24
KAMMER REPORT 01 15 Berufsrechtliche Auseinandersetzung mit der Syndikus-Thematik Initiative Nach- wuchssicherung Rückblick zum „Tag der Berufe“ in der RAK Thüringen Dr. Peter Helkenberg Rechtsanwaltswidrige Tatprovokation Der Kammerreport in neuer Optik Mai 2015

KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

KAMMERREPORT 01

15

Berufsrechtliche Auseinandersetzungmit der Syndikus-Thematik

Initiative Nach-wuchssicherungRuumlckblick zum bdquoTag der Berufeldquo in der RAK Thuumlringen

Dr Peter Helkenberg RechtsanwaltswidrigeTatprovokation

Der Kammerreport

in neuer Optik

Mai 2015

2 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

INHALTETITELTHEMEN

Berufsrechtliche Auseinandersetzung mit der Syndikus-Thematik

Aus der Arbeit des Vorstandes

Meinung

Personalien

Ausbildungswesen

Berufrechtliches und Info

HerausgeberImpressum Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Koumlrperschaft des oumlffentlichen Rechts Der Praumlsident Bahnhofstraszlige 46 99084 Erfurt Fon 0361 65 48 80 Fax 0361 65 48 82 0 inforak-thueringende wwwrak-thueringende Redaktion Rechtsanwaumlltin Heike Di Stefano Fotos und Grafiken shutterstock RAK Thuumlringen Druckproduktion Wicher Druck Otto-Dix-Straszlige 1 07548 Gera wwwwicher-druckdeLayout und Satz PROFIL PR und Werbeagentur GmbH Cyriakstraszlige 27a 99094 Erfurt wwwprofilprde mailprofilprde

03

1719

1309

RechtsanwaltswidrigeTatprovokation

17

Inhaltsverzeichnis

07

3Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Editorial

Kammerreport der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Sehr geehrte Frau Kollegin sehr geehrter Herr Kollege die berufspolitische Dis-kussion wird seit Laumlngerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt

Nachdem das BSG entschieden hatte dass Syndikusanwaumllte in ihrer Taumltigkeit fuumlr die Unternehmen sozialrechtlich der gesetzlichen Rentenversicherung unter-fallen wurde insbesondere vom Verband der Unternehmensjuristen sowie auch vom DAV eine Aumlnderung des Berufsrechts gefordert Ziel dieser Aumlnderung sollte die Anerkennung der Taumltigkeit der Syn-dikusanwaumllte in ihrem Unternehmen als anwaltliche Taumltigkeit sein Die Rechtsan-waltskammer Thuumlringen hat sich ebenso wie der Thuumlringer Landesverband des DAV gegen eine Aumlnderung des Berufsrechts ausgesprochen

Zwischenzeitlich liegt ein Referentenent-wurf des Bundesjustizministeriums vor Danach soll sect 46 BRAO neugefasst wer-den Der Entwurf sieht vor dass Rechts-anwaumllte ihren Beruf auch als Angestellte

anderer Rechtsanwaumllte ausuumlben koumlnnen Ferner ist in sect 46 Abs 2 BRAO ausdruumlck-lich aufgefuumlhrt dass auch Syndikus-rechtsanwaumllte den Beruf des Rechtsan-walts im Rahmen ihrer Taumltigkeit fuumlr ihren Arbeitgeber ausuumlben Eine anwaltliche Taumltigkeit der Syndikusrechtsanwaumllte liegt danach dann vor wenn das Anstellungs-verhaumlltnis durch folgende Merkmale ge-praumlgt ist die Pruumlfung von Rechtsfragen die Erteilung von Rechtsrat die Vertre-tungsbefugnis nach auszligen und die Aus-richtung der Taumltigkeit auf die Gestaltung von Rechtsverhaumlltnissen insbesondere durch das selbstaumlndige Fuumlhren von Ver-handlungen bzw auf die Ausrichtung der Taumltigkeit auf die Verwirklichung von Rech-ten Die Taumltigkeit muss entsprechend den vorgenannten Merkmalen fachlich unab-haumlngig und eigenverantwortlich ausgeuumlbt werden Eine fachlich unabhaumlngige Tauml-tigkeit liegt nach dem Referentenentwurf nicht vor wenn sich der Syndikusrechts-anwalt an Weisungen zu halten hat die eine eigenstaumlndige Analyse der Rechtsla-ge und eine Einzelfall orientierte Rechts-beratung ausschlieszligen Daruumlber hinaus muss die fachliche Unabhaumlngigkeit der Berufsausuumlbung des Syndikusrechtsan-walts vertraglich und tatsaumlchlich gewaumlhr-leistet sein

Der Sache nach will der Gesetzgeber da-mit ein neues Berufsbild des Rechtsan-walts schaffen Die sozialrechtliche Pro-blematik der Syndikusanwaumllte duumlrfte bei einer gesetzgeberischen Umsetzung ge-loumlst werden Dieses ist sicherlich positiv zu bewerten Dennoch bleiben gravieren-de Fragen offen

Der Entwurf geht zwar davon aus dass die Unabhaumlngigkeit des Rechtsanwalts ndash auch die des Syndikusrechtsanwalts ndash gesichert ist Allerdings ist die Unabhaumln-gigkeit des Rechtsanwalts bislang auch dadurch gekennzeichnet dass er Wei-sungen seines Auftraggebers ablehnen

kann Fuumlr den Syndikusrechtsanwalt ist eine derartige Befugnis im Gesetz nicht vorgesehen

Der Syndikusrechtsanwalt soll seinen Arbeitgeber im zivilrechtlichen Verfah-ren nicht vertreten duumlrfen wenn sich die Beteiligten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen muumlssen Allerdings wird die Vertretung des Arbeitgebers durch Syndikusrechtsanwaumllte in verwaltungs- finanz- und sozialgerichtlichen Verfahren fuumlr zulaumlssig erklaumlrt Die Einschraumlnkung im zivilrechtlichen Verfahren wird damit begruumlndet dass groszlige Unternehmen mit einer eigenen Rechtsabteilung ihr Kosten-risiko bei Rechtsstreitigkeiten im Gegen-satz zu kleineren Unternehmen verringern koumlnnen Ob eine derartige Begruumlndung verfassungsrechtlich auf Dauer haumllt ist mehr als fraglich

Daruumlber hinaus duumlrfte sich auch die Frage stellen ob das Fremdbesitzverbot an An-waltskanzleien noch haltbar ist Die Taumltig-keit des Syndikusrechtsanwalts stellt eine klassische Taumltigkeit unter bdquoFremdbesitzldquo dar Wie will man es dann verfassungs-rechtlich rechtfertigen dass im Hinblick auf die Berufsausuumlbung niedergelassener Anwaumllte ein Fremdbesitzverbot aufrecht-erhalten werden soll Wenn das Fremdbe-sitzverbot wegfaumlllt so duumlrfte sich die an-waltliche Landschaft gravierend aumlndern

Es liegt dann nahe dass Banken oder Rechtsschutzversicherer eigene Kanzlei-en gruumlnden Sollte das der Fall sein so duumlrften auch die Mandatsbeziehungen vieler niedergelassener Anwaumllte zumin-dest gefaumlhrdet sein

Mit freundlichen kollegialen Gruumlszligen

Dr Michael BurmannPraumlsident

4 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Aus der Arbeit des Vorstandes

Einladung zur Kammerversammlung 2015

Hiermit berufe ich gemaumlszlig sect 85 Abs1 BRAO die Versamm-lung der Kammer fuumlr Don-nerstag den 27082015 um 1400 Uhr nach Erfurt ein

Die Anschrift des Tagungsortes und die Tagesordnung werden Ihnen gemeinsam mit dem Taumltigkeitsbericht des Praumlsidenten dem Bericht des Schatzmeisters sowie den Haushalten durch ein gesondertes Rund-schreiben rechtzeitig bekannt gegeben

Hinweise

1 Gem sect 4 der Geschaumlftsordnung der RAK Thuumlringen sind weitere Gegen-

staumlnde dann auf die Tagesordnung zu set-zen wenn dies schriftlich von wenigstens zehn Mitgliedern der Kammer verlangt wird Da die Tagesordnung nach sect 87 in Verbindung mit sect 86 Abs 2 BRAO zwei Wochen vor der Versammlung bekannt sein muss koumlnnen nur Antraumlge beruumlck-sichtigt werden die so rechtzeitig vorlie-gen dass sie noch innerhalb dieser Frist bekannt gemacht werden koumlnnen

Entsprechende Antraumlge zur Tagesordnung muumlssten daher spaumltestens am Mittwoch dem 05082015 bei der Geschaumlftsstelle Bahnhofstraszlige 46 in 99084 Erfurt einge-hen um diese rechtzeitig den Mitgliedern bekannt machen zu koumlnnen

2 Im Rahmen der Kammerversammlung am 27082015 sind erneut Rech-

nungspruumlfer zu bestellen und Neuwahlen zum Vorstand durchzufuumlhren

a) Wahl der Rechnungspruumlfer

Gemaumlszlig sect 15 der Geschaumlftsordnung der RAK Thuumlringen ist die Rechnung der Kam-mer von zwei dem Vorstand nicht ange-houmlrenden Kammermitgliedern zu pruumlfen und mit einem Pruumlfbericht zu versehen

Die beiden Rechnungspruumlfer und zwei Stellvertreter werden jeweils fuumlr zwei Jahre gewaumlhlt Die Kammerversammlung hat zu-letzt 2013 die Rechnungspruumlfer (Rechts-anwaumlltin Eve-Marie Herbolsheimer und Rechtsanwalt Uwe Albus) gewaumlhlt sodass Neuwahlen vorzunehmen sind

Wir duumlrfen Sie daher bitten Ihre Wahl-vorschlaumlge fuumlr die Wahl der Rechnungs-pruumlfer bis spaumltestens zum Mittwoch dem 12082015 bei der Geschaumlftsstelle der RAK Bahnhofstraszlige 46 in 99084 Erfurt einzureichen

b) Wahlen zum Vorstand

Es findet gem sect 68 Abs 2 BRAO die tur-nusmaumlszligige Wahl von sieben Vorstands-mitgliedern statt die fuumlr diejenigen Vor-standsmitglieder gewaumlhlt werden deren Wahlperiode beendet ist Diese sieben neu gewaumlhlten Vorstandsmitglieder tre-ten dann gemaumlszlig sect 68 Abs1 BRAO eine Wahlperiode von vier Jahren an

Die Geschaumlftsordnung der RAK Thuumlringen regelt

sect 11 Der Vorstand der Rechtsanwalts-kammer besteht aus vierzehn Mitglie-

dern Die vier Landgerichtsbezirke sind jeweils mit mindestens zwei Vorstands-mitgliedern vertreten Der Vorstand kann Abteilungen bilden

sect 12 Die Mitglieder des Vorstandes wer-den mittels nicht unterschriebener

Stimmzettel gewaumlhlt Alle Kandidaten wer-den in einem Wahlgang gewaumlhlt Bei Stim-mengleichheit entscheidet das vom Vorsit-zenden zu ziehende Los

Die Kammerversammlung kann mit einfa-cher Mehrheit ein anderes Verfahren be-schlieszligen Dies gilt auch in Bezug auf sect 11 Satz 2 Gewaumlhlt werden koumlnnen nur fristge-recht vorgeschlagene Kammermitglieder

Wahlvorschlaumlge sind bis spaumltestens zwei Wochen vor dem Wahltermin schriftlich einzureichen Der Kammervorstand kann diese Frist verlaumlngern

Die BRAO regelt

sect 88 BRAO Wahlen und Beschluumlsse der Kammer

(1) Die Voraussetzungen unter denen die Versammlung beschlussfaumlhig ist werden durch die Geschaumlftsordnung der Kammer geregelt

(2) Die Mitglieder koumlnnen ihr Wahl- oder Stimmrecht nur persoumlnlich ausuumlben

(3) Die Beschluumlsse der Versammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst Das Gleiche gilt fuumlr die von der Kammer vorzunehmenden Wahlen Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgaumlngen nicht erreicht so ist gewaumlhlt wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhaumllt Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag bei Wahlen entscheidet das Los

(4) Ein Mitglied darf in eigenen Angele-genheiten nicht mitstimmen Dies gilt je-doch nicht fuumlr Wahlen

(5) Uumlber die Beschluumlsse der Kammer und uumlber die Ergebnisse von Wahlen ist ein Protokoll aufzunehmen das von dem Vor-sitzenden und dem Schriftfuumlhrer zu unter-zeichnen ist

5Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Aus der Arbeit des Vorstandes

Bezirk Kolleginnen Kollegen

Erfurt Jan-Helge Kestel Dr Peter Helkenberg Theresa Nentwig

Muumlhlhausen Andreas Klemt

Gera Annette Steuber Peter-Michael Rode (Poumlszligneck)

Meiningen Henning Schneider (Schleusingen)

Bezirk Kolleginnen Kollegen

Erfurt Dr Michael Burmann Stefan Buck

Muumlhlhausen Volker Kaumlmmerer (Sondershausen) Mathias Morasch

Gera Stephan Brandner Dr Katrin Seime

Meiningen Christian Latour

sect 68 Abs 1 BRAO laumlsst die Wiederwahl zu Dr Michael Burmann Christian Latour und Dr Katrin Seime haben jedoch erklaumlrt nicht fuumlr eine erneute Kandidatur zur Verfuuml-

gung zu stehen

Gemaumlszlig sect 65 BRAO kann zum Mitglied des Vorstandes nur gewaumlhlt werden wer

1 Mitglied der Kammer ist

2 den Beruf einer Rechtsanwaumlltineines Rechtsanwalts seit mindestens fuumlnf Jahren ohne Unterbrechung ausuumlbt

Ausschluumlsse von der Waumlhlbarkeit bestimmt sect 66 BRAO

Gemaumlszlig sect 12 der Geschaumlftsordnung der Rechtsanwaltskammer koumlnnen nur fristgerecht vorgeschlagene Kammermitglieder gewaumlhlt werden

Wir duumlrfen Sie daher bitten Ihre Wahlvorschlaumlge fuumlr die Wahlen zum Vorstand spaumltes-tens bis zum Mittwoch dem 12082015 schriftlich bei der Geschaumlftsstelle der RAK Bahnhofstraszlige 46 in 99084 Erfurt einzureichen

gez Dr Michael BurmannPraumlsident

Im Vorstand verbleiben die folgenden Kolleginnen und Kollegen (Wahl zuletzt 2013) mit Kanzleisitz in den LG-Bezirken

Es endet die Wahlperiode folgender im Jahr 2011 fuumlr 4 Jahre gewaumlhlter Kolleginnen und Kollegen mit Kanzleisitz in den LG-Bezirken

Schatzmeisters Nachtgedanken(RA Jan H Kestel ndash sehr frei nach HHeine)

Denk ich an die Kammer in der Nachtdann bin ich um den Schlaf gebracht

Ich kann die Augen nicht mehr schlieszligenund panische Gedanken flieszligen

Immer zur grauen Winterzeitist es laut Satzung stets soweitDer Kammerbeitrag ist zu zahlen

und das bereitet manchem Qualen

So mancher denkt Ohne Bescheidbin ich zur Zahlung nicht bereit

Das fuumlhrt dann stets welch ein Verdruss zu Mahnungen im Uumlberfluss

Und diese kostet wieder Geldwas des Kollegen Miene nicht erhellt

Es ist nun einmal so geregeltund meistens hat sichrsquos eingepegelt

Nun kommt fuumlr uns oh weh und achein elektronisches Postfach

Damit die BRAK es auf die Beine stelltwill sie unser Bestes naumlmlich Geld

Fuumlr jeden Kollegen in der Anwaltslisteklingelt Geld in deren Kiste

und leider wird da nicht gewartetbis hier vor Ort der Mahnlauf startet

Wir muumlssen dann vor Ort hier sehenwoher wir diese Kohle nehmen

Wenn zu viele nach Bescheid und Mahnung fragen geht es sehr schnell dem bdquoSparschweinldquo an den

Kragen

Drum mein Appell Wir alle muumlsstendie Zahlungszeit notieren wie Fristen

So wie wiracutes machen Tag fuumlr Tagfuumlr die Mandanten ohne Klagacute

Dann koumlnnten wir uns die Mahnung schenkenwir haumltten genug das noumltacutege nach Berlin zu lenken

und der Schatzmeister in der Nachtwaumlr nicht mehr um den Schlaf gebracht

6 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Aus der Arbeit des Vorstandes

Aus dem Terminkalender des VorstandesAus dem Terminkalender des Vorstandes

10112014 7 Sitzung der 5 Satzungsversammlung in Berlin

14112014 10 Jahrestagung Institut fuumlr Anwaltsrecht in Berlin

1920112014 Ausbildungsmesse bdquoForum Berufsstartldquo in Erfurt

20112014 Zeugnisuumlbergabe der zweiten juristischen Staatspruumlfung

24112014 Praumlsidiumssitzung in Erfurt

02122014 58 Praumlsidentenkonferenz in Berlin

03122014 Vorstandssitzung RAK Thuumlringen in Erfurt

15122014 3 Jahrestreffen der Wirtschaftspruumlferkammer in Erfurt

18122014 3 Sitzung des Thuumlringer Landesausschusses fuumlr Berufsbildung in Erfurt

19122014 Erfahrungsaustausch im Thuumlringer Justizministerium zum elektronischen Rechtsverkehr

13012015 Neujahrsempfang des Deutschen Anwaltvereins in Berlin

14012015 Neujahrsempfang der Landesaumlrztekammer Thuumlringen in Erfurt

15012015 59 Praumlsidentenkonferenz in Berlin

23012015 Kolloquium und Neujahrsempfang Friedrich-Schiller-Universitaumlt Jena

3031012015 auswaumlrtige Vorstandssitzung der RAK Thuumlringen in Weimar

24022015 Erfahrungsaustausch bei der BRAK zur Anerkennung von Fortbildungsmaszlignahmen im Sinne des sect 15 FAO

27022015 60 Praumlsidentenkonferenz in Berlin

0506032015 9 Berufsrechtsreferentenkonferenz in Hannover

06032015 Deutscher Mediationstag 2015 an der Friedrich-Schiller-Universitaumlt Jena

11032015 Tag der Berufe in Erfurt

16032015 8 Sitzung der 5 Satzungsversammlung in Berlin

21032015 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten in Leipzig

In der Zeit vom 06112014 bis 18032015 fanden in der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen 5 Vereidigungstermine statt In diesen wurden insgesamt 17 Kolleginnen und Kollegen vereidigt

Alles auf

einen Blick

7Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Aus der Arbeit des Vorstandes

Gemeinsam mit den Rechtsanwaltskammern Berlin und Duumlsseldorf haben wir eine Stellungnahme zum Eckpunktepapier des BMJV zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwaumllte abgegeben Das Eckpunktepapier finden Sie unter wwwbmjvde Die Stellungnahme der BRAK hierzu koumlnnen Sie unter wwwbrakde nachlesen

Stellungnahme der Rechtsanwaltskammern Berlin Duumlsseldorf und Thuumlringen zum Eckpunktepapier desBMJV zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwaumllte

Die Vorstaumlnde der Rechtsanwaltskammern Berlin Duumlsseldorf und Thuumlringen sind der Auffassung dass das Eckpunktepapier das Ver-sorgungsproblem der Syndikusanwaumllte nicht loumlsen kann und eine erhebliche Gefahr fuumlr die rechtliche Stellung aller Rechtsanwaumlltinnenund Rechtsanwaumllte darstellt Zwar enthaumllt das Eckpunktepapier auch positive Ansaumltze (Klarstellung dass der Rechtsanwalt der denRechtsanwaltsberuf als Angestellter ausuumlbt anwaltlich taumltig ist) allerdings uumlberwiegen die negativen Aspekte deutlich

IDas Eckpunktepapier fuumlhrt zu einer Neubewertung des Status der Rechtsanwaumllte als unabhaumlngiges Organ der Rechtspflege Bisherwurde von der ganz herrschenden Meinung als konstituierendes Element der Unabhaumlngigkeit auch die Unabhaumlngigkeit vom Mandan-ten angesehen Dieser Aspekt entfaumlllt voumlllig wenn auch die Taumltigkeit des Syndikus-Anwaltes die in der Beratung und Vertretung in allenRechtsangelegenheiten des Arbeitgebers bestehen soll als anwaltliche Taumltigkeit angesehen wird Die Unabhaumlngigkeit reduziert sichsomit auf eine Staatsunabhaumlngigkeit Staatsunabhaumlngig sind allerdings die meisten Berater die auf juristischem Gebiet taumltig werden(Versicherungsmakler Banken Rechtsschutzversicherer etc) Die Unabhaumlngigkeit des Rechtsanwalts (auch gegenuumlber seinem Auf-traggeber) ist fuumlr eine sachgerechte Vertretung des Mandanten bdquoauf Augenhoumlheldquo mit den Gerichten erforderlich und das einzige nochvorhandene Alleinstellungsmerkmal uumlber das ein Rechtsanwalt gegenuumlber anderen Rechtsdienstleistern verfuumlgt

IIDie Stellung des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege ist durch die Regelungen des Eckpunktepapiers gefaumlhrdet Insbesondereaus den Ziffern 11 und 13 des Eckpunktepapiers ergibt sich dass der Gesetzgeber der anwaltlichen Taumltigkeit der Syndikusanwaumllte zu-mindest in den zentralen Bereichen anwaltlicher Taumltigkeit mit erheblichem Misstrauen begegnet Ein Misstrauen welches dem Anwaltein generelles Vertretungsverbot ndash und zwar ohne Ruumlcksicht auf die konkrete Situation ndash im zentralen Bereichen auferlegt laumlsst sichnur begruumlnden wenn man davon ausgeht dass der betroffene Rechtsanwalt insofern nicht seiner Funktion als unabhaumlngiges Organder Rechtspflege gerecht wird Dabei geht das Eckpunktepapier von einer falschen Praumlmisse aus wenn es in Ziffer 13 die fuumlr dasStrafprozessrecht getroffenen Regelungen als bdquoAnwaltsprivilegienldquo bezeichnet Es sind Regelungen die zum Schutz des Mandantensowie zum Schutz der Vertraulichkeit des Anwalts-Mandanten-Verhaumlltnisses getroffen wurden Der Streichung bzw Reduzierung vonbdquoMandantenprivilegienldquo muss die Anwaltschaft entgegentreten

IIIDas Eckpunktepapier fuumlhrt auch zur Einfuumlhrung zweier unterschiedlicher Typen von Rechtsanwaumllten Dieses zeigt sich bereits imHinblick auf Ziff 8 2 Zwar heiszligt es dort dass die anwaltliche Unabhaumlngigkeit durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht beein-traumlchtigt werden darf Nicht geregelt ist allerdings ob dem Syndikus-Anwalt auch das Recht zusteht die Durchfuumlhrung eines Auftrageszu verweigern Herr Kollege Dr Krenzler hat in der Praumlsidentenkonferenz am 15012015 ausdruumlcklich erklaumlrt ein derartiges Recht sollenach den Erlaumluterungen des BMJV den Unternehmensjuristen nicht zustehen Die Moumlglichkeit ein Mandat abzulehnen sichert jedochin zentraler Weise die Unabhaumlngigkeit des Rechtsanwaltes ab

Ohnehin wird es nach dem Eckpunktepapier Rechtsanwaumllte geben die umfassend als Organ der Rechtspflege taumltig werden duumlrfenund Rechtsanwaumllte den der Gesetzgeber diese Stellung offensichtlich nur noch eingeschraumlnkt zubilligen will Damit ist die SpaltungZweiteilung der Rechtsanwaltschaft vollzogenDabei kann es nicht darauf ankommen dass von den Syndikusanwaumllten (derzeit) erklaumlrtwird sie wollen diesen 2 Klasse-Status akzeptieren Denn wenn nach dem Eckpapier geringere Rechte und Pflichten ausreichen umden Rechtsanwaltsberuf auszuuumlben besteht die Gefahr dass der Rechte- und Pflichtenkatalog in Folge einheitlich abgesenkt undRechtspositionen die den Rechtsanwaumllten nach geltendem Recht zustehen genommen werden Solche Versuche hat es bereits in derVergangenheit gegeben wie z B der 2008 bis 2011 geltende sect 160a StPO zeigte

8 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Aus der Arbeit des Vorstandes

IVVor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers wird sich das Fremdbesitzverbot nicht mehr rechtfertigen lassen Der Syndikusanwalt wird ineinem Dienstverhaumlltnis taumltig welches geradezu klassisch Taumltigkeiten unter der Aufhebung des Fremdbesitzverbotes widerspiegelt Ihmsteht nicht einmal mehr ein Leistungsverweigerungsrecht zu wenn er seine anwaltliche Unabhaumlngigkeit gefaumlhrdet sieht Das Eckpunkte-papier fuumlhrte somit in der Konsequenz zu einer Aufhebung des Rechtsberatungsmonopols der niedergelassenen Anwaumllte

VOhnehin ist zweifelhaft ob sich mit der Begruumlndung die im Eckpunktepapier gegeben wird das Vertretungsverbot gemaumlszlig Ziff 10 auf-rechterhalten lassen wird Auch die vom DAV ins Feld gefuumlhrte bdquoVier-Augen-Theorieldquo ist nicht geeignet das Vertretungsverbot zu recht-fertigen Die Vier-Augen-Theorie ist vom Bundesverfassungsgericht bereits im Hinblick auf die Aufhebung der Singularzulassung beiden Oberlandesgerichten nicht als stichhaltig angesehen worden Und auch das bdquoWettbewerbsverzerrungsargumentldquo wird das gericht-liche Vertretungsverbot schwerlich halten koumlnnen da es ebenfalls nicht uumlberzeugt Schlieszliglich sieht das Eckpunktepapier vor dass dieMandanten von niedergelassenen Anwaumllten nach wie vor im Falle des Obsiegens oder Teilobsiegens ihre Anwaltskosten nach denRVG-Vorschriften erstattet erhalten waumlhrend die Unternehmen die sich durch eigene Juristen vertreten lassen einen solchen Erstat-tungsanspruch nach dem Papier nicht haben obgleich hier naturgemaumlszlig bezahlte Arbeitszeit eingesetzt wird

Da der Ausgang von Gerichtsverfahren bekanntlich stets offen ist sind die Chancen gewissermaszligen gleich verteilt von einer Wettbe-werbsverzerrung kann dann auch dort nicht gesprochen werden wo das gerichtliche Vertretungsverbot bei Prozessen mit Anwaltszwangfaumlllt Die Gefahr einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das gerichtliche Vertretungsverbot ist also offensichtlich wenn derStatus des Syndikus-Anwalts ndash wie im Papier vorgesehen ndash geaumlndert wird Im Uumlbrigen gilt die Vier-Augen-Theorie ndash wenn uumlberhaupt ndashnur noch im Hinblick auf die Taumltigkeit der Rechtsanwaumllte in Zivilsachen beim BGH In allen anderen Rechtsgebieten kann diese Theoriekeine Geltung beanspruchen Bereits jetzt wird man festhalten muumlssen dass die niedergelassenen Anwaumllte im Bereich der gerichtlichenVertretung Konkurrenz durch Unternehmensjuristen vor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers erhalten werden Insoweit ist lediglichauf Ziff 10 Abs 3 zu verweisen

Hintergrund des Eckpunktepapiers sind Erwaumlgungen den Unternehmensjuristen die Vorteile des Versorgungswerkes zu erhalten Wiewill man es rechtfertigen dass die niedergelassenen Kollegen zu diesem Zweck Nachteile in ihrer Berufsausuumlbung hinnehmen muumlssen

VIEs ist ohnehin unsicher ob die Schaffung eines bdquoneuen Typsldquo des Rechtsanwalts dazu fuumlhren wird dass eine Befreiung von der gesetz-lichen Rentenversicherungspflicht uumlberhaupt erreicht wird Der jetzigen gesetzlichen Regelung des Paragrafen 6 Abs 1 SGB VI liegt die Erwaumlgung zugrunde dass eine Ausweitung von Befreiungsmoumlglichkeiten zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfolgen soll Gemaumlszlig sect 6 Abs 1 Satz 3 SGB VI sind Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen soweit nach dem 31121994 durch eine Gesetzesaumlnderung der Kreis der Pflichtmitglieder einer berufsstaumlndischen Kammer erweitert wirdDer neue Syndikusanwalt wird erst durch die gesetzgeberische Umsetzung des Eckpunktepapiers zu einem (neuen) Rechtsanwalt(styp) und dadurch zu einem neuen Pflichtmitglied der RAK

Es ist ohnehin unsicher ob die Schaffung eines bdquoneuen Typsldquo des Rechtsanwalts dazu fuumlhren wird dass eine Befreiung von der gesetz-lichen Rentenversicherungspflicht uumlberhaupt erreicht wird Der jetzigen gesetzlichen Regelung des Paragrafen 6 Abs 1 SGB VI liegt dieErwaumlgung zugrunde dass eine Ausweitung von Befreiungsmoumlglichkeiten zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfolgensoll Gemaumlszlig sect 6 Abs 1 Satz 3 SGB VI sind Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen soweit nach dem31121994 durch eine Gesetzesaumlnderung der Kreis der Pflichtmitglieder einer berufsstaumlndischen Kammer erweitert wird Der neue Syn-dikusanwalt wird erst durch die gesetzgeberische Umsetzung des Eckpunktepapiers zu einem (neuen) Rechtsanwalt(styp)und dadurch zu einem neuen Pflichtmitglied der RAK

VIIWir beantragen daher zu beschlieszligenDie Bundesrechtsanwaltskammer lehnt die Aumlnderungen des Berufsrechts entsprechend dem Eckpunktepapier ab

Dr jur Marcus MollnauPraumlsident RAK Berlin

Herbert SchonsPraumlsident RAK Duumlsseldorf

Dr Michael BurmannPraumlsident RAK Thuumlringen

9Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Berufrechtliches und Info

Beschluumlsse der Satzungsversammlung vom November 2014

Die 5 Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsan-waltskammer hat in ihrer 7 Sitzung am 1011112014 ua Beschluumlsse zur Aumlnde-rung des sect 2 BORA welcher

die Verschwiegenheit regelt gefasst

Unter anderem wurde im Hinblick auf das sogenannte Non-Legal-Outsourcing klarge-stellt dass kein Verstoszlig vorliegt wenn das Verhalten des Rechtsanwalts im Rahmen der Arbeitsablaumlufe der Kanzlei einschlieszlig-lich der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter erfolgt und objektiv einer uumlblichen

von der Allgemeinheit gebilligten Verhal-tensweise im sozialen Leben entspricht (Sozialadaumlquanz) Weiterhin wurde gere-gelt dass der Rechtsanwalt grundsaumltzlich auch die Dienste kanzleiexterner Personen in Anspruch nehmen kann diese aber ebenso wie Kanzleimitarbeiter zur Ver-schwiegenheit verpflichten muss

Zu beachten ist auch der Beschluss zur Aumlnderung des sect 11 Abs1 BORA welcher zukuumlnftig lauten soll

bdquoDer Rechtsanwalt ist verpflichtet das Mandat in angemessener Zeit zu bearbei-

ten und den Mandanten uumlber alle fuumlr den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgaumln-ge und Maszlignahmen unverzuumlglich zu unter-richten Dem Mandanten ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstuumlcken Kenntnis zu ge-benldquo

Am 20092014 fand in Braunschweig die 69 Tagung der Gebuumlhren-referenten der Rechts-anwaltskammern statt Generalthemen der 69

Tagung waren eine moumlgliche Indexie-rung der Rechtsanwaltsverguumltung sowie die Praxis der Pauschgebuumlhr

1Indexierung der Rechtsanwaltsverguumltung

Die Gebuumlhrenreferenten diskutierten als erstes Generalthema ob bzw wie eine Koppelung der Rechtsanwaltsverguumltung an einen Index moumlglich sei so dass die Rechtsanwaltsverguumltung jaumlhrlich moderat angepasst werden koumlnnte Die Gebuumlh-renreferenten fassten hierzu folgende gemeinsame Auffassung Nach einer Un-tersuchung des Soldan Instituts fuumlr An-

waltsmanagement befuumlrwortet ein groszliger Anteil der Anwaltschaft die Indexierung der Rechtsanwaltsgebuumlhren (so z B Ki-lian in AnwBl 2013 882 ff Erwiderung Otto in AnwBl 2014 318 ff) Die Konfe-renz der Gebuumlhrenreferenten der Rechts-anwaltskammern hat in ihrer Sitzung am 20092014 die Argumente fuumlr und ge-gen eine automatische Anpassung der Verguumltung eingehend diskutiert und sich einstimmig gegen eine Indexierung aus-gesprochen

Die automatische Anpassung der Gebuumlh-ren durch ihre Anbindung an die Veraumln-derung von Indizes loumlst nicht das Prob-lem der angemessenen Verguumltung der Leistungen der Rechtsanwaumlltinnen und Rechtsanwaumllte Die sich veraumlndernden Anforderungen an die berufliche Leis-tung der Anwaltschaft das Wegbrechen von Aufgabenbereichen der deutliche

Ruumlckgang der gerichtlich eingetragenen Rechtsstreitigkeiten die Tendenz auszliger-gerichtlicher Konfliktregulierungen und die Kostensteigerungen in den Anwalts-kanzleien werden durch eine Indexierung nicht angemessen abgebildet und beruumlck-sichtigt Nur eine regelmaumlszligige struktu-relle und lineare Anpassung des RVG an diese veraumlnderten Vorgaben durch den Gesetzgeber gewaumlhrleistet auf Dauer ein angemessenes Gebuumlhrenaufkommen der Rechtsanwaltschaft

Quelle BRAK

Die Beschluumlsse der Satzungsver-sammlung werden am 01072015 in Kraft treten Sie koumlnnen die Beschluumls-se unter wwwbrakde nachlesen

Diese zu formulieren und in die Dis-kussion mit dem Gesetzgeber einzu-bringen bleibt Aufgabe der BRAK und des DAV

Bericht von der 69 Tagung der Gebuumlhrenreferenten

10 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

2 Praxis der Pauschgebuumlhr

Die Gebuumlhrenreferenten kamen uumlberein dass das Verfahren zur Festsetzung der Pauschgebuumlhr kompliziert und die Er-gebnisse oft wenig befriedigend seien Gleichwohl werde aber fuumlr Verfahren in denen die gesetzlichen Gebuumlhren nicht auskoumlmmlich seien mit der Pauschge-buumlhr ein Ausgleich gewaumlhrt

Die Gebuumlhrenreferententagung stellte da-her die Uumlberlegung an ob das Instrument der Pauschgebuumlhr auf andere Bereiche wie zum Beispiel das sozialrechtliche Opferentschaumldigungsverfahren uumlber-tragbar sei und fasste hierzu folgenden Beschluss Die Tagung der Gebuumlhrenre-ferenten unterstuumltzt den Vorschlag die Pauschgebuumlhr insbesondere auf Opfe-rentschaumldigungsverfahren auszuweiten nachhaltig Es soll daruumlber hinaus eine dem sect 14 Abs 2 RVG aumlhnliche Regelung geschaffen werden damit der Sachver-stand der Rechtsanwaltskammern bei der Bemessung der Pauschgebuumlhr eingeholt wird Der Ausschuss Rechtsanwaltsver-guumltung der Bundesrechtsanwaltskammer wird gebeten sich weitere Gedanken uumlber die Gestaltung der Gesetzgebungsvor-schlaumlge zu machen

3 Zusaumltzliche Gebuumlhr fuumlr die Streitverkuumlndung

Die Gebuumlhrenreferenten sprachen sich einstimmig dafuumlr aus dass der zusaumltz-liche Zeitaufwand sowie das besondere Haftungsrisiko in Faumlllen der Streitverkuumln-dung fuumlr den Rechtsanwalt gebuumlhren-rechtlich Beruumlcksichtigung finden soll-ten Der Ausschuss RVG der BRAK wurde gebeten ggf gemeinsam mit dem BMJV

eine Regelung zu diskutieren die auch eine Aumlnderung der Nr 1010 VV RVG be-deuten koumlnne

4 Erfahrungen mit der Anwendung der Nr 1010 VV RVG

Bereits im Rahmen der 68 Tagung der Ge-buumlhrenreferenten wurde beschlossen die Erfahrungen mit der neuen Nr 1010 VV RVG uumlber die Kammermitteilungen sowie den BRAK-Newsletter abzufragen Insge-samt sind hier einige Ruumlckmeldungen ein-gegangen die bestaumltigten dass Erfahrun-gen mit der Nr 1010 VV RVG bisher kaum gemacht wurden

Es soll im naumlchsten Jahr erneut durch die Rechtsanwaltskammern in ihren Kammer-bezirken abgefragt werden in welchen Faumlllen und wie haumlufig die Gebuumlhr nach Nr 1010 VV RVG bereits angefallen und in welchen extremen Faumlllen trotz erheblichen Aufwands die Gebuumlhr gerade nicht ange-fallen ist Gegenuumlber dem Gesetzgeber solle versucht werden zwei anstatt drei gerichtliche Beweiserhebungstermine fuumlr die Nr 1010 VV RVG ausreichen zu lassen

5 Kriterien fuumlr die uumlbliche Gebuumlhr fuumlr die Beratung

nach sect 34 Abs 1 S 2 RVG

Wenn im Rahmen von sect 34 RVG keine Verguumltungsvereinbarung getroffen werde stelle sich die Berechnung der uumlblichen Verguumltung i S d BGB oft als problema-tisch dar so die Erfahrung der Gebuumlh-renreferenten Zur uumlblichen Gebuumlhr fuumlr die Beratung seien bisher nur wenige Gerichtsentscheidungen bekannt gewor-den die inhaltlich auch sehr voneinan-der abwichen Die Rechtanwaltskammern seien zwar grundsaumltzlich nicht verpflich-

tet hierzu ein Gutachten nach sect 14 Abs 2 RVG abzugeben sie koumlnnten aber oft bei der Frage zur ortsuumlblichen Verguumltung weiterhelfen und einen Betragsrahmen zur Orientierung angeben Erfahrungen mit der Bestimmung der Ortsuumlblichkeit im Rahmen von sect 34 RVG i V m sect 612 Abs 2 BGB richten Sie bitte an die Bundes-rechtsanwaltskammer (frankebrakde) Die Zusammenstellung soll ggf fuumlr einen Aufsatz genutzt werden

6 Rechtsprechungsaumlnderungbei Verguumltungsvereinbarungen

Die Gebuumlhrenreferenten diskutier-ten auch ob das Urteil des BGH vom 05062014 (Az IX ZR 13712) uumlberhaupt zu Auswirkungen in der Praxis fuumlhre und kamen zu dem Schluss dass dem nicht so sei Die Verguumltungsvereinbarung selbst sei zwar nicht mehr nichtig aber das Ergebnis bleibe identisch Neu sei aber dass der BGH deutlich sage dass das anwaltliche Berufsrecht im Verhaumlltnis zum Mandanten auszliger Betracht bleibe und sich der Rechts-anwalt grundsaumltzlich an dem Vereinbarten festhalten lassen muss wenn er unter die gesetzliche Verguumltung gehe

7 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten

Die 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten wird voraussichtlich am 21032015 in Leipzig stattfinden Als Generalthemen sind die Uumlberlegungen zur Nachbesse-rung der Nr 1010 VV RVG sowie zu zusaumltz-lichen Gebuumlhren fuumlr die Streitverkuumlndung und das Guumlterichterverfahren vorgesehen Hierneben soll eine moumlgliche Ausweitung der Pauschgebuumlhr weiter diskutiert und die bdquoThesen zu Verguumltungsvereinbarun-genldquo uumlberarbeitet werden

Berufrechtliches und Info

11Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

beA bekommt Gesicht ndash Neues vom elektronischen Anwaltspostfach

Berufrechtliches und Info

Was noch vor einigen Monaten ein Abstraktum im Gesetz zur Ein-fuumlhrung des elektronischen Rechtsverkehrs und in den Ausschrei-bungsunterlagen war bekommt langsam Gesicht ndash das beA das besondere elektronische Anwaltspostfach Wie vom Gesetzgeber vorgesehen wird die BRAK jede Rechtsanwaumlltin und jeden Rechts-anwalt zum 01012016 damit ausstatten

Um die Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig darauf vorzubereiten startet jetzt eine In-formationskampagne die in regelmaumlszligigen Abstaumlnden in den kommenden Monaten im BRAKMagazin in den regionalen Kammermitteilungen und ab April auf einer eigenen Webseite uumlber den Fortschritt bei der technischen Entwicklung berichtet Erkennbar sein wird die Kampagne am neuen Logo das die wichtigsten Eigenschaften des beA zusam-menfasst digital einfach sicher

Was bisher geschah hellip

Nachdem der Gesetzgeber der BRAK die Entwicklung der elektronischen Postfaumlcher uumlbertragen hat wurde im Ergebnis eines mehrstufigen Ausschreibungsverfahrens die Atos-GmbH mit der technischen Entwicklung des beA beauftragt In mehreren Work-shops und Umfragen innerhalb der Anwaltschaft wurde ein detailliertes Anforderungs-profil entwickelt

Das beA ist hellip digital

Anfang des Jahres begann die Umsetzung der Mammutaufgabe Fuumlr jeden der insge-samt 165000 Kolleginnen und Kollegen ein Postfach bereit zu stellen und dabei die je-weils unterschiedlichen technischen Voraussetzungen zu beruumlcksichtigen Im Ergebnis muss jede Rechtsanwaumlltin und jeder Rechtsanwalt in die Lage versetzt werden mit dem Computer und einem entsprechenden Internetanschluss sicher und einfach mit der Jus-tiz zu kommunizieren Fuumlr die Erreichbarkeit der Justiz gilt dabei fuumlr die Laumlnder ein gestaf-felter Zeitplan spaumltestens aber 2022 wird der Rechtsverkehr zwischen Rechtsanwaumllten und Gerichten ausschlieszliglich digital ablaufen Die BRAK und die regionalen Kammern werden sich dabei intensiv dafuumlr einsetzen dass die Laumlnder bereits eine fruumlhere Erreich-barkeit ermoumlglichen

Das beA ist hellip einfach

Eine der wichtigsten Anforderungen an das beA ist die komplikationslose Einbindung in den Kanzleialltag das haben die zahlreichen bei der BRAK eingegangenen Anfragen und Reaktionen auf die Umfragen ergeben Die Nutzerfreundlichkeit steht daher bei der Ent-wicklung des Systems ndash nach der Sicherheit ndash ganz oben Mit dem beA wird deshalb der Einzelanwalt ohne besondere Kanzleisoftware genauso arbeiten koumlnnen wie die Kanzlei mit mehreren Berufstraumlgern fuumlr die der Einsatz von Kanzleisoftware selbstverstaumlndlich ist Ermoumlglicht wird dies einerseits uumlber einen einfachen Zugang uumlber einen Internet-browser wie beispielsweise Internetexplorer Firefox oder Safari und andererseits uumlber eine Schnittstelle die die Kanzleisoftwarehersteller erhalten werden Letztere sind in-tensiv in die Entwicklungs- und Testphase des beA eingebunden damit am 01012016 das beA sowohl direkt als auch uumlber die entsprechende Software zugaumlnglich ist

Das beA wird den bereits bekannten Post-fachsystemen wie beispielsweise Out-look aumlhneln jedoch nicht vollumfaumlnglich die gleichen Funktionalitaumlten aufweisen Einerseits wird es Merkmale geben die an den elektronischen Rechtsverkehr an-gepasst sind und deshalb in Outlook nicht enthalten sind andererseits wird es aber auch aus Sicherheitsgruumlnden einige Ein-schraumlnkungen geben

Selbstverstaumlndlich wird das beA die uumlbli-chen Standardordner enthalten Postein-gang Postausgang Entwuumlrfe Papierkorb gesendete Nachrichten Weitere benut-zerdefinierte Ordner koumlnnen erstellt wer-den Auch eine detaillierte Sortier- und Ansichtsfunktion wird vorhanden sein so kann sich der Nutzer beispielsweise auf einen Blick alle Nachrichten die ein Empfangsbekenntnis erfordern anzeigen lassen

Ein besonderes Augenmerk wird bei der Entwicklung auch auf die Abbildung der uumlblichen Kanzleiablaumlufe durch das beA gelegt Es wird moumlglich sein ein virtuelles Kanzleipostfach einzurichten sodass alle Ein- und Ausgaumlnge mehrerer Rechtsanwaumll-te zusammengefasst werden Mitarbeitern und Kollegen koumlnnen jeweils Zugriffs- be-ziehungsweise Vertretungsrechte einge-raumlumt werden

Ein detailliertes System von moumlglichen Befugnissen sorgt dafuumlr dass beispiels-weise eine Mitarbeiterinein Mitarbeiter Nachrichten nur lesen aber nicht bearbei-ten kann jemand anderes aber Nachrich-ten lesen neu erstellen undoder auch selbst versenden darf Jede denkbare Ar-beitsteilung ist dadurch auch beim beA moumlglich Insgesamt soll es ein System von etwa dreiszligig Befugnissen geben die einzeln oder kombiniert vergeben werden koumlnnen Diese Rechteverwaltung wird de-tailliert in der Anleitung zum beA die di-

12 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

rekt uumlber den Webzugang zugaumlnglich sein wird beschrieben Detailliertere Informa-tionen uumlber die Funktionalitaumlt des beA werden sukzessive ab April auf der neuen Internetseite zum beA veroumlffentlicht

Das beA ist hellip sicher

Sicherheit ist die oberste Praumlmisse bei der Entwicklung des beA Das gilt fuumlr den Zugang zum System genauso wie fuumlr die Uumlbertragung und Speicherung der einzel-nen Nachrichten Die Anmeldung wird so gestaltet sein dass sie eine zweifelsfreie Authentifizierung des jeweiligen Nutzers erfordert Durch die Anbindung des beA an das Bundesweite Amtliche Anwalts-verzeichnis ist dabei sichergestellt dass nur zugelassene Rechtsanwaumllte ein Post-fach besitzen Erlischt die Zulassung wird

auch das Postfach geloumlscht Das System wird sicherstellen dass weder die Absen-dereigenschaft noch der Inhalt der ein-zelnen Nachrichten manipuliert werden koumlnnen Die sichere Uumlbertragung erfolgt dabei mit einer sogenannten Ende-zu-En-de Verschluumlsselung das heiszligt anders als teilweise bei herkoumlmmlichen E-Mail-Pro-grammen wird die Nachricht nicht an je-dem Uumlbertragungsknoten ent- und wieder verschluumlsselt sondern bleibt vom Absen-der bis zum Empfaumlnger komplett verschluumls-selt Verwendet wird dabei ein sogenannter AES-Schluumlssel mit einer Laumlnge von 256 Bit Um eine so verschluumlsselte Nachricht zu entschluumlsseln gibt es so viele verschiede-ne Moumlglichkeiten dass die heutigen Hoch-leistungsrechner dafuumlr wohl Jahrzehnte brauchen wuumlrden Um auch die Datensi-cherheit bei den gespeicherten Nachrich-

ten zu gewaumlhrleisten werden alle Server des Systems in Deutschland stehen und damit dem hohen deutschen Datenschutz-niveau entsprechen

Was als naumlchstes passiert hellip

In den kommenden Wochen konkretisiert sich das bdquoGesichtldquo des beA Die BRAK wird das Design der Web-Benutzeroberflaumlche in einem der naumlchsten BRAKMagazine veroumlf-fentlichen Bis zum Sommer soll die tech-nische Entwicklung abgeschlossen sein dann beginnen die Tests mit den Systemen der Kanzleisoftwarehersteller der Justiz und in einzelnen Testkanzleien

Rechtsanwaumlltin Peggy Fiebig LLM Geschaumlftsfuumlhrerin bei der BRAK

Pfaumlndungsfreibetraumlge seit 01012015

Die seit dem 1 Januar 2015 maszliggebenden Betraumlge die nach sect 115 Abs 1 Satz 3 Nr 1b Nr 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind wurden neu bekannt gemacht Sie betragen fuumlr Parteien die ein Einkommen aus Erwerbstaumltigkeit erzielen 210 Euro fuumlr Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 462 Euro fuumlr jede weitere Person der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet in Ab-haumlngigkeit von ihrem Alter fuumlr Erwachsene 370 Euro fuumlr Jugendliche von Beginn des 15 bis Vollendung des 18 Lebensjahres 349 Euro fuumlr Kindervom Beginn des 7 bis zur Voll-endung des 14 Lebensjahres 306 Euro und fuumlr Kinder bis zur Vollendung des 6 Lebens-jahres 268 Euro

Stabwechsel im September

Ab September wird Monika Noumlhre derzeit noch Praumlsidentin des Kammergerichtes Berlin die Aufgaben der Schlichterin der Rechtsanwaltschaft uumlbernehmen Das gab der Praumlsi-dent der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C Filges im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Kammer bekannt Monika Noumlhre tritt damit die Nachfolge von Dr h c Renate Jaeger an die als erste Schlichterin der Anwaltschaft diese Position seit Januar 2011 bekleidet und zuvor Richterin am Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschenrechte gewe-sen war Die Schlichtungsstelle wurde vor fuumlnf Jahren auf Initiative der Bundesrechts-anwaltskammer als unabhaumlngige Institution zur Befriedung von Auseinandersetzungen zwischen Mandanten und ihren Rechtsanwaumllten eingerichtet Bisher wurden fast 4000 Verfahren durchgefuumlhrt

Berufrechtliches und Info

Nachrichten aus BerlinVollmachtsdatenbank auch fuumlr Rechtsanwaumllte

Im zweiten Halbjahr 2015 werden auch die Rechtsanwaltskammern ihren Mit-gliedern die Nutzung einer Datenbank zur elektronischen Vollmachtsuumlbermittlung an die Finanzverwaltung (Vollmachtsda-tenbank) ermoumlglichen

Mit Hilfe dieser Datenbank koumlnnen Rechtsanwaumllte dann bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklaumlrungen kuumlnf-tig Vollmachten ihrer Mandanten elektro-nisch an die Finanzverwaltung uumlbermit-teln Hintergrund dieser Datenbank ist die im Jahre 2014 eingefuumlhrte sogenannte vorausgefuumlllte Steuererklaumlrung durch die Finanzverwaltung Naumlhere Informationen zu diesem Thema finden Sie demnaumlchst auf der Internetseite der Bundesrechtsan-waltskammer

Quelle BRAK

13Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

Abschlusspruumlfungen 2015Die diesjaumlhrigen Abschlusspruumlfungen fuumlr die auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten finden wie folgt statt

Die schriftlichen Pruumlfungen beginnen jeweils um 900 Uhr in den Staatlichen Berufsbildenden Schulen Zu den muumlndlichen Pruuml-fungen erfolgt eine gesonderte Ladung durch die Pruumlfungsausschuumlsse Uumlber die Anmeldungsmodalitaumlten sind Sie bereits in einem separaten Schreiben informiert worden

Mindestverguumltung fuumlr Auszubildende

Mindestverguumltungen werden weder durch den Vorstand noch die Kammerversammlung festgesetzt

Es wird jaumlhrlich bekannt gemacht welche Durchschnittsverguumltungen in den Lehrvertraumlgen vereinbart worden sind Eine Unterschrei-tung dieser Durchschnittssaumltze von mehr als 20 kann zur Folge haben dass Ausbildungsverhaumlltnisse nicht eingetragen werden Hintergrund dieser Praxis ist dass Verwaltungsgerichte eine Regelungskompetenz der Kammer eine Mindestverguumltung festzusetzen anzweifeln Vielmehr sei von der Verkehrsauffassung der Mitglieder auszugehen

Bei der Auswertung aller 73 abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge des Jahrganges 2014 bis 2017 ergaben sich folgende durch-schnittliche Verguumltungssaumltze

Wir bitten zu beachten dass in diesen Durchschnittszahlen nach Vertragsabschluss vereinbarte oder vorgenommene Erhoumlhungen der Verguumltungen nicht beruumlcksichtigt sind und nicht beruumlcksichtigt werden konnten

a) schriftliche Abschlusspruumlfung

19052015Dienstag

ZPO RVG

20052015Mittwoch

Recht Wirtschafts- und Sozialkunde Rechnungswesen

Empfehlung der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

1 Ausbildungsjahr 45000 euro

2 Ausbildungsjahr 52500 euro

3 Ausbildungsjahr 60000 euro

Verguumltungssaumltze

1 Ausbildungsjahr 41500 euro (im Vorjahr 37300 euro )

2 Ausbildungsjahr 48200 euro (im Vorjahr 43000 euro )

3 Ausbildungsjahr 52700 euro (im Vorjahr 49560 euro )

b) muumlndliche Abschlusspruumlfung Erfurt Gera Muumlhlhausen

18062015Donnerstag

19062015Freitag

14 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Ausbildungswesen

Zwischenpruumlfung Dezember 2014

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 362

2 0 4 3 Buumlroorganisation 250

3 4 4 4 WiSo 275

4 3 0 1

5 1 0 0

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 296

Muumlhlhausen (8 Auszubildende)

Ausbildungswesen

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 350

2 2 1 0 Buumlroorganisation 340

3 2 4 4 WiSo 370

4 5 5 5

5 1 0 1

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 353

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 1 0 0 Recht 385

2 2 1 2 Buumlroorganisation 355

3 2 9 7 WiSo 390

4 9 8 3

5 6 2 7

6 0 0 1 Gesamtdurchschnitt 376

Gera (10 Auszubildende)

Erfurt (20 Auszubildende)

Neu abgeschlossene AusbildungsvertraumlgeStatistik bdquoNeu abgeschlossene Ausbildungsvertraumlge vom 01102013 bis 30092014ldquo

Aus der von der BRAK vorgelegten Statistik ergibt sich dass die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge im Ver-gleich zum Vorjahr erneut gesunken ist Insgesamt konnten 5158 Vertraumlge neu abgeschlossen werden (Vorjahr 5433) Im Ausbil-dungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter wurden bundesweit 3808 neue Ausbildungsvertraumlge abgeschlossen das sind 59 weniger als im Vorjahr ( 4047) Positiv anzumerken ist der An-stieg der neu eingegangenen Ausbildungsverhaumlltnisse in Thuumlrin-gen von 52 Auszubildenden im Vorjahr auf nun 64

Ausbildungswesen

15Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

16 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Initiative ergreifen fuumlr die Nachwuchssicherung

Die Situation um unseren Nachwuchs im Bereich der Rechtsanwaltsfachange-stellten ist angespannt ndash das ist uns allen bewusst Mehr denn je besteht

Handlungsbedarf zur Sicherung unserer zukuumlnftigen Fachkraumlfte

Signifikant ist die sinkende Zahl der Ab-solventen in den Berufsausbildungsstaumlt-ten in Erfurt Gera und Muumlhlhausen Im vergangenen Jahr legten 58 Auszubilden-de ihre Abschlusspruumlfung zurm Rechts-anwaltsfachangestellten ab Zur Zwi-schenpruumlfung in 2014 traten lediglich 38 Lehrlinge an Diese Zahl muss am Ende des Lehrjahres womoumlglich noch nach un-ten korrigiert werden

Wenn auch die Zahl der neu abgeschlos-senen Ausbildungsverhaumlltnisse in 2014 leicht angestiegen ist ndash Ende September vergangenen Jahres nahmen in Thuumlringen 64 angehende Rechtsanwaltsfachange-stellte einen Ausbildungsplatz an 2013 entschieden sich 52 Lehrlinge fuumlr den Beruf ndash so aumlndert dies nichts an der Tat-sache dass wir unter Bedarf ausbilden und qualifiziertes Fachpersonal zukuumlnf-

tig nicht mehr in ausreichendem Maszlige zur Verfuumlgung stehen wird Hier besteht sichtbarer Optimierungsbedarf rund um den Ausbildungsberuf ders Rechts-fachangestellten Doch wie koumlnnen wir die Situation nachhaltig verbessernUm moumlgliche Schwachstellen erkennen und aktiv beseitigen zu koumlnnen moumlchten wir alle Kolleginnen und Kollegen dazu anhal-ten an einem Dialog teilzunehmen Die Rechtsanwaltskammer Thuumlringen bietet sich zu diesem Zweck gern als Kommuni-kationsplattform an

Uns ist es wichtig verschiedene Meinun-gen zur Ausbildungsthematik aufzugrei-fen Jede Kollegin und jeder Kollege ist daher herzlich dazu eingeladen uns ihreseine Sichtweise schriftlich (per E-Mail an inforak-thueringende) zukommen zu lassen

Zusammen mit Ihnen wollen wir moumlgliche Loumlsungsansaumltze erarbeiten Es heiszligt nun gemeinsam nach neuen Wegen und Mit-teln suchen die momentane Talfahrt zu beenden und den derzeitigen Entwicklun-gen entgegenzutreten Die Ergebnisse der Einsendungen werden wir im Rahmen des naumlchsten Kammerreports veroumlffentlichen

Ausbildungswesen

Gemeinsam fuumlr

unsere Zukunft

Ruumlckblick Tag der Berufe

Eine Maszlignahme neue Wege zu beschrei-ten war die Teilnahme am bdquoTag der Beru-feldquo welcher im Maumlrz in den Raumlumlichkei-ten der Geschaumlftsstelle der RAK Thuumlringen stattfand In Kooperation mit der Bundes-agentur fuumlr Arbeit gab die Kammer inter-essierten Schuumllerinnen und Schuumllern die Moumlglichkeit sich uumlber den Beruf derdes Rechtsanwaltsfachangestellten zu infor-mieren Nach einem Vortrag und einer Fragerunde von und mit Yvonne Muumlller gepruumlfter Rechtsfachwirtin und Inhabe-rin von bdquoKanzlei-Professionellldquo wurde den Schuumllern die Chance geboten eine Kanzlei zu besuchen Hier erhielten sie anschauliche Eindruumlcke von der Taumltigkeit ders Rechtsanwaltsfachangestellten und der Zusammenarbeit mit Anwaumllten

Die Veranstaltung war gut besucht und auf jeden Fall dazu geeignet das Inte-resse an dem vorgestellten Berufsfeld zu wecken Deutlich wurde hier auch dass weitestgehend Unkenntnis bei den potenziellen Auszubildenden uumlber die tatsaumlchlichen Aufgabenbereiche einers Rechtsanwaltsfachangestellten herrscht Diese Luumlcken gilt es zu fuumlllen Seitens der Thuumlringer Rechtsanwaltschaft ist somit noch ein groszliges Maszlig an Aufklaumlrungsar-beit noumltig Das erste Ziel muss daher sein Informationen uumlber den Ausbildungsbe-ruf leichter zugaumlnglich zu machen prauml-senter zu platzieren sowie verstaumlndlicher aufzubereiten

Im Zuge der Erneuerung unserer Website werden wir verstaumlrkt auf diese Thematik eingehen und vor allem den Service zur Vermittlung von Praktikumsplaumltzen sowie von Auszubildenden bzw ausbildenden Kanzleien optimieren

17Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Rechtsanwaltswidrige Tatprovokation

Nicht zuletzt im Bereich der Betaumlubungsmitteldelikte werden Personen zu ihrem Tun zuweilen von verdeckten Ermittlern angestiftet Liegt dies offen zutage oder gelingt es der Verteidigung diese Praktiken nachzuweisen fuumlhrt dies nach staumlndiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz des auch von den dortigen Senaten anerkannten Verstoszliges gegen Art 6 Abs 1 MRK ndash Grundsatz des fairen Verfahrens ndash nicht etwa zu einem Beweisverwertungsverbot bzw einem Verfahrenshindernis sondern hat lediglich eine Strafmilderung zur Folge

Meinung

In juumlngster Zeit wurde dies vom 5 Strafse-nat noch einmal bestaumltigt ndash 5 StR 24013 vom 11122013 Kann man als Verteidi-ger angesichts des Wortlauts von Art 20 Abs 3 GG Art 6 Abs 1 MRK sowie sect 136 a StP0 uumlber diese bdquozur-Strafverfolgung-ist-je-des-Mittel-recht-Tendenzenldquo auch nach jahrelang geschulter Frustrationstoleranz nur den Kopf schuumltteln deprimiert es noch mehr wenn sogar das Bundesverfassungs-gericht dies billigt ndash vgl 2 BvR 102909 vom 2852009

Dass Beschuldigtenrechte seit langem im-mer staumlrker beschnitten werden ist von weit kompetenteren Kollegen als dem Ver-fasser dieser Zeilen schon oft beklagt wor-den und soll deshalb hier nicht wiederholt werden Fuumlr den geneigten Leser sei an die-ser Stelle nur erwaumlhnt dass sich der Kolle-ge Prof Sommer im Novemberheft der Stra-Fo 2014 unter dem Titel bdquoDas Maumlrchen von

der Funktionsuntuumlchtigkeit der Strafrechts-pflegeldquo (auch) zu diesem Problemkreis mit deutlichen Worten geaumluszligert hat Kuumlrzlich musste sich ein Revisionsfuumlhrer sogar da-hingehend belehren lassen es sei voumlllig in Ordnung ihn nach Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordes () auch ohne notwendigen Verteidiger verantwort-lich zu vernehmen ndash 5 StR 17614 vom 20 Oktober 2014

Das houmlchste deutsche Strafgericht haumllt es also fuumlr legal eine Person gegen die drin-gender Tatverdacht besteht ndash andernfalls haumltte der Haftbefehl nicht erlassen werden duumlrfen ndash und der im Falle einer Verurteilung bdquoLEBENSLANGldquo droht ohne rechtlichen Beistand verantwortlich zu vernehmen Was man uns am Sonntagabend im bdquoTAT-ORTldquo vorlebt ist jetzt offenbar auch in Kar-lsruhe und Leipzig bdquohoffaumlhigldquo geworden

18 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Man kann nur wuumlnschen dass dieser Beschuldigte der beim 5 Strafsenat kein Gehoumlr fand seine Rechte beim Bundesverfas-sungsgericht oder beim Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschen-rechte besser geschuumltzt sieht andernfalls wird die Bestimmung die vorsieht dass Staatsanwaumllte die Bestellung eines Verteidigers schon im Vorverfahren beantragen sollen ndash sect 141 Abs3 Satz 2 StP0 ndash voumlllig an Bedeutung verlieren

Zuruumlckkehrend zum Ausgangsthema Tatprovokation gibt es aber auch Troumlstliches ndash fuumlr die Bundesrepublik Deutschland allerdings wohl eher Peinliches ndash zu melden Am 23 Oktober 2014 hat naumlm-lich der Europaumlische Gerichtshof fuumlr Menschenrechte dem deut-schen bdquoMilderungsmodellldquo eine klare Absage erteilt und festge-stellt dass diese Loumlsung mit Art 6 Abs 1 MRK unvereinbar ist und Deutschland insgesamt 16500 euro Entschaumldigung zu zahlen hat

Was war passiert Der deutsche Staatsbuumlrger war 2007 von ver-deckten Ermittlern aufgefordert worden mit einem Freund gegen den ein Ermittlungsverfahren lief einen Drogenhandel zu arrangie-ren Die von den Ermittlern angesprochene Person war bis zu die-sem Zeitpunkt weder strafrechtlich in Erscheinung getreten noch bestand gegen sie konkreter Tatverdacht Der Angesprochene lehnte zunaumlchst sogar ab

Erst auf erneute Bitte sowie dem Angebot einer Entlohnung wirk-te er dann mit Das Landgericht Aachen verurteilte ihn zu 5 Jahren

Haft Die Revision wurde vom BGH verworfen die Verfassungs-beschwerde ohne jede Begruumlndung nicht zur Entscheidung an-genommen Im Jahre 2011 erfolgte nach Verbuumlszligung von 23 der verhaumlngten Strafe die Reststrafenaussetzung In einer 16 Seiten langen Entscheidung haben die Straszligburger Richter nun unmiss-verstaumlndlich festgestellt dass der Verstoszlig gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht lediglich mit einer Strafmilderung kompensiert werden darf sondern dass von einem Verfahrens-hindernis ausgegangen werden muss ndash FURCHT vs GERMANY vom 23102014 ndash 5464809

Bei aller Freude uumlber diese deutlichen Worte sollte allerdings nicht von vornherein erwartet werden dass sich die deutschen Gerichte zukuumlnftig an dieser Entscheidung orientieren Der Europaumlische Ge-richtshof hatte in juumlngster Zeit zum Beispiel mehr als einmal deut-lich gemacht dass die durch sect 329 StPO zugelassene Verwerfung einer Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten trotz Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Anwalts rechtswidrig sei

Zahlreiche deutsche Oberlandesgerichte hielten sich gleichwohl fuumlr berechtigt dies zu ignorieren und die Verwerfungspraxis fortzu-setzen Hoffentlich werden von staatlichen Organen zu ihrem Tun angestiftete Personen in Zukunft auch von deutschen Gerichten besser geschuumltzt

RA Dr Peter Helkenberg Praumlsidiumsmitglied der RAK Thuumlringen

BIETE KANZLEINACHFOLGEBiete Nachfolge in seit 25 Jahren bestehender Anwaltskanzlei

in Gera im Rahmen einer Buumlrogemeinschaft

Rechtsanwaumllte Schnell amp Hubrich Rudolf-Diener-Straszlige 15 07545 Gera Fon 0365 81 22 23

Kostenfreie Uumlbernahme eines soliden Mandantenstamms

Zentrale Lage mitten in der Stadt (3 Min Fuszligweg zu den Gerichten)

Parkplatzmoumlglichkeiten

Repraumlsentative Raumlume in einer voll ausgestatten Kanzlei

Einarbeitungsmoumlglichkeit fuumlr Berufsanfaumlnger

Meinung

19Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Personalien vom 04112014 ndash 24032015

Name Vorname Ort Zulassungsdatum

Kloumlppner Susanne Erfurt 01 Dezember 2014

Weihrauch Josephine Gera 01 Dezember 2014

Huumlbschmann Michael Jena 01 Dezember 2014

MSN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stadtlengsfeld 16 Dezember 2014

Frfr von Thuemmler Sabina Erfurt 12 Januar 2015

Brosi Leopold Christian Schmalkalden 12 Januar 2015

Andree Alexander Suhl 12 Januar 2015

Kandel Ronald Nordhausen 12 Januar 2015

Dr Lierow Niels Weimar 12 Januar 2015

Huumlttich Sabrina Jena 19 Januar 2015

Dietze Julia Gotha 19 Januar 2015

Gebhardt Silvio Erfurt 19 Januar 2015

Gebhardt Falko Weimar 19 Januar 2015

Steinbrecher Theresa Greiz 16 Februar 2015

Zacher Florian Amt Wachsenburg 16 Februar 2015

Engeser Prisca Isabella NeuhausRwg 02 Maumlrz 2015

Weishaar Annemarie Erfurt 02 Maumlrz 2015

Spindler Michael Erfurt 02 Maumlrz 2015

Neuzulassung

Personalien

In eigener Sache Berufsjubilaumlum unserer Mitarbeitern Frau Anja StuhlSeit dem 01021995 ist Frau Anja Stuhl in der Geschaumlftsstelle der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen als

Sachbearbeiterin taumltig Sie betreut seit nunmehr 20 Jahren unter anderem auch das Zulassungswesen der RAK Zu ihrem 20-jaumlhrigen Berufsjubilaumlum gratulieren Vorstand und Geschaumlftsfuumlhrung der Rechtsanwalts-

kammer Frau Stuhl sehr herzlich

Berufsjubilaumlum

20 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

21Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Name Vorname Ort Kammer

Fischer Stephan Weimar RAK Stuttgart

Betzer Christoph Kromsdorf RAK Berlin

Ertel Sebastian Bremerhaven RAK Bremen

Grau Siegfried Duumlsseldorf RAK Duumlsseldorf

Becherer Ina Gotha RAK Sachsen

Ruhkamp Martin Eisenach RAK Karlsruhe

Jaumlger Ralf Tambach-Dietharz RAK Freiburg

Weisgerber Pierre Arnstadt RAK Stuttgart

Huumlther Sabrina Bad Salzungen RAK Kassel

Vogelmann-Kopf Oliver Nesse-Apfelstaumldt RAK Kassel

Name Vorname Kammer Ort

Schaumlller Sebastian RAK Sachsen Erfurt

Oppermann Nils RAK Sachsen Sondershausen

Dr Ehrle Dieter Gerald RAK Sachsen Erfurt

Reichelt Ute RAK Sachsen Bad Berka

Seidel Anja RAK Sachsen Muumlhlhausen

Helmke Andreas RAK Frankfurt Erfurt

Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in unsere Rechtsanwaltskammer

Personalien

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 2: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

2 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

INHALTETITELTHEMEN

Berufsrechtliche Auseinandersetzung mit der Syndikus-Thematik

Aus der Arbeit des Vorstandes

Meinung

Personalien

Ausbildungswesen

Berufrechtliches und Info

HerausgeberImpressum Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Koumlrperschaft des oumlffentlichen Rechts Der Praumlsident Bahnhofstraszlige 46 99084 Erfurt Fon 0361 65 48 80 Fax 0361 65 48 82 0 inforak-thueringende wwwrak-thueringende Redaktion Rechtsanwaumlltin Heike Di Stefano Fotos und Grafiken shutterstock RAK Thuumlringen Druckproduktion Wicher Druck Otto-Dix-Straszlige 1 07548 Gera wwwwicher-druckdeLayout und Satz PROFIL PR und Werbeagentur GmbH Cyriakstraszlige 27a 99094 Erfurt wwwprofilprde mailprofilprde

03

1719

1309

RechtsanwaltswidrigeTatprovokation

17

Inhaltsverzeichnis

07

3Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Editorial

Kammerreport der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Sehr geehrte Frau Kollegin sehr geehrter Herr Kollege die berufspolitische Dis-kussion wird seit Laumlngerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt

Nachdem das BSG entschieden hatte dass Syndikusanwaumllte in ihrer Taumltigkeit fuumlr die Unternehmen sozialrechtlich der gesetzlichen Rentenversicherung unter-fallen wurde insbesondere vom Verband der Unternehmensjuristen sowie auch vom DAV eine Aumlnderung des Berufsrechts gefordert Ziel dieser Aumlnderung sollte die Anerkennung der Taumltigkeit der Syn-dikusanwaumllte in ihrem Unternehmen als anwaltliche Taumltigkeit sein Die Rechtsan-waltskammer Thuumlringen hat sich ebenso wie der Thuumlringer Landesverband des DAV gegen eine Aumlnderung des Berufsrechts ausgesprochen

Zwischenzeitlich liegt ein Referentenent-wurf des Bundesjustizministeriums vor Danach soll sect 46 BRAO neugefasst wer-den Der Entwurf sieht vor dass Rechts-anwaumllte ihren Beruf auch als Angestellte

anderer Rechtsanwaumllte ausuumlben koumlnnen Ferner ist in sect 46 Abs 2 BRAO ausdruumlck-lich aufgefuumlhrt dass auch Syndikus-rechtsanwaumllte den Beruf des Rechtsan-walts im Rahmen ihrer Taumltigkeit fuumlr ihren Arbeitgeber ausuumlben Eine anwaltliche Taumltigkeit der Syndikusrechtsanwaumllte liegt danach dann vor wenn das Anstellungs-verhaumlltnis durch folgende Merkmale ge-praumlgt ist die Pruumlfung von Rechtsfragen die Erteilung von Rechtsrat die Vertre-tungsbefugnis nach auszligen und die Aus-richtung der Taumltigkeit auf die Gestaltung von Rechtsverhaumlltnissen insbesondere durch das selbstaumlndige Fuumlhren von Ver-handlungen bzw auf die Ausrichtung der Taumltigkeit auf die Verwirklichung von Rech-ten Die Taumltigkeit muss entsprechend den vorgenannten Merkmalen fachlich unab-haumlngig und eigenverantwortlich ausgeuumlbt werden Eine fachlich unabhaumlngige Tauml-tigkeit liegt nach dem Referentenentwurf nicht vor wenn sich der Syndikusrechts-anwalt an Weisungen zu halten hat die eine eigenstaumlndige Analyse der Rechtsla-ge und eine Einzelfall orientierte Rechts-beratung ausschlieszligen Daruumlber hinaus muss die fachliche Unabhaumlngigkeit der Berufsausuumlbung des Syndikusrechtsan-walts vertraglich und tatsaumlchlich gewaumlhr-leistet sein

Der Sache nach will der Gesetzgeber da-mit ein neues Berufsbild des Rechtsan-walts schaffen Die sozialrechtliche Pro-blematik der Syndikusanwaumllte duumlrfte bei einer gesetzgeberischen Umsetzung ge-loumlst werden Dieses ist sicherlich positiv zu bewerten Dennoch bleiben gravieren-de Fragen offen

Der Entwurf geht zwar davon aus dass die Unabhaumlngigkeit des Rechtsanwalts ndash auch die des Syndikusrechtsanwalts ndash gesichert ist Allerdings ist die Unabhaumln-gigkeit des Rechtsanwalts bislang auch dadurch gekennzeichnet dass er Wei-sungen seines Auftraggebers ablehnen

kann Fuumlr den Syndikusrechtsanwalt ist eine derartige Befugnis im Gesetz nicht vorgesehen

Der Syndikusrechtsanwalt soll seinen Arbeitgeber im zivilrechtlichen Verfah-ren nicht vertreten duumlrfen wenn sich die Beteiligten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen muumlssen Allerdings wird die Vertretung des Arbeitgebers durch Syndikusrechtsanwaumllte in verwaltungs- finanz- und sozialgerichtlichen Verfahren fuumlr zulaumlssig erklaumlrt Die Einschraumlnkung im zivilrechtlichen Verfahren wird damit begruumlndet dass groszlige Unternehmen mit einer eigenen Rechtsabteilung ihr Kosten-risiko bei Rechtsstreitigkeiten im Gegen-satz zu kleineren Unternehmen verringern koumlnnen Ob eine derartige Begruumlndung verfassungsrechtlich auf Dauer haumllt ist mehr als fraglich

Daruumlber hinaus duumlrfte sich auch die Frage stellen ob das Fremdbesitzverbot an An-waltskanzleien noch haltbar ist Die Taumltig-keit des Syndikusrechtsanwalts stellt eine klassische Taumltigkeit unter bdquoFremdbesitzldquo dar Wie will man es dann verfassungs-rechtlich rechtfertigen dass im Hinblick auf die Berufsausuumlbung niedergelassener Anwaumllte ein Fremdbesitzverbot aufrecht-erhalten werden soll Wenn das Fremdbe-sitzverbot wegfaumlllt so duumlrfte sich die an-waltliche Landschaft gravierend aumlndern

Es liegt dann nahe dass Banken oder Rechtsschutzversicherer eigene Kanzlei-en gruumlnden Sollte das der Fall sein so duumlrften auch die Mandatsbeziehungen vieler niedergelassener Anwaumllte zumin-dest gefaumlhrdet sein

Mit freundlichen kollegialen Gruumlszligen

Dr Michael BurmannPraumlsident

4 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Aus der Arbeit des Vorstandes

Einladung zur Kammerversammlung 2015

Hiermit berufe ich gemaumlszlig sect 85 Abs1 BRAO die Versamm-lung der Kammer fuumlr Don-nerstag den 27082015 um 1400 Uhr nach Erfurt ein

Die Anschrift des Tagungsortes und die Tagesordnung werden Ihnen gemeinsam mit dem Taumltigkeitsbericht des Praumlsidenten dem Bericht des Schatzmeisters sowie den Haushalten durch ein gesondertes Rund-schreiben rechtzeitig bekannt gegeben

Hinweise

1 Gem sect 4 der Geschaumlftsordnung der RAK Thuumlringen sind weitere Gegen-

staumlnde dann auf die Tagesordnung zu set-zen wenn dies schriftlich von wenigstens zehn Mitgliedern der Kammer verlangt wird Da die Tagesordnung nach sect 87 in Verbindung mit sect 86 Abs 2 BRAO zwei Wochen vor der Versammlung bekannt sein muss koumlnnen nur Antraumlge beruumlck-sichtigt werden die so rechtzeitig vorlie-gen dass sie noch innerhalb dieser Frist bekannt gemacht werden koumlnnen

Entsprechende Antraumlge zur Tagesordnung muumlssten daher spaumltestens am Mittwoch dem 05082015 bei der Geschaumlftsstelle Bahnhofstraszlige 46 in 99084 Erfurt einge-hen um diese rechtzeitig den Mitgliedern bekannt machen zu koumlnnen

2 Im Rahmen der Kammerversammlung am 27082015 sind erneut Rech-

nungspruumlfer zu bestellen und Neuwahlen zum Vorstand durchzufuumlhren

a) Wahl der Rechnungspruumlfer

Gemaumlszlig sect 15 der Geschaumlftsordnung der RAK Thuumlringen ist die Rechnung der Kam-mer von zwei dem Vorstand nicht ange-houmlrenden Kammermitgliedern zu pruumlfen und mit einem Pruumlfbericht zu versehen

Die beiden Rechnungspruumlfer und zwei Stellvertreter werden jeweils fuumlr zwei Jahre gewaumlhlt Die Kammerversammlung hat zu-letzt 2013 die Rechnungspruumlfer (Rechts-anwaumlltin Eve-Marie Herbolsheimer und Rechtsanwalt Uwe Albus) gewaumlhlt sodass Neuwahlen vorzunehmen sind

Wir duumlrfen Sie daher bitten Ihre Wahl-vorschlaumlge fuumlr die Wahl der Rechnungs-pruumlfer bis spaumltestens zum Mittwoch dem 12082015 bei der Geschaumlftsstelle der RAK Bahnhofstraszlige 46 in 99084 Erfurt einzureichen

b) Wahlen zum Vorstand

Es findet gem sect 68 Abs 2 BRAO die tur-nusmaumlszligige Wahl von sieben Vorstands-mitgliedern statt die fuumlr diejenigen Vor-standsmitglieder gewaumlhlt werden deren Wahlperiode beendet ist Diese sieben neu gewaumlhlten Vorstandsmitglieder tre-ten dann gemaumlszlig sect 68 Abs1 BRAO eine Wahlperiode von vier Jahren an

Die Geschaumlftsordnung der RAK Thuumlringen regelt

sect 11 Der Vorstand der Rechtsanwalts-kammer besteht aus vierzehn Mitglie-

dern Die vier Landgerichtsbezirke sind jeweils mit mindestens zwei Vorstands-mitgliedern vertreten Der Vorstand kann Abteilungen bilden

sect 12 Die Mitglieder des Vorstandes wer-den mittels nicht unterschriebener

Stimmzettel gewaumlhlt Alle Kandidaten wer-den in einem Wahlgang gewaumlhlt Bei Stim-mengleichheit entscheidet das vom Vorsit-zenden zu ziehende Los

Die Kammerversammlung kann mit einfa-cher Mehrheit ein anderes Verfahren be-schlieszligen Dies gilt auch in Bezug auf sect 11 Satz 2 Gewaumlhlt werden koumlnnen nur fristge-recht vorgeschlagene Kammermitglieder

Wahlvorschlaumlge sind bis spaumltestens zwei Wochen vor dem Wahltermin schriftlich einzureichen Der Kammervorstand kann diese Frist verlaumlngern

Die BRAO regelt

sect 88 BRAO Wahlen und Beschluumlsse der Kammer

(1) Die Voraussetzungen unter denen die Versammlung beschlussfaumlhig ist werden durch die Geschaumlftsordnung der Kammer geregelt

(2) Die Mitglieder koumlnnen ihr Wahl- oder Stimmrecht nur persoumlnlich ausuumlben

(3) Die Beschluumlsse der Versammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst Das Gleiche gilt fuumlr die von der Kammer vorzunehmenden Wahlen Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgaumlngen nicht erreicht so ist gewaumlhlt wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhaumllt Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag bei Wahlen entscheidet das Los

(4) Ein Mitglied darf in eigenen Angele-genheiten nicht mitstimmen Dies gilt je-doch nicht fuumlr Wahlen

(5) Uumlber die Beschluumlsse der Kammer und uumlber die Ergebnisse von Wahlen ist ein Protokoll aufzunehmen das von dem Vor-sitzenden und dem Schriftfuumlhrer zu unter-zeichnen ist

5Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Aus der Arbeit des Vorstandes

Bezirk Kolleginnen Kollegen

Erfurt Jan-Helge Kestel Dr Peter Helkenberg Theresa Nentwig

Muumlhlhausen Andreas Klemt

Gera Annette Steuber Peter-Michael Rode (Poumlszligneck)

Meiningen Henning Schneider (Schleusingen)

Bezirk Kolleginnen Kollegen

Erfurt Dr Michael Burmann Stefan Buck

Muumlhlhausen Volker Kaumlmmerer (Sondershausen) Mathias Morasch

Gera Stephan Brandner Dr Katrin Seime

Meiningen Christian Latour

sect 68 Abs 1 BRAO laumlsst die Wiederwahl zu Dr Michael Burmann Christian Latour und Dr Katrin Seime haben jedoch erklaumlrt nicht fuumlr eine erneute Kandidatur zur Verfuuml-

gung zu stehen

Gemaumlszlig sect 65 BRAO kann zum Mitglied des Vorstandes nur gewaumlhlt werden wer

1 Mitglied der Kammer ist

2 den Beruf einer Rechtsanwaumlltineines Rechtsanwalts seit mindestens fuumlnf Jahren ohne Unterbrechung ausuumlbt

Ausschluumlsse von der Waumlhlbarkeit bestimmt sect 66 BRAO

Gemaumlszlig sect 12 der Geschaumlftsordnung der Rechtsanwaltskammer koumlnnen nur fristgerecht vorgeschlagene Kammermitglieder gewaumlhlt werden

Wir duumlrfen Sie daher bitten Ihre Wahlvorschlaumlge fuumlr die Wahlen zum Vorstand spaumltes-tens bis zum Mittwoch dem 12082015 schriftlich bei der Geschaumlftsstelle der RAK Bahnhofstraszlige 46 in 99084 Erfurt einzureichen

gez Dr Michael BurmannPraumlsident

Im Vorstand verbleiben die folgenden Kolleginnen und Kollegen (Wahl zuletzt 2013) mit Kanzleisitz in den LG-Bezirken

Es endet die Wahlperiode folgender im Jahr 2011 fuumlr 4 Jahre gewaumlhlter Kolleginnen und Kollegen mit Kanzleisitz in den LG-Bezirken

Schatzmeisters Nachtgedanken(RA Jan H Kestel ndash sehr frei nach HHeine)

Denk ich an die Kammer in der Nachtdann bin ich um den Schlaf gebracht

Ich kann die Augen nicht mehr schlieszligenund panische Gedanken flieszligen

Immer zur grauen Winterzeitist es laut Satzung stets soweitDer Kammerbeitrag ist zu zahlen

und das bereitet manchem Qualen

So mancher denkt Ohne Bescheidbin ich zur Zahlung nicht bereit

Das fuumlhrt dann stets welch ein Verdruss zu Mahnungen im Uumlberfluss

Und diese kostet wieder Geldwas des Kollegen Miene nicht erhellt

Es ist nun einmal so geregeltund meistens hat sichrsquos eingepegelt

Nun kommt fuumlr uns oh weh und achein elektronisches Postfach

Damit die BRAK es auf die Beine stelltwill sie unser Bestes naumlmlich Geld

Fuumlr jeden Kollegen in der Anwaltslisteklingelt Geld in deren Kiste

und leider wird da nicht gewartetbis hier vor Ort der Mahnlauf startet

Wir muumlssen dann vor Ort hier sehenwoher wir diese Kohle nehmen

Wenn zu viele nach Bescheid und Mahnung fragen geht es sehr schnell dem bdquoSparschweinldquo an den

Kragen

Drum mein Appell Wir alle muumlsstendie Zahlungszeit notieren wie Fristen

So wie wiracutes machen Tag fuumlr Tagfuumlr die Mandanten ohne Klagacute

Dann koumlnnten wir uns die Mahnung schenkenwir haumltten genug das noumltacutege nach Berlin zu lenken

und der Schatzmeister in der Nachtwaumlr nicht mehr um den Schlaf gebracht

6 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Aus der Arbeit des Vorstandes

Aus dem Terminkalender des VorstandesAus dem Terminkalender des Vorstandes

10112014 7 Sitzung der 5 Satzungsversammlung in Berlin

14112014 10 Jahrestagung Institut fuumlr Anwaltsrecht in Berlin

1920112014 Ausbildungsmesse bdquoForum Berufsstartldquo in Erfurt

20112014 Zeugnisuumlbergabe der zweiten juristischen Staatspruumlfung

24112014 Praumlsidiumssitzung in Erfurt

02122014 58 Praumlsidentenkonferenz in Berlin

03122014 Vorstandssitzung RAK Thuumlringen in Erfurt

15122014 3 Jahrestreffen der Wirtschaftspruumlferkammer in Erfurt

18122014 3 Sitzung des Thuumlringer Landesausschusses fuumlr Berufsbildung in Erfurt

19122014 Erfahrungsaustausch im Thuumlringer Justizministerium zum elektronischen Rechtsverkehr

13012015 Neujahrsempfang des Deutschen Anwaltvereins in Berlin

14012015 Neujahrsempfang der Landesaumlrztekammer Thuumlringen in Erfurt

15012015 59 Praumlsidentenkonferenz in Berlin

23012015 Kolloquium und Neujahrsempfang Friedrich-Schiller-Universitaumlt Jena

3031012015 auswaumlrtige Vorstandssitzung der RAK Thuumlringen in Weimar

24022015 Erfahrungsaustausch bei der BRAK zur Anerkennung von Fortbildungsmaszlignahmen im Sinne des sect 15 FAO

27022015 60 Praumlsidentenkonferenz in Berlin

0506032015 9 Berufsrechtsreferentenkonferenz in Hannover

06032015 Deutscher Mediationstag 2015 an der Friedrich-Schiller-Universitaumlt Jena

11032015 Tag der Berufe in Erfurt

16032015 8 Sitzung der 5 Satzungsversammlung in Berlin

21032015 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten in Leipzig

In der Zeit vom 06112014 bis 18032015 fanden in der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen 5 Vereidigungstermine statt In diesen wurden insgesamt 17 Kolleginnen und Kollegen vereidigt

