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Je Woche 10. Jahrgang ISSN 1862 - 1996 Kulturexpress unabhängiges Magazin Ausgabe 43 19. 25. Oktober 2014 Zeitschrift für Kunst, Kultur, Philosophie, Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie Kulturexpress verpflichtet sich unabhängig über wirtschaftliche, politische und kulturelle Ereignisse zu berichten. Kulturexpress ist deshalb ein unabhängiges Magazin, das sich mit Themen zwischen den Welten aus Wirtschaft und Kultur aber auch aus anderen Bereichen auseinandersetzt. Das Magazin bemüht sich darin um eine aktive und aktuelle Berichterstattung, lehnt jedoch gleichzeitig jeden Anspruch auf Vollständigkeit ab. Impressum Herausgeber und Redaktion Rolf E. Maass Adresse Postfach 90 06 08 60446 Frankfurt am Main mobil +49 (0)179 8767690 Voice-Mail +49 (0)3221 134725 www.kulturexpress.de www.kulturexpress.info www.svenska.kulturexpress.info Kulturexpress in gedruckter Form erscheint wöchentlich ISSN 1862-1996 Finanzamt IV Frankfurt a/M St-Nr.: 148404880 USt-idNr.: 54 036 108 722 E-Mail: [email protected]

Kulturexpress 43 2014

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Page 1: Kulturexpress 43 2014

Je Woche 10. Jahrgang ISSN 1862 - 1996

Kulturexpress unabhängiges Magazin

Ausgabe 43

19. – 25. Oktober 2014

Zeitschrift für Kunst, Kultur, Philosophie, Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie Kulturexpress verpflichtet sich unabhängig über wirtschaftliche, politische und kulturelle Ereignisse zu

berichten. Kulturexpress ist deshalb ein unabhängiges Magazin, das sich mit Themen zwischen den Welten

aus Wirtschaft und Kultur aber auch aus anderen Bereichen auseinandersetzt. Das Magazin bemüht sich darin

um eine aktive und aktuelle Berichterstattung, lehnt jedoch gleichzeitig jeden Anspruch auf Vollständigkeit ab.

Impressum

Herausgeber und Redaktion

Rolf E. Maass

Adresse

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Kulturexpress in gedruckter Form

erscheint wöchentlich

ISSN 1862-1996

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USt-idNr.: 54 036 108 722

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Page 2: Kulturexpress 43 2014

Inhalt

„Gustave Courbet“ Künstlerbiografie Lesung mit Kurator Ulf Küster in der Fondation

Beyeler

Gesetzliches Rauchverbot verstößt nicht gegen die Freiheit

der Vereine

Energie und Ästhetik Der qualifizierte Planer verbindet beides

Der Einfluss des Abstands zwischen Windenergieanlagen und Wohnbauflächen auf die

Windenergie

Ralf Rothmann erhält den „Kunst- und Kulturpreis

der deutschen Katholiken“

Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 43 - 2014

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„Gustave Courbet“ Künstlerbiografie Lesung mit Kurator UlfKüster in der Fondation BeyelerMeldung:Fondation Beyeler ,in Riehen bei Basel, den 24. 10. 2014

Am Mittwoch, 29. Oktober 2014 um 18.30 Uhr liest

der Kurator der Fondation Beyeler und Buchautor Dr.

Ulf Küster aus seiner neuen Künstlerbiografie

“Gustave Courbet“ vor. Die zur aktuellen Ausstellung

im Verlag Hatje Cantz erscheinende Publikation aus

der Reihe „Kunst zum Lesen“ stellt den Künstler in

seiner Rolle als ersten Avantgardisten sowie sein

revolutionäres Werk vor.

Gustave Courbet, Courbet au chien noir (Portrait de l’artiste), 1842, Öl auf Leinwand, 46,5 x 55,5 cm

Petit Palais, Musée des Beaux-Arts de la Ville de Paris ; © bpk / RMN – Grand Palais / Jacques L’Hoir / Jean Popovich

Das Buch führt anhand von sieben Essays zu ausgewählten Aspekten, wie z. B. dem Einfluss

seiner Heimatgegend – dem französischen Jura rund um Ornans – auf sein Werk oder zu seinem

Einsatz für eine möglichst „realistische“ und „nicht beschönigende“ Malerei, in das Leben und

Werk des Künstlers ein. Courbets Gemälde begeistern auch diejenigen, die sich nicht täglich mit

Kunst beschäftigen. Sein ungeheuer reichhaltiges Schaffen und sein aufregendes Leben lohnen

es, immer wieder neu entdeckt zu werden.

