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Nach jahrelangem Sparen und dank der vergangenen Jahre hat der Kanton Solothurn ein Eigenkapitalpolster. Das ist eine Sicherheit für die nächsten Jahre. Denn die momentane Wirtschaftslage (Steuerausfall), die unsichere Entwicklung der Kosten im Gesundheitswesen (Fallkostenpauschale, freie Spitalwahl) und der Ausfall der Nationalbankausschüttung belasten das Budget des Kantons. Diese externen Faktoren führen zu einem Defizit von 88 Millionen Franken.
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Kantonsrat, Dezember 2011
Inhalt
Sessionsumfrage ...................................................................................................................................... 2
Sessionsvorschau ..................................................................................................................................... 3
Das haben wir den bürgerlichen Parteien zu verdanken! ....................................................................... 4
Vorstösse ................................................................................................................................................. 5
CARE-MIGRANTINNEN - Lösung für das wachsende Betreuungs- und Pflegebedürfnis unserer
betagten Menschen? 5
Warum werden altrechtliche und neurechtliche von der EDK anerkannte Diplome im Bereich
Sonderpädagogik unterschiedlich eingestuft? .................................................................................... 6
Kantonsrat, Dezembersession 2011 Seite 2
Sessionsumfrage
Unterstützen Sie den Einspruch gegen die Änderung der
Mittelschulverordnung, mit der die Organisations- und
Führungsstrukturen der beiden Kantonsschulen im Sinne eines zweistufigen Modells angepasst
werden sollen?
Diese Verordnung ist ein Musterbeispiel
für unprofessionelle Rechtsetzung aus
dem zuständigen Departement. Gemäss
Mittelschulgesetz ist das Departement
und nicht der Regierungsrat zuständig
für die Organisation der Mittelschulen.
Die Verordnung ist deshalb formell
nichtig.
Im Rahmen der Budgetdebatte
verlangen die Fraktionen von FDP und
CVP/EVP/glp mit einem gemeinsamen
Auftrag eine Senkung des
Steuersatzes für natürliche Personen
von 104 auf 94 Prozent. Unterstützen
Sie diese Forderung?
Nein. Der Kanton Solothurn kann sich
einen Einnahmenausfall von über Fr. 60
Mio. nicht leisten. Das Budgetdefizit von
Fr. 88 Mio zeigt dies klar und deutlich
auf. Eine Steuersenkung hätte einen
massiven Leistungsabbau und
Gebührenerhöhungen zur Folge, was
den Mittelstand und die kleineren
Einkommen am meisten zu spüren
bekommen. Des Weiteren droht damit
eine zusätzliche Lastenabwälzung auf
die stark unter Druck geratenen
Gemeinden.
Der Umwandlungssatz der Renten des
Staatspersonals soll bis 2016 von
heute 6,74 bis auf 6,14 Prozent
schrittweise gesenkt werden. Stimmen
Sie dieser Änderung der Statuten der
Kantonalen Pensionskasse zu?
Die SP setzt sich seit je her für eine
gute und sichere Altersvorsorge ein und
ist die treibende politische Kraft, dass
die Pensionskassen nicht ausschliesslich
auf dem Buckel der Versicherten saniert
werden. Dass in kurzen vier Jahren der
Umwandlungssatz derart gesenkt
werden soll, ist schmerzhaft. Das
kommt einer Hauruckübung zulasten
der Mitarbeitenden gleich und zeugt von
schlechtem Verhandlungsgeschick der
Spitzen der Personalverbände.
Kantonsrat, Dezembersession 2011 Seite 3
Sessionsvorschau
Gestalten und nicht nur verhindern!
Nach jahrelangem Sparen und dank der vergangenen Jahre hat der Kanton Solothurn ein Eigenkapitalpolster. Das ist eine Sicherheit für die
nächsten Jahre. Denn die momentane Wirtschaftslage (Steuerausfall), die unsichere Entwicklung der Kosten im Gesundheitswesen
(Fallkostenpauschale, freie Spitalwahl) und der Ausfall der
Nationalbankausschüttung belasten das Budget des Kantons. Diese externen Faktoren führen zu einem Defizit von 88 Millionen Franken.
