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Jahresbericht 2016 Rund ums Studium.

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Jahresbericht 2016

Rund ums Studium.

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Braunschweig:3 Mensen, 4 Cafeterien, 1 Coffee-Bar, 1 Bistro-Shop, 1 Bistro, 9 Wohnheime, 1 Gästehaus, Gästeapartments, Studienfinanzierung, 2 Krippen, flexible Kinderbetreuung, Sozialberatung, psychologische Beratung, Rechtsberatung*

Buxtehude:1 Wohnheim, Sozialberatung, Kulturbüro, alle Leistungen des Standorts Lüneburg

Clausthal-Zellerfeld:1 Mensa, 1 Cafeteria, 10 Wohnheime, Gäste apartments, Studienfinanzie-rung, flexible Kinderbetreuung, Sozialberatung, psychosoziale Beratung, Rechtsberatung*, Kulturbüro

Hildesheim:2 Mensen, 1 Cafeteria, 1 Bistro, 1 Verkaufswagen, 2 Wohnheime, Studi-enfinanzierung, Sozialberatung, psychologische Beratung, Rechtsbera-tung*, 1 Kindertagesstätte, flexible Kinderbetreuung, Kulturbüro

Holzminden:1 Mensa, Sozialberatung, psychologische Beratung

Lüneburg:1 Mensa, 7 Wohnheime, Gästeapartments, Studienfinanzierung, 2 Kindertagesstätten, Kulturbüro, Sozialberatung, psychologische Bera-tung, Rechtsberatung*

Salzgitter:1 Mensa, 1 Cafeteria, Studienfinanzierung, alle Leistungen des Standorts Braunschweig

Suderburg:1 Mensa, 2 Wohnheime, Studienfinanzierung, Sozialberatung, Kulturbüro, alle Leistungen des Standorts Lüneburg

Wolfenbüttel:1 Mensa, 1 Cafeteria, 4 Wohnheime, Studienfinanzierung, 1 Kindertagesstätte, alle Leistungen des Standorts Braunschweig

Wolfsburg:1 Bistro, 2 Wohnheime, Studienfinanzierung, alle Leistungen des Standorts Braunschweig

(Stand 06/17)

Service des Studentenwerks OstNiedersachsen

# 11 Mensen

# 8 Cafeterien

# 3 Bistros

# 1 Bistro-Shop

# 1 Coffee-Bar

# 37 Wohnheime

# 1 Gästehaus

# 6 Kindertagesstätten

# 3 flexible Kinderbetreuungen

# 4 Sozialberatungsstellen

# 4 Psychotherapeutische Beratungsstellen

# 5 Beratungsstellen für Studienfinanzierung

# 4 Rechtsberatungen*

# 3 Kulturbüros* gemeinsam mit den ASten der Hochschulen

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Jahresbericht2016

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Impressum

Herausgeber:STUDENTENWERK OstNiedersachsen, der GeschäftsführerKatharinenstr. 1, 38106 BraunschweigTel. (0531) 391-4807, Fax (0531) [email protected], www.stw-on.de

Redaktion & Layout: Kommunikation & Marketing

Fotos: STUDENTENWERK OstNiedersachsen

www.fotolia.com: S. 6 dashadima / S. 6 mihalec / S. 11 contrastwerkstatt / S. 17 ehrenberg-bilder / S. 21 adrian_ilie825 / S. 25 BillionPhotos.com / S. 26 lilo / S. 27 Serhiy Kobyakov / S. 31 Drobot Dean / S. 35 yanlev / S. 39 Wrangler / S. 45 Marco2811 / S. 46 Mirko Raatz / S. 49 Alliance

www.pixelio.de: S. 24 Thommy Weiss / S. 42 Jorma Bork / S. 51 Rainer Sturm

freepik.com: S. 30

Deutsches Studentenwerk / Die Bildbeschaffer: S. 20

Auflage: 250 Stück

Jahresbericht 2016

Zuständigkeit des Studentenwerks OstNiedersachsen

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01 Vorwort

Inhaltsverzeichnis

03 Jahreschronik

11 Wohnen

07 Hochschulgastronomie

17 Studienfinanzierung

21 Beratung & Hilfe

27 Kindertagesstätten

31 Kulturarbeit

35 Kommunikation & Marketing

39 Finanzen & Controlling

45 Personal

53 Studierendenzahlen

02 Gremienmitglieder

54Satzung/Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)

49 Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH

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Liebe Leserin, lieber Leser,

vor Ihnen liegt der Jahresbericht des Studen-tenwerks OstNiedersachsen für 2016. Darin erfahren Sie, welche wichtigen Ereignisse und Veränderungen das Jahr mit sich brachte. Gleichzeitig möchten wir Ihnen einige Zahlen, Daten und Fakten zu unserer Arbeit liefern.Erneut haben wir ein Jahr voller Herausforde-rungen bewältigt: Wir haben das größte Sanie-rungsprojekt unserer Geschichte abgeschlos-sen, in unseren Mensen und Cafeterien sind wir mit unserer neuen to go-Linie „greenie‘s“ an den Start gegangen, das Studentenwerk hat ein betriebliches Gesundheitsmanagement eingeführt und unser Energiemanagement wurde zertifiziert – um nur einige bedeutsame Projekte zu nennen. Möglich war das nur durch den unermüdlichen Einsatz und die Energie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie alle ließen sich auch von Rückschlägen nicht entmutigen und hatten stets das Ziel vor Augen. Darauf bin ich stolz und möchte an dieser Stelle noch einmal von Herzen Danke sagen.Besonderer Dank gilt an dieser Stelle unserem langjährigen Verwaltungsratsvorsitzenden Prof. Jürgen Hesselbach, der als Präsident der TU Braunschweig viele Jahre die Geschicke des Studentenwerks mitbegleitete und lenkte. Wir sind froh und dankbar, dass wir mit Prof. Rosemarie Karger, Präsidentin der Ostfalia Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Wolfenbüttel, eine würdige Nachfolgerin gefunden haben.

Große Unterstützung in der persönlichen Zu-sammenarbeit habe ich vor allem durch meine Stellvertreterin und meinen Stellvertreter in der Geschäftsleitung, die Abteilungsleitungen und den Personalrat sowie durch meine Se-kretärin, Frau Scheunemann, erfahren. Auch ihnen gilt mein besonderer Dank.Außerdem danke ich allen Gremienmitglie-dern, die ehrenamtlich und mit viel Einsatz in unseren Organen mitgewirkt haben, sowie den Hochschulen, den Studierendenschaften und weiteren Organisationen im Umfeld der Hochschule für die gute Kooperation und die Unterstützung unserer Arbeit. Danke auch an alle weiteren Partner und Firmen, mit denen wir im vergangenen Jahr vertrauensvoll zu-sammengearbeitet haben.Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre dieses Jahresberichts. Nähere Erläuterungen zu allen dargestellten Themen geben wir Ihnen auf Anfrage gern.

Braunschweig, Juni 2017

Sönke Nimz(Geschäftsführer)

# Haben Sie Fragen?

GeschäftsführerSönke NimzTel. (0531) 391-48 01 [email protected]

Vorwort

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Haben Sie Fragen?

Stellvertr. GeschäftsführerMichael Klink Tel. (04131) 78 - 63 [email protected]

Gremienmitglieder 02

Gremienmitglieder

Verwaltungsratsmitglieder (Stand 31.12.2016)

TU Braunschweig: Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Hesselbach (Vorsitzender bis

28.04.2016) Johannes Starosta, Student

HBK Braunschweig: Vizepräsident Nikolas Lange N.N.Ostfalia: Präsidentin Prof. Dr. Rosemarie Karger

(Vorsitzende seit 28.04.2016) N.N.

Stiftung Universität HI: Vizepräsident Prof. Dr. Martin Schreiner Robert Rathke, Student

HAWK HI/HO/GÖ: Vizepräsident Prof. Dr. Wolfgang Viöl N.N.

Leuphana Universität LG: Vizepräsident Prof. Dr. Burkhardt Funk (bis 30.04.2016)

Frau Prof. Dr. Carola Schormann (ab 30.04.2016)

Benjamin Christodoulou, StudentTU Clausthal: Vizepräsident Dr. Georg Frischmann

Catharina Schmidt, StudentinHochschule 21: Dr.-Ing. Rolf Jäger

Marius Alexander Grewe, StudentWirtschaft & Verwaltung: Julius von Ingelheim Garnet AlpsBeratende Mitglieder: Alle Vorstandsmitglieder

Sönke Nimz, Geschäftsführer Michael Klink, stellv. Geschäftsführer Marianne Behrend-Backhus,

stellv. Geschäftsführerin Mitglieder des Personalrats

(Studentenwerk)

Vorstandsmitglieder (Stand 31.12.2016)

Vorsitzender: Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach

Stellv. Vorsitzender: Marc Dominik Bennett, TU Braunschweig Studentische Mitglieder: Anna-Lena Puttkamer, Universität Lüneburg Marc Dominik Bennett, TU Braunschweig Lukas David Jacobs, TU Clausthal Lars Herrmann, Stiftung Universität Hildesheim Nichtstudentische Mitglieder: Herr Dietmar Smyrek, TU Braunschweig Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Busch, TU Clausthal Elvi Thelen, Ostfalia Dr. Johanna Jobst, Stiftung Universität Hildesheim Beratende Mitglieder: Sönke Nimz, Geschäftsführer Michael Klink, stellv. Geschäftsführer Marianne Behrend-Backhus, stellv. Geschäftsführerin

Haben Sie Fragen?

Stellvertr. GeschäftsführerinMarianne Behrend-Backhus Tel. (0531) 391-48 02 [email protected]

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MÄRZ APRIL

Betriebliches GesundheitsmanagementDas Studentenwerk will sich verstärkt dem Thema „Gesundheit“ widmen und hat deshalb eine neue Steuerungsgruppe „Betriebliches Ge-sundheitsmanagement“ ins Leben gerufen. Die Idee basiert auf Erkenntnissen aus dem Projekt

„Campus der Zukunft“. Ziel sind gesunde und zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die möglichst lange im Unternehmen bleiben. Der ganzheitliche BGM-Ansatz soll nicht nur den Arbeitsschutz und das Betriebliche Ein-gliederungsmanagement berücksichtigen, son-dern über den vorgeschriebenen gesetzlichen Rahmen hinaus z. B. auch die betriebliche Gesundheitsförderung, die Verbesserung der Führungskultur, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf sowie Aufgaben der altersgerechten Arbeitsgestaltung. Die Belegschaft soll dabei intensiv einbezogen werden, da sie die Verhältnisse am eigenen Arbeitsplatz am besten kennt und dadurch wichtige Impulse geben kann.

Erfolgreicher Start in greenie’s-TestphaseDie neue to go-Linie greenie‘s ist im April in vier Testbetrieben an den Start gegangen. Die neuen Produkte kamen bei den Gästen gut an: Bei den Verkostungen war der Andrang groß und die Rückmeldungen der Studierenden positiv.In greenie‘s stecken nur ausgewählte Zutaten. Ob Bagel, Salat oder Smoothie – alles wird täglich frisch zubereitet. Dabei wird ganz be-wusst auf künstliche Aromen und Farbstoffe sowie auf geschmacksverstärkende Zusatzstoffe verzichtet.

Die Köchinnen und Köche des Studentenwerks haben eine Vielfalt neuer, kreativer Rezepte für ihre Gäste entwickelt: Quarkspeisen, Obstsalate oder Smoothies – erfrischende Snacks mit viel gesundem Obst. Wer es lieber herzhaft mag, kann sich unter anderem auf einen Malzkornba-gel mit Parmaschinken oder einen Bulgursalat mit Kichererbsen und getrockneten Tomaten freuen. Und weil Nachhaltigkeit ein wichtiges Thema ist, sind sämtliche Verpackungen der greenie’s-Produkte biologisch abbaubar.

03 Jahreschronik

APRIL

Wechsel an der VerwaltungsratsspitzeProf. Rosemarie Karger, Präsidentin der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfenbüttel, ist zur neuen Verwaltungsratsvor-sitzenden des Studentenwerks gewählt worden. Sie trat damit die Nachfolge von Prof. Jürgen Hesselbach, Präsident der TU Braunschweig, an, der diese Funktion seit April 2005 ausfüllte. Für seine Verdienste wurde Hesselbach mit der Verdienstmedaille des Deutschen Stu-dentenwerks geehrt. Überreicht wurde die Ehrung vom Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Achim Meyer auf der Heyde.In Hesselbachs elfjährige Amtszeit als Ver-waltungsratsvorsitzender fielen einige wei-chenstellende Entscheidungen. So wurde im Januar 2007 die Fusion der Studentenwerke Braunschweig und Clausthal vollzogen, 2011 die Umbenennung in Studentenwerk OstNie-dersachsen umgesetzt und 2012 die größte Wohnheimsanierung in der Geschichte des Studentenwerks beschlossen. Zudem wurde während dieser Zeit das Serviceangebot des Studentenwerks deutlich ausgebaut sowie neue ServiceCenter, Mensen und Wohnheime gebaut.

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Jahreschronik 04

JUNI

Informationstag „Nachhaltigkeit in den Mensen“ Nachhaltigkeit spielt in den Mensen des Stu-dentenwerks eine immer wichtigere Rolle. Auch Lieferanten und Industriepartner werden bewusst nach diesen Kriterien ausgewählt. Um auch Mensagäste und fachinteressiertes Publikum für dieses Thema zu sensibilisieren, hat das Studentenwerk am 7. Juni zu einem Informationstag „Nachhaltigkeit“ in die Mensa Beethovenstraße in Braunschweig eingeladen. Zehn Industriepartner und Lieferanten infor-mierten dort u. a. über artgerechte Tierhaltung, nachhaltigen Fischfang und umweltfreundliche Verpackungen. Auch das Speiseangebot war an diesem Tag ganz auf die anwesenden Aussteller abgestimmt.

Verantwortung im „Open Space“ Das Thema „Verantwortung“ stand im Mittel-punkt des Führungsforums 2016. 50 Führungs-kräfte des Studentenwerks und der Hochschul-service GmbH trafen sich in Braunschweig, um sich über Führungsverständnis und Werte auszutauschen und verbindliche Verabredun-gen zu treffen.Erstmals nutzten die beiden Moderatorinnen dafür eine für die meisten ganz neue Methode:

„Open Space“ (zu Deutsch „offener Raum“). Bei diesem Verfahren konnten alle ihre jeweils eige-nen Anliegen ins Plenum einbringen. In Arbeits-gruppen wurden diese Themen dann weiter diskutiert, mögliche Projekte erarbeitet und/oder Verabredungen getroffen. Zum Schluss wurden alle Ergebnisse zusammengefasst.Bearbeitet und diskutiert wurden u. a. die Fragen, wie Führungskräfte Verantwortung ohne Angst übernehmen oder auch abgeben können und wann Verantwortung zur Belastung wird. Auch das Thema Fehlerkultur wurde in mehreren Gruppen aufgegriffen.Die Führungskräfte konnten dabei selbst ent-scheiden, wie lange sie bei welchem Thema verweilen und wie intensiv sie sich einbringen wollten. Auch das eher informelle Gespräch bei einer Tasse Kaffee war im Rahmen der Open Space-Methode durchaus erwünscht.

MAI

GewinnerInnen des Fotowettbewerbs ‚Blickwinkel‘ Lena Bittrich hat ihn festgehalten, ihren Blick auf die verträumte Altstadt von Lüneburg. Lud-ger Frings sieht den Stadtgraben bei Sonnen-untergang, wenn er an Wolfenbüttel denkt. Sie sind zwei von insgesamt sieben GewinnerInnen des Fotowettbewerbs „Blickwinkel“, den das Studentenwerk im Wintersemester 2015/16 an all seinen Standorten ausgeschrieben hatte. Gesucht wurde der persönliche Blick der Studierenden auf ‚ihre‘ Stadt, mit ihren Besonderheiten, ihren Ecken und Winkeln, ihren Weiten und Blickachsen. Insgesamt wurden 89 Portraits eingereicht. Erfreulich war die hohe Zahl der ausländischen Studierenden, die am Wettbewerb teilnahmen und auch unter den Prämierten zu finden sind. Alle GewinnerInnen konnten sich ne-ben der Veröffentlichung ihrer Fotos auf der STW-Homepage und der Präsentation in einer Wanderausstellung über einen roten Studen-tenwerkssitzsack freuen.

MAI

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OKTOBER

10.000 Begrüßungstüten für Erstsemester Zum Start ins Wintersemester begrüßte das Studentenwerk die neuen Studierenden mit einem kleinen Geschenk: Ein Butterbrottütchen mit Kugelschreiber, Block, Traubenzucker, Lesezeichen und Postkarte – „Muttis Studen-tenfutter“. Das knisternde Tütchen erinnert an das Pausenbrot in Kinderzeiten und passte damit besonders gut zur Mutti-Figur.Die Umsetzung dieser Idee war nicht immer ganz einfach: 10.000 passende Butterbrottüten mussten mit dem Einkaufswagen vom nahen Supermarkt geholt, anschließend verpackt, mit Aufklebern versehen und verschickt werden. Dafür hätte eine Person etwa sieben Tage lang jeweils acht Stunden ohne Pause packen müssen. Gemeistert wurde ein erheblicher Teil dieser Mammut-Aufgabe schließlich von der Justizvollzugsanstalt in Wolfenbüttel. Schon nach wenigen Tagen trafen drei große Rollwagen fertig gepackter Kartons beim Studentenwerk ein. Der Versand an die vom Studentenwerk betreuten Hochschulen war anschließend schnell erledigt.

25 Zimmer für Studierende in LüneburgDas Studentenwerk hat Anfang September ein neues Wohnheim in der Lessingstraße in Lüneburg eröffnet. Im ehemaligen Dienst-gebäude der Deutschen Rentenversicherung entstanden 25 unmöblierte Zimmer, die sich auf drei WGs verteilen. Die Räume sind zwi-schen 9,5 und 29,5 m² groß. Jede Wohnge-meinschaft verfügt über eine geräumige Gemeinschaftsküche samt Leinwand für ge-meinsame Filmabende und Internetanschluss in allen Zimmern.Das neue Wohnheim zeichnet sich besonders durch seine zentrale Lage aus. Es liegt in un-mittelbarer Nähe zum Campus Rotes Feld, die Leuphana Universität ist in fünf Minuten mit dem Fahrrad zu erreichen.Das Gebäude wurde durch einen privaten Investor komplett saniert und vom Studen-tenwerk langfristig angemietet.

SEPTEMBER SEPTEMBER

Zertifiziertes EnergiemanagementDas Studentenwerk ist im September nach dem Energiemanagement-Standard ISO 50.001 zertifiziert worden. Im Rahmen der Prüfung wurde insbesondere die Mensa in der Katha-rinenstraße in Braunschweig unter die Lupe genommen. Dort beeindruckte unter ande-rem die neu installierte LED-Beleuchtung. In Clausthal-Zellerfeld und Buxtehude wurden im Rahmen des Energiemanagements zudem zwei weitere Wohnheime mit Blockheizkraftwerken ausgestattet und verbessern auf diese Art und Weise die CO2-Bilanz.Das Studentenwerk plant außerdem, die Strom- und Gaszähler aller Wohnheime in einem Netzgebiet in die Hände eines unabhängigen Messstellenbetreibers zu geben. Durch diese Maßnahme soll die Zählerauslesung flächen-deckend automatisiert und die Verfügbarkeit der Zählerdaten für das Energiemanagement schlagartig erhöht werden.Weitere Projekte zur systematischen Optimie-rung von Mensen und größeren Wohnheimen sind in Arbeit.

05 Jahreschronik

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DEZEMBERNOVEMBER

Sanierung Wohnheim II in Clausthal abgeschlossenDas Studentenwerk hat 1,5 Millionen Euro in die Komplettsanierung des Wohnheims II in Clausthal investiert. Nach acht Monaten Bauzeit konnte die Maßnahme zum Jahresende abgeschlossen werden.Die Flure und Zimmer des Gebäudes wurden entkernt und die komplette Verrohrung und Elektrik saniert. Sämtliche Räume wurden auf einen modernen Standard gebracht: Türen und Fenster wurden ausgetauscht, die Decken und Wände erhielten einen Spritzputz, auf den Böden der Zimmer wurden wohnliche Vinyl-planken ausgelegt. Alle 55 Zimmer bekamen neues Mobiliar und neue Sanitäreinrichtun-gen. Die Küchen wurden aufgearbeitet. Zu den Highlights des sanierten Wohnheims gehört der in Fluren und Bädern verlegte Steintep-pich, der besonders robust und pflegeleicht ist und zugleich modern aussieht. Auch der Eingangsbereich wurde neu gestaltet, das Dachgeschoss gedämmt sowie die Fassade erneuert.

