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Vermessung AVT ZT-GmbHIngen ieurkonsu len ten fü r
Ve rmessungswesen
www.avt.at
Der Vermesser ist ein wichtiger Begleiter
bei Bauvorhaben. Er sorgt für Rechtssi-
cherheit vor, während und nach dem Bau
und hilft bei der Einhaltung der Tiroler Bau-
ordnung (TBO).
1 BAUORDNUNG UND BAUSTELLE
LAGEPLAN GEM. § 31 TBO Mit dem Bauansuchen ist ein Lageplan mit
den in der Tiroler Bauordnung vorgeschrie-
benen Inhalten einzureichen.
Für die Berechnung des Grenzabstandes
ist die genaue Kenntnis des Grenzverlaufes
und der Höhenverhältnisse notwendig.
SCHNURGERÜST GEM. § 38 (2) TBOWenn es ans Mauern geht, muss der ein-
gereichte Bauplan des Architekten oder
Baumeisters eingehalten werden.
Die Tiroler Bauordnung sieht vor, den Ver-
messer nach Fertigstellung der Boden-
platte und vor der Errichtung des aufstei-
genden Mauerwerks zu holen. Zu diesem
Zeitpunkt ist es noch möglich Korrekturen
anzubringen und Fehler mit geringeren Ko-
sten zu beseitigen.
Das Schnurgerüst kennzeichnet die genaue
Lage der Hausfluchten, die Bestätigung
über die korrekte Lage wird der Gemeinde
vorgelegt.
KATASTERVERMESSUNG
Katastervermessung
HÖHENKONTROLLE GEM. § 38 (3) TBO Um zu verhindern, dass das Gebäude zu
hoch gebaut wird ist die Höhe der obersten
Ziegelschar, vor Aufsetzen der Dachkon-
struktion, vom Vermesser zu kontrollieren.
Die Einhaltung des Baubescheides wird für
die Gemeinde bestätigt.
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Vermessung AVT ZT-GmbHIngen ieurkonsu len ten fü r
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Der Vermesser ist eine Urkundsperson, die
aufgrund seiner staatlich verliehenen Befug-
nis, Veränderungen im Kataster und Grund-
buch verfassen kann.
GRUNDSTÜCK2
Katastervermessung
KUBATURERMITTLUNGDie Ermittlung des Volumens der Baugru-
be, bzw. der bewegten Massen durch den
Vermesser als neutrale Institution liefert
eindeutige Abrechnungsmengen und –ko-
sten.
TEILUNGWenn ein Grundstück geteilt werden soll,
dann ist eine Vermessungsurkunde not-
wendig. Umfangreiche rechtliche Bestim-
mungen wie das Raumordnungsgesetz, die
Tiroler Bauordnung, das Liegenschaftstei-
lungsgesetz, das Grundbuchsgesetz sind
einzuhalten.
Der Ingenieurkonsulent für Vermessungs-
wesen steht dem Grundstückseigentümer
von der Idee, über die Vermessung und
Verhandlung der Grundstücksgrenzen mit
den Nachbarn, bis zur verbücherungsfä-
higen Teilungsurkunde mit seinem Fachwis-
sen zur Seite.
Bei unbekannten oder nicht eindeutigen
Grenzverläufen prüft der Ingenieurkonsu-
lent alle alten Dokumente und führt mit den
Nachbarn eine Verhandlung der Grenzen in
der Natur durch
Ein zur Gänze vermessenes und verhandel-
tes Grundstück kann in ein rechtsverbind-
liches Grenzkatastergrundstück umgewan-
delt werden. Damit ist das Eigentum im
Grenzverlauf dauerhaft gesichert.
Eine Ersitzung von Teilen dieses Grund-
stückes ist ebenfalls nicht mehr möglich.