Die SP setzt sich dafür ein, dass in diesen finanziell schwierigen Zeiten, das Geld sinnvoll und nachhaltig eingesetzt wird. So dass alle davon
profitieren und nicht nur einige wenige! Darum setzten wir Schwerpunkte für alle und unterstützen nicht Steuersenkungen, von denen nur wenige
wirklich profitieren. Mit der beantragten Prämienverbilligung kann das Sozialziel nicht erreicht
werden. Der Mittelstand, also häufig Familien, wird dies spüren, indem sie weniger Unterstützung erhalten werden. Dagegen wehren wir uns.
Im Bereich der öffentlichen Sicherheit stellen wir den Antrag zur geforderten Erhöhung des Polizeikorps. Der Kürzungsantrag hat zur Folge,
dass auf eine Verstärkung der mobilen Sicherheitspolizei verzichtet werden müsste. Gerade dieser Teil der Polizeiarbeit ist sehr wichtig für das
subjektive Sicherheitsempfinden der Gesellschaft.
Wir befürworten eine Verstärkung bei Energieeffizienz, Energiesparen und beim Ausbau von alternativen Energien. Damit dies nicht nur leere
Forderungen sind, beantragen wir eine Erhöhung des entsprechenden Kredits.
Fränzi Burkhalter - Rohner
Kantonsrat, Dezembersession 2011 Seite 4
Medienmitteilung
Das haben wir den bürgerlichen Parteien zu
verdanken!
In der Dezembersession des Kantonsrats kam es im Zusammenhang mit dem Budget seitens der SP zu diversen
Anträgen. Wichtige Investitionen im Bereich der öffentlichen
Sicherheit und der erneuerbaren Energien hat die bürgerliche Mehrheit abgelehnt und im Gegenzug eine Steuersenkung
erzwungen. Erneuerbare Energie Praktisch alle Parteien und Verbände befürworten in der Energiepolitik eine Verstärkung bei Energieeffizienz, Energiesparen und beim Ausbau von
alternativen Energien. Diverse eingereichte und auch überwiesene Vorstösse zeugen davon. Damit diese Ideen auch in die Tat umgesetzt werden können, hat
die SP eine entsprechende Erhöhung des Kredites beantragt. Diese Fördermittel wären zu einem grossen Teil KMU-Betrieben zugutegekommen.
Verhindert haben es die Bürgerlichen! Öffentliche Sicherheit
Die Sicherheit im öffentlichen Raum ist für die gesamte Bevölkerung wichtig, auch wenn es um das subjektive Sicherheitsempfinden geht. Die Ausführungen
im Globalbudget zeigen die Notwendigkeit für den aufgezeigten Polizeikorps-Bestand. Die SP wollte damit verhindern, dass als Folge des Kürzungsantrags auf eine Verstärkung des mobilen Sicherheitspolizeielements verzichtet werden
muss. Verhindert haben es die Bürgerlichen!
Steuern Die SP steht klar zu einem attraktiven Kanton Solothurn, mit seinen Regionen,
mit seinen Gemeinden und mit seiner Vielfalt. Mit dem Einnahmenausfall von über Fr. 24 Mio. haben es die bürgerlichen Parteien fertig gebracht, trotz
Mahnworten von FDP Finanzdirektor Christian Wanner, den Kanton weiter auszuhungern. Die Steuersenkungsanträge und das damit verbundene Theater der bürgerlichen Parteien glichen einem Basar. Leidtragende werden
insbesondere die Gemeinden sein, die bereits jetzt zuhauf die Steuern erhöhen müssen. Für den Kanton heisst dies nun sparen bei den Leistungen, zulasten der
öffentlichen Sicherheit, der erneuerbaren Energien und der Infrastruktur. Ein Defizit von Fr. 110,5 Mio. haben wir den Bürgerlichen zu verdanken!
Weitere Auskunft erteilt: Fraktionspräsidentin Fränzi Burkhalter-Rohner: 079 766 93 58
Kantonsrat, Dezembersession 2011 Seite 5
Vorstösse
Interpellation Trudy Küttel Zimmerli, ( SP, Olten)
CARE-MIGRANTINNEN - Lösung für das wachsende Betreuungs- und
Pflegebedürfnis unserer betagten Menschen?
