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Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 www.thueringen.de

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Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

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Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 ist in 16 Monaten von den Trägern der freien Jugendhilfe, von Vertreterinnen und Vertretern der Landtagsfraktionen des Thüringer Landtags, der öffentlichen Verwaltung und erstmals auch von jungen Menschen aus Thüringen erarbeitet worden. Die Interessen und die Bedürfnisse junger Menschen in den Mittelpunkt stellend, zeigt er die Notwendigkeit einer Stärkung und Absicherung hauptamtlicher Strukturen in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit für Thüringen auf. Er formuliert dazu zum einen den An-spruch einer tarifgerechten Ausgestaltung von Beschäftigungsverhältnissen in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit. Zum anderen wird auf die Stärkung der Anerkennung von Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in Thüringen als Lebens- und Bildungsorte heranwachsender Menschen aufmerksam gemacht.

Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 unterstreicht die Ziele der bundeswei-ten Forderung einer eigenständigen Jugendpolitik, einer Politik, die die Belange aller jungen Menschen in den Blick nimmt. Er zeigt in einem umfassenden Maß die Notwendigkeit auf, bei Gestaltungsprozessen die Belange dieser zu berück-sichtigen und mitzudenken. Er definiert mit dem Prozess seiner Erstellung eine neue Herangehensweise an Planungsprozesse und nimmt junge Menschen als Experten ihrer eigenen Lebenswelt ernst.

Uns macht es stolz, dass wir unser Ziel erreichen konnten, nicht über junge Men-schen, sondern mit ihnen zu sprechen, ihnen zuzuhören, welche Lebensthemen sie beschäftigen, welche Herausforderungen sie aus ihrer Sicht in den kommenden Jahren zu meistern und welche Dinge sie uns mitzuteilen haben. Wir haben es geschafft, dass wir Heranwachsende unmittelbar in die Erstellung des Landesju-gendförderplanes 2017 bis 2021 einbeziehen konnten.

Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 unterstützt die Selbstorganisation junger Menschen in den Thüringer Jugendverbänden. Durch die deutliche Formu-lierung eines Mehrbedarfes in der Finanzierung hauptamtlicher Strukturen bei den Thüringer Jugendverbänden wird die Arbeit der Jugendverbände als unverzichtbar für eine lebendige Demokratie anerkannt. Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 stärkt die Thüringer Jugendverbände in ihrer Vielseitigkeit und pluralen Wer-teorientierung. In allen Thüringer Jugendverbänden setzen sich engagierte junge Menschen mit gesellschaftlichen Herausforderungen und Themen auseinander, die für sie selbst und andere in unserer Gesellschaft wichtig sind. Das erkennt der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 an.

Wir danken allen, die sich aktiv an der fachlichen Diskussion im Rahmen der Erstellung des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021 beteiligt haben.

Erfurt, im Dezember 2016

Dr. Birgit Klaubert Peter WeiseThüringer Ministerin für Bildung, Jugend und Sport Vorsitzender Landesjugendhilfeausschuss

Der fünfte Landesjugendför-derplan beschreibt die für den Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandarbeit maßgebliche überörtliche Jugendhilfeplanung in den Jahren 2017 bis 2021. Orien-tiert an fünf fachpolitischen Herausforderungen und vier Querschnittsthemen, welche die Lebenswelt junger Men-schen in Thüringen in den kommenden Jahren beein-flussen, beschreibt er den gesellschaftspolitischen Wert einer starken Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit.

Vorwort

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5Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Inhalt

LEITBILD 7

1. Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept 8-15

1.1 Gesetzliche Grundlagen für den Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 9

1.2 Planungskonzept 10

1.3 Durchführung des Planungsverfahrens 14

2. Bestand 16-81

2.1 Sozialstruktur 17

2.2 Bewertung des Zielerreichungsgrades des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016 27

2.3 Bewertung der Umsetzungskontrolle des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016 32

2.4 Bestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016 36

2.4.1 Zentrale Förderung von Einrichtungen und Verbänden 36

2.4.2 Angebotsförderung in den Planungsfeldern 51

2.4.3 Investive Förderung 78

3. Die Ziele des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021 82-85

4. Bedarf 86-123

4.1 Fachpolitische Herausforderungen des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021 88

4.2 Querschnittsthemen des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021 99

4.3 Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

103

4.3.1 Jugendverbandsarbeit 103

4.3.2 Außerschulische Jugendbildung 110

4.3.3 Kulturelle Jugendarbeit und kulturelle Jugendbildung 116

4.3.4 Internationale Jugendarbeit 118

4.3.5 Kinder- und Jugenderholung 119

4.3.6 Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung 120

4.4 Investive Förderung 122

4.5 Weitere Bedarfe 123

5. Maßnahmeplanung 124-127

ANLAGEN 128-142

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7Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

■ Der Freistaat Thüringen als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe trägt die Planungsverantwortung für die überörtliche Kinder- und Jugendar-beit in Thüringen.

■ Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 trägt zu einer öffentlichen Debatte über Art, Umfang, Inhalt und Qualität der Kinder- und Jugendarbeit in Thüringen bei.

■ Mit seinen strategischen Zielen unterstützt der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 die soziale Daseinsvorsorge der Thüringer Kinder- und Jugendarbeit für die Dauer seiner Gültigkeit. Dies beinhaltet auch die Unterstützung des Ehrenamtes als tragende Säule der Kinder- und Jugendarbeit.

■ Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 sichert Leistungen der überregi-onalen Kinder- und Jugendarbeit, deren Qualität durch einen partnerschaft-lichen kontinuierlichen Qualitätsentwicklungsdialog weiterentwickelt wird.

■ Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 richtet sich an alle jungen Menschen bis 27 Jahre in Thüringen. Dabei werden Kernzielgruppen nach demografischen Aspekten und fachpolitischen Herausforderungen definiert. Junge Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere mit Fluchterfah-rungen, stellen einen Schwerpunkt dar.

■ Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 steht für eine umfassende und gleichberechtigte Partizipation von jungen Menschen.

■ Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 leistet einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Kultur in Thüringen. Die Akteure des Landesjugend-förderplans 2017 bis 2021 engagieren sich für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit und wenden sich gegen gruppenbezogene Menschenfeind-lichkeit und Demokratiefeindlichkeit.

Leitbild Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

PRÄAMBEL

Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 ist geprägt von einer gemeinsamen und partnerschaftlichen Verant-wortung von Trägern der freien und öffentlichen Ju-gendhilfe zur Schaffung po-sitiver Lebensbedingungen für alle jungen Menschen in Thüringen. Diese beinhaltet die bedarfsgerechte Bereit-stellung und Verteilung von personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen.

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9Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept

Das Landesjugendamt Thüringen als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugend-hilfe legt mit der vierten Fortschreibung des Landesjugendförderplanes (LJFP) die überörtliche Jugendhilfeplanung in den Planungsfeldern der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit für die Jahre 2017 bis 2021 vor. Der LJFP dient der Information der Fachöffentlichkeit und stellt eine Basis für die Ausgestaltung der überörtlichen Leistungsbereiche der §§ 11 und 12 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) dar.

1.1 Gesetzliche Grundlagen für den LJFP 2017 bis 2021

Der Bundesgesetzgeber verpflichtet im Rahmen der §§ 79, 80 SGB VIII die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung, Jugendhil-feplanung mittels Bestandsfeststellung, Bedarfsermittlung und Maßnahmeplanung durchzuführen.

Nach § 6 des Thüringer Kinder- und Jugend-hilfe-Ausführungsgesetzes (ThürKJHAG) ist der Freistaat Thüringen überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB VIII errichtet jeder überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 69 Abs. 3 SGB VIII ein Landesjugendamt. Das Landesjugendamt Thüringen nimmt gemäß § 6 Abs. 1 ThürKJHAG die Aufgaben des überörtlichen Trägers wahr.

Basierend auf §§ 79, 80 SGB VIII in Ver-bindung mit § 18 ThürKJHAG ergibt sich ein Planungsauftrag für den überörtli-chen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Gemäß § 18 Abs. 1 ThürKJHAG stellt das Landesjugendamt einen LJFP auf, der den Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Jugendarbeit von überregionaler Bedeutung mit den dafür

erforderlichen Gebäuden und Räumlich-keiten sowie den notwendigen Fach- und Hilfskräften feststellt. Nach § 16 Abs. 2 Satz 3 und 4 ThürKJHAG sind in den LJFP auch die Rangfolge der genannten Maß-nahmen und die voraussichtlichen Kosten aufzunehmen. Das Gesetz sieht vor, dass der LJFP regelmäßig, mindestens einmal in jeder Wahlperiode, fortzuschreiben ist.

Nach § 80 Abs. 3 SGB VIII in Verbindung mit § 12 Abs. 1 ThürKJHAG hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Pha-sen der Planung frühzeitig zu beteiligen und über Inhalte, Ziele und Verfahren der Planung umfassend zu unterrichten.

Der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) bezog sich mit seinem Beschluss vom 16. März 20151 darauf und beschloss die Fortschreibung des LJFP auf der Grundlage fachpolitischer Herausforderungen und einer damit verbundenen Bedarfsermitt-lung für die Jahre 2017 bis 2021. Erstmalig waren junge Menschen an dem Prozess der Fortschreibung unmittelbar zu beteiligen. 1 LJHA Beschluss Nummer 3/15 vom 16. März 2015.

Der LJHA legte in seinem Beschluss die inhalt-liche Ausrichtung, die Rahmenbedingungen und die Zusammensetzung der Planungs-gruppe für die Fortschreibung des LJFP fest.

Nach § 18 Abs. 2 ThürKJHAG werden Träger der freien Jugendhilfe, die im LJFP mit Ein-richtungen, Diensten und Veranstaltungen ausgewiesen sind, nach Maßgabe der im Landeshaushalt hierfür ausgewiesenen Mittel und den vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) er-lassenen Förderrichtlinien gefördert. Die überregionale Arbeit der im Landesjugen-dring Thüringen e. V. (LJRT) zusammenge-schlossenen Jugendverbände wird unter Berücksichtigung ihrer Tätigkeit, Struktur und Größe gemäß § 18 Abs. 3 ThürKJHAG im Rahmen des LJFP vom Freistaat Thürin-gen gefördert.

1.

© Sebastian Kretzschmar, Bildungswerk Blitz e. V.

Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept

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10 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

1.2 Planungskonzept

Für die vierte Fortschreibung des LJFP er-folgte eine Anpassung und Weiterentwick-lung bisheriger Planungsansätze und des Planungsverfahrens auf der Grundlage fachlicher Entwicklungen und der vorlie-genden sozialwissenschaftlichen Analyse des Planungsprozesses für den LJFP 2012 bis 2016.

Das Planungskonzept nahm folgende Ver-änderungen vor:

■ Erhöhung der Steuerfunktion der Pla-nungsgruppe durch eine veränderte Zusammensetzung,

■ Steigerung der Zielgerichtetheit des Planungsprozesses durch Vergabe der Moderationsaufgabe an eine externe Person,

■ Erhöhung der Transparenz des Pla-nungsprozesses durch eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit,

■ Qualifizierung der Datenbereitstellung und Datenaufbereitung durch die Fo-kussierung auf vorliegende Förderda-ten und Ergebnisse wissenschaftlicher Expertisen und

■ Festschreibung und Optimierung von Beteiligungsprozessen im gesamten Planungsprozess.

Erhöhung der Steuerfunktion der Planungsgruppe durch eine veränderte Zusammensetzung

Mit Beschlussfassung des LJHA am 16. März 2015 wurde eine Arbeitsgruppe des LJHA (Planungsgruppe) für die Erarbeitung des LJFP 2017 bis 2021 eingerichtet. Sie wurde im gleichberechtigten Verhältnis aus Vertreterinnen und Vertretern der im Landtag vertretenen Fraktionen, aus Ver-treterinnen und Vertretern der örtlichen und überörtlichen öffentlichen Jugendhilfe

sowie des TMBJS sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der anerkannten überörtli-chen Träger der freien Jugendhilfe zusam-mengesetzt.

Im Einzelnen waren dies:

■ eine Vertreterin und vier Vertreter aus den Planungsfeldern - der Jugendverbandsarbeit (Peter

Weise, Landesjugendring Thüringen e. V.),

- der kulturellen Jugendarbeit (Dr. Jürg Kasper, Landesvereinigung kulturel-le Jugendbildung in Thüringen e. V.),

- der außerschulischen Jugendbil-dung (Uwe Flurschütz, ARBEIT UND LEBEN Thüringen),

- der internationalen Jugendarbeit (Ines Gast, JugendSozialwerk Nord-hausen e. V.) und

- der Kinder- und Jugenderholung (Siegfried Wetzel, Deutsches Ju-gendherbergswerk, Landesverband Thüringen e. V.),

■ vier Vertreterinnen und ein Vertreter aus den im Landtag vertretenen Frak-tionen - CDU-Fraktion (Andreas Bühl, MdL),- SPD-Fraktion (Diana Lehmann, MdL),- Fraktion DIE LINKE (Kati Engel, MdL),- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(Astrid Rothe-Beinlich, MdL) und- AfD-Fraktion (Wiebke Muhsal, MdL),

■ ein Vertreter des Gemeinde- und Städ-tebundes Thüringen (Olaf Hopfgarten, Jugendamt Erfurt),

■ eine Vertreterin des Thüringer Land-kreistages (Sabine Bräunicke, Ju-gendamt Kyffhäuserkreis),

■ eine Vertreterin des TMBJS aus der Abteilung Kinder, Jugend, Sport, Lan-desjugendamt (Angela Lorenz),

■ eine Vertreterin des TMBJS aus der Ab-teilung Schulentwicklung (Dr. Marion Malz) und

■ eine Vertreterin des Landesjugendam-tes aus dem Bereich der Jugendhilfe-planung (Yvonne Hager).

Den Mitgliedern der Planungsgruppe kam während des gesamten Planungsprozesses die Aufgabe zu, transparent und offen in ihren Planungsfeldern bzw. innerhalb ihrer Entsendestrukturen über die jeweiligen Verfahrensschritte zu informieren.

Aus den Reihen der Planungsgruppe wurde entsprechend der Beschlussfassung des LJHA eine Kernarbeitsgruppe gebildet. Dieser gehörten die Vertreter aus den Pla-nungsfeldern der Jugendverbandsarbeit (Peter Weise, Landesjugendring Thüringen e. V.), der kulturellen Jugendarbeit (Dr. Jürg Kasper, Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V.) sowie der außerschulischen Jugendbildung (Uwe Flurschütz, ARBEIT UND LEBEN Thüringen), die Vertreterin des TMBJS aus der Abtei-lung Schulentwicklung (Dr. Marion Malz) und die Vertreterin des Landesjugendam-tes aus dem Bereich der Jugendhilfepla-nung (Yvonne Hager) an.

Aufgaben der Kernarbeitsgruppe waren im gesamten Planungsprozess die inhaltliche Aufbereitung und Vorbereitung jeweiliger Verfahrensinhalte für die Planungsgruppe. In diesem Beratungsprozess stand die tiefgreifende fachinhaltliche Erörterungs-arbeit im Vordergrund. Arbeitsaufträge erhielt die Kernarbeitsgruppe durch Be-schlussfassung in der Planungsgruppe. Ihre Treffen fanden mindestens einmal im Monat statt.

Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept

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11Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Steigerung der Zielgerichtetheit des Planungsprozesses durch Vergabe der Moderationsaufgabe an eine externe Person

Die Moderation der Planungsgruppe wie auch der Kernarbeitsgruppe wurde ent-sprechend der Beschlussfassung des LJHA nach einer Ausschreibung durch das TMBJS im gesamten Planungsprozess an das Organisationsberatungsunterneh-men, Andreas Stäbe, vergeben. Andreas Stäbe moderierte ab Oktober 2015 die Arbeitstreffen der Planungsgruppe und der Kernarbeitsgruppe.

Erhöhung der Transparenz des Pla-nungsprozesses durch eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit

Qualitative Planungsprozesse zielen da-rauf ab, die Fachöffentlichkeit über Pla-nungsschritte und Planungsinhalte fort-laufend zu informieren. Die Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 wurde vor diesem Hintergrund folgendermaßen durch ent-sprechende Öffentlichkeitsarbeit trans-parent gemacht:

■ Informationsschreiben zum Start des Fortschreibungsprozesses und der na-mentlichen Besetzung der Planungs-gruppe an den Landesjugendring Thüringen e. V. (LJRT), die Landesver-einigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V. (LKJ Thüringen), die Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar (EJBW), die Landesarbeitsgemein-schaft Jugendarbeit, Jugendsozialar-beit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz gemäß § 78 SGB VIII (LAG §§ 11-14 SGB VIII), den Gemein-de- und Städtebund Thüringen e. V. und den Thüringischen Landkreistag am 31. März 2015,

■ Information über den Beginn des Fort-schreibungsverfahrens auf der Inter-netseite des TMBJS am 1. April 2015,

■ Veröffentlichung des Fortschreibungs-verfahren im Thüringer Staatsanzei-ger Nr. 33/2015 mit dem Angebot der grundsätzlichen Beteiligung aller Trä-ger am Fortschreibungsprozess,

■ laufende mündliche Berichterstattung zum Stand des Fortschreibungspro-zesses in den Sitzungen des LJHA im September und Dezember 2015 sowie im März und Juni 2016 durch die Lan-desjugendhilfeplanung,

■ Information über die Beteiligungs-veranstaltungen junger Menschen im Rahmen der Fortschreibung des LJFP auf der Internetseite des TMBJS und im LJHA,

■ laufende Informationsweitergabe der Arbeitsprozesse der Planungsgruppe und die Aufforderung zur Mitwirkung an die LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Thüringen und die LAG §§ 11-14 SGB VIII und

■ Übersendung der in der Planungsgrup-pe beschlossenen Kapitel „Bestand LJFP 2017 bis 2021“ und „Fachpoliti-sche Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021“ an den LJHA, die LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Thüringen und die LAG §§ 11-14 SGB VIII.

Qualifizierung der Datenbereitstel-lung und Datenaufbereitung durch die Fokussierung auf vorliegende Förderda-ten und Ergebnisse wissenschaftlicher Expertisen

Eine qualitative Jugendhilfeplanung er-fordert ein verlässliches Datenkonzept. Die Datenerhebung zur Beschreibung der Ausgangssituation überörtlicher Jugend-arbeit und Jugendverbandarbeit in Thü-ringen wurde bewusst auf die Darstellung von mit Landesmitteln der Kinder- und

Jugendhilfe geförderten Strukturen und Angeboten begrenzt. Das Datenkonzept beinhaltet neben den Förderdaten in den Planungsfeldern des LJFP auch die Planung beeinflussende soziostrukturelle Daten. Die Erhebung des eigenen Datenmate- rials wurde mit der Durchführung von zwei wissenschaftlichen Expertisen unterstützt, deren Ergebnisse in den Planungsprozess unmittelbar einflossen:

1. Evaluation der Umsetzung der Kon-zeptförderung der außerschuli-schen Jugendbildung im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016

Die Evaluation wurde nach erfolgter be-schränkter Ausschreibung im Zeitraum von Oktober 2015 bis Februar 2016 durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädago-gik e. V. in Frankfurt/Main durchgeführt. Der Gesamtbericht der Untersuchung ist auf der Internetseite des TMBJS veröf-fentlicht. Die Ergebnisse wurden sowohl der Planungsgruppe als auch dem LJHA vorgestellt.

Die Untersuchung wurde nach erfolgter beschränkter Ausschreibung im Zeitraum von Oktober 2015 bis Dezember 2015 als partnerschaftlich angelegter Dialog durch den Arbeitskreis deutscher Bildungsstät-ten e. V. in Berlin durchgeführt. Der Ge-samtbericht der Untersuchung ist auf der Internetseite des TMBJS veröffentlicht. Die Ergebnisse wurden sowohl der Planungs-gruppe als auch dem LJHA vorgestellt.

2. Untersuchung der Jugendbildungs-einrichtungen in Thüringen auf der Grundlage der erarbeiteten Defini-tion von Jugendbildungseinrich-tungen in Thüringen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016

Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept

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12 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Festschreibung und Optimierung von Beteiligungsprozessen im gesamten Planungsprozess

Unter Beteiligung an der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 sind alle Prozes-se und Aktivitäten zu fassen, die es den Zielgruppen und den Akteuren des LJFP ermöglichen, am Verfahren mitzuwirken.

BETEILIGUNG JUNGER MENSCHEN

Mit Beschlussfassung des LJHA am 16. März 2015 wurde für das Fortschreibungs-verfahren des LJFP 2017 bis 2021 erstmalig die unmittelbare Beteiligung junger Men-schen festgelegt.

„Im Fortschreibungsprozess des LJFP sind junge Menschen unmittelbar zu beteiligen. Über geeignete Beteiligungsformate sind insbesondere in den Struk-turen der Jugendverbandsarbeit, der Schülervertretungen, der Hilfen zur Erziehung, der Kin-der- und Jugendparlamente, den Einrichtungen und Diensten der offenen Kinder- und Jugendar-beit und den kulturellen Verbän-den die Lebenswelten und deren Bedarfslagen im Hinblick auf An-gebote der Jugendarbeit zu er-fragen. Strukturen und Einrich-tungen von jungen Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen sind entsprechend zu berücksichtigen.“(Auszug Beschluss Nr. 3/15 LJHA v. 16. März 2015)

Der LJFP nimmt die Lebenslagen junger Menschen in Thüringen in den Blick und leitet auf der Grundlage fachpolitischer He-

rausforderungen Angebote, Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit und Jugend-verbandsarbeit ab, die auf überregionaler Ebene dem Bedarf der heranwachsenden Generation entsprechen. Damit werden hier Dinge erörtert, die sich unmittelbar auf die Lebenssituation junger Menschen in Thüringen beziehen. Auf der Ebene der Landesjugendförderplanung geht es dabei vor allem um konzeptionelle und programmatische Planungen in den Hand-lungsfeldern der Jugendarbeit und den Strukturen der Jugendverbände, denen ohne die Expertise der Adressaten wichtige Informationen und Erfahrungen fehlen. Junge Menschen haben einen anderen Blick auf die Angebote und Leistungen und können aus ihrer Perspektive heraus wichtige Hinweise geben. Mit der direkten Beteiligung der jungen Menschen wurde in der Landesjugendförderplanung eine neue, fachlich und fachpolitisch wichti-ge Richtung eingeschlagen. Als Ausdruck demokratischer Werteorientierung meinte Beteiligung hier, dass die jungen Men-schen als Adressaten an den Diskussi-onsprozessen teilhaben, sich einmischen und sich damit von Planungsbetroffenen zu Planungsmitbestimmenden entwickeln.

Folgende Ziele wurden in diesem Rahmen verfolgt:

1. Auf das Expertenwissen der Adressaten – junge Menschen – wird in der Fort-schreibung des LJFP nicht verzichtet.

2. Die Landesjugendförderplanung be-trachtet junge Menschen durch un-mittelbare Beteiligung als Akteure ihrer Lebensumwelt und schätzt sie entsprechend wert.

3. Der Maßstab einer wirklichen Beteili-gung an der Landesjugendförderpla-nung ist eine gelingende Kommuni-kation mit den jungen Menschen.

4. Durch die unmittelbare Beteiligung junger Menschen im Rahmen der Landesjugendförderplanung liegt ein Einblick in das Freizeitverhalten junger Menschen in Thüringen vor.

5. Die Professionellen sind bereit, ihre An-sichten und Einschätzungen möglichst breit und umfassend stören zu lassen.

6. Die Beteiligung junger Menschen am Planungsprozess des LJFP beeinflusst die örtliche Jugendhilfeplanung, junge Menschen stärker direkt in Planungs-prozesse einzubeziehen.

Da kein in sich geschlossenes, ganzheitlich angelegtes Gesamtkonzept der Partizipation für alle Ebenen und Situationen in Thüringen vorlag, auf welches in der Fortschreibung des LJFP zurückgegriffen werden konnte, wurde die direkte Beteiligung junger Men-schen in Form von fünf Veranstaltungen im Zeitraum von Oktober 2015 bis Dezember 2015 projektbezogen organisiert.

Der LJFP spielte in der Lebenswelt junger Menschen bisher eine sehr geringe bis gar keine Rolle. Es war also nicht davon auszugehen, dass junge Menschen ihre Rolle bei der Beteiligung an der Landes-jugendförderplanung bereits reflektieren konnten. Die Beteiligung hatte damit aus-drücklich einen initiierenden Charakter, d. h. es ging nicht um eine bloße Abfrage von Einstellungen und Sichtweisen junger

Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept

© Matthias Sengewald, Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland

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13Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Menschen, sondern darum, junge Men-schen dort abzuholen, wo sie stehen und gemeinsam Entwicklungen zu vollziehen. Die Durchführung der Veranstaltungen und die Teilnahme der jungen Menschen wur-den daher über die einzelnen Strukturen und Einrichtungen der freien Träger organi-siert. Damit wurde an vorhandenen Regel-strukturen angesetzt, in denen sich derzeit junge Menschen in Thüringen bewegen.

Insgesamt 241 junge Menschen im Alter von 12 bis 21 Jahren traten in fünf Veranstaltun-gen mit der Landesjugendhilfeplanung in den direkten Austausch und brachten dabei ihre Sichtweisen, Einstellungen und Interes-senlagen zum Planungsgegenstand und zur eigenen Lebenssituation in Thüringen ein. Die Ergebnisse dieser Veranstaltungsforen wurden anschließend durch die Landes-jugendhilfeplanung ausgewertet. Dabei wurde in der Ausführung der Veranstaltun-gen auf externe fachliche Begleitung und Unterstützung zurückgegriffen.

Die fünf Veranstaltungen waren als Ta-gesveranstaltungen konzipiert. Die jun-gen Menschen arbeiteten mit jeweils mindestens zwei Workshopleiterinnen und Workshopleitern in insgesamt vier Workshops. Ziel der Workshops war es, Themen junger Menschen in Thüringen herauszuarbeiten, die deren Lebenswelt, deren Lebensphase „Jugend“, aber auch deren Sicht auf herausfordernde Themen beschreiben. Das Gesamtergebnis legte eine Vielzahl an Themen junger Menschen in Thüringen offen, die im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 als eine Grundlage für die Entwicklung der fachpolitischen Herausforderungen heran-gezogen wurden. Weiterhin leiteten sich aus den Ergebnissen wichtige Hinweise für die Entscheidung über grundlegende Bedarfe im Rahmen von Angeboten der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit auf überörtlicher Ebene ab.

BETEILIGUNG DER ÜBERÖRTLICH

ANERKANNTEN TRÄGER DER FREIEN

JUGENDHILFE

An der Planung des LJFP sind neben den jungen Menschen insbesondere auch die Träger der freien Jugendhilfe betei-ligt. Der Gesetzgeber schreibt eine Pflicht der Beteiligung für alle anerkannten Trä-ger der freien Jugendhilfe verbindlich in allen Phasen der Planung frühzeitig vor. § 12 ThürKJHAG regelt hierzu, dass die von der Landesjugendförderplanung berührten anerkannten Träger der freien Ju-gendhilfe von Anfang an zu beteiligen sind. Die Zusammenschlüsse der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und die nach Kenntnis des Ausschusses von der Planung besonders betroffenen einzelnen Träger sind über Inhalte, Ziele und Verfahren der Planung umfassend zu unterrichten.

Der LJHA hat mit seiner Beschlussfassung zum Fortschreibungsverfahren des LJFP den anerkannten Trägern der freien Jugend-hilfe den Beginn des Fortschreibungsver-fahrens zur Kenntnis gegeben. Unterstützt wurde dies durch die Veröffentlichung des Beginns des Fortschreibungsprozesses auf der Internetseite des TMBJS und im Thüringer Staatsanzeiger. Beide Veröffent-lichungen wiesen wie auch der Beschluss des LJHA darauf hin, dass sich Träger der freien Jugendhilfe grundsätzlich und ohne Hinderungsgründe an der Fortschreibung des LJFP beteiligen konnten. Über die Be-setzung der Planungsgruppe in allen Pla-nungsfeldern des LJFP wurden entsendete Personen bestimmt, die wiederum für die Mitwirkung an der Planung in ihren Pla-nungsfeldern geworben haben. Gleichzei-tig wurde in jeder Sitzung des LJHA für eine Beteiligung am Planungsprozess seitens der Verwaltung des Landesjugendamtes eingeladen.

Im Rahmen der Bestandserstellung wurden die Zusammenschlüsse der freien Träger LJRT, LKJ Thüringen, LAG §§ 11-14 SGB VIII und die Stiftung EJBW mit Schreiben vom 17. November 2015 angeschrieben und um Rückmeldungen im laufenden Planungsverfahren gebeten.

Nach Erstellung des Bestandes und der Er-arbeitung der fachpolitischen Herausforde-rungen für den LJFP 2017 bis 2021 wurden explizit alle überörtlich anerkannten Träger der Jugendhilfe und alle im LJFP 2012 bis 2016 relevanten Träger der freien Jugend-hilfe durch die Landesjugendhilfeplanung am 14. Januar 2016 angeschrieben und um Mitteilung ihrer fachlichen Bedarfe bis einschließlich 7. März 2016 gebeten (An-lage 2). Die Träger wurden explizit einge-laden, ihre fachliche Expertise, fachlichen Vorstellungen und ihre Bedürfnisse für die Jahre 2017 bis 2021 entlang der von der Planungsgruppe beschriebenen fachpoli-tischen Herausforderungen einzubringen. Damit wurde die direkte Beteiligung aller überörtlich anerkannten Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen der Bedarfsermitt-lung erstmalig auf der Ebene der einzelnen Träger durchgeführt und diese gleichzeitig unter dem Aspekt der fachlichen Orien-tierung strukturiert. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens wurde allen freien Trägern die Möglichkeit gegeben, ande-re fachpolitische Herausforderungen zu benennen und diese mit dem jeweiligen individuellen Bedarf zu untersetzen. Von der Erfassung bloßer Bedürfnisse ohne inhaltliche Zuordnung wurde im Zuge der Qualifizierung von Planungsprozessen ab-gesehen. Sollten Träger neben den von der Planungsgruppe definierten fachpo-litischen Herausforderungen für die Jahre 2017 bis 2021 weitere sehen, konnten sie diese in dem Beteiligungsverfahren unter Benennung ihrer entsprechenden Vorstellungen, Bedürfnisse und fachlichen Expertise einbringen.

Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept

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14 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

1.3 Durchführung des Planungsverfahrens

Der Planungszeitraum der Fortschreibung umfasste 18 Monate. Die Planungsorgani-sation oblag der Verwaltung des Landes-jugendamtes/Landesjugendhilfeplanung. Die Fortschreibung folgte dem Planungs-kreislauf von Bestandserhebung über die Bedarfsermittlung zur Maßnahmeplanung (§ 80 Abs. 1 SGB VIII).

Die Planungsgruppe erarbeitete in den Arbeitstreffen im Juli und August 2015 ein Leitbild für den LJFP 2017 bis 2021. Auf Grundlage dessen wurden fortlaufend im Prozess Handlungsziele für den LJFP entwickelt.

Zeitgleich zur Arbeitsaufnahme der Pla-nungsgruppe erfolgten die Ausschreibun-gen zur Durchführung der wissenschaft-lichen Untersuchungen zur Evaluation der Konzeptförderung und der Jugend-bildungseinrichtungen in Thüringen. Die Evaluation der Konzeptförderung wurde nach erfolgtem Auswahlverfahren in der Zeit von Oktober 2015 bis Februar 2016 durchgeführt. Die Untersuchung der Ju-gendbildungseinrichtungen erfolgte im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2015.

Der Schwerpunkt der Arbeit der Planungs-gruppe lag nach Beschlussfassung über das Leitbild auf der Erarbeitung des Be-standes. Parallel dazu begleitete sie die inhaltliche Vorbereitung der Beteiligungs-veranstaltungen mit jungen Menschen im Rahmen der Fortschreibung des LJFP. Organisiert und durchgeführt wurden die Beteiligungsveranstaltungen im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2015 durch die Landesjugendhilfeplanung mit Un-terstützung des LJRT, der LKJ Thüringen, der Landesschülervertretung Thüringen, der Landesarbeitsgemeinschaft Hilfen zur Erziehung und der Jugendhilfeträger von stationären Einrichtungen der Stadt Erfurt,

die mit jungen geflüchteten Menschen in der stationären Jugendhilfe arbeiten. Die Beteiligungsveranstaltungen wurden ausführlich durch die Landesjugendhilfe-planung dokumentiert.

Parallel zur Durchführung der Beteili-gungsveranstaltungen wurde seitens der Landesjugendhilfeplanung der Be-stand des LJFP datenbasiert untersetzt. Vorhandene Daten aus den Förderjahren 2012 bis 2015 wurden aufbereitet und der Planungsgruppe zur Diskussion gestellt. Die Zusammenschlüsse der freien Träger LJRT, LKJ Thüringen, die EJBW und die LAG §§ 11 bis 14 SGB VIII wurden unmittelbar in die Bestandserfassung einbezogen.

Auf der Grundlage der Ergebnisse in den Beteiligungsveranstaltungen, der Fach- expertise der Planungsgruppenmitglieder und vorliegender wissenschaftlicher Un-tersuchungen zu den Lebenslagen junger Menschen formulierte die Planungsgruppe im Januar 2016 ihre ersten Vorstellungen zu fachpolitischen Herausforderungen für den LJFP 2017 bis 2021.

Diese waren im Zeitraum vom 14. Januar bis 7. März 2016 die fachliche Grundlage einer Bedarfsabfrage bei den anerkann-ten und den im LJFP 2012 bis 2016 re-levanten Trägern der freien Jugendhilfe. Die Träger waren hier aufgefordert ihre fachliche Expertise, ihre Vorstellungen und Bedürfnisse auf dem fachlichen Tableau der vorgeschlagenen fachpoliti-schen Herausforderungen zu formulieren. Gleichzeitig waren die Träger gebeten, ihre Zustimmung oder Ablehnung sowie notwendigen Ergänzungen zu den fach-politischen Herausforderungen zu for-mulieren und mit ihren entsprechenden Bedarfsgrößen zu untersetzen. Im Rahmen der Trägerbefragung wurde ersichtlich,

dass die fachpolitischen Herausforderun-gen kritisch diskutiert und im Einzelnen teilweise abgelehnt wurden.

Die Planungsgruppe setzte sich mit den Rückmeldungen der Träger intensiv aus-einander, ergänzte die Querschnittsthe-men und arbeitete bis einschließlich April 2016 an der inhaltlichen Untersetzung der fachpolitischen Herausforderungen. Hierbei wurden die Rückmeldungen der Träger der freien Jugendhilfe umfassend gewürdigt.

Mit Blick auf

■ den Inhalt der Zielsetzungen der fach-politischen Herausforderungen und der Querschnittsthemen für die Jahre 2017 bis 2021,

■ die Ergebnisse der beiden wissen-schaftlichen Untersuchungen,

■ die gemeldeten Bedarfe der Träger der freien Jugendhilfe,

■ die Erkenntnisse aus der Bestandsbe-wertung sowie

■ die Rückmeldungen junger Menschen aus den Beteiligungsveranstaltungen

erfolgte im Mai 2016 die Formulierung der Bedarfsgrößen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021.

Insofern weist der LJFP nunmehr nicht die gemeldeten Bedarfsgrößen der Träger der freien Jugendhilfe aus. Zudem wurden die-se nicht im vollen Umfang übernommen. Es erfolgte eine Prüfung hinsichtlich Reali-sierbarkeit, fachlicher Notwendigkeit und Finanzierbarkeit.

Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept

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15Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Die festgestellten Bedarfsgrößen wurden im Rahmen der Maßnahmeplanung im Juni 2016 finanziell und zeitlich unter-setzt.

Im Zeitraum vom 20. Juni 2016 bis ein-schließlich 29. Juli 2016 wurde der Ent-wurf des LJFP 2017 bis 2021 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Von 17 Trägern

der freien Jugendhilfe lagen nach Beendi-gung des Anhörungsverfahrens Einwände, Anregungen und Hinweise vor.

Die Planungsgruppe setzte sich mit den Rückmeldungen auseinander und würdigte die Hinweise und Anmerkungen umfas-send. Der Entwurf wurde abschließend unter Berücksichtigung der vorliegenden

Anregungen und der hierzu getroffenen Entscheidungen der Planungsgruppe überarbeitet.

Am 12. September 2016 wurde der LJFP 2017 bis 2021 dem LJHA zur Beschluss-fassung zugeleitet.

Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept

Abb. 1: Prozess der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021

Prozess der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021

Juni15

Juli15

Aug. 15

Sep. 15

Okt. 15

Nov. 15

Dez. 15

Jan. 16

Feb. 16

März 16

April 16

Mai 16

Juni 16

Juli 16

August 16

September 16

Beteiligung junger Menschen

Evaluation der Konzeptförderung

Evaluation Jugendbil-dungseinrichtungen

Leitbild LJFP Zielformulierung

BestandsdarstellungTrägerbefragung

Bedarfsermittlung

Trägerbefragung

Maßnahme- planung

Aus- legung

Würdigung der Rück- meldungen im An- hörungs- verfahren Beschluss-

fassung

Arbeitstreffen der Planungsgruppe Arbeitstreffen der Kernarbeitsgruppe

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17Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

2.

Bestand

Im folgenden Kapitel wird der Bestand in den Planungsbereichen der §§ 11 und 12 SGB VIII beschrieben. Die Darstellungen beziehen sich auf Aspekte der Sozialstruktur, der Bewertung des Zielerreichungsgrades des LJFP 2012 bis 2016 und der Umsetzungs-kontrolle des LJFP 2012 bis 2016 sowie den Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016.

2.1 Sozialstruktur

Ausgangspunkt für eine Planung der über-örtlichen Jugendarbeit und Jugendver-bandsarbeit muss eine Aufnahme der die Planung beeinflussenden Aspekte der So-zialstruktur sein. Soziale Strukturen bilden den Rahmen für das Handeln von Individu-en. Welche und wie viele Handlungsalter-nativen zur Verfügung stehen, ist wesent-lich von der sozialen Struktur bestimmt. Sozialstrukturelle Bedingungen beein-flussen damit auch die Sozialisations-bedingungen von jungen Menschen und

nehmen Einfluss auf die Inanspruchnahme aller Jugendhilfeleistungen.

Demografischer Aufbau der Bevölke-rung in Thüringen von 2011 bis 2014

Am 31. Dezember 2014 hatte Thüringen 2.156.759 Einwohner, davon 1.062.930 Personen männlichen und 1.093.829 weib-lichen Geschlechts. Damit verringerte sich die Bevölkerungszahl seit 2011 um insge-samt 24.844 Personen. Nach den Angaben

der Bevölkerungsvorausberechnungen wird für Thüringen ein weiterer Bevölke-rungsrückgang um ca. 78.000 Menschen bis zum Jahr 2021 erwartet. Dies bedeutet eine jährliche Reduzierung von ca. 11.000 Menschen durchschnittlich2.

Abb. 2: Entwicklung der Bevölkerung in Thüringen in den Jahren 2011 bis 2014 in Prozent

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Stand 31.12.2014

2 Thüringer Landesamt für Statistik, Stand 31.12.2014.

© Thüringer Sportjugend im Landessportbund Thüringen e. V.

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02011 2012 2013 2014

53,7 53,8 54,0 53,9

23,3 23,5 23,7 24,0

23,0 22,7 22,4 22,1

Anteil der unter 27-Jährigen Anteil der 27- bis unter 65-Jährigen Anteil der 65-Jährigen und älter

BestandSozialstruktur

70

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02011 2012 2013 2014

53,7 53,8 54,0 53,9

23,3 23,5 23,7 24,0

23,0 22,7 22,4 22,1

Anteil der unter 27-Jährigen Anteil der 27- bis unter 65-Jährigen Anteil der 65-Jährigen und älter

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18 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Seit 2011 ist der Anteil der jun-gen Menschen an der Bevölke-rung in Thüringen leicht gesun-ken und der Anteil der Älteren hat dagegen zugenommen.

Der Anteil der Kinder unter 6 Jahren liegt seit 2011 in Thüringen durchschnittlich bei ca. fünf Prozent der Gesamtbevölkerung. Auf kommunaler Ebene liegt der geringste Wert der unter 6-Jährigen im Durchschnitt für die Jahre 2011 bis 2014 bei 3,8 Prozent in der kreisfreien Stadt Suhl und der höchs-te Wert bei durchschnittlich 5,7 Prozent in den kreisfreien Städten Weimar und Jena.

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Anteil 2011 Anteil 2012 Anteil 2013 Anteil 2014

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Anteil 2011 Anteil 2012 Anteil 2013 Anteil 2014

Abb. 4: Anteil der Kinder und Jugendlichen bis unter 18 Jahren an der Gesamtbevölkerung in den Thüringer Gebietskörperschaften in den Jahren 2011 bis 2014 in Prozent

Abb. 3: Anteil der Kinder unter sechs Jahren, Anteil der Kinder und Jugendlichen bis unter 18 Jahren, Anteil der jungen Heranwachsenden zwischen 18 bis unter 27 Jahren an der Gesamtbevölkerung in Thürin-gen in den Jahren 2011 bis 2014 in Prozent

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Stand 31.12.2014

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9,7 9,0 9,1 9,3

8,7 8,98,4 7,9

4,7 4,8 4,8 4,9

Anteil der unter 6-Jährigen Anteil der 6- bis unter 18-Jährigen Anteil der 18- bis unter 27-Jährigen

2011 2012 2013 2014

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8,7 8,98,4 7,9

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Anteil der unter 6-Jährigen Anteil der 6- bis unter 18-Jährigen Anteil der 18- bis unter 27-Jährigen

2011 2012 2013 2014

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Stand 31.12.2014

BestandSozialstruktur

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19Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

2422201816141210

86420

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Stad

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Kyffhäuserkreis

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Ilm-K

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Anteil der 18- bis unter 27-Jährigen 2011 Anteil der 18- bis unter 27-Jährigen 2014

Der Anteil der 6- bis unter 18-Jährigen steigt in Thüringen seit 2011 tendenziell leicht an. In der Betrachtung der kommu-nalen Ebene wird deutlich, dass diese Entwicklung in den einzelnen Landkrei-sen und kreisfreien Städten zwar grund-sätzlich ebenfalls zutreffend, wobei die Steigerungsrate zwischen 2011 und 2014 unterschiedlich ist (vgl. Abb. 4). Mit einer Steigerung von 0,3 Prozent hat sich in der kreisfreien Stadt Suhl die Zahl der 6- bis unter 18-Jährigen am geringsten nach oben entwickelt. In den Landkreisen Altenburger Land, Greiz, Saale-Orla, Saa-le-Holzland, Sonneberg, Gotha, Schmal-kalden, Unstrut-Hainich, Wartburgkreis und in der kreisfreien Stadt Eisenach liegt eine Steigerung von 0,5 Prozent vor. Die höchste Steigerung von einem Prozent verzeichnet die Stadt Weimar.

Die Entwicklung des Anteils der 18- bis unter 27-Jährigen ist in Thüringen in den Jahren 2011 bis 2014 zurückgegangen. Waren in 2011 noch durchschnittlich 9,7 Prozent der jungen Menschen 18- bis unter 27-jährig, ist dieser Wert im Jahr 2014 auf 7,9 Prozent zurückgegangen.

Die kommunale Entwicklung zeigt sich in dieser Altersgruppe sehr heterogen (vgl. Abb. 5). Bereits in 2011 liegen die Standardabweichungen zum Mittelwert (7,9 Prozent) bei 7,4 Prozent im Landkreis Greiz und 17, 3 Prozent in der kreisfreien Stadt Jena. Diese Entwicklung setzte sich auch bis zum Jahr 2014 fort. Hier liegt wiederum der geringste Wert bei 5,8 Pro-zent im Landkreis Greiz und der höchste Wert mit 15 Prozent in der kreisfreien Stadt Jena. Dies bedeutet, dass alle Landkreise und kreisfreien Städte – zwar in sehr he-

terogenem Maße – von einem Absenken des Anteils der 18- bis unter 27-Jährigen betroffen sind.

Der Anteil der unter 6-Jährigen ist in Thüringen im Zeitraum von 2011 bis 2014 konstant. Der Anteil der 6- bis unter 18-Jährigen dagegen leicht gestiegen. Die Abnahme des Bevölkerungsanteils junger Menschen ist allein auf einen stärkeren Rückgang in der Al-tersgruppe der 18- bis 27-Jäh-rigen zurückzuführen.

Die Bevölkerungsvorausberechnung für das Jahr 2020 zeigt, dass die Anzahl der jungen Menschen im Alter von 0 bis un-

Abb. 5: Entwicklung des jeweiligen Anteils der 18- bis unter 27-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in den Thüringer Gebietskörperschaften in den Jahren 2011 bis 2014 in Prozent

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Stand 31.12.2014

BestandSozialstruktur

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20 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

ter 6 Jahren um ca. 3,5 Prozent (3.660) sinken, aber auch weiterhin bei einem Bevölkerungsanteil von ca. 4,9 Prozent liegen wird (Statistisches Landesamt Thü-ringen, Stand 31.12.2014). Weiterhin gibt die Bevölkerungsvorausberechnung die Entwicklung des Anteils der jungen Men-schen im Alter von 6 bis 15 Jahren an. In dieser Altersgruppe wird eine Steigerung von 4,7 Prozent (7.075) prognostiziert. Diese Altersgruppe wird dann einen Anteil von 7,6 Prozent an der Gesamtbevölkerung ausmachen. Weiterhin zeichnet sich eine

deutliche Zunahme der Bevölkerungsgrup-pe der Menschen ab 65 Jahren um fast 10 Prozent ab. Diese Bevölkerungsgruppe wird wahrscheinlich 2020 einen Anteil von 27 Prozent an der Gesamtbevölkerung in Thüringen ausmachen.

Neben den Kennzahlen zur Charakterisie-rung des Altersaufbaus der Bevölkerung in Thüringen wird der Anteil der ausländi-schen Wohnbevölkerung dokumentiert. Zum einen dient dies einer umfassenden Betrachtung der Bevölkerungszusam-

mensetzung in Thüringen. Zum anderen wird vor dem Hintergrund der veränderten Ausrichtung in der Flüchtlingspolitik und der Menschen, die aktuell aufgrund von internationalen Krisen nach Deutschland und damit auch nach Thüringen kommen, diese Kennzahl für die Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 möglicherweise an Be-deutung zunehmen. Wie die Abbildung 6 zeigt, zeichnet sich bei einem insgesamt sehr geringen Anteil seit 2011 im Hinblick auf den Ausländeranteil an der Bevölke-rung in Thüringen eine leichte Zunahme ab.

Abb. 6: Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung und Verteilung des Anteils des Ausländeranteils in Alterskohorten in den Jahren 2011 bis 2014 in Prozent (Stand des Ausländeranteils gesamt 30.06.2015)

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Stand 31.12.2014

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Abb. 7: Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in den jeweiligen Alters-gruppen in den Jahren 2011 bis 2014 in Prozent

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Stand 30.06.2015

BestandSozialstruktur

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Anteil der Bevölkerung Anteil der unter 6-Jährigen Anteil der 6- bis unter 18-Jährigen Anteil der 18- bis unter 27-Jährigen

2011 2012 2013 2014

4,2 4,5 5,0 5,7

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Anteil der unter 6-Jährigen Anteil der 6- bis unter 18-Jährigen Anteil der 18- bis unter 27-Jährigen Anteil der 27-Jährigen und älter

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21Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Zum 31.12.2014 hatte die Bevölkerung einen Ausländeranteil von 2,5 Prozent (54.003 Personen). Eine differenzierte Be-trachtung der Bevölkerungsgruppe zeigt, dass die Zahl der ausländischen Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis unter 18 Jahren innerhalb dieser Bevölkerungs-gruppe nahezu stabil geblieben ist, wobei der Anteil der 18- bis unter 27-Jährigen stark und der Anteil der unter 6-Jährigen innerhalb der Bevölkerungsgruppe leicht zugenommen hat. Eine Betrachtung des Anteils der jeweiligen Altersgruppen an der Gesamtbevölkerung Thüringens gibt dazu noch ein anderes Bild (vgl. Abb. 7).

Vor allem die Steigerung des Anteils der 18- bis unter 27-Jährigen ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung

dieser Altersgruppe in Thüringen gibt vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Reduzierung dieser Altersgruppe in der

Gesamtbetrachtung Hinweise und Auf-gabenstellungen für die Ausrichtung von Angeboten der Jugendarbeit in Thüringen.

Entwicklung von Ganztagsschulbildung

Bildung ist die aktive Auseinandersetzung mit der Welt und sich selbst3. Junge Men-schen wachsen in einer natürlichen und zugleich von Menschen gestalteten Um- gebung auf. Im Laufe ihrer Entwicklung setzen sie sich zunehmend selbstbe-stimmt mit dieser Umgebung auseinan-der. Dieses im Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre beschriebene Bildungsverständ-nis setzt darauf, dass junge Menschen die komplexe materiale, soziale und kultu-relle Welt und ihre eigene Position in ihr verstehen, darüber reflektieren können und handlungsfähig werden. Gleichzeitig haben sie einen Anspruch darauf, gebil-det, also urteils- und handlungsfähig zu sein. Bildung als umfassenderes Gesche-hen betont dabei stark die Eigentätigkeit des jungen Menschen, also Bildung in seiner je eigenen Weise, seinem je eige-nen Tempo und nach seinen je eigenen Interessen.

3 Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre, 2015.

Bildungserfahrungen können zu jeder Zeit, an jedem Ort und bei jeder Gele-genheit gemacht werden. Lernen passiert nicht nur in formalen Bildungssettings. Die Lebenswelt junger Menschen bietet unzählige Formen und Anlässe zu ler-nen: in der Familie, bei der Bewegung in Natur oder Stadt, im Jugendverband oder Verein, im freiwilligen Engagement und vor allem auch im Zusammensein mit Freunden4.

Vor dem Hintergrund dieses Bildungs-verständnisses wurde bundesweit insbe-sondere seit dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (2003 – 2007) die Diskussion zur Entwicklung von Ganztagsschulen sowohl bildungspolitisch als auch familien- und wirtschaftspolitisch geführt.

4 Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre, 2015.

Ganztagsschulen wird zugeschrieben, dass sie mehr Chancen für individuelle Entwicklungswege und -erfolge und zu-dem zahlreiche Möglichkeiten für einen kreativen Umgang mit Zeit, Raum und Lerngestaltung bieten. Die Stärke der Ganztagsschule liegt nach dem Ergeb-nis der bundesweiten Studie zur Ent-wicklung von Ganztagsschulen (StEG) in einer positiven Wirkung auf psychosoziale Entwicklungsfaktoren junger Menschen5. Diese und weitere Entwicklungen wirken sich unmittelbar auf die Gestaltung von Angeboten der Jugendarbeit aus. Zum ei-nen ist Jugendarbeit zur Ausgestaltung von Ganztagschulbildung ein tragender Partner. Zum anderen verbringen junge Menschen in der (Ganztags)Schule viel Zeit. Für den LJFP 2017 bis 2021 ist es aus diesem Grund wichtig, explizit einen Blick auf die Ent-wicklung von Ganztagsschulen zu werfen.

5 https://www.projekt-steg.de/

© Franz Pfluegl – fotolia.de

BestandSozialstruktur

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22 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Abb. 8: absolute Anzahl der Ganztagsschulen nach Form getrennt betrachtet in Thüringen zum Stand 31.12.2015

Quelle: amtliche Schulstatistik TMBJS 2016

Im Freistaat Thüringen gibt es zum Stand 31.12.2015 insgesamt 902 Schulen, von denen sich 695 zu Ganztagsschulen (77 Prozent) entwickelt haben (vgl. Abb. 8). In der Statistik der Ganztagsschulen wer-den der Primärbereich und der Sekund-arbereich I berücksichtigt und zwar bei Schulen in staatlicher als auch freier Trä-gerschaft gleichermaßen.

Das Angebot von Ganztagsschulen ist in Thüringen seit 2012 als primär konstant zu beschreiben. Im Jahr 2013 hatte Thüringen 694 Ganztagsschulen bei insgesamt 905 Schulen. Die Anzahl der offenen Ganz-tagsschulen ist von 523 auf 500 zurück-gegangen und die teilweise gebundene Ganztagsschule von 32 auf 58 im Jahr 2015 gestiegen.

Nach der Definition für Ganztagsschulen der Ständigen Konferenz der Kultusmi-nister der Bundesländer (KMK) von 2011 werden drei Formen der Ganztagsschule wie folgt bestimmt:

Ganztägige Bildungs- und Betreuungsan-gebote der Schule gibt es an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden.

■ In der voll gebundenen Form sind alle Schülerinnen und Schüler zur Teilnah-me verpflichtet.

■ In der teilweise gebundenen Form verpflichtet sich ein Teil der Schü-lerinnen und Schüler (z. B. einzelne Klassen oder Klassenstufen) an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.

■ In der offenen Form können einzelne Schülerinnen und Schüler auf Wunsch an den ganztägigen Angeboten dieser Schulform teilnehmen.

1000

900

800

700

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BestandSozialstruktur

© Steffen Walther/Jan Bernert, Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar

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23Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

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Grundschule Regelschule Gymnasium Förderzentrum Gemeinschaftsschule weitere Schulformen

In der Abbildung 9 wird deutlich, dass sich vor allem die Thüringer Grundschulen zu Ganztagsschulen entwickelt haben. Zu fast 100 Prozent bieten sie Kindern ein Angebot ganztägiger Bildung und Erzie-hung in schulischer Verantwortung bis zu 10 Stunden täglich an. Dieses umfasst zu 94 Prozent offene, zu zwei Prozent teilwei-

se gebundene und zu vier Prozent gebun-dene Ganztagsangebote. Mit dem Über-gang der Kinder in weiterführende Schulen und für die Thüringer Gemeinschaftsschu-len bestehen noch abzusichernde Bedarfe. Es ist festzustellen, dass im Bereich der 369 weiterführenden allgemeinbilden-den Schulen und den Thüringer Gemein-

schaftsschulen 48 Prozent der Schulen ganztägige Angebote unterbreiten. Dies allein lässt jedoch noch keinen Schluss auf die Beeinflussung von Angeboten und Institutionen der Jugendarbeit sowie das zur Verfügung stehende Zeitfenster von Schülerinnen und Schülern zu.

