

Kenntnis der Organisa tionsstruktur und der

Arbeitsabläufe sowie eine enge Zusam-

menarbeit mit den diversen Pikettdiensten

im Institut. Der Grossteil der Bürgeranfra-

gen zu den Themen Marken, Patente, Design

und Urheberrecht wird direkt im Con-

tact Center beantwortet. Eine Vielzahl von

Administrativaufgaben, wie der Versand

des Jahresberichts oder das Ausstellen von

Prioritätsbelegen und Registerauszügen

für die Markenabteilung, wird ebenfalls im

Contact Center erledigt.

Erhöhter Innovationsgrad bei Vollmond

Aber auch für die Mitarbeitenden im IGE ist

das Contact Center eine wichtige Dreh-

scheibe. Es hilft bei Fragen oder Unsicher-

heiten weiter, kümmert sich um die Ver-

waltung der Parkplätze zur Tagesmiete, die

Ausleihe von Fahrrädern und Trottinetts

und hilft mit im Sicherheits- und Sanitäts-

dienst. Viele Mitarbeitende erinnern sich

zudem gut an ihr erstes Bewerbungs-

gespräch oder den Stellenantritt im Institut.

Die freundliche Atmosphäre beim Eintreffen

im IGE und das unmittelbare Gefühl, will-

kommen zu sein, ist nicht nur für auslän-

dische Delegationen wichtig. So braucht

es nebst Fingerspitzengefühl manchmal

auch psychologisches Gespür bei der Tätig-

keit im Contact Center, wie dessen Leiter

erklärt. Sei es bei Vollmondphasen, wenn

der Innovationsgrad in der Bevölkerung

generell zunimmt und man einem Kunden

erklären muss, weshalb sich seine Idee

nicht so ohne Weiteres paten tieren lässt.

Oder nach den Sommerferien, wenn die

Ferienrückkehrer im Ausland ein interes-

santes Objekt oder Verfahren entdeckt

haben und herausfinden wollen, ob dieses

in der Schweiz bereits patentiert ist. Jede

Anfrage – ob extern oder intern – ist immer

wieder eine neue Herausforderung, welcher

sich das Team des Contact Center auch

nach vielen Jahren mit Freude und Engage-

ment stellt. Ganz nach dem Motto: Der

erste Eindruck zählt, der letzte Eindruck

bleibt.

Das Contact Center in Zahlen

Team

4 Mitarbeitende, 1 Lernende

Telefonie

∅ 200 Anrufe pro Tag

ca. 160 erledigt durch Contact Center

ca. 7½ Gesprächsstunden pro Tag

Wartezeit Anrufer: ∅ 12 Sekunden

Registerauszüge/Prioritätsbelege

Marken

∅ 25 pro Tag/ca. 5500 pro Jahr

Erledigung innerhalb von 2 Arbeitstagen

Jahresberichte

Mailing Versand: ca. 2300 Ex.

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im Berichtsjahr um knapp 6 % (von 2962

auf 3128). Die Anzahl neu eingereichter

Widersprüche gegen Neueintragungen ver-

zeichnete einen Rückgang von 7 % gegen-

über dem Vorjahr (von 652 auf 605).

Es wurden 675 Fälle erledigt. Nachdem

die Anzahl Verlängerungen von Schweizer

Marken im letzten Geschäftsjahr um 13 %

gestiegen war, ging sie im Berichtsjahr

wieder um 10 % zurück (von 10 618 auf

9524). In diesem Zeitraum fielen ausser-

gewöhnlich viele Register mutationen

an (Übertragungen, Vertreteränderungen,

Adressänderungen, Firmenänderungen,

Sitzverlegungen usw.), nämlich 39 058 im

Vergleich zu 17 273 im Vorjahr.

Die Anzahl elektronischer Eingaben per

E-Mail blieb unverändert hoch mit steigen-

der Tendenz. Im Berichtsjahr sind über

39 000 E-Mails im Institut eingetroffen und

verarbeitet worden, davon über 25 500

für den Markenbereich. Dies entspricht

einer Zunahme von 11% gegenüber dem

Vorjahr.

Markenabteilung

Markeneintragungsgesuche stabilisieren

sich auf hohem Niveau

Nach einem leichten Wachstum von 4 %

im Bereich der Schweizer Markeneintra-

gungsgesuche im Vorjahr (15 938 Gesuche)

sta bilisierte sich die Zahl der Gesuchs-

eingänge im Berichtsjahr auf hohem Niveau

bei 16 053 Gesuchen (+0,7 %). Davon

waren 7 % «Express»-Gesuche, deren be-

schleunigte Prüfung 400 Franken kostet.

Innerhalb des letzten Geschäftsjahres wur-

den 16 708 Gesuche erledigt, was einer

Zunahme von 4 % gegenüber dem Vorjahr

entspricht (16 036). Der Anteil der auf elek-

tronischem Weg via eTrademark (https://

e-trademark.ige.ch) angemeldeten Gesuche

hat sich bei 95 % eingependelt. Die Zahl der

Gesuche um internationale Registrierung,

basierend auf dem Madrider System, stieg

Im Berichtsjahr standen wiederum zahlreiche Themen zum Geistigen Eigentum auf der nationalen und internationalen Agenda. Das Institut baute seine elektronische Prüfungs- hilfe für Marken aus, die Nachfrage nach Patent- und Technologierecherchen erreichte einen neuen Höchstwert und der Bundesrat eröffnete die Vernehmlassung zum Swissness- Ausführungsrecht. Von diesen und weiteren Themen handelt der nachfolgende Bericht. Vertiefte Informationen: www.ige.ch.

Das 18. Geschäftsjahr im Überblick

Tätigkeitsbericht 13/14

11

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Verkürzte Fristen

Das Institut legt grossen Wert auf

einfache, effiziente und rasche Verfahren.

So konnten im vergangenen Geschäfts-

jahr die Fristen im Schweizer Markenein-

tragungsverfahren beträchtlich verkürzt

werden. Für die Erstprüfung der Eintra-

gungsgesuche, für welche kein beschleu-

nigtes Verfahren beantragt wurde, wurde

die Frist von sechzehn auf zehn Wochen

gesenkt. Ziel ist es, diese Frist dauer-

haft auf sechs bis zwölf Wochen zu senken.

Wählt der Anmelder Waren- und Dienst-

leistungsbegriffe aus der IGE-Datenbank,

wird sein Gesuch noch schneller geprüft,

nämlich innerhalb von sechs Arbeitstagen.

tigen Waren und Dienstleistungen fest zu-

legen. Das IGE kann hier lediglich das

System respektive die formellen Voraus-

setzungen erklären. Dazu wird den Kun-

den die auf der Website des Instituts zur

Verfügung stehende Klassifikationshilfe

erläutert. Konkrete Markenstrategien ge-

hören jedoch in die Hände von speziali-

sierten Markenberatern.

Im Rahmen der regelmässigen internen

Weiterbildung war eine Veranstaltung

mit dem Eidgenössischen Handelsregister-

amt (EHRA) einer der Höhepunkte. Hier

erfuhren die Mitarbeitenden des IGE das

Wichtigste zu den Voraussetzungen der

Eintragung der Firma im Handelsregister

Rund 40 % sämtlicher Gesuchseingänge

gelangen in diese sogenannte vorge-

zogene Markenprüfung. Falls es sich um

einen offensichtlich unproblematischen

Fall handelt, wird die Marke sofort ein-

getragen. Dies trifft bei ungefähr der

Hälfte der betroffenen Gesuche zu, was

einem Anteil von 20 % sämtlicher Schwei-

zer Markeneintragungsgesuche ent-

spricht.

Im Widerspruchsverfahren gibt es keine

Rückstände. Die Instruktionsschritte erfol-

gen innerhalb von wenigen Tagen, ein for-

meller Entscheid wird innerhalb von einem

Monat erteilt, ein materieller Entscheid

innerhalb von drei Monaten.

und zu den Unterschieden zwischen Mar-

ken- und Firmenschutz. Auch in diesem

Geschäftsjahr führte das Institut eine Be-

fragung bei über 100 Kunden zu deren

Zufriedenheit betreffend Auskunftsdienst

Marken durch. Das Resultat war erneut

sehr positiv, besonders gelobt wurde die

hohe Hilfs bereitschaft der Mitarbeiten-

den des Instituts.

Rechtsprechung des Bundesgerichts

In den Entscheiden «Ce’Real» und «ePost-

Select (fig.)» äusserte sich das Bundes-

gericht (BGer) zu Fragen im Zusammenhang

mit dem Schutz öffentlicher Interessen,

die die Eintragung einer Marke verhindern.

Markenauskünfte

Der Auskunftsdienst Marken ist ein gut

eingespieltes Team von erfahrenen Marken-

prüfern und Markenjuristen. Dieses beant-

wortete im vergangenen Geschäftsjahr rund

2300 telefonische Anfragen und betreute

45 Kunden anlässlich deren Besuch im Ins-

titut. Ein Grossteil der Anfragen betraf die

Klassifikation von Waren und Dienstleistun-

gen gemäss Nizzaer Abkommen. Dieses

Thema bereitet insbesondere Direkthinter-

legern immer wieder Mühe. Es ist jedoch

von grosser Bedeutung bei der Festlegung

des Schutzumfangs einer Marke. Es liegt

an den Hinterlegern, den Einsatzbereich

ihrer künftigen Marke mittels Wahl der rich-

Dabei nahm das höchste Schweizer

Gericht zur Zugehörigkeit dieser Zeichen

zum Gemeingut Stellung.

Ce’Real: königlich oder Getreide?

Mit seinem Urteil vom 23. September

2013 (4A_266/2013) stützte das Bundes-

gericht die Entscheide des IGE und des

Bundesverwaltungsgerichts (BVGer). Beide

hatten die Auffassung vertreten, das Zei-

chen «Ce’Real» könne nicht für Lebensmittel

wie Konditorwaren oder Schokoladepro-

dukte eingetragen werden.

In dieser Angelegenheit bestritt die Be-

schwerdeführerin die Auffassung, das

Zeichen «Ce’Real» sei als «cereal» oder

12

Tätigkeitsbericht 13/14

Entwicklung im Markenbereich ePostSelect (fig.): unterscheidungs kräftiges Post-Gelb?

Eintragungsgesuche und Eintragungen Widersprüche

0

2000

4000

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10 000

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11–12 12–13 13–1410–1109–1008–0907–0806–0705–0604–05

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2000

Die Markeneintragungsgesuche

stabilisieren sich im Berichtsjahr auf

hohem Niveau.

Mit seinem Urteil vom

21. März 2014 (BGE

140 III 109) hiess das

Bundesgericht (BGer)

die Beschwerde des

IGE gegen das Urteil

des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer)

gut, hob dieses auf und lehnte die Eintra-

gung des Zeichens «ePostSelect (fig.)»

als Marke für die beanspruchten Waren

und Dienstleistungen ab.

