Upload
others
View
0
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Themen in dieser Ausgabe:
Begrüssung
Formularpflicht Basel-
Stadt
Sanierungsprojekte
Leerwohnungen
Erdbebenversicherung
Personelles
Ridoma AG
Seewenweg 6
Postfach
CH-4153 Reinach
Telefon: 061 711 18 44
Fax: 061 711 62 64
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.ridoma.ch
November 2018
Auflage : ca. 300 Expl.
Jahrgang Ausgabe
Journal
Sehr geehrte Damen und Herren
Das aufgestellte und motivierte Ridoma AG Team freut sich auch dieses Jahr,
Ihnen die neuste Ausgabe unseres Journals unterbreiten zu dürfen.
Gemeinsam stellen wir Tag für Tag sicher, dass sämtliche Arbeitsprozesse in der
Immobilienbewirtschaftung und den übrigen Dienstleistungen reibungslos und zu
Ihrer vollsten Zufriedenheit funktionieren.
Seit April 2018 freuen wir uns, Frau Tanja Molinari als neue Mitarbeiterin in unse-
rer Mitte begrüssen zu dürfen. Mit ihr wächst die Ridoma AG weiter und als Team
ist es uns möglich, Sie in sämtlichen Belangen kompetent zu beraten.
Auch dieses Jahr möchten wir Sie über rechtliche und politische Neuigkeiten im
Immobilienbereich informieren.
Wir möchten Ihnen für das in uns gesetzte Vertrauen danken und wünschen
Ihnen und Ihren Familien für die bevorstehende Adventszeit besinnliche Stunden!
Ihr Ridoma AG—Team
Personelles
Tanja Molinari
Seit April 2018 dürfen wir
Frau Tanja Molinari in unse-
rem Ridoma AG Team will-
kommen heissen. Sie unter-
stützt neu neben Frau Corne-
lia Gerber und Frau Daniela
Flad das Sekretariat und die
Immobilienbewirtschaftung.
Vor ihrer Anstellung bei der
Ridoma AG war Frau Tanja
Molinari bereits 12 Jahre in
der Immobilienbranche tätig.
Wir wünschen Frau Tanja
Molinari, welche sich bei uns
in der Zwischenzeit bereits
bestens integriert hat, weiter-
hin alles Gute!
Das Ridoma AG-Team heisst Sie herzlich Willkommen! Von links nach rechts: Cornelia Gerber, Susanne Salomon,
Sabine Kym, Daniela Flad, Oliver Bolliger, Tanja Molinari, Vito Treccarichi und Marco Maurer.
Frau Daniela Flad feierte im
Januar dieses Jahres ihr 10-
jähriges Jubiläum.
Seit 2008 ist Frau Daniela
Flad als aufgestellte und loya-
le Mitarbeiterin in unserem
Sekretariats– und Bewirt-
schaftungs-Team tätig.
Daniela Flad
Wir möchten uns hiermit für
ihre stets motivierte und selb-
ständige Arbeitsweise bedan-
ken.
Herzliche Gratulation zum 10-
jährigen Jubiläum wünscht ihr
das gesamte Ridoma AG
Team!
Telefonisch :
Montag bis Donnerstag:
08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag:
08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Tel. 061 711 18 44
Büro-Öffnungszeiten :
Montag bis Donnerstag:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Wir sind für Sie da:
Seite 2 Seite 3 Jahrgang 2018, Ausgabe 18
Herausgeber : Ridoma AG
Formularpflicht zur Mitteilung des Anfangsmietzinses in Basel-Stadt
Mit rund 72% Ja-Stimmen wurde am 10. Juni 2018 im
Kanton Basel-Stadt die Volksinitiative „Mieterschutz
beim Einzug (JA zu bezahlbaren Neumieten)“ und da-
mit die Formularpflicht bei Neuvermietungen von Woh-
nungen angenommen. Per 1. November 2018 hat
der Mieter somit neu die Möglichkeit, seinen Anfangs-
mietzins infolge Kenntnisnahme des Vor-Mietzinses
bei einer Leerwohnungsquote von 1,5 Prozent oder
weniger anzufechten. Die Vermieter sind somit ver-
pflichtet, neuen Mietern ein Formular mit entsprechen-
der Begründung für eine Mietzinserhöhung abzugeben.