Alles auf

einen Blick

7Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Aus der Arbeit des Vorstandes

Gemeinsam mit den Rechtsanwaltskammern Berlin und Duumlsseldorf haben wir eine Stellungnahme zum Eckpunktepapier des BMJV zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwaumllte abgegeben Das Eckpunktepapier finden Sie unter wwwbmjvde Die Stellungnahme der BRAK hierzu koumlnnen Sie unter wwwbrakde nachlesen

Stellungnahme der Rechtsanwaltskammern Berlin Duumlsseldorf und Thuumlringen zum Eckpunktepapier desBMJV zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwaumllte

Die Vorstaumlnde der Rechtsanwaltskammern Berlin Duumlsseldorf und Thuumlringen sind der Auffassung dass das Eckpunktepapier das Ver-sorgungsproblem der Syndikusanwaumllte nicht loumlsen kann und eine erhebliche Gefahr fuumlr die rechtliche Stellung aller Rechtsanwaumlltinnenund Rechtsanwaumllte darstellt Zwar enthaumllt das Eckpunktepapier auch positive Ansaumltze (Klarstellung dass der Rechtsanwalt der denRechtsanwaltsberuf als Angestellter ausuumlbt anwaltlich taumltig ist) allerdings uumlberwiegen die negativen Aspekte deutlich

IDas Eckpunktepapier fuumlhrt zu einer Neubewertung des Status der Rechtsanwaumllte als unabhaumlngiges Organ der Rechtspflege Bisherwurde von der ganz herrschenden Meinung als konstituierendes Element der Unabhaumlngigkeit auch die Unabhaumlngigkeit vom Mandan-ten angesehen Dieser Aspekt entfaumlllt voumlllig wenn auch die Taumltigkeit des Syndikus-Anwaltes die in der Beratung und Vertretung in allenRechtsangelegenheiten des Arbeitgebers bestehen soll als anwaltliche Taumltigkeit angesehen wird Die Unabhaumlngigkeit reduziert sichsomit auf eine Staatsunabhaumlngigkeit Staatsunabhaumlngig sind allerdings die meisten Berater die auf juristischem Gebiet taumltig werden(Versicherungsmakler Banken Rechtsschutzversicherer etc) Die Unabhaumlngigkeit des Rechtsanwalts (auch gegenuumlber seinem Auf-traggeber) ist fuumlr eine sachgerechte Vertretung des Mandanten bdquoauf Augenhoumlheldquo mit den Gerichten erforderlich und das einzige nochvorhandene Alleinstellungsmerkmal uumlber das ein Rechtsanwalt gegenuumlber anderen Rechtsdienstleistern verfuumlgt

IIDie Stellung des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege ist durch die Regelungen des Eckpunktepapiers gefaumlhrdet Insbesondereaus den Ziffern 11 und 13 des Eckpunktepapiers ergibt sich dass der Gesetzgeber der anwaltlichen Taumltigkeit der Syndikusanwaumllte zu-mindest in den zentralen Bereichen anwaltlicher Taumltigkeit mit erheblichem Misstrauen begegnet Ein Misstrauen welches dem Anwaltein generelles Vertretungsverbot ndash und zwar ohne Ruumlcksicht auf die konkrete Situation ndash im zentralen Bereichen auferlegt laumlsst sichnur begruumlnden wenn man davon ausgeht dass der betroffene Rechtsanwalt insofern nicht seiner Funktion als unabhaumlngiges Organder Rechtspflege gerecht wird Dabei geht das Eckpunktepapier von einer falschen Praumlmisse aus wenn es in Ziffer 13 die fuumlr dasStrafprozessrecht getroffenen Regelungen als bdquoAnwaltsprivilegienldquo bezeichnet Es sind Regelungen die zum Schutz des Mandantensowie zum Schutz der Vertraulichkeit des Anwalts-Mandanten-Verhaumlltnisses getroffen wurden Der Streichung bzw Reduzierung vonbdquoMandantenprivilegienldquo muss die Anwaltschaft entgegentreten

IIIDas Eckpunktepapier fuumlhrt auch zur Einfuumlhrung zweier unterschiedlicher Typen von Rechtsanwaumllten Dieses zeigt sich bereits imHinblick auf Ziff 8 2 Zwar heiszligt es dort dass die anwaltliche Unabhaumlngigkeit durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht beein-traumlchtigt werden darf Nicht geregelt ist allerdings ob dem Syndikus-Anwalt auch das Recht zusteht die Durchfuumlhrung eines Auftrageszu verweigern Herr Kollege Dr Krenzler hat in der Praumlsidentenkonferenz am 15012015 ausdruumlcklich erklaumlrt ein derartiges Recht sollenach den Erlaumluterungen des BMJV den Unternehmensjuristen nicht zustehen Die Moumlglichkeit ein Mandat abzulehnen sichert jedochin zentraler Weise die Unabhaumlngigkeit des Rechtsanwaltes ab

Ohnehin wird es nach dem Eckpunktepapier Rechtsanwaumllte geben die umfassend als Organ der Rechtspflege taumltig werden duumlrfenund Rechtsanwaumllte den der Gesetzgeber diese Stellung offensichtlich nur noch eingeschraumlnkt zubilligen will Damit ist die SpaltungZweiteilung der Rechtsanwaltschaft vollzogenDabei kann es nicht darauf ankommen dass von den Syndikusanwaumllten (derzeit) erklaumlrtwird sie wollen diesen 2 Klasse-Status akzeptieren Denn wenn nach dem Eckpapier geringere Rechte und Pflichten ausreichen umden Rechtsanwaltsberuf auszuuumlben besteht die Gefahr dass der Rechte- und Pflichtenkatalog in Folge einheitlich abgesenkt undRechtspositionen die den Rechtsanwaumllten nach geltendem Recht zustehen genommen werden Solche Versuche hat es bereits in derVergangenheit gegeben wie z B der 2008 bis 2011 geltende sect 160a StPO zeigte

8 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Aus der Arbeit des Vorstandes

IVVor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers wird sich das Fremdbesitzverbot nicht mehr rechtfertigen lassen Der Syndikusanwalt wird ineinem Dienstverhaumlltnis taumltig welches geradezu klassisch Taumltigkeiten unter der Aufhebung des Fremdbesitzverbotes widerspiegelt Ihmsteht nicht einmal mehr ein Leistungsverweigerungsrecht zu wenn er seine anwaltliche Unabhaumlngigkeit gefaumlhrdet sieht Das Eckpunkte-papier fuumlhrte somit in der Konsequenz zu einer Aufhebung des Rechtsberatungsmonopols der niedergelassenen Anwaumllte

VOhnehin ist zweifelhaft ob sich mit der Begruumlndung die im Eckpunktepapier gegeben wird das Vertretungsverbot gemaumlszlig Ziff 10 auf-rechterhalten lassen wird Auch die vom DAV ins Feld gefuumlhrte bdquoVier-Augen-Theorieldquo ist nicht geeignet das Vertretungsverbot zu recht-fertigen Die Vier-Augen-Theorie ist vom Bundesverfassungsgericht bereits im Hinblick auf die Aufhebung der Singularzulassung beiden Oberlandesgerichten nicht als stichhaltig angesehen worden Und auch das bdquoWettbewerbsverzerrungsargumentldquo wird das gericht-liche Vertretungsverbot schwerlich halten koumlnnen da es ebenfalls nicht uumlberzeugt Schlieszliglich sieht das Eckpunktepapier vor dass dieMandanten von niedergelassenen Anwaumllten nach wie vor im Falle des Obsiegens oder Teilobsiegens ihre Anwaltskosten nach denRVG-Vorschriften erstattet erhalten waumlhrend die Unternehmen die sich durch eigene Juristen vertreten lassen einen solchen Erstat-tungsanspruch nach dem Papier nicht haben obgleich hier naturgemaumlszlig bezahlte Arbeitszeit eingesetzt wird

Da der Ausgang von Gerichtsverfahren bekanntlich stets offen ist sind die Chancen gewissermaszligen gleich verteilt von einer Wettbe-werbsverzerrung kann dann auch dort nicht gesprochen werden wo das gerichtliche Vertretungsverbot bei Prozessen mit Anwaltszwangfaumlllt Die Gefahr einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das gerichtliche Vertretungsverbot ist also offensichtlich wenn derStatus des Syndikus-Anwalts ndash wie im Papier vorgesehen ndash geaumlndert wird Im Uumlbrigen gilt die Vier-Augen-Theorie ndash wenn uumlberhaupt ndashnur noch im Hinblick auf die Taumltigkeit der Rechtsanwaumllte in Zivilsachen beim BGH In allen anderen Rechtsgebieten kann diese Theoriekeine Geltung beanspruchen Bereits jetzt wird man festhalten muumlssen dass die niedergelassenen Anwaumllte im Bereich der gerichtlichenVertretung Konkurrenz durch Unternehmensjuristen vor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers erhalten werden Insoweit ist lediglichauf Ziff 10 Abs 3 zu verweisen

Hintergrund des Eckpunktepapiers sind Erwaumlgungen den Unternehmensjuristen die Vorteile des Versorgungswerkes zu erhalten Wiewill man es rechtfertigen dass die niedergelassenen Kollegen zu diesem Zweck Nachteile in ihrer Berufsausuumlbung hinnehmen muumlssen

VIEs ist ohnehin unsicher ob die Schaffung eines bdquoneuen Typsldquo des Rechtsanwalts dazu fuumlhren wird dass eine Befreiung von der gesetz-lichen Rentenversicherungspflicht uumlberhaupt erreicht wird Der jetzigen gesetzlichen Regelung des Paragrafen 6 Abs 1 SGB VI liegt die Erwaumlgung zugrunde dass eine Ausweitung von Befreiungsmoumlglichkeiten zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfolgen soll Gemaumlszlig sect 6 Abs 1 Satz 3 SGB VI sind Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen soweit nach dem 31121994 durch eine Gesetzesaumlnderung der Kreis der Pflichtmitglieder einer berufsstaumlndischen Kammer erweitert wirdDer neue Syndikusanwalt wird erst durch die gesetzgeberische Umsetzung des Eckpunktepapiers zu einem (neuen) Rechtsanwalt(styp) und dadurch zu einem neuen Pflichtmitglied der RAK

Es ist ohnehin unsicher ob die Schaffung eines bdquoneuen Typsldquo des Rechtsanwalts dazu fuumlhren wird dass eine Befreiung von der gesetz-lichen Rentenversicherungspflicht uumlberhaupt erreicht wird Der jetzigen gesetzlichen Regelung des Paragrafen 6 Abs 1 SGB VI liegt dieErwaumlgung zugrunde dass eine Ausweitung von Befreiungsmoumlglichkeiten zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfolgensoll Gemaumlszlig sect 6 Abs 1 Satz 3 SGB VI sind Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen soweit nach dem31121994 durch eine Gesetzesaumlnderung der Kreis der Pflichtmitglieder einer berufsstaumlndischen Kammer erweitert wird Der neue Syn-dikusanwalt wird erst durch die gesetzgeberische Umsetzung des Eckpunktepapiers zu einem (neuen) Rechtsanwalt(styp)und dadurch zu einem neuen Pflichtmitglied der RAK

VIIWir beantragen daher zu beschlieszligenDie Bundesrechtsanwaltskammer lehnt die Aumlnderungen des Berufsrechts entsprechend dem Eckpunktepapier ab

Dr jur Marcus MollnauPraumlsident RAK Berlin

Herbert SchonsPraumlsident RAK Duumlsseldorf

Dr Michael BurmannPraumlsident RAK Thuumlringen

9Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Berufrechtliches und Info

Beschluumlsse der Satzungsversammlung vom November 2014

Die 5 Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsan-waltskammer hat in ihrer 7 Sitzung am 1011112014 ua Beschluumlsse zur Aumlnde-rung des sect 2 BORA welcher

die Verschwiegenheit regelt gefasst

Unter anderem wurde im Hinblick auf das sogenannte Non-Legal-Outsourcing klarge-stellt dass kein Verstoszlig vorliegt wenn das Verhalten des Rechtsanwalts im Rahmen der Arbeitsablaumlufe der Kanzlei einschlieszlig-lich der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter erfolgt und objektiv einer uumlblichen

von der Allgemeinheit gebilligten Verhal-tensweise im sozialen Leben entspricht (Sozialadaumlquanz) Weiterhin wurde gere-gelt dass der Rechtsanwalt grundsaumltzlich auch die Dienste kanzleiexterner Personen in Anspruch nehmen kann diese aber ebenso wie Kanzleimitarbeiter zur Ver-schwiegenheit verpflichten muss

Zu beachten ist auch der Beschluss zur Aumlnderung des sect 11 Abs1 BORA welcher zukuumlnftig lauten soll

bdquoDer Rechtsanwalt ist verpflichtet das Mandat in angemessener Zeit zu bearbei-

ten und den Mandanten uumlber alle fuumlr den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgaumln-ge und Maszlignahmen unverzuumlglich zu unter-richten Dem Mandanten ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstuumlcken Kenntnis zu ge-benldquo

Am 20092014 fand in Braunschweig die 69 Tagung der Gebuumlhren-referenten der Rechts-anwaltskammern statt Generalthemen der 69

Tagung waren eine moumlgliche Indexie-rung der Rechtsanwaltsverguumltung sowie die Praxis der Pauschgebuumlhr

1Indexierung der Rechtsanwaltsverguumltung

Die Gebuumlhrenreferenten diskutierten als erstes Generalthema ob bzw wie eine Koppelung der Rechtsanwaltsverguumltung an einen Index moumlglich sei so dass die Rechtsanwaltsverguumltung jaumlhrlich moderat angepasst werden koumlnnte Die Gebuumlh-renreferenten fassten hierzu folgende gemeinsame Auffassung Nach einer Un-tersuchung des Soldan Instituts fuumlr An-

waltsmanagement befuumlrwortet ein groszliger Anteil der Anwaltschaft die Indexierung der Rechtsanwaltsgebuumlhren (so z B Ki-lian in AnwBl 2013 882 ff Erwiderung Otto in AnwBl 2014 318 ff) Die Konfe-renz der Gebuumlhrenreferenten der Rechts-anwaltskammern hat in ihrer Sitzung am 20092014 die Argumente fuumlr und ge-gen eine automatische Anpassung der Verguumltung eingehend diskutiert und sich einstimmig gegen eine Indexierung aus-gesprochen

Die automatische Anpassung der Gebuumlh-ren durch ihre Anbindung an die Veraumln-derung von Indizes loumlst nicht das Prob-lem der angemessenen Verguumltung der Leistungen der Rechtsanwaumlltinnen und Rechtsanwaumllte Die sich veraumlndernden Anforderungen an die berufliche Leis-tung der Anwaltschaft das Wegbrechen von Aufgabenbereichen der deutliche

Ruumlckgang der gerichtlich eingetragenen Rechtsstreitigkeiten die Tendenz auszliger-gerichtlicher Konfliktregulierungen und die Kostensteigerungen in den Anwalts-kanzleien werden durch eine Indexierung nicht angemessen abgebildet und beruumlck-sichtigt Nur eine regelmaumlszligige struktu-relle und lineare Anpassung des RVG an diese veraumlnderten Vorgaben durch den Gesetzgeber gewaumlhrleistet auf Dauer ein angemessenes Gebuumlhrenaufkommen der Rechtsanwaltschaft

Quelle BRAK

Die Beschluumlsse der Satzungsver-sammlung werden am 01072015 in Kraft treten Sie koumlnnen die Beschluumls-se unter wwwbrakde nachlesen

Diese zu formulieren und in die Dis-kussion mit dem Gesetzgeber einzu-bringen bleibt Aufgabe der BRAK und des DAV

Bericht von der 69 Tagung der Gebuumlhrenreferenten

10 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

2 Praxis der Pauschgebuumlhr

Die Gebuumlhrenreferenten kamen uumlberein dass das Verfahren zur Festsetzung der Pauschgebuumlhr kompliziert und die Er-gebnisse oft wenig befriedigend seien Gleichwohl werde aber fuumlr Verfahren in denen die gesetzlichen Gebuumlhren nicht auskoumlmmlich seien mit der Pauschge-buumlhr ein Ausgleich gewaumlhrt

Die Gebuumlhrenreferententagung stellte da-her die Uumlberlegung an ob das Instrument der Pauschgebuumlhr auf andere Bereiche wie zum Beispiel das sozialrechtliche Opferentschaumldigungsverfahren uumlber-tragbar sei und fasste hierzu folgenden Beschluss Die Tagung der Gebuumlhrenre-ferenten unterstuumltzt den Vorschlag die Pauschgebuumlhr insbesondere auf Opfe-rentschaumldigungsverfahren auszuweiten nachhaltig Es soll daruumlber hinaus eine dem sect 14 Abs 2 RVG aumlhnliche Regelung geschaffen werden damit der Sachver-stand der Rechtsanwaltskammern bei der Bemessung der Pauschgebuumlhr eingeholt wird Der Ausschuss Rechtsanwaltsver-guumltung der Bundesrechtsanwaltskammer wird gebeten sich weitere Gedanken uumlber die Gestaltung der Gesetzgebungsvor-schlaumlge zu machen

3 Zusaumltzliche Gebuumlhr fuumlr die Streitverkuumlndung

Die Gebuumlhrenreferenten sprachen sich einstimmig dafuumlr aus dass der zusaumltz-liche Zeitaufwand sowie das besondere Haftungsrisiko in Faumlllen der Streitverkuumln-dung fuumlr den Rechtsanwalt gebuumlhren-rechtlich Beruumlcksichtigung finden soll-ten Der Ausschuss RVG der BRAK wurde gebeten ggf gemeinsam mit dem BMJV

eine Regelung zu diskutieren die auch eine Aumlnderung der Nr 1010 VV RVG be-deuten koumlnne

4 Erfahrungen mit der Anwendung der Nr 1010 VV RVG

Bereits im Rahmen der 68 Tagung der Ge-buumlhrenreferenten wurde beschlossen die Erfahrungen mit der neuen Nr 1010 VV RVG uumlber die Kammermitteilungen sowie den BRAK-Newsletter abzufragen Insge-samt sind hier einige Ruumlckmeldungen ein-gegangen die bestaumltigten dass Erfahrun-gen mit der Nr 1010 VV RVG bisher kaum gemacht wurden

Es soll im naumlchsten Jahr erneut durch die Rechtsanwaltskammern in ihren Kammer-bezirken abgefragt werden in welchen Faumlllen und wie haumlufig die Gebuumlhr nach Nr 1010 VV RVG bereits angefallen und in welchen extremen Faumlllen trotz erheblichen Aufwands die Gebuumlhr gerade nicht ange-fallen ist Gegenuumlber dem Gesetzgeber solle versucht werden zwei anstatt drei gerichtliche Beweiserhebungstermine fuumlr die Nr 1010 VV RVG ausreichen zu lassen

5 Kriterien fuumlr die uumlbliche Gebuumlhr fuumlr die Beratung

nach sect 34 Abs 1 S 2 RVG

Wenn im Rahmen von sect 34 RVG keine Verguumltungsvereinbarung getroffen werde stelle sich die Berechnung der uumlblichen Verguumltung i S d BGB oft als problema-tisch dar so die Erfahrung der Gebuumlh-renreferenten Zur uumlblichen Gebuumlhr fuumlr die Beratung seien bisher nur wenige Gerichtsentscheidungen bekannt gewor-den die inhaltlich auch sehr voneinan-der abwichen Die Rechtanwaltskammern seien zwar grundsaumltzlich nicht verpflich-

tet hierzu ein Gutachten nach sect 14 Abs 2 RVG abzugeben sie koumlnnten aber oft bei der Frage zur ortsuumlblichen Verguumltung weiterhelfen und einen Betragsrahmen zur Orientierung angeben Erfahrungen mit der Bestimmung der Ortsuumlblichkeit im Rahmen von sect 34 RVG i V m sect 612 Abs 2 BGB richten Sie bitte an die Bundes-rechtsanwaltskammer (frankebrakde) Die Zusammenstellung soll ggf fuumlr einen Aufsatz genutzt werden

6 Rechtsprechungsaumlnderungbei Verguumltungsvereinbarungen

Die Gebuumlhrenreferenten diskutier-ten auch ob das Urteil des BGH vom 05062014 (Az IX ZR 13712) uumlberhaupt zu Auswirkungen in der Praxis fuumlhre und kamen zu dem Schluss dass dem nicht so sei Die Verguumltungsvereinbarung selbst sei zwar nicht mehr nichtig aber das Ergebnis bleibe identisch Neu sei aber dass der BGH deutlich sage dass das anwaltliche Berufsrecht im Verhaumlltnis zum Mandanten auszliger Betracht bleibe und sich der Rechts-anwalt grundsaumltzlich an dem Vereinbarten festhalten lassen muss wenn er unter die gesetzliche Verguumltung gehe

7 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten

Die 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten wird voraussichtlich am 21032015 in Leipzig stattfinden Als Generalthemen sind die Uumlberlegungen zur Nachbesse-rung der Nr 1010 VV RVG sowie zu zusaumltz-lichen Gebuumlhren fuumlr die Streitverkuumlndung und das Guumlterichterverfahren vorgesehen Hierneben soll eine moumlgliche Ausweitung der Pauschgebuumlhr weiter diskutiert und die bdquoThesen zu Verguumltungsvereinbarun-genldquo uumlberarbeitet werden

Berufrechtliches und Info

11Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

beA bekommt Gesicht ndash Neues vom elektronischen Anwaltspostfach

Berufrechtliches und Info

Was noch vor einigen Monaten ein Abstraktum im Gesetz zur Ein-fuumlhrung des elektronischen Rechtsverkehrs und in den Ausschrei-bungsunterlagen war bekommt langsam Gesicht ndash das beA das besondere elektronische Anwaltspostfach Wie vom Gesetzgeber vorgesehen wird die BRAK jede Rechtsanwaumlltin und jeden Rechts-anwalt zum 01012016 damit ausstatten

Um die Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig darauf vorzubereiten startet jetzt eine In-formationskampagne die in regelmaumlszligigen Abstaumlnden in den kommenden Monaten im BRAKMagazin in den regionalen Kammermitteilungen und ab April auf einer eigenen Webseite uumlber den Fortschritt bei der technischen Entwicklung berichtet Erkennbar sein wird die Kampagne am neuen Logo das die wichtigsten Eigenschaften des beA zusam-menfasst digital einfach sicher

Was bisher geschah hellip

Nachdem der Gesetzgeber der BRAK die Entwicklung der elektronischen Postfaumlcher uumlbertragen hat wurde im Ergebnis eines mehrstufigen Ausschreibungsverfahrens die Atos-GmbH mit der technischen Entwicklung des beA beauftragt In mehreren Work-shops und Umfragen innerhalb der Anwaltschaft wurde ein detailliertes Anforderungs-profil entwickelt

Das beA ist hellip digital

Anfang des Jahres begann die Umsetzung der Mammutaufgabe Fuumlr jeden der insge-samt 165000 Kolleginnen und Kollegen ein Postfach bereit zu stellen und dabei die je-weils unterschiedlichen technischen Voraussetzungen zu beruumlcksichtigen Im Ergebnis muss jede Rechtsanwaumlltin und jeder Rechtsanwalt in die Lage versetzt werden mit dem Computer und einem entsprechenden Internetanschluss sicher und einfach mit der Jus-tiz zu kommunizieren Fuumlr die Erreichbarkeit der Justiz gilt dabei fuumlr die Laumlnder ein gestaf-felter Zeitplan spaumltestens aber 2022 wird der Rechtsverkehr zwischen Rechtsanwaumllten und Gerichten ausschlieszliglich digital ablaufen Die BRAK und die regionalen Kammern werden sich dabei intensiv dafuumlr einsetzen dass die Laumlnder bereits eine fruumlhere Erreich-barkeit ermoumlglichen

Das beA ist hellip einfach

Eine der wichtigsten Anforderungen an das beA ist die komplikationslose Einbindung in den Kanzleialltag das haben die zahlreichen bei der BRAK eingegangenen Anfragen und Reaktionen auf die Umfragen ergeben Die Nutzerfreundlichkeit steht daher bei der Ent-wicklung des Systems ndash nach der Sicherheit ndash ganz oben Mit dem beA wird deshalb der Einzelanwalt ohne besondere Kanzleisoftware genauso arbeiten koumlnnen wie die Kanzlei mit mehreren Berufstraumlgern fuumlr die der Einsatz von Kanzleisoftware selbstverstaumlndlich ist Ermoumlglicht wird dies einerseits uumlber einen einfachen Zugang uumlber einen Internet-browser wie beispielsweise Internetexplorer Firefox oder Safari und andererseits uumlber eine Schnittstelle die die Kanzleisoftwarehersteller erhalten werden Letztere sind in-tensiv in die Entwicklungs- und Testphase des beA eingebunden damit am 01012016 das beA sowohl direkt als auch uumlber die entsprechende Software zugaumlnglich ist

Das beA wird den bereits bekannten Post-fachsystemen wie beispielsweise Out-look aumlhneln jedoch nicht vollumfaumlnglich die gleichen Funktionalitaumlten aufweisen Einerseits wird es Merkmale geben die an den elektronischen Rechtsverkehr an-gepasst sind und deshalb in Outlook nicht enthalten sind andererseits wird es aber auch aus Sicherheitsgruumlnden einige Ein-schraumlnkungen geben

Selbstverstaumlndlich wird das beA die uumlbli-chen Standardordner enthalten Postein-gang Postausgang Entwuumlrfe Papierkorb gesendete Nachrichten Weitere benut-zerdefinierte Ordner koumlnnen erstellt wer-den Auch eine detaillierte Sortier- und Ansichtsfunktion wird vorhanden sein so kann sich der Nutzer beispielsweise auf einen Blick alle Nachrichten die ein Empfangsbekenntnis erfordern anzeigen lassen

Ein besonderes Augenmerk wird bei der Entwicklung auch auf die Abbildung der uumlblichen Kanzleiablaumlufe durch das beA gelegt Es wird moumlglich sein ein virtuelles Kanzleipostfach einzurichten sodass alle Ein- und Ausgaumlnge mehrerer Rechtsanwaumll-te zusammengefasst werden Mitarbeitern und Kollegen koumlnnen jeweils Zugriffs- be-ziehungsweise Vertretungsrechte einge-raumlumt werden

Ein detailliertes System von moumlglichen Befugnissen sorgt dafuumlr dass beispiels-weise eine Mitarbeiterinein Mitarbeiter Nachrichten nur lesen aber nicht bearbei-ten kann jemand anderes aber Nachrich-ten lesen neu erstellen undoder auch selbst versenden darf Jede denkbare Ar-beitsteilung ist dadurch auch beim beA moumlglich Insgesamt soll es ein System von etwa dreiszligig Befugnissen geben die einzeln oder kombiniert vergeben werden koumlnnen Diese Rechteverwaltung wird de-tailliert in der Anleitung zum beA die di-

12 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

rekt uumlber den Webzugang zugaumlnglich sein wird beschrieben Detailliertere Informa-tionen uumlber die Funktionalitaumlt des beA werden sukzessive ab April auf der neuen Internetseite zum beA veroumlffentlicht

Das beA ist hellip sicher

Sicherheit ist die oberste Praumlmisse bei der Entwicklung des beA Das gilt fuumlr den Zugang zum System genauso wie fuumlr die Uumlbertragung und Speicherung der einzel-nen Nachrichten Die Anmeldung wird so gestaltet sein dass sie eine zweifelsfreie Authentifizierung des jeweiligen Nutzers erfordert Durch die Anbindung des beA an das Bundesweite Amtliche Anwalts-verzeichnis ist dabei sichergestellt dass nur zugelassene Rechtsanwaumllte ein Post-fach besitzen Erlischt die Zulassung wird

auch das Postfach geloumlscht Das System wird sicherstellen dass weder die Absen-dereigenschaft noch der Inhalt der ein-zelnen Nachrichten manipuliert werden koumlnnen Die sichere Uumlbertragung erfolgt dabei mit einer sogenannten Ende-zu-En-de Verschluumlsselung das heiszligt anders als teilweise bei herkoumlmmlichen E-Mail-Pro-grammen wird die Nachricht nicht an je-dem Uumlbertragungsknoten ent- und wieder verschluumlsselt sondern bleibt vom Absen-der bis zum Empfaumlnger komplett verschluumls-selt Verwendet wird dabei ein sogenannter AES-Schluumlssel mit einer Laumlnge von 256 Bit Um eine so verschluumlsselte Nachricht zu entschluumlsseln gibt es so viele verschiede-ne Moumlglichkeiten dass die heutigen Hoch-leistungsrechner dafuumlr wohl Jahrzehnte brauchen wuumlrden Um auch die Datensi-cherheit bei den gespeicherten Nachrich-

ten zu gewaumlhrleisten werden alle Server des Systems in Deutschland stehen und damit dem hohen deutschen Datenschutz-niveau entsprechen

Was als naumlchstes passiert hellip

In den kommenden Wochen konkretisiert sich das bdquoGesichtldquo des beA Die BRAK wird das Design der Web-Benutzeroberflaumlche in einem der naumlchsten BRAKMagazine veroumlf-fentlichen Bis zum Sommer soll die tech-nische Entwicklung abgeschlossen sein dann beginnen die Tests mit den Systemen der Kanzleisoftwarehersteller der Justiz und in einzelnen Testkanzleien

Rechtsanwaumlltin Peggy Fiebig LLM Geschaumlftsfuumlhrerin bei der BRAK

Pfaumlndungsfreibetraumlge seit 01012015

Die seit dem 1 Januar 2015 maszliggebenden Betraumlge die nach sect 115 Abs 1 Satz 3 Nr 1b Nr 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind wurden neu bekannt gemacht Sie betragen fuumlr Parteien die ein Einkommen aus Erwerbstaumltigkeit erzielen 210 Euro fuumlr Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 462 Euro fuumlr jede weitere Person der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet in Ab-haumlngigkeit von ihrem Alter fuumlr Erwachsene 370 Euro fuumlr Jugendliche von Beginn des 15 bis Vollendung des 18 Lebensjahres 349 Euro fuumlr Kindervom Beginn des 7 bis zur Voll-endung des 14 Lebensjahres 306 Euro und fuumlr Kinder bis zur Vollendung des 6 Lebens-jahres 268 Euro

Stabwechsel im September

Ab September wird Monika Noumlhre derzeit noch Praumlsidentin des Kammergerichtes Berlin die Aufgaben der Schlichterin der Rechtsanwaltschaft uumlbernehmen Das gab der Praumlsi-dent der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C Filges im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Kammer bekannt Monika Noumlhre tritt damit die Nachfolge von Dr h c Renate Jaeger an die als erste Schlichterin der Anwaltschaft diese Position seit Januar 2011 bekleidet und zuvor Richterin am Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschenrechte gewe-sen war Die Schlichtungsstelle wurde vor fuumlnf Jahren auf Initiative der Bundesrechts-anwaltskammer als unabhaumlngige Institution zur Befriedung von Auseinandersetzungen zwischen Mandanten und ihren Rechtsanwaumllten eingerichtet Bisher wurden fast 4000 Verfahren durchgefuumlhrt

Berufrechtliches und Info

Nachrichten aus BerlinVollmachtsdatenbank auch fuumlr Rechtsanwaumllte

Im zweiten Halbjahr 2015 werden auch die Rechtsanwaltskammern ihren Mit-gliedern die Nutzung einer Datenbank zur elektronischen Vollmachtsuumlbermittlung an die Finanzverwaltung (Vollmachtsda-tenbank) ermoumlglichen

Mit Hilfe dieser Datenbank koumlnnen Rechtsanwaumllte dann bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklaumlrungen kuumlnf-tig Vollmachten ihrer Mandanten elektro-nisch an die Finanzverwaltung uumlbermit-teln Hintergrund dieser Datenbank ist die im Jahre 2014 eingefuumlhrte sogenannte vorausgefuumlllte Steuererklaumlrung durch die Finanzverwaltung Naumlhere Informationen zu diesem Thema finden Sie demnaumlchst auf der Internetseite der Bundesrechtsan-waltskammer

Quelle BRAK

13Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

Abschlusspruumlfungen 2015Die diesjaumlhrigen Abschlusspruumlfungen fuumlr die auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten finden wie folgt statt

Die schriftlichen Pruumlfungen beginnen jeweils um 900 Uhr in den Staatlichen Berufsbildenden Schulen Zu den muumlndlichen Pruuml-fungen erfolgt eine gesonderte Ladung durch die Pruumlfungsausschuumlsse Uumlber die Anmeldungsmodalitaumlten sind Sie bereits in einem separaten Schreiben informiert worden

Mindestverguumltung fuumlr Auszubildende

Mindestverguumltungen werden weder durch den Vorstand noch die Kammerversammlung festgesetzt

Es wird jaumlhrlich bekannt gemacht welche Durchschnittsverguumltungen in den Lehrvertraumlgen vereinbart worden sind Eine Unterschrei-tung dieser Durchschnittssaumltze von mehr als 20 kann zur Folge haben dass Ausbildungsverhaumlltnisse nicht eingetragen werden Hintergrund dieser Praxis ist dass Verwaltungsgerichte eine Regelungskompetenz der Kammer eine Mindestverguumltung festzusetzen anzweifeln Vielmehr sei von der Verkehrsauffassung der Mitglieder auszugehen

Bei der Auswertung aller 73 abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge des Jahrganges 2014 bis 2017 ergaben sich folgende durch-schnittliche Verguumltungssaumltze

Wir bitten zu beachten dass in diesen Durchschnittszahlen nach Vertragsabschluss vereinbarte oder vorgenommene Erhoumlhungen der Verguumltungen nicht beruumlcksichtigt sind und nicht beruumlcksichtigt werden konnten

a) schriftliche Abschlusspruumlfung

19052015Dienstag

ZPO RVG

20052015Mittwoch

Recht Wirtschafts- und Sozialkunde Rechnungswesen

Empfehlung der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

1 Ausbildungsjahr 45000 euro

2 Ausbildungsjahr 52500 euro

3 Ausbildungsjahr 60000 euro

Verguumltungssaumltze

1 Ausbildungsjahr 41500 euro (im Vorjahr 37300 euro )

2 Ausbildungsjahr 48200 euro (im Vorjahr 43000 euro )

3 Ausbildungsjahr 52700 euro (im Vorjahr 49560 euro )

b) muumlndliche Abschlusspruumlfung Erfurt Gera Muumlhlhausen

18062015Donnerstag

19062015Freitag

14 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Ausbildungswesen

Zwischenpruumlfung Dezember 2014

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 362

2 0 4 3 Buumlroorganisation 250

3 4 4 4 WiSo 275

4 3 0 1

5 1 0 0

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 296

Muumlhlhausen (8 Auszubildende)

Ausbildungswesen

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 350

2 2 1 0 Buumlroorganisation 340

3 2 4 4 WiSo 370

4 5 5 5

5 1 0 1

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 353

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 1 0 0 Recht 385

2 2 1 2 Buumlroorganisation 355

3 2 9 7 WiSo 390

4 9 8 3

5 6 2 7

6 0 0 1 Gesamtdurchschnitt 376

Gera (10 Auszubildende)

Erfurt (20 Auszubildende)

Neu abgeschlossene AusbildungsvertraumlgeStatistik bdquoNeu abgeschlossene Ausbildungsvertraumlge vom 01102013 bis 30092014ldquo

Aus der von der BRAK vorgelegten Statistik ergibt sich dass die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge im Ver-gleich zum Vorjahr erneut gesunken ist Insgesamt konnten 5158 Vertraumlge neu abgeschlossen werden (Vorjahr 5433) Im Ausbil-dungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter wurden bundesweit 3808 neue Ausbildungsvertraumlge abgeschlossen das sind 59 weniger als im Vorjahr ( 4047) Positiv anzumerken ist der An-stieg der neu eingegangenen Ausbildungsverhaumlltnisse in Thuumlrin-gen von 52 Auszubildenden im Vorjahr auf nun 64

Ausbildungswesen

15Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

16 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Initiative ergreifen fuumlr die Nachwuchssicherung

Die Situation um unseren Nachwuchs im Bereich der Rechtsanwaltsfachange-stellten ist angespannt ndash das ist uns allen bewusst Mehr denn je besteht

Handlungsbedarf zur Sicherung unserer zukuumlnftigen Fachkraumlfte

Signifikant ist die sinkende Zahl der Ab-solventen in den Berufsausbildungsstaumlt-ten in Erfurt Gera und Muumlhlhausen Im vergangenen Jahr legten 58 Auszubilden-de ihre Abschlusspruumlfung zurm Rechts-anwaltsfachangestellten ab Zur Zwi-schenpruumlfung in 2014 traten lediglich 38 Lehrlinge an Diese Zahl muss am Ende des Lehrjahres womoumlglich noch nach un-ten korrigiert werden

Wenn auch die Zahl der neu abgeschlos-senen Ausbildungsverhaumlltnisse in 2014 leicht angestiegen ist ndash Ende September vergangenen Jahres nahmen in Thuumlringen 64 angehende Rechtsanwaltsfachange-stellte einen Ausbildungsplatz an 2013 entschieden sich 52 Lehrlinge fuumlr den Beruf ndash so aumlndert dies nichts an der Tat-sache dass wir unter Bedarf ausbilden und qualifiziertes Fachpersonal zukuumlnf-

tig nicht mehr in ausreichendem Maszlige zur Verfuumlgung stehen wird Hier besteht sichtbarer Optimierungsbedarf rund um den Ausbildungsberuf ders Rechts-fachangestellten Doch wie koumlnnen wir die Situation nachhaltig verbessernUm moumlgliche Schwachstellen erkennen und aktiv beseitigen zu koumlnnen moumlchten wir alle Kolleginnen und Kollegen dazu anhal-ten an einem Dialog teilzunehmen Die Rechtsanwaltskammer Thuumlringen bietet sich zu diesem Zweck gern als Kommuni-kationsplattform an

Uns ist es wichtig verschiedene Meinun-gen zur Ausbildungsthematik aufzugrei-fen Jede Kollegin und jeder Kollege ist daher herzlich dazu eingeladen uns ihreseine Sichtweise schriftlich (per E-Mail an inforak-thueringende) zukommen zu lassen

Zusammen mit Ihnen wollen wir moumlgliche Loumlsungsansaumltze erarbeiten Es heiszligt nun gemeinsam nach neuen Wegen und Mit-teln suchen die momentane Talfahrt zu beenden und den derzeitigen Entwicklun-gen entgegenzutreten Die Ergebnisse der Einsendungen werden wir im Rahmen des naumlchsten Kammerreports veroumlffentlichen

Ausbildungswesen

Gemeinsam fuumlr

unsere Zukunft

Ruumlckblick Tag der Berufe

Eine Maszlignahme neue Wege zu beschrei-ten war die Teilnahme am bdquoTag der Beru-feldquo welcher im Maumlrz in den Raumlumlichkei-ten der Geschaumlftsstelle der RAK Thuumlringen stattfand In Kooperation mit der Bundes-agentur fuumlr Arbeit gab die Kammer inter-essierten Schuumllerinnen und Schuumllern die Moumlglichkeit sich uumlber den Beruf derdes Rechtsanwaltsfachangestellten zu infor-mieren Nach einem Vortrag und einer Fragerunde von und mit Yvonne Muumlller gepruumlfter Rechtsfachwirtin und Inhabe-rin von bdquoKanzlei-Professionellldquo wurde den Schuumllern die Chance geboten eine Kanzlei zu besuchen Hier erhielten sie anschauliche Eindruumlcke von der Taumltigkeit ders Rechtsanwaltsfachangestellten und der Zusammenarbeit mit Anwaumllten

Die Veranstaltung war gut besucht und auf jeden Fall dazu geeignet das Inte-resse an dem vorgestellten Berufsfeld zu wecken Deutlich wurde hier auch dass weitestgehend Unkenntnis bei den potenziellen Auszubildenden uumlber die tatsaumlchlichen Aufgabenbereiche einers Rechtsanwaltsfachangestellten herrscht Diese Luumlcken gilt es zu fuumlllen Seitens der Thuumlringer Rechtsanwaltschaft ist somit noch ein groszliges Maszlig an Aufklaumlrungsar-beit noumltig Das erste Ziel muss daher sein Informationen uumlber den Ausbildungsbe-ruf leichter zugaumlnglich zu machen prauml-senter zu platzieren sowie verstaumlndlicher aufzubereiten

Im Zuge der Erneuerung unserer Website werden wir verstaumlrkt auf diese Thematik eingehen und vor allem den Service zur Vermittlung von Praktikumsplaumltzen sowie von Auszubildenden bzw ausbildenden Kanzleien optimieren

17Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Rechtsanwaltswidrige Tatprovokation

Nicht zuletzt im Bereich der Betaumlubungsmitteldelikte werden Personen zu ihrem Tun zuweilen von verdeckten Ermittlern angestiftet Liegt dies offen zutage oder gelingt es der Verteidigung diese Praktiken nachzuweisen fuumlhrt dies nach staumlndiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz des auch von den dortigen Senaten anerkannten Verstoszliges gegen Art 6 Abs 1 MRK ndash Grundsatz des fairen Verfahrens ndash nicht etwa zu einem Beweisverwertungsverbot bzw einem Verfahrenshindernis sondern hat lediglich eine Strafmilderung zur Folge

Meinung

In juumlngster Zeit wurde dies vom 5 Strafse-nat noch einmal bestaumltigt ndash 5 StR 24013 vom 11122013 Kann man als Verteidi-ger angesichts des Wortlauts von Art 20 Abs 3 GG Art 6 Abs 1 MRK sowie sect 136 a StP0 uumlber diese bdquozur-Strafverfolgung-ist-je-des-Mittel-recht-Tendenzenldquo auch nach jahrelang geschulter Frustrationstoleranz nur den Kopf schuumltteln deprimiert es noch mehr wenn sogar das Bundesverfassungs-gericht dies billigt ndash vgl 2 BvR 102909 vom 2852009

Dass Beschuldigtenrechte seit langem im-mer staumlrker beschnitten werden ist von weit kompetenteren Kollegen als dem Ver-fasser dieser Zeilen schon oft beklagt wor-den und soll deshalb hier nicht wiederholt werden Fuumlr den geneigten Leser sei an die-ser Stelle nur erwaumlhnt dass sich der Kolle-ge Prof Sommer im Novemberheft der Stra-Fo 2014 unter dem Titel bdquoDas Maumlrchen von

der Funktionsuntuumlchtigkeit der Strafrechts-pflegeldquo (auch) zu diesem Problemkreis mit deutlichen Worten geaumluszligert hat Kuumlrzlich musste sich ein Revisionsfuumlhrer sogar da-hingehend belehren lassen es sei voumlllig in Ordnung ihn nach Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordes () auch ohne notwendigen Verteidiger verantwort-lich zu vernehmen ndash 5 StR 17614 vom 20 Oktober 2014

Das houmlchste deutsche Strafgericht haumllt es also fuumlr legal eine Person gegen die drin-gender Tatverdacht besteht ndash andernfalls haumltte der Haftbefehl nicht erlassen werden duumlrfen ndash und der im Falle einer Verurteilung bdquoLEBENSLANGldquo droht ohne rechtlichen Beistand verantwortlich zu vernehmen Was man uns am Sonntagabend im bdquoTAT-ORTldquo vorlebt ist jetzt offenbar auch in Kar-lsruhe und Leipzig bdquohoffaumlhigldquo geworden

18 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Man kann nur wuumlnschen dass dieser Beschuldigte der beim 5 Strafsenat kein Gehoumlr fand seine Rechte beim Bundesverfas-sungsgericht oder beim Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschen-rechte besser geschuumltzt sieht andernfalls wird die Bestimmung die vorsieht dass Staatsanwaumllte die Bestellung eines Verteidigers schon im Vorverfahren beantragen sollen ndash sect 141 Abs3 Satz 2 StP0 ndash voumlllig an Bedeutung verlieren

Zuruumlckkehrend zum Ausgangsthema Tatprovokation gibt es aber auch Troumlstliches ndash fuumlr die Bundesrepublik Deutschland allerdings wohl eher Peinliches ndash zu melden Am 23 Oktober 2014 hat naumlm-lich der Europaumlische Gerichtshof fuumlr Menschenrechte dem deut-schen bdquoMilderungsmodellldquo eine klare Absage erteilt und festge-stellt dass diese Loumlsung mit Art 6 Abs 1 MRK unvereinbar ist und Deutschland insgesamt 16500 euro Entschaumldigung zu zahlen hat

Was war passiert Der deutsche Staatsbuumlrger war 2007 von ver-deckten Ermittlern aufgefordert worden mit einem Freund gegen den ein Ermittlungsverfahren lief einen Drogenhandel zu arrangie-ren Die von den Ermittlern angesprochene Person war bis zu die-sem Zeitpunkt weder strafrechtlich in Erscheinung getreten noch bestand gegen sie konkreter Tatverdacht Der Angesprochene lehnte zunaumlchst sogar ab

Erst auf erneute Bitte sowie dem Angebot einer Entlohnung wirk-te er dann mit Das Landgericht Aachen verurteilte ihn zu 5 Jahren

Haft Die Revision wurde vom BGH verworfen die Verfassungs-beschwerde ohne jede Begruumlndung nicht zur Entscheidung an-genommen Im Jahre 2011 erfolgte nach Verbuumlszligung von 23 der verhaumlngten Strafe die Reststrafenaussetzung In einer 16 Seiten langen Entscheidung haben die Straszligburger Richter nun unmiss-verstaumlndlich festgestellt dass der Verstoszlig gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht lediglich mit einer Strafmilderung kompensiert werden darf sondern dass von einem Verfahrens-hindernis ausgegangen werden muss ndash FURCHT vs GERMANY vom 23102014 ndash 5464809

Bei aller Freude uumlber diese deutlichen Worte sollte allerdings nicht von vornherein erwartet werden dass sich die deutschen Gerichte zukuumlnftig an dieser Entscheidung orientieren Der Europaumlische Ge-richtshof hatte in juumlngster Zeit zum Beispiel mehr als einmal deut-lich gemacht dass die durch sect 329 StPO zugelassene Verwerfung einer Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten trotz Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Anwalts rechtswidrig sei

Zahlreiche deutsche Oberlandesgerichte hielten sich gleichwohl fuumlr berechtigt dies zu ignorieren und die Verwerfungspraxis fortzu-setzen Hoffentlich werden von staatlichen Organen zu ihrem Tun angestiftete Personen in Zukunft auch von deutschen Gerichten besser geschuumltzt

RA Dr Peter Helkenberg Praumlsidiumsmitglied der RAK Thuumlringen

BIETE KANZLEINACHFOLGEBiete Nachfolge in seit 25 Jahren bestehender Anwaltskanzlei

in Gera im Rahmen einer Buumlrogemeinschaft

Rechtsanwaumllte Schnell amp Hubrich Rudolf-Diener-Straszlige 15 07545 Gera Fon 0365 81 22 23

Kostenfreie Uumlbernahme eines soliden Mandantenstamms

Zentrale Lage mitten in der Stadt (3 Min Fuszligweg zu den Gerichten)

Parkplatzmoumlglichkeiten

Repraumlsentative Raumlume in einer voll ausgestatten Kanzlei

Einarbeitungsmoumlglichkeit fuumlr Berufsanfaumlnger

Meinung

19Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Personalien vom 04112014 ndash 24032015

Name Vorname Ort Zulassungsdatum

Kloumlppner Susanne Erfurt 01 Dezember 2014

Weihrauch Josephine Gera 01 Dezember 2014

Huumlbschmann Michael Jena 01 Dezember 2014

MSN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stadtlengsfeld 16 Dezember 2014

Frfr von Thuemmler Sabina Erfurt 12 Januar 2015

Brosi Leopold Christian Schmalkalden 12 Januar 2015

Andree Alexander Suhl 12 Januar 2015

Kandel Ronald Nordhausen 12 Januar 2015

Dr Lierow Niels Weimar 12 Januar 2015

Huumlttich Sabrina Jena 19 Januar 2015

Dietze Julia Gotha 19 Januar 2015

Gebhardt Silvio Erfurt 19 Januar 2015

Gebhardt Falko Weimar 19 Januar 2015

Steinbrecher Theresa Greiz 16 Februar 2015

Zacher Florian Amt Wachsenburg 16 Februar 2015

Engeser Prisca Isabella NeuhausRwg 02 Maumlrz 2015

Weishaar Annemarie Erfurt 02 Maumlrz 2015

Spindler Michael Erfurt 02 Maumlrz 2015

Neuzulassung

Personalien

In eigener Sache Berufsjubilaumlum unserer Mitarbeitern Frau Anja StuhlSeit dem 01021995 ist Frau Anja Stuhl in der Geschaumlftsstelle der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen als

Sachbearbeiterin taumltig Sie betreut seit nunmehr 20 Jahren unter anderem auch das Zulassungswesen der RAK Zu ihrem 20-jaumlhrigen Berufsjubilaumlum gratulieren Vorstand und Geschaumlftsfuumlhrung der Rechtsanwalts-

kammer Frau Stuhl sehr herzlich

Berufsjubilaumlum

20 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

21Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Name Vorname Ort Kammer

Fischer Stephan Weimar RAK Stuttgart

Betzer Christoph Kromsdorf RAK Berlin

Ertel Sebastian Bremerhaven RAK Bremen

Grau Siegfried Duumlsseldorf RAK Duumlsseldorf

Becherer Ina Gotha RAK Sachsen

Ruhkamp Martin Eisenach RAK Karlsruhe

Jaumlger Ralf Tambach-Dietharz RAK Freiburg

Weisgerber Pierre Arnstadt RAK Stuttgart

Huumlther Sabrina Bad Salzungen RAK Kassel

Vogelmann-Kopf Oliver Nesse-Apfelstaumldt RAK Kassel

Name Vorname Kammer Ort

Schaumlller Sebastian RAK Sachsen Erfurt

Oppermann Nils RAK Sachsen Sondershausen

Dr Ehrle Dieter Gerald RAK Sachsen Erfurt

Reichelt Ute RAK Sachsen Bad Berka

Seidel Anja RAK Sachsen Muumlhlhausen

Helmke Andreas RAK Frankfurt Erfurt

Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in unsere Rechtsanwaltskammer

Personalien

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 3: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

3Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Editorial

Kammerreport der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Sehr geehrte Frau Kollegin sehr geehrter Herr Kollege die berufspolitische Dis-kussion wird seit Laumlngerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt

Nachdem das BSG entschieden hatte dass Syndikusanwaumllte in ihrer Taumltigkeit fuumlr die Unternehmen sozialrechtlich der gesetzlichen Rentenversicherung unter-fallen wurde insbesondere vom Verband der Unternehmensjuristen sowie auch vom DAV eine Aumlnderung des Berufsrechts gefordert Ziel dieser Aumlnderung sollte die Anerkennung der Taumltigkeit der Syn-dikusanwaumllte in ihrem Unternehmen als anwaltliche Taumltigkeit sein Die Rechtsan-waltskammer Thuumlringen hat sich ebenso wie der Thuumlringer Landesverband des DAV gegen eine Aumlnderung des Berufsrechts ausgesprochen

Zwischenzeitlich liegt ein Referentenent-wurf des Bundesjustizministeriums vor Danach soll sect 46 BRAO neugefasst wer-den Der Entwurf sieht vor dass Rechts-anwaumllte ihren Beruf auch als Angestellte

anderer Rechtsanwaumllte ausuumlben koumlnnen Ferner ist in sect 46 Abs 2 BRAO ausdruumlck-lich aufgefuumlhrt dass auch Syndikus-rechtsanwaumllte den Beruf des Rechtsan-walts im Rahmen ihrer Taumltigkeit fuumlr ihren Arbeitgeber ausuumlben Eine anwaltliche Taumltigkeit der Syndikusrechtsanwaumllte liegt danach dann vor wenn das Anstellungs-verhaumlltnis durch folgende Merkmale ge-praumlgt ist die Pruumlfung von Rechtsfragen die Erteilung von Rechtsrat die Vertre-tungsbefugnis nach auszligen und die Aus-richtung der Taumltigkeit auf die Gestaltung von Rechtsverhaumlltnissen insbesondere durch das selbstaumlndige Fuumlhren von Ver-handlungen bzw auf die Ausrichtung der Taumltigkeit auf die Verwirklichung von Rech-ten Die Taumltigkeit muss entsprechend den vorgenannten Merkmalen fachlich unab-haumlngig und eigenverantwortlich ausgeuumlbt werden Eine fachlich unabhaumlngige Tauml-tigkeit liegt nach dem Referentenentwurf nicht vor wenn sich der Syndikusrechts-anwalt an Weisungen zu halten hat die eine eigenstaumlndige Analyse der Rechtsla-ge und eine Einzelfall orientierte Rechts-beratung ausschlieszligen Daruumlber hinaus muss die fachliche Unabhaumlngigkeit der Berufsausuumlbung des Syndikusrechtsan-walts vertraglich und tatsaumlchlich gewaumlhr-leistet sein

Der Sache nach will der Gesetzgeber da-mit ein neues Berufsbild des Rechtsan-walts schaffen Die sozialrechtliche Pro-blematik der Syndikusanwaumllte duumlrfte bei einer gesetzgeberischen Umsetzung ge-loumlst werden Dieses ist sicherlich positiv zu bewerten Dennoch bleiben gravieren-de Fragen offen

Der Entwurf geht zwar davon aus dass die Unabhaumlngigkeit des Rechtsanwalts ndash auch die des Syndikusrechtsanwalts ndash gesichert ist Allerdings ist die Unabhaumln-gigkeit des Rechtsanwalts bislang auch dadurch gekennzeichnet dass er Wei-sungen seines Auftraggebers ablehnen

kann Fuumlr den Syndikusrechtsanwalt ist eine derartige Befugnis im Gesetz nicht vorgesehen

Der Syndikusrechtsanwalt soll seinen Arbeitgeber im zivilrechtlichen Verfah-ren nicht vertreten duumlrfen wenn sich die Beteiligten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen muumlssen Allerdings wird die Vertretung des Arbeitgebers durch Syndikusrechtsanwaumllte in verwaltungs- finanz- und sozialgerichtlichen Verfahren fuumlr zulaumlssig erklaumlrt Die Einschraumlnkung im zivilrechtlichen Verfahren wird damit begruumlndet dass groszlige Unternehmen mit einer eigenen Rechtsabteilung ihr Kosten-risiko bei Rechtsstreitigkeiten im Gegen-satz zu kleineren Unternehmen verringern koumlnnen Ob eine derartige Begruumlndung verfassungsrechtlich auf Dauer haumllt ist mehr als fraglich

Daruumlber hinaus duumlrfte sich auch die Frage stellen ob das Fremdbesitzverbot an An-waltskanzleien noch haltbar ist Die Taumltig-keit des Syndikusrechtsanwalts stellt eine klassische Taumltigkeit unter bdquoFremdbesitzldquo dar Wie will man es dann verfassungs-rechtlich rechtfertigen dass im Hinblick auf die Berufsausuumlbung niedergelassener Anwaumllte ein Fremdbesitzverbot aufrecht-erhalten werden soll Wenn das Fremdbe-sitzverbot wegfaumlllt so duumlrfte sich die an-waltliche Landschaft gravierend aumlndern

Es liegt dann nahe dass Banken oder Rechtsschutzversicherer eigene Kanzlei-en gruumlnden Sollte das der Fall sein so duumlrften auch die Mandatsbeziehungen vieler niedergelassener Anwaumllte zumin-dest gefaumlhrdet sein

Mit freundlichen kollegialen Gruumlszligen

Dr Michael BurmannPraumlsident

4 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Aus der Arbeit des Vorstandes

Einladung zur Kammerversammlung 2015

Hiermit berufe ich gemaumlszlig sect 85 Abs1 BRAO die Versamm-lung der Kammer fuumlr Don-nerstag den 27082015 um 1400 Uhr nach Erfurt ein

Die Anschrift des Tagungsortes und die Tagesordnung werden Ihnen gemeinsam mit dem Taumltigkeitsbericht des Praumlsidenten dem Bericht des Schatzmeisters sowie den Haushalten durch ein gesondertes Rund-schreiben rechtzeitig bekannt gegeben

Hinweise

1 Gem sect 4 der Geschaumlftsordnung der RAK Thuumlringen sind weitere Gegen-

staumlnde dann auf die Tagesordnung zu set-zen wenn dies schriftlich von wenigstens zehn Mitgliedern der Kammer verlangt wird Da die Tagesordnung nach sect 87 in Verbindung mit sect 86 Abs 2 BRAO zwei Wochen vor der Versammlung bekannt sein muss koumlnnen nur Antraumlge beruumlck-sichtigt werden die so rechtzeitig vorlie-gen dass sie noch innerhalb dieser Frist bekannt gemacht werden koumlnnen

Entsprechende Antraumlge zur Tagesordnung muumlssten daher spaumltestens am Mittwoch dem 05082015 bei der Geschaumlftsstelle Bahnhofstraszlige 46 in 99084 Erfurt einge-hen um diese rechtzeitig den Mitgliedern bekannt machen zu koumlnnen

2 Im Rahmen der Kammerversammlung am 27082015 sind erneut Rech-

nungspruumlfer zu bestellen und Neuwahlen zum Vorstand durchzufuumlhren

a) Wahl der Rechnungspruumlfer

Gemaumlszlig sect 15 der Geschaumlftsordnung der RAK Thuumlringen ist die Rechnung der Kam-mer von zwei dem Vorstand nicht ange-houmlrenden Kammermitgliedern zu pruumlfen und mit einem Pruumlfbericht zu versehen

Die beiden Rechnungspruumlfer und zwei Stellvertreter werden jeweils fuumlr zwei Jahre gewaumlhlt Die Kammerversammlung hat zu-letzt 2013 die Rechnungspruumlfer (Rechts-anwaumlltin Eve-Marie Herbolsheimer und Rechtsanwalt Uwe Albus) gewaumlhlt sodass Neuwahlen vorzunehmen sind

Wir duumlrfen Sie daher bitten Ihre Wahl-vorschlaumlge fuumlr die Wahl der Rechnungs-pruumlfer bis spaumltestens zum Mittwoch dem 12082015 bei der Geschaumlftsstelle der RAK Bahnhofstraszlige 46 in 99084 Erfurt einzureichen

b) Wahlen zum Vorstand

Es findet gem sect 68 Abs 2 BRAO die tur-nusmaumlszligige Wahl von sieben Vorstands-mitgliedern statt die fuumlr diejenigen Vor-standsmitglieder gewaumlhlt werden deren Wahlperiode beendet ist Diese sieben neu gewaumlhlten Vorstandsmitglieder tre-ten dann gemaumlszlig sect 68 Abs1 BRAO eine Wahlperiode von vier Jahren an

Die Geschaumlftsordnung der RAK Thuumlringen regelt

sect 11 Der Vorstand der Rechtsanwalts-kammer besteht aus vierzehn Mitglie-

dern Die vier Landgerichtsbezirke sind jeweils mit mindestens zwei Vorstands-mitgliedern vertreten Der Vorstand kann Abteilungen bilden

sect 12 Die Mitglieder des Vorstandes wer-den mittels nicht unterschriebener

Stimmzettel gewaumlhlt Alle Kandidaten wer-den in einem Wahlgang gewaumlhlt Bei Stim-mengleichheit entscheidet das vom Vorsit-zenden zu ziehende Los

Die Kammerversammlung kann mit einfa-cher Mehrheit ein anderes Verfahren be-schlieszligen Dies gilt auch in Bezug auf sect 11 Satz 2 Gewaumlhlt werden koumlnnen nur fristge-recht vorgeschlagene Kammermitglieder

Wahlvorschlaumlge sind bis spaumltestens zwei Wochen vor dem Wahltermin schriftlich einzureichen Der Kammervorstand kann diese Frist verlaumlngern

Die BRAO regelt

sect 88 BRAO Wahlen und Beschluumlsse der Kammer

(1) Die Voraussetzungen unter denen die Versammlung beschlussfaumlhig ist werden durch die Geschaumlftsordnung der Kammer geregelt

(2) Die Mitglieder koumlnnen ihr Wahl- oder Stimmrecht nur persoumlnlich ausuumlben

(3) Die Beschluumlsse der Versammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst Das Gleiche gilt fuumlr die von der Kammer vorzunehmenden Wahlen Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgaumlngen nicht erreicht so ist gewaumlhlt wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhaumllt Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag bei Wahlen entscheidet das Los

(4) Ein Mitglied darf in eigenen Angele-genheiten nicht mitstimmen Dies gilt je-doch nicht fuumlr Wahlen

(5) Uumlber die Beschluumlsse der Kammer und uumlber die Ergebnisse von Wahlen ist ein Protokoll aufzunehmen das von dem Vor-sitzenden und dem Schriftfuumlhrer zu unter-zeichnen ist

5Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Aus der Arbeit des Vorstandes

Bezirk Kolleginnen Kollegen

Erfurt Jan-Helge Kestel Dr Peter Helkenberg Theresa Nentwig

Muumlhlhausen Andreas Klemt

Gera Annette Steuber Peter-Michael Rode (Poumlszligneck)

Meiningen Henning Schneider (Schleusingen)

Bezirk Kolleginnen Kollegen

Erfurt Dr Michael Burmann Stefan Buck

Muumlhlhausen Volker Kaumlmmerer (Sondershausen) Mathias Morasch

Gera Stephan Brandner Dr Katrin Seime

Meiningen Christian Latour

sect 68 Abs 1 BRAO laumlsst die Wiederwahl zu Dr Michael Burmann Christian Latour und Dr Katrin Seime haben jedoch erklaumlrt nicht fuumlr eine erneute Kandidatur zur Verfuuml-

gung zu stehen

Gemaumlszlig sect 65 BRAO kann zum Mitglied des Vorstandes nur gewaumlhlt werden wer

1 Mitglied der Kammer ist

2 den Beruf einer Rechtsanwaumlltineines Rechtsanwalts seit mindestens fuumlnf Jahren ohne Unterbrechung ausuumlbt

Ausschluumlsse von der Waumlhlbarkeit bestimmt sect 66 BRAO

Gemaumlszlig sect 12 der Geschaumlftsordnung der Rechtsanwaltskammer koumlnnen nur fristgerecht vorgeschlagene Kammermitglieder gewaumlhlt werden

Wir duumlrfen Sie daher bitten Ihre Wahlvorschlaumlge fuumlr die Wahlen zum Vorstand spaumltes-tens bis zum Mittwoch dem 12082015 schriftlich bei der Geschaumlftsstelle der RAK Bahnhofstraszlige 46 in 99084 Erfurt einzureichen

gez Dr Michael BurmannPraumlsident

Im Vorstand verbleiben die folgenden Kolleginnen und Kollegen (Wahl zuletzt 2013) mit Kanzleisitz in den LG-Bezirken

Es endet die Wahlperiode folgender im Jahr 2011 fuumlr 4 Jahre gewaumlhlter Kolleginnen und Kollegen mit Kanzleisitz in den LG-Bezirken

Schatzmeisters Nachtgedanken(RA Jan H Kestel ndash sehr frei nach HHeine)

Denk ich an die Kammer in der Nachtdann bin ich um den Schlaf gebracht

Ich kann die Augen nicht mehr schlieszligenund panische Gedanken flieszligen

Immer zur grauen Winterzeitist es laut Satzung stets soweitDer Kammerbeitrag ist zu zahlen

und das bereitet manchem Qualen

So mancher denkt Ohne Bescheidbin ich zur Zahlung nicht bereit

Das fuumlhrt dann stets welch ein Verdruss zu Mahnungen im Uumlberfluss

Und diese kostet wieder Geldwas des Kollegen Miene nicht erhellt

Es ist nun einmal so geregeltund meistens hat sichrsquos eingepegelt

Nun kommt fuumlr uns oh weh und achein elektronisches Postfach

Damit die BRAK es auf die Beine stelltwill sie unser Bestes naumlmlich Geld

Fuumlr jeden Kollegen in der Anwaltslisteklingelt Geld in deren Kiste

und leider wird da nicht gewartetbis hier vor Ort der Mahnlauf startet

Wir muumlssen dann vor Ort hier sehenwoher wir diese Kohle nehmen

Wenn zu viele nach Bescheid und Mahnung fragen geht es sehr schnell dem bdquoSparschweinldquo an den

Kragen

Drum mein Appell Wir alle muumlsstendie Zahlungszeit notieren wie Fristen

So wie wiracutes machen Tag fuumlr Tagfuumlr die Mandanten ohne Klagacute

Dann koumlnnten wir uns die Mahnung schenkenwir haumltten genug das noumltacutege nach Berlin zu lenken

und der Schatzmeister in der Nachtwaumlr nicht mehr um den Schlaf gebracht

6 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Aus der Arbeit des Vorstandes

Aus dem Terminkalender des VorstandesAus dem Terminkalender des Vorstandes

10112014 7 Sitzung der 5 Satzungsversammlung in Berlin

14112014 10 Jahrestagung Institut fuumlr Anwaltsrecht in Berlin

1920112014 Ausbildungsmesse bdquoForum Berufsstartldquo in Erfurt

20112014 Zeugnisuumlbergabe der zweiten juristischen Staatspruumlfung

24112014 Praumlsidiumssitzung in Erfurt

02122014 58 Praumlsidentenkonferenz in Berlin

03122014 Vorstandssitzung RAK Thuumlringen in Erfurt

15122014 3 Jahrestreffen der Wirtschaftspruumlferkammer in Erfurt

18122014 3 Sitzung des Thuumlringer Landesausschusses fuumlr Berufsbildung in Erfurt

19122014 Erfahrungsaustausch im Thuumlringer Justizministerium zum elektronischen Rechtsverkehr

13012015 Neujahrsempfang des Deutschen Anwaltvereins in Berlin

14012015 Neujahrsempfang der Landesaumlrztekammer Thuumlringen in Erfurt

15012015 59 Praumlsidentenkonferenz in Berlin

23012015 Kolloquium und Neujahrsempfang Friedrich-Schiller-Universitaumlt Jena

3031012015 auswaumlrtige Vorstandssitzung der RAK Thuumlringen in Weimar

24022015 Erfahrungsaustausch bei der BRAK zur Anerkennung von Fortbildungsmaszlignahmen im Sinne des sect 15 FAO

27022015 60 Praumlsidentenkonferenz in Berlin

0506032015 9 Berufsrechtsreferentenkonferenz in Hannover

06032015 Deutscher Mediationstag 2015 an der Friedrich-Schiller-Universitaumlt Jena

11032015 Tag der Berufe in Erfurt

16032015 8 Sitzung der 5 Satzungsversammlung in Berlin

21032015 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten in Leipzig

In der Zeit vom 06112014 bis 18032015 fanden in der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen 5 Vereidigungstermine statt In diesen wurden insgesamt 17 Kolleginnen und Kollegen vereidigt

Alles auf

einen Blick

7Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Aus der Arbeit des Vorstandes

Gemeinsam mit den Rechtsanwaltskammern Berlin und Duumlsseldorf haben wir eine Stellungnahme zum Eckpunktepapier des BMJV zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwaumllte abgegeben Das Eckpunktepapier finden Sie unter wwwbmjvde Die Stellungnahme der BRAK hierzu koumlnnen Sie unter wwwbrakde nachlesen

Stellungnahme der Rechtsanwaltskammern Berlin Duumlsseldorf und Thuumlringen zum Eckpunktepapier desBMJV zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwaumllte

Die Vorstaumlnde der Rechtsanwaltskammern Berlin Duumlsseldorf und Thuumlringen sind der Auffassung dass das Eckpunktepapier das Ver-sorgungsproblem der Syndikusanwaumllte nicht loumlsen kann und eine erhebliche Gefahr fuumlr die rechtliche Stellung aller Rechtsanwaumlltinnenund Rechtsanwaumllte darstellt Zwar enthaumllt das Eckpunktepapier auch positive Ansaumltze (Klarstellung dass der Rechtsanwalt der denRechtsanwaltsberuf als Angestellter ausuumlbt anwaltlich taumltig ist) allerdings uumlberwiegen die negativen Aspekte deutlich

IDas Eckpunktepapier fuumlhrt zu einer Neubewertung des Status der Rechtsanwaumllte als unabhaumlngiges Organ der Rechtspflege Bisherwurde von der ganz herrschenden Meinung als konstituierendes Element der Unabhaumlngigkeit auch die Unabhaumlngigkeit vom Mandan-ten angesehen Dieser Aspekt entfaumlllt voumlllig wenn auch die Taumltigkeit des Syndikus-Anwaltes die in der Beratung und Vertretung in allenRechtsangelegenheiten des Arbeitgebers bestehen soll als anwaltliche Taumltigkeit angesehen wird Die Unabhaumlngigkeit reduziert sichsomit auf eine Staatsunabhaumlngigkeit Staatsunabhaumlngig sind allerdings die meisten Berater die auf juristischem Gebiet taumltig werden(Versicherungsmakler Banken Rechtsschutzversicherer etc) Die Unabhaumlngigkeit des Rechtsanwalts (auch gegenuumlber seinem Auf-traggeber) ist fuumlr eine sachgerechte Vertretung des Mandanten bdquoauf Augenhoumlheldquo mit den Gerichten erforderlich und das einzige nochvorhandene Alleinstellungsmerkmal uumlber das ein Rechtsanwalt gegenuumlber anderen Rechtsdienstleistern verfuumlgt

IIDie Stellung des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege ist durch die Regelungen des Eckpunktepapiers gefaumlhrdet Insbesondereaus den Ziffern 11 und 13 des Eckpunktepapiers ergibt sich dass der Gesetzgeber der anwaltlichen Taumltigkeit der Syndikusanwaumllte zu-mindest in den zentralen Bereichen anwaltlicher Taumltigkeit mit erheblichem Misstrauen begegnet Ein Misstrauen welches dem Anwaltein generelles Vertretungsverbot ndash und zwar ohne Ruumlcksicht auf die konkrete Situation ndash im zentralen Bereichen auferlegt laumlsst sichnur begruumlnden wenn man davon ausgeht dass der betroffene Rechtsanwalt insofern nicht seiner Funktion als unabhaumlngiges Organder Rechtspflege gerecht wird Dabei geht das Eckpunktepapier von einer falschen Praumlmisse aus wenn es in Ziffer 13 die fuumlr dasStrafprozessrecht getroffenen Regelungen als bdquoAnwaltsprivilegienldquo bezeichnet Es sind Regelungen die zum Schutz des Mandantensowie zum Schutz der Vertraulichkeit des Anwalts-Mandanten-Verhaumlltnisses getroffen wurden Der Streichung bzw Reduzierung vonbdquoMandantenprivilegienldquo muss die Anwaltschaft entgegentreten

IIIDas Eckpunktepapier fuumlhrt auch zur Einfuumlhrung zweier unterschiedlicher Typen von Rechtsanwaumllten Dieses zeigt sich bereits imHinblick auf Ziff 8 2 Zwar heiszligt es dort dass die anwaltliche Unabhaumlngigkeit durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht beein-traumlchtigt werden darf Nicht geregelt ist allerdings ob dem Syndikus-Anwalt auch das Recht zusteht die Durchfuumlhrung eines Auftrageszu verweigern Herr Kollege Dr Krenzler hat in der Praumlsidentenkonferenz am 15012015 ausdruumlcklich erklaumlrt ein derartiges Recht sollenach den Erlaumluterungen des BMJV den Unternehmensjuristen nicht zustehen Die Moumlglichkeit ein Mandat abzulehnen sichert jedochin zentraler Weise die Unabhaumlngigkeit des Rechtsanwaltes ab

Ohnehin wird es nach dem Eckpunktepapier Rechtsanwaumllte geben die umfassend als Organ der Rechtspflege taumltig werden duumlrfenund Rechtsanwaumllte den der Gesetzgeber diese Stellung offensichtlich nur noch eingeschraumlnkt zubilligen will Damit ist die SpaltungZweiteilung der Rechtsanwaltschaft vollzogenDabei kann es nicht darauf ankommen dass von den Syndikusanwaumllten (derzeit) erklaumlrtwird sie wollen diesen 2 Klasse-Status akzeptieren Denn wenn nach dem Eckpapier geringere Rechte und Pflichten ausreichen umden Rechtsanwaltsberuf auszuuumlben besteht die Gefahr dass der Rechte- und Pflichtenkatalog in Folge einheitlich abgesenkt undRechtspositionen die den Rechtsanwaumllten nach geltendem Recht zustehen genommen werden Solche Versuche hat es bereits in derVergangenheit gegeben wie z B der 2008 bis 2011 geltende sect 160a StPO zeigte

8 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Aus der Arbeit des Vorstandes

IVVor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers wird sich das Fremdbesitzverbot nicht mehr rechtfertigen lassen Der Syndikusanwalt wird ineinem Dienstverhaumlltnis taumltig welches geradezu klassisch Taumltigkeiten unter der Aufhebung des Fremdbesitzverbotes widerspiegelt Ihmsteht nicht einmal mehr ein Leistungsverweigerungsrecht zu wenn er seine anwaltliche Unabhaumlngigkeit gefaumlhrdet sieht Das Eckpunkte-papier fuumlhrte somit in der Konsequenz zu einer Aufhebung des Rechtsberatungsmonopols der niedergelassenen Anwaumllte

VOhnehin ist zweifelhaft ob sich mit der Begruumlndung die im Eckpunktepapier gegeben wird das Vertretungsverbot gemaumlszlig Ziff 10 auf-rechterhalten lassen wird Auch die vom DAV ins Feld gefuumlhrte bdquoVier-Augen-Theorieldquo ist nicht geeignet das Vertretungsverbot zu recht-fertigen Die Vier-Augen-Theorie ist vom Bundesverfassungsgericht bereits im Hinblick auf die Aufhebung der Singularzulassung beiden Oberlandesgerichten nicht als stichhaltig angesehen worden Und auch das bdquoWettbewerbsverzerrungsargumentldquo wird das gericht-liche Vertretungsverbot schwerlich halten koumlnnen da es ebenfalls nicht uumlberzeugt Schlieszliglich sieht das Eckpunktepapier vor dass dieMandanten von niedergelassenen Anwaumllten nach wie vor im Falle des Obsiegens oder Teilobsiegens ihre Anwaltskosten nach denRVG-Vorschriften erstattet erhalten waumlhrend die Unternehmen die sich durch eigene Juristen vertreten lassen einen solchen Erstat-tungsanspruch nach dem Papier nicht haben obgleich hier naturgemaumlszlig bezahlte Arbeitszeit eingesetzt wird

Da der Ausgang von Gerichtsverfahren bekanntlich stets offen ist sind die Chancen gewissermaszligen gleich verteilt von einer Wettbe-werbsverzerrung kann dann auch dort nicht gesprochen werden wo das gerichtliche Vertretungsverbot bei Prozessen mit Anwaltszwangfaumlllt Die Gefahr einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das gerichtliche Vertretungsverbot ist also offensichtlich wenn derStatus des Syndikus-Anwalts ndash wie im Papier vorgesehen ndash geaumlndert wird Im Uumlbrigen gilt die Vier-Augen-Theorie ndash wenn uumlberhaupt ndashnur noch im Hinblick auf die Taumltigkeit der Rechtsanwaumllte in Zivilsachen beim BGH In allen anderen Rechtsgebieten kann diese Theoriekeine Geltung beanspruchen Bereits jetzt wird man festhalten muumlssen dass die niedergelassenen Anwaumllte im Bereich der gerichtlichenVertretung Konkurrenz durch Unternehmensjuristen vor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers erhalten werden Insoweit ist lediglichauf Ziff 10 Abs 3 zu verweisen

Hintergrund des Eckpunktepapiers sind Erwaumlgungen den Unternehmensjuristen die Vorteile des Versorgungswerkes zu erhalten Wiewill man es rechtfertigen dass die niedergelassenen Kollegen zu diesem Zweck Nachteile in ihrer Berufsausuumlbung hinnehmen muumlssen

VIEs ist ohnehin unsicher ob die Schaffung eines bdquoneuen Typsldquo des Rechtsanwalts dazu fuumlhren wird dass eine Befreiung von der gesetz-lichen Rentenversicherungspflicht uumlberhaupt erreicht wird Der jetzigen gesetzlichen Regelung des Paragrafen 6 Abs 1 SGB VI liegt die Erwaumlgung zugrunde dass eine Ausweitung von Befreiungsmoumlglichkeiten zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfolgen soll Gemaumlszlig sect 6 Abs 1 Satz 3 SGB VI sind Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen soweit nach dem 31121994 durch eine Gesetzesaumlnderung der Kreis der Pflichtmitglieder einer berufsstaumlndischen Kammer erweitert wirdDer neue Syndikusanwalt wird erst durch die gesetzgeberische Umsetzung des Eckpunktepapiers zu einem (neuen) Rechtsanwalt(styp) und dadurch zu einem neuen Pflichtmitglied der RAK

Es ist ohnehin unsicher ob die Schaffung eines bdquoneuen Typsldquo des Rechtsanwalts dazu fuumlhren wird dass eine Befreiung von der gesetz-lichen Rentenversicherungspflicht uumlberhaupt erreicht wird Der jetzigen gesetzlichen Regelung des Paragrafen 6 Abs 1 SGB VI liegt dieErwaumlgung zugrunde dass eine Ausweitung von Befreiungsmoumlglichkeiten zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfolgensoll Gemaumlszlig sect 6 Abs 1 Satz 3 SGB VI sind Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen soweit nach dem31121994 durch eine Gesetzesaumlnderung der Kreis der Pflichtmitglieder einer berufsstaumlndischen Kammer erweitert wird Der neue Syn-dikusanwalt wird erst durch die gesetzgeberische Umsetzung des Eckpunktepapiers zu einem (neuen) Rechtsanwalt(styp)und dadurch zu einem neuen Pflichtmitglied der RAK

VIIWir beantragen daher zu beschlieszligenDie Bundesrechtsanwaltskammer lehnt die Aumlnderungen des Berufsrechts entsprechend dem Eckpunktepapier ab

Dr jur Marcus MollnauPraumlsident RAK Berlin

Herbert SchonsPraumlsident RAK Duumlsseldorf

Dr Michael BurmannPraumlsident RAK Thuumlringen

9Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Berufrechtliches und Info

Beschluumlsse der Satzungsversammlung vom November 2014

Die 5 Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsan-waltskammer hat in ihrer 7 Sitzung am 1011112014 ua Beschluumlsse zur Aumlnde-rung des sect 2 BORA welcher

die Verschwiegenheit regelt gefasst

Unter anderem wurde im Hinblick auf das sogenannte Non-Legal-Outsourcing klarge-stellt dass kein Verstoszlig vorliegt wenn das Verhalten des Rechtsanwalts im Rahmen der Arbeitsablaumlufe der Kanzlei einschlieszlig-lich der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter erfolgt und objektiv einer uumlblichen

von der Allgemeinheit gebilligten Verhal-tensweise im sozialen Leben entspricht (Sozialadaumlquanz) Weiterhin wurde gere-gelt dass der Rechtsanwalt grundsaumltzlich auch die Dienste kanzleiexterner Personen in Anspruch nehmen kann diese aber ebenso wie Kanzleimitarbeiter zur Ver-schwiegenheit verpflichten muss

Zu beachten ist auch der Beschluss zur Aumlnderung des sect 11 Abs1 BORA welcher zukuumlnftig lauten soll

bdquoDer Rechtsanwalt ist verpflichtet das Mandat in angemessener Zeit zu bearbei-

ten und den Mandanten uumlber alle fuumlr den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgaumln-ge und Maszlignahmen unverzuumlglich zu unter-richten Dem Mandanten ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstuumlcken Kenntnis zu ge-benldquo

Am 20092014 fand in Braunschweig die 69 Tagung der Gebuumlhren-referenten der Rechts-anwaltskammern statt Generalthemen der 69

Tagung waren eine moumlgliche Indexie-rung der Rechtsanwaltsverguumltung sowie die Praxis der Pauschgebuumlhr

1Indexierung der Rechtsanwaltsverguumltung

Die Gebuumlhrenreferenten diskutierten als erstes Generalthema ob bzw wie eine Koppelung der Rechtsanwaltsverguumltung an einen Index moumlglich sei so dass die Rechtsanwaltsverguumltung jaumlhrlich moderat angepasst werden koumlnnte Die Gebuumlh-renreferenten fassten hierzu folgende gemeinsame Auffassung Nach einer Un-tersuchung des Soldan Instituts fuumlr An-

waltsmanagement befuumlrwortet ein groszliger Anteil der Anwaltschaft die Indexierung der Rechtsanwaltsgebuumlhren (so z B Ki-lian in AnwBl 2013 882 ff Erwiderung Otto in AnwBl 2014 318 ff) Die Konfe-renz der Gebuumlhrenreferenten der Rechts-anwaltskammern hat in ihrer Sitzung am 20092014 die Argumente fuumlr und ge-gen eine automatische Anpassung der Verguumltung eingehend diskutiert und sich einstimmig gegen eine Indexierung aus-gesprochen

Die automatische Anpassung der Gebuumlh-ren durch ihre Anbindung an die Veraumln-derung von Indizes loumlst nicht das Prob-lem der angemessenen Verguumltung der Leistungen der Rechtsanwaumlltinnen und Rechtsanwaumllte Die sich veraumlndernden Anforderungen an die berufliche Leis-tung der Anwaltschaft das Wegbrechen von Aufgabenbereichen der deutliche

Ruumlckgang der gerichtlich eingetragenen Rechtsstreitigkeiten die Tendenz auszliger-gerichtlicher Konfliktregulierungen und die Kostensteigerungen in den Anwalts-kanzleien werden durch eine Indexierung nicht angemessen abgebildet und beruumlck-sichtigt Nur eine regelmaumlszligige struktu-relle und lineare Anpassung des RVG an diese veraumlnderten Vorgaben durch den Gesetzgeber gewaumlhrleistet auf Dauer ein angemessenes Gebuumlhrenaufkommen der Rechtsanwaltschaft

Quelle BRAK

Die Beschluumlsse der Satzungsver-sammlung werden am 01072015 in Kraft treten Sie koumlnnen die Beschluumls-se unter wwwbrakde nachlesen

Diese zu formulieren und in die Dis-kussion mit dem Gesetzgeber einzu-bringen bleibt Aufgabe der BRAK und des DAV

Bericht von der 69 Tagung der Gebuumlhrenreferenten

10 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

2 Praxis der Pauschgebuumlhr

Die Gebuumlhrenreferenten kamen uumlberein dass das Verfahren zur Festsetzung der Pauschgebuumlhr kompliziert und die Er-gebnisse oft wenig befriedigend seien Gleichwohl werde aber fuumlr Verfahren in denen die gesetzlichen Gebuumlhren nicht auskoumlmmlich seien mit der Pauschge-buumlhr ein Ausgleich gewaumlhrt

Die Gebuumlhrenreferententagung stellte da-her die Uumlberlegung an ob das Instrument der Pauschgebuumlhr auf andere Bereiche wie zum Beispiel das sozialrechtliche Opferentschaumldigungsverfahren uumlber-tragbar sei und fasste hierzu folgenden Beschluss Die Tagung der Gebuumlhrenre-ferenten unterstuumltzt den Vorschlag die Pauschgebuumlhr insbesondere auf Opfe-rentschaumldigungsverfahren auszuweiten nachhaltig Es soll daruumlber hinaus eine dem sect 14 Abs 2 RVG aumlhnliche Regelung geschaffen werden damit der Sachver-stand der Rechtsanwaltskammern bei der Bemessung der Pauschgebuumlhr eingeholt wird Der Ausschuss Rechtsanwaltsver-guumltung der Bundesrechtsanwaltskammer wird gebeten sich weitere Gedanken uumlber die Gestaltung der Gesetzgebungsvor-schlaumlge zu machen

3 Zusaumltzliche Gebuumlhr fuumlr die Streitverkuumlndung

Die Gebuumlhrenreferenten sprachen sich einstimmig dafuumlr aus dass der zusaumltz-liche Zeitaufwand sowie das besondere Haftungsrisiko in Faumlllen der Streitverkuumln-dung fuumlr den Rechtsanwalt gebuumlhren-rechtlich Beruumlcksichtigung finden soll-ten Der Ausschuss RVG der BRAK wurde gebeten ggf gemeinsam mit dem BMJV

eine Regelung zu diskutieren die auch eine Aumlnderung der Nr 1010 VV RVG be-deuten koumlnne

4 Erfahrungen mit der Anwendung der Nr 1010 VV RVG

Bereits im Rahmen der 68 Tagung der Ge-buumlhrenreferenten wurde beschlossen die Erfahrungen mit der neuen Nr 1010 VV RVG uumlber die Kammermitteilungen sowie den BRAK-Newsletter abzufragen Insge-samt sind hier einige Ruumlckmeldungen ein-gegangen die bestaumltigten dass Erfahrun-gen mit der Nr 1010 VV RVG bisher kaum gemacht wurden

Es soll im naumlchsten Jahr erneut durch die Rechtsanwaltskammern in ihren Kammer-bezirken abgefragt werden in welchen Faumlllen und wie haumlufig die Gebuumlhr nach Nr 1010 VV RVG bereits angefallen und in welchen extremen Faumlllen trotz erheblichen Aufwands die Gebuumlhr gerade nicht ange-fallen ist Gegenuumlber dem Gesetzgeber solle versucht werden zwei anstatt drei gerichtliche Beweiserhebungstermine fuumlr die Nr 1010 VV RVG ausreichen zu lassen

