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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt MORPHISTO GmbH Kaliumhexacyanoferrat(II) Lösungen Überarbeitet am: 13.02.2020 Materialnummer: 11333_collect Seite 1 von 7 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens Kaliumhexacyanoferrat(II) Lösungen 1.1. Produktidentifikator Dieses Sicherheitsdatenblatt gilt für die folgenden Produkte in allen Gebindegrößen: - Artikel: 11333.xxxxx - Kaliumhexacyanoferrat (II) 5% - Artikel: 15475.xxxxx - Kaliumhexacyanoferrat (II) 1%ig - Artikel: 15318.xxxxx - Kaliumhexacyanoferrat (II) 10%ig - Artikel: 13306.xxxxx - Kaliumhexacyanoferrat (II) 2% Weitere Handelsnamen 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Verwendung als Laborreagenz. Unbekannt Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt MORPHISTO GmbH Firmenname: Straße: Weismüllerstr. 45 Ort: D-60314 Frankfurt am Main Telefon: Telefax: +49 (0) 69 / 400 3019-60 +49 (0) 69 / 400 3019-64 [email protected] E-Mail: http://www.morphisto.de Internet: Giftinformationszentrum Mainz, Tel: +49(0)6131/19240 1.4. Notrufnummer: ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. 2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung @1501.B150213 ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische wässrige Lösung Chemische Charakterisierung Gefährliche Inhaltsstoffe Anteil Bezeichnung CAS-Nr. EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. GHS-Einstufung < = 10 % 14459-95-1 Kaliumhexacyanoferrat (II) Aquatic Chronic 3; H412 EUH032 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. Druckdatum: 17.02.2020 D - DE Revisions-Nr.: 1,0

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH

Kaliumhexacyanoferrat(II) Lösungen

Überarbeitet am: 13.02.2020 Materialnummer: 11333_collect Seite 1 von 7

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

Kaliumhexacyanoferrat(II) Lösungen

1.1. Produktidentifikator

Dieses Sicherheitsdatenblatt gilt für die folgenden Produkte in allen Gebindegrößen:

- Artikel: 11333.xxxxx - Kaliumhexacyanoferrat (II) 5%

- Artikel: 15475.xxxxx - Kaliumhexacyanoferrat (II) 1%ig

- Artikel: 15318.xxxxx - Kaliumhexacyanoferrat (II) 10%ig

- Artikel: 13306.xxxxx - Kaliumhexacyanoferrat (II) 2%

Weitere Handelsnamen

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen

abgeraten wird

Verwendung des Stoffs/des Gemischs

Verwendung als Laborreagenz.

Unbekannt

Verwendungen, von denen abgeraten wird

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

MORPHISTO GmbHFirmenname:

Straße: Weismüllerstr. 45

Ort: D-60314 Frankfurt am Main

Telefon: Telefax:+49 (0) 69 / 400 3019-60 +49 (0) 69 / 400 3019-64

[email protected]:

http://www.morphisto.deInternet:

Giftinformationszentrum Mainz, Tel: +49(0)6131/192401.4. Notrufnummer:

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

2.2. Kennzeichnungselemente

Gefahrbestimmende Komponenten zur [email protected]

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.2. Gemische

wässrige LösungChemische Charakterisierung

Gefährliche Inhaltsstoffe

AnteilBezeichnungCAS-Nr.

EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.

GHS-Einstufung

< = 10 %14459-95-1 Kaliumhexacyanoferrat (II)

Aquatic Chronic 3; H412 EUH032

Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.

Druckdatum: 17.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0

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Weitere Angaben

Das Produkt enthält keine gelisteten SVHC Stoffe > 0,1% gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 § 59

(REACH).

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt

vorzeigen).

Allgemeine Hinweise

@1501.B015819 Bei allergischen Erscheinungen, insbesondere im Atembereich, sofort einen Arzt hinzuziehen.

Nach Einatmen

@0403.B004101 Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.

Nach Hautkontakt

Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.

Anschließend Augenarzt aufsuchen.

Nach Augenkontakt

Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Bei Auftreten von Symptomen oder in

Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.

Nach Verschlucken

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Es liegen keine Informationen vor.

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Symptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Löschmittel

Kohlendioxid (CO2). Trockenlöschmittel. alkoholbeständiger Schaum. Sprühwasser.

Geeignete Löschmittel

Wasservollstrahl.

Ungeeignete Löschmittel

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid Kohlendioxid (CO2). Cyanwasserstoff (Blausäure).

Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.Kontaminiertes Löschwasser getrennt

sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende

Verfahren

Persönliche Schutzausrüstung tragen. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.

Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln .

Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen .

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Persönliche Schutzausrüstung tragen.

Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.

Hinweise zum sicheren Umgang

Das Produkt ist nicht: Brennbar.

Es sind keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

@1501.B015764

Anforderungen an Lagerräume und Behälter

Nicht zusammen lagern mit: Explosive Stoffe. Ansteckungsgefährliche Stoffe. Radioaktive Stoffe. Lebensmittel-

und Futtermittel

Zusammenlagerungshinweise

Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Vor Hitze schützen.

Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

12 (Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen

sind)

Lagerklasse nach TRGS 510:

7.3. Spezifische Endanwendungen

@0102.B010347

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter

Luftgrenzwerte: (Staub, allgemein) 10 mg/ m3 ; E: einatembare Staubfraktion

Luftgrenzwerte: (Staub, allgemein ) 3 mg/ m3 ; A: alveolengängige Staubfraktion

Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

Abzug verwenden (Labor). Staub nicht einatmen.

Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschliessen.

