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GEMEINDE INS GEMEINDE MÜNTSCHEMIER Überbauungsordnung Abbaugebiet «BIM HEILIGE BOUM» Ins und Müntschemier Erweiterung Kiesgrube 'bim heilige Boum' Ökologischer Ausgleich: Konzept Exemplar für die öffentliche Mitwirkung 25.06.2018 3.6

Ökologischer Ausgleich: Konzept - Ins · Waldnaturinventar „Muttli“ im Nordosten. Das Naturschutzgebiet der Grube Müntschemier im Osten (mit Schwerpunkt Erhaltung und Förderung

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Page 1: Ökologischer Ausgleich: Konzept - Ins · Waldnaturinventar „Muttli“ im Nordosten. Das Naturschutzgebiet der Grube Müntschemier im Osten (mit Schwerpunkt Erhaltung und Förderung

GEMEINDE INS

GEMEINDE MÜNTSCHEMIER

Überbauungsordnung

Abbaugebiet «BIM HEILIGE BOUM» Ins und Müntschemier

Erweiterung Kiesgrube 'bim heilige Boum'

Ökologischer Ausgleich: Konzept

Exemplar für die öffentliche Mitwirkung

25.06.2018

3.6

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3.6 Ökologisches Konzept (Mitwirkung) / 2

Inhaltsverzeichnis 1. Ist-Zustand .......................................................................................................................................... 3

Inventare ..................................................................................................................................................... 3

Zustand der Umgebung / Vernetzung ......................................................................................................... 3

Lebensräume ............................................................................................................................................... 4

Flora ............................................................................................................................................................. 4

Fauna ........................................................................................................................................................... 4

2. Beurteilung Ist-Zustand ...................................................................................................................... 6

3. Potentialanalyse ................................................................................................................................. 7

4. Ökologische Ziele ................................................................................................................................ 9

Schutzziel gemäss AlgV 2001 ....................................................................................................................... 9

Ökologischer Ausgleich................................................................................................................................ 9

Zielarten....................................................................................................................................................... 9

5. Massnahmentypen ........................................................................................................................... 10

6. Mögliche Standorte für die Umsetzung der Massnahmen ............................................................. 11

Anhang A: Plan der übergeordneten Vernetzung ..................................................................................... 13

Grundlage

Erweiterung Kiesgrube 'bim heilige Boum': ökologische Zustandserhebungen und –analysen 2015/2016.

S. Strebel, S. Zumbach, Ch. Wisler im Auftrag des Landschaftswerks Biel-Seeland AG, 2016

Impressum

Planungsbehörde Gemeinde Ins, 3232 Ins

Gemeinde Müntschemier, 3225 Müntschemier

Auftraggeber Gugger Kies und Immobilien AG, Engelhardstrasse 6, 3280 Murten

Auftragnehmer Hänggi Planung + Beratung GmbH, 3006 Bern Geotest AG, 3052 Zollikofen Landschaftswerk Biel-Seeland AG, 2501 Biel

Autoren Lea Fluri, BSc Umweltingenieurwesen, Landschaftswerk Biel-Seeland

Christoph Iseli, dipl.Forsting.ETH, Landschaftswerk Biel-Seeland

Version Version für die Mitwirkung

Datum 20. September 2019

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3.6 Ökologisches Konzept (Mitwirkung) / 3

1. Ist-Zustand

Inventare

Die Grube der Gugger AG in Ins/Müntschemier ist seit 2001 im Inventar national bedeutender Amphi-bienlaichgebiete (IANB), aufgenommen und wir dort als Grubenobjekt „BE1126 Gugleracher“ geführt.

Dem Objekt kommt ein sehr grosser Schutzstatus zu. Das Gebiet unterliegt den gesetzlichen Vorgaben,

welche in der Verordnung über den Schutz der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (Am-

phibienlaichgebiete-Verordnung; AlgV 2001) vorgeschrieben sind. Das Schutzziel in der Verordnung

liegt im Erhalt der Artenzusammensetzung und der Populationsgrössen. Der nationale Schutz bleibt un-

abhängig davon bestehen, ob die Arten und die Populationsgrössen aktuell verändert sind. Das Schutz-

ziel wird im Kapitel „Ökologische Ziele“ genau beschrieben.

Zustand der Umgebung / Vernetzung

Das ökologische Potenzial eines Standorts ist abhängig von den ökologischen Elementen in dessen Um-

gebung und seiner Funktion als Vernetzungselement. Massgebend für die Umgebungsanalyse sind der Landschaftsrichtplan sowie der Teilrichtplan ökologische Vernetzung Müntschemier. Die übergeordnete

Vernetzung ist im Anhang A kartographisch dargestellt.

Der Erweiterungsperimeter liegt im Landwirtschaftsgebiet zwischen Ins (im Westen) und Münt-

schemier (im Osten) sowie zwischen den zwei Waldsytemen Staatswald (im Süden) und Riedere-

Geich-Flüestude-Summerstude (im Norden).

Der Projektperimeter liegt als Zwischeneinstandsbereich inmitten eines Hauptwildwechsels von

regionaler Bedeutung, der in Nord-Süd-Richtung zwischen den beiden oben genannten Waldsyste-

men verläuft.