In Zürich existiert bereits seit 2013 eine entsprechen-
de Formularpflicht, worauf sich die Zahl der Anfechtun-
gen des Anfangsmietzinses gegenüber dem Vorjahr
verzehnfacht hat. Im Jahre 2015 wurde eine Motion
des Bundesrates betreffend einer schweizweiten For-
mularpflicht von National- und Ständerat abgelehnt. In
einigen Kantonen (Waadt, Genf, Freiburg, Neuenburg,
Nidwalden, Zug und Zürich) sind die Vermieter bereits
seit einiger Zeit verpflichtet, den Mietern den Anfangs-
mietzins mit einem amtlichen Formular bekanntzuge-
ben. Das amtliche Formular ist spätestens bei Überga-
be der Wohnung zu überreichen. Die Mitteilungspflicht
besteht allerdings erst, wenn die Leerwohnungsziffer
wie bereits erwähnt einen bestimmten Prozentsatz
unterschreitet.
Per 1. November 2018 stellt die Ridoma AG den Neu-
mietern das amtliche Formular, welches auf der Web-
seite der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstrei-
tigkeiten Basel-Stadt bezogen werden kann, bereits
mit Zusendung des Mietvertrages zu. Somit wird der
künftige Mieter schon zu diesem Zeitpunkt über den
vorgängigen Mietzins und allfällige Zinserhöhungen,
zum Beispiel infolge einer Badezimmer– oder Küchen-
sanierung, informiert.
Neubauboom trotz leerer Wohnungen
Gemäss Prognose der Grossbank UBS werden in der
Schweiz im Jahr 2019 rund 80‘000 Wohnungen leer
stehen. Damit liegt die Leerstandsquote zur Zeit
schweizweit mit 1,62 Prozent, deutlich über dem Richt-
wert von 1,3 Prozent, wobei auch mittelfristig mit kei-
ner ausreichenden Nachfrage für das überschüssige
Wohnangebot zu rechnen ist. Dieses Missverhältnis ist
nicht zuletzt ein Resultat der rekordtiefe Zinsen, wel-
che in den letzten Jahren für einen anhaltenden Neu-
bauboom sorgten. So kamen alleine im Jahr 2018
rund 53‘000 neue Wohnungen dazu. Es würde im
Durchschnitt fast zweieinhalb Jahre dauern, bis sämtli-
che leeren Mietwohnungen aufgrund des Bevölke-
rungswachstums belegt wären, auch wenn gleichzeitig
keine neuen Mietwohnungen auf den Markt kämen.
Die Folge der hohen Leerstandsquote ist ein Kampf
um Mieter und ein genereller Mietzinsdruck, welcher
neu insbesondere Eigentümer von älteren Liegen-
schaften betrifft. Im Vergleich zu Mietzinssenkungen
bei Neubauten, hat sich der Anstieg der Leerstände im
vergangenen Jahr in Richtung den Altbauten verlagert.
Leerwohnungsziffer nach Segment, Quelle: Credit Suisse
Erdbebenversicherung
Neben dem Wallis, Graubünden, St. Galler Rheintal
und der Zentralschweiz ist Basel am stärksten vom
Erdbebenrisiko betroffen; ein Beben mit einer Magni-
tude von 6 ist im Prinzip jederzeit und überall in der
Schweiz möglich. Dabei ist oftmals unbekannt, dass
Erdbebenschäden nicht über die Gebäudeversiche-
rung gedeckt werden. Gebäudeversicherungen de-
cken zwar Elementarereignisse wie Hochwasser, Erd-
rutsche usw., nicht jedoch Erdbeben. Trotz jahrelanger
Diskussionen auf sämtlichen politischen Ebenen, ist
auch heute noch keine schweizweite Versicherungslö-
sung gefunden: Es fehlt eine Mehrheit für einen Ver-
fassungsauftrag im Bundesrat, damit ein landeswei-
tes Obligatorium eingeführt werden kann. Einzig im
Kanton Zürich besteht eine limitierte Erdbebenversi-
cherung.
