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© 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KGAutor: SOM / 15.11.2019
KiStAM: Abruf durch Steuerberater
Inhaltsverzeichnis
Bereich: KSt - Info für Anwender Nr. 81034
21. Ziel
22. Voraussetzung
23. Vorgehensweise
94. Details
94.1. Rechtliche Informationen
94.2. Regelabfrage und Anlassabfrage
104.3. Zulassungsnummer für Steuerberater beantragen
134.4. Zulassungsnummer für Gesellschaft beantragen
135. Wichtige Informationen
Autor: SOM / 15.11.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 2Info für Anwender Nr. 81034
Ziel1.
Das Info beschreibt den Abruf der Kirchensteuerabzugsmerkmale (KiStAM) durch Steuerberater.
HinweisZum Abruf der Kirchensteuerabzugsmerkmale durch eine Gesellschaft:
Nr. 81035 KiStAM: Abruf durch Gesellschaft.
Voraussetzung2.
Als Datenübermittler benötigen Sie für die Abfrage:
§ ELSTER-Zertifikatsdatei: Nr. 0908 Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten
§ Zulassungsnummer des Kirchensteuerabzugsverpflichteten: Zulassungsnummer für Kirchensteuerabzugsverpflichtete beantragen
§ Zulassung als Datenübermittler (z. B. Steuerberater): Antrag auf Zulassung zum Kirchensteuerabzugsverfahren stellen
Vorgehensweise3.
1. Anteilseigner erfassen
HinweisErfassen Sie die Anteilseigner nur, wenn deren Angaben unvollständig sind. Ansonsten fahren Siemit dem zweiten Schritt fort.
1. Mandant öffnen: »KSt | Bestand | Mandanten-Auswahl«.
2. KiStA-Assistenten starten: »Bearbeitung | Kapitalertragsteuer«.
3. Neue Gewinnausschüttung erstellen.
Autor: SOM / 15.11.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 3Info für Anwender Nr. 81034
4. Zahltag erfassen: 31.08. des Kalenderjahres, das dem abzufragenden Jahr vorausgeht.
Beispiel
Erfassen Sie den 31.08.2017, wenn Sie die KiStAM für das Kalenderjahr 2018 abrufen möchten.
5. Anteilseigner anlegen.
6. Folgende Angaben erfassen: Name, Vorname, Straße, PLZ, Ort und Geburtsdatum.
7. Assistenten beenden und Änderungen speichern.
2. Anteilseigner exportieren
1. KiStA-Assistenten starten.
Autor: SOM / 15.11.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 4Info für Anwender Nr. 81034
2. Informationen beachten und <Weiter>.
3. Typ der Anfrage wählen.
Rote Datensätze vervollständigen.
Datensätze zum Export markieren.
<Anfrageliste erstellen>.
4. Anfrage durchführen: <Weiter>.
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Seite 5Info für Anwender Nr. 81034
3. Kirchensteuerabzugsmerkmale abfragen
Voraussetzungen
Sie benötigen für die KiStAM-Abfrage:
§ Eine ELSTER-Zertifikatsdatei.(siehe Nr. 0908 Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten)
§ Die Zugangsnummer des Datenübermittlers.
§ Die Zugangsnummer des Kirchensteuerabzugsverpflichteten.
1. BZSt-Portal (BOP) öffnen.
2. <Jetzt einloggen>.
3. <Zertifikatsdatei> klicken, Zertifikatsdatei wählen und Passwort erfassen.
Autor: SOM / 15.11.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 6Info für Anwender Nr. 81034
4. Alle Formulare <Anzeigen> oder klicken.
5. Link »Kirchensteuerabzugsverfahren: IdNr.-Recherche und KiStAM-Anfrage« klicken.
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Seite 7Info für Anwender Nr. 81034
6. Zulassungsnummern (des Kirchensteuerabzugsverpflichteten) und Zulassungsnummer des Da-tenübermittlers erfassen.
7. Typ der Anfrage: Regelabfrage wählen.
Anfragekennzeichen: Mandantennummer erfassen.
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Seite 8Info für Anwender Nr. 81034
8. Anfrageliste importieren: »Import von Daten« aufklappen.
Datenupload: Exportdatei aus KSt auswählen und <Daten importieren>.
HinweisDie Anfrageliste wird standardmäßig in folgendem Ordner gespeichert:\Agenda\Stamm\Transfer\KISTA_ANFRAGENLISTEN_...csv
9. <Prüfen des gesamten Formulars> und Fehler korrigieren.
