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Plenarprotokoll 815 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon: 02 21/9 76 68-0, Telefax: 02 21/9 76 68-338 ISSN 0722-7999 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 815. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. Oktober 2005 Inhalt: Gedenken an die Opfer des Erdbebens in Südasien Amtliche Mitteilungen Dank an Staatssekretärin Monika Beck Zur Tagesordnung Rückblick des Präsidenten 1. Wahl des Präsidiums – gemäß Artikel 52 Abs. 1 GG i.V.m. § 5 Abs. 1 GO BR – Beschluss: Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Peter Harry C a r s t e n s e n , wird zum Prä- sidenten des Bundesrates gewählt. Der Ministerpräsident des Landes Bran- denburg, Matthias P l a t z e c k , der Ministerpräsident des Freistaates Sach- sen, Prof. Dr. Georg M i l b r a d t , und der Ministerpräsident des Landes Hes- sen, Roland K o c h , werden zu Vize- präsidenten gewählt 2. Wahl des Vorsitzenden und der stellver- tretenden Vorsitzenden der Europakam- mer – gemäß § 45c GO BR – Beschluss: Es werden gewählt: Minister Uwe D ö r i n g (Schleswig-Holstein) zum Vorsitzenden, Ministerpräsident Matthias P l a t z e c k (Brandenburg), Staatsminister Hermann Winkler (Sachsen) und Staatsminister Jochen Riebel (Hessen) zu stellvertreten- den Vorsitzenden 3. Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse – gemäß § 12 Abs. 1 GO BR – (Druck- sache 702/05) Beschluss: Die Vorsitzenden der Aus- schüsse werden gemäß dem Antrag des Präsidiums in Drucksache 702/05 ge- wählt 4. Wahl der Schriftführer – gemäß § 10 Abs. 1 GO BR – Beschluss: Staatsministerin Dr. Beate M e r k (Bayern) und Bürgermeisterin Karin Schubert (Berlin) werden wieder gewählt 6. Entschließung des Bundesrates zur Ein- führung eines Alkoholverbots für Fahr- anfänger während der Probezeit bzw. für junge Fahrer – Antrag der Länder Schles- wig-Holstein und Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern (Druck- sache 678/05) Beschluss: Die Entschließung wird ge- fasst 7. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Ände- rung des Zweiten Buches Sozialgesetz- buch (Drucksache 657/05) Margit Conrad (Rheinland-Pfalz) Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76 Abs. 2 GG 8. Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen des öffentlichen Dienstrechts . . . . . . . . . . . . . . 349 A . . . . . . . . 349 B . . 349 C . . . . . . . . . . 349 D . . . . . . . 349 D . 351 C . . . . . . . 352 A . . . . . 352 B . . . . . . . . 352 B . . . . . . . . . . . 352 B . . . . . . . . . . . . . 352 C . . . . . . . . . . 352 C . . . . . . . . . 352 C . . . . . . . . . . . 354 A . . . . . . . . . . . . . 354 A . . . . . . 354 A . 362*A . . . . . . . . . . . 354 B

BUNDESRATdipbt.bundestag.de/dip21/brp/815.pdfKarin Schubert (Berlin) werden wieder gewählt 6. Entschließung des Bundesrates zur Ein-führung eines Alkoholverbots für Fahr-anfänger

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  • Plenarprotokoll 815

    BUNDESRATStenografischer Bericht

    815. Sitzung

    Berlin, Freitag, den 14. Oktober 2005

    I n h a l t :

    Gedenken an die Opfer des Erdbebens inSüdasien

    Amtliche Mitteilungen

    Dank an Staatssekretärin Monika Beck

    Zur Tagesordnung

    Rückblick des Präsidenten

    1. Wahl des Präsidiums – gemäß Artikel 52Abs. 1 GG i.V.m. § 5 Abs. 1 GO BR –

    Beschluss: Der Ministerpräsident desLandes Schleswig-Holstein, PeterHarry C a r s t e n s e n , wird zum Prä-sidenten des Bundesrates gewählt.

    Der Ministerpräsident des Landes Bran-denburg, Matthias P l a t z e c k , derMinisterpräsident des Freistaates Sach-sen, Prof. Dr. Georg M i l b r a d t , undder Ministerpräsident des Landes Hes-sen, Roland K o c h , werden zu Vize-präsidenten gewählt

    2. Wahl des Vorsitzenden und der stellver-tretenden Vorsitzenden der Europakam-mer – gemäß § 45c GO BR –

    Beschluss: Es werden gewählt: MinisterUwe D ö r i n g (Schleswig-Holstein)zum Vorsitzenden, MinisterpräsidentMatthias P l a t z e c k (Brandenburg),Staatsminister Hermann W i n k l e r(Sachsen) und Staatsminister Jochen

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    Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 BerlinVertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 KölnTelefon: 02 21/9 76 68-0, Telefax: 02 21/9 76 68-338ISSN 0722-7999

    R i e b e l (Hessen) zu stellvertreten-den Vorsitzenden

    3. Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse– gemäß § 12 Abs. 1 GO BR – (Druck-sache 702/05)

    Beschluss: Die Vorsitzenden der Aus-schüsse werden gemäß dem Antrag desPräsidiums in Drucksache 702/05 ge-wählt

    4. Wahl der Schriftführer – gemäß § 10Abs. 1 GO BR –

    Beschluss: Staatsministerin Dr. BeateM e r k (Bayern) und BürgermeisterinKarin S c h u b e r t (Berlin) werdenwieder gewählt

    6. Entschließung des Bundesrates zur Ein-führung eines Alkoholverbots für Fahr-anfänger während der Probezeit bzw. fürjunge Fahrer – Antrag der Länder Schles-wig-Holstein und Berlin, Brandenburg,Mecklenburg-Vorpommern – (Druck-sache 678/05)

    Beschluss: Die Entschließung wird ge-fasst

    7. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Ände-rung des Zweiten Buches Sozialgesetz-buch (Drucksache 657/05)

    Margit Conrad (Rheinland-Pfalz)

    Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG

    8. Entwurf eines Gesetzes zur Reform derStrukturen des öffentlichen Dienstrechts

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  • II Bundesrat – 815. Sitzung – 14. Oktober 2005

    (Strukturreformgesetz – StruktRefG)(Drucksache 615/05, zu Drucksache 615/05)

    Dr. Ralf Stegner (Schleswig-Hol-stein)

    Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG

    9. Entwurf eines Gesetzes zur Reform desPersonenstandsrechts (Personenstands-rechtsreformgesetz – PStRG) (Druck-sache 616/05, zu Drucksache 616/05)

    Dr. Beate Merk (Bayern)

    Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG

    10. Sozialbericht 2005 (Drucksache 635/05)

    Beschluss: Stellungnahme

    11. Vorschlag für eine Richtlinie des Ratesüber die Besteuerung von Personenkraft-wagen – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 590/05)

    Beschluss: Stellungnahme

    12. Vorschlag für einen Beschluss des Rateszur Verbesserung der polizeilichen Zu-sammenarbeit zwischen den Mitglied-staaten der Europäischen Union, vorallem an den Binnengrenzen, und zurÄnderung des Übereinkommens zurDurchführung des Übereinkommens vonSchengen – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 603/05)

    Beschluss: Stellungnahme

    13. Vorschlag für einen Beschluss des Euro-päischen Parlaments und des Rates überdie Einrichtung einer Gemeinschafts-aktion zur Förderung der Veranstaltung„Kulturhauptstadt Europas“ für dieJahre 2007 bis 2019 – gemäß §§ 3 und 5EUZBLG – (Drucksache 478/05)

    Beschluss: Stellungnahme

    14. Mitteilung der Kommission der Europäi-schen Gemeinschaften: „Das intellek-tuelle Potenzial Europas wecken“ – Sokönnen die Universitäten ihren vollenBeitrag zur Lissabonner Strategie leisten– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Druck-sache 319/05)

    Beschluss: Stellungnahme

    15. Mitteilung der Kommission der Europäi-schen Gemeinschaften an das Europäi-sche Parlament und den Rat zur Einfüh-rung eines europäischen Indikators für

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    Sprachenkompetenz – gemäß §§ 3 und 5EUZBLG – (Drucksache 653/05)

    Beschluss: Stellungnahme

    16. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäi-schen Parlaments und des Rates zurÄnderung der Richtlinie 2000/14/EG zurAngleichung der Rechtsvorschriften derMitgliedstaaten über umweltbelastendeGeräuschemissionen von zur Verwen-dung im Freien vorgesehenen Gerätenund Maschinen – gemäß §§ 3 und 5EUZBLG – (Drucksache 667/05)

    Beschluss: Stellungnahme

    17. Vorschlag für eine Verordnung des Euro-päischen Parlaments und des Rates zurRegistrierung, Bewertung, Zulassungund Beschränkung chemischer Stoffe(REACH), zur Schaffung einer Europäi-schen Agentur für chemische Stoffe so-wie zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und der Verordnung (EG) über per-sistente organische Schadstoffe

    Vorschlag für eine Richtlinie des Europäi-schen Parlaments und des Rates zur Än-derung der Richtlinie 67/548/EWG desRates im Hinblick auf ihre Anpassung andie Verordnung (EG) des EuropäischenParlaments und des Rates über die Regis-trierung, Bewertung, Zulassung und Be-schränkung chemischer Stoffe – gemäߧ§ 3 und 5 EUZBLG – Antrag des LandesRheinland-Pfalz gemäß § 23 Abs. 3 i.V.m.§ 15 Abs. 1 GO BR – (Drucksache 62/04)

    Margit Conrad (Rheinland-Pfalz)

    Tanja Gönner (Baden-Württem-berg)

    Christa Thoben (Nordrhein-Westfa-len)

    Mitteilung: Fortsetzung der Ausschuss-beratungen

    18. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäi-schen Parlaments und des Rates zur Ein-führung humaner Fangnormen für be-stimmte Tierarten – gemäß §§ 3 und 5i.V.m. § 6 Abs. 1 EUZBLG – (Drucksache688/04)

    Beschluss: Zustimmung zu der Empfeh-lung in Drucksache 707/05

    19. Verordnung zur Änderung der Verord-nung über apothekenpflichtige und frei-verkäufliche Arzneimittel und zur Ände-rung der Verordnung über Stoffe mitpharmakologischer Wirkung (Druck-sache 658/05)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG nach Maßgabe der be-schlossenen Änderung

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  • Bundesrat – 815. Sitzung – 14. Oktober 2005 III

    20. Verordnung zur Änderung der Aufent-haltsverordnung und der AZRG-Durch-führungsverordnung (Drucksache 659/05)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG

    21. Erste Verordnung zur Änderung der Ver-ordnung über die Kontrollen von Ge-fahrguttransporten auf der Straße und inden Unternehmen (Drucksache 541/05)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG nach Maßgabe der beschlos-senen Änderungen

    22. Vierte Verordnung zur Änderung gefahr-gutrechtlicher Verordnungen (Drucksa-che 654/05)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG nach Maßgabe der beschlos-senen Änderungen

    23. Verordnung zu Änderungen der Anlage 1des Übereinkommens vom 1. September1970 über internationale Beförderungenleicht verderblicher Lebensmittel undüber die besonderen Beförderungsmittel,die für diese Beförderungen zu verwen-den sind (Sechste Verordnung zur Ände-rung des ATP-Übereinkommens) (Druck-sache 660/05)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG

    24. Verordnung über die technische undorganisatorische Umsetzung von Maß-nahmen zur Überwachung der Tele-kommunikation (Telekommunikations-Überwachungsverordnung – TKÜV)(Drucksache 631/05)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG – Annahme einer Entschlie-ßung

    25. Fünfte Verordnung zur Änderung derSpielverordnung (Drucksache 655/05)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG nach Maßgabe der beschlos-senen Änderungen

    26. Fünfte Verordnung zur Änderung der Ver-ordnung zur Gleichstellung österreichi-scher Prüfungszeugnisse mit Zeugnissenüber das Bestehen der Abschlussprüfungoder Gesellenprüfung in anerkanntenAusbildungsberufen (Drucksache 661/05)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG

    27. Verordnung über die Gleichstellung ös-terreichischer Prüfungszeugnisse mit

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    Zeugnissen über anerkannte Fortbil-dungsabschlüsse (Drucksache 662/05)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG

    28. Benennung von Vertretern in Beratungs-gremien der Europäischen Union (Rats-arbeitsgruppe Lebensmittel (Etikettie-rung)) – gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i.V.m.Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinba-rung – (Drucksache 465/05)

