Kroatien Anerkennung Allgemeine Gesundheits- Und Krankenpflege

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  • 7/24/2019 Kroatien Anerkennung Allgemeine Gesundheits- Und Krankenpflege

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    Stand: 1. Jnner 2014

    INFORMATION

    betreffend Anerkennung in der allgemeinen

    Gesundheits- und Krankenpflege aus dem HerkunftsstaatREPUBLIK KROATIEN

    Sie haben eine Ausbildungzur Krankenschwester/zum Krankenpfleger, die/der fr dieallgemeine Pflege verantwortlich ist, in Kroatien erfolgreich absolviert und besitzen ein

    Diplom, Prfungszeugnis oder einen sonstigen Befhigungsnachweis aus diesem Staat,

    welches zur Berufsausbung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege in

    Kroatien berechtigt?

    Sie besitzen ein Drittlanddiplomund sind in Kroatien zur Ausbung der allgemeinen

    Gesundheits- und Krankenpflege durch Anerkennung berechtigtund verfgen ber einenNachweis einer mindestens dreijhrigen rechtmigen und einschlgigenBerufsttigkeitim Hoheitsgebiet von Kroatien?

    Sollten Sie nicht in eine dieser Kategorien fallen, klicken Sie bitte auf Info Nostrifikation.

    http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/1b/Flag_of_Croatia.svghttp://info.bmg.gv.at/BMG-Logos_Web/BMG-Logos/BMG-Logo_RGB.jpg
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    Vor einer geplanten Berufsausbung richten Sie Ihren Antrag an:

    Bundesministerium fr GesundheitAbteilung II/A/2

    Bundesamtsgebude Radetzkystrae 2, 1031 Wien

    2. Stock, Zimmer 2J01, 2K01, 2K04, 2K07, 2K10Telefon: (+43/1) 71100/4128, 4214, 4380, 4686, 4140

    PARTEIENVERKEHR:Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 11.00 Uhr

    Mittwoch und Freitagausnahmslos k e i n Parteienverkehr!ACHTUNG:Fr den Zutritt ist ein gltiger Ausweis im Original vorzulegen!

    BERSICHT:

    1. Absolvierte Ausbildungen, die nach dem 1. Juli 2013 in Kroatien begonnen wurden

    2. Absolvierte Ausbildungen mit einem Abschluss prvostupnik (baccalaureus)sestrinstva/prvostupnica (baccalaurea)sestrinstva in der allgemeinen Krankenpflege,die vor dem 1. Juli 2013 begonnen wurden, mit dreijhriger Berufserfahrung binnen derletzten fnf Jahre

    3. Absolvierte Ausbildungen in der allgemeinen Krankenpflege, die vor dem 8. Oktober 1991im ehemaligen Jugoslawien begonnen wurden, mit dreijhriger Berufserfahrung binnender letzten fnf Jahre

    4. Absolvierte Ausbildungen, die mangels qualifizierter Berufserfahrung nicht unter Punkt 2

    oder 3 fallen5. Absolvierte Ausbildung in einem Land auerhalb des EWR und Anerkennung in Kroatien

    6. Absolventen von vierjhrigen Mittelschulausbildungen mit dem Abschluss medicinskasestra - opceg smjera bzw. medicinska sestra - medicinski tehnicar

    7. Formerfordernisse der Unterlagen und Allgemeines

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    1.

    Absolvierte Ausbildungen, die nach dem 1. Juli 2013 in Kroatien begonnen wurden

    Fr eine automatische Anerkennung auf Grund der absolvierten Ausbildung (es erfolgt

    lediglich eine formelle berprfung der Voraussetzungen) sind bei Antragstellung folgende

    Unterlagen vorzulegen:

    Persnlich unterfertigtes Ansuchen mit Angabe einer Zustelladresse (auf freiwilliger Basis:Telefonnummer und/oder e-mail Adresse)

    Nachweis eines Wohnsitzes(Meldezettel) oder eines/einer Zustellungsbevollmchtigten(persnlich unterfertigte Vollmacht) in sterreich zum Zwecke der Zustellung

    Svjedodzbamedicinska sestra opce njege/medicinski tehnicar opce njege oderSvjedodzbaprvostupnik (baccalaureus)sestrinstva/prvostupnica (baccalaurea)sestrinstva

    Besttigung der Kroatischen Kammer fr Krankenschwestern(Hrvatska komoramedicinskih sestara), wonach die Ausbildung Artikel 31 der Richtlinie 2005/36/EG entspricht