Veränderungen der sozialen Lage

Die soziale Lage als Indikator für Pla-nungsprozesse gibt Aufschluss über die Lebenssituation der Bevölkerung, ihrer Entwicklungschancen und damit einherge-hend auch über die Entwicklungschancen der heranwachsenden Generation. Um Ausschnitte der sozialen Lage der jungen Bevölkerung in Thüringen für den LJFP 2017 bis 2021 zu beschreiben, werden Kennzah-len zum Bezug von SGB II Leistungen sowie zur Jugendarbeitslosigkeit abgebildet.

Vorangestellt sei hierzu, dass der LJFP 2017 bis 2021 nicht das Gesamtspektrum sozialer Lebenslagen und Lebensbedin-gungen junger Menschen in Thüringen be-trachtet6, sondern sich bewusst auf soziale Belastungsfaktoren fokussiert. Mit Blick auf die Ergebnisse der SHELL Jugendstudie7, lässt sich auch für Thü-ringen feststellen, dass es jungen Men-schen zu einem großen Anteil gut geht

6 Sozialstrukturatlas Thüringen, 2011.7 17. SHELL Jugendstudie, 2015.

und ihre Lebensbedingungen positive Ent-wicklungschancen ermöglichen. Die hier nachfolgenden beschriebenen Kriterien zeigen soziale Belastungsfaktoren eines Teils der heranwachsenden Generation auf, die in der Angebotsgestaltung von Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit Berücksichtigung finden.

Abb. 9: absolute Anzahl der Ganztagsschulen nach Form und Schulart getrennt betrachtet in Thüringen zum Stand 31.12.2015

Quelle: amtliche Schulstatistik TMBJS 2016

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Grundschule Regelschule Gymnasium Förderzentrum Gemeinschaftsschule weitere Schulformen

BestandSozialstruktur

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24 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Bezug von Leistungen nach dem SGB II

Die materielle Situation der Familie ist von großer Bedeutung für die Bedingungen unter denen junge Menschen aufwachsen. Sie bestimmt den Spielraum, innerhalb dessen junge Menschen und ihre Familien ihr Leben gestalten können. Sie beeinflusst die Wohnsituation, die Ausstattung mit Spielzeug und Lernmaterialien und die Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teil-habe. Sie nimmt damit unmittelbar Einfluss auf Bildungschancen und die zukünftigen Erwerbs- und Einkommenschancen von jungen Menschen.

Die Abbildung 10 zeigt die Entwicklung der SGB II-Quote von 2011 bis 2014 für Thüringen. Da Leistungen nach dem SGB II nur bis zum Alter von unter 65 Jahren bezogen werden können, wird die Quote auf die Bevölkerung bis 64 Jahren bezo-gen. Daneben wird der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren an der Bevölkerung der jungen Menschen im Alter von 0 bis 15 Jahren ausgewiesen, die in Bedarfsgemeinschaften von SGB II- Empfängern leben und damit Sozialgeld erhalten.

Wie die Abbildung verdeutlicht, hat sich der Anteil der Personen, die auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende angewiesen sind, in Thüringen insgesamt kaum verändert. Der nur geringe Rück-gang um ein Prozent vollzog sich in den Jahren 2011 bis 2014 kontinuierlich. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen un-ter 15 Jahren, die Sozialgeld erhalten, ist deutlich höher als der Anteil der SGB II- Leistungsempfänger an der unter 65-jäh-rigen Bevölkerung. Insgesamt wuchsen 2014 durchschnittlich 17 Prozent der unter 15-Jährigen in Familien mit SGB II-Bezug auf. Auch im Hinblick auf die Quote ist seit 2011 eine marginal rückläufige Ent-wicklung zu beobachten, welche jedoch geringfügig höher war als die der Bevöl-kerung unter 65 Jahren. Nicht erfasst sind an dieser Stelle Familien im weiteren So-zialleistungsbezug, die zwar knapp über der Einkommensgrenze zum SGB II liegen, aber ihren täglichen Lebensunterhalt nur durch ergänzende Unterstützungsleistun-gen bestreiten können.

Abb. 10: Anteil der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II in Thüringen in den Jahren 2011 bis 2014 in Prozent

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand 31.12.2015

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Bevölkerung unter 65 Jahren Bevölkerung unter 15 Jahren

2011 2012 2013 2014

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© pusteflower9024 – fotolia.de

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Ø 11,2 in Thüringen

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Abb. 11: Entwicklung des Anteils der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II an der Bevölkerung bis unter 65 Jahren in den Thüringer Gebietskörperschaften in den Jahren 2011 bis 2014 in Prozent

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand 31.12.2015

Zentrale Aussage dieser Entwicklung für Thüringen ist, dass mehr junge Menschen mit Armut konfrontiert sind als Erwachse-ne. Angebote der Jugendarbeit müssen vor diesem Hintergrund so gestaltet sein, dass diese Zielgruppe bewusst in Betracht

genommen wird und Rahmenbedingun-gen müssen so entwickelt werden, dass die Teilnahme an Angeboten für diese Zielgruppe überhaupt ermöglicht wird. Zieht man neben der landesweiten eine differenzierte Betrachtung der regionalen

Situation zur Beschreibung heran, wird deutlich, wie weit die Situation von einem scheinbaren Mittelmaß von durchschnitt-lich elf Prozent abweicht (vgl. Abb. 11).

In der oben dargestellten Abbildung ist erkennbar, dass die Verteilung sozialer Be-lastungen in Thüringen sehr heterogen ist und sich Angebote und Maßnahmen daher auch auf regionale Besonderheiten einstel-len müssen. Landkreise in Thüringen, wie der Wartburgkreis, der Landkreis Eichsfeld, die Landkreise Schmalkalden-Meiningen,

Hildburghausen und Sonneberg, welche an die Bundesländer Hessen, Bayern und Niedersachsen grenzen, haben einen sehr niedrigen Anteil an Menschen, die im Be-zug von SGB II-Leistungen leben. Sie bewe-gen sich in ihrem Anteil deutlich unter dem Mittelwert von 11,2 Prozent in den Jahren 2011 bis 2014. Die Landkreise Sömmerda,

Gotha, Ilm-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt sowie die kreisfreie Stadt Suhl erreich-ten den durchschnittlichen Landesanteil. Konstant höher belastet zeigen sich die kreisfreien Städte Gera, Erfurt, Weimar und Eisenach sowie die Landkreise Nord-hausen, Unstrut-Hainich, Altenburger Land und Kyffhäuser.

BestandSozialstruktur

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26 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Jugendarbeitslosigkeit in Thüringen

Seit 2011 sinkt die Arbeitslosigkeit in Thü-ringen anhaltend. Die Quote aller arbeitslo-sen Thüringer an zivilen Erwerbspersonen fiel von 8,2 Prozent auf 6,9 Prozent. In der Altersgruppe der 15 bis 25-Jährigen stieg sie jedoch – auch demografisch bedingt – leicht von 5,8 Prozent auf 5,9 Prozent. Ungeachtet dessen nahm die Zahl aller ar-beitslosen jungen Menschen im genannten Zeitraum von 7.004 auf 4.974 ab. Der Rück-

gang war im Vergleich zu allen Altersgrup-pen im Bereich des SGB III – relativ – mehr als doppelt so hoch. Im Verantwortungsbe-reich der Thüringer Grundsicherungsträger entwickelte sich der Rückgang betroffener junger Menschen im gleichen Maße wie über alle Altersgruppen: zwischen 2011 und 2015 reduzierte sich die Zahl arbeits-loser erwerbsfähiger Hilfebedürftiger um 15,5 Prozent.

Junge Menschen, die auf SGB II-Leistungen angewiesen sind, profitieren offensichtlich nur wenig von der guten, konjunkturell bedingten Arbeitsmarktsituation, da sie in der Regel über schlechte qualifikato-rische Voraussetzungen verfügen (zwei Drittel sind ohne beruflichen Abschluss) und bzw. oder individuellen bzw. sozialen Benachteiligungen unterliegen. So hat sich auch die Zahl arbeitsloser hilfebedürftiger

Dezember SGB III Anteil an Arbeits- losen im SGB III in Prozent

SGB II Anteil an Arbeits- losen im SGB II in Prozent

2011 3.207 10,4 3.797 5,8

2012 3.406 10,0 3.546 5,8

2013 2.648 8,5 3.497 5,9

2014 2.041 7,2 3.167 5,6

2015 1.768 7,1 3.206 5,8

Tabelle 1: arbeitslose junge Menschen in der Altersgruppe 15 bis 25 Jahre

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2015

junger Menschen in den Thüringer Land-kreisen und kreisfreien Städten in den letz-ten fünf Jahren – ganz unabhängig von der regionalen Arbeitsmarktsituation – kaum verändert. Unterschiede zwischen den Thüringer Kommunen sind jedoch bei der Gesamtzahl arbeitsloser junger Menschen auszumachen und korrespondieren mit der regionalen Arbeitsmarktsituation. Traditio-nell sind hier die Südthüringer Landkreise – auch mit Blick auf den Ausbildungsmarkt und einem Überangebot an betrieblichen Ausbildungsstellen – im Vorteil.

Gleichwohl gelang im Zuge der konjunk-turellen Entwicklung auch Landkreisen mit einer hohen Zahl jugendlicher SGB III- Arbeitsloser im Jahr 2011 eine deutliche

Reduzierung der Betroffenenzahlen, in Einzelfällen um die Hälfte. Im Dezember 2015 ist jedoch auf Grundlage der Quoten Arbeitsloser an zivilen Erwerbspersonen in der Altersgruppe junger Menschen zu er-kennen, dass insbesondere die Landkreise Altenburger Land (9,7 Prozent), Nordhau-sen (9,4 Prozent), Unstrut-Hainich-Kreis (9,3 Prozent) sowie die kreisfreie Stadt Gera vor anhaltend großen Integrations-herausforderungen stehen: hier ist jeder zehnte junge Mensch arbeitslos. In den grenznahen Landkreisen Südthüringens sowie im Landkreis Eichsfeld ist die ge-nannte Betroffenenquote dagegen nur halb so hoch.

BestandSozialstruktur

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27Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

2.2 Bewertung des Zielerreichungsgrades des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

Zentrales Element innerhalb der Fortschrei-bung des LJFP für die Jahre 2017 bis 2021 ist die Bewertung der Zielerreichung des LJFP 2012 bis 2016. Der folgende Abschnitt stellt die Zielerreichung des LJFP 2012 bis 2016 in Form eines Ampelsystems dar und geht nur kurz inhaltlich auf einzelne Aspekte ein8.

LEITZIELE DES LANDESJUGENDFÖRDER-

PLANS 2012 BIS 2016

Der LJFP fördert mit seinen Maßnah-men die Sozialisation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwach-senen, um ihre Selbst- und Sozi-alkompetenz zu stärken und sie in ihrer Entwicklung zu demokratisch denkenden und handelnden Per-sönlichkeiten zu unterstützen.

Alle Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII und die Arbeit in den Thüringer Jugendverbänden, welche im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 un-terstützt worden sind, trugen zu dieser Zielerreichung bei.

Die Akteure des LJFP setzen sich für eine ressortübergreifende Kinder- und Jugendpolitik ein, so dass sie wirksam auf der Grundlage einer eigenständigen Legitimation als Zukunftspolitik zum Wohle ihrer Zielgruppe agieren kann.

8 Grün hinterlegte Felder bedeuten die Erfüllung des Zieles, gelb unterlegte Felder bedeuten die teilweise Erfüllung des Zieles und die rot unterlegten Felder bedeuten die Nichter-füllung des Zieles.

Mit der Festlegung im § 1 SGB VIII, dass Jugendhilfe dazu beitragen soll, po-sitive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten bzw. zu schaffen, haben die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe und damit auch die Akteure des LJFP per Gesetz den Auf-trag, sich für eine ressortübergreifende Kinder- und Jugendpolitik einzusetzen. Insbesondere der LJHA hat sich im Um-setzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 dahingehend mit vielfältigen res-sortübergreifenden Themen befasst und die Gelegenheit zur Stellungnahme ge-nutzt. Diese waren u. a. die Entwicklung einer praxisnahen Berufsorientierung von jungen Menschen, die Entwicklung des operationellen Programms für die Strukturfonds der EU, die Erarbeitung des Gleichstellungsgesetzes und die Evaluation des Jugendstrafvollzugs und des Jugendarrestes. Insbesondere die Thüringer Jugendverbände haben sich zudem mit ihren jugendpolitischen Stel-lungnahmen und Aktionen für diese Zielerreichung eingesetzt.

Die Stärkung der Demokratie durch die Angebote der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit leistet einen Beitrag für die Zukunft des gesam-ten Gemeinwesens.

Alle Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII und die Arbeit in den Thüringer Jugendverbänden, welche im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 unterstützt worden, trugen zu dieser Zielerreichung bei.

HANDLUNGS- UND WIRKUNGSZIELE

DES LANDESJUGENDFÖRDERPLANS

2012 BIS 2016

Berücksichtigung des demografischen Wandels

Den unterschiedlichen demografi-schen Entwicklungen in den Land-kreisen und kreisfreien Städten des Freistaats Thüringen wird durch die regionale Orientierung der Maß-nahmen des Landesjugendförder-plans Rechnung getragen.

In der Umsetzung von Maßnahmen und Angeboten des LJFP 2012 bis 2016 wur-de diesem Ziel dahingehend Rechnung getragen, dass die Betrachtung ver-schiedener Regionen Thüringens in den Teilnahmen der jeweiligen Angebote diskutiert wurde.

Unter Berücksichtigung der regiona-len Ausdehnung und der Pluralität ist Jugendverbandsarbeit für junge Menschen räumlich erreichbar.

Die Zielformulierung ist nicht hinrei-chend konkret und damit nicht umfas-send überprüfbar. Es ist festzustellen, dass eine Bewertung der Zielerreichung nur aus Sicht der Verteilung der Thürin-ger Jugendverbände in den Thüringer Gebietskörperschaften vorgenommen werden kann. In allen Landkreisen gibt es mindestens neun Jugendverbände. Mit ihrer grundsätzlichen Offenheit sind diese für junge Menschen erreichbar, sofern diese wollen und Kenntnis vom „Dasein“ der Jugendverbände haben.

BestandBewertung des Zielerreichungsgrades

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

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28 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBewertung des Zielerreichungsgrades des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

Die Wirksamkeit der überörtlich geförderten Jugendverbandsarbeit auf die örtliche Ebene (durch Un-terstützung, Anregung) ist in der kommunalen Jugendförderplanung thüringenweit abgebildet.

Durch die Mehrzahl der Landesverbände wurden Angebote zur Sensibilisierung und strategischen Ausrichtung in den Thüringer Gebietskörperschaften durch-geführt. Im Rahmen der Fachberatung des Landesjugendamtes wurden die Thüringer Jugendämter zur Betrachtung von Jugendverbandsarbeit in der Ju-gendhilfeplanung beraten. Zur grund-sätzlichen Förderverpflichtung von Ju-gendverbandsarbeit auf kommunaler Ebene wurde eine Fachveranstaltung mit Prof. Dr. Reinhard Wiesner durchgeführt.

Die Fachkräfteentwicklung im Be-reich der Jugendarbeit und Jugend-verbandsarbeit wird durch Fort- und Weiterbildung unterstützt, welche die Anforderung des demografi-schen Wandels berücksichtigt.

Der LJHA hat sich sehr umfassend in einer Arbeitsgruppe mit der Fachkräftesiche-rung und -qualifizierung in der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen befasst und weitreichende Schlussfolgerungen gezogen. Dazu wurden Gespräche mit den verantwortlichen Ministerien geführt und eine Studie zum Fachkräftebedarf in Thüringen ausgelöst. Darüber hinaus haben alle Akteure des LJFP durch viel-fältige Fort- und Weiterbildungsangebote die Fachkräfteentwicklung unterstützt. Diese Angebote bezogen sich jedoch nicht auf die Anforderungen für Jugend-arbeit und Jugendverbandsarbeit im Rahmen des demografischen Wandels.

Die Zusammenarbeit in überregio-nalen Vernetzungsstrukturen wird gefördert.

Das Landesjugendamt hat nach § 78 SGB VIII den gesetzlichen Auftrag die Bildung und Existenz von Arbeits-gemeinschaften anzuregen und zu fördern. Die Verwaltung des Landes-jugendamtes ist beratendes Mitglied in der LAG §§ 11 bis 14 SGB VIII und unterstützte deren Arbeit in den Jah-ren der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016. Darüber hinaus hat das Landes-jugendamt mit seinen Fortbildungen dafür gesorgt, dass die Träger des LJFP, aber auch alle anderen Träger der Kin-der- und Jugendarbeit, sich in den fach-lichen Austausch begeben konnten und Netzwerkstrukturen aufbauen.

Stärkung der Demokratie

Die Thüringer Akteure der Jugend-hilfe engagieren sich für Demo-kratie, Toleranz und Weltoffenheit und wenden sich gegen antidemo-kratische, gewaltaffine und men-schenfeindliche Strukturen und Handlungen.

Das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit (LDTW) verpflichtet die Thüringer Akteure der Jugendhilfe, sich mit antidemokrati-schen, gewaltaffinen und menschen-feindlichen Strukturen und Handlun-gen auseinanderzusetzen. Ziel war es, dass in Jugendeinrichtungen Strategien zum souveränen und kompetenten Um-gang mit rechtsextremen oder anderen demokratiefeindlichen Vorfällen be-kannt sind und angewendet werden. Die stetige Fort- und Weiterbildung

der hauptamtlichen Fachkräfte in der Jugendhilfe sollte dabei die Basis ge-lingender Prävention und Gegensteu-erung erkennbarer undemokratischer Entwicklungen im Frühstadium sein. So konnten seit 2012 insgesamt 84 Fortbildungen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe angebo-ten werden. Darüber beteiligten sich im Zeitraum der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016 auch die Akteure des LJFP am LDTW; darunter zehn Thüringer Jugendverbände und der LJRT. Zum ei-nen gaben sie den Untergliederungen Anregungen zur Nutzung des LDTW, zum anderen regten sie eine Beteiligung in den Bürgerbündnissen an. Gruppenbe-zogene Menschenfeindlichkeit wird in den Angeboten der außerschulischen Jugendbildung thematisiert. In diesem Zusammenhang fanden internationa-le Jugendbegegnungen statt, die sich mit dieser Thematik schwerpunktmäßig auseinandersetzten.

Ein Grundanliegen und Grundprin-zip von Jugendverbandsarbeit ist Demokratiebildung und Demokra-tiestärkung. Dies spiegelt sich in der Struktur und Organisation ihrer Untergliederungen wider.

Im Rahmen der Studie Partizipation in der Jugendverbandsarbeit wurde durch die Fachhochschule Jena, Herrn Prof. Dr. Lakemann, die Erfüllung dieses Ziels festgestellt.

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29Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBewertung des Zielerreichungsgrades

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

Die Träger der Jugendhilfe nehmen europapolitische und insbesondere internationale Fragestellungen in den Blick, um sie mit jungen Men-schen zu erörtern.

Im Rahmen des LJFP hatte insbesondere die EJBW den Auftrag sich mit europapo-litischen Themen zu beschäftigen und diese so aufzubereiten, dass sie von den Multiplikatoren der Kinder- und Ju-gendhilfe in Thüringen genutzt werden können. Dazu wurde im Arbeitsbereich europäische Bildung u. a. Zielsetzun-gen wie Geschichte Europas ergründen, Zukunft Europas denken, Bürgerschaft-liches Engagement auf europäischer Ebene stärken oder Wissen über die Europäische Union vermitteln bear-beitet. Die Thüringer Jugendverbände nutzten europäische Förderprogramme und thematisierten in ihren Angeboten europapolitische und internationale Fragestellungen wie europäische Ag-rarpolitik, Klimaschutz , Globalisierung, Europawahlen, internationale Solidari-tät, Humanitäres Völkerrecht, kritischer Konsum, Vergleichbarkeit von Bildungs-abschlüssen, europäische Umweltstan-dards und europäische Identität.

Jungen Menschen stehen Räume, Orte und Gelegenheiten zur Ver-fügung, um erfolgreich politisch mitzubestimmen.

Die politische Mitbestimmung junger Menschen ist vordergründig auf kom-munaler Ebene in den Jahren 2012 bis 2014 entwickelt worden. Das Land hat in der fachlichen Unterstützung der Kinder- und Jugendparlamente als Orte politischer Mitbestimmung in den Thüringer Kommunen einen Arbeitsauf-

trag im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 gesehen. Dazu wurde seit 2014 ein jährliches überregiona-les Treffen der Thüringer kommunalen Mitbestimmungsgremien finanziert und organisiert. Darüber hinaus wurde auf überregionaler Ebene in der Laufzeit des LJFP der Thüringer Kindergipfel 2013 in Jena und 2015 in Eisenach durchgeführt. Es wurden politische Themen wie „Kinderrechte – Wir wol-len’s gerecht!“, „Mitbestimmung – das will ich auch!“ und „Menschenfeind-lichkeit – Wir sagen NEIN!“ mit Vertre-tern der Landesregierung diskutiert. Der abgeschlossene Zukunftsvertag wurde der Landesregierung übergeben und fließt ins politische Geschehen ein. Zudem stehen jungen Menschen in Jugendverbänden Orte der politischen Mitbestimmung zur Verfügung.

In der Jugendarbeit und Jugendver-bandsarbeit in Thüringen sind die Qualitätsstandards für die Betei-ligung von Kindern und Jugendli-chen verbindlich. Dabei werden alle Maßnahmen und Projekte da-raufhin geprüft, auf welcher Par-tizipationsstufe die Beteiligung stattfindet. Als Mindeststandard gilt die Stufe der Mitsprache/Mit-wirkung.

Der LJHA hat 2015 die Qualitätsstan-dards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Diese liegen vor und müssen nun in geeigne-ter Form in eine verbindliche Struktur übergeleitet werden.

Kompetenzstärkung von jungen Menschen durch aktive und partizipative Auseinandersetzung mit der Gesellschaft

Die Maßnahmen des Landesjugend-förderplans sind auf die Stärkung der:

Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, Methodenkompetenz und Sachkompetenz von Kindern, Jugendlichen und

jungen Erwachsenen ausgerichtet.

Alle Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII und die Arbeit in den Thüringer Jugendverbänden, welche im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 un-terstützt worden sind, trugen zu dieser Zielerreichung bei.

Das gemeinsame Handeln mit jun-gen Menschen anderer Kulturen stärkt die interkulturelle Kompe-tenz junger Menschen.

Die Grundaussage der Zielformulie-rung kann bestätigt werden. Um ein entsprechendes Handeln und damit eine Bewertung der Zielerreichung vor-zunehmen, fehlen jedoch messbare Indikatoren. Diese sind in der Zielformu-lierung nicht festgeschrieben worden.

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30 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBewertung des Zielerreichungsgrades des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

Umsetzung von Teilhabegerechtigkeit

Die Maßnahmen des Landesju-gendförderplans berücksichtigen eine geschlechtergerechte Pers-pektive.

In der Umsetzung des LJFP sind alle Maßnahmen hinsichtlich einer kons-truktiven Auseinandersetzung mit der Verteilung der Geschlechter der Teil-nehmenden mit der Verwaltung des Landesjugendamtes diskutiert worden. Im Rahmen des qualitativen Berichts-wesens in der außerschulischen Ju-gendbildung bei den Jugendverbänden und in der fortlaufenden Evaluation der Konzepte außerschulischer Jugendbil-dung wurden umfassende Erörterungen durchgeführt.

In Folge der Umsetzung der UN-Be-hindertenrechtskonvention wird jungen Menschen mit Behinderung ein gleichberechtigter Zugang zu allen gesellschaftlichen Bereichen und damit auch zu den Maßnahmen des Landesjugendförderplans er-möglicht.

Einrichtungen und Angebote der Ju-gendarbeit und Jugendverbandsarbeit im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 ermöglichten eine formale Teilhabege-rechtigkeit. D. h. für alle jungen Men-schen mit Behinderungen standen die Angebote grundsätzlich offen zur Verfügung. Teilweise fehlte es jedoch an der Barrierefreiheit, um die tatsäch-liche Teilhabe auch umzusetzen. Die Thüringer Jugendverbände haben im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 strategische Entscheidungen und

Ausrichtungen des jeweiligen Verban-des zur Ermöglichung von Teilhabege-rechtigkeit getroffen.

Die Berücksichtigung von chancen-armen Kindern und Jugendlichen in den Maßnahmen des Landesju-gendförderplans ist zu verstärken.

Dem Inklusionsgedanken folgend wurde im Jahr 2013 die Richtlinie Landesjugendförderplan im Bereich der Förderung von Angeboten der Jugendarbeit verändert. Um die Teil-nahme aller jungen Menschen an den Angeboten zu ermöglichen, wurden die Tagessätze zum einen erhöht, zum anderen wurde die Übernahme von Verpflegungsgeldern im Rahmen der Förderung ermöglicht. Die Thüringer Jugendverbände ermöglichten jungen Menschen eine Teilnahme an ihren An-geboten durch Beitragserlässe bzw. Beitragsermäßigungen, errichten Sozi-alfonds oder stellten Sachausstattun-gen wie Bekleidung und Ausrüstung zur Verfügung.

Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule

Im Rahmen der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule wird vom TMSFG und dem TMBWK si-chergestellt, dass die Kooperation von Jugendhilfe und Schule in allen Thüringer Schulen umgesetzt und die Qualitätsentwicklungsprozesse weiter vorangetrieben werden.

Die Zusammenarbeit zwischen dem für Jugendhilfe und dem für Schule zuständigen Ministerium wurde bis

2014 weiter forciert. Danach wurden beide Ressorts in einem Ministerium verortet. Die Zusammenarbeit von Ju-gendhilfe und Schule konnte im Pla-nungszeitraum weiter vorangebracht werden. Das zeigt sich insbesondere daran, dass über die Förderrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“ ca. 370 Schulen gefördert werden, die Ange-bote der schulbezogenen Jugendarbeit vorhalten. Dazu sind entsprechende Vereinbarungen zwischen Jugendhil-fe und Schule notwendig. Darüber hinaus wurde im Förderprogramm schulbezogene Jugendsozialarbeit die Verbesserung der Kooperation zwi-schen Jugendhilfe und Schule festge-schrieben. Die letzte Evaluation des Landesprogramms schulbezogene Jugendsozialarbeit zeigt, dass dieses Ziel umgesetzt wird. Außerdem sind im LJHA die Themen der Schule, wie u. a. der Umgang mit Schuldistanz, auf der Tagesordnung.

Im Rahmen der Entwicklung von Ganztagsangeboten in Schulen ist die Rolle der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit zu klären.

In die weitere Entwicklung der Ganz-tagsangebote wurde das für Jugend zu-ständige Ministerium auf Landesebene einbezogen. In den Fachtagungen der Serviceagentur „ganztägig Lernen“ wur-de die Rolle der Jugendarbeit diskutiert und Handlungsempfehlungen von der regionalen Ebene aufgenommen. Auf der regionalen Ebene wurde die ganztä-gige Bildung durch das Angebot schul-bezogene Jugendarbeit unterstützt. Mit Verabschiedung der fachlichen Empfeh-lungen zu diesem Handlungsfeld kann auch die qualitative Entwicklung weiter vorangebracht werden.

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31Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBewertung des Zielerreichungsgrades

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

Förderung der Medienkompetenz

Angesichts der zunehmenden Me-diatisierung der Gesellschaft ist die Medienkompetenz auch bei jungen Menschen zu fördern, indem ihnen entsprechende Qualifikationen in der Anwendung, der rezeptiven und kreativen Nutzung sowie in der kritischen Haltung gegenüber Medien und Medieninhalten ver-mittelt werden.

Diese Zielformulierung enthält eine grundsätzlich zu bestätigende Aussage.

Durch spezielle Maßnahmen, die zur Stärkung der Demokratie und zur Stärkung der Sozial- und Selbst-kompetenz beitragen, fördern die Träger der Jugendarbeit und Ju-gendverbandsarbeit die Medien-kompetenz junger Menschen.

Die Förderung von Medienkompetenz fand im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 entsprechend Berücksichtigung. Ein-zelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung sind explizit ausge-schrieben worden. Bei den Thüringer Jugendverbänden wurden Angebote im Bereich der außerschulischen Jugend-bildung mit medienpädagogischem Schwerpunkt durchgeführt.

Gesundheitliche Aufklärung

In den Angeboten und Einrich-tungen der Jugendarbeit und Ju-gendverbandsarbeit werden die vorhandenen Ansätze zur Ent-wicklung gesundheitsfördernder institutioneller Kulturen fortge-führt, verbreitert und verstärkt.

Die Träger der Jugendhilfe befassten sich in ihren Angeboten mit dem The-ma Gesundheit. Zum einen boten sie eigene Angebote aktiv an, zum anderen entwickelten sie im Rahmen ihrer eige-nen Institution eine gesundheitsför-dernde Kultur. Die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e. V. (AGETHUR) als bis Ende 2015 ver-antwortliche Koordinierungsstelle für das von der Bundeszentrale für gesund-heitliche Aufklärung (BZgA) durchge-führte Programm „Gut Drauf“ hat Träger der Jugendarbeit als Gut Drauf Partner zertifiziert. Ab 2016 stand transfer e. V. im Auftrag des Bundes für zertifizierte Ansprechpartner zur Verfügung.

Die vorhandenen Strategien und die gesundheitsbezogenen Erfah-rungen der Kinder- und Jugendar-beit werden im Dialog von poli-tisch-administrativen Akteuren, Fachverbänden und Trägern zu einem gemeinsamen Fachstan-dard Gesundheitsförderung ent-wickelt.

Obwohl der Bedarf im gesamten Um-setzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 bestand und fortwährend als aktuell zu beschreiben ist, ist in den Jahren 2012 bis 2016 hierzu keine Umsetzung erfolgt.

Nachhaltige Entwicklung

Die Träger der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit erkennen die Gestaltungsmöglichkeiten zur Förderung der Nachhaltigkeit und integrieren die Themenschwer-punkte der Nachhaltigen Entwick-lung in ihre Bildungspraxis.

Die Thüringer Jugendverbände haben im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 eigene Gestaltungsmöglichkeiten zur Förderung der Nachhaltigkeit genutzt. Sie haben auf einen umweltbewussten Umgang mit Ressourcen, insbesondere durch ein nachhaltiges Beschaffungswesen, durch Energieeffizienz, durch Müllvermeidung, tendenziell zunehmende papierlose Kom-munikation und den Einsatz von Produkten aus dem FAIR-Handel bzw. der Verwendung von Bio-Produkten aus dem Umfeld, geach-tet und dies zum Gegenstand in der Kom-munikation mit jungen Menschen gemacht.

Durch spezielle Angebote werden den Kindern, Jugendlichen und jun-gen Erwachsenen die Schlüssel-kompetenzen (z. B. vorausschauen-des und vernetztes Denken) für ein nachhaltiges Handeln vermittelt.

Im gesamten Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 wurde es im Rah-men der Konzeptförderung der außer-schulischen Jugendbildung ermöglicht, jungen Menschen Kompetenzen für ein nachhaltiges Handeln zu vermitteln. Die Thüringer Jugendverbände haben spezielle Angebote wie Baumpflanzak-tion 2013, die Aufklärungskampagne „Kritischer Konsum“ im Internet oder die Vorstellung eines „Fairphones“ mit jungen Menschen durchgeführt.

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32 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBewertung der Umsetzungskontrolle des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

2.3 Bewertung der Umsetzungskontrolle des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

Tabelle 2: Umsetzungskontrolle des Landesjugendförderplans 2012 bis 2016

Geplante Maßnahme Bewertung

1 Prüfung der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016

1. Eine Berichterstattung zum Umsetzungsstand des LJFP im jeweiligen Umsetzungsjahr ist im LJHA jährlich erfolgt.

2. Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden seitens der Fachabteilung jährlich angemeldet.

2 Einrichtung einer Arbeitsgruppe des LJHA zur Begleitung der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016

Beschluss im LJHA Nr. 58/12

3 Erarbeitung eines Verfahrens zur vierten Fortschreibung des LJFP

Beschluss im LJHA Nr. 3/15

4 strukturgerechte Erstellung des Bestandserhebungsbogens in Vorbereitung und Durchführung der Fortschreibung des LJFP

Im Rahmen der Erarbeitung des Fortschreibungsverfahrens wurde die Bestandsabbildung im LJFP verändert. Vor diesem Hintergrund war keine standardisierte Abfrage mehr nötig.

5 Umsetzungskontrolle der Maßnahme-planung der EJBW

Der Bericht im LJHA ist im Januar 2014 erfolgt.

6 Prüfung, ob eine institutionelle Förderung EJBW durch den Bund bzw. die Europäische Union möglich ist

Die Prüfung ist sowohl auf Bundesebene wie auch auf europäischer Ebene erfolgt. Es ist keine institutionelle Förderung möglich. Über den Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. erfolgte die Förderung einer Referentenstelle bei der EJBW.

7 Umsetzung von Fortbildungsangebo-ten zur Qualifizierung von Fachkräften und zur Multiplikatorenausbildung in der internationalen Jugendarbeit

Im Fortbildungsangebot des Landesjugendamtes wurden jährlich zwei bis drei Veranstaltungen zum Themenfeld internationale Jugendbildung ausgeschrieben, die von den Teilnehmenden auch gut angenommen wurden.

8 Entwicklung geeigneter Kooperations-strukturen, die die Vernetzung von Trägern im Bereich der internationa-len Jugendarbeit in Thüringen stärkt

Das Landesjugendamt hat mit seinen Fortbildungen unterstützt, dass sich die Träger der interna-tionalen Jugendarbeit in den fachlichen Austausch begeben konnten und beginnend Netzwerk-strukturen aufbauen.

9 fachliche Begleitung der Konzeptträ-ger und bei zusätzlich zur Verfügung stehenden Maßnahmemitteln außer-halb der Konzeptförderungen und der Globalförderung der Jugendverbände sonstiger Träger von Maßnahmen außerschulischer Jugendbildung mit regelmäßigen Trägergesprächen

1. Die Träger von Konzepten wurden jährlich in gemeinsamen Trägergesprächen im Rahmen der Fachberatung zur Umsetzung des Konzeptes beraten. Zweimal jährlich fanden Aus-tausch- und Reflektionsrunden mit den Jugendbildungsreferenten statt. Die Evaluation der Umsetzung der Konzepte wurde auf eine begleitende Form umgestellt. Um die Umsetzung der Konzepte fortlaufend begleiten zu können, wurde die Form der Evaluation umgestellt. Die Erstellung des qualitativen Berichtes erfolgte bis 31. März des jeweiligen Folgejahres.

2. Ein Zwischenbericht im LJHA ist im Dezember 2013 erfolgt.3. Die Ergebnisse der Fachberatung und der fortlaufenden Evaluation flossen neben einer

externen Evaluation der Konzepte unmittelbar in die Fortschreibung des LJFP ein.

10 bedarfsgerechte Fortbildungs- angebote für Fachkräfte der außerschulischen Jugendbildung

Seitens der Verwaltung des Landesjugendamtes wurden jährlich Fortbildungsangebote erstellt.

11 Verstetigung des Qualitätssicherungs- prozesses auf der Grundlage der Qualitätskriterien für außerschulische Jugendbildung

1. Träger der außerschulischen Jugendbildung wurden durch die Verwaltung des Landes-jugendamtes bei Bedarf beraten und begleitet. Geförderte Angebote wurden mit dem qualitativen Berichtsbogen für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung evaluiert.

2. Der Zwischenbericht im LJHA ist im Dezember 2013 erfolgt. 3. Die Ergebnisse der Fachberatung und des qualitativen Berichtswesens flossen in die

Fortschreibung des LJFP ein.

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33Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBewertung der Umsetzungskontrolle

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

Geplante Maßnahme Bewertung

12 Überprüfung der Aufgaben und Qua-litätskriterien der außerschulischen Jugendbildung, ob die Gesundheits-förderung als Aufgabe ausreichend berücksichtigt ist

1. Die Abteilung Gesundheit des ehemaligen Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit sprach eine Empfehlung zur Änderung der Qualitätskriterien in 2012 nach eigener Prüfung aus.

2. Die Änderung der Qualitätskriterien wurde im Dezember 2013 dem LJHA vorgestellt und beschlossen.

Beschluss im LJHA Nr. 85/13

13 Entwicklung von Standards zur Zu-sammenarbeit zwischen Jugendarbeit und Schule zur Thematik schulbezo-gene Jugendarbeit

In die fachlichen Empfehlungen zur offenen Kinder- und Jugendarbeit wurden Ausführungen zur schulbezogenen Jugendarbeit aufgenommen und dem LJHA zur Beschlussfassung vorgelegt. Beschluss im LJHA Nr. 89/13

14 Festschreibung von Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit als Bildungsorte bei der Überarbeitung und Weiterentwicklung des Thüringer Bildungsplans

In der Erstellung des Thüringer Bildungsplanes bis 18 wurde die Kinder- und Jugendhilfe als Lern- und Bildungsort festgeschrieben. Dabei wurden die Jugendarbeit und die Jugendver-bandsarbeit als Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben. Die Vorsitzende des wissenschaftlichen Konsortiums zur Erstellung des Thüringer Bildungsplanes bis 18 Jahre hat diesen im LJHA vorgestellt.

15 Prüfung zusätzlicher Haushaltsmittel für überörtliche Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung für Träger, die nicht von den Global-mitteln der Jugendverbände oder der Konzeptförderung partizipieren

1. Die Prüfung erfolgte jährlich durch die Fachabteilung. 2. In den Jahren 2012 bis 2016 wurden jährlich Mittel für die Umsetzung für sog. Einzelmaß-

nahmen der außerschulischen Jugendbildung angemeldet und durch den Landeshaushalt zur Verfügung gestellt.

3. Vorliegende Daten und das qualitative Berichtswesens flossen in die Fortschreibung des LJFP ein.

16 Entwicklung von Strategien zur Umsetzung einer bedarfsgerechten Förderung von Maßnahmen der Ferienerholung für sozial benach- teiligte Kinder

Eine Abfrage des für Jugend zuständigen Ministeriums in 2012 hat den Bedarf nicht ergeben, für Kinder aus sozial benachteiligen Lebenslagen, explizite Angebote der Kinder- und Jugenderho-lung zu unterbreiten. Maßgeblich wurde hier der Inklusionsgedanke formuliert. Vor diesem Hin-tergrund wurde die Förderrichtlinie verändert (Anpassung der Teameranzahl und der Aufnahme von Verpflegungskosten als zuwendungsfähige Ausgaben).

17 Profilschärfung der LKJ zur Stärkung und Weiterentwicklung der kulturellen Kinder- und Jugendbildung

Mit der personellen Änderung der Geschäftsführerposition zum 1. Januar 2015 ist eine Profil-schärfung der LKJ eingetreten. Dieser Prozess dauert an. Die Verbände der LKJ erhielten seitens der Geschäftsstelle eine qualitative Beratung in Förderfragen. Eine Berichterstattung zu dem Aufgabenspektrum der LKJ ist im LJHA in 2014 erfolgt.

18 Entwicklung von Förderkriterien und Förderstandards für das Arbeitsfeld der kulturellen Kinder- und Jugendbildung

Die Erarbeitung war für das Umsetzungsjahr 2016 vorgesehen.

19 Übernahme landesweiter Koopera-tionsprojekte zur Weiterentwicklung der kulturellen Kinder- und Jugendbil-dung inkl. Durchführung und Präsen-tation von Praxisbeispielen

1. Mit der Einrichtung von „kulturellen Salons“ (ab 2015 Kultur-Labore) wurde zum einen ein dezentraler Austausch von Fachkräften der kulturellen Jugendbildung mit Künstlern, Politikern und Wissenschaftlern zu Themen der kulturellen Bildung in Thüringen etabliert. Zum anderen wurde eine dezentrale partizipative Dialogplattform für junge Menschen entwickelt, die es ermöglicht, Themen der kulturellen Bildung mit Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Kunst zu diskutieren. Die Umsetzung erfolgt in enger Kooperation mit lokalen Aktionspartnern.

2. Über die Netzwerkbildung „Kulturverbände und Flüchtlingshilfe“ fand ein regelmäßiger Informationsaustausch unter Anleitung der Geschäftsstelle LKJ Thüringen mit dem Ziel der mittel- und langfristigen Integration geflüchteter junger Menschen in Thüringen statt.

20 Erarbeitung von Maßnahmen zur Umsetzung des Prinzips Gender Mainstreaming in der Jugendarbeit

Der Bedarf zur Erarbeitung von Strategien wurde seitens der Verwaltung des Landesjugendamtes aufgegriffen und konzeptionell durch ein Verfahren untersetzt. Die Umsetzung der Maßnahme ist aufgrund fehlender personeller Kapazitäten der Verwaltung des Landesjugendamtes nicht erfolgt.

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34 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Geplante Maßnahme Bewertung

21 Überprüfung und ggf. Modifizierung der Förderbedingungen hinsichtlich der Sicherung und Ermöglichung auf Teilhabegerechtigkeit

Eine Abfrage bei den Trägern der Jugendarbeit in 2012 hat aufgezeigt, dass Teilhabegerechtig-keit nicht real greifbar an konkreten Maßnahmen ist. Hier wurde der Inklusionsgedanke maßgeb-lich formuliert. Es erfolgte vor diesem Hintergrund keine Erarbeitung von Strategien, aber eine Anpassung der Förderrichtlinie RL-LJFP.

22 Anpassung des qualitativen Be-richtsbogens für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung bei den Jugendverbänden in seiner Gestaltung und seinem Inhalt

1. Der qualitative Berichtsbogen für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung bei den Jugendverbänden wurde in seiner Gestaltung und seinem Inhalt nach einer gemeinsa-men Arbeitsphase mit Vertretern der Jugendverbände verändert und kam erstmalig für das Jahr 2014 zum Einsatz.

2. Beschluss im LJHA Nr. 112/133. Die erhobenen Daten flossen in die Fortschreibung des LJFP ein.

23 Prüfung einer Förderung des Solar-Dorf Kettmannshausen mit dem TMBWK und dem TMLFUN

2012 ist eine Prüfung zur Förderung des SolarDorfs Kettmannshausen zwischen den zuständigen Ministerien erfolgt. Der Träger wünschte eine langfristige institutionelle Förderung. Diese war ausgeschlossen. Alle Häuser haben den Träger über Ihre jeweiligen Projektfördermöglichkeiten informiert.

24 Erarbeitung einer fachlichen Definiti-on für Jugendbildungseinrichtungen durch die Entwicklung qualitativ messbarer und überprüfbarer Mindeststandards

1. Es liegt eine Definition von Jugendbildungseinrichtung in Thüringen vor, welche im Rahmen einer wissenschaftlichen Expertise bis Mai 2014 erarbeitet wurde.

2. Beschluss im LJHA Nr. 127/143. Im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 erfolgte eine Überprüfung aller im

LJFP relevanten Jugendbildungseinrichtungen, inwieweit sie die Definition erfüllen bzw. welchen Handlungsbedarf sie haben.

25 Prüfung, der Bereitstellung finan- zieller Mittel auf der Grundlage § 74 Abs. 6 SGB VIII bei überört- lichen Jugendfreizeit – und Jugend- bildungseinrichtungen

Trotz jährlicher Haushaltsanmeldung standen für diesen Bereich keine Haushaltsmittel zur Verfügung. DemTMBJS lagen für 2016 drei Anträge auf Förderung nach § 74 Abs. 6 SGB VIII vor, die in die Fortschreibung des LJFP einflossen.

26 Erarbeitung von Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in Thüringen

1. Beschluss im LJHA Nr. 4/152. Die Qualitätsstandards beinhalten Checklisten für die Anwendung zur eigenen Einschät-

zung, inwieweit Partizipation bereits als Qualitätsmerkmal untersetzt ist.

27 Prüfung zusätzlicher Haushaltsmittel für Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit für Träger, die nicht vom Zentralstellenverfahren des Bundes partizipieren

1. Die Prüfung erfolgte jährlich durch die Fachabteilung.2. In den Jahren 2013 bis 2016 wurden jährlich Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen der

internationalen Jugendarbeit angemeldet.3. Vorliegende Daten flossen in die Fortschreibung des LJFP ein.

28 Fachberatung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Be-planung der Jugendverbandsarbeit

Seit 2012 führte die Verwaltung des Landesjugendamtes Fachberatung der Jugendämter durch. Thematisch wurde hier auch die Betrachtung von Jugendverbandsarbeit in der Jugendhilfepla-nung thematisiert. Der LJRT führte im Jahr 2013 zur Steigerung der Öffentlichkeitswirksamkeit von Jugendverbandsarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Kampagne Jugendver-bandsarbeit durch.

29 Fortbildungsangebote für Jugendver-bände in Bereichen JuleiCa, Zielset-zung und Zielformulierung (SMART) und im Coaching Öffentlichkeitsarbeit

Zur Umsetzung der getroffenen Bedarfsfeststellung wurden drei Fortbildungsveranstaltungen in Kooperation mit dem LJRT mit den Inhalten „Zielsetzung und Zielformulierung (SMART)“ in 2012, „JuleiCa“ in 2013 und „Öffentlichkeitsarbeit im Jugendverband“ in 2015 umgesetzt.

30 Entwicklung von Lösungsstrategien zur Stärkung und Festigung des Ehren-amtes in der Jugendverbandsarbeit im ländlichen Raum

Es wurden keine Lösungsstrategien erarbeitet, da eine Unterstützung und damit zusammenhän-gende Schwerpunktsetzung in kommunaler Zuständigkeit entsprechend der Verteilung der Mittel durch die Stiftung Ehrenamt liegt.

BestandBewertung der Umsetzungskontrolle des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

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35Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Geplante Maßnahme Bewertung

31 Entwicklung von Indikatoren für eine konkrete transparente Abrechenbar-keit der Jugendverbandsarbeit

1. Im Rahmen der Veränderung des Sachberichtes der Jugendverbandsarbeit haben die Thü-ringer Jugendverbände innerhalb eines eigenen Arbeitsprozesses Indikatoren erarbeitet.

2. Hierzu erfolgte eine Berichterstattung im LJHA im Dezember 2013.

32 Umsetzungskontrolle der Maßnahme-planung der Jugendverbandsarbeit

Der Bericht im LJHA ist im Juni 2014 erfolgt.

33 Bereitstellung zusätzlicher Haushalts-mittel zur Anhebung der Förderhöhe struktursicherndes Personal bei den Jugendverbänden auf 23.040 €/pro Jahr/pro VbE

1. Ab dem Umsetzungsjahr 2012 wurde die Erhöhung durch die Fachabteilung bei den Haus-haltsaufstellungen angemeldet.

2. Rückwirkend zum 01. Januar 2013 ist die Anhebung der Förderhöhe auf 23.040€/pro Jahr/pro VbE erfolgt.

3. Die Förderrichtlinie RL-LJFP ist in Punkt 5.4 Höhe der Zuwendung, Buchstabe A) Nr. 1.1 entsprechend angepasst.

4. Beschluss im LJHA Nr. 69/12

34 sach- und strukturgerechte Überar-beitung des Berichtswesens für die Jugendverbände

1. Der Sachbericht für die Jugendverbandsarbeit wurde in seiner Gestaltung und seinem In-halt nach einer gemeinsamen Arbeitsphase mit Vertretern der Jugendverbände verändert.

2. Beschluss im LJHA Nr. 113/133. Nach dem erstmaligen Einsatz im Jahr 2014 flossen die erhobenen Daten in die Fortschrei-

bung des LJFP ein.

35 nachrangige Schaffung von Fachrefe-rentenstellen innerhalb der Jugend-verbände durch die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel

Trotz jährlicher Haushaltsanmeldung standen für diesen Bereich keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

36 Erarbeitung eines Investitionspro-gramms durch die Ermittlung des mittel- und langfristigen Investitions-bedarf bei den überörtlichen Trägern der Jugendarbeit

Ein Investitionsprogramm wurde nicht erarbeitet. Im Rahmen der Bedarfsermittlung zur Fortschreibung des LJFP konnten die Träger ihren mittel- und langfristigen Investitionsbedarf angeben.

37 Beachtung des grundsätzlichen Förderbedarfs bei den Haushalts- anmeldungen für Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendver-bandsarbeit zur Umsetzung der UN Behindertenkonvention

Im Rahmen der Umsetzung des Maßnahmeplans Inklusion wurden jährlich notwendige Mittel in der Haushaltsaufstellung angemeldet, um Einrichtungen der Jugendhilfe barrierefrei umzu-bauen.

38 Bereitstellung zusätzlicher Haushalts-mittel zur Personalkostenförderung als Kompensation aus Tarifsteige-rungen

Die Haushaltsanmeldung ist jährlich seitens der Fachabteilung erfolgt. In 2015 konnten erstma-lig aufgrund der Mittelsteigerung bei der Ausgestaltung des LJFP Tarifsteigerungen bei den Perso-nalkosten der EJBW und der Geschäftsstelle des LJRT bei der Förderung berücksichtigt werden.

BestandBewertung der Umsetzungskontrolle

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

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36 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

2.4 Bestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

Innerhalb der zentralen Bestandsdaten werden in Form von Übersichten geförder-te Leistungsanbieter von Angeboten der Jugendarbeit sowie die Jugendverbands-arbeit in ihrer strukturellen Verfasstheit

dargestellt. Ebenso erfolgt eine Abbildung der geförderten Angebote in den Leistungs-bereichen des § 11 SGB VIII in den Jahren 2012 bis 2014. Liegen Daten zur Förderung in den Jahren 2015 vor, werden diese in

den Darstellungen mit abgebildet. Den Abschluss findet die Bestandsabbildung in den Darstellungen der investiven Förde-rungen von Eirichtungen der Jugendarbeit in den Jahren 2012 bis 2015.

2.4.1 Zentrale Förderung von Einrichtungen und Verbänden

Mit dem LJFP 2012 bis 2016 wurden insge-samt 23 Träger der überörtlichen Jugend-arbeit und Jugendverbandsarbeit in ihren Strukturen gefördert.

a.) Förderung der Thür. Jugendverbändeb.) Förderung der Geschäftsstelle des Lan-

desjugendringes Thüringen e. V. (LJRT)c.) Förderung der Europäischen Jugend-

bildung- und Jugendbegegnungsstätte Weimar (EJBW)

d.) Förderung der Geschäftsstelle der Landesvereinigung kulturelle Jugend-bildung in Thüringen e. V. (LKJ Thürin-gen)

FÖRDERUNG DER

THÜRINGER JUGENDVERBÄNDE

Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 18 ThürKJHAG fördert der Freistaat Thü-ringen die überregionale Arbeit der im LJRT zusammengeschlossenen Jugendverbän-de unter Berücksichtigung ihrer Tätigkeit, Struktur und Größe im Rahmen des LJFP. Damit gibt das ThürKJHAG die Rahmenbe-dingungen der Förderung von Jugendver-bandsarbeit auf überregionaler Ebene vor.

Entsprechend der Satzung des LJRT können die auf Landesebene arbeitenden Jugend-verbände eine ordentliche Mitgliedschaft im LJRT erwerben, wenn sie in mindestens

acht Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens tätig sind. Darüber hinaus sol-len die Jugendverbände mindestens 500 Mitglieder und 40 Gruppen nachweisen. Werden diese Voraussetzungen nicht er-füllt, können Jugendverbände als außeror-dentliches Mitglied im LJRT aufgenommen werden.

Zum Stand 31.12.2015 zählen zum LJRT in Thüringen 21 landesweit tätige Ju-gendverbände mit 85 landesweiten Un-tergliederungen, eine regionale Arbeits-gemeinschaft örtlicher Jugendringe und vier parteipolitischen Jugendverbände. Im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 wurde die Arbeit von 20 überörtlichen

Jugendverbänden, gefördert. Hierbei han-delte es sich um sechs Dachverbände9, in denen 85 landesweite rechtlich selbststän-dige Untergliederungen (Jugendverbände) sowie 48 rechtlich selbstständige Verbände auf Kreisebene organisiert sind sowie um 14 Einzelverbände, von denen ein Einzel-verband 26 Kreisverbände ausweist.

Folgende Mitglieder des LJRT sind in den Jahren 2012 bis 2015 im Rahmen des LJFP gefördert worden:

9 Als Dachverband wird eine Organisation verstanden, die aus mehreren thematisch-fachlich oder regional zusammen-gehörigen Unterorganisationen besteht. Ein Dachverband ist davon geprägt, dass die Mitglieder in der Regel keine natür-lichen, sondern nur juristische Personen sind (vgl. Definition https://de.wikipedia.org/wiki/Dachverband).

© Landesjugendring Thüringen e. V.

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37Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

Abb. 12: geförderte Mitglieder des LJRT und ihre Untergliederungen (Stand August 2016)10

10 Die Jugendverbände Landesjugendwerk der AWO und SJD Die Falken; Naturfreundejugend und BDP; Gemeindejugendwerk und Jugendbund Dt. Regenbogen sind im Landesjugendring Thürin-gen e. V. als jeweilig einzelne Interessengemeinschaft Mitglied. Die Jugendverbände Naturschutzjugend und BUNDjugend sind als Gemeinschaft „JANUNT“ Mitglied.

Dachverbände Bund evangelischer Jugend in Mitteldeutschland (bejm)

Evangelische Jugend in der Evan-gelischen Kirche in Mitteldeutschland

Christlicher Verein Junger Menschen Thüringen – CVJM Thüringen e. V.

Evangelische Studierenden- gemeinden

VCP Mittel- deutschland

Thüringer EC-Verband

Thüringer Sportjugend LV Thüringen des Deutschen Alpen-vereins e. V.

Thüringer-Athle-ten-Verband e. V.

Thüringer Badmin-ton-Verband e. V.

Thüringer-Basket-ball-Verband e. V.

Thür. Behind.-/Reha-Sportverband e. V.

Thüringer Bil-lard-Verband e. V.

Thüringer Bogen-sport-Verband e. V.

Thüringer Box-Ver-band e. V.

DLRG-LV Thüringen e. V.

Thüringer Eis- und Rollsportverband e. V.

Thüringer Fechtverband e. V.

Thüringer Fuß-ball-Verband e. V.

Gehörlosen- Sportverband Thüringen e. V.

Thüringer Landes-Seesport-verband e. V.

Thüringer Handball- Verband e. V.

Thüringer Schlit-ten-/Bobsportver-band e. V.

Thüringer Hockey- Sportverband e. V.

Thüringer Judo-Ver-band e. V.

Thüringer Ju-Jutsu Verband e. V.

Thüringer Kanu-Ver-band e. V.

Thüringer Karate-verband e. V.

Thüringer Keg-ler-Verband e. V.

Thüringer Ruderver-band e. V.