    Beschluss: Zustimmung zu der Empfeh-lung in Drucksache 465/1/05

    29. Bestellung eines Vertreters und einesStellvertreters des Bundesrates im Mit-telstandsrat der Kreditanstalt für Wie-deraufbau – gemäß § 7a Abs. 1 KredAnst-WiAG – (Drucksache 697/05)

    Beschluss: Zustimmung zu dem Vor-schlag in Drucksache 697/05

    30. Verfahren vor dem Bundesverfassungs-gericht (Drucksache 681/05)

    Beschluss: Von einer Äußerung und ei-nem Beitritt wird abgesehen

    31. Entwurf einer ... Verordnung zur Durch-führung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (Verordnung zur Kennzeich-nung der Kraftfahrzeuge entsprechendihrem Beitrag zur Schadstoffbelastung(KfzKennzVO) – ... BImSchV) – Antragdes Landes Baden-Württemberg – Ge-schäftsordnungsantrag des Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 552/05)

    in Verbindung mit

    5. Entschließung des Bundesrates zur Än-derung der Straßenverkehrs-Ordnung– Antrag des Landes Baden-Württemberg –(Drucksache 553/05)

    Tanja Gönner (Baden-Württemberg)

    Prof. Dr. Wolfgang Methling (Meck-lenburg-Vorpommern)

    Beschluss zu 31: Die Vorlage wird in derbeschlossenen Fassung gemäß Art. 80Abs. 3 GG der Bundesregierung zuge-leitet

    Beschluss zu 5: Die Entschließung wirdgefasst

    Nächste Sitzung

    Beschlüsse im vereinfachten Verfahren ge-mäß § 35 GO BR

    Feststellung gemäß § 34 GO BR

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  • IV Bundesrat – 815. Sitzung – 14. Oktober 2005

    Verzeichnis der Anwesenden

    V o r s i t z :

    Präsident M a t t h i a s P l a t z e c k , Minister-präsident des Landes Brandenburg

    S c h r i f t f ü h r e r i n :

    Karin Schubert (Berlin)

    B a d e n - W ü r t t e m b e r g :

    Günther H. Oettinger, Ministerpräsident

    Tanja Gönner, Umweltministerin

    Prof. Dr. Wolfgang Reinhart, Minister undBevollmächtigter des Landes Baden-Württem-berg beim Bund

    B a y e r n :

    Dr. Beate Merk, Staatsministerin der Justiz

    B e r l i n :

    Klaus Wowereit, Regierender Bürgermeister

    Karin Schubert, Bürgermeisterin und Senatorinfür Justiz

    B r a n d e n b u r g :

    Jörg Schönbohm, Minister des Innern

    Ulrich Junghanns, Minister für Wirtschaft

    B r e m e n :

    Thomas Röwekamp, Bürgermeister, Senator fürInneres und Sport

    Dr. Kerstin Kießler, Staatsrätin, Bevollmächtigteder Freien Hansestadt Bremen beim Bundund für Europa

    Jörg Kastendiek, Senator für Wirtschaft undHäfen, Senator für Kultur

    H a m b u r g :

    Dr. Roger Kusch, Senator, Präses der Justiz-behörde

    H e s s e n :

    Roland Koch, Ministerpräsident

    Jochen Riebel, Minister für Bundes- und Europa-angelegenheiten und Bevollmächtigter desLandes Hessen beim Bund

    M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :

    Dr. Harald Ringstorff, Ministerpräsident

    Prof. Dr. Wolfgang Methling, Umweltminister

    N i e d e r s a c h s e n :

    Christian Wulff, Ministerpräsident

    N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :

    Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit,Gesundheit und Soziales

    Michael Breuer, Minister für Bundes- und Euro-paangelegenheiten

    Christa Thoben, Ministerin für Wirtschaft, Mit-telstand und Energie

    Armin Laschet, Minister für Generationen, Fami-lie, Frauen und Integration

    R h e i n l a n d - P f a l z :

    Kurt Beck, Ministerpräsident

    Gernot Mittler, Minister der Finanzen

    Margit Conrad, Ministerin für Umwelt und Fors-ten

    S a a r l a n d :

    Peter Müller, Ministerpräsident

    Monika Beck, Staatssekretärin, Bevollmächtigtedes Saarlandes beim Bund

    S a c h s e n :

    Geert Mackenroth, Staatsminister der Justiz

    Hermann Winkler, Staatsminister und Chef derStaatskanzlei

  • Bundesrat – 815. Sitzung – 14. Oktober 2005 V

    S a c h s e n - A n h a l t :

    Prof. Dr. Wolfgang Böhmer, Ministerpräsident

    Curt Becker, Minister der Justiz

    Rainer Robra, Staatsminister und Chef derStaatskanzlei

    S c h l e s w i g - H o l s t e i n :

    Peter Harry Carstensen, Ministerpräsident

    Dr. Ralf Stegner, Innenminister

    Rainer Wiegard, Finanzminister

    Dr. Gitta Trauernicht, Ministerin für Soziales,Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren

    T h ü r i n g e n :

    Dieter Althaus, Ministerpräsident

    Gerold Wucherpfennig, Minister für Bundes-und Europaangelegenheiten und Chef derStaatskanzlei

    Harald Schliemann, Justizminister

    V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :

    Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundes-kanzler

    Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beimBundesminister für Verkehr, Bau- und Woh-nungswesen

    Simone Probst, Parl. Staatssekretärin beim Bun-desminister für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit

  • Bundesrat – 815. Sitzung – 14. Oktober 2005 349

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    815. Sitzung

    Berlin, den 14. Oktober 2005

    Beginn: 9.31 Uhr

    Präsident Matthias Platzeck: Meine sehr geehrtenDamen und Herren, ich eröffne die 815. Sitzung desBundesrates.

    (Die Anwesenden erheben sich)

    Am vergangenen Samstag hat sich ein verheeren-des Erdbeben ereignet, das weite Landesteile Pakis-tans und Teile Indiens verwüstet hat. Das stärksteErdbeben seit über 100 Jahren in dieser Region hatnach bisherigen Angaben mehr als 40 000 Tote gefor-dert. Unzählige Menschen wurden verletzt undganze Ortschaften zerstört. Millionen von Menschensind durch diese gewaltige Naturkatastrophe ob-dachlos geworden.

    Wir gedenken der Opfer und trauern um die Toten.Wir nehmen Anteil an dem Leid der Verletzten undObdachlosen und an der Trauer der Angehörigen.Wir hoffen, dass der Wiederaufbau mit Hilfe weltwei-ter Unterstützung möglichst rasch gelingt und die Re-gion von neuem Leid durch die noch immer andau-ernden Nachbeben verschont bleibt.

    Sie haben sich zu Ehren der Opfer von Ihren Plät-zen erhoben. Ich danke Ihnen.

    Bevor ich mich der Tagesordnung zuwende, habeich gemäß § 23 Abs. 1 unserer GeschäftsordnungVeränderungen in der Mitgliedschaft bekannt zu ge-ben:

    Aus der Regierung des Landes Baden-Württem-berg und damit aus dem Bundesrat ist am 5. Oktober2005 Frau Ministerin Dr. Annette S c h a v a n aus-geschieden.

    Die Landesregierung hat am 11. Oktober 2005Herrn Minister Helmut R a u zum stellvertretendenMitglied des Bundesrates bestellt und das bisherstellvertretende Mitglied Minister Willi Stächele alsordentliches Mitglied benannt.

    Dem ausgeschiedenen Mitglied danke ich für seineArbeit in den Organen des Bundesrates. Dem neuenMitglied wünsche ich mit uns allen eine gute undvertrauensvolle Zusammenarbeit.

    (

    Dann möchte ich darauf hinweisen, dass FrauStaatssekretärin Monika B e c k heute zum letztenMal an einer Plenarsitzung des Bundesrates teil-nimmt. Sie hat angekündigt, zum Ende diesesMonats aus dem Bundesrat und aus dem Amt der Be-vollmächtigten des Saarlandes beim Bund auszu-scheiden.

    Frau Beck gehört seit 1999 dem Ständigen Beiratdes Bundesrates an und hat für ihr besonderesEngagement – zuletzt auch als dessen Vorsitzende –allseits hohe Wertschätzung erfahren. Für Ihre Mit-arbeit in den Organen des Bundesrates, in derDeutsch-Französischen und der Deutsch-RussischenFreundschaftsgruppe des Bundesrates, die Sie ge-rade in den letzten Tagen sehr engagiert begleitethaben, gilt Ihnen, Frau Kollegin, unser aller herz-licher Dank. Für die Zukunft wünsche ich Ihnen imNamen des gesamten Hauses alles erdenklich Gute.

    (Beifall)

    Ich komme zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen invorläufiger Form mit 31 Punkten vor. Punkt 31 wirdvorgezogen und gemeinsam mit Punkt 5 behandelt.Im Übrigen bleibt es bei der ausgedruckten Reihen-folge der Tagesordnung.

    Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Dasist nicht der Fall.

    Dann ist sie so festgestellt.

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, dasLand Brandenburg war für ein Jahr mit der Aufgabebetraut, die Präsidentschaft im Bundesrat zu stellen.Das war Pflicht und Ehre zugleich.

    Dieses Jahr geht nun zu Ende. Es war das 15. Jahrder deutschen Einheit. Wir haben dieses Ereignis inPotsdam gebührend gefeiert. Wir konnten ein wun-derbares Bürgerfest ausrichten, das vielen Zweiflernan der deutschen Einheit den Wind aus den Segelngenommen hat. Wir haben Grund zu Stolz undSelbstbewusstsein mit Blick auf das Erreichte.

    Wir übersehen dabei die Probleme wahrlich nicht.Wir werden sie nur lösen können, wenn wir sie ge-meinsam mit Leidenschaft, mit Hingabe und demWillen zum Gelingen angehen. Der Aufbau Ost

    Redetext

  • 350 Bundesrat – 815. Sitzung – 14. Oktober 2005

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    )bleibt Voraussetzung für die weitere Entwicklungauch in Westdeutschland. Das gilt genauso umge-kehrt. Nur gemeinsam werden wir in Nord, Süd,West und Ost vorankommen. Bei der notwendigenweiteren Modernisierung unserer Wirtschaft darf– das halte ich für entscheidend – die soziale Gerech-tigkeit nicht unter die Räder kommen.

    Diese Bundesratspräsidentschaft fiel in ein Jahrwichtiger Ereignisse, in eine Zeit, in der Deutschlandentgegen aller Voraussicht plötzlich wieder mitten imWahlkampf stand. Durch die nach der Wahl entstan-dene Situation werden in den nächsten Wochen Ver-handlungen zur Bildung einer großen Koalition inder Bundesrepublik Deutschland geführt. Das hatKräfte gebunden, andererseits sicherlich auch Poten-ziale freigesetzt. Auf jeden Fall hat es die Arbeit desBundesrates beeinflusst.

    Eine große Rolle spielte demzufolge der Vermitt-lungsausschuss, in dem versucht wurde, trotz unter-schiedlicher Mehrheitsverhältnisse in den Verfas-sungsorganen politische Kompromisse zu erreichen.Manchmal gelang dies trotz intensiver Bemühungennicht, z. B. bei der Eigenheimzulage, beim Gentech-nikrecht, in Steuerfragen. Es gab aber auch Erfolgbei den Bemühungen: Beim Aufenthaltsrecht, bei derVerbesserung des vorbeugenden Hochwasserschut-zes, bei der Kontrolle der Energie-, Telekommunika-tions- und Eisenbahnnetze durch die Bundesnetz-agentur oder bei der Lärmbekämpfung konnten wiruns einig werden. Die Mitglieder des Bundesratessind nach bestem Wissen und Gewissen ihrer Verant-wortung für die Handlungsfähigkeit der Bundes-republik nachgekommen.

    Das Jahr 2005 ist für die Bundesrepublik Deutsch-land selbstverständlich auch mit dem 60. Jahrestagder Befreiung verbunden. Wir haben dieses Jahres-tages auf der zentralen Veranstaltung in Buchenwaldund anderswo gemeinsam mit den Völkern gedacht,die unter der Naziherrschaft besonders gelitten ha-ben. Wir konnten Menschen aus Polen, Russland,Tschechien und Ungarn, wir konnten Franzosen,Engländern und Amerikanern, Juden, Sinti undRoma einmal mehr versichern, dass uns die Vergan-genheit nicht loslässt und dass wir vor allen DingenKonsequenzen gezogen haben: Von Deutschlandwird nie wieder Krieg ausgehen. Wir konnten deut-lich machen: Schuld ist heute unsere Verantwortung.