In der unmittelbaren Umgebung des Projektperimeters, bzw. z.T. im Projektgebiet befinden sich

das Naturschutzgebiet „Bir länge Stude“, sowie das heutige Abbaugebiet der Kiesgrube der Firma

Gugger AG.

Folgende ökologisch wertvollen Landschaftselemente und nach NHV geschützten Lebensräume der

näheren Umgebung sind zu erwähnen:

Glatthaferwiesen und Hecken aus einheimischen Feldgehölzen im nordwestlichen Teil des an den Erweiterungsperimeter angrenzenden Naturschutzgebiets „Bir länge Stude“ (direkt

an das Projektgebiet angrenzend)

Mosaikartiger Wechsel von Trockenwiesen-, Feldgehölz- und trockenwarmen Saumstruktu-

ren auf der rekultivierten südexponierten Böschung des Grubenareals. Ebenfalls innerhalb

des Naturschutzgebiets.

Diverse verschiedene Amphibienlaichgewässer im Bereich des Umschlagplatzes der heuti-

gen Grube und in den rekultivierten Flächen, z.T. mit Ausbildung von Grossseggenried.

Feuchtbiotop im östlichen Teil des Naturschutzgebiets mit Moor- und Weidengebüsch,

Feuchter Trittflur, Stillwasserröhricht und Schwimmblattgesellschaften.

Rauchschwalben-Nistplätze in der heutigen Grube.

Unbefestigtes Wegsystem mit Fluren von Ackerbegleitkräutern im Mittel- und Randstreifen.

Schalenstein im Landwirtschaftsland nördlich des Projektperimeters (Kulturwert)

In der weiteren Umgebung finden sich zusätzlich folgende Naturschutzgebiete:

Waldnaturinventar „Muttli“ im Nordosten.

Das Naturschutzgebiet der Grube Müntschemier im Osten (mit Schwerpunkt Erhaltung und

Förderung von Amphibienlebensräumen)

Amphibienlaichgebiet „Inser Weiher“ im Südwesten.

Der Hauptkanal mit diversen Feuchtgebieten im Süden (insb. Integralprojekt Heumoos)

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3.6 Ökologisches Konzept (Mitwirkung) / 4

Lebensräume

Zustand innerhalb Erweiterungsperimeter

Hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzfläche (FFF), welche als Ackerfläche und Dauergrünland be-

wirtschaftet wird.

Die südliche Hälfte der Parzelle 5259 ist Bioversitätsförderfläche (BFF) und wird als extensive

Wiese genutzt. Innerhalb dieser Ausgleichsfläche ist ein Perimeter für eine Rotationsfläche ausge-

schieden.

Entlang der östlichen Perimetergrenze verläuft ein unbefestigter Flurweg mit grünem Mittelstrei-fen.

Flora

Untersucht wurde der erweiterte Perimeter Kantonsstrasse – westl. Siedlungsrand Müntschemier –

Bahnlinie Flurweg (Inforama, Schalensteinhof)

Das Untersuchungsgebiet weist mit mindestens 150 bisher festgestellten Arten (Archiv und Feldauf-

nahme) eine sehr grosse Artenvielfalt auf.

32 Arten (ca. 20%) weisen für die Region (Westliches Mittelland), 14 Arten (<10%) auch auf nationa-ler Ebene eine Gefährdung auf. Davon sind 2 Arten stark gefährdet (EN), 6 Arten verletzlich (VU)

und 6 Arten potentiell gefährdet (NT).

11 Arten sind gesamtschweizerisch, zwei im Kanton Bern geschützt.

Fauna

Amphibien

Folgende Amphibienarten wurden 2016 in der Grube und teilweise im Naturschutzgebiet „Bir länge

Stude“ festgestellt:

Art Geschützte

Art

Typische

Grubenart

National priori-

täre Art

Status Rote Liste

2005 *

Erdkröte X X VU

Kreuzkröte X XX X EN

Laubfrosch X X X EN

Wasserfrosch-Komplex X NT

Grasfrosch X LC

Bergmolch X LC

Teichmolch X X EN

EN: stark gefährdet VU: verletzlich NT: potentiell gefährdet LC: nicht gefährdet

Alle Amphibienarten sind bundesrechtlich seit 1966 geschützt, somit konnten 7 geschützte Arten

nachgewiesen werden.

Von diesen Arten sind vier Arten auf der Liste der National Prioritären Arten aufgeführt. Bei einer Art ist der Massnahmenbedarf unsicher (Erdkröte), bei den drei andern Arten besteht ein klarer

Handlungsbedarf.

2016 wurden insgesamt 21 Gewässer oder Gewässerkomplexe in der Grube, im Naturschutzgebiet

Ost sowie im östlichen Teil des Westlichen Naturschutzgebiets registriert. Die Grösse und der Ge-

wässertyp sind sehr unterschiedlich. In 9 Gewässern wurden keine Kreuzkröten gefunden, in 12 Ge-

wässern konnten Adulte oder Larven festgestellt werde. Diese finden sich im Abbaugebiet, sowie im

alten Sedimentationsbecken und im neuen Betonweiher.

