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TO 4
KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: [email protected] www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191
KA II - 11-2/13
MA 11, Prüfung der Organisation
Tätigkeitsbericht 2013/14
KA II - 11-2/13 TO 4
KURZFASSUNG
Das Kontrollamt hat die Organisation der Magistratsabteilung 11 einer Prüfung unterzo-
gen und dabei den Schwerpunkt auf den Aufbau sowie die Qualitätssicherung in den
Jahren 2010 bis 2012 gelegt.
Laut Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien hatte die Magistratsabtei-
lung 11 Agenden in der ambulanten und stationären Jugendwohlfahrt wahrzunehmen,
die in definierten Produkten und Leistungen zusammengefasst wurden. Die Tätigkeiten
erfolgten innerhalb von vier primär berufsgruppenorientierten Dezernaten, die mit unter-
schiedlicher regionaler Aufteilung auf zahlreiche Außenstellen verteilt waren.
Die Aufgabenerfüllung innerhalb der Produkte erforderte allerdings eine dezernatsüber-
greifende Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen. Im Hinblick auf die
dadurch entstehenden Schnittstellen regte das Kontrollamt an, die Organisation auf Op-
timierungen zu überprüfen und besonderes Augenmerk auf eine zwischen den Dezer-
naten abgestimmte regionale Aufteilung und eine Zusammenlegung von Standorten zu
legen. Darüber hinaus könnten Verbesserungen durch die Schaffung von Strukturen mit
verringerten Leitungsspannen im Dezernat 2 und die Überarbeitung des Aufbaus des
Dezernates 6 erzielt werden.
Im Sinn der Qualitätssicherung empfahl das Kontrollamt für verschiedene dezernats-
übergreifende Themenbereiche (wie zum Beispiel die Abstimmung der einzelnen Quali-
tätshandbücher der Dezernate oder die dienststellenweite Nutzung eines elektronischen
Datenverarbeitungsprogrammes zur Falldokumentation) die Etablierung eines zentralen
Qualitätsmanagements.
KA II - 11-2/13 TO 4
INHALTSVERZEICHNIS
1. Prüfungsgegenstand ................................................................................................... 6
2. Magistratsinterne Vorgaben ........................................................................................ 6
2.1 Aufgaben nach der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien ............... 6
2.2 Leistungskontrakte nach der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien ... 8
2.3 Sonstige Vorgaben nach der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien. 10
3. Aufbau und Organisation ........................................................................................... 11
3.1 Organisatorische Vorgaben innerhalb der Magistratsabteilung 11 .......................... 11
3.2 Aufbauorganisation .................................................................................................. 11
3.3 Entwicklung des Personalstandes ........................................................................... 14
4. Zentrale ..................................................................................................................... 16
4.1 Organisatorischer Aufbau ........................................................................................ 16
4.2 Personal .................................................................................................................. 16
4.3 Leistungsspektrum .................................................................................................. 16
5. Dezernat 1 - Rechtsvertretung ................................................................................... 18
5.1 Organisatorischer Aufbau ........................................................................................ 18
5.2 Personal .................................................................................................................. 18
5.3 Leistungsspektrum .................................................................................................. 19
6. Dezernat 2 - Soziale Arbeit mit Familien ................................................................... 21
6.1 Organisatorischer Aufbau ........................................................................................ 21
6.2 Personal .................................................................................................................. 22
6.3 Leistungsspektrum .................................................................................................. 23
7. Dezernat 4 - Psychologischer Dienst ......................................................................... 25
7.1 Organisatorischer Aufbau ........................................................................................ 25
7.2 Personal .................................................................................................................. 26
7.3 Leistungsspektrum .................................................................................................. 26
8. Dezernat 6 - Sozialpädagogische Einrichtungen ....................................................... 28
8.1 Organisatorischer Aufbau ........................................................................................ 28
8.2 Personal .................................................................................................................. 31
8.3 Leistungsspektrum .................................................................................................. 32
KA II - 11-2/13 TO 4
9. Dezernatsübergreifende Feststellungen .................................................................... 33
9.1 Organisatorische und regionale Aufteilung .............................................................. 33
9.2 Standorte ................................................................................................................. 35
9.3 EDV-Dokumentation ................................................................................................ 36
9.4 Familienunterstützende Maßnahmen ...................................................................... 36
10. Rechnungsabschlüsse der Jahre 2010 bis 2012 ..................................................... 37
10.1 Einnahmen und Ausgaben nach Ansätzen ............................................................ 37
10.2 Zusammensetzung der Einnahmen und Ausgaben ............................................... 39
11. Kosten- und Leistungsrechnung .............................................................................. 40
11.1 Vorgaben und Struktur .......................................................................................... 40
11.2 Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung im Jahr 2012 ............................. 41
12. Einsatz weiterer Leitungs- und Managementinstrumente ........................................ 47
12.1 Qualitätsmanagement ........................................................................................... 47
12.2 Internes Kontrollsystem ......................................................................................... 48
12.3 Beschwerdemanagement ...................................................................................... 49
13. Zusammenfassung der Empfehlungen .................................................................... 51
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
ABGB ........................................... Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
B-VG ............................................. Bundes-Verfassungsgesetz
bzgl. .............................................. bezüglich
bzw. .............................................. beziehungsweise
d.h. ............................................... das heißt
EDV .............................................. Elektronische Datenverarbeitung
ELFADO ....................................... Elektronische Falldokumentation
etc. ................................................ et cetera
EUR .............................................. Euro
IKS ................................................ Internes Kontrollsystem
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IKT ................................................ Informations- und Kommunikationstechnologie
inkl. ............................................... inklusive
lt. ................................................... laut
MA ................................................ Magistratsabteilung
MD-OS ......................................... Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Organisation
und Sicherheit
Mio.EUR ....................................... Millionen Euro
Nr. ................................................. Nummer
o.a. ............................................... oben angeführt
o.ä. ............................................... oder ähnlich
Pkt. ............................................... Punkt
RA ................................................ Rechnungsabschluss
rd. ................................................. rund
u.a. ............................................... unter anderem
UVG .............................................. Unterhaltsvorschussgesetz
s. ................................................... siehe
SAP CO ........................................ SAP Controlling (Kostenrechnung)
VIPer ............................................ Verwaltung integrierter Personaldaten
VZÄ .............................................. Vollzeitäquivalent
WrJWG 1990 ................................ Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990
z.B. ............................................... zum Beispiel
z.T. ............................................... zum Teil
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PRÜFUNGSERGEBNIS
Das Kontrollamt unterzog die Organisation der Magistratsabteilung 11 in den Jahren
2010 bis 2012 einer Prüfung und teilte das Ergebnis seiner Wahrnehmungen nach Ab-
haltung einer diesbezüglichen Schlussbesprechung der geprüften Stelle mit. Die von
der geprüften Stelle gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Magistrat
der Stadt Wien, Sonderbestimmungen für das Kontrollamt (Anhang 1), abgegebene
Stellungnahme wurde berücksichtigt. Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung
von Berechnungen wurden nicht ausgeglichen.
1. Prüfungsgegenstand
Laut Kompetenzverteilung des B-VG ist die Jugendfürsorge in Grundsatzgesetzgebung
Bundessache, in Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung hingegen Landessache.
Die dem Land Wien daraus erwachsenden Vollziehungsagenden werden zu einem
Großteil von der Magistratsabteilung 11 wahrgenommen. Diese Magistratsabteilung, die
der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport angehört, ist als zuständi-
ge Jugendwohlfahrtsträgerin speziell mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen
sowie der Unterstützung von Familien beauftragt.
Der Schwerpunkt der im zweiten Quartal des Jahres 2013 durchgeführten Prüfung des
Kontrollamtes lag im organisatorischen Aufbau sowie in der Qualitätssicherung der Ma-
gistratsabteilung 11 in den Jahren 2010 bis 2012. Um einen Einblick in die Organisation
und die Aufgaben der Dienststelle zu bekommen, hat das Kontrollamt Einschau in die
verschiedenen Bereiche genommen und stichprobenartig auch dislozierte Einrichtungen
besucht.
2. Magistratsinterne Vorgaben
2.1 Aufgaben nach der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien
2.1.1 Die von der Magistratsabteilung 11 wahrzunehmenden Agenden sind in der Ge-
schäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien festgelegt. Zu den Hauptaufgaben
zählen Angelegenheiten der öffentlichen Jugendwohlfahrtspflege, insbesondere die
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Vollziehung der Jugendwohlfahrtsgesetze des Bundes und des Landes Wien, die
Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben des Wiener Kindertagesheimgesetzes, des
Wiener Tagesbetreuungsgesetzes und des Wiener Frühförderungsgesetzes sowie
grundsätzliche Angelegenheiten des Jugendschutzes.
Weiters nimmt die Magistratsabteilung 11 die Aufgaben als zentrale Behörde nach dem
Haager-Adoptionsschutzübereinkommen wahr und ist für Angelegenheiten des Wiener
Familienzuschusses und Ersatzleistungen hinsichtlich des Essensbeitrages Null- bis
Sechsjähriger in Kinderbetreuungseinrichtungen zuständig. Einen weiteren Tätigkeits-
bereich stellt die Vertretung von Minderjährigen nach den der Jugendwohlfahrtsträgerin
zukommenden Angelegenheiten dar.
Das Führen der sozialpädagogischen Einrichtungen der Stadt Wien für Kinder und Ju-
gendliche, die Organisation und Administration der Fremdunterbringung in sozialpäda-
gogischen Einrichtungen und bei Pflegepersonen zählt ebenso zu ihren Aufgaben wie
die Anerkennung von Einrichtungen der freien Jugendwohlfahrt nach dem WrJWG 1990
sowie die Erteilung von Bewilligungen für sozialpädagogische Einrichtungen für Minder-
jährige und die Ausübung der Fachaufsicht.
Weitere Kernbereiche sind die Einleitung und Durchführung von Hilfen zur Erziehung,
die Erteilung von Pflegebewilligungen und die Vermittlung der Annahme an Kindes statt
sowie der psychologische Dienst für Kinder, Jugendliche und Familien.
Zum vorgesehenen Beratungsangebot zählen Ehe- und Familienberatungsstellen, Be-
ratungseinrichtungen für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern, Information, Schu-
lungs- und Förderungsangebote für Wiener Familien als Prophylaxe sowie Beratungen
im Bereich der materiellen Hilfen. Die Magistratsabteilung 11 hat eine Servicestelle zu
führen, Verbindungsdienste zu Spitälern und Instituten vorzuhalten sowie eine Vielzahl
spezieller Aufgaben wie z.B. die Mitwirkung im Filmbeirat, die Anerkennung von Ausbil-
dungen oder die Planung und Forschung im Rahmen der Jugendwohlfahrt wahrzuneh-
men.
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2.1.2 Im Betrachtungszeitraum der Jahre 2010 bis 2012 unterlag die Geschäftseintei-
lung für den Magistrat der Stadt Wien im Bereich der Aufgabenzuordnung der Magist-
ratsabteilung 11 nur punktuellen Veränderungen. Mit 1. Juli 2010 wurde der Zuständig-
keitsbereich um die Ersatzleistungen hinsichtlich des Essensbeitrages Null- bis Sechs-
jähriger in Kinderbetreuungseinrichtungen, die Vergabe von Subventionen an Organisa-
tionen in Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt und Aufgaben nach dem Wiener
Frühförderungsgesetz erweitert. Das Aufgabenspektrum verringerte sich zum selben
Zeitpunkt um die Führung der Lehranstalt für heilpädagogische Berufe sowie mit 1. Juli
2012 um die Zuständigkeit für Familienplanungsstellen.
