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05-40-01-P FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLAN Landkreis Straubing-Bogen Regierungsbezirk Niederbayern GEMEINDE FELDKIRCHEN - FASSUNG GEMÄSS FESTSTELLUNGSBESCHLUSS VOM 17.12.2013 - Aufgestellt: Entwurfsbearbeitung: Gemeinde Feldkirchen Büro Dipl.-Ing. Gerald Eska vertreten durch Frau Landschaftsarchitekt Erste Bürgermeisterin Unger Elsa-Brändström-Str. 3 Hauptstraße 29 94351 Feldkirchen 94327 Bogen Fon 09420/8402-0 Fon 09422/8054-50 Fax 09420/8402-23 Fax 09422/8054-51 ............................................ .................................... Barbara Unger Gerald Eska Erste Bürgermeisterin Landschaftsarchitekt ELSA-BRÄNDSTRÖM-STR. 3, D-94327 BOGEN FON 09422 / 805450, FAX -/805451 E-MAIL: [email protected] INTERNET: www.eska-bogen.de

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05-40-01-P

FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLAN

Landkreis Straubing-Bogen Regierungsbezirk Niederbayern

GEMEINDE FELDKIRCHEN

- FASSUNG GEMÄSS FESTSTELLUNGSBESCHLUSS VOM 17.12.2013 -

Aufgestellt: Entwurfsbearbeitung: Gemeinde Feldkirchen Büro Dipl.-Ing. Gerald Eska vertreten durch Frau Landschaftsarchitekt Erste Bürgermeisterin Unger Elsa-Brändström-Str. 3 Hauptstraße 29 94351 Feldkirchen 94327 Bogen Fon 09420/8402-0 Fon 09422/8054-50 Fax 09420/8402-23 Fax 09422/8054-51 ............................................ .................................... Barbara Unger Gerald Eska Erste Bürgermeisterin Landschaftsarchitekt

ELSA-BRÄNDSTRÖM-STR. 3, D-94327 BOGEN F O N 0 9 4 2 2 / 8 0 5 4 5 0 , F A X - / 8 0 5 4 5 1 E-MAIL: i n f o @ e s k a - b o g e n . d e INTERNET: w w w . e s k a - b o g e n . d e

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- 2 - Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeinde Feldkirchen

05-40-01-P Büro Dipl . - Ing. Gerald Eska, Landschaftsarchi tekt , Elsa-Brändström-Str. 3, 94327 Bogen

INHALTSVERZEICHNIS

Seite

1 EINFÜHRUNG ........................................................................................................ 7 1.1 Anlass und Planungsauftrag.....................................................................7

1.2 Rechtsgrundlagen, Ziele und Aufgaben von Flächennutzungs- und Landschaftsplan.........................................................................................7

1.3 Methodik .....................................................................................................8

1.4 Planungsablauf ..........................................................................................9

1.5 Beteiligte Träger öffentlicher Belange ...................................................10

2 KURZCHARAKTERISTIK DER GEMEINDE ....................................................... 11 2.1 Lage im Raum...........................................................................................11

2.2 Einordnung gemäß übergeordneter Pläne und Programme ................12

2.3 Gemeinde..................................................................................................13

2.4 Gemeindefinanzen ...................................................................................14

3 BEVÖLKERUNGS- UND WIRTSCHAFTSSTRUKTUR....................................... 15 3.1 Bevölkerung .............................................................................................15 3.1.1 Bevölkerungsentwicklung ..........................................................................15 3.1.2 Entwicklungstendenzen, Prognose............................................................18

3.2 Erwerbsstruktur .......................................................................................19

3.3 Land- und Forstwirtschaft (primärer Bereich) .......................................21

3.4 Nichtlandwirtschaftliche Arbeitsplätze ..................................................24 3.4.1 Produzierendes Gewerbe (sekundärer Sektor)..........................................25 3.4.2 Handel und Verkehr, Dienstleistungen (tertiärer Sektor)............................25

4 SIEDLUNG ........................................................................................................... 27 4.1 Ortsbild .....................................................................................................27 4.1.1 Ortsbeschreibung ......................................................................................27 4.1.2 Baudenkmäler............................................................................................27 4.1.3 Bodendenkmäler........................................................................................28

4.2 Bauliche Nutzung.....................................................................................28

4.3 Baurecht....................................................................................................29

4.4 Planungsgesichtspunkte.........................................................................30

4.5 Bauflächen................................................................................................33 4.5.1 Wohnbauflächen........................................................................................33 4.5.2 Gemischte Bauflächen...............................................................................39

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4.5.3 Gewerbliche Bauflächen ............................................................................41 4.5.4 Sonderbauflächen......................................................................................42 4.5.5 Städtebauliche Fehlentwicklungen.............................................................44 4.5.6 Städtebaulich bedeutsame Freiflächen (in Baugebietsnähe).....................44

4.6 Anlagen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf ..............................46 4.6.1 Kirchen und Friedhöfe................................................................................46 4.6.2 Schulen......................................................................................................46 4.6.3 Kindergärten ..............................................................................................46 4.6.4 Erwachsenenbildung..................................................................................48 4.6.5 Post............................................................................................................48 4.6.6 Gesundheitswesen ....................................................................................48 4.6.7 Gemeindeverwaltung und Bauhof..............................................................48 4.6.8 Versammlungsräume, Gaststätten ............................................................48 4.6.9 Feuerwehr..................................................................................................48 4.6.10 Vereine ......................................................................................................49 4.6.11 Gemeinbedarfseinrichtungen - Planung.....................................................49 4.6.12 Öffentliche Grünflächen, Kleingärten .........................................................50 4.6.13 Spiel- und Bolzplätze ................................................................................50 4.6.14 Sportanlagen .............................................................................................51 4.6.15 Naherholungsgebiete.................................................................................52

5 VERKEHR ............................................................................................................ 53 5.1 Straßen und Wege....................................................................................53 5.1.1 Überörtliche Straßen..................................................................................53 5.1.2 Örtliche Straßen.........................................................................................54 5.1.3 Öffentliche Parkplätze................................................................................54 5.1.4 Radwege, Fußwegverbindungen ...............................................................55 5.1.5 Verkehrslärm .............................................................................................55

5.2 Bahnanlagen.............................................................................................59

5.3 Öffentliche Verkehrsmittel ......................................................................59

6 VER- UND ENTSORGUNG.................................................................................. 59 6.1 Energieversorgung ..................................................................................59

6.2 Wasserversorgung...................................................................................60

6.3 Abwasserbeseitigung ..............................................................................61

6.4 Abfallbeseitigung .....................................................................................62

6.5 Telekommunikation .................................................................................62

6.6 Sonstige Erhebungen ..............................................................................62

7 GRUNDLAGEN DER LANDSCHAFTSPLANUNG .............................................. 63 7.1 Landschaftsstruktur ................................................................................63

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7.2 Naturräumliche Einheiten, Böden, Klima...............................................63 7.2.1 Naturräumliche Haupteinheit Dungau (064)...............................................64 7.2.2 Naturräumliche Haupteinheit Donau-Isar-Hügelland (062) ........................65 7.2.3 Erosion.......................................................................................................65 7.2.4 Lokal- und Geländeklima ...........................................................................67

7.3 Vegetation.................................................................................................68 7.3.1 Potenzielle natürliche Vegetation...............................................................68 7.3.2 Reale Vegetation .......................................................................................69

7.4 Gewässer, Wasserhaushalt.....................................................................70 7.4.1 Stillgewässer..............................................................................................70 7.4.2 Fließgewässer ...........................................................................................71 7.4.3 Grundwasser .............................................................................................74

7.5 Landschaftsökologische Raumgliederung ............................................74 7.5.1 Bewertung der offenen Talräume ..............................................................76 7.5.2 Bewertung des Hügellandes von Aiterach und Kleiner Laaber ohne Talräume....................................................................................................78 7.5.3 Bewertung des Straubinger Gäus ohne Talräume.....................................78 7.5.4 Bewertung der nährstoffärmeren Hangbereiche ........................................79 7.5.5 Ökologische Vorrang- und Defizitflächen...................................................79

7.6 Arten- und Biotopschutz .........................................................................80 7.6.1 Geschützte und schützenswerte Landschaftselemente.............................80 7.6.2 Artenausstattung........................................................................................81 7.6.3 Biotopbewertung nach ABSP.....................................................................85 7.6.4 Auswertung der Biotopkartierung...............................................................85 7.6.5 Ergebnisse der Geländekartierung ............................................................86 7.6.6 Bestehende Ausgleichs- und Ersatzflächen / Ökokonto ............................93

7.7 Landschaftsbild........................................................................................93

7.8 Landschaftsgeschichte ...........................................................................94

8 BEWERTUNG UND AUSWIRKUNGEN AKTUELLER UND GEPLANTER FLÄCHENNUTZUNGEN AUF NATUR UND LANDSCHAFT .............................. 95 8.1 Landwirtschaft..........................................................................................95 8.1.1 Landwirtschaftliche Standortkartierung (Agrarleitplan)...............................95 8.1.2 Auswirkungen der landwirtschaftlichen Nutzung........................................97

8.2 Forstwirtschaft .........................................................................................99 8.2.1 Waldfunktionsplan....................................................................................100 8.2.2 Auswirkungen der Forstwirtschaft ............................................................100 8.2.3 Waldneugründung (Aufforstung)..............................................................100

8.3 Wasserwirtschaft ...................................................................................102 8.3.1 Wasserwirtschaftliche Nutzungen............................................................102

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8.3.2 Auswirkungen der Wasserwirtschaft ........................................................102

8.4 Bauliche Entwicklung (Siedlung, Gewerbe und Industrie).................103

8.5 Freizeit und Erholung ............................................................................104

8.6 Verkehr....................................................................................................104

8.7 Ver- und Entsorgung, Altlasten ............................................................105

8.8 Gewinnung von Bodenschätzen...........................................................105

9 LEITBILD............................................................................................................ 106 9.1 Ziele der Gemeinde Feldkirchen ...........................................................106

9.2 Vorgaben und Ziele übergeordneter Pläne und Programme..............106 9.2.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern ....................................................106 9.2.2 Regionalplan Donau-Wald (Region 12) ...................................................107 9.2.3 Arten- und Biotopschutzprogramm ..........................................................109

9.3 Örtliches landschaftsplanerisches Leitbild .........................................113 9.3.1 Schwerpunktbereiche des Arten- und Biotopschutzes.............................113

10 ENTWICKLUNGSKONZEPT.............................................................................. 115 10.1 Landwirtschaft........................................................................................115 10.1.1 Ziele ........................................................................................................115 10.1.2 Maßnahmen zur Bestandssicherung ......................................................115 10.1.3 Maßnahmen zur Entwicklung...................................................................116

10.2 Forstwirtschaft .......................................................................................118 10.2.1 Wälder .....................................................................................................118 10.2.2 Waldränder ..............................................................................................118 10.2.3 Aufforstung ..............................................................................................119

10.3 Wasserwirtschaft ...................................................................................120

10.4 Bauliche Entwicklung (Siedlung, Gewerbe und Industrie).................122

10.5 Freizeit und Erholung ............................................................................124

10.6 Verkehr....................................................................................................124

10.7 Ver- und Entsorgung .............................................................................126

10.8 Gewinnung von Bodenschätzen...........................................................126

10.9 Arten- und Biotopschutz .......................................................................127 10.9.1 Schutzgebietsvorschläge ........................................................................127 10.9.2 Biotopverbund.........................................................................................127 10.9.3 Spezielle Artenschutzmaßnahmen ..........................................................127 10.9.4 Geeignete Räume für Ausgleich .............................................................129 10.9.5 Vorrangbereiche für Landschaftsplanumsetzung....................................130

11 UMWELTBERICHT (PRÜFUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN)................ 131

12 HINWEISE ZUR REALISIERUNG...................................................................... 137

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12.1 Landschaftsplanung in Verfahren zur Ländlichen Entwicklung ........137

12.2 Ansatzpunkte für eine Umsetzung .......................................................137

12.3 Förderprogramme ..................................................................................137

12.4 Hinweise zur rechtlichen Stellung von Flächennutzungs- und Landschaftsplan.....................................................................................138

Planverzeichnis...................................................................................................139

Abbildungsverzeichnis.......................................................................................140

Tabellenverzeichnis............................................................................................141

Abkürzungen.......................................................................................................142

Literatur und Quellen..........................................................................................143

ANHANG .............................................................................................................................. 1

1. BEDEUTENDE PFLANZEN- UND TIERARTEN.............................................................. 2

2. LISTE DER ÖRTLICHEN VEREINE................................................................................. 5

3. LISTE DER BAUDENKMÄLER........................................................................................ 7

4. LISTE DER BODENDENKMÄLER .................................................................................. 8

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1 Einführung

1.1 Anlass und Planungsauftrag

Für das Gemeindegebiet Feldkirchen liegt ein mit Beschluss vom 21.07.1986 der Regierung von Niederbayern genehmigter Flächennutzungsplan vor. Zur Verwirklichung der Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Land-schaftspflege fasste die Gemeinde Feldkirchen am 29.08.2005 den Aufstellungsbe-schluss für die Neuaufstellung des Flächennutzungs- mit Landschaftsplanes gem. § 2 BauGB, § 11 BNatSchG bzw. Art. 4 BayNatSchG. Im Jahr 2005 beauftragte die Gemeinde Feldkirchen das Planungsbüro Eska, Bo-gen mit der Neuaufstellung des Flächennutzungs- mit Landschaftsplanes. Die vor-liegende Planung ist als integrierte Fassung von Flächennutzungs- und Land-schaftsplan ausgearbeitet.

1.2 Rechtsgrundlagen, Ziele und Aufgaben von Flächennutzungs- und Landschaftsplan

Die Aufstellung von Flächennutzungsplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB), die der Landschaftspläne im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) geregelt. Bei den beiden Planwerken handelt es sich um vorbereitende Bauleitpläne gem. §§ 5 bis 7 BauGB, welche der Gemeinde und den Behörden einen Gesamtüberblick über das Gemeindegebiet sowie die raumordnerische Einbindung in den gesamten Wirtschafts- und Lebensraum er-möglichen. Sie sind, soweit ihnen nicht widersprochen wurde, von den Trägern öffentlicher Belange, die bei ihrer Aufstellung beteiligt waren, zu beachten. Für die Baugebiete sind aus den Plänen die verbindlichen Bauleitpläne, die Bebau-ungspläne, zu entwickeln (§§ 8 bis 12 BauGB). Erst durch sie wird Baurecht ge-schaffen. Der Landschaftsplan unterliegt als integrierter Bestandteil des Flächennutzungspla-nes dem Genehmigungsverfahren des Baugesetzbuches und ist behördenverbind-lich. Er stellt ein langfristiges, fachübergreifendes Entwicklungskonzept für die Ge-meinde dar, in dem menschliche Nutzungsansprüche, Notwendigkeiten eines intak-ten Naturhaushaltes und landschaftsästhetische Anforderungen untersucht werden. Mit seinen umfassenden Informationen über die Landschaft sollte er Planungs-grundlage bei der gemeindlichen Bauleitplanung, bei Nutzungsänderungen und Fachplanungen aller Art (z.B. Grünordnungspläne, Rekultivierungspläne) sein. Darüber hinaus soll er interessierten Landwirten Landschaftspflege-Programme als zusätzliche Einkommensquelle erschließen.

Eingriffsregelung: Seit Januar 2001 sind auch in Bayern die Gemeinden verpflichtet, die Eingriffsrege-lung in der vorbereitenden Bauleitplanung, also bereits auf der Ebene des Flächen-nutzungs- mit Landschaftsplanes, anzuwenden. D.h. es ist im Einzelfall zu prüfen und abzuwägen, ob für neue Bauflächen Kompensationsmaßnahmen für die Ein-

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griffe in den Naturhaushalt erforderlich sind. Im Flächennutzungs- mit Landschafts-plan sind daher Flächen oder Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft darzustellen (§ 1a Abs. 3 BauGB). Bestandteil der Planung sind somit Umweltprüfung und Umweltbericht (§ 2, Abs. 4 und § 2a BauGB), in denen die voraussichtlichen erheblichen Umwelt-auswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Ebenso sind Maßnahmen zum Aufbau eines Biotopverbundsystems darzustellen (§ 9 BNatSchG).

1.3 Methodik

Grundlage des Landschaftsplanes ist eine detaillierte Bestandsaufnahme im Ge-lände mit Hilfe von Luftbildern. Daneben werden Daten über Elemente der natürli-chen Umwelt, wie z.B. Boden, Wasserhaushalt, Klima, Pflanzen- und Tierwelt er-hoben und dargestellt. Unter anderem wurden folgende Erhebungen, Gutachten und Planungen ausge-wertet: Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis Straubing-Bogen, Biotopkartie-rung, Artenschutzkartierung, Waldfunktionsplan, Landwirtschaftliche Standortkartie-rung, Reichsbodenschätzung, Gewässergütekarte, historische Karte, topographi-sche Karte, Wanderkarten, Luftbilder, Landesentwicklungsprogramm Bayern, Regi-onalplan Donau-Wald, Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, … Auf der Basis der Bestandsaufnahme wird die Landschaft einer eingehenden öko-logischen Bewertung unterzogen. Naturpotential und Landschaftsbild werden hin-sichtlich ihrer Belastbarkeit und bereits vorhandener Landschaftsschäden überprüft. Im Bestand- und Bewertungsteil zum Landschaftsplan ist der Zustand von Natur und Landschaft zum Zeitpunkt der Geländebegehung (2006, 2009) erfasst. Im Planungsteil wird eine Gesamtkonzeption für den Landschafts- und Siedlungs-raum erarbeitet. Dieser Teil ist zugleich Flächennutzungs- und Landschaftsplan, in dem der aktuelle Baubestand (im Gegensatz zum Bestandsplan) erfasst ist. Die Landschaftsplanung leistet dabei einen fachspezifischen und einen querschnittsori-entierten Beitrag. Der fachspezifische Planungsbeitrag befasst sich mit den Aufga-ben und Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege aus ökologisch-landschaftsgestalterischer Sicht, der querschnittsorientierte Planungsbeitrag mit den ressortübergreifenden Nutzungsverträglichkeiten und Standortansprüchen aller Fachplanungen im Gemeindegebiet. Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden aufgezeigt; bei Nutzungskonflikten werden Lösungsmöglichkeiten angeboten. Das Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung und Landschaftsplanung) dient der Gemeinde als interne, behördenverbindliche Richtli-nie.

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1.4 Planungsablauf

- Gemeinderatsbeschluss zur Neuaufstellung von Flächennut-zungs- mit Landschaftsplan 29.08.2005

- Auftragsvergabe 09.10.2005

- Bestandsaufnahme im Gelände Vegetationsperioden 2006, 2009

- Entwurfsbearbeitung 2006 bis 2007, 2009

- Entwurfsvorstellung vor dem Gemeinderat mit Billigungsbe-schluss 20.04.2009

- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

23.06.2009 bis 09.09.2009

- Beschluss über Bedenken und Anregungen 05.04.2011

- Öffentliche Auslegung der Entwurfsfassung vom 05.04.2011 mit Beteiligung der Behörden und Träger

öffentlicher Belange

02.04.2013 bis 05.05.2013

- Beschluss über Bedenken und Anregungen 29.10.2013

- Weiterer Beschluss über Bedenken und Anregungen (WWA DEG) sowie Beschluss über erneute

eingeschränkte Auslegung 26.11.2013

- Erneute eingeschränkte Auslegung (§ 4a Abs. 3 BauGB) 28.11.2013 bis 16.12.2013

- Beschluss über Bedenken und Anregungen (WWA DEG) 17.12.2013

- Feststellungsbeschluss 17.12.2013

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1.5 Beteiligte Träger öffentlicher Belange

1. Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Landshut 2. Landratsamt Straubing-Bogen (Untere Bauaufsichtsbehörde, Untere Immissions-

schutzbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Kreisstraßenbaubehörde, Gesund-heitsbehörde, Kreisarchäologie, Kreisheimatpfleger, Kreisbrandrat)

3. Regionaler Planungsverband Donau-Wald, Straubing 4. Wasserwirtschaftsamt Deggendorf 5. Vermessungsamt Straubing 6. Staatliches Bauamt Passau, Saldenburg 7. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Straubing 8. Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, München 9. Finanzbauamt München, Fürstenfeldbruck 10. Amt für ländliche Entwicklung, Landau (Isar) 11. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Regensburg 12. Deutsche Telekom, Netzproduktion GmbH, Regensburg 13. Deutsche Post Bauen GmbH, Nürnberg 14. Deutsche Bahn AG (DB Immobilien GmbH), Regensburg 15. E.ON Bayern AG, Vilshofen 16. Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH 17. Erdgas Südbayern GmbH, München 18. Zweckverband Wasserversorgung „Spitzberg-Gruppe“, Straubing 19. Zweckverband Wasserversorgung „Aitrachtal-Gruppe“, Straubing 20. Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing 21. Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern 22. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Straubing 23. Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Moos 24. Bayerisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz, Außenstelle

Niederbayern 25. Wehrbereichsverwaltung VI, München 26. Oberfinanzdirektion München 27. Katholische Pfarrämter Feldkirchen, Alburg und Straubing 28. Ev.-Luth. Dekanat, Regensburg 29. Industrie- und Handelskammer für Niederbayern, Passau 30. Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, Passau 31. Bayerischer Bauernverband, Straubing 32. Kreisjugendring Straubing 33. Fischereiverband Niederbayern e.V., Landau 34. Landesjagdverband Bayern e.V., Feldkirchen 35. Benachbarte Gemeinden:

Landkreis Straubing-Bogen: Verwaltungsgemeinschaft Aiterhofen mit Ge-meinden Salching und Aiterhofen, Stadt Straubing, Gemeinde Leiblfing, Stadt Geiselhöring

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2 Kurzcharakteristik der Gemeinde

2.1 Lage im Raum

Die Gemeinde Feldkirchen liegt in Ostbayern im westlichen Teil der Region Donau-Wald (12) und im südlichen Teil des Landkreises Straubing-Bogen (Abbildung 1).

Abbildung 1: Lage der Gemeinde in der Region Das Gemeindegebiet wird etwa mittig von Südwesten (von Geiselhöring) nach Nordosten von der SR2 bzw. SR11 gequert. Diese führt östlich Mitterharthausen zur ST2141 und bei Aiterhofen, d.h. ca. 7 km nordöstlich der Ortschaft Feldkirchen, zur B8 bzw. B20. Die ST2141 verläuft durch den nordöstlichen Randbereich des Gemeindegebietes. Weiter südlich verläuft die SR23 Richtung Salching, diese quert ebenfalls die ST2141. Von Süden nach Norden führt die SR32 bzw. SR2 Richtung Straubing. Feldkirchen liegt etwa 4 km von der Stadt Straubing und etwa 10 km von der Stadt Geiselhöring entfernt.

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Die B20 schließt nach ca. 11 km von Aiterhofen Richtung Norden an die BAB 3 Regensburg - Passau an, Richtung Süden nach ca. 18 km an die BAB 92 Deggen-dorf - München. Eine als Wirtschaftsbahn genutzte Bahnlinie führt vom Kasernengelände Mit-terharthausen Richtung Straubing. Die Verkehrslage ist insgesamt als gut zu bezeichnen.

2.2 Einordnung gemäß übergeordneter Pläne und Programme

Gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern zählt die Gemeinde zu den Stadt- und Umlandbereichen im ländlichen Raum. Dies sind Gemeinden mit einer überdurchschnittlichen Bevölkerungszunahme und Bevölkerungsdichte, einem hohen Anteil an Auspendlern in die Kernstadt und ei-nem überdurchschnittlich hohen Anteil an Siedlungs- und Verkehrsfläche. Auch Gemeinden mit einer gemeinsamen Grenze mit der Kernstadt, die einen engen funktionsräumlichen Zusammenhang aufweisen, sind den Stadt- und Um-landbereichen zuzurechnen. Gleichzeitig liegt die Gemeinde innerhalb eines ländlichen Teilraumes, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll. Ziel ist hier eine bevorzugte Entwicklung im Hinblick auf die Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbe-dingungen. (STMWIVT 2006) Der Regionalplan Donau-Wald weist Feldkirchen als Ortschaft mit überörtlichen Funktionen im Bereich der Landwirtschaft aus. Diese Funktionen erfüllen Gemein-den, in denen der Anteil der Flächen mit günstigen landwirtschaftlichen Erzeu-gungsbedingungen an der landwirtschaftlichen Nutzfläche über dem niederbayeri-schen Durchschnitt liegt, d.h. mehr als 60 % beträgt. Eine Entwicklungsachse von regionaler Bedeutung bilden von der Stadt Straubing ausgehend die Gemeinden Feldkirchen, Leiblfing und Mengkofen. Für das Gemeindegebiet sind keine landschaftlichen Vorbehaltsgebiete bestimmt. (REGIONALER PLANUNGSVERBAND DONAU-WALD 2000 UND 2008)

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2.3 Gemeinde

Historische Entwicklung: Das Planungsgebiet war auf Grund der guten Böden und der Nähe zur Donau als Hauptverkehrsader bereits in vorgeschichtlicher Zeit besiedelt. Anhand von Funden konnte eine Besiedlung seit etwa 4000 v. Chr. nachgewiesen werden.

Tabelle 1: Historische Entwicklung im Gebiet um die Gemeinde Feldkirchen

773 Aiterhofen als Eintraha beurkundet, Herzog Tassilo hielt hier Hof

864 Opperkofen als Otperchtinchofa benannt

um 900 Feldkirchen als Feldchirichun benannt

1171 Hartmann von Feldkirchen beurkundet

11. – 12. Jh. Grafen von Aiterhofen

1628 u. 34 Pest

1633 u. 48 Schwedeneinfälle

Ende 17. Jh. Bau der Kirche zu Opperkofen

1742 Einfälle der Panduren und Kroaten

1757 Bau der jetzigen Kirche zu Feldkirchen

1834 Feldkirchen brennt bis auf Kirche und Schule nieder

1978 Eingemeindungen (Mitterharthausen) (ORTSPLANUNGSSTELLE FÜR NIEDERBAYERN 1984)

Charakteristische Eigenart: Die Homepage des Tourismusreferates im Landratsamt Straubing-Bogen be-schreibt die Gemeinde Feldkirchen als ländliche Wohngemeinde inmitten des Gäu-bodens mit enger Beziehung zur nur 6 km (Innenstadt) entfernten Stadt Straubing. Sie besteht aus 15 Ortsteilen mit insgesamt knapp 2.000 Einwohnern. Durch den Bundeswehrstandort (Sanitätslehrregiment) in Mitterharthausen ist Feldkirchen über die Grenzen des Landkreises Straubing-Bogen hinaus bekannt. Die Verwirklichung mehrerer Baugebiete in den vergangenen Jahren in Feldkir-chen, im Ortsteil Weiling und in Mitterharthausen weist auf die Attraktivität Feldkir-chens als Wohngemeinde hin. Durch die in den Jahren 1986 bis 1997 im Rahmen einer Dorferneuerung durchge-führten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Schaffung eines Dorfplatzes im Ortskern Feldkirchen wurde das äußere Erscheinungsbild der Gemeinde erheblich aufgewertet. (TOURISMUSREFERAT DES LANDRATSAMTES STRAUBING-BOGEN, O.J.)

Gebietsgröße, Besiedelung: Das Planungsgebiet hat eine Flächengröße von 2.266 ha und zählt damit zu den kleineren Gemeinden in der Region.

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Die Zahl der Einwohner lag am 30.06.2008 bei 1960 (GEMEINDE FELDKIRCHEN). Die Besiedelungsdichte betrug damit zu diesem Zeitpunkt 86 EW / km². Zum Vergleich: Die Besiedelungsdichte in Niederbayern lag Ende 2007 bei 116 EW / km², in Bay-ern bei 177 EW / km² (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2009). Die Besiedelung hat nach Angaben der Gemeinde im Jahr 2007 ihre Schwerpunkte in den Hauptorten Feldkirchen mit rund 39 % der Gemeindebürger bzw. Mit-terharthausen mit etwa 41 % der Gemeindebürger.

2.4 Gemeindefinanzen

Tabelle 2: Finanzlage der Gemeinde mit Vergleichswerten (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2009)

Brutto-Ausgaben in € / EW

2007

Gemeinde-schulden in € / EW

2007

Gewerbe-steuer-

Einnahmen in € / EW

2007

Gemeinde-steuer-

Einnahmen in € / EW

2007

Steuerkraft-Messzahl /

EW 2009

Feldkirchen 1.397 359 77 455 397

Lkrs. Straubing-

Bogen 1.850 511 160 585 526

Niederbay-ern 2.047 942 283 735 653

Bayern 2.429 987 438 991 850

Die Steuerkraft der Gemeinde (Steuerkraftmesszahl) hat von 1996 bis 2003 be-ständig zugenommen, seit 2004 ist eine leichte Abnahme zu verzeichnen. Obwohl der Vergleich mit Landkreis, Bezirk und Land das deutlich geringere Steu-eraufkommen je Einwohner aufzeigt, hat dieses, v.a. in den Jahren 2001 bis 2003, einen starken Zuwachs erfahren, ein Indiz auch für die gewachsene Wirtschafts-kraft der Einwohner. Die Gesamtverschuldung pro Einwohner ist im Jahr 2007 im Vergleich zum Land-kreis, Bezirk und Land sehr gering. Nach Angaben der Gemeinde erfolgte eine Kreditaufnahme von 440.000,- € im Jahr 2007, Ende des Jahres betrug die Ver-schuldung unter Berücksichtigung von Tilgung damit in etwa 750.000,- bis 760.000,- €. Gemäß den Statistikdaten ergab sich zum Jahresende 2007 eine Ge-samtverschuldung von nur noch etwa 360 € pro Einwohner. (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2009).

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3 Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur

3.1 Bevölkerung

3.1.1 Bevölkerungsentwicklung

Von 1840 bis 1925 nahm die Bevölkerungszahl mit rund 13 % nur leicht zu und lag damit deutlich unter dem Zuwachs im Landkreis Straubing-Bogen (21 %, vgl. Abbildung 2). Bis 1939 folgte ein sprunghafter Anstieg der Bevölkerung auf über das Dreifache im Vergleich zum Jahr 1925, bedingt durch den Kasernenstandort. Im Gegensatz zur Tendenz steigender Einwohnerzahlen durch Flüchtlinge sank in Feldkirchen die Einwohnerzahl nach 1939 schnell wieder ab und lag 1961 nur knapp über dem Vorkriegsniveau. Seither ist, mit Ausnahme eines Rückganges zwischen 1970 und 1987, ein Wachstum zu verzeichnen (vgl. Abbildung 2). Wäh-rend die Bevölkerung der Gemeinde von 1987 bis 1997 um etwa 16 % zunahm, verlangsamte sich der Bevölkerungsanstieg in jüngerer Vergangenheit und lag zwischen 1997 und 2007 bei 4,3 %. Dies ist im Vergleich zum Landkreisdurch-schnitt (+5,3 %) ein eher kleiner Wert. Insgesamt ist die Entwicklung der Bevölkerungszahlen durch die Kaserne in Mit-terharthausen beeinflusst. Dies verdeutlicht auch Tabelle 3 (Anteile der einzelnen Ortsteile an der Gesamtbevölkerung).

Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung 1840-2007 (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2009)

1650

1093

1833

1632

1887

3279

1066

946 973 928

1968

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

3500

01.1

2.18

40

01.1

2.18

71

01.1

2.19

00

16.0

6.19

25

17.0

5.19

39

13.0

9.19

50

06.0

6.19

61

27.0

5.19

70

25.0

5.19

87

31.1

2.19

97

31.1

2.20

07

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-10

-5

0

5

10

15

20

1996

1997

2000

2001

2002

2003

2004

2005

-60-40

-200

2040

6080

1996

1997

2000

2001

2002

2003

2004

2005

Die natürliche Bevölkerungsentwicklung der Jahre 1996 / 97 sowie 2000 bis 2005 mit dem Saldo der Geburten- und Sterbefälle (hier: Geburtenüberschuss) zeigt Abbildung 3. Die Trendlinie lässt dabei deutlich erkennen, wie sich der Gebur-tenüberschuss in den letzten Jahren in einen Sterbefallüberschuss umkehrt. Dies ist sowohl in einer rückläufigen Geburtenzahl, als auch in einer Zunahme der Ster-befälle in diesem Zeitraum begründet.

Abbildung 3: Geburtenüberschuss 1996-2005

mit linearem Trend (Stand 14.11.2006, BAYERISCHES

LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DA-TENVERARBEITUNG 2006

Die Wanderungsbilanz, d.h. das Saldo der Zu- und Wegzüge zeigt sich in den letzten Jahren (1996 / 97, 2000 bis 2006) schwankend, mit einem leichten Trend ins Positive (Abbildung 4). Möglicher Grund für die stark positive Bilanz in den Jah-ren 2002 / 2003 ist die Fertigstellung eines Baugebietes (Nelkenweg). Aufgrund des Bundeswehrstandortes, der die Zahlen entscheidend mitbestimmt, ist ein Vergleich mit Durchschnittswerten schwierig.

Abbildung 4: Wanderungsbilanz 1996-2005 mit linearem Trend (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006)

Der Altersaufbau der Bevölkerung (Abbildung 5) weicht vom Durchschnitt im Land-kreis Straubing-Bogen insgesamt betrachtet positiv ab. Zwar gibt es im Vergleich weniger 6- bis unter 15-Jährige, in der Altersgruppe der 15- bis unter 65-Jährigen liegt der Anteil jedoch über dem Durchschnitt des Landkreises, was wiederum im Wesentlichen auf den Bundeswehrstandort zurückzuführen sein dürfte. Der Anteil der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung hingegen ist kleiner.

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0

20

40

60

80

unter 6Jahre

6 bisunter 15

Jahre

15 bisunter 65

Jahre

über 65Jahre

GemeindeFeldkirchen (2005)

LandkreisStraubing-Bogen(2005)

Abbildung 5: Bevölkerungsstruktur nach Altersaufbau in % der Gesamtbevölkerung (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006)

Bevölkerungsverteilung Mit den Ortschaften Feldkirchen und Mitterharthausen hat das Planungsgebiet schon seit mehreren Jahrzehnten zwei Siedlungsschwerpunkte, die im Jahr 2007 rund 82 % der Einwohner im Gemeindegebiet auf sich vereinigen. Generell ist eine Konzentrationsbewegung hin zum Hauptort Feldkirchen mit Wei-ling zu beobachten: Bezogen auf die einzelnen Gemeindeteile ist für den Zeitraum von 1968 bis 2007 eine Abnahme der Bevölkerungszahl zu beobachten, während die Bevölkerung im Hauptort Feldkirchen fast stetig zunahm. Die wechselhafte Entwicklung in Mitterharthausen ist überwiegend von der Kaserne bestimmt, der Anteil der sonstigen Bewohner ist gering. Zurück ging der Anteil der kleinsten Orte. In Mitterharthausen befinden sich mehr als drei Viertel aller Nebenwohnsitze der Gemeinde (Mitte des Jahres 2007: 334 von insgesamt 408.) Die Einwohnerverteilung in den Ortsteilen seit 1968 zeigt Tabelle 3.

Tabelle 3: Verteilung der Bevölkerung auf die einzelnen Ortsteile (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006, ORTSPLANUNGSSTELLE FÜR NIEDERBAYERN 1984, GEMEINDE FELDKIRCHEN 2007)

1968 % 1974 % 1979 % 1984 % 2002 %

2007 (Stand

19.07.07) %

Ände-rung zu

1968 Tendenz

Feldkirchen mit Weiling 23,0 24,0 26,7 21,3 40,0 40,4 +17,7 +++

Gundhöring / Hirschkofen 11,2 12,6 9,4 7,7 7,2 7,2 -4,0 -

Mitterhart-hausen 49,7 47,1 49,3 57,2 41,8 41,4 -8,3 --

Opperkofen 5,0 5,3 5,2 4,8 4,6 4,8 -0,2 0

weitere 9 Orte 11,1 11,1 9,4 9,0 6,4 6,2 -4,9 --

100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0

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3.1.2 Entwicklungstendenzen, Prognose

Eine Prognose zur Bevölkerungszahl gestaltet sich in der Gemeinde Feldkirchen aufgrund des Bundeswehrstandortes, der einen nicht unerheblichen Anteil an die-ser Entwicklung hat, schwierig. Von 1987 bis 1997 beträgt die durchschnittliche Zunahme der Bevölkerung knapp 26 EW / Jahr, in den letzen zehn Jahren von 1997 – Ende 2007 jedoch nur noch 8,1 EW / Jahr. Ausgehend von einer weiteren durchschnittlichen Einwohnerzunahme von 10 EW / Jahr ist bis Ende des Jahres 2027 (Prognosezeitraum) ein Bevölkerungsstand von ca. 2168 EW zu erwarten, d.h. 200 mehr als 2007. Nimmt die Bevölkerung lediglich um 5 EW / Jahr zu, läge die Einwohnerzahl im Jahr 2027 bei 2068, bei einer Zu-nahme um 15 EW / Jahr bei 2268. Abbildung 6: Prognose zur Bevölkerungsentwicklung mit Zuwachs im Schwankungsbereich 5 -

15 EW / Jahr

Die Prognosewerte entsprechen einer durchschnittlichen Bevölkerungszunahme zwischen 0,3 % und 0,8 % pro Jahr. Aufgrund der nun feststehenden Bundeswehrreform und der damit einhergehenden Reduzierung von Dienstposten am Standort Feldkirchen ist die positive Beeinflus-sung der Bevölkerungsentwicklung durch die Kaserne, betreffend v.a. den Ortsteil Mitterharthausen, hinfällig. Eine weitere mäßige Wanderbewegung in das Gemeindegebiet (und innerhalb des Bearbeitungsgebietes von den Außen- zu den Hauptorten) kann jedoch angenom-men werden. Positiv auf die Bevölkerungszahl dürften sich hierbei auch in Zukunft die Nähe zu Straubing, die gute Verkehrslage sowie die grundsätzliche Verfügbar-keit von Flächen für Gewerbeansiedlungen auswirken. Eine wesentliche Zunahme des Arbeitsplatzangebotes wird im Planungsgebiet jedoch nicht erwartet. Es kann

2268

20432118

2193

2168

1887

1968

2118

20182068

2068

1993 20182043

1750

1850

1950

2050

2150

2250

2350

31.1

2.19

97

31.1

2.20

07

12 /

2012

12 /

2017

12 /

2022

12 /

2027

Prognose +15EW / Jahr

Prognose +10EW / Jahr

Prognose +5EW / Jahr

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daher von einer Bevölkerungsentwicklung ausgegangen werden, die eher dem unteren Wert der o.a. Spanne entspricht. Der Einwohnerzuwachs durch Geburtenüberschuss dürfte fast zu vernachlässigen sein, wenn er sich auch aufgrund des vergleichsweise günstigen Altersaufbaus der Bevölkerung wieder positiv entwickeln kann.

3.2 Erwerbsstruktur

Hinsichtlich der Erwerbsstruktur kann Feldkirchen als Dienstleistungsgemeinde mit Agrarfunktion bezeichnet werden. Während das örtliche Arbeitsplatzangebot in der Regel deutlich unter der Zahl der Erwerbstätigen liegt, ergibt sich in Feldkirchen durch die Kasernenanlage eine besondere Situation: Dort übertraf bis etwa 1980 das Angebot an Arbeitsplätzen die Zahl der Erwerbspersonen (Zivilbeschäftigte bei der Bundeswehr). Inzwischen ist das örtliche Arbeitsplatzangebot zurückgegangen. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer (am Ar-beitsplatz) an der Wohnbevölkerung lag 2005 mit 16,4 % unter dem Landkreis-Durchschnitt von 18,6 % und deutlich unter dem Durchschnitt für den Regierungs-bezirk Niederbayern (30 %). Im Jahr 1997 lag der Anteil für die Gemeinde noch bei 18 %. Da viele Landwirte als Selbstständige gezählt werden, tauchen sie in der Beschäftigtenstatistik jedoch nicht auf. In absoluten Zahlen lag der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort im Jahr 2005 bei 315, im Jahr 20061 bei 284. Die Zahl der Beschäftigten am Wohnort wird für das Jahr 2005 mit 514, für 20061 mit 531 beziffert. Das Verhältnis von Beschäftigten am Wohnort zu Beschäftigten am Arbeitsort lag im Jahr 1999 bei 1,45, in 2005 bei 1,63. Dies bedeutet, dass der Anteil der Aus-pendler an der Zahl der Beschäftigten in der Zwischenzeit zunahm. Gemäß der Agentur für Arbeit Deggendorf liegt der Anteil der Auspendler an der Gesamtzahl der Beschäftigten am Wohnort im Jahr 2006 bei 90,6 %, dies ent-spricht bei den oben genannten Beschäftigtenzahlen 234 Einpendlern bei 481 Aus-pendlern. Der Durchschnittswert bei den Gemeinden (ohne Stadt Straubing) im Landkreis liegt für die Auspendler bei 86,8 %. Zielorte der Auspendler sind nach Angaben der Gemeinde hauptsächlich Straubing sowie die BMW-Werke in Dingol-fing und Regensburg. (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006, ORTSPLANUNGSSTELLE FÜR NIEDERBAYERN 1984 ) Abbildung 7 zeigt die prozentuale Verteilung der sozialversicherungspflichtig Be-schäftigten (am Arbeitsplatz) auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche im Jahr 2005:

1 Quelle: Agentur für Arbeit Deggendorf, 2007

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9%

11%

3%

77%

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Produzierendes Gewerbe

Handel, Gastgewerbe, Verkehr,Nachrichtenübermittlung

Sonstige Dienstleistungen

16%

2%

30%

52%

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Produzierendes Gewerbe

Handel, Gastgewerbe, Verkehr,Nachrichtenübermittlung

Sonstige Dienstleistungen

Abbildung 7: Beschäftigungsstruktur Gemeinde Feldkirchen 2005 (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006)

Im Dienstleistungsbereich nimmt Feldkirchen eine Sonderrolle ein: Der Anteil der Be-schäftigten am Bereich „Sonstige Dienstleistungen“ ist in der Gemeinde - im Ver-gleich zum Landkreis-Durchschnitt (vgl. Abbildung 7 und Abbildung 8) - außerge-wöhnlich hoch. Nachdem hierzu alle Zeit- und Berufssoldaten sowie in Teilen die Zivilangestellten gezählt werden, spiegelt auch diese Zahl den Kasernenstandort wider. In den letzten Jahren hat der Dienstleistungsbereich anteilsmäßig etwas zugenommen.

Abbildung 8: Beschäftigungs-struktur Landkreis Straubing-Bogen 2005 (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006)

Der Anteil der Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe ist mit 9 % im Vergleich zum Landkreisdurchschnitt (52 %) sehr gering, auch im Bereich Handel, Gastge-werbe und Verkehr ist ein geringerer Prozentsatz beschäftigt. In beiden Bereichen ist in den letzten Jahren ein Rückgang zu verzeichnen. Der Anteil der in der Land-wirtschaft Beschäftigten hingegen ist höher als der Landkreisdurchschnitt und auch in den letzten Jahren gestiegen, was auf die besondere Funktion der Gemeinde im Bereich der Landwirtschaft hinweist. Wie aus der nachfolgenden Tabelle zur Sozialstruktur (Stellung der Beschäftigten im Betrieb) erkennbar, ist der Anteil der Arbeiter gegenüber dem Landkreisdurch-schnitt vergleichsweise hoch. Im Jahr 19872 dominieren die Facharbeiter, Gesellen und Sonstigen Arbeiter mit 54 %. Dies war 1970 noch ausgeprägter. Seitdem ist vor allem in der Gruppe der Auszubildenden sowie bei den Beamten, Angestellten und

2 Aktuellere Daten zur Sozialstruktur lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung auf Gemeindeebene nicht vor, es wurde auf die Daten der Volkszählung 1987 zurückgegriffen.

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Soldaten eine Zunahme zu verzeichnen. Die Gruppe der mithelfenden Familienan-gehörigen verliert zunehmend an Bedeutung. Gegenüber dem Landkreis-Durchschnitt ist der Anteil der Beamten, Angestellten und Soldaten sowie der Arbeiter höher, der Anteil der Tätigen Inhaber deutlich niedriger. Im ersten Wert (Beamte und Angestellte) kommt der Standort der Bun-deswehr zum Ausdruck.

Tabelle 4: Stellung der Beschäftigten im Betrieb (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006)

Stellung der Beschäftigten im Betrieb

1970 %

1987 %

1987 Landkreis

%

1987 Niederbayern

%

Tätige Inhaber 6 7 16 10

Unbezahlt mithelfende Familienan-gehörige 2 1 4 3

Beamte, Richter, Soldaten, Angestellte 30 32 26 34

Facharbeiter, Gesellen, Sonstige Arbeiter 60 54 46 45

Auszubildende 2 6 8 8

100 100 100 100

(BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006)

3.3 Land- und Forstwirtschaft (primärer Bereich)

Angaben zu den natürlichen Voraussetzungen für die Landwirtschaft sind in den Kapiteln 7.2 „Naturräumliche Einheiten, Böden, Klima“ und 7.3 „Potenziell natürli-che Vegetation“ sowie unter Abschnitt 8.1 – „Bestand und Bewertung landwirt-schaftlicher Nutzung“ zu finden. Gemäß der Flächeneerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung vom 31.12.2004 (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006) unterliegen 85 % der Gemeindefläche einer landwirtschaftlichen Nutzung (ohne Moor- und Heideflächen). Als Erwerbszweig (Anteil an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen) ist der primäre Bereich in der Gemeinde Feldkirchen mit einem Anteil von 14 % im Jahr 1987 noch von erheblicher Bedeutung3 und liegt an dritter Stelle hinter dem Produzierenden Gewerbe mit 26 % und den Sonstigen Dienstleistungen mit 51 %. Im Landkreis Straubing-Bogen liegt der Anteil des primären Sektors 1987 ebenfalls bei 14 %. Im Vergleich hierzu ist der Anteil dieses Sektors bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (2005) mit 3 % (Landkreis: 2 %) sehr gering - u.a. durch einen hohen Anteil an Selbständigen, die hier nicht mitgezählt werden.

3 Aktuellere Daten zum Stand der Erwerbstätigkeit auf Ebene der Gemeinde lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht vor, es wurde auf die Daten der Volkszählung 1987 zurückgegriffen.

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6 7 8 8

21 20 17 15 13

7 76 6

8

9

21222022

24

0

10

20

30

40

50

60

70

1997

1999

2001

2003

2005

über 30 ha20 bis unter 30 ha10 bis unter 20 ha5 bis unter 10 habis unter 5 ha

Obwohl zur Erwerbstätigkeit keine aktuelleren Daten vorliegen, dürfte die Landwirt-schaft als Erwerbszweig auch derzeit noch, wie auch die Beschäftigtenstatistik im Vergleich mit den Landkreisdaten zeigt, eine überdurchschnittlich große Rolle spie-len. Die Forstwirtschaft ist aufgrund fast fehlender Waldflächen vernachlässigbar. Die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe hat, entsprechend der allgemeinen Entwicklung in den letzten Jahren, abgenommen und liegt nach Informationen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Straubing im Jahr 2012 bei 42. In der Gemeinde ist allein in den Jahren von 1997 bis 2005 ein Rückgang der Be-triebe von 63 auf 51 (minus 19 %) zu verzeichnen. Dies stellt einen vergleichsweise geringen Wert dar - gegenüber dem Rückgang der Betriebe im gesamten Regie-rungsbezirk Niederbayern sowie in Bayern im gleichen Zeitraum mit rund 28 %. Die Landwirtschaftsfläche im Gemeindegebiet hat in diesem Zeitraum um 97 ha oder 4,8 % auf 1935 ha abgenommen. Der Vergleichswert für die Abnahme im gesam-ten Regierungsbezirk Niederbayern liegt bei 3 %.

Abbildung 9: Veränderung der Anzahl landwirtschaft-licher Betriebe unterschied-licher Betriebsgrößen 1997-2005 (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006)

Mit der Abnahme der Betriebe in diesem Zeitraum sank vor allem der Anteil mittelgroßer Höfe, größere (> 20 ha) sowie kleine Betriebe (< 10 ha) nahmen anteilsmäßig zu (Abbildung 9). Die durchschnittliche Betriebsgröße stieg damit von 32 auf 38 Hektar. Dieser Wert liegt für ganz Niederbayern bei durchschnittlich 24 ha. Die Tendenz zu einer Vergrößerung der Betriebe wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch weiterhin anhalten. Bei den 51 landwirtschaftlichen Betrieben im Gemeindegebiet im Jahre 2005 über-wiegen die mittleren und größeren Betriebe mit 10 oder mehr Hektar Fläche, allein 27 % weisen eine Flächengröße von mehr als 50 Hektar auf. Im Regierungsbezirk Niederbayern liegt der Anteil dieser Betriebe im Schnitt bei etwa 11 %. Die kleineren Betriebe (unter 10 ha Fläche) machen mit 22 % dagegen einen deut-lich unterdurchschnittlichen Anteil (38 % im Regierungsbezirk Niederbayern) aus. Der Anteil an Nebenerwerbsbetrieben ist dementsprechend im Jahr 2003 mit 38,5 % vergleichsweise klein, der an Haupterwerbsbetrieben mit 61,5 % sehr groß. Der Durchschnittswert für Niederbayern liegt bei den Haupterwerbsbetrieben bei 44,6 %, bei den Nebenerwerbsbetrieben bei 55,4 %.

