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LärmminderungsplanungDas Beispiel Norderstedt
Die Vorgeschichte - Entscheidung für den Prozess
Herbert Brüning
Leiter des Fachbereichs Umwelt
Mitglied der Strategischen Steuerung
Stadt Norderstedt - Herbert Brüning
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Die Vorbereitungen
Fluglärm-Problematik sorgt seit langem für öffentliche und politische Aufmerksamkeit / Sensibilität
1991 Lärmminderungspläne (LMP) werden in § 47a BImSchG rechtlich verankert (kein Fluglärm!)
1999 Anfragen aus politischem Raum (FDP + SPD)Bericht zur Erstellung und Umsetzung eines LMP durch Umweltamt
2000 Diskussion über Lärmtote durch Straßenverkehr 2001 Bereitstellung von Haushaltsmitteln für LMP
Stadt Norderstedt - Herbert Brüning
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Die Meilensteine nach BImSchG
2001 Lärmanalysen Gewerbe / Sport- und Freizeitanlagen / Schienen- und Straßen-verkehr (für aktuelle Belastung und politisch favorisiertes Szenario P6)
2002 Lärmminderungspotenziale Straßenverkehr: mögliche Lösungsansätze für Norderstedt
Leitbild LMP für den FNP ( Nachhaltigkeit)2003 konkrete Vorschläge für Lärmminderungs-
maßnahmen für südliche Ulzburger Straße
Umstellung der Bearbeitung auf Europarecht
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Parallel betriebene Planungen
Norderstedt schafft derzeit die planerischen Grundlagen für die mittelfristige Entwicklung:
Flächennutzungsplan (FNP) Landschaftsplan (LP) Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Lärmminderungsplan (LMP)
Für alle 4 Planwerke wird eine Strategische Umweltprüfung (SUP) erforderlich, da die Direktwirkung der Richtlinie 2001/42/EG seit dem 21.7.2004 gilt. Die gemeinsame Bearbeitung spart Zeit und Geld. Sie wird auch vorhandene Widersprüche aufdecken.
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Leitbild für die LMP: Leitziele
Schutz der GesundheitIn Norderstedt ist kein Mensch einer gesundheitsgefährden-den Lärmbelastung von 65 dB(A) oder mehr ausgesetzt.
Störungsfreier SchlafIn den Norderstedter Wohngebieten werden alle Menschen vor nächtlichen Lärmbelastungen über 45 dB(A) geschützt, um ihnen einen störungsfreien Schlaf zu ermöglichen.
Störungsfreie KommunikationZum Schutz der Aufenthaltsqualität im Freien werden in allen Wohn- und Erholungsgebieten maximale Lärmbelastungen von 55 dB(A) angestrebt.
BESCHLUSS VOM 20.6.2002
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Leitbild – Handlungsprioritäten (1)
Beseitigung bestehender LärmkonflikteDie Beseitigung bestehender Lärmkonflikte erfolgt nach Prioritäten, um vorrangig die besonders stark betroffenen Personenkreise vor Beeinträchtigungen zu schützen: Priorität 1 haben alle Gebiete mit Lärmbelastungen
> 75 dB(A) tags / 65 dB(A) nachts (an der Straßenfassade), Priorität 2 haben alle Gebiete mit Lärmbelastungen
> 70 dB(A) tags / 60 dB(A) nachts (an der Straßenfassade), Priorität 3 haben alle Gebiete mit Lärmbelastungen
> 65 dB(A) tags / 55 dB(A) nachts (an der Straßenfassade), Priorität 4 haben alle Wohngebiete mit Lärmbelastungen
> 45 dB(A) nachts (an der Straßenfassade).
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Leitbild – Handlungsprioritäten (2)
Vermeidung neuer Lärmkonflikte Die Stadt Norderstedt verhindert das Entstehen neuer Lärmkonflikte durch die Berücksichtigung folgender Richtwerte: zur Einhaltung städtebaulicher Gesichtspunkte die nutzungsab-
hängigen Grenzwerte der 16. BImSchV für den Bestand und eine Orientierung an der DIN 18005 für neu zu planende Gebiete,
zur Gewährleistung gesunder Lebensbedingungen die Grenze von 65 dB(A),
zur Sicherung der Aufenthaltsqualität im Freien die eine unge-störte Kommunikation erlaubende Grenze von 55 dB(A), zur Einhaltung der Bedingungen für einen ungestörten Schlaf die
Grenze von 45 dB(A) nachts für Wohnnutzungen.
