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In Zusammenarbeit mit E O - TOURS X Ihr kompetenter Partner für exklusive Fernreisen Reisetermin: 17.11. - 30.11.2018 / mit Lufthansa nonstop Costa Rica Naturwunder zwischen Pazifik & Karibik 14 Tage Studien- und Erlebnisreise 97493 Bergrheinfeld Hauptstrasse 94 Tel: 09721 – 944877 Fax: 09721 - 944879 [email protected] www.reiseservice-silvia-kase.de Reisetermin 17.11. - 30.11.2018 mit LH ab/bis Frankfurt

Kase Reise Service Costa Rica 2018 Internetversion rica.pdf · ne Stadt La Fortuna am Fuß des Arenal-Vulkans ist DAS Reiseziel für alle, die ihren Urlaub aktiv gestalten möchten

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In Zusammenarbeit mitE O - TOURSXIhr kompetenter Partner für exklusive Fernreisen

Reisetermin: 17.11. - 30.11.2018 / mit Lufthansa nonstop

Costa Rica Naturwunder zwischen Pazifik & Karibik 14 Tage Studien- und Erlebnisreise

97493 BergrheinfeldHauptstrasse 94Tel: 09721 – 944877Fax: 09721 - 944879info@reiseservice-silvia-kase.dewww.reiseservice-silvia-kase.de

Reisetermin 17.11. - 30.11.2018 mit LH ab/bis Frankfurt

In kaum einem anderen Land findet man eine vergleichbare Arten- und Tiervielfalt wie in Costa Rica. Sandstrände, aktive Vulkane und dichter Dschungel können in den zahl-reichen Nationalparks erkundet werden. Für Naturliebhaber ist Costa Rica - zu Recht ein Paradies. Die Vielfalt der Landschaften und die unterschiedlichen Mikroklimazonen die der Besucher an einem einzigen Tag genießen kann, machen das Land zu einem wahren Urlaubsparadies. Costa Rica bedeutet übersetzt „reiche Küste“. Neben karibi-schen Sandstränden und unberührten Tropen- und Nebelwäldern in den Küstenregio-nen, stößt man im Landesinneren auf eine reiche Tierwelt. Diese Artenfülle verdankt das Land seiner Lage am Übergang zwischen zwei Kontinenten.

Höhepunkte der Reise:- Nonstopflüge mit Lufthansa ab Frankfurt bis San José und zurück - Cartago mit Wallfahrtskirche Basilika Nuestra Senora des Los Angeles- Vulkan Irazu mit seinem grünen Kratersee & Ausichtspunkt MiradorOrosi- Bootsfahrt zum Hotel im Tortuguero N.P. & Besuch des Schildkrötenmuseums- Spaziergänge und Bootsfahrt im Tortuguero Nationalpark- Besuch des Privatreservates Trimbina- La Fortuna mit Arenal See- und Vulkan im Arenal Nationalpark- Möglichkeit zu verschiedenen Aktivitäten gegen Zusatzkosten- Bootsfahrt auf dem Arenal-See nach Rio Chiquito- Nationalpark Monteverde mit seinen Nebelwäldern und artereichen Tierwelt- Plantagen-Farm El Trapiche, wo Kaffee, Bananen und Zuckerrohr angebaut wird- Besuch des Manuel Antonio Nationalparks- 1 Tag Freizeit zum Baden und Erholen in einem schönen Hotel am Strand - 2-stündige Bootsfahrt auf dem Rio Tárcoles

und vieles mehr...

Costa Rica-

PROGRAMMABLAUF:01.Tag, Sa., 17.11.2018: Frankfurt - San JoséMittags Flug mit LUFTHANSA von Frankfurt nonstop nach San José/Costa Rica. Am Abend Ankunft in San José, der Hauptstadt Costa Ricas. Erledigung der Einreiseformalitäten und Emp-fang durch die örtliche deutschsprechende Reiseleitung. Transfer zu Ihrem Hotel in zentraler Lage von San José und Rest des Tages zur Erholung.

02.Tag, So., 18.11.2018: San José / Cartago / Vulkan Irazu/ Orosi (F)Nach dem Frühstück fahren Sie zunächst in das nahegelegene Cartago. In der ehemaligen Haupt-stadt befindet sich die wichtigste Kirche des Landes, die Wallfahrtskirche Basilika Nuestra Señora de los Ángeles. Nach einem kurzen Rundgang geht es weiter zum Vulkan Irazu, welcher der höchste Vulkan Costa Ricas ist. Bei gutem Wetter haben Sie von hier einen tollen Ausblick. Ein Highlight ist vor allem der grüne Kratersee. Weiterfahrt zum Aussichtspunkts Mirador Orosi und der Iglesia Colonial de Orosi im gleichnamigen Ort. Die Kirche wurde in der Kolonialzeit erbaut und ist eine der ältesten Bauten Costa Ricas. Rückfahrt nach San José.