    Nachweis der Staatsangehrigkeit durch Vorlage eines Reisepasses, einesPersonalausweises oder eines Staatsbrgerschaftsnachweises

    polizeiliches Fhrungszeugnis(Leumundszeugnis) des Herkunftsstaates, das nicht lter alsdrei Monate ist im Original; ausgestellt vom kroatischen Justizministerium. Einesterreichische Strafregisterbescheinigung wird nur in Verbindung mitder Auskunft aus

    dem Strafregister des Herkunftsstaatesanerkannt.

    rztliches Zeugnisber die gesundheitliche Eignung zur Berufsausbung, das nicht lter alsdrei Monate ist im Original

    Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse (Zeugnisse, persnliche Vorsprache etc.)

    Bei Namensnderung entsprechender Nachweis (Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss etc.)

    2.

    Absolvierte Ausbildungen mit einem Abschluss prvostupnik (baccalaureus)sestrinstva/prvostupnica (baccalaurea)sestrinstvain der allgemeinen Krankenpflege,die vor dem 1. Juli 2013 begonnen wurden, mit dreijhriger Berufserfahrung binnen derletzten fnf Jahre

    Fr eine automatische Anerkennung auf Grund der sogenannten erworbenen Rechtesind

    bei Antragstellung folgende Unterlagen vorzulegen:

    Persnlich unterfertigtes Ansuchen mit Angabe einer Zustelladresse (auf freiwilliger Basis:Telefonnummer und/oder e-mail Adresse)

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    Nachweis eines Wohnsitzes(Meldezettel) oder eines/einer Zustellungsbevollmchtigten(persnlich unterfertigte Vollmacht) in sterreich zum Zwecke der Zustellung

    Qualifikationsnachweisin der allgemeinen Krankenpflege

    Fachprfungszeugnis

    Besttigung der Kroatischen Kammer fr Krankenschwestern(Hrvatska komoramedicinskih sestara), dass Sie auf Grund dieser Ausbildung zur Berufsausbung als

    Krankenschwester/Krankenpfleger, die/der fr die allgemeine Krankenpflege verantwortlich

    ist, im Hoheitsgebiet Kroatiens berechtigt sind

    Nachweis einer dreijhrigen rechtmigen Berufsausbung in der allgemeinen Gesundheits-und Krankenpflege binnen der letzten fnf Jahre im EWR bzw. in der Schweiz durch Vorlage

    einer Besttigung im Sinne des Artikels 23 der Richtlinie 2005/36/EG durch die zustndigeBehrde(Kroatische Kammer fr Krankenschwestern- Hrvatska komora medicinskihsestara) UND

    Dienstzeugnisseber die Berufserfahrung und

    bei Ttigkeiten im EWR oder in der Schweiz den Nachweis der Berufsberechtigung indiesem Land

    Lebenslauf, aus dem der Bildungsweg und die Berufserfahrung ersichtlich sind

    Nachweis der Staatsangehrigkeit durch Vorlage eines Reisepasses, einesPersonalausweises oder eines Staatsbrgerschaftsnachweises

    polizeiliches Fhrungszeugnis(Leumundszeugnis) des Herkunftsstaates, das nicht lter alsdrei Monate ist im Original; ausgestellt vom kroatischen Justizministerium. Einesterreichische Strafregisterbescheinigung wird nur in Verbindung mitder Auskunft ausdem Strafregister des Herkunftsstaatesanerkannt.

    rztliches Zeugnisber die gesundheitliche Eignung zur Berufsausbung, das nicht lter als

    drei Monate ist im Original

    Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse (Zeugnisse, persnliche Vorsprache etc.)

    Bei Namensnderung entsprechender Nachweis (Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss etc.)

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    3.

    Absolvierte Ausbildungen in der allgemeinen Krankenpflege, die vor dem8. Oktober 1991 im ehemaligen Jugoslawien begonnen wurden, mit dreijhrigerBerufserfahrung binnen der letzten fnf Jahre

    Fr eine automatische Anerkennung auf Grund der sogenannten erworbenen Rechte sind

    bei Antragstellung folgende Unterlagen vorzulegen:

    Persnlich unterfertigtes Ansuchen mit Angabe einer Zustelladresse (auf freiwilliger Basis:Telefonnummer und/oder e-mail Adresse)

    Nachweis eines Wohnsitzes(Meldezettel) oder eines/einer Zustellungsbevollmchtigten(persnlich unterfertigte Vollmacht) in sterreich zum Zwecke der Zustellung