37 Millionen für größtes Sanierungs-projekt aller ZeitenNach drei Jahren Bauzeit hat das Studenten-werk zum Jahresende das größte Sanierungs-projekt seiner Geschichte abgeschlossen: Die Kompletterneuerung des Apartmenthauses Mühlenpfordtstraße in Braunschweig. Bau-kosten: rund 37 Millionen Euro. Sämtliche Apartments wurden auf einen modernen Standard gebracht und mit neuem Bad, neu-er Küche und neuen Möbeln ausgestattet. Zudem wurde die komplette Verrohrung und Elektrik saniert.Ein eigenes Blockheizkraftwerk (BHKW) ver-sorgt das Wohnheim mit Strom. Die dabei entstehende Abwärme wird zum Heizen ge-nutzt. Eine kontrollierte Wohnraumbe- und -entlüftung senkt außerdem die Heizkosten durch die Rückgewinnung der Wärme aus dem zur Lüftung der Wohnungen erforderlichen Luftaustausch. Eine Grauwasseranlage senkt den Trinkwasserverbrauch: Beim Duschen oder Abwaschen anfallendes Wasser wird auf-bereitet und für die Toilettenspülung genutzt.Außerdem umfasste die Sanierung die Erneu-erung sämtlicher Dächer sowie eine Moder-nisierung des Brandschutzes.

Jahreschronik 06

NOVEMBER

20 Jahre Zwergenbutze Die Kita „Zwergenbutze“ in Wolfenbüttel feierte im November ihren 20. Geburtstag. Eltern, Kinder und Ehemalige waren herzlich ein-geladen mitzufeiern. Neben einem bunten Rahmenprogramm gab es eine Ausstellung zu 20 Jahren Kitaleben und – ein besonderes Highlight für die Kinder – einen gemeinsamen Laternenumzug.Die Zwergenbutze öffnete 1996 erstmals ihre Türen für Kinder von Studierenden und Be-diensteten der Hochschule. Damals gab es eine Gruppe mit 11 Kindern, die täglich (mon-tags bis freitags) fünf Stunden lang von zwei Erzieherinnen betreut wurden.Heute sind es bis zu 40 Mädchen und Jungen, die die Kita besuchen. 11 Erzieherinnen küm-mern sich nach modernen Erziehungskonzepten um ihre Schützlinge. Unterstützt wird das Team von einer Küchenkraft.

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HOCHSCHUL-GASTRONOMIE

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Hochschulgastronomie 08

Essenszahlen und Umsätze

Im Vergleich zum Vorjahr haben die Essens-zahlen insgesamt ein leichtes Plus von 2,3 % (+ 53.700 Essen) erreicht. Leichte Zuwächse sind am Standort Wolfenbüttel und der Mensa 1 in Braunschweig zu verzeichnen. In Hildes-heim entwickelte sich die Nachfrage deutlich positiv. Starke Rückgänge gab es dagegen in Holzminden und Clausthal sowie an der HBK in Braunschweig. Auch in Lüneburg wurde das Vorjahresergebnis um 35.000 Essen (- 8,2 %) verfehlt.

Positiv ausgewirkt hat sich, dass 2016 das erste Jahr seit langem ohne gravierende Ein-schnitte durch Bau- oder Sanierungsmaß-nahmen war. Für die Jahre 2017 bis 2020 sind allerdings weitere Maßnahmen vorgesehen. Diese sind notwendig, um gemeinsam mit den Hochschulen die Rahmenbedingungen für eine zeitgemäße Hochschulgastronomie und damit das Angebot für die Studierenden und Bediensteten sukzessive zu verbessern.

Überproportional zu den Essenszahlen haben sich die Umsätze entwickelt, was in direk-tem Zusammenhang mit der 2016 realisierten Preiserhöhung für Cafeteria- und Bistropro-dukte sowie für Beilagen, Salate und Desserts steht. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Umsatz um 6,8 % (+ 525.700 €) gestiegen.

Da die Material- und Personalkosten in Summe geringfügig weniger anstiegen als die Um-satzerlöse, konnte der betriebliche Deckungs-beitrag insgesamt leicht verbessert werden.

Serviceleistungen & QualitätsmanagementIn Kooperation mit der Abteilung Kommunika-tion & Marketing wurden an den Standorten Lüneburg, Suderburg, Holzminden und Hildes-heim Online-Gastbefragungen durchgeführt. Die Ergebnisse wurden analysiert, Maßnahmen definiert und der Geschäftsleitung vorgestellt sowie in einem weiteren Schritt Hochschulen und Studierenden bekannt gemacht.

Das Thema Nachhaltigkeit in unseren gas-tronomischen Einrichtungen spielte auch 2016 eine wichtige Rolle. Lieferanten und Industriepartner werden bewusst nach diesen Kriterien ausgewählt. Zehn unserer Partner stellten sich im Juni beim ersten Lieferanten- und Industriepartnertag unter dem Motto „Nachhaltigkeit“ in der Mensa Beethoven-straße in Braunschweig vor. Studierende, Bedienstete und fachinteressiertes Publikum hatten Gelegenheit, sich persönlich und direkt bei den Partnern des Studentenwerks über besonders artgerechte Tierhaltung, Fisch-fang aus bestandserhaltender Fischerei, um-weltfreundliche Verpackungslösungen sowie weitere Themenfelder zu informieren und

unsere überwiegend regionalen Lieferanten kennenzulernen. Auch das Speiseangebot war an diesem Tag in der Mensa ganz auf die anwesenden Aussteller abgestimmt.

Die Teilnahme des Studentenwerks an den Gesundheitstagen der Hochschulen gehört mittlerweile zum festen Bestandteil unserer Arbeit. Unsere Ökotrophologin bietet Hoch-schulmitarbeitern und Studierenden Bera-tungs- und Informationsgespräche an und geht auf deren Belange und Fragen bezüglich ernährungsphysiologischer Themen ein.

Das 2009 erstellte und eingeführte HACCP-Hygienekonzept wurde im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem TÜV Süd als unabhängiges Institut und Berater erfolgreich verifiziert. Neben der Aufnahme und Ergänzung von rechtlichen Bestimmungen und Neuerungen wurde das in 2014 eingeführte Allergenmana-gement in das Gesamtkonzept integriert. In Form umfangreicher Schulungen und Trainings wurden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem aktualisierten Hygienekonzept ver-traut gemacht.

Der in 2015 neu aufgesetzte Qualitätszirkel, der zur Beprobung und Prüfung potentieller Neuartikel und Waren seit mehreren Jahren aktiv ist, fand in seiner neuen Form bei al-len Beteiligten Anklang. Die Aufteilung nach Cafeteria-Artikeln und Waren für die Mensen ermöglicht ein effizienteres Arbeiten durch kürzere Entscheidungswege.

Zahlreiche Prozesse im Sinne der Weiterent-wicklung des Qualitätsmanagementsystems in der Hochschulgastronomie und dem Zentralen Einkauf wurden auch 2016 aufgenommen bzw. aktualisiert.

Haben Sie Fragen?

Leiter Hochschulgastronomie Michael GrunerTel. (0531) 391-48 50 [email protected]

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# Auf einen Blick

09 Hochschulgastronomie

Neue Konzepte Nach der Sanierung der Mensa 1 wurden die nächsten Schritte eingeleitet, die eine Verbes-serung der Einrichtung für den Gast im Fokus haben. Dazu zählte zunächst die Neugestal-tung des Gemüsegartens, der vegetarische Gerichte mit einem besonders hohen Frische-grad anbietet und durch geänderte Abläufe, wie auch durch Einsatz neuer Verkaufstechnik an Attraktivität gewann. Weiterhin wurde das Konzept der Mensa Classic überarbeitet. Dazu zählt die Konzentration des Angebots auf ein klassisches Mensaessen sowie die Einfüh-rung des Konzepts Classic Express. Beides ermöglicht einen schnelleren Durchgang zu Spitzenzeiten.

Als neue Angebotslinie wurde „greenie’s“ entwickelt. In einem abteilungsübergreifen-den Projekt wurde ein Angebot geschaffen, welches die Aspekte Nachhaltigkeit, Take away, Frische, Abwechslung und Ernährungs-bewusstsein berücksichtigt. Die Testphase wurde 2016 erfolgreich abgeschlossen, 2017 wird das Konzept in allen Einrichtungen im-plementiert sein.

Pünktlich zum Schuljahresbeginn im August 2016 konnte das mit der Stadt Braunschweig erarbeitete Konzept zur Schülerverpflegung in der Mensa Beethovenstraße unterzeichnet werden. Dies sieht eine Essensbezuschussung

seitens der Stadt für die Schüler zweier be-nachbarter Schulen vor. Möglich ist die Schü-lerverpflegung nur, weil die Kapazitäten der Mensa durch die Nutzung Studierender und Bediensteter nicht vollständig ausgereizt sind.

In Vorbereitung ist eine ähnliche Vereinbarung mit dem Landkreis Uelzen. Die vom Studen-tenwerk betriebene Mensa der Ostfalia am Standort Suderburg liegt in direkter Nähe zur örtlichen Oberschule. Die sich daraus erge-benen Synergien für alle Beteiligten wurden den Gremien und Entscheidungsträgern vor-gestellt. 2017 soll eine Entscheidung fallen.

Aktionen & NachhaltigkeitNeben zahlreichen Aktionstagen und Son-deressen, die in den Mensen individuell or-ganisiert und durchgeführt wurden, standen 2016 zwei zentrale Aktionen im Mittelpunkt. Im Frühjahr überzeugte der „Burger“ die Stu-dierenden, im Herbst „Chili“. Mit großem En-gagement wurden für beide Aktionen eigene Rezepte kreiert und getestet. Eingebunden in die Arbeitsgruppen waren neben dem Marketing auch Köchinnen und Köche, die Ökotrophologin sowie je ein Betriebsleiter. Der Auftritt sowie Aktionspakete mit Dekorati-onsmaterial, Ankündigungen, Flyern, Plakaten etc. wurde von der Abteilung Kommunikation & Marketing erstellt, die im Nachgang auch die Bewertungen und Rückmeldungen der

Gäste analysierte. Einzelne Rezepturen aus den Aktionen sind inzwischen in den festen Rezepturstamm aufgenommen worden.

Bei dem vom Ministerium initiierten 100-Kan-tinen-Programm, das niedersachsenweit den Nachhaltigkeitsgedanken in der Gemein-schaftsgastronomie ausbauen und stärken soll, wurde die Hochschulgastronomie des Studentenwerks OstNiedersachsen gebeten, sich als Berater und Jurymitglied einzubringen. Das Programm sah eine Teilnahme der Stu-dentenwerke selbst nicht vor, da die betrieb-liche Gemeinschaftsgastronomie (Kantinen) im Fokus stand.

Strukturen, Organisation, Bau & SanierungIn der Mensa Beethovenstraße in Braun-schweig gab es zur Jahresmitte einen Wechsel in der Betriebsleitung. Da die Stelle mit einem Mitarbeiter aus den eigenen Reihen nachbe-setzt werden konnte, ist dies als positives Ergebnis der Nachwuchsförderung zu werten. Weiterhin konnten intern an verschiedenen Stellen qualifizierte Köche in Funktionen mit erweiterten Aufgaben übernommen werden.

Wesentliche Weichenstellungen für einen Mensaneubau am Standort Hildesheim wur-den gemeinsam mit der Bauleitung der Uni Hildesheim vorgenommen. Das Studenten-

371 Tonnen Gemüse sind in 37.100 Kisten angeliefert worden. Wenn

man diese stapelt entstünde ein Turm mit einer Höhe von 11.130 Metern.

Passagierflugzeuge verkehren in einer Höhe zwischen 10.000 und 15.000 Metern

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2012 2013 2014 2015 2016

Mensa 1 Braunschweig 929.237 886.766 841.037 727.213 821.883

Mensa 2 Braunschweig 324.305 371.237 421.925 400.438 380.868

Mensa HBK 63.992 34.781 22.727 51.844 51.122

Bistro NFF 0 0 0 42.909 50.720

Braunschweig gesamt 1.317.534 1.292.784 1.285.689 1.222.404 1.304.593

Mensa Uni Hildesheim 176.568 190.870 183.783 170.764 182.329

Mensa Hohnsen 71.817 61.738 63.603 75.714 82.009

Hildesheim gesamt 248.385 252.608 247.386 246.478 264.338

Mensa Campus 395.875 409.527 410.942 400.176 364.336

Lüneburg gesamt 395.875 409.527 410.942 400.176 364.336

Mensa Suderburg 35.153 37.858 35.208 36.704 36.859

Mensa Wolfenbüttel 110.438 106.154 99.129 107.201 112.690

Bistro Wolfsburg 0 0 9.682 27.202 24.779

Mensa Holzminden 51.821 60.528 42.792 39.547 37.779

Mensa Clausthal-Zellerfeld 271.579 281.232 272.476 266.754 254.791

Gesamt 2.430.785 2.440.691 2.403.304 2.346.466 2.400.152

Entwicklung der Essenszahlen

werk war bereits in einer sehr frühen Phase in die Planungen und Überlegungen seitens der Universität Hildesheim involviert und hatte die Möglichkeit, sich konstruktiv zu beteiligen. Als Eröffnungstermin ist Anfang 2020 angedacht.

Für zwei weitere Projekte sind noch vor dem Jahreswechsel die Entscheidungen gefallen: Die Sanierung der Mensa Hohnsen in Hildesheim an der Hochschule HAWK sowie die Neuge-staltung der Cafeteria Audimax im Rahmen der Sanierungarbeiten an der TU Braunschweig. Die Planungen für beide Projekte werden 2017 fortgeführt; Baubeginn soll 2018 sein.

Qualifizierung, Ausbildung & PersonalAuch 2016 war die Abteilung Hochschulgas-tronomie (inkl. Zentralem Einkauf) mit 269 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Vollse-mester der personalintensivste Bereich des Studentenwerks und damit ein wesentlicher Kostenfaktor. Umso erfreulicher ist es, dass aufgrund der fehlenden Erlöse und Essens-zahlen die geplanten Personalkosten nicht voll ausgeschöpft wurden und somit ein Teil des Defizits kompensiert werden konnte.

Nachdem 2015/16 nur in geringem Umfang Schu-lungsmaßnahmen angeboten wurden, wurde für 2017 ein umfangreiches Schulungskonzept

für Servicekräfte in den Mensen erarbeitet. Dies zielt darauf ab, den Servicegedanken am Gast wieder stärker in das Bewusstsein zu rufen.

Zwei Auszubildende haben 2016 ihre Ausbildung zur Köchin erfolgreich abgeschlossen, zwei wei-tere beenden ihre Ausbildung 2017 und 2018. Der Ausbildungsplatz zum Systemgastronomen konnte leider nicht besetzt werden. Dies wird erneut in 2017 ein Ziel sein.

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WOHNEN

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Wohnen 12

Studentisches Wohnen

Die große Nachfrage nach Zimmern und Apart-ments in den Wohnheimen des Studenten-werks riss auch 2016 nicht ab.

In Braunschweig wirkte sich der Abschluss der Sanierungsarbeiten im APM aus. Zum Win-tersemester konnten viele Wartende mit den neu sanierten Zimmern versorgt werden. Den-noch war es auch 2016 erneut nicht möglich, alle Bewerbungsanträge zu berücksichtigen. 2017 soll jedoch in Kooperation mit der Stadt Braunschweig weiterer günstiger Wohnraum in Hochschulnähe entstehen: Zwei ursprünglich für Flüchtlinge geplante Wohnheime werden an Studierende vermietet, die dort z.T. ge-meinsam mit Brückenkursteilnehmern der TU Braunschweig leben werden.

In Lüneburg brachte die Anmietung eines neu-en Wohnheims in der Lessingstraße Entlas-tung; sämtliche 25 Zimmer waren umgehend vermietet.

Zum Jahresende konnte das Wohnheim II in Clausthal nach achtmonatiger Komplettsanie-rung wieder in die Vermietung aufgenommen werden. Die 55 Zimmer wurden modern und freundlich eingerichtet, die Küchen überar-beitet und neue Bäder eingebaut.

Auch das Wohnheim III wurde mit einfachen Mitteln durch unsere Handwerker verschönert. Diese Zimmer werden über das Internationale Zentrum an Studierende vermietet, die sich nur wenige Monate in Clausthal aufhalten.

Ein großes Problem stellt vielerorts die Sau-berkeit der Gemeinschaftsräume dar, da sich keiner der Bewohner zuständig fühlt. Aus die-sem Grund haben wir am Standort Clausthal eine Mitarbeiterin eingestellt, die hauptsäch-lich für die Durchsetzung der Hausordnung und der Putzpläne zuständig ist. Zudem wur-

den Verschönerungen im und am Wohnheim vorgenommen, wobei die Bewohner eigene Ideen und Vorschläge einbringen konnten.

Damit sich jeder in den Gemeinschaftsräumen wohlfühlt, hat sich das Prinzip der wöchentli-chen unterstützenden Reinigung bewährt. In Lüneburg wurde dieser Service nun auch im Wohnheim William-Watt-Straße eingeführt.

Durch die Initiative eines Bewohners im Wohn-heim Buxtehude entstand ein schöner Grill-platz, den die Mieter gemeinschaftlich nutzen.

In den Waschmaschinenräumen sämtlicher Standorte sollen künftig keine Münzen mehr zum Einsatz kommen; die Umstellung erfolgt sukzessive. Je nach Wohnheim sind die Kosten dann entweder bereits in der Betriebskosten-pauschale enthalten oder vom Mieter können bargeldlos mit Karte bezahlt werden.

Haben Sie Fragen?

Leiterin Wohnen Ellen Schwitzer Tel. (0531) 391-48 20 [email protected]

#

Neu sanierte Zimmer im Wohnheim APM.

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Auch 2016 wurden zahlreiche Instandhal-tungsmaßnahmen durchgeführt und beanstan-dete Mängel beseitigt. In allen Wohnheimen erfolgte eine kontinuierliche Renovierung von leer gezogenen Zimmern, die dann oft auch mit neuem Mobiliar ausgestattet wurden.

Im Fallersleber-Tor-Wall 10 in Braunschweig wurde damit begonnen, die Räumlichkeiten im Souterrain in Schulungsräume umzubauen. Die Fertigstellung ist für 2017 geplant.

13 Wohnen

Wohnheim APM in Braunschweig – auch außen hat sich einiges getan.

Wohnheim Lessingstraße in Lüneburg – mit großen Gemeinschaftsküchen und schönen hellen Zimmern.

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Clausthal – Wohnheim II:Jede Etage wurde in einer eigenen Farbe gestaltet – Türen, Schilder,

sogar Sanitäranlagen.