03.Tag, Mo., 19.11.2018: San José - Tortuguero Nationalpark (F/M/A)Heute brechen Sie früh auf, denn es geht an die Karibikküste in den Natio-nalpark Tortuguero. Frühstück unterwegs. Mit dem Bus fahren Sie bis zum Bootsanleger des Hotels, wo Sie ins Boot umsteigen. Nach Ihrer Ankunft besuchen Sie die Ortschaft Tortuguero und das Schildkrötenmuseum. Der Name des Ortes leitet sich vom spanischen Wort „tortuga“ (Schildkröte) ab. An dem über 30 km langen Strand hat die Grüne Meeresschildkröte ihren Nistplatz. Der Schutz der Eier und der Schildkröten wird hier groß geschrieben. Transfer zur Lodge und Mittagessen. Der Rest des Tages steht zur freien Verfügung. Entspannen Sie am Pool der Lodge. Abend-essen in der Lodge.

04.Tag, Di., 20.11.2018: Tortuguero Nationalpark (F/M/A)Frühstück in der Lodge. In den frühen Morgenstunden ist die beste Gelegenheit, das Erwachen des Waldes zu erleben. In der Umgebung der Lodge gibt es zahlreiche Naturpfade, die Sie bei geführten Wande-rungen erkunden werden. Anschließend unternehmen Sie einen Boots-ausflug in den Kanälen des Tortuguero-Nationalparks, während dem Sie die einzigartige Flora und Fauna des Urwalds beobachten können. Rückkehr zur Lodge und Rest des Tages zur freien Verfügung. Mittag- und Abendessen in der Lodge.

Paradies zwischen den Ozeanen

05.Tag, Mi., 21.11.2018: Tortuguero - Privatreservat Tirimbina -La Fortuna (F/M)Sie verlassen Tortuguero und fahren in westlicher Richtung nach La Fortuna. Auf dem Weg besuchen Sie das Privatreservat Tirimbina. Bei einer leichten Wanderung durch das 190 Hektar große Privatreservat Tirimbina, können Sie neben vielen Vogel- und Schmetterlingsarten auch Ameisenbären, Gürteltiere, Wildkatzen und viele andere Tiere in ihrer natürlichen Wildbahn beobachten. Mittagessen unterwegs. Die klei-ne Stadt La Fortuna am Fuß des Arenal-Vulkans ist DAS Reiseziel für alle, die ihren Urlaub aktiv gestalten möchten. Schon die Lage unweit des Arenal-Sees ist herausra-gend. Der Arenal ist ein aktiver Vulkan, so dass Besucher des Örtchens immer wieder Zeugen kleiner Eruptionen werden. Vor allem Nachts können die vulkanischen Aktivi-täten einen einzigartigen Anblick bieten. Am späten Nachmittag Ankunft in Ihrer von einem üppigen tropischen Garten umgebenen Lodge mit eigenen Thermalquellen, deren Wasser vom Vulkan Arenal erhitzt wird. Während Sie in den heißen Quellen entspannen, können Sie hier die Seele baumeln und den Tag in aller Ruhe ausklingen lassen. Selbstverständlich können Sie auch die schöne Poolanlage des Hotels nutzen.

06.Tag, Do., 22.11.2018: Vulkan Arenal Nationalpark / fak. Hängebrücken oder Canopy (F)Nach dem Frühstück besuchen Sie den Arenal Nationalpark, wo Sie eine leichte Wanderung in den längst erloschenen Lavafeldern am Fuße des gleichnamigen Vulkans unternehmen. Nach der Rückfahrt zu Ihrer schönen Lodge haben Sie Zeit für ein weiteres erholsames und entspannendes Bad in den heißen Thermalquel-len. Der Rest des Tages steht zur freien Verfügung. Fakultativ (€ 76,- p.P.) kann am Nachmittag ein Ausflug zu den Hängebrücken gebucht werden. Sie wollen den tropischen Regenwald richtig kennenlernen? Am besten lässt sich dies auf einem ca. drei Kilometer langen Weg in und über den Baumspitzen. Nicht nur, dass Ihnen eine völlig andere Perspektive geboten wird, sondern Sie können auch andere Tiere entdecken, denen sich vom Boden aus nur schwer zu nähern ist: Affen, Schlangen und viele Vogelarten können Sie so beobachten, während Sie hoch oben durch den