    Qualifikationsnachweis inder allgemeinen Krankenpflege

    Fachprfungszeugnis

    Besttigung der Kroatischen Kammer fr Krankenschwestern(Hrvatska komoramedicinskih sestara), dass Sie auf Grund dieser Ausbildung zur Berufsausbung als

    Krankenschwester/Krankenpfleger, die/der fr die allgemeine Krankenpflege verantwortlich

    ist, im Hoheitsgebiet Kroatiens berechtigt sind

    Nachweis einer dreijhrigen rechtmigen Berufsausbung in der allgemeinen Gesundheits-und Krankenpflege binnen der letzten fnf Jahre ausschlielich in Kroatien durch Vorlage

    einer Besttigung im Sinne des Artikels 23 Absatz 5 der Richtlinie 2005/36/EG durch diezustndige Behrde(Kroatische Kammer fr Krankenschwestern- Hrvatska komoramedicinskih sestara) UND

    Dienstzeugnisseber die Berufserfahrung

    Lebenslauf, aus dem der Bildungsweg und die Berufserfahrung ersichtlich sind

    Nachweis der Staatsangehrigkeit durch Vorlage eines Reisepasses, einesPersonalausweises oder eines Staatsbrgerschaftsnachweises

    polizeiliches Fhrungszeugnis(Leumundszeugnis) des Herkunftsstaates, das nicht lter alsdrei Monate ist im Original; ausgestellt vom kroatischen Justizministerium. Einesterreichische Strafregisterbescheinigung wird nur in Verbindung mitder Auskunft ausdem Strafregister des Herkunftsstaatesanerkannt.

    rztliches Zeugnisber die gesundheitliche Eignung zur Berufsausbung, das nicht lter alsdrei Monate ist im Original

    Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse (Zeugnisse, persnliche Vorsprache etc.)

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    Bei Namensnderung entsprechender Nachweis (Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss etc.)

    4.

    Absolvierte Ausbildungen, die mangels qualifizierter Berufserfahrung nicht unter Punkt2 oder 3 fallen

    Es erfolgt eine inhaltliche Prfung, inwieweit wesentliche Unterschiede zum sterreichischen

    Berufsbild und der Ausbildung bestehen; es ist daher mit zustzlichen

    Ausbildungsmanahmen vor Erlangung einer Berufsberechtigung zu rechnen. Bedenken Sie

    daher auch die Mglichkeit einer Antragstellung auf Anerkennung in der Pflegehilfe (es ist

    mit einer geringeren Anzahl an Prfungen und Praktika zu rechnen!). Bei Antragstellung sind

    folgende Unterlagen vorzulegen:

    Persnlich unterfertigtes Ansuchen mit Angabe einer Zustelladresse (auf freiwilliger Basis:Telefonnummer und/oder e-mail Adresse)

    Nachweis eines Wohnsitzes(Meldezettel) oder eines/einer Zustellungsbevollmchtigten(persnlich unterfertigte Vollmacht) in sterreich zum Zwecke der Zustellung

    Qualifikationsnachweisin der allgemeinen Krankenpflege

    Fachprfungszeugnis

    Besttigung der Kroatischen Kammer fr Krankenschwestern(Hrvatska komoramedicinskih sestara), dass Sie auf Grund dieser Ausbildung zur Berufsausbung als

    Krankenschwester/Krankenpfleger, die/der fr die allgemeine Pflege verantwortlich ist, im

    Hoheitsgebiet Kroatiens berechtigt sind

    Lebenslauf, aus dem der Bildungsweg und die Berufserfahrung ersichtlich sind

    Lehrplan ber die Ausbildung in der Krankenpflege

    Nachweis der Staatsangehrigkeit durch Vorlage eines Reisepasses, einesPersonalausweises oder eines Staatsbrgerschaftsnachweises

    polizeiliches Fhrungszeugnis(Leumundszeugnis) des Herkunftsstaates, das nicht lter alsdrei Monate ist im Original; ausgestellt vom kroatischen Justizministerium. Einesterreichische Strafregisterbescheinigung wird nur in Verbindung mitder Auskunft ausdem Strafregister des Herkunftsstaatesanerkannt.

    rztliches Zeugnisber die gesundheitliche Eignung zur Berufsausbung, das nicht lter als

    drei Monate ist im Original

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    Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse (Zeugnisse, persnliche Vorsprache etc.)

    Bei Namensnderung entsprechender Nachweis (Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss etc.)