    Wie wichtig dieses Bekenntnis ist, sehen wir daran,dass Rassenhass, das Leugnen des Holocaust oderauch nationalsozialistisches Denken noch längstnicht aus den Köpfen aller Menschen in Deutschlandverschwunden sind. Wir wollen und werden das nichthinnehmen. Eine angemessene Reaktion kann nurdie intensive und offensive Auseinandersetzung mitden Feinden der Demokratie, mit den Feinden derMenschlichkeit sein. Wir dürfen nicht verstummen,wir müssen hinsehen. Wir müssen uns mutig und ent-schlossen gegen die Neonazis stellen. Mit dieser kon-sequenten Haltung konnte die BundesrepublikDeutschland in aller Welt ihre Zuverlässigkeit bewei-sen und sich als vertrauenswürdiger Partner zeigen.

    Meine Damen und Herren, als wir vor wenigen Ta-gen, am 3. Oktober, gemeinsam den Tag der Deut-

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    schen Einheit feierten – ich möchte an dieser Stellenachdrücklich für die breite Teilnahme der Vertreterder übrigen Länder noch einmal sehr herzlich dan-ken –, konnten wir im Beisein vieler europäischerGäste deutlich verspüren, dass die deutsche Einheitund die der Europäischen Union wahrlich Seiten einund derselben Medaille sind. Wir alle sind aufgeru-fen, weiterhin an der Einheit Europas zu arbeiten,auch wenn es, wie im Zusammenhang mit dem Pro-zess der Ratifikation des Verfassungsvertrages in ei-nigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zuRückschlägen gekommen ist. Das sollte uns vielmehranspornen, den europäischen Einigungsprozess wei-ter voranzubringen. Die Bürgerinnen und Bürgermüssen auf diesem Weg mitgenommen werden, z. B.durch die Verstärkung der europapolitischen Kom-munikationsarbeit oder durch die Überzeugungskraftvon noch viel mehr regionalen grenzüberschreiten-den Begegnungen der Menschen in Europa.

    Eines steht fest: Die Europäische Union wird nichtvon allein aus der momentan schwierigen Situationherauswachsen. Und auch wenn wir den Ratifika-tionsprozess im Hinblick auf den Verfassungsvertragauf der denkwürdigen Sitzung am 27. Mai im Beiseinvon G i s c a r d d ‘ E s t a i n g vollzogen haben,bleibt der Bundesrat aufgerufen, die Zukunft Euro-pas mitzugestalten und dabei mitzuhelfen, den Men-schen mehr als bisher zu vermitteln, wohin wir mitunserem Europa wollen.

    Meine Damen und Herren, bei meinen Reisen alsBundesratspräsident, die mich unter anderem nachChina, Vietnam, Russland und Ungarn führten,spürte ich überall die große Wertschätzung, dieunserem Lande entgegengebracht wird. Die Bundes-republik Deutschland ist ein geachteter und gesuch-ter Partner in der Welt.

    Daneben ist es die politische Kultur unseres Lan-des, der man Hochachtung entgegenbringt. Die kon-sequent demokratischen Strukturen, zu denen dasföderal aufgebaute System der Bundesländer mit sei-nem obersten Gremium, dem Bundesrat, gehört, sindfür unsere Partner Garanten der Verlässlichkeit. Sogut wie diese Strukturen nach außen wirken, sowichtig bleibt es, Bewährtes beizubehalten, Über-kommenes über Bord zu werfen und zu modernisie-ren.

    Ich bin außerordentlich besorgt – ich meine, ichteile diese Sorge mit vielen von Ihnen –, dass es nochnicht gelungen ist, die längst überfällige Neuord-nung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern zuStande zu bringen. Die Kommission von Bundestagund Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaat-lichen Ordnung war mit großen Hoffnungen gestar-tet. In meiner Antrittsrede vor einem Jahr habe ichdarauf hingewiesen, dass wir uns ein Scheitern derArbeit der Kommission nicht leisten können. Wir ha-ben eingefordert, dass wir klare Kompetenzabgren-zungen, nachvollziehbare Verantwortlichkeiten,schnellere Entscheidungen und ein System brau-chen, das Deutschland gegenüber der EuropäischenUnion und im globalen Wettbewerb wesentlich hand-lungsfähiger als heute macht.

    Präsident Matthias Platzeck

  • Bundesrat – 815. Sitzung – 14. Oktober 2005 351

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    )Wir müssen und werden dieses Thema möglichst

    schnell wieder auf die Tagesordnung setzen. Eineebenso rasche wie tragfähige Einigung ist im Inte-resse des gesamten Landes dringend erforderlich. Ichhabe Hoffnung, dass uns das gemeinsam mit derneuen Bundesregierung diesmal auch gelingt.

    Die weiteren künftigen Herausforderungen seheich im Erhalt des Sozialstaates, bei der demografi-schen Entwicklung und im Bürokratieabbau. So un-terschiedlich diese Begriffe klingen, so eng sind siedoch miteinander verzahnt. Eines ist ohne das anderenicht mehr zu denken.

    Der Umgang mit dem demografischen Wandel isteine gesamtdeutsche Aufgabe, die wir dringend an-packen müssen. Angesichts der gravierenden Folgenfür alle Bereiche unserer Gesellschaft ist der Hand-lungsdruck enorm. Bis zum Jahr 2020 – es liegt nichtin weiter Ferne – werden auch westdeutsche Städteund Regionen mit Bevölkerungsverlusten im bis zuzweistelligen Bereich rechnen müssen. Im OstenDeutschlands sehen wir uns diesem Problem bereitsseit einigen Jahren konkret ausgesetzt. Wir verzeich-nen einen gravierenden Geburtenrückgang. Vor al-lem junge gut ausgebildete Frauen wandern ab. DieLebenserwartung steigt. Die Überalterung ganzerLandstriche vollzieht sich in enormem Tempo.

    Grundsätzlich bedeutet demografischer Wandelnicht nur quantitative Veränderung der Bevölke-rungszahl. Demografischer Wandel heißt auch Ände-rung der Alters- und Sozialstruktur sowie räumlicheAusdünnung an der einen und weitere Verdichtungan der anderen Stelle. Er bedeutet soziale Segrega-tion – ein Phänomen, das bisher vorwiegend aus gro-ßen Städten bekannt war.

    Kurzfristige Aktionen können und werden hiernichts bewirken. Gefordert sind zum Teil neue undauf Langfristigkeit ausgerichtete gesellschaftlicheAntworten. Das ist eine der großen Aufgaben derPolitik der kommenden Jahre.

    Meine Damen und Herren, im engen Zusammen-hang damit steht eine wesentlich effizientere Verwal-tung. Der Bürokratieabbau hat drei Zielgruppen: dieWirtschaft, die Bürger und die Verwaltung selbst.Ziel aller Bemühungen müssen eine geringere Büro-kratiekostenbelastung, verständlichere Regelungenund Rahmenregelungen sein, die die private Initia-tive fördern, nicht einengen und behindern.

    Lassen Sie mich einige Worte noch zum Thema„Sozialstaat“ sagen! Bei aller Notwendigkeit von Re-formen, bei aller Notwendigkeit von Umbau ist seingrundsätzlicher Erhalt die Voraussetzung der weite-ren Entwicklung in Deutschland. Dabei geht es zu-nächst um die Einsicht, dass wirtschaftliche Dynamikund soziale Gerechtigkeit Hand in Hand gehen müs-sen. Interessiert beobachten viele dabei die skandi-navischen Staaten und deren zum Teil beachtlicheErfolge auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet.Dort arbeitet man schon seit vielen Jahren nach derDevise, dass sich sozialer Zusammenhalt und ökono-mischer Erfolg wechselseitig bedingen und verstär-ken. Letztlich ist dies das Geheimnis ihres Erfolges.

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    Zugleich zeigen uns die Skandinavier eindrucks-voll, dass Gesellschaften heute wirtschaftlich vorallem dann erfolgreich sind, wenn sie erstklassigeBildungschancen für möglichst alle Menschen bietenund diese mit ebenso guten Bedingungen für dieFamilien verbinden. Dynamisches Wirtschaften undsozialer Schutz, gute Bildungs- und Lebenschancenfür möglichst viele Menschen – das alles ist nach mei-ner festen Überzeugung unter den Bedingungen des21. Jahrhunderts immer nur miteinander zu haben,niemals gegeneinander.

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich binmir sicher, dass die Rolle des Bundesrates bei derDebatte und Umsetzung grundlegender politischerEntscheidungen von wesentlicher Bedeutung bleibt.Deshalb wünsche ich uns allen einen klaren Blick da-für, dass Deutschland im Inneren stabil, leistungsfä-hig und gerecht, nach außen ein zuverlässiger Part-ner und Verbündeter bleibt. Die Bundesländermüssen in diesem Konzert nicht die erste Geige spie-len, sie könnten zuweilen aber den Ton angeben.

    Ich bedanke mich bei allen, die in dieser Bundes-ratsperiode vertrauensvoll mit mir zusammen-gearbeitet haben, und wünsche meinem Nachfolgeralles Gute. – Herzlichen Dank.

    (Beifall)

    Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 1 der Ta-gesordnung auf:

    Wahl des Präsidiums

    Nach dem beim Bundesrat üblichen Turnus schlageich Ihnen für das am 1. November 2005 beginnendeneue Geschäftsjahr vor, den Ministerpräsidenten desLandes Schleswig-Holstein, Herrn Peter HarryCarstensen, zum Präsidenten des Bundesrates zuwählen.

    Über die Wahl des Präsidenten wird nach unsererPraxis durch Aufruf der Länder abgestimmt. Ich bitte,die Länder aufzurufen.

    Karin Schubert (Berlin), Schriftführerin:

    Baden-Württemberg Ja

    Bayern Ja

    Berlin Ja

    Brandenburg Ja

    Bremen Ja

    Hamburg Ja

    Hessen Ja

    Mecklenburg-Vorpommern Ja

    Niedersachsen Ja

    Nordrhein-Westfalen Ja

    Rheinland-Pfalz Ja

    Saarland Ja

    Sachsen Ja

    Sachsen-Anhalt Ja

    Schleswig-Holstein Ja

    Thüringen Ja

    Präsident Matthias Platzeck

  • 352 Bundesrat – 815. Sitzung – 14. Oktober 2005

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    ) Präsident Matthias Platzeck: Demnach kann ichfeststellen, dass Herr Ministerpräsident Peter HarryC a r s t e n s e n für das Geschäftsjahr 2005/2006einstimmig zum Präsidenten des Bundesrates ge-wählt worden ist.

    Herr Ministerpräsident, ich frage Sie: Nehmen Siedie Wahl an?

    Peter Harry Carstensen (Schleswig-Holstein): Ja,Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.

    Präsident Matthias Platzeck: Dann darf ich Ihnen,Herr Kollege Carstensen, die Glückwünsche desHauses aussprechen.

    (Beifall – Gratulation im Halbrund)

    Wir kommen nun zur Wahl der Vizepräsidenten.Nach dem üblichen Turnus schlage ich Ihnen zurWahl vor: zum Ersten Vizepräsidenten den Präsiden-ten des laufenden Geschäftsjahres, zum ZweitenVizepräsidenten den Ministerpräsidenten desFreistaates Sachsen, Herrn Professor Dr. GeorgM i l b r a d t , zum Dritten Vizepräsidenten denMinisterpräsidenten des Landes Hessen, HerrnRoland K o c h .

    Mit Ihrem Einverständnis lasse ich über diese Vor-schläge gemeinsam abstimmen. Wer zustimmenmöchte, den bitte ich um sein Handzeichen.

    Die Vorschläge sind einstimmig angenommen.

    Ich kann wohl davon ausgehen, dass die Genann-ten diese Wahl ebenso wie ich selbst annehmen, undspreche auch ihnen die Glückwünsche des Hausesaus.

    Tagesordnungspunkt 2:

    Wahl des Vorsitzenden und der stellvertreten-den Vorsitzenden der Europakammer

    Die Länder, deren Regierungschefs das Präsidiumdes Bundesrates bilden, stellen in gleicher Reihen-folge den Vorsitzenden der Europakammer und seinedrei Stellvertreter.

    Dementsprechend schlage ich Ihnen vor, HerrnMinister Uwe D ö r i n g (Schleswig-Holstein) zumVorsitzenden, Herrn Ministerpräsidenten MatthiasP l a t z e c k (Brandenburg) zum ersten stellver-tretenden Vorsitzenden, Herrn StaatsministerHermann W i n k l e r (Sachsen) zum zweiten stell-vertretenden Vorsitzenden und Herrn StaatsministerJochen R i e b e l (Hessen) zum dritten stellvertre-tenden Vorsitzenden der Europakammer für das Ge-schäftsjahr 2005/2006 zu wählen.

