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© Stadt Erlangen EBE 07/2021 Kanalanstich Seite 1 von 2 eFormular Stadt Erlangen Entwässerungsbetrieb 91051 Erlangen Erlangen, den Aufgrabungs-Nr. Dauer von bis Kanalanstich Arbeiten am Kanal Herstellung des Kanalanschlusses für das Anwesen: Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Die Ausführung des Kanalanstichs am städtischen Kanal durch den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen wird gemäß § 8 der Entwässerungssatzung hiermit beantragt. Die entstehenden Kosten werden übernommen von: Die Herstellung des Anstiches soll am durch den Kanalbetrieb erfolgen. Terminabsprache ist mindestens einen Tag vor der gewünschten Ausführung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die vorstehenden Arbeiten nur dann ausgeführt werden, wenn a) die Baugrube den Vorschriften der Tiefbauberufsgenossenschaft (Unfallverhütungsvorschriften) entsprechend abgesichert, b) die Grabensohle frei von Grund- und Tagwasser ist und c) die zugehörige Entwässerungsgenehmigung vorliegt. Datenschutzhinweis: Die Erhebung der Daten beruht auf Art 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung und Art. 4 Abs 8 des Bayerischen Datenschutzgesetzes und ist für die Bearbeitung des Antrages erforderlich. Die übermittelten Daten werden nur für diesen Zweck genutzt. Sofern eine Speicherung nicht mehr erforderlich ist, werden die Daten gelöscht. Unterschrift des Veranlassers und Kostenträgers Unterschrift und Stempel der ausführenden Firma Entwässerungsbetrieb Erlangen Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001, 14001 und 50001 sowie OHRIS Sie erreichen uns in der Stintzingstraße 46: Mo 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Di, Do, Fr 08:00 bis 12:00 Uhr Mi geschlossen Telefon 09131 / 86- 2039 Mobil 0160 / 90136395 oder 0170 / 3338171 Mail [email protected]

Kanalanstich - Arbeiten am Kanal - Erlangen

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© Stadt Erlangen EBE 07/2021 Kanalanstich

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eFormular Stadt Erlangen Entwässerungsbetrieb 91051 Erlangen

Erlangen, den

Aufgrabungs-Nr.

Dauer von bis

Kanalanstich Arbeiten am KanalHerstellung des Kanalanschlusses für das Anwesen:

Straße Hausnummer

Postleitzahl Ort

Die Ausführung des Kanalanstichs am städtischen Kanal durch den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen wird gemäß § 8 der Entwässerungssatzung hiermit beantragt.

Die entstehenden Kosten werden übernommen von:

Die Herstellung des Anstiches soll am durch den Kanalbetrieb erfolgen.

Terminabsprache ist mindestens einen Tag vor der gewünschten Ausführung erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorstehenden Arbeiten nur dann ausgeführt werden, wenn a) die Baugrube den Vorschriften der Tiefbauberufsgenossenschaft (Unfallverhütungsvorschriften) entsprechend abgesichert, b) die Grabensohle frei von Grund- und Tagwasser ist und c) die zugehörige Entwässerungsgenehmigung vorliegt.

Datenschutzhinweis: Die Erhebung der Daten beruht auf Art 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung und Art. 4 Abs 8 des Bayerischen Datenschutzgesetzes und ist für die Bearbeitung des Antrages erforderlich. Die übermittelten Daten werden nur für diesen Zweck genutzt. Sofern eine Speicherung nicht mehr erforderlich ist, werden die Daten gelöscht.

Unterschrift des Veranlassers und Kostenträgers Unterschrift und Stempel der ausführenden Firma

Entwässerungsbetrieb Erlangen Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001, 14001 und 50001 sowie OHRIS Sie erreichen uns in der Stintzingstraße 46: Mo 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Di, Do, Fr 08:00 bis 12:00 Uhr Mi geschlossen Telefon 09131 / 86- 2039 Mobil 0160 / 90136395 oder 0170 / 3338171 Mail [email protected]

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Abrechnung Kanalanstich / Reparatur - Einsatz Kanalspülwagen

Der Auftrag Nr. wurde am durch erledigt.

Arbeitsleistung:

Facharbeiterstunden je

Helferstunden je =

Fuhrleistungen:

Std. LKW =

Std. Kanalspülwagen =

VW-Transporter = =

Material:

Stück B-Ring (Bohrring) Ø

Stück Anschlussstutzen Ø

Stück Anbohrsattelstücke f. dukt. Gussrohre Ø

Stück Sattelstücke Stzg/Faserzement Ø

Stück Anstichringe Ø

Stück Bogen Ø

Stück Steine

lfm Teerstricke

kg Zement

m³ Wasser

kg Plastikol

kg Sika II/III-IV a

Std. Kompressor mit Bohrgerät

Stück Steinscheiben

m³ Sand

=

+ 10% Verwaltungskostenzuschlag

verrechnet am bei Deb.Nr.Unterschrift