Mittlerweile bieten allerdings sämtliche grossen Versi-
cherer eine Erdbebenversicherung an, wobei die Un-
terschiede bei den Prämien relativ gross sind.
Nur ca. 40 % sämtlicher durch die Ridoma AG bewirt-
schafteten Liegenschaften sind bis dato erdbebenver-
sichert. Liegenschaften, sowohl Ein– als auch Mehrfa-
milienhäuser, welche bei der Basellandschaftlichen
Kantonalbank finanziert sind, wobei die Höhe der Hy-
pothek keinen Einfluss hat, sind automatisch zum
Gebäudeversicherungswert gegen Erdbebenschäden
versichert. Der Mietertrag, in der Regel für 2 Jahre, ist
jedoch im Unterschied mit den übrigen Erdbebenversi-
cherungen, nicht gedeckt. Der Mietertrag kann z.B.
über das mit der BLKB kooperierende Unternehmen
HIS-Solution mit 10% Vergünstigung zusätzlich versi-
chert werden.
Auf Wunsch klären wir für unsere Mandanten gerne
die bestmögliche Versicherungslösung ab.
In diesem Verdrängungswettbewerb werden sich Ver-
mieter von Altbauobjekten, um längere Leerstände zu
verhindern, über kurz oder lang gezwungen sehen,
entsprechende Massnahmen zu treffen, wobei Sanie-
rungen von Küchen und Nasszellen eine zentrale Rolle
spielen werden.
Gerne empfehlen wir unseren Mandanten, welche
Massnahmen sinnvoll wären, um längeren Leerstän-
den entgegenzuwirken.
Eine Auswahl der diesjährigen Sanierungen
Balkonanbau, Zürcherstrasse 85, Basel Balkonsanierung, Margarethenstr. 62, Basel
Fassadensanierung, Vorher / Nachher, Im Baumgarten 9, Arlesheim Umbau Praxis in 4,5-ZWG, Hauptstr. 40, Reinach
Küchensanierung, Schluchtstr. 26, Münchenstein
Erdbebengefahr in der Schweiz
Seite 2 Seite 3 Jahrgang 2018, Ausgabe 18
Herausgeber : Ridoma AG
Formularpflicht zur Mitteilung des Anfangsmietzinses in Basel-Stadt
Mit rund 72% Ja-Stimmen wurde am 10. Juni 2018 im
Kanton Basel-Stadt die Volksinitiative „Mieterschutz
beim Einzug (JA zu bezahlbaren Neumieten)“ und da-
mit die Formularpflicht bei Neuvermietungen von Woh-
nungen angenommen. Per 1. November 2018 hat
der Mieter somit neu die Möglichkeit, seinen Anfangs-
mietzins infolge Kenntnisnahme des Vor-Mietzinses
bei einer Leerwohnungsquote von 1,5 Prozent oder
weniger anzufechten. Die Vermieter sind somit ver-
pflichtet, neuen Mietern ein Formular mit entsprechen-
der Begründung für eine Mietzinserhöhung abzugeben.
In Zürich existiert bereits seit 2013 eine entsprechen-
de Formularpflicht, worauf sich die Zahl der Anfechtun-
gen des Anfangsmietzinses gegenüber dem Vorjahr
verzehnfacht hat. Im Jahre 2015 wurde eine Motion
des Bundesrates betreffend einer schweizweiten For-
mularpflicht von National- und Ständerat abgelehnt. In
einigen Kantonen (Waadt, Genf, Freiburg, Neuenburg,
Nidwalden, Zug und Zürich) sind die Vermieter bereits
seit einiger Zeit verpflichtet, den Mietern den Anfangs-
mietzins mit einem amtlichen Formular bekanntzuge-
ben. Das amtliche Formular ist spätestens bei Überga-
be der Wohnung zu überreichen. Die Mitteilungspflicht
besteht allerdings erst, wenn die Leerwohnungsziffer
wie bereits erwähnt einen bestimmten Prozentsatz
unterschreitet.