Mit provokativen Bildern und der Betonung seiner Individualität

als Künstler avancierte Gustave Courbet zu einem Wegbereiter

der Moderne, der mit den Konventionen der traditionellen

akademischen Ausbildung brach. Sein selbstbewusstes

Auftreten, sein Hang zur Provokation und zum Tabubruch wie

auch seine revolutionäre Maltechnik setzten Maßstäbe, die

Generationen von Künstlern geprägt haben. Es ist kein Zufall,

dass sich Maler wie Cézanne, Matisse und Picasso auf ihn

beriefen und Gerhard Richter und Peter Doig ihn als Inspiration

nennen.

Ulf Küster über Gustave Courbet: „Courbet ist der erste

Künstler, der sich – sehr wohl im Wissen um die Tradition – lossagend von ihr, ganz allein zu

seiner Individualität als Künstler bekannt hat. Sein „Manifest des Realismus“ von 1855 markiert

einen Epochenwechsel in der Kunstgeschichte, wenn Courbet darin sagt: ‚Nur ich, ich allein bin

für die Kunst verantwortlich – ich bin der, der sie macht‘“.

Informationen zum Buch:

Gustave Courbet

Von Ulf Küster

128 Seiten, 24 Abbildungen

12 x 19 cm, Broschur

Deutsch: ISBN 978-3-7757-3861-3

Englisch: ISBN 978-3-7757-3877-4

Lesung

Am Mittwoch, 29. Oktober 2014 um 18.30 Uhr in der Fondation Beyeler

Baselstrasse 101, CH-4125 Riehen/Basel

Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 25. Oktober 2014

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Ausgabe 43 - 2014

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Gesetzliches Rauchverbot bei öffentlich zugänglichenVereinsveranstaltungen verstößt nicht gegen dieVereinigungsfreiheitMeldung: Bundesverfassungsgericht, in Karlsruhe, den 25. 10. 2014

Ein gesetzliches Rauchverbot, das auch allgemein öffentlich zugängliche Vereinsveranstaltungen

erfasst, verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG). Dies hat

die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem

Beschluss entschieden. Allein die Gründung eines Vereins kann keinen Grundrechtsschutz für

eine Tätigkeit vermitteln, den diese individuell nicht genießt. Ein Rauchverbot in

Vereinsräumlichkeiten berührt auch die Vereinigungsfreiheit dann nicht, wenn die Räumlichkeiten

zwar für den verfolgten Vereinszweck - das gemeinsame Rauchen - genutzt werden sollen, aber

tatsächlich öffentlich zugänglich sind.

Sachverhalt und Verfahrensgang:

In Bayern gilt seit dem 1. August 2010 mit dem Gesundheitsschutzgesetz (GSG) ein striktes

Rauchverbot. Die Beschwerdeführerin ist Gründungsmitglied des G.-Vereins und

Geschäftsführerin einer GmbH, die die G.-Bar in an den Verein verpachteten Räumlichkeiten

betreibt. Vereinszweck ist die Förderung der arabischen und asiatischen Gastronomiekultur; er

wird durch Besuch der Vereinsräumlichkeiten - das heißt der G.-Bar - und dortiges geselliges

Beisammensein verwirklicht. Einlass in die G.-Bar wird nur Mitgliedern des Vereins gewährt. Wer

die G.-Bar besuchen möchte, muss Vereinsmitglied werden. Die Mitgliedschaft kann vor Ort

beantragt werden; Voraussetzung ist ein Mindestalter von 20 Jahren und ein

Jahresmitgliedsbeitrag von 1 €. Jedes Mitglied bekommt einen Ausweis; wer den Ausweis nicht

vorzeigen kann, erhält auf Antrag einen neuen Ausweis. Alle Beschäftigten der G.-Bar sind

Vereinsmitglieder. Am 7. August 2010 wurde bei einer Kontrolle festgestellt, dass in der Bar

Shishas und Zigaretten geraucht wurden. Das Amtsgericht verurteilte die Beschwerdeführerin

wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Rauchverbot zu einer Geldbuße in Höhe von 750 €. Bei

dem Verein mit ca. 37.000 Mitgliedern handele es sich um einen „Raucherclub“ in Gestalt eines

Vereins mit offener Mitgliederstruktur zur Umgehung des Rauchverbots in der Gastronomie. Die

Rechtsbeschwerde verwarf das Oberlandesgericht als unbegründet.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, denn sie hat keine Aussicht

auf Erfolg. Eine Verletzung der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) ist nicht ersichtlich. Das

