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Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW Arbeitskreise psychosoziale Unterstützung (AK - PSU) Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren NRW Landesfeuerwehrverband NRW Endfassung 04.10.2005

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Konzept zur

psychosozialen Unterstützung

bei

Großschadensereignissen

in NRW

Arbeitskreise psychosoziale Unterstützung (AK - PSU)

Arbeitsgemeinschaft der Leiter der

Berufsfeuerwehren NRW

Landesfeuerwehrverband NRW

Endfassung 04.10.2005

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Inhaltsverzeichnis Nr. Bezeichnung Seite 1. Einleitung 4 2. Rechtliche Grundlagen 8 3. Planungsgrundlagen 9 3.1. Vorhandene Planungsgrundlagen 9 3.2. Ergebnisse und Forderungen 9 4. Phasen bei Großschadensereignissen 11 5. Aufgaben in der PSU bei Großschadensereignissen 12 5.1. Einbindung der PSU im administrativ-organisatorischen Krisenstab der

Kreise/Städte, der Bezirksregierung oder des Landes NRW

12 5.1.1 Führungsorganisation: Fachberater im administrativ-organisatorischen

Krisenstab

13 5.2. Fachberater PSU im operativ–taktischen Führungsstab 14 5.2.1. Führungsorganisation: Fachberater PSU im operativ-taktischen

Führungsstab

15 5.3. Schadensort 16 5.3.1. Einsatzkräfte am Schadensort 16 5.3.2. Führungsorganisation: Einsatzabschnitt Patientenversorgung 17 5.4. Patientenablage 18 5.4.1. Führungsorganisation: PSU an der Patientenablage 19 5.4.2. Personal an der Patientenablage 20 5.4.3. PSU-Planungsgröße Patientenablage 20 5.5. Anlaufstelle 21 5.5.1. Führungsorganisation: PSU an den Anlaufstellen 23 5.5.2. Personal an der Anlaufstelle 24 5.5.3. PSU-Planungsgröße Anlaufstelle 24 5.6 Informationsstelle für Angehörige/Freunde von Betroffenen 25 5.6.1. Führungsorganisation: PSU an der Informationsstelle für

Angehörige/Freunde von Betroffenen

26 5.6.2. Personal an der Informationsstelle 27 5.6.3. PSU-Planungsgröße Informationsstelle 27 5.7. Personenauskunfts-Stelle PASS 27 5.8. Behandlungsplatz 28 5.8.1. Führungsorganisation: PSU am Behandlungsplatz 30 5.8.2. Personalansatz PSU-Personal am Behandlungsplatz 31 5.8.3. PSU-Planungsgröße Behandlungsplatz 31 5.9. Betreuungsplatz 32 5.9.1. Führungsorganisation: PSU am Betreuungsplatz 34 5.9.2. PSU-Personal am Betreuungsplatz 35 5.9.3. PSU-Planungsgröße Betreuungsplatz 35 5.10. Psychosoziale Unterstützung für Einsatzkräfte 37 5.10.1. Psychosoziale Unterstützung für Einsatzkräfte als Aufgabe

im operativ-taktischen Führungsstab

38 5.11. Serviceplatz und Arbeitsschutz/PSU für Einsatzkräfte 38 5.11.1. Funktionen zum Betrieb eines Serviceplatzes und

Arbeitsschutz/PSU für Einsatzkräfte 39

5.11.2. Führungsorganisation: PSU am Serviceplatz für Einsatzkräfte 40 5.11.3. Planungsgröße Serviceplatz für Einsatzkräfte 41

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6. Alarmierung und Sammelpunkte für PSU-Kräfte 42 6.1. Alarmierung 42 6.2. Sammelpunkte 42 7. Personal und Funktionen zur psychosozialen Unterstützung bei

Großschadensereignissen

43 7.1. Übersicht der Funktions- bzw. Berufsstandsbezeichnungen 44 7.1.1. Operativ–taktische PSU-Führungsfunktionen 44 7.1.2. Fachliche PSU-Leitungsaufgaben 45 7.2. Beschreibung der Funktionen 45 7.2.1. Funktion Zugführer/Gruppenführer Einsatzkräfte mit PSU-Auftrag 45 7.2.2. Funktion Einsatzkraft mit PSU-Auftrag 46 7.2.3. Funktion Führungsassistent PSU 46 7.2.4. Funktion Gruppenführer PSU 46 7.2.5. Funktion PSU-Assistent 47 7.2.6. Funktion PSU-Helfer 47 7.2.7. Funktion Fachlicher Leiter PSU 47 7.2.8. Funktion Gruppenführer Notfallseelsorger 48 7.2.9. Funktion Fachberater PSU im operativ-taktischen Führungsstab 48 7.2.10. Funktion Leiter Betreuungsplatz / Leiter Serviceplatz für Einsatzkräfte 49 7.2.11. Funktion Führungsassistent Betreuungsplatz / Serviceplatz 49 7.2.12. Funktion Gruppenführer Betreuung 49 7.2.13. Funktion Betreuungshelfer 50 7.2.14. Notfallpsychologe 50 7.2.15. Sonstige berufliche Fachkräfte 50 7.2.16. Notfallseelsorger 51 7.2.17 Fachberater Seelsorge 51 8. Anlage 1: Ausbildungen 52 8.1. Darstellung der jeweiligen Ausbildungen 53 9. Anlage 2: Checkliste zur Begutachtung von Objekten

für Betreuungsplätze/Anlaufstellen

55 10. Anlage 3: Planungsgrößen für den PSU-Einsatz 56

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1. Einleitung Klassische Betreuungsmaßnahmen, die zumeist von den Hilfsorganisationen durchgeführt werden, gehören schon immer zu den Hilfestellungen für Betroffene eines Schadens- oder Großschadensereignisses. Darüber hinaus finden seit Ende der 80er Jahre psychologische und seelsorgerische Hilfestellungen für Betroffene zunehmende Bedeutung. Auf der einen Seite wird ein Anspruch und Bedarf bei den Betroffenen immer deut-licher, auf der anderen Seite wird in der Öffentlichkeit eine psychologische Unter-stützung für Betroffene immer stärker eingefordert. Dabei wird sehr häufig über-sehen, dass eine psychologische Unterstützung alleine nicht ausreicht. In gleichem Maße wie die psychologische Unterstützung sind auch die körperlichen, sozialen und seelsorgerischen Unterstützungsangebote für die Betroffenen notwendig. Nach FSHG §1(3) ist die Behörde zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr der Kreise oder kreisfreien Städte für die Leitung und Koordinierung der Gefahrenabwehr bei Großschadenslagen zuständig. Damit ist die psychosoziale Unterstützung im Rahmen der Daseinsvorsorge von dieser Behörde bei Großschadenslagen zu gewährleisten. Die Aufgabe wurde bisher zumeist nur als „Nebenaufgabe“ betrachtet und fristete ein stiefmütterliches Dasein. Dies liegt sicherlich in einem erst langsam wachsenden Bewusstsein für dieses Thema, aber auch in fehlenden Vorgaben und Konzepten, die eine psychosoziale Unterstützung von Betroffenen und Einsatz-kräften in die bereits bestehende Struktur der Einsatzstelle eingliedern. Das hier vorgestellte Konzept soll dabei helfen, die psychosoziale Unterstützung in die bereits bestehenden Strukturen einzubinden und in einem standardisierten fach-lichen Rahmen alle notwendigen Maßnahmen der psychosozialen Unterstützung durchzuführen. Die bisherige Praxis stellte mehrere Anbieter mit unterschiedlichen Ansätzen für die körperlich unverletzt/nicht erkrankten Betroffenen einer Großschadenslage neben-einander. Einmal sind das die Betreuungsangebote der Hilfsorganisationen, die ihren Schwerpunkt auf die soziale Betreuung von unverletzt/nicht erkrankten Betroffenen des Schadensereignisses oder von bereits medizinisch versorgten Verletzten nach Abschluss der medizinischen Versorgung legen. Hier bieten sie Verpflegung und evtl. Versorgung mit notwendigen Gütern des täglichen Bedarfs und ggf. Unterbringung, bis die Betroffenen wieder aus eigener Kraft in der Lage sind, ihre Lebenssituation zu beherrschen und zu gestalten. Daneben entwickelte sich ein flächendeckendes An-gebot der Notfallseelsorge, deren Schwerpunkt in der seelsorgerischen Unter-stützung liegt. Die Akzeptanz dieses Versorgungsangebotes nimmt kontinuierlich zu und seine Praktikabilität hat sich im Einsatzalltag erwiesen. Erst sehr langsam entwickelten sich erste Angebote der Notfallpsychologen mit dem Schwerpunkt, eine frühzeitige psychologische Erste Hilfe anzubieten. Eine weitere Entwicklung bedeutete der vom Gesetzgeber eingeführte Heilberuf des psycho-logischen Psychotherapeuten. Seit der Festlegung des Gesetzgebers, den psycho-logischen Psychotherapeuten einen gesundheitlichen Versorgungsauftrag zu ertei-len, besteht für diese Berufsgruppe ein Auftrag zur psychotherapeutischen Versor-

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gung der Bevölkerung. Zurzeit entstehen Initiativen, um diesem Auftrag auch bei Großschadenslagen nachzukommen. Neben diesen Angeboten gibt es noch verschiedene Gruppierungen, wie zum Bei-spiel SbE (Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen), KIT (Kriseninter-ventionsteam) usw. Deren Angebote sind aber nicht flächendeckend vorhanden, son-dern eher als „Insellösungen“ anzusehen. Sie erheben gemeinsam den Anspruch, ein niederschwelliges Angebot zur psychologischen Unterstützung von Betroffenen und/oder Einsatzkräften durch psychologische Ersthelfer anzubieten. Mit den PSU-Teams in den Feuerwehren NRW, die von ihrer Grundkonzeption her zur psychosozialen Unterstützung der Einsatzkräfte entwickelt wurden, steht eine weitere Gruppe für den Einsatz bei Großschadensereignissen zur Verfügung. Ihre primäre Aufgabenstellung liegt im Bereich des psychologischen Arbeitsschutzes für die Einsatzkräfte im Rahmen des Alltagsgeschäftes. Dies wird erreicht durch Maß-nahmen vor kritischen Einsatzsituationen im Rahmen der Aus- und Fortbildung und durch Unterstützung der Einsatzleitung bei Fragestellungen des psychologischen Arbeitsschutzes während kritischer Einsatzlagen. Zu den weiteren Aufgaben zählt das Angebot einer strukturierten Nachsorge nach kritischen Einsätzen. Neben der primären Aufgabenstellung können PSU-Kräfte der Feuerwehren NRW bei einem hohen Betreuungsbedarf im Bereich der Betroffenen auch für die psychologische Erste Hilfe der Betroffenen eingesetzt werden. Ihre primäre Aufgabe bleibt aber im Bereich der Einsatzkräfte. Die psychologische Unterstützung im Rahmen des Arbeitsschutzes für Einsatzkräfte, liegt eindeutig in der Zuständigkeit der Einsatzleiter und Vorgesetzten. Diese sind im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zur Gesunderhaltung ihrer Einsatzkräfte zu veranlassen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, ist das Thema psychosoziale Unter-stützung von Einsatzkräften in die Führungsausbildung der Feuerwehr am Institut der Feuerwehr NRW aufgenommen worden. Ein weiterer Schritt stellte die Ausbildung von Einsatzkräften in der psychosozialen Unterstützung (PSU) am Institut der Feuerwehr NRW und die Bildung von PSU-Teams in den Feuerwehren dar. Neben diesen speziell ausgebildeten Einsatzkräften bieten, besonders im ehrenamtlichen Bereich, die Fachberater Seelsorger als kirchliches Angebot eine weitere Möglichkeit zur psychosozialen Unterstützung für Einsatzkräfte. Als wichtigste Stütze erweist sich aber die Stärkung der vorhandenen Ressourcen bei den Einsatzkräften, die ihnen helfen, mit Stress und belastenden oder kritischen Situationen umzugehen. Dies kann durch gezielte Aus- und Weiterbildung erreicht werden. Neben den Einsatzkräften der Feuerwehren sind bei Großschadensereignissen auch noch andere Einsatzkräfte, z. B. der Hilfsorganisationen (HiOrg), an der Einsatzstelle eingesetzt. Hier zeigen sich sehr unterschiedliche Ansätze, mit dem Thema belasten-de oder kritische Einsatzsituationen umzugehen. Die Verantwortung für alle Einsatzkräfte bei einem Großschadensereignis, wie auch bei jedem andern Einsatz, liegt aber beim Gesamteinsatzleiter.

