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Jahresbericht 2012 Amt für Jugend und Familie

Kommunale Integrationspolitik in Coburg · wahrnimmt, wurde deutlich, dass für eine umfassende und nachhaltige Konzeptionierung der Jugendarbeit eine isolierte Betrachtung der offenen

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Jahresbericht 2012

Amt für Jugend und Familie

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Zwang zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung hält auch in der Stadt Coburg unvermindert an.

Das Amt für Jugend und Familie hat – wenn auch verbunden mit ersten schmerzlichen Einschränkungen in der laufenden Arbeit –

seinen Teil zur Kostenreduzierung beigetragen. Die Spar- und Kürzungsziele wurden mittlerweile (fast) alle erreicht. Dadurch

konnte der Ergebnishaushalt für das neue Haushaltsjahr 2013 um über eine halbe Million entlastet werden.

Betrüblich in diesem Zusammenhang ist jedoch die Erkenntnis, dass seit Beginn der Haushaltskonsolidierung vor rund drei Jahren

leider ausschließlich über rein monetäre Gesichtspunkte diskutiert wird. Innovative und präventive Ansätze sind – von den

Aktivitäten rund um den Kinderschutz einmal abgesehen – seither praktisch völlig zum Erliegen gekommen.

In Zeiten knapper Kassen müssen aus fachlicher Sicht gerade die für Coburg charakteristischen Merkmale einer vielfältigen

sozialen Landschaft erhalten bleiben. Denn eine an den Bedürfnissen und Lebenslagen der hier lebenden Kinder, Jugendlichen

und Eltern ausgerichtete Familienpolitik verschafft uns einen wichtigen Vorsprung im interkommunalen Wettbewerb.

Unsere Einrichtungen, Maßnahmen und Leistungen, die den hier lebenden Menschen zur Verfügung stehen, sollen nicht nur

bedarfsgerecht vorgehalten werden, weil es im Kinder- und Jugendhilfegesetz so steht. Sondern weil es zur Lebens- und

Aufenthaltsqualität einer modernen Kommune gehört und weil diese vielfältigen sozialen Angebote unser Zusammenleben

erleichtern und bereichern. Und zum Abschluss noch ein provokativer Gedanke:

Wo steht eigentlich geschrieben, dass es „schlecht“ ist, wenn für Familien viel Geld ausgegeben wird?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhold Ehl

Leiter des Amtes für Jugend und Familie

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Vorwort

Jugend und Familie 2012

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Inhaltsverzeichnis

1. 2012 – Das Jahr für neue Konzepte Seite 4

2. a) Familienpolitisches Gesamtkonzept Seite 5

b) Gesamtkonzept Jugendarbeit Seite 12

3. Struktur des Amtes für Jugend und Familie Seite 24

4. Jugendhilfesenat Seite 30

5. Haushalt 2012 Seite 34

6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte Seite 45

7. Soziale Stadt Wüstenahorn Seite 82

8. Zusammenarbeit mit Freien Trägern Seite 93

9. 2013 – Was sind uns die Kinder Wert? Imagekampagne Seite 95

10. Pressespiegel 2012 Seite 96

Jugend und Familie 2012

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1. 2012 – Das Jahr der Konzepte

Jugend und Familie 2012

Ein Konzept (von lateinisch concipere ‚erfassen‘) beschreibt eine Grundvorstellung, die erste

Fassung eines Textes oder einer Idee. In der Regel wird ein Konzept als eine Sammlung von

Leitgedanken verstanden. Es verfasst also die Eckpunkte eines Projekts. In einigen Fällen

werden in einem Konzept neben der Analyse auch die ganzheitliche Auswertung und Definition

von Maßnahmen festgelegt (wikipedia).

Im Jahr 2012 wurden zwei wichtigen Konzepte auf den Weg gebracht. Beide Konzepte haben

den Demografischen Wandel und somit die Zukunft für unsere Stadt im Blick.

Wie müssen wir auf die Veränderung unserer Gesellschaft reagieren?

Welche Angebote sind bereits in Coburg vorhanden und können als Standortvorteil

herausgearbeitet werden?

Das Familienpolitische Gesamtkonzept sowie das Gesamtkonzept Jugendarbeit werden auf den

nächsten Seiten vorgestellt.

Bianca Haischberger, Koordinatorin Bündnisbüro „Coburg-Die Familienstadt“ (Seite 4 -11)

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2.a Familienpolitisches Gesamtkonzept

Jugend und Familie 2012

Familienpolitisches Gesamtkonzept

Die Zukunft der Stadt Coburg hängt entscheidend von der Art und Weise ab, wie wir auf die Herausforderungen des

demografischen Wandels reagieren. Wir stehen im interkommunalen Wettbewerb, um Bürgerinnen und Bürger

dauerhaft zu binden. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Weichen für die Zukunft zu stellen und sich so die wichtigen

Standortvorteile wie Familienfreundlichkeit zu sichern.

Familienfreundlichkeit – heute ein häufig genannter Begriff. Er löst in aller Regel zunächst einen positiven Reiz aus,

denn wer will nicht familienfreundlich sein? Auch bei vielen Städten und Gemeinden steht Familienfreundlichkeit ganz

oben auf der Agenda. Familienfreundlichkeit gilt inzwischen als wichtiger Standortfaktor bei der Werbung um

Einwohner, Familien und Unternehmen. Es kommt deshalb darauf an, konkret zu werden, die eigene

Familienfreundlichkeit zu beschreiben, gut darzustellen und auszubauen.

Kinder- und Familienfreundlichkeit steht im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion und ist ein zentrales Thema der

Kommunalentwicklung in der Stadt Coburg. Kommunalpoltische Beschlüsse, längerfristige kommunale Leitbilder und

Zielsetzungen werden zukünftig den familienfreundlichen Entwicklungsprozess wesentlich prägen. Um geeignete

kinder- und familienfreundliche Leitziele für die Stadt Coburg zu entwickeln und entsprechende Maßnahmen

umzusetzen, wurden aus der Vielzahl von bewährten Strategien und Instrumenten die besten für die Stadt Coburg

ausgewählt – mit dem Ziel, eine familienfreundliche Kommune zu werden.

Um Familienfreundlichkeit als Querschnittsthema angehen und auf allen Handlungsfeldern wirksame Maßnahmen

ergreifen zu können, braucht die Stadt Coburg starke Partner.

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2.a Familienpolitisches Gesamtkonzept

Jugend und Familie 2012

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2.a Familienpolitisches Gesamtkonzept

Jugend und Familie 2012

Das Bündnis „Coburg - Die Familienstadt“ fördert bereits die Zusammenarbeit von familienpolitischen Aktiven,

Kommunen, Kirchen, Verbänden und Wirtschaft mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für Familien in der Stadt Coburg

zu verbessern. Durch das Bündnis werden familienbezogenen Angebote und Leistungen stärker miteinander vernetzt.

Familienbelange werden in allen gesellschaftlichen Bereichen dauerhaft verankert. Die familienpolitische

Kommunalentwicklung und die dadurch erforderliche Koordinierung wird durch das Bündnisbüro „Coburg – Die

Familienstadt“ wahrgenommen.

1. Familienbericht

Bei der Familienberichterstattung der Stadt Coburg geht es darum, familienrelevante Leistungsbereiche und hiermit in

Verbindung stehende Aufgabenstellungen ressortübergreifend und somit kooperativ im Rahmen einer ganzheitlichen

Betrachtungsweise zu erschließen. Hiervon leiten sich entsprechende Zielvorstellungen ab sowie das Erfordernis, ein

familienorientiertes Handlungsprogramm zu entwickeln.

Der Familienbericht der Stadt Coburg orientiert sich dabei an den Fragen nach den Wohnverhältnisse von Familien, der

Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der gesundheitlichen Förderung von Familien, dem Thema Ehrenamt und

Selbsthilfe für und von Familien sowie der Funktionalität der sozialen Dienstleistung. Unter soziale Dienstleistungen

werden die Bereiche Betreuung, Bildung und Erziehung gesehen.

Unterschiedliche Arbeitskreise des Bündnisses erarbeiten auf Grundlage eines Entwurfs den Familienbericht mit einer

Bestandsmaßnahme, Handlungsempfehlungen sowie den Ergebnissen der Familienbeteiligung (siehe 2.)

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2.a Familienpolitisches Gesamtkonzept

Jugend und Familie 2012

2. Familiengerecht planen heißt: mit Familien planen

Eine wichtige Voraussetzung für ein kinder- und familienfreundliches Gemeinwesen ist die aktive Beteiligung und

Mitsprache von Familien in kommunalen Angelegenheiten. Über die Wahlbeteiligung hinaus gibt es vielfältige und

attraktive Beteiligungsmöglichkeiten, um den Belangen von Familien, Kindern, Jugendlichen und Älteren in der

Kommune verstärkt Geltung zu verschaffen. Die Beteiligung an Planungs- und Bauprojekten (Spielplatz, Schulhof,

Jugendtreff, Familienzentrum, Wohnumfeld u. a.) ermöglicht, dass die Bauvorhaben den späteren Nutzerinnen und

Nutzern stärker gerecht werden und mehr Akzeptanz finden. Auch die Einsetzung von Zukunftswerkstätten bietet

konkrete Mitwirkungsmöglichkeiten und aktiviert bürgerschaftliches Engagement.

Familiengerecht planen heißt: mit Familien planenNeben den örtlichen Fachleuten müssen die Coburger

Familien zu Wort kommen, um sicherzugehen, dass die Ziele und Maßnahmen am konkreten Bedarf der Eltern und

Kinder ansetzen und mitgetragen werden.

Eine wichtige Voraussetzung für ein kinder- und familienfreundliches Gemeinwesen ist die aktive Beteiligung und

Mitsprache von Familien in kommunalen Angelegenheiten. Im Jahr 2012 hat das Bündnis eine flächendeckende

Befragung der Coburgerinnen und Coburger durchgeführt.

Der Fragebogen, der in Kooperation mit beiden Tageszeitungen verbreitet wurde, gab die Gelegenheit die Ansicht

zu unserer Stadt und zum persönlichen Lebensumfeld zum Ausdruck zu bringen.

Zusätzlich konnte eine im Rahmen einer Medienkooperation mit der Neuen Presse geplante Serie gestartet

werden. Zwei Mal pro Woche wurden die Meinungen von Coburger Familien abgefragt und veröffentlicht:

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2.a Familienpolitisches Gesamtkonzept

Jugend und Familie 2012

Neue Presse vom 22.09.2013

Serie: COBURG – MEINE STADT

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2.a Familienpolitisches Gesamtkonzept

Jugend und Familie 2012

Bisherige Termine:

September 2011 Vorstellung der Entwurfsfassung

Juni 2012 Start der Familienbeteiligung

Juli 2012 Demografie-Vortrag von Dr. Ulrich Bürger

September 2012 Familien kommen zu Wort – Serie in der Neuen Presse

November 2012 Vorstellung der Ergebnisse der Familienbeteiligung in der Lenkungsgruppe

Vorschau 2013

Im 1. Halbjahr 2013 wird das Bündnis „Coburg – Die Familienstadt“ den Familienbericht vorstellen.

Wichtige Termine:

April 2013 Jugendhilfesenat

Mai 2013 Stadtrat

Juni 2013 Bürgerveranstaltung – im Rahmen einer Zukunftswerkstatt

Gesamtverantwortlich: Bianca Haischberger – Bündnisbüro „Coburg – Die Familienstadt“

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2.a Familienpolitisches Gesamtkonzept

Jugend und Familie 2012

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2.b Gesamtkonzept Jugendarbeit

Jugend und Familie 2012

Nach intensiver fachlicher Abstimmung innerhalb des Amtes für Jugend und Familie und

nach Fachgesprächen mit dem Bayerischen Jugendring, der im Teilbereich Jugendarbeit die Aufgaben als Landesjugendamt

wahrnimmt, wurde deutlich, dass für eine umfassende und nachhaltige Konzeptionierung der Jugendarbeit eine isolierte

Betrachtung der offenen Jugendarbeit nur sehr bedingt geeignet ist.

Insofern wurde seitens des Amtes für Jugend und Familie empfohlen, ein Gesamtkonzept für die offene Jugendarbeit, die

Förderung der Jugendverbandsarbeit, die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu erarbeiten.

Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass durch zukünftige Entwicklungen, wie u. a. die demografische Entwicklung

und die zunehmende Bedeutung der Kooperation zwischen Jugendarbeit und

Schule, in den genannten Bereichen bereits jetzt erhebliche Veränderungspotentiale zu erkennen sind. Die notwendigen

Lösungsansätze sollen im Kontext der verschiedenen Teilbereiche der Jugendarbeit entwickelt werden.

Der Prozess der Konzeptentwicklung soll durch Fachveranstaltungen für die Öffentlichkeit begleitet werden. Ferner wird großer

Wert auf die Beteiligung der freien Träger der Jugendarbeit an der Erarbeitung der Konzeption gelegt.

Dieser Vorschlag wurde dem Jugendhilfesenat am 17.04.2012 unterbreitet.

