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Kanton St.Gallen Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Gesundheitsdepartement Kaleidoskop 41 / August 2014 O

Kaleidoskop Nr. 41 / August 2014 - sg.ch€¦ · Kaleidoskop 41 / August 2014 O. 100 JAHRE VETERINÄRDIENST Wie sich der Veterinärdienst im Kanton St.Gallen entwickelte In Anwesenheit

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Kanton St.Gallen Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Gesundheitsdepartement

Kaleidoskop41 / August 2014

O

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100 JAHRE VETERINÄRDIENST

Wie sich der Veterinärdienst im Kanton St.Gallen entwickelte

In Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset feierten in Bern Anfang April Vertreter und Partner der Veterinärbehörden 100 Jahre Veterinärdienst Schweiz. Ein guter Grund, einen Blick auf die Geschichte des Veterinärdienstes im Kanton St.Gallen zu werfen.

Das eidgenössische Veterinäramt wurde 1914 vom Bundesrat eingesetzt zur Tierseuchenbekämpfung im Inland und an der Grenze. Später gewannen die Sicher-heit von Lebensmitteln tierischer Herkunft sowie das Tierwohl immer mehr an Bedeutung. Seit dem ersten Januar 2014 sind nun Veterinärdienst sowie Lebensmit-telsicherheit und Ernährung in einem Bundesamt zu-sammengefasst.

Die Anfänge im Kanton St.GallenBei der Kantonsgründung im Jahr 1803 wurde ein Sani-tätskollegium geschaffen. Diese Vollzugsbehörde be-stand aus den Mitgliedern der Sanitätskommission, den Bezirksärzten und drei Assessoren. Eine der Aufgaben des Gremiums war die Seuchenprophylaxe und -be-kämpfung. Die Bezirksärzte beobachteten in ihrem Be-zirk auch den Viehbestand, alarmierten bei Seuchen-gefahr und leiteten mit den Gemeinde- und Bezirksbe-hörden Bekämpfungsmassnahmen ein. Die Assessoren waren Fachpersonen, die für die Zulassungsprüfung von Tierärzten sowie für spezielle tierärztliche Fragen beige-zogen wurden. Mit dem revidierten Sanitätsgesetz von 1832 erhielt der Kanton einen eigenen tierärztlichen As-sessor.

Das Sanitätskollegium wurde mit dem Sanitäts-gesetz von 1854 aufgelöst. Nun wurden Leitung und Beaufsichtigung des Medizinalwesens der Sanitätskom-mission und dem neu geschaffenen Sanitätsrat über-

tragen. Dieser bestand aus einem Regierungsrat, vier Humanmedizinern, einem Apotheker und – als Novum – einem Tierarzt. Der zweimal jährlich tagende Sanitätsrat war Prüfungsbehörde, oberstes Expertengremium für Gerichte und er entwarf zuhanden des Kleinen Rates (Regierung) allgemeine Verordnungen und Gesetze. Die ständige Behörde auf kantonaler Ebene war die Sani-tätskommission. In den Bezirken wurden Bezirks-physikate geschaffen. Diese bestanden aus je einem Bezirksarzt, der von zwei humanärztlichen und einem tierärztlichen Adjunkten unterstützt wurde.

Seit 1893 Kantonstierarzt1893 wurde die Stelle des Kantonstierarztes geschaffen und mit Konrad Brändle erstmals besetzt. Einen stän-digen Experten wollte man haben, auch weil immer wie-der Kritik über die mangelhafte Bekämpfung der Vieh-seuchen laut geworden war. 1897 wurde das Veterinär-wesen dem Volkswirtschaftsdepartement zugewiesen. Der Departementsvorsteher bildete zusammen mit dem Kantonstierarzt und einem weiteren Tierarzt die Veterinärkommission. Diese stand den Bezirkstierärzten und deren Adjunkten vor, welche die Aufsichts- und Voll-zugsorgane vor Ort bildeten.