Im Rahmen dieser Angelegenheit hatte das

BVGer im Wesentlichen die Beschwerde

der Schweizerischen Post gegen die Verfü-

gung des IGE, die Eintragung des Zeichens

zu verweigern, gutgeheissen. Es war zwar

wie das IGE der Auffassung, das Wortele-

ment «ePostSelect» gehöre zum Gemeingut

und weder die grafischen Elemente noch

der gelbe Hintergrund verliehen dem Ge-

samtbild eine ausreichende Unterschei-

dungskraft. Das BVGer urteilte jedoch, die

Klarstellung des Farbanspruchs Gelb be-

gründe diese Unterscheidungskraft für das

Zeichen, weil die so umschriebene Farbe

einer Marke entspreche, die sich im Ver-

kehr durchgesetzt habe.

Das BGer bestätigte in seinem Urteil die

Entscheide des IGE und des BVGer inso-

weit, als das Wortelement «ePostSelect» in

Bezug auf die beanspruchten Waren und

Dienstleistungen in dem Sinne beschrei-

bend sei, dass es exklusive elektronische

Postprodukte und Dienstleistungen be-

zeichne. Im Übrigen bekräftigte es, dass

die grafischen Elemente ohne Präzisierung

des Farbanspruchs Gelb keine besondere

Originalität aufweisen und den Gesamt-

eindruck des Zeichens nicht zu beeinflus-

sen vermögen.

Bezüglich des Farbanspruchs Gelb (RAL

1004, Pantone 116C/119U) gelangte das

BGer zum Schluss, dass die Darstellung

des Zeichens selbst mit dieser Klarstellung

unverändert bleibe. Die Präzisierung der

gelben Farbe sei nicht geeignet, die Wahr-

nehmung des Zeichens «ePostSelect (fig.)»

bei den Abnehmern der fraglichen Waren

und Dienstleistungen zu verändern, und

beeinflusse den Gesamteindruck des Zei-

chens nicht in einer Weise, die ihm eine

ausreichende Unterscheidungskraft verlei-

hen würde. Bei der Frage, ob die Farb-

präzisierung dem Zeichen Unterscheidungs-

kraft verleihe, weil die betreffende Farbe

einer Marke mit Verkehrsdurchsetzung ent-

spricht, hat das BVGer nach Auffassung

des BGer die Begriffe Unterscheidungskraft

und Verkehrsdurchsetzung als Marke ver-

mischt. Die Unterscheidungskraft eines Zei-

chens sei abstrakt und ohne Berücksichti-

gung seines Gebrauchs zu prüfen. Nur wenn

die Unterscheidungskraft des Zeichens

nach dieser abstrakten Prüfung fehle, stelle

sich die Frage, ob es sich aufgrund seines

langdauernden und/oder intensiven Ge-

brauchs im Verkehr durchgesetzt habe. Fer-

ner müsse der Hinterleger angeben, ob

er einen Schutz seines Zeichens als Marke

mit Verkehrsdurchsetzung beanspruche,

was die Schweizerische Post im vorliegen-

den Fall nicht getan habe.

Nationale Eintragungsgesuche

Nationale Eintragungen

Eingereichte Widersprüche

13

Page 9: Jahresbericht 2013 14 - ige · 2014. 12. 2. · Jahresbericht 2013 | 14. Inhalt Vorwort Freihandelsabkommen Schweiz–China Contact Center Tätigkeitsbericht 2013/2014 Organigramm

Geschäftsjahre

Marken 2013/14 2012/13Veränderung in % zum Vorjahr 2011/12 2010/11 2009/10

National

Markenanmeldungen (Gesuche) 16 053 15 938 0,7 15 284 15 972 15 602

– davon in beschleunigtem Verfahren 1 141 1 167 –2,2 1 243 1 396 1 194

– davon per E-Filing 15 291 15 140 1,0 14 296 14 724 14 673

Eintragungen 15 168 14 439 5,0 14 348 14 154 14 295

Hängige Gesuche2 5 546 6 179 –10,2 6 139 6 701 6 689

Verlängerungen 9 524 10 618 –10,3 9 359 9 928 9 336

Widerspruch

Neue Verfahren 605 652 –7,2 639 635 630

Abgeschlossene Verfahren 675 630 7,1 781 727 720

Hängige Verfahren2 731 786 –7,0 765 895 977

International

Internationale Registrierungen mit Schutz-ausdehnung auf CH inkl. Erneuerungen1 24 735 25 700 –3,8 24 331 25 707 25 032

– davon nach MMP 1 6 321 6 494 –2,7 5 408 5 164 4 447

PatenteNationale Patentanmeldungen und Patente

Eingereichte Patentanmeldungen 1 973 3 269 –39,6 1 880 2 229 2 071

– davon nach Herkunft Schweiz 1 502 1 502 0,0 1 512 1 694 1 675

– davon nach Herkunft Ausland 471 * 1 767 –73,3 368 535 396

Erteilte Patente 581 475 22,3 433 628 950

Erledigte Patentanmeldungen 2 220 3 477 –36,2 1 619 1 896 2 645

Hängige Patentanmeldungen3 7 383 7 552 –2,2 7 568 7 252 6 844

In Kraft stehende Patente3 7 298 7 062 3,3 7 138 7 230 7 310

Europäische Patentanmeldungen und Patente

Beim Institut eingereicht – an das EPA übermittelt 127 154 –17,5 163 203 264

Gesamtzahl der erteilten europäischen Patente 1 – – – – – –

Erteilte europäische Patente mit Wirkung für die Schweiz und Liechtenstein1 56 521 54 907 2,9 50 167 43 053 38 894

In Kraft stehende Patente mit Wirkung für die Schweiz und Liechtenstein3 94 614 92 565 2,2 90 521 88 317 86 047

Internationale Patentgesuche (PCT)

Beim Institut als Anmeldeamt eingereicht und an die WIPO weitergeleitet 196 238 –17,6 304 319 341

Von den Anmeldeämtern insgesamt an das internationale Büro übermittelte Anmeldungen1 – – – – – –

DesignsAnzahl Eintragungen 801 1 003 –20,1 905 1 008 919

– Anzahl Gegenstände 2 633 3 310 –20,5 3 127 3 309 3 093

Anzahl 2. Verlängerung 517 591 –12,5 657 599 641

Anzahl 3. Verlängerung 324 277 17,0 213 185 200

Anzahl 4. Verlängerung 118 132 –10,6 124 136 115

Anzahl 5. Verlängerung 54 59 –8,5 47 35 58

Löschungen 860 848 1,4 704 774 822

In Kraft stehende Designs4 9 639 9 697 –0,6 9 533 9 332 9 094

Kalenderjahre

2013 2012Veränderung in % zum Vorjahr 2011 2010 2009

16 053 15 649 2,6 15 432 15 447 15 753

1 197 1 143 4,7 1 294 1 317 1 204

15 285 14 800 3,3 14 202 14 334 14 984

14 780 13 725 7,7 14 525 14 540 14 141

5 933 6 233 –4,8 5 819 6 627 7 447

10 424 9 662 7,9 9 202 10 155 9 132

668 625 6,9 626 668 705

596 749 –20,4 748 655 744

820 747 9,8 851 976 946

25 076 24 944 0,5 25 637 24 865 24 307

6 382 5 908 8,0 5 587 4 652 4 375

2 172 3 002 –27,6 2 063 2 192 2 017

1 540 1 494 3,1 1 616 1 645 1 665

632 ** 1 508 –58,1 447 547 352

534 455 17,4 464 768 973

3 204 2 241 43,0 1 561 2 202 2 833

7 496 8 441 –11,2 7 602 7 035 6 949

6 986 7 130 –2,0 7 179 7 232 7 324

145 129 12,4 180 251 244

66 717 65 679 1,6 62 120 58 108 51 969

56 550 51 957 8,8 46 433 40 669 35 096

93 691 91 416 2,5 89 206 86 915 86 849

231 270 –14,4 312 328 400

192 621 178 209 8,1 163 628 151 520 155 607

897 947 –5,3 968 956 911

2 925 3 136 –6,7 3 296 3 009 3 572

563 634 –11,2 607 626 615

303 252 20,2 196 209 191

122 131 –6,9 130 135 100

58 42 38,1 48 38 49

909 738 23,2 741 814 785

9 617 9 618 0,0 9 407 9 177 9 034

Statistischer Überblick

14 15

«céréale» (Getreide, Cerealien) zu lesen

und beschreibe folglich Lebensmittel.

Sie machte geltend, dass das Zeichen auf-

grund seiner Schreibweise in die zwei

Teile «Ce» und «Real» aufgegliedert sei und

dadurch insbesondere im Sinne von

«c’est vrai» (das ist wahr) oder «c’est royal»

(das ist königlich) verstanden werde.

Das Bundesgericht folgte dieser Argumen-

tation nicht. Es urteilte, dass das Zeichen

trotz seiner besonderen Schreibweise

als einheitliches Wort «cereal» wahrgenom-

men werde und sich eine Unterteilung in

zwei Wörter nicht aufdränge, zumal diesen

Bestandteilen kein klar erkennbarer Sinn-

gehalt zukomme. In diesem Zusammenhang

argumentierte das Gericht, man könne

nur schwer erwarten, dass sich der Durch-

schnittskonsument Überlegungen zu einer

möglichen Aufgliederung des Zeichens

«Ce’Real» in zwei verschiedene Sprachen

mache, um es im Sinne von «das ist wahr»

oder «das ist königlich» zu ver stehen.

Auch die Deutung von «ce» als phone tische

Schreibweise von «c’est» (das ist) sei

in keiner Weise naheliegend. Unter Verweis

darauf, dass «cereal» zum englischen

Grundwortschatz gehöre und Getreide bzw.

Cerealien bedeute, gelangte das Bun-

desgericht zur Einschätzung, dass der

Durchschnittskonsument davon ausgehe,

die unter dem Zeichen «Ce’Real» angebo-

tenen Lebensmittel beinhalteten Cerealien.

Des Weiteren sei die besondere Schreib-

weise des Zeichens mit der Hinzu fügung

eines Grossbuchstabens und eines Apos-

trophs nicht geeignet, den Gesamt eindruck

zu verändern und ihm eine aus reichende

Unterscheidungskraft zu verleihen. Die

Bedeutung Cerealien bleibe für den Kon-

sumenten eindeutig erkennbar und werde

von diesem in visueller und phonetischer

Hinsicht als Beschaffenheitsangabe auf ge-

fasst. Folglich gelangte das BGer zum

Schluss, dass das Zeichen einen Inhalts-

stoff der beanspruchten Waren beschreibe,

und lehnte seine Eintragung als Marke ab.

Änderungen in der Methodik der Datenerhebung möglich.1 Quellen: EPA, WIPO 3 Per 08.01.2014 bzw. 15.07.20142 Per 06.01.2014 bzw. 03.07.2014 4 Per 31.12.2013 bzw. 30.06.2014

* Von Juli 2012 bis Januar 2013 waren die Anmeldezahlen deutsch überdurchschnittlich hoch. Der Grund ist, dass allein ein Anmelder 1456 Gesuche eingereicht hat.

** Von Juli bis Dezember 2012 waren die Anmeldezahlen deutsch überdurchschnittlich hoch. Der Grund ist, dass allein ein Anmelder 1205 Gesuche eingereicht hat.

