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Kurz und knapp Neues aus der Welt der Regelwerke Markus Illgas Dipl.-Ing. Markus Illgas, Freier Landschaftsarchitekt bdla bdla-Fachsprecher Bautechnik und Normenwesen Alfred Ulenberg & Partner Broekhuysener Feld 47638 Straelen Telefon: (0 28 34) 80 81 [email protected]

Kurz und knapp Neues aus der Welt der Regelwerke … · Dipl.-Ing. Markus Illgas, Freier Landschaftsarchitekt bdla ... Mindestmaße für Arbeitsräume nach DIN 4124 „Baugruben und

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Kurz und knapp Neues aus der Welt der Regelwerke Markus Illgas Dipl.-Ing. Markus Illgas, Freier Landschaftsarchitekt bdla

bdla-Fachsprecher Bautechnik und Normenwesen

Alfred Ulenberg & Partner

Broekhuysener Feld

47638 Straelen

Telefon: (0 28 34) 80 81 [email protected]

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14. Januar 2011Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011

Übersicht

DIN- / EN-Normen

Publikationen der FLL

Neuerscheinungen der FGSV

Arbeits- und Merkblätter der DWA

Gütezeichen der RAL

Sonstiges

Die Zusammenstellung der im vergangenen Jahr neu oder überarbeiteten Normen und

Regelwerken erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

14. Januar 2011Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Ausgabe 2009

Zeitablauf

18.05.2009 Beschluss des Vorstandes des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusse (DVA) über die Neufassung

15.10.2009 Veröffentlichung der VOB 2009 im Bundesanzeiger

28.01.2010 Verabschiedung der Vergabeverordnung (VgV) im Bundeskabinett

26.03.2010 Beratung und Beschluss der VgV im Bundesrat mit Änderungsvorschlägen

28.04.2010 Bundeskabinett stimmt den Änderungswünschen des Bundesrates zu

10.06.2010 Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

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VOB Teil CAllgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)

Fachtechnisch überarbeitet; Normenverweise aktualisiert:

ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder ArtATV DIN 18300 ErdarbeitenATV DIN 18305 WasserhaltungsarbeitenATV DIN 18306 EntwässerungskanalarbeitenATV DIN 18308 Drän- und VersickerarbeitenATV DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in

ungebundener Ausführung, EinfassungenATV DIN 18319 RohrvortriebsarbeitenATV DIN 18333 BetonwerksteinarbeitenATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten

Zurückgezogen:

ATV DIN 18310 Sicherungsarbeiten an Gewässern, Deichen und Küstendünen

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ATV DIN 18300 - ErdarbeitenAbschnitt 1 Geltungsbereich

Ausgabe 2006 Ausgabe 2010

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ATV DIN 18300 - ErdarbeitenAbschnitt 2 Stoffe, Bauteile

2.3 Einstufung in Boden- und Felsklassen

• Begriffe „nichtbindige“, „schwachbindige“und „bindige“ sind entfallen

• %-Angaben wurden durch den Begriff „Masseanteil“ ergänzt

• Bezeichnungen der Korngrößenfraktionenwurde an die Bennennungen und die Korngrößen der DIN EN ISO 14688-1 angepasst

Beispiel:

14. Januar 2011Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011

ATV DIN 18300 - ErdarbeitenAbschnitt 3 Ausführung

3.1 Allgemeines

Neue Abschnitte:

3.1.2 Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken (siehe § 4 Abs. 3 VOB/B) insbesondere geltend zu machen bei

- ungenügender Tragfähigkeit oder Beschaffenheit des Untergrundes,

- ungeeigneten Witterungsbedingungen (siehe Abschnitt 3.11)

3.1.8 Abweichungen der Oberflächen von den Sollmaßen dürfen bis Bodenklasse 5 an keiner Stelle mehr als 10 cm und für Felsklassen 6 und 7 an keiner Stelle mehr als 50 cm betragen. Die Mindestmaße für Arbeitsräume nach DIN 4124 „Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten“ soweit bei Gräben für Entwässerungskanäle und Entwässerungsleitungen nach DIN EN 1610 „Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“ dürfen nicht unterschritten werden.

