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609 Nr. 12 24. März 2017 Staatskanzlei Schwyz Telefon 041 819 11 24 E-Mail: [email protected] Internet: www.sz.ch Amtsblatt Kanton – Bezirke – Gemeinden 610 Kantonsrat 610 Volksrechte 611 Einbürgerungsgesuche 611 Planungs- und Baurecht 613 Grundbuch 619 Erbrecht 623 Gerichtliche Anzeigen 624 Konkurse 626 Weitere amtliche Publikationen 630 Stellenangebote 639 Ausschreibung von Arbeiten und Lieferungen 640 Handelsregister 646 Nichtamtliche Anzeigen 656

Amtsblatt Nr. 12 - sz.ch · 610 Nr. 12 / 24. März 2017 Kantonsrat Kantonsratsbeschluss über das Gesetzgebungsprogramm 2017–2018 (Vom 15. März 2017) Der Kantonsrat des Kantons

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609

Nr. 1224. März 2017

Staatskanzlei SchwyzTelefon 041 819 11 24E-Mail: [email protected]: www.sz.ch

Amtsblatt

Kanton – Bezirke – Gemeinden 610

Kantonsrat 610

Volksrechte 611

Einbürgerungsgesuche 611

Planungs- und Baurecht 613

Grundbuch 619

Erbrecht 623

Gerichtliche Anzeigen 624

Konkurse 626

Weitere amtliche Publikationen 630

Stellenangebote 639

Ausschreibung von Arbeiten und Lieferungen 640

Handelsregister 646

Nichtamtliche Anzeigen 656

610 Nr. 12 / 24. März 2017

Kantonsrat

Kantonsratsbeschluss über das Gesetzgebungsprogramm 2017–2018

(Vom 15. März 2017)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

gestützt auf § 50 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Kantonsrat des Kantons Schwyz

beschliesst:

Das Gesetzgebungsprogramm 2017–2018 wird genehmigt.

Im Namen des Kantonsrates Der Präsident: Christoph Räber Der Protokollführer: Dr. Paul Weibel

Kantonsratsbeschluss über eine Ausgabenbewilligung für die Instandsetzung, den Umbau und die Erweiterung des Verkehrsamtes in Pfäffikon

(vom 15. März 2017)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,

beschliesst:

1. Dem Regierungsrat wird eine Ausgabenbewilligung von 7 Mio. Franken für die Instandsetzung, den Umbau und die Erweiterung des Verkehrsamtes in Pfäffikon erteilt.

2. Die Ausgabenbewilligung beruht auf dem Stand des Zürcher Baukostenindexes vom 1. April 2016 (Basis April 2010 = 100). Sie erhöht sich um allfällige teue-rungsbedingte Mehrkosten.

3. Dieser Beschluss unterliegt dem Referendum gemäss §§ 34 oder 35 der Kantons-verfassung.

4. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Im Namen des Kantonsrates Der Präsident: Christoph Räber Der Protokollführer: Dr. Paul Weibel

Dieser Beschluss ist vom Kantonsrat in der Schlussabstimmung mit 89 zu 5 Stimmen angenommen worden.Er wird dem fakultativen Referendum gemäss § 35 der Kantonsverfassung unterstellt. Ablauf der Referendumsfrist: 23. Mai 2017.

611Nr. 12 / 24. März 2017

Volksrechte

Gemeinde Lauerz / Ersatzwahl Gemeindeschreiber

Für die vakante Gemeindeschreiberstelle ist die Ersatzwahl für den Rest der Amts-dauer 2014–2018 durchzuführen. Das Verfahren richtet sich nach dem kantonalen Gemeindeorganisationsgesetz vom 29. Oktober 1969 und dem kantonalen Wahl- und Abstimmungsgesetz vom 15. Oktober 1970.

Der Gemeinderat ordnet die Ersatzwahl des Gemeindeschreibers wie folgt an:– 1. Wahlgang: 21. Mai 2017– 2. Wahlgang: 24. September 2017

Wählbar ist, wer bis zum Wahltermin die Gemeindeschreiberprüfung im Kanton Schwyz bestanden hat, Inhaber des Rechtsanwaltspatentes ist oder die Fachprüfung einer anerkannten Verwaltungsschule erfolgreich abgelegt hat.Jeder Wahlvorschlag ist von der kandidierenden Person und von fünf Stimmberech-tigten der Gemeinde Lauerz zu unterschreiben. Das Wahlvorschlagsformular kann bei der Gemeindeverwaltung Lauerz, Husmatt 1, 6424 Lauerz, bezogen werden.Der Wahlvorschlag für die Ersatzwahl des Gemeindeschreibers/der Gemeindeschrei-berin muss bis spätestens 10. April 2017, 09.00 Uhr, der Gemeindekanzlei überbracht oder ihr spätestens auf diesen Termin hin zugestellt werden. Postaufgabe innerhalb der Frist genügt für die Fristwahrung nicht.Der Wahlvorschlag für einen allfälligen zweiten Wahlgang vom 24. September 2017 muss bis Montag, 31. Juli 2017, 09.00 Uhr, der Gemeindekanzlei überbracht oder bis spätestens auf diesen Termin hin zugestellt werden. Postaufgabe innerhalb der Frist genügt für die Fristwahrung nicht. Eine Kandidatin/ein Kandidat, die/der im Anmeldeverfahren für die Wahl vom 21. Mai 2017 vorgeschlagen, aber nicht gewählt worden ist, gilt für einen allfälligen zweiten Wahlgang wiederum als vorgeschlagen. Der Rückzug der Kandidatur muss schriftlich erklärt werden und spätestens am Mon-tag, 12. Juni 2017, 09.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Postaufgabe innerhalb der Frist genügt für die Fristwahrung nicht.

Lauerz, 15. März 2017 Gemeinderat Lauerz Der Gemeindepräsident Roman Gisler Der Gemeindeschreiber ad interim Bruno Marty

Einbürgerungsgesuche

a) Gesuche

Ingenbohl

Dzana Bralic, geboren 14. Juli 2002, von Mazedonien, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, wohnhaft 6440 Brunnen, Wylenstrasse 9.

612 Nr. 12 / 24. März 2017

b) Einwände oder Bemerkungen

Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen beim entsprechenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsver-fahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 24. März bis und mit 28. April 2017 (Gerichtsferien berücksichtigt).

Kantonsratsbeschluss über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts an Personen ausländischer Nationalität

(Vom 15. März 2017)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,

gestützt auf § 12 des Bürgerrechtsgesetzes vom 20. April 2011 1, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,

beschliesst:

1. In das Bürgerrecht des Kantons Schwyz werden aufgenommen: – Gokhberg, Alexey, wohnhaft in Schwyz, Neubürger von Schwyz, mit seiner Ehe-

frau: Nina Roganova; – Ademi, Visar, wohnhaft in Arth, Neubürger von Arth; – Sakotic, Dragan, wohnhaft in Goldau (Gemeinde Arth), Neubürger von Arth, mit

seiner Ehefrau: Milena Sakotic, und mit den Kindern: Lazar Sakotic, Lena Sakotic und Marija Sakotic;

– Jeyarajah, Jethursan, wohnhaft in Brunnen (Gemeinde Ingenbohl), Neubürger von Ingenbohl;

– Rexhepi, Lulzim, wohnhaft in Brunnen (Gemeinde Ingenbohl), Neubürger von Ingenbohl, mit dem Kind: Nart Rexhepi;

– Toski, Leonora, wohnhaft in Brunnen (Gemeinde Ingenbohl), Neubürgerin von Ingenbohl;

– Toski, Qliresa, wohnhaft in Brunnen (Gemeinde Ingenbohl), Neubürgerin von Ingenbohl;

– Filiz, Susanne Nisane, wohnhaft in Siebnen (Gemeinde Galgenen), Neubürge-rin von Rothenthurm;

– Palushaj, Aurora, wohnhaft in Rothenthurm, Neubürgerin von Rothenthurm; – Beluli, Afet, wohnhaft in Schübelbach, Neubürger von Schübelbach; – Ritter, Christiane Lilly, wohnhaft in Einsiedeln, Neubürgerin von Einsiedeln; – Almeida Alves, Daniel, wohnhaft in Küssnacht, Neubürger von Küssnacht; – Hennig, Thomas-Jörg, wohnhaft in Immensee (Bezirk Küssnacht), Neubürger

von Küssnacht; – Hennig, Natalie-Tieda, wohnhaft in Immensee (Bezirk Küssnacht), Neubürgerin

von Küssnacht; – Maassen, Anna Caroline, wohnhaft in Küssnacht, Neubürgerin von Küssnacht; – Nardozza, Raffaele, wohnhaft in Küssnacht, Neubürger von Küssnacht; – Rink, Konstanze-Ursula Maria, wohnhaft in Merlischachen (Bezirk Küssnacht),

Neubürgerin von Küssnacht;

613Nr. 12 / 24. März 2017

– Rudhani, Rrezarta, wohnhaft in Immensee (Bezirk Küssnacht), Neubürgerin von Küssnacht;

– Ujkanovic, Lejla, wohnhaft in Küssnacht, Neubürgerin von Küssnacht; – Ando, Maxima, wohnhaft in Wollerau, Neubürgerin von Wollerau; – Boguet, Nathan Wei Song, wohnhaft in Pfäffikon (Gemeinde Freienbach), Neu-

bürger von Freienbach; – Bona, Konstantin Michael, wohnhaft in Wilen bei Wollerau (Gemeinde Freien-

bach), Neubürger von Freienbach; – Bona, Valentina Maria, wohnhaft in Wilen bei Wollerau (Gemeinde Freienbach),

Neubürgerin von Freienbach; – Drmic, Ivan, wohnhaft in Bäch (Gemeinde Freienbach), Neubürger von Freien-

bach; – Hellström, Mattias Nils Johan, wohnhaft in Bäch (Gemeinde Freienbach), Neu-

bürger von Freienbach, mit seiner Ehefrau: Natalia Hellström, und mit den Kindern: Victoria Carin Sofia Hellström und Maria Carin Sofia Hellström;

– Hensel, Michael, wohnhaft in Freienbach, Neubürger von Freienbach; – Kuzmin, Sergey, wohnhaft in Pfäffikon (Gemeinde Freienbach), Neubürger von

Freienbach, mit seiner Ehefrau: Liubov Kuzmina, und mit dem Kind: Lilia Kuzmina;

– Meister, Martina, wohnhaft in Pfäffikon (Gemeinde Freienbach), Neubürgerin von Freienbach.

2. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt publiziert.3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Im Namen des Kantonsrates Der Präsident: Christoph Räber Der Protokollführer: Dr. Paul Weibel

1 SRSZ 110.100.

Planungs- und Baurecht

Baugesuche

a) innerhalb der Bauzonen

Schwyz

Bauherrschaft: Schikro Hanno, Badstras se 18, 6423 Seewen; Projekt: Birrer Bautreu-hand, Postfach 261, 6415 Arth. Bauobjekt: An- und Aufbau Mehrfamilienhaus, Bad-stras se 18, Seewen, KTN 671, Koordinaten 2 690 375/1 209 340.

Bauherrschaft: Anjan Selz, Dorfstras se 46, 3273 Kappelen; Projekt: ARDE Architek-tur AG, Eisengasse 3, 6440 Brunnen. Bauobjekt: Einfamilienhaus mit Pergola, Chap-pelweid 17, Rickenbach, KTN 4848, Koordinaten 2 693 450/1 208 060.

Bauherrschaft: Stoosbahnen AG, Stooshorn 1, 6433 Stoos; Projekt: BSS Architekten AG, Herrengasse 42, 6430 Schwyz. Bauobjekt: Parkhaus bei Talstation Stoosbahn (Projektänderung), Grundstrasse, Hinteres Schlattli, Ibach, KTN 2379, 2773, 2774 und 2361, Koordinaten 2 693 965/1 205 300.

614 Nr. 12 / 24. März 2017

Arth

Bauherrschaft: Bürgi Tiefbau AG, Sonneggstras se 22, 6410 Goldau; Projekt: HSK Ingenieur AG, Parkstras se 6, 6410 Goldau; Grundeigentümerin: Herz-Jesu-Stiftung Goldau, Mühlefluo 3, 6414 Oberarth. Bauobjekt: Lagerplatz, Eisenbahnweg, Goldau, KTN 1666, Koordinaten 2 684 700/1 211 220.

Bauherrschaft: Othmar Waldvogel, Pilgerweg 29, 6410 Goldau; Projekt: Reichlin AG, Muotastras se 57, 6438 Ibach. Bauobjekt: Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Pilgerweg 29a, Goldau, KTN 1466, Koordinaten 2 684 660/1 211 955.

Ingenbohl

Bauherrschaft: Tommaso Calò, Parkstras se 11, 6440 Brunnen; Projekt: Grab Bau-dienstleistungen AG, Hertistras se 30a, 6440 Brunnen. Bauobjekt: Anbau Garage und Pergola, Parkstras se 11, Brunnen, KTN 1776, Koordinaten 2 688 715/1 205 826.

Muotathal

Bauherrschaft: Albert und Patricia Iten-Arnold, Muotastras se 15, 6436 Ried-Muota-thal; Projekt: Imhof Planung & Bauleitung GmbH, Kurt Imhof, Riedtli 3, 6436 Ried-Muotathal. Bauobjekt: Abbruch und Neubau Garage, Muotastras se 15, Ried-Muota thal, KTN 2077, Koordinaten 696 360/204 750.

Lachen

Bauherrschaft: GMSO GmbH, Feldstras se 5, 8853 Lachen; Grundeigentümer: Came-ron Findlay, Old Vicarage, 0 Dunsford EX6, 7AA, UK. Bauobjekt: Abbruch Einfamili-enhaus Schilfstras se 1 und Neubau zwei Doppeleinfamilienhäuser, Schilfstras se 1a, 1b, 1c und 1d, Lachen, GB 994, Koordinaten 707 387/228 171.

Altendorf

Bauherrschaft: Rudolf Näf, Murstras se 21, 8193 Eglisau; Projekt: Bob Architektur + Beratung AG, Talstras se 36, 8852 Altendorf. Bauobjekt: Sanierung und Aufwertung Seeufer, Säge 7, Altendorf, KTN 1230, Koordinaten 704 876/228 071 (ohne Bauge-spann).

Schübelbach

Bauherrschaft: Urs Bügler, Hügelstras se 11, 8862 Schübelbach; Projekt: Matthias Diethelm, Baumgartenweg 1, 8862 Schübelbach. Bauobjekt: Dachsanierung und Anbau Balkon beim Einfamilienhaus (Projektänderung), Hügelstras se 11, Schübelbach, KTN 1568, Koordinaten 2 713 835/1 225 785.

Tuggen

Bauherrschaft: Ebke Immobilien GmbH, Kantonsstras se 1, 8863 Buttikon; Projekt: OF Architektur und Design GmbH, Oskar Furnari, Kantonsstras se 1, 8863 Buttikon; Grundeigentümer: Erich und Raphael Ziegler, Oberhöflistras se 30/32, 8862 Schübel-bach. Bauobjekt: Abbruch Wohnhaus und Neubau Reiheineinfamilienhaus und Ge-schiebesammler, Mühleliweg 5, Müleli, Tuggen, KTN 21, Koordinaten 2 713 840/ 1 228 645 (zweite Ausschreibung).

615Nr. 12 / 24. März 2017

Bauherrschaft: Jeannette Züger, Bodenwiesweg 7, 8854 Galgenen; Projekt: Agretto Architektur AG, Antonio Agretto, Industriestras se 1, 8808 Pfäffikon. Bauobjekt: Nut-zungsänderung und Umbau Mehrfamilienhaus, Landigstras se 9, Chappelistuck, Tug-gen, KTN 1177, Koordinaten 2 714 319/1 229 320.

Einsiedeln

Bauherrschaft: Energieverbund Einsiedeln AG, c/o Kuriger Treuhand AG, Hauptstras-se 61, 8840 Einsiedeln; Projekt: ARGE anex, bpp, anex Ingenieure AG, Limmatstras-se 291, 8005 Zürich; Grundeigentümer: Diverse. Bauobjekt: Fernwärme-Leitungsnetz Baulos 3, Ilgenweidstras se bis Kloster, Einsiedeln, GB 73, 289, 286, 307 und 4599, Koordinaten 2 699 509/1 220 312 bis 2 699 669/1 220 205 (ohne Baugespann).

Küssnacht

Bauherrschaft: Herbert Krummenacher-Dragic, Am Rainli 6, 6405 Immensee; Projekt: Baumberger Projekt AG, Urs Baumberger, Grepperstras se 85, 6403 Küssnacht am Rigi. Bauobjekt: Abstellplatz, Staldenstrasse, Immensee, KTN 3268, Koordinaten 677 789/216 550.

Wollerau

Bauherrschaft: Stefan und Jaqueline Biegert, Frohburgstras se 19, 8832 Wollerau; Projekt: MGA AG, Hintere Bahnhofstras se 9, 8853 Lachen. Bauobjekt: Erweiterung Terrasse und Anbau Geräteraum, Frohburgstras se 19, Wollerau, KTN 755, Koordina-ten 696 970/228 310.

Bauherrschaft: Mächler Grund + Bau AG, St. Gallerstras se 58, 8853 Lachen; Projekt: Hatt Architekten & Partner AG, Sydedruckiweg 5, 8805 Richterswil. Bauobjekt: Ab-bruch Bauten und Neubau vier Mehrfamilienhäuser und ein Einfamilienhaus mit Unterniveaugarage, Panoramaweg 2, 4, 6, 8 und 10, Wollerau, KTN 707, 708 und 1156, Koordinaten 697 523/228 240.

Bauherrschaft: Ritter Immobilien AG, Frauengasse 8, 8200 Schaffhausen; Projekt: Swissbalkon GmbH, Diessenhoferstras se 14A, 8252 Schlatt; Grundeigentümer: Di-verse. Bauobjekt: Balkonerweiterungen an der Nord- und Südfassade, Roosstras se 47, Wollerau, KTN 816, Koordinaten 697 280/227 340.