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# Auf einen Blick (Stand 31.12.2015)

15 Wohnen

Wohnheim Seit Wohnplätze Größe in m² Gesamtmiete in Euro

(davon behindertengerecht)

(von – bis) (von – bis)

Braunschweig

1. Langer Kamp (Hauptgebäude) 1957/1997 87 16,30 – 27,05 323 – 419

Atrium (nur Studentinnen) 1957/1997 48 10,40 207

2. An der Schunter 1967 479 (1) 11,40 – 37,00 241 – 336

3. Karlstraße 2011 21 (3) 21,00 – 28,00 319 – 396

4. APM 1976 815 14,36 – 52,38 289 – 961

5. Wiesenstraße 1999 31 10,02 – 53,68 171 – 458

6. Michaelishof 1983 165 8,00 – 49,08 179 – 431

7. Weststadt 1992/1994 231 12,57 – 43,01 232 – 696

8. HF 10 2008 12 20,00 – 24,00 232 – 265

9. Wilhelmstraße 2014 160 12,50 – 37,00 300 – 620

10. Kuhstraße 2012 21 16,00 – 31,00 400 – 750

Braunschweig gesamt 2.070 (4)

Buxtehude

11. Estebrügger Straße 1994 93 (2) 12,00 – 52,00 239 – 517

Hildesheim

12. Blauer Kamp 1983 175 (1) 11,40 – 56,30 198 – 779

13. Hansering 1992 131 (2) 12,60 – 16,33 224 – 250

Hildesheim gesamt 306 (3)

Lüneburg

14. Munstermannskamp 2001 96 16,00 – 22,00 291 – 360

15. William-Watt-Straße 1992 152 (2) 12,00 – 40,00 197 – 277

16. Salzbrücker Straße 1988 126 10,00 – 28,00 176 – 266

17. Wichernstraße 17 1998 66 16,00 – 49,00 216 – 332

18. Wichernstraße 11 2014 55 16,00 – 21,00 168 – 286

19. Lessingstraße 2016 25 9,54 – 20,46 284 – 411

Lüneburg gesamt 495 (2)

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Wohnheim Seit Wohnplätze Größe in m² Gesamtmiete in Euro

(davon behindertengerecht)

(von – bis) (von – bis)

Suderburg

19. In den Twieten 1994 117 (2) 13,00 – 58,00 165 – 247

20. Calluna 2011 32 26,00 321

Suderburg gesamt 149 (2)

Wolfenbüttel

21. Salzdahlumer Straße 1992 57 13,03 – 15,58 255 – 275

22. Gerhild-Jahn-Haus 1998 78 12,90 – 33,60 196 – 295

23. Casino 1997 29 11,40 – 33,50 208 – 305

24. Internationales Gästehaus 2006 52 17,20 – 28,70 259 – 399

Wolfenbüttel gesamt 216

Wolfsburg

25. Heßlinger Straße 1997 155 (2) 14,66 – 22,65 263 – 340

26. Seilerstraße 2015 101 (2) 13,00 – 29,50 378 – 550

Wolfsburg gesamt 256 (4)

Clausthal-Zellerfeld

27. Heim I 1953 (1726) 37 9,95 – 25,96 158 – 305

28. Heim II 1958 55 10,07 – 20,87 240 – 334

29. Heim III 1963/64 21 10,38 – 14,51 190 – 240

30. Heim IV 1963/64 67 10,38 – 14,51 190 – 240

31. Heim V 1963/64 47 11,26 – 30,50 200 – 210

32. Heim VI 1974/75 170 14,00 – 21,00 226 – 240

33. Heim VII 1974/75 125 13,85 – 20,74 227 – 314

34. Heim VIII 1974/75 178 13,87 – 16,24 227 – 257

35. Heim XI 2007/08 280 18,24 270 – 275

36. Heim XII 1960 51 10,71 191

Clausthal-Zellerfeld gesamt 1031

Wohnplätze gesamt 4.616 (16)

Wohnen 16

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STUDIEN-FINANZIERUNG

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„Workaround“ ist das Unwort des Jahres

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ab-teilung Studienfinanzierung beraten über alle Fragen des Förderungsrechts, bearbeiten die Anträge der Studierenden, erstellen die BAföG-Bescheide und veranlassen die Auszahlung der Förderungsbeträge.

Die Abteilung beschäftigte im vergangenen Jahr 57 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unter-hält Büros an den Standorten Braunschweig, Hildesheim, Lüneburg und Wolfenbüttel. Be-ratungen werden auch an den Standorten Buxtehude, Clausthal, Salzgitter-Calbecht, Suderburg und Wolfenbüttel durchgeführt.

Das Studentenwerk OstNiedersachsen ist durch die TU Braunschweig, die für alle in unserem Zuständigkeitsbereich immatrikulierten Stu-dierenden Amt für Ausbildungsförderung ist, beauftragt, das Bundesausbildungsförderungs-gesetz umzusetzen. Dies stellte sich im Jahr 2016 als besonders schwierige Aufgabe dar.

BAföG21 – die neue BAföG-SoftwareDie Umstellung auf die neue BAföG-Software erfolgte bereits im Dezember 2015 und brachte erhebliche Schwierigkeiten mit sich: Diese erga-ben sich einerseits aus der Umstellung selbst, denn es musste ein enormer Altdatenbestand übertragen werden; andererseits wurde schnell deutlich, dass das eingesetzte Programm mit schwerwiegenden Fehlern behaftet war. Das Hilfsmittel EDV wurde damit zum bestimmen-den Thema im gesamten Jahr 2016.

Die neue BAföG-Software BAföG21 ist eine Entwicklung der Länder Baden-Württemberg und Sachsen. Änderungen des Programms werden durch die beteiligten ursprünglich neun Nutzer-Länder beschlossen, sodass ein einzelnes Land keinen direkten Zugriff auf die Programmierung hat und damit Fehler des Programms kurzfristig nicht korrigiert werden können. Deshalb wurden für die Sachbear-beiter im gesamten Land Niedersachsen sog.

„Workarounds“ eingeführt. „Workarounds“ sind Arbeitsschritte, die verhindern sollen, dass sich ein Berechnungsfehler des Programms auswirkt. In Spitzenzeiten musste ein BAföG-Sachbear-beiter ca. 40 „Workarounds“ beach ten, was insbesondere bei der großen Arbeitsbelastung zu Beginn des Wintersemesters 2016/2017 für Unmut sorgte.

Umso mehr ist es als Erfolg zu verbuchen, dass die Bewilligung der Ausbildungsförderung an allen Standorten der Abteilung in angemesse-ner Zeit erfolgte und die Studierenden keine Nachteile in Kauf zu nehmen hatten. Dies ist dem Teamgeist und dem Verantwortungsbe-wusstsein der Mitarbeiter zu verdanken, die die Defizite der elektronischen Datenverarbeitung durch ihre außergewöhnliche Einsatzbereit-schaft ausgeglichen haben.

Zwei Bundesländer sahen sich aufgrund der bestehenden Schwierigkeiten veranlasst, auf ein alternatives Softwareprodukt zu wechseln. Das Land Niedersachsen kündigte im Dezember 2016 vorsorglich die Verträge mit der Daten-zentrale Baden-Württemberg für die BAföG21-Software. Eine endgültige Entscheidung über den weiteren Einsatz steht noch aus.

Haben Sie Fragen?

Leiterin Studienfinanzierung Brigitta Graef

Tel. (0531) 391-4900 [email protected]

#

Studienfinanzierung 18

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19 Studienfinanzierung

Das 25. Änderungsgesetz und seine AuswirkungenZum 1.8.2016 trat mit der schon längst über-fälligen Erhöhung der Freibetrags- und Be-darfssätze der für die Studierenden wichtigste Teil des 25. Änderungsgesetzes in Kraft. Die Maximalförderung für nicht bei den Eltern wohnende und selbst versicherte Studierende erhöhte sich von 670 € auf 735 €. Die Freibe-träge vom Einkommen der Eltern wurden um 7 % angehoben.

Da sich die Zahl der Studierenden im Zustän-digkeitsbereich des Studentenwerks OstNie-dersachsen wie in den vergangenen Jahren weiter erhöht hat, war davon auszugehen,

dass die BAföG-Antragszahlen aufgrund der günstigeren Bedingungen ebenfalls deutlich steigen würden. Bedauerlicherweise fehlen auf-grund mangelnder Auswertungsmöglichkeiten der BAföG-Software nachvollziehbare Zahlen über die bearbeiteten Anträge. Auszählungen einzelner Bewilligungsstellen, aber auch die Auswertungen in anderen Bundesländern zeigen länderübergreifend, dass im Jahre 2016 trotz steigender Studierendenzahlen und steigender Bedarfs- und Freibetragsgrenzen weniger Anträge auf BAföG gestellt wurden. Darauf deutet auch hin, dass im Jahr 2016 durch das Studentenwerk mit 52.329.456 € erneut weniger Ausbildungsförderung als in den Vorjahren ausgezahlt wurde.

30.000.000

35.000.000

40.000.000

45.000.000

50.000.000

55.000.000

60.000.000

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

ausgezahlte Leistungen

ausgezahlte Leistungen

Ausgezahlte Leistungen

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Verwaltungsgerichtliche VerfahrenMit der Bewilligung von Ausbildungsförderung ist das Verfahren in einigen Fällen noch nicht beendet. Sieht ein Studierender seinen Be-willigungsbescheid als rechtswidrig an, wird häufig Klage vor dem Verwaltungsgericht ein-gereicht. (In Niedersachsen besteht keine Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, denn das Widerspruchsverfahren im Bereich der Aus-bildungsförderung wurde 2001 abgeschafft.)2016 wurden so insgesamt 64 verwaltungs-gerichtliche Verfahren angestrengt. Davon wurden zwei Klagen stattgegeben, vier Klagen wurde abgewiesen und insgesamt 31 Verfahren eingestellt, in den meisten Fällen aufgrund von Klagerücknahme. Über insgesamt 24 Klagen wurde noch nicht entschieden.

StudienkrediteDas Studentenwerk OstNiedersachsen ist Ver-triebspartner der KfW. Der KfW-Studienkredit ist eine Möglichkeit, Studierenden, die nicht oder nicht mehr in den Förderungsbereich des BAföG fallen, finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. 2016 wurden insgesamt 118 Studienkredite durch das Studentenwerk OstNiedersachsen vermittelt.

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BERATUNG & HILFE

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Beratung

Das Studentenwerk betreibt an den vier Standorten Braunschweig, Clausthal, Hildes-heim und Lüneburg Beratungsstellen. Es gibt dort jeweils sowohl eine psychologische als auch eine Sozialberatung. An drei weiteren Standorten werden Sprechstunden und z.T. Kurse angeboten. Das Angebot ist für die Stu-dierenden kostenlos.

Psychologische BeratungDie bundesweit hohe Nachfrage nach psy-chologischer Beratung betrifft auch unsere Beratungsstellen: Mehr als 1.500 Ratsuchende und 5.533 Beratungskontakte führten 2016 an einigen Standorten zu längeren Wartezeiten auf ein Erstgespräch. Unser Anspruch, möglichst innerhalb von zwei Wochen einen Termin zu vergeben, konnte häufig nicht erfüllt werden.Offene Sprechstunden ermöglichten eine kleine Entlastung, viele Ratsuchende hatten jedoch im Vorfeld schon die Idee, längerfristige Beratung zu benötigen. Sie kamen auf Empfehlung von niedergelassenen ÄrztInnen oder Psychothe-rapeutInnen, KollegInnen aus dem Hochschul-bereich, weil Freunde/Bekannte schon mal da waren oder aus Eigeninitiative.

Die Beratungsanlässe sind nach wie vor viel-fältig. Bezogen auf Probleme im persönlichen

Umfeld finden sich jedoch Schwerpunkte bei Identitäts- und Selbstwertproblemen, de-pressiven Verstimmungen, Problemen mit dem Elternhaus und Partnerschaftskonflikten. Unter Stressbewältigungs- und Erschöpfungs-problemen, körperlichen und psychosoma-tischen Beschwerden wie Rückenschmer-zen, Verspannungen, Schlafstörungen als typische „Begleitsymptomatik“ leiden viele Ratsuchende.Bei den studienbezogenen Problemen wer-den am häufigsten Schwierigkeiten mit dem Zeitmanagement, Lern- und Arbeitsstörun-gen sowie Prüfungsangst genannt. Insgesamt ist die Bandbreite der Probleme immens: sie reicht von psychiatrischen Erkrankungen bis hin zur Sorge um eine Mitbewohnerin, von extremem Leistungsdruck bis hin zu „Opti-mierungswünschen“.Die Schwere der Belastungen bzw. die Ausprä-gung der Symptomatik führt dazu, dass auch wir regelmäßig weiterverweisen müssen – wobei es an allen Standorten bei Psychiatern oder niedergelassenen PsychotherapeutIn-nen lange Wartezeiten gibt.Finanzierungsprobleme werden nicht immer explizit genannt, spielen aber bei vielen Stu-dierenden eine große Rolle.Insgesamt finden an den Standorten weniger Gruppenangebote statt. Der Bedarf an Einzel-beratung ist deutlich höher als der Wunsch nach Gruppenteilnahme; Ausnahmen bilden

die Arbeitsstrukturierungsgruppen und die Kurse zur Stressbewältigung.

Zitate aus dem Gästebuch„Mein Chaos ist gemindert, meine Klausuren-angst relativiert. Jetzt geht es weiter. Danke!“„Bin jetzt zum dritten Mal hier und mir geht es von Mal zu Mal besser!“„Die Beratung hier hat mir geholfen, meine wirren Gedanken zu ordnen und mich auf das zu konzentrieren, was mir wichtig im Leben ist.“„Die Anregungen und Empfehlungen in den Einzelgesprächen haben mir bei meinem Stu-dium und darüber hinaus sehr geholfen. Um eine studentische Arbeit zu verfassen, kann ich die Teilnahme in einer Arbeitsstrukturie-rungsgruppe sehr empfehlen.“

Stimmen aus den StandortenBraunschweig: 2016 gab es einen deutlich gestiegenen Bedarf an Einzelberatung, sodass die Kapazitätsgrenzen trotz einer Erhöhung des Stundenbudgets schnell erreicht waren und sich längere Wartezeiten auf ein Erst-gespräch nicht vermeiden ließen. Trotzdem konnte aufgrund eines Kooperationsvertrags mit der TU ein neues Gruppenangebot für Langzeitstudierende verwirklicht werden.Durch die Teilnahme am neu gegründeten Beratungsnetzwerk „BeN“ der TU ergaben sich vielfältige neue Kontakte zu KollegInnen an der Hochschule, die ebenfalls beratend tätig sind. Uns wurde dabei immer wieder ein hoher Bedarf an psychologischer/psychotherapeu-tischer Beratung signalisiert. Die stärkere Vernetzung wird von uns einerseits sehr positiv bewertet, andererseits können wir dadurch unseren Anspruch, möglichst schnell Beratung anzubieten, nicht mehr aufrechterhalten. Die gezielte Weitervermittlung an geeignete An-sprechpersonen auch im Hochschulbereich ist jedoch eine wichtige Qualitätsverbesserung und für die Ratsuchenden sehr hilfreich.

Haben Sie Fragen?

Koordinatorin Psychologische Beratung Michaela Himstedt Tel. (0531) 391-49 36 [email protected]

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Beratung & Hilfe 22

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Clausthal: Die Einrichtung eines strukturel-len Programms zum Thema „Studiumsma-nagement“ für Erstsemester ist nach ein-jähriger Arbeit gescheitert. Das Programm, das wichtige studienorganisationsrelevante Inhalte abdecken und den Studierenden ei-nen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung und Orientierung bieten sollte, wurde von der Mehrheit der Professoren abgelehnt. Für die Beratungstätigkeit bedeutete dies, dass die Zweifel der Erstsemester weiterhin individuell bearbeitet werden mussten und das vorgesehene Netzwerk (Studiengangs-verantwortliche, Dekane, Tutoren etc.) nicht zur Verfügung stand. Das Thema Prokrastination bekam insbeson-dere in Bezug auf Abschlussarbeiten eine starke Bedeutung. Das „reine“ Schreiben und das anstehende Beenden des Studen-tenlebens löst bei einigen Ratsuchenden sämtliche bekannten Ablenkungsstrategien aus. Gemeinsam mit der Schreibwerkstatt wur-

den deshalb spezielle Angebote entwickelt.Auffallend waren die Rückmeldungen über Krankmeldungen bei Prüfungen; in der Mehr-zahl der Fälle wurde vom Arzt eine Depression diagnostiziert und teilweise starke Antide-pressiva verschrieben.In der interkulturellen Arbeit waren wir mit einem schweren Thema konfrontiert. In den vergangenen drei Jahren sind viele iranische Studierende nach Clausthal gekommen und mittlerweile gibt es auch einige syrische Studierende. Das sorgte für Zündstoff und es war zu befürchten, dass die Zwistigkeiten zwischen den beiden Kulturen auch in Claust-hal ausgelebt werden. Wir sind kontinuierlich bemüht, durch Gespräche mit den jeweiligen Vereinsvorsitzenden Lösungswege zu finden und Begegnung zu ermöglichen.

Hildesheim: Im Jahr 2016 waren an den Hil-desheimer Hochschulen erstmals mehr als 10.000 Studierende immatrikuliert, zum Win-

23 Beratung & Hilfe

Ratsuchende in der psychologischen Beratung

2015 2016

Braunschweig 588 639

Lüneburg 394 387

Hildesheim 296 313

Clausthal-Zellerfeld 213 182

Summe 1.491 1.521

Beratungskontakte insgesamt

2015 2016

Braunschweig 1.682 2.082

Lüneburg 1 356 1 303

Hildesheim 1.076 1.275

Clausthal-Zellerfeld 834 873

Summe 4.948 5.533

KursteilnehmerInnen

2015 2016

Braunschweig 83 96

Lüneburg 37 18

Hildesheim 10 12

Clausthal-Zellerfeld 81 49

Ratsuchende nach Geschlecht

Frauen Männer

Braunschweig 57% 43%

Lüneburg 75% 25%

Hildesheim 75% 25%

Clausthal-Zellerfeld 55% 45%

tersemester 16/17 sogar mehr als 11.000. Das führte zu einem weiteren Anstieg der Zahl der Ratsuchenden, die zum ersten Mal seit Bestehen der Beratungsstelle bei mehr als 300 lag (genau 313). Mit Abstand am häufigsten wurde als Bera-tungsanlass Depression/depressive Verstim-mung festgehalten, gefolgt von Problemen mit der Herkunftsfamilie, Arbeitsorganisations- und Zeitmanagementschwierigkeiten sowie Ängsten und Selbstwertproblemen.Es gab einen engen Austausch mit Netzwerk-partnern an den Hochschulen sowie weiteren Institutionen.

Lüneburg: Viele Klientinnen und Klienten kamen mit komplexen und schwerwiegenden Problematiken, die zeitlich intensive Beratun-

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Beratung & Hilfe 24

gen erforderten. Anderen reichten wenige Beratungskontakte, um ihr ganz konkretes Anliegen zu klären. Themenfelder waren neben den klassischen studienbezogenen Anlässen wie Überlastung, Konzentrations-problemen, Arbeitsstörungen und Problemen mit Studienfachwahl bzw. -abschluss vor allem Depressionen und familienbezogene Krisen. Zudem nahmen Identitäts- und Selbstwertun-

sicherheiten, Ängste und Partnerschaftskon-flikte viel Raum in der Beratung ein.Auffällig war die hohe Zahl von männlichen Ratsuchenden, die wegen anhaltender De-pressionen die Beratungsstelle aufsuchten. Zunehmend nutzten auch internationale Stu-dierende mit teils guten Deutschkenntnissen unser niedrigschwelliges Angebot. Stressbe-lastungen, Erschöpfungssyndrome bis hin

2015 2016

Braunschweig 626 629

Clausthal-Zellerfeld 404 326

Hildesheim 682 649

Lüneburg 500 433

Insgesamt 2.212 2.037

Beratungskontakte insgesamt Sozialberatung

Das Studentenwerk bietet Sozialberatung an den Standorten Braunschweig, Clausthal-Zel-lerfeld, Hildesheim und Lüneburg an. Unsere Arbeit deckt ein weites Spektrum an Themen und Unterstützungsarbeit ab, angefangen beim Thema Studienfinanzierung bis hin zur Hilfe beim Ausfüllen eines Wohngeldantrags. Die Fragen der Studierenden sind genauso vielfältig wie deren Lebenssituationen.Damit wir in der Sozialberatung Orientierungs- und Klärungshilfe auch bei komplexen Fragen anbieten können, befassen wir uns mit folgen-den Themenbereichen: u.a.: # Finanzierungsmöglichkeiten (BAföG, Sti-

pendien, Ansprüche auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch etc.)

# Darlehen und Kredite # Krankenversicherung# Jobben und Sozialversicherung # Wohngeld# Wohnungssuche # Mietrecht# Kindergeld# Studienbeiträge# Rundfunkbeitragsbefreiung

zu psychosomatischen Beschwerden waren erneut Anlässe, um Kontakt zur psychologi-schen Beratung aufzunehmen. Unsere Kurse zur Stressbewältigung reichten nicht aus, um die große Nachfrage zu decken.

# Telefongebührenermäßigung # Schwangerenberatung# Kinderbetreuungsmöglichkeiten # Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern

sowie Unterhaltspflicht gegenüber eigenen Kindern

# Beratung und Unterstützung in Konfliktsi-tuationen

# soziale Absicherung zwischen Bachelor und Master

# Übergang vom Studium ins Berufsleben

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25 Beratung & Hilfe

0 %10 %20 %30 %40 %50 %60 %70 %80 %90 %

100 %

weiblich

männlich

Ratsuchende nach Geschlecht

0 %10 %20 %30 %40 %50 %60 %70 %80 %90 %

100 % Braunschweig

Clausthal

Hildesheim

Lüneburg

* zu dieser Gruppe gehören Angehörige, Studi-eninteressierte, Absolventen, Behörden/Ämter

Dargestellt werden nur die Hauptinhalte der Beratungen.

Schnittmengen wurden hierbei nicht berücksichtigt.