    Fort- und Weiterbildungszeugnissein der Krankenpflege

    Nachweise ber Berufserfahrung(Dienstzeugnisse)

    5.

    Absolvierte Ausbildung in einem Land auerhalb des EWR und Anerkennung inKroatien

    Es erfolgt eine inhaltliche Prfung, inwieweit wesentliche Unterschiede zum sterreichischen

    Berufsbild und der Ausbildung bestehen; es ist daher mit zustzlichen

    Ausbildungsmanahmen vor Erlangung einer Berufsberechtigung zu rechnen. Bedenken Sie

    daher auch die Mglichkeit einer Antragstellung auf Anerkennung in der Pflegehilfe (es ist

    mit einer geringeren Anzahl an Prfungen und Praktika zu rechnen!). Bei Antragstellung sind

    folgende Unterlagen vorzulegen:

    Persnlich unterfertigtes Ansuchen mit Angabe einer Zustelladresse (auf freiwilliger Basis:Telefonnummer und/oder e-mail Adresse)

    Nachweis eines Wohnsitzes(Meldezettel) oder eines/einer Zustellungsbevollmchtigten(persnlich unterfertigte Vollmacht) in sterreich zum Zwecke der Zustellung

    Diplom, Prfungszeugnis oder sonstiger Befhigungsnachweisber die auerhalb des EWRoder der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfolgreich absolvierte staatlich anerkannte

    Ausbildung unter Anschluss des Abschlussprfungszeugnisses und des Lehrplans

    Nachweis der Anerkennungdieser Ausbildung in Kroatien samt dem Nachweis allenfallsabsolvierter Ausgleichsmanahmen (Prfungen und Praktika) durch Vorlage der Besttigungder Kroatischen Kammer fr Krankenschwestern(Hrvatska komora medicinskih sestara),

    dass Sie zur Berufsausbung als Krankenschwester/Krankenpfleger, die/der fr dieallgemeine Pflege verantwortlich ist, im Hoheitsgebiet Kroatiens berechtigt sind undZeugnissen ber allfllige Ergnzungsausbildungen

    Nachweiseiner dreijhrigenrechtmigen Berufsausbung in der allgemeinenGesundheits- und Krankenpflege durch Vorlage von Dienstzeugnissen

    Nachweis der Staatsangehrigkeit durch Vorlage eines Reisepasses, einesPersonalausweises oder eines Staatsbrgerschaftsnachweises

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    polizeiliches Fhrungszeugnis(Leumundszeugnis) des Herkunftsstaates, das nicht lter alsdrei Monate ist im Original; ausgestellt vom kroatischen Justizministerium. Einesterreichische Strafregisterbescheinigung wird nur in Verbindung mitder Auskunft ausdem Strafregister des Herkunftsstaatesanerkannt.

    rztliches Zeugnisber die gesundheitliche Eignung zur Berufsausbung, das nicht lter alsdrei Monate ist im Original

    Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse (Zeugnisse, persnliche Vorsprache etc.)

    Bei Namensnderung entsprechender Nachweis (Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss etc.)

    Fort- und Weiterbildungszeugnissein der Krankenpflege

    6.

    Absolventen von vierjhrigen Mittelschulausbildungen mit dem Abschluss medicinskasestra - opceg smjera bzw. medicinska sestra - medicinski tehnicar

    Diese Qualifikationsnachweise sind keine Qualifikationen in der allgemeinen Gesundheits-und Krankenpflege. Eine Anerkennung dieser Ausbildungen in sterreich ist nur im Bereichder Pflegehilfemglich.

    7.

    Formerfordernisse der Unterlagen und Allgemeines

    Smtliche Unterlagen sind im Original oder in gerichtlich oder notariell beglaubigter Abschriftundbei Dokumenten, die nicht in der Amtssprache Deutsch abgefasst sindmit

    bersetzung durch eine/einen gerichtlich beeidigte/ beeidigten bersetzerin/bersetzervorzulegen.

    Unbeglaubigte Fotokopienoder nicht bersetzte Dokumente werden als Nachweise nichtanerkannt. Vorgelegte Originaldokumente werden nach Bearbeitung umgehend retourniert.

    Sie sind nach Antragstellung verpflichtet, Adressen-, Namensnderungen und nderungenbezglich des/der Zustellungsbevollmchtigtendem Bundesministerium fr Gesundheitumgehend bekannt zu geben!

    Es ist mit anfallenden Verwaltungsgebhren in der Hhe von ca. 350,-- zu rechnen, die

    nach Abschluss des Verfahrens fllig werden.