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TO 4 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: [email protected] www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA II - 11-2/13 MA 11, Prüfung der Organisation Tätigkeitsbericht 2013/14

KONTROLLAMT DER STADT WIEN · 2014. 6. 26. · KA II - 11-2/13 TO 4 KURZFASSUNG Das Kontrollamt hat die Organisation der Magistratsabteilung 11 einer Prüfung unterzo-gen und dabei

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  • TO 4

    KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: [email protected] www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191

    KA II - 11-2/13

    MA 11, Prüfung der Organisation

    Tätigkeitsbericht 2013/14

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    KURZFASSUNG

    Das Kontrollamt hat die Organisation der Magistratsabteilung 11 einer Prüfung unterzo-

    gen und dabei den Schwerpunkt auf den Aufbau sowie die Qualitätssicherung in den

    Jahren 2010 bis 2012 gelegt.

    Laut Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien hatte die Magistratsabtei-

    lung 11 Agenden in der ambulanten und stationären Jugendwohlfahrt wahrzunehmen,

    die in definierten Produkten und Leistungen zusammengefasst wurden. Die Tätigkeiten

    erfolgten innerhalb von vier primär berufsgruppenorientierten Dezernaten, die mit unter-

    schiedlicher regionaler Aufteilung auf zahlreiche Außenstellen verteilt waren.

    Die Aufgabenerfüllung innerhalb der Produkte erforderte allerdings eine dezernatsüber-

    greifende Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen. Im Hinblick auf die

    dadurch entstehenden Schnittstellen regte das Kontrollamt an, die Organisation auf Op-

    timierungen zu überprüfen und besonderes Augenmerk auf eine zwischen den Dezer-

    naten abgestimmte regionale Aufteilung und eine Zusammenlegung von Standorten zu

    legen. Darüber hinaus könnten Verbesserungen durch die Schaffung von Strukturen mit

    verringerten Leitungsspannen im Dezernat 2 und die Überarbeitung des Aufbaus des

    Dezernates 6 erzielt werden.

    Im Sinn der Qualitätssicherung empfahl das Kontrollamt für verschiedene dezernats-

    übergreifende Themenbereiche (wie zum Beispiel die Abstimmung der einzelnen Quali-

    tätshandbücher der Dezernate oder die dienststellenweite Nutzung eines elektronischen

    Datenverarbeitungsprogrammes zur Falldokumentation) die Etablierung eines zentralen

    Qualitätsmanagements.

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    INHALTSVERZEICHNIS

    1. Prüfungsgegenstand ................................................................................................... 6

    2. Magistratsinterne Vorgaben ........................................................................................ 6

    2.1 Aufgaben nach der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien ............... 6

    2.2 Leistungskontrakte nach der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien ... 8

    2.3 Sonstige Vorgaben nach der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien. 10

    3. Aufbau und Organisation ........................................................................................... 11

    3.1 Organisatorische Vorgaben innerhalb der Magistratsabteilung 11 .......................... 11

    3.2 Aufbauorganisation .................................................................................................. 11

    3.3 Entwicklung des Personalstandes ........................................................................... 14

    4. Zentrale ..................................................................................................................... 16

    4.1 Organisatorischer Aufbau ........................................................................................ 16

    4.2 Personal .................................................................................................................. 16

    4.3 Leistungsspektrum .................................................................................................. 16

    5. Dezernat 1 - Rechtsvertretung ................................................................................... 18

    5.1 Organisatorischer Aufbau ........................................................................................ 18

    5.2 Personal .................................................................................................................. 18

    5.3 Leistungsspektrum .................................................................................................. 19

    6. Dezernat 2 - Soziale Arbeit mit Familien ................................................................... 21

    6.1 Organisatorischer Aufbau ........................................................................................ 21

    6.2 Personal .................................................................................................................. 22

    6.3 Leistungsspektrum .................................................................................................. 23

    7. Dezernat 4 - Psychologischer Dienst ......................................................................... 25

    7.1 Organisatorischer Aufbau ........................................................................................ 25

    7.2 Personal .................................................................................................................. 26

    7.3 Leistungsspektrum .................................................................................................. 26

    8. Dezernat 6 - Sozialpädagogische Einrichtungen ....................................................... 28

    8.1 Organisatorischer Aufbau ........................................................................................ 28

    8.2 Personal .................................................................................................................. 31

    8.3 Leistungsspektrum .................................................................................................. 32

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    9. Dezernatsübergreifende Feststellungen .................................................................... 33

    9.1 Organisatorische und regionale Aufteilung .............................................................. 33

    9.2 Standorte ................................................................................................................. 35

    9.3 EDV-Dokumentation ................................................................................................ 36

    9.4 Familienunterstützende Maßnahmen ...................................................................... 36

    10. Rechnungsabschlüsse der Jahre 2010 bis 2012 ..................................................... 37

    10.1 Einnahmen und Ausgaben nach Ansätzen ............................................................ 37

    10.2 Zusammensetzung der Einnahmen und Ausgaben ............................................... 39

    11. Kosten- und Leistungsrechnung .............................................................................. 40

    11.1 Vorgaben und Struktur .......................................................................................... 40

    11.2 Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung im Jahr 2012 ............................. 41

    12. Einsatz weiterer Leitungs- und Managementinstrumente ........................................ 47

    12.1 Qualitätsmanagement ........................................................................................... 47

    12.2 Internes Kontrollsystem ......................................................................................... 48

    12.3 Beschwerdemanagement ...................................................................................... 49

    13. Zusammenfassung der Empfehlungen .................................................................... 51

    ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

    ABGB ........................................... Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

    B-VG ............................................. Bundes-Verfassungsgesetz

    bzgl. .............................................. bezüglich

    bzw. .............................................. beziehungsweise

    d.h. ............................................... das heißt

    EDV .............................................. Elektronische Datenverarbeitung

    ELFADO ....................................... Elektronische Falldokumentation

    etc. ................................................ et cetera

    EUR .............................................. Euro

    IKS ................................................ Internes Kontrollsystem

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    IKT ................................................ Informations- und Kommunikationstechnologie

    inkl. ............................................... inklusive

    lt. ................................................... laut

    MA ................................................ Magistratsabteilung

    MD-OS ......................................... Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Organisation

    und Sicherheit

    Mio.EUR ....................................... Millionen Euro

    Nr. ................................................. Nummer

    o.a. ............................................... oben angeführt

    o.ä. ............................................... oder ähnlich

    Pkt. ............................................... Punkt

    RA ................................................ Rechnungsabschluss

    rd. ................................................. rund

    u.a. ............................................... unter anderem

    UVG .............................................. Unterhaltsvorschussgesetz

    s. ................................................... siehe

    SAP CO ........................................ SAP Controlling (Kostenrechnung)

    VIPer ............................................ Verwaltung integrierter Personaldaten

    VZÄ .............................................. Vollzeitäquivalent

    WrJWG 1990 ................................ Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990

    z.B. ............................................... zum Beispiel

    z.T. ............................................... zum Teil

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    PRÜFUNGSERGEBNIS

    Das Kontrollamt unterzog die Organisation der Magistratsabteilung 11 in den Jahren

    2010 bis 2012 einer Prüfung und teilte das Ergebnis seiner Wahrnehmungen nach Ab-

    haltung einer diesbezüglichen Schlussbesprechung der geprüften Stelle mit. Die von

    der geprüften Stelle gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Magistrat

    der Stadt Wien, Sonderbestimmungen für das Kontrollamt (Anhang 1), abgegebene

    Stellungnahme wurde berücksichtigt. Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung

    von Berechnungen wurden nicht ausgeglichen.

    1. Prüfungsgegenstand

    Laut Kompetenzverteilung des B-VG ist die Jugendfürsorge in Grundsatzgesetzgebung

    Bundessache, in Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung hingegen Landessache.

    Die dem Land Wien daraus erwachsenden Vollziehungsagenden werden zu einem

    Großteil von der Magistratsabteilung 11 wahrgenommen. Diese Magistratsabteilung, die

    der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport angehört, ist als zuständi-

    ge Jugendwohlfahrtsträgerin speziell mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen

    sowie der Unterstützung von Familien beauftragt.

    Der Schwerpunkt der im zweiten Quartal des Jahres 2013 durchgeführten Prüfung des

    Kontrollamtes lag im organisatorischen Aufbau sowie in der Qualitätssicherung der Ma-

    gistratsabteilung 11 in den Jahren 2010 bis 2012. Um einen Einblick in die Organisation

    und die Aufgaben der Dienststelle zu bekommen, hat das Kontrollamt Einschau in die

    verschiedenen Bereiche genommen und stichprobenartig auch dislozierte Einrichtungen

    besucht.

    2. Magistratsinterne Vorgaben

    2.1 Aufgaben nach der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien

    2.1.1 Die von der Magistratsabteilung 11 wahrzunehmenden Agenden sind in der Ge-

    schäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien festgelegt. Zu den Hauptaufgaben

    zählen Angelegenheiten der öffentlichen Jugendwohlfahrtspflege, insbesondere die

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    Vollziehung der Jugendwohlfahrtsgesetze des Bundes und des Landes Wien, die

    Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben des Wiener Kindertagesheimgesetzes, des

    Wiener Tagesbetreuungsgesetzes und des Wiener Frühförderungsgesetzes sowie

    grundsätzliche Angelegenheiten des Jugendschutzes.

    Weiters nimmt die Magistratsabteilung 11 die Aufgaben als zentrale Behörde nach dem

    Haager-Adoptionsschutzübereinkommen wahr und ist für Angelegenheiten des Wiener

    Familienzuschusses und Ersatzleistungen hinsichtlich des Essensbeitrages Null- bis

    Sechsjähriger in Kinderbetreuungseinrichtungen zuständig. Einen weiteren Tätigkeits-

    bereich stellt die Vertretung von Minderjährigen nach den der Jugendwohlfahrtsträgerin

    zukommenden Angelegenheiten dar.

    Das Führen der sozialpädagogischen Einrichtungen der Stadt Wien für Kinder und Ju-

    gendliche, die Organisation und Administration der Fremdunterbringung in sozialpäda-

    gogischen Einrichtungen und bei Pflegepersonen zählt ebenso zu ihren Aufgaben wie

    die Anerkennung von Einrichtungen der freien Jugendwohlfahrt nach dem WrJWG 1990

    sowie die Erteilung von Bewilligungen für sozialpädagogische Einrichtungen für Minder-

    jährige und die Ausübung der Fachaufsicht.

    Weitere Kernbereiche sind die Einleitung und Durchführung von Hilfen zur Erziehung,

    die Erteilung von Pflegebewilligungen und die Vermittlung der Annahme an Kindes statt

    sowie der psychologische Dienst für Kinder, Jugendliche und Familien.

    Zum vorgesehenen Beratungsangebot zählen Ehe- und Familienberatungsstellen, Be-

    ratungseinrichtungen für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern, Information, Schu-

    lungs- und Förderungsangebote für Wiener Familien als Prophylaxe sowie Beratungen

    im Bereich der materiellen Hilfen. Die Magistratsabteilung 11 hat eine Servicestelle zu

    führen, Verbindungsdienste zu Spitälern und Instituten vorzuhalten sowie eine Vielzahl

    spezieller Aufgaben wie z.B. die Mitwirkung im Filmbeirat, die Anerkennung von Ausbil-

    dungen oder die Planung und Forschung im Rahmen der Jugendwohlfahrt wahrzuneh-

    men.

