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Kreistag Landkreis Rostock Güstrow, den 01.11.2013 Ausschuss tür Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr und Kreisentwicklung Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr und Kreisentwicklu ng am 17.1 0.2013 Gemeinsame Sitzung mit dem Haushalts- und Finanzausschuss sowie dem Ausschuss Bau, Planung und Umwelt. Beginn: 16:30 Uhr Ende: 17:45 Uhr Leitung: Herr Jenjahn An der Sitzung nahm teil: entsch . fehlten: unentsch. fehlten: Peter Stein Sebastian Constien Prof. Dr. Fritz Tack Peter Faix Johann-Wolfgang Gulbis Dr. Gerhard Rudolphi Eduardo Bermudez TheodorPotthoff Sven Sauer Catalan Frank Lindemann Gäste: Herr Dr. Kraatz Herr Buske Herr Hewelt Gemeinsame Tagesordnung: 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bestätigung des Protokolls vom 12.09.2013 4. Erstellen einer Abfallentsorgungssatzung für den Landkreis Rostock (Drucksachen Nr.: V-145-2013) 5. Erstellung einer Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreises Rostock (Drucksachen Nr.: V-146-2013) 6. Sonstiges TOP 1 Herr Jenjahn eröffnet die gemeinsame Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt ist beschlussfähig. TOP2 Die vorliegende Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. TOP 3 Herr Wendt beantragt folgende Änderungen bzw. Ergänzungen des Protokolls der Sitzung vom 12.09.2013: 1

Kreistag Landkreis Rostock Güstrow, den 01.11.2013 Ausschuss … · 2014. 3. 18. · 3. Bestätigung des Protokolls vom 12.09.2013 4. Erstellen einer Abfallentsorgungssatzung für

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  • Kreistag Landkreis Rostock Güstrow, den 01.11.2013 Ausschuss tür Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr und Kreisentwicklung

    Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr und Kreisentwicklu ng am 17.1 0.2013

    Gemeinsame Sitzung mit dem Haushalts- und Finanzausschuss sowie dem Ausschuss Bau, Planung und Umwelt.

    Beginn: 16:30 Uhr Ende: 17:45 Uhr

    Leitung: Herr Jenjahn

    An der Sitzung nahm teil: entsch . fehlten: unentsch. fehlten: Peter Stein Sebastian Constien Prof. Dr. Fritz Tack Peter Faix Johann-Wolfgang Gulbis Dr. Gerhard Rudolphi Eduardo Bermudez TheodorPotthoff Sven Sauer Catalan

    Frank Lindemann

    Gäste: Herr Dr. Kraatz Herr Buske Herr Hewelt

    Gemeinsame Tagesordnung:

    1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bestätigung des Protokolls vom 12.09.2013 4. Erstellen einer Abfallentsorgungssatzung für den Landkreis Rostock

    (Drucksachen Nr.: V-145-2013) 5. Erstellung einer Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im

    Landkreises Rostock (Drucksachen Nr.: V-146-2013) 6. Sonstiges

    TOP 1 Herr Jenjahn eröffnet die gemeinsame Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt ist beschlussfähig.

    TOP2 Die vorliegende Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.

    TOP 3 Herr Wendt beantragt folgende Änderungen bzw. Ergänzungen des Protokolls der Sitzung vom 12.09.2013:

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  • 1. Herr Wendt kritisiert, dass mit einer Festlegung auf wöchentliche, 14-tägige oder Abfuhr alle vier Wochen die bisherige Flexibilität der Abfuhr im Entsorgungsgebiet Bad Doberan (13 Mindestentleerungen) verloren ginge.

    2. Herr Wendt weist darauf hin, dass der Gebührensatzungsentwurf lediglich die Varianten ganze oder halbe Jahresgebühr vorsieht. Gerade der Tourismusbranche kommt man damit weniger als bisher entgegen, was die Dauer ihrer saisonalen Abfallentsorgung betrifft. Bisher ist im Entsorgungsgebiet Bad Doberan eine beliebige An- und Abmeldung möglich.

