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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt MORPHISTO GmbH Citronensäure >0,5 - 3,0 Mol/l Überarbeitet am: 13.02.2020 Materialnummer: 15207_collect Seite 1 von 9 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens Citronensäure >0,5 - 3,0 Mol/l 1.1. Produktidentifikator Dieses Sicherheitsdatenblatt gilt für die folgenden Produkte in allen Gebindegrößen: - Artikel 15207.xxxxx – Citronensäure 1,0 mol/l - Artikel 17094.xxxxx – Citronensäure 3,0 mol/l - Artikel 16827.xxxxx – Citronensäure 1 % Weitere Handelsnamen 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Verwendung als Laborreagenz. Das Produkt ist für Forschung, Analyse und wissenschaftliche Ausbildung bestimmt. Unbekannt Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt MORPHISTO GmbH Firmenname: Straße: Weismüllerstr. 45 Ort: D-60314 Frankfurt am Main Telefon: Telefax: +49 (0) 69 / 400 3019-60 +49 (0) 69 / 400 3019-64 [email protected] E-Mail: http://www.morphisto.de Internet: Giftinformationszentrum Mainz, Tel: +49(0)6131/19240 1.4. Notrufnummer: ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenkategorien: Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Gefahrenhinweise: Verursacht schwere Augenreizung. 2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Signalwort: Achtung Piktogramme: H319 Verursacht schwere Augenreizung. Gefahrenhinweise P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Sicherheitshinweise Druckdatum: 17.02.2020 D - DE Revisions-Nr.: 1,1

MORPHISTO GmbH Sicherheitsdatenblatt€¦ · - Artikel 16827.xxxxx – Citronensäure 1 % Weitere Handelsnamen 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH

Citronensäure >0,5 - 3,0 Mol/l

Überarbeitet am: 13.02.2020 Materialnummer: 15207_collect Seite 1 von 9

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

Citronensäure >0,5 - 3,0 Mol/l

1.1. Produktidentifikator

Dieses Sicherheitsdatenblatt gilt für die folgenden Produkte in allen Gebindegrößen:

- Artikel 15207.xxxxx – Citronensäure 1,0 mol/l

- Artikel 17094.xxxxx – Citronensäure 3,0 mol/l

- Artikel 16827.xxxxx – Citronensäure 1 %

Weitere Handelsnamen

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen

abgeraten wird

Verwendung des Stoffs/des Gemischs

Verwendung als Laborreagenz. Das Produkt ist für Forschung, Analyse und wissenschaftliche Ausbildung

bestimmt.

Unbekannt

Verwendungen, von denen abgeraten wird

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

MORPHISTO GmbHFirmenname:

Straße: Weismüllerstr. 45

Ort: D-60314 Frankfurt am Main

Telefon: Telefax:+49 (0) 69 / 400 3019-60 +49 (0) 69 / 400 3019-64

[email protected]:

http://www.morphisto.deInternet:

Giftinformationszentrum Mainz, Tel: +49(0)6131/192401.4. Notrufnummer:

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gefahrenkategorien:

Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2

Gefahrenhinweise:

Verursacht schwere Augenreizung.

2.2. Kennzeichnungselemente

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Signalwort: Achtung

Piktogramme:

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

Gefahrenhinweise

P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Sicherheitshinweise

Druckdatum: 17.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,1

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SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH

Citronensäure >0,5 - 3,0 Mol/l

Überarbeitet am: 13.02.2020 Materialnummer: 15207_collect Seite 2 von 9

Die Mischung muss trotz des extremen pH-Wertes nicht als ätzend eingestuft werden.

2.3. Sonstige Gefahren

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.2. Gemische

in wässriger LösungChemische Charakterisierung

Gefährliche Inhaltsstoffe

AnteilBezeichnungCAS-Nr.

EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.

GHS-Einstufung

35 - < 40 %77-92-9 Zitronensäure

201-069-1

Eye Irrit. 2; H319

Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.

Weitere Angaben

Das Produkt enthält keine gelisteten SVHC Stoffe > 0,1% gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 § 59

(REACH).

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt

vorzeigen).

Allgemeine Hinweise

Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.

Nach Einatmen

Mit viel Wasser/.? waschen. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.

Nach Hautkontakt

Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit

entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Nach Augenkontakt

Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Niemals einer bewusstlosen Person oder bei auftretenden

Krämpfen etwas über den Mund verabreichen. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat

einholen.

Nach Verschlucken

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

siehe Kapitel 2 und 11.

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Symptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Löschmittel

Kohlendioxid (CO2). Schaum. Trockenlöschmittel. Wassersprühstrahl.

Geeignete Löschmittel

Wasservollstrahl.

Ungeeignete Löschmittel

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Citronensäure >0,5 - 3,0 Mol/l

Überarbeitet am: 13.02.2020 Materialnummer: 15207_collect Seite 3 von 9

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Im Brandfall können entstehen: Kohlendioxid (CO2). Kohlenmonoxid

Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

Zusätzliche Hinweise

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende

Verfahren

Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. @1501.B015718

Persönliche Schutzausrüstung tragen. (siehe Kapitel 8)

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.