Bauherrschaft: Jochen und Monika Ziegler, Seestras se 31, 8806 Bäch; Grundeigen-tümer: Diverse. Bauobjekt: Treppenaufgang zum Sitzplatz, Seestras se 31, Bäch, KTN 172, Koordinaten 697 328/228 539 (bereits ausgeführt).

Bauherrschaft: Cancun SG AG, Zentrum Staldenbach 1, 8808 Pfäffikon; Projekt: SimmenStyle AG, Zentrum Staldenbach 1, 8808 Pfäffikon; Grundeigentümerin: Ber-ta Peyer, Huobstras se 5, 8808 Pfäffikon. Bauobjekt: vier Reihen-Einfamilienhäuser, Bächerstras se 18 a, b, c und d, Wollerau, KTN 208, Koordinaten 697 544/228 332.

Freienbach

Bauherrschaft: Annick Hell-Türler, Inselweg 41, 8640 Hurden; Projekt: Altwegg Gar-tenbau AG, Alpenblickstras se 5, 8630 Rüti; Grundeigentümerin: Korporation Pfäffikon, Hurdnerwäldlistras se 27a, 8808 Pfäffikon. Bauobjekt: Tür- und Fenstereinbau bei der Garage, Inselweg 41, Hurden, KTN 3088, Koordinaten 702 929/229 371 (ohne Bau-gespann).

616 Nr. 12 / 24. März 2017

Bauherrschaft: Gemeinde Freienbach, Unterdorfstras se 9, 8808 Pfäffikon; Projekt: HTB Ingenieure + Planer AG, Industriestras se 11, 8808 Pfäffikon. Bauobjekt: Erneu-erung Sammelstelle beim Bahnhof Wilen, Wilenstrasse, Wilen, KTN 187, Koordinaten 2 698 207/1 228 216 (ohne Baugespann).

Bauherrschaft: Emil Gresch AG, Churerstras se 44, 8808 Pfäffikon; Projekt: Fröhlich Architektur AG, Schindellegistras se 36, 8808 Pfäffikon. Bauobjekt: Vordach beim nördlichen Eingang, Churerstras se 44, Pfäffikon, KTN 624, Koordinaten 701 602/ 228 689 (ohne Baugespann).

Bauherrschaft: J. und E. Notter Immobilien AG, Churerstras se 84b, 8808 Pfäffikon. Bauobjekt: Balkonverglasung, Churerstras se 84b, Pfäffikon, KTN 743, Koordinaten 701 921/228 717 (ohne Baugespann).

Bauherrschaft: Rudolf Neff, Lenggisrain 77, 8645 Rapperswil-Jona; Projekt: Archi-novo Neff, Lenggisrain 77, 8645 Rapperswil-Jona. Bauobjekt: Velounterstand, Schulhausstras se 12, Wilen, KTN 2581, Koordinaten 2 698 025/1 228 200.

Feusisberg

Bauherrschaft: Frederik Bachmann und Regula Maurer, Schützenstras se 31, 8808 Pfäffikon. Bauobjekt: Aus- und Umbau Dachgeschoss, Dorfstras se 4, Schindellegi, KTN 500, Koordinaten 696 615/225 660 (bereits ausgeführt).

b) ausserhalb der Bauzonen

Muotathal

Bauherrschaft: Martin Schelbert, Hauptstras se 90, 6436 Muotathal; Projekt: Archi-tekturbüro Carlo Blarer, Zugerstras se 72, 6340 Baar; Grundeigentümerin: Oberall-meindkorporation Schwyz, Brüöl 2, 6430 Schwyz. Bauobjekt: Ersatzbau Alpgebäude Rasishütte, Mittenwald, Muotathal, KTN 404, Koordinaten 705 445/203 712.

Bauherrschaft: Markus Schelbert, Mettlen 4, 6436 Bisisthal; Projekt: Suter Projekt AG, Josef Suter, Holzstras se 1, 6436 Muotathal. Bauobjekt: Anbau Stall, Schnäggen-blätz, Bisisthal, KTN 395, Koordinaten 705 150/201 700.

Rothenthurm

Bauherrschaft: Oberallmeindkorporation Schwyz, Brüöl 2, 6431 Schwyz. Bauobjekt: punktuelle Erschliessungsmassnahmen und Sanierungen zur Streuenutzung, Zentrum Hunds-Chotten, Rothenthurm, KTN 264, Koordinaten 2 694 615/1 214 275.

Oberiberg

Bauherrschaft: Ferien- und Sportzentrum Hoch-Ybrig AG, Waagtalstras se 127, 8842 Unteriberg; Grundeigentümerin: Oberallmeindkorporation Schwyz, Brüöl 2, 6431 Schwyz. Bauobjekt: Pistenverbesserung Sternen, FIS-Piste, Hoch-Ybrig, KTN 694, Koordinaten 2 703 210/1 206 580.

Illgau

Bauherrschaft: Gemeinde Illgau, Gemeindehaus, 6434 Illgau; Grundeigentümer: Guido Ulrich, Mattli, 6434 Illgau. Bauobjekt: Verlegung Wanderweg, Mattli, Illgau, KTN 128, Koordinaten 697 602/205 283 (ohne Baugespann).

617Nr. 12 / 24. März 2017

Gersau

Bauherrschaft: Rotschuo Immobilien AG, Rudolf Stump, Seestras se 159, 6442 Gers-au; Projekt: MK Zimmerei Holzbau Bedachungen, Markus Küttel, Sagenbachstras se 1, 6442 Gersau. Bauobjekt: Renovation «Maroni-Gadä» Rotschuo, Rotschuo, Gersau, KTN 623, Koordinaten 2 679 936/1 205 223 (ohne Baugespann).

c) Auflagen und Einsprachen

Die Baugesuche liegen bei der betreffenden Gemeinde- bzw. Bezirkskanzlei oder Bauverwaltung zur Einsicht auf.Privatrechtliche Einsprachen sind gemäss den Vorgaben der Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272) schriftlich beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrich-ter, öffentlich-rechtliche Einsprachen mit schriftlicher Eingabe (gemäss § 80 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451) beim betreffenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat einzureichen.Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 24. März bis und mit 13. April 2017.

Öffentliche Planauflage im Bezirk Einsiedeln

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen.

Im Auftrag des Eidgenössischen Starkstrominspektorats, Planvorlagen, Luppmenstras-se 1, 8320 Fehraltorf.Gesuchstellerin: Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat haben die Elektrizitäts-werke des Kantons Zürich, Betrieb & Bau Netze Sihl, Postfach 119, 8820 Wädenswil, im Namen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Postfach 2254, 8002 Zürich, die unten erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.Gegenstand: S-169697.1, Transformatorenstation Einsiedeln, Löchli, Neubau auf Parzelle Nr. 1139 in Bennau, Koordinaten 697 240/222 945; L-215215.2, 16-kV-Ka-bel zwischen den Transformatorenstationen Moos und Löchli, Einführung in die neue TS Löchli (Kabel B); L-151875.2, 16-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstatio-nen Schwyzerbrüggli und Löchli, Verkabelung und Einführung in die neue TS Löchli (Kabel A).Verfahren: Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach den Art. 16 Abs. 3 und 4 des Elektrizitätsgesetzes (EleG, SR 734.0), Art. 16 ff. und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA, SR 734.25).Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen liegen beim Bezirk Einsiedeln, Planen Bauen Umwelt, Büro Bauen, Rathaus, Hauptstrasse 78, 8840 Einsiedeln, während der ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist beginnt am 24. März 2017 und endet am 8. Mai 2017 (inklusive Fristenstillstand vor und nach Ostern gemäss Art. 22a Verwaltungsverfahrensgesetz VwVG, SR 172.021).Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Ent-eignungsgesetzes (EntG, SR 711) zur Folge.Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungs-verfahren (VwVG, SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der 30-tägigen Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstras-se 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

618 Nr. 12 / 24. März 2017

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträg-liche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Schwyz, 24. März 2017 Amt für Raumentwicklung

Öffentliche Planauflage im Bezirk Küssnacht

Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren.Gesuchstellerin: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Energie, Anlagen-management Übertragungsleitungen, Industriestrasse 1, 3052 Zollikofen.Gegenstand: Spannungserhöhung zweier 66-kV-Bahnstromschleifen auf 132-kV, UL 222, Übertragungsleitung Immensee–Rotkreuz. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG, SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahn-anlagen (VPVE, SR 742.142.1) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG, SR 711). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr BAV.Öffentliche Auflage: Die Auflagefrist beginnt am 24. März 2017 und endet am 8. Mai 2017 (inklusive Fristenstillstand vor und nach Ostern gemäss Art. 22a Verwaltungs-verfahrensgesetz VwVG, SR 172.021).Die Gesuchsunterlagen liegen beim Bezirk Küssnacht, Planung Umwelt Verkehr, See-platz 2/3, Küssnacht, während der ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsichtnah-me auf.Aussteckung: Es erfolgt keine Profilierung. Einsprachen: Einsprache kann erheben, wer nach dem Bundesgesetz über das Ver-waltungsverfahren (VwVG, SR 172.101) und dem EntG Partei ist.Einsprachen sind innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) schriftlich und begründet im Doppel beim Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern, einzureichen. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (vgl. Art. 18f Abs. 2 EBG in Verbindung mit Art. 35–37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG.

Schwyz, 24. März 2017 Amt für Raumentwicklung

Kantonale Bewilligungen für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen

Schwyz

Bauherrschaft: Armin und Anita Betschart-Schuler, Schmitten 16, 6438 Ibach. Bau-objekt: Abbruch altes Wohnhaus und Neubau Einfamilienhaus und Remise, Laubigen 1, Seewen, KTN 4858, Koordinaten 2 690 765/1 211 555.

Bauherrschaft: Armin und Anita Betschart-Schuler, Schmitten 16, 6438 Ibach. Bau-objekt: Erdsondenwärmepumpenanlage, Laubigen 1, Seewen, KTN 4858, Koordina-ten 2 690 765/1 211 555.

619Nr. 12 / 24. März 2017

Bauherrschaft: Genossame Schwyz, Studenmatt 2, 6438 Ibach. Bauobjekt: Rück- und Wiederaufbau Mehrfamilienhaus und Neubau Carport, Salachstrasse 34, Ibach, KTN 1520, Koordinaten 691 600/206 885.

Bauherrschaft: Hans Reichmuth, Stoffels 1, 6430 Schwyz. Bauobjekt: Wohnhaus, Giselberg 1, Schwyz, KTN 35, Koordinaten 2 692 495/1 212 275.

Bauherrschaft: Gemeinde Schwyz, Herrengasse 23, 6430 Schwyz; Grundeigentümer: Diverse. Bauobjekt: Anpassung Strassentwässerung Nietenbachstrasse, Abschnitt Mättivor bis Brücke Riedstrasse, Schwyz, KTN 365, 387, 2866 und 380, Koordina-ten 2 692 185/1 209 395 und 2 692 055/1 209 285.

Ingenbohl

Bauherrschaft: Arthur Steiner-Cozzi, Urmibergstrasse 59, 6440 Brunnen. Bauobjekt: Belagsarbeiten Parkplatz und Zufahrtsstrasse, Urmibergstrasse 59, Obere Halten, Brunnen, KTN 95 und 325, Koordinaten 2 687 321/1 206 536.

Muotathal

Bauherrschaft: Cornel Föhn, Aport 6, 6436 Muotathal. Bauobjekt: Weg asphaltieren, Aport 6, Muotathal, KTN 1602, Koordinaten 2 701 432/1 203 522.

Lauerz

Bauherrschaft: Gemeinde Meggen, Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen. Bauobjekt: Ro-dungsvorhaben Sanierung Quellfassung 15 und 19, Lauerz, KTN 435, Koordinaten 2 686 330/1 208 685.

Gersau

Bauherrschaft: Stiftung Jugendferienheim Rotschuo, Brüöl 10, 6430 Schwyz. Bau-objekt: An- und Umbauten, Dachsanierung und Wärmepumpe, Rotschuo, Gersau, KTN 644, Koordinaten 679 430/205 260.

Schwyz, 24. März 2017

Genehmigung einer Zonengrenzkorrektur im Bezirk Einsiedeln

Der Regierungsrat hat die Zonengrenzkorrektur «Kornhausstrasse» genehmigt.

Schwyz, 14. März 2017 Im Auftrag des Regierungsrates Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun

Grundbuch

Eigentumsübertragungen von Grundstücken

Publikation von Handänderungen gemäss Art. 970a ZGB und der kantonalen Verord-nung über die Veröffentlichung von Eigentumsübertragungen von Grundstücken vom 30. November 1993 (SRSZ 213.211).

620 Nr. 12 / 24. März 2017

Abkürzungen: BR Baurecht GE Gesamteigentum SR Sonderrecht ME Miteigentum V Verkäufer, Verkäuferin StWE Stockwerkeigentum E Erwerber, Erwerberin

Schwyz

01.02.2017Grundstück-Nr.: S21784, Bleiki, Ibach, SR an der 41/2-Zimmer-Wohnung im 1. OG Süd-Ost mit Kellerabteil Nr. 2 im EG, Schmiedgasse 82, 107/1000 ME an Nr. 1339; Grundstück-Nr.: M21797, Bleiki, Ibach, Autoabstellplatz Nr. 6, 1/13 ME an Nr. S21791. V: Simeon Christina, Ibach, und Scarascia Vito, Brunnen, erworben am 15.10.2003, E: Knöpfel Patrick, Ibach, und Knöpfel-Föhn Sandra, Ibach.

02.02.20171/2 ME an Grundstück-Nr.: S21436, Unterdorf, Ibach, SR an der 61/2-Zimmer-Wohnung Nord im 1., 2. und 3. OG, Estrich im 3. OG sowie Keller Nr. 1 im UG, Schützen stras-se 57, 30/100 ME an Nr. 3330. V: Zanona Markus, Sattel, erworben am 13.11.2000, E: Rüegg Beatrice, Ibach.

03.02.2017Grundstück-Nr.: 4810, 618 m2, Husmatt, Acker/Wiese/Weide. V: Föhn Anton, Ricken-bach bei Schwyz, erworben am 17.10.2014, E: Schmidig-Eberhard Karin, Ibach, und Schmidig Thomas, Ibach.

10.02.2017Grundstück-Nr.: 1821, 40 416 m2, Riedmatt, Oberschönenbuch, Landwirtschaftsge-bäude, Oberschönenbuch 81, Landwirtschaftsgebäude, Strasse/Weg, Acker/Wiese/Weide, fliessendes Gewässer, geschlossener Wald; Grundstück-Nr.: 1827, 38 504 m2, Husmatt, Oberschönenbuch, drei Gebäude, Strasse/Weg, übrige befestigte Fläche, Acker/Wiese/Weide, fliessendes Gewässer, geschlossener Wald; Grundstück-Nr.: 1861, 3129 m2, Oberschönenbuch, übrige befestigte Fläche, Acker/Wiese/Weide, fliessendes Gewässer; Grundstück-Nr.: 1863, 10 227 m2, Husmatt, Oberschönenbuch, Wohn-haus 45, Oberschönenbuch 90, Landwirtschaftsgebäude, Kleingebäude 48, übrige befestigte Fläche, Acker/Wiese/Weide, Garten, fliessendes Gewässer; Grund-stück-Nr.: 2350, 20 780 m2, Brüggmattli, Landwirtschaftsgebäude, Acker/Wiese/Weide, geschlossener Wald; Grundstück-Nr.: 2369, 16 766 m2, Wil, Landwirtschafts-gebäude, Acker/Wiese/Weide, geschlossener Wald. V: Suter Peter, Ibach, erworben am 29.12.1993/19.12.2001/25.01.2002, E: Suter Reto, Ibach.

15.02.2017Grundstück-Nr.: 4129, 3901 m2, Riedmattli, Seewen, Gewerbe-/Industriegebäude, Riedmattli 9, Kleingebäude, Strasse/Weg, übrige befestigte Fläche, Garten. V: Fleck-lin Hugo, Ibach, erworben am 29.10.2007, E: idc industrial development, Brunnen, mit Sitz in Ingenbohl.

16.02.2017Grundstück-Nr.: S22551, Ober-Hirschi, SR am Archiv Nr. 9.01 im EG, Maria-Hilf-Stras se 9, 30/1000 ME an Nr. 948; Grundstück-Nr.: S22552, Ober-Hirschi, SR an der 5-Zimmer-Wohnung Nr. 9.11 im 1. OG und Keller im EG, Maria-Hilf-Stras se 9, 92/1000 ME an Nr. 948; Grundstück-Nr.: S22553, Ober-Hirschi, SR an der 3-Zim-mer-Wohnung Nr. 9.12 im 1. OG und Keller im EG, Maria-Hilf-Stras se 9, 55/1000 ME an Nr. 948; Grundstück-Nrn.: D22581–D22584, Ober-Hirschi, Benützungsrecht an den Einstellplätzen Nrn. 20–23, zulasten Nr. 948. V: Trütsch Fenster AG, Ibach, mit

621Nr. 12 / 24. März 2017

Sitz in Schwyz, erworben am 26.06.2015, E: PSL Holding AG, Schwyz, mit Sitz in Schwyz.

17.02.20171/2 ME an Grundstück-Nr.: 3452, 433 m2, Gütsch, Rickenbach, Wohnhaus, Garten. V: Erben Schatt Franz, Ibach, erworben am 13.03.2016, E: reduzierte Erben Schatt Franz, Ibach.

17.02.2017Grundstück-Nr.: 3452, 433 m2, Gütsch, Rickenbach, Wohnhaus, Garten. V: Schatt-Ho-rat Christina, Rickenbach bei Schwyz, erworben am 03.12.1999, und reduzierte Erben Schatt Franz, Ibach, erworben am 17.02.2017, E: Seipel Reto, Regensberg, und Bless Boglarka, Regensberg.

