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Konzept ATZ 13 DV - reha.shg-kliniken.de · Konzeption ATZ/RPK Zentrum für psychiatrische Rehabilitation Dr. med. Dorothee Rixecker, Januar 2018 SHG: Reha

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Konzeption ATZ/RPKZentrum für psychiatrische Rehabilitation

Dr. med. Dorothee Rixecker, Januar 2018

SHG: Reha

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Saarland-Heilstätten GmbH (SHG) mit den Gesellschaftern

• Deutsche Rentenversicherung Saarland • Regionalverband Saarbrücken• Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See • AWO Landesverband Saar e.V.

Bernd Mege Alfons Vogtel

Dipl.-Kfm. Martin Stoiber

Dr. med. Dorothee RixeckerFachärztin für PsychiatrieZusatzbezeichnungen Sozialmedizin und RehabilitationswesenTelefon +49(0)681/[email protected]

Nelli Tsyganova Fachärztin für Psychiatrie und PsychotherapieZusatzbezeichnung Sozialmedizin

Peter KuntzDiplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut

Jörg Kund

Frauke BeutlbergerTelefon +49(0)681/889-2521Fax +49(0)681/[email protected]

Sandra SchankTelefon +49(0)681/889-2551Fax +49(0)681/[email protected]

Zentrum für psychiatrische RehabilitationATZ/RPKSonnenbergstraße 10D-66119 Saarbrücken

Träger

Geschäftsführung

Verwaltungsdirektor

Ärztliche Leitung

Oberärztin

Therapeutische Leitung

Internatsleitung

Schreibdienst/Sekretariat

Aufnahmekoordination

Anschrift

Konzeption ATZ/RPK

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10..2 Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben 23

10.2.1 Arbeitserprobung 23

10.2.2 Eignungsabklärung 23

10.2.3 Kurztests 23

10.2.4 Trainingsmaßnahmen 23

10.2.5 Rehavorbereitungslehrgang 23

10.2.6 Qualifizierungsbausteine 23

10.2.7 Berufliche Anpassungsmaßnahmen im ATZ 23

10.2.8 Berufliche Anpassungsmaßnahmen in Betrieben (betreut und begleitet) 23

10.2.9 Berufsvorbereitung 23

11 Personalstruktur 24

12 Räumliche und apparative Ausstattung 24

13 Literaturverzeichnis 26

14 Anhang: BVB-Konzeption 28

15 Anhang: Satzung des ATZ 34

16 Anhang: Leitbild 37

1| Inhaltsverzeichnis

2 Die Geschichte des ATZ 6

3 Kuratorium des ATZ/RPK 7

4 Einleitung 8

5 Indikationen und Kontraindikationen 9

6 Aufnahmemodus 10

6.1 Antragsverfahren 10

6.2 Aufgaben des Gutachterausschusses 10

6.3 Rehabilitationsmaßnahmen auf Veranlassung der Kostenträger 11

7 Allgemeiner Aufbau einer Rehabilitationsmaßnahme 11

7.1 Einstiegs- und Diagnostikphase 11

7.2 Behandlungs- und Trainingsphase 12

7.3 Verselbstständigungs- und Erprobungsphase 13

8 Behandlungsstrukturen 13

8.1 Ärztliche Leitung 13

8.2 Rehabilitationsteam 14

8.3 Fachärztliche psychiatrische und kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung 14

8.4 Psychologisch-psychotherapeutische Behandlung 15

8.5 Sport-, Bewegungs- und Rekreationstherapie 16

8.6 Klinische Sozialarbeit 17

8.7 Arbeitstherapie und Berufsbereiche 18

8.8 Rehabilitationspflege, Internatsbetreuung 19

8.9 Individuelle Therapieleistungen in Form von Modulen 19

8.10 Spezifisches Behandlungssetting in der Rehabilitation Jugendlicher und

junger Erwachsener 20

9 Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung 21

9.1 Dokumentation 21

9.2 Evaluation 21

9.3 Qualitätssicherung 21

9.4 Fort- und Weiterbildung 22

10 Maßnahmeangebot 22

10.1 Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen 22

10.1.1 Medizinische Rahabilitationsmaßnahme RPK 22

10.1.2 Medizinische Belastungserprobung 22

10.1.3 Medizinische Arbeitstherapie 22

10.1.4 Ambulante Nachsorge nach medizinischen Maßnahmen 23

Konzeption ATZ/RPK

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06 | 07Konzeption ATZ/RPK

2| Geschichte des Zentrums für psychiatrische Reha- bilitation ATZ/RPK

Das ATZ ist eine Einrichtung, die seit 34 Jahren auf die medizinisch - berufliche Rehabilitation von Menschen mit psychischen Störungen spezialisiert ist. Es entstand bundesweit als erste Einrichtung dieser Art.

1974 | Gründung einer Projektgruppe aus Mitarbeitern des Landesarbeitsamtes und der Sozialpsychiatrischen Kli-nik Sonnenberg Saarbrücken zur Konzeptentwicklung der Rehabilitation psychisch kranker Menschen. Der Träger stellte unter Darlegung des Modellcharakters einen Antrag beim Bundesarbeitsministerium.

1979 | Grundsteinlegung

1983 | Abschluss der Bauarbeiten

1984 | Inbetriebnahme als Arbeitstrainings- und Therapiezen-trum/ATZ mit 48 Internatsplätzen und 22 Pendlerplät-zen nach einer Probephase ab November 1983

1986 | Anerkennung als RPK(Rehabilitationseinrichtung für psychisch kranke Men-schen)

1997 | Erweiterung um die Rehabilitation Jugendlicher und junger Erwachsener

2000 | Erweiterung um die berufliche Rehabilitation im Fach-bereich Neurologie

2003 | Eröffnung der Außenstelle ATZ/RPK St. Wendel für die Rehabilitation psychisch kranker Jugendlicher und jun-ger Erwachsener

2012 | Rückführung der Außenstelle für die Rehabilitation psy-chisch kranker Jugendlicher und junger Erwachsener an den Standort Saarbrücken

3| Kuratorium

Vorsitzender

Nikolaus BerteltLeitender Verwaltungsdirektor Deutsche Rentenversicherung Saarland

Weitere Mitglieder

Armin BeckDeutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-Seestellvertretender Vorsitzender

Christa Maria RuppMinisterium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Thomas MaldenerAOK Saarland

Patric NieserVerband der Ersatzkassen

Rudi MüllerLeitender Arzt Deutsche Rentenversicherung Saarland

Priv.-Doz. Dr. med. Ulrich Seidl Chefarzt der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapieund Psychosomatik

Vertreter der Einrichtung

Alfons VogtelGeschäftsführer der SHG-Gruppe

Martin StoiberVerwaltungsdirektor der SHG-Rehaeinrichtungen

Dr. med. Dorothee RixeckerÄrztliche Leiterin ATZ/RPK

Das Kuratorium ist zur Willensbildung berechtigt, so-weit der eigenständige Organisationsbereich des ATZ/RPK berührt ist und die Entscheidungen den Interessen der Saarland Heilstätten GmbH nicht entgegenstehen (siehe 13. Anhang: Satzung).

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08 | 09Konzeption ATZ/RPK

4| Einleitung

Das ATZ/RPK – Zentrum für psychiatrische Rehabilita-tion, ist eine Rehabilitationseinrichtung für psychisch kranke Jugendliche und Erwachsene, in der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß der RPK-Empfehlungsvereinbarung vom 29.09.05 erbracht werden.

Die Leistungen werden im Rahmen einer integrierten Komplexleistung vorgehalten, modulare Therapiebau-steine können miteinander verknüpft und zu einem individuellen Therapieplan zusammengestellt und an-gepasst werden.

So können die Ressourcen und Fähigkeiten der erkrank-ten Menschen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfel-des am besten gefördert und eine verbesserte Integrati-on und Lebensqualität sowie Teilhabe an allen Lebens-bereichen ermöglicht werden.

Bei vielen Menschen mit psychischen Erkrankungen be-steht eine verminderte Leistungsfähigkeit, ihre sozialen Bezüge sind reduziert oder weggefallen, sie sind vom Verlust des Arbeitsplatzes oder einer Erwerbsminderung

bedroht. Rehabilitative Maßnahmen sollten daher mög-lichst frühzeitig erfolgen, um nachhaltig zu stabilisieren und Chronifizierungen zu vermeiden.

Während das medizinische Krankheitsmodell Störungen und Behinderungen fokussiert, werden bei der Rehabi-litation die individuell erlebten gesundheitlichen Beein-trächtigungen der Alltags- oder beruflichen Aktivitäten betont und individuelle Ressourcen, Stärken und Inte-ressen, d.h. personenbezogene Faktoren berücksichtigt (Empowerment-Modell). Umweltbezogene Kontextfak-toren, sowohl unterstützende als auch hemmende, wer-den dabei mit einbezogen (bio-psycho-soziales Modell des ICF der WHO, der internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation).

Die Rehabilitation zielt darauf ab, das ursprüngliche Ni-veau der Aktivitäten/Teilhabe vollständig oder größt-möglich wiederherzustellen. Wenn dies nicht möglich ist, sollen die verbliebenen Fähigkeiten und Funktionen genutzt (Kompensation) und an bleibende Beeinträchti-gungen angepasst werden (Adaptation).

Das ATZ bietet dazu ein therapeutisches Milieu, arbei-tet – wenn immer möglich – wohnortnah im regiona-

len Versorgungsverbund, sofern der Wohnort aktives Lebensumfeld ist, d.h. ein supportives Umfeld und eine stabile, intakte Wohnsituation vorliegen, ausreichende Mobilität gegeben ist.

Bei Rehabilitanden mit ausgeprägten Störungen ohne soziale Kontakte bzw. einem konflikthaftem Umfeld kann die befristete wohnortferne Rehabilitation die Möglichkeit eines Entwicklungsprozesses bieten, in dem neue Erfahrungen wertungsfrei vom bisherigen sozialen Umfeld ausprobiert werden können. Weiterführende Hil-fen am Wohnort sind anschließend im besonderen Maße erforderlich.

Medizinisch-berufliche Rehabilitationsmaßnahmen derPhase II werden auch überregional durchgeführt.

Die Behandlung erfolgt nach anerkannten evidenz-basierten Therapieverfahren und Behandlungsleitlini-en der allgemeinen wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften, dort insbesondere der deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Ner-venheilkunde/DGPPN.

Das persönliche und berufliche Lebensumfeld wird früh-zeitig in die Rehabilitationsmaßnahme einbezogen. Da-bei ist auch eine Vernetzung mit den bisher behandeln-den Ärzten, Psychotherapeuten, Kliniken, Ambulanzen und Hilfesystemen im persönlichen und beruflichen Umfeld von großer Bedeutung.

Rehabilitationsleistungen werden in der Einrichtung selbst sowie auch im Lebensumfeld des Rehabilitanden und auch am Arbeits- und Ausbildungsplatz erbracht, Bezugspersonen werden mit eingebunden.

Die Rehabilitanden stehen im Mittelpunkt unseres Han-delns und werden vom interdisziplinären Behandlungs-team als Partner im Rehabilitationsprozess betrachtet (siehe 16. Anhang: Leitbild).

Die Rehabilitationsplanung erfolgt dabei individuell be-darfsorientiert und flexibel.

Kostenträger der Maßnahmen sind die gesetzliche und die private Krankenversicherung, die Deutsche Renten-versicherung, die Bundesagentur für Arbeit und die ge-setzliche Unfallversicherung.

5| Indikationen und Kontraindikationen

Die Indikation zu einer Rehabilitation im ATZ wird nicht alleine durch die Diagnose bestimmt, sondern vor allem durch die aufgrund des Gesundheitsproblemes entstan-denen Schädigungen und der daraus resultierenden Be-einträchtigungen im Bereich der Aktivitäten und Teil-habe unter Berücksichtigung der umwelt- und perso-nenbezogenen Kontextfaktoren (Begriff der funktiona-len Gesundheit des ICF der WHO).

Bei den Diagnosen stehen im Vordergrund:

• Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störung• Affektive Störungen• Schwere Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen

Weiterhin kommen im Einzelfall infrage:

• Sonstige psychische Störungen aufgrund einer Schä- digung oder Funktionsstörung des Gehirns• Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns• Neurotische Störungen

Besteht eine Komorbidität mit Abusus oder Abhängig-keit von psychotropen Substanzen, ist der Nachweis einer stabilen Abstinenz Voraussetzung für die Teilnah-me an einer Rehabilitationsmaßnahme im ATZ. Die Ab-stinenz wird im Rehabilitationsverlauf überprüft.

Intelligenzminderung und Entwicklungsstörungen als primäre Diagnosen sind keine Rehabilitationsindikati-on, sie können bei nur geringerer Ausprägung im Sinne einer Komorbidität der oben genannten Störungen mit-behandelt werden.

Grundsätzliche Ausschlusskriterien sind:

• Akute Erkrankungen, die eine Krankenhausbehand- lung erforderlich machen• Ausschließliche Störungen durch den Gebrauch psychochotroper Substanzen oder durch eine geisti- ge Behinderung

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10 | 11Konzeption ATZ/RPK

• Pflegebedürftigkeit, die nicht durch Leistungen zur Rehabilitation vermieden, beseitigt, gebessert oder vor Verschlimmerung bewahrt werden kann• Jugendliche im Alter unter 15 Jahren

Medizinische Rehabilitation ist dann erforderlich, wenn die kurative Behandlung nicht ausreicht, um das aus der individuellen Rehabilitationsbedürftigkeit abgelei-tete Rehabilitationsziel zu erreichen. Voraussetzungen sind Rehabilitationsfähigkeit und eine positive Rehabi-litationsprognose (BAR) im Bezug auf die Erreichbarkeit der Ziele.