2.2 Leistungskontrakte nach der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt
Wien
2.2.1 Die Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien, welche den internen Ge-
schäftsgang des Magistrats regelt, enthält u.a. Vorgaben zum Leistungskontrakt der
Dienststellen. Dieses Leitungsinstrument wurde als wesentlicher Bestandteil des New
Public Management in der Stadt Wien ab dem Jahr 2000 eingeführt und stellt eine um-
fassende Vereinbarung über Ziele, Ressourcen, Produkte und Leistungen zwischen
einer leistungserbringenden Dienststelle als Auftragnehmerin, der Verwaltungsspitze
und der jeweiligen politischen Auftraggeberin bzw. dem jeweiligen politischen Auftrag-
geber dar.
2.2.2 In diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2004 innerhalb des magistratsweit
normierten Produkt- und Leistungsgruppenkataloges von der Magistratsabteilung 11
Produkte, Leistungen und Vorhaben definiert, die nachfolgend angeführt sind:
KA II - 11-2/13 TO 4
Produkte, Leistungen und Vor-haben
Beschreibung
P1 - Sozialer Dienst für Eltern, Kinder und Jugendliche
Angebote in Form von Beratung, Information oder direkter Hilfe, die freiwillig in Anspruch genommen werden können zu den Themen Geburt, Kindererziehung, Trennung von Eltern, wirtschaftliche Prob-leme von Familien etc.
P2 - Abklärung von Gefähr-dung des Kindeswohls
Abklärungsverfahren bei Vermutung einer körperlichen und/oder seelischen Gefährdung nach einer Meldung oder Wahrnehmung von Gewalt; Abklärung der weiteren Maßnahmen.
P3 - Unterstützung der Erzie-hung
Vermeidung einer weiteren Gefährdung des Kindeswohls mit dem Ziel des Verbleibs in der Familie; Erarbeitung von Zielen und Aufla-gen und deren Kontrolle. Die Maßnahme kann durch Vereinbarung mit den Eltern oder über pflegschaftsgerichtliche Anordnung erfolgen (Intensivbetreuung, Familienhilfe, klinisch-psychologische Diagnostik, Psychotherapie, psychologische Behandlung).
P4 - Fremdunterbringung in eigenen Einrichtungen
Vereinbarte, durch Gericht angeordnete oder aufgrund des Gesetzes notwendige Betreuung außerhalb der Herkunftsfamilie in eigenen Einrichtungen.
P5 - Rechtsvertretung Rechtsvertretung, Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltssicherung durch die Jugendwohlfahrtsträgerin.
P6 - Gutachten, Stellungnah-men, Normen und Legistik
Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen sowie Stellungnahmen bzgl. Obsorge- und Besuchsrechtsentscheidungen für Pflegschaftsgerichte; Sachverständigenmitwirkung in Strafverfah-ren nach dem Wiener Jugendschutzgesetz; Vorbereitung von ein-schlägigen Gesetzen.
P7 - Hoheitliche Tätigkeiten Errichtungs- und Betriebsbewilligungen für sozialpädagogische Ein-richtungen, Kindertagesheime, Kindergruppen, Tagesmütter bzw. Tagesväter sowie deren Aufsicht. Bewilligungen nach dem Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz; Anerkennung von freien Jugendwohlfahrtsträgerinnen bzw. Jugendwohlfahrtsträgern sowie Aufsicht; Berufungsentscheidungen nach dem Wiener Jugend-schutzgesetz, dem Wiener Tagesbetreuungsgesetz und dem WrJWG 1990; Anerkennung von Diplomen und Prüfungszeugnissen im Wiener Kindertagesheimwesen.
P8 - Ausbildung Ausbildung in den Privatschulen der Magistratsabteilung 11
P9 - Fremdunterbringung in Vertragseinrichtungen
Vereinbarte, durch Gericht angeordnete oder aufgrund des Gesetzes notwendige Betreuung außerhalb der Herkunftsfamilie in Vertragsein-richtungen.
P10 - Fremdunterbringung bei Pflegeeltern
Vereinbarte, durch Gericht angeordnete oder aufgrund des Gesetzes notwendige Betreuung außerhalb der Herkunftsfamilie bei Pflegefa-milien.
P11 - Öffentlichkeitsarbeit Medienkontakte
L1 - Administration Leitung und Administration der Abteilung, Finanz- und Personaladmi-nistration, Dokumentation, Forschung und Entwicklung.
L2 - Fortbildung und Supervi-sion
Interne Fortbildungsangebote des Fortbildungszentrums der Magist-ratsabteilung 11, Administration und Verwaltung von Supervision.
L3 - Abordnungen Abordnungen (Unabhängiges Kinderschutzzentrum, Verein Frauen beraten Frauen).
V1 - Sonstige Vorhaben
Diese Einteilung kam in einem zunächst nur intern gültigen Leistungskontrakt zum Tra-
gen und lieferte darüber hinaus die Grundlage für eine Kostenträgerrechnung. Innerhalb
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der Produkte und Leistungen wurden in dem internen Kontrakt strategische Ziele wie
z.B. Kinder schützen, Familie stützen, Beschleunigung der Verfahrensdauer, Kundin-
nen- bzw. Kundenzufriedenheit und wirtschaftlicher Umgang mit Ressourcen festgelegt
und im Zeitraum der Jahre 2004 bis 2011 fortgeführt.
2.2.3 Im Jahr 2012 wurden erstmals auch in der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, In-
formation und Sport Leistungskontrakte zwischen dem zuständigen amtsführenden
Stadtrat, dem Magistratsdirektor und den Dienststellenleiterinnen bzw. Dienststellenlei-
tern der jeweiligen Magistratsabteilungen abgeschlossen, wodurch die vorgesehene
Abstimmung zwischen den drei Vertragsparteien ab diesem Zeitpunkt auch in der Ma-
gistratsabteilung 11 verwirklicht wurde.
Im Kontrakt der Magistratsabteilung 11 wurden das Organisationsziel "Herstellung der
Konformität mit dem Leitfaden zum Beschwerdemanagement und Reklamationsma-
nagement" sowie das Verwaltungsziel "Durchgängige elektronische Prozesse im Be-
reich Bestellabwicklung und Rechnungsabwicklung" definiert. Die seit dem Jahr 2004
geltenden strategischen Ziele wurden im Kontrakt für das Jahr 2012 nicht aufgenom-
men, sie sind jedoch lt. Auskunft der Magistratsabteilung 11 als interne Ziele weiterhin
gültig.
2.3 Sonstige Vorgaben nach der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt
Wien
2.3.1 In der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien sind ferner die Pflichten
und Befugnisse der Dienststellenleiterinnen bzw. Dienststellenleiter geregelt. Dazu zäh-
len neben der Leitung der Dienststelle und der damit verbundenen Verantwortung für
die Durchführung der Aufgaben auch die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erfül-
lung der Dienstpflichten durch geeignete Controlling- und Kontrollmaßnahmen, der Ein-
satz von Qualitätssicherung sowie interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme.
2.3.2 Die Zuständigkeit innerhalb einer Dienststelle wird gemäß der Geschäftsordnung
für den Magistrat der Stadt Wien durch die Referatseinteilung geregelt. Diese ist von
der Dienststellenleiterin bzw. vom Dienststellenleiter schriftlich zu erlassen und hat je-
KA II - 11-2/13 TO 4
denfalls die Aufteilung der Aufgaben an die Bediensteten, die Vertretungsregelungen
sowie ein Organigramm zu enthalten, aus dem die Zuordnung der Bediensteten zu den
jeweiligen Zwischenvorgesetzten bis zur Dienststellenleiterin bzw. zum Dienststellenlei-
ter hervorgeht.
3. Aufbau und Organisation
3.1 Organisatorische Vorgaben innerhalb der Magistratsabteilung 11
In der geprüften Dienststelle war eine Geschäftseinteilung für die Zentrale der Magist-
ratsabteilung 11 erlassmäßig geregelt worden. Diese enthielt die Aufgabenkataloge der
im Bereich der Zentrale bestehenden Organisationseinheiten, Vertretungsregelungen
der Leiterinnen bzw. Leiter dieser Einheiten sowie eine Delegationsregelung über
Pflichten und Befugnisse des Dienststellenleiters.
Weitere Vorgaben, die ebenfalls die Organisation betrafen, wie z.B. Erlässe, institutio-
nelle Rahmenbedingungen, fachliche Standards und Arbeitsplatzbeschreibungen waren
dem Intranet der Magistratsabteilung 11 sowie den vielfältigen schriftlichen Unterlagen
wie z.B. den Qualitätshandbüchern der Dezernate sowie der in VIPer geführten Refe-
ratseinteilung zu entnehmen.
3.2 Aufbauorganisation
In der Magistratsabteilung 11 waren Organigramme für die gesamte Dienststelle sowie
für nachgeordnete Organisationseinheiten vorhanden. Nachfolgend wird der Aufbau der
Magistratsabteilung 11 in Form einer Stablinienorganisation in vereinfachter Form dar-
gestellt:
KA II - 11-2/13 TO 4
Die Stabsstellen nahmen insbesondere für die Abteilungsleitung unterstützende bzw.
beratende Tätigkeiten wahr. Im Betrachtungszeitraum ergaben sich insofern Verände-
rungen, als mit 1. Jänner 2010 die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit um die Servicestelle
der Magistratsabteilung 11 und das Beschwerdemanagement erweitert wurde. Im Jahr
2012 wurde die Stabsstelle Fortbildung, Supervision und Coaching mit der Stabsstelle
Forschung und Entwicklung fusioniert und als Bereich Fortbildung, Forschung und Ent-
wicklung weitergeführt.
Abteilungsleitung
Dezernat 1 -
Rechtsvertretung
9 Regionalstellen
Dezernat 2 -
Soziale Arbeit
mit Familien
18 Regionalstellen
8 Eltern-Kind-Zentren
22 Elternberatungsstellen
Referat für Adoptiv- und Pflegekinder
Dezernat 4 -
Psychologischer Dienst
6 Regionen
Überregionale Angebote
Dezernat 6 -
Sozialpädagogische
Einrichtungen
6 Regionen
4 Fachbereiche
Kompetenzzentrum Drogenprävention
Gruppen:
- Recht
- Finanz
- Personal
Stabsstellen:
- Familienpolitische Grundsatzfragen,
Assistenz der Abteilungsleitung
- Öffentlichkeitsarbeit, Servicestelle
- Controlling
- Fortbildung, Forschung, Entwicklung
Kanzlei
KA II - 11-2/13 TO 4
Die Gruppen Recht, Finanz und Personal waren organisatorisch ebenfalls direkt der
Abteilungsleitung unterstellt. Ihr Aufgabenbereich erstreckte sich jedoch neben zentra-
len Agenden auch auf ein Tätigwerden für die einzelnen Dezernate. Innerhalb der
Gruppe Recht wurden zudem auch operative Aufgaben wahrgenommen.
Zur Bezeichnung der Dezernate ist zu bemerken, dass die nicht fortlaufende Nummerie-
rung aufgrund der Eingliederung von zwei Dezernaten in andere Dezernate entstand.
Die Aufgaben des Dezernates 5 - Mobile Arbeit mit Familien wurden bereits mit
1. Jänner 2005 in das Dezernat 2 integriert. Das Dezernat 3 - Eltern, Säuglinge, Klein-
kinder wurde mit 1. Jänner 2010 aufgelöst und zum überwiegenden Teil in das Dezer-
nat 2 eingegliedert. Dadurch wurde der Aufgabenbereich des Dezernates 2 insbesonde-
re um die Eltern-Kind-Zentren, den Klinikverbindungsdienst und die Mobile Arbeit mit
Familien ausgeweitet. Die Servicestelle des Dezernates 3 wurde hingegen an die
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit angegliedert.