22.02.2017Grundstück-Nr.: 2115, 459 m2, Unterdorf, Ibach, Wohnhaus, Schützenstras se 71, Einstellgarage, übrige befestigte Fläche, Garten, fliessendes Gewässer. V: Jauch Wal-ter, Schwyz, erworben am 11.07.1995, E: Jauch Dittli Simone, Ibach.

24.02.2017Grundstück-Nr.: 2248, 9840 m2, Chaisten, Aufiberg, Landwirtschaftsgebäude, Acker/Wiese/Weide, fliessendes Gewässer, geschlossener Wald; Grundstück-Nr.: 2309, 48 745 m2, Urmis, Aufiberg, vier Gebäude, übrige befestigte Fläche, Acker/Wiese/Weide, geschlossener Wald; Grundstück-Nr.: 2382, 73 661 m2, Unterurmis, Aufiberg, Wohnhaus, drei Landwirtschaftsgebäude, Strasse/Weg, Acker/Wiese/Weide, Gartenan-lage, geschlossener Wald; Grundstück-Nr.: 2445, 11 688 m2, Geissersplätz, Strasse/Weg, Acker/Wiese/Weide, geschlossener Wald; Grundstück-Nr.: 3512, 1860 m2, Ober Urmis, Aufiberg, Acker/Wiese/Weide; Grundstück-Nr.: 3514, 336 m2, Unterurmis, Aufiberg, Acker/Wiese/Weide. V: Schilter Anton, Rickenbach bei Schwyz, erworben am 11.10.1989/03.02.1997/31.05.1989, E: Schilter Severin, Stoos.

24.02.2017Ab Grundstück-Nr.: 3684, 565 m2 an Nr. 4924, Matten, Gartenanlage. V: Zeller Niklaus, Rickenbach bei Schwyz, erworben am 24.02.2017, E: Zeller Reto, Zürich.

Ingenbohl

08.02.20171/2 ME an Grundstück-Nr.: 714, 809 m2, Brunner Allmig, Wohnhaus, Gersauerstras-se 41, übrige befestigte Fläche, Garten; 1/2 ME an Grundstück-Nr.: 936, 553 m2, Brunnen, Gebäude, Alte Gasse 7, zwei Gebäude, Alte Gasse 8, übrige befestigte Fläche, übrige bestockte Fläche; Grundstück-Nr.: 1085, 669 m2, Büel, Gebäude, Gitschenenweg 10, übrige befestigte Fläche, Garten; 1/2 ME an Grundstück-Nr.: 1401, 2624 m2, Herti, Gewerbe-/Industriegebäude, Wylenstras se 6, Einstellgarage, übrige befestigte Fläche, Garten; Grundstück-Nr.: S13560, SR an der 21/2-Zimmer-Loft-wohnung W1, auf Seeniveau EG und OG, 584/10 000 ME an Nr. 2269. V: BELLI MEL-VIN GMBH, Brunnen, mit Sitz in Ingenbohl, erworben am 21.08.2014/03.12.2015/ 20.05.2016/30.06.2014/24.01.2014, E: GU Nord Süd AG, Zug, mit Sitz in Zug.

15.02.2017Grundstück-Nr.: 1608, 1051 m2, Schwärteren, Wohnhaus, Obere Schwertern 2, Ein-stellgarage, übrige befestigte Fläche, Garten. V: Bürgi-Birrer Beatrice, Ibach, erworben am 29.09.1994, E: Inderbitzin Rudolf, Hünenberg.

622 Nr. 12 / 24. März 2017

16.02.2017Grundstück-Nr.: 2013, 540 m2, Unterschönenbuch, Wohnhaus, Unterschönenbuch 1, Strasse/Weg, übrige befestigte Fläche, Acker/Wiese/Weide, Garten. V: Bürgler Josef, Brunnen, erworben am 30.12.1996, E: Bürgler Rudolf, Brunnen.

20.02.2017Grundstück-Nr.: 1275, 431 m2, Wohnhaus, Schulstras se 22, übrige befestigte Fläche, Garten, fliessendes Gewässer. V: Erben Willi Josef, Brunnen, erworben am 31.07.2014, E: Caprez Christof, Brunnen, und Jung Anita, Brunnen.

22.02.2017Grundstück-Nr.: S10053, Schiller B, SR an Wohnung Nr. 03, umfassend im EG die abgeschlossene 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon sowie einen Kellerabteil Nr. 03 im Kellergeschoss, Gersauerstras se 78, 10/1000 ME an Nr. 544; Grundstück-Nr.: M11827, Schiller B, Autoeinstellplatz Nr. 15 in der Autoeinstellhalle 1000b, Gersauerstras-se 78, 1/20 ME an Nr. S11963. V: Huber Stork Katharina, Münchenstein, erworben am 17.01.2005, E: Streng Siegfried, Weggis.

22.02.2017Grundstück-Nr.: 1913, 1672 m2, Feld, drei Gewerbe-/Industriegebäude, übrige be-festigte Fläche, Garten. V: Auf der Maur & Co., Immo, Ingenbohl, mit Sitz in Ingenbohl, erworben am 07.11.1994, E: Auf der Maur Edgar, Brunnen.

23.02.2017Grundstück-Nr.: S13860, Brunnen, SR an der 31/2-Zimmer-Wohnung B3.3 im 3. OG und Kellerabteil B3.3_09 im UG, 58/1000 ME an Nr. 2283; Grundstück-Nr.: M13898, Brunnen, Einstellplatz Nr. 36, 1/93 ME an Nr. 1666. V: Strüby Immo AG, Seewen, mit Sitz in Schwyz, erworben am 07.07.2015, E: Laimbacher Erwin, Schwyz.

24.02.2017Grundstück-Nr.: S12736, Brunnen, SR an der 31/2-Zimmer-Wohnung 02 im 3. und 4. OG sowie am Keller Nr. 4 im UG, Bahnhofstras se 6/8, 58/1000 ME an Nr. 914. V: Achermann Otto, Brunnen, erworben am 19.12.2006, E: Reichmuth Immobilien AG, Rickenbach bei Schwyz, mit Sitz in Schwyz.

Muotathal

17.02.2017Grundstück-Nr.: 87, 434 m2, Bödeli, Gebäude (Teil), Gebäude (Teil), Hauptstras se 182, übrige befestigte Fläche, Gartenanlage, Trottoir. V: Schelbert Willi, Muotathal, erwor-ben am 05.07.1996, E: Arslani Ifraim, Ried (Muotathal).

21.02.2017Grundstück-Nr.: 743, 83 934 m2, Wichel, Gebäude, Strasse/Weg, übrige befestigte Fläche, Acker/Wiese/Weide, fliessendes Gewässer, Wald; Grundstück-Nr.: 783, 5866 m2, Hundschöpfi, drei Gebäude, Hundschöpfi, zwei Gebäude, Strasse, Weg, Acker, Wiese, Weide, Gartenanlage, übrige befestigte Fläche; Grundstück-Nr.: 1203, 15 892 m2, Helltobel, übrige bestockte Fläche, fliessendes Gewässer, Acker, Wiese, Weide, geschlossener Wald; Grundstück-Nr.: 1812, 10 230 m2, Hundschöpfi, Acker/Wiese/Weide, Wald; Grundstück-Nr.: 1814, 27 582 m2, Widmen, Strasse/Weg, Acker/Wiese/Weide. V: Gwerder Eduard, Muotathal, erworben am 10.05.1985/08.04.1983/ 27.08.2014, E: Gwerder Armin, Muotathal.

623Nr. 12 / 24. März 2017

21.02.2017Grundstück-Nr.: 991, 11 820 m2, Inner Kapuzinerwald, geschlossener Wald, fliessen-des Gewässer;. V: Schilter Anton, Rickenbach bei Schwyz, erworben am 11.10.1989, E: Schilter Severin, Stoos.

Oberiberg

24.02.2017Grundstück-Nr.: S40243, Leeried, SR an der Wohnung Nr. 4. im EG südwestlich gelegene, abgeschlossene 3-Zimmer-Wohnung mit Küche, Bad/WC, Diele und Balkon, circa 83.35 m2, Lehriedstras se 5, 270/1000 ME an Nr. 138. V: Knodt Karl-Heinz, 64291 Darmstadt, erworben am 27.10.1976, E: Graf Kubetyan Cécile, Zeihen.

24.02.2017Grundstück-Nr.: S40379, Brächen, SR an der 41/2-Zimmer-Wohnung Nr. 18 im 6. Stock mit Terrasse und Kellerabteil im 6. OG, Brächenstras se 12, 36/1000 ME an Nr. 270; Grundstück-Nr.: M40401, Brächen, Autoabstellplatz G 6.1, 1/36 ME an Nr. S40361. V: Beeler Eduard, Glattbrugg, und Beeler-Baltensperger Melita, Glattbrugg, erworben am 21.04.1997, E: Gisler Franz, Adligenswil, und Gisler-Grüter Anna, Adligenswil.

Unteriberg

08.02.2017Grundstück-Nr.: S30225, Stöck, SR am Lager Nr. 2 im UG, Riedstras se 11, 6/1000 ME an Nr. 361. V: Patamnak Immobilien AG, Tuggen, mit Sitz in Altendorf, erworben am 19.06.2013, E: Meyer Stefan, Einsiedeln, und Meyer-Hensler Paula, Einsiedeln.

08.02.2017Grundstück-Nrn.: D30227 und D30228, Benützungsrecht an den Autoeinstellplätzen Nrn. 1 und 2, zulasten Nr. 1221. V: Patamnak Immobilien AG, Tuggen, mit Sitz in Altendorf, erworben am 19.06.2013, E: Meyer Stefan, Einsiedeln, und Meyer-Hens-ler Paula, Einsiedeln.

Morschach

09.02.2017Grundstück-Nr.: 576, 2284 m2, Tannen, Gebäude, Tannen 7, Acker, Wiese, Weide, geschlossener Wald, übrige befestigte Fläche. V: Erben Dettling-Bürgi Charlotte, Brun-nen, erworben am 10.10.2016, E: Hottinger-Dettling Barbara, Zürich.

09.02.2017Grundstück-Nr.: 506, 63 325 m2, Weidrüti, Gebäude, Strasse/Weg, übrige befestigte Fläche, Acker/Wiese/Weide, fliessendes Gewässer, Wald. V: Suter Peter, Ibach, erwor-ben am 29.12.1993, E: Suter Reto, Ibach.

Erbrecht

Testamentseröffnung

François Beeler, geboren 14. August 1952, von Arth, Sohn des Wilhelm und der Ka-tharina Beeler-Knöpfel, ledig, wohnhaft gewesen Traubenweg 54, Steffisburg, verstor-ben 17. Februar 2017.

624 Nr. 12 / 24. März 2017

Aufhebung der gesetzlichen Erbfolge gemäss «vertraulichen Angaben für meine An-gehörigen» vom 1. Dezember 2002.Die Eröffnung an die dem Notar bekannten gesetzlichen Erben des grosselterlichen Stammes erfolgt mit eingeschriebener Post. Für die gesetzlichen Erben unbekannten Aufenthaltes gelten die hiernach folgenden Publikationen als Eröffnung im Sinne von Art. 558 ZGB.Gesetzliche Erben können beim Notar innert der Auflagefrist in die Akten respektive die Anordnungen des Erblassers Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird der eingesetzten Konkubinatspartnerin und Universalerbin auf deren Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Art. 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der Ungültigkeits- und der Erbschaftsklage.Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation an Notar Beat Friedli zu richten.

Bern, 16. März 2017 Beat Friedli, Notar Neuengasse 41, 3011 Bern

Gerichtliche Anzeigen

Gerichtliches Verbot

Auf Ersuchen des Federico Donnarummo, Luegisland 2, 6410 Goldau, Gesuchsteller, betreffend Erlass eines gerichtlichen Verbots auf GB 918, Gemeinde Arth, hat der Einzelrichter gestützt auf Art. 31 Abs. 2 Bst. d JG i.V. m. Art. 248 Bst. c und 258 ff. ZPO, verfügt:1. Unberechtigten wird bei einer Busse bis zu Fr. 2000.– in jedem Widerhandlungs-

fall verboten, das Grundstück GB 918 der Gemeinde Arth zu befahren oder darauf Fahrzeuge zu parkieren und/oder Gegenstände aller Art abzustellen.

2. Der Gesuchsteller hat an gut sichtbaren Stellen Verbotstafeln anzubringen, auf welchen auf dieses Verbot und die angedrohte Busse hingewiesen wird (Proz. ZES 2017 120).

3. Wer das Verbot nicht anerkennen will, kann gemäss Art. 171 Abs. 1 JG i.V.m. Art. 260 ZPO innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Bezirksgericht Schwyz (Einzelrichter) Einsprache erheben. Nebst Namen und Adresse der einsprechenden Person sind Datum und genauer Verbotsort (Grundbuchnummer, Bezeichnung der Verbotstafeln) anzugeben. Die Einsprache muss nicht weiter begründet werden und macht das Verbot für die einsprechende Person unwirksam, solange ein solches ihr gegenüber nicht auf Klage hin gerichtlich bestätigt wird. Durch Unterlassung der Einsprache wird die Möglichkeit nicht verwirkt, vor Gericht im Einzelfall die Rechtmässigkeit des Verbots zu bestreiten oder ein besseres Recht feststellen zu lassen, sofern nicht schon ein verbindlicher Gerichtsentscheid zwischen denselben Parteien besteht.

Schwyz, 16. März 2017 Bezirksgericht Schwyz Der Einzelrichter: Dr. iur. Michael Frey

625Nr. 12 / 24. März 2017

Gerichtliches Verbot

Auf Antrag von Gebr. Frey AG, Hauptstrasse 69, 8832 Wollerau, wird verfügt:1. Unberechtigten wird verboten, auf der Liegenschaft Nr. 524, Grundbuch Wollerau,

zu parkieren. Berechtigt sind ausschliesslich die Besucher der Liegenschaft und die Mieter mit einem zugewiesenen Parkplatz.

Bei jeder Zuwiderhandlung droht Busse bis Fr. 2000.–.2. Die Gesuchstellerin hat an geeigneten Stellen und gut sichtbar Verbotstafeln an-

zubringen, auf denen auf dieses Verbot und die angedrohte Strafe hingewiesen wird.

3. Sie hat für das Anbringen der Verbotstafeln eine strassenpolizeiliche Bewilligung beim Polizeikommando Schwyz (Verkehrstechnischer Dienst) einzuholen.

4. Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekannt-machung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erhe-ben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbotes ist beim Gericht Klage einzureichen.

Wollerau, 20. März 2017 Bezirksgericht Höfe Der Einzelrichter: Dr. Martin Höfliger

Abhanden gekommene Werttitel / Aufruf

Die nachfolgend aufgeführten Wertpapiere werden vermisst. Die unbekannten Inhaber werden hiermit aufgefordert, die erwähnten Titel innert der angegebenen Auskündungsfrist dem unterzeichneten Richteramt vorzulegen, ansonsten diese kraftlos erklärt werden.

Titel: Inhaberschuldbrief.Lastend auf: Liegenschaft GB Nr. 20, mitverpfändet Nr. 40, 1324, Grundbuch Muo-tathal, Pfandstelle 1, Höchstzinsfuss 10%.Lautend auf: Erben Gregor Föhn (Erbengemeinschaft), Buobenmatt 2, 6436 Muotathal.Nr. des Titels: 25339.Saldo/Wert: Fr. 1200.–.Ausgestellt am: 16. Mai 2000.Auskündungsfrist: sechs Monate nach Erscheinen der 1. Publikation.Datum: 24. September 2017.Bemerkungen: Proz. ZES 2017 75.

Schwyz, 24. März 2017 Bezirksgericht Schwyz Einzelrichter

Titel: Inhaberschuldbrief.Lastend auf: Liegenschaft GB Nr. 20, mitverpfändet Nr. 40, 1324, Grundbuch Muo-tathal, Pfandstelle 3, Höchstzinsfuss 10%.Lautend auf: Erben Gregor Föhn (Erbengemeinschaft), Buobenmatt 2, 6436 Muotathal.Nr. des Titels: 25341.Saldo/Wert: Fr. 3000.–.

626 Nr. 12 / 24. März 2017

Ausgestellt am: 16. Mai 2000.Auskündungsfrist: sechs Monate nach Erscheinen der 1. Publikation.Datum: 24. September 2017.Bemerkungen: Proz. ZES 2017 75.

Schwyz, 24. März 2017 Bezirksgericht Schwyz Einzelrichter

Titel: Inhaberschuldbrief.Lastend auf: Grundbuch Nr. 1090 KTN 347, Plan 15, Feusisberg, 1. Pfandrechtsrang, Zinsfuss 8%.Nr. des Titels: ohne Nr.Saldo/Wert: Fr. 400 000.–Ausgestellt am: 28. Oktober 1977.Auskündungsfrist: sechs Monate nach Erscheinen der 1. Publikation.Datum: 24. September 2017.

Wollerau, 24. März 2017 Bezirksgericht Höfe Einzelrichter

Konkurse

Vorläufige Konkursanzeige

Schuldnerin: PMG Gipsergeschäft GmbH, Neuheimstras se 30, 8853 Lachen, CHE-383.969.986.Datum der Konkurseröffnung: 15. März 2017.Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.

Lachen, 24. März 2017 Konkursamt March

Vorläufige Konkursanzeige

Schuldnerin: PUNTO Armierungen GmbH, Ziegelhüttenstras se 2, 8853 Lachen, CHE-335.298.994.Datum der Konkurseröffnung: 15. März 2017.Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.