Gesamtkonzept Jugendarbeit

Entsprechend dem Antrag der CSB-Fraktion vom 06.12.2011 beauftragte der Stadtrat durch Beschluss

am 15.12.2011 das Amt für Jugend und Familie, eine Gesamtkonzeption für die offene Jugendarbeit, einschließlich

Gemeinwesenarbeit und Ferienprogramme, für die Stadt Coburg zu erarbeiten.

Die Mitarbeiter des Amtes für Jugend und Familie werden dabei fachlich durch den Bayerischen Jugendring in seiner Funktion

als Landesjugendamt für den Teilbereich Jugendarbeit sowie von der Fachhochschule Coburg begleitet und unterstützt.

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2.b Gesamtkonzept Jugendarbeit

Jugend und Familie 2012

In der Jugendhilfesenatssitzung vom 17.4.2012 wurden dem Senat folgende Arbeitsschritte und Zeitplanung

zur Abstimmung vorgelegt:

April 2012

- Situationsanalyse der Bereiche Jugendarbeit (offen, verbandlich), Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Schulsozialarbeit. Erhebung

mittels Fragebogen und ggf. vertiefende Fachgespräche in den verschiedenen Einrichtungen der Jugendarbeit.

Mai 2012

- Auswertung der o. g. Analyse.

- Fachvortrag von Gerhard Koller „Veränderte Lebenswelten - Konsequenzen für Jugendarbeit und Schule“ am 23.05.2012 in St. Augustin

Juni 2012

- Workshop „Fit für 2020! - Herausforderungen und Lösungsansätze für die

Jugendarbeit der Zukunft“ mit den Trägern der Jugendarbeit unter der Leitung der Hochschule Coburg am 30.06.2012 in der CoJe.

- Fachvortrag von Dr. Ulrich Bürger zum Thema „Demografie“ (angefragt).

Juli 2012

- Auswertung der Workshopergebnisse.

- Rückkoppelung mit den Trägern der Jugendarbeit bzgl. der Workshopergebnisse. Nach Bedarf ein weiteres Treffen Mitte Juli.

August/September 2012

- Erarbeitung eines ersten Konzeptentwurfes mit Hochschule und Bayerischen Jugendring

-Rückkoppelung mit den Trägern der Jugendarbeit bzgl. dieses Entwurfes.

-Oktober 2012

-Vorstellung des ersten Konzeptentwurfes im Jugendhilfesenat am 09.10.2012.

-- Diskussion und Weiterentwicklung dieses Entwurfes mit Beteiligung von Politik, Trägern der Jugendarbeit und Verwaltung.

Beschluss:

Dem vorgelegten Vorschlag zur Arbeits- und Zeitplanung für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischem

Kinder- und Jugendschutz“ wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Planung entsprechend umzusetzen und über den weiteren Fortgang

regelmäßig zu berichten.

Beratungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n); 0 Gegenstimme(n)

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2.b Gesamtkonzept Jugendarbeit

Jugend und Familie 2012

Zusammenfassung des Konzeptentwurfes:

(vorgestellt in der Jugendhilfesenatssitzung vom 9.10.2012)

Nachstehende Tabelle zeigt die wesentlichen Aussagen der Informationsquellen zur Erstellung der Gesamtkonzeption

Jugendarbeit, Erzieherischer Kinder – und Jugendschutz und Jugendsozialarbeit auf.

Bezug wird auf “Empfehlungen zu einem Gesamtkonzept der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des

erzieherischen Kinder – und Jugendschutzes“ (Bayerischen Jugendring / der Hochschule Coburg, September 2012), die

“Situationsbeschreibung der durch die Stadt finanziell geförderten Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des

erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in der Stadt Coburg“ ( Amt für Jugend und Familie, 2012) sowie auf Ergebnisse des

Workshops „Fit für 2020“ ( unter Leitung der Hochschule Coburg, Juni 2012) genommen. Bezugszeitraum ist das Jahr 2011. Zur

genaueren Beschreibung bitten wir die Texte im jeweiligen Kontext zu lesen.

Sie finden diese unter http://www.coburg.de/Subportale/jugend/Gesamtkonzept-fuer-Traeger-und-Interessierte.aspx

Die Erstellung der Gesamtkonzeption Jugendarbeit, Erzieherischer Kinder – und Jugendschutz und Jugendsozialarbeit ist ein

Prozess, der in enger Kooperation mit Politik, Trägern und Jugendhilfepartnern geschieht, daher ergeben sich aufbauend neue

Sichtweisen und Erkenntnisse. Die aufgezeigten Aussagen sind der jeweilig aktuelle Kenntnis- und Sachstand, die der

Erarbeitung konkreter Maßnahmen zugrunde liegen.

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2.b Gesamtkonzept Jugendarbeit

Jugend und Familie 2012

Thesen des BJR und Maßnahmen Rahmenkonzept

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2.b Gesamtkonzept Jugendarbeit

Jugend und Familie 2012

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2.b Gesamtkonzept Jugendarbeit

Jugend und Familie 2012

Andrea Gulich und Ulrich Schmerbeck, Kommunale Jugendarbeit, Seite 13-17

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2.b Gesamtkonzept Jugendarbeit

Jugend und Familie 2012

NP 19.04.2012

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2.b Gesamtkonzept Jugendarbeit

Jugend und Familie 2012

CT 23. Mai 2013

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2.b Gesamtkonzept Jugendarbeit

Jugend und Familie 2012

NP 19.07.2012

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2.b Gesamtkonzept Jugendarbeit

Jugend und Familie 2012

Überblick über die Ausgaben der Stadt Coburg für Kommunale Jugendarbeit,

Jugendarbeit/Gemeinwesenarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Jugendsozialarbeit:

Einrichtung/ Ort Träger Ansatz 2012 Zuschuss/ weitere

Bemerkungen Ansatz 2013

KIZ (Judengasse) Verein Domino Coburg e.V. 216.260,00 € 224.460,00 €

Familienzentrum / Verwaltung Verein Domino Coburg e.V. 241.210,00 € 254.390,00 €

Familienzentrum Amt für Jugend und Familie

60.780,00 €

Mieteinnahmen,

Mietzahlung an Wohnbau,

Versicherung,

Abschreibung 60.700,00 €

JUZ (Schützenstraße) Verein Domino Coburg e.V. 218.400,00 € 236.800,00 €

JUZ (Schützenstraße) Amt für Jugend und Familie 200,00 € Versicherung 200,00 €

Kaleidoskop

Scheuerfelder Straße

Caritasverband Coburg

77.600,00 € 46.000,00 €

Coburg West EJOTT 67.000,00 € 70.390,00 €

Old School

Alte Schule Akazienweg 6

Stadt Coburg / Bürgerverein Beiersdorf

2.000,00 € 2.000,00 €

Alte Schmiede Bertelsdorf Stadt Coburg/Selbstorganisation durch

Jugendliche 1.000,00 € 1.000,00 €

Gemeindezentrum Elia & Co

Bertelsdorfer Höhe

EJOTT/Caritasverband

93.728,00 € 96.487,50 €

CoJe

(Rosenauer Straße)

Stadtjugendring

273.850,00 € 237.465,29 €

CoJe Amt für Jugend und Familie

7.850,00 €

Versicherung,

Abschreibung, Neu Miete

(85.680 €) 93.480,00 €

Gemeinwesenorientierte Arbeit Coburg Süd

Gemeinderäume Lukaskirche/ Martin Luther

Kirche

EJOTT

45.060,00 € 50.650,00 €

1.304.938,00 1.374.022,79 €

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2.b Gesamtkonzept Jugendarbeit

Jugend und Familie 2012

Überblick über die Ausgaben der Stadt Coburg für Kommunale Jugendarbeit,

Jugendarbeit/Gemeinwesenarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Jugendsozialarbeit:

Einrichtung/ Ort Träger Ansatz 2012 Zuschuss/ weitere

Bemerkungen Ansatz 2013

Jugendwerkstatt Diakon. Werk Kronach 26.000,00 € 0,00 €

Sprungbrett Förderverein Ahorn 33.612,60 € 0,00 €

JaS Heiligkreuzschule EJOTT 35.050,00 € 34.500,00 €

JaS HSS LRA 12.700,00 € 14.000,00 €

JaS Rückertschule Diakon. Werk 35.630,00 € 36.200,00 €

MOB Verein Domino e.V. 93.950,00 € 93.950,00 €

245.062,60 178.650,00 €

Erz. Ki u JuSchu Amt für Jugend und Familie 69.500,00 € Personalkosten 0,00 €

HaLT / Elterntalk Amt für Jugend und Familie 4.400,00 € Sachkosten 4.400,00 €

Samba/ Eventbegleitung etc. Amt für Jugend und Familie 5.500,00 € Sachkosten 4.800,00 €

79.400,00 9.200,00 €

KiJuz Amt für Jugend und Familie 222.500,00 € Personalkosten 230.300,00 €

15.500,00 € Sachkosten 15.500,00 €

238.000,00 245.800,00 €

Kommunale Jugendarbeit Amt für Jugend und Familie 127.750,00 € Personalkosten 104.300,00 €

37.700,00 € Sachkosten 20.100,00 €

165.450,00 124.400,00 €

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2.b Gesamtkonzept Jugendarbeit

Jugend und Familie 2012

Überblick über die Ausgaben der Stadt Coburg für Kommunale Jugendarbeit,

Jugendarbeit/Gemeinwesenarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Jugendsozialarbeit:

Einrichtung/ Ort Träger Ansatz 2012 Zuschuss/ weitere

Bemerkungen Ansatz 2013

Gesamtaufwand der Stadt Coburg

2.024.730,60 € 1.932.072,79 €

Weiteres Vorgehen:

Fit für 2020! – Maßnahmenerarbeitung für Gesamtkonzept

Workshops Februar – März 2013

Workshop 1 (02. Februar 2013): Jugendarbeit und Jugendbildungsmaßnahmen

Workshop 2 (23. Februar 2013): Jugendsozialarbeit und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Workshop 3 (09. März 2013): Demografischer Wandel und sozialraumorientierte Synergien

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3. Struktur des Amtes für Jugend- und Familie

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3. Struktur des Amtes für Jugend- und Familie

Jugend und Familie 2012

Umstrukturierung Fachdienst...

Dies sehen übrigens nicht nur wir so, wie das folgende Schreiben unseres Personalrates zeigt:

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3. Struktur des Amtes für Jugend- und Familie

Jugend und Familie 2012

Leserbrief des Personalratsvorsitzenden der Stadt Coburg, Herr Peter Korn,

in den örtlichen Medien, 6. Mai 2012, Teil 1:

Kritik an den Falschen

Die von Hans-Herbert Hartan auf der Hauptversammlung des CSU Ortsverbandes Coburg Mitte geäußerte Kritik am

Personal der Stadtverwaltung, kann ich als Personalratsvorsitzender nicht nachvollziehen und auch nicht

unwidersprochen so stehen lassen.

Seit Beginn der Spardiskussionen, taucht regelmäßig das Argument auf, der Personalstand in der Stadtverwaltung wäre

„viel zu hoch“. Leider konnte bisher keiner belegen, für welche Bereiche dies gelten soll. Erst vor gar nicht langer Zeit,

bestätigte uns der unabhängige Bayerische Kommunale Prüfungsverband, dass wir, vor dem Hintergrund der

Aufgabenfülle, personell völlig im grünen Bereich angesiedelt sind – das Gutachten liegt allen Coburger Stadträten vor.

Pauschale, oftmals unrichtige Aussagen und unbegründete Kritik an den Mitarbeitern, führt innerhalb des „Unternehmens

Stadt“ seit Monaten zu Unsicherheit, Unzufriedenheit und mangelndem Vertrauen in die politischen Entscheidungsträger.

Mit unserer derzeitigen Stellenanzahl von knapp 750, bewegen wir uns auf dem Niveau von 1979! Und das bei einer

deutlich höheren Aufgabenanzahl und einer stetig steigenden Komplexität und Aufgabenverdichtung innerhalb der

Verwaltungstätigkeit.

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3. Struktur des Amtes für Jugend- und Familie

Jugend und Familie 2012

Leserbrief des Personalratsvorsitzenden der Stadt Coburg, Herr Peter Korn,

in den örtlichen Medien, 6. Mai 2012, Teil 2:

Selbst das neuste Spargutachten, das der Coburger Stadtrat in Auftrag gegeben hat, kommt zu dem Schluss, dass

sicherlich an der ein oder anderen Stelle Personal gespart werden kann.

BEVOR dies allerdings geschehen kann, muss die Politik entscheiden, wo und in welchem Umfang Leistungskürzungen

durchzuführen sind. Auf dem jetzigen Niveau, mit den von der Stadt Coburg gebotenen hohen Standards und mit den

zur Zeit relevanten freiwilligen Leistungen, ist der Personalstand angemessen und nötig.

Die Entscheidung über ein Zurückfahren von Standards oder die Kürzung beziehungsweise Streichung von Leistungen

kann – nein DARF – weder die Verwaltung, noch der Oberbürgermeister im Alleingang treffen. Dieses Recht ist

ausschließlich dem Stadtrat vorbehalten.