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3.6 Ökologisches Konzept (Mitwirkung) / 5

Reptilien

Im Perimeter der heutigen Kiesgrube, des Naturschutzgebiets und der näheren Umgebung sind

Vorkommen der folgenden vier Reptilienarten durch Beobachtungsmeldungen belegt:

Art Stauts Rote Liste Reptilien, 2005 Bemerkungen

Ringelnatter (Natrix natrix) verletzlich (VU) Rückgang im Mittelland

Zauneidechse (Lacerta agilis) verletzlich (VU) genereller Rückgang

Mauereidechse (Podarcis muralis) Nicht gefährdet (LC)

Blindschleiche (Anguis fragilis) Nicht gefährdet (LC)

Waldeidechse (Zootaca vivipara) Nicht gefährdet (LC)

Alle Reptilien und ihre Lebensräume sind bundesrechtlich geschützt.

Vögel

Untersucht wurde der erweiterte Perimeter Kantonsstrasse – westl. Siedlungsrand Müntschemier –

Bahnlinie Flurweg (Inforama, Schalensteinhof).

Das Untersuchungsgebiet weist eine sehr grosse Artenvielfalt an Vogelarten auf. Allein für das Na-

turschutzgebiet „Bir Länge Stude“ sind bis heute 116 Arten nachgewiesen.

Mindestens 67 Arten sind im Untersuchungsgebiet als wahrscheinliche oder sichere Brutvögel auf-getreten. Die übrigen Arten sind entweder als Nahrungsgäste und Brutvögel der weiteren Umge-

bung oder zur Zugzeit nachgewiesen.

16 wahrscheinliche oder sichere Brutvogelarten sind auf der Roten Liste aufgeführt, davon sind drei

als verletzlich (VU), die übrigen als potentiell gefährdet (NT) eingestuft.

Weitere sieben beobachtete Arten der Rote Liste sind als potentielle Brutvogelarten einzustufen,

wovon der Bienenfresser als stark gefährdet (EN), Gelbspötter und Dohle als verletzlich (VU) gelten,

der Rest ist potentiell gefährdet (NT).

Alle Rote Liste-Arten sind zugleich bundesrechtlich geschützt.

Tagfalter

Untersucht wurden das Naturschutzgebiet „Bir länge Stude“, der Trockenstandort Tschüppelisbärg und

die Flächen südlich vom Inforama.

Das Untersuchungsgebiet weist mit insgesamt 29 Tagfalterarten eine mittlere Artenvielfalt auf.

Acht Arten konnten nicht bestätigt werden, sieben Arten wurden erstmals nachgewiesen.

Es sind nur zwei Arten auf der Roten Liste aufgeführt, davon konnte der Grosse Schillerfalter nicht

bestätigt werden. Beide Arten sind als potentiell gefährdet (NT) eingestuft.

Heuschrecken

Gleiches Untersuchungsgebiet wie bei Tagfalter.

Das Untersuchungsgebiet weist mit insgesamt 16 Heuschreckenarten eine mittlere bis grosse Arten-

vielfalt auf.

Drei Arten konnten nicht bestätigt werden, wovon bei zwei Arten die Präsenz angenommen werden

kann, da es sich um häufige und weit verbreitete Arten handelt. Eine Art (Punktierte Zartschrecke)

wurde erstmals nachgewiesen.

Es sind sechs Arten auf der Roten Liste aufgeführt, davon konnte die Blauflüglige Oedlandschrecke

nicht bestätigt werden. Zwei Arten gelten als verletzlich, die übrigen Arten sind als potentiell ge-

fährdet (NT) eingestuft.

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3.6 Ökologisches Konzept (Mitwirkung) / 6

2. Beurteilung Ist-Zustand

Übergeordnete Vernetzung

Das Projektgebiet und das Naturschutzgebiet "Bir länge Stude" stellen einen wichtigen Trittstein in

der Nord-Süd-Vernetzung ökologisch wertvoller Lebensräume dar. Besonders zu erwähnen ist hier

die Funktion von Teilen des Projektperimeters als Zwischeneinstandsgebiet in einem Wildkorridor

von regionaler Bedeutung.

Bezogen auf Amphibienlebensräume liegt das Naturschutzgebiet "Bir länge Stude" auf einer Vernet-

zungsachse zwischen zwei Amphibienlaichgebieten von nationaler Bedeutung; dem "Muttli" im

Nordosten und dem "Inser Weiher" im Südwesten.

Vorkommen schützenswerter Lebensräume

Der flächenmässige Schwerpunkt schützenswerter Lebensräume liegt beim Halbtrockenrasen Me-

sobromion. Aufgrund dessen regionaler Seltenheit und absoluten Schutzwürdigkeit sind seine meist

artenreichen Vorkommen besonders hervorzuheben. Teilflächen sind deshalb ins Bundesinventar

der Trockenwiesen und -weiden TWW aufgenommen worden (Objekt Nr.: 5571, 5574 und 5579).