Lachen, 24. März 2017 Konkursamt March

Vorläufige Konkursanzeige

Schuldnerin: Margrit Gertrud Schwyter-Nauser, ausgeschlagene Erbschaft, Rentnerin, von Innerthal, geboren 30. Juni 1939, gestorben 17. Februar 2017, 8858 Innerthal;

627Nr. 12 / 24. März 2017

mit Aufenthalt im Wohn- und Pflegezentrum Stockberg, Stockbergstras se 9, 8854 Siebnen.Datum der Konkurseröffnung: 16. März 2017.Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.

Lachen, 24. März 2017 Konkursamt March

Vorläufige Konkursanzeige

Schuldnerin: Swisspura AG, Gartenstras se 27, 8853 Lachen SZ, CHE-116.005.156.Datum der Konkurseröffnung: 15. März 2017.Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.

Lachen, 24. März 2017 Konkursamt March

Konkurspublikation / Schuldenruf

Die Gläubiger des Schuldners und alle Personen, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der Eingabefrist dem betreffenden Konkursamt einzureichen. Mit der Eröffnung des Konkurses hört gegenüber dem Schuldner der Zinsenlauf auf. Für pfandgesi-cherte Forderungen läuft der Zins bis zur Verwertung weiter, soweit der Pfanderlös den Betrag der Forderung und des bis zur Konkurseröffnung aufgelaufenen Zinses übersteigt (Art. 209 SchKG). Die Grundpfandgläubiger haben ihre Forderungen in Kapital, Zinsen und Kosten zerlegt anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Die Inhaber von Dienstbarkeiten, welche unter dem früheren kantonalen Recht ohne Eintragung in die öffentlichen Bücher entstanden und noch nicht im Grund-buch eingetragen sind, werden aufgefordert, diese Rechte innert einem Monat beim betreffenden Konkursamt unter Einlegung allfälliger Beweismittel anzumelden. Ist der Schuldner Miteigentümer oder Stockwerkeigentümer eines Grundstückes, gilt diese Aufforderung auch für solche Dienstbarkei-ten am Grundstück selbst. Die nicht angemeldeten Dienstbarkeiten können gegenüber einem gut-gläubigen Erwerber des belasteten Grundstückes nicht mehr geltend gemacht werden, soweit es sich nicht um Rechte handelt, die auch nach dem Zivilgesetzbuch ohne Eintragung in das Grundbuch dinglich wirksam sind. Desgleichen haben die Schuldner des Konkursiten sich binnen der Eingabefrist als solche anzumelden, bei Straffolgen (Art. 324 Ziffer 2 StGB) im Unterlassungsfall. Personen, welche Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus andern Gründen besitzen, haben diese innert der gleichen Frist dem betreffenden Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird auf die Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziffer 2 StGB) hingewiesen und darauf, dass das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die Pfandgläubiger sowie Drittpersonen, denen Pfandtitel auf den Liegenschaften des Gemeinschuldners weiterverpfändet worden sind, haben die Pfandtitel und Pfandverschreibungen innerhalb der gleichen Frist dem Konkursamt einzureichen. Den Gläubigerversammlungen können auch Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie Gewährs-pflichtige beiwohnen. Für Beteiligte, die im Ausland wohnen, gilt das Konkursamt als Zustellungsort, solange sie nicht einen anderen Zustellungsort in der Schweiz bezeichnen.

Schuldnerin: Emma Mettler-Schlumpf, Nachlassenschaft, ausgeschlagene Erbschaft, von Opfikon ZH und Schwyz, geboren 15. Juni 1920, gestorben 23. November 2016, wohnhaft gewesen Gotthardstras se 124, 6438 Ibach.Datum der Konkurseröffnung: 24. Feburar 2017.Konkursverfahren: summarisch.Eingabefrist: 24. April 2017.

Schwyz, 24. März 2017 Konkursamt Schwyz

628 Nr. 12 / 24. März 2017

Einstellung des Konkursverfahrens

Schuldnerin: Enikö Ilyés, Staatsbürgerschaft Ungarn, geboren 29. November 1970, Gersauerstras se 86, 6440 Brunnen; Inhaberin der im Handelsregister des Kantons Schwyz eingetragenen Einzelfirma «Eniko Ilyes Massagen» mit Sitz in 6440 Ingenbohl.Datum der Konkurseröffnung: 21. Februar 2017.Datum der Einstellung: 15. März 2017.Frist für Kostenvorschuss: 3. April 2017.Kostenvorschuss: Fr. 4000.–.Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüs-se bleibt vorbehalten.

Schwyz, 24. März 2017 Konkursamt Schwyz

Einstellung des Konkursverfahrens

Schuldnerin: AE Schneider Lüftungsreinigung GmbH in Liquidation, Staldenbachstras-se 30, 8808 Pfäffikon.Datum der Konkurseröffnung: 25. Januar 2017.Datum der Einstellung: 20. März 2017.Frist für Kostenvorschuss: 3. April 2017.Kostenvorschuss: Fr. 6000.–.Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüs-se bleibt vorbehalten.Jeder Pfandgläubiger kann innert der gleichen Frist gemäss Art. 230a Abs. 2 SchKG beim Konkursamt schriftlich die Verwertung seiner Pfänder verlangen, sofern er sich zur Übernahme des nicht gedeckten Teils der Liquidationskosten verpflichtet und daran einen vorläufigen Barvorschuss leistet.Personen, welche das Eigentum an Gegenständen im Besitz der Konkursitin bean-spruchen, werden aufgefordert, innert gleicher Frist ihren Eigentumsanspruch beim Konkursamt anzumelden und die entsprechenden Beweismittel vorzulegen. Ein Ent-scheid darüber würde allenfalls abhängig vom Verfahrensverlauf erfolgen.

Wollerau, 24. März 2017 Konkursamt Höfe

Kollokationsplan und Inventar

Schuldnerin: Avila Music & Media AG, Bachstras se 1, 6442 Gersau.Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation.Anfechtungsfrist Inventar: zehn Tage nach erfolgter Publikation.Die Konkursverwaltung verzichtet namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der Inventarposition Nr. 4 (allfällige Anfechtungsansprüche in Bezug auf Wertberich-tigungen in der Bilanz und/oder Wertverschiebungen zugunsten Dritter) und auf Nr. 5 (allfällige Verantwortlichkeitsansprüche gegenüber allen mit der Gründung, Verwaltung,

629Nr. 12 / 24. März 2017

Geschäftsführung oder Revision beautragten Personen), sofern die Gläubiger nicht innert zehn Tagen schriftlich und eingeschrieben dagegen opponieren.

Gersau, 24. März 2017 Konkursamt Gersau

Kollokationsplan und Inventar

Schuldner: Hugo Josef Graber, ausgeschlagene Erbschaft, von Luzern und Grossdiet-wil, geboren 30. Juni 1953, gestorben 1. Januar 2016, wohnhaft gewesen Unterdorf 4, 6403 Küssnacht am Rigi.Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation.Anfechtungsfrist Inventar: zehn Tage nach erfolgter Publikation.Bemerkungen: Massgebend für die Berechnung der Frist ist die Publikation im SHAB.

Küssnacht, 24. März 2017 Konkursamt Küssnacht

Steigerungsanzeige

Am Donnerstag, 30. März 2017, 18.00 Uhr im Maihofsaal, Schulhausstrasse, 8834 Schindellegi, gelangen im Auftrag aus diversen Konkursverfahren und freiwilligen sowie Nachlassverfahren auf öffentliche Versteigerung:

Fahrzeuge:PW Micro Compact Car Smart, grau, 1. Inverkehrsetzung 28. Mai 2002, circa 105 000 km; Bus Renault Trafic dC115, weiss, 1. Inverkehrsetzung 19. April 2011, circa 237 000 km; Lieferwagen VW Caddy 4Motion, weiss, 1. Inverkehrsetzung 11. De-zember 2009, circa 99 500 km; Roller KYMCO 500, grau, 1. Inverkehrsetzung 17. Sep-tember 2008, circa 46 000 km; MR TRIUMPH Sprint ST 955 ccm, 1. Inverkehrsetzung 1. Oktober 1999, circa 37 000 km; Mofa Sachs Pony, Jg 64.

Bilder/Haushaltsgeräte/Büromaterial/Werkzeuge usw.:Diverse Bilder, Kuhglocken, Nähmaschine, Zinngegenstände, Velos, Gartenstühle, diverse Werkzeuge (Bohrmaschine, Schlagbohrmaschinen, Stichsäge, Kehrmaschine usw.), antike Gegenstände (Lampen usw.), Rasenmäher, Heizungen, Designerstühle, diverse Teppiche usw.

Schmuck/Uhren/Briefmarken/Münzen: Briefmarken, Münzen, Perlenketten, Silber- und Goldschmuck (Ringe, Ketten, An-hänger usw.), Modeschmuck usw., Uhren: Festina, Tissot, Consul Automatic, Omega usw.

Technische Geräte:Fernseher, Handys, Computer, Tablets, Boxen Keyboard, Xbox, Kameras, DVD-Samm-lungen usw.

Barzahlung ohne Nachwährschaft. Besichtigung eine Stunde vor Gantbeginn. Unter www.stoessel-bvl.ch/ Durchführung von Versteigerungen ist die provisorische Versteigerungsliste abrufbar.

Schindellegi, 24. März 2017 Stössel BVL AG (www.stoessel-bvl.ch) Pfäffikonerstras se 8, 8834 Schindellegi Telefon 044 787 59 15

630 Nr. 12 / 24. März 2017

Weitere amtliche Publikationen

Allgemeinverfügung des Kantonstierarztes der Urkantone zur Vogelgrippe, Aviäre Influenza (AI)

vom 21. März 2017.

Aufhebung des Kontrollgebietes und der verschärften Massnahmen für alle Betriebe mit Hausgeflügel, Gänse- oder Laufvögeln in den Urkantonen (Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden)

Sachverhalt: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erliess in Absprache mit den Kantonstierärzten am 16. November 2016 verschärfte Massnahmen für Nutzgeflügelhalter. Die Auflagen galten für die ganze Schweiz und verfolgten das Ziel, die Ausbreitung der Vogelgrippe von Wildvögeln auf Hausgeflügel unter allen Umständen zu verhindern. Die Nutzgeflügelhalter der Urkantone wurden mittels Allgemeinverfügung vom 16. November 2016 informiert. Bis zum 23. Januar 2017 wurden keine Betriebe mit dem Virus H5N8 angesteckt. Da die Lage im restli-chen Europa immer noch beunruhigend war, verlängerte das BLV in Absprache mit den Kantonen die verschärften Massnahmen bis Ende März 2017.Inzwischen hat sich die Seuchenlage in ganz Europa stark beruhigt. Deshalb können die verschärften Massnahmen für Nutzgeflügelhalter per sofort aufgehoben werden.Erwägungen: Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 1966, der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 sowie die Verordnung über vorsorgliche Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest vom 16. November 2016.Die Geflügelpest (Aviäre Influenza, AI) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung bei Vögeln, die nebst Wildvögeln auch bei Hausgeflügel, Schwimm- und Laufvögeln infektiös ist. Ausgeprägte respiratorische Symptome und Rückgang der Legeleistung mit hoher Mortalität beim Hausgeflügel sind verdächtige Symptome für AI. Wildvögel, vor allem Wasservögel, stellen ein bedeutendes Virusre-servoir dar. Sie zeigen wenig bis keine Symptome. Vereinzelt kommt es bei Wildvögeln zu Todesfällen. Die Übertragung erfolgt über die Luft, durch direkten Tierkontakt sowie indirekt über kontaminierte Geräte, Kot und Wasser. Das Virus H5N8 ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auf Menschen übertragbar.

Der Kantonstierarzt der Urkantone verfügt:1. Die vier Urkantone (NW, OW, SZ, UR) und die restliche Schweiz gehören ab sofort

nicht mehr zum Kontrollgebiet, in welchem eine intensivere Überwachung der Vogelgrippe vollzogen wird.

2. Sämtliche verschärften Massnahmen (Ziffern 2 bis 12 des Dispositivs der Allge-meinverfügung vom Kantonstierarzt der Urkantone vom 16. November 2016 zur Vogelgrippe) werden ab sofort aufgehoben.

3. Jeder zukünftige Verdacht von Vogelgrippe ist dem Kantonstierarzt zu melden.4. Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit deren Zustellung Einsprache

beim Kantonstierarzt der Urkantone erhoben werden. Die Einsprache ist mit An-trägen zu versehen und zu begründen.

631Nr. 12 / 24. März 2017

Hinweis: Wer Einsprache erhebt, hat gemäss Paragraf 73 VRP (Verwaltungsrechtspfle-gegesetz, SRSZ 234.110) einen Kostenvorschuss zu leisten, damit darauf eingetreten wird.

Brunnen, 24. März 2017 Veterinärdienst der Urkantone Dr. med. vet. Martin Grisiger Kantonstierarzt-Stv.

Sömmerungsvorschriften 2017 der Kantone Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri

I. Grundlagen

Gemäss Art. 32 Abs. 1 der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV, SR 916.401) ist es Sache der Kantone, seuchenpolizeiliche Vorschriften über die Sömmerung zu erlassen.

II. Allgemeines

1. Alle Tiere, welche zum Zweck der Sömmerung auf Weiden und Alpen getrieben werden, müssen gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sein.

2. Tiere, die mit Fahrzeugen ins Sömmerungsgebiet gebracht werden, dürfen nicht mit Schlacht- oder Handelsvieh zusammen befördert werden. Der Transport darf nur in gereinigten und desinfizierten Tiertransportfahrzeugen erfolgen.

3. Die während der Sömmerung verantwortlichen Tierhalter oder Tierhalterinnen sowie das weitere Personal sind verpflichtet, die Sömmerungstiere gewissenhaft zu beobachten und beim geringsten Krankheitsverdacht den zuständigen Tier-arzt beizuziehen.

4. Aufzeichnungspflicht für Tierarzneimittel (TAM): Gemäss der Tierarzneimittel-verordnung vom 18. August 2004 (TAMV, SR 812.212.27) gilt die Aufzeich-nungspflicht für fast alle TAM, die bei Nutztieren angewendet werden (alle verschreibungspflichtigen TAM, alle TAM mit Absetzfristen, umgewidmete oder eingeführte TAM, nach formula magistralis hergestellte TAM). Werden auf der Alp TAM verabreicht, so müssen folgende Aufzeichnungen in einem Behand-lungsjournal vorgenommen werden (Art. 28 Abs. 1 TAMV):

a) das Datum der ersten und letzten Anwendung; b) die Kennzeichnung der behandelten Tiere oder Tiergruppe wie beispielswei-

se die Ohrmarke; c) die Indikation; d) der Handelsname des Tierarzneimittels; e) die Menge; f) die Absetzfristen; g) die Daten der Freigabe der verschiedenen vom Nutztier gewonnenen Lebens-

mittel; h) der Name der abgabeberechtigten Person, die das Tierarzneimittel verschrie-

ben, abgegeben oder verabreicht hat. 5. Werden TAM auf Vorrat bezogen, gelten die Anforderungen zur Vorratsabgabe

der Tierarzneimittelverordnung (Art. 10–11):

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Das bedeutet, dass mit dem zuständigen Tierarzt eine Tierarzneimittelvereinba-rung bestehen muss. Ist der Tierarzt vom Heim- und Sömmerungsbetrieb der gleiche, so wird für den Sömmerungsbetrieb keine zweite TAM-Vereinbarung verlangt. Es müssen aber sämtliche Dokumente auf dem Sömmerungsbetrieb vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, wird eine Tierarzneimittelvereinbarung für den Sömmerungsbetrieb verlangt. Der zuständige Tierarzt des Sömmerungs-betriebes muss während der Sömmerungsperiode mindestens einen Betriebs-besuch durchführen (Art. 10, Anhang 1 TAMV). Im Dokument «Informationen zur Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung» sind verschiedene Ausgangsla-gen beschrieben (https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/tier-arzneimittel/fachgerechter-umgang-mit-tierarzneimitteln.html).

Bei TAM, die auf Vorrat bezogen werden, müssen folgende Aufzeichnungen in einer Inventarliste vorgenommen werden (Art. 28 Abs.2 TAMV):

a) das Datum; b) der Handelsname; c) die Menge in Konfektionseinheiten; d) die Bezugsquelle respektive die Person, welche die Arzneimittel zurücknimmt. 6. Die Fernapplikation von TAM (mit Blasrohren oder «Narkosegewehren») ist

verboten. Davon ausgenommen ist die Verabreichung von Beruhigungsmitteln mit Blasrohren oder «Narkosegewehren».

7. Tierkadaver, welche auf Alpen anfallen, sind nach den Vorschriften der Ver-ordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten vom 25. Mai 2011 (VTNP, SR 916.441.22) zu beseitigen, d.h. der Verbrennung zuzufüh-ren oder im Einverständnis mit dem Kantonstierarzt/der Kantonstierärztin zu vergraben. Über Spezialfälle entscheidet der Kantonstierarzt/die Kantonstier-ärztin.

8. Die Tierschutzvorschriften namentlich zum Transport und zur Haltung gelten auch während der Sömmerung.

III. Tierverkehrskontrolle

Für die Sömmerung gelten grundsätzlich alle Gesetze, Verordnungen und Weisungen wie für den übrigen Tierverkehr. Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten:

A) Aufgaben des für den Sömmerungsbetrieb verantwortlichen TierhaltersJeder Sömmerungsbetrieb muss einen verantwortlichen Tierhalter bezeichnen. Der verantwortliche Tierhalter ist zuständig für folgende Punkte: – Er muss die vorgeschriebenen Begleitdokumente, Tierlisten und Zeugnisse von den

Tierhaltern am Tag der Auffuhr einziehen und ein Tierverzeichnis gemäss Art. 8 der TSV erstellen. Das Tierverzeichnis enthält die Zu- und Abgänge, die Kennzeichen sowie die Belegungs- und Sprungdaten.

– Er muss allfällige Mutationen während der Sömmerungsperiode im Tierverzeichnis nachführen.