Thüringer Schachbund e. V.

Thüringer Leichtathletik-Ver-band e. V.

Luftsportverband Thüringen e. V.

Thüringer Verband für Modernen Fünfkampf e. V.

Thüringer Motor-sport Bund e. V.

Thüringer Rad-sport-Verband e. V.

Thüringer Reit- und Fahrverband e. V.

Thüringer Ringer-Verband e. V.

Kickboxverband e. V.

Taekwondo Union Thüringen e. V.

Landestauchsport-verband Thüringen e. V.

Thüringer Tennis- Verband e. V.

Thüringer Schüt-zenbund e. V.

Thüringer Triathlon- Verband e. V.

Thüringer Segler-verband e. V.

Thüringer Skiverband e. V.

Thüringer Turnverband e. V.

Thüringer Schwimmverband e. V.

Thüringischer Tanz-sportverband e. V.

Aikido-Verband Thüringen e. V.

Thüringer Tisch- tennis-Verband e. V.

Tai-Jitsu u. Jiu-Jitsu LV Thüringen e. V.

CVJM Thüringen e. V.

DJK Landesverband Thüringen e. V.

Thüringer Gebirgs- u. Wanderverein e. V.

Thüringer Volley-ballverband e. V.

Spezial Olympics Thüringen e. V.

Schutz- und Gebrauchshundes-portverband e. V.

Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)DJK-Sportjugend (Deutsche Jugend-kraft LV Thüringen e. V.)

Malteser Jugend Diözesanverband Erfurt (Malteser Hilfsdienst e. V.)

Kolpingjugend (Kolpingwerk Erfurt e. V.)

Kinder- und Jugendseelsorge im Bistum Erfurt

Unitas Ostfalia zu Er- furt (Verband der Wis- senschaftlichen Katholischen Studen- tenvereine Unitas e. V.)

Kath. Landju-gendbewegung Diözesanverband Erfurt

Dt. Pfadfinder-schaft St. Georg (Thür. Pfadfinder-werk St. Georg im Bistum Erfurt e. V.)

Schönstatt Mannesjugend (Schönstattbewe-gung im Bistum Erfurt e. V.)

Bund der Katholi-schen Rhönjugend e. V.

Dekanatsjugend Gera (Bistum Dresden-Meißen)

DGB jugend IG-Metalljugend Ver.di-Jugend EVG-Jugend (Eisen-

bahn- und Verkehrs-gewerkschaft)

junge NGG (Nah-rund-, Genuss und Gaststätten)

IG BCE-Jugend (Bergbau, Chemie, Energie)

Junge BAU (Bau, Argrar, Umwelt)

Junge Gruppe GdP (Polizei)

Junge GEW

KinderinteressenLV Kindervereinigung Thüringen e. V. Junge Medien-Junge Presse Thüringen e. V. Landesring der Philatelistenjugend Thüringen e. V.

VTPVPfadfinderbund Boreas e. V. Christliche Pfadfinderinnen und Pfadfinder der Adventjugend Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder, LV Thüringen e. V.

Einzelverbände Th.Jugendfeuerwehr Jugendrotkreuz Thüringer Trachtenjugend Arbeiter-Samariter-Jugend Johanniterjugend Landjugend

Interessengemeinschaft Sozialistische Jugend – Die Falken

Landesjugenwerk der AWO

Interessengemeinschaft Naturfreundejugend

Bund. Dt. PfadfinderInnen

Interessengemeinschaft Gemeindejugendwerk

Jugendbund Dt. Regenbogen

Interessengemeinschaft "JANUNT"Naturschutzjugend

BUNDjugend

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38 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Die dem LJRT darüber hinaus angehörigen Mitgliedsorganisationen erhielten im Um-setzungszeitraum keine Landesförderung. Die geförderten Jugendverbände des LJRT haben unterschiedliche Zielsetzungen und Schwerpunkte. Ihnen ist gemeinsam, dass sie selbstorganisierte Kinder- und Jugend-arbeit ermöglichen und sich für die Inter-essen junger Menschen einsetzen.

Die Jugendverbände sind jeweils eigene Träger(Strukturen), die demokratisch ver-fasst ihre Ziele und Schwerpunktsetzungen selbstbestimmt verantworten und auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips und ihres je eigenen Wertekanons tätig sind. Ihr Wirkungsbereich reicht von einer flä-chendeckenden Tätigkeit in allen Gebiets-körperschaften des Freistaates Thüringen bis zu einer in wenigstens fünf örtlichen Gebietskörperschaften punktuellen Tätig-keit. Die Einordnung der Profilausrichtung im jeweiligen Jugendverband wurde ent-sprechend der eigenen Schwerpunktset-zung im Rahmen der Zuarbeit des LJRT und den satzungsgemäßen Zielen der

Verbände entsprechend der vorliegenden Sachberichte vorgenommen. So erhält die pluralistische Wertevielfalt der Jugendver-bände auf Landesebene eine Darstellung (vgl. Abb. 13).

Die Förderung der Jugendverbandarbeit erfolgte in den Jahren 2012 bis 2015 in Form der Förderung struktursichernder Personalstellen und der einer jährlichen Globalförderung. Die Abbildung 14 ver-deutlicht die Förderung der Jugendverbän-de auf der Grundlage der Richtlinie LJFP im zurückliegenden Umsetzungszeitraum.

konfessionell helfend sportlich kulturell traditionell Natur/Ökologie Hobby-Jugendverband politisch gewerkschaftlich

15 %

20 %

5 %

10 %10 %

10 %

20 %

5 %5 %

Abb. 13: Profilausrichtung der Thüringer Jugendverbände

© Stefan Heiderich/Claudia Fichtmüller, Landes-jugendring Thüringen e. V.

Abb. 14: Struktur der Förderung der Jugendverbandsarbeit in Thüringen (Stand 31.12.2015)

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

konfessionell helfend sportlich kulturell traditionell Natur/Ökologie Hobby-Jugendverband politisch gewerkschaftlich

15 %

20 %

5 %

10 %10 %

10 %

20 %

5 %5 %

Förderung der Jugend- verbandsarbeit in Thüringen

Förderung von Maßnahmen

der inter- nationalen

Jugendarbeit

Förderung von Betriebs-

und Sach- ausgaben

Förderung von Maßnahmen

der außerschu-lischen Jugend-

bildung

Förderung von Großveran-

staltungen der überörtlichen

Bedeutung

Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugend-

erholung

Ergänzende Förderung

von Personal- ausgaben

Strukturbildende Förderung Globalförderung

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39Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 erhielten die Thüringer Jugend-verbände auf Landesebene eine anteili-ge Förderung von insgesamt 16 VBE im Rahmen der strukturbildenden Förderung (vgl. Tabelle 3).

Aufgrund der Erhöhung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und einer Än-derung der Richtlinie LJFP konnte die antei-

lige Förderung einer VBE ab dem 1. Januar 2013 von 18.120,00 € auf 23.040,00 €/pro Jahr/pro anteilig geförderter struktur-sichernder VBE angehoben werden.

Die Ausreichung der Förderung an die ein-zelnen Jugendverbände erfolgte jährlich im Rahmen eines durch die Vollversammlung des LJRT legitimierten Verteilverfahrens (vgl. Tabelle 4).

VBE in 2012

VBE in 2013

VBE in 2014

VBE in 2015

Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland (bejm) 3,05 3,05 3,05 3,23

Thüringer Sportjugend 3,00 3,00 3,00 3,00

Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) 2,00 2,00 2,00 2,00

DGB-Jugend 1,00 1,00 1,00 1,00

Thüringer Jugendfeuerwehr 0,95 0,95 0,95 0,95

Jugendrotkreuz 1,00 1,00 1,00 1,00

Johanniterjugend 0,00 0,00 0,00 0,00

Arbeiter-Samariter-Jugend 0,00 0,00 0,00 0,00

Trachtenjugend 0,00 0,00 0,00 0,00

Landjugend 0,00 0,00 0,00 0,00

Vertretung Thüringer Pfadfinderverbände (VTPV) 0,50 0,50 0,50 0,50

Kinderinteressen 1,00 1,00 1,00 1,00

Landesjugendwerk der AWO Sozialistische Jugend – Die Falken Landesverband Thüringen

1,00 1,00 1,00 1,00

Naturfreundejugend Bund Dt. PfadfinderInnen 1,00 1,00 1,00 1,00

Gemeindejugendwerk Thüringen Jugendbund Deutscher Regenbogen 1,00 1,00 1,00 0,83

Naturschutzjugend und BUNDjugend Thüringen 0,50 0,50 0,50 0,50

Jahr 2012 2013 2014 2015

Höhe der Förderung in € 289.920 368.640 368.640 368.640

Anzahl der anteilig geförderten Stellen 16 VBE 16 VBE 16 VBE 16 VBE

Tabelle 3: bewilligte Mittel zur strukturbildenden Förde-rung der Jugendverbände in Thüringen in den Jahren 2012 bis 2015

© Matthias Sengewald, Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland

Tabelle 4: Verteilung der anteiligen strukturbildenden Förderung der Jugendverbände in Thüringen in den Jahren 2012 bis 2015

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

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40 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Abb. 15: Mitgliederentwicklung in den Thüringer Jugend- verbänden in den Jahren 2011 bis 2015 in absoluten Zahlen11

Neben der strukturbildenden Förderung er-hielten die Thüringer Jugendverbände in den Jahren 2012 bis 2015 jährlich 605.080 € Globalförderung. Mit dieser wurden ent-sprechend der Richtlinie Landesjugend-förderplan zusätzliche Personalkosten, anteilig Betriebs- und Sachausgaben, in-klusive der Materialausgaben für Jugend-arbeit und anteilig Maßnahmekosten in den Planungsfeldern der außerschulischen Jugendbildung, der Kinder- und Jugender-holung, der internationalen Jugendarbeit und der Durchführung von Großveranstal-

11 Im Jahr 2012 wurde das Zählverfahren der Mitglieder der Thüringer Jugendverbände vereinheitlicht. Gezählt werden ab 2013 alle Mitglieder in den Thüringer Jugendverbänden ab einem Lebensalter von sechs Jahren.

tung mit jugendpolitischem Höhepunkt finanziert. Ähnlich der Verteilung der struk-turellen Förderung der Jugendverbände wurden dabei die zur Verfügung stehenden Globalmittel entsprechend eines unter den Jugendverbänden vereinbarten Verteilvor-schlages verteilt.

Mit der in den Jahren 2012 bis 2016 aus-gereichten Förderung waren nachfolgende Zielstellungen der Jugendverbandsarbeit in Thüringen verbunden:

Verstetigung und Ausbau der Hauptamtli-chen Beschäftigten in der Jugendverband-arbeit durch die Sicherstellung des Förder-volumens für mindestens die in Rang eins der Bedarfsanmeldung ausgewiesenen Jugendverbände.

Die oben dargestellte Entwicklung zeigt, dass die anteilige Förderung von 16 VBE in den Jahren 2012 bis 2015 konstant blieb. Es hat lediglich eine Anpassung in der Höhe der Fördersumme pro anteilig geförderte VBE mit Wirkung zum 1. Janu-ar 2013 stattgefunden. Ein Ausbau von hauptamtlich Beschäftigten hat unter diesen Rahmenbedingungen nicht statt-gefunden.

Ausbau des Organisationsgrades in der Alterskohorte der unter 18-Jährigen in den Thüringer Jugendverbänden.

Bei der Betrachtung der absoluten Zah-len konnte es ausgehend vom Jahr 2011 gelingen, die Anzahl der jungen Men-schen im Alter von sechs bis unter 18 Jahren in den Thüringer Jugendverbän-den leicht auszubauen (2013: 178.612, 2015: 184.921).

Diese Aussage kann jedoch nicht für alle Jugendbände gleichermaßen getroffen werden. Die allgemeine Steigerung der jungen Menschen im Alter von sechs bis unter 18 Jahren ist auf eine Steigerung dieser Alterskohorte bei den Jugend-verbänden mit über 10.000 Mitgliedern zurückzuführen (2013: 168.541, 2015: 176.025). Dagegen ist die Mitgliederzahl in den Jugendverbänden unter 10.000 Mitgliedern gesunken (2013: 10.071, 2015: 8.896). Der Organisationsgrad der sechs- bis unter 18-Jährigen in den Thü-ringer Jugendverbänden ist damit zwar annähernd gleichgeblieben (2013: 38,2 Prozent; 2015: 37,4 Prozent). Während bei den Verbänden mit über 10.000 Mit-gliedern der Organisationsgrad stabil bei 33 Prozent liegt, sinkt jedoch der Organi-

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

© Landjugendverband Thüringen e. V.

500.000

400.000

300.000

200.000

100.000

0

Gesamt Anteil der 6- bis unter 18-Jährigen Anteil der 18- bis unter 27-Jährigen

2011 2013 2015

156.591138.961 120.281

344.753317.473 305.202

188.162 178.612 184.921

500.000

400.000

300.000

200.000

100.000

0

Gesamt Anteil der 6- bis unter 18-Jährigen Anteil der 18- bis unter 27-Jährigen

2011 2013 2015

156.591138.961 120.281

344.753317.473 305.202

188.162 178.612 184.921

Quelle: Landesjugendring Thüringen e. V. 2016

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41Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

sationsgrad bei den Verbänden mit unter 10.000 Mitgliedern um 0,79 Prozent auf 4,44 Prozent.

Stabilisierung des Organisationsgrades in der Alterskohorte der 18- bis unter 27-Jäh-rigen in den Thüringer Jugendverbänden.

In der Betrachtung der absoluten Zahlen sind junge Menschen im Alter zwischen 18 und unter 27 Jahren als Mitglieder bei den Thüringer Jugendverbänden zurückge-gangen (2013: 134.033, 2015: 115.733). Diese Einschätzung gilt sowohl für die Ver-bände mit mehr, als auch für die Verbände mit weniger als 10.000 Mitgliedern. Die rückläufige Entwicklung der Mitglieder in dieser Altersgruppe ist jedoch nicht so stark ausgefallen wie der Rückgang der absoluten Bevölkerungszahlen selbiger. Setzt man die Mitgliederzahlen in Relation zur Bevölkerungsentwicklung in dieser Al-terskohorte konnte der Organisationsgrad stabilisiert werden. Er weist sogar einen leichten Zuwachs von 1,12 Prozent auf und liegt damit bei 33,6 Prozent.

Aufhalten des Mitgliederschwunds durch Aktivitäten der Kleinverbände.

Im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 weisen fast alle Jugendverbände Mitgliederverluste in absoluten Zahlen auf. Die Thüringer Jugendverbände haben individuelle Strategien und Maßnahmen zur Stabilisierung bzw. zur Gewinnung von neuen Mitgliedern entwickelt.

Fortsetzung der positiven Entwicklung des ehrenamtlichen Engagements der bis 27-Jährigen in den Thüringer Jugend-verbänden.

Die positive Entwicklung des ehrenamtli-chen Engagements der bis 27-Jährigen in den Thüringen Jugendverbänden konnte nicht fortgesetzt werden. Gegenüber 2013

ist ein Verlust von 1.043 Ehrenamtlichen (- 5,03 Prozent) dieser Altersgruppe auf 19.695 eingetreten. Die Aktivitäten der Thüringer Jugendverbände im Ehren-amtsbereich – vor allem im Bereich der JULEICA-Ausbildung – sind als sehr viel-schichtig zu beschreiben. 13 Thüringer Jugendverbände bilden Jugendleiterinnen und Jugendleiter aus. Jährlich werden hier-für über 130 Angebote durchgeführt. Zum Stand 31.12.2015 gibt es 1.281 ausgebil-dete Jugendleiterinnen und Jugendleiter nach dem durch den LJHA beschlossenen Rahmenkonzept.

Aufbau bzw. Verstetigung von Gruppens-trukturen der Thüringer Jugendverbände in möglichst allen Kreisen und kreisfreien Städten.

Aufgabe der Thüringer Jugendverbände auf Landesebene ist es unter anderem, die Gruppenentwicklung strategisch und struk-turell im Jugendverband zu begleiten. Eine Betrachtung, inwieweit dies gelungen ist, kann die Existenz von Jugendgruppen des jeweiligen Verbandes in den kommuna-len Gebietskörperschaften sein. An dieser Stelle sei jedoch darauf verwiesen, dass das Vorhalten eines bedarfsgerechten An-gebotes von Jugendverbandsarbeit in den Thüringer Gebietskörperschaften in deren eigenen jugendhilfeplanerischen Aufga-benbereich fällt und damit nur bedingt zu beeinflussen ist. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens findet Jugendverbandsarbeit statt. Sechs Jugend-verbände sind in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens mit mehre-ren Gruppen vertreten. 15 Jugendverbände haben sich in den Gebietskörperschaften stabilisiert bzw. verzeichnen eine gering-fügige Verbreiterung.

Der durch den LJFP 2012 bis 2016 for-mulierte Bedarf zur Auflage des Fachre-ferentenprogramms bei den Thüringer

Jugendverbänden konnte aufgrund feh-lender Haushaltsmittel im gesamten Um-setzungszeitraum nicht realisiert werden.

Entsprechend der Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 führte der LJRT durch Unterstützung von Fördergeldern in Höhe von im Zeitraum vom 7. bis 19. Okto- ber 2013 die thüringenweite Kampagne „Jugendverbandsarbeit“ durch. An dieser Kampagne beteiligten sich zwölf Verbände in 14 Landkreisen und kreisfreien Städten. Aufgabe der landesweiten Jugendverbände bestand während der Kampagne in der Vermittlung (Aufklärung über die Ziele der Kampagne), in der Motivation der örtlichen Untergliederungen und der Koordination. Die Aufgabe des LJRT bestand in der Erar-beitung des Konzeptes zur Kampagne, der Antragstellung auf Förderung, der Beratung und Unterstützung der Koordinatorinnen und Koordinatoren in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, der Erarbeitung von Vorlagen und dem Erstellen des Kam-pagnenmaterials. Die Geschäftsstelle des LJRT fungierte in der Umsetzung dieser Aufgaben als Dienstleister, Koordinator und Informationsgeber. Zusammenfassend kann im Ergebnis festgehalten werden, dass dort, wo die Kampagne durchgeführt wurde, positive Impulse gesetzt werden konnten.

Der LJFP 2012 bis 2016 legte in seiner Maßnahmeplanung fest, dass Fortbildun-gen der Jugendverbände, in den Bereichen JULEICA, Zielsetzung und Zielformulierung in der Jugendverbandsarbeit und Coaching im Bereich Öffentlichkeitsarbeit im Umset-zungszeitraum in die Fortbildungsplanung des Landesjugendamtes Thüringen aufzu-nehmen sind und gemeinsame mit den Jugendverbänden geplant und umgesetzt werden sollten.

Folgende Fortbildungen konnten umge-setzt werden:

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42 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Tabelle 5: Durchführung von Fortbildungen für die Thürin-ger Jugendverbände in den Jahren 2011 bis 2015

FÖRDERUNG DER GESCHÄFTSSTELLE

LANDESJUGENDRING THÜRINGEN E. V.

Der LJRT unterhält entsprechend seiner Satzung eine Geschäftsstelle12. Die Förde-rung der Geschäftsstelle des LJRT erfolgt im Rahmen der Maßnahmeplanung des LJFP. Sie erfolgt weiterhin auf Vorschlag der Voll-versammlung oder des Vorstandes des LJRT und nach einer entsprechenden Genehmi-gung durch das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium. Der LJFP 2012 bis 2016 legte im Rahmen seiner Gültigkeit eine Förderung der Geschäftsstelle des LJRT von jährlich 275.000,00 € für Personal-, Betriebs- und Sachkosten auf Basis des Beschlusses der Vollversammlung fest.

Die Geschäftsstelle des LJRT wurde in den Jahren 2012 bis 2015 wie folgt gefördert:

12 Satzung des LJRT vom 01.12.2012.

Die Erhöhung der Förderung ab dem Jahr 2015 ist auf die Erhöhung der finanziellen Mittel des Haushaltsgesetzgebers zurück-zuführen. Der LJFP 2012 bis 2016 legte fest, bei zusätzlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bei der Förderung der Per-sonalkosten der Träger im Landesjugendför-

derplan 2012 bis 2016 tarifliche Steigerung entsprechend zu berücksichtigen.

Die Förderung der Geschäftsstelle des LJRT im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 erfolgt für insgesamt 4,55 VBE, die sich wie folgt verteilen:

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

Jahr 2012 2013 2015

Titel Zielplanung Fachtag JULEICA Öffentlichkeitsarbeit im Jugendverband

Zeitraum 9./10.10.2012 19.01.2013 18./19.02.2015

Teilnehmer 13 42 16

Kosten 1.654,80 € 1.747,50 € 1.826,50 €

2012 2013 2014 2015

gesamt in € 275.000 275.000 275.000 282.335

Personalkosten 244.500 244.500 244.500 252.935

VBE 4,55 VBE 4,55 VBE 4,55 VBE 4,55 VBE

Betriebs-und Sachkosten 30.500 30.500 30.500 29.400

© Landesjugendring Thüringen e. V.

Tabelle 6: bewilligte Mittel im Rahmen der Förderung der Geschäftsstelle des LJRT in den Jahren 2012 bis 2015

© Landesjugendring Thüringen e. V.

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43Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

Die Geschäftsstelle des LJRT war in den Jahren 2012 bis 2015 mit folgenden Auf-gaben betraut:

■ Lobbyarbeit zur Stärkung der Wahr-nehmung jugendpolitischer Interessen durch Politik und Öffentlichkeit,

■ Koordinierung/Organisation der Zu-sammenkünfte der Gremien der Ju-gendverbände,

■ Organisation von Fortbildungen mit jugendrelevanten Themen von über-örtlicher Bedeutung,

■ Organisation und Begleitung von ver-bandsübergreifenden Projekten der Ju-gendarbeit und Jugendverbandsarbeit,

■ Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Mitgliedsverbände des LJRT und/sowie

■ Service- und Informationsdienste für die Mitgliedsverbände des LJRT und weitere Träger der Jugendarbeit.

Der LJRT sollte sich im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 als ernst zu neh-mender Partner in der (jugend)politischen Diskussion weiter etablieren. In den Jah-ren 2012 bis 2014 wurden basierend auf dem damaligen „Regierungsprogramm“ vielfältige jugendpolitische Gespräche

auf Landesebene zu folgenden Themen (Beschlüsse der Vollversammlung) geführt:

■ Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstra-tegie im (Regierungs)Handeln,

■ Gleichstellung gleichgeschlechtlicher ■ Lebenspartnerschaften, ■ Ablehnung der Förderung von Schie-

fergasvorkommen mittels Fracking, ■ Schluss mit dem „Jugendbashing“, ■ für ein menschliches Asylrecht, ■ politische Bildung ohne Verfassungs-

schutz, ■ Bildungsfreistellungsgesetz für junge

Menschen und/sowie ■ Leitlinien zur Entwicklung ländlicher

Raum.

Auf der Grundlage des Regierungspro-gramms „25 Forderungen der Jugendver-bände für ein besseres Thüringen“, wurde das „Regierungsprogramm der Jugendver-bände 2014 bis 2019“ im November 2013 beschlossen. Die im Anschluss geführten Gespräche mit den im Landtag vertreten-den Parteien und deren Spitzenkandidaten waren zielführend und ergebnisreich im Sinne der jugendpolitischen Forderungen des LJRT. Hierzu wurden beginnend im Jahr

2015 Positionen vertiefend dargestellt und im (fach)politischen Raum zur Diskussion gestellt. In 2015 wurden zu folgenden The-men Beschlüsse gefasst, die in 2016 auf Landesebene jugend- und fachpolitisch diskutiert werden:

■ gleiche Lebensbedingungen und -chan- cen für junge Menschen,

■ Beteiligung und Mitbestimmung junger Menschen,

■ Eigenständige Jugendpolitik in Thü-ringen,

■ Inklusion als der Weg, ■ Funktional-, Verwaltungs- und Gebiets-

reform, ■ Stärkung der Jugendverbände, ■ Landesprogramm „Integration durch

Jugendverbandsarbeit“ und/sowie ■ Umgang mit der AfD

Bezogen auf die Situation der Jugend-verbandsarbeit in den Thüringer Ge-bietskörperschaften führte der Landes-geschäftsführer Gespräche mit einigen Jugendämtern vor Ort. Darüber hinaus nutzte der Landesgeschäftsführer die Fachtage der Jugendringe, um auf die Pla-nungsrelevanz der Jugendverbandsarbeit

Abb. 16: Aufgabenverteilung in der Geschäftsstelle des LJRT

Geschäftsführung (1 VBE)

• Leitung und Planung von Prozessen• Mitarbeiterführung• jugendpolitische Interessenvertretung• Grundsatz- und Rechtsfragen• Lobby- u. Öffentlichkeitsarbeit

Grundlagenreferent (1 VBE)

• Erarbeitung von Analysen, Stellung- nahmen, Arbeitshilfen, Vorlagen

• Beobachtung und Auswertung fachli-cher Erkenntnisse für die (verbandliche) Jugendbildungsarbeit

• Planung, Durchführung, Auswertung von Projekten in Trägerschaft des LJRT

• fachliche Begleitung von Arbeitsgruppen des LJRT

• Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit

Organisation (0,75 VBE)

• Organisation von Veranstaltungen und Arbeitsgruppen

• Büroorganisation• Zuarbeiten Homepage LJRT

Mittelbewirtschaftung und Buchhaltung (0,8 VBE)

• Vorprüfstelle/Beratung• Buchhaltung/Finanzplanung/Controlling• Projektabrechnung• Versicherung

Kommunikation und Technik (1 VBE)

• Öffentlichkeitsarbeit• Landeszentralstellenverfahren JULEICA• Technische Kommunikation • Systemadministration

Quelle: Landesjugendring Thüringen, 2014

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44 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

in ihrer Vielfalt hinzuweisen. Weiterhin ist der LJRT bei den regelmäßig stattfinden-den Beratungen des „Runden Tisch der Sozialen Verantwortung für Thüringen“ vertreten, um dort bei jugendrelevanten Themen zu agieren und Informationen aufzunehmen. Im Rahmen der fachpoli-tischen Funktion verabschiedete der LJRT eigene Indikatoren zur verbandlichen Ju-gendarbeit. Ebenso erfolgte eine grund-sätzliche Überarbeitung des Handouts JULEICA, welches den Jugendleiterinnen und Jugendleitern nach Abschluss der Qualifizierung ausgehändigt wird.

In seiner Dienstleistungsfunktion für seine Mitglieder führte die Geschäfts-stelle des LJRT unter anderem folgende Aufgaben aus:

■ Abschluss und Betreuung von Groß-aufträgen (GEMA, Versicherungen, Gehaltsberechnungen zur Entlastung der Mitgliedsverbände),

■ Beratung zur Mittelbewirtschaftung, ■ Vorprüfstelle für Antragstellung und

Verwendungsnachweisführung über die Förderung der Jugendverbandsar-beit im Rahmen des LJFP,

■ (internetgestützte) Öffentlichkeitsar-beit und Informationsdienste,

■ organisatorische Vorbereitung und Begleitung von Konferenzen und Ta-gungen und/sowie

■ Publikationserstellung.

Die Geschäftsstelle des LJRT verantwortete eigene Projekte, deren Inhalte von über-verbandlichen Interesse geprägt waren: Nachfolgende Maßnahmen und Projekte wurden durch finanzielle Mittel des LJFP unterstützt:

2012 2013 2014 2015

Landesjugendserver „Yougend.com“ 3.000 3.000 3.000 3.000

Thüringer Geschichtstag 6.500 0 0 0

Tabelle 7: bewilligte Mittel zur Förderung eigener Projekte der Geschäftsstelle des LJRT im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016

© Steffen Walther/Jan Bernert, Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar

FÖRDERUNG DER EUROPÄISCHEN

JUGENDBILDUNGS- UND JUGEND-

BEGEGNUNGSSTÄTTE WEIMAR

Die Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar ist eine Stiftung des Freistaats Thüringen und der Stadt Weimar. „Zweck der Stiftung ist die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb der Europäischen Jugendbildungs- und Ju-gendbegegnungsstätte Weimar (EJBW) mit dem Ziel, die Begegnung junger Menschen, die Jugendbildung und internationale Ju-gendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit zu fördern oder zu ermöglichen und ent-sprechende Maßnahmen und Veranstaltun-gen anzubieten. Dazu gehören gleichfalls Maßnahmen und Veranstaltungen für Mul-tiplikatoren und Fachkräfte der Bildungs- und Begegnungsarbeit i. S. d. Kinder- und Jugendhilfe“13.

13 vgl. Satzung der EJBW vom 09.12.2011.

Zur Erfüllung dieses Stiftungszwecks erhielt die EJBW jährlich ausschließlich eine anteilige Personalkostenförderung.

Betriebs- und Sachkosten wurden seitens des Landes in den Jahren 2012 bis 2016 nicht gefördert. Entsprechend der Maß-

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45Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

nahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 beteiligte sich das Land damit an der Fi-nanzierung des laufenden Betriebs der EJBW. Anteilig gefördert wurde also das gesamte Personal der Einrichtung, das für die Unterhaltung und den Betrieb der Bil-dungsstätte erforderlich ist. Dazu gehören auch die pädagogisch Mitarbeitenden.

Die anteilige Personalkostenförderung im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 hat sich in den Jahren 2012 bis 2015, wie in der Abb. 17 dargestellt, entwickelt.

Die Erhöhung der Förderung ab dem Jahr 2015 ist auf die Erhöhung der finanziel-len Mittel des Haushaltsgesetzgebers zurückzuführen. Der LJFP 2012 bis 2016 legte fest, bei zusätzlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bei der För-derung der Personalkosten der Träger im LJFP 2012 bis 2016 tarifliche Steigerung entsprechend zu berücksichtigen.

Den Anteil der Personalkosten, der nicht über die Zuwendung des Landes abge-deckt werden konnte, generierte die EJBW

selbst durch die Einnahmen aus ihrem Eigenbetrieb als Bildungsstätte. Darüber hinaus warben die pädagogischen Mit-arbeiter Sachmittel ein, um die Projekte umzusetzen, die das pädagogische Profil der EJBW ausmachen.

Die anteilige Personalkostenförderung umfasste im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 zum einen pädago-gische Planstellen. Seit 2013 verfügt die EJBW hier über eine pädagogische Lei-tung, die seitens des Landes Thüringen

600.000

500.000

400.000

300.000

200.000

100.000

0

490.000 490.000 504.700

409.000

2012 2013 2014 2015

Abb. 17: bewilligte Mittel im Rahmen der Anteilsfinan-zierung der EJBW in den Jahren 2012 bis 2015 in Euro

Quelle: GFAW Thüringen, 2015

Abb. 18: Anzahl und Verteilung der anteilig geförderten Stellen in der EJBW in den Jahren 2012 bis 2015 in Prozent

Quelle: EJBW, 2016

20

16

12

8

4

0

Personalstellen nicht pädagogischer Bereich Personalstellen pädagogischer Bereich pädagogische Leitung

2012 2013 2014 2015

13,61 13,61

16,4115,73

0,50 0,50 0,50

4,25 4,00 4,50 4,50

20

16

12

8

4

0

Personalstellen nicht pädagogischer Bereich Personalstellen pädagogischer Bereich pädagogische Leitung

2012 2013 2014 2015

13,61 13,61

16,4115,73

0,50 0,50 0,50

4,25 4,00 4,50 4,50

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46 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

mit 0,5 VBE anteilig gefördert wurde. Neben der pädagogischen Leitung und den päd-agogischen Planstellen wurden über die Anteilsfinanzierung des LJFP 2012 bis 2016 zudem Personalstellen im nicht-pädagogi-schen Bereich gefördert. Die Abbildung 18 verdeutlicht die Verteilung der anteilig geförderten Personalstellen in den Jahren 2012 bis 2015.

Im Mittelpunkt der Bildungsarbeit am Ler-nort Weimar standen die Begriffe Gesell-schaft, Demokratie, Kultur, Europa und Internationalität. Diese zentralen Begriffe umschreiben zugleich die unterschied-lichen inhaltlichen Schwerpunkte der Einrichtung, die im Zusammenhang von historischen, sozialen, politischen, reli-giösen und kulturellen Themen behandelt wurden. Die verschiedenen Bildungsinhal-te ordneten sich dabei den fünf anteilig geförderten pädagogischen Planstellen zu.

In ihren fünf Arbeitsbereichen realisierte die EJBW Veranstaltungen der Jugendbil-dung und machte Fortbildungsangebote für Multiplikatorinnen und Multiplika-toren. Mit Hilfe des über den Personal-kostenzuschuss des Landes Thüringen anteilig geförderten pädagogischen Per-sonals konnte die EJBW 2012 bis 2015 insgesamt pädagogische Veranstaltun-gen in folgendem Umfang realisieren (vgl. Tabelle 8).

Die Gesamtanzahl der Veranstaltungen stieg in den Jahren 2012 bis 2015 konti-nuierlich an. Vor allem der Anteil der Fort-bildungsangebote für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren nahm im Vergleich zu den Angeboten für junge Menschen stärker zu. Damit realisierte die EJBW ihre eige-ne in der Bedarfsbeschreibung des LJFP 2012 bis 2016 formulierte Zielstellung, das Angebotsspektrum für Fachkräfte der Jugendbildung im Planungszeitraum bei

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

© Steffen Walther/Jan Bernert, Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar

Tabelle 8: Veranstaltung der EJBW in den Jahren 2012 bis 2015

Quelle: EJBW, 2016

Abb. 19: inhaltliche Arbeitsbereiche und Bildungs- inhalte der EJBW 2012 bis 2015

Quelle: EJBW, 2016

Europapolitische Bildung (1 VBE) Historisch-Politische Bildung (1 VBE) Gesellschaftspolitische Bildung (1 VBE) Internationale Jugendbildung (1 VBE) Menschenrechtsbildung (0,5 VBE)

22 %

22 %

12 %

22 %

22 %

Europapolitische Bildung (1 VBE) Historisch-Politische Bildung (1 VBE) Gesellschaftspolitische Bildung (1 VBE) Internationale Jugendbildung (1 VBE) Menschenrechtsbildung (0,5 VBE)

22 %

22 %

12 %

22 %

22 %

2012 2013 2014 2015

Veranstaltungen gesamt 108 109 148 156

Zielgruppe Jugendliche 88 86 101 107

Zielgruppe Fachkräfte 20 23 47 49

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47Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

30 Prozent in allen Themen bzw. Fachbe-reich gleichermaßen umzusetzen sowie den Anteil der internationalen Fortbildung zu erhöhen und zu verstetigen.

Über die Gestaltung von Bildungsveranstal-tungen in den fünf inhaltlichen Bildungs-bereichen arbeiteten die über den Perso-nalkostenzuschuss des Landes geförderten Pädagoginnen und Pädagogen an einer Reihe von Querschnittsaufgaben. Diese Aufgaben lassen sich wie folgt beschreiben:

■ Die EJBW arbeitete von 2012 bis 2015 modellhaft in der außerschulischen Bildungsarbeit und leistete mit ihrer Erfahrung einen Beitrag zur Weiter-entwicklung der Jugendbildung und internationalen Jugendarbeit in Thü-ringen, Deutschland und in Europa. Dies konnte u. a. dadurch gelingen, da die Bildungsarbeit in der EJBW in Kooperation und in Vernetzung auf re-gionaler, landes- und bundesweiter sowie internationaler Ebene stattfand. Dabei wurden auch projektbezogene Partnerschaften im Interesse des Frei-staates Thüringen gesucht. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Dritten stellte die Einrichtung vorhandene pädagogi-sche, konzeptionelle, organisatorische und strukturelle Kompetenzen und Ressourcen zur Verfügung und beriet Träger der Jugendbildung in Fragen der Drittmitteleinwerbung und Projektent-wicklung.

■ Die EJBW entwickelte Bildungskon-zepte und qualifizierte Fachkräfte, da sie sich als „Laboratorium“ für päda-gogische Konzepte und Modelle der Bildungsarbeit sowie als Multiplikator erfolgreicher Konzepte versteht. Die Einrichtung leistete daher in ihren Kompetenzfeldern einen wesentli-chen Beitrag zur Qualifizierung des pädagogischen Personals in der außer-

schulischen Bildung und in der interna-tionalen Jugendarbeit. Ca. 35 Prozent der Bildungsangebote richtete sich in 2015 an Fachkräfte der Jugendbildung.

■ Die EJBW realisierte Bildungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen aus dem In- und Ausland. Mit zielgrup-penspezifischen Angeboten wurden insbesondere auch bildungsferne und benachteiligte Zielgruppen angespro-chen. Benachteiligung wurde dabei als sozial benachteiligt, bildungsbenach-teiligt und geografisch benachteiligt verstanden. Die Zielgruppenerreichung erfolgte maßgeblich durch eine enge Zusammenarbeit mit Schulen, mit Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, mit Trägern der stationären Jugendhilfe und über ein Förderprogramm der „Roland Berger Stiftung“ für benachteiligte Jugend-liche. Als Begegnungsstätte unter-schiedlichster Zielgruppen legte die Einrichtung besonderen Wert darauf, junge Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungshintergründen anzuspre-chen und zusammen zu führen: dies galt vor allem für junge Menschen aus West- und Osteuropa sowie für junge Menschen mit Migrationserfahrungen.

■ Die EJBW konnte durch Modellprojekte die Kooperation von außerschulischer Jugendbildung und Schule in Thüringen positiv beeinflussen.

Durch den seit 2013 gestiegenen Perso-nalkostenzuschuss des Landes für die EJBW als Gesamteinrichtung um 81.000 € konnten folgende Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 und folgende weiteren Entwicklungen realisiert werden:

■ Der Unterhalt und Betrieb eines wei-teren Bettenhauses konnte realisiert werden, indem das Personal des

nicht-pädagogischen Bereiches im Be-reich Haustechnik aufgestockt wurde. Die Bettenkapazität der EJBW war in 2012 durch die Inbetriebnahme eines weiteren Hauses von 134 Betten auf 162 Betten um 20 Prozent gestiegen. Gleichzeitig musste der Anstieg der Personalkosten durch die Tariferhö-hungen aufgefangen werden.

■ Im pädagogischen Bereich konnte ab 2013 eine mit 0,5 VBE ausgestattete pädagogische Leitung eingerichtet werden. Darüber hinaus konnte der internationale Bereich um 0,25 VBE aufgestockt werden. Die Qualität der Arbeit im pädagogischen Team konnte so erhöht und die Anzahl der Veranstal-tungen gesteigert werden.

■ Insbesondere durch die Einrichtung der Landeskoordination „Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“ konn-te die Zusammenarbeit von Jugendhil-fe und Schule gefördert werden. Das Projekt bringt systematisch Träger der Jugendhilfe mit Schulen zusammen, die im Themenfeld Auseinanderset-zung mit Gruppenbezogener Men-schenfeindlichkeit Projekte realisieren möchten.

© Steffen Walther/Jan Bernert, Europäische Jugendbildungs- und Jugend- begegnungsstätte Weimar

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48 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

FÖRDERUNG DER GESCHÄFTSSTELLE DER LANDESVEREINIGUNG

KULTURELLE JUGENDBILDUNG IN THÜRINGEN E. V.

Die Landesvereinigung Kulturelle Jugend-bildung in Thüringen e. V. (LKJ Thüringen) ist akzeptierter Fachpartner für kulturelle Kinder- und Jugendarbeit. Als Dach- und Fachverband für die kulturelle Kinder- und Jugendarbeit in Thüringen vertritt sie die Interessen ihrer Mitgliedsverbände. Vertre-ten sind die Bereiche Musik, Spiel, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Museum, Medien, Zirkus und kulturpädagogische Fortbildung.

Im engeren Sinne vertritt die LKJ Thüringen die jugend-, bildungs- und kulturpoliti-schen Interessen der kulturellen Bildung. Für ihre Mitglieder leistet die LKJ Thüringen fachliche und konzeptionelle Beratung und regt den Informations- und Erfahrungs-austausch an.

Die Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 sah eine Förderung der Geschäfts-stelle der LKJ Thüringen für den gesamten Umsetzungszeitraum vor (vgl. Abb. 20).

Abb. 20: bewilligte Mittel im Rahmen der Förderung der Geschäftsstelle der LKJ Thüringen in den Jahren 2012 bis 2015 in Euro

Quelle: GFAW Thüringen, 2015

Mit der Förderung wurden anteilig zwei VBE in der Geschäftsführung und die Re-ferentenstelle für Jugendarbeit unterstützt. Beide Stellen bilden das organisatorische Rückgrat der LKJ Thüringen. Hier tritt die LKJ Thüringen als Träger verschiedener jugend-politischer Maßnahmen auf. Die angeglie-derten Projekte geben der LKJ Thüringen zudem die fachpolitische Kompetenz auf dem Gebiet der kulturellen Jugendbildung, die wiederum Ausgangspunkt und Voraus-

setzung für eine wirkungsvolle Arbeit für die Mitgliedsverbände der LKJ Thüringen ist (vgl. Tabelle 9).

Entsprechend der Satzung der LKJ Thürin-gen erwerben Organisationen, Vereinigun-gen und Institutionen die Mitgliedschaft in der LKJ Thüringen, wenn sie in der kulturel-len Kinder- und Jugendbildung tätig sind und sich ihr Wirken auf den Freistaat Thü-ringen erstreckt14. Als außerordentliches

14 Satzung der LKJ Thüringen vom 29. Mai 2013.

150.000

120.000

90.000

60.000

30.000

0

137.130 137.130 137.130

113.000

2012 2013 2014 2015

2012 2013 2014 2015

gesamt 113.000 137.130 137.130 137.130

anteilige Personalkosten in € 78.078 95.923 133.700 104.550

Betriebs-und Sachkosten in € 29.832 38.407 3.430 24.531

Maßnahmekosten in € 5.090 2.800 0 8.050

geförderte Personalstellen 2 VBE 2 VBE 2 VBE 2 VBE

Tabelle 9: Verteilung der bewilligten Mittel im Rahmen der Förderung der Geschäftsstelle der LKJ Thüringen in den Jahren 2011 bis 2015

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

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49Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Mitglied wurde das Theater „Die Schotte“ in der LKJ Thüringen e. V. aufgenommen, da sich deren Wirken regional auf die Stadt Erfurt beschränkt.

Die LKJ Thüringen hat mit Stand 31.12.2015 22 Mitgliedsorganisationen. Diese Zahl hat sich im Zeitraum der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016 deutlich erhöht.

In den Jahren 2012 bis 2013 zählten fol-gende 15 ordentliche Mitglieder und 1 au-ßerordentliches Mitglied zur LKJ Thüringen:

■ Landesarbeitsgemeinschaft Jugendkunstschulen e. V. Thüringen,

■ Landesarbeitsgemeinschaft Puppenspiel e. V. Thüringen,

■ Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e. V.,

■ Gesellschaft für Fotografie e. V. Landesverband Thüringen,

■ Museumsverband Thüringen e. V. – Arbeitsgruppe Museumspädagogik,

■ Music College Erfurt e. V., ■ Landesverband der Musikschulen

Thüringen e. V., ■ Thüringer Tanzverband e. V., ■ Spiel- und Theaterwerkstatt e. V.

im Bundesverband Kulturarbeit in der Evangelischen Jugend e. V.,

■ KUNSTHOF Friedrichsrode, Kulturland Hainleite e. V.,

■ Landesarbeitsgemeinschaft Spiel und Theater in Thüringen e. V.,

■ Kinder- und Jugendzirkus Tasifan Kindervereinigung Weimar e. V.,

■ Bläserjugend im Blasmusikverband Thüringen e. V.,

■ Thüringer Theaterverband e. V., ■ Kinder- und Jugendchöre des

Thüringer Sängerbundes e. V. und ■ Theater „Die Schotte“

(außerordentliches Mitglied)

2014 wurde die Thüringer Landesmu-sikakademie Sondershausen e. V. ordent-liches Mitglied der LKJ Thüringen.

In 2015 wurden der Landesverband Thü-ringen im Deutschen Bibliotheksverband e. V., der Landesverband der Thüringer Schullandheime e. V., der Circus MoMo-Lo, die Stiftung Ettersberg und der Zirkus Zappelini als neue ordentliche Mitglieder aufgenommen. Mit den Neuaufnahmen der Mitglieder „Zirkus MoMoLo“ und „Zir-kus Zappelini“ soll in Kooperation mit dem Zirkus Tasifan und durch Unterstützung der LKJ Thüringen ein Netzwerk für die Thüringer Kinder- und Jugendzirkusse entstehen.

Mit der Entwicklung der Mitgliedsorganisa-tionen in den Jahren 2012 bis 2015 lässt sich eine Verteilung des kulturellen Profils innerhalb der LKJ Thüringen entsprechend der Abbildung 21 feststellen.

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

© Florian Schmigalle, LAG Jugendkunstschulen Thüringen e. V.

Abb. 21: kulturelles Profil der Mitgliedsverbände der LKJ Thüringen (Stand 31.12.2015)

Quelle: LKJ Thüringen, 2015

Theater Musik Kunst Tanz Literatur Museum

31 %

21 %

10 %

7 %

14 %

10 %

Theater Musik Kunst Tanz Literatur Museum

31 %

21 %

10 %

7 %

14 %

10 % Theater Musik Kunst Tanz Literatur Museum

31 %

21 %

10 %

7 %

14 %

10 %

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50 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Im ersten Jahr der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016 feierte die LKJ Thüringen ihr 20jähriges Bestehen. Mit der Großveran-staltung „Freie/Kulturelle Energie“ wurde die kulturelle Vielfältigkeit zum Ausdruck gebracht, die in den vorangegangenen 20 Jahren prägend für die LKJ Thüringen war. An verschiedenen Orten in Thüringen wurde die „freie kulturelle Energie“ junger Menschen in ihren Formen dargestellt. Auf der Ebene der Fachkräfte wurde das Jubiläum als Anlass genommen, sich ganz konkret mit zukünftigen Entwicklungen der kulturellen Bildung auseinanderzusetzen. Viele verschiedene Aktivitäten mündeten im September des Jahres in einem Jubilä-umsfest, welches der Gründung der LKJ Thüringen gedachte, das Jetzt feierte und einen Blick in die Zukunft warf.

Die Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 legte für die LKJ Thüringen vor allem die Aufgabe fest, ihr Profil in der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen zu schärfen und zu entwickeln. Ausdruck der Umset-zung dieser Aufgabe und damit zukünftiger Veränderungen im Portfolio der LKJ Thürin-gen war die Einführung des Veranstaltungs-formates „Kultureller Salon“. Hier wurden in den Jahren 2012 bis 2015 jugendpoliti-sche und kulturpolitische Fragestellungen mit jungen Menschen, Fachkräften und politischen Akteuren diskutiert.

2014 verfasste die LKJ Thüringen auf Wunsch zahlreicher Mitgliedsverbände ein öffentliches Positionspapier zur kultu-rellen Jugendbildung, welches die Rahmen-bedingungen der Arbeit von Fachkräften

und thematische Eckfeiler formulierte. Mit der Ausformulierung dieses Papiers ging zudem eine Überarbeitung der Zusam-menarbeit innerhalb der Mitglieder des Verbandes einher.

Nach mehrmonatiger Vakanz der Ge-schäftsführung der LKJ Thüringen erfolgte mit Beginn des Jahres 2015 die Neubeset-zung der Position der Geschäftsführung. Dem schloss sich eine inhaltliche sowie organisatorische Überarbeitung des Ver-bands und seiner Arbeitsstrukturen an.

Die Themenfelder der zukünftigen Arbeit der LKJ Thüringen verstehen sich als in-haltliche Schärfung des Profils der LKJ Thüringen und wurden für die Jahre 2015 und 2016 wie folgt definiert:

■ Partizipation, ■ Teilhabegerechtigkeit, ■ Interkulturelle Bildung, ■ Integration und ■ Medienkompetenz.

Mit der inhaltlichen Neuausrichtung der LKJ Thüringen in 2015 wurde das bisherige Veranstaltungsformat „Kultureller Salon“ verändert. Als „Kultur-Labore“ wurde der Fokus verstärkt auf junge Menschen und deren Befähigung zur Meinungsäußerung zu aktuellen Themenfeldern Bezug zu nehmen gesetzt. Hier wurde auch der Maßnahmepunkt des LJFP 2012 bis 2016 „Einbeziehung von Kindern und Jugend-lichen aus sozial benachteiligten und/oder bildungsfernen Familien in die An-gebote der kulturellen Jugendbildung“ umgesetzt.

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

© Britta Schadon, LAG Jugendkunstschulen Thüringen e. V.

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51Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

2.4.2 Angebotsförderung in den Planungsfeldern

FÖRDERUNG VON ANGEBOTEN DER

AUSSERSCHULISCHEN JUGENDBILDUNG

Der LJFP 2012 bis 2016 legte sein Au-genmerk verstärkt auf die Förderung der außerschulischen Jugendbildung in Thü-ringen. Angebote der außerschulischen Jugendbildung wurden in den Jahren 2012 bis 2015 in Form der Konzeptförderung, in Form von auf das Haushaltsjahr bezo-genen Einzelprojekten und im Rahmen der Globalförderung bei den Thüringer Jugendverbänden unterstützt.

Weiterhin wurde entsprechend der Maß-nahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 eine Definition für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen erarbeitet. Die Betrachtung dieser geförderten Angebotsstruktur ist Gegenstand des folgenden Abschnitts.

Förderung von Angeboten der außerschu-lischen Jugendbildung bei den Jugend-verbänden

Außerschulische Jugendbildung in den Thüringer Jugendverbänden beschreibt Lernen in anderen Formen, Erkenntnis-gewinn durch eigenes Tun, durch Expe-rimentieren, Beobachten, Ausprobieren und die kritische Auseinandersetzung mit Themen und Sachverhalten. Jugendver-bände treten hier als Bildungsorte für ein gemeinschaftliches, selbstbestimmtes und aktives Lernen von jungen Menschen auf. Im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 wurde die außerschulische Jugendbildung in den Jugendverbänden gefördert.

Der LJFP 2012 bis 2016 beschrieb in seiner Maßnahmebeschreibung das Ziel, dass die Thüringer Jugendverbände mindes-tens 30 Prozent ihrer Globalförderung für

die Durchführung von Angeboten der au-ßerschulischen Jugendbildung einsetzen. Diese Zielstellung konnte in allen Jahren erfüllt werden. 2012 wurden den Thüringer Jugendverbänden 32 Prozent, 2013 und 2014 bereits 37 Prozent und im Jahr 2015 42 Prozent der Globalmittel für Angebote der außerschulischen Jugendbildung für junge Menschen in Thüringen bewilligt.

Die Darstellungen und Ausführungen wei-sen ausschließlich den Anteil der Lan-desförderung im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 zur Durchführung der Angebote außerschulischer Jugendbildung bei den Thüringer Jugendverbänden aus. Dieser beträgt in den Jahren der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016 durchschnittlich 29 Prozent der gesamten Aufwendungen der Thüringer Jugendverbände in diesem Handlungsfeld. An dieser Stelle ist explizit darauf zu verweisen, dass die Thüringer Jugendverbände zur Finanzierung der An-gebote in der außerschulischen Jugend-bildung Teilnehmendenbeiträge erheben.

Die Maßnahmemittel für Angebote der außerschulischen Jugendbildung bei den Thüringer Jugendverbänden sollten im Rahmen des LJFP zum einen für Veran-staltungen genutzt werden, die den fach-politischen Herausforderungen des LJFP 2012 bis 2016 entsprechen. Zum anderen drücken sich in der Gestaltung von Angebo-ten der außerschulischen Jugendbildung durch die Thüringer Jugendverbände deren jeweilige verbandliche Schwerpunktset-zungen aus.

300.000

250.000

200.000

150.000

100.000

50.000

0

225.055,39 224.638,00

259.934,00

195.062,69

2012 2013 2014 2015

Abb. 22: bewilligte Mittel der außerschulischen Jugendbildung im Rahmen der Globalförderung der Jugend-verbände in den Jahren 2012 bis 2015 in Euro

Quelle: GFAW Thüringen, 2015

© Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Thüringen e. V.

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52 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

Im Rahmen des Qualitätsentwicklungs-prozesses von Angeboten der außerschu-lischen Jugendbildung in Thüringen wur-den auch für die Angebote der Thüringer Jugendverbände jährlich qualitative Be-richtsbögen an die Bewilligungsbehörde übermittelt, die als Grundlage des gemein-samen Fachaustausches und der Weiter-entwicklung im Handlungsfeld dienen. Zeitgleich wurden quantitative Daten zur Durchführung der Bildungsveranstaltun-gen erfasst. Die nachfolgenden Aussagen beziehen sich auf diese quantitative und qualitative Berichterstattung und ihre ge-meinsame Diskussion.

Im Zeitraum von 2012 bis 2014 führten die Jugendverbände 2.047 Veranstaltungen15 der au-ßerschulischen Jugendbildung durch, wobei der Anteil mehrtä-giger Angebote16 leicht zunahm.

Die Thüringer Jugendverbände führten in den Jahren 2012 685 Veranstaltungen, 2013 660 Veranstaltungen und in 2014 702 Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung unter Nutzung von Förder-mitteln des LJFP 2012 bis 2016 durch. Waren davon in 2012 noch 400 Angebote mehrtägig konzipiert, nahm diese Anzahl in 2014 auf 437 zu. Das Verhältnis zwi-schen den eintägigen und mehrtägigen Veranstaltungen entwickelt sich leicht an-steigend in Richtung mehrtägiger Angebote (vgl. Abb. 23).

15 Als Veranstaltung zählt jedes durchgeführtes Bildungsan-gebot unabhängig der jeweiligen Durchführungsdauer. Alle Bildungsangebote vom jeweiligen Beginn bis zum jeweiligen Ende unabhängig der durchgeführten Stundenanzahl, unab-hängig von der Definition „mehrtägig und eintägig“ werden fortlaufend gezählt.

16 Das Kriterium mehrtägige Veranstaltung wurde immer dann erfüllt, wenn ein Bildungsangebot gruppenbezogen an mehreren Tagen mit fortlaufendem Inhalt durchgeführt wurde. Die Tage mussten nicht am Stück erbracht werden.

