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Güstrow, den 25.06.2009
Informations- und Diskussionsveranstaltung„Elektronisches Abfallnachweisverfahren“
Die qualifizierte elektronische Signatur
Annette Floren,DE-CODA GmbH, [email protected]
Elektronische Signatur
Die elektronische Signatur wird anders erzeugt als eine handschriftliche Unterschrift
Die elektronische Signatur sieht anders aus als einehandschriftliche Unterschrift
Aber: Elektronische Signatur und handschriftliche Unterschrift sind rechtlich gleichwertig!
Technik und Rechtslage der elektronischen SignaturElektronisch signieren in der Praxis
Beantragung einer persönlichen IHK-Signaturausstattung Einsatz der elektronischen Signatur beim
Abfallbegleitschein
Themen
DE-CODA GmbH
entwickelt Konzepte für den Einsatz der elektronischen Signatur
berät und schult Sie zum Einsatz der elektronischen Signatur
setzt sich für einheitliche technische Standards und Qualitätskriterien ein
koordiniert die Aktivitäten von 64 Industrie- und Handelskammern zur elektronischen Signatur
Elektronische Signatur
Echtheit des Inhalts: Die Nachricht kommt so beim
Empfänger an, wie der Absender sie unterschrieben
hat.
Echtheit des Absenders:Absender der Nachricht ist
eindeutig und rechtsverbindlich nachvollziehbar.
Keine Angst vor der elektronischen Signatur!Sie funktioniert wie ein
persönliches elektronisches Siegel und gewährleistet:
Keine Angst vor der elektronischen Signatur!Sie funktioniert wie ein
persönliches elektronisches Siegel und gewährleistet:
Technische Leistungsmerkmale
Funktionsweise der elektronischen Signatur
Herzstück des Signaturverfahrens ist eine Chipkarte Herausgeber ist eine Zertifizierungsdiensteanbieter / ein Trustcenter In dem Chip der Signaturkarte werden Zertifikate mit persönlichen Daten und
mathematische Formeln („Schlüssel“) gespeichert
Individuelles Schlüsselpaar(2048 bit lange mathematische
Ziffern)
Personenzertifikat (Name, Firmenname, Emailadresse)
Das Trustcenter – Der Vertrauensanker für die elektronische Signatur
erfüllt strengste Sicherheitsauflagen nach deutschen Signaturgesetz, u.a.
Jeder Signaturkarteninhaber wird vorab persönlich identifiziert.
Hardwarebasierte Signaturkomponenten garantieren: Nur wer im Besitz der Karte ist, kann elektronisch unterschreiben.
Verzeichnisdienste und Sperrlisten geben Auskunft über den aktuellen Gültigkeitsstatus eines Signaturzertifikats.
Elektronische Signatur
22.05.2001: Zweites deutsches Signaturgesetz 01.08.2001: Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr
27.08.2002: Änderung der verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften
… plus zahlreiche Einzelvorschriften (z.B.: Vergaberichtlinie, Umsatzsteuergesetz, Verpackungsverordnung, Abfallnachweisverordnung)
Fixierung auf das Medium Papier wird aufgegeben
Einführung der Elektronischen Form:Option zur Schriftform - Elektronische FormSubstitut der Unterschrift – Qualifizierte elektronische
Signatur
Rechtslage
a) einfache elektronische Signatur (z.B. eingescannte Unterschrift)völlig unreguliert
b) fortgeschrittene elektronische Signatur (z.B. GNUPP) meist softwarebasiert, erlauben Identifizierung des Zertifikatsinhabers und verhindern nachträgliche Änderung an signierten Daten, aber keine Rechtswirkung
c) qualifizierte elektronische Signatur (z.B. IHK-Signaturkarte)hardwarebasiertes Personenzertifikat (-> Chipkarte), stammen von signaturgesetz-konformen Trustcentern; gültige Online-Abfrage, rechtlich gleichwertiges Pendant zur eigenhändigen Unterschrift
d) qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieterakkreditierung (z.B. Telesec)wie c), aber alle eingesetzten Komponenten sowie Zertifizierungsdiensteanbieter wurden vorab offiziell überprüft
Rechtslage
Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen ÜberwachungAbschnitt 4, § 19: Signatur, Übermittlung
„Die zur Nachweisführung Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden haben die zu übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur … zu versehen.“
Betrifft insbesondere die den - Nachweiserklärungen und - Begleitscheinen entsprechenden elektronischen Dokumente (sowie Erklärungen, Erstattung von Anzeigen, Fertigung von Vermerken, Erteilung von Bestätigungen und Entscheidungen, Übergabe oder Übersendung von Ausfertigungen oder Ablichtungen, Stellung von Anträgen, Erteilung von Freistellungen)
Rechtslage elektronisches Abfallnachweisverfahren
Technik und Rechtslage der elektronischen SignaturElektronisch signieren in der Praxis
Beantragung einer persönlichen IHK-Signaturausstattung Einsatz der elektronischen Signatur beim
Abfallbegleitschein
Themen
1. eine individuelle Signaturchipkarte
2. ein Kartenlesegerät, in das die Signaturchipkarte eingeführt wird
3. eine Signaturanwendung, um Verknüpfung zwischen elektronischen Daten und Signaturkarte herzustellen
Elektronisch Signieren in der Praxis
Was benötigt der Signatur-User?
