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Kommunaltag 2010 der GBK
Bewertung des Brandenburger Koalitionsvertrages aus kommunaler
SichtUrsula Nonnemacher
9.1.2010
„Gemeinsinn und Erneuerung:Ein Brandenburg für alle“
Koalitionsvereinbarung/Regierungserklärung 18.11.09
• Bekenntnis zu starken Landkreisen, Städten und Gemeinden
• Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, Ausbau des Gestaltungs- und Entscheidungsspielraums der Kommunen
• Förderung Bürgerkommune und Bürgerhaushalt
• Verwaltungsmodernisierung vor dem Hintergrund technischen und demographischen Wandels (front-office, e-government)
• Stärkung der Zusammenarbeit der Kommunen/Anpassung des Gesetzes zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit
• Keine flächendeckende Kreisgebietsreform, aber freiwillige Zusammenschlüsse von Kreisen/kreisfreien Städten
• Evaluierung Gemeindegebietsreform 2003;Verzicht auf Ämter? Leistungsfähigkeit kreisfreier Städte?
• Weitere Aufgabenverlagerung vom Land auf Kreis und vom Kreis auf Gemeinde; Flexibilisierung von kommunalen Standarts
• Bekenntnis zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommune
• Evaluierung der Kommunalverfassung bis 31.12.2011
• Überprüfung der Direktwahl der Landräte nach 2010
• Wahlalter mit 16 bei Kommunalwahl (Prüfauftrag), Nicht-EU Bürger sollen an Kommunalwahl teilnehmen dürfen
• Bürgermeister/Landräte sollen sich vor der Wahl zu Demokratie/Freiheit/Verfassung bekennen
• Personalaustausch zwischen Kommunen, Landesverwaltung und Regierung soll erleichtert werden
• Novellierung Volksabstimmungsgesetz (leichtere Zugangbedingungen)
• Förderung freiwillige Feuerwehr (Nachwuchs, Zusatzrente)
...mit Auswirkungen auf die Kommune
• Förderpolitik im Sinne des „Stärken stärken“ wird fortgesetzt, Konzentration auf Wachstumskerne bleibt, diese werden nicht erhöht. Reduzierung der Branchenkompetenzfelder
• Erleichterte Vergabepraktiken aus dem Konjunkturpakt II sollen beibehalten werden.
• Beschlussreife des Landesstraßenbedarfsplanes in 2010
mit Auswirkungen auf die Kommune ...
• Der Landeshaushalt wird bis 2019 um 25% schrumpfen
• Prognostizierte Mindereinnahmen 2010 140 Millionen
• Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes 50-55 Millionen 2010
• Sonderzuweisungen des Bundes („Solidarpakt“) sind rückläufig und laufen 2019 aus
• Kumulierte Mindereinnahmen in der Legislaturperiode bei 1,5 Milliarden Euro
• Stark steigende Pensionslasten
• Personalbestand öffentliche Bedienstete 2014 c.a 45.500 und 2019 bei 40.000
Aus der Regierungserklärung vom 18.11.09 zur Situation der Kommunen:
„Die finanzielle Situation der Kommunen wird zunehmend schwieriger. (...) Die kommunale Ebene konnte zwar 2008mit einem Überschuss abschließen, die Steuereinnahmensind jedoch auch hier rückläufig, und die Schlüsselzuwei-sungen werden sich verringern.“
MAZ-Grafik
Aus MAZ 7.01.2010; „Finanzlage der Kommunen wird bedrohlich“
Entwicklung der Steuereinnahmen im Land Brandenburg 2009 (Steuerschätzung 11/2009)
2009 HH-Plan
Schätz5/09
Schätz11/09
Diff.11/09-HP09
Diff.11/09-5/09
Steuern 5.542 5.254 5.192 -350 -62
LFA/BEZ
906 787 708 -198 -79
Summe 6.448 6.040 5.900 -548 -141
Nach Finanzministerium
Prognose der Steuereinnahmen für 2010
2010 Ansatz HH-Entwurf
Schätzg.11/09
Abweichg.HHP/Schätz
Steuern 5.087 5.113 +25
LFA/ Fehl-BEZ
724 649 -75
Summe 5.811 5.762 -50
Nach:Finanzministerium
Steuereinnahmen der brandenburger Kommunen 2006-2010
(Anteil Gemeinschaftssteuern+eigene Steuern)
2006 2007 2008 2009 2010 Prognose
Einnahmen inMio.€
1.042 1.249 1.467 1.353 1.307
VeränderungVorjahr
+46 +207 +2184,6% 19,9% 17,5%
-115 -45-7,8% -3,3%
Nach: Finanzministerium
Haushaltsstruktur/beratung
• HH in Mio€:10.053 in 2009
• 55% Steuereinnahmen
• 3,3%Verwaltungseinnahmen
• EU-Zuschüsse 4,9%
• Bundeszuweisungen 9,3%
• LFA 9%
• Solidarpakt II 13,6%
• u.a.
