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www.mais.nrw.de
Landesinitiative Nordrhein-Westfalen.
an
.Mehr Migrantinnen und Migranten in den ÖffentlichenDienst - Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung
.
Dritter Umsetzungsbericht für den Zeitraum31. Mai 2013 bis 30. Mai 2014.
Landesinitiative Nordrhein-Westfalen..Mehr Migrantinnen und Migranten in den ÖffentlichenDienst - Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung.
.
Dritter Umsetzungsbericht für den Zeitraum31. Mai 2013 bis 30. Mai 2014.
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Inhaltsverzeichnis:
I. Vorbemerkung zum dritten Umsetzungsbericht II. Sachstand zu einzelnen Maßnahmen
III. Ausblick
Anlagen: A. Abkürzungsverzeichnis B. Beiträge der Partner im Rahmen der Partnerinitiative
“Vielfalt verbindet! Interkulturelle Öffnung als Erfolgsfaktor“
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I. Vorbemerkung zum dritten Umsetzungsbericht
Mit dem vorliegenden dritten Umsetzungsbericht setzt die Landesregierung die Bericht-
erstattung zu den einzelnen Maßnahmen der Landesinitiative „Mehr Migrantinnen und
Migranten in den Öffentlichen Dienst - Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung“
fort. Der Bericht wurde vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) auf
der Basis der Ressortberichte erstellt.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Ziele der Landesinitiative im
einzelnen und der Ausgangs- und Rahmenbedingungen auf den ersten und zweiten
Umsetzungsbericht verwiesen (www.interkulturell.nrw.de).
Auch der dritte Bericht orientiert sich im Aufbau an dem vom Kabinett im Mai 2012 be-
schlossenen Gesamtkonzept, das alle Maßnahmen zur Umsetzung der Landesinitiative
enthält.
In den letzten beiden Berichtszeiträumen wurden einige Maßnahmen in Angriff genom-
men, deren Umsetzung sich zum Teil über mehrere Berichtsperioden erstreckt und so-
mit bereits Gegenstand der vorherigen Umsetzungsberichte waren. Inzwischen instituti-
onalisierte Maßnahmen der Ressorts, wie z.B. der von allen Ressorts verwendete Zu-
satz zu den Stellenausschreibungen, sind nicht mehr Gegenstand der aktuellen Be-
richterstattung. Der dritte Umsetzungsbericht hat daher bewusst einen „Update“-
Charakter und verhält sich nur zu denjenigen Maßnahmen des Gesamtkonzeptes,
zu denen die Ressorts einen neuen Entwicklungsstand mitgeteilt haben.
Der Ansatz der Landesinitiative hat seine rechtliche Grundlage in § 6 des Teilhabe- und
Integrationsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Danach ist die interkulturelle
Öffnung eine Aufgabe des Landes zur Stärkung seiner Handlungsfähigkeit im Umgang
mit der Vielfalt in der Gesellschaft.
Gegenstand der Landesinitiative sind alle nach innen gerichteten Maßnahmen der Res-
sorts zur interkulturellen Öffnung. Darüber hinaus setzen die Ressorts Maßnahmen um,
die über den Aufgabenkatalog der Landesinitiative hinausgehen.
Diese Maßnahmen sind nicht Gegenstand dieser Berichterstattung. Hierzu gehören z.B.
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die interkulturelle Öffnung und Sensibilisierung von Krankenhausträgern zur Erhöhung
der interkulturellen Kompetenz im öffentlichen Gesundheitswesen (MGEPA), Maßnah-
men an Hochschulen des Landes zur Stärkung von Vielfalt und interkultureller Öffnung
(Diversity-Audit des MIWF) oder das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
2013 gestartete Projekt "Ausländerbehörden – Willkommensbehörden“, das in NRW
von MIK und MAIS begleitet wird.