    Wer diesem Vorschlag zuzustimmen wünscht, denbitte ich um sein Handzeichen.

    Damit sind der Vorsitzende der Europakammer undseine drei Stellvertreter einstimmig gewählt.

    Tagesordnungspunkt 3:

    Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse (Druck-sache 702/05)

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    Für diese Wahl liegt Ihnen der Antrag des Präsi-diums vor.

    Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitteich um sein Handzeichen.

    Auch das ist einstimmig so beschlossen.

    Tagesordnungspunkt 4:

    Wahl der Schriftführer

    Ich schlage gemäß § 10 Abs. 1 der Geschäftsord-nung vor, für das Geschäftsjahr 2005/2006 FrauStaatsministerin Dr. Beate M e r k (Bayern) undFrau Bürgermeisterin Karin S c h u b e r t (Berlin)als Schriftführerinnen wieder zu wählen.

    Wer dem Vorschlag zuzustimmen wünscht, denbitte ich um sein Handzeichen. – Auch das ist ein-stimmig.

    Herr Kollege Carstensen, ich kann Ihnen gratulie-ren: Sie haben zwei sympathische Kolleginnen an Ih-rer Seite.

    Beide Schriftführerinnen sind einstimmig wiedergewählt.

    Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Punkte 31und 5 auf:

    31. Entwurf einer … Verordnung zur Durchführungdes Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verord-nung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeugeentsprechend ihrem Beitrag zur Schadstoff-belastung (KfzKennzVO) – … BImSchV) – An-trag des Landes Baden-Württemberg – Ge-schäftsordnungsantrag des Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 552/05)

    in Verbindung mit

    5. Entschließung des Bundesrates zur Änderungder Straßenverkehrs-Ordnung – Antrag desLandes Baden-Württemberg – (Drucksache553/05)

    Es spricht zu uns Frau Ministerin Gönner (Baden-Württemberg).

    Tanja Gönner (Baden-Württemberg): Herr Präsi-dent! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Überdie Kennzeichnung besonders schadstoffarmer Fahr-zeuge wurde in den vergangenen Wochen viel disku-tiert. Kommunen, die aus Luftreinhaltegründen umVerkehrsverbote nicht umhinkommen, brauchen einsolches Instrument. Dabei sind wir uns sicherlicheinig: Die Kennzeichnung der Fahrzeuge muss sounbürokratisch wie möglich erfolgen.

    Auf der Basis eines Verordnungsentwurfs von Ba-den-Württemberg haben wir zusammen mit den Län-dern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern insehr konstruktiver Weise einen gemeinsamen Kom-promissvorschlag erarbeitet, der Ihnen heute zur Ab-stimmung vorliegt. Lassen Sie mich kurz auf die we-sentlichen Punkte hinweisen!

  • Bundesrat – 815. Sitzung – 14. Oktober 2005 353

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    )Der Entwurf enthält praxisorientierte Kriterien für

    Ausnahmen von Verkehrsverboten aus Gründen derLuftreinhaltung.

    Mit der Einteilung aller Fahrzeuge in vier Schad-stoffgruppen brauchen wir nur drei Plaketten. Fahr-zeuge der Schadstoffklasse 1 – das sind diejenigenmit den schlechtesten Emissionswerten – werdennicht gekennzeichnet. Die optischen Unterschei-dungsmerkmale der Plaketten folgen einem einfa-chen System. Das macht die Überwachung von Ver-kehrsverboten einfacher.

    Alle Benziner gehören zur Schadstoffklasse 4. Beiden Dieselfahrzeugen orientiert sich die Zuordnungan den Partikelgrenzwerten der entsprechendenEuronormen. Eine Höherstufung ist unkompliziert:Entweder erreicht die Abgastechnik einen bestimm-ten Partikelgrenzwert, oder das nachgerüstete Filter-system bringt einen festgelegten Wirkungsgrad.

    Der Verordnungsentwurf enthält eine Ausnahme-klausel, um unbillige und unerwünschte Härten zuvermeiden.

    Der Verordnungsentwurf wird in der vorliegendenFassung mehrheitlich vom Umweltausschuss, vomVerkehrsausschuss und vom Innenausschuss emp-fohlen; der Wirtschaftsausschuss hat seine Beratun-gen noch nicht abgeschlossen. Ich halte es dennochfür sinnvoll und vertretbar, bereits in unserer heuti-gen Sitzung über die Vorlage abzustimmen.

    Ich möchte ausdrücklich darauf verweisen, dasswir zahlreiche Gespräche mit der Automobilindustriegeführt haben und die berechtigten Interessen derWirtschaft in Abwägung mit dem Gesundheits- unddem Umweltschutz speziell berücksichtigt haben.Durch die Abstimmung mit der betroffenen Industriekönnen wir sicherstellen, dass im Bereich der Aus-rüstung von Kfz mit Partikelminderungssystemen dievon der Verordnung festgelegten Grenzwerte undWirkungsgrade technisch und vom Marktangebother realisierbar sind.

    Wir sind davon überzeugt, dass diese Kennzeich-nungsverordnung wirtschaftsfreundlich ist. Sie legtgewerblichen Verkehr nicht lahm, sie erhält ihn auf-recht. Gleichzeitig bleibt der Umweltschutz nicht aufder Strecke.

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ab-stimmung über den Verordnungsentwurf und die Zu-leitung an die Bundesregierung sind dringlich. Rea-listisch betrachtet brauchen wir ca. ein Jahr Vorlauf,um Gebiete mit Fahrverboten auszuweisen. Verkehrs-schilder müssen produziert werden. Die Plaketten-herstellung und die Kennzeichnung der Fahrzeugebrauchen Zeit. Erst dann können emissionsabhän-gige Verkehrsbeschränkungen greifen und ihren Bei-trag zur Verbesserung der Luftqualität leisten. Mitdem feuchten und kühlen Wetter der kommendenMonate werden die Überschreitungen der Feinstaub-grenzwerte wieder zunehmen, ebenso die öffentlicheWahrnehmung. Wir müssen aktiv werden, sonst wirftman der Politik vor, viel zu debattieren, aber wenigzu handeln.

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    Die Ankündigung der EU-Kommission, ihre Luft-reinhaltestrategie zu überarbeiten, führt bei unse-rem Anliegen nicht zu Zeitgewinn. Im Gegenteil:Wenn Kommunen bei der Einhaltung der Immissions-grenzwerte von einer längeren Übergangsfrist vonfünf Jahren profitieren wollen, ist dies nur möglich,wenn die Städte nachweisen, dass sie sich um dieEinhaltung der Grenzwerte ernsthaft bemühen. Ander Verpflichtung, Luftreinhaltepläne aufzustellen,ändert die Ankündigung der EU nichts. Der Druck,die Luftqualität vor allem in besonders belastetenStraßenabschnitten zu verbessern, bleibt bestehen.Die Gesundheit hat hier Vorrang. Wir müssen des-halb die in unseren Luftreinhalte- und Aktionsplänenfestgelegten Maßnahmen zügig umsetzen. Das be-deutet teilweise auch emissionsabhängige Verkehrs-beschränkungen. Genau dazu brauchen wir rascheine Kennzeichnungsverordnung und die Änderungder Straßenverkehrs-Ordnung im Hinblick auf daspassende Verkehrsschild.

    Ich bitte daher auch diejenigen Länder, die weni-ger Feinstaubprobleme haben oder Fahrverbote nichtbenötigen, den beiden Drucksachen – dem Verord-nungsentwurf und der Entschließung – im Interesseder betroffenen Länder zuzustimmen. – HerzlichenDank.

    Präsident Matthias Platzeck: Vielen Dank!

    Herr Minister Professor Dr. Methling (Mecklen-burg-Vorpommern) gibt eine Erklärung zu Proto-koll*). – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

    Wir kommen zur Abstimmung und beginnen mitPunkt 31.

    Zu diesem Punkt sind die Ausschussberatungennoch nicht abgeschlossen. Baden-Württemberg hatjedoch beantragt, bereits heute in der Sache zu ent-scheiden. Wer für die sofortige Sachentscheidung ist,den bitte ich um sein Handzeichen. – Das ist dieMehrheit.

    Wir kommen zur Sachentscheidung.

    Hierzu liegen Ihnen in Drucksache 552/1/05 zweisich ausschließende Empfehlungen zur Neufassungdes Verordnungsentwurfs vor.

    Wer für die Zuleitung der Vorlage an die Bundes-regierung in der Fassung der Ziffer 1 ist, den bitteich um sein Handzeichen. – Mehrheit.

    Dann ist so beschlossen.

    Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen ist damit erle-digt.

    Wir kommen zur Abstimmung zu Punkt 5.

    Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die Ent-schließung zu fassen. Wer dafür ist, den bitte ich umsein Handzeichen. – Mehrheit.

    Damit ist die Entschließung gefasst.

    *) Anlage 1

    Tanja Gönner (Baden-Württemberg)

  • 354 Bundesrat – 815. Sitzung – 14. Oktober 2005

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    )Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:

    Entschließung des Bundesrates zur Einführungeines Alkoholverbots für Fahranfänger wäh-rend der Probezeit bzw. für junge Fahrer – An-trag der Länder Schleswig-Holstein und Berlin,Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern –(Drucksache 678/05)

    Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht derFall.

    Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnendie Ausschussempfehlungen vor.

    Ziffer 1! Ich bitte um Ihr Handzeichen. – Das isteine Minderheit.

    Dann frage ich, wer die Entschließung, wie vomAusschuss für Frauen und Jugend sowie vom Aus-schuss für Innere Angelegenheiten empfohlen, un-verändert fassen möchte. Ich bitte um Ihr Handzei-chen. – Das ist die Mehrheit.

    Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.

    Wir kommen zu Punkt 7:

    Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderungdes Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Druck-sache 657/05)

    Gibt es Wortmeldungen? – Frau StaatsministerinConrad (Rheinland-Pfalz) gibt eine Erklärung zuProtokoll*).

    Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnendie Ausschussempfehlungen, ein Antrag des Frei-staats Thüringen sowie ein Antrag der Länder Hes-sen und Niedersachsen vor.

    Wir beginnen mit den Ausschussempfehlungen inDrucksache 657/1/05. Wer ist dafür? – Das ist eineklare Minderheit.

    Weiter mit dem 2-Länder-Antrag in Drucksache657/3/05! Wer ist dafür? – Mehrheit.

    Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf Stellunggenommen.

    Die Abstimmung über den Landesantrag in Druck-sache 657/2/05 entfällt.

    Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Abs. 2der Geschäftsordnung rufe ich die in dem UmdruckNr. 8/2005**) zusammengefassten Beratungsgegen-stände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte:

    8, 13, 15, 16, 18 bis 20, 23 und 26 bis 30.

    Wer den Empfehlungen folgen möchte, den bitteich um sein Handzeichen.

    Dann ist so beschlossen.

    Eine Erklärung zu Protokoll***) zu Tagesord-nungspunkt 8 hat Herr Minister Dr. Stegner (Schles-wig-Holstein) gegeben.

    *) Anlage 2**) Anlage 3

    ***) Anlage 4

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    Tagesordnungspunkt 9:

    Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Perso-nenstandsrechts (Personenstandsrechtsreform-gesetz – PStRG) (Drucksache 616/05, zu Druck-sache 616/05)

    Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Das ist nicht derFall. – Eine Erklärung zu Protokoll*) gibt FrauStaatsministerin Dr. Merk (Bayern).

    Die Ausschussempfehlungen ersehen Sie ausDrucksache 616/2/05. Daneben liegt ein Antrag Hes-sens vor.

    Ich beginne mit dem Landesantrag. Wer stimmtzu? – Mehrheit.

    Damit ist Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen erle-digt.

    Ich fahre fort mit Ziffer 2 der Ausschussempfehlun-gen und bitte um Ihr Handzeichen. – Mehrheit.

    Ziffer 3! – Mehrheit.

    Ziffer 4! – Mehrheit.

    Ziffer 9! – Mehrheit.

    Ziffer 13! – Minderheit.

    Ziffer 14! – Mehrheit.

    Damit ist Ziffer 15 erledigt.

    Nun bitte Ziffer 18! – Mehrheit.

    Ziffer 19 ist erledigt.

    Ziffer 29! – Mehrheit.

    Ziffer 31! – Mehrheit.