Page 10: Jahresbericht 2013 14 - ige · 2014. 12. 2. · Jahresbericht 2013 | 14. Inhalt Vorwort Freihandelsabkommen Schweiz–China Contact Center Tätigkeitsbericht 2013/2014 Organigramm

Union von Nizza

Wie jedes Jahr tagte der Sachverständi-

genausschuss der Union von Nizza in Genf,

um die Nizzaklassifikation insbesondere

durch die Hinzufügung, Präzisierung oder

Streichung von Begriffen in der alpha-

betischen Liste weiterzuentwickeln. Diese

Änderungen erscheinen manchmal gering-

fügig oder gar überflüssig, können aber

zu Anpassungen oder gar Praxisänderungen

bei bestimmten Markenschutzämtern füh-

ren. An seiner 24. Tagung vom 28. April bis

2. Mai 2014 beschloss der Sachverstän-

digenausschuss beispielsweise, die eng li-

sche und französische Fassung bei den

Dienstleistungen für die «Reparatur von

Uhren» aufeinander abzustimmen. Ferner

entschied er, die «3D-Drucker» in Klasse 7

aufzunehmen, um sie deutlich von den

herkömmlichen Druckern in Klasse 9 zu

unterscheiden. Zur Vereinfachung und

Klärung der verschiedenen Accessoires für

die Verzierung von Kleidungsstücken,

Hüten und sonstigem Schmuck beschloss

der Ausschuss ausserdem, die verwen-

deten Begriffe zu vereinheitlichen und klar

zwischen den Waren der Klasse 14

(Schmuck) und der Klasse 26 (nicht für

Schmuckwaren verwendete Posamente

oder Berlocken) zu unterscheiden. An der

Tagung konnten sich die Delegierten der

verschiedenen nationalen Markenschutz-

ämter auch informell über zwei wichtige

Themen austauschen: die Neueinteilung

von Löffeln, Messern und Gabeln in Klasse

21 und die Problematik der «Dienstleis-

tungen für massgeschneiderte Fertigung».

An einem nächsten Treffen sollten kon-

krete Vorschläge zu diesen beiden Themen-

komplexen unterbreitet werden.

Übersetzung der Begriffe aus der

Nizzaklassifikation

Das IGE setzte seine enge Zusammen-

arbeit mit der Weltorganisation für geistiges

Eigentum (WIPO) sowie den nationalen

Markenschutzämtern aus Deutschland,

Österreich und Italien fort, um die Überset-

zung der Waren- und Dienstleistungsbe-

zeichnungen in den Datenbanken zu verein-

heitlichen. Im Berichtsjahr konzentrierte

16

Tätigkeitsbericht 13/14

sich diese Arbeit auf zwei Hauptstoss-

richtungen: die deutsche und italienische

Übersetzung der neuen Begriffe in der

alpha betischen Liste der Nizzaklassifika-

tion (10. Ausgabe, Version 2014) und

die Überprüfung bzw. gegebenenfalls not-

wendige Änderung der italienischen

Über setzung der mehr als 8000 Begriffe

der alphabetischen Klassifizierungsliste.

Dank dieser Anstrengungen konnte

die Über setzung von über 350 Begriffen

verbessert werden.

Ausbau der elektronischen Prüfungshilfe

Die im Juli 2013 aufgeschaltete elektro-

nische Prüfungshilfe (vgl. Beitrag im Jahres-

bericht 2012/13) ist inzwischen mehr-

fach ausgebaut worden: Sie wurde mit über

90 neuen Leitentscheiden des Instituts in

konkreten Markeneintragungsgesuchen

ergänzt. Seit März dieses Jahres steht die

Prüfungshilfe zudem dreisprachig zur Ver-

fügung (deutsch, französisch, italienisch).

Seit Juni sind ausserdem alle in der

Schweiz durch Staatsverträge geschütz-

ten Herkunftsangaben sowie die Wider-

spruchsentscheide des Instituts über die

Prüfungshilfe auffindbar.

Dieser Ausbau wurde getätigt, um den

Benutzern eine möglichst umfassende elek-

tronische Plattform mit allen entscheid-

relevanten Informationen zur Markenpraxis

zur Verfügung zu stellen. Zusammengefasst

enthält die Prüfungshilfe heute:

– 8000 in der Schweiz durch Staatsverträge

geschützte Herkunftsangaben und andere

geografische Bezeichnungen,

– 340 Leitentscheide des IGE in konkreten

Markeneintragungsgesuchen,

– 270 abstrakte Prüfungsregeln zu Begriffen,

die häufig als Marke angemeldet werden,

– 1500 online veröffentlichte Widerspruchs-

entscheide des Instituts (seit 2008),

– 60 Leitentscheide des Instituts im Wider-

spruchsverfahren mit erläuternden

Bemerkungen.

Die Prüfungshilfe kann entweder direkt

über die Adresse https://ph.ige.ch/ph oder

über die Website des Instituts via «Mar-

ken» und «Schutz in der Schweiz» geöffnet

werden.

Ausbau der elektronischen Prüfungshilfe Verfeinerte Suchkriterien für die Einschränkung der Resultate

So präsen tieren sich die verschiedenen

Suchkriterien im Bereich Markenprüfung.

Im Bereich Widerspruch kann ebenfalls

nach Begriffen gesucht werden, welche in

den beteiligten Marken oder in den erläu-

ternden Bemerkungen der Leitentscheide

vorkommen. Weiter kann die Suche

nach der Entscheidsprache, den beteilig-

ten Waren- und Dienstleistungsklassen,

dem Ausgang des Verfahrens, der Ent-

scheidnummer und dem Entscheiddatum

eingeschränkt werden. Bei den ab Juli

2014 erlassenen Entscheiden und den

Leit entscheiden lässt sich die Suche

zudem mit bestimmten Themen, die im

ent spre chenden Entscheid zur Diskus-

sion standen, verfeinern.

Die Prüfungshilfe enthält seit Juni alle in

der Schweiz durch Staatsverträge geschütz-

ten Herkunftsangaben. Sämtliche seit

2008 erlassenen materiellen Widerspruchs-

entscheide des Instituts sind online auf-

findbar und stehen in der jeweiligen Spra-

che zur Verfügung.

Suchmöglichkeiten

In der Regel wird nach einem Begriff im

Markenprüfungs- oder Widerspruchsbereich

gesucht. Dabei kann durch die Eingabe

von * präziser festgelegt werden, wie die

eingegebene Zeichenfolge gesucht wer-

den soll: Durch die Eingabe links der Zei-

chenfolge (*way) werden alle Begriffe

gefunden, die mit der Zeichenfolge enden,

durch die Eingabe rechts davon (broad*)

alle Begriffe, die mit der Zeichenfolge

beginnen. Ohne Eingabe eines * werden

alle Begriffe gefunden, die die Zeichen-

folge enthalten.

Im Markenprüfungsbereich kann die Suche

zudem durch die Auswahl weiterer Krite-

rien eingeschränkt werden: Man kann nach

Begriffen im Bemerkungstext suchen, fest-

legen, ob konkrete Zeichen/Entscheide

oder aber geschützte Angaben respektive

Prüfungsregeln gesucht werden sollen,

und die Suche kann auf einen bestimmten

Markentyp, Entscheidstatus (Zulassung

oder Zurückweisung) oder bestimmte Klas-

sen eingeschränkt werden. Ausserdem

lässt sich diese durch Auswahl von Schlag-

wörtern auf bestimmte Themen fokus-

sieren.

17

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Tätigkeitsbericht 13/14

18

Trefferliste Markenprüfung und Widerspruch

Die Trefferliste der Markenprüfung zeigt

zuoberst die Prüfungsregeln, dann die

geschützten Herkunftsangaben und danach

die Entscheide des Instituts zu konkreten

Marken. Die Einträge zu den Staatsverträ-

gen enthalten den Link auf den jeweils rele-

vanten Vertrag. Die Einträge zu den kon-

kreten Marken enthalten einen Link zum

Schutztitel auf SWISSREG oder ROMARIN

(zwecks Ansicht der Markendetails wie bei-

spielsweise die konkreten Waren und

Dienstleistungen, für welche die Marke ein-

getragen wurde). Falls der Entscheid vom

Bundesverwaltungs- oder Bundesgericht be-

stätigt wurde, enthält die Prüfungshilfe

ausserdem einen Hinweis auf den entspre-

chenden Entscheid.

Im Widerspruch zeigt die Trefferliste zu-

oberst die Leitentscheide und anschlies-

send in chronologisch absteigender

Rei henfolge die übrigen Widerspruchsent-

scheide. Der Entscheid kann mittels

eines Links geöffnet werden.

Die Trefferliste kann jeweils mittels der

Schaltfläche «Export» als PDF exportiert

und gedruckt werden.

Revidierte Markenrichtlinien

Das Institut hat per 1. Juli 2014 seine

Richtlinien in Markensachen revidiert.

In erster Linie wurde dabei die seit der

letzten Revision ergangene Rechtspre-

chung integriert. Verschiedene Teile der

Richtlinien hat das Institut sprachlich

überarbeitet und durch aktuelle Beispiele

ergänzt. Seit dem 24. Juni 2014 sind

die Widerspruchsentscheide in der Prü-

fungshilfe des Instituts abrufbar (https://

ph.ige.ch/ph). Deshalb wurde die Kasuistik

betreffend die relativen Ausschlussgründe

(ehemals Ziff. 8, Teil 5 der Richt linien) aus

den Richtlinien gestrichen.

Weiterbildungsanlass in Genf

Am 30. April 2014 fand in Genf zum zwölf-

ten Mal das Seminar «Neueste Entwick-

lungen im Markenrecht» statt. Es wurde

vom Institut gemeinsam mit dem Fach -

verein für Lizenzierung, Technologietrans-

fer und Geistiges Eigentum (LES-CH)

organisiert. Mehr als 50 Teilnehmerinnen

und Teilnehmer verfolgten die Diskussio-

nen. Auf dem diesjährigen Programm stan-

den in einem ersten Block die jüngsten

Entscheide des IGE im Bereich Eintragun-

gen und Widersprüche sowie die zurzeit

umgesetzten neuen Projekte. Das zweite

Page 12: Jahresbericht 2013 14 - ige · 2014. 12. 2. · Jahresbericht 2013 | 14. Inhalt Vorwort Freihandelsabkommen Schweiz–China Contact Center Tätigkeitsbericht 2013/2014 Organigramm

Referat befasste sich mit der Frage, wie

Designobjekte über Rechte am Geistigen

Eigentum geschützt werden können.

Die Referentin prüfte anhand der jüngs-

ten Rechtsprechung, ob und inwieweit

sich der Rechteinhaber eher auf das Mar-

kenrecht, das Urheberrecht, das Recht

über den unlauteren Wettbewerb oder das

Designrecht stützen sollte. Ein Vertreter

des Harmonisierungsamtes für den Bin nen-

markt (HABM) stellte danach die wichtigs-

ten im letzten Jahr ergangenen Urteile des

Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und

des HABM im Bereich Marken und Designs

vor. Der letzte Programmpunkt widmete

sich schliesslich dem EuGH-Urteil in Sachen

«Specsavers» und seinen möglichen Folgen

für die Schweizer Praxis.