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ATV DIN 18300 - ErdarbeitenAbschnitt 3 Ausführung

3.1 Allgemeines

Ergänzung:

3.1.5 Werden unvermutet Hohlräume oder Hindernisse angetroffen ...

Ist zu vermuten, dass es sich bei den Hindernissen um Kampfmittel handelt, müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Behörde sowie der Auftraggeber benachrichtigt werden. Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen hat der Auftraggeber unverzüglich durchzuführen.

Die Leistungen für Sicherungsmaßnahmen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.1).

14. Januar 2011Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011

ATV DIN 18300 - ErdarbeitenAbschnitt 3 Ausführung

3.6 Einbauen und Verdichten

Früher 3.7, wobei die Abschnitte 3.7.6 und3.7.8 gestrichen worden sind:

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ATV DIN 18300 - ErdarbeitenAbschnitt 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen

4.1.2 Roden, Aufnehmen und seitliches Lagern einzelner Sträucher bis 2 m Höhe und einzelner Bäume bis 10 cm Stammdurchmesser, gemessen 1 m über dem Erdboden, sowie der dazugehörigen Baumstümpfe und Wurzeln. Bei mehrstämmigen Bäumen gilt als

Durchmesser die Summe der Durchmesser der einzelnen Stämme.

4.1.4 Herstellen von behelfsmäßigen Zugängen, Zufahrten und dergleichen, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt 4.2.19.

bisher

4.1.4 Herstellen , Vorhalten und Beseitigen der zur Durchführung der Leistung erforderlichen Treppen oder Wege in den Böschungen.

4.1 Nebenleistungen

4.1.5 Prüfungen einschließlich Probenahmen zum Nachweis der Eignung oder Güte von Stoffen und Stoffgemischen sowie Boden und Fels nach Abschnitt 2.2, soweit sie vom Auftragnehmer geliefert oder hergestellt werden.

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ATV DIN 18300 - ErdarbeitenAbschnitt 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen

4.2 Besondere Leistungen

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ATV DIN 18300 - ErdarbeitenAbschnitt 5 Abrechnung

Bei der Ermittlung des Raummaßes für Hinterfüllungen und Überschüttungen werden abgezogen

- Baukörper über 1 m3 Einzelgröße

- Leitungen und dergleichen mit einem äußeren Querschnitt größer 0,1 m2

5.3 Hinterfüllen und Überschütten

5.5 Einbau und Verdichten

5.5.2 Bei Abrechnung nach Raummaß werden abgezogen

- Baukörper über 1 m3 Einzelgröße

- ...

5.5.3 Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Durchdringungen über 1 m2 Einzelgröße abgezogen.

5.5.4 Bei Abrechnung nach Längenmaß wird die Achslänge der längsten eingebetteten Leitung zugrunde gelegt.

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ATV DIN 18308Bisher ATV Dränarbeiten, jetzt ATV Drän- und Versickerarbeiten

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ATV DIN 18308Abschnitt 2 Stoffe, Bauteile

Abschnitt wurde umfangreich erweitert, insbesondere mit den Punkten:

2.1 Anforderungen

2.2 Prüfung von Stoffgemischen

2.2.1 Gesteinskörnungen

2.2.2 Stoffgemische für Dränarbeiten

2.2.3 Stoffgemische für Versickerarbeiten

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ATV DIN 18318Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen

„... gilt nicht für Pflasterdecken und Plattenbeläge, die ohne Drän- und Tragschichten auf Bauwerken gebettet sind.“

„Für begrünbare Beläge gelten die Anforderungen der „Richtlinie für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen“.