Als gewählter Vertreter der Beschäftigten der Stadt Coburg, kann ich Ihnen hier und jetzt die Zusage geben, konstruktiv

an den Sparbemühungen teilzunehmen. Die Entscheidungen im Vorfeld, kann dem Stadtrat aber niemand abnehmen,

denn es ist seine ureigenste Aufgabe die Marschrichtung der Verwaltung vorzugeben. Früher hieß es einmal, das größte

Kapital eines Arbeitgebers, sind seine motivierten und zufriedenen Arbeitnehmer. Es wäre schön, wenn bei all den

anstehenden Entscheidungsprozessen und zukünftigen öffentlichen Äußerungen, dieser Satz die Maxime des Handels

werden würde.

Peter Korn

Personalratsvorsitzender der Stadtverwaltung Coburg

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3. Struktur des Amtes für Jugend- und Familie

Jugend und Familie 2012

Neue Aufbauorganisation des Amtes für Jugend und Familie

Im September 2011 wurde das von der Stadt Coburg beauftragte Gutachten der externen Berater der

Unternehmensberatungen arf und OMP veröffentlicht. Auf insgesamt 40 Seiten (von insgesamt rund 200 Seiten)

wurden darin sechs konkrete Handlungsempfehlungen vorgeschlagen, die der Spar- und

Investitionslenkungsausschuss im November 2011 als Grundlage für die weiteren Maßnahmen zur

Haushaltskonsolidierung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe festgelegt hat. Zusätzlich enthielt das Gutachten im

Prosatext eine Reihe von Anregungen, die durch die Fachämter aufgegriffen werden sollten. Ziel war und ist es, ggf.

weitere Maßnahmen zur Kostenreduzierung zu ergreifen.

In struktureller und fachlicher Hinsicht wurde im Bereich des Jugendamtes folgendes vorgeschlagen:

Überprüfung der Organisationsstruktur des Jugendamtes und ggf. Bündelung der sozialen Dienste in einer eigenen

Abteilung (S. 126 des Gutachtens)

Überarbeitung und ggf. Anpassung des Fallmanagements und der fachlichen Standards, wie z.B. des

Hilfeplanverfahrens, im Zuge kontinuierlicher Qualitätsentwicklung (S. 127-129)

Verringerung der Laufzeit ambulanter und stationärer Hilfen (S.129)

Regelmäßige Evaluierung beendeter Hilfen (S. 130)

In verschiedenen Arbeitsgruppen wurden deshalb Optimierungen erarbeitet, die sich auf die Überprüfung der

Entscheidungsprozesse bis zur Genehmigung der Jugendhilfemaßnahme, die Fallsteuerung durch die amtsinterne

Fachkräftekonferenz (FKK), die Standardisierung der Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII und die

Vereinheitlichung der Falldokumentation in der elektronischen Fallakte beziehen. Die damit verbundenen

Veränderungen sind bereits zum 01.01.2012 in Kraft getreten.

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3. Struktur des Amtes für Jugend- und Familie

Jugend und Familie 2012

.

Schließlich wurde durch die Amtsleitung die seit 2002 bewährte Grundstruktur des Jugendamtes verändert. Durch die

Auflösung des Fachdienstes „Heimerziehung und betreute Wohnformen“ konnte sofort eine erfahrene

sozialpädagogische Fachkraft in Vollzeit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) zugeordnet werden. Das bedeutete

konkret, dass nunmehr alle Bezirkssozialarbeiterinnen und –sozialarbeiter für Unterbringungen von Kindern und

Jugendlichen in geeigneten Einrichtungen zuständig sind.

Weiterhin wurden die bisherigen Regionalteams aufgelöst und die sozialpädagogischen Fachkräfte des ASD

zusammen mit den Verwaltungsfachkräften der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) in einem Team zusammengefasst,

um standardisierte Verfahrensabläufe zu garantieren. Gleichzeitig wurden die Verwaltungsfachkräfte (mit Ausnahme

der WJH) in einem eigenen Team „Rechtliche und finanzielle Hilfen“ zusammengefasst.

Im Ergebnis ist diese Strukturveränderung mit Verfügung der Amtsleitung vom 21.12.2012 zum Jahreswechsel in Kraft

getreten.

Auch in dieser Hinsicht sind die Empfehlungen der Unternehmensberatungen arf und OMP vom September 2011 somit

fachlich fundiert abgearbeitet worden. Unabhängig vom Gutachten wurde bereits im Jahr Herbst 2010 durch den

Verwaltungssenat beschlossen, den starken Anstieg im Bereich der stationären Jugendhilfe durch einen Ausbau der

ambulanten Leistungen einzubremsen. Hierüber wird im Sommer2013 in den Gremien berichtet werden.

Über den Erfolg dieser Schwerpunktsetzung und eine mögliche Fortsetzung dieses Arbeitsansatzes wird im Laufe des

Jahres deshalb noch zu reden sein.

Reinhold Ehl, Leiter des Amtes für Jugend und Familie, Seite 28-29

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4. Jugendhilfesenat

Jugend und Familie 2012

Sitzungstermine und Tagesordnungspunkte:

17.04.2012

Erarbeitung einer Gesamtkonzeption für die offene Jugendarbeit;

Grundsatzbeschluss über die Abgabe der Trägerschaft für städtische

Kindertageseinrichtungen an einen oder mehrere freie Träger

Vorstellung der neuen pädagogischen Konzeption des Jugendzentrums Domino

durch den Trägerverein Domino-Coburg e. V.

Vorstellung Jahresplanung Kommunale Jugendarbeit 2012

Einführung von Jugendsozialarbeit an der Jean-Paul-Schule

Erhöhung der Elternbeiträge in städtischen Kindertageseinrichtungen

03.07.2012

Erarbeitung einer Gesamtkonzeption für die offene Jugendarbeit; 1.Zwischenbericht

Bündnisarbeit „Coburg – die Familienstadt“ Jahresbericht 2011

Erhöhung der Elternbeiträge in städtischen Kindertageseinrichtungen

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4. Jugendhilfesenat

Jugend und Familie 2012

Sitzungstermine undTagesordnungspunkte:

04.12.2012

Vorstellung der wichtigsten Ergebnisse der Evaluation zum Mobilen Pädagogischen Fachdienst

für Kindertagesstätten in Trägerschaft des Diakonischen Werkes Coburg e. V.

Tätigkeitsbericht der Kooperationsbeauftragten für die Vernetzungsarbeit

„Kindergarten und Grundschule“

Vorstellung der offenen Jugendarbeit im Jugendtreff Beiersdorf

Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit für den Ersatzbau der KiTa Beiersdorf gemäß Art. 7 BayKiBiG

Sachstandsbericht zur Haushaltskonsolidierung

Haushaltsplanberatung 2013

09.10.2012

Weiterentwicklung des Familienpasses der Stadt Coburg

Staatliche Förderung von Vorschulkindern

Erarbeitung einer Gesamtkonzeption für die offene Jugendarbeit; 2. Zwischenbericht

Bedarfsfeststellung für die Fortführung der Jugendsozialarbeit an der Rückerschule Coburg

Bedarfsfeststellung Gemeinwesenarbeit Coburg West der Evangelischen Jugend Coburg

Verwendung von Zinsabwürfen aus dem Nachlass Walter Waas für Zwecke der Jugendarbeit

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4. Jugendhilfesenat

Jugend und Familie 2012

CT 19.Mai 2012

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4. Jugendhilfesenat

Jugend und Familie 2012

CT 19.Mai 2012

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5. Haushalt 2012

Jugend und Familie 2012

Der Teilhaushalt 08 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ ist in fünf Produktgruppen, mit

insgesamt 26 Produkten eingeteilt.

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5. Haushalt 2012

Jugend und Familie 2012

Das Amt für Jugend und Familie hatte für 2012 im Ergebnishaushalt einen Planansatz von insgesamt

12.434.250 Euro, der sich auf fünf Produktbereiche verteilt.

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5. Haushalt 2012

Jugend und Familie 2012

Im Rahmen einer Budgetabfrage zum 15.01.2013 wurde deutlich, dass der Planansatz für 2012 im

Jahresergebnis 2012 um ca. 13 % unterschritten wird.

Dies bedingt sich auch durch die von der Sparkommission am 18.11.2011 festgelegten umfangreichen

Sparmaßnahmen, die 2012 zum größten Teil umgesetzt wurden:

Maßnahme 51-1 Anhebung der KiTa-Elternbeiträge in den eigenen Einrichtungen 20.000 € ab 01.09.2012

Maßnahme 51-2 Reduzierung der Hilfen zur Erziehung

(2013: 100.000 €; 2014: 200.000 €)

Maßnahme 51-3 Reduzierung der Zuwendungen an Einrichtungen der Jugendarbeit um 150.000 €

(2012: 70.000 €; 2013: 120.000 €; 2014: 150.000 €)

Maßnahme 51-5 Punktuelle Stellenreduzierung um rd. 3,0 Stellen bis 2014

Maßnahme 51-7 Verzicht auf die Bezuschussung KiTa-Gebühren fremder Träger 5.000 €

Maßnahme 51-8 Reduzierung der Zuwendungen an freie Träger um mittelfristig 230.000 €

(2012: 150.000 €; 2013: 230.000 €)

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5. Haushalt 2012

Jugend und Familie 2012

NP 17.2.2012

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5. Haushalt 2012

Jugend und Familie 2012

Dem Bereich der Hilfen zur Erziehung wird wie immer besondere Aufmerksamkeit gewidmet!

Dieser Produktbereich macht 43 % unseres Gesamthaushaltes aus. Hier haben neue Konzepte und innovative

Ideen einen Rückgang der geplanten Ausgaben für 2012 um insgesamt 9 % ermöglicht.

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5. Haushalt 2012

Jugend und Familie 2012

Die Zeitreihe in Hinblick auf die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung zeigt trotz relativ gleichbleibender

Fallzahlen eine deutliche Kostensteigerung.

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5. Haushalt 2012

Jugend und Familie 2012

Die Kostensteigerungen ergeben sich insgesamt dadurch, dass seit dem Jahr 2000 nicht nur die

Jugendhilfekosten gestiegen sind, sondern in allen Lebensbereichen zum Teil erhebliche

Kostensteigerungen zu verzeichnen waren.

So ist nach Informationen des Statistischen Bundesamtes eine durchschnittliche Preissteigerung

(Lebenshaltungskosten) von über 20% erfolgt, in einzelnen Bereichen wie z.B. bei Energiekosten

zum Teil noch erheblich darüber (50% und mehr).

Im Rechtskreis der Hilfen zur Erziehung §27 ff SGB VIII Hilfen zur Erziehung (ambulant und

stationär) - ist die Anzahl der Fälle in etwa konstant geblieben. Die ambulanten Hilfen werden gezielt

verstärkt, die stationären Hilfen zumindest nicht erhöht.

Die Kostensteigerung in den Erziehungshilfen definiert sich seit Jahren weniger über die Fallzahlen,

als weit mehr über die gestiegenen Kosten der Einrichtungsplätze.

Hier schlagen die allgemeinen Preissteigerungen in den Einrichtungen (tarifliche Erhöhung der

Personalkosten, gestiegene Betriebskosten etc.) zu Buche.

Die monatlichen Sätze für eine normale Heimunterbringung liegen zwischen 3.200 und 7.300 €.

Die stationären Eingliederungshilfen liegen aufgrund des erhöhten Betreuungsbedarfes sogar

zwischen 4.500 € und 13.000 € monatlich.

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5. Haushalt 2012

Jugend und Familie 2012

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5. Haushalt 2012

Jugend und Familie 2012

Jahresfallzahl im Jahr 2012

Monatliche Fallzahl als Grundlage für den HH

2013

Bsp. SPFH 115 Bsp. SPFH 65

Definition: Definition:

… ist die Gesamtzahl der Fälle im laufenden

Kalenderjahr, unabhängig von der Laufdauer und

dem Beginn der Maßnahme.

… ist der Durchschnitt der monatlich laufenden Fälle

im

Zeitraum von Januar bis Juni des laufenden Jahres.

Berechnung HH-Ansatz:

Beispiel:

Die errechnete durchschnittliche monatliche Fallzahl

wird in

Relation zum IST-Stand der Ausgaben gesetzt. Familie A Nov. '12 bis Juli '14 1 Fall 2012

1 Fall 2013

1 Fall 2014 IST-Ausgabe Jan.-Juni = Betrag B

durchschnittliche monatl. Fallzahl

Familie B März '13 bis Mai '13 1 Fall 2013

Betrag B = monatl.

Betrag

Familie C Dez. '12 bis Jan. '13 1 Fall 2012 6 Monate

1 Fall 2013

monatl. Betrag x 12

Mon. = zu erwartende Ausgaben

Anzahl der beendeten Fälle/ Anzahl der Neufälle

Ø Laufzeiten der im Jahr beendete

Fälle Ø Kosten pro Fall pro Jahr

Aus welchen Kennzahlen

werden die Ansätze für das

Haushaltsjahr gebildet?

Um einen realistischen Kosten-

ansatz für das Folgejahr zu er-

rechnen werden die Monatsfall-

zahlen als Rechengrundlage

herangezogen.