Markenrecherche ip-search

Nach mehreren rückläufigen Jahren und im

Gegensatz zu den Erwartungen aufgrund

des ersten Quartals, lagen die Einnahmen

im Berichtsjahr leicht über den Ergeb -

nissen des Vorjahres. Erfolgsfaktoren sind

gewiss auch der hohe Einsatz und der

Qualitätsanspruch des Markenrecherche-

Teams von ip-search. Der Überschuss

dieses Jahres sichert nicht nur die Kosten-

deckung über die letzten vier Jahre, son-

dern ermöglicht auch weitere Investitionen

in die Ausbildung der Mitarbeitenden und

in technische Ent wicklungen, welche für den

hohen Qualitäts anspruch an unsere Daten

erforderlich sind.

Patentabteilung

Keep it simple

Die Aufgaben der Patentexperten in Recher-

che und Prüfung, aber auch der Adminis-

tration der Patentabteilung werden immer

komplexer. Die Qualitätsansprüche der

Kunden steigen und dementsprechend die

Anforderungen an das Wissen der Mitarbei-

tenden. Auch die Zahl der zu beherrschen-

den Werkzeuge, Datenbanken und Abläufe

nimmt stetig zu. Die Patentabteilung

hat deshalb im Berichtsjahr im Sinne eines

kontinuierlichen Verbesserungsprozesses

ein Projekt gestartet. Dabei wurden sämtli-

che Prozesse, Verfahren, Abläufe, Tools

und betriebswirt schaftlichen Instrumente

auf mögliche Vereinfachungen hin über-

prüft sowie Optimierungspotenzial eruiert.

Mit dieser Aufgabe wurde ein kleines

Projektteam beauftragt, welches mit den

zuständigen Prozesseignern und weiteren

beteiligten Mitarbeitenden der Patent-

abteilung Interviews durchführte und sämt-

liche Prozesse gründlich analysierte.

Das Resultat präsentiert sich in einem Be-

richt mit einem umfangreichen Massnah-

menkatalog. Daraus hat das Projektteam

zehn Vorschläge aufgrund von Umsetzbar-

keit und optimaler Wirkung priorisiert und

zur Umsetzung empfohlen. Anlässlich eines

Workshops im Frühling hat das Kader diese

Themenkreise besprochen, Massnahmen

beschlossen oder den Status quo begrün-

det. Insbesondere soll das bestehende

Wiki der Patentabteilung massiv ausgebaut

werden. Die wichtigsten Informationen

werden dort benutzergerechter und besser

auffindbar abgelegt. Die Weiterbildung

und der Austausch von Fachexperten in

der Prüfung soll intensiviert werden.

Gewisse Abläufe wurden bereits nach dem

KISS-Prinzip optimiert, welches besagt,

dass eine möglichst einfache Lösung eines

Problems gewählt werden sollte («keep it

short and simple»). Das Projekt ist ins-

gesamt als Erfolg zu werten, obwohl das

Optimierungspotenzial nicht riesig war.

Es zeigt sich aber, dass bereits die Summe

kleiner Änderungen die Komplexität redu-

ziert und somit den Arbeitsalltag der Mitar-

beitenden ver einfacht. Dazu musste das

Kader auch Grundsätzliches überdenken,

hinterfragen und neu überprüfen. Gleich-

zeitig gewann die Führung dadurch wertvolle

Erkenntnisse und neue Impulse.

Patentprüfung

Im Berichtsjahr wurden 1973 nationale

Patente angemeldet. Dies entspricht grund-

sätzlich dem Durchschnitt der letzten

Jahre. Im Vorjahr hatte ein einzelner Anmel-

der über 1450 Patentanmeldungen hinter-

legt, was die Bilanz massiv verzerrt hat, da

er lediglich am Erhalt eines Prioritätsda-

tums interessiert war und alle Anmeldungen

ohne Bezahlung der Anmeldegebühren

sofort wieder fallen liess. Lässt man diese

Anmeldungen ausser Acht, kann im Ver-

gleich zum Vorjahr ein leichtes Wachstum

von 9 % festgestellt werden. Obwohl solche

Schwankungen mit Vorsicht zu interpre-

tieren sind, scheinen sich die nationalen

Patentanmeldungen bei knapp 2000 pro

Jahr stabilisiert zu haben.

Im Berichtsjahr haben die Patentexperten

über 750 Anmeldungen erledigt. Dies

bedeutet eine Steigerung gegenüber dem

Vorjahr um mehr als 30 %. Bemerkens-

wert ist, dass diese Menge leicht über dem

zur nachhaltigen Erledigung der anfallen-

den Prüfarbeit notwendigen Volumen liegt.

Somit konnte die Patentabteilung ihre

Pendenzen abbauen und die Fristen zur

Aufnahme der Sachprüfung verkürzen.

Ein optimal auf die Bedürfnisse aller An-

spruchsgruppen ausgerichtetes Patent-

system ist für die Wirtschaft eines Landes

von grosser Bedeutung. Deshalb müs-

sen Optimierungsmöglichkeiten periodisch

geprüft und Verbesserungspotenzial früh zei-

20

tig identifiziert werden. Aus diesem Grund

hat das IGE im Berichtsjahr die Firma Poly-

nomics mit einer unabhängigen öko no mi-

schen Studie zur Optimierung des schweize-

rischen Patentsystems beauftragt. Das

Resultat wird im Geschäftsjahr 2014/15

präsentiert werden.

Patent- und Technologierecherchen

Der Umsatz der kommerziellen Dienstleis-

tungen erreichte einen neuen Rekord-

wert von 4,6 Mio. Franken. Auf eine ausser-

ordentlich hohe Nachfrage Anfang des

Kalenderjahres 2014 folgte eine temporäre

Stagnation. Gegen Ende des Berichtsjahres

stieg die Nachfrage jedoch wieder deutlich

an. Der Kostendruck in der Industrie erhöht

offensichtlich den Bedarf, qualitativ hoch-

wertige Recherchedienstleistungen auszu-

lagern.

Auch die Kostendeckung hat sich mit einem

Gewinn von TCHF 693 sehr positiv entwi-

ckelt. Die kommerziellen Recherchen leisten

somit einen nicht unwesentlichen Beitrag

an die Finanzierung des Instituts und des-

sen hoheitlicher Aufgaben. Unternehmen

nützen Patentinformationen zunehmend zur

Unterstützung geschäftskritischer und

strategischer Entscheidungen. In der Folge

steigen die Anforderungen der Kunden

an die Datensicherheit und die sichere elek-

tronische Kommunikation laufend.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung

wurde die Strategie für den Bereich der

Patent- und Technologierecherchen über ar-

bei tet und noch besser auf diese Bedürf-

nisse und die Stärken des Instituts ausge-

richtet. Eine hohe Qualität ist nach wie

vor das Kernelement der Dienstleistungen

des IGE. Dank einem ganzheitlichen Quali-

tätsansatz erreicht es eine hohe Kunden-

zufriedenheit. Dieser umfasst die Bereiche

Aus- und Weiterbildung, Recherchewerk-

zeuge, Datenbanken und Prozesse. Hin-

sichtlich der Produktepalette arbeitet das

Institut daran, Patentinformationen als

strategische Information für die Kunden

noch besser aus- und verwerten zu können.

Dafür ist sowohl vertieftes Know-how

durch gezielte Weiterbildung der Mitarbei-

tenden erforderlich als auch eine klare

Produktdefinition für die sogenannten Um-

feldanalysen. Im Berichtsjahr hat das Insti-

tut zudem neue Tools zur Datenbereini-

gung, Kategorisierung von Daten und deren

Visualisierung eingeführt.

Ein weiterer Schwerpunkt in der Strategie

ist der Ausbau der Möglichkeiten zur

Durchführung komplexer und umfassender

Freedom-to-Operate-Recherchen (FTO). Der

Einbezug von Rechtsstandinformationen

und eine übersichtliche Darstellung der Er-

gebnisse werden immer wichtiger, um

grosse Mengen an Informationen verarbei-

ten zu können. Zusätzliche Informations-

quellen, ein neu tabellarisch gestalteter

Recherchebericht mit Zusatzfunktionalitä-

ten und integrierte, übersichtlich darge-

stellte Rechtsstandinformationen tragen

diesem Bedürfnis Rechnung. Ausgebaut

wurde auch die Kompetenz, Informationen

aus verschiedenen Datenquellen zu nutzen

und zu kombinieren.

Im Bereich der hoheitlichen Informations-

dienstleistungen hat das Institut die

Zusammenarbeit mit ausgewählten Part-

nern wie der Kommission für Technologie

und Innovation (KTI) vertieft und ausge-

baut. Diese Strategie trägt zu einer weite-

ren Verbreitung der sehr beliebten beglei-

teten Recherchen bei. Im Berichtsjahr

führte das Institut 325 halbtägige beglei-

tete Patentrecherchen für KMU und Ein-

zelerfinder und 189 begleitete ganz tätige

Recherchen für Forschungsinstitu tio nen

durch. Im Rahmen dieser Recherchen ver-

mittelt das Institut den Antragstellern

neben einer ersten Information zum Stand

der Technik auch wichtige Informationen

zu den Patentsystemen. Es unterstützt

damit die Patentanwaltschaft und Techno-

logietransferstellen bei ihrer Aufgabe,

unerfahrene Anwender über die Nutzung

der Schutzrechtssysteme zu informieren.

Eine Recherche zur schweizerischen Patent-

anmeldung wurde für über 230 nationale

Patentanmeldungen beantragt. Dies ent-

spricht einer Steigerung von 4 % gegenüber

dem Vorjahr. Neu übermittelt das In stitut

im Einverständnis mit dem Anmelder die

Rechercheergebnisse direkt an das Euro-

päische Patentamt, sofern – gestützt auf

die schweizerische Anmeldung – eine Prio-

rität beansprucht wird. Ist der Anmelder

mit diesem Vorgehen nicht einverstanden,

muss er gemäss Regel 141 des EPÜ

weiterhin selbst eine Kopie der Recherche-

ergebnisse beim EPA einreichen.

Design

Im Berichtsjahr verzeichnete das Institut

mit 801 neuen Schweizer Designeintra-

gungen einen Rückgang um 20 % im Ver-

gleich zum Vorjahr (1003 Anmeldungen).

Eine schlüssige Erklärung dafür gibt

es nicht. Folglich reduzierte sich erstmals

auch die Gesamtzahl der in Kraft stehen-

den nationalen Designschutzrechte von

9697 auf 9639 Eintragungen.

Im üblichen Rahmen bewegten sich die

Zahlen für die Schutzverlängerungen, die

Löschungen, den Versand von Dokumen-

ten sowie für das Mutationswesen.

Telefonische Auskünfte wurden weiterhin

geschätzt, insbesondere von den KMU.

Das Institut hat die Zusammenarbeit mit

dem Europäischen Harmonisierungsamt

in Alicante (HABM) intensiviert. Die Schweiz

arbeitet aktiv bei zwei neuen Projekten

des HABM mit: CP6 «Grafische Darstellun-

gen eines Designs» und CP7 «Harmo-

nisierung der Produkteangaben». Diese

Vereinheitlichungsbemühungen sollen

unter anderem eine Basis für zukünftige,

qualitativ gute Designrecherche schaffen.