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    2.1.2 Im Betrachtungszeitraum der Jahre 2010 bis 2012 unterlag die Geschäftseintei-

    lung für den Magistrat der Stadt Wien im Bereich der Aufgabenzuordnung der Magist-

    ratsabteilung 11 nur punktuellen Veränderungen. Mit 1. Juli 2010 wurde der Zuständig-

    keitsbereich um die Ersatzleistungen hinsichtlich des Essensbeitrages Null- bis Sechs-

    jähriger in Kinderbetreuungseinrichtungen, die Vergabe von Subventionen an Organisa-

    tionen in Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt und Aufgaben nach dem Wiener

    Frühförderungsgesetz erweitert. Das Aufgabenspektrum verringerte sich zum selben

    Zeitpunkt um die Führung der Lehranstalt für heilpädagogische Berufe sowie mit 1. Juli

    2012 um die Zuständigkeit für Familienplanungsstellen.

    2.2 Leistungskontrakte nach der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt

    Wien

    2.2.1 Die Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien, welche den internen Ge-

    schäftsgang des Magistrats regelt, enthält u.a. Vorgaben zum Leistungskontrakt der

    Dienststellen. Dieses Leitungsinstrument wurde als wesentlicher Bestandteil des New

    Public Management in der Stadt Wien ab dem Jahr 2000 eingeführt und stellt eine um-

    fassende Vereinbarung über Ziele, Ressourcen, Produkte und Leistungen zwischen

    einer leistungserbringenden Dienststelle als Auftragnehmerin, der Verwaltungsspitze

    und der jeweiligen politischen Auftraggeberin bzw. dem jeweiligen politischen Auftrag-

    geber dar.

    2.2.2 In diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2004 innerhalb des magistratsweit

    normierten Produkt- und Leistungsgruppenkataloges von der Magistratsabteilung 11

    Produkte, Leistungen und Vorhaben definiert, die nachfolgend angeführt sind:

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    Produkte, Leistungen und Vor-haben

    Beschreibung

    P1 - Sozialer Dienst für Eltern, Kinder und Jugendliche

    Angebote in Form von Beratung, Information oder direkter Hilfe, die freiwillig in Anspruch genommen werden können zu den Themen Geburt, Kindererziehung, Trennung von Eltern, wirtschaftliche Prob-leme von Familien etc.

    P2 - Abklärung von Gefähr-dung des Kindeswohls

    Abklärungsverfahren bei Vermutung einer körperlichen und/oder seelischen Gefährdung nach einer Meldung oder Wahrnehmung von Gewalt; Abklärung der weiteren Maßnahmen.

    P3 - Unterstützung der Erzie-hung

    Vermeidung einer weiteren Gefährdung des Kindeswohls mit dem Ziel des Verbleibs in der Familie; Erarbeitung von Zielen und Aufla-gen und deren Kontrolle. Die Maßnahme kann durch Vereinbarung mit den Eltern oder über pflegschaftsgerichtliche Anordnung erfolgen (Intensivbetreuung, Familienhilfe, klinisch-psychologische Diagnostik, Psychotherapie, psychologische Behandlung).

    P4 - Fremdunterbringung in eigenen Einrichtungen

    Vereinbarte, durch Gericht angeordnete oder aufgrund des Gesetzes notwendige Betreuung außerhalb der Herkunftsfamilie in eigenen Einrichtungen.

    P5 - Rechtsvertretung Rechtsvertretung, Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltssicherung durch die Jugendwohlfahrtsträgerin.

    P6 - Gutachten, Stellungnah-men, Normen und Legistik

    Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen sowie Stellungnahmen bzgl. Obsorge- und Besuchsrechtsentscheidungen für Pflegschaftsgerichte; Sachverständigenmitwirkung in Strafverfah-ren nach dem Wiener Jugendschutzgesetz; Vorbereitung von ein-schlägigen Gesetzen.

    P7 - Hoheitliche Tätigkeiten Errichtungs- und Betriebsbewilligungen für sozialpädagogische Ein-richtungen, Kindertagesheime, Kindergruppen, Tagesmütter bzw. Tagesväter sowie deren Aufsicht. Bewilligungen nach dem Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz; Anerkennung von freien Jugendwohlfahrtsträgerinnen bzw. Jugendwohlfahrtsträgern sowie Aufsicht; Berufungsentscheidungen nach dem Wiener Jugend-schutzgesetz, dem Wiener Tagesbetreuungsgesetz und dem WrJWG 1990; Anerkennung von Diplomen und Prüfungszeugnissen im Wiener Kindertagesheimwesen.

    P8 - Ausbildung Ausbildung in den Privatschulen der Magistratsabteilung 11

    P9 - Fremdunterbringung in Vertragseinrichtungen

    Vereinbarte, durch Gericht angeordnete oder aufgrund des Gesetzes notwendige Betreuung außerhalb der Herkunftsfamilie in Vertragsein-richtungen.

    P10 - Fremdunterbringung bei Pflegeeltern

    Vereinbarte, durch Gericht angeordnete oder aufgrund des Gesetzes notwendige Betreuung außerhalb der Herkunftsfamilie bei Pflegefa-milien.

    P11 - Öffentlichkeitsarbeit Medienkontakte

    L1 - Administration Leitung und Administration der Abteilung, Finanz- und Personaladmi-nistration, Dokumentation, Forschung und Entwicklung.

    L2 - Fortbildung und Supervi-sion

    Interne Fortbildungsangebote des Fortbildungszentrums der Magist-ratsabteilung 11, Administration und Verwaltung von Supervision.

    L3 - Abordnungen Abordnungen (Unabhängiges Kinderschutzzentrum, Verein Frauen beraten Frauen).

    V1 - Sonstige Vorhaben

    Diese Einteilung kam in einem zunächst nur intern gültigen Leistungskontrakt zum Tra-

    gen und lieferte darüber hinaus die Grundlage für eine Kostenträgerrechnung. Innerhalb

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    der Produkte und Leistungen wurden in dem internen Kontrakt strategische Ziele wie

    z.B. Kinder schützen, Familie stützen, Beschleunigung der Verfahrensdauer, Kundin-

    nen- bzw. Kundenzufriedenheit und wirtschaftlicher Umgang mit Ressourcen festgelegt

    und im Zeitraum der Jahre 2004 bis 2011 fortgeführt.

    2.2.3 Im Jahr 2012 wurden erstmals auch in der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, In-

    formation und Sport Leistungskontrakte zwischen dem zuständigen amtsführenden

    Stadtrat, dem Magistratsdirektor und den Dienststellenleiterinnen bzw. Dienststellenlei-

    tern der jeweiligen Magistratsabteilungen abgeschlossen, wodurch die vorgesehene

    Abstimmung zwischen den drei Vertragsparteien ab diesem Zeitpunkt auch in der Ma-

    gistratsabteilung 11 verwirklicht wurde.

    Im Kontrakt der Magistratsabteilung 11 wurden das Organisationsziel "Herstellung der

    Konformität mit dem Leitfaden zum Beschwerdemanagement und Reklamationsma-

    nagement" sowie das Verwaltungsziel "Durchgängige elektronische Prozesse im Be-

    reich Bestellabwicklung und Rechnungsabwicklung" definiert. Die seit dem Jahr 2004

    geltenden strategischen Ziele wurden im Kontrakt für das Jahr 2012 nicht aufgenom-

    men, sie sind jedoch lt. Auskunft der Magistratsabteilung 11 als interne Ziele weiterhin

    gültig.

    2.3 Sonstige Vorgaben nach der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt

    Wien

    2.3.1 In der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien sind ferner die Pflichten

    und Befugnisse der Dienststellenleiterinnen bzw. Dienststellenleiter geregelt. Dazu zäh-

    len neben der Leitung der Dienststelle und der damit verbundenen Verantwortung für

    die Durchführung der Aufgaben auch die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erfül-

    lung der Dienstpflichten durch geeignete Controlling- und Kontrollmaßnahmen, der Ein-

    satz von Qualitätssicherung sowie interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme.

    2.3.2 Die Zuständigkeit innerhalb einer Dienststelle wird gemäß der Geschäftsordnung

    für den Magistrat der Stadt Wien durch die Referatseinteilung geregelt. Diese ist von

    der Dienststellenleiterin bzw. vom Dienststellenleiter schriftlich zu erlassen und hat je-

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    denfalls die Aufteilung der Aufgaben an die Bediensteten, die Vertretungsregelungen

    sowie ein Organigramm zu enthalten, aus dem die Zuordnung der Bediensteten zu den

    jeweiligen Zwischenvorgesetzten bis zur Dienststellenleiterin bzw. zum Dienststellenlei-

    ter hervorgeht.

    3. Aufbau und Organisation

    3.1 Organisatorische Vorgaben innerhalb der Magistratsabteilung 11

    In der geprüften Dienststelle war eine Geschäftseinteilung für die Zentrale der Magist-

    ratsabteilung 11 erlassmäßig geregelt worden. Diese enthielt die Aufgabenkataloge der

    im Bereich der Zentrale bestehenden Organisationseinheiten, Vertretungsregelungen

    der Leiterinnen bzw. Leiter dieser Einheiten sowie eine Delegationsregelung über

    Pflichten und Befugnisse des Dienststellenleiters.

    Weitere Vorgaben, die ebenfalls die Organisation betrafen, wie z.B. Erlässe, institutio-

    nelle Rahmenbedingungen, fachliche Standards und Arbeitsplatzbeschreibungen waren

    dem Intranet der Magistratsabteilung 11 sowie den vielfältigen schriftlichen Unterlagen

    wie z.B. den Qualitätshandbüchern der Dezernate sowie der in VIPer geführten Refe-

    ratseinteilung zu entnehmen.

    3.2 Aufbauorganisation

    In der Magistratsabteilung 11 waren Organigramme für die gesamte Dienststelle sowie

    für nachgeordnete Organisationseinheiten vorhanden. Nachfolgend wird der Aufbau der

    Magistratsabteilung 11 in Form einer Stablinienorganisation in vereinfachter Form dar-

    gestellt:

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    Die Stabsstellen nahmen insbesondere für die Abteilungsleitung unterstützende bzw.

    beratende Tätigkeiten wahr. Im Betrachtungszeitraum ergaben sich insofern Verände-

    rungen, als mit 1. Jänner 2010 die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit um die Servicestelle

    der Magistratsabteilung 11 und das Beschwerdemanagement erweitert wurde. Im Jahr

    2012 wurde die Stabsstelle Fortbildung, Supervision und Coaching mit der Stabsstelle

    Forschung und Entwicklung fusioniert und als Bereich Fortbildung, Forschung und Ent-

    wicklung weitergeführt.

    Abteilungsleitung

    Dezernat 1 -

    Rechtsvertretung

    9 Regionalstellen

    Dezernat 2 -

    Soziale Arbeit

    mit Familien

    18 Regionalstellen

    8 Eltern-Kind-Zentren

    22 Elternberatungsstellen

    Referat für Adoptiv- und Pflegekinder

    Dezernat 4 -

    Psychologischer Dienst

    6 Regionen

    Überregionale Angebote

    Dezernat 6 -

    Sozialpädagogische

    Einrichtungen

    6 Regionen

    4 Fachbereiche

    Kompetenzzentrum Drogenprävention

    Gruppen:

    - Recht

    - Finanz

    - Personal

    Stabsstellen:

    - Familienpolitische Grundsatzfragen,

    Assistenz der Abteilungsleitung

    - Öffentlichkeitsarbeit, Servicestelle

    - Controlling

    - Fortbildung, Forschung, Entwicklung

    Kanzlei

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    Die Gruppen Recht, Finanz und Personal waren organisatorisch ebenfalls direkt der

    Abteilungsleitung unterstellt. Ihr Aufgabenbereich erstreckte sich jedoch neben zentra-

    len Agenden auch auf ein Tätigwerden für die einzelnen Dezernate. Innerhalb der

    Gruppe Recht wurden zudem auch operative Aufgaben wahrgenommen.

    Zur Bezeichnung der Dezernate ist zu bemerken, dass die nicht fortlaufende Nummerie-

    rung aufgrund der Eingliederung von zwei Dezernaten in andere Dezernate entstand.