1.Vorstosstext:
Dank Fortschritten in der Medizin erreichen immer mehr Personen ein hohes Lebensalter.
Dadurch wächst auch die Zahl der Betagten, die auf eine Betreuung- oder
Pflegeunterstützung angewiesen sind.Gleichzeitig hat sich die Gesellschaft verändert,
denn die meist berufstätigen Angehörigen sind nur selten in der Lage, ihre betreuungs-
und pflegebedürftigen Eltern im Alltag zu unterstützen.
Die Nachfrage nach bezahlter Home-Care ist deshalb hoch und wird in Zukunft noch
zunehmen.
In der Schweiz fehlt es gemäss Obsan- Studie an Betreuung- und Pflegepersonen. In die
Lücke springen vermehrt private Care- Unternehmen: sie heuern Betreuerinnen von
Osteuropa, Polen, Ungarn an und vermitteln sie als sogenannte Senio-Pair in private
Haushalte. Dort leisten die Frauen die gewünschte Betreuung oder Pflege zum
Billigstlohn, rund um die Uhr.
Haushalte von Pflegebedürftigen sind in der CH zu Arbeitsplätzen für osteuropäische
Pendelmigrantinnen geworden. Es sind Frauen aus Länder mit hoher Arbeitslosigkeit und
tiefen Löhnen, oft gut ausgebildet aber ohne oder wenig Pflegekenntnissen. Die Frauen
arbeiten 2-3 Monate bei uns, teils unter prekären Arbeitbedingungen, isoliert durch die
ständige Präsenz, im nicht endenden 24h Arbeitstag, an 7 Tagen in der Woche. Die „
Engel aus Polen“ werden durch Agenturen vermittelt, welche mit Firmen in Osteuropa
zusammenarbeiten und sich auf die EU-Entsenderichtlinien berufen. So ist es seit 1. Mai
2011 legal, für 90 Tage ohne Bewilligung in die CH einzureisen, nötig ist einzig eine
Arbeitsbewilligung. Die Sozialversicherungen werden den Pendelmigrantinnen im
Herkunftsland entrichtet. Die Praktiken der Arbeitsvermittelnden finden oft in einem
„Graubereich“ statt, z.B. bei den Arbeitsbewilligungen und Sozialabgaben.
Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie steht der RR grundsätzlich zur Home-Care mit osteuropäischen
Pendelmigrantinnen?
2. Wie viele Arbeitsbewilligungen für 3 Monate wurden im KT. SO erteilt, wie sind diese
Bewilligungen im interkantonalen Vergleich?
3. Welches sind die Ergebnisse der diesbezüglichen Kontrollen, zeigen sie im Bereich
der Arbeitsvermittlung eine gewisse Grauzone auf ?
4. Wie kann der RR die Care - Migrantinnen unterstützen, um einer Ausnützungder
Frauen zu minimieren?
5. Wie begründet der RR die Diskrepanz zwischen geforderter Qualität in Heimbereich,
Spitex und anderen Institutionen gegenüber der Betreuung durch“ Migrant
intothefamily“?
6. Denkt der RR, dass die Wertschätzung der alten Menschen durch die Care-
Migrantinnen, die oft ohne Kenntnisse der Sprache und des kulturellen Verständnisses
arbeiten, wahrgenommen werden kann?
7. Sind neue Wege in Aussicht, um dem wachsenden Bedürfnis von zahlbarer 24h
Home- Care für unterstützungsbedürftige Menschen, begegnen zu können?
2. Begründung (s. Vorstosstext)
Kantonsrat, Dezembersession 2011 Seite 6
Kleine Anfrage Franziska Roth, SP Solothurn:
Warum werden altrechtliche und neurechtliche von der EDK anerkannte
Diplome im Bereich Sonderpädagogik unterschiedlich eingestuft?