Ende der Sömmerung: – Er gibt die beim Auftrieb mitgebrachten Begleitdokumente wieder zurück unter

folgenden Bedingungen: – Es findet keine Handänderung statt, und die Tiere gehen wieder in den Ur-

sprungsbetrieb zurück. – Die Ziffern 4 und 5 des Begleitdokumentes treffen unverändert zu.

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– Er bestätigt dies auf dem wiederverwendeten Begleitdokument mit der TVD-Num-mer des Sömmerungsbetriebes, seiner Unterschrift, dem Datum und der Notiz: Ziffern 4 und 5 treffen unverändert zu.

– Treffen diese Vorgaben nicht zu, muss er ein neues Begleitdokument ausfüllen. – Er führt Mutationen auf den Tierlisten nach, unterschreibt sie an der dafür vorge-

sehenen Stelle und gibt sie mit den Begleitdokumenten zurück.

B) Begleitdokument/Tierliste Klauentiere dürfen nur mit einem Begleitdokument versehen in einen anderen Betrieb transportiert werden. Werden mehrere Tiere transportiert, empfiehlt es sich, diese auf der Tierliste aufzuführen. Eine Tierliste kann nur zusammen mit einem Begleitdokument verwendet werden.

C) Melden von Tierbewegungen von Tieren der Rindergattung an die TVD Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rindergattung zu und ab den Sömmerungs-betrieben, Hirtenbetrieben, Gemeinschaftsweidebetrieben und zur Sömmerung im Ausland müssen an die Tierverkehrsdatenbank via das Portal www.agate.ch gemeldet werden. Die Informationen der Tierverkehrsdatenbank zu den verschiedenen Melde-arten und -möglichkeiten sind zu beachten.

D) Melden von Zugängen von Schweinen an die TVD Die Zugänge von Schweinen auf Sömmerungsbetrieben müssen der TVD via das Por-tal www.agate.ch oder mit Meldekarten gemeldet werden. Diese können beim Aga-te-Helpdesk unter [email protected] oder Telefon 0848 222 400 bestellt werden.

E) Melden von Zugängen von Equiden an die TVD Die Eigentümer von Equiden (Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel und Ponys) müssen das Verstellen ihrer Tiere auf Sömmerungsbetriebe der TVD via das Portal www.agate.ch melden, sofern die Tiere länger als 30 Tage auf dem Sömmerungsbetrieb bleiben. Bei Fragen hilft der Agate-Helpdesk unter [email protected] oder Telefon 0848 222 400 weiter.

F) Melden von Adressänderungen an die Hundedatenbank Die Halter von Hunden tragen für die Dauer des Alpaufenthaltes in der Hundedaten-bank Amicus (www.amicus.ch) die Adresse der Alp ein. Dafür vorgesehen ist ein Feld, in welchem temporäre Adressen («Ferienadresse») eingetragen werden können. Bei Fragen hilft der Helpdesk von Amicus weiter, Telefon 0848 777 100.

IV. Rindvieh

1. Rauschbrand: In Gebieten, in denen früher Rauschbrand aufgetreten ist, werden Impfungen empfohlen.

2. Dassellarven: In Gebieten, in denen kürzlich die Dasselkrankheit aufgetreten ist, werden Behandlungen der Sömmerungstiere im Herbst empfohlen. Der Kantonstierarzt kann diese gebietsweise anordnen (Art. 231 Abs. 2 TSV).

3. Aborte: Jeder Abort von Tieren der Rindergattung ist als ansteckend zu betrach-ten. Der während der Sömmerung verantwortliche Tierhalter muss jeden Abort von Tieren der Rindergattung einem Tierarzt melden. Tiere, welche Anzeichen von Verwerfen zeigen oder bereits verworfen haben, sind sofort von der Herde abzusondern. Die Tiere sind so lange von der Herde abgesondert zu halten, bis die tierärztliche Untersuchung abgeschlossen ist. Das Alppersonal hat alle unter den gegebenen Umständen zumutbaren Vorsichtsmassnahmen gegen eine

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Weiterverbreitung zu treffen, insbesondere die Frucht und die Nachgeburt nach deren Untersuchung vorschriftsgemäss zu entsorgen. Verunreinigte Gerätschaf-ten sind nach jedem Gebrauch, das Tier sowie dessen Standplatz mehrmals gründlich zu reinigen.

4. Bovine Virus Diarrhoe (BVD): In Hirten-, Sömmerungs- und Gemeinschaftswei-debetrieben (Art. 7 bis 9 der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung vom 7. Dezember 1998 [LBV]), in denen Rinder aus verschiedenen Tierhaltungen gehalten werden oder Kontakt zu Rindern anderer Tierhaltungen möglich ist, dürfen Rinder nur verbracht werden, wenn sie keiner Sperre unterliegen. Es wird den für die Sömmerung verantwortlichen Tierhaltern oder Tierhalterinnen empfohlen, den BVD-Status der Tiere auf der Tierverkehrsdatenbank zu kont-rollieren. Der Kantonstierarzt/die Kantonstierärztin kann Ausnahmen unter si-chernden Bedingungen gewähren oder verfügen.

V. Schafe

1. Räude: Eine vorbeugende Behandlung der Schafe vor der Sömmerung gegen die Räude wird empfohlen.

2. Moderhinke (Klauenfäule): Es dürfen nur Tiere mit einem gesunden Fundament aufgetrieben werden. Der zuständige Hirt oder die zuständige Hirtin ist dafür verantwortlich, dass hinkende Tiere mit Anzeichen der Klauenfäule herdenwei-se in den Herkunftsbestand zurückgewiesen werden. Der Veterinärdienst der Urkantone wird bei der Alpauffuhr stichprobenweise Kontrollen durch unabhän-gige amtliche Tierärzte veranlassen, um die Interessen des Tierschutzes und der Tiergesundheit wahrzunehmen. Kranke Tiere werden zurückgewiesen.

3. Infektiöse Augenentzündung: Es dürfen keine Tiere auf Alpen und Sömmerungs-weiden verbracht werden, die klinische Anzeichen dieser Krankheit aufweisen (stark gerötete Augen, eitrige Verklebungen, Augentrübungen).

4. Aborte: Jeder Abort ist einem Tierarzt zu melden.

VI. Ziegen

1. Aborte: Jeder Abort ist einem Tierarzt zu melden.

VII. Strafbestimmungen

Zuwiderhandlungen werden nach den Art. 47 und 48 des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 1966 (TSG, SR 916.40) mit Bussen, Freiheitsstrafen oder Geldstrafen bestraft. Allfällige Verwaltungsmassnahmen bleiben vorbehalten. Die Fehlbaren können auch für den durch ihr rechtswidriges Verhalten entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.Die Sömmerungsvorschriften für das Jahr 2017 treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und ersetzen diejenigen des Jahres 2016.

VIII. Sömmerungsvorschriften für den Grenzweidegang

A) Geltungsbereich Unter Grenzweidegang versteht man per definitionem das Treiben von Tieren auf einem Gebietsstreifen 10 km diesseits und jenseits der Grenze zwischen einem EU-Mitglied-

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staat und der Schweiz. Allerdings können die zuständigen Behörden in Sonderfällen auch einen breiteren Gebietsstreifen festlegen.

B) Massnahmen in der Schweiz vor Antritt der Sömmerung 1. In Bezug auf BVD gelten sinngemäss die Bestimmungen nach Abschnitt IV (4). 2. In Bezug auf die Blauzungenkrankheit gelten die aktuellen Bestimmungen und

Anforderungen derjenigen Länder, in welche die Tiere zur Sömmerung verbracht werden.

3. Die zur Sömmerung vorgesehenen Tiere müssen innerhalb von 48 Stunden vor Antritt des Grenzweidegangs am Herkunftsort amtstierärztlich untersucht wer-den. Der amtliche Tierarzt stellt ein Gesundheitszeugnis aus, das die Tiere an den Bestimmungsort begleitet. Für Tiere der Rindergattung ist dafür das in TRACES abgebildete Sömmerungszeugnis zu verwenden. Für andere Tiergat-tungen wurde bisher im Veterinärabkommen kein spezielles Zeugnis festgelegt, sodass das zu verwendende Zeugnis weiterhin mit den Veterinärdiensten des Bestimmungsortes abgesprochen werden muss.

4. Das Gesundheitszeugnis für den Grenzweidegang bzw. den Tagesweidegang enthält folgende Angaben:

a) Bestätigung des amtlichen Tierarztes, dass der Betrieb, dessen Tiere gesöm-mert werden, nicht wegen einer Rinderkrankheit gesperrt oder anderweitig beschränkt ist.

b) Amtlich Bestätigung, dass der Herkunftsbestand frei von Leukose-, Tuber-kulose- und Brucellose ist.

c) Die Rinder des Betriebes, die gesömmert werden sollen, sind in den letzten 30 Tagen auf dem Herkunftsbetrieb gehalten worden und nicht mit einem Tier in Kontakt gekommen, das aus dem Ausland eingestellt wurde.

d) Anzahl der Rinder und Kennzeichnung (Ohrmarke). e) Zulassungsnummer des Transportunternehmens (bei Transportstrecken über

50 km). f) Anschrift des Bestimmungsbetriebes inklusive Registriernummer des aus-

geschiedenen Weideplatzes. Beim Grenzweidegang nach Deutschland ist dieses Feld nicht auszufüllen.

5. Zwischen dem Tierhalter und dem kantonalen Veterinärdienst (kann nach Er-messen des Kantonstierarztes an die amtlichen Tierärzte delegiert werden) muss eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, in der sich der Tierhalter mit all den vorgesehenen Massnahmen und auch den im Bestimmungsland gelten-den Vorschriften einverstanden erklärt und sich verpflichtet, sämtliche anfal-lenden Kontrollkosten zu übernehmen. Insbesondere muss in dieser Vereinba-rung die Informationspflicht des Halters gegenüber den ausländischen Behörden (rechtzeitige Meldung der Ankunft und der geplanten Rückkehr) festgehalten werden.

6. Der zuständige kantonale Veterinärdienst meldet den Veterinärbehörden des Nachbarlandes den Abgang der Tiere spätestens 24 Stunden vor Antritt des geplanten Grenzweideganges in Form einer TRACES-Meldung. In Absprache mit den zuständigen regionalen Veterinärbehörden des Nachbarlandes kann die notwendige Information auch in anderer Form übermittelt werden. Für Schafe und Ziegen existieren zum Teil regionale Zeugnismuster. In jedem Fall muss aber das vom zuständigen amtlichen Tierarzt unterschriebene und abgestem-pelte Original des Zeugnisses die Tiere begleiten.

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7. Der Tierhalter meldet den Abgang von Tieren der Rindergattung an die Tierver-kehrsdatenbank.

8. Die Tiere stehen während des gesamten Weideganges im Ausland unter zoll-technischer Kontrolle. Der Tierbesitzer hat sich beim Zoll über die entsprechen-den Vorschriften und Abläufe zu orientieren.

9. Aufgrund der nachgeführten bilateralen Verträge erhebt der Schweizer Zoll keine «veterinärtechnischen» Gebühren mehr im Auftrag des BLV.

10. Besondere Massnahmen für den Grenzweidegang in Vorarlberg (Österreich): Die Kantone machen die Tierhalter auf das erhöhte Risiko einer Infektion mit bovi-ner Tuberkulose aufmerksam.

Beim Tagesweidegang müssen Massnahmen nach den Punkten 2–7 nur zu Beginn der Weideperiode ergriffen werden. Für alle weiteren Grenzübertritte im gleichen Kalenderjahr ist keine amtstierärztliche Untersuchung oder TRACES-Meldung not-wendig, und es fallen auch keine weiteren Gebühren an. Der Tierbesitzer muss sich schriftlich verpflichten, jeden Kontakt mit Tieren aus dem Nachbarland sowohl dem zuständigen kantonalen Veterinärdienst als auch den Veterinärbehörden im Ausland unverzüglich zu melden und die Veterinärbehörden im Ausland über das Ende der Weidezeit zu informieren.

C) Massnahmen am Bestimmungsort im Ausland 11. Die Tiere dürfen keinen Kontakt mit ausländischen Herden haben (von den

Rinderbeständen in den Nachbarländern gilt nur derjenige in Österreich als «amtlich frei von IBR auf nationaler Ebene», auch die BVD ist vielerorts ver-breitet).

12. Die Tiere sind am Bestimmungsort von den zuständigen Veterinärbehörden unverzüglich amtstierärztlich zu kontrollieren. Der Tierhalter ist dafür verant-wortlich, dass die ausländischen Behörden rechtzeitig über die Ankunft der Tiere informiert werden.

13. Die Tiere sind gemäss Entscheidung 2001/672/EG spätestens sieben Tage nach dem Datum des Auftriebs in die nationale Tierverkehrsdatenbank des Sömme-rungslandes aufzunehmen.

14. Vor der Rückkehr muss innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise durch den amtlichen Tierarzt des Sömmerungsbetriebes eine Gesundheitsbescheinigung ausgestellt werden. Für Tiere der Rindergattung ist dafür das in TRACES abge-bildete Sömmerungszeugnis zu verwenden. Die Einforderung des entsprechen-den Zeugnisses obliegt dem schweizerischen Tierhalter. Er ist dafür verantwort-lich, die ausländischen Veterinärdienste rechtzeitig über die geplante Rückkehr zu informieren.

Die Gesundheitsbescheinigung für die vom Grenzweidegang zurückkehrenden Rinder beinhaltet:

a) Datum des Abtransportes; b) Anzahl der Rinder und Kennzeichnung (Ohrmarke); c) Anschrift des Bestimmungsbetriebes; d) Zulassungsnummer des Transportunternehmens (bei Transportstrecken über

50 km); e) Bestätigung des Amtstierarztes, die Rinder innerhalb von 48 Stunden vor

der Rückkehr in den Heimatbetrieb untersucht und frei von Anzeichen einer Infektionskrankheit befunden zu haben;

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f) Bestätigung des Amtstierarztes, dass die Sömmerungsweide nicht wegen einer Rinderkrankheit gesperrt werden musste oder während der Weidezeit ein Tuberkulose-, Brucellose- oder Leukosefall aufgetreten ist.

15. Die zuständige Veterinärbehörde des Sömmerungslandes meldet die Rückkehr der Tiere spätestens 24 Stunden vor der Abreise dem zuständigen kantonalen Veterinärdienst in Form einer TRACES-Meldung.

Beim Tagesweidegang müssen Massnahmen nach den Punkten 10–13 nur am Ende der Weideperiode ergriffen werden. Der Halter der Tiere verpflichtet sich, die zustän-dige Veterinärbehörde über das Ende der Weidezeit zu unterrichten. Für alle weiteren Grenzübertritte im gleichen Kalenderjahr ist keine Untersuchung oder TRACES-Mel-dung notwendig.

D) Massnahmen in der Schweiz nach der Rückkehr der Tiere 16. Die von der ausländischen Behörde ausgestellte Gesundheitsbescheinigung ist

unmittelbar nach der Rückkehr der Tiere zu kontrollieren. Die Art und Weise dieser Kontrolle wird durch die zuständigen kantonalen Veterinärdienste festgelegt.

Im gegenseitigen Einverständnis können Grenzkantone mit den Veterinärbehör-den des Nachbarlandes Vereinfachungen des Verfahrens vereinbaren. Dies be-trifft insbesondere den Ort der amtstierärztlichen Untersuchung im Herkunfts- sowie im Bestimmungsland (evtl. Untersuchung in Sammelstellen anstatt auf dem Herkunftsbetrieb).

17. Der Tierhalter meldet den Zugang von Tieren der Rindergattung an die Tierver-kehrsdatenbank.

18. Es gibt keine Vorschriften des BLV zur amtstierärztlichen Überwachung nach der Rückkehr von der Sömmerung, vorbehältlich vorübergehender Massnahmen wegen Seuchenausbrüchen. Der/die Kantonstierarzt/-ärztin kann jedoch in be-gründeten Fällen Untersuchungen anordnen wie z.B. auf IBR.

19. Besondere Massnahmen für den Grenzweidegang in Ländern mit Blauzungen-zonen: Die Blauzungenimpfung wird empfohlen. Alle Tiere, die vor der Auffuhr zur Sömmerung nicht gegen die Blauzungenkrankheit geimpft wurden, müssen mittels Blutuntersuchung auf das Vorhandensein von Blauzungenvirus untersucht werden.

20. Besondere Massnahmen für den Grenzweidegang in Vorarlberg (Österreich): Alle Rinder werden einer Untersuchung auf bovine Tuberkulose mittels Hauttuber-kulintest unterzogen. Die Untersuchung findet frühestens acht Wochen nach der Rückkehr in die Schweiz statt. Die Rinder unterliegen bis zum Vorliegen des Untersuchungsresultates einer Verbringungssperre. Die Kostenregelung erfolgt durch die Kantone.

E) Begleitdokument nach Artikel 12 TSV 21. Als Begleitdokument nach Artikel 12 TSV gilt für den Transport vom Herkunfts-

betrieb an die Zollgrenze und von der Zollgrenze zurück zum Herkunftsbetrieb das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis. Für den Tierhalter erübrigt sich dem-nach die Ausstellung eines Begleitdokumentes.

F) Bewilligung für den grenzüberschreitenden Tiertransport 22. Wirbeltiere dürfen nur von Transportunternehmen befördert werden, die über

eine Bewilligung nach Art. 170 der Tierschutzverordnung verfügen. Inhaltlich und formal sind neben den Schweizer Vorschriften sämtliche im Einzelfall an-wendbaren Vorgaben der Verordnung EG 1/2005 einzuhalten. Keine Bewilligung

638 Nr. 12 / 24. März 2017

ist nötig, wenn Landwirte ihre eigenen Tiere in eigenen Fahrzeugen über maxi-mal 50 km transportieren.