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Keiner der aufgezeigten Anbieter deckt den kompletten Bedarf der Betroffenen und der Einsatzkräfte in einem Großschadensereignis ab und ist gleichzeitig in die Einsatzstellenorganisation eingebunden. Es fehlt auch eine ansonsten im Feuerwehr- oder Rettungsdiensteinsatz übliche Leistungsbeschreibung. Daneben treten die Angebote oftmals als Einzelpersonen oder Kleingruppen auf und sind bei einem Großschadensereignis von der Ein-satzleitung nicht mehr zu führen. Eine Trennung zwischen den Maßnahmen der klassischen Betreuung durch die Hilfsorganisationen und der psychischen Erste Hilfe bzw. seelsorgerischer Maßnahmen ist nicht sinnvoll. Die Maßnahmen, im Weiteren als psychosoziale Unterstützung (PSU) bezeichnet, gehören zusammen und müssen gemeinsam geleistet werden. Der Begriff „psychosoziale Unterstützung“ steht in diesem Konzept für:

• Sicherstellung der körperlichen Bedürfnisse, • Soziale/psychologische Unterstützung, • psychologische Erste Hilfe, • seelsorgerische Unterstützung, • medizinische Unterstützung,

in der Soforthilfe nach Großschadensereignissen. Sicherstellung der körperlichen Bedürfnisse Hierunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die körperlichen Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Körperhygiene usw. umfassen. In der Regel werden diese Maßnahmen von den Betreuungseinheiten der Hilfsorganisationen durchgeführt (klassische Betreuung). Soziale/psychologische Unterstützung Hierunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die den Betroffenen helfen, ihre der-zeitige Situation zu meistern. Eine Trennung von sozialer und psychologischer Unter-stützung ist in der Praxis nicht möglich. So kann zum Beispiel das Wegführen von der Einsatzstelle an einen Sicheren Ort, wie eine Anlaufstelle ihn darstellt, sowohl als soziale Maßnahme wie auch als psychologische Maßnahme bezeichnet werden. In der Regel wird diese soziale/psychologische Unterstützung durch Einsatzkräfte der Feuerwehren oder Hilfsorganisationen geleistet. Psychologische Erste Hilfe Hierunter sind Maßnahmen zu verstehen, die, je nach Ausbildung der Kräfte, aus einfachen psychologischen Maßnahmen (z.B. stabilisieren, beruhigen, stützen, infor-mieren) oder qualifizierten Maßnahmen der psychischen Ersten Hilfe (z.B. Einzel-intervention, Gruppenintervention) bestehen. Die Maßnahmen der psychischen Ersten Hilfe werden von besonders ausgebildeten Einsatzkräften der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen und von beruflichen Fachkräften durchgeführt. Seelsorgerische Unterstützung Hierunter sind alle seelsorgerischen Maßnahmen zu verstehen, die den Betroffenen helfen, ihre derzeitige Situation zu meistern. Des Weiteren gehören die Begleitung sterbender Betroffener und die seelsorgerische Begleitung von Hinterbliebenen und Trauernden zu den Aufgaben. Die Maßnahmen der seelsorgerischen Unterstützung werden von der Notfallseelsorge durchgeführt.

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Medizinische Unterstützung Hierunter sind medizinischen Maßnahmen zu verstehen, die die Betroffenen nach einem Großschadensereignis in der Zuständigkeit der psychosozialen Unterstützung benötigen. Dies können sowohl notfallmedizinisch Maßnahmen als auch allgemeine medizinische Maßnahmen sein. Die Maßnahmen der medizinischen Unterstützung werden von Einsatzkräften des Rettungsdienstes (Sanitäter, Rettungshelfer, Ret-tungsassistenten und Notärzten) durchgeführt. Der derzeitige Stand zeigt, dass die bei einem Großschadensereignis notwendigen Maßnahmen in der psychosozialen Unterstützung nur unzureichend umgesetzt werden. Dieser sehr unbefriedigende Zustand veranlasste die AGBF NRW und den LFV NRW, den Arbeitskreis psychosoziale Unterstützung (AK PSU) zu beauftragen, ein Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen zu er-stellen, um somit den Verantwortlichen in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr eine einheitliche Vorgehensweise aufzuzeigen. Dementsprechend ist das hier vorgestellte Konzept zur psychosozialen Unter-stützung bei Großschadensereignissen ein konsequenter Schritt zur strukturellen Einbindung und Vereinheitlichung der psychosozialen Unterstützung. Ziel ist es, die psychosoziale Unterstützung zu einem leistungsfähigen integralen Bestandteil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in den vorhandenen Einsatzstellenstrukturen zu entwickeln. In den Vorgesprächen zum Konzept zeigten sich bei einigen Gesprächspartnern Un-sicherheiten oder Befürchtungen, dass durch das Erstellen eines solchen Konzeptes bereits bestehende Systeme oder Angebote verdrängt würden. Daher erscheint es notwendig, eindeutig klarzustellen, dass in dem vorliegenden Konzept alle bereits vorhandenen Angebote oder Systeme ihren Platz finden können. Voraussetzung da-für ist, dass der im Konzept geforderte Qualitätsstandard und die Einbindung in die vorhandenen Strukturen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr erfüllt werden. Es muss eine auf einheitlichem Standard durchgeführte psychosoziale Unterstützung bei Großschadensereignissen in ganz NRW gewährleistet werden. Im Konzept wird bewusst auf die Benennung einzelner Angebote oder Systeme ver-zichtet, soweit die geforderte Tätigkeit oder Qualifikation von mehreren Anbietern ge-leistet werden kann. Nur an den Stellen, die zur direkten Aufgabe einer bestimmten Berufsgruppe gehören, wird diese auch benannt. In den übrigen Fällen wird eine „Leistung“ bzw. „Funktion“ beschrieben, die abhängig von der jeweiligen örtlichen Gegebenheit von unterschiedlichen Anbietern erbracht werden kann. Die jeweils zu-ständigen Behörden zur nicht polizeilichen Gefahrenabwehr der Kreise und kreis-freien Städte bestimmen, wer in ihrem Bereich mit der Leistung oder Funktion be-auftragt wird. Die in diesem Konzept vorgestellte Personal- und Leistungsbeschreibung beschäftigt sich ausschließlich mit Personal und Leistungen in der psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen im Rahmen der Soforthilfe. Die gesamte Personal- und Leistungsbeschreibung bei Großschadensereignissen findet sich in weiteren Grundsatzpapieren, z.B. MANV, ÜMANV usw..

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2. Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen bei Großschadenslagen sind im Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 10.Februar 1998 festgelegt. >§ 1 (1) FSHG Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.< >§ 1 (3) FSHG Die Kreise leiten und koordinieren den Einsatz bei Ereignissen im Sinne des Absatz 1, in denen Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und in denen aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzleitung erforderlich ist, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht geleistet werden kann (Großschadensereignisse). Vergleichbare Ereignisse in kreisfreien Städten gelten ebenfalls als Großschadensereignisse.< Die psychosoziale Unterstützung ist als direkte Aufgabe im Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) nicht beschrieben. Damit steht sie in einer Reihe mit vielen Tätigkeiten und Aufgaben, die bei einem Großschadensereignis vom jeweiligen Kreis oder den kreisfreien Städte zu leisten sind. So ist die klassische Betreuung, die zumeist von den Hilfsorganisationen durchgeführt wird, schon immer im Rahmen der Patientenversorgung ein Teil der Aufgaben und Tätigkeiten. Die in diesem Konzept geforderte Zusammenlegung der klassischen Betreuung, der psychologischen Ersten Hilfe und der seelsorgerischen Unterstützung zur psychosozialen Unterstützung muss in die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Großschadensereignissen einfließen. Die Betreuung und die psychische Erste Hilfe haben für den Betroffenen von Großschadensereignissen einen ganz besonderen Stellenwert. In der ICD 10, der unter der Federführung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entstandenen, vor allem in West- und Mitteleuropa eingesetzten International Classification of Diseases in zehnter Version, mit der Therapeuten psychische Erkrankungen klassifizieren, ist festgelegt, dass es Ereignisse gibt, die von ihrem Potential her geeignet sind, ein psychisches Trauma auszulösen. Es ist davon auszugehen, dass Großschadensereignisse dieses Potential erreichen. Ebenso davon auszugehen ist, dass die Mehrzahl der Betroffenen eines Groß-schadensereignisses eine akute Belastungsreaktion (ICD 10 Punkt F 43.0) ent-wickelt. Von der Definition her ist die akute Belastungsreaktion eine akute Reaktion mit Krankheitswert, die Stunden bis zu Tagen andauern kann. Daraus ergibt sich für die Betroffenen eines Großschadensereignisses ein Versorgungsanspruch gegen-über den Kreisen oder kreisfreien Städten, in deren Gebiet dieses Groß-schadensereignis eintritt. Dieser Versorgungsanspruch besteht auch unterhalb der Schwelle eines Groß-schadensereignisses bei jedem Ereignis, das potentiell eine psychische Trau-matisierung auslösen kann. In solchen Fällen findet das RettG NRW Anwendung.

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3. Planungsgrundlagen 3.1. Vorhandene Planungsgrundlagen Im Vorfeld dieses Konzeptes wurden verschiedene Planungsgrundlagen ausgewertet und auf bereits eingebundene Inhalte aus dem Bereich der PSU untersucht. Diese waren: • Dienstvorschrift 600 „Der Betreuungseinsatz“ DRK Westfalen – Lippe. • Einsatzkonzept ÜMANV Arbeitsgruppe MANV überörtlich. • Einsatzkonzept MANV Berufsfeuerwehr Köln (stellvertretend für ähnliche oder

gleichlautende Konzepte bei den Behörden zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr).

• Europäische Empfehlung „Psychosoziale Unterstützung bei Großschadenslagen“ (>European Polic Paper Psycho-Social Support of Mass Emergency<).

• Musterkonzept Katastrophenschutz „Vorsorgeplan für die gesundheitliche Versorgung bei Großschadensereignissen“ AK V der IMK.

• Planungsgrundlage zur Dimensionierung des Betreuungsdienstes AGBF NRW. • Forschungsprojekt „Netzwerk psychosoziale Notfallversorgung“ BMI – Bundesamt

für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). • Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Versorgung bei Großschadens-

ereignissen, RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie v. 22.11.2004.

• Krisenmanagement durch Krisenstäbe bei den kreisfreien Städten, Kreisen und Bezirksregierungen bei Großschadensereignissen (§ 1 Abs. 3 FSHG) im Lande Nordrhein-Westfalen. RdErl. des Innenministeriums vom 14.12.2004, 72-52.03.04.

3.2. Ergebnisse und Forderungen • Mit Ausnahme der europäischen Richtlinien behandeln alle Planungsgrundlagen

nur jeweils einen Teilaspekt der psychosozialen Unterstützung. Eine durch-gängige Planung fehlt.

• Das Forschungsprojekt „Netzwerk psychosoziale Notfallversorgung“ des BMI zeigt Möglichkeiten einer weitergehenden Vernetzung auf. Vorgaben direkter Maßnahmen während eines Großschadensereignisses fehlen.

• Hingegen ist eine über den direkten Einsatz weitergehende psychosoziale Unterstützung bei den übrigen Papieren nicht vorgesehen.

• Die psychosoziale Unterstützung findet sich in allen MANV Konzepten nur als „Nebenaufgabe“ wieder. Es fällt auf, dass die medizinische Versorgung sehr gut durchdacht ist, eine psychosoziale Unterstützung aber vernachlässigt wird.

• In der Einsatzleitung und später auch in den Einsatzabschnitten kommt eine psychosoziale Unterstützung nicht vor.

• Es gibt einen unterschiedlichen Sprachgebrauch, der eine Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Gruppen erschwert.

• Die Einsatzkräfte von Feuerwehr- und Rettungsdienst werden im Rahmen ihrer Ausbildung nur unzureichend auf die psychosoziale Unterstützung, insbesondere auf einfache Maßnahmen der psychologischen Ersten Hilfe, vorbereitet.

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• In den meisten Rettungsdienstbereichen sind die groben Strukturen bei feuer-wehrtechnischen oder rettungsdienstlichen Ereignissen weitgehend gleich. Das gilt auch für Großschadensereignisse.

• In praktisch allen Rettungsdienstbereichen, die über ein funktionierendes MANV-Konzept verfügen, ist die Vorgehensweise gleich.

• Eine Trennung zwischen den Maßnahmen der klassischen Betreuung durch die Hilfsorganisationen und der psychologischen Ersten Hilfe bzw. seelsorgerischer Maßnahmen ist nicht sinnvoll. Die Maßnahmen gehören zusammen und müssen gemeinsam geleistet werden.

• Das Personal der Hilfsorganisationen verfügt in der Regel über eine Ausbildung, die es befähigt, klassische Betreuungsmaßnahmen und Maßnahmen der sozialen Betreuung durchzuführen. Eine weiterführende Ausbildung, die das Personal befähigt, Maßnahmen der psychologischen Ersten Hilfe durchzuführen, z. B. zum PSU-Helfer (gleichzusetzen mit der Basisnotfallnachsorgeausbildung des DRK oder ähnlichen Ausbildungen beim MHD), ist nicht flächendeckend vorhanden. Als Perspektive sollte aber jede in diesem Bereich tätige Einsatzkraft diese Mindestausbildung in psychologischer Ersten Hilfe vorweisen können.

• Im Rettungsdienst ist die Mehrzahl des Personals als Rettungsassistent einge-setzt. Die Rettungsassistenten führen medizinische Maßnahmen in festgelegten Grenzen selbständig durch und unterstützen den Notarzt bei weitergehenden medizinischen Maßnahmen. Im Bereich der psychologischen Ersten Hilfe fehlen vergleichbare Kräfte fast gänzlich. Hier stehen zumeist Notfallseelsorger oder in Ansätzen Notfallpsychologen zur Verfügung. Diese Kräfte sind von ihrer Aus-bildung und ihrem beruflichen Ansatz her für die Bedürfnisse der meisten Be-troffenen eines Großschadensereignisses überqualifiziert. Es ist daher notwendig, vermehrt Personal zu qualifizieren, das Aufgaben übernehmen kann, die im Be-reich der qualifizierten psychologischen Ersten Hilfe liegen. Die in diesem Konzept vorgeschlagenen PSU-Assistenten können diese Aufgaben über-nehmen. Dazu ist es aber notwendig, genügend Personal mit dieser Qualifikation auszubilden und vorzuhalten.

• Die Notfallseelsorger und in Ansätzen auch die Notfallpsychologen haben eine eigene Einsatzstellenstruktur mit leitenden Notfallseelsorgern, koordinierenden Notfallseelsorgern usw. entwickelt. Würde diese Struktur bei Schadenslagen übernommen, so gäbe es zur bereits bestehenden festgelegten Einsatz-stellenstruktur eine Nebenstruktur. Dies macht Einsatzabläufe kompliziert und unübersichtlich. Daher ist eine Zusammenarbeit mit den Notfallseelsorgern und Notfallpsychologen nur möglich, wenn diese sich in die bestehende lineare Einsatzstruktur einbinden und im Einsatz operativ-taktisch führen lassen.