Rehabilitationsbedürftigkeit ergibt sich, wenn die ver-fügbaren Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und durch Rehabilitation eine positive Prognose erwar-tet werden kann. Die rehabilitative Leistung wird erfor-derlich, wenn gesundheitlich bedingt eine Beeinträchti-gung der Selbstbestimmung und der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft droht oder bereits manifest geworden ist, wenn die seelische Behinderung nicht nur vorübergehender Natur ist und wenn sie über die kurative Versorgung hinaus einer Leistung zur Teil-habe bedarf, die hilft, ein optimales physisches, intel-lektuelles und /oder sensorisches Funktionsniveau zu erreichen und aufrechtzuerhalten.

Rehabilitationsfähigkeit bezeichnet die Möglichkeit des Rehabilitanden, an dem Rehabilitationssetting teilneh-men zu können.

6| Aufnahmemodus

6.1 Antragsverfahren

Das ATZ/RPK arbeitet in enger Kooperation mit allen Behandlern der kurativen psychiatrischen Versorgung, mit niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, mit psychiatrischen Akutkrankenhäusern und Tageskli-niken, mit Tagesstätten und Beratungsstellen, mit dem Integrationsfachdienst und mit betreuten Wohnfor-men sowie Rehabilitationseinrichtungen der Bereiche Psychosomatik und Entwöhnungstherapie. Meist wird von diesen Stellen ein Rehabilitationsantrag initiiert, manchmal auch durch Eigeninitiative der Erkrankten und ihrer Angehörigen.

In regelmäßig stattfindenden Informationsterminen und vereinbarten Einzelberatungsterminen erhalten Betrof-fene und ihre Angehörigen die Möglichkeit, die Leis-tungsangebote des Zentrums kennenzulernen und eine eingehende Beratung über Rehabilitationsmöglichkeiten zu erhalten.

Zur Einleitung einer medizinischen Rehabilitationslei-stung nach dem Verfahren der RPK-Empfehlungsver-einbarung wird eine gutachterliche Stellungnahme des bisher behandelnden psychiatrischen Krankenhauses oder des behandelnden niedergelassenen Facharztes be-nötigt. Vorbefunde, Gutachten und Berichte werden an-gefordert, nach deren Eingang ein fachärztliches Gut-achten basierend auf einer ambulanten Untersuchung im ATZ erstellt wird. Darin wird eine sozialmedizinische Stellungnahme zur beantragten Rehabilitationsmaß-nahme hinsichtlich Rehabilitationsbedürftigkeit, Fähig-keit zur Teilnahme an der Rehabilitationsmaßnahme so-wie zur Erfolgsprognose abgegeben. Die Rehabilitati-onsprognose bezieht sich sowohl auf die allgemeinen Rehabilitationsziele als auch auf die der Rehabilitati-onsträger (§3.2 der RPK-Empfehlungsvereinbarung).

6.2 Aufgaben des Gutachterausschusses

Im Gutachterausschuss, bestehend aus beratenden Ärz-ten der Deutschen Rentenversicherung Saarland, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Saarland und der ärztlichen Leitung des ATZ/RPK, der alle 2 Wochen im ATZ tagt, werden anhand der Gut-achten die Aufnahmeindikation und- voraussetzungen sowie die Zuständigkeit der Leistungsträger überprüft, eine Empfehlung für Dauer, Überprüfungsintervall und Maßnahmeauflagen ausgesprochen und an den Lei-stungsträger weitergeleitet. Nach Vorliegen einer Ko-stenzusage kann die Aufnahme in die Rehabilitations-maßnahme zeitnah erfolgen.

Weitere Aufgaben des Gutachterausschusses sind Über-prüfungen bei laufenden Maßnahmen, Empfehlungen zuVerlängerungen und Stellungnahmen zur Erwerbspro-gnose und Leistungszuständigkeit, zu Änderungen des Rehabilitationsplanes sowie zu nachfolgenden Maßnah-men. Grundlagen hierzu sind Zwischenberichte und eine Exploration der Rehabilitanden im Gutachterausschuss.

Bei allen Maßnahmen prüft er, ob sie stationär oder ganztägig ambulant stattfinden sollen. Eine ambulante

Rehabilitation kommt dann in Betracht, wenn der Re-habilitand in der Lage ist, regelmäßig am ambulanten Therapieprogramm teilzunehmen und seinen Anforde-rungen gewachsen ist. Dazu müssen eine stabile Wohn-situation und ein stabilisierendes und unterstützendes soziales Umfeld vorliegen.

Eine stationäre medizinische Rehabilitation ist dann er-forderlich, wenn die bestehende gesundheitliche Schä-digung so ausgeprägt ist, dass eine ganztägig ambulan-te Rehabilitation zunächst nicht bewältigt werden kann, das soziale Umfeld keine unterstützende Funktion hat oder keine stabile Wohnsituation vorhanden ist. Bereits vor der Aufnahme wird überprüft, ob eine stationäre oder ambulante Maßnahme angezeigt ist. Je nach Re-habilitationsverlauf können ambulante und stationäre Phasen im Rehabilitionsverlauf mit Genehmigung des Leistungsträgers wechseln. So kann bei Stabilisierung im Verlauf einer stationären Rehabilitationsmaßnahme diese ambulant fortgeführt werden, bei Überforderung oder Krise im Rahmen einer ambulanten Rehabilitati-onsmaßnahme eine vorübergehende stationäre Fortset-zung mit Rückkehr in den ambulanten Status erfolgen.

6.3 Rehabilitationsmaßnahmen auf Veranlassung der Kostenträger

Bei medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen der Phase II (medizinische Belastungserprobung und medizinische Arbeitstherapie) sowie bei Maßnahmen als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgt die Kostenzusage direkt über den zuständigen Rentenversicherungsträger oder die Bundesagentur für Arbeit. Das ATZ/RPK über-prüft dann anhand der vorliegenden Unterlagen, durch Rücksprache mit den Behandlern und gegebenenfalls durch Untersuchung im ATZ/RPK, ob eine Aufnahme möglich ist.

7| Allgemeiner Aufbau einer Rehabilitations- maßnahme

Rehabilitationsmaßnahmen lassen sich in Anlehnung an das klassische 3-Phasenmodell von Kurt Lewin ab-bilden, wobei diese idealtypisch sind. Die Übergänge sind fließend, in der konkreten Umsetzung entstehen Überschneidungen und Rückschritte sowie Rückkopp-lungen im Veränderungsprozess. Die einzelnen Thera-pieelemente sollen möglichst nahtlos und harmonisch ineinander greifen und flexibel an den Rehabilitations-verlauf angepasst werden.

7.1 Einstiegs- und Diagnostikphase

Jede Rehabilitationsmaßnahme beginnt mit einer in-terdisziplinären Aufnahmediagnostik, einem ärztlichen Aufnahmegespräch mit Erhebung von Anamnese, psy-chopathologischem Befund und internistisch-neurolo-gischer Untersuchung. Schwerpunkte sind unter Reha-bilitationsaspekten eine detaillierte Krankheits- und Medikamentenanamnese sowie die Erfassung der ak-tuellen Beschwerden, der Risikofaktoren (wie Komor-bidität, Suchtmittelproblematik, Übergewicht, metabo-lisches Syndrom usw.) und der bestehenden Einschrän-kungen und Stärken im Leistungs- u. Funktionsbereich. Rehabilitationsfähigkeit, Motivation und Compliance werden überprüft, Vorbefunde werden mit einbezogen, ggf. angefordert, sowie mit den Behandlern Kontakt aufgenommen. Aus diesen Ergebnissen heraus wird die weitere apparative und konsiliarische Diagnostik ver-anlasst. Die Rehabilitationsdiagnosen werden gestellt, ein positives und negatives Leistungsbild wird erhoben, weitere therapeutische Maßnahmen werden daraus ab-geleitet.

Ein psychologischer oder ärztlicher Psychotherapeut betreut den Rehabilitanden während des gesamten Re-habilitationsprozesses. Nach Anamneseerhebung wer-den die weiteren notwendigen diagnostischen Maß-nahmen geklärt, die Rehabilitationsschritte geplant und angepasst.

Die Aktivitäts- und Partizipationsstörungen werden in Anlehnung an die Internationale Klassifikation der

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Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation WHO mit dem Mini-ICF-APP als Rating-Instrument bei Aufnahme erfasst. Sie werden in die Therapieplanung einbezogen und im Verlauf überprüft.

In der Einstiegsphase werden im Ergotherapiebereich die Grundarbeitsfähigkeiten nach anerkannten Verfah-ren (Melba, IDA) beurteilt, Leistungsmöglichkeiten und –einschränkungen erfasst, mit dem Rehabilitanden be-sprochen und in die Therapieplanung einbezogen.

Ein Sozialarbeiter/Sozialpädagoge ist ebenfalls wäh-rend der gesamten Maßnahme Ansprechpartner, berät und unterstützt bei der Klärung sozialer und beruflicher Belange und informiert individuell über weitere Reha-bilitationsmöglichkeiten.

Von allen beteiligten Berufsgruppen wird eine interdis-ziplinäre Aufnahmediagnostik durchgeführt und eine tragfähige therapeutische Beziehung zum Rehabilitan-den aufgebaut. Positive Erwartungen sollen geweckt und die Motivation gefördert werden.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der interdiszi-plinären Diagnostik, der anamnestischen Daten und des Rehabilitationsauftrages werden gemeinsam mit dem Rehabilitanden Ziele für die Rehabilitationsmaßnahme erarbeitet und in einem individuellen Rehabilitations-plan festgeschrieben, der im Laufe der Maßnahme mit dem Rehabilitanden überprüft und angepasst wird.

7.2 Behandlungs- und Trainingsphase

In dieser Phase werden Lern- und Veränderungsprozes-se initiiert. Dies geschieht auf der Basis der Rehabilita-tionsmotivation.

Sie umfasst insbesondere:

• Kontinuierliche Teilnahme• Einhalten von therapeutischen Terminen und Nach- untersuchungen• Korrekte Medikamenteneinnahme• Den aktiven Versuch einer Lebensstiländerung• Engagierte Durchführung von therapeutischen Auf- gaben• Vermeidung von gesundheitsschädlichem Risikover- halten

Nach den Ergebnissen der Diagnostikphase wird mit dem Rehabilitanden ein Störungsmodell erarbeitet. Ein zielorientiertes Rehabilitationskonzept wird daraus ent-wickelt und festgelegt. Die Rehabilitationsziele müssen überprüfbar, erreichbar und alltagsrelevant sein. Die dazu notwendigen Schritte werden im weiteren Verlauf überprüft und angepasst im Sinne von Feedback-Pro-zessen.

Eine Beziehungskontinuität wird durch die individuell zugeordneten Mitarbeiter der einzelnen Berufsgruppen des multiprofessionellen Teams ermöglicht. Das gesam-te Rehabilitationsteam ist zuständig für die Durchfüh-rung, Koordination und Anpassung der verschiedenen therapeutischen Interventionen während der Rehabili-tation. Das soziale Umfeld und das Hilfesystem werden mit Einverständnis des Rehabilitanden mit einbezogen. Notwendige Veränderungsschritte werden erarbeitet.

Innerhalb der Einrichtung findet ein individuelles, auf verschiedene Berufsbereiche bezogenes Arbeitstraining

12 | 13Konzeption ATZ/RPK

statt, mit den Zielen der Verbesserung der sozialen und fachlichen Kompetenz, der individuellen Leistungsfä-higkeit und Belastbarkeit. Schwierigkeiten bei der so-zialen und beruflichen Wiedereingliederung können so gezielt bearbeitet werden. Strategien für alltägliche und berufliche Anforderungssituationen werden entwickelt und trainiert. Selbstständigkeit und Verantwortungsbe-wusstsein sollen durch begleitende und unterstützende therapeutische Leistungen gefördert, vorhandene Fähig-keiten und neue Ressourcen des Rehabilitanden nutzbar gemacht werden.

Die Ergebnisse der Fremd- und Selbsteinschätzung wer-den mit dem Rehabilitanden in regelmäßigen Verlaufs-gesprächen aktualisiert, er soll zunehmend Verantwor-tung für den eigenen Rehabilitationsprozess überneh-men und Handlungskompetenzen erwerben. Die beruf-liche Integration soll frühstmöglich bearbeitet werden, der Transfer des Erlernten auf dem allgemeinen Arbeits-markt soll in Form von externen Praktika erfolgen.

7.3 Verständigungs- und Erprobungsphase

Diese Phase stellt den Wechsel von der Rehabilitation in die alltägliche Lebenswelt der Rehabilitanden dar. Die Ablösung von der Rehabilitationseinrichtung und eine Verselbstständigung werden im schrittweisen Übergang ermöglicht.