Mehrere Kleingewässer mit Verlandungszonen und in unterschiedlichen Sukzessionsstadien stellen

den Schwerpunkt schützenswerter Feucht- und Nassstandorte dar. Diese sind jedoch nur kleinflä-chig ausgebildet. Dasselbe gilt auch für die einzige schützenswerte Pioniervegetation (Feuchte Tritt-

flur).

Gefässpflanzen, Vögel, Tagfalter, Heuschrecken

Die Artenvielfalt bei den Pflanzen- und Vogelarten ist als sehr gross zu bezeichnen und aufgrund der

relativen Kleinflächigkeit des Untersuchungsgebiets besonders bemerkenswert und als regional bis

kantonal bedeutend einzustufen.

Bei den Pflanzenarten ist der Anteil der Arten von trockenen Lebensräumen, insbesondere von Halbtrockenrasen besonders gross. Absolut bemerkenswert ist die grosse Vielfalt an Orchideenar-

ten. Das Untersuchungsgebiet weist eine grosse Anzahl gefährdeter Arten auf.

Aufgrund der naturräumlichen Ausbildung des Untersuchungsgebiets dominieren bei den Vögeln

Arten von Agrarlebensräumen, insbesondere der traditionellen halboffenen Kulturlandschaft. Ein-

zelne Arten weisen regional bis kantonal bedeutende Revierdichten auf (Turteltaube, Nachtigall,

Dorngrasmücke, Grauammer, Feldlerche). Das traditionelle Vorkommen der Uferschwalbe in der

Kiesgrube hat kantonale Bedeutung. Bemerkenswert ist zudem die grosse Anzahl an rastenden und

durchziehenden Arten. Die Anzahl gefährdeter Arten ist gross.

Die Artenvielfalt bei den Tagfaltern fällt dagegen deutlich geringer aus, was dem nationalen Trend

im Mittelland entspricht. Aufgrund der grossflächigen zumeist blütenreichen Fromentalwiesen und

Halbtrockenrasen wäre aber eine grössere Artenvielfalt zu erwarten. Die Anzahl gefährdeter Arten

ist klein.

Bei den Heuschrecken ist das Potential v.a. bei den Trockenlebensräumen bewohnenden Arten im

Mittelland praktisch ausgeschöpft. Feuchtgebietsspezialisten sind aufgrund der Kleinflächigkeit der

vorhandenen Lebensräume nur sehr bedingt zu erwarten. Die Anzahl gefährdeter Arten ist anteils-

mässig betrachtet gross.

Veränderungen im Verlauf der Zeit sind aufgrund fehlender Vergleichserhebungen schwierig zu be-

urteilen. Mit Sicherheit sind bei den Brutvögeln Steinkauz, Rebhuhn und Rotkopfwürger innerhalb

der letzten 30 bis 40 Jahre aus dem Gebiet verschwunden. Auf der anderen Seite sind die neu ge-

schaffenen Terrassenhänge durch typische, gefährdete Arten der halboffenen Kulturlandschaft be-

siedelt worden: Turteltaube, Dorngrasmücke, Nachtigall, Neuntöter, Schwarzkehlchen, Grauammer,

Bei den Heuschrecken konnte innerhalb des Untersuchnungsgebiets eine Ausdehnung bei folgen-

den Arten festgestellt werden: Zweifarbige sowie Westliche Beissschrecke, Gemeine Sichelschrecke,

Grosse Schiefkopfschrecke.

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3.6 Ökologisches Konzept (Mitwirkung) / 7

Amphibien

Sehr negativ zu beurteilen ist die Entwicklung der typischen Grubenarten: die Unke ist von einer

mittleren Population ganz erloschen und die Kreuzkröte ist zwar noch präsent, aber die Populati-

onsgrösse ist deutlich zurückgegangen. Aus der Literatur ist bekannt, dass Populationen mit nur 20

adulten Tieren längerfristig eine geringe Überlebenswahrscheinlichkeit haben.

Dass sowohl Laubfrosch wie Grasfrosch als Einzelfunde nachgewiesen werden konnten, ist eher auf

die erhöhte Beobachtungsdichte zurückzuführen. Einzelne rufende Laubfrösche werden regelmäs-

sig im Seeland registriert, in den letzten Jahrzehnten führte dies aber nie zu einer neuen Popula-tion. Beiden Arten bilden aktuell keine Population und sich daher nicht relevant.

Die eher kommunen Arten wie Erdkröte, Wasserfrosch-Komplex und Bergmolch sind in den Bestän-

den gleichgeblieben.

Es ist nicht klar, ob der Teichmolch schon früher anwesend, aber übersehen wurde, oder ob es sich

um eine Neubesiedlung handelt. In jedem Fall ist es positiv, von dieser seltenen Art einen neuen

Standort zu kennen.

Als Wanderobjekt und somit als Lebensraum Grube muss der Fokus auf die typischen Grubenarten gerichtet werden. Eine Art, die Gelbbauchunke, ist erloschen und bei der Kreuzkröte ist ein Rück-

gang der Populationsgrösse von gross auf mittel zu verzeichnen. Insgesamt muss daher eine erheb-

liche Wertverminderung festgestellt werden.