Schutz- und Hygienemaßnahmen

Staubschutzbrille. (Bei Staubentwicklung. )

Augen-/Gesichtsschutz

Bei längerem oder oftmals wiederholtem Hautkontakt:

Stulpenhandschuhe aus Gummi. EN ISO 374

Geeignetes Material:

(Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): >= 8 h):

Butylkautschuk. (0,5 mm)

Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge

arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten

abgeklärt werden.

Handschutz

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Arbeitsschutzkleidung.

Körperschutz

Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich .

Atemschutz ist erforderlich bei:

Grenzwertüberschreitung

Stauberzeugung/-bildung

Geeignetes Atemschutzgerät:

Partikelfiltergerät (DIN EN 143). Filtertyp : P1-3

Einzelheiten zu Einsatzvoraussetzungen und maximalen Einsatzkonzentrationen sind den "Regeln für den

Einsatz von Atemschutzgeräten" (BGR 190) zu entnehmen.

Atemschutz

Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

gelb

festAggregatzustand:

Farbe:

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

nicht bestimmtGeruch:

pH-Wert: ~7

Zustandsänderungen

nicht bestimmtSchmelzpunkt:

Dichte: nicht bestimmt

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1. Reaktivität

Stabil bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.

10.2. Chemische Stabilität

Stabil bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.

Zersetzungstemperatur (°C): > 60°C

Gefährliche Zersetzungsprodukte: Cyanwasserstoff (Blausäure).

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Kann bei Kontakt mit sehr starker Säure in der Hitze HCN freisetzen.

Stabil bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Oxidationsmittel, stark. Reduktionsmittel, stark. Nitrite. Starke Säure

10.5. Unverträgliche Materialien

Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid Kohlendioxid (CO2). Cyanwasserstoff (Blausäure).

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung

Es liegen keine Informationen vor.

Akute Toxizität

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

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Kaliumhexacyanoferrat(II) Lösungen

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BezeichnungCAS-Nr.

QuelleSpeziesDosisExpositionsweg Methode

14459-95-1 Kaliumhexacyanoferrat (II)

Ratte.LD50 6400

mg/kg

Gestisoral

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Reizwirkung am Auge: nicht reizend.

Reizwirkung an der Haut: nicht reizend.

Reiz- und Ätzwirkung

Sensibilisierende Wirkungen

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet .

nicht sensibilisierend.

Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Es liegen keine Informationen vor.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Es liegen keine Informationen vor.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

Aspirationsgefahr

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Es liegen keine Informationen vor.

Spezifische Wirkungen im Tierversuch

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1. Toxizität

CAS-Nr. Bezeichnung

[h] | [d]Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies Methode

Kaliumhexacyanoferrat (II)14459-95-1

Akute Fischtoxizität 96 h GestisLC50 33 - 939

mg/l

Akute

Crustaceatoxizität

48 h GestisEC50 64 mg/l

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

Die Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind bei anorganischen Substanzen nicht

anwendbar.

12.3. Bioakkumulationspotenzial

Es liegen keine Informationen vor.

Es liegen keine Informationen vor.

12.4. Mobilität im Boden

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Es liegen keine Informationen vor.

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

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13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

Empfehlungen zur Entsorgung

Inhalt/Behälter können in Übereinstimmung mit den nationalem Vorschriften entsorgt werden.

Abfallschlüssel - ungebrauchtes Produkt

160509 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in Druckbehältern

und gebrauchte Chemikalien; gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06,

16 05 07 oder 16 05 08 fallen

Abfallschlüssel - verbrauchtes Produkt

ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in Druckbehältern

und gebrauchte Chemikalien; gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06,

16 05 07 oder 16 05 08 fallen

160509

Abfallschlüssel - ungereinigte Verpackung

VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND

SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.); Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung;

Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter

15 02 02 fallen

150203

Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.

Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

Landtransport (ADR/RID)

Kein Gefahrgut.14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

14.5. Umweltgefahren

neinUMWELTGEFÄHRDEND:

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Es liegen keine Informationen vor.

14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code

Es liegen keine Informationen vor.

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff

oder das Gemisch

EU-Vorschriften

0% - @1501.B150227Angaben zur VOC-Richtlinie

2004/42/EG:

Nationale Vorschriften

5.2.1: Gesamtstaub, einschließlich Feinstaub bei m > 0.2 kg/h: Konz. 20

mg/m³ bzw. bei <= 0.2 kg/h: Konz. 0.15 g/m³

Technische Anleitung Luft I:

Anteil:

2 - deutlich wassergefährdendWassergefährdungsklasse:

Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3Status:

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

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Änderungen

13.07.2013 Neuerstellung

Abkürzungen und Akronyme

ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route ( European Agreement

concerning the

RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer

(Regulations

Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail )

IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods

IATA: International Air Transport Association

IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA)

ICAO: International Civil Aviation Organization

ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO)

GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals

OSHA: Occupational Safety and Health Administration

LC50: Lethal concentration, 50 percent

LD50: Lethal dose, 50 percent

NOAEL: No observed adverse effect level

LOAEL: Lowest observed adverse effect level

NOAEC: No observed adverse effect level

LOAEC: Lowest observed adverse effect concentration

DNEL: Derived No Effect Level

PNEC: predicted no effect concentration

TSCA: Toxic Substances Control Act

IARC: INTERNATIONAL AGENCY FOR RESEARCH ON CANCER

NTP: National Toxicology Program

SARA: Superfund Amendments and Reauthorization Act

GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)

PBT: Persistent bioaccumulative toxic

SVHC: substance of very high concern

H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.

Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei

Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem

Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die

Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt,

vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem

Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte

neue Material übertragen werden.

Weitere Angaben

(Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten

entnommen.)

Druckdatum: 17.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,0