    Die Aufgaben des Dezernates 5 - Mobile Arbeit mit Familien wurden bereits mit

    1. Jänner 2005 in das Dezernat 2 integriert. Das Dezernat 3 - Eltern, Säuglinge, Klein-

    kinder wurde mit 1. Jänner 2010 aufgelöst und zum überwiegenden Teil in das Dezer-

    nat 2 eingegliedert. Dadurch wurde der Aufgabenbereich des Dezernates 2 insbesonde-

    re um die Eltern-Kind-Zentren, den Klinikverbindungsdienst und die Mobile Arbeit mit

    Familien ausgeweitet. Die Servicestelle des Dezernates 3 wurde hingegen an die

    Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit angegliedert.

    Im Einschauzeitraum der Jahre 2010 bis 2012 gab es innerhalb der Dezernate insofern

    Veränderungen, als im Dezernat 6 mit 1. Jänner 2010 der Fachbereich Integration ge-

    gründet und am 1. Juni 2011 eine neue regionale Verteilung getroffen wurde, die zur

    Schaffung einer weiteren sozialpädagogischen Region führte.

    Die Dezernate 1, 2 und 4 wurden von der Magistratsabteilung 11 der ambulanten Ju-

    gendwohlfahrt zugerechnet, das Dezernat 6 hingegen der stationären. Diese Festle-

    gungen waren jedoch insofern nicht durchgängig, als im Dezernat 2 das Referat für

    Adoptiv- und Pflegekinder die Fremdunterbringung bei Pflegeeltern und somit Aufgaben

    der stationären Jugendwohlfahrt innehatte. Die im Dezernat 6 angesiedelten Krisenzen-

    tren erbrachten Tätigkeiten im Zuge des Abklärungsverfahrens, welches nicht zur

    Fremdunterbringung und daher eigentlich noch nicht zur stationären Jugendwohlfahrt

    zählte. Das Dezernat 4 betreute innerhalb der Regionen sowohl Einrichtungen der am-

    bulanten als auch der stationären Jugendwohlfahrt, weshalb auch hier keine klare Zu-

    ordnung des gesamten Dezernates in den ambulanten Bereich möglich schien.

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    Zur regionalen Aufteilung innerhalb der Dezernate war zu bemerken, dass lediglich die

    Dezernate 4 und 6 sechs gleiche Regionen definiert hatten. Die neun Regionalstellen

    des Dezernates 1 waren davon unabhängig, in den 18 Regionalstellen des Dezerna-

    tes 2 war ebenfalls kein Bezug zur Einteilung der anderen Dezernate vorhanden.

    3.3 Entwicklung des Personalstandes

    3.3.1 Die Magistratsabteilung 11 gehörte in Bezug auf das ständige Personal mit

    rd. 1.500 Bediensteten zu den größten Magistratsabteilungen der Stadt Wien. Für nach-

    folgende Darstellung der Entwicklung des Personalstandes im Betrachtungszeitraum

    wurden die von der Magistratsabteilung 11 mit Stichtag 31. Dezember der Jahre 2010

    bis 2012 zur Verfügung gestellten Daten vom Kontrollamt mit den Dienstposten-

    Differenzlisten der Magistratsdirektion abgeglichen und auf ganze Zahlen gerundet:

    2010 2011 2012

    Dienstpostenplan 1.492 1.512 1.513

    VZÄ 1.475 1.480 1.495

    Personen 1.568 1.576 1.591

    Die Steigerung von 21 systemisierten Dienstposten schlug sich im nahezu selben Aus-

    maß auf die Anzahl der VZÄ sowie der Personen nieder.

    Die Differenzen zwischen dem Dienstpostenplan und den VZÄ ergaben sich z.T. dar-

    aus, dass es sich bei der Darstellung der VZÄ um den Aktivstand der Bediensteten oh-

    ne karenzierten sowie abgeordneten Personal handelte. Die vergleichsweise höhere

    Anzahl an Personen lag darin begründet, dass eine Vielzahl der Bediensteten teilzeit-

    beschäftigt war.

    3.3.2 Nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Verteilung der VZÄ auf die einzelnen

    Organisationseinheiten im Betrachtungszeitraum. Dazu ist zu bemerken, dass - im Ge-

    gensatz zur abteilungsinternen Zuordnung der Dezernatsleitungen zur Zentrale - vom

    Kontrollamt in sämtlichen nachfolgenden Ausführungen die Dezernatsleitungen direkt

    den Dezernaten zugeordnet wurden. Die VZÄ der Zentrale beinhalten demnach aus-

    schließlich die Abteilungsleitung, die Kanzlei sowie die Stabsstellen und Gruppen.

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    Organisationseinheit 2010 2011 2012

    Zentrale 86 83 87

    Dezernat 1 136 132 133

    Dezernat 2 446 452 459

    Dezernat 4 37 34 36

    Dezernat 6 770 779 780

    Summe 1.475 1.480 1.495

    Die Aufstellung zeigt, dass während des gesamten Betrachtungszeitraumes mehr als

    die Hälfte des in der Magistratsabteilung 11 beschäftigten Personals dem Dezernat 6

    und etwa ein Drittel dem Dezernat 2 zugehörig war. In diesen beiden Dezernaten war

    vom Jahr 2010 auf das Jahr 2012 eine Steigerung von zehn VZÄ bzw. 13 VZÄ feststell-

    bar.

    3.3.3 Die Verteilung des Personals auf die in der Magistratsabteilung 11 tätigen Berufs-

    gruppen in VZÄ ergibt folgendes Bild:

    Berufsgruppen 2010 2011 2012

    Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen 645 653 663

    Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter 355 362 369

    Verwaltungspersonal 269 263 265

    Wirtschaftshelferinnen bzw. Wirtschaftshelfer 93 94 93

    Psychologisches Personal 36 34 35

    Sonstiges Personal 77 74 70

    Summe 1.475 1.480 1.495

    Die Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen stellten - gefolgt von den Sozialarbeite-

    rinnen bzw. Sozialarbeitern - die mit Abstand größte Berufsgruppe in der Magistratsab-

    teilung 11 dar. Die wesentlichsten Veränderungen im Betrachtungszeitraum fanden bei

    diesen beiden Bedienstetengruppen durch Personalaufstockungen - um 18 VZÄ bzw.

    14 VZÄ - statt.

    In der Gruppe des sonstigen Personals war die Berufsgruppe der Lehrwerkstättenmeis-

    terinnen bzw. Lehrwerkstättenmeister gefolgt von den Hausprofessionistinnen bzw.

    Hausprofessionisten sowie den Hausarbeiterinnen bzw. Hausarbeitern am Stärksten

    vertreten. Darüber hinaus waren Arbeiterinnen bzw. Arbeiter verschiedener weiterer

    Berufsgruppen sowie vereinzelt Ärztinnen bzw. Ärzte sowie Gesundheits- und Kranken-

    pflegepersonal enthalten.

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    4. Zentrale

    4.1 Organisatorischer Aufbau

    Der Abteilungsleitung waren im Betrachtungszeitraum vier Stabsstellen, drei Gruppen

    und die Kanzlei zugeordnet. All diese Bereiche befanden sich am Standort in Wien 3,

    Rüdengasse 11.

    4.2 Personal

    Mit Ende des Jahres 2012 waren in der Zentrale (ohne Dezernatsleitungen) Bedienstete

    im Ausmaß von 87,04 VZÄ beschäftigt, wovon der Anteil an Verwaltungspersonal etwa

    drei Viertel betrug. Darüber hinaus waren in der Zentrale Sozialarbeiterinnen bzw. So-

    zialarbeiter, Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen und Vertreterinnen bzw. Ver-

    treter anderer Berufsgruppen vertreten.

    Der überwiegende Teil des Personals war in den Gruppen tätig, die Stabsstellen und

    die Kanzlei waren hingegen kleinere Organisationseinheiten.

    4.3 Leistungsspektrum

    Die Abteilungsleitung und die anderen in der Zentrale angesiedelten Organisationsein-

    heiten nahmen zu einem Großteil leitende, die Leitung unterstützende, beratende und

    administrative Tätigkeiten wahr, die im Produkt- und Leistungskatalog in der Leistung

    "L1 - Administrationen" enthalten waren.

    4.3.1 Darüber hinaus nahm die Gruppe Recht auch Aufgaben innerhalb einiger Produk-

    te wahr. Dazu zählten die auf mehrere Produkte aufgeteilte rechtliche Unterstützung der

    Dezernate sowie legistische Tätigkeiten, die im Produkt "P6 - Gutachten, Stellungnah-

    men, Normen und Legistik" verankert waren.

    Als operative Tätigkeit wickelte die Gruppe Recht die Ersatzleistungen hinsichtlich des

    Essensbeitrages der Null- bis Sechsjährigen in Kinderbetreuungseinrichtungen ab, die

    in das Produkt "P1 - Sozialer Dienst für Eltern, Kinder und Jugendliche" fielen. Im Jahr

    2012 wurden lt. den Angaben der Magistratsabteilung 11 insgesamt 15.272 Ansuchen

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    um Befreiung vom Essensbeitrag bearbeitet. Dieser Aufgabenbereich kam mit Einfüh-

    rung des beitragsfreien Kindergartens im Jahr 2010 in den Zuständigkeitsbereich der

    Magistratsabteilung 11, obwohl die Magistratsabteilung 10 dem Grund nach für Angele-

    genheiten der Tagesbetreuung von Kindern zuständig ist und in ihren Servicestellen

    neben Information über bzw. Administration von Anmeldung, Platzvergabe und Bei-

    tragsbemessung in städtischen Kindergärten und Horten z.B. auch die Abwicklung von

    Anträgen auf Ermäßigung des Elternbeitrages für die Betreuungsform Hort durchführt.

    Im Sinn einer serviceorientierten Verwaltung wäre es auch möglich, die Bearbeitung der

    Ansuchen um Befreiung vom Essensbeitrag in die Magistratsabteilung 10 zu verlagern,

    um für die Kundinnen bzw. Kunden eine einheitliche Anlaufstelle im Bereich der Tages-

    betreuung von Kindern zu schaffen und dadurch auch interne Synergien zu nutzen.

    Im Rahmen des Produktes "P7 - Hoheitliche Tätigkeiten" führte die Gruppe Recht au-

    ßerdem Genehmigungen und Aufsichten von Kindertagesheimen nach dem Wiener

    Kindertagesheimgesetz, von sozialpädagogischen Einrichtungen nach der Wiener

    Heimverordnung sowie die Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben nach dem Wie-

    ner Frühförderungsgesetz durch. Im Jahr 2012 war lt. Angaben der Magistratsabtei-

    lung 11 die Aufsicht bei 397 städtischen und 674 privaten Kindertagesheimen, 337 Ta-

    geseltern, 439 Kindergruppen und 155 sozialpädagogischen Einrichtungen wahrzu-

    nehmen. In diesem Jahr tätigten die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter 2.405 Aufsichten

    und stellten 1.032 Bescheide aus.

    Im Gegensatz zum Tätigkeitsbereich der Essensgeldbefreiung konnte das Kontrollamt

    in diesem Bereich in der magistratsabteilungsübergreifenden Arbeit Vorteile erkennen,

    da die Trennung der Genehmigungs- und Aufsichtstätigkeiten vom operativen Gesche-

    hen in Kindertagesheimen sinnvoll erschien. Kritisch war jedoch anzumerken, dass eine

    solche Trennung bei den sozialpädagogischen Einrichtungen der Magistratsabtei-

    lung 11 nicht gegeben war.

    4.3.2 Die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Servicestelle bot hinsichtlich des Produk-

    tes "P1 - Sozialer Dienst für Eltern, Kinder und Jugendliche" u.a. ein Servicetelefon als

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    erste Anlaufstelle der Magistratsabteilung 11 an, über das im Jahr 2012 gemäß internen

    Aufzeichnungen 15.737 Informations- und 1.891 Beratungsgespräche geführt wurden.