Elektronisch Signieren in der Praxis
Innerhalb der bestehenden Anwendungssoftware klickt der User auf den Befehl „Signieren“.
Er wird dann aufgefordert, seine Karte in das Lesegerät einzustecken und diese durch Eingabe des persönlichen PIN-Codes zu aktivieren.
Erst durch Eingabe des geheimen PIN-Codes wird die Karte angesteuert und eine Signatur erzeugt.
Durch die Sicherheitskriterien- „Besitz“ (der Signaturkarte) und - „Wissen“ (des PIN-Codes) ist die elektronische Unterschrift besonders geschützt.
Elektronisch Signieren in der Praxis
Technik und Rechtslage der elektronischen SignaturElektronisch signieren in der Praxis
Beantragung einer persönlichen IHK-Signaturausstattung Einsatz der elektronischen Signatur beim
Abfallbegleitschein
Themen
IHK-Signaturprodukte / Preise
Wenn die IHK-Signaturkarte abgelaufen ist, muss eine neue Karte beantragt werden; das Kartenlesegerät kann man weiter benutzen.
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
IHK-Signaturkarte, zwei Jahre lang gültig
99,00 €
Kartenlesegerät„Cyber Jack pinpad
USB“ 49,00 €
IHK-Registrierungsstellen für elektronische Signatur:Unternehmensmitarbeiter können persönliche Signaturkarte Kartenlesegerätbei einer von 64 IHKs mit Signaturservice beantragen.
IHK-Signaturkarte
Der Antragsteller benötigt dazu: gültiges Pass-/Ausweisdokument Firmenbescheinigung bzw. im Falle eines
Geschäftsführers einen Handelsregister-Auszug
Termin bei seiner IHK ca. 30 Minuten Zeit
Wo kann man die IHK-Signaturprodukte ordern?
Voraussetzungen
Vorteile der IHK-Signaturkarte
Komfortable Antragstellung PUK-Funktion
1. Persönliche Antragstellung
IHK-Registrierungsstelle
2. Übermittlung der Datenan die Zertifizierungsstelle
3. Generierung der Signaturkarte und Versand
D-TRUST GmbHZertifizierungsstelle
IHK-Signaturstartpaket
IHK-Signaturstartpaket
… und so einfach starten Sie:
Von der Beantragung der Signaturausstattung in der IHK bis zum Versand der Signaturprodukte sind ca. zwei bis drei Wochen zu kalkulieren.
Bei der Installation der Signaturkomponenten steht die D-TRUST-Supporthotline mit Rat und Tat zur Seite.
Der Signaturkunde wird von D-TRUST vorab informiert, wenn seine Karte abläuft, und kann seine Folgekarte auf vereinfachtem Wege beantragen.