Brunnen, 20. März 2017 Dr. med. vet. Martin Grisiger Kantonstierarzt-Stv.

Investitionshilfegesuch nach Art. 97 Abs. 3 und 4 LwG

Dominik Nauer-Horath, Rossbergweg 25, 8834 Schindellegi, plant den Abbruch di-verser Bauten und Neubau Milchviehstall (Baugesuch veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 11 vom 17. März 2017, S. 541). Der Bund wird voraussichtlich den Neubau Milchviehstall mit einem Bundesbeitrag gemäss Art. 97 Abs. 3 und 4 des Bundesge-setzes über die Landwirtschaft vom 29. April 1998 (LwG, SR 910.1) unterstützen. Der Kanton hört vor dem Entscheid über die Investitionshilfe direkt Betroffene an.Betroffene im Sinne von Art. 97 LwG können schriftlich und begründet Einsprache an das Amt für Landwirtschaft, Abteilung Strukturverbesserungen, Hirschistrasse 15, Postfach 5183, 6431 Schwyz, bis 13. April 2017 richten.

Schwyz, 24. März 2017 Volkswirtschaftsdepartement

Bewilligung zur Ausübung des Apothekerberufes

Das Amt für Gesundheit und Soziales hat Lorena Stock, Altendorf, die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Apothekerin erteilt.

Schwyz, 21. März 2017 Amt für Gesundheit und Soziales

Bewilligung zur Ausübung des Arztberufes

Das Amt für Gesundheit und Soziales hat Moreno Menghini, Dr. med., Rüschlikon, die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Arzt mit Zulassung zur obligato-rischen Krankenpflegeversicherung (Kategorie «Ophthalmologie») sowie die Bewilligung zur Führung einer Patientenapotheke erteilt.

Schwyz, 21. März 2017 Amt für Gesundheit und Soziales

Bewilligung zur Ausübung des Arztberufes

Das Amt für Gesundheit und Soziales hat Adriano A. Zellner, Dr., Gersau, die Bewil-ligung zur selbstständigen Berufsausübung als Arzt ohne Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung erteilt.

Schwyz, 21. März 2017 Amt für Gesundheit und Soziales

Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Naturheilpraktiker

Das Amt für Gesundheit und Soziales hat Marc Bürgler, Adligenswil, die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in Ho-möopathie erteilt.

Schwyz, 21. März 2017 Amt für Gesundheit und Soziales

639Nr. 12 / 24. März 2017

Stellenangebote

Kanton Schwyz

Das Amt für Arbeit ist ein flexibles und dynamisches Dienstleistungsunternehmen für die Schwyzer Wirtschaft und Bevölkerung. Es unterstützt Bemühungen zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und hilft, den strukturellen Wandel der Arbeit sozial abzusichern. Für das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum Lachen suchen wir nach Vereinbarung eine/einen

Verwaltungsangestellte/Verwaltungsangestellten (60%)

Arbeitstage sind jeweils Mittwoch, Donnerstag und Freitag.Aufgaben: administrative Unterstützung der Personalberater, Empfang, Anmeldege-spräche, Datenerfassung und deren Bewirtschaftung, weitere im Sekretariat anfallen-de Tätigkeiten.Anforderungen: kaufmännische Grundausbildung, Belastbarkeit und Durchsetzungs-vermögen, Team- und Kommunikationsfähigkeit, zuverlässige und leistungsfreudige Persönlichkeit.Sind Sie interessiert? Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne der RAV-Koordinator, Erich Rickenbacher, Telefon 041 819 16 23. Wir freuen uns auf Ihre vollständige Onlinebewerbung auf www.sz.ch/jobs bis 10. April 2017.

Schwyz, 24. März 2017 Personalamt

Bezirk March

Für die Staatsanwaltschaft March in Lachen suchen wir per 1. Juli 2017 oder nach Vereinbarung eine/einen

kaufmännische Mitarbeiterin/kaufmännischen Mitarbeiter (80–100%).

Ihre Aufgaben: Sachbearbeitung in Strafuntersuchungen im Auftrag der Staatsanwäl-tinnen und Staatsanwälte, Aktenführung, Protokollierung von Einvernahmen, Sach-bearbeitung im Rahmen des Strafvollzugs, Ausfertigung von Verfügungen und Ent-scheiden, Schalter- und Telefondienst sowie allgemeine administrative Arbeiten.Unser Anforderungsprofil: abgeschlossene kaufmännische oder gleichwertige Ausbil-dung, selbstständige und exakte Arbeitsweise, stilsicheres Deutsch, sehr gute EDV-An-wenderkenntnisse, Bereitschaft zur Einarbeitung in das fachspezifische Produkt «Tri-buna», Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit, einwandfreier Leumund, Freude an der Arbeit im Team, gute Umgangsformen sowie Interesse an juristischen Fragestellungen.Wir bieten: Anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, modernen Arbeitsplatz an zentraler Lage in Lachen, sorgfältige Einarbeitung und Unterstützung bei Weiter-bildungsabsichten, attraktive Anstellungsbedingungen.Fühlen Sie sich angesprochen? Dann senden Sie uns Ihre kompletten Bewerbungs-unterlagen mit Foto bitte bis spätestens 10. April 2017 per Post an die Staatsanwalt-schaft March, Leitender Staatsanwalt, Rathausplatz 1, Postfach 162, 8853 Lachen, oder per E-Mail an [email protected]. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Leitende Staatsanwalt, lic. iur. Patrick Fluri (Telefon 055 451 22 21).

Lachen, 24. März 2017 Staatsanwaltschaft March

640 Nr. 12 / 24. März 2017

Ausschreibung von Arbeiten und Lieferungen

R/386 Knoten Rabennest, Sanierung Stützmauern

Auftraggeber: Kanton Schwyz, vertreten durch das Baudepartement des Kantons Schwyz.Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt des Kantons Schwyz, Postfach 1251, 6431 Schwyz, E-Mail: [email protected] sind an folgende Adresse zu schicken: Tiefbauamt des Kantons Schwyz, Postfach 1251, 6431 Schwyz, E-Mail: [email protected]ünschter Termin für schriftliche Fragen: 4. April 2017. Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich bis spätestens Dienstag, 4. April 2017, an das Tiefbauamt des Kantons Schwyz per E-Mail an [email protected] zu richten (versehen mit dem Stichwort «R/Knoten Rabennest, SM»). Die Fragenbeantwortung erfolgt ab Donnerstag, 6. April 2017, schriftlich an alle Bezüger der Submissionsunterlagen. Über Simap werden keine Fragen beantwortet.Frist für die Einreichung des Angebotes: 13. April 2017. Spezifische Fristen und Formvorschriften: Das Angebot einfach in Papierform und einfach in elektronischer Form (CD/DVD) einreichen. A-Post (Datum des Poststempels einer schweizerischen Poststelle), versehen mit der grünen Adressetikette und Vermerk «R/Knoten Rabennest, SM». Hinweis: Bei Paketpost Gewicht > 1000 g vor 12.00 Uhr aufgeben.Datum der Offertöffnung: 19. April 2017, 13.30 Uhr, beim Tiefbauamt des Kantons Schwyz, Olympstrasse 10, 6440 Brunnen, Bemerkungen: Sitzungszimmer 120 Gott-hard (2. OG).Verfahrensart: offenes Verfahren.Gemäss GATT/WTO-Abkommen respektive Staatsvertrag: nein.Art des Bauauftrages: Ausführung.Projekttitel der Beschaffung: R/386 Knoten Rabennest, Sanierung Stützmauern.Aufteilung in Lose: nein.Gemeinschaftsvokabular: CPV 45233120, Strassenbauarbeiten.Detaillierter Projektbeschrieb: Betonsanierung an drei Stützmauern: Jetting mittels HDW 10 mm: 720 m2, Vormauerung mit Beton 65 mm: 600 m2, Beschichtung nach SN 1504-2,Verfahren 1.3: 720 m2, Entwässerung: 60 m.Ort der Ausführung: Kanton Schwyz, Bezirk Einsiedeln.Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungs-systems: 12 Monate nach Vertragsunterzeichnung.Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein.Optionen: nein.Zuschlagskriterien: Das günstigste Angebot (niedrigster Preis) erhält den Zuschlag Gewichtung 100%.Werden Varianten zugelassen: nein.Werden Teilangebote zugelassen: nein.Ausführungstermin: Beginn 6. Juni 2017 und Ende 30. September 2017.Eignungskriterien: aufgrund der nachstehenden Kriterien: Je eine Referenz der Firma, des Poliers und des Bauführers jünger als 1. Januar 2009 mit Erfahrungsnachweis in der Sparte Betonsanierung. Eine der drei Referenzen muss die Betonsanierung einer Stützmauer mit Vorbetonieren ausweisen.Geforderte Nachweise: aufgrund der Unterlagen.

641Nr. 12 / 24. März 2017

Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen: keine Kosten.Sprache für Angebote: Deutsch.Gültigkeit des Angebotes: sechs Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Ange-bote.Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen unter www.simap.ch.Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch.Verhandlungen: Es werden keine Verhandlungen geführt.Verfahrensgrundsätze: Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinba-rung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001 (IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130).Öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz werden nur an Anbieterinnen und Anbieter vergeben, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleich-heit für Mann und Frau gewährleisten.Begehung: keine.Einsichtnahme: keine.Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien (Art. 15 IVöB).

Schwyz, 24. März 2017 Tiefbauamt

R/386 Knoten Rabennest, Trassee

Auftraggeber: Kanton Schwyz, vertreten durch das Baudepartement des Kantons Schwyz.Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt des Kantons Schwyz, Postfach 1251, 6431 Schwyz, E-Mail: [email protected] sind an folgende Adresse zu schicken: Tiefbauamt des Kantons Schwyz, Postfach 1251, 6431 Schwyz, E-Mail: [email protected]ünschter Termin für schriftliche Fragen: 4. April 2017. Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich bis spätestens Dienstag, 4. April 2017, an das Tiefbauamt des Kantons Schwyz per E-Mail an [email protected] zu richten (versehen mit dem Stichwort «R/Knoten Rabennest, TR»). Die Fragenbeantwortung erfolgt ab Donnerstag, 6. April 2017, schriftlich an alle Bezüger der Submissionsunterlagen. Über Simap werden keine Fragen beantwortet.Frist für die Einreichung des Angebotes: 13. April 2017. Spezifische Fristen und Formvorschriften: Das Angebot einfach in Papierform und einfach in elektronischer Form (CD/DVD) einreichen. A-Post (Datum des Poststempels einer schweizerischen Poststelle), versehen mit der grünen Adressetikette und Vermerk «R/Knoten Rabennest, TR». Hinweis: Bei Paketpost Gewicht > 1000 g vor 12.00 Uhr aufgeben.Datum der Offertöffnung: 19. April 2017, 14.00 Uhr, beim Tiefbauamt des Kantons Schwyz, Olympstrasse 10, 6440 Brunnen, Bemerkungen: Sitzungszimmer 120 Gott-hard (2. OG).Verfahrensart: offenes Verfahren.

642 Nr. 12 / 24. März 2017

Auftragsart: Bauauftrag.Gemäss GATT/WTO-Abkommen respektive Staatsvertrag: nein.Art des Bauauftrages: Ausführung.Projekttitel der Beschaffung: R/386 Knoten Rabennest, Trassee.Aufteilung in Lose: nein.Gemeinschaftsvokabular: CPV 45233120, Strassenbauarbeiten.Detaillierter Projektbeschrieb: Tiefbau- und Belagsarbeiten: Belagsfräsgut/-abbruch lose: 1850 m3, Erstellung Mittelinseln: 250 m2, Randabschlüsse: 1000 m, Ersatz Kanalisation: 60 m, Kabelrohre: 550 m, Belag: 2900 t.Ort der Ausführung: Kanton Schwyz, Bezirk Einsiedeln.Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungs-systems: 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung.Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein.Optionen: nein.Zuschlagskriterien: Das günstigste Angebot (niedrigster Preis) erhält den Zuschlag Gewichtung 100%.Werden Varianten zugelassen: nein.Werden Teilangebote zugelassen: nein.Ausführungstermin: Beginn 2. April 2018 und Ende 30. September 2018.Eignungskriterien: Je eine Referenz der Firma, des Poliers und des Bauführers jünger als 1. Januar 2009 mit Erfahrungsnachweis in der Sparte Strassenbau. Eine der drei Referenzen muss die Ausführung eines Hauptstrassenknotens mit Ausführung unter Verkehr ausweisen.Geforderte Nachweise: aufgrund der Unterlagen.Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen: keine Kosten.Sprache für Angebote: Deutsch.Gültigkeit des Angebotes: sechs Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Ange-bote.Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen unter www.simap.ch.Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch.Verhandlungen: Es werden keine Verhandlungen geführt.Verfahrensgrundsätze: Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinba-rung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001 (IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130).Öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz werden nur an Anbieterinnen und Anbieter vergeben, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleich-heit für Mann und Frau gewährleisten.Begehung: keine.Einsichtnahme: keine.Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien (Art. 15 IVöB).

Schwyz, 24. März 2017 Tiefbauamt

643Nr. 12 / 24. März 2017

Sanierung Klosterplatz Einsiedeln, Ingenieurleistungen für die Phasen 32 bis 53

Auftraggeber: Bezirk Einsiedeln, Ressort Infrastruktur, zuhanden von Roger Leitner, Hauptstrasse 78, Postfach 161, 8840 Einsiedeln, Telefon: 055 418 42 62, E-Mail: [email protected] sind an obige Adresse zu schicken.Gewünschter Termin für schriftliche Fragen: 13. April 2017. Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich bis spätestens 13. April 2017 in deutscher Sprache im Simap- Forum zu stellen. Die Antworten werden ebenfalls in deutscher Sprache im gleichen Forum veröffentlicht. Nachdem 13. April 2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.Frist für die Einreichung des Angebotes: 9. Mai 2017. Spezifische Fristen und Form-vorschriften: Die Angebotsunterlagen sind vollständig, schriftlich (in Papierform), in zweifacher Ausführung sowie auf CD/USB (einfach), verschlossen einzureichen.Massgebend ist der Eingang beim Bezirk Einsiedeln, nicht der Poststempel. Zu spät aufgegebene Angebote werden nicht berücksichtigt und ungeöffnet retourniert.Das Angebot ist mit der Aufschrift «Nicht öffnen – Offerte Sanierung Klosterplatz, Einsiedeln» zu versehen. Eine entsprechende Vorlage ist bei den Projektunterlagen auf www.simap.ch enthalten.Datum der Offertöffnung: 10. Mai 2017.Verfahrensart: offenes Verfahren.Auftragsart: Dienstleistungsauftrag.Gemäss GATT/WTO-Abkommen respektive Staatsvertrag: ja.Dienstleistungskategorie CPC: [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung.Projekttitel der Beschaffung: Sanierung Klosterplatz Einsiedeln Ingenieurleistungen für die Phasen 32 bis 53.Aktenzeichen/Projektnummer: 17.001.Aufteilung in Lose: nein.Gemeinschaftsvokabular: CPV 71000000, Dienstleistungen von Architektur-, Kons-truktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen.Detaillierter Aufgabenbeschrieb: Ingenieurleistungen als Gesamtleiter/Oberbauleiter und Fachplaner/Bauleiter für die Phasen 32 bis 53 gemäss SIA 103/108 für folgen-de Fachbereiche: Tiefbau inklusive Werkleitungen und Beleuchtung.Der detaillierte Projekt- und Leistungsbeschrieb ist dem Dokument B der Ausschrei-bungsunterlagen zu entnehmen.Ort der Dienstleistungserbringung: Die Erbringung der bauobjektgebundenen Dienst-leistungen (z.B. Besprechungen) erfolgt vor Ort beim Auftraggeber (Einsiedeln). Dienst-leistungen, welche nicht standortgebunden sind, wie das Erstellen von Plänen, werden beim Auftragnehmer erbracht.Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungs-systems: 45 Monate nach Vertragsunterzeichnung.Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein.Optionen: nein.Zuschlagskriterien: ZK 1: Preis Gewichtung 50% (Preis 40% und Plausibilität Stun-denkal. 10%); ZK 2: Referenzen Schlüsselpersonen Gewichtung 30% (Gesamtpro-jektleiter und Stellvertreter und Bauleiter und Stellvertreter); ZK3: Auftragsanalyse