Die Thüringer Jugendverbände führten Angebote der außerschulischen Jugend-bildung unter Nutzung der Landesmittel im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Rahmen ihrer verbandlichen Schwerpunkt-setzung durch. Die Veranstaltungsdauer und die Veranstaltungsanzahl variierten dabei deutlich unter den Jugendverbän-den. Bei den in 2014 durchgeführten 702 Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung wurden insgesamt 1.942 Veranstaltungstage mit jungen Menschen durchgeführt. Dies entspricht einer durch-schnittlichen Veranstaltungsdauer von 2,8 Tagen. Auch hier zeigt sich unter den einzelnen Jugendverbänden ein sehr he-terogenes Bild. Allein im Jahr 2014 beweg-te sich die durchschnittliche Veranstal-tungsdauer von einem Minimalwert von 1,1 Tagen bis hin zu einem Maximalwert von 4,3 Veranstaltungstagen. Es ist zwar zu konstatieren, dass in den Jahren 2012 bis 2014 kein Jugendverband ausschließ-lich mehrtägige bzw. eintägige Angebo-te der außerschulischen Jugendbildung anbot, jedoch lässt die Auswertung der durchschnittlichen Veranstaltungsdauer

erkennen, dass Thüringer Jugendverbände konzeptionelle Schwerpunkte in der Aus-richtung auf eintägige oder mehrtägige Angebote der außerschulischen Jugend-bildung setzen.

Im Rahmen der 2.047 realisier-ten Angebote wurden insgesamt 39.730 Teilnahmen registriert17.

Mit den Angeboten der außerschulischen Jugendbildung erreichten die Thüringer Jugendverbände in den Jahren 2012 bis 2014 insgesamt bis zu 39.720 Teilnahmen. Dabei sank die Anzahl der Teilnahmen im Jahr 2014 ab, nachdem sie in 2013 zum Vergleichsjahr 2012 leicht zugenommen hatte. Das Verhältnis der männlichen und weiblichen Teilnehmenden ist im gesamten Angebotszeitraum ausgeglichen.

17 Die vorliegenden Datenbestände schließen Mehrfachbe-suche von Veranstaltungen durch einzelne Heranwachsende nicht aus. Die Analysen beziehen sich daher auf Teilnahmen bzw. Teilnahmeakte.

100

80

60

40

20

0

59

2012 2013 2014

61 64

41 39 37

Abb. 23: Verteilung der mehrtägigen und eintägigen Angebote der außerschulischen Jugendbildung bei den Thüringer Jugendverbänden in den Jahren 2012 bis 2014 in Prozent

Quelle: TMBJS, 2015

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53Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

Die Thüringer Jugendverbände boten teilweise explizit Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung für jun-ge Menschen mit Migrationshintergrund, für junge Menschen mit Behinderungen und für junge Menschen aus sozialen Randlagen an. Im Rahmen des qualita-tiven Berichtswesens dokumentieren die Jugendverbände unter anderem die Durchführung geschlechtsspezifischer An-gebote, integrierte oder eigene Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund und spezielle Angebote für Menschen mit Behinderung. Teilnehmende an den einzel-nen Bildungsangeboten werden dabei von den Jugendverbänden nicht mit Blick auf eine mögliche Kategorisierung abgefragt. Es ist jedoch zu bestätigen, dass junge Menschen mit individuellen Beeinträchti-gungen, sozialen Benachteiligen und mit Migrationshintergrund an den Angeboten teilnehmen.

Die Thüringer Jugendverbände boten jährlich Angebote der außerschulischen Jugendbildung an und griffen in der Um-setzung auf Fachkräfte mit (sozial)päd-agogischen Abschlüssen, wie auch auf ehrenamtliche Kräfte mit und ohne (sozial) pädagogische Abschlüsse zurück. Durch verbandsinterne und externe Fortbildung wurde das eingesetzte Personal fachlich begleitet und angeleitet.

Alle Jugendverbände legen einen Schwerpunkt in der Gestaltung außerschulischer Bildungs-angebote im Themenfeld der sozialen Jugendbildung. Wei-terhin liegen die Schwerpunkte der politischen, kulturellen und religiösen Jugendbildung stabil und an meist genannter Position in den Jahren 2012 bis 2014.

Die Angebote der außerschulischen Jugend-bildung bei den Thüringer Jugendverbänden fanden entsprechend der Qualitätskriterien außerschulischer Jugendbildung in Thürin-gen unter bestimmten Schwerpunktsetzun-gen statt (vgl. Abb. 24). In der Auswertung wurde über die Jahre 2012 bis 2014 kons-tant deutlich, dass die Thüringer Jugendver-bände in ihrer Angebotsgestaltung einen deutlichen Schwerpunkt in der Sensibili-sierung für soziale Fragestellungen und der Förderung der Akzeptanz unterschiedlicher Lebensentwürfe sowie der Stärkung der Konfliktlösungskompetenzen legen. Neben der sozialen Jugendbildung ist die politi-sche Jugendbildung Schwerpunkt. Hier informierten die Thüringer Jugendverbände junge Menschen über gesellschaftliche Zusammenhänge, befähigen sie zum de-mokratischen Denken und Handeln und ermöglichen so die kritische Urteilsbildung über gesellschaftliche Vorgänge.18

Für die Thüringer Jugendverbände kann eingeschätzt werden, dass sie die Ziele des LJFP 2012 bis 2016 im Bereich der außerschulischen Jugendbildung erfüllt haben. In den Angeboten der außerschu-lischen Jugendbildung wird die pluralis-tische Wertevielfalt der Jugendverbände auf Landesebene deutlich.

18 Aufgaben und Qualitätskriterien außerschulischer Jugendbildung im Freistaat Thüringen.

Aus dieser heraus nehmen alle Angebote der außerschulischen Jugendbildung mit-telbar auf die fachpolitischen Herausfor-derungen des LJFP 2012 bis 2016 Bezug.

Abb. 24: Schwerpunktsetzung der Angebote der außer-schulischen Jugendbildung bei den Jugendver-bänden in den Jahren 2012 bis 2014

Quelle: TMBJS, 2015

soziale Jugendbildung politische Jugendbildung kulturelle Jugendbildung religiöse Jugendbildung ökologische Jugendbildung weltanschauliche Jugendbildung Jugendbildung in Sport arbeitsweltbezogene Jugendbildung gesundheitliche Jugendbildung interkulturelle Jugendbildung techn.-naturwissenschaftliche Jugendbildung medienpädagogische Jugendbildung

24 %

12 %11 %

6 %

7 %

5 %

13 %6 %

5 %

4 % 4 %4 %

soziale Jugendbildung politische Jugendbildung kulturelle Jugendbildung religiöse Jugendbildung ökologische Jugendbildung weltanschauliche Jugendbildung Jugendbildung in Sport arbeitsweltbezogene Jugendbildung gesundheitliche Jugendbildung interkulturelle Jugendbildung techn.-naturwissenschaftliche Jugendbildung medienpädagogische Jugendbildung

24 %

12 %11 %

6 %

7 %

5 %

13 %6 %

5 %

4 % 4 %4 %

© Thüringer Sportjugend

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54 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

Konzeptförderung

Der Freistaat Thüringen förderte auf Basis des LJFP 2012 bis 2016 die außerschu-lische Jugendbildung konzeptbezogen entlang von vier Fachinhalten. Diese um-fassten Demokratiestärkung, Interkultu-relle Kompetenz, Nachhaltige Entwick-lung und Gesundheitliche Aufklärung. Die Förderung erfolgte im Wege der Anteils- finanzierung (70:30). Der Landesanteil lag dabei bei maximal 50.000 € pro Jahr und pro Vollzeitäquivalent (VZÄ). Zur Ausfinan-zierung des eigenen Angebotes nutzte ein Träger die Möglichkeit der Erhebung von Teilnahmebeiträgen19.

19 Die Aussagen zur Bestandsbewertung entstammen zum einen dem Bericht „Evaluation der Umsetzung der Konzept-förderung der außerschulischen Jugendbildung im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. Frankfurt am Main, 2016 und werden durch Aussagen der Jugendhilfeplanung ergänzt.

Von den zehn Trägern, deren Anträge po-sitiv beschieden wurden, haben in 2012 sechs aus der ersten Priorität der Maß-nahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016, ab 2013 acht und ab 2015 sieben mit der Umsetzung begonnen (vgl. Tabelle 10).

© Jana Hesse, Ferienpark Feuerkuppe e. V.

Abb. 25: bewilligte Mittel der Förderung der Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in Thüringen in den Jahren 2012 bis 2015 in Euro

Quelle: GFAW Thüringen, 2015

400.000

300.000

200.000

100.000

0

246.013,88

2012 2013 2014 2015

301.797,49 312.073,44295.021,60

© Steffen Walther/Jan Bernert, Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar

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55Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

TRÄGER FACHINHALT KONZEPTTITEL ZEITRAUM DER UMSETZUNG

Naturfreundejugend Thüringen Demokratiestärkung „Mitmischen leicht gemacht – Demokratiebildung für Kinder und Jugendliche in Thüringen“ 2012-2016

Kinder- und Jugendpfarramt der Evan- gelische Kirche in Mitteldeutschland Demokratiestärkung „Demokratische und gesellschaftliche Bildung

für bildungsferne Kinder und Jugendliche“ 2013-2016

Landesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt Interkulturelle Kompetenz „K.U.R.T. – Kulturelle Vielfalt und

respektvolles Miteinander in Thüringen“ 2012-2016

Bistum Erfurt / Bund der Deutschen Katholischen Jugend Thüringen e. V.

Demokratiestärkung,Interkulturelle Kompetenz „DEMOKRATIE MACHT KULTUR“ 2012-2016

Arbeit und Leben Thüringen e. V. Nachhaltigkeit „Pfadwechsel – Ein Bildungsprojekt für Nachhaltige Entwicklung“ 2012-2016

Ferienpark Feuerkuppe e. V. Gesundheitliche Aufklärung „Gesunde Zukunft“ 2012-2016

Thüringer Sportjugend im Landessportbund Thüringen e. V.

Gesundheitliche Aufklärung „Konzept – Gesundheitliche Jugendbildung“ 2012-2016

CVJM Thüringen e. V. Nachhaltigkeit „Nachhaltige Entwicklung“ 2013-2014

Tabelle 10: Konzepte der außerschulischen Jugendbildung im Zeitraum des LJFP 2012 bis 2016

Für die Konzeptförderung der außerschu-lischen Jugendbildung wurde im Rahmen des Fortschreibungsverfahren eine externe Evaluation durch das Institut für Sozialar-beit und Sozialpädagogik (ISS) in Frankfurt am Main durchgeführt, um den Erfolg des Fördermodells datenbasiert und auf Grund-lage fundierter Erkenntnisse zu überprü-fen. Es war zum einen festzustellen, ob die expliziten Zielstellungen in angedachtem Umfang erreicht worden sind. Zum anderen sollten eventuelle Schwächen der Förder-praxis identifiziert und Perspektiven ihrer Bearbeitung aufgezeigt werden. Auswer-tungen und Ergebnisse dieser Untersu-chung fließen maßgeblich in die folgenden umfangreichen Bestandsbeschreibungen ein. Für eine ausführliche Betrachtung der Evaluation wird auf den vorliegenden Ge-samtbericht des ISS Frankfurt verwiesen.20

20 Hilkert, M./Saßmannshausen, J.: Evaluation der Umset-zung der Konzeptförderung der außerschulischen Jugend-bildung im Rahmen des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2015 (verlängert bis 2016) – Gesamtbericht, Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V., 2016.

Die Träger der Konzepte lt. Tabelle 10 be-gannen in den Jahren 2012 bzw. 2013 mit der inhaltlichen Umsetzung. Dabei unterschieden sie sich nicht nur hinsicht-lich ihrer strukturellen Voraussetzungen, sondern auch in den zur Realisierung eingesetzten personellen Ressourcen. Zwar war über sämtliche Jahre hinweg mehrheitlich ein Jugendbildungsrefe-rent bzw. ein VZÄ mit der Durchführung der Maßnahmen betraut. In drei Fällen standen jedoch zumindest zeitweise 1,5 VZÄ zur Verfügung. Hiermit einher gingen quantitative Unterschiede in den von den Trägern zu erbringenden Bildungstagen. Im Falle eines VZÄ lagen diese bei 70 in den jeweilig ersten Jahren der Konzeptför-derung sowie 80 in den weiteren Jahren. Demgegenüber standen 105 bzw. 120 Bildungstage bei 1,5 VZÄ.

Bei insgesamt stabilen Reali-sierungsquoten wurden zwi-schen 2012 und 2014 1.660 von 1.788 geplanten Bildungs-tagen erbracht.

Unter Berücksichtigung der nachträglichen Aufnahme eines Trägers im Jahr 2013 wa-ren in den Jahren 2012 bis 2014 insgesamt 1.788 Bildungstage vorgesehen. Hiervon wurden 93 Prozent (1.660) tatsächlich erbracht. Im Zeitverlauf war diese Quote nur geringen Schwankungen unterworfen und verblieb zwischen 92 Prozent und 93 Prozent. Die Analyse auf Trägerebene lässt allerdings deutliche Unterschiede erken-nen, so dass die vermeintliche Konstanz weniger auf ein allgemein stabiles Niveau zurückzuführen ist, denn auf sich wech-

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56 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

selseitig ausgleichende Schwankungen. Im Extremfall veränderte sich der Anteil realisierter Bildungstage eines Trägers um 38 Prozent innerhalb eines Jahres. Die-se Heterogenität bildet sich auch in den Einschätzungen der Träger zur Bildungs-tageregelung ab. Sie wird unterschiedlich bewertet: Einerseits wird sie als Orientie-rung und Qualitätsstandard wertgeschätzt; andererseits auch als eine Einschränkung der Flexibilität. Das bezog sich aus Träger-perspektive auf oftmals aufwendige und kleinteilige Abrechnungsprozeduren und die Anerkennung eines Bildungstages nach Ableistung von sechs Zeitstunden.

Im Untersuchungszeitraum führ-ten die Bildungsträger 968 Ver-anstaltungen21 durch, wobei der Anteil mehrtägiger Angebote22 leicht zunahm.

Mit dem kontinuierlichen Anstieg der Bil-dungstage ging eine Zunahme der Maßnah-men einher. Wurden im Jahr 2012 noch 280 Veranstaltungen von den Trägern durch-geführt, stieg diese Zahl auf zunächst 339 in 2013 und schließlich 349 im Jahr 2014 an. Somit wurden im Zeitraum zwischen 2012 bis 2014 968 Veranstaltungen mit

21 Als Veranstaltung im Rahmen der Konzepte außerschuli-scher Jugendbildung zählt jedes durchgeführtes Bildungsan-gebot unabhängig der jeweiligen Durchführungsdauer. Alle Bildungsangebote vom jeweiligen Beginn bis zum jeweiligen Ende unabhängig der durchgeführten Stundenanzahl, unab-hängig von der Definition „mehrtägig und eintägig“ werden fortlaufend gezählt werden.

22 Das Kriterium mehrtägige Veranstaltung wurde immer dann erfüllt, wenn ein Bildungsangebot gruppenbezogen an mehreren Tagen mit fortlaufendem Inhalt durchgeführt wurde. Die Tage mussten nicht am Stück erbracht werden.

Mitteln der Konzeptförderung umgesetzt. Auch hier lässt der Blick auf die Trägerebene unterschiedliche Entwicklungen erkennen, so dass sich in der Gesamtschau erneut ein eher heterogenes Bild ergibt. Teilweise gegenläufige Tendenzen sind dabei unter anderem auf die unterschiedliche konzepti-onelle Ausrichtung der Träger zurückzufüh-ren. So veränderte ein Träger während des Umsetzungszeitraums den Schwerpunkt bewusst von ein- hin zu mehrtägigen Ver-anstaltungen. Ein Träger hingegen wies in sämtlichen Jahren den niedrigsten An-teil mehrtägiger Bildungsangebote auf, steigerte aber zugleich die absolute Zahl seiner Veranstaltungen. Die Träger verbin-den die allgemeine Umsetzung sowie die trägerspezifische Orientierung auf ein- oder mehrtägige Veranstaltungen zentral mit den infrastrukturellen Rahmenbedingungen und den Zielgruppen. D.h. Träger, die nicht über leicht erreichbare oder angeschlossene Ju-gendbildungsstätten verfügen fokussieren sich weniger auf mehrtägige Veranstaltun-gen. Insgesamt wurden während der Jahre 2012 und 2014 336 (35Prozent) mehrtägige und 632 (65Prozent) eintägige Angebote vorgehalten, der Anteil mehrtägiger Maß-nahmen nahm dabei von 33 Prozent im Jahr 2012 auf 38 Prozent im Jahr 2014 zu.

Im Rahmen der 968 realisierten Maßnahmen wurden insgesamt 12.730 Teilnahmen registriert.23

Neben den erbrachten Bildungstagen so-wie den durchgeführten Maßnahmen stieg auch die Anzahl der Teilnahmen im Zeitver-lauf. Diese entwickelte sich von zunächst 3.469 auf 4.615 (2013) und schließlich 4.646 im Jahr 2014. Nach Auswertung

23 Die vorliegenden Datenbestände schließen Mehrfachbe-suche von Veranstaltungen durch einzelne Heranwachsende nicht aus. Die Analysen beziehen sich daher auf Teilnahmen bzw. Teilnahmeakte.

© Stefanie Ott, Landesjugendwerk der AWO

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57Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

der Teilnehmerlisten wurden somit über den gesamten Untersuchungszeitraum hinweg 12.730 Teilnahmen registriert. Dabei zeichnen sich auch hier die obig beschriebenen Entwicklungslinien ab. Einerseits ist ein deutlicher Anstieg von 2012 auf 2013 bzw. 2014 (um 1.146 bzw. 1.177 Teilnahmen) zu beobachten. Die-ser ist jedoch das Resultat heterogener Verläufe auf Ebene der einzelnen Träger. Augenscheinlich ist, dass die in der Ten-denz positive Entwicklung zwischen den Jahren 2012 und 2013 nicht allein auf die weitere Aufnahme von zwei Konzepten der zweiten Priorität in die Konzeptförderung zurückzuführen ist. Vielmehr verzeichne-ten die Konzepte der ersten Förderpriorität in diesem Zeitraum deutliche Zuwächse, so dass ein kombinierter Effekt naheliegt. Auch auf rückläufige Tendenzen weisen die Analysen der Teilnahmeanzahlen von Konzepten hin. Hier scheint abermals ein Zusammenhang mit der verstärkten Aus-richtung auf mehrtägige Veranstaltungen wahrscheinlich.

Schwerpunkt der Förderung lag im Umsetzungszeitraum auf den Fachinhalten Gesundheitliche Aufklärung und Demokratiestär-kung

Schon im Zuge des Bewilligungsverfah-rens wurde sichergestellt, dass sämtliche Fachinhalte berücksichtigt und entspre-chende Bildungsangebote entwickelt wer-den. In den Jahren 2012 bis 2015 wurden drei Konzepte im Fachinhalt Demokratie-stärkung, zwei im Bereich interkulturelle Kompetenz, zwei zur Gesundheitlichen Aufklärung und eines zur nachhaltigen Entwicklung realisiert. Die Anzahl der geförderten Konzepte variiert folglich je Fachinhalt. Dies hat in Verbindung mit den jeweils eingesetzten VZÄ eine unter-

schiedliche Gewichtung hinsichtlich der zu leistenden Bildungstage zur Folge. Im Fachinhalt Gesundheitliche Aufklärung war die Erbringung von 505 Bildungstagen vorgesehen, in jenem der Demokratiestär-kung waren mindestens 478 angedacht. Deutlich geringer hingegen fällt die Zahl der Bildungstage in den Fachinhalten Nachhaltige Entwicklung (230) und In-terkulturelle Kompetenz aus (mindestens 230). Diese mit der Auswahl der Konzepte und der Festlegung des zu erbringenden Leistungsumfangs einhergehende Gewich-tung wurde durch die unterschiedlichen Anteile tatsächlich realisierter Bildungs-tage weiter verstärkt. So konnten die vereinbarten Zeitkontingente im Bereich Nachhaltige Entwicklung zu 82 Prozent (188 von 230), jene zur Gesundheitlichen Aufklärung hingegen zu 97 Prozent (491 von 505) umgesetzt werden.24

Die beschriebene Schwerpunktsetzung drückt sich erwartungsgemäß auch in den Veranstaltungseilnahmen je Fachin-halt aus. Während des gesamten Unter-suchungszeitraums wurden die höchs-ten Teilnahmeanzahlen im Rahmen der Gesundheitlichen Aufklärung registriert (2012: 1227; 2013: 1672; 2013: 1279). Zwar fallen die entsprechenden Angaben im Bereich Nachhaltige Entwicklung in der Gesamtschau geringer aus (2012: 335; 2013: 592; 2014: 1034), sie weisen aller-dings eine deutlich ansteigende Tendenz auf. So erhöhten sich die Teilnahmen kon- tinuierlich und glichen sich zunehmend an das Niveau der übrigen Fachinhalte an. Die wachsenden Teilnahmeanzahlen korrespondieren mit den Einschätzungen der Konzeptträger. Sie beschreiben die

24 Das Konzept DEMOKRATIE MACHT KULTUR fokussiert zwei Fachinhalte – Demokratiestärkung und Interkulturelle Kompetenz. Anhand der vorliegenden Datengrundlage ließen sich jedoch weder die zu leistenden noch die tatsächlich realisierten Bildungstage konkret den beiden Fachinhalten zuordnen.

Fachinhalte überwiegend als anschlussfä-hig und zeitgemäß. Allerdings wurde auch betont, dass die Wahl evtl. abstrakter The-men von eher untergeordneter Bedeutung für die Attraktivität der Bildungsangebote sei und eine zu starke Fokussierung der Fachinhalte der Akquise neuer Zielgruppen entgegenstehe.

Die Bildungsveranstaltungen waren zu einem Großteil an Ju-gendgruppen adressiert. Diese Nutzergruppe ist über die För-derjahre deutlich angestiegen.

Die Ziel- und Nutzergruppen der Konzepte lassen sich in Jugendgruppen, Schulklas-sen, ehrenamtliche Multiplikatoren und hauptamtlich Beschäftigte unterscheiden. Das Konzept der Konzeptförderung ent-hält zudem die Regel, dass maximal 20 Prozent der Bildungstage im schulischen Kontext realisiert werden können. Diese Vorgabe wurde grundsätzlich von allen Konzeptträgern eingehalten. Mit Blick auf die durchgeführten Veranstaltungen zeigt sich, dass diese zwischen 2012 bis 2014 63 Prozent Jugendgruppen adressierten. Waren in den Jahren 2012 und 2013 der Anteil der Jugendgruppen konstant bei unter 60 Prozent, stieg er im Jahr 2014 auf nahezu 70 Prozent an. Der Anteil der ehrenamtlichen Multiplikatoren sank im Verlauf der Förderjahre kontinuierlich auf einen Anteil von 11 Prozent in 2014. Der Anteil der hauptamtlich Beschäftigten ist im Vergleich zu den anderen Nutzergrup-pen gering und nimmt im Durchschnitt einen Anteil von 5 Prozent ein. Hierbei ist wichtig zu benennen, dass Bildungs-veranstaltungen nicht ausschließlich mit einer Ziel- und Nutzergruppe durchgeführt werden konnten, sondern sich diese auch gemeinsam in Bildungsangeboten wie-derfanden.

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58 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Der Anteil der erreichten bis 18-jährigen Kinder und Jugend-lichen ist hoch und stieg im Lau-fe des Förderzeitraumes zudem kontinuierlich an.

Der Anteil der jungen Menschen im Al-ter von bis zu 18 Jahren war im Laufe der Förderjahre zum einen konstant hoch und stieg zum anderen kontinuierlich an. Dem-gegenüber sank der Anteil der 19-27-jäh- rigen stetig von 19 Prozent (2012) auf

zwölf Prozent (2014). Waren im Jahr 2012 62 Prozent der erreichten Teilnahmen den bis zu 18-jährigen Kindern und Jugendli-chen zuzuordnen, so stiegen sie bis 2014 auf einen Anteil von 70 Prozent an. Die Erreichung der 0-10-Jährigen innerhalb dieser Altersgruppe schwankte, erreichte im Jahr 2014 jedoch einen Tiefststand. Der Anteil der 0-10-Jährigen lässt sich auch mit Blick auf einzelne Trägerkonzepte er-klären, die diese Altersgruppe zusätzlich anvisieren, bzw. nicht gänzlich aus ihren Angeboten ausschließen.

Aus Sicht der befragten Konzeptträger ist die detaillierte Steuerung der Zielgruppen-zusammensetzung nur bedingt zu realisie-ren, andererseits ist sie zudem ebenfalls von den Institutionen abhängig, in denen die Jugendlichen mit dem Bildungsangebot erreicht werden. Darüber hinaus werden sozialpädagogische Anliegen formuliert, die darauf hinweisen, dass es teilweise gewinnbringend sei, Themen auch an jün-gere Kinder heranzutragen.

Abb. 26: Zielgruppen der Veranstaltungen im Zeitverlauf

Quelle: ISS Frankfurt/Main, Evaluation der Kon-zeptförderung der außerschulischen Jugendbil-dung im Dezember 2015

100

75

50

25

0

56

2219

4

57

26

15

5

6863

23 24

11 13

6 5

Jugendgruppen Schulklassen ehrenamtliche Multiplikatoren

hauptamtliche Beschäftigte

2012 2013 2014 2012 bis 2014

2012 bis 2014 (n=12553)

2014 (n=4620)

2013 (n=4554)

2012 (n=3379)

13 66 15 7

11 70 12 7

14 65 15 7

12 62 19 7

0 25 50 75 100

Abb. 27: Anteile der Altersgruppen im Zeitverlauf

Quelle: ISS Frankfurt/Main, Evaluation der Kon-zeptförderung der außerschulischen Jugendbil-dung im Dezember 2015

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

100

75

50

25

0

56

2219

4

57

26

15

5

6863

23 24

11 13

6 5

Jugendgruppen Schulklassen ehrenamtliche Multiplikatoren

hauptamtliche Beschäftigte

2012 2013 2014 2012 bis 2014

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59Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Die Anteile der erreichten männ-lichen und weiblichen Jugendli-chen waren ausgewogen.

Die Erreichung von unterschiedlichen Zielgruppen und die Steuerung der Ziel-gruppenzusammensetzung ist ein wieder-kehrendes Thema der außerschulischen Bildung. Dazu zählt auch die Adressierung von männlichen und weiblichen Jugend-lichen und ggf. die Entwicklung gender-spezifischer Angebote. Die Träger der Konzeptförderung sprachen zu ungefähr gleichen Teilen und über die Förderjahre hinweg konstant Mädchen und Jungen an. Im Jahr 2013 wurden 56 Prozent Mädchen und 44 Prozent Jungen erreicht. Im Jahr darauf pendelte sich das Verhältnis wieder auf 52 Prozent Mädchen und 48 Prozent Jungen ein. Über die Jahre hinweg ergibt sich ein Mittelwert von 53 Prozent erreich-ten weiblichen und 47 Prozent erreichten männlichen Jugendlichen.

Mit Blick auf einzelne Träger wird deutlich, dass die Durchschnittswerte der einzelnen – und so der Gesamtdurchschnitt über alle Jahre – auch durch zum Teil gegenläufige Entwicklungen auf Trägerebene bestimmt sind. Erreichte ein Träger in allen Jahren einen konstanten Mädchenanteil zwischen

53 Prozent und 49 Prozent, so glich ein anderer Träger die Zusammensetzung der Geschlechter von 61 Prozent auf 55 Prozent aus (2013: 60 Prozent). Demgegenüber steigerte ein dritter Träger seinen Mäd-chenanteil von zunächst 42 Prozent auf 53 Prozent (2013: 52 Prozent). Die eher disparaten Entwicklungen der Anfangsjahre lassen sich zudem darauf zurückführen, dass die Träger zunächst ihre Projektarbei-ten etablieren und Zielgruppen erreichen mussten, was sich auf Trägerebene in 2014 in einer allgemein homogeneren Verteilung der Geschlechter wiederspiegelt.

Im Rahmen des qualitativen Berichts-wesens dokumentieren die Träger unter anderem die Durchführung geschlechts-spezifischer Angebote. Im ersten Förder-jahr gaben vier von fünf Trägern, die eine Angabe gemacht haben an, dass Sie im jeweiligen Förderjahr einschlägige Ange-bote durchgeführt haben. Im Jahr 2014 waren es fünf von sechs Trägern. Integrierte oder eigene Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund führten 2012 drei von fünf Trägern durch. Im Jahr 2013 waren es vier von sieben und 2014 drei von sechs Jugendbildungsträgern. Spezielle Angebo-te für Menschen mit Behinderung führte 2012 ein Anbieter von fünf, 2013 kein Anbieter von sieben und 2014 zwei von

sechs Anbietern durch. Teilnehmende an den einzelnen Bildungsangeboten werden dabei von den Trägern nicht mit Blick auf eine mögliche Kategorisierung abgefragt. Es ist jedoch zu bestätigen, dass junge Menschen mit individuellen Beeinträchti-gungen, sozialen Benachteiligen und mit Migrationshintergrund an den Angeboten teilnehmen. Grundlegendes Ziel der päd-agogischen Arbeit war es nicht, explizite Angebote zu schaffen, sondern inklusiv zu arbeiten, was die Auflösung der Merkmale meint und nicht das Hervorheben dieser.

Sämtliche Träger erreichten mit ihren Bildungsangeboten Her-anwachsende aus mindestens zehn Landkreisen/kreisfreien Städten, obgleich ein starker Fokus auf die Planungsregion Mittelthüringen zu erkennen ist.

Mit der Teilnahme von Heranwachsen-den aus mindestens zehn Landkreisen/kreisfreien Städten Thüringens wurde eine weitere Bedingung der Konzeptförderung festgelegt. Diese wurde von allen Trägern in jedem Förderjahr vollumfänglich umge-setzt25. Nichtsdestoweniger zeichnet sich

25 Dies träfe auch bei einer Erhöhung der Anforderungen zu. Die Anzahl an Regionen, aus denen mehr als fünf Teil-nahmen im Laufe eines Jahres registriert wurden, lag über alle Träger hinweg bei durchschnittlich 15 (2012 und 2013) bzw. 14 (2014).

53 47 11

52 48 11

56 44 11

51 49 11

0 25 50 75 100

weiblich männlich

2012 bis 2014 (n=12553)

2014 (n=4620)

2013 (n=4554)

2012 (n=3379)

Abb. 28: Anteile der Altersgruppen im Zeitverlauf

Quelle: ISS Frankfurt/Main, Evaluation der Kon-zeptförderung der außerschulischen Jugendbil-dung im Dezember 2015)

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

53 47 11

52 48 11

56 44 11

51 49 11

0 25 50 75 100

weiblich männlich

2012 bis 2014 (n=12553)

2014 (n=4620)

2013 (n=4554)

2012 (n=3379)

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60 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

ein starker Fokus auf die Planungsregion Mittelthüringen ab. Knapp die Hälfte der Beteiligungen an den Bildungsveranstal-tungen geht auf Heranwachsende aus Gotha, Erfurt, Sömmerda, Weimar, dem Weimarer-Land oder dem Ilm-Kreis zurück.

Grundsätzlich ist dieser Umstand durch die regionale Ausrichtung sämtlicher Bildungs-träger zu erklären – in fünf von sieben Fällen wurden in dieser Planungsregion die meisten Teilnahmen generiert. Über-durchschnittlich hoch sind dennoch die Anteile von zwei Trägern. 61 Prozent (1067 von 1735 Teilnahmen), bzw. 73 Prozent (1931 von 2644) der Beteiligungen an den jeweiligen Bildungsveranstaltungen entfie-len auf Heranwachsende der zugehörigen Landkreise/kreisfreien Städte des Trägers.

In deutlich geringerem Umfang nahmen hingegen junge Menschen aus Nord-, Südwest- und Ostthüringen die Bildungs-angebote in Anspruch. Auf sie entfielen 2014 jeweils 15 Prozent der insgesamt gut 4.600 Teilnahmen dieses Jahres. Die leicht positive Tendenz Ostthüringens wird vor-dergründig durch einen Träger beeinflusst, wohingegen ein anderer Konzeptträger mit seinen Bildungsangeboten vorwiegend He-

ranwachsende aus Nordthüringen erreicht. Mit Blick auf die einzelnen Landkreise/kreisfreien Städte fällt auf, dass junge Men-schen aus Suhl (76 Teilnahmen zwischen 2012 und 2014), dem Saale-Orla-Kreis (85) sowie dem Saale-Holzland-Kreis (91) die Angebote in deutlich geringerem Umfang wahrnahmen, als jene aus Erfurt (1.894), dem Landkreis Gotha (1.606) und dem Ilm-Kreis (921).

Die Erkenntnis, dass die Verortung der außerschulischen Jugendbildung in Thü-ringen ungleich verteilt ist, ist bei den Konzeptträgern bekannt und wird auch teilweise problematisierend gewürdigt. Aus Sicht der Träger ist die Durchführung von Bildungsveranstaltungen an Veranstal-tungsorten mit einer zeitaufwendigen An-reisezeit jedoch nur begrenzt möglich. Dies wird zum einen mit räumlichen bzw. infra-strukturellen Bedingungen in Verbindung gebracht (z. B. mit dem Vorhandensein von Einrichtungen, auf die ein Träger zur Durch-führung von Veranstaltungen Zugriff hat), zum anderen sind Fragen der eigenen (teil-weise eingeschränkten) Mobilität für die Träger ausschlaggebend. Ein hinderlicher Faktor aus Sicht der Träger ist zudem das Freizeit-Reise-Verhalten von Schulklassen

oder Jugendgruppen in den Randgebieten von Thüringen, die sich an räumlich na-heliegenden Angeboten orientieren und somit auch Angebote in Nachbarbundes-ländern in Anspruch nehmen. Förderlich sind aus Sicht der Befragten Netzwerke, die über die Trägerinstitution den Weg auch in entlegene Regionen begünstigen können. Nichtsdestoweniger nutzen die Anbieter vielfältige Wege, um ihre Angebote auch in weniger etablierten Regionen bekannt zu machen (z. B. Kontaktaufnahme zu Ju-gendämtern, Besuche von potentiellen Partnereinrichtungen, Werbung über den Postweg oder das Internet etc.).

© Carolin Pfeifer, Arbeit und Leben Thüringen

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

Abb. 29: Anteil der Teilnahmen nach Planungsregion im Zeitverlauf

Quelle: ISS Frankfurt/Main, Evaluation der Kon-zeptförderung der außerschulischen Jugendbil-dung im Dezember 2015

100

75

50

25

0

2315

49

84

0

21

13

48

13

3 2

15 15

48

15

61

Nordthüringen Südwest- thüringen

Mittel- thüringen

Ostthüringen andere Bundesländer

Ausland

2012 2013 2014

100

75

50

25

0

2315

49

84

0

21

13

48

13

3 2

15 15

48

15

61

Nordthüringen Südwest- thüringen

Mittel- thüringen

Ostthüringen andere Bundesländer

Ausland

2012 2013 2014

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61Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Förderung von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung

Im Rahmen der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016 erhielten Träger der freien Ju-gendhilfe für Angebote der außerschuli-schen Jugendbildung mit überörtlichem Wirkungskreis auf Antragsstellung eine Förderung für Einzelprojekte, welche sich an den Fachinhalten

■ Kompetenzstärkung von Kindern und Jugendlichen durch eine aktive und partizipative Auseinandersetzung mit der Gesellschaft,

■ Umsetzung einer Teilhabegerechtigkeit und/oder

■ Förderung der Medienkompetenz

sowie den Zielstellungen des LJFP 2012 bis 2016 orientierten. Nach den Bestim-mungen der Maßnahmeplanung konnten freie Träger, welche nicht selbst Träger einer Konzeptförderung im Bereich der außerschulischen Jugendbildung waren und nicht von der Globalförderung der Thüringer Jugendverbände partizipierten, auf Antrag und unter Vorlage eines ent-sprechenden fachinhaltlichen Konzepts sowie eines Kosten- und Finanzierungs-

planes eine Förderung erhalten. Bei der Entscheidung wurden die Qualitätskri-terien außerschulischer Jugendbildung zugrunde gelegt.

Die Einzelmaßnahmen der außerschu-lischen Jugendbildung fanden in allen Jahren der Umsetzung als mehrtägige Veranstaltungen statt. Die Bearbeitung der Anträge erwies sich im ersten Jahr der Umsetzung als sehr aufwendig, erforderte viele individuelle Beratungsgespräche und seitens der Träger teilweise einen ho-hen Nacharbeitungsbedarf. Gleichzeitig wurde offensichtlich, dass die erfolgrei-che Umsetzung der Einzelprojekte eine Anpassung der Teilnehmendentagessätze notwendig machte. Dies ist ab Januar 2013 per Richtlinienänderung realisiert worden.

Die in 2013 erfolgte Anzahl von Anträgen von Einzelmaßnahmen ebbte dann zum Jahr 2014 hin ab. Gleichzeitig wurde in der Beantragung ersichtlich, dass zuneh-mend regionale Träger von der Förder-mittelvergabe partizipieren wollten. Hier konnte jedoch aufgrund des fehlenden überörtlichen Charakters der beantragten

Maßnahmen keine Bewilligung erfolgen.Die Bewilligung der Einzelmaßnahmen er-folgte in den Jahren 2012 und 2013 durch die Fachabteilung des Thüringer Ministeri-ums für Familie, Soziales und Gesundheit. Ab dem Jahr 2014 erfolgte die Bewilligung durch die GFAW Thüringen nach einer kon-zeptionell inhaltlichen Prüfung durch die Fachabteilung.

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

70.000

60.000

50.000

40.000

30.000

20.000

10.000

0

41.365

2012 2013 2014 2015

62.829

27.262 29.464

Abb. 30: bewilligte Mittel Förderung von Einzelmaß- nahmen der außerschulischen Jugendbildung 2012 bis 2015 in Euro

Quelle: GFAW Thüringen 2015

© Falko Heimer, Bildungswerk Blitz e. V.

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62 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

In den Jahren 2012 bis 2015 wurden folgende Einzelprojekte der außerschuli-schen Jugendbildung gefördert:

Tabelle 11: Konzepte von Einzelmaßnahmen der außer- schulischen Jugendbildung im Jahr 2012

Tabelle 12: Konzepte von Einzelmaßnahmen der außer- schulischen Jugendbildung im Jahr 2013

Tabelle 13: Konzepte von Einzelmaßnahmen der außer- schulischen Jugendbildung im Jahr 2014

2012 Konzepte Tage Teilnehmer gesamt Fachinhalt

Thüringer Kinder- und Jugendzirkuscamp 8 98

Partizipation/ Umsetzung einer

Teilhabegerechtigkeit

Strahlkraft der Kunst 5 60

bewegte Künste 4 20

Jugendliche haben auch etwas zu sagen 3 20

E-Partizipation 4 20

Blickwinkel 5 48

So wie wir es sehen! Die vier Elemente zwischen Kamerasicht und Kinderaugen!

5 16

Förderung derMedienkompetenzFerne Welten so nah 3 20

Mit Filmen Bilden 3 20

Jugendmedienakademie 15 20

Fördersumme 41.365,00 €

2013 Konzepte Tage Teilnehmer gesamt Fachinhalt

Zirkuskultour 8 26

Partizipation/ Umsetzung einer

Teilhabegerechtigkeit

Kinderkulturkarawane 5 103

Thüringer Zirkuskindercamp 8 105

Holzwerkstadt – Partizipation – passgenaue außerschulische Angebote 18 20

Konzeption Stadt Gera – außerschulische Jugendbildung 6 24

Geocaching – zwischen Forscherdrang und Abenteuerlust 6 39

Förderung derMedienkompetenz

Handy Filme 6 14

Jugendmedienakademie 15 17

Kids on Air 22 40

Film ab/Herbst 5 15

Fördersumme 62.829,00 €

2014 Konzepte Tage Teilnehmer gesamt Fachinhalt

Thüringer Kinder- und Jugendzirkuscamp 7 120Partizipation/

Umsetzung einer Teilhabegerechtigkeit

Bauerbacher Weihnachtsmarkt als Lebens-, Fantasie- und Kreativwerkstatt 9 18

Demokratie durch aktive Partizipation 5 21

Geocaching – zwischen Forscherdrang und Abenteuerlust 6 40 Förderung der

MedienkompetenzHandy Filme – Spontan und mobil 6 40

Fördersumme 27.262,00 €

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

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63Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

2015 Konzepte Tage Teilnehmer gesamt Fachinhalt

Thüringer Kinder- und Jugendzirkuscamp 7 120 Partizipation/ Umsetzung einer

TeilhabegerechtigkeitDemokratiebildung durch aktive Partizipation 4 25

Geocaching – zwischen Forscherdrang und Abenteuerlust 6 40

Förderung derMedienkompetenz

Handy Filme – Spontan und mobil 6 40

Gundermann & Co. – ein Wiesenkrimi 8 20

Alice im Wunderland 6 20

Fördersumme 29.464,00 €

Tabelle 14: Konzepte von Einzelmaßnahmen der außer- schulischen Jugendbildung im Jahr 2015

Die Förderung von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung ermög-lichte die Unterstützung von Einzelpro-jekten. Der Verlauf der Antragstellung in den einzelnen Förderjahren und damit die Inanspruchnahme dieser Förderoption lassen nur wenige Rückschlüsse auf die Effektivität und Attraktivität zu.

In der Rückmeldung der Träger lässt sich hier konstatieren, dass vor allem die Frei-gabe des Landeshaushaltes und damit die tatsächliche Verfügbarkeit der Mittel zu spät im jeweils laufenden Jahr als negativ und hemmend bewertet wurden. Auf Seiten des öffentlichen Trägers ist die Bewerbung der zur Verfügung stehenden Mittel eine Stellschraube für die Inanspruchnahme der Förderoption. Träger, die für die Inan-spruchnahme der Mittel in Frage kommen, erfahren zumeist erst spät im Jahresverlauf von der Option, Fördergelder hier zu bean-tragen. Inwieweit die Begrenzung der An-tragsstellung auf die drei fachpolitischen Herausforderungen eine Begrenzung des Handlungsspielraumes darstellt, ist nicht abbildbar.

60

50

40

30

20

10

0Förderung der Medienkomptenz Partizipation/Umsetzung

einer Teilhabegerechtigkeit

11

2621

12

54

45

38

26

2012 2013 2014 2015

Abb. 31: Verteilung der Bildungstage der Fachinhalte in der außerschulischen Jugendbildung im Jahr 2012 bis 2015 in absoluten Zahlen

Quelle: TMBJS, 2015

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

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64 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen

Jugendbildungseinrichtungen der außer-schulischen Jugendbildung gehören zu den zentralen Orten und Gelegenheiten, an denen junge Menschen selbstbe-stimmte und an den Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe ausgerichtete Lern- und Bildungserfahrungen machen können. Der LJFP 2012 bis 2016 nahm eine nicht langfristig zufriedenstellende Unterscheidung in Jugendbildungsstätte und sonstige Jugendbildungseinrichtung für Thüringen vor.

Gleichzeitig erhielt er in seiner Maßnahme-planung den Auftrag zur Erarbeitung einer fachlichen Definition für Jugendbildungs-einrichtungen in Thüringen, die durch die Entwicklung qualitativ messbarer und überprüfbarerer Mindeststandards un-tersetzt ist.

Zur Umsetzung dieses Maßnahmepunktes wurden

■ eine Evaluation zur Erarbeitung einer fachlichen Definition für Jugendbil-dungseinrichtung in Thüringen im Zeitraum von September 2013 bis Dezember 2014 und

■ eine Evaluation zur Untersuchung der Jugendbildungseinrichtungen in Thü-ringen auf der Grundlage der erarbei-teten Definition von Jugendbildungs-einrichtungen in Thüringen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2015

durchgeführt. Mit beiden Evaluationen wurde der Arbeitskreis deutscher Bildungs-stätten e. V. beauftragt. Die Ergebnisse der Evaluationen fließen in die Bestandsab-bildung ein.

Auf den vorliegenden Gesamtbericht wird an dieser Stelle verwiesen. Während die Mitarbeit der im LJFP 2012 bis 2016 aufge-führten Jugendbildungseinrichtungen an der Erarbeitung der fachlichen Definition als ein freiwilliger Prozess gestaltet wurde, war die Teilnahme an der Untersuchung der Jugendbildungseinrichtungen in Thü-ringen auf der Grundlage der erarbeiteten Definition von Jugendbildungseinrich-tungen in Thüringen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2015 ein verbindliches Verfahren.

Tabelle 15 (siehe Seite 65): beteiligte Jugendbildungseinrichtungen und deren Träger an den Evaluationen „Erarbeitung einer fachlichen Definition für Jugendbildungs-einrichtung in Thüringen“ und „Untersuchung der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen auf der Grundlage der erarbeiteten Definition von Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016“

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

© Thüringer Sportjugend

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65Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Die Erarbeitung der fachlichen Definition von Jugendbildungseinrichtungen in Thü-ringen, wie auch die Durchführung der Evaluation zur Erfüllung der Definitions- aspekte basierten auf den im SGB VIII for-mulierten Grundsätzen der Zusammenar-beit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe (Partnerschaftlichkeit, Selbstständigkeit, Förderung und Stärkung).

Die gemeinsam erarbeitete Definition von Jugendbildungseinrichtung in Thüringen (Anlage 3) wurde vom LJHA in seiner Sit-zung am 8. Dezember 2014 einstimmig beschlossen26.

Die Untersuchung der Jugendbildungsein-richtungen in Thüringen auf der Grundlage der erarbeiteten Definition von Jugend-

26 Beschluss-Nr. 127/14: Definition von Jugendbildungs-einrichtung in Thüringen.

bildungseinrichtungen in Thüringen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 wurde als ein Bestandteil eines gemeinsamen fach-lichen Entwicklungsprozesses begonnen. Mit dem Ansatz der Untersuchung sollte aufgezeigt werden, dass es zentral um die Stärkung von Jugendbildungseinrichtun-gen in Thüringen geht27.

27 Ballhausen, U.: Untersuchung der Jugendbildungsein-richtungen in Thüringen auf der Grundlage der erarbeiteten Definition von Jugendbildungseinrichtungen im Rahmen der Fortschreibung des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021 - Statistische Gesamtdarstellung ohne Beschreibung der einrichtungsspezifischen Handlungsbedarfe, 2016.

Träger Jugendbildungseinrichtungen

Jugendausbildungs- und -begegnungszentrum Schloss Sinnershausen gGmbH

Jugendausbildungs- und Begegnungszentrum der Thüringer Jugendfeuerwehr „Schloss Sinnershausen“

Internationaler Bund Internationales Jugendgästehaus Jena

Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora Internationale Jugendbegegnungsstätte

Bistum Erfurt Jugendhaus „St. Sebastian“ Erfurt

Bistum Erfurt Jugend- und Erwachsenenbildungshaus „Marcel Callo“ Heilbad Heiligenstadt

CVJM Thüringen e. V. Evangelisches Rüstzeitheim Braunsdorf

CVJM Thüringen e. V. Haus Hoheneiche

KIEZ Ferienpark Feuerkuppe e. V. Ferienpark Feuerkuppe

Landleben e. V. Erlebnisbauernhof Kleinberndten

Thüringer Sportjugend im Landessportbund Thüringen e. V. Waldhof Finsterbergen

JugendSozialwerk Nordhausen e. V. Jugendgäste- und Bildungshaus Rothleimmühle

JugendSozialwerk Nordhausen e. V. Jugendgästehaus „Fröbelhaus“

Bildungswerk Blitz e. V. Jugendbildungsstätte Hütten

Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar

Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar

Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V. (CJD) CJD Schloss Oppurg Europäisches Bildungszentrum

Evangelische Kirche in Mitteldeutschland NEULANDHAUS – Bildungsstätte für Jugendarbeit der evangelischen Kirchen Mitteldeutschlands

Jesus-Bruderschaft Kloster Volkenroda e. V. europäisches Jugendbildungszentrum im Kloster Volkenroda

Familienkommunität SILOAH e. V. Kinder- und Jugendbauernhof

Tagungshaus Rittergut e. V. Tagungshaus Lützensömmern

Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Thüringen e. V. Jugendherbergen in Thüringen

AWO SANO Thüringen gGmbH Ferienzentrum Oberhof

CVJM Rockstedt e. V. CVJM Haus und Begegnungsstätte Allmenhausen

Landessportbund Thüringen e. V. Seesport- und Erlebnispädagogisches Zentrum Kloster

Pfadfinderfördererkreis e. V. Sitz Coburg Pfadfinderheim „Kühles Tal“

DRK-Landesverband Thüringen Abteilung Jugendrotkreuz Bildungsstätte Steinbach

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

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66 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

Die Untersuchung gliederte sich dabei in folgende Schritte:

■ Vorabinformation über das Verfahren für die beteiligten Einrichtungen durch das TMBJS,

■ Ist-Stand-Analyse der Einrichtungen in Bezug auf die Umsetzung der jeweili-gen Definitionsaspekte auf der Basis einer Selbsteinschätzung,

■ Durchführung von Sachstands- und Vereinbarungsgesprächen in den Einrichtungen vor Ort zur vertieften Beschreibung von Handlungsbedarfen sowie zur Erarbeitung von einrichtungs-spezifischen Entwicklungsplänen und

■ Auswertung und Sicherung der Ergeb-nisse der Workshops in Abstimmung mit den Einrichtungen.

Von den in der Tabelle 15 dargestellten 25 Einrichtungen:

■ Haben sich 17 Einrichtungen aktiv und konstruktiv am Verfahren beteiligt. Da-bei sind im LJFP 2012 bis 2016 zwei getrennt abgebildete Einrichtungen zu einer Einrichtung zusammengeschlos-sen worden.

■ Haben sich zwei Einrichtungen nach wiederholten Gesprächen dazu ent-schieden, ihre Nichtbeteiligung noch einmal kritisch zu überdenken. Dieser Prozess dauert an.

■ Konnte eine Einrichtung trotz unzäh-liger Versuche der Kontaktaufnahme und entsprechender schriftlicher Zu-

sagen durch den Träger letztendlich bis zum Abschluss der Untersuchung nicht kontaktiert werden.

■ Zeichnet sich eine Einrichtung als nicht mehr im Bereich der Jugendbildung tätig.

■ Ist eine Einrichtung trotz einer erläu-ternden Nachfrage bei ihrer Entschei-dung geblieben, sich auf Grund der Nichterfüllung der Definitionsaspekte nicht am Verfahren zu beteiligen.

■ Wurde mit einer Einrichtung, gerade wegen der sich vollziehenden inhalt-lichen und organisatorischen Neu-strukturierung, ein entsprechendes Vor-Ort-Gespräch geführt.

■ Wurde mit einem Träger, im Rahmen des Vor-Ort-Gespräches vereinbart, dass zunächst ein trägerinterner Dis-kussionsprozess erfolgen muss, inwie-weit Jugendbildungsarbeit im Sinne der Definition erfüllt werden kann.

© DJH-Landesverband Thüringen e. V.

© BDKJ Thüringen e. V.

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67Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

Mit dem „Gesprächsansatz der Vor-Ort-Ge-spräche“ handelte es sich an keiner Stelle der Untersuchung um eine „Visitation“ bzw. um einen „externen Kontrollbesuch“. Weder im Vorfeld noch im Nachgang der Gespräche wurden sekundäre Analysen zur Überprüfung der Selbsteinschätzung der Einrichtungen vorgenommen. In den

Gesprächen sind lediglich jene Definition-saspekte vertiefend besprochen werden, die von den Einrichtungen als Gesprächs-thema markiert wurden. Die eventuell zu treffenden Vereinbarungen, insbesondere mögliche Terminierungen, orientierten sich ausschließlich an den realistischen Vorga-ben der Einrichtungen selbst.

In der Gesamtauswertung über den Stand der Jugendbildungseinrichtungen in Thü-ringen unter Beachtung der erarbeiteten Definition für Jugendbildungseinrichtung in Thüringen und die benannten Hand-lungsbedarfe der jeweiligen Einrichtungen zeigt sich folgendes Bild (vgl. Tabelle 17 folgende Seite):

Träger Jugendbildungseinrichtungen

1 Jugendausbildungs- und -begegnungszentrum Schloss Sinnershausen gGmbH

Jugendausbildungs- und Begegnungszentrum der Thüringer Jugendfeuerwehr „Schloss Sinnershausen“

2 Internationaler Bund Internationales Jugendgästehaus Jena

3 Bistum Erfurt Jugendhaus „St. Sebastian“ Erfurt

4 Bistum Erfurt Jugend- und Erwachsenenbildungshaus „Marcel Callo“ Heilbad Heiligenstadt

5 CVJM Thüringen e. V. Evangelisches Rüstzeitheim Braunsdorf/Haus Hoheneiche

6 KIEZ Ferienpark Feuerkuppe e. V. Ferienpark Feuerkuppe

7 Landleben e. V. Erlebnisbauernhof Kleinberndten

8 Thüringer Sportjugend im Landessportbund Thüringen e. V. Waldhof Finsterbergen

9 JugendSozialwerk Nordhausen e. V. Jugendgäste- und Bildungshaus Rothleimmühle

10 Bildungswerk Blitz e. V. Jugendbildungsstätte Hütten

11 Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar

12 Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V. (CJD) CJD Schloss Oppurg Europäisches Bildungszentrum

13 Jesus-Bruderschaft Kloster Volkenroda e. V. europäisches Jugendbildungszentrum im Kloster Volkenroda

14 Familienkommunität SILOAH e. V. Kinder- und Jugendbauernhof

15 Tagungshaus Rittergut e. V. Tagungshaus Lützensömmern

16 AWO SANO Thüringen gGmbH Ferienzentrum Oberhof

17 Landessportbund Thüringen e. V. Seesport- und Erlebnispädagogisches Zentrum Kloster

18 CVJM Rockstedt e. V. CVJM Haus und Begegnungsstätte Allmenhausen

19 Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora Internationale Jugendbegegnungsstätte

20 Pfadfinderfördererkreis e. V. Sitz Coburg Pfadfinderheim „Kühles Tal“

21 JugendSozialwerk Nordhausen e. V. Jugendgästehaus „Fröbelhaus“

22 DRK-Landesverband Thüringen Abteilung Jugendrotkreuz Bildungsstätte Steinbach

23 Evangelische Kirche in Mitteldeutschland NEULANDHAUS – Bildungsstätte für Jugendarbeit der evang. Kirchen Mitteldeutschlands

24 Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Thüringen e. V. Jugendherbergen in Thüringen

Tabelle 16: Beteiligung der Jugendbildungseinrichtungen an der Evaluation „Untersuchung der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen auf der Grundlage der erarbeiteten Definition von Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016

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68 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Tabelle 17: Handlungsbedarfe der beteiligten Einrichtungen im Hinblick auf die Erfüllung der Definition für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen28

28 In die Auswertung und Darstellung dieser statistischen Gesamtübersichten sind die Angaben jener 17 Einrichtungen eingeflossen (vgl. Tabelle 16 der weiß und blau unterlegten Zeilen), die umfängliche Angaben zum aktuellen Sachstand beitragen konnten.