Für Flächen, die nicht mit Kraftfahrzeugen erreichbar sind, können als Bettungsstoffe und zum Füllen von Fugen auch Gesteinskörnungsgemische 0/2 mm, 1/3 mm oder 2/5 mm verwendet werden.“

Ausführlich nachzulesen auf der bdla-Homepage im Mitgliederbereich / Archiv der Bauleiter-gespräche.

http://www.bdla.de/pdf/2010_Schomakers.pdf

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ATV DIN 18336 - AbdichtungsarbeitenAbschnitt 2 Stoffe, Bauteile

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ATV DIN 18336 - AbdichtungsarbeitenAbschnitt 3 Ausführung

Neue Punkte:

3.1.6 Bewegungsfugen des Bauwerks müssen konstruktiv mit gleicher Bewegungsmöglichkeit übernommen werden.

3.1.7 Sind systembedingte Voranstriche als Haftbrücke aufzubringen, dürfen nur Voranstrichmittel auf Lösemittel- oder Emulsionsbasis verwendet werden.

3.1.8 Dampfsperren sind aus Bitumen-Schweißbahnen G 200 S 4 nach DIN 18195-2:2009-04, Tabelle 3, herzustellen.

3.7 Abdichtung unter IntensivbegrünungenDie Abdichtung ist einlagig mit Kunststoff-Dichtungsbahnen PVC-P nach DIN 18195-2:2009-04, Tabelle 3, mindestens 1,5 mm dick, auszuführen. Die verwendeten Bahnen müssen wurzel- und rhizomfest sein.

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ATV DIN 18336 - AbdichtungsarbeitenAbschnitt 5 Abrechnung

Es wird nicht mehr alles übermessen, sondern auch etwas abgezogen!

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DIN 18195 - BauwerksabdichtungTeil 9: Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse

Die DIN 18195 Bauwerksabdichtungen besteht aus:

Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarbeiten

Teil 2: Stoffe

Teil 3: Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe

Teil 4: Abdichtung gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden; Bemessung und Ausführung

Teil 5: Abdichtung gegen von nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen; Bemessung und Ausführung

Teil 6: Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser, Bemessung und Ausführung

Teil 7: Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser, Bemessung und Ausführung

Teil 8: Abdichtung über Bewegungsfugen

Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse

Teil 10:Schutzschichten und Schutzmaßnahmen

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DIN 18195 - BauwerksabdichtungTeil 9: Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse

Die Norm gilt für das Herstellen von Durchdringungen, Übergängen und An- und

Abschlüssen von Abdichtungen insbesondere auch gegen nichtdrückendes Wasser

einschließlich der Abdichtung unter intensiv begrünten Dachflächen nach DIN 18195-5.

Sie wurde durch den Abschnitt 6.2 Übergänge von Abdichtungen im erdberührten Bereich

auf Bodenplatten aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand ergänzt.

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DIN 18531 - DachabdichtungenAbdichtungen für nicht genutzte Dächer

Teil 1: Begriffe, Anforderungen, Planungsgrundsätze

Teil 2: Stoffe

Teil 3: Bemessung, Verarbeitung der Stoffe, Ausführung der Dachabdichtungen

Teil 4: Instandhaltung

Die Norm gilt für die Planung und Ausführung von Abdichtungen für nicht genutzte Dächer

aus bahnenförmigen und flüssig aufzubringenden Stoffen bei Neubauten sowie für

Instandhaltung und Dacherneuerung.

Sie gilt auch für Abdichtungen von extensiv begrünten Dachflächen.

Sie gilt nicht für Abdichtung von genutzten Dachflächen wie Terrassen, Parkdecks und

intensiv begrünten Dachflächen (siehe DIN 18195-5)

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DIN 18040 - Barrierefreies BauenTeil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude

Ersatz für DIN 18024-2:1996-11.

Für die Verkehrs- und Außenanlagen soll eine neue Norm erarbeitet werden.

Bis zu deren Veröffentlichung gilt die DIN 18024-1:1998-01, Barrierefreies Bauen - Teil 1:

Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze;

Planungsgrundlagen weiter.