Sonstige*

Ausländisc

he

Studiere

nde

Studiere

nde mit

Kind

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Studiere

nde mit

Behinderu

ng

Anteil der Beratungskontakte nach erfassten Gruppen

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Ein gut funktionierendes Netzwerk – sowohl intern als auch extern – ist für unsere Arbeit eine wichtige Grundlage. Hier ein veranschau-lichendes Beispiel:

Eine Studentin kommt aufgelöst in die Sprech-stunde und berichtet, dass sie Angst habe, aus dem Wohnheimzimmer ausziehen zu müssen, da sie die Miete für den nächsten Monat nicht pünktlich bezahlen kann. Auf Nachfrage der Sozialberaterin, warum sie ihre Miete diesen Monat nicht pünktlich zahlen könne, antwortet sie, dass sie kein BAföG bekommen habe und nun nicht mehr weiter wisse. Im Gesprächs-verlauf und nach einigen Fragen versteht die Sozialberaterin, dass die Studentin zwar den Folgeantrag für ihr BAföG gestellt hat, aber die Eltern, die sich gerade scheiden lassen, nicht rechtzeitig mitgewirkt haben. Die finanziellen Reserven der Studentin reichen nicht aus, um die Miete zu bezahlen. Eine Unterstützung sei-tens der Eltern ist nicht möglich. Die Sozialberaterin ruft beim BAföG-Sachbe-arbeiter an und erkundigt sich, wie weit die Bearbeitung des Antrags sei. Sie bekommt die Information, dass das BAföG in drei Wochen ausgezahlt werden kann. Die Studentin be-kommt wieder Panik und sagt, dass das für die Miete viel zu spät sei. Die Sozialberaterin bestätigt dies und verweist darauf, dass in Ausnahmefällen gewartet werden könne. Sie ruft in der Abteilung Wohnen an und schildert den Fall. Die Sachbearbeiterin zeigt Verständ-nis und setzt den Termin des Mieteinzuges 14 Tage später; mit dem Hinweis, dass dies eine Ausnahme sei. Die Sozialberaterin verdeutlicht der Studentin, dass sie den Folgeantrag für das BAföG immer rechtzeitig und vollständig stellen müsse, damit – wie aktuell passiert – keine Finanzierungslücke entstehe! Die Studentin verlässt erleichtert die Sprechstunde.

Haben Sie Fragen?

Koordinatorin Sozialberatung Marta Gabriel-Kawulok Tel. (0531) 391 - 40 59 [email protected]

#

0 %10 %20 %30 %40 %50 %60 %70 %80 %90 %

100 %

bis 10 Min

10 bis 45 Min

über 45 Min

Verhältnis Kurzkontakte/ausführliche Gespräche nach Standorten

Dieses Beispiel belegt, wie wichtig bereits die interne Vernetzung mit den Kolleginnen und Kollegen des Studentenwerks ist. Selbstverständlich gibt es auch Konstella-tionen, bei denen unsere Netzwerke nichts mehr ausrichten können. Das liegt häufig daran, dass Ratsuchende zu lange warten, uns um Hilfe zu bitten oder beispielsweise, dass die Weiterführung der Finanzierung des

Studiums in der vorherigen Form nicht mehr möglich ist. Dann sind auch uns häufig die Hände gebunden.Wir versuchen dennoch auf den unterschied-lichsten Wegen Hilfestellung zu leisten, manchmal genügt ein Telefonat, manchmal eine Weiterverweisung oder ein längeres Ge-spräch. Sozialberaterin zu sein bedeutet auch, Menschen und Wege zu kennen!

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KINDERTAGESSTÄTTEN

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Kleine Leute ganz groß

Das Studentenwerk betreut an vier seiner Standorte Kindertagesstätten, jeweils eine in Wolfenbüttel, eine in Hildesheim sowie zwei in Braunschweig und zwei in Lüneburg. Zu-sätzlich gibt es in Braunschweig, Hildesheim und Clausthal eine flexible Kinderbetreuung. Diese kann auch kurzfristig gebucht werden.

In Braunschweig und Hildesheim bieten wir in den Sommerferien regelmäßig in Kooperation mit den Universitäten eine Ferienbetreuung für Schulkinder an, in Hildesheim auch in den Herbstferien. Außerdem organisieren wir an beiden Standorten eine Betreuung für unsere eigenen Kitakinder während der drei-wöchigen Schließzeit. Alle Angebote werden gut nachgefragt.

Die „Zwergenbutze“ in Wolfenbüttel feierte 2016 ihr 20-jähriges Bestehen. Das runde Ju-biläum wurde mit Kindern, Eltern, Ehemaligen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Studentenwerks gebührend gefeiert.

ElternarbeitIn allen unseren Einrichtungen finden regel-mäßig Entwicklungsgespräche und Eltern-abende statt. Darüber hinaus fanden zahl-reiche kleinere Aktionen wie regelmäßige Eltern-Cafés, Gartenaktionen, Sommerfeste, Laternenumzüge, Elternkochaktionen, Baby-basare, Wellnesstage und Weihnachtsfeiern statt.

Haben Sie Fragen?

Koordinatorin Kindertagesstätten Anette Hoff Tel. (0531) 391-49 49 [email protected]

#

Kindertagesstätten 28

Kita Zwergenbutze Wolfenbüttel feiert ihr 20-jähriges Bestehen.

ProjekteProjekte sind eine gute Möglichkeit für die Kinder, ihren Fragen nachzugehen und ihre Kompetenzen auf interessante, spielerische und altersentsprechende Weise zu erweitern.„Was habe ich auf meinem Teller?“ lautete der Titel eines Projekts, das 2016 in Braun-schweig angeboten wurde. Die Kinder lernten spielerisch kennen, welche unterschiedlichen Lebensmittel es gibt, wie sie schmecken und wo sie einzuordnen sind.Ein weiteres Schwerpunktthema trug den Namen „Raupe Nimmersatt“, dem sich die Kinder durch Bilderbuchbetrachtungen so-wie auf kreative und musische Art näherten. Praktische Übungen nach Montessori waren Teil eines Projekts, das spielerische lebens-praktische Angebote beinhaltete, wie z. B. Schüttübungen, Löffelübungen, sortieren nach Muster oder sortieren nach Farben.

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Kita / Krippe Standort Eröffnung Kinderzahl Anzahl der Gruppen Alter der Kinder

Die Rasselbande Hildesheim Oktober 1985 max. 70 Kinder 4 1 – 6 Jahre

Die Strolche Lüneburg September 1993 max. 18 Kinder 1 1 – 6 Jahre

Campus Lüneburg März 1998 max. 38 Kinder 2 1 – 6 Jahre

Die Zwerge Braunschweig Mai 1993 max. 30 Kinder 2 2 Monate – 3 Jahre

Das Spatzennest Braunschweig März 2009 max. 30 Kinder 2 2 Monate – 3 Jahre

Die Zwergenbutze Wolfenbüttel September 1996 max. 40 Kinder 2 2 Monate – 6 Jahre

29 Kindertagesstätten

Übersicht Kindertagesstätten

In der Kita „Rasselbande“ in Hildesheim steht traditionell die Beschäftigung mit der Musik im Vordergrund – so auch 2016. In Koope-ration mit der Musikschule besuchten wö-chentlich zwei Musikpädagogen die Kinder-tagesstätte, um mit den Mädchen und Jungen zu musizieren. Zudem besuchten die Kinder Konzerte der Musikschule. Zum Jahresende wurde das Markenzeichen „Bewegungskita“ um weitere zwei Jahre verlängert. In der Kin-dergartengruppe fanden Projekte wie KiGa plus, Yoga und der Fußgängerführerschein sowie jahreszeitliche Projekte in den Krippen-gruppen statt. Die zukünftigen Schulkinder unternahmen Ausflüge zu den Stadtwerken, ins Museum und zur Polizei.

Die Mädchen und Jungen der „Zwergenbutze“ in Wolfenbüttel setzten ihre bereits im Vorjahr begonnene „Reise um die Welt“ auch 2016 fort. Zudem gab es im Frühjahr und im Herbst jeweils eine Waldwoche.Da die Kita bei einer Verlosung eine Nähma-schine gewonnen hatte, gibt es nun monatlich

wechselnde Nähprojekte für die Kinder. Mit großer Freude und Spannung erwarten die Kinder diese Näh-Tage.

In den Lüneburger Kitas standen 2016 erneut Bewegungswochen auf dem Programm. Da-bei wurden die Gruppenräume ausgeräumt und den Kindern ausschließlich Material zum Turnen und Bauen (wie Kartons und Bälle) zur Verfügung gestellt.Großen Anklang bei Kindern und Eltern fand das Lichterfest, bei dem durch einen Basar-verkauf Geld für Kinder in Indien gesammelt wurde. Eine weitere Themenwoche trug den Titel „Dem Glück auf der Spur“. Die Vorschul-kinder besuchten zudem eine Künstlerin in ihrem Atelier und setzten sich mit ihrer Arbeit auseinander.

Fort- und WeiterbildungFortbildungen, Schulungen, Supervisionen und Studientage sind ein fester Bestandteil unserer Arbeit. 2016 wurden u.a. folgende Fortbildungen besucht:

# Heidelberger Interaktionstraining# Integrative Erziehung und Bildung# Inklusion in der Kita# Kinder mit Fluchterfahrungen in Kitas# Interkulturelle Zusammenarbeit# Deutsch als Zweitsprache# Stimmhygiene# Verhaltensauffälligkeiten # Alltagsintegrierte Sprache# Erste Hilfe # Herzensbildung# Beobachten und Dokumentieren# Drum Circle – Trommeln für Kinder# Musik als Sprache der Welt# Studientag zum Thema „Resilienz“

Um die Zusammenarbeit der Teams zu opti-mieren, gab es Studien- und Team-Tage sowie Supervisionen zu aktuellen Themen.

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Kita Rasselbande in Hildesheim: Ausflug in den Familienpark Sottrum.Faschingsparty in der Kita Campus in Lüneburg: Helau!

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KULTURARBEIT

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Kulturarbeit in Hildesheim

Der Prozess vom Arbeitstitel bis zur Premi-ere, also von der Projektidee zur fertigen Aufführung, zum Konzert, zur Ausstellung, zum Diskussionsabend, Party oder Filmvor-führung, bildete 2016 einen Schwerpunkt der Arbeit des Kulturbüros Hildesheim. Insgesamt mehr als 30 Mal wurde solch ein Prozess oft sehr intensiv begleitet oder selbst initiiert. Gemeinsam haben wir über Ideen gebrütet, beraten und abgeraten, Anträge gestellt und Formblätter ausgefüllt, AnsprechpartnerInnen vermittelt, Konzepte zur Sponsorengewinnung entwickelt, Probenräume und Filmlocations organisiert, Fotos gesichtet, Bilder gerahmt… Auf diese Art und Weise haben wir u.a. einem jungen kamerunischen Maler und Zeichner mit einer vielbeachteten Ausstellung seinem zahlreichen Publikum vorgestellt und dem Solotheaterprojekt „Sst Ein Tanzstück“ die Teilnahme an internationalen Kleinkunstfes-tivals ermöglicht.

Noch bis zur letzten Minute vor einer Veran-staltung wird oft an Details gefeilt, werden Stühle gerückt, Wechselgeld gezählt, die Theke bestückt, das Künstlercatering herge-richtet. Stunden vorher wird das Bühnenbild aufgebaut, die Technik eingerichtet. Bei den Veranstaltungen der ecco!-Reihe beispielswei-se ist genau diese tatkräftige Hilfe gefragt.

Mit viel Raum für erste Bühnenerfahrungen und außergewöhnliche künstlerische Formate und Konzepte bot sie im vergangenen Jahr u.a. Plattform für eine Filmpremiere, für die Jam Session, mittlerweile eine echte Hildesheimer Institution, und ein politisches Theatersolo rund um die Figur des Joker. Wochen vor einer Präsentation werden Pla-kate und Flyer entworfen, gedruckt und in Umlauf gebracht, Presseartikel geschrieben und verschickt, in sozialen Medien und auf verschiedenen Webseiten geworben. Ein Foto aus dem jeweiligen Land schmückt etwa die Plakate, die für die Diskussionsabende des interkulturellen Forums „Land in Sicht!“ werben und lud 2016 zahlreiche Besucher zur Diskussion mit iranischen Studierenden über ihre Heimat ein.

In monatelanger Vorarbeit wird recherchiert, konzipiert, geprobt, reflektiert und wieder ge-probt. Aus einer Idee wird ein Stück. Zeitgleich geht es ums Geld: Es werden Projektanträge formuliert, Kosten- und Finanzierungspläne erstellt, Gespräche mit Förderern und Spon-soren geführt. So konnten wir beispielsweise dem Kulturflohmarkt „Get your shit together“ nicht nur mit finanziellen Mitteln des Studen-tenwerks sondern auch mit der Förderung der Weinhagen- und Bürgerstiftung sowie des Landschaftsverbands Hildesheim zum zweiten erfolgreichen Durchgang verhelfen. Insgesamt

Jam Session – Mingaco.

# Haben Sie Fragen?

Ansprechpartnerin Clausthal-Zellerfeld:Katja SchneiderTel. (05323) 72-39 [email protected]

Ansprechpartnerinnen Hildesheim: Marina Römer und Annette Zimmer-BischofTel. (05121) 15 02 [email protected]

Ansprechpartnerin Lüneburg: Claudia JonischkiesTel. (04131) 789 63 [email protected]

konnte das für die Förderung kultureller Pro-jekte vorhandene Budget des Kulturbüros durch die Akquise von Stiftungsmitteln im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt werden.

All dies geht nur Hand in Hand mit den ASten sowie den MitarbeiterInnen der Hochschulen aus verschiedensten Bereichen, ohne die beispielsweise unser umfangreiches Angebot an Tanz- und Bewegungskursen unmöglich ge-wesen wäre. Lebendig und komplett ist unser kulturelles Gefüge auch dank der für fast alle studentischen Belange offenen Kulturveran-stalter und Initiativen der Stadt, der Stiftungen und Fördervereine, der begeisterungsfähigen Einzelhändler und Betriebe, der umtriebigen Hildesheimer Presse, gutmütigen Vermieter und belastbaren Hausmeister, der Offenheit und Hilfsbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen im Studentenwerk, aber vor allem nicht ohne die vielen Ideen/Arbeitstitel, mit denen die Studierenden unsere Arbeit so interessant und abwechslungsreich machen.

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Damit aus einer Idee ein Projekt wird, braucht es Studierende mit Engagement und Visio-nen, braucht es (Frei-)Räume, in denen Ideen wachsen können und Unterstützung, damit sie Realität werden. Für die Kulturarbeit des Studentenwerks heißt das, eng vernetzt mit studentischen Initiativen, AStA-Referaten und studentischen Gruppen Konzepte der Kulturar-beit weiterzuentwickeln und eine nachhaltige Basis zu schaffen, auf der kulturelles Engage-ment wachsen und gedeihen kann.

Studentische Kultur reagiert sensibel und direkt. Gesellschaftliche Veränderungen, aktuelle sozialpolitische Themen, Strömungen und Ten-denzen spiegeln sich im Jahr 2016 unmittelbar im kulturellen Unileben der Studierenden wider.

Zwei besondere Ausstellungen in Lüneburg:„… aus der Perspektive der Kinder“: Bunt, fröh-lich, spontan, ein farbiges Mosaik aus mehr als 500 Einzelbildern. Kinder aus Peru, Nicaragua, Marokko, Tschechien, Uganda und Togo zeigen ihre Sicht auf ihre Welt. Eine fotografische Dokumentation der kindlichen Lebenswelt

33 Kulturarbeit

Mitmach-Aktion auf dem lunatic-Festival 2016.

in Ländern des globalen Südens, erstellt von den Kindern selbst. Mehr als 30 großformatige Tafeln umfasst die Ausstellung, die in einer zweijährigen Vorbereitungszeit unter Leitung des Kulturbüros zusammen mit der studen-tischen Initiative „Zugvögel“ erarbeitet und pünktlich zu Beginn des Sommersemesters im Foyer der Bibliothek der Leuphana Universität präsentiert wurde.

„Kairo – Sommer 2015“: Graffiti, Zeugnisse der ägyptischen Revolution, Wandmalereien inmitten der Demonstrationen entstanden. Es sind Momentaufnahmen einer Zeit im Um-bruch, fotografiert von der Lüneburger Stu-dentin Sophie Drünert und gemeinsam mit dem Kulturbüro des Studentenwerks zu einer umfassenden Dokumentation weiterentwickelt. Eine Ausstellung mit inzwischen historischen Dokumenten, präsentiert zum Wintersemester im Foyer der Universitätsbibliothek.

Beide Ausstellungen wurden im Anschluss an die Präsentation in Lüneburg auch am Hoch-schulstandort Suderburg gezeigt. Ein Beitrag,

den Austausch der Studierenden zwischen beiden Hochschulstandorten zu fördern.

Das vom Kulturbüro eigens für studentische Ausstellungen in Suderburg entwickelte 13-tei-lige Stellwandsystem bietet in den Fluren der Hochschule sehr ansprechende Präsentati-onsflächen, die seit ihrer Installation jedes Semester neu mit wechselnden Ausstellungen bestückt werden. Eine attraktive Möglichkeit für Studierende, eigene Arbeiten (hochschul-)öffentlich zu präsentieren und zu diskutieren.

Workshopprogramm Workshops zur Bildenden Kunst mit Acryl-, Aquarell-, Gouache-Malerei, Skizzieren/Zeich-nen, Steinbildhauerei, Guerilla Stricken, Tanz-/Bewegungsworkshops, naturkundliche Work-shops wie die Vogel-Expedition, Workshops zur kulturellen Bildung, Kultur-/Ausstellungs-management.

Der Workshop „Steinbildhauerei“ mit mehr als 200 TeilnehmerInnen bei Sonnenschein und sommerlichen Temperaturen auf der „Spielwie-se“ des „lunatic-Festivals 2016“. Eine Mitmach-Aktion mit dem freischaffenden Steinbildhauer Ivo Gohsmann, veranstaltet vom Kulturbüro des Studentenwerks. Gearbeitet wurde „en plein air“ an großen, weißen Natursteinblöcken.

Kulturarbeit in Lüneburg und Suderburg

Ausstellung „Kairo – Sommer 2015”.

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Kulturarbeit in Clausthal

Kulturarbeit in Clausthal heißt: Bringe die Nationen zusammen, dann ergibt sich eine Vielfalt, ein Miteinander mit gegenseitiger Akzeptanz! Unter dieser Prämisse hat das Kulturbüro 2016 erneut einen bunten Strauß niedrigschwelliger Freizeit- und Kulturange-bote zusammengestellt, zu denen jede und jeder willkommen war.

Die Nachfrage nach den Angeboten des Kul-turbüros ist deutlich angestiegen. Die Einrich-tung ist mittlerweile bekannt und die Studie-renden kommen von sich aus mit Ideen und Wünschen auf das Kulturbüro zu. Es entstehen daraus Projekte oder es wird Beratung oder finanziell-materielle Unterstützung bereitge-stellt. Dank der engen Zusammenarbeit mit den beiden Kolleginnen der Beratungsstelle, konnte selbst eine mehrmonatige Vakanz der Kulturreferentenstelle aufgefangen werden.

Herausragendes Projekt in 2016 war die Ein-richtung eines „Charity rooms“, auch Raum der Wünsche genannt. Die Idee dahinter: Viele ausländische Studierende kommen lediglich mit ihren persönlichen Sachen an den Studienort. Geräte wie Wasserkocher, Töpfe etc. fehlen. Andererseits wollen Stu-dierende, die ihr Studium beenden, gerade solche Gebrauchsgegenstände häufig nicht mitnehmen. Sie können diese nun im Raum der Wünsche abgeben und anderen Studie-renden zur Verfügung stellen. Kleiderständer, Regale, Kabinen zur Anprobe wurden bereits angeschafft. Die offizielle Eröffnung soll 2017 stattfinden. Der Raum der Wünsche wird durch die Tutoren betreut und soll jeden Mittwoch von 19 bis 22 Uhr geöffnet sein.

Weitere Angebote des Kulturbüros ClausthalSpieleabend: Einmal wöchentlich Spiele-abend in Heim VI. Ab 19.00 Uhr treffen sich verschiedenste Nationen zu unterschiedli-chen Themen.

Kochclub: Jeden zweiten Freitag im Monat findet der internationale Kochclub statt. Wel-che Nation kocht, wird vorher im Uninetzwerk „StudIP“ bekanntgegeben.

Kameruner-Kulturwoche im November.

X-Mas-Party: 43 Nationen feierten gemein-sam eine Party.

Tolle Shows auf der X-Mas-Party 2016!

Kulturarbeit 34

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KOMMUNIKATION &MARKETING

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Haben Sie Fragen?