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Im Gebiet der Gemarkung Feldkirchen sowie in Teilen der Gemarkung Mit-terharthausen wurde im Zeitraum von 1980 bis 2000 ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Im Jahr 2005 werden die landwirtschaftlichen Flächen zu 100 % ackerbaulich ge-nutzt, andere Kulturen wie Obstanlagen oder Dauergrünland werden in der Ge-meindestatistik gemäß Agrarstrukturerhebung für dieses Jahr nicht aufgeführt (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006). Der Anteil der ackerbaulich genutzten Fläche an der gesamten Landwirtschaftsfläche liegt dabei – zum Vergleich – im Regierungsbezirk Niederbayern bei 73 %, im Landkreis Straubing-Bogen bei 78 %. Hierin spiegeln sich die hervorragenden Erzeugungsbedingungen im Planungsgebiet wider: Feld-kirchen ist gem. Wertung der Landwirtschaftlichen Standortkartierung (STMELF 1978) die einzige Gemeinde im Landkreis Straubing-Bogen, deren landwirtschaft-lich genutzte Flächen zu 100 % günstige Erzeugungsbedingungen aufweisen (siehe Abschnitt 8.1 – „Bestand und Bewertung landwirtschaftlicher Nutzung“). Im Jahr 2003 wurden insbesondere folgende Kulturen angebaut: Weizen (auf 33,0 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche), Zuckerrüben (20,0 %), Kartoffeln (14,3 %), Körnermais (10,9 %) und Gerste (8,5 %).

Der Viehbestand bei Rindern (minus 21 %) sowie Hühnern (minus 42 %) ist bereits im Jahr 2005 gegenüber 1996 stark zurückgegangen, die Zahl der gehaltenen Schweine indes stieg um 9 % (vgl. Tabelle 5). Nach Informationen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Straubing haben sich diese Werte bis 2012 nochmals folgendermaßen geändert, insbesondere die Milchviehhaltung ist dabei stark rückläufig, die Zahl der Mastschweine hat zugenommen:

Tabelle 5: Änderung des Viehbestandes 1996 bis 2005 (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006) bzw. 2012 (Amt für Ernährung, LWS und Forsten SR 2013)

Viehbestand 1996 Viehbestand 2005 Viehbestand 2012

Rinder 228, davon 120 Milchkühe

180, davon 95 Milchkühe

62, davon 24 Milchkühe

Schweine

5.252, davon 330 Mast- schweine

5.732, davon 4.272 Ferkel und Jungschweine; 1.156 Zucht- schweine; 304 Mast- schweine

4.640, davon 3.033 Ferkel und Jungschweine; 595 Zucht- schweine; 1.012 Mast- schweine

Hühner 343 199 190 Im Vergleich zu den Durchschnittswerten für Landkreis, Regierungsbezirk und Land liegt damit im Jahre 2003 die Anzahl der gehaltenen Rinder in der Gemeinde deut-lich niedriger, die der Schweine höher:

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Tabelle 6: Vergleichswerte Viehbestand 2003 (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006)

Gemeinde

Feldkir-chen

Landkreis Straubing-

Bogen

Regierungs-bezirk

Niederbayern

Land Bayern

Rinder je Halter 30 39 49 50

Rinder je Hektar landwirt-schaftlich genutzter Fläche 10 68 109 115

Schweine je Halter 261 158 235 129

Schweine je Hektar landwirtschaftlich genutzter

Fläche 314 138 221 114

Das Gemeindegebiet ist am 31.12.2004 mit rund 31,8 Hektar Waldfläche lediglich zu 1,4 % bewaldet (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVER-ARBEITUNG 2006) – ein gegenüber dem durchschnittlichen Waldanteil im Landkreis Straubing-Bogen von 26 % und in Niederbayern von 33 % außerordentlich geringer Wert. Gegenüber 1980 hat die Waldfläche lediglich um 0,3 % zugenommen. Dabei nimmt der Wald vor allem einige steilere Hänge im Tertiärhügelland ein. Im Bereich des Dungaus ist das Gemeindegebiet waldfrei. Gemäß Detailangaben zur Nutzungsartenstatistik bestehen die Waldflächen zu 3 % aus Laubwald, zu 34 % aus Mischwald, zu 45 % aus Nadelwald und zu etwa 18 % aus Gebüsch.

3.4 Nichtlandwirtschaftliche Arbeitsplätze

Das Bruttoinlandsprodukt (zu Marktpreisen) im Landkreis Straubing-Bogen be-trägt 2005 insgesamt 1.812 Millionen €, das entspricht einem Anteil von 5,7 % am Regierungsbezirk Niederbayern und 0,5 % an Bayern. Seit 1991 ergab sich eine Steigerung im Landkreis auf 170 %, ein überdurchschnitt-licher Anstieg (Regierungsbezirk Niederbayern 153 %, Bayern 151 %). Umgerech-net auf die Einwohner erreicht der Landkreis trotzdem lediglich 58 % des Landes-durchschnittes und 70 % des niederbayerischen Durchschnittes. Bei den Erwerbstätigen innerhalb des Gemeindegebietes ergab sich von 1970 bis 1987 gemäß den Volkszählungen insgesamt eine Abnahme, und zwar um 5,3 %. Während bei der Landwirtschaft in diesem Zeitraum ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen ist, nahmen die Arbeitsplätze außerhalb dieses Bereiches, insbeson-dere im Produzierenden Gewerbe, stark zu. Da neue Zahlen über alle Erwerbstätigen auf Gemeindeebene nicht vorliegen, wird im Weiteren auf die Zählung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort zurückgegriffen. Diese Zahlen sind jedoch mit der Erwerbstätigenstatistik aus der Volkszählung von 1987 kaum vergleichbar, da hier Selbstständige, Beamte und geringfügig Beschäftigte nicht erfasst sind. Nach Angaben der Gemeinde gibt es im Jahr 2007 im Planungsgebiet insgesamt 123 Betriebe.

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Tabelle 7: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1998-2005 (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006)

Sozialversicherungpflich-tig Beschäftigte (am

Arbeitsort) 1998 % 2000 % 2002 % 2005 %

Land- und Forstwirt-schaft, Fischerei 5 1 5 1 5 2 8 3

Produzierendes Gewerbe 44 13 32 9 29 9 29 9 Handel, Gastgewerbe und

Verkehr 44 13 46 13 54 18 34 11

Sonstige Dienstleistun-gen 257 73 288 77 218 71 244 77

gesamt 350 100 374 100 306 100 315 100

Wie sich aus Tabelle 7 ergibt, hat die Zahl der Beschäftigten von 1998 bis 2005 insgesamt um 10 % abgenommen, allerdings mit starken Schwankungen. Bei der Landwirtschaft ergab sich eine leichte Zunahme, während in den übrigen Berei-chen, insbesondere beim Produzierenden Gewerbe und den Sonstigen Dienstleis-tungen, eine Abnahme zu verzeichnen ist. Anteilsmäßig gesehen wuchsen damit die Sonstigen Dienstleistungen. Mit Ausnahme des Bereiches Landwirtschaft entspricht diese Entwicklung damit in etwa dem Trend auf Landkreisebene, beim Bezirk Niederbayern sowie in Bayern: Hier nahm die Zahl der Beschäftigten beim Produzierenden Gewerbe anteilsmäßig jeweils ab, bei den Sonstigen Dienstleistungen erfolgte ein Zunahme, bei den übri-gen blieb sie in etwa gleich. (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006)

3.4.1 Produzierendes Gewerbe (sekundärer Sektor)

Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im produzierenden Ge-werbe lag in der Gemeinde Feldkirchen 2005 bei 9 %, gegenüber 52 % im Land-kreis Straubing-Bogen (vgl. Abbildung 7 und Abbildung 8) und 46 % im Regie-rungsbezirk Niederbayern. Im Jahr 1998 lag der Anteil noch bei 13 %. Industriebetriebe sind nicht vorhanden. Von den 123 Betrieben im Gemeindegebiet entfallen etwa 25 % auf das produzierende Gewerbe (Handwerksbetriebe, verarbei-tendes Gewerbe, Baugewerbe). Dem Bauhauptgewerbe sind lt. Statistik im Jahr 2005 drei Betriebe mit 13 Beschäftigten zuzuordnen. (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006)

3.4.2 Handel und Verkehr, Dienstleistungen (tertiärer Sektor)

Dieser Bereich war in Feldkirchen bereits 1970 dominant. Zum tertiären Sektor ließen sich 1970 rund 55 % der Erwerbstätigen in der Gemeinde rechnen, 1987 waren es bereits 60 %. Im Jahr 1998 waren im tertiären Bereich 86 % der im Ge-meindegebiet sozialversicherungspflichtig Beschäftigten4 (am Arbeitsort) tätig, auch

4 Aktuellere Daten zu allen Erwerbstätigen lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung auf Gemein-deebene nicht vor, es wurde auch hier auf die Daten der Volkszählung 1987 zurückgegriffen.

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2005 ist dieser Anteil mit 88 % sehr hoch – im Vergleich zum Landkreis Straubing-Bogen mit 46 % und zum Regierungsbezirk Niederbayern mit 53 %. Dies ist zum einen wiederum auf den Bundeswehrstandort zurückzuführen, da bei den Dienstleistungen die Berufs- und Zeitsoldaten mitzählen. Ferner stellt die Gar-nison zivile Arbeitsplätze bereit. Zum anderen ist der hohe Wert in der Randlage zu Straubing begründet. Besonders im tertiären Sektor sind in städtischen Bereichen im Allgemeinen viele Arbeitsplätze vorhanden. Von den genannten 123 Betrieben lassen sich etwa 75 % dem tertiären Sektor zuordnen. Darüber hinaus sind auch die Arbeitsplätze der Gemeindeverwaltung, der Schule und der Banken diesem Bereich zuzurechnen. Die Garnison in Mitterharthausen dürfte einen Großteil der zivilen Arbeitsplätze bereitstellen. Genauere Zahlen konnten von Seiten der Stand-ortverwaltung Bogen aus Sicherheitsgründen nicht genannt werden. Der Fremdenverkehr spielt im Planungsgebiet keine Rolle. Für die letzten 12 Jah-re sind laut Statistik keine Übernachtungen bzw. Gästeankünfte verzeichnet. (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006)

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4 Siedlung

4.1 Ortsbild

Die Ortschaft Feldkirchen entstand am östlichen Talrand der Allachbachaue und breitete sich im Laufe der Zeit vorwiegend Richtung Süden und Osten aus. Der Talraum des Allachbachs bildet eine natürliche Bebauungslinie für Feldkirchen im Westen, im Süden wird die Siedlungsentwicklung heute durch die SR11 bzw. in Weiling durch die SR2 begrenzt. Der Ortsteil Weiling westlich des Allachbachs entwickelte sich vor allem in südwestliche Richtung.

4.1.1 Ortsbeschreibung

Feldkirchen liegt, wie es rund um das Planungsgebiet vielfach vorkommt, am Rand eines Bachtales. Es ist als kleines Dorf mit der am Ostrand gelegenen Kirche ent-standen. Erst nach 1950 entwickelte es sich zu dem jetzigen langgestreckten Ort parallel zum Allachbach. Die barocke Kirche dominiert den Ort. Im Westen ist noch der ursprüngliche Ortsrand zu erkennen. Der leichte Hang zum Allachbach bildet mit den Gärten, den dahinter liegenden Höfen und der Kirche ein reizvolles Bild. Diese Situation ist unbedingt erhaltens-wert. Die Süd- und Nordansicht bilden Wohngebiete, wobei vor allem die neueren Siedlungen im Süden kaum mehr dörflichen Charakter aufweisen. Mitterharthausen, ein ehemaliges Dorf von der Größe Feldkirchens wird heute durch die Kasernenanlage mit dem ehemaligen Flugplatzgelände und die Wohn-blöcke geprägt. Gundhöring ist ein Straßendorf am Rand des Allachbachs. Erst in neuerer Zeit wurde auch in der Aue des Allachbachs gebaut (Lagerhaus), was auch optisch eine Beeinträchtigung darstellt. Ansonsten hat sich der Ort im Grundriss seit 1827 (Urka-taster) wenig verändert. Für Hirschkofen gilt ähnliches. Vereinzelte, reine Wohn-bebauung hat den ursprünglichen, sehr dörflichen Charakter hier etwas verändert. Opperkofen, ebenfalls am Rand der Allachbachaue gelegen, zeigt nur noch im Westteil das alte Erscheinungsbild einer landwirtschaftlichen Siedlung. Im Osten wurde die Lücke zwischen zwei Höfen mit reiner Wohnbebauung geschlossen, die inzwischen die Straßenkreuzung übersprungen hat. Insbesondere diese Seite des Ortes wirkt kaum mehr dörflich. (ORTSPLANUNGSSTELLE FÜR NIEDERBAYERN 1984)

4.1.2 Baudenkmäler

Die in der Denkmalliste aufgeführten Baudenkmäler der Gemeinde sind in den Plänen M 1:5.000 nachrichtlich gekennzeichnet; dem Erläuterungsbericht ist als Anhang ein Auszug aus der Denkmalliste Niederbayern, Teil Landkreis Straubing-Bogen beigegeben.

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Neben den denkmalgeschützten Kirchen und Kapellen der einzelnen Ortsteile exis-tieren in Hirschkofen zwei erhaltenswerte Bauernhäuser aus dem 18. bzw. 19. Jahrhundert. Als bedeutsames denkmalgeschütztes Ensemble ist die weiträumige Anlage der Gäubodenkaserne in Mitterharthausen zu nennen – u.a. mit Wachhaus, Mann-schaftsbauten, Kasinos, Wirtschaftsgebäuden, Flugzeughallen, Tower, Betriebsge-bäuden, Kapelle etc. Eine genaue Beschreibung des Denkmals befindet sich im Anhang. Verwiesen wird auf die Bestimmungen der Art. 4-6 DSchG, die für jede Art von Veränderungen an diesen Denkmälern und ihrem Nähebereich gelten. Das Bayeri-sche Landesamt für Denkmalpflege ist bei allen Planungs-, Anzeige-, Zustim-mungs- sowie Erlaubnisverfahren nach Art. 6 DSchG und bei allen baurechtlichen Genehmigungsverfahren, von denen Baudenkmäler / Ensembles unmittelbar oder in ihrem Nähebereich betroffen sind, zu beteiligen.

4.1.3 Bodendenkmäler

Bodendenkmäler sind zahlreich vorhanden. Sie kommen im ganzen Planungsge-biet vor, insbesondere entlang und in der Nähe der Fließgewässer (Allachbach, Hartgraben, Ziehbrückengraben). Im Flächennutzungsplan wurden sie flächig nach Angabe des Landesamtes für Denkmalpflege nachrichtlich durchnummeriert ge-kennzeichnet. Der Erläuterungsbericht enthält im Anhang eine entsprechende Auf-listung und Beschreibung. Die Bodendenkmäler sind gem. Art. 1 DSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege Priorität. Weitere Planungsschritte sollten diesen Aspekt berücksichtigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken. Im Bereich von Bodendenkmälern bedürfen Bodeneingriffe aller Art daher einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 DSchG. Dies gilt für jedes einzelne Bauvorhaben. Ferner sind zufällig zutage tretende Bodendenkmäler und Funde meldepflichtig gem. Art. 8 DSchG.

4.2 Bauliche Nutzung

Im Jahr 2004 wurden rund 7,9 % der Gemeindefläche als Wohnbauflächen, ge-werbliche Bauflächen, Betriebsflächen bzw. sonstige Gebäude- und Freiflächen genutzt. In den einzelnen Ortschaften sind folgende bauliche Nutzungen vertreten:

• Feldkirchen: Im Norden hauptsächlich Wohnen; entlang der Hauptstraße Dienstleistungen, z.T. Gewerbe, Schule, Wohnen; Landwirtschaft im Bereich um die Kirche; in der Allachbachaue Freizeitnutzung; Gewerbe am Ostrand vorgesehen; im Süden / Südosten Wohnbebauung; Entwicklung in östliche Richtung;

• Weiling: alter Dorfkern Landwirtschaft, z.T. Gewerbe; neuer Teil reines Woh-nen;

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• Mitterharthausen: wenige landwirtschaftliche Anwesen im Nordwesten / am westlichen Rand, z.T. durchsetzt mit Wohnbebauung; weiter östlich schließt die Bundeswehrwohnanlage an, daran das dominierende Sondergebiet der Kasernenanlage;

• Innerhienthal: Landwirtschaft, Gewerbe; • Opperkofen: starke Durchmischung der landwirtschaftlichen Anwesen mit

reiner Wohnbebauung; • Gundhöring: vorwiegend Landwirtschaft, etwas Wohnen; • Hirschkofen: fast nur landwirtschaftliche Bebauung, vereinzelt Wohnen; • übrige Weiler und Einzelgehöfte: überwiegend Landwirtschaft.

4.3 Baurecht

Für den Bereich des Planungsgebietes (Gemeinde Feldkirchen sowie Verwaltungs-gemeinschaft Aiterhofen mit den Gemeinden Aiterhofen und Salching) liegt ein genehmigter Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1986 vor, für das Gemeindegebiet mit 5 Deckblättern. Tabelle 8 gibt einen Überblick über die Bebauungs- (und Grünordnungs-) Pläne sowie die Einbeziehungssatzungen.

Tabelle 8: Übersicht über die Bebauungs- (und Grünordnungs-) Pläne

Name Lage Art der

Nut-zung

Rechtskraft / Stand Hinweise

Dirscherlfeld beim Rathaus Feldkirchen WA 30.04.1964 im alten FNP mit

im „Amannfeld“

Gmeinwieserfeld südwestlich

Ortskern Feldkirchen

WA 25.01.1974

Amannfeld südöstlich des

Rathauses Feldkirchen

WA 17.03.1975

Keltenfeld nordwestlicher

Ortsrand Feldkirchen

WA 27.04.1982

Am Bergacker Weiling WA 15.02.1989 „WA Weiling“ im alten FNP

Schmidfeld nordwestlich der

Kirche Feldkirchen, westlich der SR2

WA 06.08.1993

Weilinger Feld südwestlich alter Ortskern Weiling MD 22.02.1995

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Am Sportplatz Mitterharthausen WA 18.05.1999

Kirchenfeld I östlich des Rathauses Feldkirchen

WA 14.03.2002

Bergacker - Erweiterung

südlicher Ortsrand Feldkirchen WA 04.03.2008

Winkelbreite südlicher Ortsrand Mitterharthausen WA 17.01.2012

An der SR 11 nördlich SR 11 bei Mitterharthausen GI/GE 17.01.2012

Tabelle 9: Satzungen nach §§ 34-35 BauGB

Satzungen gem. §34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 BauGB

Name Lage Nut-zungsart

Rechts-kraft Hinweise

Gmkg. Feldkirchen Teil v. Fl.Nr. 333

Ostrand Allachba-chaue, Hierlbacher

Straße MD 08.08.2002

Einbezie-hungssat-

zung

23.04.2009

1. Änderung der Satzung

(Ausdehnung Geltungsbe-

reich)

Gmkg. Mitterhart-hausen (Opperkofen), Fl.Nr. 423, 424, 424/2

westlicher Ortsrand Opperkofen MD 20.12.2005

Einbezie-hungssat-

zung

Gmkg. Mitterhart-hausen, Teile von Fl.Nr.

6/48, 6/26, 6/50

südlicher Ortsrand Mitterharthausen WA

Aufstellung auf

unbestimm-te Zeit

verschoben

Einbezie-hungssat-

zung

4.4 Planungsgesichtspunkte

Im Planungsgebiet ist die Landwirtschaft von der Flächennutzung her der dominie-rende Faktor. Als größter Arbeitgeber fungiert jedoch der Dienstleistungsbereich: 77 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten waren 2005 im Bereich „Sons-tige Dienstleistungen“, zu denen die Bundeswehr zählt, tätig. Der Dienstleistungsbereich hat sich in den letzten 10 Jahren anteilsmäßig weiter entwickelt, während das verarbeitende Gewerbe in den letzten Jahren Arbeitsplatz-

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verluste zu verzeichnen hat. Insgesamt ist die Zahl der Beschäftigten seit 2000 leicht rückläufig. Die Unterversorgung mit Arbeitsplätzen im Gemeindegebiet wirkt sich nicht negativ aus, eine Abwanderung der Auspendler ist nicht erkennbar. Die Gemeinde hat von 1987 bis 1997 einen überdurchschnittlichen Einwohnerzu-wachs zu verzeichnen, der in jüngerer Vergangenheit zurückging. Der Geburten-überschuss hat sich dabei in den letzten Jahren in einen Sterbefallüberschuss umgekehrt, in jüngster Zeit ist die Einwohnerzunahme daher auf mäßige Wande-rungsgewinne zurückzuführen. Die überwiegend positive Wanderungsbilanz wird u.a. durch die günstige Verkehrslage beeinflusst (Nähe zur B8 und B20, geringe Entfernung zur Stadt Straubing). Hinsichtlich der Wohnbautätigkeit besteht zusätz-lich eine Nachfrage von Seiten der Berufssoldaten. Die Ortschaft Feldkirchen wird von kleineren Gewerbebetrieben, Dienstleistungen und Gemeinbedarfseinrichtungen im Zentrum sowie Wohngebieten insbesondere an den Randbereichen bestimmt. Die übrigen Dörfer sind noch landwirtschaftlich geprägt, befinden sich jedoch zum Teil im Wandel zu „Wohnsiedlungen“. In Mit-terharthausen ergibt sich eine besondere Situation durch die Bundeswehrwohnan-lage, hier finden sich auch Gemeinbedarfseinrichtungen. Betriebsansiedlungen sind im neu ausgewiesenen GI / GE nahe Mitterharthausen („An der SR 11“) möglich. Die vormals ausgewiesene gewerbliche Fläche am östli-chen Ortsrand von Feldkirchen war für eine eventuelle Umsiedlung vorhandener Betriebe vorgesehen. Aufgrund der ungünstigen Erschließung und der Nähe zu Wohngebieten wurde sie in ein Allgemeines Wohngebiet umgewidmet. In der Gemeinde kann demnach von folgender Situation ausgegangen wer-den:

weiterer mäßiger Einwohnerzuwachs durch weitere, mäßige Wanderungsgewinne sowie geringen Geburtenüberschuss - aufgrund des günstigen Altersaufbaus

der Bevölkerung darf trotz des derzeitigen Sterbefallüberschusses für den Prognosezeitraum ein geringer Geburtenüberschuss erwartet wer-den;

Nachfrage nach Wohnraum durch die Bundeswehr, vor allem in Mit-terharthausen

Fortbestand der landwirtschaftlichen Grundstruktur, vorwiegend in Hirschkofen und Gundhöring sowie den Weilern;

mäßige Zunahme an Arbeitsplätzen, vor allem im Dienstleistungsbereich, mög-liche Ansiedlung im verarbeitenden Gewerbe

keine erhebliche Entwicklung beim Fremdenverkehr. Daraus ist konkret abzuleiten, vorzubereiten und einzuplanen: Vorrang der landwirtschaftlichen Anlagen in den Außenorten Grundsätzlich sollen die hervorragenden Böden geschont werden – während sich im Hauptort Feldkirchen die Wohnfunktion stärker entwickelt, ist das Gebiet außer-halb der Landwirtschaft vorzubehalten, zudem wird hier mit einer zentralen Abwas-serbeseitigung aus wirtschaftlichen Gründen in Kürze größtenteils nicht gerechnet.

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Konzentration der Wohnbauflächen auf den Hauptort Die Möglichkeit einer Ausweitung der Wohnbauflächen besteht im Hauptort Feldkir-chen nördlich des WA „Kirchenfeld“ östlich der SR2 anstelle des vormals vorgese-henen Gewerbegebietes (Größe ca. 3 ha). Voraussetzung hierfür ist ein ausrei-chender Abstand zum landwirtschaftlichen Betrieb im Nordwesten sowie von der Vorrangfläche für die landwirtschaftliche Betriebsentwicklung im Norden (Anlage einer Grünfläche bzw. eines Grünstreifens). Dieses Gebiet erfordert einen neuen Kanalstrang. Flächen westlich des Allachbachs wurden in Feldkirchen nicht gewählt, da die na-türliche Bebauungsgrenze der Allachbachaue nördlich von Weiling nicht mehr ü-bersprungen werden soll. Die Allachbachaue als zentrales Gliederungselement und Retentionsraum sowie der alte Ortsrand werden von (weiterer) Bebauung frei gehalten. In Mitterharthausen wird ein etwa 0,4 ha großes Wohngebiet westlich des MD ein-geplant. Eine Weiterentwicklung im Rahmen des örtlichen Eigenbedarfes ist in den Ort-schaften Opperkofen, Gundhöring und Hirschkofen, ausschließlich im Rahmen der Schließung von Baulücken bzw. Ortsabrundungen möglich. Weitere Flächen sind der Erweiterung landwirtschaftlicher Betriebe vorbehalten. Die Allachbachaue wird von weiterer Bebauung frei gehalten. Industrie- und Gewerbegebiet Das ca. 8,5 ha große Industrie- und Gewerbegebiet nördlich von Mitterharthausen an der SR 11 wurde mit Deckblatt Nr. 5 in den Flächennutzungsplan aufgenom-men.

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4.5 Bauflächen

4.5.1 Wohnbauflächen

4..5.1.1 Bisherige Entwicklung Abbildung 10: Wohnbautätigkeit Gde. Feldkirchen 1988-2005 (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR

STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006)

Bis zu Beginn der 60er Jahre wurden in Feldkirchen – im Vergleich zu den Nach-bargemeinden – relativ wenige Wohnungen gebaut. In der Zeit von 1961 bis Ende der 70er Jahre hat sich die Wohnungszahl zwar verdoppelt, dies war jedoch nur durch die Einrichtung der Garnison Mitterharthau-sen (1961-1966) bedingt. Seit 1987 ist die Zahl der Wohnungen (Wohneinheiten) um 37 % gestiegen, dies entspricht in etwa dem Durchschnitt im Regierungsbezirk Niederbayern, in dem die Zahl der Wohnungen um 36 % zunahm. Landkreisweit war der Anstieg etwas grö-ßer, er lag hier im selben Zeitraum bei 41 %. Auffallend viele Wohnungen wurden in der Gemeinde im Jahr 1995 fertig gestellt (neues Baugebiet). Bei den Wohngebäuden betrug die Zunahme in der Gemeinde seit 1987 rund 47 %, was im Vergleich zum Landkreis mit 39 % bzw. zum Regierungsbezirk Nie-derbayern mit 31 % einen relativ großen Wert darstellt. Dennoch ist das Verhältnis von Wohnungen zu Wohngebäuden in der Gemein-de vergleichsweise groß: Als Durchschnittswert für die letzten 19 Jahre errechnet sich ein Verhältnis von 1,68, dieses liegt im Landkreis Straubing-Bogen bei 1,29, im Bezirk Niederbayern bei 1,54. Das bedeutet, dass in der Gemeinde verhältnismäßig wenige Ein- und Zweifamilienhäuser gebaut wurden – dieser eher „städtische Wert“ ergibt sich durch die Bundeswehrwohnanlage. Mit dem Bau der Garnison zwischen 1961 und 1966 ist das Verhältnis von Wohnungen zu Wohngebäuden ständig ge-stiegen.

0

5

10

15

20

25

30

31.1

2.19

88

31.1

2.19

89

31.1

2.19

90

31.1

2.19

91

31.1

2.19

92

31.1

2.19

93

31.1

2.19

94

31.1

2.19

95

31.1

2.19

96

31.1

2.19

97

31.1

2.19

98

31.1

2.19

99

31.1

2.20

00

31.1

2.20

01

31.1

2.20

02

31.1

2.20

03

31.1

2.20

04

31.1

2.20

05

Wohngebäude Wohnungen

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Dementsprechend änderten sich die Zahlen für die Wohndichte: Diese fiel im Pla-nungsgebiet seit 1987 von im Schnitt 3,16 Personen pro Wohnung auf eine Bele-gung von rund 2,72 Personen pro Wohnung im Jahr 2005 (Rückgang von 14 %). Die Abnahme erfolgte dabei in der Gemeinde - bezogen auf die Zahlen für den Landkreis und den Regierungsbezirk - in stärkerem Maße, der Wert liegt jedoch immer noch deutlich über den Vergleichszahlen: Im Landkreis Straubing-Bogen verringerte sich die Wohndichte im selben Zeitraum von 2,89 auf 2,48 Personen, im Regierungsbezirk Niederbayern von 2,68 auf 2,30 Personen pro Wohnung. Bei gleich bleibender Tendenz (Rückgang der Wohndichte um etwa 0,8 % pro Jahr) ist auf Gemeindeebene mit einer Wohndichte von etwa 2,28 Personen pro Woh-nung im Jahr 2027 zu rechnen. Damit ergibt sich eine durchschnittliche Wohndichte für den Prognosezeitraum von etwa 2,50 Personen pro Wohnung. Daten zu Wohnungen, die älter sind als 70 Jahre, liegen für das Gemeindegebiet nicht vor. Hierzu kann jedoch festgehalten werden, dass viele der alten (Bauern-) Häuser in der Gemeinde besonders erhaltenswert sind. Eine Schätzung über den Wohnungsbedarf im Prognosezeitraum bis 2027 zeigt Tabelle 10. Der Bedarf lässt sich aus der Einwohnerzunahme, dem Ersatzbedarf für alte Wohnungen (älter als 70 Jahre) sowie dem Auflockerungsbedarf (Tendenz zu größerer Wohnfläche je Einwohner) abschätzen.

Tabelle 10: geschätzter Wohnungsbedarf im Prognosezeitraum bis 2027

Erhöhter Wohnungsbedarf (geschätzt für ca. 20 Jahre) aufgrund von Anzahl Wohnungen

Einwohnerzuwachs (einschl. Zweitwohnsitze) 100 bis 300 EW bei einer durchschn. Wohndichte von 2,50 EW / Wohnung:

40 bis 120 Wohnungen

Auflockerungsbedarf für den derzeitigen Bevölkerungsstand von 1968 EW bei einer Änderung der Wohndichte bis 2027 von 2,72 auf 2,35 EW / Wohnung (Durchschnitt: 2,50):

ca. 62 Wohnungen

reiner Wohnungsbedarf: 102-182 Wohnungen

Daraus ergibt sich folgende Prognose für den Bedarf an Wohnbaufläche:

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Tabelle 11: geschätzter Bedarf an Wohnbaufläche im Prognosezeitraum bis 2027

Reiner Bauflächenbedarf bei 14 Wohnungen (Wohneinheiten) je Hektar (ha): 7 bis 13 ha

Spekulationsspielraum, unverkäufliche Grundstücke etc. (ca. 25 %) 1,8 bis 3,3 ha

Geschätzter maximaler Baulandbedarf bis zum Jahr 2027: 8,8 bis 16,3 ha

Abzüglich ca. 10 % Außenbereichsbebauung (ca. 1-2 Neubauten pro Jahr): 0,9 bis 1,6 ha

Bedarf an Wohnbauflächen, brutto: ca. 7,9 bis 14,7 ha

Bedarf an Wohnbauflächen, netto (abzüglich 22 % pauschal für Erschließung und Grünflächen): 6,2 bis 11,5 ha

(ORTSPLANUNGSSTELLE FÜR NIEDERBAYERN 1984, BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006, 2009)

4..5.1.2 Planung

Zur Deckung des Bedarfs an Wohnbauflächen im Prognosezeitraum wurden neue Flächen für Bebauung ausgewiesen, die möglichst wenige Konflikte mit anderen Nutzungen aufwerfen. Noch unbebaute Bereiche innerhalb der bislang ausgewie-senen Bauflächen wurden berücksichtigt. Für die bestehenden sowie neu eingeplanten Bauflächen erfolgte eine Ermittlung der tatsächlich bebaubaren Fläche, ohne Erschließung und Grünflächen. Bei Bau-flächen, für die kein Bebauungsplan vorliegt, wurden pauschal 22 % für Erschlie-ßung und Grünflächen abgezogen, was dem durchschnittlichen Anteil in den Bau-gebieten mit Bebauungsplan entspricht. Die Einbeziehungssatzungen wurden berücksichtigt. Grundstücke, für die bereits ein genehmigter Bauplan vorliegt, wurden als bebaut gewertet. Es folgt eine Zusammenstellung der ausgewiesenen Baugebiete, wobei es sich ausschließlich um Allgemeine Wohngebiete handelt; Reine Wohngebiete befinden sich nicht im Planungsgebiet. Tabelle 12 enthält die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohngebiete sowie die Neuausweisungen.

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Tabelle 12: Bestand, Bewertung und Planung von Wohngebieten gem. § 4 BauNVO

Netto-Größe bebaubarer Flächen

(ha) (ohne Erschließung /

Grünflächen) Nutzungs-art, Name Lage

Ge-samt-Größe (ha) be-

bau-bar

da-von un-be-

baut

Bau-recht

Hinweise

Bisher ausgewiesene Wohnbauflächen:

WA Dirscherl-

feld

beim Rathaus

Feldkirchen 0,98 0,87 0,20 ja

ebene Lage; Beeinträchtigung durch Verkehrslärm von der SR2 im Westen; vorhandene Baulücken

WA Maierfeld

nordöstl. des Rathauses Feldkirchen

0,83 0,73 0,08 bebaut ebene Lage; Baulücke vorhanden; kein Bebauungsplan (aufgehoben bzw. nie in Kraft gesetzt)

WA Gmeinwie-

serfeld

südwestlich Ortskern

Feldkirchen 0,79 0,66 0,13 ja

leichter Westhang, Neigung z.T. > 6%; östlicher Teil durch Verkehrslärm beeinträchtigt; vorhandene Baulücken; nicht erweiterbar (Hangkante mit Eingrünung und Talraum schließen im Westen an)

WA Amannfeld

südöstl. des Rathauses Feldkirchen

1,91 1,53 - ja

ebene Lage, Beeinträchtigung durch Verkehrslärm von der SR2 im Westen; Ortsbild z.T. durch zahlreiche Koniferen beeinträchtigt; WA Kirchenfeld als Erweiterung nach O und S

WA Keltenfeld

nordwestl. Ortsrand

Feldkirchen 1,22 1,04 - ja

leichter Westhang, Neigung z.T. > 6%, nach Norden und Westen nicht erweiterbar (Kläranlage N, Hangkante mit Eingrünung und Talraum W)

WA Am Bergacker

östlich von Weiling 1,74 1,45 - ja

leichter Westhang, Neigung z.T. > 6%, östlicher Teil durch Verkehrslärm beeinträchtigt; nach Westen nicht erweiterbar (Hangkante mit Eingrünung und Talraum); bei Erweiterung nach Süden mögliche Beeinträchtigung durch Lärmimmissionen (SR 2)

WA Schmidfeld

nordwestlich der Kirche

Feldkirchen, westlich der

SR2

1,30 1,00 0,09 ja

Neigung z.T. > 6%, stellenweise > 12%; nicht erweiterbar - Hangkante mit Eingrünung und Talraum schließen im Westen an); Bodendenkmal; Baulücke vorhanden

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WA Weilinger

Feld

südwestlich des alten Ortskerns Weiling

5,26 2,85 0,14 ja

fast eben; nach Süden nicht erweiterbar (Nähe SR2 - Beeinträchtigung durch Lärmimmissionen); im Osten Nähe Allachbachaue; mögliche Erweiterung nach Norden; freies Grundstück für Reihenhausbebau-ung

WA Am Sportplatz

Mitterhart-hausen 0,80 0,60 - ja

fast eben; Geschoßwohnungen der Kaserne im Osten, Sportgelände im Norden

WA Kirchenfeld

I

östlich des Rathauses Feldkirchen

0,98 0,67 - ja ebene Lage; neuen Ortsrand eingrünen

WA Kirchenfeld

Süd- und Osterweite-

rung des Amannfeldes

sowie nördlich

Kirchenfeld I

7,74 ca. 6,04

ca. 6,04

nein

ebene Lage, nach Süden nicht erweiterbar (Nähe SR2 - Beeinträchtigung durch Lärmimmissionen); neuen Ortsrand eingrünen

Erweite-rung WA

Bergacker

südlicher Ortsrand

Feldkirchen 1,49 0,95

ca. 0,61

ja

leichter Westhang, Neigung z.T. > 6%, die beiden Parzellen im Südwesten überschreiten die alte Baugrenze und befinden sich z.T. im wassersensiblen Bereich; Bodendenkmal

WA Alter Sportplatz

östlich des Keltenfeldes an der SR2

0,98 0,89 0,17 bebaut ebene Lage; Nähe SR2 - Beeinträchtigung durch Lärmimmissionen; kein Bebauungsplan

WA Feldkirchen

nördlich des Maierfeldes 0,49 0,45 - bebaut

ebene Lage, z.T. Beeinträchtigung durch Verkehrslärm von der SR2 im Westen; kein Bebauungsplan

WA Feldkirchen

östlich des Sportplatzes, westlich der Gemeinde-verwaltung

0,87 0,86 - bebaut

leichter Westhang, Neigung z.T. > 6%; nicht erweiterbar - Hangkante mit Eingrünung und Talraum schließen im Westen an; kein Bebauungsplan

WA Feldkirchen

nordwestlich der Kirche 2,27 2,23 0,72 bebaut

leichter Westhang, Neigung z.T. > 6%, stellenweise > 12%, nicht erweiterbar - Hangkante mit Eingrünung und Talraum schließen im Westen an; kein Bebauungsplan

WA Winkelbrei-

te – BA I

südlicher Ortsrand von

Mitterhart-hausen

1,71 1,06 1,06 ja durch Umwidmung des bisherigen MI sowie Erweiterung des WA; vier Bauabschnitte; leichte Neigung nach Nordwesten; Bodendenkmal

WA Winkelbrei-te – BA II

bis IV

südlicher Ortsrand von

Mitterhart-hausen

ca. 4,2

ca. 2,73

ca. 2,73 nein

durch Umwidmung des bisherigen MI sowie Erweiterung des WA; vier Bauabschnitte; leichte Neigung nach Nordwesten; Bodendenkmal

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WA Mitterhart-

hausen

westlich der Kasernen 9,15 7,0 1,8

Bebauung

mög-lich

ebene Lage; Bundeswehrwohnan-lage, mittlerweile privatisiert; Geschoßwohnungen; Grünflächen mit Kleingartenanlage; Eigentum der Gäuboden Wohnpark GmbH

Gemeinde: 44,7 33,6 13,7

Neuplanung von Wohnbauflächen:

Feldkirchen nordöstlicher Ortsrand 3,1 2,4 2,4 nein

Immissionsschutzfläche im Nordwesten, vormals als GE eingeplant

Mitterhart-hausen westlich MD 0,4 0,3 0,3 nein ebene Lage, im Süden

Bodendenkmal

Neuaus-weisung Wohnge-

biete insgesamt

3,5 2,7 2,7

Zusammen mit bereits ausgewiesenen Bauflächen wurden insgesamt rund 36,3 ha (33,6 ha + 2,7 ha) Netto-Wohngebiet (WR gemäß §3 und WA gemäß §4 BauNVO) eingeplant, wovon insgesamt noch rund 16 ha (13,7 ha + 2,7 ha) bebaubar sind. Baurecht (rechtskräftige Bebauungspläne) besteht für ca. 2,25 ha. Den ausgewiesenen, noch bebaubaren Flächen (netto ca. 16 ha Wohngebiete) steht ein geschätzter Bedarf von nur ca. 6 bis 12 ha Wohnbaufläche gegenüber. Geht man allerdings davon aus, dass nicht alle Baulücken und Erweiterungen, insbesondere in den Dorfbereichen, bebaut werden sowie nicht alle Grundstücke der ausgewiesenen Wohngebietsflächen im Planungszeitraum zur Verfügung ste-hen (betrifft z.B. im WA Kirchenfeld möglicherweise etwa 5-6 ha Wohnbauflächen), so können die ausgewiesenen, noch bebaubaren Flächen gegenüber dem ge-schätzten Bedarf als ausgewogen bezeichnet werden. Allgemeine Wohngebiete (WA) dienen vorwiegend dem Wohnen. Die Schwerpunk-te der Wohnbauentwicklung liegen in Feldkirchen und Mitterharthausen. Die Wasserversorgung aller vorhandenen und geplanten Wohngebiete wird durch die Zweckverbände Wasserversorgung „Spitzberg-Gruppe“ sowie „Aitrachtal-Gruppe“, Straubing, gesichert. Alle Baugebiete sind ferner an die vorhandenen zentralen Abwasserbeseitigungs-anlagen anschließbar.

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4.5.2 Gemischte Bauflächen

Die Mischung von Wohnungen mit Gewerbe und / oder landwirtschaftlichen Betrie-ben kann zu gegenseitigen Beeinträchtigungen führen. Bereits relativ wenige reine Wohngebäude in einem so genannten Dorf- oder Mischgebiet können eine Ort-schaft in ihrer Struktur zerstören und vorhandene Betriebe (landwirtschaftliche oder gewerbliche) in ihrer Existenz gefährden. Bestehende landwirtschaftliche Betriebe, auch unter Berücksichtigung einer betrieblich sinnvollen Weiterentwicklung, dürfen durch die Ausweisung von neuen Bauflächen nicht beeinträchtigt werden. Eine Planung von Mischgebieten ist im Grunde nicht möglich. Neue Baugebiete sollen als Dorf- oder Mischgebiete nur vorgesehen werden, wenn besondere städ-tebauliche Gründe eine derartige Nutzungsmischung erfordern. Sie sollen nicht als Mischbauflächen dargestellt werden, nur um geringere Anforderungen an den Im-missionsschutz zu erreichen. Die gemischten Bauflächen wurden aus genannten Gründen im Wesentlichen auf den Bestand beschränkt.

Dorfgebiet – MD gemäß §5 BauNVO Die Darstellung von Dorfgebieten soll der im ländlichen Bereich üblichen Nutzung Rechnung tragen. Die Erweiterung von Dorfgebieten ist auf den erkennbaren örtli-chen Bedarf abzustimmen (soweit sich noch keine Wohnsiedlung ergibt – sonst Darstellung als Wohngebiete). Es muss vermieden werden, dass letztlich die Wohnbebauung dominiert und damit die landwirtschaftlichen Betriebe oder Hand-werksbetriebe unzulässig sind. Insbesondere in den Außenorten sollen über die Einplanung von Flächen ohne konkreten örtlichen Bedarf zudem nicht Ortsfremde angelockt werden. Eine stärkere Wohnbebauung in Dorfgebieten selbst durch Orts-bürger ist jedoch aufgrund der Veränderung des Ortscharakters, der Ortsstruktur und langfristig auch der Nutzung, bedenklich. In den Dorfgebieten sind noch Baulücken (insgesamt 2,68 ha) und Erweiterungen (insgesamt ca. 1,15 ha, davon ca. 0,17 ha bebaubar) enthalten. Insgesamt stehen damit in den Dorfgebieten noch etwa 2,85 ha (ohne Erschließung / Grünflächen) zur Bebauung zur Verfügung. Für insgesamt etwa 0,90 ha davon (Wert in Klam-mern) scheint eine Bebauung jedoch aufgrund freizuhaltender Grünzonen zwischen Ortsteilen, der Lage in Auebereichen oder der Nähe zu Straßen nicht zweckmäßig. Bei den Hauptorten und solchen mit einer stärkeren baulichen Entwicklung wurden die Vorbehaltsflächen für die landwirtschaftliche Betriebsentwicklung, die sich im Anschluss an größere landwirtschaftliche Betriebe befinden, aus dem rechtskräfti-gen Flächennutzungsplan übernommen. In den Vorbehaltsflächen soll jede nicht landwirtschaftliche Bebauung unterbleiben. Auch das Amt für Ernährung, Landwirt-schaft und Forsten Straubing weist im Rahmen seiner Stellungnahme vom 02.05.2013 darauf hin, dass bei eventuell geplanten Nachverdichtungen und der Ausweisung von Dorfgebieten in den einzelnen Ortsteilen darauf zu achten ist, dass landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt werden. Dies ist im Zuge des Genehmigungsverfahrens bei jedem einzelnen Bauvorhaben zu überprüfen. Die Ver- und Entsorgung erfolgt für Feldkirchen, Weiling, Mitterharthausen, Gund-höring, Hirschkofen sowie Teile von Opperkofen zentral. Für die übrigen Flächen in

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Opperkofen, für Innerhienthal sowie die übrigen kleineren Orte bzw. Einzelanwesen ist eine zentrale Abwasserbeseitigung geplant.

Tabelle 13: Dorfgebiete – MD gemäß §5 BauNVO – bebaubare Flächen

Erweiterungen / ha Ort Lage

Lü-cken /

ha insge-samt

bebau-bar

Hinweise

Feldkir-chen

alter Ortskern

um Kirche und Schule

0,06 0,32 0,07 nicht erweiterbar Richtung Allachba-chaue, zu erhaltender Ortsrand im Westen zum Bach hin; Vorrangfläche im Nordosten

Mit-terharthau

sen alter Ort

0,52 (davon 0,25)

- - Beeinträchtigung im nördlichen Bereich durch Verkehrslärm von der SR 11; Bodendenkmal am Salchinger Weg

Opperko-fen ganzer Ort 0,48 - -

nicht erweiterbar im Bereich der Bachaue im Westen und Norden; relativ großer Anteil reiner Wohngebäude (landwirtschaftl. Betriebe z.T. eingebaut); erhaltenswerte Freifläche um die Kirche; mehrere Vorrangflächen für die landwirtschaftl. Betriebsentwicklung; zum Teil kanalisiert, zentrale Abwasserbesei-tigung für den gesamten Ort in Planung

Weiling ganzer Ort - 0,12 0,06

alter Dorfkern, nicht erweiterbar im Tal des Allachbachs; zu erhaltende Freiflächen Richtung Feldkirchen; Vorrangflächen im Norden; Flächen für reine Wohnhäuser im „Weilinger Feld“

Gundhö-ring ganzer Ort

0,83 (davon 0,39)

0,20 0,04

nicht erweiterbar im Tal des Allachbachs; zu erhaltende Freiflächen / Grünzonen auch östlich der Kirche sowie Richtung Hirschkofen; Vorrangflächen um den nordwestlichen Ortsteil; zentrale Abwasserbeseitigung; (In Klammern: Bebauung nicht sinnvoll – evtl. als Grünfläche ausweisen: Ranken und Talraum)

Hirschko-fen ganzer Ort 0,53 0,12 -

zu erhaltendes Biotop im Osten (Feldgehölz auf Hangkante); fast ausschließlich landwirtschaftliche Anwesen vorhanden, Vorrangflächen im Süden und Nordosten; zentrale Abwasserbeseitigung

Innerhien-thal ganzer Ort

0,26 (davon 0,26)

0,39 - nicht erweitern entlang der ST 2141 (Verkehrslärm), rund um die Kirche sowie im Auebereich; zentrale Abwasserbesei-tigung mit Straubing geplant

Gemein-de 2,68 1,15 0,17

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Mischgebiet – MI gemäß §6 BauNVO Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Dieser Kategorie entspricht u.a. die Nut-zung im Bereich südöstlich der Kirche und z.T. entlang der Hauptstraße. Grund-sätzlich können neue Mischgebiete nur in sehr geringem Umfang eingeplant wer-den (Abrundungen, Baulücken). In den Mischgebieten sind noch Baulücken mit einer Größe von insgesamt etwa 0,76 ha vorhanden. Eine Erweiterung des Mischgebietes in Mitterharthausen ist als Entwicklungsmöglichkeit für die Fa. Kirmeier vorgesehen (0,2 ha). Die Ver- und Entsorgung erfolgt überall zentral.

Tabelle 14: Mischgebiete – MI gemäß §6 BauNVO – bebaubare Flächen

Erweiterungen / ha Ort Lage

Lü-cken /

ha insge-samt

bebau-bar

Hinweise

Feldkir-chen

südlich WA „Alter

Sportplatz“ - - - Nähe SR2 - Beeinträchtigung durch

Lärmimmissionen

Feldkir-chen

nördlich WA

„Maierfeld“ 0,76 - -

Autovermietung; Gefahr ausschließ-licher Wohnbebauung in noch bebaubaren Bereichen

Feldkir-chen

nördlich WA

„Bergacker“ - - - Nähe SR2 - Beeinträchtigung durch

Lärmimmissionen; Puffer zum WA

Mit-terharthau

sen

Südwest, nördl.