Grundrecht des Art. 9 Abs. 1 GG gewährleistet die Freiheit, sich zu Vereinigungen des privaten

Rechts zusammenzuschließen. Der Schutz umfasst die Selbstbestimmung über die eigene

Organisation, das Verfahren ihrer Willensbildung und die Führung ihrer Geschäfte sowie das

Recht auf Entstehen und Bestehen. Das Grundrecht kann indes einem gemeinsam verfolgten

Zweck keinen weitergehenden Schutz vermitteln als einem individuell verfolgten Interesse. Die

angegriffenen Regelungen und Entscheidungen verbieten weder die Gründung, das Bestehen

oder den Fortbestand des Vereins noch stehen sie dem Beitritt oder der Mitgliederwerbung

entgegen. Ein Rauchverbot in den Vereinsräumlichkeiten berührt die Betätigungsfreiheit des

Vereins und der Vereinsmitglieder nicht, wenn die Räumlichkeiten tatsächlich öffentlich

zugänglich sind. Im Übrigen privilegiert Art. 9 Abs. 1 GG nicht die kollektive gegenüber der

individuellen Zweckverfolgung. Das Grundrecht schützt keinen individuell untersagten, nun

gemeinsamen Tabakgenuss, dem ein spezifischer Bezug zur korporativen Organisation fehlt.

www.bundesverfassungsgericht.de

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Ausgabe 43 - 2014

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Energie und ÄsthetikDer qualifizierte Planer verbindet beidesMeldung: ina Planungsgesellschaft mbH, 64283 Darmstadt, www.ina-darmstadt.de,Darmstadt, den 22. 10. 2014

Bauen ist Ausdruck der Kultur. Auch wenn

energetische Belange beim Bau eines Hauses

zunehmend an Bedeutung gewinnen, so sollen

soziale, ökonomische und ästhetische Aspekte nicht

außer Acht bleiben. Das relativ junge Geschäftsfeld

der Energieberatung fordert deshalb nach Konzepten

und Lösungen mit ganzheitlicher Sichtweise.

Die Kunst ist hier, für jede einzelne Immobilie die

Energieeffizienz, Ästhetik, den Komfort und den Werterhalt

geschickt in Einklang zu bringen. Dafür eignen sich

Lösungen, die das Zusammenspiel von passiv-konstruktiven

und aktiv-technischen Strategien der fünf wesentlichen

Energiethemen eines Gebäudes ernst nehmen: Wärme,

Kälte, Luft, Licht und Strom.

Im Zusammenspiel passive Strategien und Energiebedarf zu minimieren – das bedeutet

beispielsweise die Wärme innerhalb des Gebäudes aufrecht zu erhalten. Aktive Maßnahmen

optimieren die Energieversorgung, so dass Wärme und Strom effizient gewonnen und genutzt

werden zum Beispiel auf den Dach- und Fassadenflächen. Werden diese für die

Energiegewinnung aktiviert, übernimmt die Gebäudehülle neue Aufgaben, was die Erscheinung

und die mögliche Ausrichtung des Baukörpers verändert.

Zur Veranschaulichung: Ein Passivhaus verfügt über große Glasflächen auf der Südseite. Die

Solarstrahlung dient im Winter zum Aufheizen des Innenraums. Im Sommer gilt genau diesen

Effekt durch Verschattungselemente zu verhindern. Ein so genanntes Aktivhaus, das die

Gebäudehülle zur Energiegewinnung nutzt, verkleinert hingegen den Fensterflächenanteil im

Süden, um opake Hüllflächen zur thermischen sowie elektrischen Energieerzeugung zur

Verfügung zu haben.

Die Solarnutzung bei Gebäuden erfolgt bisher fast nur in Form von Aufdachmontagen. Nächster

Schritt werden Bauelemente sein, die sich ohne größeren Aufwand in eine Konstruktion

integrieren. Das bewirkt ein gleichzeitig homogenes Gesamterscheinungsbild der Architektur. An

solchen Lösungen arbeitet der Photovoltaik-Spezialist Belectric OPV als auch Baufarben- und

Dämmsystemhersteller DAW SE (Deutsche Amphibolin-Werke) in Zusammenarbeit mit der

Technischen Universität (TU) Darmstadt.