Im Einschauzeitraum der Jahre 2010 bis 2012 gab es innerhalb der Dezernate insofern
Veränderungen, als im Dezernat 6 mit 1. Jänner 2010 der Fachbereich Integration ge-
gründet und am 1. Juni 2011 eine neue regionale Verteilung getroffen wurde, die zur
Schaffung einer weiteren sozialpädagogischen Region führte.
Die Dezernate 1, 2 und 4 wurden von der Magistratsabteilung 11 der ambulanten Ju-
gendwohlfahrt zugerechnet, das Dezernat 6 hingegen der stationären. Diese Festle-
gungen waren jedoch insofern nicht durchgängig, als im Dezernat 2 das Referat für
Adoptiv- und Pflegekinder die Fremdunterbringung bei Pflegeeltern und somit Aufgaben
der stationären Jugendwohlfahrt innehatte. Die im Dezernat 6 angesiedelten Krisenzen-
tren erbrachten Tätigkeiten im Zuge des Abklärungsverfahrens, welches nicht zur
Fremdunterbringung und daher eigentlich noch nicht zur stationären Jugendwohlfahrt
zählte. Das Dezernat 4 betreute innerhalb der Regionen sowohl Einrichtungen der am-
bulanten als auch der stationären Jugendwohlfahrt, weshalb auch hier keine klare Zu-
ordnung des gesamten Dezernates in den ambulanten Bereich möglich schien.
KA II - 11-2/13 TO 4
Zur regionalen Aufteilung innerhalb der Dezernate war zu bemerken, dass lediglich die
Dezernate 4 und 6 sechs gleiche Regionen definiert hatten. Die neun Regionalstellen
des Dezernates 1 waren davon unabhängig, in den 18 Regionalstellen des Dezerna-
tes 2 war ebenfalls kein Bezug zur Einteilung der anderen Dezernate vorhanden.
3.3 Entwicklung des Personalstandes
3.3.1 Die Magistratsabteilung 11 gehörte in Bezug auf das ständige Personal mit
rd. 1.500 Bediensteten zu den größten Magistratsabteilungen der Stadt Wien. Für nach-
folgende Darstellung der Entwicklung des Personalstandes im Betrachtungszeitraum
wurden die von der Magistratsabteilung 11 mit Stichtag 31. Dezember der Jahre 2010
bis 2012 zur Verfügung gestellten Daten vom Kontrollamt mit den Dienstposten-
Differenzlisten der Magistratsdirektion abgeglichen und auf ganze Zahlen gerundet:
2010 2011 2012
Dienstpostenplan 1.492 1.512 1.513
VZÄ 1.475 1.480 1.495
Personen 1.568 1.576 1.591
Die Steigerung von 21 systemisierten Dienstposten schlug sich im nahezu selben Aus-
maß auf die Anzahl der VZÄ sowie der Personen nieder.
Die Differenzen zwischen dem Dienstpostenplan und den VZÄ ergaben sich z.T. dar-
aus, dass es sich bei der Darstellung der VZÄ um den Aktivstand der Bediensteten oh-
ne karenzierten sowie abgeordneten Personal handelte. Die vergleichsweise höhere
Anzahl an Personen lag darin begründet, dass eine Vielzahl der Bediensteten teilzeit-
beschäftigt war.
3.3.2 Nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Verteilung der VZÄ auf die einzelnen
Organisationseinheiten im Betrachtungszeitraum. Dazu ist zu bemerken, dass - im Ge-
gensatz zur abteilungsinternen Zuordnung der Dezernatsleitungen zur Zentrale - vom
Kontrollamt in sämtlichen nachfolgenden Ausführungen die Dezernatsleitungen direkt
den Dezernaten zugeordnet wurden. Die VZÄ der Zentrale beinhalten demnach aus-
schließlich die Abteilungsleitung, die Kanzlei sowie die Stabsstellen und Gruppen.
KA II - 11-2/13 TO 4
Organisationseinheit 2010 2011 2012
Zentrale 86 83 87
Dezernat 1 136 132 133
Dezernat 2 446 452 459
Dezernat 4 37 34 36
Dezernat 6 770 779 780
Summe 1.475 1.480 1.495
Die Aufstellung zeigt, dass während des gesamten Betrachtungszeitraumes mehr als
die Hälfte des in der Magistratsabteilung 11 beschäftigten Personals dem Dezernat 6
und etwa ein Drittel dem Dezernat 2 zugehörig war. In diesen beiden Dezernaten war
vom Jahr 2010 auf das Jahr 2012 eine Steigerung von zehn VZÄ bzw. 13 VZÄ feststell-
bar.
3.3.3 Die Verteilung des Personals auf die in der Magistratsabteilung 11 tätigen Berufs-
gruppen in VZÄ ergibt folgendes Bild:
Berufsgruppen 2010 2011 2012
Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen 645 653 663
Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter 355 362 369
Verwaltungspersonal 269 263 265
Wirtschaftshelferinnen bzw. Wirtschaftshelfer 93 94 93
Psychologisches Personal 36 34 35
Sonstiges Personal 77 74 70
Summe 1.475 1.480 1.495
Die Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen stellten - gefolgt von den Sozialarbeite-
rinnen bzw. Sozialarbeitern - die mit Abstand größte Berufsgruppe in der Magistratsab-
teilung 11 dar. Die wesentlichsten Veränderungen im Betrachtungszeitraum fanden bei
diesen beiden Bedienstetengruppen durch Personalaufstockungen - um 18 VZÄ bzw.
14 VZÄ - statt.
In der Gruppe des sonstigen Personals war die Berufsgruppe der Lehrwerkstättenmeis-
terinnen bzw. Lehrwerkstättenmeister gefolgt von den Hausprofessionistinnen bzw.
Hausprofessionisten sowie den Hausarbeiterinnen bzw. Hausarbeitern am Stärksten
vertreten. Darüber hinaus waren Arbeiterinnen bzw. Arbeiter verschiedener weiterer
Berufsgruppen sowie vereinzelt Ärztinnen bzw. Ärzte sowie Gesundheits- und Kranken-
pflegepersonal enthalten.
KA II - 11-2/13 TO 4
4. Zentrale
4.1 Organisatorischer Aufbau
Der Abteilungsleitung waren im Betrachtungszeitraum vier Stabsstellen, drei Gruppen
und die Kanzlei zugeordnet. All diese Bereiche befanden sich am Standort in Wien 3,
Rüdengasse 11.
4.2 Personal
Mit Ende des Jahres 2012 waren in der Zentrale (ohne Dezernatsleitungen) Bedienstete
im Ausmaß von 87,04 VZÄ beschäftigt, wovon der Anteil an Verwaltungspersonal etwa
drei Viertel betrug. Darüber hinaus waren in der Zentrale Sozialarbeiterinnen bzw. So-
zialarbeiter, Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen und Vertreterinnen bzw. Ver-
treter anderer Berufsgruppen vertreten.
Der überwiegende Teil des Personals war in den Gruppen tätig, die Stabsstellen und
die Kanzlei waren hingegen kleinere Organisationseinheiten.
4.3 Leistungsspektrum
Die Abteilungsleitung und die anderen in der Zentrale angesiedelten Organisationsein-
heiten nahmen zu einem Großteil leitende, die Leitung unterstützende, beratende und
administrative Tätigkeiten wahr, die im Produkt- und Leistungskatalog in der Leistung
"L1 - Administrationen" enthalten waren.
4.3.1 Darüber hinaus nahm die Gruppe Recht auch Aufgaben innerhalb einiger Produk-
te wahr. Dazu zählten die auf mehrere Produkte aufgeteilte rechtliche Unterstützung der
Dezernate sowie legistische Tätigkeiten, die im Produkt "P6 - Gutachten, Stellungnah-
men, Normen und Legistik" verankert waren.
Als operative Tätigkeit wickelte die Gruppe Recht die Ersatzleistungen hinsichtlich des
Essensbeitrages der Null- bis Sechsjährigen in Kinderbetreuungseinrichtungen ab, die
in das Produkt "P1 - Sozialer Dienst für Eltern, Kinder und Jugendliche" fielen. Im Jahr
2012 wurden lt. den Angaben der Magistratsabteilung 11 insgesamt 15.272 Ansuchen
KA II - 11-2/13 TO 4
um Befreiung vom Essensbeitrag bearbeitet. Dieser Aufgabenbereich kam mit Einfüh-
rung des beitragsfreien Kindergartens im Jahr 2010 in den Zuständigkeitsbereich der
Magistratsabteilung 11, obwohl die Magistratsabteilung 10 dem Grund nach für Angele-
genheiten der Tagesbetreuung von Kindern zuständig ist und in ihren Servicestellen
neben Information über bzw. Administration von Anmeldung, Platzvergabe und Bei-
tragsbemessung in städtischen Kindergärten und Horten z.B. auch die Abwicklung von
Anträgen auf Ermäßigung des Elternbeitrages für die Betreuungsform Hort durchführt.
Im Sinn einer serviceorientierten Verwaltung wäre es auch möglich, die Bearbeitung der
Ansuchen um Befreiung vom Essensbeitrag in die Magistratsabteilung 10 zu verlagern,
um für die Kundinnen bzw. Kunden eine einheitliche Anlaufstelle im Bereich der Tages-
betreuung von Kindern zu schaffen und dadurch auch interne Synergien zu nutzen.
Im Rahmen des Produktes "P7 - Hoheitliche Tätigkeiten" führte die Gruppe Recht au-
ßerdem Genehmigungen und Aufsichten von Kindertagesheimen nach dem Wiener
Kindertagesheimgesetz, von sozialpädagogischen Einrichtungen nach der Wiener
Heimverordnung sowie die Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben nach dem Wie-
ner Frühförderungsgesetz durch. Im Jahr 2012 war lt. Angaben der Magistratsabtei-
lung 11 die Aufsicht bei 397 städtischen und 674 privaten Kindertagesheimen, 337 Ta-
geseltern, 439 Kindergruppen und 155 sozialpädagogischen Einrichtungen wahrzu-
nehmen. In diesem Jahr tätigten die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter 2.405 Aufsichten
und stellten 1.032 Bescheide aus.
Im Gegensatz zum Tätigkeitsbereich der Essensgeldbefreiung konnte das Kontrollamt
in diesem Bereich in der magistratsabteilungsübergreifenden Arbeit Vorteile erkennen,
da die Trennung der Genehmigungs- und Aufsichtstätigkeiten vom operativen Gesche-
hen in Kindertagesheimen sinnvoll erschien. Kritisch war jedoch anzumerken, dass eine
solche Trennung bei den sozialpädagogischen Einrichtungen der Magistratsabtei-
lung 11 nicht gegeben war.
4.3.2 Die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Servicestelle bot hinsichtlich des Produk-
tes "P1 - Sozialer Dienst für Eltern, Kinder und Jugendliche" u.a. ein Servicetelefon als
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erste Anlaufstelle der Magistratsabteilung 11 an, über das im Jahr 2012 gemäß internen
Aufzeichnungen 15.737 Informations- und 1.891 Beratungsgespräche geführt wurden.
Zum Produkt "P11 - Öffentlichkeitsarbeit" zählte u.a. Medienarbeit. Im Jahr 2012 waren
227 Medienkontakte - insbesondere Anfragen von Printmedien über Einzelfälle in der
Jugendwohlfahrt - zu bearbeiten.