Die Einführung der 10. Ausgabe der

Internationalen Klassifikation für gewerb-

liche Muster und Modelle (Locarno-Ab-

kommen) vom 1. Januar 2014 verlief rei-

bungslos und hat bislang keine Probleme

ergeben.

Tätigkeitsbericht 13/14

21

Page 13: Jahresbericht 2013 14 - ige · 2014. 12. 2. · Jahresbericht 2013 | 14. Inhalt Vorwort Freihandelsabkommen Schweiz–China Contact Center Tätigkeitsbericht 2013/2014 Organigramm

22

Recht & Internationales

Die Abteilung Recht & Internationales ist

primär für die Politikvorbereitung zuguns-

ten des Bundes zuständig. Die vorliegende

Berichterstattung vermittelt einen Über-

blick über die wichtigsten Entwicklungen

in diesem Bereich. Über den aktuellen

Stand aller Geschäfte informiert das Insti-

tut auf seiner Website (www.ige.ch/

Juristische Infos), mit dem dort abonnier-

baren elektronischen Newsletter und auf

der «Seite des Instituts» in der sic! – Zeit-

schrift für Immaterialgüter-, Informations-

und Wettbewerbsrecht.

Swissness

Die sogenannte «Swissness»-Vorlage soll

im Interesse der Hersteller bzw. Erbringer

von schweizerischen Waren und Dienstleis-

tungen sowie der Abnehmer den Schutz

der Herkunftsbezeichnung «Schweiz» und

des Schweizerkreuzes stärken und deren

Wert auch langfristig erhalten. Das Herz-

stück bilden präzisere Regeln im Marken-

schutzgesetz, unter welchen Voraussetzun-

gen ein Produkt oder eine Dienstleistung

als «schweizerisch» bezeichnet werden darf.

Werden diese Regeln eingehalten, so

dürfen neu auch Waren – und nicht mehr

nur Dienstleistungen – mit dem Schwei -

zerkreuz versehen werden; das Schweizer

Wappen bleibt dagegen grundsätzlich

weiterhin dem Gemeinwesen vorbehalten.

Die Möglichkeit, auch nichtlandwirtschaft-

liche geogra fische Angaben (z.B. «Genève»

für Uhren) in ein neues Register und ge-

stützt darauf als geografische Marke ein-

zutragen, erlaubt es den interessierten

Branchen, einen offiziellen Schutztitel in der

Schweiz zu erhalten. Das vereinfacht die

künftige Erlangung und Durchsetzung des

Schutzes insbesondere auch im Ausland

deutlich.

Nach dreieinhalb Jahren intensiver Diskus-

sion des Geschäfts im Parlament haben

National- und Ständerat die Swissness-Vor-

lage am 21. Juni 2013 in der Schlussab-

stimmung angenommen. Dabei sind die

Räte in allen zentralen Punkten der Lösung

des Bundesrates gefolgt und haben diese

weiter konkretisiert. So müssen bei Schwei-

zer Lebensmitteln 80 % des Rohstoffge-

wichts aus der Schweiz stammen und die

wesentliche Verarbeitung muss in der

Schweiz erfolgen. Für Milch und Milchpro-

dukte hingegen führte das Parlament eine

Sonderregelung von 100 % des Rohstoffs

Milch ein. Die Verfügbarkeit der Rohstoffe

soll über den Selbstversorgungsgrad

in der Schweiz ermittelt werden. Für die

anderen Schweizer Produkte, also ins-

besondere Industrieprodukte wie Uhren,

müssen 60 % der Herstellungskosten in

der Schweiz anfallen und der wesentliche

Herstellungsschritt muss im Inland er-

folgen. Für Dienstleistungen sehen die

Räte eine Regelung vor, die auch den

Konzernverhältnissen Rechnung trägt und

gleichzeitig das Missbrauchsrisiko ein-

dämmt.

Mit Annahme der Vorlage ist das Parlament

seiner eigenen Forderung nach angemes-

sener Schutzverstärkung nachgekommen.

Die Entwürfe für das weiter präzisierende

Verordnungsrecht und die entsprechenden

Erläuterungen sind bereits erarbeitet. Es

handelt sich um eine Revision der Marken-

schutzverordnung, eine Swissness-Verord-

nung für Lebensmittel, eine Registerverord-

nung und eine Wappenschutzverordnung.

Ziel dieser vier Erlasse ist es, die gesetzli-

chen Lösungen praxisnah und umsetzbar

auszugestalten.

Der Bundesrat hat im Juni 2014 das Ver-

nehmlassungsverfahren dazu eröffnet. Die

interessierten Kreise und die Kantone

haben damit bis zum 17. Oktober 2014 die

Möglichkeit, ihre konkreten Vorschläge

einzubringen. Die Inkraftsetzung des Swiss-

ness-Gesamtpakets ist auf den 1. Januar

2017 vorgesehen. Allerdings sollen die

Unternehmen bis längstens 31. Dezember

2018 Zeit haben, sich an die neuen Swiss-

ness-Regeln anzupassen.

Bekämpfung von Fälschung und

Piraterie

Der Verein STOP PIRACY, dessen Geschäfts-

stelle das IGE leitet und der Schweizer

Behörden, Wirtschaft und Konsumenten

unter einem Dach vereint, führte sein

Engagement gegen Fälschung und Pirate-

rie weiter. Nebst zwei Aktionswochen zur

Hauptreisezeit im Frühling und Sommer

am Flughafen Zürich machte STOP PIRACY

die Besucher der Muba in Basel und an-

derer Messen darauf aufmerksam, wie sich

Fälschungen und Piraterieprodukte erken-

nen lassen und warum auf deren Kauf bes-

ser verzichtet wird. Ausserdem war der

Verein an der Sonderausstellung über den

Frachtverkehr «Cargo» im Verkehrshaus

der Schweiz präsent und zeigte zusammen

mit der Eidgenössischen Zollverwaltung

im Container «Schattenwirtschaft», auf wel-

chen Wegen gefälschte Produkte in die

Schweiz gelangen.

Aufsicht über die urheberrechtlichen

Verwertungsgesellschaften

Die Aufsicht des IGE über die Verwertungs-

gesellschaften wurde erstmals von der

Eidgenössischen Finanzkontrolle überprüft.

Sie stellte dem IGE ein gutes Zeugnis

aus. Sie gelangte indessen zur Auffassung,

dass das IGE bei der Verrechnung der

Kosten für die Aufsicht möglicherweise zu

zurückhaltend war. Das IGE wird deshalb

inskünftig den Verwertungsgesellschaften

auch dann die Kosten der Untersuchung

überbinden, wenn bei Anzeigen gegen Ver-

wertungsgesellschaften wegen Pflichtver-

letzungen keine solchen festgestellt werden

können. Weiter empfahl die Eidgenössi-

sche Finanzkontrolle, die Angemessenheit

der ausgewiesenen Verwaltungskosten

für jede Verwertungsgesellschaft einzeln

Tätigkeitsbericht 13/14

Page 14: Jahresbericht 2013 14 - ige · 2014. 12. 2. · Jahresbericht 2013 | 14. Inhalt Vorwort Freihandelsabkommen Schweiz–China Contact Center Tätigkeitsbericht 2013/2014 Organigramm

24 25

anhand einer Kostenanalyse zu verifizieren.

Schliesslich kritisierte sie die Pensions-

kassennachzahlungen für den Geschäfts-

führer der ProLitteris und erachtete eine

Rück erstattung des Arbeitnehmerbeitrags

als angezeigt. Das IGE wird auch diese

Empfehlungen aufnehmen.

Im Berichtsjahr sind beim IGE elf Anzei-

gen gegen Verwertungsgesellschaften wegen

Pflichtverletzungen eingegangen. Eine

Anzeige aus dem Vorjahr, die zu Beginn

des Berichtsjahres noch hängig war, ergab

eine Pflichtverletzung: Das IGE kam zum

Schluss, dass die betroffenen Mitglieder

gestützt auf die Information der SUISA

nicht erkennen konnten, welche Tragweite

eine Änderung des SUISA-Verteilungs-

reglements hat, und somit eine Verletzung

der Pflicht zur geordneten Verwaltung vor-

liegt. In neun Verfahren konnte keine Pflicht-

verletzung festgestellt werden, zwei Verfah-

ren sind noch hängig.

Das IGE hatte bei der Prüfung des Ge-

schäftsberichts 2010 der ProLitteris eine

ausserordentliche Zuwendung an die Für-

sorgestiftung als Rechtsverletzung beurteilt

und die ProLitteris angewiesen, den recht-

mässigen Zustand wiederherzustellen.

Die dagegen geführte Beschwerde wurde

vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil

vom 4. September 2013 abgewiesen,

soweit darauf einzutreten war.

AGUR12

Die von Frau Bundesrätin Simonetta Som-

maruga gebildete Arbeitsgruppe zum Urhe-

berrecht hat am 6. Dezember 2013 ihren

Schlussbericht veröffentlicht. Ihre Empfeh-

lungen reichen von Massnahmen zur Auf-

klärung über das Urheberrecht und zur Ver-

besserung der Transparenz und Effizienz

der Verwertungsgesellschaften über solche

Tätigkeitsbericht 13/14

zur verbesserten Durchsetzung von Ur-

heberrechten bis hin zur Anpassung der

Schrankenregelung. Der Bundesrat hat

sich am 6. Juni 2014 mit den Empfehlun-

gen der AGUR12 befasst. Er betrachtet

sie als wertvolle Grundlage und hat das

EJPD beauftragt, gestützt auf diese Emp-

fehlungen bis Ende 2015 eine Vorlage für

die Vernehmlassung zu erarbeiten. Eben-

falls mitberücksichtigt werden die Erkennt-

nisse einer Arbeitsgruppe, die derzeit die

zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Pro-

vidern ganz generell prüft.

CH-Patentrecht

Im Februar 2010 änderte das Europäische

Patentamt seine Rechtsprechung mit der

Folge, dass Patente auf weiteren medizini-

schen Indikationen ihren Inhabern mögli-

cherweise künftig breitere Rechte verleihen.

Diese Praxisänderung wirkt sich auch

in der Schweiz aus, weshalb das Bundes-

gericht 2011 durchblicken liess, dass auf-

grund der neuen Rechtsprechung eventuell

die Freiheit der Ärzte eingeschränkt ist,

Generika zu verschreiben oder zu verabrei-

chen. Dies wiederum führte Mitte Juni

2011 zu einer Anfrage von alt Nationalrat

Gysin (Schutz der ärztlichen Verschrei-

bungsfreiheit vor patentrechtlichen Verlet-

zungsklagen; 11.1053). Die daraufhin vom

Bundesrat in Auftrag gegebene Abklärung

wurde vom IGE gemeinsam mit dem

Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer

Arbeitsgruppe unter Einbezug der Direkt-

betroffenen aus Medizin und Pharma indu-

strie durchgeführt und mündete (im Rah-

men der Teilrevision des HMG) in zwei neue

Vorschläge für Ausnahmen von der Wir-

kung des Patents (Art. 9 Abs. 1 lit. g und h

PatG). Diese Vorschläge passierten im

Mai 2014 den Nationalrat. Die Beratung im

Ständerat steht noch bevor.