Eine Zusammenfassung der Fortschritte und Ergebnisse der Rehabilitation in den verschiedenen Lebensberei-chen kann zu einer kognitiv-emotionalen Verankerung der Erfolge und zu einer Stabilisierung und Erhöhung der Selbstwirksamkeitserwartung beitragen. Die Selbst-wirksamkeit und Verselbstständigung wird in dieser Phase der Rehabilitation außerdem durch die weitere Steigerung der Eigenaktivität der Rehabilitanden in ih-rer alltäglichen Umgebung erhöht.

Bei Indikation und Bedarf können in der letzten Pha-se der Rehabilitation gezielt Bewerbungstrainings und Trainings zur Rückfallprophylaxe durchgeführt bzw. auch wiederholt werden. Um einen Transfer der erworbenen Kompetenzen zu gewährleisten, wird dieser Prozess intensiv unterstützt. Der Rehabilitionsprozess wird über das Rehabilitations-ende hinaus gemeinsam mit dem Rehabilitanden fort-geschrieben, weitere Schritte auf dem Weg der sozialen

und beruflichen Integration werden geplant und initi-iert. Der Kontakt mit weiterführenden sozialen und the-rapeutischen Leistungserbringern wird unterstützt.

Es werden abschließend realistische Zielperspektiven vermittelt und eine entsprechende Anpassung der Er-wartungshaltung des sozialen Umfeldes, soweit mög-lich, in gemeinsamen Gesprächen erarbeitet. Bei ent-sprechender Indikation erfolgt eine Einleitung und Überleitung in weiterführende medizinische, berufliche, soziale oder psychotherapeutische Maßnahmen. Näch-ste Schritte hinsichtlich weiterführender Beratung, Be-treuung, sozialer oder beruflicher Wiedereingliederung werden unterstützt.

So werden die ambulante Weiterbehandlung und die nahtlose psychosoziale Nachbetreuung im Umfeld des Rehabilitanden gesichert. Er wird zur selbstständigen Kontaktaufnahme zu den entsprechenden Stellen des Netzwerkes angeleitet.

8| Behandlungsspektrum

8.1 Ärztliche Leitung

Das ATZ/RPK steht unter ständiger fachärztlicher Lei-tung und Verantwortung mit Anwesenheit während der Therapiezeiten im ATZ und Erreichbarkeit außerhalb dieser Zeiten. Nachts sowie an Wochenenden und Fei-ertagen ist die ärztliche Versorgung durch den Bereit-schaftsdienst der benachbarten SHG-Kliniken Sonnen-berg aus den Fachbereichen Psychiatrie, Neurologie und Innere Medizin gewährleistet. Der Konsiliardienst der neurologischen und internistisch-geriatrischen Klinik mit allen Möglichkeiten der apparativen Zusatzdiagno-stik kann jederzeit hinzugezogen werden.

Die ärztliche Leiterin ist Fachärztin für Psychiatrie, Zusatzweiterbildungen Sozialmedizin und Rehabilita-tionswesen sowie mit verkehrsmedizinischer Qualifika-tion. Die Vertreterin der leitenden Ärztin ist Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie mit Zusatzweiterbil-dung Sozialmedizin und verfügt über eine langjährige Rehabilitationserfahrung. Die leitende Ärztin ist für die Umsetzung des umfassenden Rehabilitationskonzeptes im Rahmen der Vorgaben der Leistungsträger verant-

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wortlich. Neben Fachärzten für Psychiatrie und Psycho-therapie gibt es eine Fachärztin für Neurologie.

Zu den Aufgaben der ärztlichen Leiterin gehören die Leitung des interdisziplinären Rehabilitationsteams, die Verantwortung für Koordination und Abstimmung der Rehabilitationsplanung, die Kooperation mit vor- und nachbehandelnden Ärzten und Konsilärzten, die Durchführung von Zwischenuntersuchungen und die Anpassung des Rehabilitationsplanes, die Abschlussun-tersuchung, die Erstellung des Rehabilitationsentlas-sungsberichtes mit sozialmedizinischer Beurteilung und Hinweisen für weiterführende Maßnahmen im Rahmen der Nachsorge.

Die ärztliche Leiterin trägt die Gesamtverantwortung für alle therapeutischen und rehabilitativen Maßnah-men sowie für die ständige Fortbildung der Mitarbeiter.

8.2 Rehabilitationsteam

Das interdisziplinäre Rehabilitationsteam führt an Werktagen tägliche Frühbesprechungen zur Klärung der aktuellen Probleme in der Rehabilitationseinrichtung, der Neuaufnahmen und Entlassungen sowie der aktu-ellen Veränderungen im Rehabilitationsverlauf und in der Rehabilitationsplanung durch. Darüber hinaus fin-den wöchentliche Teambesprechungen, Fallbesprechun-gen und Therapieplanungen (unter Berücksichtigung des ICF) und Gesamtkonferenzen statt, in denen alle am Rehabilitationsprozess beteiligten Teammitglieder zusammen kommen. Dabei werden die bisherigen The-rapieergebnisse besprochen, das Leistungsvermögen im Bereich der Teilhabe geklärt und die sich daraus erge-benden weiteren Rehabilitationsschritte geplant.

Es gibt regelmäßig extern geleitete Supervisionen.

Regelmäßige Besprechungen des Rehabilitationsteams mit Rehabilitationsberatern der Deutschen Rentenversi-cherung und der Agentur für Arbeit finden statt.

8.3 Fachärztliche psychiatrische und kinder- und jugend- psychiatrische Behandlung

• Allgemeine rehaspezifische Behandlung:Die Behandlung erfolgt in regelmäßigen fachärzt-lichen Visiten und dem zusätzlichen Angebot von Sprechstunden und Beratungen an allen Werktagen.

Alle Ärzte verfügen über langjährige Erfahrungen auf dem psychiatrischen Fachgebiet, eine Ärztin auch im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Schwerpunkte der Behandlung liegen in der Verbes-serung des Krankheitsverständnisses, der Akzeptanz der Einschränkungen, des Umganges damit und der Entwicklung von Coping-Strategien. Es findet die Be-gleitung des Belastungsaufbaus statt, auch unter dem Gesichtspunkt der Über- und Unterforderung. Darauf kann entsprechend therapeutisch reagiert und inter-veniert werden.

Die medizinische Zusatzdiagnostik wird gemäß den bestehenden Leitlinien durchgeführt, überprüft und mit den Rehabilitanden besprochen, einschließlich Überprüfungen der Abstinenz von Suchtmitteln.

Die Akzeptanz der notwendigen ambulanten psychi-atrischen Weiterbehandlung wird gefördert und die Überleitung gebahnt. Mit Einverständnis der Rehabi-litanden wird gegebenenfalls der Kontakt zu ambu-lanten Vor- und Nachbehandlern gesucht.

• Medikamentöse TherapieIn der Medikamentenanamnese werden bisherige Psy-chopharmakotherapien unter Berücksichtigung sub-jektiver Erfahrungen und Bewertungen, unerwünsch-ter Wirkungen, von Gründen für Umstellungen, der Medikamentencompliance und der Zusammenhänge mit Krankheitsrezidiven erfasst.

Die bestehende Medikation wird unter Rehabilitati-onsaspekten auch im Hinblick auf Verbesserung der Symptomatik (Positiv-, Negativsymptomatik, affekti-

14 | 15Konzeption ATZ/RPK

ve und kognitive Störungen) in einem fortlaufenden Dialog auf gleicher Augenhöhe zwischen Arzt und Rehabilitand überprüft. Bei Vorschlägen einer neuen Medikation wird über Wirkung und Risiken mit den jeweils aktuellsten Aufklärungsbögen von Thieme Compliance, die auch Verhaltenshinweise für Patien-ten enthalten, beraten.

Die ärztliche Beratung und Motivationsarbeit berück-sichtigt die Erfahrungen und Wünsche der Rehabili-tanden zur Optimierung der Pharmakotherapie und verbessert damit die Compliance. Dazu werden medi-kamentöse Veränderungen, abgesehen von Krisensi-tuationen, langsam und schrittweise unter einer stän-digen Verlaufsüberprüfung gemeinsam mit den Reha-bilitanden vorgenommen. Ziel ist dabei die Übernah-me der Eigenverantwortlichkeit für die Medikation. Die Handlungsempfehlungen zur Arzneimittelthera-piesicherheit des Aktionsbündnisses Patientensicher-heit werden berücksichtigt.

Die Psychopharmakotherapie basiert auf den gültigen Leitlinien der allgemeinen wissenschaftlichen medizi-nischen Fachgesellschaften AWMF für das jeweilige Krankheitsbild.

• KriseninterventionÄrztliche Präsenz und Gesprächsangebote in einem vertrauensvollen, geschützten Milieu sind für Krisen erforderlich, um schnellstmöglich therapeutische Hil-fen, Entlastungsmöglichkeiten und medikamentöse Unterstützung sicherzustellen, den Verlauf zu über-prüfen und weitere adäquate Hilfsmaßnahmen einzu-leiten bis hin zur Begleitung in eine evtl. erforderliche Akutbehandlung.

• Ärztliche Einzel- und GruppentherapieDie ärztliche Behandlung beinhaltet Einzel- und Grup-pentherapie, insbesondere psychoedukative Angebote, Ernährungs- und Gesundheitsberatung (einschließlich Raucherentwöhnung) sowie Angehörigengespräche. Bei sekundärer Suchtproblematik finden spezifische Interventionen für duale Diagnosen zu Aufbau und Verstärkung der Abstinenzmotivation und zur Rück-fallprophylaxe statt.

Die Ärzte begleiten wie der psychologische Dienst als Bezugstherapeuten den gesamten Rehaprozeß von Rehabilitanden.

• Sozialmedizinische LeistungsbeurteilungDie Erstellung der Reha-Entlassberichte erfolgt nach den jeweils gültigen Vorgaben der Leistungsträger mit sozialmedizinischer Leistungsbeurteilung, Empfeh-lungen zur geplanten Nachsorge und Fortschreibung des Rehabilitationsplanes.

8.4 Psychologisch-psychotherapeutische Behandlung

Im psychologischen Dienst sind approbierte Psychothe-rapeuten tätig, assistiert von psychologischen Psycho-therapeuten in der Ausbildung sowie einer testpsycho-logischen Hilfskraft.

Im Rahmen der Erprobungsmaßnahmen besteht die Auf-gabe der Psychologen in der Persönlichkeits- und Lei-stungsdiagnostik unter Verwendung von Intelligenz-, Leistungs- und Persönlichkeitstests sowie klinischen Verfahren (Fragebögen und standardisierten Interviews) sowie in der Beratung in Konfliktsituationen, bei Pro-blemen mit der Krankheitsbewältigung, bei gesundheit-lichem Risikoverhalten, in Bildungs- und Berufsbera-tung und Entscheidungsberatung. Psychotherapeutisch orientierte Einzelinterventionen sind möglich, in psy-chotherapeutischen Gesprächen werden gegebenenfalls Empfehlungen zu weiterführender Psychotherapie ge-geben.

Bei den Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation im RPK-Verfahren, der medizinischen Arbeitstherapie, der Vorbereitungs- und Anpassungsmaßnahmen wer-den psychotherapeutische Leistungen erbracht.

Die psychologischen Psychotherapeuten sind verhal-tenstherapeutisch ausgebildet und vertreten damit eine transparente, qualitativ hochwertige und evidenzbasier-

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te Psychotherapie. Wichtigstes Ziel ist Autonomie und Selbstregulation des Rehabilitanden, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Aufgrund der Heterogenität der Teilnehmer in Bezug auf Herkunft, Ausbildung, Krankheitsentwicklung und -ausprägung, Vorbehandlung und der geforderten in-dividualisierten Betreuung (personenzentrierte Vorge-hensweise – ICF) arbeiten wir einzeltherapeutisch. In Ergänzung bieten wir ein indikatives Gruppenthera-pieprogramm mit den Inhalten Entspannungstraining, Psychoedukation (Psychose und Depression), Freizeit-kompetenz und soziale Kompetenz an.

Wir arbeiten störungsspezifisch (bei schizophrenen Stö-rungen mit Psychoedukation und dem Training sozialer Fertigkeiten, mit Skill-Training bei Borderline-Störun-gen oder mit Flooding und Expositionstraining bei ent-sprechenden Störungen), ergänzt durch Angehörigenar-beit sowie Familieninterventionen, und berücksichtigen bisher durchgeführte Therapien.

Darüber hinaus hat der Psychologe als Bezugstherapeut die Aufgabe, den Rehabilitationsverlauf eines Rehabi-litanden zu koordinieren, d.h. die Maßnahmebausteine zu organisieren, zu bewerten, abzusprechen, sie ent-sprechend dem gesundheitlichen und leistungsmäßigen Zustand des Rehabilitanden anzupassen und im Entlas-sungsbericht darzustellen.

8.5 Sport-, Bewegungs- und Rekreationstherapie

Der zuständige Therapeut ist Diplom-Sportlehrer und wird von einem Physiotherapeuten unterstützt.