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Seite 9Info für Anwender Nr. 81034
10.<Versenden Ihrer Daten>.
11.Angaben prüfen und <Absenden>.
12.Das Ergebnis der KiStAM-Anfrage erhalten Sie als PDF. Erfassen Sie die KiStAM der Beteiligtenim KiStA-Assistenten.
Nr. 5116 Kapitalertragsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln
Details4.
Rechtliche Informationen4.1.
Alle zum Steuerabzug vom Kapitalertrag verpflichteten Stellen müssen pro Kalenderjahr die Regelab-frage der Kirchensteuerabzugsmerkmale ihrer Anteilseigner durchführen (§ 51a Abs. 2c EStG).
Beachten Sie Folgendes:
§ Die Regelabfrage muss im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober durchgeführt werden.
§ Die Anteilseigner sind frühzeitig über die Regelabfrage zu informieren (mindestens zwei Monatevor Abruf).
§ Die Anteilseigner können der Herausgabe der Religionszugehörigkeit widersprechen (§ 51aAbs. 2e EStG). Der Sperrvermerk löst automatisch für das Folgejahr die Pflichtabgabe einerEinkommensteuererklärung aus (§ 149 Abs. 1 AO).
§ Das Ergebnis der Regelabfrage ist bei Gewinnausschüttungen des folgenden Kalenderjahrs an-zuwenden. Infolgedessen hat die ausschüttende Gesellschaft die Kirchensteuer für die Anteils-eigner einzubehalten. Die einbehaltene Kirchensteuer ist mit der Kapitalertragsteuer-Anmeldungbeim Finanzamt anzumelden und abzuführen.
Regelabfrage und Anlassabfrage4.2.
Regelabfrage
Die Regelabfrage muss jährlich im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober durchgeführt werden.
Anlassabfrage
Die Anlassabfrage muss bei besonderen Anlässen durchgeführt werden. Insbesondere bei:
§ Neugründung einer Kapitalgesellschaft
§ Wechsel von Gesellschaftern
§ Antrag des Gesellschafters wegen Änderung seiner Religionszugehörigkeit
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Seite 10Info für Anwender Nr. 81034
Zulassungsnummer für Steuerberater beantragen4.3.
Als Datenübermittler (z. B. Steuerberater) benötigen Sie eine elektronische Verfahrenszulassung (Voll-zugang).
Vorgehensweise
1. BZSt-Portal (BOP) öffnen und <Jetzt einloggen>.
2. <Zertifikatsdatei> wählen und Passwort erfassen.
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Seite 11Info für Anwender Nr. 81034
3. Alle Formulare <Anzeigen> oder klicken.
4. Link <Antrag auf Zulassung zum Verfahren gemäß § 51a Abs. 2c EStG> klicken.
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Seite 12Info für Anwender Nr. 81034
5. Antragsart: Erstzulassungsantrag wählen.
Art der Zulassung: Zulassung als Datenübermittler für Dritte.
Die weitere Angaben erfassen.
6. <Prüfen des gesamten Formulars>. und Fehler korrigieren.
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Seite 13Info für Anwender Nr. 81034
7. <Versenden Ihrer Daten>.
8. Angaben überprüfen und Formular absenden.
9. Die Zulassungsnummer schickt das BZSt per Post.
Zulassungsnummer für Gesellschaft beantragen4.4.
Vorgehensweise
1. Antragsformular auf im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung ausfüllen: Anleitung zum Antrag auf Zuteilung einer Zulassungsnummer
2. Antrag in Papierform an das BZSt senden.
HinweisMit dem Antrag erhält der Kirchensteuerabzugsverpflichtete keinen eigenen Zugang zumBZSt- Portal. Die Abfrage der KiStAM muss zwingend über einen Datenübermittler (z. B. Steu-erberater) erfolgen.
3. Zulassungsnummer nach Bekanntgabe durch das BZSt dem Datenübermittler (z. B. Steuerbera-ter) mitteilen. Dieser benötigt die Zulassungsnummer für den Abruf der Kirchensteuerabzugs-merkmale.
Wichtige Informationen5.
Internet
Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
Informationen des BZSt für Abzugsverpflichtete
Informationen des BZSt für Bürger
Erklärung zum Sperrvermerk für Anteilseigner
Info für Anwender
Nr. 0908 Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten
Nr. 5116 Kapitalertragsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln
Nr. 81035 KiStAM: Abruf durch Gesellschaft