Die Jahresfallzahlen als

statistische Größe in den

Jahresberichten weichen

natürlich davon ab.

Hier ein Beispiel aus dem

Bereich der ambulanten Hilfen

(Sozialpädagogische

Familienhilfe):

Andrea Möller,

Wirtschaftliche Jugendhilfe, Seite 42

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5. Haushalt 2012

Jugend und Familie 2012

Hilfeart Jahres-

fallzahl

Abgänge

2012

Zugänge

2012

Ø Laufdauer der 2012

beendeten Fälle in

Monaten

Anzahl der

durchlfd. Hilfen

Ø Monats-

fallzahl

Ansatz im HH

2013 mtl. Kosten pro Fall

§ 19 Unterbringungen in

Mutter-Kind-Einrichtungen

(Gesamtpersonen) 6 2 4 4 4 140.000,00 € 5.750,00 €

-Anzahl Mütter/Väter 3 1 2 10,00 2 2

-Anzahl Kinder 3 1 2 10,00 2 2

§ 27/3 SGB VIII

Therapien/Diagnosen 26 16 12 10 23 64.400,00 €

-Minderjährige 24 14 12 9,50 10 16 60.000,00 € 291,00 €

-Volljährige 2 2 0 14,00 0 1 4.400,00 € 370,00 €

§ 27/3 SGB VIII

Sozialpädagogische

Einzelbetreuung (FEH) 13 7 8 7,86 6 6 104.100,00 € Pauschalzahlung

§ 30 SGB VIII

Erziehungsbeistandschaft 64 36 31 28 34 230.000,00 €

-Minderjährige 53 26 27 11,00 27 29 195.000,00 € 567,00 €

-Volljährige 11 10 4 8,80 1 5 35.000,00 € 567,00 €

§ 31 SGB VIII

Sozialpädagogische

Familienhilfe 115 47 65 11,15 68 65 495.000,00 € 560 € bis 750 €

§ 32 SGB VIII HPT 27 9 9 23,11 18 18 335.300,00 € 1.650,00 €

§ 34 SGB VIII Heimerziehung

/ Betreute Wohnformen/KZU 71 25 19 24,64 46 55

-Minderjährige 57 18 19 39 46 2.270.400,00 € 3200 € bis 7.300 €

-Volljährige 14 7 0 7 9 379.200,00 € 700 € bis 6.100 €

Überblick über die Kennzahlen 2012 für die verschiedenen Hilfearten:

Page 44: Kommunale Integrationspolitik in Coburg · wahrnimmt, wurde deutlich, dass für eine umfassende und nachhaltige Konzeptionierung der Jugendarbeit eine isolierte Betrachtung der offenen

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5. Haushalt 2012

Jugend und Familie 2012

§ 35a SGB VIII

Eingliederungshilfe stationär 10 1 5 8,00 9 12

-Minderjährige 9 1 4 8 10 672.000,00 € 4.500 € bis 13.500 €

-Volljährige 1 0 1 1 2 140.400,00 € 5.500 € bis 6.200 €

Eingliederungshilfe

ambulant/Schulassistenz 21 7 8 14 20

-Minderjährige 20 7 7 14,71 13 19 55.000,00 € 150 € bis 2.000 €

-Volljährige 1 0 1 0,00 1 1 7.800,00 € 600,00 €

§ 33 SGB VIII Vollzeitpflege

gesamt 70 21 10 54 61

Vollzeitpflege/ Zahlfälle (F) 46 12 9 45,17 34 39

-Minderjährige 43 9 9 34 38 450.000,00 € 800 € bis 1.900 €

-Volljährige 3 3 0 0 1 25.000,00 € ca. 2.000 €

Vollzeitpflege/ Zahlfälle mit

Fremderstattung (FR) 8 7 1 33,00 6 7

-Minderjährige 7 6 1 6 6 66.600,00 €

-Volljährige 1 1 0 0 1 10.000,00 €

Vollzeitpflege/ reine

Erstattungen (FE) 16 2 0 14 15

-Minderjährige 13 0 0 13 13 133.800,00 €

-Volljährige 3 2 0 1 2 16.800,00 €

Hilfeart Jahres-

fallzahl

Abgänge

2012

Zugänge

2012

Ø Laufdauer der 2012

beendeten Fälle in

Monaten

Anzahl der

durchlfd. Hilfen

Ø Monats-

fallzahl Ansatz im HH 2013 mtl. Kosten pro Fall

Überblick über die Kennzahlen 2012 für die verschiedenen Hilfearten:

Page 45: Kommunale Integrationspolitik in Coburg · wahrnimmt, wurde deutlich, dass für eine umfassende und nachhaltige Konzeptionierung der Jugendarbeit eine isolierte Betrachtung der offenen

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1. Krippenausbau Seite 46

2. Trägerschaft der eigenen Kitas bleibt bei der Stadt Seite 52

3. Der Kindergarten Creidlitz Seite 59

4. Gesetzesänderungen in den letzten 10 Jahren Seite 69

5. Das neue Bundeskinderschutzgesetz Seite 75

6. Neue Gesetzesvorgaben bei Ausübung von Amtsvormundschaft/

Amtspflegschaft Seite 80

6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

NP 02.01.2012

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Zum 01.03.2012 wurden 558.000 Kinder unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in öffentlich geförderter

Kindertagespflege betreut. Das waren 44.000 Kinder mehr als im Vorjahr. Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen,

d.h. der Anteil der Kinder in Kindertagesbetreuung an allen Kindern dieser Altersgruppe, lag im März 2012 bei 27,6 %

(2011: 25,2 %). Um das Ziel zu erreichen, bis zum August 2013 für 780.000 der unter Dreijährigen ein

Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen, müssen noch rd. 220.000 Plätze für Kleinkinder geschaffen werden.

(Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 6. November 201

Ab 1. August 2013 besteht in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen

Krippenplatz. Viele Städte können diese Vorgabe des Gesetzgebers nicht erfüllen –

Coburg hingegen schon!

Der Coburger Stadtrat am 25.06.2009 beschlossen, eine Versorgungsquote von 47% zu gewährleisten, die 2012 nahezu

erreicht wurde, d.h. der Bedarf ist so gut wie gedeckt.

Den bundesweit geforderten Ausbaustand von 35% hat Coburg somit bei Weitem übertroffen.

Die Stadt Coburg hat bislang 1.643.321 € in den Krippenausbau investiert.

47

6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

1. Krippenausbau

Page 48: Kommunale Integrationspolitik in Coburg · wahrnimmt, wurde deutlich, dass für eine umfassende und nachhaltige Konzeptionierung der Jugendarbeit eine isolierte Betrachtung der offenen

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

1. Krippenausbau Kosten der Stadt Coburg für die Neuschaffung der Krippenplätze (Stand 31.12.2012)

Page 49: Kommunale Integrationspolitik in Coburg · wahrnimmt, wurde deutlich, dass für eine umfassende und nachhaltige Konzeptionierung der Jugendarbeit eine isolierte Betrachtung der offenen

Zum 01.01.2012 wurden in allen Coburger Kitas insgesamt 356 unter dreijährige Kinder betreut ( 226 in Krippen und 130 in

Kindergärten).

Die 24 Kinder der Hochschulkrippe sind hierbei nicht berücksichtigt, da diese Plätze nur einem begrenzten Personenkreis,

nämlich ausschließlich Kindern von Studierenden der Hochschule zur Verfügung stehen.

Laut Einwohnermeldeamt waren zum 01.01.12 in Coburg 863 unter Dreijährige gemeldet. Somit lag die

Betreuungsquote bei 41,25 %.

28 unter Dreijährige wurden zum 01.01.12 in der Tagespflege betreut. Damit erhöht sich die Betreuungsquote auf 44,5 %.

Mit den ab 2012 noch zu schaffenden 72 Plätzen (24 Tausendfüßler, 12 Waldorf, 24 Verein Hilfe für das behinderte Kind, 12

Beiersdorf) erhöht sich die Betreuungsquote auf 49,6 %.

49

6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

1. Krippenausbau

Page 50: Kommunale Integrationspolitik in Coburg · wahrnimmt, wurde deutlich, dass für eine umfassende und nachhaltige Konzeptionierung der Jugendarbeit eine isolierte Betrachtung der offenen

Zum Stichtag 01.01.2012 wurden in allen Coburger Kindertageseinrichtungen insgesamt 1.055 Kinder im Alter von 3-6

Jahren betreut. Im Vorjahr waren es zum Vergleich 1.059 Kinder in diesem Altersbereich.

Die Zahl ist somit konstant geblieben.

Zum Stichtag 01.01.2012 sind im Stadtgebiet Coburg 1.227 Kindergartenplätze vorhanden. Bezüglich der beim

Einwohnermeldeamt gemeldeten 3 bis 6-jährigen Kinder errechnet sich eine Betreuungsquote von 109,2 % (Vorjahr:

107,6%).

Alle vorhandenen Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen – Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze – sind komplett

ausgelastet. Freie Plätze in Kindergärten werden mit unter dreijährigen Kindern belegt.

Frau Schmitt, Fachaufsicht und Fachberatung für Kindertagesstätten; Seite 48-50

50

6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

1. Krippenausbau

Stichtagsquoten in der Kindertagesbetreuung:

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

1. Krippenausbau

NP 02.01.2012

Page 52: Kommunale Integrationspolitik in Coburg · wahrnimmt, wurde deutlich, dass für eine umfassende und nachhaltige Konzeptionierung der Jugendarbeit eine isolierte Betrachtung der offenen

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

2. Trägerschaft der eigenen Kitas bleibt bei der Stadt

Das Gutachten der Arbeitsgemeinschaft

arf/OMP GmbH

zur Haushaltskonsolidierung

befürwortet die Abgabe der eigenen

Einrichtungen an freie Träger.

Es wurden deshalb viele Gespräche mit

Trägern, Eltern und Leitungen der drei

städtischen Kindertageseinrichtungen

geführt, um hier zu einem guten Ergebnis

zu kommen.

Nachdem diese Entscheidung eine

grundsätzliche Veränderung in der

sozialen städtischen Landschaft bedeutet,

sind natürlich alle Gremien damit befasst.

In erster Instanz der Jugendhilfesenat,

dem die Empfehlung des Gutachtens

am 17.04.2012 zur Entscheidung vorgelegt

wurde.

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

2. Trägerschaft der eigenen Kitas bleibt bei der Stadt

Vorbericht

zum TOP I.6 des Jugendhilfesenats am 17.04.2012 (öffentliche Sitzung)

Grundsatzbeschluss über die Abgabe der Trägerschaft für städtische Kindertageseinrichtungen an einen oder

mehrere freie Träger

1. Ziel der Befassung:

Beschluss des Fachgremiums als Grundlage für die weitere Entscheidungsvorbereitung mit dem Ziel der Abgabe der

Trägerschaft für alle drei städtischen KiTas an einen oder mehrere freie Träger

2. Anlass:

Das von der Stadt Coburg in Auftrag gegebene Gutachten der Arbeitsgemeinschaft arf/OMP GmbH zur

Haushaltskonsolidierung weist darauf hin, dass sich die Stadt im Aufgabenfeld „Kindertagesbetreuung“ grundsätzlich auf

ihre Gewährleistungsfunktion beschränken und auf den Betrieb eigener Einrichtungen verzichten bzw. den Betrieb der

Einrichtung an einen freien Träger abgeben sollte (siehe Seite 165 des Gutachtens).

3. Ausgangslage:

Die Stadt Coburg betreibt drei Kindertageseinrichtungen

•Kindergarten Creidlitz, Hängeleite 6, 50 Kindergartenplätze

•Kinderhaus Oberer Bürglass 2, 40 Kindergartenplätze, 20 Krippenplätze

•Kinderhaus Seidmannsdorf, Wildrosenweg 5, 50 Kindergartenplätze, 12 Krippenplätze

4. Problembeschreibung:

Eine Entscheidung über die Abgabe der Trägerschaft der städtischen Kindertagesstätten kann nach Auffassung des

Fachamtes nur nach einer genauen Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile, die damit verbunden bzw. zu erwarten

sind, erfolgen.

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

2. Trägerschaft der eigenen Kitas bleibt bei der Stadt

Folgende Vorteile und Nachteile werden aus fachlicher Sicht im Hinblick auf einen Trägerwechsel gesehen:

4.1 Vorteile

•Erwartung eines gewissen Einsparpotentials (vgl. Gutachten zur nachhaltigen Konsolidierung des Haushaltes der Stadt

Coburg)

•Verringerung des personellen Aufwandes bei der Stadt Coburg (Amt für Jugend und Familie, Hauptamt, Allg.