Schulweg - 0,2 0,2 als Entwicklungsmöglichkeit für Fa.

Kirmeier

Gemein-de 0,76 0,2 0,2

4.5.3 Gewerbliche Bauflächen

Gewerbegebiet – GE gemäß §7 BauNVO Das bislang vorgesehene Gewerbegebiet am Kirchenfeldweg wird aufgrund der Nähe zu ausgewiesenen Wohnbauflächen sowie ungünstiger Erschließungsmög-lichkeiten in ein WA umgewidmet, unter Einhaltung eines Abstandes (Grünflächen) zum nordwestlich gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb. Deckblatt Nr. 5 zum bisherigen Flächennutzungsplan umfasst neben einem Indust-rie- auch ein Gewerbegebiet mit einer Größe von etwa 5 ha.

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Tabelle 15: Gewerbegebiete – GE gemäß §7 BauNVO – bebaubare Flächen

Ort Lage

Ge-samt-Größe

(ha)

bebau-bar (ha)

Erschlie-ßung /

Grünflä-chen

(ha)

Bau-recht Hinweise

Mitterhart-hausen

nördlich der SR 11 ca. 5,0 ca. 4,0 ca. 1,0 nein -

Gemeinde ca. 5,0 ca. 4,0 ca. 1,0

Industriegebiet – GI gemäß §8 BauNVO Ein ca. 3,5 ha großes Industriegebiet nördlich von Mitterharthausen an der SR 11 wurde ebenfalls mit Deckblatt Nr. 5 in den bisher gültigen Flächennutzungsplan aufgenommen. Das Ziel eines überörtlichen Agrarhandelsbetriebes, hier einen neuen Standort aufzubauen, war Anlass für die Aufstellung des Deckblattes.

Tabelle 16: Industriegebiete – GE gemäß §8 BauNVO – bebaubare Flächen

Ort Lage

Ge-samt-Größe

(ha)

bebau-bar (ha)

Erschlie-ßung /

Grünflä-chen

(ha)

Bau-recht Hinweise

Mitterhart-hausen

nördlich der SR 11 3,5 2,59 0,91 ja für überörtlichen

Agrarhandelsbetrieb

Gemeinde 3,5 2,59 0,91

4.5.4 Sonderbauflächen

Hierunter fallen alle Baugebiete, die sich in der Nutzung wesentlich von den übrigen Baugebieten unterscheiden.

Sondergebiete – SO gemäß §11 BauNVO Als Sondergebiet wurde das bebaute Gebiet „Kasernenanlage Mitterharthausen“ dargestellt. Die geplante Erweiterung betrifft die Einbeziehung von ebenfalls bebau-ten Bereichen innerhalb des Kasernengeländes, die im bisherigen Flächennut-zungsplan als landwirtschaftliche Nutzflächen dargestellt sind.

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Tabelle 17: Sondergebiet – SO gemäß §11 BauNVO

Ort Lage Größe / ha Hinweise

bisheri-

ger Bestand

Erweite-rung

Mitterharthau-sen

Kasernen- und ehemalige Flugplatzanlage östlich

des alten Dorfkerns 60,05 bebauter Bereich der

Kaserne

Mitterharthau-sen

Kasernen- und ehemalige Flugplatzanlage östlich

des alten Dorfkerns; Ostrand Kasernengelän-

de

9,95

Anpassung gegenüber rechtskräftigem FNP

(zusätzlich bebauter Bereich, Wertstoffhof, vormals als

landwirtschaftliche Nutzfläche im FNP)

60,05 9,95

Tabelle 18: sonstige Flächen innerhalb des Kasernengeländes

Ort Lage Größe / ha

Hinweise

Mitterharthau-sen östlicher Rand 23,10

eigentlicher ehemaliger Flugplatz (überwiegend

landwirtschaftlich genutzte Flächen)

Mitterharthau-sen

südlicher Teil des Kasernengeländes 24,11

militärische Anlagen, landwirtschaftlich genutzte

Flächen, Gehölzgruppen, z.T. als Grünfläche

0,89

Bahngelände

Sonstige Flächen gesamt

48,1

Die Gesamtgröße des Kasernengeländes beträgt damit 118,1 ha.

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4.5.5 Städtebauliche Fehlentwicklungen

Als solche sind wegen der negativen Auswirkungen auf die Umwelt (Lärm, Fahrver-kehr, Abwasser, Beeinträchtigung des Naturhaushaltes), auf das Orts- und Land-schaftsbild oder wegen ihrer Unvereinbarkeit mit dem Baugesetzbuch zu werten: • Weiling: einzelne Anwesen des alten MD Weiling innerhalb der Allachbachaue

Gefahr von Überflutungen • Gundhöring: Bebauung in der Talaue des Allachbachs Wirkung als Quer-

riegel insbesondere durch Lagerhaus • Feldkirchen: Sportplatz in der Aue Begradigung des Allachbachs, Beein-

trächtigung des Auenlebensraumes

• WA Bergacker-Erweiterung: Überschreitung der alten Baugrenze; Lage der beiden westlichsten Parzellen z.T. im wassersensiblen Bereich

• Dorfgebiet Opperkofen: Gefährdung des Mischgebietes durch z.T. reine Wohnbebauung

• Zersiedelung durch historische Streubebauung westlich Feldkirchen

4.5.6 Städtebaulich bedeutsame Freiflächen (in Baugebietsnähe)

Hierbei handelt es sich um im Flächennutzungsplan dargestellte Freiflächen mit privater Nutzung (Gärten, Wiesen, Äcker), in geringem Umfang auch um öffentliche Flächen. Es sind Areale, die eine besondere ortsgestaltende, gliedernde, abschir-mende Bedeutung haben und / oder die landschafts- / ortstypisch sowie klimatisch bedeutsam sind. Hinzu kommt ihr besonderer Wert für den Naturhaushalt. Die Flächen wurden mit dem Landschaftsplan abgestimmt und gehen daher über den rein städtebaulich bedeutsamen Umgriff hinaus, d.h. sie umfassen auch Bach-täler sowie landschaftstypische Freiflächenzonen.

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Tabelle 19: Städtebaulich bedeutsame Grünflächen

Lage hauptsächliche Aufgabe Hinweise

Innerhienthal Ortsbild, Wasserabfluss,

Naturhaushalt, Biotopschutz und -verbund

Umgebung der Kirche; Bachaue Vorrang Retentionsraum, keine weitere Bebauung, Anlage / Verbreiterung von

Uferschutzstreifen

Mitterharthau-sen

Gliederung, Abschirmung, Orts- und Landschaftsbild,

Naturhaushalt

zwischen BW-Wohnanlage und gepl. Wohngebiet bzw. MI/MD, z.T. Sportanlagen, Kleingärten;

im Süden Übergang des Kasernengeländes in die Feldflur

Erhalt der Grünlandnutzung

Feldkirchen

Orts- und Landschaftsbild, Abschirmung, Grenze der Bebauung nach Westen hin, Gewässerschutz,

Naturhaushalt, Erholung, Biotopschutz und -verbund, Wasser- und Kaltluftabfluss

Umgebung Kirche / Friedhof; Talaue und Osthang Allachbach, z.T. Sportanlage

Vorrang Retentionsraum, keine weitere Bebauung, Verbreiterung der Uferschutzstreifen

anstreben, im Überschwemmungsgebiet langfristig Grünlandnutzung, geeigneter Ausgleichsraum, keine Aufforstungen

Opperkofen

Ortsbild, Gewässerschutz, Wasserabfluss,

Naturhaushalt, Erholung, Biotopschutz und -verbund,

Bodendenkmal

Umgebung Kirche; Bachaue Erhalt von Einzelbäumen nahe der Kirche; Vorrang Retentionsraum, keine Bebauung,

Ausweisung / Verbreiterung von Uferschutzstrei-fen, im Überschwemmungsgebiet langfristig

Grünlandnutzung, Sicherung naturschutzfachlich bedeutsamer Vegetationsbestände, geeigneter

Ausgleichsraum, keine Aufforstungen

Gundhöring

Ortsbild, Landschaftsbild, Gewässerschutz, Wasser-

und Kaltluftabfluss Naturhaushalt, Erholung,

Biotopschutz und -verbund

Umgebung Kirche; Sportplatz; Talaue Allachbach Vorrang Retentionsraum, keine weitere Bebauung, Anlage / Verbreiterung von

Uferschutzstreifen, im Überschwemmungsgebiet langfristig Grünlandnutzung, geeigneter

Ausgleichsraum

Hirschkofen Landschaftsbild, Naturhaushalt,

Biotopschutz und -verbund

Feldgehölz auf Hangkante Verminderung von Nährstoffeinträgen aus landwirtschaftlicher

Nutzung durch angepasste Bewirtschaftung, Anlage von Pufferzonen

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4.6 Anlagen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf

4.6.1 Kirchen und Friedhöfe

Mit Ausnahme von Innerhienthal und Ehethal, die den Pfarreien St. Jakob in Strau-bing bzw. St. Nikolaus, Oberpiebing zugeordnet sind, gehört das gesamte Gemein-degebiet zum Kirchensprengel Feldkirchen. Hierzu zählt auch noch Radlmoos aus der Gemeinde Leiblfing. Neben der Pfarrkirche St. Laurentius in Feldkirchen sind weitere Kirchen im Ge-meindegebiet: - Nebenkirche St. Andreas, Gundhöring - Nebenkirche St. Bartholomäus, Hirschkofen - Nebenkirche Schmerzhafte Muttergottes, Opperkofen - Standortkirche, Mitterharthausen Die evangelischen Gemeindebürger gehören zur evangelisch-lutherischen Pfarrei Straubing; in der Gemeinde Feldkirchen sind keine entsprechenden Einrichtungen vorhanden.

Hinsichtlich der Friedhöfe wird die Gemeinde insgesamt vom Sprengel Feldkirchen erfasst. Der Friedhof befindet sich bei Pfarrkirche St. Laurentius, der alte Teil ein-schließlich Kirche umfasst eine Fläche von etwa 0,26 ha, die Erweiterungsfläche 0,47 ha. Verwaltet wird der Friedhof durch die Gemeinde.

4.6.2 Schulen

Der Sprengel der Grundschule Feldkirchen (Hierlbacher Str. 2) umfasst das Ge-meindegebiet. Die Ortschaft Metting gehört inzwischen zum Sprengel Leiblfing, Innerhienthal wurde in den Sprengel Feldkirchen eingegliedert. Besucht wurde die Schule im Schuljahr 2005 / 2006 von 85 Kindern in 4 Klassen. Der Sportplatz (vgl. Tabelle 22) befindet sich in etwa 300 m Entfernung, die Mehr-zweckhalle unmittelbar neben dem Schulgelände. Erweiterungsbauten sind in ab-sehbarer Zeit nicht erforderlich. Außerhalb des Gemeindegebietes werden weiterführende Schulen, insbesondere in Straubing, in Anspruch genommen: Hauptschulen, Berufsschulen, Realschulen, Gymnasien. In Aiterhofen befindet sich eine Mädchenrealschule der Franziskane-rinnen mit Internat. Nach Angaben der Gemeinde ist das Gebäude der Grundschule (Baujahr 1896) sanierungsbedürftig.

4.6.3 Kindergärten

Dem Kindergarten St. Martin (Kinderhaus St. Martin) in Mitterharthausen ist als Einzugsgebiet die Gemeinde zugeordnet, das sind 2007 rund 1968 Einwohner. Das Gebäude wurde 2010 grundlegend saniert. Das Kinderhaus verfügt neben dem klassischen Angebot eines Kindergartens über eine Kinderkrippe und einen Kinder-hort.

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Für den Kindergarten sind derzeit drei Ganztagsgruppen mit je bis zu 25 Kindern anerkannt. Danach ergibt sich eine zulässige Höchstzahl von 75 Ganztagsplätzen. Anstelle einer Ganztagsgruppe können bis zu zwei Halbtagsgruppen geführt wer-den. Entsprechend der Kindergartensatzung werden Kinder unter drei Jahren in Einzelfällen und Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung betreut (GEMEINDE FELDKIRCHEN). Ende des Jahres 2006 wurde durch den Gemeinderat (GEMEINDE FELDKIRCHEN 2005b) für die Kindergartenjahre bis 2010 gemäß Bedarfsplanung folgender Be-darf an Plätzen im eigenen Kindergarten anerkannt: 35 Ganztagsplätze und 40 Vormittagsplätze für Kinder der Gemeinde Feldkirchen, darunter 10 Plätze für Kin-der aus anderen Gemeinden und 25 Hortbetreuungsplätze für den Grundschulbe-reich im Rahmen der Altersmischung. Ein Bedarf von fünf Krippenplätzen besteht für Kinder im Bereich der Altersgruppe 0 – 3 sowie für die Randzeitenbetreuung von Kindergarten- und Schulkindern. Weitere Bedarfsplätze betreffen den Bereich der Stadt Straubing (Hauptschulhort, sonderpädagogischer Hort, Kindergärten mit besonderer pädagogischer Ausrichtung). Die zulässige Zahl von Plätzen ist damit bis zum Jahr 2010 ausreichend. Eine längerfristige Prognose muss sich hauptsächlich an der Bevölkerungsent-wicklung orientieren: Laut Statistik besuchten in den Jahren 1990 bis 2005 jeweils zwischen 50 und 60 % der unter 6-Jährigen den Kindergarten, 1990 waren dies 73 Kinder, 66 Kinder im Jahr 2000, 71 im Jahr 2005. Der Anteil der unter 6-Jährigen an der Gesamtbevölkerung der Gemeinde sank dabei kontinuierlich von 10,3 % im Jahr 1987 auf 5,9 % in 2005. Es ist davon aus-zugehen, dass dieser Anteil in Zukunft eher ab- als zunehmen oder allenfalls gleich bleiben wird. Auch aufgrund der Vorverlegung des Einschulungsstichtages werden immer weniger Kinder zwischen drei und sechs Jahren den Kindergarten besuchen. Dagegen ist feststellbar, dass der Bedarf an Betreuung von unter Dreijährigen und von Schulkindern ansteigt. Bei einer geschätzten Bevölkerungszahl zwischen 2068 und 2268 Einwohnern im Jahr 2027 und einem Anteil der unter 6-Jährigen von 6% an der Gesamtbevölke-rung kann demnach mit möglicherweise 124 bis 136 Kindern dieser Altersstufe gerechnet werden. Sollte ein Anteil von 55% dieser Kinder den Kindergarten besu-chen, wären dies zwischen 68 und 75 Kinder aus der Gemeinde. Die vorhandenen 75 Ganztagsplätze dürften unter diesen Voraussetzungen für den Prognosezeit-raum ausreichen. Seit dem Kindergartenjahr 2005 / 2006 werden im gemeindlichen Kindergarten eine Mittags- sowie eine Nachmittagsbetreuung für Grundsschulkinder angeboten, die seit dem Jahr 2006 / 2007 gut angenommen werden (Kinderhort). Neben dem Kinderhort weist das Kinderhaus mit der Kinderkrippe inzwischen eine Betreuungsmöglichkeit auch für Kinder vor Vollendung des dritten Lebensjahres auf. Dieser Bedarf dürfte im Prognosezeitraum weiterhin bestehen bzw. weiter zunehmen. Die genaue Entwicklung des Betreuungsbedarfs für unter 3-Jährige und für Schul-kinder, der aller Voraussicht nach ebenfalls zunehmen wird, lässt sich an dieser Stelle jedoch schwer prognostizieren. Dieser Bedarf scheint jedoch in Zukunft ein

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Ausgleich zu den rückläufigen Belegungszahlen für die Altergruppe ab drei Jahren bis zur Einschulung zu sein.

4.6.4 Erwachsenenbildung

Hinsichtlich der Erwachsenenbildung besteht in der Gemeinde das Angebot der Volkshochschule (Zweigstelle). Veranstaltungsort ist die Mehrzweckhalle, An-sprechpartnerin ist in der Gemeindeverwaltung Frau Fischer. Eine Bücherei gibt es nicht.

4.6.5 Post

Im Gemeindegebiet befindet sich eine Postagentur (Bäckerei Radlbeck, Ham-merschmidstraße 1). Eine Postfiliale besteht nicht mehr.

4.6.6 Gesundheitswesen

Im Gemeindegebiet befinden sich folgende Einrichtungen des Gesundheitswesens: • praktischer Arzt – Hauptstraße 16 • Zahnarzt – Hauptstraße 16 • Apotheke – Hauptstraße 16 • Stationäre Pflege – Hauptstraße 16

4.6.7 Gemeindeverwaltung und Bauhof

Die Gemeindeverwaltung befindet sich in der Hauptstraße 29 in Feldkirchen. Im Nebengebäude ist die örtliche Feuerwehr untergebracht. Der Bauhof liegt im Anschluss an die Kläranlage am nördlichen Ortsrand (Heuweg).

4.6.8 Versammlungsräume, Gaststätten

Im Gemeindegebiet befinden sich mehrere Gasthäuser bzw. Sportheime, welche über geeignete Versammlungsräume verfügen. • Mehrzweckhalle mit Versammlungsraum in Feldkirchen

• Gasthof Rohrmeier (mit Saal) in Feldkirchen

• Gasthaus Dreier in Mitterharthausen

• Vereinsheim SV Feldkirchen am Sportplatz

• Vereinsheim ETC Mitterharthausen

4.6.9 Feuerwehr

Die Freiwillige Feuerwehr Feldkirchen besteht aus insgesamt 3 Ortsfeuerwehren (Feldkirchen, Mitterharthausen, Hirschkofen).

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4.6.10 Vereine

Neben den Feuerwehren bestehen in der Gemeinde noch weitere 25 Vereine. Eine vollständige Liste befindet sich im Anhang des Berichtes.

4.6.11 Gemeinbedarfseinrichtungen - Planung

Eine Übersicht über Größen und Planungen hinsichtlich der Gemeindbedarfsein-richtungen gibt Tabelle 20. Neue zentrale Einrichtungen sind in der Gemeinde im Prognosezeitraum nicht erforderlich.

Tabelle 20: Gemeinbedarfseinrichtungen – Größen, Planung

Größe in ha Art Lage

vorh. geplant Hinweise

Pfarrkirche St. Laurentius Feldkirchen 0,37 -

kath., einschließlich Friedhof (mit Erweiterungsfläche; Teil des

Friedhofs kirchlich, Teil gemeindlich), 240 Sitzplätze; Baudenkmal

Standortkirche Mitterhart-hausen - - kath., nicht abgegrenzt; 100

Sitzplätze, Baudenkmal

Filialkirche St. Andreas Gundhöring 0,08 - kath., inklusive Grundstück ; 60

Sitzplätze; Baudenkmal

Filialkirche St. Bartholomäus Hirschkofen 0,09 - kath., inklusive Grundstück; 50

Sitzplätze; Baudenkmal

Filialkirche Schmerzhafte Muttergottes

Opperkofen 0,04 - kath., inklusive Grundstück, 70 Sitzplätze; Baudenkmal

Kinderhaus St. Martin

Mitterhart-hausen 0,67 -

für die Gemeinde Feldkirchen (auch Träger); 75 Planplätze; betreute

Kinder (2006) 71; Kinderhort, Kinderkrippe; ausreichend; Sanierung

2010

Grundschule Feldkirchen 0,25 -

ohne Schulsportplatz (rund 300 m entfernt); 4 Normalklassenzimmer,

Mehrzweckhalle; ausreichend, jedoch sanierungsbedürftig

Volkshoch-schule Feldkirchen - - Außenstelle Feldkirchen (Mehr-

zweckhalle)

praktischer Arzt Feldkirchen - -

Zahnarzt Feldkirchen - -

Apotheke Feldkirchen - -

Pflegedienst Feldkirchen - -

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Rathaus / Gemeinde-verwaltung

Feldkirchen 0,14 - mit Feuerwehrgerätehaus

Feuerwehrge-rätehaus

Mitterharthau-sen 0,16 - gesamtes Grundstück

Feuerwehrge-rätehaus Gundhöring 0,18 - gesamter Bereich mit Ortsvermitt-

lungsstelle (ohne Bolzplatz)

Bauhof Feldkirchen 0,18 - bei der Kläranlage (Heuweg)

Postagentur Feldkirchen - - in Bäckerei Radlbeck, Ham-merschmidstraße

Ortsvermitt-lungsstelle Gundhöring - - nicht separat abgegrenzt

4.6.12 Öffentliche Grünflächen, Kleingärten

Öffentliche Grünflächen sind im Gemeindegebiet nur als Sportanlagen, Friedhöfe und Ortsrandeingrünungen vorhanden. Eine Kleingartenanlage (0,47 ha) mit derzeit ca. 40 Parzellen liegt am südwestli-chen Ortsrand von Mitterharthausen. Der Bedarf entsteht hier durch die hohe Zahl an Geschoßwohnungen. Die Anlage befindet sich – wie die Geschoßwohnungsan-lage – im Eigentum der Gäuboden Wohnpark GmbH. Der Großteil der allgemeinen Grünflächen befindet sich in Privatbesitz – es handelt sich zumeist um landwirtschaftliche genutzte Flächen. Aussagen zu diesen Berei-chen sind in der Tabelle „Städtebaulich bedeutsame Grünflächen“ enthalten.“

4.6.13 Spiel- und Bolzplätze

Aufgrund der Ortsgrößen und der Einwohnerentwicklung besteht folgender Bedarf: Ausgehend von einer prognostizierten Einwohnerzahl von ca. 2.168 bis maximal etwa 2.268 im Jahr 2027 ist mit einem Bedarf an Spiel- und Bolzfläche in einer Größenordnung von etwa 8.700 – 9.100 m² zu rechnen (bei 4 m² / EW). Bei der Anordnung sind jeweils die Zielgröße von brutto 1.200 m² bei Spielplätzen bzw. 4.000 m² bei Bolzplätzen sowie die maximale zumutbare Entfernung von 400 m zu beachten. Der Bedarf an Spiel- und Bolzplätzen ist mit einer Flächengröße der vorhandenen und geplanten Plätze von insgesamt knapp 9.800 m² mehr als abge-deckt. Näheres ist aus Tabelle 21 ersichtlich.

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Tabelle 21: Öffentliche Spiel- und Bolzplätze

Größe / m² Ort Lage

vorh. gepl. Hinweise

Spielplätze

Feldkirchen in der Sportanlage ca. 1.200 - nicht separat abgegrenzt

Feldkirchen WA Kirchenfeld - ca. 2.000 im Bebauungsplan konkretisieren

Opperkofen östlicher Ortsbereich 1.193 - privat, aber Fläche an

Gemeinde verpachtet

Bolzplätze

Feldkirchen in der Sportanlage ca. 3.950 - nicht separat abgegrenzt

Gundhöring neben Feuerwehr-gerätehaus 1.454 -

Mitterharthausen Baugebiet Winkelbreite - - 2 Bereiche ohne

Flächenangabe

ca. 7.797 ca. 2.000

4.6.14 Sportanlagen

Im Planungsgebiet ergibt sich für Freisportanlagen bis zum Jahre 2027 ein Bedarf von maximal: 2.268 EW x 6 m² = ca. 13.600 m² netto oder ca. 19.000 m² brutto. Dieser Bedarf wird durch die vorhandenen Einrichtungen gedeckt.

Die vorhandenen Hallensportanlagen (Mehrzweckhalle, Sporthallen) befinden sich beim Schulgelände der Grundschule in Feldkirchen bzw. auf dem Kasernengelän-de. Ein weiterer Bedarf besteht nicht.

Tabelle 22: Freisportanlagen und Hallensportanlagen

Größe / m² Art Lage vor-

handenge-

plant

Hinweise

Freisportanlagen

Sportplatz Feldkirchen 23.900 - vorhandene Anlage: Hauptspielfeld, Trainings-/ Bolzplatz, 2 Tennisfelder, Sprunggrube, Sportheim; Eisweiher

Mitterhart-hausen 10.800 -

wegen dichter Bebauung 2. Anlage; vorhanden: Spielfeld, 8 Stockbahnen, 2 Tennisfelder, Sportheim, Grünanlage, privater Spielplatz

Tennis Feldkirchen - in der allgemeinen Sportanlage, 2 Felder

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Mitterhart-hausen - in der allgemeinen Sportanlage, 2 Felder

Stockbah-nen

Mitterhart-hausen - 8 Bahnen in der allgemeinen Sportanlage

Natureis-platz Feldkirchen - im Sportgelände

Festplatz Feldkirchen - Bolz- / Trainingsplatz in der Sportanlage

besondere Sport-

anlagen

Mitterhart-hausen - im Kasernengelände (gemeindefreies Gebiet):

Tennis, 2 Sportplätze mit Laufbahnen

34.700

Hallensportanlagen

Sporthalle Mitterhart-hausen - 3 Sporthallen im Kasernengelände (gemeinde-

freies Gebiet)

Mehr-zweckhalle Feldkirchen - beim Schulgelände

4.6.15 Naherholungsgebiete

Da der Fremdenverkehr in der Gemeinde keine Rolle spielt, decken die vorhande-nen Einrichtungen für Erholung lediglich den Bedarf für die örtliche Naherholung. In Feldkirchen führt an zw. oberhalb des Allachbachs ein Fuß- und Spazierweg von Weiling über die Sportanlage bis zur Keltenstraße. Die zahlreichen Feldwege bieten die Möglichkeit für Spaziergänge und Radtouren. Erwähnenswerte Aussichtspunkte gibt es bei Aign an der SR32, am südlichen Orts-rand von Mitterharthausen, an der westlichen Gemeindegrenze nördlich der SR11 sowie südlich Hirschkofen.

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5 Verkehr Die Verkehrsanlagen beanspruchten 2004 rund 3,97 % des Planungsgebietes, dies ist etwas weniger als der Durchschnittswert für den Landkreis Straubing-Bogen (4,17 %) bzw. für den Regierungsbezirk Niederbayern (4,18 %).

5.1 Straßen und Wege

5.1.1 Überörtliche Straßen

Das Planungsgebiet wird von einer Staatsstraße (ST2141) sowie vier Kreisstraßen (SR 2, 11, 23, 32) durchquert. Die Straßenerschließung ist ausreichend. Neupla-nungen bestehen nicht. Einzelheiten sind Tabelle 23 zu entnehmen. Die Daten zur Verkehrsbelastung wurden vom Staatlichen Bauamt Passau, Servi-cestelle Deggendorf, mitgeteilt:

Tabelle 23: Durchschnittliches Tägliches Verkehrsaufkommen (DTV) auf überörtlichen Straßen

Art Verlauf Messstelle

DTV 2005 (Kfz / 24 h)

Anteile Pkw / Lkw

an DTV

Anteil Lkw > 7,5 t an DTV

Hinweise

ST 2141

Essenbach (B15) -

Salching - Straubing

zw. Salching und Straubing 6306 5231 / 1075

(83 / 17%) 962

(15,3%)

Nähe zu Ehethal / Innerhienthal,

hoher Lkw-Anteil

SR 2 Hainsbach -Feldkirchen -

Straubing

Metting bis Kreuzung

südlich Feldkirchen

2259 1911 / 348 (85 / 15%)

300 (13,3%)

höherer LKW-Anteil; Zufahrt BW-

Übungsplatz Metting

SR 2 Hainsbach -Feldkirchen -

Straubing

in Feldkirchen (nördlich der Kreuzung)

2725 2507 / 218 (92 / 8%)

15 (5,5%) OD Feldkirchen

SR 11

Feldkirchen - Geltolfing - Aiterhofen -

Ittling

zw. Feldkirchen

und Mitterharthau-

sen

2434 2050 / 384 (84 / 16%)

330 (13,6%)

hohe Verkehrsbe-lastung zur

Kaserne, höherer Lkw-Anteil

SR 23

Perkam - Gundhöring -

Salching

Opperkofen und westlich

davon 743 712 / 31

(96 / 4%) o.A.

OD Gundhöring, Opperkofen,

Abkürzung ST 2141 – B 20

SR 32

Weiling Opperkofen - Niedersun-

zing

zw. Opperkofen

und Feldkirchen

1240 1152 / 88 (93 / 7%)

87 (7,0 %) OD Opperkofen

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Nach Angaben der Gemeinde (GEMEINDE FELDKIRCHEN 2005b) hat durch die Errich-tung des Kreisverkehrs bei der Südumfahrung Geiselhöring an der SR 2111 der Durchgangsverkehr in Feldkirchen um ein Vielfaches zugenommen (Zunahme um mehr als das Dreifache gegenüber 1980). Demgegenüber wurde die Ortsdurchfahrt Feldkirchen im Zuge der Dorferneuerung für ein beruhigtes Verkehrsaufkommen ausgebaut.

5.1.2 Örtliche Straßen

Die Länge der Gemeindeverbindungsstraßen beträgt 2006 im Gemeindegebiet rund 25 km. Dazu kommen noch die Ortsstraßen mit etwa 7,5 km Länge (ohne Sondergebiet Kaserne). Wesentliche Verbindungen sind die Gemeindeverbindungsstraßen von Feldkirchen nach Osten Richtung Straubing und nach Westen Richtung Pönning, von Hirschko-fen in südliche Richtung nach Oberwalting sowie die „Hochstraße“ von Hardt nach Osten zur SR32. Straßensanierungen in jüngerer Vergangenheit: - 2002: Feldkirchen – Lindloh – Oberast - 2003: Weiling – Au - 2005: An den Gärten

5.1.3 Öffentliche Parkplätze

Im Planungsgebiet befinden sich derzeit nur Funktionsparkplätze, d.h. dass den einzelnen Einrichtungen Parkplätze zugeordnet sind. Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen.

Tabelle 24: Öffentliche Parkplätze

Fläche in ha Lage

vorh. gepl. Bemerkungen

Ortszentrum Feldkirchen 0,04 - Stellplätze bei Schule und Kirche

Innerhienthal 0,08 - bei der Kirche

Sportanlage Feldkirchen 0,15 -

Sportanlage Mitterharthau-sen - im Plan nicht abgegrenzt

Kindergarten Mit-terharthausen - im Plan nicht abgegrenzt

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5.1.4 Radwege, Fußwegverbindungen

Radwege verlaufen entlang der SR2 von Gundhöring bis Feldkirchen sowie entlang der ST2141 (südlich des Kreisverkehrs bei Ehethal bis Innerhienthal). Die Verbindung der wichtigsten Ortsteile über Radwege bzw. den Ausschluss stark befahrener Staats- und Kreisstraßen, auch für Schüler, ist größtenteils sicherge-stellt. Von Hirschkofen und Gundhöring aus ist es möglich, über Gemeindeverbindungs-straßen bzw. entlang der SR2 über einen Radweg nach Feldkirchen zu gelangen, die SR2 kann mittels Unterführungen gefahrlos gequert werden. Auch von Mitterharthausen gelangt man über kleinere Gemeindeverbindungsstra-ßen bis zur KR SR11, von wo aus ein Radweg bis nach Feldkirchen führt. Die Ortschaft Opperkofen ist mit dem Rad von Feldkirchen aus schlechter zu errei-chen. Entweder wird ein Umweg in Kauf genommen oder man benutzt die ver-gleichsweise stark befahrene SR32 als direkte Verbindung, an der es jedoch keinen Radweg gibt. Auch für Schüler, die mit dem Rad zwischen Feldkirchen und Straubing-Alburg (Hauptschule) unterwegs sind, steht bislang entlang der stark befahrenen SR2 kein Radweg zur Verfügung. Planungen für einen Radweg bestehen (siehe auch Ab-schnitt 10.6). Für Fußgänger sind die einzelnen Ortsteile der Gemeinde Feldkirchen zu weit voneinander entfernt. Die vielen Feldwege und vor allem die Wegeverbindungen entlang der Bäche werden jedoch gern als Spazierwege genutzt – z.B. entlang des Allachbachs von Weiling über die Sportanlage bis zur Keltensiedlung. An diesen Weg sind der Ortskern und die Schule über kurze Stichwege angeschlossen. Als weitere Fußgängerachse kann mit den bestehenden Gehwegen die SR2 eingestuft werden.

5.1.5 Verkehrslärm

Hierzu wird auf Tabelle 25 und Tabelle 26 verwiesen. Die Lärmeinwirkungen der Staats- und Kreisstraßen auf vorhandene oder geplante Wohnbebauung in Stra-ßennähe (bis 200 m) wurden näher untersucht. Die Daten wurden nach den „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90“ in dem vereinfachten Rechenverfahren für lange, gerade Fahrstreifen errechnet. Die Berechnung erfolgte mit Hilfe des dB-Rechners des DEUTSCHEN ARBEITSRINGS FÜR LÄRMBEKÄMPFUNG E.V. (DAL, 2006) Bei der Ermittlung wurden mögliche Beeinflus-sungen durch Pflasterungen oder starke Steigungen / Gefälle sowie Abschattungen durch Böschungen, Einschnitte etc. nicht berücksichtigt. Dies bleibt Detailuntersu-chungen vorbehalten (z.B. im Rahmen eines Bebauungsplanes). Die durch Verkehrslärm beeinträchtigten Randbereiche der Baugebiete sind im Flächennutzungsplan gekennzeichnet (Überschreitung der schalltechnischen Ori-entierungswerte nach DIN 18005, tags oder nachts). Besonders stark (10-12 dB(A)) werden die Werte in folgenden Bereichen über-schritten: MD Innerhienthal (ST2141), MD Mitterharthausen (SR11) sowie WA / MI / MD innerorts FK entlang der Hauptstraße (SR2).

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Die erhebliche Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte entlang der SR2 innerhalb Feldkirchens hat sich nach Angaben der Gemeinde erst durch die Errichtung des Kreisverkehrs bei der Südumfahrung Geiselhöring an der SR 2111 ergeben, die eine Verdreifachung des Verkehrs innerhalb des Ortes zur Folge hatte. In Innerhienthal ist die starke Überschreitung der Orientierungswerte auf den Ausbau der Trasse der ST2141 und die daraus resultierende Verkehrszunahme zurückzuführen. Die mittlere Überschreitung der Orientierungswerte beträgt 2005 (durchschnittlicher Wert für die untersuchten Baugebiete) tagsüber 7,6, nachts 7,4 dB(A) und wird sich gemäß der Prognose bis zum Jahr 2020 möglicherweise auf 10,2 dB(A) tagsüber und 9,3 dB(A) nachts erhöhen.

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F l ä c h e n n u t z u n g s - u n d L a n d s c h a f t s p l a n G e m e i n d e F e l d k i r c h e n

0 5 - 4 0 - 0 1 - P B ü r o D i p l . - I n g . G e r a l d E s k a , L a n d s c h a f t s a r c h i t e k t , E l s a - B r ä n d s t r ö m - S t r . 3 , 9 4 3 2 7 B o g e n

Tabelle 25: Verkehrslärm-Immissionen 2005 nach RLS 90 (Datengrundlage: Staatliches Bauamt Passau, Servicestelle Deggendorf)

DTV (Kfz/d)

Maßgebliche Verkehrsmenge /

h (2005)

Mittelungspe-gel Lm (25)

dB(A)

Mittelungs-pegel Lm

dB(A)

Orientie-rungswerte (DIN 18005)

Überschrei-tung

Tras

se

2005

Tag

Nac

ht

Lkw

-Ant

eil (

%)

Tag

Nac

ht Baugebiet

Ges

chw

indi

g-ke

it (k

m/h

) +

Kor

rekt

ur T

/N

dB(A

)

Entfe

rnun

g R

and

Bau

gebi

et -

Fahr

stre

ifenm

itte

(m) +

Kor

rekt

ur

dB(A

)

Tag

Nac

ht

Tag

Nac

ht

Tag

Nac

ht

ST 2141 6306 378 50 17,0 63,9 53,7 MD Innerhienthal 100 7 (+8,0) 71,8 61,7 60 50 11,8 11,7

SR 2 2725 164 22 8,0 59,7 49,0 WA Amann- / Kirchenfeld 50 (-4,4 / 5,0) 4 (+12,3) 66,6 56,3 55 45 11,6 11,3

SR 2 2725 164 22 8,0 58,7 49,0 WA Weiling 50 (-4,4 / 5,0) 4 (+12,3) 66,6 56,3 55 45 11,6 11,3

SR2 2259 136 18 15,4 59,1 49,1 WA Weilinger-Feld 100 75 (-5,4) 53,7 43,6 55 45 -1,3 -1,4

SR 2 2725 164 22 8,0 58,7 49,0 WA Alter Sportplatz 50 (-4,4 / 5,0) 5 (+10,7) 65,0 54,6 55 45 10 9,6

SR 2 2725 164 22 8,0 58,7 49,0 WA Keltenfeld 50 (-4,4 / 5,0) 90 (-6,4) 48,0 37,6 55 45 -7 -7,4

SR 2 2725 164 22 8,0 58,7 49,0 MI / MD Feldkirchen 50 (-4,4 / 5,0) 4 (+12,3) 66,6 56,3 60 50 6,6 6,3

SR 2 2259 136 18 15,4 59,1 49,1 MD Gundhöring 100 90 (-6,4) 52,7 42,7 60 50 -7,3 -7,3

SR 11 2434 146 20 15,8 59,6 49,5 WA Kirchenfeld 100 130 (-8,3) 51,3 41,2 55 45 -3,7 -3,8

SR 11 2434 146 20 15,8 59,6 49,5 MD Mitterharthausen 100 5 (+10,7) 70,3 60,2 60 50 10,3 10,2

SR 23 743 45 6 4,2 52,1 42,8 MD Gundhöring 50 (-5,0 / 5,6) 3 (+13,9) 60,9 51,0 60 50 0,9 1,0

SR 23 743 45 6 4,2 52,1 42,8 MD Opperkofen 50 (-5,0 / 5,6) 4 (+12,3) 59,4 49,5 60 50 -0,6 -0,5

SR 32 1240 74 10 7,1 55,0 45,5 MD Opperkofen 50 (-4,5 / 5,0) 4 (+12,3) 62,8 52,8 60 50 2,8 2,8

Anmerkungen: Der Beurteilungspegel wurde annähernd genau nach dem vereinfachten Rechenverfahren für lange, gerade Fahrstreifen errechnet. Nicht beachtet wurden mögliche Korrekturen durch unter-schiedliche Straßenoberflächen, Steigungen / Gefälle sowie durch Störwirkungen von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen.

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Tabelle 26: Verkehrslärm-Immissionen 2020 nach RLS 90 (Prognose)

DTV (Kfz/d)

Mittelungspegel Lm (25) dB(A)

Mittelungspegel Lm dB(A)

Orientierungswer-te (DIN 18005) Überschreitung

Tras

se

2020

Tag

Nac

ht Baugebiet

Ges

chw

indi

g-ke

it (k

m/h

) +

Kor

rekt

ur T

/N

dB(A

)

Entfe

rnun

g R

and

Bau

gebi

et -

Fahr

stre

ifenm

itte

(m) +

Kor

rekt

ur

dB(A

)

Tag

Nac

ht

Tag

Nac

ht

Tag

Nac

ht

ST 2141 6747 64,6 54,2 MD Innerhienthal 100 7 (+8) 72,6 62,2 60 50 12,6 12,2

SR 2 2916 61,0 50,6 WA Amann- / Kirchenfeld 50 (-3,5 / 4,1) 4 (+12,3) 69,8 58,8 55 45 14,8 13,8

SR 2 2916 61,0 50,6 WA Weiling 50 (-3,5 / 4,1) 4 (+12,3) 69,8 58,8 55 45 14,8 13,8

SR2 2417 60,1 49,8 WA Weilinger-Feld 100 75 (-5,4) 54,7 44,3 55 45 -0,3 -0,7

SR 2 2916 61,0 50,6 WA Alter Sportplatz 50 (-3,5 / 4,1) 5 (+10,7) 68,2 57,2 55 45 13,2 12,2

SR 2 2916 61,0 50,6 WA Keltenfeld 50 (-3,5 / 4,1) 90 (-6,4) 51,1 40,1 55 45 -3,9 -4,9

SR 2 2916 61,0 50,6 MI / MD Feldkirchen 50 (-3,5 / 4,1) 4 (+12,3) 69,8 58,8 60 50 9,8 8,8

SR 2 2417 60,1 49,8 MD Gundhöring 100 90 (-6,4) 53,8 43,3 60 50 -6,2 -6,7

SR 11 2604 60,5 50,1 WA Kirchenfeld 100 130 (-8,3) 52,1 41,8 55 45 -2,9 -3,2

SR 11 2604 60,5 50,1 MD Mitterharthausen 100 5 (+10,7) 71,2 60,8 60 50 11,2 10,8

SR 23 795 55,3 44,9 MD Gundhöring 50 (-3,4 / 4,0) 3 (+13,9) 65,8 54,8 60 50 5,8 4,8

SR 23 795 55,3 44,9 MD Opperkofen 50 (-3,4 / 4,0) 4 (+12,3) 64,2 53,2 60 50 4,2 3,2

SR 32 1327 57,5 47,2 MD Opperkofen 50 (-3,4 / 4,1) 4 (+12,3) 66,4 55,4 60 50 6,4 5,4

Anmerkungen: Hochrechnungsfaktor durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge bis 2020: ST und SR = 1,07 (mündl. Mitteilung Staatliches Bauamt Passau, Servicestelle Deggendorf); der Beurteilungspegel wurde annähernd genau nach dem vereinfachten Rechenverfahren für lange, gerade Fahrstreifen errechnet, LKW-Verkehr-Anteil dabei als bundesweiter Mittelwert des DAL. Nicht beachtet wurden mögliche Korrekturen durch unterschiedliche Straßenoberflächen, Steigungen / Gefälle sowie durch Störwirkungen von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmün-dungen.

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5.2 Bahnanlagen

Eine Gleisverbindung als Wirtschaftsbahn besteht von der Gäubodenkaserne Mit-terharthausen (Material-Umschlagszentrum) zum Straubinger Hauptbahnhof der Deutschen Bahn AG. Nach Angaben der Gemeinde verkehren Züge hier lediglich in mehrmonatigen Abständen.

5.3 Öffentliche Verkehrsmittel

Eine öffentliche Bahnlinie nach Feldkirchen gibt es nicht, es verkehren jedoch mehrere Buslinien (Firma Ebenbeck, Straubing):

Tabelle 27: Buslinien 2013

werktäglich Linie

hin zurück Bemerkungen

23 Dingolfing – Schwimmbach – Leiblfing – Straubing 7x - Haltestellen Ehethal und Innerhienthal

23 Straubing – Leiblfing – Schwimmbach – Dingolfing 8x - Haltestellen Ehethal und Innerhienthal

24 Martinsbuch – Hainsbach – Feldkirchen – Straubing 5x 5x Hinfahrt z.T. erst ab Mitterharthausen

27 Mitterharthausen – Straubing

1x (So)

6x (Fr)

Sonderlinie nur für Soldaten und Beschäftigte des Bundeswehrstandortes sowie deren Familienangehörige

Weitere Buslinien (Firma Häusler) sind zur Schülerbeförderung eingesetzt, einige Ortsteile werden durch den gemeindeeigenen Kleinbus angefahren.

6 Ver- und Entsorgung

6.1 Energieversorgung

Die Stromversorgung erfolgt im Gemeindegebiet durch die E.ON Bayern AG. Südlich Innerhienthal verläuft die 110-kV-Leitung Plattling-Regensburg. Die 20-kV-Leitungen sind innerhalb der Siedlungen meist verkabelt. Die 110-kV-Leitung sowie die vorhandenen 20 kV-Leitungen wurden in den Flä-chennutzungsplan eingetragen. Neue Leitungen werden in Baugebieten und öffent-lichen Grünflächen grundsätzlich verkabelt. Die Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH ist für die Niederspannungs-stromversorgung in der Gemeinde Feldkirchen zuständig und betreibt das 0,4 kV-Netz.

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Private Wasserkraftanlagen zur Stromgewinnung gibt es im Bearbeitungsgebiet nicht mehr. Durch das nördliche Planungsgebiet verläuft die geplante Erdgas-Hochdruckleitung Plattling-Straubing der Erdgas Südbayern GmbH München. Die Lage der Leitung wurde nachrichtlich aus dem Regionalplan (Karte 2 „Siedlung und Versorgung“) in den Flächennutzungsplan übernommen.

6.2 Wasserversorgung

Die Ortsteile Aign 1, Hirschkofen 14, Opperkofen 27, 28, 29 und 31 und Waashof 1 werden vom Zweckverband (ZV) zur Wasserversorgung der Aitrachtalgruppe mit Frischwasser versorgt; das gesamte sonstige Gemeindegebiet Feldkirchen über den Zweckverband zur Wasserversorgung der Spitzberggruppe. Letzterer bezieht das Wasser vom benachbarten Zweckverband der Aitrachtalgruppe. Die Gäubodenkaserne Mitterharthausen betreibt eine eigene Wasserversorgungs-anlage mit eigenen Förderbrunnen und Wasserschutzgebiet und ist nicht an die öffentliche Wasserversorgungsanlage des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Spitzberggruppe bzw. der Aitrachtalgruppe angeschlossen. Die Brunnen III und IV der Aitrachtalgruppe beliefern hauptsächlich den ZV Spitz-berggruppe. Die Brunnen liegen südwestlich der Ortschaft Leiblfing: Brunnen III: - Lage: Fl.Nr. 452 Gmkg. Leiblfing, GOK 377,77 müNN - Endteufe 96 m u. GOK, Ausbautiefe 63,20 m u. GOK - installierte Pumpenleistung: 40 l/s - Förderung im Jahr 2006: ca. 312.000 cbm - genehmigte Entnahmemenge: 386.000 cbm/Jahr Brunnen IV: - Lage: Fl.Nr. 447/1 Gmkg. Leiblfing, GOK 385,57 müNN - installierte Pumpenleistung: 28 l/s - Endteufe 92 m u. GOK, Ausbautiefe 68 m u. GOK - Förderung im Jahr 2006: ca. 220.000 cbm - Genehmigte Entnahmemenge: 275.000 cbm

Die Brunnen III und IV fördern in den Hochbehälter Metting, Gemeinde Leiblfing. Von dort aus wird das Wasser in den ZV Spitzberggruppe verteilt. Der Hochbehäl-ter hat ein Fassungsvermögen von 2.000 cbm. Der Wasserspiegel liegt auf 418,00 m ü.NN. Alle Grundstücke dieses Wasserschutzgebietes (Schutzgebietsverord-nung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 14.02.1985) liegen derzeit in der Gemeinde Leiblfing; die Abgrenzung befindet sich derzeit in Überarbeitung (ggf. Neuausweisung durch das Landratsamt). Angaben über die neue Größe und Aus-weitung sind derzeit noch nicht möglich.

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Südlich Mitterharthausen besteht ein festgesetztes Wasserschutzgebiet zur Was-serversorgung der Gäubodenkaserne, welches etwa zur Hälfte in der Gemeinde Salching liegt. Am Nordostrand grenzt das Vorhabensgebiet an das Einzugsgebiet der Wasser-versorgung der Stadt Straubing. Teile des Gemeindegebietes liegen in der ausge-wiesenen Schutzzone WIII A und Teile in der nicht per Verordnung festgesetzten Schutzzone WIII B. Die Wasserversorgung ist auch bei der Neuausweisung von Baugebieten sicher-gestellt; eine Neuverlegung von Wasserleitungen ist ggf. erforderlich. Die Löschwasserversorgung erfolgt im Gemeindegebiet ausschließlich aus der zentralen Wasserversorgung. Die Zweckverbände unterhalten hierzu leitungsge-bundene Feuerlöscheinrichtungen. Hierbei ist zu beachten, dass die Zweckverbän-de gemäß der Verbandssatzung die Aufgabe der Bereitstellung des leitungsgebun-denen Löschwassers im Rahmen der technischem Regeln des DVGW im Gemein-degebiet übernehmen, soweit dadurch die Hauptaufgabe der Trinkwasserversor-gung nicht gefährdet oder eingeschränkt ist. Ist das Trinkwasserrohrnetz der Zweckverbände zur Deckung des Löschwasserbedarfs nicht ausreichend, hat die Gemeinde die Kosten für zusätzliche Maßnahmen (z.B. Erweiterung und Verbesse-rung der Wasserversorgungsanlage) zu erstatten. Gesonderte Vereinbarungen mit den Zweckverbänden können daher erforderlich sein. Für zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung der Löschwasserversorgung, die in keiner Verbindung mit dem Trinkwasserrohrnetz stehen (z.B. Erstellung von Löschwasserteichen) ist ausschließlich die Gemeinde zuständig.