Ergänzend haben die interessierten Kreise

unter Vermittlung des IGE und des BAG

eine Absichtserklärung unterzeichnet, die

auch nicht patentierte Wirkstoffe umfasst.

Damit konnten weitere Anliegen, die in

keinem Zusammenhang mit der Anfrage

Gysin stehen, berücksichtigt werden.

Europäische Patentorganisation

Die auf das europäische Patent mit ein-

heitlicher Wirkung ausgerichteten Arbeiten

innerhalb der EU laufen auf Hochtouren.

Das Gesamtpaket wird in Kraft treten, so-

bald 13 EU-Mitgliedstaaten, darunter

zwingend die drei Mitgliedstaaten mit den

höchsten Patentanmeldezahlen (Deutsch-

land, Frankreich, Grossbritannien), das

Abkommen zur Schaffung eines einheit li-

chen Patentgerichts ratifiziert haben.

Bisher haben dies fünf Mitgliedstaaten

getan (Österreich, Belgien, Dänemark,

Frankreich und Schweden).

Das Europäische Patentamt (EPA) soll

künftig die Prüfungs- und Erteilungsverfah-

ren sowohl des «klassischen» europäi-

schen Patents als auch des europäischen

Patents mit einheitlicher Wirkung durch-

führen. Deshalb müssen die nicht teilneh-

menden Staaten wie Italien und Spanien

sowie die 13 Nicht-EU-Staaten, darunter die

Schweiz, als Beobachter im Besonderen

Ausschuss der Europäischen Patentorgani-

sation darauf achten, dass die Einführung

des europäischen Patents mit einheitli-

cher Wirkung zu keiner finanziellen Mehr-

belastung innerhalb der Europäischen

Patent organisation führt. Eine solide Eigen-

finanzierung des europäischen Patents

mit einheitlicher Wirkung soll ohne jede

Quersubventionierung gesichert sein.

Weltorganisation für geistiges Eigentum

Nach den Erfolgen der beiden letzten Jahre

war das Berichtsjahr im Bereich der Nor-

mensetzung aufgrund einer Neupositionie-

rung der verschiedenen Interessen weniger

ergebnisreich. Viele Industrieländer sind

der Auffassung, mit dem Vertrag von Marra-

kesch über Schranken zugunsten von Seh-

behinderten ein Maximum erreicht zu haben,

und sprechen sich nun für eine Konsolidie-

rung der bestehenden Prinzipien und des

aktuellen Schutzniveaus aus, bevor Arbeiten

zu neuen Themen in Angriff genommen

werden. Angesichts dieser Haltung wollen

verschiedene Entwicklungsländer den Im-

puls des Vertrags von Marrakesch nutzen,

um für sie prioritäre Themen voranzutrei-

ben. Um ihre Position zu stärken, bremsen

sie die Fortschritte bei den Fragen, an

denen ihrer Meinung nach die Industrielän-

der am meisten interessiert sind. Die

Praxis zeigt jedoch, dass eine Einordnung

dieser Nord-Süd-Differenzen angesichts

der Entwicklung im Bereich der Innovations-

und Kreativindustrien sowie derjenigen

der Kommunikationsnetze in vielen Entwick-

lungsländern zunehmend künstlich wirkt.

Die verschiedenen Regionen der Welt sind

immer stärker mit ähnlichen Problemen

konfrontiert. In diesem Umfeld hat sich die

Schweiz weiterhin aktiv an den verschie-

denen Tätigkeiten der WIPO beteiligt. So

engagierte sie sich insbesondere für

eine Stärkung der Registrierungs-Unionen

(z.B. Einführung eines Teilungsverfah-

rens im Madrider System), die Förderung

eines spezifischen Schutzes für Länder-

namen und die Verhandlungen über geneti-

sche Ressourcen, traditionelles Wissen

und Folklore.

Organisationsintern sind zwei Ereignisse

besonders hervorzuheben: die Wiederwahl

des Australiers Francis Gurry zum Gene-

raldirektor für eine zweite Amtszeit (2014–

2020) und der Beschluss der Mitglieder-

versammlung von 2013 zur Eröffnung von

zwei neuen Aussenstellen in Peking und

Moskau.

Welthandelsorganisation/TRIPS-

Abkommen

Die WTO-Ministerkonferenz in Bali vom

Dezember 2013 hat den Verhandlungen der

Doha-Runde vorübergehend neue Dynamik

verliehen. Der Ausschuss für Handelsver-

handlungen (Trade Negotiations Committee)

wurde beauftragt, zu wichtigen offenen

Verwertungs-

gesellschaftSUISA SUISSIMAGE PROLITTERIS SSA SWISSPERFORM

Gründungsjahr 1923 1981 1974 1986 1993

Repertoire Werke nicht

theatralischer

Musik

Audiovisuelle

Werke

Literarische und

dramatische Werke

sowie Werke der

bildenden Kunst

Wortdramatische,

musikdramatische

und audiovisuelle

Werke

Vergütungsansprüche

im Bereich der

verwandten Schutz-

rechte

Mitglieder Komponisten,

Textautoren und

Musikverleger

Drehbuchautoren,

Regisseure,

Produzenten und

andere Rechte -

inhaber der Film-

branche

Schriftsteller, Jour-

nalisten, bildende

Künstler, Fotografen,

Grafiker, Architekten,

Buch-, Zeitungs- und

Zeitschriften verlage

sowie Kunstverlage

Dramatiker,

Komponisten,

Drehbuchautoren

und Regisseure

Ausübende Künstler,

Produzenten von

Tonträgern und Ton-

bildträgern sowie

Sendeunternehmen

Anzahl Mitglieder 32 898 3004 11 027 (2012) 2576 12 515

Einnahmen aus

der Verwertung von

Rechten in CHF

2012 131 722 000 55 344 000 32 160 000 19 896 000 45 802 000

2013 135 722 000 59 397 000 nlv 21 024 000 49 580 000

Die schweizerischen Verwertungsgesellschaften im Überblick

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26

Tätigkeitsbericht 13/14

Schulung

Der Bereich Schulung organisierte im

Berichtsjahr 113 verschiedene Ausbildungs-

aktivitäten. An diesen Schulungen wurden

insgesamt über 2700 Teilnehmenden so-

wohl generelle Einführungen wie auch fach-

spezifische Vertiefungen aus allen Gebie-

ten des Geistigen Eigentums angeboten.

Dazu gehörten Kurse, Seminare und Work-

shops für Grossfirmen, KMU, Verbände,

Universitäten, Fachhochschulen und andere

Schulen. Am 22. November 2013 fand die

er folgreiche 125-Jahr-Jubiläumstagung des

IGE statt. Verschiedene Spezialisten aus

dem In- und Ausland referierten zum Thema

«Das Geistige Eigentum im 21. Jahrhun-

dert – Standortbestimmung und Herausfor-

derungen für die Schweiz». Das IGE und

das Swiss Russian Forum führten im Herbst

2013 eine Fachtagung zum Thema «Intel-

lectual Property in Russia – How to protect

and enforce your IP rights!» durch, bei

der unter anderem der Direktor des russi-

schen Patentamtes (ROSPATENT) als

Referent teilnahm. Die zweite gemeinsam

mit der Hochschule für Wirtschaft Zürich

(HWZ) durchgeführte Fachtagung widmete

sich dem Thema «Die umfassende Mar -

kenführung». Weiter wurde die Kooperation

mit den Universitäten und Hochschulen

erfolgreich fortgeführt. Ebenso konnte der

Kontakt zu Verbänden und Handelskam-

mern vertieft werden.

Zusätzlich zur dritten Durchführung des

Lehrgangs zur Vorbereitung des schwei-

zerischen Teils der Patentanwaltsprüfung

startete im Berichtsjahr erstmals auch

ein entsprechender Kurs auf Französisch.

Beide Lehrgänge werden in Zusammen-

arbeit mit den schweizerischen Patent-

anwaltsverbänden veranstaltet.

Fragen der Verhandlungen bis Ende 2014

ein Arbeitsprogramm vorzulegen. Die

Schweiz will unter anderem den besseren

Schutz geografischer Angaben in diese

künftigen Arbeiten einschliessen. Gemäss

heutigem WTO/TRIPS-Abkommen ist das

höhere Schutzniveau für geografische Anga-

ben auf Weine und Spirituosen beschränkt.

Gemäss dem Vorschlag der Schweiz und

einer gleichgesinnten Gruppe von WTO-

Delegationen soll dieser bessere Schutz

für geografische Angaben künftig auf alle

Produkte anwendbar sein.

Der TRIPS-Rat diskutierte unter anderem

das Thema «Intellectual Property and Inno-

vation». Vertieft behandelt wurden die The-

men «IP and Sports», «University Techno-

logy Partnerships» und «Innovation Incuba-

tors» (Förderungszentren für innovative

Jungunternehmer). Ein Informations- und

Messe-Anlass zum Thema «Innovation und

Schutz des Geistigen Eigentums» ist

geplant.

Plurilaterale und bilaterale Handels-

abkommen

Im Rahmen der Europäischen Freihandels-

assoziation (EFTA) führt die Schweiz der-

zeit Verhandlungen über Freihandelsabkom-

men mit Indien, Indonesien, Malaysia, der

Zollunion Russland, Belarus und Kasachs-

tan sowie mit Vietnam. Wegen Neuwahlen

in Indien und Indonesien mussten die Ver-

handlungen mit diesen beiden Ländern

für das laufende Jahr unterbrochen werden,

aufgrund politischer Entwicklungen eben-

so jene mit der Zollunion Russland, Belarus

und Kasachstan. In den Freihandelsver-

handlungen stellt das IGE in der Schweizer

und EFTA-Delegation jeweils die Verhand-

lungsführung für das Kapitel zum Geistigen

Eigentum sicher. Das bilaterale Freihandels-

abkommen Schweiz–China ist am 1. Juli

2014 in Kraft getreten. Es ist das erste Frei-

handelsabkommen Chinas, welches ein

umfassendes und substanzielles Kapitel

über den Schutz des Geistigen Eigentums

enthält (siehe Seite 5).

Bilaterale Dialoge

Auch dieses Jahr führte das IGE den Dia-

log zum Schutz des Geistigen Eigentums

mit China fort. Anlässlich des siebten

Arbeitstreffens vom März 2014 in Peking

wurden Fragen zu allen Bereichen des

Geistigen Eigentums erörtert. Patent- und

Designthemen wurden separat mit dem

chinesischen Patentamt (State Intellectual

Property Office, SIPO) aufgenommen.

Am Rande dieser Sitzungen fanden zudem

weitere Besuche bei chinesischen Behör-

den sowie zwei Roundtable-Treffen mit

Wirtschafts vertretern statt, welche Letzte-

ren die Gelegenheit boten, ihre Anliegen

direkt den chinesischen Behörden vorzu-

tragen.