II. Sachstand zu einzelnen Maßnahmen
Strategisches Ziel I: Anteil der Migrantinnen und Migranten im Öffentlichen Dienst des Landes erhöhen Beim strategischen Ziel I geht es um Maßnahmen, die bei Menschen mit Migrations-
hintergrund Interesse an einer Ausbildung/Tätigkeit im öffentlichen Dienst wecken und/
oder mögliche Hemmnisse bei der Auswahl und der Einstellung von Menschen mit Mig-
rationshintergrund abbauen sollen.
• Bekanntmachung der Landesinitiative
Auf dem MAIS-Internetportal (www.interkulturell.nrw.de) werden alle zum Themenkom-
plex „Interkulturelle Öffnung“ relevanten Informationen aus dem Bereich der Landes-
verwaltung sowie zu den Partnern der Landesinitiative präsentiert. Eine Überarbeitung
des Portals ist nach Fertigstellung des zentralen Internet-Relaunchs der Landesregie-
rung geplant.
Auch im letzten Berichtszeitraum hat das MAIS auf verschiedenen Tagungen/ Work-
shops über die Landesinitiative berichtet und den Erfahrungsaustausch zu diesem
Themenkomplex vertieft, z.B. anlässlich eines Workshops der Bertelsmann-Stiftung,
bei einem Treffen der IKÖ-Beauftragten der Caritas im Erzbistum Köln, bei der DRK-
Bundestagung in Göttingen oder bei einer Sitzung des Arbeitskreises der Integrations-
beauftragten der Bezirksregierungen. Ferner war die Landesinitiative Gegenstand von
Diskussionen im Integrationsausschuss des Landtages NRW.
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Darüber hinaus hat Minister Guntram Schneider einen Beitrag zur Integrationspolitik in
Nordrhein-Westfalen für die Fachzeitschrift „Innovative Verwaltung" verfasst, in dem
das Themenfeld der interkulturellen Öffnung beleuchtet wurde.
Einige Ressorts bewerben die Landesinitiative durch Auslegen des Flyers der Landes-
initiative „Vielfalt verbindet“ bei Veranstaltungen, so z.B. das MWEIMH auf ausgewähl-
ten Leitmessen, um Unternehmen auf die Initiative aufmerksam zu machen.
• Durchführung des Modellprojektes „Anonymisierte Bewerbung“
Nach Beendigung des Pilotprojektes „Anonymisierte Bewerbungen“ hat das Landeska-
binett im Januar 2013 beschlossen, anonymisierte Bewerbungsverfahren grundsätzlich
im Ausbildungsbereich einzuführen. Außerdem wurde beschlossen, dass die Ressorts
prüfen, für welche anderen Bereiche anonymisierte Bewerbungsverfahren in Frage
kommen könnten. Die Ressorts haben Ende 2013 berichtet. Das MAIS ist hierzu in Ge-
sprächen mit den Ressorts.
• Die direkte Ansprache und Werbung von Menschen mit Migrationshintergrund im
Bereich der Polizei
Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei
Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) und die Einstellungs- und Ausbildungsbehörden vor
Ort haben auch in den Jahren 2013 und 2014 zahlreiche, unterschiedliche und vielfäl-
tigste Aktivitäten und Werbemaßnahmen durchgeführt, um den Anteil von Bewerbungen
von Menschen mit Migrationshintergrund zu steigern bzw. zu halten. Dazu gehörten
neben der Erstellung von professionellen Werbemedien insbesondere die persönliche
direkte Ansprache der Zielgruppen und ihrer Familien und Netzwerke im Rahmen von
Messen, Veranstaltungen in Bildungszentren, Schulen, Festen, Vorträgen, Ausbil-
dungsbörsen sowie in Vereinen und Kultur- und Begegnungsstätten.
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So hat beispielsweise das LAFP NRW die Teilnahme an den Bildungsmessen „Einstieg“
in Köln und Dortmund geplant, vorbereitet und als zentrale Werbemaßnahme mit
Unterstützung der örtlichen Behörden durchgeführt. Zudem haben die behördlichen
Personalwerber auf „Festen der Kulturen“, „Tagen der Integration“ und am „Girls Day“
darüber informiert, dass die Polizei gezielt auch Menschen mit Migrationshintergrund
sucht.