5 Kriterien fuumlr die uumlbliche Gebuumlhr fuumlr die Beratung

nach sect 34 Abs 1 S 2 RVG

Wenn im Rahmen von sect 34 RVG keine Verguumltungsvereinbarung getroffen werde stelle sich die Berechnung der uumlblichen Verguumltung i S d BGB oft als problema-tisch dar so die Erfahrung der Gebuumlh-renreferenten Zur uumlblichen Gebuumlhr fuumlr die Beratung seien bisher nur wenige Gerichtsentscheidungen bekannt gewor-den die inhaltlich auch sehr voneinan-der abwichen Die Rechtanwaltskammern seien zwar grundsaumltzlich nicht verpflich-

tet hierzu ein Gutachten nach sect 14 Abs 2 RVG abzugeben sie koumlnnten aber oft bei der Frage zur ortsuumlblichen Verguumltung weiterhelfen und einen Betragsrahmen zur Orientierung angeben Erfahrungen mit der Bestimmung der Ortsuumlblichkeit im Rahmen von sect 34 RVG i V m sect 612 Abs 2 BGB richten Sie bitte an die Bundes-rechtsanwaltskammer (frankebrakde) Die Zusammenstellung soll ggf fuumlr einen Aufsatz genutzt werden

6 Rechtsprechungsaumlnderungbei Verguumltungsvereinbarungen

Die Gebuumlhrenreferenten diskutier-ten auch ob das Urteil des BGH vom 05062014 (Az IX ZR 13712) uumlberhaupt zu Auswirkungen in der Praxis fuumlhre und kamen zu dem Schluss dass dem nicht so sei Die Verguumltungsvereinbarung selbst sei zwar nicht mehr nichtig aber das Ergebnis bleibe identisch Neu sei aber dass der BGH deutlich sage dass das anwaltliche Berufsrecht im Verhaumlltnis zum Mandanten auszliger Betracht bleibe und sich der Rechts-anwalt grundsaumltzlich an dem Vereinbarten festhalten lassen muss wenn er unter die gesetzliche Verguumltung gehe

7 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten

Die 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten wird voraussichtlich am 21032015 in Leipzig stattfinden Als Generalthemen sind die Uumlberlegungen zur Nachbesse-rung der Nr 1010 VV RVG sowie zu zusaumltz-lichen Gebuumlhren fuumlr die Streitverkuumlndung und das Guumlterichterverfahren vorgesehen Hierneben soll eine moumlgliche Ausweitung der Pauschgebuumlhr weiter diskutiert und die bdquoThesen zu Verguumltungsvereinbarun-genldquo uumlberarbeitet werden

Berufrechtliches und Info

11Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

beA bekommt Gesicht ndash Neues vom elektronischen Anwaltspostfach

Berufrechtliches und Info

Was noch vor einigen Monaten ein Abstraktum im Gesetz zur Ein-fuumlhrung des elektronischen Rechtsverkehrs und in den Ausschrei-bungsunterlagen war bekommt langsam Gesicht ndash das beA das besondere elektronische Anwaltspostfach Wie vom Gesetzgeber vorgesehen wird die BRAK jede Rechtsanwaumlltin und jeden Rechts-anwalt zum 01012016 damit ausstatten

Um die Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig darauf vorzubereiten startet jetzt eine In-formationskampagne die in regelmaumlszligigen Abstaumlnden in den kommenden Monaten im BRAKMagazin in den regionalen Kammermitteilungen und ab April auf einer eigenen Webseite uumlber den Fortschritt bei der technischen Entwicklung berichtet Erkennbar sein wird die Kampagne am neuen Logo das die wichtigsten Eigenschaften des beA zusam-menfasst digital einfach sicher

Was bisher geschah hellip

Nachdem der Gesetzgeber der BRAK die Entwicklung der elektronischen Postfaumlcher uumlbertragen hat wurde im Ergebnis eines mehrstufigen Ausschreibungsverfahrens die Atos-GmbH mit der technischen Entwicklung des beA beauftragt In mehreren Work-shops und Umfragen innerhalb der Anwaltschaft wurde ein detailliertes Anforderungs-profil entwickelt

Das beA ist hellip digital

Anfang des Jahres begann die Umsetzung der Mammutaufgabe Fuumlr jeden der insge-samt 165000 Kolleginnen und Kollegen ein Postfach bereit zu stellen und dabei die je-weils unterschiedlichen technischen Voraussetzungen zu beruumlcksichtigen Im Ergebnis muss jede Rechtsanwaumlltin und jeder Rechtsanwalt in die Lage versetzt werden mit dem Computer und einem entsprechenden Internetanschluss sicher und einfach mit der Jus-tiz zu kommunizieren Fuumlr die Erreichbarkeit der Justiz gilt dabei fuumlr die Laumlnder ein gestaf-felter Zeitplan spaumltestens aber 2022 wird der Rechtsverkehr zwischen Rechtsanwaumllten und Gerichten ausschlieszliglich digital ablaufen Die BRAK und die regionalen Kammern werden sich dabei intensiv dafuumlr einsetzen dass die Laumlnder bereits eine fruumlhere Erreich-barkeit ermoumlglichen

Das beA ist hellip einfach

Eine der wichtigsten Anforderungen an das beA ist die komplikationslose Einbindung in den Kanzleialltag das haben die zahlreichen bei der BRAK eingegangenen Anfragen und Reaktionen auf die Umfragen ergeben Die Nutzerfreundlichkeit steht daher bei der Ent-wicklung des Systems ndash nach der Sicherheit ndash ganz oben Mit dem beA wird deshalb der Einzelanwalt ohne besondere Kanzleisoftware genauso arbeiten koumlnnen wie die Kanzlei mit mehreren Berufstraumlgern fuumlr die der Einsatz von Kanzleisoftware selbstverstaumlndlich ist Ermoumlglicht wird dies einerseits uumlber einen einfachen Zugang uumlber einen Internet-browser wie beispielsweise Internetexplorer Firefox oder Safari und andererseits uumlber eine Schnittstelle die die Kanzleisoftwarehersteller erhalten werden Letztere sind in-tensiv in die Entwicklungs- und Testphase des beA eingebunden damit am 01012016 das beA sowohl direkt als auch uumlber die entsprechende Software zugaumlnglich ist

Das beA wird den bereits bekannten Post-fachsystemen wie beispielsweise Out-look aumlhneln jedoch nicht vollumfaumlnglich die gleichen Funktionalitaumlten aufweisen Einerseits wird es Merkmale geben die an den elektronischen Rechtsverkehr an-gepasst sind und deshalb in Outlook nicht enthalten sind andererseits wird es aber auch aus Sicherheitsgruumlnden einige Ein-schraumlnkungen geben

Selbstverstaumlndlich wird das beA die uumlbli-chen Standardordner enthalten Postein-gang Postausgang Entwuumlrfe Papierkorb gesendete Nachrichten Weitere benut-zerdefinierte Ordner koumlnnen erstellt wer-den Auch eine detaillierte Sortier- und Ansichtsfunktion wird vorhanden sein so kann sich der Nutzer beispielsweise auf einen Blick alle Nachrichten die ein Empfangsbekenntnis erfordern anzeigen lassen

Ein besonderes Augenmerk wird bei der Entwicklung auch auf die Abbildung der uumlblichen Kanzleiablaumlufe durch das beA gelegt Es wird moumlglich sein ein virtuelles Kanzleipostfach einzurichten sodass alle Ein- und Ausgaumlnge mehrerer Rechtsanwaumll-te zusammengefasst werden Mitarbeitern und Kollegen koumlnnen jeweils Zugriffs- be-ziehungsweise Vertretungsrechte einge-raumlumt werden

Ein detailliertes System von moumlglichen Befugnissen sorgt dafuumlr dass beispiels-weise eine Mitarbeiterinein Mitarbeiter Nachrichten nur lesen aber nicht bearbei-ten kann jemand anderes aber Nachrich-ten lesen neu erstellen undoder auch selbst versenden darf Jede denkbare Ar-beitsteilung ist dadurch auch beim beA moumlglich Insgesamt soll es ein System von etwa dreiszligig Befugnissen geben die einzeln oder kombiniert vergeben werden koumlnnen Diese Rechteverwaltung wird de-tailliert in der Anleitung zum beA die di-

12 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

rekt uumlber den Webzugang zugaumlnglich sein wird beschrieben Detailliertere Informa-tionen uumlber die Funktionalitaumlt des beA werden sukzessive ab April auf der neuen Internetseite zum beA veroumlffentlicht

Das beA ist hellip sicher

Sicherheit ist die oberste Praumlmisse bei der Entwicklung des beA Das gilt fuumlr den Zugang zum System genauso wie fuumlr die Uumlbertragung und Speicherung der einzel-nen Nachrichten Die Anmeldung wird so gestaltet sein dass sie eine zweifelsfreie Authentifizierung des jeweiligen Nutzers erfordert Durch die Anbindung des beA an das Bundesweite Amtliche Anwalts-verzeichnis ist dabei sichergestellt dass nur zugelassene Rechtsanwaumllte ein Post-fach besitzen Erlischt die Zulassung wird

auch das Postfach geloumlscht Das System wird sicherstellen dass weder die Absen-dereigenschaft noch der Inhalt der ein-zelnen Nachrichten manipuliert werden koumlnnen Die sichere Uumlbertragung erfolgt dabei mit einer sogenannten Ende-zu-En-de Verschluumlsselung das heiszligt anders als teilweise bei herkoumlmmlichen E-Mail-Pro-grammen wird die Nachricht nicht an je-dem Uumlbertragungsknoten ent- und wieder verschluumlsselt sondern bleibt vom Absen-der bis zum Empfaumlnger komplett verschluumls-selt Verwendet wird dabei ein sogenannter AES-Schluumlssel mit einer Laumlnge von 256 Bit Um eine so verschluumlsselte Nachricht zu entschluumlsseln gibt es so viele verschiede-ne Moumlglichkeiten dass die heutigen Hoch-leistungsrechner dafuumlr wohl Jahrzehnte brauchen wuumlrden Um auch die Datensi-cherheit bei den gespeicherten Nachrich-

ten zu gewaumlhrleisten werden alle Server des Systems in Deutschland stehen und damit dem hohen deutschen Datenschutz-niveau entsprechen

Was als naumlchstes passiert hellip

In den kommenden Wochen konkretisiert sich das bdquoGesichtldquo des beA Die BRAK wird das Design der Web-Benutzeroberflaumlche in einem der naumlchsten BRAKMagazine veroumlf-fentlichen Bis zum Sommer soll die tech-nische Entwicklung abgeschlossen sein dann beginnen die Tests mit den Systemen der Kanzleisoftwarehersteller der Justiz und in einzelnen Testkanzleien

Rechtsanwaumlltin Peggy Fiebig LLM Geschaumlftsfuumlhrerin bei der BRAK

Pfaumlndungsfreibetraumlge seit 01012015

Die seit dem 1 Januar 2015 maszliggebenden Betraumlge die nach sect 115 Abs 1 Satz 3 Nr 1b Nr 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind wurden neu bekannt gemacht Sie betragen fuumlr Parteien die ein Einkommen aus Erwerbstaumltigkeit erzielen 210 Euro fuumlr Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 462 Euro fuumlr jede weitere Person der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet in Ab-haumlngigkeit von ihrem Alter fuumlr Erwachsene 370 Euro fuumlr Jugendliche von Beginn des 15 bis Vollendung des 18 Lebensjahres 349 Euro fuumlr Kindervom Beginn des 7 bis zur Voll-endung des 14 Lebensjahres 306 Euro und fuumlr Kinder bis zur Vollendung des 6 Lebens-jahres 268 Euro

Stabwechsel im September

Ab September wird Monika Noumlhre derzeit noch Praumlsidentin des Kammergerichtes Berlin die Aufgaben der Schlichterin der Rechtsanwaltschaft uumlbernehmen Das gab der Praumlsi-dent der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C Filges im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Kammer bekannt Monika Noumlhre tritt damit die Nachfolge von Dr h c Renate Jaeger an die als erste Schlichterin der Anwaltschaft diese Position seit Januar 2011 bekleidet und zuvor Richterin am Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschenrechte gewe-sen war Die Schlichtungsstelle wurde vor fuumlnf Jahren auf Initiative der Bundesrechts-anwaltskammer als unabhaumlngige Institution zur Befriedung von Auseinandersetzungen zwischen Mandanten und ihren Rechtsanwaumllten eingerichtet Bisher wurden fast 4000 Verfahren durchgefuumlhrt

Berufrechtliches und Info

Nachrichten aus BerlinVollmachtsdatenbank auch fuumlr Rechtsanwaumllte

Im zweiten Halbjahr 2015 werden auch die Rechtsanwaltskammern ihren Mit-gliedern die Nutzung einer Datenbank zur elektronischen Vollmachtsuumlbermittlung an die Finanzverwaltung (Vollmachtsda-tenbank) ermoumlglichen

Mit Hilfe dieser Datenbank koumlnnen Rechtsanwaumllte dann bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklaumlrungen kuumlnf-tig Vollmachten ihrer Mandanten elektro-nisch an die Finanzverwaltung uumlbermit-teln Hintergrund dieser Datenbank ist die im Jahre 2014 eingefuumlhrte sogenannte vorausgefuumlllte Steuererklaumlrung durch die Finanzverwaltung Naumlhere Informationen zu diesem Thema finden Sie demnaumlchst auf der Internetseite der Bundesrechtsan-waltskammer

Quelle BRAK

13Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

Abschlusspruumlfungen 2015Die diesjaumlhrigen Abschlusspruumlfungen fuumlr die auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten finden wie folgt statt

Die schriftlichen Pruumlfungen beginnen jeweils um 900 Uhr in den Staatlichen Berufsbildenden Schulen Zu den muumlndlichen Pruuml-fungen erfolgt eine gesonderte Ladung durch die Pruumlfungsausschuumlsse Uumlber die Anmeldungsmodalitaumlten sind Sie bereits in einem separaten Schreiben informiert worden

Mindestverguumltung fuumlr Auszubildende

Mindestverguumltungen werden weder durch den Vorstand noch die Kammerversammlung festgesetzt

Es wird jaumlhrlich bekannt gemacht welche Durchschnittsverguumltungen in den Lehrvertraumlgen vereinbart worden sind Eine Unterschrei-tung dieser Durchschnittssaumltze von mehr als 20 kann zur Folge haben dass Ausbildungsverhaumlltnisse nicht eingetragen werden Hintergrund dieser Praxis ist dass Verwaltungsgerichte eine Regelungskompetenz der Kammer eine Mindestverguumltung festzusetzen anzweifeln Vielmehr sei von der Verkehrsauffassung der Mitglieder auszugehen

Bei der Auswertung aller 73 abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge des Jahrganges 2014 bis 2017 ergaben sich folgende durch-schnittliche Verguumltungssaumltze

Wir bitten zu beachten dass in diesen Durchschnittszahlen nach Vertragsabschluss vereinbarte oder vorgenommene Erhoumlhungen der Verguumltungen nicht beruumlcksichtigt sind und nicht beruumlcksichtigt werden konnten

a) schriftliche Abschlusspruumlfung

19052015Dienstag

ZPO RVG

20052015Mittwoch

Recht Wirtschafts- und Sozialkunde Rechnungswesen

Empfehlung der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

1 Ausbildungsjahr 45000 euro

2 Ausbildungsjahr 52500 euro

3 Ausbildungsjahr 60000 euro

Verguumltungssaumltze

1 Ausbildungsjahr 41500 euro (im Vorjahr 37300 euro )

2 Ausbildungsjahr 48200 euro (im Vorjahr 43000 euro )

3 Ausbildungsjahr 52700 euro (im Vorjahr 49560 euro )

b) muumlndliche Abschlusspruumlfung Erfurt Gera Muumlhlhausen

18062015Donnerstag

19062015Freitag

14 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Ausbildungswesen

Zwischenpruumlfung Dezember 2014

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 362

2 0 4 3 Buumlroorganisation 250

3 4 4 4 WiSo 275

4 3 0 1

5 1 0 0

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 296

Muumlhlhausen (8 Auszubildende)

Ausbildungswesen

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 350

2 2 1 0 Buumlroorganisation 340

3 2 4 4 WiSo 370

4 5 5 5

5 1 0 1

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 353

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 1 0 0 Recht 385

2 2 1 2 Buumlroorganisation 355

3 2 9 7 WiSo 390

4 9 8 3

5 6 2 7

6 0 0 1 Gesamtdurchschnitt 376

Gera (10 Auszubildende)

Erfurt (20 Auszubildende)

Neu abgeschlossene AusbildungsvertraumlgeStatistik bdquoNeu abgeschlossene Ausbildungsvertraumlge vom 01102013 bis 30092014ldquo

Aus der von der BRAK vorgelegten Statistik ergibt sich dass die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge im Ver-gleich zum Vorjahr erneut gesunken ist Insgesamt konnten 5158 Vertraumlge neu abgeschlossen werden (Vorjahr 5433) Im Ausbil-dungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter wurden bundesweit 3808 neue Ausbildungsvertraumlge abgeschlossen das sind 59 weniger als im Vorjahr ( 4047) Positiv anzumerken ist der An-stieg der neu eingegangenen Ausbildungsverhaumlltnisse in Thuumlrin-gen von 52 Auszubildenden im Vorjahr auf nun 64

Ausbildungswesen

15Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

16 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Initiative ergreifen fuumlr die Nachwuchssicherung

Die Situation um unseren Nachwuchs im Bereich der Rechtsanwaltsfachange-stellten ist angespannt ndash das ist uns allen bewusst Mehr denn je besteht

Handlungsbedarf zur Sicherung unserer zukuumlnftigen Fachkraumlfte

Signifikant ist die sinkende Zahl der Ab-solventen in den Berufsausbildungsstaumlt-ten in Erfurt Gera und Muumlhlhausen Im vergangenen Jahr legten 58 Auszubilden-de ihre Abschlusspruumlfung zurm Rechts-anwaltsfachangestellten ab Zur Zwi-schenpruumlfung in 2014 traten lediglich 38 Lehrlinge an Diese Zahl muss am Ende des Lehrjahres womoumlglich noch nach un-ten korrigiert werden

Wenn auch die Zahl der neu abgeschlos-senen Ausbildungsverhaumlltnisse in 2014 leicht angestiegen ist ndash Ende September vergangenen Jahres nahmen in Thuumlringen 64 angehende Rechtsanwaltsfachange-stellte einen Ausbildungsplatz an 2013 entschieden sich 52 Lehrlinge fuumlr den Beruf ndash so aumlndert dies nichts an der Tat-sache dass wir unter Bedarf ausbilden und qualifiziertes Fachpersonal zukuumlnf-

tig nicht mehr in ausreichendem Maszlige zur Verfuumlgung stehen wird Hier besteht sichtbarer Optimierungsbedarf rund um den Ausbildungsberuf ders Rechts-fachangestellten Doch wie koumlnnen wir die Situation nachhaltig verbessernUm moumlgliche Schwachstellen erkennen und aktiv beseitigen zu koumlnnen moumlchten wir alle Kolleginnen und Kollegen dazu anhal-ten an einem Dialog teilzunehmen Die Rechtsanwaltskammer Thuumlringen bietet sich zu diesem Zweck gern als Kommuni-kationsplattform an

Uns ist es wichtig verschiedene Meinun-gen zur Ausbildungsthematik aufzugrei-fen Jede Kollegin und jeder Kollege ist daher herzlich dazu eingeladen uns ihreseine Sichtweise schriftlich (per E-Mail an inforak-thueringende) zukommen zu lassen

Zusammen mit Ihnen wollen wir moumlgliche Loumlsungsansaumltze erarbeiten Es heiszligt nun gemeinsam nach neuen Wegen und Mit-teln suchen die momentane Talfahrt zu beenden und den derzeitigen Entwicklun-gen entgegenzutreten Die Ergebnisse der Einsendungen werden wir im Rahmen des naumlchsten Kammerreports veroumlffentlichen

Ausbildungswesen

Gemeinsam fuumlr

unsere Zukunft

Ruumlckblick Tag der Berufe

Eine Maszlignahme neue Wege zu beschrei-ten war die Teilnahme am bdquoTag der Beru-feldquo welcher im Maumlrz in den Raumlumlichkei-ten der Geschaumlftsstelle der RAK Thuumlringen stattfand In Kooperation mit der Bundes-agentur fuumlr Arbeit gab die Kammer inter-essierten Schuumllerinnen und Schuumllern die Moumlglichkeit sich uumlber den Beruf derdes Rechtsanwaltsfachangestellten zu infor-mieren Nach einem Vortrag und einer Fragerunde von und mit Yvonne Muumlller gepruumlfter Rechtsfachwirtin und Inhabe-rin von bdquoKanzlei-Professionellldquo wurde den Schuumllern die Chance geboten eine Kanzlei zu besuchen Hier erhielten sie anschauliche Eindruumlcke von der Taumltigkeit ders Rechtsanwaltsfachangestellten und der Zusammenarbeit mit Anwaumllten

Die Veranstaltung war gut besucht und auf jeden Fall dazu geeignet das Inte-resse an dem vorgestellten Berufsfeld zu wecken Deutlich wurde hier auch dass weitestgehend Unkenntnis bei den potenziellen Auszubildenden uumlber die tatsaumlchlichen Aufgabenbereiche einers Rechtsanwaltsfachangestellten herrscht Diese Luumlcken gilt es zu fuumlllen Seitens der Thuumlringer Rechtsanwaltschaft ist somit noch ein groszliges Maszlig an Aufklaumlrungsar-beit noumltig Das erste Ziel muss daher sein Informationen uumlber den Ausbildungsbe-ruf leichter zugaumlnglich zu machen prauml-senter zu platzieren sowie verstaumlndlicher aufzubereiten

Im Zuge der Erneuerung unserer Website werden wir verstaumlrkt auf diese Thematik eingehen und vor allem den Service zur Vermittlung von Praktikumsplaumltzen sowie von Auszubildenden bzw ausbildenden Kanzleien optimieren

17Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Rechtsanwaltswidrige Tatprovokation

Nicht zuletzt im Bereich der Betaumlubungsmitteldelikte werden Personen zu ihrem Tun zuweilen von verdeckten Ermittlern angestiftet Liegt dies offen zutage oder gelingt es der Verteidigung diese Praktiken nachzuweisen fuumlhrt dies nach staumlndiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz des auch von den dortigen Senaten anerkannten Verstoszliges gegen Art 6 Abs 1 MRK ndash Grundsatz des fairen Verfahrens ndash nicht etwa zu einem Beweisverwertungsverbot bzw einem Verfahrenshindernis sondern hat lediglich eine Strafmilderung zur Folge

Meinung

In juumlngster Zeit wurde dies vom 5 Strafse-nat noch einmal bestaumltigt ndash 5 StR 24013 vom 11122013 Kann man als Verteidi-ger angesichts des Wortlauts von Art 20 Abs 3 GG Art 6 Abs 1 MRK sowie sect 136 a StP0 uumlber diese bdquozur-Strafverfolgung-ist-je-des-Mittel-recht-Tendenzenldquo auch nach jahrelang geschulter Frustrationstoleranz nur den Kopf schuumltteln deprimiert es noch mehr wenn sogar das Bundesverfassungs-gericht dies billigt ndash vgl 2 BvR 102909 vom 2852009

Dass Beschuldigtenrechte seit langem im-mer staumlrker beschnitten werden ist von weit kompetenteren Kollegen als dem Ver-fasser dieser Zeilen schon oft beklagt wor-den und soll deshalb hier nicht wiederholt werden Fuumlr den geneigten Leser sei an die-ser Stelle nur erwaumlhnt dass sich der Kolle-ge Prof Sommer im Novemberheft der Stra-Fo 2014 unter dem Titel bdquoDas Maumlrchen von

der Funktionsuntuumlchtigkeit der Strafrechts-pflegeldquo (auch) zu diesem Problemkreis mit deutlichen Worten geaumluszligert hat Kuumlrzlich musste sich ein Revisionsfuumlhrer sogar da-hingehend belehren lassen es sei voumlllig in Ordnung ihn nach Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordes () auch ohne notwendigen Verteidiger verantwort-lich zu vernehmen ndash 5 StR 17614 vom 20 Oktober 2014

Das houmlchste deutsche Strafgericht haumllt es also fuumlr legal eine Person gegen die drin-gender Tatverdacht besteht ndash andernfalls haumltte der Haftbefehl nicht erlassen werden duumlrfen ndash und der im Falle einer Verurteilung bdquoLEBENSLANGldquo droht ohne rechtlichen Beistand verantwortlich zu vernehmen Was man uns am Sonntagabend im bdquoTAT-ORTldquo vorlebt ist jetzt offenbar auch in Kar-lsruhe und Leipzig bdquohoffaumlhigldquo geworden

18 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Man kann nur wuumlnschen dass dieser Beschuldigte der beim 5 Strafsenat kein Gehoumlr fand seine Rechte beim Bundesverfas-sungsgericht oder beim Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschen-rechte besser geschuumltzt sieht andernfalls wird die Bestimmung die vorsieht dass Staatsanwaumllte die Bestellung eines Verteidigers schon im Vorverfahren beantragen sollen ndash sect 141 Abs3 Satz 2 StP0 ndash voumlllig an Bedeutung verlieren

Zuruumlckkehrend zum Ausgangsthema Tatprovokation gibt es aber auch Troumlstliches ndash fuumlr die Bundesrepublik Deutschland allerdings wohl eher Peinliches ndash zu melden Am 23 Oktober 2014 hat naumlm-lich der Europaumlische Gerichtshof fuumlr Menschenrechte dem deut-schen bdquoMilderungsmodellldquo eine klare Absage erteilt und festge-stellt dass diese Loumlsung mit Art 6 Abs 1 MRK unvereinbar ist und Deutschland insgesamt 16500 euro Entschaumldigung zu zahlen hat

Was war passiert Der deutsche Staatsbuumlrger war 2007 von ver-deckten Ermittlern aufgefordert worden mit einem Freund gegen den ein Ermittlungsverfahren lief einen Drogenhandel zu arrangie-ren Die von den Ermittlern angesprochene Person war bis zu die-sem Zeitpunkt weder strafrechtlich in Erscheinung getreten noch bestand gegen sie konkreter Tatverdacht Der Angesprochene lehnte zunaumlchst sogar ab

Erst auf erneute Bitte sowie dem Angebot einer Entlohnung wirk-te er dann mit Das Landgericht Aachen verurteilte ihn zu 5 Jahren

Haft Die Revision wurde vom BGH verworfen die Verfassungs-beschwerde ohne jede Begruumlndung nicht zur Entscheidung an-genommen Im Jahre 2011 erfolgte nach Verbuumlszligung von 23 der verhaumlngten Strafe die Reststrafenaussetzung In einer 16 Seiten langen Entscheidung haben die Straszligburger Richter nun unmiss-verstaumlndlich festgestellt dass der Verstoszlig gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht lediglich mit einer Strafmilderung kompensiert werden darf sondern dass von einem Verfahrens-hindernis ausgegangen werden muss ndash FURCHT vs GERMANY vom 23102014 ndash 5464809

Bei aller Freude uumlber diese deutlichen Worte sollte allerdings nicht von vornherein erwartet werden dass sich die deutschen Gerichte zukuumlnftig an dieser Entscheidung orientieren Der Europaumlische Ge-richtshof hatte in juumlngster Zeit zum Beispiel mehr als einmal deut-lich gemacht dass die durch sect 329 StPO zugelassene Verwerfung einer Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten trotz Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Anwalts rechtswidrig sei

Zahlreiche deutsche Oberlandesgerichte hielten sich gleichwohl fuumlr berechtigt dies zu ignorieren und die Verwerfungspraxis fortzu-setzen Hoffentlich werden von staatlichen Organen zu ihrem Tun angestiftete Personen in Zukunft auch von deutschen Gerichten besser geschuumltzt

RA Dr Peter Helkenberg Praumlsidiumsmitglied der RAK Thuumlringen

BIETE KANZLEINACHFOLGEBiete Nachfolge in seit 25 Jahren bestehender Anwaltskanzlei

in Gera im Rahmen einer Buumlrogemeinschaft

Rechtsanwaumllte Schnell amp Hubrich Rudolf-Diener-Straszlige 15 07545 Gera Fon 0365 81 22 23

Kostenfreie Uumlbernahme eines soliden Mandantenstamms

Zentrale Lage mitten in der Stadt (3 Min Fuszligweg zu den Gerichten)

Parkplatzmoumlglichkeiten

Repraumlsentative Raumlume in einer voll ausgestatten Kanzlei

Einarbeitungsmoumlglichkeit fuumlr Berufsanfaumlnger

Meinung

19Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Personalien vom 04112014 ndash 24032015

Name Vorname Ort Zulassungsdatum

Kloumlppner Susanne Erfurt 01 Dezember 2014

Weihrauch Josephine Gera 01 Dezember 2014

Huumlbschmann Michael Jena 01 Dezember 2014

MSN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stadtlengsfeld 16 Dezember 2014

Frfr von Thuemmler Sabina Erfurt 12 Januar 2015

Brosi Leopold Christian Schmalkalden 12 Januar 2015

Andree Alexander Suhl 12 Januar 2015

Kandel Ronald Nordhausen 12 Januar 2015

Dr Lierow Niels Weimar 12 Januar 2015

Huumlttich Sabrina Jena 19 Januar 2015

Dietze Julia Gotha 19 Januar 2015

Gebhardt Silvio Erfurt 19 Januar 2015

Gebhardt Falko Weimar 19 Januar 2015

Steinbrecher Theresa Greiz 16 Februar 2015

Zacher Florian Amt Wachsenburg 16 Februar 2015

Engeser Prisca Isabella NeuhausRwg 02 Maumlrz 2015

Weishaar Annemarie Erfurt 02 Maumlrz 2015

Spindler Michael Erfurt 02 Maumlrz 2015

Neuzulassung

Personalien

In eigener Sache Berufsjubilaumlum unserer Mitarbeitern Frau Anja StuhlSeit dem 01021995 ist Frau Anja Stuhl in der Geschaumlftsstelle der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen als

Sachbearbeiterin taumltig Sie betreut seit nunmehr 20 Jahren unter anderem auch das Zulassungswesen der RAK Zu ihrem 20-jaumlhrigen Berufsjubilaumlum gratulieren Vorstand und Geschaumlftsfuumlhrung der Rechtsanwalts-

kammer Frau Stuhl sehr herzlich

Berufsjubilaumlum

20 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

21Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Name Vorname Ort Kammer

Fischer Stephan Weimar RAK Stuttgart

Betzer Christoph Kromsdorf RAK Berlin

Ertel Sebastian Bremerhaven RAK Bremen

Grau Siegfried Duumlsseldorf RAK Duumlsseldorf

Becherer Ina Gotha RAK Sachsen

Ruhkamp Martin Eisenach RAK Karlsruhe

Jaumlger Ralf Tambach-Dietharz RAK Freiburg

Weisgerber Pierre Arnstadt RAK Stuttgart

Huumlther Sabrina Bad Salzungen RAK Kassel

Vogelmann-Kopf Oliver Nesse-Apfelstaumldt RAK Kassel

Name Vorname Kammer Ort

Schaumlller Sebastian RAK Sachsen Erfurt

Oppermann Nils RAK Sachsen Sondershausen

Dr Ehrle Dieter Gerald RAK Sachsen Erfurt

Reichelt Ute RAK Sachsen Bad Berka

Seidel Anja RAK Sachsen Muumlhlhausen

Helmke Andreas RAK Frankfurt Erfurt

Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in unsere Rechtsanwaltskammer

Personalien

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 4: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

4 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Aus der Arbeit des Vorstandes

Einladung zur Kammerversammlung 2015

Hiermit berufe ich gemaumlszlig sect 85 Abs1 BRAO die Versamm-lung der Kammer fuumlr Don-nerstag den 27082015 um 1400 Uhr nach Erfurt ein

Die Anschrift des Tagungsortes und die Tagesordnung werden Ihnen gemeinsam mit dem Taumltigkeitsbericht des Praumlsidenten dem Bericht des Schatzmeisters sowie den Haushalten durch ein gesondertes Rund-schreiben rechtzeitig bekannt gegeben

Hinweise

1 Gem sect 4 der Geschaumlftsordnung der RAK Thuumlringen sind weitere Gegen-

staumlnde dann auf die Tagesordnung zu set-zen wenn dies schriftlich von wenigstens zehn Mitgliedern der Kammer verlangt wird Da die Tagesordnung nach sect 87 in Verbindung mit sect 86 Abs 2 BRAO zwei Wochen vor der Versammlung bekannt sein muss koumlnnen nur Antraumlge beruumlck-sichtigt werden die so rechtzeitig vorlie-gen dass sie noch innerhalb dieser Frist bekannt gemacht werden koumlnnen

Entsprechende Antraumlge zur Tagesordnung muumlssten daher spaumltestens am Mittwoch dem 05082015 bei der Geschaumlftsstelle Bahnhofstraszlige 46 in 99084 Erfurt einge-hen um diese rechtzeitig den Mitgliedern bekannt machen zu koumlnnen

2 Im Rahmen der Kammerversammlung am 27082015 sind erneut Rech-

nungspruumlfer zu bestellen und Neuwahlen zum Vorstand durchzufuumlhren

a) Wahl der Rechnungspruumlfer

Gemaumlszlig sect 15 der Geschaumlftsordnung der RAK Thuumlringen ist die Rechnung der Kam-mer von zwei dem Vorstand nicht ange-houmlrenden Kammermitgliedern zu pruumlfen und mit einem Pruumlfbericht zu versehen

Die beiden Rechnungspruumlfer und zwei Stellvertreter werden jeweils fuumlr zwei Jahre gewaumlhlt Die Kammerversammlung hat zu-letzt 2013 die Rechnungspruumlfer (Rechts-anwaumlltin Eve-Marie Herbolsheimer und Rechtsanwalt Uwe Albus) gewaumlhlt sodass Neuwahlen vorzunehmen sind

Wir duumlrfen Sie daher bitten Ihre Wahl-vorschlaumlge fuumlr die Wahl der Rechnungs-pruumlfer bis spaumltestens zum Mittwoch dem 12082015 bei der Geschaumlftsstelle der RAK Bahnhofstraszlige 46 in 99084 Erfurt einzureichen

b) Wahlen zum Vorstand

Es findet gem sect 68 Abs 2 BRAO die tur-nusmaumlszligige Wahl von sieben Vorstands-mitgliedern statt die fuumlr diejenigen Vor-standsmitglieder gewaumlhlt werden deren Wahlperiode beendet ist Diese sieben neu gewaumlhlten Vorstandsmitglieder tre-ten dann gemaumlszlig sect 68 Abs1 BRAO eine Wahlperiode von vier Jahren an

Die Geschaumlftsordnung der RAK Thuumlringen regelt

sect 11 Der Vorstand der Rechtsanwalts-kammer besteht aus vierzehn Mitglie-

dern Die vier Landgerichtsbezirke sind jeweils mit mindestens zwei Vorstands-mitgliedern vertreten Der Vorstand kann Abteilungen bilden

sect 12 Die Mitglieder des Vorstandes wer-den mittels nicht unterschriebener

Stimmzettel gewaumlhlt Alle Kandidaten wer-den in einem Wahlgang gewaumlhlt Bei Stim-mengleichheit entscheidet das vom Vorsit-zenden zu ziehende Los

Die Kammerversammlung kann mit einfa-cher Mehrheit ein anderes Verfahren be-schlieszligen Dies gilt auch in Bezug auf sect 11 Satz 2 Gewaumlhlt werden koumlnnen nur fristge-recht vorgeschlagene Kammermitglieder

Wahlvorschlaumlge sind bis spaumltestens zwei Wochen vor dem Wahltermin schriftlich einzureichen Der Kammervorstand kann diese Frist verlaumlngern

Die BRAO regelt

sect 88 BRAO Wahlen und Beschluumlsse der Kammer

(1) Die Voraussetzungen unter denen die Versammlung beschlussfaumlhig ist werden durch die Geschaumlftsordnung der Kammer geregelt

(2) Die Mitglieder koumlnnen ihr Wahl- oder Stimmrecht nur persoumlnlich ausuumlben

(3) Die Beschluumlsse der Versammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst Das Gleiche gilt fuumlr die von der Kammer vorzunehmenden Wahlen Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgaumlngen nicht erreicht so ist gewaumlhlt wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhaumllt Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag bei Wahlen entscheidet das Los

(4) Ein Mitglied darf in eigenen Angele-genheiten nicht mitstimmen Dies gilt je-doch nicht fuumlr Wahlen

(5) Uumlber die Beschluumlsse der Kammer und uumlber die Ergebnisse von Wahlen ist ein Protokoll aufzunehmen das von dem Vor-sitzenden und dem Schriftfuumlhrer zu unter-zeichnen ist

5Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Aus der Arbeit des Vorstandes

Bezirk Kolleginnen Kollegen

Erfurt Jan-Helge Kestel Dr Peter Helkenberg Theresa Nentwig

Muumlhlhausen Andreas Klemt

Gera Annette Steuber Peter-Michael Rode (Poumlszligneck)

Meiningen Henning Schneider (Schleusingen)

Bezirk Kolleginnen Kollegen

Erfurt Dr Michael Burmann Stefan Buck

Muumlhlhausen Volker Kaumlmmerer (Sondershausen) Mathias Morasch

Gera Stephan Brandner Dr Katrin Seime

Meiningen Christian Latour

sect 68 Abs 1 BRAO laumlsst die Wiederwahl zu Dr Michael Burmann Christian Latour und Dr Katrin Seime haben jedoch erklaumlrt nicht fuumlr eine erneute Kandidatur zur Verfuuml-

gung zu stehen

Gemaumlszlig sect 65 BRAO kann zum Mitglied des Vorstandes nur gewaumlhlt werden wer

1 Mitglied der Kammer ist

2 den Beruf einer Rechtsanwaumlltineines Rechtsanwalts seit mindestens fuumlnf Jahren ohne Unterbrechung ausuumlbt

Ausschluumlsse von der Waumlhlbarkeit bestimmt sect 66 BRAO

Gemaumlszlig sect 12 der Geschaumlftsordnung der Rechtsanwaltskammer koumlnnen nur fristgerecht vorgeschlagene Kammermitglieder gewaumlhlt werden

Wir duumlrfen Sie daher bitten Ihre Wahlvorschlaumlge fuumlr die Wahlen zum Vorstand spaumltes-tens bis zum Mittwoch dem 12082015 schriftlich bei der Geschaumlftsstelle der RAK Bahnhofstraszlige 46 in 99084 Erfurt einzureichen

gez Dr Michael BurmannPraumlsident

Im Vorstand verbleiben die folgenden Kolleginnen und Kollegen (Wahl zuletzt 2013) mit Kanzleisitz in den LG-Bezirken

Es endet die Wahlperiode folgender im Jahr 2011 fuumlr 4 Jahre gewaumlhlter Kolleginnen und Kollegen mit Kanzleisitz in den LG-Bezirken

Schatzmeisters Nachtgedanken(RA Jan H Kestel ndash sehr frei nach HHeine)

Denk ich an die Kammer in der Nachtdann bin ich um den Schlaf gebracht

Ich kann die Augen nicht mehr schlieszligenund panische Gedanken flieszligen

Immer zur grauen Winterzeitist es laut Satzung stets soweitDer Kammerbeitrag ist zu zahlen

und das bereitet manchem Qualen

So mancher denkt Ohne Bescheidbin ich zur Zahlung nicht bereit

Das fuumlhrt dann stets welch ein Verdruss zu Mahnungen im Uumlberfluss

Und diese kostet wieder Geldwas des Kollegen Miene nicht erhellt

Es ist nun einmal so geregeltund meistens hat sichrsquos eingepegelt

Nun kommt fuumlr uns oh weh und achein elektronisches Postfach

Damit die BRAK es auf die Beine stelltwill sie unser Bestes naumlmlich Geld

Fuumlr jeden Kollegen in der Anwaltslisteklingelt Geld in deren Kiste

und leider wird da nicht gewartetbis hier vor Ort der Mahnlauf startet

Wir muumlssen dann vor Ort hier sehenwoher wir diese Kohle nehmen

Wenn zu viele nach Bescheid und Mahnung fragen geht es sehr schnell dem bdquoSparschweinldquo an den

Kragen

Drum mein Appell Wir alle muumlsstendie Zahlungszeit notieren wie Fristen

So wie wiracutes machen Tag fuumlr Tagfuumlr die Mandanten ohne Klagacute

Dann koumlnnten wir uns die Mahnung schenkenwir haumltten genug das noumltacutege nach Berlin zu lenken

und der Schatzmeister in der Nachtwaumlr nicht mehr um den Schlaf gebracht

6 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Aus der Arbeit des Vorstandes

Aus dem Terminkalender des VorstandesAus dem Terminkalender des Vorstandes

10112014 7 Sitzung der 5 Satzungsversammlung in Berlin

14112014 10 Jahrestagung Institut fuumlr Anwaltsrecht in Berlin

1920112014 Ausbildungsmesse bdquoForum Berufsstartldquo in Erfurt

20112014 Zeugnisuumlbergabe der zweiten juristischen Staatspruumlfung

24112014 Praumlsidiumssitzung in Erfurt

02122014 58 Praumlsidentenkonferenz in Berlin

03122014 Vorstandssitzung RAK Thuumlringen in Erfurt

15122014 3 Jahrestreffen der Wirtschaftspruumlferkammer in Erfurt

18122014 3 Sitzung des Thuumlringer Landesausschusses fuumlr Berufsbildung in Erfurt

19122014 Erfahrungsaustausch im Thuumlringer Justizministerium zum elektronischen Rechtsverkehr

13012015 Neujahrsempfang des Deutschen Anwaltvereins in Berlin

14012015 Neujahrsempfang der Landesaumlrztekammer Thuumlringen in Erfurt

15012015 59 Praumlsidentenkonferenz in Berlin

23012015 Kolloquium und Neujahrsempfang Friedrich-Schiller-Universitaumlt Jena

3031012015 auswaumlrtige Vorstandssitzung der RAK Thuumlringen in Weimar

24022015 Erfahrungsaustausch bei der BRAK zur Anerkennung von Fortbildungsmaszlignahmen im Sinne des sect 15 FAO

27022015 60 Praumlsidentenkonferenz in Berlin

0506032015 9 Berufsrechtsreferentenkonferenz in Hannover

06032015 Deutscher Mediationstag 2015 an der Friedrich-Schiller-Universitaumlt Jena

11032015 Tag der Berufe in Erfurt

16032015 8 Sitzung der 5 Satzungsversammlung in Berlin

21032015 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten in Leipzig

In der Zeit vom 06112014 bis 18032015 fanden in der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen 5 Vereidigungstermine statt In diesen wurden insgesamt 17 Kolleginnen und Kollegen vereidigt

Alles auf

einen Blick

7Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Aus der Arbeit des Vorstandes

Gemeinsam mit den Rechtsanwaltskammern Berlin und Duumlsseldorf haben wir eine Stellungnahme zum Eckpunktepapier des BMJV zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwaumllte abgegeben Das Eckpunktepapier finden Sie unter wwwbmjvde Die Stellungnahme der BRAK hierzu koumlnnen Sie unter wwwbrakde nachlesen

Stellungnahme der Rechtsanwaltskammern Berlin Duumlsseldorf und Thuumlringen zum Eckpunktepapier desBMJV zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwaumllte

Die Vorstaumlnde der Rechtsanwaltskammern Berlin Duumlsseldorf und Thuumlringen sind der Auffassung dass das Eckpunktepapier das Ver-sorgungsproblem der Syndikusanwaumllte nicht loumlsen kann und eine erhebliche Gefahr fuumlr die rechtliche Stellung aller Rechtsanwaumlltinnenund Rechtsanwaumllte darstellt Zwar enthaumllt das Eckpunktepapier auch positive Ansaumltze (Klarstellung dass der Rechtsanwalt der denRechtsanwaltsberuf als Angestellter ausuumlbt anwaltlich taumltig ist) allerdings uumlberwiegen die negativen Aspekte deutlich

IDas Eckpunktepapier fuumlhrt zu einer Neubewertung des Status der Rechtsanwaumllte als unabhaumlngiges Organ der Rechtspflege Bisherwurde von der ganz herrschenden Meinung als konstituierendes Element der Unabhaumlngigkeit auch die Unabhaumlngigkeit vom Mandan-ten angesehen Dieser Aspekt entfaumlllt voumlllig wenn auch die Taumltigkeit des Syndikus-Anwaltes die in der Beratung und Vertretung in allenRechtsangelegenheiten des Arbeitgebers bestehen soll als anwaltliche Taumltigkeit angesehen wird Die Unabhaumlngigkeit reduziert sichsomit auf eine Staatsunabhaumlngigkeit Staatsunabhaumlngig sind allerdings die meisten Berater die auf juristischem Gebiet taumltig werden(Versicherungsmakler Banken Rechtsschutzversicherer etc) Die Unabhaumlngigkeit des Rechtsanwalts (auch gegenuumlber seinem Auf-traggeber) ist fuumlr eine sachgerechte Vertretung des Mandanten bdquoauf Augenhoumlheldquo mit den Gerichten erforderlich und das einzige nochvorhandene Alleinstellungsmerkmal uumlber das ein Rechtsanwalt gegenuumlber anderen Rechtsdienstleistern verfuumlgt

IIDie Stellung des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege ist durch die Regelungen des Eckpunktepapiers gefaumlhrdet Insbesondereaus den Ziffern 11 und 13 des Eckpunktepapiers ergibt sich dass der Gesetzgeber der anwaltlichen Taumltigkeit der Syndikusanwaumllte zu-mindest in den zentralen Bereichen anwaltlicher Taumltigkeit mit erheblichem Misstrauen begegnet Ein Misstrauen welches dem Anwaltein generelles Vertretungsverbot ndash und zwar ohne Ruumlcksicht auf die konkrete Situation ndash im zentralen Bereichen auferlegt laumlsst sichnur begruumlnden wenn man davon ausgeht dass der betroffene Rechtsanwalt insofern nicht seiner Funktion als unabhaumlngiges Organder Rechtspflege gerecht wird Dabei geht das Eckpunktepapier von einer falschen Praumlmisse aus wenn es in Ziffer 13 die fuumlr dasStrafprozessrecht getroffenen Regelungen als bdquoAnwaltsprivilegienldquo bezeichnet Es sind Regelungen die zum Schutz des Mandantensowie zum Schutz der Vertraulichkeit des Anwalts-Mandanten-Verhaumlltnisses getroffen wurden Der Streichung bzw Reduzierung vonbdquoMandantenprivilegienldquo muss die Anwaltschaft entgegentreten

IIIDas Eckpunktepapier fuumlhrt auch zur Einfuumlhrung zweier unterschiedlicher Typen von Rechtsanwaumllten Dieses zeigt sich bereits imHinblick auf Ziff 8 2 Zwar heiszligt es dort dass die anwaltliche Unabhaumlngigkeit durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht beein-traumlchtigt werden darf Nicht geregelt ist allerdings ob dem Syndikus-Anwalt auch das Recht zusteht die Durchfuumlhrung eines Auftrageszu verweigern Herr Kollege Dr Krenzler hat in der Praumlsidentenkonferenz am 15012015 ausdruumlcklich erklaumlrt ein derartiges Recht sollenach den Erlaumluterungen des BMJV den Unternehmensjuristen nicht zustehen Die Moumlglichkeit ein Mandat abzulehnen sichert jedochin zentraler Weise die Unabhaumlngigkeit des Rechtsanwaltes ab

Ohnehin wird es nach dem Eckpunktepapier Rechtsanwaumllte geben die umfassend als Organ der Rechtspflege taumltig werden duumlrfenund Rechtsanwaumllte den der Gesetzgeber diese Stellung offensichtlich nur noch eingeschraumlnkt zubilligen will Damit ist die SpaltungZweiteilung der Rechtsanwaltschaft vollzogenDabei kann es nicht darauf ankommen dass von den Syndikusanwaumllten (derzeit) erklaumlrtwird sie wollen diesen 2 Klasse-Status akzeptieren Denn wenn nach dem Eckpapier geringere Rechte und Pflichten ausreichen umden Rechtsanwaltsberuf auszuuumlben besteht die Gefahr dass der Rechte- und Pflichtenkatalog in Folge einheitlich abgesenkt undRechtspositionen die den Rechtsanwaumllten nach geltendem Recht zustehen genommen werden Solche Versuche hat es bereits in derVergangenheit gegeben wie z B der 2008 bis 2011 geltende sect 160a StPO zeigte

8 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Aus der Arbeit des Vorstandes

IVVor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers wird sich das Fremdbesitzverbot nicht mehr rechtfertigen lassen Der Syndikusanwalt wird ineinem Dienstverhaumlltnis taumltig welches geradezu klassisch Taumltigkeiten unter der Aufhebung des Fremdbesitzverbotes widerspiegelt Ihmsteht nicht einmal mehr ein Leistungsverweigerungsrecht zu wenn er seine anwaltliche Unabhaumlngigkeit gefaumlhrdet sieht Das Eckpunkte-papier fuumlhrte somit in der Konsequenz zu einer Aufhebung des Rechtsberatungsmonopols der niedergelassenen Anwaumllte

VOhnehin ist zweifelhaft ob sich mit der Begruumlndung die im Eckpunktepapier gegeben wird das Vertretungsverbot gemaumlszlig Ziff 10 auf-rechterhalten lassen wird Auch die vom DAV ins Feld gefuumlhrte bdquoVier-Augen-Theorieldquo ist nicht geeignet das Vertretungsverbot zu recht-fertigen Die Vier-Augen-Theorie ist vom Bundesverfassungsgericht bereits im Hinblick auf die Aufhebung der Singularzulassung beiden Oberlandesgerichten nicht als stichhaltig angesehen worden Und auch das bdquoWettbewerbsverzerrungsargumentldquo wird das gericht-liche Vertretungsverbot schwerlich halten koumlnnen da es ebenfalls nicht uumlberzeugt Schlieszliglich sieht das Eckpunktepapier vor dass dieMandanten von niedergelassenen Anwaumllten nach wie vor im Falle des Obsiegens oder Teilobsiegens ihre Anwaltskosten nach denRVG-Vorschriften erstattet erhalten waumlhrend die Unternehmen die sich durch eigene Juristen vertreten lassen einen solchen Erstat-tungsanspruch nach dem Papier nicht haben obgleich hier naturgemaumlszlig bezahlte Arbeitszeit eingesetzt wird

Da der Ausgang von Gerichtsverfahren bekanntlich stets offen ist sind die Chancen gewissermaszligen gleich verteilt von einer Wettbe-werbsverzerrung kann dann auch dort nicht gesprochen werden wo das gerichtliche Vertretungsverbot bei Prozessen mit Anwaltszwangfaumlllt Die Gefahr einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das gerichtliche Vertretungsverbot ist also offensichtlich wenn derStatus des Syndikus-Anwalts ndash wie im Papier vorgesehen ndash geaumlndert wird Im Uumlbrigen gilt die Vier-Augen-Theorie ndash wenn uumlberhaupt ndashnur noch im Hinblick auf die Taumltigkeit der Rechtsanwaumllte in Zivilsachen beim BGH In allen anderen Rechtsgebieten kann diese Theoriekeine Geltung beanspruchen Bereits jetzt wird man festhalten muumlssen dass die niedergelassenen Anwaumllte im Bereich der gerichtlichenVertretung Konkurrenz durch Unternehmensjuristen vor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers erhalten werden Insoweit ist lediglichauf Ziff 10 Abs 3 zu verweisen

Hintergrund des Eckpunktepapiers sind Erwaumlgungen den Unternehmensjuristen die Vorteile des Versorgungswerkes zu erhalten Wiewill man es rechtfertigen dass die niedergelassenen Kollegen zu diesem Zweck Nachteile in ihrer Berufsausuumlbung hinnehmen muumlssen

VIEs ist ohnehin unsicher ob die Schaffung eines bdquoneuen Typsldquo des Rechtsanwalts dazu fuumlhren wird dass eine Befreiung von der gesetz-lichen Rentenversicherungspflicht uumlberhaupt erreicht wird Der jetzigen gesetzlichen Regelung des Paragrafen 6 Abs 1 SGB VI liegt die Erwaumlgung zugrunde dass eine Ausweitung von Befreiungsmoumlglichkeiten zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfolgen soll Gemaumlszlig sect 6 Abs 1 Satz 3 SGB VI sind Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen soweit nach dem 31121994 durch eine Gesetzesaumlnderung der Kreis der Pflichtmitglieder einer berufsstaumlndischen Kammer erweitert wirdDer neue Syndikusanwalt wird erst durch die gesetzgeberische Umsetzung des Eckpunktepapiers zu einem (neuen) Rechtsanwalt(styp) und dadurch zu einem neuen Pflichtmitglied der RAK

Es ist ohnehin unsicher ob die Schaffung eines bdquoneuen Typsldquo des Rechtsanwalts dazu fuumlhren wird dass eine Befreiung von der gesetz-lichen Rentenversicherungspflicht uumlberhaupt erreicht wird Der jetzigen gesetzlichen Regelung des Paragrafen 6 Abs 1 SGB VI liegt dieErwaumlgung zugrunde dass eine Ausweitung von Befreiungsmoumlglichkeiten zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfolgensoll Gemaumlszlig sect 6 Abs 1 Satz 3 SGB VI sind Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen soweit nach dem31121994 durch eine Gesetzesaumlnderung der Kreis der Pflichtmitglieder einer berufsstaumlndischen Kammer erweitert wird Der neue Syn-dikusanwalt wird erst durch die gesetzgeberische Umsetzung des Eckpunktepapiers zu einem (neuen) Rechtsanwalt(styp)und dadurch zu einem neuen Pflichtmitglied der RAK

VIIWir beantragen daher zu beschlieszligenDie Bundesrechtsanwaltskammer lehnt die Aumlnderungen des Berufsrechts entsprechend dem Eckpunktepapier ab

Dr jur Marcus MollnauPraumlsident RAK Berlin

Herbert SchonsPraumlsident RAK Duumlsseldorf

Dr Michael BurmannPraumlsident RAK Thuumlringen

9Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Berufrechtliches und Info

Beschluumlsse der Satzungsversammlung vom November 2014

Die 5 Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsan-waltskammer hat in ihrer 7 Sitzung am 1011112014 ua Beschluumlsse zur Aumlnde-rung des sect 2 BORA welcher

die Verschwiegenheit regelt gefasst

Unter anderem wurde im Hinblick auf das sogenannte Non-Legal-Outsourcing klarge-stellt dass kein Verstoszlig vorliegt wenn das Verhalten des Rechtsanwalts im Rahmen der Arbeitsablaumlufe der Kanzlei einschlieszlig-lich der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter erfolgt und objektiv einer uumlblichen

von der Allgemeinheit gebilligten Verhal-tensweise im sozialen Leben entspricht (Sozialadaumlquanz) Weiterhin wurde gere-gelt dass der Rechtsanwalt grundsaumltzlich auch die Dienste kanzleiexterner Personen in Anspruch nehmen kann diese aber ebenso wie Kanzleimitarbeiter zur Ver-schwiegenheit verpflichten muss

Zu beachten ist auch der Beschluss zur Aumlnderung des sect 11 Abs1 BORA welcher zukuumlnftig lauten soll

bdquoDer Rechtsanwalt ist verpflichtet das Mandat in angemessener Zeit zu bearbei-

ten und den Mandanten uumlber alle fuumlr den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgaumln-ge und Maszlignahmen unverzuumlglich zu unter-richten Dem Mandanten ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstuumlcken Kenntnis zu ge-benldquo

Am 20092014 fand in Braunschweig die 69 Tagung der Gebuumlhren-referenten der Rechts-anwaltskammern statt Generalthemen der 69

Tagung waren eine moumlgliche Indexie-rung der Rechtsanwaltsverguumltung sowie die Praxis der Pauschgebuumlhr

1Indexierung der Rechtsanwaltsverguumltung

Die Gebuumlhrenreferenten diskutierten als erstes Generalthema ob bzw wie eine Koppelung der Rechtsanwaltsverguumltung an einen Index moumlglich sei so dass die Rechtsanwaltsverguumltung jaumlhrlich moderat angepasst werden koumlnnte Die Gebuumlh-renreferenten fassten hierzu folgende gemeinsame Auffassung Nach einer Un-tersuchung des Soldan Instituts fuumlr An-

waltsmanagement befuumlrwortet ein groszliger Anteil der Anwaltschaft die Indexierung der Rechtsanwaltsgebuumlhren (so z B Ki-lian in AnwBl 2013 882 ff Erwiderung Otto in AnwBl 2014 318 ff) Die Konfe-renz der Gebuumlhrenreferenten der Rechts-anwaltskammern hat in ihrer Sitzung am 20092014 die Argumente fuumlr und ge-gen eine automatische Anpassung der Verguumltung eingehend diskutiert und sich einstimmig gegen eine Indexierung aus-gesprochen

Die automatische Anpassung der Gebuumlh-ren durch ihre Anbindung an die Veraumln-derung von Indizes loumlst nicht das Prob-lem der angemessenen Verguumltung der Leistungen der Rechtsanwaumlltinnen und Rechtsanwaumllte Die sich veraumlndernden Anforderungen an die berufliche Leis-tung der Anwaltschaft das Wegbrechen von Aufgabenbereichen der deutliche

Ruumlckgang der gerichtlich eingetragenen Rechtsstreitigkeiten die Tendenz auszliger-gerichtlicher Konfliktregulierungen und die Kostensteigerungen in den Anwalts-kanzleien werden durch eine Indexierung nicht angemessen abgebildet und beruumlck-sichtigt Nur eine regelmaumlszligige struktu-relle und lineare Anpassung des RVG an diese veraumlnderten Vorgaben durch den Gesetzgeber gewaumlhrleistet auf Dauer ein angemessenes Gebuumlhrenaufkommen der Rechtsanwaltschaft

Quelle BRAK

Die Beschluumlsse der Satzungsver-sammlung werden am 01072015 in Kraft treten Sie koumlnnen die Beschluumls-se unter wwwbrakde nachlesen

Diese zu formulieren und in die Dis-kussion mit dem Gesetzgeber einzu-bringen bleibt Aufgabe der BRAK und des DAV

Bericht von der 69 Tagung der Gebuumlhrenreferenten

10 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

2 Praxis der Pauschgebuumlhr

Die Gebuumlhrenreferenten kamen uumlberein dass das Verfahren zur Festsetzung der Pauschgebuumlhr kompliziert und die Er-gebnisse oft wenig befriedigend seien Gleichwohl werde aber fuumlr Verfahren in denen die gesetzlichen Gebuumlhren nicht auskoumlmmlich seien mit der Pauschge-buumlhr ein Ausgleich gewaumlhrt

Die Gebuumlhrenreferententagung stellte da-her die Uumlberlegung an ob das Instrument der Pauschgebuumlhr auf andere Bereiche wie zum Beispiel das sozialrechtliche Opferentschaumldigungsverfahren uumlber-tragbar sei und fasste hierzu folgenden Beschluss Die Tagung der Gebuumlhrenre-ferenten unterstuumltzt den Vorschlag die Pauschgebuumlhr insbesondere auf Opfe-rentschaumldigungsverfahren auszuweiten nachhaltig Es soll daruumlber hinaus eine dem sect 14 Abs 2 RVG aumlhnliche Regelung geschaffen werden damit der Sachver-stand der Rechtsanwaltskammern bei der Bemessung der Pauschgebuumlhr eingeholt wird Der Ausschuss Rechtsanwaltsver-guumltung der Bundesrechtsanwaltskammer wird gebeten sich weitere Gedanken uumlber die Gestaltung der Gesetzgebungsvor-schlaumlge zu machen

3 Zusaumltzliche Gebuumlhr fuumlr die Streitverkuumlndung

Die Gebuumlhrenreferenten sprachen sich einstimmig dafuumlr aus dass der zusaumltz-liche Zeitaufwand sowie das besondere Haftungsrisiko in Faumlllen der Streitverkuumln-dung fuumlr den Rechtsanwalt gebuumlhren-rechtlich Beruumlcksichtigung finden soll-ten Der Ausschuss RVG der BRAK wurde gebeten ggf gemeinsam mit dem BMJV

eine Regelung zu diskutieren die auch eine Aumlnderung der Nr 1010 VV RVG be-deuten koumlnne

4 Erfahrungen mit der Anwendung der Nr 1010 VV RVG

Bereits im Rahmen der 68 Tagung der Ge-buumlhrenreferenten wurde beschlossen die Erfahrungen mit der neuen Nr 1010 VV RVG uumlber die Kammermitteilungen sowie den BRAK-Newsletter abzufragen Insge-samt sind hier einige Ruumlckmeldungen ein-gegangen die bestaumltigten dass Erfahrun-gen mit der Nr 1010 VV RVG bisher kaum gemacht wurden

Es soll im naumlchsten Jahr erneut durch die Rechtsanwaltskammern in ihren Kammer-bezirken abgefragt werden in welchen Faumlllen und wie haumlufig die Gebuumlhr nach Nr 1010 VV RVG bereits angefallen und in welchen extremen Faumlllen trotz erheblichen Aufwands die Gebuumlhr gerade nicht ange-fallen ist Gegenuumlber dem Gesetzgeber solle versucht werden zwei anstatt drei gerichtliche Beweiserhebungstermine fuumlr die Nr 1010 VV RVG ausreichen zu lassen

5 Kriterien fuumlr die uumlbliche Gebuumlhr fuumlr die Beratung

nach sect 34 Abs 1 S 2 RVG

Wenn im Rahmen von sect 34 RVG keine Verguumltungsvereinbarung getroffen werde stelle sich die Berechnung der uumlblichen Verguumltung i S d BGB oft als problema-tisch dar so die Erfahrung der Gebuumlh-renreferenten Zur uumlblichen Gebuumlhr fuumlr die Beratung seien bisher nur wenige Gerichtsentscheidungen bekannt gewor-den die inhaltlich auch sehr voneinan-der abwichen Die Rechtanwaltskammern seien zwar grundsaumltzlich nicht verpflich-

tet hierzu ein Gutachten nach sect 14 Abs 2 RVG abzugeben sie koumlnnten aber oft bei der Frage zur ortsuumlblichen Verguumltung weiterhelfen und einen Betragsrahmen zur Orientierung angeben Erfahrungen mit der Bestimmung der Ortsuumlblichkeit im Rahmen von sect 34 RVG i V m sect 612 Abs 2 BGB richten Sie bitte an die Bundes-rechtsanwaltskammer (frankebrakde) Die Zusammenstellung soll ggf fuumlr einen Aufsatz genutzt werden

6 Rechtsprechungsaumlnderungbei Verguumltungsvereinbarungen

Die Gebuumlhrenreferenten diskutier-ten auch ob das Urteil des BGH vom 05062014 (Az IX ZR 13712) uumlberhaupt zu Auswirkungen in der Praxis fuumlhre und kamen zu dem Schluss dass dem nicht so sei Die Verguumltungsvereinbarung selbst sei zwar nicht mehr nichtig aber das Ergebnis bleibe identisch Neu sei aber dass der BGH deutlich sage dass das anwaltliche Berufsrecht im Verhaumlltnis zum Mandanten auszliger Betracht bleibe und sich der Rechts-anwalt grundsaumltzlich an dem Vereinbarten festhalten lassen muss wenn er unter die gesetzliche Verguumltung gehe

7 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten

Die 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten wird voraussichtlich am 21032015 in Leipzig stattfinden Als Generalthemen sind die Uumlberlegungen zur Nachbesse-rung der Nr 1010 VV RVG sowie zu zusaumltz-lichen Gebuumlhren fuumlr die Streitverkuumlndung und das Guumlterichterverfahren vorgesehen Hierneben soll eine moumlgliche Ausweitung der Pauschgebuumlhr weiter diskutiert und die bdquoThesen zu Verguumltungsvereinbarun-genldquo uumlberarbeitet werden

Berufrechtliches und Info

11Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

beA bekommt Gesicht ndash Neues vom elektronischen Anwaltspostfach

Berufrechtliches und Info

Was noch vor einigen Monaten ein Abstraktum im Gesetz zur Ein-fuumlhrung des elektronischen Rechtsverkehrs und in den Ausschrei-bungsunterlagen war bekommt langsam Gesicht ndash das beA das besondere elektronische Anwaltspostfach Wie vom Gesetzgeber vorgesehen wird die BRAK jede Rechtsanwaumlltin und jeden Rechts-anwalt zum 01012016 damit ausstatten

Um die Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig darauf vorzubereiten startet jetzt eine In-formationskampagne die in regelmaumlszligigen Abstaumlnden in den kommenden Monaten im BRAKMagazin in den regionalen Kammermitteilungen und ab April auf einer eigenen Webseite uumlber den Fortschritt bei der technischen Entwicklung berichtet Erkennbar sein wird die Kampagne am neuen Logo das die wichtigsten Eigenschaften des beA zusam-menfasst digital einfach sicher

Was bisher geschah hellip

Nachdem der Gesetzgeber der BRAK die Entwicklung der elektronischen Postfaumlcher uumlbertragen hat wurde im Ergebnis eines mehrstufigen Ausschreibungsverfahrens die Atos-GmbH mit der technischen Entwicklung des beA beauftragt In mehreren Work-shops und Umfragen innerhalb der Anwaltschaft wurde ein detailliertes Anforderungs-profil entwickelt

Das beA ist hellip digital

Anfang des Jahres begann die Umsetzung der Mammutaufgabe Fuumlr jeden der insge-samt 165000 Kolleginnen und Kollegen ein Postfach bereit zu stellen und dabei die je-weils unterschiedlichen technischen Voraussetzungen zu beruumlcksichtigen Im Ergebnis muss jede Rechtsanwaumlltin und jeder Rechtsanwalt in die Lage versetzt werden mit dem Computer und einem entsprechenden Internetanschluss sicher und einfach mit der Jus-tiz zu kommunizieren Fuumlr die Erreichbarkeit der Justiz gilt dabei fuumlr die Laumlnder ein gestaf-felter Zeitplan spaumltestens aber 2022 wird der Rechtsverkehr zwischen Rechtsanwaumllten und Gerichten ausschlieszliglich digital ablaufen Die BRAK und die regionalen Kammern werden sich dabei intensiv dafuumlr einsetzen dass die Laumlnder bereits eine fruumlhere Erreich-barkeit ermoumlglichen

Das beA ist hellip einfach

Eine der wichtigsten Anforderungen an das beA ist die komplikationslose Einbindung in den Kanzleialltag das haben die zahlreichen bei der BRAK eingegangenen Anfragen und Reaktionen auf die Umfragen ergeben Die Nutzerfreundlichkeit steht daher bei der Ent-wicklung des Systems ndash nach der Sicherheit ndash ganz oben Mit dem beA wird deshalb der Einzelanwalt ohne besondere Kanzleisoftware genauso arbeiten koumlnnen wie die Kanzlei mit mehreren Berufstraumlgern fuumlr die der Einsatz von Kanzleisoftware selbstverstaumlndlich ist Ermoumlglicht wird dies einerseits uumlber einen einfachen Zugang uumlber einen Internet-browser wie beispielsweise Internetexplorer Firefox oder Safari und andererseits uumlber eine Schnittstelle die die Kanzleisoftwarehersteller erhalten werden Letztere sind in-tensiv in die Entwicklungs- und Testphase des beA eingebunden damit am 01012016 das beA sowohl direkt als auch uumlber die entsprechende Software zugaumlnglich ist

Das beA wird den bereits bekannten Post-fachsystemen wie beispielsweise Out-look aumlhneln jedoch nicht vollumfaumlnglich die gleichen Funktionalitaumlten aufweisen Einerseits wird es Merkmale geben die an den elektronischen Rechtsverkehr an-gepasst sind und deshalb in Outlook nicht enthalten sind andererseits wird es aber auch aus Sicherheitsgruumlnden einige Ein-schraumlnkungen geben

Selbstverstaumlndlich wird das beA die uumlbli-chen Standardordner enthalten Postein-gang Postausgang Entwuumlrfe Papierkorb gesendete Nachrichten Weitere benut-zerdefinierte Ordner koumlnnen erstellt wer-den Auch eine detaillierte Sortier- und Ansichtsfunktion wird vorhanden sein so kann sich der Nutzer beispielsweise auf einen Blick alle Nachrichten die ein Empfangsbekenntnis erfordern anzeigen lassen

Ein besonderes Augenmerk wird bei der Entwicklung auch auf die Abbildung der uumlblichen Kanzleiablaumlufe durch das beA gelegt Es wird moumlglich sein ein virtuelles Kanzleipostfach einzurichten sodass alle Ein- und Ausgaumlnge mehrerer Rechtsanwaumll-te zusammengefasst werden Mitarbeitern und Kollegen koumlnnen jeweils Zugriffs- be-ziehungsweise Vertretungsrechte einge-raumlumt werden

Ein detailliertes System von moumlglichen Befugnissen sorgt dafuumlr dass beispiels-weise eine Mitarbeiterinein Mitarbeiter Nachrichten nur lesen aber nicht bearbei-ten kann jemand anderes aber Nachrich-ten lesen neu erstellen undoder auch selbst versenden darf Jede denkbare Ar-beitsteilung ist dadurch auch beim beA moumlglich Insgesamt soll es ein System von etwa dreiszligig Befugnissen geben die einzeln oder kombiniert vergeben werden koumlnnen Diese Rechteverwaltung wird de-tailliert in der Anleitung zum beA die di-

12 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

rekt uumlber den Webzugang zugaumlnglich sein wird beschrieben Detailliertere Informa-tionen uumlber die Funktionalitaumlt des beA werden sukzessive ab April auf der neuen Internetseite zum beA veroumlffentlicht

Das beA ist hellip sicher

Sicherheit ist die oberste Praumlmisse bei der Entwicklung des beA Das gilt fuumlr den Zugang zum System genauso wie fuumlr die Uumlbertragung und Speicherung der einzel-nen Nachrichten Die Anmeldung wird so gestaltet sein dass sie eine zweifelsfreie Authentifizierung des jeweiligen Nutzers erfordert Durch die Anbindung des beA an das Bundesweite Amtliche Anwalts-verzeichnis ist dabei sichergestellt dass nur zugelassene Rechtsanwaumllte ein Post-fach besitzen Erlischt die Zulassung wird

auch das Postfach geloumlscht Das System wird sicherstellen dass weder die Absen-dereigenschaft noch der Inhalt der ein-zelnen Nachrichten manipuliert werden koumlnnen Die sichere Uumlbertragung erfolgt dabei mit einer sogenannten Ende-zu-En-de Verschluumlsselung das heiszligt anders als teilweise bei herkoumlmmlichen E-Mail-Pro-grammen wird die Nachricht nicht an je-dem Uumlbertragungsknoten ent- und wieder verschluumlsselt sondern bleibt vom Absen-der bis zum Empfaumlnger komplett verschluumls-selt Verwendet wird dabei ein sogenannter AES-Schluumlssel mit einer Laumlnge von 256 Bit Um eine so verschluumlsselte Nachricht zu entschluumlsseln gibt es so viele verschiede-ne Moumlglichkeiten dass die heutigen Hoch-leistungsrechner dafuumlr wohl Jahrzehnte brauchen wuumlrden Um auch die Datensi-cherheit bei den gespeicherten Nachrich-

ten zu gewaumlhrleisten werden alle Server des Systems in Deutschland stehen und damit dem hohen deutschen Datenschutz-niveau entsprechen

Was als naumlchstes passiert hellip

In den kommenden Wochen konkretisiert sich das bdquoGesichtldquo des beA Die BRAK wird das Design der Web-Benutzeroberflaumlche in einem der naumlchsten BRAKMagazine veroumlf-fentlichen Bis zum Sommer soll die tech-nische Entwicklung abgeschlossen sein dann beginnen die Tests mit den Systemen der Kanzleisoftwarehersteller der Justiz und in einzelnen Testkanzleien

Rechtsanwaumlltin Peggy Fiebig LLM Geschaumlftsfuumlhrerin bei der BRAK

Pfaumlndungsfreibetraumlge seit 01012015

Die seit dem 1 Januar 2015 maszliggebenden Betraumlge die nach sect 115 Abs 1 Satz 3 Nr 1b Nr 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind wurden neu bekannt gemacht Sie betragen fuumlr Parteien die ein Einkommen aus Erwerbstaumltigkeit erzielen 210 Euro fuumlr Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 462 Euro fuumlr jede weitere Person der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet in Ab-haumlngigkeit von ihrem Alter fuumlr Erwachsene 370 Euro fuumlr Jugendliche von Beginn des 15 bis Vollendung des 18 Lebensjahres 349 Euro fuumlr Kindervom Beginn des 7 bis zur Voll-endung des 14 Lebensjahres 306 Euro und fuumlr Kinder bis zur Vollendung des 6 Lebens-jahres 268 Euro

Stabwechsel im September

Ab September wird Monika Noumlhre derzeit noch Praumlsidentin des Kammergerichtes Berlin die Aufgaben der Schlichterin der Rechtsanwaltschaft uumlbernehmen Das gab der Praumlsi-dent der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C Filges im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Kammer bekannt Monika Noumlhre tritt damit die Nachfolge von Dr h c Renate Jaeger an die als erste Schlichterin der Anwaltschaft diese Position seit Januar 2011 bekleidet und zuvor Richterin am Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschenrechte gewe-sen war Die Schlichtungsstelle wurde vor fuumlnf Jahren auf Initiative der Bundesrechts-anwaltskammer als unabhaumlngige Institution zur Befriedung von Auseinandersetzungen zwischen Mandanten und ihren Rechtsanwaumllten eingerichtet Bisher wurden fast 4000 Verfahren durchgefuumlhrt

Berufrechtliches und Info

Nachrichten aus BerlinVollmachtsdatenbank auch fuumlr Rechtsanwaumllte

Im zweiten Halbjahr 2015 werden auch die Rechtsanwaltskammern ihren Mit-gliedern die Nutzung einer Datenbank zur elektronischen Vollmachtsuumlbermittlung an die Finanzverwaltung (Vollmachtsda-tenbank) ermoumlglichen

Mit Hilfe dieser Datenbank koumlnnen Rechtsanwaumllte dann bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklaumlrungen kuumlnf-tig Vollmachten ihrer Mandanten elektro-nisch an die Finanzverwaltung uumlbermit-teln Hintergrund dieser Datenbank ist die im Jahre 2014 eingefuumlhrte sogenannte vorausgefuumlllte Steuererklaumlrung durch die Finanzverwaltung Naumlhere Informationen zu diesem Thema finden Sie demnaumlchst auf der Internetseite der Bundesrechtsan-waltskammer

Quelle BRAK

13Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

Abschlusspruumlfungen 2015Die diesjaumlhrigen Abschlusspruumlfungen fuumlr die auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten finden wie folgt statt

Die schriftlichen Pruumlfungen beginnen jeweils um 900 Uhr in den Staatlichen Berufsbildenden Schulen Zu den muumlndlichen Pruuml-fungen erfolgt eine gesonderte Ladung durch die Pruumlfungsausschuumlsse Uumlber die Anmeldungsmodalitaumlten sind Sie bereits in einem separaten Schreiben informiert worden

Mindestverguumltung fuumlr Auszubildende

Mindestverguumltungen werden weder durch den Vorstand noch die Kammerversammlung festgesetzt

Es wird jaumlhrlich bekannt gemacht welche Durchschnittsverguumltungen in den Lehrvertraumlgen vereinbart worden sind Eine Unterschrei-tung dieser Durchschnittssaumltze von mehr als 20 kann zur Folge haben dass Ausbildungsverhaumlltnisse nicht eingetragen werden Hintergrund dieser Praxis ist dass Verwaltungsgerichte eine Regelungskompetenz der Kammer eine Mindestverguumltung festzusetzen anzweifeln Vielmehr sei von der Verkehrsauffassung der Mitglieder auszugehen

Bei der Auswertung aller 73 abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge des Jahrganges 2014 bis 2017 ergaben sich folgende durch-schnittliche Verguumltungssaumltze

Wir bitten zu beachten dass in diesen Durchschnittszahlen nach Vertragsabschluss vereinbarte oder vorgenommene Erhoumlhungen der Verguumltungen nicht beruumlcksichtigt sind und nicht beruumlcksichtigt werden konnten

a) schriftliche Abschlusspruumlfung

19052015Dienstag

ZPO RVG

20052015Mittwoch

Recht Wirtschafts- und Sozialkunde Rechnungswesen

Empfehlung der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

1 Ausbildungsjahr 45000 euro

2 Ausbildungsjahr 52500 euro

3 Ausbildungsjahr 60000 euro

Verguumltungssaumltze

1 Ausbildungsjahr 41500 euro (im Vorjahr 37300 euro )

2 Ausbildungsjahr 48200 euro (im Vorjahr 43000 euro )

3 Ausbildungsjahr 52700 euro (im Vorjahr 49560 euro )

b) muumlndliche Abschlusspruumlfung Erfurt Gera Muumlhlhausen

18062015Donnerstag

19062015Freitag

14 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Ausbildungswesen

Zwischenpruumlfung Dezember 2014

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 362

2 0 4 3 Buumlroorganisation 250

3 4 4 4 WiSo 275

4 3 0 1

5 1 0 0

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 296

Muumlhlhausen (8 Auszubildende)

Ausbildungswesen

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 350

2 2 1 0 Buumlroorganisation 340

3 2 4 4 WiSo 370

4 5 5 5

5 1 0 1

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 353

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 1 0 0 Recht 385

2 2 1 2 Buumlroorganisation 355

3 2 9 7 WiSo 390

4 9 8 3

5 6 2 7

6 0 0 1 Gesamtdurchschnitt 376

Gera (10 Auszubildende)

Erfurt (20 Auszubildende)

Neu abgeschlossene AusbildungsvertraumlgeStatistik bdquoNeu abgeschlossene Ausbildungsvertraumlge vom 01102013 bis 30092014ldquo

Aus der von der BRAK vorgelegten Statistik ergibt sich dass die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge im Ver-gleich zum Vorjahr erneut gesunken ist Insgesamt konnten 5158 Vertraumlge neu abgeschlossen werden (Vorjahr 5433) Im Ausbil-dungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter wurden bundesweit 3808 neue Ausbildungsvertraumlge abgeschlossen das sind 59 weniger als im Vorjahr ( 4047) Positiv anzumerken ist der An-stieg der neu eingegangenen Ausbildungsverhaumlltnisse in Thuumlrin-gen von 52 Auszubildenden im Vorjahr auf nun 64

Ausbildungswesen

15Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

16 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Initiative ergreifen fuumlr die Nachwuchssicherung

Die Situation um unseren Nachwuchs im Bereich der Rechtsanwaltsfachange-stellten ist angespannt ndash das ist uns allen bewusst Mehr denn je besteht

Handlungsbedarf zur Sicherung unserer zukuumlnftigen Fachkraumlfte

Signifikant ist die sinkende Zahl der Ab-solventen in den Berufsausbildungsstaumlt-ten in Erfurt Gera und Muumlhlhausen Im vergangenen Jahr legten 58 Auszubilden-de ihre Abschlusspruumlfung zurm Rechts-anwaltsfachangestellten ab Zur Zwi-schenpruumlfung in 2014 traten lediglich 38 Lehrlinge an Diese Zahl muss am Ende des Lehrjahres womoumlglich noch nach un-ten korrigiert werden

Wenn auch die Zahl der neu abgeschlos-senen Ausbildungsverhaumlltnisse in 2014 leicht angestiegen ist ndash Ende September vergangenen Jahres nahmen in Thuumlringen 64 angehende Rechtsanwaltsfachange-stellte einen Ausbildungsplatz an 2013 entschieden sich 52 Lehrlinge fuumlr den Beruf ndash so aumlndert dies nichts an der Tat-sache dass wir unter Bedarf ausbilden und qualifiziertes Fachpersonal zukuumlnf-

tig nicht mehr in ausreichendem Maszlige zur Verfuumlgung stehen wird Hier besteht sichtbarer Optimierungsbedarf rund um den Ausbildungsberuf ders Rechts-fachangestellten Doch wie koumlnnen wir die Situation nachhaltig verbessernUm moumlgliche Schwachstellen erkennen und aktiv beseitigen zu koumlnnen moumlchten wir alle Kolleginnen und Kollegen dazu anhal-ten an einem Dialog teilzunehmen Die Rechtsanwaltskammer Thuumlringen bietet sich zu diesem Zweck gern als Kommuni-kationsplattform an

Uns ist es wichtig verschiedene Meinun-gen zur Ausbildungsthematik aufzugrei-fen Jede Kollegin und jeder Kollege ist daher herzlich dazu eingeladen uns ihreseine Sichtweise schriftlich (per E-Mail an inforak-thueringende) zukommen zu lassen

Zusammen mit Ihnen wollen wir moumlgliche Loumlsungsansaumltze erarbeiten Es heiszligt nun gemeinsam nach neuen Wegen und Mit-teln suchen die momentane Talfahrt zu beenden und den derzeitigen Entwicklun-gen entgegenzutreten Die Ergebnisse der Einsendungen werden wir im Rahmen des naumlchsten Kammerreports veroumlffentlichen

Ausbildungswesen

Gemeinsam fuumlr

unsere Zukunft

Ruumlckblick Tag der Berufe

Eine Maszlignahme neue Wege zu beschrei-ten war die Teilnahme am bdquoTag der Beru-feldquo welcher im Maumlrz in den Raumlumlichkei-ten der Geschaumlftsstelle der RAK Thuumlringen stattfand In Kooperation mit der Bundes-agentur fuumlr Arbeit gab die Kammer inter-essierten Schuumllerinnen und Schuumllern die Moumlglichkeit sich uumlber den Beruf derdes Rechtsanwaltsfachangestellten zu infor-mieren Nach einem Vortrag und einer Fragerunde von und mit Yvonne Muumlller gepruumlfter Rechtsfachwirtin und Inhabe-rin von bdquoKanzlei-Professionellldquo wurde den Schuumllern die Chance geboten eine Kanzlei zu besuchen Hier erhielten sie anschauliche Eindruumlcke von der Taumltigkeit ders Rechtsanwaltsfachangestellten und der Zusammenarbeit mit Anwaumllten

Die Veranstaltung war gut besucht und auf jeden Fall dazu geeignet das Inte-resse an dem vorgestellten Berufsfeld zu wecken Deutlich wurde hier auch dass weitestgehend Unkenntnis bei den potenziellen Auszubildenden uumlber die tatsaumlchlichen Aufgabenbereiche einers Rechtsanwaltsfachangestellten herrscht Diese Luumlcken gilt es zu fuumlllen Seitens der Thuumlringer Rechtsanwaltschaft ist somit noch ein groszliges Maszlig an Aufklaumlrungsar-beit noumltig Das erste Ziel muss daher sein Informationen uumlber den Ausbildungsbe-ruf leichter zugaumlnglich zu machen prauml-senter zu platzieren sowie verstaumlndlicher aufzubereiten

Im Zuge der Erneuerung unserer Website werden wir verstaumlrkt auf diese Thematik eingehen und vor allem den Service zur Vermittlung von Praktikumsplaumltzen sowie von Auszubildenden bzw ausbildenden Kanzleien optimieren

17Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Rechtsanwaltswidrige Tatprovokation

Nicht zuletzt im Bereich der Betaumlubungsmitteldelikte werden Personen zu ihrem Tun zuweilen von verdeckten Ermittlern angestiftet Liegt dies offen zutage oder gelingt es der Verteidigung diese Praktiken nachzuweisen fuumlhrt dies nach staumlndiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz des auch von den dortigen Senaten anerkannten Verstoszliges gegen Art 6 Abs 1 MRK ndash Grundsatz des fairen Verfahrens ndash nicht etwa zu einem Beweisverwertungsverbot bzw einem Verfahrenshindernis sondern hat lediglich eine Strafmilderung zur Folge

Meinung

In juumlngster Zeit wurde dies vom 5 Strafse-nat noch einmal bestaumltigt ndash 5 StR 24013 vom 11122013 Kann man als Verteidi-ger angesichts des Wortlauts von Art 20 Abs 3 GG Art 6 Abs 1 MRK sowie sect 136 a StP0 uumlber diese bdquozur-Strafverfolgung-ist-je-des-Mittel-recht-Tendenzenldquo auch nach jahrelang geschulter Frustrationstoleranz nur den Kopf schuumltteln deprimiert es noch mehr wenn sogar das Bundesverfassungs-gericht dies billigt ndash vgl 2 BvR 102909 vom 2852009

Dass Beschuldigtenrechte seit langem im-mer staumlrker beschnitten werden ist von weit kompetenteren Kollegen als dem Ver-fasser dieser Zeilen schon oft beklagt wor-den und soll deshalb hier nicht wiederholt werden Fuumlr den geneigten Leser sei an die-ser Stelle nur erwaumlhnt dass sich der Kolle-ge Prof Sommer im Novemberheft der Stra-Fo 2014 unter dem Titel bdquoDas Maumlrchen von

der Funktionsuntuumlchtigkeit der Strafrechts-pflegeldquo (auch) zu diesem Problemkreis mit deutlichen Worten geaumluszligert hat Kuumlrzlich musste sich ein Revisionsfuumlhrer sogar da-hingehend belehren lassen es sei voumlllig in Ordnung ihn nach Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordes () auch ohne notwendigen Verteidiger verantwort-lich zu vernehmen ndash 5 StR 17614 vom 20 Oktober 2014

Das houmlchste deutsche Strafgericht haumllt es also fuumlr legal eine Person gegen die drin-gender Tatverdacht besteht ndash andernfalls haumltte der Haftbefehl nicht erlassen werden duumlrfen ndash und der im Falle einer Verurteilung bdquoLEBENSLANGldquo droht ohne rechtlichen Beistand verantwortlich zu vernehmen Was man uns am Sonntagabend im bdquoTAT-ORTldquo vorlebt ist jetzt offenbar auch in Kar-lsruhe und Leipzig bdquohoffaumlhigldquo geworden