4.3.3 Die Stabsstelle Fortbildung, Forschung und Entwicklung organisierte Fortbildun-
gen, Supervision und Coaching für sämtliche Bereiche der Magistratsabteilung 11, die
zur Leistung "L2 - Fortbildungen und Supervision" zählten. Im Jahr 2012 wurden lt. An-
gaben der Stabsstelle 207 Fortbildungen organisiert. Insgesamt nahmen 1.184 Perso-
nen an Fortbildungen im Gesamtausmaß von 33.592 Stunden teil.
Zur Leistung "L1 - Administration" wurden Befragungen und Auswertungen sowie zahl-
reiche Projekte durchgeführt, die u.a. Grundlagenforschung, Qualitätssicherung und
Evaluationen betrafen, internationalen Erfahrungsaustausch boten und Grundlagen für
die Fachentwicklung, Mitarbeiterinnen- bzw. Mitarbeiterinformation und Weiterbildung
lieferten.
5. Dezernat 1 - Rechtsvertretung
5.1 Organisatorischer Aufbau
Das Dezernat 1 bestand aus einer in der Zentrale angesiedelten Dezernatsleitung und
neun innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches ansässigen Regionalstellen. Die regiona-
le Aufteilung erfolgte aufgrund geografischer Lage und Bevölkerungsanzahl der einzel-
nen Bezirke und erstreckte sich in einer Regionalstelle auf sieben innerstädtische Be-
zirke, in fünf Stellen auf zwei bzw. drei und in drei Regionalstellen auf jeweils einen Be-
zirk.
5.2 Personal
Im Jahr 2012 waren inkl. der Dezernatsleitung Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter im
Ausmaß von 133,50 VZÄ im Dezernat 1 beschäftigt. Davon waren in den neun Regio-
nalstellen jeweils 7,50 VZÄ bis 12,75 VZÄ im Tätigkeitsbereich der Rechtsvertretung
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und 2,50 VZÄ bis 5,50 VZÄ im Kanzleibereich tätig. Das Referat für fremdenrechtliche
Vertretung verfügte über 1,50 VZÄ.
Die als Rechtsvertreterinnen bzw. Rechtsvertreter tätigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitar-
beiter hatten eine interne Fachausbildung in Form einer Praxisausbildung mit begleiten-
dem Theorielehrgang zu absolvieren. Diese modulartig aufgebaute Ausbildung war in-
nerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren zu absolvieren und beinhaltete die prakti-
sche Einschulung, EDV-Schulungen, den von der Gruppe Recht organisierten Fachkurs
Rechtsvertretung sowie eine Prüfung zur Unterschriftsberechtigung und eine Ab-
schlussprüfung zur Erteilung der Prozessermächtigung.
Über die Fachausbildung hinaus gab es eine fachliche Spezialisierung von 18 Rechts-
vertreterinnen bzw. Rechtsvertretern auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Durch lau-
fende Schulungen und Fortbildungen auf diesem Gebiet sollten diese das Kind als
Gläubiger mit Unterhaltsforderungen besser und professioneller vertreten. In den Regi-
onalstellen übernahmen diese speziell ausgebildeten Kräfte die Privatkonkursfälle bzw.
standen sie ihren Kolleginnen bzw. Kollegen beratend zur Verfügung.
5.3 Leistungsspektrum
Das Dezernat 1 hatte als Rechtsvertretung eine Vielzahl von Leistungen zu erbringen,
die fünf Produkten zugeordnet wurden.
5.3.1 Die Kernaufgaben des Dezernates 1 wie die Unterhaltssicherung, die Vater-
schaftsfeststellung, die Rechtsvertretung, die Vertretung nach dem Asylgesetz 2005
und dem Fremdenpolizeigesetz 2005 wurden dem Produkt "P5 - Rechtsvertretung" zu-
gerechnet.
Hinsichtlich der Unterhaltssicherung waren neben Information und Beratung Agenden in
den Bereichen der Unterhaltsbemessung, der Unterhaltsdurchsetzung und des Unter-
haltsvorschusses wahrzunehmen und administrativ abzuwickeln. Diese Tätigkeiten
stellten, ebenso wie die Vaterschaftsfeststellung und die Vertretung in anderen rechtli-
chen Angelegenheiten einen Großteil jener Aufgaben dar, die der Jugendwohlfahrtsträ-
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gerin als Vertreterin des Kindes zugewiesen waren. All diese Agenden waren je nach
Wohnbezirk von den Rechtsvertreterinnen bzw. Rechtsvertretern der örtlich zuständi-
gen Regionalstelle wahrzunehmen.
Die Vertretung nach dem Asylgesetz 2005 sowie nach dem Fremdenpolizeigesetz 2005
fiel hingegen in den alleinigen Zuständigkeitsbereich des Referates für fremdenrechtli-
che Vertretung, welches im Betrachtungszeitraum in der Regionalstelle für den
10. Wiener Gemeindebezirk angesiedelt war. Die Kernaufgabe dieses Referates stellte
die rechtliche Beratung sowie die gesetzliche Vertretung von unbegleiteten minderjähri-
gen Asylwerberinnen bzw. Asylwerbern im Asylverfahren dar.
Der Stand der Vertretungsfälle nach ABGB bzw. UVG betrug Ende des Jahres 2012
gemäß Jahresstatistik des Dezernates 1 insgesamt 23.508, in der fremdenrechtlichen
Vertretung 128. Innerhalb dieses Jahres wurden u.a. 14.445 Beratungen, 3.656 Unter-
haltsvereinbarungen sowie 4.202 Exekutionen durchgeführt, 5.011 Anträge auf Unter-
haltsvorschuss und 3.817 Gerichtsakte bearbeitet, 220 Vaterschaftsfeststellungen mit-
tels Vaterschaftsanerkenntnissen geklärt und die bzw. der Minderjährige in 79 Verfah-
ren vor dem Bundesasylamt vertreten.
5.3.2 Die Abwicklung des Kostenersatzes für volle Erziehung sowie das Pflegeeltern-
geld für Verwandte wurden in den der Fremdunterbringung gewidmeten Produkten "P4
- Fremdunterbringung in eigenen Einrichtungen", "P9 - Fremdunterbringung in Ver-
tragseinrichtungen" und "P10 - Fremdunterbringung bei Pflegeeltern" abgewickelt. Die
Bemessungen wurden von den Rechtsvertreterinnen bzw. Rechtsvertretern des Dezer-
nates 1 getätigt und gegenüber den kostenersatzpflichtigen Personen in Vertretung der
Stadt Wien durchgesetzt. Ebenso zählten Anträge auf Gewährung von Waisenpension,
Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz oder die Vertretung der Stadt Wien in
Verlassenschaftsverfahren zu diesem Produkt. Im Bereich des Verwandtenpflegegeldes
wurden Ansuchen geprüft, Berechnungen durchgeführt und Entscheidungen über die
Gewährung gefällt. Mit 31. Dezember 2012 waren 2.748 Regressfälle im Stand des De-
zernates.
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5.3.3 Die Agenden des Wiener Familienzuschusses fielen ebenfalls in den Aufgabenbe-
reich des Dezernates 1 und waren ein Bestandteil des Produktes "P1 - Sozialer Dienst
für Eltern, Kinder und Jugendliche". In den Kanzleien der Regionalstellen wurden Infor-
mation und Beratung zu Fragen des Wiener Familienzuschusses gegeben, Berechnun-
gen durchgeführt, Prüfungen der Voraussetzungen zur Gewährung dieser Unterstüt-
zungsleistung getroffen, Entscheidungen über die Gewährung gefällt und administrative
Agenden erledigt.
Im Jahr 2012 wurden gemäß der Jahresstatistik des Dezernates 5.942 Beratungs- und
Informationsgespräche geführt, 1.995 Anträge bearbeitet und 7.271 Anweisungen
durchgeführt. Zu Jahresende bezogen 861 Familien den Wiener Familienzuschuss.
Die Einschau zeigte, dass die Anzahl der Anträge in den letzten Jahren kontinuierlich
zurückgegangen war und sich im Betrachtungszeitraum um rd. ein Drittel verringerte.
Dieser Entwicklung wurde im Jahr 2012 vonseiten der Magistratsabteilung 11 mit einer
Personalreduktion im Kanzleibereich begegnet.
6. Dezernat 2 - Soziale Arbeit mit Familien
6.1 Organisatorischer Aufbau
Das Dezernat 2 war neben der in der Zentrale angesiedelten Dezernatsleitung auf
18 Regionalstellen und ein Referat für Adoptiv- und Pflegekinder aufgeteilt. Die Zustän-
digkeit der Regionalstellen umfasste in vier Fällen mehrere Bezirke, sechs Bezirke ver-
fügten über jeweils eine Stelle und drei hatten aufgrund ihrer hohen Bevölkerungszahl
jeweils zwei Regionalstellen.
Die Arbeitsbereiche innerhalb der einzelnen Regionalstellen waren auf zahlreiche
Standorte aufgeteilt. An acht Regionalstellen war organisatorisch ein Eltern-Kind-
Zentrum angeschlossen, welches allerdings nur in einem Fall am Standort der Regio-
nalstelle eingerichtet war. Die übrigen Eltern-Kind-Zentren befanden sich an einem von
der Regionalstelle unabhängigen Standort.
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Darüber hinaus waren den Regionalstellen 22 Elternberatungsstellen zugeordnet. In
sechs Fällen waren diese am Standort eines Eltern-Kind-Zentrums untergebracht, in
den restlichen 16 Fällen an weiteren Standorten. Die Aufgaben des Klinikverbindungs-
dienstes wurden an zehn Standorten von Krankenanstalten erbracht. Die Mobile Arbeit
mit Familien war teilweise an weiteren Standorten untergebracht.
6.2 Personal
Ende des Jahres 2012 waren im Dezernat 2 inkl. Dezernatsleitung 459,09 VZÄ Sozial-
pädagoginnen bzw. Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter sowie
Kanzleibedienstete tätig, was eine Personalaufstockung um 12,63 VZÄ gegenüber dem
Jahr 2010 bedeutete. Begründet wurde diese u.a. mit den Ergebnissen einer Personal-
bemessungsstudie einer extern beauftragten Firma aus dem Jahr 2009, die eine zu-
sätzliche Arbeitsbelastung aufgrund steigender Fallzahlen aufzeigte. Zur Ermittlung der
Arbeitsbelastung wurden insbesondere die Produkte "P2 - Abklärung von Gefährdung
des Kindeswohls", "P3 - Unterstützung der Erziehung" und "P6 - Gutachten, Stellung-
nahmen, Normen und Legistik" herangezogen.
In den 18 Regionalstellen waren im Jahr 2012 für die Basis-Sozialarbeit jeweils zehn
VZÄ bis 18 VZÄ, für die Mobile Arbeit mit Familien zwei VZÄ bis fünf VZÄ, in der Kanz-
lei zwei VZÄ und in den Eltern-Kind-Zentren 6,25 VZÄ bis 8,50 VZÄ eingeteilt. Eine Lei-
terin bzw. ein Leiter einer Regionalstelle hatte entsprechend der unterschiedlich großen
Regionen bzw. der unterschiedlichen Anzahl an Einrichtungen Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter im Ausmaß von 17,50 VZÄ bis 29,63 VZÄ zu führen, die alle direkt ihr bzw.
ihm unterstellt waren, Zwischenhierarchien waren nicht vorhanden. Im Referat für Adop-
tiv- und Pflegekinder waren Bedienstete im Ausmaß von 13,50 VZÄ tätig.