Dabei geht es um die Integration organischer Photovoltaik (OPV) direkt in einzelne

Bauproduktlinien und deren Komponenten. Die Produkte ermöglichen den Anwendern einen

aktiven Beitrag zum Umweltschutz, um die elektrische Energie daraus selbst zu nutzen. Das ist

nicht nur wirtschaftlich, sondern auch eine sinnvolle Lösung für die Zukunft.

Ab 2021 sollen in der EU ausschließlich Gebäude errichtet und saniert werden, die fast keine

Energie mehr verbrauchen. Über die Solarenergie hinaus können auch andere, am

Gebäudestandort vorhandene Umweltwärmequellen genutzt werden, wie zum Beispiel aus dem

Erdreich und dem Grundwasser, der Außen- und Abluft oder dem Abwasser.

Dies ist in der Regel weniger sichtbar und daher auch weniger aufwendig als Vorrichtungen zur

Gewinnung der Sonnenenergie. Aber auch ist gefordert, die Konstruktion eines Gebäudes mit der

Technik sinnvoll in Einklang zu bringen, damit sich Verbraucher wohlfühlt.

Lösungen bieten hier intelligente Lösungen zum Wärmeschutz, wie optimierte Bauteilanschlüsse,

der Einsatz erneuerbarer Energien sowie die effiziente Nutzung des Gebäudes und seiner

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Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 43 - 2014

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Ausstattung mit Elektrogeräten. Integrale Ansätze bieten Fortbildungen.

Architekten, Ingenieure und Handwerker erhalten in Fernlehrgängen Kenntnis, welche die Ina

Planungsgesellschaft mbH (ina) in Kooperation mi dem Fachbereich Architektur der TU

Darmstadt anbietet:

? Zertifikatslehrgang „Wohngebäude im Bestand“ zum „Energieberater TU Darmstadt“

? Zertifikatslehrgang „Nichtwohngebäude im Bestand“ zum „Energieberater TU Darmstadt“

? Zertifikatslehrgang „Vom Passiv- zum Plus- Energie-Haus“ zum „Fachplaner TU Darmstadt für

Passiv-, Null- und Plus-Energie-Häuser“

? Fortbildungslehrgänge „Auffrischung für Energieeffizienz-Experten“.

Die webbasierten Trainings entsprechen allen aktuellen Anforderungen und beinhalten

technische Informationen auf dem neusten Stand. Sie können mit freier Zeiteinteilung absolviert

werden. Einzige Präsenzveranstaltung ist die quartalsweise stattfindende Abschlussklausur in

Darmstadt.

Besonderheit "Winter-Special": Wer sich bis zum 31. Januar 2015 für den Besuch des

Zertifikatslehrgangs „Nichtwohngebäude im Bestand“ anmeldet, bekommt einen Rabatt von 150

Euro.

Permanenten Nachlass auf die Lehrgangsgebühr erhalten wiederkehrende Teilnehmer; Mitglieder

des Bunds Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB); des AktivPlus e.V.;

Auszubildende;

www.energieberater-ausbildung.de

Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 22. Oktober 2014

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Ausgabe 43 - 2014

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Der Einfluss des Abstands zwischen Windenergieanlagen undWohnbauflächen auf die WindenergieMrldung: Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, den 22. 10. 2014

Bei 2.000 Metern Abstand bliebe bundesweit nur 3 Prozent der potentiellen Leistung

Deutschland hat ein großes Potenzial für die Windenergie an Land. Rund 13,8 Prozent der

Landesfläche ließen sich prinzipiell für den Bau von Windenergieanlagen nutzen. Möglich wäre

demnach eine installierte Windenergieleistung von bis zu 1.200 Gigawatt (GW). Ein pauschaler

Abstand von zwei Kilometern zu Wohnbauflächen würde dieses Potenzial aber stark schrumpfen

lassen, sodass rein rechnerisch nur noch 36 Gigawatt möglich wären. Zu diesem Ergebnis kommt

eine neue Analyse des Umweltbundesamtes (UBA). Praktisch wäre der Verlust sogar noch

größer, denn es gibt zahlreiche weitere Faktoren, die in Genehmigungsprozessen von

Windenergieanlagen eine Rolle spielen. So sind zum Beispiel besonders geschützter Tierarten

relevant, wenn es um die Nutzung einer Fläche für Windenergieanlagen geht.

Dem Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner tragen die Analysen ausreichend Rechnung:

“Wir haben wir für unsere Potenzialermittlung zwei moderne Anlagentypen zugrundegelegt. Diese

halten im schallreduzierten Betrieb schon bei einem Mindestabstand von 600 Metern die nachts

geltenden Lärmrichtwerte ein“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger.