Träger Handlungs-bedarf

kein Hand-lungsbedarf

Die Einrichtung ist in einem bzw. in mehreren Bereichen(en) der Jugendarbeit sowie in einem bzw. mehreren Schwerpunkten der außerschulischen Jugendbildung tätig und orientiert sich an den im Landesjugendförder-plan beschriebenen Schwerpunktsetzungen.

100 %

Die Einrichtung berücksichtigt in ihrem Bildungsprogramm die Interessen, die Lebenswelt und die Lebenslagen von jungen Menschen aus unterschiedlichen sozialen und (jugend-)kulturellen Milieus. 100 %

Die Angebote im Bildungsprogramm der Einrichtung berücksichtigen die fachlichen Qualitätsstandards der Kin-der- und Jugendhilfe, die allgemeinen Standards der/des jeweiligen konzeptionellen Schwerpunktbereiche(s) sowie die Qualitätskriterien der außerschulischen Jugendbildung in Thüringen.

100 %

Die Einrichtung verfügt über ein dokumentiertes, öffentlich sichtbares und an den Qualitätsstandards der Kin-der- und Jugendhilfe orientiertes pädagogisches Gesamtkonzept im Bereich der non-formalen Bildung 88 % 12 %

Das pädagogische Gesamtkonzept der Einrichtung beschreibt mindestens das Profil/Leitbild, die pädagogi-schen Zielsetzungen, die Arbeitsschwerpunkte, die methodischen Ansätze, die Zielgruppen und die Beteili-gungsmöglichkeiten der Zielgruppen. Es verweist zudem auf definierte Qualitätsstandards des Arbeitsfeldes.

88 % 12 %

Die Einrichtung verfügt über eigenes hauptamtliches pädagogisches Personal (pädagogische Fachkräfte) oder kann auf hauptamtliche pädagogische Fachkräfte des Trägers zur Umsetzung von non-formalen Bildungsprozes-sen unmittelbar zurückgreifen

100 %

Die Einrichtung verfügt über geeignete Räume und eine entsprechende (Raum)Ausstattung zur Umsetzung des vorhandenen pädagogischen Gesamtkonzeptes 23 % 77 %

Die Infrastruktur, das Personal und die Servicequalität der Einrichtung sind jugendpädagogisch orientiert und bewegen sich im Einklang mit dem pädagogischen Gesamtkonzept 100 %

Die Einrichtung bietet ein eigenes, ganzjähriges, regelmäßiges, öffentlich sichtbares non-formales Bildungspro-gramm für junge Menschen mit mindestens 70 Programmtagen bzw. 840 Teilnehmendentagen an. 100 %

Das Bildungsprogramm der Einrichtung richtet sich an Teilnehmende aus Thüringen (und ggf. darüber hinaus. 100 %Das Bildungsprogramm der Einrichtung berücksichtigt die unterschiedlichen Altersgruppen der Kinder- und Jugendhilfe; eine Schwerpunktsetzung ist möglich. 100 %

Im Bildungsprogramm der Einrichtung sind, orientiert am pädagogischen Gesamtkonzept der Einrichtung und an den Zielgruppenbeschreibungen des Landesjugendförderplanes, die Interessen und Ausgangssituationen spezi-fischer Zielgruppen, insbesondere von jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, berücksichtigt.

6 % 94 %

Mindestens 20 Prozent der Programmangebote werden als offene Bildungsangebote ausgeschrieben für die es keine Teilnahmevoraussetzung in Bezug auf eine Gruppenzugehörigkeit (z.B. Schulklasse, Vereinsmitgliedschaft etc.) gibt.

35 % 65 %

Die Einrichtung bietet regelmäßig von der Konzeption abgeleitete Fortbildungsangebote für Fachkräfte in der Jugendarbeit/Jugendbildung an. Im Rahmen der Angebotsstruktur sind dies mindestens 10 Prozent, maximal jedoch 30 Prozent der Programmtage.

41 % 59 %

Im mehrjährigen Durchschnitt sind mindestens 50 Prozent der Nutzer der Einrichtung Teilnehmende am Bil-dungsprogramm der Einrichtung. 18 % 82 %

Die Einrichtung wertet ihre Bildungsangebote mit unterschiedlichen Auswertungsinstrumenten systematisch aus und verfügt über ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem 47 % 53 %

Die Einrichtung ist eingebunden in einen regelmäßigen und strukturierten Fachaustausch auf Praxisebene mit pädagogischen Fachkräften der nonformalen Bildung außerhalb der eigenen Einrichtung/außerhalb der eigenen Trägerstruktur.

12 % 88 %

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

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69Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Alle 17 Einrichtungen verorten sich mit ganz unterschiedlichen Bestätigungsar-gumenten mit ihren Arbeitsfeldern und Schwerpunkten im Feld der Kinder- und Jugendhilfe. Sie verfolgen im Grundsatz die Perspektive junger Menschen und be-rücksichtigen in der Summe ihrer Angebote unterschiedliche soziale und kulturelle Jugendmilieus. Sie berücksichtigen dabei die im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und die in den Feldern der außerschuli-schen Jugendbildung explizit formulierte Qualitätsstandards in ihrer Arbeit.

Zu den bemerkenswerten Ergebnissen der Untersuchung zählen die vorhande-nen Handlungsbedarfe in Bezug auf das Vorhandensein eines pädagogischen Ge-samtkonzeptes für die Einrichtungen. In 15 von 17 Einrichtungen liegen pädagogi-sche Teilkonzepte vor. Diese wurden bisher nicht zu einem integrierten Gesamtkonzept zusammengeführt. Lediglich zwei Einrich-tungen erfüllen diesen Definitionsaspekt umfänglich, wobei bei einer Einrichtung ein Leitbild nachgearbeitet werden muss.

Für die Bildungsarbeit verfügen 17 Einrich-tungen entweder über eigenes Personal, greifen auf entsprechende Fachkräfte un-mittelbar zurück oder können über päd-agogische Fachkräfte verfügen, die den Jugendbildungsbereich in der Einrichtung steuern. Sechs der Einrichtungen merken darüber hinaus an, dass es auf Grund der Nachfrage bzw. vorhandener Qualitäts-standards einen deutlichen Bedarf an Personalausweitungen gibt.

Die Einrichtungen verfügen im Grundsatz über jugendpädagogisch orientierte Räu-me und eine entsprechende Ausstattung. Es wird aber auch deutlich, dass es – so-wohl in Bezug auf die räumliche wie auch die technische Ausstattung – unter dem Stichwort der Qualitätssicherung Hand-lungsbedarfe gibt. In vier Einrichtungen

wird dies als deutlicher Handlungsbedarf markiert, in vier weiteren Einrichtungen markieren diese Anmerkungen in erste Linie Aspekte einer angemessenen Qua-litätsentwicklung.

Erfolgreiche Bildungsarbeit in Jugendbil-dungseinrichtungen ist immer dann von besonderer Qualität, wenn pädagogische Konzepte und Inhalte sich auch in der Ein-richtung repräsentieren und nicht im Wi-derspruch dazu stehen. Dies bezieht sich sowohl auf die vorhandene Infrastruktur, auf das vorhandene Gesamtpersonal aber auch auf die Servicequalität in den ver-schiedenen Arbeitsbereichen der Einrich-tung. Die 17 Einrichtungen berücksichtigen diesen Definitionsaspekt. Zwei Einrichtun-gen merken an, dass Verfahrensabläufe in den Einrichtungen diesbezüglich noch einmal kritisch analysiert und entwickelt werden müssen.

Alle 17 Einrichtungen bieten ein Bildungs-programm im Sinne der Definition an. Zwei Einrichtungen müssen die Sichtbarkeit ein-zelner Angebote noch einmal aus Einrich-tungssicht analysieren. In der Diskussion hierzu wurde in Bezug auf die geforderten quantitativen Standards vereinzelt kritisch angemerkt, ob entsprechende „Kennzah-len“ bzw. „Messgrößen“ im Interesse der Kinder- und Jugendhilfe sein können. In den Gesprächen mit den Einrichtungen vor Ort wurde deutlich, dass auch quantitative Vorgaben angemessen sind, weil diese auch dazu beitragen können, außerschuli-sche Lernorte deutlich sichtbar darstellen zu können. Dabei werden die quantitativen Kennzahlen der Definition als untersten Mindeststandard für Einrichtungen im LJFP betrachtet.

Alle 17 Einrichtungen sprechen ihrem Selbstverständnis nach mit ihren päda-gogischen Angeboten junge Menschen aus Thüringen an. Einrichtungen mit in-

ternationalen Angeboten, mit einer bun-deslandübergreifenden Kooperations-, Vernetzungs- und Ansprachestruktur sowie Einrichtungen an der Grenze zu anderen (Bundes)Ländern, sind auch darüber hi-naus tätig.

Bildungsangebote im Kontext des LJFP haben zu berücksichtigen, dass die unter-schiedlichen Altersgruppen in angemes-sener Weise angesprochen werden. Alle Einrichtungen setzen dies im Sinne der Definition um. Zwei Einrichtungen streben im Rahmen der Profilierung der Einrich-tungen eine Orientierung an spezifischen Altersgruppen an.

In 16 Einrichtungen berücksichtigt das Bildungsprogramm die Interessen und Ausgangssituationen spezifischer Ziel-gruppen, insbesondere auch von jungen Menschen mit besonderem Unterstüt-zungsbedarf. Drei Einrichtungen verfolgen ausdrücklich einen inklusiven Ansatz bzw. wollen diesen in Zukunft intensiver verfol-gen. Zwei Einrichtungen sind nicht bzw. in Teilbereichen nicht behindertengerecht ausgestattet.

Die Durchführung offener Bildungsangebo-te, also von Angeboten, an denen interes-sierte junge Menschen als Einzelpersonen ohne Bindung an eine Gruppenstruktur teilnehmen können, gehört zum festen Traditionsbestand der außerschulischen Bildungsarbeit. Auch wenn diese Ange-botsform unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ein „Risikogeschäft“ ist und die Umsetzung von Bildungsange-boten mit geschlossenen Gruppen eine hohe Planungssicherheit bietet, sollen im Sinne der Definition mindestens 20 Pro- zent der Programmangebote mit einer offenen Teilnehmendenstruktur durchge-führt werden. Sechs Einrichtungen erfüllen diesen Definitionsaspekt bisher nicht bzw. verfügen hier über kein ausreichendes Da-

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

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70 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

tenmaterial. Insbesondere Einrichtungen mit einer engen Kooperationsstruktur zur formalen Bildung weisen darauf hin, dass die Umsetzung von Bildungsangeboten mit geschlossenen Gruppen das entscheiden-de finanzielle Standbein ist.

Die Kinder- und Jugendhilfe und mit ihr die außerschulische Jugendbildung hat sich zu einem professionellen Praxisfeld entwickelt. Um diese Qualität aufrecht zu erhalten und weiter zu entwickeln ist eine kontinuierliche Qualifizierung der dort tätigen Akteure notwendig. Im Selbst-verständnis der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt diese Qualitätssicherung und Qua-litätsentwicklung auch durch entsprechen-de Angebote von Fachkräften aus der Pra-xis heraus. Sieben Einrichtungen erfüllen den Definitionsaspekt in Bezug auf eigene Fortbildungsangebote für Fachkräfte im Bereich der Jugendbildung derzeit nicht. Eine Einrichtung machte deutlich, dass sie die formulierte Höchstgrenze deutlich überschreitet. Zwei Einrichtungen verwie-sen im Gespräch darauf, dass sich die vorhandenen Angebote vor allem an die eigenen Mitarbeitenden, an Ehrenamtliche im eigenen Handlungsfeld bzw. – im Sinne eines erweiterten Fachkräftebegriffes – an Eltern richten.

Jugendbildungseinrichtungen, die als Ein-richtungen für junge Menschen wahrge-nommen und genutzt werden, sollten im mehrjährigen Durchschnitt auch von dieser Zielgruppe im Rahmen von Bildungsan-geboten zu mindestens 50 Prozent der Gesamtauslastung genutzt werden. 14 Einrichtungen haben hier keinen Hand-lungsbedarf. Zwei Einrichtungen verwiesen auf die hohen Kapazitäten der Einrichtung (Raum-/Übernachtungsmöglichkeiten), die eine Zielerfüllung deutlich erschwert; eine Einrichtung merkte an, dass hierüber derzeit kein gesichertes Datenmaterial in der Einrichtung existiert.

Die Sicherung und Entwicklung von Quali-tät in Jugendbildungseinrichtungen steht in einem engen Zusammenhang mit einer kritischen und reflexiven Auseinanderset-zung mit den eigenen Angeboten sowie mit einer bewussten Steuerung von Qua-litätssicherungs- und Qualitätsentwick-lungsprozessen. In allen 17 Einrichtungen werden die einzelnen Bildungsangebote mit unterschiedlichen Verfahren (Fragebo-gen, Feedback-Runden etc.) systematisch ausgewertet. Neun Einrichtungen verfügen über ein dokumentiertes Qualitätsmanage-mentsystem im Sinne der Definition; in Acht Einrichtungen ist ein entsprechendes System gar nicht bzw. lediglich nur in Teil-bereichen bzw. zu Teilaspekten vorhanden.

Ein zentrales Element der Qualitätsent-wicklung ist ein regelmäßiger und struk-turierter Fachaustausch unter den päda-gogischen Fachkräften, der sich nicht nur auf die Mitarbeitenden in der eigenen Ein-richtung bzw. beim Träger beziehen sollte; dies gilt insbesondere für Einrichtungen im LJFP. Für 15 Einrichtungen findet ein exter-ner Fachaustausch im Sinne der Definition statt. Zwei Einrichtungen machen deut-lich, dass dieser Definitionsaspekt derzeit nicht erfüllt wird. In den Anmerkungen zu diesem Aspekt führen vier Einrichtungen aus, dass es ein hohes Interesse an einem erweiterten und vertieften Austausch gibt und hierfür Impulse gesetzt werden sollten.

Aus der Untersuchung lassen sich zusam-menfassend die nachstehenden Schluss-folgerungen ableiten:

■ Die Qualität des Untersuchungsprozes-ses liegt vor allem in der begonnenen fachlichen Kommunikation mit den Einrichtungen über die Definition-saspekte und letztendlich über die Kernmerkmale und Qualitätskriterien der außerschulischen Jugendbildung, wobei die Untersuchung bewusst als Prozess und als „Dialog auf Augenhö-he“ angelegt war.

■ In den Gesprächen wurde deutlich, dass zu verschiedenen Definitionsas-pekten ein mittelbarer und unmittel-barer Unterstützungsbedarf und Un-terstützungswunsch besteht. Einige Definitionsaspekte stellen deutliche Hürden für einzelne Einrichtungen dar. Zusammen mit den Einrichtungen wur-den zu den benannten Handlungsbe-darfen konkrete Umsetzungszeitpläne vereinbart.

■ Zahlreichen Trägern war ihre „Funktion und Bedeutung“ im Kontext des LJFP nicht bewusst bzw. präsent.

■ Im Gespräch mit den Einrichtungen war in Bezug auf spezifisch fachliche Definitionsaspekte verschiedentlich eine „fehlende Verortung im Feld der Kinder- und Jugendhilfe“ spürbar.

■ Zu zahlreichen Definitionsaspekten ha-ben Einrichtungen Interesse an einem intensivierten Fachaustausch und an Vernetzung geäußert.

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71Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

INTERNATIONALE JUGENDARBEIT

Im Rahmen der Förderung aus dem LJFP 2012 bis 2016 wurden Angebote der inter-nationalen Jugendarbeit zum einen durch die Thüringer Jugendverbände und zum anderen durch einige Träger der freien Jugendhilfe angeboten. An dieser Stelle sei ausdrücklich erwähnt, dass die Träger der freien Jugendhilfe Angebote der inter-nationalen Jugendarbeit hauptsächlich außerhalb der Förderung im Rahmen des LJFP in verschiedener Ausgestaltung für junge Menschen erbringen und mit ihnen durchführen.

Einzelmaßnahmen der internationalen Jugendarbeit

Ab dem Jahr 2013 konnte es im Rahmen der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016 gelingen, Einzelprojekte der internatio-nalen Jugendarbeit zu fördern. Die Trä-ger, die nicht am Zentralstellenverfahren des Bundes partizipieren, erhielten auf Antragstellung eine Förderung von Ein-zelprojekten.

Für die Umsetzung der Einzelprojekte wurde ab 2013 jährlich eine Summe von 50.000,00 € zur Verfügung gestellt (vgl. Abb. 32). Die Bewilligung der Fördermittel erfolgte in allen Jahren der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016 durch die Fachabteilung des TMBJS. Dies beinhaltet die Bewerbung der neu zur Verfügung stehenden Fördergel-der als auch die Beratung der Antragsteller.

Im Jahr 2013 beantragten zwei freie Träger und zwei öffentliche Träger der Jugendhil-fe folgende Projekte (vgl. folgende Seite Tabelle 18):

60.000

50.000

40.000

30.000

20.000

10.000

00

2012 2013 2014 2015

12.930,00

34.033,00

48.408,60

© Wolfgang Höffken, Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V.

Abb. 32: bewilligte Mittel für Einzelmaßnahmen der in-ternationalen Jugendarbeit im Rahmen des LJFP in den Jahren 2012 bis 2014 in Euro

Quelle: TMBJS, 2015

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72 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

Tabelle 18: Projekte der internationalen Jugendarbeit im Rahmen der Förderung LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2013

Eine geplante 8-tägige Internationale Ju-gendbegegnung mit Israel in Israel wurde in 2013 abgesagt und damit nicht bewilligt.

Tabelle 19: Projekte der internationalen Jugendarbeit im Rahmen der Förderung LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2014

Im Jahr 2014 beantragten sieben freie und ein öffentlicher Träger neun Angebote der internationalen Jugendarbeit.

Tabelle 20: Projekte der internationalen Jugendarbeit im Rahmen der Förderung LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2015

Auch im Jahr 2015 konnten noch einmal sieben Projekte positiv beschieden werden.

2013 Projekte Tage Teilnehmer gesamt

Teilnehmer aus Thüringen

Jugendbegegnung mit Russland in Russland 7 28 14

Jugendbegegnung mit Polen in Suhl 8 38 22

Jugendbegegnung mit Russland in Jena 11 22 12

Fördersumme 12.930,00 €

2014 Projekte Tage Teilnehmer gesamt

Teilnehmer aus Thüringen

Jugendbegegnung mit der Ukraine im Eichsfeld 10 41 30

Jugendbegegnung mit Bulgarien in Bulgarien 9 30 14

Jugendbegegnung – Workshop in Kannawurf 15 15 7

Jugendbegegnung mit Russland in Zeulenroda 10 28 14

Jugendbegegnung mit Georgien in Erfurt 15 30 15

Jugendbegegnung – Workcamp in Erfurt 8 16 9

Jugendbegegnung mit Frankreich in Nordhausen 6 18 10

Fördersumme 12.930,00 €

2015 Projekte Tage Teilnehmer gesamt

Teilnehmer aus Thüringen

Jugendbegegnung in Kannawurf 15 16 7

Jugendbegegnung mit Tschechien in Geisa 7 22 9

Jugendbegegnung mit Russland in Kaliningrad 11 68 39

trilaterale Jugendbegeg-nung mit Rumänien und Polen in Straußberg

11 42 8

Jugendbegegnung Workcamp in Erfurt 8 30 15

Fotowerkstatt mit Georgien in Georgien 15 28 14

außerschulische Jugendbildung mit der Ukraine in Deutschland – Themen, Methoden, Aus- 5 tausch in Weimar

24 11

Fördersumme 48.408,60 €

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73Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit bei den Thüringer Jugendverbänden

Die Thüringer Jugendverbände unterbreiten Angebote der internationalen Jugendarbeit sowohl über das Bundeszentralstellenver-fahren (Förderung über den Bundeskin-der- und -jugendplan über die Bundesju-gendverbände) als auch unter Nutzung zur Verfügung stehender Landesmittel über die Globalförderung im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016. In der Verwendung der ausge-reichten Globalförderung unterbreiteten vier Jugendverbände in den Jahren 2012 bis 2014 Angebote der internationalen Jugendarbeit.

Mit folgenden Partnerländern führten die Jugendverbände Angebote der internatio-nalen Jugendarbeit durch (vgl. Tabelle 21):

Tabelle 21: Partnerländer im Rahmen der Angebote der internationalen Jugendarbeit im Rahmen der Förderung LJFP 2012 bis 2016 in den Jahren 2012 bis 2014

Quelle: Landesjugendring Thüringen e. V.

30.000

25.000

20.000

15.000

10.000

5.000

0

23.900,00

2012 2013 2014 2015

24.586,86

21.315,00 21.838,00

2012 2013 2014

Frankreich Frankreich Frankreich

Ungarn Ungarn Ungarn

Rumänien Rumänien Rumänien

Polen Polen Polen

Portugal Portugal Portugal

Finnland Finnland Finnland

Malta Malta Malta

Tschechien Tschechien Tschechien

Russland Kanada Slowakei

Italien Slowakei Ukraine

Litauen Palästina Palästina

Estland Kroatien Kroatien

England

Israel

Abb. 33: bewilligte Mittel der internationalen Jugendarbeit im Rahmen des LJFP bei den Thüringer Jugendver-bänden in den Jahren 2012 bis 2015 in Euro

Quelle: GFAW Thüringen, 2016

© T. Hoppe, Landesjugendring Thüringen e. V.

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74 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

KINDER- UND JUGENDERHOLUNG

Angebote der Kinder- und Jugenderholung, die als Angebote der Jugendarbeit jenseits von Tourismusangeboten einen Beitrag zur Erholung und Entspannung von jungen Menschen leisten sind aus den Mitteln des LJFP 2012 bis 2016 ausschließlich bei den Thüringer Jugendverbänden gefördert wor-den. 18 Thüringer Jugendverbände nutzten die Globalförderung zur Finanzierung von Angeboten der Kinder- und Jugenderho-lung in den Jahren der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016 (vgl. Abb. 34).

Die Abbildung 34 gibt nicht die tatsächli-chen Aufwendungen der Thüringer Jugend-verbände zur Durchführung ihrer Angebote der Kinder- und Jugenderholung wieder, sondern zeigt explizit den Anteil der Lan-desförderung im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016.

Die Tabelle 22 zeigt eine Übersicht über die Angebote der Kinder- und Jugenderholung durch die Jugendverbände im Rahmen der Landesjugendförderung des LJFP 2012 bis 2016. Ergänzt wird die Darstellung um die Anzahl der Teilnahmen und die Anzahl der Tage.

Die Kinder- und Jugenderholung ermög-licht jungen Menschen einen Aufenthalt außerhalb des gewohnten Umfeldes. Ob-wohl sich der LJFP 2012 bis 2016 klar zu überörtlichen Einrichtungen der Kinder- und Jugenderholung bekannte, erfolgte in all den Jahren der Umsetzung keine strukturelle Förderung, keine Angebotsför-derung sowie die Förderung von laufenden Betriebs- und Sachkosten.

120.000

90.000

60.000

30.000

0

104.976,31

2012 2013 2014 2015

104.892,65 102.254,00

87.620,01

Abb. 34: bewilligte Mittel der Kinder- und Jugenderholung im Rahmen des LJFP bei den Thüringer Jugendver-bänden in den Jahren 2012 bis 2015 in Euro

Quelle: GFAW Thüringen, 2016

Tabelle 22: Angebote der Kinder- und Jugenderholung im Rahmen der Förderung LJFP 2012 bis 2016 bei den Thüringer Jugendverbänden in den Jahren 2012 bis 2014

© Jana Hesse, Ferienpark Feuerkuppe

2012 2013 2014

Angebote der Kinder- und Jugenderholung der Thüringer Jugendverbände 99 101 86

Gesamtteilnehmende an den Angeboten 3.425 3.467 3.041

Angebotstage insgesamt 630 669 563

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75Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

2012 Träger Veranstaltung Tage

LKJ Thüringen e. V. „Freie / Kulturelle Energie“ 9 keine Angaben

Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland (bejm)

4. Evangelisches Jugendcamp „Feuer und Flamme“ 3 865

Fördersumme 25.000

Tabelle 23: Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung im Rahmen der Förderung des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2012

2013 Träger Veranstaltung Tage

LKJ Thüringen e. V. 21. Treff: Junges Theater

in Thüringen „Zukunft des Jugendtheaterfestivals“

4 81

BDKJ Thüringen 72-Stunden Aktion 4 über 400

Fördersumme 17.500

Tabelle 24: Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung im Rahmen der Förderung des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2013

GROSSVERANSTALTUNGEN VON JUGENDPOLITISCHER BEDEUTUNG

Die Großveranstaltungen von jugendpo-litischer Bedeutung wurden im Rahmen der Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 neu organisiert. Förderfähig waren ausschließlich Veranstaltungen oder Teile von Veranstaltungen mit einem klaren ju-gendpolitisch relevanten Bezug. Insgesamt wurden für zwei Großveranstaltungen pro Jahr der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016 max. 25.000,00 € zur Verfügung gestellt. Dabei wurde jährlich eine Großveranstal-tung in Verantwortung der LKJ Thüringen in Zusammenarbeit mit dem TMBJS (zuvor TMSFG) und eine Veranstaltung bei den Thüringer Jugendverbänden organisiert. Zwischen der LKJ Thüringen und dem da-mals für Jugend zuständigen Ministerium wurde in 2012 die Vereinbarung getroffen, den TREFF Junges Theater in Thüringen als Großveranstaltung von jugendpolitischer Bedeutung in seiner Existenz zu sichern und die dafür zur Verfügung stehenden jährlichen Mittel in den Jahren 2013 und 2015 einzusetzen.

Anlässlich des 20-jährigen Bestehens der LKJ Thüringen wird die Großveranstaltung „Freie/kulturelle Energie“ im Jahr 2012 auf dieses Ereignis hin ausgerichtet. Die Veranstaltung bestand im Wesentlichen aus zwei großen Komplexen:

■ Workshops in den Orten Eisenach, Nordhausen, Erfurt und Bad Salzun-gen mit und für Jugendliche unter die Zielsetzung „Freie/kulturelle Energie“ in mehreren Orten Thüringens und

■ Präsentation der Ergebnisse während des Festaktes zum 20-jährigen Beste-hen der LKJ Thüringen am 21. Septem-ber 2012 mit einer repräsentativen Darstellung der Leistungsfähigkeit von Vereinen kultureller Bildung.

Das 4. Evangelische Jugendcamp „Feuer und Flamme“ des Jugendverbandes Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutsch-land (bejm) setzte 2012 einen neuen Teil-nehmerrekord von knapp 900, darunter auch Gäste aus der polnisch-orthodoxen Kirche und der Jugend der Evangelischen Kirche Augsburger Bekenntnisses in der Slowakei. Gefüllt mit inhaltlicher Bibelar-beit, Seminaren zu „Rechter Gewalt“ und „Internationalem Freiwilligendienst“ und kreativen sowie sportlichen Angeboten ging von diesem Jugendcamp die Bot-schaft aus, dass sich ganz verschiedene Menschen an einem Ort versammeln, sich einbringen und sich engagieren. Landes-politiker fanden sich zur Unterstützung und zum jugendpolitischen Austausch im Camp ein.

Teilnehmende29

Teilnehmende30

29 Die Teilnehmenden der Großveranstaltung werden als Gesamtanzahl ausgewiesen. Unter dieser Gesamtanzahl sind auch Teilnehmende subsummiert, die nicht aus Thürin-gen stammen.

30 Vgl. Fußnote 29.

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76 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

© Lutz Edelhoff, Theater die SCHOTTE e. V.

2014 Träger Veranstaltung Tage

LKJ Thüringen 1. Thüringer

Zirkusgruppentreffen 5 115

Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland (bejm)

4. Evangelisches Jugend-camp „das großartigste“ 3 865

Fördersumme 25.000

Tabelle 25: Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung im Rahmen der Förderung des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2014

Im Rahmen des „21. Treff: Junges Theater in Thüringen“ zum Thema „Zukunft des Jugendtheaterfestivals“ im Jahr 2013 wur-den die erfolgreichen Biografien vergan-gener Festivalteilnehmer dargestellt, um anschließend über die Zukunft des Festi-vals diskutieren zu können. Im Rahmen der Großveranstaltung wurde ein jugendpoliti-sches Zeichen dafür gesetzt, dass Jugendt-heater kulturelle und politische Bildung,

ein Schulungszentrum für junge Menschen als soziale Wesen, eine freudvolle und ernsthafte Freizeitbeschäftigung junger Menschen und damit Jugendarbeit ist.

Ziel der Großveranstaltung „72 Stunden Aktion“ des BDKJ Thüringen im Jahr 2013 war es, die Welt in 72 Stunden ein bisschen „besser“ zu machen. In zwanzig verschie-denen Orten in Thüringen wurden durch

junge Menschen soziale, ökologische oder gemeinnützige Projekte verwirklicht. Die Durchführung dieser Großveranstaltung war von der gleichzeitig eintretenden Na-turkatastrophe Hochwasser 2013 geprägt.

Das 5. Evangelische Jugendcamp „das Groß- artigste“ des Jugendverbandes Bund Evan-gelischer Jugend in Mitteldeutschland (bejm) im Jahr 2014 war von den inhaltlichen Zie-

Teilnehmende31

31 Die Teilnehmenden der Großveranstaltung werden als Gesamtanzahl ausgewiesen. Un-ter dieser Gesamtanzahl sind Teilnehmende subsummiert, die nicht aus Thüringen stammen.

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77Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

© Matthias Sengewald, Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland

2015 Träger Veranstaltung Tage

LKJ Thüringen 22. Treff: Junges Theater

in Thüringen“ zum Thema „Schlagschatten“

4 keine Angaben

Fördersumme 12.500

Tabelle 26: Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung im Rahmen der Förderung des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2015

len „Persönlichkeit leben – Glauben leben – Orientierung bieten – Horizonte erweitern – Verantwortung wahrnehmen – Beteili-gung fördern – vernetzt handeln“ geprägt. Erstmals gab es beim Evangelischen Jugend-camp in 2014 auch ein spezielles Angebot für hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, die ihre Jugendgruppen begleiteten.

Das 1. Thüringer Zirkusgruppentreffen wurde als Großveranstaltung in 2014 von der LKJ Thüringen in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendzirkus Tasifan ver-antwortet, welches sich mit kulturellen und künstlerischen Methoden dem The-ma der Partizipation mit Zirkusgruppen aus ganz Thüringen widmete. Bereichert wurde die Woche durch die Zirkusschule Ramallah aus Palästina, die zudem einen interkulturellen und politischen Austausch ermöglichte.

Der 22. Treff: Junges Theater Erfurt „Schlag-schatten“ diskutiert 2015 was „Junges The-ater in Thüringen“ will. Diese dem ständigen Wandel unterliegende Fragestellung war durch ein vielfältiges Programm der Thü-ringer Amateurtheaterszene ergänzt und stellte die stil- und meinungsbildende Kraft des Theaterspielens in den Vordergrund.

Teilnehmende32

32 Die Teilnehmenden der Großveranstaltung werden als Gesamtanzahl ausgewiesen. Unter dieser Gesamtanzahl sind Teilnehmende subsummiert, die nicht aus Thüringen stammen.

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78 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

2.4.3 Investive Förderung

Die im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 ausgewiesenen Jugendbildungseinrichtun-gen und die Einrichtungen der Kinder- und Jugenderholung sowie die Jugendherbergen im Landesverband Thüringen des Deutschen Jugendherbergswerkes hatten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Landesmittel und eines fachlich begründeten Bedarfs im

Investitionsbereich die Möglichkeit, An-träge zur Investitionsförderung zu stellen. Insgesamt wurden für die investive Förder-möglichkeit jährlich 480.000,00 € in den Jahren 2012 bis 2015 bereitgestellt. Alle beantragten Maßnahmen wurden durch die Fachabteilung gewürdigt und im Hinblick auf das Vorliegen der Fördervoraussetzungen

geprüft. Mit den bewilligten Maßnahmen ist entsprechend der Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 keine Kapazitäts-ausweitung in den Einrichtungen wie auch kein Bau von neuen Einrichtungen erfolgt.

Folgende Maßnahmen sind im investiven Bereich im Jahr 2012 gefördert worden:

Tabelle 27: Investive Maßnahmen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2012

Im Jahr 2012 mussten die Anträge von Volkssolidarität Regionalverband Ober- land e. V. zum Aufbau eines integrati-ven Begegnungscamps „Freunde ohne Grenzen“, der Mutter-Kind-Kurklinik „Regenbogenland“ in Remptendorf und der Kreisverkehrswacht Sondershausen

zum Bau eines Mehrzweckgebäudes für den Jugendverkehrsgarten aufgrund der fehlenden fachlichen Zuständigkeit ab-gewiesen werden.

Eine Anfrage der Stadt Arnstadt zum Bau einer Jugendherberge in Arnstadt wurde in

Abstimmung mit dem DJH Landesverband Thüringen mit der fehlenden Absicht zur Erweiterung der Kapazitäten der Jugend-herbergen in Thüringen abgelehnt.

Im Jahr 2013 wurden folgende investiven Maßnahmen gefördert worden:

2012 Träger Investive Maßnahme

Bildungswerk Blitz e. V. Ersatzneubau zwischen West- und Nordflügel zur Erfüllung der Brandschutzauflagen in der Jugendbildungsstätte Hütten

Thüringer Sportjugend im Landesssportbund Thüringen e. V. Erweiterung und Erneuerung der Sanitäranlagen im Waldhof Finsterbergen

DJH Landesverband Thüringen Ausstattung der Jugendherbergen Erfurt und Weimar

Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar Sanierungsmaßnahmen

Förderung 480.000 €

Tabelle 28: Investive Maßnahmen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2013

2013 Träger Investive Maßnahme

Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland (bejm)/Landeskirchenamt der EKM

1. Bauabschnitt Komplettsanierung Neulandhaus Küche, Speiseraum und Brand-schutzmaßnahmen

DJH Landesverband Thüringen Ausstattung Nordflügel und Magazingebäude der Jugendherberge Heldrungen

Bildungswerk Blitz e. V. Ersatzneubau zwischen West- und Nordflügel zur Erfüllung der Brandschutzauflagen in der Jugendbildungsstätte Hütten

Förderung 480.000 €

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79Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

Folgende Anträge mussten abgelehnt werden:

Tabelle 29: Abgelehnte Anträge für investive Maßnahmen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2013

Träger Maßnahme Ablehnungsgrund

Thüringer Sportjugend im Landesssportbund Thüringen e. V.

Modernisierung Dämmung Dachbereich Wald-haus im Waldhof Finsterbergen zuwendungsfähige Ausgaben zu gering

Gemeindeverwaltung Wutha-Farnroda

Neubau eines Jugendhauses in Wutha-Farnroda

Nichterfüllung der Fördervoraussetzung: Bauvorhaben mit örtlichem Charakter/nicht Bestandteil des Landesjugendförderplanes

THEPRA Landesverband Thüringen

Ausstattung der Bildungs- und Begegnungsstätte Burg Weißensee

Nichterfüllung der Fördervoraussetzung: nicht Bestandteil des Landesjugendförderplanes

Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar

Modernisierung sowie Erneuerung der Ausstat-tung in der Europäischen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte

Verschiebung in 2014 wegen fehlender Haus-haltsmittel

Deutsche Jugend in Europa-LV Hessen Erweiterung und Umbau der Jugendbildungsstätte Schafhausen

Nichterfüllung der Fördervoraussetzung: nicht Bestandteil des Landesjugendförderplanes

Jesus Bruderschaft Kloster Volkenroda

Erweiterung der Bettenkapazität und Einrichtung Großküche sowie Erweiterung Speiseraum im Kloster Volkenroda

Kapazitätsausweitung geplant, die lt. Lan-desjugendförderplanes grundsätzlich nicht vorgesehen ist

Jesus Bruderschaft Kloster Volkenroda

Kloster VolkenrodaProjekt „Kloster auf Zeit“ keine fachliche Zuständigkeit

Im Jahr 2014 wurden folgende Bewilligungen für investive Förderung erteilt:

Tabelle 30: Investive Maßnahmen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2014

2014 Träger Investive Maßnahme

Thüringer Sportjugend im Landesssportbund Thüringen e. V. Umbau Küche und Erneuerung der Ausstattung sowie Änderung des Zugangs zum Speisesaal

Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Modernisierung und Sanierung Küche sowie Speisesaal

Bildungswerk Blitz e. V. Vervollständigung des Brandschutz gemäß Auflagen in der Jugendbildungsstätten Hütten

DJH Landesverband Thüringen 2. Bauabschnitt Jugendherberge Heldrungen Ausstattung des Südflügel sowie Einrichtung Seminarraum

Ferienpark Feuerkuppe Nutzwerterhöhung von 4 Bungalows u. a. durch Heizungseinbau sowie behin-dertengerechten Umbau

Ferienpark Feuerkuppe Ausstattung Betten

Förderung 480.000 €

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80 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

In 2014 musste der Antrag des Trägers In-ternationaler Bund, Niederlassung Ost für eine Sanierung des Jugendgästehauses des IB in Jena aufgrund der fehlenden För-dervoraussetzung – Bestandteil des LJFP 2012 bis 2016 – abgewiesen werden. Der

Antrag der LKJ Thüringen zur Förderung der Ersatzausstattung Geschäftsstelle wur-de ebenfalls abgewiesen. Die Richtlinie sieht eine Förderung von Geschäftsstellen nicht vor.

© Matthias Sengewald, Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland

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81Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BestandBestand in den Planungsfeldern

des Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016

Im Jahr 2015 wurden folgende Träger investiv gefördert:

Tabelle 31: investive Maßnahmen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2015

Der Antrag des Trägers Jesus Bruderschaft Kloster Volkenroda für einen Neubau des Speisegebäude – Refektorium wurde vor dem Hintergrund einer damit verbundenen Kapazitätsausweitung abgewiesen.

2015 Träger Investive Maßnahme

Thüringer Sportjugend im Landesssportbund Thüringen e. V.Instandsetzung und Modernisierung Mehrzweckplatz im Waldhof Finsterbergen

Bistum Erfurt Malerarbeiten Fußbodenbelag und Elektroarbeiten im Marcel Callo Haus

Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland (bejm)/Landeskirchenamt der EKM

2. Bauabschnitt Komplettsanierung Neulandhaus – Änderung der Zimmer-struktur, Nasszellen, Haustechnik, Brandschutz Treppenhaus

Ferienpark FeuerkuppeBeendigung Nutzwerterhöhung von 4 Bungalows u. a. durch Heizungseinbau sowie behindertengerechten Umbau im Ferienpark Feuerkuppe

Förderung 480.000 €

© Jesus-Bruderschaft Kloster Volkenroda e. V.

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83Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

3.

Die Ziele des Landesjugendförderplanes

2017 bis 20121

Die Ziele des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

1. Der Freistaat Thüringen als überörtli-cher Träger der öffentlichen Jugend-hilfe trägt die Planungsverantwor-tung für die überörtliche Kinder- und Jugendarbeit in Thüringen.

1.1 Nach Beschlussfassung des LJFP 2017 bis 2021 wurde zur Begleitung der Um-setzung des LJFP eine dauerhafte AG des LJHA eingerichtet.

1.2 Die Zielgruppen des LJFP 2017 bis 2021 sind an der Umsetzung und Fortschreibung des LJFP in Thüringen beteiligt.

1.3 Vielfalt und Pluralität in der Jugend-arbeit sind zentrale Grundprinzipien der Förderung.

2. Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 trägt zu einer öffentlichen Debatte über Art, Umfang, Inhalt und Qualität der Kinder- und Ju-gendarbeit in Thüringen bei.

2.1 Es existiert eine strategische fachpo-litische Zusammenarbeit zwischen Landes- und Kommunalebene.

2.2 Die Jugendarbeit ist auf Landes- und Kommunalebene gestärkt.

2.3 Die Akteure des LJFP 2017 bis 2021 haben sich durch fachliche Positio-nen und jugendpolitische Stellung-nahmen aktiv in die öffentliche De-batte eingemischt.

© shironosov – istock.com

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84 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Die Ziele des Landesjugendförderplanes 2017 bis 20121

3.1 Die Infrastruktur der überörtlichen Jugendarbeit ist gesichert.

3.2 Die Sicherung der Infrastruktur der überörtlichen Jugendarbeit hat einen Beitrag zur Daseinsvorsor-ge der kommunalen Jugendarbeit geleistet.

3.3 Die ehrenamtliche Tätigkeit ist gestärkt.

4.1 Es sind Instrumente der Qualitäts-sicherung entwickelt.

4.2 Ein regelmäßiger fachlicher Aus-tausch in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 hat statt-gefunden.

4.3 Die Träger der freien Jugendhilfe sind in die Lage versetzt, Jugend-arbeit nach qualitativen Standards zu leisten.

5.1 Die Angebotsstrukturen und die Angebotsinhalte sind in geeigne-ter Weise veröffentlicht.

5.2 Barrieren für eine Teilnahme jun-ger Menschen an den Angeboten des LJFP 2017 bis 2021 sind er-kannt und abgebaut.

5.3 In den Konzipierungen von An-geboten sind Hauptzielgruppen qualitativ beschrieben.

3. Mit seinen strategischen Zielen unterstützt der Landesjugendför-derplan 2017 bis 2021 die sozia-le Daseinsvorsorge der Thüringer Kinder- und Jugendarbeit für die Dauer seiner Gültigkeit. Dies be-inhaltet auch die Unterstützung des Ehrenamtes, als tragende Säule der Kinder- und Jugend-arbeit.

4. Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 sichert Leistungen der überregionalen Jugendarbeit, de-ren Qualität regelmäßig nach gesi-cherten Standards überprüft wird.

© astrosystem – fotolia.de

5. Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 richtet sich an alle jungen Menschen bis unter 27 Jahren in Thü-ringen. Dabei werden Hauptzielgrup-pen nach demografischen Aspekten und fachpolitischen Herausforderun-gen definiert. Junge Menschen mit Migrationshintergrund, insbeson-dere mit Fluchterfahrungen stellen einen Schwerpunkt dar.

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85Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Die Ziele des Landesjugendförderplanes

2017 bis 20121

6.1 Junge Menschen sind in die Ent-scheidungsstrukturen der Träger der freien Jugendhilfe aktiv einge-bunden.

6.2 Geförderte Angebote der Jugendar-beit im Rahmen des LJFP2017 bis 2021 weisen in ihren Konzepten die Partizipation junger Menschen explizit aus.

6.3 Das qualitative Berichtswesen weist den Schwerpunkt Partizi-pation junger Menschen aus.

7.1 Die Akteure des LJFP 2017 bis

2021 haben sich für Demokra-tie, Toleranz und Weltoffenheit engagiert und sich gegen antide-mokratische, gewaltaffine und menschenfeindlichen Strukturen und Handlungen gewandt.

7.2 In der Laufzeit des LJFP 2017 bis 2021 haben Angebote zur Demo-kratiestärkung stattgefunden.

7.3 Die Angebote des LJFP 2017 bis 2021 haben zu einer menschen-rechtsbasierten Kultur des Zusam-menlebens beigetragen.

6. Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 steht für eine umfassende und gleichberechtigte Partizipation von jungen Menschen.

7. Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 leistet einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Kultur in Thüringen und lehnt die Förde-rung demokratiefeindlicher und menschenverachtender Strukturen ausdrücklich ab.

© Matthias Sengewald, Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland

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87Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

4.

Bedarf

Bedarf

Kernaufgabe der Jugendhilfeplanung ist die Bedarfsbestimmung. In § 80 SGB VIII hat der Gesetzgeber den Auftrag formuliert, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der von der Planung Betroffenen für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln haben. Aus dieser Formulierung wird deutlich, dass Bedarf nicht mit individuellem Bedürfnis gleichzusetzen ist, wohl aber beides in Beziehung zueinander steht. Innerhalb der Bedarfsaussagen werden Aussagen zur grundsätzlichen strukturellen Verfasstheit und zu Entwicklungsnotwendigkeiten im gesamten Planungsbereich als auch in den einzelnen Planungsbereichen getroffen.

Die Bedarfsformulierungen im folgenden Abschnitt setzen sich insbesondere aus:

■ den Analysen zu den planungsrele-vanten Rahmenbedingungen und deren Einfluss auf den überörtlichen Planungsbereich,

■ dem vorhandenen Bestand im Bereich der überörtlichen Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit im Rahmen der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016,

■ den Angaben der jungen Menschen aus den Beteiligungsveranstaltungen zur Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 und

■ den Rückmeldungen aus der Träger-befragung

zusammen.

Die hier formulierten Bedarfsfeststellun-gen an Angeboten, Einrichtungen oder Leistungen der überregionalen Jugendar-beit und Jugendverbandsarbeit sind dem-nach das Ergebnis eines Arbeitsprozesses, in welchem sozialstrukturelle Daten und

Bestandsdaten in den Planungsfeldern der Jugendarbeit und Jugendverbands-arbeit bewertet, Informationen aus dem Beteiligungsformat junger Menschen unter Beachtung wissenschaftlicher Evaluations-expertise diskutiert und fachliche Rückmel-dungen der Träger der freien Jugendhilfe gewürdigt wurden.

Grundlage der konkreten Bedarfsfeststel-lungen in den einzelnen Planungsfeldern sind die fachpolitischen Herausforderun-gen und die Querschnittsthemen des LJFP 2017 bis 2021, die den fachpolitischen und fachinhaltlichen Rahmen für die Ab-leitung der Bedarfe in den Jahren 2017 bis 2021 beschreiben.

BEDARF

Fachpolitische Heraus-

forderungen

Ergebnisse aus Jugendbefragungen

und Expertisen

Fachdiskussionen in der Planungsgruppe

Trägerbefragung im Rahmen der

Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021

Beteiligungs- veranstaltungen mit jungen Menschen

Bewertung des Bestandes

Wissenschaftliche Evaluationen

Abb. 35: Ermittlung des Bedarfs für den LJFP 2017 bis 2021

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4.1 Die fachpolitischen Herausforderungen des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

Jugendarbeit nimmt eine besondere Be-deutung in der Kinder- und Jugendhilfe ein. Im Gegensatz zu anderen Bereichen der Jugendhilfe sollen junge Menschen in der Jugendarbeit selbst tätig werden können, Aktionen und Projekte selbst planen und umsetzen, Arbeitsinhalte und Arbeitsnor-men selbst mitgestalten und sich selbst organisieren können.

Wenn Jugendarbeit in Thüringen von jun-gen Menschen mitbestimmt und mitgestal-tet wird, zur Selbstbestimmung befähigen

und zu gesellschaftlicher Mitverantwor-tung und sozialem Engagement anregen und hinführen soll, benötigt sie in ihrer Förderstruktur eine bedarfsgerechte Aus-stattung, orientiert an den Lebenslagen und Lebenswirklichkeiten der in Thüringen lebenden heranwachsenden Generation. Konzeptions- und Angebotsentwicklung im Rahmen des LJFP 2017 bis 2021 müssen auf strukturelle Ausgangssituationen und die Lebenslagen von jungen Menschen in Thüringen bezogen sein.

Mit der Durchführung von Beteiligungs-veranstaltungen mit jungen Menschen, der umfassenden Trägerbefragung, der Hinzunahme wissenschaftlicher Experti-sen, Kinder- und Jugendbefragungen der Thüringer Gebietskörperschaften und einer fachlichen Diskussion innerhalb der Pla-nungsgruppe ergeben sich unter Betrach-tung der Lebenslagen junger Menschen in Thüringen folgende fünf fachpolitischen Herausforderungen mit vier Querschnitts-themen für den Planungszeitraum des LJFP 2017 bis 2021:

BedarfDie fachpolitischen Herausforderungen des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

Gesundheit von jungen Menschen

Medienbildung

nachhaltige Entwicklung

Stärkung des Ehrenamtes

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Fachpolitische HerausforderungenAbb. 36 die Fachpolitischen Herausforderungen und die Querschnittsthemen des LJFP 2017 bis 2021

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BedarfDie fachpolitischen Herausforderungen

des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

JUGEND UND POLITIK

Unter Politik wird in der Politikwissenschaft ein soziales Handeln verstanden, das auf Entscheidungen und Steuerungsmecha-nismen ausgerichtet ist, die allgemein verbindlich sind und das Zusammenleben von Menschen regeln33. Das Verhältnis von Jugend und Politik gehört hierbei zu den Themen, die in regelmäßigen Abständen die Schlagzeilen in Politik, den Sozial-wissenschaften, der Jugendarbeit und im Bereich der Bildung prägen. Diese Thema-tisierung erfolgt in erster Linie dann, wenn junge Menschen als „Zielgruppe“ in den Fokus geraten oder neue Forschungsergeb-nisse veröffentlicht werden. Dabei ist vor allem die Verhältnisbestimmung zwischen Jugend und Politik aus mindestens drei Gründen von besonderer Bedeutung:

1. Demokratisches Handeln ist nicht naturwüchsig, sondern muss im Ge-nerationenprozess immer wieder neu gelernt und unter veränderten Bedin-gungen neu ausgelotet werden. Dies bezieht sich auf die Demokratie als Gesellschaftsform bzw. Herrschafts-form genauso wie auf die Demokratie als Form der Vergemeinschaftung und als Lebensform.

2. Demokratische Systeme sind unter legitimatorischer Perspektive von der Identifikation der Bürger mit dem po-litischen System abhängig.

3. Junge Menschen und ihre Einstellung zur Demokratie und zur Politik sind ein Seismograf für sich abzeichnende Veränderungsprozesse und können damit auf zunehmende Legitimati-onskrisen hinweisen34.

33 Schubert, M./Klein, I.: Das Politiklexikon, 2011.

34 Lange, D./Harles, L: Zeitalter der Partizipation. Paradig-menwechsel in Politik und politischer Bildung?, 2015.

Als fachpolitische Herausforderung im LJFP 2017 bis 2021 versucht das Thema Jugend und Politik eine Verhältnisbestimmung von Jugend und Politik vorzunehmen. Dabei wird davon ausgegangen, dass von der Jugend im sozialwissenschaftlichen und von der Politik im politikwissenschaftli-chen Sinn nicht gesprochen werden kann. Vielmehr muss von Jugenden im Sinne unterschiedlicher sozialkultureller Mili-eus bzw. unterschiedlicher Lebenswelten gesprochen werden, die sich nach ihrem Bildungsstatus und ihren normativen Ori-entierungen differenzieren lassen und für die jeweils unterschiedlichen Interessen, Zugänge und Themenorientierungen in Bezug auf das Politische beschrieben werden können. Die soziale Bedingtheit von politischem Interesse und politischer Partizipation wird dabei als eine der zentra-len Herausforderungen für die Demokratie konstatiert.

Ein wichtiger empirischer Seismograf für das Thema Jugend und Politik ist die Shell-Jugendstudie 2015, die in Bezug auf das Interesse von jungen Menschen an Politik von einem deutlichen Wachstum ausgeht. 41 Prozent der jungen Menschen im Alter zwischen zwölf und 25 Jahre ge-ben an, dass sie politisch interessiert sind (2002: 30 Prozent) und 74 Prozent dieser Gruppe informieren sich aktiv über Politik35.

Eine Studie des Deutschen Kinderhilfs-werkes36 weist darauf hin, dass vor allem im kommunalen Nahraum das Interesse der Politik an den Angelegenheiten von jungen Menschen deutlich unterentwi-ckelt ist, obwohl sich gerade hier jeder vierte ein Engagement vorstellen kann.

35 17. SHELL-Jugendstudie, 2015.

36 Deutsches Kinderhilfswerk, 2014.

Dies geht einher mit einem mangelnden Kenntnisstand über mögliche konkrete Beteiligungsformen und Interessensvertre-tungen vor Ort. Gleichzeitig wünscht sich etwa jeder Zweite solche Möglichkeiten.

Auch die Beteiligungsveranstaltungen mit jungen Menschen im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 haben gezeigt, dass sich junge Menschen stärker für Politik und damit verbunde-ne Prozesse interessieren. Trotz dieser Entwicklung herrscht andererseits eine hohe Politikverdrossenheit, die allerdings primär als Parteien- und Politikerverdros-senheit interpretiert werden muss. Auch der Thüringen Monitor 2015 zeigt auf, dass sich junge Menschen in Thüringen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren zu 77 Prozent für Politik interessieren und zu 50 Prozent zufrieden mit der Funktionsweise der Demokratie sind. 56 Prozent stimmen der Aussage zu, politische Fragen gut ver-stehen und einschätzen zu können, aber 24 Prozent geben hier an, dies dezidiert nicht zu können37.

© Steffen Walther/Jan Bernert, Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar

37 Thüringen-Monitor, 2015.

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BedarfDie fachpolitischen Herausforderungen des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

Diese Ergebnisse und die Entwicklungs-tendenzen sind vor allem aus Sicht der Träger der freien Jugendhilfe vor dem Hin-tergrund der Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre auf kommunaler Ebene als besondere Herausforderung in Thüringen zu betrachten. Im Rahmen der Trägerbefra-gung wurde darauf verwiesen, dass in Ver-antwortung aller Akteure junge Menschen über ihr Wahlrecht zu informieren, sie zur Auseinandersetzung mit Wahlprogram-men zu motivieren und zur Wahrnehmung ihres Wahlrechts zu animieren sind. Dies schließt aus Sicht der Träger der freien Jugendhilfe die kritische Auseinanderset-zung mit rechtsextremen bzw. rechtspopu-listischen Parteien und Strukturen ein, mit dem Ziel, einer eindeutigen Positionierung zu Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Diese Aufgabe ist auch in Zusammenarbeit mit Schule alltagsnah zu leisten.