6.3 Abwasserbeseitigung

Die Ver- und Entsorgung erfolgt für Feldkirchen, Weiling, Mitterharthausen, Gund-höring, Hirschkofen sowie Teile von Opperkofen zentral. Die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde befindet sich nördlich des Ortes Feldkirchen. Sie besteht im Wesentlichen aus einem Kanalnetz im Mischver-fahren mit einer Mischwasserbehandlungsanlage (Stauraumkanal) und einer me-chanisch-biologischen Kläranlage mit weitergehender Reinigung (Belebungsanlage mit gemeinsamer Schlammstabilisierung). Die Kläranlage ist nach ihrer Sanierung und Erweiterung im Jahr 2005 auf 1.500 EGW ausgelegt, Vorfluter ist der Allach-bach. (Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 15.03.2007) Erfasst werden Feldkirchen sowie die Ortschaften Weiling, Gundhöring, Hirschko-fen sowie Teile von Opperkofen. Die Kasernen- und Wohnanlage Mitterharthausen ist im Trennsystem an das Kanalnetz von Geltolfing (und damit an die Kläranlage Straubing) angeschlossen. Bauflächen, für die eine zentrale Abwasserbeseitigung nicht vorgesehen ist, sind damit im Planungsgebiet nicht vorhanden. Zwar soll langfristig ein Anschlussgrad an das Kanalnetz von 100% erzielt werden, für viele kleinere Orte bzw. Einzelanwesen ist dies in Kürze jedoch wohl nicht reali-sierbar. Sie entsorgen derzeit über Hauskläranlagen mit anschließender Einleitung in den nächstgelegenen Vorfluter (u.a. Hierlbach am Hartgraben) oder Verrieselung in den Untergrund.

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Eine zentrale Abwasserbeseitigung ist zunächst geplant für den restlichen Teil von Opperkofen, für Innerhienthal (nach Straubing) sowie für die Ortschaften Lindloh, Ehethal, Aign, Au, Bährnzahn und Neufang (keine Vorfluter vorhanden).

6.4 Abfallbeseitigung

Die Müllentsorgung erfolgt zentral durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Strau-bing Stadt und Land. Die Materialien werden über die Umladestation Straubing zum Müllkraftwerk Schwandorf gebracht. Am Recyclinghof in Opperkofen können unterschiedliche Wertstoffe abgegeben werden (Altkleider, Alu, Batterien, Bauschutt, CDs, Dosen, PE-Folie, Glas, Grüngut, Korken, Papier, Schrott, Verbundkarton, Verpackungskunststoffe). Er ist drei halbe Tage pro Woche geöffnet. In Aiterhofen befindet sich ein Kompostwerk.

6.5 Telekommunikation

Bei Gundhöring befindet sich eine Ortsvermittlungsstelle der Deutschen Post AG. Ein Richtfunkmast liegt innerhalb des Kasernengeländes Mitterharthausen. Mobil-funkmasten befinden sich derzeit nicht im Gemeindegebiet, ein Standort bei Bärn-zahn ist jedoch geplant. Fernmeldeleitungen wurden im Flächennutzungsplan nicht dargestellt. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet blei-ben. Bei der Aufstellung von Bebauungs- mit Grünordnungsplänen sind in allen Straßen geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung der Telekom-munikationsanlagen vorzusehen. Nach Ansicht der Gemeinde ist vorrangig jedoch erforderlich, dass städtebauliche und grünordnerische Vorgaben und Festsetzun-gen aus Bebauungs- und Grünordnungsplänen oder Ortssatzungen bei der Tras-senplanung und -Ausführung berücksichtigt werden.

6.6 Sonstige Erhebungen

Der Bauschutzbereich des ehemaligen Flugplatzes Mitterharthausen erfasst die Orte Mitterharthausen und Ehethal. Alle Bauvorhaben bedürfen hier der Zustim-mung der Wehrbereichsverwaltung VI, München.

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7 Grundlagen der Landschaftsplanung

7.1 Landschaftsstruktur

Feldkirchen liegt zum überwiegenden Teil im Gäuboden, im Süden und Südwesten reichen die Ausläufer des Donau-Isar-Hügellandes in das Gemeindegebiet. Der Gäuboden wird vom relativ stark eingekerbten Tal des Allachbachs mit seinem ausgeprägten Osthang durchquert. Seinen tiefsten Punkt erreicht das Planungsgebiet an der nördlichen Gemeinde-grenze bei Hierlbach bzw. am Ziehbrückengraben bei Lindloh mit 336 müNN, den höchsten Punkt im Süden auf der Hochstraße südlich Hirschkofen mit 410 müNN (zur Topographie vgl. auch Abbildung 12, Seite 64).

7.2 Naturräumliche Einheiten, Böden, Klima

Das Bearbeitungsgebiet liegt im Unterbayerischen Hügelland, etwa von Nordwes-ten nach Südosten verläuft die Grenze zwischen den naturräumlichen Haupteinhei-ten „064 Dungau“ im Norden und „062 Donau-Isar-Hügelland“ im Süden (vgl. Abbildung 11).

Abbildung 11: Übersicht über die naturräumlichen Haupteinheiten mit Lage der Gemeinde Feld- kirchen

Die betreffenden naturräumlichen Einheiten sind zum einen das lößbedeckte, äu-ßerst fruchtbare und infolgedessen intensiv genutzte, waldlose „Straubinger Gäu“ (064-A) sowie das „Hügelland von Aiterach und Kleiner Laaber“ (062-A). Letzteres

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ist geprägt von sanft geschwungenen Höhenzügen mit Wiesen im Tal, Feldern am Hang und bewaldeten Höhenrücken (vgl. auch Abbildung 12). (BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG 1967; STMUGV 2007; LFU 2007) Abbildung 12: Gemeindegebiet Feldkirchen mit Naturraumgrenze „Straubinger Gäu“ - „Hügelland

von Aiterach und Kleiner Laaber“; Blick in nordöstliche Richtung, fünffach überhöht (Quelle: TOP 50 CD-Atlas)

Die naturräumlichen Einheiten werden im Folgenden kurz beschrieben.

7.2.1 Naturräumliche Haupteinheit Dungau (064)

Straubinger Gäu (064.2) Kernraum des Dungaus; lößlehmbedeckte, schwach zur Donauniederung geneigte Terrassenebene zwischen 350-320 m, vor allem im Ostteil durch flache Rinnen / seichte Täler schwach untergliedert, waldfreie Ackerbaulandschaft. • Untergrund und Böden:

Durchschnittlich 9 m tief reichende, v.a. aus Quarzgeröllen bestehende Schot-terplatten über tertiärem Untergrund mit bis zu 6 m mächtiger Lößlehmdecke. Wechselnde Mächtigkeit der Lößdecke. Aus dieser haben sich tiefgründige Pa-rabraunerden hoher Sättigung, örtlich auch schwarzerdeähnliche Böden entwi-ckelt.

• Klima: Die Niederschläge betragen durchschnittlich 700 mm, alle Klimacharakteristika für das kontinental getönte Dungau treffen für den Straubinger Gäu in besonde-

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rem Maße zu: Die Tages- und Jahresschwankungen (-33º bis 37º) der Tempe-ratur sind groß, das Dungaubecken ist sowohl durch hohe Sommerwärme als auch durch niedrige Temperaturen im Herbst und Winter infolge der Ausbildung von Kaltluftseen gekennzeichnet. Es treten Spät- und Frühfröste auf. (BAYER. GEOLOGISCHES LANDESAMT 1955, BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG 1967)

7.2.2 Naturräumliche Haupteinheit Donau-Isar-Hügelland (062)

Die sanften Hügelketten, die vorwiegend aus den Vollschottern der oberen Süß-wassermolasse aufgebaut sind, wurden durch ein Netz von im Hügelland entsprin-genden Bächen gebildet. • Untergrund und Böden:

Randlich ist das Hügelland stärker mit Löß bedeckt, im Zentrum fehlt er weitge-hend. Hier sind z.T. Kiese das Ausgangsgestein für die Bodenbildung, die vor-herrschenden Braunerden geringer bis mittlerer Sättigung sind meist mit Wald bestanden.

• Klima: Die Niederschläge betragen 600-700 mm jährlich, der niederschlagsärmste Monat ist der Februar, der niederschlagsreichste der Juli. Die langjährigen Ja-nuarmittelwerte betragen auf den Höhen -2 Grad, in den Tälern -2,5 Grad, die Juliwerte 16,5 auf den Höhen und 18 in den Tälern. Die Zahl der Frosttage ist mit 105-120 geringer als im nördlich anschließenden Dungaubecken.

Aiterach-Hügelgäu (062.4) Lößbedeckter, waldarmer, vorwiegend beackerter Randsaum des Aiterach-Hügellandes, einschließlich der weiten Aiterach-Talbucht; Übergang zur Dungau-landschaft im Norden.

Aiterach-Talraum (062.41) Weites, fiederförmig verzweigtes, leicht asymmetrisch geformtes Tal mit schwach modellierten, lößbedeckten Hängen, das sich nach Nordosten zum Dungau öffnet. Die Aiterach fließt auf einer breiten mit Auelehm bedeckten Talsohle, die haupt-sächlich als Grünland genutzt wird.

Talraum der Kleinen Laber (062.5) Grünlandgenutztes Sohlental mit der mäandrierenden Kleinen Laber und vor allem rechtsseitig breit entwickelten, lößbedeckten Terrassen und Talrandhügeln. Wäh-rend auf den Braunerden bzw. Parabraunerden der höheren Terrassen das Acker-land vorherrscht, sind die Braunen Aueböden aus Tallehm auf der Talsohle teils Acker, teils Grünland. (BAYER. GEOLOGISCHES LANDESAMT 1955, BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG 1967)

7.2.3 Erosion

Hinsichtlich der Erosion ist das Tertiäre Hügelland eine der am stärksten gefährde-ten Landschaften im Freistaat - es weist den höchsten Bodenabtrag pro Hektar

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Gesamtfläche in Bayern auf. Insbesondere die von Löß, Lößlehm und Lehm in größerer Mächtigkeit bedeckten flachen Hänge sowie die Überschwemmungsge-biete sind stark erosionsanfällig. Durch Wassererosion am Hang tritt in der Regel kein direkter Bodenverlust ein. Der Boden wird oft nur verlagert. Die Bodenverluste am Hang sind jedoch nicht durch die Anreicherungen am Hangfuß kompensierbar. Diese führen in vielen Fäl-len zu Schädigungen: - Ertragseinbußen durch Überdecken der Pflanzen mit Abschwemmmaterial - schädigende Anreicherung von Agrochemikalien - Überdüngung - Wasserüberschuss - Ausbildung ungünstiger Bodenstruktur (Verschlämmung) (BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT 1989). Die Wassererosion in Überschwemmungsgebieten führt zu Belastungen der Fließ-gewässer durch Bodeneintrag, verbunden mit Nähr- und Schadstoffeintrag. Der jährliche Bodenabtrag pro Hektar Ackerfläche durch Einwirken von Wasser liegt im gesamten Niederbayerischen Hügelland mit Werten bis zu 19,7 t mit an der Spitze aller bayerischen Landschaften („Atlas der Erosionsgefährdung“, BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT 1989, STMUGV 2007). Durch den großen Anteil, den die Ackerfläche an der Gesamtfläche einnimmt, ist der Bodenabtrag pro Hektar Gesamtfläche mit 11,34 t der höchste in Bayern. Für den Landkreis Straubing-Bogen ist im „Atlas der Erosionsgefährdung“ ein mitt-lerer Bodenabtrag von 15,7 t / ha im Jahr auf Ackerflächen angegeben. Dieser Wert beträgt für Bayern rund 8 t / ha und Jahr. Aufgrund der Tiefgründigkeit der Böden liegt der tolerierbare Bodenabtrag im Gemeindegebiet bei 5-8 t / ha und Jahr. Dieser wird vorwiegend in den hängigen Lagen deutlich überschritten: Auf Ackerflächen ergeben sich mittlere Abträge von 2 bis über 25 t / ha und Jahr. Dabei handelt es sich um Durchschnittswerte, je nach örtlichen Verhältnissen sind Bereiche mit sehr starker oder auch geringer Erosion vertreten. Die höchsten Werte betreffen dabei den im Tertiärhügelland gelegenen südwestlichen Bereich der Gemeinde. Die geringsten Werte sind für den flachen Nordosten im Dungau angegeben. Die örtlichen Verhältnisse werden beeinflusst durch

- Hangneigung (wichtigster erosionsbeeinflussender Parameter) - Hanglänge - Wirkung von Regen und Oberflächenabfluss - Erosionsanfälligkeit des Bodens (Löß ist am leichtesten erodierbar) - Einfluss der Fruchtfolge und Bewirtschaftung - Wirkung von Schutzmaßnahmen

Die Winderosion wurde bei diesen Untersuchungen nicht berücksichtigt, sie dürfte im Planungsgebiet eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Gerade bei Löß handelt es sich um ein Material, das leicht durch den Wind verfrachtet wird (Lößde-cken sind durch die Kraft des Windes entstanden). Im Gemeindegebiet fehlt es

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zudem in weiten Teilen an windhemmenden und -abschwächenden Strukturen wie Hecken und Gehölzen. Die nachfolgende Tabelle zeigt den Zusammenhang zwischen Windstärke und bewegter Teilchengröße. Lößböden können bereits bei sehr geringen Windge-schwindigkeiten (bis 0,5 m/s) erodiert werden.

Tabelle 28: Windstärke und bewegte Teilchengröße (nach HÄCKEL 1990)

Windstärke Grad

Windart nach Beaufort m/sec

Durchmesser bewegter

Teilchen in mm Bezeichnung

1 leiser Zug bis 0,5 0,002 bis 0,063 Schluff (Staub, Löß)

1 leiser Zug bis 1,5 bis 0,1 Feinstsand

2-3 leichte bis schwache Brise bis 4 bis 0,25 Feinsand

3-4 schwache bis mäßige Brise bis 7 bis 0,63 Mittelsand

6-7 starker bis steifer Wind bis 15 bis 1,0 Grobsand

8-9 Sturm bis 25 bis 10,0 Mittelkies

7.2.4 Lokal- und Geländeklima

Entscheidend für die lokalklimatischen Verhältnisse sind vor allem Relief und Be-wuchs, wodurch sich starke klimatische Differenzierungen ergeben. So sind beispielsweise die südost- bis südwestexponierten Hanglagen wegen stär-kerer Einstrahlungsintensität in der Regel trockener und wärmer als schattseitige Nordlagen. Als Folge können in Verbindung mit flachgründigen Böden wertvolle Trockenbiotope auftreten. Waldflächen können durch ihr ausgeprägtes Bestandsklima unter dem Kronendach mildernd auf die klimatischen Verhältnisse ihrer Umgebung wirken, reichern durch Assimilation die Luft mit Sauerstoff an und filtern Stäube aus. Acker- und Grünlandflächen (insbesondere offene Kuppen) dienen überwiegend der Frisch- und Kaltluftbildung. Die v.a. in windstillen Strahlungsnächten produzierte Kaltluft fließt hangabwärts und sammelt sich in den Tälern sowie in Mulden vor Hindernissen (z.B. Dämme, Waldstreifen, Bebauung) zu mehr oder weniger großen Kaltluftseen oder -strömen. In Tälern und Muldenlagen ist daher die Frostgefahr höher. Die Frischluftzufuhr aus den Hangkuppen ist stärker ausgeprägt als die Zufuhr von Hangabwinden. Wichtig ist die Frisch- und Kaltluftzufuhr vor allem für größere Siedlungen, in denen sich ein eigenes Klima ausbildet. Dieses ist gekennzeichnet durch einen geminder-ten Luftaustausch und durch erhöhte Temperaturen gegenüber der freien Land-schaft. Außerdem kann es hier zu einer verstärkten Schadstoffanreicherung kom-men. Durch offene Täler und unbebaute Hangbereiche gelangt die Frischluft in die Siedlung und wirkt sich dort positiv auf die lufthygienische Situation aus. (vgl. HÄCKEL 1990)

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Im Bearbeitungsgebiet liegen leider keine Messdaten zum Lokalklima vor. Als größ-te Frischluft- und Kaltluftabflussbahn für das Gemeindegebiet kann das Tal des Allachbachs angesehen werden. Allerdings treten stellenweise Frisch- und Kaltluft-barrieren in Form von Straßendämmen (SR23, SR32, SR2) und Bebauungsflächen in den Tallagen (Gundhöring) auf. Hier muss mit einer Verringerung der Frisch- und Kaltluftzufuhr bzw. mit der Bildung größerer Kaltluftseen gerechnet werden. Kalt-luftansammlung und hohe Luftfeuchtigkeit unmittelbar im Talbereich bedingen ge-nerell ein ungesundes Wohnklima. Die Hangbebauung am Talrand des Allachbachs in den Ortschaften Feldkirchen, Hirschkofen und Gundhöring stellt z.T. ebenfalls ein Abflusshindernis dar. Aus den genannten Gründen sollte bei der Ausweisung von zukünftigen Bauflä-chen, beim Bau von Dämmen, bei der Aufforstung von offenen Flächen sowie bei der Neuanlage von Gehölzstrukturen auf die geländeklimatische Situation Rück-sicht genommen werden. Insbesondere sind Talräume und Hanglagen von als Barriere wirkender Bebauung bzw. anderen Abflusshindernissen frei zu halten.

7.3 Vegetation

Die Vegetation ist wohl der wichtigste ökologische Indikator einer Landschaft. Sie reagiert auf Standortfaktoren wie Boden, Relief, Klima und Wasser. Bereits die Veränderung eines dieser Faktoren zieht Änderungen in der Zusammensetzung natürlicher Pflanzengemeinschaften nach sich. In der Vegetationsanalyse wird unterschieden zwischen potenzieller natürlicher Vegetation und realer Vegetation.

7.3.1 Potenzielle natürliche Vegetation

Ausschlaggebend für die "heutige potenzielle natürliche Vegetation“ (hpnV) ist das aktuelle Standortpotential. Es resultiert aus klimatischen, geologischen und edaphi-schen sowie nutzungsgeschichtlichen Faktoren. Das Konzept der hpnV konstruiert danach einen gedachten natürlichen Zustand der Vegetation, der sich unter den aktuellen Standortverhältnissen nach schlagartigem Aufhören jeglicher menschli-chen Nutzung langfristig einstellen könnte. Die Übereinstimmung von potenzieller natürlicher Vegetation und aktueller Land-nutzung liefert wertvolle Hinweise auf die Naturnähe und Verträglichkeit der Nut-zungen sowie auf eventuelle Nutzungskonflikte. Die potenzielle natürliche Vegetati-on ist darüber hinaus eine wichtige Planungshilfe bei der Auswahl geeigneter, standortheimischer Gehölze für Pflanzmaßnahmen. Die Einteilung erfolgte in einem sehr groben Maßstab – örtliche, unter Umständen kleinräumig wechselnde Vegetationsgesellschaften wie Röhrichte, Riede, natürliche Waldmantel- und Saumgesellschaften konnten daher nicht berücksichtigt werden. Die unterschiedlichen Standortverhältnisse müssen jeweils vor Ort überprüft wer-den. Im Bearbeitungsgebiet wären nach SEIBERT (1968) folgende Waldvegetations-typen verbreitet5 :

5 Hinweis: Die auf der Grundlage von SEIBERT (1968) erstellte Übersichtskarte der potenziellen natürlichen Vegetation entspricht nicht mehr den neuesten Erkenntnissen und kann daher nur als grobe Übersicht gelten.

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Tabelle 29: Potenzielle Natürliche Vegetation

Vegetations-gebiet

Meeres-höhe

Ausgangs-gestein /

Naturraum Arten:

21s Reiner Labkraut-

Eichen-Hainbuchenwald

(Galio-Carpinetum typicum,

Südbayern-Rasse)

300-600 m

fluvioglaziale Schotter und Sande, Löß

64.2 / 62.5 /

62.41

Baumarten: Stiel-Eiche, Rot-Buche, Hainbuche, Winter-Linde, Esche, Vogel-Kirsche, Feld-Ahorn, Eberesche, Hänge-Birke, gebietsweise auch Weiß-Tanne Straucharten: Hasel, Roter Hartriegel, Ein- und Zweigriffliger Weißdorn, Schlehe, Rote Heckenkirsche, Liguster, Faulbaum, Echter Kreuzdorn, Gewöhnliches Pfaffenhütchen, Seidelbast, Kriechende Rose, Wolliger Schneeball, Gewöhnliche Waldrebe

22 Labkraut-Eichen-

Hainbuchenwald (Galio-

Carpinetum), Kontinentale Rassen ohne

Buche

300-350 m

Tone und Mergel,

fluvioglaziale Schotter,

Löß

64.2

Baumarten: Stiel-Eiche, Trauben-Eiche, Winter-Linde, Hainbuche, Elsbeere, Esche, Feld-Ahorn, Wild-Birne, Berg-Ulme, Vogel-Kirsche, Eberesche, Spitz-Ahorn Straucharten: Roter Hartriegel, Ein- und Zweigriffliger Weißdorn, Hasel, Schlehe, Rote Heckenkirsche, Wolliger Schneeball , Liguster, Echter Kreuzdorn, Gewöhnliches Pfaffenhüt-chen, Seidelbast, Faulbaum, Wasserschneeball, Kriechende Rose, Berberitze, Gewöhnliche Waldrebe

20s Hainsimsen-Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald

(Galio-Carpinetum luzuletosum, Südbayern-

Rasse)

300-600 m

Molassesand (Flinz),

fluvioglaziale Schotter und Sande, Löß

62.5 / 62.41

Baumarten: Stiel-Eiche, Rot-Buche, Hainbuche, Winter-Linde, Vogel-Kirsche, Hänge-Birke, Eberesche, Zitter-Pappel, Sal-Weide, gebietsweise auch Weiß-Tanne Straucharten: Hasel, Ein- und Zweigriffliger Weißdorn, Faulbaum, Rote Heckenkirsche, Schlehe, Roter Hartriegel, Liguster, Kriechende Rose

Hinweis für Pflanzmaßnahmen: Aus Artenschutzgründen ist bei allen Pflanzmaßnahmen in der freien Landschaft, aber auch bei Pflanzungen von einheimischen Gehölzen im bebauten Bereich, autochthones Pflanzgut zu verwenden (REGIERUNG VON NIEDERBAYERN 1993, 1995).

7.3.2 Reale Vegetation

Als Reale Vegetation bezeichnet man die Vegetation der Gegenwart. Sie ist ge-prägt vom Handeln des Menschen und besteht i.d.R. aus Ersatzgesellschaften einer natürlichen Pflanzenzusammensetzung. Aus der realen Vegetation einer Landschaft können wichtige Rückschlüsse auf die aktuelle Umweltqualität und auf die Nutzungsstruktur gezogen werden Je stärker die Vegetationsgemeinschaft eines Standortes von der potenziell natürlichen Vege-tation abweicht, desto labiler ist sie in der Regel in ihrem ökologischen Gleichge-wicht. Die aktuelle Vegetation wurde für das Untersuchungsgebiet in Form von Vegetati-ons- und Biotoptypen aufgenommen. Darüber hinaus erfolgte eine Auswertung der Biotopkartierung Bayern (vgl. auch Abschnitt 7.6).

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Die reale Vegetation des Gemeindegebietes lässt sich wie folgt beschreiben: Das Planungsgebiet ist geprägt von intensiver landwirtschaftlicher Nutzung. Laut Statistik (Flächeneerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung, BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG) werden im Jahr 2004 85 % der Gemeindefläche landwirtschaftlich genutzt, wobei die Landwirtschaftsfläche fast ausschließlich ackerbaulicher Nutzung unterliegt. Das Tal des Allachbachs und die Auen der kleineren Bäche werden in weiten Teilen ackerbaulich genutzt. Wiesen- und Weideflächen spielen eine untergeordnete Rol-le. Typische Auevegetation ist in Resten vorhanden, meist in Form von Röhrichtbe-ständen, die die Bäche abschnittsweise begleiten. Vielfach wurden Gehölze am Gewässer gepflanzt. Am Westrand Feldkirchens befinden sich Sportanlagen in der Aue des Allachbachs. Wiesen und Weiden außerhalb der Talauen auf trockeneren Standorten gibt es im Gemeindegebiet nur äußerst spärlich – die grundwasserferneren Bereiche unterlie-gen fast gänzlich ackerbaulicher Nutzung. Eine Ausnahme bildet hier das Kaser-nengelände Mitterharthausen, in dessen südlichem und östlichem Teil (rund um Sportanlagen, Flugplatz) weiträumig Wiesennutzung stattfindet. Magere Altgrasbestände existieren als schmale Säume abschnittsweise an den Talhängen des Allachbachs sowie beim Gestüt Saulbach. Eine 8,8 ha große Bra-che / Sukzessionsfläche am westlichen Rand der Gemeinde bei Neufang schließt sich an das Waldgebiet „Hart“ an. Ackerwildkrautfluren haben wegen der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung im Gebiet kaum noch eine Bedeutung. Es ist nur mehr von verarmten und fragmenta-risch ausgebildeten Beständen auszugehen. Maßgeblich im Zuge von Flurbereinigungsverfahren wurden in jüngerer Vergan-genheit zahlreiche Hecken und Feldgehölze angelegt. Die Pflanzmaßnahmen wur-den vor allem entlang der Bäche durchgeführt. Natürlich entstandene Feldgehölze finden sich vor allem an den steileren Hängen im Tertiärhügelland. Die Wälder haben einen Anteil von insgesamt 1,4 % an der Gemeindefläche. Sie beschränken sich im Wesentlichen auf den im Tertiärhügelland gelegenen südwest-lichen Teil der Gemeinde. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Nadelholzbe-stände.

7.4 Gewässer, Wasserhaushalt

7.4.1 Stillgewässer

An natürlichen Stillgewässern ist im Gemeindegebiet ein Weiher bei Saulbach zu nennen, der gem. Artenschutzkartierung Bayern teichwirtschaftlich genutzt wird. Weitere natürliche Stillgewässer gibt es im Gemeindegebiet nicht. Zu den künstlichen Stillgewässern zählen die (Fisch-) Teiche beim Gestüt östlich Saulbach, in Hischkofen, Opperkofen, am nordwestlichen Ortsrand von Mit-terharthausen, am Sollergraben bei Au, bei Lindloh sowie die Teiche bei Hierlbach.

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7.4.2 Fließgewässer

Einzugsgebiete: Das größte Fließgewässer im Planungsgebiet ist der Allachbach, der die Gemeinde von Südwesten Richtung Norden durchquert. Das Gebiet entwässert über den Allachbach direkt zur Donau hin. Im Rückstaubereich der Donau (bis ca. km 1,9; Stadtgebiet Straubing) ist der Allachbach eingedeicht, wird aber nicht über ein Schöpfwerk entwässert. Mehrere Bäche (Saulbach, Radlmoosgraben, Bach von Nesselberg, Ziehbrücken-graben, Bach von Ehethal) entspringen im Planungsgebiet, ihre Wasserführung ist entsprechend gering. Sie sind in der Regel begradigt und im Profil verändert. Die Einzugsgebiete im Planungsgebiet können wie folgt unterteilt werden: • Hartgraben (Pönninger Bach) • Hartgraben bis Harthausener Bach • Quellen Hausmettingerbach bis Hartgraben • Ziehbrückengraben. Die Bäche und der überwiegende Teil der ständig Wasser führenden Gräben sind als Gewässer 3. Ordnung eingestuft, d.h. die Unterhaltspflicht obliegt der Gemein-de. Bezüglich der Gewässer 3. Ordnung wurde ein Gewässerentwicklungskonzept erarbeitet (BÜRO ESKA 2008).

Fließgewässertypen: Fließgewässer mit vergleichbaren geologischen und klimatischen Merkmalen ihrer Einzugsgebiete können hinsichtlich ihres Abflussverhaltens, ihrer Laufgestalt und Strukturausstattung zu Gewässerlandschaften zusammengefasst werden. Die „Fließgewässerlandschaften in Bayern“ (2002) wurden vom Bayerischen Lan-desamt für Wasserwirtschaft (LfW) als eine Arbeitsgrundlage u.a. für den Ausbau und die Unterhaltung der Gewässer entwickelt. Anhand der Einteilung in Gewässer-landschaften ist es möglich, den natürlichen bzw. den potenziell natürlichen Zu-stand der Flüsse und Bäche herzuleiten. Im Planungsgebiet können zwei verschiedene Fließgewässertypen unterschieden werden (vgl. Abbildung 13 und Tabelle 30).

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Abbildung 13: Fließgewässer-landschaften (FGL) im Landkreis Straubing-Bogen (LFW 2002a) GELB: FGL der Lößregionen, BRAUN: FGL des Tertiären Hügellandes

Tabelle 30: Fließgewässertypen im Planungsgebiet (LFW 2002a)

Naturraum Hügelland von Aiterach und Kleiner Laaber Straubinger Gäu

Fließgewässer-landschaft

Fließgewässerlandschaft des Tertiären Hügellandes

Fließgewässerlandschaft der Lößregionen

Verlauf und Gewässerbett

Bachbetten tief, kastenförmig; Verlauf stark gekrümmt bis mäandrierend, z.T. extrem mäandrierend; vorw. einstromig, insgesamt strukturarm, häufig und schnell wechselnde Abflüsse mit großer Amplitude

Bachbetten tief, kastenförmig; Verlauf stark gekrümmt bis mäandrierend; einstromig; insgesamt sehr strukturarm

Substrat / Geschiebe

gut gerundete Kiese, Steine, Sande; geringe bis mittlere Geschiebefüh-rung

keine oder wenig Feinsande, Geschiebeführung sehr gering, aber viel Schlick / Trüb; in den Oberläufen / Quellläufen im Sommer Geschiebe-führung hoch, stark erosiv

Aue sehr breit und flach, Feinmaterial mit wenigen Kiesen und Steinen durchsetzt

sehr flach; toniges, seltener durch Beimischung von Feinsanden schwer lehmiges Feinmaterial

Sonstiges Chemismus leicht karbonatisch, aber auch silikatisch

Chemismus karbonatisch, nährstoffreich

Gewässergüte: Die Bestimmung der Gewässergüte hinsichtlich des Gehalts an abbaubarer organi-scher Substanz beruht auf der Ermittlung von Lebensgemeinschaften, die für be-stimmte Belastungsstufen charakteristisch sind (Saprobienindex). Die sieben Be-wertungsstufen sind im Gemeindegebiet folgendermaßen vertreten:

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• Güteklasse I (unbelastet bis sehr gering belastet): - • Güteklasse I-II (gering belastet): - • Güteklasse II (mäßig belastet): Allachbach westlich Hirschkofen (oberhalb km 14,3) • Güteklasse II-III (kritisch belastet):

Allachbach von Hirschkofen bis Weiling (km 14,3 bis 11,7); Zuläufe zum Hart-graben südlich Au

• Güteklasse III (stark verschmutzt): Hartgraben; Zulauf zum Hartgraben von Bärnzahn auf ca. 1 km Länge; Allach-bach von Feldkirchen bis zur Gemeindegrenze (km 11,7 bis 9,4); Zulauf zum Ziehbrückengraben von Mitterharthausen; Ziehbrückengraben von Lindloh bis zur Gemeindegrenze (km 5,5 bis 4,6)

• Güteklasse III-IV (sehr stark verschmutzt): Zulauf zum Hartgraben von Bärnzahn im Oberlauf

• Güteklasse IV (übermäßig verschmutzt): - (WASSERWIRTSCHAFTSAMT DEGGENDORF 2007).

Die Verschmutzungen der Güteklassen III sowie III-IV rühren sehr wahrscheinlich zum Großteil von ungenügend gereinigten häuslichen Abwässern aus den entspre-chenden Ortsteilen her (z.B. Neufang, Bährnzahn). Das Leitbild hinsichtlich der Güteklassen liegt für die Gewässer in den Naturräumen Straubinger Gäu und Tertiärhügelland mittelfristig bei Stufe II „mäßig belastet“, langfristig bei Stufe I-II (gering belastet) im Oberlauf (STMUGV 2007). Bei etwa 85 % der hinsichtlich der Gewässergüte untersuchten Gewässerstrecken im Planungsgebiet wird diese Zielsetzung derzeit nicht erreicht, lediglich am Allach-bach westlich Hirschkofen. Abflussgeschehen: Aus den klimatischen Gegebenheiten lassen sich folgende Rückschlüsse auf das Abflussgeschehen im Allgemeinen ziehen (StMUGV 2007): In der Vegetationszeit von Juli bis Oktober kommt es zu einem Niedrigwasserab-fluss, Abflussspitzen treten vor allem im Winter bei Niederschlägen auf noch gefro-renem Boden und im Frühjahr bei der Schneeschmelze auf. Zudem kann es v.a. im Juli und August nach sommerlichen Starkregenfällen kurzfristig zu hohen Abfluss-werten kommen. Überschwemmungsgebiete nach §76 WHG sind im Planungsgebiet nicht festge-setzt. Für Allachbach / Hausmettinger Bach wird jedoch im gesamten Gemeindebe-reich im Rahmen der Hochwassermanagement-Richtlinie das Überschwemmungs-gebiet ermittelt. Die Überschwemmungsgebiete werden anschließend nach §76 WHG festgesetzt. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind Überschwemmungsgebiete von Bebauung / baulicher Entwicklung freizuhalten. Durch diese Art der Hochwas-servorsorge werden Schäden durch Überflutung und weitere Folgekosten (z.B. Auslösen der Gewässerausbaupflicht) vermieden. Auch in nicht festgesetzten Ü-berschwemmungsgebieten ist eine bauliche Entwicklung grundsätzlich nicht zuläs-sig (§ 77 WHG). In der Themenkarte 1.4 „Wasser, Gewässer, Feuchtflächen“ wurden die aus der Konzeptbodenkarte abgeleiteten wassersensiblen Bereiche gekennzeichnet. Auch

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diese sollten grundsätzlich von Bebauung bzw. baulicher Entwicklung freigehalten werden – mit Ausnahme von im Einzelfall privilegierten Vorhaben. Daten zu Hochwasserereignissen liegen nicht vor. Angaben von Anwohnern zufolge ist jedoch insbesondere das Anwesen am Radlmoosgraben südlich Hirsch-kofen bei Starkregenereignissen der Gefahr von Überflutungen ausgesetzt (schnel-ler Abfluss der Wassermengen von den ackerbaulich genutzten Hängen im Ein-zugsbereich des Radlmoosgrabens; die größere Wassermenge kommt dabei weni-ger von Süden, wo sich ein Regenrückhaltebecken befindet, sondern mehr von Südwesten). Noch in Betrieb befindliche Wasserkraftanlagen gibt es im Bearbeitungsgebiet nicht. Am Allachbach westlich Gundhöring gibt es jedoch noch eine Ausleitungs-strecke einer ehemaligen Mühle.

7.4.3 Grundwasser

Informationen zum Grundwasser existieren nur sehr spärlich. Deshalb kann ledig-lich eine Grobeinschätzung der Grundwasserverhältnisse im Planungsgebiet gege-ben werden. Das Grundwasser fließt in den quartären Kies- und Sandschichten, welche das maßgebende erste Grundwasserstockwerk bilden. Die Grundwasserfließrichtung ist von SW nach NO. Vergleichsweise hohe Grundwasserstände sind vor allem im Tal des Allachbachs anzutreffen. Hier kann das Grundwasser bis zur Geländeoberkante ansteigen. Es ist anzunehmen, dass der Grundwasserstand des Talraumes weitgehend dem Wasserstand des Baches entspricht. Auch in den übrigen Bachtälern sind zeitweise hohe Grundwasserstände anzutref-fen. Außerhalb der Talräume kann mit einem wesentlich tieferen Grundwasserstand gerechnet werden. Das Filtervermögen der Böden, d.h. die Fähigkeit, Schadstoffe aus dem Sickerwas-ser herauszufiltern, kann in den Talräumen mit ihren lehmigen Böden und auf den lößüberdeckten Lagen als hoch eingeschätzt werden. Auf eher sandigen Böden ist von einem geringeren Filtervermögen auszugehen. Trotz des hohen Filtervermögens der Talauen sind diese infolge des hohen Grund-wasserstandes gegenüber Grundwasserverunreinigungen stark gefährdet. Dage-gen weisen die lößüberdeckten Flächen außerhalb der Talräume aufgrund ihres hohen Filtervermögens und ihres hohen Grundwasserflurabstandes eine geringere Empfindlichkeit gegenüber Grundwasserverunreinigungen auf. Die empfindlichen Talauen mit i.d.R. geringem Grundwasserflurabstand sind als Landschaftseinheit „offene Talräume“ dargestellt.

7.5 Landschaftsökologische Raumgliederung

Während bei der naturräumlichen Gliederung größere Bereiche zusammengefasst werden, unterscheidet die landschaftsökologische Raumgliederung kleinere, über-schaubare Einheiten mit ähnlichen Standortbedingungen, wie Relief, Geologie, Böden, Lokalklima, Wasserhaushalt und Vegetation.

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Sie weisen eine charakteristische natürliche Nutzungseignung auf und gleichen sich daher in ihrer Empfindlichkeit und Belastbarkeit gegenüber den unterschiedli-chen Nutzungsansprüchen. Damit dienen Sie als weitere Grundlage für eine ökolo-gisch orientierte Bewertung des Gemeindegebietes sowie für erste Zielformulierun-gen. Einen zusammenfassenden Überblick über die Raumeinheiten mit ihren Funktionen und Beeinträchtigungen gibt Tabelle 31. Das Gemeindegebiet von Feldkirchen lässt sich in folgende landschaftsökologische Raumeinheiten gliedern:

offene Talräume in Hügelland und Dungau (Tal des Allachbachs und der üb-rigen Bäche)

Straubinger Gäu ohne Talräume Hügelland ohne Talräume Hangbereiche des Allachbachs und seiner Nebengewässer

Tabelle 31: Landschaftsökologische Raumeinheiten - Übersicht

Land-schaftsöko-

logische Raumeinheit

natürl. Nutzungseignung, ökologische Funktionen

Landschafts-bild

Belastung / Gefähr-dung

Offene Talräume

Auenlehm hoher Grundwasserstand, Überschwemmungen besondere Bedeutung als Retentionsraum und Vernetzungsachse kennzeichnende Biotoptypen: Ufergehölzsäume, Feuchtwiesen, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Röhricht- und Hochstaudenflu-ren Bedeutung als Kaltluftabfluss-gebiet

Bachläufe nur zum Teil mit Gehölzsäumen als prägnante und erlebbare Landschafts-einheiten, dabei visuelle Vereinheitli-chung der Gewässerläufe durch Begradigung Erholungsraum

Bebauung im Talraum landwirtschaftliche Intensivnutzung im Auebereich Entwässerung Gewässerbegradigung / -Verbau, Aufstau Auffüllung nicht fachgerechte Bachräumung Aufforstungen / Bepflanzungen mit standortfremden Gehölzen

Hügelland von Aiterach und Kleiner Laaber ohne Talräume

äußerst fruchtbare Böden mit hoher Lößüberdeckung

bewegtes Relief

höherer Grundwasserflurab-stand

intensive ackerbauliche Nutzung mit nur wenigen naturnahen Strukturen

Blick ins Straubinger Gäu, durch großflächig einheitliche Nutzung visuelle Verarmung, verringerter Erlebniswert

landwirtschaftliche Intensivnutzung

Verlust von Böden durch Wind- und Wasser-Erosion

Nivellierung der Lebensraumvielfalt durch großflächig einheitliche Nutzung

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Straubinger Gäu ohne Talräume

äußerst fruchtbare Böden mit hoher Lößüberdeckung

höherer Grundwasserflurab-stand

intensive ackerbauliche Nutzung mit nur wenigen naturnahen Strukturen

durch großflächig einheitliche Nutzung visuelle Verarmung, geringer Erlebniswert

landwirtschaftliche Intensivnutzung

Flächenanspruch für Siedlungserweiterungen – Verlust von fruchtbaren Böden

Verlust von Böden durch (Wind)-Erosion

Nivellierung der Lebensraumvielfalt durch großflächig einheitliche Nutzung

nährstoffär-mere Hangberei-che, u.a. am Allachbach

flachgründigere Böden mit geringerer Nährstoffversor-gung

besondere Bedeutung als Lebensraum und Vernet-zungsachse

Mager- und Trockenlebens-räume (Wärme liebende Wald- und Gebüschgesellschaften, magere Altgrasfluren)

prägnante landschaftsglie-dernde Struktur Besiedelung der Hangkanten

Flächenanspruch für Siedlungserweiterungen und Straßenbau

angrenzende landwirt-schaftliche Intensivnutzung

Aufforstungen / Bepflanzungen mit standortfremden Gehölzen

7.5.1 Bewertung der offenen Talräume

Wenig beeinträchtigte Talräume erfüllen folgende wichtige Funktionen: Gewässerbegleitende Gehölz- und Hochstaudensäume dienen dem Erosions- und Uferschutz und stärken die biologische Selbstreinigungskraft eines Fließgewässers (durch Beschattung des Gewässers wird ein ausgeglichener Temperaturhaushalt sichergestellt, es liegt ein hohes Bindungsvermögen der Pflanzen für Nähr- und Schadstoffe vor). Bachtäler besitzen große ökologische Bedeutung für den gesamten Planungsraum, sie sind unter anderem wichtiger Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Talräume stellen generell ein wichtiges Bindeglied zwischen unterschiedlichen Lebensräumen dar und fungieren als Wanderkorridore fließgewässergebundener Organismen. Die Auen übernehmen wichtige Funktionen für den Landschaftshaushalt: Sie sorgen für Hochwasserrückhaltung und tragen zur Grundwasserneubildung

bei. Talbereiche dienen als Kaltluftsammel- und -abflussgebiete und sie sind wichtige Erlebnisräume für Erholungssuchende.

Wichtige Bereiche aus diesem Funktionskomplex sind im heutigen Zustand im Gemeindegebiet stark eingeschränkt:

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Die ursprüngliche Bewaldung bzw. sonstige kennzeichnende Biotoptypen der Auen wurden von landwirtschaftlicher Tätigkeit verdrängt. Vor allem an den kleineren Fließgewässern reicht der Ackerbau häufig bis unmittelbar an den Gewässerrand. Das Fehlen von Gehölzen oder ausgeprägten Hochstaudensäumen auf weiten Strecken vor allem der kleineren Gewässer kann immer wieder zu Uferanbrüchen führen, da eine Ufersicherung durch den Halt von Wurzelgeflechten nicht gegeben ist. Zudem fehlt eine ausreichende Beschattung der Gewässer, die eine stärkere Erwärmung des Wasserkörpers während der Sommermonate verhindern könnte. Eine erhöhte Temperatur geht jedoch mit einer verminderten Löslichkeit von Sauer-stoff im Wasser und damit einer Minderung der Selbstreinigungskraft einher, da die sauerstoffzehrenden Abbauprozesse besonders von organischen Substanzen in enger Relation zum vorhandenen Sauerstoffgehalt stehen. Diese Funktionsstörung ist im Planungsraum als besonders gravierend anzusehen, da der größte Teil der kleineren Orte und Einzelhöfe nicht an Kläranlagen ange-schlossen ist und diese somit über Einleitungen in die Vorfluter zu einer erheblichen Belastung der Fließgewässer beitragen. Darüber hinaus gelangen erhebliche Men-gen an Dünge- und Pflanzenschutzmitteln aus den häufig unmittelbar an den Ge-wässerrand reichenden intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen in die Bä-che. Puffernde Gewässerrandstreifen, die diese Eintragungen mindern könnten, sind bislang nur in Teilbereichen vorhanden. Aufgrund der intensiven, überwiegend ackerbaulichen Nutzung ist die Lebens-raumqualität für Pflanzen und Tiere im gesamten Talraum stark eingeschränkt. Nasswiesen, die früher den dominierenden Nutzungstyp darstellten, kommen heute nur noch vereinzelt vor. Dies ist mit eine Ursache für den Rückgang wiesenbrüten-der Vogelarten nicht nur im Gemeindegebiet, sondern im gesamten Raum. Der Charakter eines Fließgewässers ist ganz wesentlich von seiner Durchgängig-keit geprägt. Wasserqualität und Gewässerbettstruktur müssen so beschaffen sein, dass sie keine Hindernisse für die Organismen darstellen (Bindeglied, Wanderkor-ridor). Zwar gibt es im Gemeindegebiet keine Wasserkraftanlagen mit Stauhaltun-gen, die die biologische Durchgängigkeit beeinträchtigen, diese ist mancherorts jedoch aufgrund von Abstürzen vollständig unterbrochen. Die Funktionen der Wasserrückhaltung und Grundwasserneubildung wurden durch die Nutzungsumwandlung, durch wasserbauliche Maßnahmen an den Fließgewäs-sern, den Siedlungsdruck in die Talbereiche (u.a. Gundhöring) zunehmend ge-schmälert. Die Bebauung im Talraum oder die Abriegelung durch Straßen und Dämme können Kaltluftabflüsse behindern und so zu Kaltluftstau und vermehrten Frösten führen. Die ästhetische Qualität der Aue des Allachbachs und seiner Nebengewässer wird stark durch die Begradigung der Bäche und durch das Fehlen von Ufergehölzsäu-men beeinträchtigt. Aufgrund fehlender Gehölze sind viele Bäche im Gelände kaum noch ablesbar und erlebbar, so dass die Funktion als Erlebnisraum für Erholungs-suchende stark eingeschränkt ist. Aus ökologischer Sicht sollte eine Bewirtschaftung der gesamten Aue als Extensiv-grünland, die Ausweisung bzw. Verbreiterung von Uferstreifen sowie die Renaturie-rung von Bächen in geeigneten Abschnitten angestrebt werden.

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7.5.2 Bewertung des Hügellandes von Aiterach und Kleiner Laaber ohne Talräume

Im Südosten ragt die Gemeinde in das Gebiet des eher flachwelligen Hügellandes von Aiterach und Kleiner Laaber, das aufgrund der Lößauflage und der hervorra-genden Bodenbedingungen traditionell landwirtschaftlich genutzt wird. Dabei findet fast ausschließlich ackerbauliche Nutzung statt, Grünlandbewirtschaftung spielt so gut wie keine Rolle. Wälder, meist artenarme Fichtenforste, nehmen einen geringen Teil der Fläche ein. Durch die günstigen landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen ist diese ökologi-sche Raumeinheit schlecht mit naturnahen Strukturen ausgestattet. In der Be-stands- und Bewertungskarte zum Landschaftsplan (Karte 1, M 1:5.000) ist das Gebiet als „ökologischer Defizitbereich“ dargestellt. Extensive Strukturen wie Feldgehölze, Ranken, selbst schmale Raine fehlen hier – mit Ausnahme einiger gepflanzter Hecken und vereinzelter Feldgehölze - weitge-hend. Noch vorhandene Biotope liegen meist isoliert voneinander und sind oft von Ackerland umgeben, wodurch sie starken Beeinträchtigungen (Eutrophierung) aus-gesetzt sind. Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und des bewegten Reliefs besteht ein hohes Bodenerosionsrisiko, das durch die großen Schläge noch erhöht wird. Bei der Geländekartierung konnten in manchen Bereichen Erosionsschäden beobachtet werden. Aufgrund des geringen Strukturreichtums besitzt der Landschaftsraum auch eine geringe Erholungswirksamkeit. Insgesamt sind die flachwelligeren Bereiche sowohl aus landschaftsökologischer als auch aus landschaftsästhetischer Sicht als Defizitbereiche anzusprechen, die aufgrund der hohen Bodenfruchtbarkeit gut zur ackerbaulichen Nutzung geeignet sind. Allerdings sind hier Maßnahmen zur Verringerung der Erosionsgefahr und zur Strukturanreicherung notwenig.

7.5.3 Bewertung des Straubinger Gäus ohne Talräume

Der überwiegende Teil des Gemeindegebietes entfällt auf die Landschaftsökologi-sche Raumeinheit des Straubinger Gäus (ohne Talräume). Das weithin ebene Gelände wird von starken Lößauflagen bedeckt und aufgrund der hervorragenden Bedingungen unterliegt auch dieses traditionell einer landwirt-schaftlichen, fast ausschließlich ackerbaulichen, Nutzung. Wälder fehlen in diesem Landschaftsraum vollständig. Aufgrund des wenig bewegten Reliefs und der ausgezeichneten Bodenbedingun-gen wird das Gebiet noch intensiver landwirtschaftlich genutzt als der Bereich des Hügellandes und weist dementsprechend eine noch schlechtere Ausstattung mit naturnahen Strukturen auf. Auch dieses Gebiet ist in der Bestands- und Bewer-tungskarte zum Landschaftsplan (Karte 1, M 1:5.000) als „ökologischer Defizitbe-reich“ dargestellt. Feldgehölze, Ranken und Raine als extensive Strukturen sind seltener vertreten als im Hügelland und unterliegen noch stärkeren Beeinträchtigungen durch Eutrophie-rung.

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Während das Bodenerosionsrisiko durch Wasser geringer als im Hügelland ist, dürfte die Winderosion aufgrund der fehlenden Strukturen ausgeprägter sein. Der Erholungs- und Erlebniswert des Landschaftsraumes ist aufgrund der Struktur-armut, der großflächig einheitlichen Nutzung und des gleichmäßigen Reliefs gering. Auch hier handelt es sich um einen Defizitbereich, sowohl aus landschaftsökologi-scher als auch aus landschaftsästhetischer Sicht. Aufgrund der hohen Boden-fruchtbarkeit eignet sich die landschaftsökologische Raumeinheit für die ackerbauli-che Nutzung, allerdings sind dringend Maßnahmen zur Strukturanreicherung ange-zeigt.