Die Gründe für diese Wertverminderung liegen mit Sicherheit beim Angebot der Laichgebiete. Um

die Jahrtausendwende war das Angebot an Unkengewässern, Kleinstgewässer von wenigen m2,

welche im Spätsommer oder Winter trockenfallen, zu gering. Unkenpopulationen brauchen eine

Vielzahl von solchen Gewässern. Aufgrund des knappen Angebotes auch von grösseren, temporä-

ren Gewässern im Abbaugebiet ist auch die Kreuzkrötenpopulation kleiner geworden. Ungünstig

waren auch die sehr trockenen Sommer der vergangenen Jahre, in denen wohl gar keine Fortpflan-zung stattfand.

In Zukunft muss sicher darauf geachtet werden, dass eine möglichst grosse Anzahl an kleinen, aber

auch grossen temporären Gewässern in der Abbauzone bereitstehen. Für alle andern Arten scheint

das aktuelle Gewässerangebot auszureichen und muss sicher so erhalten und entsprechend ge-

pflegt werden, um stabile Populationsgrössen zu erhalten. Allerdings könnten auch hier mehr Ge-

wässer zu einer Förderung dieser Arten beitragen. Eine Ausführliche Beschreibung der 2016 ange-

troffenen Amphibienlebensräume ist im Fachbericht „Ökologische Zustandsanalyse Teil Amphibien“

nachzulesen.

3. Potentialanalyse

Lebensräume

Naturnahe Flächen besonders an südlich exponierten Lagen standen und stehen in der heutigen Land-schaft in einem grossen Konkurrenzdruck zu diversen Nutzungen (Landwirtschaft, Siedlungsbau, Freizei-

taktivitäten etc.). Das landwirtschaftlich genutzte Umfeld wurde einer Melioration unterzogen, grossflä-

chig wird intensiver Acker- und Gemüsebau betrieben, Kleinstrukturen und Säume, Kleinparzellen,

Raine fehlen weitgehend. In diesem Umfeld ist der Kiesabbau bei entsprechender Renaturierung eine

Chance für die Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen. Ohne den bisherigen Kiesabbau hät-

ten wohl nur die Stufenraine im westlichen und östlichen Teil des Untersuchungsperimeters mit Restbe-

ständen an naturnahen Lebensräumen überlebt.

Vögel

Der heutige Artenbestand konnte zwar dank den bisherigen Renaturierungsmassnahmen und der Reali-

sierung und Ausweitung des Naturschutzgebietes erhalten werden, mehrere typische Arten sind regio-

nal aber ausgestorben bzw. in Abnahme begriffen oder nur in isolierten Kleinbeständen vorhanden

(Bsp.: Steinkauz, Wiedehopf, Gartenrotschwanz, Grauammer u.a.). Dem negativen Trend kann nur

durch grossflächige Anstrengungen bezüglich Fläche und Qualität Einhalt geboten werden.

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3.6 Ökologisches Konzept (Mitwirkung) / 8

Amphibien

Da es sich um ein Wanderobjekt handelt, ist es vorteilhaft, dass der Grubenbetrieb nicht eingestellt

wird, sondern eine neue Abbauphase geplant ist. Der Wert des Objektes hat sich durch den Verlust ei-

ner typischen Grubenart, der Unke, insofern verändert, dass der verbleibenden Grubenart, der Kreuz-

kröte, eine noch grössere Bedeutung zukommt. Auch gesamtschweizerisch ist diese Art in den letzten

Jahren stark zurückgegangen und sie ist fast ausschliesslich noch in Gruben anzutreffen. Den verblei-

benden Populationen in den Gruben kommt deshalb höchste Schutzpriorität zu. Die nächsten Kreuzkrö-

ten Populationen liegen in einer Distanz von 2.9 km im Süden (Hinter dem Horn, Kt.FR), resp. 3.5 km im

Nordosten (Grube Finsterhennen, Kt.BE). Dazwischen liegt intensives Landwirtschaftsgebiet. Momentan

muss davon ausgegangen werden, dass eventuell noch eine schwache, genetische Vernetzung vorhan-den ist, da Landwirtschaftsland für Kreuzkröten keine absolute Barriere darstellt, sicher findet aber kein

regelmässiger Individuenaustausch statt.

Es muss also von einer mehr oder weniger isolierten Population ausgegangen werden. Die Grube und

der Reservatsteil weisen ca. eine Grösse von 14-15 ha auf. Diese Fläche sollte gross genug sein um eine

überlebensfähige, isolierte Population zu sichern. Dazu braucht es aber eine grosszügige Umsetzung

von Fördermassnahmen. Der Kenntnisstand bezüglich Anforderungen der Kreuzkröte hat sich in den

letzten Jahren verbessert. Am wichtigsten ist eine genügend grosse Anzahl an geeigneten, nicht zu klei-

nen Laichgewässern für diese Art.

Eine Wiederbesiedlung durch die Unke ist in der momentanen Situation nicht wahrscheinlich. Die

nächstgelegene Unkenpopulation liegt über 3 km weg und Unken haben ein kleineres Wanderpotential als Kreuzkröten.