Im 20. Jahrhundert stand die Entwicklung des Veterinärdienstes sowohl im Zeichen des Ausbaus wie auch der Konsolidierung. Auf Konrad Brändle (Amtszeit 1893 – 1909) folgte Bartholomäus Höhener (1910 – 1942). Die Tätigkeitsfelder blieben im Grundsatz dieselben, wurden aber stark vom wissenschaftlich- medizinischen Fortschritt geprägt. Kantonstierarzt Willy Krapf (1959 – 1978) führte die von seinem Vorgänger Franz Xaver Weissenrieder (1943 – 1958) begonnene Bekämpfung der Rindertuberkulose und der Brucellose zum Erfolg. Krapf engagierte sich auch stark im Kampf gegen die Maul- und Klauenseuche. In den Jahren 1961 bis 1976 präsidierte er beispielsweise eine schweizerische Kom-mission, welche die Schutzimpfung durchsetzte. Seit 1968 ist die Maul- und Klauenseuche im Kanton St.Gallen nicht mehr ausgebrochen. Weiter war Krapf massgeblich an der Erarbeitung des kantonalen Veteri-närgesetzes sowie den dazugehörigen Verordnungen über die Bekämpfung von Tierseuchen und über die Fleischhygiene beteiligt. Eine treibende Kraft war er beim Bau der Tiermehlfabrik Ostschweiz AG, Bazenheid, wo seither Tierkörper und Metzgereiabfälle seuchenpolizei-

Von 1959 bis 1978 Kantonstierarzt: Willy Krapf. (Bild: Staatsarchiv St.Gallen)

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lich korrekt beseitigt werden. Ab 1968 vertrat er den Kanton St.Gallen im Verwaltungsrat.

Für Paul Haab (1979 – 1989) war die Tollwut eine grosse Herausforderung. Dank einer flächendeckenden Schutzimpfung der Füchse konnte sie 1986 ausgerottet werden. Ausgemerzt wurde auch die Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR), eine virusbedingte Infektionskrank-heit der Rinder. Zum grössten Schlachtkanton der Schweiz – grösser als Bern – wurde der Kanton St.Gal-len während der Ära Haab; dementsprechend forcierte der Kantonstierarzt die Fleischhygiene. Der Tierschutz nahm in den 1980er-Jahren neue Dimensionen an; auch wurden in dieser Zeit einzelne Tierhalter bei den Tier-schutzkontrollen ausfällig. Kantonstierarzt sei neuerdings ein gefährlicher Beruf, konstatierte Regierungsrat Karl Mätzler in der Verabschiedung des in Pension gehenden Haab.

Vom Stall bis auf den TischThomas Giger (1989 – 2011) wurde 2010 in der NZZ mit «Harter Schädel, weiches Herz» charakterisiert. Über beides muss ein oft von unterschiedlichen Interessen-

gruppen angefeindeter Kantons tierarzt, der im Kanton St.Gallen zudem die Funktion eines Tieranwalts innehat, wohl zwingend verfügen. Grosse mediale Aufmerksam-keit erregte die langwierige Auseinandersetzung mit dem Industriellen Hans Raab, der in seiner Melander-Fischfarm in Oberriet unerlaubte Tötungsmethoden an-wenden wollte und schliesslich vor dem Bundesgericht unterlag. In Gigers Amtszeit fielen auch die Ausbrüche von Rinderwahn (BSE).

2007 wurde das Veterinäramt vom Volkswirt-schaftsdepartement ins Gesundheitsdepartement ver-schoben und mit dem Amt für Lebensmittelkontrolle zum Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz fusio-niert. Ziel der Fusion war es, die Inspektionen entlang der Lebensmittelkette – von Feld und Stall bis zu Ver-kaufsladen und Restaurantküche (stable to table) – zu-sammenzulegen. 2011 wurde der Name des Amtes in Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen geän-dert. Seit 2011 wird es von Albert Fritsche geleitet, der von 1994 bis zu seiner Wahl nach St.Gallen Kantonstier-arzt beider Appenzell war.

Nach einer Verordnung aus dem Jahre 1920 für Gebiete mit ausge-brochener Maul- und Klauenseuche. (Bild aus «Tierseuchen: Sorgen der Bauern» von Leo Pfiffner, erschienen bei Sarganserländer Druck AG)

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Herausgeber Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) www.avsv.sg.chRedaktion Peter JenniKonzept und Druck Cavelti AG, Gossau

Nachdruck mit Einwilligung der Redaktion erlaubt.

