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Jugendschutz bei Jugendschutz bei Veranstaltungen Veranstaltungen Günther Vierl Günther Vierl Erster Erster Polizeihauptkommissar Polizeihauptkommissar Polizeiinspektion Nabburg Polizeiinspektion Nabburg

Jugendschutz bei Veranstaltungen Günther Vierl Erster Polizeihauptkommissar Polizeiinspektion Nabburg

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Jugendschutz bei Jugendschutz bei VeranstaltungenVeranstaltungen

Günther VierlGünther Vierl

Erster PolizeihauptkommissarErster Polizeihauptkommissar

Polizeiinspektion NabburgPolizeiinspektion Nabburg

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11.04.2311.04.23 EPHK Vierl, PI NabburgEPHK Vierl, PI Nabburg

Das Jugendschutzgesetz Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)(JuSchG)

Kinder Kinder

unter unter 14 14 JahrenJahren

JugendlicheJugendlicheunterunter

16 16 JahrenJahren

unterunter

18 18 JahrenJahren

Aufenthalt in GaststättenAufenthalt in Gaststättenausgenommen ausgenommen in Begleitungin Begleitung

ausgenommen ausgenommen in Begleitungin Begleitung bis bis

24 Uhr24 Uhr

Aufenthalt in Nachtbars etc.Aufenthalt in Nachtbars etc.

Anwesenheit bei öffentlichen Anwesenheit bei öffentlichen TanzveranstaltungenTanzveranstaltungen

ausgenommen ausgenommen in Begleitungin Begleitung

ausgenommen ausgenommen in Begleitungin Begleitung bis bis

24 Uhr24 Uhr

Anwesenheit bei öffentl. Tanzveranst. Anwesenheit bei öffentl. Tanzveranst. von anerk. Trägern der Jugendhilfevon anerk. Trägern der Jugendhilfe

bis bis

22 Uhr22 Uhr

bis bis

24 Uhr24 Uhr

bis bis

24 Uhr24 Uhr

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11.04.2311.04.23 EPHK Vierl, PI NabburgEPHK Vierl, PI Nabburg

Das Jugendschutzgesetz Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)(JuSchG)

Kinder Kinder

unter unter 14 14 JahrenJahren

JugendlicheJugendlicheunterunter

16 16 JahrenJahren

unterunter

18 18 JahrenJahren

Anwesenheit in öffentlichenAnwesenheit in öffentlichen

SpielhallenSpielhallen

Aufenthalt bei jugendgefährdenden Aufenthalt bei jugendgefährdenden Veranstaltungen / BetriebenVeranstaltungen / Betrieben

Aufenthalt an jugendgefährdenden OrtenAufenthalt an jugendgefährdenden Orten

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11.04.2311.04.23 EPHK Vierl, PI NabburgEPHK Vierl, PI Nabburg

Das Jugendschutzgesetz Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)(JuSchG)

Kinder Kinder

unter unter 14 14 JahrenJahren

JugendlicheJugendlicheunterunter

16 16 JahrenJahren

unterunter

18 18 JahrenJahren

Abgabe / Verzehr von Branntwein, Abgabe / Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln (auch Alcopops)Lebensmitteln (auch Alcopops)

Abgabe / Verzehr anderer alkoholischerAbgabe / Verzehr anderer alkoholischer

Getränke (z. B. Wein, Bier)Getränke (z. B. Wein, Bier)

erlaubt, wenn erlaubt, wenn in Begleitung in Begleitung der Elternder Eltern

Abgabe / Konsum von TabakwarenAbgabe / Konsum von Tabakwaren

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Vollzugshinweise zum Vollzugshinweise zum JugendschutzgesetzJugendschutzgesetz

Der VeranstalterDer Veranstalter muss muss durch geeignete durch geeignete organisatorische Maßnahmen die organisatorische Maßnahmen die

Einhaltung der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen Jugendschutzbestimmungen

sicherstellen.sicherstellen.