18 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Man kann nur wuumlnschen dass dieser Beschuldigte der beim 5 Strafsenat kein Gehoumlr fand seine Rechte beim Bundesverfas-sungsgericht oder beim Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschen-rechte besser geschuumltzt sieht andernfalls wird die Bestimmung die vorsieht dass Staatsanwaumllte die Bestellung eines Verteidigers schon im Vorverfahren beantragen sollen ndash sect 141 Abs3 Satz 2 StP0 ndash voumlllig an Bedeutung verlieren

Zuruumlckkehrend zum Ausgangsthema Tatprovokation gibt es aber auch Troumlstliches ndash fuumlr die Bundesrepublik Deutschland allerdings wohl eher Peinliches ndash zu melden Am 23 Oktober 2014 hat naumlm-lich der Europaumlische Gerichtshof fuumlr Menschenrechte dem deut-schen bdquoMilderungsmodellldquo eine klare Absage erteilt und festge-stellt dass diese Loumlsung mit Art 6 Abs 1 MRK unvereinbar ist und Deutschland insgesamt 16500 euro Entschaumldigung zu zahlen hat

Was war passiert Der deutsche Staatsbuumlrger war 2007 von ver-deckten Ermittlern aufgefordert worden mit einem Freund gegen den ein Ermittlungsverfahren lief einen Drogenhandel zu arrangie-ren Die von den Ermittlern angesprochene Person war bis zu die-sem Zeitpunkt weder strafrechtlich in Erscheinung getreten noch bestand gegen sie konkreter Tatverdacht Der Angesprochene lehnte zunaumlchst sogar ab

Erst auf erneute Bitte sowie dem Angebot einer Entlohnung wirk-te er dann mit Das Landgericht Aachen verurteilte ihn zu 5 Jahren

Haft Die Revision wurde vom BGH verworfen die Verfassungs-beschwerde ohne jede Begruumlndung nicht zur Entscheidung an-genommen Im Jahre 2011 erfolgte nach Verbuumlszligung von 23 der verhaumlngten Strafe die Reststrafenaussetzung In einer 16 Seiten langen Entscheidung haben die Straszligburger Richter nun unmiss-verstaumlndlich festgestellt dass der Verstoszlig gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht lediglich mit einer Strafmilderung kompensiert werden darf sondern dass von einem Verfahrens-hindernis ausgegangen werden muss ndash FURCHT vs GERMANY vom 23102014 ndash 5464809

Bei aller Freude uumlber diese deutlichen Worte sollte allerdings nicht von vornherein erwartet werden dass sich die deutschen Gerichte zukuumlnftig an dieser Entscheidung orientieren Der Europaumlische Ge-richtshof hatte in juumlngster Zeit zum Beispiel mehr als einmal deut-lich gemacht dass die durch sect 329 StPO zugelassene Verwerfung einer Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten trotz Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Anwalts rechtswidrig sei

Zahlreiche deutsche Oberlandesgerichte hielten sich gleichwohl fuumlr berechtigt dies zu ignorieren und die Verwerfungspraxis fortzu-setzen Hoffentlich werden von staatlichen Organen zu ihrem Tun angestiftete Personen in Zukunft auch von deutschen Gerichten besser geschuumltzt

RA Dr Peter Helkenberg Praumlsidiumsmitglied der RAK Thuumlringen

BIETE KANZLEINACHFOLGEBiete Nachfolge in seit 25 Jahren bestehender Anwaltskanzlei

in Gera im Rahmen einer Buumlrogemeinschaft

Rechtsanwaumllte Schnell amp Hubrich Rudolf-Diener-Straszlige 15 07545 Gera Fon 0365 81 22 23

Kostenfreie Uumlbernahme eines soliden Mandantenstamms

Zentrale Lage mitten in der Stadt (3 Min Fuszligweg zu den Gerichten)

Parkplatzmoumlglichkeiten

Repraumlsentative Raumlume in einer voll ausgestatten Kanzlei

Einarbeitungsmoumlglichkeit fuumlr Berufsanfaumlnger

Meinung

19Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Personalien vom 04112014 ndash 24032015

Name Vorname Ort Zulassungsdatum

Kloumlppner Susanne Erfurt 01 Dezember 2014

Weihrauch Josephine Gera 01 Dezember 2014

Huumlbschmann Michael Jena 01 Dezember 2014

MSN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stadtlengsfeld 16 Dezember 2014

Frfr von Thuemmler Sabina Erfurt 12 Januar 2015

Brosi Leopold Christian Schmalkalden 12 Januar 2015

Andree Alexander Suhl 12 Januar 2015

Kandel Ronald Nordhausen 12 Januar 2015

Dr Lierow Niels Weimar 12 Januar 2015

Huumlttich Sabrina Jena 19 Januar 2015

Dietze Julia Gotha 19 Januar 2015

Gebhardt Silvio Erfurt 19 Januar 2015

Gebhardt Falko Weimar 19 Januar 2015

Steinbrecher Theresa Greiz 16 Februar 2015

Zacher Florian Amt Wachsenburg 16 Februar 2015

Engeser Prisca Isabella NeuhausRwg 02 Maumlrz 2015

Weishaar Annemarie Erfurt 02 Maumlrz 2015

Spindler Michael Erfurt 02 Maumlrz 2015

Neuzulassung

Personalien

In eigener Sache Berufsjubilaumlum unserer Mitarbeitern Frau Anja StuhlSeit dem 01021995 ist Frau Anja Stuhl in der Geschaumlftsstelle der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen als

Sachbearbeiterin taumltig Sie betreut seit nunmehr 20 Jahren unter anderem auch das Zulassungswesen der RAK Zu ihrem 20-jaumlhrigen Berufsjubilaumlum gratulieren Vorstand und Geschaumlftsfuumlhrung der Rechtsanwalts-

kammer Frau Stuhl sehr herzlich

Berufsjubilaumlum

20 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

21Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Name Vorname Ort Kammer

Fischer Stephan Weimar RAK Stuttgart

Betzer Christoph Kromsdorf RAK Berlin

Ertel Sebastian Bremerhaven RAK Bremen

Grau Siegfried Duumlsseldorf RAK Duumlsseldorf

Becherer Ina Gotha RAK Sachsen

Ruhkamp Martin Eisenach RAK Karlsruhe

Jaumlger Ralf Tambach-Dietharz RAK Freiburg

Weisgerber Pierre Arnstadt RAK Stuttgart

Huumlther Sabrina Bad Salzungen RAK Kassel

Vogelmann-Kopf Oliver Nesse-Apfelstaumldt RAK Kassel

Name Vorname Kammer Ort

Schaumlller Sebastian RAK Sachsen Erfurt

Oppermann Nils RAK Sachsen Sondershausen

Dr Ehrle Dieter Gerald RAK Sachsen Erfurt

Reichelt Ute RAK Sachsen Bad Berka

Seidel Anja RAK Sachsen Muumlhlhausen

Helmke Andreas RAK Frankfurt Erfurt

Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in unsere Rechtsanwaltskammer

Personalien

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 5: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

5Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Aus der Arbeit des Vorstandes

Bezirk Kolleginnen Kollegen

Erfurt Jan-Helge Kestel Dr Peter Helkenberg Theresa Nentwig

Muumlhlhausen Andreas Klemt

Gera Annette Steuber Peter-Michael Rode (Poumlszligneck)

Meiningen Henning Schneider (Schleusingen)

Bezirk Kolleginnen Kollegen

Erfurt Dr Michael Burmann Stefan Buck

Muumlhlhausen Volker Kaumlmmerer (Sondershausen) Mathias Morasch

Gera Stephan Brandner Dr Katrin Seime

Meiningen Christian Latour

sect 68 Abs 1 BRAO laumlsst die Wiederwahl zu Dr Michael Burmann Christian Latour und Dr Katrin Seime haben jedoch erklaumlrt nicht fuumlr eine erneute Kandidatur zur Verfuuml-

gung zu stehen

Gemaumlszlig sect 65 BRAO kann zum Mitglied des Vorstandes nur gewaumlhlt werden wer

1 Mitglied der Kammer ist

2 den Beruf einer Rechtsanwaumlltineines Rechtsanwalts seit mindestens fuumlnf Jahren ohne Unterbrechung ausuumlbt

Ausschluumlsse von der Waumlhlbarkeit bestimmt sect 66 BRAO

Gemaumlszlig sect 12 der Geschaumlftsordnung der Rechtsanwaltskammer koumlnnen nur fristgerecht vorgeschlagene Kammermitglieder gewaumlhlt werden

Wir duumlrfen Sie daher bitten Ihre Wahlvorschlaumlge fuumlr die Wahlen zum Vorstand spaumltes-tens bis zum Mittwoch dem 12082015 schriftlich bei der Geschaumlftsstelle der RAK Bahnhofstraszlige 46 in 99084 Erfurt einzureichen

gez Dr Michael BurmannPraumlsident

Im Vorstand verbleiben die folgenden Kolleginnen und Kollegen (Wahl zuletzt 2013) mit Kanzleisitz in den LG-Bezirken

Es endet die Wahlperiode folgender im Jahr 2011 fuumlr 4 Jahre gewaumlhlter Kolleginnen und Kollegen mit Kanzleisitz in den LG-Bezirken

Schatzmeisters Nachtgedanken(RA Jan H Kestel ndash sehr frei nach HHeine)

Denk ich an die Kammer in der Nachtdann bin ich um den Schlaf gebracht

Ich kann die Augen nicht mehr schlieszligenund panische Gedanken flieszligen

Immer zur grauen Winterzeitist es laut Satzung stets soweitDer Kammerbeitrag ist zu zahlen

und das bereitet manchem Qualen

So mancher denkt Ohne Bescheidbin ich zur Zahlung nicht bereit

Das fuumlhrt dann stets welch ein Verdruss zu Mahnungen im Uumlberfluss

Und diese kostet wieder Geldwas des Kollegen Miene nicht erhellt

Es ist nun einmal so geregeltund meistens hat sichrsquos eingepegelt

Nun kommt fuumlr uns oh weh und achein elektronisches Postfach

Damit die BRAK es auf die Beine stelltwill sie unser Bestes naumlmlich Geld

Fuumlr jeden Kollegen in der Anwaltslisteklingelt Geld in deren Kiste

und leider wird da nicht gewartetbis hier vor Ort der Mahnlauf startet

Wir muumlssen dann vor Ort hier sehenwoher wir diese Kohle nehmen

Wenn zu viele nach Bescheid und Mahnung fragen geht es sehr schnell dem bdquoSparschweinldquo an den

Kragen

Drum mein Appell Wir alle muumlsstendie Zahlungszeit notieren wie Fristen

So wie wiracutes machen Tag fuumlr Tagfuumlr die Mandanten ohne Klagacute

Dann koumlnnten wir uns die Mahnung schenkenwir haumltten genug das noumltacutege nach Berlin zu lenken

und der Schatzmeister in der Nachtwaumlr nicht mehr um den Schlaf gebracht

6 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Aus der Arbeit des Vorstandes

Aus dem Terminkalender des VorstandesAus dem Terminkalender des Vorstandes

10112014 7 Sitzung der 5 Satzungsversammlung in Berlin

14112014 10 Jahrestagung Institut fuumlr Anwaltsrecht in Berlin

1920112014 Ausbildungsmesse bdquoForum Berufsstartldquo in Erfurt

20112014 Zeugnisuumlbergabe der zweiten juristischen Staatspruumlfung

24112014 Praumlsidiumssitzung in Erfurt

02122014 58 Praumlsidentenkonferenz in Berlin

03122014 Vorstandssitzung RAK Thuumlringen in Erfurt

15122014 3 Jahrestreffen der Wirtschaftspruumlferkammer in Erfurt

18122014 3 Sitzung des Thuumlringer Landesausschusses fuumlr Berufsbildung in Erfurt

19122014 Erfahrungsaustausch im Thuumlringer Justizministerium zum elektronischen Rechtsverkehr

13012015 Neujahrsempfang des Deutschen Anwaltvereins in Berlin

14012015 Neujahrsempfang der Landesaumlrztekammer Thuumlringen in Erfurt

15012015 59 Praumlsidentenkonferenz in Berlin

23012015 Kolloquium und Neujahrsempfang Friedrich-Schiller-Universitaumlt Jena

3031012015 auswaumlrtige Vorstandssitzung der RAK Thuumlringen in Weimar

24022015 Erfahrungsaustausch bei der BRAK zur Anerkennung von Fortbildungsmaszlignahmen im Sinne des sect 15 FAO

27022015 60 Praumlsidentenkonferenz in Berlin

0506032015 9 Berufsrechtsreferentenkonferenz in Hannover

06032015 Deutscher Mediationstag 2015 an der Friedrich-Schiller-Universitaumlt Jena

11032015 Tag der Berufe in Erfurt

16032015 8 Sitzung der 5 Satzungsversammlung in Berlin

21032015 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten in Leipzig

In der Zeit vom 06112014 bis 18032015 fanden in der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen 5 Vereidigungstermine statt In diesen wurden insgesamt 17 Kolleginnen und Kollegen vereidigt

Alles auf

einen Blick

7Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Aus der Arbeit des Vorstandes

Gemeinsam mit den Rechtsanwaltskammern Berlin und Duumlsseldorf haben wir eine Stellungnahme zum Eckpunktepapier des BMJV zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwaumllte abgegeben Das Eckpunktepapier finden Sie unter wwwbmjvde Die Stellungnahme der BRAK hierzu koumlnnen Sie unter wwwbrakde nachlesen

Stellungnahme der Rechtsanwaltskammern Berlin Duumlsseldorf und Thuumlringen zum Eckpunktepapier desBMJV zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwaumllte

Die Vorstaumlnde der Rechtsanwaltskammern Berlin Duumlsseldorf und Thuumlringen sind der Auffassung dass das Eckpunktepapier das Ver-sorgungsproblem der Syndikusanwaumllte nicht loumlsen kann und eine erhebliche Gefahr fuumlr die rechtliche Stellung aller Rechtsanwaumlltinnenund Rechtsanwaumllte darstellt Zwar enthaumllt das Eckpunktepapier auch positive Ansaumltze (Klarstellung dass der Rechtsanwalt der denRechtsanwaltsberuf als Angestellter ausuumlbt anwaltlich taumltig ist) allerdings uumlberwiegen die negativen Aspekte deutlich

IDas Eckpunktepapier fuumlhrt zu einer Neubewertung des Status der Rechtsanwaumllte als unabhaumlngiges Organ der Rechtspflege Bisherwurde von der ganz herrschenden Meinung als konstituierendes Element der Unabhaumlngigkeit auch die Unabhaumlngigkeit vom Mandan-ten angesehen Dieser Aspekt entfaumlllt voumlllig wenn auch die Taumltigkeit des Syndikus-Anwaltes die in der Beratung und Vertretung in allenRechtsangelegenheiten des Arbeitgebers bestehen soll als anwaltliche Taumltigkeit angesehen wird Die Unabhaumlngigkeit reduziert sichsomit auf eine Staatsunabhaumlngigkeit Staatsunabhaumlngig sind allerdings die meisten Berater die auf juristischem Gebiet taumltig werden(Versicherungsmakler Banken Rechtsschutzversicherer etc) Die Unabhaumlngigkeit des Rechtsanwalts (auch gegenuumlber seinem Auf-traggeber) ist fuumlr eine sachgerechte Vertretung des Mandanten bdquoauf Augenhoumlheldquo mit den Gerichten erforderlich und das einzige nochvorhandene Alleinstellungsmerkmal uumlber das ein Rechtsanwalt gegenuumlber anderen Rechtsdienstleistern verfuumlgt

IIDie Stellung des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege ist durch die Regelungen des Eckpunktepapiers gefaumlhrdet Insbesondereaus den Ziffern 11 und 13 des Eckpunktepapiers ergibt sich dass der Gesetzgeber der anwaltlichen Taumltigkeit der Syndikusanwaumllte zu-mindest in den zentralen Bereichen anwaltlicher Taumltigkeit mit erheblichem Misstrauen begegnet Ein Misstrauen welches dem Anwaltein generelles Vertretungsverbot ndash und zwar ohne Ruumlcksicht auf die konkrete Situation ndash im zentralen Bereichen auferlegt laumlsst sichnur begruumlnden wenn man davon ausgeht dass der betroffene Rechtsanwalt insofern nicht seiner Funktion als unabhaumlngiges Organder Rechtspflege gerecht wird Dabei geht das Eckpunktepapier von einer falschen Praumlmisse aus wenn es in Ziffer 13 die fuumlr dasStrafprozessrecht getroffenen Regelungen als bdquoAnwaltsprivilegienldquo bezeichnet Es sind Regelungen die zum Schutz des Mandantensowie zum Schutz der Vertraulichkeit des Anwalts-Mandanten-Verhaumlltnisses getroffen wurden Der Streichung bzw Reduzierung vonbdquoMandantenprivilegienldquo muss die Anwaltschaft entgegentreten

IIIDas Eckpunktepapier fuumlhrt auch zur Einfuumlhrung zweier unterschiedlicher Typen von Rechtsanwaumllten Dieses zeigt sich bereits imHinblick auf Ziff 8 2 Zwar heiszligt es dort dass die anwaltliche Unabhaumlngigkeit durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht beein-traumlchtigt werden darf Nicht geregelt ist allerdings ob dem Syndikus-Anwalt auch das Recht zusteht die Durchfuumlhrung eines Auftrageszu verweigern Herr Kollege Dr Krenzler hat in der Praumlsidentenkonferenz am 15012015 ausdruumlcklich erklaumlrt ein derartiges Recht sollenach den Erlaumluterungen des BMJV den Unternehmensjuristen nicht zustehen Die Moumlglichkeit ein Mandat abzulehnen sichert jedochin zentraler Weise die Unabhaumlngigkeit des Rechtsanwaltes ab

Ohnehin wird es nach dem Eckpunktepapier Rechtsanwaumllte geben die umfassend als Organ der Rechtspflege taumltig werden duumlrfenund Rechtsanwaumllte den der Gesetzgeber diese Stellung offensichtlich nur noch eingeschraumlnkt zubilligen will Damit ist die SpaltungZweiteilung der Rechtsanwaltschaft vollzogenDabei kann es nicht darauf ankommen dass von den Syndikusanwaumllten (derzeit) erklaumlrtwird sie wollen diesen 2 Klasse-Status akzeptieren Denn wenn nach dem Eckpapier geringere Rechte und Pflichten ausreichen umden Rechtsanwaltsberuf auszuuumlben besteht die Gefahr dass der Rechte- und Pflichtenkatalog in Folge einheitlich abgesenkt undRechtspositionen die den Rechtsanwaumllten nach geltendem Recht zustehen genommen werden Solche Versuche hat es bereits in derVergangenheit gegeben wie z B der 2008 bis 2011 geltende sect 160a StPO zeigte

8 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Aus der Arbeit des Vorstandes

IVVor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers wird sich das Fremdbesitzverbot nicht mehr rechtfertigen lassen Der Syndikusanwalt wird ineinem Dienstverhaumlltnis taumltig welches geradezu klassisch Taumltigkeiten unter der Aufhebung des Fremdbesitzverbotes widerspiegelt Ihmsteht nicht einmal mehr ein Leistungsverweigerungsrecht zu wenn er seine anwaltliche Unabhaumlngigkeit gefaumlhrdet sieht Das Eckpunkte-papier fuumlhrte somit in der Konsequenz zu einer Aufhebung des Rechtsberatungsmonopols der niedergelassenen Anwaumllte

VOhnehin ist zweifelhaft ob sich mit der Begruumlndung die im Eckpunktepapier gegeben wird das Vertretungsverbot gemaumlszlig Ziff 10 auf-rechterhalten lassen wird Auch die vom DAV ins Feld gefuumlhrte bdquoVier-Augen-Theorieldquo ist nicht geeignet das Vertretungsverbot zu recht-fertigen Die Vier-Augen-Theorie ist vom Bundesverfassungsgericht bereits im Hinblick auf die Aufhebung der Singularzulassung beiden Oberlandesgerichten nicht als stichhaltig angesehen worden Und auch das bdquoWettbewerbsverzerrungsargumentldquo wird das gericht-liche Vertretungsverbot schwerlich halten koumlnnen da es ebenfalls nicht uumlberzeugt Schlieszliglich sieht das Eckpunktepapier vor dass dieMandanten von niedergelassenen Anwaumllten nach wie vor im Falle des Obsiegens oder Teilobsiegens ihre Anwaltskosten nach denRVG-Vorschriften erstattet erhalten waumlhrend die Unternehmen die sich durch eigene Juristen vertreten lassen einen solchen Erstat-tungsanspruch nach dem Papier nicht haben obgleich hier naturgemaumlszlig bezahlte Arbeitszeit eingesetzt wird

Da der Ausgang von Gerichtsverfahren bekanntlich stets offen ist sind die Chancen gewissermaszligen gleich verteilt von einer Wettbe-werbsverzerrung kann dann auch dort nicht gesprochen werden wo das gerichtliche Vertretungsverbot bei Prozessen mit Anwaltszwangfaumlllt Die Gefahr einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das gerichtliche Vertretungsverbot ist also offensichtlich wenn derStatus des Syndikus-Anwalts ndash wie im Papier vorgesehen ndash geaumlndert wird Im Uumlbrigen gilt die Vier-Augen-Theorie ndash wenn uumlberhaupt ndashnur noch im Hinblick auf die Taumltigkeit der Rechtsanwaumllte in Zivilsachen beim BGH In allen anderen Rechtsgebieten kann diese Theoriekeine Geltung beanspruchen Bereits jetzt wird man festhalten muumlssen dass die niedergelassenen Anwaumllte im Bereich der gerichtlichenVertretung Konkurrenz durch Unternehmensjuristen vor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers erhalten werden Insoweit ist lediglichauf Ziff 10 Abs 3 zu verweisen

Hintergrund des Eckpunktepapiers sind Erwaumlgungen den Unternehmensjuristen die Vorteile des Versorgungswerkes zu erhalten Wiewill man es rechtfertigen dass die niedergelassenen Kollegen zu diesem Zweck Nachteile in ihrer Berufsausuumlbung hinnehmen muumlssen

VIEs ist ohnehin unsicher ob die Schaffung eines bdquoneuen Typsldquo des Rechtsanwalts dazu fuumlhren wird dass eine Befreiung von der gesetz-lichen Rentenversicherungspflicht uumlberhaupt erreicht wird Der jetzigen gesetzlichen Regelung des Paragrafen 6 Abs 1 SGB VI liegt die Erwaumlgung zugrunde dass eine Ausweitung von Befreiungsmoumlglichkeiten zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfolgen soll Gemaumlszlig sect 6 Abs 1 Satz 3 SGB VI sind Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen soweit nach dem 31121994 durch eine Gesetzesaumlnderung der Kreis der Pflichtmitglieder einer berufsstaumlndischen Kammer erweitert wirdDer neue Syndikusanwalt wird erst durch die gesetzgeberische Umsetzung des Eckpunktepapiers zu einem (neuen) Rechtsanwalt(styp) und dadurch zu einem neuen Pflichtmitglied der RAK

Es ist ohnehin unsicher ob die Schaffung eines bdquoneuen Typsldquo des Rechtsanwalts dazu fuumlhren wird dass eine Befreiung von der gesetz-lichen Rentenversicherungspflicht uumlberhaupt erreicht wird Der jetzigen gesetzlichen Regelung des Paragrafen 6 Abs 1 SGB VI liegt dieErwaumlgung zugrunde dass eine Ausweitung von Befreiungsmoumlglichkeiten zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfolgensoll Gemaumlszlig sect 6 Abs 1 Satz 3 SGB VI sind Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen soweit nach dem31121994 durch eine Gesetzesaumlnderung der Kreis der Pflichtmitglieder einer berufsstaumlndischen Kammer erweitert wird Der neue Syn-dikusanwalt wird erst durch die gesetzgeberische Umsetzung des Eckpunktepapiers zu einem (neuen) Rechtsanwalt(styp)und dadurch zu einem neuen Pflichtmitglied der RAK

VIIWir beantragen daher zu beschlieszligenDie Bundesrechtsanwaltskammer lehnt die Aumlnderungen des Berufsrechts entsprechend dem Eckpunktepapier ab

Dr jur Marcus MollnauPraumlsident RAK Berlin

Herbert SchonsPraumlsident RAK Duumlsseldorf

Dr Michael BurmannPraumlsident RAK Thuumlringen

9Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Berufrechtliches und Info

Beschluumlsse der Satzungsversammlung vom November 2014

Die 5 Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsan-waltskammer hat in ihrer 7 Sitzung am 1011112014 ua Beschluumlsse zur Aumlnde-rung des sect 2 BORA welcher

die Verschwiegenheit regelt gefasst

Unter anderem wurde im Hinblick auf das sogenannte Non-Legal-Outsourcing klarge-stellt dass kein Verstoszlig vorliegt wenn das Verhalten des Rechtsanwalts im Rahmen der Arbeitsablaumlufe der Kanzlei einschlieszlig-lich der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter erfolgt und objektiv einer uumlblichen

von der Allgemeinheit gebilligten Verhal-tensweise im sozialen Leben entspricht (Sozialadaumlquanz) Weiterhin wurde gere-gelt dass der Rechtsanwalt grundsaumltzlich auch die Dienste kanzleiexterner Personen in Anspruch nehmen kann diese aber ebenso wie Kanzleimitarbeiter zur Ver-schwiegenheit verpflichten muss

Zu beachten ist auch der Beschluss zur Aumlnderung des sect 11 Abs1 BORA welcher zukuumlnftig lauten soll

bdquoDer Rechtsanwalt ist verpflichtet das Mandat in angemessener Zeit zu bearbei-

ten und den Mandanten uumlber alle fuumlr den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgaumln-ge und Maszlignahmen unverzuumlglich zu unter-richten Dem Mandanten ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstuumlcken Kenntnis zu ge-benldquo

Am 20092014 fand in Braunschweig die 69 Tagung der Gebuumlhren-referenten der Rechts-anwaltskammern statt Generalthemen der 69

Tagung waren eine moumlgliche Indexie-rung der Rechtsanwaltsverguumltung sowie die Praxis der Pauschgebuumlhr

1Indexierung der Rechtsanwaltsverguumltung

Die Gebuumlhrenreferenten diskutierten als erstes Generalthema ob bzw wie eine Koppelung der Rechtsanwaltsverguumltung an einen Index moumlglich sei so dass die Rechtsanwaltsverguumltung jaumlhrlich moderat angepasst werden koumlnnte Die Gebuumlh-renreferenten fassten hierzu folgende gemeinsame Auffassung Nach einer Un-tersuchung des Soldan Instituts fuumlr An-

waltsmanagement befuumlrwortet ein groszliger Anteil der Anwaltschaft die Indexierung der Rechtsanwaltsgebuumlhren (so z B Ki-lian in AnwBl 2013 882 ff Erwiderung Otto in AnwBl 2014 318 ff) Die Konfe-renz der Gebuumlhrenreferenten der Rechts-anwaltskammern hat in ihrer Sitzung am 20092014 die Argumente fuumlr und ge-gen eine automatische Anpassung der Verguumltung eingehend diskutiert und sich einstimmig gegen eine Indexierung aus-gesprochen

Die automatische Anpassung der Gebuumlh-ren durch ihre Anbindung an die Veraumln-derung von Indizes loumlst nicht das Prob-lem der angemessenen Verguumltung der Leistungen der Rechtsanwaumlltinnen und Rechtsanwaumllte Die sich veraumlndernden Anforderungen an die berufliche Leis-tung der Anwaltschaft das Wegbrechen von Aufgabenbereichen der deutliche

Ruumlckgang der gerichtlich eingetragenen Rechtsstreitigkeiten die Tendenz auszliger-gerichtlicher Konfliktregulierungen und die Kostensteigerungen in den Anwalts-kanzleien werden durch eine Indexierung nicht angemessen abgebildet und beruumlck-sichtigt Nur eine regelmaumlszligige struktu-relle und lineare Anpassung des RVG an diese veraumlnderten Vorgaben durch den Gesetzgeber gewaumlhrleistet auf Dauer ein angemessenes Gebuumlhrenaufkommen der Rechtsanwaltschaft

Quelle BRAK

Die Beschluumlsse der Satzungsver-sammlung werden am 01072015 in Kraft treten Sie koumlnnen die Beschluumls-se unter wwwbrakde nachlesen

Diese zu formulieren und in die Dis-kussion mit dem Gesetzgeber einzu-bringen bleibt Aufgabe der BRAK und des DAV

Bericht von der 69 Tagung der Gebuumlhrenreferenten

10 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

2 Praxis der Pauschgebuumlhr

Die Gebuumlhrenreferenten kamen uumlberein dass das Verfahren zur Festsetzung der Pauschgebuumlhr kompliziert und die Er-gebnisse oft wenig befriedigend seien Gleichwohl werde aber fuumlr Verfahren in denen die gesetzlichen Gebuumlhren nicht auskoumlmmlich seien mit der Pauschge-buumlhr ein Ausgleich gewaumlhrt

Die Gebuumlhrenreferententagung stellte da-her die Uumlberlegung an ob das Instrument der Pauschgebuumlhr auf andere Bereiche wie zum Beispiel das sozialrechtliche Opferentschaumldigungsverfahren uumlber-tragbar sei und fasste hierzu folgenden Beschluss Die Tagung der Gebuumlhrenre-ferenten unterstuumltzt den Vorschlag die Pauschgebuumlhr insbesondere auf Opfe-rentschaumldigungsverfahren auszuweiten nachhaltig Es soll daruumlber hinaus eine dem sect 14 Abs 2 RVG aumlhnliche Regelung geschaffen werden damit der Sachver-stand der Rechtsanwaltskammern bei der Bemessung der Pauschgebuumlhr eingeholt wird Der Ausschuss Rechtsanwaltsver-guumltung der Bundesrechtsanwaltskammer wird gebeten sich weitere Gedanken uumlber die Gestaltung der Gesetzgebungsvor-schlaumlge zu machen

3 Zusaumltzliche Gebuumlhr fuumlr die Streitverkuumlndung

Die Gebuumlhrenreferenten sprachen sich einstimmig dafuumlr aus dass der zusaumltz-liche Zeitaufwand sowie das besondere Haftungsrisiko in Faumlllen der Streitverkuumln-dung fuumlr den Rechtsanwalt gebuumlhren-rechtlich Beruumlcksichtigung finden soll-ten Der Ausschuss RVG der BRAK wurde gebeten ggf gemeinsam mit dem BMJV

eine Regelung zu diskutieren die auch eine Aumlnderung der Nr 1010 VV RVG be-deuten koumlnne

4 Erfahrungen mit der Anwendung der Nr 1010 VV RVG

Bereits im Rahmen der 68 Tagung der Ge-buumlhrenreferenten wurde beschlossen die Erfahrungen mit der neuen Nr 1010 VV RVG uumlber die Kammermitteilungen sowie den BRAK-Newsletter abzufragen Insge-samt sind hier einige Ruumlckmeldungen ein-gegangen die bestaumltigten dass Erfahrun-gen mit der Nr 1010 VV RVG bisher kaum gemacht wurden

Es soll im naumlchsten Jahr erneut durch die Rechtsanwaltskammern in ihren Kammer-bezirken abgefragt werden in welchen Faumlllen und wie haumlufig die Gebuumlhr nach Nr 1010 VV RVG bereits angefallen und in welchen extremen Faumlllen trotz erheblichen Aufwands die Gebuumlhr gerade nicht ange-fallen ist Gegenuumlber dem Gesetzgeber solle versucht werden zwei anstatt drei gerichtliche Beweiserhebungstermine fuumlr die Nr 1010 VV RVG ausreichen zu lassen

5 Kriterien fuumlr die uumlbliche Gebuumlhr fuumlr die Beratung

nach sect 34 Abs 1 S 2 RVG

Wenn im Rahmen von sect 34 RVG keine Verguumltungsvereinbarung getroffen werde stelle sich die Berechnung der uumlblichen Verguumltung i S d BGB oft als problema-tisch dar so die Erfahrung der Gebuumlh-renreferenten Zur uumlblichen Gebuumlhr fuumlr die Beratung seien bisher nur wenige Gerichtsentscheidungen bekannt gewor-den die inhaltlich auch sehr voneinan-der abwichen Die Rechtanwaltskammern seien zwar grundsaumltzlich nicht verpflich-

tet hierzu ein Gutachten nach sect 14 Abs 2 RVG abzugeben sie koumlnnten aber oft bei der Frage zur ortsuumlblichen Verguumltung weiterhelfen und einen Betragsrahmen zur Orientierung angeben Erfahrungen mit der Bestimmung der Ortsuumlblichkeit im Rahmen von sect 34 RVG i V m sect 612 Abs 2 BGB richten Sie bitte an die Bundes-rechtsanwaltskammer (frankebrakde) Die Zusammenstellung soll ggf fuumlr einen Aufsatz genutzt werden

6 Rechtsprechungsaumlnderungbei Verguumltungsvereinbarungen

Die Gebuumlhrenreferenten diskutier-ten auch ob das Urteil des BGH vom 05062014 (Az IX ZR 13712) uumlberhaupt zu Auswirkungen in der Praxis fuumlhre und kamen zu dem Schluss dass dem nicht so sei Die Verguumltungsvereinbarung selbst sei zwar nicht mehr nichtig aber das Ergebnis bleibe identisch Neu sei aber dass der BGH deutlich sage dass das anwaltliche Berufsrecht im Verhaumlltnis zum Mandanten auszliger Betracht bleibe und sich der Rechts-anwalt grundsaumltzlich an dem Vereinbarten festhalten lassen muss wenn er unter die gesetzliche Verguumltung gehe

7 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten

Die 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten wird voraussichtlich am 21032015 in Leipzig stattfinden Als Generalthemen sind die Uumlberlegungen zur Nachbesse-rung der Nr 1010 VV RVG sowie zu zusaumltz-lichen Gebuumlhren fuumlr die Streitverkuumlndung und das Guumlterichterverfahren vorgesehen Hierneben soll eine moumlgliche Ausweitung der Pauschgebuumlhr weiter diskutiert und die bdquoThesen zu Verguumltungsvereinbarun-genldquo uumlberarbeitet werden

Berufrechtliches und Info

11Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

beA bekommt Gesicht ndash Neues vom elektronischen Anwaltspostfach

Berufrechtliches und Info

Was noch vor einigen Monaten ein Abstraktum im Gesetz zur Ein-fuumlhrung des elektronischen Rechtsverkehrs und in den Ausschrei-bungsunterlagen war bekommt langsam Gesicht ndash das beA das besondere elektronische Anwaltspostfach Wie vom Gesetzgeber vorgesehen wird die BRAK jede Rechtsanwaumlltin und jeden Rechts-anwalt zum 01012016 damit ausstatten

Um die Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig darauf vorzubereiten startet jetzt eine In-formationskampagne die in regelmaumlszligigen Abstaumlnden in den kommenden Monaten im BRAKMagazin in den regionalen Kammermitteilungen und ab April auf einer eigenen Webseite uumlber den Fortschritt bei der technischen Entwicklung berichtet Erkennbar sein wird die Kampagne am neuen Logo das die wichtigsten Eigenschaften des beA zusam-menfasst digital einfach sicher

Was bisher geschah hellip

Nachdem der Gesetzgeber der BRAK die Entwicklung der elektronischen Postfaumlcher uumlbertragen hat wurde im Ergebnis eines mehrstufigen Ausschreibungsverfahrens die Atos-GmbH mit der technischen Entwicklung des beA beauftragt In mehreren Work-shops und Umfragen innerhalb der Anwaltschaft wurde ein detailliertes Anforderungs-profil entwickelt

Das beA ist hellip digital

Anfang des Jahres begann die Umsetzung der Mammutaufgabe Fuumlr jeden der insge-samt 165000 Kolleginnen und Kollegen ein Postfach bereit zu stellen und dabei die je-weils unterschiedlichen technischen Voraussetzungen zu beruumlcksichtigen Im Ergebnis muss jede Rechtsanwaumlltin und jeder Rechtsanwalt in die Lage versetzt werden mit dem Computer und einem entsprechenden Internetanschluss sicher und einfach mit der Jus-tiz zu kommunizieren Fuumlr die Erreichbarkeit der Justiz gilt dabei fuumlr die Laumlnder ein gestaf-felter Zeitplan spaumltestens aber 2022 wird der Rechtsverkehr zwischen Rechtsanwaumllten und Gerichten ausschlieszliglich digital ablaufen Die BRAK und die regionalen Kammern werden sich dabei intensiv dafuumlr einsetzen dass die Laumlnder bereits eine fruumlhere Erreich-barkeit ermoumlglichen

Das beA ist hellip einfach

Eine der wichtigsten Anforderungen an das beA ist die komplikationslose Einbindung in den Kanzleialltag das haben die zahlreichen bei der BRAK eingegangenen Anfragen und Reaktionen auf die Umfragen ergeben Die Nutzerfreundlichkeit steht daher bei der Ent-wicklung des Systems ndash nach der Sicherheit ndash ganz oben Mit dem beA wird deshalb der Einzelanwalt ohne besondere Kanzleisoftware genauso arbeiten koumlnnen wie die Kanzlei mit mehreren Berufstraumlgern fuumlr die der Einsatz von Kanzleisoftware selbstverstaumlndlich ist Ermoumlglicht wird dies einerseits uumlber einen einfachen Zugang uumlber einen Internet-browser wie beispielsweise Internetexplorer Firefox oder Safari und andererseits uumlber eine Schnittstelle die die Kanzleisoftwarehersteller erhalten werden Letztere sind in-tensiv in die Entwicklungs- und Testphase des beA eingebunden damit am 01012016 das beA sowohl direkt als auch uumlber die entsprechende Software zugaumlnglich ist

Das beA wird den bereits bekannten Post-fachsystemen wie beispielsweise Out-look aumlhneln jedoch nicht vollumfaumlnglich die gleichen Funktionalitaumlten aufweisen Einerseits wird es Merkmale geben die an den elektronischen Rechtsverkehr an-gepasst sind und deshalb in Outlook nicht enthalten sind andererseits wird es aber auch aus Sicherheitsgruumlnden einige Ein-schraumlnkungen geben

Selbstverstaumlndlich wird das beA die uumlbli-chen Standardordner enthalten Postein-gang Postausgang Entwuumlrfe Papierkorb gesendete Nachrichten Weitere benut-zerdefinierte Ordner koumlnnen erstellt wer-den Auch eine detaillierte Sortier- und Ansichtsfunktion wird vorhanden sein so kann sich der Nutzer beispielsweise auf einen Blick alle Nachrichten die ein Empfangsbekenntnis erfordern anzeigen lassen

Ein besonderes Augenmerk wird bei der Entwicklung auch auf die Abbildung der uumlblichen Kanzleiablaumlufe durch das beA gelegt Es wird moumlglich sein ein virtuelles Kanzleipostfach einzurichten sodass alle Ein- und Ausgaumlnge mehrerer Rechtsanwaumll-te zusammengefasst werden Mitarbeitern und Kollegen koumlnnen jeweils Zugriffs- be-ziehungsweise Vertretungsrechte einge-raumlumt werden

Ein detailliertes System von moumlglichen Befugnissen sorgt dafuumlr dass beispiels-weise eine Mitarbeiterinein Mitarbeiter Nachrichten nur lesen aber nicht bearbei-ten kann jemand anderes aber Nachrich-ten lesen neu erstellen undoder auch selbst versenden darf Jede denkbare Ar-beitsteilung ist dadurch auch beim beA moumlglich Insgesamt soll es ein System von etwa dreiszligig Befugnissen geben die einzeln oder kombiniert vergeben werden koumlnnen Diese Rechteverwaltung wird de-tailliert in der Anleitung zum beA die di-

12 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

rekt uumlber den Webzugang zugaumlnglich sein wird beschrieben Detailliertere Informa-tionen uumlber die Funktionalitaumlt des beA werden sukzessive ab April auf der neuen Internetseite zum beA veroumlffentlicht

Das beA ist hellip sicher

Sicherheit ist die oberste Praumlmisse bei der Entwicklung des beA Das gilt fuumlr den Zugang zum System genauso wie fuumlr die Uumlbertragung und Speicherung der einzel-nen Nachrichten Die Anmeldung wird so gestaltet sein dass sie eine zweifelsfreie Authentifizierung des jeweiligen Nutzers erfordert Durch die Anbindung des beA an das Bundesweite Amtliche Anwalts-verzeichnis ist dabei sichergestellt dass nur zugelassene Rechtsanwaumllte ein Post-fach besitzen Erlischt die Zulassung wird

auch das Postfach geloumlscht Das System wird sicherstellen dass weder die Absen-dereigenschaft noch der Inhalt der ein-zelnen Nachrichten manipuliert werden koumlnnen Die sichere Uumlbertragung erfolgt dabei mit einer sogenannten Ende-zu-En-de Verschluumlsselung das heiszligt anders als teilweise bei herkoumlmmlichen E-Mail-Pro-grammen wird die Nachricht nicht an je-dem Uumlbertragungsknoten ent- und wieder verschluumlsselt sondern bleibt vom Absen-der bis zum Empfaumlnger komplett verschluumls-selt Verwendet wird dabei ein sogenannter AES-Schluumlssel mit einer Laumlnge von 256 Bit Um eine so verschluumlsselte Nachricht zu entschluumlsseln gibt es so viele verschiede-ne Moumlglichkeiten dass die heutigen Hoch-leistungsrechner dafuumlr wohl Jahrzehnte brauchen wuumlrden Um auch die Datensi-cherheit bei den gespeicherten Nachrich-

ten zu gewaumlhrleisten werden alle Server des Systems in Deutschland stehen und damit dem hohen deutschen Datenschutz-niveau entsprechen

Was als naumlchstes passiert hellip

In den kommenden Wochen konkretisiert sich das bdquoGesichtldquo des beA Die BRAK wird das Design der Web-Benutzeroberflaumlche in einem der naumlchsten BRAKMagazine veroumlf-fentlichen Bis zum Sommer soll die tech-nische Entwicklung abgeschlossen sein dann beginnen die Tests mit den Systemen der Kanzleisoftwarehersteller der Justiz und in einzelnen Testkanzleien

Rechtsanwaumlltin Peggy Fiebig LLM Geschaumlftsfuumlhrerin bei der BRAK

Pfaumlndungsfreibetraumlge seit 01012015

Die seit dem 1 Januar 2015 maszliggebenden Betraumlge die nach sect 115 Abs 1 Satz 3 Nr 1b Nr 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind wurden neu bekannt gemacht Sie betragen fuumlr Parteien die ein Einkommen aus Erwerbstaumltigkeit erzielen 210 Euro fuumlr Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 462 Euro fuumlr jede weitere Person der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet in Ab-haumlngigkeit von ihrem Alter fuumlr Erwachsene 370 Euro fuumlr Jugendliche von Beginn des 15 bis Vollendung des 18 Lebensjahres 349 Euro fuumlr Kindervom Beginn des 7 bis zur Voll-endung des 14 Lebensjahres 306 Euro und fuumlr Kinder bis zur Vollendung des 6 Lebens-jahres 268 Euro

Stabwechsel im September

Ab September wird Monika Noumlhre derzeit noch Praumlsidentin des Kammergerichtes Berlin die Aufgaben der Schlichterin der Rechtsanwaltschaft uumlbernehmen Das gab der Praumlsi-dent der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C Filges im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Kammer bekannt Monika Noumlhre tritt damit die Nachfolge von Dr h c Renate Jaeger an die als erste Schlichterin der Anwaltschaft diese Position seit Januar 2011 bekleidet und zuvor Richterin am Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschenrechte gewe-sen war Die Schlichtungsstelle wurde vor fuumlnf Jahren auf Initiative der Bundesrechts-anwaltskammer als unabhaumlngige Institution zur Befriedung von Auseinandersetzungen zwischen Mandanten und ihren Rechtsanwaumllten eingerichtet Bisher wurden fast 4000 Verfahren durchgefuumlhrt

Berufrechtliches und Info

Nachrichten aus BerlinVollmachtsdatenbank auch fuumlr Rechtsanwaumllte

Im zweiten Halbjahr 2015 werden auch die Rechtsanwaltskammern ihren Mit-gliedern die Nutzung einer Datenbank zur elektronischen Vollmachtsuumlbermittlung an die Finanzverwaltung (Vollmachtsda-tenbank) ermoumlglichen

Mit Hilfe dieser Datenbank koumlnnen Rechtsanwaumllte dann bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklaumlrungen kuumlnf-tig Vollmachten ihrer Mandanten elektro-nisch an die Finanzverwaltung uumlbermit-teln Hintergrund dieser Datenbank ist die im Jahre 2014 eingefuumlhrte sogenannte vorausgefuumlllte Steuererklaumlrung durch die Finanzverwaltung Naumlhere Informationen zu diesem Thema finden Sie demnaumlchst auf der Internetseite der Bundesrechtsan-waltskammer

Quelle BRAK

13Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

Abschlusspruumlfungen 2015Die diesjaumlhrigen Abschlusspruumlfungen fuumlr die auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten finden wie folgt statt

Die schriftlichen Pruumlfungen beginnen jeweils um 900 Uhr in den Staatlichen Berufsbildenden Schulen Zu den muumlndlichen Pruuml-fungen erfolgt eine gesonderte Ladung durch die Pruumlfungsausschuumlsse Uumlber die Anmeldungsmodalitaumlten sind Sie bereits in einem separaten Schreiben informiert worden

Mindestverguumltung fuumlr Auszubildende

Mindestverguumltungen werden weder durch den Vorstand noch die Kammerversammlung festgesetzt

Es wird jaumlhrlich bekannt gemacht welche Durchschnittsverguumltungen in den Lehrvertraumlgen vereinbart worden sind Eine Unterschrei-tung dieser Durchschnittssaumltze von mehr als 20 kann zur Folge haben dass Ausbildungsverhaumlltnisse nicht eingetragen werden Hintergrund dieser Praxis ist dass Verwaltungsgerichte eine Regelungskompetenz der Kammer eine Mindestverguumltung festzusetzen anzweifeln Vielmehr sei von der Verkehrsauffassung der Mitglieder auszugehen

Bei der Auswertung aller 73 abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge des Jahrganges 2014 bis 2017 ergaben sich folgende durch-schnittliche Verguumltungssaumltze

Wir bitten zu beachten dass in diesen Durchschnittszahlen nach Vertragsabschluss vereinbarte oder vorgenommene Erhoumlhungen der Verguumltungen nicht beruumlcksichtigt sind und nicht beruumlcksichtigt werden konnten

a) schriftliche Abschlusspruumlfung

19052015Dienstag

ZPO RVG

20052015Mittwoch

Recht Wirtschafts- und Sozialkunde Rechnungswesen

Empfehlung der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

1 Ausbildungsjahr 45000 euro

2 Ausbildungsjahr 52500 euro

3 Ausbildungsjahr 60000 euro

Verguumltungssaumltze

1 Ausbildungsjahr 41500 euro (im Vorjahr 37300 euro )

2 Ausbildungsjahr 48200 euro (im Vorjahr 43000 euro )

3 Ausbildungsjahr 52700 euro (im Vorjahr 49560 euro )

b) muumlndliche Abschlusspruumlfung Erfurt Gera Muumlhlhausen

18062015Donnerstag

19062015Freitag

14 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Ausbildungswesen

Zwischenpruumlfung Dezember 2014

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 362

2 0 4 3 Buumlroorganisation 250

3 4 4 4 WiSo 275

4 3 0 1

5 1 0 0

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 296

Muumlhlhausen (8 Auszubildende)

Ausbildungswesen

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 350

2 2 1 0 Buumlroorganisation 340

3 2 4 4 WiSo 370

4 5 5 5

5 1 0 1

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 353

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 1 0 0 Recht 385

2 2 1 2 Buumlroorganisation 355

3 2 9 7 WiSo 390

4 9 8 3

5 6 2 7

6 0 0 1 Gesamtdurchschnitt 376

Gera (10 Auszubildende)

Erfurt (20 Auszubildende)

Neu abgeschlossene AusbildungsvertraumlgeStatistik bdquoNeu abgeschlossene Ausbildungsvertraumlge vom 01102013 bis 30092014ldquo

Aus der von der BRAK vorgelegten Statistik ergibt sich dass die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge im Ver-gleich zum Vorjahr erneut gesunken ist Insgesamt konnten 5158 Vertraumlge neu abgeschlossen werden (Vorjahr 5433) Im Ausbil-dungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter wurden bundesweit 3808 neue Ausbildungsvertraumlge abgeschlossen das sind 59 weniger als im Vorjahr ( 4047) Positiv anzumerken ist der An-stieg der neu eingegangenen Ausbildungsverhaumlltnisse in Thuumlrin-gen von 52 Auszubildenden im Vorjahr auf nun 64

Ausbildungswesen

15Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

16 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Initiative ergreifen fuumlr die Nachwuchssicherung

Die Situation um unseren Nachwuchs im Bereich der Rechtsanwaltsfachange-stellten ist angespannt ndash das ist uns allen bewusst Mehr denn je besteht

Handlungsbedarf zur Sicherung unserer zukuumlnftigen Fachkraumlfte

Signifikant ist die sinkende Zahl der Ab-solventen in den Berufsausbildungsstaumlt-ten in Erfurt Gera und Muumlhlhausen Im vergangenen Jahr legten 58 Auszubilden-de ihre Abschlusspruumlfung zurm Rechts-anwaltsfachangestellten ab Zur Zwi-schenpruumlfung in 2014 traten lediglich 38 Lehrlinge an Diese Zahl muss am Ende des Lehrjahres womoumlglich noch nach un-ten korrigiert werden

Wenn auch die Zahl der neu abgeschlos-senen Ausbildungsverhaumlltnisse in 2014 leicht angestiegen ist ndash Ende September vergangenen Jahres nahmen in Thuumlringen 64 angehende Rechtsanwaltsfachange-stellte einen Ausbildungsplatz an 2013 entschieden sich 52 Lehrlinge fuumlr den Beruf ndash so aumlndert dies nichts an der Tat-sache dass wir unter Bedarf ausbilden und qualifiziertes Fachpersonal zukuumlnf-

tig nicht mehr in ausreichendem Maszlige zur Verfuumlgung stehen wird Hier besteht sichtbarer Optimierungsbedarf rund um den Ausbildungsberuf ders Rechts-fachangestellten Doch wie koumlnnen wir die Situation nachhaltig verbessernUm moumlgliche Schwachstellen erkennen und aktiv beseitigen zu koumlnnen moumlchten wir alle Kolleginnen und Kollegen dazu anhal-ten an einem Dialog teilzunehmen Die Rechtsanwaltskammer Thuumlringen bietet sich zu diesem Zweck gern als Kommuni-kationsplattform an

Uns ist es wichtig verschiedene Meinun-gen zur Ausbildungsthematik aufzugrei-fen Jede Kollegin und jeder Kollege ist daher herzlich dazu eingeladen uns ihreseine Sichtweise schriftlich (per E-Mail an inforak-thueringende) zukommen zu lassen

Zusammen mit Ihnen wollen wir moumlgliche Loumlsungsansaumltze erarbeiten Es heiszligt nun gemeinsam nach neuen Wegen und Mit-teln suchen die momentane Talfahrt zu beenden und den derzeitigen Entwicklun-gen entgegenzutreten Die Ergebnisse der Einsendungen werden wir im Rahmen des naumlchsten Kammerreports veroumlffentlichen

Ausbildungswesen

Gemeinsam fuumlr

unsere Zukunft

Ruumlckblick Tag der Berufe

Eine Maszlignahme neue Wege zu beschrei-ten war die Teilnahme am bdquoTag der Beru-feldquo welcher im Maumlrz in den Raumlumlichkei-ten der Geschaumlftsstelle der RAK Thuumlringen stattfand In Kooperation mit der Bundes-agentur fuumlr Arbeit gab die Kammer inter-essierten Schuumllerinnen und Schuumllern die Moumlglichkeit sich uumlber den Beruf derdes Rechtsanwaltsfachangestellten zu infor-mieren Nach einem Vortrag und einer Fragerunde von und mit Yvonne Muumlller gepruumlfter Rechtsfachwirtin und Inhabe-rin von bdquoKanzlei-Professionellldquo wurde den Schuumllern die Chance geboten eine Kanzlei zu besuchen Hier erhielten sie anschauliche Eindruumlcke von der Taumltigkeit ders Rechtsanwaltsfachangestellten und der Zusammenarbeit mit Anwaumllten

Die Veranstaltung war gut besucht und auf jeden Fall dazu geeignet das Inte-resse an dem vorgestellten Berufsfeld zu wecken Deutlich wurde hier auch dass weitestgehend Unkenntnis bei den potenziellen Auszubildenden uumlber die tatsaumlchlichen Aufgabenbereiche einers Rechtsanwaltsfachangestellten herrscht Diese Luumlcken gilt es zu fuumlllen Seitens der Thuumlringer Rechtsanwaltschaft ist somit noch ein groszliges Maszlig an Aufklaumlrungsar-beit noumltig Das erste Ziel muss daher sein Informationen uumlber den Ausbildungsbe-ruf leichter zugaumlnglich zu machen prauml-senter zu platzieren sowie verstaumlndlicher aufzubereiten

Im Zuge der Erneuerung unserer Website werden wir verstaumlrkt auf diese Thematik eingehen und vor allem den Service zur Vermittlung von Praktikumsplaumltzen sowie von Auszubildenden bzw ausbildenden Kanzleien optimieren

17Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Rechtsanwaltswidrige Tatprovokation

Nicht zuletzt im Bereich der Betaumlubungsmitteldelikte werden Personen zu ihrem Tun zuweilen von verdeckten Ermittlern angestiftet Liegt dies offen zutage oder gelingt es der Verteidigung diese Praktiken nachzuweisen fuumlhrt dies nach staumlndiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz des auch von den dortigen Senaten anerkannten Verstoszliges gegen Art 6 Abs 1 MRK ndash Grundsatz des fairen Verfahrens ndash nicht etwa zu einem Beweisverwertungsverbot bzw einem Verfahrenshindernis sondern hat lediglich eine Strafmilderung zur Folge

Meinung

In juumlngster Zeit wurde dies vom 5 Strafse-nat noch einmal bestaumltigt ndash 5 StR 24013 vom 11122013 Kann man als Verteidi-ger angesichts des Wortlauts von Art 20 Abs 3 GG Art 6 Abs 1 MRK sowie sect 136 a StP0 uumlber diese bdquozur-Strafverfolgung-ist-je-des-Mittel-recht-Tendenzenldquo auch nach jahrelang geschulter Frustrationstoleranz nur den Kopf schuumltteln deprimiert es noch mehr wenn sogar das Bundesverfassungs-gericht dies billigt ndash vgl 2 BvR 102909 vom 2852009

Dass Beschuldigtenrechte seit langem im-mer staumlrker beschnitten werden ist von weit kompetenteren Kollegen als dem Ver-fasser dieser Zeilen schon oft beklagt wor-den und soll deshalb hier nicht wiederholt werden Fuumlr den geneigten Leser sei an die-ser Stelle nur erwaumlhnt dass sich der Kolle-ge Prof Sommer im Novemberheft der Stra-Fo 2014 unter dem Titel bdquoDas Maumlrchen von

der Funktionsuntuumlchtigkeit der Strafrechts-pflegeldquo (auch) zu diesem Problemkreis mit deutlichen Worten geaumluszligert hat Kuumlrzlich musste sich ein Revisionsfuumlhrer sogar da-hingehend belehren lassen es sei voumlllig in Ordnung ihn nach Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordes () auch ohne notwendigen Verteidiger verantwort-lich zu vernehmen ndash 5 StR 17614 vom 20 Oktober 2014

Das houmlchste deutsche Strafgericht haumllt es also fuumlr legal eine Person gegen die drin-gender Tatverdacht besteht ndash andernfalls haumltte der Haftbefehl nicht erlassen werden duumlrfen ndash und der im Falle einer Verurteilung bdquoLEBENSLANGldquo droht ohne rechtlichen Beistand verantwortlich zu vernehmen Was man uns am Sonntagabend im bdquoTAT-ORTldquo vorlebt ist jetzt offenbar auch in Kar-lsruhe und Leipzig bdquohoffaumlhigldquo geworden

18 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Man kann nur wuumlnschen dass dieser Beschuldigte der beim 5 Strafsenat kein Gehoumlr fand seine Rechte beim Bundesverfas-sungsgericht oder beim Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschen-rechte besser geschuumltzt sieht andernfalls wird die Bestimmung die vorsieht dass Staatsanwaumllte die Bestellung eines Verteidigers schon im Vorverfahren beantragen sollen ndash sect 141 Abs3 Satz 2 StP0 ndash voumlllig an Bedeutung verlieren

Zuruumlckkehrend zum Ausgangsthema Tatprovokation gibt es aber auch Troumlstliches ndash fuumlr die Bundesrepublik Deutschland allerdings wohl eher Peinliches ndash zu melden Am 23 Oktober 2014 hat naumlm-lich der Europaumlische Gerichtshof fuumlr Menschenrechte dem deut-schen bdquoMilderungsmodellldquo eine klare Absage erteilt und festge-stellt dass diese Loumlsung mit Art 6 Abs 1 MRK unvereinbar ist und Deutschland insgesamt 16500 euro Entschaumldigung zu zahlen hat

Was war passiert Der deutsche Staatsbuumlrger war 2007 von ver-deckten Ermittlern aufgefordert worden mit einem Freund gegen den ein Ermittlungsverfahren lief einen Drogenhandel zu arrangie-ren Die von den Ermittlern angesprochene Person war bis zu die-sem Zeitpunkt weder strafrechtlich in Erscheinung getreten noch bestand gegen sie konkreter Tatverdacht Der Angesprochene lehnte zunaumlchst sogar ab

Erst auf erneute Bitte sowie dem Angebot einer Entlohnung wirk-te er dann mit Das Landgericht Aachen verurteilte ihn zu 5 Jahren

Haft Die Revision wurde vom BGH verworfen die Verfassungs-beschwerde ohne jede Begruumlndung nicht zur Entscheidung an-genommen Im Jahre 2011 erfolgte nach Verbuumlszligung von 23 der verhaumlngten Strafe die Reststrafenaussetzung In einer 16 Seiten langen Entscheidung haben die Straszligburger Richter nun unmiss-verstaumlndlich festgestellt dass der Verstoszlig gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht lediglich mit einer Strafmilderung kompensiert werden darf sondern dass von einem Verfahrens-hindernis ausgegangen werden muss ndash FURCHT vs GERMANY vom 23102014 ndash 5464809

Bei aller Freude uumlber diese deutlichen Worte sollte allerdings nicht von vornherein erwartet werden dass sich die deutschen Gerichte zukuumlnftig an dieser Entscheidung orientieren Der Europaumlische Ge-richtshof hatte in juumlngster Zeit zum Beispiel mehr als einmal deut-lich gemacht dass die durch sect 329 StPO zugelassene Verwerfung einer Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten trotz Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Anwalts rechtswidrig sei

Zahlreiche deutsche Oberlandesgerichte hielten sich gleichwohl fuumlr berechtigt dies zu ignorieren und die Verwerfungspraxis fortzu-setzen Hoffentlich werden von staatlichen Organen zu ihrem Tun angestiftete Personen in Zukunft auch von deutschen Gerichten besser geschuumltzt

RA Dr Peter Helkenberg Praumlsidiumsmitglied der RAK Thuumlringen

BIETE KANZLEINACHFOLGEBiete Nachfolge in seit 25 Jahren bestehender Anwaltskanzlei

in Gera im Rahmen einer Buumlrogemeinschaft

Rechtsanwaumllte Schnell amp Hubrich Rudolf-Diener-Straszlige 15 07545 Gera Fon 0365 81 22 23

Kostenfreie Uumlbernahme eines soliden Mandantenstamms

Zentrale Lage mitten in der Stadt (3 Min Fuszligweg zu den Gerichten)

Parkplatzmoumlglichkeiten

Repraumlsentative Raumlume in einer voll ausgestatten Kanzlei

Einarbeitungsmoumlglichkeit fuumlr Berufsanfaumlnger

Meinung

19Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Personalien vom 04112014 ndash 24032015

Name Vorname Ort Zulassungsdatum

Kloumlppner Susanne Erfurt 01 Dezember 2014

Weihrauch Josephine Gera 01 Dezember 2014

Huumlbschmann Michael Jena 01 Dezember 2014

MSN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stadtlengsfeld 16 Dezember 2014

Frfr von Thuemmler Sabina Erfurt 12 Januar 2015

Brosi Leopold Christian Schmalkalden 12 Januar 2015

Andree Alexander Suhl 12 Januar 2015

Kandel Ronald Nordhausen 12 Januar 2015

Dr Lierow Niels Weimar 12 Januar 2015

Huumlttich Sabrina Jena 19 Januar 2015

Dietze Julia Gotha 19 Januar 2015

Gebhardt Silvio Erfurt 19 Januar 2015

Gebhardt Falko Weimar 19 Januar 2015

Steinbrecher Theresa Greiz 16 Februar 2015

Zacher Florian Amt Wachsenburg 16 Februar 2015

Engeser Prisca Isabella NeuhausRwg 02 Maumlrz 2015

Weishaar Annemarie Erfurt 02 Maumlrz 2015

Spindler Michael Erfurt 02 Maumlrz 2015

Neuzulassung

Personalien

In eigener Sache Berufsjubilaumlum unserer Mitarbeitern Frau Anja StuhlSeit dem 01021995 ist Frau Anja Stuhl in der Geschaumlftsstelle der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen als

Sachbearbeiterin taumltig Sie betreut seit nunmehr 20 Jahren unter anderem auch das Zulassungswesen der RAK Zu ihrem 20-jaumlhrigen Berufsjubilaumlum gratulieren Vorstand und Geschaumlftsfuumlhrung der Rechtsanwalts-

kammer Frau Stuhl sehr herzlich

Berufsjubilaumlum

20 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

21Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Name Vorname Ort Kammer

Fischer Stephan Weimar RAK Stuttgart

Betzer Christoph Kromsdorf RAK Berlin

Ertel Sebastian Bremerhaven RAK Bremen

Grau Siegfried Duumlsseldorf RAK Duumlsseldorf

Becherer Ina Gotha RAK Sachsen

Ruhkamp Martin Eisenach RAK Karlsruhe

Jaumlger Ralf Tambach-Dietharz RAK Freiburg

Weisgerber Pierre Arnstadt RAK Stuttgart

Huumlther Sabrina Bad Salzungen RAK Kassel

Vogelmann-Kopf Oliver Nesse-Apfelstaumldt RAK Kassel

Name Vorname Kammer Ort

Schaumlller Sebastian RAK Sachsen Erfurt

Oppermann Nils RAK Sachsen Sondershausen

Dr Ehrle Dieter Gerald RAK Sachsen Erfurt

Reichelt Ute RAK Sachsen Bad Berka

Seidel Anja RAK Sachsen Muumlhlhausen

Helmke Andreas RAK Frankfurt Erfurt

Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in unsere Rechtsanwaltskammer

Personalien

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 6: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

6 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Aus der Arbeit des Vorstandes

Aus dem Terminkalender des VorstandesAus dem Terminkalender des Vorstandes

10112014 7 Sitzung der 5 Satzungsversammlung in Berlin

14112014 10 Jahrestagung Institut fuumlr Anwaltsrecht in Berlin

1920112014 Ausbildungsmesse bdquoForum Berufsstartldquo in Erfurt

20112014 Zeugnisuumlbergabe der zweiten juristischen Staatspruumlfung

24112014 Praumlsidiumssitzung in Erfurt

02122014 58 Praumlsidentenkonferenz in Berlin

03122014 Vorstandssitzung RAK Thuumlringen in Erfurt

15122014 3 Jahrestreffen der Wirtschaftspruumlferkammer in Erfurt

18122014 3 Sitzung des Thuumlringer Landesausschusses fuumlr Berufsbildung in Erfurt

19122014 Erfahrungsaustausch im Thuumlringer Justizministerium zum elektronischen Rechtsverkehr

13012015 Neujahrsempfang des Deutschen Anwaltvereins in Berlin

14012015 Neujahrsempfang der Landesaumlrztekammer Thuumlringen in Erfurt

15012015 59 Praumlsidentenkonferenz in Berlin

23012015 Kolloquium und Neujahrsempfang Friedrich-Schiller-Universitaumlt Jena

3031012015 auswaumlrtige Vorstandssitzung der RAK Thuumlringen in Weimar

24022015 Erfahrungsaustausch bei der BRAK zur Anerkennung von Fortbildungsmaszlignahmen im Sinne des sect 15 FAO

27022015 60 Praumlsidentenkonferenz in Berlin

0506032015 9 Berufsrechtsreferentenkonferenz in Hannover

06032015 Deutscher Mediationstag 2015 an der Friedrich-Schiller-Universitaumlt Jena

11032015 Tag der Berufe in Erfurt

16032015 8 Sitzung der 5 Satzungsversammlung in Berlin

21032015 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten in Leipzig

In der Zeit vom 06112014 bis 18032015 fanden in der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen 5 Vereidigungstermine statt In diesen wurden insgesamt 17 Kolleginnen und Kollegen vereidigt

Alles auf

einen Blick

7Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Aus der Arbeit des Vorstandes

Gemeinsam mit den Rechtsanwaltskammern Berlin und Duumlsseldorf haben wir eine Stellungnahme zum Eckpunktepapier des BMJV zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwaumllte abgegeben Das Eckpunktepapier finden Sie unter wwwbmjvde Die Stellungnahme der BRAK hierzu koumlnnen Sie unter wwwbrakde nachlesen

Stellungnahme der Rechtsanwaltskammern Berlin Duumlsseldorf und Thuumlringen zum Eckpunktepapier desBMJV zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwaumllte

Die Vorstaumlnde der Rechtsanwaltskammern Berlin Duumlsseldorf und Thuumlringen sind der Auffassung dass das Eckpunktepapier das Ver-sorgungsproblem der Syndikusanwaumllte nicht loumlsen kann und eine erhebliche Gefahr fuumlr die rechtliche Stellung aller Rechtsanwaumlltinnenund Rechtsanwaumllte darstellt Zwar enthaumllt das Eckpunktepapier auch positive Ansaumltze (Klarstellung dass der Rechtsanwalt der denRechtsanwaltsberuf als Angestellter ausuumlbt anwaltlich taumltig ist) allerdings uumlberwiegen die negativen Aspekte deutlich

IDas Eckpunktepapier fuumlhrt zu einer Neubewertung des Status der Rechtsanwaumllte als unabhaumlngiges Organ der Rechtspflege Bisherwurde von der ganz herrschenden Meinung als konstituierendes Element der Unabhaumlngigkeit auch die Unabhaumlngigkeit vom Mandan-ten angesehen Dieser Aspekt entfaumlllt voumlllig wenn auch die Taumltigkeit des Syndikus-Anwaltes die in der Beratung und Vertretung in allenRechtsangelegenheiten des Arbeitgebers bestehen soll als anwaltliche Taumltigkeit angesehen wird Die Unabhaumlngigkeit reduziert sichsomit auf eine Staatsunabhaumlngigkeit Staatsunabhaumlngig sind allerdings die meisten Berater die auf juristischem Gebiet taumltig werden(Versicherungsmakler Banken Rechtsschutzversicherer etc) Die Unabhaumlngigkeit des Rechtsanwalts (auch gegenuumlber seinem Auf-traggeber) ist fuumlr eine sachgerechte Vertretung des Mandanten bdquoauf Augenhoumlheldquo mit den Gerichten erforderlich und das einzige nochvorhandene Alleinstellungsmerkmal uumlber das ein Rechtsanwalt gegenuumlber anderen Rechtsdienstleistern verfuumlgt

IIDie Stellung des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege ist durch die Regelungen des Eckpunktepapiers gefaumlhrdet Insbesondereaus den Ziffern 11 und 13 des Eckpunktepapiers ergibt sich dass der Gesetzgeber der anwaltlichen Taumltigkeit der Syndikusanwaumllte zu-mindest in den zentralen Bereichen anwaltlicher Taumltigkeit mit erheblichem Misstrauen begegnet Ein Misstrauen welches dem Anwaltein generelles Vertretungsverbot ndash und zwar ohne Ruumlcksicht auf die konkrete Situation ndash im zentralen Bereichen auferlegt laumlsst sichnur begruumlnden wenn man davon ausgeht dass der betroffene Rechtsanwalt insofern nicht seiner Funktion als unabhaumlngiges Organder Rechtspflege gerecht wird Dabei geht das Eckpunktepapier von einer falschen Praumlmisse aus wenn es in Ziffer 13 die fuumlr dasStrafprozessrecht getroffenen Regelungen als bdquoAnwaltsprivilegienldquo bezeichnet Es sind Regelungen die zum Schutz des Mandantensowie zum Schutz der Vertraulichkeit des Anwalts-Mandanten-Verhaumlltnisses getroffen wurden Der Streichung bzw Reduzierung vonbdquoMandantenprivilegienldquo muss die Anwaltschaft entgegentreten

IIIDas Eckpunktepapier fuumlhrt auch zur Einfuumlhrung zweier unterschiedlicher Typen von Rechtsanwaumllten Dieses zeigt sich bereits imHinblick auf Ziff 8 2 Zwar heiszligt es dort dass die anwaltliche Unabhaumlngigkeit durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht beein-traumlchtigt werden darf Nicht geregelt ist allerdings ob dem Syndikus-Anwalt auch das Recht zusteht die Durchfuumlhrung eines Auftrageszu verweigern Herr Kollege Dr Krenzler hat in der Praumlsidentenkonferenz am 15012015 ausdruumlcklich erklaumlrt ein derartiges Recht sollenach den Erlaumluterungen des BMJV den Unternehmensjuristen nicht zustehen Die Moumlglichkeit ein Mandat abzulehnen sichert jedochin zentraler Weise die Unabhaumlngigkeit des Rechtsanwaltes ab

Ohnehin wird es nach dem Eckpunktepapier Rechtsanwaumllte geben die umfassend als Organ der Rechtspflege taumltig werden duumlrfenund Rechtsanwaumllte den der Gesetzgeber diese Stellung offensichtlich nur noch eingeschraumlnkt zubilligen will Damit ist die SpaltungZweiteilung der Rechtsanwaltschaft vollzogenDabei kann es nicht darauf ankommen dass von den Syndikusanwaumllten (derzeit) erklaumlrtwird sie wollen diesen 2 Klasse-Status akzeptieren Denn wenn nach dem Eckpapier geringere Rechte und Pflichten ausreichen umden Rechtsanwaltsberuf auszuuumlben besteht die Gefahr dass der Rechte- und Pflichtenkatalog in Folge einheitlich abgesenkt undRechtspositionen die den Rechtsanwaumllten nach geltendem Recht zustehen genommen werden Solche Versuche hat es bereits in derVergangenheit gegeben wie z B der 2008 bis 2011 geltende sect 160a StPO zeigte

8 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Aus der Arbeit des Vorstandes

IVVor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers wird sich das Fremdbesitzverbot nicht mehr rechtfertigen lassen Der Syndikusanwalt wird ineinem Dienstverhaumlltnis taumltig welches geradezu klassisch Taumltigkeiten unter der Aufhebung des Fremdbesitzverbotes widerspiegelt Ihmsteht nicht einmal mehr ein Leistungsverweigerungsrecht zu wenn er seine anwaltliche Unabhaumlngigkeit gefaumlhrdet sieht Das Eckpunkte-papier fuumlhrte somit in der Konsequenz zu einer Aufhebung des Rechtsberatungsmonopols der niedergelassenen Anwaumllte

VOhnehin ist zweifelhaft ob sich mit der Begruumlndung die im Eckpunktepapier gegeben wird das Vertretungsverbot gemaumlszlig Ziff 10 auf-rechterhalten lassen wird Auch die vom DAV ins Feld gefuumlhrte bdquoVier-Augen-Theorieldquo ist nicht geeignet das Vertretungsverbot zu recht-fertigen Die Vier-Augen-Theorie ist vom Bundesverfassungsgericht bereits im Hinblick auf die Aufhebung der Singularzulassung beiden Oberlandesgerichten nicht als stichhaltig angesehen worden Und auch das bdquoWettbewerbsverzerrungsargumentldquo wird das gericht-liche Vertretungsverbot schwerlich halten koumlnnen da es ebenfalls nicht uumlberzeugt Schlieszliglich sieht das Eckpunktepapier vor dass dieMandanten von niedergelassenen Anwaumllten nach wie vor im Falle des Obsiegens oder Teilobsiegens ihre Anwaltskosten nach denRVG-Vorschriften erstattet erhalten waumlhrend die Unternehmen die sich durch eigene Juristen vertreten lassen einen solchen Erstat-tungsanspruch nach dem Papier nicht haben obgleich hier naturgemaumlszlig bezahlte Arbeitszeit eingesetzt wird

Da der Ausgang von Gerichtsverfahren bekanntlich stets offen ist sind die Chancen gewissermaszligen gleich verteilt von einer Wettbe-werbsverzerrung kann dann auch dort nicht gesprochen werden wo das gerichtliche Vertretungsverbot bei Prozessen mit Anwaltszwangfaumlllt Die Gefahr einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das gerichtliche Vertretungsverbot ist also offensichtlich wenn derStatus des Syndikus-Anwalts ndash wie im Papier vorgesehen ndash geaumlndert wird Im Uumlbrigen gilt die Vier-Augen-Theorie ndash wenn uumlberhaupt ndashnur noch im Hinblick auf die Taumltigkeit der Rechtsanwaumllte in Zivilsachen beim BGH In allen anderen Rechtsgebieten kann diese Theoriekeine Geltung beanspruchen Bereits jetzt wird man festhalten muumlssen dass die niedergelassenen Anwaumllte im Bereich der gerichtlichenVertretung Konkurrenz durch Unternehmensjuristen vor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers erhalten werden Insoweit ist lediglichauf Ziff 10 Abs 3 zu verweisen

Hintergrund des Eckpunktepapiers sind Erwaumlgungen den Unternehmensjuristen die Vorteile des Versorgungswerkes zu erhalten Wiewill man es rechtfertigen dass die niedergelassenen Kollegen zu diesem Zweck Nachteile in ihrer Berufsausuumlbung hinnehmen muumlssen

VIEs ist ohnehin unsicher ob die Schaffung eines bdquoneuen Typsldquo des Rechtsanwalts dazu fuumlhren wird dass eine Befreiung von der gesetz-lichen Rentenversicherungspflicht uumlberhaupt erreicht wird Der jetzigen gesetzlichen Regelung des Paragrafen 6 Abs 1 SGB VI liegt die Erwaumlgung zugrunde dass eine Ausweitung von Befreiungsmoumlglichkeiten zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfolgen soll Gemaumlszlig sect 6 Abs 1 Satz 3 SGB VI sind Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen soweit nach dem 31121994 durch eine Gesetzesaumlnderung der Kreis der Pflichtmitglieder einer berufsstaumlndischen Kammer erweitert wirdDer neue Syndikusanwalt wird erst durch die gesetzgeberische Umsetzung des Eckpunktepapiers zu einem (neuen) Rechtsanwalt(styp) und dadurch zu einem neuen Pflichtmitglied der RAK

Es ist ohnehin unsicher ob die Schaffung eines bdquoneuen Typsldquo des Rechtsanwalts dazu fuumlhren wird dass eine Befreiung von der gesetz-lichen Rentenversicherungspflicht uumlberhaupt erreicht wird Der jetzigen gesetzlichen Regelung des Paragrafen 6 Abs 1 SGB VI liegt dieErwaumlgung zugrunde dass eine Ausweitung von Befreiungsmoumlglichkeiten zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfolgensoll Gemaumlszlig sect 6 Abs 1 Satz 3 SGB VI sind Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen soweit nach dem31121994 durch eine Gesetzesaumlnderung der Kreis der Pflichtmitglieder einer berufsstaumlndischen Kammer erweitert wird Der neue Syn-dikusanwalt wird erst durch die gesetzgeberische Umsetzung des Eckpunktepapiers zu einem (neuen) Rechtsanwalt(styp)und dadurch zu einem neuen Pflichtmitglied der RAK

VIIWir beantragen daher zu beschlieszligenDie Bundesrechtsanwaltskammer lehnt die Aumlnderungen des Berufsrechts entsprechend dem Eckpunktepapier ab

Dr jur Marcus MollnauPraumlsident RAK Berlin

Herbert SchonsPraumlsident RAK Duumlsseldorf

Dr Michael BurmannPraumlsident RAK Thuumlringen

9Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Berufrechtliches und Info

Beschluumlsse der Satzungsversammlung vom November 2014

Die 5 Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsan-waltskammer hat in ihrer 7 Sitzung am 1011112014 ua Beschluumlsse zur Aumlnde-rung des sect 2 BORA welcher

die Verschwiegenheit regelt gefasst

Unter anderem wurde im Hinblick auf das sogenannte Non-Legal-Outsourcing klarge-stellt dass kein Verstoszlig vorliegt wenn das Verhalten des Rechtsanwalts im Rahmen der Arbeitsablaumlufe der Kanzlei einschlieszlig-lich der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter erfolgt und objektiv einer uumlblichen

von der Allgemeinheit gebilligten Verhal-tensweise im sozialen Leben entspricht (Sozialadaumlquanz) Weiterhin wurde gere-gelt dass der Rechtsanwalt grundsaumltzlich auch die Dienste kanzleiexterner Personen in Anspruch nehmen kann diese aber ebenso wie Kanzleimitarbeiter zur Ver-schwiegenheit verpflichten muss

Zu beachten ist auch der Beschluss zur Aumlnderung des sect 11 Abs1 BORA welcher zukuumlnftig lauten soll

bdquoDer Rechtsanwalt ist verpflichtet das Mandat in angemessener Zeit zu bearbei-

ten und den Mandanten uumlber alle fuumlr den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgaumln-ge und Maszlignahmen unverzuumlglich zu unter-richten Dem Mandanten ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstuumlcken Kenntnis zu ge-benldquo

Am 20092014 fand in Braunschweig die 69 Tagung der Gebuumlhren-referenten der Rechts-anwaltskammern statt Generalthemen der 69

Tagung waren eine moumlgliche Indexie-rung der Rechtsanwaltsverguumltung sowie die Praxis der Pauschgebuumlhr

1Indexierung der Rechtsanwaltsverguumltung

Die Gebuumlhrenreferenten diskutierten als erstes Generalthema ob bzw wie eine Koppelung der Rechtsanwaltsverguumltung an einen Index moumlglich sei so dass die Rechtsanwaltsverguumltung jaumlhrlich moderat angepasst werden koumlnnte Die Gebuumlh-renreferenten fassten hierzu folgende gemeinsame Auffassung Nach einer Un-tersuchung des Soldan Instituts fuumlr An-

waltsmanagement befuumlrwortet ein groszliger Anteil der Anwaltschaft die Indexierung der Rechtsanwaltsgebuumlhren (so z B Ki-lian in AnwBl 2013 882 ff Erwiderung Otto in AnwBl 2014 318 ff) Die Konfe-renz der Gebuumlhrenreferenten der Rechts-anwaltskammern hat in ihrer Sitzung am 20092014 die Argumente fuumlr und ge-gen eine automatische Anpassung der Verguumltung eingehend diskutiert und sich einstimmig gegen eine Indexierung aus-gesprochen

Die automatische Anpassung der Gebuumlh-ren durch ihre Anbindung an die Veraumln-derung von Indizes loumlst nicht das Prob-lem der angemessenen Verguumltung der Leistungen der Rechtsanwaumlltinnen und Rechtsanwaumllte Die sich veraumlndernden Anforderungen an die berufliche Leis-tung der Anwaltschaft das Wegbrechen von Aufgabenbereichen der deutliche

Ruumlckgang der gerichtlich eingetragenen Rechtsstreitigkeiten die Tendenz auszliger-gerichtlicher Konfliktregulierungen und die Kostensteigerungen in den Anwalts-kanzleien werden durch eine Indexierung nicht angemessen abgebildet und beruumlck-sichtigt Nur eine regelmaumlszligige struktu-relle und lineare Anpassung des RVG an diese veraumlnderten Vorgaben durch den Gesetzgeber gewaumlhrleistet auf Dauer ein angemessenes Gebuumlhrenaufkommen der Rechtsanwaltschaft

Quelle BRAK

Die Beschluumlsse der Satzungsver-sammlung werden am 01072015 in Kraft treten Sie koumlnnen die Beschluumls-se unter wwwbrakde nachlesen

Diese zu formulieren und in die Dis-kussion mit dem Gesetzgeber einzu-bringen bleibt Aufgabe der BRAK und des DAV

Bericht von der 69 Tagung der Gebuumlhrenreferenten

10 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

2 Praxis der Pauschgebuumlhr

Die Gebuumlhrenreferenten kamen uumlberein dass das Verfahren zur Festsetzung der Pauschgebuumlhr kompliziert und die Er-gebnisse oft wenig befriedigend seien Gleichwohl werde aber fuumlr Verfahren in denen die gesetzlichen Gebuumlhren nicht auskoumlmmlich seien mit der Pauschge-buumlhr ein Ausgleich gewaumlhrt

Die Gebuumlhrenreferententagung stellte da-her die Uumlberlegung an ob das Instrument der Pauschgebuumlhr auf andere Bereiche wie zum Beispiel das sozialrechtliche Opferentschaumldigungsverfahren uumlber-tragbar sei und fasste hierzu folgenden Beschluss Die Tagung der Gebuumlhrenre-ferenten unterstuumltzt den Vorschlag die Pauschgebuumlhr insbesondere auf Opfe-rentschaumldigungsverfahren auszuweiten nachhaltig Es soll daruumlber hinaus eine dem sect 14 Abs 2 RVG aumlhnliche Regelung geschaffen werden damit der Sachver-stand der Rechtsanwaltskammern bei der Bemessung der Pauschgebuumlhr eingeholt wird Der Ausschuss Rechtsanwaltsver-guumltung der Bundesrechtsanwaltskammer wird gebeten sich weitere Gedanken uumlber die Gestaltung der Gesetzgebungsvor-schlaumlge zu machen

3 Zusaumltzliche Gebuumlhr fuumlr die Streitverkuumlndung

Die Gebuumlhrenreferenten sprachen sich einstimmig dafuumlr aus dass der zusaumltz-liche Zeitaufwand sowie das besondere Haftungsrisiko in Faumlllen der Streitverkuumln-dung fuumlr den Rechtsanwalt gebuumlhren-rechtlich Beruumlcksichtigung finden soll-ten Der Ausschuss RVG der BRAK wurde gebeten ggf gemeinsam mit dem BMJV

eine Regelung zu diskutieren die auch eine Aumlnderung der Nr 1010 VV RVG be-deuten koumlnne

4 Erfahrungen mit der Anwendung der Nr 1010 VV RVG

Bereits im Rahmen der 68 Tagung der Ge-buumlhrenreferenten wurde beschlossen die Erfahrungen mit der neuen Nr 1010 VV RVG uumlber die Kammermitteilungen sowie den BRAK-Newsletter abzufragen Insge-samt sind hier einige Ruumlckmeldungen ein-gegangen die bestaumltigten dass Erfahrun-gen mit der Nr 1010 VV RVG bisher kaum gemacht wurden

Es soll im naumlchsten Jahr erneut durch die Rechtsanwaltskammern in ihren Kammer-bezirken abgefragt werden in welchen Faumlllen und wie haumlufig die Gebuumlhr nach Nr 1010 VV RVG bereits angefallen und in welchen extremen Faumlllen trotz erheblichen Aufwands die Gebuumlhr gerade nicht ange-fallen ist Gegenuumlber dem Gesetzgeber solle versucht werden zwei anstatt drei gerichtliche Beweiserhebungstermine fuumlr die Nr 1010 VV RVG ausreichen zu lassen

5 Kriterien fuumlr die uumlbliche Gebuumlhr fuumlr die Beratung

nach sect 34 Abs 1 S 2 RVG

Wenn im Rahmen von sect 34 RVG keine Verguumltungsvereinbarung getroffen werde stelle sich die Berechnung der uumlblichen Verguumltung i S d BGB oft als problema-tisch dar so die Erfahrung der Gebuumlh-renreferenten Zur uumlblichen Gebuumlhr fuumlr die Beratung seien bisher nur wenige Gerichtsentscheidungen bekannt gewor-den die inhaltlich auch sehr voneinan-der abwichen Die Rechtanwaltskammern seien zwar grundsaumltzlich nicht verpflich-

tet hierzu ein Gutachten nach sect 14 Abs 2 RVG abzugeben sie koumlnnten aber oft bei der Frage zur ortsuumlblichen Verguumltung weiterhelfen und einen Betragsrahmen zur Orientierung angeben Erfahrungen mit der Bestimmung der Ortsuumlblichkeit im Rahmen von sect 34 RVG i V m sect 612 Abs 2 BGB richten Sie bitte an die Bundes-rechtsanwaltskammer (frankebrakde) Die Zusammenstellung soll ggf fuumlr einen Aufsatz genutzt werden

6 Rechtsprechungsaumlnderungbei Verguumltungsvereinbarungen

Die Gebuumlhrenreferenten diskutier-ten auch ob das Urteil des BGH vom 05062014 (Az IX ZR 13712) uumlberhaupt zu Auswirkungen in der Praxis fuumlhre und kamen zu dem Schluss dass dem nicht so sei Die Verguumltungsvereinbarung selbst sei zwar nicht mehr nichtig aber das Ergebnis bleibe identisch Neu sei aber dass der BGH deutlich sage dass das anwaltliche Berufsrecht im Verhaumlltnis zum Mandanten auszliger Betracht bleibe und sich der Rechts-anwalt grundsaumltzlich an dem Vereinbarten festhalten lassen muss wenn er unter die gesetzliche Verguumltung gehe