In der Sport- und Bewegungstherapie sowie in der Re-kreationstherapie ist die Entwicklung von Handlungs-konzepten für ein gesundheitsbewusstes Verhalten im Umgang mit dem Körper das übergeordnete Ziel. Dazu gehören:

• Verbessern und Aufbauen der physiologischen Grund- fähigkeiten wie Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Be- weglichkeit und Koordination• Verbessern der sportlichen Grundfähigkeiten wie Gehen, Laufen, Springen, Schwingen, Balancieren, Werfen, Fangen und Stoßen• Kennenlernen von Spielregeln und Wettkampfbedin- gungen

• Entwicklung einer bewussten Körperwahrnehmung und einer realistischen, positiven Selbsteinschätzung• Förderung des Selbstvertrauens, Abbau von Hem- mungen und Ängsten• Steigerung der Bewegungsfreude• Stärkung der Gemeinschaftsfähigkeit und des koope- rativen Verhaltens

Diese Ziele lassen sich in drei inhaltliche Themenbe-reiche einteilen:

1. KörpererfahrungIn diesen Therapiestunden liegt der Schwerpunkt auf einer bewussten Körperwahrnehmung, wie z.B. Grenz-erfahrungen in der Leistungsfähigkeit, Angstabbau, Spannungsausgleich, Naturverbundenheit und die Aus-einandersetzung mit dem Element Wasser.

2. Spiele und spielerisches BewegenTraditionelle Sportspiele sowie selbstentwickelte Spiele und Regeln ermöglichen vielfältige Erfahrungen im so-zialen Miteinander. Der offene Bewegungsumgang mit Kleingeräten, wie z. B. Bällen und Seilen, führt zu expe-rimentellen, neuen Bewegungserfahrungen.

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3. Funktionelles KörpertrainingDie Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit wirkt sich positiv auf das Selbstwertgefühl aus. Eine in-dividuelle Trainingsförderung im Kraft- und Ausdauer-bereich steigert die Motivation der Trainingsbereitschaft und führt zu einer realistischen Selbsteinschätzung.

Die Rekreationstherapie teilt sich in eine angeleitete und eine eigenverantwortliche Freizeit, in der die fol-genden Bewegungsräume nach Einführung und Ab-sprache genutzt werden können: Gymnastikhalle, Gym-nastikraum, Entspannungsraum, Cardiotrainingsraum, Krafttrainigsraum, Schwimmbad, Sauna, Sportplatz, Tennisplatz, Bouleplatz, Fahrradverleih.

3. RekreationstherapieDie Rekreationstherapie besteht aus angeleitetem und eigenverantwortlichem Freizeitsport. Es können die fol-genden Bewegungsräume genutzt werden: Sport- und Gymnastikhalle, Multifunktionsraum für sportliche Ak-tivitäten mit der Möglichkeit des Rückzugs und Ent-spannung sowie Aggressionsabbau (Boxsack), Cardio-trainingsraum, Krafttrainigsraum, Schwimmbad, Sauna, Sportplatz, Tennisplatz, Bouleplatz, Fahrradverleih.

Angeleitete Rekreationstherapie findet statt in Form von herzfrequenzgesteuertem Ausdauertraining, Rück-schlagspielen, funktionellem Muskeltraining, Schwim-men. Indikativ findet Erlebnissport mit regelmäßigem Klettern und therapeutischem Bogenschießen statt.

Außerdem wird aktives funktionelles Rückentraining standardisiert in Modulform angeboten mit arbeits-platzorientierten Inhalten.

An Freizeitangeboten stehen neben der eigenverant-wortlichen Nutzung der Sportmöglichkeiten Fahrrad-verleih, Sauna, ein wöchentlicher Kreativabend, Film- und Diskothekenabende und Fahrmöglichkeiten in die Innenstadt und Umgebung zur Verfügung.

8.6 Klinische Sozialarbeit

Im Sozialdienst des ATZ sind diplomierte Sozialpädago-gen und Sozialarbeiter tätig. Die Mitarbeiter besitzen Zusatzausbildungen im Case- und Qualitätsmanage-ment, haben Zertifikate als Bildungsbegleiter, sind ge-schult in systemischer Beratung, EDV und Soziothera-pie.

Basis der Sozialarbeit im ATZ ist die Förderung, Ver-besserung und Erhaltung der sozialen Funktionsfähig-keit des Rehabilitanden durch Beratung, Behandlung und Prävention bei schweren Belastungen, Krisen und psychischen Erkrankungen. Es handelt sich um eine Fachsozialarbeit im Sinne der klinischen Sozialarbeit. Die Methoden sind problemorientiert und individuell ausgerichtet.

Es stehen Interventionen im Vordergrund, die den Reha-bilitanden in seiner Einbettung in den sozialen Kontakt ansprechen (Sozialberatung, psychosoziale Beratung, soziale Therapie bzw. Soziotherapie, Förderung sozialer Unterstützung im Rahmen sozialer Netzwerkarbeit, Be-werbertraining und Case-Management).

Vermittelt werden Fähigkeiten zur praktischen Lebens-, Berufs- und Alltagsbewältigung sowie Lebensgestal-tung. Beratungen erfolgen beispielsweise zu versiche-rungsrechtlichen oder finanziellen Fragen. Hilfestellun-gen bei der Kontaktaufnahme zu Behörden und Institu-tionen werden gegeben.

Der Sozialdienst bietet neben der Beratung und Unter-stützung in Einzelterminen verschiedene Gruppen an. Hierzu zählen eine Berufsinformations- und Berufsori-entierungsgruppe, die psychoedukative Gruppe „Um-gang mit Arbeitslosigkeit und Berufsorientierung“ und die Gruppe „Medienkompetenz“ (Internet, Berufenet, Kursnet, Rehadat usw.).

Darüber hinaus ist der Sozialdienst zuständig für:

• Einleitung und Durchführung von Berufsorientierung• Vermittlung von Medienkompetenz (Nutzung von In- ternet, PC, Telefon, Fax u.ä.)• Einleitung von Schuldnerberatung• Information und Kontakt zu Berufsförderungs- und Berufsbildungswerken• Beratung in sozialrechtlichen Fragen (gemäß der So- zialgesetzbücher bezüglich Sozialgeld, Arbeitslosen- geld 1 und 2 (Hartz IV), Wohngeld, Schwerbehinder- tenausweis, Rente, Grundsicherung usw.)• Beratung und Unterstützung im Umgang mit Behör- den und Kostenträgern (Arbeitsagentur, Krankenver- sicherung, Arbeitsgemeinschaften, Job-Center, Sozial- amt, Versorgungsamt, Rentenversicherung, Berufsge- nossenschaft, Wohngeldbehörden usw.)• Berufsinformation und Berufsberatung, regelmäßige

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Besuche des Berufsinformationszentrums mit Kontakt zu der Reha- und Berufsberatung der Agentur für Ar- beit und des Jobcenters des Regionalverbandes• Vorbereitung und Einleitung nachgehender Hilfen (betreutes Wohnen, Aufbau einer sinnvollen Tages- struktur, Reintegrationsmaßnahmen, weitergehende Beratung, Tagesstätten oder Kontaktstellen usw.)• Mitarbeit bei Einleitung, Organisation und Begleitung externer Praktika• Psychoedukative Gruppenangebote (Schulungen, Se- minare)• Organisation von externen Rehaberatungen durch die Kostenträger

8.7 Arbeitstherapie und Berufsbereiche

Im ATZ stehen innerhalb der Einrichtung 5 Arbeitsthe-rapiebereiche zur Verfügung.

Zu Beginn werden alle Rehabilitanden in den Eingangs-bereich Ergotherapie/Druck/Papier eingeteilt.

Je nach Fähigkeiten, Interessen und Zielsetzung der Rehabilitanden erfolgt die weitere Arbeitstherapie in folgenden Bereichen:

• Haus/Garten/Holz mit Grunderprobung Metall• Elektrotechnik mit CAD• Hauswirtschaft (Küche und Textilbearbeitung)• Büro/Verwaltung mit EDV und schulischer Förderung• Weiteres Training ist auch in der Ergotherapie/Druck/ Papier möglich

Es steht ein arbeitstherapeutisches Team mit breit ge-fächerten individuellen Qualifikationen zur Verfügung. Dazu zählen Ergotherapeuten, Bürokaufleute, Drucker,Mediengestalter, Mechaniker, Polsterer, Meister im Elek- trohandwerk, Betriebswirt im Handwerk, Hauswirt-schaftsmeisterin, Köchin, Diätassistentin, Diplom-Han-delslehrer, Diplom-Betriebswirt, Organisationsprogram-mierer, Einzelhandelskaufmann, Bankkaufmann, Arzt-helferin, Arbeitserzieher, Heilerziehungspfleger, Kran-kenpfleger. In der Regel verfügen die Mitarbeiter über Mehrfachqualifikationen.

ArbeitstherapieDie Arbeitstherapiebereiche simulieren realitätsnah den betrieblichen Alltag, um einerseits die aktuelle kogni-tive und fachliche Eignung und Belastbarkeit der Re-habilitanden zu erfassen und andererseits im weiteren Verlauf individuell zu trainieren und die Entwicklung zu fördern.

Alle Arbeitstherapiebereiche vermitteln bedarfsgerecht fachpraktische und fachtheoretische Fertigkeiten.

Die Arbeitstherapiebereiche überprüfen zunächst mit standardisierten Testverfahren, bezogen auf die profes-sionellen Anforderungen der jeweils zugrunde liegen-den konkreten Berufsfelder, inwieweit ein Rehabilitand aktuell den Grundanforderungen des Arbeitslebens ge-recht werden kann. Die Erfassung erfolgt analog MELBA

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(Merkmalsprofile zur Eingliederung Leistungsgewandel-ter und Behinderter in Arbeit). Darauf basierend entwi-ckeln die Ergo- und Arbeitstherapeuten gemeinsam mit dem Rehabilitanden geeignete individuelle Trainings-programme.

In deren Verlauf werden kognitive Merkmale (Auffas-sung, Konzentration, Lern- und Merkfähigkeit etc.), Merkmale der Arbeitsausführung (Arbeitstempo, Aus-dauer, Ordnungsbereitschaft, Pünktlichkeit, Präzision etc.), Merkmale sozialer Kompetenz (Durchsetzung, Kritik- und Selbstkritik-, Kontaktfähigkeit, Führungs-kompetenz etc.) und auch psychomotorische Merkmale (Antrieb, Feinmotorik oder Reaktionsgeschwindigkeit) gefördert. Zielsetzung ist die möglichst vollständige be-rufliche Einsetzbarkeit im vom Rehabilitanden favori-sierten Berufsbild.

Allgemeine schulische FörderungDie allgemeine schulische Förderung vermittelt in Ma-thematik, Deutsch und Englisch den Stoff bis zum Ni-veau eines mittleren Bildungsabschlusses.

Kognitives TrainingIm Arbeitstherapiebereich Büro/Verwaltung wird täglich ein computergestütztes kognitives Training durchge-führt - je nach Indikation in Einzel- oder Gruppenform.

Externe PraktikaUm den Transfer der trainierten Fähigkeiten und Fertig-keiten auf den realen Arbeitsmarkt zu überprüfen und zu gewährleisten, arbeiten wir mit Behörden und Be-trieben zusammen, um eine Arbeitsplatzerprobung bzw.ein Arbeitsplatztraining extern zu ermöglichen. Ein ex-ternes Praktikum kann spezifisch am bestehenden Ar-beitsplatz zum Training und zur Vorbereitung einer Wiedereingliederung erfolgen.

Entwickelt sich aus dem Praktikum eine neue Beschäf-tigungsmöglichkeit, bieten wir Rehabilitanden und Ar-beitgebern Hilfestellungen, um die Integration erfolg-reich und anhaltend zu gestalten.

In Form einer ambulanten beruflichen Anpassungsmaß-nahme begleiten wir Rehabilitanden während der Ein-arbeitung und Probezeit am externen Praktikumsplatz durch Arbeitsplatzbesuche und regelmäßige sozialar-beiterische, psychologisch-psychotherapeutische sowie fachärztliche Beratung.

8.8 Rehabilitationspflege, Internatsbetreuung

Examinierte Fachkrankenpflegekräfte, teilweise mit Fachausbildung für Psychiatrie, und Heilerziehungs-pfleger unterstützen die therapeutische Arbeit. Neben der allgemeinen Grund- und Behandlungspflege leiten sie Rehabilitanden in der Förderung von Selbständig-keit, Eigenverantwortlichkeit, Sauberkeit und Ordnung bis hin zu einer gesunden Lebensführung an. Sie koor-dinieren die Alltagsabläufe des Zentrums und sind im Pflegestützpunkt 24 Stunden täglich Ansprechpartner für alle Belange und Krisen.

Der Internatsleiter führt regelmäßige internats- und all-tagsstrukturierende Gruppen in den Wohnbereichen durch und kontrolliert die Einhaltung der Hygienericht-linien und Hausordnung. Bei Gruppenkonflikten und Krisen werden klärende und unterstützende Gespräche geführt.

8.9 Individuelle Therapieleistungen in Form von Modulen

Die Rehabilitationsleistungen werden in Form von Be-handlungsmodulen erbracht und individuell zusam-mengestellt. Rehabilitationsdauer und Therapiedichte orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen des Rehabilitanden, seinen krankheitsbedingten Einschrän-kungen und vorhandenen Ressourcen.

An Werktagen besteht ein Therapieangebot von 8 Stun-den, wodurch die Möglichkeit gegeben ist, sich in einem vollschichtigen Arbeitstag zu erproben. Ruhepausen sind eingeplant und können nach Rücksprache mit dem Bezugstherapeuten oder dem ärztlichen Dienst verän-dert werden.