7.5.4 Bewertung der nährstoffärmeren Hangbereiche

Unter anderem entlang der Hangkanten des Allachbachs finden sich stellenweise Geländestufen, Ranken und Säume mit geringerer Nährstoffversorgung. Diese vergleichsweise mageren Lebensräume haben im Planungsgebiet besondere Bedeutung als Lebensraum, Vernetzungsachse und als prägnante landschaftsglie-dernde Strukturen. Durch die angrenzende intensive landwirtschaftliche Nutzung sind sie jedoch der Gefahr von Nährstoffanreicherung ausgesetzt. Die Lebensräu-me entlang der Hangkanten sind zum Teil auch durch Besiedlung beeinträchtigt (Feldkirchen). Ziele sollten daher die Erhaltung der vorhandenen Magerstandorte – unter Verzicht auf weitere Bebauung und Straßenbau in diesen Gebieten – und ggf. Schaffung von Pufferzonen rund um die Biotope sein.

7.5.5 Ökologische Vorrang- und Defizitflächen

In der Bestands- und Bewertungskarte zum Landschaftsplan (Karte 1, M 1:5.000) wird eine flächenmäßige Bewertung des Gemeindegebietes vorgenommen. Die ökologischen Raumeinheiten im Gebiet decken sich weitgehend mit den ökologi-sche Vorrang- und Defizitflächen:

Ökologische Vorrangflächen: Hierunter fallen der gesamte Talraum des Allachbachs sowie seiner Nebengewäs-ser. Die Feuchtwiese „im Bachfeld“ südlich Weiling als potenzieller Wiesenbrüter-Lebensraum sowie das Wiesenbrütergebiet innerhalb des Kasernengeländes (ASK 2006) sind im Planungsgebiet von besonderer ökologischer Bedeutung. Des Weiteren sind Gebiete mit einer vergleichsweise hohen Dichte an Biotopen als ökologische Vorranggebiete zu bezeichnen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Hangbereiche entlang der Allachbachaue und seiner Nebengewässer (Feldgehölze; Trocken- und Magerstandorte, z.T. an ehemaligen Abbaukanten; Feuchtwaldrest).

Ökologische Defizitbereiche: Durch die sehr günstigen landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen weisen große Bereiche des Gemeindegebietes kaum mehr naturnahe Strukturen auf. In weiten Teilen fehlen diese ganz (völlig ausgeräumte Feldfluren im Hügelland und Straubinger Gäu außerhalb der Auen / Hangbereiche).

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Die Biotope bzw. sonstigen Kleinstrukturen liegen isoliert voneinander in der inten-siv genutzten Agrarlandschaft. Ein Artenaustausch kann hier in der Regel für die meisten Tier- und Pflanzenarten nicht mehr stattfinden. Die noch vorhandenen Strukturen werden meist von nährstoffliebenden Arten dominiert. Gemäß ABSP (1991) ist das gesamte Gemeindegebiet als „ökologisch verarmtes Gebiet“ ausgewiesen. In der Bestand- und Bewertungskarte zum Landschaftsplan (Karte 1, M 1:5.000) sind die ausgeräumten Bereiche gekennzeichnet.

7.6 Arten- und Biotopschutz

7.6.1 Geschützte und schützenswerte Landschaftselemente

Im Untersuchungsgebiet sind folgende Flächen mit Schutzstatus / mit besonderer ökologischer Funktion verzeichnet (Quellen: Arten- und Biotopschutzprogramm (STMUGV 2007), Biotopkartierung (LFU 2005), Fachinformations-System Natur (FIS-Natur, LFU 2006), eigene Erhebung 2006): Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG): - nicht vorhanden - Nationalpark, Nationales Naturmonument (§ 24 BNatSchG): - nicht vorhanden - Biosphärenreservat (§ 25 BNatSchG): - nicht vorhanden - Landschaftsschutzgebiet (§ 26 BNatSchG): - nicht vorhanden - Naturpark (§ 27 BNatSchG): - nicht vorhanden - Naturdenkmal (§ 28 BNatSchG): - nicht vorhanden - Geschützter Landschaftsbestandteil (§ 29 BNatSchG): - nicht vorhanden - Natura 2000 (§ 32 BNatSchG): Gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie6 bzw. der Vogelschutzrichtlinie7 sind im Bearbeitungsgebiet keine Gebiete ausgewiesen.

Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG: Biotope, welche nach § 30 BNatSchG und Art. 23 BayNatSchG gesetzlich ge-schützt sind, finden sich im Bearbeitungsgebiet nur kleinflächig in inselartigen Be-ständen, insbesondere in den Talauen der Bäche und entlang der Gräben. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Biotoptypen: - Groß- und Landröhricht - seggen- oder binsenreiche Nass- und Feuchtwiese - Großseggenried - feuchte Hochstaudenflur - Auwald Ein gesetzlich geschützter Auwaldrest befindet sich nordwestlich Aign. Gesetzlich geschützte Trockenstandorte gibt es im Bearbeitungsgebiet nicht. Naturnahe Bach-

6 Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume

und der wildlebenden Tiere und Pflanzen 7 Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelar-

ten

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abschnitte, welche dem gesetzlichen Schutz unterliegen, fehlen im Bearbeitungs-gebiet ebenfalls. Die nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützten Flächen sind in den Karten M 1:5.000 dargestellt.

Wiesenbrütergebiete gem. Art. 23 Abs. 5 BayNatSchG Nach Art. 23 Abs. 5 BayNatSchG soll die Sicherung von Brut-, Nahrungs- und Auf-zuchtbiotopen von Wiesenbrütern in feuchten Wirtschaftswiesen und -weiden in geeigneter Weise, insbesondere durch privatrechtliche Vereinbarungen, angestrebt werden. Die wiesenbrütenden Vogelarten sind auf extensiv genutzte Feucht- und Nasswiesen mit wechselfeuchten Standortverhältnissen angewiesen. Die Arten-schutzkartierung (Stand 05.09.2006) weist für das Bearbeitungsgebiet ein Wiesen-brütergebiet (Kasernengelände) aus, südlich von Weiling („im Bachfeld“) konnten darüber hinaus Kiebitze beobachtet werden.

Geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § Art. 16 BayNatSchG Mehrere naturnahe Hecken und Feldgehölze (zum Großteil angepflanzt) sowie die Ufergehölzsäume stehen gem. Art. 16 BayNatSchG (Schutz bestimmter Land-schaftsbestandteile) unter Schutz. Die Lebensräume sind in den Karten M 1:5.000 gekennzeichnet. Art. 16 umfasst auch Tümpel und Kleingewässer.

Landschaftliches Vorbehaltsgebiet (Regionalplan) Gemäß Regionalplan für die Region Donau-Wald sind für das Bearbeitungsgebiet keine landschaftlichen Vorbehaltsgebiete ausgewiesen.

Amtliche Biotopkartierung Bayern Die im Rahmen der amtlichen Biotopkartierung erfassten Biotope (Kartierung durchgeführt im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz, Stand 2002, z.T. 1984) sind in den Karten M 1:5.000 gekennzeichnet. Im Zuge der Geländebege-hung wurden die Angaben überprüft und ergänzt.

Geotopkataster Bayern Das Geotopkataster Bayern des Bayerischen Geologischen Landesamtes enthält für das Gemeindegebiet keine Eintragungen.

7.6.2 Artenausstattung

Fauna Systematische faunistische Untersuchungen für das gesamte Planungsgebiet lie-gen nicht vor. Die Informationen wurden zusammengestellt aus dem Arten- und Biotopschutzpro-gramm (1991), der Biotopkartierung (2005), der Artenschutzkartierung (2006) sowie aus eigenen Beobachtungen während der Bestandsaufnahme 2006. Naturschutz-fachlich bedeutsame Arten (landkreisbedeutsame Arten, streng geschützte Arten nach Bundesnaturschutzgesetz sowie Arten, die in der Roten Liste Deutschland bzw. Bayern (auch Vorwarnstufe) oder in den Anhängen der FFH-Richtlinie aufge-führt sind) sind nochmals tabellarisch zusammengestellt und in den Plänen ver-zeichnet.

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Allgemein sind durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie durch das Erholungsbedürfnis der Bevölkerung die Lebensräume für die meisten Tierarten stark eingeschränkt. Auf weiten Flächen fehlen ausreichende Deckungs- und Nist-plätze, so dass den verbliebenen, noch naturnäheren Strukturen eine besondere Bedeutung als Grundgerüst für ein Vernetzungskonzept zukommt (Hecken, Hang-kanten, Feldgehölze, teilweise Waldränder, Bachläufe, Gräben und nicht zuletzt alte Obstgärten und eingewachsene Gehölzstrukturen innerhalb bebauter Flächen).

Säugetiere Der Biber (FFH-Art, Anhänge II und IV, besonders geschützt gem. BNatSchG) kommt im Planungsgebiet häufiger vor, mehrere Dämme wurden im Zuge der Kar-tierung bei Hierlbach und Gundhöring entdeckt. Feldspitzmaus und Gartenspitz-maus (besonders geschützt gem. BNatSchG) konnten gemäß ASK in Ehethal nachgewiesen werden. Die beiden Arten werden als Arten der Roten Liste Deutsch-land bzw. Bayern geführt, und sind gem. ABSP landkreisbedeutsam. Auch die Beobachtung von Feldmaus, Schermaus und Waldmaus (letztere besonders ge-schützt) wurde hier dokumentiert.

Vögel Gemäß ASK kommen in der Gemeinde Kuckuck, Neuntöter, Schleiereule und Blaukehlchen vor. Letztere Art ist streng geschützt gem. BNatSchG. Bis auf den Neuntöter handelt es sich um Arten der Roten Liste bzw. der Vorwarnstufe zur Roten Liste (vgl. Anhang). Südlich von Weiling wurden Kiebitze beobachtet (eben-falls Art der Roten Liste sowie streng geschützt nach BNatSchG). Ein Eisvogel (Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie, Art der Roten Liste, streng ge-schützt gem. BNatSchG, landkreisbedeutsam) konnte am Allachbach südlich von Weiling nahe der SR 2 beobachtet werden. Der Eisvogel benötigt klares Wasser zur Nahrungssuche (Kleinfische, Wasserinsekten, Kaulquappen…), Sitzwarten am Gewässer (Gehölze) sowie zur Anlage einer Brutröhre Steilwände aus Lehm oder festem Sand (z.B. Uferabbrüche). Der Neuntöter (landkreisbedeutsame Art, Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie) wurde südlich Hirschkofen nachgewiesen. Er bewohnt offene bis halboffene, viel-seitig strukturierte und zumeist extensiv genutzte Kulturlandschaften mit Hecken und Gebüschen und benötigt stachel- und dornenbewehrte Nestunterlagen. Auch größere Schlagfluren und Windbruchflächen in noch frühen Sukzessionsstadien werden angenommen. Die hauptsächlichen Gefährdungsursachen liegen in Flurbe-reinigungen mit Heckenrodungen, Anlage großflächiger Monokulturen oder Bauge-bietsausweisungen. Das Blaukehlchen, streng geschützt nach BNatSchG sowie eine Art der Roten Liste, wird ebenfalls in Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie geführt. Es hat überre-gionale bis landesweite Bedeutung und konnte gemäß ASK am Ziehbrückengraben zwischen Lindloh und Mitterharthausen nachgewiesen werden. Es besiedelt bevorzugt verschilfte Gräben mit einzelnen Weidenbüschen im Be-reich von Feuchtwiesen und deren Brachestadien. Dabei werden im Wesentlichen folgende Elemente benötigt: - Feuchter bis nasser Boden, der zumindest stellenweise kaum oder nur spärlich

mit Vegetation bewachsen ist zur Nahrungssuche;

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- genügend deckungsspendende höhere Vegetation, insbesondere Schilf oder auch einzelne Weidenbüsche sowie

- einzelne Singwarten wie Büsche, Bäume, Schilfstängel oder Leitungsdrähte. Gefährdungen ergeben sich aus der Totalräumung längerer Grabenabschnitte. Eine Räumung sehr kurzer Abschnitte oder einseitige Räumung wirkt sich dagegen eher positiv aus, da neue offene Bodenstellen mit schütterer Pioniervegetation als bevorzugtes Nahrungshabitat entstehen. (STMLU / ANL 2000)

Fische Gemäß Artenschutzkartierung sind im Gemeindegebiet keine Funde von Fischen verzeichnet. Aus fischbiologischer Sicht sind die natürlichen Fließgewässer 3. Ord-nung im Gemeindegebiet der Salmonidenregion zuzuordnen. Nach Angaben der Fachberatung für Fischerei des Bezirkes Niederbayern sind in den Bächen und Gräben mit ständiger Wasserführung im Gäuboden südlich Straubing folgende 6 Fischarten zu erwarten: Elritze, Gründling, Schmerle, Stichling sowie in den was-serreicheren Unterläufen zusätzlich Bachforelle und Aitel. Mit Ausnahme des Aitel sind alle genannten Arten in der Roten Liste gefährdeter Tiere Bayerns verzeichnet (Elritze: gefährdet, übrige: Vorwarnstufe).

Amphibien Erdkröte, Grasfrosch, Seefrosch, Teichmolch und Teichfrosch (besonders ge-schützte Arten gem. BNatSchG) konnten im Untersuchungsgebiet in den „Frosch-bachwiesen“ bei Wimpasing bzw. bei Saulbach (Weiher, Teich) nachgewiesen werden. Die Arten der Roten Liste sind im Anhang zusammengestellt.

Reptilien In der Gemeinde kommt gemäß ASK in den mageren Altgrasböschungen bei Saul-bach sowie südlich Hirschkofen die Zauneidechse vor (FFH-Art – Anhang IV, Art der Roten Liste Deutschland). Sie bevorzugt trockene, sonnige Biotope mit nicht völlig geschlossener Kraut-schicht. Hierfür kommen meist Extensivflächen wie Brachen, Ruderalfluren, Bahn-dämme, Böschungen, Raine, Mähwiesen, Hohlwege, Heiden und Trockenmauern in Frage. Allen Habitaten gemeinsam ist eine kleinräumige Mosaikstruktur mit Mög-lichkeiten zur Temperaturregulierung (vegetationsarme Stellen im Wechsel mit schattigen Bereichen), zur Beutejagd und Überwinterung sowie mit lockeren Bo-denstellen für die Eiablage. (STMLU / ANL 2000)

Weichtiere Vom Landesfischereiverband Bayern wurde die Überprüfung der Artenausstattung hinsichtlich des Vorkommens von Flussperl- und Bachmuschel angeregt, die der Hegeverpflichtung des Bayerischen Fischereigesetzes unterliegen. Nach Mitteilung der Muschelkoordinationsstelle Bayern an der TU München sind derzeit keine Fundpunkte oder Hinweise auf Muschelbestände in den betreffenden Gewässern bekannt. Die Datenbankrecherche wurde für folgende Muschelarten durchgeführt: Anodonta anatina, Anodonta cygnea, Unio pictorum und Unio crassus, Margaritifera margaritifera.

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Insekten Schmetterlinge Von den im Gemeindegebiet nachgewiesenen Schmetterlingen wird bislang keine in der Roten Liste geführt. Folgende Arten kommen laut Artenschutzkartierung im Untersuchungsgebiet vor: Admiral, Braunkolbiger Braundickkopffalter, Distelfalter, Großer Kohlweißling, Gro-ßes Ochsenauge, Hauhechelbläuling, Kleiner Feuerfalter, Kleiner Kohlweißling, Kleiner Perlmuttfalter, Kleines Wiesenvögelchen, Rostfarbiger Dickkopffalter, Schwarzkolbiger Braundickkopffalter, Sechsfleck-Widderchen, Tagpfauenauge und Zitronenfalter. Brauner Waldvogel, Schachbrett und Goldene Acht werden im ABSP als landkreisbedeutsame Arten aufgelistet. Einige Arten sind besonders geschützt gem. BNatSchG. Die Arten konnten schwerpunktmäßig in den Ranken und Altgrasböschungen bzw. aufgelassenen Abgrabungen südlich Hirschkofen / bei Saulbach sowie im „Bach-feld“ südlich Feldkirchen nachgewiesen werden. Auch das Kasernengelände war Fundort etlicher Schmetterlingsarten. In der Nähe des Allachbachs nördlich Hirschkofen wurde ein Schwalbenschwanz (besonders geschützt gem. BNatSchG) beobachtet. Heuschrecken Gemäß Artenschutzkartierung sind Brauner Grashüpfer, Gemeiner Grashüpfer, Grünes Heupferd, Nachtigall-Grashüpfer, Rösels Beißschrecke, Weißrandiger Grashüpfer und Wiesengrashüpfer (Vorwarnstufe Rote Liste Bayern) im Gemein-degebiet vertreten. Die Fundorte entsprechen im Wesentlichen denen der Schmet-terlinge. Libellen Der Südliche Blaupfeil (Rote Liste) ist eine Art mit überregionaler bis landesweiter Bedeutung) und kommt mit der Blutroten Heidelibelle am Allachbach südlich Wei-ling vor. Beim Südlichen Blaupfeil handelt es sich um eine wärmeliebende Art aus dem Mittelmeerraum, sie benötigt sommerwarme, sonnenexponierte Flachgewässer mit Vegetationsdeckungsgraden von etwa 10 bis maximal 30 % (z.B. ephemere Tüm-pel auf schluff- bis tonreichen Böden, wie sie auch in Kies-, Sand- und Tongruben auftreten). (STMLU / ANL 2000)

Flora Die Biotopkartierung weist an Rote-Liste-Arten Vorkommen von Dianthus carthusi-anorum (Vorwarnstufe, besonders geschützte Art nach BNatSchG) und Filipendula vulgaris auf den mageren Böschungen bei Saulbach aus; ein Fundort von Polygala comosa ist südlich Hirschkofen verzeichnet. Als landkreisbedeutsame Arten werden darüber hinaus im Arten- und Biotopschutz-programm Agrimonia eupatoria, Medicago falcata (Fundorte südlich Hirschkofen), Ajuga genevensis und Bromus erectus (nachgewiesen bei Saulbach) genannt.

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7.6.3 Biotopbewertung nach ABSP

Die Bewertung der Biotopstrukturen wurde dem Arten- und Biotopschutzprogramm (Landkreis Straubing-Bogen, 1991) entnommen. Sie beruht im Wesentlichen auf Informationen der Biotopkartierung (BK) und auf den Ergebnissen von artbezoge-nen Kartierungen (Artenschutzkartierung, ASK). Die wichtigsten Kriterien, die bei der Bewertung berücksichtigt wurden, sind: Flächengröße, Artnachweise, Ausprä-gung und Ausstattung des Lebensraumes. Die erfassten Biotopstrukturen sind in den Karten M 1:5.000 dargestellt. Folgende Wertstufen werden unterschieden: • nationale Bedeutung • landesweite Bedeutung • überregionale Bedeutung • regionale Bedeutung • lokale Bedeutung. Im Untersuchungsgebiet treten Biotopstrukturen von lokaler Bedeutung auf.

Feuchtgebiete von lokaler Bedeutung: • Allachbach südlich Weiling (BK Nr. 7141-0013) • Feuchtgrünland zwischen Feldkirchen und Opperkofen (ASK Nr. 7141-207) • Bach und Schilfbestand nördlich Bärnzahn (BK Nr. 7141-1008, 1009, 1010,

0012)

Trockenstandorte von lokaler Bedeutung: • Halbtrockenrasen auf Abbaukante einer ehemaligen Sandgrube bei Saulbach

(Kartierung 1983), im Jahr 2004 als magerer Altgrasbestand in der BK (BK Nr. 7141-0038, ASK Nr. 7141-132)

• Biotopkomplex südlich Hirschkofen (BK Nr. 7141-0037, ASK Nr. 7141-127 bis 130).

7.6.4 Auswertung der Biotopkartierung

Im Rahmen der Biotopkartierung (durchgeführt im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz im Jahr 2002) wurden alle schützenswerten Strukturen im Gemein-degebiet erfasst bzw. ältere Kartierdaten aktualisiert. Die Biotope und ihre amtliche Nummerierung wurden in den Landschaftsplan übernommen. Die Flächen wurden zudem bei der Geländekartierung überprüft und gegebenenfalls ergänzt. Anhand der Unterlagen der Biotopkartierung (Kartenblätter M 1:5.000 und Über-sichten M 1:25.000 mit Lage und Nummer der Biotope, Textblätter mit Beschrei-bung, Artenlisten) können sich alle Bürger, Fachstellen und Behörden, deren Vor-haben die Landschaft beanspruchen, bereits zu Beginn ihrer Planungsüberlegun-gen über die für den Naturhaushalt bedeutsamen Flächen und Landschaftselemen-te informieren. Insgesamt kann die Ausstattung mit Biotopstrukturen im Gemeindegebiet als sehr gering bezeichnet werden. Bei einer Fläche der Gemeinde von 2.266 ha sind in Feldkirchen 0,2 % als Biotop erfasst. Der Landkreisdurchschnitt beträgt im Ver-

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gleich dazu 3,2 %. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen fordert in seinem Umweltgutachten (SRU 1985) einen Biotopanteil von 10 %. Im südwestlichen Teil der Gemeinde (Donau-Isar-Hügelland) ist noch eine etwas reicher strukturierte Landschaft vorzufinden: 87,7 % der Biotopfläche der amtlich kartierten Biotope lassen sich hier nachweisen, auf den Naturraum Dungau entfal-len die übrigen 12,3 %. Von den kartierten Biotopen sind nur drei etwa einen Hektar groß, der Rest hat eine Flächengröße von weniger als 0,5 Hektar. Den größten Biotop stellt der Komplex südlich Hirschkofen am Radlmoosgraben dar (u.a. Hecken, Extensivgrünland). Es folgt eine Aufstellung der Flächenanteile der verschiedenen Biotoptypen bzw. Vegetationsbestände an der Gesamtbiotopfläche im Gemeindegebiet:

Tabelle 32: Flächenanteile verschiedener Biotoptypen

Biotoptyp Fläche (m²) Flächenanteil (%)

Feldgehölz, Hecke 18.635 42,6

Auwald 9.551 21,8

Röhricht 3.988 9,1

Gewässer-Begleitgehölz 3.692 8,4

Extensivgrünland 3.080 7,0

Altgrasflur 1.789 4,1

Sonstiges 3.080 7,0

43.816 100

7.6.5 Ergebnisse der Geländekartierung

Viele Biotope im Gemeindegebiet liegen isoliert von anderen, gleichartigen Lebens-räumen. Ihre isolierte Lage ist in der Bestands- und Bewertungskarte (M 1:5.000) als fehlende Verbindung bzw. durch textliche Erläuterung gekennzeichnet. Die höchste Biotopdichte konnte im Raum Saulbach und südlich Hirschkofen festge-stellt werden. Vor allem aufgrund des bewegteren Geländereliefs blieben einige Biotoptypen erhalten, wie etwa Feldgehölze an steileren Geländekanten.

Wälder Die Wälder beschränken sich im Wesentlichen auf die Gebiete südwestlich von Neufang sowie südöstlich von Saulbach („Auf der Platte“). Dabei handelt es sich überwiegend um Forste, in denen die Fichte dominiert. Die natürlichen Waldgesell-schaften sind fast durchwegs verdrängt.

Laubmischwälder Von den ursprünglich im Tertiärhügelland verbreiteten Laubmischwäldern sind nur noch vereinzelte kleine Reste als Feldgehölze vorhanden (östlich von Hirschkofen, Biotop Nr. 7141-36 sowie zwischen Neufang und Saulbach, Biotop Nr. 7141-40).

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Naturnahe Mischwaldbestände bieten erheblich mehr Tier- und Pflanzenarten bzw. Lebensgemeinschaften einen Lebensraum als Monokulturen. Sei sind weniger anfällig für Windwurf und andere Schädlingskalamitäten. Oft kommt ihnen auch eine hohe Bedeutung für den Bodenschutz zu. Weitere bedeutende Funktionen sind die Beiträge von Laubwäldern zum Klimaausgleich, zum Wasserrückhalt, zur Sauerstoffproduktion und ihre positive Wirkung auf das Landschaftsbild. Neben der Schädigung durch Luftschadstoffe und erhöhte Schalenwildbestände ist als Gefährdung solcher Bestände v.a. die Verdrängung durch Nadelforste bzw. Rodung und nachfolgende ackerbauliche Nutzung zu nennen.

Auwälder Die Auwälder der Bachtäler sind ausnahmslos gerodet. Ein Auwald- / bzw. Feucht-waldrest (Erlenbestand, Biotop Nr. 7141-35) befindet sich bei Aign entlang des Talrandes. Feuchtwälder sind besonders bedeutend für den Grundwasserschutz. Neben ihrer allgemeinen Bedeutung als Wälder (s.o.) kommt den Feuchtwäldern noch eine besondere Bedeutung als Lebensraum für Amphibien, Reptilien und eine Reihe seltener Pflanzenarten zu. Obwohl es sich im Gemeindegebiet nur um ein kleines Biotop handelt, kommt ihm doch aufgrund ansonsten fehlender Strukturen eine besondere Bedeutung zu. Neben der Schädigung durch Immissionen sind allgemein als Gefährdungen für solche Bestände die Beeinträchtigungen durch Bestandsumbau in der Baumschicht (z.B. Einbringung von Pappeln), Dränage mit anschließender Fichtenaufforstung und starke Eutrophierung durch umgebende landwirtschaftliche Nutzung zu nen-nen. Der Feuchtwaldrest ist zum Teil gemäß § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG geschützt.

Waldränder Die im Gebiet vorherrschenden Fichtenforste sind vielfach ohne Waldrandausbil-dung. Zum Teil fehlt sowohl die Gras- und Krautschicht als auch die Strauchschicht. Einige Waldränder besitzen eine lückige Struktur, vollständig ausgebildete Wald-ränder mit Strauchmantel und Krautsaum fehlen im Planungsgebiet. Zum Teil fin-den sich magere Krautsäume (bei fehlendem Strauchmantel). Zur Bewertung der Waldränder im Planungsgebiet erfolgte folgende Differenzie-rung: • ungünstig ausgebildeter Waldrand, meist aus Fichten-Stammholz • mittelmäßig gut ausgebildeter Waldrand (bei den meisten Laub – oder Mischbe-

ständen) • abgestufter Waldrand mit Laubhölzern, z.T. gut ausgebildeter Waldmantel bzw.

-saum. Waldränder sind wichtige biotopvernetzende Strukturen und Reliktstandorte für die Flora und Fauna von Wiesen und Ruderalstandorten. Als Ökotone (Übergangszo-nen) besitzen sie aufgrund ihrer hohen Artenzahlen und der besonderen Zusam-mensetzung ihrer Biozönose mit spezialisierten Saumarten einen hohen Wert. Vor allem südexponierte Waldränder sind wichtige Verbindungs- und Ausbreitungswege für die Organismen von Trockenstandorten.

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Neben ihrer großen Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz (Saumbiotop) die-nen Waldränder den dahinter liegenden Beständen als Schutz gegen Wind, Sturm, Feuer, Sonne und Schadorganismen und tragen somit zur Stabilität der Wälder bei. Außerdem sind sie eine wertvolle Bereicherung für das Landschaftsbild. Die Waldränder im Gemeindegebiet können die genannten Funktionen nur noch in sehr beschränktem Maße erfüllen.

Hecken, Feldgehölze und Gebüsche Diese sind im Grunde auf den westlichen Teil der Gemeinde beschränkt. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um gepflanzte Hecken, die im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren oder auf Ausgleichsflächen angelegt wurden (z.B. auf Zwickelflächen nordwestlich von Gundhöring). Als Biotop sind die Heckenstrukturen im Biotopkomplex südlich Hirschkofen verzeichnet (Biotop Nr. 7141-37). Die Feld-gehölze östlich von Hirschkofen (Biotop Nr. 7141-36) sowie zwischen Neufang und Saulbach (Biotop Nr. 7141-40) wurden bereits unter ‚Laubwälder’ angesprochen. Hecken, Feldgehölze und Gebüsche sind von der Flächenausdehnung her der dominierende Biotoptyp im Gemeindegebiet. Größere, gut ausgebildete und zu-sammenhängende Heckensysteme sind in der Gemeinde jedoch nicht mehr zu finden. Zwischen Feldkirchen und Ehethal / Innerhienthal ist die Flur extrem ausge-räumt. Feldgehölze sind zum Teil Reste der natürlichen Waldgesellschaften. Die einzelnen Bestände sind sehr klein, sie stocken isoliert von geschlossenen Waldbeständen und bilden kein eigenes Bestandsinnenklima aus. Gebüsche, Feldgehölze und Hecken sind bedeutend für das Landschaftsbild. In steileren Lagen kommt ihnen auch eine Bodenschutzfunktion zu. Für das Kleinkli-ma wirken sich solche Strukturen günstig aus (z.B. Windschutz, Abschwächung von Temperaturextremen). Die Säume können unter Umständen Ausweich- oder Er-satzstandorte für einige Magerrasenarten sein. Gehölze bieten Nahrungs-, Brut- und Lebensraum für viele Mittelsäuger (z.B. Ha-se), Kleinsäuger, Vogelarten und Insekten und können Überwinterungsquartiere für Amphibien darstellen. Sie bieten auch ein vielfältiges Blütenangebot für Nutzinsek-ten (Schlupfwespen, Schwebfliegen). Alte, z.T. morsche oder hohle Bäume stellen ideale Lebensräume für einen Teil der Käferfauna bereit. Für den Biotopverbund haben sie Trittsteinfunktion und wichtige Vernetzungsfunktion inne. Bei den Beeinträchtigungen und Gefährdungen ist allen voran die direkte Vernich-tung von Hecken und Gehölzbeständen zu nennen. Auch unsachgemäße Pflege führt des Öfteren zu einer starken Beeinträchtigung der Gehölzbestände. Durch die meist intensive angrenzende Nutzung sind die Säume oft stark eutrophiert. Magere Säume werden verdrängt zugunsten nährstoffliebender Säume mit Arten wie etwa Brennnessel, Giersch und Kletten-Labkraut. Die Gehölzsäume verlieren so ihre Funktion als Ersatzstandort für Magerrasenarten und -lebensgemeinschaften. Die Saumbereiche sind auch des Öfteren durch Ablage-rungen (Bauschutt, landwirtschaftliche Abfälle u.a.) beeinträchtigt. Hecken, Gebüsche und Feldgehölze stehen nach Art. 16 BayNatSchG unter be-sonderem Schutz.

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Einzelbäume Markante Einzelbäume sind in der freien Feldflur kaum mehr vorhanden. Einige Exemplare sind noch in der Nähe der Ortschaften, entlang von Straßen oder Ge-wässern zu finden. Als Naturdenkmal eingetragene Einzelgehölze gibt es nicht. Einzelbäume sind in der landwirtschaftlich genutzten Flur landschaftsbildprägend und im Ortsbereich für das Ortbild von Bedeutung. Bäume können ausgleichend auf das Ortsklima wirken und bieten Lebensraum für einige Kleinsäuger und sind Ansitzwarte für einige Vogelarten. Morsche Teile alter Bäume sind für einige spe-zialisierte Käferarten Nahrungs-, Brut- und Lebensraum. Sie können zudem wichti-ge Höhlenbäume darstellen.

Obstgärten (Streuobstbestände) Obstgärten sind im Planungsgebiet an den Rändern der Siedlungen und Höfe noch oft anzutreffen. In jüngeren Siedlungen fehlt hingegen dieses Element weitgehend. Die Grasflur der Obstgärten wird zum Teil etwas extensiver genutzt. Obstgärten sind landschaftsbildprägende, für die Ortsrandgestaltung besonders wichtige Elemente. Sie bilden strukturreiche Übergänge zwischen den Siedlungen und der Feldflur.

Fließgewässer Der Allachbach ist das bedeutendste Fließgewässer im Planungsgebiet und hat auch darüber hinaus Bedeutung als Wanderkorridor von Arten. Er ist auf beinahe seiner gesamten Länge innerhalb des Gemeindegebietes stark begradigt und im Profil verändert. Die natürliche Laufkrümmung bei Gewässern der lößbeeinflussten Regionen und des Tertiärhügellandes ist gemäß den „Fließgewässerlandschaften in Bayern“ (LFW 2002a) stark gekrümmt bis mäandrierend, d.h. das Verhältnis von Lauflänge zu Tallänge beträgt etwa 1,3 bis 1,5. Am Allachbach beträgt dieses Verhältnis im Schnitt lediglich 1,08. In einem kleinen Teilabschnitt nördlich Feldkirchen liegt es bei 1,2. Eine Unterwasservegetation ist nur vereinzelt ausgebildet (einzelne Wasserstern-Schwaden). Abschnittsweise finden sich schmale Ufersäume aus Schilf, Rohr-glanzgras, Seggen oder vereinzelt Hochstaudenfluren. In weiten Teilen werden die Säume von Nährstoffzeigern dominiert. Die Auwaldbestände am Allachbach sind ausnahmslos gerodet, ein etwas breiterer Gehölzsaum (bis zu 50 m Gesamtbreite) findet sich auf etwa 200 m Länge nördlich der Ortschaft Feldkirchen. Als Biotop (Nr. 7141-13) ist ein Abschnitt des Allach-bachs mit Gewässerbegleitgehölz südlich von Weiling ausgewiesen, darüber hin-aus ein Bachabschnitt nördlich von Bährnzahn (Biotop Nr. 7141-12). Etwa 10 Meter breite Uferstreifen wurden am Allachbach fast durchgehend ausgewiesen. Die Flächen wurden abschnittsweise mit Gehölzen bepflanzt. Die Pflanzungen weisen eine naturnahe Artenzusammensetzung aus der potenziel-len natürlichen Vegetation auf und sind als standortgerechte Vegetation auch der Bachufer anzusprechen. Meist sind die Gehölze jedoch an der Böschungsoberkan-te des veränderten, begradigten Profils gepflanzt und können daher nicht die Funk-tionen eines natürlich entstandenen Uferbewuchses bzw. eines an der Mittelwas-serlinie gepflanzten Bestandes übernehmen: Wurzeln die Uferbegleitgehölze, z.B. Erlen, an der Mittelwasserlinie, fungieren sie als natürliche Böschungssicherung

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und können ein Abbrechen des Ufers verhindern. Die im Wasser befindlichen Wur-zeln tragen erheblich zur Strukturvielfalt des Gewässers bei und schaffen z.B. Un-terstandsmöglichkeiten für Fische. Generell sorgen Uferbegleitgehölze für eine Beschattung des Wasserkörpers und verbessern damit das Selbstreinigungsver-mögen. Die kleineren Nebengewässer des Allachbachs wurden ebenfalls begradigt, ufer-begleitende Gehölzsäume fehlen meist. Die landwirtschaftliche Nutzung reicht über weite Strecken bis knapp an die Böschungsoberkante. Am Hartgraben mit seinen Zuläufen wurden Uferstreifen ausgewiesen, diese sind abschnittsweise mit Gehöl-zen bepflanzt. Die Säume der Bäche werden überwiegend von nitrophilen Arten gebildet, Feuchtarten sind weitgehend zurückgedrängt. Auch die Säume der Gräben sind überwiegend nitrophil. Die landwirtschaftliche Nutzung reicht auch hier meist bis an den Uferbereich. Die Bäche und Gräben des Gemeindegebietes weisen insgesamt eine hohe Schweb-, Schad- und Nährstofffracht auf. Zwar sind abschnittsweise Uferstreifen ausgewiesen, flächig angrenzendes Grünland fehlt jedoch bis auf wenige Bereiche.

Stillgewässer Wenn natürliche Stillgewässer weitgehend fehlen, sind Teiche wichtige Ersatzle-bensräume für die meisten Stillwasser-Lebensgemeinschaften. Sie haben große Bedeutung als Trittsteine weit voneinander entfernt liegender Populationen. Teiche können einen wichtigen Lebensraum für Amphibien und bei entsprechender Vege-tation und Wassergüte auch für Libellen darstellen. Eine Gefährdung geht daher von einer Intensivierung der teichwirtschaftlichen Nutzung aus. Die natürlichen und künstlichen Stillgewässer im Gemeindegebiet werden zumeist intensiv teichwirtschaftlich genutzt. Die Ufer sind meist befestigt und steil, der Wei-her bei Saulbach weist einen gut entwickelten Röhrichtsaum auf. In der Biotopkar-tierung ist keines der Stillgewässer erfasst.

Quellen Der ursprüngliche Quellreichtum des Hügellandes wurde durch Verrohrungen bzw. Verfüllungen erheblich reduziert. Zwei Quellen werden angegeben für den Bereich des ‚Bachfeldes’ sowie rechtsseitig des Allachbachs nördlich Opperkofen. Eigentli-che Quellfluren sind nicht ausgebildet. Die ursprünglich zwischen Waashof und Radlmoos verzeichnete Quelle wurde vermutlich verfüllt oder verrohrt. Quellbereiche stehen gem. § 30 BNatSchG / Art 23 BayNatSchG unter besonde-rem Schutz.

Seggen- oder binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen, Röhrichte, Sümpfe und Hochstaudengesellschaften Diese Feuchtgebiete sind seltene Biotoptypen, die nur noch in kleinen Resten vor-handen sind. Am häufigsten von den genannten Feuchtflächenarten trifft man noch Röhrichtbe-stände an. Die artenarmen Bestände setzen sich meist aus Schilf oder Rohrglanz-gras zusammen und sind abschnittsweise in den Uferbereichen des Allachbachs und seiner Zuläufe zu finden. Teilweise stehen sie in Kontakt mit anderen Feucht-biotopen. In der Biotopkartierung sind Röhrichtbestände als Schilfsäume in Hirsch-

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kofen (Biotop Nr. 7141-1007), in Bährnzahn (Biotope Nr. 7141-1008 / 1009 / 1010) sowie bei Saulbach (Nr. 7141-1011 / 1012) verzeichnet. Röhrichtbestände mit Resten von Großseggenvegetation als Bestandteil eines größeren Feuchtbiotopkomplexes gibt es am Saulbach nördlich des Gestüts. Obwohl es früher in den Auebereichen ausgedehnte Nass- und Feuchtwiesen gab, stellen diese heute einen Mangelbiotop dar. Aufgrund von Entwässerungs-maßnahmen sind die Feuchtwiesen fast völlig verschwunden. Lediglich im ‚Bach-feld’ südlich Weiling befindet sich eine etwa 8 Hektar große Feuchtwiese, die in der Biotopkartierung nicht erfasst ist. Feuchtwiesen sind gemäß „Rote Liste der gefähr-deten Biotoptypen der Bundesrepublik Deutschland“ von vollständiger Vernichtung bedroht bzw. stark gefährdet (RIECKEN ET. AL. 1994). Hochstaudenfluren wachsen v.a. entlang der kleineren Bäche und der Gräben oder sie treten noch kleinflächig im Kontakt mit anderen Beständen in Feuchtbioto-pen auf. Meist ist Mädesüß dominant, häufig ist die Brennnessel mehr oder weniger stark beigemischt. Beim Ziehbrückengraben sowie den Bächen von Ehethal und Radlmoos ist die auetypische / bachbegleitende Vegetation fast völlig verschwunden – Ufergehölze, Hochstauden- und Röhrichtsäume fehlen weitestgehend, die Ufer werden von nitrophilen Krautsäumen begleitet, in denen die Brennnessel dominiert. Abschnitts-weise finden sich Säume mit Feuchtarten am Hartgraben und seinen Zuläufen von Süden. Die Feuchtgebiete haben Bedeutung für den Wasserrückhalt, Sie bieten Lebens-raum für Tier- und Pflanzenarten (z.B. Schmetterlinge, Vögel, Schnecken, Heu-schrecken) und ermöglichen bei fehlender Mahd eine ungestörte Entwicklung von Insektenarten. Zudem stellen Hochstaudenfluren, Großseggenriede und Röhrichte wichtige Pufferzonen für extensiv genutztes Grünland dar. Seggenreiche Feucht-wiesen sind oft sehr artenreiche Bestände und beherbergen viele gefährdete Pflan-zenarten. Feuchtgebiete mit unterschiedlichen Entwicklungsstadien (unterschiedli-cher Grad der Nutzung) sind aufgrund der Struktur- und Artenvielfalt besonders wertvoll. Die Feuchtwiesenreste im Gemeindegebiet unterliegen der Gefahr der Nutzungsin-tensivierung und Dränage. Sie sind ohnehin einem ständigen Nährstoffeintrag aus der Luft und den angrenzenden intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen ausgesetzt. Weitere Gefährdungen stellen Nutzungsaufgabe, Auffüllungen oder Einebnungen dar, wenn es sich um kleine Restflächen in feuchten Mulden handelt. Seggen- oder binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen, Röhrichte, Sümpfe und Hochstaudengesellschaften stehen bei entsprechender floristischer Ausstattung unter dem Schutz des § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG.

Trockenstandorte mit Wildgrasfluren (Magerrasen, Altgrasfluren) Trockenstandorte sind im Planungsgebiet ebenso Mangelbiotope. Sie sind meist nur sehr kleinflächig und reliktartig vorhanden und liegen isoliert voneinander. Der Halbtrockenrasen auf der Abbaukante einer ehemaligen Sandgrube bei Saul-bach (Kartierung 1983) wurde im Jahr 2004 als magerer Altgrasbestand in der Biotopkartierung verzeichnet (BK Nr. 7141-0038, ASK Nr. 7141-132). Ausbleibende Mahd von Magerrasen fördert eine Verbuschung, die aufkommenden Gehölze verdrängen die lichtliebenden Magerrasenarten.

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Im Biotopkomplex südlich Hirschkofen an der Hangkante des Radlmoosgrabens (BK Nr. 7141-0037, ASK Nr. 7141-127 bis 130) ist artenreiches Extensivgrünland zu finden. Schmale Säume mit mageren Altgrasbeständen gibt es partiell auch an den Talhängen des Allachbachs. Bei den genannten Wildgrasfluren handelt es sich meist besonders artenreiche Bestände. Bezeichnende Arten sind hier unter anderem: Karthäuser-Nelke, Kleines Mädesüß, Echtes Labkraut, Hornklee, Gewöhnlicher Dost, Schopfiges Kreuzblümchen, Kleiner Wiesenknopf, Thymian, Unbegrannte Trespe, Sichel-Schneckenklee, Zypressen-Wolfsmilch u.a. Die Bestände sind meist ohne eine pflegliche Bewirtschaftung auf Dauer nicht zu erhalten. Die Wildgrasfluren sind bedeutend als Lebensraum und Rückzugsgebiet für viele seltene Arten (besonders für viele gefährdete Pflanzenarten). Sie sind Lebensraum u.a. für die Zauneidechse, Nahrungs- und Brutbiotop vieler Vogelarten, Lebens-raum für biotopspezifische Schneckenarten, Spinnen, Käfer, Heuschrecken und für eine Vielfalt an Wildbienen, Schmetterlingen und anderen Insekten. Besonders hervorzuheben sind südexponierte Hänge als Sonderstandorte für Wärme liebende Tier- und Pflanzenarten. Hier liegen im Allgemeinen günstige Standortvoraussetzungen für wertvolle, trockene Magerrasengesellschaften vor. Die süd- bis südwestexponierten etwas steileren Hänge wurden daher in der Be-stands- und Bewertungskarte (M 1:5.000) als potenzielle Lebensräume von Wärme liebenden Tier- und Pflanzenarten gekennzeichnet. Magere Wildgrasfluren, die mit die artenreichsten Biotope darstellen, sind einer laufenden Eutrophierung durch angrenzende intensive landwirtschaftliche Nutzung ausgesetzt. So kann man auch im Gemeindegebiet eine starke Verdrängung und Umwandlung z.B. magerer Grasfluren und Krautsäume bzw. magerer Ranken beobachten. Die Bestände sind in der Regel von nährstoffliebenden Arten durch-setzt, die immer mehr Vorrang gewinnen. Ranken sind von direkter Vernichtung bedroht. Mager- und Trockenlebensräume sind bei entsprechender floristischer Ausstattung gemäß § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG geschützt.

Sonstige Wildkrautfluren Entlang von Wegen und Straßen sowie an Ranken wurden neben den mageren Strukturen auch nährstoffliebende Gras- und Krautfluren erfasst. Diese überwiegen im Planungsgebiet. Häufig kommen Arten wie der Gemeine Beifuß oder das Knäu-elgras vor. Solche Strukturen sind auch entlang vieler Gräben zu finden, bei denen kein typischer Saum mehr ausgebildet ist. Hier sind die Bestände meist brennnesselreich.

Ackerwildkrautfluren Genauere Erhebungen zur Ackerwildkrautflora wurden im Rahmen des Land-schaftsplans nicht gemacht. Es ist anzunehmen, dass aufgrund der intensiven Nutzung überwiegend nur noch stark verarmte und fragmentarisch ausgebildete Bestände vorhanden sind.

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Wiesen Wiesen und Weiden auf grundwasserferneren Standorten außerhalb der Talauen gibt es im Gemeindegebiet in größerem Umfang nur innerhalb des Kasernengelän-des in Mitterharthausen. Der militärisch genutzte Bereich wurde nicht kartiert.

Siedlungen In den Siedlungsbereichen herrschen oft fremdländische Nadelgehölze in der Be-pflanzung der Gärten vor. In Innerhienthal fällt die starke Verwendung von Konife-ren im ganzen Dorf auf. In den alten Siedlungsteilen sind im Gegensatz zu den jüngeren noch häufig Obstgärten zu finden. Im Bereich der Höfe sind teilweise sehr große Flächen versiegelt.

7.6.6 Bestehende Ausgleichs- und Ersatzflächen / Ökokonto

Bestehende Ausgleichs- und Ersatzflächen (z.B. Flächen für Landschaftspflege und Naturschutz im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens 1980 bis 2000) sowie Ökokontoflächen wurden grundsätzlich nachrichtlich übernommen. Für die freie Landschaft sind auch die Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand dargestellt, die bzgl. Art. 1 BayNatSchG als relevant eingestuft werden (Verpflich-tung zur Bewirtschaftung von Grundstücken im Sinne der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege), soweit diese bekannt sind. Nach Angaben der Gemeinde werden einige der Ausgleichsflächen durch den Landschaftspflegeverband einmal jährlich im Frühsommer gemäht (Fl.Nrn. 645; 651/2; 667 und 687 der Gemarkung Feldkirchen).

7.7 Landschaftsbild

Das Gemeindegebiet kann in zwei Landschaftstypen eingeteilt werden: Im Straubinger Gäu prägt der Ackerbau die flache und weithin offene, waldfreie Landschaft. Abseits der Hauporte sind etliche Streusiedlungen vorhanden. Eine Gliederung des Landschaftsraumes erfolgt vorwiegend durch den von Süden nach Norden verlaufenden Allachbach mit seinen Zuläufen. Durch die über längere Abschnitte durchgehenden Gehölzsäume treten sowohl der Allachbach als auch der Hartgraben mit ihren Zuläufen als charakteristische Land-schaftselemente optisch in Erscheinung und sind so weitgehend erlebbar. Der Osthang des Allachbachs wird als besonders prägnante landschaftsgliedernde Struktur wahrgenommen und die Aue gerne von Erholungssuchenden genutzt. Die übrigen Gewässer im Straubinger Gäu (östlicher Teil der Gemeinde) fallen durch fehlende Gehölzstrukturen optisch nicht ins Gewicht. Verschiedene Verkehrstrassen, insbesondere die der ST2141, der SR2 und der SR11 zerteilen das Gebiet optisch. Aufgrund ihres geradlinigen Verlaufs, der Breite und der weitgehend fehlenden Straßenbegleitgehölze sind die Trassen vor allem der ST2141 und der SR2 als ausgesprochen monoton anzusprechen. Die Situation im Tertiärhügelland ist vergleichbar: Auch hier wird der Landschafts-raum durch die intensive ackerbauliche Nutzung geprägt. Das bewegtere Relief, die Aussicht in den Gäuboden sowie die in Resten vorhandenen Gehölz- und Ranken-strukturen bedingen jedoch einen höheren Erlebniswert.