• Die bisher vorhandenen Angebote in der psychosozialen Unterstützung, z. B. Notfallseelsorger, Notfallpsychologen usw., treten zumeist als Einzelpersonen oder Kleingruppen an der Einsatzstelle auf. Von der Einsatzleitung ist es aber nicht möglich, bei einem Großschadensereignis Einzelpersonen oder Klein-gruppen zu führen. Weiterhin ist die Leistung der einzelnen Angebote sehr unter-schiedlich und daher von der Einsatzleitung nicht abzuschätzen. Daher ist es not-wendig, die in diesem Bereich Tätigen zu PSU-Gruppen mit klar definierter Leis-tung und klarer Führungsstruktur zusammenzuführen. Dazu ist es, neben der Erstellung einer Leistungsbeschreibung, auch unbedingt notwendig, dass ver-schiedene Einsatzmittel z.B. Betreuungsgruppen, PSU-Assistenten, Notfallseel-sorger und Notfallpsychologen miteinander arbeiten bzw. trainieren.

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4. Phasen bei Großschadensereignissen Zur besseren Übersicht in der Planung und im Ablauf bei Großschadensereignissen wurden die einzelnen Abläufe in Phasen aufgeteilt. Die Phasen 0 – 3 liegen im Aufgabenbereich der Behörde zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr der Kreise oder kreisfreien Städte. Die Phase 0 beschäftigt sich ausschließlich mit den Vorbereitungen und Planungen einer Großschadenslage. In den Phasen 1 – 3, der Soforthilfe, beschränken sich die Hilfestellungen der PSU-Kräfte nur auf die notwendigsten physiologischen und psychologischen Bedürfnisse der Betroffenen einer Großschadenslage. Es wird in diesen Phasen nach Standards gearbeitet, die grundsätzlich nicht der optimierten Individualhilfe dienen können, sondern möglichst vielen Personen eine gleichmäßige Versorgung sichern. Mit der Zuführung von Personal und Material sollte sich die Hilfestellung immer stär-ker an der optimierten Individualhilfe für jeden einzelnen Betroffenen orientieren. Eine weiterführende Hilfestellung in der Phase 4 und 5 wird von Seiten des Ar-beitskreises PSU als sinnvoll angesehen und ausdrücklich gefordert. Die Zustän-digkeit wechselt aber von der Behörde zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zu anderen Behörden, im Wesentlichen die Behörde zur allgemeinen Gesundheits-vorsorge und der Psychotherapeutenkammer. Diese müssen sich so organisieren, dass sie die Aufgaben nach spätestens 24 Stunden, am Übergang von Phase 3 zur Phase 4, vollständig übernehmen können. Aus dem Grund wird in diesem Konzept der Bereich Phase 4 und 5 nicht beschrieben. Phase 0 = Planungen für den Fall eines Großschadensereignisses. Phase 1 Soforthilfe = Zeitraum ~ bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle. Phase 2 Soforthilfe = Zeitraum ~ 0 bis 3 Stunden. Phase 3 Soforthilfe = Zeitraum ~ 3 bis 24 Stunden oder bis zur Auflösung des Betreuungsplatzes. Übergang von der Soforthilfe zur Übergangshilfe = Übergabe der Zuständigkeit an andere Behörden. Phase 4 Übergangshilfe = Zeitraum ~ 24 Stunden bis ca. 3 Wochen Phase 5 Langzeithilfe = Zeitraum ~ bis zu einem Jahr

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5. Aufgaben in der psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen 5.1. Einbindung der PSU in den administrativ-organisatorischen Krisenstab der Kreise/Städte, der Bezirksregierung oder des Land NRW Um die notwendigen Maßnahmen der PSU im Krisenstab einzubinden, ist es not-wendig einen Fachberater PSU als ereignisspezifisches Mitglied in den Krisenstab zu berufen. Der Fachberater PSU im administrativ-organisatorischen Krisenstab berät den Krisenstab bei allen Fragestellungen der psychosozialen Unterstützung. Dazu ist ein umfangreiches Wissen über örtliche und überörtliche PSU-Strukturen erforderlich. In der Phase 0 ist eine umfangreiche Einsatzvorbereitung durch den Fachberater PSU notwendig. Wird kein Fachberater PSU in den Krisenstab berufen, so liegt der Schwerpunkt der Aufgaben aus dem Bereich PSU bei der allgemeinen Gesundheitsvorsorge und dem Katastrophenschutz. Allgemeine Aufgaben: • Einsatzvorbereitung durch Erstellung benötigter Listen und Zusammenführen

wichtiger Informationen. Beispiele:

o Listen möglicher regionaler und überregionaler Betreuungseinheiten und deren Ansprechpartner.

o Erkunden und Festlegung von geeigneten Gebäuden zum Aufbau von Betreuungsplätzen im Kreis oder Stadtgebiet.

o Datenbank von bundesweiten Traumaambulanzen, Therapeuten und psychologische Psychotherapeuten.

o Listen von regionalen und überregionalen PSU-Ressourcen. o Planung einer Informationsstelle für Angehörige/Freunde von

Betroffenen eines Großschadensereignisses. o Planung einer Personenauskunftsstelle (PAST). o Planung und Absprache mit der Behörde zur allgemeinen Gesundheits-

vorsorge über eine Koordinierungsstelle, die alle PSU-Maßnahmen nach Abschluss der Soforthilfe (Phase 3) übernimmt.

• Unterstützung des operativ-taktischen Führungsstabs in allen administrativ– organisatorischen Fragestellungen.

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5.1.1 Führungsorganisation: Fachberater im administrativ–organisatorischen Krisenstab

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5.2. Fachberater PSU im operativ–taktischen Führungsstab Der Fachberater PSU im operativ–taktischen Führungsstab berät den Führungsstab in allen psychosozialen Fragestellungen (z. B. Bedarfsmitteilung, Einsetzen von PSU-Personal, Festlegen von Anlaufstelle, Festlegen von Betreuungsplätzen, Planung und Übergabe der PSU-Aufgaben an die Koordinierungsstelle in Absprache mit dem Krisenstab usw.). In enger Zusammenarbeit mit der Einsatzleitung sorgt er für eine PSU Lagefeststellung und Lagebeurteilung und die kontinuierliche Ermittlung des PSU-Bedarfes. Allgemeine Aufgaben: • Einsatzvorbereitung in der Phase 0 durch Zusammenstellen und Zusammen-

führen wichtiger Informationen. Beispiele:

o Erkunden und Festlegen von geeigneten Gebäuden zum Aufbau von Anlaufstellen im Kreis oder Stadtgebiet.

o Erstellen einer Datenbank von regionalen Fachkliniken, Trauma-ambulanzen, Therapeuten und psychologische Psychotherapeuten.

o Erstellen einer Datenbank von regionalen PSU-Ressourcen (PSU-Teams, Betreuungseinheiten, Notfallpsychologen, Notfallseelsorger).

o Erstellen einer Datenbank über vorhandenes Material, das zum Betrieb von Betreuungsstellen benötigt wird.

o Planung einer Informationsstelle für Angehörige/Freunde von Betroffenen eines Großschadensereignisses.

o Erstellen von Info-Blättern/Flyer für verschiedene Zielgruppen. o Planung einer Personenauskunftsstelle (PAST). o Planung und Absprache mit der Behörde zur allgemeinen

Gesundheitsvorsorge über eine Koordinierungsstelle, die alle PSU-Maßnahmen nach Abschluss der Soforthilfe (Phase 3) übernimmt.

• Unterstützung des operativ–taktischen Führungsstabes im Einsatzfall. Beispiele:

o Beratung in allen psychosozialen Fragestellungen. o Erarbeiten von Bedarfsmitteilung, Einsetzen von PSU-Personal,

Planung und Einsetzen von Anlaufstelle, Informationsstellen sowie Planung und Einsetzen von Betreuungsplätzen usw.

o PSU-Lagefeststellung und Lagebeurteilung sowie kontinuierliche Ermittlung des PSU-Bedarfes.

o Übersichtsdokumentation. o Unterstützung des S1, S3 und S4 bei der psychosozialen Unterstützung

der Einsatzkräfte. Anmerkung: Je nach Umfang eines Ereignisses kann ein Führungsassistent PSU mit der Aufgabenstellung psychosoziale Unterstützung der Einsatzkräfte dem S1 unterstellt werden. Er arbeitet eng mit dem Fachberater PSU zusammen.

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5.2.1. Führungsorganisation: Fachberater PSU im operativ–taktischen Führungsstab

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5.3. Schadensort Aufgabe der Einsatzkräfte: Auf die ersteintreffenden Kräfte werden eine große Anzahl von Betroffenen und eine Fülle von Informationen und Eindrücken innerhalb kürzester Zeit einwirken. Die Aufgabe dieser ersten Kräfte besteht aus einer umfassenden Erkundung der Lage, Rückmeldung an die Leitstelle und Nachforderung von Kräften. Erst nach Lösung dieser Aufgabe ist es möglich, erste Maßnahmen, je nach erkundeten Gefahrenschwerpunkten, durchzuführen. Diese bestehen in der Regel aus Maßnahmen der direkten Gefahrenabwehr, z. B. Rettung von Menschen, Verhinderung von Explosionen, Evakuierung von gefährdeten Personen usw. Den notwendigen Maßnahmen steht in der ersten Zeit eine zu geringe Anzahl von Einsatzkräften gegenüber. Daher werden in der Anfangsphase keine oder nur sehr pragmatische PSU-Hilfestellungen möglich sein. Diese bestehen zumeist in einem geordneten Herausführen der Betroffenen aus dem Gefahrenbereich zur Patientenablage bzw. zur Auffangstelle. Diese Aufgabe können nur ausgebildete Ein-satzkräfte mit der notwendigen Schutzausrüstung durchführen. Eine weitergehende PSU-Arbeit ist am Schadensort im Gefahrenbereich nicht möglich. Können Betroffene nicht aus dem Gefahrenbereich gerettet bzw. evakuiert werden, z. B. eingeklemmte oder verschüttete Personen, so sind die Einsatzkräfte für alle Maßnahmen, auch die der PSU, zuständig. Nur in begründeten Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung der Eigensicherung wird PSU-Personal (z. B. Notfallseelsorger) am Schadensort tätig. 5.3.1. Einsatzkräfte am Schadensort Einsatzkräfte je nach Auftrag mit geeigneter Ausbildung und Schutzausrüstung.

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5.3.2. Führungsorganisation Einsatzabschnitt Patientenversorgung

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5.4. Patientenablage Maßnahmen in der Patientenablage Der erste Arbeitsschritt in der Patientenablage besteht in einer umfassenden Sich-tung und in der Festlegung der Behandlungspriorität sowie der Registrierung aller Betroffenen durch das Rettungsdienstpersonal. Als nächster Schritt ist es notwendig, vital gefährdete Betroffene unverzüglich notfall-medizinisch zu versorgen und lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen. Danach werden die Betroffenen mit einer niedrigen Behandlungspriorität vom medizinischen Personal versorgt. Bedingt durch diese Arbeitsschwerpunkte ist das Rettungsdienstpersonal mit der notfallmedizinischen Versorgung der schwer und leicht Verletzten beschäftigt und in der Anfangsphase auch mit dieser Maßnahme ausgelastet. Daher werden in der Regel Einsatzkräfte, die nicht dem Rettungsdienstpersonal angehören, beauftragt, körperlich unverletzt/nicht erkrankte Betroffene zu betreuen. Hierbei kann es sich um Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen oder der Feuerwehren handeln. Diese Einsatzkräfte werden mit PSU-Aufgaben beauftragt. Bei Einsatzlage im Rahmen der MANV Konzepte (bis ca. 50 Betroffene) ist es sinn-voll, dass alle Betroffenen der Sichtungskategorie I – III die Patientenablage durch-laufen. Damit sind eine lückenlose medizinische Sichtung und Behandlung sowie eine lückenlose Dokumentation aller Betroffenen sichergestellt. Ersthelfer, die bereits vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte Maßnahmen der Ersten Hilfe durchgeführt haben, führen, wenn die Maßnahmen medizinisch ausreichen, diese weiter. Sind genügend Rettungskräfte an der Einsatzstelle eingetroffen, so werden die Ersthelfer nach und nach ausgelöst. Es ist davon auszugehen, dass die Ersthelfer während ihrer Tätigkeit „funktionieren“. Erst nach ihrer Ablösung besteht die Gefahr, dass sie dekompensieren. Daher ist es notwendig, die Ersthelfer in den Bereich der Anlaufstelle zu übergeben. Gleiches gilt für Augenzeugen des Groß-schadensereignisses. Beide Gruppen gelten als Betroffene.