Falls im Reservatsteil die vorhandenen Gewässer gut gepflegt werden, die Gewässer mit einer ungenü-

genden Wasserführung verbessert werden, können die andern Arten, eingeschlossen dem Teichmolch,

mit grosser Wahrscheinlichkeit erhalten werden. Durch die Anlage von neuen, fischfreien temporären,

aber vegetationsreichen Gewässern können alle andern Arten, namentlich der Teichmolch, konkreter

gefördert werden.

Die Landlebensräume sind in der Grube und dem angrenzenden Reservatsteil, bei einer optimalen, ex-

tensiven Pflege, gewährleistet. Die strukturreichen mosaikartig vorkommenden, verschiedenen geeig-

neten Landlebensräume wie grabbare Trockenhänge, Hecken, Gebüschgruppen und Steinmauern sind

sehr vorteilhaft.

Reptilien

Das aktuelle ökologische Potenzial für die Reptilien auf der Fläche der geplanten Erweiterung der Ab-

baufläche (Parzellen Nr. 5259, 5411, 5349) kann als sehr gering eingestuft werden, da es sich um Acker-

land handelt. Sie grenzt jedoch am Südrand an das Naturschutzgebiet und an bereits rekultivierte und

ökologisch aufgewertete Flächen mit Trockenwiesen, Saumstrukturen, Böschungen und Hecken mit

grossem Lebensraumpotenzial für Reptilien, insbesondere für Eidechsen. Insgesamt stellen die nicht

genutzten oder nur in geringem Masse vom Kiesabbau betroffenen Teile des Areals der Kiesgrube und

des Naturschutzgebiets im aktuellen Zustand einen wichtigen Reptilienlebensraum dar. Dies unter an-

derem aufgrund der günstigen Exposition an einer Hanglage, der strukturellen Vielfalt, der bereits er-

folgten Artenfördungsmassnahmen für Reptilien und Amphibien (Beuteangebot für Ringelnatter), ge-bietsweise extensiven Nutzung und der Unterschutzstellung mit entsprechenden Biotoppflegemassnah-

men.

Die als Zielart definierte Zauneidechse benötigt gut besonnte Flächen mit einer grossen strukturellen

Vielfalt und nutzt oft Grenzbereiche zwischen Wäldern, Gehölzen oder Hecken und Offenland und im

kleinräumigeren Massstab Grenzbereiche zwischen hoher und niedriger Vegetation oder zwischen

Kleinstrukturen und Vegetation. Für die Eiablage benötigt die Art besonnte, grabbare Stellen, oft in Be-

reichen mit lückiger oder fehlender Vegetation (Blanke, 2010). Im Gegensatz zum umliegenden Agrar-

land findet die Zauneidechse im Areal der Kiesgrube und des Naturschutzgebiets Bereiche, welche ihren

Ansprüchen an qualitativ hochwertige Lebensräume gerecht werden.

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4. Ökologische Ziele

Schutzziel gemäss AlgV 20011

Der Kiesgrube der Gugger AG kommt als Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung eine beson-dere Verantwortung zum Schutz gefährdeter Amphibienarten zu. Das Schutzziel des Inventars der Am-

phibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung wird in der AlgV wie folgt beschrieben:

Art. 6 1 In ihrer Qualität und Eignung als Amphibienlaichgebiete sowie als Stützpunkte für das langfristige

Überleben und die Wiederansiedlung gefährdeter Amphibienarten sind die ortsfesten Objekte

ungeschmälert und die Wanderobjekte funktionsfähig zu erhalten. 2 Zum Schutzziel gehören insbesondere die Erhaltung und Förderung:

a. des Objekts als Amphibienlaichgebiet;

b. der Amphibienpopulationen, die den Wert des Objekts begründen;

c. des Objekts als Element im Lebensraumverbund.

Die AlgV hält zudem in Art. 7 fest, dass von Schutzzielen nur abgewichen werden darf für standortge-

bundene Vorhaben von ebenfalls nationaler Bedeutung.

Ökologischer Ausgleich

Im Erweiterungsperimeter selber befinden sich keine schützenswerten Naturwerte. Der Perimeter

grenzt jedoch an eine geschützte Hecke innerhalb des Naturschutzgebiets „Bir länge Stude“. Dieser

nach NHV geschützte Lebensraum wird durch den Abbau im Erweiterungsperimeter tangiert. Weitere

nach NHV geschützte Lebensräume sowie Feucht- und Nassstandorte befinden sich in der unmittelba-

ren Umgebung. Diese werden im Kapitel „Beurteilung Ist-Zustand“ näher beschrieben.

Die Branchenvereinbarung zwischen der ANF und der Stiftung Landschaft und Kies postuliert, während

der Betriebsphase im Durchschnitt rund 15% des Grubenareals naturnah zu gestalten, deren Unterhalt durch die Stiftung Landschaft und Kies sicherzustellen und gezielte Aufwertungen in Absprache mit der

ANF und Spezialisten (KARCH, etc.) durchzuführen.