Zu den Regionalstellen war zu bemerken, dass u.a. aufgrund der bereits im Pkt. 3.2
erwähnten Eingliederung von zwei anderen Dezernaten in das Dezernat 2 die jeweilige
Leiterin bzw. der jeweilige Leiter Leitungsaufgaben für eine große Anzahl ihr bzw. ihm
direkt unterstellten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern an verschiedenen Standorten
wahrzunehmen hatte.
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Grundsätzlich sollte aus Gründen der Qualitätssicherung die Leitungsspanne jedenfalls
nur so groß sein, dass es einer bzw. einem Vorgesetzten immer möglich bleibt, inner-
halb dieser Spanne adäquat zu koordinieren und zu kontrollieren. In Anbetracht der ho-
hen Verantwortung im Bereich der Jugendwohlfahrt und der großen Fallzahlen war dies
durch die gegenständlichen Rahmenbedingungen erschwert.
Das Kontrollamt empfahl, die Aufgaben und personellen Rahmenbedingungen der Re-
gionalstellen zu evaluieren und neue Strukturen mit verringerten Leitungsspannen zu
überdenken.
6.3 Leistungsspektrum
In den Regionalstellen waren insbesondere die nach dem WrJWG 1990 festgelegten
Aufgaben sowie die Unterstützung von Familien bei der Bewältigung von Krisensituatio-
nen unter gezieltem Einsatz der sozialarbeiterischen Methoden zu erfüllen. Die Tätigkei-
ten des Dezernates 2 erstreckten sich über weite Bereiche der Jugendwohlfahrt, sodass
Aufgaben innerhalb nahezu sämtlicher Produkte der Magistratsabteilung 11 wahrzu-
nehmen waren.
6.3.1 Die Aufgaben der Regionalstellen des Dezernates 2 im Zusammenhang mit der
Arbeit mit Familien waren im Produkt "P1 - Sozialer Dienst für Eltern, Kinder und Ju-
gendliche" festgelegt. Das Beratungs- und Unterstützungsangebot, welches von Kin-
dern, Jugendlichen, ihren Eltern oder anderen Bezugspersonen in den Regionalstellen,
den Eltern-Kind-Zentren und den geburtshilflichen Abteilungen freiwillig in Anspruch
genommen werden konnte, hatte vor allem das Ziel, präventiv zu wirken und Jugend-
wohlfahrtsmaßnahmen zu verhindern. Im Jahr 2010 wurden diesbezüglich lt. Jahressta-
tistik des Dezernates 2 10.697 Befassungen begonnen, wobei ein Großteil der Arbeit in
den Eltern-Kind-Zentren erfolgte.
6.3.2 Jene Arbeitsschritte und Interventionen, die für die Feststellung einer Gefährdung
von Kindern erforderlich waren, waren wesentlicher Bestandteil des Produktes "P2 -
Abklärung von Gefährdung des Kindeswohls". Dazu zählte insbesondere die Abklärung
der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen bei der Vermutung von körperlicher,
KA II - 11-2/13 TO 4
psychischer oder sexueller Gewalt bzw. von Vernachlässigung. Im Jahr 2012 wurden lt.
internen Aufzeichnungen 10.519 Gefährdungsabklärungen durchgeführt, wovon in 857
Fällen eine Unterbringung in Krisenzentren und in 138 Fällen eine Unterbringung bei
Krisenpflegeeltern erforderlich wurde.
6.3.3 Leistungen, die vom Dezernat 2 zum Produkt "P3 - Unterstützung der Erziehung"
zu erbringen waren, sollten als ambulante Maßnahmen der Jugendwohlfahrt dienen,
wenn die Gefährdung eines Kindes festgestellt wurde oder diese aufgrund der festge-
stellten Risikofaktoren eintreten würde. Diese Betreuung eines Kindes in seiner Familie
war durchzuführen oder zu veranlassen, wenn die Aussicht bestand, dass das Kind
dadurch vor allen Formen weiterer Gewalt geschützt werden konnte. Die Anzahl der
begonnenen Befassungen im Jahr 2012 betrug 3.000 Unterstützungen dieser Art.
6.3.4 Jene Aufgaben, die im Zusammenhang mit einer notwendig gewordenen Fremd-
unterbringung standen, waren Inhalt der Produkte "P4 - Fremdunterbringung in eigenen
Einrichtungen" bzw. "P9 - Fremdunterbringung in Vertragseinrichtungen". Hier regelten
die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Dezernates 2 die Betreuung des Kindes au-
ßerhalb seiner Familie im Rahmen der vollen Erziehung, wenn ambulante Maßnahmen
zur Beendigung der Gefährdungssituation nicht oder nicht mehr ausreichten. 516 Kinder
und Jugendliche wurden im Jahr 2012 institutionell untergebracht. Ende des Jahres
2012 befanden sich insgesamt 1.624 Kinder und Jugendliche in eigenen Einrichtungen
oder Vertragseinrichtungen in Obsorge der Magistratsabteilung 11.
6.3.5 War - wie bereits im Pkt. 6.3.4 beschrieben - die Betreuung eines Kindes außer-
halb seiner Familie im Rahmen der vollen Erziehung erforderlich, so wurden insbeson-
dere Säuglinge und Kleinkinder vorzugsweise in Pflegefamilien untergebracht. Die
diesbezüglichen nicht hoheitlichen Tätigkeiten des Dezernates 2, wie z.B. die Vermitt-
lung von Pflegefamilien, die Aus- und Weiterbildung der Pflegepersonen und die Beglei-
tung der Besuchskontakte mit den leiblichen Eltern, waren im Produkt "P10 - Fremdun-
terbringung bei Pflegeeltern" angesiedelt. Im Jahr 2012 wurden 110 Kinder in Pflegefa-
milien vermittelt.
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6.3.6 Die Jugendwohlfahrt war entweder kraft Gesetz, mit Beschluss des Gerichtes
oder aufgrund ihrer Interimskompetenz legitimiert, für ein Kind die gesamte oder Teilbe-
reiche der Obsorge auszuüben. Im Produkt "P5 - Rechtsvertretung" waren diesbezügli-
che vom Dezernat 2 durchzuführende Agenden wie z.B. die Beantragung der Obsorge
oder die gesetzliche Vertretung eines Kindes enthalten. Die Regionalstellen führten lt.
Jahresstatistik 558 Befassungen im Jahr 2012 durch.
6.3.7 Das Dezernat 2 nahm im Auftrag von Gericht oder Verwaltungsbehörden zu ver-
schiedenen Fragen wie z.B. Vereinbarungen über Pflege und Erziehung, Obsorge und
Besuchsrecht oder Notwendigkeit von Jugendwohlfahrtsmaßnahmen Stellung. Diese
waren im Produkt "P6 - Gutachten, Stellungnahmen, Normen und Legistik" geregelt. Im
Jahr 2012 wurden lt. Angaben des Dezernates diesbezüglich 6.890 Gutachten bzw.
Stellungnahmen verfasst.
6.3.8 Im Produkt "P7 - Hoheitliche Tätigkeiten" waren die vom Dezernat 2 durchzufüh-
renden Eignungsüberprüfungen zur Übernahme eines Pflegekindes, Bewilligungen für
private Pflegeverhältnisse und Pflegegeldbewilligungen festgehalten. Darüber hinaus
war die Pflegeaufsicht geregelt, in der die Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter zu
überprüfen hatten, ob das Kind im Rahmen der vollen Erziehung von Pflegeeltern, Ver-
wandten oder nahen Angehörigen seinen Bedürfnissen entsprechend gepflegt und er-
zogen wurde. Im Jahr 2012 führte das Dezernat gemäß Jahresstatistik 132 Pflegestel-
lenbewilligungen und 15 Pflegestellenabweisungen durch. Insgesamt wurden 935 Pfle-
geaufsichten durchgeführt.
7. Dezernat 4 - Psychologischer Dienst
7.1 Organisatorischer Aufbau
Das Dezernat 4 umfasste neben der in der Zentrale angesiedelten Dezernatsleitung
sechs Regionen, die mit den Regionen des Dezernates 6 übereinstimmten. Innerhalb
einer Region waren Regionalstellen und Eltern-Kind-Zentren des Dezernates 2 sowie
sozialpädagogische Einrichtungen des Dezernates 6 zu betreuen. Jeweils zwei Regio-
nen unterstanden einer gemeinsamen Teamleitung.
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Darüber hinaus wurden vom Dezernat 4 überregionale Angebote für das Referat für
Adoptiv- und Pflegekinder, das sozialpädagogische Familiencoaching sowie für den
Fachbereich Verselbstständigung vorgehalten. Weiters wurden personelle Ressourcen
der Ehe- und Familienberatung sowie dem Institut für Paar- und Familientherapie zur
Verfügung gestellt.
7.2 Personal
Im Dezernat 4 wurden Ende des Jahres 2012 Bedienstete im Ausmaß von 35,80 VZÄ
geführt, die sich auf 32,05 Psychologinnen bzw. Psychologen, 2,50 Kanzleibedienstete
und 1,25 Ärztinnen bzw. Ärzte aufteilten. Zu letzterer Berufsgruppe war anzumerken,
dass ein VZÄ nicht dem Psychologischen Dienst der Magistratsabteilung 11 zur Verfü-
gung stand, sondern dem Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien - Medizinischer
Universitätscampus dienstzugeteilt war.
Das Fachpersonal hatte als Einstellungskriterium eine entsprechende Eintragung als
Klinische Psychologin bzw. Klinischer Psychologe in der Liste des Bundesministeriums
für Gesundheit vorzuweisen. Nach dreimonatiger Einschulungsphase waren diese ei-
genverantwortlich tätig und unterlagen neben den Regelungen des Psychologengeset-
zes den internen fachlichen Qualitätsstandards des Dezernates. In den meisten Fällen
waren die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter zum überwiegenden Teil in einer Regional-
stelle oder einem Eltern-Kind-Zentrum und zusätzlich in Wohngemeinschaften tätig. Da
in der Regel nicht mehr als eine Psychologin bzw. ein Psychologe vor Ort war, wurden
regelmäßige Vernetzungstreffen und Dienstbesprechungen - sowohl auf regionaler
Ebene als auch dezernatsweit - zum Informationsaustausch abgehalten.
7.3 Leistungsspektrum
Die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Dezernates 4 unterstützten verschiedene Be-
reiche des Kinderschutzes der Magistratsabteilung 11 mit klinisch-psychologischem
Fachwissen und hatten in fünf Produkten eigenverantwortlich ihren Beitrag zu leisten.
7.3.1 Die Tätigkeiten der Psychologinnen bzw. Psychologen innerhalb des Produktes
"P1 - Sozialer Dienst für Eltern, Kinder und Jugendliche" bestanden vorrangig in der
KA II - 11-2/13 TO 4
Entwicklungsdiagnostik, der Erziehungsberatung und der Durchführung der Elternschu-
le, in welcher Gruppenangebote zur Vermittlung psychologischer Grundkompetenzen
bereitgestellt wurden. Im Jahr 2012 wurden gemäß der Jahresstatistik des Dezernates
insgesamt 5.081 Befassungen dieser Art dokumentiert, die sich auf 1.487 Kinder bzw.
Jugendliche bezogen.