644 Nr. 12 / 24. März 2017

Gewichtung 20% (Risiko- und Problemanalyse/Vorgehen, Einsatzplan und Terminpro-gramm).Werden Varianten zugelassen: nein.Werden Teilangebote zugelassen: nein.Ausführungstermin: Beginn 3. Juli 2017 und Ende 30. Oktober 2020. Bemerkungen: Beginn Projektierung voraussichtlich Juli 2017 und Ende Bauende voraussichtlich Herbst 2020. Fristen und Termine gemäss Ausschreibungsunterlagen.Generelle Teilnahmebedingungen: gemäss Ausschreibungsunterlagen.Bietergemeinschaft: zugelassen.Subunternehmer: zugelassen.Eignungskriterien: Als Nachweise werden nur abgeschlossene Projektphasen bewertet, welche den hier ausgeschriebenen entsprechen. Die vom Anbieter in der Eignungs-prüfung zu erfüllenden Eignungskriterien sind: EK1: Fachkompetenz und Erfahrung des Anbieters; EK2: Kapazität/Leistungsfähigkeit Anbieter; EK3: Leistungsanteil Sub-planer; EK4: Anbieterumsatz.Geforderte Nachweise: EK1: Fachkompetenz und Erfahrung des Anbieters; Nachweis der Erfahrung von je einem Projekt vergleichbarer Komplexität innerhalb der letzten zehn Jahre. Weiteres dazu ist im Dokument C, Kap. 2 «Referenzen des Anbieters» anzugeben. Die Erfahrung ist nachzuweisen für folgende Bereiche: eine Firmenreferenz bezüglich Platzgestaltung/Umgestaltung mit nachfolgenden Anforderungen für Anbie-terfirma (nicht INGE): bearbeitetes Projektvolumen > Fr. 1 Mio. (exkusive MWST), bearbeitete SIA-Teilphasen 32–53; eine Firmenreferenz bezüglich Strassensanierung inklusive Werkleitungen mit nachfolgenden Anforderungen für Anbieterfirma (nicht INGE): bearbeitetes Projektvolumen > Fr. 3 Mio. (exkusive MWST), bearbeitete SIA-Teil-phasen 32-53, Honorarvolumen > Fr. 250 000.– (exkusive MWST); EK2: Kapazität/Leistungsfähigkeit Anbieter, Nachweis der ausreichenden personellen Leistungsfähig-keit für diesen Auftrag. Für folgende Personen sind im Dokument C Angaben bezüglich Ihrer Verfügbarkeit zu machen: Gesamtprojektleiterin/Gesamtprojektleiter, Bauleiterin/Bauleiter, Stv. Gesamtprojektleiterin/ Stv. Gesamtprojektleiter, Stv. Bauleiterin/Stv. Bauleiter; EK3: Leistungsanteil Subplaner, Nachweis, dass der Leistungsanteil des Subplaners < 20% ausmacht; EK4: Anbieterumsatz, Nachweis, dass der Anbieterum-satz > 5× durchschnittliches jährliches Mandatsvolumen ist.Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen: Kosten Fr. 200.–, zahlbar innerhalb von 30 Tage ab Zustellung der Rechnung.Sprache für Angebote: Deutsch.Gültigkeit des Angebotes: sechs Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Ange-bote.Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen unter www.simap.ch.Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 24. März 2017.Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch.Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: keine.Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: keine.Verhandlungen: Es werden keine Verhandlungen geführt.Verfahrensgrundsätze: Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinba-rung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001 (IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130).Öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz werden nur an Anbieterinnen und Anbieter vergeben, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der

645Nr. 12 / 24. März 2017

Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleich-heit für Mann und Frau gewährleisten.Die Unternehmung BG Ingenieure und Berater AG als externe Unterstützung dieser Ausschreibung gilt als vorbefasst und darf an dieser Submission nicht teilnehmen.Folgende Unternehmung wird mit einem Begleitmandat beauftragt. Sie kann an die-ser Submission nicht teilnehmen: Vogt Landschaftsarchitekten AG, Zürich.Das Ingenieurbüro Edgar Kälin AG, Einsiedeln, als Verfasser des «Werkleitungsprojekts» ist zur Teilnahme am Verfahren zugelassen. Deren Arbeiten sind abgeschlossen, und die wesentlichen Erzeugnisse sind den Ausschreibungsunterlagen beigelegt. Der Gleich-stand der Information ist dadurch hergestellt, Gleichbehandlung und Transparenz sind gewährleistet.Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien (Art. 15 IVöB).

Résumé en langue française

Pouvoir adjudicateur: Bezirk Einsiedeln, Ressort Infrastruktur, à l’attention de Roger Leitner, Hauptstrasse 78, Postfach 161, 8840 Einsiedeln, téléphone 055 418 42 61, e-mail: [email protected] du dossier d’appel d’offres sous www.simap.ch.Titre du projet du marché: Sanierung Klosterplatz Einsiedeln, prestations d’ingénieur pour les phases 32 à 53.Description détaillée des tâches: Prestations de l’ingénieur en tant que directeur général du projet/directeur général des travaux ainsi que professionnel spécialisé/di-recteur des travaux pour les phases 32 à 53 selon SIA 103/108 pour les domaines propre de l’ingénieur suivants: travaux publics incl. canalisations et eclairage.Une description détaillée du projet et des prestations se trouvent dans le document B du dossier d’appel d’offres.Vocabulaire commun des marchés publics: CPV 71000000, services d’architecture, services de construction, services d’ingénierie et services d’inspection.Délai de clôture pour le dépôt des offres: 9 mai 2017.

Einsiedeln, 24. März 2017 Bezirk Einsiedeln, Ressort Infrastruktur

Abbruch

Auftraggeberin: Stiftung Alters- Pflegeheim Siebnen, Stockbergstrasse 9, 8854 Sieb-nen, E-Mail: [email protected], http://www.pflege-siebnen.ch.Verfahrensart: offenes Verfahren.Gemäss GATT/WTO-Abkommen respektive Staatsvertrag: nein.Projekttitel der Beschaffung: Architekturleistungen für die Erweiterung und den Um-bau Wohn- und Pflegezentrum Stockberg Siebnen.Detaillierter Aufgabenbeschrieb: Architektinnen- und Architektenleistungen auf der Grundlage eines vorhandenen Projekts, die Umsetzung vorzubereiten und die Bau-ausführung zu begleiten. Dies beinhaltet die Ausschreibung der Bauleistungen, die Ausführungspläne und die Begleitung der Bauarbeiten.

646 Nr. 12 / 24. März 2017

Gemeinschaftsvokabular: CPV 71221000, Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden.Angaben zur Publikation der Ausschreibung: Publikation vom 18. November 2016, im Publikationsorgan: Kantonales Amtsblatt, Simap. Meldungsnummer 941381.Begründung: Technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen haben sich geän-dert.Bemerkungen: Das Vergabeverfahren wird aufgrund von § 35 der Submissionsverord-nung abgebrochen.Das Amt für Gesundheit und Soziales (AGS) Kanton Schwyz hat das Wohn- und Pfle-gezentrum Stockberg mangels zugesprochener Subventionen für die Renovations-/Erweiterungsarbeiten von der Durchführung des Submissionsverfahrens gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) entbun-den.Aufgrund dieser geänderten Rahmenbedingungen wird das Submissionsverfahren für die Vergabe der Architekturleistungen abgebrochen.Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innert zehn Tagen, von der Zu-stellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, schriftlich Be-schwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Es gelten keine Gerichtsferien (Art. 15 IVöB).

Schwyz, 24. März 2017 Stiftung Alters- Pflegeheim Siebnen

Handelsregister

10. März 2017

TM Immo GmbH, in Feusisberg, CHE-116.073.235, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Cham im Handels-register des Kantons Schwyz von Amtes wegen gelöscht.

genuss & sein, Jutta Allemann, in Lachen, CHE-116.173.262, Einzelunternehmen. Das Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erloschen.

Jos. Inderbitzin, in Muotathal, CHE-108.078.236, Einzelunternehmen. Die Einzel-unternehmung wird infolge Geschäftsaufgabe im Sinne von Art. 152 HRegV von Am-tes wegen gelöscht.

13. März 2017

Green Pearl GmbH, in Freienbach, CHE-483.995.493, Weidstras se 7, 8808 Pfäffikon SZ, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 10.03.2017. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Waren aller Art, vor allem im Bereich von Konsumgütern, und das Betreiben eines Liefer- und Kurierdiens-tes. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammen-hang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder

647Nr. 12 / 24. März 2017

fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesell-schaften und Dritte eingehen. Stammkapital: CHF 20 000.–. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung vom 10.03.2017 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Ceko, Danijel, von Glarus Nord, in Bubikon, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stamm anteilen zu je CHF 100.–; Ceko, Ivan, von Glarus Nord, in Freienbach, Gesell-schafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stamm anteilen zu je CHF 100.–.

Holdener IT Solution, in Einsiedeln, CHE-373.398.757, Klostermühlematte 6, 8840 Einsiedeln, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Beratung Installation und Verkauf von IT-Produkten. Eingetragene Personen: Holdener, Sven, von Unteriberg, in Einsiedeln, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

Lederatelier Schuler AG, in Einsiedeln, CHE-344.800.266, Kobiboden 8, 8840 Ein-siedeln, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 10.03.2017. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Lederateliers, einer Wertstatt für die Verarbeitung von Leder und Textil sowie den Handel mit Waren aller Art, insbesonde-re mit Produkten aus Leder und Textil. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unter-nehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Aktienkapital: CHF 100 000.–. Liberierung Aktienkapital: CHF 100 000.–. Aktien: 100 Namenakti-en zu CHF 1000.–. Qualifizierte Tatbestände: Sacheinlage/Sachübernahme: Die Ge-sellschaft übernimmt bei der Gründung das Geschäft des im Handelsregister einge-tragenen Einzelunternehmens Leder-Atelier Leo Schuler (CHE-107.486.584), in Einsiedeln, gemäss Vertrag vom 10.03.2017 und Übernahmebilanz per 31.12.2016 mit Aktiven von CHF 193 659.94 und Fremdkapital von CHF 82 638.87, wofür 100 Namenaktien zu CHF 1000.– ausgegeben und CHF 11 021.07 als Forderung gutge-schrieben werden. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinku-lierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten be-schränkt. Gemäss Erklärung vom 10.03.2017 untersteht die Gesellschaft keiner or-dentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Schuler, Leo, von Rothenthurm, in Einsiedeln, Präsident, mit Einzelunter-schrift; Schuler-Rhyner, Brigitte, von Glarus Süd, in Einsiedeln, Mitglied, mit Einzel-unterschrift.

Longhawl AG (Longhawl Ltd.), in Küssnacht SZ, CHE-440.301.964, Chriesiweg 4, 6405 Immensee, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 09.03.2017. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, die Herstellung, Vermarktung und den Verkauf von Getränken aller Art, vorab von Bieren und damit verwandten Getränken. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen irgendwelcher Art beteiligen, Vertretungen über-nehmen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sein

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könnten, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann auch Darlehen für eigene oder fremde Rechnung sowie Garantien und Pfandrechtsgeschäfte für verbundene Unternehmungen und Dritte eingehen. Sie kann Immobilien im In- und Ausland erwerben, verpachten, vermieten, belasten und veräussern. Die Gesellschaft kann jede Art von Schuld oder Wertpapieren innerhalb der Schweiz oder im Ausland erwerben, halten, verwalten oder verkaufen. Aktienkapital: CHF 100 000.–. Liberierung Aktienkapital: CHF 100 000.–. Aktien: 100 000 Namenaktien zu CHF 1.–. Publikationsorgan: SHAB. Alle Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre erfolgen per Brief, Telefax oder E-Mail. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung vom 09.03.2017 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Ein-getragene Personen: Thomas, Kiantki, von Küssnacht SZ, in Küssnacht SZ, Präsident, mit Einzelunterschrift; Calder, Paul, von Wolfenschiessen, in Küssnacht SZ, Mitglied, mit Einzelunterschrift.

Parkside Umbau AG, in Freienbach, CHE-374.778.105, Zentrum Staldenbach 7, 8808 Pfäffikon SZ, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 08.03.2017. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, Realisierung und Nutzung von Immobilien und Bauprojekten aller Art, die Bewirtschaftung, Vermietung und Vermitt-lung von Liegenschaften, die Planung und Ausführung von Neu- und Umbauten, insbesondere als Total- oder Generalunternehmung auf Rechnung Dritter, das Projekt-management sowie die Beratung und Betreuung in Erschliessungs-, Umwelt- und Finanzierungsangelegenheiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterial-güterrechte im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten, verwerten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten aus-üben, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die mit diesem zusammenhängen. Aktienkapital: CHF 100 000.–. Liberierung Aktienkapital: CHF 100 000.–. Aktien: 10 000 Namenaktien zu CHF 10.–. Qualifizierte Tatbestände: Sacheinlage/Sachübernahme: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung einen Teil der Aktiven und Passiven der SCS Finance AG mit Sitz in Feusisberg (CHE-405.798.637), nämlich den Geschäftsbereich «Generalunternehmer, Sanierungen und Beratungen Baubranche», gemäss Vertrag vom 08.03.2017 und Übernahmebilanz per 08.03.2017, wonach die übernommenen Aktiven CHF 200 045.20 und die über-nommenen Passiven (Fremdkapital) CHF 0.– betragen, wofür 10 000 Namenaktien zu CHF 10.– ausgegeben werden und eine Forderung von CHF 100 045.20 gutge-schrieben wird. Publikationsorgan: SHAB. Einladungen und Mitteilungen an die Ak-tionäre erfolgen mit eingeschriebenem Brief oder E-Mail an die im Aktienbuch ver-zeichnete Adresse respektive E-Mail-Adresse. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung vom 08.03.2017 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Mantke, Christian, von Uetikon am See, in Uetikon am See, Mitglied, mit Einzelunterschrift.

Restaurant Hirschen, Gisela Grom, in Morschach, CHE-284.917.595, Dorfstras se 13, 6443 Morschach, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Führen eines Restau-rationsbetriebes. Eingetragene Personen: Grom-Ebert, Gisela, von Luzern, in Mor-schach, Inhaberin, mit Einzelunterschrift.

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Roggenstock Lodge AG, in Oberiberg, CHE-440.805.532, Moosstras se 6, 8843 Ober-iberg, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 09.03.2017. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Führung eines Gastronomie- und Hotelleriebetriebes mit Event- und Seminarräumlichkeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finan-zierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaf-ten für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Aktienkapital: CHF 100 000.–. Li-berierung Aktienkapital: CHF 100 000.–. Aktien: 100 Namenaktien zu CHF 1000.–. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung vom 09.03.2017 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Taugwalder, Alexander, von Zermatt, in Oberiberg, Präsident, mit Einzelunterschrift; Hubli, Hannes, von Oberiberg, in Oberiberg, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Keller, Karin, von Altendorf, in Altendorf, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Taugwalder, Franziska, von Oberiberg, in Oberiberg, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

S. Fixer GmbH, in Freienbach, CHE-482.345.134, Luziaweg 9, 8807 Freienbach, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 11.03.2017. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung von Armierungsarbeiten und sämt-liche damit verbundene Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Urheberrechte, Pa-tente, Lizenzen, Marken und andere Immaterialgüterrechte erwerben, verwerten und verkaufen. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammen-hang stehen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vor-nehmen und vermitteln sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum er-werben, belasten, veräussern und verwalten. Stammkapital: CHF 20 000.–. Publika-tionsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen durch Brief, Fax oder E-Mail, an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung vom 11.03.2017 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Wali, Nura, niederländische Staatsangehörige, in Freienbach, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzel-unterschrift, mit 200 Stamm anteilen zu je CHF 100.–.

Stanhope Invest GmbH (Stanhope Invest Sàrl) (Stanhope Invest LLC), in Freienbach, CHE-345.937.778, Bahnhofstras se 1, 8808 Pfäffikon SZ, Gesellschaft mit beschränk-ter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 07.03.2017. Zweck: Zweck der Gesell-schaft ist der Erwerb, das Halten, die Finanzierung und der Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen jedwelcher Art in der Schweiz oder im Ausland. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten, Vertretungen übernehmen sowie jegliche Geschäftstätigkeiten ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können oder direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, halten, belasten und verkaufen. Insbeson-

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dere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Fi-nanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen, und für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art, ob entgeltlich oder nicht. Stammkapital: CHF 20 000.–. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen durch Brief oder E-Mail. Vinkulierung: Vom Gesetz abweichende Abtretungsmodalitäten der Stamm anteile gemäss Statuten. Gemäss Erklärung vom 07.03.2017 untersteht die Gesellschaft kei-ner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetrage-ne Personen: Heje, Pia Marie Trellevik, norwegische Staatsangehörige, in Zug, Gesell-schafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stamm anteilen zu je CHF 100.–; Heje, Jorgen Johannes, norwegischer Staatsangehöriger, in Zug, Gesell-schafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit 100 Stamm anteilen zu je CHF 100.–.

AAAteam365 AG, in Altendorf, CHE-110.338.760, Aktiengesellschaft. Firma neu: AAAteam365 AG in Liquidation. Mit Verfügung vom 24.02.2017 hat der Einzelrich-ter des Bezirksgerichts March die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR angeordnet. Das konkursamtliche Liquidationsverfahren ist mit Verfügung des Einzelrichters des Bezirksgerichts March vom 10.03.2017 mangels Aktiven eingestellt worden.

Arefina AG, in Lachen, CHE-112.678.600, Aktiengesellschaft. Firma neu: Arefina AG in Liquidation. Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namen-aktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben.]. Mit Verfügung vom 24.02.2017 hat der Einzelrichter des Bezirksgerichts March die Gesellschaft aufge-löst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR angeordnet. Das konkursamtliche Liquidationsverfahren ist mit Verfügung des Einzelrichters des Bezirksgerichts March vom 10.03.2017 mangels Aktiven eingestellt worden.

ARPHIL AG, in Küssnacht SZ, CHE-238.899.959, Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Delémont im Handelsregister des Kantons Schwyz von Amtes wegen gelöscht.

ATI - Advanced Technology International AG electric drives, in Wollerau, CHE-149. 897.987, Aktiengesellschaft. Statutenänderung: 08.03.2017. Firma neu: ATI Agro-Tech Industries AG. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Grandi, Eros Mario, von Onsernone, in Lugano, Mitglied und Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Müller, Hans-Peter, von Goms, in Meggen, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: von Basel und Münster-Geschinen, in Hergiswil NW, Präsident, mit Einzelunterschrift]; Melchers, Johannes, deutscher Staatsangehöriger, in Mieders (A), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Götzens (A), Mitglied, mit Einzelunterschrift].

Autohilfe Linth GmbH, in Reichenburg, CHE-115.342.591, Gesellschaft mit be-schränkter Haftung. Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Uznach im Handelsregister des Kantons Schwyz von Amtes wegen gelöscht.

Bethlehem Mission Immensee, in Küssnacht SZ, CHE-105.717.867, Verein. Der Verein wird infolge Verlegung des Sitzes nach Luzern (neu firmierend: COMUNDO) im Handelsregister des Kantons Schwyz von Amtes wegen gelöscht.