Am 3. Juni 2013 wurde in Duisburg die Kampagne zum Einstellungstermin 1. Septem-
ber 2013 gestartet. Dieser Termin fand in Duisburg-Marxloh unter Beteiligung des In-
nenministers Ralf Jäger und Schülerinnen und Schülern von Schulen mit hohem Mig-
rantenanteil statt. Im September 2013 erschienen in verschiedenen auflagenstarken
Tageszeitungen (z.B. „Generalanzeiger Bonn“, „Bonner Rundschau“ und in der Türki-
schen Zeitung „Post“) umfangreiche Reportagen und Berichte zur Begrüßung der „neu-
en Kommissarinnen und Kommissare“. Die Artikel schilderten nicht nur den Inhalt der
jeweiligen Studienabschnitte und Praktika in den Behörden, sondern wiesen auch auf
die beruflichen Chancen von Menschen mit Migrationshintergrund hin.
Seit dem Jahr 2010 konnte dreimal in Folge die Zahl der Bewerbungen und der Einstel-
lungen aus dem Personenkreis der Menschen mit Migrationshintergrund gesteigert
werden.
Für das Jahr 2013 stellt sich die Situation differenziert dar. Die Anzahl aller Bewerbun-
gen stieg gegenüber dem Vorjahr um 403 auf insgesamt 8.655; gleichzeitig nahm die
Zahl der Bewerbungen der Personen mit Migrationshintergrund um 344 auf 1.413 ab.
Die Zahl der Einstellungen insgesamt wurde im Vergleich zum Jahr 2012 um 77 auf
1.477 erhöht. Demgegenüber steht eine verringerte Quote an Einstellungen von Men-
schen mit Migrationshintergrund von 11,50 % (2012) auf 8,87 % (2013). Im Ergebnis
wurden im Vergleich zum Vorjahr 30 Personen mit Migrationshintergrund weniger ein-
gestellt.
Als mögliche Gründe für die aktuell veränderte Bewerbungs- und Einstellungssituation
von Menschen mit Migrationshintergrund kommen Schwankungen in der Grundquote,
das Leistungsniveau der Zielgruppe und die Konkurrenzsituation zu anderen Arbeit-
gebern in Betracht.
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Für das Jahr 2014 zeigen aktuelle Zahlen wieder eine positive Entwicklung der Bewer-
bungssituation von Menschen mit Migrationshintergrund. Die Entwicklung ist jedoch
noch nicht abschließend bewertbar, da das Gesamtverfahren 2014 noch nicht abge-
schlossen ist.
Das LAFP NRW unterstützt die Behörden weiterhin intensiv bei der Durchführung ihrer
örtlichen und regionalen Werbemaßnahmen mit der Bereitstellung von Werbeequip-
ment.
Die gesammelten Erfahrungen sprechen nahezu durchgängig dafür, dass die Werbe-
maßnahmen zur Personalgewinnung in der Zielgruppe der Menschen mit Migrationshin-
tergrund erfolgreich sind. Ein Nachlassen der Werbeaktivitäten der direkten Ansprache
von Migrantinnen und Migranten würde vermutlich zu einem Einbruch der Bewerbungen
und Einstellungen aus dieser Zielgruppe führen.