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11.04.2311.04.23 EPHK Vierl, PI NabburgEPHK Vierl, PI Nabburg

VorbereitungVorbereitung von Veranstaltungenvon Veranstaltungen

Verantwortlichkeiten festlegen (schriftlich)Verantwortlichkeiten festlegen (schriftlich) Benennung eines (volljährigen) Benennung eines (volljährigen)

HauptverantwortlichenHauptverantwortlichen Benennung eines JugendschutzbeauftragenBenennung eines Jugendschutzbeauftragen Klärung des Versicherungsschutzes für die Klärung des Versicherungsschutzes für die

VeranstaltungVeranstaltung

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11.04.2311.04.23 EPHK Vierl, PI NabburgEPHK Vierl, PI Nabburg

VorbereitungVorbereitung von Veranstaltungenvon Veranstaltungen

Genehmigungen einholen / Anzeigepflichten Genehmigungen einholen / Anzeigepflichten erfüllen erfüllen

( z. B. Gaststättenerlaubnis, Anmeldung der ( z. B. Gaststättenerlaubnis, Anmeldung der Veranstaltung, verkehrsrechtliche Erlaubnisse)Veranstaltung, verkehrsrechtliche Erlaubnisse)

sonstige Bestimmungen (z. B. GEMA) sonstige Bestimmungen (z. B. GEMA) beachten beachten

Kontaktaufnahme mit Polizei / Erreichbarkeit Kontaktaufnahme mit Polizei / Erreichbarkeit des Verantwortlichen bekannt geben des Verantwortlichen bekannt geben

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11.04.2311.04.23 EPHK Vierl, PI NabburgEPHK Vierl, PI Nabburg

VorbereitungVorbereitung von Veranstaltungenvon Veranstaltungen

Sorgfältige Auswahl von Sorgfältige Auswahl von geeignetemgeeignetem und und ausreichendemausreichendem Personal Personal Welche Aufgaben fallen an?Welche Aufgaben fallen an?

(Einlasskontrollen, Sicherheitsdienst, Ausschank, (Einlasskontrollen, Sicherheitsdienst, Ausschank, Bar usw.)Bar usw.)

Wer macht was?Wer macht was?

(An Schlüsselpositionen nur absolut zuverlässiges (An Schlüsselpositionen nur absolut zuverlässiges Personal verwenden, z.B. Bar, Eingangskontrolle)Personal verwenden, z.B. Bar, Eingangskontrolle)

Schulung / Einweisung des PersonalsSchulung / Einweisung des Personals

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11.04.2311.04.23 EPHK Vierl, PI NabburgEPHK Vierl, PI Nabburg

VorbereitungVorbereitung von Veranstaltungenvon Veranstaltungen

Überlegungen zum SicherheitsdienstÜberlegungen zum Sicherheitsdienst selbst oder durch professionelles Unternehmenselbst oder durch professionelles Unternehmen ausreichende Anzahl von Ordnern ausreichende Anzahl von Ordnern

(mindestens 1 Ordner pro 50 Besucher)(mindestens 1 Ordner pro 50 Besucher) nur nur geeignete Personengeeignete Personen einsetzen einsetzen deutliche Kennzeichnung der Ordnerdeutliche Kennzeichnung der Ordner volljährigvolljährig nüchternnüchtern

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11.04.2311.04.23 EPHK Vierl, PI NabburgEPHK Vierl, PI Nabburg

VorbereitungVorbereitung von Veranstaltungenvon Veranstaltungen

Einzäunung / Abgrenzung des Einzäunung / Abgrenzung des VeranstaltungsgeländesVeranstaltungsgeländes

Zugangsschleuse einrichtenZugangsschleuse einrichten Kenntlichmachung der Altersgruppen Kenntlichmachung der Altersgruppen