Änderungen

• Inhalte grundlegend überarbeitet und umstrukturiert

• Sensorische Anforderungen neu aufgenommen

• Schutzziele aufgenommen

• Arbeitsstätten aus dem Abschnitt 1 gestrichen

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DIN EN 14974Anlagen für Benutzer von Rollsportgeräten

Die Norm ist im Dezember 2010 erschienen und ersetzt die Ausgabe September 2006.

Sie legt Anforderungen und Prüfverfahren für Skateeinrichtungen zur Benutzung mit

• Inline-Skates

• Rollschuhen

• Skateboards oder ählichen Rollsportgeräten

• Sowie BMX-Fahrrädern

in unbeaufsichtigten Bereichen fest.

Die Norm enthält Anforderungen an

• Werkstoffe

• Gestaltung und Konstruktion

• Sicherheitsbereiche

• Kennzeichnungen

• Herstellerinformationen

• Benutzerhinweise

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DIN EN 15312 Frei zugängliche Multisportgeräte

Die Europäische Norm gilt für standortgebundene frei zugängliche Multisportgeräte und

Kombinationen im Freien, üblicherweise, aber nicht ausschließlich mit Einrichtungen für

Sportarten wie Badminton, Basketball, Fußball, Handball, Hockey, Tennis, Tischtennis,

Volleyball und Multisport-Bereiche.

Sie legt Anforderungen, einschließlich Sicherheitsanforderungen, sowohl für das Gerät, als

auch für dessen Aufstellung, Inspektion und Wartung fest.

Sie gilt nicht für

• Spielplatzgeräte nach DIN EN 1176-1

• Frei zugängliche Rollsportgeräte nach DIN EN 14974

• Fitness-Pfade

• Künstliche Kletteranlagen

• Strandgeräte

• Bodenflächen

• Örtliche Umgebungsbedingungen, sowie Einrichtung außerhalb des Multisportgeräte

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Normenportal Architekturhttp://www.normenportal-architektur.de

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Norm-Entwurfs-Portalhttp://www.entwuerfe.din.de

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Colmantstraße 32

53115 Bonn

Telefon: 0228-96 5010-0

Fax: 0228-96 5010-20

E-Mail: [email protected]

Homepage: http://www.fll.de

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FLLNeuerscheinungen im Jahr 2010

• Empfehlungen für die Planung, Installation und Instandhaltung von Bewässerungsanlagen in Vegetationsflächen

• Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2: Standortvorbereitung für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate

• Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen - Baumkontrollrichtlinie

• RSM 2011 Regel-Saatgut-Mischungen Rasen

• Musterleistungsverzeichnis Pflege und Instandhaltungsarbeiten

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An Lyskirchen 14

50676 Köln

Telefon: 0221-9 35 83-0

Fax: 0221-9 35 83-73

E-Mail: [email protected]

Homepage: http://www.fgsv.de

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen

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FGSV

Neuerscheinungen im Jahr 2011

• Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauweisen

• Merkblatt zur Optimierung der Oberflächeneigenschaften von Asphaltdeckschichten

• Arbeitspapier Reflexionseigenschaften von Gesteinskörnungen und Oberflächen aus Asphalt

• Technische Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau - Teil B 11.3Eignungsprüfung bei Bodenverbesserungen mit Bindemittel

• Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Untergrund

• Hinweise zur Integration der Belange von Kindern in die Verkehrsplanung

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Theodor-Heuss-Allee 17

53773 Hennef

Telefon: 02242-872-333

E-Mail: [email protected]

Homepage: http://www.dwa.de

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall

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DWA

Neuerscheinungen im Jahr 2011

• DWA-A 111Hydraulische Dimensionierung und betrieblicher Leistungsnachweis von Anlagen zur Abfluss- und Wasserstandsbegrenzung in Entwässerungssystemen

• DWA-M 512-1 (Entwurf)Dichtungssysteme im Wasserbau Teil 1: Erdbauwerke

• DWA-M 551Audit „Hochwasser - wie gut sind wir vorbereitet“

• DWA-M 607Altgewässer - Ökologie, Sanierung und Neuanlage

• DWA-M 610Neue Wege der Gewässerunterhaltung - Pflege und Entwicklung von Fließgewässern

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Siegburger Straße 39

53757 Sankt Augustin

Telefon: 02241-16 05-0

Fax: 02241-16 05-11

E-Mail: [email protected]

Homepage: http://www.RAL.de

RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.