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Vermessung AVT ZT-GmbHIngen ieurkonsu len ten fü r
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SUNTIMER3
Eine „Suntimer“-Messung beschreibt die
Sonnenlaufbahn mit Kennzeichnung der
Jahres- und Tageszeiten und unter Berück-
sichtigung der lokalen Gegebenheiten. Die
Sonnenbahn wird dabei in ein vor Ort er-
stelltes Panoramafoto eingearbeitet. Durch
diesen Umstand werden die wahren Verhält-
nisse, bedingt durch Abschattungen, von
zum Beispiel nahe stehenden Bäumen oder
Nachbargebäuden, sichtbar gemacht. Die
somit ermöglichte Ermittlung von Sonnen
und Schattenzeiten hilft die Lage und Aus-
richtung von Gebäuden und Solaranlagen zu
optimieren.
Katastervermessung
GRENZRÜCKSTECKUNGWenn bereits vermessene Grenzpunkte
nicht mehr auffindbar oder unkenntlich/
unsicher geworden sind, können diese je-
derzeit wieder hergestellt werden und bei
einer Begehung mit den betroffenen Anrai-
nern an die Eigentümer übergeben werden.
GUTACHTENERSTELLUNGFür strittige Grenzen sind Gutachten zu er-
stellen. Einige unserer Ingenieurkonsulenten
sind als allgemein beeidete gerichtlich zerti-
fizierte Sachverständige für Gerichte tätig.
BESTANDSAUFNAHMEVor der Planung ist eine Bestandsaufnah-
me in der Natur durch den Vermesser
notwendig. Bestehende Gebäude mit den
Fassaden, das Gelände in Form von Schich-
tenlinien und Profilen werden vermessen.
Häufig ist auch die Darstellung von Was-
serleitungen, Kanalisation, Kabel und Lei-
tungen in dieser Bestandsaufnahme ge-
wünscht.
Der Projektant bzw. Bauherr bekommt ei-
nen Lage-Höhenplan als CAD-Datensatz
und kann schnell und zuverlässig mit sei-
nen Werkzeugen weiterplanen.
FASSADENAUFNAHMEBei der Fassadenaufnahme werden Einzel-
punkte aufgenommen und ein hochauflö-
sendes Photo bzw. Messbild erstellt.
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ANSPRECHPARTNER4
Katastervermessung
Imst
ROMAN MARKOWSKI
E-Mail: [email protected]
Tel: +43 5412 69 30 - 0
Mobil: +43 664 817 40 68
Landeck
JOHANNES PAULITSCH
E-Mail: [email protected]
Tel: +43 5442 63 800
Mobil: +43 664 817 40 96
Innsbruck
JOSEF WENDL
E-Mail: [email protected]
Tel: +43 512 58 18 72 - 0
Mobil: +43 664 817 40 55
Reutte
PETER TREFALT
E-Mail: [email protected]
Tel: +43 5672 62 246
Mobil: +43 664 817 40 66
St. Johann in Tirol
SIEGFRIED SIEGELE
E-Mail: [email protected]
Tel: +43 5352 63 693
Mobil: +43 664 817 40 62
Zell am Ziller
ENGELBERT SIEGELE
E-Mail: [email protected]
Tel: +43 5282 26 65
Mobil: +43 664 817 40 81
Imst
ALEXANDER TREFALT
E-Mail: [email protected]
Tel: +43 5412 69 30 - 0
Mobil: +43 664 817 40 80
IMSTEichenweg 42 | 6460 ImstE-Mail: [email protected]: +43 5412 69 30 - 0Fax: +43 5412 6930 - 26
INNSBRUCKMaria-Theresien-Straße 49 | 6020 Innsbruck E-Mail: [email protected]: +43 512 58 18 72Fax: +43 512 58 18 72 - 76
LANDECKMalser Straße 20 | 6500 LandeckE-Mail: [email protected]: +43 5442 63 800Fax: +43 5442 63 800 - 16
REUTTEBreitenwanger Straße 12 | 6600 ReutteE-Mail: [email protected]: +43 5672 62 246Fax: +43 5672 62 246 - 76
ST. JOHANN IN TIROLLeharweg 9 | 6380 St. Johann i. TirolE-Mail: [email protected]: +43 5352 63 693 - 0Fax: +43 5352 63 693 - 26
ZELL AM ZILLERSteinfeld 5 | 6280 Zell a. ZillerE-Mail: [email protected]: +43 5282 26 65Fax: +43 5282 26 65 - 16