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714 H.-J. WAGSE~: L. ]~REITENECKER (Wien): Diskussionsbemerkung zum Vortrage BOLTZ. Der Zweck dieses T/~tigkeitsberichtes soll sein, auch andere Institute hiezu anzuregen, wie dies seinerzeit K~AULA~D ffir das Innsbrucker Institut getan hat. Damit k6nnte die wissenschaftliche Basis der Gut- achterti~tigkeit auf das gesamte deutsche Sprachgebiet ausgedehnt werden, wodurch der Reehtsprechung einheitliche Grnndlagen auf medizinischem Gebiete geschaffen wiirden. In jedem Institut, sei es groS oder klein, kommen jghrlich besonders interessante and auch schwierige Fi~lle zur Beobachtung. Es ist daher oft wiinsehenswert, nachsehlagen und riickfragen zu kSnnen, wo ein s Fall schon begutachtet wurde und zu welehen Schlfissen der Gutachter kam. Die alten Sammlungen yon ,,Visa reperta" sind in Vergessenheit geraten, nieht jeder Fall eignet sieh zu einer wissensehaftliehen VerSffentlichung, ffir die praktisehe Gutachterts kann er abet yon unersetzlichem Werte sein. Unsere Erfahrungen anderen zur Verfiigung zu stellen, soll der Zweck der T~tigkeitsberichte sein, so wie wit dankbar w~ren, aus der Erfahrung anderer lernen zu k6nnen. Die Sehwerpunkte der Arbeit sind in den einzelnen Instituten verschieden, ffir seltene Spezialunter- suchungen kSnnen nicht in jedem Institut kostspielige Apparaturen angesehafft werden, eine Konzentrierung soleher Untersuchungen an bestimmte Institute wi~re empfehlenswert, dadureh wfirde die Erfahrung an diesen Instituten eine reiehere werden. So k6nnte dem Bestreben Kriminalistisehe Zentralinstitute zu schaffen wirksam entgegengetreten und bereits verlorener Boden wieder aufgeholt werden. In diesem Sinne mSge unser Versuch, durch T~tigkeitsberiehte zu einer allgemeinen Ver- sti~ndigung und Sammlung zu kommen, aufgefagt werden. Unser Ziel ware die Schaffung einer Fall- und Bildkartei, aus der Material ffir Forschung, Lehre und Gutachterti~tigkeit unter Wahrung Mler Reehte entliehen werden k6nnte. Prof. Dr. L. ]~I~EITENECKEI~, Wien IX, Sensengasse 2 Institut fiir gerichtliche Medizin der Universit~t H.-J. WAGNER (Mainz): EinfluB der Antibiotica und Sulfonamide auf die Leichenf~iulnis. Die bisher vor allem yon veterin/~rmedizinischer Seite vorliegenden Ergebnisse anf dem Sektor der Fleischkonservierung unter anderen mit Tetracyclinpr/~paraten g~ben Veranl~ssung zur ~berprfifung der Frage, inwieweit beispielsweise eine zu Lebzeiten kurz vor dem Tode noch durchgeffihrte antibiotische Therapie bzw. eine solche mit Sulfon- amiden geeignet ist, die gerichts/~rztlichen Ermittlungen zur Feststellung der Todeszeit zu beeintr/~chtigen. Die Ergebnisse auf dem Gebiet der

L. Breitenecker (Wien): Diskussionsbemerkung zum Vortrage Boltz

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714 H.-J. WAGSE~:

L. ]~REITENECKER (Wien): Diskussionsbemerkung zum Vortrage BOLTZ.

Der Zweck dieses T/~tigkeitsberichtes soll sein, auch andere Inst i tute hiezu anzuregen, wie dies seinerzeit K~AULA~D ffir das Innsbrucker Ins t i tu t getan hat. Damit k6nnte die wissenschaftliche Basis der Gut- achterti~tigkeit auf das gesamte deutsche Sprachgebiet ausgedehnt werden, wodurch der Reehtsprechung einheitliche Grnndlagen auf medizinischem Gebiete geschaffen wiirden. In jedem Inst i tut , sei es groS oder klein, kommen jghrlich besonders interessante and auch schwierige Fi~lle zur Beobachtung. Es ist daher oft wiinsehenswert, nachsehlagen und riickfragen zu kSnnen, wo ein s Fall schon begutachtet wurde und zu welehen Schlfissen der Gutachter kam. Die alten Sammlungen yon ,,Visa reper ta" sind in Vergessenheit geraten, nieht jeder Fall eignet sieh zu einer wissensehaftliehen VerSffentlichung, ffir die praktisehe Gutachterts kann er abet yon unersetzlichem Werte sein. Unsere Erfahrungen anderen zur Verfiigung zu stellen, soll der Zweck der T~tigkeitsberichte sein, so wie wit dankbar w~ren, aus der Erfahrung anderer lernen zu k6nnen. Die Sehwerpunkte der Arbeit sind in den einzelnen Inst i tuten verschieden, ffir seltene Spezialunter- suchungen kSnnen nicht in jedem Ins t i tu t kostspielige Apparaturen angesehafft werden, eine Konzentrierung soleher Untersuchungen an best immte Inst i tute wi~re empfehlenswert, dadureh wfirde die Erfahrung an diesen Inst i tuten eine reiehere werden. So k6nnte dem Bestreben Kriminalistisehe Zentralinstitute zu schaffen wirksam entgegengetreten und bereits verlorener Boden wieder aufgeholt werden. In diesem Sinne mSge unser Versuch, durch T~tigkeitsberiehte zu einer allgemeinen Ver- sti~ndigung und Sammlung zu kommen, aufgefagt werden. Unser Ziel ware die Schaffung einer Fall- und Bildkartei, aus der Material ffir Forschung, Lehre und Gutachterti~tigkeit unter Wahrung Mler Reehte entliehen werden k6nnte.

Prof. Dr. L. ]~I~EITENECKEI~, Wien IX, Sensengasse 2 Institut fiir gerichtliche Medizin der Universit~t

H.-J. WAGNER (Mainz): EinfluB der Antibiotica und Sulfonamide auf die Leichenf~iulnis.

Die bisher vor allem yon veterin/~rmedizinischer Seite vorliegenden Ergebnisse anf dem Sektor der Fleischkonservierung unter anderen mit Tetracyclinpr/~paraten g~ben Veranl~ssung zur ~berprfifung der Frage, inwieweit beispielsweise eine zu Lebzeiten kurz vor dem Tode noch durchgeffihrte antibiotische Therapie bzw. eine solche mit Sulfon- amiden geeignet ist, die gerichts/~rztlichen Ermit t lungen zur Feststellung der Todeszeit zu beeintr/~chtigen. Die Ergebnisse auf dem Gebiet der