Darüber hinaus ist ein weiteres XENOS-Projekt im LAFP NRW zu erwähnen, dass sich
mit der Frage beschäftigt, welche Besonderheiten ein kulturell faires Auswahlverfahren
für den Einstieg in die Polizei sowohl für einheimische als auch für Bewerberinnen und
Bewerber mit Migrationshintergrund berücksichtigen kann. Während es vor einem Jahr
im XENOS-Projekt „Interkulturelle Qualifizierung und Förderung kultureller Diversität in
der Polizei NRW“ um die Frage ging, wie sich interkulturelle Kompetenz in der Polizei-
arbeit äußert und wie diese neu in das Einstellungsprofil eingebunden werden kann,
wird aktuell im Rahmen des XENOS-Projektes „Interkulturelle Kompetenz in Auswahl-
verfahren“ ein weiteres Projektziel verfolgt: Was unterstützt faire Bewertungen für alle,
die am Assessment Center des Auswahlverfahrens für den Einstieg in den gehobenen
Polizeivollzugsdienst teilnehmen? Die Kontinuität im Umgang und in der Auseinander-
setzung mit bedeutenden Fragestellungen zur Diversität innerhalb der Polizei macht
den hohen Stellenwert deutlich, der diesem Themenkomplex beigemessen wird.
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• Qualifizierung der Personalstellen und Mitglieder von Auswahlkommissionen
Nach den positiven Erfahrungen der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen
mit dem Seminar „Auswahl von Auszubildenden - Justizfachangestellte“ ist dieses An-
gebot nunmehr fester Bestandteil des Fortbildungsprogramms der Justiz.
Zu den entsprechenden Fortbildungsangeboten der Fortbildungsakademie des MIK wird
auf den Abschnitt „Fortführung und Erweiterung bestehender Fortbildungskonzepte in
den Fortbildungseinrichtungen des Landes“ verwiesen (Strategisches Ziel II, interkultu-
relle Kompetenz der Landesbediensteten steigern).
• Überprüfung von Anforderungsprofilen
Die Staatskanzlei, das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz, das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr,
das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, das Ministerium für
Arbeit, Integration und Soziales, das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk, das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und
Alter und das Ministerium für Schule und Weiterbildung berichten, dass bei der Formu-
lierung von Stellenausschreibungen regelmäßig geprüft wird, ob das Merkmal „Interkul-
turelle Kompetenz“ für die Besetzung der Stelle von Bedeutung ist.
Im Rahmen der aktuellen Diskussion in der Unterarbeitsgruppe „Interkulturelle Öffnung
der Landesverwaltung“ hat das die Landesinitiative koordinierende MAIS das Thema
„Interkulturelle Kompetenz in Anforderungsprofilen“ erneut aufgegriffen. Ziel wird es
sein, gemeinsam mit einigen Ressorts – ggf. mit externer Unterstützung der Fachhoch-
schule für öffentliche Verwaltung NRW – Handlungsempfehlungen zur Operationalisie-
rung zu entwickeln.
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• Werbung für eine Ausbildung/Tätigkeit im öffentlichen Dienst
Viele junge Menschen mit Migrationshintergrund wissen nicht, dass – unter bestimmten
Voraussetzungen und bei entsprechender Qualifikation – auch für sie der öffentliche
Dienst als Arbeitgeber in Frage kommt. Die Berufsbilder und Tätigkeitsfelder sind nicht
ausreichend bekannt; auch Vorbilder aus dem direkten Umfeld fehlen meist.
Ein Ziel der Landesinitiative ist es deshalb, das Interesse am öffentlichen Dienst zu
wecken und über Möglichkeiten einer Ausbildung und Beschäftigung zu informieren.
Neben den bereits unter „Direkte Ansprache und Werbung von Menschen mit Migrati-
onshintergrund im Bereich der Polizei“ beschriebenen Aktivitäten des MIK setzen auch
andere Ressorts ihre Werbung z.B. mit berufsspezifischen Flyern (FM, JM) oder mit
Filmen/Videoclips (FM) im Berichtszeitraum fort.
Das von MSW und MAIS 2007 initiierte Netzwerk „Lehrkräfte mit Zuwanderungsge-
schichte“ wurde auch im Berichtszeitraum erfolgreich fortgeführt. Die Mitgliederzahl im
Netzwerk hat sich bis zum Jahr 2014 auf mehr als 550 erhöht. Angesiedelt ist das
Projekt bei der Landesweiten Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren
NRW.