Die Untersuchung des UBA verdeutlicht, wie entscheidend der Abstand zwischen

Windenergieanlagen und Wohnbebauung für das Potenzial der Windenergie ist. Die Analyse

vertieft die im Jahr 2013 veröffentlichte Studie des UBA zu den bundesweiten

Leistungsmöglichkeiten der Windenergie an Land.

Unterschiede zwischen Bundesländern: Die Analyse des UBA verdeutlicht, dass hohe Abstände

zur Wohnbebauung das Leistungspotenzial in den Bundesländern unterschiedlich stark mindern.

In den eher dünn besiedelten Flächenländern vor allem im Osten Deutschlands sinkt das

Potenzial bei höheren Abständen in geringerem Maß, in den dicht besiedelten Ländern in der

Mitte und im Süden dagegen deutlich stärker. Aber auch in Schleswig-Holstein, wo sich im

ländlichen Raum viele Splittersiedlungen befinden, verbleibt bei 1.600 Metern Abstand gerade

mal ein Prozent des gesamten Potenzials im Land.

Ausbauziele nicht gefährden: Derzeit sind in Deutsch land Windenergieanlagen mit einer Leistung

von insgesamt 35 Gigawatt an Land installiert. Am 1. August 2014 trat das novellierte

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Darin ist vorgesehen, dass diese Leistung pro Jahr

um bundesweit 2,5 Gigawatt zusätzlich gesteigert wird. Zeitgleich änderte der Gesetzgeber das

Baugesetzbuch: Es ist den Bundesländern nun erstmals möglich, verbindliche Mindestabstände

zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung in Landesgesetzen festzulegen. UBA-

Präsidentin Maria Krautzberger rät: „Die Bundesländer sollten nicht den Fehler machen, durch

überzogene Abstandsregeln den Ausbau der Windenergie als wichtige Säule der Energiewende

zu gefährden. Verbindliche Mindestabstände zur Wohnbebauung schränken den Spielraum der

Regionen und Kommunen schnell zu stark ein.“

Weitere Informationen:

Mit Stand 30. Juni 2014 befinden sich in Deutschland an Land rund 24.000 Windenergieanlagen

mit einer installierten Leistung von gut 35 Gigawatt in Betrieb. Damit wird bereits ein Anteil von

8,5 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs gedeckt.

In der 2013 vom UBA veröffentlichten Studie „Potenzial der Windenergie an Land“ wurde das

bundesweite Flächen- und Leistungspotenzial der Windenergie an Land ermittelt. Auf Basis der

getroffenen Annahmen ergab sich ein Flächenpotenzial von rund 49.400 Quadratkilometer bzw.

13,8 Prozent der Bundesfläche. Dies entspricht einer möglichen Leistung von rund 1.200

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Gigawatt mit einem Ertrag von 2.900 Terawattstunden. Dabei ist zu beachten, dass Belange, die

in der Praxis einer Einzelfallprüfung bedürfen wie zum Beispiel der besondere Artenschutz nicht

berücksichtigt werden konnten und das technisch-ökologische Potenzial daher tatsächlich

erheblich niedriger ist. Das realisierbare Potenzial ist nochmals deutlich geringer einzuschätzen.

Einfluss des Abstands zwischen Windenergie-anlagen und

Wohnbauflächen auf das Potenzial der Windenergie an Land

Ergebnisse einer Sensitivitätsanalyse auf Grundlage der UBA-

Studie „Potenzial der Windenergie an Land“

Download

Das Leistungs- und Ertragspotenzial der Windenergie an Land hängt

maßgeblich davon ab, wie hoch der Abstand zwischen

Windenergieanlagen und Wohnbauflächen ausfällt. Während das bundesweite Leistungs-

potenzial bei einem Abstand von 600 m zwischen Windenergieanlagen und Wohnbauflächen

1.188 Gigawatt (GW) beträgt, verbleibt bei einem Abstand von 2.000 m lediglich ein Potenzial in

Höhe von 36 GW. Eine Erhöhung des Abstands wirkt sich in den Bundesländern unterschiedlich

auf das Leistungs- und Ertragspotenzial aus. Das hängt von der Besiedlungsdichte und -struktur

des Bundeslandes ab.