Finanzwirtschaft, Hochbauamt, Grünflächenamt)

•Abgabe der Personalbewirtschaftung für die Kindertagesstätten (keine aufwändige Suche mehr nach Ersatz-und

Aushilfskräften wegen Absinkens des Anstellungsschlüssels und Herbeiführung der notwendigen Gremienbeschlüsse)

4.2 Nachteile

•Verlust der Trägerschaft – keine kommunale Kindertagesstätte mehr vorhanden

•Verringerung des pluralen Angebots innerhalb der Trägerlandschaft im Stadtgebiet

•Verständnis für die Probleme freier Träger aufgrund eigener Erfahrungen geht verloren

•Weniger Möglichkeiten der direkten Einflussnahme der Stadt Coburg im Tagesstättenbereich und Reduzierung auf die

Funktion als reine Aufsichtsbehörde

•Abgabe der Trägerschaft bedeutet auch Qualitätsverlust, weil die Gefahr besteht, dass langfristig die bewährten

Konzeptionen verändert werden und die KiTa-Mitarbeiter schlechter als bei der Stadt bezahlt werden

5. Fazit

Aus fachlicher Sicht ist das mögliche Einsparpotential eher gering; gleichzeitig gibt man jedoch bewährte

Steuerungsmöglichkeiten preis. Der konkrete Nutzen eines Trägerwechsels ist, abgesehen von dem Grundprinzip, dass

eine Kommune heutzutage keine eigenen Einrichtungen mehr selbst betreiben soll, eher als gering einzuschätzen.

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

2. Trägerschaft der eigenen Kitas bleibt bei der Stadt

In der Jugendhilfesenatssitzung vom 17.04.2012 wurde folgender Grundsatzbeschluss über die

Abgabe der Trägerschaft für städtische Kindertageseinrichtungen an einen oder mehrere freie

Träger gefasst:

Beschluss:

Einem Trägerwechsel der städtischen Kindertageseinrichtungen wird nicht zugestimmt.

Entgegen dem von der Stadt Coburg in Auftrag gegebenen Gutachten der Arbeitsgemeinschaft arf/OMP

GmbH zur Haushaltskonsolidierung, das die Beschränkung auf die Gewährleistungsfunktion und den

Verzicht auf den Betrieb eigener Einrichtungen empfiehlt, überwiegen die Vorteile einer eigenen

kommunalen Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen das tatsächliche Einsparpotential.

Die Trägerschaft für das Kinderhaus „Oberer Bürglaß“ wird einschließlich der Personalträgerschaft künftig

von der Stadt Coburg vollumfänglich wahrgenommen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die

erforderlichen Schritte zu ergreifen, um auf der Grundlage der bisherigen Konzeption, die auf einer

einrichtungsübergreifenden Altersmischung beruht, die qualifizierte Betreuung der Kinder auch über den

01.01.2013 hinaus sicher zu stellen.

Beratungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n); 4 Gegenstimme(n)

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

2. Trägerschaft der eigenen Kitas bleibt bei der Stadt CT 25.5.2012

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

2. Trägerschaft der eigenen Kitas bleibt bei der Stadt

NP 25.05.2012

Page 58: Kommunale Integrationspolitik in Coburg · wahrnimmt, wurde deutlich, dass für eine umfassende und nachhaltige Konzeptionierung der Jugendarbeit eine isolierte Betrachtung der offenen

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

2. Trägerschaft der eigenen Kitas bleibt bei der Stadt

CT 27.03.2012

NP 03.04.2012

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

3. Der Kindergarten Creidlitz

Der städtische Kindergarten Creidlitz

befindet sich in Coburgs Süden.

Das Einzugsgebiet ist durch eine

ländliche Struktur geprägt.

Charakteristisch für das Wohngebiet

sind zahlreiche Einfamilien- und

Mehrfamilienhäuser.

Der Kindergarten befindet sich im

Zentrum des Ortes und ist gut mit

öffentlichen Verkehrsmitteln (Stadtbus)

und dem Auto zu erreichen.

Der Kindergarten liegt ca. 10 „Kinder-

Geh-Minuten“ von einem Waldgebiet

entfernt. Dort bieten sich für die Kinder

vielfältige Möglichkeiten für Natur- und

Umwelterfahrungen.

In der Nähe des Kindergartens

befinden sich 3 Spielplätze, welche die

Kinder zum Spielen und Lernen

einladen.

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In zwei altersgemischten Gruppen werden Kinder von 2-8 Jahren betreut.

2012 besuchten uns 38 Regelkinder, 9 Kinder unter 3 Jahre und 3 Schulkinder. Die große Altersmischung ergibt sich aus

dem Bedarf der Eltern. Entsprechend der Buchungszeiten besuchen uns die Kinder zu unterschiedlichen Zeiten. So

bilden sich während des Tages vielfältige Gruppenstrukturen.

Im Haus sind 2 Erzieherinnen mit 39 Stunden, 1 Erzieherin mit 35 Stunden, 1 Kinderpflegerin mit 39 Stunden und 1

Kinderpflegerin mit 35 Stunden und 1 Erzieherpraktikantin beschäftigt.

Für die Reinigung des Hauses ist eine Reinigungskraft mit 15 Stunden beschäftigt.

Ein Großteil der Kinder nimmt am Mittagessen im Kindergarten teil. Wir bekommen das Essen von Essenheimservice

Itzgrund/Ronny Krause täglich geliefert.

Öffnungszeiten

Unser Kindergarten ist Montag-Donnerstag von 7.00-17.00 Uhr und Freitag 7.00-15.00 Uhr geöffnet. Die Kernzeit ist

täglich von 8.30-12.30 Uhr.

Es gibt nur wenige Schließtage im Betriebsjahr – 3 Wochen im August und 2 Wochen Ferien zum Jahreswechsel. In der

1. Woche der Sommerferien können die Kinder in einer der 3 städtischen Einrichtungen eine Notgruppe besuchen.

Elternbeitrag

Die Beiträge staffeln sich nach der täglichen Nutzungszeit der Eltern. Wir unterschieden in 2 Kategorien a) Kinder von 2-

3 Jahre und b) Kinder von 3-6 Jahre. Für die Schulkinder wird der Elternbeitrag aus der Nutzungszeit für die Schul- und

Ferienzeit errechnet. Geschwisterkinder zahlen 50% des Beitrages.

Das Essengeld beträgt täglich pro anwesenden Tag 2,30€.

Die Eltern haben die Möglichkeit, 2 Wochen vor Monatsende die Zeiten nach Bedarf höher oder

niedriger zu buchen.

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

3. Der Kindergarten Creidlitz

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

3. Der Kindergarten Creidlitz

Pädagogische Arbeit

Im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit steht die Vorbereitung der Kinder auf künftige Lebenssituationen.

Grundlage ist die ganzheitliche, entwicklungsbezogene Bildung und Erziehung der Kinder.

Wir orientieren uns in der pädagogischen Arbeit am Situationsorientierten Ansatz. Das Kind mit seinen Interessen,

Bedürfnissen, Wünschen und Erfahrungen steht im Mittelpunkt der Arbeit. Die Kinder sollen befähigt werden, den

Alltag autonom und kompetent zu bewältigen. Hierbei berücksichtigen wir die individuellen Lebenssituationen der

Kinder.

Unserer pädagogischer Grundsatz – „Gemeinsam mit Kindern Leben und Lernen“

Wir haben uns für die Arbeit in Projekten mit Kinder nach Petra Stamer-Brandt entschieden.

Die Projektarbeit ist fester Bestandteil unser Bildungs- und Erziehungsarbeit.

In unserer Einrichtung gestalten wir mit den Kindern gruppeninterne und gruppenübergreifende Projekte. Die

Projektthemen entwickeln sich aus den alltäglichen Lebenssituationen der Kinder, den Spielsituationen und aus

Beobachtungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse, Interessen und Wünsche der Kinder. Die Projekte haben

demokratischen Charakter, mit dem Ziel der Partizipation auf der Grundlage einer kooperativen Arbeitsform.

In unserer pädagogischen Arbeit sind die Inhalte des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans integriert. Die

Inhalte haben wir konkretisiert und den personellen und Rahmenbedingungen angeglichen.

Themenbezogene Förderschwerpunkte haben in der Projektarbeit und im gesamten Kindergartenalltag ihren Platz.

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

3. Der Kindergarten Creidlitz

Projekte in den Gruppen

•Projekt „Leseratten“ Zu Beginn des Jahres zeigten die Kinder der

Mäusegruppe zunehmend mehr Interesse an

Büchern, am Lesen und der Schriftsprache.

Deshalb entschieden wir uns für dieses Projekt.

Ausgangspunkt war das Einrichten eines

„Bücherzimmers“. Hauptziel war die Entwicklung der Sprache und

der Literacy.

Im 1. Teil des Projektes setzten wir mit

Bilderbuchbetrachtungen, Vorlesen und

Nacherzählen, freies Erzählen, Buchkultur und

Schriftkultur unsere Ziele um.

Im 2. Teil erlebten die Kinder den

Zusammenhang zwischen Schrift und Wort,

lernten die Buchstaben als Symbole mit

Stempelspielen etc. und in ihrer Umwelt kennen.

Sie legten sich ihre eigene „Schreibmappe“ an.

Die Mittleren und Vorschulkinder arbeiteten

kontinuierlich an dieser langfristigen Aufgaben.

Aber auch die Jüngeren hatten ihre

Schreibmappe und tun „als ob“ sie schreiben.

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

3. Der Kindergarten Creidlitz

Projekte in den Gruppen

Projekt „Wetter“

Die Kinder der Igelgruppe führten über einen

längeren Zeitraum spontane Wetterbeobachtungen

im Tagesgeschehen durch. Sie stellten intensiver

gezielte Fragen zu Wettererscheinungen. So

beschlossen die Kinder und die Erwachsenen in

der Kinderkonferenz ein Projekt zu

Wettererscheinungen zu gestalten.

Durch direkte Beobachtungen in der Natur und

durch Experimente im Kindergarten lernten die

Kinder Hintergründe und Zusammenhänge von

Wettererscheinungen kennen und verstehen.

Die Kinder richteten eine Forscherecke ein. Dort

beobachteten sie z.B. das Schmelzen von Eis und

Schnee. In einer Nachrichtenstation machten die

Kinder ihre eigenen Wettervorhersagen. Mit den

selbstgebastelten Regenmessern erkannten die

Kinder vorhandene Niederschläge. Neben den

naturwissenschaftlichen Bereich war ein

Hauptschwerpunkt die Sprachentwicklung der

Kinder.

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

3. Der Kindergarten Creidlitz

Gruppenübergreifende Projekte:

Projekt „Mit Mäusen und Igeln durch den Herbst“

In diesem Projekt arbeiteten Mäuse- und Igelkinder

gemeinsam an der Thematik „Herbst“. Die Kinder

lernten so Jahreszeit Herbst genauer kennen. Sie

nahmen die Früchte und Pflanzen genauer „unter die

Lupe“, probierten und genossen die unterschiedlichen

Gerüche und Geschmacksrichtungen.

Im Verlauf des Projektes fanden die

Bildungsschwerpunkte: Obst und Gemüse, Früchte,

Bäume und deren Laubfärbung, Tier und Pflanzen,

charakteristische Wettererscheinungen ihren Platz.

Weiter Entwicklungsschwerpunkte waren: die

Entwicklung der Sprache und die Erweiterung des

Sprachwortschatzes, die Entwicklung der Fein- und

Grobmotorik, die Entwicklung der Kreativität, die

Entwicklung des sozialen Miteinanders. Durch

zahlreiche Lieder, Bilderbücher, Bastelangebote,

Beobachtungen in der Natur, Experimente ect.

erwarben und vertieften die Kinder ihr Wissen.

Ein kleine Erntedankfest und unser Sankt Martinsfest

waren gemeinsame Höhepunkte von Eltern, Kindern

und Mitarbeitern.

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

3. Der Kindergarten Creidlitz

Gruppenübergreifende Projekte:

Projekt „Gesunde Ernährung“ im Kindergarten

In unserem pädagogischen Konzept ist der Zielschwerpunkt

„Gesundheit, Ernährung, Hygiene –ganzheitliche gesunde

Lebensweise“ festgeschrieben.

Immer wieder kam es in den vergangenen Wochen zu

Unstimmigkeiten bei den Kindern und Eltern „Was darf ich im

Kindergarten zum Frühstück und zur Brotzeit

mitbringen?“ Deshalb beschlossen die Mitarbeiter mit den

Kindern und Eltern ein Projekt zu diesem Thema zu gestalten.

Wir arbeiteten an zwei Hauptschwerpunkten:

1. Erarbeitung von Regeln zur gesunden Ernährung im

Kindergarten und

2. die direkte Auseinandersetzung mit dem Thema durch

Gesprächskreise und die Vertiefung und Erweiterung der

Erkenntnisse mit Hilfe altersgerechter Angebote.

Ein Ampelsystem unterstützt und ergänzt das Handeln im Haus.

Die Kinder stellten zusammen „ Das darf ich immer mitnehmen.

Das darf ich manchmal mitnehmen. Das bleibt zu Hause“. Dies

gestalteten die Kinder als Plakat für sich selbst und für die Eltern.

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

3. Der Kindergarten Creidlitz

Besondere Rolle der Vorschulkinder

Die Vorbereitung auf die Schule beginnt im Elternhaus und wird im Kindergarten gemeinsam mit den

Eltern fortgesetzt. Im Verlauf ihres Entwicklungsprozesses treten die Kinder in die besondere Rolle der

Vorschulkinder. Den Kindern wird ihre besondere Rolle im Kindergarten zunehmend bewusster. Sie

machen sich mit dem neuen Lebensabschnitt „Übergang vom Kindergarten in die Schule“ vertraut und

fiebern dem Schuleintritt entgegen. Dies bedarf einer langfristigen entwicklungsangemessenen

Vorbereitung.