Mit RRB Nr. 2009/568 vom 31. März 2009 hat das Personalamt den Auftrag erhalten,
zusammen mit dem Departement für Bildung und Kultur, Mitgliedern der
Gesamtarbeitsvertragskommission GAVKO und den Personalverbänden die Einreihung
veränderter Lehrfunktionen aufgrund neuer Aufgaben und/oder Ausbildungslehrgängen
im Bereich der Volksschule, der Berufsschule, der höheren Fachschulen und der
Mittelschule zu prüfen und die Zuweisung in die bestehende Einreihungssystematik
vorzuschlagen. Mit RRB 2011/1384 wurde dieser Auftrag unter dem Namen „Zulesys“
umgesetzt. Es zeigt sich nun in der Praxis, dass namentlich bei den Heilpädagoginnen
und Heilpädagogen, SHP betreffend der Anerkennung der „altrechtlichen“ Diplome auf
allen Ebenen erhebliche Verunsicherungen herrschen und in dieser Berufsgruppe einen
Sturm der Entrüstung ausgelöst haben.
So heisst es z.B. im Reglement über die Anerkennung der Diplome
im Bereich der Sonderpädagogik der EDK in Art 22 und 23:
V. Schlussbestimmungen
1. Übergangsbestimmungen
Art. 22 Anerkennungen gemäss bisherigem Recht
1 Kantonal anerkannte Diplome, die vor der Erteilung der Anerkennung im Sinne dieses
Reglements ausgestellt beziehungsweise in Anwendung des Reglements über die
Anerkennung der Lehrdiplome in Schulischer Heilpädagogik vom 27. August 1998
anerkannt wurden, gelten nach der Anerkennung der ersten Diplome gemäss diesem
Reglement ebenfalls als anerkannt.
Artikel 23 wird vorbehalten.
2 Die Inhaber und Inhaberinnen eines anerkannten Diploms gemäss Absatz 1 sind
berechtigt, den in Artikel 16 Absatz 1 bezeichneten Titel zu führen.
3 Das Generalsekretariat der EDK stellt auf Verlangen eine Bescheinigung über die
Anerkennung aus.
Art. 23 Zulassung mit altrechtlichem Lehrdiplom
Personen, die über ein altrechtliches seminaristisches Lehrdiplom verfügen, können zum
Studium zugelassen werden.
Gemäss dieser Regelung dürfte der Kanton Solothurn zwischen altrechlich und
neurechtlich in den Einstufungen nicht unterscheiden. Die Kantone Bern und Luzern
folgen dieser Regelung.
Keines der Ausbildungsinstitute bietet ein „Upgrade“ zur Erlangung des
Masterabschlusses an. Zum Teil mit der Begründung, dass die altrechtlichen
Ausbildungen bereits dem Masterniveau entsprechen würden. Tatsächlich dauerten
diverse altrechtliche Ausbildungen wesentlich länger als die heutigen.
Zusatzstudien und Nachdiplome in diversen Richtungen werden in der neuen
Einreihungspraxis des Kantons schlicht und einfach ignoriert.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:
Kantonsrat, Dezembersession 2011 Seite 7
1. Laut Regelung der EDK sind die altrechtlichen Ausbildungen inhaltlich und vom
Studien-Umfang her mit dem neuen Masterausbildungsgang vergleichbar. Wie
steht die Regierung zu einheitlichen Regelungen in Bezug auf
Diplomanerkennungen innerhalb der EDK?
2. Ist sich die Regierung bewusst, mit dieser Regelung den Verlust der Attraktivität
des Kantons für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, SHP zu riskieren?
3. Seit Jahren machen die altrechtlich ausgebildeten Heilpädagoginnen und
Heilpädagogen eine sehr gute und kompetente Arbeit. Zudem verfügen alle
altrechtlich ausgebildeten SHP über jahrelange Erfahrung und tragen somit
erheblich zum guten Gelingen der schulischen Integration bei. Die EDK trägt
diesem Umstand Rechnung und empfiehlt den Kantonen innerhalb ihrer
Lohnsysteme diese gleich einzustufen wie die neurechtlich ausgebildeten. Warum
setzt der Kanton Solothurn diese Empfehlung nicht um?
4. Wenn der Kanton die empfohlene Regelung der EDK nicht umsetzt, welche
Möglichkeiten bietet er, die so zu interpretierenden „Ausbildungsdefizite“
nachzuholen?