    Zum Produkt "P11 - Öffentlichkeitsarbeit" zählte u.a. Medienarbeit. Im Jahr 2012 waren

    227 Medienkontakte - insbesondere Anfragen von Printmedien über Einzelfälle in der

    Jugendwohlfahrt - zu bearbeiten.

    4.3.3 Die Stabsstelle Fortbildung, Forschung und Entwicklung organisierte Fortbildun-

    gen, Supervision und Coaching für sämtliche Bereiche der Magistratsabteilung 11, die

    zur Leistung "L2 - Fortbildungen und Supervision" zählten. Im Jahr 2012 wurden lt. An-

    gaben der Stabsstelle 207 Fortbildungen organisiert. Insgesamt nahmen 1.184 Perso-

    nen an Fortbildungen im Gesamtausmaß von 33.592 Stunden teil.

    Zur Leistung "L1 - Administration" wurden Befragungen und Auswertungen sowie zahl-

    reiche Projekte durchgeführt, die u.a. Grundlagenforschung, Qualitätssicherung und

    Evaluationen betrafen, internationalen Erfahrungsaustausch boten und Grundlagen für

    die Fachentwicklung, Mitarbeiterinnen- bzw. Mitarbeiterinformation und Weiterbildung

    lieferten.

    5. Dezernat 1 - Rechtsvertretung

    5.1 Organisatorischer Aufbau

    Das Dezernat 1 bestand aus einer in der Zentrale angesiedelten Dezernatsleitung und

    neun innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches ansässigen Regionalstellen. Die regiona-

    le Aufteilung erfolgte aufgrund geografischer Lage und Bevölkerungsanzahl der einzel-

    nen Bezirke und erstreckte sich in einer Regionalstelle auf sieben innerstädtische Be-

    zirke, in fünf Stellen auf zwei bzw. drei und in drei Regionalstellen auf jeweils einen Be-

    zirk.

    5.2 Personal

    Im Jahr 2012 waren inkl. der Dezernatsleitung Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter im

    Ausmaß von 133,50 VZÄ im Dezernat 1 beschäftigt. Davon waren in den neun Regio-

    nalstellen jeweils 7,50 VZÄ bis 12,75 VZÄ im Tätigkeitsbereich der Rechtsvertretung

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    und 2,50 VZÄ bis 5,50 VZÄ im Kanzleibereich tätig. Das Referat für fremdenrechtliche

    Vertretung verfügte über 1,50 VZÄ.

    Die als Rechtsvertreterinnen bzw. Rechtsvertreter tätigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitar-

    beiter hatten eine interne Fachausbildung in Form einer Praxisausbildung mit begleiten-

    dem Theorielehrgang zu absolvieren. Diese modulartig aufgebaute Ausbildung war in-

    nerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren zu absolvieren und beinhaltete die prakti-

    sche Einschulung, EDV-Schulungen, den von der Gruppe Recht organisierten Fachkurs

    Rechtsvertretung sowie eine Prüfung zur Unterschriftsberechtigung und eine Ab-

    schlussprüfung zur Erteilung der Prozessermächtigung.

    Über die Fachausbildung hinaus gab es eine fachliche Spezialisierung von 18 Rechts-

    vertreterinnen bzw. Rechtsvertretern auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Durch lau-

    fende Schulungen und Fortbildungen auf diesem Gebiet sollten diese das Kind als

    Gläubiger mit Unterhaltsforderungen besser und professioneller vertreten. In den Regi-

    onalstellen übernahmen diese speziell ausgebildeten Kräfte die Privatkonkursfälle bzw.

    standen sie ihren Kolleginnen bzw. Kollegen beratend zur Verfügung.

    5.3 Leistungsspektrum

    Das Dezernat 1 hatte als Rechtsvertretung eine Vielzahl von Leistungen zu erbringen,

    die fünf Produkten zugeordnet wurden.

    5.3.1 Die Kernaufgaben des Dezernates 1 wie die Unterhaltssicherung, die Vater-

    schaftsfeststellung, die Rechtsvertretung, die Vertretung nach dem Asylgesetz 2005

    und dem Fremdenpolizeigesetz 2005 wurden dem Produkt "P5 - Rechtsvertretung" zu-

    gerechnet.

    Hinsichtlich der Unterhaltssicherung waren neben Information und Beratung Agenden in

    den Bereichen der Unterhaltsbemessung, der Unterhaltsdurchsetzung und des Unter-

    haltsvorschusses wahrzunehmen und administrativ abzuwickeln. Diese Tätigkeiten

    stellten, ebenso wie die Vaterschaftsfeststellung und die Vertretung in anderen rechtli-

    chen Angelegenheiten einen Großteil jener Aufgaben dar, die der Jugendwohlfahrtsträ-

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    gerin als Vertreterin des Kindes zugewiesen waren. All diese Agenden waren je nach

    Wohnbezirk von den Rechtsvertreterinnen bzw. Rechtsvertretern der örtlich zuständi-

    gen Regionalstelle wahrzunehmen.

    Die Vertretung nach dem Asylgesetz 2005 sowie nach dem Fremdenpolizeigesetz 2005

    fiel hingegen in den alleinigen Zuständigkeitsbereich des Referates für fremdenrechtli-

    che Vertretung, welches im Betrachtungszeitraum in der Regionalstelle für den

    10. Wiener Gemeindebezirk angesiedelt war. Die Kernaufgabe dieses Referates stellte

    die rechtliche Beratung sowie die gesetzliche Vertretung von unbegleiteten minderjähri-

    gen Asylwerberinnen bzw. Asylwerbern im Asylverfahren dar.

    Der Stand der Vertretungsfälle nach ABGB bzw. UVG betrug Ende des Jahres 2012

    gemäß Jahresstatistik des Dezernates 1 insgesamt 23.508, in der fremdenrechtlichen

    Vertretung 128. Innerhalb dieses Jahres wurden u.a. 14.445 Beratungen, 3.656 Unter-

    haltsvereinbarungen sowie 4.202 Exekutionen durchgeführt, 5.011 Anträge auf Unter-

    haltsvorschuss und 3.817 Gerichtsakte bearbeitet, 220 Vaterschaftsfeststellungen mit-

    tels Vaterschaftsanerkenntnissen geklärt und die bzw. der Minderjährige in 79 Verfah-

    ren vor dem Bundesasylamt vertreten.

    5.3.2 Die Abwicklung des Kostenersatzes für volle Erziehung sowie das Pflegeeltern-

    geld für Verwandte wurden in den der Fremdunterbringung gewidmeten Produkten "P4

    - Fremdunterbringung in eigenen Einrichtungen", "P9 - Fremdunterbringung in Ver-

    tragseinrichtungen" und "P10 - Fremdunterbringung bei Pflegeeltern" abgewickelt. Die

    Bemessungen wurden von den Rechtsvertreterinnen bzw. Rechtsvertretern des Dezer-

    nates 1 getätigt und gegenüber den kostenersatzpflichtigen Personen in Vertretung der

    Stadt Wien durchgesetzt. Ebenso zählten Anträge auf Gewährung von Waisenpension,

    Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz oder die Vertretung der Stadt Wien in

    Verlassenschaftsverfahren zu diesem Produkt. Im Bereich des Verwandtenpflegegeldes

    wurden Ansuchen geprüft, Berechnungen durchgeführt und Entscheidungen über die

    Gewährung gefällt. Mit 31. Dezember 2012 waren 2.748 Regressfälle im Stand des De-

    zernates.

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    5.3.3 Die Agenden des Wiener Familienzuschusses fielen ebenfalls in den Aufgabenbe-

    reich des Dezernates 1 und waren ein Bestandteil des Produktes "P1 - Sozialer Dienst

    für Eltern, Kinder und Jugendliche". In den Kanzleien der Regionalstellen wurden Infor-

    mation und Beratung zu Fragen des Wiener Familienzuschusses gegeben, Berechnun-

    gen durchgeführt, Prüfungen der Voraussetzungen zur Gewährung dieser Unterstüt-

    zungsleistung getroffen, Entscheidungen über die Gewährung gefällt und administrative

    Agenden erledigt.

    Im Jahr 2012 wurden gemäß der Jahresstatistik des Dezernates 5.942 Beratungs- und

    Informationsgespräche geführt, 1.995 Anträge bearbeitet und 7.271 Anweisungen

    durchgeführt. Zu Jahresende bezogen 861 Familien den Wiener Familienzuschuss.

    Die Einschau zeigte, dass die Anzahl der Anträge in den letzten Jahren kontinuierlich

    zurückgegangen war und sich im Betrachtungszeitraum um rd. ein Drittel verringerte.

    Dieser Entwicklung wurde im Jahr 2012 vonseiten der Magistratsabteilung 11 mit einer

    Personalreduktion im Kanzleibereich begegnet.

    6. Dezernat 2 - Soziale Arbeit mit Familien

    6.1 Organisatorischer Aufbau

    Das Dezernat 2 war neben der in der Zentrale angesiedelten Dezernatsleitung auf

    18 Regionalstellen und ein Referat für Adoptiv- und Pflegekinder aufgeteilt. Die Zustän-

    digkeit der Regionalstellen umfasste in vier Fällen mehrere Bezirke, sechs Bezirke ver-

    fügten über jeweils eine Stelle und drei hatten aufgrund ihrer hohen Bevölkerungszahl

    jeweils zwei Regionalstellen.

    Die Arbeitsbereiche innerhalb der einzelnen Regionalstellen waren auf zahlreiche

    Standorte aufgeteilt. An acht Regionalstellen war organisatorisch ein Eltern-Kind-

    Zentrum angeschlossen, welches allerdings nur in einem Fall am Standort der Regio-

    nalstelle eingerichtet war. Die übrigen Eltern-Kind-Zentren befanden sich an einem von

    der Regionalstelle unabhängigen Standort.

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    Darüber hinaus waren den Regionalstellen 22 Elternberatungsstellen zugeordnet. In

    sechs Fällen waren diese am Standort eines Eltern-Kind-Zentrums untergebracht, in

    den restlichen 16 Fällen an weiteren Standorten. Die Aufgaben des Klinikverbindungs-

    dienstes wurden an zehn Standorten von Krankenanstalten erbracht. Die Mobile Arbeit

    mit Familien war teilweise an weiteren Standorten untergebracht.

    6.2 Personal

    Ende des Jahres 2012 waren im Dezernat 2 inkl. Dezernatsleitung 459,09 VZÄ Sozial-

    pädagoginnen bzw. Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter sowie

    Kanzleibedienstete tätig, was eine Personalaufstockung um 12,63 VZÄ gegenüber dem

    Jahr 2010 bedeutete. Begründet wurde diese u.a. mit den Ergebnissen einer Personal-

    bemessungsstudie einer extern beauftragten Firma aus dem Jahr 2009, die eine zu-

    sätzliche Arbeitsbelastung aufgrund steigender Fallzahlen aufzeigte. Zur Ermittlung der

    Arbeitsbelastung wurden insbesondere die Produkte "P2 - Abklärung von Gefährdung

    des Kindeswohls", "P3 - Unterstützung der Erziehung" und "P6 - Gutachten, Stellung-

    nahmen, Normen und Legistik" herangezogen.

    In den 18 Regionalstellen waren im Jahr 2012 für die Basis-Sozialarbeit jeweils zehn

    VZÄ bis 18 VZÄ, für die Mobile Arbeit mit Familien zwei VZÄ bis fünf VZÄ, in der Kanz-

    lei zwei VZÄ und in den Eltern-Kind-Zentren 6,25 VZÄ bis 8,50 VZÄ eingeteilt. Eine Lei-

    terin bzw. ein Leiter einer Regionalstelle hatte entsprechend der unterschiedlich großen

    Regionen bzw. der unterschiedlichen Anzahl an Einrichtungen Mitarbeiterinnen bzw.