WASSER- UND CHEMIKALIENINSPEKTORAT

Chemikalientagung: neue Piktogramme und eine geballte Ladung Informationen

Lukas Ströhle (Leiter Wasser- und Chemikalienins-pektorat) und Pius Kölbener (Kantonschemiker) im Gespräch mit Bojan Gasic vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. (Bild: Peter Jenni)

Ohne Chemikalien geht (fast) nichts mehr. Doch der Umgang mit ihnen will geregelt sein. Mit dem Global harmonisierten System (GHS) kommt die weltweite Vereinheitlichung mit neuen Piktogrammen. An zwei gut besuchten Infonachmittagen orientierte das AVSV zusammen mit dem Bund.

(PJe) Bei den Chemikalien ist es wie mit fast allem in dieser schnelllebigen Zeit. Die einzi-ge Konstante ist der Wandel, und so ist es nicht erstaunlich, dass nur neun Jahre nach-dem die orangen Gefahrensymbole einge-führt worden sind mit dem Global harmoni-sierten System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien neue Sym-bole auf uns zukommen. Ein Blick zurück zeigt: Bis 1972 regelten kantonale Erlasse den Umgang mit Chemikalien. Von 1972 bis 2005 war das (nationale) Giftrecht in Kraft,

wobei 1999, als Basis für die Harmonisie-rung mit Europa, die orangen Symbole für den gewerblichen Umgang eingeführt wur-den. Von 2000 bis 2005 wurde das Schwei-zer Chemikalienrecht mit einem europakom-patiblen Ausführungsrecht total revidiert. Dies ist seit dem 1.8.2005 in Kraft und seit 2009 wird die schrittweise Einführung des GHS vorangetrieben.

Das GHS (Globally Harmonized Sys-tem of Classification, Labelling and Pack-aging of Chemicals) der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Ein-stufung von Chemikalien sowie deren Kenn-zeichnung auf Verpackungen. Ziel des Che-mikalienrechtes ist es, Gefahren zu erkennen und Risiken zu vermeiden. Das Chemikalienrecht soll das Leben und die Gesundheit des Menschen sowie die Um-welt vor schädlichen Einwirkungen durch chemische Produkte (Stoffe und Zubereitun-gen) schützen.

Wie wichtig für Schweizer Unterneh-men ein harmonisiertes System ist, zeigt ein Blick in den Chemikalienverkehr der Schweiz mit Europa: 60 Prozent Export in

die EU, 80 Prozent Import aus der EU. Vom gesamten Chemikalienexport (2010 15 Mia. Euro) wurden fast 63 Prozent in europäische Länder exportiert.

Die Voraussetzungen für das Inver-kehrbringen (Bereitstellen, Abgeben, Impor-tieren) sind in der Chemikalienverordnung geregelt. Diese Verordnung war denn auch eines der zentralen Themen an den beiden Chemikalieninfonachmittagen, die das AVSV zusammen mit dem Bundesamt für Ge-sundheit und dem Staatssekretariat für Wirt-schaft in Buchs und Flawil durchführte. Aber auch Themen wie Werbung, Selbstkontrolle, Sicherheitsdatenblatt und fachliche Voraus-setzungen wurden thematisiert.

Wie gross der Informationsbedarf der Firmen ist, zeigte der grosse Besucherauf-marsch: beide Veranstaltungen waren mit je rund 200 Personen ausgebucht. Auf der AVSV-Website (www.avsv.sg.ch) können im Bereich Chemikalien weitere Informationen zum Chemikalienrecht und zu den Referaten bezogen werden.

(Bild: Kurt Schlumpf)

ZENTRALE DIENSTEKurt Sturzenegger und Heinz Zwahlen(PJe) Gleich zwei langjährige Mitar-beiter traten im Frühsommer in den Ruhestand: Lebensmittelinspektor Kurt Sturzenegger (rechts, seit 1989) und Facility Manager Heinz Zwahlen (seit 2000) prägten mit un ermüdlichem Engagement die Arbeit des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwe-sen massgeblich mit. Die Amtsleitung dankt den beiden für den grossen Einsatz und wünscht ihnen viel Freude und gute Gesundheit im neuen Le-bensabschnitt.