Das Projekt fördert den Aufbau von Studierendennetzwerken an Universitäten, um die
Initiative und das Engagement von Lehramtsstudierenden mit Zuwanderungsgeschichte
zu unterstützen. Die Studierendennetzwerke werden vorzugsweise bei den Zentren für
Lehrerbildung (ZfL) angesiedelt.
Im Zusammenhang mit der Beratung zur Planung der beruflichen Karriere der Lehrkräf-
te ließ sich beobachten, dass sich immer mehr Lehrkräfte aus dem Netzwerk für Abord-
nungsstellen an den Kommunalen Integrationszentren erfolgreich bewerben und teil-
weise Leitungsfunktionen übernehmen. Das Projekt Lehrkräfte mit Zuwanderungsge-
schichte war im Dezember 2013 Gastgeber einer Bundesfachtagung.
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Zukünftige Meilensteine des Projektes sind neben der weiteren Erhöhung der Mitglie-
derzahlen im Netzwerk und der Etablierung weiterer lokale Netzwerke systematische
Unterstützungsangebote für die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung sowie
Beiträge zur interkulturellen Öffnung der Schule und der Weiterqualifizierung der Netz-
werkmitglieder.
Zum Strategischen Ziel II: Interkulturelle Kompetenz der Landesbediensteten steigern
Zur Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz der Landesbediensteten sind
nach wie vor Fortbildungen und Informationsveranstaltungen die wichtigsten Instrumen-
te. Die Ressorts verfolgen dabei u.a. folgende Ansätze:
In den verhaltensorientierten Fortbildungsangeboten des Finanzressorts wurde be-
darfsorientiert ein Baustein zum Thema „Interkulturelle Kompetenz“ eingefügt. Der Bau-
stein wird zum Beispiel im Bereich der Führungsfortbildung im Modul Kommunikation
eingesetzt.
Anfang 2014 fand im FM ein „Interkultureller Erfahrungsaustausch mit Migrantinnen und
Migranten aus der Finanzverwaltung“ statt. Ziel war es herauszufinden, ob die Beschäf-
tigten mit Migrationshintergrund Erfahrungen gemacht haben, aus denen Anregungen
oder mögliche Handlungsfelder für die Finanzverwaltung resultieren könnten. Es wur-
den im Rahmen eines World-Cafés verschiedene Handlungsansätze herausgearbeitet,
wie die interkulturelle Kompetenz der Beschäftigten weiter gesteigert werden könnte.
Hierbei ist das Handlungsfeld „Nutzung der Sprachkompetenz der Beschäftigten“ be-
sonders hervorzuheben. Die Ergebnisse aus dem Erfahrungsaustausch werden derzeit
auf ihre Realisierbarkeit geprüft.
Das MIWF hat in Kooperation mit der Fortbildungsakademie des Landes „Mont Cenis“
in Herne (FAH) im November 2013 ein Inhouse-Seminar „Interkulturelle Kompetenz“
durchgeführt, an dem rund 40 Beschäftigte teilnahmen. Zu den behandelten Themen-
feldern gehörten: Kulturelle Vielfalt in NRW: Daten, Fakten, Trends, Lebenswelten und
Milieus der Menschen mit Migrationshintergrund, Infos zur Landesinitiative, interkulturel-
le Kompetenz und Kommunikation (interaktiv). Das Seminar fand bei den Teilnehmerin-
nen und Teilnehmern eine sehr gute Resonanz.
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Auch die STK hat im Berichtszeitraum ein hausinternes Seminar zum Thema „Interkul-
turelle Kompetenz“ durchgeführt, das als Auftaktveranstaltung zu einer Zahl weiterer
Veranstaltungen zu sehen ist. An dem Seminar haben auch Beschäftigte teilgenom-
men, die an Personalauswahlverfahren beteiligt sind.