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7.8 Landschaftsgeschichte

Menschheitsgeschichte wird in Niederbayern erst mit dem Beginn des Neolithikums (Jungsteinzeit, ca. 10.000 bis ca. 3.000 v.Chr.) vor fast 8.000 Jahren nachvollziehbar. Zu Beginn der Jungsteinzeit waren Bauern die ersten, die sich dauerhaft im damals noch bewaldeten Gäuboden niederließen. Das Wissen um Ackerbau und Viehzucht kam wie das Getreide aus dem Südosten Europas die Donau aufwärts. Am Anfang der bäuerlichen Kultur gab es eine für ganz Mitteleuropa einheitliche Architektur. Bald entstanden auch in den Fluss- und Bachtälern des Hügellandes kleine Gehöf-te und Dörfer aus Langhäusern. Im 8. Jahrhundert v. Chr. wird die Verarbeitung von Eisen zur modernsten Techno-logie. Neue Machtstrukturen entstehen. Reiche Großbauern leisten sich Gutshöfe, deren Spuren sich im Boden von Gäu und Hügelland allenthalben nachweisen lassen, häufig aus der Luft entdeckt: große viereckige Hofanlagen von metertiefen Gräben eingefasst. Ihre einstigen Bewohner ruhen unter großen Grabhügeln, in ganzen Friedhöfen, die mehr und mehr in den Flußauen entdeckt werden. Wiederum aufgrund von kulturellen Einflüssen aus dem Südosten verschwinden am Anfang des 5. Jahrhunderts vor Christus die großen Bauern. Die Herstellung von Tongefäßen erreicht in Form, Verzierung und Technik zu dieser Zeit einen Höchst-stand (Münchshöfener Kultur). Aus dieser eisenzeitlichen Gesellschaft entwickelt sich im 5. Jahrhundert v. Chr. die keltische Kultur, deren heilige Bezirke sich zum Teil bis heute als "Viereckschan-zen" erhalten haben. Wenige Jahre vor Christi Geburt besetzen die Römer das Alpenvorland. Der heuti-ge südliche Landkreis wird Bestandteil der Provinz Raetien. Um das römische Kas-tell „Sorviodurum“, dem späteren Straubing und weit hinein ins Hinterland wachsen Gutshöfe mit repräsentativen Gebäuden aus dem ertragreichen Boden. Stein und Ziegel werden zum bevorzugten Baumaterial, wo man vorher nur Holz kannte, befestigte Straßen angelegt.

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8 Bewertung und Auswirkungen aktueller und geplan-ter Flächennutzungen auf Natur und Landschaft

Im Mittelpunkt der folgenden Betrachtung stehen ausgewählte Nutzungen, welche gravierende Eingriffe in Natur- und Landschaftshaushalt darstellen. Zunächst wird die Bestandssituation bzw. die Nutzungseignung gemäß übergeordneter Planungen dargestellt. Bei der Zustandsbewertung der landschaftsökologischen Raumeinheiten sowie der Biotopstrukturen unter Abschnitt 7.5 und 7.6.5 wurde bereits die Belastungssituati-on beschrieben, die von bestimmten Wirkungen der unterschiedlichen Raumnut-zungen ausgeht. Dabei wurden nur solche Nutzungen dargestellt, die für den betreffenden Biotoptyp bzw. die Raumeinheit belastend wirken. Dem Verursacherprinzip entsprechend werden nun unter „Auswirkungen“ die von den jeweiligen Nutzungen ausgehenden Belastungsfaktoren mit ihren Wirkungen auf Natur und Landschaft zusammengestellt.

8.1 Landwirtschaft

8.1.1 Landwirtschaftliche Standortkartierung (Agrarleitplan)

Gemäß der Landwirtschaftlichen Standortkartierung (Agrarleitplan, STMELF 1978) werden die landwirtschaftlichen Flächen im Gemeindegebiet hinsichtlich der Nut-zungseignung, des Ertrages und des Gefälles außerordentlich gut bewertet (letzte-re Einstufung betrifft einen kleinen Teil der Flächen am Hartgraben bei Hierlbach): t 61: t Ackerstandort - Weizen 6 Ertragsklasse > 50 dt / ha 1 Gefälle ≤ 12 % t 51: t Ackerstandort - Weizen 5 Ertragsklasse 45 – 50 dt / ha 1 Gefälle ≤ 12 % b 51: b bedingt ackerfähiger Grünlandstandort 5 Ertragsklasse 45 – 50 dt / ha oder 4400 – 5000 Kilo-Stärkeeinheiten 1 Gefälle ≤ 12 %

Erläuterungen:

Nutzungseignung: t (triticum = Weizen): Standorte, die einen anspruchsvollen, intensiven und vielseiti-gen Ackerbau (z.B. Weizen, Gerste, Zuckerrüben und Mais) gestatten und hohe Erträge gewährleisten; günstige Boden- und Klimaverhältnisse sind hierfür Voraus-setzung. h (hordeum = Gerste): Standorte, die zwar einen intensiven und vielseitigen Acker-bau ermöglichen, deren Boden und Klima aber keine anspruchsvolle Ackernutzung

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erwarten lassen. Hierher gehören u.a. die flachgründigen, flachdurchwurzelbaren und steinigen Böden, die bevorzugt mit Getreide, meist Gerste, bestellt werden (z.B. im Jura). s (solanum = Kartoffeln bzw. secale = Roggen): Niedermoore und saure, sandige oder steinige Böden. bedingt ackerfähige Grünlandstandorte (Acker – Grünland): werden vorzugsweise als Grünland genutzt. der Ackerbau wird durch ungünstige Bodenverhältnisse (toni-ge Bodenarten, Wechselfeuchtigkeit) oder klimatische Gegebenheiten (Jahresnie-derschläge um 900 mm und mehr, Durchschnittstemperaturen unter 7°C) einge-schränkt. Dabei hat der Ackerfutterbau noch eine größere Bedeutung; daneben werden aber auch Gerste, Roggen, Hafer und Kartoffeln angebaut. Absolute Grünlandstandorte (Frischwiesen und Weiden (a), Feuchtwiesen (m) und Weinbaulagen (v)) gibt es im Bearbeitungsgebiet nicht.

Ertragsklassen: Für die Einreihung ist grundsätzlich die Nutzungseignung der Flächen maßgebend. Es werden Bruttoerträge bei einer über dem Durchschnitt liegenden Wirtschafts-weise unterstellt. Bei Ackerflächen und ackerfähigem Grünland werden die Erträge einer ackerbauli-chen Nutzungseignung (t, h, s) in Dezitonnen (dt) geschätzt und in die Ertragsklas-sen eingestuft. Bei bedingt ackerfähigem Grünland (b) wird die Ertragsklasse nach der überwiegenden Nutzung der Flächen bestimmt. Bei Grünland (a, m) wird die Ertragsleistung von Wiesen und Weiden in Kilo-Stärkeeinheiten (kStE) geschätzt.

Tabelle 33: Ertragsklassen gem. Landwirtschaftlicher Standortkartierung (STMELF 1978)

Ertrags-klasse Weizen / Gerste (t, h) Kartoffeln (s) Grünland (kStE / ha,

brutto) 1 < 30 dt / ha < 200 dt / ha < 2500

2 30 – 35 dt / ha 200 – 250 dt / ha 2500 – 3100

3 35 – 40 dt / ha 250 – 300 dt / ha 3100 – 3700

4 40 – 45 dt / ha 300 – 350 dt / ha 3700 – 4400

5 45 – 50 dt / ha 350 – 400 dt / ha 4400 – 5000

6 > 50 dt / ha > 400 dt / ha > 5000

Gefällstufen: Für die Geländeneigung werden 6 Stufen unterschieden:

Tabelle 34: Gefällstufen gem. Landwirtschaftlicher Standortkartierung (STMELF 1978)

Gefällstufe 1 2 3 4 5 6

Geländeneigung ≤ 12 % 13 – 17 % 18 – 24 % 25 – 35 % 36 – 50 % > 50 %

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Feldkirchen ist gemäß dieser Wertung der Landwirtschaftlichen Standortkartierung die einzige Gemeinde im Landkreis Straubing-Bogen, deren landwirtschaftlich ge-nutzte Flächen zu 100 % günstige Erzeugungsbedingungen aufweisen. Im Land-kreisdurchschnitt weisen 65,3 % der Landwirtschaftsflächen günstige Bedingungen auf. (STMELF 1978)

8.1.2 Auswirkungen der landwirtschaftlichen Nutzung

Von allen Nutzungen besitzt die Landwirtschaft den größten Einfluss auf die Aus-prägung von Natur und Landschaft im Planungsgebiet. Aufgrund der günstigen Erzeugungsbedingungen unterliegen im Jahr 2004 rund 85 % Gemeindefläche einer landwirtschaftlichen Nutzung.

8.1.2.1 Derzeitige Bodennutzung Unter den landwirtschaftlich genutzten Flächen befinden sich laut Statistik (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006) keine Dau-ergrünlandflächen. Die Verteilung der Acker- und Grünlandflächen zum Kartierzeit-punkt ist in der Bestands- und Bewertungskarte (M 1:5.000) dargestellt. Die Grün-landflächen befinden sich überwiegend im Talraum des Allachbachs. Die Ackernutzung ist dabei überwiegend als standortgerechte Nutzungsform einzu-stufen, die Landwirtschaftliche Standortkartierung weist für das Gemeindegebiet keine absoluten Grünlandstandorte aus. Bedingt ackerfähiges Grünland ist am Hartgraben bei Hierlbach ausgewiesen. Von den Betriebsgrößen her überwiegen im Planungsraum die mittelgroßen und großen Betriebe, die Anzahl der Betriebe mit einer Flächengröße von mehr als 50 Hektar ist knapp dreimal so groß wie durchschnittlich im Regierungsbezirk Nieder-bayern. Die niedrige Anzahl an Kleinbetrieben deutet darauf hin, dass die Bedeu-tung der Zu- und Nebenerwerbsbetriebe für die Nutzung und Pflege der Landschaft gering ist. Dementsprechend ist der Anteil an Nebenerwerbsbetrieben vergleichs-weise klein, der an Haupterwerbsbetrieben sehr groß.

8.1.2.2 Mögliche Konflikte und Belastungen des Naturhaushaltes Die landwirtschaftliche Nutzung im Untersuchungsgebiet hat eine lange Tradition. In der vorindustriellen Kulturlandschaft war ihr Einfluss auf den Naturhaushalt noch überwiegend positiv. Die Lebensraumkapazität für Menschen, Tiere und Pflanzen wurde durch Anreicherung der Strukturvielfalt gegenüber der Naturlandschaft we-sentlich erhöht. Die früher extensive Nutzungsweise sorgte für relativ stabile Kultur-ökosysteme, wobei die nachhaltige Nutzbarkeit des Bodens und des Wasserkreis-laufs weitgehend erhalten blieb. In den letzten Jahrzehnten hat die Intensität der Nutzung jedoch sehr stark zuge-nommen. Neben vermehrtem Einsatz von Dünger und Bioziden führte die Beseiti-gung von Rainen, Ranken, Hecken etc. zu einer in weiten Teilen extremen Verar-mung der nunmehr ausgeräumten Flächen.

Intensivnutzung in Bachufer- und Auebereichen: Unabhängig von der durch den Agrarleitplan ausgewiesenen Nutzungseignung gibt es in der Gemeinde Land-schaftsbereiche mit besonderer ökologischer Bedeutung und Empfindlichkeit ge-genüber Nutzungen. Solche ökologische Vorrangflächen sind die Bachauen, insbe-sondere die Aue des Allachbachs, der wichtige Funktionen als Lebensraum und

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Vernetzungsachse in der ansonsten stark ausgeräumten Ackerlandschaft zukom-men. Die Bachauen im Gemeindegebiet unterliegen zum Großteil ackerbaulicher Nut-zung. Sie ist in diesen Bereichen möglich, dennoch ist hier ist von einem geringeren Grundwasserflurabstand auszugehen. Aufgrund der Nähe zu den Oberflächenge-wässern und der damit verbundenen Möglichkeit von Überschwemmungen besteht daher an diesen Standorten bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und Dünger (möglicherweise auch zum falschen Zeitpunkt und / oder in überhöhter Dosis) nicht nur die Gefahr des Stoffeintrags in das Grundwasser, sondern auch in die Oberflächengewässer. Die Ergebnisse der Gewässergütekartierung zeigen die hohe Belastung der Gewässer im Gemeindegebiet. Darüber hinaus ist eine Beeinträchtigung der Lebensraum- und Verbundfunktion gegeben. Ältere topographische Karten zeigen, dass beinahe die gesamte Aue des Allachbachs noch vor wenigen Jahrzehnten als Grünland genutzt wurde. Eine weitere Folge der landwirtschaftlichen Nutzung in den Auen ist die Begradi-gung der Bäche, die morphologische Veränderung ihrer Profile und die Zerstörung der natürlichen Ufervegetation. Unter anderem aufgrund der Vereinfachung von Grundstückszuschnitten im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren wurden im Lauf der Zeit die Gewässer in ihrem Verlauf verändert und die Lauflänge durch die Re-duzierung von Krümmungen verkürzt. Dadurch sinken nicht nur die Lebensraum-qualität und Selbstreinigungskraft der Gewässer, aufgrund höherer Abflusswerte werden auch die Hochwasserspitzen verschärft. Wassererosion tritt verstärkt an steilen Hängen und in Überschwemmungsberei-chen auf, sie wird begünstigt durch enge Fruchtfolgen mit hohem Hackfruchtanteil. Der durchschnittliche jährliche Bodenabtrag im Gemeindegebiet übersteigt mit 2 bis 25 t / ha vielfach die Toleranzgrenze von 5-8 t / ha und Jahr (BAYER. GEOLOGISCHES LANDESAMT 1989). Unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Bedingungen der landwirtschaftlichen Flächen in der Gemeinde wird bereits bei einer Hangneigung von 6 % ein Bodenab-trag von 10 t / ha und Jahr überschritten. Extrem hohe Erosionsraten weisen Acker-lagen über 12 % Hangneigung auf, im Planungsraum sind selbst Abträge von über 25 t / ha und Jahr möglich. Zur besseren Differenzierung der erosionsgefährdeten Bereiche im Gemeindege-biet wurden in der Bestands- und Bewertungskarte (M 1:5.000) landwirtschaftliche Flächen mit einer Hangneigung von 6-12 % bzw. > 12% mit Pfeilsymbolen gekenn-zeichnet. Neben den hängigen Lagen sind auch die Überschwemmungsbereiche der Gewäs-ser als erosionsgefährdet zu bezeichnen. Insbesondere an Gewässern ohne Puf-ferzonen sind Stoffeinträge aus angrenzenden Flächen (Bodeneintrag, verbunden mit Nähr- und Schadstoffeintrag) kaum vermeidbar. Die Winderosion spielt im Planungsgebiet – insbesondere in den ökologischen Defizitbereichen einer weitgehend ausgeräumten Flur – eine nicht zu unterschät-zende Rolle. Die gefährdeten Bereiche sind in der Bestands- und Bewertungskarte (M1:5.000) dargestellt (ökologische Defizitbereiche). Da aufgrund der hohen Bodenerosionsgefahr Bodenfruchtbarkeit, Grundwasser und Oberflächengewässer sowie Lebensräume von Pflanzen und Tierarten einer starken Gefährdung ausgesetzt sind, ist für das Planungsgebiet und den gesamten

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Naturraum eine deutliche Verminderung der Bodenerosion vorrangiges Ziel des Natur- und Ressourcenschutzes (STMUGV 2007). Dränage und Entwässerung feuchter Flächen (v.a. von Feuchtwiesen in den Bachtälern) führen zu Veränderungen des Grundwasserstandes, die Standortnivel-lierung führt zu einem Verlust an Lebensraumdiversität. Der verstärkte Einsatz von Dünger und Bioziden hat eine Eutrophierung von Saum- und Pufferflächen sowie ebenfalls eine Verarmung der Pflanzen- und Tier-welt zur Folge.

Zerstörung von Biotopbeständen (z.B. Bäume, Sträucher, Hecken, Ranken, Raine) durch Schlagvergrößerung, dadurch fehlende Biotopvernetzungen und Wanderbeziehungen: Für viele Tierarten der Hecken, z.B. Heckenvögel, Kleinsäu-ger, aber auch Insekten sind 400-800 m das äußerste an überwindbarer Entfer-nung; bereits bei Schlaggrößen über 100 m gehen empfindliche Arten zurück. Eine Veränderung des Landschaftsbildes ist eine weitere Folge der Flurausräumung. Ökologische Verarmung der Flächen: aufgrund fehlender Wandermöglichkeiten, Nistplätze, Deckungs- bzw. Ruhepunkte in der Ackerlandschaft sowie durch die intensive Bodennutzung (häufiges Pflügen von Ackerflächen; häufiges, frühes Mä-hen, Walzen, Abschleppen auf Grünlandflächen) erfolgt eine Zerstörung des Le-bensraumes zahlreicher Kleintiere (Spinnen, Käfer, Schnecken, Kleinsäuger, Wie-senbrüter…), die Verarmung der Feldflora sowie eine Landschaftsbildverarmung.

8.2 Forstwirtschaft

Wie bereits unter Kapitel 3 angesprochen, ist die Gemeinde mit 31,8 Hektar Wald-fläche zu einem nur sehr geringen Anteil von 1,4 % bewaldet. Die Verteilung der Waldarten zeigt Abbildung 14. Den größten Anteil nehmen laut Statistik mit 45% die Nadelwaldbestände ein. Waldähnliche Bestockung ist darüber hinaus laut Waldfunktionsplan (STMELF 1992) in Gundhöring und Hirschkofen sowie südlich Hirschkofen zu finden. Die Waldflächen der Gemeinde liegen gemäß Waldfunktionsplan im so genannten Teilwuchsbezirk „Gäuland“ innerhalb des Wuchsbezirks „Ostbayerische Donau-niederung“.

Laubw ald3%

Mischw ald34%

Nadelw ald45%

Gebüsch18%

Laubw ald

Mischw ald

Nadelw ald

GebüschAbbildung 14: Verteilung der Waldarten (Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbei-tung 2006, Gemeinde Feldkirchen)

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8.2.1 Waldfunktionsplan

Der Waldfunktionsplan weist einzelnen Bereichen folgende Funktionen zu (siehe Karte 1.4): • Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild: Waldstück südlich

Saulbach Es bestehen keine Vorschläge für die Ausweisung von Bann- und Erholungswäl-dern. Der Waldbesitz verteilt sich folgendermaßen: Das gesamte Kasernengelände in Mitterharthausen ist mit seinen Waldbeständen im Waldfunktionsplan (STMELF 1992) als Bundeswald verzeichnet. Die Waldstücke bei Neufang und südlich von Saulbach sind demnach Privatwald (ohne eigenes Personal).

8.2.2 Auswirkungen der Forstwirtschaft

Bei knapp der Hälfte des Waldbestandes handelt es sich um Nadelwald, dominante Baumart ist die Fichte. Der Laubholzanteil ist gering. Die reale Waldbestockung weicht damit deutlich von der potenziellen natürlichen Vegetation ab. Dadurch er-geben sich Einschränkungen hinsichtlich der Erfüllung der Lebensraum- und Erho-lungsfunktion.) Die naturfernen, artenarmen Fichtenbestände haben eine Reihe von negativen Einflüssen vor allem auf den Bodenhaushalt und die Gesamtökologie: • Artenarmut und gleichaltrige, ungeschichtete Bestände führen zu Instabilität der

Wälder (fehlende Nachhaltigkeit!): u.a. wesentlich erhöhte Anfälligkeit für Wind-wurf aufgrund großflächig flacher Durchwurzelungshorizonte sowie für Schäd-lingskalamitäten (Borkenkäfer).

• In Fichtenaltersklassenwäldern gestörte oder völlig fehlende Strauch- und Krautschicht, hauptsächlich aufgrund der schlechten Lichtverhältnisse am Waldboden.

• Verschlechterung der Bodenbedingungen durch die einseitig zusammengesetz-te Nadelstreu (Bildung einer bodenbiologisch inaktiven Rohhumusschicht durch schwer zersetzbare Streu, Versauerung, Podsolierung).

• Beitrag zur Instabilität der Wälder durch fehlende bzw. schlecht ausgebildete Waldränder.

• Beeinträchtigung des Landschaftsbildes: Monotone Waldflächen ohne jahres-zeitliche Höhepunkte (Laubaustrieb, Blüte, Herbstfärbung) prägen die Land-schaft.

8.2.3 Waldneugründung (Aufforstung)

Die positiven Auswirkungen von Erstaufforstungen (Vermehrung der Waldfläche, Verbesserungen im Naturhaushalt - Klima, Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere) sind vor allem in den intensiv genutzten „ökologischen Defizitbereichen“ zu erreichen. Häufig konzentrieren sich Erstaufforstungsanträge jedoch auf ertragsschwache Lagen (meist Grünland), beispielsweise in den Talräumen. Gemeindeweit erfolgten Erstaufforstungen bislang nur in geringem Umfang und im Anschluss an bestehen-

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de Waldflächen. Die Auebereiche als Landschaftsräume von besonderer Bedeu-tung sind hiervon nicht betroffen. Aufgrund der öffentlichen Förderprogramme zur Anlage von Energiewäldern mit schnell wachsenden Baumarten (z.B. Pappel, Weiden) ist künftig ggf. verstärkt mit Aufforstungsanträgen, insbesondere auf ertragsschwächeren Böden zu rechnen. Zur Bewertung der Aufforstungseignung sollten folgende Kriterien herangezogen werden: • Intensität der Landnutzung (ökologischer Defizitbereich?) • Erosionsgefahr (Aufforstung als Erosionsschutz an Steilhängen) • Sicht- / Lärmschutzfunktion (z.B. Abschirmung von Straßen) • Arten- und Biotopschutz:

- gesetzlicher Status (z.B. § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG – Flächen) - Wert des derzeitigen Lebensraumtyps (z.B. Talaue, Halbtrockenrasen,

Heckenstrukturen, wertvolle Waldränder) - Artenreichtum - Exposition (z.B. Südhang) - Randeffekte bei Aufforstung benachbarter Flächen (z.B. Beschattung von

Halbtrockenrasen) • Qualität bestehender Waldränder • Vermeidung von Sichtbarrieren (Anpassung an das Relief, z.B. keine Gehölz-

riegel in Talräumen oder an Aussichtspunkten; Wald v.a. auf Kuppen) Aufforstungen in Wasserschutzgebieten erscheinen nach neuesten Erkenntnissen nur dann sinnvoll, wenn der Stickstoffgehalt der Luft drastisch reduziert wird, da der jährliche Stickstoffeintrag in Waldbestände um ein mehrfaches höher liegt als die Nährstoffaufnahme der Bäume. Besonders bei der Aufforstung von Ackerflächen mit hohem Stickstoffvorrat sind hohe Nitratausträge zu befürchten (NATUR UND UMWELT 1995). Neben der Frage nach dem geeigneten Standort der Waldneugründung sind auch die Artenzusammensetzung und die Waldrandgestaltung von zentraler Bedeutung. Erstaufforstungen mit Nadelholzmonokulturen führen zur Intensivierung der bereits beschriebenen negativen Auswirkungen dieser Reinbestände. Aus landschaftspla-nerischer Sicht steht einer Erhöhung des Waldanteils in der Gemeinde nichts ent-gegen, sofern die Waldneugründung überwiegend mit standortheimischen Laubge-hölzen und mit ausreichender Waldrandausbildung erfolgt. Durch Abrundung bestehender Waldflächen und durch Neuanlage gut gestaffelter Waldränder im Zuge von Neuaufforstungen könnten Waldrandformen verbessert werden. Intakte, insbesondere südexponierte Waldränder sollten dagegen mög-lichst nicht durch Aufforstungen verstellt werden.

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8.3 Wasserwirtschaft

8.3.1 Wasserwirtschaftliche Nutzungen

Im Gemeindegebiet befindet sich das ca. 58 Hektar große Wasserschutzgebiet zur Wasserversorgung der Kasernenanlage Mitterharthausen. Es liegt etwa zur Hälfte auf dem Gebiet der Gemeinde Salching. In den nordöstlichen Bereich des Gemeindegebietes ragt ein Teil des Wasserschutzgebietes der Wasserversorgung Straubing. An den Fließgewässern des Gemeindegebietes bestehen keine Wasserkraftanla-gen zur Stromgewinnung. Eine Ausleitungsstrecke (ehemalige Mühle) befindet sich am Allachbach westlich Gundhöring. Die Durchgängigkeit des Allachbachs für Ge-wässerorganismen ist an dieser Stelle unterbrochen (Umgehungsgerinne mit zu geringer Wassermenge / Abtrennung durch ein nicht durchgängiges Wehr vom Bach). Zum Zwecke des Hochwasserschutzes gibt es im Planungsraum keine Bauwerke wie Schutzmauern, Deiche oder Dämme. Lediglich in Gundhöring wurde nach In-formationen des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen der Flurbereinigung am Hausmettinger Bach / Allachbach ein Hochwasserschild mit Nebengerinne ange-legt. Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG sind derzeit nicht festgesetzt, für Allachbach / Hausmettinger Bach wird jedoch im gesamten Gemeindebereich im Rahmen der Hochwassermanagement-Richtlinie das Überschwemmungsgebiet ermittelt. Die Überschwemmungsgebiete werden danach nach §76 WHG festge-setzt. Die aus der Konzeptbodenkarte abgeleiteten wassersensiblen Bereiche sind in den Plänen M 1:5.000 dargestellt. Aufgrund von angrenzenden Flächennutzungen ist der überwiegende Teil der Ge-wässer im Gemeindegebiet wasserbaulich verändert. Für die Gewässer 3. Ordnung liegt ein Gewässerentwicklungskonzept vor (BÜRO ESKA 2008). Konkrete Ausbauvorhaben (Flutmulden, Renaturierungen etc.) bestehen im Pla-nungsgebiet derzeit nicht.

8.3.2 Auswirkungen der Wasserwirtschaft

Die wasserbauliche Veränderung der Gewässer im Planungsgebiet aufgrund landwirtschaftlichen Nutzungsinteresses wurden bereits unter Abschnitt 8.1.2 „Auswirkungen der Landwirtschaft“ kurz angesprochen. Auch aufgrund anderweiti-ger Nutzungen in Gewässernähe (z.B. Besiedlung, Straßenbau) werden an den Gewässern wasserbauliche Veränderungen wie Begradigungen, Verbauungen oder Verrohrungen durchgeführt. Die negativen ökologischen Auswirkungen solcher Maßnahmen sind vielfältig: • Beeinträchtigung / Verlust der Gewässerdynamik (Erosion und Sedimentation,

Laufverlagerung), der Strukturvielfalt und des Feststoffhaushaltes, Verminde-rung der Qualität als Lebensraum (z.B. Allachbach).

• Verrohrungen und Abstürze verschlechtern oder unterbrechen die Durchgängig-keit der Bäche für gewässergebundene Organismen. Bereits kleine Abstürze

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von 10 Zentimetern Höhe, wie sie z.T. an Verrohrungen zu finden sind, können für Kleinlebewesen in Bächen und Gräben unüberwindbare Biotopschranken darstellen (u.a. am Allachbach)

• Verschärfung der Abflussspitzen und Erhöhung der Überflutungsgefahr: Durch die Laufverkürzung und die damit verbundene Erhöhung des Gefälles im Ge-wässerlauf kommt es zu einer Beschleunigung der Abflussgeschwindigkeit, auf-grund derer die Überflutungsgefahr, etwa bei Starkregenereignissen, an sensib-len Punkten wie etwa Engstellen ansteigt.

• Tiefenerosion: In Folge der erhöhten Abflussgeschwindigkeit erodiert das Ge-wässer verstärkt den Untergrund und tieft sich ein. Dies geschieht in den relativ weichen Lößsubstraten von Donauaue und Niederterrasse besonders schnell, vor allem bei einem gleichzeitigen Verbau der Ufer. Die Eintiefung kann eine Veränderung der Grundwasserverhältnisse der gesamten Aue nach sich ziehen.

• Begradigungen und Beseitigungen von Gehölzbeständen führen zu einer Ver-ringerung des Erlebniswertes hinsichtlich des Landschaftsbildes und einer visu-ellen Vereinheitlichung des Gewässerlaufes.

• Quellbereiche sind durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung im Umkreis gefährdet.

Die Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung obliegt der Gemeinde. Zur Unterhal-tung eines leistungsfähigen Abflussquerschnittes wird in der Regel im Abstand von mehreren Jahren die Gewässersohle meist durch die bewirtschaftenden Landwirte entkrautet. Die Grabenräumung erfolgt maschinell mittels eines Baggers. Entkrautungen und Räumungen stellen meist sehr intensive und einschneidende Pflegeeingriffe in den Lebensraum dar; die Ausmaße dieser Eingriffe hängen ab vom Zeitpunkt und von der Häufigkeit der Durchführung sowie von der Art und Größe der verwendeten Maschinen und Geräte. Finden die Pflegemaßnahmen im Herbst (September bis Oktober) statt, so sind die Auswirkungen auf Flora und Fau-na geringer. Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt würden die Gewässerfauna zu stark gefährden. Konkrete Ausbauvorhaben (Flutmulden, Renaturierungen etc.) bestehen im Pla-nungsgebiet derzeit nicht.

8.4 Bauliche Entwicklung (Siedlung, Gewerbe und Industrie)

Die bestehenden und geplanten Bauflächen sind, unterschieden nach der Art der baulichen Nutzung, in der Bestands- und Maßnahmenkarte dargestellt. Die beste-hende Bebauung hat in verschiedenen Bereichen Auswirkungen auf Naturhaus-halt und Landschaftsbild (vgl. Kapitel 4.5.5): • Bebauung im Auenbereich / bachnahen Bereich: (Weiling, Gundhöring, Allach-

bachaue): Einschränkung des Retentionsraumes, Gewässerbegradigung und -verbau, Verlust von Auelebensräumen, Behinderung des Kaltluftabflusses, Be-einträchtigung des Landschaftserlebens. Auch in nicht festgesetzten Über-schwemmungsgebieten ist eine bauliche Entwicklung gemäß § 77 WHG grund-sätzlich nicht zulässig.

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• Beeinträchtigung der Gewässergüte durch häusliche Abwässer (u.a. Teile von Opperkofen sowie weitere Weiler und Einzelanwesen: erhöhte Belastung der Gewässer aufgrund fehlenden Kanalanschlusses)

• Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes durch mangelnde Ortsrand-gestaltung (fehlende Übergangszonen in die freie Landschaft (z.B. durch Ge-hölzstrukturen)

• allgemein: durch Bebauung und Verkehrstrassen Bodenversiegelung, Verlust und Zerschneidung von Lebensräumen

8.5 Freizeit und Erholung

Freizeit- und Erholungsnutzung spielt in der Gemeinde Feldkirchen eine unterge-ordnete Rolle. In den intensiv ackerbaulich genutzten Bereichen mit insgesamt geringer Strukturausstattung ist grundsätzlich die Erholungseignung einge-schränkt. Es gibt keinen Fremdenverkehr, außer diversen Sportanlagen, einigen Radwegen sowie einer Kleingartenanlage sind keine besonderen Freizeiteinrichtungen wie Badeweiher etc. vorhanden. Die Auswirkungen der Erholungsnutzung auf Natur und Landschaft sind daher gering. Die Sportplatzanlage in der Allachbachaue am westlichen Ortsrand von Feldkirchen hat einen Verlust von Auelebensräumen bzw. auespezifischer Vegetation, eine Verminderung des Stoffrückhalts und eine Ge-wässerbegradigung zur Folge. Das Rad- und Fußwegenetz sowie der Bestand öffentlich nutzbarer Grünflächen ist in den Karten M 1:5.000 (Bestands- und Maßnahmenpläne) dargestellt.

8.6 Verkehr

Die Erschließung des Gemeindegebietes ist ausreichend, Ausbauplanungen beste-hen nicht. Die Auswirkungen des Straßenverkehrs bzgl. Lärms wurden bereits angespro-chen. (vgl. Abschnitt 5.1.5). Weitere Immissionswirkungen betreffen die Eutrophie-rung und Schadstoffbelastung der angrenzenden Lebensräume. Darüber hinaus ziehen Verkehrstrassen infolge Bauwerk und Betrieb (Dämme, Einschnitte, breite Fahrbahnen) Barrierewirkungen nach sich, insbesondere, wenn sie Landschaftsräume mit besonderer Bedeutung für Ökologie und Naturhaushalt durchschneiden. Im Rahmen der Bestandserhebungen wurden insbesondere Ge-wässerüberbrückungen hinsichtlich ihrer Barrierewirkung / Durchlässigkeit beurteilt. Neben der Gewässerdurchgängigkeit ist dabei besonders auch das Vorhandensein einer terrestrischen Berme bedeutsam. Die Staats- und Kreisstraßen verlaufen innerhalb des Gemeindegebietes in land-wirtschaftlich intensiv genutzten Räumen. Die SR2 und SR11 queren den Talraum des Allachbachs und wirken mit ihren Straßendämmen als Barriere. Als Sonderstandort haben Straßenbegleitflächen (Böschungen etc.) mittlerweile auch Bedeutung als Verbundachse insbesondere für Mager-Trocken-Lebensräume erlangt. Im Planungsgebiet ist dies allerdings weniger der Fall, die Böschungen sind

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aufgrund von Einträgen aus direkt angrenzender ackerbaulicher Nutzung meist nährstoffreich. Der Bestand an Verkehrstrassen ist in den Plänen im Maßstab 1:5.000 enthalten.

8.7 Ver- und Entsorgung, Altlasten

Im Gemeindegebiet sind nach Informationen der Gemeindeverwaltung keine Altlas-ten bzw. Untergrundverunreinigungen bekannt. Von Seiten des Landratsamtes wird angeregt, dass zur Feststellung, ob nicht eine Altlast in der Umgebung des Vroni-Bergls vorzufinden ist, einige Kontrollschürfun-gen durchgeführt werden sollten. Sollten Altlasten auftreten, ist der technische Umweltschutz zu verständigen. In diesem Fall wären die Maßnahmen zur Beseiti-gung der Altlast mit einem unabhängigen Gutachter abzustimmen. Allerdings befin-det sich der Bereich nach Angaben der Gemeinde in Privateigentum, Kontrollschür-fungen sind daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

8.8 Gewinnung von Bodenschätzen

Die Gewinnung von Bodenschätzen spielt im Planungsgebiet eine untergeordnete Rolle. Aus dem gültigen Flächennutzungsplan wurde die Vorrangfläche zur Gewinnung von Lehm (L6) südlich Opperkofen übernommen. Die Größe beträgt ca. 21 ha. An das Gebiet direkt angrenzend verläuft die SR32, eine archäologische Fundstelle wird angeschnitten (7141-233). Ca. 200 m südlich des Vorrangbereiches befindet sich das Biotop Nr. 7141-35 -1. In Karte 2, Siedlung und Versorgung, des Regionalplanes sind zwei Vorranggebiete für Lehm ausgewiesen, die zwar nicht auf dem Gebiet der Gemeinde liegen, jedoch direkt an dieses angrenzen. Dies ist zum einen die an der nördlichen Gemeinde-grenze auf dem Gebiet der Stadt Straubing gelegene Vorrangfläche LE7, die der ehemaligen Fläche L7 mit einer Erweiterung entspricht. Südöstlich an die Gemein-de angrenzend, auf dem Gebiet der Gemeinden Salching und Leiblfing wurde zum anderen die Vorrangfläche LE6 ausgewiesen. Die beiden Flächen betreffen im Gemeindegebiet keine empfindlichen Lebensräu-me oder Biotope. (REGIONALER PLANUNGSVERBAND DONAU-WALD 2000 UND 2008).

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9 Leitbild Die Planungsziele für den Landschaftsplan ergeben sich aus den Vorstellungen der Gemeinde, den zu übernehmenden oder beachtenden Vorgaben aus übergeordne-ten Planungen und den gesetzlich definierten Aufgaben eines Landschaftsplanes, die durch die örtliche Situation näher bestimmt werden.

9.1 Ziele der Gemeinde Feldkirchen

Die Gemeinde Feldkirchen strebt allgemein • die Sicherung ausreichender Entwicklungsmöglichkeiten, • den Erhalt der landwirtschaftlichen Produktionsfunktion, • die Bewahrung der landschaftlichen Besonderheiten und natürlichen Grundla-

gen sowie • die Vermeidung bzw. Verbesserung einer Überalterung der Gemeindebevölke-

rung - v.a. in den alten Ortskernen - an. Weitere Ziele bzw. Anregungen ergeben sich u.a. aus der Stellungnahme der Ge-meinde im Beteiligungsverfahren zur Änderung der Verordnung des Landesent-wicklungsprogramms Bayern (Fortschreibung des LEP 2003 - Entwurf vom 12.07.2005) sowie aus Gesprächen mit der Gemeinde: • Erhalt der Grundschule und des Kindergartens in Feldkirchen bzw. Mit-

terharthausen, auch bei geringer Auslastung; Sanierung beider Gebäude • Ausbau der St 2142 zwischen Geiselhöring, Perkam und Straubing, kein Ausbau

der sog. Regionaltrasse Geiselhöring – Hainsbach – Metting (Zunahme des Durchgangsverkehrs in Feldkirchen um ein Vielfaches durch die Errichtung des Kreisverkehrs bei der Südumfahrung Geiselhöring an der SR 211

• Anlage eines Radweges entlang der SR2 Richtung Alburg • Vernetzung der Buslinien zwischen Landkreis und Stadt, um die Bedienungsqua-

lität des öffentlichen Personennahverkehrs im Umlandbereich zum Oberzentrum Straubing zu verbessern

• Bau einer neuen Leichenhalle, ggf. mit Bürgerhaus neben dem Friedhof • Anschluss anschließbarer Ortsteile an kommunale Kläranlagen (bei entspre-

chender Förderung) (GEMEINDE FELDKIRCHEN 2005b)

9.2 Vorgaben und Ziele übergeordneter Pläne und Programme

9.2.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern

Das Gebiet der Gemeinde Feldkirchen ist im Landesentwicklungsprogramm Bayern als „Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum“ ausgewiesen (STMWIVT 2006).

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Für diese Bereiche wurden folgende Ziele und Grundsätze zur nachhaltigen überfachlichen Entwicklung der Raumstruktur festgelegt (Auszüge): • Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Stadt- und Umlandbereiche im länd-

lichen Raum als regionale Wirtschafts- und Versorgungsschwerpunkte nachhal-tig weiter entwickelt werden und als Impulsgeber die Entwicklung des ländlichen Raums fördern. Dabei ist bei Bedarf die Entlastung von Verdichtungsräumen im Rahmen der ökologischen Tragfähigkeit anzustreben.

• Einrichtungen, die an oberzentrale Standorte gebunden sind, aber nicht zur Versorgung der Bevölkerung in den Verdichtungsräumen notwendig sind, sollen bevorzugt in den Kernstädten der Stadt- und Umlandbereiche im ländlichen Raum errichtet werden.

Feldkirchen liegt zugleich innerhalb eines „ländlichen Teilraumes, dessen Ent-wicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll“. Diese sollen im Hinblick auf die Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen bevorzugt entwi-ckelt werden (Auszüge): • Die Auflockerung einseitiger Wirtschaftsstrukturen und eine Differenzierung des

Arbeitsplatzangebotes sind anzustreben. Rationalisierungs-, Modernisierungs- und Umstellungsbemühungen in Wirtschaftszweigen mit Strukturproblemen, einschließlich der Land- und Forstwirtschaft, sind unter Beachtung sozialer und ökologischer Belange zu berücksichtigen.

• Einer Abwanderung sowie der Entwicklung einseitiger Sozial- und Altersstruktu-ren ist entgegenzuwirken. (…)

Darüber hinaus gelten als Ziele und Grundsätze zur nachhaltigen Entwicklung der raumbedeutsamen Fachbereiche, hier der natürlichen Lebensgrundlagen und der Wasserwirtschaft (Auszüge): • Um die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft zu erhalten und zu entwi-

ckeln, ist es von besonderer Bedeutung, dass die Naturgüter Boden, Wasser, Luft/Klima, Pflanzen- und Tierwelt in ihrer Funktion und ihrem dynamischen Zu-sammenwirken als natürliche Lebensgrundlagen dauerhaft gesichert und – wo möglich – wieder hergestellt werden.

• Verluste an Substanz und Funktionsfähigkeit des Bodens, insbesondere durch Versiegelung, Erosion, Verdichtung, Auswaschung und Schadstoffanreicherung, sollen bei allen Maßnahmen und Nutzungen minimiert werden. Soweit möglich und zumutbar soll der Boden entsiegelt und regeneriert werden.

• (…) Der Anlegung von Gewässerrandstreifen als Lebensräume, zur Entwick-lung der Auen und zum Schutz der Gewässer vor Nährstoffbelastungen kommt besondere Bedeutung zu. (…)

• Eine Verringerung von Abflussextremen ist anzustreben. (…) (STMWIVT 2006)

9.2.2 Regionalplan Donau-Wald (Region 12)

In Teil B, Fachliche Ziele, werden für den Geltungsbereich folgende Aussagen getroffen - landschaftliche Vorbehaltsgebiete oder Vorranggebiete für den Hoch-wasserschutz sind für das Gemeindegebiet nicht bestimmt.

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(BI) Natur und Landschaft (1) Landschaftliches Leitbild (1.3) „Auf die Schaffung ökologischer Ausgleichsflächen soll in landwirtschaftlich

intensiv genutzten Gebieten, insbesondere südlich der Donau, (…) hinge-wirkt werden.“

(BIII) Land- und Forstwirtschaft (2) Forstwirtschaft (2.1) „(…) Vor allem in den waldarmen Gebieten des tertiären Hügellandes und

des Dungaus soll darauf hingewirkt werden, dass Rodungen nur im unbe-dingt notwendigen Ausmaß durchgeführt und möglichst durch Aufforstun-gen gleichwertiger Standorte im näheren Bereich ausgeglichen werden.“

(BXII) Wasserwirtschaft (2) Gewässerschutz (2.1) „Kritisch und stark belastete Gewässer, wie (…) Gewässer im tertiären

Hügelland, sollen durch den Bau von Abwasseranlagen mit hohem Reini-gungsgrad saniert werden. (…)“

(2.3) „Der Grundwasserbelastung aus der Landwirtschaft soll insbesondere in den Landkreisen (...) Straubing-Bogen entgegengewirkt werden.“

(3) Hochwasserschutz / Abflussregelung (Ziele Z und Grundsätze G) (3.1) Hochwasserschutz (3.1.1) G Es ist anzustreben, die Überschwemmungsgebiete der Gewässer der

Region für den Abfluss und den Rückhalt von Hochwasser zu erhalten und zu entwickeln.

(3.1.2) G Von besonderer Bedeutung ist es, natürliche Rückhalteräume insbeson-dere in den Auwäldern zu erhalten, in ihren Funktionen für den Hochwas-serschutz zu optimieren und – wo möglich und notwendig – wiederherzu-stellen. G Eine möglichst naturnahe Gestaltung der Fließgewässer und deren Ufer in der Region ist anzustreben, um Abflussverschärfungen insbesondere bei Hochwasser entgegenzuwirken.

(3.1.3) Z Hochwasserschutzmaßnahmen sollen in der Regel auf Siedlungsgebiete und Ortsteile sowie auf wichtige Verkehrs- und Infrastrukturanlagen kon-zentriert werden. Neben den technisch notwendigen Anlagen und Bauwer-ken sollen auch Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes Be-rücksichtigung finden.

Als Ziel der Raumordnung und Landesplanung gemäß Regionalplan ist als land-schaftspflegerische Maßnahme für den Bereich des Dungaus darüber hinaus eine Flurdurchgrünung anzustreben (Karte 3 „Landschaft und Erholung“ zum Regional-plan der Region 12, zeichnerisch erläuternde Darstellung verbaler Ziele). (REGIONALER PLANUNGSVERBAND DONAU-WALD 2008)

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9.2.3 Arten- und Biotopschutzprogramm

Die Aussagen des Arten- und Biotopschutzprogrammes (ABSP) des Landkreises Straubing-Bogen wurden im Wesentlichen in den vorliegenden Flächennutzungs- mit Landschaftsplan eingearbeitet. Unter Berücksichtigung der konkreten Be-standssituation bilden sie eine zentrale Grundlage für die Formulierung der arten- und biotopschutzbezogenen Ziele im Landschaftsplan. Auf folgende Ziele und Maßnahmen (Auswahl) sollte laut ABSP hingewirkt werden (STMUGV 2007):

Übergeordnete Ziele und Maßnahmen für den Naturraum „Donau-Isar-Hügelland“: • Erhalt der wenigen naturnahen und/oder mit gefährdeten Arten ausgestatteten

Bachabschnitte und Bachauen

• Wiederherstellung der meist beeinträchtigten Bäche und ihrer Auen als Lebens-raum für typische Fließgewässerorganismen und als lokale (Feucht-) Grünland-verbundachsen durch Verbesserung der Abwasserreinigung, ökologischen Aus-bau der begradigten und eingetieften Bachabschnitte, Einrichtung von ab-schnittsweise bepflanzten Uferrandstreifen (5- 10 m Breite), Grünlandnutzung im Auebereich;

• Sicherung und Pflege der nur noch kleinstflächig vorhandenen Magerrasen- und Halbtrockenrasenreste bzw. der Reliktvorkommen von Magerrasen- und Mager-wiesenarten; Ausdehnung der durchwegs viel zu kleinen Lebensräume durch Entwicklung von Extensivwiesen im direkten Umfeld;

• Schaffung von extensiv oder nur periodisch genutzten, mageren Saumzonen an Ranken, Rainen, Wegrändern, Hecken- und Waldsäumen (Sicherung über Ag-rarumweltmaßnahmen).

Übergeordnete Ziele und Maßnahmen für den Naturraum „Dungau“: • Wiederherstellung eines Mindestmaßes an Biotopflächen bzw. ökologischer

Vielfalt

• Optimierung der Bäche als wichtigste potenzielle Vernetzungsstrukturen durch Renaturierung der Gewässerläufe und Ausweisung von Pufferstreifen zur Ent-wicklung von Feuchtgebieten und zur Förderung einer naturnahen Gewässerdy-namik.

• Förderung der Schleiereule in der klimatisch günstigen Straubinger Gäuboden-landschaft; Verbesserung des Nahrungsangebotes durch Vermehrung von Kleinstrukturen; Erhalt und lokale Verbesserung des Nistplatzangebotes.

• Verstärkte Förderung einer umweltverträglichen, natur- und ressourcenschonen-den landwirtschaftlichen Nutzung, wodurch v.a. Belastungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer verringert, Kleinstrukturen neu geschaffen und die typischen Lebensgemeinschaften der Äcker gefördert werden sollen.

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Ziele für Ackerfluren Einrichtung pestizidfreier Ackerrandstreifen im Rahmen der staatlich geförderten

Agrarumweltmaßnahmen Extensive Bewirtschaftung ganzer Äcker mit vollständigem Verzicht auf Dün-

gung und Herbizideinsatz im Rahmen der staatlich geförderten Agrarumwelt-maßnahmen in großflächigen, strukturarmen Agrargebieten

Abschluss langfristiger privatrechtlicher Vereinbarungen. Nur so können die im Boden vorhandenen Samen seltener Arten auskeimen, die durch das jährliche Pflügen an die Oberfläche gelangen

Förderung alter Kulturpflanzen (-sorten) wie Dinkel, Lein u. ä. (mind. 0,5 ha), nach Möglichkeit in Verbindung mit historischen Feldbaumethoden wie geregel-ter Dreifelderwirtschaft und/oder nachfolgender Beweidung (Ackerwildkrautre-servate).

Erhaltung und Optimierung der agrarisch genutzten Kulturlandschaft im Hinblick auf den Schutz von Feldhase, Kleinsäugern und Brutvogelarten der Ackerland-schaften durch Erhaltung und Förderung von Rainen, Ruderalflächen, Hecken, Feldgehölzen und anderen extensiv oder nicht genutzten Lebensräumen sowie durch die Förderung von Kulturen, die dem Feldhasen im Winter Schutz bieten (z. B. Stoppelbrachen)

Verstärkte Förderung extensiver, natur- und ressourcenschonender Feldbaume-thoden (ökologischer Landbau).

