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Johann Dieckmann Architekt + Stadtplaner Dipl. Ing. Bauassessor Stadtbaurat a.D. AKNW, DASL, DGGL, SRL Gemeinschaft zur Förderung regionaler Baukultur www.netzwerk-regionale-baukultur.de 1963- 1967 Maurerlehre, Geselle, Praktikum als Zimmermann + Bauzeichner 1967 – 1970 Staatliche Ingenieurschule / FH Höxter Dipl. Ing. Vordiplom TU 1970-1973 TU Berlin Einzeldiplom Sanierung Höxter, veröffentlicht Konzept einer erhaltenden Stadterneuerung 1974 – 1976 2. Staatsprüfung Fachrichtung Städtebau Bauassessor 1977 – 1987 LWL – Kulturdezernat Westfälisches Amt für Baupflege Tätigkeitsschwerpunkte: Beratung von Städten und Gemeinden, bei Stadt-, Sanierungs- und Dorferneuerungsmaßnahmen entsprechend den Zielen der Baupflege als Teil landschaftlicher Kulturpflege. 1977 - 1987 Kommunalpolitische Tätigkeit im Rat der Stadt Münster Vorsitzender des Planungsausschusses 1987 - 2003 Wahl zum Beigeordneten der Stadt Hagen Umwelt, Planung, Bau und Kulturdezernent, Stadtbaurat 2003 Gründung des Planungsbüros dieckmann-stadt.bau.kunst, Atelier + Werkgemeinschaft Nachhaltige städtebauliche Entwicklung von Baugebieten im regionalen Kontext Vortrag in Münster am 14. Sept. 2015 Kontakt: dieckmann-hagen@t- online.de

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Johann DieckmannArchitekt + Stadtplaner Dipl. Ing. BauassessorStadtbaurat a.D.AKNW, DASL, DGGL, SRL Gemeinschaft zur Förderung regionaler Baukultur

www.netzwerk-regionale-baukultur.de 1963- 1967 Maurerlehre, Geselle, Praktikum als Zimmermann + Bauzeichner 1967 – 1970 Staatliche Ingenieurschule / FH Höxter Dipl. Ing. Vordiplom TU 1970-1973 TU Berlin Einzeldiplom Sanierung Höxter, veröffentlicht

Konzept einer erhaltenden Stadterneuerung 1974 – 1976 2. Staatsprüfung Fachrichtung Städtebau Bauassessor 1977 – 1987 LWL – Kulturdezernat Westfälisches Amt für Baupflege

Tätigkeitsschwerpunkte: Beratung von Städten und Gemeinden, bei Stadt-, Sanierungs- und Dorferneuerungsmaßnahmen entsprechend den Zielen der Baupflege als Teil landschaftlicher Kulturpflege.

1977 - 1987 Kommunalpolitische Tätigkeit im Rat der Stadt Münster

Vorsitzender des Planungsausschusses 1987 - 2003 Wahl zum Beigeordneten der Stadt Hagen

Umwelt, Planung, Bau und Kulturdezernent, Stadtbaurat 2003 Gründung des Planungsbüros dieckmann-stadt.bau.kunst, Atelier + Werkgemeinschaft

Nachhaltige städtebauliche Entwicklung von Baugebieten im regionalen Kontext

Vortrag in Münster am 14. Sept. 2015

Kontakt: [email protected]

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Nachhaltige städtebauliche Entwicklung von Baugebieten im regionalen Kontext

Gliederung 1. Kurzer Rückblick

Entstehungsgeschichte regionale Baukultur 2. Rahmenbedingungen

Rechtliche Voraussetzungen Bauleitplanung BauGBWirtschaftlichkeit Finanzierung

3. Beispiele 4. Planungsverfahren und Prozesse

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Rückblick

Identifikation mit der Stadt, dem Quartier, der Siedlung, Atmosphäre, Heimat, entsteht durch die Qualitäten der öffentlichen Räume, der Architektur der Gebäude, der Grünflachen und der Einbindung in die Landschaft.Städte und Dörfer sind Speicher der Geschichte

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Karte Regionale Hauslandschaften

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Rückblick

Wie entsteht Baukultur?