• Fortführung und Erweiterung bestehender Fortbildungskonzepte in den Fort-
bildungseinrichtungen des Landes
Die FAH bietet seit Jahren Fortbildungen zum Erwerb interkultureller Kompetenz an,
die auch im Jahr 2014 weitergeführt werden.
Das Thema „Interkulturelle Kompetenz“ ist seit Januar 2012 fester Bestandteil der ver-
pflichtenden Einführungsfortbildung „Orientierung in der Landesverwaltung“ für Nach-
wuchsführungskräfte des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes. Die Auswertung
der Rückmeldebogen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat eine sehr gute Bewer-
tung des Angebotes ergeben. Auch das Seminar „Personalauswahlverfahren - Ein-
stiegstraining“ enthält als festen Bestandteil den Aspekt der interkulturellen Kompetenz.
Die FAH bietet weiterhin auch maßgeschneiderte Angebote für Behörden an, die mit
leicht steigender Tendenz nachgefragt werden. Zusätzlich besteht für die Behörden die
Möglichkeit, im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Herne vor Ort“ Kurzvorträge zu die-
sem Themenfeld für ihre Beschäftigten zu vereinbaren.
Die FAH hat am 6. Integrationskongress des Landes NRW in Solingen teilgenommen
und auf dem Markt der Möglichkeiten u.a. ihre Fortbildungsangebote mit den Themen-
schwerpunkten „Interkulturelle Öffnung/Interkulturelle Kompetenz“ vorgestellt.
Seit mehreren Jahren findet in der Justizakademie jährlich die Veranstaltung "Konflikt-
management mit Menschen aus fremden Kulturen" statt. In diesem Seminar lernen
Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte z.B. kulturspezifi-
sches Konfliktmanagement kennen. Eine konzeptionell vergleichbare Veranstaltung
wird jährlich für den höheren, gehobenen und mittleren Dienst im Bereich des Vollzuges
angeboten. Ein spezielles Angebot gibt es auch für die Angehörigen des ambulanten
sozialen Dienstes zur Arbeit mit Migrantinnen und Migranten.
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Ziel dieses dreitägigen Seminars ist es, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kul-
turelle Unterschiede kennen und besser verstehen und so Schwierigkeiten im Umgang
zu vermeiden lernen.
Die bereits bewährten Veranstaltungsformate wie "Strafrecht - Vernehmung von Opfer-
zeugen", "Interkulturelle Kommunikation im Gerichtssaal“ an der Deutschen Richter-
akademie sowie die Veranstaltung "Justiz und Islam“ werden fortgeführt.
• Veranstaltung eines Verwaltungskongresses zum Thema „Interkulturelle Öffnung“
Das MAIS veranstaltet alle zwei Jahre den Integrationskongress des Landes Nordrhein-
Westfalen. Er ist gleichzeitig zentrale Veranstaltung und Treffpunkt für alle Akteure in
Nordrhein-Westfalen, die sich mit dem Themenfeld Integration befassen.
Der Kongress fand am 18. November 2013 in Solingen statt und hatte die interkulturelle
Öffnung als Themenschwerpunkt. Er stand deshalb unter dem Motto „Wir haben geöff-
net - Vielfalt als Erfolgsfaktor“. Über 700 Gäste aus Landesverwaltung, Kommunen,
Verbänden und Migrantenorganisationen hatten hier Gelegenheit zu fachlichem Aus-
tausch und Vernetzung.
Nach den einleitenden Grußworten und Vorträgen von Integrationsminister Guntram
Schneider, Solingens Oberbürgermeister Norbert Veith und Wolfgang Schmitz, WDR
Hörfunkdirektor, gehörten zum Programm zwei Talkrunden, sechs Fachforen sowie
mehr als 30 Stände verschiedener Institutionen auf dem Markt der Möglichkeiten.