Ziele für Quellen Erhalt aller Quellen, d. h. Untersagung von Quellfassungen, Dränierungen,

Verfüllungen und der Anlage von Fischteichen oder „Biotoptümpeln“ in Quellbe-reichen

Schaffung abschirmender Pufferzonen um die Quellen in der offenen Land-schaft

Rückbau von verrohrten Quellbächen zu offenen Gewässern und Rücknahme von Drainagen im Einzugsgebiet von Quellen

Ziele für Fließgewässer: Verbesserung der Gewässergüte stärker belasteter Gewässer mindestens auf

Güteklasse II (mäßig belastet) Verbesserung der Durchgängigkeit der Bäche, Rückführung verrohrter und

technisch verbauter Bachabschnitte Verzicht auf weitere technisch orientierte Sohl- und Uferverbauung sowie Ver-

zicht auf Begradigungen Bereitstellung ausreichend breiter Retentions- und Entwicklungsräume, in denen

die Bäche ihre natürliche Dynamik zur Entfaltung bringen können und die gleichzeitig der Hochwasserrückhaltung dienen

Reaktivierung von Überschwemmungsgebieten, Anhebung des Grundwasser-standes in der Bachaue, z. B. durch Auflassung von Gräben (Unterlassung von Grabenräumungen) oder Beseitigung von Drainagen

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Ziele für Gräben: Durchführung biotopverbessernder Maßnahmen an Gräben, sofern sie nicht zur

Regeneration von (ehemaligen) Feuchtgebieten aufgelassen werden können: Anlage von Pufferstreifen und lückigen Gehölzsäumen, Erhöhung der Struktur- und Standortvielfalt durch Abflachen steiler Grabenböschungen in Teilbereichen und durch Grabenaufweitungen;

Beachtung ökologischer und faunistischer Grundsätze bei Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen an Gräben: U.a. keine Veränderung der Gewässercharakte-ristik durch die Unterhaltung, Erhaltung des Stauden-, Schilf- und Gehölzbe-wuchses am Gewässerufer, Beachtung von Amphibien- und Fischlaichzeiten, Durchführung von Räumungs- und Entlandungsmaßnahmen abschnittsweise, Belassen des Aushubmaterials für einige Zeit am Grabenrand

Ziele für Feuchtgebiete: Erhalt, Verbesserung und Vergrößerung aller Feucht- und Nasswiesen im biolo-

gisch verarmten Donau-Isar-Hügelland und Straubinger Gäu: Vorrangiger Ein-satz der Naturschutz- und Landwirtschaftsprogramme mit Zielsetzung einer ex-tensiven Wiesennutzung v.a. in den Wiesenbrütergebieten, in den Über-schwemmungsgebieten und als durchgängige Grünlandzüge in den Bachtälern; Förderung eines konstant hohen Grundwasserspiegels; Erhaltung nährstoffar-mer Standortverhältnisse

Vernetzung isoliert liegender Feuchtstandorte z.B. durch ungenutzte bzw. ex-tensiv genutzte Uferstreifen entlang von Fließgewässern oder Gräben, Wegen, Hecken o. ä.

Erhaltung und Förderung eines vollständigen Typenspektrums der Röhrichte, Großseggenriede und Hochstaudenfluren u.a. durch Förderung von Uferstrei-fen; gelegentliches Entfernen von Gehölzaufwuchs in Hochstaudenfluren; Ver-meidung von Störungen in Röhrichten und Großseggenrieden während der Brut, Aufzucht und Mauserzeit (März bis August)

Entwicklung von Röhrichten, Großseggenrieden und Hochstaudenfluren u.a. durch Rückbau (Renaturierung) und Aufweitung der Gewässerläufe

Erhalt eines Mindestanteils ungemähter, z.T. extensiv gepflegter Flächen in Wiesengebieten (Brachflächenanteil von ca. 10 % an der Gesamtfläche)

Ziele für Trockenstandorte: Erhalt, Optimierung und naturschutzfachliche Sicherung besonders bedeutsa-

mer oder für den Naturraum typischer Trockenstandorte, Aufrechterhaltung ei-ner extensiven Nutzung (Mahd oder Beweidung) auf allen mageren Grün-landstandorten

Dauerhafte Sicherung der extensiven Grünlandbewirtschaftung und weitere Aushagerung der großflächigen Wiesenareale in den Standortübungsplätzen; Entwicklung zu strukturreichen Wiesenlebensräumen

Optimierung, Vergrößerung und Vernetzung aller Magerwiesen und Saumge-sellschaften insbesondere in den intensiv genutzten Agrarlandschaften; als Ver-netzungselemente eignen sich Brachflächen, Altgrasfluren, Wegböschungen, Ranken, Dämme, Wiesensäume, Ackerrandstreifen, Waldränder, Rohboden-standorte etc.

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Keine Aufforstung von Grünland mit wertvollem Bestand an Pflanzengesell-schaften und Tierarten oder mit einer hohen landschaftsökologischen Bedeu-tung (u.a. in Bach- und Flusstälern, in strukturreichen Heckengebieten sowie an wertvollen Waldrand- und Saumbereichen)

Wiederherstellung von Extensivgrünland auf überschwemmungsgefährdeten Ackerflächen in den Bach- und Flussauen und in erosionsgefährdeten Hangla-gen

Ziele für Hecken und andere Gehölzbestände: Erhalt aller vorhandenen naturnahen Hecken, Gebüsche, Feldgehölze und

landschaftsprägenden Heckenkomplexe mit ihrem Strukturreichtum; rechtzeiti-ger Ersatz bei unvermeidbaren Eingriffen

Erhalt und Förderung zusätzlicher Strukturkomponenten zur Wertsteigerung in vorhandenen Hecken und Feldgehölzen (z. B. Lesesteinhaufen, Holzlager, Rei-sighaufen, Staudensäume); dabei ist auf den Erhalt wertvoller Säume zu achten

Umstrukturierung bzw. Verbesserung neu angelegter Hecken im Hinblick auf ihre standortgemäße Zusammensetzung sowie auf eine möglichst große Strukturvielfalt

Neuanlage von Hecken in erosionsgefährdeten Lagen, zur Verbesserung der ökologischen Situation in ausgeräumten Ackerlagen, zur Verbindung von He-ckenkomplexen untereinander und zur Anbindung an Siedlungen (bzw. zur Ein-bindung dieser in die Landschaft)

Bei einer Neuanlage sollte sich die Auswahl der Arten an der Artenzusammen-setzung angrenzender, naturnaher Hecken orientieren, bei der Pflanzung sollten Pionierarten überwiegen. Anzustreben ist eine hohe Strukturvielfalt (wechselnde Heckenbreite, Einbringung von Lesesteinhaufen, unregelmäßige Grenzlinien)

Vermeidung einer weiteren Zunahme von Gehölzbeständen auf wertvollen Of-fenlandstandorten

Bei der Pflege von Hecken und Gebüschen ist Folgendes zu beachten: Da die Aufeinanderfolge verschiedener Sukzessionsstadien ein heckentypisches Merkmal ist, sollen in größeren Heckengebieten sämtliche Altersausprägungen vorhanden sein

Ziele für Wälder: Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung, die sich aus der Dynamik

natürlicher Waldökosysteme mit der Baumartenzusammensetzung der jeweili-gen natürlichen Waldgesellschaft unter Einbeziehung standortgerechter Baum-arten ableitet

Förderung von Alt- und Totholz als wichtige Habitatstrukturen im Ökosystem "Wald" und Lebensraum vieler "waldspezifischer" Organismen

Sicherung der Verjüngung aller standortgerechten Baum- und Straucharten sowie Entwicklung der typischen Krautschicht ohne besondere Schutzmaßnah-men; Reduzierung örtlich überhöhter Rehwildbestände, Verzicht auf Winterfütte-rung

Förderung breiter, strukturreicher Übergangszonen am Rand größerer Waldflä-chen unter Einbeziehung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen

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Förderung der natürlichen Sukzession mit Schlag- und Staudenfluren sowie Vorwaldstadien

Förderung und Optimierung struktur- und artenreicher Waldbestände in der forstlichen Bewirtschaftung und der waldbaulichen Planung

Schutz der Ressourcen Wasser und Boden durch Verzicht auf die Anwendung von Düngemitteln und Pestiziden; Minimierung des Maschineneinsatzes auf Waldböden bzw. Beschränkung auf Rückegassen; schonende Holzbringung

Erhalt und Verbesserung der Arten- und Biotopschutzfunktion in allen naturna-hen Feucht-, Au-, Bruch- und Schluchtwäldern

Ziele für Siedlungsbereiche: Ausstattung der Siedlungsbereiche, Gewerbegebiete und ihres Umlandes mit

möglichst hohem Strukturreichtum bzw. einer hohen Biotopvielfalt Minimierung des Anteils versiegelter Flächen in den Siedlungen und Gewerbe-

gebieten Entwicklung von Gehölzpflanzungen zu naturnahen Gebüschen und waldähnli-

chen Beständen u.a. durch Verringerung der Pflegemaßnahmen; Verbesserung der Funktion von Altbäumen als (Teil-)Lebensraum vielfältiger Artengemein-schaften

Erhalt, Pflege und Neuschaffung innerörtlicher bzw. ortsnaher Streuobstwiesen zur Ortsrandgestaltung, auch bei Neubausiedlungen

Schutz und Förderung von Pionier- und Ruderallebensräumen vor allem in Bau-gebieten, auf Bauschuttdeponien, an Wegeböschungen und -zwickeln und auf Industrieflächen

Vorrangige Berücksichtigung spezifischer Naturschutzbelange bei der Erhaltung bzw. Restaurierung von historischen Gebäuden und deren Umfeld

Gezielte Strukturverbesserungen zur Förderung einzelner Tierarten; Vorausset-zung ist die Akzeptanz durch die Bevölkerung

Im Arten- und Biotopschutzprogramm werden für das Gemeindegebiet Feldkirchen keine Schutzvorschläge formuliert. (STMUGV 2007)

9.3 Örtliches landschaftsplanerisches Leitbild

Das örtliche Leitbild beschreibt den aus landschaftsplanerischer Sicht anzustreben-den Zustand. Dieser ergibt sich aus den rechtlichen Grundlagen (Kapitel 1.2), den Vorgaben übergeordneter Pläne und Programme (Kapitel 9.1) und aus der konkre-ten örtlichen Situation (Qualitäten, Defizite der Landschaft). Der Detaillierungsgrad orientiert sich dabei am Planungsmaßstab 1:5.000.

9.3.1 Schwerpunktbereiche des Arten- und Biotopschutzes

Für das Gemeindegebiet wurden ökologische Schwerpunktbereiche herausgearbei-tet, welche für Naturhaushalt und Landschaftsbild besonders bedeutsam und ge-genüber verschiedenen Nutzungsansprüchen besonders empfindlich sind oder die

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aufgrund einer intensiven Inanspruchnahme durch Nutzungen wichtige Aufgaben für Naturhaushalt und Landschaftsbild nicht mehr erfüllen können. Die Bereiche sind für zukünftige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorrangig geeignet. Die Entwicklungsleitbilder für diese Landschaftsräume werden im Folgenden be-schrieben:

Tabelle 35: Leitbilder für ökologische Schwerpunktbereiche

Ökologischer Schwer-punktbereich Leitbild

Offene Talräume - Freihalten von Bebauung und Versiegelung - Verbesserung der Retentionsfunktion - Erhalt und Entwicklung von durchgängigen, unverbauten

Bächen unter Förderung der Eigendynamik der Fließgewässer - Anlage von Uferstreifen - Vorrangbereich für extensive Grünlandnutzung - Freihalten von Aufforstungen, Christbaum- und Schmuckrei-

sigkulturen

Feuchtwiese südlich Feldkirchen im „Bachfeld“ (potenzielles Wiesenbrü-tergebiet - Kiebitz) sowie Wiesenbrütergebiet gem. ASK innerhalb des Kasernengeländes:

- Vorrangbereich für extensive Grünlandnutzung – Ausdehnung der Grünlandflächen

- Optimierung als Wiesenbrüterlebensraum (Erstmahd nicht vor Ende Juni)

- keine Entwässerungsmaßnahmen vornehmen - Freihalten von Aufforstungen, Christbaum- und Schmuckrei-

sigkulturen

nährstoffärmere Hangbereiche, u.a. am Allachbach

- Freihalten von Bebauung und Versiegelung - Freihalten von Aufforstungen, Christbaum- und Schmuckrei-

sigkulturen, Entfernen standortfremder Gehölze - Reduzierung von Stoffeinträgen aus angrenzenden

landwirtschaftlichen Flächen (z.B. durch Pufferzonen) - Erhalt und Pflege offener Bereiche, thermophiler Gebüsche

und Buschwaldbereiche - Neuanlage von Lebensräumen (z.B. Wärme liebende Säume) - Verbesserung der Vernetzung von Teilflächen - Optimierung für Arten trocken-magerer Lebensräume

ausgeräumte, strukturarme Bereiche im Hügelland von Aiterach und Kleiner Laaber sowie im Straubinger Gäu

- Erhalt noch vorhandener Feldgehölze, Hecken, Raine, Einzelbäume, Streuobstbestände etc.

- Neuanlage, Optimierung und Vernetzung von Lebensräumen (Gebüsche, Hecken, Raine…)

- Maßnahmen gegen Wind- und Wasser-Erosion

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10 Entwicklungskonzept Die geplante Entwicklung berücksichtigt die gegebenen naturräumlichen Eigenarten sowie die Nutzungsansprüche und Nutzungstendenzen. Ziel ist die Erhaltung der Kulturlandschaft, aber nicht als statisches Bild und auch nicht als Rückschritt in einen vergangenen Zustand der vorindustriellen Landschaft. Ausgangspunkt müssen die heutigen Bedingungen, aber auch die aus heutiger Sicht definierten Ziele sein. Leitbild für die zukünftige Entwicklung ist die Sicherung der heute als notwendig erkannten Umweltqualität für die Menschen wie für die Tiere und Pflanzen. Der Landschaftsplan erfüllt die Funktion eines Fachplanes für Naturschutz und Landschaftspflege. Gleichzeitig leistet er einen wichtigen Beitrag zur räumlichen Gesamtplanung (umweltverträgliche Lenkung flächenbeanspruchender Nutzun-gen). Im Folgenden werden die geplante Entwicklung und Maßnahmenvorschläge gegliedert nach Flächennutzungen dargestellt.

10.1 Landwirtschaft

Zu den vorrangigen Zielen für die Gemeinde Feldkirchen, die durch ihre Lage in einer der fruchtbarsten Landschaften Bayerns durch die Landwirtschaft sehr stark geprägt wird, zählt die Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter unter be-sonderer Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes.

10.1.1 Ziele

• Sicherung der ertragreichen Böden für die landwirtschaftliche Nutzung. • Erhalt und Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbe-

sondere Sicherung der Bodenschutzfunktionen (Erosionsschutz, Schutz der natürlichen Fruchtbarkeit und biologischen Regenerationsfähigkeit), der Was-ser- und Klimaschutzfunktionen (Offenhaltung für Kaltluftproduktion und –Abfluss, Stärkung der Rückhaltefunktion der Landschaft)

• Arten- und Biotopschutzfunktionen: Erhalt und Verbesserung der Lebensräu-me heimischer Tier- und Pflanzenarten, Verminderung des Eintrags von Nähr- und Schadstoffen in empfindliche Lebensraumtypen

• Erhalt der Kulturlandschaft (Erholungsfunktionen / Landschaftsbild) • Sicherung und Entwicklungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe

10.1.2 Maßnahmen zur Bestandssicherung

• Erhalt noch vorhandener Grünlandflächen in den grundwassernäheren und überschwemmungsgefährdeten Talräumen des Allachbachs und der Neben-bäche; kein zusätzlicher Grünlandumbruch oder Drainagenbau, keine Verfül-lungen

• Erhalt von Grünland- / Brachflächen auf erosionsgefährdeten Hängen

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• Erhalt aller noch vorhandenen Kleinstrukturen, Feldgehölze, Hecken, Einzel-bäume und Ackerraine

• Erhalt aller vorhandener Streuobstwiesen • Beschränkung von bituminös befestigten Wegen auf die Erschließung von

Weilern und Einödhöfen, um Bodenversiegelung und unüberwindbare Barrie-ren für Käfer und sonstige Kleininsekten weitestgehend zu vermeiden.

10.1.3 Maßnahmen zur Entwicklung

• Überführung von Acker in Grünland im Talraum des Allachbachs und in den übrigen Bachauen aus Gründen des Gewässerschutzes, als Puffer gegenüber Nährstoffeinträgen, zur Förderung des Kaltluftflusses und als Erosionsschutz

• Extensivierung der Nutzung auf feuchten Flächen in Gewässernähe, Verzicht auf den Einsatz von Bioziden und Düngemitteln in unmittelbarer Gewässernä-he

• Anlage von Filter- und Rückhaltebiotopen • Reduzierung von Entwässerungswirkungen mit besonders gravierenden Aus-

wirkungen auf Natur und Landschaft • Umwidmung von Acker- in Grünland auf weiteren geeigneten Flächen: auf e-

rosionsgefährdeten Hängen und Flächen, auf denen sich ein kartiertes Biotop befindet

• Wiederaufnahme der Nutzung naturschutzbedeutsamer, brach gefallener Feucht- und Magerwiesen, Heckenpflege

• Förderung des ökologischen Landbaus u.a. auch durch eine gezielte Beratung der Landwirte zur Umstellung oder indem dessen Produktvermarktung durch die Gemeinde gestärkt wird (Einkauf z.B. durch gemeindliche und kirchliche Einrichtungen wie Kindergarten)

• Umstellung der Bewirtschaftung nach den Grundsätzen des kontrolliert-biologischen Landbaus insbesondere für die Bereiche von Wasserschutzgebie-ten, für alle übrigen Bereiche ist dies wünschenswert.

• Förderung des integrierten Pflanzenschutzes durch: o Beachtung der Fruchtfolgerichtwerte o Verwendung von resistenten Kulturpflanzen o Anwendung von biologischen Bekämpfungsmaßnahmen, Erhalt und

Schaffung von naturnahen Biotopstrukturen, den Lebensstätten von Nützlingen

o Pflanzenschutzmitteleinsatz nach dem Schadschwellenprinzip • Verwendung von Dünger gemäß Düngeverordnung:

o Einhalten der Begrenzungen hinsichtlich Ausbringmengen und -zeiten (z.B. kein Ausbringen von Gülle, Jauche und Geflügelkot vom 01.11. bis 31.01. auf Ackerflächen bzw. 15.11. – 31.01. auf Grünland).

o Minimierung von Nährstoffverlusten, Nährstoffbilanzierung o Anstreben von Zwischenfruchtanbau

• Begrenzung der Wassererosion (vgl. Abschnitt 7.2.3)

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Nachfolgend sind die wichtigsten Maßnahmen zur Erosionsverminderung in Abhängigkeit von der Hangneigung aufgeführt:

Tabelle 36: Maßnahmen zur Erosionsminderung

Hangneigung Maßnahmen / Anbaueinschränkungen

> 12 %

• Beibehaltung der Grünlandnutzung bzw. Umwandlung von Acker zu Grünland

• Aufforstung mit standortheimischen Arten, mit Ausnahme der Flächen, für die in der Maßnahmenkarte (M 1:5.000) ein Aufforstungsverbot ausgesprochen wurde (zum Schutz wertvoller naturnaher Strukturen, aus Gründen des Land-schaftsbildes / Kaltluftabflusses)

6 - 12 %

• nach Möglichkeit Verzicht auf Hackfruchtanbau, ansonsten Erosionsschutzstreifen (Einsaat 1 - 2 m breiter Getreide-streifen) erforderlich

• Gründlandeinsaat sinnvoll • hangparallele Bewirtschaftung (Konturpflügen) • möglichst ganzjährige Bodenbedeckung (Zwischenfrucht-

anbau, Gründüngung, Mulchdecken) • bodenschonende Bearbeitung (Schonung des Bodengefü-

ges durch Vermeidung von Verdichtungen) • Stabilisierung der Bodenstruktur durch Kalkung und

Humuszufuhr (u.a. über Ernterückstände, Gründüngung, Kompost)

• vielseitige Fruchtfolge mit Untersaaten, Zwischensaaten bzw. Mulchdecken

• Erhalt bzw. Neuanlage von hangparallelen Hecken (Heckenbreite: mind. 5 m, Saum: mind. 2-3 m)

• keine weiteren Planierungen

• Begrenzung der Winderosion: o möglichst ganzjährige Bodenbedeckung (Winterformen bevorzugen,

Zwischenfruchtanbau fördern) o Anlage von Windschutzhecken quer zur Hauptwindrichtung (SO-

Ausrichtung), wobei eine Verbindung mit quer dazu verlaufenden He-cken die Schutzwirkung bei wechselnder Windrichtung erhöht (optimal sind 3-reihige, lockere Hecken mit Gras- und Krautsäumen, in Abstän-den von 200-300 m)

• Inanspruchnahme von Förderprogrammen (Kulturlandschaftsprogramm, Ver-tragsnaturschutzprogramm). Die KuLaP-Maßnahme A36 beispielsweise bietet durch die Ansaat von agrarökologischen Blühflächen die Möglichkeit der För-derung von Flora und Fauna. Im Gemeindegebiet spielen diese Maßnahmen nach Aussagen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Deg-gendorf bzw. Straubing vom Flächenumfang bisher eine untergeordnete Rolle. Es kann mit z.T. erheblichen Förderungen über das KuLaP gerechnet werden, diese unterliegen jedoch starken Schwankungen, weswegen auf die Angabe von Förderhöhen an dieser Stelle verzichtet wird.

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10.2 Forstwirtschaft

10.2.1 Wälder

Aufgrund des äußerst geringen Waldanteils in der Gemeinde (ca. 1,5 % der Fläche) wäre es wichtig, die Waldflächen auch künftig nicht zu beseitigen oder mit anderen Maßnahmen zu belegen, sondern mittelfristig den Waldanteil eher zu steigern. Dieses allgemeine Ziel formuliert das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Fors-ten Straubing in seiner Stellungnahme vom 02.05.2013. Aussagen zu Flächen, die von Aufforstung freizuhalten sind, sind dabei zu beachten. Den im Rahmen der Waldfunktionsplanung dargestellten Waldbereichen sind folgende Zielvorgaben zuzuordnen: • Wälder mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild

Bewahrung vor Eingriffen, die ihren landschaftsgestalterischen Aufgaben entgegenstehen; vorzugsweise Erhaltung bzw. Umbau in standortheimische Mischwaldbestände und Aufbau von breiten, gestuften Waldrändern.

Grundsätzlich anzustreben ist die Schaffung von stabilen, gesunden und artenrei-chen Mischwäldern durch Umbau der Nadelwaldbestände zu standortheimischen Mischkulturen verschiedener Altersklassen - als Voraussetzung für eine ordnungs-gemäße und pflegliche Waldbewirtschaftung im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips (§ 11 Bundeswaldgesetz). Dies kann durch folgende Maßnahmen erzielt werden: • Erhöhung des Laubholzanteils auf mind. 50 %, bevorzugt mit Arten der poten-

ziell natürlichen Vegetation • Förderung der Naturverjüngung v.a. von Laubgehölzen der potenziell natürli-

chen Vegetation • Verstärkte Förderung von Alt- und Totholz (Höhlen-, Horstbäume); Erhalt von

Stümpfen abgebrochener Bäume (Faul- und Totholz) • Verlängerung der Umtriebszeiten zumindest auf Teilflächen • Feuchtwälder: Bestandserhaltung durch Sicherung des Wasserhaushalts (Ver-

zicht auf Verfüllungen oder Drainagen); Entfernung von nicht mehr für die Wasserversorgung notwendigen Quellfassungen und Brunnenanlagen für eine Regeneration von Quelllebensräumen

• aus Gründen des Bodenschutzes und des Landschaftsbildes Vermeidung von Kahlschlägen

10.2.2 Waldränder

Die Entwicklung gestufter, strukturreicher Waldränder wird, insbesondere für Berei-che mit vorhandenem Biotoppotential, als Ziel formuliert. Darüber hinaus ist die Schaffung eines Biotopverbundsystems (z.B. durch Verbindung zu vorhandenen oder geplanten Heckenstrukturen) anzustreben. Folgende Maßnahmen zur Entwicklung werden bei den unterschiedlich bewerteten Waldrändern vorgeschlagen:

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• ungünstig ausgebildete Waldränder (meist aus Fichtenstammholz) sowie mä-ßig gut ausgebildete Waldränder: langfristig Aufbau eines 10 - 20 m breiten Waldmantels mit -saum

• abgestufter Waldrand mit Laubhölzern, z.T. gut ausgebildeter Waldmantel und -saum: In Teilbereichen Verbesserung durch vermehrtes Einbringen von Laub-bäumen und Sträuchern; evtl. zusätzlich einen vorgelagerten Sukzessionsstrei-fen bereitstellen; keine Aufforstung vorgelagerter Flächen mit Nadelholzarten.

Hinweise für die Ausführung: • Anlage von mind. 10 m breiten Sukzessionsstreifen im Übergang zur freien

Landschaft, auf denen sich von selbst ein naturnaher Waldsaum einstellen kann oder

• direkte Vorpflanzung mit Gehölzen der potenziell natürlichen Vegetation, unter Verwendung autochthonen Pflanzgutes,

• wenigstens jedoch Schaffung eines extensiv bewirtschafteten, mind. 10 m brei-ten Gras- und Krautsaumes,

• kein Einsatz von Bioziden; möglichst seltene, nur abschnittsweise Mahd der Saumvegetation (frühestens Anfang August).

10.2.3 Aufforstung

Ziele von Waldneugründungen sind neben positiver Beeinflussung des Land-schaftsbildes vor allem Grundwasser- und Erosionsschutz. Aufforstungen sind jedoch grundsätzlich unter der Vermeidung von Sichtbarrieren (Anpassung an das Relief, z.B. keine Gehölzriegel in Talräumen oder an Aussichtspunkten) und Kalt-luftbarrieren auszuführen. Die Sicherung von wertvollen naturnahen Flächen (z.B. § 30 / Art. 23 - Flächen, Heckengebiete) ist zu gewährleisten. Maßnahmen :

• Aufforstungen sollen grundsätzlich einen hohen Laubholzanteil (Arten der po-tenziell natürlichen Vegetation) aufweisen, standortsgemäße Mischbestände sind anzustreben. Autochthones Pflanzmaterial ist zu verwenden.

• Eine Waldneugründung ist zwingend mit dem Aufbau von abgestuften, breiten Waldrändern verbunden (Breite mind. 10 - 20 m, bei kleineren Anpflanzungen mind. 5 m).

Auf die Darstellung von Aufforstungsgewannen wurde verzichtet. Der Landschafts-plan beinhaltet jedoch Tabuflächen für die Aufforstung bzw. die Anlage von Christbaum- und Schmuckreisigkulturen: • offene Talräume des Allachbachs und seiner Nebengewässer (Biotopverbund-

funktion für Feuchtlebensräume, Erholungsfunktion)

• Offenlandbereiche, die dem Schutz nach § 30 BNatSchG / Art. 23 Bay-NatSchG unterliegen

• Feuchtwiese südlich Feldkirchen im „Bachfeld“ (potenzielles Wiesenbrüterge-biet) sowie Wiesenbrütergebiet innerhalb des Kasernengeländes (ASK 2006)

• nährstoffärmere Hangbereiche (u.a. Heckenlandschaften, (potenzielle) Tro-ckenbiotop-Komplexe)

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Die betroffenen Flächen sind in der Maßnahmenkarte (M 1:5.000) entsprechend dargestellt. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen in gegenseitigem Benehmen zwi-schen Forst- und Unterer Naturschutzbehörde möglich. Flächen, für die im Land-schaftsplan keine Aussage getroffen wird unterliegen grundsätzlich der Einzelfall-entscheidung.

10.3 Wasserwirtschaft

Die Fließgewässer mit ihren Auen sowie ihre Einzugsbereiche sind landschaftsöko-logisch besonders wertvoll (ökologische Schwerpunktbereiche) und damit Konzent-rationsbereiche für Maßnahmen der Landschaftspflege.

Ziele: • Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers vor Schadstoffein-

trag und Stärkung ihrer Selbstreinigungskraft; Verbesserung der Wasserquali-tät mittelfristig mindestens auf Güteklasse II „mäßig belastet“.

• Verbesserung der Wasserrückhaltung, Verlängerung des Gewässerlaufs.

• Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer.

• Entwicklung von naturnahen Fließ- und Stillgewässern unter Wiederherstellung der Biotopvernetzung.

• Maßnahmen zur Umstellung der Bewirtschaftung nach den Grundsätzen des kontrolliert-biologischen Landbaus für alle Grundstücke im Bereich von Was-serschutzgebieten.

Maßnahmen: • Verbesserung der Abwasserreinigung bei nicht an das Kanalnetz angeschlos-

senen Anwesen und Ortschaften, Vorklärung von stark verschmutzten Bächen und Gräben vor Eintritt in den Vorfluter (Röhricht-, Hochstaudenflächen, be-pflanzte Bodenfilter etc.)

• Sanierung von Mischwasseranlagen • keine weiteren Bachbegradigungen durchführen, kein weiterer Ausbau; Ver-

zicht auf Verrohrungen und technischen Sohl- und Uferverbau • Förderung der Eigenentwicklung der Fließgewässer durch Rückbau von Ufer-

und Sohlensicherungen • Umwandlung von Acker- in Grünlandnutzung innerhalb des Überschwem-

mungsbereiches • Herstellen der biologischen Durchgängigkeit (z.B. durch Umbau eines Abstur-

zes in eine Sohlrampe / Sohlgleite, Öffnen von Verrohrungen, bei Fischteich im Hauptschluss: Umgehungsgerinne anlegen und Teich im Nebenschluss nutzen)

• Verminderung von Abfluss-Spitzen durch angepasste Bewirtschaftung von Hanglagen, Maßnahmen zur Reduzierung von Erosion (s.o.)

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• Anlage von Retentionsflächen (u.a. Regenrückhaltebecken südlich Hirschko-fen)

• in den offenen Talräumen des Allachbachs und seiner Nebengewässer: - Freihalten von Bebauung und Versiegelung - Erhalt und Entwicklung der durchgängigen, unverbauten Bachabschnitte un-

ter Förderung ihrer Eigendynamik - Renaturierung begradigter Bachabschnitte, Verbesserung des Ausuferungs-

vermögens - Erhalt, Entwicklung und Vernetzung von auetypischen Lebensräumen (Ufer-

gehölze, Auewiesen, Röhricht-, Seggen- und Hochstaudenflächen, Seigen) - Vorrangbereich für extensive Grünlandnutzung - Schutz und Optimierung von Quellbereichen

• Entwicklung von Uferstreifen: Extensiv genutzte oder ungenutzte Steifen entlang von Gewässern schützen zum einen vor Einträgen aus angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, sie ermöglichen zum anderen jedoch auch ein gewisses Maß an Eigenentwicklung der Fließgewässer. Innerhalb der Gemarkung Feldkirchen sind Uferstreifen entlang der Bäche größtenteils vorhanden, ihre Breite beträgt in der Regel 5 m (am Allachbach vereinzelt 20 bis 25 m) beidseitig des Gewässers. Bei den Bächen in der Ge-markung Mitterharthausen fehlen Uferstreifen. Anforderungen an Uferstreifen: - keine oder nur extensive Nutzung, Aufbau des Uferstreifens z.B. mit stand-

ortgerechtem Gehölzsaum oder Röhricht- / Hochstaudensaum und Extensiv-grünland;

- Zulassen von Eigenentwicklung: Uferabbrüche sollten möglichst geduldet werden, bei notwendigen Ufersicherungen sollte die Schwarz-Erle gepflanzt werden;

- Gehölzarten: Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Bruch-Weide (Salix fragilis), Ohr-Weide (Salix aurita); Verwendung ausschließlich von autochthonem, ge-sundem Pflanzgut; Pflanzung direkt oberhalb der sommerlichen Mittelwas-serlinie.

Um die Pufferwirkung zu verbessern und zumindest ansatzweise eine natürli-che Laufentwicklung zu ermöglichen, ist eine Uferstreifenbreite von wenigstens 8-10 Metern an den kleineren Gewässern, von 10-15 (-20) Metern am Allach-bach und von 3-5 Metern an den (auch periodisch Wasser führenden) Gräben anzustreben. Die Entwicklung von ausreichend breiten Uferstreifen kann dar-über hinaus dazu beitragen, die Biberproblematik zu entschärfen.

Über das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm bestehen Möglichkeiten – z.B. mit der Maßnahme A35 – 10 bis 30 m breite Grünstreifen entlang von Ge-wässern oder sensiblen Hangkanten anzusäen. Es kann mit z.T. erheblichen Förderungen über das KuLaP gerechnet werden, diese unterliegen jedoch star-ken Schwankungen, weshalb auf die Angabe von Förderhöhen an dieser Stelle verzichtet wird.

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Die Gewässerunterhaltung sollte unter Beachtung ökologischer Gesichtspunkte durchgeführt werden:

• Zeiträume für Gewässerunterhaltung: in der Salmonidenregion von 1. Septem-ber bis 30. September, in der Cyprinidenregion sollte grundsätzlich eine Ab-stimmung mit den Fachstellen erfolgen.

• Durchführung von Entkrautungen ausschließlich mit dem Mähkorb oder mit der Sense (möglichst schonend, ohne Änderung des Grabenprofils); der Einsatz von Grabenfräsen in ständig wasserführenden Gräben ist unzulässig (§ 39 Abs. 5 BNatSchG), wenn dadurch der Naturhaushalt, insbesondere die Tierwelt er-heblich beeinträchtigt wird.

• Entkrautung in mehrjährigen Abständen in Absprache mit der Unteren Natur-schutzbehörde und der Fachberatung für Fischerei, jeweils nur einseitig oder abschnittsweise.

• Abtransport des Schnittgutes frühestens nach einem Tag (dadurch mögliche Rückwanderung von Tieren in den Graben); nach Möglichkeit Ausbringung auf Ackerflächen in der Umgebung; andernfalls Abfahren des Räumgutes und ord-nungsgemäßes Deponieren. Keinesfalls zur Verfüllung von Mulden, Altwasser-armen oder § 30 / Art. 23 - Flächen in der Aue verwenden.

• Nach Möglichkeit Verzicht auf die Räumung von Ablagerungen (diese führt zu starken Eingriffen in das Gewässerökosystem (Schädigung der Bachfauna und -flora) und kann eine Bacheintiefung zur Folge haben).

• Falls dennoch Räumarbeiten notwendig sind: Schonender Umgang mit dem Grabenprofil (keine Grabeneintiefung bzw. -verbreiterung), am schonendsten ist der Einsatz des Korbbaggers. Der Einsatz von Grabenfräsen in ständig was-serführenden Gräben ist unzulässig (§ 39 Abs. 5 BNatSchG), wenn dadurch der Naturhaushalt, insbesondere die Tierwelt erheblich beeinträchtigt wird. Durchführung auch der Räumung jeweils nur einseitig oder abschnittsweise.

• Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Gehölze und Röhrichtbestände nur zwischen dem 1. Oktober und 28. Februar geschnitten werden.

Auf das Gewässerentwicklungskonzept der Gemeinde Feldkirchen für die Ge-wässer 3. Ordnung (Unterhalt in der Zuständigkeit der Gemeinde) wird verwiesen (BÜRO ESKA 2008).

10.4 Bauliche Entwicklung (Siedlung, Gewerbe und Industrie)

Ziele: • Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes im besiedelten Bereich,

insbesondere der Funktionen von Grünflächen und deren Beständen • Sicherung der Eigenart und Schönheit typischer Ortsbilder • Eingliederung der Neubau- und Gewerbegebiete in das Landschaftsbild sowie

in die vorhandene Siedlungsstruktur.

Maßnahmen zur Bestandssicherung: • Freihalten von Hang- und Kuppenbereichen von (weiterer) Bebauung

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• Freihalten von Talräumen / Auen (wassersensible Bereiche) von (weiterer) Bebauung, insbesondere der Allachbachaue - mit Ausnahme von im Einzelfall privilegierten Vorhaben. Im Gemeindegebiet gibt es aktuell keine festgesetzten Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG. Dennoch ist auch in nicht festge-setzten Überschwemmungsgebieten eine bauliche Entwicklung nach § 77 WHG grundsätzlich nicht zulässig.

• Erhalt von Gehölzflächen, Einzelbäumen, naturnahen Biotoptypen und Obst-gärten, auch bei zukünftiger Bebauung sowie bei der Neuausweisung von Bau-gebieten (z.B. die Obstgärten bei Saulbach, in Hirschkofen oder Feldkirchen; die verbliebenen Hecken- und Rankenstrukturen bei Hirschkofen sowie die Ge-hölzsäume und Feuchtbiotope entlang von Gewässern).

Allgemeine Entwicklungsmaßnahmen: • Landschaftsgerechte Einbindung bestehender Ortsränder und Hofstellen durch

Bepflanzungsmaßnahmen mit standortheimischen Gehölzarten unter Verwen-dung von autochthonem Pflanzmaterial, vorzugsweise Neuanlage von Streuobstwiesen

• Verringerung des versiegelten Flächenanteils bei bestehender Bebauung • Extensivierung der Grünflächenpflege • Verringerung von umweltbelastenden Transportwegen durch Förderung von

Direktvermarktung (z.B. örtliche Zusammenschlüsse zum Vertrieb von in der Gemeinde erzeugtem Obst; Teilnahme an Märkten etc.)

Hinweise zur geplanten Bauentwicklung: Die geplante Bauentwicklung (im Flächennutzungsplan dargestellte Bauflächen ohne rechtskräftige verbindliche Bauleitplanung) wird im Folgenden aus land-schaftsplanerischer und städtebaulicher Sicht bewertet. Die Begrenzung von Bau-flächen wurde in der Maßnahmenkarte räumlich konkretisiert. Feldkirchen: Eine weitere Bebauung der Allachbachaue sollte vermieden werden, sie bildet die natürliche Grenze für eine Siedlungsentwicklung Richtung Westen. Der Allachbach sollte als wichtige innerörtliche Grünzone aufgewertet werden. Von den Kreisstraßen, insbesondere der SR 11 ist aus Lärmschutzgründen ein Abstand zu künftiger Wohnbebauung empfehlenswert. Opperkofen sollte nicht nach Westen in Richtung der Bachaue verlängert werden. Die Siedlungsentwicklung ist durch die Aue des Allachbachs natürlicherweise Rich-tung Nordwesten begrenzt. Der Charakter des Dorfgebietes soll erhalten bleiben. Flächen für die landwirtschaftliche Betriebsentwicklung liegen im Osten der Ort-schaft und sollten Beachtung finden. Gundhöring: Eine weitere Bebauung der Allachbachaue sollte auch hier vermieden werden, sie ist eine natürliche Grenze für die Siedlungsentwicklung Richtung Süd-osten. Der bereits bestehende Querriegel im Talraum sollte nicht verbreitert wer-den. Nach Norden hin besteht für eine Wohnbebauung die Gefahr der Beeinträchti-gung durch Lärm von Seiten der SR 11. Hier sind die Vorrangflächen für eine land-wirtschaftliche Betriebsentwicklung zu beachten. Der Allachbach sollte als innerört-liche Grünzone aufgewertet werden. In Hirschkofen sollte der Charakter des Dorfgebietes erhalten bleiben, der Ort sollte – mit Ausnahme von im Einzelfall privilegierten Vorhaben – nicht nach Norden in

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Richtung der Allachbachaue erweitert werden. Die Obstgärten sollten erhalten und die Vorrangflächen für die Betriebsentwicklung im Süden und Osten beachtet wer-den. In Mitterharthausen ist aus Lärmschutzgründen mit künftiger Wohnbebauung ein Abstand zur Kreisstraße SR 11 empfehlenswert. Durch die Ausweisung der Allgemeinen Wohngebiete dürfte der Bedarf an Bauflä-chen für die nächsten Jahre gedeckt sein. In diesem Zusammenhang wird auf die noch vorhandenen Baulücken innerorts verwiesen, welche vor weiteren Bauge-bietsausweisungen geschlossen werden sollten. Langfristig ist bei einer weiteren baulichen Entwicklung darauf zu achten, dass die ökologisch empfindlichen Talräume sowie deren Hangkanten von weiterer Bebau-ung freigehalten werden. Diese markanten Gliederungsstrukturen sollten als Grün-verbindungen mit dem Außenbereich entwickelt werden. Nicht bebaut werden soll-ten auch Kuppenlagen. Vorhandene Streubebauung sollte nicht ausgedehnt wer-den. Darüber hinaus sind Flächen für die Betriebserweiterungen landwirtschaftli-cher Haupterwerbsbetriebe zu berücksichtigen. Langfristig sollten Grünbereiche zwischen Feldkirchen und Weiling sowie zwischen Gundhöring und Hirschkofen frei gehalten werden. (vgl. auch ORTSPLANUNGSSTELLE FÜR NIEDERBAYERN 1984) Hinweis: Zum Einsatz in öffentlichen Grünflächen sollen verbindlich nur standortge-rechte autochthone Gehölze aus kontrolliert biologischer Aufzucht kommen. Dies soll bei Ausschreibung und Vergabe ausdrücklich vorgegeben werden.

10.5 Freizeit und Erholung

Die Gemeinde ist auch für Radfahrer interessant. Durch eine Erweiterung entlang der SR32 von Opperkofen nach Feldkirchen sowie entlang der SR11 von Feldkir-chen durchgehend Richtung Osten zum Kreisel an der ST2141 kann das Radwe-genetz im Untersuchungsgebiet aufgewertet werden. Der von Seiten der Gemeinde bereits seit längerem angestrebte Radweg von Feldkirchen Richtung Alburg entlang der SR2 wäre vor allem für Schüler von Vorteil. Insgesamt ist eine attraktivere Gestaltung sowohl der Rad- als auch der Fußwege-verbindungen anzustreben, u.a. durch begleitende Gehölzpflanzungen.

10.6 Verkehr

Die Gemeinde Feldkirchen besitzt ein sehr gut ausgebautes Verkehrswegenetz, das keiner weiteren Erschließung bedarf. Die Verbesserung des bestehenden We-genetzes, auch im Hinblick auf die Naherholung, sollte im Vordergrund stehen.

Maßnahmen: • keine weitere Zerschneidung der Talräume durch Verkehrswege • kein Wegebau, keine Versiegelung im potenziellen Wiesenbrütergebiet

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• Einhaltung ausreichender Abstände zu vorhandenen Straßen bei der Ausdeh-nung von Baugebieten, Erholungseinrichtungen, Kinderspielbereichen und bei neu anzulegenden Biotopen (z.B. keine Amphibienlaichgewässer in der Nähe von Straßen anlegen)

• Begrünungsmaßnahmen entlang von Straßen und Wegen, insbesondere in den strukturarmen Bereichen des Tertiärhügellandes und des Dungaus: Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen, Alleen (z.B. Spitz-Ahorn, Esche, Eiche, Linde)

• Begrünungsmaßnahmen an den Straßen innerhalb der Ortschaften • Erweiterung des Radwegnetzes an der SR32 von Opperkofen nach Feldkir-

chen, entlang der SR11 von Feldkirchen durchgehend Richtung Osten zum Kreisel an der ST2141 sowie zwischen Feldkirchen und Alburg (größtenteils Stadtgebiet Straubing) vor allem für Schulkinder

• Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, u.a. auch durch eine verbesserte Kooperation mit der Stadt Straubing, ggf. mit dem Ziel eines Ver-kehrsverbundes zwischen Stadt und Land

Der Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Straubing-Bogen, legt in seiner Stellungnahme vom 24.04.2013 bzgl. Bahnanlagen / Güterverkehr sowie Öffentli-che Verkehrsmittel / Verkehr folgende (weitere) Ziele dar: • Gewerbe- und Industriebetriebe, zu und von denen mit einem hohen Trans-

portaufkommen insbesondere von Massengütern über weite Entfernungen zu rechnen ist, sollen zur Vermeidung eines unnötig hohen umweltbelastenden LKW-Verkehrsaufkommens grundsätzlich an Standorten mit Gleisanschluss angesiedelt werden, damit eine An- und Auslieferung vorrangig mit dem um-weltverträglicheren Verkehrsträger Bahn erfolgen kann. Entsprechend kann die Ausweisung von GI für derartige Betriebe nur an Standorten mit Schienenanbindung befürwortet werden. Diese soll durch einen Anschluss an die vorhandene Güterbahnstrecke der Bundeswehr und einer Vereinbarung von Gemeinde, Ansiedler sowie Bundeswehr über deren Nut-zungsmöglichkeit und Nutzung sichergestellt werden. Somit wäre es sinnvoll, sich durch eine Vereinbarung von Gemeinde und Bundeswehr deren Nut-zungsmöglichkeit und Nutzung sicherzustellen. Diese Chance sollte im Hinblick weiterer möglicher Ansiedler an der Gleistrasse genutzt werden, ggf. auch mit Option einer Fortführung der Gleistrasse zum Industriegebiet der Gemeinde Salching in Kooperation mit dieser. Hier sollte die Gemeinde im Interesse einer künftig mehr Gewicht erlangenden umweltverträglicheren Abwicklung des Gü-terverkehrs tätig werden, ggf. mit Unterstützung des Landratsamtes.

• Den Anforderungen des BayÖPNVG muss zur Vermeidung unnötigen motori-sierten Individualverkehrs Rechnung getragen werden durch Sicherstellung ei-nes ÖPNV-Anschlusses im Hinblick auf das vorrangige Zielpublikum (Familien, Kinder, Jugendliche, Freizeitgäste) auch am Wochenende und an Feiertagen sowie in den Schulferien in Form weiterer Fahrten der VSL-Linien 23 und 24 in und aus Richtung Straubing. Zusätzlich sollen die Verkehrsbeschränkungen aufgehoben werden.

• Zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs ist über das Land-ratsamt auf eine verbesserte Kooperation mit der Stadt Straubing hinzuwirken.

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Die noch vorhandenen Zugangs- und Nutzungshemmnisse des ÖPNV als Ge-samtsystem sollen beseitigt und insbesondere das kostenlose Umsteigen von den Landkreis-Regionalbussen in den Stadtbus vereinfacht werden, insbeson-dere für Bahnfahrer. Das komplizierte Abrechnungssystem zwischen DB AG, Stadtwerken und Landkreis wäre sinnvollerweise auf eine Pauschalabgeltung umzustellen.

• Buslinien zur Schülerbeförderung sollen zur Nutzung für alle Fahrgäste freige-geben werden, damit bei dem ohnehin spärlichen ÖPNV-Angebot wenigstens deren wenige Fahrten allen BürgerInnen nutzbar gemacht werden.

10.7 Ver- und Entsorgung

Maßnahmen: • Energieversorgung

- Nutzung der Möglichkeit der Bündelung von Trassen - künftig sind Leitungen nach Möglichkeit unterirdisch zu verlegen - Überprüfung, ob bei Sanierungsmaßnahmen eine Erdverkabelung für beste-

hende Freileitungen in Frage kommt.

• Wasserversorgung - im Bereich der nicht per Verordnung festgesetzten Schutzzone WIII B des

Einzugsgebietes der Wasserversorgung Stadt Straubing: Regelung der not-wendigen Maßnahmen statt der Verordnung mit privatrechtlichen Vereinba-rungen der Beteiligten

- Zur Schonung der Trinkwasserreserven: nachhaltige Regenwasserbewirt-schaftung innerhalb der Bauflächen durch Förderung der Regenwassernut-zung zur Gartenbewässerung und als Brauchwasser zur Toilettenspülung, ggf. durch aktive finanzielle Unterstützung

• Abwasserentsorgung: - Bau von Pflanzenkläranlagen zur Klärung der Abwässer von den Weilern

und Hofstellen - stark verschmutztes Niederschlagswasser im Bereich geschlossener Bebau-

ung und an häufiger frequentierten Straßen ist zu sammeln und über Ab-setzbecken und -schächte zu behandeln, insbesondere bei geplanten Bau-gebieten sowie bei Straßenneubauten

- getrennte Erfassung von Oberflächen- und Schmutzwasser.

10.8 Gewinnung von Bodenschätzen

Als Folgenutzungen für die beschriebenen Lehmabbaugebiete sieht der Regional-plan Landwirtschaft und Biotopentwicklung vor. Insbesondere für das Vorranggebiet LE 7 soll ein fachlich fundiertes Abbau- und Rekultivierungskonzept erstellt werden.

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10.9 Arten- und Biotopschutz

10.9.1 Schutzgebietsvorschläge

Das Arten- und Biotopschutzprogramm enthält für das Gemeindegebiet keine Vor-schläge für Schutzgebiete. Es wurden jedoch Schutzvorschläge gemacht für Berei-che, die bedeutende Tier- oder Pflanzenarten beherbergen oder die eine besonde-re Bedeutung für das Landschaftsbild bzw. den Biotopverbund aufweisen.

Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG): • Erlenwald nordwestlich Aign (Biotop-Nr. 7141-35-1) • Feldgehölz auf Hangkante östlich Hirschkofen (Biotop Nr. 7141-36-1) • Biotopkomplex südlich Hirschkofen mit Hecken und Extensivgrünland (Biotop Nr.

7141-37-1) • Abbaukante einer ehemaligen Sandgrube bei Saulbach (u.a. magerer Altgrasbe-

stand, Biotop Nr. 7141-38-1/2) • Feldgehölz westlich Gundhöring (Biotop Nr. 7141-40-1)

Naturdenkmal (§ 28 BNatSchG): • Einzelgehölz bei Neufang

10.9.2 Biotopverbund

Empfehlungen zur Verbesserung der Vernetzung von Lebensräumen für Pflanzen- und Tierarten sind im Maßnahmenplan (M 1:5.000) dargestellt. Die Verbundmaß-nahmen wurden dabei lebensraumspezifisch untergliedert. Folgende Unterschei-dungen wurden getroffen: • Anlage von Gehölzpflanzungen (Einzelbäume, Hecken) • Optimierung bzw. Anlage von Biotopen trockener und magerer Ausprägung:

- im Bereich der Hangkante des Allachbachs: Wärme liebende Hecken- bzw. Waldsäume, Raine; Grünlandextensivierung; Schaffung von nährstoffarmen Standortverhältnissen; Einbringen von Strukturen in sonnenexponierten La-gen: z.B. Steinhaufen, Wurzelstöcke

- an den Straßenböschungen: Erhalt und Entwicklung von mageren Säumen • Optimierung bzw. Anlage von Biotopen feuchter Ausprägung:

Förderung der Eigenentwicklung der Fließgewässer z.B. durch punktuelle Ufer-abflachung, Aufweitung des Gewässerbettes), Entwicklung von Ufergehölzsäu-men und auetypischen Lebensräumen / Laichgewässern für Amphibien.