In geschlossenen Behältern sammeln und zur Entsorgung bringen.

Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen .

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Siehe Abschnitt 8.

siehe Kapitel 13.

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. (siehe Kapitel 8)

Hinweise zum sicheren Umgang

Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.

Schutz- und Hygienemaßnahmen: siehe Kapitel 8

Weitere Angaben zur Handhabung

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

Anforderungen an Lagerräume und Behälter

Nicht zusammen lagern mit: Explosivstoffe. Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe. Entzündend

(oxidierend) wirkende flüssige Stoffe. Radioaktive Stoffe. Ansteckungsgefährliche Stoffe.

Zusammenlagerungshinweise

Schützen gegen: UV-Einstrahlung/Sonnenlicht. Hitze. Frost.

Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

10 (Brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind)Lagerklasse nach TRGS 510:

7.3. Spezifische Endanwendungen

Siehe Abschnitt 1.

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter

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Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)

Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art

2(I)Zitronensäure77-92-9 2 E

Bisher wurden keine nationalen Grenzwerte festgelegt.

Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

Für ausreichende Lüftung sorgen. Abzug verwenden (Labor).

Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

Beim Umgang mit Chemikalien müssen die üblichen Vorsichts- und Hygienemaßnahmen beachtet werden.

Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschliessen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen,

schnupfen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen.

Schutz- und Hygienemaßnahmen

Dicht schließende Schutzbrille. DIN EN 166

Augen-/Gesichtsschutz

Bei längerem oder oftmals wiederholtem Hautkontakt: Geeignete Schutzhandschuhe tragen. EN ISO 374

Geeignetes Material:

CR (Polychloropren, Chloroprenkautschuk). (0,5 mm)

NBR (Nitrilkautschuk). (0,35 mm)

Butylkautschuk. (0,5 mm)

FKM (Fluorkautschuk). (0,4 mm)

Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): >=480 min

Vor Gebrauch auf Dichtheit / Undurchlässigkeit überprüfen. Bei beabsichtigter Wiederverwendung Handschuhe

vor dem Ausziehen reinigen und gut durchlüftet aufbewahren.

Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle

Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.

Handschutz

Schutzkleidung.

Mindeststandards für Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Arbeitsstoffen sind in der TRGS 500 aufgeführt.

Körperschutz

Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich .

Atemschutz ist erforderlich bei:

Aerosolerzeugung/-bildung

Nebelerzeugung/-bildung

Geeignetes Atemschutzgerät:

Kombinationsfiltergerät (EN 14387) Filtertyp : A / P2/P3

Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration (Gas/Dampf/Aerosol/Partikel)

anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann. Bei Konzentrationsüberschreitung muss

Isoliergerät benutzt werden!

Einzelheiten zu Einsatzvoraussetzungen und maximalen Einsatzkonzentrationen sind den "Regeln für den

Einsatz von Atemschutzgeräten" (BGR 190) zu entnehmen.

Atemschutz

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

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Citronensäure >0,5 - 3,0 Mol/l

Überarbeitet am: 13.02.2020 Materialnummer: 15207_collect Seite 5 von 9

farblos

flüssigAggregatzustand:

Farbe:

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

charakteristischGeruch:

Prüfnorm

pH-Wert: 1-2 N/A

Zustandsänderungen

~100 °C N/ASiedebeginn und Siedebereich:

>60 °C N/AFlammpunkt:

keine/keiner

Explosionsgefahren

nicht bestimmtZündtemperatur:

keine/keiner

Brandfördernde Eigenschaften

Dichte: nicht bestimmt

Wasserlöslichkeit: vollständig mischbar

Dyn. Viskosität: nicht bestimmt

9.2. Sonstige Angaben

Es liegen keine Informationen vor.

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1. Reaktivität

Es liegen keine Informationen vor.

10.2. Chemische Stabilität

Stabil bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Reagiert mit: Alkalien (Laugen).

Es liegen keine Informationen vor.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Oxidationsmittel, stark. Alkalien (Laugen).

10.5. Unverträgliche Materialien

Im Brandfall können entstehen: Kohlendioxid (CO2). Kohlenmonoxid

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung

Es liegen keine Informationen vor.

Akute Toxizität

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

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BezeichnungCAS-Nr.

QuelleSpeziesDosisExpositionsweg Methode

77-92-9 Zitronensäure

Maus.LD50 >5000

mg/kg

ECHA Dossieroral

RatteLD50 >2000

mg/kg

ECHA Dossierdermal

Verursacht schwere Augenreizung.

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Zitronensäure (CAS-Nr.: 77-92-9):

Reizwirkung an der Haut: nicht reizend. (Kaninchen in wässriger Lösung, 50%)

Literaturhinweis: ECHA Dossier

Reiz- und Ätzwirkung

Sensibilisierende Wirkungen

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Zitronensäure (CAS-Nr.: 77-92-9):

In-vivo Mutagenität: Keine experimentellen Hinweise auf in-vivo Mutagenität vorhanden.