Reihe

Texte | 73/2014

Seitenzahl 18

Erscheinungsjahr Oktober 2014

Autor(en)

Hanno Salecker, Insa Lütkehus

Sprache Deutsch

FKZ 363 01 277

Verlag Umweltbundesamt

Dateigröße 1242 KB

Preis 0,00 €

Druckversion nicht lieferbar

Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 21. Oktober 2014

Seite 8

Ausgabe 43 - 2014

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Ralf Rothmann erhält den „Kunst- und Kulturpreis der deutschenKatholiken“ Foto: Franka Bruns, Suhrkamp Verlag Meldung: Deutsche Bischofskonferenz, Bonn, den 20. 10. 2014

Die Deutsche

Bischofskonferenz und das

Zentralkomitee der deutschen

Katholiken verleihen den

„Kunst- und Kulturpreis der

deutschen Katholiken“ an den

Schriftsteller Ralf Rothmann.

Bei einer feierlichen

Preisverleihung in München

am 5. Dezember 2014

übergeben der Vorsitzende

der Deutschen

Bischofskonferenz, Kardinal

Reinhard Marx, und der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken,

Alois Glück, den mit 25.000 Euro dotierten Preis für herausragende künstlerische und

kulturelle Leistungen. Die Laudatio hält die Staatsministerin für Kultur und Medien,

Prof. Monika Grütters MdB.

Die Jury unter Vorsitz von Prof. Dr. Dr. h.c. Heinrich Detering, Präsident der Deutschen Akademie

für Sprache und Dichtung und Professor für Neuere Deutsche Literatur an der Universität

Göttingen, würdigt Rothmanns literarische Werke: Die „Anti-Helden Rothmanns“ ließen sich „in

ihrer stillen Authentizität nicht verbiegen; sie bleiben sich und ihrer Sehnsucht nach Lebensfülle

treu, einer Sehnsucht, die man getrost metaphysisch nennen darf“, so die Jury. „Wer Rothmanns

Bücher liest, wird gewahr, dass Rothmanns System-Transzendenz einen (…) religiösen Subtext

hat. Denn es ist der – manchmal verzweifelte – Glaube an das Absolute, an den Lebenssinn, an

die verwandelnde Kraft von Werten, an die Heilung durch Vergebung, kurz: an die geläuterte

Liebe, der Rothmanns Protagonisten am Leben hält“, betont die Jury. Ästhetisch überzeuge

Rothmann durch souveräne Tektonik, meisterhafte Porträtkunst, subtiles Spiel mit literarischen

Genres vom Psalm bis zum Bildungsroman und einer beinahe „filmischen“ Ausdruckskraft

atmosphärischer Bilder. Sprachliche Meisterstücke ganz eigener Art seien die vielen Passagen in

der Sprache der „kleinen Leute“ und der urbanen Subkulturen: „Unter deren ruppiger

semantischer Oberfläche lässt Rothmann einen Kosmos des Humors, der lebensweltlichen

Weisheit und der Liebe zum Leben entstehen.“

Der „Kunst- und Kulturpreis der deutschen Katholiken“ ist die höchste Auszeichnung der

katholischen Kirche im Bereich Kultur. Mit dieser Stiftung leisten die Deutsche Bischofskonferenz

und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken einen Beitrag zur Förderung der Begegnung

von Kirche und moderner Kultur. Der Kunst- und Kulturpreis wird seit 1990 alle zwei bis vier Jahre

abwechselnd in den Bereichen Literatur, Architektur, Musik, Film, Bildende Kunst und Theater

verliehen; 2014 erfolgt die achte Vergabe. Unter den bisherigen Preisträgern waren Gerhard

Richter (2004), Tankred Dorst und Ursula Ehler-Dorst (2008) und Peter Zumthor (2011)

Die Jury: Prof. Dr. Dr. h.c. Heinrich Detering (Vorsitz), Präsident der Deutschen Akademie für

Sprache und Dichtung und Professor für Neuere Deutsche Literatur an der Universität Göttingen;

Prof. Dr. Erich Garhammer, Professor für Theologie an der Universität Würzburg mit

Forschungsschwerpunkt Theologie und Literatur; Prof. Monika Grütters MdB, Staatsministerin für

Kultur und Medien; Richard Kämmerlings, leitendender Feuilletonredakteur bei DIE WELT; Prof.

Dr. Birgit Lermen, Professorin em. für Neuere Deutsche Literatur an der Universität Köln; Prof. Dr.

Thomas Sternberg MdL, Direktor der Katholisch-Sozialen Akademie Franz Hitze Haus in Münster

sowie Honorarprofessor für Kunst und Liturgie an der Universität Münster; Hermann Wallmann,

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Literaturkritiker, künstlerischer Leiter des Lyrikertreffens Münster und Vorsitzender des

Literaturvereins Münster.

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