Leiterin Kommunikation & Marketing Petra Syring Tel. (0531) 391-48 05 [email protected]

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Kommunikation & Marketing 36

Kommunikation & Marketing

Kreativ und marketingorientiertDie Abteilung „Kommunikation und Marke-ting“ versteht sich als Servicestelle für die unterschiedlichen Bereiche des Studenten-werks. Sie unterstützt sie dabei, ihre Ange-bote kundenfreundlich und zeitgemäß zu prä-sentieren und angemessen zu vermarkten. Ein modernes Auftreten, eine direkte Ansprache und ein einheitliches Erscheinungsbild sind dabei von besonderer Bedeutung.

2016 konzentrierte sich die Abteilung ganz darauf, den breiten Fächer an Marketingin-strumenten und -maßnahmen weiter auf die jeweiligen Abteilungen abzustimmen und möglichst maßgeschneiderte Angebote zu ma-chen. So wurde beispielsweise das Konzept für Aktionen in der Hochschulgastronomie weiter professionalisiert und insbesondere der Aspekt „Evaluation“ stärker berücksich-tigt.Darüber hinaus war die KM in diversen Pro-jektgruppen vertreten und brachte dort ihre vielfältigen Kompetenzen ein – sowohl mar-ketingbezogen als auch gestalterisch und sprachlich.

ZielgruppenorientiertUm vor allem den Studienanfängern die um-fassenden Angebote des Studentenwerks bekannter zu machen, wurde erneut auf die Werbefigur „Mutti“ zurückgegriffen. Alle neu-en Studierenden des Wintersemesters erhiel-ten zum Start „Muttis Studentenfutter“: Ein Butterbrottütchen mit Kugelschreiber, Block, Traubenzucker, Lesezeichen und Postkarte.

Zu den turnusmüßigen Aufgaben der Abtei-lung gehörten zudem die Überarbeitung der mittlerweile fast 40 unterschiedlichen Infor-mationsflyer sowie die Pflege und Gestaltung der Homepage und der Facebookseiten.

Weitere Aufgaben:# Jahresbericht# Präsentationen# Plakate und Beschilderung# Fotoaufnahmen# Bildbeschaffung und -bearbeitung# Autobeschriftung

Verschiedene Give-aways im Studentenwerksdesign.

ÖffentlichkeitswirksamBesonderes Interesse zeigten die Medien auch 2016 an der z. T. noch immer angespann-ten Wohnungssituation für Studierende. Vor allem zwischen September und November wurden diesbezüglich zahlreiche Pressean-fragen – regional und überregional – an das Studentenwerk gestellt. In diesem Zusam-menhang wurde von der Öffentlichkeit auch die Flüchtlingsproblematik thematisiert und Möglichkeiten eines Zusammenlebens von Studierenden und Flüchtlingen diskutiert und ausgelotet.

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# Auf einen Blick

Im Jahr 2016 hat die Abteilung Kommunikation & Marketing 10.000 Mutti-Tütchen packen

lassen. Darin enthalten waren Kugelschreiber, Blöcke, Postkarten, Traubenzucker

und Lesezeichen. Zudem wurden unter anderem 3.250 Visitenkarten produziert,

32.000 Flyer gedruckt und 7 000 Broschüren bestellt sowie

3 000 Exemplare infointern in Auftrag gegeben.

37 Kommunikation & Marketing

KommunikativDer standortübergreifenden, internen Kom-munikation kam auch 2016 eine besondere Bedeutung zu. Dafür wurde vor allem die von der Abteilung KM redaktionell betreute Haus-zeitung infointern genutzt. Sie erschien 2016 viermal, mit im Schnitt 36 Seiten.Das neue Konzept – mit festen Rubriken ver-schiedener Abteilungen und der Möglichkeit für alle Kolleginnen und Kollegen, sich aktiv am Inhalt zu beteiligen – wurde erneut gut angenommen. Die reinen Sachinformatio-nen werden eingebettet in bunte, z.T. sehr persönliche Beiträge und unterstreichen den Magazincharakter des Blattes.Auch unter Fachkollegen bundesweit fanden Inhalt und Design des infointern viel Anerken-nung. Im Rahmen der PR-Tage des DSW wur-den die verschiedenen Rubriken des Blattes vorgestellt sowie über Erscheinungsweise, Ideenfindung und redaktionelle Arbeit be-richtet. In Gesprächen wurde schnell deutlich, dass es nur wenige andere Studentenwerke in Deutschland gibt, die eine eigene Mitar-beiterzeitung anbieten. Insbesondere die ansprechende Gestaltung sowie die Vielfalt der Themen wurden gelobt.

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sowohl den vielfältigen Wünschen seitens der Kolleginnen und Kollegen als auch den Anfor-derungen der Druckereien und Beschriftungs-firmen für die nächsten Jahre gut gewachsen.

Kommunikation & Marketing 38

LeistungsstarkMit der Umstellung der genutzten Gestaltungs-programme auf die aktuelle Version „Adobe CC“ hat die KM ihre technischen Voraussetzungen auf den neuesten Stand gebracht. Sie ist damit

Die Abteilung bestand 2016 aus fünf Kolle-ginnen. Neben der presseverantwortlichen Abteilungsleiterin gehörten zwei Gestalterin-nen sowie eine Marketingfachfrau und eine Volontärin zum Team.

Aktionen 2016 – Material wie Plakate, Feedbackblätter und Rezeptkarten.

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FINANZEN &CONTROLLING

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# Haben Sie Fragen?

Leiter Finanzen & Controlling Dirk Moritz Tel. (0531) 391-48 10 [email protected]

Finanzen & Controlling 40

Wirtschaftsführung des StudentenwerksDie Wirtschaftsführung und das Rechnungswe-sen des Studentenwerks bestimmen sich nach kaufmännischen Grundsätzen; so regelt es das Niedersächsische Hochschulgesetz § 70 NHG. Grundlage für die wirtschaftliche Tätigkeit ist ein jährlich aufzustellender Wirtschaftsplan, den der Verwaltungsrat beschließt.

Wie finanziert sich das Studenten-werk?

Die Summe der Aufwendungen belief sich $ im Jahr 2016 auf 41.995.944 €.Diese wurden in erster Linie aus dem Erlös für Mensa-Essen und Wohnheimmieten finanziert. Zur Deckung des Restbetrags (19.565.292 €) wurden die Studentenwerksbeiträge, die Fi-nanzhilfe des Landes (§ 70 NHG) sowie die Kindertagesstätteneinnahmen herangezogen. Einen weiteren Posten bildet die Kostener-stattung des Landes für Aufwendungen, die das Studentenwerk im Zusammenhang mit der BAföG-Betreuung hatte. Die Kostenerstat-tung betrug in abgelaufenen Wirtschaftsjahr T€ 2.559.Aus eigenen Einnahmen hat das Studentenwerk im Jahr 2016 rund 67,11 % des Gesamtauf-

wandes finanziert. Im Abrechnungsjahr 2016 konnte ein Betrag in Höhe von T€ 3.133 in die Rücklagen eingestellt werden.

Mieteinnahmen31,12 %

Warenerlöse18,58 %

Beiträge23,71%

Finanzhilfe9,18 %Erstattung

BAföG 5,67 %

Sonstiges6,22 %

Kita-Einnahmen

5,51 %

Die genauen Anteile der einzelnen Posten ergeben sich aus der folgenden Grafik:

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Wie schlüsseln sich die Aufwen-dungen der Berichtsjahre auf?

Den Erträgen von $ 45.126.862 €stehen Aufwendungen in Höhe von$ 41.995.944 € gegenüber.Addiert man die Rücklageneinlagen hinzu, ergeben sich insgesamt Aufwendungen in Höhe von 45.126.862 €.Diese Balance ist haushaltsrechtlich vorge-schrieben.

Die Verteilung der Erträge und Aufwendungen ergibt sich aus den folgenden Grafiken:

41 Finanzen & Controlling

2015 2016 Veränderung

Warenerlöse 7.745 18,11 % 8.385 18,58 % 8,26 %

Mieteinnahmen 13.378 31,29 % 14.046 31,12 % 4,99 %

Finanzhilfe 4.222 9,87 % 4.142 9,18 % -1,87 %

Erstattung BAföG 2.504 5,86 % 2.559 5,67 % 2,20 %

Beiträge 10.114 23,66 % 10.702 23,71 % 5,81 %

Kindertagesstätten-einnahmen

2.352 5,50 % 2.486 5,51 % 5,70 %

Zinseinnahmen 28 0,07 % 9 0,02 % -67,86 %

Sonstiges 2.414 5,65 % 2.800 6,20 % 15,99 %

Entnahme Rücklagen 0 0,00 % 0 0,00 %

Gesamt 42.757 100 % 45.126 100 % 5,55 %

Entwicklung der Erträge (in T€)

2015 2016 Veränderung

Personal 14.744 34,48 % 15.694 34,78 % 6,44 %

Waren 3.945 9,23 % 4.195 9,30 % 6,34 %

Bewirtschaftung 11.654 27,26 % 9.604 21,28 % -17,59 %

Energie 3.988 9,33 % 3.966 8,79 % -0,55 %

Verwaltung 1.067 2,50 % 1.028 2,28 % -3,66 %

Abschreibungen 3.391 7,93 % 3.802 8,42 % 12,12 %

Zinsaufwand 1.871 4,38 % 2.014 4,46 % 7,64 %

Sonstiges 1.476 3,45 % 1.693 3,75 % 14,70 %

Zuführung Rücklagen 621 1,45 % 3.133 6,94 % 0,00 %

Gesamt 42.757 100 % 45.129 100 % 5,55 %

Entwicklung der Aufwendungen (in T€)

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2015 2016

1. Sockelbetrag 300.000 € 300.000 €

2. Grundbetrag (Basis: Studierendenzahlen)

1.506.784 € 1.501.461 €

3. Beköstigungsbetrag (Basis: Zahl der ausgegebenen Essen)

2.415.403 € 2.340.330 €

Finanzhilfe gesamt 4.222.187 € 4.141.791 €

Finanzhilfe für das Studentenwerk

Wonach wird die Finanzhilfe des Landes bemessen?

Sie wird ermittelt aus den jeweiligen Vor-jahresergebnissen und setzt sich zusam-men aus$ einem für alle Studentenwerke gleichen

Sockelbetrag in Höhe von 300.000 €.$ einem sich aus der Zahl der betreuten

Studierenden ergebenden Grundbetrag.$ einem von der Teilnahme am Mensa-

Essen abhängigen Beköstigungsbetrag.

Welchen Einfluss haben wir auf die Höhe der Finanzhilfe?

Sowohl der Grund- als auch der Beköstigungs-betrag werden in Relation zur Gesamtzahl der Studierenden bzw. der ausgegebenen Essen in Niedersachsen errechnet. Die Entwicklung der Studierendenzahlen ist nicht vom Studen-tenwerk zu beeinflussen. Das gilt auch für die

Entwicklung der Essenszahlen in Niedersachsen insgesamt. Deshalb können wir nur über die Steigerung der Essenszahlen positiv auf die Finanzhilfe einwirken. Ein positiver Effekt ergibt sich allerdings nur, wenn die Steigerung im Verhältnis zu den übrigen Studentenwerken des Landes überproportional ist. Bei Anstren-gungen in dieser Richtung ist jedoch zugleich die Kostenstruktur des Studentenwerks selbst zu überwachen.

Wie errechnete sich die Finanzhilfe?

Die maßgeblichen Zahlen für das Berichtsjahr sind in der nachfolgenden Tabelle zu sehen:

Finanzen & Controlling 42

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43 Finanzen & Controlling

Wie hoch sind die Einnahmen aus Studentenwerksbeiträgen?Es gibt innerhalb des Studentenwerks un-terschiedliche Semesterbeiträge, abhängig vom Umfang der angebotenen Leistungen.Der Beitrag betrug zum Wintersemester 2016/2017:$ für die Standorte Braunschweig, Clausthal, Hildesheim, Lüneburg, Suderburg, Wolfsburg und Wolfenbüttel 98,00 €,$ für den Standort Holzminden 73,00 €,$ für den Standort Buxtehude 25,00 €,$ für den Standort Salzgitter 13,00 €.

Im Jahr 2016 wurden T€ 10.702 vereinnahmt.

# Auf einen Blick

Neben der Erstellung des Jahresabschlusses und des Wirtschaftsplans wurden 22.668 Ein-gangsrechnungen verbucht, 1.459 Ausgangsrechungen geschrieben und ver-

bucht, 20 Kassenbücher mit 2.949 Kassenblättern gebucht, 1.365 Bankauszüge

verarbeitet, 1.278 Zahlungsläufe erstellt und verbucht, 5 Kindertagesstätten mit insgesamt 226

Betreuungsplätzen abgerechnet, Elternbeitrag errechnet, in Rechung gestellt und verbucht. Mit

den verschiedenen Städten und deren Abrechungssystemen und dem Land Niedersachsen die Jahresab-

rechnung je Kindergarten erstellt, abgerechnet und die jeweiligen Zuschüsse geprüft und 126 Studie-

rendendarlehensverträge verwaltet, Mahnungen geschrieben, Umsatzsteuervoranmeldungen

verfasst, Abrechungen und Übersichten angefertigt.

Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des StudentenwerksDie Hauptrisiken liegen unverändert in den wirtschaftlich bedeutendsten Aufgabenfel-dern des Studentenwerks, der Hochschul-gastronomie und dem Betrieb der Wohnheime.Während in den vergangenen Jahren vor al-lem die baulichen Risiken betont wurden, treten jetzt stärker die Betriebsrisiken in den Vordergrund. Ursache hierfür sind die erheblichen baulichen Anstrengungen der vergangenen Jahre, die im Bereich Wohnen mit der nunmehr abgeschlossenen Sanierung des größten Wohnheims (APM) ihren Höhepunkt

gefunden haben. Seit 2006 hat das Studenten-werk insgesamt 107,4 Mio. € in den Erhalt von bestehendem und die Schaffung von neuem Wohnraum investiert. Diese Mittel wurden vor allem auf die Sanierung und Instandhaltung konzentriert.In der Hochschulgastronomie wurde in den vergangenen Jahren ebenfalls in erheblichem Umfang saniert. Das hat dazu geführt, dass sich die Arbeitsbedingungen und die Angebote in vielen Betrieben verbessert haben.Die Rahmenbedingungen für das Studenten-werk – sowie für die gesamte Hochschulland-schaft – werden sich weiter verändern. Um erfolgreich zu sein, ist es ungeachtet aller anderen Faktoren notwendig, dass das Land

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2015 2016

Mensen

TU Braunschweig 1.631.000 1.761.500

HBK Braunschweig 70.600 67.600

Uni/FH Hildesheim 347.100 362.600

FH Wolfenbüttel 186.000 196.700

Mensen Lüneburg 796.400 716.500

Mensa Clausthal-Z. 515.000 491.300

Mensa Holzminden 71.700 68.600

Mensa Wolfsburg 52.900 46.000

Cafeterien 666.300 623.400

Gesamt 4.337.000 4.334.200

Kindertagesstätten 540.500 563.700

Kultur 362.900 393.800

Psychotherapeutische Beratung 1.267.500 1.358.400

Wohnen 0 0

Studienfinanzierung 0 0

Allgemeine Deckungsmittel 7.881.293 8.239.814

Gesamt 14.336.293 14.843.914

Verwendung der Mittel in Euro

auch zukünftig nennenswert zur Finanzierung des Studentenwerks beiträgt. Untersuchungen und Gutachten haben die besondere Bedeu-tung der sozialen Infrastruktur für ein erfolgrei-ches Studium unterstrichen. Die Folgekosten von Einsparungen in diesem Bereich wären erheblich und würden den vermeintlichen finanziellen Vorteil deutlich übersteigen. Es wäre daher kontraproduktiv, wenn sich der Rückzug des Landes aus der Finanzierung fortsetzte und eine weitere Lastenverlagerung auf die Schultern der Studierenden geschähe.

Wie wurden die Mittel aus der Finanzhilfe des Landes und den Studentenwerksbeiträgen ver-wendet?Diese nicht vom Studentenwerk erwirtschaf-teten Mittel wurden für die Bereiche Men-sen, Kindertagesstätten, Kulturförderung, Studienfinanzierung, Psychotherapeutische Beratung und Wohnheime sowie für die all-gemeinen Deckungsmittel verwendet. Die genaue Verteilung der Mittel ergibt sich aus folgender Übersicht:

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PERSONALSTELLE

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Wandels und des Fachkräftemangels tritt dieser Aspekt (neben der Mitarbeiterbindung) immer stärker in den Fokus. Dabei haben wir uns folgende Ziele gesetzt:

Führungskräfteentwicklung:Eine bedeutende Rolle nimmt die strukturierte Personalentwicklung unserer Führungskräfte ein. Neuen Führungskräften werden in jähr-lich angebotenen Schulungen unser Leitbild, unsere Werte und unser Führungsverständnis vermittelt. Hausinterne Schulungen in Kom-munikation und Konfliktmanagement sind selbstverständlich. Zudem findet jährlich ein Führungsforum statt, eine Veranstaltung, bei der das Thema Führung im Studentenwerk und der Hochschulservice GmbH im Mittel-punkt steht. Es geht nicht um fachspezifische Fragen, sondern darum, Führung in unserem Unternehmen einheitlich zu verstehen und umzusetzen. Grundlage sind die im Leitbild formulierten Werte und der gemeinsam erar-beitete Führungsleitfaden, die unser Handeln nachhaltig bestimmen sollen.Zum Führungsforum kommen die Führungskräf-te aus den unterschiedlichen Bereichen zusam-men, um sich auszutauschen und verbindliche Verabredungen zu treffen. Sie profitieren von einem Austausch über Abteilungs- und Hier-archiegrenzen hinweg.

Servicestelle Personalabteilung

Die Personalabteilung ist Ansprechpartne-rin für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studentenwerks und der GmbH. Zu ihren Hauptaufgaben gehören:# Personalplanung# Bewerbermanagement, einschl. Personal-

beschaffung und Personalauswahl# Entgeltabrechnung und Personalbetreuung# Beratung der Führungskräfte in Personal-

sachfragen# Zusammenarbeit mit dem Personalrat bzw.

Betriebsrat# Weiterbildungsmanagement# Personalbeurteilungen# Personalentwicklung# Personalkostencontrolling/Budgetüber-

wachungDie enge und gute Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Führungskräften sowie mit dem neugewählten Personalrat und dem Betriebsrat der GmbH wurde auch im Jahr 2016 fortgeführt.

Nach Abschluss des vierjährigen Projekts „Cam-pus der Zukunft“ Ende 2014 hat die strukturierte Personalentwicklung sowohl im Studentenwerk als auch in der GmbH deutlich zugenommen. Vor dem Hintergrund des demografischen

Haben Sie Fragen?

Leiterin Personal Petra Schlenner Tel. (0531) 391-48 30 [email protected]

#

Personal 46

PersonalbindungIn der Steuerungsgruppe Personalentwicklung haben wir definiert, was wir im Studentenwerk unter Personalbindung verstehen wollen: „Um die Qualität der Arbeit im Studentenwerk auf Dauer zu sichern, wollen wir durch die Gestal-tung der Arbeitsbedingungen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, eine systematische Per-sonalentwicklung, die Regelung der Arbeitszeit und die Weiterentwicklung der Unternehmens-kultur gute MitarbeiterInnen langfristig an das Unternehmen binden.Damit erhalten wir dem Studentenwerk Fachwis-sen, Erfahrung und persönliche Kompetenz und stellen sicher, dass die entsprechenden Stellen mit Fachkräften besetzt sind, insbesondere in den Bereichen, in denen auf dem Arbeitsmarkt Fachkräftemangel herrscht.

Ein weiteres Ziel ist es, den Aufwand, der durch die Gewinnung und Einarbeitung von Personal entsteht, gering zu halten“. Dieses Ziel setzt das Studentenwerk durch folgende Maßnahmen bereits erfolgreich um:# Wertevermittlung# Feedbackgespräche# Flexible Arbeitszeit# Gesundheitsmanagement# Teambildung# Kinderbetreuung# Pünktliche Gehaltszahlungen# Zuschuss zum Mittagessen# Betriebsausflüge# Betriebsfeiern# Würdigung von Jubiläen# Psychologische Erstberatung# Beratung durch die Personalabteilung# Privatnutzung von Dienstfahrzeugen# Catering für Privatfeiern# Zeiterfassung

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47 Personal

# Studentenwerk OstNiedersachsen

DatumMitarbeiter

(einschl. Azubis)(Kopfzahl)

Aushilfen, Springkräfte, sonstige Aushilfen

(Kopfzahl)

Insgesamt(Kopfzahl)

Am 31.03.2016 421 44 465

Am 30.06.2016 454 57 511

Am 30.09.2016 425 52 477

Am 31.12.2016 458 50 508

Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 2016

440 51 491

Personalstatistik – quartalsweise für das Jahr 2016 (ohne ABM-Kräfte, Praktikanten/-innen und FSJ-Kräfte)

Im Studentenwerk OstNiedersachsen waren zum 31.12.2016 insgesamt 334 Frauen und 121 Männer als tarifl. Beschäftigte angestellt. Hinzu kommen noch zwei männliche und eine weibliche Auszubildende.

# Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH

DatumMitarbeiter

(einschl. Azubis)(Kopfzahl)

Am 31.03.2016 100

Am 30.06.2016 107

Am 30.09.2016 114

Am 31.12.2016 115

Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 2016

112

Personalstatistik – quartalsweise für das Jahr 2016 (ohne ABM-Kräfte, Praktikanten/-innen und FSJ-Kräfte)

In der Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH waren zum 31.12.2016 insgesamt 66 Frauen und 47 Männer angestellt. Hinzu kommen noch zwei männliche Auszubildende.

In Zusammenarbeit mit der Steuerungsgruppe Personalentwicklung liegt die Verantwortung aller Führungskräfte des Studentenwerks und der GmbH darin, den Rahmen für eine positive Teamentwicklung und für individuelle Entwick-lungsmöglichkeiten zu bieten.

2016 wurden neben Führungskräfteschulungen, Teambildungsmaßnahmen und Argumentations- und Diskussionstrainings auch Schulungen zur kollegialen Beratung, Mediation und Konflikt-management durchgeführt.

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Betriebsjubiläen 2016

10 Jahre Kurt Schulz – Studienfinanzierung WolfenbüttelJörg Beier – Finanzen & Controlling Tanja Mazko – Zentraler EinkaufMelanie Köhler – Studienfinanzierung HildesheimPetra Syring – Kommunikation & MarketingSimone Fürst – Kommunikation & Marketing

15 JahreIngo Seitz – Kita HildesheimFrank Bohle – Studienfinanzierung BraunschweigEllen Schwitzer – WohnenGabriele Hax – Studienfinanzierung BraunschweigIrmtraud Hecht – Cafeteria WolfenbüttelKathrin Wielau – Mensa 1 BraunschweigHelena Hermann – Mensa LüneburgCarola Mai – GebäudemanagementMike Erler – Handwerker

20 Jahre Susanne Layda – PersonalabteilungMonika Ortsiefer – Kita HildesheimMarena Ölkers – Kita HildesheimGabi Meyer – Mensa SuderburgDung Quang Bui – Mensa LüneburgGabriele Störmer – Cafeteria HildesheimElke John – Mensa 1 Braunschweig

25 Jahre Claudia Goeritz – WohnenSophie Staszewska – Mensa 1 BraunschweigSylvia Hoppe – Mensa 2 Braunschweig Gesine Gröbe – Studienfinanzierung WolfenbüttelFrank Haese – Studienfinanzierung LüneburgSusanne Brandes – Studienfinanzierung WolfenbüttelHannelore Scheunemann – SekreteriatClaudia Nipp – Kita HildesheimRita Harms – Beratung LüneburgCorinna Cretti – Kita HildesheimSandra Schubert – Mensa Clausthal/SB Christel Schenke – Gebäudemanagement BraunschweigAndreas Witte – Beratung HildesheimAngelika Schliemann – Mensa LüneburgElisabeth Timmen – Studienfinanzierung Lüneburg

30 Jahre Götz Draeger – Studienfinanzierung LG/PersonalratKatharina Jung – Mensa 2 BraunschweigUta Seemann – Cafeteria LüneburgUrsula Stecher – Mensa ClausthalUrsula Göritz – Beratung BraunschweigBianka Herrmann – Kita HildesheimBirgit Balke – Studienfinanzierung Braunschweig

35 Jahre Ilona Wrobel – Mensa WolfenbüttelSabine Thran – Mensa WolfenbüttelChristine Mysliwiec – Audimax BraunschweigSofia Gajkowski – Mensa 1 BraunschweigKarin Jürgens – Mensa 2 Braunschweig

40 Jahre Ursula Provt – Mensa Clausthal

Herzlichen

Glückwunsch!

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HOCHSCHULSERVICEOSTNIEDERSACHSEN

GMBH

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Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH

Die Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH wurde 2011 als 100-%ige Tochterge-sellschaft des Studentenwerks gegründet. Sie umfasst drei Abteilungen, die ausschließlich für das Studentenwerk tätig sind: Instandhal-tung, IT und Reinigung. Ziel der GmbH ist es, den Einsatz von Fremdfirmen weitestgehend zu reduzieren und möglichst viel mit eigenem Personal zu erledigen. Dadurch soll die Qua-lität der Leistung gesteigert und zugleich die Wirtschaftlichkeit erhöht werden.Zum 31.12.2016 arbeiteten in der GmbH 115 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (81,63 VZK). Zwei Teilzeitkräfte erledigen die GmbH-spezifischen Verwaltungsaufgaben. Verwaltungsdienstleistungen allgemeiner Art werden gegen Entgelt durch das Studen-tenwerk erbracht. Darüber hinaus stellt das Studentenwerk der GmbH entgeltlich acht Mitarbeiter für die Abteilung Instandhaltung sowie drei Mitarbeiter für die Abteilung IT bei.Mit einem Umsatzvolumen von 3,84 Millionen Euro erwirtschaftete die GmbH erneut ein positives Jahresergebnis von T€ 114, das aller-dings aus verschiedenen Gründen schlechter ausfiel als im Vorjahr mit T€ 166.

InstandhaltungDie Abteilung Instandhaltung ist an den Stand-orten Braunschweig, Wolfsburg, Wolfenbüttel und Hildesheim tätig. Sie ist zuständig für die Gebäudeerhaltung, Reparaturen, technische Dienstleistungen und die Pflege der Grün- und Wegeflächen.

Die Instandhaltung hat im Jahr 2016 mehr als 4.500 Aufträge ausgeführt; das bedeutet eine Steigerung von ca. 12,5 % gegenüber dem Jahr 2015. Es wurden Unterstützungsar-beiten in Lüneburg, Hildesheim und Claust-hal-Zellerfeld geleistet. Hinzu kommen der Arbeitsaufwand für die Sauberkeit in den einzelnen Liegenschaften sowie die Pflege der Grünflächen.Das Jahr 2016 war insgesamt betrachtet ein durchschnittliches Jahr. Wir mussten uns im technischen Bereich personell verstärken. Die Abteilung besteht mittlerweile aus 34 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: 29 im handwerklichen Bereich, ein Lagerverwalter und vier Mitarbeiter in der Verwaltung (inkl. Abteilungsleitung).Leider hatten wir auch 2016 mit einer unge-wöhnlich hohen Krankenquote zu kämpfen. Trotzdem ist es uns gelungen, dass nur wenige Aufträge an Fremdfirmen vergeben werden

mussten. Lediglich größere Projekte konnten von der Abteilung nicht selbst ausgeführt werden. Das wird sicherlich auch weiterhin ein Problem bleiben, da die Instandsetzungs-arbeiten nicht weniger werden.

Da gut ausgebildete Fachkräfte auf dem freien Markt immer schwieriger zu finden sind, wird die Abteilung in Zukunft Anlagenmechaniker selbst ausbilden. Die Ausbildung im eigenen Haus hat den zusätzlichen Vorteil, dass aus-scheidende Mitarbeiter (Rente, Arbeitsplatz-wechsel etc.) adäquat ersetzt werden können.

Um alle Räumlichkeiten sowie das Inventar und die technischen Einrichtungen in den Liegenschaften des Studentenwerks erfassen zu können, wurde 2016 mit dem Anlegen eines Raumbuchs begonnen. Neben der Instandhal-tung sind daran auch die Abteilungen Woh-nen, IT und Gebäudemanagement beteiligt. Die neue Software soll mittel- und langfristig auch die Auftragsbearbeitung vereinfachen. Da diese Aufgabe nicht parallel zum Tagesge-schäft erledigt werden kann, haben wir dafür eigens einen Mitarbeiter abgestellt.

ITDie Abteilung IT erbringt für das Studenten-werk komplexe Dienstleistungen in den Be-reichen Informationstechnik, Telekommuni-kation und Medientechnik. Zu den Aufgaben gehören neben der Anwenderunterstützung auch die selbständige Erkennung, Planung und Durchführung von Erweiterungs- und Änderungsprojekten sowie die Durchführung von IT-Projekten für die Fachabteilungen. Ebenfalls in der Abteilung angesiedelt ist der Datenschutzbeauftragte des Studen-tenwerks.Zur Durchführung dieser Aufgaben stellt sie unter anderem eine Supporthotline bereit, die allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei IT-Problemen von 7 Uhr bis 17 Uhr zur Verfügung steht.

Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH 50

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Leiter Instandhaltung Günter Michaelis Tel. (0531) 391 - 49 04 [email protected]

#

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51 Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH

Die Abteilung besteht aus sieben Mitarbeitern und einer Mitarbeiterin. Zusätzlich wird im Bereich Clausthal noch eine studentische Hilfskraft für die Betreuung der Wohnheim-netze eingesetzt. Drei Mitarbeiter des Stu-dentenwerks sind der Abteilung beigestellt, der Rest ist in der GmbH angestellt.

Mitarbeiter-SupportSeit Einführung der Supporthotline 2011 hat sich diese als effizientes und gut genutztes Werkzeug bewährt. Die direkte Kommunikati-on mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sichert schnelle Reaktionszeiten und beugt Missverständnissen vor. Das hierzu einge-führte Ticketsystem dokumentiert Support-fälle und erhöht die Verlässlichkeit.Insgesamt hat der Support 2016 3.700 Tickets bearbeitet, die von mittlerweile 355 aktiven Benutzern aufgegeben wurden. Dies stellt erneut einen leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr dar, was sicher auch ein Verdienst des fortlaufenden Schulungsprogramms im Studentenwerk ist. Dieser Trend macht sich auch in der gestiegenen Qualität der Anfragen bemerkbar. Insgesamt wurden 402 Computerarbeits-plätze, 189 Drucker und 126 Server betreut. Hervorzuheben ist, dass die Zahl der Drucker zurückgegangen ist, zugunsten von größeren Druckern in Arbeitsgruppen. Der Wachstumstrend bei den mobilen End-

geräten hat sich erwartungsgemäß fortge-setzt, 2016 waren 46 Smartphones und Tab-lets im Einsatz. Dies sind noch einmal 50% mehr als im Vorjahr.

Wohnheim-SupportDie 2014 begonnene Betreuung von Wohn-heimnetzen durch die eigene IT hat sich 2016 fortgesetzt. Die Zahl der selbst betreuten Wohnheimplätze hat sich von anfangs 705, über 2.491 (2015) auf mittlerweile 3.151 in 2016 erhöht, was ca. zwei Drittel aller Wohn-heimplätze ausmacht.

ProjekteAuch 2016 waren es vor allem Bau- und Sanie-rungsprojekte, die für die IT einen erheblichen Aufwand mit sich brachten. Insbesondere die Sanierung des APM war für die IT eine Herausforderung, stellt doch dieses Gebäude einen Knotenpunkt im Braun-schweiger Glasfasernetz dar. Die dafür not-wendigen Arbeiten konnten weitestgehend in 2016 abgeschlossen werden, sodass nunmehr das Altsystem als vollständig abgelöst be-trachtet werden kann.

Als internes Projekt konnte der Austausch der Speicherlösung (SAN) der Serverumgebung realisiert werden. Das neue System verdrei-facht die vorhandene Kapazität und reagiert für den Nutzer spürbar schneller. Die Arbeit

mit zwei Speichern gewährleistet einen fort-gesetzten Betrieb auch im Falle eines Ausfalls.

Im Zuge der fortlaufenden Aktualisierung der Betriebssysteme wurden etliche Windows-Server durch aktuellere Versionen ersetzt. Generell vermeiden wir Upgrades, von denen selbst Microsoft abrät, sondern installieren und konfigurieren das System jeweils neu. Dies erhöht zwar den Aufwand, sorgt aber im Betrieb für mehr Stabilität. Darüber hinaus fahren wir insbesondere bei Microsoft-Pro-dukten eine sehr zurückhaltende Strategie, was Versionsupdates angeht, was ebenfalls der Stabilität zugutekommt.

Für die Nutzer als besonders einschneidend hat sich das unternehmensweite Blocken von Office-Anhängen in eingehenden E-Mails er-wiesen. Dies ist der Entwicklung geschuldet, dass Rechner mehr und mehr über gefälschte Office-Dokumente mit Schadsoftware infiziert werden. Um dennoch den Dateiaustausch zu ermöglichen, wurde eine webbasierte Lösung namens Owncloud aufgesetzt und in Betrieb genommen. Die Akzeptanz ist bislang gut und kann bis auf sehr wenige Ausnahmen die bisherige Praxis ersetzen.Im Bereich der Hochschulgastronomie wurde mit einer umfassenden Neustrukturierung sämtlicher Systeme begonnen. Dies umfasst die Schaffung von geschlossenen Netzwer-ken zur Erhöhung der Sicherheit sowie die Aktualisierung der Kassensoftware und der Kartenlesesysteme.

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Leiter IT Ingo Quade Tel. (0531) 391 - 49 76 [email protected]

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ReinigungDie Abteilung Reinigung sorgt für Sauberkeit in den Einrichtungen des Studentenwerks (Wohnheime, Kitas, Mensen und Büros); in enger Abstimmung mit den Bereichen Wohnen und Hochschulgastronomie sowie zusätzlich im Bereich Mitte im Schulterschluss mit der Abteilung Instandhaltung. In den Mensen 1 und 2 in Braunschweig ist die Reinigung auch für den Spüldienst zuständig.

Die Abteilung beschäftigt 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Abteilungsleiterin wur-de in der Führung der Abteilung von einem Teamleiter und einer Teamleiterin unterstützt.

Zusätzlich zur Unterhaltsreinigung erbringt die Abteilung an allen Standorten Sonder-reinigungsleistungen, wie die Endreinigung der Wohnheimzimmer nach Auszug, Grundrei-nigungen aller Art, Bauend- und -zwischen-reinigungen sowie im Bereich Mitte und Süd die Glasreinigung. Zudem erhalten die Studierenden in acht Wohnheimen den Ser-vice der unterstützenden Reinigung in den Wohnbereichen (Küchen, Flure, Bäder) – ein Leistungsangebot, das sukzessive in allen Wohngemeinschaften eingeführt werden soll.Außerdem führen speziell geschulte Mitarbei-ter der Abteilung die Aufarbeitung verschlis-sener PVC- und Linoleumböden aus.

Hochschulservice OstNiedersachsen GmbH 52

Die zahlreichen Bau- und Sanierungsmaß-nahmen im Studentenwerk stellten die Rei-nigung auch 2016 vor große Herausforderun-gen. Vor allem die fristgerechte Übergabe des letzten Sanierungsabschnitts im APM (mit 845 Plätzen das größte Wohnheim des Studentenwerks) stellte hohe Anforderun-gen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unter größtem Zeitdruck mussten diese die Bauendreinigung durchführen, um die Über-gabe der Apartments an die Studenten zum Semesterbeginn gewährleisten zu können. Die sehr gute Zusammenarbeit zwischen den

Abteilungen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern untereinander zahlte sich erneut aus, sodass die Endreinigung der Apartments zum gesetzten Termin abgeschlossen werden konnte.

QualitätssicherungZur Sicherung einer gleichbleibend hohen Qualität der Reinigungsleistung wurde 2016 das System der Qualitätskontrollen weiter-geführt. Bei regelmäßigen Begehungen der Objekte beurteilten die Teamleitungen, ob Oberflächen, Böden und Sanitäranlagen dem festgelegten Standard entsprechend gereinigt wurden. Die Ergebnisse dieser Beurteilung bildeten die Grundlage für die Berechnung einer Leistungsprämie.Die Leistungsprämie ist im Gebäudereini-gungstarif nicht verankert. Ihr Ziel ist es, die Mitarbeiter/innen weiter zu motivieren und damit auch zur Werterhaltung der Objekte beizutragen. 2017 sollen die Begehungen mit jedem Mitarbeiter achtmal durchgeführt werden, viermal gemeinsam mit den Service-kräften der jeweiligen Objekte.

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Leiterin Reinigung Ramona Zander Tel. (0531) 391 - 49 45 [email protected]

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Glasreinigung am Verwaltungsgebäude Braunschweig.

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53 Studierendenzahlen

Im Berichtsjahr betreute das Studentenwerk durchschnittlich 60.012 Studierende.

WiSe14/15

SoSe15

WiSe15/16

SoSe16

WiSe16/17

TU BS 18.474 17.436 19.508 1.8507 20.037

HBK 1.089 991 1.028 952 1.022

Studienort Braunschweig 19.563 18.427 20.536 19.549 21.059

Ostfalia Hochschule 12.673 11.987 13.040 12.224 13.086

Wolfenbüttel 5.555 5.348 5.733 5.538 5.869

Wolfsburg 3.305 3.144 3.347 3.090 3.206

Salzgitter 2.443 2.131 2.522 2.210 2.497

Suderburg 1.370 1.364 1.438 1.386 1.514

TU Clausthal 4.877 4.826 4.963 4.707 4.754

Stiftungsuniversität HI 7.109 6.646 7.472 7.088 8.152

HAWK (ohne Göttingen) 4.203 4.052 4.426 4.183 4.447

Hildesheim 2.906 2.850 3.072 2.954 3.104

Holzminden 1.297 1.202 1.354 1.229 1.343

Studienort Hildesheim 10.015 9.496 10.544 10.042 11.256

Leuphana Universität Lüneburg 9.076 8.389 9.239 8.628 9.759

Hochschule 21 Buxtehude 895 777 967 842 1.005

Studierendenzahlen gesamt 58.396 55.104 60.643 57.131 62.262

Studierendenzahlen

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Satzung &Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)

Satzung/Niedersächsisches Hochschulgesetz 54

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(in der Fassung vom 07.06.2016)

I. Abschnitt – Allgemeine Vorschriften

§ 1 NameDas Studentenwerk trägt den Namen Studenten-werk OstNiedersachsen.

§ 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeit(1) Das Studentenwerk mit Sitz in Braunschweig ist

eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.

Das Studentenwerk hat den gesetzlichen Auftrag

der wirtschaftlichen, gesundheitlichen, sozialen und

kulturellen Förderung und Beratung der Studierenden

in seinem Zuständigkeitsbereich nach Maßgabe der

Verordnung über die Zuständigkeit der Studenten-

werke. Das Studentenwerk darf Schülerinnen und

Schüler sowie Studierende an Berufsakademien

mit Mensaleistungen versorgen, soweit der hoch-

schulbezogene Versorgungsauftrag dadurch nicht

beeinträchtigt wird, kostendeckende Entgelte erhoben

werden und die Leistungen im Rahmen vorhandener

Kapazitäten erbracht werden können.

(2) Diesen Förderungs- und Beratungsauftrag ver-

wirklicht das Studentenwerk insbesondere durch

1. die Bereitstellung und Verwaltung studierenden-

gerechter Wohnmöglichkeiten in Wohnanlagen sowie

die Vermittlung von Wohnraum anderer Anbieter,

2. die Bereitstellung oder Vermittlung geeigneter

Betreuungsmöglichkeiten in eigenen oder fremden

Kinderkrippen und Kindergärten für Kinder von

Studierenden,

3. ein zeitgemäßes Verpflegungsangebot in Mensen

und anderen gastronomischen Einrichtungen,

4. die Durchführung der staatlichen Ausbildungs-

förderung nach Maßgabe von § 3 Abs. 8 NHG bei

Erstattung der notwendigen Kosten durch das Land

Niedersachsen,

5. eine Studienfinanzierungsberatung einschließlich

der Gewährung und Vermittlung von Darlehen für

Studierende,

6. die Beratung von Studierenden in persönlichen

und sozialen Problemlagen und durch präventive

Unterstützung bei Stabilisierungs- und Entwick-

lungsprozessen,

7. die Durchführung und Unterstützung von Maß-

nahmen und Projekten im Bereich studentischer

Kulturarbeit.

Bei der Erfüllung seiner Aufgaben bekennt sich das

Studentenwerk zum schonenden Umgang mit natürli-

chen Ressourcen und zum nachhaltigen Wirtschaften.

(3) Die Aufgaben werden als Selbstverwaltungsauf-

gaben wahrgenommen. Dies gilt, soweit nicht durch

das Fachministerium bestimmte Aufgaben als staat-

liche Auftragsangelegenheiten übertragen werden.