7 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten

Die 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten wird voraussichtlich am 21032015 in Leipzig stattfinden Als Generalthemen sind die Uumlberlegungen zur Nachbesse-rung der Nr 1010 VV RVG sowie zu zusaumltz-lichen Gebuumlhren fuumlr die Streitverkuumlndung und das Guumlterichterverfahren vorgesehen Hierneben soll eine moumlgliche Ausweitung der Pauschgebuumlhr weiter diskutiert und die bdquoThesen zu Verguumltungsvereinbarun-genldquo uumlberarbeitet werden

Berufrechtliches und Info

11Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

beA bekommt Gesicht ndash Neues vom elektronischen Anwaltspostfach

Berufrechtliches und Info

Was noch vor einigen Monaten ein Abstraktum im Gesetz zur Ein-fuumlhrung des elektronischen Rechtsverkehrs und in den Ausschrei-bungsunterlagen war bekommt langsam Gesicht ndash das beA das besondere elektronische Anwaltspostfach Wie vom Gesetzgeber vorgesehen wird die BRAK jede Rechtsanwaumlltin und jeden Rechts-anwalt zum 01012016 damit ausstatten

Um die Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig darauf vorzubereiten startet jetzt eine In-formationskampagne die in regelmaumlszligigen Abstaumlnden in den kommenden Monaten im BRAKMagazin in den regionalen Kammermitteilungen und ab April auf einer eigenen Webseite uumlber den Fortschritt bei der technischen Entwicklung berichtet Erkennbar sein wird die Kampagne am neuen Logo das die wichtigsten Eigenschaften des beA zusam-menfasst digital einfach sicher

Was bisher geschah hellip

Nachdem der Gesetzgeber der BRAK die Entwicklung der elektronischen Postfaumlcher uumlbertragen hat wurde im Ergebnis eines mehrstufigen Ausschreibungsverfahrens die Atos-GmbH mit der technischen Entwicklung des beA beauftragt In mehreren Work-shops und Umfragen innerhalb der Anwaltschaft wurde ein detailliertes Anforderungs-profil entwickelt

Das beA ist hellip digital

Anfang des Jahres begann die Umsetzung der Mammutaufgabe Fuumlr jeden der insge-samt 165000 Kolleginnen und Kollegen ein Postfach bereit zu stellen und dabei die je-weils unterschiedlichen technischen Voraussetzungen zu beruumlcksichtigen Im Ergebnis muss jede Rechtsanwaumlltin und jeder Rechtsanwalt in die Lage versetzt werden mit dem Computer und einem entsprechenden Internetanschluss sicher und einfach mit der Jus-tiz zu kommunizieren Fuumlr die Erreichbarkeit der Justiz gilt dabei fuumlr die Laumlnder ein gestaf-felter Zeitplan spaumltestens aber 2022 wird der Rechtsverkehr zwischen Rechtsanwaumllten und Gerichten ausschlieszliglich digital ablaufen Die BRAK und die regionalen Kammern werden sich dabei intensiv dafuumlr einsetzen dass die Laumlnder bereits eine fruumlhere Erreich-barkeit ermoumlglichen

Das beA ist hellip einfach

Eine der wichtigsten Anforderungen an das beA ist die komplikationslose Einbindung in den Kanzleialltag das haben die zahlreichen bei der BRAK eingegangenen Anfragen und Reaktionen auf die Umfragen ergeben Die Nutzerfreundlichkeit steht daher bei der Ent-wicklung des Systems ndash nach der Sicherheit ndash ganz oben Mit dem beA wird deshalb der Einzelanwalt ohne besondere Kanzleisoftware genauso arbeiten koumlnnen wie die Kanzlei mit mehreren Berufstraumlgern fuumlr die der Einsatz von Kanzleisoftware selbstverstaumlndlich ist Ermoumlglicht wird dies einerseits uumlber einen einfachen Zugang uumlber einen Internet-browser wie beispielsweise Internetexplorer Firefox oder Safari und andererseits uumlber eine Schnittstelle die die Kanzleisoftwarehersteller erhalten werden Letztere sind in-tensiv in die Entwicklungs- und Testphase des beA eingebunden damit am 01012016 das beA sowohl direkt als auch uumlber die entsprechende Software zugaumlnglich ist

Das beA wird den bereits bekannten Post-fachsystemen wie beispielsweise Out-look aumlhneln jedoch nicht vollumfaumlnglich die gleichen Funktionalitaumlten aufweisen Einerseits wird es Merkmale geben die an den elektronischen Rechtsverkehr an-gepasst sind und deshalb in Outlook nicht enthalten sind andererseits wird es aber auch aus Sicherheitsgruumlnden einige Ein-schraumlnkungen geben

Selbstverstaumlndlich wird das beA die uumlbli-chen Standardordner enthalten Postein-gang Postausgang Entwuumlrfe Papierkorb gesendete Nachrichten Weitere benut-zerdefinierte Ordner koumlnnen erstellt wer-den Auch eine detaillierte Sortier- und Ansichtsfunktion wird vorhanden sein so kann sich der Nutzer beispielsweise auf einen Blick alle Nachrichten die ein Empfangsbekenntnis erfordern anzeigen lassen

Ein besonderes Augenmerk wird bei der Entwicklung auch auf die Abbildung der uumlblichen Kanzleiablaumlufe durch das beA gelegt Es wird moumlglich sein ein virtuelles Kanzleipostfach einzurichten sodass alle Ein- und Ausgaumlnge mehrerer Rechtsanwaumll-te zusammengefasst werden Mitarbeitern und Kollegen koumlnnen jeweils Zugriffs- be-ziehungsweise Vertretungsrechte einge-raumlumt werden

Ein detailliertes System von moumlglichen Befugnissen sorgt dafuumlr dass beispiels-weise eine Mitarbeiterinein Mitarbeiter Nachrichten nur lesen aber nicht bearbei-ten kann jemand anderes aber Nachrich-ten lesen neu erstellen undoder auch selbst versenden darf Jede denkbare Ar-beitsteilung ist dadurch auch beim beA moumlglich Insgesamt soll es ein System von etwa dreiszligig Befugnissen geben die einzeln oder kombiniert vergeben werden koumlnnen Diese Rechteverwaltung wird de-tailliert in der Anleitung zum beA die di-

12 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

rekt uumlber den Webzugang zugaumlnglich sein wird beschrieben Detailliertere Informa-tionen uumlber die Funktionalitaumlt des beA werden sukzessive ab April auf der neuen Internetseite zum beA veroumlffentlicht

Das beA ist hellip sicher

Sicherheit ist die oberste Praumlmisse bei der Entwicklung des beA Das gilt fuumlr den Zugang zum System genauso wie fuumlr die Uumlbertragung und Speicherung der einzel-nen Nachrichten Die Anmeldung wird so gestaltet sein dass sie eine zweifelsfreie Authentifizierung des jeweiligen Nutzers erfordert Durch die Anbindung des beA an das Bundesweite Amtliche Anwalts-verzeichnis ist dabei sichergestellt dass nur zugelassene Rechtsanwaumllte ein Post-fach besitzen Erlischt die Zulassung wird

auch das Postfach geloumlscht Das System wird sicherstellen dass weder die Absen-dereigenschaft noch der Inhalt der ein-zelnen Nachrichten manipuliert werden koumlnnen Die sichere Uumlbertragung erfolgt dabei mit einer sogenannten Ende-zu-En-de Verschluumlsselung das heiszligt anders als teilweise bei herkoumlmmlichen E-Mail-Pro-grammen wird die Nachricht nicht an je-dem Uumlbertragungsknoten ent- und wieder verschluumlsselt sondern bleibt vom Absen-der bis zum Empfaumlnger komplett verschluumls-selt Verwendet wird dabei ein sogenannter AES-Schluumlssel mit einer Laumlnge von 256 Bit Um eine so verschluumlsselte Nachricht zu entschluumlsseln gibt es so viele verschiede-ne Moumlglichkeiten dass die heutigen Hoch-leistungsrechner dafuumlr wohl Jahrzehnte brauchen wuumlrden Um auch die Datensi-cherheit bei den gespeicherten Nachrich-

ten zu gewaumlhrleisten werden alle Server des Systems in Deutschland stehen und damit dem hohen deutschen Datenschutz-niveau entsprechen

Was als naumlchstes passiert hellip

In den kommenden Wochen konkretisiert sich das bdquoGesichtldquo des beA Die BRAK wird das Design der Web-Benutzeroberflaumlche in einem der naumlchsten BRAKMagazine veroumlf-fentlichen Bis zum Sommer soll die tech-nische Entwicklung abgeschlossen sein dann beginnen die Tests mit den Systemen der Kanzleisoftwarehersteller der Justiz und in einzelnen Testkanzleien

Rechtsanwaumlltin Peggy Fiebig LLM Geschaumlftsfuumlhrerin bei der BRAK

Pfaumlndungsfreibetraumlge seit 01012015

Die seit dem 1 Januar 2015 maszliggebenden Betraumlge die nach sect 115 Abs 1 Satz 3 Nr 1b Nr 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind wurden neu bekannt gemacht Sie betragen fuumlr Parteien die ein Einkommen aus Erwerbstaumltigkeit erzielen 210 Euro fuumlr Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 462 Euro fuumlr jede weitere Person der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet in Ab-haumlngigkeit von ihrem Alter fuumlr Erwachsene 370 Euro fuumlr Jugendliche von Beginn des 15 bis Vollendung des 18 Lebensjahres 349 Euro fuumlr Kindervom Beginn des 7 bis zur Voll-endung des 14 Lebensjahres 306 Euro und fuumlr Kinder bis zur Vollendung des 6 Lebens-jahres 268 Euro

Stabwechsel im September

Ab September wird Monika Noumlhre derzeit noch Praumlsidentin des Kammergerichtes Berlin die Aufgaben der Schlichterin der Rechtsanwaltschaft uumlbernehmen Das gab der Praumlsi-dent der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C Filges im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Kammer bekannt Monika Noumlhre tritt damit die Nachfolge von Dr h c Renate Jaeger an die als erste Schlichterin der Anwaltschaft diese Position seit Januar 2011 bekleidet und zuvor Richterin am Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschenrechte gewe-sen war Die Schlichtungsstelle wurde vor fuumlnf Jahren auf Initiative der Bundesrechts-anwaltskammer als unabhaumlngige Institution zur Befriedung von Auseinandersetzungen zwischen Mandanten und ihren Rechtsanwaumllten eingerichtet Bisher wurden fast 4000 Verfahren durchgefuumlhrt

Berufrechtliches und Info

Nachrichten aus BerlinVollmachtsdatenbank auch fuumlr Rechtsanwaumllte

Im zweiten Halbjahr 2015 werden auch die Rechtsanwaltskammern ihren Mit-gliedern die Nutzung einer Datenbank zur elektronischen Vollmachtsuumlbermittlung an die Finanzverwaltung (Vollmachtsda-tenbank) ermoumlglichen

Mit Hilfe dieser Datenbank koumlnnen Rechtsanwaumllte dann bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklaumlrungen kuumlnf-tig Vollmachten ihrer Mandanten elektro-nisch an die Finanzverwaltung uumlbermit-teln Hintergrund dieser Datenbank ist die im Jahre 2014 eingefuumlhrte sogenannte vorausgefuumlllte Steuererklaumlrung durch die Finanzverwaltung Naumlhere Informationen zu diesem Thema finden Sie demnaumlchst auf der Internetseite der Bundesrechtsan-waltskammer

Quelle BRAK

13Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

Abschlusspruumlfungen 2015Die diesjaumlhrigen Abschlusspruumlfungen fuumlr die auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten finden wie folgt statt

Die schriftlichen Pruumlfungen beginnen jeweils um 900 Uhr in den Staatlichen Berufsbildenden Schulen Zu den muumlndlichen Pruuml-fungen erfolgt eine gesonderte Ladung durch die Pruumlfungsausschuumlsse Uumlber die Anmeldungsmodalitaumlten sind Sie bereits in einem separaten Schreiben informiert worden

Mindestverguumltung fuumlr Auszubildende

Mindestverguumltungen werden weder durch den Vorstand noch die Kammerversammlung festgesetzt

Es wird jaumlhrlich bekannt gemacht welche Durchschnittsverguumltungen in den Lehrvertraumlgen vereinbart worden sind Eine Unterschrei-tung dieser Durchschnittssaumltze von mehr als 20 kann zur Folge haben dass Ausbildungsverhaumlltnisse nicht eingetragen werden Hintergrund dieser Praxis ist dass Verwaltungsgerichte eine Regelungskompetenz der Kammer eine Mindestverguumltung festzusetzen anzweifeln Vielmehr sei von der Verkehrsauffassung der Mitglieder auszugehen

Bei der Auswertung aller 73 abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge des Jahrganges 2014 bis 2017 ergaben sich folgende durch-schnittliche Verguumltungssaumltze

Wir bitten zu beachten dass in diesen Durchschnittszahlen nach Vertragsabschluss vereinbarte oder vorgenommene Erhoumlhungen der Verguumltungen nicht beruumlcksichtigt sind und nicht beruumlcksichtigt werden konnten

a) schriftliche Abschlusspruumlfung

19052015Dienstag

ZPO RVG

20052015Mittwoch

Recht Wirtschafts- und Sozialkunde Rechnungswesen

Empfehlung der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

1 Ausbildungsjahr 45000 euro

2 Ausbildungsjahr 52500 euro

3 Ausbildungsjahr 60000 euro

Verguumltungssaumltze

1 Ausbildungsjahr 41500 euro (im Vorjahr 37300 euro )

2 Ausbildungsjahr 48200 euro (im Vorjahr 43000 euro )

3 Ausbildungsjahr 52700 euro (im Vorjahr 49560 euro )

b) muumlndliche Abschlusspruumlfung Erfurt Gera Muumlhlhausen

18062015Donnerstag

19062015Freitag

14 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Ausbildungswesen

Zwischenpruumlfung Dezember 2014

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 362

2 0 4 3 Buumlroorganisation 250

3 4 4 4 WiSo 275

4 3 0 1

5 1 0 0

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 296

Muumlhlhausen (8 Auszubildende)

Ausbildungswesen

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 350

2 2 1 0 Buumlroorganisation 340

3 2 4 4 WiSo 370

4 5 5 5

5 1 0 1

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 353

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 1 0 0 Recht 385

2 2 1 2 Buumlroorganisation 355

3 2 9 7 WiSo 390

4 9 8 3

5 6 2 7

6 0 0 1 Gesamtdurchschnitt 376

Gera (10 Auszubildende)

Erfurt (20 Auszubildende)

Neu abgeschlossene AusbildungsvertraumlgeStatistik bdquoNeu abgeschlossene Ausbildungsvertraumlge vom 01102013 bis 30092014ldquo

Aus der von der BRAK vorgelegten Statistik ergibt sich dass die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge im Ver-gleich zum Vorjahr erneut gesunken ist Insgesamt konnten 5158 Vertraumlge neu abgeschlossen werden (Vorjahr 5433) Im Ausbil-dungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter wurden bundesweit 3808 neue Ausbildungsvertraumlge abgeschlossen das sind 59 weniger als im Vorjahr ( 4047) Positiv anzumerken ist der An-stieg der neu eingegangenen Ausbildungsverhaumlltnisse in Thuumlrin-gen von 52 Auszubildenden im Vorjahr auf nun 64

Ausbildungswesen

15Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

16 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Initiative ergreifen fuumlr die Nachwuchssicherung

Die Situation um unseren Nachwuchs im Bereich der Rechtsanwaltsfachange-stellten ist angespannt ndash das ist uns allen bewusst Mehr denn je besteht

Handlungsbedarf zur Sicherung unserer zukuumlnftigen Fachkraumlfte

Signifikant ist die sinkende Zahl der Ab-solventen in den Berufsausbildungsstaumlt-ten in Erfurt Gera und Muumlhlhausen Im vergangenen Jahr legten 58 Auszubilden-de ihre Abschlusspruumlfung zurm Rechts-anwaltsfachangestellten ab Zur Zwi-schenpruumlfung in 2014 traten lediglich 38 Lehrlinge an Diese Zahl muss am Ende des Lehrjahres womoumlglich noch nach un-ten korrigiert werden

Wenn auch die Zahl der neu abgeschlos-senen Ausbildungsverhaumlltnisse in 2014 leicht angestiegen ist ndash Ende September vergangenen Jahres nahmen in Thuumlringen 64 angehende Rechtsanwaltsfachange-stellte einen Ausbildungsplatz an 2013 entschieden sich 52 Lehrlinge fuumlr den Beruf ndash so aumlndert dies nichts an der Tat-sache dass wir unter Bedarf ausbilden und qualifiziertes Fachpersonal zukuumlnf-

tig nicht mehr in ausreichendem Maszlige zur Verfuumlgung stehen wird Hier besteht sichtbarer Optimierungsbedarf rund um den Ausbildungsberuf ders Rechts-fachangestellten Doch wie koumlnnen wir die Situation nachhaltig verbessernUm moumlgliche Schwachstellen erkennen und aktiv beseitigen zu koumlnnen moumlchten wir alle Kolleginnen und Kollegen dazu anhal-ten an einem Dialog teilzunehmen Die Rechtsanwaltskammer Thuumlringen bietet sich zu diesem Zweck gern als Kommuni-kationsplattform an

Uns ist es wichtig verschiedene Meinun-gen zur Ausbildungsthematik aufzugrei-fen Jede Kollegin und jeder Kollege ist daher herzlich dazu eingeladen uns ihreseine Sichtweise schriftlich (per E-Mail an inforak-thueringende) zukommen zu lassen

Zusammen mit Ihnen wollen wir moumlgliche Loumlsungsansaumltze erarbeiten Es heiszligt nun gemeinsam nach neuen Wegen und Mit-teln suchen die momentane Talfahrt zu beenden und den derzeitigen Entwicklun-gen entgegenzutreten Die Ergebnisse der Einsendungen werden wir im Rahmen des naumlchsten Kammerreports veroumlffentlichen

Ausbildungswesen

Gemeinsam fuumlr

unsere Zukunft

Ruumlckblick Tag der Berufe

Eine Maszlignahme neue Wege zu beschrei-ten war die Teilnahme am bdquoTag der Beru-feldquo welcher im Maumlrz in den Raumlumlichkei-ten der Geschaumlftsstelle der RAK Thuumlringen stattfand In Kooperation mit der Bundes-agentur fuumlr Arbeit gab die Kammer inter-essierten Schuumllerinnen und Schuumllern die Moumlglichkeit sich uumlber den Beruf derdes Rechtsanwaltsfachangestellten zu infor-mieren Nach einem Vortrag und einer Fragerunde von und mit Yvonne Muumlller gepruumlfter Rechtsfachwirtin und Inhabe-rin von bdquoKanzlei-Professionellldquo wurde den Schuumllern die Chance geboten eine Kanzlei zu besuchen Hier erhielten sie anschauliche Eindruumlcke von der Taumltigkeit ders Rechtsanwaltsfachangestellten und der Zusammenarbeit mit Anwaumllten

Die Veranstaltung war gut besucht und auf jeden Fall dazu geeignet das Inte-resse an dem vorgestellten Berufsfeld zu wecken Deutlich wurde hier auch dass weitestgehend Unkenntnis bei den potenziellen Auszubildenden uumlber die tatsaumlchlichen Aufgabenbereiche einers Rechtsanwaltsfachangestellten herrscht Diese Luumlcken gilt es zu fuumlllen Seitens der Thuumlringer Rechtsanwaltschaft ist somit noch ein groszliges Maszlig an Aufklaumlrungsar-beit noumltig Das erste Ziel muss daher sein Informationen uumlber den Ausbildungsbe-ruf leichter zugaumlnglich zu machen prauml-senter zu platzieren sowie verstaumlndlicher aufzubereiten

Im Zuge der Erneuerung unserer Website werden wir verstaumlrkt auf diese Thematik eingehen und vor allem den Service zur Vermittlung von Praktikumsplaumltzen sowie von Auszubildenden bzw ausbildenden Kanzleien optimieren

17Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Rechtsanwaltswidrige Tatprovokation

Nicht zuletzt im Bereich der Betaumlubungsmitteldelikte werden Personen zu ihrem Tun zuweilen von verdeckten Ermittlern angestiftet Liegt dies offen zutage oder gelingt es der Verteidigung diese Praktiken nachzuweisen fuumlhrt dies nach staumlndiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz des auch von den dortigen Senaten anerkannten Verstoszliges gegen Art 6 Abs 1 MRK ndash Grundsatz des fairen Verfahrens ndash nicht etwa zu einem Beweisverwertungsverbot bzw einem Verfahrenshindernis sondern hat lediglich eine Strafmilderung zur Folge

Meinung

In juumlngster Zeit wurde dies vom 5 Strafse-nat noch einmal bestaumltigt ndash 5 StR 24013 vom 11122013 Kann man als Verteidi-ger angesichts des Wortlauts von Art 20 Abs 3 GG Art 6 Abs 1 MRK sowie sect 136 a StP0 uumlber diese bdquozur-Strafverfolgung-ist-je-des-Mittel-recht-Tendenzenldquo auch nach jahrelang geschulter Frustrationstoleranz nur den Kopf schuumltteln deprimiert es noch mehr wenn sogar das Bundesverfassungs-gericht dies billigt ndash vgl 2 BvR 102909 vom 2852009

Dass Beschuldigtenrechte seit langem im-mer staumlrker beschnitten werden ist von weit kompetenteren Kollegen als dem Ver-fasser dieser Zeilen schon oft beklagt wor-den und soll deshalb hier nicht wiederholt werden Fuumlr den geneigten Leser sei an die-ser Stelle nur erwaumlhnt dass sich der Kolle-ge Prof Sommer im Novemberheft der Stra-Fo 2014 unter dem Titel bdquoDas Maumlrchen von

der Funktionsuntuumlchtigkeit der Strafrechts-pflegeldquo (auch) zu diesem Problemkreis mit deutlichen Worten geaumluszligert hat Kuumlrzlich musste sich ein Revisionsfuumlhrer sogar da-hingehend belehren lassen es sei voumlllig in Ordnung ihn nach Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordes () auch ohne notwendigen Verteidiger verantwort-lich zu vernehmen ndash 5 StR 17614 vom 20 Oktober 2014

Das houmlchste deutsche Strafgericht haumllt es also fuumlr legal eine Person gegen die drin-gender Tatverdacht besteht ndash andernfalls haumltte der Haftbefehl nicht erlassen werden duumlrfen ndash und der im Falle einer Verurteilung bdquoLEBENSLANGldquo droht ohne rechtlichen Beistand verantwortlich zu vernehmen Was man uns am Sonntagabend im bdquoTAT-ORTldquo vorlebt ist jetzt offenbar auch in Kar-lsruhe und Leipzig bdquohoffaumlhigldquo geworden

18 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Man kann nur wuumlnschen dass dieser Beschuldigte der beim 5 Strafsenat kein Gehoumlr fand seine Rechte beim Bundesverfas-sungsgericht oder beim Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschen-rechte besser geschuumltzt sieht andernfalls wird die Bestimmung die vorsieht dass Staatsanwaumllte die Bestellung eines Verteidigers schon im Vorverfahren beantragen sollen ndash sect 141 Abs3 Satz 2 StP0 ndash voumlllig an Bedeutung verlieren

Zuruumlckkehrend zum Ausgangsthema Tatprovokation gibt es aber auch Troumlstliches ndash fuumlr die Bundesrepublik Deutschland allerdings wohl eher Peinliches ndash zu melden Am 23 Oktober 2014 hat naumlm-lich der Europaumlische Gerichtshof fuumlr Menschenrechte dem deut-schen bdquoMilderungsmodellldquo eine klare Absage erteilt und festge-stellt dass diese Loumlsung mit Art 6 Abs 1 MRK unvereinbar ist und Deutschland insgesamt 16500 euro Entschaumldigung zu zahlen hat

Was war passiert Der deutsche Staatsbuumlrger war 2007 von ver-deckten Ermittlern aufgefordert worden mit einem Freund gegen den ein Ermittlungsverfahren lief einen Drogenhandel zu arrangie-ren Die von den Ermittlern angesprochene Person war bis zu die-sem Zeitpunkt weder strafrechtlich in Erscheinung getreten noch bestand gegen sie konkreter Tatverdacht Der Angesprochene lehnte zunaumlchst sogar ab

Erst auf erneute Bitte sowie dem Angebot einer Entlohnung wirk-te er dann mit Das Landgericht Aachen verurteilte ihn zu 5 Jahren

Haft Die Revision wurde vom BGH verworfen die Verfassungs-beschwerde ohne jede Begruumlndung nicht zur Entscheidung an-genommen Im Jahre 2011 erfolgte nach Verbuumlszligung von 23 der verhaumlngten Strafe die Reststrafenaussetzung In einer 16 Seiten langen Entscheidung haben die Straszligburger Richter nun unmiss-verstaumlndlich festgestellt dass der Verstoszlig gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht lediglich mit einer Strafmilderung kompensiert werden darf sondern dass von einem Verfahrens-hindernis ausgegangen werden muss ndash FURCHT vs GERMANY vom 23102014 ndash 5464809

Bei aller Freude uumlber diese deutlichen Worte sollte allerdings nicht von vornherein erwartet werden dass sich die deutschen Gerichte zukuumlnftig an dieser Entscheidung orientieren Der Europaumlische Ge-richtshof hatte in juumlngster Zeit zum Beispiel mehr als einmal deut-lich gemacht dass die durch sect 329 StPO zugelassene Verwerfung einer Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten trotz Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Anwalts rechtswidrig sei

Zahlreiche deutsche Oberlandesgerichte hielten sich gleichwohl fuumlr berechtigt dies zu ignorieren und die Verwerfungspraxis fortzu-setzen Hoffentlich werden von staatlichen Organen zu ihrem Tun angestiftete Personen in Zukunft auch von deutschen Gerichten besser geschuumltzt

RA Dr Peter Helkenberg Praumlsidiumsmitglied der RAK Thuumlringen

BIETE KANZLEINACHFOLGEBiete Nachfolge in seit 25 Jahren bestehender Anwaltskanzlei

in Gera im Rahmen einer Buumlrogemeinschaft

Rechtsanwaumllte Schnell amp Hubrich Rudolf-Diener-Straszlige 15 07545 Gera Fon 0365 81 22 23

Kostenfreie Uumlbernahme eines soliden Mandantenstamms

Zentrale Lage mitten in der Stadt (3 Min Fuszligweg zu den Gerichten)

Parkplatzmoumlglichkeiten

Repraumlsentative Raumlume in einer voll ausgestatten Kanzlei

Einarbeitungsmoumlglichkeit fuumlr Berufsanfaumlnger

Meinung

19Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Personalien vom 04112014 ndash 24032015

Name Vorname Ort Zulassungsdatum

Kloumlppner Susanne Erfurt 01 Dezember 2014

Weihrauch Josephine Gera 01 Dezember 2014

Huumlbschmann Michael Jena 01 Dezember 2014

MSN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stadtlengsfeld 16 Dezember 2014

Frfr von Thuemmler Sabina Erfurt 12 Januar 2015

Brosi Leopold Christian Schmalkalden 12 Januar 2015

Andree Alexander Suhl 12 Januar 2015

Kandel Ronald Nordhausen 12 Januar 2015

Dr Lierow Niels Weimar 12 Januar 2015

Huumlttich Sabrina Jena 19 Januar 2015

Dietze Julia Gotha 19 Januar 2015

Gebhardt Silvio Erfurt 19 Januar 2015

Gebhardt Falko Weimar 19 Januar 2015

Steinbrecher Theresa Greiz 16 Februar 2015

Zacher Florian Amt Wachsenburg 16 Februar 2015

Engeser Prisca Isabella NeuhausRwg 02 Maumlrz 2015

Weishaar Annemarie Erfurt 02 Maumlrz 2015

Spindler Michael Erfurt 02 Maumlrz 2015

Neuzulassung

Personalien

In eigener Sache Berufsjubilaumlum unserer Mitarbeitern Frau Anja StuhlSeit dem 01021995 ist Frau Anja Stuhl in der Geschaumlftsstelle der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen als

Sachbearbeiterin taumltig Sie betreut seit nunmehr 20 Jahren unter anderem auch das Zulassungswesen der RAK Zu ihrem 20-jaumlhrigen Berufsjubilaumlum gratulieren Vorstand und Geschaumlftsfuumlhrung der Rechtsanwalts-

kammer Frau Stuhl sehr herzlich

Berufsjubilaumlum

20 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

21Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Name Vorname Ort Kammer

Fischer Stephan Weimar RAK Stuttgart

Betzer Christoph Kromsdorf RAK Berlin

Ertel Sebastian Bremerhaven RAK Bremen

Grau Siegfried Duumlsseldorf RAK Duumlsseldorf

Becherer Ina Gotha RAK Sachsen

Ruhkamp Martin Eisenach RAK Karlsruhe

Jaumlger Ralf Tambach-Dietharz RAK Freiburg

Weisgerber Pierre Arnstadt RAK Stuttgart

Huumlther Sabrina Bad Salzungen RAK Kassel

Vogelmann-Kopf Oliver Nesse-Apfelstaumldt RAK Kassel

Name Vorname Kammer Ort

Schaumlller Sebastian RAK Sachsen Erfurt

Oppermann Nils RAK Sachsen Sondershausen

Dr Ehrle Dieter Gerald RAK Sachsen Erfurt

Reichelt Ute RAK Sachsen Bad Berka

Seidel Anja RAK Sachsen Muumlhlhausen

Helmke Andreas RAK Frankfurt Erfurt

Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in unsere Rechtsanwaltskammer

Personalien

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 7: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

7Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Aus der Arbeit des Vorstandes

Gemeinsam mit den Rechtsanwaltskammern Berlin und Duumlsseldorf haben wir eine Stellungnahme zum Eckpunktepapier des BMJV zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwaumllte abgegeben Das Eckpunktepapier finden Sie unter wwwbmjvde Die Stellungnahme der BRAK hierzu koumlnnen Sie unter wwwbrakde nachlesen

Stellungnahme der Rechtsanwaltskammern Berlin Duumlsseldorf und Thuumlringen zum Eckpunktepapier desBMJV zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwaumllte

Die Vorstaumlnde der Rechtsanwaltskammern Berlin Duumlsseldorf und Thuumlringen sind der Auffassung dass das Eckpunktepapier das Ver-sorgungsproblem der Syndikusanwaumllte nicht loumlsen kann und eine erhebliche Gefahr fuumlr die rechtliche Stellung aller Rechtsanwaumlltinnenund Rechtsanwaumllte darstellt Zwar enthaumllt das Eckpunktepapier auch positive Ansaumltze (Klarstellung dass der Rechtsanwalt der denRechtsanwaltsberuf als Angestellter ausuumlbt anwaltlich taumltig ist) allerdings uumlberwiegen die negativen Aspekte deutlich

IDas Eckpunktepapier fuumlhrt zu einer Neubewertung des Status der Rechtsanwaumllte als unabhaumlngiges Organ der Rechtspflege Bisherwurde von der ganz herrschenden Meinung als konstituierendes Element der Unabhaumlngigkeit auch die Unabhaumlngigkeit vom Mandan-ten angesehen Dieser Aspekt entfaumlllt voumlllig wenn auch die Taumltigkeit des Syndikus-Anwaltes die in der Beratung und Vertretung in allenRechtsangelegenheiten des Arbeitgebers bestehen soll als anwaltliche Taumltigkeit angesehen wird Die Unabhaumlngigkeit reduziert sichsomit auf eine Staatsunabhaumlngigkeit Staatsunabhaumlngig sind allerdings die meisten Berater die auf juristischem Gebiet taumltig werden(Versicherungsmakler Banken Rechtsschutzversicherer etc) Die Unabhaumlngigkeit des Rechtsanwalts (auch gegenuumlber seinem Auf-traggeber) ist fuumlr eine sachgerechte Vertretung des Mandanten bdquoauf Augenhoumlheldquo mit den Gerichten erforderlich und das einzige nochvorhandene Alleinstellungsmerkmal uumlber das ein Rechtsanwalt gegenuumlber anderen Rechtsdienstleistern verfuumlgt

IIDie Stellung des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege ist durch die Regelungen des Eckpunktepapiers gefaumlhrdet Insbesondereaus den Ziffern 11 und 13 des Eckpunktepapiers ergibt sich dass der Gesetzgeber der anwaltlichen Taumltigkeit der Syndikusanwaumllte zu-mindest in den zentralen Bereichen anwaltlicher Taumltigkeit mit erheblichem Misstrauen begegnet Ein Misstrauen welches dem Anwaltein generelles Vertretungsverbot ndash und zwar ohne Ruumlcksicht auf die konkrete Situation ndash im zentralen Bereichen auferlegt laumlsst sichnur begruumlnden wenn man davon ausgeht dass der betroffene Rechtsanwalt insofern nicht seiner Funktion als unabhaumlngiges Organder Rechtspflege gerecht wird Dabei geht das Eckpunktepapier von einer falschen Praumlmisse aus wenn es in Ziffer 13 die fuumlr dasStrafprozessrecht getroffenen Regelungen als bdquoAnwaltsprivilegienldquo bezeichnet Es sind Regelungen die zum Schutz des Mandantensowie zum Schutz der Vertraulichkeit des Anwalts-Mandanten-Verhaumlltnisses getroffen wurden Der Streichung bzw Reduzierung vonbdquoMandantenprivilegienldquo muss die Anwaltschaft entgegentreten

IIIDas Eckpunktepapier fuumlhrt auch zur Einfuumlhrung zweier unterschiedlicher Typen von Rechtsanwaumllten Dieses zeigt sich bereits imHinblick auf Ziff 8 2 Zwar heiszligt es dort dass die anwaltliche Unabhaumlngigkeit durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht beein-traumlchtigt werden darf Nicht geregelt ist allerdings ob dem Syndikus-Anwalt auch das Recht zusteht die Durchfuumlhrung eines Auftrageszu verweigern Herr Kollege Dr Krenzler hat in der Praumlsidentenkonferenz am 15012015 ausdruumlcklich erklaumlrt ein derartiges Recht sollenach den Erlaumluterungen des BMJV den Unternehmensjuristen nicht zustehen Die Moumlglichkeit ein Mandat abzulehnen sichert jedochin zentraler Weise die Unabhaumlngigkeit des Rechtsanwaltes ab

Ohnehin wird es nach dem Eckpunktepapier Rechtsanwaumllte geben die umfassend als Organ der Rechtspflege taumltig werden duumlrfenund Rechtsanwaumllte den der Gesetzgeber diese Stellung offensichtlich nur noch eingeschraumlnkt zubilligen will Damit ist die SpaltungZweiteilung der Rechtsanwaltschaft vollzogenDabei kann es nicht darauf ankommen dass von den Syndikusanwaumllten (derzeit) erklaumlrtwird sie wollen diesen 2 Klasse-Status akzeptieren Denn wenn nach dem Eckpapier geringere Rechte und Pflichten ausreichen umden Rechtsanwaltsberuf auszuuumlben besteht die Gefahr dass der Rechte- und Pflichtenkatalog in Folge einheitlich abgesenkt undRechtspositionen die den Rechtsanwaumllten nach geltendem Recht zustehen genommen werden Solche Versuche hat es bereits in derVergangenheit gegeben wie z B der 2008 bis 2011 geltende sect 160a StPO zeigte

8 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Aus der Arbeit des Vorstandes

IVVor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers wird sich das Fremdbesitzverbot nicht mehr rechtfertigen lassen Der Syndikusanwalt wird ineinem Dienstverhaumlltnis taumltig welches geradezu klassisch Taumltigkeiten unter der Aufhebung des Fremdbesitzverbotes widerspiegelt Ihmsteht nicht einmal mehr ein Leistungsverweigerungsrecht zu wenn er seine anwaltliche Unabhaumlngigkeit gefaumlhrdet sieht Das Eckpunkte-papier fuumlhrte somit in der Konsequenz zu einer Aufhebung des Rechtsberatungsmonopols der niedergelassenen Anwaumllte

VOhnehin ist zweifelhaft ob sich mit der Begruumlndung die im Eckpunktepapier gegeben wird das Vertretungsverbot gemaumlszlig Ziff 10 auf-rechterhalten lassen wird Auch die vom DAV ins Feld gefuumlhrte bdquoVier-Augen-Theorieldquo ist nicht geeignet das Vertretungsverbot zu recht-fertigen Die Vier-Augen-Theorie ist vom Bundesverfassungsgericht bereits im Hinblick auf die Aufhebung der Singularzulassung beiden Oberlandesgerichten nicht als stichhaltig angesehen worden Und auch das bdquoWettbewerbsverzerrungsargumentldquo wird das gericht-liche Vertretungsverbot schwerlich halten koumlnnen da es ebenfalls nicht uumlberzeugt Schlieszliglich sieht das Eckpunktepapier vor dass dieMandanten von niedergelassenen Anwaumllten nach wie vor im Falle des Obsiegens oder Teilobsiegens ihre Anwaltskosten nach denRVG-Vorschriften erstattet erhalten waumlhrend die Unternehmen die sich durch eigene Juristen vertreten lassen einen solchen Erstat-tungsanspruch nach dem Papier nicht haben obgleich hier naturgemaumlszlig bezahlte Arbeitszeit eingesetzt wird

Da der Ausgang von Gerichtsverfahren bekanntlich stets offen ist sind die Chancen gewissermaszligen gleich verteilt von einer Wettbe-werbsverzerrung kann dann auch dort nicht gesprochen werden wo das gerichtliche Vertretungsverbot bei Prozessen mit Anwaltszwangfaumlllt Die Gefahr einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das gerichtliche Vertretungsverbot ist also offensichtlich wenn derStatus des Syndikus-Anwalts ndash wie im Papier vorgesehen ndash geaumlndert wird Im Uumlbrigen gilt die Vier-Augen-Theorie ndash wenn uumlberhaupt ndashnur noch im Hinblick auf die Taumltigkeit der Rechtsanwaumllte in Zivilsachen beim BGH In allen anderen Rechtsgebieten kann diese Theoriekeine Geltung beanspruchen Bereits jetzt wird man festhalten muumlssen dass die niedergelassenen Anwaumllte im Bereich der gerichtlichenVertretung Konkurrenz durch Unternehmensjuristen vor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers erhalten werden Insoweit ist lediglichauf Ziff 10 Abs 3 zu verweisen

Hintergrund des Eckpunktepapiers sind Erwaumlgungen den Unternehmensjuristen die Vorteile des Versorgungswerkes zu erhalten Wiewill man es rechtfertigen dass die niedergelassenen Kollegen zu diesem Zweck Nachteile in ihrer Berufsausuumlbung hinnehmen muumlssen

VIEs ist ohnehin unsicher ob die Schaffung eines bdquoneuen Typsldquo des Rechtsanwalts dazu fuumlhren wird dass eine Befreiung von der gesetz-lichen Rentenversicherungspflicht uumlberhaupt erreicht wird Der jetzigen gesetzlichen Regelung des Paragrafen 6 Abs 1 SGB VI liegt die Erwaumlgung zugrunde dass eine Ausweitung von Befreiungsmoumlglichkeiten zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfolgen soll Gemaumlszlig sect 6 Abs 1 Satz 3 SGB VI sind Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen soweit nach dem 31121994 durch eine Gesetzesaumlnderung der Kreis der Pflichtmitglieder einer berufsstaumlndischen Kammer erweitert wirdDer neue Syndikusanwalt wird erst durch die gesetzgeberische Umsetzung des Eckpunktepapiers zu einem (neuen) Rechtsanwalt(styp) und dadurch zu einem neuen Pflichtmitglied der RAK

Es ist ohnehin unsicher ob die Schaffung eines bdquoneuen Typsldquo des Rechtsanwalts dazu fuumlhren wird dass eine Befreiung von der gesetz-lichen Rentenversicherungspflicht uumlberhaupt erreicht wird Der jetzigen gesetzlichen Regelung des Paragrafen 6 Abs 1 SGB VI liegt dieErwaumlgung zugrunde dass eine Ausweitung von Befreiungsmoumlglichkeiten zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfolgensoll Gemaumlszlig sect 6 Abs 1 Satz 3 SGB VI sind Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen soweit nach dem31121994 durch eine Gesetzesaumlnderung der Kreis der Pflichtmitglieder einer berufsstaumlndischen Kammer erweitert wird Der neue Syn-dikusanwalt wird erst durch die gesetzgeberische Umsetzung des Eckpunktepapiers zu einem (neuen) Rechtsanwalt(styp)und dadurch zu einem neuen Pflichtmitglied der RAK

VIIWir beantragen daher zu beschlieszligenDie Bundesrechtsanwaltskammer lehnt die Aumlnderungen des Berufsrechts entsprechend dem Eckpunktepapier ab

Dr jur Marcus MollnauPraumlsident RAK Berlin

Herbert SchonsPraumlsident RAK Duumlsseldorf

Dr Michael BurmannPraumlsident RAK Thuumlringen

9Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Berufrechtliches und Info

Beschluumlsse der Satzungsversammlung vom November 2014

Die 5 Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsan-waltskammer hat in ihrer 7 Sitzung am 1011112014 ua Beschluumlsse zur Aumlnde-rung des sect 2 BORA welcher

die Verschwiegenheit regelt gefasst

Unter anderem wurde im Hinblick auf das sogenannte Non-Legal-Outsourcing klarge-stellt dass kein Verstoszlig vorliegt wenn das Verhalten des Rechtsanwalts im Rahmen der Arbeitsablaumlufe der Kanzlei einschlieszlig-lich der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter erfolgt und objektiv einer uumlblichen

von der Allgemeinheit gebilligten Verhal-tensweise im sozialen Leben entspricht (Sozialadaumlquanz) Weiterhin wurde gere-gelt dass der Rechtsanwalt grundsaumltzlich auch die Dienste kanzleiexterner Personen in Anspruch nehmen kann diese aber ebenso wie Kanzleimitarbeiter zur Ver-schwiegenheit verpflichten muss

Zu beachten ist auch der Beschluss zur Aumlnderung des sect 11 Abs1 BORA welcher zukuumlnftig lauten soll

bdquoDer Rechtsanwalt ist verpflichtet das Mandat in angemessener Zeit zu bearbei-

ten und den Mandanten uumlber alle fuumlr den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgaumln-ge und Maszlignahmen unverzuumlglich zu unter-richten Dem Mandanten ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstuumlcken Kenntnis zu ge-benldquo

Am 20092014 fand in Braunschweig die 69 Tagung der Gebuumlhren-referenten der Rechts-anwaltskammern statt Generalthemen der 69

Tagung waren eine moumlgliche Indexie-rung der Rechtsanwaltsverguumltung sowie die Praxis der Pauschgebuumlhr

1Indexierung der Rechtsanwaltsverguumltung

Die Gebuumlhrenreferenten diskutierten als erstes Generalthema ob bzw wie eine Koppelung der Rechtsanwaltsverguumltung an einen Index moumlglich sei so dass die Rechtsanwaltsverguumltung jaumlhrlich moderat angepasst werden koumlnnte Die Gebuumlh-renreferenten fassten hierzu folgende gemeinsame Auffassung Nach einer Un-tersuchung des Soldan Instituts fuumlr An-

waltsmanagement befuumlrwortet ein groszliger Anteil der Anwaltschaft die Indexierung der Rechtsanwaltsgebuumlhren (so z B Ki-lian in AnwBl 2013 882 ff Erwiderung Otto in AnwBl 2014 318 ff) Die Konfe-renz der Gebuumlhrenreferenten der Rechts-anwaltskammern hat in ihrer Sitzung am 20092014 die Argumente fuumlr und ge-gen eine automatische Anpassung der Verguumltung eingehend diskutiert und sich einstimmig gegen eine Indexierung aus-gesprochen

Die automatische Anpassung der Gebuumlh-ren durch ihre Anbindung an die Veraumln-derung von Indizes loumlst nicht das Prob-lem der angemessenen Verguumltung der Leistungen der Rechtsanwaumlltinnen und Rechtsanwaumllte Die sich veraumlndernden Anforderungen an die berufliche Leis-tung der Anwaltschaft das Wegbrechen von Aufgabenbereichen der deutliche

Ruumlckgang der gerichtlich eingetragenen Rechtsstreitigkeiten die Tendenz auszliger-gerichtlicher Konfliktregulierungen und die Kostensteigerungen in den Anwalts-kanzleien werden durch eine Indexierung nicht angemessen abgebildet und beruumlck-sichtigt Nur eine regelmaumlszligige struktu-relle und lineare Anpassung des RVG an diese veraumlnderten Vorgaben durch den Gesetzgeber gewaumlhrleistet auf Dauer ein angemessenes Gebuumlhrenaufkommen der Rechtsanwaltschaft

Quelle BRAK

Die Beschluumlsse der Satzungsver-sammlung werden am 01072015 in Kraft treten Sie koumlnnen die Beschluumls-se unter wwwbrakde nachlesen

Diese zu formulieren und in die Dis-kussion mit dem Gesetzgeber einzu-bringen bleibt Aufgabe der BRAK und des DAV

Bericht von der 69 Tagung der Gebuumlhrenreferenten

10 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

2 Praxis der Pauschgebuumlhr

Die Gebuumlhrenreferenten kamen uumlberein dass das Verfahren zur Festsetzung der Pauschgebuumlhr kompliziert und die Er-gebnisse oft wenig befriedigend seien Gleichwohl werde aber fuumlr Verfahren in denen die gesetzlichen Gebuumlhren nicht auskoumlmmlich seien mit der Pauschge-buumlhr ein Ausgleich gewaumlhrt

Die Gebuumlhrenreferententagung stellte da-her die Uumlberlegung an ob das Instrument der Pauschgebuumlhr auf andere Bereiche wie zum Beispiel das sozialrechtliche Opferentschaumldigungsverfahren uumlber-tragbar sei und fasste hierzu folgenden Beschluss Die Tagung der Gebuumlhrenre-ferenten unterstuumltzt den Vorschlag die Pauschgebuumlhr insbesondere auf Opfe-rentschaumldigungsverfahren auszuweiten nachhaltig Es soll daruumlber hinaus eine dem sect 14 Abs 2 RVG aumlhnliche Regelung geschaffen werden damit der Sachver-stand der Rechtsanwaltskammern bei der Bemessung der Pauschgebuumlhr eingeholt wird Der Ausschuss Rechtsanwaltsver-guumltung der Bundesrechtsanwaltskammer wird gebeten sich weitere Gedanken uumlber die Gestaltung der Gesetzgebungsvor-schlaumlge zu machen

3 Zusaumltzliche Gebuumlhr fuumlr die Streitverkuumlndung

Die Gebuumlhrenreferenten sprachen sich einstimmig dafuumlr aus dass der zusaumltz-liche Zeitaufwand sowie das besondere Haftungsrisiko in Faumlllen der Streitverkuumln-dung fuumlr den Rechtsanwalt gebuumlhren-rechtlich Beruumlcksichtigung finden soll-ten Der Ausschuss RVG der BRAK wurde gebeten ggf gemeinsam mit dem BMJV

eine Regelung zu diskutieren die auch eine Aumlnderung der Nr 1010 VV RVG be-deuten koumlnne

4 Erfahrungen mit der Anwendung der Nr 1010 VV RVG

Bereits im Rahmen der 68 Tagung der Ge-buumlhrenreferenten wurde beschlossen die Erfahrungen mit der neuen Nr 1010 VV RVG uumlber die Kammermitteilungen sowie den BRAK-Newsletter abzufragen Insge-samt sind hier einige Ruumlckmeldungen ein-gegangen die bestaumltigten dass Erfahrun-gen mit der Nr 1010 VV RVG bisher kaum gemacht wurden

Es soll im naumlchsten Jahr erneut durch die Rechtsanwaltskammern in ihren Kammer-bezirken abgefragt werden in welchen Faumlllen und wie haumlufig die Gebuumlhr nach Nr 1010 VV RVG bereits angefallen und in welchen extremen Faumlllen trotz erheblichen Aufwands die Gebuumlhr gerade nicht ange-fallen ist Gegenuumlber dem Gesetzgeber solle versucht werden zwei anstatt drei gerichtliche Beweiserhebungstermine fuumlr die Nr 1010 VV RVG ausreichen zu lassen

5 Kriterien fuumlr die uumlbliche Gebuumlhr fuumlr die Beratung

nach sect 34 Abs 1 S 2 RVG

Wenn im Rahmen von sect 34 RVG keine Verguumltungsvereinbarung getroffen werde stelle sich die Berechnung der uumlblichen Verguumltung i S d BGB oft als problema-tisch dar so die Erfahrung der Gebuumlh-renreferenten Zur uumlblichen Gebuumlhr fuumlr die Beratung seien bisher nur wenige Gerichtsentscheidungen bekannt gewor-den die inhaltlich auch sehr voneinan-der abwichen Die Rechtanwaltskammern seien zwar grundsaumltzlich nicht verpflich-

tet hierzu ein Gutachten nach sect 14 Abs 2 RVG abzugeben sie koumlnnten aber oft bei der Frage zur ortsuumlblichen Verguumltung weiterhelfen und einen Betragsrahmen zur Orientierung angeben Erfahrungen mit der Bestimmung der Ortsuumlblichkeit im Rahmen von sect 34 RVG i V m sect 612 Abs 2 BGB richten Sie bitte an die Bundes-rechtsanwaltskammer (frankebrakde) Die Zusammenstellung soll ggf fuumlr einen Aufsatz genutzt werden

6 Rechtsprechungsaumlnderungbei Verguumltungsvereinbarungen

Die Gebuumlhrenreferenten diskutier-ten auch ob das Urteil des BGH vom 05062014 (Az IX ZR 13712) uumlberhaupt zu Auswirkungen in der Praxis fuumlhre und kamen zu dem Schluss dass dem nicht so sei Die Verguumltungsvereinbarung selbst sei zwar nicht mehr nichtig aber das Ergebnis bleibe identisch Neu sei aber dass der BGH deutlich sage dass das anwaltliche Berufsrecht im Verhaumlltnis zum Mandanten auszliger Betracht bleibe und sich der Rechts-anwalt grundsaumltzlich an dem Vereinbarten festhalten lassen muss wenn er unter die gesetzliche Verguumltung gehe

7 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten

Die 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten wird voraussichtlich am 21032015 in Leipzig stattfinden Als Generalthemen sind die Uumlberlegungen zur Nachbesse-rung der Nr 1010 VV RVG sowie zu zusaumltz-lichen Gebuumlhren fuumlr die Streitverkuumlndung und das Guumlterichterverfahren vorgesehen Hierneben soll eine moumlgliche Ausweitung der Pauschgebuumlhr weiter diskutiert und die bdquoThesen zu Verguumltungsvereinbarun-genldquo uumlberarbeitet werden

Berufrechtliches und Info

11Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

beA bekommt Gesicht ndash Neues vom elektronischen Anwaltspostfach

Berufrechtliches und Info

Was noch vor einigen Monaten ein Abstraktum im Gesetz zur Ein-fuumlhrung des elektronischen Rechtsverkehrs und in den Ausschrei-bungsunterlagen war bekommt langsam Gesicht ndash das beA das besondere elektronische Anwaltspostfach Wie vom Gesetzgeber vorgesehen wird die BRAK jede Rechtsanwaumlltin und jeden Rechts-anwalt zum 01012016 damit ausstatten

Um die Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig darauf vorzubereiten startet jetzt eine In-formationskampagne die in regelmaumlszligigen Abstaumlnden in den kommenden Monaten im BRAKMagazin in den regionalen Kammermitteilungen und ab April auf einer eigenen Webseite uumlber den Fortschritt bei der technischen Entwicklung berichtet Erkennbar sein wird die Kampagne am neuen Logo das die wichtigsten Eigenschaften des beA zusam-menfasst digital einfach sicher

Was bisher geschah hellip

Nachdem der Gesetzgeber der BRAK die Entwicklung der elektronischen Postfaumlcher uumlbertragen hat wurde im Ergebnis eines mehrstufigen Ausschreibungsverfahrens die Atos-GmbH mit der technischen Entwicklung des beA beauftragt In mehreren Work-shops und Umfragen innerhalb der Anwaltschaft wurde ein detailliertes Anforderungs-profil entwickelt

Das beA ist hellip digital

Anfang des Jahres begann die Umsetzung der Mammutaufgabe Fuumlr jeden der insge-samt 165000 Kolleginnen und Kollegen ein Postfach bereit zu stellen und dabei die je-weils unterschiedlichen technischen Voraussetzungen zu beruumlcksichtigen Im Ergebnis muss jede Rechtsanwaumlltin und jeder Rechtsanwalt in die Lage versetzt werden mit dem Computer und einem entsprechenden Internetanschluss sicher und einfach mit der Jus-tiz zu kommunizieren Fuumlr die Erreichbarkeit der Justiz gilt dabei fuumlr die Laumlnder ein gestaf-felter Zeitplan spaumltestens aber 2022 wird der Rechtsverkehr zwischen Rechtsanwaumllten und Gerichten ausschlieszliglich digital ablaufen Die BRAK und die regionalen Kammern werden sich dabei intensiv dafuumlr einsetzen dass die Laumlnder bereits eine fruumlhere Erreich-barkeit ermoumlglichen

Das beA ist hellip einfach

Eine der wichtigsten Anforderungen an das beA ist die komplikationslose Einbindung in den Kanzleialltag das haben die zahlreichen bei der BRAK eingegangenen Anfragen und Reaktionen auf die Umfragen ergeben Die Nutzerfreundlichkeit steht daher bei der Ent-wicklung des Systems ndash nach der Sicherheit ndash ganz oben Mit dem beA wird deshalb der Einzelanwalt ohne besondere Kanzleisoftware genauso arbeiten koumlnnen wie die Kanzlei mit mehreren Berufstraumlgern fuumlr die der Einsatz von Kanzleisoftware selbstverstaumlndlich ist Ermoumlglicht wird dies einerseits uumlber einen einfachen Zugang uumlber einen Internet-browser wie beispielsweise Internetexplorer Firefox oder Safari und andererseits uumlber eine Schnittstelle die die Kanzleisoftwarehersteller erhalten werden Letztere sind in-tensiv in die Entwicklungs- und Testphase des beA eingebunden damit am 01012016 das beA sowohl direkt als auch uumlber die entsprechende Software zugaumlnglich ist

Das beA wird den bereits bekannten Post-fachsystemen wie beispielsweise Out-look aumlhneln jedoch nicht vollumfaumlnglich die gleichen Funktionalitaumlten aufweisen Einerseits wird es Merkmale geben die an den elektronischen Rechtsverkehr an-gepasst sind und deshalb in Outlook nicht enthalten sind andererseits wird es aber auch aus Sicherheitsgruumlnden einige Ein-schraumlnkungen geben

Selbstverstaumlndlich wird das beA die uumlbli-chen Standardordner enthalten Postein-gang Postausgang Entwuumlrfe Papierkorb gesendete Nachrichten Weitere benut-zerdefinierte Ordner koumlnnen erstellt wer-den Auch eine detaillierte Sortier- und Ansichtsfunktion wird vorhanden sein so kann sich der Nutzer beispielsweise auf einen Blick alle Nachrichten die ein Empfangsbekenntnis erfordern anzeigen lassen

Ein besonderes Augenmerk wird bei der Entwicklung auch auf die Abbildung der uumlblichen Kanzleiablaumlufe durch das beA gelegt Es wird moumlglich sein ein virtuelles Kanzleipostfach einzurichten sodass alle Ein- und Ausgaumlnge mehrerer Rechtsanwaumll-te zusammengefasst werden Mitarbeitern und Kollegen koumlnnen jeweils Zugriffs- be-ziehungsweise Vertretungsrechte einge-raumlumt werden

Ein detailliertes System von moumlglichen Befugnissen sorgt dafuumlr dass beispiels-weise eine Mitarbeiterinein Mitarbeiter Nachrichten nur lesen aber nicht bearbei-ten kann jemand anderes aber Nachrich-ten lesen neu erstellen undoder auch selbst versenden darf Jede denkbare Ar-beitsteilung ist dadurch auch beim beA moumlglich Insgesamt soll es ein System von etwa dreiszligig Befugnissen geben die einzeln oder kombiniert vergeben werden koumlnnen Diese Rechteverwaltung wird de-tailliert in der Anleitung zum beA die di-

12 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

rekt uumlber den Webzugang zugaumlnglich sein wird beschrieben Detailliertere Informa-tionen uumlber die Funktionalitaumlt des beA werden sukzessive ab April auf der neuen Internetseite zum beA veroumlffentlicht

Das beA ist hellip sicher

Sicherheit ist die oberste Praumlmisse bei der Entwicklung des beA Das gilt fuumlr den Zugang zum System genauso wie fuumlr die Uumlbertragung und Speicherung der einzel-nen Nachrichten Die Anmeldung wird so gestaltet sein dass sie eine zweifelsfreie Authentifizierung des jeweiligen Nutzers erfordert Durch die Anbindung des beA an das Bundesweite Amtliche Anwalts-verzeichnis ist dabei sichergestellt dass nur zugelassene Rechtsanwaumllte ein Post-fach besitzen Erlischt die Zulassung wird

auch das Postfach geloumlscht Das System wird sicherstellen dass weder die Absen-dereigenschaft noch der Inhalt der ein-zelnen Nachrichten manipuliert werden koumlnnen Die sichere Uumlbertragung erfolgt dabei mit einer sogenannten Ende-zu-En-de Verschluumlsselung das heiszligt anders als teilweise bei herkoumlmmlichen E-Mail-Pro-grammen wird die Nachricht nicht an je-dem Uumlbertragungsknoten ent- und wieder verschluumlsselt sondern bleibt vom Absen-der bis zum Empfaumlnger komplett verschluumls-selt Verwendet wird dabei ein sogenannter AES-Schluumlssel mit einer Laumlnge von 256 Bit Um eine so verschluumlsselte Nachricht zu entschluumlsseln gibt es so viele verschiede-ne Moumlglichkeiten dass die heutigen Hoch-leistungsrechner dafuumlr wohl Jahrzehnte brauchen wuumlrden Um auch die Datensi-cherheit bei den gespeicherten Nachrich-

ten zu gewaumlhrleisten werden alle Server des Systems in Deutschland stehen und damit dem hohen deutschen Datenschutz-niveau entsprechen

Was als naumlchstes passiert hellip

In den kommenden Wochen konkretisiert sich das bdquoGesichtldquo des beA Die BRAK wird das Design der Web-Benutzeroberflaumlche in einem der naumlchsten BRAKMagazine veroumlf-fentlichen Bis zum Sommer soll die tech-nische Entwicklung abgeschlossen sein dann beginnen die Tests mit den Systemen der Kanzleisoftwarehersteller der Justiz und in einzelnen Testkanzleien

Rechtsanwaumlltin Peggy Fiebig LLM Geschaumlftsfuumlhrerin bei der BRAK

Pfaumlndungsfreibetraumlge seit 01012015

Die seit dem 1 Januar 2015 maszliggebenden Betraumlge die nach sect 115 Abs 1 Satz 3 Nr 1b Nr 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind wurden neu bekannt gemacht Sie betragen fuumlr Parteien die ein Einkommen aus Erwerbstaumltigkeit erzielen 210 Euro fuumlr Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 462 Euro fuumlr jede weitere Person der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet in Ab-haumlngigkeit von ihrem Alter fuumlr Erwachsene 370 Euro fuumlr Jugendliche von Beginn des 15 bis Vollendung des 18 Lebensjahres 349 Euro fuumlr Kindervom Beginn des 7 bis zur Voll-endung des 14 Lebensjahres 306 Euro und fuumlr Kinder bis zur Vollendung des 6 Lebens-jahres 268 Euro

Stabwechsel im September

Ab September wird Monika Noumlhre derzeit noch Praumlsidentin des Kammergerichtes Berlin die Aufgaben der Schlichterin der Rechtsanwaltschaft uumlbernehmen Das gab der Praumlsi-dent der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C Filges im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Kammer bekannt Monika Noumlhre tritt damit die Nachfolge von Dr h c Renate Jaeger an die als erste Schlichterin der Anwaltschaft diese Position seit Januar 2011 bekleidet und zuvor Richterin am Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschenrechte gewe-sen war Die Schlichtungsstelle wurde vor fuumlnf Jahren auf Initiative der Bundesrechts-anwaltskammer als unabhaumlngige Institution zur Befriedung von Auseinandersetzungen zwischen Mandanten und ihren Rechtsanwaumllten eingerichtet Bisher wurden fast 4000 Verfahren durchgefuumlhrt

Berufrechtliches und Info

Nachrichten aus BerlinVollmachtsdatenbank auch fuumlr Rechtsanwaumllte

Im zweiten Halbjahr 2015 werden auch die Rechtsanwaltskammern ihren Mit-gliedern die Nutzung einer Datenbank zur elektronischen Vollmachtsuumlbermittlung an die Finanzverwaltung (Vollmachtsda-tenbank) ermoumlglichen

Mit Hilfe dieser Datenbank koumlnnen Rechtsanwaumllte dann bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklaumlrungen kuumlnf-tig Vollmachten ihrer Mandanten elektro-nisch an die Finanzverwaltung uumlbermit-teln Hintergrund dieser Datenbank ist die im Jahre 2014 eingefuumlhrte sogenannte vorausgefuumlllte Steuererklaumlrung durch die Finanzverwaltung Naumlhere Informationen zu diesem Thema finden Sie demnaumlchst auf der Internetseite der Bundesrechtsan-waltskammer

Quelle BRAK

13Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

Abschlusspruumlfungen 2015Die diesjaumlhrigen Abschlusspruumlfungen fuumlr die auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten finden wie folgt statt

Die schriftlichen Pruumlfungen beginnen jeweils um 900 Uhr in den Staatlichen Berufsbildenden Schulen Zu den muumlndlichen Pruuml-fungen erfolgt eine gesonderte Ladung durch die Pruumlfungsausschuumlsse Uumlber die Anmeldungsmodalitaumlten sind Sie bereits in einem separaten Schreiben informiert worden

Mindestverguumltung fuumlr Auszubildende

Mindestverguumltungen werden weder durch den Vorstand noch die Kammerversammlung festgesetzt

Es wird jaumlhrlich bekannt gemacht welche Durchschnittsverguumltungen in den Lehrvertraumlgen vereinbart worden sind Eine Unterschrei-tung dieser Durchschnittssaumltze von mehr als 20 kann zur Folge haben dass Ausbildungsverhaumlltnisse nicht eingetragen werden Hintergrund dieser Praxis ist dass Verwaltungsgerichte eine Regelungskompetenz der Kammer eine Mindestverguumltung festzusetzen anzweifeln Vielmehr sei von der Verkehrsauffassung der Mitglieder auszugehen

Bei der Auswertung aller 73 abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge des Jahrganges 2014 bis 2017 ergaben sich folgende durch-schnittliche Verguumltungssaumltze

Wir bitten zu beachten dass in diesen Durchschnittszahlen nach Vertragsabschluss vereinbarte oder vorgenommene Erhoumlhungen der Verguumltungen nicht beruumlcksichtigt sind und nicht beruumlcksichtigt werden konnten

a) schriftliche Abschlusspruumlfung

19052015Dienstag

ZPO RVG

20052015Mittwoch

Recht Wirtschafts- und Sozialkunde Rechnungswesen

Empfehlung der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

1 Ausbildungsjahr 45000 euro

2 Ausbildungsjahr 52500 euro

3 Ausbildungsjahr 60000 euro

Verguumltungssaumltze

1 Ausbildungsjahr 41500 euro (im Vorjahr 37300 euro )

2 Ausbildungsjahr 48200 euro (im Vorjahr 43000 euro )

3 Ausbildungsjahr 52700 euro (im Vorjahr 49560 euro )

b) muumlndliche Abschlusspruumlfung Erfurt Gera Muumlhlhausen

18062015Donnerstag

19062015Freitag

14 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Ausbildungswesen

Zwischenpruumlfung Dezember 2014

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 362

2 0 4 3 Buumlroorganisation 250

3 4 4 4 WiSo 275

4 3 0 1

5 1 0 0

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 296

Muumlhlhausen (8 Auszubildende)

Ausbildungswesen

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 350

2 2 1 0 Buumlroorganisation 340

3 2 4 4 WiSo 370

4 5 5 5

5 1 0 1

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 353

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 1 0 0 Recht 385

2 2 1 2 Buumlroorganisation 355

3 2 9 7 WiSo 390

4 9 8 3

5 6 2 7

6 0 0 1 Gesamtdurchschnitt 376

Gera (10 Auszubildende)

Erfurt (20 Auszubildende)

Neu abgeschlossene AusbildungsvertraumlgeStatistik bdquoNeu abgeschlossene Ausbildungsvertraumlge vom 01102013 bis 30092014ldquo

Aus der von der BRAK vorgelegten Statistik ergibt sich dass die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge im Ver-gleich zum Vorjahr erneut gesunken ist Insgesamt konnten 5158 Vertraumlge neu abgeschlossen werden (Vorjahr 5433) Im Ausbil-dungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter wurden bundesweit 3808 neue Ausbildungsvertraumlge abgeschlossen das sind 59 weniger als im Vorjahr ( 4047) Positiv anzumerken ist der An-stieg der neu eingegangenen Ausbildungsverhaumlltnisse in Thuumlrin-gen von 52 Auszubildenden im Vorjahr auf nun 64

Ausbildungswesen

15Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

16 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Initiative ergreifen fuumlr die Nachwuchssicherung

Die Situation um unseren Nachwuchs im Bereich der Rechtsanwaltsfachange-stellten ist angespannt ndash das ist uns allen bewusst Mehr denn je besteht

Handlungsbedarf zur Sicherung unserer zukuumlnftigen Fachkraumlfte

Signifikant ist die sinkende Zahl der Ab-solventen in den Berufsausbildungsstaumlt-ten in Erfurt Gera und Muumlhlhausen Im vergangenen Jahr legten 58 Auszubilden-de ihre Abschlusspruumlfung zurm Rechts-anwaltsfachangestellten ab Zur Zwi-schenpruumlfung in 2014 traten lediglich 38 Lehrlinge an Diese Zahl muss am Ende des Lehrjahres womoumlglich noch nach un-ten korrigiert werden

Wenn auch die Zahl der neu abgeschlos-senen Ausbildungsverhaumlltnisse in 2014 leicht angestiegen ist ndash Ende September vergangenen Jahres nahmen in Thuumlringen 64 angehende Rechtsanwaltsfachange-stellte einen Ausbildungsplatz an 2013 entschieden sich 52 Lehrlinge fuumlr den Beruf ndash so aumlndert dies nichts an der Tat-sache dass wir unter Bedarf ausbilden und qualifiziertes Fachpersonal zukuumlnf-

tig nicht mehr in ausreichendem Maszlige zur Verfuumlgung stehen wird Hier besteht sichtbarer Optimierungsbedarf rund um den Ausbildungsberuf ders Rechts-fachangestellten Doch wie koumlnnen wir die Situation nachhaltig verbessernUm moumlgliche Schwachstellen erkennen und aktiv beseitigen zu koumlnnen moumlchten wir alle Kolleginnen und Kollegen dazu anhal-ten an einem Dialog teilzunehmen Die Rechtsanwaltskammer Thuumlringen bietet sich zu diesem Zweck gern als Kommuni-kationsplattform an

Uns ist es wichtig verschiedene Meinun-gen zur Ausbildungsthematik aufzugrei-fen Jede Kollegin und jeder Kollege ist daher herzlich dazu eingeladen uns ihreseine Sichtweise schriftlich (per E-Mail an inforak-thueringende) zukommen zu lassen

Zusammen mit Ihnen wollen wir moumlgliche Loumlsungsansaumltze erarbeiten Es heiszligt nun gemeinsam nach neuen Wegen und Mit-teln suchen die momentane Talfahrt zu beenden und den derzeitigen Entwicklun-gen entgegenzutreten Die Ergebnisse der Einsendungen werden wir im Rahmen des naumlchsten Kammerreports veroumlffentlichen

Ausbildungswesen

Gemeinsam fuumlr

unsere Zukunft

Ruumlckblick Tag der Berufe

Eine Maszlignahme neue Wege zu beschrei-ten war die Teilnahme am bdquoTag der Beru-feldquo welcher im Maumlrz in den Raumlumlichkei-ten der Geschaumlftsstelle der RAK Thuumlringen stattfand In Kooperation mit der Bundes-agentur fuumlr Arbeit gab die Kammer inter-essierten Schuumllerinnen und Schuumllern die Moumlglichkeit sich uumlber den Beruf derdes Rechtsanwaltsfachangestellten zu infor-mieren Nach einem Vortrag und einer Fragerunde von und mit Yvonne Muumlller gepruumlfter Rechtsfachwirtin und Inhabe-rin von bdquoKanzlei-Professionellldquo wurde den Schuumllern die Chance geboten eine Kanzlei zu besuchen Hier erhielten sie anschauliche Eindruumlcke von der Taumltigkeit ders Rechtsanwaltsfachangestellten und der Zusammenarbeit mit Anwaumllten

Die Veranstaltung war gut besucht und auf jeden Fall dazu geeignet das Inte-resse an dem vorgestellten Berufsfeld zu wecken Deutlich wurde hier auch dass weitestgehend Unkenntnis bei den potenziellen Auszubildenden uumlber die tatsaumlchlichen Aufgabenbereiche einers Rechtsanwaltsfachangestellten herrscht Diese Luumlcken gilt es zu fuumlllen Seitens der Thuumlringer Rechtsanwaltschaft ist somit noch ein groszliges Maszlig an Aufklaumlrungsar-beit noumltig Das erste Ziel muss daher sein Informationen uumlber den Ausbildungsbe-ruf leichter zugaumlnglich zu machen prauml-senter zu platzieren sowie verstaumlndlicher aufzubereiten

Im Zuge der Erneuerung unserer Website werden wir verstaumlrkt auf diese Thematik eingehen und vor allem den Service zur Vermittlung von Praktikumsplaumltzen sowie von Auszubildenden bzw ausbildenden Kanzleien optimieren

17Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Rechtsanwaltswidrige Tatprovokation

Nicht zuletzt im Bereich der Betaumlubungsmitteldelikte werden Personen zu ihrem Tun zuweilen von verdeckten Ermittlern angestiftet Liegt dies offen zutage oder gelingt es der Verteidigung diese Praktiken nachzuweisen fuumlhrt dies nach staumlndiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz des auch von den dortigen Senaten anerkannten Verstoszliges gegen Art 6 Abs 1 MRK ndash Grundsatz des fairen Verfahrens ndash nicht etwa zu einem Beweisverwertungsverbot bzw einem Verfahrenshindernis sondern hat lediglich eine Strafmilderung zur Folge

Meinung

In juumlngster Zeit wurde dies vom 5 Strafse-nat noch einmal bestaumltigt ndash 5 StR 24013 vom 11122013 Kann man als Verteidi-ger angesichts des Wortlauts von Art 20 Abs 3 GG Art 6 Abs 1 MRK sowie sect 136 a StP0 uumlber diese bdquozur-Strafverfolgung-ist-je-des-Mittel-recht-Tendenzenldquo auch nach jahrelang geschulter Frustrationstoleranz nur den Kopf schuumltteln deprimiert es noch mehr wenn sogar das Bundesverfassungs-gericht dies billigt ndash vgl 2 BvR 102909 vom 2852009

Dass Beschuldigtenrechte seit langem im-mer staumlrker beschnitten werden ist von weit kompetenteren Kollegen als dem Ver-fasser dieser Zeilen schon oft beklagt wor-den und soll deshalb hier nicht wiederholt werden Fuumlr den geneigten Leser sei an die-ser Stelle nur erwaumlhnt dass sich der Kolle-ge Prof Sommer im Novemberheft der Stra-Fo 2014 unter dem Titel bdquoDas Maumlrchen von

der Funktionsuntuumlchtigkeit der Strafrechts-pflegeldquo (auch) zu diesem Problemkreis mit deutlichen Worten geaumluszligert hat Kuumlrzlich musste sich ein Revisionsfuumlhrer sogar da-hingehend belehren lassen es sei voumlllig in Ordnung ihn nach Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordes () auch ohne notwendigen Verteidiger verantwort-lich zu vernehmen ndash 5 StR 17614 vom 20 Oktober 2014

Das houmlchste deutsche Strafgericht haumllt es also fuumlr legal eine Person gegen die drin-gender Tatverdacht besteht ndash andernfalls haumltte der Haftbefehl nicht erlassen werden duumlrfen ndash und der im Falle einer Verurteilung bdquoLEBENSLANGldquo droht ohne rechtlichen Beistand verantwortlich zu vernehmen Was man uns am Sonntagabend im bdquoTAT-ORTldquo vorlebt ist jetzt offenbar auch in Kar-lsruhe und Leipzig bdquohoffaumlhigldquo geworden

18 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Man kann nur wuumlnschen dass dieser Beschuldigte der beim 5 Strafsenat kein Gehoumlr fand seine Rechte beim Bundesverfas-sungsgericht oder beim Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschen-rechte besser geschuumltzt sieht andernfalls wird die Bestimmung die vorsieht dass Staatsanwaumllte die Bestellung eines Verteidigers schon im Vorverfahren beantragen sollen ndash sect 141 Abs3 Satz 2 StP0 ndash voumlllig an Bedeutung verlieren

Zuruumlckkehrend zum Ausgangsthema Tatprovokation gibt es aber auch Troumlstliches ndash fuumlr die Bundesrepublik Deutschland allerdings wohl eher Peinliches ndash zu melden Am 23 Oktober 2014 hat naumlm-lich der Europaumlische Gerichtshof fuumlr Menschenrechte dem deut-schen bdquoMilderungsmodellldquo eine klare Absage erteilt und festge-stellt dass diese Loumlsung mit Art 6 Abs 1 MRK unvereinbar ist und Deutschland insgesamt 16500 euro Entschaumldigung zu zahlen hat

Was war passiert Der deutsche Staatsbuumlrger war 2007 von ver-deckten Ermittlern aufgefordert worden mit einem Freund gegen den ein Ermittlungsverfahren lief einen Drogenhandel zu arrangie-ren Die von den Ermittlern angesprochene Person war bis zu die-sem Zeitpunkt weder strafrechtlich in Erscheinung getreten noch bestand gegen sie konkreter Tatverdacht Der Angesprochene lehnte zunaumlchst sogar ab

Erst auf erneute Bitte sowie dem Angebot einer Entlohnung wirk-te er dann mit Das Landgericht Aachen verurteilte ihn zu 5 Jahren

Haft Die Revision wurde vom BGH verworfen die Verfassungs-beschwerde ohne jede Begruumlndung nicht zur Entscheidung an-genommen Im Jahre 2011 erfolgte nach Verbuumlszligung von 23 der verhaumlngten Strafe die Reststrafenaussetzung In einer 16 Seiten langen Entscheidung haben die Straszligburger Richter nun unmiss-verstaumlndlich festgestellt dass der Verstoszlig gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht lediglich mit einer Strafmilderung kompensiert werden darf sondern dass von einem Verfahrens-hindernis ausgegangen werden muss ndash FURCHT vs GERMANY vom 23102014 ndash 5464809

Bei aller Freude uumlber diese deutlichen Worte sollte allerdings nicht von vornherein erwartet werden dass sich die deutschen Gerichte zukuumlnftig an dieser Entscheidung orientieren Der Europaumlische Ge-richtshof hatte in juumlngster Zeit zum Beispiel mehr als einmal deut-lich gemacht dass die durch sect 329 StPO zugelassene Verwerfung einer Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten trotz Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Anwalts rechtswidrig sei

Zahlreiche deutsche Oberlandesgerichte hielten sich gleichwohl fuumlr berechtigt dies zu ignorieren und die Verwerfungspraxis fortzu-setzen Hoffentlich werden von staatlichen Organen zu ihrem Tun angestiftete Personen in Zukunft auch von deutschen Gerichten besser geschuumltzt

RA Dr Peter Helkenberg Praumlsidiumsmitglied der RAK Thuumlringen

BIETE KANZLEINACHFOLGEBiete Nachfolge in seit 25 Jahren bestehender Anwaltskanzlei

in Gera im Rahmen einer Buumlrogemeinschaft

Rechtsanwaumllte Schnell amp Hubrich Rudolf-Diener-Straszlige 15 07545 Gera Fon 0365 81 22 23

Kostenfreie Uumlbernahme eines soliden Mandantenstamms

Zentrale Lage mitten in der Stadt (3 Min Fuszligweg zu den Gerichten)

Parkplatzmoumlglichkeiten

Repraumlsentative Raumlume in einer voll ausgestatten Kanzlei

Einarbeitungsmoumlglichkeit fuumlr Berufsanfaumlnger

Meinung

19Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Personalien vom 04112014 ndash 24032015

Name Vorname Ort Zulassungsdatum

Kloumlppner Susanne Erfurt 01 Dezember 2014

Weihrauch Josephine Gera 01 Dezember 2014

Huumlbschmann Michael Jena 01 Dezember 2014

MSN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stadtlengsfeld 16 Dezember 2014

Frfr von Thuemmler Sabina Erfurt 12 Januar 2015

Brosi Leopold Christian Schmalkalden 12 Januar 2015

Andree Alexander Suhl 12 Januar 2015

Kandel Ronald Nordhausen 12 Januar 2015

Dr Lierow Niels Weimar 12 Januar 2015

Huumlttich Sabrina Jena 19 Januar 2015

Dietze Julia Gotha 19 Januar 2015

Gebhardt Silvio Erfurt 19 Januar 2015

Gebhardt Falko Weimar 19 Januar 2015

Steinbrecher Theresa Greiz 16 Februar 2015

Zacher Florian Amt Wachsenburg 16 Februar 2015

Engeser Prisca Isabella NeuhausRwg 02 Maumlrz 2015

Weishaar Annemarie Erfurt 02 Maumlrz 2015

Spindler Michael Erfurt 02 Maumlrz 2015

Neuzulassung

Personalien

In eigener Sache Berufsjubilaumlum unserer Mitarbeitern Frau Anja StuhlSeit dem 01021995 ist Frau Anja Stuhl in der Geschaumlftsstelle der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen als

Sachbearbeiterin taumltig Sie betreut seit nunmehr 20 Jahren unter anderem auch das Zulassungswesen der RAK Zu ihrem 20-jaumlhrigen Berufsjubilaumlum gratulieren Vorstand und Geschaumlftsfuumlhrung der Rechtsanwalts-

kammer Frau Stuhl sehr herzlich

Berufsjubilaumlum

20 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

21Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Name Vorname Ort Kammer

Fischer Stephan Weimar RAK Stuttgart

Betzer Christoph Kromsdorf RAK Berlin

Ertel Sebastian Bremerhaven RAK Bremen

Grau Siegfried Duumlsseldorf RAK Duumlsseldorf

Becherer Ina Gotha RAK Sachsen

Ruhkamp Martin Eisenach RAK Karlsruhe

Jaumlger Ralf Tambach-Dietharz RAK Freiburg

Weisgerber Pierre Arnstadt RAK Stuttgart

Huumlther Sabrina Bad Salzungen RAK Kassel

Vogelmann-Kopf Oliver Nesse-Apfelstaumldt RAK Kassel

Name Vorname Kammer Ort

Schaumlller Sebastian RAK Sachsen Erfurt

Oppermann Nils RAK Sachsen Sondershausen

Dr Ehrle Dieter Gerald RAK Sachsen Erfurt

Reichelt Ute RAK Sachsen Bad Berka

Seidel Anja RAK Sachsen Muumlhlhausen

Helmke Andreas RAK Frankfurt Erfurt

Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in unsere Rechtsanwaltskammer

Personalien

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 8: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

8 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Aus der Arbeit des Vorstandes

IVVor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers wird sich das Fremdbesitzverbot nicht mehr rechtfertigen lassen Der Syndikusanwalt wird ineinem Dienstverhaumlltnis taumltig welches geradezu klassisch Taumltigkeiten unter der Aufhebung des Fremdbesitzverbotes widerspiegelt Ihmsteht nicht einmal mehr ein Leistungsverweigerungsrecht zu wenn er seine anwaltliche Unabhaumlngigkeit gefaumlhrdet sieht Das Eckpunkte-papier fuumlhrte somit in der Konsequenz zu einer Aufhebung des Rechtsberatungsmonopols der niedergelassenen Anwaumllte

VOhnehin ist zweifelhaft ob sich mit der Begruumlndung die im Eckpunktepapier gegeben wird das Vertretungsverbot gemaumlszlig Ziff 10 auf-rechterhalten lassen wird Auch die vom DAV ins Feld gefuumlhrte bdquoVier-Augen-Theorieldquo ist nicht geeignet das Vertretungsverbot zu recht-fertigen Die Vier-Augen-Theorie ist vom Bundesverfassungsgericht bereits im Hinblick auf die Aufhebung der Singularzulassung beiden Oberlandesgerichten nicht als stichhaltig angesehen worden Und auch das bdquoWettbewerbsverzerrungsargumentldquo wird das gericht-liche Vertretungsverbot schwerlich halten koumlnnen da es ebenfalls nicht uumlberzeugt Schlieszliglich sieht das Eckpunktepapier vor dass dieMandanten von niedergelassenen Anwaumllten nach wie vor im Falle des Obsiegens oder Teilobsiegens ihre Anwaltskosten nach denRVG-Vorschriften erstattet erhalten waumlhrend die Unternehmen die sich durch eigene Juristen vertreten lassen einen solchen Erstat-tungsanspruch nach dem Papier nicht haben obgleich hier naturgemaumlszlig bezahlte Arbeitszeit eingesetzt wird

Da der Ausgang von Gerichtsverfahren bekanntlich stets offen ist sind die Chancen gewissermaszligen gleich verteilt von einer Wettbe-werbsverzerrung kann dann auch dort nicht gesprochen werden wo das gerichtliche Vertretungsverbot bei Prozessen mit Anwaltszwangfaumlllt Die Gefahr einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das gerichtliche Vertretungsverbot ist also offensichtlich wenn derStatus des Syndikus-Anwalts ndash wie im Papier vorgesehen ndash geaumlndert wird Im Uumlbrigen gilt die Vier-Augen-Theorie ndash wenn uumlberhaupt ndashnur noch im Hinblick auf die Taumltigkeit der Rechtsanwaumllte in Zivilsachen beim BGH In allen anderen Rechtsgebieten kann diese Theoriekeine Geltung beanspruchen Bereits jetzt wird man festhalten muumlssen dass die niedergelassenen Anwaumllte im Bereich der gerichtlichenVertretung Konkurrenz durch Unternehmensjuristen vor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers erhalten werden Insoweit ist lediglichauf Ziff 10 Abs 3 zu verweisen

Hintergrund des Eckpunktepapiers sind Erwaumlgungen den Unternehmensjuristen die Vorteile des Versorgungswerkes zu erhalten Wiewill man es rechtfertigen dass die niedergelassenen Kollegen zu diesem Zweck Nachteile in ihrer Berufsausuumlbung hinnehmen muumlssen

VIEs ist ohnehin unsicher ob die Schaffung eines bdquoneuen Typsldquo des Rechtsanwalts dazu fuumlhren wird dass eine Befreiung von der gesetz-lichen Rentenversicherungspflicht uumlberhaupt erreicht wird Der jetzigen gesetzlichen Regelung des Paragrafen 6 Abs 1 SGB VI liegt die Erwaumlgung zugrunde dass eine Ausweitung von Befreiungsmoumlglichkeiten zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfolgen soll Gemaumlszlig sect 6 Abs 1 Satz 3 SGB VI sind Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen soweit nach dem 31121994 durch eine Gesetzesaumlnderung der Kreis der Pflichtmitglieder einer berufsstaumlndischen Kammer erweitert wirdDer neue Syndikusanwalt wird erst durch die gesetzgeberische Umsetzung des Eckpunktepapiers zu einem (neuen) Rechtsanwalt(styp) und dadurch zu einem neuen Pflichtmitglied der RAK

Es ist ohnehin unsicher ob die Schaffung eines bdquoneuen Typsldquo des Rechtsanwalts dazu fuumlhren wird dass eine Befreiung von der gesetz-lichen Rentenversicherungspflicht uumlberhaupt erreicht wird Der jetzigen gesetzlichen Regelung des Paragrafen 6 Abs 1 SGB VI liegt dieErwaumlgung zugrunde dass eine Ausweitung von Befreiungsmoumlglichkeiten zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfolgensoll Gemaumlszlig sect 6 Abs 1 Satz 3 SGB VI sind Befreiungen von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen soweit nach dem31121994 durch eine Gesetzesaumlnderung der Kreis der Pflichtmitglieder einer berufsstaumlndischen Kammer erweitert wird Der neue Syn-dikusanwalt wird erst durch die gesetzgeberische Umsetzung des Eckpunktepapiers zu einem (neuen) Rechtsanwalt(styp)und dadurch zu einem neuen Pflichtmitglied der RAK

VIIWir beantragen daher zu beschlieszligenDie Bundesrechtsanwaltskammer lehnt die Aumlnderungen des Berufsrechts entsprechend dem Eckpunktepapier ab

Dr jur Marcus MollnauPraumlsident RAK Berlin

Herbert SchonsPraumlsident RAK Duumlsseldorf

Dr Michael BurmannPraumlsident RAK Thuumlringen

9Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Berufrechtliches und Info

Beschluumlsse der Satzungsversammlung vom November 2014

Die 5 Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsan-waltskammer hat in ihrer 7 Sitzung am 1011112014 ua Beschluumlsse zur Aumlnde-rung des sect 2 BORA welcher

die Verschwiegenheit regelt gefasst

Unter anderem wurde im Hinblick auf das sogenannte Non-Legal-Outsourcing klarge-stellt dass kein Verstoszlig vorliegt wenn das Verhalten des Rechtsanwalts im Rahmen der Arbeitsablaumlufe der Kanzlei einschlieszlig-lich der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter erfolgt und objektiv einer uumlblichen

von der Allgemeinheit gebilligten Verhal-tensweise im sozialen Leben entspricht (Sozialadaumlquanz) Weiterhin wurde gere-gelt dass der Rechtsanwalt grundsaumltzlich auch die Dienste kanzleiexterner Personen in Anspruch nehmen kann diese aber ebenso wie Kanzleimitarbeiter zur Ver-schwiegenheit verpflichten muss