Wald spazieren. Alternativ können die Mutigen unter Ihnen fakultativ (€ 56,- p.P.) am Canopy (Seilrutschen) beim Arenal teilnehmen. Auf einer Strecke von bis zu ins-gesamt 845 m können Sie an einem Kabel hängend über und durch den Regenwald rauschen! Berge, Flüsse und natürlich den Vulkan Arenal können Sie während dieser Tour genauso gut sehen, wie allerlei exotische Tiere, die sich im Wald aufhalten. Ge-nießen Sie die Aussicht, die Natur und gleichzeitig ist der Spaßfaktor garantiert hoch (Helm, Sicherheitsgurt und Handschuhe werden bereitgestellt).

07.Tag, Fr., 23.11.2018: Arenal See - Monteverde / El Trapiche Farm (F/A)Nach dem Frühstück fahren Sie zum Arenal-See. Dort besteigen Sie ein sehr kom-fortables und sicheres Ponton-Boot und unternehmen (zusammen mit anderen Rei-senden) eine 30 bis 40 minütige Fahrt nach Río Chiquito, eine kleine Stadt auf der gegenüberliegenden Seite des Sees. Von hier aus erfolgt die Weiterfahrt mit dem Bus in das Schutzgebiet Monteverde. Das Nebelwaldreservat liegt auf einer Höhe von 1.300 bis 1.500 m über dem Meeresspiegel, sodass es hier deutlich kühler ist, als in anderen Teilen des Landes. Transfer zum Hotel. Am Nachmittag besuchen Sie die Farm El Trapiche, wo Sie auf einem Rundgang die verschiedenen Plantagen (Zucker-rohr, Bananen, Kaffee und vieles mehr) besuchen und einiges über den Anbau und die Weiterverarbeitung dieser Produkte lernen. Zum Abschluss haben Sie sogar die Möglichkeit eigene Süßigkeiten herzustellen. Abendessen im Hotel.

08.Tag, Sa., 24.11.2018: Biologisches Reservat Monteverde / fak. Ausfl üge (F/A)Nach dem Frühstück besuchen Sie das Biologische Reservat Monteverde. Sie wan-dern durch das Nebelwaldreservat, wo eine riesige Vielfalt an Tier- und Pfl anzenarten herrscht. Die Region ist vor allem für ihre über 500 verschiedenen Orchideenarten bekannt. Auch für über 400 Vogelarten stellt das Schutzgebiet einen Rückzugsort dar. Durch die hohen Farne und moosbewachsenen Bäume wirkt es wie ein Mär-chenwald. Rückfahrt zum Hotel und Rest des Tages zur freien Verfügung. Fakultativ (€ 46,- p.P.) können Sie am Nachmittag ein Schmetterlingshaus besuchen. Auf dieser Tour werden Sie viel über die Lebensweise und Schutzmechanismen der Schmetter-linge erfahren – und was essen diese Tiere eigentlich? Bewundern Sie die bunten, fl atternden Geschöpfen in ihrem natürlichen Lebensraum.Alternativ können Sie fakultativ (€ 66,- p.P.) eine lokale Käsefabrik besuchen. Wie kommt der Käse in den tropischen Regenwald? Und vor allem: Wie wird er eigentlich hergestellt? Der in ganz Zentralamerika bekannte Käse aus Monteverde wird schon seit einigen Jahren hier produziert. Lernen sie, wie die Fabrik ihre Anfänge hatte und die einzelnen Schritte der Käseherstellung – zum krönenden Abschluss gibt es natür-lich auch etwas zu probieren! Abendessen im Hotel.

09.Tag, So., 25.11.2018: Monteverde - Manuel Antonio (F)Nach dem Frühstück fahren Sie entlang der Küste zum Manuel Antonio National-park, welcher Costa Ricas kleinster Nationalpark ist. Direkt an der pazifi schen Küste gelegen, schützt er zusätzlich etwa 55.000 ha Meeresgebiet inklusive 12 kleiner Inseln und bietet somit Raum für zahlreiche Seevögel und Wasserlebewesen. Erholen Sie sich Nachmittags am Pool oder am Strand, den Sie in 2 Gehminuten vom Hotel errreichen.