Die Vorschulkinder beider Gruppen treffen sich einmal in der Woche zum Vorschulprojekt im

Gemeindehaus der evangelischen Kirche oder in der Grundschule Creidlitz.

Unsere 3 Vorschulprojekte:

Mathematische Bildung „Vorschule mit der Zahlenraupe Rucola“

Sprachliche Bildung „Buchstala“

Verkehrserziehung „Verkehrserziehung mit dem Straßenzebra Pacco“

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

3. Der Kindergarten Creidlitz

1. Projekt “ Vorschule mit der Zahlenraupe Rucola” - Ziele:

Sortieren und Klassifizieren (Grundlage von Ordnung, Über- und Unterordnung, An- und Einordnung, Muster entdecken,

herstellen und weiterführen)

Kennenlernen von Mengen und Zahlen von 1-10 (Mengen und Ziffern entschlüsseln, begreifen und verwenden, Ziffern in

der Umwelt entdecken, Umgang mit gegenständlichen Mengen, vergleichen und teilen)

Rechenarten (kleinste Rechengeschichten erleben)

Formen und Körper/Raumlange (Formen entdecken, erkennen und beschreiben, die Lage von Körpern und Objekten im

Raum erfahren)

2. Projekt „“Buchstala” - Ziele:

Entwicklung der phonologischen Bewusstheit

Auditive Wahrnehmung fördern

Spielerisch Freude am Grundprinzip der deutschen Sprache entwickeln

Bewusstmachen des Zusammenhangs zwischen Lautsprache und Schriftsprache

3. Projekt “Verkehrserziehung mit dem Straßenzebra Paco” - Ziele:

Kennenlernen von Fahrzeugtypen und ihren Funktionen

Erleben des richtigen Verhaltens im Straßenverkehr

Üben des Verhaltens an Ampeln und Fußgängerüberwegen

Kennenlernen wichtiger Verkehrsschilder

Erkennen der Notwendigkeit für richtige Kleidung im Straßenverkehr

Andrea Matthes, Leiterin Kindergarten Creidlitz, Seite 59-68

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

3. Der Kindergarten Creidlitz

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

4. Gesetzesänderungen in den letzten 10 Jahren

Viele Gesetze wurden in den letzten 10 Jahren verändert, ergänzt und erweitert.

Im folgenden werden die wesentlichen Gesetzesänderungen aufgelistet, die einen direkten Bezug zur Arbeit des

Amtes für Familie haben und uns immer wieder vor neue Herausforderungen stellen:

Änderungen der Bayerischen Gesetze

BayKiBiG 1. Neufassung zum 1.8.2005:

Völlige Neuregelung für alle Kindergärten, Krippen und Horte., insbes. Einführung der

kindbezogenen Förderung nach Buchungszeiten und Bildungsauftrag der Einrichtungen

2. Änderungen zum 1.1.2013:

Umfangreiche Detailänderungen zur Bildungsarbeit,

zum Förderanspruch,

Beitragszuschuss zum letzten Kigajahr,

Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern,

intensivere Zusammenarbeit mit den Schulen,

stärkere Förderung bei (drohenden) Behinderungen.

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

4. Gesetzesänderungen in den letzten 10 Jahren

Änderungen der Bayerischen Gesetze

AVBayKiBiG

1. Neufassung zum 1.8.2005:

Völlige Neuregelung entsprechend dem BayKiBiG

Anstellungsschlüssel 1 : 12,5

2. Änderung ab1.9.2008:

Neueinführung von Beobachtungsbögen,

besserer Kinderschutz,

Änderung von Anstellungsschlüssel (1 : 11,5) und

Buchungszeitfaktoren

3. Änderung zum 1.9.2012:

Neuer Anstellungsschlüssel 1 : 11,0

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

4. Gesetzesänderungen in den letzten 10 Jahren

Änderungen im SGB VIII

1.Änderungen ab Dezember 2003:

Erweiterung der Pflichten zu sozialpädagogischen Hilfen, konkretere Regelungen zu Hilfeplänen

2. Änderungen im Dezember 2004 (Tagesbetreuungsausbaugesetz, „TAG“): Anspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung ab dem 3. Lebensjahr,

unter 3 Jahren muss ein bedarfsgerechtes Angebot garantiert werden,

genaue Bedarfsplanung für den Ausbau dieser Einrichtungen,

Anspruch auf Betreuung auch in Ferienzeiten

3. Änderungen im September 2005 (Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, „KICK“): Mehr Beratung bei Trennung und Scheidung,

konkreterer Schutzauftrag der auch bei den freien Trägern sichergestellt werden muss mit konkretisierten

Beratungs- und Hilfeangeboten,

Kooperationspflichten der Tageseinrichtungen,

Pflicht, die Eltern über Tageseinrichtungen konkret zu geraten,

höhere Hilfen zur Erziehung im Ausland,

Neufassung der Eingliederungshilfe bei seelischen Behinderungen,

Pflicht zu Führungszeugnissen,

Änderungen bei den Kostenbeteiligungen

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

4. Gesetzesänderungen in den letzten 10 Jahren

4.Änderungen im November 2008 (Gesetz zur Förderung von Kindern unter 3 Jahren „KiFöG“): Erweiterung und Präzisierung des „TAG“ Anspruch auf ein Betreuungsangebot in Tageseinrichtungen

Regelmäßige Bedarfsfeststellungen und stufenweiser Ausbau dieser Einrichtungen

5.Änderung zum 1.1.2012 durch das Bundeskinderschutzgesetz („BKiSchG“): Ausbau eines niedrigschwelligen Zugangs zu Frühen Hilfen, „Familienhebammen“, Aufbau verbindlicher Netzwerkstrukturen zur Zusammenarbeit der Träger und Institutionen,

Pflicht, sich unmittelbaren Eindruck zu verschaffen (Hausbesuche),

Pflicht zur Weitergabe an zuständige Träger,

Dokumentation,

Information über den Anspruch auf fachliche Beratung,

erweiterte Führungszeugnispflicht,

Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf Beratung und Schutz,

kontinuierliche Qualitätsentwicklung unter Einbeziehung des Jugendhilfeausschuss,

Erarbeitung neuer Kriterien der Jugendhilfestatistik auch durch die Jugendämter.

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

4. Gesetzesänderungen in den letzten 10 Jahren

6. Änderung zum 5.7.2012 durch Gesetz vom 29.6.2011:

Beistandschaften, Amtspflegschaften und Amtsvormundschaften:

je Mitarbeiter des Jugendamtes höchstens 50 Fälle (bei Vollzeit ohne andere Tätigkeiten),

vorherige Anhörung des Jugendlichen,

regelmäßiger persönlicher Kontakt mindestens 1-mal im Monat (§ 1793 Abs. 1a BGB)

Jede der aufgeführten Gesetzesänderungen erweitert die Aufgabenbereiche der

Mitarbeiter im Amt für Jugend und Familie.

Diesen gestiegenen qualitativen Anforderungen muss bei der personellen Ausstattung

mit einer, dem Bedarf entsprechenden Zahl von Fachkräften Rechnung getragen

werden, damit die gesetzlichen Pflichtaufgaben auch weiterhin im Interesse und zum

Wohle der betroffenen Kinder und Familien ausgeübt werden können!

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 79/3 SGB VIII.

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

5. Das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)

Neue Herausforderungen an das Amt für Jugend und Familie, die im Arbeitsalltag zu

verwirklichen sind!

Ziel des zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und

Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) ist es, den Kinderschutz im Bereich der Prävention und Intervention

weiter zu verbessern und die gesetzlichen Grundlagen zu schärfen und zu erweitern.

Vor diesem Hintergrund ist mit dem Bundeskinderschutzgesetz nicht nur das Gesetz zur Kooperation und Information

im Kinderschutz (KKG) in Kraft getreten, sondern es ist auch in einer Vielzahl von Regelungsbereichen des SGB VIII zu

gesetzlichen Neuerungen gekommen.

In Coburg wurde schon viel Vorarbeit geleistet.

Hier ist von Bildung eines Netzwerkes für Frühe Hilfen, der koordinierenden Kinderschutzstelle, aber auch von der

Umsetzung, nämlich von „praktischen Umgang mit Gefährdungen“ die Rede.

Durch verbindliche Empfehlungen der Ministerien und Landesjugendämter führt in der heutigen Zeit jede gesetzliche

Änderung zwangsläufig zu einem Zuwachs an Professionalität, Zeit und vor allem Personal in unserer Arbeit.

Die gestiegenen Anforderungen und die Aufträge „Schutz des Kindes und Förderung der Eltern“ können

sonst nicht erfüllt werden.

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

5. Das neue Bundeskinderschutzgesetz

Folgender Beitrag soll einen ersten informatorischen Überblick ermöglichen, um nachzuvollziehen, welche

Anforderungen erfüllt werden müssen. Diese Ausführungen sind im Wesentlichen aus dem Mitteilungsblatt

des Bayer. Landesjugendamtes (Ausgabe 1/12) entnommen und mit Kommentaren versehen, welche die

Situation vor Ort verdeutlichen:

Das BKiSchG ist ein Artikelgesetz, welches neben einem eigenen Gesetz zur Kooperation und

Information im Kinderschutz (KKG) in Artikel 1 weitere Änderungen und Vorschriften nach

folgender Gliederung enthält:

Artikel 1: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

Artikel 2: Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3: Änderungen anderer Gesetze

Artikel 4: Evaluation

Artikel 5: Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6: Inkrafttreten

Der Artikel 1, das gesamte Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), enthält

folgende Paragraphen:

§ 1: Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung

§ 2: Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung

§ 3: Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz

§ 4: Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung

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Der Eingangsparagraph enthält die Zielsetzungen des Gesetzes, also das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und

ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern. Dabei greift es auf den Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes zurück. Es

definiert die Aufgaben des staatlichen Wächteramtes zur Unterstützung von Eltern in der Gefahrenvorsorge und -abwehr. Darüber

hinaus enthält es eine Definition der Frühen Hilfen: „Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und

multiprofessionellen Angebots in Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und

Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter.“ (§ 1 Abs. 4 KKG)

Der § 2 verpflichtet im Regelfall die örtlichen Jugendhilfeträger zur Information für (werdende) Eltern über örtliche

Leistungsangebote zu Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und Entwicklung von Kindern in den ersten

Lebensjahren. Hierzu kann den Eltern ein persönliches Gespräch angeboten werden, auf deren Wunsch hin auch in ihrer eigenen

Wohnung. (Besuch der Eltern Neugeborener). Dies haben wir durch die Schaffung der Frühen Hilfen in Form der „Koordinierenden

Kinderschutzstelle“ (KoKi) seit Dezember 2010 verwirklicht, welche auch neben einer Teilnahme an einer sogenannten

Steuerungsgruppe für die Etablierung eines Netzwerkes zuständig ist. Nicht zu unterschätzen sind in diesem Zusammenhang auch

die Angebote und Leistungen des Bündnisbüro: Coburg – die Familienstadt.

Der Aufbau und die Weiterentwicklung flächendeckender verbindlicher Strukturen zur Zusammenarbeit der zuständigen

Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz ist der Inhalt des § 3 KKG. In Vereinbarungen organisiert üblicherweise der

örtliche öffentliche Jugendhilfeträger die Grundsätze einer verbindlichen Zusammenarbeit, möglichst im Rahmen bereits

vorhandener Strukturen. Auf ein regelmäßiges Netzwerkstreffen blicken wir nun schon ca. 3 Jahre zurück und arbeiten

diesbezüglich mit dem Amt für Jugend, Familie und Senioren des Landkreises Coburg effektiv zusammen. Mit allen Institutionen

der Jugendhilfe, jedoch auch mit denjenigen, die in irgendeiner Weise mit Kindern zu tun haben (z.B. Jobcenter) sind

Leistungsvereinbarungen oder Vereinbarungen zur Kindeswohlsicherung und Zusammenarbeit abzuschließen.

Federführend ist hier das Amt für Jugend und Familien.

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

5. Das neue Bundeskinderschutzgesetz

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

5. Das neue Bundeskinderschutzgesetz

Der Inhalt des § 4 KKG regelt die Befugnis von Ärztinnen, Hebammen, Psychologinnen, Ehe-, Familien-,

Erziehungs-, Jugend- und Suchtberaterinnen, Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiterinnen, Lehrerinnen

und Mitarbeiterinnen anerkannter Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen das Jugendamt über

gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung zu informieren und die entsprechenden Daten zu

übermitteln.

Zuvor haben die Angehörigen dieser Berufsgruppen nach Möglichkeit jedoch die Situation mit den

Personensorgeberechtigten und dem jungen Menschen zu erörtern und auf die Inanspruchnahme von

Hilfen hinzuwirken. Hierzu und zur Gefährdungseinschätzung haben sie Anspruch auf die Beratung durch

eine insoweit erfahrene Fachkraft des Jugendamtes. Auf landesrechtlicher Ebene besteht durch Art. 14

GDVG für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen bereits seit Mai 2008 eine

Verpflichtung zur Datenübermittlung. Hier wurde und wird die neu geschaffene bundesgesetzliche

Befugnisnorm, übrigens mit Zustimmung der Ärzteverbände, mit Nachdruck konkretisiert.

