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Lagerstrasse 2 8090 Zürich phzh.ch
AV-StundeStudiengang TZP 2015H / 9. Semesterwoche
10. November 2015Christine Neresheimer
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Inhalt
1. Basiskompetenzen 2. Selbstlernzeit3. Kompetenzorientierung4. Diplomprüfungen5. Leistungsnachweise6. Runder Tisch7. Fragen
2 10. November 2015 | AV Stunde vom 10.11.2015
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1. Basiskompetenzen
PflichtfächerMathematikMedienbildungMensch und Umwelt
ProfilfächerBewegung & SportBildnerisches GestaltenMusikWerkenWerken Textil
3 10. November 2015 | AV Stunde vom 10.11.2015
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Ateliers alsUnterstützung
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Abschluss Basiskompetenzen
10. November 2015 | AV Stunde vom 10.11.2015
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Regelungen
– Grundsätzlich werden keine Basiskompetenzprüfungen von der Abteilung Primarstufe erlassen.
– Wer bereits über die Kompetenzen verfügt, investiert weniger Zeit in die Vorbereitung.
10. November 2015 | AV Stunde vom 10.11.2015
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2. Selbstlernzeit
GrundsätzlichesTotal Präsenzzeit50% = 90 CP = 2700 Ah
Total Nichtpräsenzzeit 50% = 90 CP = 2700 Ah
Nichtpräsenzleistungen sind im Semester und im folgenden Zwischensemester platziert.
To doVor- und Nachbereitung der Semester / Schriftliche Arbeiten / Aufträge / ...
7 10. November 2015 | AV Stunde vom 10.11.2015
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Regelung für Selbstlernzeit- Selbstlernzeit = Arbeitszeit!- Nichtpräsenz- Internetverbindung notwendig (Email, Ilias, Skype, ...)- Je nach Fächerprofil unterschiedliche Beanspruchung- (Änderungen möglich)
Achtung: Gespräche mit Mentorinnen/Mentoren können während der Selbstlernzeit stattfinden! Vorher absprechen!
10. November 2015 | AV Stunde vom 10.11.2015
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3. Kompetenzorientierung
Was– Standards und Kompetenzen– Wissen– Lern- und Umsetzungsbereitschaft– Können als wissensbasiertes Handeln
Warum / Wo– Selbstüberprüfung– Modulbeschrieb– Portfolio / Vertiefungsarbeit– ...Kompetenzstrukturmodell
10. November 2015 | AV Stunde vom 10.11.2015
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Standard 3: Motivation und Interesse
Die Lehrperson verfügt über Wissen über Motivation und Interesse. Sie setztdiese ein, um das Lernen und Verhalten der Schülerinnen und Schüler zu fördernsowie deren Befindlichkeit und Interessenbildung zu unterstützen.
WissenDie Lehrperson1. kennt Konzepte und Theorien zu Motivation und Interesse;2. weiss um die Bedeutung motivational-emotionaler und volitionaler
Prozesse sowie von spezifischem Interesse beim Lernen;3. weiss, wie Motivation und Interesse gefördert werden können;4. kennt Fakten und Umstände, die Motivation beeinträchtigen können.
Lern- und UmsetzungsbereitschaftDie Lehrperson5. betrachtet Motivation und Interesse als wichtige Voraussetzungen für
Lernerfolg und ist bereit, diese zu berücksichtigen;6. ist sich bewusst, dass Rückmeldungen auf Lernprozesse und
Lernergebnisse die Motivation der Schülerinnen und Schüler stets beeinflussen;
3. ist bereit, Schülerinnen und Schüler darin zu unterstützen, sich angemessene Lern- und Leistungsziele zu setzen und mit ihnen darauf hinzuarbeiten, diese auch zu erreichen;
4. 4 ist sich der affektiven Sensibilität von Lernenden bewusst.
Können als wissensbasiertes HandelnDie Lehrperson5. unterstützt motivationale und volitionale Prozesse;6. berücksichtigt und fördert Interessen der Schülerinnen
und Schüler;7. schafft Lern- und Leistungssituationen, in denen sich
Schülerinnen und Schüler als selbstwirksam erleben können;
8. unterstützt Schülerinnen und Schüler, sich angemessene Lern- und Leistungsziele zu setzen und auf diese Ziele hinzuarbeiten;
9. achtet darauf, dass Schülerinnen und Schüler Erfolg und Misserfolg motivationsförderlich interpretieren;
10. sorgt für authentische Lebensbezüge und Problemstellungen;
11. geht achtsam mit Befindlichkeiten beim Lernen um.
10. November 2015 | AV Stunde vom 10.11.2015
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4. Diplomprüfungen
Semester 5 und 6Notenwert (1-6)1 Wiederholung möglich (In 1 Fach 2 Wiederholungen möglich)
Prüfungen
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5. Leistungsnachweise
– In verschiedenen Modulen Voraussetzung, damit ECTS-Punkte angerechnet werden können– Beurteilung: Bestanden oder nicht bestanden
Bei nicht bestanden:
1. Dozentin / Dozent legt fest, ob eine Nachleistung möglich ist. Wenn dies möglich ist, hält sie/er die Bedingungen schriftlich fest.
2. Wenn eine Nachleistung nicht möglich ist oder zum zweiten Mal nicht erfüllt ist, entscheidet die Abteilungsleitung über das weitere Vorgehen (Wiederholung des Moduls, ergänzende Studienleistung als Voraussetzung für die Wiederholung des Leistungsnachweises, ...).
3. Wird der Leistungsnachweis nach Absolvierung der festgelegten zusätzlichen Bedingungen erneut nicht bestanden, kann ein Wahlmodul durch ein anderes Wahlmodul ersetzt werden. Handelt es sich um ein obligatorisches Modul, können die betreffenden Fächer bzw. Studiengänge an der PH Zürich nicht mehr studiert werden.
Vgl. Richtlinie zu den Leistungsnachweisen an der PH Zürich vom 17.11.2009
10. November 2015 | AV Stunde vom 10.11.2015
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6. Runder Tisch
1. Durchführung am Mittwoch, 21. Oktober 2015Vertretungen Studienjahrgang Primarstufe Teilzeit H15: Lea Scheuring
Nächster Termin: Mittwoch, 2. Dezember 2015Melden Sie anstehende Themen den Jahrgangsvertretungen
Konzept und Protokolle Runder Tisch unter:Runder Tisch
13 10. November 2015 | AV Stunde vom 10.11.2015
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7. Fragen
14 10. November 2015 | AV Stunde vom 10.11.2015
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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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