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5.4.1. Führungsorganisation: PSU-Aufgaben in der Patientenablage

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5.4.2. Personal an der Patientenablage Gruppenführer Einsatzkräfte mit PSU-Auftrag - Aufgaben wie unter Punkt 7.2.1 Einsatzkräfte mit PSU-Auftrag - Aufgaben wie unter Punkt 7.2.2. 5.4.3. PSU-Planungsgrößen Patientenablage (Planungsgrundlage ist die MANV Planung der AGBF) Durchgangskapazität Patientenablage: Maximal 50 Betroffene 40 % Sichtungskategorie I = 20 Patienten 20 % Sichtungskategorie II = 10 Patienten 40 % Sichtungskategorie III = 20 Patienten PSU-Einsatzkräfte 1 Gruppenführer PSU, 5 PSU-Assistenten, 3 Notfallseelsorger. 9

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5.5. Anlaufstelle Bei Großschadensereignissen mit einer großen Anzahl von Betroffenen ist es nicht möglich, dass alle Betroffenen die Patientenablage durchlaufen. Die Anzahl und Möglichkeiten der Einsatzkräfte reichen in der ersten Phase des Einsatzes nicht aus, dies zu bewerkstelligen. Es ist daher notwendig, sehr schnell und gezielt neben der Patientenablage für die unverletzt/nicht erkrankten und die gehfähigen leicht verletzt/leicht erkrankten Betroffenen eine Anlaufstelle einzurichten. Sie wird in der Nähe der Patientenablage errichtet (siehe auch DRK DV 600 Punkt 1.3.1). Diese Maßnahme entlastet die Patientenablage und stellt sicher, dass alle Betroffenen die erforderliche Hilfe, z.B. bei einer akuten Belastungsreaktion, durch die Einsatzkräfte erhalten. Gleichzeitig wird den natürlichen Bedürfnissen der Betroffenen, die Schadensstelle zu verlassen und sich in sicherem Abstand zu sammeln, nachgekommen. Es kommt somit zu einer Entlastung der Patientenablage und einer Ordnung des Stromes der Betroffenen vom Schadensort. In aller Regel werden die ersten, nicht in die notfallmedizinischen Maßnahmen eingebundenen Kräfte aus Einsatzkräften der Feuerwehr oder SEG-Kräften der Hilfsorganisationen bestehen. Der Auftrag für diese Kräfte besteht in einfachen, pragmatischen Maßnahmen, die dazu dienen, die Betroffenenströme zur Anlaufstelle zu führen und diese an der Anlaufstelle zu halten. Hier können erste Maßnahmen, wie beruhigen, stabilisieren und informieren usw. durchgeführt werden. Bei der Örtlichkeit der Anlaufstelle kann es sich zu Beginn des Einsatzes um einen freien Platz, eine Wiese oder ein sonstiges Gelände handeln. Im nächsten Schritt sollte ein Teil der Anlaufstelle in ein nahe gelegenes Gebäude verlegt werden. Hier bieten sich öffentliche Gebäude wie Schulen, Rathäuser, Kindergärten oder ähnliches an. Die Infrastruktur der Kirchen mit Gemeindehäusern usw. bietet ebenfalls Möglichkeiten. Das Gebäude sollte so nahe am Schadensort liegen, dass die Betroffenen es ohne Inanspruchnahme von Fahrzeugen erreichen können. Durch diese Maßnahme wird die Anlaufstelle in zwei Bereiche geteilt. Der erste Be-reich ist in der unmittelbaren Nähe der Schadenstelle, der zweite Bereich ist in einem festen Gebäude. Die Betroffenen werden in Gruppen vom ersten Bereich der Anlauf-stelle zum festen Gebäude geführt. Für diesen Bereich ist, neben den Einsatzkräften mit PSU-Aufgaben, auch Personal einzusetzen, das in der Lage ist, einfache Maß-nahmen der psychischen Ersten Hilfe durchzuführen. Hierzu eignen sich: • Notfallseelsorger/Notfallpsychologen, • PSU-Assistenten, • PSU-Helfer. Diese sollen schnellstmöglich nachalarmiert und in der Anlaufstelle eingesetzt wer-den. Bei Großschadensereignissen ist davon auszugehen, dass auch Betroffene mit kör-perlichen Verletzungen in der Anlaufstelle eintreffen. Daher ist es erforderlich, zeit-nah eine medizinische Versorgung sicher zu stellen. Ist genügend Einsatzpersonal in der Anlaufstelle vorhanden, so werden die Betroffenen registriert und es wird eine lückenlose Dokumentation eingeleitet. Die Erstmaßnahmen der psychosozialen Unterstützung werden so lange weiterge-führt, bis am Behandlungsplatz die notwendigen Kapazitäten für die unver-

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letzten/nicht erkrankten oder gehfähigen leicht verletzt/leicht erkrankten Betroffenen vorhanden sind und diese zum Behandlungsplatz überführt werden können. Ist eine zeitnahe Übernahme der unverletzt/nicht erkrankten Betroffenen durch den Behandlungsplatz nicht möglich, so sind diese in Absprache mit dem Abschnittsleiter Patientenversorgung zur Betreuungsstelle zu verlegen. Bietet die Anlaufstelle alle Möglichkeiten einer Betreuungsstelle, so kann das feste Gebäude der Anlaufstelle in Absprache mit dem Abschnittsleiter Patienten-versorgung zur Betreuungsstelle umgewandelt werde.

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5.5.1. Führungsorganisation: PSU Aufgaben an der Anlaufstelle

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5.5.2. Personal an der Anlaufstelle Zugführer Einsatzkräfte mit PSU-Auftrag - Aufgaben nach Punkt 7.2.1 Gruppenführer Einsatzkräfte mit PSU-Auftrag - Aufgaben nach Punkt 7.2.1 Einsatzkräfte mit PSU-Auftrag - Aufgaben nach Punkt 7.2.2 Gruppenführer PSU - Aufgaben nach Punkt 7.2.4 PSU-Assistenten - Aufgaben nach Punkt 7.2.5 PSU-Helfer - Aufgaben nach Punkt 7.2.6 Notfallseelsorger - Aufgaben nach Punkt 7.2.16 Notfallpsychologen - Aufgaben nach Punkt 7.2.14 5.5.3. PSU-Planungsgrößen Anlaufstelle Durchgangskapazität Anlaufstelle: ~100 bis 500 Betroffene pro Stunde je nach Schadensereignis und örtlichen Gegebenheiten. Einsatzkräfte mit PSU-Aufgaben: 1 Zugführer, 2 Gruppenführer, 16 Einsatzkräfte. 19 PSU-Einsatzkräfte 1 Gruppenführer PSU, 3 PSU-Assistenten, 2 PSU-Helfer, 3 Notfallseelsorger. 9 Anmerkung: In der DRK DV 600 wird von einem Personalansatz 1 Helfer zu 10 Be-troffenen ausgegangen. Dieser Personalansatz ist anzustreben, in der Frühphase eines Großschadensereignisses aber sicherlich nicht zu erreichen. Der Mindest-ansatz bei Großschadensereignissen liegt bei 0/1/2/16/19 und sollte in der Alarm- und Ausrückeordnung als erster Ansatz festgelegt werden. Sobald dies möglich ist, wird das Personal um PSU-Einsatzkräfte verstärkt.

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5.6. Informationsstelle für Angehörige/Freunde von Betroffenen Die Erfahrungen bei größeren Schadenslagen haben gezeigt, dass in den Medien sehr schnell und umfangreich über das Ereignis berichtet wird. Dadurch werden die Angehörigen/Freunde von Betroffenen bereits in einer sehr frühen Phase des Scha-densereignisses informiert. Es hat sich gezeigt, dass sich Angehörige oder Freunde von Betroffenen oftmals zur Einsatzstelle begeben. Hier kann es vorkommen, dass die Angehörige/Freunde von Betroffenen durch ihr Verhalten die Rettungsarbeiten erheblich behindern. Diese Gruppe hat einen sehr hohen Informations- und unter Umständen auch Betreuungsbedarf. Wird dieser Bedarf nicht abgedeckt, so wird er, teilweise über die Medien, massiv eingefordert. Die Personengruppe der Angehörigen und Freunde von Betroffenen müssen durch die Bereitstellung einer oder mehrerer Informationsstellen kanalisiert und aufge-fangen werden. Für diese Aufgabe bieten sich die Gebäude der öffentlichen Verwaltungen z.B. Rat-häuser usw. an. Diese Gebäude bieten neben einer guten technischen und räum-lichen Ausstattung auch Personal mit Verwaltungs- und EDV-Kenntnissen. Ihnen zur Seite gestellt werden muss PSU-Personal wie Notfallseelsorger und PSU-Assisten-ten, die für Betreuungsaufgaben eingesetzt werden können. In der Informationsstelle werden die Anfragen aller Angehörigen oder Freunde der Betroffenen in Listen aufgenommen. Gleichzeitig werden sie über den derzeitigen Sachstand informiert. Tritt ein Betreuungsbedarf auf, wird dieser durch die PSU-Kräfte abgedeckt.

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5.6.1. Führungsorganisation: Informationsstelle für Angehörige / Freunde von Betroffenen

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5.6.2. Personal an der Informationsstelle Verwaltungsangehörige - Aufgaben: Annahme von Suchmeldungen, Einpflegen in Listen u.U. GSL-NET. Gruppenführer PSU - Aufgaben nach Punkt 7.2.4 PSU-Assistenten - Aufgaben nach Punkt 7.2.5 Notfallseelsorger - Aufgaben nach Punkt 7.2.16 5.6.3. PSU-Planungsgröße Informationsstelle Verwaltungskräfte 10 Verwaltungsangehörige. 10 PSU-Einsatzkräfte 1 Gruppenführer PSU, 2 PSU-Assistenten, 5 Notfallseelsorger. 8 5.7. Personenauskunfts-Stelle PASS Nach § 31 FSHG sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, eine geeignete Personenauskunfts-Stelle einzurichten. Einzelheiten der Personenauskunfts-Stelle werden in der Projektgruppe „PASS NRW“ des Innenministeriums NRW erarbeitet.

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5.8. Behandlungsplatz Die übliche Kapazität des Behandlungsplatzes ist nach MANV Planung auf 50 Betrof-fene (40% medizinische Gruppe I, 20% medizinische Gruppe II, 40% medizinische Gruppe III) ausgelegt. Maßnahmen des medizinischen Personals: Am Behandlungsplatz werden die Betroffenen einer Eingangssichtung unterzogen und je nach medizinischer Priorität behandelt. Danach werden sie einer geeigneten Einrichtung, z.B. Klinik oder Betreuungsplatz, zugeführt. Gleichzeitig wird die medizinische Dokumentation weitergeführt und eine Übersichts-dokumentation für die Einsatzleitung erstellt. Je nach dem Ergebnis der Sichtung werden die Betroffenen in folgende medizinische Gruppen eingeteilt: Rot Gruppe I: Verletzte / Erkrankte mit vitaler Gefährdung der Atmung, des

Bewusstseins oder des Kreislaufs, sofortige Behandlungsnotwen-digkeit und dringender Transport ins Krankenhaus. (ca. 40 % der Verletzten / Erkrankten)

Gelb Gruppe II: Verletzte / Erkrankte ohne vitale Gefährdung, die innerhalb von 4 - 6 Stunden einer Krankenhausbehandlung zugeführt werden müs-sen. (ca. 20 % der Verletzten / Erkrankten)

Grün Gruppe III: Verletzte / Erkrankte mit geringfügigen Verletzungen, die keine vitale Gefährdung verursachen können. (ca. 40 % der Verletzten / Erkrankten)

Blau Gruppe IV: Verletzte / Erkrankte mit vitaler Gefährdung und geringer Über-lebenswahrscheinlichkeit. Diese Einteilung wird nur bei einer Mangelsituation und durch ausdrückliche Entscheidung des Hauptverwaltungsbeamten (HVB) getroffen.

Schwarz Tote: Werden vom Sichtungssystem nur farblich erfasst. Weiß: Noch nicht gesichtet. Das medizinische Personal am Behandlungsplatz arbeitet die Betroffenen nach den jeweiligen Sichtungskategorien ab. Es ist davon auszugehen, dass die Kapazität des medizinischen Personals bei einem Großschadensereignis, das eine große Anzahl von Verletzten fordert, mit den lebensrettenden Maßnahmen bei Schwerverletzten der Gruppe I ausgelastet ist. Im günstigsten Fall sind noch geringe Kapazitäten zur Behandlung der Betroffenen Gruppe II vorhanden. Maßnahmen des PSU Personals: Das PSU-Personal stellt die Versorgung von Betroffenen der Gruppe III und unter Umständen der Gruppe II sicher. Damit wird das medizinische Personal entlastet und die Betroffenen (Gruppe II – III) werden adäquat versorgt. Die PSU-Kräfte holen die Betroffenen der Gruppe III an der Eingangssichtung des Behandlungsplatzes ab und bringen sie in einen besonderen Bereich des Behand-

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lungsplatzes. Dort führen sie geeignete Maßnahmen der einfachen psychischen Ersten Hilfe, z.B. stabilisieren, beruhigen, informieren usw., durch. Ist eine zeitnahe medizinische Behandlung der Betroffenen der Gruppe II nicht mög-lich, so werden diese Betroffenen in Absprache mit dem Leiter Behandlungsplatz und dem medizinischen Leiter Behandlungsplatz ebenfalls von PSU-Personal wie die der Gruppe III versorgt. Eine medizinische Versorgung im PSU-Bereich des Behandlungsplatzes muss sichergestellt werden. Bei einem Großschadensereignis ist davon auszugehen, dass die Qualität des Ereig-nisses von seinem Potential her eine akute Belastungsreaktion bei allen Betroffenen auslöst. Die wirksamste Maßnahme der psychischen Hilfestellung ist ein möglichst schnelles Wegführen vom Schadensort in einen sicheren, geschützten Ort, an dem Maßnahmen der psychologischen Ersten Hilfe durchgeführt werden können. Jedes längere Verweilen am Schadensort oder im Behandlungsplatz erhöht die Gefahr, dass sich die Symptome der akuten Belastungsreaktion verstärken und in Folge sich eine schlechtere Prognose bei der Verarbeitung des Ereignisses einstellt. Die bishe-rige, nach rein medizinischen Gesichtspunkten festgelegte Transportpriorität wird dieser Notwendigkeit nicht gerecht. Daher sind die Betroffenen, die körperlich nicht oder nur gering verletzt sind, schnellstmöglich dem Betreuungsplatz zu überstellen. Ist der Betreuungsplatz aufnahmebereit, so werden die Betroffenen nach einer Aus-gangssichtung und Dokumentation zum Betreuungsplatz gebracht. Für eine ausrei-chende Transportbegleitung durch PSU-Kräfte ist zu sorgen. Der Gruppenführer-PSU und der Fachliche Leiter-PSU organisieren geeignete Maß-nahmen, um Angehörige von Betroffenen, die am Behandlungsplatz eintreffen, auf-zufangen. Sie stellen eine psychosoziale Unterstützung der Einsatzkräfte am Be-handlungsplatz sicher. Neben den Betroffenen der Gruppe II und III besteht aber auch ein Bedarf bei den Betroffenen der Gruppe IV bei der Sterbebegleitung und im Bereich der vorläufigen Totenablage. Dieser Bereich fällt in den Aufgabenbereich der Notfallseelsorge. Der Gruppenführer Notfallseelsorge organisiert und koordiniert in Absprache mit dem Leiter Behandlungsplatz und dem medizinischen Leiter Behandlungsplatz die dazu notwendigen Maßnahmen. Anmerkung: Alle am Behandlungsplatz eingesetzten Kräfte müssen zukünftig mindestens über die Ausbildung zum PSU-Helfer verfügen. Teile der bisher eingesetzten Kräfte des Betreuungsdienstes reichen daher in ihrer Qualifikation noch nicht aus und müssen nach den jeweiligen Ausbildungsrichtlinien der Hilfsorganisationen nachgeschult werden.