    Ziffer 33! – Mehrheit.

    Ziffer 34! – Mehrheit.

    Ziffer 38! – Mehrheit.

    Ziffer 39! – Mehrheit.

    Ziffer 40! – Mehrheit.

    Ziffer 42! – Mehrheit.

    Ziffer 44! – Mehrheit.

    Dann ist Ziffer 45 erledigt.

    Nun bitte ich um Ihr Handzeichen zu allen nochnicht erledigten Ziffern. – Mehrheit.

    Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genom-men.

    Tagesordnungspunkt 10:

    Sozialbericht 2005 (Drucksache 635/05)

    Gibt es Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

    Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnendie Ausschussempfehlungen vor.

    Ich beginne mit den Ziffern 1 bis 4 gemeinsam. Werist dafür? – Mehrheit.

    *) Anlage 5

    Präsident Matthias Platzeck

  • Bundesrat – 815. Sitzung – 14. Oktober 2005 355

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    )Nun Ziffern 5 bis 7! Wer stimmt zu? – Mehrheit.

    Weiter mit Ziffern 8, 11 und 12 gemeinsam! –Mehrheit.

    Ziffern 9 und 10 gemeinsam! – Mehrheit.

    Nun rufe ich Ziffer 13 auf. – Mehrheit.

    Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

    Tagesordnungspunkt 11:

    Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über dieBesteuerung von Personenkraftwagen (Druck-sache 590/05)

    Gibt es Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

    Zur Abstimmung liegen Ihnen die Empfehlungender Ausschüsse in Drucksache 590/1/05 vor. Hierausrufe ich auf:

    Ziffern 1 bis 6 gemeinsam! – Mehrheit.

    Ziffer 7! – Mehrheit.

    Ziffer 8 Satz 1! – Mehrheit.

    Ziffer 8 Satz 2! – Mehrheit.

    Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

    Tagesordnungspunkt 12:

    Vorschlag für einen Beschluss des Rates zurVerbesserung der polizeilichen Zusammenar-beit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäi-schen Union, vor allem an den Binnengrenzen,und zur Änderung des Übereinkommens zurDurchführung des Übereinkommens vonSchengen (Drucksache 603/05)

    Gibt es Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

    Zur Abstimmung liegen Ihnen die Empfehlungender Ausschüsse in Drucksache 603/1/05 und ein Lan-desantrag in Drucksache 603/2/05 vor.

    Wir beginnen mit den Ausschussempfehlungen.Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:

    Ziffer 3! – Mehrheit.

    Ziffer 9! – Mehrheit.

    Ziffer 11! – Mehrheit.

    Ziffer 14! – Minderheit.

    Nun bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag! –Minderheit.

    Wir fahren fort mit den Ausschussempfehlungen:

    Ziffer 17! – Minderheit.

    Ziffer 18! – Mehrheit.

    Ziffer 19! – Mehrheit.

    Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erle-digten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehr-heit.

    Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

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    Punkt 14:

    Mitteilung der Kommission der EuropäischenGemeinschaften: „Das intellektuelle PotenzialEuropas wecken“ – So können die Universitä-ten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Stra-tegie leisten – (Drucksache 319/05)

    Gibt es Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

    Zur Abstimmung liegen Ihnen die Empfehlungender Ausschüsse in Drucksache 319/1/05 vor. Zur Ein-zelabstimmung rufe ich auf:

    Ziffer 10! – Mehrheit.

    Ziffer 11! – Mehrheit.

    Ziffer 13! – Mehrheit.

    Damit entfällt Ziffer 15.

    Bitte das Handzeichen für Ziffer 14! – Mehrheit.

    Ziffer 16! – Minderheit.

    Ziffer 17! – Mehrheit.

    Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erle-digten Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.

    Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

    Tagesordnungspunkt 17:

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäi-schen Parlaments und des Rates zur Registrie-rung, Bewertung, Zulassung und Beschränkungchemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung ei-ner Europäischen Agentur für chemische Stoffesowie zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EGund der Verordnung (EG) über persistente or-ganische Schadstoffe

    Vorschlag für eine Richtlinie des EuropäischenParlaments und des Rates zur Änderung derRichtlinie 67/548/EWG des Rates im Hinblickauf ihre Anpassung an die Verordnung (EG)des Europäischen Parlaments und des Ratesüber die Registrierung, Bewertung, Zulassungund Beschränkung chemischer Stoffe – Antragdes Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 23 Abs. 3i. V. m. § 15 Abs. 1 GO BR – (Drucksache 62/04)

    Das Wort hat Frau Staatsministerin Conrad (Rhein-land-Pfalz).

    Margit Conrad (Rheinland-Pfalz): Herr Präsident!Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bera-tungen über ein neues, umfassendes europäischesChemikalienrecht treten in die entscheidende Phase.

    Die Ausschüsse für Binnenmarkt, für Industrie undfür Umwelt des Europäischen Parlaments haben be-raten. Das Plenum wird Mitte November die erste Le-sung fortsetzen. Die britische Präsidentschaft beab-sichtigt, bis Ende November eine politische Einigungherbeizuführen.

    Es ist positiv anzumerken, dass die EuropäischeKommission im Rahmen der Erarbeitung des Chemi-kalienrechts eine nie da gewesene umfassende

    Präsident Matthias Platzeck

  • 356 Bundesrat – 815. Sitzung – 14. Oktober 2005

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    (B) D)

    )Beteiligung ermöglicht hat. Dies hat, wie man heutefeststellen kann, zu Erfolgen geführt.

    Wir können heute als Beratungsstand feststellen:

    Die Registrierung der Stoffe steht vorrangig amAnfang der Produktionskette. Damit werden die Wei-terverarbeiter – meist kleine und mittelständischeUnternehmen – entlastet.

    Wir haben die Befreiung von über 100 000 nichtgesundheitsschädlichen Polymeren von der Regis-trierungspflicht erreicht.

    Der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnis-sen ist deutlich verbessert worden.

    Die Europäische Chemikalienagentur wird ge-stärkt, um Wettbewerbsverzerrungen durch natio-nale Alleingänge zu vermeiden.

    Die Übermittlung sicherheitsrelevanter Daten in-nerhalb der Produktionskette bis hin zu den Endver-brauchern ist verbessert worden.

    Die Forschung wird von Registrierungspflichtenweitestgehend freigestellt. Dies liegt im Interesse derFörderung von Innovationen.

    Auch die Ergebnisse der Beratungen in den Aus-schüssen des Europäischen Parlaments, insbesondereim Binnenmarkt- und im Industrieausschuss, lasseneine positive Entwicklung erwarten.

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor demHintergrund der anstehenden Entscheidung auch imMinisterrat hat es Sinn, dass sich der Bundesrat – inKontinuität seiner bisherigen Entscheidungen – nocheinmal akzentuiert zu wesentlichen, insbesondere zuden verbesserungsbedürftigen Punkten äußert.

    Rheinland-Pfalz hat deswegen einen Antrag ein-gebracht, der für die Verordnung besonders wichtigeAspekte aufgreift: Aufwand und Praxistauglichkeit,Berücksichtigung der Belange von kleinen und mit-telständischen Unternehmen, Beachtung der Rollevon Innovationen, Gewährleistung der Wettbe-werbsgleichheit, Beachtung des Tierschutzes.

    Erstens. Die Registrierung muss rasch, kostengüns-tig und risikoorientiert möglich sein. Da am Anfangmehrere 10 000 Altstoffe zu registrieren sind, brau-chen wir eine Prioritätenliste, d. h. eine Reihenfolgebei Registrierung und Zulassung, die die problemati-schen Stoffe an den Anfang stellt. Datenumfang undUntersuchungsaufwand dürfen sich nicht nur, wiebisher vorgesehen, an den Produktionsmengen ori-entieren, sondern es muss zu einer Verknüpfungdreier Aspekte kommen: Bedeutung des Stoffes – dasbetrifft die Produktionsmenge -; Gefährlichkeit desStoffes; Kontakt mit Mensch und Umwelt, d. h. dasAusmaß der Exposition. Zu dieser notwendigen Prio-ritätensetzung haben wir einen sehr einfachen, kos-tengünstigen und effizienten Vorschlag ausgearbei-tet. Insbesondere die kleinen und mittelständischenUnternehmen werden hierdurch nicht überfordert.Die Datengrundlage entspricht im Übrigen der VCI-Selbstverpflichtung.

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    Zweitens. Der Verordnungsentwurf regelt zwar be-reits den Umgang mit Importen; aber hier gibt esnoch erhebliche Lücken. Importe müssen denselbenAnforderungen genügen wie die in Europa produ-zierten Stoffe. Alles andere hätte keinen Sinn, wäreim Hinblick auf den Verbraucherschutz nicht zurechtfertigen, bedeutete Wettbewerbsnachteile füreuropäische Unternehmen und würde Anreize set-zen, die Produktion und damit Arbeitsplätze in au-ßereuropäische Länder zu verlagern.

    Drittens. Das Prinzip „Ein Stoff – eine Registrie-rung“ halten wir grundsätzlich für richtig. Es hilft,Mehrfachregistrierungen zu vermeiden. Wir befür-worten auch die Bildung freiwilliger Konsortien,d. h. die Zusammenarbeit der Unternehmen bei derDatengewinnung und der Registrierung. Die Indus-trie verfügt bereits heute über Erfahrungen mit dergemeinsamen Nutzung von Daten und der damit zu-sammenhängenden Kostenaufteilung. Diese Erfah-rungen sollten für REACH genutzt werden.

    Viertens. Um unnötige Tierversuche zu vermei-den, ist dieser Punkt ebenso bedeutsam wie einePrioritätensetzung bei der Datenanforderung und derEinstufung nach Gefährlichkeit und Exposition. Es istunverständlich, dass ausgerechnet der Umweltaus-schuss des Europäischen Parlaments nur nach derProduktionsmenge gestaffelte Daten fordert; daswürde Tausende unnötige Tierversuche bedeuten.

    Fünftens. Alternativmethoden zu Tierversuchensind schneller zuzulassen. Die Europäische Unionmuss sich in der Alternativforschung verstärkt enga-gieren. Dann haben wir die Chance, die – geschätz-te – Zahl von 5 Millionen Tierversuchen, die allein fürdie Registrierung der in Deutschland produziertenStoffe notwendig sind, auf 1 Million zu reduzieren.

    Sechstens. Wir sind der Meinung, dass die Euro-päische Chemikalienagentur über umfassende Ent-scheidungs- und Bewertungskompetenzen verfügenmuss, insbesondere um zu verhindern, dass es fürProduzenten und Unternehmen opportun wird, sichdenjenigen Mitgliedstaat der Europäischen Unionauszusuchen, der die angenehmsten Standards bie-tet.

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassenSie mich einige Anmerkungen zu dem Antrag derLänder Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt machen! Er enthält einige Vorschläge, diesich in unserem Antrag wiederfinden oder die wir ge-meinsam vertreten können. Beispielhaft will ich nen-nen: die vorgesehenen Ausnahmen für bestimmteAbfälle, Sekundärrohstoffe und Mineralien, die Ver-meidung von Doppelregelungen, den Ansatz „EinStoff – eine Registrierung“ sowie die risikogesteuertePrioritätensetzung.

    Was allerdings das im Antrag vorgesehene Scree-ning-Modell im Zusammenhang mit der Regis-trierung anbelangt, sollten wir uns nicht zu frühoder einseitig festlegen. Dafür gibt es mehrereGründe:

    Margit Conrad (Rheinland-Pfalz)

  • Bundesrat – 815. Sitzung – 14. Oktober 2005 357

    (A C)

    (B) D)

    )Erstens. Das Modell wälzt die Verantwortung für

    die Datenermittlung von den Unternehmen auf dieEuropäische Chemikalienagentur ab.

    Zweitens. Die Chemikalienagentur müsste einenriesigen bürokratischen Apparat einrichten, der fürmehrere 10 000 Stoffe von mehreren 1 000 Marktteil-nehmern Daten zu sichten, gegebenenfalls nachzu-fordern und dementsprechend ein sehr aufwändigesDatenmanagement zu betreiben hätte.

    Drittens. Ich glaube nicht, dass es im Interesse derUnternehmen liegt, nicht Herr der Daten zu sein. Dasbetrifft insbesondere solche Daten, die in den inter-nen betrieblichen Abläufen, beim Arbeitsschutz, aberauch für das Risikomanagement und die Haftungs-und Versicherungseinschätzung eine Rolle spielen.