Internationale Kooperation

Die Umsetzung der vom Staatssekretariat

für Wirtschaft (SECO) finanzierten Projekte

mit Indonesien und Kolumbien wurde

weitergeführt, diejenige des neuen Projekts

mit Tadschikistan im Herbst 2013 auf ge-

nommen. Zudem wurde die Planung der

zweiten Phasen für Projekte mit Ghana und

Serbien abgeschlossen, wobei die formale

Bewilligung dieser Folgearbeiten noch

aussteht. Das seit Anfang 2012 bewilligte

Projekt mit Bangladesch konnte wegen

ausstehender Unterzeichnung des Memo-

randum of Understanding zwischen der

Schweiz und Bangladesch noch immer nicht

begonnen werden. Wichtige Gebiete der

Zusammenarbeit in diesen Projekten sind

der Schutz von geografischen Angaben,

die Beratung bei der Erarbeitung von natio-

nalen Strategien zum Geistigen Eigentum,

die Personal- und Organisationsentwick-

lung der zuständigen Behörden sowie die

Unterstützung von Technologietransfer-

Systemen. Schliesslich wurde das IGE von

der Europäischen Freihandelsassoziation

(EFTA) beauftragt, in Palästina einige Aktivi-

täten im Bereich des Geistigen Eigentums

durchzuführen.

Page 16: Jahresbericht 2013 14 - ige · 2014. 12. 2. · Jahresbericht 2013 | 14. Inhalt Vorwort Freihandelsabkommen Schweiz–China Contact Center Tätigkeitsbericht 2013/2014 Organigramm

28 29

Organigramm

Roland Grossenbacher

DirektorFelix Addor Alban Fischer Eric Meier Ueli Buri Alban Fischer

a.i.

Recht & Inter-

nationales Patente MarkenStabs-

abteilung Informatik

Stab

Theodor Nyfeler

Prozessleitung

Theodor Nyfeler

Pascal Weibel

Patentadministration

Urs Kohler

Patentexperten Team 1

Beda Bischof

Patentexperten Team 2

Yvonne Schumacher

Patentexperten Team 3

Peter Bruns

Patentexperten Team 4

Frank Langlotz

Designs ⁄ Topografien

Beat Schiesser

Stab

Melchior Caduff

Markenrecherche

Julie Poupinet

Markenadministration

Brigitte Bolli Jost

Markenprüfung 1

Christa Hofmann

Markenprüfung 2

Stephan von Allmen

Markenprüfung 3

Marc Burki

Markenprüfung 4

Jane Bessmann

Widerspruchsverfahren

Stefan Fraefel

Personal

Daniela Pfander

Contact Center

Marco Andreose

Direktionssekretariat

und Infrastruktur

Rolf Plattner

Finanz- und Rechnungs-

wesen ⁄ Controlling

Kerstin Tischler

Kommunikation

Lorenzetta Zaugg

Sprachdienst

Natascha Muther Devaud

IS-Operations

Rolf Leuenberger

Software-

Entwicklung

Christian Zandee

Customer

Management

Mihail Leontescu

Direktion

Institutsrat und Revisionsstelle

Felix Hunziker-Blum

Präsident, Dr. iur., Rechtsanwalt,

Schaffhausen

Roman Boutellier

Prof. Dr. sc. math., Professor für Inno-

vations- und Technologie management

ETH Zürich, Zürich

François Curchod

Dr. iur., Genolier

Matthias Ramsauer

Fürsprecher, Generalsekretär EJPD,

Bern

Beatrice Renggli

lic. iur., Zürich

Sara Stalder

Geschäftsleiterin Stiftung für Konsumen ten-

schutz, Sumiswald

Der Institutsrat

Der Institutsrat wird vom Bundesrat gewählt und ist im Bereich der Betriebs führung das oberste Steuerungsorgan des IGE.

Er genehmigt den Voranschlag, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung. Er erlässt die Gebührenordnung des IGE und bestimmt

die Zusammensetzung der Direktion (ohne Direktor). Der Institutsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Die Zugehörigkeit der Mitglieder des Institutsrats zu obersten Leitungsorganen anderer Unternehmen und Anstalten des öffentlichen

oder privaten Rechts ist auf der Website des IGE (www.ige.ch, Rubrik «Über uns > Institut > Organigramm») veröffentlicht.

Die Revisionsstelle

Die Revisionsstelle überprüft die Rechnungsführung und erstattet dem Institutsrat Bericht. Als Revisionsstelle wurde vom Bundesrat

die Eidgenössische Finanzkontrolle gewählt.

Stand 1. November 2014

Alexandra Frei

Patentanwältin VSP, Zürich

Jean-Pierre Maeder

Fürsprecher, St-Légier

Vincenzo M. Pedrazzini

lic. iur., Wollerau

Stabsstelle Ökonomie

Hansueli Stamm

Internationale Handels-

beziehungen

Mathias Schäli

Nachhaltige

Entwicklung und Inter-

nationale Kooperation

Martin Girsberger

Schulung

Matthias Käch

Rechtsdienst

Allgemeines Recht,

Designs und Rechts-

durchsetzung

Jürg Herren

Rechtsdienst

Gewerbliche Schutz-

rechte

Alexander Pfister

Rechtsdienst

Urheberrecht

Emanuel Meyer

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Erfolg noch ungewiss ist; Anreiz, auf

nicht mehr genutzte Patente zu verzich-

ten und so die technische Errungen-

schaft ins Gemeingut zu entlassen –

verwirklicht.

Das erfreuliche Betriebsergebnis über-

trifft unsere Erwartungen. Der wichtigste

Grund dafür ist, dass der Rückgang der

aufrechterhaltenen Patente infolge erhöh-

ter Gebühren nicht in dem Ausmass ein-

getreten ist, wie wir es angenommen hat-

ten. Zwar ist nach einem Beobachtungs-

zeitraum von sechs Monaten eine gewisse

Preiselastizität feststellbar, diese sinkt

jedoch mit zunehmendem Patentalter

deutlich. Allerdings lässt eine so kurze

Beobachtungsdauer noch keine ver-

bind lichen Aussagen zu, umso mehr als

die letzten altrechtlichen Gebühren, die

am 31.12.2013 fällig wurden, noch bis

Ende März 2014 bzw. – bei Bezahlung

der Zuschlagsgebühr – bis zum Ende des

Geschäftsjahres bezahlt werden konnten.

Das Geschäftsjahr 2013/14 schliesst

mit einem positiven Betriebsergebnis von

2 Mio. CHF ab. Dies ist der erste Gewinn

seit Mitte 2007. Nach sieben Gebüh ren-

senkungen seit der finanziellen Ver selbst-

ständigung des Instituts hatten sich

wesentliche Einnahmen – namentlich aus

europäischen Patentjahresgebühren und

Finanzerträgen – nicht erwartungsgemäss

entwickelt, und es waren zusätzliche Be-

lastungen (insbesondere durch Kosten-

beiträge an das neue Bundespatentgericht)

dazu gekommen. Dadurch entstand ein

strukturelles Defizit, das nur noch durch

eine Anhebung einzelner Gebühren besei-

tigt werden konnte. Mit dem Übergang

zu progressiv ausgestalteten Patentjahres-

gebühren erfolgte zudem eine Anglei-

chung an ein europaweit übliches Gebüh-

renmodell, welches auch mehrere rechts-politische Anliegen – keine übermässige

Gebührenbelastung für die Patentprüfung

und junge Patente, deren wirtschaftlicher

Jahresrechnung 13/14

31

Seit dem Geschäftsjahr 2OO7/O8 erlitt das Institut regelmässig Verluste von mehreren Mio. CHF pro Jahr. Dank der am 1. Januar 2O14 in Kraft getretenen Erhöhung der Patentjahresgebühren und der Gebühren für Markenverlängerungen kann das Rechnungsjahr 2O13/14 erstmals wieder mit einem positiven Betriebs- ergebnis abgeschlossen werden. Infolge geänder-ter Rechnungslegungsvorschriften sinken die Reserven des Instituts gleichwohl um fast 11 Mio. CHF.

Erstes positives Betriebsergebnis seit

sieben Jahren

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33

(in TCHF) 2013/2014

30.06.14

2012/2013*

30.06.13

Flüssige Mittel 75 141 65 459

Forderungen aus Leistungen 728 700

Übrige Forderungen 856 861

Aktive Rechnungsabgrenzungen 2 227 2 747

Umlaufvermögen 78 951 69 767

Sachanlagen 24 874 25 982

Immaterielle Anlagen 4 735 5 682

Anlagevermögen 29 609 31 664

Total Aktiven 108 560 101 431

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1 951 1 574

Kundenvorauszahlungen (Kontokorrente) 5 330 4 817

Übrige Verbindlichkeiten 8 342 5 383

Passive Rechnungsabgrenzungen 8 104 8 537

Kurzfristige Rückstellungen 1 429 1 477

Kurzfristiges Fremdkapital 25 155 21 788

Rückstellung für Pensionskassenverbindlichkeiten 35 319 29 473

Übrige Rückstellungen 2 861 2 959

Langfristiges Fremdkapital 38 180 32 432

Bilanzergebnis (GJ 13/14 Gewinn) 2 029 –3 903

Reserven 54 615 58 519

Kumuliertes Sonstiges Ergebnis –11 419 –7 404

Eigenkapital 45 225 47 211

Total Passiven 108 560 101 431

Bilanz

Jahresrechnung 13/14

33

Wie von den vom Institut angewandten

International Financial Reporting Standards

(IFRS) verlangt, wurde die Jahresrechnung

2013/14 erstmals gemäss der revidierten

Fassung des Standards im Bereich der

beruflichen Vorsorge erstellt. Um dabei die

Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr zu gewähr-

leisten, musste gleichzeitig ein Restate-

ment der Rechnung 2012/13 nach den

neuen Vorschriften vorgenommen wer-

den. Die wesentlichste Neuerung ist die

Abschaffung der sogenannten «Korridor-

methode», wonach versicherungsmathe-

matische Gewinne bzw. Verluste ergebnis-

neutral auf das nächste Jahr vorgetragen

wurden, solange sich ihr Umfang inner-

halb eines bestimmten Korridors bewegte.

Neu verändern zwar solche Gewinne/

Verluste nicht das Betriebsergebnis im Rah-

men der Erfolgsrechnung, sie sind aber

als «Other Comprehensive Income» in der

Gesamtergebnisrechnung des betreffen-

den Jahres zu erfassen und beeinflussen

damit direkt die Höhe des Eigenkapitals.

Nach dem Restatement der Jahresrechnung

2012/13 und dem Abschluss des Rech-

nungsjahres 2013/14 nach den neuen Vor-

schriften sinken die Reserven des Instituts

gegenüber dem im Jahresbericht 2012/13

publizierten Stand (56,1 Mio. CHF) auf

45,2 Mio. CHF.

Seit 2006 richtet sich die Rechnungslegung

des Bundes grundsätzlich nach den Inter-

national Public Sector Accounting Standards

(IPSAS), welche aus den für die Privat-

wirtschaft erstellten IFRS abgeleitet wurden

und diesen weitestmöglich entsprechen.