7.3.2 Der Tätigkeitsschwerpunkt der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Dezernates 4
lag im Produkt "P2 - Abklärung von Gefährdung des Kindeswohls". Die Psychologinnen
bzw. Psychologen wurden, sofern eine klinisch-psychologische Stellungnahme notwen-
dig war, von den jeweiligen Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeitern beigezogen und
hatten diese unverzüglich in der Feststellung der Erziehungsfähigkeit der Eltern sowie
der Sicherheits-, Risiko- und Ressourceneinschätzung zu unterstützen. Diese Mitwir-
kung bei der Gefährdungsabklärung nahm in den Regionalstellen den Großteil ihrer
Zeitressourcen in Anspruch. Im Jahr 2012 wurden gemäß Jahresstatistik des Dezerna-
tes 1.886 Kinder bzw. Jugendliche in diesem Zusammenhang von Psychologinnen bzw.
Psychologen betreut, wobei in durchschnittlichen Fällen drei bis vier Termine zu einer
Abklärung notwendig waren. Insgesamt wurden 16.675 Befassungen zur Abklärung des
Kindeswohls durchgeführt, die vorrangig klinisch-psychologische Diagnostik, magist-
ratsabteilungsinterne Fachgespräche, Fallbesprechungen und die Beratung der Fami-
lien betrafen.
7.3.3 Die Mitwirkung im Produkt "P3 - Unterstützung der Erziehung" beinhaltete die kli-
nisch-psychologische Diagnostik, die Therapiebedarfsfeststellung sowie die psychologi-
sche Beratung der Eltern. Die von den Regionalstellen veranlassten Beauftragungen
betrafen 846 Familien im Jahr 2012, denen 7.321 Leistungen in diesem Produkt folgten.
7.3.4 Im Produkt "P4 - Fremdunterbringung in eigenen Einrichtungen" waren in den so-
zialpädagogischen Einrichtungen der Magistratsabteilung 11 jeweils vier Wochenstun-
den für psychologische Dienste vorgesehen. Die Tätigkeiten umfassten eine monatliche
Teilnahme an Teamsitzungen in den einzelnen Wohngemeinschaften und weiterführen-
de psychologische Beratungen bei speziellen Problemstellungen. Bei Bedarf wurden
Einzelgespräche mit Kindern durchgeführt und gegebenenfalls Therapien bewilligt. Von
KA II - 11-2/13 TO 4
den gemäß Jahresstatistik im Jahr 2012 durchgeführten 13.924 Befassungen betraf der
Großteil Fallbesprechungen und interne Fachgespräche mit Mitarbeiterinnen bzw. Mit-
arbeitern anderer Berufsgruppen, die im Zusammenhang mit dem Kindeswohl standen.
Die Befassungen betrafen in diesem Jahr insgesamt 1.209 Kinder und Jugendliche.
7.3.5 Die Aufgaben des Dezernates 4 im Produkt "P10 - Fremdunterbringung bei Pfle-
geeltern" umfasste die Betreuung von Pflegefamilien. Hier waren in erster Linie die An-
gehörigenberatung etwa zum Thema Besuchsgestaltung, ein Pflegeelterncoaching so-
wie weitere psychologische Beratungsleistungen vorgesehen. Im Jahr 2012 wurden in
diesem Bereich 1.637 Befassungen verzeichnet.
8. Dezernat 6 - Sozialpädagogische Einrichtungen
8.1 Organisatorischer Aufbau
Das Dezernat 6 war gemäß Organigramm in der stationären Jugendwohlfahrt tätig und
umfasste neben der Dezernatsleitung acht zentrale Organisationseinheiten sowie sechs
sozialpädagogische Regionen und vier Fachbereiche.
Als zentrale Organisationseinheiten waren u.a. der Bereich Zivildienst, Objektsuche und
bauliche Angelegenheiten, eine Stelle für Fach- und Qualitätsentwicklung sowie Stun-
dencontrolling, eine Stelle für Einzelverträge, Vertragseinrichtungen, Stiftungs- und Ver-
selbstständigungsgelder und das Kompetenzzentrum Drogenprävention eingerichtet.
Zu den sozialpädagogischen Regionen zählten jeweils eine Regionalleitung, zwei Kri-
senzentren, rd. zwölf Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften der Magistratsabtei-
lung 11 und rd. fünf regionale Vertragseinrichtungen. Darüber hinaus gab es überregio-
nale Vertragseinrichtungen, die für Kinder und Jugendliche aller Regionen zur Verfü-
gung standen. Sowohl in den Krisenzentren als auch in den Wohngruppen bzw. Wohn-
gemeinschaften standen in der Regel Plätze für bis zu acht Kinder im Alter von drei
Jahren bis zum Ende der Schulpflicht zur Verfügung. Die Zuordnung zur Region erfolgte
aufgrund des Lebensmittelpunktes der bzw. des Minderjährigen.
KA II - 11-2/13 TO 4
Eine Region erstreckte sich auf jeweils zwei bis sieben Bezirke. Die Einrichtungen
selbst waren zwar großteils innerhalb der Region angesiedelt, einige Einrichtungen be-
fanden sich jedoch auch außerhalb dieser und in einigen Fällen war die Zuständigkeit
für eine regionale Vertragseinrichtung zwischen zwei Regionen geteilt. Unabhängig von
der regionalen Aufgabenverteilung waren in einer Regionalstelle zwei Standorte für
Familiencoaching angegliedert.
Die Fachbereiche umfassten neben den jeweiligen Leitungs- und Verwaltungsstrukturen
je nach Aufgabengebiet unterschiedliche Organisationseinheiten und Standorte.
Der Fachbereich Ausbildung, der auch als Sozialpädagogische Region 5 bezeichnet
wurde, betreute eine Lehrküche in Klosterneuburg, das (in der Zwischenzeit aufgelas-
sene) Ausbildungszentrum Lindenhof in Eggenburg und eine Wohngemeinschaft in
Wien.
Der Fachbereich Verselbstständigung und Wohnen, auch als Sozialpädagogische Re-
gion 7 bezeichnet, verfügte über ein Krisenzentrum für jugendliche Burschen, ein auf
zwei Gruppen aufgeteiltes Krisenzentrum für jugendliche Mädchen, drei Krisenintensiv-
gruppen, fünf Wohngemeinschaften bzw. Wohngruppen, vier Standorte von betreutem
Wohnen und einen Standort für Mutter-Kind-Unterbringungen.
Am Standort des Fachbereiches Drehscheibe befanden sich für die Arbeit mit unbeglei-
teten minderjährigen Flüchtlingen und Fremden in Wien Büroräumlichkeiten und eine
Wohngruppe.
Der Fachbereich Integration nahm seine Aufgaben im Bereich der Behindertenarbeit
von einem Stützpunkt in der Zentrale aus wahr und verfügte darüber hinaus über ein
Bedarfs-Krisenzentrum, in dem innerhalb kurzer Zeit die Betreuung von Betroffenen
durch Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartner organisiert werden konnte.
Die Organisation des Dezernates 6 war u.a. durch die unterschiedlichen Darstellungen
in den Organigrammen und Dokumentationen unübersichtlich. So wurden zwei der vier
KA II - 11-2/13 TO 4
Fachbereiche gleichzeitig überregionale Regionalstellen genannt und in manchen Dar-
stellungen den sozialpädagogischen Regionen zugeordnet. Die für Zivildienst, Objekt-
suche und bauliche Angelegenheiten zuständige Stelle war als Fachbereich bezeichnet,
jedoch in der Darstellung im Organigramm wie eine Stabsstelle zugeordnet. Die Orga-
nisationseinheiten für Einzelverträge, Vertragseinrichtungen, Stiftungs- und Verselbst-
ständigungsgelder und jene für Fach- und Qualitätsentwicklung sowie Stundencontrol-
ling hatten keine Bezeichnung als Fachbereich, Referat o.ä. In diesen Organisations-
einheiten sowie im Kompetenzzentrum Drogenprävention war die jeweils einzige dort
tätige Mitarbeiterin bzw. der einzige dort tätige Mitarbeiter im Intranet sowohl als Leiterin
bzw. Leiter als auch als Referentin bzw. Referent eingetragen.
In einer im Zuge der Einschau des Kontrollamtes überarbeiteten Version des Organi-
gramms des Dezernates 6 waren die Regionen mit einer Untergliederung in Wohngrup-
pen, Wohngemeinschaften, Krisenzentren und Familiencoaching dargestellt, im Organi-
gramm der einzelnen Regionen überwog hingegen die Darstellung des eingesetzten
Personals bzw. ihrer Funktionen.
Die uneinheitliche Darstellung in den Organigrammen erstreckte sich auch auf die
Fachbereiche. So wurden im Fachbereich Verselbstständigung und Wohnen die einzel-
nen Standorte als eigene Organisationseinheiten dargestellt. Im Fachbereich Integration
- der über keine eigenen sozialpädagogischen Einrichtungen verfügte - waren Vertrags-
partnerinnen bzw. Vertragspartner für den Integrationsbereich und einzelne Tätigkeits-
bereiche wie z.B. Beratungen und Betreuungen im Organigramm abgebildet.
Einzelne Einrichtungen wie z.B. die Wohngemeinschaft des Fachbereiches Ausbildung,
die in Statistiken geführt wurden, waren in keiner der organisatorischen Darstellungen
auffindbar.
Insgesamt betrachtet war anhand der Organigramme das Nachvollziehen der Organisa-
tion nur schwer möglich. Das Kontrollamt empfahl daher, den organisatorischen Aufbau
des gesamten Dezernates zu überarbeiten und diesen strukturiert und einheitlich dar-
zustellen.
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8.2 Personal
Ende des Jahres 2012 waren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter im Ausmaß von 8,50
VZÄ in der Dezernatsleitung und im Ausmaß von 771,35 VZÄ in den Regionen ange-
siedelt. Dieses Personal bestand zu einem Großteil aus Sozialpädagoginnen bzw. So-
zialpädagogen, die im Ausmaß von 589,75 VZÄ eingesetzt wurden. Weitere markante
Berufsgruppen waren die ebenso innerhalb der Krisenzentren und Wohngemeinschaf-
ten eingesetzten Wirtschaftshelferinnen bzw. Wirtschaftshelfer (92,88 VZÄ), Hauspro-
fessionistinnen bzw. Hausprofessionisten (14 VZÄ) und Hausarbeiterinnen bzw. Haus-
arbeiter (9,64 VZÄ). Im Fachbereich Ausbildung war die Berufsgruppe der Lehrwerk-
stättenmeisterinnen bzw. Lehrwerkstättenmeister (19,50 VZÄ) stark vertreten.
Die Personalaufteilung in den sozialpädagogischen Regionen war im Wesentlichen so
gestaltet, dass in den Räumlichkeiten der jeweiligen Regionalleitung die Regionalleiterin
bzw. der Regionalleiter, die pädagogischen Leiterinnen bzw. pädagogischen Leiter von
je fünf Wohngemeinschaften sowie das Verwaltungspersonal der Region tätig waren.
Um eine lückenlose Betreuung der Minderjährigen sicherzustellen, versahen in den so-
zialpädagogischen Einrichtungen Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen ihre Ar-
beit in Form eines Wechseldienstes. Lediglich in jenen Wohngemeinschaften, in denen
z.B. zu Zeiten des Schulunterrichts kein Kind anwesend war, war eine Unterbrechung
der Rund-um-die-Uhr-Betreuung möglich. Grundsätzlich waren in den Wohngemein-
schaften mit acht Plätzen Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen im Ausmaß von
je 4,88 VZÄ für die sozialpädagogische Betreuung vorgesehen, Integrationswohnge-
meinschaften und Krisenintensivgruppen hatten eine höhere Personalbesetzung von bis
zu neun VZÄ. Den Krisenzentren mit grundsätzlich acht Plätzen waren Sozialpädago-
ginnen bzw. Sozialpädagogen im Ausmaß von je 8,50 VZÄ zugeordnet. Pro Region war
eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter als Springerin bzw. Springer tätig, die bzw. der
bei Personalausfällen in den Wohngemeinschaften und Krisenzentren eingesetzt wer-
den konnte. Zusätzlich ergänzte eine Wirtschaftshelferin bzw. ein Wirtschaftshelfer die
Teams dieser Einrichtungen. Zu erwähnen war, dass insbesondere in Krisenzentren
auch Zivildiener ihren Dienst versahen und Hilfstätigkeiten übernahmen.