• Kabinettsklausur HH am 22.12.09
• 1/2010 Chefgespräche• 2.2.10
Kabinettsbeschluss• 24./25.2. 1. Lesung
Haushaltsentwurf
Brandenburgisches FinanzausgleichsgesetzBbgFAG
• Zur Absicherung des grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltungsrechts dient das FAG
• Es soll nicht nur pflichtige Aufgabenerfüllung garantieren, sondern auch Mittel für freiwillige Aufgaben bereitstellen
• Für 2010 stehen nach § 3 Abs.5 und §8 Abs 3 FAG Überprüfungen der Verbundquote (vertikale Steuerverteilung) und der Hauptansatzstaffel (hozizontale Mittelverteilung) an
• Laut Gutachten aus 9/2009 hat sich der kommunale Finanzausgleich prinzipiell bewährt und weist wenig Reformbedarf auf.
Vorhaben und Arbeitsschwerpunkte des Innenministeriums (Innenausschuss vom 7.1.2010)
• Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen: sollen aktiv werden können, kein Privatisierungszwang
• Gesetz zur Kooperation der Kommunen; Arbeitsteilung ggf. vorgeschrieben
• Gemeindegrößen sollen überprüft werden, da Zielgröße 5000 Einwohner in der Peripherie oft weit unterschritten
• Prüfung der Ämterstruktur (noch c.a.80), ggf. gesetzgeberische Schritte
• Überprüfung der Situation der kreisfreien Städte, Rettung über FAG oder Ende der Kreisfreiheit
• Verwaltungsmodernisierung
• Anpassung Beamten- und Laufbahnrecht (Förderalismusreform)
• Lebensarbeitszeit der Beamten wird angepasst auf 67, für Einsatzkräfte Feuerwehr, Polizei, Justizvollzug vermutlich auf 62 Jahre
• Personalvertretungsgesetz wird novelliert• Feuerwehrrente/Nachwuchsförderung• Aus- und Fortbildung bei Polizei und Kripo• Neubetrachtung der Polizeistruktur in Hinblick auf 2020,
dazu Expertenkommission in 2010. Entrümpelung des Aufgabenkataloges der Polizei, Bedarfanpassung Ausbildung Polizeianwärter
• Volkbegehren: Quoren laut Min. Speer niedrig, erleichterte Unterschriftenabgabe, keine Sammlung öffentlich
• Asyl: Residenzpflicht wird in Absprache mit Berlin gelockert, Altfallregelung um 2 Jahre verlängert
• „Auswertung“ der Landratswahlen, zu ziehende Schlüsse offen
• Zusammenlegung der Aufsicht über den Datenschutz, 4 Mitarbeiter MI zur Datenschutzbeauftragten
• Der Schuldenmanagementfond Abwasser wird über das Jahr 2008 verlängert und beim MI angesiedelt (§16 FAG)