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5.8.1. Führungsorganisation: PSU am Behandlungsplatz

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5.8.2. Personalansatz PSU-Personal am Behandlungsplatz Gruppenführer-PSU, - Aufgaben nach Punkt 7.2.4 PSU-Assistenten, - Aufgaben nach Punkt 7.2.5 PSU-Helfer, - Aufgaben nach Punkt 7.2.6 Fachlicher Leiter-PSU, - Aufgaben nach Punkt 7.2.7 Gruppenführer Notfallseelsorger, - Aufgaben nach Punkt 7.2.8 Notfallseelsorger. - Aufgaben nach Punkt 7.2.16 5.8.3. PSU-Planungsgröße Behandlungsplatz Kapazität des Behandlungsplatzes: 50 Betroffene PSU-Einsatzkräfte: 1 Gruppenführer PSU, 1 Fachlicher Leiter PSU, 3 PSU-Assistenten oder PSU-Helfer, 2 PSU-Assistenten (PSU für Einsatzkräfte), 1 Gruppenführer Notfallseelsorge (bei entsprechender Qualifikation ggfs. in Personalunion Fachlicher Leiter PSU), 2 Notfallseelsorger. 10

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5.9. Betreuungsplatz Der Betreuungsplatz wird in der Regel durch den Betreuungsdienst der HiOrg. als Aufenthaltsort für die Dauer von mehreren Stunden bis zu 24 Stunden eingerichtet. In ihm werden alle notwendigen Angebote für Betroffene einer Großschadenslage, die nicht oder nur leicht körperlich verletzt oder erkrankt sind, zusammengefasst. Aufgaben im Betreuungsplatz sind:

• Sicherstellung der körperlichen Bedürfnisse, • soziale Unterstützung, • psychologische Erste Hilfe, • seelsorgerische Unterstützung, • medizinische Unterstützung.

Ziel des Betreuungsplatzes ist es, alle Betroffene einer Großschadenslage, die nicht oder nur leicht körperlich verletzt oder erkrankt sind, aufzunehmen und zu versorgen, bis sie in ihrer eigenen Wohnung, im Familien-/Bekanntenverbund oder in sonstigen Einrichtungen untergebracht werden können. Ein weiteres Ziel ist eine weiterführende Hilfestellung, wie z.B. psychische, seelsorgerische Unterstützung, sicherzustellen. Somit stellt der Betreuungsplatz die Schnittstelle dar von der Soforthilfe, die in der Zuständigkeit der Behörden zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr liegt, zur Übergangshilfe in der Zuständigkeit der allgemeinen Gesundheitsvorsorge und der Psychotherapeutenkammer. Der Ort des/der Betreuungsplatzes/plätze soll in der Phase 0 bereits festgelegt werden. Die Anforderungen an den Betreuungsplatz sind in Anlage 2 beschrieben. Hierbei sind die Örtlichkeiten der Betreuungsplätze so zu wählen, dass die Betroffe-nen nicht länger als 20 – 30 Minuten von der Einsatzstelle zum Betreuungsplatz transportiert werden müssen. Bei der Übergabe in den Betreuungsplatz werden die Betroffenen registriert und einer medizinisch/psychologischen Begutachtung unterzogen. Die Begutachtung ist in angemessenen Abständen zu wiederholen. Die Betroffenen werden, je nach ihrem persönlichen, derzeitigen medizinisch/ psychologischen Zustand, fachgerecht versorgt. Der Betreuungsdienst stellt die Versorgung der Betroffenen mit allen notwendigen Dingen, z.B. Nahrungsmittel, Dinge des täglichen Bedarfs usw., sicher. Die Be-treuungshelfer unterstützen Betroffene, z.B. alte und hilfsbedürftige Personen, bei der Körperhygiene und führen bei Bedarf pflegerische Basismaßnahmen durch. Der Leiter Betreuungsplatz organisiert, in enger Absprache mit dem Gruppenführer PSU und dem Fachlichen Leiter PSU, die Übergabe der Betroffenen an den eigenen Familien-/Bekanntenverbund oder an andere Fachdienste bzw. Behandlungseinrich-tungen. Der Leiter Betreuungsplatz und der fachliche Leiter Betreuungsplatz organisieren die Übergabe in die Zuständigkeit der allgemeinen Gesundheitsvorsorge und der Psychotherapeutenkammer.

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Der Leiter Betreuungsplatz organisiert geeignete Maßnahmen, um eine psychosoziale Unterstützung der Einsatzkräfte am Betreuungsplatz sicherzustellen. Der Betreuungsplatz wird aufgelöst, sobald alle Betroffenen entweder im eigenen Familien-/Bekanntenverbund untergebracht sind oder andere Fachdienste bzw. Behandlungseinrichtungen die Betroffenen übernommen haben.

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5.9.1 Führungsorganisation: PSU am Betreuungsplatz

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5.9.2. PSU-Personal am Betreuungsplatz Zugführer Einsatzkräfte mit PSU-Auftrag - Aufgaben nach Punkt 7.2.1 Gruppenführer Einsatzkräfte mit PSU-Auftrag - Aufgaben nach Punkt 7.2.1 Einsatzkräfte mit PSU-Auftrag - Aufgaben nach Punkt 7.2.2 Gruppenführer PSU - Aufgaben nach Punkt 7.2.4 PSU-Assistenten - Aufgaben nach Punkt 7.2.5 PSU-Helfer - Aufgaben nach Punkt 7.2.6 Notfallseelsorger - Aufgaben nach Punkt 7.2.16 Notfallpsychologen - Aufgaben nach Punkt 7.2.14 Notarzt Aufgaben: Der Notarzt ist für die medizinische Begutachtung der Betroffenen und die medizinische Versorgung am Betreuungsplatz verantwortlich. Diese Aufgabe erfüllt er in enger Zusammenarbeit mit dem Leiter Betreuungsplatz und dem Fachlichen Leiter PSU. Er versorgt die Betroffenen bei allen medizinischen Notwendigkeiten. Hierzu gehören auch die Beschaffung und Verabreichung von Bedarfsmedikamenten und sonstige medizinische Hilfestellungen. Rettungsdienstpersonal Aufgaben: Das Rettungsdienstpersonal ist dem Leiter Betreuungsplatz unterstellt. Es unterstützt den Notarzt bei allen medizinischen Maßnahmen.

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5.9.3. PSU-Planungsgröße Betreuungsplatz Kapazität des Betreuungsplatzes: ~ 500 Personen Führungs- und Hilfspersonal 1 Leiter Betreuungsplatz, 10 Führungsassistenten. 11 Medizinisches Personal 1 Notarzt, 3 Rettungsassistenten, 2 Rettungssanitäter. 6 Betreuungspersonal 2 Gruppenführer Betreuung, 16 Betreuungshelfer. 18 PSU-Personal 1 Gruppenführer PSU, 1 Fachlicher Leiter PSU, 10 PSU-Assistenten, 3 Notfallpsychologen, 3 Notfallseelsorger. 18 Verpflegungsgruppe 1 Gruppenführer Verpflegungsgruppe, 8 Einsatzkräfte Verpflegungsgruppe. 9 Technikgruppe 1 Gruppenführer Technikgruppe, 8 Einsatzkräfte Technikgruppe. 9 Anmerkung: Im Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadens-ereignissen in NRW wird der Rahmen für Maßnahmen im Betreuungsplatz festgelegt. Die Standardeinsatzregeln „Betreuungsplatz 500 NRW“ erarbeitet der DRK-Landesverband Westfalen-Lippe in Absprache mit der AGBF- NRW, dem LFV-NRW, dem Landesverband DRK Nordrhein, dem MHD-NRW, dem ASB-NRW und der JUH-NRW.

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5.10. Psychosoziale Unterstützung für Einsatzkräfte Die psychosoziale Unterstützung für Einsatzkräfte liegt in der Verantwortung des Einsatzleiters und dies auch über die Phase 3 hinaus. Er ist verpflichtet, im Rahmen seiner Fürsorgepflicht alle Vorkehrungen des Arbeitsschutzes zu treffen, um die Ein-satzkräfte vor physischen und psychischen Schäden, die aus dem Einsatz heraus erfolgen können, zu bewahren. Kommt es dennoch zu einer physischen oder psychischen Verletzung, so sind Maßnahmen zur sofortigen Hilfeleistung für die Einsatzkraft/kräfte zu treffen. Erfahrungen bei Einsätzen und Übungen mit einer großen Anzahl von Toten und Verletzten haben gezeigt, dass mit einem Ausfall von ca. 5% der zur Bergung oder Rettung unmittelbar eingesetzten Kräfte auszugehen ist. Die Einsatzkräfte zeigten starke psychische oder psychosomatische Beschwer-den, die es erforderlich machten, umgehend Maßnahmen der psychischen Ersten Hilfe durchzuführen. Die wirksamste Maßnahme, eine psychische Verletzung zu vermeiden, ist die Stär-kung der Einsatzkräfte im Vorfeld eines Großschadensereignisses, mit Stress und belastenden bzw. kritischen Einsatzsituationen umzugehen. Diese präventiven Maß-nahmen werden in NRW durch die Vermittlung dieses Themas bereits in der Grund-ausbildung (Truppmannausbildung) und weiter in den Führungsausbildungen er-reicht. Ein weiterer Schritt bietet die Ausbildung aller Einsatzkräfte, wie sie in Punkt A 1 der Anlage 1 vorgeschlagen wird. Dennoch kann es vorkommen, dass Einsatzkräfte an der Einsatzstelle oder nach dem Einsatz Hilfestellung zur Verarbeitung der Erlebnisse einer Einsatzlage be-nötigen. Hierfür halten die Feuerwehren in NRW Teams zur psychosozialen Unter-stützung der Einsatzkräfte (PSU-Teams) vor. Diese Teams, bestehend aus Fach-beratern Seelsorge, Psychologen und ausgebildeten Einsatzkräften, übernehmen die Aufgabe der Prävention in Aus- und Fortbildung, stehen während des Einsatzes zur direkten Stabilisierung betroffener Kräfte zur Verfügung und beraten die Einsatz-leitung in PSU-Fragestellungen. Nach potentiell traumatischen Ereignissen und/oder auf Wunsch der Einsatz- und Führungskräfte führen sie strukturierte Nachsorge-maßnahmen durch. Für den Einsatz von PSU-Kräften bei Großschadensereignissen ist es notwendig, diese in die bestehende Einsatzstellenstruktur einzugliedern. Es empfiehlt sich, die Leistung PSU/Arbeitsschutz und Eigenschutz für Einsatzkräfte und alle anderen not-wendigen Serviceleistungen, z.B. Verpflegung, an einer bestimmten Stelle gemein-sam anzubieten und dem Einsatzabschnitt Logistik zu unterstellen. Diese Plätze sollen in der Nähe des Schadensortes in nicht gefährdeten Bereichen errichtet und betrieben werden. Die medizinischen und psychologischen Anforde-rungen im Bereich PSU/Arbeitsschutz für Einsatzkräfte lassen sich oftmals nicht von-einander trennen. Daher ist es sinnvoll, die Rettungsdienstkräfte des Eigenschutzes und PSU-Kräfte an einem Platz zu stationieren, um bei Bedarf von dort aus in der Einsatzstelle für eigene Kräfte tätig werden zu können. Auch Bagatellverletzungen können durch diese Kräfte behandelt werden.

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5.10.1. Psychosoziale Unterstützung für Einsatzkräfte als Aufgabe im operativ–taktischen Führungsstab Die psychosoziale Unterstützung der Einsatzkräfte ist eine Aufgabe des Einsatz-leiters. Unterstützung findet er bei S1, S3 und S4, die wiederum vom Fachberater PSU beraten werden. Bei Großschadensereignissen ist das Aufgabenfeld der psychosozialen Unterstützung für Einsatzkräfte so umfangreich, dass es sinnvoll ist, einen Gruppenführer PSU zusätzlich zum Fachberater PSU im operativ-taktischen Führungsstab zu installieren. Der Führungsassistent PSU ist dem Sachgebiet S1 unterstellt und arbeitet eng mit den Sachgebieten S3 und S4 zusammen. Er organisiert und koordiniert die psychosoziale Unterstützung gemeinsam mit dem Fachberater PSU. Ein besonderes Aufgabenfeld ist die Planung und Organisation der Nachsorge von Einsatzkräften nach Beendigung des Einsatzes. Wird der operativ-taktische Einsatzstab nach Beendigung des Einsatzes aufgelöst, so führen der Gruppenführer PSU und der Fachberater PSU die Nachsorge der Einsatzkräfte weiter. 5.11. Serviceplatz und Arbeitsschutz/PSU für Einsatzkräfte Der Arbeitsschutz/PSU für Einsatzkräfte ist schnellstmöglich in der Nähe des Schadensortes, aber außerhalb des Gefahrenbereiches, einzurichten. Er untersteht dem Einsatzabschnitt Logistik. Neben dem Arbeitsschutz/PSU sollten alle zur Versorgung der Einsatzkräfte notwendigen Einrichtungen an einem „Serviceplatz für Einsatzkräfte“ konzentriert werden. Liegt der Behandlungsplatz/liegen die Behand-lungsplätze in unmittelbarer Nähe, so wird nur ein Serviceplatz benötigt. Ist das nicht der Fall, ist ein zweiter Platz einzurichten. An diesen Serviceplätzen finden die Einsatzkräfte alle notwendigen Einrichtungen und Angebote wie z. B.:

• Verpflegung, • Verpflegungsräume/Zelte, • Toilettenanlagen, Möglichkeiten der Körperhygiene, • Ruheräume/Zelte, • Erste Hilfe bei Bagatellverletzungen, • Kommunikationsmöglichkeiten (Angehörige der Einsatzkräfte), • psychologische Unterstützung, • geschützter Gesprächsraum.