In der ersten Talkrunde wurde das Thema interkulturelle Öffnung aus der Perspektive
eines Experten mit Verwaltungs- und Führungserfahrung einerseits und Nachwuchs-
kräften mit Migrationshintergrund andererseits beleuchtet. In der weiteren Talkrunde
diskutierten hochrangige Führungskräfte über Erfolgsfaktoren für die interkulturelle Öff-
nung. Die Gesprächsteilnehmer betonten hierbei, wie wichtig das Engagement der Füh-
rungskräfte für die interkulturelle Öffnung im eigenen Haus ist. Deutlich wurde, dass
interkulturelle Öffnung für Unternehmen und Verwaltungen keine Frage politischer Kor-
rektheit, sondern ein echter Gewinn ist.
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Das wird erreicht, wenn mögliche Hindernisse identifiziert und überwunden werden.
Auch die Bedeutung von Netzwerken wurde in diesem Zusammenhang betont.
Die Fachforen befassten sich mit Personalgewinnung, interkultureller Verständigung
und Fortbildung, kommunalen Ansätzen der interkulturellen Öffnung, der interkulturellen
Öffnung von Sozialen Diensten, der Rolle von Migrantenorganisationen bei der interkul-
turellen Öffnung und Fragen des Monitorings. In allen Foren wurden Inputs durch Ex-
pertinnen und Experten mit Praxisbezug gegeben.
Auf dem Landesintegrationskongress wurde ferner zwischen dem MAIS und der gast-
gebenden Stadt Solingen eine Partnervereinbarung im Rahmen der Partnerinitiative
„Vielfalt verbindet! Interkulturelle Öffnung als Erfolgsfaktor“ abgeschlossen.
Zum Strategisches Ziel III: Interkulturelle Öffnung landesweit anstoßen
• Werbung von Partnern für die Landesinitiative
Die Landesinitiative will auch Impulse setzen, um die interkulturelle Öffnung landesweit
anzustoßen. Das Instrument hierzu ist die Partnerinitiative „Vielfalt verbindet! Interkultu-
relle Öffnung als Erfolgsfaktor“. Schirmherr ist seit Frühjahr 2014 der Staatssekretär für
Integration im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, Thorsten Klute. Ihm ist es
ein besonderes Anliegen, dass landesweit die Akteure in Politik, Verwaltung, Wirtschaft
und Verbänden gemeinsam dazu beitragen, die Chancen von Zugewanderten in der
Arbeitswelt zu stärken und die Institutionen für die Realität der Einwanderungsgesell-
schaft zu öffnen.
Die Partner der Landesinitiative gehen konkrete Selbstverpflichtungen zur interkulturel-
len Öffnung ihrer Institutionen ein, die Gegenstand der Partnervereinbarung werden.
Maßnahmen können zum Beispiel die interne Sensibilisierung der Beschäftigten für
Prozesse der interkulturellen Öffnung, die interkulturelle Fortbildung von Führungskräf-
ten sowie die Direktansprache von Menschen mit Migrationshintergrund bei Stellenbe-
setzungen sowie entsprechende Bewerbungstrainings sein.
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Die unterschiedlichen Maßnahmen spiegeln die Besonderheiten der jeweiligen Behör-
den, Verbände und Unternehmen wider.
Das MAIS bietet den Partnern im Gegenzug Möglichkeiten zum Informationsaustausch,
zur Vernetzung und zur Öffentlichkeitsarbeit an.
Vertreterinnen und Vertreter der Partnerinitiative nahmen im Rahmen des 6. Landesin-
tegrationskongresses an den Talkrunden und Fachforen teil und präsentierten sich zu-
dem auf dem Markt der Möglichkeiten.
Im Berichtszeitraum wurden mit den nachstehenden Partnern Vereinbarungen abge-
schlossen:
• Westdeutscher Rundfunk am 5. Juni 2013
• Städtekooperation „Integration. Interkommunal“ am 9. Juli 2013
mit den Mitgliedsstädten Mülheim an der Ruhr, Bochum, Dortmund, Duisburg, Es-
sen, Gelsenkirchen, Herne und Oberhausen
• Multikulturelles Forum Lünen e.V. am 18. Juli 2013
• Stadt Solingen am 18. November 2013.