Per 1. November 2018 stellt die Ridoma AG den Neu-
mietern das amtliche Formular, welches auf der Web-
seite der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstrei-
tigkeiten Basel-Stadt bezogen werden kann, bereits
mit Zusendung des Mietvertrages zu. Somit wird der
künftige Mieter schon zu diesem Zeitpunkt über den
vorgängigen Mietzins und allfällige Zinserhöhungen,
zum Beispiel infolge einer Badezimmer– oder Küchen-
sanierung, informiert.
Neubauboom trotz leerer Wohnungen
Gemäss Prognose der Grossbank UBS werden in der
Schweiz im Jahr 2019 rund 80‘000 Wohnungen leer
stehen. Damit liegt die Leerstandsquote zur Zeit
schweizweit mit 1,62 Prozent, deutlich über dem Richt-
wert von 1,3 Prozent, wobei auch mittelfristig mit kei-
ner ausreichenden Nachfrage für das überschüssige
Wohnangebot zu rechnen ist. Dieses Missverhältnis ist
nicht zuletzt ein Resultat der rekordtiefe Zinsen, wel-
che in den letzten Jahren für einen anhaltenden Neu-
bauboom sorgten. So kamen alleine im Jahr 2018
rund 53‘000 neue Wohnungen dazu. Es würde im
Durchschnitt fast zweieinhalb Jahre dauern, bis sämtli-
che leeren Mietwohnungen aufgrund des Bevölke-
rungswachstums belegt wären, auch wenn gleichzeitig
keine neuen Mietwohnungen auf den Markt kämen.
Die Folge der hohen Leerstandsquote ist ein Kampf
um Mieter und ein genereller Mietzinsdruck, welcher
neu insbesondere Eigentümer von älteren Liegen-
schaften betrifft. Im Vergleich zu Mietzinssenkungen
bei Neubauten, hat sich der Anstieg der Leerstände im
vergangenen Jahr in Richtung den Altbauten verlagert.
Leerwohnungsziffer nach Segment, Quelle: Credit Suisse
Erdbebenversicherung
Neben dem Wallis, Graubünden, St. Galler Rheintal
und der Zentralschweiz ist Basel am stärksten vom
Erdbebenrisiko betroffen; ein Beben mit einer Magni-
tude von 6 ist im Prinzip jederzeit und überall in der
Schweiz möglich. Dabei ist oftmals unbekannt, dass
Erdbebenschäden nicht über die Gebäudeversiche-
rung gedeckt werden. Gebäudeversicherungen de-
cken zwar Elementarereignisse wie Hochwasser, Erd-
rutsche usw., nicht jedoch Erdbeben. Trotz jahrelanger
Diskussionen auf sämtlichen politischen Ebenen, ist
auch heute noch keine schweizweite Versicherungslö-
sung gefunden: Es fehlt eine Mehrheit für einen Ver-
fassungsauftrag im Bundesrat, damit ein landeswei-
tes Obligatorium eingeführt werden kann. Einzig im
Kanton Zürich besteht eine limitierte Erdbebenversi-
cherung.
Mittlerweile bieten allerdings sämtliche grossen Versi-
cherer eine Erdbebenversicherung an, wobei die Un-
terschiede bei den Prämien relativ gross sind.
Nur ca. 40 % sämtlicher durch die Ridoma AG bewirt-
schafteten Liegenschaften sind bis dato erdbebenver-
sichert. Liegenschaften, sowohl Ein– als auch Mehrfa-
milienhäuser, welche bei der Basellandschaftlichen
Kantonalbank finanziert sind, wobei die Höhe der Hy-
pothek keinen Einfluss hat, sind automatisch zum
Gebäudeversicherungswert gegen Erdbebenschäden
versichert. Der Mietertrag, in der Regel für 2 Jahre, ist
jedoch im Unterschied mit den übrigen Erdbebenversi-
cherungen, nicht gedeckt. Der Mietertrag kann z.B.
über das mit der BLKB kooperierende Unternehmen
HIS-Solution mit 10% Vergünstigung zusätzlich versi-
chert werden.
Auf Wunsch klären wir für unsere Mandanten gerne
die bestmögliche Versicherungslösung ab.