Der Serviceplatz ist so zu dimensionieren, dass die Einsatzkräfte alle vier Stunden verpflegt werden und eine Ruhepause einlegen können.

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5.11.1. Funktionen zum Betrieb eines Serviceplatzes und Arbeitsschutz/PSU für Einsatzkräfte Leiter Serviceplatz Der Leiter Serviceplatz untersteht dem Abschnittsleiter Logistik. Aufgabe: Der Leiter Serviceplatz führt den Serviceplatz und organisiert und koordiniert alle erforderlichen Maßnahmen. Insbesondere koordiniert er, in Absprache mit dem Abschnittsleiter Schadens-bekämpfung oder Patientenversorgung, die Ablösung und Verpflegung der Einsatz-kräfte. Er setzt auf Anforderung die Rettungsdienstkräfte des Eigenschutzes ein. Personal zum Betreiben des Serviceplatzes Aufgabe: Das Personal zum Betreiben des Serviceplatzes wird vom Leiter Serviceplatz geführt. Es führt alle erforderlichen Maßnahmen, wie z.B. Aufbau von Zelten, Herrichten und Verteilen von Verpflegung, am Serviceplatz durch. Gruppenführer PSU Aufgabe: Der Gruppenführer PSU wird vom Leiter des Serviceplatzes geführt. Er organisiert und koordiniert alle erforderlichen PSU-Maßnahmen am Serviceplatz und setzt das PSU-Personal ein. Insbesondere sorgt er für eine ausreichende PSU-Personalreserve, um psychisch dekompensierte Einsatzkräfte auffangen zu können. Fachberater Seelsorge Aufgabe: Die Fachberater Seelsorge werden vom Gruppenführer PSU geführt. Sie werden besonders zu ersten Entlastungsgesprächen für Einsatzkräfte im Service-platz eingesetzt. PSU-Assistenten Aufgabe: Die PSU-Assistenten werden vom Gruppenführer PSU geführt. Sie werden zu ersten Entlastungsgesprächen für Einsatzkräfte am Serviceplatz eingesetzt. Bei der psychischen Dekompensierung von Einsatzkräften holen sie diese an der Grenze des Gefahrenbereiches ab und begleiten sie in einen geschützten Gesprächsraum am Serviceplatz. In diesem Gesprächsraum führen sie alle erforderlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Einsatzkraft durch. Rettungsdienstpersonal Aufgabe: Das Rettungsdienstpersonal wird vom Leiter Serviceplatz geführt. Das Rettungsdienstpersonal unterhält eine Sanitätsstation am Serviceplatz, um Bagatellverletzungen der Einsatzkräfte zu versorgen. Daneben stellt es die rettungs-dienstliche Versorgung (RTW - NEF Eigenschutz) der eingesetzten Kräfte sicher.

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5.11.2. Führungsorganisation: Serviceplatz für Einsatzkräfte

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5.11.3. Planungsgröße Serviceplatz für Einsatzkräfte Kapazität des Serviceplatzes: ~ 500 Einsatzkräfte in zwei Schichten eingesetzt Führungs- und Hilfspersonal 1 Leiter Serviceplatz, 5 Führungsassistenten, 2 Gruppenführer, 16 Personal zum Aufbau und Betrieb des Serviceplatzes. 24 PSU-Personal 1 Gruppenführer PSU, 5 Fachberater Seelsorge, 10 PSU-Assistenten. 16 Rettungsdienstpersonal 4 Rettungsassistenten (zum Betreiben der Sanitätsstelle), 3 Rettungsassistenten (RTW Eigenschutz der Einsatzkräfte), 1 Notarzt. 8

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6. Alarmierung und Sammelpunkte für PSU-Kräfte 6.1. Alarmierung PSU-Kräfte, die nicht in die Einheiten der Feuerwehren oder Hilfsorganisationen ein-gegliedert sind, werden zurzeit oftmals als Einzelpersonen zumeist über Telefonlisten alarmiert. Nur sehr wenige PSU-Kräfte, wie zum Beispiel Fachberater Seelsorge und Teile der Notfallseelsorge, sind mit Funkmeldeempfängern ausgerüstet. Bei Groß-schadensereignissen ist der organisatorische Aufwand, die PSU-Kräfte über eine Telefonliste zu benachrichtigen, sehr hoch und von der betroffenen Leitstelle zumeist nicht zu leisten. Eine Ausrüstung aller PSU-Kräfte mit Funkmeldempfängern bringt sehr hohe Beschaffungs- und Unterhaltskosten mit sich. Es bleibt der zuständigen Behörde zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr freigestellt, ob sie diese Kosten investieren möchte. Die Telefonanbieter haben telefonische Alarmierungssysteme entwickelt, die schnell, sicher und einfach eine gesamte Gruppe alarmieren können. Diese Alarmierungssysteme sind wesentlich preisgünstiger als eine Alarmierung über Funkmeldempfänger, haben aber den Nachteil, dass sie ein funktionierendes Tele-fonnetz voraussetzen. Nach unseren jetzigen Erfahrungen ist bei Großschadens-ereignissen von punktuellen Ereignissen auszugehen, die nicht unbedingt den Aus-fall des gesamten Telefonnetzes nach sich ziehen. Daher erscheint eine Alarmierung über die Alarmierungssysteme der Telefonanbieter ausreichend zu sein. 6.2. Sammelpunkte Die bisher vorhandenen Angebote in der psychosozialen Unterstützung, z.B. Notfall-seelsorger, Notfallpsychologen usw., treten zumeist als Einzelpersonen oder Klein-gruppen an der Einsatzstelle auf. Für einzelne PSU-Kräfte mit privaten PKW ist es unmöglich, bei einem Großschadensereignis alleine an die jeweilige Einsatzstelle zu gelangen. Für die Einsatzleitung ist es aber auch nicht möglich, Einzelpersonen oder Kleingruppen zu führen. Daher ist es erforderlich, im Vorfeld (Phase 0) Sammel-punkte, zum Beispiel Feuer- und Rettungswachen, festzulegen. Bei einer Alarmie-rung fahren die PSU-Kräfte diese Sammelpunkte an und werden dort, je nach Aufgabenstellung, zu kompletten PSU-Gruppen zusammengestellt. Die Einsatz-leitung organisiert den Transport der gesamten PSU-Gruppe zum jeweiligen Ein-satzort.

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7. Personal und Funktionen zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen Um die Aufgabenstellung der psychosozialen Unterstützung bei Großschadenslagen umzusetzen, bedarf es einer Reihe von ausgebildetem Personal aus verschiedenen Fachrichtungen, die bestimmte Funktionen in den einzelnen Phasen übernehmen. Die nachfolgenden Auflistungen der benötigten Funktionen beschränken sich weit-gehend auf die Beschreibung der notwendigen fachlichen und/oder organisa-torischen Aufgaben, sowie auf die geforderte Leistung, die durch das Personal er-bracht werden muss. Es wird bewusst auf die direkte Benennung von Organi-sationen, Gruppen, Vereinen usw. verzichtet. Bei der Benennung der einzelnen Aufgaben und Funktionen wurde eine möglichst große Analogie zu den Bezeichnungen im Rettungs- und Brandschutzdienst gewählt. Durch diese Wahl ist es für die Einsatz- und Führungskräfte, die nicht in der psychosozialen Unterstützung geübt sind, einfacher, Zusammenhänge, Funktionen und Aufgabenstellungen zu begreifen. Beispiele Rettungshelfer - PSU-Helfer Rettungsassistent - PSU-Assistent Gruppenführer FW oder HiOrg. - Gruppenführer PSU Notarzt - Notfallpsychologe / Notfallseelsorger Die notwendigen PSU-Ausbildungen mit ihrem Zeitumfang und mit den notwendigen Inhalten sind in der Anlage 1 festgelegt. Es werden nur die speziellen PSU-Ausbildungen benannt. Die Führungsaus-bildungen sind bei der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen durch eigene Richt-linien festgelegt. Die Ausbildung der Fachberater Seelsorge, der Notfallseelsorger und der Notfall-psychologen werden von den eigenen Standesorganisationen bestimmt.

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7.1. Übersicht der Funktions- bzw. Berufsstandsbezeichungen, die in der psychosozialen Unterstützung eingesetzt werden Funktion- Gruppenführer/Zugführer Einsatzkräfte mit PSU-Auftrag (FW oder HiOrg.), Funktion- Einsatzkraft mit PSU-Auftrag (FW oder HiOrg.), Funktion- Gruppenführer PSU, Funktion- Führungsassistent PSU, Funktion- PSU-Assistent, Funktion- PSU-Helfer, Funktion- Fachlicher Leiter-PSU, Funktion- Gruppenführer Notfallseelsorge, Funktion- Fachberater PSU in der Einsatzleitung / im Krisenstab, Funktion- Leiter Betreuungsplatz / Arbeitsschutz für Einsatzkräfte, Funktion- Führungsassistent im Betreuungsplatz / Serviceplatz für Einsatzkräfte, Funktion- Gruppenführer Betreuung, Funktion- Betreuungshelfer. Bezeichnung aus dem Berufsstand- Notfallpsychologe, Bezeichnung aus dem Berufsstand- Sonstige berufliche PSU-Fachkraft, Bezeichnung aus dem Berufsstand- Notfallseelsorger, Bezeichnung aus dem Berufsstand- Fachberater Seelsorge. 7.1.1. Operativ – taktische PSU-Führungsfunktionen Um das eingesetzte PSU-Personal in einem Einsatz zu führen, bedarf es ausgebilde-ter Führungskräfte. Die Führungskräfte verfügen über eine Führungsausbildung der FW oder HiOrg. Zusätzlich ist eine PSU- Grund- bzw. Führungsausbildung erforderlich. Operative – taktische Führungsfunktionen sind: Funktion- Gruppenführer Einsatzkräfte mit PSU-Auftrag, Funktion- Führungsassistent PSU, Funktion- Gruppenführer PSU, Funktion- Leiter Betreuungsplatz, Funktion- Gruppenführer Betreuung, Funktion- Gruppenführer Notfallseelsorge (Bereich Sterbebegleitung und Totenablage). Anmerkung: Der Gruppenführer Notfallseelsorge im Bereich Sterbebegleitung und Totenablage hat sowohl operativ – taktische als auch fachliche Führungs- bzw. Leitungsaufgaben.

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7.1.2. Fachliche PSU-Leitungsaufgaben Damit alle anfallenden fachlichen Fragestellungen beantwortet werden können, ist es erforderlich, geeignete Fachkräfte in Funktionen mit fachlichen Leitungsaufgaben zu berufen. Um eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen dem operativ-taktischen Führungs-personal und dem Personal mit fachlichen Leitungsaufgaben zu gewährleisten, ist eine PSU- Grund- bzw. Führungsausbildung notwendig. Fachliche Leitungsaufgaben sind: Funktion- Fachlicher Leiter-PSU, Funktion- Gruppenführer Notfallseelsorge, Funktion- Fachberater-PSU in der Einsatzleitung / im Krisenstab. Anmerkung: Der Gruppenführer Notfallseelsorge im Bereich Sterbebegleitung und Totenablage hat sowohl operativ – taktische als auch fachliche Führungs- bzw. Leitungsaufgaben. 7.2. Beschreibung der Funktionen 7.2.1. Funktion Zugführer/Gruppenführer Einsatzkräfte mit PSU-Auftrag Der Zugführer/Gruppenführer Einsatzkräfte mit PSU-Auftrag ist eine Einsatzkraft der Feuerwehr (FW) oder der Hilfsorganisationen (HiOrg.) und verfügt über eine durch die jeweilige Organisation festgelegte Führungsausbildung, die ihn befähigt, die eingesetzten Einsatzkräfte zu führen. Neben dieser Ausbildung als Einsatz- und Führungskraft sollte der Zugführer/Gruppenführer über eine allgemeine PSU-Ausbildung wie jede Einsatzkraft nach Punkt A 1 der Anlage 1 verfügen. Allgemeine Aufgabe: Der Zugführer ist Vorgesetzter der Gruppenführer. Der Zugführer/Gruppenführer führt die Einsatzkräfte, deren Aufgabe es ist, die unverletzt/nicht erkrankten Betrof-fenen aus dem Schadensgebiet zur führen und an der Patientenablage bzw. Anlaufstelle zu sammeln. Wird eine Anlaufstelle betrieben, so legt der Zugführer die Örtlichkeit der Anlaufstelle fest und organisiert und koordiniert deren Betrieb. Die Gruppenführer organisieren einfache, pragmatische Maßnahmen, die dazu dienen, die unverletzt/nicht erkrankten Betroffenen an der Patientenablage bzw. an der Anlaufstelle zu halten.

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7.2.2. Funktion Einsatzkraft mit PSU-Auftrag Hierunter sind Einsatzkräfte der FW oder HiOrg. zu verstehen. Neben der durch die jeweilige Organisation festgelegten Ausbildung als Einsatzkraft sollen sie über eine allgemeine PSU-Ausbildung nach Punkt A 1 der Anlage 1 verfügen. Allgemeine Aufgaben: • Die Einsatzkräfte führen die unverletzt/nicht erkrankten Betroffenen aus dem

Schadensgebiet zur Patientenablage bzw. Anlaufstelle und sammeln sie dort. Weiterhin führen sie einfache, pragmatische Maßnahmen durch, die dazu dienen, die unverletzt/nicht erkrankten Betroffenen an der Patientenablage bzw. an der Anlaufstelle zu halten.