Zu beachten ist auch der Beschluss zur Aumlnderung des sect 11 Abs1 BORA welcher zukuumlnftig lauten soll

bdquoDer Rechtsanwalt ist verpflichtet das Mandat in angemessener Zeit zu bearbei-

ten und den Mandanten uumlber alle fuumlr den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgaumln-ge und Maszlignahmen unverzuumlglich zu unter-richten Dem Mandanten ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstuumlcken Kenntnis zu ge-benldquo

Am 20092014 fand in Braunschweig die 69 Tagung der Gebuumlhren-referenten der Rechts-anwaltskammern statt Generalthemen der 69

Tagung waren eine moumlgliche Indexie-rung der Rechtsanwaltsverguumltung sowie die Praxis der Pauschgebuumlhr

1Indexierung der Rechtsanwaltsverguumltung

Die Gebuumlhrenreferenten diskutierten als erstes Generalthema ob bzw wie eine Koppelung der Rechtsanwaltsverguumltung an einen Index moumlglich sei so dass die Rechtsanwaltsverguumltung jaumlhrlich moderat angepasst werden koumlnnte Die Gebuumlh-renreferenten fassten hierzu folgende gemeinsame Auffassung Nach einer Un-tersuchung des Soldan Instituts fuumlr An-

waltsmanagement befuumlrwortet ein groszliger Anteil der Anwaltschaft die Indexierung der Rechtsanwaltsgebuumlhren (so z B Ki-lian in AnwBl 2013 882 ff Erwiderung Otto in AnwBl 2014 318 ff) Die Konfe-renz der Gebuumlhrenreferenten der Rechts-anwaltskammern hat in ihrer Sitzung am 20092014 die Argumente fuumlr und ge-gen eine automatische Anpassung der Verguumltung eingehend diskutiert und sich einstimmig gegen eine Indexierung aus-gesprochen

Die automatische Anpassung der Gebuumlh-ren durch ihre Anbindung an die Veraumln-derung von Indizes loumlst nicht das Prob-lem der angemessenen Verguumltung der Leistungen der Rechtsanwaumlltinnen und Rechtsanwaumllte Die sich veraumlndernden Anforderungen an die berufliche Leis-tung der Anwaltschaft das Wegbrechen von Aufgabenbereichen der deutliche

Ruumlckgang der gerichtlich eingetragenen Rechtsstreitigkeiten die Tendenz auszliger-gerichtlicher Konfliktregulierungen und die Kostensteigerungen in den Anwalts-kanzleien werden durch eine Indexierung nicht angemessen abgebildet und beruumlck-sichtigt Nur eine regelmaumlszligige struktu-relle und lineare Anpassung des RVG an diese veraumlnderten Vorgaben durch den Gesetzgeber gewaumlhrleistet auf Dauer ein angemessenes Gebuumlhrenaufkommen der Rechtsanwaltschaft

Quelle BRAK

Die Beschluumlsse der Satzungsver-sammlung werden am 01072015 in Kraft treten Sie koumlnnen die Beschluumls-se unter wwwbrakde nachlesen

Diese zu formulieren und in die Dis-kussion mit dem Gesetzgeber einzu-bringen bleibt Aufgabe der BRAK und des DAV

Bericht von der 69 Tagung der Gebuumlhrenreferenten

10 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

2 Praxis der Pauschgebuumlhr

Die Gebuumlhrenreferenten kamen uumlberein dass das Verfahren zur Festsetzung der Pauschgebuumlhr kompliziert und die Er-gebnisse oft wenig befriedigend seien Gleichwohl werde aber fuumlr Verfahren in denen die gesetzlichen Gebuumlhren nicht auskoumlmmlich seien mit der Pauschge-buumlhr ein Ausgleich gewaumlhrt

Die Gebuumlhrenreferententagung stellte da-her die Uumlberlegung an ob das Instrument der Pauschgebuumlhr auf andere Bereiche wie zum Beispiel das sozialrechtliche Opferentschaumldigungsverfahren uumlber-tragbar sei und fasste hierzu folgenden Beschluss Die Tagung der Gebuumlhrenre-ferenten unterstuumltzt den Vorschlag die Pauschgebuumlhr insbesondere auf Opfe-rentschaumldigungsverfahren auszuweiten nachhaltig Es soll daruumlber hinaus eine dem sect 14 Abs 2 RVG aumlhnliche Regelung geschaffen werden damit der Sachver-stand der Rechtsanwaltskammern bei der Bemessung der Pauschgebuumlhr eingeholt wird Der Ausschuss Rechtsanwaltsver-guumltung der Bundesrechtsanwaltskammer wird gebeten sich weitere Gedanken uumlber die Gestaltung der Gesetzgebungsvor-schlaumlge zu machen

3 Zusaumltzliche Gebuumlhr fuumlr die Streitverkuumlndung

Die Gebuumlhrenreferenten sprachen sich einstimmig dafuumlr aus dass der zusaumltz-liche Zeitaufwand sowie das besondere Haftungsrisiko in Faumlllen der Streitverkuumln-dung fuumlr den Rechtsanwalt gebuumlhren-rechtlich Beruumlcksichtigung finden soll-ten Der Ausschuss RVG der BRAK wurde gebeten ggf gemeinsam mit dem BMJV

eine Regelung zu diskutieren die auch eine Aumlnderung der Nr 1010 VV RVG be-deuten koumlnne

4 Erfahrungen mit der Anwendung der Nr 1010 VV RVG

Bereits im Rahmen der 68 Tagung der Ge-buumlhrenreferenten wurde beschlossen die Erfahrungen mit der neuen Nr 1010 VV RVG uumlber die Kammermitteilungen sowie den BRAK-Newsletter abzufragen Insge-samt sind hier einige Ruumlckmeldungen ein-gegangen die bestaumltigten dass Erfahrun-gen mit der Nr 1010 VV RVG bisher kaum gemacht wurden

Es soll im naumlchsten Jahr erneut durch die Rechtsanwaltskammern in ihren Kammer-bezirken abgefragt werden in welchen Faumlllen und wie haumlufig die Gebuumlhr nach Nr 1010 VV RVG bereits angefallen und in welchen extremen Faumlllen trotz erheblichen Aufwands die Gebuumlhr gerade nicht ange-fallen ist Gegenuumlber dem Gesetzgeber solle versucht werden zwei anstatt drei gerichtliche Beweiserhebungstermine fuumlr die Nr 1010 VV RVG ausreichen zu lassen

5 Kriterien fuumlr die uumlbliche Gebuumlhr fuumlr die Beratung

nach sect 34 Abs 1 S 2 RVG

Wenn im Rahmen von sect 34 RVG keine Verguumltungsvereinbarung getroffen werde stelle sich die Berechnung der uumlblichen Verguumltung i S d BGB oft als problema-tisch dar so die Erfahrung der Gebuumlh-renreferenten Zur uumlblichen Gebuumlhr fuumlr die Beratung seien bisher nur wenige Gerichtsentscheidungen bekannt gewor-den die inhaltlich auch sehr voneinan-der abwichen Die Rechtanwaltskammern seien zwar grundsaumltzlich nicht verpflich-

tet hierzu ein Gutachten nach sect 14 Abs 2 RVG abzugeben sie koumlnnten aber oft bei der Frage zur ortsuumlblichen Verguumltung weiterhelfen und einen Betragsrahmen zur Orientierung angeben Erfahrungen mit der Bestimmung der Ortsuumlblichkeit im Rahmen von sect 34 RVG i V m sect 612 Abs 2 BGB richten Sie bitte an die Bundes-rechtsanwaltskammer (frankebrakde) Die Zusammenstellung soll ggf fuumlr einen Aufsatz genutzt werden

6 Rechtsprechungsaumlnderungbei Verguumltungsvereinbarungen

Die Gebuumlhrenreferenten diskutier-ten auch ob das Urteil des BGH vom 05062014 (Az IX ZR 13712) uumlberhaupt zu Auswirkungen in der Praxis fuumlhre und kamen zu dem Schluss dass dem nicht so sei Die Verguumltungsvereinbarung selbst sei zwar nicht mehr nichtig aber das Ergebnis bleibe identisch Neu sei aber dass der BGH deutlich sage dass das anwaltliche Berufsrecht im Verhaumlltnis zum Mandanten auszliger Betracht bleibe und sich der Rechts-anwalt grundsaumltzlich an dem Vereinbarten festhalten lassen muss wenn er unter die gesetzliche Verguumltung gehe

7 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten

Die 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten wird voraussichtlich am 21032015 in Leipzig stattfinden Als Generalthemen sind die Uumlberlegungen zur Nachbesse-rung der Nr 1010 VV RVG sowie zu zusaumltz-lichen Gebuumlhren fuumlr die Streitverkuumlndung und das Guumlterichterverfahren vorgesehen Hierneben soll eine moumlgliche Ausweitung der Pauschgebuumlhr weiter diskutiert und die bdquoThesen zu Verguumltungsvereinbarun-genldquo uumlberarbeitet werden

Berufrechtliches und Info

11Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

beA bekommt Gesicht ndash Neues vom elektronischen Anwaltspostfach

Berufrechtliches und Info

Was noch vor einigen Monaten ein Abstraktum im Gesetz zur Ein-fuumlhrung des elektronischen Rechtsverkehrs und in den Ausschrei-bungsunterlagen war bekommt langsam Gesicht ndash das beA das besondere elektronische Anwaltspostfach Wie vom Gesetzgeber vorgesehen wird die BRAK jede Rechtsanwaumlltin und jeden Rechts-anwalt zum 01012016 damit ausstatten

Um die Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig darauf vorzubereiten startet jetzt eine In-formationskampagne die in regelmaumlszligigen Abstaumlnden in den kommenden Monaten im BRAKMagazin in den regionalen Kammermitteilungen und ab April auf einer eigenen Webseite uumlber den Fortschritt bei der technischen Entwicklung berichtet Erkennbar sein wird die Kampagne am neuen Logo das die wichtigsten Eigenschaften des beA zusam-menfasst digital einfach sicher

Was bisher geschah hellip

Nachdem der Gesetzgeber der BRAK die Entwicklung der elektronischen Postfaumlcher uumlbertragen hat wurde im Ergebnis eines mehrstufigen Ausschreibungsverfahrens die Atos-GmbH mit der technischen Entwicklung des beA beauftragt In mehreren Work-shops und Umfragen innerhalb der Anwaltschaft wurde ein detailliertes Anforderungs-profil entwickelt

Das beA ist hellip digital

Anfang des Jahres begann die Umsetzung der Mammutaufgabe Fuumlr jeden der insge-samt 165000 Kolleginnen und Kollegen ein Postfach bereit zu stellen und dabei die je-weils unterschiedlichen technischen Voraussetzungen zu beruumlcksichtigen Im Ergebnis muss jede Rechtsanwaumlltin und jeder Rechtsanwalt in die Lage versetzt werden mit dem Computer und einem entsprechenden Internetanschluss sicher und einfach mit der Jus-tiz zu kommunizieren Fuumlr die Erreichbarkeit der Justiz gilt dabei fuumlr die Laumlnder ein gestaf-felter Zeitplan spaumltestens aber 2022 wird der Rechtsverkehr zwischen Rechtsanwaumllten und Gerichten ausschlieszliglich digital ablaufen Die BRAK und die regionalen Kammern werden sich dabei intensiv dafuumlr einsetzen dass die Laumlnder bereits eine fruumlhere Erreich-barkeit ermoumlglichen

Das beA ist hellip einfach

Eine der wichtigsten Anforderungen an das beA ist die komplikationslose Einbindung in den Kanzleialltag das haben die zahlreichen bei der BRAK eingegangenen Anfragen und Reaktionen auf die Umfragen ergeben Die Nutzerfreundlichkeit steht daher bei der Ent-wicklung des Systems ndash nach der Sicherheit ndash ganz oben Mit dem beA wird deshalb der Einzelanwalt ohne besondere Kanzleisoftware genauso arbeiten koumlnnen wie die Kanzlei mit mehreren Berufstraumlgern fuumlr die der Einsatz von Kanzleisoftware selbstverstaumlndlich ist Ermoumlglicht wird dies einerseits uumlber einen einfachen Zugang uumlber einen Internet-browser wie beispielsweise Internetexplorer Firefox oder Safari und andererseits uumlber eine Schnittstelle die die Kanzleisoftwarehersteller erhalten werden Letztere sind in-tensiv in die Entwicklungs- und Testphase des beA eingebunden damit am 01012016 das beA sowohl direkt als auch uumlber die entsprechende Software zugaumlnglich ist

Das beA wird den bereits bekannten Post-fachsystemen wie beispielsweise Out-look aumlhneln jedoch nicht vollumfaumlnglich die gleichen Funktionalitaumlten aufweisen Einerseits wird es Merkmale geben die an den elektronischen Rechtsverkehr an-gepasst sind und deshalb in Outlook nicht enthalten sind andererseits wird es aber auch aus Sicherheitsgruumlnden einige Ein-schraumlnkungen geben

Selbstverstaumlndlich wird das beA die uumlbli-chen Standardordner enthalten Postein-gang Postausgang Entwuumlrfe Papierkorb gesendete Nachrichten Weitere benut-zerdefinierte Ordner koumlnnen erstellt wer-den Auch eine detaillierte Sortier- und Ansichtsfunktion wird vorhanden sein so kann sich der Nutzer beispielsweise auf einen Blick alle Nachrichten die ein Empfangsbekenntnis erfordern anzeigen lassen

Ein besonderes Augenmerk wird bei der Entwicklung auch auf die Abbildung der uumlblichen Kanzleiablaumlufe durch das beA gelegt Es wird moumlglich sein ein virtuelles Kanzleipostfach einzurichten sodass alle Ein- und Ausgaumlnge mehrerer Rechtsanwaumll-te zusammengefasst werden Mitarbeitern und Kollegen koumlnnen jeweils Zugriffs- be-ziehungsweise Vertretungsrechte einge-raumlumt werden

Ein detailliertes System von moumlglichen Befugnissen sorgt dafuumlr dass beispiels-weise eine Mitarbeiterinein Mitarbeiter Nachrichten nur lesen aber nicht bearbei-ten kann jemand anderes aber Nachrich-ten lesen neu erstellen undoder auch selbst versenden darf Jede denkbare Ar-beitsteilung ist dadurch auch beim beA moumlglich Insgesamt soll es ein System von etwa dreiszligig Befugnissen geben die einzeln oder kombiniert vergeben werden koumlnnen Diese Rechteverwaltung wird de-tailliert in der Anleitung zum beA die di-

12 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

rekt uumlber den Webzugang zugaumlnglich sein wird beschrieben Detailliertere Informa-tionen uumlber die Funktionalitaumlt des beA werden sukzessive ab April auf der neuen Internetseite zum beA veroumlffentlicht

Das beA ist hellip sicher

Sicherheit ist die oberste Praumlmisse bei der Entwicklung des beA Das gilt fuumlr den Zugang zum System genauso wie fuumlr die Uumlbertragung und Speicherung der einzel-nen Nachrichten Die Anmeldung wird so gestaltet sein dass sie eine zweifelsfreie Authentifizierung des jeweiligen Nutzers erfordert Durch die Anbindung des beA an das Bundesweite Amtliche Anwalts-verzeichnis ist dabei sichergestellt dass nur zugelassene Rechtsanwaumllte ein Post-fach besitzen Erlischt die Zulassung wird

auch das Postfach geloumlscht Das System wird sicherstellen dass weder die Absen-dereigenschaft noch der Inhalt der ein-zelnen Nachrichten manipuliert werden koumlnnen Die sichere Uumlbertragung erfolgt dabei mit einer sogenannten Ende-zu-En-de Verschluumlsselung das heiszligt anders als teilweise bei herkoumlmmlichen E-Mail-Pro-grammen wird die Nachricht nicht an je-dem Uumlbertragungsknoten ent- und wieder verschluumlsselt sondern bleibt vom Absen-der bis zum Empfaumlnger komplett verschluumls-selt Verwendet wird dabei ein sogenannter AES-Schluumlssel mit einer Laumlnge von 256 Bit Um eine so verschluumlsselte Nachricht zu entschluumlsseln gibt es so viele verschiede-ne Moumlglichkeiten dass die heutigen Hoch-leistungsrechner dafuumlr wohl Jahrzehnte brauchen wuumlrden Um auch die Datensi-cherheit bei den gespeicherten Nachrich-

ten zu gewaumlhrleisten werden alle Server des Systems in Deutschland stehen und damit dem hohen deutschen Datenschutz-niveau entsprechen

Was als naumlchstes passiert hellip

In den kommenden Wochen konkretisiert sich das bdquoGesichtldquo des beA Die BRAK wird das Design der Web-Benutzeroberflaumlche in einem der naumlchsten BRAKMagazine veroumlf-fentlichen Bis zum Sommer soll die tech-nische Entwicklung abgeschlossen sein dann beginnen die Tests mit den Systemen der Kanzleisoftwarehersteller der Justiz und in einzelnen Testkanzleien

Rechtsanwaumlltin Peggy Fiebig LLM Geschaumlftsfuumlhrerin bei der BRAK

Pfaumlndungsfreibetraumlge seit 01012015

Die seit dem 1 Januar 2015 maszliggebenden Betraumlge die nach sect 115 Abs 1 Satz 3 Nr 1b Nr 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind wurden neu bekannt gemacht Sie betragen fuumlr Parteien die ein Einkommen aus Erwerbstaumltigkeit erzielen 210 Euro fuumlr Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 462 Euro fuumlr jede weitere Person der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet in Ab-haumlngigkeit von ihrem Alter fuumlr Erwachsene 370 Euro fuumlr Jugendliche von Beginn des 15 bis Vollendung des 18 Lebensjahres 349 Euro fuumlr Kindervom Beginn des 7 bis zur Voll-endung des 14 Lebensjahres 306 Euro und fuumlr Kinder bis zur Vollendung des 6 Lebens-jahres 268 Euro

Stabwechsel im September

Ab September wird Monika Noumlhre derzeit noch Praumlsidentin des Kammergerichtes Berlin die Aufgaben der Schlichterin der Rechtsanwaltschaft uumlbernehmen Das gab der Praumlsi-dent der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C Filges im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Kammer bekannt Monika Noumlhre tritt damit die Nachfolge von Dr h c Renate Jaeger an die als erste Schlichterin der Anwaltschaft diese Position seit Januar 2011 bekleidet und zuvor Richterin am Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschenrechte gewe-sen war Die Schlichtungsstelle wurde vor fuumlnf Jahren auf Initiative der Bundesrechts-anwaltskammer als unabhaumlngige Institution zur Befriedung von Auseinandersetzungen zwischen Mandanten und ihren Rechtsanwaumllten eingerichtet Bisher wurden fast 4000 Verfahren durchgefuumlhrt

Berufrechtliches und Info

Nachrichten aus BerlinVollmachtsdatenbank auch fuumlr Rechtsanwaumllte

Im zweiten Halbjahr 2015 werden auch die Rechtsanwaltskammern ihren Mit-gliedern die Nutzung einer Datenbank zur elektronischen Vollmachtsuumlbermittlung an die Finanzverwaltung (Vollmachtsda-tenbank) ermoumlglichen

Mit Hilfe dieser Datenbank koumlnnen Rechtsanwaumllte dann bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklaumlrungen kuumlnf-tig Vollmachten ihrer Mandanten elektro-nisch an die Finanzverwaltung uumlbermit-teln Hintergrund dieser Datenbank ist die im Jahre 2014 eingefuumlhrte sogenannte vorausgefuumlllte Steuererklaumlrung durch die Finanzverwaltung Naumlhere Informationen zu diesem Thema finden Sie demnaumlchst auf der Internetseite der Bundesrechtsan-waltskammer

Quelle BRAK

13Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

Abschlusspruumlfungen 2015Die diesjaumlhrigen Abschlusspruumlfungen fuumlr die auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten finden wie folgt statt

Die schriftlichen Pruumlfungen beginnen jeweils um 900 Uhr in den Staatlichen Berufsbildenden Schulen Zu den muumlndlichen Pruuml-fungen erfolgt eine gesonderte Ladung durch die Pruumlfungsausschuumlsse Uumlber die Anmeldungsmodalitaumlten sind Sie bereits in einem separaten Schreiben informiert worden

Mindestverguumltung fuumlr Auszubildende

Mindestverguumltungen werden weder durch den Vorstand noch die Kammerversammlung festgesetzt

Es wird jaumlhrlich bekannt gemacht welche Durchschnittsverguumltungen in den Lehrvertraumlgen vereinbart worden sind Eine Unterschrei-tung dieser Durchschnittssaumltze von mehr als 20 kann zur Folge haben dass Ausbildungsverhaumlltnisse nicht eingetragen werden Hintergrund dieser Praxis ist dass Verwaltungsgerichte eine Regelungskompetenz der Kammer eine Mindestverguumltung festzusetzen anzweifeln Vielmehr sei von der Verkehrsauffassung der Mitglieder auszugehen

Bei der Auswertung aller 73 abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge des Jahrganges 2014 bis 2017 ergaben sich folgende durch-schnittliche Verguumltungssaumltze

Wir bitten zu beachten dass in diesen Durchschnittszahlen nach Vertragsabschluss vereinbarte oder vorgenommene Erhoumlhungen der Verguumltungen nicht beruumlcksichtigt sind und nicht beruumlcksichtigt werden konnten

a) schriftliche Abschlusspruumlfung

19052015Dienstag

ZPO RVG

20052015Mittwoch

Recht Wirtschafts- und Sozialkunde Rechnungswesen

Empfehlung der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

1 Ausbildungsjahr 45000 euro

2 Ausbildungsjahr 52500 euro

3 Ausbildungsjahr 60000 euro

Verguumltungssaumltze

1 Ausbildungsjahr 41500 euro (im Vorjahr 37300 euro )

2 Ausbildungsjahr 48200 euro (im Vorjahr 43000 euro )

3 Ausbildungsjahr 52700 euro (im Vorjahr 49560 euro )

b) muumlndliche Abschlusspruumlfung Erfurt Gera Muumlhlhausen

18062015Donnerstag

19062015Freitag

14 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Ausbildungswesen

Zwischenpruumlfung Dezember 2014

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 362

2 0 4 3 Buumlroorganisation 250

3 4 4 4 WiSo 275

4 3 0 1

5 1 0 0

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 296

Muumlhlhausen (8 Auszubildende)

Ausbildungswesen

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 350

2 2 1 0 Buumlroorganisation 340

3 2 4 4 WiSo 370

4 5 5 5

5 1 0 1

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 353

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 1 0 0 Recht 385

2 2 1 2 Buumlroorganisation 355

3 2 9 7 WiSo 390

4 9 8 3

5 6 2 7

6 0 0 1 Gesamtdurchschnitt 376

Gera (10 Auszubildende)

Erfurt (20 Auszubildende)

Neu abgeschlossene AusbildungsvertraumlgeStatistik bdquoNeu abgeschlossene Ausbildungsvertraumlge vom 01102013 bis 30092014ldquo

Aus der von der BRAK vorgelegten Statistik ergibt sich dass die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge im Ver-gleich zum Vorjahr erneut gesunken ist Insgesamt konnten 5158 Vertraumlge neu abgeschlossen werden (Vorjahr 5433) Im Ausbil-dungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter wurden bundesweit 3808 neue Ausbildungsvertraumlge abgeschlossen das sind 59 weniger als im Vorjahr ( 4047) Positiv anzumerken ist der An-stieg der neu eingegangenen Ausbildungsverhaumlltnisse in Thuumlrin-gen von 52 Auszubildenden im Vorjahr auf nun 64

Ausbildungswesen

15Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

16 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Initiative ergreifen fuumlr die Nachwuchssicherung

Die Situation um unseren Nachwuchs im Bereich der Rechtsanwaltsfachange-stellten ist angespannt ndash das ist uns allen bewusst Mehr denn je besteht

Handlungsbedarf zur Sicherung unserer zukuumlnftigen Fachkraumlfte

Signifikant ist die sinkende Zahl der Ab-solventen in den Berufsausbildungsstaumlt-ten in Erfurt Gera und Muumlhlhausen Im vergangenen Jahr legten 58 Auszubilden-de ihre Abschlusspruumlfung zurm Rechts-anwaltsfachangestellten ab Zur Zwi-schenpruumlfung in 2014 traten lediglich 38 Lehrlinge an Diese Zahl muss am Ende des Lehrjahres womoumlglich noch nach un-ten korrigiert werden

Wenn auch die Zahl der neu abgeschlos-senen Ausbildungsverhaumlltnisse in 2014 leicht angestiegen ist ndash Ende September vergangenen Jahres nahmen in Thuumlringen 64 angehende Rechtsanwaltsfachange-stellte einen Ausbildungsplatz an 2013 entschieden sich 52 Lehrlinge fuumlr den Beruf ndash so aumlndert dies nichts an der Tat-sache dass wir unter Bedarf ausbilden und qualifiziertes Fachpersonal zukuumlnf-

tig nicht mehr in ausreichendem Maszlige zur Verfuumlgung stehen wird Hier besteht sichtbarer Optimierungsbedarf rund um den Ausbildungsberuf ders Rechts-fachangestellten Doch wie koumlnnen wir die Situation nachhaltig verbessernUm moumlgliche Schwachstellen erkennen und aktiv beseitigen zu koumlnnen moumlchten wir alle Kolleginnen und Kollegen dazu anhal-ten an einem Dialog teilzunehmen Die Rechtsanwaltskammer Thuumlringen bietet sich zu diesem Zweck gern als Kommuni-kationsplattform an

Uns ist es wichtig verschiedene Meinun-gen zur Ausbildungsthematik aufzugrei-fen Jede Kollegin und jeder Kollege ist daher herzlich dazu eingeladen uns ihreseine Sichtweise schriftlich (per E-Mail an inforak-thueringende) zukommen zu lassen

Zusammen mit Ihnen wollen wir moumlgliche Loumlsungsansaumltze erarbeiten Es heiszligt nun gemeinsam nach neuen Wegen und Mit-teln suchen die momentane Talfahrt zu beenden und den derzeitigen Entwicklun-gen entgegenzutreten Die Ergebnisse der Einsendungen werden wir im Rahmen des naumlchsten Kammerreports veroumlffentlichen

Ausbildungswesen

Gemeinsam fuumlr

unsere Zukunft

Ruumlckblick Tag der Berufe

Eine Maszlignahme neue Wege zu beschrei-ten war die Teilnahme am bdquoTag der Beru-feldquo welcher im Maumlrz in den Raumlumlichkei-ten der Geschaumlftsstelle der RAK Thuumlringen stattfand In Kooperation mit der Bundes-agentur fuumlr Arbeit gab die Kammer inter-essierten Schuumllerinnen und Schuumllern die Moumlglichkeit sich uumlber den Beruf derdes Rechtsanwaltsfachangestellten zu infor-mieren Nach einem Vortrag und einer Fragerunde von und mit Yvonne Muumlller gepruumlfter Rechtsfachwirtin und Inhabe-rin von bdquoKanzlei-Professionellldquo wurde den Schuumllern die Chance geboten eine Kanzlei zu besuchen Hier erhielten sie anschauliche Eindruumlcke von der Taumltigkeit ders Rechtsanwaltsfachangestellten und der Zusammenarbeit mit Anwaumllten

Die Veranstaltung war gut besucht und auf jeden Fall dazu geeignet das Inte-resse an dem vorgestellten Berufsfeld zu wecken Deutlich wurde hier auch dass weitestgehend Unkenntnis bei den potenziellen Auszubildenden uumlber die tatsaumlchlichen Aufgabenbereiche einers Rechtsanwaltsfachangestellten herrscht Diese Luumlcken gilt es zu fuumlllen Seitens der Thuumlringer Rechtsanwaltschaft ist somit noch ein groszliges Maszlig an Aufklaumlrungsar-beit noumltig Das erste Ziel muss daher sein Informationen uumlber den Ausbildungsbe-ruf leichter zugaumlnglich zu machen prauml-senter zu platzieren sowie verstaumlndlicher aufzubereiten

Im Zuge der Erneuerung unserer Website werden wir verstaumlrkt auf diese Thematik eingehen und vor allem den Service zur Vermittlung von Praktikumsplaumltzen sowie von Auszubildenden bzw ausbildenden Kanzleien optimieren

17Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Rechtsanwaltswidrige Tatprovokation

Nicht zuletzt im Bereich der Betaumlubungsmitteldelikte werden Personen zu ihrem Tun zuweilen von verdeckten Ermittlern angestiftet Liegt dies offen zutage oder gelingt es der Verteidigung diese Praktiken nachzuweisen fuumlhrt dies nach staumlndiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz des auch von den dortigen Senaten anerkannten Verstoszliges gegen Art 6 Abs 1 MRK ndash Grundsatz des fairen Verfahrens ndash nicht etwa zu einem Beweisverwertungsverbot bzw einem Verfahrenshindernis sondern hat lediglich eine Strafmilderung zur Folge

Meinung

In juumlngster Zeit wurde dies vom 5 Strafse-nat noch einmal bestaumltigt ndash 5 StR 24013 vom 11122013 Kann man als Verteidi-ger angesichts des Wortlauts von Art 20 Abs 3 GG Art 6 Abs 1 MRK sowie sect 136 a StP0 uumlber diese bdquozur-Strafverfolgung-ist-je-des-Mittel-recht-Tendenzenldquo auch nach jahrelang geschulter Frustrationstoleranz nur den Kopf schuumltteln deprimiert es noch mehr wenn sogar das Bundesverfassungs-gericht dies billigt ndash vgl 2 BvR 102909 vom 2852009

Dass Beschuldigtenrechte seit langem im-mer staumlrker beschnitten werden ist von weit kompetenteren Kollegen als dem Ver-fasser dieser Zeilen schon oft beklagt wor-den und soll deshalb hier nicht wiederholt werden Fuumlr den geneigten Leser sei an die-ser Stelle nur erwaumlhnt dass sich der Kolle-ge Prof Sommer im Novemberheft der Stra-Fo 2014 unter dem Titel bdquoDas Maumlrchen von

der Funktionsuntuumlchtigkeit der Strafrechts-pflegeldquo (auch) zu diesem Problemkreis mit deutlichen Worten geaumluszligert hat Kuumlrzlich musste sich ein Revisionsfuumlhrer sogar da-hingehend belehren lassen es sei voumlllig in Ordnung ihn nach Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordes () auch ohne notwendigen Verteidiger verantwort-lich zu vernehmen ndash 5 StR 17614 vom 20 Oktober 2014

Das houmlchste deutsche Strafgericht haumllt es also fuumlr legal eine Person gegen die drin-gender Tatverdacht besteht ndash andernfalls haumltte der Haftbefehl nicht erlassen werden duumlrfen ndash und der im Falle einer Verurteilung bdquoLEBENSLANGldquo droht ohne rechtlichen Beistand verantwortlich zu vernehmen Was man uns am Sonntagabend im bdquoTAT-ORTldquo vorlebt ist jetzt offenbar auch in Kar-lsruhe und Leipzig bdquohoffaumlhigldquo geworden

18 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Man kann nur wuumlnschen dass dieser Beschuldigte der beim 5 Strafsenat kein Gehoumlr fand seine Rechte beim Bundesverfas-sungsgericht oder beim Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschen-rechte besser geschuumltzt sieht andernfalls wird die Bestimmung die vorsieht dass Staatsanwaumllte die Bestellung eines Verteidigers schon im Vorverfahren beantragen sollen ndash sect 141 Abs3 Satz 2 StP0 ndash voumlllig an Bedeutung verlieren

Zuruumlckkehrend zum Ausgangsthema Tatprovokation gibt es aber auch Troumlstliches ndash fuumlr die Bundesrepublik Deutschland allerdings wohl eher Peinliches ndash zu melden Am 23 Oktober 2014 hat naumlm-lich der Europaumlische Gerichtshof fuumlr Menschenrechte dem deut-schen bdquoMilderungsmodellldquo eine klare Absage erteilt und festge-stellt dass diese Loumlsung mit Art 6 Abs 1 MRK unvereinbar ist und Deutschland insgesamt 16500 euro Entschaumldigung zu zahlen hat

Was war passiert Der deutsche Staatsbuumlrger war 2007 von ver-deckten Ermittlern aufgefordert worden mit einem Freund gegen den ein Ermittlungsverfahren lief einen Drogenhandel zu arrangie-ren Die von den Ermittlern angesprochene Person war bis zu die-sem Zeitpunkt weder strafrechtlich in Erscheinung getreten noch bestand gegen sie konkreter Tatverdacht Der Angesprochene lehnte zunaumlchst sogar ab

Erst auf erneute Bitte sowie dem Angebot einer Entlohnung wirk-te er dann mit Das Landgericht Aachen verurteilte ihn zu 5 Jahren

Haft Die Revision wurde vom BGH verworfen die Verfassungs-beschwerde ohne jede Begruumlndung nicht zur Entscheidung an-genommen Im Jahre 2011 erfolgte nach Verbuumlszligung von 23 der verhaumlngten Strafe die Reststrafenaussetzung In einer 16 Seiten langen Entscheidung haben die Straszligburger Richter nun unmiss-verstaumlndlich festgestellt dass der Verstoszlig gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht lediglich mit einer Strafmilderung kompensiert werden darf sondern dass von einem Verfahrens-hindernis ausgegangen werden muss ndash FURCHT vs GERMANY vom 23102014 ndash 5464809

Bei aller Freude uumlber diese deutlichen Worte sollte allerdings nicht von vornherein erwartet werden dass sich die deutschen Gerichte zukuumlnftig an dieser Entscheidung orientieren Der Europaumlische Ge-richtshof hatte in juumlngster Zeit zum Beispiel mehr als einmal deut-lich gemacht dass die durch sect 329 StPO zugelassene Verwerfung einer Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten trotz Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Anwalts rechtswidrig sei

Zahlreiche deutsche Oberlandesgerichte hielten sich gleichwohl fuumlr berechtigt dies zu ignorieren und die Verwerfungspraxis fortzu-setzen Hoffentlich werden von staatlichen Organen zu ihrem Tun angestiftete Personen in Zukunft auch von deutschen Gerichten besser geschuumltzt

RA Dr Peter Helkenberg Praumlsidiumsmitglied der RAK Thuumlringen

BIETE KANZLEINACHFOLGEBiete Nachfolge in seit 25 Jahren bestehender Anwaltskanzlei

in Gera im Rahmen einer Buumlrogemeinschaft

Rechtsanwaumllte Schnell amp Hubrich Rudolf-Diener-Straszlige 15 07545 Gera Fon 0365 81 22 23

Kostenfreie Uumlbernahme eines soliden Mandantenstamms

Zentrale Lage mitten in der Stadt (3 Min Fuszligweg zu den Gerichten)

Parkplatzmoumlglichkeiten

Repraumlsentative Raumlume in einer voll ausgestatten Kanzlei

Einarbeitungsmoumlglichkeit fuumlr Berufsanfaumlnger

Meinung

19Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Personalien vom 04112014 ndash 24032015

Name Vorname Ort Zulassungsdatum

Kloumlppner Susanne Erfurt 01 Dezember 2014

Weihrauch Josephine Gera 01 Dezember 2014

Huumlbschmann Michael Jena 01 Dezember 2014

MSN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stadtlengsfeld 16 Dezember 2014

Frfr von Thuemmler Sabina Erfurt 12 Januar 2015

Brosi Leopold Christian Schmalkalden 12 Januar 2015

Andree Alexander Suhl 12 Januar 2015

Kandel Ronald Nordhausen 12 Januar 2015

Dr Lierow Niels Weimar 12 Januar 2015

Huumlttich Sabrina Jena 19 Januar 2015

Dietze Julia Gotha 19 Januar 2015

Gebhardt Silvio Erfurt 19 Januar 2015

Gebhardt Falko Weimar 19 Januar 2015

Steinbrecher Theresa Greiz 16 Februar 2015

Zacher Florian Amt Wachsenburg 16 Februar 2015

Engeser Prisca Isabella NeuhausRwg 02 Maumlrz 2015

Weishaar Annemarie Erfurt 02 Maumlrz 2015

Spindler Michael Erfurt 02 Maumlrz 2015

Neuzulassung

Personalien

In eigener Sache Berufsjubilaumlum unserer Mitarbeitern Frau Anja StuhlSeit dem 01021995 ist Frau Anja Stuhl in der Geschaumlftsstelle der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen als

Sachbearbeiterin taumltig Sie betreut seit nunmehr 20 Jahren unter anderem auch das Zulassungswesen der RAK Zu ihrem 20-jaumlhrigen Berufsjubilaumlum gratulieren Vorstand und Geschaumlftsfuumlhrung der Rechtsanwalts-

kammer Frau Stuhl sehr herzlich

Berufsjubilaumlum

20 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

21Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Name Vorname Ort Kammer

Fischer Stephan Weimar RAK Stuttgart

Betzer Christoph Kromsdorf RAK Berlin

Ertel Sebastian Bremerhaven RAK Bremen

Grau Siegfried Duumlsseldorf RAK Duumlsseldorf

Becherer Ina Gotha RAK Sachsen

Ruhkamp Martin Eisenach RAK Karlsruhe

Jaumlger Ralf Tambach-Dietharz RAK Freiburg

Weisgerber Pierre Arnstadt RAK Stuttgart

Huumlther Sabrina Bad Salzungen RAK Kassel

Vogelmann-Kopf Oliver Nesse-Apfelstaumldt RAK Kassel

Name Vorname Kammer Ort

Schaumlller Sebastian RAK Sachsen Erfurt

Oppermann Nils RAK Sachsen Sondershausen

Dr Ehrle Dieter Gerald RAK Sachsen Erfurt

Reichelt Ute RAK Sachsen Bad Berka

Seidel Anja RAK Sachsen Muumlhlhausen

Helmke Andreas RAK Frankfurt Erfurt

Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in unsere Rechtsanwaltskammer

Personalien

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 9: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

9Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Berufrechtliches und Info

Beschluumlsse der Satzungsversammlung vom November 2014

Die 5 Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsan-waltskammer hat in ihrer 7 Sitzung am 1011112014 ua Beschluumlsse zur Aumlnde-rung des sect 2 BORA welcher

die Verschwiegenheit regelt gefasst

Unter anderem wurde im Hinblick auf das sogenannte Non-Legal-Outsourcing klarge-stellt dass kein Verstoszlig vorliegt wenn das Verhalten des Rechtsanwalts im Rahmen der Arbeitsablaumlufe der Kanzlei einschlieszlig-lich der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter erfolgt und objektiv einer uumlblichen

von der Allgemeinheit gebilligten Verhal-tensweise im sozialen Leben entspricht (Sozialadaumlquanz) Weiterhin wurde gere-gelt dass der Rechtsanwalt grundsaumltzlich auch die Dienste kanzleiexterner Personen in Anspruch nehmen kann diese aber ebenso wie Kanzleimitarbeiter zur Ver-schwiegenheit verpflichten muss

Zu beachten ist auch der Beschluss zur Aumlnderung des sect 11 Abs1 BORA welcher zukuumlnftig lauten soll

bdquoDer Rechtsanwalt ist verpflichtet das Mandat in angemessener Zeit zu bearbei-

ten und den Mandanten uumlber alle fuumlr den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgaumln-ge und Maszlignahmen unverzuumlglich zu unter-richten Dem Mandanten ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstuumlcken Kenntnis zu ge-benldquo

Am 20092014 fand in Braunschweig die 69 Tagung der Gebuumlhren-referenten der Rechts-anwaltskammern statt Generalthemen der 69

Tagung waren eine moumlgliche Indexie-rung der Rechtsanwaltsverguumltung sowie die Praxis der Pauschgebuumlhr

1Indexierung der Rechtsanwaltsverguumltung

Die Gebuumlhrenreferenten diskutierten als erstes Generalthema ob bzw wie eine Koppelung der Rechtsanwaltsverguumltung an einen Index moumlglich sei so dass die Rechtsanwaltsverguumltung jaumlhrlich moderat angepasst werden koumlnnte Die Gebuumlh-renreferenten fassten hierzu folgende gemeinsame Auffassung Nach einer Un-tersuchung des Soldan Instituts fuumlr An-

waltsmanagement befuumlrwortet ein groszliger Anteil der Anwaltschaft die Indexierung der Rechtsanwaltsgebuumlhren (so z B Ki-lian in AnwBl 2013 882 ff Erwiderung Otto in AnwBl 2014 318 ff) Die Konfe-renz der Gebuumlhrenreferenten der Rechts-anwaltskammern hat in ihrer Sitzung am 20092014 die Argumente fuumlr und ge-gen eine automatische Anpassung der Verguumltung eingehend diskutiert und sich einstimmig gegen eine Indexierung aus-gesprochen

Die automatische Anpassung der Gebuumlh-ren durch ihre Anbindung an die Veraumln-derung von Indizes loumlst nicht das Prob-lem der angemessenen Verguumltung der Leistungen der Rechtsanwaumlltinnen und Rechtsanwaumllte Die sich veraumlndernden Anforderungen an die berufliche Leis-tung der Anwaltschaft das Wegbrechen von Aufgabenbereichen der deutliche

Ruumlckgang der gerichtlich eingetragenen Rechtsstreitigkeiten die Tendenz auszliger-gerichtlicher Konfliktregulierungen und die Kostensteigerungen in den Anwalts-kanzleien werden durch eine Indexierung nicht angemessen abgebildet und beruumlck-sichtigt Nur eine regelmaumlszligige struktu-relle und lineare Anpassung des RVG an diese veraumlnderten Vorgaben durch den Gesetzgeber gewaumlhrleistet auf Dauer ein angemessenes Gebuumlhrenaufkommen der Rechtsanwaltschaft

Quelle BRAK

Die Beschluumlsse der Satzungsver-sammlung werden am 01072015 in Kraft treten Sie koumlnnen die Beschluumls-se unter wwwbrakde nachlesen

Diese zu formulieren und in die Dis-kussion mit dem Gesetzgeber einzu-bringen bleibt Aufgabe der BRAK und des DAV

Bericht von der 69 Tagung der Gebuumlhrenreferenten

10 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

2 Praxis der Pauschgebuumlhr

Die Gebuumlhrenreferenten kamen uumlberein dass das Verfahren zur Festsetzung der Pauschgebuumlhr kompliziert und die Er-gebnisse oft wenig befriedigend seien Gleichwohl werde aber fuumlr Verfahren in denen die gesetzlichen Gebuumlhren nicht auskoumlmmlich seien mit der Pauschge-buumlhr ein Ausgleich gewaumlhrt

Die Gebuumlhrenreferententagung stellte da-her die Uumlberlegung an ob das Instrument der Pauschgebuumlhr auf andere Bereiche wie zum Beispiel das sozialrechtliche Opferentschaumldigungsverfahren uumlber-tragbar sei und fasste hierzu folgenden Beschluss Die Tagung der Gebuumlhrenre-ferenten unterstuumltzt den Vorschlag die Pauschgebuumlhr insbesondere auf Opfe-rentschaumldigungsverfahren auszuweiten nachhaltig Es soll daruumlber hinaus eine dem sect 14 Abs 2 RVG aumlhnliche Regelung geschaffen werden damit der Sachver-stand der Rechtsanwaltskammern bei der Bemessung der Pauschgebuumlhr eingeholt wird Der Ausschuss Rechtsanwaltsver-guumltung der Bundesrechtsanwaltskammer wird gebeten sich weitere Gedanken uumlber die Gestaltung der Gesetzgebungsvor-schlaumlge zu machen

3 Zusaumltzliche Gebuumlhr fuumlr die Streitverkuumlndung

Die Gebuumlhrenreferenten sprachen sich einstimmig dafuumlr aus dass der zusaumltz-liche Zeitaufwand sowie das besondere Haftungsrisiko in Faumlllen der Streitverkuumln-dung fuumlr den Rechtsanwalt gebuumlhren-rechtlich Beruumlcksichtigung finden soll-ten Der Ausschuss RVG der BRAK wurde gebeten ggf gemeinsam mit dem BMJV

eine Regelung zu diskutieren die auch eine Aumlnderung der Nr 1010 VV RVG be-deuten koumlnne

4 Erfahrungen mit der Anwendung der Nr 1010 VV RVG

Bereits im Rahmen der 68 Tagung der Ge-buumlhrenreferenten wurde beschlossen die Erfahrungen mit der neuen Nr 1010 VV RVG uumlber die Kammermitteilungen sowie den BRAK-Newsletter abzufragen Insge-samt sind hier einige Ruumlckmeldungen ein-gegangen die bestaumltigten dass Erfahrun-gen mit der Nr 1010 VV RVG bisher kaum gemacht wurden

Es soll im naumlchsten Jahr erneut durch die Rechtsanwaltskammern in ihren Kammer-bezirken abgefragt werden in welchen Faumlllen und wie haumlufig die Gebuumlhr nach Nr 1010 VV RVG bereits angefallen und in welchen extremen Faumlllen trotz erheblichen Aufwands die Gebuumlhr gerade nicht ange-fallen ist Gegenuumlber dem Gesetzgeber solle versucht werden zwei anstatt drei gerichtliche Beweiserhebungstermine fuumlr die Nr 1010 VV RVG ausreichen zu lassen

5 Kriterien fuumlr die uumlbliche Gebuumlhr fuumlr die Beratung

nach sect 34 Abs 1 S 2 RVG

Wenn im Rahmen von sect 34 RVG keine Verguumltungsvereinbarung getroffen werde stelle sich die Berechnung der uumlblichen Verguumltung i S d BGB oft als problema-tisch dar so die Erfahrung der Gebuumlh-renreferenten Zur uumlblichen Gebuumlhr fuumlr die Beratung seien bisher nur wenige Gerichtsentscheidungen bekannt gewor-den die inhaltlich auch sehr voneinan-der abwichen Die Rechtanwaltskammern seien zwar grundsaumltzlich nicht verpflich-

tet hierzu ein Gutachten nach sect 14 Abs 2 RVG abzugeben sie koumlnnten aber oft bei der Frage zur ortsuumlblichen Verguumltung weiterhelfen und einen Betragsrahmen zur Orientierung angeben Erfahrungen mit der Bestimmung der Ortsuumlblichkeit im Rahmen von sect 34 RVG i V m sect 612 Abs 2 BGB richten Sie bitte an die Bundes-rechtsanwaltskammer (frankebrakde) Die Zusammenstellung soll ggf fuumlr einen Aufsatz genutzt werden

6 Rechtsprechungsaumlnderungbei Verguumltungsvereinbarungen

Die Gebuumlhrenreferenten diskutier-ten auch ob das Urteil des BGH vom 05062014 (Az IX ZR 13712) uumlberhaupt zu Auswirkungen in der Praxis fuumlhre und kamen zu dem Schluss dass dem nicht so sei Die Verguumltungsvereinbarung selbst sei zwar nicht mehr nichtig aber das Ergebnis bleibe identisch Neu sei aber dass der BGH deutlich sage dass das anwaltliche Berufsrecht im Verhaumlltnis zum Mandanten auszliger Betracht bleibe und sich der Rechts-anwalt grundsaumltzlich an dem Vereinbarten festhalten lassen muss wenn er unter die gesetzliche Verguumltung gehe

7 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten

Die 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten wird voraussichtlich am 21032015 in Leipzig stattfinden Als Generalthemen sind die Uumlberlegungen zur Nachbesse-rung der Nr 1010 VV RVG sowie zu zusaumltz-lichen Gebuumlhren fuumlr die Streitverkuumlndung und das Guumlterichterverfahren vorgesehen Hierneben soll eine moumlgliche Ausweitung der Pauschgebuumlhr weiter diskutiert und die bdquoThesen zu Verguumltungsvereinbarun-genldquo uumlberarbeitet werden

Berufrechtliches und Info

11Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

beA bekommt Gesicht ndash Neues vom elektronischen Anwaltspostfach

Berufrechtliches und Info

Was noch vor einigen Monaten ein Abstraktum im Gesetz zur Ein-fuumlhrung des elektronischen Rechtsverkehrs und in den Ausschrei-bungsunterlagen war bekommt langsam Gesicht ndash das beA das besondere elektronische Anwaltspostfach Wie vom Gesetzgeber vorgesehen wird die BRAK jede Rechtsanwaumlltin und jeden Rechts-anwalt zum 01012016 damit ausstatten

Um die Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig darauf vorzubereiten startet jetzt eine In-formationskampagne die in regelmaumlszligigen Abstaumlnden in den kommenden Monaten im BRAKMagazin in den regionalen Kammermitteilungen und ab April auf einer eigenen Webseite uumlber den Fortschritt bei der technischen Entwicklung berichtet Erkennbar sein wird die Kampagne am neuen Logo das die wichtigsten Eigenschaften des beA zusam-menfasst digital einfach sicher

Was bisher geschah hellip

Nachdem der Gesetzgeber der BRAK die Entwicklung der elektronischen Postfaumlcher uumlbertragen hat wurde im Ergebnis eines mehrstufigen Ausschreibungsverfahrens die Atos-GmbH mit der technischen Entwicklung des beA beauftragt In mehreren Work-shops und Umfragen innerhalb der Anwaltschaft wurde ein detailliertes Anforderungs-profil entwickelt

Das beA ist hellip digital

Anfang des Jahres begann die Umsetzung der Mammutaufgabe Fuumlr jeden der insge-samt 165000 Kolleginnen und Kollegen ein Postfach bereit zu stellen und dabei die je-weils unterschiedlichen technischen Voraussetzungen zu beruumlcksichtigen Im Ergebnis muss jede Rechtsanwaumlltin und jeder Rechtsanwalt in die Lage versetzt werden mit dem Computer und einem entsprechenden Internetanschluss sicher und einfach mit der Jus-tiz zu kommunizieren Fuumlr die Erreichbarkeit der Justiz gilt dabei fuumlr die Laumlnder ein gestaf-felter Zeitplan spaumltestens aber 2022 wird der Rechtsverkehr zwischen Rechtsanwaumllten und Gerichten ausschlieszliglich digital ablaufen Die BRAK und die regionalen Kammern werden sich dabei intensiv dafuumlr einsetzen dass die Laumlnder bereits eine fruumlhere Erreich-barkeit ermoumlglichen

Das beA ist hellip einfach

Eine der wichtigsten Anforderungen an das beA ist die komplikationslose Einbindung in den Kanzleialltag das haben die zahlreichen bei der BRAK eingegangenen Anfragen und Reaktionen auf die Umfragen ergeben Die Nutzerfreundlichkeit steht daher bei der Ent-wicklung des Systems ndash nach der Sicherheit ndash ganz oben Mit dem beA wird deshalb der Einzelanwalt ohne besondere Kanzleisoftware genauso arbeiten koumlnnen wie die Kanzlei mit mehreren Berufstraumlgern fuumlr die der Einsatz von Kanzleisoftware selbstverstaumlndlich ist Ermoumlglicht wird dies einerseits uumlber einen einfachen Zugang uumlber einen Internet-browser wie beispielsweise Internetexplorer Firefox oder Safari und andererseits uumlber eine Schnittstelle die die Kanzleisoftwarehersteller erhalten werden Letztere sind in-tensiv in die Entwicklungs- und Testphase des beA eingebunden damit am 01012016 das beA sowohl direkt als auch uumlber die entsprechende Software zugaumlnglich ist

Das beA wird den bereits bekannten Post-fachsystemen wie beispielsweise Out-look aumlhneln jedoch nicht vollumfaumlnglich die gleichen Funktionalitaumlten aufweisen Einerseits wird es Merkmale geben die an den elektronischen Rechtsverkehr an-gepasst sind und deshalb in Outlook nicht enthalten sind andererseits wird es aber auch aus Sicherheitsgruumlnden einige Ein-schraumlnkungen geben

Selbstverstaumlndlich wird das beA die uumlbli-chen Standardordner enthalten Postein-gang Postausgang Entwuumlrfe Papierkorb gesendete Nachrichten Weitere benut-zerdefinierte Ordner koumlnnen erstellt wer-den Auch eine detaillierte Sortier- und Ansichtsfunktion wird vorhanden sein so kann sich der Nutzer beispielsweise auf einen Blick alle Nachrichten die ein Empfangsbekenntnis erfordern anzeigen lassen

Ein besonderes Augenmerk wird bei der Entwicklung auch auf die Abbildung der uumlblichen Kanzleiablaumlufe durch das beA gelegt Es wird moumlglich sein ein virtuelles Kanzleipostfach einzurichten sodass alle Ein- und Ausgaumlnge mehrerer Rechtsanwaumll-te zusammengefasst werden Mitarbeitern und Kollegen koumlnnen jeweils Zugriffs- be-ziehungsweise Vertretungsrechte einge-raumlumt werden

Ein detailliertes System von moumlglichen Befugnissen sorgt dafuumlr dass beispiels-weise eine Mitarbeiterinein Mitarbeiter Nachrichten nur lesen aber nicht bearbei-ten kann jemand anderes aber Nachrich-ten lesen neu erstellen undoder auch selbst versenden darf Jede denkbare Ar-beitsteilung ist dadurch auch beim beA moumlglich Insgesamt soll es ein System von etwa dreiszligig Befugnissen geben die einzeln oder kombiniert vergeben werden koumlnnen Diese Rechteverwaltung wird de-tailliert in der Anleitung zum beA die di-

12 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

rekt uumlber den Webzugang zugaumlnglich sein wird beschrieben Detailliertere Informa-tionen uumlber die Funktionalitaumlt des beA werden sukzessive ab April auf der neuen Internetseite zum beA veroumlffentlicht

Das beA ist hellip sicher

Sicherheit ist die oberste Praumlmisse bei der Entwicklung des beA Das gilt fuumlr den Zugang zum System genauso wie fuumlr die Uumlbertragung und Speicherung der einzel-nen Nachrichten Die Anmeldung wird so gestaltet sein dass sie eine zweifelsfreie Authentifizierung des jeweiligen Nutzers erfordert Durch die Anbindung des beA an das Bundesweite Amtliche Anwalts-verzeichnis ist dabei sichergestellt dass nur zugelassene Rechtsanwaumllte ein Post-fach besitzen Erlischt die Zulassung wird

auch das Postfach geloumlscht Das System wird sicherstellen dass weder die Absen-dereigenschaft noch der Inhalt der ein-zelnen Nachrichten manipuliert werden koumlnnen Die sichere Uumlbertragung erfolgt dabei mit einer sogenannten Ende-zu-En-de Verschluumlsselung das heiszligt anders als teilweise bei herkoumlmmlichen E-Mail-Pro-grammen wird die Nachricht nicht an je-dem Uumlbertragungsknoten ent- und wieder verschluumlsselt sondern bleibt vom Absen-der bis zum Empfaumlnger komplett verschluumls-selt Verwendet wird dabei ein sogenannter AES-Schluumlssel mit einer Laumlnge von 256 Bit Um eine so verschluumlsselte Nachricht zu entschluumlsseln gibt es so viele verschiede-ne Moumlglichkeiten dass die heutigen Hoch-leistungsrechner dafuumlr wohl Jahrzehnte brauchen wuumlrden Um auch die Datensi-cherheit bei den gespeicherten Nachrich-

ten zu gewaumlhrleisten werden alle Server des Systems in Deutschland stehen und damit dem hohen deutschen Datenschutz-niveau entsprechen

Was als naumlchstes passiert hellip

In den kommenden Wochen konkretisiert sich das bdquoGesichtldquo des beA Die BRAK wird das Design der Web-Benutzeroberflaumlche in einem der naumlchsten BRAKMagazine veroumlf-fentlichen Bis zum Sommer soll die tech-nische Entwicklung abgeschlossen sein dann beginnen die Tests mit den Systemen der Kanzleisoftwarehersteller der Justiz und in einzelnen Testkanzleien

Rechtsanwaumlltin Peggy Fiebig LLM Geschaumlftsfuumlhrerin bei der BRAK

Pfaumlndungsfreibetraumlge seit 01012015

Die seit dem 1 Januar 2015 maszliggebenden Betraumlge die nach sect 115 Abs 1 Satz 3 Nr 1b Nr 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind wurden neu bekannt gemacht Sie betragen fuumlr Parteien die ein Einkommen aus Erwerbstaumltigkeit erzielen 210 Euro fuumlr Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 462 Euro fuumlr jede weitere Person der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet in Ab-haumlngigkeit von ihrem Alter fuumlr Erwachsene 370 Euro fuumlr Jugendliche von Beginn des 15 bis Vollendung des 18 Lebensjahres 349 Euro fuumlr Kindervom Beginn des 7 bis zur Voll-endung des 14 Lebensjahres 306 Euro und fuumlr Kinder bis zur Vollendung des 6 Lebens-jahres 268 Euro

Stabwechsel im September

Ab September wird Monika Noumlhre derzeit noch Praumlsidentin des Kammergerichtes Berlin die Aufgaben der Schlichterin der Rechtsanwaltschaft uumlbernehmen Das gab der Praumlsi-dent der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C Filges im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Kammer bekannt Monika Noumlhre tritt damit die Nachfolge von Dr h c Renate Jaeger an die als erste Schlichterin der Anwaltschaft diese Position seit Januar 2011 bekleidet und zuvor Richterin am Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschenrechte gewe-sen war Die Schlichtungsstelle wurde vor fuumlnf Jahren auf Initiative der Bundesrechts-anwaltskammer als unabhaumlngige Institution zur Befriedung von Auseinandersetzungen zwischen Mandanten und ihren Rechtsanwaumllten eingerichtet Bisher wurden fast 4000 Verfahren durchgefuumlhrt

Berufrechtliches und Info

Nachrichten aus BerlinVollmachtsdatenbank auch fuumlr Rechtsanwaumllte

Im zweiten Halbjahr 2015 werden auch die Rechtsanwaltskammern ihren Mit-gliedern die Nutzung einer Datenbank zur elektronischen Vollmachtsuumlbermittlung an die Finanzverwaltung (Vollmachtsda-tenbank) ermoumlglichen

Mit Hilfe dieser Datenbank koumlnnen Rechtsanwaumllte dann bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklaumlrungen kuumlnf-tig Vollmachten ihrer Mandanten elektro-nisch an die Finanzverwaltung uumlbermit-teln Hintergrund dieser Datenbank ist die im Jahre 2014 eingefuumlhrte sogenannte vorausgefuumlllte Steuererklaumlrung durch die Finanzverwaltung Naumlhere Informationen zu diesem Thema finden Sie demnaumlchst auf der Internetseite der Bundesrechtsan-waltskammer

Quelle BRAK

13Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

Abschlusspruumlfungen 2015Die diesjaumlhrigen Abschlusspruumlfungen fuumlr die auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten finden wie folgt statt

Die schriftlichen Pruumlfungen beginnen jeweils um 900 Uhr in den Staatlichen Berufsbildenden Schulen Zu den muumlndlichen Pruuml-fungen erfolgt eine gesonderte Ladung durch die Pruumlfungsausschuumlsse Uumlber die Anmeldungsmodalitaumlten sind Sie bereits in einem separaten Schreiben informiert worden

Mindestverguumltung fuumlr Auszubildende

Mindestverguumltungen werden weder durch den Vorstand noch die Kammerversammlung festgesetzt

Es wird jaumlhrlich bekannt gemacht welche Durchschnittsverguumltungen in den Lehrvertraumlgen vereinbart worden sind Eine Unterschrei-tung dieser Durchschnittssaumltze von mehr als 20 kann zur Folge haben dass Ausbildungsverhaumlltnisse nicht eingetragen werden Hintergrund dieser Praxis ist dass Verwaltungsgerichte eine Regelungskompetenz der Kammer eine Mindestverguumltung festzusetzen anzweifeln Vielmehr sei von der Verkehrsauffassung der Mitglieder auszugehen

Bei der Auswertung aller 73 abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge des Jahrganges 2014 bis 2017 ergaben sich folgende durch-schnittliche Verguumltungssaumltze

Wir bitten zu beachten dass in diesen Durchschnittszahlen nach Vertragsabschluss vereinbarte oder vorgenommene Erhoumlhungen der Verguumltungen nicht beruumlcksichtigt sind und nicht beruumlcksichtigt werden konnten

a) schriftliche Abschlusspruumlfung

19052015Dienstag

ZPO RVG

20052015Mittwoch

Recht Wirtschafts- und Sozialkunde Rechnungswesen

Empfehlung der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

1 Ausbildungsjahr 45000 euro

2 Ausbildungsjahr 52500 euro

3 Ausbildungsjahr 60000 euro

Verguumltungssaumltze

1 Ausbildungsjahr 41500 euro (im Vorjahr 37300 euro )

2 Ausbildungsjahr 48200 euro (im Vorjahr 43000 euro )

3 Ausbildungsjahr 52700 euro (im Vorjahr 49560 euro )

b) muumlndliche Abschlusspruumlfung Erfurt Gera Muumlhlhausen

18062015Donnerstag

19062015Freitag

14 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Ausbildungswesen

Zwischenpruumlfung Dezember 2014

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 362

2 0 4 3 Buumlroorganisation 250

3 4 4 4 WiSo 275

4 3 0 1

5 1 0 0

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 296

Muumlhlhausen (8 Auszubildende)

Ausbildungswesen

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 350

2 2 1 0 Buumlroorganisation 340

3 2 4 4 WiSo 370

4 5 5 5

5 1 0 1

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 353

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 1 0 0 Recht 385

2 2 1 2 Buumlroorganisation 355

3 2 9 7 WiSo 390

4 9 8 3

5 6 2 7

6 0 0 1 Gesamtdurchschnitt 376

Gera (10 Auszubildende)

Erfurt (20 Auszubildende)

Neu abgeschlossene AusbildungsvertraumlgeStatistik bdquoNeu abgeschlossene Ausbildungsvertraumlge vom 01102013 bis 30092014ldquo

Aus der von der BRAK vorgelegten Statistik ergibt sich dass die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge im Ver-gleich zum Vorjahr erneut gesunken ist Insgesamt konnten 5158 Vertraumlge neu abgeschlossen werden (Vorjahr 5433) Im Ausbil-dungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter wurden bundesweit 3808 neue Ausbildungsvertraumlge abgeschlossen das sind 59 weniger als im Vorjahr ( 4047) Positiv anzumerken ist der An-stieg der neu eingegangenen Ausbildungsverhaumlltnisse in Thuumlrin-gen von 52 Auszubildenden im Vorjahr auf nun 64

Ausbildungswesen

15Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

16 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Initiative ergreifen fuumlr die Nachwuchssicherung

Die Situation um unseren Nachwuchs im Bereich der Rechtsanwaltsfachange-stellten ist angespannt ndash das ist uns allen bewusst Mehr denn je besteht

Handlungsbedarf zur Sicherung unserer zukuumlnftigen Fachkraumlfte

Signifikant ist die sinkende Zahl der Ab-solventen in den Berufsausbildungsstaumlt-ten in Erfurt Gera und Muumlhlhausen Im vergangenen Jahr legten 58 Auszubilden-de ihre Abschlusspruumlfung zurm Rechts-anwaltsfachangestellten ab Zur Zwi-schenpruumlfung in 2014 traten lediglich 38 Lehrlinge an Diese Zahl muss am Ende des Lehrjahres womoumlglich noch nach un-ten korrigiert werden

Wenn auch die Zahl der neu abgeschlos-senen Ausbildungsverhaumlltnisse in 2014 leicht angestiegen ist ndash Ende September vergangenen Jahres nahmen in Thuumlringen 64 angehende Rechtsanwaltsfachange-stellte einen Ausbildungsplatz an 2013 entschieden sich 52 Lehrlinge fuumlr den Beruf ndash so aumlndert dies nichts an der Tat-sache dass wir unter Bedarf ausbilden und qualifiziertes Fachpersonal zukuumlnf-

tig nicht mehr in ausreichendem Maszlige zur Verfuumlgung stehen wird Hier besteht sichtbarer Optimierungsbedarf rund um den Ausbildungsberuf ders Rechts-fachangestellten Doch wie koumlnnen wir die Situation nachhaltig verbessernUm moumlgliche Schwachstellen erkennen und aktiv beseitigen zu koumlnnen moumlchten wir alle Kolleginnen und Kollegen dazu anhal-ten an einem Dialog teilzunehmen Die Rechtsanwaltskammer Thuumlringen bietet sich zu diesem Zweck gern als Kommuni-kationsplattform an

Uns ist es wichtig verschiedene Meinun-gen zur Ausbildungsthematik aufzugrei-fen Jede Kollegin und jeder Kollege ist daher herzlich dazu eingeladen uns ihreseine Sichtweise schriftlich (per E-Mail an inforak-thueringende) zukommen zu lassen

Zusammen mit Ihnen wollen wir moumlgliche Loumlsungsansaumltze erarbeiten Es heiszligt nun gemeinsam nach neuen Wegen und Mit-teln suchen die momentane Talfahrt zu beenden und den derzeitigen Entwicklun-gen entgegenzutreten Die Ergebnisse der Einsendungen werden wir im Rahmen des naumlchsten Kammerreports veroumlffentlichen

Ausbildungswesen

Gemeinsam fuumlr

unsere Zukunft

Ruumlckblick Tag der Berufe

Eine Maszlignahme neue Wege zu beschrei-ten war die Teilnahme am bdquoTag der Beru-feldquo welcher im Maumlrz in den Raumlumlichkei-ten der Geschaumlftsstelle der RAK Thuumlringen stattfand In Kooperation mit der Bundes-agentur fuumlr Arbeit gab die Kammer inter-essierten Schuumllerinnen und Schuumllern die Moumlglichkeit sich uumlber den Beruf derdes Rechtsanwaltsfachangestellten zu infor-mieren Nach einem Vortrag und einer Fragerunde von und mit Yvonne Muumlller gepruumlfter Rechtsfachwirtin und Inhabe-rin von bdquoKanzlei-Professionellldquo wurde den Schuumllern die Chance geboten eine Kanzlei zu besuchen Hier erhielten sie anschauliche Eindruumlcke von der Taumltigkeit ders Rechtsanwaltsfachangestellten und der Zusammenarbeit mit Anwaumllten

Die Veranstaltung war gut besucht und auf jeden Fall dazu geeignet das Inte-resse an dem vorgestellten Berufsfeld zu wecken Deutlich wurde hier auch dass weitestgehend Unkenntnis bei den potenziellen Auszubildenden uumlber die tatsaumlchlichen Aufgabenbereiche einers Rechtsanwaltsfachangestellten herrscht Diese Luumlcken gilt es zu fuumlllen Seitens der Thuumlringer Rechtsanwaltschaft ist somit noch ein groszliges Maszlig an Aufklaumlrungsar-beit noumltig Das erste Ziel muss daher sein Informationen uumlber den Ausbildungsbe-ruf leichter zugaumlnglich zu machen prauml-senter zu platzieren sowie verstaumlndlicher aufzubereiten

Im Zuge der Erneuerung unserer Website werden wir verstaumlrkt auf diese Thematik eingehen und vor allem den Service zur Vermittlung von Praktikumsplaumltzen sowie von Auszubildenden bzw ausbildenden Kanzleien optimieren

17Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Rechtsanwaltswidrige Tatprovokation

Nicht zuletzt im Bereich der Betaumlubungsmitteldelikte werden Personen zu ihrem Tun zuweilen von verdeckten Ermittlern angestiftet Liegt dies offen zutage oder gelingt es der Verteidigung diese Praktiken nachzuweisen fuumlhrt dies nach staumlndiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz des auch von den dortigen Senaten anerkannten Verstoszliges gegen Art 6 Abs 1 MRK ndash Grundsatz des fairen Verfahrens ndash nicht etwa zu einem Beweisverwertungsverbot bzw einem Verfahrenshindernis sondern hat lediglich eine Strafmilderung zur Folge

Meinung

In juumlngster Zeit wurde dies vom 5 Strafse-nat noch einmal bestaumltigt ndash 5 StR 24013 vom 11122013 Kann man als Verteidi-ger angesichts des Wortlauts von Art 20 Abs 3 GG Art 6 Abs 1 MRK sowie sect 136 a StP0 uumlber diese bdquozur-Strafverfolgung-ist-je-des-Mittel-recht-Tendenzenldquo auch nach jahrelang geschulter Frustrationstoleranz nur den Kopf schuumltteln deprimiert es noch mehr wenn sogar das Bundesverfassungs-gericht dies billigt ndash vgl 2 BvR 102909 vom 2852009

Dass Beschuldigtenrechte seit langem im-mer staumlrker beschnitten werden ist von weit kompetenteren Kollegen als dem Ver-fasser dieser Zeilen schon oft beklagt wor-den und soll deshalb hier nicht wiederholt werden Fuumlr den geneigten Leser sei an die-ser Stelle nur erwaumlhnt dass sich der Kolle-ge Prof Sommer im Novemberheft der Stra-Fo 2014 unter dem Titel bdquoDas Maumlrchen von

der Funktionsuntuumlchtigkeit der Strafrechts-pflegeldquo (auch) zu diesem Problemkreis mit deutlichen Worten geaumluszligert hat Kuumlrzlich musste sich ein Revisionsfuumlhrer sogar da-hingehend belehren lassen es sei voumlllig in Ordnung ihn nach Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordes () auch ohne notwendigen Verteidiger verantwort-lich zu vernehmen ndash 5 StR 17614 vom 20 Oktober 2014

Das houmlchste deutsche Strafgericht haumllt es also fuumlr legal eine Person gegen die drin-gender Tatverdacht besteht ndash andernfalls haumltte der Haftbefehl nicht erlassen werden duumlrfen ndash und der im Falle einer Verurteilung bdquoLEBENSLANGldquo droht ohne rechtlichen Beistand verantwortlich zu vernehmen Was man uns am Sonntagabend im bdquoTAT-ORTldquo vorlebt ist jetzt offenbar auch in Kar-lsruhe und Leipzig bdquohoffaumlhigldquo geworden

18 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Man kann nur wuumlnschen dass dieser Beschuldigte der beim 5 Strafsenat kein Gehoumlr fand seine Rechte beim Bundesverfas-sungsgericht oder beim Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschen-rechte besser geschuumltzt sieht andernfalls wird die Bestimmung die vorsieht dass Staatsanwaumllte die Bestellung eines Verteidigers schon im Vorverfahren beantragen sollen ndash sect 141 Abs3 Satz 2 StP0 ndash voumlllig an Bedeutung verlieren

Zuruumlckkehrend zum Ausgangsthema Tatprovokation gibt es aber auch Troumlstliches ndash fuumlr die Bundesrepublik Deutschland allerdings wohl eher Peinliches ndash zu melden Am 23 Oktober 2014 hat naumlm-lich der Europaumlische Gerichtshof fuumlr Menschenrechte dem deut-schen bdquoMilderungsmodellldquo eine klare Absage erteilt und festge-stellt dass diese Loumlsung mit Art 6 Abs 1 MRK unvereinbar ist und Deutschland insgesamt 16500 euro Entschaumldigung zu zahlen hat

Was war passiert Der deutsche Staatsbuumlrger war 2007 von ver-deckten Ermittlern aufgefordert worden mit einem Freund gegen den ein Ermittlungsverfahren lief einen Drogenhandel zu arrangie-ren Die von den Ermittlern angesprochene Person war bis zu die-sem Zeitpunkt weder strafrechtlich in Erscheinung getreten noch bestand gegen sie konkreter Tatverdacht Der Angesprochene lehnte zunaumlchst sogar ab

Erst auf erneute Bitte sowie dem Angebot einer Entlohnung wirk-te er dann mit Das Landgericht Aachen verurteilte ihn zu 5 Jahren

Haft Die Revision wurde vom BGH verworfen die Verfassungs-beschwerde ohne jede Begruumlndung nicht zur Entscheidung an-genommen Im Jahre 2011 erfolgte nach Verbuumlszligung von 23 der verhaumlngten Strafe die Reststrafenaussetzung In einer 16 Seiten langen Entscheidung haben die Straszligburger Richter nun unmiss-verstaumlndlich festgestellt dass der Verstoszlig gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht lediglich mit einer Strafmilderung kompensiert werden darf sondern dass von einem Verfahrens-hindernis ausgegangen werden muss ndash FURCHT vs GERMANY vom 23102014 ndash 5464809

Bei aller Freude uumlber diese deutlichen Worte sollte allerdings nicht von vornherein erwartet werden dass sich die deutschen Gerichte zukuumlnftig an dieser Entscheidung orientieren Der Europaumlische Ge-richtshof hatte in juumlngster Zeit zum Beispiel mehr als einmal deut-lich gemacht dass die durch sect 329 StPO zugelassene Verwerfung einer Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten trotz Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Anwalts rechtswidrig sei

Zahlreiche deutsche Oberlandesgerichte hielten sich gleichwohl fuumlr berechtigt dies zu ignorieren und die Verwerfungspraxis fortzu-setzen Hoffentlich werden von staatlichen Organen zu ihrem Tun angestiftete Personen in Zukunft auch von deutschen Gerichten besser geschuumltzt

RA Dr Peter Helkenberg Praumlsidiumsmitglied der RAK Thuumlringen

BIETE KANZLEINACHFOLGEBiete Nachfolge in seit 25 Jahren bestehender Anwaltskanzlei

in Gera im Rahmen einer Buumlrogemeinschaft

Rechtsanwaumllte Schnell amp Hubrich Rudolf-Diener-Straszlige 15 07545 Gera Fon 0365 81 22 23

Kostenfreie Uumlbernahme eines soliden Mandantenstamms

Zentrale Lage mitten in der Stadt (3 Min Fuszligweg zu den Gerichten)

Parkplatzmoumlglichkeiten

Repraumlsentative Raumlume in einer voll ausgestatten Kanzlei

Einarbeitungsmoumlglichkeit fuumlr Berufsanfaumlnger

Meinung

19Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Personalien vom 04112014 ndash 24032015

Name Vorname Ort Zulassungsdatum

Kloumlppner Susanne Erfurt 01 Dezember 2014

Weihrauch Josephine Gera 01 Dezember 2014

Huumlbschmann Michael Jena 01 Dezember 2014

MSN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stadtlengsfeld 16 Dezember 2014

Frfr von Thuemmler Sabina Erfurt 12 Januar 2015

Brosi Leopold Christian Schmalkalden 12 Januar 2015

Andree Alexander Suhl 12 Januar 2015

Kandel Ronald Nordhausen 12 Januar 2015

Dr Lierow Niels Weimar 12 Januar 2015

Huumlttich Sabrina Jena 19 Januar 2015

Dietze Julia Gotha 19 Januar 2015

Gebhardt Silvio Erfurt 19 Januar 2015

Gebhardt Falko Weimar 19 Januar 2015

Steinbrecher Theresa Greiz 16 Februar 2015

Zacher Florian Amt Wachsenburg 16 Februar 2015

Engeser Prisca Isabella NeuhausRwg 02 Maumlrz 2015

Weishaar Annemarie Erfurt 02 Maumlrz 2015

Spindler Michael Erfurt 02 Maumlrz 2015

Neuzulassung

Personalien

In eigener Sache Berufsjubilaumlum unserer Mitarbeitern Frau Anja StuhlSeit dem 01021995 ist Frau Anja Stuhl in der Geschaumlftsstelle der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen als

Sachbearbeiterin taumltig Sie betreut seit nunmehr 20 Jahren unter anderem auch das Zulassungswesen der RAK Zu ihrem 20-jaumlhrigen Berufsjubilaumlum gratulieren Vorstand und Geschaumlftsfuumlhrung der Rechtsanwalts-

kammer Frau Stuhl sehr herzlich

Berufsjubilaumlum

20 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

21Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Name Vorname Ort Kammer

Fischer Stephan Weimar RAK Stuttgart

Betzer Christoph Kromsdorf RAK Berlin

Ertel Sebastian Bremerhaven RAK Bremen

Grau Siegfried Duumlsseldorf RAK Duumlsseldorf

Becherer Ina Gotha RAK Sachsen

Ruhkamp Martin Eisenach RAK Karlsruhe

Jaumlger Ralf Tambach-Dietharz RAK Freiburg

Weisgerber Pierre Arnstadt RAK Stuttgart

Huumlther Sabrina Bad Salzungen RAK Kassel

Vogelmann-Kopf Oliver Nesse-Apfelstaumldt RAK Kassel

Name Vorname Kammer Ort

Schaumlller Sebastian RAK Sachsen Erfurt

Oppermann Nils RAK Sachsen Sondershausen

Dr Ehrle Dieter Gerald RAK Sachsen Erfurt

Reichelt Ute RAK Sachsen Bad Berka

Seidel Anja RAK Sachsen Muumlhlhausen

Helmke Andreas RAK Frankfurt Erfurt

Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in unsere Rechtsanwaltskammer

Personalien

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 10: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

10 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

2 Praxis der Pauschgebuumlhr

Die Gebuumlhrenreferenten kamen uumlberein dass das Verfahren zur Festsetzung der Pauschgebuumlhr kompliziert und die Er-gebnisse oft wenig befriedigend seien Gleichwohl werde aber fuumlr Verfahren in denen die gesetzlichen Gebuumlhren nicht auskoumlmmlich seien mit der Pauschge-buumlhr ein Ausgleich gewaumlhrt

Die Gebuumlhrenreferententagung stellte da-her die Uumlberlegung an ob das Instrument der Pauschgebuumlhr auf andere Bereiche wie zum Beispiel das sozialrechtliche Opferentschaumldigungsverfahren uumlber-tragbar sei und fasste hierzu folgenden Beschluss Die Tagung der Gebuumlhrenre-ferenten unterstuumltzt den Vorschlag die Pauschgebuumlhr insbesondere auf Opfe-rentschaumldigungsverfahren auszuweiten nachhaltig Es soll daruumlber hinaus eine dem sect 14 Abs 2 RVG aumlhnliche Regelung geschaffen werden damit der Sachver-stand der Rechtsanwaltskammern bei der Bemessung der Pauschgebuumlhr eingeholt wird Der Ausschuss Rechtsanwaltsver-guumltung der Bundesrechtsanwaltskammer wird gebeten sich weitere Gedanken uumlber die Gestaltung der Gesetzgebungsvor-schlaumlge zu machen

3 Zusaumltzliche Gebuumlhr fuumlr die Streitverkuumlndung

Die Gebuumlhrenreferenten sprachen sich einstimmig dafuumlr aus dass der zusaumltz-liche Zeitaufwand sowie das besondere Haftungsrisiko in Faumlllen der Streitverkuumln-dung fuumlr den Rechtsanwalt gebuumlhren-rechtlich Beruumlcksichtigung finden soll-ten Der Ausschuss RVG der BRAK wurde gebeten ggf gemeinsam mit dem BMJV

eine Regelung zu diskutieren die auch eine Aumlnderung der Nr 1010 VV RVG be-deuten koumlnne

4 Erfahrungen mit der Anwendung der Nr 1010 VV RVG

Bereits im Rahmen der 68 Tagung der Ge-buumlhrenreferenten wurde beschlossen die Erfahrungen mit der neuen Nr 1010 VV RVG uumlber die Kammermitteilungen sowie den BRAK-Newsletter abzufragen Insge-samt sind hier einige Ruumlckmeldungen ein-gegangen die bestaumltigten dass Erfahrun-gen mit der Nr 1010 VV RVG bisher kaum gemacht wurden

Es soll im naumlchsten Jahr erneut durch die Rechtsanwaltskammern in ihren Kammer-bezirken abgefragt werden in welchen Faumlllen und wie haumlufig die Gebuumlhr nach Nr 1010 VV RVG bereits angefallen und in welchen extremen Faumlllen trotz erheblichen Aufwands die Gebuumlhr gerade nicht ange-fallen ist Gegenuumlber dem Gesetzgeber solle versucht werden zwei anstatt drei gerichtliche Beweiserhebungstermine fuumlr die Nr 1010 VV RVG ausreichen zu lassen

5 Kriterien fuumlr die uumlbliche Gebuumlhr fuumlr die Beratung

nach sect 34 Abs 1 S 2 RVG

Wenn im Rahmen von sect 34 RVG keine Verguumltungsvereinbarung getroffen werde stelle sich die Berechnung der uumlblichen Verguumltung i S d BGB oft als problema-tisch dar so die Erfahrung der Gebuumlh-renreferenten Zur uumlblichen Gebuumlhr fuumlr die Beratung seien bisher nur wenige Gerichtsentscheidungen bekannt gewor-den die inhaltlich auch sehr voneinan-der abwichen Die Rechtanwaltskammern seien zwar grundsaumltzlich nicht verpflich-

tet hierzu ein Gutachten nach sect 14 Abs 2 RVG abzugeben sie koumlnnten aber oft bei der Frage zur ortsuumlblichen Verguumltung weiterhelfen und einen Betragsrahmen zur Orientierung angeben Erfahrungen mit der Bestimmung der Ortsuumlblichkeit im Rahmen von sect 34 RVG i V m sect 612 Abs 2 BGB richten Sie bitte an die Bundes-rechtsanwaltskammer (frankebrakde) Die Zusammenstellung soll ggf fuumlr einen Aufsatz genutzt werden

6 Rechtsprechungsaumlnderungbei Verguumltungsvereinbarungen

Die Gebuumlhrenreferenten diskutier-ten auch ob das Urteil des BGH vom 05062014 (Az IX ZR 13712) uumlberhaupt zu Auswirkungen in der Praxis fuumlhre und kamen zu dem Schluss dass dem nicht so sei Die Verguumltungsvereinbarung selbst sei zwar nicht mehr nichtig aber das Ergebnis bleibe identisch Neu sei aber dass der BGH deutlich sage dass das anwaltliche Berufsrecht im Verhaumlltnis zum Mandanten auszliger Betracht bleibe und sich der Rechts-anwalt grundsaumltzlich an dem Vereinbarten festhalten lassen muss wenn er unter die gesetzliche Verguumltung gehe

7 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten

Die 70 Tagung der Gebuumlhrenreferenten wird voraussichtlich am 21032015 in Leipzig stattfinden Als Generalthemen sind die Uumlberlegungen zur Nachbesse-rung der Nr 1010 VV RVG sowie zu zusaumltz-lichen Gebuumlhren fuumlr die Streitverkuumlndung und das Guumlterichterverfahren vorgesehen Hierneben soll eine moumlgliche Ausweitung der Pauschgebuumlhr weiter diskutiert und die bdquoThesen zu Verguumltungsvereinbarun-genldquo uumlberarbeitet werden

Berufrechtliches und Info

11Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

beA bekommt Gesicht ndash Neues vom elektronischen Anwaltspostfach

Berufrechtliches und Info

Was noch vor einigen Monaten ein Abstraktum im Gesetz zur Ein-fuumlhrung des elektronischen Rechtsverkehrs und in den Ausschrei-bungsunterlagen war bekommt langsam Gesicht ndash das beA das besondere elektronische Anwaltspostfach Wie vom Gesetzgeber vorgesehen wird die BRAK jede Rechtsanwaumlltin und jeden Rechts-anwalt zum 01012016 damit ausstatten

Um die Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig darauf vorzubereiten startet jetzt eine In-formationskampagne die in regelmaumlszligigen Abstaumlnden in den kommenden Monaten im BRAKMagazin in den regionalen Kammermitteilungen und ab April auf einer eigenen Webseite uumlber den Fortschritt bei der technischen Entwicklung berichtet Erkennbar sein wird die Kampagne am neuen Logo das die wichtigsten Eigenschaften des beA zusam-menfasst digital einfach sicher

Was bisher geschah hellip

Nachdem der Gesetzgeber der BRAK die Entwicklung der elektronischen Postfaumlcher uumlbertragen hat wurde im Ergebnis eines mehrstufigen Ausschreibungsverfahrens die Atos-GmbH mit der technischen Entwicklung des beA beauftragt In mehreren Work-shops und Umfragen innerhalb der Anwaltschaft wurde ein detailliertes Anforderungs-profil entwickelt

Das beA ist hellip digital

Anfang des Jahres begann die Umsetzung der Mammutaufgabe Fuumlr jeden der insge-samt 165000 Kolleginnen und Kollegen ein Postfach bereit zu stellen und dabei die je-weils unterschiedlichen technischen Voraussetzungen zu beruumlcksichtigen Im Ergebnis muss jede Rechtsanwaumlltin und jeder Rechtsanwalt in die Lage versetzt werden mit dem Computer und einem entsprechenden Internetanschluss sicher und einfach mit der Jus-tiz zu kommunizieren Fuumlr die Erreichbarkeit der Justiz gilt dabei fuumlr die Laumlnder ein gestaf-felter Zeitplan spaumltestens aber 2022 wird der Rechtsverkehr zwischen Rechtsanwaumllten und Gerichten ausschlieszliglich digital ablaufen Die BRAK und die regionalen Kammern werden sich dabei intensiv dafuumlr einsetzen dass die Laumlnder bereits eine fruumlhere Erreich-barkeit ermoumlglichen

Das beA ist hellip einfach

Eine der wichtigsten Anforderungen an das beA ist die komplikationslose Einbindung in den Kanzleialltag das haben die zahlreichen bei der BRAK eingegangenen Anfragen und Reaktionen auf die Umfragen ergeben Die Nutzerfreundlichkeit steht daher bei der Ent-wicklung des Systems ndash nach der Sicherheit ndash ganz oben Mit dem beA wird deshalb der Einzelanwalt ohne besondere Kanzleisoftware genauso arbeiten koumlnnen wie die Kanzlei mit mehreren Berufstraumlgern fuumlr die der Einsatz von Kanzleisoftware selbstverstaumlndlich ist Ermoumlglicht wird dies einerseits uumlber einen einfachen Zugang uumlber einen Internet-browser wie beispielsweise Internetexplorer Firefox oder Safari und andererseits uumlber eine Schnittstelle die die Kanzleisoftwarehersteller erhalten werden Letztere sind in-tensiv in die Entwicklungs- und Testphase des beA eingebunden damit am 01012016 das beA sowohl direkt als auch uumlber die entsprechende Software zugaumlnglich ist

Das beA wird den bereits bekannten Post-fachsystemen wie beispielsweise Out-look aumlhneln jedoch nicht vollumfaumlnglich die gleichen Funktionalitaumlten aufweisen Einerseits wird es Merkmale geben die an den elektronischen Rechtsverkehr an-gepasst sind und deshalb in Outlook nicht enthalten sind andererseits wird es aber auch aus Sicherheitsgruumlnden einige Ein-schraumlnkungen geben

Selbstverstaumlndlich wird das beA die uumlbli-chen Standardordner enthalten Postein-gang Postausgang Entwuumlrfe Papierkorb gesendete Nachrichten Weitere benut-zerdefinierte Ordner koumlnnen erstellt wer-den Auch eine detaillierte Sortier- und Ansichtsfunktion wird vorhanden sein so kann sich der Nutzer beispielsweise auf einen Blick alle Nachrichten die ein Empfangsbekenntnis erfordern anzeigen lassen

Ein besonderes Augenmerk wird bei der Entwicklung auch auf die Abbildung der uumlblichen Kanzleiablaumlufe durch das beA gelegt Es wird moumlglich sein ein virtuelles Kanzleipostfach einzurichten sodass alle Ein- und Ausgaumlnge mehrerer Rechtsanwaumll-te zusammengefasst werden Mitarbeitern und Kollegen koumlnnen jeweils Zugriffs- be-ziehungsweise Vertretungsrechte einge-raumlumt werden

Ein detailliertes System von moumlglichen Befugnissen sorgt dafuumlr dass beispiels-weise eine Mitarbeiterinein Mitarbeiter Nachrichten nur lesen aber nicht bearbei-ten kann jemand anderes aber Nachrich-ten lesen neu erstellen undoder auch selbst versenden darf Jede denkbare Ar-beitsteilung ist dadurch auch beim beA moumlglich Insgesamt soll es ein System von etwa dreiszligig Befugnissen geben die einzeln oder kombiniert vergeben werden koumlnnen Diese Rechteverwaltung wird de-tailliert in der Anleitung zum beA die di-

12 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

rekt uumlber den Webzugang zugaumlnglich sein wird beschrieben Detailliertere Informa-tionen uumlber die Funktionalitaumlt des beA werden sukzessive ab April auf der neuen Internetseite zum beA veroumlffentlicht

Das beA ist hellip sicher

Sicherheit ist die oberste Praumlmisse bei der Entwicklung des beA Das gilt fuumlr den Zugang zum System genauso wie fuumlr die Uumlbertragung und Speicherung der einzel-nen Nachrichten Die Anmeldung wird so gestaltet sein dass sie eine zweifelsfreie Authentifizierung des jeweiligen Nutzers erfordert Durch die Anbindung des beA an das Bundesweite Amtliche Anwalts-verzeichnis ist dabei sichergestellt dass nur zugelassene Rechtsanwaumllte ein Post-fach besitzen Erlischt die Zulassung wird

auch das Postfach geloumlscht Das System wird sicherstellen dass weder die Absen-dereigenschaft noch der Inhalt der ein-zelnen Nachrichten manipuliert werden koumlnnen Die sichere Uumlbertragung erfolgt dabei mit einer sogenannten Ende-zu-En-de Verschluumlsselung das heiszligt anders als teilweise bei herkoumlmmlichen E-Mail-Pro-grammen wird die Nachricht nicht an je-dem Uumlbertragungsknoten ent- und wieder verschluumlsselt sondern bleibt vom Absen-der bis zum Empfaumlnger komplett verschluumls-selt Verwendet wird dabei ein sogenannter AES-Schluumlssel mit einer Laumlnge von 256 Bit Um eine so verschluumlsselte Nachricht zu entschluumlsseln gibt es so viele verschiede-ne Moumlglichkeiten dass die heutigen Hoch-leistungsrechner dafuumlr wohl Jahrzehnte brauchen wuumlrden Um auch die Datensi-cherheit bei den gespeicherten Nachrich-

ten zu gewaumlhrleisten werden alle Server des Systems in Deutschland stehen und damit dem hohen deutschen Datenschutz-niveau entsprechen

Was als naumlchstes passiert hellip

In den kommenden Wochen konkretisiert sich das bdquoGesichtldquo des beA Die BRAK wird das Design der Web-Benutzeroberflaumlche in einem der naumlchsten BRAKMagazine veroumlf-fentlichen Bis zum Sommer soll die tech-nische Entwicklung abgeschlossen sein dann beginnen die Tests mit den Systemen der Kanzleisoftwarehersteller der Justiz und in einzelnen Testkanzleien

Rechtsanwaumlltin Peggy Fiebig LLM Geschaumlftsfuumlhrerin bei der BRAK

Pfaumlndungsfreibetraumlge seit 01012015

Die seit dem 1 Januar 2015 maszliggebenden Betraumlge die nach sect 115 Abs 1 Satz 3 Nr 1b Nr 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind wurden neu bekannt gemacht Sie betragen fuumlr Parteien die ein Einkommen aus Erwerbstaumltigkeit erzielen 210 Euro fuumlr Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 462 Euro fuumlr jede weitere Person der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet in Ab-haumlngigkeit von ihrem Alter fuumlr Erwachsene 370 Euro fuumlr Jugendliche von Beginn des 15 bis Vollendung des 18 Lebensjahres 349 Euro fuumlr Kindervom Beginn des 7 bis zur Voll-endung des 14 Lebensjahres 306 Euro und fuumlr Kinder bis zur Vollendung des 6 Lebens-jahres 268 Euro

Stabwechsel im September

Ab September wird Monika Noumlhre derzeit noch Praumlsidentin des Kammergerichtes Berlin die Aufgaben der Schlichterin der Rechtsanwaltschaft uumlbernehmen Das gab der Praumlsi-dent der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C Filges im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Kammer bekannt Monika Noumlhre tritt damit die Nachfolge von Dr h c Renate Jaeger an die als erste Schlichterin der Anwaltschaft diese Position seit Januar 2011 bekleidet und zuvor Richterin am Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschenrechte gewe-sen war Die Schlichtungsstelle wurde vor fuumlnf Jahren auf Initiative der Bundesrechts-anwaltskammer als unabhaumlngige Institution zur Befriedung von Auseinandersetzungen zwischen Mandanten und ihren Rechtsanwaumllten eingerichtet Bisher wurden fast 4000 Verfahren durchgefuumlhrt

Berufrechtliches und Info

Nachrichten aus BerlinVollmachtsdatenbank auch fuumlr Rechtsanwaumllte

Im zweiten Halbjahr 2015 werden auch die Rechtsanwaltskammern ihren Mit-gliedern die Nutzung einer Datenbank zur elektronischen Vollmachtsuumlbermittlung an die Finanzverwaltung (Vollmachtsda-tenbank) ermoumlglichen

Mit Hilfe dieser Datenbank koumlnnen Rechtsanwaumllte dann bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklaumlrungen kuumlnf-tig Vollmachten ihrer Mandanten elektro-nisch an die Finanzverwaltung uumlbermit-teln Hintergrund dieser Datenbank ist die im Jahre 2014 eingefuumlhrte sogenannte vorausgefuumlllte Steuererklaumlrung durch die Finanzverwaltung Naumlhere Informationen zu diesem Thema finden Sie demnaumlchst auf der Internetseite der Bundesrechtsan-waltskammer

Quelle BRAK

13Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

Abschlusspruumlfungen 2015Die diesjaumlhrigen Abschlusspruumlfungen fuumlr die auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten finden wie folgt statt

Die schriftlichen Pruumlfungen beginnen jeweils um 900 Uhr in den Staatlichen Berufsbildenden Schulen Zu den muumlndlichen Pruuml-fungen erfolgt eine gesonderte Ladung durch die Pruumlfungsausschuumlsse Uumlber die Anmeldungsmodalitaumlten sind Sie bereits in einem separaten Schreiben informiert worden

Mindestverguumltung fuumlr Auszubildende

Mindestverguumltungen werden weder durch den Vorstand noch die Kammerversammlung festgesetzt

Es wird jaumlhrlich bekannt gemacht welche Durchschnittsverguumltungen in den Lehrvertraumlgen vereinbart worden sind Eine Unterschrei-tung dieser Durchschnittssaumltze von mehr als 20 kann zur Folge haben dass Ausbildungsverhaumlltnisse nicht eingetragen werden Hintergrund dieser Praxis ist dass Verwaltungsgerichte eine Regelungskompetenz der Kammer eine Mindestverguumltung festzusetzen anzweifeln Vielmehr sei von der Verkehrsauffassung der Mitglieder auszugehen

Bei der Auswertung aller 73 abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge des Jahrganges 2014 bis 2017 ergaben sich folgende durch-schnittliche Verguumltungssaumltze

Wir bitten zu beachten dass in diesen Durchschnittszahlen nach Vertragsabschluss vereinbarte oder vorgenommene Erhoumlhungen der Verguumltungen nicht beruumlcksichtigt sind und nicht beruumlcksichtigt werden konnten

a) schriftliche Abschlusspruumlfung

19052015Dienstag

ZPO RVG

20052015Mittwoch

Recht Wirtschafts- und Sozialkunde Rechnungswesen

Empfehlung der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

1 Ausbildungsjahr 45000 euro

2 Ausbildungsjahr 52500 euro

3 Ausbildungsjahr 60000 euro

Verguumltungssaumltze

1 Ausbildungsjahr 41500 euro (im Vorjahr 37300 euro )

2 Ausbildungsjahr 48200 euro (im Vorjahr 43000 euro )

3 Ausbildungsjahr 52700 euro (im Vorjahr 49560 euro )

b) muumlndliche Abschlusspruumlfung Erfurt Gera Muumlhlhausen

18062015Donnerstag

19062015Freitag

14 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Ausbildungswesen

Zwischenpruumlfung Dezember 2014

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 362

2 0 4 3 Buumlroorganisation 250

3 4 4 4 WiSo 275

4 3 0 1

5 1 0 0

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 296

Muumlhlhausen (8 Auszubildende)

Ausbildungswesen

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 350

2 2 1 0 Buumlroorganisation 340

3 2 4 4 WiSo 370

4 5 5 5

5 1 0 1

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 353

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 1 0 0 Recht 385

2 2 1 2 Buumlroorganisation 355

3 2 9 7 WiSo 390

4 9 8 3

5 6 2 7

6 0 0 1 Gesamtdurchschnitt 376

Gera (10 Auszubildende)

Erfurt (20 Auszubildende)

Neu abgeschlossene AusbildungsvertraumlgeStatistik bdquoNeu abgeschlossene Ausbildungsvertraumlge vom 01102013 bis 30092014ldquo

Aus der von der BRAK vorgelegten Statistik ergibt sich dass die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge im Ver-gleich zum Vorjahr erneut gesunken ist Insgesamt konnten 5158 Vertraumlge neu abgeschlossen werden (Vorjahr 5433) Im Ausbil-dungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter wurden bundesweit 3808 neue Ausbildungsvertraumlge abgeschlossen das sind 59 weniger als im Vorjahr ( 4047) Positiv anzumerken ist der An-stieg der neu eingegangenen Ausbildungsverhaumlltnisse in Thuumlrin-gen von 52 Auszubildenden im Vorjahr auf nun 64

Ausbildungswesen

15Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

16 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Initiative ergreifen fuumlr die Nachwuchssicherung

Die Situation um unseren Nachwuchs im Bereich der Rechtsanwaltsfachange-stellten ist angespannt ndash das ist uns allen bewusst Mehr denn je besteht

Handlungsbedarf zur Sicherung unserer zukuumlnftigen Fachkraumlfte

Signifikant ist die sinkende Zahl der Ab-solventen in den Berufsausbildungsstaumlt-ten in Erfurt Gera und Muumlhlhausen Im vergangenen Jahr legten 58 Auszubilden-de ihre Abschlusspruumlfung zurm Rechts-anwaltsfachangestellten ab Zur Zwi-schenpruumlfung in 2014 traten lediglich 38 Lehrlinge an Diese Zahl muss am Ende des Lehrjahres womoumlglich noch nach un-ten korrigiert werden

Wenn auch die Zahl der neu abgeschlos-senen Ausbildungsverhaumlltnisse in 2014 leicht angestiegen ist ndash Ende September vergangenen Jahres nahmen in Thuumlringen 64 angehende Rechtsanwaltsfachange-stellte einen Ausbildungsplatz an 2013 entschieden sich 52 Lehrlinge fuumlr den Beruf ndash so aumlndert dies nichts an der Tat-sache dass wir unter Bedarf ausbilden und qualifiziertes Fachpersonal zukuumlnf-

tig nicht mehr in ausreichendem Maszlige zur Verfuumlgung stehen wird Hier besteht sichtbarer Optimierungsbedarf rund um den Ausbildungsberuf ders Rechts-fachangestellten Doch wie koumlnnen wir die Situation nachhaltig verbessernUm moumlgliche Schwachstellen erkennen und aktiv beseitigen zu koumlnnen moumlchten wir alle Kolleginnen und Kollegen dazu anhal-ten an einem Dialog teilzunehmen Die Rechtsanwaltskammer Thuumlringen bietet sich zu diesem Zweck gern als Kommuni-kationsplattform an

Uns ist es wichtig verschiedene Meinun-gen zur Ausbildungsthematik aufzugrei-fen Jede Kollegin und jeder Kollege ist daher herzlich dazu eingeladen uns ihreseine Sichtweise schriftlich (per E-Mail an inforak-thueringende) zukommen zu lassen

Zusammen mit Ihnen wollen wir moumlgliche Loumlsungsansaumltze erarbeiten Es heiszligt nun gemeinsam nach neuen Wegen und Mit-teln suchen die momentane Talfahrt zu beenden und den derzeitigen Entwicklun-gen entgegenzutreten Die Ergebnisse der Einsendungen werden wir im Rahmen des naumlchsten Kammerreports veroumlffentlichen

Ausbildungswesen

Gemeinsam fuumlr

unsere Zukunft

Ruumlckblick Tag der Berufe

Eine Maszlignahme neue Wege zu beschrei-ten war die Teilnahme am bdquoTag der Beru-feldquo welcher im Maumlrz in den Raumlumlichkei-ten der Geschaumlftsstelle der RAK Thuumlringen stattfand In Kooperation mit der Bundes-agentur fuumlr Arbeit gab die Kammer inter-essierten Schuumllerinnen und Schuumllern die Moumlglichkeit sich uumlber den Beruf derdes Rechtsanwaltsfachangestellten zu infor-mieren Nach einem Vortrag und einer Fragerunde von und mit Yvonne Muumlller gepruumlfter Rechtsfachwirtin und Inhabe-rin von bdquoKanzlei-Professionellldquo wurde den Schuumllern die Chance geboten eine Kanzlei zu besuchen Hier erhielten sie anschauliche Eindruumlcke von der Taumltigkeit ders Rechtsanwaltsfachangestellten und der Zusammenarbeit mit Anwaumllten

Die Veranstaltung war gut besucht und auf jeden Fall dazu geeignet das Inte-resse an dem vorgestellten Berufsfeld zu wecken Deutlich wurde hier auch dass weitestgehend Unkenntnis bei den potenziellen Auszubildenden uumlber die tatsaumlchlichen Aufgabenbereiche einers Rechtsanwaltsfachangestellten herrscht Diese Luumlcken gilt es zu fuumlllen Seitens der Thuumlringer Rechtsanwaltschaft ist somit noch ein groszliges Maszlig an Aufklaumlrungsar-beit noumltig Das erste Ziel muss daher sein Informationen uumlber den Ausbildungsbe-ruf leichter zugaumlnglich zu machen prauml-senter zu platzieren sowie verstaumlndlicher aufzubereiten

Im Zuge der Erneuerung unserer Website werden wir verstaumlrkt auf diese Thematik eingehen und vor allem den Service zur Vermittlung von Praktikumsplaumltzen sowie von Auszubildenden bzw ausbildenden Kanzleien optimieren

17Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Rechtsanwaltswidrige Tatprovokation

Nicht zuletzt im Bereich der Betaumlubungsmitteldelikte werden Personen zu ihrem Tun zuweilen von verdeckten Ermittlern angestiftet Liegt dies offen zutage oder gelingt es der Verteidigung diese Praktiken nachzuweisen fuumlhrt dies nach staumlndiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz des auch von den dortigen Senaten anerkannten Verstoszliges gegen Art 6 Abs 1 MRK ndash Grundsatz des fairen Verfahrens ndash nicht etwa zu einem Beweisverwertungsverbot bzw einem Verfahrenshindernis sondern hat lediglich eine Strafmilderung zur Folge

Meinung

In juumlngster Zeit wurde dies vom 5 Strafse-nat noch einmal bestaumltigt ndash 5 StR 24013 vom 11122013 Kann man als Verteidi-ger angesichts des Wortlauts von Art 20 Abs 3 GG Art 6 Abs 1 MRK sowie sect 136 a StP0 uumlber diese bdquozur-Strafverfolgung-ist-je-des-Mittel-recht-Tendenzenldquo auch nach jahrelang geschulter Frustrationstoleranz nur den Kopf schuumltteln deprimiert es noch mehr wenn sogar das Bundesverfassungs-gericht dies billigt ndash vgl 2 BvR 102909 vom 2852009

Dass Beschuldigtenrechte seit langem im-mer staumlrker beschnitten werden ist von weit kompetenteren Kollegen als dem Ver-fasser dieser Zeilen schon oft beklagt wor-den und soll deshalb hier nicht wiederholt werden Fuumlr den geneigten Leser sei an die-ser Stelle nur erwaumlhnt dass sich der Kolle-ge Prof Sommer im Novemberheft der Stra-Fo 2014 unter dem Titel bdquoDas Maumlrchen von

der Funktionsuntuumlchtigkeit der Strafrechts-pflegeldquo (auch) zu diesem Problemkreis mit deutlichen Worten geaumluszligert hat Kuumlrzlich musste sich ein Revisionsfuumlhrer sogar da-hingehend belehren lassen es sei voumlllig in Ordnung ihn nach Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordes () auch ohne notwendigen Verteidiger verantwort-lich zu vernehmen ndash 5 StR 17614 vom 20 Oktober 2014

Das houmlchste deutsche Strafgericht haumllt es also fuumlr legal eine Person gegen die drin-gender Tatverdacht besteht ndash andernfalls haumltte der Haftbefehl nicht erlassen werden duumlrfen ndash und der im Falle einer Verurteilung bdquoLEBENSLANGldquo droht ohne rechtlichen Beistand verantwortlich zu vernehmen Was man uns am Sonntagabend im bdquoTAT-ORTldquo vorlebt ist jetzt offenbar auch in Kar-lsruhe und Leipzig bdquohoffaumlhigldquo geworden

18 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Man kann nur wuumlnschen dass dieser Beschuldigte der beim 5 Strafsenat kein Gehoumlr fand seine Rechte beim Bundesverfas-sungsgericht oder beim Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschen-rechte besser geschuumltzt sieht andernfalls wird die Bestimmung die vorsieht dass Staatsanwaumllte die Bestellung eines Verteidigers schon im Vorverfahren beantragen sollen ndash sect 141 Abs3 Satz 2 StP0 ndash voumlllig an Bedeutung verlieren

Zuruumlckkehrend zum Ausgangsthema Tatprovokation gibt es aber auch Troumlstliches ndash fuumlr die Bundesrepublik Deutschland allerdings wohl eher Peinliches ndash zu melden Am 23 Oktober 2014 hat naumlm-lich der Europaumlische Gerichtshof fuumlr Menschenrechte dem deut-schen bdquoMilderungsmodellldquo eine klare Absage erteilt und festge-stellt dass diese Loumlsung mit Art 6 Abs 1 MRK unvereinbar ist und Deutschland insgesamt 16500 euro Entschaumldigung zu zahlen hat

Was war passiert Der deutsche Staatsbuumlrger war 2007 von ver-deckten Ermittlern aufgefordert worden mit einem Freund gegen den ein Ermittlungsverfahren lief einen Drogenhandel zu arrangie-ren Die von den Ermittlern angesprochene Person war bis zu die-sem Zeitpunkt weder strafrechtlich in Erscheinung getreten noch bestand gegen sie konkreter Tatverdacht Der Angesprochene lehnte zunaumlchst sogar ab

Erst auf erneute Bitte sowie dem Angebot einer Entlohnung wirk-te er dann mit Das Landgericht Aachen verurteilte ihn zu 5 Jahren

Haft Die Revision wurde vom BGH verworfen die Verfassungs-beschwerde ohne jede Begruumlndung nicht zur Entscheidung an-genommen Im Jahre 2011 erfolgte nach Verbuumlszligung von 23 der verhaumlngten Strafe die Reststrafenaussetzung In einer 16 Seiten langen Entscheidung haben die Straszligburger Richter nun unmiss-verstaumlndlich festgestellt dass der Verstoszlig gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht lediglich mit einer Strafmilderung kompensiert werden darf sondern dass von einem Verfahrens-hindernis ausgegangen werden muss ndash FURCHT vs GERMANY vom 23102014 ndash 5464809

Bei aller Freude uumlber diese deutlichen Worte sollte allerdings nicht von vornherein erwartet werden dass sich die deutschen Gerichte zukuumlnftig an dieser Entscheidung orientieren Der Europaumlische Ge-richtshof hatte in juumlngster Zeit zum Beispiel mehr als einmal deut-lich gemacht dass die durch sect 329 StPO zugelassene Verwerfung einer Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten trotz Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Anwalts rechtswidrig sei

Zahlreiche deutsche Oberlandesgerichte hielten sich gleichwohl fuumlr berechtigt dies zu ignorieren und die Verwerfungspraxis fortzu-setzen Hoffentlich werden von staatlichen Organen zu ihrem Tun angestiftete Personen in Zukunft auch von deutschen Gerichten besser geschuumltzt

RA Dr Peter Helkenberg Praumlsidiumsmitglied der RAK Thuumlringen

BIETE KANZLEINACHFOLGEBiete Nachfolge in seit 25 Jahren bestehender Anwaltskanzlei

in Gera im Rahmen einer Buumlrogemeinschaft

Rechtsanwaumllte Schnell amp Hubrich Rudolf-Diener-Straszlige 15 07545 Gera Fon 0365 81 22 23

Kostenfreie Uumlbernahme eines soliden Mandantenstamms

Zentrale Lage mitten in der Stadt (3 Min Fuszligweg zu den Gerichten)

Parkplatzmoumlglichkeiten

Repraumlsentative Raumlume in einer voll ausgestatten Kanzlei

Einarbeitungsmoumlglichkeit fuumlr Berufsanfaumlnger

Meinung

19Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Personalien vom 04112014 ndash 24032015

Name Vorname Ort Zulassungsdatum

Kloumlppner Susanne Erfurt 01 Dezember 2014

Weihrauch Josephine Gera 01 Dezember 2014

Huumlbschmann Michael Jena 01 Dezember 2014

MSN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stadtlengsfeld 16 Dezember 2014

Frfr von Thuemmler Sabina Erfurt 12 Januar 2015

Brosi Leopold Christian Schmalkalden 12 Januar 2015

Andree Alexander Suhl 12 Januar 2015

Kandel Ronald Nordhausen 12 Januar 2015

Dr Lierow Niels Weimar 12 Januar 2015

Huumlttich Sabrina Jena 19 Januar 2015

Dietze Julia Gotha 19 Januar 2015

Gebhardt Silvio Erfurt 19 Januar 2015

Gebhardt Falko Weimar 19 Januar 2015

Steinbrecher Theresa Greiz 16 Februar 2015

Zacher Florian Amt Wachsenburg 16 Februar 2015

Engeser Prisca Isabella NeuhausRwg 02 Maumlrz 2015

Weishaar Annemarie Erfurt 02 Maumlrz 2015

Spindler Michael Erfurt 02 Maumlrz 2015

Neuzulassung

Personalien

In eigener Sache Berufsjubilaumlum unserer Mitarbeitern Frau Anja StuhlSeit dem 01021995 ist Frau Anja Stuhl in der Geschaumlftsstelle der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen als

Sachbearbeiterin taumltig Sie betreut seit nunmehr 20 Jahren unter anderem auch das Zulassungswesen der RAK Zu ihrem 20-jaumlhrigen Berufsjubilaumlum gratulieren Vorstand und Geschaumlftsfuumlhrung der Rechtsanwalts-

kammer Frau Stuhl sehr herzlich

Berufsjubilaumlum

20 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

21Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Name Vorname Ort Kammer

Fischer Stephan Weimar RAK Stuttgart

Betzer Christoph Kromsdorf RAK Berlin

Ertel Sebastian Bremerhaven RAK Bremen

Grau Siegfried Duumlsseldorf RAK Duumlsseldorf

Becherer Ina Gotha RAK Sachsen

Ruhkamp Martin Eisenach RAK Karlsruhe

Jaumlger Ralf Tambach-Dietharz RAK Freiburg

Weisgerber Pierre Arnstadt RAK Stuttgart

Huumlther Sabrina Bad Salzungen RAK Kassel

Vogelmann-Kopf Oliver Nesse-Apfelstaumldt RAK Kassel

Name Vorname Kammer Ort

Schaumlller Sebastian RAK Sachsen Erfurt

Oppermann Nils RAK Sachsen Sondershausen

Dr Ehrle Dieter Gerald RAK Sachsen Erfurt

Reichelt Ute RAK Sachsen Bad Berka

Seidel Anja RAK Sachsen Muumlhlhausen

Helmke Andreas RAK Frankfurt Erfurt

Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in unsere Rechtsanwaltskammer

Personalien

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 11: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

11Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

beA bekommt Gesicht ndash Neues vom elektronischen Anwaltspostfach

Berufrechtliches und Info

Was noch vor einigen Monaten ein Abstraktum im Gesetz zur Ein-fuumlhrung des elektronischen Rechtsverkehrs und in den Ausschrei-bungsunterlagen war bekommt langsam Gesicht ndash das beA das besondere elektronische Anwaltspostfach Wie vom Gesetzgeber vorgesehen wird die BRAK jede Rechtsanwaumlltin und jeden Rechts-anwalt zum 01012016 damit ausstatten

Um die Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig darauf vorzubereiten startet jetzt eine In-formationskampagne die in regelmaumlszligigen Abstaumlnden in den kommenden Monaten im BRAKMagazin in den regionalen Kammermitteilungen und ab April auf einer eigenen Webseite uumlber den Fortschritt bei der technischen Entwicklung berichtet Erkennbar sein wird die Kampagne am neuen Logo das die wichtigsten Eigenschaften des beA zusam-menfasst digital einfach sicher

Was bisher geschah hellip

Nachdem der Gesetzgeber der BRAK die Entwicklung der elektronischen Postfaumlcher uumlbertragen hat wurde im Ergebnis eines mehrstufigen Ausschreibungsverfahrens die Atos-GmbH mit der technischen Entwicklung des beA beauftragt In mehreren Work-shops und Umfragen innerhalb der Anwaltschaft wurde ein detailliertes Anforderungs-profil entwickelt

Das beA ist hellip digital

Anfang des Jahres begann die Umsetzung der Mammutaufgabe Fuumlr jeden der insge-samt 165000 Kolleginnen und Kollegen ein Postfach bereit zu stellen und dabei die je-weils unterschiedlichen technischen Voraussetzungen zu beruumlcksichtigen Im Ergebnis muss jede Rechtsanwaumlltin und jeder Rechtsanwalt in die Lage versetzt werden mit dem Computer und einem entsprechenden Internetanschluss sicher und einfach mit der Jus-tiz zu kommunizieren Fuumlr die Erreichbarkeit der Justiz gilt dabei fuumlr die Laumlnder ein gestaf-felter Zeitplan spaumltestens aber 2022 wird der Rechtsverkehr zwischen Rechtsanwaumllten und Gerichten ausschlieszliglich digital ablaufen Die BRAK und die regionalen Kammern werden sich dabei intensiv dafuumlr einsetzen dass die Laumlnder bereits eine fruumlhere Erreich-barkeit ermoumlglichen

Das beA ist hellip einfach

Eine der wichtigsten Anforderungen an das beA ist die komplikationslose Einbindung in den Kanzleialltag das haben die zahlreichen bei der BRAK eingegangenen Anfragen und Reaktionen auf die Umfragen ergeben Die Nutzerfreundlichkeit steht daher bei der Ent-wicklung des Systems ndash nach der Sicherheit ndash ganz oben Mit dem beA wird deshalb der Einzelanwalt ohne besondere Kanzleisoftware genauso arbeiten koumlnnen wie die Kanzlei mit mehreren Berufstraumlgern fuumlr die der Einsatz von Kanzleisoftware selbstverstaumlndlich ist Ermoumlglicht wird dies einerseits uumlber einen einfachen Zugang uumlber einen Internet-browser wie beispielsweise Internetexplorer Firefox oder Safari und andererseits uumlber eine Schnittstelle die die Kanzleisoftwarehersteller erhalten werden Letztere sind in-tensiv in die Entwicklungs- und Testphase des beA eingebunden damit am 01012016 das beA sowohl direkt als auch uumlber die entsprechende Software zugaumlnglich ist

Das beA wird den bereits bekannten Post-fachsystemen wie beispielsweise Out-look aumlhneln jedoch nicht vollumfaumlnglich die gleichen Funktionalitaumlten aufweisen Einerseits wird es Merkmale geben die an den elektronischen Rechtsverkehr an-gepasst sind und deshalb in Outlook nicht enthalten sind andererseits wird es aber auch aus Sicherheitsgruumlnden einige Ein-schraumlnkungen geben

Selbstverstaumlndlich wird das beA die uumlbli-chen Standardordner enthalten Postein-gang Postausgang Entwuumlrfe Papierkorb gesendete Nachrichten Weitere benut-zerdefinierte Ordner koumlnnen erstellt wer-den Auch eine detaillierte Sortier- und Ansichtsfunktion wird vorhanden sein so kann sich der Nutzer beispielsweise auf einen Blick alle Nachrichten die ein Empfangsbekenntnis erfordern anzeigen lassen

Ein besonderes Augenmerk wird bei der Entwicklung auch auf die Abbildung der uumlblichen Kanzleiablaumlufe durch das beA gelegt Es wird moumlglich sein ein virtuelles Kanzleipostfach einzurichten sodass alle Ein- und Ausgaumlnge mehrerer Rechtsanwaumll-te zusammengefasst werden Mitarbeitern und Kollegen koumlnnen jeweils Zugriffs- be-ziehungsweise Vertretungsrechte einge-raumlumt werden

Ein detailliertes System von moumlglichen Befugnissen sorgt dafuumlr dass beispiels-weise eine Mitarbeiterinein Mitarbeiter Nachrichten nur lesen aber nicht bearbei-ten kann jemand anderes aber Nachrich-ten lesen neu erstellen undoder auch selbst versenden darf Jede denkbare Ar-beitsteilung ist dadurch auch beim beA moumlglich Insgesamt soll es ein System von etwa dreiszligig Befugnissen geben die einzeln oder kombiniert vergeben werden koumlnnen Diese Rechteverwaltung wird de-tailliert in der Anleitung zum beA die di-

12 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

rekt uumlber den Webzugang zugaumlnglich sein wird beschrieben Detailliertere Informa-tionen uumlber die Funktionalitaumlt des beA werden sukzessive ab April auf der neuen Internetseite zum beA veroumlffentlicht

Das beA ist hellip sicher

Sicherheit ist die oberste Praumlmisse bei der Entwicklung des beA Das gilt fuumlr den Zugang zum System genauso wie fuumlr die Uumlbertragung und Speicherung der einzel-nen Nachrichten Die Anmeldung wird so gestaltet sein dass sie eine zweifelsfreie Authentifizierung des jeweiligen Nutzers erfordert Durch die Anbindung des beA an das Bundesweite Amtliche Anwalts-verzeichnis ist dabei sichergestellt dass nur zugelassene Rechtsanwaumllte ein Post-fach besitzen Erlischt die Zulassung wird

auch das Postfach geloumlscht Das System wird sicherstellen dass weder die Absen-dereigenschaft noch der Inhalt der ein-zelnen Nachrichten manipuliert werden koumlnnen Die sichere Uumlbertragung erfolgt dabei mit einer sogenannten Ende-zu-En-de Verschluumlsselung das heiszligt anders als teilweise bei herkoumlmmlichen E-Mail-Pro-grammen wird die Nachricht nicht an je-dem Uumlbertragungsknoten ent- und wieder verschluumlsselt sondern bleibt vom Absen-der bis zum Empfaumlnger komplett verschluumls-selt Verwendet wird dabei ein sogenannter AES-Schluumlssel mit einer Laumlnge von 256 Bit Um eine so verschluumlsselte Nachricht zu entschluumlsseln gibt es so viele verschiede-ne Moumlglichkeiten dass die heutigen Hoch-leistungsrechner dafuumlr wohl Jahrzehnte brauchen wuumlrden Um auch die Datensi-cherheit bei den gespeicherten Nachrich-

ten zu gewaumlhrleisten werden alle Server des Systems in Deutschland stehen und damit dem hohen deutschen Datenschutz-niveau entsprechen

Was als naumlchstes passiert hellip

In den kommenden Wochen konkretisiert sich das bdquoGesichtldquo des beA Die BRAK wird das Design der Web-Benutzeroberflaumlche in einem der naumlchsten BRAKMagazine veroumlf-fentlichen Bis zum Sommer soll die tech-nische Entwicklung abgeschlossen sein dann beginnen die Tests mit den Systemen der Kanzleisoftwarehersteller der Justiz und in einzelnen Testkanzleien

Rechtsanwaumlltin Peggy Fiebig LLM Geschaumlftsfuumlhrerin bei der BRAK

Pfaumlndungsfreibetraumlge seit 01012015

Die seit dem 1 Januar 2015 maszliggebenden Betraumlge die nach sect 115 Abs 1 Satz 3 Nr 1b Nr 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind wurden neu bekannt gemacht Sie betragen fuumlr Parteien die ein Einkommen aus Erwerbstaumltigkeit erzielen 210 Euro fuumlr Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 462 Euro fuumlr jede weitere Person der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet in Ab-haumlngigkeit von ihrem Alter fuumlr Erwachsene 370 Euro fuumlr Jugendliche von Beginn des 15 bis Vollendung des 18 Lebensjahres 349 Euro fuumlr Kindervom Beginn des 7 bis zur Voll-endung des 14 Lebensjahres 306 Euro und fuumlr Kinder bis zur Vollendung des 6 Lebens-jahres 268 Euro

Stabwechsel im September

Ab September wird Monika Noumlhre derzeit noch Praumlsidentin des Kammergerichtes Berlin die Aufgaben der Schlichterin der Rechtsanwaltschaft uumlbernehmen Das gab der Praumlsi-dent der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C Filges im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Kammer bekannt Monika Noumlhre tritt damit die Nachfolge von Dr h c Renate Jaeger an die als erste Schlichterin der Anwaltschaft diese Position seit Januar 2011 bekleidet und zuvor Richterin am Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschenrechte gewe-sen war Die Schlichtungsstelle wurde vor fuumlnf Jahren auf Initiative der Bundesrechts-anwaltskammer als unabhaumlngige Institution zur Befriedung von Auseinandersetzungen zwischen Mandanten und ihren Rechtsanwaumllten eingerichtet Bisher wurden fast 4000 Verfahren durchgefuumlhrt

Berufrechtliches und Info

Nachrichten aus BerlinVollmachtsdatenbank auch fuumlr Rechtsanwaumllte

Im zweiten Halbjahr 2015 werden auch die Rechtsanwaltskammern ihren Mit-gliedern die Nutzung einer Datenbank zur elektronischen Vollmachtsuumlbermittlung an die Finanzverwaltung (Vollmachtsda-tenbank) ermoumlglichen

Mit Hilfe dieser Datenbank koumlnnen Rechtsanwaumllte dann bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklaumlrungen kuumlnf-tig Vollmachten ihrer Mandanten elektro-nisch an die Finanzverwaltung uumlbermit-teln Hintergrund dieser Datenbank ist die im Jahre 2014 eingefuumlhrte sogenannte vorausgefuumlllte Steuererklaumlrung durch die Finanzverwaltung Naumlhere Informationen zu diesem Thema finden Sie demnaumlchst auf der Internetseite der Bundesrechtsan-waltskammer

Quelle BRAK

13Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

Abschlusspruumlfungen 2015Die diesjaumlhrigen Abschlusspruumlfungen fuumlr die auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten finden wie folgt statt

Die schriftlichen Pruumlfungen beginnen jeweils um 900 Uhr in den Staatlichen Berufsbildenden Schulen Zu den muumlndlichen Pruuml-fungen erfolgt eine gesonderte Ladung durch die Pruumlfungsausschuumlsse Uumlber die Anmeldungsmodalitaumlten sind Sie bereits in einem separaten Schreiben informiert worden

Mindestverguumltung fuumlr Auszubildende

Mindestverguumltungen werden weder durch den Vorstand noch die Kammerversammlung festgesetzt

Es wird jaumlhrlich bekannt gemacht welche Durchschnittsverguumltungen in den Lehrvertraumlgen vereinbart worden sind Eine Unterschrei-tung dieser Durchschnittssaumltze von mehr als 20 kann zur Folge haben dass Ausbildungsverhaumlltnisse nicht eingetragen werden Hintergrund dieser Praxis ist dass Verwaltungsgerichte eine Regelungskompetenz der Kammer eine Mindestverguumltung festzusetzen anzweifeln Vielmehr sei von der Verkehrsauffassung der Mitglieder auszugehen

Bei der Auswertung aller 73 abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge des Jahrganges 2014 bis 2017 ergaben sich folgende durch-schnittliche Verguumltungssaumltze

Wir bitten zu beachten dass in diesen Durchschnittszahlen nach Vertragsabschluss vereinbarte oder vorgenommene Erhoumlhungen der Verguumltungen nicht beruumlcksichtigt sind und nicht beruumlcksichtigt werden konnten

a) schriftliche Abschlusspruumlfung

19052015Dienstag

ZPO RVG

20052015Mittwoch

Recht Wirtschafts- und Sozialkunde Rechnungswesen

Empfehlung der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

1 Ausbildungsjahr 45000 euro

2 Ausbildungsjahr 52500 euro

3 Ausbildungsjahr 60000 euro

Verguumltungssaumltze

1 Ausbildungsjahr 41500 euro (im Vorjahr 37300 euro )

2 Ausbildungsjahr 48200 euro (im Vorjahr 43000 euro )

3 Ausbildungsjahr 52700 euro (im Vorjahr 49560 euro )

b) muumlndliche Abschlusspruumlfung Erfurt Gera Muumlhlhausen

18062015Donnerstag

19062015Freitag

14 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Ausbildungswesen

Zwischenpruumlfung Dezember 2014

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 362

2 0 4 3 Buumlroorganisation 250

3 4 4 4 WiSo 275

4 3 0 1

5 1 0 0

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 296

Muumlhlhausen (8 Auszubildende)

Ausbildungswesen

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 350

2 2 1 0 Buumlroorganisation 340

3 2 4 4 WiSo 370

4 5 5 5

5 1 0 1

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 353

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 1 0 0 Recht 385

2 2 1 2 Buumlroorganisation 355

3 2 9 7 WiSo 390

4 9 8 3

5 6 2 7

6 0 0 1 Gesamtdurchschnitt 376

Gera (10 Auszubildende)

Erfurt (20 Auszubildende)

Neu abgeschlossene AusbildungsvertraumlgeStatistik bdquoNeu abgeschlossene Ausbildungsvertraumlge vom 01102013 bis 30092014ldquo

Aus der von der BRAK vorgelegten Statistik ergibt sich dass die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge im Ver-gleich zum Vorjahr erneut gesunken ist Insgesamt konnten 5158 Vertraumlge neu abgeschlossen werden (Vorjahr 5433) Im Ausbil-dungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter wurden bundesweit 3808 neue Ausbildungsvertraumlge abgeschlossen das sind 59 weniger als im Vorjahr ( 4047) Positiv anzumerken ist der An-stieg der neu eingegangenen Ausbildungsverhaumlltnisse in Thuumlrin-gen von 52 Auszubildenden im Vorjahr auf nun 64

Ausbildungswesen

15Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

16 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Initiative ergreifen fuumlr die Nachwuchssicherung

Die Situation um unseren Nachwuchs im Bereich der Rechtsanwaltsfachange-stellten ist angespannt ndash das ist uns allen bewusst Mehr denn je besteht

Handlungsbedarf zur Sicherung unserer zukuumlnftigen Fachkraumlfte

Signifikant ist die sinkende Zahl der Ab-solventen in den Berufsausbildungsstaumlt-ten in Erfurt Gera und Muumlhlhausen Im vergangenen Jahr legten 58 Auszubilden-de ihre Abschlusspruumlfung zurm Rechts-anwaltsfachangestellten ab Zur Zwi-schenpruumlfung in 2014 traten lediglich 38 Lehrlinge an Diese Zahl muss am Ende des Lehrjahres womoumlglich noch nach un-ten korrigiert werden

Wenn auch die Zahl der neu abgeschlos-senen Ausbildungsverhaumlltnisse in 2014 leicht angestiegen ist ndash Ende September vergangenen Jahres nahmen in Thuumlringen 64 angehende Rechtsanwaltsfachange-stellte einen Ausbildungsplatz an 2013 entschieden sich 52 Lehrlinge fuumlr den Beruf ndash so aumlndert dies nichts an der Tat-sache dass wir unter Bedarf ausbilden und qualifiziertes Fachpersonal zukuumlnf-

tig nicht mehr in ausreichendem Maszlige zur Verfuumlgung stehen wird Hier besteht sichtbarer Optimierungsbedarf rund um den Ausbildungsberuf ders Rechts-fachangestellten Doch wie koumlnnen wir die Situation nachhaltig verbessernUm moumlgliche Schwachstellen erkennen und aktiv beseitigen zu koumlnnen moumlchten wir alle Kolleginnen und Kollegen dazu anhal-ten an einem Dialog teilzunehmen Die Rechtsanwaltskammer Thuumlringen bietet sich zu diesem Zweck gern als Kommuni-kationsplattform an

Uns ist es wichtig verschiedene Meinun-gen zur Ausbildungsthematik aufzugrei-fen Jede Kollegin und jeder Kollege ist daher herzlich dazu eingeladen uns ihreseine Sichtweise schriftlich (per E-Mail an inforak-thueringende) zukommen zu lassen

Zusammen mit Ihnen wollen wir moumlgliche Loumlsungsansaumltze erarbeiten Es heiszligt nun gemeinsam nach neuen Wegen und Mit-teln suchen die momentane Talfahrt zu beenden und den derzeitigen Entwicklun-gen entgegenzutreten Die Ergebnisse der Einsendungen werden wir im Rahmen des naumlchsten Kammerreports veroumlffentlichen

Ausbildungswesen

Gemeinsam fuumlr

unsere Zukunft

Ruumlckblick Tag der Berufe

Eine Maszlignahme neue Wege zu beschrei-ten war die Teilnahme am bdquoTag der Beru-feldquo welcher im Maumlrz in den Raumlumlichkei-ten der Geschaumlftsstelle der RAK Thuumlringen stattfand In Kooperation mit der Bundes-agentur fuumlr Arbeit gab die Kammer inter-essierten Schuumllerinnen und Schuumllern die Moumlglichkeit sich uumlber den Beruf derdes Rechtsanwaltsfachangestellten zu infor-mieren Nach einem Vortrag und einer Fragerunde von und mit Yvonne Muumlller gepruumlfter Rechtsfachwirtin und Inhabe-rin von bdquoKanzlei-Professionellldquo wurde den Schuumllern die Chance geboten eine Kanzlei zu besuchen Hier erhielten sie anschauliche Eindruumlcke von der Taumltigkeit ders Rechtsanwaltsfachangestellten und der Zusammenarbeit mit Anwaumllten

Die Veranstaltung war gut besucht und auf jeden Fall dazu geeignet das Inte-resse an dem vorgestellten Berufsfeld zu wecken Deutlich wurde hier auch dass weitestgehend Unkenntnis bei den potenziellen Auszubildenden uumlber die tatsaumlchlichen Aufgabenbereiche einers Rechtsanwaltsfachangestellten herrscht Diese Luumlcken gilt es zu fuumlllen Seitens der Thuumlringer Rechtsanwaltschaft ist somit noch ein groszliges Maszlig an Aufklaumlrungsar-beit noumltig Das erste Ziel muss daher sein Informationen uumlber den Ausbildungsbe-ruf leichter zugaumlnglich zu machen prauml-senter zu platzieren sowie verstaumlndlicher aufzubereiten

Im Zuge der Erneuerung unserer Website werden wir verstaumlrkt auf diese Thematik eingehen und vor allem den Service zur Vermittlung von Praktikumsplaumltzen sowie von Auszubildenden bzw ausbildenden Kanzleien optimieren

17Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Rechtsanwaltswidrige Tatprovokation

Nicht zuletzt im Bereich der Betaumlubungsmitteldelikte werden Personen zu ihrem Tun zuweilen von verdeckten Ermittlern angestiftet Liegt dies offen zutage oder gelingt es der Verteidigung diese Praktiken nachzuweisen fuumlhrt dies nach staumlndiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz des auch von den dortigen Senaten anerkannten Verstoszliges gegen Art 6 Abs 1 MRK ndash Grundsatz des fairen Verfahrens ndash nicht etwa zu einem Beweisverwertungsverbot bzw einem Verfahrenshindernis sondern hat lediglich eine Strafmilderung zur Folge

Meinung

In juumlngster Zeit wurde dies vom 5 Strafse-nat noch einmal bestaumltigt ndash 5 StR 24013 vom 11122013 Kann man als Verteidi-ger angesichts des Wortlauts von Art 20 Abs 3 GG Art 6 Abs 1 MRK sowie sect 136 a StP0 uumlber diese bdquozur-Strafverfolgung-ist-je-des-Mittel-recht-Tendenzenldquo auch nach jahrelang geschulter Frustrationstoleranz nur den Kopf schuumltteln deprimiert es noch mehr wenn sogar das Bundesverfassungs-gericht dies billigt ndash vgl 2 BvR 102909 vom 2852009

Dass Beschuldigtenrechte seit langem im-mer staumlrker beschnitten werden ist von weit kompetenteren Kollegen als dem Ver-fasser dieser Zeilen schon oft beklagt wor-den und soll deshalb hier nicht wiederholt werden Fuumlr den geneigten Leser sei an die-ser Stelle nur erwaumlhnt dass sich der Kolle-ge Prof Sommer im Novemberheft der Stra-Fo 2014 unter dem Titel bdquoDas Maumlrchen von

der Funktionsuntuumlchtigkeit der Strafrechts-pflegeldquo (auch) zu diesem Problemkreis mit deutlichen Worten geaumluszligert hat Kuumlrzlich musste sich ein Revisionsfuumlhrer sogar da-hingehend belehren lassen es sei voumlllig in Ordnung ihn nach Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordes () auch ohne notwendigen Verteidiger verantwort-lich zu vernehmen ndash 5 StR 17614 vom 20 Oktober 2014

Das houmlchste deutsche Strafgericht haumllt es also fuumlr legal eine Person gegen die drin-gender Tatverdacht besteht ndash andernfalls haumltte der Haftbefehl nicht erlassen werden duumlrfen ndash und der im Falle einer Verurteilung bdquoLEBENSLANGldquo droht ohne rechtlichen Beistand verantwortlich zu vernehmen Was man uns am Sonntagabend im bdquoTAT-ORTldquo vorlebt ist jetzt offenbar auch in Kar-lsruhe und Leipzig bdquohoffaumlhigldquo geworden

18 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Man kann nur wuumlnschen dass dieser Beschuldigte der beim 5 Strafsenat kein Gehoumlr fand seine Rechte beim Bundesverfas-sungsgericht oder beim Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschen-rechte besser geschuumltzt sieht andernfalls wird die Bestimmung die vorsieht dass Staatsanwaumllte die Bestellung eines Verteidigers schon im Vorverfahren beantragen sollen ndash sect 141 Abs3 Satz 2 StP0 ndash voumlllig an Bedeutung verlieren

Zuruumlckkehrend zum Ausgangsthema Tatprovokation gibt es aber auch Troumlstliches ndash fuumlr die Bundesrepublik Deutschland allerdings wohl eher Peinliches ndash zu melden Am 23 Oktober 2014 hat naumlm-lich der Europaumlische Gerichtshof fuumlr Menschenrechte dem deut-schen bdquoMilderungsmodellldquo eine klare Absage erteilt und festge-stellt dass diese Loumlsung mit Art 6 Abs 1 MRK unvereinbar ist und Deutschland insgesamt 16500 euro Entschaumldigung zu zahlen hat

Was war passiert Der deutsche Staatsbuumlrger war 2007 von ver-deckten Ermittlern aufgefordert worden mit einem Freund gegen den ein Ermittlungsverfahren lief einen Drogenhandel zu arrangie-ren Die von den Ermittlern angesprochene Person war bis zu die-sem Zeitpunkt weder strafrechtlich in Erscheinung getreten noch bestand gegen sie konkreter Tatverdacht Der Angesprochene lehnte zunaumlchst sogar ab

Erst auf erneute Bitte sowie dem Angebot einer Entlohnung wirk-te er dann mit Das Landgericht Aachen verurteilte ihn zu 5 Jahren

Haft Die Revision wurde vom BGH verworfen die Verfassungs-beschwerde ohne jede Begruumlndung nicht zur Entscheidung an-genommen Im Jahre 2011 erfolgte nach Verbuumlszligung von 23 der verhaumlngten Strafe die Reststrafenaussetzung In einer 16 Seiten langen Entscheidung haben die Straszligburger Richter nun unmiss-verstaumlndlich festgestellt dass der Verstoszlig gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht lediglich mit einer Strafmilderung kompensiert werden darf sondern dass von einem Verfahrens-hindernis ausgegangen werden muss ndash FURCHT vs GERMANY vom 23102014 ndash 5464809

Bei aller Freude uumlber diese deutlichen Worte sollte allerdings nicht von vornherein erwartet werden dass sich die deutschen Gerichte zukuumlnftig an dieser Entscheidung orientieren Der Europaumlische Ge-richtshof hatte in juumlngster Zeit zum Beispiel mehr als einmal deut-lich gemacht dass die durch sect 329 StPO zugelassene Verwerfung einer Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten trotz Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Anwalts rechtswidrig sei

Zahlreiche deutsche Oberlandesgerichte hielten sich gleichwohl fuumlr berechtigt dies zu ignorieren und die Verwerfungspraxis fortzu-setzen Hoffentlich werden von staatlichen Organen zu ihrem Tun angestiftete Personen in Zukunft auch von deutschen Gerichten besser geschuumltzt

RA Dr Peter Helkenberg Praumlsidiumsmitglied der RAK Thuumlringen

BIETE KANZLEINACHFOLGEBiete Nachfolge in seit 25 Jahren bestehender Anwaltskanzlei

in Gera im Rahmen einer Buumlrogemeinschaft

Rechtsanwaumllte Schnell amp Hubrich Rudolf-Diener-Straszlige 15 07545 Gera Fon 0365 81 22 23

Kostenfreie Uumlbernahme eines soliden Mandantenstamms

Zentrale Lage mitten in der Stadt (3 Min Fuszligweg zu den Gerichten)

Parkplatzmoumlglichkeiten

Repraumlsentative Raumlume in einer voll ausgestatten Kanzlei

Einarbeitungsmoumlglichkeit fuumlr Berufsanfaumlnger

Meinung

19Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Personalien vom 04112014 ndash 24032015

Name Vorname Ort Zulassungsdatum

Kloumlppner Susanne Erfurt 01 Dezember 2014

Weihrauch Josephine Gera 01 Dezember 2014

Huumlbschmann Michael Jena 01 Dezember 2014

MSN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stadtlengsfeld 16 Dezember 2014

Frfr von Thuemmler Sabina Erfurt 12 Januar 2015

Brosi Leopold Christian Schmalkalden 12 Januar 2015

Andree Alexander Suhl 12 Januar 2015

Kandel Ronald Nordhausen 12 Januar 2015

Dr Lierow Niels Weimar 12 Januar 2015

Huumlttich Sabrina Jena 19 Januar 2015

Dietze Julia Gotha 19 Januar 2015

Gebhardt Silvio Erfurt 19 Januar 2015

Gebhardt Falko Weimar 19 Januar 2015

Steinbrecher Theresa Greiz 16 Februar 2015

Zacher Florian Amt Wachsenburg 16 Februar 2015

Engeser Prisca Isabella NeuhausRwg 02 Maumlrz 2015

Weishaar Annemarie Erfurt 02 Maumlrz 2015

Spindler Michael Erfurt 02 Maumlrz 2015

Neuzulassung

Personalien

In eigener Sache Berufsjubilaumlum unserer Mitarbeitern Frau Anja StuhlSeit dem 01021995 ist Frau Anja Stuhl in der Geschaumlftsstelle der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen als

Sachbearbeiterin taumltig Sie betreut seit nunmehr 20 Jahren unter anderem auch das Zulassungswesen der RAK Zu ihrem 20-jaumlhrigen Berufsjubilaumlum gratulieren Vorstand und Geschaumlftsfuumlhrung der Rechtsanwalts-

kammer Frau Stuhl sehr herzlich

Berufsjubilaumlum

20 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

21Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Name Vorname Ort Kammer

Fischer Stephan Weimar RAK Stuttgart

Betzer Christoph Kromsdorf RAK Berlin

Ertel Sebastian Bremerhaven RAK Bremen

Grau Siegfried Duumlsseldorf RAK Duumlsseldorf

Becherer Ina Gotha RAK Sachsen

Ruhkamp Martin Eisenach RAK Karlsruhe

Jaumlger Ralf Tambach-Dietharz RAK Freiburg

Weisgerber Pierre Arnstadt RAK Stuttgart

Huumlther Sabrina Bad Salzungen RAK Kassel

Vogelmann-Kopf Oliver Nesse-Apfelstaumldt RAK Kassel

Name Vorname Kammer Ort

Schaumlller Sebastian RAK Sachsen Erfurt

Oppermann Nils RAK Sachsen Sondershausen

Dr Ehrle Dieter Gerald RAK Sachsen Erfurt

Reichelt Ute RAK Sachsen Bad Berka

Seidel Anja RAK Sachsen Muumlhlhausen

Helmke Andreas RAK Frankfurt Erfurt

Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in unsere Rechtsanwaltskammer

Personalien

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 12: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

12 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

rekt uumlber den Webzugang zugaumlnglich sein wird beschrieben Detailliertere Informa-tionen uumlber die Funktionalitaumlt des beA werden sukzessive ab April auf der neuen Internetseite zum beA veroumlffentlicht

Das beA ist hellip sicher

Sicherheit ist die oberste Praumlmisse bei der Entwicklung des beA Das gilt fuumlr den Zugang zum System genauso wie fuumlr die Uumlbertragung und Speicherung der einzel-nen Nachrichten Die Anmeldung wird so gestaltet sein dass sie eine zweifelsfreie Authentifizierung des jeweiligen Nutzers erfordert Durch die Anbindung des beA an das Bundesweite Amtliche Anwalts-verzeichnis ist dabei sichergestellt dass nur zugelassene Rechtsanwaumllte ein Post-fach besitzen Erlischt die Zulassung wird

auch das Postfach geloumlscht Das System wird sicherstellen dass weder die Absen-dereigenschaft noch der Inhalt der ein-zelnen Nachrichten manipuliert werden koumlnnen Die sichere Uumlbertragung erfolgt dabei mit einer sogenannten Ende-zu-En-de Verschluumlsselung das heiszligt anders als teilweise bei herkoumlmmlichen E-Mail-Pro-grammen wird die Nachricht nicht an je-dem Uumlbertragungsknoten ent- und wieder verschluumlsselt sondern bleibt vom Absen-der bis zum Empfaumlnger komplett verschluumls-selt Verwendet wird dabei ein sogenannter AES-Schluumlssel mit einer Laumlnge von 256 Bit Um eine so verschluumlsselte Nachricht zu entschluumlsseln gibt es so viele verschiede-ne Moumlglichkeiten dass die heutigen Hoch-leistungsrechner dafuumlr wohl Jahrzehnte brauchen wuumlrden Um auch die Datensi-cherheit bei den gespeicherten Nachrich-

ten zu gewaumlhrleisten werden alle Server des Systems in Deutschland stehen und damit dem hohen deutschen Datenschutz-niveau entsprechen

Was als naumlchstes passiert hellip

In den kommenden Wochen konkretisiert sich das bdquoGesichtldquo des beA Die BRAK wird das Design der Web-Benutzeroberflaumlche in einem der naumlchsten BRAKMagazine veroumlf-fentlichen Bis zum Sommer soll die tech-nische Entwicklung abgeschlossen sein dann beginnen die Tests mit den Systemen der Kanzleisoftwarehersteller der Justiz und in einzelnen Testkanzleien

Rechtsanwaumlltin Peggy Fiebig LLM Geschaumlftsfuumlhrerin bei der BRAK

Pfaumlndungsfreibetraumlge seit 01012015

Die seit dem 1 Januar 2015 maszliggebenden Betraumlge die nach sect 115 Abs 1 Satz 3 Nr 1b Nr 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind wurden neu bekannt gemacht Sie betragen fuumlr Parteien die ein Einkommen aus Erwerbstaumltigkeit erzielen 210 Euro fuumlr Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 462 Euro fuumlr jede weitere Person der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet in Ab-haumlngigkeit von ihrem Alter fuumlr Erwachsene 370 Euro fuumlr Jugendliche von Beginn des 15 bis Vollendung des 18 Lebensjahres 349 Euro fuumlr Kindervom Beginn des 7 bis zur Voll-endung des 14 Lebensjahres 306 Euro und fuumlr Kinder bis zur Vollendung des 6 Lebens-jahres 268 Euro

Stabwechsel im September

Ab September wird Monika Noumlhre derzeit noch Praumlsidentin des Kammergerichtes Berlin die Aufgaben der Schlichterin der Rechtsanwaltschaft uumlbernehmen Das gab der Praumlsi-dent der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C Filges im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Kammer bekannt Monika Noumlhre tritt damit die Nachfolge von Dr h c Renate Jaeger an die als erste Schlichterin der Anwaltschaft diese Position seit Januar 2011 bekleidet und zuvor Richterin am Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschenrechte gewe-sen war Die Schlichtungsstelle wurde vor fuumlnf Jahren auf Initiative der Bundesrechts-anwaltskammer als unabhaumlngige Institution zur Befriedung von Auseinandersetzungen zwischen Mandanten und ihren Rechtsanwaumllten eingerichtet Bisher wurden fast 4000 Verfahren durchgefuumlhrt

Berufrechtliches und Info

Nachrichten aus BerlinVollmachtsdatenbank auch fuumlr Rechtsanwaumllte

Im zweiten Halbjahr 2015 werden auch die Rechtsanwaltskammern ihren Mit-gliedern die Nutzung einer Datenbank zur elektronischen Vollmachtsuumlbermittlung an die Finanzverwaltung (Vollmachtsda-tenbank) ermoumlglichen

Mit Hilfe dieser Datenbank koumlnnen Rechtsanwaumllte dann bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklaumlrungen kuumlnf-tig Vollmachten ihrer Mandanten elektro-nisch an die Finanzverwaltung uumlbermit-teln Hintergrund dieser Datenbank ist die im Jahre 2014 eingefuumlhrte sogenannte vorausgefuumlllte Steuererklaumlrung durch die Finanzverwaltung Naumlhere Informationen zu diesem Thema finden Sie demnaumlchst auf der Internetseite der Bundesrechtsan-waltskammer

Quelle BRAK

13Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

Abschlusspruumlfungen 2015Die diesjaumlhrigen Abschlusspruumlfungen fuumlr die auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten finden wie folgt statt

Die schriftlichen Pruumlfungen beginnen jeweils um 900 Uhr in den Staatlichen Berufsbildenden Schulen Zu den muumlndlichen Pruuml-fungen erfolgt eine gesonderte Ladung durch die Pruumlfungsausschuumlsse Uumlber die Anmeldungsmodalitaumlten sind Sie bereits in einem separaten Schreiben informiert worden

Mindestverguumltung fuumlr Auszubildende

Mindestverguumltungen werden weder durch den Vorstand noch die Kammerversammlung festgesetzt

Es wird jaumlhrlich bekannt gemacht welche Durchschnittsverguumltungen in den Lehrvertraumlgen vereinbart worden sind Eine Unterschrei-tung dieser Durchschnittssaumltze von mehr als 20 kann zur Folge haben dass Ausbildungsverhaumlltnisse nicht eingetragen werden Hintergrund dieser Praxis ist dass Verwaltungsgerichte eine Regelungskompetenz der Kammer eine Mindestverguumltung festzusetzen anzweifeln Vielmehr sei von der Verkehrsauffassung der Mitglieder auszugehen

Bei der Auswertung aller 73 abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge des Jahrganges 2014 bis 2017 ergaben sich folgende durch-schnittliche Verguumltungssaumltze

Wir bitten zu beachten dass in diesen Durchschnittszahlen nach Vertragsabschluss vereinbarte oder vorgenommene Erhoumlhungen der Verguumltungen nicht beruumlcksichtigt sind und nicht beruumlcksichtigt werden konnten

a) schriftliche Abschlusspruumlfung

19052015Dienstag

ZPO RVG

20052015Mittwoch

Recht Wirtschafts- und Sozialkunde Rechnungswesen

Empfehlung der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

1 Ausbildungsjahr 45000 euro

2 Ausbildungsjahr 52500 euro

3 Ausbildungsjahr 60000 euro

Verguumltungssaumltze

1 Ausbildungsjahr 41500 euro (im Vorjahr 37300 euro )

2 Ausbildungsjahr 48200 euro (im Vorjahr 43000 euro )

3 Ausbildungsjahr 52700 euro (im Vorjahr 49560 euro )

b) muumlndliche Abschlusspruumlfung Erfurt Gera Muumlhlhausen

18062015Donnerstag

19062015Freitag

14 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Ausbildungswesen

Zwischenpruumlfung Dezember 2014

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 362

2 0 4 3 Buumlroorganisation 250

3 4 4 4 WiSo 275

4 3 0 1

5 1 0 0

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 296

Muumlhlhausen (8 Auszubildende)

Ausbildungswesen

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 350

2 2 1 0 Buumlroorganisation 340

3 2 4 4 WiSo 370

4 5 5 5

5 1 0 1

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 353

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 1 0 0 Recht 385

2 2 1 2 Buumlroorganisation 355

3 2 9 7 WiSo 390

4 9 8 3

5 6 2 7

6 0 0 1 Gesamtdurchschnitt 376

Gera (10 Auszubildende)

Erfurt (20 Auszubildende)

Neu abgeschlossene AusbildungsvertraumlgeStatistik bdquoNeu abgeschlossene Ausbildungsvertraumlge vom 01102013 bis 30092014ldquo

Aus der von der BRAK vorgelegten Statistik ergibt sich dass die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge im Ver-gleich zum Vorjahr erneut gesunken ist Insgesamt konnten 5158 Vertraumlge neu abgeschlossen werden (Vorjahr 5433) Im Ausbil-dungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter wurden bundesweit 3808 neue Ausbildungsvertraumlge abgeschlossen das sind 59 weniger als im Vorjahr ( 4047) Positiv anzumerken ist der An-stieg der neu eingegangenen Ausbildungsverhaumlltnisse in Thuumlrin-gen von 52 Auszubildenden im Vorjahr auf nun 64

Ausbildungswesen

15Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

16 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Initiative ergreifen fuumlr die Nachwuchssicherung

Die Situation um unseren Nachwuchs im Bereich der Rechtsanwaltsfachange-stellten ist angespannt ndash das ist uns allen bewusst Mehr denn je besteht

Handlungsbedarf zur Sicherung unserer zukuumlnftigen Fachkraumlfte

Signifikant ist die sinkende Zahl der Ab-solventen in den Berufsausbildungsstaumlt-ten in Erfurt Gera und Muumlhlhausen Im vergangenen Jahr legten 58 Auszubilden-de ihre Abschlusspruumlfung zurm Rechts-anwaltsfachangestellten ab Zur Zwi-schenpruumlfung in 2014 traten lediglich 38 Lehrlinge an Diese Zahl muss am Ende des Lehrjahres womoumlglich noch nach un-ten korrigiert werden

Wenn auch die Zahl der neu abgeschlos-senen Ausbildungsverhaumlltnisse in 2014 leicht angestiegen ist ndash Ende September vergangenen Jahres nahmen in Thuumlringen 64 angehende Rechtsanwaltsfachange-stellte einen Ausbildungsplatz an 2013 entschieden sich 52 Lehrlinge fuumlr den Beruf ndash so aumlndert dies nichts an der Tat-sache dass wir unter Bedarf ausbilden und qualifiziertes Fachpersonal zukuumlnf-

tig nicht mehr in ausreichendem Maszlige zur Verfuumlgung stehen wird Hier besteht sichtbarer Optimierungsbedarf rund um den Ausbildungsberuf ders Rechts-fachangestellten Doch wie koumlnnen wir die Situation nachhaltig verbessernUm moumlgliche Schwachstellen erkennen und aktiv beseitigen zu koumlnnen moumlchten wir alle Kolleginnen und Kollegen dazu anhal-ten an einem Dialog teilzunehmen Die Rechtsanwaltskammer Thuumlringen bietet sich zu diesem Zweck gern als Kommuni-kationsplattform an

Uns ist es wichtig verschiedene Meinun-gen zur Ausbildungsthematik aufzugrei-fen Jede Kollegin und jeder Kollege ist daher herzlich dazu eingeladen uns ihreseine Sichtweise schriftlich (per E-Mail an inforak-thueringende) zukommen zu lassen

Zusammen mit Ihnen wollen wir moumlgliche Loumlsungsansaumltze erarbeiten Es heiszligt nun gemeinsam nach neuen Wegen und Mit-teln suchen die momentane Talfahrt zu beenden und den derzeitigen Entwicklun-gen entgegenzutreten Die Ergebnisse der Einsendungen werden wir im Rahmen des naumlchsten Kammerreports veroumlffentlichen

Ausbildungswesen

Gemeinsam fuumlr

unsere Zukunft

Ruumlckblick Tag der Berufe

Eine Maszlignahme neue Wege zu beschrei-ten war die Teilnahme am bdquoTag der Beru-feldquo welcher im Maumlrz in den Raumlumlichkei-ten der Geschaumlftsstelle der RAK Thuumlringen stattfand In Kooperation mit der Bundes-agentur fuumlr Arbeit gab die Kammer inter-essierten Schuumllerinnen und Schuumllern die Moumlglichkeit sich uumlber den Beruf derdes Rechtsanwaltsfachangestellten zu infor-mieren Nach einem Vortrag und einer Fragerunde von und mit Yvonne Muumlller gepruumlfter Rechtsfachwirtin und Inhabe-rin von bdquoKanzlei-Professionellldquo wurde den Schuumllern die Chance geboten eine Kanzlei zu besuchen Hier erhielten sie anschauliche Eindruumlcke von der Taumltigkeit ders Rechtsanwaltsfachangestellten und der Zusammenarbeit mit Anwaumllten

Die Veranstaltung war gut besucht und auf jeden Fall dazu geeignet das Inte-resse an dem vorgestellten Berufsfeld zu wecken Deutlich wurde hier auch dass weitestgehend Unkenntnis bei den potenziellen Auszubildenden uumlber die tatsaumlchlichen Aufgabenbereiche einers Rechtsanwaltsfachangestellten herrscht Diese Luumlcken gilt es zu fuumlllen Seitens der Thuumlringer Rechtsanwaltschaft ist somit noch ein groszliges Maszlig an Aufklaumlrungsar-beit noumltig Das erste Ziel muss daher sein Informationen uumlber den Ausbildungsbe-ruf leichter zugaumlnglich zu machen prauml-senter zu platzieren sowie verstaumlndlicher aufzubereiten

Im Zuge der Erneuerung unserer Website werden wir verstaumlrkt auf diese Thematik eingehen und vor allem den Service zur Vermittlung von Praktikumsplaumltzen sowie von Auszubildenden bzw ausbildenden Kanzleien optimieren

17Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Rechtsanwaltswidrige Tatprovokation

Nicht zuletzt im Bereich der Betaumlubungsmitteldelikte werden Personen zu ihrem Tun zuweilen von verdeckten Ermittlern angestiftet Liegt dies offen zutage oder gelingt es der Verteidigung diese Praktiken nachzuweisen fuumlhrt dies nach staumlndiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz des auch von den dortigen Senaten anerkannten Verstoszliges gegen Art 6 Abs 1 MRK ndash Grundsatz des fairen Verfahrens ndash nicht etwa zu einem Beweisverwertungsverbot bzw einem Verfahrenshindernis sondern hat lediglich eine Strafmilderung zur Folge

Meinung

In juumlngster Zeit wurde dies vom 5 Strafse-nat noch einmal bestaumltigt ndash 5 StR 24013 vom 11122013 Kann man als Verteidi-ger angesichts des Wortlauts von Art 20 Abs 3 GG Art 6 Abs 1 MRK sowie sect 136 a StP0 uumlber diese bdquozur-Strafverfolgung-ist-je-des-Mittel-recht-Tendenzenldquo auch nach jahrelang geschulter Frustrationstoleranz nur den Kopf schuumltteln deprimiert es noch mehr wenn sogar das Bundesverfassungs-gericht dies billigt ndash vgl 2 BvR 102909 vom 2852009

Dass Beschuldigtenrechte seit langem im-mer staumlrker beschnitten werden ist von weit kompetenteren Kollegen als dem Ver-fasser dieser Zeilen schon oft beklagt wor-den und soll deshalb hier nicht wiederholt werden Fuumlr den geneigten Leser sei an die-ser Stelle nur erwaumlhnt dass sich der Kolle-ge Prof Sommer im Novemberheft der Stra-Fo 2014 unter dem Titel bdquoDas Maumlrchen von

der Funktionsuntuumlchtigkeit der Strafrechts-pflegeldquo (auch) zu diesem Problemkreis mit deutlichen Worten geaumluszligert hat Kuumlrzlich musste sich ein Revisionsfuumlhrer sogar da-hingehend belehren lassen es sei voumlllig in Ordnung ihn nach Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordes () auch ohne notwendigen Verteidiger verantwort-lich zu vernehmen ndash 5 StR 17614 vom 20 Oktober 2014

Das houmlchste deutsche Strafgericht haumllt es also fuumlr legal eine Person gegen die drin-gender Tatverdacht besteht ndash andernfalls haumltte der Haftbefehl nicht erlassen werden duumlrfen ndash und der im Falle einer Verurteilung bdquoLEBENSLANGldquo droht ohne rechtlichen Beistand verantwortlich zu vernehmen Was man uns am Sonntagabend im bdquoTAT-ORTldquo vorlebt ist jetzt offenbar auch in Kar-lsruhe und Leipzig bdquohoffaumlhigldquo geworden

18 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Man kann nur wuumlnschen dass dieser Beschuldigte der beim 5 Strafsenat kein Gehoumlr fand seine Rechte beim Bundesverfas-sungsgericht oder beim Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschen-rechte besser geschuumltzt sieht andernfalls wird die Bestimmung die vorsieht dass Staatsanwaumllte die Bestellung eines Verteidigers schon im Vorverfahren beantragen sollen ndash sect 141 Abs3 Satz 2 StP0 ndash voumlllig an Bedeutung verlieren

Zuruumlckkehrend zum Ausgangsthema Tatprovokation gibt es aber auch Troumlstliches ndash fuumlr die Bundesrepublik Deutschland allerdings wohl eher Peinliches ndash zu melden Am 23 Oktober 2014 hat naumlm-lich der Europaumlische Gerichtshof fuumlr Menschenrechte dem deut-schen bdquoMilderungsmodellldquo eine klare Absage erteilt und festge-stellt dass diese Loumlsung mit Art 6 Abs 1 MRK unvereinbar ist und Deutschland insgesamt 16500 euro Entschaumldigung zu zahlen hat

Was war passiert Der deutsche Staatsbuumlrger war 2007 von ver-deckten Ermittlern aufgefordert worden mit einem Freund gegen den ein Ermittlungsverfahren lief einen Drogenhandel zu arrangie-ren Die von den Ermittlern angesprochene Person war bis zu die-sem Zeitpunkt weder strafrechtlich in Erscheinung getreten noch bestand gegen sie konkreter Tatverdacht Der Angesprochene lehnte zunaumlchst sogar ab

Erst auf erneute Bitte sowie dem Angebot einer Entlohnung wirk-te er dann mit Das Landgericht Aachen verurteilte ihn zu 5 Jahren

Haft Die Revision wurde vom BGH verworfen die Verfassungs-beschwerde ohne jede Begruumlndung nicht zur Entscheidung an-genommen Im Jahre 2011 erfolgte nach Verbuumlszligung von 23 der verhaumlngten Strafe die Reststrafenaussetzung In einer 16 Seiten langen Entscheidung haben die Straszligburger Richter nun unmiss-verstaumlndlich festgestellt dass der Verstoszlig gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht lediglich mit einer Strafmilderung kompensiert werden darf sondern dass von einem Verfahrens-hindernis ausgegangen werden muss ndash FURCHT vs GERMANY vom 23102014 ndash 5464809

Bei aller Freude uumlber diese deutlichen Worte sollte allerdings nicht von vornherein erwartet werden dass sich die deutschen Gerichte zukuumlnftig an dieser Entscheidung orientieren Der Europaumlische Ge-richtshof hatte in juumlngster Zeit zum Beispiel mehr als einmal deut-lich gemacht dass die durch sect 329 StPO zugelassene Verwerfung einer Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten trotz Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Anwalts rechtswidrig sei

Zahlreiche deutsche Oberlandesgerichte hielten sich gleichwohl fuumlr berechtigt dies zu ignorieren und die Verwerfungspraxis fortzu-setzen Hoffentlich werden von staatlichen Organen zu ihrem Tun angestiftete Personen in Zukunft auch von deutschen Gerichten besser geschuumltzt

RA Dr Peter Helkenberg Praumlsidiumsmitglied der RAK Thuumlringen

BIETE KANZLEINACHFOLGEBiete Nachfolge in seit 25 Jahren bestehender Anwaltskanzlei

in Gera im Rahmen einer Buumlrogemeinschaft

Rechtsanwaumllte Schnell amp Hubrich Rudolf-Diener-Straszlige 15 07545 Gera Fon 0365 81 22 23

Kostenfreie Uumlbernahme eines soliden Mandantenstamms

Zentrale Lage mitten in der Stadt (3 Min Fuszligweg zu den Gerichten)

Parkplatzmoumlglichkeiten

Repraumlsentative Raumlume in einer voll ausgestatten Kanzlei

Einarbeitungsmoumlglichkeit fuumlr Berufsanfaumlnger

Meinung

19Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Personalien vom 04112014 ndash 24032015

Name Vorname Ort Zulassungsdatum

Kloumlppner Susanne Erfurt 01 Dezember 2014

Weihrauch Josephine Gera 01 Dezember 2014

Huumlbschmann Michael Jena 01 Dezember 2014

MSN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stadtlengsfeld 16 Dezember 2014

Frfr von Thuemmler Sabina Erfurt 12 Januar 2015

Brosi Leopold Christian Schmalkalden 12 Januar 2015

Andree Alexander Suhl 12 Januar 2015

Kandel Ronald Nordhausen 12 Januar 2015

Dr Lierow Niels Weimar 12 Januar 2015

Huumlttich Sabrina Jena 19 Januar 2015

Dietze Julia Gotha 19 Januar 2015

Gebhardt Silvio Erfurt 19 Januar 2015

Gebhardt Falko Weimar 19 Januar 2015

Steinbrecher Theresa Greiz 16 Februar 2015

Zacher Florian Amt Wachsenburg 16 Februar 2015

Engeser Prisca Isabella NeuhausRwg 02 Maumlrz 2015

Weishaar Annemarie Erfurt 02 Maumlrz 2015

Spindler Michael Erfurt 02 Maumlrz 2015

Neuzulassung

Personalien

In eigener Sache Berufsjubilaumlum unserer Mitarbeitern Frau Anja StuhlSeit dem 01021995 ist Frau Anja Stuhl in der Geschaumlftsstelle der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen als

Sachbearbeiterin taumltig Sie betreut seit nunmehr 20 Jahren unter anderem auch das Zulassungswesen der RAK Zu ihrem 20-jaumlhrigen Berufsjubilaumlum gratulieren Vorstand und Geschaumlftsfuumlhrung der Rechtsanwalts-

kammer Frau Stuhl sehr herzlich

Berufsjubilaumlum

20 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

21Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Name Vorname Ort Kammer

Fischer Stephan Weimar RAK Stuttgart

Betzer Christoph Kromsdorf RAK Berlin

Ertel Sebastian Bremerhaven RAK Bremen

Grau Siegfried Duumlsseldorf RAK Duumlsseldorf

Becherer Ina Gotha RAK Sachsen

Ruhkamp Martin Eisenach RAK Karlsruhe

Jaumlger Ralf Tambach-Dietharz RAK Freiburg

Weisgerber Pierre Arnstadt RAK Stuttgart

Huumlther Sabrina Bad Salzungen RAK Kassel

Vogelmann-Kopf Oliver Nesse-Apfelstaumldt RAK Kassel

Name Vorname Kammer Ort

Schaumlller Sebastian RAK Sachsen Erfurt

Oppermann Nils RAK Sachsen Sondershausen

Dr Ehrle Dieter Gerald RAK Sachsen Erfurt

Reichelt Ute RAK Sachsen Bad Berka

Seidel Anja RAK Sachsen Muumlhlhausen

Helmke Andreas RAK Frankfurt Erfurt

Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in unsere Rechtsanwaltskammer

Personalien

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 13: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

13Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

Abschlusspruumlfungen 2015Die diesjaumlhrigen Abschlusspruumlfungen fuumlr die auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten finden wie folgt statt

Die schriftlichen Pruumlfungen beginnen jeweils um 900 Uhr in den Staatlichen Berufsbildenden Schulen Zu den muumlndlichen Pruuml-fungen erfolgt eine gesonderte Ladung durch die Pruumlfungsausschuumlsse Uumlber die Anmeldungsmodalitaumlten sind Sie bereits in einem separaten Schreiben informiert worden

Mindestverguumltung fuumlr Auszubildende

Mindestverguumltungen werden weder durch den Vorstand noch die Kammerversammlung festgesetzt

Es wird jaumlhrlich bekannt gemacht welche Durchschnittsverguumltungen in den Lehrvertraumlgen vereinbart worden sind Eine Unterschrei-tung dieser Durchschnittssaumltze von mehr als 20 kann zur Folge haben dass Ausbildungsverhaumlltnisse nicht eingetragen werden Hintergrund dieser Praxis ist dass Verwaltungsgerichte eine Regelungskompetenz der Kammer eine Mindestverguumltung festzusetzen anzweifeln Vielmehr sei von der Verkehrsauffassung der Mitglieder auszugehen

Bei der Auswertung aller 73 abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge des Jahrganges 2014 bis 2017 ergaben sich folgende durch-schnittliche Verguumltungssaumltze

Wir bitten zu beachten dass in diesen Durchschnittszahlen nach Vertragsabschluss vereinbarte oder vorgenommene Erhoumlhungen der Verguumltungen nicht beruumlcksichtigt sind und nicht beruumlcksichtigt werden konnten

a) schriftliche Abschlusspruumlfung

19052015Dienstag

ZPO RVG

20052015Mittwoch

Recht Wirtschafts- und Sozialkunde Rechnungswesen

Empfehlung der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

1 Ausbildungsjahr 45000 euro

2 Ausbildungsjahr 52500 euro

3 Ausbildungsjahr 60000 euro

Verguumltungssaumltze

1 Ausbildungsjahr 41500 euro (im Vorjahr 37300 euro )

2 Ausbildungsjahr 48200 euro (im Vorjahr 43000 euro )

3 Ausbildungsjahr 52700 euro (im Vorjahr 49560 euro )

b) muumlndliche Abschlusspruumlfung Erfurt Gera Muumlhlhausen

18062015Donnerstag

19062015Freitag

14 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Ausbildungswesen

Zwischenpruumlfung Dezember 2014

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 362

2 0 4 3 Buumlroorganisation 250

3 4 4 4 WiSo 275

4 3 0 1

5 1 0 0

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 296

Muumlhlhausen (8 Auszubildende)

Ausbildungswesen

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 350

2 2 1 0 Buumlroorganisation 340

3 2 4 4 WiSo 370

4 5 5 5

5 1 0 1

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 353

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 1 0 0 Recht 385

2 2 1 2 Buumlroorganisation 355

3 2 9 7 WiSo 390

4 9 8 3

5 6 2 7

6 0 0 1 Gesamtdurchschnitt 376

Gera (10 Auszubildende)

Erfurt (20 Auszubildende)

Neu abgeschlossene AusbildungsvertraumlgeStatistik bdquoNeu abgeschlossene Ausbildungsvertraumlge vom 01102013 bis 30092014ldquo

Aus der von der BRAK vorgelegten Statistik ergibt sich dass die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge im Ver-gleich zum Vorjahr erneut gesunken ist Insgesamt konnten 5158 Vertraumlge neu abgeschlossen werden (Vorjahr 5433) Im Ausbil-dungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter wurden bundesweit 3808 neue Ausbildungsvertraumlge abgeschlossen das sind 59 weniger als im Vorjahr ( 4047) Positiv anzumerken ist der An-stieg der neu eingegangenen Ausbildungsverhaumlltnisse in Thuumlrin-gen von 52 Auszubildenden im Vorjahr auf nun 64

Ausbildungswesen

15Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

16 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Initiative ergreifen fuumlr die Nachwuchssicherung

Die Situation um unseren Nachwuchs im Bereich der Rechtsanwaltsfachange-stellten ist angespannt ndash das ist uns allen bewusst Mehr denn je besteht

Handlungsbedarf zur Sicherung unserer zukuumlnftigen Fachkraumlfte

Signifikant ist die sinkende Zahl der Ab-solventen in den Berufsausbildungsstaumlt-ten in Erfurt Gera und Muumlhlhausen Im vergangenen Jahr legten 58 Auszubilden-de ihre Abschlusspruumlfung zurm Rechts-anwaltsfachangestellten ab Zur Zwi-schenpruumlfung in 2014 traten lediglich 38 Lehrlinge an Diese Zahl muss am Ende des Lehrjahres womoumlglich noch nach un-ten korrigiert werden

Wenn auch die Zahl der neu abgeschlos-senen Ausbildungsverhaumlltnisse in 2014 leicht angestiegen ist ndash Ende September vergangenen Jahres nahmen in Thuumlringen 64 angehende Rechtsanwaltsfachange-stellte einen Ausbildungsplatz an 2013 entschieden sich 52 Lehrlinge fuumlr den Beruf ndash so aumlndert dies nichts an der Tat-sache dass wir unter Bedarf ausbilden und qualifiziertes Fachpersonal zukuumlnf-

tig nicht mehr in ausreichendem Maszlige zur Verfuumlgung stehen wird Hier besteht sichtbarer Optimierungsbedarf rund um den Ausbildungsberuf ders Rechts-fachangestellten Doch wie koumlnnen wir die Situation nachhaltig verbessernUm moumlgliche Schwachstellen erkennen und aktiv beseitigen zu koumlnnen moumlchten wir alle Kolleginnen und Kollegen dazu anhal-ten an einem Dialog teilzunehmen Die Rechtsanwaltskammer Thuumlringen bietet sich zu diesem Zweck gern als Kommuni-kationsplattform an

Uns ist es wichtig verschiedene Meinun-gen zur Ausbildungsthematik aufzugrei-fen Jede Kollegin und jeder Kollege ist daher herzlich dazu eingeladen uns ihreseine Sichtweise schriftlich (per E-Mail an inforak-thueringende) zukommen zu lassen

Zusammen mit Ihnen wollen wir moumlgliche Loumlsungsansaumltze erarbeiten Es heiszligt nun gemeinsam nach neuen Wegen und Mit-teln suchen die momentane Talfahrt zu beenden und den derzeitigen Entwicklun-gen entgegenzutreten Die Ergebnisse der Einsendungen werden wir im Rahmen des naumlchsten Kammerreports veroumlffentlichen

Ausbildungswesen

Gemeinsam fuumlr

unsere Zukunft

Ruumlckblick Tag der Berufe

Eine Maszlignahme neue Wege zu beschrei-ten war die Teilnahme am bdquoTag der Beru-feldquo welcher im Maumlrz in den Raumlumlichkei-ten der Geschaumlftsstelle der RAK Thuumlringen stattfand In Kooperation mit der Bundes-agentur fuumlr Arbeit gab die Kammer inter-essierten Schuumllerinnen und Schuumllern die Moumlglichkeit sich uumlber den Beruf derdes Rechtsanwaltsfachangestellten zu infor-mieren Nach einem Vortrag und einer Fragerunde von und mit Yvonne Muumlller gepruumlfter Rechtsfachwirtin und Inhabe-rin von bdquoKanzlei-Professionellldquo wurde den Schuumllern die Chance geboten eine Kanzlei zu besuchen Hier erhielten sie anschauliche Eindruumlcke von der Taumltigkeit ders Rechtsanwaltsfachangestellten und der Zusammenarbeit mit Anwaumllten