    Mitarbeiter im Ausmaß von 17,50 VZÄ bis 29,63 VZÄ zu führen, die alle direkt ihr bzw.

    ihm unterstellt waren, Zwischenhierarchien waren nicht vorhanden. Im Referat für Adop-

    tiv- und Pflegekinder waren Bedienstete im Ausmaß von 13,50 VZÄ tätig.

    Zu den Regionalstellen war zu bemerken, dass u.a. aufgrund der bereits im Pkt. 3.2

    erwähnten Eingliederung von zwei anderen Dezernaten in das Dezernat 2 die jeweilige

    Leiterin bzw. der jeweilige Leiter Leitungsaufgaben für eine große Anzahl ihr bzw. ihm

    direkt unterstellten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern an verschiedenen Standorten

    wahrzunehmen hatte.

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    Grundsätzlich sollte aus Gründen der Qualitätssicherung die Leitungsspanne jedenfalls

    nur so groß sein, dass es einer bzw. einem Vorgesetzten immer möglich bleibt, inner-

    halb dieser Spanne adäquat zu koordinieren und zu kontrollieren. In Anbetracht der ho-

    hen Verantwortung im Bereich der Jugendwohlfahrt und der großen Fallzahlen war dies

    durch die gegenständlichen Rahmenbedingungen erschwert.

    Das Kontrollamt empfahl, die Aufgaben und personellen Rahmenbedingungen der Re-

    gionalstellen zu evaluieren und neue Strukturen mit verringerten Leitungsspannen zu

    überdenken.

    6.3 Leistungsspektrum

    In den Regionalstellen waren insbesondere die nach dem WrJWG 1990 festgelegten

    Aufgaben sowie die Unterstützung von Familien bei der Bewältigung von Krisensituatio-

    nen unter gezieltem Einsatz der sozialarbeiterischen Methoden zu erfüllen. Die Tätigkei-

    ten des Dezernates 2 erstreckten sich über weite Bereiche der Jugendwohlfahrt, sodass

    Aufgaben innerhalb nahezu sämtlicher Produkte der Magistratsabteilung 11 wahrzu-

    nehmen waren.

    6.3.1 Die Aufgaben der Regionalstellen des Dezernates 2 im Zusammenhang mit der

    Arbeit mit Familien waren im Produkt "P1 - Sozialer Dienst für Eltern, Kinder und Ju-

    gendliche" festgelegt. Das Beratungs- und Unterstützungsangebot, welches von Kin-

    dern, Jugendlichen, ihren Eltern oder anderen Bezugspersonen in den Regionalstellen,

    den Eltern-Kind-Zentren und den geburtshilflichen Abteilungen freiwillig in Anspruch

    genommen werden konnte, hatte vor allem das Ziel, präventiv zu wirken und Jugend-

    wohlfahrtsmaßnahmen zu verhindern. Im Jahr 2010 wurden diesbezüglich lt. Jahressta-

    tistik des Dezernates 2 10.697 Befassungen begonnen, wobei ein Großteil der Arbeit in

    den Eltern-Kind-Zentren erfolgte.

    6.3.2 Jene Arbeitsschritte und Interventionen, die für die Feststellung einer Gefährdung

    von Kindern erforderlich waren, waren wesentlicher Bestandteil des Produktes "P2 -

    Abklärung von Gefährdung des Kindeswohls". Dazu zählte insbesondere die Abklärung

    der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen bei der Vermutung von körperlicher,

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    psychischer oder sexueller Gewalt bzw. von Vernachlässigung. Im Jahr 2012 wurden lt.

    internen Aufzeichnungen 10.519 Gefährdungsabklärungen durchgeführt, wovon in 857

    Fällen eine Unterbringung in Krisenzentren und in 138 Fällen eine Unterbringung bei

    Krisenpflegeeltern erforderlich wurde.

    6.3.3 Leistungen, die vom Dezernat 2 zum Produkt "P3 - Unterstützung der Erziehung"

    zu erbringen waren, sollten als ambulante Maßnahmen der Jugendwohlfahrt dienen,

    wenn die Gefährdung eines Kindes festgestellt wurde oder diese aufgrund der festge-

    stellten Risikofaktoren eintreten würde. Diese Betreuung eines Kindes in seiner Familie

    war durchzuführen oder zu veranlassen, wenn die Aussicht bestand, dass das Kind

    dadurch vor allen Formen weiterer Gewalt geschützt werden konnte. Die Anzahl der

    begonnenen Befassungen im Jahr 2012 betrug 3.000 Unterstützungen dieser Art.

    6.3.4 Jene Aufgaben, die im Zusammenhang mit einer notwendig gewordenen Fremd-

    unterbringung standen, waren Inhalt der Produkte "P4 - Fremdunterbringung in eigenen

    Einrichtungen" bzw. "P9 - Fremdunterbringung in Vertragseinrichtungen". Hier regelten

    die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Dezernates 2 die Betreuung des Kindes au-

    ßerhalb seiner Familie im Rahmen der vollen Erziehung, wenn ambulante Maßnahmen

    zur Beendigung der Gefährdungssituation nicht oder nicht mehr ausreichten. 516 Kinder

    und Jugendliche wurden im Jahr 2012 institutionell untergebracht. Ende des Jahres

    2012 befanden sich insgesamt 1.624 Kinder und Jugendliche in eigenen Einrichtungen

    oder Vertragseinrichtungen in Obsorge der Magistratsabteilung 11.

    6.3.5 War - wie bereits im Pkt. 6.3.4 beschrieben - die Betreuung eines Kindes außer-

    halb seiner Familie im Rahmen der vollen Erziehung erforderlich, so wurden insbeson-

    dere Säuglinge und Kleinkinder vorzugsweise in Pflegefamilien untergebracht. Die

    diesbezüglichen nicht hoheitlichen Tätigkeiten des Dezernates 2, wie z.B. die Vermitt-

    lung von Pflegefamilien, die Aus- und Weiterbildung der Pflegepersonen und die Beglei-

    tung der Besuchskontakte mit den leiblichen Eltern, waren im Produkt "P10 - Fremdun-

    terbringung bei Pflegeeltern" angesiedelt. Im Jahr 2012 wurden 110 Kinder in Pflegefa-

    milien vermittelt.

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    6.3.6 Die Jugendwohlfahrt war entweder kraft Gesetz, mit Beschluss des Gerichtes

    oder aufgrund ihrer Interimskompetenz legitimiert, für ein Kind die gesamte oder Teilbe-

    reiche der Obsorge auszuüben. Im Produkt "P5 - Rechtsvertretung" waren diesbezügli-

    che vom Dezernat 2 durchzuführende Agenden wie z.B. die Beantragung der Obsorge

    oder die gesetzliche Vertretung eines Kindes enthalten. Die Regionalstellen führten lt.

    Jahresstatistik 558 Befassungen im Jahr 2012 durch.

    6.3.7 Das Dezernat 2 nahm im Auftrag von Gericht oder Verwaltungsbehörden zu ver-

    schiedenen Fragen wie z.B. Vereinbarungen über Pflege und Erziehung, Obsorge und

    Besuchsrecht oder Notwendigkeit von Jugendwohlfahrtsmaßnahmen Stellung. Diese

    waren im Produkt "P6 - Gutachten, Stellungnahmen, Normen und Legistik" geregelt. Im

    Jahr 2012 wurden lt. Angaben des Dezernates diesbezüglich 6.890 Gutachten bzw.

    Stellungnahmen verfasst.

    6.3.8 Im Produkt "P7 - Hoheitliche Tätigkeiten" waren die vom Dezernat 2 durchzufüh-

    renden Eignungsüberprüfungen zur Übernahme eines Pflegekindes, Bewilligungen für

    private Pflegeverhältnisse und Pflegegeldbewilligungen festgehalten. Darüber hinaus

    war die Pflegeaufsicht geregelt, in der die Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter zu

    überprüfen hatten, ob das Kind im Rahmen der vollen Erziehung von Pflegeeltern, Ver-

    wandten oder nahen Angehörigen seinen Bedürfnissen entsprechend gepflegt und er-

    zogen wurde. Im Jahr 2012 führte das Dezernat gemäß Jahresstatistik 132 Pflegestel-

    lenbewilligungen und 15 Pflegestellenabweisungen durch. Insgesamt wurden 935 Pfle-

    geaufsichten durchgeführt.

    7. Dezernat 4 - Psychologischer Dienst

    7.1 Organisatorischer Aufbau

    Das Dezernat 4 umfasste neben der in der Zentrale angesiedelten Dezernatsleitung

    sechs Regionen, die mit den Regionen des Dezernates 6 übereinstimmten. Innerhalb

    einer Region waren Regionalstellen und Eltern-Kind-Zentren des Dezernates 2 sowie

    sozialpädagogische Einrichtungen des Dezernates 6 zu betreuen. Jeweils zwei Regio-

    nen unterstanden einer gemeinsamen Teamleitung.

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    Darüber hinaus wurden vom Dezernat 4 überregionale Angebote für das Referat für

    Adoptiv- und Pflegekinder, das sozialpädagogische Familiencoaching sowie für den

    Fachbereich Verselbstständigung vorgehalten. Weiters wurden personelle Ressourcen

    der Ehe- und Familienberatung sowie dem Institut für Paar- und Familientherapie zur

    Verfügung gestellt.

    7.2 Personal

    Im Dezernat 4 wurden Ende des Jahres 2012 Bedienstete im Ausmaß von 35,80 VZÄ

    geführt, die sich auf 32,05 Psychologinnen bzw. Psychologen, 2,50 Kanzleibedienstete

    und 1,25 Ärztinnen bzw. Ärzte aufteilten. Zu letzterer Berufsgruppe war anzumerken,

    dass ein VZÄ nicht dem Psychologischen Dienst der Magistratsabteilung 11 zur Verfü-

    gung stand, sondern dem Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien - Medizinischer

    Universitätscampus dienstzugeteilt war.

    Das Fachpersonal hatte als Einstellungskriterium eine entsprechende Eintragung als

    Klinische Psychologin bzw. Klinischer Psychologe in der Liste des Bundesministeriums

    für Gesundheit vorzuweisen. Nach dreimonatiger Einschulungsphase waren diese ei-

    genverantwortlich tätig und unterlagen neben den Regelungen des Psychologengeset-

    zes den internen fachlichen Qualitätsstandards des Dezernates. In den meisten Fällen

    waren die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter zum überwiegenden Teil in einer Regional-

    stelle oder einem Eltern-Kind-Zentrum und zusätzlich in Wohngemeinschaften tätig. Da

    in der Regel nicht mehr als eine Psychologin bzw. ein Psychologe vor Ort war, wurden

    regelmäßige Vernetzungstreffen und Dienstbesprechungen - sowohl auf regionaler

    Ebene als auch dezernatsweit - zum Informationsaustausch abgehalten.

    7.3 Leistungsspektrum

    Die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Dezernates 4 unterstützten verschiedene Be-

    reiche des Kinderschutzes der Magistratsabteilung 11 mit klinisch-psychologischem

    Fachwissen und hatten in fünf Produkten eigenverantwortlich ihren Beitrag zu leisten.

    7.3.1 Die Tätigkeiten der Psychologinnen bzw. Psychologen innerhalb des Produktes

    "P1 - Sozialer Dienst für Eltern, Kinder und Jugendliche" bestanden vorrangig in der

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    Entwicklungsdiagnostik, der Erziehungsberatung und der Durchführung der Elternschu-

    le, in welcher Gruppenangebote zur Vermittlung psychologischer Grundkompetenzen

    bereitgestellt wurden. Im Jahr 2012 wurden gemäß der Jahresstatistik des Dezernates

    insgesamt 5.081 Befassungen dieser Art dokumentiert, die sich auf 1.487 Kinder bzw.

    Jugendliche bezogen.