7.2.3. Funktion Führungsassistent PSU Der Führungsassistent PSU ist eine Einsatzkraft und hat mindestens eine durch die jeweilige Organisation festgelegte Gruppenführerausbildung, die ihn befähigt, Führungsaufgaben und die Anforderungen an die Funktion eines Führungsassistenten zu erfüllen. Neben dieser Ausbildung als Führungskraft verfügt der Gruppenführer PSU über eine PSU-Ausbildung nach Punkt A 3 und Punkt A 4 der Anlage 1. Der Führungsassistent PSU nimmt regelmäßig an Ausbildungen und Übungen des operativ – taktischen Führungsstabes teil. Allgemeine Aufgaben: • Organisation aller Maßnahmen der psychosozialen Unterstützung für Einsatz-

kräfte mit Anbindung an S1 in enger Zusammenarbeit mit dem Fachberater PSU im operativen – taktischen Führungsstab.

(Ist im operativen – taktischen Führungsstab die Funktion Führungsassistent PSU nicht besetzt, so übernimmt der Fachberater PSU im operativen – taktischen Führungsstab [siehe 7.2.9.] diese Aufgabe.) • Fachlich/organisatorisch - taktische Beratung des Abschnittsleiters im Einsatz-

abschnitt Patientenversorgung. Auf Anweisung des Abschnittsleiter Patientenversorgung Führung und Organisation der PSU im Abschnitt Patientenversorgung.

7.2.4. Funktion Gruppenführer PSU Der Gruppenführer PSU ist eine Einsatzkraft und hat mindestens eine durch die jeweilige Organisation festgelegte Gruppenführerausbildung, die ihn befähigt, das ihm unterstellte PSU-Personal zu führen. Neben dieser Ausbildung als Führungskraft verfügt der Gruppenführer PSU über eine PSU-Ausbildung nach Punkt A 2 und Punkt A 4 der Anlage 1. Der Gruppenführer PSU nimmt regelmäßig an Ausbildungen und Übungen des operativ – taktischen Führungsstabes teil. Allgemeine Aufgabenbeschreibung: an der Anlaufstelle, am Behandlungsplatz, am Betreuungsplatz

• Organisation und Koordination aller Maßnahmen der psychosozialen Unter-stützung in enger Zusammenarbeit mit dem fachlichen Leiter PSU und dem Gruppenführer Notfallseelsorge.

• Organisation und Einsetzen des ihm unterstellten PSU-Personals.

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• Organisation der Nachsorge von Einsatzkräften nach dem Großschadens-ereignis (Phase 4-5).

7.2.5. Funktion PSU-Assistent Die PSU-Assistenten sind Einsatzkräfte, die neben ihrer durch die Organisation fest-gelegten Ausbildung als Einsatzkraft über eine PSU-Ausbildung nach Punkt A 3 Anlage 1 verfügen. Allgemeine Aufgaben:

• Durchführung von PSU-Maßnahmen, insbesondere Maßnahmen der psychologischen Ersten Hilfe, in Abstimmung mit dem Fachlichen Leiter PSU an der Anlaufstelle, am Behandlungsplatz und am Betreuungsplatz.

• Durchführung und Unterstützung bei strukturierten Nachsorgemaßnahmen für Einsatzkräfte nach Großschadensereignissen.

7.2.6. Funktion PSU-Helfer Die PSU-Helfer sind Einsatzkräfte, die neben ihrer durch die Organisation fest-gelegten Ausbildung als Einsatzkraft über eine PSU-Ausbildung nach Punkt A 2 Anlage 1 verfügen. Allgemeine Aufgaben:

• Unterstützung bei allen PSU-Aufgaben, insbesondere einfache Maßnahmen der psychologischen Ersten Hilfe, in Abstimmung mit dem Fachlichen Leiter PSU an der Anlaufstelle, am Behandlungsplatz und am Betreuungsplatz.

7.2.7. Funktion Fachlicher Leiter PSU Der Fachliche Leiter PSU muss über eine berufliche Ausbildung verfügen, die ihn befähigt, fachlichen Problemstellungen aus dem PSU-Bereich am Behandlungsplatz und am Betreuungsplatz verantwortlich abzuarbeiten. Neben seiner beruflichen und fachlichen Qualifikation ist eine Ausbildung nach Punkt A 4 Anlage 1 erforderlich. Der Fachliche Leiter PSU nimmt regelmäßig an Ausbildungen und Übungen des örtlichen Behandlungs- und Betreuungsplatzes (MANV-Komponenten) teil. Allgemeine Aufgaben:

• Fachliche Aufsicht und Leitung aller PSU-Maßnahmen am Behandlungsplatz und am Betreuungsplatz in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen medizinischen Leiter und dem Gruppenführer PSU.

• Sorge, gemeinsam mit dem Notarzt, für eine medizinisch/psychologische Sichtung der Betroffenen am Betreuungsplatz.

• Durchführung von Maßnahmen der psychologischen Ersten Hilfe bei Betrof-fenen mit starken Stressreaktionen, bis der Transport in eine geeignete Ein-richtung erfolgen kann.

• Beibringung von Kenntnissen über örtliche und ortsfremde Hilfsangebote zur Soforthilfe und zur Übergangshilfe in der psychosozialen Versorgung.

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7.2.8. Funktion Gruppenführer Notfallseelsorge Der Gruppenführer Notfallseelsorge verfügt über die in der „Vereinbarung der Konferenz der Beauftragten für Notfallseelsorge und Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst in den Bistümern und Landeskirchen NRW“ festgelegte Aus- und Fortbildung. Neben seiner beruflichen und fachlichen Qualifikation ist eine Ausbildung nach Punkt A 4 Anlage 1 erforderlich. Der Gruppenführer Notfallseelsorge nimmt regelmäßig an Ausbildungen und Übungen des örtlichen Behandlungsplatzes (MANV Komponente) teil. Allgemeine Aufgaben: • Der Gruppenführer Notfallseelsorge führt und koordiniert am Behandlungsplatz

die Notfallseelsorge für Sterbende (Gruppe IV) und die Notfallseelsorge an der vorläufigen Totenablage.

• Der Gruppenführer Notfallseelsorge arbeitet eng mit dem jeweiligen medizi-nischen Leiter und dem Gruppenführer PSU zusammen.

• Der Gruppenführer Notfallseelsorge veranlasst, in enger Zusammenarbeit mit der Polizei und der Einsatzleitung, die Schaffung eines Aufbahrungsraumes für die Verstorbenen und organisiert die personelle Besetzung.

• Der Gruppenführer Notfallseelsorge organisiert die Begleitung der Angehörigen von Verstorbenen, die an der Einsatzstelle eintreffen.

Anmerkung: Verfügt der Gruppenführer Notfallseelsorge über die notwendige Qualifi-kation des fachlichen Leiters PSU am Behandlungsplatz, so ist eine Personalunion beider Funktionen möglich. 7.2.9. Funktion Fachberater PSU im operativ-taktischen Führungsstab Der Fachberater PSU muss über eine Ausbildung verfügen, die ihn befähigt, die Ein-satzleitung (Stab) in allen fachlichen und operativ-taktischen Problemstellungen aus dem PSU-Bereich zu beraten. Dazu sind ein umfangreiches Wissen über örtliche und überörtliche PSU-Strukturen und über Versorgungssysteme, sowie umfangreiche operativ – taktische Kenntnisse erforderlich. Die Funktion kann sowohl von geeigne-ten Einsatzkräften als auch von geeigneten beruflichen psychosozialen Fachkräften ausgeübt werden. Die Mindestqualifikation für Einsatzkräfte besteht aus einer PSU-Ausbildung, wie sie unter Punkt A 3 und Punkt A 4 Anlage 1 beschrieben ist. Die Mindestqualifikation für Fachberater Seelsorge besteht aus einer Ausbildung, wie sie unter Punkt A 4 und A 6 Anlage 1 beschrieben ist. Die Mindestqualifikation für berufliche psychosoziale Fachkräfte besteht aus einer Ausbildung wie sie unter Punkt A 4 Anlage 1 beschrieben ist. Der Fachberater PSU im operativ-taktischen Führungsstab nimmt regelmäßig an Ausbildungen und Übungen des Führungspersonals (Stab) teil. Allgemeine Aufgaben: • Einsatzvorbereitung durch den Fachberater PSU in der Phase 0. • Fachliche Beratung der Einsatzleitung. • Fachliche Unterstützung bei psychosozialen Aufgaben der Einsatzleitung. • Fachliche Unterstützung von S1, S3 und S4 bei der psychosozialen

Unterstützung und dem psychologischen Arbeitsschutz von Einsatzkräften.

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• Planung und Koordination der strukturierten Nachsorge von Einsatzkräften. • Übergabe der Aufgaben im Anschluss an die Soforthilfe in die Zuständigkeit der

allgemeinen Gesundheitsvorsorge. 7.2.10. Funktion Leiter Betreuungsplatz / Leiter Serviceplatz für Einsatzkräfte Der Leiter Betreuungsplatz / Leiter Serviceplatz für Einsatzkräfte muss mindestens über eine Ausbildung der FW oder HiOrg verfügen, die ihn befähigt, Züge oder Verbände zu führen. Allgemeine Aufgaben:

• Der Leiter Betreuungsplatz / Leiter Serviceplatz für Einsatzkräfte führt den Betreuungsplatz bzw. den Serviceplatz für Einsatzkräfte. Er leitet und koordi-niert alle erforderlichen Maßnahmen.

• Er organisiert, in enger Absprache mit dem Fachlichen Leiter-PSU und dem Gruppenführer PSU, die Übergabe der Betroffenen an den eigenen Familien-/Bekanntenverbund oder an andere Fachdienste bzw. Behandlungseinrich-tungen.

7.2.11. Funktion Führungsassistent Betreuungsplatz / Serviceplatz Die Führungsassistenten sind Einsatzkräfte aus FW oder HiOrg., die über eine Ausbildung als Führungsassistent und über zusätzliche Kenntnisse der Strukturen einer größeren Schadenslage sowie über Kenntnisse in der Durchführung der Dokumentation, z. B. bei MANV, verfügen. Allgemeine Aufgaben: • Die Führungsassistenten unterstützen den Leiter Betreuungsplatz / Serviceplatz

bei seinen Aufgaben. • Die Führungsassistenten bauen die notwendigen Kommunikationsmittel auf und

betreiben sie. • Die Führungsassistenten am Betreuungsplatz führen die Eingangs- und Aus-

gangsdokumentation durch und unterstützen den Leiter Betreuungsplatz bei seinen Aufgaben.

• Die Führungsassistenten am Betreuungsplatz pflegen alle notwendigen Betroffenendaten in GSL-NET ein.

7.2.12. Funktion Gruppenführer Betreuung Der Gruppenführer Betreuung muss über eine Führungs- und Betreuungsausbildung verfügen, die ihn befähigt, das eingesetzte Betreuungspersonal zu führen. In der Regel ist er Angehöriger einer HiOrg. Eine PSU-Ausbildung nach Punkt A 2 Anlage 1 ist wünschenswert. Allgemeine Aufgabe: • In enger Zusammenarbeit mit dem Leiter Betreuungsplatz und dem fachlichen

Leiter PSU organisiert der Gruppenführer Betreuung alle Maßnahmen, die zur Betreuung der Betroffenen und zum Betreiben des Betreuungsplatzes notwendig sind.

• Er führt die Betreuungshelfer und setzt sie ein.

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7.2.13. Funktion Betreuungshelfer Der Betreuungshelfer ist eine Fachkraft im Betreuungsdienst, die neben den klassi-schen Betreuungsmaßnahmen (Betreuungslogistik) auch die soziale Betreuung bei den Betroffenen sicherstellt. Neben den Fachkräften der Betreuungsgruppen ver-fügen alle Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen in den Einsatzeinheiten-NRW über eine Grundausbildung Betreuungsdienst, die sie zur Mitwirkung bei Betreuungs-maßnahmen befähigt. Allgemeine Aufgaben:

• Das Personal zur Betreuung führt alle klassischen und sozialen Betreuungsmaßnahmen bei den Betroffenen durch.

7.2.14. Notfallpsychologen Die Notfallpsychologen verfügen über eine …(Anmerkung: Es ist noch keine verbindliche Festlegung über die Aus- und Fortbildung von Notfallpsychologen von der Standes- oder Berufsorganisation getroffen worden.) Um an Einsatzstellen tätig werden zu können, ist eine zusätzliche Qualifikation wie unter Punkt A 4 Anlage 1 beschrieben, wünschenswert. Liegt diese nicht vor, so ist eine Mindestausbildung wie in Punkt A 5 Anlage 1 beschrieben notwendig. Allgemeine Aufgaben:

• Durchführung qualifizierter Maßnahmen der psychologischen Ersten Hilfe am Behandlungsplatz und am Betreuungsplatz in Absprache mit dem jeweiligen Fachlichen Leiter PSU.

• Psychologische Begutachtung der Betroffenen am Betreuungsplatz in Absprache mit dem jeweiligen Fachlichen Leiter PSU.

• Psychologische Stabilisierungsmaßnahmen bei Betroffenen mit starken Stressreaktionen, die am Betreuungsplatz nicht aufgefangen werden können, bis der Transport in eine geeignete Einrichtung erfolgt, in Absprache mit dem jeweiligen Fachlichen Leiter PSU.

7.2.15. Sonstige berufliche Fachkräfte Die sonstigen beruflichen Fachkräfte haben eine berufliche Ausbildung, die mit der eines Notfallpsychologen oder Notfallseelsorgers gleichzusetzen ist oder über diese hinausgeht. Dies sind z.B. Psychiater, ärztliche Psychotherapeuten, psychologische Psychotherapeuten usw. Um an Einsatzstellen tätig werden zu können, ist eine zusätzliche Qualifikation wie unter Punkt A 4 Anlage 1 beschrieben, wünschenswert. Liegt diese nicht vor, so ist eine Mindestausbildung wie in Punkt A 5 Anlage 1 beschrieben notwendig. Anmerkung: Im Regelfall werden diese therapeutischen Kräfte nicht in der vor-therapeutischen Phase, die mit einem Großschadensereignis gegeben ist, einge-setzt. Aufgaben:

• Wie unter Punkt 7.2.14. Notfallpsychologen.