    Das Protokoll wird mit 2 Stimmenthaltungen bestätigt.

    TOP4 Herr Buske fasst kurz die Beschlussvorlage zusammen und erläutert, dass die Hinweise der letzten Sitzung vom 12.09.2013 eingearbeitet und ansonsten nur orthographische Änderungen im Satzungsentwurf vorgenommen wurden ..

    Herr Prof. Dr. Methling gibt an, dass die Fraktion DIE LINKE den Bring- und Abholdienst als Solidardienst ansieht und dieser Dienst deshalb mit der Abfallgrundgebühr abgedeckt sein sollte. Er bittet Herr Buske, eine Kalkulation zu erstellen, die aufweist, wie sich die Einberechnung des Bring- und Abholdienstes auf die Abfallgrundgebühr auswirken würde.

    Herr Buske teilt mit, dass man darüber keine Kalkulation erstellen könne. Wenn der Bringund Abholdienst mit der Grundgebühr für alle getragen werden würde, würde die Beantragung und Inanspruchnahme dieses Dienstes und somit auch die Kosten steigen. Herr Buske kann es daher nicht empfehlen den Bring- und Abholdienst mit in die Abfallgrundgebühr aufzunehmen, da diese dann erheblich steigen.

    Herr Faix (Ausschusses Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr und Kreisentwicklung) weist darauf hin, dass mit Einbezug des Bring- und Abholdienstes in die Abfallgrundgebühr auch die Kosten und der Aufwand für die Verwaltung auf Grund erhöhter Beantragung steigen würden.

    Herr Buske informiert auf Nachfrage von Herrn Prof. Dr. Methling, dass die Zumutbarkeit beim Bring- und Abholdienst für das Personal der Abfallentsorgung bei 800 Metern im Außenbereich und 100 im Einzelfall bis 140 Metern im Innenbereich läge. Grundstücke bzw. Haushalte die größere Entfernungen aufweisen, erhalten Abfallsäcke. Diese sind auf Wunsch auch bei kleinen Entfernungen erhältlich.

    Auf Nachfrage von Herrn Jenjahn erläutert Herr Buske den Rhythmus der Abfallentsorgung laut Satzungsentwurf. Herr Buske weist daraufhin, dass ein Entsorgungsrhythmus von 13 Mindestentleerungen bei 14 täglicher Abfuhrtour, wie es in den Entsorgungsgebieten des Altkreises Bad Doberan gehandhabt wird, aus wirtschaftlichen Aspekten unattraktiv sei und im Moment die Abfallgebühr in diesen Entsorgungsgebieten durch Entnahmen aus der Rücklage gestützt werde. Herr Buske befürchtet, dass bei Anwendung der "Alt-Doberaner" Entsorgungswahlmöglichkeit das zukünftige Ausschreibungsergebnis höhere Gebühren im neuen Landkreis zur Folge hat. Des Weiteren zeigt Herr Buske die einzelnen Entsorgungsmöglichkeiten laut Satzungsentwurf auf und beschreibt das Kostenaufkommen der Entleerungsalternativen. So können die Fahrten des Abfallsammelfahrzeugs besser kalkuliert und Leerfahrten können vermieden werden. Die Wahl 14- täglich oder 4-wöchentlich die Abfallbehälter

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  • leeren zu lassen bleibt erhalten.

    Herr Wendt gibt an, dass die Flexibilität dennoch verloren ginge und die Kosten für den Bürger durch die Nutzung größerer Tonnen sich erhöhen würden. Laut Herr Buske ändert sich an der Mindestanschlussptlicht nichts, diese ist und bleibt in beiden ehemaligen Landkreisen gleich. Für Mehr oder Minderabfallmengen innerhalb des Jahres ist die Nutzung von Abfallsäcke oder der Wertstoffhöfe vorgesehen, dies erhöht die Flexibilität erheblich.