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Der Therapieplan wird zusammen mit dem Rehabilitan-den vom Bezugstherapeuten erstellt und im Maßnahme-verlauf regelmäßig angepasst.

Der Rehabilitationsplan setzt sich aus individuellen Be-handlungsmodulen zusammen, in der Regel mindestens werktäglich 2 Arbeitstrainings-Einheiten zu 90 Minuten und zusätzliche Angebote in den Bereichen Psychothe-rapie, Sport-, Bewegungs- und Rekreationstherapie und Sozialdienst.

Die Rehabilitationsziele werden regelmäßig überprüft. Mit Zunahme der Belastbarkeit werden Therapiedichte und Module verändert.

Frühzeitig werden externe Praktika initiiert. Maßnah-meverlängerungen bei entsprechender Indikation wer-den dem Rehabilitanden vorgeschlagen und mit seinem Einverständnis beantragt.

Bei fehlender Leistungsentwicklung im Rehabilitations-prozess und auch bei frühzeitigem Erreichen der Reha-bilitationsziele kann die Maßnahme vorzeitig beendet werden.

8.10 Spezifisches Behandlungssetting in der Rehabilita- tion Jugendlicher und junger Erwachsener

Zusätzlich zum geschilderten Angebot erfahren Ju-gendliche und junge Erwachsene (15-25 Jahre) im ATZ eine besondere Betreuung. Die Rehabilitation bei Ihnen geht von einem ganzheitlichen Ansatz aus, der die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Persönlichkeit und deren Kompetenzen und Ressourcen genauso berücksichtigt wie deren behandlungs- und förderwürdige Funktionsbereiche. Jugendliche und jun-ge Erwachsene befinden sich in einer sensiblen Alters-phase, in der die Weichen sowohl für die weitere Per-sönlichkeitsentwicklung als auch für die soziale und be-rufliche Entwicklung gestellt werden.

Auch die Einbeziehung der Eltern und Bezugspersonen in den Behandlungsplan spielt eine wichtige Rolle. Die-se richtet sich an den Ressourcen der Adoleszenten und deren Familien aus und gibt in strukturierter Form Hil-fen für die (Re-)Integration der Adoleszenten; sie um-fasst sowohl die gezielte psychotherapeutische Hilfe für die einzelne Familie als auch Helferkonferenzen unter Einbeziehung der die Familien betreuenden Institutio-

nen. Über diese Kontakte zu den Bezugspersonen kann sich das Behandlerteam bezüglich der Zusammenhänge der psychischen Störungen des Jugendlichen und ihrer Verflechtung mit dem sozialen Umfeld einen besseren Einblick verschaffen und diese Erkenntnisse in den In-terventionen berücksichtigen.

Der psychotherapeutische Anteil in der Rehabilitation Jugendlicher und junger Erwachsener ist integraler Be-standteil des Gesamtkonzeptes. Von besonderer Wich-tigkeit sind hier die enge interdisziplinäre Verzahnung im Rehateam sowie engmaschige Teambesprechungen. Ziel der psychotherapeutischen Interventionen ist es u.a., die Adoleszenten dahingehend zu unterstützen und zu begleiten, dass sie am Ende der Rehabilitationsmaß-nahme in der Lage sind, typische Konflikte im Zusam-menhang mit dem Ausbildungs-/Arbeitsplatz realitäts-gerecht anzugehen.

Es gibt alle 6 Wochen Fallsupervisionen durch eine externe Supervisorin speziell für diesen Bereich.

Es gibt an allen Werktagen nach der regulären Thera-piezeit zusätzlich eine Betreuung bis 22 Uhr durch einen Heilerziehungspfleger und einen Diplom-Psychologen. Ihre Aufgaben umfassen: Stations- und alltagsstruktu-rierende Gruppen, persönliche Gesprächsangebote zur Bewältigung von Konfliktsituationen, Unterstützung bei der Bewältigung von Gruppenkonflikten, bei der Bewältigung alltäglicher, lebenspraktischer Probleme (Körperhygiene, Ernährung, Umgang mit Geld, Benut-zung öffentlicher Verkehrsmittel), bei der Einhaltung der vorgegebenen Tagesstruktur sowie Betreuung und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten.

Zweimal jährlich wird eine ganztägige Freizeitveran-staltung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit dem Team der Jugend-Reha durchgeführt.

Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhalten neben der Einzeltherapie Gruppentherapie in Form des sozialen Kompetenztraining und Entspannungstraining und nehmen bei Bedarf an den psychoedukativen Grup-penangeboten wie Psychose- und Depressionsgruppe der Erwachsenen teil.

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9| Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung

9.1. Dokumentation

Für jeden Rehabilitanden wird eine Dokumentation an-gelegt. Darin werden vor der Aufnahme bereits alle Vor-befunde und der Schriftwechsel mit den Leistungsträ-gern und dem Rehabilitanden abgelegt.

Die Rehabilitationsakte wird um alle Aufnahmebefun-de mit Anamnesedaten, Untersuchungsergebnissen und deren Interpretation erweitert. Rehabilitationsziele, der Rehabilitationsplan und die Teilnahme-Dokumentatio-nen werden hinzugefügt.

Alle therapeutischen Kontakte, Einzel-, Gruppenthera-pien, Zwischenuntersuchungen, Visiten und Bespre-chungen, Kontakte mit Vor- und Nachbehandlern sowie mit allen Beteiligten des sozialen Netzwerkes werden erfasst und nach dem jeweils gültigen Katalog der the-rapeutischen Leistungen der Deutschen Rentenversiche-rung kodiert.

Bei der Entlassung des Rehabilitanden werden diese Dokumentationen zusammen mit einer Kopie des ärzt-lichen Reha-Entlassungsberichtes archiviert.

Der Reha-Entlassungsbericht wird am Ende der Rehabi-litationsmaßnahme unter Berücksichtigung der träger-spezifischen Anforderungen erstellt mit allen notwendi-gen Angaben über Anamnese, mit Vorbefunden und erhobenen Befunden, Rehabilitationsdiagnosen, Reha-bilitationszielen, Rehabilitationsergebnissen, mit sozial-medizinischer Leistungsbeurteilung und mit Prognose für die Durchführung von empfohlenen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, mit Angaben über die not-wendige und eingeleitete Weiterbehandlung und Nach-sorge.

9.2. Evaluation

In Zusammenarbeit mit der BAG RPK werden Doku-mentationen, Jahresberichte und Nachbefragungen der Rehabilitanden erhoben und ausgewertet.

9.3. Qualitätssicherung

Es gibt ein an EFQM orientiertes internes Qualitätsma-nagementsystem und eine Qualitätsmanagementbeauf-tragte.

Die Einrichtung führt regelmäßig Selbstbewertungen ihrer Leistungen durch und nimmt an Fremdbewertun-gen durch die KTQ Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen sowie entsprechend der Vereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Reha-bilitation teil.

In 2013 und 2017 wurde ein Risikoaudit durch die Ge-sellschaft für Risikoberatung GRB durchgeführt mit je-weils sehr gutem Ergebnis.

2012 erfolgte die erste Zertifizierung nach KTQ-Reha mit dem Ergebnis von 71 von 100 möglichen Punkten. Bei der zweiten Zertifizierung in 2015 wurden 76 von 100 Punkten erreicht.

Das ATZ/RPK nimmt am Qualitätssicherungsprogramm der Leistungsträger teil.

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Das ATZ/RPK arbeitet als Mitglied in der Bundesarbeits-gemeinschaft RPK und in der Bundesarbeitsgemein-schaft medizinisch-beruflicher Rehabilitationseinrich-tungen der Phase II. Es führt das Qualitätssiegel der Bundesarbeitsgemeinschaft medizinisch-beruflicher Re-habilitationseinrichtungen.

Von 2009 bis 2012 führte die Bundesarbeitsgemein-schaft medizinisch-beruflicher Rehabilitationseinrich-tungen Phase II eine prospektive multizentrische Eva-luationsstudie zur medizinisch-beruflichen Rehabilitati-on (MEmbeR) durch, an der das Zentrum zusammen mit 20 weiteren Rehabilitationseinrichtungen teilnahm.

Vor Beginn der Rehabilitation waren 69,9% der Teil-nehmer arbeitsunfähig, 24 Monate nach Entlassung nur noch 5,6%. Im gleichen Zeitraum sank der Anteil der Arbeitssuchenden von 19,7 auf 3,1%. Insgesamt konn-ten nach 2 Jahren 78,1% der Studienteilnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sein. Berentet waren nur 14,3 %. Auch zeigte sich eine signifikant höhere Lebensqua-lität mit geringeren Beeinträchtigungen in der ICF (In-ternationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Be-hinderung und Gesundheit).

Durch diese Untersuchung über 2 Jahre konnte gezeigt werden, dass medizinisch-berufliche Rehabilitation über alle Fachbereiche erfolgreich war im Hinblick auf beruf-liche Eingliederung und Verbesserung der Lebensqualität.

In 2017 fand ein 5-Jahres-Follow-Up der Studie statt mit weiterhin sehr guten Ergebnissen; 76% der Teilneh-mer standen auch nach 5 Jahren dem allgemeinen Ar-beitsmarkt weiterhin zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft medizinisch-beruflicher Re-habilitationseinrichtung Phase II: www.mbreha.de/209-0-die-member-studie.html, www.mbreha.de/files/mem-ber_praevention_rehabilitation.pdf sowie in der Zeit-schrift „Rehabilitation“ des Thieme-Verlages: www.thie-me-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/ s-0033-1347231.

Die leitende Ärztin hat als Autorin an den Praxisleit-linien für Menschen mit psychischen Störungen (Psych-iatrie-Verlag Bonn 2010) in der Bundesarbeitsgemein-schaft RPK mitgearbeitet.

9.4. Fort- und Ausbildung

Das ATZ/RPK ist von der Ärztekammer des Saarlandes als Weiterbildungsstätte anerkannt. Die leitende Ärztin ist zur kompletten Weiterbildung in Sozialmedizin und Rehabilitationswesen sowie für 12 Monate in Psychia-trie und Psychotherapie befugt.

Zusammen mit den SHG-Kliniken Sonnenberg werden monatliche Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Zu-sätzlich gibt es interne monatliche Fortbildungsveran-staltungen im Zentrum.

Die leitende Ärztin ist Referentin bei der Akademie für Sozialmedizin Berlin der Deutschen Rentenversicherung Bund.

10| Maßnahmenangebote

10.1 Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

10.1.1 Medizinische Maßnahmen nach der RPK-Empfehlungsvereinbarung

Ziele: Stabilisierung, Vermeidung von Chronifizierung, Verbesserung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähig-keit (§ 40 SGB V, § 15 SGB VI)Dauer: 3-9 Monate

10.1.2 Medizinische Belastungserprobung

Ziele: Feststellung des psychischen, physischen und in-tellektuellen sowie praktischen Leistungsvermögens, der Fähigkeiten zu einer Berufstätigkeit und daraus resul-tierende Vorschläge für die Wiedereingliederung (§ 26 Abs. 2 SGB IX)Dauer: 6 Wochen

10.1.3 Medizinische Arbeitstherapie

Ziele: Durchführung bei eingeschränkter Leistungsfä-higkeit und erkennbarer positiver Prognose zur Wieder-herstellung der Erwerbsfähigkeit, zumindest einer Teil-erwerbsfähigkeit (§ 26 Abs. 2 SGB IX)Dauer: 3-9 Monate

22 | 23Konzeption ATZ/RPK

10.1.4 Ambulante Nachsorge nach medizinischen Maßnahmen

Ziele: Stabilisierung und Verbesserung der Nachhaltig-keit des RehabilitationsergebnissesDauer: zeitnaher Beginn, individuelle Zeitdauer im vom Kostenträger bewilligten Rahmen

10.2 Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben

10.2.1 Arbeitserprobung

Ziele: Abklärung der gesundheitlichen, sozialen, schuli-schen und beruflichen Eignung bezogen auf eine ge-troffene Berufswahl oder auf eine anstehende Berufs-entscheidungDauer: bis zu 30 Kalendertagen

10.2.2 Eignungsabklärung

Ziele: Abklärung der gesundheitlichen, sozialen, schuli-schen und beruflichen Fähigkeiten und Funktionsein-schränkungen, der Motivation und der Fähigkeit zu ei-ner Maßnahme zur Teilhabe am ArbeitslebenDauer: bis zu 70 Kalendertagen

10.2.3 Kurztests

Ziele: Kurzabklärung spezieller Fragestellungen der FähigkeitenDauer: 1–3 Tage

10.2.4 Trainingsmaßnahmen

Ziele: Vermittlung und Training von beruflichen Kennt-nissen und Fertigkeiten, Bewerbungstraining, Beratung zur Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsstellen bei bestehendem Berufsziel oder abgeschlossener Berufs-ausbildung zur Vorbereitung einer erfolgreichen beruf-lichen IntegrationDauer: bis zu 12 Wochen

10.2.5 Rehavorbereitungslehrgang

Ziele: Auffrischung von schulischen Grundkenntnissen und Lernmethoden, Vermittlung von Fachkunde und Training von Fähigkeiten zur Vorbereitung auf eine Bil-dungsmaßnahme

Dauer: bis zu 6 Monaten

10.2.6 Qualifizierungsbausteine

Ziele: Vermittlung von inhaltlich und zeitlich abge-grenzten Lerneinheiten, die zur Ausübung einer Tätig-keit befähigen, die Teil einer Ausbildung in einem aner-kannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung sind und angerechnet werden kön-nen, in allen angebotenen BerufsbereichenDauer: individuell