10.9.3 Spezielle Artenschutzmaßnahmen

Im Gemeindegebiet konnten etliche geschützte und gefährdete Tier- und Pflanzen-arten nachgewiesen werden. Die Sicherung ihrer Bestände sollte bei Artenschutz-maßnahmen im Vordergrund stehen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um unten aufgeführte Zielarten, für die gemäß ABSP vorrangig Hilfsmaßnahmen ein-

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geleitet werden sollen. Ihre Ansprüche können stellvertretend für die Ansprüche bestimmter weiterer landschaftstypischer Arten herangezogen werden.

Blaukehlchen (Anhang I der FFH-Richtlinie, Art mit überregionaler bis landesweiter Bedeutung, streng geschützt gem. BNatSchG, Vorwarnstufe Rote Liste Bayern, vgl. Anhang 1) • Vorkommen: Ziehbrückengraben zwischen Mitterharthausen und Lindloh • Lebensraumansprüche: offene Wasserflächen, Schilfröhricht, Reviere häufig

entlang von Gräben, an einzelnen Sträuchern • Maßnahmenempfehlung: Zulassen von Röhrichtflächen, einzelne Sträucher an

Gräben belassen (Extensivierung bzw. Aussetzung der Ackernutzung entlang schilfbewachsener Abflussgräben)

Südlicher Blaupfeil (Art mit überregionaler bis landesweiter Bedeutung, „gefähr-det“ gem. Rote Liste Bayern, vgl. Anhang 1) • Vorkommen: im Planungsgebiet am Allachbach südlich Weiling („im Bachfeld“) • Lebensraumansprüche: Wärme liebend; sonnige, wenig bewachsene und wind-

geschützte kleine Gewässer • Maßnahmenempfehlung: Verbesserung der Wasserqualität der Fließgewässer,

Verzicht auf Gewässerverbau bzw. Beseitigung von bestehendem Verbau, Be-lassen von besonnten Gewässerabschnitten (kein durchgehender Ufergehölz-saum)

Neuntöter (Anhang I Art der FFH-Richtlinie, landkreisbedeutsame Art, vgl. An-hang 1) • Vorkommen: Hecken / Feldgehölze südlich Hirschkofen • Lebensraumansprüche: offene bis halboffene, vielseitig strukturierte und zumeist

extensiv genutzte Kulturlandschaften mit Hecken und Gebüschen • Maßnahmenempfehlung: Erhalt der strukturreichen Gebiete, Minimierung des

Pestizideinsatzes, Erhaltung bzw. Neuanlage von Hecken , Ranken und Rainen

Kiebitz (streng geschützt gem. BNatSchG, „gefährdet“ gem. Rote Liste Bayern, vgl. Anhang 1) • Vorkommen: Feuchtwiese „im Bachfeld“ südlich Weiling • Lebensraumansprüche: offenes, flaches, feuchtes und wenig strukturiertes Dau-

ergrünland (Wiesen, Weiden) mit lockerer, kurzrasiger Vegetation • Maßnahmenempfehlung: Erhalt der vorhandenen Wiesennutzung in Feuchtla-

gen, Rückwandlung von Ackerlagen in Überschwemmungsgebieten in Dauer-grünland, Wiedervernässung meliorierter Wiesenbereiche, Offenhaltung der Standorte, Erstmahd nicht vor Ende Juni, Verzicht auf Wegebau

Zauneidechse (Anhang IV Art der FFH-Richtlinie, Vorwarnstufe Rote Liste Bayern, vgl. Anhang 1) • Vorkommen: Altgrasböschungen bei Saulbach sowie südlich Hirschkofen • Lebensraumansprüche: trockene, sonnige Biotope mit nicht völlig geschlossener

Krautschicht

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• Maßnahmenempfehlung: Erhalt, Optimierung und Neuanlage von Extensivflä-chen mit kleinräumiger Habitatstruktur (magere Böschungen, Raine, Bahndäm-me…)

Spezielle Artenschutzmaßnahmen für den Biber (FFH-Art, Anhänge II und IV) sind nicht notwenig, da dieser mit den vorhandenen Strukturen im Gemeindegebiet sehr gut zurechtzukommen scheint und v.a. am Allachbach zahlreich vertreten ist. Da-durch ergeben sich erhebliche Konflikte, vorwiegend durch die angrenzende land-wirtschaftliche Nutzung. Unter anderem besteht aufgrund des Unterhöhlens der Ackerböden in Gewässernähe die Gefahr des Einbrechens mit Maschinen. Im Rahmen des Landschaftsplans mögliche Maßnahmenvorschläge betreffen Ufer-streifen entlang der Gewässer: Größere Abstände zwischen Gewässer und bewirt-schafteter Fläche können zu einer ersten Entschärfung des Konfliktes beitragen. Die Ausweisung ausreichend breiter Uferstreifen sollte zur Verbesserung der Ge-wässergüte ohnehin angestrebt werden.

10.9.4 Geeignete Räume für Ausgleich

Die Verlagerung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für Baugebiete in die Bauleitplanung durch das BauGB macht es erforderlich, im Landschaftsplan geeig-nete Räume für Ausgleich darzustellen. Die Neuregelungen des Baugesetzbuches erleichtern den Gemeinden die voraus-schauende Bereitstellung von Kompensationsflächen und die vorgezogene Durch-führung von Kompensationsmaßnahmen (= Ökokonto), da gem. § 200a BauGB der enge räumliche und zeitliche Zusammenhang von Eingriff und Ausgleich aufgeho-ben wurde. Demnach können die Ausgleichsmaßnahmen direkt am Ort des Ein-griffs, an anderer Stelle des Gemeindegebietes oder in einer anderen Gemeinde der Region (über städtebauliche Verträge) durchgeführt werden. Die Gemeinde kann durch die Anlage eines Ökokontos geeignete, im Landschafts-plan dargestellte Flächen für den Ausgleich frühzeitig erwerben oder auf andere Weise sichern und auf Ihnen Maßnahmen durchführen, die erst später mit den jeweiligen Bebauungsplänen „verrechnet“ werden. Grundsätzlich sind Flächen zur Kompensation geeignet, wenn sie naturschutzfach-lich aufgewertet werden können, d.h. wenn durch eine Kompensationsmaßnahme ihre ökologische Qualität verbessert werden kann. Der Erwerb von bereits ökolo-gisch wertvollen Flächen, z.B. § 30 / Art. 23 - Flächen stellt noch keinen Ausgleich dar. Ebenso können geförderte Maßnahmen (z.B. nach den Landschaftspflege-Richtlinien) nicht als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anerkannt werden. Im Gemeindegebiet Feldkirchen sind folgende, im Maßnahmenplan z.T. gekenn-zeichnete Bereiche grundsätzlich für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet (bereits vorhandene Ausgleichsflächen bzw. geschützte Flächen, z.B. gem. § 30 / Art. 23 oder Art. 16 BayNatSchG sind ausgenommen):

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• ökologische Schwerpunktgebiete - offene Talräume - nährstoffärmere Hangbereiche, u.a. am Allachbach - ausgeräumte, strukturarme Bereiche im Hügelland von Aiterach und

Kleiner Laaber sowie im Straubinger Gäu

• Biotopflächen: Nassstandorte, Trockenstandorte

• im Maßnahmenplan gekennzeichnete Maßnahmen zur Verbesserung des Biotopverbundes: - Anlage von Gehölzpflanzungen (Einzelbäume, Hecken) - Optimierung bzw. Anlage von Biotopen trockener und magerer Ausprä-

gung im Bereich der Hanglagen entlang des Allachbachs und seiner Nebengewässer

- Optimierung bzw. Anlage von Biotopen feuchter Ausprägung.

10.9.5 Vorrangbereiche für Landschaftsplanumsetzung

Die ausgewiesenen ökologischen Schwerpunktbereiche (vgl. Kapitel 9.3.1) sind geeignete Bereiche für Maßnahmen zur Landschaftsplanumsetzung. Innerhalb dieser Schwerpunktbereiche werden wiederum Teilbereiche aufgezeigt, in denen Maßnahmen zur Landschaftsplanumsetzung vorrangig erfolgen sollten: • Optimierung der Feuchtwiese südlich Weiling „im Bachfeld“ als Wiesenbrüterle-

bensraum (Flurkarte 33-31 / 34-31) – vgl. Abschnitt 10.9.3; Erhalt von besonnten Bachabschnitten in diesem Bereich am Allachbach (Libellenlebensraum)

• ursprünglichen Verlauf des Allachbachs südlich Weiling wieder herstellen – Rückverlegung vom Rand an die tiefste Stelle des Talraumes

• Anlage von Pufferzonen zur landwirtschaftlichen Nutzung um den Feuchtwald-rest bei Aign

• Schaffung von Retentionsräumen südlich Hirschkofen am Radlmoosgraben

• Anlage von 8 - 10 m breiten Uferstreifen am Ziehbrückengraben, Förderung der Eigenentwicklung des Fließgewässers

• Anlage / Verbreiterung der Uferstreifen auf mindestens 10 bis 20 m am Allach-bach, Förderung der Eigenentwicklung des Gewässers

• Entbuschung, Pflege von Brachflächen / Extensivgrünland in den nährstoffärme-ren Hangbereichen zwischen Hirschkofen und der Hochstraße entlang des Radlmoosgrabens sowie bei Saulbach (Biotope Nr. 7141-37-1 und 38-1), Opti-mierung als Lebensräume der Zauneidechse, Anlage von Pufferzonen

• Anlage / Ergänzung von straßenbegleitenden Gehölzen an den Staats- und Kreisstraßen sowie an den Gemeindeverbindungsstraßen und wenn möglich Feldwegen

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- 131 - Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeinde Feldkirchen

05-40-01-P Büro Dipl.- Ing. Gerald Eska, Landschaftsarchitekt, Elsa-Brändström-Str. 3, 94327 Bogen

11 Umweltbericht (Prüfung der Umweltauswirkungen) Die geplante Bauentwicklung (im Flächennutzungsplan dargestellte Bauflächen ohne rechtskräftige verbindliche Bauleitplanung) wird in den nachfolgenden Tabel-len anhand der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima / Luft, Pflanzen und Tiere, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter bewertet. Dabei werden vier Stufen unter-schieden: keine Erheblichkeit, geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. Die Begrenzung von Bauflächen wurde in der Maßnahmenkarte räumlich konkreti-siert. Ergänzend wird unter der Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verringerungs-maßnahmen in Form einer Grobabschätzung der zu erwartende Kompensations-bedarf ermittelt. Die Ermittlung erfolgt in Anlehnung an den Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Dabei wird jeweils ein mittlerer Wert aus den dort angegebenen Spannen angesetzt. Bei Wohn- und Mischgebieten wird von einer festgesetzten Grundflächenzahl <= 0,35 ausgegangen. In Abhängigkeit von der Ausgestaltung der verbindlichen Bauleitplanung sind gegenüber dem geschätzten Kompensati-onsumfang Zu- oder Abschläge wahrscheinlich.

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- 132 -

F l ä c h e n n u t z u n g s - u n d L a n d s c h a f t s p l a n G e m e i n d e F e l d k i r c h e n

0 5 - 4 0 - 0 1 - P B ü r o D i p l . - I n g . G e r a l d E s k a , L a n d s c h a f t s a r c h i t e k t , E l s a - B r ä n d s t r ö m - S t r . 3 , 9 4 3 2 7 B o g e n

Tabelle 37: Geplantes WA am westlichen Ortsrand von Mitterharthausen

Geplante Siedlungsfläche: WA westlich des MD Mitterharthausen, südlich des Schulweges Wohnbaufläche: ca. 0,4 ha (inkl. Erschließung und Grünflächen)

Betroffene Schutzgüter Wesentliche Belastungen bzw. Beeinträchtigungen Erheblichkeit

Maßnahmen zur Vermeidung / Verringe-rung

vorläufiger Kompensati-onsbedarf / Hinweise

Boden: • Boden mit hoher natürlicher Ertragsfunkti-

on (Bodenart: Lößlehm, Bodentyp: Parabraunerden hoher Sättigung)

• ebene Lage

Verlust von Boden durch Versiegelung und Überbauung

mittlere Erheblichkeit

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden z.B. durch verdichtete Bauweisen

- Reduzierung des Versiegelungsgrades

- Verwendung versickerungsfähiger Beläge

Wasser / Grundwasser: • hoher Grundwasserflurabstand, wenig

empfindlich bis unempfindlich • kein Schutzstatus

Verminderung der Grundwasserneubildung, erhöhter Oberflächenab-fluss

geringe Erheblichkeit

- Standortwahl (abseits von Talauen)

- Verwendung versickerungsfähiger Beläge

- Anlage von Versicke-rungs- / Retentionsmul-den

Mensch (z.B. Lärm- / Staub- / Geruchsemissi-onen): • (landwirtschaftliche) Betriebe im östlich /

südöstlich angrenzenden MD • SR11 in ca. 300 m Entfernung

ggf. betriebsbedingte Emissionen

keine Beeinträchtigung durch SR11

geringe Erheblichkeit

- Standortwahl mit Abstand zur SR11

Klima / Luft: • Kaltluftentstehungsgebiet mit geringer

Bedeutung

Verlust eines lokal bedeutsamen Kaltluft-entstehungsgebietes

geringe Erheblichkeit

Besondere Untersuchun-gen: Nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich. Einstufung als Gebiet geringer Bedeutung, jedoch Boden mit hoher natürl. Ertragsfunktion. - vorläufiger Kompensati-onsbedarf: Größe ca.0,16 ha (Faktor 0,4)

Mögliche Ausgleichsmaß-nahmen:

- Maßnahmen zum Erosionsschutz und zur Flurdurchgrünung durch Anlage naturnaher Strukturen, z.B. Anlage von Gehölz- / Hecken-strukturen entlang der angrenzenden Feldwege

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- 133 - Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeinde Feldkirchen

0 5 - 4 0 - 0 1 - P B ü r o D i p l . - I n g . G e r a l d E s k a , L a n d s c h a f t s a r c h i t e k t , E l s a - B r ä n d s t r ö m - S t r . 3 , 9 4 3 2 7 B o g e n

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): • Intensivgrünland • keine Biotopelemente vorhanden • Keine Schutzgebiete betroffen

Verlust von geringwertigen Biotopflächen

geringe Erheblichkeit

- Standortwahl (keine Biotope betroffen)

- dorfgemäße Ortsrandgestaltung mit Gehölzstrukturen

Landschafts-/ Ortsbild und Erholung: • ebene Lage • keine landschaftsbildprägenden

Strukturen

Verlust von geringwertigem Freiraum

geringe Erheblichkeit

- Standortwahl (keine Strukturen betroffen, keine Kuppen oder landschaftsbildrelevan-ten Hanglagen betroffen)

- dorfgemäße Ortsrandgestaltung mit Gehölzstrukturen

Kultur- und Sachgüter: • Bodendenkmal im südlichsten Abschnitt

verzeichnet • Baudenkmäler nicht vorhanden

Überbauung von kulturhistorisch wertvollen Spuren

geringe Erheblichkeit

- Sicherung und Dokumentation des Denkmals vor Baubeginn

/ Gemeindeverbindungs-straßen

- abschnittsweise Renaturierung des in der Nähe befindlichen Ziehbrückengrabens; Entwicklung von auetypischen Lebens-räumen

Tabelle 38: Geplantes WA „Kirchenfeld“

Geplante Siedlungsfläche: WA südöstlich von Kirche und Friedhof in Feldkirchen

Wohnbaufläche: ca. 3,1 ha (inkl. Erschließung und Grünflächen)

Betroffene Schutzgüter Wesentliche Belastungen bzw. Beeinträchtigungen Erheblichkeit

Maßnahmen zur Vermeidung / Verringe-rung

vorläufiger Kompensati-onsbedarf / Hinweise

Boden: • Boden mit hoher natürlicher Ertragsfunkti-

on (Bodenart: Lößlehm, Bodentyp: Parabraunerden hoher Sättigung)

• ebene Lage

Verlust von Boden durch Versiegelung und Überbauung

mittlere Erheblichkeit

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden z.B. durch verdichtete Bauweisen

- Reduzierung des Versiegelungsgrades

- Verwendung ver-sickerungsfähig. Beläge

Besondere Untersuchun-gen: Nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich. Einstufung als Gebiet geringer Bedeutung, jedoch Boden mit hoher natürl. Ertragsfunktion.

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- 134 - Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeinde Feldkirchen

0 5 - 4 0 - 0 1 - P B ü r o D i p l . - I n g . G e r a l d E s k a , L a n d s c h a f t s a r c h i t e k t , E l s a - B r ä n d s t r ö m - S t r . 3 , 9 4 3 2 7 B o g e n

Wasser / Grundwasser: • hoher Grundwasserflurabstand, wenig

empfindlich bis unempfindlich • kein Schutzstatus

Verminderung der Grundwasserneubildung, erhöhter Oberflächenab-fluss

geringe Erheblichkeit

- Standortwahl (abseits von Talauen)

- Verwendung versickerungsfähiger Beläge

- Anlage von Versicke-rungs- / Retentionsmul-den

Mensch (z.B. Lärm- / Staub- / Geruchsemissi-onen): • landwirtschaftlicher Betrieb im

Nordwesten, Vorrangfläche für die Betriebsentwicklung im Norden

• SR2 in ca. 150 m Entfernung

ggf. betriebsbedingte Emissionen

keine Beeinträchtigung durch SR2

geringe Erheblichkeit

- abschirmende Grünfläche und Grünstreifen im nordwestlichen bzw. nördlichen Teil des WA

Klima / Luft: • Kaltluftentstehungsgebiet mit geringer

Bedeutung

Verlust eines lokal bedeutsamen Kaltluft-entstehungsgebietes

geringe Erheblichkeit

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): • Ackerland • keine Biotopelemente vorhanden • Keine Schutzgebiete betroffen

Verlust von geringwertigen Biotopflächen

geringe Erheblichkeit

- Standortwahl (keine Biotope betroffen)

- dorfgemäße Ortsrandgestaltung mit Gehölzstrukturen

Landschafts-/ Ortsbild und Erholung: • ebene Lage • keine landschaftsbildprägenden

Strukturen

Verlust von geringwertigem Freiraum

geringe Erheblichkeit

- Standortwahl (keine Strukturen betroffen, keine Kuppen oder landschaftsbildrelevan-ten Hanglagen betroffen)

- dorfgemäße Ortsrandgestaltung mit Gehölzstrukturen

Kultur- und Sachgüter: • Bodendenkmäler nicht bekannt

keine keine Erheblichkeit

- Standortwahl (keine Denkmäler betroffen)

- vorläufiger Kompensati-onsbedarf: Größe ca.1,2 ha (Faktor 0,4)

Mögliche Ausgleichsmaß-nahmen:

- Maßnahmen zum Erosionsschutz und zur Flurdurchgrünung durch Anlage naturnaher Strukturen, z.B. Anlage von Gehölz- / Hecken-strukturen entlang der angrenzenden Feldwege / Gemeindeverbindungs-straßen

- Optimierung bzw. Anlage von Biotopen feuchter Ausprägung in der Allachbachaue:

Förderung der Eigenentwicklung des Allachbachs; Entwicklung von auetypischen Lebensräumen / Laichgewässern für Amphibien

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- 135 - Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeinde Feldkirchen

0 5 - 4 0 - 0 1 - P B ü r o D i p l . - I n g . G e r a l d E s k a , L a n d s c h a f t s a r c h i t e k t , E l s a - B r ä n d s t r ö m - S t r . 3 , 9 4 3 2 7 B o g e n

• Baudenkmäler nicht vorhanden

Tabelle 39: Geplantes MI am westlichen Ortsrand von Mitterharthausen

Geplante Siedlungsfläche: MI westlich des MD Mitterharthausen, nördlich des Schulweges, als Erweiterungsmöglichkeit für angrenzenden Betrieb

Fläche des Mischgebietes: ca. 0,2 ha (inkl. Erschließung und Grünflächen)

Betroffene Schutzgüter Wesentliche Belastungen bzw. Beeinträchtigungen Erheblichkeit

Maßnahmen zur Vermeidung / Verringe-rung

vorläufiger Kompensati-onsbedarf / Hinweise

Boden: • Boden mit hoher natürlicher Ertragsfunkti-

on (Bodenart: Lößlehm, Bodentyp: Parabraunerden hoher Sättigung)

• ebene Lage

Verlust von Boden durch Versiegelung und Überbauung

mittlere Erheblichkeit

- sparsamer Umgang mit Grund und Boden z.B. durch verdichtete Bauweisen

- Reduzierung des Versiegelungsgrades

- Verwendung versickerungsfähiger Beläge

Wasser / Grundwasser: • hoher Grundwasserflurabstand, wenig

empfindlich bis unempfindlich • kein Schutzstatus

Verminderung der Grundwasserneubildung, erhöhter Oberflächenab-fluss

geringe Erheblichkeit

- Standortwahl (abseits von Talauen)

- Verwendung versickerungsfähiger Beläge

- Anlage von Versicke-rungs- / Retentionsmul-den

Mensch (z.B. Lärm- / Staub- / Geruchsemissi-onen): • SR11 in ca. 300 m Entfernung

keine Beeinträchtigung durch SR11

geringe Erheblichkeit

- Standortwahl mit Abstand zur SR11

Klima / Luft: • Kaltluftentstehungsgebiet mit geringer

Bedeutung

Verlust eines lokal bedeutsamen Kaltluft-entstehungsgebietes

geringe Erheblichkeit

Besondere Untersuchun-gen: Nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich. Einstufung als Gebiet geringer Bedeutung, jedoch Boden mit hoher natürl. Ertragsfunktion. - vorläufiger Kompensati-onsbedarf: Größe ca.0,12 ha (Faktor 0,6)

Mögliche Ausgleichsmaß-nahmen:

- Maßnahmen zum Erosionsschutz und zur Flurdurchgrünung durch Anlage naturnaher Strukturen, z.B. Anlage von Gehölz- / Hecken-strukturen entlang der

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- 136 - Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeinde Feldkirchen

0 5 - 4 0 - 0 1 - P B ü r o D i p l . - I n g . G e r a l d E s k a , L a n d s c h a f t s a r c h i t e k t , E l s a - B r ä n d s t r ö m - S t r . 3 , 9 4 3 2 7 B o g e n

Biologische Vielfalt (Fauna, Flora): • Ackerland • keine Biotopelemente vorhanden • Keine Schutzgebiete betroffen

Verlust von geringwertigen Biotopflächen

geringe Erheblichkeit

- Standortwahl (keine Biotope betroffen)

- dorfgemäße Ortsrand-gestaltung mit Gehölzstrukturen

Landschafts-/ Ortsbild und Erholung: • ebene Lage • keine landschaftsbildprägenden

Strukturen

Verlust von geringwertigem Freiraum

geringe Erheblichkeit

- Standortwahl (keine Strukturen betroffen, keine Kuppen oder landschaftsbildrelevan-ten Hanglagen betroffen)

- dorfgemäße Ortsrandgestaltung mit Gehölzstrukturen

Kultur- und Sachgüter: • Bodendenkmäler nicht bekannt • Baudenkmäler nicht vorhanden

keine keine Erheblichkeit

- Standortwahl (keine Denkmäler betroffen)

angrenzenden Feldwege / Gemeindeverbindungs-straßen

- abschnittsweise Renaturierung des in der Nähe befindlichen Ziehbrückengrabens; Entwicklung von auetypischen Lebens-räumen

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- 137 - Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeinde Feldkirchen

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12 Hinweise zur Realisierung

12.1 Landschaftsplanung in Verfahren zur Ländlichen Entwicklung

Im Gemeindegebiet ist das Flurneuordnungsverfahren Feldkirchen (1980-2000) bereits abgeschlossen. Die Flurneuverteilung im Rahmen der Verfahren zur Ländlichen Entwicklung bietet grundsätzlich Möglichkeiten zur Umsetzung von Aussagen der Landschaftspläne. Die Ausgleichsflächen im Rahmen des Verfahrens wurden in den Plan eingearbei-tet. Diese Ausgleichsflächen können für zukünftigen Ausgleich nicht mehr verwen-det werden.

12.2 Ansatzpunkte für eine Umsetzung

• Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinformation • Zusammenarbeit mit naturschutzorientierten Vereinen und Verbänden, z.B. Bund

Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz • Mitgliedschaft beim Landschaftspflegeverband • Einrichtung eines Ökokontos in den geeigneten Bereichen für Kompensation • Grunderwerb und Ausübung des Vorkaufsrechtes in besonderen Fällen (Art. 39

BayNatSchG): z.B. Grundstücke, auf denen sich oberirdische Gewässer befin-den oder die daran angrenzen; Flächen, auf denen sich geschützte Landschafts-bestandteile oder als solche einstweilig sichergestellte Schutzgegenstände be-finden

• Berücksichtigung des Landschaftsplanes bei gemeindlichen Entwicklungen • Konkretisierung der Ziele des Landschaftsplanes bei der Aufstellung von Folge-

planungen (Bebauungs- und Grünordnungspläne, Landschaftspflegerische Be-gleitpläne, Verfahren zur Ländlichen Entwicklung)

• Übernahme von Patenschaften (z.B. Bachpatenschaften), Pflanzaktionen.

12.3 Förderprogramme

Folgende staatliche Förderprogramme können von Landwirten, Gemeinden, Verei-nen und Organisationen, die sich satzungsgemäß Aufgaben im Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, in Anspruch genommen werden: • Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) • Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) • Bayerischer Naturschutzfonds • Förderung nach den Landschaftspflege-Richtlinien, z.B.

zur Pflege und Erhaltung von als Naturdenkmal geschützten Bäumen; für Mahd / Entbuschen oder zur Pflanzung / Anlage von Rainen, Hecken, Feldgehölzen,

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Schilf- und Röhrichtbeständen…). Antragsberechtigte: Neben kommunalen Kör-perschaften auch Eigentümer oder Besitzer der von den Maßnahmen betroffe-nen Grundstücke.

12.4 Hinweise zur rechtlichen Stellung von Flächennutzungs- und Land-schaftsplan

Flächennutzungs- und Landschaftsplan sind vorbereitende Bauleitpläne gem. § 5 BauGB. Sie sollen der Gemeinde und den Behörden einen Gesamtüberblick über das Gemeindegebiet sowie die raumordnerische Einbindung des Untersuchungs-gebietes in den gesamten Wirtschafts- und Lebensraum ermöglichen. Sie dienen der Koordinierung und Abstimmung von Fachplanungen und geben der Gemeinde die Möglichkeit, ihre eigenen Planungen darzulegen. Sie sind, soweit ihnen nicht widersprochen wurde, von den Trägern öffentlicher Belange, die bei ihrer Aufstel-lung beteiligt waren, zu beachten. Für die Baugebiete sind aus den Plänen die verbindlichen Bauleitpläne, die Bebau-ungspläne, zu entwickeln (§§ 8 bis 10 BauGB). Erst durch sie wird Baurecht ge-schaffen. Die Ausweisung von Bauflächen erfordert die Durchführung der Erschlie-ßung als Pflichtaufgabe der Gemeinde (§§ 123 bis 135 BauGB). Flächennutzungs- und Landschaftsplan haben als vorbereitende Bauleitpläne ver-bindliche Wirkung für die Gemeinde und die Behörden. Der einzelne Bürger ist nicht zur Umsetzung der Maßnahmenvorschläge verpflichtet. Für Ihn stellen die Darstellungen im Landschaftsplan nur Empfehlungen dar. Die einzige Ausnahme bildet die Darstellung der von Aufforstung freizuhaltenden Flächen: hier kann keine Aufforstungsgenehmigung erteilt werden, wenn die Flächen im Plan entsprechend dargestellt sind.

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- 139 - Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeinde Feldkirchen

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Planverzeichnis

1.1 Übersichtslageplan, M 1:25.000 1.2 Landschaftsökologische Raumeinheiten, M 1:25.000 1.3 Flächen mit Schutzstatus / mit bes. Funktion für Ökologie u. Landschafts-

bild / Lebensräume, M 1:25.000 1.4 Wasser, Gewässer, Feuchtflächen, M 1:25.000 1.5 Erosionsgefahr und Relief, M 1:25.000 2.1 Bestand und Bewertung, M 1:5.000 3.1 Maßnahmen – Flächennutzungs- mit Landschaftsplan, M 1:5.000.

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- 140 - Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeinde Feldkirchen

05-40-01-P Büro Dipl.- Ing. Gerald Eska, Landschaftsarchitekt, Elsa-Brändström-Str. 3, 94327 Bogen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Lage der Gemeinde in der Region .....................................................11 Abbildung 2: ..... Bevölkerungsentwicklung 1840-2007 (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR

STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2009)...........................................................15 Abbildung 3: Geburtenüberschuss 1996-2005 mit linearem Trend (Stand

14.11.2006, BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DA-TENVERARBEITUNG 2006....................................................................................................................16

Abbildung 4: Wanderungsbilanz 1996-2005 mit linearem Trend (BAYERISCHES

LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006)..................................16 Abbildung 5: Bevölkerungsstruktur nach Altersaufbau in % der Gesamtbevölkerung

(BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006) ...........17 Abbildung 6: ......................... Prognose zur Bevölkerungsentwicklung mit Zuwachs im

Schwankungsbereich 5 - 15 EW / Jahr...............................................................18 Abbildung 7: Beschäftigungsstruktur Gemeinde Feldkirchen 2005 (BAYERISCHES

LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006)..................................20 Abbildung 8: Beschäftigungsstruktur Landkreis Straubing-Bogen 2005

(BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006) ...........20 Abbildung 9: Veränderung der Anzahl landwirtschaft-licher Betriebe unterschied-

licher Betriebsgrößen 1997-2005 (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006) .................................................................................22

Abbildung 10: ..............Wohnbautätigkeit Gde. Feldkirchen 1988-2005 (BAYERISCHES

LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006)..................................33 Abbildung 11: ........ Übersicht über die naturräumlichen Haupteinheiten mit Lage der

Gemeinde Feld- kirchen ...................................................................................63 Abbildung 12: .........Gemeindegebiet Feldkirchen mit Naturraumgrenze „Straubinger

Gäu“ - „Hügelland von Aiterach und Kleiner Laaber“; Blick in nordöstliche Richtung, fünffach überhöht (Quelle: TOP 50 CD-Atlas) ....................................64

Abbildung 13: Fließgewässerlandschaften (FGL) im Landkreis Straubing-Bogen

(LFW 2002a) GELB: FGL der Lößregionen, BRAUN: FGL des Tertiären Hügellandes........................................................................................................72

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Historische Entwicklung im Gebiet um die Gemeinde Feldkirchen.................... 13 Tabelle 2: ... Finanzlage der Gemeinde mit Vergleichswerten (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR

STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2009) .................................................................... 14 Tabelle 3: .................... Verteilung der Bevölkerung auf die einzelnen Ortsteile (BAYERISCHES

LANDESAMT FÜR .............................................................................................................. 17 Tabelle 4: ...Stellung der Beschäftigten im Betrieb (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK

UND DATENVERARBEITUNG 2006) .................................................................................... 21 Tabelle 5: Änderung des Viehbestandes 1996 bis 2005 (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR

STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006) bzw. 2012 (Amt für Ernährung, LWS und Forsten SR 2013) ........................................................................................................... 23

Tabelle 6: Vergleichswerte Viehbestand 2003 (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006)............................................................................................ 24

Tabelle 7: ..Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1998-2005 (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG 2006) ............................................................. 25

Tabelle 8: Übersicht über die Bebauungs- (und Grünordnungs-) Pläne............................. 29 Tabelle 9: Satzungen nach §§ 34-35 BauGB ..................................................................... 30 Tabelle 10: geschätzter Wohnungsbedarf im Prognosezeitraum bis 2027......................... 34 Tabelle 11: geschätzter Bedarf an Wohnbaufläche im Prognosezeitraum bis 2027 .......... 35 Tabelle 12: Bestand, Bewertung und Planung von Wohngebieten gem. § 4 BauNVO ...... 36 Tabelle 13: Dorfgebiete – MD gemäß §5 BauNVO – bebaubare Flächen.......................... 40 Tabelle 14: Mischgebiete – MI gemäß §6 BauNVO – bebaubare Flächen......................... 41 Tabelle 15: Gewerbegebiete – GE gemäß §7 BauNVO – bebaubare Flächen .................. 42 Tabelle 16: Industriegebiete – GE gemäß §8 BauNVO – bebaubare Flächen ................... 42 Tabelle 17: Sondergebiet – SO gemäß §11 BauNVO ........................................................ 43 Tabelle 18: sonstige Flächen innerhalb des Kasernengeländes ........................................ 43 Tabelle 19: Städtebaulich bedeutsame Grünflächen.......................................................... 45 Tabelle 20: Gemeinbedarfseinrichtungen – Größen, Planung............................................ 49 Tabelle 21: Öffentliche Spiel- und Bolzplätze ..................................................................... 51 Tabelle 22: Freisportanlagen und Hallensportanlagen ....................................................... 51 Tabelle 23: Durchschnittliches Tägliches Verkehrsaufkommen (DTV) auf überörtlichen

Straßen........................................................................................................................... 53 Tabelle 24: Öffentliche Parkplätze...................................................................................... 54 Tabelle 25: Verkehrslärm-Immissionen 2005 nach RLS 90 (Datengrundlage: Staatliches

Bauamt Passau, Servicestelle Deggendorf)................................................................... 57 Tabelle 26: Verkehrslärm-Immissionen 2020 nach RLS 90 (Prognose)............................. 58 Tabelle 27: Buslinien 2013.................................................................................................. 59 Tabelle 28: Windstärke und bewegte Teilchengröße (nach HÄCKEL 1990) ........................ 67 Tabelle 29: Potenzielle Natürliche Vegetation .................................................................... 69 Tabelle 30: Fließgewässertypen im Planungsgebiet (LFW 2002a)..................................... 72 Tabelle 31: Landschaftsökologische Raumeinheiten - Übersicht ....................................... 75 Tabelle 32: Flächenanteile verschiedener Biotoptypen ...................................................... 86 Tabelle 33: Ertragsklassen gem. Landwirtschaftlicher Standortkartierung (STMELF 1978)96 Tabelle 34: Gefällstufen gem. Landwirtschaftlicher Standortkartierung (STMELF 1978) ... 96 Tabelle 35: Leitbilder für ökologische Schwerpunktbereiche............................................ 114 Tabelle 36: Maßnahmen zur Erosionsminderung ............................................................. 117 Tabelle 37: Geplantes WA am westlichen Ortsrand von Mitterharthausen ...................... 132 Tabelle 38: Geplantes WA „Kirchenfeld“........................................................................... 133 Tabelle 39: Geplantes MI am westlichen Ortsrand von Mitterharthausen ........................ 135

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Abkürzungen ABSP Arten- und Biotopschutzprogramm AfL Amt für Landwirtschaft und Forsten Straubing ASK Artenschutzkartierung B Bundesstraße BAB Bundesautobahn BauGB Baugesetzbuch BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BK Biotopkartierung DAL Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung e.V. DSchG Denkmalschutzgesetz DTV Durchschnittlicher Täglicher Verkehr DVWK Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau EW Einwohner EWG Einwohnergleichwert FFH-Gebiet Schutzgebiet nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie FGL Fließgewässer-Landschaft FIS-Natur Fach-Informations-System Naturschutz GEK Gewässerentwicklungskonzept GOP Grünordnungsplan GSK Gewässerstrukturkartierung GV Güterverkehr KULAP Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm LEP Landesentwicklungsprogramm Bayern LfU Bayerisches Landesamt für Umwelt LfW Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft OD Ortsdurchfahrt pnV potenzielle natürliche Vegetation SR Kreisstraße ST Staatsstraße StMELF Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten StMLU Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen StMUGV Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrau-

cherschutz StMWIVT Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie SV Schwerverkehr VNP Vertragsnaturschutzprogramm VO Verordnung WRRL Wasserrahmenrichtlinie WWA Wasserwirtschaftsamt ZV Zweckverband

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BAYERISCHES LANDESVERMESSUNGSAMT (Hrsg.), 2001: Amtliche Topographische Karten - Bayern Süd (TOP 50 - CD-Atlas, Version 3.0)

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (STMUGV) (Hrsg.), 2007: Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern, Landkreis Straubing-Bogen, München

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (STMLU), Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) (Hrsg.), 2000: Landschaftspflegekonzept Bayern, Bände I bis II.19 auf CD-ROM, München, Laufen/Salzach

BAYER. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR, VERKEHR UND TECHNOLOGIE (STMWIVT) (Hrsg.), 2006: Landesentwicklungsprogramm Bayern, München

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BÜRO ESKA, 2008: Gewässerentwicklungsplan Gewässer 3. Ordnung / Gemeinde Feld-kirchen, Bogen

BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG (Hrsg.), 1967: Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 174 Straubing, Bonn-Bad Godesberg

DER RAT VON SACHVERSTÄNDIGEN FÜR UMWELTFRAGEN (SRU), 1985: Umweltprobleme der Landwirtschaft, Sondergutachten März 1985, Stuttgart und Mainz

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1999: Schriften-Heft 126: Gewässerentwicklungsplanung, Bonn EUROPÄISCHE UNION, 1992: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhal-

tung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen EUROPÄISCHE UNION, 2000: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und

des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemein-schaft im Bereich der Wasserpolitik

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GEMEINDE FELDKIRCHEN, 2005b: Protokolle der Gemeinderatssitzungen 2006/2007. Onli-ne im Internet: URL: http://www.feldkirchen-gemeinde.de/sitzungen.htm [Stand: 24.01.2007]

HÄCKEL, H., 1990: Meteorologie, Stuttgart

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- 145 - Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeinde Feldkirchen

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plan Raum Aiterhofen, Planungsstand 1984

REGIERUNG VON NIEDERBAYERN, 1993: Schreiben vom 17.08.1993, Landshut REGIERUNG VON NIEDERBAYERN, 1995: Schreiben vom Nov.1995, Landshut REGIERUNG VON NIEDERBAYERN (Hrsg.), 2005: Bezirksfischereiverordnung für den Bezirk

Niederbayern vom 13. September 2005, Amtsblatt Nr. 14 REGIONALER PLANUNGSVERBAND DONAU-WALD (Hrsg.), 1994a: Regionalplan Region Do-

nau-Wald (12), Karte 1: Raumstruktur, Passau REGIONALER PLANUNGSVERBAND DONAU-WALD (Hrsg.), 1994b: Regionalplan Region Do-

nau-Wald (12), Karte 2: Siedlung und Versorgung, Passau REGIONALER PLANUNGSVERBAND DONAU-WALD (Hrsg.), 1994c: Regionalplan Region Do-

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Schriftenr. Vegetationskunde 3, Bundesanstalt Vegetationskunde, Naturschutz u. Landschaftspflege, Bonn-Bad Godesberg

TOURISMUSREFERAT DES LANDRATSAMTES STRAUBING-BOGEN, OHNE JAHRESANGABE: Ge-meinden in der Urlaubsregion - Feldkirchen. Online im Internet: URL: http://www.tourismus-straubing-bogen.de/Urlaubsregion/feldkirchen [Datum der Ein-sichtnahme: 27.10.2006]

WASSERWIRTSCHAFTSAMT DEGGENDORF (2007): Gewässergütekarte Landkreis Straubing-Bogen. Online im Internet: URL:

http://www.wwa-deg.bayern.de/daten/guete/guete_sr1.htm [Datum der Einsichtnah-me: 16.08.2007]

Für mündliche Mitteilungen standen dankenswerterweise zur Verfügung: Hr. Frank, Hr. Hofbauer – Staatliches Bauamt Passau, Servicestelle Deggendorf Hr. Lehner – Fachberatung für Fischerei des Bezirkes Niederbayern, Landshut

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A - 1 Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeinde Feldkirchen

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Anhang

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A - 2 Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeinde Feldkirchen

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1. Bedeutende Pflanzen- und Tierarten

Die Fundorte der Arten sind in den Plänen dargestellt. Naturschutzfachlich bedeutsame Pflanzenarten nach ASK (LfU 2006), BK (LfU 2004) und ABSP (StMUGV 2007):

Num-mer im

Plan

FUO ASK /

BK Lateinischer Name Deutscher

Name lkrs. /

BNatSchG

Rote Liste

Bayern (H)

Rote Liste

Deutsch-land

1 BK 7141-0036 / 37 Agrimonia eupatoria Gewöhnlicher

Odermennig lkrs.

2 BK 7141-0038 Ajuga genevensis Genfer Günsel lkrs. 3

3 BK 7141-0038 Bromus erectus Aufrechte Trespe lkrs.

4 BK 7141-0038

Dianthus carthusianorum Karthäuser-Nelke lkrs. V

5 BK 7141-0038 Filipendula vulgaris Kleines Mädesüß lkrs. 3

6 BK 7141-0037 Medicago falcata Sichel-

Schneckenklee lkrs. V

7 BK 7141-0037 Polygala comosa Schopfiges

Kreuzblümchen lkrs. 3

Erläuterungen:

Anhang FFH: Anhang II- bis IV-Arten der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen)

lkrs.: landkreisbedeutsame Art gem. ABSP (STMUGV 2007)

BNatSchG: G: in Deutschland streng geschützte heimische Tiere und Pflanzen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 c) BNatSchG

Rote Liste gefährdeter Gefäßpflanzen Bayerns mit regionalisierter Florenliste (LFU 2003a) Gefährdungskategorien Rote Liste Bayern (regionalisierte Florenliste) bzw. Deutschland: H Molassehügelland

0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung anzunehmen R extrem selten V Vorwarnstufe D Daten mangelhaft

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Naturschutzfachlich bedeutsame Tierarten nach ASK (LFU 2006), BK (LFU 2004) und ABSP (STMUGV 2007):

Nummer im Plan

FUO ASK / BK

Lateinischer Name

Deutscher Name

Anhang FFH bzw. VSR / EG-

VO / lkrs. / BNatSchG

Rote Liste

Bayern (T/S)

Rote Liste

Deutsch-land

Säugetiere:

11 ASK 7141-0134

Crocidura leucodon Feldspitzmaus lkrs. 3

12 ASK 7141-0134

Crocidura suaveolens

Gartenspitz-maus lkrs. V 3

Vögel:

14 ASK 7141-0232 Luscinia svecica – Blaukehlchen

VSR I; überregionale

bis landesweite Bedeutung; G

V

15 BK 7141-0012 Cuculus canorus Kuckuck V V

16 ASK 7141-0230 / 0237 Tyto alba Schleiereule A;

ür/lw 2

17 ASK 7141-0130 Lanius collurio Neuntöter VSR I;

lkrs.

Kriechtiere:

18 ASK 7141- 0127 / 0132 Lacerta agilis Zauneidechse IV

lkrs. V 3

Lurche:

19 ASK 7141-0117 / 181 Rana temporaria Grasfrosch V V

20 ASK 7141-0117 Triturus vulgaris Teichmolch V

21 ASK 7141-0181 Rana ridibunda Seefrosch lkrs. 3

Libellen:

22 ASK 7141- 0272

Orthetrum brunneum

Südlicher Blaupfeil lkrs. 3 3

Heuschrecken:

23 ASK 7141-

0127 / 0129 / 0205

Chorthippus dorsatus

Wiesengras-hüpfer V

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Naturschutzfachlich bedeutsame Tierarten, eigene Erhebungen:

Nummer im Plan Lateinischer Name Deutscher

Name

Anhang FFH / BNatSchG /

lkrs.

Rote Liste Bayern

(T/S)

Rote Liste

Deutsch-land

Säugetiere:

24 Castor fiber Biber II, IV; lkrs.

Vögel:

25 Vanellus vanellus Kiebitz ür/lw, G 2 2

26 Alcedo atthis Eisvogel VSR I; lkrs., G 3 V

Erläuterungen:

Anhang VSR: Anhang I-Arten der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten)

Anhang FFH: Anhang II- bis IV-Arten der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen)

EG-VO (A): Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels, Anhänge A und B – zuletzt geändert durch VO vom 28.04.2004 (= Wa-shingtoner Artenschutzabkommen, Anhang A)

BNatSchG: G: in Deutschland streng geschützte heimische Tiere und Pflanzen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 c) BNatSchG

lkrs.: landkreisbedeutsame Art gem.

ür/lw: überregional bis landesweit bedeutsame Art gem. ABSP (STMUGV 2007)

Rote Liste gefährdeter Tiere Bayerns (LFU 2003b) Gefährdungskategorien Rote Liste Bayern (regionalisiert) bzw. Deutschland: T/S Tertiär-Hügelland und voralpine Schotterplatten

0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung anzunehmen R extrem selten V Vorwarnstufe D Daten mangelhaft

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2. Liste der örtlichen Vereine

Verein Kontakt

Sportverein Feldkirchen-Mitterharthausen

Rudolf Dietl Hauptstraße 17 94351 Feldkirchen www.svfeldkirchen.info

ETC Mitterharthausen Uwe Heidtmann Bgm.-Altschäffel-Str. 8 494351 Feldkirchen email: [email protected]

Kegelclub Bavaria

Adolf Vogel Ahornweg 2 94351 Feldkirchen email: [email protected] www.bavaria-mitterharthausen.de

Schützenverein Edelweiß Brigitte Haas Am Beracker 6 94351 Feldkirchen

Schützenverein STO Feldkirchen e. V. 1. Schützenmeister Kufner Westl. Zwingergasse 38 94469 Deggendorf

FFW Feldkirchen Christian Antoni Keltenstraße 18 94351 Feldkirchen email: [email protected]

FFW Gundhöring Franz Kettl Gundhöring 18 94351 Feldkirchen

FFW Mitterharthausen Hans Fischer Ziehbrückenweg 19 94351 Feldkirchen email: [email protected]

Kath. Landjugend Feldkirchen Franz Kettl Gundhöring 18 94351 Feldkirchen

Bauernhilfsverein Gundhöring-Feldkirchen Andreas Brunner Gundhöring 5 94351 Feldkirchen

KuRK Feldkirchen-Gundhöring Josef Schambeck Gundhöring 94351 Feldkirchen

Landfrauen Feldkirchen Barbara Unger Hierlbach 25 94351 Feldkirchen

Landfrauen Mitterharthausen Claudia Erndl Opperkofen 4 94351 Feldkirchen

Obst- und Gartenbauverein Ilse Gühmann Keltenstraße 31 94351 Feldkirchen

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A - 6 Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeinde Feldkirchen

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PBC Blue Boys Karl Wolf Blumenstraße 7 94351 Feldkirchen

Rock'n Roll Club Rubber Duck's Feldkirchen-Straubing e. V.

Adolf Fischer Weiling 10 94351 Feldkirchen www.rubber-ducks.net

Karateclub Dojo Feldkirchen Florian Fischer Keltenstraße 22b 94351 Feldkirchen www.karate-dojo-feldkirchen.de

Feuerwehrverein Gundhöring Adalbert Fruhstorfer Hirschkofen 65 94351 Feldkirchen

Feuerwehrverein Feldkirchen Martin Murr Hierlbach 21 94351 Feldkirchen

Feuerwehrverein Mitterharthausen Herbert Schötz Opperkofen 15 94351 Feldkirchen

VHS Feldkirchen

Martina Fischer Ziehbrückenweg 19 94351 Feldkirchen Tel. 09420/573 www.vhs-bildungszentrum.de/index1.htm

CSU - Ortsgruppe Mitterharthausen Hans Fischer Ziehbrückenweg 19 94351 Feldkirchen

CSU - Ortsgruppe Feldkirchen Josef Gühmann Keltenstraße 31 94351 Feldkirchen

SPD - Ortsgruppe Feldkirchen-Mitterharthausen

Astrid Löffler Am Bergacker 16 94351 Feldkirchen

Familienkreis Feldkirchen Maria-Luise Amann Kirchplatz 5 94351 Feldkirchen

Mutter-Kind-Gruppe Christine Reich Bgm.-Altschäffel-Straße 11 94351 Feldkirchen

Kleingartenverein Mitterharthausen e. V. Günter Glatzeder Hainbuchenweg 9 94351 Feldkirchen [email protected]

Junge Union Ortsverband Feldkirchen

Florian Maier Opperkofen 5 94351 Feldkirchen

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A - 7 Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeinde Feldkirchen

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3. Liste der Baudenkmäler

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A - 8 Flächennutzungs- und Landschaftsplan Gemeinde Feldkirchen

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4. Liste der Bodendenkmäler