    Es dürfte – viertens – nicht im Interesse der Unter-nehmen liegen, über einen längeren Zeitraum keineRechtssicherheit hinsichtlich der Zulassung ihrerStoffe und damit bezüglich der Frage zu haben, obund gegebenenfalls mit welchen Auflagen diese wei-ter marktgängig sind.

    Dies sind im Übrigen die Gründe, deretwegen vieleLänder – Belgien, Frankreich, die Niederlande, Dä-nemark, Schweden, Österreich, Finnland undDeutschland – in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Mi-nisterrates in Brüssel einen entsprechenden Vor-schlag der Kommission abgelehnt haben.

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, es istsinnvoll, dass wir die Beratungen über die vorliegen-den Anträge in den Ausschüssen weiterführen. Ichbin zuversichtlich, dass man zu einem breit getrage-nen Vorschlag kommen kann, der nicht dazu führt,dass Umwelt- und Gesundheitsschutz zu Lasten vonInnovations- und Wettbewerbsfähigkeit der europäi-schen Chemiebranche gehen. – Ich danke Ihnen.

    Präsident Matthias Platzeck: Vielen Dank!

    Das Wort hat Frau Ministerin Gönner (Baden-Württemberg).

    Tanja Gönner (Baden-Württemberg): Sehr geehr-ter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen undHerren! Warum befassen wir uns heute mit demThema „REACH“? Wir haben im Juni 2004 und imMai dieses Jahres hier im Plenum festgestellt, dassder vorliegende Entwurf der Kommission geändertwerden muss, um das System für die Firmen, vor al-lem für die kleinen und mittleren Unternehmen,praktikabler zu machen. Wir haben eine Reihe vonkonkreten Verbesserungsvorschlägen formuliert unddie Bundesregierung aufgefordert, diese in die Bera-tungen im Europäischen Rat einzubringen. Leider istdie Bundesregierung dieser Forderung bisher nur un-zureichend nachgekommen. Ich bin davon über-zeugt, dass die erneute Beratung in den Ausschüssennotwendig ist.

    Die Beratungen zu REACH sind inzwischen in dieentscheidende Phase getreten; Kollegin Conrad hatdarauf hingewiesen. Das Europäische Parlament

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    wird Mitte November die erste Lesung abgeschlos-sen haben. Auch der Rat ist in seinen Beratungenweit fortgeschritten. Die britische Präsidentschaft hatden Ehrgeiz, noch im November eine politische Eini-gung herbeizuführen.

    Hiergegen ist nichts einzuwenden. Im Gegenteil,es ist an der Zeit, die seit nunmehr fast fünf Jahrenanhaltende Diskussion über die Neugestaltung dereuropäischen Chemikalienpolitik endlich abzuschlie-ßen.

    Ich hätte mir gewünscht, dass der Bundesrat schonheute über eine erneute Stellungnahme abstimmt.Wegen der noch andauernden Beratungen im Wirt-schaftsausschuss und im EU-Ausschuss wird die Ab-stimmung voraussichtlich in einer der nächsten Sit-zungen stattfinden. Dann jedoch wird es höchsteZeit, dass die Position des Bundesrates beschlossenwird. Ich bin mir sicher, dass seine ergänzende Stel-lungnahme sowohl bei der Bundesregierung als auchin Brüssel und Straßburg Gehör finden wird und zurMeinungsbildung beitragen kann. Die große Band-breite der Ausschussempfehlungen des EuropäischenParlaments macht deutlich, dass die Meinungsbil-dung in Brüssel keineswegs abgeschlossen ist. Dienotwendigen Mehrheiten sind noch nicht gefestigt.Deshalb lohnt es sich, die aktualisierte Auffassungdes Bundesrates mit Nachdruck einzubringen.

    Ich möchte kurz die wesentlichen Aspekte des An-trags der Länder Bayern, Sachsen-Anhalt und Ba-den-Württemberg, die vom Umweltausschuss mitge-tragen werden, darstellen.

    Wir sind uns darin einig, dass das vorhandene Op-timierungspotenzial bei der Registrierung von Alt-stoffen bei weitem nicht ausgeschöpft ist. Wir wolleneine Regelung, die einerseits der Praxis gerecht wird,andererseits den Belangen des Umwelt- und Gesund-heitsschutzes Rechnung trägt und vor allem den klei-nen und mittleren Unternehmen entgegenkommt.

    Dabei kommt es auf folgende Punkte an:

    Das Prinzip „Ein Stoff – eine Registrierung“ istkonsequent umzusetzen.

    Der Grunddatensatz für alle Stoffe ist gegenüberdem Vorschlag zu erweitern. Nur so schaffen wir dieGrundlage für die Erfüllung der weiteren Hauptfor-derung: Risikoansatz statt eines überwiegendenMengenansatzes als Basis für weitere Datenanforde-rungen.

    Ein genauso wichtiger Baustein für die Praktikabi-lität ist die Beschreibung der Verwendung in standar-disierten Verwendungs- und Expositionskategorien.

    Schließlich können wir die Wettbewerbsfähigkeitnur durch eine Stärkung des Know-how-Schutzes si-chern.

    Die frühzeitige Einbindung der nachgeschaltetenAnwender in das Registrierungsverfahren ist erfor-derlich.

    Margit Conrad (Rheinland-Pfalz)

  • 358 Bundesrat – 815. Sitzung – 14. Oktober 2005

    (A C)

    (B) D)

    )Die Europäische Chemikalienagentur ist zu stär-

    ken.

    Diese Punkte sind Bestandteil des 3-Länder-An-trags. Ich bitte Sie, diese Überlegungen in Ihr Votumeinzubeziehen. Lassen Sie uns die vermutlich letzteGelegenheit nutzen, doch noch ein REACH-Systemzu erreichen, das den Zielen des Umwelt- und Ge-sundheitsschutzes einerseits, den Belangen der deut-schen Wirtschaft andererseits gerecht wird. – Herz-lichen Dank.

    Präsident Matthias Platzeck: Vielen Dank!

    Das Wort hat Frau Ministerin Thoben (Nordrhein-Westfalen).

    Christa Thoben (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsi-dent! Meine sehr geehrten Damen und Herren! DieDiskussion über den Verordnungsentwurf der Euro-päischen Kommission zur Registrierung, Bewertung,Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe– REACH – geht in ihre entscheidende politischePhase.

    Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments ha-ben votiert. Die erste Lesung steht in der Woche abdem 14. November an. Auch die britische Ratspräsi-dentschaft macht Druck. Sie strebt einen gemeinsa-men Standpunkt für Ende November an. Das sollteGrund genug sein, sich in diesem Gremium erneutmit der Thematik zu befassen.

    Der Bundesrat hat zu REACH wiederholt – zuletztam 27. Mai 2005 – Position bezogen. Deutschland istder wichtigste Chemiestandort Europas. In vielendeutschen Ländern gibt es wirtschaftlich und arbeits-marktpolitisch bedeutsame Chemieunternehmen.REACH hat unmittelbare Auswirkungen auf uns underfordert damit eine besonders aufmerksame politi-sche Begleitung.

    In seinen Beschlüssen zu REACH waren dem Bun-desrat zwei Botschaften wichtig:

    Erstens. Wir teilen die Ziele von REACH, auf derGrundlage eines einheitlichen europäischen Chemi-kalienrechts größtmögliche Sicherheit für Menschund Umwelt zu erreichen und zugleich die Innova-tions- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischenChemieunternehmen im verschärften globalen Wett-bewerb zu stärken.

    Zweitens. Wir sind uns über Parteigrenzen hinwegeinig, dass diese Ziele mit dem Kommissionsentwurfnicht erreicht werden können, und fordern daherNachbesserungen. Wir brauchen vor allem einehandhabbare REACH-Verordnung, die es den vielenkleinen und mittleren Chemieunternehmen ermög-licht, sie anzuwenden.

    Letzteres liegt mir als nordrhein-westfälischer Wirt-schaftsministerin besonders am Herzen. Die chemi-sche Industrie gehört mit 130 000 Arbeitsplätzen undenormer Wirtschaftskraft zum Rückgrat unserer Öko-nomie. Auch wenn im Bewusstsein vieler Menschendie Big Players dominieren, so ist die Chemieindus-

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    trie in Nordrhein-Westfalen mittelständisch geprägt.Der Anteil der kleinen und mittelständischen Unter-nehmen in diesem Bereich beträgt 85 %. Das ist mitSicherheit auch in anderen Ländern so. Diese Unter-nehmen und ihre Beschäftigten haben Anspruch aufeine praktikable REACH-Verordnung.

    Dass es eine solche gibt, haben wir in Nordrhein-Westfalen schon früh herausgearbeitet. Gemeinsamvor allem mit kleinen und mittleren Unternehmenhaben wir den Kommissionsentwurf im Rahmen ei-nes Planspiels auf seine Praktikabilität durchgetes-tet – übrigens ein Novum in der Geschichte der EU-Verordnungen, das auch das Interesse von japani-schen und US-amerikanischen Behörden geweckthat.

    Die wichtigsten Ergebnisse unseres Planspiels unddie auf dieser Grundlage erarbeiteten Verbesse-rungsvorschläge sind in die Beratungen auf europäi-scher Ebene eingeflossen und haben sich nicht zu-letzt in den Ausschussberatungen des EuropäischenParlaments widergespiegelt.

    Vor allem im Industrie- und im Binnenmarktaus-schuss ist über zahlreiche Änderungsanträge beratenund abgestimmt worden. Danach ergibt sich bereitseine deutliche Verbesserung des Verhältnisses zwi-schen Aufwand und Nutzen der Neuordnung dereuropäischen Chemikalienpolitik. Das ist ebenso zubegrüßen wie die Ankündigung der Berichterstatterder verschiedenen Ausschüsse, im Vorfeld der erstenParlamentslesung nach Kompromissen und Einigun-gen dort zu suchen, wo die Positionen – insbesondereim Vergleich zu denen des Umweltausschusses –noch auseinander liegen.

    Meine Damen und Herren, dieser nunmehr ent-scheidende Prozess braucht nationale Begleitung, zu-mal seitens des wichtigsten europäischen Chemie-standortes: Deutschland. Deshalb bitte ich denBundesrat um ein klares Signal an die Bundesregie-rung, sich bei den weiteren Beratungen im Europäi-schen Rat für folgende grundlegende Positionen bzw.Änderungen bei REACH einzusetzen:

    Erstens. REACH will das europäische Chemikali-enrecht einheitlich gestalten. Doppelregelungen ste-hen dazu im Widerspruch. Deshalb brauchen wirklare Definitionen und Abgrenzungen gegen an-dere, bereits bestehende Regelungsbereiche.

    Zweitens. REACH soll die Wettbewerbsfähigkeitstärken. Aufwändige und kostenintensive Bürokratiesteht dazu im Widerspruch. Deshalb sollten alleStoffe vorregistriert und in einem Stoffregister veröf-fentlicht werden.

    Drittens. REACH will Mensch und Umwelt besserschützen. Gebraucht werden vor allem risiko-, weni-ger mengenbasierte Daten. Deshalb wollen wir expo-sitionsorientierte Datenanforderungen für Stoffe imniedrigvolumigen Bereich.

    Viertens. Gleiches gilt für die Möglichkeit, unterbestimmten Bedingungen auf Daten zu verzichten.Das betrifft z. B. Umweltdaten, wenn Stoffe nicht mitder Umwelt in Berührung kommen; das müsste

    Tanja Gönner (Baden-Württemberg)

  • Bundesrat – 815. Sitzung – 14. Oktober 2005 359

    (A C)

    (B) D)

    )selbstverständlich sein. Das so genannte „Waiving“muss erhalten bleiben.

    Fünftens. REACH erfordert mehr Kommunikationzwischen Herstellern und Anwendern in der Wert-schöpfungskette. Diese Kommunikation muss so ein-fach wie möglich sein. Deshalb brauchen wir dieEinführung von Verwendungs- und Expositionskate-gorien.

    Sechstens. Im normalen Leben ist Freiwilligkeitwirksamer als Zwang. Das muss auch für REACHgelten. Deshalb darf es keinen Zwang zur Konsorti-enbildung geben, um das – richtige – Prinzip „EinStoff – eine Registrierung“ anzuwenden. FreiwilligeZusammenschlüsse sind zielführender. Unabhängigdavon muss sichergestellt sein, dass Tierversuchenicht wiederholt werden dürfen.

    Siebtens. REACH fordert den Unternehmen beson-dere Anstrengungen ab. Diese dürfen nicht durchImporteure unterlaufen werden. Für sie müssen die-selben Anforderungen gelten wie für die EU-Her-steller von chemischen Erzeugnissen.