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8.3 Leistungsspektrum
Das Dezernat 6 war insbesondere für vereinbarte, durch Gericht angeordnete oder auf-
grund des Gesetzes notwendige Betreuung von Minderjährigen außerhalb der Her-
kunftsfamilie - ausgenommen der Fremdunterbringung von Kindern in Pflegefami-
lien - zuständig. Die Schwerpunkte der Tätigkeiten des Dezernates 6 betrafen folgende
Produkte:
8.3.1 Das Dezernat 6 erbrachte insbesondere in den Krisenzentren Aufgaben im Pro-
dukt "P2 - Abklärung von Gefährdung des Kindeswohls". Auftrag der Krisenzentren war,
im Fall einer vom Dezernat 2 festgestellten Gefährdung von Minderjährigen diese insti-
tutionell aufzunehmen. Kinder im Alter von bis zu drei Jahren wurden hingegen nach
Möglichkeit in Krisenpflegefamilien vermittelt, wofür allerdings das Referat für Adoptiv-
und Pflegefamilien des Dezernates 2 zuständig war.
Im Zuge der Krisenunterbringung, die entsprechend der fachlichen Standards auf sechs
Wochen zu beschränken war, sollten die fallführende Sozialarbeiterin bzw. der fallfüh-
rende Sozialarbeiter des Dezernates 2, die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des De-
zernates 6 sowie die betroffene Familie gemeinsam eine Lösungsmöglichkeit erarbei-
ten. Im Jahr 2012 wurden lt. Angabe der Stabsstelle Controlling 857 Abklärungsverfah-
ren in den 14 Krisenzentren durchgeführt.
8.3.2 Innerhalb des Produktes "P4 - Fremdunterbringung in eigenen Einrichtungen"
wurden Leistungen in den sozialpädagogischen Einrichtungen der Magistratsabtei-
lung 11 erbracht. In allgemeinen sowie speziellen Wohngemeinschaften der Magistrats-
abteilung 11 waren die sozialpädagogische Betreuung, d.h. die Pflege und Erziehung
der Minderjährigen, die Gewährleistung eines altersadäquaten Lebensalltags, die För-
derung im Entwicklungsbereich sowie die Unterstützung einer Rückkehr in den Famili-
enbereich zu erbringen. Ebenso waren Tätigkeiten in den Bereichen Verwaltung, Pla-
nung, Koordination, Dokumentation etc. sowie die hauswirtschaftlichen Belange des
Alltagslebens in einer Wohngemeinschaft zu leisten. Im Jahr 2012 befanden sich lt.
Auswertungen der Stabsstelle Controlling im Jahresdurchschnitt 628 Minderjährige pro
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Tag in einer allgemeinen bzw. speziellen Wohngemeinschaft bzw. Wohngruppe der
Magistratsabteilung 11.
Die Aufgaben in den Einrichtungen für Jugendliche in Form des Betreuten Wohnens
sowie der Mutter-Kind-Bereich für minderjährige Schwangere bzw. Mütter und ihre Kin-
der zählten ebenfalls zum Großteil zum Produkt "P4 - Fremdunterbringung in eigenen
Einrichtungen". Ziel war es durch individuelle Betreuung in kleinen Wohneinheiten eine
eigenständige und eigenverantwortliche Lebensführung der Jugendlichen zu begleiten
und vorzubereiten. Im Jahr 2012 befanden sich im Jahresdurchschnitt 74 Jugendliche in
betreuten Wohnformen und 22 Schwangere bzw. Mütter in einer Mutter-Kind-
Unterbringung.
Die Mitwirkung im Produkt "P4 - Fremdunterbringung in eigenen Einrichtungen" beinhal-
tete auch das Ausbildungszentrum Lindenhof, in dem Minderjährige in Lehrberufen
ausgebildet und untergebracht wurden und die Lehrküche Klosterneuburg, in der aus-
schließlich die Lehrausbildung fremduntergebrachter Minderjähriger stattfand. Ebenso
zählten Teile der Aufgaben innerhalb der Krisenzentren zu diesem Produkt.
8.3.3 Bei einer Fremdunterbringung der bzw. des Minderjährigen in einer Vertragsein-
richtung waren vom Dezernat 6 Aufgaben im Produkt " P9 - Fremdunterbringung in Ver-
tragseinrichtungen" wahrzunehmen. Dies waren insbesondere Aufgaben im Zusam-
menhang mit der Auswahl geeigneter Betreuungsangebote sowie Verwaltungs- und
Koordinationsangelegenheiten. Im Jahr 2012 befanden sich durchschnittlich 939 Min-
derjährige pro Tag in Vertragseinrichtungen.
9. Dezernatsübergreifende Feststellungen
9.1 Organisatorische und regionale Aufteilung
Die Aufbauorganisation der Magistratsabteilung 11 und die Aufgabenzuordnung zu den
Dezernaten fußten auf historischen Entwicklungen, die durch Auflösung von einzelnen
Dezernaten und Änderungen im Aufgabenbereich wiederholt zu Verschiebungen und
Umstrukturierungen geführt hatten.
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Die von der Magistratsabteilung 11 getroffene Unterteilung der Organisationseinheiten
in ambulante und stationäre Jugendwohlfahrt war wie bereits im Pkt. 3.2 beschrieben
nicht durchgängig gegeben. So war das Referat für Adoptiv- und Pflegekinder des De-
zernates 2 nur zu geringen Teilen ambulant und die Krisenzentren des Dezernates 6
nur eingeschränkt stationär tätig; das Dezernat 4 als Psychologischer Dienst betreute
beide Bereiche der Jugendwohlfahrt.
Zur regionalen Aufteilung war zu bemerken, dass die bezirksweise Aufteilung der De-
zernate 1, 2 und 6 unterschiedlich erfolgte und nur das Dezernat 4 sich jener des De-
zernates 6 anpasste. Die Übersichtlichkeit war zusätzlich durch die verwandten Be-
zeichnungen Regionalstellen in den Dezernaten 1 und 2 und Region im Dezernat 6,
worunter jedoch in vielen Fällen ein anderer örtlicher Zuständigkeitsbereich verstanden
wurde, eingeschränkt. Dies stellte nach Meinung des Kontrollamtes eine Erschwernis
für die Klientinnen bzw. Klienten dar, da für unterschiedliche Angelegenheiten eine an-
dere örtliche Zugehörigkeit vorlag und daher unterschiedliche Standorte, teilweise auch
in anderen Bezirken, aufzusuchen waren.
Die Tätigkeiten innerhalb der definierten Produkte, wie z.B. die Gefährdungsabklärung,
erforderten eine Zusammenarbeit der unterschiedlichen Berufsgruppen, die aufgrund
der gegebenen Organisationsstruktur dezernatsübergreifend stattfand und durch die
uneinheitliche regionale Aufteilung nochmals erschwert war. Die dadurch entstehenden
Schnittstellen bargen das Risiko von Informationsverlust und Mehraufwand.
Umstrukturierungen, wie z.B. regionale Anpassungen oder Neueingliederungen einzel-
ner Organisationseinheiten, könnten möglicherweise Verbesserungen in den Prozessen
bringen und die Anzahl der Schnittstellen verringern. Das Kontrollamt empfahl daher,
die Organisation der Magistratsabteilung 11 auf Optimierungspotenzial zu überprüfen
und eine serviceorientierte, zwischen den Dezernaten abgestimmte regionale Aufteilung
anzustreben und besonderes Augenmerk auf die Schnittstellenproblematiken zu legen.
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9.2 Standorte
Zum Zeitpunkt der Einschau war das Leistungsangebot der Magistratsabteilung 11 auf
rd. 200 Standorte verteilt. Dies begründete sich zum einen in den zahlreich geschaffe-
nen Wohngemeinschaften als Folge der durch die Heimreform 2000 geschlossenen
großen Wohnheime.
Zum anderen zeigte die Einschau vornehmlich im Dezernat 2 eine Splittung der Stand-
orte auf Regionalstellen und dislozierte Einrichtungen wie Eltern-Kind-Zentren, Eltern-
beratungen und Mobile Arbeit mit Familien, sodass eine Regionalstelle bis zu sieben
Standorte umfasste. Diese Vielzahl erschwerte u.a. die Wahrnehmung der Leitungsauf-
gaben innerhalb der Regionalstellen und führte auch in der Verwaltung zu einem Mehr-
aufwand.
Die Standorte des Dezernates 2 waren zumeist unabhängig von den Einrichtungen des
Dezernates 6, lediglich in einigen Fällen befand sich z.B. ein Krisenzentrum des Dezer-
nates 6 im Nahbereich der Regionalstelle des Dezernates 2. Diese örtliche Nähe wurde
im Zuge der Einschau durch das Kontrollamt von den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern
beider Dezernate insbesondere aufgrund der dadurch erleichterten Kommunikation zwi-
schen den Dezernaten und der Verringerung wegzeitenbedingter Arbeitszeitverluste
positiv bewertet und lag auch im Interesse des Psychologischen Dienstes (Dezernat 4).
Das Kontrollamt könnte auch in der räumlichen Zusammenlegung weiterer Organisati-
onseinheiten innerhalb des Dezernates 2 wie z.B. der Angliederung der Mobilen Arbeit
mit Familien an die Regionalstellen, der Elternberatungsstellen an die Eltern-Kind-
Zentren, aber auch in der örtlichen Nähe dieses Dezernates zur Rechtsvertretung (De-
zernat 1) Vorteile für die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und die Klientinnen bzw. Kli-
enten erkennen.
Die Magistratsabteilung 11 hat bereits Schritte gesetzt, um bei der Errichtung neuer
Standorte größere Zentren zu schaffen. Das Kontrollamt empfahl aber auch bei den
bestehenden Regionalstellen und Regionen Möglichkeiten für die Zusammenlegung
von verschiedenen Standorten zu prüfen.
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9.3 EDV-Dokumentation
Zum Zeitpunkt der Einschau dokumentierte jedes Dezernat in einer eigenen EDV-
Anwendung, die keinen elektronischen Datenaustausch ermöglichte. Da oftmals mehre-
re Bedienstetengruppen mit der Bearbeitung eines Falles betraut waren, wäre im Sinn
der Qualitätssicherung und Ressourcenschonung die Möglichkeit einer dezernatsüber-
greifenden Dokumentation vorteilhaft. Seit dem Jahr 2011 arbeitet die Magistratsabtei-
lung 11 am Ausbau des im Dezernat 2 vorhandenen EDV-Programmes "ELFADO", das
eine gemeinsame Nutzung von Daten für die Dezernate 2, 4 und 6 ermöglichen sollte.
Zum Zeitpunkt der Einschau waren aber lediglich vereinzelt Teststellungen in den neu-
en Anwendungsbereichen im Einsatz.
Das Kontrollamt empfahl, dieses dezernatsübergreifende EDV-System zügig weiterzu-
entwickeln, um ehebaldig sämtlichen mit einem Fall betrauten Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeitern jederzeit eine lückenlose Falldokumentation sowie aktuelle Informationen
über gesetzte Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.