Das Studentenwerk arbeitet mit den Hochschulen und

insbesondere mit den Studierendenschaften bei der

Erfüllung seiner Aufgaben zusammen und wirkt im

Rahmen seiner Aufgabenerfüllung an der positiven

Entwicklung und der Profilbildung der Hochschulen

in seinem Zuständigkeitsbereich mit. Es kann durch

Vertrag mit einzelnen oder mehreren Hochschulen

weitere hochschulspezifische Aufgaben übernehmen.

Zur Erfüllung und zur Ergänzung seiner Aufgaben

kann das Studentenwerk sich an Unternehmen in der

Rechtsform einer juristischen Person des privaten

Rechts beteiligen oder solche Unternehmen gründen.

§ 50 Abs. 4 Sätze 2 bis 5 NHG findet entsprechende

Anwendung.

(4) Im Rahmen vorhandener Ressourcen stellt das

Studentenwerk seine Dienstleistungen kostendeckend

auch Studienbewerbern, Sprachschülern, Studieren-

den anderer Hochschulen oder Dritten zur Verfügung.

(5) Das Studentenwerk unterrichtet die Öffentlichkeit

regelmäßig über seine Arbeit.

(6) Das Studentenwerk ist im Rahmen seiner Auf-

gabenerfüllung berechtigt, im Rahmen des Nieder-

sächsischen Datenschutzgesetzes und des Bundes-

datenschutzgesetzes personenbezogene Daten zu

erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.

(7) Das Studentenwerk führt ein Dienstsiegel mit

der Umschrift „Studentenwerk OstNiedersachsen“.

§ 3 Gemeinnützigkeit(1) Das Studentenwerk ist selbstlos tätig; es verfolgt

ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und

mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steu-

erbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und

nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Die wirtschaftlichen Betriebe des Studenten-

werks sind so einzurichten und zu führen, dass die

Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachtet werden.

Derartige Betriebe sollen regelmäßig nur unterhal-

ten werden, wenn sie Zweckbetriebe (§§ 65 und

68 AO) oder Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (§

66 AO) darstellen, die nicht auf Gewinnerzielung

ausgerichtet sind.

(3) Zugewendete Landesmittel und erhobene Studen-

tenwerksbeiträge verwendet das Studentenwerk nur

für die satzungsmäßigen Zwecke. Es begünstigt keine

Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Studen-

tenwerks fremd sind, oder durch unverhältnismäßig

hohe Vergütungen.

(4) Die gemeinnützigkeitsrechtliche Zweckbindung

für die einzelnen Betriebe gewerblicher Art ist in

speziellen Satzungen festzulegen.

II. Abschnitt –

Finanzierung und Wirtschaftsführung

§ 4 Aufbringung der MittelDie zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mit-

tel erhält oder erwirtschaftet das Studentenwerk

1. durch Beiträge der Studierenden gemäß der jeweils

geltenden Beitragssatzung,

2. durch die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen,

3. durch Kostenerstattung für die Durchführung staat-

licher oder sonstiger hochschulbezogener Aufgaben,

4. durch Zuwendungen Dritter,

5. durch Leistungsentgelte und sonstige Einnahmen.

§ 5 Wirtschaftsführung(1) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen

richten sich nach kaufmännischen Grundsätzen. Auf

den Jahresabschluss sind die Vorschriften des Han-

delsgesetzbuches über große Kapitalgesellschaften

sinngemäß anzuwenden. Das Rechnungswesen muss

eine Kosten- und Leistungsrechnung umfassen, die

die Bildung von Kennzahlen für hochschulübergrei-

fende Zwecke ermöglicht.

(2) Das Studentenwerk stellt für jedes Geschäftsjahr

einen Wirtschaftsplan auf.

Der Jahresabschluss ist von einem Wirtschaftsprü-

Satzung

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Satzung

fungsunternehmen zu prüfen und vom Verwaltungsrat

festzustellen. Das Geschäftsjahr beginnt mit dem 1.

Januar und schließt mit dem 31. Dezember.

III. Abschnitt –

Organe des Studentenwerks

§ 6 Organe1. Organe des Studentenwerks sind:

# die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer,

# der Verwaltungsrat,

# der Vorstand,

# die Regionalräte.

2. Als Mitglieder in den Organen sind Frauen ange-

messen zu berücksichtigen.

3. Die Organe Verwaltungsrat, Vorstand und Regional-

räte geben sich jeweils eine Geschäftsordnung.

§ 7 Geschäftsführung(1) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer

1. leitet das Studentenwerk und vertritt es nach außen.

Die Vertretung des Studentenwerks in Organen und

sonstigen Gremien von juristischen Personen und

Personenvereinigungen gilt nicht als Vertretung

nach außen,

2. stellt die Jahresrechnung nach § 109 LHO auf,

3. führt den jährlichen Wirtschaftsplan des Studen-

tenwerks aus,

4. legt den jährlichen Rechenschaftsbericht vor,

5. übt die Rechtsaufsicht über die anderen Organe

des Studentenwerks aus,

6. wahrt die Ordnung im Studentenwerk und übt

das Hausrecht aus,

7. ist Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten im

Studentenwerk,

8. bereitet die Beschlüsse des Vorstands vor,

9. berichtet den anderen Organen regelmäßig über

wesentliche Angelegenheiten des Studentenwerks,

10. informiert den Vorstand über wesentliche ge-

schäftspolitische Entscheidungen, die Auswirkungen

auf das Jahresergebnis haben könnten.

(2) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer

kann in dringenden Fällen unter Angabe der Bera-

tungsgegenstände kurzfristig die Einberufung des

zuständigen anderen Organs verlangen. Über diese

Beratungsgegenstände ist in ihrer oder seiner Anwe-

senheit zu beraten und zu entscheiden. Kann eine

Sitzung des zuständigen Organs nicht rechtzeitig

herbeigeführt werden, so trifft die Geschäftsführerin

oder der Geschäftsführer die erforderliche Entschei-

dung selbst und unterrichtet das zuständige Organ

unverzüglich über die veranlassten Maßnahmen.

Dieses kann auf seiner nächsten Sitzung die Entschei-

dung aufheben. Entstandene Rechte Dritter bleiben

von einer solchen Aufhebung unberührt.

(3) Entscheidungen in Bereichen, die dem Studen-

tenwerk als staatliche Auftragsangelegenheiten

übertragen sind oder die im Zusammenhang mit

vertraglich vereinbarten sonstigen hochschulbezoge-

nen Aufgaben stehen oder für die das Studentenwerk

privatrechtliche Gesellschaften gegründet und/oder

sich an ihnen beteiligt hat, fallen ausschließlich in

die Zuständigkeit der Geschäftsführerin oder des

Geschäftsführers, soweit auf Grund von Gesetzen

oder anderen Rechtsvorschriften nicht etwas anderes

bestimmt ist.

(4) Der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsfüh-

rer obliegt die Rechtsaufsicht über die Organe des

Studentenwerks. Sie oder er kann jederzeit Auskunft

verlangen. Sie oder er kann nach Anhörung rechtswid-

rige Maßnahmen von Organen des Studentenwerks

beanstanden und ihre Aufhebung oder Änderung

verlangen. Eine Beanstandung hat aufschiebende

Wirkung. Erfüllt ein Organ des Studentenwerks ihm

obliegende Pflichten nicht, so kann die Geschäfts-

führerin oder der Geschäftsführer unter Fristsetzung

anordnen, dass es das Erforderliche veranlasse.

Kommt es der Anordnung nicht nach, so kann die

Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer die

notwendigen Maßnahmen an seiner Stelle treffen.

(5) Die oder der Vorsitzende des Verwaltungsrates

vertritt das Studentenwerk gegenüber der Geschäfts-

führerin oder dem Geschäftsführer.

§ 8 Verwaltungsrat(1) Der Verwaltungsrat

1. wählt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und

die übrigen Mitglieder des Vorstands sowie deren

Stellvertreter nach Maßgabe von § 9 Abs. 2;

2. bestellt und entlässt die Geschäftsführerin oder

den Geschäftsführer und regelt das Dienstverhältnis

der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers,

3. beschließt mit zwei Dritteln seiner stimmberech-

tigten Mitglieder die Organisationssatzung oder

ihre Änderung,

4. beschließt mit der Mehrheit seiner stimmberechtig-

ten Mitglieder die Steuersatzungen für Zweckbetriebe

des Studentenwerks oder deren Änderung,

5. beschließt den jährlichen Wirtschaftsplan,

6. bestellt das Wirtschaftsprüfungsunternehmen

für die Prüfung des Jahresabschlusses,

7. stellt den Jahresabschluss förmlich fest und entlas-

tet die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer

(§ 109 LHO),

8. beschließt mit zwei Dritteln seiner anwesenden,

stimmberechtigten Mitglieder die Beitragssatzung

und setzt den Studentenwerksbeitrag fest,

9. beschließt allgemeine Richtlinien für die Ge-

schäftsführung und

10. nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht

(2) Der Verwaltungsrat besteht aus:

# jeweils einem/einer vom Studierendenparlament

jeder Hochschule im Zuständigkeitsbereich des

Studentenwerks zu wählenden Studierenden

# jeweils einem Präsidiumsmitglied jeder Hochschule

im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks,

# zwei Mitgliedern aus der Wirtschaft oder der

öffentlichen Verwaltung; diese werden von der oder

dem Vorsitzenden auf mehrheitlichen Vorschlag der

übrigen Mitglieder bestellt.

Für den Fall des Ausscheidens oder der Verhinderung

eines Verwaltungsratsmitgliedes kann gleichzeitig

jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter

gewählt oder benannt werden. Die Stimmberechti-

gung kann bei Verhinderung eines Mitglieds und

seines etwaigen Vertreters bzw. seiner etwaigen

Vertreterin durch schriftliche Vollmacht auf ein

anderes Mitglied der gleichen Gruppe (Studierende,

Präsidiumsmitglieder oder Mitglieder aus Wirtschaft

oder der öffentlichen Verwaltung) des Verwaltungs-

rats übertragen werden; dies gilt mit der Maßgabe,

dass jedes Mitglied insgesamt nur das Stimmrecht

für ein weiteres Mitglied ausüben kann.

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Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des

Verwaltungsrates teil:

# die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer,

# die Mitglieder des Vorstands,

# zwei Mitglieder des Personalrats des Studen-

tenwerks.

(3) Der Verwaltungsrat wählt für die jeweilige Amtszeit

aus seiner Mitte ein Präsidiumsmitglied zur Vorsitzen-

den oder zum Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied

des Verwaltungsrats zu deren oder dessen Stellver-

treterin oder Stellvertreter. Der Wahlvorgang wird von

der oder dem bisherigen Vorsitzenden geleitet, bei

dessen Abwesenheit durch das älteste anwesende

stimmberechtigte Mitglied des Verwaltungsrats.

(4) Die Wiederwahl oder Wiederbenennung eines

Mitgliedes ist möglich. Eine Abwahl, die durch Wahl

eines neuen Mitglieds erfolgt, oder eine Rücknahme

der Bestellung während der Amtszeit ist zulässig.

(5) Die Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder be-

trägt zwei Jahre. Sie beginnt am 1. Januar eines Jahres

und endet am 31. Dezember des darauf folgenden

Jahres. Findet bis zum Ablauf der Amtszeit keine

Neuwahl statt, so bleiben die bisherigen Mitglieder

und die Vorsitzende oder der Vorsitzende bis zur

Neuwahl, längstens jedoch 6 Monate, im Amt.

(6) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende beruft min-

destens einmal im Jahr den Verwaltungsrat ein. Die

Einberufung muss den Mitgliedern mindestens 14

Tage vor der Sitzung unter Angabe der Tagesord-

nungspunkte zugehen. Die oder der Vorsitzende hat

den Verwaltungsrat innerhalb einer Frist von einer

Woche mit einer Ladungsfrist von mindestens 14

Tagen zu einer Sitzung einzuberufen, wenn die Ge-

schäftsführerin oder der Geschäftsführer, ein Drittel

der stimmberechtigten Mitglieder, der Vorstand oder

ein Regionalrat dies unter Angabe der zu behandelnden

Tagesordnungspunkte wünscht.

§ 9 Vorstand(1) Die Aufgaben des Vorstands sind:

1. Vorbereitung der Beschlüsse für den Verwaltungsrat,

2. Beschlussfassung über Erwerb, Veräußerung und/

oder Belastung von Grundstücken und Grundstück-

steilen,

3. Beschlussfassung über die Gründung oder Be-

teiligung des Studentenwerks an privatrechtlichen

Gesellschaften und Personenvereinigungen,

4. Beschlussfassung über die Aufnahme von Darlehen,

Bestellung von Grundpfandrechten und die Übernahme

von Bürgschaften,

5. Beschlussfassung über den Abschluss von Miet-

verträgen mit einer Dauer von mehr als 4 Jahren,

6. Beschlussfassung über den Abschluss eines Haus-

tarifvertrages oder den Beitritt des Studentenwerks

zu einer Tarifgemeinschaft,

7. Mitwirkung am Einstellungsverfahren leitender

Angestellter, die mindestens eine Abteilung leiten,

8. Beratung und Beschlussfassung über Grundsätze

für die Entwicklung des Studentenwerks.

Im Rahmen seiner Aufgabenerledigung berücksich-

tigt der Vorstand die Auffassungen der Regionalräte

angemessen.

(2) Der Vorstand besteht aus:

1. der oder dem Vorsitzenden,

2. fünf Studierenden, die von den studentischen

Mitgliedern im Verwaltungsrat gewählt werden,

3. fünf nichtstudentischen Hochschulmitgliedern,

die von den nichtstudentischen Mitgliedern im Ver-

waltungsrat gewählt werden,

4. der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer

mit beratender Stimme.

Die Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht Mitglieder

des Verwaltungsrates sein.

Die Wiederwahl eines Mitgliedes ist möglich. Die

Abwahl eines Vorstandsmitglieds durch Wahl eines

neuen Vorstandsmitglieds ist möglich. Ein solcher

Beschluss entfaltet sofortige Wirkung. Über einen der-

artigen Antrag kann auf der Verwaltungsratssitzung

nur dann entschieden werden, wenn dies den Ver-

waltungsratsmitgliedern mit der ordnungsgemäßen

und fristgerechten Einladung mitgeteilt worden ist.

(3) Die Mitglieder des Vorstands wählen aus ihrer

Mitte eine stellvertretende Vorsitzende oder einen

stellvertretenden Vorsitzenden. Die Geschäftsfüh-

rerin oder der Geschäftsführer sind nicht wählbar.

Der Wahlvorgang wird von der oder dem bisherigen

Vorsitzenden geleitet, bei dessen Abwesenheit durch

das älteste anwesende stimmberechtigte Mitglied

des Vorstands.

(4) Der Vorstand ist berechtigt, sich jederzeit durch

die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer über

wesentliche Angelegenheiten des Studentenwerks

und seiner Unternehmensbeteiligungen unterrich-

ten zu lassen und Einsicht in Geschäftsunterlagen

zu nehmen.

(5) Die Mitglieder des Vorstands werden für zwei Jahre

gewählt. Die Amtszeit beginnt jeweils am 1. Januar

und endet am 31. Dezember des darauf folgenden

Jahres. Findet bis zum Ablauf der Amtszeit keine

Neuwahl statt, so bleiben die bisherigen Mitglieder

bis zur Neuwahl, längstens jedoch 6 Monate, im Amt.

(6) Der Vorstand tritt mindestens zwei Mal im Jahr

zusammen; die Einberufung durch die Vorsitzende

oder den Vorsitzenden muss den Mitgliedern min-

destens 7 Tage vor der Sitzung unter Angabe der

Tagesordnung zugehen. Die oder der Vorsitzende

hat den Vorstand innerhalb von einer Woche mit

einer Ladungsfrist von mindestens 7 Tagen zu einer

Sitzung einzuberufen, wenn die Geschäftsführerin

oder der Geschäftsführer oder zwei stimmberechtigte

Mitglieder dies unter Angabe der zu behandelnden

Tagesordnungspunkte wünschen.

(7) Entscheidungen des Vorstands können im Um-

laufverfahren getroffen werden.

Vorstandsmitglieder, die binnen 7 Tagen kein Votum

abgegeben haben, gelten für diese Entscheidung als

nicht anwesend.

§ 10 Regionalräte(1) An den Standorten Braunschweig, Clausthal, Hil-

desheim, Lüneburg und Wolfenbüttel werden Regio-

nalräte gebildet.

Diese

1. verfügen im Rahmen der Satzungszwecke über

ein angemessenes Finanzbudget, welches in den

jährlichen Wirtschaftsplan eingestellt wird und ins-

besondere für Maßnahmen der kulturellen Förderung

vor Ort zur Verfügung steht,

2. wirken bei der Weiterentwicklung der regionalen

Dienstleistungsangebote des Studentenwerks mit

und unterbreiten dem jeweils zuständigen Organ

entsprechende Vorschläge,

3. können dem Vorstand und dem Verwaltungsrat

in Angelegenheiten von regionaler Bedeutung ini-

Satzung

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Satzung

tiativ Anträge zur Beratung und Beschlussfassung

unterbreiten,

4. unterstützen die Geschäftsführerin oder den Ge-

schäftsführer bei der Realisierung von Maßnahmen

mit regionaler Bedeutung.

(2) Die Regionalräte bestehen jeweils aus den Vor-

stands- und Verwaltungsratsmitgliedern aus der

jeweiligen Region, wobei die Verwaltungsratsmit-

glieder aus Wirtschaft und Verwaltung sowie der

Vorstandsvorsitzende keiner Region zugeordnet sind.

Hinzu kommt je Hochschule in der Region ein Vertreter

oder eine Vertreterin des AStA. Sollte eine Hochschule

mehrere Standorte haben, die unterschiedlichen

Regionen zuzuordnen sind, kann sie Mitglieder nur

in den Regionalrat entsenden, an dessen Standort

sie die meisten Studierenden besitzt.

Die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer

nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen

der Regionalräte teil. Er oder sie kann sich vertreten

lassen.

(3) Der Regionalrat wählt aus seiner Mitte eine Vor-

sitzende oder einen Vorsitzenden, die oder der in

Abstimmung mit der Geschäftsführerin oder dem

Geschäftsführer die Sitzungen einberuft und die

vorläufige Tagesordnung festsetzt. Die Geschäfts-

führerin oder der Geschäftsführer ist nicht wählbar.

Der Wahlvorgang wird von der oder dem bisherigen

Vorsitzenden geleitet, bei dessen Abwesenheit durch

das älteste anwesende stimmberechtigte Mitglied

des Regionalrats.

(4) Die Regionalräte sollen mindestens einmal im

Jahr tagen; die Einberufung durch die Vorsitzende

oder den Vorsitzenden muss den Mitgliedern min-

destens 7 Tage vor der Sitzung unter Angabe der

Tagesordnung zugehen. Die oder der Vorsitzende

hat den Regionalrat innerhalb von einer Woche mit

einer Ladungsfrist von mindestens 7 Tagen zu einer

Sitzung einzuberufen, wenn die Geschäftsführerin

oder der Geschäftsführer oder zwei stimmberechtigte

Mitglieder dies unter Angabe der zu behandelnden

Tagesordnungspunkte wünschen.

(5) Entscheidungen des Regionalrats können im

Umlaufverfahren getroffen werden.

Regionalratsmitglieder, die binnen 7 Tagen kein Vo-

tum abgegeben haben, gelten für diese Entscheidung

als nicht anwesend.

§ 11 HaftungFür die Mitglieder der Organe gemäß § 7 bis 10 der

Satzung gilt § 48 Beamtenstatusgesetz i. V. m. § 51

NBG bzw. eine diese ersetzende Nachfolgeregelung

entsprechend, soweit sie nicht nach anderen Ge-

setzen haften.

IV. Abschnitt – Verfahren

§ 12 Rechtsstellung der Mitgliedervon Verwaltungsrat und Vorstand(1) Alle Mitglieder der Organe haben durch ihre Mit-

arbeit in den Gremien dazu beizutragen, dass das

Studentenwerk seine Aufgaben wirksam erfüllen

kann. Sie sind bei der Ausübung eines Stimmrechts

an Weisungen und Aufträge nicht gebunden.

(2) Alle Mitglieder eines Organs haben das gleiche

Stimmrecht. Wer einem Organ mit beratender Stimme

angehört, hat mit Ausnahme des Stimmrechts alle

Rechte eines Mitgliedes.

(3) An Beratungen und Entscheidungen nehmen die

betroffenen Mitglieder der Organe nicht teil, wenn

die entsprechenden Angelegenheiten ihnen selbst,

ihren Ehegatten, ihren Verwandten bis zum dritten

oder Verschwägerten bis zum zweiten Grade oder

von ihnen kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht ver-

tretenen Personen einen besonderen persönlichen

Vorteil oder Nachteil bringen könnten.