    Achtens. Die Entwicklung neuer chemischer Stoffebraucht Planungssicherheit. Dem stehen Zulassungs-befristungen entgegen. Hier müssen – ebenso wiehinsichtlich des Ersatzes von Stoffen – Kompromissegefunden werden. Der Ersatz von gefährlichen Stof-fen sollte nur dann zwingend vorgesehen sein, wenneine sichere Verwendung nicht gewährleistet ist.

    Meine Damen und Herren, was im Landtag Nord-rhein-Westfalen möglich war, sollte auch im Bundes-rat und auf EU-Ebene möglich sein, nämlich sichüber die Grenzen der großen Parteien hinweg auf einpraktikables Anforderungsprofil von REACH zu ver-ständigen. Nur eine handhabbare REACH-Verord-nung kann wirksam sein, und darum muss es gehen.

    Die dem Plenum heute vorliegenden Anträge sindnach meiner Auffassung noch nicht ausgereift genug,um das von mir gewünschte klare und vor allem ein-heitliche Signal auszusenden. Hinzu kommt, dass derWirtschaftsausschuss des Bundesrates, der in derkommenden Woche tagt, mit dem Auftrag versehenist, einen gebündelten Antrag zu verfassen, der dengenannten Anforderungen entspricht.

    Vor diesem Hintergrund plädiere ich nachdrücklichdafür, heute noch keine Sachentscheidung zu treffen,sondern erneut in die Ausschussberatung einzutretenund im nächsten Plenum, am 4. November, zu ent-scheiden. Lassen Sie uns gemeinsam die Chancen ei-nes solchen Procedere nutzen, um dann mit einerStimme für eine bessere REACH-Verordnung eintre-ten zu können!

    Präsident Matthias Platzeck: Vielen Dank!

    Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht derFall.

    Die Ausschussberatungen werden fortgesetzt.

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    Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 21:

    Erste Verordnung zur Änderung der Verord-nung über die Kontrollen von Gefahrguttrans-porten auf der Straße und in den Unternehmen(Drucksache 541/05)

    Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Keine.

    Dann kommen wir zur Abstimmung. Dazu liegenIhnen die Ausschussempfehlungen vor.

    Ich beginne mit Ziffer 1 und bitte um Ihr Handzei-chen. – Mehrheit.

    Ziffer 2! – Mehrheit.

    Ziffer 4! – Mehrheit.

    Nun Ihr Handzeichen für alle noch nicht aufgerufe-nen Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.

    Damit hat der Bundesrat der Verordnung nachMaßgabe der soeben beschlossenen Änderungen zu-gestimmt.

    Tagesordnungspunkt 22:

    Vierte Verordnung zur Änderung gefahrgut-rechtlicher Verordnungen (Drucksache 654/05)

    Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Ich sehe keine.

    Dann kommen wir zur Abstimmung. Dazu liegenIhnen die Ausschussempfehlungen und ein Antragder Freien Hansestadt Bremen vor.

    Ich beginne mit Ziffer 1 der Ausschussempfehlun-gen, bei deren Annahme der Antrag Bremens ent-fällt. Ich bitte um Ihr Handzeichen. – Mehrheit.

    Damit entfällt der Antrag Bremens.

    Die Ziffern 2 und 3 gemeinsam! Ich bitte um IhrHandzeichen. – Mehrheit.

    Damit hat der Bundesrat der Verordnung nachMaßgabe der soeben beschlossenen Änderungen zu-gestimmt.

    Punkt 24:

    Verordnung über die technische und organisa-torische Umsetzung von Maßnahmen zur Über-wachung der Telekommunikation (Telekommu-nikations-Überwachungsverordnung – TKÜV)(Drucksache 631/05)

    Gibt es Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

    Dann kommen wir zur Abstimmung. Dazu liegenIhnen die Ausschussempfehlungen vor.

    Ich beginne mit Ziffer 1 und bitte um Ihr Handzei-chen. – Das ist eine Minderheit.

    Dann frage ich, wer der Verordnung, wie vom Aus-schuss für Innere Angelegenheiten und vom Rechts-ausschuss empfohlen, unverändert zustimmenmöchte. Handzeichen bitte! – Das ist die Mehrheit.

    Damit hat der Bundesrat der Verordnung zuge-stimmt.

    Christa Thoben (Nordrhein-Westfalen)

  • 360 Bundesrat – 815. Sitzung – 14. Oktober 2005

    (A C)

    (B)

    )Wir haben nun noch über die unter Ziffer 3 emp-

    fohlene Entschließung abzustimmen. Ich bitte um IhrHandzeichen. – Das ist die Mehrheit.

    Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließunggefasst.

    Wir kommen zu Punkt 25:

    Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielver-ordnung (Drucksache 655/05)

    Gibt es Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

    Dann kommen wir zur Abstimmung. Dazu liegenIhnen die Ausschussempfehlungen und ein Antragdes Freistaates Bayern vor.

    Ich beginne mit der Ziffer 1 der Ausschussempfeh-lungen, bei deren Annahme die Ziffern 2, 4, 5, 6 undder Antrag Bayerns entfallen. Wer stimmt zu? – Min-derheit.

    Nun zu Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen, beideren Annahme die Ziffern 4, 5, 6 und der AntragBayerns entfallen! Ich bitte um Ihr Handzeichen. –Minderheit.

    Ziffer 3, bei deren Annahme der Antrag Bayernsund die Ziffer 6 entfallen! – Minderheit.

    (Nun kommen wir zum Antrag des Freistaates

    Bayern. Wer stimmt diesem zu? Bitte Handzeichen! –Mehrheit.

    Zurück zu den Ausschussempfehlungen:

    Ziffer 6! – Mehrheit.

    Ziffer 4! – Minderheit.

    Ziffer 5! – Mehrheit.

    Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer der Ver-ordnung nach Maßgabe der soeben beschlossenenÄnderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich umdas Handzeichen. – Mehrheit.

    Der Bundesrat hat der Verordnung, wie soeben be-schlossen, zugestimmt.

    Damit haben wir die Tagesordnung der heutigenSitzung abgewickelt.

    Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich einauf Freitag, den 4. November 2005, 9.30 Uhr.

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

    Die Sitzung ist geschlossen.

    (Schluss: 10.33 Uhr)

    (D)

    Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR)

    Einundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschafts-verordnung

    (Drucksache 696/05)

    Ausschusszuweisung: Wi

    Beschluss: Absehen von Stellungnahme

    Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und desRates über die Finanzierung der europäischen Normung

    (Drucksache 670/05)

    Ausschusszuweisung: EU – Vk – Wi

    Beschluss: Kenntnisnahme

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments unddes Rates über die Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasser-straßen

    (Drucksache 640/05)

    Ausschusszuweisung: EU – Fz – In – Vk

    Beschluss: Kenntnisnahme

    Feststellung gemäß § 34 GO BR

    Einspruch gegen den Bericht über die 814. Sitzungist nicht eingelegt worden. Damit gilt der Bericht ge-mäß § 34 GO BR als genehmigt.

    Präsident Matthias Platzeck

  • Bundesrat – 815. Sitzung – 14. Oktober 2005 361*

    (A C)

    (B) D)

    )Anlage 1

    Erklärung

    von Minister Prof. Dr. Wolfgang Methling(Mecklenburg-Vorpommern)

    zu Punkt 31 der Tagesordnung

    Zu den wichtigsten Aufgaben unserer Zeit zählenzweifellos die Verringerung der globalen Erwärmungder Erdatmosphäre und der Schutz der Menschen voranthropogen verursachten Umweltverschmutzungen.Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es umfangreicherAnstrengungen, die nahezu alle Bereiche des gesell-schaftlichen Lebens betreffen. Ein nicht zu vernachlässi-gender Schwerpunkt ist der Verkehrsbereich.

    Seit der Festsetzung des ab 1. Januar 2005 geltendenGrenzwertes für Feinstaub mit einer Teilchengröße unter10 mm (PM10) liegt der Fokus verständlicherweise aufdiesem Schadstoff. Analysen im Rahmen der Luftrein-halteplanung bescheinigen dem Straßenverkehr nebender Ferntransmission der Partikel einen maßgeblichenBeitrag zur bestehenden Belastungssituation.

    Bestrebungen, eine kurzfristige Lösung des Problemsherbeizuführen, gipfeln im vorliegenden Antrag desLandes Baden-Württemberg zu einer „Verordnung zurKennzeichnung der Kraftfahrzeuge entsprechend ih-rem Beitrag zur Schadstoffbelastung“.

    Für sich betrachtet bietet der Antrag die Grundlage,den Diesel-Pkw- und den Kleintransporterverkehrdurch eine am Schadstoffausstoß orientierte gestaffeltePlakettierung, verbunden mit einem möglichst geringenEingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen, do-siert zu regulieren.

    Dies erscheint auch vor dem Hintergrund allgemei-ner Immissionswerte für den verkehrsbedingten PM10-Anteil zwischen 15 und 44 % in den betrachteten Bal-lungsräumen gerechtfertigt und plausibel.

    Bezogen auf den durch die Verordnung beein-flussbaren Anteil am Feinstaub, vor allem Dieselruß,stellt sich die Situation wie folgt dar – die Datenwurden vorliegenden Luftreinhalteplänen und Stu-dien entnommen –: Der Gesamtrußanteil am Fein-staub beträgt in Ballungsräumen zwischen 9 und17 % im Jahresmittel. Dieser Rußgehalt setzt sichbeispielsweise in Berlin folgendermaßen zusammen:5,9 % lokaler Anteil, 3,5 % übriges Stadtgebiet,2,8 % Ferntransport. Davon entfallen etwa ein Drittel(Berlin) bis 41 % (Rhein-Main) auf die von der Ver-ordnung erfassten Fahrzeuge. Geht man in einer Mo-dellrechnung konservativ von 15 % durch den Ver-ordnungsentwurf beeinflussbaren Rußanteil unddavon 40 % Pkw- und Leichttransporteranteil aus,entfallen bei einem PM10-Wert von 60 µg/m3 dem-nach 9 µg/m3 auf beeinflussbaren Dieselruß, davon3,6 µg/m3 auf die betrachteten Fahrzeuggruppen.Dies bedeutet bei einer Vollsperrung für alle in Redestehenden Fahrzeuge eine Entlastung von 3,6 µg/m3.Der Grenzwert von 50 µg/m3 bliebe um 6,4 µg/m3überschritten. Durch notwendige Ausnahmeregelun-gen für Anwohner, Lieferverkehr und ÖPNV wirddiese Entlastung noch geschmälert.

    Vor dem Hintergrund des bundesweit angestreb-ten Bürokratieabbaus und einer Erhöhung der Trans-

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    parenz behördlichen Handelns ergibt sich an dieserStelle folgende Frage: Ist für eine Minderung derFeinstaubbelastung um 6 % eine Verordnung ge-rechtfertigt, die ein dreifach gestuftes System der Re-gulierung von Fahrverboten vorsieht? Ich sage Nein!

    Der Verwaltungsaufwand für die im Verordnungs-antrag vorgeschlagene Plakettierung von Millionenvon Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, die Kostenbe-lastung für die betroffenen Fahrzeughalter und derAufwand für den praktischen Vollzug der Verord-nung stehen in keinem angemessenen Verhältnis zuden erreichbaren Minderungseffekten. Zudem sinddie möglichen Immissionsminderungen insbesonderebei Ausnahmen von Fahrverboten für Fahrzeuge mitden Plaketten 1 und 2 derart gering, dass sie durchnatürliche Schwankungen der Hintergrundbe-lastung, beispielsweise durch Ferntransporte vonFeinstpartikeln, leicht ausgeglichen oder überkom-pensiert würden.

    Durch den vorliegenden Antrag werden des Wei-teren gerade diejenigen Fahrzeughalter überdurch-schnittlich belastet, die durch die Entscheidung fürein Fahrzeug mit Dieselmotor ihren persönlichen Bei-trag zum Klimaschutz leisten. Es wird der Eindruckerweckt, als könne das Problem der erhöhten Parti-kelimmissionen an einzelnen Belastungsschwer-punkten allein durch die Verringerung der Abgas-emissionen bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen mitDieselmotor gelöst werden. Dies entspricht aber nichtder bereits dargelegten Realität.