In diesem Verdrängungswettbewerb werden sich Ver-
mieter von Altbauobjekten, um längere Leerstände zu
verhindern, über kurz oder lang gezwungen sehen,
entsprechende Massnahmen zu treffen, wobei Sanie-
rungen von Küchen und Nasszellen eine zentrale Rolle
spielen werden.
Gerne empfehlen wir unseren Mandanten, welche
Massnahmen sinnvoll wären, um längeren Leerstän-
den entgegenzuwirken.
Eine Auswahl der diesjährigen Sanierungen
Balkonanbau, Zürcherstrasse 85, Basel Balkonsanierung, Margarethenstr. 62, Basel
Fassadensanierung, Vorher / Nachher, Im Baumgarten 9, Arlesheim Umbau Praxis in 4,5-ZWG, Hauptstr. 40, Reinach
Küchensanierung, Schluchtstr. 26, Münchenstein
Erdbebengefahr in der Schweiz
Themen in dieser Ausgabe:
Begrüssung
Formularpflicht Basel-
Stadt
Sanierungsprojekte
Leerwohnungen
Erdbebenversicherung
Personelles
Ridoma AG
Seewenweg 6
Postfach
CH-4153 Reinach
Telefon: 061 711 18 44
Fax: 061 711 62 64
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.ridoma.ch
November 2018
Auflage : ca. 300 Expl.
Jahrgang Ausgabe
Journal
Sehr geehrte Damen und Herren
Das aufgestellte und motivierte Ridoma AG Team freut sich auch dieses Jahr,
Ihnen die neuste Ausgabe unseres Journals unterbreiten zu dürfen.
Gemeinsam stellen wir Tag für Tag sicher, dass sämtliche Arbeitsprozesse in der
Immobilienbewirtschaftung und den übrigen Dienstleistungen reibungslos und zu
Ihrer vollsten Zufriedenheit funktionieren.
Seit April 2018 freuen wir uns, Frau Tanja Molinari als neue Mitarbeiterin in unse-
rer Mitte begrüssen zu dürfen. Mit ihr wächst die Ridoma AG weiter und als Team
ist es uns möglich, Sie in sämtlichen Belangen kompetent zu beraten.
Auch dieses Jahr möchten wir Sie über rechtliche und politische Neuigkeiten im
Immobilienbereich informieren.
Wir möchten Ihnen für das in uns gesetzte Vertrauen danken und wünschen
Ihnen und Ihren Familien für die bevorstehende Adventszeit besinnliche Stunden!
Ihr Ridoma AG—Team
Personelles
Tanja Molinari
Seit April 2018 dürfen wir
Frau Tanja Molinari in unse-
rem Ridoma AG Team will-
kommen heissen. Sie unter-
stützt neu neben Frau Corne-
lia Gerber und Frau Daniela
Flad das Sekretariat und die
Immobilienbewirtschaftung.
Vor ihrer Anstellung bei der
Ridoma AG war Frau Tanja
Molinari bereits 12 Jahre in
der Immobilienbranche tätig.
Wir wünschen Frau Tanja
Molinari, welche sich bei uns
in der Zwischenzeit bereits
bestens integriert hat, weiter-
hin alles Gute!
Das Ridoma AG-Team heisst Sie herzlich Willkommen! Von links nach rechts: Cornelia Gerber, Susanne Salomon,
Sabine Kym, Daniela Flad, Oliver Bolliger, Tanja Molinari, Vito Treccarichi und Marco Maurer.
Frau Daniela Flad feierte im
Januar dieses Jahres ihr 10-
jähriges Jubiläum.
Seit 2008 ist Frau Daniela
Flad als aufgestellte und loya-
le Mitarbeiterin in unserem
Sekretariats– und Bewirt-
schaftungs-Team tätig.
Daniela Flad
Wir möchten uns hiermit für
ihre stets motivierte und selb-
ständige Arbeitsweise bedan-
ken.
Herzliche Gratulation zum 10-
jährigen Jubiläum wünscht ihr
das gesamte Ridoma AG
Team!
Telefonisch :
Montag bis Donnerstag:
08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag:
08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Tel. 061 711 18 44
Büro-Öffnungszeiten :
Montag bis Donnerstag:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Wir sind für Sie da: