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Johann DieckmannArchitekt + Stadtplaner Dipl. Ing. BauassessorStadtbaurat a.D.AKNW, DASL, DGGL, SRL Gemeinschaft zur Förderung regionaler Baukultur
www.netzwerk-regionale-baukultur.de 1963- 1967 Maurerlehre, Geselle, Praktikum als Zimmermann + Bauzeichner 1967 – 1970 Staatliche Ingenieurschule / FH Höxter Dipl. Ing. Vordiplom TU 1970-1973 TU Berlin Einzeldiplom Sanierung Höxter, veröffentlicht
Konzept einer erhaltenden Stadterneuerung 1974 – 1976 2. Staatsprüfung Fachrichtung Städtebau Bauassessor 1977 – 1987 LWL – Kulturdezernat Westfälisches Amt für Baupflege
Tätigkeitsschwerpunkte: Beratung von Städten und Gemeinden, bei Stadt-, Sanierungs- und Dorferneuerungsmaßnahmen entsprechend den Zielen der Baupflege als Teil landschaftlicher Kulturpflege.
1977 - 1987 Kommunalpolitische Tätigkeit im Rat der Stadt Münster
Vorsitzender des Planungsausschusses 1987 - 2003 Wahl zum Beigeordneten der Stadt Hagen
Umwelt, Planung, Bau und Kulturdezernent, Stadtbaurat 2003 Gründung des Planungsbüros dieckmann-stadt.bau.kunst, Atelier + Werkgemeinschaft
Nachhaltige städtebauliche Entwicklung von Baugebieten im regionalen Kontext
Vortrag in Münster am 14. Sept. 2015
Kontakt: [email protected]
Nachhaltige städtebauliche Entwicklung von Baugebieten im regionalen Kontext
Gliederung 1. Kurzer Rückblick
Entstehungsgeschichte regionale Baukultur 2. Rahmenbedingungen
Rechtliche Voraussetzungen Bauleitplanung BauGBWirtschaftlichkeit Finanzierung
3. Beispiele 4. Planungsverfahren und Prozesse
Rückblick
Identifikation mit der Stadt, dem Quartier, der Siedlung, Atmosphäre, Heimat, entsteht durch die Qualitäten der öffentlichen Räume, der Architektur der Gebäude, der Grünflachen und der Einbindung in die Landschaft.Städte und Dörfer sind Speicher der Geschichte
Karte Regionale Hauslandschaften
Rückblick
Wie entsteht Baukultur?
•durch eine besondere Kultur im Umgang mit der Stadt, dem Quartier, bei Erweiterung von Siedlungen, Änderung des städtebaulich räumlichen Gefüges durch Nutzungswandel, Umbau und Erweiterung
Diskussions- und Planungsprozesse, Gemeinwohlverpflichtung•durch die Qualität der öffentlichen Straßen, Plätze und Grünflachen, die gestalterische Einfügung von neuem in vorhandene Strukturen und die Einbindung in die Landschaft.
Qualität der Planung, Berücksichtigung des Ortes •durch handwerkliche Qualität der Bauausführung und durch Weiterentwicklung der regionalen Traditionen
Ausführung und Detailgestaltung im regionalen Kontext dies ist ohne gute Architektur und gute städtebauliche Gestaltung nicht möglich
RahmenbedingungenRechtliche Voraussetzungen
Bauleitplanung Hoheitliche AufgabeVerfahrenshoheit der Stadt
2 StufenFlächennutzungsplanung: Nutzung des Stadtgefügesverbindliche Bauleitplanung: Baurecht, kein Rechtsanspruch
des Eigentümers
Die den Bodenpreis bestimmenden Faktoren werden ausschließlich von der Gemeinde fixiert
(Planungshoheit, Interessenkonflikt: fiskalische Betrachtung kontra Planungshoheit)
Rahmenbedingungen
Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung § 1 (5)
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Abwägungsgebot § 1 (7)
Rahmenbedingungen
Vorgehensweise um den Zielen und Grundsätzen gerecht zu werden
Analyse der Rahmenbedingungen der Planung
•UVP, Eingriffe bewerten, Einbindung in den Freiraum die Landschaft, Ausgleichsmaßnahmen
•äußere Erschließung Verkehr, Ver- und Entsorgung •soziale Infrastruktur, Schulen, Kindergärten etc.
•städtebauliche Vorüberlegungen, Planungskonzept
Rahmenbedingungen
Finanzierung Planungsmehrwert durch hoheitliche Planung Finanzierungsmethoden, Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinde •Kein Anspruch auf Aufstellung eines B-Planes•Interessenkonflikte zwischen Stadt und Eigentümer•Fiskalisches Interesse der Stadt möglichst viele Kosten auf die Eigentümer abzuwälzen (Haushaltssituation)•Interesse Eigentümer möglichst viel vom Bodenmehrwert abzuschöpfen, in Verbindung mit dem Verkauf der Vorhaben•Verträge, vorhabenbezogene B-Pläne
Diesem Interesse werden häufig die hoheitlichen Aufgaben untergeordnet
Planungsverfahren und Prozesse
Ohne Alternativen ist eine am Wohl der Allgemeinheit orientierte Diskussion in der Öffentlichkeit entsprechen den Zielen und Grundsätzen der Bauleitplanung nicht
möglich
Alternativen müssen erarbeitet werdenMöglichkeiten:•Erarbeitung durch die Planungsverwaltung •Mehrfachbeauftragung mehrerer Planer und Architekten •Planungswerkstätten mit mehreren Fachleuten
Bearbeitung in vorgegebenen Zeitrahmen mit anschließender Erörterung der Ergebnisse •Wettbewerbsverfahren nach RAW
Planungsverfahren und Prozesse
Vorschlag: Wettbewerbsverfahren
Verfahren nach RAW durch die Architektenkammer geregelt
Voraussetzungen:
Beteiligung Kammer Erarbeitung Auslobung
Einbindung der BI möglich
Planungsverfahren und Prozesse
Vorschlag Wettbewerbsverfahren in 2 Phasen
1. Phase Alternativen es werden verschiedene städtebauliche Konzepte erarbeitet Auswahl von 5-10 Entwürfen, die an der 2. Phase teilnehmen
2. PhaseWeitere Bearbeitung entsprechend Auslobung auf Basis der ausgewählten Entwürfe unter Einbeziehung der Empfehlungen des Preisgerichtes
Zusammensetzung PreisgerichtFachpreisrichter, Sachpreisrichter (Politik) 1 Vertreter Gestaltungbeirat,
Einbindung der BI mit 2 Vertretern möglich