    Herr Wendt fordert von Herrn Buske eine Erläuterung zur Wirtschaftlichkeit des vorgestellten Entsorgungsrhythmus, da auch bei Abfallsäcken Fahrten getätigt werden müssen. Herr Buske informiert, dass bei diesem System nicht die gesamten Touren gefahren werden müssen und so die Entleerungsfahrten optimiert und Kosten minimiert werden können. Die Abfallsäcke werden am Abfuhrtag bereitgestellt. Jeder Anschlussnehmer kennt seine Abfuhrtage. Somit muss das Abfallsammelfahrzeug keine Extratour für Abfallsäcke fahren.

    Auf Nachfrage von Herrn Jenjahn informiert Herr Buske über die Regelung von Kleingärten laut Satzungsentwurf. Kleingärten können nicht von der öffentlichen Abfallentsorgung befreit werden. Zudem ist in der für die Kleingärtner anfallende Gebühr u. a. auch die Sperrmüllabholungen enthalten.

    Herr Müller (Haushalts- und Finanzausschuss) informiert, dass seine Fraktion mit Kleingärtnern gesprochen hat und es keinerlei Probleme bezüglich der anfallenden Abfallgebühren auftreten.

    Herr Jenjahn erteilt einem Vorsitzenden eines Kleingartenvereins aus Güstrow das Rederecht. Dieser erläutert kurz die Situation seines Kleingartenvereins und weist auf ein offenes Gerichtsverfahren hin.

    Auf Nachfrage von Herrn Wendt informiert Herr Buske über die Wege der Information der Bürger laut § 1 Abs. 5 des vorliegenden Entwurfs der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock (I nternetportal , Abfallkalender und telef. Beratung.

    Vor der Abstimmung diskutieren die Ausschussmitglieder über die Auswirkungen einer Ablehnung des vorliegenden Satzungsentwurfes. Trotz z.T. unterschiedlicher Auffassungen der Anwesenden aus den verschiedenen Ausschüssen über einzelne Satzungsteile (kostenpflichtiger Hol- und Bringdienst, flexibler Entsorgungszyklus, Anschlusspflicht von Kleingartenanlagen) sollte der Satzungsentwurf weitergegeben werden, um die Grundlagen für die Neuausschreibung der Abfallentsorgung im Landkreis Rostock zu schaffen. Die Fraktionen sollen über die strittigen Punkte beraten und ggf. entsprechende Änderungsanträge einbringen.

    Der Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr und Kreisentwicklung empfiehlt eistimmig bei 3 Ja-Stimmen die Abfallentsorgungssatzung für den Landkreis Rostock zu beschließen.

    TOPS Herr Buske informiert ausführlich auf Nachfrage von Herrn Wendt über die Möglichkeit der saisonalen Abfallentsorgung für ein halbes oder ganzes Jahr. Herr Buske weist darauf hin, dass gegen eine Tauschgebühr Tonnen weiterhin beliebig an- und abgemeldet werden

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  • können oder gleich die Halb- bzw. Ganzjahres Variante gewählt werden kann. Bei der saisonalen Alternative oder bei Änderung der Häufigkeit der Entleerung entfällt die Tauschgebühr. Über Identifikationssystem (Chip) an der Tonne wird die Saisontonne erkannt.

    Herr Prof. Dr. Methling verlässt die Sitzung.

    Auf Empfehlung von Herrn Bauer werden die Entwürfe mit Datumsnennung zur besseren Nachvollziehbarkeit dem Protokoll beigefügt.

    Der Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr und Kreisentwicklung empfiehlt einstimmig bei 3 Ja-Stimmen die Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock zu beschließen.

    TOP 6

    Dieser Tagesordnungspunkt wurde nicht in Anspruch genommen.

    gez. Thomas Jenjahn gez. Kathleen Schulz Ausschussvorsitzender Protokollantin

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