Technik und Rechtslage der elektronischen SignaturElektronisch signieren in der Praxis
Beantragung einer persönlichen IHK-Signaturausstattung Einsatz der elektronischen Signatur beim
Abfallbegleitschein
Themen
Übergangsfristen und Stichtage
seit 2007: Praktizierung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens bei
Erlaubnis der zuständigen Behörde möglich
3. Quart. 2009: Zentrale Abfallnachweis-Plattform der öffent- lichen Verwaltung geht sukzessive in Echtbetrieb
bis 31.03.2010: freiwillige elektronische Nachweisführungmit Zustimmung der zuständigen Behörde
ab 01.04.2010: Elektronische Nachweisführung obligatorisch
ab 01.04.2010: Entsorger / Behörden müssen elektronisch signieren
ab 01.02.2011: Erzeuger / Beförderer müssen elektronisch signieren
Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV
Welche Dokumente müssen im elektronischen Abfallnachweisverfahren elektronisch signiert werden?
Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV
- Abfallbegleitscheine, Entsorgungsnachweise etc. (siehe Abfallnachweisverordnung Abschnitt 4 § 19)
- Einmalige Registrierung bei der ZKS Abfall Ist für alle teilnehmenden Firmen erforderlich Übergangsfristen für Erzeuger und Beförderer
Abfallerzeuger, -beförderer und –entsorger benötigen für ihre Mitarbeiter jeweils eine qualifizierte elektronische Signatur:
Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV
- Signaturkarte wird immer für eine natürliche Person ausgestellt, nicht für eine juristische Person
- Persönliche Signaturkarte ist nicht übertragbar: Jeder Mitarbeiter, der elektronisch signiert, benötigt eine individuelle Signaturkarte. Es ist dringend davon abzuraten, dass sich mehrere Mitarbeiter eine Signaturkarte teilen -> entspricht der Blanko-Unterschrift eines Kollegen.
- Firmenzugehörigkeit kann mit aufgenommen werden
- Verwendungszweck kann eingeschränkt werden („Der Einsatzbereich dieses Zertifikates ist auf die Signierung von Nachrichten im Rahmen des elektronischen Nachweisverfahrens beschränkt.“)
Bei der Ausstattung der Mitarbeiter mit Signaturkarten sollte (schriftlich) geregelt werden
Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV
- wo die Signaturkarte eingesetzt werden darf und wo sie nicht eingesetzt werden darf
- welche Zeichnungsberechtigung der Mitarbeiter im Unternehmen hat
- was passiert, wenn der Mitarbeiter seine Signaturkarte verliert
- was passiert, wenn der Mitarbeiter aus der Firma ausscheidet
Abfallerzeuger, -beförderer und –entsorger müssen nacheinander signieren:
Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV
- Mitarbeiter müssen jeweils zu gegebener Zeit die Nachweiserklärung bzw. den Begleitschein elektronisch signieren; Nachrichten und Signaturen werden übereinandergeschichtet („Layer-Technik“).
- Nur die Reihenfolge, nicht der Zeitpunkt der Signierung ist vorgegeben.
- Abfallbeförderer benötigt nicht unbedingt eine mobile Signaturausstattung: - kann auch beim Erzeuger oder Entsorger signieren - kann auch von seinem Büro aus signieren (lassen)
IHK-Signaturkarte kann eingesetzt werden bei
Länder eANV: www.zks-abfall.de (zentrale, kostengünstige Lösung der öffentlichen Verwaltung)
Abfallmanagementsysteme kommerzieller Anbieter:
Modawi: www.modawi.de
Zedal: www.zedal.de
Nsuite: www.nsuite.de
eANV Portal: www.fum.de
Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV
Emissionshandel www.dehst.de
IHK-Signaturanwendung „Elektronisches Ursprungszeugnis“ (http://signatur.ihk.de)
E-Vergabe www.evergabe-online.de, www.ava-online.de, www.evergabe-nrw.de
Elektronisch signierte Rechnung mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug gem. § 14 Abs. 4 UStG
Online-Mahnverfahren www.optimahn.de
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (z.B. für elektronisches Handelsregister) www.egvp.de
Verpackungsverordnung: www.ihk-ve-register.de
Online-Abfrage des Rentenkontos www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Elektronische Steuererklärung ELSTER www.elster.de
Gesamtüberblick: www.signaturauskunft.de
Einsatzgebiete der elektronischen Signatur - E-Government
http://www.ihk.de
http://www.de-coda.de
Dankeschön für Ihre Aufmerksamkeit !
Ende