Die Zielsetzung für den ökologischen Ausgleich für den Erweiterungsperimeter der Kiesgrube Gugger AG

lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Schutz der angrenzenden nach NHV geschützten Lebensräume

Sichern und verbessern der Vernetzung der in der Umgebung vorhandenen Naturwerte und schüt-

zenswerten Lebensräume

Verbessern der Lebensraumbedingungen für die unten beschriebenen Zielarten

Zielarten

Die Ziele richten sich nach den in den Fachberichten definierten Lebensräumen und Arten:

Lebensräume Erhaltung und Förderung der halboffenen Kulturlandschaft mit kleinräumiger Struk-

turierung (Kleinparzellen mit Saumstrukturen), Stufenraine mit den folgenden Le-

bensraumschwerpunkten:

Halbtrockenrasen

wärmeliebende Gebüsche und Säume

diverse Ruderalstandorte und Pionierlebensräume

extensiv bewirtschaftete, lückige Ackerkulturen mit Ackerbegleitflora

Grossräumiges Netz von kleinflächigen Pioniergewässern und Feuchtlebensräu-

men

Flora: Löwenschwanz, Acker-Wachtelweizen, Ohnsporn, Riemenzunge, Bienen-Ragwurz, Berg-Haarstrang, Berg-Aster

1 Verordnung über den Schutz der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung

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3.6 Ökologisches Konzept (Mitwirkung) / 10

Amphibien: Folgende Zielarten sind im IANB für BE1126 Gugleracher vorgegeben Kreuzkröte,

Teichmolch, Erdkröte, Wasserfrosch-Komplex, Bergmolch, Gelbbauchunke (in der

Grube wohl ausgestorben)

Reptilien: Zauneidechse, Ringelnatter

Vögel: Uferschwalbe, Steinkauz, Bienenfresser, Wiedehopf, Wendehals, Turteltaube, Feld-

lerch, Nachtigall, Dorngrasmücke, Grauammer

Heuschrecken: Verkannter Grashüpfer, Sichelschrecke, Zweifarbige Beissschrecke, Westliche Beiss-

schrecke

Tagfalter: Die Tagfalter sind als Leitarten bei der Pflege berücksichtigen

5. Massnahmentypen

Mögliche ökologische Massnahmentypen sind:

Neuschaffung der oben aufgeführten Ziellebensräume und Strukturen.

Verbesserung der Wasserführung der vorhandenen Amphibienlaichgewässer (zu frühes Trockenfallen

verhindern)

Neuschaffung, Förderung, Erhaltung und Aufwertung von auf die Bedürfnisse der Amphibien-Zielar-ten ausgerichteten Lebensräumen. Ziel: ein konstantes Angebot an verschiedenen Laichgewässern

mindestens im heutigen Umfang.

Anlage von Kreuzkrötengewässern in der neuen Grube. Für die Kreuzkröten sollen jedes Jahr min-

destens 10 Gewässer von 5 bis ca. 2000 m2 Wasserfläche als Fortpflanzungsgewässer zur Verfügung stehen (entsprechende Gestaltung der Entwässerung der Grube)

Anlage und Pflege von temporären Gewässern verschiedener Ausprägungen. Dabei besonderes Au-

genmerk auf die Lebensraumansprüche des Teichmolchs (fischfreie temporäre, aber vegetationsrei-

che Gewässer)

Fachgerechte Pflege der bestehenden Teiche und Tümpel sicherstellen

Erhaltung und Förderung von südexponierten Böschungen mit lückiger Vegetation und Kleinstrukturen

(Totholz, Stein- und Holzstrukturen) sowie unterschiedlicher Bodenbeschaffenheit (Kies und Sandstrei-fen schaffen, möglichst mit Verbindung zu den durch die Zauneidechse besiedelten rekultivierten Flä-

chen).

Erhöhung des Angebots an Saumstrukturen im Bereich der bestehenden Hecken im Westteil des NSG

durch partielle Auflichtungen verbunden mit der Anlage von grossen Totholzhaufen. Ev. Auch hier süd-

seitig Kies- und Sandstreifen schaffen.

Differenzierte Pflege:

Räumlich und zeitlich gestaffelte Mahd, damit die Verfügbarkeit von unterschiedlicher Vegetations-

dichte und Vegetationshöhe gewährleistet wird.

Keine Rotationsmähgeräte verwenden, Schnitthöhe mindestens 12 - 15 cm, Schnittzeitpunkte an Aktivitätszeiten der Reptilien anpassen.

Kleinstrukturen: So wenig Pflege wie möglich. Besonnung und gut ausgeprägte Krautsäume sicher-

stellen. Teilweises Überwachsen mit Vegetation wie Gräser und Kräuter und kleinen Sträuchern för-

dern. Nur beschattende Gehölze und Bäume zurückschneiden oder entfernen. Anfallendes Astma-

terial und Schnittgut an geeigneten Stellen zu Haufen schichten, welche die Vegetation überragen.

Verzicht auf Pflanzenschutzmittel.