Bei der jährlichen Konsolidierung der Staats-

rechnung, in die auch das Institut einbe-

zogen wird, sind darum die Vorschriften der

IPSAS oder der damit kompatiblen IFRS

einzuhalten. Weil das von Bundesmitteln

gänzlich unabhängige Institut laut IPSAS

als Government Business Enterprise (GBE)

gilt und als solches nicht die IPSAS, son-

dern die IFRS anwenden soll, stellten wir im

Einklang mit der Revisionsstelle fest, dass

32

die IFRS unverändert die einzig sinnvollen

Rechnungslegungsvorschriften für das Insti-

tut darstellen.

Im Übrigen konnte die Revisionsstelle die

Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung

vorbehaltlos bestätigen.

Die detaillierte, IFRS-konforme Jahres-

rechnung können Sie im Internet unter

www.ige.ch (Rubrik «Über uns > Institut >

Jahresbericht») herunterladen.

Bei allen mit * gekennzeichneten Tabellen wurde die Berechnung des Gesamtergebnisses unter Berücksichtigung der neuen Bestimmungen von IAS 19 für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013 angepasst.

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Jahresrechnung 13/14

35

Geldflussrechnung zum Betriebsergebnis

34

(in TCHF) 2013/2014

01.07.13 bis30.06.14

2012/2013*

01.07.12 bis30.06.13

Gebühren 60 542 49 187

Dienstleistungen 5 436 5 370

Diverse Erlöse 1 877 1 812

Eigenleistungen SW-Projekte 674 159

Bruttoerlös 68 529 56 529

50 %-Anteil der EPO an Jahresgebühren für europäische Patente mit Benennung CH/LI –17 146 –12 315

Übrige Erlösminderungen –226 –265

Nettoerlös 51 158 43 949

Aufwand für Drittleistungen Gebühren –906 –857

Aufwand für Drittleistungen Dienstleistungen –923 –968

Übriger Aufwand für Drittleistungen –484 –726

Aufwand für Drittleistungen –2 313 –2 550

Personalaufwand –36 228 –35 899

Informatikaufwand –2 430 –2 767

Übriger Betriebsaufwand –3 954 –3 718

Abschreibungen und Wertminderungsaufwand –3 509 –2 394

Bundespatentgericht –965 –805

Betriebsaufwand –47 086 –45 583

Betriebsergebnis 1 759 –4 184

Finanzertrag 349 283

Finanzaufwand –78 –2

Finanzergebnis 270 281

Erfolg nach Finanzergebnis 2 029 –3 903

Sonstiges ErgebnisErgebnis aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen –4 015 4 998

Sonstiges Ergebnis –4 015 4 998

Gesamtergebnis (GJ 13/14 Verlust) –1 986 1 095

Gesamtergebnisrechnung

(in TCHF) 2013/2014

01.07.13 bis30.06.14

2012/2013*

01.07.12 bis30.06.13

Mittelveränderung aus laufender Geschäftstätigkeit

Erfolg nach Finanzergebnis 2 029 –3 903

Abschreibungen(+) Anlagevermögen 2 377 2 390

Wertminderungsaufwand auf Anlagevermögen 1 132 3

Abschreibungen(+) / Zuschreibungen(–) Forderungen –24 19

Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge(–) und Aufwendungen(+) –98 56

Zu-/Abnahme langfristiger Rückstellungen 1 831 890

Cashflow 7 246 –545

Zu-/Abnahme kurzfristiger Rückstellungen –48 116

Zu-/Abnahme Verbindlichkeiten Lieferungen und Leistungen

– aus Leistungen 376 456

– aus Abgrenzungen –433 –746

Ab- und Zunahme übrige Passiven 2 955 1 237

Ab- und Zunahme Forderungen

– aus Leistungen –4 164

– aus Abgrenzungen 602 –156

Ab- und Zunahme übrige Forderungen 11 –243

Zinserträge –270 –282

Zinseinnahmen 188 80

Mittelzu(ab)fluss aus laufender Geschäftstätigkeit 10 622 81

Mittelveränderung aus Investitionstätigkeit

Ausgabenwirksame Investitionen Sachanlagen –702 –430

Ausgabenwirksame Investitionen Immaterielle Anlagen –752 –201

Mittelveränderung aus Investitionstätigkeit –1 453 –631

Mittelveränderung aus Finanzierungstätigkeit

Veränderung Kontokorrent 513 –594

Mittelzu(ab)fluss aus Finanzierungstätigkeit 513 –594

Zahlungswirksame Veränderung der flüssigen Mittel 9 682 –1 143

Flüssige Mittel am Anfang des Jahres 65 459 66 603

Flüssige Mittel am Ende des Jahres 75 141 65 459

Der Erfolg nach Finanzergebnis beläuft sich auf TCHF 2029 (–3903), das Gesamtergebnis auf TCHF –1986 (1095). Die Aufgliederung erfolgt in einer separaten Darstellung innerhalb einer Gesamtergebnisrechnung.

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Jahresrechnung 13/14

Eigenkapitalnachweis

3736

(in TCHF) kum. ver. math. Gewinne/Verluste Reserven

Total Eigenkapital

Anfangsbestand am 01.07.2012 0 58 519 58 519

Anpassungen Vorsorgeverpflichtung IAS 19 –12 402 0 –12 402

Anfangsbestand nach Restatement –12 402 58 519 46 117

Verlust/Gewinn 0 –3 903 –3 903

Sonstiges Ergebnis 4 998 0 4 998

Endbestand am 30.06.2013 –7 404 54 615 47 211

Anfangsbestand am 01.07.2013 –7 404 54 615 47 211

Verlust/Gewinn 0 2 029 2 029

Sonstiges Ergebnis –4 015 0 –4 015

Endbestand am 30.06.2014 –11 419 56 644 45 225

Schutzrechtsbereiche

Das IGE hat sich entschlossen, das Betriebsergebnis der Schutzrechtsbereiche weiterhin darzustellen,

obwohl der entsprechende Artikel (Art. 13 Abs. 2 IGEG) bereits im Jahr 2006 aufgehoben wurde.

Dabei handelt es sich nicht um eine Segmentberichterstattung nach IFRS 8, und die Spartenzahlen

sind ungeprüft.

Alle Zahlen in TCHF.

Patente 2013 ⁄ 14 2012 ⁄ 13 2011 ⁄ 12 2010 ⁄ 11

Gebührenerlös 1 319 1 148 1 261 1 150

Dienstleistungserlös 4 587 4 540 4 497 4 164

Diverse Erlöse 23 690 405 359

Erlösminderungen 4 – 10 – 13 – 1

Variable Kosten (inkl. int. Koop.) –1 554 –1 902 –2 056 –1 875

Direkte Kosten – 746 – 759 –1 050 –1 000

Deckungsbeitrag I 3 633 3 707 3 044 2 796

Produktbezogene Aufwände –13 177 –13 062 –14 522 –12 259

Deckungsbeitrag IV –9 544 –9 355 –11 478 –9 462

Ergebnis Aufrechterhaltungsgebühren 19 403 14 185 13 984 13 649

Deckungsbeitrag V 9 859 4 831 2 506 4 186

Umlagen Overhead –7 135 –6 902 –6 261 –6 012

Bundespatentgericht – 965 – 805 –2 024 – 251

Deckungsbeitrag VI (Ergebnis SRB) 1 758 –2 876 –5 778 –2 077

Finanzerfolg 0 0 0 0

Net Income 1 758 –2 876 –5 778 –2 077

Marken 2013 ⁄ 14 2012 ⁄ 13 2011 ⁄ 12 2010 ⁄ 11

Gebühren Erlös (inkl. WIPO) 13 998 13 187 13 266 12 832

Dienstleistungserlös 849 829 919 1 009

Diverse Erlöse 0 618 378 319

Erlösminderungen – 230 – 255 – 277 – 280

Variable Kosten (inkl. int. Koop.) – 65 – 502 – 419 – 336

Direkte Kosten – 303 – 220 – 179 – 224

Deckungsbeitrag I 14 249 13 658 13 688 13 320

Produktbezogene Aufwände –13 046 –12 956 –12 844 –11 421

Deckungsbeitrag IV 1 204 702 844 1 898

Ergebnis Aufrechterhaltungsgebühren 7 580 7 138 6 410 6 833

Deckungsbeitrag V 8 784 7 840 7 254 8 731

Umlagen Overhead –7 135 –6 838 –7 358 –7 191

Deckungsbeitrag VI (Ergebnis SRB) 1 649 1 002 – 104 1 540

Finanzerfolg –16 0 0 0

Net Income 1 633 1 002 – 104 1 540

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38

Jahresrechnung 13/14

39

Querschnitt 2013 ⁄ 14 2012 ⁄ 13 2011 ⁄ 12 2010 ⁄ 11

Gebührenerlös 0 0 2 0

Diverse Erlöse 764 0 0 4

Variable Kosten –42 0 0 0

Direkte Kosten –73 0 0 0

Deckungsbeitrag I 649 0 2 4

Produktbezogene Aufwände –1 261 0 0 0

Deckungsbeitrag IV –612 0 2 3

Ergebnis Aufrechterhaltungsgebühren 0 0 0 0

Deckungsbeitrag V –612 0 2 3

Applikationen Querschnitt 0 0 0 0

Ergebnis Projekte Querschnitt 0 0 – 2 0

Umlagen Querschnitt 0 0 0 0

Deckungsbeitrag VI –612 0 0 3

Finanzerfolg 286 281 450 971

Net Income –326 281 449 974

Design 2013 ⁄ 14 2012 ⁄ 13 2011 ⁄ 12 2010 ⁄ 11

Gebührenerlös 421 515 460 513

Erlöse OMPI 262 264 184 229

Diverse Erlöse 0 25 0 0

Variable Kosten (inkl. int. Koop.) 4 –10 –1 –1

Direkte Kosten –20 –19 –24 –22

Deckungsbeitrag I 669 766 619 720

Produktbezogene Aufwände –714 –691 –667 –558

Deckungsbeitrag IV –45 75 –48 162

Ergebnis Aufrechterhaltungsgebühren 390 408 406 387

Deckungsbeitrag V 345 483 358 549

Umlagen Overhead –297 –286 –283 –281

Deckungsbeitrag VI (Ergebnis SRB) 48 198 75 268

Finanzerfolg 0 0 0 0

Net Income 48 198 75 268

Urheberrecht 2013 ⁄ 14 2012 ⁄ 13 2011 ⁄ 12 2010 ⁄ 11

Gebührenerlös 22 27 8 34

Diverse Erlöse 0 27 51 43

Variable Kosten (inkl. int. Koop.) 4 –19 –53 –27

Direkte Kosten –18 –18 –11 –10

Deckungsbeitrag I 9 16 –5 40

Produktbezogene Aufwände –795 –738 –692 –625

Deckungsbeitrag IV –786 –722 –696 –586

Ergebnis Aufrechterhaltungsgebühren 0 0 0 0

Deckungsbeitrag V –786 –722 –696 –586

Umlagen Overhead –297 –279 –343 –395

Deckungsbeitrag VI (Ergebnis SRB) –1 084 –1 001 –1 039 –981

Finanzerfolg 0 0 0 0

Net Income –1 084 –1 001 –1 039 –981

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