10.Tag, Mo., 26.11.2018: Manuel Antonio Nationalpark / fak. Fahrt mit dem Katamaran (F)Nach dem Frühstück besuchen Sie mit einem lokalen Reiseleiter den Nationalpark

Manuel Antonio und begeben sich auf die Suche nach seinen Bewohnern: Faultiere, Kapuziner- oder Brüllaffen, Leguane, Gürteltiere, Nasenbären, Schmetterlinge oder Frösche können Sie dabei bestaunen. Rückfahrt zum Hotel und Rest des Tages zur freien Verfügung. Fakultativ (€ 72,- p.P.) können Sie am Nachmittag eine Kata-maranfahrt vor der Küste des Nationalparks Manuel Antonio unternehmen und viele weitere einzigartige Tiere entdecken. Vielleicht sehen Sie sogar Wasserschildkröten oder Delphine! Ihr Reiseleiter kann Ihnen sicher alle Ihre Fragen zur Unterwasserwelt beantworten. Auch an den nahegelegenen Inseln werden Sie vorübergleiten bis zum Strand Playa Biesanz. Während Sie sich beim Schnorcheln mit farbenfrohen Fischen vergnügen, wird Ihnen eine leckere Mahlzeit zubereitet, die Sie am Strand zu sich nehmen werden. Nach dieser Stärkung geht es mit dem Katamaran zurück.

11.Tag, Di., 27.11.2018: Badefreizeit (F)Dieser Tag steht Ihnen zur Erholung am Pool oder am Strand zur freien Verfügung.

12.Tag, Mi., 28.11.2018: Manuel Antonio - Bootsfahrt Rio Tárcoles - San José (F)Nach dem Frühstück steht Ihnen der Vormittag bis zur Abfahrt zur freien Verfügung. Die Zimmer können bis 11 Uhr genutzt werden. Gegen Mittag Fahrt nach San José. Unterwegs unternehmen Sie eine ca. 2-stündige Bootsfahrt auf dem Rio Tárcoles. Ankunft in San José am frühen Abend und Transfer zum Hotel.

13.Tag, Do., 29.11.2018: San José - Frankfurt (F)Nach dem Frühstück steht Ihnen der Tag bis zur Abfahrt zur freien Verfügung. Die Zimmer können bis 12 Uhr genutzt und das Gepäck anschließend im Hotel deponiert werden. Nutzen Sie den Tag für einen Einkaufsbummel oder den Besuch eines der verschiedenen Museen in San José. Am späten Nachmittag Transfer zum Flughafen und Rückfl ug mit Lufthansa nonstop nach Frankfurt. Nachtfl ug.

14.Tag, Fr., 30.11.2018: Frankfurt Ankunft in Frankfurt und Ende dieser schönen Reise nach Costa Rica.

Änderungen bleiben vorbehalten!

EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN - Linienflüge mit LUFTHANSA ab/bis Frankfurt nach San José in der Touristenklasse, 23 kg Freigepäck- Flughafensteuern und Gebühren (Stand Feb. 2018)- Unterbringung in Hotels der guten bis gehobenen Mittelklasse- 12 x Frühstück gemäß Programm- 3 x Mittagessen gemäß Programm- 4 x Abendessen gemäß Programm - Transfers und Ausflüge im privaten, klimatisierten Reisebus (alle Bootsausflüge zusammen mit anderen Reisenden)- Besichtigungen einschließlich der Eintrittsgelder- qualifizierte örtliche deutschsprechende Reiseleitung an den Tagen 1-9 und 12-13- Gepäckträgergebühren an den Flughäfen - EXO-TOURS Informationsmaterial und Reiseführer

NICHT EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN - Fakultative Ausflüge- Ausreisegebühr Costa Rica (USD 29 p.P. / Stand Feb. 2018)- Trinkgelder für die Busfahrer und die örtliche Reiseleitung- Gepäckträgergebühren in den Hotels - Getränke während der Mahlzeiten- Ausgaben persönlicher Art- Reiseversicherungen

Ort Hotel Nächte

San JoséHotel Aurola Holiday Inn **** www.aurolahotels.com

2

TortugueroAninga Lodge ***https://www.aningalodgetortu-guero.com/

2

ArenalLa Fortuna

Arenal Paraiso Hotel & Spa ***https://www.arenalparaiso.com/

2

MonteverdeHotel El Establo ****http://www.elestablo.com/

2

Manuel Antonio

Hotel San Bada/Standard ****http://www.hotelsanbada.com/

3

San JoséHotel Aurola Holiday Inn **** www.aurolahotels.com

1

Strecke Abflug Ankunft Flug Nr.