10.2.7 Berufliche Anpassungsmaßnahmen im ATZ

Ziele: Training zur Behebung krankheitsbedingter Fä-higkeitseinschränkungen bei abgeschlossener Berufs-ausbildung und grundsätzlicher BerufseignungDauer: bis zu 9 Monaten

10.2.8 Berufliche Anpassungsmaßnahmen in Betrieben (betreut und begleitend)

Ziele: Training des Rehabilitanden am externen Prak-tikumsplatz, Begleitung durch Arbeitsplatzbesuche und regelmäßige sozialarbeiterische sowie psychologisch-psychotherapeutische Beratung, fachärztliche Mitbe-handlung bei Wiederaufnahme der ambulanten psychi-atrischen Behandlung Dauer: bis zu 9 Monaten

10.2.9 Berufsvorbereitung

Ziele: Zur berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ver-weisen wir auf unsere ausführliche BvB-Fachkonzep-tion in der 2. überarbeiteten Fassung unter 12. Anhang: BvB-Konzeption.Dauer: bis zu 18 Monaten

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11| Personalstruktur

Das Rehabilitationsteam setzt sich zusammen aus:

• Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Neurologie mit Zusatzweiterbildungen in Sozialmedizin und Rehabilitationswesen• Diplompsychologen• Sporttherapeuten• Sozialarbeiter/Sozialpädagogen • Ergotherapeuten• Arbeitserziehern• Fachkräften in der beruflichen Rehabilitation (siehe 6.7)• Krankenpflegekräften im Bereich Rehabilitation und Psychiatrie• Heilerziehungspflegern• Ernährungsberatern• Physiotherapeuten

12| Räumliche und apparative Ausstattung

Es stehen insgesamt 90 Rehabilitationsplätze zur Ver-fügung (76 Internatsplätze und 14 für ganztägig ambu-lante Rehabilitation), davon 20 Plätze für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis 25 Jahren. Behindertengerechte Zimmer stehen zur Verfügung.

Sporträume:

• Sport- und Gymnastikhalle • Gymnastikraum• Multifunktionsraum für sportliche Aktivitäten und Aggressionsabbau (Boxsack) sowie für Rückzug und Entspannung• Kardiotrainingsraum• Krafttrainingsraum• Schwimmbad• Sauna• Sportplatz• Tennisplatz • Bouleplatz • Fahrradverleih

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13| Literaturverzeichnis

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14| Anhang: BvB-Konzeption

Konzeption für berufsvorbereitende Bildungsmaßnah-men (BvB) nach § 61 SGB III

1. Ziele und Aufgaben der BvB

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sollen auf die Aufnahme einer Ausbildung vorbereiten oder der beruf-lichen Eingliederung dienen (§ 61 Absatz 1 Nr. 1 SGB III). Sie sind vor allem deshalb erforderlich, da die An-forderungen in den Ausbildungsberufen steigen und die Lage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unverän-dert schwierig ist.

Junge Menschen mit Behinderung bedürfen einer beson-deren Förderung, die sich nach §§ 97 ff SGB III richtet. Unabhängig von der Ursache der Behinderung soll die Teilnahme am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft gesichert oder die persönli-che Entwicklung ganzheitlich gefördert sowie die Teil-habe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden.

Ein Hauptziel ist die Verbesserung der beruflichen Hand-lungsfähigkeit sowie eine Erhöhung der Eingliederungs-chancen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung und Arbeit. Dies wird durch kooperative, dif-ferenzierte und betriebsnahe Qualifizierung erreicht. Die BvB ermöglicht flexible Ein- und Umstiege sowie zeit-nahe Übergänge in andere passende Bildungsangebote.

Zielgruppe der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnah-men sind Jugendliche und junge Erwachsene – unab-hängig von der erreichten Schulbildung – die ihre all-gemeine Schulpflicht erfüllt haben, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne berufliche Erst-ausbildung sind.

Dazu gehören insbesondere noch nicht ausbildungsreife Jugendliche und junge Menschen mit einer psychischen Behinderung, mit fehlender Berufseignung, denen die Aufnahme einer Ausbildung nicht gelungen ist und de-ren Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen durch die weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden soll.

Das Angebot der BvB wird auf die individuellen Voraus-setzungen (Fähigkeiten, Kenntnisse und Neigung) des einzelnen Jugendlichen abgestimmt, ist individuell in Förder- und Qualifizierungssequenzen gegliedert und wird sobald möglich betriebsnah durchgeführt. Bei be-trieblichen Praktika werden vor Beginn des Praktikums schriftliche Verträge über die Dauer abgeschlossen, dar-in ist die verantwortliche Fachkraft des Betriebes festge-legt. Die tägliche Arbeitszeit im Praktikum wird auf-grund der vorliegenden Behinderung und der Notwen-digkeit zusätzlicher Therapieangebote und Förderungen, z.B. im schulischen Bereich, festgelegt und im Verlauf angepasst.

Im Rahmen der Maßnahme werden als Schlüsselkompe-tenzen die persönlichen, sozialen, methodischen Kom-petenzen, die lebenspraktischen Fertigkeiten, die inter-kulturellen Kompetenzen und die IT- und Medienkom-petenzen gefördert. Defizite werden abgebaut, möglichst schnell und dauerhaft wird die berufliche Handlungsfä-higkeit gefördert, dabei wird die Strategie des Gender-Mainstreaming berücksichtigt, d.h. sowohl Frauen als auch Männer sollen motiviert werden, sich auch in ge-schlechtsuntypischen Berufen zu erproben.

BvB’s werden als Gruppenmaßnahmen und als Einzel-maßnahmen durchgeführt. Die BvB kann wohnortnah im Pendlerstatus erfolgen. Bei Wohnortferne, schwerer Behinderung bzw. fehlendem stützenden sozialen Um-feld kann auch eine internatsmäßige Unterbringung an-geboten werden.

Die berufsvorbereitende Bildung junger Menschen mit Behinderung erfordert eine kontinuierliche persönliche Begleitung (Bildungsbegleitung) unter konstanten Rah-menbedingungen, die Orientierung und Sicherheit ver-mitteln. Der Gesamtprozess der individuellen Rehabili-tation wird durch das Instrument der „individuellen Förder- und Qualifizierungsplanung“ effektiv und effi-zient gesteuert. Die aktive Beteiligung der Teilnehmer/innen am Rehabilitationsprozess muss gesichert sein.

Dazu gehören ua. als Voraussetzungen für das Gelingen der Maßnahme ihre verantwortliche Einbindung in die individuelle Rehabilitations-Förderplanung mit den Zielen der Stärkung ihrer Eigenverantwortlichkeit sowie der Förderung ihrer Selbstbestimmung und die Mög-lichkeit der Mitwirkung im Sinne der §§ 21 und 36 SGB IX.

28 | 29Konzeption ATZ/RPK

Die Flexibilität und Durchlässigkeit zwischen den Mo-dulen der BvB erfordern die Bereithaltung eines ganz-jährigen und flexiblen Angebotes, wie es im ATZ umge-setzt ist. Einzelqualifizierungsebenen (Eignungsanalyse, Grundstufe, Förderstufe und Übergangsqualifizierung) der BvB sind zeitlich und inhaltlich individuelle Ab-schnitte, die Übergänge dazwischen sind fließend. Sie sind als durchgängiges Angebot angelegt.

Die Förderangebote (wie zum Beispiel Bewerbertrai-ning) erfolgen nicht nach starrer zeitlicher Vorgabe, sondern zum individuell günstigsten Zeitpunkt. Das ATZ arbeitet stark betrieblich orientiert.

Der Übergang in eine Ausbildung oder Arbeitsstelle wird nahtlos gestaltet und ist während der Maßnahme jederzeit möglich.

Die Rehabilitation wird als ganzheitlicher Vorgang ver-standen, in dem Teilaspekte der medizinischen, berufli-chen und sozialen Rehabilitation nicht nacheinander eingesetzt werden, sondern in einem integrativen Pro-zess durch ein multiprofessionell zusammengesetztes Rehabilitationsteam als Komplexleistung unter Einbe-ziehung des regionalen Hilfenetzes angeboten wird.

Dabei werden individuelle Besonderheiten und Bedürf-nisse berücksichtigt. So werden junge Menschen mit Migrationshintergrund besonders bei der Planung, Aus-gestaltung und Durchführung der Maßnahme sowie bei der Vermittlung unterstützt. Schwerpunkte dabei sind auch Information und Unterstützung der Betriebe mit Darstellung der besonderen Kompetenzen dieser Men-schen und Abbau von Vorurteilen.

Auch alleinerziehende Mütter und Väter, die nur mit eingeschränktem Zeitumfang an den Maßnahmen teil-nehmen können, können Qualifizierungsmöglichkeiten erhalten, die berufliche und familiäre Anforderungen vereinbaren lassen, sowie Hilfen bei der Organisation der Kinderbetreuung erhalten.

Menschen, die aufgrund ihres Krankheitsbildes in Zu-sammenhang mit fehlender beruflicher Integration und den damit einhergehenden Auswirkungen der Behinde-rung älter als 25 Jahre sind, können ebenfalls gefördert werden.

2. Durchführung

2.1 Bildungsbegleitung

Der Bildungsbegleiter (Anhaltszahl 1:28) steuert den Maßnahmeverlauf in enger Kooperation mit den übri-gen multidisziplinären Fachdiensten des ATZ und wer-tet die Ergebnisse aus.

Der Bildungsbegleitung obliegen insbesondere:• Erstellung des Qualifizierungsplanes und Genehmi- gung durch den Berater der Agentur für Arbeit• Einleitung weiterer Schritte zur Sicherung des naht- losen Überganges bzw. des Rehabilitationserfolges • Anpassung des Qualifizierungsplanes bei Bedarf • Treffen von Zielvereinbarungen mit den Teilnehmern und Kontrolle des Verlaufs• Reha-Beratung/Kontakt zu den Reha-Beratern her- stellen• Akquise von Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeits- stellen, um eine schnelle Integration sicherzustellen• Beratung von Firmenangehörigen• Sicherung und Dokumentation des Eingliederungs- erfolgs• Unterstützung bei der Beseitigung von aus der Behin- derung resultierenden spezifischen Barrieren in Zu- sammenarbeit mit dem Reha-Team.

Der Bildungsbegleiter ist während der ganzen BvB ak-tiv, beginnend mit der Eignungsanalyse bis zur Beendi-gung der Maßnahme, bis spätestens nach Abschluss der Stabilisierungsphase. Eine Personalunion mit anderen Funktionen wird grundsätzlich ausgeschlossen. Haupt-verantwortliche Bildungsbegleiter sind Dipl.-Sozialpä-dagogen und Dipl.-Sozialarbeiter. Wie in der Gesamt-konzeption in der Personalstruktur dargestellt, stehen im ATZ Bildungsbegleiter mit entsprechender fachlicher Erfahrung und Qualifikation zur Verfügung, die sich im Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßig fortbilden.

Je nach individuellem Förderbedarf hält das ATZ/RPK folgende begleitende Dienste vor:

• multidisziplinäres Team, das entsprechend der Behin- derungsproblematik in Rehabilitations- und Förder- teams zusammenarbeitet (psychologische Psychothe- rapeuten, Fachärzte für Psychiatrie, Kinder- und Ju- gendpsychiatrie, mit den Zusatzbezeichnungen Sozi- almedizin und Rehabilitationswesen, sozialpädago-

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gischer Fachdienst, Pflegefachdienste, Sporttherapeu- ten, Ergotherapeuten),• sozialpädagogische Betreuung bietet Alltagshilfen, Ansprechbarkeit vor Ort, Kriseninterventionen, Unter- stützung bei der Anbindung an wohnortnahe Grup- pen und Vereine, Förderung von Sport- und Freizeit- aktivitäten, Selbsthilfegruppen, auch im Internat, • regelmäßige rehaspezifische Weiterbildung und Su- pervision des Personals.

2.2 Eingangsanalyse

Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme beginnt mit einer behinderungsspezifischen EIGNUNGSANALYSE Deren Eingangsdiagnostik dient als wesentliche Grund-lage der Förderung und der fortschreibenden Verlaufs-diagnostik. Bei vorgeschalteten medizinischen Maßnah-men im ATZ kann diese entfallen.

Die Teilnehmer werden nach Vorliegen und Auswertung von Vorbefunden und Anmeldeunterlagen der Kosten-träger durch den Bildungsbegleiter, den ärztlichen und psychologischen Dienst in Abstimmung mit dem Auf-nahmekoordinator des ATZ zu einem ambulanten Vor-gespräch eingeladen. Hier erfolgt die Entscheidung, ob er/sie zur Maßnahme aufgenommen wird. In enger Zu-sammenarbeit mit der zuständigen Beratungsfachkraft und den Trägern der berufsvorbereitenden Maßnahmen wird dann über die Dauer der Maßnahme und die Zu-sammenstellung der Module entschieden.

In der Rehabilitation psychisch behinderter Menschen ist es nicht möglich, die Lebensbereiche Gesundheit, Ar-beit, Wohnen und Freizeit zu trennen, weshalb hier die betreuenden Berufsgruppen als multiprofessionelles Team zusammenarbeiten.