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RAL

Neuerscheinungen im Jahr 2011

• RAL-GZ 248: Baupflege

• RAL-GZ 501/4: Aufbereitung von Böden - nichtkontaminiert

• RAL-GZ 503: Bodenverfestigung und Bodenverbesserung im konstruktiven Erdbau

• RAL-GZ 505: Friedhofsanlagen

• RAL-GZ 511: Metallhüttenschlacken

• RAL-GZ 961: Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kannälen

• RAL-GZ 962: Kabelleitungstiefbau

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Sonstiges

SLG Betonverband Straßen, Landschaft, Garten e.V.

Schloßallee 1053179 Bonn

Tel. 0228 / 9 54 56-21Fax: 0228 / 954 56-90 Homepage: http://www.betonstein.de

Pflasterdecken regelgerecht herstellen- unter Berücksichtigung der ATV DIN 18318 „Neu“

Rutschhemmung von geschliffenen Betonwaren für Außenbereiche

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Sonstiges

Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik

Theresienstraße 1952072 Aachen

Tel.: 0241 / 910 507 - 0Fax: 0241 / 910 507 - 20

E-Mail: [email protected]: http://www.aibau.de

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Sonstiges

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Seite dem 01. März 2010 in Kraft.

An Stelle der frühren Rahmengesetzgebung, nun eine Vollregelung und legt somit bundesweit verbindliche Mindeststandards für den Habitatenschutz fest.

Frage: Was sind „gärtnerisch genutzte Grundflächen?

§ 39 (5) 2.

Es ist verboten Bäume die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesundhaltung von Bäumen, ...

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Sonstiges

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Begriff ist analog zum Pflanzenschutzrecht auszulegen, d.h. Bäume in Haus- und Kleingärten, Rasensportanlagen, Grünanlagen und Friedhöfen fallen nicht unter das zeitlich befristete Fällverbot.

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein

Eine gärtnerische Nutzung ist Vorraussetzung, welche insbesondere auf die Gewinnung von Pflanzen oder Pflanzerzeugnissen oder auf vergleichbare intensive gärtnerische Gestaltung zu ästhetischen Zwecken (Ziergarten) ausgerichtet ist. In diesem Sinne auch Hausgärten und Kleingartenanlagen.

Grünflächen, Parkanlagen und sonstige Außenanlagen wie Sportplätze, Böschungen und Straßengräben werden in diesem Sinne lediglich gärtnerisch gepflegt. Die Ausschlussfristen sind daher weiterhin zu beachten.

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Sonstiges

Entwurf Grundwasserverordnung (GrwV)

Umsetzung der Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung.

Deutliche Verschärfungen gegenüber den EU-rechtlichen Vorgaben der Grundwasserrahmenrichtlinie.

Diese schlägt den Mitgliedstaaten bei insgesamt 9 Stoffen Mindestanforderungen „in Erwägung zu ziehen“, der Entwurf zur GrwV setzt für insgesamt 48 Stoffe Schwellenwerte fest.

Einsatz von Recyclingstoffen für Vegetations- und Kultursubstraten wird praktisch verhindert.

Keine Tennenbeläge bei Sportanlagen.

Schwellenwerte der GrwV liegen teilweise noch weit unter den Anforderungen nach LAGA Z0.

Die GrwV soll zunächst auf die Umsetzung der Grundwasserrichtlinie beschränkt werden.