(Armbänder, farbige Stempel)(Armbänder, farbige Stempel) Altersbeschränkung im Eingangsbereich Altersbeschränkung im Eingangsbereich

deutlich sichtbar anbringendeutlich sichtbar anbringen Hinweis auf Verbot mitgebrachter GetränkeHinweis auf Verbot mitgebrachter Getränke Jugendschutzgesetz deutlich sichtbar Jugendschutzgesetz deutlich sichtbar

aushängenaushängen

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WerbungWerbung

Veranstalter angebenVeranstalter angeben Beginn Beginn undund Ende anführen Ende anführen angesprochene Altersgruppen klar angesprochene Altersgruppen klar

benennen benennen

(z. B. Kein Zutritt für Jugendliche unter (z. B. Kein Zutritt für Jugendliche unter 16 Jahren!)16 Jahren!)

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Durchführung Durchführung der Veranstaltungder Veranstaltung

Einlasskontrollen Einlasskontrollen konsequentkonsequent durchführen durchführen Altersgruppen deutlich kennzeichnenAltersgruppen deutlich kennzeichnen Ausweiskontrolle/-verwahrungAusweiskontrolle/-verwahrung ErziehungsbeauftragteErziehungsbeauftragte Personen muss in Personen muss in

Autoritätsverhältnis stehen (evtl. Rückruf bei Autoritätsverhältnis stehen (evtl. Rückruf bei Eltern)Eltern)

Offensichtlich Betrunkene nicht einlassenOffensichtlich Betrunkene nicht einlassen Kontrolle auf mitgebrachte Gegenstände Kontrolle auf mitgebrachte Gegenstände

/Getränke (Hausrecht)/Getränke (Hausrecht)

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Durchführung Durchführung der Veranstaltungder Veranstaltung

Alkohohlausschank (vor allem in der Bar) Alkohohlausschank (vor allem in der Bar) ständig überwachenständig überwachen

Weitergabe von Alkohol verhindern Weitergabe von Alkohol verhindern (Ordner)(Ordner)

Keine Abgabe von Alkohol an erkennbar Keine Abgabe von Alkohol an erkennbar BetrunkeneBetrunkene

Außenkontrollen durchführen (Ordner)Außenkontrollen durchführen (Ordner)

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Durchführung Durchführung der Veranstaltungder Veranstaltung

rechtzeitige Durchsagen für Jugendliche unter rechtzeitige Durchsagen für Jugendliche unter 18 (Zeitgrenze 24.00 Uhr)18 (Zeitgrenze 24.00 Uhr)

Anwesenheitskontrollen Anwesenheitskontrollen „„Alkoholfreies“ PersonalAlkoholfreies“ Personal Bei sich anbahnenden Schwierigkeiten Bei sich anbahnenden Schwierigkeiten

rechtzeitigrechtzeitig die Polizei verständigen die Polizei verständigen Ständige Erreichbarkeit des Ständige Erreichbarkeit des

Verantwortlichen gewährleistenVerantwortlichen gewährleisten

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Weitere Auflagen Weitere Auflagen bzw. Anregungen bzw. Anregungen

KeineKeine Trinkanimationen durchführen, Trinkanimationen durchführen,z. B. Flatrate-Party, Kübelsaufen, Trinkspiele, z. B. Flatrate-Party, Kübelsaufen, Trinkspiele, Happy hours, etc.Happy hours, etc.

Attraktives alkoholfreies Getränkeangebot zu Attraktives alkoholfreies Getränkeangebot zu akzeptablen Preisenakzeptablen Preisen

Alkoholfreie Getränke billiger als alkoholische Alkoholfreie Getränke billiger als alkoholische Getränke anbietenGetränke anbieten

Heimbringdienst anbietenHeimbringdienst anbieten Erfahrungen nachbesprechenErfahrungen nachbesprechen

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InformationsquellenInformationsquellen

JugendamtJugendamt Polizei (09433/2404-0)Polizei (09433/2404-0) Internet: Internet: www.polizei-beratung.de

(Jugendschutztrainer u. a.)(Jugendschutztrainer u. a.)

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Vielen DankfürIhre

Aufmerksamkeit