Die fachpolitische Herausforderung stellt in den Jahren 2017 bis 2021 auf die Not-wendigkeit ab, den engen und weiten Politikbegriff für eine Betrachtung von Jugend und Politik ins Verhältnis zusetzen. Fokussiert man zur Verhältnisbestimmung von Jugend und Politik auf einen engen Politikbegriff, der sich wesentlich auf die Organisation, die Zusammensetzung und die Verfahren des politischen Systems und ihre Themen begrenzt, so belegen die Aus-sagen der jungen Menschen eher eine Distanz zum Feld des Politischen. Bemüht man jedoch einen weiter gefassten Politik-begriff, der die Demokratie als Lebensform und als dynamischen Prozess in den Blick nimmt, sich damit auch auf den privaten Lebensbereich, auf soziale Bewegungen, auf gesellschaftliche Kontroversen oder etwa Werturteilsdiskurse bezieht, dann kann grundsätzlich von einem verstärkten Interesse von jungen Menschen ausge-gangen werden. Der enge Politikbegriff repräsentiert dabei in erster Linie das, was sich nicht nur junge Menschen im Kern un-

ter Politik vorstellen. Dabei gerät aus dem Blick, dass politisch denken, verstehen und handeln lernen sich in einer demokra-tischen und menschen-rechtsorientierten Gesellschaft die gesamten Lebensbereiche bezieht. Andererseits besteht in der Fo-kussierung auf einen weiten Politikbegriff die Gefahr, nicht zum zentralen Kern des Politischen – nämlich der Frage nach der Verteilung von Macht und der Überwindung von Ungleichheit, nach der Freiheit des Einzelnen und den verbindenden Werten, nach dem gerechten Ausgleich der Interes-sen und den zukünftigen Gesellschaftsent-wicklungen - vorzudringen. Beide Bereiche miteinander zu verschränken ist vor allem unter den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen als Aufgabe der Kin-der- und Jugendhilfe, und im speziellen der Jugendarbeit zu beschreiben38.

Politische Veränderungsprozesse voll-ziehen sich in der jungen Generation dynamischer und frühzeitiger als in der Gesamtbevölkerung. Dies ist vor allem in Zeiten raschen gesellschaftlichen Wandels der Fall, in denen überkommene Werte und Verhaltensmuster den Lebensbedürfnissen der jungen Menschen nicht mehr gerecht werden. Drei empirisch relativ gut belegte Entwicklungen sind dabei in den entwi-ckelten Demokratien feststellbar: eine sin-kende Wahlbeteiligung, eine Distanz und Kritikbereitschaft der etablierten Politik gegenüber sowie die zunehmende Bereit-schaft, konkreten Forderungen an die Po-litik durch politische Protestaktionen und zeitlich befristetes Engagement Nachdruck zu verleihen. Diese Phänomene weisen auf ein verändertes Politikverständnis, auf eine zunehmende Distanz zur etablierten Politik, aber auch auf ein grundsätzlich

38 May, M.: Demokratiefähigkeit und Bürgerkompetenzen: Kompetenztheoretische und normative Grundlagen der politischen Bildung, 2007.

hohes Interesse an politischen Themen und Fragestellungen im Lebenskontext der jungen Menschen hin.

Für die Verstärkung und Ausweitung de-mokratischer und politischer Lernprozes-se junger Menschen gibt es unmittelbare Bedarfe, die sich aus den Interessen von jungen Menschen, den aktuellen demo-kratischen Herausforderungen und den vorhandenen Partizipationsdefiziten ableiten lassen. Aufgabe im LJFP 2017 bis 2021 wird es sein, Angebot, Formate und Zugänge zu entwickeln, die für un-terschiedliche sozialkulturelle Milieus demokratisches und politisches Lernen ermöglichen. Politisches Lernen bedeutet dabei für junge Menschen in Thüringen in erster Linie Information, Kommunikation und Partizipation. Information wird dabei verstanden als Urteilsfähigkeit, die sich auf der Basis fachwissenschaftlicher und multiperspektivischer Sachinformationen im Rahmen eines Selbstbildungsprozesses entwickelt und Mündigkeit zum Ziel hat.

Mit dem Begriff Kommunikation verbin-den junge Menschen ganz unterschied-liche Erwartungen an politikorientierte Bildungsprozesse. Sie wünschen sich zum einen konkrete Diskussionsprozesse mit politischen Entscheidungsträgern, zum anderen aber auch die jugendgemäße Auf-bereitung von politischen Themen und Fragestellungen und eine entsprechende Verankerung in ihrem Lebensalltag. Von zentraler und herausragender Bedeutung für junge Menschen sind Partizipationspro-zesse, in denen Erfahrungen gesammelt, Engagement entwickelt und Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse ge-nommen werden kann. Junge Menschen schätzen dabei realistisch ein, dass ein Widerspruch zwischen einem inflationä-ren Gebrauch des Begriffes in Politik und Bildungsarbeit und den tatsächlichen Par-tizipationsmöglichkeiten – vor allem auch

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BedarfDie fachpolitischen Herausforderungen

des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

im kommunalpolitischen Raum – besteht. Neben Themen aus dem Bereich Ökonomie (z. B. TTIP) und Ökologie (z. B. regenerati-ve Energien) sind dabei vor allem Fragen aktueller Demokratiegefährdungen (z. B. Rechtsextremismus, religiöser Fundamen-talismus, Datenschutz) und der Einwande-rungsgesellschaft (z. B. Flüchtlings- und Asylpolitik) für junge Menschen relevant. Der Erwerb demokratischer Kompetenzen und die Entwicklung eines Bewusstseins für Menschenrechte und Toleranz werden

dabei als Kernanliegen formuliert. Dies setzt voraus, dass die Akteure des LJFP über ein fachlich fundiertes Handlungs-wissen im Bereich der politischen Bildung und der Bildung für Menschenrechte und Toleranz verfügen.

Politisch denken lernen hat auf der Basis normativer Grundlagen (Menschen- und Grundrechte) Mündigkeit zum Ziel und ver-bindet Kritik-, Urteils- und Handlungsfähig-keit miteinander. Voraussetzung hierfür ist

ein jugendorientierter öffentlicher Diskurs über relevante Themen und Herausforde-rungen; diese hat die unterschiedlichen sozialkulturellen Milieus einzubeziehen.

Das Verständnis von Politik ist für viele junge Menschen lediglich durch schuli-sche Lernprozesse geprägt. Es wird des-halb Aufgabe sein, eine engere – auch strukturelle – Verbindung von formaler und nonformaler politischer Bildung her-zustellen.

CHANCENGLEICHHEIT

Die Verwirklichung von Chancengleich-heit junger Menschen, verstanden als gerechte Zugangs- und Lebenschancen, wird im LJFP 2017 bis 2021 als fachpo-litische Herausforderung betrachtet. Chancengleichheit heißt dabei vor allem, Lebensbedingungen so zu gestalten, dass Zukunftschancen junger Menschen verbes-sert, soziale Ungleichheiten überwunden und gesellschaftliche Teilhabe unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, sexu-eller Orientierung, Religion, ethnischem Hintergrund oder Behinderung ermöglicht werden. Dies erfordert, die Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs junger Menschen zu Angeboten der Bildung, Be-schäftigung, Freizeit und des öffentlichen Lebens.

Mit dem Bewusstsein, dass Jugendpo-litik weder Chancengleichheit noch die Aspekte von Chancengerechtigkeit und Teilhabegerechtigkeit junger Menschen in Thüringen allein herstellen kann, leistet der LJFP 2017 bis 2021 dennoch seinen Beitrag für die Umsetzung der fachpoliti-schen Herausforderung. Er will für diese Thematik sensibilisieren, da sie junge Menschen in Thüringen beschäftigt und bewegt. So haben die Ergebnisse der Be-teiligungsveranstaltungen zur Fortschrei-

bung des LJFP 2017 bis 2021 gezeigt, dass junge Menschen ihr Leben im Hinblick auf Eigenschaften, Merkmalen und damit ver-bundenen Lebenssituationen verschieden beschreiben und darin ungleiche Chancen in ihrer Lebensgestaltung und in ihrem Zugang zu Angeboten wahrnehmen.

Chancenungleichheit entsteht für junge Menschen insbesondere durch Einschrän-kungen der eigenen Mobilität und den damit verbundenen Zugangswegen und Zugangschancen zu Angeboten. Junge Menschen nehmen eine eingeschränkte Mobilität, vor allem als Einschränkung ihrer Selbstbestimmung wahr und beschreiben dies als Fehlen von Erfahrungsräumen und Räumen des Ausprobierens. Dies bedeutet, dass ein alleiniges zur Verfügung stellen von Räumen und Angeboten der Jugend-arbeit und damit Möglichkeiten des Aus-probierens und der Selbsterfahrung nicht ausreicht, sondern auch ein Mobilitätskon-zept benötigt, damit junge Menschen diese (auch in Zukunft noch) erreichen werden. Hier sind vor allem in der ländlich geprägten Region Antworten mit den entscheidenden politischen Akteuren zu finden.

Die Trägerbefragung unterstützt die Aus-sagen der jungen Menschen. Hier wird

vor allem darauf aufmerksam gemacht, dass die Situation der ländlich geprägten Lebenswelt ein weiterer für junge Men-schen in Thüringen existierender Aspekt ungleicher Chancenverteilung ist. Unter-schiedlichkeit der Lebenssituation wird hier zwischen städtischer Infrastruktur und ländlichem Raum als Ausdruck un-gleicher Lebenschancen verstanden. Vor allem den Erhalt von Freizeitangeboten im ländlichen Raum sehen sie als notwendig an, um die Attraktivität des ländlichen Raums für junge Menschen zu verbessern und Lebenschancen zu ermöglichen. Jun-ge Menschen aus ländlichen Regionen brauchen Erfahrungsräume, die ihnen das Erleben städtisch geprägten Lebens ermöglichen. Junge Menschen aus städ-

© JugendSozialwerk Nordhausen e. V.

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BedarfDie fachpolitischen Herausforderungen des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

tischen Strukturen müssen die Lebens-qualität der ländlichen Region erfahren können.

Chancengleichheit herzustellen, bedeutet benachteiligte junge Menschen einzu-beziehen. Trotz entscheidender fachpo-litischer Entwicklungen nehmen junge Menschen aus sozial benachteiligten Lebenslagen wenig an den Angeboten der Jugendarbeit teil. Dies hat einen fi-nanziellen Aspekt, das heißt das Fehlen kostenfreier Angebote. Durch eine geeig-nete Förderstruktur könnte die Barriere von Teilnahme- oder Mitgliedsbeiträgen minimiert werden. Zum anderen sehen junge Menschen, dass ihnen Informati-onen über bestehende Angebote fehlen.

Chancengleichheit heißt weiterhin echte Barrierefreiheit zu ermöglichen. Die Träger beschreiben in den Bedarfsrückmeldun-gen zum LJFP 2017 bis 2021, dass junge Menschen erleben, dass auch wenn so oft formale Chancengleichheit vermittelt wird, jedoch keine tatsächliche Barrierefreiheit herrscht. Barrierefreiheit bezeichnet hier eine Gestaltung der Umwelt in der Weise, dass sie von allen jungen Menschen auch tatsächlich genutzt werden kann. Eine ein-geschränkte Sicht auf die bauliche Umwelt ist dabei überholt von einer Sichtweise jun-ger Menschen, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Bedürfnisse aller berücksichtigt sind. Keine Personengruppe soll aufgrund einer bestimmten Gestaltung von der Nutzung ausgeschlossen werden. Barrieren können dabei nicht nur baulicher Natur sein, sondern beispielsweise kann auch Sprache ausschließen.

Chancengleichheit erfordert weiterhin ein professionelles Handeln zugunsten der Geschlechtergerechtigkeit. Eine ge-schlechtergerechte Perspektive des LJFP 2017 bis 2021 prüft alle Aktivitäten und Angebote hinsichtlich ihrer geschlechts-

spezifischen Wirkungen. Dies beginnt bei der Wahrnehmung und sprachlichen Benennung von Geschlechtern. Es geht aber auch darum jungen Menschen eine Welt zu eröffnen, in der Geschlechterviel-falt, vielfältige Begehrensstrukturen und Lebensentwürfe nichts Abstraktes sind, sondern etwas Gelebtes, das individuell sehr unterschiedlich sein kann. Der LJFP 2017 bis 2021 verwendet dabei bewusst den Begriff der Geschlechtergerechtigkeit, mit dem Ziel neue Erfahrungsräume zu er-öffnen, damit der je eigene Lebensentwurf bewusst gewählt und gestaltet werden kann.

Chancengleichheit, verstanden als gerech-te Verteilung von Zugangs- und Leben-schancen, legt ihren Blick weiter auf die Herstellung einer Altersgerechtigkeit in der Gestaltung von Angeboten. Dies bedeutet, dass verschiedene Altersgruppen junger Menschen unterschiedliche Ansprüche an eine gleichberechtigte Förderung ihrer Bedürfnisse und Interessen haben. Da sich diese innerhalb des Lebensverlaufes ver-ändern werden jeweils altersspezifische Angebotsstrukturen benötigt.

Für die Handlungsfelder und die Angebote des LJFP gilt es, in den Jahren 2017 bis 2021 das pädagogische und zugleich ge-sellschaftliche Ziel zu unterstützen, für alle jungen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Das umfasst auch Maßnahmen zur Förderung bisher unter-repräsentierter Gruppen oder Einzelperso-nen. Es erfordert bei den Trägern der Ju-gendarbeit und Jugendverbandsarbeit eine Haltung, die sich für eine Teilhabe aller an den Angeboten und darüber hinaus auch an anderen gesellschaftlichen Ressourcen einsetzt. Auf Basis dieser Zielsetzung wird eine Erhöhung der Repräsentanz und akti-ven Mitwirkung von bisher benachteiligten bzw. unterrepräsentierten Gruppen junger Menschen unterstützt.

Chancengleichheit bedeutet dann, dass sich stärker als bisher an der Heterogenität von jungen Menschen orientiert werden muss und respektiert damit die Vielfalt von Lebenslagen und Lebensentwürfen. Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit werden mit diesem Verständnis als wich-tige Unterstützer bei der Prävention von Chancenungleichheit und der Herstellung von Chancengleichheit und Teilhabege-rechtigkeit betrachtet. Für Jugendverbän-de und Träger der Jugendarbeit muss es darum gehen, die Unterschiedlichkeit der jungen Menschen als von vornher-ein vorhandene Selbstverständlichkeit wahrzunehmen und sensibel für Diskrimi-nierungen und Ausschlussmechanismen zu werden. Insofern bedeutet dies in der Arbeit immer auch Sensibilisierung für und Reflexion von Erfahrungen und Strukturen von Privilegierung und Diskriminierung. Gemeinsames Ziel aller Akteure des LJFP 2017 bis 2021 muss es sein, Exklusion und deren Gründe zu identifizieren und zu überwinden.

Im Rahmen der Zuständigkeit des LJFP 2017 bis 2021 wird eine situative Schwer-punktsetzung oder bewusste Fokussie-rung auf einzelne Differenzlinien oder Diskriminierungsformen in der Angebots-gestaltung sinnvoll bzw. notwendig wer-den. Es geht dabei schlussendlich um eine grundsätzliche Absage an alle Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und einer damit verbundenen situativen pädagogischen oder strategischen Ab-wägung, welche Differenzen in welchen Settings wie bearbeitet werden sollen und können.

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BedarfDie fachpolitischen Herausforderungen

des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

PARTIZIPATION

Partizipation oder Beteiligung ist eine päd-agogische Grundhaltung, die dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe entspricht, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschafts-fähigen Persönlichkeiten zu fördern39. Sie ist im Zuge des demographischen Wandels eine der größten gesellschaftlichen He-rausforderungen. Durch immer weniger junge Menschen wird es im Wettstreit der Interessen unterschiedlicher Bevöl-kerungsgruppen zunehmend schwieriger werden, die Interessen der heranwachsen-den Generation angemessen zu würdigen. Um dem entgegen zu wirken, muss Partizi-pation als gesellschaftliches Grundprinzip verstanden und verankert sein, um den Ansprüchen und Bedürfnissen der nach-wachsenden Generationen ausreichend Rechnung zu tragen.

Der LJFP 2012 bis 2016 formulierte als fachpolitische Herausforderung die Kompetenzstärkung von Kindern und Jugendlichen durch eine aktive und par-tizipative Auseinandersetzung mit der Gesellschaft.40 Verstanden als Heraus-forderung, dass junge Menschen sich ihrer Rolle als mündiges Mitglied der Ge-samtgesellschaft bewusst sind und sich an gesellschaftlichen und politischen Prozessen beteiligen, führt der LJFP 2017 bis 2021 diese Herausforderung fort und ergänzt sie um den Aspekt der Selbstbe-stimmung und Selbstverwirklichung. Sich als selbstwirksam zu erleben und sich real beteiligen zu können, schafft eine unverzichtbare Grundlage, damit junge Menschen lernen, Verantwortung für sich und ihre Mitmenschen zu übernehmen. Sie ist zudem eine zentrale Voraussetzung 39 § 1 in Verbindung mit § 8 SGB VIII.

40 Landesjugendförderplan 2012 bis 2016, Seite 83.

für soziales Handeln und eine Basis für politisches Interesse ebenso wie für bür-gerschaftliches Engagement.

Fragt man junge Menschen direkt, was sie unter Partizipation verstehen, sind die Ant-worten praxisorientierter und individueller, aber grundsätzlich ähnlich. Sie subsumie-ren unter Partizipation Elemente wie „Frei-räume zum Agieren“, „Selbstbestimmung“, „Befähigung zur Selbstorganisation“, aber auch das „Mitdenken von Jugend“ sowie Orte, an denen „Themen erarbeitet und Entscheidungen getroffen“ werden. Junge Menschen wollen ihre Umgebung und Le-bensrealität mitgestalten. Sie haben ein Interesse daran, ihr Hier und Jetzt wirksam zu beeinflussen und bei den Weichenstel-lungen für ihre Zukunft gefragt zu werden.

Die Beteiligungsveranstaltungen im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 haben hier aufgezeigt, dass es für junge Menschen essentiell ist, von anderen ernst genommen und in ihrer Eigenständigkeit als Persönlichkeit wahrgenommen zu werden. Sie wünschen sich, die bisher eher punk-tuelle projekthafte Beteiligung durch eine vielfältige und lebendige Beteiligungskultur zu erweitern. Sie machen deutlich, dass sie sich eine grundlegende Mitsprache bei The-men, die die Jugend betreffen, wünschen.

Junge Menschen definieren eigene Mitwir-kungsmöglichkeiten nicht erst mit der Ein-richtung von Jugendgremienarbeit. Für sie beginnt das Erleben von Mitbestimmungs-möglichkeiten in der allgemeinen Alltags-gestaltung. Sie stellen sich Fragen nach

■ der Erhöhung der Selbstbestimmung, ■ dem Artikulieren und der Anerkennung

eigener Bedürfnisse, ■ dem grundlegenden Interesse an der

Jugend und einem damit verbundenem grundlegenden Ernstgenommen wer-den im individuellen Lebensabschnitt,

■ (Frei)Räumen der Mitbestimmung und ■ dem Treffen individueller Entschei-

dungen.

Im Kern geht es um die Etablierung ei-ner beteiligungsorientierten Haltung bei den Akteuren in der Lebenswelt junger Menschen, einschließlich der damit ver-bundenen Teilung von Macht und Ver-antwortung. Der Beteiligungsgedanke wird nicht als besonderer Bonus für junge Menschen beschrieben und auch nicht als Last für die handelnden erwachse-nen Akteure41. Als durchgängiges Prinzip soll jungen Menschen partnerschaftlich auf Augenhöhe begegnet werden. Die-ser Anspruch nach Selbstbestimmtheit des Subjekts richtet sich an Erwachsene und bildet die notwendige Grundlage für alle nachfolgenden partizipativen Hand-lungen. Aus fachlicher Sicht benötigen Erwachsene eine wertschätzende und fördernde Haltung gegenüber jungen Menschen, verbunden mit qualifizierten Handlungskompetenzen. Zur Sicher-stellung dieser fachlichen Haltung gilt es Sensibilisierungs- und Fortbildungs- 41 Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Thürin-gen, 2015.

© Steffen Walther/Jan Bernert, Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar

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möglichkeiten für die Fachkräfte in der Jugendarbeit und darüber hinaus auszu-bauen und ergänzend neu zu schaffen42.

Im Rahmen der Trägerbefragung wurde deutlich, dass Beteiligung junger Menschen erfordert, den Kompetenzerwerb junger Menschen stärker zu ermöglichen, damit diese von ihren Mitsprache- und Mitbe-stimmungsrechten tatsächlich Gebrauch machen können. Es benötigt vielfältige Informationen über Mitbestimmungsmög-lichkeiten in der Gesellschaft und der eige-nen Lebenswelt. Junge Menschen ergänzen diese Sicht. Für sie braucht es vor allem Austauschplattformen beispielweise über die sozialen Medien, über Newsletter, aber auch das Bereitstellen und Überlassen von Räumen. Junge Menschen fragen sich in diesem Zusammenhang auch, wie Beteili-gung auch für benachteiligte Jugendliche adressiert sein kann und wie ihre vielfäl-tigen Lebenswirklichkeiten in Entschei-dungsprozesse einbezogen werden können.

In Thüringen sind bereits zahlreiche Insti-tutionen, Einrichtungen und Formate aktiv, in denen sich junge Menschen ihrem Alter angemessen beteiligen und ihren Inter-essen auf vielfältigste Weisen Ausdruck verleihen können43. Bereits die Untersu-chung in den Thüringen Jugendverbänden „Partizipation als Qualitätsmerkmal von 42 Stange, W.: Zwischenbilanz: Zum Stand der Kinder- und Jugendpartizipation. (Veröffentlichung im Rahmen der Betei-ligungsbausteine des Deutschen Kinderhilfswerkes e. V./ www.kinderpolitik,de).

43 Stellvertretend und ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien Jugendverbände, Kinder- und Jugendparlamente und landesweite jugendpolitische Veranstaltungen wie der Thürin-ger Kindergipfel, aber auch Einrichtungen in an die Jugend-hilfe angrenzenden Bereichen wie die Schülervertretungen oder thematische Beteiligungsformen wie Jugendforum Nach-haltigkeit genannt. Sie werden ergänzt durch Partizipations-möglichkeiten in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Heimerziehung bis hin zu Partizipations-formen in Kindertageseinrichtungen. Selbstorganisierte oder projektorientierte Partizipationsformen von jungen Menschen runden die Beteiligungsmöglichkeiten in Thüringen ab.

Jugendverbandsarbeit“ im Jahr 2012 hat aufgezeigt, dass die Thüringer Jugendver-bände die Förderung der Partizipation junger Menschen als einen Beitrag zur Per-sönlichkeitsentwicklung und zur Stärkung von Selbstbewusstsein, Selbstständig-keit, Selbstbestimmung und Selbstwirk-samkeit verstehen. Außerdem möchten sie jungen Menschen Wissen vermitteln und sie zur Übernahme von Verantwortung anregen sowie ihr Zugehörigkeitsgefühl stärken44.

Gleichzeitig erreichen die Angebote und Einrichtungen jedoch nur einen Teil der in Thüringen lebenden jungen Generation.

44 Lakemann/Morgenstern/Fieber-Martin: Partizipation als Qualitätsmerkmal von Jugendverbandsarbeit – Eine Untersu-chung in den Thüringer Jugendverbänden, 2012.

Junge Menschen, die noch nicht in Parti-zipationsstrukturen aktiv sind, benötigen stärker als bereits Aktive altersgemäße Informationen über die Möglichkeiten, wo Partizipation in ihrem direkten und auch weiter gefassten Umfeld unter wel-chen Voraussetzungen für sie möglich ist. Niedrigschwelligkeit und Offenheit als Zugangsvoraussetzungen, sowie das grundsätzliche Verständnis, dass Parti-zipation gewollt ist und unterstützt wird, sind die ersten – grundlegenden – weiterer zahlreicher Bedingungen für das Gelingen von Partizipation von, für und mit jungen Menschen. Gleichzeitig ist die Frage nach Transparenz innerhalb der Partizipations-prozesse für alle jungen Menschen wichtig. Diesen Anforderungen müssen sich die Angebote und Strukturen der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in Thüringen (auch weiterhin) stellen und ihnen sowohl konzeptionell verankert wie auch im kon-kreten Tagesgeschäft gerecht werden.

Im Rahmen der Trägerbefragung wurde insbesondere deutlich, dass kontinu-ierlich gelingende Beteiligung Rahmen-bedingungen benötigt, die Beteiligung konzeptionell ermöglichen. Sie bedarf grundlegender Verankerung in den (päda-

© Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V.

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BedarfDie fachpolitischen Herausforderungen

des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

gogischen) Konzepten, den Arbeitsweisen der Beteiligten sowie in der methodischen und didaktischen Entwicklung von Betei-ligungsverfahren. Dauerhaft gelingende Beteiligung benötigt kinder- und jugend-gerechte Kommunikationsstrukturen und Arbeitsweisen. Um jungen Menschen in alle sie betreffenden Ereignisse und Entscheidungsprozesse einzubeziehen, sind Fachkräfte, Verwaltung und Politik gefordert, einen Perspektivwechsel vor-zunehmen und mehr Wert auf die Formen der Kommunikation mit jungen Menschen zu legen.

Das setzt voraus, jungen Menschen ver-antwortliches Handeln zuzutrauen und ihnen Raum zu geben, ihre Fähigkeiten selbstbestimmt unter Beweis zu stellen. Dafür brauchen junge Menschen Unter-stützung, die begleitet, auffordert und sie in ihrer Entwicklung bestärkt. Sich dieser

Herausforderung immer wieder neu zu stel-len, ist Auftrag der Träger des LJFP 2017 bis 2021, indem sie ihr Handeln transparent machen, nachvollziehbar gestalten und zur Diskussion stellen. Junge Menschen sollen sich in unterschiedlichen Formaten beteiligen können, die ihre Vielfalt und ihre jeweiligen Besonderheiten aufnehmen. Diese Beteiligung und dieses Mitwirken sollen lebensweltübergreifend organisiert und spürbar werden.

Jugendpolitisch hat sich Thüringen in diesem Zusammenhang mit der Landes-strategie Mitbestimmung auf den Weg gemacht, normative und strukturelle Rahmenbedingungen der Beteiligung zu unterstützen. Beteiligung, verstanden als Demokratiebildung, die zur Stärkung und Zukunftsfähigkeit des gesellschaftlichen Miteinanders beiträgt, unterstützt das Ziel, die Entscheidungsmöglichkeiten

und -räume von jungen Menschen zu erweitern und auszubauen. Die Träger der Jugendarbeit und die Jugendver-bandsarbeit stellen hierbei einen ent-scheidenden Rahmen für die Realisierung und Umsetzung einer partizipativen und beteiligungsorientierten Haltung. Sie er-möglichen jungen Menschen genau diese Erfahrungsräume, einer selbstbestimm-ten Lebensgestaltung.

Nicht nur für junge Menschen ist Beteili-gung ein Gewinn. Die am Prozess betei-ligten Erwachsenen in Institutionen, der Politik und Verwaltung erhalten wertvolle Erkenntnisse, gewinnen wichtige Einsich-ten in die Lebenswirklichkeit der jungen Generation und entdecken neue Pers-pektiven, wenn sie junge Menschen als Experten in eigener Sache ernst nehmen. Dadurch werden Planungen und Entschei-dungen innovativer und passgenauer.

KULTUR DES ZUSAMMENLEBENS

Kultur umfasst Ideen, Visionen, Kommu-nikationsstrukturen, Formen sozialer Be-ziehungen, Bauwerke mit ihrer Geschichte, Kunstgegenstände, Naturverständnisse, Regeln und Normen, Sprache, Kommuni-kation, Handlungen, Symbole, Musik, Ritu-ale, Werte, Weltanschauungen, Religionen und vielfältige Antworten auf existenziel-le Fragen. Sie umschreibt damit soziales Handeln, dessen Strukturen, Entstehung und auch Veränderung. Die Antworten der eigenen Kultur sind dabei immer nur Antworten, die in anderen Räumen und Zeiten anders ausfallen können. Allerdings haben verschiedene Kulturen immer auch Bezüge untereinander. Die Kulturfähigkeit eines Menschen ist somit die Kompetenz zum Handeln und zur Ausgestaltung be-stehender Welten45.

45 Vgl. Thüringer Bildungsplan bis 18, 2015.

In einer globalisierten Welt, die immer komplexer wird, sind vielfältige Gesell-schaften die Regel. Begegnungen mit dem vom Einzelnen als fremd wahrgenommen Anderen nehmen zu und es entsteht eine Pluralität von Lebensstilen und Wertorien-tierungen. Junge Menschen in Thüringen sind dabei selbst so vielfältig wie die Ge-sellschaft, in die sie hineinwachsen. Sie leben zum einen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Überzeugungen. Bedingt durch die kulturelle Vielfalt der Bevölke-rung wachsen sie zum anderen in einem gesellschaftlichen Umfeld auf, das sich durch eine Vielzahl von Weltanschauun-gen, Werteorientierung, kulturellen Hin-tergründen und Religionen auszeichnet. Junge Menschen erfahren, dass es neben ihrer eigenen, auch andere Positionen gibt. Sie erleben aber auch Gemeinsam-keiten und Anknüpfungspunkte.

Die fachpolitische Herausforderung „Kultur des Zusammenlebens“ des LJFP 2017 bis 2021 zielt bewusst auf einen größeren Zu-sammenhang des Nachdenkens über das Menschsein und unser aller Zusammenle-ben hin. Die fachpolitische Herausforde-rung des LJFP 2012 bis 2016 „Förderung der interkulturellen Kompetenz“ aufgrei-fend, fragt sie nach den Möglichkeiten und Chancen von vielfältigen Kulturen und Gemeinschaften, an denen alle teilhaben und die dem Wohl aller dienen. Sie fragt nach einer grundsätzlichen Haltung gegen-über dem anderen, nach einer reflektierten Sicht auf das eigene Selbst, um damit eine akzeptierende Haltung des jeweils anderen zu ermöglichen. Diese Sicht bezieht die gesellschaftlichen Herausforderungen der Einwanderung von Menschen nichtdeut-scher Herkunft, insbesondere derer mit Fluchterfahrungen ein, zeigt aber auf die

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96 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BedarfDie fachpolitischen Herausforderungen des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

Notwendigkeit eines großen Ganzen hin. Die Heterogenität unserer Gesellschaft verlangt die Fähigkeit junger Menschen, mit Individuen und Gruppen aus anderen Kulturen angemessen zu interagieren. Kulturelle Heterogenität, verstanden als Ressource und Chance, die Anerkennung fördert, Gemeinsamkeiten von jungen Menschen und deren Unterschiede und Besonderheiten zu schätzen lehrt, trägt dazu bei, dass sich die heranwachsende Generation der Vielfältigkeit und der viel-fältigen Optionen ihrer Lebensführung bewusst wird. Junge Menschen werden in diesem Zusammenhang auch mit radika-len, extremistischen, gewaltbereiten, fun-damentalistischen und mitunter fremden-feindlichen Ideologien und Bewegungen konfrontiert. Diesen Beeinflussungen kön-nen junge Menschen mit einem positiven Selbstbild, die selbst Anerkennung erfah-ren wiederstehen und trotzdem neugierig und offen auf andere Menschen zugehen und diese als gleichwertig respektieren.

Unter dem beschriebenen Blickwinkel auf eine gemeinsam gestaltete Kultur des Zusammenlebens bei einer immer vielfältigeren Gesellschaft, soll der LJFP 2017 bis 2021 zeigen, welche Bedeutung die Angebote der Jugendarbeit und Ju-gendverbandsarbeit haben. Die Aufgabe besteht darin, jungen Menschen durch geeignete Projekte, Einrichtungen und An-gebote aufzuzeigen, die Beziehung zum anderen in einer respekt- und friedvollen Weise zu gestalten und den Anderen dabei als Chance zur eigenen Entwicklung und nicht als Bedrohung zu sehen.

Die Beteiligungsveranstaltungen mit jungen Menschen im Rahmen der Fort-schreibung des LJFP 2017 bis 2021 haben deutlich gemacht, dass sich die jungen Menschen mit dem Thema der eigenen Identität beschäftigen. Sie verbinden da-mit Fragen nach der Heimat, den eigenen

Wurzeln, dem Gefühl und dem Bedürfnis nach Sicherheit und Zugehörigkeit. Obwohl sie einer Vielfalt der Bevölkerung in Thürin-gen grundsätzlich offen gegenüberstehen, beschäftigten sie sich mit der Frage, ob Vielfalt Normalität wird und wie sie dieser Entwicklung offen und angstfrei begegnen können. Gleichzeitig möchten junge Men-schen in Thüringen ein Bewusstsein für die eigene Identität erhalten. Sie streben danach, andere Kulturen mit der eigenen Kultur in Beziehung zu setzen. Die Ergeb-nisse der Beteiligungsveranstaltungen weisen dabei weiterhin auf Fragen junger Menschen in Thüringen hin, die in der Angebotsgestaltung und Konzipierung auf-gegriffen werden können: „Was kann mir bei einer zunehmenden Vielfalt der Gesell-schaft Handlungsorientierung geben? Wie wichtig ist es, in einer unübersichtlichen Welt eine Handlungs- und Wertorientie-rung zu finden, die mir einen Umgang mit dem für mich fremden Anderen aufzeigt?“

Ziel der Angebote im Rahmen des LJFP 2017 bis 2021 soll es sein, dass junge Menschen Kompetenzen entwickeln, um kulturelle Differenzen und Unterschiede nicht nur aus-zuhalten, sondern sie zu verstehen und sich bewusst darauf einzulassen. Dabei geht es insbesondere um die Fähigkeit zur Reflexion und Stärkung der eigenen Identität und der eigenen Werte, zur Begegnung und Ausein-andersetzung mit anderen, zur Empathie, kritisch zu sein und Kritik auszuhalten, die Fähigkeit zum Dialog und Akzeptieren von Unterschieden, zur friedlichen Konfliktbe-wältigung, zum Erkennen von Benachteili-gungen, zur Solidarität mit anderen und zur Übernahme von Verantwortung, Mitgestal-tung und Einflussnahme. Junge Menschen sollen sich als handlungsfähige Subjekte entwerfen und erleben, sich in der Vielfalt verorten und ihren Platz finden.

Die Auseinandersetzung mit Einstellungen, Meinungen und ggf. Vorurteilen muss in

den Angeboten des LJFP 2017 bis 2021 durch eine Erhöhung der selbstreflexiven Kompetenz forciert werden. Die Bewusst-machung eigener Vorurteile und ein dar-aus resultierendes kritisches Denken und Handeln soll zu einem anderen Umgang mit den eigenen Bildern über „das An-derssein“ oder „das Fremde“ beitragen. Es soll also darum gehen, Vielfalt und Multiperspektivität wahrzunehmen und anzuerkennen, ohne sie einerseits zu überhöhen oder zu kategorisieren oder sie anderseits zu tabuisieren. Respekt sowie wechselseitige Anerkennung stellen dabei herausragende Ziele für die pädagogische Arbeit in den Angeboten des LJFP 2017 bis 2021 dar.

© JugendSozialwerk Nordhausen e. V.

Junge Menschen beschreiben, dass es ihnen an Informationen und Wissen über „Das Andere“, über bisher fremde Kul-turen fehlt. Ihre eigenen Informationen beziehen sie bislang nicht vordergrün-dig aus persönlichen Kontakten, sondern aus Medien. Sie wünschen sich jedoch unmittelbare Begegnungen und Räume für persönlichen Austausch, für persön-liche Kontakte. Gleichzeitig halten sie gezielte Aufklärungsarbeit gegen Rassis-mus, Homophobie und Fremdenhass für dringend erforderlich. Dieses Erforder-nis beschreiben sie auf der Basis eigener Beobachtungen und Erfahrungen, einer zunehmenden Respektlosigkeit gegen-

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97Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BedarfDie fachpolitischen Herausforderungen

des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

über dem grundsätzlichen Anderssein. Sie fragen nach Abbau von Vorurteilen und Klischees, nach mehr Solidarität und weniger Egoismus. Sie wünschen sich mehr Empathie und machen diese Herausforderungen als grundsätzliche gesellschaftliche Aufgabe fest.

Die zunehmend kulturelle Vielfalt inkludiert eine religiöse Vielfalt junger Menschen in Thüringen. Der Umgang mit religiöser Vielfalt wird zu einer grundlegenden Kom-petenz in der modernen Zivilgesellschaft. Die Jugendarbeit gehört zu einem der wich-tigen Orte, an denen man diese Kompetenz erwerben kann. Auch hier sollen religiöse Unterschiede in der Gestaltung von Ange-boten beachtet, anerkannt und benannt werden. Die Angebote des LJFP 2017 bis

2021 werden sich in diesem Zusammen-hang mit der Frage auseinandersetzen müssen, welche Methoden interreligiöses Lernen ermöglichen.

So wichtig es auch ist, über andere Kul-turen und über Besonderheiten interkul-turellen Handelns informiert zu sein: The-oretisches Wissen ist nur die eine Seite, um in interkulturellen Zusammenhängen erfolgreich bestehen zu können. Mindes-tens ebenso wichtig ist die internationale Erfahrung, das Erleben interkultureller Situationen. Erst der tatsächliche Aus-tausch, interkulturelle Projekte mit jungen Menschen aus anderen Ländern durch-zuführen, schafft Erfahrungsräume und wird deshalb weiterhin ein Auftrag des LJFP 2017 bis 2021 sein.

Im Sinne der Kontakthypothese ist es da-rüber hinaus erforderlich, Kontakte und Begegnungen von unterschiedlichen jungen Menschen zu schaffen, die verschiedene individuelle und kulturelle Identitäten ha-ben und verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen angehören. Dem internationalen Jugendaustausch, generationsübergreifen-den Projekten, Anti-Diskriminierungs- und Präventionsprogrammen gegen gruppen-bezogene Menschenfeindlichkeit kommen hierbei besondere Bedeutungen zu. Frucht-bar ist darüber hinaus die Zusammenarbeit von Schule und außerschulischer Bildung. Außerschulische Träger haben langjährige Erfahrung mit internationalem Jugendaus-tausch mit Anti-Diskriminierungs-, Präven-tions- und Partizipationsprojekten, die schu-lische Bildungsansätze ergänzen können.

SCHULE ALS EIN LEBENSORT

Schulen, in staatlicher und freier Trä-gerschaft, erfüllen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag als Teil einer lokalen Bildungslandschaft, in der kommunale Bildungs- und Sozialverantwortung (zu-künftig) verstärkt und vorrangig für alle Generationen, auch im Sinne des lebens-langen Lernens, wahrgenommen wird. Ei-nen Großteil ihrer Zeit verbringen junge Menschen in der Schule. Sie ist ein subs-tanzieller Bezugsort im Leben von nahezu allen jungen Menschen.

Die Beteiligungsveranstaltungen mit jun-gen Menschen im Rahmen der Fortschrei-bung des LJFP 2017 bis 2021 haben ge-zeigt, dass die Teilnehmenden ihren Alltag länger und umfangreicher als früher am Ort Schule erleben und diesen nicht länger nur als Lernort, sondern immer stärker auch als einen Lebensort definieren. Sie schreiben diesem Ort neben dem akzeptierten Bil-dungs- und Erziehungsauftrag auch einen lebensweltbezogenen Gestaltungsauftrag

zu, der ihren Bedürfnissen und Interessen gerecht werden soll. Junge Menschen ver-stehen den Lebensort Schule als einen Ort des lebendigen Lernens. Hier lernen und üben zu können ist wichtig, aber auch Spaß und Ruhe sollten ihren Platz finden. Sie wünschen sich eine von Vertrauen und Respekt geprägte Atmosphäre und indivi-duelle Entfaltungsmöglichkeiten. Dabei nehmen sie diese Einschätzung für allge-meinbildende wie auch berufsbildende Schulen vor.

Mit Blick auf die zunehmend gebundene Zeit am Ort Schule, wünschen sich jedoch auch laut Trägerbefragung junge Menschen mehr Möglichkeiten für eine sinnvolle und zwanglose Freizeitgestaltung außerhalb von Schule. Sie machen deutlich, dass sie mit der wenigen Freizeit unzufrieden sind und sich Zeit für Engagement, Hobbies oder auch das Treffen mit Freunden wünschen. Es wird vor allem deutlich, dass mit zuneh-mendem Alter der jungen Menschen auch

das Bedürfnis nach Selbstbestimmung steigt. Gerade in den Jugendverbänden und anderen Angeboten der Jugendarbeit ist diese selbstorganisierte und sinnvolle Freizeitgestaltung realisierbar. Das dortige Engagement macht auch deutlich, dass junge Menschen ihre Freizeit überall und auch am von der Kommune gestalteten Lebensort Schule eigenverantwortlich nutzen und gestalten können.

Der LJFP 2017 bis 2021 greift diese Ent-wicklung bewusst in der Formulierung seiner fachpolitischen Herausforderung „Schule als ein Lebensort“ auf. Während der LJFP 2012 bis 2016 im Rahmen der fachpolitischen Herausforderung „Zusam-menarbeit von Jugendhilfe und Schule“ die Zielstellungen einer erfolgreichen Zusam-menarbeit beschreibt, fragt der LJFP 2017 bis 2021 nicht mehr nach den Gründen einer misslingenden Zusammenarbeit oder den Grenzen beider Handlungssysteme. Er stellt den jungen Menschen in den Mittel-

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98 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BedarfDie Querschnittsthemen des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

punkt, der unabhängig von der fortbeste-henden Diskussion um eine Zusammenar-beit von Jugendhilfe und Schule, den Ort Schule schon längst als einen Lebensort definiert und den Wunsch nach entspre-chender Gestaltung desselben verbindet.

Die Qualität der Gestaltung eines solch verstandenen Lebensortes hängt dabei erheblich von den handelnden Akteuren vor Ort ab. Dies sind in erster Linie die pädagogischen Fachkräfte, aber auch die jungen Menschen selbst. Die staatlichen Schulämter in Thüringen, die kommu-nalen Schulträger, der Schulverwaltung und die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe stellen dabei in einer sehr ausgeprägten Heterogenität die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung des Lebensortes Schule her. Unter einem solchen Blickwinkel wird die Jugendarbeit und Jugendverbandsar-beit zu einem entscheidenden Partner in der Gestaltung von Lebenswelten junger Menschen an dem Ort, der dem formalen Bildungsanspruch gerecht werden muss.

Schule und die Kinder- und Jugendhilfe haben eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Bildungschancen und Bildungsorten für junge Menschen, ge-prägt von einem gemeinsamen Bildungs-verständnis in Thüringen: „Bildung ist insoweit die Befähigung zu einer eigen-ständigen und eigenverantwortlichen Le-bensführung in sozialer, politischer und kultureller Eingebundenheit und Verant-wortung. Eigenständigkeit zielt dabei auf die Kompetenz, in einer komplexen Umwelt kognitiv, psychisch und physisch eigen-ständig aktiv handeln zu können, aber auch die Fähigkeit, sich mit anderen auseinan-der zu setzen, sich auf sie zu beziehen und sich mit ihnen zu verständigen.“ 46

46 vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 15/6014, 12. Kinder- und Jugendbericht. 2005, S. 84.

Schule und Jugendarbeit bzw. Jugend-verbandsarbeit als Teil der Kinder- und Jugendhilfe haben damit eine gemeinsame Verantwortung und ein gemeinsames Ziel: Die Bildung junger Menschen zu selbst-bestimmten und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten. In beiden Systemen wer-den unter dem Blickwinkel des „Lernens“ Schlüsselkompetenzen erworben.

Die fachpolitische Herausforderung Schule als ein Lebensort fragt nach den Anforde-rungen an sozialpädagogisches Handeln am Lebensort Schule. Sie vermeidet die Klärung der Fragestellung, ob es sich um Aufträge an sozialpädagogische Fachkräfte oder Lehrkräfte handelt.

Jugendarbeit und Schule gemeinsam als Akteure auf Augenhöhe bei der Gestaltung eines Lebensortes zu denken, erfordert eine gemeinsame, ganzheitliche Perspek-tive auf die Bedürfnisse junger Menschen und ihres sozialen Umfeldes. Dabei wird Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit mit ihren ganz eigenen Methoden und Prinzipien wirksam. Diese sind durch Frei-willigkeit und Selbstständigkeit und ganz besonders durch das Nichtvorhandensein eines vergleichenden Bewertungsmaßsta-bes, wie es für das System Schule imma-nent ist, gekennzeichnet.

Ein strukturierter Dialog auf Landesebene und die Begleitung dieses ressortüber-greifenden Entwicklungsprozesses in den Kommunen ist eine dankbare zukunfts-weisende Aufgabe, an der die Beteili-gung der Akteure der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit des LJFP 2017 bis 2021 unbedingt notwendig ist. Vor allem inhaltlich-qualitative Ansprüche, die sich auf eine grundsätzliche Veränderung von Haltungen gegenüber entwicklungsför-dernden Lern- und Entwicklungsprozessen bei jungen Menschen richten, erfordern ein längerfristiges Wirken. Die Entwicklung

von kommunalen sowie lokalen Bildungs-landschaften ist ein gutes Instrument, um die Zielstellungen des Landes Thüringen z. B. in der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes, in der Entwicklung des Gemein-samen Unterrichts und des Thüringer Bil-dungsplans bis 18 zu befördern. Aufgrund des bereits erkennbaren öffentlichen und vor allem kommunalen Interesses beste-hen beste Voraussetzungen für eine breite Kommunikation und Umsetzung dieses Entwicklungsansatzes im Land. Die ein-zelne Schule als Lebensort zu gestalten, bleibt somit örtliche und kommunale Ent-wicklungsaufgabe der Partner vor Ort. Sie ist seitens der landesweiten Träger der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit zu unterstützen, konzeptionell zu entwickeln und im Hinblick auf notwendige Rahmen-bedingung in den jugendpolitischen und bildungspolitischen Diskurs einzubringen.

Die Fortbildungen des Landesjugendamtes im Bereich der Jugendarbeit und Jugendver-bandarbeit und des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien sollten zur professionsübergreifen-den Teilnahme von Fachkräften einladen. Auf lange Sicht sollten Fachhochschulen innerhalb des sozialpädagogischen Stu-diums einen Schwerpunkt Schule bilden. Jugendpolitisch ist der Austausch mit den Thüringer Hochschulen zu suchen, so dass Lehramtsstudierende so früh wie möglich Erfahrungen in anderen pädagogischen Feldern als Schule sammeln.

© DJH-Landesverband Thüringen e. V.

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99Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BedarfDie Querschnittsthemen

des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

4.2 Die Querschnittsthemen des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

Der LJFP 2017 bis 2021 betrachtet Themenfelder, die sich durch alle Bereiche der Lebenswelt junger Menschen ziehen und daher nicht singulär behandelt werden. Sie sollen in Umsetzung der fachpolitischen Herausforderungen als Querschnittsthemen bearbeitet werden. Sie werden im Folgenden ausführlich beschrieben und sind in alphabetischer Reihenfolge benannt.

GESUNDHEIT VON JUNGEN MENSCHEN

Physisches (körperliches) und psychi-sches (geistiges, emotionales und sozi-ales) Wohlergehen sind grundlegende menschliche Bedürfnisse und werden laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit Gesundheit gleichgesetzt. Gesundheit ist sowohl durch objektive als auch subjekti-ve Merkmale zu beschreiben. Als gesund erleben sich Menschen, wenn sie sich im körperlichen, sozialen und geistigen Bereich ihrer Entwicklung im Einklang mit den eigenen Möglichkeiten und Zielvor-stellungen sowie den jeweils gegebenen Lebensbedingungen befinden47.

Gesundheit als elementarer Bestandteil von Wohlbefinden, Lebensqualität und Leistungsfähigkeit stellt für junge Men-schen eine zentrale Bedingung für ein gelingendes Aufwachsen dar. Bereits im frühen Kindesalter und fortführend im Ju-gendalter bilden sich wesentliche gesund-heitsrelevante Verhaltensweisen heraus, die für das Erwachsenenalter bestimmend sein werden. Viele Gesundheitsstörungen in früheren Lebensjahren werden zu Risi-kofaktoren für schwerwiegende Erkran-kungen im späteren Leben.

Die fachpolitische Herausforderung des LJFP 2012 bis 2016 aufgreifend, verfolgt der LJFP 2017 bis 2021 mit der Formulie-

47 Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1946/48.

rung von Gesundheit als Querschnitts-aufgabe das Ziel, Gesundheitsförderung und Gesundheitsunterstützung von jun-gen Menschen als integralen Bestandteil einer souveränen und alltäglichen Lebens-führung zu betrachten. Gesundheitsbe-wusstsein und Gesundheitskompetenz werden zum Bestandteil der Angebote des LJFP 2017 bis 2021. Das heißt, dass in der Gestaltung der Angebote allgemein gesundheitsförderliche Aktivitäten als durchgängiges Prinzip beachtet werden, die sich förderlich auf das Wohlbefinden junger Menschen auswirken.

Ansetzend an den Lebenslagen von jun-gen Menschen soll dabei das individuelle Verhalten ebenso in den Blick genommen werden, wie die jeweiligen Rahmenbedin-gungen der Angebote.

Im Mittelpunkt steht dabei die Auseinan-dersetzung mit der Frage, wie es gelingen kann, junge Menschen auf eine verantwor-tungsbewusste und gesunde Lebensweise zu orientieren. Dazu zählen die Befähigung zu einer bewussten und aktiven Lebens-gestaltung und zur Erkennung von Gefähr-dungspotentialen sowie die Information über Bewältigungsstrategien für psychisch beanspruchende Lebenssituationen und die Änderung sozialer Rollen.

© Jana Hesse, Ferienpark Feuerkuppe

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100 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BedarfDie Querschnittsthemen des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

MEDIENBILDUNG

Medien stellen durch ihre Präsenz und den alltäglichen Umgang mit ihnen eine Sozialisationsinstanz dar. Die sich ständig erweiternden und immer stärker vernetz-ten medialen Angebote eröffnen jungen Menschen neue Erfahrungs-, Handlungs- und Erlebnisräume. Vor allem die Mög-lichkeiten der Echtzeit- und Mobilkommu-nikation sowie die Interaktivität heutiger Mediennutzung mitsamt ihren Chancen für gesellschaftliche Partizipation prägen den Lebensalltag junger Menschen. Me-dien sind damit konstitutiver Bestandteil der gesellschaftlichen Wirklichkeit und ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe48.

Medienbildung ist ein dauerhafter Vorgang der konstruktiven Auseinandersetzung mit der Medienwelt, der auf unterschied-liche Weise pädagogisch strukturiert und begleitet werden muss. Diesen formuliert der LJFP 2017 bis 2021 nicht nur funktional als gesellschaftliche und damit fachpoli-tische Herausforderung, sondern er legt sein Augenmerk bewusst auf die Quer-schnittsbedeutung einer Medienbildung junger Menschen.

Es geht darum, Medien mit ihren Chancen und Risiken in allen inhaltlichen Angeboten der Jugendarbeit zu thematisieren und die Möglichkeiten, die der Einsatz vor allem digitaler Medien eröffnet, aktiv zu nutzen. Wichtiges Ziel der Medienbildung junger Menschen ist die Entwicklung von altersan-gemessenen Fähigkeiten, das wachsende Medienangebot und die damit verbundene digitale Dynamik kritisch zu reflektieren und daraus begründet auszuwählen. Medi-en sollen von jungen Menschen sowohl für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit als auch für die individuelle Lebensgestal-

48 Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre, 2016, Seite 300 ff.

tung und die Darstellung ihrer Interessen und Bedürfnisse angemessen, kreativ und sozial verantwortlich genutzt werden.

Die Aneignung von Medienkompetenz und die Verarbeitung persönlicher Me-dienerfahrungen sollen für junge Men-schen in Thüringen eine zentrale Rolle spielen. Junge Heranwachsende sind in all ihren Lebenswelten und in all ihren Lebensthemen mit medialer Wirklichkeit konfrontiert. Dabei ist es wichtig, dass sich junge Menschen medienkompetent fühlen. Das heißt, dass sie Maßstäbe und Bewertungskriterien für den eigenen Ge-brauch von Medien zur Verfügung haben.

Sie sollen befähigt werden, auf der Grund-lage ihrer moralischen Maßstäbe, ethi-schen Orientierungen und ästhetischen Urteile dem Medienangebot selbstbewusst zu begegnen und darauf mit eigenen Hand-lungskompetenzen und Verhaltensstrate-gien zu reagieren. In diesem Zusammen-hang spielen die im Rahmen des Thüringer Bildungsplanes bis 18 Jahre formulierten Bereiche der Medienbildung, auch für den LJFP 2017 bis 2021 eine zentrale Rolle:

■ Erweiterung der Erfahrungen und prak-tischen Kenntnisse im Umgang mit Medien,

■ Entwicklung von Verständnis und Fä-higkeiten, Medien für eigene Anliegen, Fragen und Bedürfnisse zu nutzen,

■ Entwicklung von Verständnis und Fä-higkeiten, den eigenen Medienum-gang bewusst wahrzunehmen und zu reflektieren und

■ Entwicklung von Verständnis und Fä-higkeiten, das Wesen und die Funkti-onen von Medien zu durchschauen49.

49 Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre, 2016, Seite 300 ff.

Medienbildung als Querschnittsaufgabe im LJFP 2017 bis 2021 bedeutet, dass die Akteure in ihren Angeboten Aspekte und Komponenten der Förderung von Medien-kompetenz junger Menschen als durch-gängiges Thema verstehen, bearbeiten und entsprechende Zugänge bereitstellen.

© Landesfilmdienst Thüringen e. V.

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101Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BedarfDie Querschnittsthemen

des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

Der LJFP 2017 bis 2021 sieht es als Quer-schnittaufgabe an, das Bewusstsein und das Wissen, aber auch das Interesse und die Bereitschaft zum persönlichen Engage-ment junger Menschen für eine nachhaltige Entwicklung zu wecken.

Eine nachhaltige (dauerhafte) Entwicklung ist eine „Entwicklung, die den Bedürfnis-sen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Genera-tionen zu gefährden, ihre eigenen Bedürf-nisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen“50. Dieses Begriffsverständnis konstatiert das Drei-Säulen-Modell einer nachhaltigen Entwicklung, welches die ökologische, ökonomische und soziale Dimension unterscheidet und der Bedeu-tung einer Querschnittaufgabe gerecht wird.

Junge Menschen bewältigen im Alltag viele Anforderungen, die Nachhaltigkeitsüber-legungen teilweise überdecken. Zudem sehen sie zumeist Politik und Wirtschaft in der Verantwortung, sich für eine nach-haltige Entwicklung einzusetzen. Die Ver-ankerung in der eigenen Lebenswelt fällt dagegen eher gering aus.