§ 13 Wahlen(1) Es wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl

gewählt.

(2) Nicht besetzbare Sitze bleiben unbesetzt.

(3) Innerhalb der Organe wird schriftlich und geheim

gewählt. Gewählt ist, wer die meisten abgegebenen

Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit findet

ein weiterer Wahlgang statt. Bei erneuter Stimmen-

gleichheit entscheidet das Los, das die oder der

Vorsitzende des Organs zu ziehen hat.

Durch Handzeichen wird gewählt, wenn nur ein Wahl-

vorschlag vorliegt und niemand diesem Verfahren

widerspricht.

§ 14 Öffentlichkeit(1) Die Organe tagen in nichtöffentlicher Sitzung.

Die Öffentlichkeit kann durch Beschluss zugelassen

werden.

(2) Personalangelegenheiten werden immer in nicht-

öffentlicher Sitzung beraten und entschieden. Ent-

scheidungen in Personalangelegenheiten werden

in geheimer Abstimmung getroffen. Beschlüsse der

Organe werden von den Mitgliedern vertraulich be-

handelt, soweit das jeweilige Organ nicht etwas

anderes beschließt.

(3) Grundstücks- und Wirtschaftsangelegenheiten

werden in nichtöffentlicher Sitzung beraten und ent-

schieden, wenn durch ihre Behandlung in öffentlicher

Sitzung dem Land, dem Studentenwerk oder den in

diesen Angelegenheiten beteiligten oder von ihnen

betroffenen natürlichen oder juristischen Personen

Nachteile entstehen könnten.

(4) Die oder der Vorsitzende übt das Hausrecht im

Sitzungsraum aus. Das generelle Hausrecht der Ge-

schäftsführerin oder des Geschäftsführers bleibt

davon unberührt.

§ 15 Beschlüsse(1) Die Organe sind beschlussfähig, wenn die Sitzung

ordnungsgemäß einberufen wurde und die Mehrheit

der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.

Dabei gilt das stimmberechtigte Mitglied, das seine

Stimme gemäß § 8 Abs. 2 S. 3 auf ein anderes stimm-

berechtigtes Mitglied übertragen hat, als anwesendes

Mitglied. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende stellt

die Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung fest.

Das Organ gilt sodann, auch wenn sich die Zahl der

anwesenden stimmberechtigten Mitglieder im Laufe

der Sitzung verringert, als beschlussfähig, solange

nicht ein Mitglied die Beschlussunfähigkeit geltend

macht; dieses Mitglied zählt bei der Feststellung, ob

das Organ noch beschlussfähig ist, zu den anwesen-

den Mitgliedern.

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Satzung/Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)

in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S.

69), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom

10. Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 242)

Dritter Teil Studentenwerke

§ 68 Rechtsstellung, Aufgaben und Zustän-digkeiten(1) 1 Die Studentenwerke OstNiedersachsen, Hannover,

Oldenburg und Osnabrück sind rechtsfähige Anstalten

des öffentlichen Rechts; das Studentenwerk Göttingen

ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. 2 Die Errichtung, Zusammenlegung, Änderung der örtli-

chen Zuständigkeit, Aufhebung oder Umwandlung von

Studentenwerken in eine andere Rechtsform bedarf

einer Verordnung der Landesregierung.

(2) 1 Die Studentenwerke fördern und beraten die

Studierenden wirtschaftlich, gesundheitlich, sozial

und kulturell. 2 Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere

der Betrieb von Wohnheimen, Mensen, Cafeterien und

Betreuungseinrichtungen für Kinder von Studierenden. 3

Das Fachministerium kann den Studentenwerken durch

Verordnung weitere Aufgaben als staatliche Auftrags-

angelegenheiten übertragen. 4 Die Studentenwerke

dürfen Schülerinnen und Schülern sowie Studierende

an Berufsakademien mit Mensaleistungen versorgen,

soweit der hochschulbezogene Versorgungsauftrag

dadurch nicht beeinträchtigt wird, kostendeckende

Entgelte erhoben werden und die Leistungen im

Rahmen vorhandener Kapazitäten erbracht werden

können. 5 Ein Studentenwerk kann durch Vertrag

mit einer Hochschule weitere hochschulbezogene

Aufgaben übernehmen.

(3) 1 Studentenwerke können sich zur Erfüllung ihrer

Aufgaben an Unternehmen in der Rechtsform einer

juristischen Person des privaten Rechts beteiligen oder

solche Unternehmen gründen. 2 § 50 Abs. 4 Sätze 2

bis 5 findet entsprechende Anwendung.

(4) 1 Die Landesregierung kann einem Studentenwerk zur

Verbesserung der Wirtschaftlichkeit auf dessen Antrag

durch Verordnung das Eigentum an den für die Erfüllung

seiner Aufgaben benötigten Grundstücken übertragen. 2 § 55 Abs. 1 Sätze 4 und 5, § 56 Abs. 2 und 4 Satz 2 Nr.

6 sowie § 63 sind entsprechend anzuwenden.

(2) Stellt die Vorsitzende oder der Vorsitzende in

der Sitzung die Beschlussunfähigkeit des Organs

fest, so beruft sie oder er zur Behandlung der nicht

erledigten Tagesordnungspunkte zeitnah eine zweite

Sitzung ein. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der

anwesenden Mitglieder beschlussfähig; hierauf ist

bei der Einladung hinzuweisen.

(3) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der ab-

gegebenen gültigen Stimmen, mindestens jedoch

mit einem Viertel der Mitgliederzahl eines Organs

gefasst, soweit durch die Satzung nichts anderes

bestimmt ist. Stimmenthaltungen gelten als nicht

abgegebene Stimmen. Auf Antrag ist das Votum einer

Minderheit dem Beschluss beizufügen.

(4) Soweit für einen Beschluss nur Teile eines Organs

stimmberechtigt sind, gelten die genannten Regeln

nur für diese stimmberechtigten Mitglieder.

(5) Wird die Wahl eines Organs oder einzelner Mit-

glieder von Organen für ungültig erklärt oder ändert

sich die Zusammensetzung auf Grund einer Neuwahl,

so berührt dies nicht die Wirksamkeit der vorher

gefassten Beschlüsse und vorgenommenen Amts-

handlungen dieser Organe.

V. Abschnitt – Schlussvorschriften

§ 16 Auflösung der AnstaltBei der Auflösung der Anstalt fällt das verbleibende

Vermögen an die Hochschulen im Zuständigkeits-

bereich des Studentenwerks. Es wird anteilig nach

der Zahl der immatrikulierten Studierenden verteilt.

Die Hochschulen verwenden es ausschließlich und

unmittelbar für Zwecke im Sinne von § 2 Abs. 1 und

2 dieser Satzung.

§ 17 InkrafttretenDiese Satzung bedarf der Genehmigung des Nie-

dersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und

Kultur. Sie tritt am Tage nach ihrer hochschulöf-

fentlichen Bekanntmachung in allen beteiligten

Hochschulen in Kraft.

Braunschweig, 29. April 2016

Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)

Der Verwaltungsrat des Studentenwerks OstNieder-

sachsen hat in der Sitzung vom 28. April 2016 die

Satzung in dieser Fassung beschlossen.

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat

die Satzung in der vorliegenden Fassung am 7.Juni

2016 genehmigt.

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Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)

(5) 1 Die Studentenwerke unterstehen der Rechtsauf-

sicht und, soweit ihnen staatliche Angelegenheiten

übertragen werden, der Fachaufsicht des Fachminis-

teriums. 2 § 51 Abs. 1 und 2 gilt entsprechend.

§ 69 Selbstverwaltung und Organe(1) 1 Die Studentenwerke haben das Recht der Selbst-

verwaltung. 2 Sie regeln ihre Organisation durch

eine Satzung, die als Organe mindestens einen Ver-

waltungsrat und eine Geschäftsführung vorsehen

muss. 3 Die Satzung bedarf der Genehmigung des

Fachministeriums.

(2) Der Verwaltungsrat

1. bestellt und entlässt die Mitglieder der Geschäfts-

führung,

2. beschließt mit zwei Dritteln seiner stimmberechtig-

ten Mitglieder die Organisationssatzung,

3. beschließt den Wirtschaftsplan,

4. bestellt die Wirtschaftsprüferin oder den Wirt-

schaftsprüfer,

5. entlastet die Geschäftsführung aufgrund der ge-

prüften Jahresrechnung (§ 109 LHO),

6 beschließt die Beitragssatzung und setzt den Stu-

dentenwerksbeitrag fest,

7. beschließt allgemeine Richtlinien für die Geschäfts-

führung und

8. nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht der

Geschäftsführung entgegen.

(3) 1 Dem Verwaltungsrat gehören mindestens sieben

stimmberechtigte Mitglieder an. 2 Jede Hochschule

im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks ist

mit mindestens zwei stimmberechtigten Mitgliedern,

von denen eines Mitglied der Studierendengruppe ist

und eines vom Präsidium der Hochschule aus seiner

Mitte bestellt wird, im Verwaltungsrat vertreten. 3 Der

Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte ein Mitglied des

Präsidiums einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich

des Studentenwerks zur Vorsitzenden oder zum Vorsit-

zenden. 4 Die Mitglieder der Geschäftsführung nehmen

an den Sitzungen des Verwaltungsrats mit beratender

Stimme teil. 5 Zum Verwaltungsrat gehören auch zwei

Mitglieder aus Wirtschaft und Verwaltung, die von der

oder dem Vorsitzenden auf mehrheitlichen Vorschlag

der übrigen Mitglieder bestellt werden.

(4) 1 Die Geschäftsführung leitet das Studentenwerk

und vertritt es nach außen. 2 Sie stellt die Jahresrech-

nung nach § 109 LHO auf und legt den jährlichen Re-

chenschaftsbericht vor. 3 § 37 Abs. 2 Sätze 1 und 2 und

Abs. 3 Sätze 1 bis 3 gilt entsprechend. 4 Die Bestellung

und Entlassung der Mitglieder der Geschäftsführung

sowie die Regelung der Dienstverhältnisse bedürfen

der Zustimmung des Fachministeriums.

(5) 1 Die Organisationssatzung kann weitere Organe

mit Entscheidungsbefugnissen vorsehen. 2 Ist das

Studentenwerk für Studierende mehrerer Hochschu-

len an verschiedenen Standorten zuständig, so soll

für örtliche Angelegenheiten ein weiteres Organ mit

Entscheidungsbefugnissen gebildet werden.

(6) 1 Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht für das Stu-

dentenwerk Göttingen. 2 Insoweit bleibt es bei den

besonderen Regelungen.

§ 70 Finanzierung und Wirtschaftsführung

(1) 1 Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die Stu-

dentenwerke vom Land eine Finanzhilfe. 2 Im Übrigen

haben die Studierenden Beiträge zu entrichten, die

von den Hochschulen unentgeltlich für die Studen-

tenwerke erhoben werden. 3 Die Höhe der Beiträge

wird durch eine Beitragssatzung festgesetzt. 4 Die

Beiträge werden erstmals bei der Einschreibung fällig

und dann jeweils mit Ablauf der durch die Hochschule

festgelegten Rückmeldefrist. 5 Der Anspruch auf den

Beitrag verjährt in drei Jahren.

(2) Werden einem Studentenwerk staatliche Angele-

genheiten übertragen, so erstattet das Land die damit

verbundenen notwendigen Kosten.

(3) 1 Die Finanzhilfe wird nach Maßgabe des Haushalts

gewährt. 2 Die Finanzhilfe nach Absatz 1 Satz 1 setzt

sich zusammen aus

1. einem Sockelbetrag von 300.000 Euro für jedes

Studentenwerk,

2. dem sich aus der Zahl der Studierenden ergebenden

Grundbetrag und

3. dem von der Teilnahme am Mensaessen abhängigen

Beköstigungsbetrag.3 Die nach Abzug der Sockelbeträge verbleibenden

Haushaltsmittel verteilen sich in einem Verhältnis von 1

zu 2 auf den Grundbetrag und den Beköstigungsbetrag. 4 Die Zahl der Studierenden, für die der Grundbetrag

ermittelt wird, ergibt sich aus der amtlichen Hochschul-

statistik. 5 Maßgeblich ist die Zahl der Studierenden für

das letzte vor dem jeweiligen Haushaltsjahr begonnene

Wintersemester. 6 Der Beköstigungsbetrag ergibt

sich aus der Zahl der vom Studentenwerk in seinen

Mensen und Essensausgabestellen ausgegebenen

Essensportionen. 7 Als Essensportion gelten alle an

eine Studierende oder einen Studierenden an einem

Tag ausgegebenen Hauptmahlzeiten. 8 Das Fachminis-

terium kann für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren

nach einer Zusammenlegung von Studentenwerken

die Höhe des Sockelbetrages abweichend von Satz

2 Nr. 1 festlegen.

(4) 1 Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen

der Studentenwerke richten sich nach kaufmänni-

schen Grundsätzen; das Rechnungswesen muss

eine Kosten- und Leistungsrechnung umfassen, die

die Bildung von Kennzahlen für hochschulübergrei-

fende Zwecke ermöglicht. 2 Auf den Jahresabschluss

sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über

große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwen-

den. 3 Auf die Prüfung des Jahresabschlusses sind

die Prüfungsgrundsätze des § 53 Abs. 1 Nrn. 1 und

2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes entsprechend

anzuwenden.

* Abschnitte, auf die verwiesen wird

§ 37 Präsidium(2) 1 Das Präsidium kann in dringenden Fällen den

Senat kurzfristig einberufen und die kurzfristige

Einberufung jedes anderen Organs veranlassen und

verlangen, dass über bestimmte Gegenstände unter

seiner Mitwirkung beraten und in seiner Anwesenheit

entschieden wird. 2 Kann die Entscheidung nicht

rechtzeitig herbeigeführt werden, so trifft das Prä-

sidium die erforderlichen Maßnahmen selbst und

unterrichtet das zuständige Organ unverzüglich über

die getroffenen Maßnahmen.

(3) 1 Das Präsidium wahrt die Ordnung in der Hoch-

schule und übt das Hausrecht aus. 2 Ihm obliegt die

Rechtsaufsicht über die Organe der Hochschule und

der Studierendenschaft. 3 Die rechtsaufsichtlichen

Befugnisse des Trägers gelten entsprechend.

§ 50 Körperschaftsvermögen(4) 2 § 65 LHO ist mit der Maßgabe entsprechend

anzuwenden, dass die Hochschule im Fall des Satzes

1 die Einwilligung des Fachministeriums einzuholen

Page 66: Jahresbericht 2016 - stw-on.de · 1 Mensa, 1 Cafeteria, 10 Wohnheime, Gästeapartments, Studienfinanzie- ... Jahresbericht 2016 Zuständigkeit des Studentenwerks OstNiedersachsen

hat. 3 Die §§ 66 bis 69 LHO finden keine Anwen-

dung. 4 Die Hochschule hat sicherzustellen, dass

das Unternehmen eine Prüfungsvereinbarung mit

dem Landesrechnungshof gemäß § 104 Abs. 1 Nr. 3

LHO abschließt, wenn der Landesrechnungshof dies

für erforderlich hält. 5 Beteiligungen der Hochschule

sind im Haushaltsplan darzustellen.

§ 51 Aufsicht und Zusammenwirken(1) 1 In Angelegenheiten der Selbstverwaltung unter-

liegen die Hochschulen der Rechtsaufsicht und in

staatlichen Angelegenheiten der Fachaufsicht des

Fachministeriums. 2 Dieses kann jederzeit Auskunft

verlangen. 3 Es kann nach Anhörung der Hochschule

rechtswidrige Maßnahmen zentraler Organe der Hoch-

schule beanstanden und ihre Aufhebung oder Änderung

verlangen. 4 Eine Beanstandung hat aufschiebende

Wirkung. 5 Erfüllt ein zentrales Organ der Hochschule

Pflichten nicht, die ihm aufgrund eines Gesetzes, einer

Beanstandung oder einer fachaufsichtlichen Weisung

obliegen, so kann das Fachministerium unter Fristset-

zung anordnen, dass es das Erforderliche veranlasse. 6 Kommt es der Anordnung nicht nach, so kann das

Fachministerium die notwendigen Maßnahmen an

seiner Stelle treffen. 7 Ist es nicht nur vorübergehend

handlungsunfähig, so kann das Fachministerium

Beauftragte bestellen, die dessen Aufgaben als Organ

der Hochschule wahrnehmen.

(2) Die Aufsicht soll zugleich die Selbständigkeit und

Eigenverantwortung der Hochschule fördern.

§ 53 Norddeutsche Hochschule für Rechts-pflege(1) 1 Die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege

führt die Ausbildung für die Laufbahn der Laufbahn-

gruppe 2 der Fachrichtung Justiz nach Maßgabe des

§ 2 Abs. 1, 2 und 4 des Rechtspflegergesetzes und

justizbezogene Fortbildung durch. 2 Mit Zustimmung

des Fachministeriums kann sie weitere Studiengänge

einrichten.

§ 55 Überführung, Zielsetzung und Aufga-ben(1) 4 In der Verordnung sind insbesondere die für den

Betrieb der Hochschule benötigten Grundstücke im

Eigentum des Landes sowie die für den Betrieb der

Hochschule benötigten dinglichen Rechte an Grundstü-

cken Dritter mit ihrer grundbuchmäßigen Bezeichnung

im Sinne des § 28 der Grundbuchordnung aufzuführen. 5 Mit der Errichtung der Stiftung gehen das Eigentum

an den in der Verordnung aufgeführten Grundstücken

und die in der Verordnung aufgeführten dinglichen

Rechte unentgeltlich auf die Stiftung über.

§ 56 Stiftungsvermögen, Stiftungsmittel und Eigentumsübergang(2) 1 Grundstücke des Grundstockvermögens sind

in ihrem körperlichen Bestand, das sonstige Grund-

stockvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu

erhalten. 2 Eine Veräußerung von Grundstücken des

Grundstockvermögens oder ihre Belastung mit Grund-

pfandrechten ist nach den Regeln ordnungsgemäßer

Wirtschaftsführung nach Erteilung der Zustimmung des

Fachministeriums zulässig, wenn sie der dauernden

und nachhaltigen Verwirklichung des Stiftungszwecks

oder der Steigerung der Stiftungsleistung dienlich ist. 3

Die aus einer Veräußerung erzielten Erlöse sollen zum

Erwerb gleichwertiger Grundstücke oder für eine dau-

erhaft bessere Nutzung der vorhandenen Grundstücke

des Grundstockvermögens eingesetzt werden.

(4) 1 Die Stiftung erhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben

eine jährliche Finanzhilfe des Landes nach Maßgabe

des Haushalts. 2 Sie dient der Stiftung insbesondere

zur Deckung ihrer Aufwendungen für

1. das Lehrangebot,

2. die Grundausstattung für die Forschung,

3. die Ausstattung für fachliche Schwerpunkte und

Sonderaufgaben,

4. die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuch-

ses,

5. die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags und

6. die Bauunterhaltung.3 Zuschüsse für Investitionen dürfen nur für investive

Zwecke verwendet werden. 4 Die jährliche Finanzhilfe

wird unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 danach

bemessen, inwieweit die nach § 1 Abs. 3 Satz 4 ver-

einbarten Ziele erreicht worden sind. 5 Die Stiftung

hat im Lagebericht des Jahresabschlusses sowie auf

Anforderung des Fachministeriums nachzuweisen,

inwieweit die vereinbarten Ziele erreicht worden sind. 6 Der Bemessung der Finanzhilfe ist eine Obergrenze

für Personalkosten zugrunde zu legen, die im Haus-

haltsplan nach Maßgabe der Zielvereinbarungen und

unter Berücksichtigung tarifvertraglicher Änderun-

gen festgesetzt wird. 7 Die Stiftung übermittelt dem

Fachministerium auf Anforderung die zur Ermittlung

der Obergrenze sowie der Finanzhilfe erforderlichen

Daten so rechtzeitig, dass das Fachministerium die

Voranschläge nach § 27 Abs. 1 LHO erstellen kann.

§ 63 Grundbuchberichtigung und Gerichtsgebühren

(1) 1 Ist das Eigentum an einem Grundstück nach

diesem Gesetz auf die Stiftung übergegangen, so ist

der Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs von der

Stiftung zu stellen. 2 Dies gilt entsprechend für sonstige

im Grundbuch eingetragene Rechte.

(2) Von der Zahlung der Gerichtsgebühren nach der

Kostenordnung, die aufgrund der Grundbuchberich-

tigung entstehen, ist die Stiftung befreit.

Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)