Die Veranstaltung war gut besucht und auf jeden Fall dazu geeignet das Inte-resse an dem vorgestellten Berufsfeld zu wecken Deutlich wurde hier auch dass weitestgehend Unkenntnis bei den potenziellen Auszubildenden uumlber die tatsaumlchlichen Aufgabenbereiche einers Rechtsanwaltsfachangestellten herrscht Diese Luumlcken gilt es zu fuumlllen Seitens der Thuumlringer Rechtsanwaltschaft ist somit noch ein groszliges Maszlig an Aufklaumlrungsar-beit noumltig Das erste Ziel muss daher sein Informationen uumlber den Ausbildungsbe-ruf leichter zugaumlnglich zu machen prauml-senter zu platzieren sowie verstaumlndlicher aufzubereiten

Im Zuge der Erneuerung unserer Website werden wir verstaumlrkt auf diese Thematik eingehen und vor allem den Service zur Vermittlung von Praktikumsplaumltzen sowie von Auszubildenden bzw ausbildenden Kanzleien optimieren

17Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Rechtsanwaltswidrige Tatprovokation

Nicht zuletzt im Bereich der Betaumlubungsmitteldelikte werden Personen zu ihrem Tun zuweilen von verdeckten Ermittlern angestiftet Liegt dies offen zutage oder gelingt es der Verteidigung diese Praktiken nachzuweisen fuumlhrt dies nach staumlndiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz des auch von den dortigen Senaten anerkannten Verstoszliges gegen Art 6 Abs 1 MRK ndash Grundsatz des fairen Verfahrens ndash nicht etwa zu einem Beweisverwertungsverbot bzw einem Verfahrenshindernis sondern hat lediglich eine Strafmilderung zur Folge

Meinung

In juumlngster Zeit wurde dies vom 5 Strafse-nat noch einmal bestaumltigt ndash 5 StR 24013 vom 11122013 Kann man als Verteidi-ger angesichts des Wortlauts von Art 20 Abs 3 GG Art 6 Abs 1 MRK sowie sect 136 a StP0 uumlber diese bdquozur-Strafverfolgung-ist-je-des-Mittel-recht-Tendenzenldquo auch nach jahrelang geschulter Frustrationstoleranz nur den Kopf schuumltteln deprimiert es noch mehr wenn sogar das Bundesverfassungs-gericht dies billigt ndash vgl 2 BvR 102909 vom 2852009

Dass Beschuldigtenrechte seit langem im-mer staumlrker beschnitten werden ist von weit kompetenteren Kollegen als dem Ver-fasser dieser Zeilen schon oft beklagt wor-den und soll deshalb hier nicht wiederholt werden Fuumlr den geneigten Leser sei an die-ser Stelle nur erwaumlhnt dass sich der Kolle-ge Prof Sommer im Novemberheft der Stra-Fo 2014 unter dem Titel bdquoDas Maumlrchen von

der Funktionsuntuumlchtigkeit der Strafrechts-pflegeldquo (auch) zu diesem Problemkreis mit deutlichen Worten geaumluszligert hat Kuumlrzlich musste sich ein Revisionsfuumlhrer sogar da-hingehend belehren lassen es sei voumlllig in Ordnung ihn nach Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordes () auch ohne notwendigen Verteidiger verantwort-lich zu vernehmen ndash 5 StR 17614 vom 20 Oktober 2014

Das houmlchste deutsche Strafgericht haumllt es also fuumlr legal eine Person gegen die drin-gender Tatverdacht besteht ndash andernfalls haumltte der Haftbefehl nicht erlassen werden duumlrfen ndash und der im Falle einer Verurteilung bdquoLEBENSLANGldquo droht ohne rechtlichen Beistand verantwortlich zu vernehmen Was man uns am Sonntagabend im bdquoTAT-ORTldquo vorlebt ist jetzt offenbar auch in Kar-lsruhe und Leipzig bdquohoffaumlhigldquo geworden

18 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Man kann nur wuumlnschen dass dieser Beschuldigte der beim 5 Strafsenat kein Gehoumlr fand seine Rechte beim Bundesverfas-sungsgericht oder beim Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschen-rechte besser geschuumltzt sieht andernfalls wird die Bestimmung die vorsieht dass Staatsanwaumllte die Bestellung eines Verteidigers schon im Vorverfahren beantragen sollen ndash sect 141 Abs3 Satz 2 StP0 ndash voumlllig an Bedeutung verlieren

Zuruumlckkehrend zum Ausgangsthema Tatprovokation gibt es aber auch Troumlstliches ndash fuumlr die Bundesrepublik Deutschland allerdings wohl eher Peinliches ndash zu melden Am 23 Oktober 2014 hat naumlm-lich der Europaumlische Gerichtshof fuumlr Menschenrechte dem deut-schen bdquoMilderungsmodellldquo eine klare Absage erteilt und festge-stellt dass diese Loumlsung mit Art 6 Abs 1 MRK unvereinbar ist und Deutschland insgesamt 16500 euro Entschaumldigung zu zahlen hat

Was war passiert Der deutsche Staatsbuumlrger war 2007 von ver-deckten Ermittlern aufgefordert worden mit einem Freund gegen den ein Ermittlungsverfahren lief einen Drogenhandel zu arrangie-ren Die von den Ermittlern angesprochene Person war bis zu die-sem Zeitpunkt weder strafrechtlich in Erscheinung getreten noch bestand gegen sie konkreter Tatverdacht Der Angesprochene lehnte zunaumlchst sogar ab

Erst auf erneute Bitte sowie dem Angebot einer Entlohnung wirk-te er dann mit Das Landgericht Aachen verurteilte ihn zu 5 Jahren

Haft Die Revision wurde vom BGH verworfen die Verfassungs-beschwerde ohne jede Begruumlndung nicht zur Entscheidung an-genommen Im Jahre 2011 erfolgte nach Verbuumlszligung von 23 der verhaumlngten Strafe die Reststrafenaussetzung In einer 16 Seiten langen Entscheidung haben die Straszligburger Richter nun unmiss-verstaumlndlich festgestellt dass der Verstoszlig gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht lediglich mit einer Strafmilderung kompensiert werden darf sondern dass von einem Verfahrens-hindernis ausgegangen werden muss ndash FURCHT vs GERMANY vom 23102014 ndash 5464809

Bei aller Freude uumlber diese deutlichen Worte sollte allerdings nicht von vornherein erwartet werden dass sich die deutschen Gerichte zukuumlnftig an dieser Entscheidung orientieren Der Europaumlische Ge-richtshof hatte in juumlngster Zeit zum Beispiel mehr als einmal deut-lich gemacht dass die durch sect 329 StPO zugelassene Verwerfung einer Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten trotz Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Anwalts rechtswidrig sei

Zahlreiche deutsche Oberlandesgerichte hielten sich gleichwohl fuumlr berechtigt dies zu ignorieren und die Verwerfungspraxis fortzu-setzen Hoffentlich werden von staatlichen Organen zu ihrem Tun angestiftete Personen in Zukunft auch von deutschen Gerichten besser geschuumltzt

RA Dr Peter Helkenberg Praumlsidiumsmitglied der RAK Thuumlringen

BIETE KANZLEINACHFOLGEBiete Nachfolge in seit 25 Jahren bestehender Anwaltskanzlei

in Gera im Rahmen einer Buumlrogemeinschaft

Rechtsanwaumllte Schnell amp Hubrich Rudolf-Diener-Straszlige 15 07545 Gera Fon 0365 81 22 23

Kostenfreie Uumlbernahme eines soliden Mandantenstamms

Zentrale Lage mitten in der Stadt (3 Min Fuszligweg zu den Gerichten)

Parkplatzmoumlglichkeiten

Repraumlsentative Raumlume in einer voll ausgestatten Kanzlei

Einarbeitungsmoumlglichkeit fuumlr Berufsanfaumlnger

Meinung

19Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Personalien vom 04112014 ndash 24032015

Name Vorname Ort Zulassungsdatum

Kloumlppner Susanne Erfurt 01 Dezember 2014

Weihrauch Josephine Gera 01 Dezember 2014

Huumlbschmann Michael Jena 01 Dezember 2014

MSN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stadtlengsfeld 16 Dezember 2014

Frfr von Thuemmler Sabina Erfurt 12 Januar 2015

Brosi Leopold Christian Schmalkalden 12 Januar 2015

Andree Alexander Suhl 12 Januar 2015

Kandel Ronald Nordhausen 12 Januar 2015

Dr Lierow Niels Weimar 12 Januar 2015

Huumlttich Sabrina Jena 19 Januar 2015

Dietze Julia Gotha 19 Januar 2015

Gebhardt Silvio Erfurt 19 Januar 2015

Gebhardt Falko Weimar 19 Januar 2015

Steinbrecher Theresa Greiz 16 Februar 2015

Zacher Florian Amt Wachsenburg 16 Februar 2015

Engeser Prisca Isabella NeuhausRwg 02 Maumlrz 2015

Weishaar Annemarie Erfurt 02 Maumlrz 2015

Spindler Michael Erfurt 02 Maumlrz 2015

Neuzulassung

Personalien

In eigener Sache Berufsjubilaumlum unserer Mitarbeitern Frau Anja StuhlSeit dem 01021995 ist Frau Anja Stuhl in der Geschaumlftsstelle der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen als

Sachbearbeiterin taumltig Sie betreut seit nunmehr 20 Jahren unter anderem auch das Zulassungswesen der RAK Zu ihrem 20-jaumlhrigen Berufsjubilaumlum gratulieren Vorstand und Geschaumlftsfuumlhrung der Rechtsanwalts-

kammer Frau Stuhl sehr herzlich

Berufsjubilaumlum

20 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

21Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Name Vorname Ort Kammer

Fischer Stephan Weimar RAK Stuttgart

Betzer Christoph Kromsdorf RAK Berlin

Ertel Sebastian Bremerhaven RAK Bremen

Grau Siegfried Duumlsseldorf RAK Duumlsseldorf

Becherer Ina Gotha RAK Sachsen

Ruhkamp Martin Eisenach RAK Karlsruhe

Jaumlger Ralf Tambach-Dietharz RAK Freiburg

Weisgerber Pierre Arnstadt RAK Stuttgart

Huumlther Sabrina Bad Salzungen RAK Kassel

Vogelmann-Kopf Oliver Nesse-Apfelstaumldt RAK Kassel

Name Vorname Kammer Ort

Schaumlller Sebastian RAK Sachsen Erfurt

Oppermann Nils RAK Sachsen Sondershausen

Dr Ehrle Dieter Gerald RAK Sachsen Erfurt

Reichelt Ute RAK Sachsen Bad Berka

Seidel Anja RAK Sachsen Muumlhlhausen

Helmke Andreas RAK Frankfurt Erfurt

Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in unsere Rechtsanwaltskammer

Personalien

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 14: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

14 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Ausbildungswesen

Zwischenpruumlfung Dezember 2014

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 362

2 0 4 3 Buumlroorganisation 250

3 4 4 4 WiSo 275

4 3 0 1

5 1 0 0

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 296

Muumlhlhausen (8 Auszubildende)

Ausbildungswesen

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 350

2 2 1 0 Buumlroorganisation 340

3 2 4 4 WiSo 370

4 5 5 5

5 1 0 1

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 353

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 1 0 0 Recht 385

2 2 1 2 Buumlroorganisation 355

3 2 9 7 WiSo 390

4 9 8 3

5 6 2 7

6 0 0 1 Gesamtdurchschnitt 376

Gera (10 Auszubildende)

Erfurt (20 Auszubildende)

Neu abgeschlossene AusbildungsvertraumlgeStatistik bdquoNeu abgeschlossene Ausbildungsvertraumlge vom 01102013 bis 30092014ldquo

Aus der von der BRAK vorgelegten Statistik ergibt sich dass die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge im Ver-gleich zum Vorjahr erneut gesunken ist Insgesamt konnten 5158 Vertraumlge neu abgeschlossen werden (Vorjahr 5433) Im Ausbil-dungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter wurden bundesweit 3808 neue Ausbildungsvertraumlge abgeschlossen das sind 59 weniger als im Vorjahr ( 4047) Positiv anzumerken ist der An-stieg der neu eingegangenen Ausbildungsverhaumlltnisse in Thuumlrin-gen von 52 Auszubildenden im Vorjahr auf nun 64

Ausbildungswesen

15Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

16 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Initiative ergreifen fuumlr die Nachwuchssicherung

Die Situation um unseren Nachwuchs im Bereich der Rechtsanwaltsfachange-stellten ist angespannt ndash das ist uns allen bewusst Mehr denn je besteht

Handlungsbedarf zur Sicherung unserer zukuumlnftigen Fachkraumlfte

Signifikant ist die sinkende Zahl der Ab-solventen in den Berufsausbildungsstaumlt-ten in Erfurt Gera und Muumlhlhausen Im vergangenen Jahr legten 58 Auszubilden-de ihre Abschlusspruumlfung zurm Rechts-anwaltsfachangestellten ab Zur Zwi-schenpruumlfung in 2014 traten lediglich 38 Lehrlinge an Diese Zahl muss am Ende des Lehrjahres womoumlglich noch nach un-ten korrigiert werden

Wenn auch die Zahl der neu abgeschlos-senen Ausbildungsverhaumlltnisse in 2014 leicht angestiegen ist ndash Ende September vergangenen Jahres nahmen in Thuumlringen 64 angehende Rechtsanwaltsfachange-stellte einen Ausbildungsplatz an 2013 entschieden sich 52 Lehrlinge fuumlr den Beruf ndash so aumlndert dies nichts an der Tat-sache dass wir unter Bedarf ausbilden und qualifiziertes Fachpersonal zukuumlnf-

tig nicht mehr in ausreichendem Maszlige zur Verfuumlgung stehen wird Hier besteht sichtbarer Optimierungsbedarf rund um den Ausbildungsberuf ders Rechts-fachangestellten Doch wie koumlnnen wir die Situation nachhaltig verbessernUm moumlgliche Schwachstellen erkennen und aktiv beseitigen zu koumlnnen moumlchten wir alle Kolleginnen und Kollegen dazu anhal-ten an einem Dialog teilzunehmen Die Rechtsanwaltskammer Thuumlringen bietet sich zu diesem Zweck gern als Kommuni-kationsplattform an

Uns ist es wichtig verschiedene Meinun-gen zur Ausbildungsthematik aufzugrei-fen Jede Kollegin und jeder Kollege ist daher herzlich dazu eingeladen uns ihreseine Sichtweise schriftlich (per E-Mail an inforak-thueringende) zukommen zu lassen

Zusammen mit Ihnen wollen wir moumlgliche Loumlsungsansaumltze erarbeiten Es heiszligt nun gemeinsam nach neuen Wegen und Mit-teln suchen die momentane Talfahrt zu beenden und den derzeitigen Entwicklun-gen entgegenzutreten Die Ergebnisse der Einsendungen werden wir im Rahmen des naumlchsten Kammerreports veroumlffentlichen

Ausbildungswesen

Gemeinsam fuumlr

unsere Zukunft

Ruumlckblick Tag der Berufe

Eine Maszlignahme neue Wege zu beschrei-ten war die Teilnahme am bdquoTag der Beru-feldquo welcher im Maumlrz in den Raumlumlichkei-ten der Geschaumlftsstelle der RAK Thuumlringen stattfand In Kooperation mit der Bundes-agentur fuumlr Arbeit gab die Kammer inter-essierten Schuumllerinnen und Schuumllern die Moumlglichkeit sich uumlber den Beruf derdes Rechtsanwaltsfachangestellten zu infor-mieren Nach einem Vortrag und einer Fragerunde von und mit Yvonne Muumlller gepruumlfter Rechtsfachwirtin und Inhabe-rin von bdquoKanzlei-Professionellldquo wurde den Schuumllern die Chance geboten eine Kanzlei zu besuchen Hier erhielten sie anschauliche Eindruumlcke von der Taumltigkeit ders Rechtsanwaltsfachangestellten und der Zusammenarbeit mit Anwaumllten

Die Veranstaltung war gut besucht und auf jeden Fall dazu geeignet das Inte-resse an dem vorgestellten Berufsfeld zu wecken Deutlich wurde hier auch dass weitestgehend Unkenntnis bei den potenziellen Auszubildenden uumlber die tatsaumlchlichen Aufgabenbereiche einers Rechtsanwaltsfachangestellten herrscht Diese Luumlcken gilt es zu fuumlllen Seitens der Thuumlringer Rechtsanwaltschaft ist somit noch ein groszliges Maszlig an Aufklaumlrungsar-beit noumltig Das erste Ziel muss daher sein Informationen uumlber den Ausbildungsbe-ruf leichter zugaumlnglich zu machen prauml-senter zu platzieren sowie verstaumlndlicher aufzubereiten

Im Zuge der Erneuerung unserer Website werden wir verstaumlrkt auf diese Thematik eingehen und vor allem den Service zur Vermittlung von Praktikumsplaumltzen sowie von Auszubildenden bzw ausbildenden Kanzleien optimieren

17Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Rechtsanwaltswidrige Tatprovokation

Nicht zuletzt im Bereich der Betaumlubungsmitteldelikte werden Personen zu ihrem Tun zuweilen von verdeckten Ermittlern angestiftet Liegt dies offen zutage oder gelingt es der Verteidigung diese Praktiken nachzuweisen fuumlhrt dies nach staumlndiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz des auch von den dortigen Senaten anerkannten Verstoszliges gegen Art 6 Abs 1 MRK ndash Grundsatz des fairen Verfahrens ndash nicht etwa zu einem Beweisverwertungsverbot bzw einem Verfahrenshindernis sondern hat lediglich eine Strafmilderung zur Folge

Meinung

In juumlngster Zeit wurde dies vom 5 Strafse-nat noch einmal bestaumltigt ndash 5 StR 24013 vom 11122013 Kann man als Verteidi-ger angesichts des Wortlauts von Art 20 Abs 3 GG Art 6 Abs 1 MRK sowie sect 136 a StP0 uumlber diese bdquozur-Strafverfolgung-ist-je-des-Mittel-recht-Tendenzenldquo auch nach jahrelang geschulter Frustrationstoleranz nur den Kopf schuumltteln deprimiert es noch mehr wenn sogar das Bundesverfassungs-gericht dies billigt ndash vgl 2 BvR 102909 vom 2852009

Dass Beschuldigtenrechte seit langem im-mer staumlrker beschnitten werden ist von weit kompetenteren Kollegen als dem Ver-fasser dieser Zeilen schon oft beklagt wor-den und soll deshalb hier nicht wiederholt werden Fuumlr den geneigten Leser sei an die-ser Stelle nur erwaumlhnt dass sich der Kolle-ge Prof Sommer im Novemberheft der Stra-Fo 2014 unter dem Titel bdquoDas Maumlrchen von

der Funktionsuntuumlchtigkeit der Strafrechts-pflegeldquo (auch) zu diesem Problemkreis mit deutlichen Worten geaumluszligert hat Kuumlrzlich musste sich ein Revisionsfuumlhrer sogar da-hingehend belehren lassen es sei voumlllig in Ordnung ihn nach Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordes () auch ohne notwendigen Verteidiger verantwort-lich zu vernehmen ndash 5 StR 17614 vom 20 Oktober 2014

Das houmlchste deutsche Strafgericht haumllt es also fuumlr legal eine Person gegen die drin-gender Tatverdacht besteht ndash andernfalls haumltte der Haftbefehl nicht erlassen werden duumlrfen ndash und der im Falle einer Verurteilung bdquoLEBENSLANGldquo droht ohne rechtlichen Beistand verantwortlich zu vernehmen Was man uns am Sonntagabend im bdquoTAT-ORTldquo vorlebt ist jetzt offenbar auch in Kar-lsruhe und Leipzig bdquohoffaumlhigldquo geworden

18 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Man kann nur wuumlnschen dass dieser Beschuldigte der beim 5 Strafsenat kein Gehoumlr fand seine Rechte beim Bundesverfas-sungsgericht oder beim Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschen-rechte besser geschuumltzt sieht andernfalls wird die Bestimmung die vorsieht dass Staatsanwaumllte die Bestellung eines Verteidigers schon im Vorverfahren beantragen sollen ndash sect 141 Abs3 Satz 2 StP0 ndash voumlllig an Bedeutung verlieren

Zuruumlckkehrend zum Ausgangsthema Tatprovokation gibt es aber auch Troumlstliches ndash fuumlr die Bundesrepublik Deutschland allerdings wohl eher Peinliches ndash zu melden Am 23 Oktober 2014 hat naumlm-lich der Europaumlische Gerichtshof fuumlr Menschenrechte dem deut-schen bdquoMilderungsmodellldquo eine klare Absage erteilt und festge-stellt dass diese Loumlsung mit Art 6 Abs 1 MRK unvereinbar ist und Deutschland insgesamt 16500 euro Entschaumldigung zu zahlen hat

Was war passiert Der deutsche Staatsbuumlrger war 2007 von ver-deckten Ermittlern aufgefordert worden mit einem Freund gegen den ein Ermittlungsverfahren lief einen Drogenhandel zu arrangie-ren Die von den Ermittlern angesprochene Person war bis zu die-sem Zeitpunkt weder strafrechtlich in Erscheinung getreten noch bestand gegen sie konkreter Tatverdacht Der Angesprochene lehnte zunaumlchst sogar ab

Erst auf erneute Bitte sowie dem Angebot einer Entlohnung wirk-te er dann mit Das Landgericht Aachen verurteilte ihn zu 5 Jahren

Haft Die Revision wurde vom BGH verworfen die Verfassungs-beschwerde ohne jede Begruumlndung nicht zur Entscheidung an-genommen Im Jahre 2011 erfolgte nach Verbuumlszligung von 23 der verhaumlngten Strafe die Reststrafenaussetzung In einer 16 Seiten langen Entscheidung haben die Straszligburger Richter nun unmiss-verstaumlndlich festgestellt dass der Verstoszlig gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht lediglich mit einer Strafmilderung kompensiert werden darf sondern dass von einem Verfahrens-hindernis ausgegangen werden muss ndash FURCHT vs GERMANY vom 23102014 ndash 5464809

Bei aller Freude uumlber diese deutlichen Worte sollte allerdings nicht von vornherein erwartet werden dass sich die deutschen Gerichte zukuumlnftig an dieser Entscheidung orientieren Der Europaumlische Ge-richtshof hatte in juumlngster Zeit zum Beispiel mehr als einmal deut-lich gemacht dass die durch sect 329 StPO zugelassene Verwerfung einer Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten trotz Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Anwalts rechtswidrig sei

Zahlreiche deutsche Oberlandesgerichte hielten sich gleichwohl fuumlr berechtigt dies zu ignorieren und die Verwerfungspraxis fortzu-setzen Hoffentlich werden von staatlichen Organen zu ihrem Tun angestiftete Personen in Zukunft auch von deutschen Gerichten besser geschuumltzt

RA Dr Peter Helkenberg Praumlsidiumsmitglied der RAK Thuumlringen

BIETE KANZLEINACHFOLGEBiete Nachfolge in seit 25 Jahren bestehender Anwaltskanzlei

in Gera im Rahmen einer Buumlrogemeinschaft

Rechtsanwaumllte Schnell amp Hubrich Rudolf-Diener-Straszlige 15 07545 Gera Fon 0365 81 22 23

Kostenfreie Uumlbernahme eines soliden Mandantenstamms

Zentrale Lage mitten in der Stadt (3 Min Fuszligweg zu den Gerichten)

Parkplatzmoumlglichkeiten

Repraumlsentative Raumlume in einer voll ausgestatten Kanzlei

Einarbeitungsmoumlglichkeit fuumlr Berufsanfaumlnger

Meinung

19Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Personalien vom 04112014 ndash 24032015

Name Vorname Ort Zulassungsdatum

Kloumlppner Susanne Erfurt 01 Dezember 2014

Weihrauch Josephine Gera 01 Dezember 2014

Huumlbschmann Michael Jena 01 Dezember 2014

MSN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stadtlengsfeld 16 Dezember 2014

Frfr von Thuemmler Sabina Erfurt 12 Januar 2015

Brosi Leopold Christian Schmalkalden 12 Januar 2015

Andree Alexander Suhl 12 Januar 2015

Kandel Ronald Nordhausen 12 Januar 2015

Dr Lierow Niels Weimar 12 Januar 2015

Huumlttich Sabrina Jena 19 Januar 2015

Dietze Julia Gotha 19 Januar 2015

Gebhardt Silvio Erfurt 19 Januar 2015

Gebhardt Falko Weimar 19 Januar 2015

Steinbrecher Theresa Greiz 16 Februar 2015

Zacher Florian Amt Wachsenburg 16 Februar 2015

Engeser Prisca Isabella NeuhausRwg 02 Maumlrz 2015

Weishaar Annemarie Erfurt 02 Maumlrz 2015

Spindler Michael Erfurt 02 Maumlrz 2015

Neuzulassung

Personalien

In eigener Sache Berufsjubilaumlum unserer Mitarbeitern Frau Anja StuhlSeit dem 01021995 ist Frau Anja Stuhl in der Geschaumlftsstelle der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen als

Sachbearbeiterin taumltig Sie betreut seit nunmehr 20 Jahren unter anderem auch das Zulassungswesen der RAK Zu ihrem 20-jaumlhrigen Berufsjubilaumlum gratulieren Vorstand und Geschaumlftsfuumlhrung der Rechtsanwalts-

kammer Frau Stuhl sehr herzlich

Berufsjubilaumlum

20 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

21Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Name Vorname Ort Kammer

Fischer Stephan Weimar RAK Stuttgart

Betzer Christoph Kromsdorf RAK Berlin

Ertel Sebastian Bremerhaven RAK Bremen

Grau Siegfried Duumlsseldorf RAK Duumlsseldorf

Becherer Ina Gotha RAK Sachsen

Ruhkamp Martin Eisenach RAK Karlsruhe

Jaumlger Ralf Tambach-Dietharz RAK Freiburg

Weisgerber Pierre Arnstadt RAK Stuttgart

Huumlther Sabrina Bad Salzungen RAK Kassel

Vogelmann-Kopf Oliver Nesse-Apfelstaumldt RAK Kassel

Name Vorname Kammer Ort

Schaumlller Sebastian RAK Sachsen Erfurt

Oppermann Nils RAK Sachsen Sondershausen

Dr Ehrle Dieter Gerald RAK Sachsen Erfurt

Reichelt Ute RAK Sachsen Bad Berka

Seidel Anja RAK Sachsen Muumlhlhausen

Helmke Andreas RAK Frankfurt Erfurt

Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in unsere Rechtsanwaltskammer

Personalien

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 15: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 0 0 0 Recht 350

2 2 1 0 Buumlroorganisation 340

3 2 4 4 WiSo 370

4 5 5 5

5 1 0 1

6 0 0 0 Gesamtdurchschnitt 353

Noten Recht Buumlroorg WiSo Notendurchschnitt Einzelfaumlcher

1 1 0 0 Recht 385

2 2 1 2 Buumlroorganisation 355

3 2 9 7 WiSo 390

4 9 8 3

5 6 2 7

6 0 0 1 Gesamtdurchschnitt 376

Gera (10 Auszubildende)

Erfurt (20 Auszubildende)

Neu abgeschlossene AusbildungsvertraumlgeStatistik bdquoNeu abgeschlossene Ausbildungsvertraumlge vom 01102013 bis 30092014ldquo

Aus der von der BRAK vorgelegten Statistik ergibt sich dass die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsvertraumlge im Ver-gleich zum Vorjahr erneut gesunken ist Insgesamt konnten 5158 Vertraumlge neu abgeschlossen werden (Vorjahr 5433) Im Ausbil-dungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter wurden bundesweit 3808 neue Ausbildungsvertraumlge abgeschlossen das sind 59 weniger als im Vorjahr ( 4047) Positiv anzumerken ist der An-stieg der neu eingegangenen Ausbildungsverhaumlltnisse in Thuumlrin-gen von 52 Auszubildenden im Vorjahr auf nun 64

Ausbildungswesen

15Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Ausbildungswesen

16 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Initiative ergreifen fuumlr die Nachwuchssicherung

Die Situation um unseren Nachwuchs im Bereich der Rechtsanwaltsfachange-stellten ist angespannt ndash das ist uns allen bewusst Mehr denn je besteht

Handlungsbedarf zur Sicherung unserer zukuumlnftigen Fachkraumlfte

Signifikant ist die sinkende Zahl der Ab-solventen in den Berufsausbildungsstaumlt-ten in Erfurt Gera und Muumlhlhausen Im vergangenen Jahr legten 58 Auszubilden-de ihre Abschlusspruumlfung zurm Rechts-anwaltsfachangestellten ab Zur Zwi-schenpruumlfung in 2014 traten lediglich 38 Lehrlinge an Diese Zahl muss am Ende des Lehrjahres womoumlglich noch nach un-ten korrigiert werden

Wenn auch die Zahl der neu abgeschlos-senen Ausbildungsverhaumlltnisse in 2014 leicht angestiegen ist ndash Ende September vergangenen Jahres nahmen in Thuumlringen 64 angehende Rechtsanwaltsfachange-stellte einen Ausbildungsplatz an 2013 entschieden sich 52 Lehrlinge fuumlr den Beruf ndash so aumlndert dies nichts an der Tat-sache dass wir unter Bedarf ausbilden und qualifiziertes Fachpersonal zukuumlnf-

tig nicht mehr in ausreichendem Maszlige zur Verfuumlgung stehen wird Hier besteht sichtbarer Optimierungsbedarf rund um den Ausbildungsberuf ders Rechts-fachangestellten Doch wie koumlnnen wir die Situation nachhaltig verbessernUm moumlgliche Schwachstellen erkennen und aktiv beseitigen zu koumlnnen moumlchten wir alle Kolleginnen und Kollegen dazu anhal-ten an einem Dialog teilzunehmen Die Rechtsanwaltskammer Thuumlringen bietet sich zu diesem Zweck gern als Kommuni-kationsplattform an

Uns ist es wichtig verschiedene Meinun-gen zur Ausbildungsthematik aufzugrei-fen Jede Kollegin und jeder Kollege ist daher herzlich dazu eingeladen uns ihreseine Sichtweise schriftlich (per E-Mail an inforak-thueringende) zukommen zu lassen

Zusammen mit Ihnen wollen wir moumlgliche Loumlsungsansaumltze erarbeiten Es heiszligt nun gemeinsam nach neuen Wegen und Mit-teln suchen die momentane Talfahrt zu beenden und den derzeitigen Entwicklun-gen entgegenzutreten Die Ergebnisse der Einsendungen werden wir im Rahmen des naumlchsten Kammerreports veroumlffentlichen

Ausbildungswesen

Gemeinsam fuumlr

unsere Zukunft

Ruumlckblick Tag der Berufe

Eine Maszlignahme neue Wege zu beschrei-ten war die Teilnahme am bdquoTag der Beru-feldquo welcher im Maumlrz in den Raumlumlichkei-ten der Geschaumlftsstelle der RAK Thuumlringen stattfand In Kooperation mit der Bundes-agentur fuumlr Arbeit gab die Kammer inter-essierten Schuumllerinnen und Schuumllern die Moumlglichkeit sich uumlber den Beruf derdes Rechtsanwaltsfachangestellten zu infor-mieren Nach einem Vortrag und einer Fragerunde von und mit Yvonne Muumlller gepruumlfter Rechtsfachwirtin und Inhabe-rin von bdquoKanzlei-Professionellldquo wurde den Schuumllern die Chance geboten eine Kanzlei zu besuchen Hier erhielten sie anschauliche Eindruumlcke von der Taumltigkeit ders Rechtsanwaltsfachangestellten und der Zusammenarbeit mit Anwaumllten

Die Veranstaltung war gut besucht und auf jeden Fall dazu geeignet das Inte-resse an dem vorgestellten Berufsfeld zu wecken Deutlich wurde hier auch dass weitestgehend Unkenntnis bei den potenziellen Auszubildenden uumlber die tatsaumlchlichen Aufgabenbereiche einers Rechtsanwaltsfachangestellten herrscht Diese Luumlcken gilt es zu fuumlllen Seitens der Thuumlringer Rechtsanwaltschaft ist somit noch ein groszliges Maszlig an Aufklaumlrungsar-beit noumltig Das erste Ziel muss daher sein Informationen uumlber den Ausbildungsbe-ruf leichter zugaumlnglich zu machen prauml-senter zu platzieren sowie verstaumlndlicher aufzubereiten

Im Zuge der Erneuerung unserer Website werden wir verstaumlrkt auf diese Thematik eingehen und vor allem den Service zur Vermittlung von Praktikumsplaumltzen sowie von Auszubildenden bzw ausbildenden Kanzleien optimieren

17Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Rechtsanwaltswidrige Tatprovokation

Nicht zuletzt im Bereich der Betaumlubungsmitteldelikte werden Personen zu ihrem Tun zuweilen von verdeckten Ermittlern angestiftet Liegt dies offen zutage oder gelingt es der Verteidigung diese Praktiken nachzuweisen fuumlhrt dies nach staumlndiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz des auch von den dortigen Senaten anerkannten Verstoszliges gegen Art 6 Abs 1 MRK ndash Grundsatz des fairen Verfahrens ndash nicht etwa zu einem Beweisverwertungsverbot bzw einem Verfahrenshindernis sondern hat lediglich eine Strafmilderung zur Folge

Meinung

In juumlngster Zeit wurde dies vom 5 Strafse-nat noch einmal bestaumltigt ndash 5 StR 24013 vom 11122013 Kann man als Verteidi-ger angesichts des Wortlauts von Art 20 Abs 3 GG Art 6 Abs 1 MRK sowie sect 136 a StP0 uumlber diese bdquozur-Strafverfolgung-ist-je-des-Mittel-recht-Tendenzenldquo auch nach jahrelang geschulter Frustrationstoleranz nur den Kopf schuumltteln deprimiert es noch mehr wenn sogar das Bundesverfassungs-gericht dies billigt ndash vgl 2 BvR 102909 vom 2852009

Dass Beschuldigtenrechte seit langem im-mer staumlrker beschnitten werden ist von weit kompetenteren Kollegen als dem Ver-fasser dieser Zeilen schon oft beklagt wor-den und soll deshalb hier nicht wiederholt werden Fuumlr den geneigten Leser sei an die-ser Stelle nur erwaumlhnt dass sich der Kolle-ge Prof Sommer im Novemberheft der Stra-Fo 2014 unter dem Titel bdquoDas Maumlrchen von

der Funktionsuntuumlchtigkeit der Strafrechts-pflegeldquo (auch) zu diesem Problemkreis mit deutlichen Worten geaumluszligert hat Kuumlrzlich musste sich ein Revisionsfuumlhrer sogar da-hingehend belehren lassen es sei voumlllig in Ordnung ihn nach Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordes () auch ohne notwendigen Verteidiger verantwort-lich zu vernehmen ndash 5 StR 17614 vom 20 Oktober 2014

Das houmlchste deutsche Strafgericht haumllt es also fuumlr legal eine Person gegen die drin-gender Tatverdacht besteht ndash andernfalls haumltte der Haftbefehl nicht erlassen werden duumlrfen ndash und der im Falle einer Verurteilung bdquoLEBENSLANGldquo droht ohne rechtlichen Beistand verantwortlich zu vernehmen Was man uns am Sonntagabend im bdquoTAT-ORTldquo vorlebt ist jetzt offenbar auch in Kar-lsruhe und Leipzig bdquohoffaumlhigldquo geworden

18 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Man kann nur wuumlnschen dass dieser Beschuldigte der beim 5 Strafsenat kein Gehoumlr fand seine Rechte beim Bundesverfas-sungsgericht oder beim Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschen-rechte besser geschuumltzt sieht andernfalls wird die Bestimmung die vorsieht dass Staatsanwaumllte die Bestellung eines Verteidigers schon im Vorverfahren beantragen sollen ndash sect 141 Abs3 Satz 2 StP0 ndash voumlllig an Bedeutung verlieren

Zuruumlckkehrend zum Ausgangsthema Tatprovokation gibt es aber auch Troumlstliches ndash fuumlr die Bundesrepublik Deutschland allerdings wohl eher Peinliches ndash zu melden Am 23 Oktober 2014 hat naumlm-lich der Europaumlische Gerichtshof fuumlr Menschenrechte dem deut-schen bdquoMilderungsmodellldquo eine klare Absage erteilt und festge-stellt dass diese Loumlsung mit Art 6 Abs 1 MRK unvereinbar ist und Deutschland insgesamt 16500 euro Entschaumldigung zu zahlen hat

Was war passiert Der deutsche Staatsbuumlrger war 2007 von ver-deckten Ermittlern aufgefordert worden mit einem Freund gegen den ein Ermittlungsverfahren lief einen Drogenhandel zu arrangie-ren Die von den Ermittlern angesprochene Person war bis zu die-sem Zeitpunkt weder strafrechtlich in Erscheinung getreten noch bestand gegen sie konkreter Tatverdacht Der Angesprochene lehnte zunaumlchst sogar ab

Erst auf erneute Bitte sowie dem Angebot einer Entlohnung wirk-te er dann mit Das Landgericht Aachen verurteilte ihn zu 5 Jahren

Haft Die Revision wurde vom BGH verworfen die Verfassungs-beschwerde ohne jede Begruumlndung nicht zur Entscheidung an-genommen Im Jahre 2011 erfolgte nach Verbuumlszligung von 23 der verhaumlngten Strafe die Reststrafenaussetzung In einer 16 Seiten langen Entscheidung haben die Straszligburger Richter nun unmiss-verstaumlndlich festgestellt dass der Verstoszlig gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht lediglich mit einer Strafmilderung kompensiert werden darf sondern dass von einem Verfahrens-hindernis ausgegangen werden muss ndash FURCHT vs GERMANY vom 23102014 ndash 5464809

Bei aller Freude uumlber diese deutlichen Worte sollte allerdings nicht von vornherein erwartet werden dass sich die deutschen Gerichte zukuumlnftig an dieser Entscheidung orientieren Der Europaumlische Ge-richtshof hatte in juumlngster Zeit zum Beispiel mehr als einmal deut-lich gemacht dass die durch sect 329 StPO zugelassene Verwerfung einer Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten trotz Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Anwalts rechtswidrig sei

Zahlreiche deutsche Oberlandesgerichte hielten sich gleichwohl fuumlr berechtigt dies zu ignorieren und die Verwerfungspraxis fortzu-setzen Hoffentlich werden von staatlichen Organen zu ihrem Tun angestiftete Personen in Zukunft auch von deutschen Gerichten besser geschuumltzt

RA Dr Peter Helkenberg Praumlsidiumsmitglied der RAK Thuumlringen

BIETE KANZLEINACHFOLGEBiete Nachfolge in seit 25 Jahren bestehender Anwaltskanzlei

in Gera im Rahmen einer Buumlrogemeinschaft

Rechtsanwaumllte Schnell amp Hubrich Rudolf-Diener-Straszlige 15 07545 Gera Fon 0365 81 22 23

Kostenfreie Uumlbernahme eines soliden Mandantenstamms

Zentrale Lage mitten in der Stadt (3 Min Fuszligweg zu den Gerichten)

Parkplatzmoumlglichkeiten

Repraumlsentative Raumlume in einer voll ausgestatten Kanzlei

Einarbeitungsmoumlglichkeit fuumlr Berufsanfaumlnger

Meinung

19Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Personalien vom 04112014 ndash 24032015

Name Vorname Ort Zulassungsdatum

Kloumlppner Susanne Erfurt 01 Dezember 2014

Weihrauch Josephine Gera 01 Dezember 2014

Huumlbschmann Michael Jena 01 Dezember 2014

MSN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stadtlengsfeld 16 Dezember 2014

Frfr von Thuemmler Sabina Erfurt 12 Januar 2015

Brosi Leopold Christian Schmalkalden 12 Januar 2015

Andree Alexander Suhl 12 Januar 2015

Kandel Ronald Nordhausen 12 Januar 2015

Dr Lierow Niels Weimar 12 Januar 2015

Huumlttich Sabrina Jena 19 Januar 2015

Dietze Julia Gotha 19 Januar 2015

Gebhardt Silvio Erfurt 19 Januar 2015

Gebhardt Falko Weimar 19 Januar 2015

Steinbrecher Theresa Greiz 16 Februar 2015

Zacher Florian Amt Wachsenburg 16 Februar 2015

Engeser Prisca Isabella NeuhausRwg 02 Maumlrz 2015

Weishaar Annemarie Erfurt 02 Maumlrz 2015

Spindler Michael Erfurt 02 Maumlrz 2015

Neuzulassung

Personalien

In eigener Sache Berufsjubilaumlum unserer Mitarbeitern Frau Anja StuhlSeit dem 01021995 ist Frau Anja Stuhl in der Geschaumlftsstelle der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen als

Sachbearbeiterin taumltig Sie betreut seit nunmehr 20 Jahren unter anderem auch das Zulassungswesen der RAK Zu ihrem 20-jaumlhrigen Berufsjubilaumlum gratulieren Vorstand und Geschaumlftsfuumlhrung der Rechtsanwalts-

kammer Frau Stuhl sehr herzlich

Berufsjubilaumlum

20 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

21Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Name Vorname Ort Kammer

Fischer Stephan Weimar RAK Stuttgart

Betzer Christoph Kromsdorf RAK Berlin

Ertel Sebastian Bremerhaven RAK Bremen

Grau Siegfried Duumlsseldorf RAK Duumlsseldorf

Becherer Ina Gotha RAK Sachsen

Ruhkamp Martin Eisenach RAK Karlsruhe

Jaumlger Ralf Tambach-Dietharz RAK Freiburg

Weisgerber Pierre Arnstadt RAK Stuttgart

Huumlther Sabrina Bad Salzungen RAK Kassel

Vogelmann-Kopf Oliver Nesse-Apfelstaumldt RAK Kassel

Name Vorname Kammer Ort

Schaumlller Sebastian RAK Sachsen Erfurt

Oppermann Nils RAK Sachsen Sondershausen

Dr Ehrle Dieter Gerald RAK Sachsen Erfurt

Reichelt Ute RAK Sachsen Bad Berka

Seidel Anja RAK Sachsen Muumlhlhausen

Helmke Andreas RAK Frankfurt Erfurt

Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in unsere Rechtsanwaltskammer

Personalien

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 16: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

16 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Initiative ergreifen fuumlr die Nachwuchssicherung

Die Situation um unseren Nachwuchs im Bereich der Rechtsanwaltsfachange-stellten ist angespannt ndash das ist uns allen bewusst Mehr denn je besteht

Handlungsbedarf zur Sicherung unserer zukuumlnftigen Fachkraumlfte

Signifikant ist die sinkende Zahl der Ab-solventen in den Berufsausbildungsstaumlt-ten in Erfurt Gera und Muumlhlhausen Im vergangenen Jahr legten 58 Auszubilden-de ihre Abschlusspruumlfung zurm Rechts-anwaltsfachangestellten ab Zur Zwi-schenpruumlfung in 2014 traten lediglich 38 Lehrlinge an Diese Zahl muss am Ende des Lehrjahres womoumlglich noch nach un-ten korrigiert werden

Wenn auch die Zahl der neu abgeschlos-senen Ausbildungsverhaumlltnisse in 2014 leicht angestiegen ist ndash Ende September vergangenen Jahres nahmen in Thuumlringen 64 angehende Rechtsanwaltsfachange-stellte einen Ausbildungsplatz an 2013 entschieden sich 52 Lehrlinge fuumlr den Beruf ndash so aumlndert dies nichts an der Tat-sache dass wir unter Bedarf ausbilden und qualifiziertes Fachpersonal zukuumlnf-

tig nicht mehr in ausreichendem Maszlige zur Verfuumlgung stehen wird Hier besteht sichtbarer Optimierungsbedarf rund um den Ausbildungsberuf ders Rechts-fachangestellten Doch wie koumlnnen wir die Situation nachhaltig verbessernUm moumlgliche Schwachstellen erkennen und aktiv beseitigen zu koumlnnen moumlchten wir alle Kolleginnen und Kollegen dazu anhal-ten an einem Dialog teilzunehmen Die Rechtsanwaltskammer Thuumlringen bietet sich zu diesem Zweck gern als Kommuni-kationsplattform an

Uns ist es wichtig verschiedene Meinun-gen zur Ausbildungsthematik aufzugrei-fen Jede Kollegin und jeder Kollege ist daher herzlich dazu eingeladen uns ihreseine Sichtweise schriftlich (per E-Mail an inforak-thueringende) zukommen zu lassen

Zusammen mit Ihnen wollen wir moumlgliche Loumlsungsansaumltze erarbeiten Es heiszligt nun gemeinsam nach neuen Wegen und Mit-teln suchen die momentane Talfahrt zu beenden und den derzeitigen Entwicklun-gen entgegenzutreten Die Ergebnisse der Einsendungen werden wir im Rahmen des naumlchsten Kammerreports veroumlffentlichen

Ausbildungswesen

Gemeinsam fuumlr

unsere Zukunft

Ruumlckblick Tag der Berufe

Eine Maszlignahme neue Wege zu beschrei-ten war die Teilnahme am bdquoTag der Beru-feldquo welcher im Maumlrz in den Raumlumlichkei-ten der Geschaumlftsstelle der RAK Thuumlringen stattfand In Kooperation mit der Bundes-agentur fuumlr Arbeit gab die Kammer inter-essierten Schuumllerinnen und Schuumllern die Moumlglichkeit sich uumlber den Beruf derdes Rechtsanwaltsfachangestellten zu infor-mieren Nach einem Vortrag und einer Fragerunde von und mit Yvonne Muumlller gepruumlfter Rechtsfachwirtin und Inhabe-rin von bdquoKanzlei-Professionellldquo wurde den Schuumllern die Chance geboten eine Kanzlei zu besuchen Hier erhielten sie anschauliche Eindruumlcke von der Taumltigkeit ders Rechtsanwaltsfachangestellten und der Zusammenarbeit mit Anwaumllten

Die Veranstaltung war gut besucht und auf jeden Fall dazu geeignet das Inte-resse an dem vorgestellten Berufsfeld zu wecken Deutlich wurde hier auch dass weitestgehend Unkenntnis bei den potenziellen Auszubildenden uumlber die tatsaumlchlichen Aufgabenbereiche einers Rechtsanwaltsfachangestellten herrscht Diese Luumlcken gilt es zu fuumlllen Seitens der Thuumlringer Rechtsanwaltschaft ist somit noch ein groszliges Maszlig an Aufklaumlrungsar-beit noumltig Das erste Ziel muss daher sein Informationen uumlber den Ausbildungsbe-ruf leichter zugaumlnglich zu machen prauml-senter zu platzieren sowie verstaumlndlicher aufzubereiten

Im Zuge der Erneuerung unserer Website werden wir verstaumlrkt auf diese Thematik eingehen und vor allem den Service zur Vermittlung von Praktikumsplaumltzen sowie von Auszubildenden bzw ausbildenden Kanzleien optimieren

17Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Rechtsanwaltswidrige Tatprovokation

Nicht zuletzt im Bereich der Betaumlubungsmitteldelikte werden Personen zu ihrem Tun zuweilen von verdeckten Ermittlern angestiftet Liegt dies offen zutage oder gelingt es der Verteidigung diese Praktiken nachzuweisen fuumlhrt dies nach staumlndiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz des auch von den dortigen Senaten anerkannten Verstoszliges gegen Art 6 Abs 1 MRK ndash Grundsatz des fairen Verfahrens ndash nicht etwa zu einem Beweisverwertungsverbot bzw einem Verfahrenshindernis sondern hat lediglich eine Strafmilderung zur Folge

Meinung

In juumlngster Zeit wurde dies vom 5 Strafse-nat noch einmal bestaumltigt ndash 5 StR 24013 vom 11122013 Kann man als Verteidi-ger angesichts des Wortlauts von Art 20 Abs 3 GG Art 6 Abs 1 MRK sowie sect 136 a StP0 uumlber diese bdquozur-Strafverfolgung-ist-je-des-Mittel-recht-Tendenzenldquo auch nach jahrelang geschulter Frustrationstoleranz nur den Kopf schuumltteln deprimiert es noch mehr wenn sogar das Bundesverfassungs-gericht dies billigt ndash vgl 2 BvR 102909 vom 2852009

Dass Beschuldigtenrechte seit langem im-mer staumlrker beschnitten werden ist von weit kompetenteren Kollegen als dem Ver-fasser dieser Zeilen schon oft beklagt wor-den und soll deshalb hier nicht wiederholt werden Fuumlr den geneigten Leser sei an die-ser Stelle nur erwaumlhnt dass sich der Kolle-ge Prof Sommer im Novemberheft der Stra-Fo 2014 unter dem Titel bdquoDas Maumlrchen von

der Funktionsuntuumlchtigkeit der Strafrechts-pflegeldquo (auch) zu diesem Problemkreis mit deutlichen Worten geaumluszligert hat Kuumlrzlich musste sich ein Revisionsfuumlhrer sogar da-hingehend belehren lassen es sei voumlllig in Ordnung ihn nach Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordes () auch ohne notwendigen Verteidiger verantwort-lich zu vernehmen ndash 5 StR 17614 vom 20 Oktober 2014

Das houmlchste deutsche Strafgericht haumllt es also fuumlr legal eine Person gegen die drin-gender Tatverdacht besteht ndash andernfalls haumltte der Haftbefehl nicht erlassen werden duumlrfen ndash und der im Falle einer Verurteilung bdquoLEBENSLANGldquo droht ohne rechtlichen Beistand verantwortlich zu vernehmen Was man uns am Sonntagabend im bdquoTAT-ORTldquo vorlebt ist jetzt offenbar auch in Kar-lsruhe und Leipzig bdquohoffaumlhigldquo geworden

18 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Man kann nur wuumlnschen dass dieser Beschuldigte der beim 5 Strafsenat kein Gehoumlr fand seine Rechte beim Bundesverfas-sungsgericht oder beim Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschen-rechte besser geschuumltzt sieht andernfalls wird die Bestimmung die vorsieht dass Staatsanwaumllte die Bestellung eines Verteidigers schon im Vorverfahren beantragen sollen ndash sect 141 Abs3 Satz 2 StP0 ndash voumlllig an Bedeutung verlieren

Zuruumlckkehrend zum Ausgangsthema Tatprovokation gibt es aber auch Troumlstliches ndash fuumlr die Bundesrepublik Deutschland allerdings wohl eher Peinliches ndash zu melden Am 23 Oktober 2014 hat naumlm-lich der Europaumlische Gerichtshof fuumlr Menschenrechte dem deut-schen bdquoMilderungsmodellldquo eine klare Absage erteilt und festge-stellt dass diese Loumlsung mit Art 6 Abs 1 MRK unvereinbar ist und Deutschland insgesamt 16500 euro Entschaumldigung zu zahlen hat

Was war passiert Der deutsche Staatsbuumlrger war 2007 von ver-deckten Ermittlern aufgefordert worden mit einem Freund gegen den ein Ermittlungsverfahren lief einen Drogenhandel zu arrangie-ren Die von den Ermittlern angesprochene Person war bis zu die-sem Zeitpunkt weder strafrechtlich in Erscheinung getreten noch bestand gegen sie konkreter Tatverdacht Der Angesprochene lehnte zunaumlchst sogar ab

Erst auf erneute Bitte sowie dem Angebot einer Entlohnung wirk-te er dann mit Das Landgericht Aachen verurteilte ihn zu 5 Jahren

Haft Die Revision wurde vom BGH verworfen die Verfassungs-beschwerde ohne jede Begruumlndung nicht zur Entscheidung an-genommen Im Jahre 2011 erfolgte nach Verbuumlszligung von 23 der verhaumlngten Strafe die Reststrafenaussetzung In einer 16 Seiten langen Entscheidung haben die Straszligburger Richter nun unmiss-verstaumlndlich festgestellt dass der Verstoszlig gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht lediglich mit einer Strafmilderung kompensiert werden darf sondern dass von einem Verfahrens-hindernis ausgegangen werden muss ndash FURCHT vs GERMANY vom 23102014 ndash 5464809

Bei aller Freude uumlber diese deutlichen Worte sollte allerdings nicht von vornherein erwartet werden dass sich die deutschen Gerichte zukuumlnftig an dieser Entscheidung orientieren Der Europaumlische Ge-richtshof hatte in juumlngster Zeit zum Beispiel mehr als einmal deut-lich gemacht dass die durch sect 329 StPO zugelassene Verwerfung einer Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten trotz Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Anwalts rechtswidrig sei

Zahlreiche deutsche Oberlandesgerichte hielten sich gleichwohl fuumlr berechtigt dies zu ignorieren und die Verwerfungspraxis fortzu-setzen Hoffentlich werden von staatlichen Organen zu ihrem Tun angestiftete Personen in Zukunft auch von deutschen Gerichten besser geschuumltzt

RA Dr Peter Helkenberg Praumlsidiumsmitglied der RAK Thuumlringen

BIETE KANZLEINACHFOLGEBiete Nachfolge in seit 25 Jahren bestehender Anwaltskanzlei

in Gera im Rahmen einer Buumlrogemeinschaft

Rechtsanwaumllte Schnell amp Hubrich Rudolf-Diener-Straszlige 15 07545 Gera Fon 0365 81 22 23

Kostenfreie Uumlbernahme eines soliden Mandantenstamms

Zentrale Lage mitten in der Stadt (3 Min Fuszligweg zu den Gerichten)

Parkplatzmoumlglichkeiten

Repraumlsentative Raumlume in einer voll ausgestatten Kanzlei

Einarbeitungsmoumlglichkeit fuumlr Berufsanfaumlnger

Meinung

19Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Personalien vom 04112014 ndash 24032015

Name Vorname Ort Zulassungsdatum

Kloumlppner Susanne Erfurt 01 Dezember 2014

Weihrauch Josephine Gera 01 Dezember 2014

Huumlbschmann Michael Jena 01 Dezember 2014

MSN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stadtlengsfeld 16 Dezember 2014

Frfr von Thuemmler Sabina Erfurt 12 Januar 2015

Brosi Leopold Christian Schmalkalden 12 Januar 2015

Andree Alexander Suhl 12 Januar 2015

Kandel Ronald Nordhausen 12 Januar 2015

Dr Lierow Niels Weimar 12 Januar 2015

Huumlttich Sabrina Jena 19 Januar 2015

Dietze Julia Gotha 19 Januar 2015

Gebhardt Silvio Erfurt 19 Januar 2015

Gebhardt Falko Weimar 19 Januar 2015

Steinbrecher Theresa Greiz 16 Februar 2015

Zacher Florian Amt Wachsenburg 16 Februar 2015

Engeser Prisca Isabella NeuhausRwg 02 Maumlrz 2015

Weishaar Annemarie Erfurt 02 Maumlrz 2015

Spindler Michael Erfurt 02 Maumlrz 2015

Neuzulassung

Personalien

In eigener Sache Berufsjubilaumlum unserer Mitarbeitern Frau Anja StuhlSeit dem 01021995 ist Frau Anja Stuhl in der Geschaumlftsstelle der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen als

Sachbearbeiterin taumltig Sie betreut seit nunmehr 20 Jahren unter anderem auch das Zulassungswesen der RAK Zu ihrem 20-jaumlhrigen Berufsjubilaumlum gratulieren Vorstand und Geschaumlftsfuumlhrung der Rechtsanwalts-

kammer Frau Stuhl sehr herzlich

Berufsjubilaumlum

20 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

21Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Name Vorname Ort Kammer

Fischer Stephan Weimar RAK Stuttgart

Betzer Christoph Kromsdorf RAK Berlin

Ertel Sebastian Bremerhaven RAK Bremen

Grau Siegfried Duumlsseldorf RAK Duumlsseldorf

Becherer Ina Gotha RAK Sachsen

Ruhkamp Martin Eisenach RAK Karlsruhe

Jaumlger Ralf Tambach-Dietharz RAK Freiburg

Weisgerber Pierre Arnstadt RAK Stuttgart

Huumlther Sabrina Bad Salzungen RAK Kassel

Vogelmann-Kopf Oliver Nesse-Apfelstaumldt RAK Kassel

Name Vorname Kammer Ort

Schaumlller Sebastian RAK Sachsen Erfurt

Oppermann Nils RAK Sachsen Sondershausen

Dr Ehrle Dieter Gerald RAK Sachsen Erfurt

Reichelt Ute RAK Sachsen Bad Berka

Seidel Anja RAK Sachsen Muumlhlhausen

Helmke Andreas RAK Frankfurt Erfurt

Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in unsere Rechtsanwaltskammer

Personalien

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 17: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

17Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Rechtsanwaltswidrige Tatprovokation

Nicht zuletzt im Bereich der Betaumlubungsmitteldelikte werden Personen zu ihrem Tun zuweilen von verdeckten Ermittlern angestiftet Liegt dies offen zutage oder gelingt es der Verteidigung diese Praktiken nachzuweisen fuumlhrt dies nach staumlndiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz des auch von den dortigen Senaten anerkannten Verstoszliges gegen Art 6 Abs 1 MRK ndash Grundsatz des fairen Verfahrens ndash nicht etwa zu einem Beweisverwertungsverbot bzw einem Verfahrenshindernis sondern hat lediglich eine Strafmilderung zur Folge

Meinung

In juumlngster Zeit wurde dies vom 5 Strafse-nat noch einmal bestaumltigt ndash 5 StR 24013 vom 11122013 Kann man als Verteidi-ger angesichts des Wortlauts von Art 20 Abs 3 GG Art 6 Abs 1 MRK sowie sect 136 a StP0 uumlber diese bdquozur-Strafverfolgung-ist-je-des-Mittel-recht-Tendenzenldquo auch nach jahrelang geschulter Frustrationstoleranz nur den Kopf schuumltteln deprimiert es noch mehr wenn sogar das Bundesverfassungs-gericht dies billigt ndash vgl 2 BvR 102909 vom 2852009

Dass Beschuldigtenrechte seit langem im-mer staumlrker beschnitten werden ist von weit kompetenteren Kollegen als dem Ver-fasser dieser Zeilen schon oft beklagt wor-den und soll deshalb hier nicht wiederholt werden Fuumlr den geneigten Leser sei an die-ser Stelle nur erwaumlhnt dass sich der Kolle-ge Prof Sommer im Novemberheft der Stra-Fo 2014 unter dem Titel bdquoDas Maumlrchen von

der Funktionsuntuumlchtigkeit der Strafrechts-pflegeldquo (auch) zu diesem Problemkreis mit deutlichen Worten geaumluszligert hat Kuumlrzlich musste sich ein Revisionsfuumlhrer sogar da-hingehend belehren lassen es sei voumlllig in Ordnung ihn nach Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordes () auch ohne notwendigen Verteidiger verantwort-lich zu vernehmen ndash 5 StR 17614 vom 20 Oktober 2014

Das houmlchste deutsche Strafgericht haumllt es also fuumlr legal eine Person gegen die drin-gender Tatverdacht besteht ndash andernfalls haumltte der Haftbefehl nicht erlassen werden duumlrfen ndash und der im Falle einer Verurteilung bdquoLEBENSLANGldquo droht ohne rechtlichen Beistand verantwortlich zu vernehmen Was man uns am Sonntagabend im bdquoTAT-ORTldquo vorlebt ist jetzt offenbar auch in Kar-lsruhe und Leipzig bdquohoffaumlhigldquo geworden

18 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Man kann nur wuumlnschen dass dieser Beschuldigte der beim 5 Strafsenat kein Gehoumlr fand seine Rechte beim Bundesverfas-sungsgericht oder beim Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschen-rechte besser geschuumltzt sieht andernfalls wird die Bestimmung die vorsieht dass Staatsanwaumllte die Bestellung eines Verteidigers schon im Vorverfahren beantragen sollen ndash sect 141 Abs3 Satz 2 StP0 ndash voumlllig an Bedeutung verlieren

Zuruumlckkehrend zum Ausgangsthema Tatprovokation gibt es aber auch Troumlstliches ndash fuumlr die Bundesrepublik Deutschland allerdings wohl eher Peinliches ndash zu melden Am 23 Oktober 2014 hat naumlm-lich der Europaumlische Gerichtshof fuumlr Menschenrechte dem deut-schen bdquoMilderungsmodellldquo eine klare Absage erteilt und festge-stellt dass diese Loumlsung mit Art 6 Abs 1 MRK unvereinbar ist und Deutschland insgesamt 16500 euro Entschaumldigung zu zahlen hat

Was war passiert Der deutsche Staatsbuumlrger war 2007 von ver-deckten Ermittlern aufgefordert worden mit einem Freund gegen den ein Ermittlungsverfahren lief einen Drogenhandel zu arrangie-ren Die von den Ermittlern angesprochene Person war bis zu die-sem Zeitpunkt weder strafrechtlich in Erscheinung getreten noch bestand gegen sie konkreter Tatverdacht Der Angesprochene lehnte zunaumlchst sogar ab

Erst auf erneute Bitte sowie dem Angebot einer Entlohnung wirk-te er dann mit Das Landgericht Aachen verurteilte ihn zu 5 Jahren

Haft Die Revision wurde vom BGH verworfen die Verfassungs-beschwerde ohne jede Begruumlndung nicht zur Entscheidung an-genommen Im Jahre 2011 erfolgte nach Verbuumlszligung von 23 der verhaumlngten Strafe die Reststrafenaussetzung In einer 16 Seiten langen Entscheidung haben die Straszligburger Richter nun unmiss-verstaumlndlich festgestellt dass der Verstoszlig gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht lediglich mit einer Strafmilderung kompensiert werden darf sondern dass von einem Verfahrens-hindernis ausgegangen werden muss ndash FURCHT vs GERMANY vom 23102014 ndash 5464809

Bei aller Freude uumlber diese deutlichen Worte sollte allerdings nicht von vornherein erwartet werden dass sich die deutschen Gerichte zukuumlnftig an dieser Entscheidung orientieren Der Europaumlische Ge-richtshof hatte in juumlngster Zeit zum Beispiel mehr als einmal deut-lich gemacht dass die durch sect 329 StPO zugelassene Verwerfung einer Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten trotz Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Anwalts rechtswidrig sei

Zahlreiche deutsche Oberlandesgerichte hielten sich gleichwohl fuumlr berechtigt dies zu ignorieren und die Verwerfungspraxis fortzu-setzen Hoffentlich werden von staatlichen Organen zu ihrem Tun angestiftete Personen in Zukunft auch von deutschen Gerichten besser geschuumltzt

RA Dr Peter Helkenberg Praumlsidiumsmitglied der RAK Thuumlringen

BIETE KANZLEINACHFOLGEBiete Nachfolge in seit 25 Jahren bestehender Anwaltskanzlei

in Gera im Rahmen einer Buumlrogemeinschaft

Rechtsanwaumllte Schnell amp Hubrich Rudolf-Diener-Straszlige 15 07545 Gera Fon 0365 81 22 23

Kostenfreie Uumlbernahme eines soliden Mandantenstamms

Zentrale Lage mitten in der Stadt (3 Min Fuszligweg zu den Gerichten)

Parkplatzmoumlglichkeiten

Repraumlsentative Raumlume in einer voll ausgestatten Kanzlei

Einarbeitungsmoumlglichkeit fuumlr Berufsanfaumlnger

Meinung

19Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Personalien vom 04112014 ndash 24032015

Name Vorname Ort Zulassungsdatum

Kloumlppner Susanne Erfurt 01 Dezember 2014

Weihrauch Josephine Gera 01 Dezember 2014

Huumlbschmann Michael Jena 01 Dezember 2014

MSN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stadtlengsfeld 16 Dezember 2014

Frfr von Thuemmler Sabina Erfurt 12 Januar 2015

Brosi Leopold Christian Schmalkalden 12 Januar 2015

Andree Alexander Suhl 12 Januar 2015

Kandel Ronald Nordhausen 12 Januar 2015

Dr Lierow Niels Weimar 12 Januar 2015

Huumlttich Sabrina Jena 19 Januar 2015

Dietze Julia Gotha 19 Januar 2015

Gebhardt Silvio Erfurt 19 Januar 2015

Gebhardt Falko Weimar 19 Januar 2015

Steinbrecher Theresa Greiz 16 Februar 2015

Zacher Florian Amt Wachsenburg 16 Februar 2015

Engeser Prisca Isabella NeuhausRwg 02 Maumlrz 2015

Weishaar Annemarie Erfurt 02 Maumlrz 2015

Spindler Michael Erfurt 02 Maumlrz 2015

Neuzulassung

Personalien

In eigener Sache Berufsjubilaumlum unserer Mitarbeitern Frau Anja StuhlSeit dem 01021995 ist Frau Anja Stuhl in der Geschaumlftsstelle der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen als

Sachbearbeiterin taumltig Sie betreut seit nunmehr 20 Jahren unter anderem auch das Zulassungswesen der RAK Zu ihrem 20-jaumlhrigen Berufsjubilaumlum gratulieren Vorstand und Geschaumlftsfuumlhrung der Rechtsanwalts-

kammer Frau Stuhl sehr herzlich

Berufsjubilaumlum

20 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

21Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Name Vorname Ort Kammer

Fischer Stephan Weimar RAK Stuttgart

Betzer Christoph Kromsdorf RAK Berlin

Ertel Sebastian Bremerhaven RAK Bremen

Grau Siegfried Duumlsseldorf RAK Duumlsseldorf

Becherer Ina Gotha RAK Sachsen

Ruhkamp Martin Eisenach RAK Karlsruhe

Jaumlger Ralf Tambach-Dietharz RAK Freiburg

Weisgerber Pierre Arnstadt RAK Stuttgart

Huumlther Sabrina Bad Salzungen RAK Kassel

Vogelmann-Kopf Oliver Nesse-Apfelstaumldt RAK Kassel

Name Vorname Kammer Ort

Schaumlller Sebastian RAK Sachsen Erfurt

Oppermann Nils RAK Sachsen Sondershausen

Dr Ehrle Dieter Gerald RAK Sachsen Erfurt

Reichelt Ute RAK Sachsen Bad Berka

Seidel Anja RAK Sachsen Muumlhlhausen

Helmke Andreas RAK Frankfurt Erfurt

Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in unsere Rechtsanwaltskammer

Personalien

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 18: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

18 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Man kann nur wuumlnschen dass dieser Beschuldigte der beim 5 Strafsenat kein Gehoumlr fand seine Rechte beim Bundesverfas-sungsgericht oder beim Europaumlischen Gerichtshof fuumlr Menschen-rechte besser geschuumltzt sieht andernfalls wird die Bestimmung die vorsieht dass Staatsanwaumllte die Bestellung eines Verteidigers schon im Vorverfahren beantragen sollen ndash sect 141 Abs3 Satz 2 StP0 ndash voumlllig an Bedeutung verlieren

Zuruumlckkehrend zum Ausgangsthema Tatprovokation gibt es aber auch Troumlstliches ndash fuumlr die Bundesrepublik Deutschland allerdings wohl eher Peinliches ndash zu melden Am 23 Oktober 2014 hat naumlm-lich der Europaumlische Gerichtshof fuumlr Menschenrechte dem deut-schen bdquoMilderungsmodellldquo eine klare Absage erteilt und festge-stellt dass diese Loumlsung mit Art 6 Abs 1 MRK unvereinbar ist und Deutschland insgesamt 16500 euro Entschaumldigung zu zahlen hat

Was war passiert Der deutsche Staatsbuumlrger war 2007 von ver-deckten Ermittlern aufgefordert worden mit einem Freund gegen den ein Ermittlungsverfahren lief einen Drogenhandel zu arrangie-ren Die von den Ermittlern angesprochene Person war bis zu die-sem Zeitpunkt weder strafrechtlich in Erscheinung getreten noch bestand gegen sie konkreter Tatverdacht Der Angesprochene lehnte zunaumlchst sogar ab

Erst auf erneute Bitte sowie dem Angebot einer Entlohnung wirk-te er dann mit Das Landgericht Aachen verurteilte ihn zu 5 Jahren

Haft Die Revision wurde vom BGH verworfen die Verfassungs-beschwerde ohne jede Begruumlndung nicht zur Entscheidung an-genommen Im Jahre 2011 erfolgte nach Verbuumlszligung von 23 der verhaumlngten Strafe die Reststrafenaussetzung In einer 16 Seiten langen Entscheidung haben die Straszligburger Richter nun unmiss-verstaumlndlich festgestellt dass der Verstoszlig gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht lediglich mit einer Strafmilderung kompensiert werden darf sondern dass von einem Verfahrens-hindernis ausgegangen werden muss ndash FURCHT vs GERMANY vom 23102014 ndash 5464809

Bei aller Freude uumlber diese deutlichen Worte sollte allerdings nicht von vornherein erwartet werden dass sich die deutschen Gerichte zukuumlnftig an dieser Entscheidung orientieren Der Europaumlische Ge-richtshof hatte in juumlngster Zeit zum Beispiel mehr als einmal deut-lich gemacht dass die durch sect 329 StPO zugelassene Verwerfung einer Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten trotz Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Anwalts rechtswidrig sei

Zahlreiche deutsche Oberlandesgerichte hielten sich gleichwohl fuumlr berechtigt dies zu ignorieren und die Verwerfungspraxis fortzu-setzen Hoffentlich werden von staatlichen Organen zu ihrem Tun angestiftete Personen in Zukunft auch von deutschen Gerichten besser geschuumltzt

RA Dr Peter Helkenberg Praumlsidiumsmitglied der RAK Thuumlringen

BIETE KANZLEINACHFOLGEBiete Nachfolge in seit 25 Jahren bestehender Anwaltskanzlei

in Gera im Rahmen einer Buumlrogemeinschaft

Rechtsanwaumllte Schnell amp Hubrich Rudolf-Diener-Straszlige 15 07545 Gera Fon 0365 81 22 23

Kostenfreie Uumlbernahme eines soliden Mandantenstamms

Zentrale Lage mitten in der Stadt (3 Min Fuszligweg zu den Gerichten)

Parkplatzmoumlglichkeiten

Repraumlsentative Raumlume in einer voll ausgestatten Kanzlei

Einarbeitungsmoumlglichkeit fuumlr Berufsanfaumlnger

Meinung

19Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Personalien vom 04112014 ndash 24032015

Name Vorname Ort Zulassungsdatum

Kloumlppner Susanne Erfurt 01 Dezember 2014

Weihrauch Josephine Gera 01 Dezember 2014

Huumlbschmann Michael Jena 01 Dezember 2014

MSN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stadtlengsfeld 16 Dezember 2014

Frfr von Thuemmler Sabina Erfurt 12 Januar 2015

Brosi Leopold Christian Schmalkalden 12 Januar 2015

Andree Alexander Suhl 12 Januar 2015

Kandel Ronald Nordhausen 12 Januar 2015

Dr Lierow Niels Weimar 12 Januar 2015

Huumlttich Sabrina Jena 19 Januar 2015

Dietze Julia Gotha 19 Januar 2015

Gebhardt Silvio Erfurt 19 Januar 2015

Gebhardt Falko Weimar 19 Januar 2015

Steinbrecher Theresa Greiz 16 Februar 2015

Zacher Florian Amt Wachsenburg 16 Februar 2015

Engeser Prisca Isabella NeuhausRwg 02 Maumlrz 2015

Weishaar Annemarie Erfurt 02 Maumlrz 2015

Spindler Michael Erfurt 02 Maumlrz 2015

Neuzulassung

Personalien

In eigener Sache Berufsjubilaumlum unserer Mitarbeitern Frau Anja StuhlSeit dem 01021995 ist Frau Anja Stuhl in der Geschaumlftsstelle der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen als

Sachbearbeiterin taumltig Sie betreut seit nunmehr 20 Jahren unter anderem auch das Zulassungswesen der RAK Zu ihrem 20-jaumlhrigen Berufsjubilaumlum gratulieren Vorstand und Geschaumlftsfuumlhrung der Rechtsanwalts-

kammer Frau Stuhl sehr herzlich

Berufsjubilaumlum

20 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

21Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Name Vorname Ort Kammer

Fischer Stephan Weimar RAK Stuttgart

Betzer Christoph Kromsdorf RAK Berlin

Ertel Sebastian Bremerhaven RAK Bremen

Grau Siegfried Duumlsseldorf RAK Duumlsseldorf

Becherer Ina Gotha RAK Sachsen

Ruhkamp Martin Eisenach RAK Karlsruhe

Jaumlger Ralf Tambach-Dietharz RAK Freiburg

Weisgerber Pierre Arnstadt RAK Stuttgart

Huumlther Sabrina Bad Salzungen RAK Kassel

Vogelmann-Kopf Oliver Nesse-Apfelstaumldt RAK Kassel

Name Vorname Kammer Ort

Schaumlller Sebastian RAK Sachsen Erfurt

Oppermann Nils RAK Sachsen Sondershausen

Dr Ehrle Dieter Gerald RAK Sachsen Erfurt

Reichelt Ute RAK Sachsen Bad Berka

Seidel Anja RAK Sachsen Muumlhlhausen

Helmke Andreas RAK Frankfurt Erfurt

Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in unsere Rechtsanwaltskammer

Personalien

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 19: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

19Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Personalien vom 04112014 ndash 24032015

Name Vorname Ort Zulassungsdatum

Kloumlppner Susanne Erfurt 01 Dezember 2014

Weihrauch Josephine Gera 01 Dezember 2014

Huumlbschmann Michael Jena 01 Dezember 2014

MSN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stadtlengsfeld 16 Dezember 2014

Frfr von Thuemmler Sabina Erfurt 12 Januar 2015

Brosi Leopold Christian Schmalkalden 12 Januar 2015

Andree Alexander Suhl 12 Januar 2015

Kandel Ronald Nordhausen 12 Januar 2015

Dr Lierow Niels Weimar 12 Januar 2015

Huumlttich Sabrina Jena 19 Januar 2015

Dietze Julia Gotha 19 Januar 2015

Gebhardt Silvio Erfurt 19 Januar 2015

Gebhardt Falko Weimar 19 Januar 2015

Steinbrecher Theresa Greiz 16 Februar 2015

Zacher Florian Amt Wachsenburg 16 Februar 2015

Engeser Prisca Isabella NeuhausRwg 02 Maumlrz 2015

Weishaar Annemarie Erfurt 02 Maumlrz 2015

Spindler Michael Erfurt 02 Maumlrz 2015

Neuzulassung

Personalien

In eigener Sache Berufsjubilaumlum unserer Mitarbeitern Frau Anja StuhlSeit dem 01021995 ist Frau Anja Stuhl in der Geschaumlftsstelle der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen als

Sachbearbeiterin taumltig Sie betreut seit nunmehr 20 Jahren unter anderem auch das Zulassungswesen der RAK Zu ihrem 20-jaumlhrigen Berufsjubilaumlum gratulieren Vorstand und Geschaumlftsfuumlhrung der Rechtsanwalts-

kammer Frau Stuhl sehr herzlich

Berufsjubilaumlum

20 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

21Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Name Vorname Ort Kammer

Fischer Stephan Weimar RAK Stuttgart

Betzer Christoph Kromsdorf RAK Berlin

Ertel Sebastian Bremerhaven RAK Bremen

Grau Siegfried Duumlsseldorf RAK Duumlsseldorf

Becherer Ina Gotha RAK Sachsen

Ruhkamp Martin Eisenach RAK Karlsruhe

Jaumlger Ralf Tambach-Dietharz RAK Freiburg

Weisgerber Pierre Arnstadt RAK Stuttgart

Huumlther Sabrina Bad Salzungen RAK Kassel

Vogelmann-Kopf Oliver Nesse-Apfelstaumldt RAK Kassel

Name Vorname Kammer Ort

Schaumlller Sebastian RAK Sachsen Erfurt

Oppermann Nils RAK Sachsen Sondershausen

Dr Ehrle Dieter Gerald RAK Sachsen Erfurt

Reichelt Ute RAK Sachsen Bad Berka

Seidel Anja RAK Sachsen Muumlhlhausen

Helmke Andreas RAK Frankfurt Erfurt

Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in unsere Rechtsanwaltskammer

Personalien

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 20: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

Personalien vom 04112014 ndash 24032015

Name Vorname Ort Zulassungsdatum

Kloumlppner Susanne Erfurt 01 Dezember 2014

Weihrauch Josephine Gera 01 Dezember 2014

Huumlbschmann Michael Jena 01 Dezember 2014

MSN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stadtlengsfeld 16 Dezember 2014

Frfr von Thuemmler Sabina Erfurt 12 Januar 2015

Brosi Leopold Christian Schmalkalden 12 Januar 2015

Andree Alexander Suhl 12 Januar 2015

Kandel Ronald Nordhausen 12 Januar 2015

Dr Lierow Niels Weimar 12 Januar 2015

Huumlttich Sabrina Jena 19 Januar 2015

Dietze Julia Gotha 19 Januar 2015

Gebhardt Silvio Erfurt 19 Januar 2015

Gebhardt Falko Weimar 19 Januar 2015

Steinbrecher Theresa Greiz 16 Februar 2015

Zacher Florian Amt Wachsenburg 16 Februar 2015

Engeser Prisca Isabella NeuhausRwg 02 Maumlrz 2015

Weishaar Annemarie Erfurt 02 Maumlrz 2015

Spindler Michael Erfurt 02 Maumlrz 2015

Neuzulassung

Personalien

In eigener Sache Berufsjubilaumlum unserer Mitarbeitern Frau Anja StuhlSeit dem 01021995 ist Frau Anja Stuhl in der Geschaumlftsstelle der Rechtsanwaltskammer Thuumlringen als

Sachbearbeiterin taumltig Sie betreut seit nunmehr 20 Jahren unter anderem auch das Zulassungswesen der RAK Zu ihrem 20-jaumlhrigen Berufsjubilaumlum gratulieren Vorstand und Geschaumlftsfuumlhrung der Rechtsanwalts-

kammer Frau Stuhl sehr herzlich

Berufsjubilaumlum

20 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

21Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Name Vorname Ort Kammer

Fischer Stephan Weimar RAK Stuttgart

Betzer Christoph Kromsdorf RAK Berlin

Ertel Sebastian Bremerhaven RAK Bremen

Grau Siegfried Duumlsseldorf RAK Duumlsseldorf

Becherer Ina Gotha RAK Sachsen

Ruhkamp Martin Eisenach RAK Karlsruhe

Jaumlger Ralf Tambach-Dietharz RAK Freiburg

Weisgerber Pierre Arnstadt RAK Stuttgart

Huumlther Sabrina Bad Salzungen RAK Kassel

Vogelmann-Kopf Oliver Nesse-Apfelstaumldt RAK Kassel

Name Vorname Kammer Ort

Schaumlller Sebastian RAK Sachsen Erfurt

Oppermann Nils RAK Sachsen Sondershausen

Dr Ehrle Dieter Gerald RAK Sachsen Erfurt

Reichelt Ute RAK Sachsen Bad Berka

Seidel Anja RAK Sachsen Muumlhlhausen

Helmke Andreas RAK Frankfurt Erfurt

Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in unsere Rechtsanwaltskammer

Personalien

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 21: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

21Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

Name Vorname Ort Kammer

Fischer Stephan Weimar RAK Stuttgart

Betzer Christoph Kromsdorf RAK Berlin

Ertel Sebastian Bremerhaven RAK Bremen

Grau Siegfried Duumlsseldorf RAK Duumlsseldorf

Becherer Ina Gotha RAK Sachsen

Ruhkamp Martin Eisenach RAK Karlsruhe

Jaumlger Ralf Tambach-Dietharz RAK Freiburg

Weisgerber Pierre Arnstadt RAK Stuttgart

Huumlther Sabrina Bad Salzungen RAK Kassel

Vogelmann-Kopf Oliver Nesse-Apfelstaumldt RAK Kassel

Name Vorname Kammer Ort

Schaumlller Sebastian RAK Sachsen Erfurt

Oppermann Nils RAK Sachsen Sondershausen

Dr Ehrle Dieter Gerald RAK Sachsen Erfurt

Reichelt Ute RAK Sachsen Bad Berka

Seidel Anja RAK Sachsen Muumlhlhausen

Helmke Andreas RAK Frankfurt Erfurt

Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer

Aufnahme in unsere Rechtsanwaltskammer

Personalien

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 22: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

22 Rechtsanwaltskammer Thuumlringen middot Ausgabe 012015

Name Vorname Ort Datum

Groszligmann Ev Romy Saalfeld 02 November 2014

Zundel Carola Greiz 11 November 2014

Kaufmann-Strunk Karen Schwaara 16 November 2014

Bartzok Axel Gera 17 November 2014

Muumllverstedt Annett Muumlhlhausen 30 November 2014

Forbrig Keven Erfurt 30 November 2014

Foerder Martin Muumlhlhausen 08 Dezember 2014

Schenk Thomas Erfurt 21 Dezember 2014

Loumlflund Matthias Suhl 29 Dezember 2014

Albs-Wittstock Manuela Nesse-Apfelstaumldt 31 Dezember 2014

Saumlnger Roswitha Muumlhlhausen 31 Dezember 2014

Lange (i R) Waltraud Voigtstedt 31 Dezember 2014

Koschuumltzki Monika Gera 31 Dezember 2014

Nocken Peter-Joumlrg Weimar 31 Dezember 2014

Muumlller Wolf-Philipp Erfurt 31 Dezember 2014

Gaugenrieder Hans Peter Erfurt 31 Dezember 2014

Hilbig (i R) Frank Langenleuba-Niederhain 31 Dezember 2014

Mahn Martin Jena 31 Dezember 2014

Klein Alexander Jena 31 Dezember 2014

Seega Hans-Ulrich Erfurt 07 Januar 2015

Dr Neuenfeld (i R) Klaus Weimar 08 Januar 2015

Eichhorn Denis Saalfeld 31 Januar 2015

Klima Joumlrg Schloumlben 05 Februar 2015

Muumlller Cornelia Poumlszligneck 06 Februar 2015

Freitag Roman Erfurt 07 Februar 2015

Zedlitz Margot Wolfsberg 09 Februar 2015

Herbst Hans-Steffen Koumlnigsee OT Oberkoumlditz 23 Februar 2015

Neldner Martin Ilmenau 04 Maumlrz 2015

Loumlschung

Personalien

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 23: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

Name Vorname Ort Datum

Stricker Marion Oberhof BauR

Banike Axel Jena BauR

Rothamel Constance Erfurt InsoR

Weise Annett Ilmenau ArbR

Wittig Susan Muumlhlhausen HandelsRw

Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung

Personalien

ZUR VERSTAumlRKUNG UNSERES TEAMS SUCHEN WIR EINE EINEN

RECHTSANWAumlLTIN RECHTSANWALT

Wir die Rechtsanwaltskanzlei Klein amp Collegen GbR sind ein im Unstrut-Hainich-Kreis seit 1978 taumltiges Anwaltsbuumlro mit

Kanzleistandorten in Muumlhlhausen und Bad Langensalza Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Taumltigkeit liegen im Miet- und

Pachtrecht im Arbeits- und Sozialrecht im Familien- und im Verkehrsrecht In allen benannten Rechtsgebieten halten wir

hervorragend ausgebildete Fachanwaumlltinnen und Fachanwaumllte vor

Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Taumltigkeit Sie arbeiten in einem kollegialen Team von derzeit sechs Rechtsanwaumllten

Rechtsanwaumlltinnen das Ihnen auch als Berufseinsteiger-in gute Moumlglichkeiten zur Entwicklung bietet Wir erwarten uumlberdurchschnittliches

Interesse und Engagement fuumlr die Vertretung der Interessen unserer Mandanten Teamfaumlhigkeit und selbstaumlndige Arbeitsweise Gute juristische

Kenntnisse und mehrjaumlhrige Berufserfahrung idealerweise auch im Familienrecht setzen wir voraus

Wir freuen uns auf Ihre aussagekraumlftige Bewerbung die wir vorzugsweise als E-Mail erhalten wollen Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir selbstverstaumlndlich vertraulich

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31052015 an die folgende E-Mail-Adresse

ckisterklein-rechtsanwaeltede oder postalisch an die Rechtsanwaumllte Klein amp Collegen GbR

zu Haumlnden Herr Dr Christian Kister Schillerweg 1 99974 Muumlhlhausen

23Ausgabe 012015 middot Rechtsanwaltskammer Thuumlringen

FehlerteufelFrau Rechtsanwaumlltin Kathrin Bischoff aus Muumlhlhausen wurde in der Vorstandssitzung am 10092014 nicht wie irrtuumlmlich im KR 414 ausgefuumlhrt

die ndash bereits bestehende ndash Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht sondern die Fachanwaltsbezeichnung fuumlr Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende

Page 24: KAMMER REPORT - rak-thueringen.de · die berufspolitische Dis-kussion wird seit Längerem von der Syndikus-Proble-matik bestimmt. Nachdem das BSG entschieden hatte, dass Syndikusanwälte

Geschaumlftsstelle

Rechtsanwaltskammer Thuumlringen Bahnhofstraszlige 46 99084 ErfurtTelefon (0361) 6 54 88 - 0 Telefax (0361) 6 54 88 - 20 inforak-thueringendewwwrak-thueringende

Oumlffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Freitag0800 Uhr bis 1200 Uhr1300 Uhr bis 1600 Uhr

Ansprechpartner Aufgabengebiet Kontakt

RA Wulf Danker Hauptgeschaumlftsfuumlhrer

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

(0361) 6 54 88 - 13dankerrak-thueringende

RAin Heike Di StefanoGeschaumlftsfuumlhrerin

GeschaumlftsfuumlhrungMitgliederberatung

0361) 6 54 88 - 23distefanorak-thueringende

Frau Tina Bruumlhl SekretariatFachanwaltschaften

(0361) 6 54 88 - 10inforak-thueringende

Frau Joana Fricke SekretariatBeschwerdeverwaltung

(0361) 6 54 88 - 12frickerak-thueringende

Frau Annette Haumlrtling BerufsausbildungGepruumlfter Rechtsfachwirtin

(0361) 6 54 88 - 17haertlingrak-thueringende

Frau Anja Stuhl ZulassungBuchhaltung

(0361) 6 54 88 - 14stuhlrak-thueringende