Frankfurt - San José 13.55h 19.25h LH 518

San José - Frankfurt 21.15h 15.20h+1 LH 519

HOTELÜBERSICHT

FLUGÜBERSICHT ab/bis Frankfurt

Änderungen vorbehalten

oder ähnlich

LH = Lufthansa / +1 = Ankunft am nächsten Tag

Es gelten die Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters EXO-TOURS, Adamsweg 3, 53804 Much.

E O - TOURSXIhr kompetenter Partner für exklusive Fernreisen

REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNGohne Selbstbehalt, mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. jedoch € 25,- p.P.bis 3.000 EUR Reisepreis € 105,- p.P.bis 4.000 EUR Reisepreis € 135,- p.P.

Ab 10 Abschlüssen beläuft sich die Versicherungsprämie auf 2,9 % vom persönlichen Reisepreis pro Person

Premium-Schutz Urlaubsgarantie, Reisekranken-, Notfall-, Reiseunfall- und ReisegepäckversicherungReisedauer bis 17 Tage: € 55,- p.P.

© Celso Diniz-fotolia.com

Termin: 17.11. - 30.11.2018REISEPREIS p.P. im DZ€ 2.998,- im Doppelzimmer€ 598,- EZ-ZuschlagMindestteilnehmerzahl 11 Personen

MÖGLICHE FAKULTATIVEN nur vorab bei Anmeldung buchbar!

Tag 6: Hängebrückenwanderung im Arenal N.P. € 76,- p.P.

Tag 6: Canopy Seilrutsche im Arenal N.P. € 56,- p.P.

Tag 8: Ausflug zum Schmetterlingshaus € 46,- p.P.

Tag 8: Ausflug zur Käsefabrik € 66,- p.P.

Tag 10: Katamaranfahrt mit Mahlzeit € 72,- p.P.

Mindestteilnehmerzahl 11 zahlende Personen

REISEPREIS Person A Person B€ 2.998,- p.P. im Doppelzimmer € 598,- p.P. Einzelzimmerzuschlag Mindestteilnehmerzahl 11 Personen

Optionale Angebote: (nur vorab bei Anmeldung buchbar!) Person A Person BTag 6: Hängebrückenwanderung im Arenal N.P. € 76,- p.P. Tag 6: Canopy Seilrutsche im Arenal N.P. € 56,- p.P. Tag 8: Ausfl ug zum Schmetterlingshaus € 46,- p.P. Tag 8: Ausfl ug zur Käsefabrik € 66,- p.P. Tag 10: Katamaranfahrt mit Mahlzeit € 72,- p.P. Mindestteilnehmerzahl jeweils 11 Personen

Für die Flug- und Hotelreservierung ist es notwendig, dass nachfolgende Daten mit dem Ausweis, welchen Sie auf die Reise mitnehmen, übereinstimmen!Bitte legen Sie bei Anmeldung eine Kopie des Ausweises, den Sie auf die Reise mitnehmen werden, bei!

Hiermit melde ich mich/wir uns verbindlich zu o.g. Reise an. Person A Person B

Name laut Pass:...................................................................................... ...............................................................................................................

Vorname laut Pass.................................................................................. ...............................................................................................................

Nationalität:........................................................................................... ...............................................................................................................

Geb.-Datum:........................................................................................... ...............................................................................................................

Straße:.................................................................................................... ...............................................................................................................

PLZ und Ort:........................................................................................... ...............................................................................................................

Telefon:.............................................. Mobil Nr.................................... ............................................... Mobil Nr................................................

E-MAIL:.................................................................................................. ...............................................................................................................

Anzahlung-Restzahlung:Nach Bestätigung der Anmeldung und Erhalt des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises sofort an ReiseServiceSilvia Kase GmbH zu bezahlen. Die Restzahlung ist bis spätestens 5 Wochen vor Abreise (19.10.2018) fällig.

Anmeldung und Information bei:ReiseService Silvia Kase GmbH97493 BergrheinfeldHauptstrasse 94Tel: 09721 – 944877Fax: 09721 - 944879info@reiseservice-silvia-kase.dewww.reiseservice-silvia-kase.de

Das Flug- und Hotelkontingent ist begrenzt! Über die Vergabe der Plätze entscheidet die Reihenfolge der schriftlichen Anmeldung!