Nachhaltige Entwicklung in Thüringen beruht vor allem auf dem Engagement und der Initiative zahlreicher Menschen in Kommunen, Unternehmen, Vereinen und Verbänden und findet auf allen ge-sellschaftlichen Ebenen statt. Ein wesent-liches Instrument zur erfolgreichen Umset-zung ist dabei die Bildung für nachhaltige Entwicklung.

50 Brundtland Bericht: Unsere gemeinsame Zukunft, Report 1987.

Den globalen Zielstellungen des UNESCO- Weltaktionsprogramm „Bildung für nach-haltige Entwicklung“ für die Jahre 2015 bis 2019 folgend begreift auch der LJFP 2017 bis 2021 die nachhaltige Entwicklung nicht als einzelne fachpolitische Herausforde-rung, sondern verfolgt den Ansatz, dass es in allen Angeboten des LJFP 2017 bis 2021 ermöglicht wird, junge Menschen für eine nachhaltige Entwicklung zu sen-sibilisieren. Das bedeutet, dass es in allen Angeboten stringentes Prinzip sein muss, im Rahmen der eigenen Gestaltungsho-heit zur sozial- und umweltverträglichen Gestaltung der Zukunft beizutragen. Es soll Zielstellung sein, bei den jungen Menschen ein Bewusstsein zu schaffen und ihnen Wissen und Kompetenzen zu vermitteln, um Entwicklungsprozesse mit Blick auf Nachhaltigkeit zu reflektieren

und zu beurteilen. Sie sollen motiviert werden, an der Gestaltung der ökologi-schen, ökonomischen und gesellschaft-lichen Lebenswelt mitzuwirken. Dies um-fasst die Einschätzung der Konsequenzen des individuellen und sozialen Handelns für die Weltgesellschaft und für nachfol-gende Generationen. Es bedeutet auch, nicht-nachhaltige Entwicklungsprozesse zu erkennen, den eigenen Lebensstil am Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung auszurichten und nachhaltige Entwick-lungsprozesse in Kooperation mit anderen zu initiieren. Dabei gilt es der Heterogenität junger Menschen, insbesondere mit Blick auf die sehr verschiedenen ökonomischen und bildungsbiografischen Hintergrün-de, durch eine entsprechende Vielfalt an Methodik und Angebotsgestaltung zu begegnen.

© Uwe Flurschütz, Arbeit und Leben Thüringen

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102 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BedarfDie Querschnittsthemen des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

STÄRKUNG DES EHRENAMTES

(Junge) Menschen in Thüringen engagieren sich neben Schule, Studium, Ausbildung und Beruf in ihrer Freizeit ehrenamtlich in der Jugendarbeit oder im Jugendverband. Sie leiten selbstständig Freizeiten und Fahrten, unterstützen außerschulische Bildungsangebote und investieren somit Teile ihrer Freizeit. Ehrenamtliches En-gagement junger Menschen bietet dabei eine Vielfalt von Gelegenheiten für Lern-prozesse und Kompetenzerwerb, die so in anderen Bildungsbereichen nicht erzielt werden können51.

Ehrenamtliches Engagement führt bereits frühzeitig zu einer zivilen, demokratischen Gesellschaft hin und entwickelt diese wei-ter. In der Jugend aktiv sein, sich sozial und politisch engagieren, ist häufig der Einstieg in ein Engagement im Erwachse-nenalter. Vor allem für Jugendliche sind dabei die Grenzen zwischen interessan-ten Freizeitaktivitäten einerseits und En-gagement bzw. Partizipation andererseits fließend. Sie schätzen für ihr persönliches Fortkommen die Kompetenzen, die sie im Engagement erwerben. Gleichzeitig wünschen sich junge Menschen aber auch die Möglichkeit, ihr ehrenamtliches Engagement und die damit verbundene Aneignung von sozialen Kompetenzen im weiteren Bildungsweg nutzen zu können.

Außerdem stellt das ehrenamtliche En-gagement eine tragende Säule in der Jugendarbeit, insbesondere in der Ju-gendverbandsarbeit dar. Ehrenamtlich Engagierte investieren viel Zeit in ihre Tätigkeit. Ihr Engagement benötigt hier-bei flexible Strukturen und transparente Verwaltungsverfahren, damit alle, die sich engagieren wollen, dies auch tun können.

51 Düx, W. (Forschungsverbund DJI/Universität Dortmund): Forschungsprojekt Informelle Lernprozesse im Jugendalter in Settings des freiwilligen Engagements, 2006.

Engagement ist ganz unmittelbar von der Vereinbarkeit mit Schule, Ausbildung, Be-ruf, Familie und sonstigen Verpflichtungen abhängig. Gelingt diese Rollenkoordinie-rung nicht, findet ehrenamtliches Engage-ment kaum statt52.

Diese Bedeutungen herausarbeitend, stellt der LJFP 2017 bis 2021 die Stärkung ehren-amtlichen Engagements ganz bewusst als Querschnittsaufgabe in den Vordergrund. Zentrale Inhalte dieser Betrachtung sind die Herstellung bedarfsgerechter Rahmen-bedingungen für die Ausübung der ehren-amtlichen Tätigkeit und die Steigerung der Wertschätzung dieser Arbeit.

Ehrenamtliche Jugendarbeit benötigt professionelle Unterstützung in vielen Formen. Der LJFP 2017 bis 2021 wird sein Augenmerk auf die Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern, die konzeptionelle Weiterentwicklung ehrenamtlicher Unterstützungs- und An-erkennungsstrukturen und auf die Bera-tungsfunktion richten. Eine Schlüssel-aufgabe wird dabei in der Qualifizierung

52 Bayerischer Landesjugendring, München.

von Ehrenamtlichen gesehen. Dafür ist es unerlässlich, die Träger der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit noch stärker dabei zu unterstützen, Ehrenamtliche an-gemessen zu „fördern und zu begleiten“.

Um ehrenamtliches Engagement in der Gesellschaft aufzuwerten ist eine verstärkte altersgemäße Anerkennung notwendig. Es muss herausgestellt werden, welche Bedeutung dieses Engagement für das Funktionieren unseres Gesellschaftssys-tems hat. Darüber hinaus muss deutlich werden, dass die Berücksichtigung der Kompetenzen und des Wertes des Engage-ments im Ehrenamt durch Arbeitgeber, Politik und Öffentlichkeit zu einer positiven Wahrnehmung von Ehrenamtlichen führt. Neben der Anerkennung durch die Öffent-lichkeit ist auch die Anerkennung innerhalb der eigenen Organisation wichtig. Diese kann sich in vielen verschiedenen Formen ausdrücken. Im Rahmen des LJFP 2017 bis 2021 ist es Ziel, gemeinsam mit den Trä-gern der Jugendarbeit und Jugendverbands-arbeit geeignete Formen der Anerkennung ehrenamtlichen Engagements zu finden.

© Landesjugendring Thüringen e. V.

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103Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BedarfFachliche Entwicklungen und

Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

4.3 Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

4.3.1 Jugendverbandsarbeit

Strukturelle Verfasstheit der Jugendverbandsarbeit

Jugendverbandsarbeit basiert auf Freiwil-ligkeit, Selbstorganisation und ehrenamt-lichen Engagements. Als eine spezifische Form von Jugendarbeit, die sich durch Selbstorganisation und Eigenverantwor-tung junger Menschen sowie einer damit zusammenhängenden eigenständigen Ziel- und Schwerpunktsetzung auszeichnet, leistet sie einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Weiterentwicklung, indem sie insbesondere

■ junge Menschen zur Entfaltung und Selbstverwirklichung ihrer Persönlich-keit befähigt,

■ junge Menschen durch Förderung des verantwortlichen und selbstständigen Handelns, des kritischen Denkens so-wie des sozialen und solidarischen Verhaltens, zur aktiven Mitgestaltung der freiheitlich demokratischen Grund-ordnung befähigt,

■ jungen Menschen eine Werteorien-tierung angesichts der Vielfalt der Angebote zur Lebensgestaltung un-ter dem Aspekt eines gelingenden Lebens und

■ jungen Menschen eine Vertretung ihrer Interessen und einer damit im Zusam-menhang stehenden Einflussnahme auf Politik und staatliches Handeln ermöglicht.

Jugendverbandsarbeit trägt somit zur gesellschaftlichen Teilhabe von jungen Menschen bei.

Arbeitsweisen, Strukturen und Organisati-onsformen der einzelnen Jugendverbände sind in Thüringen vielfältig und ausdiffe-renziert. Damit leistet die Jugendverbands-arbeit in Thüringen einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertevorstellungen und zur Vielfalt von In-halten, Methoden und Arbeitsformen, wie sie das SGB VIII fordert. Jugendverbände bieten unterschiedliche Orientierungs- und Verwirklichungsmöglichkeiten und damit die notwendige Wahlfreiheit.

Die Thüringer Jugendverbände auf Landes- ebene sichern die Qualität jugendverbandli-cher Arbeit. Sie sind besonders verantwort-lich für die Koordination und Vernetzung ihrer Untergliederungen sowie für Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden und Unter-stützung der ehrenamtlichen Strukturen. Als wichtige Bildungs- und Beratungsakteure üben sie eine bedeutende strukturbildende Funktion aus und schaffen Möglichkeiten der Interessenvertretung und der Beteiligung für junge Menschen. Diese Aufgabenwahr-nehmung erfordert eine Arbeitsstruktur.

Der Freistaat Thüringen positionierte sich in den zurückliegenden Jahren mit der stabilen Förderung der im Landesjugendring Thürin-gen e. V. (LJRT) zusammengeschlossenen Dach- und Einzelverbände zur Bedeutung von Jugendverbandsarbeit im jugendpoliti-schen Kontext. Es hat sich eine leistungsfä-hige und von Wertevielfalt geprägte Struktur überörtlicher Jugendverbände etabliert, in der neben der strukturellen und konzepti-onellen Arbeit zudem eine hohe Anzahl an Angeboten der Jugendarbeit erbracht wird.

© Landesjugendring Thüringen e. V.

Der LJFP 2017 bis 2021 sieht den Bedarf in einer weiteren stabilen Förderung dieser bestehenden Strukturen. Jugendverbän-de in Thüringen stellen einen wichtigen Bestandteil im Bereich der Sozialisation junger Menschen dar. Insofern wird eine finanzielle Unterstützung der verbandli-chen Strukturen auf Landesebene in Be-zug auf die personellen und materiellen Ressourcen als prioritär notwendig be-wertet. In Abgrenzung zu Angeboten auf örtlicher Ebene muss es dabei verstärkt um konzeptionelle und strukturelle Un-terstützung der Untergliederung gehen mit dem Ziel, die Jugendverbandsarbeit als Sozialisations- und Bildungsorte zu stabilisieren und fortzuentwickeln. Eine wesentliche Grundvoraussetzung für diese Aufgabe ist die strukturelle Stabilisierung von Fachpersonal. Vor diesem Hintergrund bekennt sich der überörtliche Planungs-träger zu einer Kernstruktur von den im LJRT zusammengeschlossenen Dach- und Einzelverbänden im Handlungsfeld der Jugendverbandsarbeit. Dies sind aus Sicht des Planungsträgers:

■ sechs Dachverbände im Feld der über-örtlichen Jugendverbandsarbeit und

■ 14 Einzelverbände im Feld der überört-lichen Jugendverbandsarbeit

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104 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BedarfFachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

Tabelle 32: Auf Landesebene geförderte Kernstruktur an Dach- und Einzelverbänden für die Jahre 2017 bis 2021

Die in Tabelle 32 benannten Jugendver-bände sind in ihrer Existenz zu erhalten, in ihrer konzeptionellen und strukturellen Arbeit zu unterstützen sowie in ihrer ei-genverantwortlichen und selbstbestimm-ten Tätigkeit zu fördern. Der LJFP 2017 bis 2021 formuliert dabei den Bedarf ei-ner Mindestabsicherung im Bereich der struktursichernden Personalstellen für alle ausgewiesenen Jugendverbände. Dies bedeutet, dass alle in Tabelle 32 ausge-wiesenen Jugendverbände im Bereich der Strukturförderung berücksichtigt werden.

In diese Bedarfsfeststellung fließen fol-gende Aspekte ein:

■ die Bestandsbewertung des Umset-zungszeitraumes LJFP 2012 bis 2016,

■ die fachlichen Entwicklungen im Hand-lungsfeld,

■ die Erfüllung der gesetzlichen Förder-verpflichtung der Jugendverbandsar-beit gemäß des § 12 SGB VIII und

© Thüringer Jugendfeuerwehr

■ in Ausschnitten der Beschluss der au-ßerordentlichen Vollversammlung des LJRT vom 16. März 2016.

Diese Bedarfsfeststellung folgt weiterhin der Vereinbarung des im Koalitionsvertrag ausgewiesenen Zieles einer tarifgerechten Bezahlung in der Jugendarbeit und der Absicherung kleinerer Jugendverbände mit mindestens einem halben Stellenäquiva-lent, wobei landesweite Jugendverbände, die sich zu einem Dachverband zusam-mengeschlossen haben, hierbei keine Berücksichtigung finden.

Erstmalig wurde damit nicht dem in der au-ßerordentlichen Vollversammlung des LJRT am 16. März 2016 gefassten Beschluss gefolgt. Dieser weißt unter anderem eine Verteilung struktursichernder Personalstel-len nach einem vergleichenden Verfahren zur Tätigkeit, Struktur und Größe aus (vgl. hierzu Anlage 4 zum LJFP 2017 bis 2021).

Die ausgewiesene Bedarfsentscheidung des LJFP 2017 bis 2021 folgt den von Jugendverbänden einzeln gemeldeten Bedarfen, zur Sicherung der eigenverant-wortlichen und selbstbestimmten Arbeit.

Die in der Laufzeit des LJFP 2012 bis 2016 bereitgestellten Mittel zur Struktursiche-rung reichten nicht aus, um den Zielvorga-ben und der Aufgabenbeschreibung für die überörtliche Jugendverbandsarbeit gerecht werden zu können. Zur Absicherung ihrer hauptamtlichen Strukturen sind einige Jugendverbände zunehmend gezwungen, zusätzliche Personalstellen aus den zur Verfügung stehenden Globalmitteln zu nutzen. Zum anderen erhielten einige Ju-

Dachverbände Einzelverbände

Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland Thüringer Jugendfeuerwehr

Thüringer Sportjugend Landesjugendwerk AWO

Bund der Deutschen Katholischen Jugend SJD-Die Falken

DGB-Jugend Naturfreundejugend

Kinderinteressen Thüringen Bund Deutscher PfadfinderInnen

Vertretung Thüringer Pfadfinderverbände Jugendrotkreuz

Naturschutzjugend

BUNDjugend

Trachtenjugend

Johanniterjugend

Arbeiter-Samariter-Jugend

Landjugend

Gemeindejugendwerk

Jugendbund Deutscher Regenbogen

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105Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BedarfFachliche Entwicklungen und

Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

gendverbände im Rahmen der zur Verfü-gung stehenden Landesmittel kein struk-tursicherndes Personal gefördert. Damit wurde dem Grundsatz „Jugendverbände sind zu fördern“ nicht in gleichberechtig-ter Weise seitens des Fördermittelgebers Rechnung getragen. Dieser Bestandsbe-wertung schließt sich die Einschätzung an, dass die in der bisherigen Förderrichtlinie ausgewiesene Förderung des struktursi-chernden Personals der Höhe nach nicht ausreicht. Das wird auch durch die Aussa-ge der Bedarfsformulierung im Beschluss der außerordentlichen Vollversammlung des LJRT vom 16. März 2016 deutlich arti-kuliert. Die Verbände sehen eine anteilige Finanzierung in Höhe von 70 Prozent durch den Fördermittelgeber als erforderlich an.

Es ergibt sich folgende Bedarfsentschei-dung für den LJFP 2017 bis 2021 zur För-derung der Jugendverbandsarbeit auf Landesebene:

■ Die in der Tabelle 32 ausgewiesenen Jugendverbände erhalten 27 anteilig geförderte struktursichernde Stellen, nach Tätigkeit, Struktur und Größe, mindestens jedoch eine anteilig ge-förderte Stelle je Verband.

■ 17 Stellen, die durch den Planungs-träger festgelegt worden sind, werden in Form einer pauschalierten Festbe-tragsfinanzierung in Höhe von bis zu 23.040,00 € in 2017, ab 2018 von 25.000,00 € pro struktursichernder Stelle mit mindestens 0,5 VZÄ und in den Folgejahren zuzüglich der Tarifstei-

Tabelle 33: anteilige Strukturförderung der Jugendverbände auf Landesebene für die Jahre 2017 bis 202153

53 Die Jugendverbände Jugendbund Dt. Regenbogen und Gemeindejugendwerk Thüringen haben keine Bedarfe ange-zeigt. Der Jugendverband Landjugendverband Thüringen er-hält eine Förderung seiner Jugendstruktur über das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft und Infrastruktur.

gerung und Stufenerhöhung gefördert. Die Jugendverbände müssen entspre-chend der gesetzlichen Normierung in § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VIII und un-ter Beachtung ihrer eigenen Verhältnisse und Finanzkraft mindestens 5.000,00 € als Eigenleistung erbringen.

■ 10 Stellen, die in Eigenverantwortung des LJRT verteilt worden sind, werden pro VZÄ für die struktursichernde Tä-tigkeit in Form einer pauschalierten Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu 23.040,00 € in 2017, ab 2018 von 25.000,00 € und in den Folgejah-ren zuzüglich der Tarifsteigerung und Stufenerhöhung gefördert.

■ Die Stellen sind tarifgerecht der Höhe nach zu gestalten, vergleichbar mit mindestens E 9 TVL.

Eine Änderung der Förderrichtlinie ist er-forderlich.

© Melanie Morawa, Landesjugendwerk der AWO Thüringen

Für den Planungszeitraum 2017 bis 2021 ergibt sich mindestens ein Bedarf von 27 struktursichernden Stellenanteilen bei den Jugendverbänden für den Planungszeitraum. Im Ergebnis eines Aushandlungsprozesses zwischen dem Planungsträger und dem LJRT ergibt sich dabei folgende Verteilung:

Stellenanteile der Strukturförderung

Bund Evangelische Jugend in Mitteldeutschland 5

Thüringer Sportjugend 4

Bund der Deutschen Katholischen Jugend 3

DGB-Jugend 2

Thüringer Jugendfeuerwehr 1

Kinderinteressen Thüringen 1

Vertretung Thüringer Pfadfinderverbände 1

Landesjugendwerk AWO 1

SJD-Die Falken 1

Naturfreundejugend 1

Bund Deutscher PfadfinderInnen 1

Jugendrotkreuz 1

Naturschutzjugend 1

BUNDjugend 1

Trachtenjugend 1

Johanniterjugend 1

Arbeiter-Samariter-Jugend 1

Landjugend 0

Gemeindejugendwerk 0

Jugendbund Deutscher Regenbogen 0

Gesamt 27

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106 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes Fördervolumen:

Tabelle 34: Bedarf der Förderung struktursichernder Perso-nalstellen bei den Thüringer Jugendverbänden 2017 bis 2021

Jahr Förderung in €

2017 622.080,00

2018 675.000,00

2019 691.875,00

2020 709.172,00

2021 726.902,00

In der Verteilung der zur Verfügung stehen-den Mittel für die Ausgestaltung des LJFP 2017 bis 2021 wird die Struktursicherung der Thüringer Jugendverbände jährlich pri-oritär behandelt. Dies ergibt sich aus dem Bedarf einer stabilen und verlässlichen Förderung der Thüringer Jugendverbands-arbeit als jugendpolitische Zielstellung. Zudem stellt dies eine fachliche Ableitung aus der Beschreibung der fachpolitischen Herausforderung „Partizipation“ dar. Die Gründungen weiterer Selbstorganisatio-

nen junger Menschen sind entsprechend der oben beschriebenen Grundsätze zu behandeln und die erforderliche Förder-summe dafür ergänzend zur Verfügung zu stellen.

Mit der Veränderung der struktursichern-den Förderung wird der Bedarf des Aus-baus eines dialogischen Fachaustausches zwischen dem Fördermittelgeber, den Ju-

gendverbänden und dem LJRT formuliert. Dieser dient dazu, strukturelle Entwick-lungen und Verabredungen zur Weiter-entwicklung zu treffen. Hierzu werden im Planungszeitraum Instrumentarien entwi-ckelt und erprobt. Ziel des dialogischen Fachaustausches ist die Stärkung der Ei-genverantwortlichkeit und Selbstbestim-mung der Jugendverbände.

Bildungsreferenten bzw. Fachreferenten bei den Thüringer Jugendverbänden

Die Qualität von Bildungsangeboten und Bil-dungsleistungen hängt in hohem Maße von qualifiziertem, hauptamtlich beschäftigtem Fachpersonal ab. Um die Thüringer Jugend-verbände thüringenweit als Bildungsorte zu stärken, wird der Bedarf der Förderung von verbandseigenen Bildungsprozessen mit entsprechendem Personal zur quali-tativen Weiterentwicklung der Jugendver-bandsarbeit und deren eigenverantworteter Bildungsarbeit festgeschrieben. Hierbei ergeben sich folgende Aufgabenfelder:

■ Anregung, Förderung und Begleitung von Bildungsprozessen innerhalb der

Strukturen des jeweiligen Landesver-bandes,

■ Konzipierung, Verantwortung und Evaluation eines eigenen, in der Flä-che wirkenden Bildungsprogramms, einschließlich Leitung von Maßnah-men und Projekten der Jugendbildung,

■ Koordination der Arbeit von Ausbil-dungsteams und Weiterentwicklung von Aufgaben und Vermittlungsinhalten,

■ Aufarbeitung von Fachinhalten für den innerverbandlichen Diskurs, (Einlei-

tung und Gestaltung von Diskussions-prozessen sowie Bereitstellung von fachlichen Hintergrundinformationen für Entscheidungsträgerinnen und Ent-scheidungsträger,

■ Unterstützung Ehrenamtlicher,

■ Erstellung pädagogischer Konzepte und Arbeitshilfen,

■ Planung, Leitung und Durchführung von (Multiplikatorinnen- und Multipli-katorenschulungen auf den verschie-denen Verbandsebenen,

© Landesjugendring Thüringen e. V.

BedarfFachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

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107Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

■ Entwicklung und Durchführung neuer Projekte für Kinder und Jugendliche zu aktuellen verbandsrelevanten Themen sowie zur Gewinnung von ehrenamtli-chem Nachwuchs im Jugendverband,

■ Koordination der Öffentlichkeitsarbeit im Bildungsbereich und Gestaltung der Kommunikation in den jugendspe-zifischen Print-, Online- und soziale Medien und

■ Mitwirkung am Fachaustausch inner-halb des LJRT.

Insgesamt werden der in Tabelle 32 aus-gewiesenen Jugendverbänden bis zu 25.000,00 € jährlich pro Jahr und pro VZÄ zuzüglich der damit verbundenen Tarif-steigerungen und Stufenerhöhung nach

entsprechender Vorlage eines fachlich-in-haltlichen Bildungskonzeptes, welches sich an den Verbandsspezifiken und den fachpolitischen Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021 orientiert, zur Verfü-gung gestellt.

Auch an dieser Stelle wird nicht in Gänze dem Beschluss der außerordentlichen Vollversammlung des LJRT vom 16. März 2016 gefolgt. Dieser weißt den Bedarf der Einrichtung von Bildungsreferentenstellen aus. Zur Ausgestaltung sieht der Beschluss die Verteilung der zur Verfügung zu stellen-den Fördermittel durch einen Beschluss der Vollversammlung des LJRT vor. Der LJFP 2017 bis 2021 weist an dieser Stelle ausschließlich die grundsätzliche Bedarfs-formulierung des LJRT aus. Entgegen des Vorschlages des LJRT erfolgt die Verteilung

der Stellen zudem ausschließlich durch den Fördermittelgeber.

Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich aufgrund der notwendigen Richtlinienan-passung ab 2018 folgendes notwendiges Fördervolumen:

Tabelle 35: Bedarf der Förderung von Bildungsreferenten bei den Jugendverbände 2017 bis 2021

Jahr Förderung in €

2017 0,00

2018 425.000,00

2019 435.625,00

2020 446.516,00

2021 457.679,00

Globalförderung der Thüringer Jugendverbände

Im Rahmen der Bedarfsermittlung bei den Thüringer Jugendverbänden wurde ange-geben, dass die seit 2005 zur Verfügung stehenden Fördermittel zur Durchführung von Angeboten dem Erfordernis einer Stär-kung des Bildungs- und Sozialisationsortes Jugendverband nicht gerecht werden. Aus diesem Grund wurde die Erhöhung der Glo-balförderung als notwendig erachtet. Der LJFP 2017 bis 2021 bestätigt den Bedarf der Erhöhung der zur Verfügung stehenden Globalmittel. Diesem wird in folgendem Umfang Rechnung getragen:

Mit der Erhöhung der anteilig geförder-ten struktursichernden Stellen bei den Thüringer Jugendverbänden wird die Glo-balförderung in den Jahren 2018 bis 2021 ausschließlich für anfallende Betriebs- und Sachkosten sowie für Maßnahmekosten in den Handlungsfeldern der außerschu-lischen Jugendbildung, der Kinder- und Jugenderholung, der internationalen

Jugendarbeit und der Durchführung von Großveranstaltungen zur Verfügung ste-hen. Im Jahr 2017 besteht eine Übergangs-regelung. Hier können Jugendverbände im Bedarfsfall zusätzlich Personalkosten aus der Globalförderung finanzieren.

Es wird der Bedarf formuliert, die Höhe der Globalförderung trotz Erhöhung der Struk-tursicherung beizubehalten. Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes notwendiges Fördervolumen:

Tabelle 36: Bedarf der Globalförderung der Jugendverbände 2017 bis 2021

Jahr Förderung in €

2017 605.080,00

2018 605.080,00

2019 605.080,00

2020 605.080,00

2021 605.080,00

© DJH Landesverband Thüringen e. V.

Der im Rahmen der Struktursicherung aus-gewiesene dialogische Fachaustausch er-streckt sich auch auf die Verwendung der Globalmittel.

BedarfFachliche Entwicklungen und

Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

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108 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Geschäftsstelle Landesjugendring Thüringen e. V.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Ge-schäftsstellen für Leitungs- und Koordi-nierungsaufgaben, soweit diese nicht aus anderen Mitteln finanziert werden. Für die Realisierung und Umsetzung der Funktionen sowie die eigenverantwortli-chen Aufgaben des LJRT einschließlich der übertragenen Dienstleistungsfunktionen ist eine Geschäftsstelle eingerichtet. Hier gilt es die Aufgabenwahrnehmung der im Bestand beschriebenen Funktionen wei-terhin zu fördern.

Die Arbeit der Geschäftsstelle des LJRT ist mit der vorhandenen Personalstruktur in Höhe von 4,55 VBE und den bis 2016 ausgereichten Sachkosten im Planungs-zeitraum 2017 bis 2021 zuzüglich der damit verbundenen Tarifsteigerung und Stufenerhöhung des vorhandenen Perso-nals zu stabilisieren.

Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes notwendiges Fördervolumen:

Tabelle 37: Bedarf der Förderung Geschäftsstelle LJRT 2017 bis 2021

Jahr Förderung in €

2017 282.335,00

2018 289.394,00

2019 296.629,00

2020 304.045,00

2021 311.647,00

Der LJRT ist die Koordinierungsstelle des strukturierten Dialoges in Thüringen im Rahmen des Projektes „better together - Jugend und Politik auf Augenhöhe Volume 3.“ Das Projekt baut auf die Erfahrungen der vorangegangenen Projekte „better together – Jugend und Politik auf Augen-höhe“ und „better together – Jugend und

Politik auf Augenhöhe Volume 2“ auf. Die neue Qualität des Projektes beruht auf der dezentralen Projektdurchführung in Ge-bietskörperschaften Thüringens. Das von Januar 2016 bis Dezember 2017 befristete Projekt in der Leitaktion 3 – Strukturier-ter Dialog: Treffen junger Menschen mit Entscheidungsträgern im Bereich Jugend unterstützt die Weiterentwicklung von Ideen zur Partizipation junger Menschen an politischen Entscheidungen und trägt zu einem Ausbau der Möglichkeiten des Dialogs zwischen Jugend und Politik bei. In konkreter Untersetzung der fachpo-litischen Herausforderungen „Jugend und Politik“ und „Partizipation“ wird der Bedarf der Unterstützung der weite-ren Projektdurchführung und möglicher aufbauender Folgeprojekte im Rahmen des strukturierten Dialoges für Thüringen gesehen.

Für die Erstellung von jugendgemäßen Informationsmedien und eines Methoden-handbuchs zur Vermittlung der Informati-onen über die Wahlen zu den Vertretungs-körperschaften, letzteres insbesondere zur Wahl ab 16 (Kommunalwahl) und der Durchführung damit verbundener Veran-staltungen in Verantwortung des LJRT wird der Bedarf im Planungszeitraum 2017 bis 2021 gesehen.

Zudem wird der Bedarf gesehen, dass der LJRT zur Umsetzung der fachpolitischen Herausforderung „Jugend und Politik“ in-novative Formate zu aktuellen politischen Themen entwickelt und durchführt.

Der LJRT ist Träger des Projektes „Werte“. In konkreter Untersetzung der fachpoliti-schen Herausforderungen „Kultur des Zu-sammenlebens“ wird der Bedarf gesehen, das Projekt fortzuführen.

In Bezug auf die fachpolitische Heraus-forderung „Kultur des Zusammenlebens“ wird der Bedarf gesehen, dass der LJRT einen interkulturellen und interreligiösen Dialog der Jugend(verbands)strukturen auf Landesebene entwickelt und verstetigt. In diesem Kontext soll ein jährlicher interkul-tureller Wettbewerb mit Preisverleihung erfolgen.

In Umsetzung der fachpolitischen Heraus-forderung „Partizipation“ wird der Bedarf der Schaffung einer mediengestützten Be-teiligungsplattform für junge Menschen gesehen. Dies soll in Verantwortung des LJRT und Kooperation mit den Thüringer Medienschulen umgesetzt werden.

© Stefan Heiderich/Claudia Fichtmüller, Landesjugendring Thüringen e. V.

BedarfFachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

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109Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Förderung des ehrenamtlichen Engagements

Das ehrenamtliche Engagement ist kon-stitutives Element der Jugendarbeit, im speziellen der Jugendverbandsarbeit. Das greift der LJFP 2017 bis 2021 auf, indem er die Stärkung ehrenamtlichen Engagements als Querschnittsthema setzt. Im Rahmen der Bedarfsermittlung ist festzustellen, dass die entsprechenden Rahmenbedin-gungen zur Förderung und Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in Thüringen nicht ausreichen, um junge Menschen zur Übernahme dieser wichtigen Funktion zu gewinnen. Dies entspricht auch der bun-desweiten Aussage des 14. Kinder- und Jugendberichtes der Bundesregierung, welcher eine „(…) nachlassende Bereit-schaft Jugendlicher, sich systematisch und dauerhaft freiwillig zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen (…).“ kons-tatiert. Doch gerade diese Bereitschaft ist immanent für die Existenz von Jugendver-bänden sowie ihre Aktivitäten und Ange-bote. Es wird notwendig sein, hierzu einen umfassenden und zielgerichteten Dialog mit politischen Entscheidungsträgern ver-schiedener Fachressorts zu führen.

Folgender Bedarf wird im Rahmen des Handlungsspielraumes für den LJFP 2017 bis 2021 festgeschrieben:

■ Es ist der kontinuierliche Dialog mit dem für die Ehrenamtsstiftung zustän-digen Fachressort (TMASGFF) zu su-chen, um die Forderung einer Stärkung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit durch die Be-reitstellung weiterer finanzieller Mittel vorzutragen. An dieser Stelle ist auf die Durchführung einer jährlichen Veran-staltung mit Auslobung eines Ehren-amtspreises in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit hinzuwirken.

■ Im Bereich der Aus- und Fortbildung für Lehr und Fachkräfte der sozialen Arbeit sowie im Arbeitsfeld der Jugendarbeit Tätigen muss dem Ehrenamt eine hö-here Bedeutung beigemessen und eine direkte Befassung mit dieser Thematik gewährleistet werden.

■ Für eine Anerkennung und ein gestei-gertes Bewusstsein der gesellschaftli-chen Bedeutung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit und Jugendverbandsar-beit in den Thüringer Hochschulen ist der fachliche Austausch mit den Hoch-schulen und dem zuständigen Fachres-sort (TMWWDG) zu führen. Zielstellung dieses Austausches ist die Entwicklung einer Kultur der Unterstützung ehren-amtlich engagierter junge Menschen an den Thüringer Hochschulen, damit künftig Ehrenamt und Studium besser zu vereinbaren sind. Hierzu bedarf es einer Anerkennung der im Engagement erworbenen sozialen und inhaltlichen Kompetenzen, insbesondere

■ bei der Bewerbung um einen Studi-enplatz,

■ für die Anerkennung als Pflichtprakti-kum während des Studiums,

■ für die Anrechnung als Credit Points,

■ als eine Voraussetzung für die Verlän-gerung der Regelstudienzeit oder

■ als eine Voraussetzung für die Verlän-gerung des Bezuges von Leistungen nach dem BAföG.

Die Unterstützung ehrenamtlichen Engage-ments in der Jugendarbeit und Jugendver-bandsarbeit selbst erfordert folgenden Bedarf im Rahmen des LJFP 2017 bis 2021:

■ Das Fortbildungsprogramm des Lan-desjugendamtes wird im Hinblick auf die Förderung ehrenamtlichen Engage-ments überprüft und bedarfsgerecht ausgestaltet. In das Fortbildungspro-gramm sind jährlich Angebote zur Qua-lifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Jugendarbeit und Jugendver-bandsarbeit unter Berücksichtigung entsprechender Rahmenbedingungen aufzunehmen.

■ Mit der Überprüfung der Richtlinie Jugendleitercard wurden die Jugend-leitercard und deren Erwerb einer qualitativen Überprüfung zugeführt. Die Stärkung der Jugendleitercard wird folgend sowohl innerhalb der eigenen Organisation der Träger, wie auch in der Vertretung nach außen jugendpo-litisch zu unterstützen sein. Es wird der Bedarf gesehen, das Handout Ju-gendleitercard des LJRT regelmäßig entsprechend bestehender Bedarfs-lagen fortzuschreiben.

■ Ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit und Jugendverbandsar-beit soll an Schulen dargestellt werden. Dazu muss in Untersetzung der fachpo-litischen Herausforderung „Schule als ein Lebensort“ eine Zusammenarbeit mit Schulen stattfinden. Die Schulen öffnen sich für Aktivitäten und Praxis-beispiele ehrenamtlichen Engagements aus der Jugendarbeit und Jugendver-bandsarbeit. Die Akzeptanz und Unter-stützung ehrenamtlichen Engagements junger Menschen soll seitens der Schu-le unkompliziert durch eine Freistellung vom Unterricht für Zwecke einer ehren-amtlichen Tätigkeit erfolgen - so dies nicht außerhalb der Schulzeit erledigt werden kann und keine schulischen Gründe dagegen sprechen.

BedarfFachliche Entwicklungen und

Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

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110 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

4.3.2 Außerschulische Jugendbildung

Der LJFP 2012 bis 2016 stellte die Bildung als grundlegenden Arbeitsschwerpunkt der landesweiten überörtlichen Förderung von Angeboten der Jugendarbeit und Ju-gendverbandsarbeit in den Mittelpunkt.

Auch der LJFP 2017 bis 2021 hält an der Be-deutung außerschulischer Bildungsprozes-se fest. Der eigenständige Bildungsauftrag in der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII wird in Bildungsprozessen auf der Basis freiwil-

liger Teilnahme umgesetzt. Der LJFP 2017 bis 2021 unterscheidet dabei ganz bewusst zwischen außerschulischen Bildungspro-zessen im Rahmen von Jugendarbeit und denen der Jugendverbandsarbeit.

Konzepte der außerschulischen Jugendbildung

Die im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2012 bis 2016 durchgeführte Evalua-tion hat den grundsätzlichen Erfolg des Fördermodells Konzeptförderung der außerschulischen Jugendbildung aufge-zeigt.

Bezogen auf die für den LJFP 2017 bis 2021 formulierten fachpolitischen Her-ausforderungen wird fortführend der Be-darf einer konzeptionellen Förderung von Angeboten der außerschulischen Jugend-bildung gesehen. Das Förderprogramm der Konzeptförderung erhält jedoch durch explizite Zielstellungen einen fachlichen Orientierungsrahmen.

© Matthias Sengewald, Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland

Folgende übergeordnete Ziele werden in den Jahren 2017 bis 2021 mit dem Ansatz der konzeptionellen Förderung in der außerschulischen Jugendbildung verfolgt:

■ Die Pluralität der Konzeptträger im Rahmen der Konzeptförderung au-ßerschulischer Jugendbildung ist ausgebaut. Dies zielt zum einen auf die Berücksichtigung kleinerer Verei-ne und Träger und zum anderen auf die räumliche Verortung der Anbieter in Thüringen. Die Konzeptförderung wird damit auch gezielt zur Aktivierung und Profilierung der Trägerstruktur in Thüringen genutzt.

■ Die Konzeptförderung hat über die Professionalisierung der jeweils ei-genen Bildungsarbeit der Trägers zur Professionalisierung außerschulischer Jugendbildungsarbeit in Thüringen bei-getragen.

■ Zu den Bildungsangeboten im Rahmen der Konzeptförderung haben potentiell alle jungen Menschen aus Thüringen Zugang erhalten. Unter Berücksichti-gung regionaler Besonderheiten sind die Angebote im Rahmen der Kon-zeptförderung gleichmäßig in allen Regionen Thüringens verortet worden.

Neben dem Bedarf der Schärfung der Ziel-stellungen des Fördermodells ergeben sich Handlungsbedarfe für eine inhaltlich qualitative Umsteuerung.

■ Die bisherige Orientierung an Fachinhal-ten als zentrale Säule der Konzeptförde-rung wird verändert. Die fachpolitischen

Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021 finden als Themenbereiche An-wendung. Damit wird die außerschu-lische Jugendbildung bezogen auf die für den LJFP 2017 bis 2021 geltenden fachpolitischen Herausforderungen Ju-gend und Politik, Chancengleichheit, Partizipation, Kultur des Zusammenle-bens und Schule als ein Lebensort kon-zeptionell gefördert. Die fachpolitischen Herausforderungen sind die Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung der konzeptionellen Förderung.

■ Um das Ziel der Pluralität von Trägern in Thüringen zu verfolgen, wird der Be-darf von möglichst zwei Konzepten pro fachpolitischer Herausforderung gese-hen. In den Konzepten ist mindestens ein Querschnittsthema des LJFP 2017 bis 2021 zu bearbeiten.

■ Am Instrument der Bildungstagerege-lung als Vergleichs- und Steuerungs-maßstab zur Leistungserbringung wird weiterhin festgehalten. Jedoch ergeben sich deutliche Hinweise auf einen qua-litativen Entwicklungsbedarf, der auf eine fachlichere Ausgestaltung und die Förderung der Erreichung der überge-ordneten Ziele des Förderprogramms fokussiert.

1. Ein Bildungstag soll als vergleichbare Berechnungsgröße dazu dienen, eine Mindestbildungsleistung je geförder-

BedarfFachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

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111Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

ten Jugendbildungsreferenten im je-weiligen Konzept auszuweisen. Ein Bildungstag ist dabei ein Arbeitstag, an dem der Jugendbildungsreferent selbst Bildungsinhalte des Konzeptes vermittelt bzw. direkt in Kontakt mit Teilnehmenden von Bildungsveranstal-tungen steht. Beratungsgespräche zur Unterstützung der fachlichen Arbeit im Konzept werden in der Bildungstagebe-rechnung im Einzelfall berücksichtigt.

2. Der Bildungsanteil soll in der Regel zur Erreichung des Bildungstages nicht unter 4,5 Stunden liegen. Anfallende Fahrtzeiten sind somit in der Umset-zung des Konzeptes berücksichtigt. Die kleinste Bildungseinheit sowie Bera-tungsgespräche zur Unterstützung der fachlichen Arbeit im Konzept sollten nicht unter 1,5 Stunden liegen. Diese Einheiten können zu einem Bildungs-tag zusammengefasst werden.

3. Die Bildungstage werden auf die 208 Jahresarbeitstage eines vollbeschäf-tigten Jugendbildungsreferenten bezo-gen und in einem Verhältnis zwischen tatsächlichen Bildungsleistungen und zusätzlich notwendigen grundlegenden Leistungen zur Unterstützung der fachli-chen Arbeit in der Jugendbildungsarbeit dargestellt. Dabei wird in der Regel je Bildungstag ein Tag Vor- und Nachbe-reitung eingeräumt. Im Kalenderjahr sind pro Konzept mindestens 50 Bil-dungstage tatsächlicher Bildungsleis-tungen zu erbringen.

■ Es wird weiterhin der Bedarf gesehen, den Maßstab der Teilnehmendener-reichung zu verändern. Der bisher an-gelegte Maßstab als rein quantitativ ausgelegte, gleichmäßige Verteilung des einzelnen Bildungskonzepts in ganz Thüringen erscheint nicht um-setzbar. Es wird in der Umsetzung der

Bildungskonzepte in den Jahren 2017 bis 2021 darauf gesetzt, dass Konzept-träger zukünftig Schwerpunktregionen zur Umsetzung ihres Konzeptes benen-nen können. Dies bedeutet, dass das Erreichen von Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus weniger als 10 Gebiets-körperschaften Thüringens inhaltlich konzeptionell zu begründen ist. Unter der Zielstellung, außerschulische Ju-gendbildung auch in Regionen zu im-plementieren, in denen die Angebots-dichte gegenwärtig geringer ist, wird im Rahmen der Konzeptauswahl auf eine gleichmäßige Verteilung der Angebote in allen Regionen Thüringens geachtet. Zur Gewährleistung der Überregionali-tät sind mit jedem Konzept mindestens Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 3 Gebietskörperschaften zu erreichen.

■ Insgesamt wird der Bedarf gesehen, die Verantwortungsbereiche im Pla-nungs- und Auswahl- bzw. Bewilli-gungsprozess der Konzeptförderung der außerschulischen Jugendbildung deutlicher als bisher zu trennen und kenntlich zu machen, sowie dem An-spruch der Beteiligung der angespro-chenen Zielgruppe junger Menschen gerecht zu werden. Fachlich-inhaltliche Bereiche sind von verwaltungsbezo-genen Verfahrensschritten zu lösen. Es wird der Bedarf gesehen, nach Be-schlussfassung des LJFP 2017 bis 2021 das Verwaltungsverfahren zur Auswahl der Konzepte und der zu fördernden Träger seitens des überörtlichen Trä-gers als Zuwendungsgeber einzuleiten.

Das Verfahren ist wie folgt durchzu-führen:

1. Die Träger der freien Jugendhilfe wer-den aufgefordert, an den Qualitäts-kriterien außerschulischer Jugendbil-dung und den Bedarfsaussagen in den

fachpolitischen Herausforderungen orientierte Konzepte einzureichen.

2. Die Träger der freien Jugendhilfe wer-den aufgefordert, ihrer Konzeptbe-schreibung eine Kurzbeschreibung der Inhalte und Zielsetzungen in jugendge-rechter Sprache beizufügen. Die Träger der freien Jugendhilfe können ergän-zend hierzu ihre Konzepte unmittelbar der Jury aus jungen Menschen unter Punkt 3 vorstellen.

3. Es ist eine Jury aus jungen Menschen zusammenzustellen. Diese Jury gibt eine Empfehlung ab, die zu 1/3 in die Entscheidung einfließen wird.

4. Es wird eine Begutachtung der einge-reichten Konzepte durch unabhängige „Gutachter“ durchgeführt. Die Bewer-tungen der Gutachter fließen wiederum zu 1/3 in die Entscheidung ein.

5. Die Ergebnisse der Begutachtung und der Jugendjury sind in einer AG des LJHA zusammenzufassen. Der AG soll-ten folgende Mitglieder angehören:- eine/ein Vertreterin/Vertreter des

LJRT,- eine/ein Vertreterin/Vertreter der LKJ, - eine/ein Vertreterin/Vertreter der

LAG §§ 11 bis 14 SGB VIII,- eine/ein Vertreterin/Vertreter des

TMBJS und - eine/ein Vertreterin/Vertreter der

Thüringer Jugendämter.

Die AG ist durch eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Jugendjury und eine Vertreterin bzw. ein Vertreter aus den Reihen der Gutachter in beratender Form zu ergänzen. Die Entscheidung der AG fließt zu einem weiteren Drittel in die Gesamtentscheidung ein. Die Gesamtentscheidung ist dem LJHA zur Kenntnis zuzuleiten.

BedarfFachliche Entwicklungen und

Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

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112 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

■ Das im Rahmen der Konzeptförde-rung 2012 bis 2016 eingerichtete zweigliedrige Berichtswesen zur Er-hebung entsprechender Informationen wird fortgeführt. Es umfasst erstens das quantitative Berichtswesen, was die dokumentierten Bildungstage zu-sammenführt. Den zweiten Baustein bildet das qualitative Berichtswesen. Es wird jährlich erstellt und ergänzt standardisierte Angaben um qualitative Ausführungen. Hier gilt es Steuerungs-potentiale zu betonen, die sich auch für die Konzeptträger ergeben und ggf. standardisierte Prozeduren der Date-nerhebung zu entwickeln. Hier wird der Bedarf gesehen, Korrektheit, Konsistenz und Vollständigkeit sicherzustellen54.

Zur Umsetzung der Konzeptförderung der außerschulischen Jugendbildung erhal-ten Träger nach Vorlage eines fachlichen Konzeptes eine Zuwendung im Wege der

Festbetragsfinanzierung. Die Umsetzung der Bildungskonzepte erfolgt innerhalb einer fachpolitischen Herausforderung.

Mindestens ein Querschnittsthema ist konzeptionell zu bearbeiten. Die Förde-rung von Personal- und Sachkosten ei-nes Konzeptes soll den Umfang von bis zu 50.000,00 € jährlich nicht übersteigen.

Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes Fördervolumen:

Tabelle 38: Bedarf der Förderung Konzepte 2017 bis 2021

Förderung der außerschulischen Jugendbildung bei den Thüringer Jugendverbänden

Die Thüringer Jugendverbände führen Angebote der außerschulischen Jugend-bildung im Rahmen der ihnen zur Verfü-gung stehenden Globalmittel durch. Als außerschulische Lebens- und Sozialisati-onsorte nehmen sie hier einen entschei-denden Bildungsanteil junger Menschen außerhalb formalisierter Strukturen wahr. Die Jugendverbände leisten dabei einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung der Bildungsangebote, wobei der Umfang in Abhängigkeit struktureller Rahmenbe-dingungen und der eigenen Leistungsfä-higkeit zu betrachten ist.

Die Wirkung außerschulischer Jugendbil-dung in der Jugendverbandsarbeit entfal-tet sich über ihre Mitgliederstrukturen. An-gebote werden hier in erster Linie aus dem Selbstverständnis der Verbandsstrukturen

heraus entwickelt, stehen jedoch auch anderen jungen Menschen offen.

Für den LJFP 2017 bis 2021 wird der Bedarf festgestellt, die Jugendverbände als Anbie-ter von Angeboten der außerschulischen Jugendbildung explizit zu fördern. Für die Förderung ist jährlich ein Anteil von mindes-tens 30 Prozent der Globalmittel zu nutzen.

Die Angebote der außerschulischen Ju-gendbildung sind fortführend jährlich im Rahmen des qualitativen Berichtswesens seitens des überörtlichen Trägers zu evalu-ieren und werden mit den Jugendverbän-den gemeinsam ausgewertet.54

54 Vgl. hier Endbericht Evaluation der Konzeptförderung in der außerschulischen Jugendbildung, ISS Frankfurt /Main, 2016.

Jahr Förderung in €

2017 500.000,00

2018 500.000,00

2019 500.000,00

2020 500.000,00

2021 500.000,00

© Landesjugendring Thüringen e.V.

© Melanie Morawa, Landesjugendwerk der AWO Thüringen

BedarfFachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

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113Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Förderung von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung

Einzelprojekte der außerschulischen Ju-gendbildung im Rahmen des LJFP 2017 bis 2021 sind an den fachpolitischen He-rausforderungen und den Querschnitts-themen auszurichten. Sie ermöglichen eine Flexibilität in der Ausgestaltung von Bildungsangeboten und ein Reagieren auf unvorhersehbare Bedarfe in der Gestaltung von Bildungsinhalten.

Um dem Gebot der Herstellung von Plu-ralität in der Jugendarbeit zu folgen, wird der Bedarf gesehen, die Förderung von Einzelangeboten der außerschulischen Jugendbildung auf Träger, die keine Kon-zeptförderung erhalten zu konzentrieren. Thüringer Jugendverbände, die Angebote

der außerschulischen Jugendbildung aus ihren Globalmitteln finanzieren, werden in der Förderung nachrangig betrachtet.

Für die Förderung von Einzelangeboten der außerschulischen Jugendbildung wird ein Bedarf von 50.000, 00 € jährlich formuliert.

Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes Fördervolumen:

Förderung der Europäischen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar (EJBW)

Die EJBW ist eine besondere Jugendbil-dungseinrichtung des Freistaates Thürin-gen, die sich am Lernort Weimar unter Berücksichtigung kultureller, religiöser und politischer Traditionen mit europä-ischen und europapolitischen Themen auseinandersetzt und dabei eine Brücken-funktion im Zusammenwachsen Europas ausfüllt. In ihrer Arbeit fühlt sie sich den europäischen Kooperationsbeziehungen des Freistaates Thüringen zu ausgewähl-ten Ländern und Regionen verpflichtet, thematisiert vor dem Hintergrund ihrer inhaltlichen Schwerpunktsetzung inter-nationale Fragen und richtet sich damit auch an junge Menschen und Fachkräf-te der außerschulischen Jugendbildung außerhalb Europas. Die EJBW leistet mit ihren Kompetenzen und Ressourcen ei-nen großen Beitrag zur Entwicklung der Bildungsarbeit in Thüringen.

Ihrem Selbstverständnis nach ist Bildungs-arbeit in der EJBW „Politische Bildung“.

Sie geht dabei der Frage nach, wie die Stärkung der Demokratie aber auch deren Gefährdung konkret aussehen kann und welche Konsequenzen damit verbunden sein können. In ihrer Arbeit vermittelt die EJBW Erfahrungen, Kompetenzen und Wis-sen über nationale, internationale und globale Zusammenhänge.

Die Schwerpunkte der inhaltlichen Bil-dungsarbeit der EJBW für den LJFP 2017 bis 2021 ergeben sich aus dem Auftrag als Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte, aus den aktu-ellen Herausforderungen mit denen sich die Demokratie in Thüringen, Deutsch-land und Europa konfrontiert sieht, den Themen des Lernortes Weimar und den fachpolitischen Herausforderungen des vorliegenden Planes.

Mit dem LJFP 2012 bis 2016 erfolgten un-ter entsprechender Mittelerhöhung ein weiterer Ausbau der Internationalität der

Einrichtung und die Entwicklung neuer Profilfelder in der Bildungsarbeit.

Diese Entwicklung gilt es in den Jahren 2017 bis 2021 fortzuführen. Die Bildungs-arbeit der EJBW wird sich dabei verstärkt den Bildungsinhalten der Europäisierung und Internationalisierung zuwenden. Es muss darum gehen, junge Menschen auf eine europäische und globale Zukunft in einem eng mit Europa und der Welt ver-netzten Land vorzubereiten.

© Sebastian Kretschmar, Bildungswerk Blitz e. V.

Tabelle 39: Bedarf der Förderung Einzelmaßnahmen 2017 bis 2021

Jahr Förderung in €2017 50.000,00

2018 50.000,00

2019 50.000,00

2020 50.000,00

2021 50.000,00

© Steffen Walther/Jan Bernert, Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar

BedarfFachliche Entwicklungen und

Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

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114 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

30 Jahre friedliche Revolution und 100 Jahre erste deutsche Demokratie sind weitere wichtige Herausforderungen für die außerschulische Bildung im Zeitraum des LJFP 2017 bis 2021. Diese Heraus-forderung ist zudem eine fachpolitische, da es um die Entwicklung neuer Zugänge und Methode für diverse Zielgruppen geht.

Der LJFP 2017 bis 2021 konstatiert für die oben dargestellten Aufgaben den wei-terführenden Bedarf der Förderung der Bildungsarbeit der EJBW in exponierter Stellung als Jugendbildungseinrichtung. Der Bedarf der anteiligen Personalkos-

tenförderung wird in den Jahren 2017 bis 2021 mit insgesamt 504.700,00 € pro Jahr festgeschrieben.

Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes Fördervolumen:

Jahr Förderung in €

2017 504.700,00

2018 504.700,00

2019 504.700,00

2020 504.700,00

2021 504.700,00

Für die Bildungsarbeit in der EJBW gilt es im Rahmen des LJFP 2017 bis 2021 ein qua-litatives Berichtswesen im dialogischen Prozess zwischen dem Fördermittelgeber und der Einrichtung zu entwickeln.

Tabelle 40: Bedarf der Förderung der EJBW 2017 bis 2021

Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen

Jugendbildungseinrichtungen im Bereich der nonformalen außerschulischen Ju-gendbildung gehören zu den zentralen Orten und Gelegenheiten, an denen junge Menschen in Thüringen selbstbestimmte und an den Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe ausgerichtete Lern- und Bildungserfahrungen machen können.