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Die Meilensteine nach EG-Recht
2003 Modellhafte Umsetzung der EG-Umgebungs-lärmrichtlinie: Anerkennung als Modellprojekt für die Metropolregion HamburgFörderung durch Förderfonds Nord
2004 Information der BevölkerungEffektive Mitwirkung der Öffentlichkeit an der Ausarbeitung des AktionsplansAktualisierung der Strategischen Lärmkarten für den Straßenverkehr anhand des neuen Verkehrsmodells
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Mitwirkung ist mehr als Beteiligung
Mitwirkung nach Umgebungslärmrichtlinie: Allgemeinverständliche Information der Öffentlichkeit über Grund-
lagen (Strategische Lärmkarten, Vorschläge für Aktionspläne) Effektive Mitwirkung an der Ausarbeitung des Aktionsplanes (mit
angemessenen Fristen und ausreichender Zeit für jede Phase) Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Mitwirkung im Aktionsplan Information über Aktionsplan und getroffene Entscheidungen
Beteiligung nach Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG): Information der interessierten Öffentlichkeit über die bestehende
Planung (amtliche Bekanntmachung, öffentliche Auslegung) Anregungen / Einwände der betroffenen Öffentlichkeit Abwägung der Belange – Prinzip der Planerhaltung
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Vorteile einer effektiven Mitwirkung der Öffentlichkeit
Einbeziehung der subjektiven Komponente von Lärm Hinweise auf / Erkenntnisse über lokale Details
(die oftmals schnell abgestellt werden können)
Identifizierung / Stärkung von strategischen Partner-schaften für die Umsetzung von Lärmminderungen (Wohnungswirtschaft, Krankenkassen, Polizei, ...)
Zielgruppen-orientierte Aktionsplanung ( Prioritäten) Verständnis / Akzeptanz von Gemeinwohlorientierung
bei der Planung(Überwinden weit verbreiteter St. Florian-Argumentationsmuster)
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Die effektive Mitwirkung – das Norderstedter Modell
Information der Öffentlichkeit Faltblatt an alle Norderstedter Haushalte Broschüre mit allgemeinverständlicher Darstellung der
Vorarbeiten (Informationspflicht nach Art. 9 der RL) Auftaktveranstaltung am 18.6.2004 (u.a. mit HH) 4 Arbeitsgruppen erarbeiten Probleme + Lösungen
ÖPNV und Radverkehr / stadtverträglicher Straßenverkehr / Lärmschutz in Wohngebieten / ruhige Gebiete
Informationsveranstaltung Fluglärm (3.11.2004) Workshop mit Wohnungswirtschaft (Dezember 2004) Kontinuierliche Medienarbeit (Presse, noa4, Internet)
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Die hausinternen Verflechtungen
Verkehrsplanung (Straßenverkehr, Radverkehr) Verkehrsaufsicht / Polizei (Kontrollen:
Fahrzeuglärm, Geschwindigkeit) Verkehrsgesellschaft (ÖPNV-Qualität) Stadtplanung (FNP, Ausgestaltung der
B-Pläne, Ausführungsplanung) Bauaufsicht (Auflagen zum Lärmschutz, Kontrolle) Natur und Landschaft (Schutz ruhiger Gebiete) Städtisches Betriebsamt (Sammelcontainer, Pflege-
maßnahmen: Geräteeinsatz + Pflegestandard Wege) Schule und Sport (Sportstätten, Freizeitanlagen)
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Die Einbindung der Politik
Einladung zur Mitwirkung – Politik als Teil der interessierten Öffentlichkeit wichtig für Verständnis der Prozesse / Akzeptanz
Information im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr persönlich durch Gutachter (Ergebnisse) / Moderatorin kontinuierlich schriftlich durch Ergebnisprotokolle
Arbeitsgespräch mit Mitgliedern der Stadtvertretung und des zuständigen Ausschusses
Diskussion / Beschlussfassung des Aktionsplanes durch die demokratisch legitimierten Gremien
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Vorteile einer Lärmminderungsplanung
Standortfaktor Ruhe: ruhige Wohnlagen stellen den zweitwichtigsten Faktor für Lebensqualität dar ( deutlich vor allen Verkehrsfragen)
Laute Bereiche sind prädestiniert für Stadtumbau ( Aufwertungen im Bestand lohnen sich oftmals nicht mehr)
Lärminformationen bieten neue Beurteilungs-qualität für Verkehrspolitik
Wertsteigerungen (Grundstücke, Mietwerte von Immobilien, Steuern)
Kostenentlastung im Gesundheitswesen ( Lärm macht krank!)
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Die Partner für das Modell Norderstedt. Lebenswert leise
Lärmanalyse: Strategische Lärmkarten, Betroffenheiten
Lärmminderungspotenziale für Norderstedt und Aktionsplan
Moderation der effektiven Mitwirkung an der Ausarbeitung des Aktionsplans