Die Partner berichten dem MAIS einmal im Jahr über die Entwicklung und die Aktivitä-
ten im Rahmen der Landesinitiative. Die einzelnen Beiträge sind als Anlage C des Um-
setzungsberichtes beigefügt.
Weitere Informationen zur Partnerinitiative unter: www.interkulturell.nrw.de.
III. Ausblick
Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen der Landesinitiative ist ein laufender Pro-
zess: Viele Maßnahmen sind bereits abgeschlossen, einige sind fortlaufend und einige
müssen noch in Angriff genommen werden.
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Folgende Bausteine der Landesinitiative sind noch (weiter) umzusetzen:
• Fortsetzung der Gespräche des MAIS mit den Ressorts zur grundsätzlichen Ein-
führung anonymisierter Bewerbungsverfahren.
• Intensivierung der Werbung für eine Tätigkeit/Ausbildung im öffentlichen Dienst.
• Operationalisierung des Merkmals „Interkulturelle Kompetenz" für verschiedene
Anforderungsprofile.
• Weiterentwicklung und Sicherung der Nachhaltigkeit von Fortbildungsangeboten
zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz in den Fortbildungseinrichtungen
der Ressorts.
Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung sind nicht nur nachhaltig abzusichern, sondern
im Zuge der gesellschaftlichen und politischen Veränderung weiterzuentwickeln und
anzupassen. Darüber hinaus kommt es in Zukunft darauf an, die Ziele, Ideen und Stra-
tegien der Landesinitiative sukzessive in die Regelstrukturen der Landesverwaltung zu
überführen.
Anlage A Abkürzungsverzeichnis Ressorts: MAIS Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
STK Staatskanzlei
FM Finanzministerium
MIK Ministerium für Inneres und Kommunales
JM Justizministerium
MWEIMH Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk
MBWSV Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
MIWF Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung
MFKJKS Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
MSW Ministerium für Schule und Weiterbildung
MKULNV Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz
MGEPA Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
Sonstige: FAH Fortbildungsakademie des Innenministeriums des Landes NRW
LAFP NRW Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der
Polizei Nordrhein-Westfalen
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Anlage B Beiträge der Partner im Rahmen des Partnerschaftskonzeptes der Landesinitiative
Übersicht der Partner und des Beitrittsdatums:
Bezirksregierung Arnsberg - 26. März 2012
Kreis Lippe - 15. August 2012
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. -
23. August 2012
Stadt Duisburg - 23. August 2012
Kreis Soest - 14. November 2012
Landesverband der Volkshochschulen von Nordrhein-Westfalen e.V. -
28. November 2012
Caritasverband für den Kreis Unna e.V. - 28. November 2012
Rheinbahn AG Düsseldorf - am 7. Januar 2013
Stadt Gelsenkirchen - 13. März 2013
Polizeipräsidium Gelsenkirchen - 13. März 2013
Westdeutscher Rundfunk – 5. Juni 2013
Städtekooperation „Integration.Interkommunal“ – 9. Juli 2013
Multikulturelles Forum Lünen e.V. – 18. Juli 2013
Stadt Solingen – 18. November 2013
HerausgeberMinisterium für Arbeit, Integration und Sozialesdes Landes Nordrhein-WestfalenFürstenwall 2540219 DüsseldorfFax 0211 [email protected]
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Druck: Hausdruck
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt.Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vomUrheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf dervorherigen Zustimmung des Herausgebers.
Düsseldorf, November 2014
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Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in wel-cher Anzahl diese Schrift der Empfängerin oder demEmpfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichenBezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weiseverwendet werden, die als Parteinahme der Landes-regierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte.
in
i
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Fürstenwall 25, 40219 DüsseldorfFax 0211 [email protected]
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