    7.3.2 Der Tätigkeitsschwerpunkt der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Dezernates 4

    lag im Produkt "P2 - Abklärung von Gefährdung des Kindeswohls". Die Psychologinnen

    bzw. Psychologen wurden, sofern eine klinisch-psychologische Stellungnahme notwen-

    dig war, von den jeweiligen Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeitern beigezogen und

    hatten diese unverzüglich in der Feststellung der Erziehungsfähigkeit der Eltern sowie

    der Sicherheits-, Risiko- und Ressourceneinschätzung zu unterstützen. Diese Mitwir-

    kung bei der Gefährdungsabklärung nahm in den Regionalstellen den Großteil ihrer

    Zeitressourcen in Anspruch. Im Jahr 2012 wurden gemäß Jahresstatistik des Dezerna-

    tes 1.886 Kinder bzw. Jugendliche in diesem Zusammenhang von Psychologinnen bzw.

    Psychologen betreut, wobei in durchschnittlichen Fällen drei bis vier Termine zu einer

    Abklärung notwendig waren. Insgesamt wurden 16.675 Befassungen zur Abklärung des

    Kindeswohls durchgeführt, die vorrangig klinisch-psychologische Diagnostik, magist-

    ratsabteilungsinterne Fachgespräche, Fallbesprechungen und die Beratung der Fami-

    lien betrafen.

    7.3.3 Die Mitwirkung im Produkt "P3 - Unterstützung der Erziehung" beinhaltete die kli-

    nisch-psychologische Diagnostik, die Therapiebedarfsfeststellung sowie die psychologi-

    sche Beratung der Eltern. Die von den Regionalstellen veranlassten Beauftragungen

    betrafen 846 Familien im Jahr 2012, denen 7.321 Leistungen in diesem Produkt folgten.

    7.3.4 Im Produkt "P4 - Fremdunterbringung in eigenen Einrichtungen" waren in den so-

    zialpädagogischen Einrichtungen der Magistratsabteilung 11 jeweils vier Wochenstun-

    den für psychologische Dienste vorgesehen. Die Tätigkeiten umfassten eine monatliche

    Teilnahme an Teamsitzungen in den einzelnen Wohngemeinschaften und weiterführen-

    de psychologische Beratungen bei speziellen Problemstellungen. Bei Bedarf wurden

    Einzelgespräche mit Kindern durchgeführt und gegebenenfalls Therapien bewilligt. Von

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    den gemäß Jahresstatistik im Jahr 2012 durchgeführten 13.924 Befassungen betraf der

    Großteil Fallbesprechungen und interne Fachgespräche mit Mitarbeiterinnen bzw. Mit-

    arbeitern anderer Berufsgruppen, die im Zusammenhang mit dem Kindeswohl standen.

    Die Befassungen betrafen in diesem Jahr insgesamt 1.209 Kinder und Jugendliche.

    7.3.5 Die Aufgaben des Dezernates 4 im Produkt "P10 - Fremdunterbringung bei Pfle-

    geeltern" umfasste die Betreuung von Pflegefamilien. Hier waren in erster Linie die An-

    gehörigenberatung etwa zum Thema Besuchsgestaltung, ein Pflegeelterncoaching so-

    wie weitere psychologische Beratungsleistungen vorgesehen. Im Jahr 2012 wurden in

    diesem Bereich 1.637 Befassungen verzeichnet.

    8. Dezernat 6 - Sozialpädagogische Einrichtungen

    8.1 Organisatorischer Aufbau

    Das Dezernat 6 war gemäß Organigramm in der stationären Jugendwohlfahrt tätig und

    umfasste neben der Dezernatsleitung acht zentrale Organisationseinheiten sowie sechs

    sozialpädagogische Regionen und vier Fachbereiche.

    Als zentrale Organisationseinheiten waren u.a. der Bereich Zivildienst, Objektsuche und

    bauliche Angelegenheiten, eine Stelle für Fach- und Qualitätsentwicklung sowie Stun-

    dencontrolling, eine Stelle für Einzelverträge, Vertragseinrichtungen, Stiftungs- und Ver-

    selbstständigungsgelder und das Kompetenzzentrum Drogenprävention eingerichtet.

    Zu den sozialpädagogischen Regionen zählten jeweils eine Regionalleitung, zwei Kri-

    senzentren, rd. zwölf Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften der Magistratsabtei-

    lung 11 und rd. fünf regionale Vertragseinrichtungen. Darüber hinaus gab es überregio-

    nale Vertragseinrichtungen, die für Kinder und Jugendliche aller Regionen zur Verfü-

    gung standen. Sowohl in den Krisenzentren als auch in den Wohngruppen bzw. Wohn-

    gemeinschaften standen in der Regel Plätze für bis zu acht Kinder im Alter von drei

    Jahren bis zum Ende der Schulpflicht zur Verfügung. Die Zuordnung zur Region erfolgte

    aufgrund des Lebensmittelpunktes der bzw. des Minderjährigen.

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    Eine Region erstreckte sich auf jeweils zwei bis sieben Bezirke. Die Einrichtungen

    selbst waren zwar großteils innerhalb der Region angesiedelt, einige Einrichtungen be-

    fanden sich jedoch auch außerhalb dieser und in einigen Fällen war die Zuständigkeit

    für eine regionale Vertragseinrichtung zwischen zwei Regionen geteilt. Unabhängig von

    der regionalen Aufgabenverteilung waren in einer Regionalstelle zwei Standorte für

    Familiencoaching angegliedert.

    Die Fachbereiche umfassten neben den jeweiligen Leitungs- und Verwaltungsstrukturen

    je nach Aufgabengebiet unterschiedliche Organisationseinheiten und Standorte.

    Der Fachbereich Ausbildung, der auch als Sozialpädagogische Region 5 bezeichnet

    wurde, betreute eine Lehrküche in Klosterneuburg, das (in der Zwischenzeit aufgelas-

    sene) Ausbildungszentrum Lindenhof in Eggenburg und eine Wohngemeinschaft in

    Wien.

    Der Fachbereich Verselbstständigung und Wohnen, auch als Sozialpädagogische Re-

    gion 7 bezeichnet, verfügte über ein Krisenzentrum für jugendliche Burschen, ein auf

    zwei Gruppen aufgeteiltes Krisenzentrum für jugendliche Mädchen, drei Krisenintensiv-

    gruppen, fünf Wohngemeinschaften bzw. Wohngruppen, vier Standorte von betreutem

    Wohnen und einen Standort für Mutter-Kind-Unterbringungen.

    Am Standort des Fachbereiches Drehscheibe befanden sich für die Arbeit mit unbeglei-

    teten minderjährigen Flüchtlingen und Fremden in Wien Büroräumlichkeiten und eine

    Wohngruppe.

    Der Fachbereich Integration nahm seine Aufgaben im Bereich der Behindertenarbeit

    von einem Stützpunkt in der Zentrale aus wahr und verfügte darüber hinaus über ein

    Bedarfs-Krisenzentrum, in dem innerhalb kurzer Zeit die Betreuung von Betroffenen

    durch Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartner organisiert werden konnte.

    Die Organisation des Dezernates 6 war u.a. durch die unterschiedlichen Darstellungen

    in den Organigrammen und Dokumentationen unübersichtlich. So wurden zwei der vier

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    Fachbereiche gleichzeitig überregionale Regionalstellen genannt und in manchen Dar-

    stellungen den sozialpädagogischen Regionen zugeordnet. Die für Zivildienst, Objekt-

    suche und bauliche Angelegenheiten zuständige Stelle war als Fachbereich bezeichnet,

    jedoch in der Darstellung im Organigramm wie eine Stabsstelle zugeordnet. Die Orga-

    nisationseinheiten für Einzelverträge, Vertragseinrichtungen, Stiftungs- und Verselbst-

    ständigungsgelder und jene für Fach- und Qualitätsentwicklung sowie Stundencontrol-

    ling hatten keine Bezeichnung als Fachbereich, Referat o.ä. In diesen Organisations-

    einheiten sowie im Kompetenzzentrum Drogenprävention war die jeweils einzige dort

    tätige Mitarbeiterin bzw. der einzige dort tätige Mitarbeiter im Intranet sowohl als Leiterin

    bzw. Leiter als auch als Referentin bzw. Referent eingetragen.

    In einer im Zuge der Einschau des Kontrollamtes überarbeiteten Version des Organi-

    gramms des Dezernates 6 waren die Regionen mit einer Untergliederung in Wohngrup-

    pen, Wohngemeinschaften, Krisenzentren und Familiencoaching dargestellt, im Organi-

    gramm der einzelnen Regionen überwog hingegen die Darstellung des eingesetzten

    Personals bzw. ihrer Funktionen.

    Die uneinheitliche Darstellung in den Organigrammen erstreckte sich auch auf die

    Fachbereiche. So wurden im Fachbereich Verselbstständigung und Wohnen die einzel-

    nen Standorte als eigene Organisationseinheiten dargestellt. Im Fachbereich Integration

    - der über keine eigenen sozialpädagogischen Einrichtungen verfügte - waren Vertrags-

    partnerinnen bzw. Vertragspartner für den Integrationsbereich und einzelne Tätigkeits-

    bereiche wie z.B. Beratungen und Betreuungen im Organigramm abgebildet.

    Einzelne Einrichtungen wie z.B. die Wohngemeinschaft des Fachbereiches Ausbildung,

    die in Statistiken geführt wurden, waren in keiner der organisatorischen Darstellungen

    auffindbar.

    Insgesamt betrachtet war anhand der Organigramme das Nachvollziehen der Organisa-

    tion nur schwer möglich. Das Kontrollamt empfahl daher, den organisatorischen Aufbau

    des gesamten Dezernates zu überarbeiten und diesen strukturiert und einheitlich dar-

    zustellen.

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    8.2 Personal

    Ende des Jahres 2012 waren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter im Ausmaß von 8,50

    VZÄ in der Dezernatsleitung und im Ausmaß von 771,35 VZÄ in den Regionen ange-

    siedelt. Dieses Personal bestand zu einem Großteil aus Sozialpädagoginnen bzw. So-

    zialpädagogen, die im Ausmaß von 589,75 VZÄ eingesetzt wurden. Weitere markante

    Berufsgruppen waren die ebenso innerhalb der Krisenzentren und Wohngemeinschaf-

    ten eingesetzten Wirtschaftshelferinnen bzw. Wirtschaftshelfer (92,88 VZÄ), Hauspro-

    fessionistinnen bzw. Hausprofessionisten (14 VZÄ) und Hausarbeiterinnen bzw. Haus-

    arbeiter (9,64 VZÄ). Im Fachbereich Ausbildung war die Berufsgruppe der Lehrwerk-

    stättenmeisterinnen bzw. Lehrwerkstättenmeister (19,50 VZÄ) stark vertreten.

    Die Personalaufteilung in den sozialpädagogischen Regionen war im Wesentlichen so

    gestaltet, dass in den Räumlichkeiten der jeweiligen Regionalleitung die Regionalleiterin

    bzw. der Regionalleiter, die pädagogischen Leiterinnen bzw. pädagogischen Leiter von

    je fünf Wohngemeinschaften sowie das Verwaltungspersonal der Region tätig waren.

    Um eine lückenlose Betreuung der Minderjährigen sicherzustellen, versahen in den so-

    zialpädagogischen Einrichtungen Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen ihre Ar-

    beit in Form eines Wechseldienstes. Lediglich in jenen Wohngemeinschaften, in denen

    z.B. zu Zeiten des Schulunterrichts kein Kind anwesend war, war eine Unterbrechung

    der Rund-um-die-Uhr-Betreuung möglich. Grundsätzlich waren in den Wohngemein-

    schaften mit acht Plätzen Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen im Ausmaß von

    je 4,88 VZÄ für die sozialpädagogische Betreuung vorgesehen, Integrationswohnge-

    meinschaften und Krisenintensivgruppen hatten eine höhere Personalbesetzung von bis

    zu neun VZÄ. Den Krisenzentren mit grundsätzlich acht Plätzen waren Sozialpädago-

    ginnen bzw. Sozialpädagogen im Ausmaß von je 8,50 VZÄ zugeordnet. Pro Region war

    eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter als Springerin bzw. Springer tätig, die bzw. der

    bei Personalausfällen in den Wohngemeinschaften und Krisenzentren eingesetzt wer-

    den konnte. Zusätzlich ergänzte eine Wirtschaftshelferin bzw. ein Wirtschaftshelfer die

    Teams dieser Einrichtungen. Zu erwähnen war, dass insbesondere in Krisenzentren

    auch Zivildiener ihren Dienst versahen und Hilfstätigkeiten übernahmen.