In der Eignungsanalyse werden die schulischen Kennt-nisse sowie die sozialen und personalen Fähigkeiten der Jugendlichen erfasst sowie deren persönliches Verhal-ten beobachtet. Bei der systematischen Verhaltensbeob-achtung erfolgt eine Trennung von Beobachtung und Bewertung, eine fundierte Dokumentation und Auswer-tung sowie eine entwicklungsorientierte persönliche Rückmeldung.

Die Analyse der beruflichen Kenntnisse eines Jugendli-chen bedingt den Erwerb von beruflichen Erfahrungen. Jugendlichen wird im Rahmen der Eignungsanalyse die

Gelegenheit gegeben, sich in maximal 3 Berufsfeldern zu erproben.

Vorhergehende Diagnoseergebnisse werden berücksich-tigt. Die Teilnehmer werden während der Eignungsana-lyse in den ATZ-Arbeitstherapie- und Berufsbereichen eingesetzt.

In der Eignungsanalyse (also vor dem Beginn einerBerufsausbildungsvorbereitung) werden Berufswünsche und persönliche Stärken des Teilnehmers eingeschätzt. Es wird ein Stärken–Schwächen–Profil erstellt. Die Teil-nehmer erhalten Unterstützung, ihren eigenen Entwick-lungsstand zu erkennen und die Verantwortung für ihr Lern- und Arbeitsverhalten sowie ihre Persönlichkeits-entwicklung zu übernehmen. Sie sollen in die Lage ver-setzt werden, sich entsprechend ihren individuellen Fä-higkeiten und Eignungen für eine Berufsorientierung bestimmten Berufsfeldern zuzuordnen bzw. sich für die Ausbildung in einem Berufsfeld zu entscheiden.

Der Bildungsbegleiter erstellt den Qualifizierungsplan.

Die individuelle Qualifizierung beginnt unmittelbar nach der Eignungsanalyse, der Qualifizierungsplan wird nach den Ergebnissen der Eignungsanalyse erstellt und spätestens eine Woche nach deren Beendigung der zu-ständigen beratenden Fachkraft zur Genehmigung vor-gelegt.

Die Eignungsanalyse dauert maximal 3 Wochen und ist vor Teilnahme an der Grundstufe vorgesehen. Sie wird für neue Teilnehmer durchgängig vorgehalten.

2.3 Grundstufe

An die Eignungsanalyse, die die Basis darstellt, schließt sich bei Bedarf und positiver Rehabilitationsprognose die GRUNDSTUFE an. Ziele sind Förderung der Ausbil-dungsreife bzw. die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, Motivation zur Aufnahme einer schuli-schen oder betrieblichen Ausbildung bzw. zur Aufnah-me eines Beschäftigungsverhältnisses.

Orientiert an berufsfeldspezifischen Kompetenzen kommt insbesondere in dieser Phase der Entwicklung der Po-tentiale, der Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz eine besondere Bedeutung zu. Eine nahtlose Verzah-nung mit der FÖRDERSTUFE ist entsprechend dem in-

30 | 31Konzeption ATZ/RPK

dividuellen Förderbedarf gewährleistet. Diese dient der Entwicklung beruflicher Grundfertigkeiten.

Kernelement der Grundstufe ist die Berufsorientierung/ Berufswahl. Darüber hinaus können folgende Förder- und Qualifizierungssequenzen durchgeführt werden:

• allgemeiner Grundlagenbereich• berufliche Grundfertigkeiten• Sprachförderung• Bewerbungstraining (Gestaltung schriftlicher Bewer- bungen, Verfahren bei Vorstellungsgesprächen, Um- gang mit Konflikten mit Vorgesetzten, Förderung der Befähigung zur Wahrnehmung des Stellen- und Bil- dungsangebotes)• Grundlagenqualifizierung IT- und Medienkompetenz

In der Ergotherapie werden zusätzlich indikative Grup-pen mit folgenden Inhalten angeboten:

• Eingewöhnungs- und Motivationshilfe (räumliche, zeitliche, strukturelle Orientierung)• Projektarbeiten – Motivation, Kommunikation, Koo- perationsverhalten• Selbstwahrnehmung/Selbsteinschätzung, Bewegen im sozialen Raum• Lebenspraktische Aufgabenstellungen wie Arztbesuch, Kleiderordnung, Hygiene

Indikative Einzelangebote:

• Förderung bei motorisch – funktionellen und manuel- len Defiziten• Wahrnehmungsschulung• Adaption an das Arbeitsfeld

Neben der Vermittlung von praktischem und theoreti-schem beruflichem Wissen erfolgt die Förderung von Pünktlichkeit, Arbeitstempo, Ausdauer, Selbstständig-keit, Zuverlässigkeit, Motivation, Durchhaltevermögen und Interesse.

Die Grundstufe ist beendet, sobald der Teilnehmer eine Berufswahlentscheidung getroffen hat und über die per-sönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Aufnah-me einer Ausbildung oder Arbeit verfügt.

Die Förderdauer der Grundstufe beträgt maximal 6 Mo-nate einschließlich der Eignungsanalyse.

2.4 Förderstufe

Sollte die Ausbildungs- oder Beschäftigungsfähigkeit nach der Grundstufe noch nicht erreicht sein, ist eine weitere vorberufliche Qualifizierung in der FÖRDER-STUFE vorgesehen. Die Förderstufe vermittelt berufli-che Grundfertigkeiten und vertieft die Angebote der Grundstufe.

Kernelement der Förderstufe ist die Förderung der be-ruflichen Grundfertigkeiten. Darüber hinaus werden folgende Förder- und Qualifizierungssequenzen durch-geführt:

• allgemeiner Grundlagenbereich• Sprachförderung• Bewerbungstraining.

Wenn eine ausreichende Belastbarkeit erreicht ist, wird ein betriebliches Praktikum auf dem allgemeinen Ar-beitsmarkt eingeleitet.

Es erfolgt seitens des psychologischen Dienstes eine Fortsetzung und Vertiefung der in der Grundstufe durch-geführten Therapien, insbesondere wird die psychische Stabilität gefördert. Beim Praktikum im Betrieb ist der psychologische Dienst Ansprechpartner in Konfliktsi-tuationen am Arbeitsplatz.

Die Förderstufe kann bis zur Ausschöpfung der indivi-duellen maximalen BvB-Dauer ausgedehnt werden.

2.5 Übergangsqualifizierung

Wenn eine abgesicherte Berufswahl getroffen ist, kann eine ÜBERGANGSQUALIFIZIERUNG der vertiefenden Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung oder dem Übergang in Arbeit dienen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei vor allem auf der Integration und Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben. Sie kann sich unmittelbar an die Eignungsanalyse anschließen. Darin sollen ver-tiefende Qualifikationen in dem gewählten Beruf bzw. Ausbildungsberuf vermittelt und betriebsnah umgesetzt werden.

In dieser Phase wird die Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt gefördert und stabilisiert. Unterstützung erhält sowohl der behinderte junge Mensch als auch der einstellende Betrieb.

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Kernelement ist die berufs- und betriebsnahe Vermitt-lung von berufs- und betriebsorientierten Qualifikatio-nen.

Folgende Förder- und Qualifizierungssequenzen kön-nen durchgeführt werden:

• Berufliche Grundfertigkeiten• Betriebliche Qualifizierung• Arbeitsplatzbezogene Einarbeitung

Diese können ergänzt werden um:

• allgemeinen Grundlagenbereich (evtl. Erlangung des Hauptschulabschlusses in Kooperation mit externen Anbietern)• Bewerbungstraining

In dieser Phase wird die Übernahme in einen Betrieb mit arbeitsbegleitenden Stabilisierungsmaßnahmen an-gestrebt. Weiterhin erfolgt die Begleitung und Unter-stützung einer vermittlungsorientierten Qualifizierung in einem Betrieb, möglichst am späteren Wohnort des behinderten Menschen. Wenn notwendig und vom Be-trieb gefordert, werden festgestellte betriebsorientierte Qualifikationsdefizite erneut in der Einrichtung bear-beitet und abgebaut.

Mit den Kooperationsbetrieben wird ein pädagogisches Konzept für die einzelnen Praktikumphasen erstellt, ebenso werden die Möglichkeiten der Rückkoppelung festgelegt.

Die Dauer der Übergangsqualifizierung richtet sich nach dem individuellen Qualifizierungsbedarf des einzelnen Jugendlichen (maximal bis zum Ende der bewilligten BvB-Dauer). Sie endet, sobald ein Übergang in Ausbil-dung oder eine qualifizierte Beschäftigung möglich ist.

Auch Jugendliche, die bereits eine abgesicherte Berufs-wahl getroffen haben, sich aber erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemüht haben, können unmittelbar eine Übergangsqualifizierung anschließen, um ihre Aus-bildungschancen zu verbessern.

Auch Ausbildungsabbrecher, die zur Fortsetzung der Ausbildung einer Förderung ihrer beruflichen Hand-lungskompetenz bedürfen, können direkt die Über-gangsqualifizierung anschließen.

2.6 Stabilisierungsstufe

Junge Menschen mit Behinderungen, denen die Auf-nahme einer Ausbildung oder Arbeit gelungen ist, kön-nen in der STABILISIERUNGSSTUFE eine Sicherung, Stabilisierung und Festigung durch individuelle Beglei-tung in Belastungssituationen erfahren.

Es erfolgen 2 bis 3 Kontakte zum Bildungsbegleiter pro Woche. Ziel dieser Kontakte ist die Sicherung, Stabili-sierung und Festigung der betrieblichen Ausbildungs-phasen oder der Arbeitsaufnahme. Überwacht wird auch die kontinuierliche Medikamenteneinnahme, die bei psychischen Erkrankungen von großer Bedeutung für den Erfolg ist. Des Weiteren erfolgt, soweit erforderlich, psychotherapeutische Begleitung. Hilfe und Beratung bei der Ausstattung des Ausbildungs- bzw. Arbeitsplat-zes werden gewährt. Es findet in dieser Phase auch eine regelmäßige Rückkoppelung mit dem Betrieb statt. Das ATZ/RPK führt diese stabilisierenden ambulanten Maßnahmen schon seit 1997 durch.

Die Stabilisierungsstufe kann bis zu drei Monaten dau-ern.

2.7 Förder- und Stabilisierungssequenzen

Die Inhalte können nach individuellem Bedarf kombi-niert werden. Dazu zählen:

• Berufsorientierung/Berufswahl• berufliche Grundfertigkeiten• betriebliche Qualifizierung • Grundlagenqualifizierung IT- und Medienkompetenz• Arbeitsplatzbezogene Einarbeitung• Bewerbertraining • Sprachförderung• allgemeiner Grundlagenbereich und nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses.

Zur Entwicklung von beruflicher Handlungskompetenz werden Mobilitätstraining, interkulturelles Training, auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene Angebote wie Orientierung für junge Frauen im Handwerk, Technik und IT, Gendertraining angeboten. Dies kann in Form von Gruppen- und Einzelangeboten erfolgen. Berufsori-entierung/Berufwahl dient der Entwicklung und Festi-gung einer beruflichen Perspektive, dabei auch der

32 | 33Konzeption ATZ/RPK

Überprüfung getroffener Entscheidungen. Betriebliche Phasen stehen unter intensiver Begleitung.

Berufliche GrundfertigkeitenSie werden in einem mit dem Teilnehmer vereinbarten Berufsfeld durch fachtheoretischen Unterricht und durch Betriebspraktika vermittelt. Dabei werden Quali-fizierungsbausteine eingesetzt, die den Anforderungen der BAVBVO entsprechen. Für nicht im ATZ vorgehalte-ne Berufsbereiche werden externe Betriebe gesucht. Die erworbenen Fertigkeiten werden dokumentiert.

Betriebliche QualifizierungZwischen dem ATZ und einer Vielzahl von regionalen Betrieben findet eine enge Zusammenarbeit statt. Die Maßnahmeteilnehmer können in Betrieben nach Ab-schluss eines Praktikumsvertrages gezielt auf eine Tä-tigkeit vorbereitet werden, erhalten dort eine Qualifizie-rungsbegleitung, eine Nachbereitung und eine indivi-duelle Auswertung im ATZ. Reale Bedingungen können im beruflichen Alltag erprobt, neue Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, eine eventuelle Übernahme vor-bereitet werden.

Grundlagenqualifizierung IT- und Medienkompetenz Neben allgemeiner Medienkompetenz wird die Gewin-nung von Informationen zur Berufsorientierung, zur beruflichen Integration und zur Bewältigung lebens-praktischer Anforderungen geübt, hier auch die Ein-weisung in die Informations- und Vermittlungsunter-stützungs-Systeme der BA wie BERUFEnet und Job-Börse.

Arbeitsplatzbezogene EinarbeitungBei fehlender Ausbildungsreife kann eine gezielte ar-beitsplatzbezogene Einarbeitung im ATZ und/oder be- gleitet in Betrieben stattfinden, wenn eine Absichts- erklärung des Betriebes zur nachfolgenden versiche-rungspflichtigen Beschäftigung des Teilnehmers vor-liegt.

Bewerbertraining:Neben dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen wer-den Suchstrategien, Bewerbungsstrategien, Vorstellungs-gespräche und Testverfahren eingeübt.

Sprachförderung Bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund wer-den die Deutschkenntnisse verbessert, sowohl allge-

meinsprachliche als auch berufsrelevante Inhalte ver-mittelt.