Reiseversicherungen (Kosten siehe Preis-Leistungsteil)Reiserückttrittskostenversicherung Person A Person BPremium-Schutz Person A Person B

Ich überweise de Anzahlung und die Restzahlung auf das unten genannte Konto der Reiseservice Silvia Kase GmbH

Flessa - Bank Schweinfurt IBAN: DE64 7933 0111 0001 8501 01 Kontoinhaber: ReiseService Silvia Kase GmbH

Diese Reiseanmeldung wird durch meine Unterschrift verbindlich. Die allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters (siehe Rückseite des Flyers) habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne diese an.

Hiermit erkläre ich, dass ich für die Verpfl ichtungen der von mir gemeldeten Reiseteilnehmer gegenüber dem Reiseveranstalter wie für meine eigenen einstehen werde.

Ort, Datum ............................ Unterschrift Person A .............................................

Ort, Datum ............................ Unterschrift Person B .............................................

Reiseveranstalter: Adamsweg 3, 53804 MuchE O - TOURSXIhr kompetenter Partner für exklusive Fernreisen

REISEANMELDUNGCosta Rica - Naturwunder zwischen Pazifi k & Karibik 17.11.2018 - 30.11.2018

Anmeldeschluss: 10.09.2018

Die Buchung wird bestätigt

Bergrheinfeld, ReiseService Silvia Kase GmbH

1. Abschluss des ReisevertragesMit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage die-ses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Ver-einbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseaus-schreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reisever-anstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftlichen Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

2. Pass-, Visa- und GesundheitsvorschriftenDer Reiseveranstalter wird Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unter-richten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird unterstellt, dass keine Besonder-heiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppel-Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass usw.) vorliegen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang not-wendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung be-auftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 3. Bezahlunga) Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur gegen Aushändi-gung eines Sicherungsscheines fordern oder annehmen.b) Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Bestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, max. EUR 260,00 pro Person, zu leisten. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.c) Die Restzahlung wird bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 10 genannten Gründen abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang der Restzahlung bei dem Veranstalter zugesandt. Der Reiseveranstalter ist bis zur voll-ständigen Zahlung des Reisepreises berechtigt, jegliche Leistung zurückzuhalten.

4. LeistungsänderungenÄnderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwen-dig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Än-derungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprü-che bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte un-verzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Preisänderungena) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtpreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zu-lässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 5. a) zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.d) Die Rechte nach Ziffer 5. c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

6. Teil- oder Gesamtrücktritt des Kunden vom ReisevertragDer Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vor-liegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche ander-weitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

1. Absage bis 65 Tage vor Reisebeginn10% vom Reisepreis

2. Absage bis 30 Tage vor Reisebeginn25% vom Reisepreis

3. Absage bis 14 Tage vor Reisebeginn50% vom Reisepreis

4. Absage bis 7 Tage vor Reisebeginn65 % vom Reisepreis

5. Spätere Absage oder Nichtantritt der Reise80 % vom Reisepreis

Bitte beachten Sie, dass daneben der Preis zusätzlich vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa, Eintrittskarten für Veranstaltungen, u.ä.) in voller Höhe anfallen kann.

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

7. Umbuchungen, ErsatzpersonEin Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgeld pro Kunde erheben. Bis zum Reise-beginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

8. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten GründenDer Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmah-nung des Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auf-hebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut ge-

brachten Beträge.10. Rücktritt wegen Nichterreichens der MindestteilnehmerzahlDer Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 31 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert hat. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

11. Höhere Gewalt§ 651 j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Un-ruhen, Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz § 651 e Abs. 3 BGB. Danach kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für diese Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

12. Haftung, Beschränkung der HaftungDie vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlichnoch grob fahrlässig herbeigeführt wird oderb) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leis-tungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Perso-nen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkenn-bar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

Der Reiseveranstalter haftet jedocha) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten.b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kundendie Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

13. Obliegenheiten des Kundena) MängelanzeigeWird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reise-veranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungs-beschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

b) Fristsetzung vor KündigungWill ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reise-veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

c) Gepäckverlust und GepäckverspätungSchäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter, dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstat-tungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

d) ReiseunterlagenDer Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgut-scheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

e) SchadensminderungspflichtDer Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährunga) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegen-über dem Reiseveranstalter unter der angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 13 c. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.

b) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden LuftfahrtunternehmensDie EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle ange-messenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

16. RechtswahlAuf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwen-dung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Aus-land für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

17. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

18. GerichtsstandDer Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-enthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

Reiseveranstalter:EXO-TOURS e.K.Adamsweg 3 · 53804 MuchTelefon 02245-9156-0Telefax 02245-9156-25E-Mail [email protected]

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