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    8.3 Leistungsspektrum

    Das Dezernat 6 war insbesondere für vereinbarte, durch Gericht angeordnete oder auf-

    grund des Gesetzes notwendige Betreuung von Minderjährigen außerhalb der Her-

    kunftsfamilie - ausgenommen der Fremdunterbringung von Kindern in Pflegefami-

    lien - zuständig. Die Schwerpunkte der Tätigkeiten des Dezernates 6 betrafen folgende

    Produkte:

    8.3.1 Das Dezernat 6 erbrachte insbesondere in den Krisenzentren Aufgaben im Pro-

    dukt "P2 - Abklärung von Gefährdung des Kindeswohls". Auftrag der Krisenzentren war,

    im Fall einer vom Dezernat 2 festgestellten Gefährdung von Minderjährigen diese insti-

    tutionell aufzunehmen. Kinder im Alter von bis zu drei Jahren wurden hingegen nach

    Möglichkeit in Krisenpflegefamilien vermittelt, wofür allerdings das Referat für Adoptiv-

    und Pflegefamilien des Dezernates 2 zuständig war.

    Im Zuge der Krisenunterbringung, die entsprechend der fachlichen Standards auf sechs

    Wochen zu beschränken war, sollten die fallführende Sozialarbeiterin bzw. der fallfüh-

    rende Sozialarbeiter des Dezernates 2, die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des De-

    zernates 6 sowie die betroffene Familie gemeinsam eine Lösungsmöglichkeit erarbei-

    ten. Im Jahr 2012 wurden lt. Angabe der Stabsstelle Controlling 857 Abklärungsverfah-

    ren in den 14 Krisenzentren durchgeführt.

    8.3.2 Innerhalb des Produktes "P4 - Fremdunterbringung in eigenen Einrichtungen"

    wurden Leistungen in den sozialpädagogischen Einrichtungen der Magistratsabtei-

    lung 11 erbracht. In allgemeinen sowie speziellen Wohngemeinschaften der Magistrats-

    abteilung 11 waren die sozialpädagogische Betreuung, d.h. die Pflege und Erziehung

    der Minderjährigen, die Gewährleistung eines altersadäquaten Lebensalltags, die För-

    derung im Entwicklungsbereich sowie die Unterstützung einer Rückkehr in den Famili-

    enbereich zu erbringen. Ebenso waren Tätigkeiten in den Bereichen Verwaltung, Pla-

    nung, Koordination, Dokumentation etc. sowie die hauswirtschaftlichen Belange des

    Alltagslebens in einer Wohngemeinschaft zu leisten. Im Jahr 2012 befanden sich lt.

    Auswertungen der Stabsstelle Controlling im Jahresdurchschnitt 628 Minderjährige pro

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    Tag in einer allgemeinen bzw. speziellen Wohngemeinschaft bzw. Wohngruppe der

    Magistratsabteilung 11.

    Die Aufgaben in den Einrichtungen für Jugendliche in Form des Betreuten Wohnens

    sowie der Mutter-Kind-Bereich für minderjährige Schwangere bzw. Mütter und ihre Kin-

    der zählten ebenfalls zum Großteil zum Produkt "P4 - Fremdunterbringung in eigenen

    Einrichtungen". Ziel war es durch individuelle Betreuung in kleinen Wohneinheiten eine

    eigenständige und eigenverantwortliche Lebensführung der Jugendlichen zu begleiten

    und vorzubereiten. Im Jahr 2012 befanden sich im Jahresdurchschnitt 74 Jugendliche in

    betreuten Wohnformen und 22 Schwangere bzw. Mütter in einer Mutter-Kind-

    Unterbringung.

    Die Mitwirkung im Produkt "P4 - Fremdunterbringung in eigenen Einrichtungen" beinhal-

    tete auch das Ausbildungszentrum Lindenhof, in dem Minderjährige in Lehrberufen

    ausgebildet und untergebracht wurden und die Lehrküche Klosterneuburg, in der aus-

    schließlich die Lehrausbildung fremduntergebrachter Minderjähriger stattfand. Ebenso

    zählten Teile der Aufgaben innerhalb der Krisenzentren zu diesem Produkt.

    8.3.3 Bei einer Fremdunterbringung der bzw. des Minderjährigen in einer Vertragsein-

    richtung waren vom Dezernat 6 Aufgaben im Produkt " P9 - Fremdunterbringung in Ver-

    tragseinrichtungen" wahrzunehmen. Dies waren insbesondere Aufgaben im Zusam-

    menhang mit der Auswahl geeigneter Betreuungsangebote sowie Verwaltungs- und

    Koordinationsangelegenheiten. Im Jahr 2012 befanden sich durchschnittlich 939 Min-

    derjährige pro Tag in Vertragseinrichtungen.

    9. Dezernatsübergreifende Feststellungen

    9.1 Organisatorische und regionale Aufteilung

    Die Aufbauorganisation der Magistratsabteilung 11 und die Aufgabenzuordnung zu den

    Dezernaten fußten auf historischen Entwicklungen, die durch Auflösung von einzelnen

    Dezernaten und Änderungen im Aufgabenbereich wiederholt zu Verschiebungen und

    Umstrukturierungen geführt hatten.

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    Die von der Magistratsabteilung 11 getroffene Unterteilung der Organisationseinheiten

    in ambulante und stationäre Jugendwohlfahrt war wie bereits im Pkt. 3.2 beschrieben

    nicht durchgängig gegeben. So war das Referat für Adoptiv- und Pflegekinder des De-

    zernates 2 nur zu geringen Teilen ambulant und die Krisenzentren des Dezernates 6

    nur eingeschränkt stationär tätig; das Dezernat 4 als Psychologischer Dienst betreute

    beide Bereiche der Jugendwohlfahrt.

    Zur regionalen Aufteilung war zu bemerken, dass die bezirksweise Aufteilung der De-

    zernate 1, 2 und 6 unterschiedlich erfolgte und nur das Dezernat 4 sich jener des De-

    zernates 6 anpasste. Die Übersichtlichkeit war zusätzlich durch die verwandten Be-

    zeichnungen Regionalstellen in den Dezernaten 1 und 2 und Region im Dezernat 6,

    worunter jedoch in vielen Fällen ein anderer örtlicher Zuständigkeitsbereich verstanden

    wurde, eingeschränkt. Dies stellte nach Meinung des Kontrollamtes eine Erschwernis

    für die Klientinnen bzw. Klienten dar, da für unterschiedliche Angelegenheiten eine an-

    dere örtliche Zugehörigkeit vorlag und daher unterschiedliche Standorte, teilweise auch

    in anderen Bezirken, aufzusuchen waren.

    Die Tätigkeiten innerhalb der definierten Produkte, wie z.B. die Gefährdungsabklärung,

    erforderten eine Zusammenarbeit der unterschiedlichen Berufsgruppen, die aufgrund

    der gegebenen Organisationsstruktur dezernatsübergreifend stattfand und durch die

    uneinheitliche regionale Aufteilung nochmals erschwert war. Die dadurch entstehenden

    Schnittstellen bargen das Risiko von Informationsverlust und Mehraufwand.

    Umstrukturierungen, wie z.B. regionale Anpassungen oder Neueingliederungen einzel-

    ner Organisationseinheiten, könnten möglicherweise Verbesserungen in den Prozessen

    bringen und die Anzahl der Schnittstellen verringern. Das Kontrollamt empfahl daher,

    die Organisation der Magistratsabteilung 11 auf Optimierungspotenzial zu überprüfen

    und eine serviceorientierte, zwischen den Dezernaten abgestimmte regionale Aufteilung

    anzustreben und besonderes Augenmerk auf die Schnittstellenproblematiken zu legen.

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    9.2 Standorte

    Zum Zeitpunkt der Einschau war das Leistungsangebot der Magistratsabteilung 11 auf

    rd. 200 Standorte verteilt. Dies begründete sich zum einen in den zahlreich geschaffe-

    nen Wohngemeinschaften als Folge der durch die Heimreform 2000 geschlossenen

    großen Wohnheime.

    Zum anderen zeigte die Einschau vornehmlich im Dezernat 2 eine Splittung der Stand-

    orte auf Regionalstellen und dislozierte Einrichtungen wie Eltern-Kind-Zentren, Eltern-

    beratungen und Mobile Arbeit mit Familien, sodass eine Regionalstelle bis zu sieben

    Standorte umfasste. Diese Vielzahl erschwerte u.a. die Wahrnehmung der Leitungsauf-

    gaben innerhalb der Regionalstellen und führte auch in der Verwaltung zu einem Mehr-

    aufwand.

    Die Standorte des Dezernates 2 waren zumeist unabhängig von den Einrichtungen des

    Dezernates 6, lediglich in einigen Fällen befand sich z.B. ein Krisenzentrum des Dezer-

    nates 6 im Nahbereich der Regionalstelle des Dezernates 2. Diese örtliche Nähe wurde

    im Zuge der Einschau durch das Kontrollamt von den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern

    beider Dezernate insbesondere aufgrund der dadurch erleichterten Kommunikation zwi-

    schen den Dezernaten und der Verringerung wegzeitenbedingter Arbeitszeitverluste

    positiv bewertet und lag auch im Interesse des Psychologischen Dienstes (Dezernat 4).

    Das Kontrollamt könnte auch in der räumlichen Zusammenlegung weiterer Organisati-

    onseinheiten innerhalb des Dezernates 2 wie z.B. der Angliederung der Mobilen Arbeit

    mit Familien an die Regionalstellen, der Elternberatungsstellen an die Eltern-Kind-

    Zentren, aber auch in der örtlichen Nähe dieses Dezernates zur Rechtsvertretung (De-

    zernat 1) Vorteile für die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und die Klientinnen bzw. Kli-

    enten erkennen.

    Die Magistratsabteilung 11 hat bereits Schritte gesetzt, um bei der Errichtung neuer

    Standorte größere Zentren zu schaffen. Das Kontrollamt empfahl aber auch bei den

    bestehenden Regionalstellen und Regionen Möglichkeiten für die Zusammenlegung

    von verschiedenen Standorten zu prüfen.

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    9.3 EDV-Dokumentation

    Zum Zeitpunkt der Einschau dokumentierte jedes Dezernat in einer eigenen EDV-

    Anwendung, die keinen elektronischen Datenaustausch ermöglichte. Da oftmals mehre-

    re Bedienstetengruppen mit der Bearbeitung eines Falles betraut waren, wäre im Sinn

    der Qualitätssicherung und Ressourcenschonung die Möglichkeit einer dezernatsüber-

    greifenden Dokumentation vorteilhaft. Seit dem Jahr 2011 arbeitet die Magistratsabtei-

    lung 11 am Ausbau des im Dezernat 2 vorhandenen EDV-Programmes "ELFADO", das

    eine gemeinsame Nutzung von Daten für die Dezernate 2, 4 und 6 ermöglichen sollte.

    Zum Zeitpunkt der Einschau waren aber lediglich vereinzelt Teststellungen in den neu-

    en Anwendungsbereichen im Einsatz.

    Das Kontrollamt empfahl, dieses dezernatsübergreifende EDV-System zügig weiterzu-

    entwickeln, um ehebaldig sämtlichen mit einem Fall betrauten Mitarbeiterinnen bzw.