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3.6 Ökologisches Konzept (Mitwirkung) / 11

Massnahmen Uferschwalben:

In der Guggergrube brütet alljährlich und seit vielen Jahren eine Uferschwalbenkolonie. Die Kolonie um-

fasst zwischen 200 und 300 Brutpaare und ist von kantonaler Bedeutung. Gemäss Auskunft von Samuel

Bachmann, Stiftung Landschaft und Kies 2 , sind die Uferschwalben relativ tolerant, was ihren Lebens-

raum angeht. Sind die nötigen Materialvoraussetzungen (Kies mit Sandeinschlüssen) gegeben, so reicht

ihnen eine Grube von 5m Breite für den Nestbau. Der Umgang des Betreibers mit den Uferschwalben

war bisher immer vorbildlich. Entsprechend sollen die konkreten Massnahmen zum Schutz der Schwal-

ben wie bis anhin jährlich vor Ort mit dem Betreiber besprochen und definiert werden. Folgende Rah-

menbedingungen3 sollen dabei beachtet werden:

Die Brutzeit der Uferschwalben ist von Mitte/Ende April bis Ende September. Die Abbauplanung ist so zu gestalten, dass alljährlich während der Brutsaison potenzielle Brutwände zur Verfügung ste-

hen.

Können besiedelte oder mögliche Brutstandorte nicht geschont werden, sollten diese vor der Rück-

kehr der Vögel, das heisst vor Mitte April, abgebaut werden.

Mindesthöhe der bereitgestellten Wand/ des Kieshorizonts: 3-4 m (im Notfall brüten die Ufer-

schwalben jedoch auch in Wänden von 2m Höhe). Dabei spielt es keine Rolle, ob sich auf dem

Kieshorizont eine harte Schicht befindet, die nicht besiedelt werden kann.

Die Uferschwalben bevorzugen eine Exposition mit Morgensonne. Wo eine entsprechend ausge-

richtete Wand fehlt, besiedeln sie aber auch Wände mit anderer Exposition.

Senkrechtes Abstechen benutzter Brutwände während des Winterhalbjahres ermöglicht eine er-

neute Besiedlung in der folgenden Brutsaison.

Um Nesträuber von Brutröhren fern zu halten, sollte insbesondere bei niedrigen Wänden der

Schuttkegel am Wandfuss entfernt werden.

An Sand- und Humusdepots mit hohem Sandanteil können bei genügender Verdichtung durch senk-

rechtes Angraben attraktive Steilwände und Anrissstellen geschaffen werden.

Kolonien in wenig hohen, gut zugänglichen Wänden können mittels Abschrankung vor menschlicher

Störung geschützt werden.

Das Entfernen von grösseren Schuttkegeln sollte bei stark erodierenden Wänden auch während der

Brutsaison ausgeführt werden. Um die Vögel nicht zu vertreiben, muss dies vorsichtig geschehen.

Starke Erschütterungen im Nahbereich der Kolonien sind wegen der Einsturzgefahr der Brutröhren

zu vermeiden.

Oberflächenwasser, welches über Wände abfliesst, kann Erosionsrinnen verursachen. Besiedelte

Sandlinsen können auf diese Weise beschädigt werden. Dies kann verhindert werden, in dem das

Oberflächenwasser oberhalb von Uferschwalbenkolonien seitlich oder rückwärtig abgeleitet wird.

6. Mögliche Standorte für die Umsetzung der Massnahmen

Potentielle Standorte für die Umsetzung von Massnahmen sind:

Parz. 5259, 5411 und 5349: Erweiterungsperimeter

Parz. 651, 591, 354, 415: Flächen der heutigen Grube

Ganzes Naturschutzgebiet „Bir länge Stude“

2 Samuel Bachmann, Stiftung Landschaft und Kies, mündliche Auskunft vom 06.09.2016 3 Die Rahmenbedingungen wurden z.T. aus dem „Leitfaden zur Förderung der Uferschwalbe in der Schweiz“ der

Stiftung Landschaft und Kies und BirdLife Schweiz übernommen, z.T. basieren sie auf der mündlichen Aus-

kunft von Samuel Bachmann vom 06.09.2016

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3.6 Ökologisches Konzept (Mitwirkung) / 12

Anhang A: Plan der übergeordneten Vernetzung

Legende

Layer Beschrieb

Wild

Überregionaler Vernetzungskorridor

Regionale Wildwechsel

Hauptwechsel

Wechsel von untergeordneter Bedeutung

Haupteinstandsgebiete

Zwischeneinstandsbereiche

Schutzgebiete

Kantonale Naturschutzgebiete

Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung: ortsfeste Objekte

Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung: ortsfeste Objekte; Puffergebiet

Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung: Wanderobjekte

Trockenwiesen und -weiden

Waldreservate

Teilrichtplan ökologische Vernetzung Müntschemier

Massnahmengebiete ökologische Vernetzung

Massnahmen für den Naturschutz

Umgesetzt: Flankierende Massnahmen T10 / Massnahmen Sanierung Hauptkanal

Massnahmengebiete Stiftung Biotopverbund Grosses Moos: Vernetzung (geplant)

Massnahmengebiete ANF (geplant)

Überbauungsordnung 2020

Perimeter UeO 2020

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