Literaturhinweis: ECHA Dossier

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

Aspirationsgefahr

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1. Toxizität

@1718.B017281

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

@1718.B017281

12.3. Bioakkumulationspotenzial

Kein Hinweis auf Bioakkumulationspotential.

@1718.B017281

12.4. Mobilität im Boden

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Die Inhaltsstoffe in diesem Gemisch erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB.

@1718.B017281

12.6. Andere schädliche Wirkungen

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

Empfehlungen zur Entsorgung

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen zugelassenen

Entsorger ansprechen. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung

zugeführt werden.

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Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend AVV branchen- und

prozessspezifisch durchzuführen. (Bemerkung: Die Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen gemäß AVV

sind aufzuführen)

Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV/AVV:

Abfallschlüssel - ungebrauchtes Produkt

060106 ABFÄLLE AUS ANORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN; Abfälle aus Herstellung, Zubereitung,

Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren; andere Säuren; gefährlicher Abfall

Abfallschlüssel - verbrauchtes Produkt

ABFÄLLE AUS ANORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN; Abfälle aus Herstellung, Zubereitung,

Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren; andere Säuren; gefährlicher Abfall

060106

Abfallschlüssel - ungereinigte Verpackung

VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND

SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler

Verpackungsabfälle); Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch

gefährliche Stoffe verunreinigt sind; gefährlicher Abfall

150110

Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.

Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

Landtransport (ADR/RID)

14.1. UN-Nummer: Nicht eingeschränkt

Nicht eingeschränkt14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

Nicht eingeschränkt14.3. Transportgefahrenklassen:

14.4. Verpackungsgruppe: Nicht eingeschränkt

Binnenschiffstransport (ADN)

14.1. UN-Nummer: Nicht eingeschränkt

14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

Nicht eingeschränkt

14.3. Transportgefahrenklassen: Nicht eingeschränkt

14.4. Verpackungsgruppe: Nicht eingeschränkt

Seeschiffstransport (IMDG)

14.1. UN-Nummer: Nicht eingeschränkt

Nicht eingeschränkt14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

14.3. Transportgefahrenklassen: Nicht eingeschränkt

14.4. Verpackungsgruppe: Nicht eingeschränkt

Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)

14.1. UN-Nummer: Nicht eingeschränkt

Nicht eingeschränkt14.2. Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung:

Nicht eingeschränkt14.3. Transportgefahrenklassen:

Nicht eingeschränkt14.4. Verpackungsgruppe:

Druckdatum: 17.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,1

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14.5. Umweltgefahren

neinUMWELTGEFÄHRDEND:

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Nicht eingeschränkt

14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code

Nicht eingeschränkt

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff

oder das Gemisch

EU-Vorschriften

Zusätzliche Hinweise

Die Zubereitung ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG.

Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS].

Unterliegt nicht der 96/82/EG.

REACH 1907/2006 Anhang XVII, Nr. (Gemisch): 3

Nationale Vorschriften

Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG).Beschäftigungsbeschränkung:

1 - schwach wassergefährdendWassergefährdungsklasse:

Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3Status:

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Änderungen

Rev. 1.00; 02.03.2015, Neuerstellung

Abkürzungen und Akronyme

ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route

CAS Chemical Abstracts Service

DNEL: Derived No Effect Level

IARC: INTERNATIONAL AGENCY FOR RESEARCH ON CANCER

IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods

IATA: International Air Transport Association

IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA)

ICAO: International Civil Aviation Organization

ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO)

GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals

GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)

LOAEL: Lowest observed adverse effect level

LOAEC: Lowest observed adverse effect concentration

LC50: Lethal concentration, 50 percent

LD50: Lethal dose, 50 percent

NOAEL: No observed adverse effect level

NOAEC: No observed adverse effect level

NTP: National Toxicology Program

N/A: not applicable

OSHA: Occupational Safety and Health Administration

Druckdatum: 17.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,1

Page 9: MORPHISTO GmbH Sicherheitsdatenblatt€¦ · - Artikel 16827.xxxxx – Citronensäure 1 % Weitere Handelsnamen 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

SicherheitsdatenblattMORPHISTO GmbH

Citronensäure >0,5 - 3,0 Mol/l

Überarbeitet am: 13.02.2020 Materialnummer: 15207_collect Seite 9 von 9

PNEC: predicted no effect concentration

PBT: Persistent bioaccumulative toxic

RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de

fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail )

SARA: Superfund Amendments and Reauthorization Act

SVHC: substance of very high concern

TRGS Technische Regeln fuerGefahrstoffe

TSCA: Toxic Substances Control Act

VOC: Volatile Organic Compounds

VwVwS: Verwaltungsvorschrift wassergefaehrdender Stoffe

WGK: Wassergefaehrdungsklasse

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei

Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem

Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die

Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt,

vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem

Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte

neue Material übertragen werden.

Weitere Angaben

(Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten

entnommen.)

Druckdatum: 17.02.2020D - DERevisions-Nr.: 1,1