    Mitarbeitern jederzeit eine lückenlose Falldokumentation sowie aktuelle Informationen

    über gesetzte Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

    9.4 Familienunterstützende Maßnahmen

    Im Produkt "P1 - Sozialer Dienst für Eltern, Kinder und Jugendliche" wurden Beratun-

    gen, Informationen und Hilfen bzw. im Produkt "P3 - Unterstützung der Erziehung" un-

    terschiedliche Intensivbetreuungen wie z.B. das Familiencoaching erbracht, um u.a.

    eine Übernahme in die volle Erziehung zu vermeiden, zu verzögern bzw. eine Aufent-

    haltsdauer in einer Fremdunterbringung zu verkürzen. Bereits bei einer vorhergehenden

    Prüfung in diesem Bereich (s. Tätigkeitsbericht 2012, MA 11, Prüfung der Vertragsein-

    richtungen) erschien es dem Kontrollamt erforderlich, diesbezügliche Maßnahmen zu

    evaluieren. Infolgedessen wurde in der Dienststelle das Projekt "Evaluierung ambulan-

    ter Dienste" ins Leben gerufen, in welchem die Wirksamkeit dieser Dienste im Hinblick

    auf das Kindeswohl unter Einbeziehung der wirtschaftlichen Komponenten geprüft wer-

    den sollte. Das Projekt war zum Zeitpunkt der Einschau noch nicht abgeschlossen.

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    10. Rechnungsabschlüsse der Jahre 2010 bis 2012

    10.1 Einnahmen und Ausgaben nach Ansätzen

    10.1.1 Die Magistratsabteilung 11 wurde in den Jahren 2010 bis 2012 auf acht Ansät-

    zen verrechnet. Der Ansatz 4350 - Sozialpädagogische Einrichtungen der Gruppe 4 -

    Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung war der einzige betrieblich verrechnete An-

    satz. Hingegen wurde auf den ebenfalls in dieser Gruppe befindlichen Ansätzen 4010 -

    Amt für Jugend und Familie, 4391 - Pflegekinderwesen, 4399 - Sonstige Einrichtungen

    und Maßnahmen der Jugendwohlfahrt, 4691 - Familienfördernde Maßnahmen und auf

    den Ansätzen 5110 - Familienberatung (Gruppe 5 - Gesundheit) sowie 2291 - Lehran-

    stalt für Heilpädagogische Berufe (Gruppe 2 - Unterricht, Erziehung, Sport und Wissen-

    schaft) lediglich der Zweckaufwand verrechnet. Die übrige Verrechnung befand sich auf

    dem Sammelansatz 0263 der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport

    (Gruppe 0 - Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung).

    Die Ansätze 2291 - Lehranstalt für Heilpädagogische Berufe und 5110 - Familienbera-

    tung wurden mit Ende des Jahres 2010 aufgelöst, da die Lehranstalt für Heilpädagogi-

    sche Berufe geschlossen und die Familienberatungen in den Ansatz 4399 - Sonstige

    Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendwohlfahrt integriert wurden.

    10.1.2 Nachfolgende Tabelle zeigt die auf den Ansätzen verrechneten Gesamteinnah-

    men und Gesamtausgaben der Jahre 2010 bis 2012. Grundlage waren die Rechnungs-

    abschlüsse der Stadt Wien und die von der Magistratsabteilung 11 zur Verfügung ge-

    stellten Daten, die jenen Teilbetrag des Sammelansatzes 0263 beinhalten, der für diese

    Abteilung verrechnet wurde.

    Ansatz RA 2010

    in EUR RA 2011 in EUR

    RA 2012 in EUR

    Einnahmen

    0263 - Sammelansatz Geschäftsgruppe 3 34.260,28 20.027,14 17.466,44

    2291 - Lehranstalt für Heilpädagogische Berufe 10.319,65 - -

    4010 - Amt für Jugend und Familie 392.344,66 399.597,54 382.808,84

    4350 - Sozialpädagogische Einrichtungen 42.644.765,49 47.279.590,72 52.926.360,82

    4391 - Pflegekinderwesen 3.094.065,86 3.451.173,79 3.348.886,38

    4399 - Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendwohlfahrt 502.714,59 449.833,25 431.182,79

    4691 - Familienfördernde Maßnahmen 12.911,65 51.618,37 66.374,62

    5110 - Familienberatung 5.582,50 - -

    Gesamteinnahmen 46.696.964,68 51.651.840,81 57.173.079,89

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    Ansatz RA 2010 in EUR

    RA 2011 in EUR

    RA 2012 in EUR

    Ausgaben

    0263 - Sammelansatz Geschäftsgruppe 3 50.205.943,88 51.307.322,27 53.375.385,36

    2291 - Lehranstalt für Heilpädagogische Berufe 17.260,45 - -

    4010 - Amt für Jugend und Familie 1.307.544,36 1.637.649,34 3.382.516,62

    4350 - Sozialpädagogische Einrichtungen 54.500.483,15 56.018.489,86 58.284.032,68

    4391 - Pflegekinderwesen 100.775.720,91 115.947.485,47 129.997.788,66

    4399 - Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendwohlfahrt 8.237.492,51 13.489.866,53 19.619.314,33

    4691 - Familienfördernde Maßnahmen 11.286.692,73 8.706.104,18 7.832.669,07

    5110 - Familienberatung 493.159,98 - -

    Gesamtausgaben 226.824.297,97 247.106.917,65 272.491.706,72

    10.1.3 Die Gesamteinnahmen zeigten im Betrachtungszeitraum eine Steigerung um

    22,4 % und beliefen sich im Jahr 2012 auf 57,17 Mio.EUR. Zur höchsten Einnahmen-

    summe, die auf dem Ansatz 4350 - Sozialpädagogische Einrichtungen verbucht wurde,

    war zu bemerken, dass es sich bei diesen Einnahmen zu einem großen Teil um eine

    Interne Leistungsverrechnung zulasten des Ansatzes 4391 - Pflegekinderwesen handel-

    te. Dieser Buchung lag die Vereinbarung einer internen Leistungspauschale für die Un-

    terbringung von Kindern und Jugendlichen in eigenen sozialpädagogischen Einrichtun-

    gen in der Höhe von 40,60 Mio.EUR im Jahr 2010, 45,40 Mio.EUR im Jahr 2011 und

    50,60 Mio.EUR im Jahr 2012 zugrunde.

    10.1.4 Durch eine Steigerung der Gesamtausgaben im Betrachtungszeitraum im Aus-

    maß von 20,1 % wurden im Jahr 2012 Gesamtausgaben in der Höhe von 272,49

    Mio.EUR erreicht. Die Ansätze 4350 - Sozialpädagogische Einrichtungen und 4391 -

    Pflegekinderwesen waren im Ausgabenbereich an führender Stelle, hohe Ausgaben

    wurden jedoch auch am Sammelansatz der Geschäftsgruppe verzeichnet. Ein Grund

    dafür war, dass Pensionen und Leistungen für das Personal der Magistratsabteilung 11

    ausschließlich auf dem Sammelansatz und auf dem Ansatz 4350 - Sozialpädagogische

    Einrichtungen verrechnet wurden.

    Die Entwicklung der Ausgaben zeigte auf den meisten Ansätzen eine kontinuierliche

    Steigerung. Die prozentuell betrachtet hohen Steigerungen im Jahr 2012 auf dem An-

    satz 4010 - Amt für Jugend und Familie waren auf Medienkampagnen in der Höhe von

    rd. 2,51 Mio.EUR und am Ansatz 4399 - Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    Jugendwohlfahrt auf eine Subvention an eine gemeinnützige Gesellschaft für "Hilfe für

    Opfer von Gewalt in Einrichtungen der Wiener Jugendwohlfahrt" in der Höhe von 12,70

    Mio.EUR zurückzuführen.

    10.2 Zusammensetzung der Einnahmen und Ausgaben

    10.2.1 Eine die o.a. Ansätze kumulierende Darstellung bietet einen Überblick über die

    Zusammensetzung der Einnahmen und Ausgaben in der gesamten Magistratsabtei-

    lung 11:

    RA 2010 in EUR

    RA 2011 in EUR

    RA 2012 in EUR

    Einnahmen

    Rücklagenentnahmen 138.000,00 14.106,43 -

    Laufende Einnahmen 46.558.964,68 51.637.734,38 57.173.079,89

    Gesamteinnahmen 46.696.964,68 51.651.840,81 57.173.079,89

    Ausgaben

    Anlagen 262.029,37 338.167,96 253.114,88

    Ge- und Verbrauchsgüter 2.657.519,54 2.511.119,76 2.068.995,81

    Leistungen für Personal 73.170.295,89 75.011.368,44 78.040.863,26

    Pensionen 14.547.806,27 14.531.488,04 15.710.567,64

    Sonstiger Verwaltungs- und Betriebsaufwand 136.186.646,90 154.714.773,45 176.418.165,13

    Gesamtausgaben 226.824.297,97 247.106.917,65 272.491.706,72

    10.2.2 Bei dieser Aufstellung ist zwischen den Positionen Laufende Einnahmen und

    Sonstiger Verwaltungs- und Betriebsaufwand ebenfalls die Interne Leistungsverrech-

    nung der Pflegegebühren für die Unterbringung von Minderjährigen in eigenen sozial-

    pädagogischen Einrichtungen erkennbar, die unter der Einnahmepost 810 - Leistungs-

    erlöse und korrespondierend auf der Ausgabepost 728 - Entgelte für sonstige Leistun-

    gen verbucht wurde. Darüber hinaus zählten Kostenbeiträge bzw. Kostenersätze, die

    von Unterhaltspflichtigen für in voller Erziehung untergebrachte Kinder geleistet wurden,

    Bundes- bzw. Landespflegegeld sowie Kostenersätze der Sozialversicherungen zu den

    wesentlichen Einnahmen.

    10.2.3 Bei den Ausgaben waren unter Anlagen insbesondere Betriebsausstattungen im

    Bereich der sozialpädagogischen Einrichtungen zu verbuchen. Zu den Ge- und Ver-

    brauchsgütern zählten neben Geringwertigen Wirtschaftsgütern, Büromaterialien und

    Handelswaren für alle Bereiche der Magistratsabteilung 11 z.B. auch die Säuglings- und

  • KA II - 11-2/13 TO 4

    Kleinkinderwäschepakete sowie Lebensmittel für die Versorgung der Minderjährigen in

    den sozialpädagogischen Einrichtungen.

    Die Leistungen für das Personal stiegen im Betrachtungszeitraum zwar um rd. 6,7 %

    an, der Anteil dieser Ausgaben an den Gesamtausgaben der Magistratsabteilung 11

    war jedoch leicht rückläufig.

    Der Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwand stellte im Betrachtungszeitraum mit

    60 % bis 64,7 % der Gesamtausgaben die größte Ausgabenposition dar. Der Großteil

    dieses Aufwandes setzte sich aus den Entgelten für die Unterbringung von Kindern und

    Jugendlichen zusammen. Neben der bereits erwähnten Internen Leistungsverrechnung

    für die Unterbringung in eigenen sozialpädagogischen Einrichtungen fielen für die Un-

    terbringung in Vertragseinrichtungen, Einrichtungen von Bezirkshauptmannschaften

    und bei Pflegeeltern Ausgaben in der Höhe von 57,55 Mio.EUR für das Jahr 2010,

    67,81 Mio.EUR für das Jahr 2011 und 76,17 Mio.EUR für das Jahr 2012 an. Darüber

    hinaus waren Entgelte für Familienhilfe und sonstige Leistungen wie der Wiener Famili-

    enzuschuss aber auch Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbs-

    zweck, Leistungsentgelte im Rahmen der Erholungsfürsorge, Entgelte für psychothera-

    peutische Behandlungen aber auch die Übernahme der Essensbeiträge in Kinderbe-

    treuungseinrichtungen für Kinder im Alter bis zu sechs Jahren enthalten. Zum Verwal-

    tungsaufw