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Beton AG Etzel + Linth, in Freienbach, CHE-105.979.746, Aktiengesellschaft. Ein-getragene Personen neu oder mutierend: Dürst, Matthias, von Glarus Süd, in Rappers-wil-Jona, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Hagen, Corvin, von Hüttwilen, in Wil SG, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

Blumen Müller Schwyz AG, in Schwyz, CHE-105.740.412, Aktiengesellschaft. Aus-geschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Müller, Raymond, von Altdorf UR, in Schwyz, Präsident, mit Einzelunterschrift.

C. Lurati Reinigungen GmbH, in Lachen, CHE-110.618.018, Gesellschaft mit be-schränkter Haftung. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Müller, Roland Werner, von Herisau, in Thalwil, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stamm anteilen zu je CHF 1000.–. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Lura-ti, Claudio, von Canobbio, in Lachen, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzel-unterschrift, mit 20 Stamm anteilen zu je CHF 1000.– [bisher: Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, ohne Stamm anteil].

ELISANI AG, in Küssnacht SZ, CHE-115.446.776, Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Delémont im Handelsregister des Kantons Schwyz von Amtes wegen gelöscht.

Elmib AG, in Wollerau, CHE-114.161.182, Aktiengesellschaft. Firma neu: Elmib AG in Liquidation. Übersetzungen der Firma neu: (Elmib SA en liquidation) (Elmib Ltd. in liquidation). Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namen-aktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben.]. Mit Verfügung vom 15.02.2017 hat der Einzelrichter des Bezirksgerichts Höfe die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR angeordnet.

Entertainment 4you AG, in Altendorf, CHE-115.279.202, Aktiengesellschaft. Firma neu: Entertainment 4you AG in Liquidation. Mit Verfügung vom 23.02.2017 hat der Einzelrichter des Bezirksgerichts March die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquida-tion nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR angeordnet. Das konkursamtliche Liquidationsverfahren ist mit Verfügung des Einzel-richters des Bezirksgerichts March vom 10.03.2017 mangels Aktiven eingestellt worden.

FoxRock Investments AG, in Wollerau, CHE-224.379.688, Aktiengesellschaft. Aus-geschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Fischer, Georg, deutscher Staatsangehöriger, in München (D), Mitglied, mit Einzelunterschrift; Strube, Hanno, deutscher Staatsangehöriger, in Wiesbaden (D), Mitglied, mit Einzelunterschrift; Bula, Thomas, deutscher Staatsangehöriger, in Düsseldorf (D), Mitglied, ohne Zeichnungs-berechtigung; van der Ende, Johan, niederländischer Staatsangehöriger, in Amsterdam (NL), Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.

Fund Cloud S. à r. l., in Freienbach, CHE-464.931.920, Gesellschaft mit beschränk-ter Haftung. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Gabris, Nicolas Jean, von La Chaux-de-Fonds, in Peseux, Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien, [bisher: Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift]; Zehnder, Marcel, von Einsiedeln, in Wädenswil, Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Charlier, Fabian Christophe, französischer Staatsangehöriger, in Divonne-les-Bains (F), Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 20 Stamm anteilen zu je CHF 1000.– [bisher: Gesellschafter und Vorsitzender der Ge-schäftsführung, mit Einzelunterschrift].

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Hensler + Merz AG, in Einsiedeln, CHE-106.899.788, Aktiengesellschaft. Statuten-änderung: 10.03.2017. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die Führung einer Apotheke, Drogerie sowie Handel mit pharmazeutischen und kosmetischen Produkten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Götz, Marcel, von Zürich, in Adliswil, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Langnau am Albis].

House of Fairies by Benedicte Nielsen, in Lachen, CHE-457.007.527, Einzelunter-nehmen. Domizil neu: Weberwiese 7, 8853 Lachen SZ.

MK Mineralkontor AG, in Freienbach, CHE-103.127.844, Aktiengesellschaft. Firma neu: MK Mineralkontor AG in Liquidation. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 10.03.2017 aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Boros, György, von Thalwil, in Thalwil, Mitglied und Liquidator, mit Ein-zelunterschrift [bisher: Mitglied, mit Einzelunterschrift].

QPES AG, in Küssnacht SZ, CHE-113.492.682, Aktiengesellschaft. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Sander, Philipp Roger, von Zürich, in Weggis, mit Kollektivprokura zu zweien.

Schönstaub GmbH, in Wollerau, CHE-460.490.791, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Stäubli, Othmar Anthony, genannt Anthony, von Horgen, in Wollerau, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift; Stäubli, Nadja, von Horgen, in Wollerau, Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stamm anteilen zu je CHF 1000.– [bisher: Gesellschaf-terin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift].

SCS Finance AG, in Feusisberg, CHE-405.798.637, Aktiengesellschaft. Statutenän-derung: 08.03.2017. Vermögensübertragung: Die Gesellschaft überträgt gemäss Vertrag vom 08.03.2017 den Geschäftsteil «Generalunternehmer, Sanierungen und Beratungen Baubranche» mit Aktiven von CHF 200 045.20 und Passiven (Fremdka-pital) von CHF 0.– auf die Parkside Umbau AG, in Freienbach (CHE-374.778.105). Gegenleistung: 10 000 Namenaktien zu CHF 10.– und eine Gutschrift als Forderung von CHF 100 045.20. Sitz neu: Freienbach. Domizil neu: Zentrum Staldenbach 7, 8808 Pfäffikon SZ. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung von Schu-lungs-, Geschäftsentwicklungs-, Sanierungs- und Finanzierungskonzepten sowie die Erbringung der dazugehörenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft bezweckt im Wei-teren die Entwicklung, den Einkauf, die Vermarktung, den Vertrieb und die Finanzie-rung von Datenverarbeitungsprogrammen, Hardware und technischen Handelsgütern sowie die Erbringung der dazugehörenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft bezweckt im Weiteren den Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unter-nehmen aller Art. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die mit diesem Zweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Sie kann gleichartige oder verwandte Betriebe angliedern und erwerben, sich an gleichartigen und verwandten Unterneh-mungen beteiligen und solche erwerben oder gründen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie kann Grundeigentum im In- und Ausland sowie Immaterialgüterrechte erwerben, vermitteln, verwalten, verwerten und veräussern. [Weitere Statutenänderungen nicht publikationspflichtiger Tatsachen.]

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SKM Technologies AG, in Lachen, CHE-115.958.993, Aktiengesellschaft. Firma neu: SKM Technologies AG in Liquidation. Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Über-tragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben.]. Mit Verfügung vom 23.02.2017 hat der Einzelrichter des Bezirksgerichts March die Ge-sellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR angeordnet. Das konkursamtliche Liquidations-verfahren ist mit Verfügung des Einzelrichters des Bezirksgerichts March vom 10.03.2017 mangels Aktiven eingestellt worden.

System Sun Morello GmbH, in Feusisberg, CHE-302.669.670, Gesellschaft mit be-schränkter Haftung. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Morello, Luigi, ita-lienischer Staatsangehöriger, in Würenlos, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit fünf Stamm-anteilen zu je CHF 1000.–]; Morello, Francesco, italienischer Staatsangehöriger, in Grammichele (I), Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzel-unterschrift, mit 20 Stamm anteilen zu je CHF 1000.– [bisher: mit 15 Stamm anteilen zu je CHF 1000.–].

Xenox Services GmbH, bisher in Mühlau, CHE-113.866.251, Gesellschaft mit be-schränkter Haftung. Statutenänderung: 06.02.2017. Sitz neu: Küssnacht SZ. Domi-zil neu: Bürgenstockstras se 18, 6403 Küssnacht am Rigi. Weitere Adressen: Metten-feldring 4, 5642 Mühlau.

4f capital AG, in Freienbach, CHE-107.608.686, Aktiengesellschaft. Firma neu: 4f capital AG in Liquidation. Mit Verfügung vom 16.02.2017 hat der Einzelrichter des Bezirksgerichts Höfe die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vor-schriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR angeordnet.

BIG Interessengemeinschaft Bau GmbH in Liquidation, in Feusisberg, CHE-115.580. 179, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Liquidation ist beendet. Die Gesell-schaft wird gelöscht.

DELUXE ELEKTRO - Jim Alijaj, in Arth, CHE-445.552.367, Einzelunternehmen. Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.

Gjukez Advisory GmbH in Liquidation, in Feusisberg, CHE-499.298.690, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft wird mit Bestätigung des zugelassenen Revisionsexperten vom 05.10.2016 vor Ablauf des Sperrjahres gelöscht.

Josef Camenzind, Molkerei, in Gersau, CHE-106.221.422, Einzelunternehmen. Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.

Leder-Atelier Leo Schuler, in Einsiedeln, CHE-107.486.584, Einzelunternehmen. Die Aktiven und das Fremdkapital sind an die Lederatelier Schuler AG (CHE-344.800.266), in Einsiedeln, übergegangen. Das Einzelunternehmen wird im Handelsregister gelöscht.

Probocor GmbH in Liquidation, in Freienbach, CHE-115.850.835, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft wird mit Bestä-tigung des zugelassenen Revisionsexperten vom 27.09.2016 vor Ablauf des Sperr-jahres gelöscht.

Topp Media GmbH in Liquidation, in Freienbach, CHE-245.266.883, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft wird gelöscht.

VibroSpeak.ch, André Fässler, in Arth, CHE-380.583.751, Einzelunternehmen. Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.

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Zoltan Sopronyi, in Feusisberg, CHE-216.051.688, Einzelunternehmen. Das Einzel-unternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.

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A.N. Consulting A. Nutricati, in Freienbach, CHE-274.749.043, Driesbüelstras se 11, 8808 Pfäffikon SZ, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Unternehmensbe-ratung sowie Handel mit Waren aller Art. Eingetragene Personen: Nutricati, Alessandro Matteo, italienischer Staatsangehöriger, in Bachenbülach, Inhaber, mit Einzelunter-schrift.

amphora-personal GmbH, in Lachen, CHE-109.585.866, Gesellschaft mit beschränk-ter Haftung. Statutenänderung: 13.03.2017. Sitz neu: Galgenen. Domizil neu: Staldenstras se 47, 8854 Siebnen. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die Erbrin-gung von Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Personalberatung und Kaderselektion sowie der Immobilienverwaltung. Die Gesellschaft kann Zweignieder-lassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an ande-ren Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Qualifi-zierte Tatbestände neu: [gestrichen: Beabsichtigte Sachübernahme: Die Gesellschaft beabsichtigt, nach der Gründung von der Personal Sigma Schwyz, in Schwyz, Aktiven zum Preis von höchstens CHF 98 500.– zu übernehmen.]. Mitteilungen neu: Mittei-lungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. [Weitere Statutenänderungen nicht publikationspflichtiger Tatsachen.] Gemäss Erklärung vom 13.03.2017 unter-steht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine einge-schränkte Revision. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Trescor Treuhand Luzern AG, in Luzern, Revisionsstelle,. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Kistler, Jeannine, von Vorderthal, in Galgenen, Gesellschafterin und Ge-schäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 250 Stammanteilen zu je CHF 100.– [bisher: in Siebnen-Galgenen, mit einem Stammanteil von CHF 25 000.–].

ASW Capital AG, in Küssnacht SZ, CHE-115.078.000, Aktiengesellschaft. Statuten-änderung: 07.03.2017. Aktienkapital neu: CHF 13 594 502.– [bisher: CHF 13 542 328.–]. Liberierung Aktienkapital neu: CHF 13 594 502.– [bisher: CHF 13 542 328.–]. Aktien neu: 13 594 502 Namenaktien zu CHF 1.– [bisher: 13 542 328 Namenaktien zu CHF 1.–]. Genehmigte Kapitalerhöhung [gemäss Er-mächtigungsbeschluss vom 15.04.2016].

Brändle-Transport GmbH, in Küssnacht SZ, CHE-114.941.470, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Brändle, Josef (1981), von Mosnang, in Küssnacht SZ, Gesellschafter und Vorsitzen-der der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1000.–. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Müller, Urs P., von Luzern, in Weggis, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunter-schrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1000.–.

Clever Culture Systems AG, in Freienbach, CHE-212.697.638, Aktiengesellschaft. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Guthrie, Lusia Halina, australische Staats-

655Nr. 12 / 24. März 2017

angehörige, in Dulwich (AU), Präsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit Klaus-Günter Eberle oder Doris Friedlos [bisher: Präsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit Klaus-Günter Eberle oder Peter Lutz]; Nufer, Marc, von Amriswil, in Muri bei Bern, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit Klaus-Günter Eberle oder Doris Friedlos [bisher: in Muri, ohne eingetragene Funktion, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit Klaus-Günter Eberle oder Peter Lutz].

ewp AG Schwyz Altendorf, in Altendorf, CHE-101.289.312, Aktiengesellschaft. Ein-getragene Personen neu oder mutierend: Erne, Stephan, von Leibstadt, in Freienwil, mit Einzelunterschrift; Graf, Markus, von Rebstein, in Gossau ZH, mit Einzelunter-schrift; Kaufmann, Christian, von Davos, in Davos, mit Einzelunterschrift; Locher, Freddy Nikolaus, von Sargans, in Stetten AG, mit Einzelunterschrift; Wartenweiler, Roman, von Märstetten, in Weinfelden, mit Einzelunterschrift; Elmer, Claudia, von Lindau, in Dietlikon, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Kuhn, Beat, von Illnau-Ef-fretikon, in Feusisberg, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Portmann, Gabriela, von Mönchaltorf, in Mönchaltorf, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

handelskontor.ch GmbH, in Schübelbach, CHE-454.896.417, Gesellschaft mit be-schränkter Haftung. Zweigniederlassung neu: [Sitz neu:] Basel (CHE-200.276.230).

Mountain Food Holding AG, in Schwyz, CHE-283.485.564, Aktiengesellschaft. Aus-geschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Skubincan, Jan, von Bern, in Wollerau, Mitglied, mit Einzelunterschrift.

Polaris Communication AG, in Reichenburg, CHE-114.934.518, Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Zug im Handelsregister des Kantons Schwyz von Amtes wegen gelöscht.

Pro Surg Consult GmbH, in Wollerau, CHE-179.368.340, Gesellschaft mit beschränk-ter Haftung. Statutenänderung: 12.01.2017. Sitz neu: Feusisberg. Domizil neu: c/o DACH Medical Group GmbH, Chaltenbodenstras se 4A, 8834 Schindellegi.

Schnüriger-Art, in Rothenthurm, CHE-253.835.688, Einzelunternehmen. Firma neu: Petra Schnüriger-Schuler, Bsundrix. Zweck neu: Handel mit Stoffen, Merceriewaren und Kinderartikel sowie Verkauf von Wohn-, Geschenk- und Modeaccessoires, Schmuck, Kleinmöbel, Floristik und Handel mit Waren für Familien- und Haushaltsbedarf aller Art sowie Verkauf von Handarbeitsprodukten.

unicorn two ag, in Wollerau, CHE-207.484.315, Aktiengesellschaft. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Götschi, Hans, von Hütten, in Wollerau, Mitglied, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Suter, Thomas, von Zürich, in Zürich, Mitglied, mit Einzelunterschrift.

Wydler Asset Management AG, in Freienbach, CHE-113.776.872, Aktiengesellschaft. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Bernhard Zumofen, Dr. An-gelika, von Kilchberg ZH und Winterthur, in Kilchberg ZH, Mitglied, mit Kollektivun-terschrift zu zweien.

15. März 2017

Sport- und Ernährungsberater Uwe Gubsch, in Lachen, CHE-228.253.046, Zürcher-stras se 5, 8853 Lachen SZ, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Beratung und Vertrieb von Sport- und Ernährungsartikeln. Verkauf von Sport- und Freizeitbe-kleidung. Eingetragene Personen: Gubsch, Uwe, deutscher Staatsangehöriger, in La-chen, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

656 Nr. 12 / 24. März 2017Erscheint jeden Freitag, Abonnementspreis: Fr. 68.– für das ganze Jahr.Insertionspreis: Fr. 1.90 die Millimeterzeile, Druck: Triner Media + Print, 6430 Schwyz

AZA 6430 Schwyz(Adressberichtigung melden)

Nichtamtliche Anzeigen

Luftseilbahn Morschach-Stoos AG, Stoos (Gemeinde Morschach)

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom Dienstag, 25. April 2017, 17.30 Uhr im Seminar- und Wellnesshotel, Stoos.

Traktanden und Anträge des Verwaltungsrats:

1. Begrüssung und allgemeine Feststellungen2. Jahresbericht und Jahresrechnung 2015/16 mit Bericht der Revisionsstelle Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung.3. Entlastung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2015/16 Der Verwaltungsrat beantragt, seinen Mitgliedern die Entlastung für das Geschäfts-

jahr 2015/16 zu erteilen.4. Verwendung des verfügbaren Gewinnes der Luftseilbahn Morschach-Stoos AG Der Verwaltungsrat beantragt das Rechnungsergebnis, wie in der Jahresrechnung

dargestellt, zu verwenden.5. Wahlen in den Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl folgender Personen für die Amtspe-

riode von drei Jahren: – Christoph Weber, Rickenbach; – Luzia Betschart, Schwyz; – Paul Tonazzi, Morschach.6. Wahl der Revisionsstelle Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der BDO AG, Altdorf, als Revisions-

stelle für eine Amtsdauer von einem Jahr.7. Verschiedenes/Anträge und Verhandlungen ohne BeschlussfassungDer Geschäftsbericht mit dem Bericht der Revisionsstelle und das Protokoll der letz-ten GV ist ab dem 3. April 2017 bei unseren Sekretariaten: Bergstation der Luftseilbahn Morschach-Stoos und Stoosplatz 1, Stoos, zur Einsicht für die Aktionäre/-innen auf-gelegt. Sie können auch über unsere Homepage www.stoos.ch (Rubrik Bergbahnen/Stoosbahnen AG) heruntergeladen werden.Stimmberechtigt sind Aktionäre gegen Vorlage der Aktie und eines amtlich beglaubig-ten Ausweises (ID, Pass, Führerausweis).

Stoos, im März 2017 Luftseilbahn Morschach-Stoos AG