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7.2.16. Notfallseelsorger Die Notfallseelsorger verfügen über die in der „Vereinbarung der Konferenz der Beauftragten für Notfallseelsorge und Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst in den Bistümern und Landeskirchen NRW“ festgelegte Aus- und Fortbildung. Um an Einsatzstellen tätig werden zu können, ist eine zusätzliche Qualifikation wie unter Punkt A 4 Anlage 1 beschrieben, wünschenswert. Liegt diese nicht vor, so ist eine Mindestausbildung wie in Punkt A 5 Anlage 1 beschrieben, notwendig. Aufgaben: • Seelsorgerischen Maßnahmen an der Anlaufstelle, am Behandlungsplatz und am

Betreuungsplatz. • Insbesondere seelsorgerische Unterstützung von schwerstverletzten oder ster-

benden Patienten (medizinische Gruppe IV) im Bereich des Behandlungsplatzes und seelsorgerische Maßnahmen für Verstorbene an der vorläufigen Totenablage im Behandlungsplatz.

• Seelsorgerische Maßnahmen für Verstorbene und Angehörige, in enger Abspra-che mit dem Gruppenführer Notfallseelsorge und der Polizei, im Aufbahrungs-raum, auch über die Phase 3 hinaus.

7.2.17. Fachberater Seelsorge Die Fachberater Seelsorge verfügen über die in der „Vereinbarung der Konferenz der Beauftragten für Notfallseelsorge und Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst in den Bistümern und Landeskirchen NRW“ festgelegte Aus- und Fortbildung sowie eine Qualifikation nach Punkt A 6 Anlage 1. Um bei Großschadensereignissen tätig werden zu können, ist eine zusätzliche Qualifikation wie unter Punkt A 4 Anlage 1 beschrieben, wünschenswert. Liegt diese nicht vor, so ist eine Mindestausbildung wie in Punkt A 5 Anlage 1 beschrieben notwendig. Der Fachberater Seelsorge nimmt regelmäßig an Ausbildungen und Übungen des örtlichen Behandlungsplatzes (MANV Komponente) teil. Aufgaben: • Durchführung aller seelsorgerischen Maßnahmen an der Auffangstelle, am

Behandlungsplatz und am Betreuungsplatz. • Durchführung von Entlastungsgesprächen für Einsatzkräfte am Serviceplatz. • Durchführung von und Unterstützung bei strukturierten Nachsorgemaßnahmen

für Einsatzkräfte nach Großschadensereignissen.

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Konzept zur psychosozialen Unterstützung bei Großschadensereignissen in NRW

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8. Anlage 1 Ausbildungen Anmerkung: Die hier vorgestellte Übersicht zeigt die geforderte Mindestausbildung der Feuerwehren in NRW. Die Hilfsorganisationen haben eigene Ausbildungsstätten und Ausbildungsgänge, die mit der hier aufgeführten Ausbildung vergleichbar sind. Übersicht Bezeichnung Funktion erforderliche PSU-Ausbildung Einsatzkräfte PSU in der Grundausbildung am

Standort (6 UE) A 1

PSU Helfer PSU Ausbildung am Standort (20 UE) A 2 PSU Assistenten PSU Ausbildung am IdF (110 UE) A 3 Führungsassistent PSU operativ-

taktische Führung

PSU Ausbildung am IdF (110 UE) und PSU Führungsausbildung am IdF (36 UE)

A 3 und A 4

Gruppenführer PSU operativ-taktische Führung

PSU Ausbildung am Standort (20 UE) und PSU Führungsausbildung am IdF (36 UE)

A 2 und A 4

Fachlicher Leiter PSU fachliche Leitung

PSU Führungsausbildung am IdF (36 UE)

A 4

Notfallpsychologen PSU Basisausbildung am IdF (20 UE) A 5 sonstige berufliche PSU-Fachkräfte

PSU Basisausbildung am IdF (20 UE) A 5

Notfallseelsorger PSU Basisausbildung am IdF (20 UE) A 5 Fachberater Seelsorge als GF Seelsorge

fachliche Leitung

FBS Ausbildung am IdF (24 UE) A 6

Gruppenführer Notfallseelsorge

fachliche Leitung

PSU Führungsausbildung am IdF (36 UE)

A 4

Fachberater PSU in der Einsatzleitung / im Krisenstab

fachliche Leitung

PSU Führungsausbildung am IdF (36 UE)

A 4

Leiter Betreuungsplatz Leiter Serviceplatz für Einsatzkräfte

operativ-taktische Führung

PSU Führungsausbildung am IdF (36 UE) (wünschenswert)

A 4

Gruppenführer Betreuung

operativ-taktische Führung

Gruppenführerausbildung HiOrg Betreuungsausbildung HiOrg

Betreuungshelfer Betreuungsausbildung HiOrg

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8.1. Darstellung der jeweiligen Ausbildungen. Punkt A 1 6 Unterrichtseinheiten Ausbildungsinhalte:

• Grundlagen Stress, • Verhalten von Betroffenen in Extremsituationen, • Möglichkeiten der Hilfestellung, • PSU Einsatzstellenstruktur.

Punkt A 2 20 Unterrichtseinheiten Ausbildungsinhalte:

• Gesprächsführung, • Grundlagen Stress, • Verhalten von Betroffenen in Extremsituationen, • Möglichkeiten der Hilfestellung, • PSU Einsatzstellenstruktur.

Punkt A 3 110 Unterrichtseinheiten Ausbildungsinhalte:

• Grundlagen der menschlichen Kommunikation und Gesprächsführung, • biologische und psychologische Grundlagen der Stressentstehung,

Stressreaktionen nach Selye und Lazarus, • Grundlagen der Psychotraumatologie und von Posttraumatischen Stress-

reaktionen, • zielgruppenorientiertes Vorgehen bei strukturierten Gruppen- und Einzel-

gesprächen (Differenzierung in Risikopersonen, Wechsler und Selbsterholer), • Umgang mit anderen psychosozialen Problemstellungen (z.B. Alkohol,

Burnout, Mobbing, ...), • Umgang mit Leiden, Sterben, Tod und Trauer.

Punkt A 4 36 Unterrichtseinheiten Ausbildungsinhalte:

• Konzepte bei größeren Schadenslagen z.B. MANV, • gesetzliche Grundlagen im Zusammenhang mit Großschadenslagen, • Grundlagen der Stabsarbeit, • psychosoziale Unterstützung bei Großschadenslagen, • Aufgabenstellung von Einsatzleiter, leitendem Notarzt, organisatorischem

Leiter Rettungsdienst, Betreuungsdienst, Notfallseelsorgern und Notfall-psychologen an der Einsatzstelle,

• Vernetzung von PSU-Angeboten, • Planung und Aufbau eines Behandlungsplatzes bzw. eines Betreuungsplatzes

aus Sicht der PSU, • Fallbeispiele.

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Punkt A 5 20 Unterrichtseinheiten Ausbildungsinhalte:

• Einsatzstellenstruktur, • Konzepte bei größeren Schadenslagen z.B. MANV, • psychosoziale Unterstützung bei Großschadenslagen, • Planung und Aufbau eines Behandlungsplatzes bzw. eines Betreuungsplatzes

aus Sicht der PSU, • Vernetzung von PSU-Angeboten.

Punkt A 6 24 Unterrichtseinheiten Die Fachberater Seelsorge werden auf der Grundlage des §3 LVO FF in dieser Funktion in die Feuerwehr aufgenommen. Sie entsprechen in Voraussetzungen und Aufgaben den Grundsätzen, die in der „Information für den Wehrführer: Fachberater Seelsorge in den Feuerwehren NRW“ festgestellt sind. Die Fachberater Seelsorge verfügen über die in der „Vereinbarung der Konferenz der Beauftragten für Notfallseelsorge und Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst in den Bistümern und Landeskirchen NRW“ festgelegte Aus- und Fortbildung. Die Fachberater Seelsorge haben an den am IdF NRW angebotenen Seminaren „Seelsorge“ teilgenommen. Ausbildungsinhalte:

• Seelsorge aus Sicht der Feuerwehr, • Feuerwehr aus Sicht der Seelsorge, • belastenden Einsatzsituationen, • Großschadenslagen.

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9. Anlage 2 Checkliste zur Begutachtung von Objekten für Betreuungsplätze/Anlaufstellen Objekt : _______________________________________________________ Ansprechpartner vor Ort : _________________________________________ Schlüssel : __________________________________ Verfügbarkeit : _______________________________

1. Verkehrsanbindung Anfahrmöglichkeit für Großfahrzeuge Abfahrmöglichkeit für Großfahrzeuge Zufahrt über ______________________________________ Abfahrt über ______________________________________ Parkfläche: _________ qm Öffentliche Verkehrsanbindung: _______________________

2. Räumlichkeiten

Barrierefreier Zugang zu allen Räumen (behindertengerecht) Foyer oder Aula : Größe ______________qm Turnhallen, Anzahl: __________, Größe: _____________qm Direkter Zugang von Turnhallen zu anderen Räumlichkeiten Aufenthaltsräume für Betroffene, Anzahl: ______ Behandlungsräume, Anzahl: _________ Toiletten, Anzahl Frauen: _________, Anzahl Männer: _________ Toiletten behindertengerecht,

Anzahl Frauen: ______ , Anzahl Männer: ______ Waschräume/Duschen,

Anzahl Frauen: _______, Anzahl Männer: _____ Waschräume/Duschen behindertengerecht,

Anzahl Frauen: ___, Anzahl Männer: ____ Raucherzonen Küche, Ausstattung: ________________________________________ Speise- und Begegnungsräume, Anzahl: ______, Größe: _______ Sozialräume für Mitarbeiter, Anzahl: ______ Sanitärräume für Mitarbeiter, Anzahl: ______ Arbeitsräume für Mitarbeiter, Anzahl: ______ Eingezäunter und sichtgeschützter Außenbereich

3. Technische Ausstattung

Telekommunikation, Anzahl der Telefone: ___ , Rufnr.: _____________ Rundspruch/ Durchsagemöglichkeit EDV/ Internetzugang Kopierer Pin-Boards / Schwarzes Brett

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10. Anlage 3 Planungsgrößen für den PSU-Einsatz Operativ–taktischer Führungsstab 1 Fachberater PSU. Patientenablage (Planungsgrundlage ist die MANV Planung der AGBF) Durchgangskapazität Patientenablage: Maximal 50 Betroffene 40 % Sichtungskategorie I = 20 Patienten 20 % Sichtungskategorie II = 10 Patienten 40 % Sichtungskategorie III = 20 Patienten PSU-Einsatzkräfte 1 Gruppenführer PSU, 5 PSU-Assistenten, 3 Notfallseelsorger. 9 Anlaufstelle Durchgangskapazität Anlaufstelle: ~ 100 bis 500 Betroffene pro Stunde je nach Schadensereignis und örtlichen Gegebenheiten. Einsatzkräfte mit PSU-Aufgaben: 1 Zugführer, 2 Gruppenführer, 16 Einsatzkräfte. 19 PSU-Einsatzkräfte 1 Gruppenführer PSU, 3 PSU-Assistenten, 2 PSU-Helfer, 3 Notfallseelsorger. 9 Informationsstelle Verwaltungskräfte 10 Verwaltungsangehörige. 10 PSU-Einsatzkräfte 1 Gruppenführer PSU, 2 PSU-Assistenten, 5 Notfallseelsorger. 8

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Behandlungsplatz Kapazität des Behandlungsplatzes: 50 Betroffene PSU-Einsatzkräfte: 1 Gruppenführer PSU, 1 Fachlicher Leiter PSU, 3 PSU-Assistenten oder PSU-Helfer, 2 PSU-Assistenten (PSU für Einsatzkräfte), 1 Gruppenführer Notfallseelsorger (Verfügt der Gruppenführer Notfallseelsorger über die notwendige Qualifikation des Fachlichen Leiters PSU, so ist eine Personalunion möglich.), 2 Notfallseelsorger. 10 Betreuungsplatz Kapazität des Betreuungsplatzes: ~ 500 Personen Führungs- und Hilfspersonal 1 Leiter Betreuungsplatz, 10 Führungsassistenten. 11 Medizinisches Personal 1 Notarzt, 3 Rettungsassistenten, 2 Rettungssanitäter. 6 Betreuungspersonal 2 Gruppenführer Betreuung, 16 Betreuungshelfer. 18 PSU-Personal 1 Gruppenführer PSU, 1 Fachlicher Leiter PSU, 10 PSU-Assistenten, 3 Notfallpsychologen, 3 Notfallseelsorger. 18 Verpflegungsgruppe 1 Gruppenführer Verpflegungsgruppe, 8 Einsatzkräfte Verpflegungsgruppe. 9 Technikgruppe 1 Gruppenführer Technikgruppe, 8 Einsatzkräfte Technikgruppe. 9

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Serviceplatz für Einsatzkräfte Kapazität des Serviceplatzes: ~ 500 Einsatzkräfte in zwei Schichten eingesetzt Führungs- und Hilfspersonal 1 Leiter Serviceplatz, 5 Führungsassistenten, 2 Gruppenführer, 16 Personal zum Aufbau und Betrieb des Serviceplatzes. 24 PSU-Personal 1 Gruppenführer PSU, 5 Fachberater Seelsorge, 10 PSU-Assistenten, 16 Rettungsdienstpersonal 4 Rettungsassistenten (zum Betreiben der Sanitätsstelle), 3 Rettungsassistenten (RTW Eigenschutz der Einsatzkräfte), 1 Notarzt. 8

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