    Dabei wird übersehen, dass der weitaus größteAnteil der Partikelimmissionen aus der Aufwirbelungvon Straßenstaub, aus Reifen-, Brems- und Kupp-lungsabrieb, aus den Abgasen schwerer Nutzfahr-zeuge und, wenn auch nur zu einem vergleichsweisegeringen Anteil, aus den Abgasemissionen von Pkwmit Ottomotor resultiert. Weder für diese Emis-sionsquellen noch hinsichtlich des spätestens ab 2010zu erwartenden Problems bei der Einhaltung desGrenzwertes für Stickstoffdioxid bietet der Verord-nungsentwurf eine ausreichende Lösung.

    Bereits bei der praktischen Umsetzung der Smog-Verordnung wurde deutlich, dass kurzfristige undkleinräumig angelegte Maßnahmen nicht geeignetsind, nachhaltig eine Verringerung der Immissions-belastung zu erreichen. Die Verordnung wurde baldwieder aufgehoben, und die Plaketten, mit denen dieFahrzeughalter ihre Fahrzeuge versehen ließen, wur-den überflüssig. Derartige Aktionen sind unseremgemeinsamen Anliegen, die Bevölkerung für eineaktive Beteiligung am Umweltschutz zu gewinnen,nicht förderlich.

    Ich schlage daher vor, den vorliegenden Entwurfeiner Kennzeichnungsverordnung nicht zu verab-schieden. Eine Minimierung des Aufwandes wäre mite i n e r Plakette möglich. Das hatte Mecklenburg-Vorpommern im Umweltausschuss beantragt. Die not-wendige Verringerung der Feinstaubbelastung an be-stimmten Immissionsschwerpunkten kann kurzfristigund, wie ich meine, besser mit den zur Verfügung ste-henden Mitteln der Straßenverkehrs-Ordnung, bei-spielsweise durch Veränderungen der Verkehrsfüh-rung oder gegebenenfalls durch die Sperrung

  • 362* Bundesrat – 815. Sitzung – 14. Oktober 2005

    (A C)

    (B) D)

    )einzelner Straßenabschnitte oder Stadtgebiete fürden Schwerlastdurchgangsverkehr, erreicht werden.

    Unser Ziel muss es vielmehr sein, wie in einerReihe von bestehenden Luftreinhalteplänen richtigangeführt, durch die Förderung emissionsarmer An-triebs- und Verkehrskonzepte sowie durch ein ausge-wogenes Angebot an emissionsarmem ÖPNV einenachhaltige Verringerung der Hintergrundbelastungzu erreichen.

    Anlage 2

    Erklärung

    von Staatsministerin Margit Conrad(Rheinland-Pfalz)

    zu Punkt 7 der Tagesordnung

    Frauen haben nach geltender Rechtslage nur biszum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf Ver-sorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln. Ande-rerseits steht für Frauen unabhängig vom Alter einAnspruch auf Kostenübernahme der Mittel für denAbbruch einer Schwangerschaft zu.

    Seit Inkrafttreten dieser Regelung berichtenSchwangerenberatungsstellen vermehrt über unge-wollte Schwangerschaften von Frauen, die auf Grundgeringer Einkommen und fehlenden Vermögensfinanziell hilfebedürftig sind. Es kann und darf abernicht sein, dass Frauen schwanger werden, nur weilsie oder ihre Partner die Kosten für die Schwanger-schaftsverhütung nicht tragen können.

    Für Frauen, die Leistungen der Grundsicherungfür Arbeitsuchende beziehen, ist daher eine Beseiti-gung der Altersgrenze geboten. Dies sollte bei dernächsten größeren Novellierung des Zweiten BuchesSozialgesetzbuch (SGB II) erfolgen.

    Anlage 3

    Umdruck Nr. 8/2005

    Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der815. Sitzung des Bundesrates empfehlen die Aus-schüsse dem Bundesrat:

    I.

    Zu dem Gesetzentwurf die in der zitierten Emp-fehlungsdrucksache wiedergegebene Stellung-nahme abzugeben:

    Punkt 8Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturendes öffentlichen Dienstrechts (Strukturreformge-setz – StruktRefG) (Drucksache 615/05, zu Druck-sache 615/05, Drucksache 615/2/05)

    (

    (

    II.

    Zu den Vorlagen die Stellungnahme abzugebenoder ihnen nach Maßgabe der Empfehlungen zuzu-stimmen, die in der jeweils zitierten Empfehlungs-drucksache wiedergegeben sind:

    Punkt 13Vorschlag für einen Beschluss des EuropäischenParlaments und des Rates über die Einrichtung ei-ner Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Ver-anstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für dieJahre 2007 bis 2019 (Drucksache 478/05, Druck-sache 478/1/05)

    Punkt 15Mitteilung der Kommission der Europäischen Ge-meinschaften an das Europäische Parlament undden Rat zur Einführung eines europäischen Indi-kators für Sprachenkompetenz (Drucksache 653/05, Drucksache 653/1/05)

    Punkt 16Vorschlag für eine Richtlinie des EuropäischenParlaments und des Rates zur Änderung derRichtlinie 2000/14/EG zur Angleichung derRechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über um-weltbelastende Geräuschemissionen von zur Ver-wendung im Freien vorgesehenen Geräten undMaschinen (Drucksache 667/05, Drucksache 667/1/05)

    Punkt 19Verordnung zur Änderung der Verordnung überapothekenpflichtige und freiverkäufliche Arznei-mittel und zur Änderung der Verordnung überStoffe mit pharmakologischer Wirkung (Drucksa-che 658/05, Drucksache 658/1/05)

    III.

    Entsprechend den Anregungen und Vorschlägenzu beschließen:

    Punkt 18Vorschlag für eine Richtlinie des EuropäischenParlaments und des Rates zur Einführung huma-ner Fangnormen für bestimmte Tierarten (Druck-sache 688/04, Drucksache 707/05)

    Punkt 28Benennung von Vertretern in Beratungsgremiender Europäischen Union (Ratsarbeitsgruppe Le-bensmittel (Etikettierung)) (Drucksache 465/05,Drucksache 465/1/05)

    Punkt 29Bestellung eines Vertreters und eines Stellvertre-ters des Bundesrates im Mittelstandsrat der Kre-ditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache 697/05)

  • Bundesrat – 815. Sitzung – 14. Oktober 2005 363*

    (A C)

    (B) D)

    )IV.

    Den Vorlagen ohne Änderung zuzustimmen:

    Punkt 20Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsver-ordnung und der AZRG-Durchführungsverord-nung (Drucksache 659/05)

    Punkt 23Verordnung zu Änderungen der Anlage 1 desÜbereinkommens vom 1. September 1970 überinternationale Beförderungen leicht verderbli-cher Lebensmittel und über die besonderen Be-förderungsmittel, die für diese Beförderungen zuverwenden sind (Sechste Verordnung zur Ände-rung des ATP-Übereinkommens) (Drucksache660/05)

    Punkt 26Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnungzur Gleichstellung österreichischer Prüfungs-zeugnisse mit Zeugnissen über das Bestehen derAbschlussprüfung oder Gesellenprüfung in aner-kannten Ausbildungsberufen (Drucksache 661/05)

    Punkt 27Verordnung über die Gleichstellung österreichi-scher Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über an-erkannte Fortbildungsabschlüsse (Drucksache662/05)

    V.

    Zu dem Verfahren, das in der zitierten Drucksa-che bezeichnet ist, von einer Äußerung und einemBeitritt abzusehen:

    Punkt 30Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht(Drucksache 681/05)

    Anlage 4

    Erklärung

    von Minister Dr. Ralf Stegner(Schleswig-Holstein)

    zu Punkt 8 der Tagesordnung

    Die Landesregierung Schleswig-Holstein sieht beigrundsätzlich bestehender Notwendigkeit einerModernisierung des öffentlichen Dienstrechts undgrundsätzlicher Unterstützung der mit dem Gesetz-entwurf der Bundesregierung angestrebten Stärkungdes Leistungsgedankens ebenfalls Überarbeitungs-und Klärungsbedarf, der vor allem aus der nicht ge-klärten Gegenfinanzierung und dem zu erwartendenVerwaltungsmehraufwand resultiert. Die damit ein-

    (

    (

    hergehende Zustimmung zu dem Anliegen des Bun-desrates, das auch beinhaltet, gegebenenfalls vorlie-gende Ergebnisse der Föderalismuskommission beider Überarbeitung des Gesetzentwurfs zu berück-sichtigen, bedeutet aber nicht, dass der seinerzeit er-reichte Beratungsstand der Föderalismuskommissionin Bezug auf die Kompetenzverlagerung vom Bundauf die Länder von der Landesregierung Schleswig-Holstein gebilligt wird.

    Anlage 5

    Erklärung

    von Staatsministerin Dr. Beate Merk(Bayern)

    zu Punkt 9 der Tagesordnung

    Der Gesetzentwurf hält am bisherigen ereignis-bezogenen dezentralen Beurkundungssystem fest.

    Diese Lösung ist aber nicht geeignet, die Vorteilezu nutzen, die eine Informatisierung des Personen-standswesens langfristig bringen kann. Aus techni-schen Gründen und aus Kostengesichtspunkten isteine personenbezogene Beurkundung und Speiche-rung auf jeden Fall gegenüber einer ereignisbezoge-nen Beurkundung zu bevorzugen. Eine elektronischeRegisterführung ohne Änderung des Beurkundungs-systems ist im gesamtstaatlichen Interesse nicht ver-tretbar; sie wäre in der Praxis mit erheblichenSchwierigkeiten und nicht unerheblichen zusätz-lichen Kosten verbunden. Selbst die Bundesregie-rung schließt entsprechende künftige weitereEntwicklungen nicht aus, will auf Grund der ver-meintlich besonderen Dringlichkeit der Regelung ei-ner Vielzahl von Sachfragen weitere Entwicklungenaber nicht abwarten; siehe II Nr. 1 der Gesetzesbe-gründung. Auch die Staatssekretärsrunde „eGovern-ment“ hat am 16. September 2005 die Einführungeiner personenbezogenen an Stelle einer ereignisbe-zogenen Beurkundung empfohlen.

    Für die Sachaufwandsträger würde ein zweistufi-ges Vorgehen, d. h. Umstellung auf eine personenbe-zogene Registerführung erst in einem weiterenSchritt, erhebliche Sach- und Kostenaufwendungenerfordern.

    In der ersten Stufe – jetziger Gesetzentwurf –müssten für sämtliche ereignisbezogenen Beurkun-dungen die Voraussetzungen für die elektronischeSpeicherung und Datenübermittlung geschaffen wer-den. Zum Teil würde sogar ein im Vergleich zum jet-zigen Recht wesentlich umfangreicheres Mitteilungs-wesen erforderlich, auch fielen viele Doppelarbeitenan. In der zweiten Stufe müssten die Voraussetzun-gen für die elektronische Speicherung und Daten-übermittlung erneut für den „Personaldatensatz“ ge-schaffen werden. Zusätzlich müssten die – nureinmalig erforderlichen – Programme für die Zusam-menführung der Datenbestände erstellt werden. Ingleichem Maße wären alle anderen Projektaktivitäten,

  • 364* Bundesrat – 815. Sitzung – 14. Oktober 2005

    (A C)

    (B)

    )insbesondere Vorschriftengebung, Organisation,Schulung, Dokumentation, Test und Einführung derzwei unterschiedlichen Szenarien, abzuwickeln.

    Das Verständnis der Bürger für ein derartiges Vor-gehen wäre kaum zu erwarten. Eine Verpflichtung,elektronische Personenstandsregister zu führen, istsowohl gegenüber den Sachaufwandsträgern alsauch aus staatlicher Sicht nur dann vertretbar, wenndies zu einer umfassenden Modernisierung des Per-sonenstandswesens und langfristig zu einer allge-meinen Verwaltungsvereinfachung führt.

    Angesichts der Bedeutung der Aufgabe und derweit reichenden Folgen ist eine nochmalige ergeb-

    (nisoffene Diskussion des künftigen Beurkun-dungssystems bei Einführung der elektronischenPersonenstandsbuchführung erforderlich. Dies würdegeraume Zeit in Anspruch nehmen und zu einer ge-wissen zeitlichen Verzögerung führen.

    Da zunächst anstehende dringende Einzelfragenohne weiteres in einem ersten Schritt geregelt wer-den können, könnte die Einführung der elektroni-schen Personenstandsbuchführung aber auch gänz-lich einer zweiten Reformstufe vorbehalten bleiben,wobei in einem Bundesland als Pilotprojekt ein zen-trales elektronisches Personenstandsregister einge-richtet werden sollte.

    (D)

  • 815. SitzungBerlin, Freitag, den 14. Oktober 2005Inhalt:RedetextAnlage 1Anlage 2Anlage 3Anlage 4Anlage 5