Bei lernbehinderten jungen Menschen sollen ebenfalls sprachliche Kompetenzen verbessert werden.

Allgemeiner Grundlagenbereich und nachträglicher Er-werb des Hauptschulabschlusses:

Eine Förderung von Defiziten und Schwächen in allge-meinbildenden Fächern ist möglich, ebenso eine Vorbe-reitung auf den Hauptschulabschluss.

3. Kooperation und Lernortverbund

Das ATZ ist in die regionalen Netzwerkstrukturen ein-gebunden, arbeitet mit Betrieben, Berufsschulen, Kam-mern und Innungen, Jugend- und Sozialämtern, Trä-gern der Grundsicherung sowie anderen regionalen An-laufstellen zusammen.

Darüber hinaus bestehen Kooperationen mit weiteren Anbietern von Qualifizierungsangeboten, mit migrati-onsspezifischen Netzwerken und weiteren Anbietern von Förderangeboten.

Der Berufsschulunterricht sollte bei Schulpflicht durch die Berufsschule erfolgen. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, stehen im ATZ theoretische Unterweisungen durch qualifiziertes Lehrpersonal zur Verfügung.

4. Sonstige Regelungen

Die Dauer der Maßnahme und der Qualifizierungsebe-nen ist abhängig vom individuellen Förderbedarf und der Prognose. Die Überprüfung und Entscheidung wird von der Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit übernommen. Die Gesamtförderdauer beträgt maximal 11 Monate. Sie kann bei dem Ziel der Arbeitsaufnahme bis auf 18 Monate ausgedehnt werden. Eine ausschließ-liche Übergangsqualifizierung kann bis zu 9 Monaten dauern.

Bei vom ATZ zu begründenden Einzelfällen sind Ver-längerungen nach Genehmigung durch den zuständi-gen Reha-Berater der Agentur für Arbeit möglich. Das-selbe gilt bei Unterbrechungen, z.B. aus gesundheit-lichen Gründen, für die Wiederaufnahme im Rahmen der verbleibenden Förderdauer.

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Ferienzeiten bis zu 30 Unterweisungstagen jährlich sind möglich.

Es sind Unterrichtszeiten bis zu 40 Wochenstunden nach individuellem Bedarf und Leistungsvermögen mög-lich. Ein Betreuungsschlüssel von 1:6 wird vorgehalten.

Die Ausbilder in den Berufsbereichen sind Diplom-Han-delslehrer, Diplom-Betriebswirt, Bankkaufmann, Elek-troinstallateurmeister und Betriebswirt des Handwerks, Industriemeister, Stahlbauschlosser, Offset-Drucker, Me-diengestalter, Hauswirtschaftsmeisterin und Diätassis-tentin, teilweise mit Doppel- und Dreifachqualifikatio-nen (Ausbildungen zum Ergotherapeuten, Arbeitserzie-her und Heilerziehungspfleger sowie Fortbildungen in Psychiatrie, klientenzentrierter Gesprächsführung und EDV-Fortbildung, Mentorenausbildung für Gesundheits-berufe und Suchtberater).

Am Ende der Maßnahme erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung über die erworbenen Grund-lagen beruflicher Handlungsfähigkeit in differenzierter und insbesondere für Betriebe nachvollziehbarer Form (nach § 2 BAVBVO). Qualifizierungsbausteine werden entsprechend §§ 3 bis 7 BAVBVO bescheinigt und doku-mentiert.

15| Anhang: Satzung

Arbeitstrainings- und Therapiezentrum (ATZ) der Saar-land-Heilstätten GmbH, 66119 Saarbrücken

§ 1 Bezeichnung, Sitz, Rechtsnatur

1. Die Einrichtung führt die Bezeichnung: Arbeitstrainings- und Therapiezentrum (ATZ) – Einrichtung der medizinisch-beruflichen Rehabilita- tion für psychisch Kranke und Behinderte2. Sie hat ihren Sitz in Saarbrücken.3. Die Einrichtung hat keine eigene Rechtspersönlich- keit. Ihr Träger ist die Saarland-Heilstätten GmbH. Die Einrichtung ist an die Entscheidungen des Auf- sichtsrates und der Gesellschafterversammlung des Trägers gebunden.4. Die Einrichtung ist organisatorisch eigenständig und wird als wirtschaftlich selbständige Einheit mit ei- genem Wirtschafts-, Investitions- und Stellenplan geführt. Sie erstellt einen Jahresabschluss unter Be- achtung der für die Saarland-Heilstätten GmbH gel- tenden Vorschriften.5. Der Geschäftsführer hat die Abgrenzung durch orga- nisatorische Maßnahmen sicherzustellen.

§ 2 Gemeinnützigkeit, Ziele, Aufgaben

Die Einrichtung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Sie ist selbstlos tätig, verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, dient öffentlichen Belangen mit Rehabilitationsleistungen für psychisch Kranke und Behinderte und ist im Sinne der

34 | 35Konzeption ATZ/RPK

gemeinnützigen Zielsetzung wirtschaftlich und spar-sam zu führen.

Sie erbringt Rehabilitationsleistungen mit dem Ziel:

a) die Fähigkeit zur Wiedereingliederung durch - Aktivierung - körperliche und psychische Stabilisierung - Training der Fähigkeit zur selbständigen Lebens- führung - Heilung, Besserung und Verhütung der Verschlim- merung von Krankheiten zu erreichen,

außerdem

b) die Voraussetzung für eine möglichst weitgehende und dauerhafte Wiedereingliederung auf dem allge- meinen Arbeitsmarkt, auf beschützten Arbeitsplät- zen oder in Werkstätten für behinderte Menschen zu schaffen durch - Abklärung von beruflicher Eignung und Neigung - Hinführung zu beruflichen Maßnahmen.

c) durch Integrationsmaßnahmen die tatsächliche be- rufliche Wiedereingliederung zu erreichen.

§ 3 Organe

Organe des ATZ sind:

1. das Kuratorium2. der Leiter/die Leiterin der Einrichtung

§ 4 Zusammensetzung, Aufgaben der Organe

1. Dem Kuratorium gehören Vertreter von Kostenträ- gern an, die das ATZ belegen und/oder Institutio- nen, zu deren Zuständigkeit die medizinische und/ oder berufliche Rehabilitation gehört.

Es entsenden je ein Mitglied: a) das Saarland b) die AOK – Die Gesundheitskasse c) der Verband der Angestellten-Krankenkassen (VDAK) d) die Bundesknappschaft

Je zwei Mitglieder entsenden: e) die Deutsche Rentenversicherung Saarland

f) die Saarland-Heilstätten GmbH Das Kuratorium kann weitere Mitglieder berufen. Die Mitglieder des Kuratoriums können sich vertreten lassen, sie sind ehrenamtlich tätig.

2. Das Kuratorium ist zur Willensbildung berechtigt, soweit der eigenständige Organisationsbereich des ATZ berührt ist und Interessen der Saarland-Heil- stätten GmbH nicht entgegenstehen.

3. Das Kuratorium hat – unbeschadet der Rechte der Organe der Saarland-Heilstätten GmbH – folgende Aufgaben: 1. Änderung von Konzeptionen und Satzung des ATZ 2. Änderung seiner Geschäftsordnung 3. Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vor- sitzenden 4. Stellungnahme zum Wirtschafts- und Stellenplan 5. Stellungnahme zum Jahresabschluss 6. Recht, den Leiter/die Leiterin der Einrichtung vor- zuschlagen 7. Sonstige Angelegenheiten, die für den Bestand, die Fortentwicklung und den ordnungsgemäßen Geschäftsablauf des ATZ von Bedeutung sind.

4. Der Leiter/die Leiterin der Einrichtung bereitet die Beratungen/Entscheidungen des Kuratoriums vor. Er/sie ist für die Beschlüsse und alle Angelegenhei- ten des ATZ zuständig, soweit sie nicht vom Kura- torium wahrgenommen werden. Der Leiter/die Lei- terin der Einrichtung ist dabei an Konzeption und Satzung des ATZ sowie die Geschäftsordnung des Kuratoriums gebunden.

§ 5 Leistungsangebote

1. Die Leistungsangebote sind in der Konzeption ent- halten.

2. Die Einbindung des ATZ in die regionale Versor- gungsstruktur zur Sicherstellung der Nachsorge muss gewährleistet sein. Dazu arbeitet die Einrich- tung mit geeigneten Trägern der freien Wohlfahrts- pflege und mit Selbsthilfeorganisationen subsidiär zusammen.

3. In Abstimmung mit den Kostenträgern entwickelt das ATZ Strategien und Methoden der Qualitäts- sicherung.

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16| Anhang: Leitbild

Wir sind ein Zentrum für medizinisch-berufliche Rehabilitati-on für das psychiatrische und psychotherapeutische Fachge-biet. Mit stationären und ganztags ambulanten Angeboten garantieren wir umfangreiche und individuelle Therapie.

Träger der Rehabilitationseinrichtung ist die Saarland Heil-stätten GmbH (SHG).

RehabilitandenorientierungIm Mittelpunkt unseres Handelns stehen die Rehabilitandin-nen und Rehabilitanden mit ihren individuellen Biographi-en, Persönlichkeiten, sozialen Bezügen, Berufs- und Arbeitser-fahrungen. Diese Menschen haben eine psychische Störung, der wir mit professioneller Kompetenz und hohem Engage-ment begegnen. Durch wertschätzenden Umgang miteinander schaffen wir die Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zu-sammenarbeit.

Die Madrider Deklaration „nothing about us without us“* fin-det durch aktive Mitwirkung des Rehabilitanden in allen Re-habilitationsphasen Anwendung.

Die Beziehung des Behandlers ist geprägt von dem Modell des „shared decision making“, das heißt, Behandler und Rehabili-tand treffen bei der Auswahl von Rehabilitationszielen und Therapieschritten gemeinsame Entscheidungen. Salutogenese findet Berücksichtigung durch Förderung von Autonomie, Partizipation, Zielorientierung, soziale Unterstützung, soziales Klima, durch Eröffnung einer Sinnperspektive und Ressour-cenorientierung.

Unser Bestreben ist es, durch qualifizierte medizinische, thera-peutische, soziale und pflegerische Hilfe unseren Rehabilitan-dinnen und Rehabilitanden

Geborgenheit durch Kompetenz und Freundlichkeit …zu vermitteln. Darin sehen wir eine Voraussetzung für den gemeinsamen Erfolg.

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Rehabilitandinnen und Rehabilitanden die Voraussetzung zu schaffen, dass sie wieder am Arbeitsleben und/oder am sozialen Leben in der Gesell-schaft teilhaben können.*„Nichts über uns ohne uns“ (Erklärung des Europäischen Be-hindertenkongresses März 2002)

MitarbeiterorientierungIn unserer Rehabilitationseinrichtung arbeiten qualifizierte

und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie han-deln eigenverantwortlich, ziel- und ergebnisorientiert. Wir fördern und unterstützen die Kooperation und Kommunikati-on aller Berufsgruppen untereinander und sind offen für neue Ideen. Eine transparente Unternehmensstruktur und eine durch Vertrauen geprägte Beziehung zwischen Mitarbeiter-schaft und Unternehmensführung unterstützen uns dabei.

QualitätsmanagementWir arbeiten ständig daran, die hohe Qualität unserer medizi-nischen, therapeutischen, sozialen und pflegerischen Leistun-gen zu sichern und weiter zu entwickeln. Dazu orientieren wir uns an klar formulierten Vorgaben, überprüfen die Abläufe und setzen erforderliche Korrekturen um. Durch qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Berufsgruppen bilden wir die Grundlage für eine anerkannte und angemessene rehabili-tandenorientierte Behandlung und Betreuung.

WirtschaftlichkeitWir verpflichten uns auf eine leistungsfähige und wirtschaft-liche Betriebsführung. Deshalb gehen wir mit den Ressourcen des ATZ/RPK verantwortlich um. Wir stehen zu einer ökono-mischen und ökologischen Materialwirtschaft und Entsor-gung.

BetriebsführungUnsere Führungskräfte tragen Verantwortung für eine qualita-tiv gute und wirtschaftlich erfolgreiche Leistungserbringung ihrer Bereiche. Sie sorgen für das notwendige Zusammenwir-ken aller Organisationseinheiten unserer Rehabilitationsein-richtung und führen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kooperativ. Die Zusammenarbeit ist gekennzeichnet von Kol-legialität, Respekt, Vertrauen, höflichen Umgangsformen und gegenseitiger Achtung.

Zusammenarbeit mit DrittenMit den Leistungsträgern arbeiten wir gemäß der Vereinba-rungsrichtlinien kooperativ, zeitnah und richtlinienorientiert zusammen. Als Teil des Gesundheitswesens kooperieren wir mit niedergelassenen Ärzten und Therapeuten, Beratungsstel-len, Kliniken sowie sonstigen medizinischen und sozialen Ein-richtungen. Mit Leistungsträgern, Bildungseinrichtungen, In-teressenverbänden und Lieferanten arbeiten wir vertrauensvoll zusammen. Wir sorgen dafür, dass unsere Arbeit gegenüber unseren Partnern und der Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar ist. Die Arbeit und der gegenseitige Aus-tausch in den Bundesarbeitsgemeinschaften sind uns als or-dentliches Mitglied wichtig.

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