Die sogenannte „insofern erfahrene Fachkraft“ (IsoFak) haben große Träger zunächst selbst zu benennen

und zur Verfügung zu stellen, jedoch für kleinere Einrichtung haben wir als Amt für Jugend und Familie eine

Ansprechperson zu benennen, wobei ergänzend den Mitarbeitern des Allgemeinen Sozialen Dienst hier

eine zunehmend wichtige Aufgabe zu kommt. Der tatsächliche Beratungsbedarf der Jugendhilfepartner

bzgl. der IsoFak kann derzeit noch nicht abgesehen werden.

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

5. Das neue Bundeskinderschutzgesetz Der Artikel 2 befasst sich mit den Änderungen und Neuerungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Als

wesentliche Änderungen sind hier anzuführen:

•§ 8 SGB VIII: Schaffung eines eigenständigen Anspruchs von Kindern und Jugendlichen auf Beratung ohne Kenntnis der

Personensorgeberechtigten aufgrund einer Not- und Konfliktlage.

•§ 8a SGB VIII: Eine Einschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, im Regelfall gemeinsam

mit dem Kind oder Jugendlichen und seinen Erziehungsberechtigten und im Rahmen eines Hausbesuches. Dadurch soll ein

unmittelbarer Eindruck vom Kind und seiner persönlichen Umgebung sichergestellt werden. Mit den freien Trägern sind hierüber und

über die Qualifikation der hinzuzuziehenden Beratungsfachkräfte Vereinbarungen abzuschließen. Zur Vermeidung des

„Jugendamtshoppings“ sind die Jugendämter untereinander zur Information über Kindeswohlgefährdungen verpflichtet. Erfolgen soll

diese Informationsweitergabe im Rahmen eines Gesprächs zwischen den Fachkräften, den Personensorgeberechtigten und den

jungen Menschen. Damit soll eine belastbare, tragfähige und lückenlose Verantwortungskette bei Zuständigkeitswechseln sichergestellt

werden.

•§ 8b SGB VIII: Alle beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehenden Personen haben bei der Einschätzung einer

Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft des Jugendamtes. Träger von Einrichtungen

haben einen Anspruch auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien, in Bayern gegenüber den die

Heimaufsicht führenden Regierungen.

Neben einer deutlichen Mehrung der Gefährdungsmeldungen muss i.d.R. diesen, mit einen persönlichen oftmals einem Hausbesuch zu

zweit nachgegangen werden. Zur Einschätzung des Gefährdungsgrades findet eine Fachkonferenz statt. Hier besprechen mehrere

erfahrene Mitarbeiter die Meldung, das Gefährdungspotential, das damit verbundene Risiko und organisieren erste Handlungsschritte.

Das bedeutet, das Amt hat sich in Organisation, Struktur, damit einhergehenden Verwaltungsabläufen und dem notwendigen

sozialarbeiterischen Handeln den gesetzlichen Anforderungen anzupassen.

§ 16 SGB VIII: Schwangeren, werdenden Vätern und Eltern sind Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus

elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen anzubieten.

§ 37 SGB VIII: Eine Pflegeperson hat Anspruch auf ortsnahe Beratung und Unterstützung, im Zweifelsfall auch durch ein anderes

Jugendamt. Dies bedeutet für uns, dass wir neben der Klärung wie dies zu geschehen hat, auch etwaig entstehende Kosten zu tragen

haben.

§ 45 SGB VIII: In stationären und teilstationären Einrichtungen bedarf es geeigneter Verfahren der Beteiligung junger Menschen sowie

Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten. Das eingesetzte Personal muss seine Eignung durch regelmäßig

vorzulegende erweiterte Führungszeugnisse nachweisen.

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§ 47 SGB VIII: Die Meldepflichten umfassen zusätzlich die Mitteilung von Ereignissen oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der in

Einrichtungen lebenden Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen.

§ 72a SGB VIII: Einschlägig vorbestrafte Personen dürfen hauptamtlich bei öffentlichen Trägern nicht beschäftigt oder vermittelt werden. Sie

haben regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Die Sicherstellung der Einhaltung dieser Vorschrift bei freien Trägern erfolgt

durch den Abschluss von Vereinbarungen. Für neben- und ehrenamtlich Tätige ist anhand von Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu

entscheiden, welche Personen ein Führungszeugnis vorzulegen haben. Hier besteht bei den Verantwortlichen von Institutionen, Verbänden

aber auch kleineren Vereinen etc. ein großer Beratungsbedarf, dem wir als Amt nachkommen müssen.

§ 79a SGB VIII: Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung und Gewährleistung der Qualität bei der Gewährung und Erbringung von

Leistungen, der Erfüllung anderer Aufgaben, im Prozess der Gefährdungseinschätzung und für die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

sind durch die örtlichen Jugendämter zu entwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Sie orientieren sich dabei an den fachlichen

Empfehlungen der Landesjugendämter.

§ 81 SGB VIII: Das Gebot der Zusammenarbeit zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe mit anderen Stellen und öffentlichen

Einrichtungen auf struktureller Ebene wird gesetzlich normiert.

§ 86c SGB VIII: Bei Zuständigkeitswechseln erfolgt die Fallübergabe im Rahmen eines Gespräches unter Beteiligung der Betroffenen und

Leistungsberechtigten. Der bisherige Träger bleibt solange zuständig, bis der neue Träger die Leistung fortsetzt.

§ 103 SGB VIII: Zukünftig dürfen die Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken auch auf Gemeinde- bzw. Jugendamtsebene

veröffentlicht werden.

Der Artikel 3 BKiSchG enthält die Änderungen anderer Gesetze. Als da sind:

§ 21 SGB IX: Das Beratungsangebot durch das Jugendamt bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung gilt nun auch für

Träger von Rehabilitationseinrichtungen und -diensten.

§ 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG): Die Schwangerenkonfliktberatungsstellen wirken an den Netzwerken nach § 3 KKG mit.

Der Art. 4 BKiSchG enthält die Verpflichtung der Bundesregierung unter Beteiligung der Länder gegenüber dem Deutschen Bundestag zur

Evaluation der Wirkungen des Gesetzes und darüber bis zum 31. Dezember 2015 zu berichten. Das Bundesministerium für Familien, Senioren,

Frauen und Jugend wird in Art. 5 BKiSchG ermächtigt, den Wortlaut des SGB VIII in seiner Gesamtheit im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.

Abschließend regelt der Art. 6 BKiSchG das Inkrafttreten zum 01. Januar 2012.

Stephan Barnickel, Leiter des Teams „Allgemeiner sozialer Dienst und Wirtschaftliche Jugendhilfe“, Seite 74-79

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

5. Das neue Bundeskinderschutzgesetz

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In den letzten Jahren haben sich die qualitativen Anforderungen an die Führung von Amtsvormundschaften und

Amtspflegschaften durch das Jugendamt (§§ 55, 56 SGB VIII) zunächst im Zuge der gesellschaftlichen Entwicklung

fortlaufend und grundlegend geändert.

Vom Gesetzgeber wurde das stark modifizierte Anforderungsprofil schließlich durch das zum 06.07.2011 bzw. zum

05.07.2012 in Kraft getretene „Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ auch durch

umfassende Änderung/Erweiterung gesetzlicher Normen (BGB, SGB VIII) konkretisiert.

Während Amtsvormundschaften/-pflegschaften in der Vergangenheit eher „verwaltet“ wurden, hat der Gesetzgeber

nun in § 1800 BGB „die persönliche Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels

(Pfleglings)“ ausdrücklich in den Vordergrund gestellt. Zu diesem Zweck hat der Vormund (Pfleger) gem. § 1793 Abs.

1a) BGB nun auch regelmäßigen persönlichen Kontakt mit dem Mündel zu halten, der i.d.R. einmal im Monat in

dessen üblicher Umgebung stattfinden soll.

Die Einhaltung der erforderlichen Kontakte des Vormunds (Pflegers) zum Mündel (Pflegling) wird vom Familiengericht

seit Inkrafttreten des zweiten Teils des vorgenannten Gesetzes am 05.07.2012 obligatorisch überwacht und kann von

dort aus bei Zuwiderhandlung oder Unterlassung auch sanktioniert werden (§§ 1837, 1840, § 1908b BGB).

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

6. Neue Gesetzesvorgaben bei Ausübung von Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft

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In Einklang mit bundes- und landesweit zu beobachtenden Entwicklungen verursacht das stark modifizierte

Anforderungsprofil des Amtsvormund/-pfleger auch im Amt für Jugend und Familie der Stadt Coburg in

signifikantem Umfang Mehrarbeit.

Um der gesetzgeberisch postulierten persönlichen Förderung von Erziehung und Pflege der anvertrauten

Kinder/Jugendlichen und regelmäßigen Kontaktpflege durch den Vormund/Pfleger am besten gerecht zu werden,

sollen diese Aufgaben im Amt für Jugend und Familie künftig von einer Sozialpädagogin/einem Sozialpädagogin

wahrgenommen werden, deren/dessen professionelle Fertigkeiten dem neuen Anforderungsprofil am ehesten

entsprechen.

Während Amtsvormundschaften/-pflegschaften in früheren Jahrzehnten eher als reine

„Schreibtischvorgänge“ von Verwaltungsfachkräften des Jugendamtes „bearbeitet“ wurden, war bereits in den

letzten Jahren bundesweit die kontinuierlich zunehmende Übertragung derartiger Dienstaufgaben auf

sozialpädagogische Fachkräfte zu beobachten.

Mit Übertragung dieser Obliegenheiten auf eine sozialpädagogische Fachkraft wird auch die Stadt Coburg dem

grundlegend gewandelten Anforderungsprofil des Amtsvormunds/Pflegers durch Einsatz einschlägig

ausgebildeten Personals gerecht.

Christoph Sölla, Leiter des Teams „Rechtliche und finanzielle Hilfen“ , Seite 80-81

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6. Einzelne Aufgabenschwerpunkte

Jugend und Familie 2012

6. Neue Gesetzesvorgaben bei Ausübung von Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft

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7. Soziale Stadt Wüstenahorn Mobiles Atelier im KiJuZ

Jugend und Familie 2012

k-r-e-a-k-t-i-v im Stadtteil mit der rollenden Kunstwerkstatt

„Als Kind ist jeder ein Künstler. Die Schwierigkeit liegt darin, als Erwachsener einer zu bleiben.“ P. Picasso

Teil 2

von Gerhard Heinzl

Seite 82-92

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7. Soziale Stadt Wüstenahorn Mobiles Atelier im KiJuZ

Jugend und Familie 2012

Im Jahr 2011 startete das Mobile Atelier im Stadtteil Wüstenahorn. Im Jahresbericht 2011 wurde das erste mal darüber

berichtet. Auch im Verlauf des Jahres 2012 fand dieses Angebot großen Zuspruch bei den Bewohnern des Stadtteils

Zu Beginn möchte ich nochmals kurz die Ausgangslage und die Zielsetzung benennen:

Ein Wohnwagen als rollendes Atelier

Das Mobile Atelier ist eines der Projekte, die im Rahmen der Planung und Umsetzung des Projektes „Soziale Stadt

Wüstenahorn“, initiiert wurde. Federführend sind die städtische gemeinnützige Wohnungsbau- und

Wohnungsförderungsgesellschaft und die Stadt Coburg. Verantwortlich für Planung und Umsetzung ist Herr Heinzl, Leiter des

städtischen Kinder- und Jugendzentrums Wüstenahorn.

Ein Caravan mit Toilette (nicht ganz unwichtig), wurde zum fahrbaren Atelier umgebaut

Er ist ausgestattet mit Mal- und Werkutensilien, wird in den Sommermonaten an den unterschiedlichsten Plätzen im Stadtteil

Wüstenahorn positioniert und soll Bewohner, unterschiedlichen Alters, zum künstlerisch-kreativen Tun anregen.

Jeder Bewohner kann sich dort ausprobieren und unter Anleitung sein kreatives Potential entdecken. Es werden Tipps und

Tricks vermittelt und es soll etwas Spaß am Zeichnen, Malen und Gestalten geweckt werden.

Weiterhin ist das mobile Atelier nicht allein ein Ort des „Tuns“ sondern auch ein Ort der Kommunikation und der Begegnung.

Was das mobile Atelier nicht ist.

Das mobile Atelier soll keine Malschule oder ein Malkurs im klassischen Sinn sein. Es will die Menschen anregen, erste

Schritte zu unternehmen.

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7. Soziale Stadt Wüstenahorn Mobiles Atelier im KiJuZ

Jugend und Familie 2012

Projektverlauf 2012 Abende im Januar und Februar 2012 im Haus Dem Wunsch einiger Personen entsprechend legte ich einige Freitagabendtermine im Januar, Februar und März 2012 fest, die

ich telefonisch und mit Aushang bekannt gab. Von 18.00 Uhr an, bis 22.00 Uhr stand der Werkraum nun für die Hobbymaler zur

Verfügung. In regelmäßigen Abständen trafen sich Personen zwischen 12 und 43 Jahre. Sie kamen zumeist mit einer exakten

Vorstellung von dem, was sie umsetzen wollten. Meine Rolle entsprach der des Ratgebers und des unterstützenden Begleiters.