•durch eine besondere Kultur im Umgang mit der Stadt, dem Quartier, bei Erweiterung von Siedlungen, Änderung des städtebaulich räumlichen Gefüges durch Nutzungswandel, Umbau und Erweiterung

Diskussions- und Planungsprozesse, Gemeinwohlverpflichtung•durch die Qualität der öffentlichen Straßen, Plätze und Grünflachen, die gestalterische Einfügung von neuem in vorhandene Strukturen und die Einbindung in die Landschaft.

Qualität der Planung, Berücksichtigung des Ortes •durch handwerkliche Qualität der Bauausführung und durch Weiterentwicklung der regionalen Traditionen

Ausführung und Detailgestaltung im regionalen Kontext dies ist ohne gute Architektur und gute städtebauliche Gestaltung nicht möglich

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RahmenbedingungenRechtliche Voraussetzungen

Bauleitplanung Hoheitliche AufgabeVerfahrenshoheit der Stadt

2 StufenFlächennutzungsplanung: Nutzung des Stadtgefügesverbindliche Bauleitplanung: Baurecht, kein Rechtsanspruch

des Eigentümers

Die den Bodenpreis bestimmenden Faktoren werden ausschließlich von der Gemeinde fixiert

(Planungshoheit, Interessenkonflikt: fiskalische Betrachtung kontra Planungshoheit)

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Rahmenbedingungen

Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung § 1 (5)

Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.

Abwägungsgebot § 1 (7)

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Rahmenbedingungen

Vorgehensweise um den Zielen und Grundsätzen gerecht zu werden

Analyse der Rahmenbedingungen der Planung

•UVP, Eingriffe bewerten, Einbindung in den Freiraum die Landschaft, Ausgleichsmaßnahmen

•äußere Erschließung Verkehr, Ver- und Entsorgung •soziale Infrastruktur, Schulen, Kindergärten etc.

•städtebauliche Vorüberlegungen, Planungskonzept

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Rahmenbedingungen

Finanzierung Planungsmehrwert durch hoheitliche Planung Finanzierungsmethoden, Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinde •Kein Anspruch auf Aufstellung eines B-Planes•Interessenkonflikte zwischen Stadt und Eigentümer•Fiskalisches Interesse der Stadt möglichst viele Kosten auf die Eigentümer abzuwälzen (Haushaltssituation)•Interesse Eigentümer möglichst viel vom Bodenmehrwert abzuschöpfen, in Verbindung mit dem Verkauf der Vorhaben•Verträge, vorhabenbezogene B-Pläne

Diesem Interesse werden häufig die hoheitlichen Aufgaben untergeordnet

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Planungsverfahren und Prozesse

Ohne Alternativen ist eine am Wohl der Allgemeinheit orientierte Diskussion in der Öffentlichkeit entsprechen den Zielen und Grundsätzen der Bauleitplanung nicht

möglich

Alternativen müssen erarbeitet werdenMöglichkeiten:•Erarbeitung durch die Planungsverwaltung •Mehrfachbeauftragung mehrerer Planer und Architekten •Planungswerkstätten mit mehreren Fachleuten

Bearbeitung in vorgegebenen Zeitrahmen mit anschließender Erörterung der Ergebnisse •Wettbewerbsverfahren nach RAW

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Planungsverfahren und Prozesse

Vorschlag: Wettbewerbsverfahren

Verfahren nach RAW durch die Architektenkammer geregelt

Voraussetzungen:

Beteiligung Kammer Erarbeitung Auslobung

Einbindung der BI möglich

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Planungsverfahren und Prozesse

Vorschlag Wettbewerbsverfahren in 2 Phasen

1. Phase Alternativen es werden verschiedene städtebauliche Konzepte erarbeitet Auswahl von 5-10 Entwürfen, die an der 2. Phase teilnehmen

2. PhaseWeitere Bearbeitung entsprechend Auslobung auf Basis der ausgewählten Entwürfe unter Einbeziehung der Empfehlungen des Preisgerichtes

Zusammensetzung PreisgerichtFachpreisrichter, Sachpreisrichter (Politik) 1 Vertreter Gestaltungbeirat,

Einbindung der BI mit 2 Vertretern möglich