9.4 Familienunterstützende Maßnahmen
Im Produkt "P1 - Sozialer Dienst für Eltern, Kinder und Jugendliche" wurden Beratun-
gen, Informationen und Hilfen bzw. im Produkt "P3 - Unterstützung der Erziehung" un-
terschiedliche Intensivbetreuungen wie z.B. das Familiencoaching erbracht, um u.a.
eine Übernahme in die volle Erziehung zu vermeiden, zu verzögern bzw. eine Aufent-
haltsdauer in einer Fremdunterbringung zu verkürzen. Bereits bei einer vorhergehenden
Prüfung in diesem Bereich (s. Tätigkeitsbericht 2012, MA 11, Prüfung der Vertragsein-
richtungen) erschien es dem Kontrollamt erforderlich, diesbezügliche Maßnahmen zu
evaluieren. Infolgedessen wurde in der Dienststelle das Projekt "Evaluierung ambulan-
ter Dienste" ins Leben gerufen, in welchem die Wirksamkeit dieser Dienste im Hinblick
auf das Kindeswohl unter Einbeziehung der wirtschaftlichen Komponenten geprüft wer-
den sollte. Das Projekt war zum Zeitpunkt der Einschau noch nicht abgeschlossen.
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10. Rechnungsabschlüsse der Jahre 2010 bis 2012
10.1 Einnahmen und Ausgaben nach Ansätzen
10.1.1 Die Magistratsabteilung 11 wurde in den Jahren 2010 bis 2012 auf acht Ansät-
zen verrechnet. Der Ansatz 4350 - Sozialpädagogische Einrichtungen der Gruppe 4 -
Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung war der einzige betrieblich verrechnete An-
satz. Hingegen wurde auf den ebenfalls in dieser Gruppe befindlichen Ansätzen 4010 -
Amt für Jugend und Familie, 4391 - Pflegekinderwesen, 4399 - Sonstige Einrichtungen
und Maßnahmen der Jugendwohlfahrt, 4691 - Familienfördernde Maßnahmen und auf
den Ansätzen 5110 - Familienberatung (Gruppe 5 - Gesundheit) sowie 2291 - Lehran-
stalt für Heilpädagogische Berufe (Gruppe 2 - Unterricht, Erziehung, Sport und Wissen-
schaft) lediglich der Zweckaufwand verrechnet. Die übrige Verrechnung befand sich auf
dem Sammelansatz 0263 der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport
(Gruppe 0 - Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung).
Die Ansätze 2291 - Lehranstalt für Heilpädagogische Berufe und 5110 - Familienbera-
tung wurden mit Ende des Jahres 2010 aufgelöst, da die Lehranstalt für Heilpädagogi-
sche Berufe geschlossen und die Familienberatungen in den Ansatz 4399 - Sonstige
Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendwohlfahrt integriert wurden.
10.1.2 Nachfolgende Tabelle zeigt die auf den Ansätzen verrechneten Gesamteinnah-
men und Gesamtausgaben der Jahre 2010 bis 2012. Grundlage waren die Rechnungs-
abschlüsse der Stadt Wien und die von der Magistratsabteilung 11 zur Verfügung ge-
stellten Daten, die jenen Teilbetrag des Sammelansatzes 0263 beinhalten, der für diese
Abteilung verrechnet wurde.
Ansatz RA 2010
in EUR RA 2011 in EUR
RA 2012 in EUR
Einnahmen
0263 - Sammelansatz Geschäftsgruppe 3 34.260,28 20.027,14 17.466,44
2291 - Lehranstalt für Heilpädagogische Berufe 10.319,65 - -
4010 - Amt für Jugend und Familie 392.344,66 399.597,54 382.808,84
4350 - Sozialpädagogische Einrichtungen 42.644.765,49 47.279.590,72 52.926.360,82
4391 - Pflegekinderwesen 3.094.065,86 3.451.173,79 3.348.886,38
4399 - Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendwohlfahrt 502.714,59 449.833,25 431.182,79
4691 - Familienfördernde Maßnahmen 12.911,65 51.618,37 66.374,62
5110 - Familienberatung 5.582,50 - -
Gesamteinnahmen 46.696.964,68 51.651.840,81 57.173.079,89
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Ansatz RA 2010 in EUR
RA 2011 in EUR
RA 2012 in EUR
Ausgaben
0263 - Sammelansatz Geschäftsgruppe 3 50.205.943,88 51.307.322,27 53.375.385,36
2291 - Lehranstalt für Heilpädagogische Berufe 17.260,45 - -
4010 - Amt für Jugend und Familie 1.307.544,36 1.637.649,34 3.382.516,62
4350 - Sozialpädagogische Einrichtungen 54.500.483,15 56.018.489,86 58.284.032,68
4391 - Pflegekinderwesen 100.775.720,91 115.947.485,47 129.997.788,66
4399 - Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendwohlfahrt 8.237.492,51 13.489.866,53 19.619.314,33
4691 - Familienfördernde Maßnahmen 11.286.692,73 8.706.104,18 7.832.669,07
5110 - Familienberatung 493.159,98 - -
Gesamtausgaben 226.824.297,97 247.106.917,65 272.491.706,72
10.1.3 Die Gesamteinnahmen zeigten im Betrachtungszeitraum eine Steigerung um
22,4 % und beliefen sich im Jahr 2012 auf 57,17 Mio.EUR. Zur höchsten Einnahmen-
summe, die auf dem Ansatz 4350 - Sozialpädagogische Einrichtungen verbucht wurde,
war zu bemerken, dass es sich bei diesen Einnahmen zu einem großen Teil um eine
Interne Leistungsverrechnung zulasten des Ansatzes 4391 - Pflegekinderwesen handel-
te. Dieser Buchung lag die Vereinbarung einer internen Leistungspauschale für die Un-
terbringung von Kindern und Jugendlichen in eigenen sozialpädagogischen Einrichtun-
gen in der Höhe von 40,60 Mio.EUR im Jahr 2010, 45,40 Mio.EUR im Jahr 2011 und
50,60 Mio.EUR im Jahr 2012 zugrunde.
10.1.4 Durch eine Steigerung der Gesamtausgaben im Betrachtungszeitraum im Aus-
maß von 20,1 % wurden im Jahr 2012 Gesamtausgaben in der Höhe von 272,49
Mio.EUR erreicht. Die Ansätze 4350 - Sozialpädagogische Einrichtungen und 4391 -
Pflegekinderwesen waren im Ausgabenbereich an führender Stelle, hohe Ausgaben
wurden jedoch auch am Sammelansatz der Geschäftsgruppe verzeichnet. Ein Grund
dafür war, dass Pensionen und Leistungen für das Personal der Magistratsabteilung 11
ausschließlich auf dem Sammelansatz und auf dem Ansatz 4350 - Sozialpädagogische
Einrichtungen verrechnet wurden.
Die Entwicklung der Ausgaben zeigte auf den meisten Ansätzen eine kontinuierliche
Steigerung. Die prozentuell betrachtet hohen Steigerungen im Jahr 2012 auf dem An-
satz 4010 - Amt für Jugend und Familie waren auf Medienkampagnen in der Höhe von
rd. 2,51 Mio.EUR und am Ansatz 4399 - Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der
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Jugendwohlfahrt auf eine Subvention an eine gemeinnützige Gesellschaft für "Hilfe für
Opfer von Gewalt in Einrichtungen der Wiener Jugendwohlfahrt" in der Höhe von 12,70
Mio.EUR zurückzuführen.
10.2 Zusammensetzung der Einnahmen und Ausgaben
10.2.1 Eine die o.a. Ansätze kumulierende Darstellung bietet einen Überblick über die
Zusammensetzung der Einnahmen und Ausgaben in der gesamten Magistratsabtei-
lung 11:
RA 2010 in EUR
RA 2011 in EUR
RA 2012 in EUR
Einnahmen
Rücklagenentnahmen 138.000,00 14.106,43 -
Laufende Einnahmen 46.558.964,68 51.637.734,38 57.173.079,89
Gesamteinnahmen 46.696.964,68 51.651.840,81 57.173.079,89
Ausgaben
Anlagen 262.029,37 338.167,96 253.114,88
Ge- und Verbrauchsgüter 2.657.519,54 2.511.119,76 2.068.995,81
Leistungen für Personal 73.170.295,89 75.011.368,44 78.040.863,26
Pensionen 14.547.806,27 14.531.488,04 15.710.567,64
Sonstiger Verwaltungs- und Betriebsaufwand 136.186.646,90 154.714.773,45 176.418.165,13
Gesamtausgaben 226.824.297,97 247.106.917,65 272.491.706,72
10.2.2 Bei dieser Aufstellung ist zwischen den Positionen Laufende Einnahmen und
Sonstiger Verwaltungs- und Betriebsaufwand ebenfalls die Interne Leistungsverrech-
nung der Pflegegebühren für die Unterbringung von Minderjährigen in eigenen sozial-
pädagogischen Einrichtungen erkennbar, die unter der Einnahmepost 810 - Leistungs-
erlöse und korrespondierend auf der Ausgabepost 728 - Entgelte für sonstige Leistun-
gen verbucht wurde. Darüber hinaus zählten Kostenbeiträge bzw. Kostenersätze, die
von Unterhaltspflichtigen für in voller Erziehung untergebrachte Kinder geleistet wurden,
Bundes- bzw. Landespflegegeld sowie Kostenersätze der Sozialversicherungen zu den
wesentlichen Einnahmen.
10.2.3 Bei den Ausgaben waren unter Anlagen insbesondere Betriebsausstattungen im
Bereich der sozialpädagogischen Einrichtungen zu verbuchen. Zu den Ge- und Ver-
brauchsgütern zählten neben Geringwertigen Wirtschaftsgütern, Büromaterialien und
Handelswaren für alle Bereiche der Magistratsabteilung 11 z.B. auch die Säuglings- und
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Kleinkinderwäschepakete sowie Lebensmittel für die Versorgung der Minderjährigen in
den sozialpädagogischen Einrichtungen.
Die Leistungen für das Personal stiegen im Betrachtungszeitraum zwar um rd. 6,7 %
an, der Anteil dieser Ausgaben an den Gesamtausgaben der Magistratsabteilung 11
war jedoch leicht rückläufig.
Der Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwand stellte im Betrachtungszeitraum mit
60 % bis 64,7 % der Gesamtausgaben die größte Ausgabenposition dar. Der Großteil
dieses Aufwandes setzte sich aus den Entgelten für die Unterbringung von Kindern und
Jugendlichen zusammen. Neben der bereits erwähnten Internen Leistungsverrechnung
für die Unterbringung in eigenen sozialpädagogischen Einrichtungen fielen für die Un-
terbringung in Vertragseinrichtungen, Einrichtungen von Bezirkshauptmannschaften
und bei Pflegeeltern Ausgaben in der Höhe von 57,55 Mio.EUR für das Jahr 2010,
67,81 Mio.EUR für das Jahr 2011 und 76,17 Mio.EUR für das Jahr 2012 an. Darüber
hinaus waren Entgelte für Familienhilfe und sonstige Leistungen wie der Wiener Famili-
enzuschuss aber auch Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbs-
zweck, Leistungsentgelte im Rahmen der Erholungsfürsorge, Entgelte für psychothera-
peutische Behandlungen aber auch die Übernahme der Essensbeiträge in Kinderbe-
treuungseinrichtungen für Kinder im Alter bis zu sechs Jahren enthalten. Zum Verwal-
tungsaufw