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7. Soziale Stadt Wüstenahorn Mobiles Atelier im KiJuZ

Jugend und Familie 2012

Standplatz Galerie W Unbeschadet überstand der Wohnwagen den Winter auf dem Parkplatz des Kinder- und Jugendzentrums Wüstenahorn

in der Karl-Türk-Straße 88. Im Frühjahr 2012 wurde der Wohnwagen für die neue Saison hergerichtet und die

Verbrauchsmaterialien ergänzt.

In ihrer Freizeit spazieren viele Menschen gerne am und um den Wolfgangsee. Nachdem unsere Galerie W am

Dorfplatz am Wolfgangsee liegt, die Parkplätze städtischer Grund und nicht vermietet sind, stellte ich den Caravan im

April 2012 vor der Galerie W ab. Galerie und Atelier sollten zusammengehörig wahrgenommen werden.

Ab Freitag, den 27.April konnte am Wohnwagen, jeweils freitags, in loser Folge, ab 15.30 gezeichnet und gemalt werden.

Dies wurde anfangs bis 20.30 Uhr, später im Juli gar bis 21.45 Uhr genutzt. Die fertig gemalten Bilder wurden sogleich

ausgestellt. Bis auf einige Unterbrechungen (Veranstaltungen), blieb das Mobile Atelier bis Ende Juli an dieser Stelle.

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7. Soziale Stadt Wüstenahorn Mobiles Atelier im KiJuZ

Jugend und Familie 2012

Teilnahme des Mobilen Ateliers an Veranstaltungen in Coburg Im Jahr 2012 ergaben sich einige Möglichkeiten, Veranstaltungen anderer zu unterstützen und den Bekanntheitsgrad des

Mobilen Ateliers zu erhöhen:

1. Kirchweih der Johanneskirche

Am Sonntag, den 13. Mai feierte die Kirchengemeinde der Johanneskirche in Coburg, zu deren Sprengel der Stadtteil

Wüstenahorn gehört, ihr Kirchweihfest. Auf Anfrage von Herrn Pfarrer Willmer, beteiligte sich das mobile Atelier am

Kirchweihfest.

Im Eingangsbereich, unterhalb der Treppe die zum Kirchplatz führte, konnten Besucher der Veranstaltung das Angebot des

Ateliers wahrnehmen. Trotz Sonntagskleidung scheuten sich nicht wenige, sich mit Farbe und Pinsel auseinanderzusetzen.

Die weißen Kittel schützten vor Flecken auf der Kleidung und ließen die „Akteure“ wie Wissenschaftler oder Ärzte

aussehen.

Im Verlauf des Tages erkundigten sich einige Besucher des Kirchweihfestes danach, wann und wo das Mobile Atelier als nächstes stehen wird.

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7. Soziale Stadt Wüstenahorn Mobiles Atelier im KiJuZ

Jugend und Familie 2012

2. Dorffest des Bürgervereins Wüstenahorn

Am Donnerstag den 17. Mai (Christi Himmelfahrt) veranstaltete der Bürgerverein Wüstenahorn sein jährliches Dorffest

am Wolfgangsee. An diesem Tag kamen, wie vorher angekündigt, Personen zum Wagen, die das Atelier erst einige Tage

zuvor, am Kirchweihfest kennengelernt haben.

Die Nachfrage war höher als zu bewältigen war. Einige Besucher mussten vertröstet werden.

Ein vorbereiteter Flyer informierte diese darüber, wann und wo das mobile Atelier erneut öffnet.

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7. Soziale Stadt Wüstenahorn Mobiles Atelier im KiJuZ

Jugend und Familie 2012

3. Aktionstag der Sozialen Stadt mit Straßenfest des Kinder- und Jugendzentrums in der

Fröbelstraße

Im Juni 2012 fand ein Aktionstag der Sozialen Stadt Wüstenahorn statt. Am Samstag, den 16. Juni, konnten sich

interessierten Bürgern über die Bauplanung und deren bisherige Umsetzung informieren, sowie die sozialen Projekte

und deren Protagonisten kennenlernen.

Das Kinder-und Jugendzentrum veranstaltet an diesem Tag ein Straßenfest in der Fröbelstraße

Neben Getränke und Speisen erwarteten die Besucher einige Mitmachangebote, eine Spielstraße für Kinder und das

mobile Atelier. Auch an diesem Tag waren die Arbeitsplätze des mobilen Ateliers durchgehend besetzt.

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Jugend und Familie 2012

4. Sonntag, den 17. Juni auf den Marktplatz von Coburg - Wir sind Coburg

Vom 17 –24 Juni 2012 fand eine internationale Woche in Coburg statt. Ein buntes Programm dokumentierte die kulturelle

Vielfalt der Stadt. Als Auftaktveranstaltung wurde in der Innenstadt ein Marktfest mit Bühnenprogramm, Essens- und

Aktionsstände organisiert.

Das Kinder- und Jugendzentrum beteiligte sich mit einem Bastelangebot, Riesenseifenblasen, Personenmemory und dem

mobilen Atelier. Von Beginn an beschäftigten sich große und kleine Künstler mit Farbe und Pinsel. Hierbei entstanden die

unterschiedlichsten Motive. Auch an diesem Tag wurde das Angebot gut angenommen. Immer wieder erreichte ich die

Grenze, an der ich noch unterstützend tätig sein konnte. Im Laufe des Tages ergaben sich interessante, leider etwas

kurzgehaltene Kontakte zu künstlerisch tätigen Personen.

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7. Soziale Stadt Wüstenahorn Mobiles Atelier im KiJuZ

Jugend und Familie 2012

Ausstellung von Werken im Jugendzentrum Domino

Das Jugendzentrum Domino veranstaltete im Juni 2012 eine Projektwoche „Kunst?“. Namhafte Künstler stellten ihre

Werke in den Räumen aus. Zum Abschluss fand am Samstag, den 30 Juni, ein Aktionstag mit Vernissage und einer

Versteigerung statt.

Auf Anfrage erklärte ich mich zu einer Airbrush-Vorführung bereit und nutzte die Gelegenheit, über das Projekt

„Mobiles Atelier“ zu informieren und einige Werke unserer Hobbykünstler dort auszustellen.

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Die Bilder dokumentieren sehr gut, dass das mobile Atelier von Kinder, Jugendliche und Erwachsene angenommen wurde.

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7. Soziale Stadt Wüstenahorn Mobiles Atelier im KiJuZ

Jugend und Familie 2012

Ferienwochen August 2012

Am Freitag den 20. Juli endete das „Freitagsangebot“ am Dorfplatz vor der Galerie W.

In den Ferien sollte das mobile Atelier nun wieder an unterschiedlichen Standorten des Stadtteils präsent sein.

Eineinhalb Wochen stand der Caravan im Wirtsgrund auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes. In der Woche vom Montag,

den 13.08. bis Samstag, den 18.08. nahm ich an der Kinderfreizeit des Kinder- und Jugendzentrums teil. Anschließend stand

das mobile Atelier in der Nähe eines Spielplatzes in der Scheuerfelder Straße und die letzte Augustwoche in der

Fröbelstraße vor dem Jugendhaus.

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7. Soziale Stadt Wüstenahorn Mobiles Atelier im KiJuZ

Jugend und Familie 2012

Resümee

Wie bereits erwähnt, ist es nicht leicht, gerade Erwachsene zum kreativen Tun im öffentlichen Bereich zu animieren. Auch gibt es

Stimmen, die mich fragten, ob das ganze „überhaupt etwas bringt?“ Der bisherige Verlauf dieses Angebots zeigt jedoch, dass es

immer wieder von Personen unterschiedlichen Alters genutzt wurde. Nicht wenige von ihnen, die sich einmal darauf eingelassen

hatten, wurden zu regelrechten „Wiederholungstätern.“ Einige begeisterte „Malerinnen“ verstanden es auch andere zu animieren oder brachten eine weitere Person mit. Einige Eltern

betrachteten zunächst das mobile Atelier weiterhin als willkommenes Ferienangebot für ihre Kinder. Doch nicht wenige

begannen nach einiger Zeit des Zuschauens erst in den Büchern mit Motiven zu blättern, um kurze Zeit darauf selbst aktiv

zu werden. Diejenigen die sich etwas Zeit nahmen, erzielten beachtliche Ergebnisse und waren auch sichtlich stolz auf ihre

Werke. Natürlicher weise kamen wir immer wieder auf das Thema Kunst zu sprechen. Überraschend vielen Bewohnern waren die

TV Auftritte des verstorbenen Malers Bob Ross bekannt, dessen Malweise sie fasziniert.

In den Gesprächen spielte die Soziale Stadt eine nicht unerhebliche Rolle. Fragen hierzu beantwortete ich, soweit ich konnte.

Informierte (Flyer an Bord) über die anderen, laufenden sozialen Projekte und verwies auf die entsprechenden Ansprechpartner

und Partnerinnen.

Anfangs befürchtete ich, dass Leute, die nur über die Schulter schauen wollten, als störend empfunden werden. Dies hat sich als

unbegründet herausgestellt. Immer wieder ergaben sich Momente des Austausches und des Kennenlernens.

Wie im Konzept vorgesehen, beteiligte sich das mobile Atelier an Veranstaltungen anderer Einrichtungen oder Vereine. Obgleich

bereits eine Anfrage für den Landkreis erfolgte, soll sich der weitere Einsatz aus zeitlichen und logistischen Gründen, auf den

innerstädtischen Raum von Coburg begrenzen.

Der Einstieg in das kreative Tun muss sehr niedrigschwellig erfolgen. Ob sich daher alle Ideen umsetzen lassen, wage ich zu

bezweifeln. Ein weiterer Faktor sind die Materialkosten, die für gute Materialien nicht unerheblich sind.

Der Caravan überwintert derzeit auf dem Parkplatz des KiJuz –Wüstenahorn. In den Monaten Januar, Februar und März sind

erneut „Malabende“ im Werkraum unserer Einrichtung gewünscht und vorgesehen.

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8. Zusammenarbeit mit Freien Trägern

Das Jahr 2012 war geprägt von schwierigen und langwierigen

Aushandlungsprozessen,

konzeptionelle Neuorientierungen und Abstimmungsgesprächen zu

Entgeltvereinbarungen.

Ein herzliches Dankeschön an alle unsere Vertragspartner und

Leistungsanbieter, die in dieser schwierigen Zeit der Sparvorgaben

mit konstruktiven Beiträgen und ihrer Zustimmung zu

Neuvereinbarungen dazu beigetragen haben,

die Sparziele zu erreichen!

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8. Zusammenarbeit mit Freien Trägern

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9. 2013 – Was sind uns die Kinder wert?

Jugend und Familie 2012

Die Kampagne geht weiter!

Die Aktionswochen für Jugendämter im Jahr 2011 waren ein großer Erfolg. Zur Erinnerung:

Zwei Drittel aller Jugendämter in Deutschland haben sich beteiligt, mehr als 1.000

Veranstaltungen wurden durchgeführt, über 2.000 positive Presseartikel sind erschienen. Und:

die Pocketbroschüre „Was Jugendämter leisten” wurde mit 450.000 Exemplaren zum

Bestseller. Auch unser Amt für Jugend und Familie war mit großem Erfolg 2011 dabei und will

an diesen positiven Effekt 2013 anknüpfen. Die Aktionswoche wird ab dem 3. Juni 2013 unter

dem Thema „Was sind uns die Kinder wert“ starten. Darum werden wir auch die enge

Kooperation mit Kindern und Jugendlichen suchen. Im Mittelpunkt unserer Coburger

Kampagne wird das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz stehen.

Gerne steht Ihnen Bianca Haischberger für Fragen und weitere Informationen zur Verfügung.

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CT 05.05.2012

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Jugend und Familie 2012

NP 05.05.2012

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NP 5.12.2012

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Jugend und Familie 2012

NP 27.06.2012

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Jugend und Familie 2012

NP 27.04.2012

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Jugend und Familie 2012

NP 26.04.2012

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NP 19.07.2012

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10. Pressespiegel 2012

Jugend und Familie 2012

CT 27.07.2012

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NP 19.12.2012 NP 31.10.2012

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NP 02.10.2012

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NP 21.09.2012

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NP 15.11.2012

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CT 14.11.2012

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NP 16.01.2012

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NP 17.10.2012

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CT 11.07.2012

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Herausgeber:

Stadt Coburg

Amt für Jugend und Familie

Steingasse 18

96450 Coburg

Tel. 09561/89-1511

Fax. 09561/89-2519

www.coburg.de

[email protected]

Impressum:

Redaktion und Layout:

Gabriele Kappner - Stabstelle Controlling

Bianca Haischberger - Bündnisbüro „Coburg - Die Familienstadt“

Texte und Graphiken:

Gabriele Kappner – Stabstelle Controlling