Im Ergebnis der Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 liegt eine Definiti-on für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen vor. Die Definition konstatiert den Charakter einer Jugendbildungsein-richtung anhand von qualitativen und quantitativen Standards. Im Rahmen der Fortschreibung des LJFP für die Jahre 2017 bis 2021 erfolgte eine Untersuchung, die aufzeigte, welche Einrichtungen sich im Sinne der vorliegenden Definition als Jugendbildungseinrichtung definieren und die ihrem Selbstverständnis nach, die vorliegenden Kriterien erfüllen. Die als partnerschaftlich angelegte Unter-suchung verfolgte nicht das Ziel, Anga-ben der Träger von Jugendbildungsein-richtungen zu überprüfen, sondern alle Träger dann zu begleiten, wenn sie die

Definition erfüllen bzw. perspektivisch erfüllen möchten. Der LJFP 2017 bis 2021 greift diesen Impuls des dialogischen Prozesses mit den Trägern von Jugend-bildungseinrichtungen in Thüringen auf und formuliert im Ergebnis den Bedarf zur weiteren fachlichen Begleitung der Ein-richtungen, die sich an der Untersuchung beteiligten und sich auf der Grundlage der Definition als solche verstehen und die Kriterien erfüllen bzw. erfüllen wollen. Diese sind im Einzelnen:

■ CJD Schloss Oppurg-Europäisches Bildungszentrum,

■ Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar,

■ Europäisches Jugendbildungszent-rum im Kloster Volkenroda,

■ Evangelisches Rüstzeitheim Brauns-dorf/Haus Hoheneiche,

■ Ferienpark Feuerkuppe, ■ Ferienzentrum Oberhof, ■ Internationales Jugendgästehaus

Jena, ■ Waldhof Finsterbergen, ■ Jugendausbildungs- und begegnungs-

zentrum Schloss Sinnershausen,

■ Jugend- und Erwachsenenbildungs- haus „Marcel Callo“ Heilbad Heili-genstadt,

■ Jugendbildungsstätte Hütten, ■ Jugendgäste- und Bildungshaus

Rothleimmühle, ■ Jugendhaus St. Sebastian Erfurt, ■ Kinder- und Jugendbauernhof

Kleinberndten, ■ Kinder- und Jugendbauernhof

Siloah, ■ Seesport- und Erlebnispädagogi-

sches Zentrum Kloster, ■ Tagungshaus Lützensömmern und ■ Jugendbildungsstätte Junker Jörg

Im Rahmen der Untersuchung wurden für folgende Einrichtungen noch keine ab-schließenden Ergebnisse formuliert. Hier stehen trägerinterne Prozesse aus.

■ CVJM Haus und Begegnungsstätte Allmenhausen,

■ Internationale Jugendbegegnungs-stätte Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und

■ Jugendherbergen in Thüringen

BedarfFachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

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115Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 beantragte der Träger Na-turfreunde Thüringen e. V. die Aufnahme des Naturfreundehauses „Thüringer Wald“ als Jugendbildungseinrichtung. In Über-prüfung der Definitionskriterien für Jugend-bildungseinrichtungen in Thüringen wird das Naturfreundehaus „Thüringer Wald“ als Jugendbildungseinrichtung geführt.

■ Naturfreundehaus „Thüringer Wald“

Der Bedarf einer fachlichen Begleitung der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen wird wie folgt festgeschrieben:

1. Die mit den Jugendbildungseinrich-tungen erarbeiteten Entwicklungs-vereinbarungen werden individuell begleitet und fortgeschrieben. Um die individuelle Ausrichtung von Ent-wicklungsprozessen der Jugendbil-dungseinrichtungen zu ermöglichen, wird der Bedarf von individuellen Fachberatungsleistungen gesehen. Den Jugendbildungseinrichtungen ist es zu ermöglichen, individuelle Beratungsleistungen von insgesamt bis zu drei Bildungstagen pro Jahr zu finanzieren.

2. Als wesentliches Element der Qua-litätsentwicklung findet ein regel-mäßiger und strukturierter Fach-austausch, angeregt durch den überörtlichen Träger, zwischen den

Jugendbildungseinrichtungen statt. Diese Austauschtreffen sind fachlich an den jeweiligen aktuellen Entwick-lungen im Handlungsfeld und den individuellen Bedarfen der Jugend-bildungseinrichtungen zu orientieren.

3. In das Fortbildungsangebot des Landesjugendamtes Thüringen sind explizit Angebote für Jugendbildungs-einrichtungen aufzunehmen.

Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes Fördervolumen:

Tabelle 41: Bedarf der Förderung Jugendbildungseinrichtun-gen 2017 bis 2021

Über den individuellen Einrichtungsrah-men hinausgehend werden folgende Be-darfe thüringenweit festgeschrieben:

1. Arbeitsfelder und Schwerpunkte in der Kinder- und Jugendhilfe

Jede Jugendbildungseinrichtung erhält ein erläuterndes Informationspaket als Serviceleistung des Landes. In diesem sind Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe und speziell in der außerschu-lischen Jugendbildung enthalten.

2. Vorhandensein eines pädago- gischen Gesamtkonzeptes in den Bildungseinrichtungen

Zu den Ergebnissen der Untersuchung zäh-len die Handlungsbedarfe in Bezug auf

das Vorhandensein eines pädagogischen Gesamtkonzeptes für die Jugendbildungs-einrichtungen in Thüringen. Da die Er- bzw. Überarbeitung eines pädagogischen Ge-samtkonzeptes als Schlüsselinstrument zur Berücksichtigung der verbindlichen Definitionsaspekte gesehen wird, muss diesem Prozess eine besondere Aufmerk-samkeit, verbunden mit Unterstützungsan-geboten, gewidmet werden.

3. Ressourcen: Räume und Ausstattung

Sowohl in Bezug auf die räumliche, als auch technische Ausstattung werden deutliche Handlungsbedarfe unter dem Stichwort der Qualitätsentwicklung und der Qualitätssicherung gesehen, um die Jugendbildungseinrichtungen bei der Her-stellung jugendpädagogisch orientierter Räume und einer entsprechenden Aus-stattung zu unterstützen. Diese Bedarfe sind im Bereich der investiven Förderung aufzugreifen. Beratungsleistungen in die-sem Zusammenhang sind entsprechend zu berücksichtigen.

4. Handlungsbedarf „Fachkräfteangebote“

Die Kinder- und Jugendhilfe und mit ihr das Feld der außerschulischen Jugendbildung hat sich in Deutschland zu einem hochpro-fessionellen Praxisfeld entwickelt. Um diese Qualität aufrecht zu erhalten und weiter zu entwickeln, ist eine kontinuierliche Quali-fizierung der dort tätigen Akteure notwen-dig. Im Selbstverständnis der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt diese Qualitätssiche-rung und Qualitätsentwicklung auch durch entsprechende Angebote von Fachkräften aus der Praxis heraus. Die Jugendbildungs-einrichtungen in Thüringen werden dabei unterstützt, den Anteil von Angeboten, die sich an Fachkräfte der außerschulischen Bildungsarbeit richten, zu erhöhen.

© Simone Rieth, Naturfreunde Thüringen

Jahr Förderung in €

2017 33.000,00

2018 33.000,00

2019 33.000,00

2020 33.000,00

2021 33.000,00

BedarfFachliche Entwicklungen und

Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

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116 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

5. Handlungsbedarf „Vorhanden-sein eines QM-Systems“ „Fachkräfteangebote“

Die Sicherung und Entwicklung von Quali-tät in Jugendbildungseinrichtungen steht in engem Zusammenhang mit einer kriti-schen und reflexiven Auseinandersetzung mit den eigenen Angeboten sowie mit einer bewussten Steuerung von Qualitätssiche-rungs- und Qualitätsentwicklungsprozes-sen. Fast die Hälfte der Jugendbildungsein-richtungen in Thüringen zeigt hier einen Handlungsbedarf in der Etablierung eines

Qualitätsmanagementsystems an. Es wird der Bedarf gesehen, die Jugendbildungs-einrichtungen bei der Einführung eines ein-richtungsspezifischen und dokumentierten Systems, in dem die Qualitätsansprüche, die Verfahren zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung umfänglich erfasst und beschrieben sind, zu begleiten.

§ 74 Abs. 6 SGB VIII formuliert im Rah-men des gesetzlich normierten Auftrages der Förderung der freien Jugendhilfe, die Errichtung und die Unterhaltung von Ju-gendbildungseinrichtungen zu fördern.

Die Unterhaltung von Jugendbildungsein-richtung ist gesetzlich nicht umfassend definiert. Es liegen seitens vereinzelter Träger von Jugendbildungseinrichtung Anträge zur Übernahme laufender Be-triebskosten von Jugendbildungseinrich-tungen vor.

Inwieweit die Übernahme laufender Be-triebskosten zur Förderung von Unterhal-tungsmaßnahmen nach § 74 Abs. 6 SGB VIII zu fassen ist, wird im Umsetzungszeit-raum des LJFP 2017 bis 2021 rechtlich überprüft.

4.3.3 Kulturelle Jugendarbeit und kulturelle Jugendbildung

Kulturelle Jugendarbeit und Jugendbildung ermöglichen Orientierung und Selbstver-ortung für junge Menschen und machen Selbstwirksamkeit und gemeinschaftliches Handeln erfahrbar. Kulturelle Bildung er-möglicht Kontakte von jungen Menschen unterschiedlicher Kulturen, unterschiedli-cher Herkunftssprache und verschiedenen

Alters und bewirkt Offenheit für Neues und Fremdes. Vor allem aber befördert sie die Entwicklung einer eigenen kulturellen Iden-tität, trägt zur Selbstvergewisserung bei und ermöglicht die Erfahrung von Selbst-wirksamkeit. Als essentieller Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe wurde dieser Bedeutung kultureller Jugendarbeit im

Rahmen der stabilen Förderung der Lan-desvereinigung kulturelle Jugendbildung in den Jahren 2012 bis 2016 Rechnung getragen.

Der Bedarf der Unterstützung kultureller Jugendarbeit wird auch für den LJFP 2017 bis 2021 gesehen.

Geschäftsstelle der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V. (LKJ Thüringen)

Als Dachverband der kulturellen Jugend-arbeit und Jugendbildung in Thüringen und als Zusammenschluss von 23 landes-weiten Trägern der kulturellen Jugend(bil-dungs)arbeit vertritt die LKJ Thüringen die jugend-, bildungs- und kulturpolitischen Interessen der kulturellen Jugendarbeit auf Landesebene.

Seit 2015 gelang es der LJKJ Thüringen, ihr Profil in Thüringen als Interessenvertretung der kulturellen Jugendbildung zu schärfen. Sie versteht sich als Netzwerk der kultu-rellen Jugendarbeit in Thüringen und wird im Planungszeitraum 2017 bis 2021 ihre jugendpolitische Funktion dahingehend weiter ausbauen.

Die Geschäftsstelle der LKJ Thüringen wirkt als Motor dieses weiteren Entwicklungspro-zesses. Die steigende Mitgliederzahl in den letzten zwölf Monaten und die zunehmende jugendpolitische Präsenz zeigen auf, dass sich die LKJ Thüringen als aktiver Dach-verband der kulturellen Jugend(bildungs)arbeit etablieren kann. Dies bedeutet je-doch auch, dass die verbandlichen Aufga-ben, die Betreuung des Netzwerkes, die Interessenvertretung und die Bedarfe der Fortbildungsmaßnahmen für die Mitglieds-verbände deutlich wachsen.

Mit den für die Jahre 2017 bis 2021 for-mulierten fachpolitischen Herausforde-rungen des LJFP werden sich zudem die

Schwerpunkte der verbandlichen Arbeit für die Geschäftsstelle der LKJ erweitern. Im Rahmen der fachpolitischen Heraus-forderung „Kultur des Zusammenlebens“ werden vor allem der Auftrag der kulturellen Bildung und ihre Vermittlung als entschei-dendes Instrument für das Gelingen von Integration junger Menschen nichtdeut-scher Herkunftssprache und oft zugleich mit Fluchthintergrund bewertet. Gleichermaßen liefern Maßnahmen der kulturellen Bildung eine Ausgangsvoraussetzung, um junge Menschen auf die anstehenden gesell-schaftlichen Veränderungen vorzubereiten.

Auch in Bezug auf die fachpolitische He-rausforderung „Chancengleichheit“ wird

BedarfFachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

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117Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

sich die LKJ Thüringen in ihrer verbandli-chen Arbeit verstärkt dafür einsetzen müs-sen, dass der Zugang zu kultureller Bildung für sozial benachteiligte junge Menschen ermöglicht wird. Dies erfordert ein ver-stärktes Engagement der Geschäftsstelle der LKJ und einer damit einhergehenden Sensibilisierung in den Mitgliedsverbän-den für diese Thematik.

Zentrales Element der Jugendarbeit ist die Beteiligung und Mitwirkung junger Men-schen. Der fachpolitischen Herausforderung „Partizipation“ des LJFP 2017 bis 2021 folgend, beschränkt sich eine beteiligungs-orientierte Haltung auch in der kulturellen Jugendarbeit nicht allein auf die Ange-botsgestaltung, sondern überträgt jungen Menschen verantwortungsvolle Funktionen innerhalb der eigenen Organisation.

Im Rahmen der Beteiligungsveranstaltun-gen wurde offensichtlich, dass sich junge Menschen als Mitglieder in den Mitglieds-verbänden der LKJ Thüringen wenig in ver-antwortungsvollen Funktionen innerhalb des eigenen Verbandes befinden. Zudem liegen keine ausreichenden Informationen

über Beteiligungsprozesse und Möglich-keiten im Verband vor. Junge Menschen als Mitglieder in den Mitgliedsverbänden der LKJ Thüringen wünschen sich, an den Entscheidungsprozessen im eigenen Ver-band teilhaben zu können und wichtige Funktionen zu übernehmen. Ein entschei-dender Schritt kann hier die Verjüngung von Vorstandsstrukturen darstellen. Dieser Aufgabe wird sich die LKJ Thüringen stellen, und gemeinsam mit der Unterstützung des überörtlichen Trägers die Mitgliedsver-bände in diesem Prozess begleiten und unterstützen.

Vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklungsprozesse und der Zunahme weiterer Aufgabenfelder und der Aufga-benbreite wird für den Planungszeitraum 2017 bis 2021 der Bedarf einer weiteren Fachreferentenstelle bei der LKJ Thüringen gesehen. Die zweite Fachreferentenstelle für Jugendarbeit trägt dem Aufwuchs der Mitgliedsverbände Rechnung, die sich durch den Dachverband vertreten sehen möchten. Neu ergibt sich daraus ein we-sentlich stärkerer Umfang des Engage-ments im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit

für die Verbandsmitglieder. Zudem soll der Bereich Netzwerke und Fortbildung im Bereich der Integration neu aufgestellt und so der gesellschaftlichen Herausforderung gerecht werden.

Die Arbeit der Geschäftsstelle der LKJ Thü-ringen ist mit einer Personalstruktur in Höhe von drei VBE und entsprechender Sachkosten zuzüglich der damit verbun-denen Tarifsteigerung und Stufenerhöhung des vorhandenen Personals im Planungs-zeitraum 2017 bis 2021 auszustatten

Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes Fördervolumen:

Tabelle 42: Bedarf der Förderung Geschäftsstelle LKJ 2017 bis 2021

Jahr Förderung in €

2017 137.130,00

2018 183.500,00

2019 188.078,00

2020 192.781,00

2021 197.601,00

© Landesvereinigung kulturelle Jugend- bildung e. V. in Thüringen

BedarfFachliche Entwicklungen und

Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

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118 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

4.3.4 Internationale Jugendarbeit

Träger der freien Jugendhilfe treten in Thüringen insbesondere als Anbieter internationaler Jugendarbeit auf. Sie fi-nanzieren ihre Angebote zuvorderst aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes sowie durch Förderinstrumente der Europäischen Union. In den Jahren 2013 bis 2016 konnten Träger die nicht über das Zentralstellenverfahren partizipierten, Landesmittel zur Durchführung von inter-nationalen Jugendbegegnungen erhalten. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an öffentlichen und privaten Stiftungen, die finanzielle Unterstützung leisten. Zur un-terstützenden Finanzierung von Angeboten der internationalen Jugendarbeit setzen einige Thüringer Jugendverbände Mittel aus der Globalförderung ein.

Die fachpolitische Herausforderung „Kul-tur des Zusammenlebens“ fordert dazu auf, dass Angebote der internationalen Jugendarbeit auch weiterhin Gegenstand der überregionalen Förderung sind. Es wird der Bedarf formuliert, dass internationale Jugendarbeit Lernräume zur Begegnung und zum Austausch von jungen Menschen und Fachkräften aus verschiedenen Län-dern ermöglicht. Gegenseitiges Verständ-nis, Toleranz und Offenheit werden so ebenso gefördert, wie interkulturelles Lernen, Verantwortungsübernahme und Fremdsprachenkompetenz junger Men-schen. Gleichsam ist die internationale Dimension ein Schwerpunkt der EU-Ju-gendstrategie. Die daraus resultierenden Impulse und Anforderungen gilt es auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene umzusetzen.

Inhaltliche Zielstellung für die interna-tionale Jugendarbeit in Thüringen soll die zunehmende diversitätsbewusste Angebotsgestaltung sein. Unter Beach-tung der fachpolitischen Herausforderung

„Chancengleichheit“ soll es gelingen, alle jungen Menschen mit Angeboten der internationalen Jugendarbeit zu er-reichen, angewandte Methoden diver-sitätsbewusst zu gestalten und Vielfalt zum Thema zu machen.

Gleichzeitig sollte die internationale Ju-gendarbeit ihre politische Dimension durch die Thematisierung politischer Fragen, insbesondere von Flucht und Migration, Menschenrechte, Aspekten der Nachhaltigkeit, sozialer Gerechtig-keit und Werten stärken. Internationale Jugendarbeit leistet hier einen substanti-ellen Beitrag zur politischen Sozialisation junger Menschen. Dazu wird der Bedarf formuliert, im Umsetzungszeitraum des LJFP 2017 bis 2021 Fortbildungsangebote durchzuführen, die eine Auseinanderset-zung über ermöglichende und begrenzen-de Bedingungen von politischem Handeln in Angeboten der internationalen Jugend-arbeit thematisieren.

Unter den oben beschriebenen inhaltli-chen Anforderungen besteht der Bedarf einer Fortführung der Landesförderung von Angeboten der internationalen Ju-gendarbeit für die Jahre 2017 bis 2021. Um der Bedeutung von internationaler Jugendarbeit im Kontext des gelingenden Aufwachsens von jungen Menschen in ei-ner von Vielfalt geprägten Umwelt gerecht zu werden, bedarf es einer deutlichen Auf-stockung der Förderhöhe auf mindestens 100.000 € jährlich. Im Rahmen der Förde-rung sollen Ko-Finanzierungsmöglichkeiten für bi-, tri- und multilaterale Formate inkl. für Fachkräfte und auch bereits durch an-dere Förderquellen teilfinanzierte Projekte ermöglicht werden.

Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes Fördervolumen:

Tabelle 43: Bedarf der Förderung Einzelmaßnahmen inter-nationale Jugendarbeit 2017 bis 2021

Es besteht gleichfalls der Bedarf, dass die Thüringer Jugendverbände Angebote der internationalen Jugendarbeit im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Glo-balmittel durchführen können.

Vor allem die Förderung für die Durchfüh-rung von Angeboten der internationalen Jugendarbeit mit eher benachteiligten Zielgruppen, insbesondere in den Einrich-tungen der Hilfen zur Erziehung, benötigt eine veränderte Förderstruktur. Dass diese Jugendlichen im besonderen Maße von internationalen Begegnungen profitieren, belegen wissenschaftliche Studien. Die Einbindung dieser Zielgruppen ist Teil der Europäischen Jugendstrategie.

Internationale Jugendarbeit benötigt darü-ber hinaus Angebote von Fortbildungen zu den fachlichen Schwerpunkten und metho-dischen Anforderungen im Planungsfeld. Vor allem in der internationalen Jugend-arbeit besteht das Risiko, Menschen zu „kulturalisieren“ und in vermeintlich ein-deutige Gruppen einzuteilen sowie durch die pädagogischen Ansätze Vorurteile und Bilder über „die Anderen“ zu erzeugen und zu verstärken. Es ist notwendig, sich im Austausch der Akteure Gemeinsamkeiten von interkulturellen Ansätzen und Kon-zepten zusammenzustellen und auf dieser Basis die eigene pädagogische Praxis zu überprüfen und weiter zu entwickeln.

Jahr Förderung in €

2017 100.000,00

2018 100.000,00

2019 100.000,00

2020 100.000,00

2021 100.000,00

BedarfFachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

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119Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Um der Bedeutung internationaler Ju-gendarbeit, internationaler Jugendbegeg-nung in Thüringen Rechnung zu tragen, formuliert der LJFP die Entwicklung und Verankerung von Qualitätsstandards ge-lingender internationaler Jugendarbeit als landesweites Rahmen- und Hand-lungskonzept. Diese sind im Dialog mit den landesweiten Akteuren der interna-tionalen Jugendarbeit zu erarbeiten. Der

mit der Entwicklung von Qualitätsstan-dards verbundene Bedarf an Fortbildung der handelnden Akteure zur Umsetzung der Standards wird formuliert.

Bestandteile der Qualitätsstandards soll-ten insbesondere die Stärkung der kom-munalen Verantwortung für das Planungs-feld der internationalen Jugendarbeit als Teil der europäischen Jugendstrategie,

die Förderung der Zusammenarbeit von Schule und internationalen Jugendarbeit und die Entwicklung einer Anerkennungs-kultur sein.

Für das Planungsfeld der internationalen Jugendarbeit sieht der LJFP 2017 bis 2021 den Bedarf des Aufbaus einer Interessen-vertretung internationaler Jugendarbeit in Thüringen. In vielen bisher bestehen-den Arbeitskreisen und Gremien sind die Fachkräfte des Planungsfeldes nicht ver-treten. So fließen Fachkompetenz und die Anliegen der internationalen Jugendarbeit jugendpolitisch nicht mit ein. Ziel der In-teressenvertretung soll es sein, fachliche Standards zu setzen, das Planungsfeld in Thüringen öffentlich sichtbar zu präsen-tieren, sich politisch zu Wort zu melden und fachliche Perspektiven zu diskutieren. Die Struktur der bestehenden Landesar-beitsgemeinschaft Jugendarbeit, Jugend-sozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 78 SGB VIII ist hierfür zu nutzen. Das Landesjugendamt hat im Rahmen seiner gesetzlich festgeschrie-benen Anregungsfunktion entsprechende Schritte dafür einzuleiten.

4.3.5 Kinder- und Jugenderholung

Angebote der Kinder- und Jugenderholung sind ein wichtiges Element der Jugendar-beit und werden in regionaler und überregi-onaler Zuständigkeit gefördert. Insbeson-dere für ressourcenarme Familien eröffnen diese Angebote oftmals die einzige Chance auf bezahlbare mehrtägige Unternehmun-gen außerhalb des gewohnten Umfeldes. Zudem ist das Handlungsfeld geeignet, junge Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Schichten anzuspre-chen und damit eine soziale Mischung der Zielgruppe zu erreichen.

© DJH Landesverband Thüringen e. V.

© JugendSozialwerk Nordhausen e. V.

BedarfFachliche Entwicklungen und

Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

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120 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Unter Betrachtung der fachpolitischen Herausforderungen „Chancengleichheit“ und „Kultur des Zusammenlebens“ wird der Bedarf für den LJFP 2017 bis 2021 beschrieben, die Jugendverbände als An-bieter der Kinder- und Jugenderholung zu erhalten. Die Thüringer Jugendverbände führen Angebote der Kinder- und Jugender-holung im Rahmen der ihnen zur Verfü-gung stehenden Globalmittel durch. Mit der Förderung von Angeboten der Kinder- und Jugenderholung aus den Mitteln der

Globalförderung werden folgende Heraus-forderungen verbunden sein:

■ inklusive Ausgestaltung der Angebote, ■ Ermöglichung interkultureller Erfah-

rungen und ■ Gestaltung und Herstellung niedrig-

schwelliger Zugänge unter der Berück-sichtigung vorliegender Erfahrungen.

Eine weitere Förderung von Angeboten der Kinder- und Jugenderholung im Rahmen

des LJFP 2017 bis 2021 erfolgt nicht. Die Kinder- und Jugenderholung ist Bestand-teil der Ausgestaltung der Förderrichtlinie Örtliche Jugendförderung. Die Gebiets-körperschaften haben auf der Grundlage eigener Planungsprozesse den Bedarf an Angeboten der Kinder- und Jugenderho-lung zu ermitteln. In den Planungs- und Entscheidungsprozessen werden sie im Rahmen der Umsetzung der fachpoliti-schen Herausforderungen durch den über-örtlichen Träger beraten.

4.3.6 Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung

Der LJFP 2017 bis 2021 formuliert den Be-darf, dass die Jugendverbände im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden Globalmittel Großveranstaltungen von jugendpoliti-schen Höhepunkten durchführen.

Zusätzlich wird der Bedarf für die Durch-führung der in Tabelle 44 ausgewiesenen Großveranstaltungen von jugendpoliti-scher Bedeutung für die Laufzeit des LJFP 2017 bis 2021 bestätigt.

Der auf der Grundlage der UN-Kinderrechts-konvention, die die Mitspracherechte von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf ihre konkrete Lebensumwelt bestärkt, seit 2007 durchgeführte Thüringer Kinder-

2017

Veranstaltung Thüringer Kindergipfel Treff: Junges Theater in Thüringen Lutherjahr 2017

Träger Naturfreundejugend Thüringen LKJ Thüringen e. V. Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland

2018

Veranstaltung Evangelisches Jugendfestival kulturelle jugendpolitische Großveran-staltung

Träger Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland LKJ Thüringen e. V.

2019

Veranstaltung Thüringer Kindergipfel Treff: Junges Theater in Thüringen 72-Stunden-Aktion

Träger Naturfreundejugend Thüringen LKJ Thüringen e. V. BDKJ Thüringen

2020

Veranstaltung Evangelisches Jugendfestival kulturelle jugendpolitische Großveran-staltung

Träger Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland LKJ Thüringen e. V.

2021

Veranstaltung Thüringer Kindergipfel Treff: Junges Theater in Thüringen

Träger Naturfreundejugend Thüringen LKJ Thüringen e. V.

Tabelle 44: Bedarf der Durchführung von Großveranstaltungen mit jugendpolitischem Schwerpunkt 2017 bis 2021

BedarfFachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

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121Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

gipfel soll auch im Umsetzungszeitraum des LJFP 2017 bis 2021 in Untersetzung der fachpolitischen Herausforderung „Par-tizipation“ in den Jahren 2017, 2019 und 2021 umgesetzt werden.

Die bereits in 2013 durchgeführte Großver-anstaltung des BDKJ Thüringen „72-Stun-den-Aktion“ soll auch im Umsetzungs-zeitraum des LJFP 2017 bis 2021 als Sozialaktion, bei dem jungen Menschen in 72 Stunden sozial und ökologische Pro-jekte für die Gesellschaft verwirklichen, in Untersetzung der fachpolitischen Heraus-forderung „Kultur des Zusammenlebens“ im Jahr 2019 als Großveranstaltung durch-geführt werden.

Der Treff: Junges Theater in Thüringen ver-eint mit einer langjährigen Tradition junge Menschen, die der freien Theaterszene angehören unter Aspekten der kulturellen Bildung und jugendpolitischen Zusam-menhängen. Diese Großveranstaltung soll auch im Umsetzungszeitraum des LJFP 2017 bis 2021 durchgeführt werden. Es wird der Bedarf gesehen, die Durchfüh-

rung der Großveranstaltung durch die LKJ Thüringen e. V. in Kooperation mit dem Thüringer Theaterverband e. V. und der LAG Spiel und Theater Thüringen e. V. in den Jahren 2017, 2019 und 2021 finanziell zu unterstützen.

Das evangelische Jugendfestival (zuvor evangelisches Jugendcamp) hat sich als gemeinsame Großveranstaltung des bun-des evangelischer jugend in mitteldeutsch-land (bejm) etabliert. Es bietet Möglichkei-ten der Begegnung junger Menschen und des Austausches untereinander und stellt einen prägenden jugendpolitischen Höhe-punkt der evangelischen Jugendarbeit dar. Der LJFP 2017 bis 2021 sieht in den Jahren 2018 und 2020 den Bedarf zur finanziellen Unterstützung dieser Veranstaltung.

Für die Jahre 2018 und 2020 wird der angezeigte Bedarf der LKJ zur Durchfüh-rung einer Großveranstaltung pro Jahr in Kooperation mit einem kulturellen Mit-gliedverbands bestätigt. Die Großveran-staltung dient dabei dem Sichtbarmachen der Jugendarbeit in den verschiedenen

Kultursparten und leistet einen wichtigen Beitrag in der Anerkennung des kulturellen Engagements von jungen Menschen.

Der LJFP sieht den Bedarf einer gemeinsam zu entwickelnden fachlichen Definition für Großveranstaltungen mit jugendpolitischer Schwerpunktsetzung.

Zusammenfassend ergibt sich aus der Bedarfsfeststellung folgendes Fördervo-lumen:

Tabelle 45: Bedarf der Förderung Einzelmaßnahmen inter-nationale Jugendarbeit 2017 bis 2021

© Lutz Edelhoff, Theater die SCHOTTE e. V.

Jahr Förderung in €

2017 30.000,00

2018 30.000,00

2019 30.000,00

2020 30.000,00

2021 30.000,00

© Matthias Sengewald, Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland

BedarfFachliche Entwicklungen und

Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

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122 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

4.4 Investive Förderung

Die Förder- und Anregungsfunktion der Jugendhilfe erstreckt sich neben der För-derung von Projekten und Angeboten der Jugendarbeit und der Förderung der Ju-gendverbände auch auf Zuwendungen insbesondere für Sanierungen, Um- und Erweiterungsbauten sowie Ausstattungen von Einrichtungen der Jugendarbeit.

Der LJFP 2012 bis 2016 legte in seiner Maßnahmeplanung fest, dass die Anzahl von Einrichtungen der Jugendbildung und der Kinder- und Jugenderholung nicht zu erweitern ist. Er wies dazu eine Über-sicht aus, in welcher die Einrichtungen namentlich benannt waren. Nur diese Einrichtungen konnten im Umsetzungs-zeitraum Anträge auf investive Förder-mittel stellen.

Diese rein quantitative Messgröße wird allerdings dem Bedarf einer qualitativen und dynamischen Entwicklungsanpassung im Bereich der Einrichtungen von Jugend-arbeit in Thüringen nicht gerecht. Eine rein

quantitative Begrenzung in der Anzahl entspricht zudem nicht der gesetzlichen Verpflichtung des überörtlichen Jugend-hilfeträgers, die Tätigkeit der freien Ju-gendhilfe anzuregen und entsprechend zu unterstützen. Vielmehr hat er im Rah-men seiner Planungsverantwortung neben quantitativen Aspekten auf qualitative Kriterien der Ausgestaltung eines bedarfs-gerechten Angebotes an Jugendarbeit und dem zur Verfügungstellen entsprechender Einrichtungen zu achten.

Der LJFP 2017 bis 2021 sieht den Bedarf der investiven Förderung für Einrichtungen der Jugendbildung und der Kinder- und Ju-genderholung im überregionalen Kontext. Dabei ist das Antrags- und Auswahlverfah-rens für die investive Förderung unter den oben dargestellten Aspekten wie folgt zu qualifizieren:

■ Die Notwendigkeit der investiven Maß-nahme ist durch den Träger konzepti-onell darzustellen.

■ Es ist darzulegen, inwieweit die investi-ve Maßnahme für die Leistungserbrin-gung des Trägers bzw. der Einrichtung notwendig ist und in welchem Zusam-menhang sie mit dessen Leistungsbe-reichen steht.

■ Vorrangig sind Maßnahmen der inves-tiven Förderung zuzustimmen, welche unter Beachtung der fachpolitischen Herausforderungen beitragen.

Der LJFP 2017 bis 2021 sieht über die Be-antragung im Bereich der überörtlichen Jugendbildungs- und Jugenderholungsein-richtungen hinausgehend den Bedarf einer investiven Förderung von Geschäftsstellen überörtlicher Träger der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit. Diese Förderung ist allerdings nachrangig zur direkten investiven Förderung von Einrichtungen der Jugendbildung und der Kinder- und Jugenderholung zu betrachten.

Für die Umsetzung der oben dargestellten fachlichen Aspekte sieht der LJFP den Be-darf der grundsätzlichen Anpassung des existierenden Förderinstrumentes „Richtli-nie zur investiven Förderung“. Gleichzeitig konstatiert der LJFP 2017 bis 2021 die Notwendigkeit der Erhöhung der zur Ver-fügung stehenden Landesmittel.

Die Notwendigkeit der Erhöhung der zur Verfügung stehenden Landesmittel ist zum einen das Ergebnis der Trägerbefragung im Rahmen der Bedarfsermittlung und der grundsätzlichen Beteiligung von Trägern im Rahmen des Fortschreibungsprozesses. Bereits in 2017 zeigt sich ein investiver Bedarf von 1.700.000,00 €. Zum anderen ergibt sich ein erhöhter finanzieller Bedarf aus der Umsetzung der Vorgaben der UN- Behindertenkonvention.

BedarfInvestive Förderung

© DJH-Landesverband Thüringen e. V.

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123Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

BedarfWeitere Bedarfe

4.5 Weitere Bedarfe

Der LJFP 2017 bis 2021 sieht in der Aner-kennung von Leistungen für Sprach- und Kulturmittler in der Förderung einen be-stehenden Bedarf in der Umsetzung der fachpolitischen Herausforderung „Chan-cengleichheit“ und „Kultur des Zusam-menlebens“.

Um die Teilhabe von jungen Menschen aus schwierigen Lebenslagen an den An-geboten des LJFP 2017 bis 2021 zu er-möglichen, bedarf es einer Überprüfung von Förderstrukturen zur Reduzierung von Teilnehmerbeiträgen.

In Umsetzung der fachpolitischen Her-ausforderung „Partizipation“ sieht der LJFP 2017 bis 2021 den Bedarf, auch die überörtlichen Akteure in das bestehende Angebot der Fortbildung zum Prozess-moderator für Beteiligungsprozesse ein-zubinden.

In das Fortbildungsprogramm des Lan-desjugendamtes sind ab 2017 Fortbil-dungsangebote entsprechend der fach-politischen Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021 einzubinden.

Der Freistaat Thüringen hat seine (in § 78 SGB VIII) beschriebene Aufgabe zur Vernetzung der Träger und Planung der Maßnahmen in Bezug auf den LJFP in-tensiv wahrgenommen. Im Rahmen des § 78 SGB VIII soll der öffentliche Träger die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zur Abstimmung von Maßnahmen anstre-ben. Bezogen auf den LJFP können die entsprechenden Maßnahmen im Rahmen der AG § 78 SGB VIII abgestimmt und wei-terentwickelt werden. Hierzu ist es seitens des öffentlichen Trägers notwendig, Aus-tauschprozesse innerhalb der Arbeitsge-meinschaften zu forcieren und somit die Maßnahmen weiterzuentwickeln.

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125Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Maßnahmeplanung

Die vorliegende Jugendhilfeplanung formuliert einen Kernbedarf an inhaltlichen Ge-staltungsaufgaben in der Umsetzung der fachpolitischen Herausforderungen und der strukturellen Ausstattung für die überörtliche Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in den Jahren 2017 bis 2021.

Alle in Kapitel 4 beschriebenen Bedarfsaussagen sind im Umsetzungszeitraum des LJFP 2017 bis 2021 zu realisieren. Dies erfordert eine finanzielle Ausstattung der Planungs-felder, für die entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen sind.

Die Umsetzung der Planungsergebnisse und der damit formulierten Bedarfe zur Ausgestaltung der überörtlichen Jugend-arbeit und Jugendverbandsarbeit erfolgt schwerpunktmäßig in der Finanzierung über die Richtlinie Landesjugendför-derplan des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (RL-LJFP) in der jeweils gültigen Fassung. Diese ist vor dem Hintergrund der getroffenen Bedarfsaussagen in ihrem Inhalt anzu-passen.

Es ist durchgängiges Prinzip der Förde-rung im Rahmen des LJFP 2017 bis 2021, dass die Sicherung der Personalstruktur Vorrang vor der Förderung von Einzelan-gebote/-projekten hat.

Tarifliche Steigerungen und entsprechen-de Stufenaufstiege im Bereich der Per-sonalstruktur werden in der Förderung berücksichtigt. Hierin liegt ein Schwer-punkt des LJFP 2017 bis 2021, der auf die Sicherung qualitativer Arbeitskraft im Bereich der Jugendarbeit und Jugendver-bandsarbeit im Wege des zunehmenden Fachkräftebedarfes hinweist.

Die Förderung der Einzelangebote in der internationalen Jugendarbeit, der außer-schulischen Jugendbildung und die Groß-veranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung sollen einen angemessenen Anteil im Gesamtbereich der Förderung ein-nehmen. Geförderte Maßnahmen sollten das Gebot der Überregionalität erfüllen.

Eine fachliche Jugendhilfeplanung weist für die getroffenen Bedarfsaussagen eine entsprechende Priorisierung aus. Die Be-darfsaussagen des LJFP 2017 bis 2021 werden unter folgender Prioritätensetzung umzusetzen sein:

5.

Maßnahmeplanung

Priorität

1 Struktursicherung der Thüringer Jugendverbände

2 Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte WeimarGeschäftsstelle Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V. Geschäftsstelle Landesjugendring Thüringen e. V. Globalförderung der Thüringer Jugendverbände

3 fünf Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforde-rung Internationale Jugendarbeit bis zur einer max. Förderhöhe von 50.000,00 € pro Jahr Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung

4 Beratungsleistungen für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen fünf weitere Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung

5 Internationale Jugendarbeit in einer Förderhöhe von weiteren 50.000 € pro Jahr

6 Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung

7 Bildungsreferenten bei Thüringer Jugendverbänden

8 Unterhaltung von Jugendbildungseinrichtungen

Tabelle 46: Priorisierung der Bedarfsfeststellungen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021

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126 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Die in Priorität 2, 3 und 4 ausgewiese-nen Bedarfsaussagen sind untereinander gleichwertig. Ihre Darstellung entspricht keiner Rangfolge.

Die Priorisierung der Umsetzung in den Bedarfsaussagen gilt ausschließlich für die Förderung aus der Haushaltsstelle Maßnah-men der Jugendhilfe. Das Landesjugendamt

ist aufgefordert, die Finanzierung aller not-wendigen Bedarfsgrößen in den jeweiligen Haushaltsanmeldungen zu kommunizie-ren. Es sind alternative Finanzierungsmög-lichkeiten der getroffenen Bedarfsaussagen durch das TMBJS zu prüfen.

Die investive Förderung erfolgt über die Richtlinie Investive Förderung von Einrich-

tungen der Jugendarbeit und Jugendver-bandsarbeit des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Der ermittelte Finanzbedarf für die Jahre 2017 bis 2021 übersteigt bis einschließlich 2019 deutlich den bisherigen Haushaltsansatz in Höhe von 480.000,00 €. Die ermittelten Bedarfe sind in den Haushaltsanmeldungen ent-sprechend zu berücksichtigen.

MASSNAHMEN IM WEITEREN PLANUNGSPROZESS

1. Nach Beschlussfassung des LJFP 2017 bis 2021 ist eine AG des LJHA zur Be-gleitung der Umsetzung des LJFP mit folgenden Aufgaben einzurichten:

- quartalsweise Arbeitstreffen mit fortlaufender Begleitung des Um-setzungsstandes des LJFP in Zusam-menarbeit mit der Landesjugend-hilfeplanung einschließlich der Beratung über die Mittelvergabe in Priorität 2,3 und 4 bei nicht aus-reichend zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln,

- Planung der Umsetzungskontrolle für den LJFP 2017 bis 2021,

- fortlaufende Berichterstattung im LJHA,

- Vorbereitung der fünften Fortschrei-bung des LJFP

Die AG soll wie folgt zusammenge-setzt sein: - ein/e Vertreter/in der Thüringer Ju-

gendverbände und- ein/e Vertreter/in der anderen aner-

kannten Träger der freien Jugendhilfe aus den Reihen des LJHA,

- ein/e Vertreter/in der Landesverei-nigung kulturelle Jugendbildung,

- ein/e Vertreter/in der Landesar-beitsgemeinschaft Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 78 SGB VIII,

- ein/e Vertreter/in des Thüringer Mi-nisteriums für Bildung, Jugend und Sport aus dem Bereich Jugendpolitik,

- eine/e Vertreter/in des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport aus dem Bereich der Schulentwicklung,

Maßnahmeplanung

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127Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Maßnahmeplanung

- je ein/e Vertreter/in des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen und des Thüringischen Landkreistages sowie

- je ein/e Vertreter/in der im Thüringer Landtag vertretenden Fraktionen.

Der Landesjugendhilfeplanung obliegt die Planungsverantwortung im Rah-men der Umsetzung des LJFP 2017 bis 2021. Sie leitet die AG zur Beglei-tung der Umsetzung des LJFP 2017 bis 2021.

2. Die Förderung von Angeboten und Strukturen der überörtlichen Jugend-arbeit und Jugendverbandsarbeit sind unter dem Aspekt der Förderung von Vielfältigkeit und Pluralität der Jugend-arbeit seitens des Fördermittelgebers durchzuführen. Kleine Verbände, Ver-eine und Träger sind in der Vergabe von Förderungen entsprechend zu unterstützen und zu beraten. In der Förderung sind Mittel für Sprachmittler anzuerkennen.

3. Die fachpolitischen Herausforderun-gen sind im Umsetzungszeitraum des LJFP 2017 bis 2021 mit jungen Men-schen fortführend zu diskutieren. Da-für sind durch das Landesjugendamt geeignete Formate unter Betrachtung der Evaluation der Beteiligungsveran-staltungen mit jungen Menschen im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 zu entwickeln.

4. Die fachpolitischen Herausforderun-gen des LJFP werden mit den weiteren Zielgruppen des LJFP im Zeitraum der Umsetzung des LJFP fortführend in Verantwortung aller Akteure des LJFP 2017 bis 2021 diskutiert.

5. Die Akteure des LJFP 2017 bis 2021 übernehmen im Rahmen der Ziel-stellung des LJFP 2017 bis 2021 zur Erhöhung des Stellenwertes von Kin-der- und Jugendarbeit Moderations-funktion zum Stellenwert von Jugend-arbeit im Rahmen der anstehenden Gebiets- und Funktionalreform.

6. Die Fachberatung im Bereich der Jugendhilfeplanung unterstützt den Aufbau und die Qualifizierung einer fortlaufenden Berichterstattung in Zusammenspiel mit dem Thüringer Landesamt für Statistik in den Pla-nungsfeldern des LJFP auf kommu-naler und Landesebene.

7. In den Planungsfeldern der außerschu-lischen Jugendbildung, der Kinder- und Jugenderholung, der Jugendver-bandsarbeit und der internationalen Jugendarbeit findet eine Begleitung des LJFP 2017 bis 2021 durch das Landesjugendamt statt.

8. In allen Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021 findet ein fachlicher Aus-tausch der überörtlichen freien Träger und des öffentlichen Trägers statt.

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128 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Anlage 1Gesamtfinanzierung des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

Anlage 1

2017 Bedarfsgröße in €

Struktursicherung der Thüringer Jugendverbände 622.080,00

Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar 504.700,00

Geschäftsstelle Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung 137.130,00

Geschäftsstelle Landesjugendring Thüringen e. V. 282.335,00

Globalförderung der Thüringer Jugendverbände 605.080,00

fünf Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung 250.000,00

Internationale Jugendarbeit bis zur einer max. Förderhöhe von 50.000 € pro Jahr 50.000,00

Großveranstaltungen von jugendpolitischem Höhepunkt 30.000,00

Beratungsleistungen für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen 33.000,00

fünf weitere Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung 250.000,00

Internationale Jugendarbeit in einer Förderhöhe von weiteren 50.000 € pro Jahr 50.000,00

Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung 50.000,00

Bildungsreferenten bei Thüringer Jugendverbänden 0,00

Unterhaltung von Jugendbildungseinrichtungen

Unvorhersehbare Bedarfe 50.000,00

Gesamt 2.914.325,00

IST-Haushalt des Landes 2016/2017 2.358.300,00

Mehrbedarf 556.025,00

2018 Bedarfsgröße in €

Struktursicherung der Thüringer Jugendverbände 675.000,00

Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar 504.700,00

Geschäftsstelle Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung 183.500,00

Geschäftsstelle Landesjugendring Thüringen e. V. 289.394,00

Globalförderung der Thüringer Jugendverbände 605.080,00

fünf Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung 250.000,00

Internationale Jugendarbeit bis zur einer max. Förderhöhe von 50.000 € pro Jahr 50.000,00

Großveranstaltungen von jugendpolitischem Höhepunkt 30.000,00

Beratungsleistungen für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen 33.000,00

fünf weitere Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung 250.000,00

Internationale Jugendarbeit in einer Förderhöhe von weiteren 50.000 € pro Jahr 50.000,00

Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung 50.000,00

Bildungsreferenten bei Thüringer Jugendverbänden 425.000,00

Unterhaltung von Jugendbildungseinrichtungen

Unvorhersehbare Bedarfe 50.000,00

Gesamt 3.445.674,00

IST-Haushalt des Landes 2016/2017 2.358.300,00

Mehrbedarf 1.087.374,00

Gesamtfinanzierung des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

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129Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Anlage 1Gesamtfinanzierung

des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

2019 Bedarfsgröße in €

Struktursicherung der Thüringer Jugendverbände 691.875,00

Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar 504.700,00

Geschäftsstelle Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung 188.078,00

Geschäftsstelle Landesjugendring Thüringen e. V. 296.629,00

Globalförderung der Thüringer Jugendverbände 605.080,00

fünf Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung 250.000,00

Internationale Jugendarbeit bis zur einer max. Förderhöhe von 50.000 € pro Jahr 50.000,00

Großveranstaltungen von jugendpolitischem Höhepunkt 30.000,00

Beratungsleistungen für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen 33.000,00

fünf weitere Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung 250.000,00

Internationale Jugendarbeit in einer Förderhöhe von weiteren 50.000 € pro Jahr 50.000,00

Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung 50.000,00

Bildungsreferenten bei Thüringer Jugendverbänden 435.625,00

Unterhaltung von Jugendbildungseinrichtungen

Unvorhersehbare Bedarfe 50.000,00

Gesamt 3.484.987,00

IST-Haushalt des Landes 2016/2017 2.358.300,00

Mehrbedarf 1.126.687,00

2020 Bedarfsgröße in €

Struktursicherung der Thüringer Jugendverbände 709.172,00

Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar 504.700,00

Geschäftsstelle Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung 192.781,00

Geschäftsstelle Landesjugendring Thüringen e. V. 304.045,00

Globalförderung der Thüringer Jugendverbände 605.080,00

fünf Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung 250.000,00

Internationale Jugendarbeit bis zur einer max. Förderhöhe von 50.000 € pro Jahr 50.000,00

Großveranstaltungen von jugendpolitischem Höhepunkt 30.000,00

Beratungsleistungen für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen 33.000,00

fünf weitere Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung 250.000,00

Internationale Jugendarbeit in einer Förderhöhe von weiteren 50.000 € pro Jahr 50.000,00

Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung 50.000,00

Bildungsreferenten bei Thüringer Jugendverbänden 446.516,00

Unterhaltung von Jugendbildungseinrichtungen

Unvorhersehbare Bedarfe 50.000,00

Gesamt 3.525.294,00

IST-Haushalt des Landes 2016/2017 2.358.300,00

Mehrbedarf 1.166.994,00

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130 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Anlage 1Gesamtfinanzierung des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021

2021 Bedarfsgröße in €

Struktursicherung der Thüringer Jugendverbände 726.902,00

Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar 504.700,00

Geschäftsstelle Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung 197.601,00

Geschäftsstelle Landesjugendring Thüringen e. V. 311.647,00

Globalförderung der Thüringer Jugendverbände 605.080,00

fünf Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung 250.000,00

Internationale Jugendarbeit bis zur einer max. Förderhöhe von 50.000 € pro Jahr 50.000,00

Großveranstaltungen von jugendpolitischem Höhepunkt 30.000,00

Beratungsleistungen für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen 33.000,00

fünf weitere Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung 250.000,00

Internationale Jugendarbeit in einer Förderhöhe von weiteren 50.000 € pro Jahr 50.000,00

Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung 50.000,00

Bildungsreferenten bei Thüringer Jugendverbänden 457.679,00

Unterhaltung von Jugendbildungseinrichtungen

Unvorhersehbare Bedarfe 50.000,00

Gesamt 3.566.609,00

IST-Haushalt des Landes 2016/2017 2.358.300,00

Mehrbedarf 1.208.309,00

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131Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Ihr/e Ansprechpartner/in Yvonne Hager Durchwahl Telefon +49 (361) 37-98742 Telefax +49 (361) 37-98830 Yvonne.Hager@ tmasgff.thueringen.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-6535/12-13-1759/2016 Erfurt, 14. Januar 2016

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Postfach 90 04 63 . 99107 Erfurt

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Werner-Seelenbinder-Str. 7 99096 Erfurt www.tmbjs.de E-Mail-Adressen dienen im TMBJS nur dem Empfang einfacher Mitteilun-gen ohne Signatur und/oder Ver-schlüsselung. Bankverbindung: Landesbank Hessen-Thüringen BIC: HELADEFF820 IBAN: DE14820500003004444141

Fortschreibung des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021 Mitwirkung an der Bedarfsermittlung Sehr geehrte Damen und Herren, der derzeit gültige Landesjugendförderplan (LJFP) wird aktuell für die Jahre 2017 bis 2021 erstellt. Der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) fasste dazu am 15. März 2015 den Beschluss und richtete eine Planungsgruppe ein. Mit Mitteilung auf der Homepage des TMBJS und der Bekanntmachung im Thü-ringer Staatsanzeiger Nummer 33/2015 wurde die Fachöffentlichkeit von der Fortschreibung des LJFP unterrichtet. Erstmals wurden im Rahmen der Er-stellung des LJFP 2017 bis 2021 junge Menschen unmittelbar beteiligt. Der LJFP 2017 bis 2021 wird wie sein Vorgänger aus den Jahren 2012 bis 2016 anhand fachpolitischer Herausforderungen für die kommenden Jahre fortgeschrieben. Im Dreiklang der Jugendhilfeplanung ist der Bestand an Einrichtungen, Diensten und Angeboten der Jugendarbeit von überörtlicher Bedeutung zu beschreiben und der fachinhaltiche sowie fachpolitische Be-darf zu ermitteln, um darauf aufbauend eine Maßnahmeplanung für die Jah-re 2017 bis 2021 vornehmen zu können. Im Rahmen der Bedarfsermittlung sind Sie eingeladen, Ihre fachliche Exper-tise, Ihre fachlichen Vorstellungen und Ihre Bedürfnisse für die Jahre 2017 bis 2021 entlang der von der Planungsgruppe beschriebenen fachpolitischen Herausforderungen einzubringen. Diese sind zum einen aus den vorliegen-den Ergebnissen von Beteiligungsveranstaltungen mit jungen Menschen und zum anderen aus der eingebrachten fachlichen Expertise der mitwirkenden Akteure in der Planungsgruppe entstanden und sollen nunmehr mit Ihnen im Rahmen der Bedarfsermittlung diskutiert werden.

Anerkannte überörtliche Träger der Jugendhilfe

Anlage 2Anschreiben Bedarfsermittlung an die

anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

Anlage 2

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132 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Anlage 2Anschreiben Bedarfsermittlung an die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

Seite 2 von 5

Folgende fachpolitische Herausforderungen für den neuen LJFPL schlägt die Planungsgruppe vor:

1. Jugend und Politik 2. Chancengleichheit 3. Partizipation 4. Kultur des Zusammenlebens 5. Schule als Lebensort

Ich bitte Sie die beigefügte Anlage in elektronischer Form zu bearbeiten und bis einschließlich 7. März 2016 an mich zurückzusenden. Bitte nutzen Sie dazu die E-Mailadresse [email protected] . Dieses Schreiben geht Ihnen zur Ermöglichung der elektronischen Bearbeitung ebenfalls per Mail zu. Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie gern telefo-nisch Kontakt unter 0361 3798944 oder unter der angegebenen Mail auf. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Angela Lorenz Referatsleiterin

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133Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Anlage 2Anschreiben Bedarfsermittlung an die

anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

Seite 3 von 5

Anlage: Bedarfsermittlung Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 1. Stimmen Sie den fachpolitischen Herausforderungen zu?

Wenn ja, welche inhaltlichen Schwerpunkte subsumieren Sie unter der jeweiligen fachpolitischen Herausforderung? Fachpolitische Herausforderung

Inhaltliche Schwerpunkte

Jugend und Politik

Chancengleichheit

Partizipation

Kultur des Zusammenlebens

Schule als Lebensort

Nein, weil?

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134 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Anlage 2Anschreiben Bedarfsermittlung an die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

Seite 4 von 5

2. Gibt es aus Ihrer Sicht weitere fachpolitische Herausforderungen für die Jahre 2017 bis 2021?

Wenn ja, welche?

Welche inhaltlichen Schwerpunkte subsumieren Sie unter Ihren zusätzlichen fachpoliti-schen Herausforderungen? Fachpolitische Herausforderung

Inhaltliche Schwerpunkte

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135Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Anlage 2Anschreiben Bedarfsermittlung an die

anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

Seite 5 von 5

3. Bitte ordnen Sie den von Ihnen ausgewählten fachpolitischen Her-

ausforderungen Ihre individuellen inhaltlichen und finanziellen Be-darfe zu. Bitte geben Sie hier auch mögliche investive Förderbedar-fe an.

Fachpolitische Herausforderung

Bedarfe

Jugend und Politik

Chancengleichheit

Partizipation

Kultur des Zusammenlebens

Schule als Lebensort

Seite 5 von 5

3. Bitte ordnen Sie den von Ihnen ausgewählten fachpolitischen Her-

ausforderungen Ihre individuellen inhaltlichen und finanziellen Be-darfe zu. Bitte geben Sie hier auch mögliche investive Förderbedar-fe an.

Fachpolitische Herausforderung

Bedarfe

Jugend und Politik

Chancengleichheit

Partizipation

Kultur des Zusammenlebens

Schule als Lebensort

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136 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Als Jugendbildungseinrichtung werden im Freistaat Thüringen Einrichtungen bezeichnet, die die folgenden Mindeststandards erfüllen:

1. Arbeitsfelder, Schwerpunkte und fachliche Orientierungen

1.1 Die Einrichtung ist in einem bzw. in mehreren Bereich(en) der Jugendarbeit sowie in einem bzw. mehreren Schwerpunkten der außerschulischen Jugendbildung tätig und orientiert sich an den im Landesjugendförderplan beschriebenen Schwerpunktsetzungen.

1.2 Die Einrichtung berücksichtigt in ihrem Bildungsprogramm die Interessen, die Lebenswelt und die Lebenslagen von jungen Menschen aus unterschiedlichen sozialen und (jugend-)kulturellen Milieus.

1.3 Die Angebote im Bildungsprogramm der Einrichtung berücksichtigen die fachlichen Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe, die allgemeinen Standards der/des jeweiligen konzeptionellen Schwerpunktbereiche(s) sowie die Qualitätskriterien der außerschulischen Jugendbildung in Thüringen.

2. Pädagogisches Gesamtkonzept

2.1 Die Einrichtung verfügt über ein pädagogisches Gesamtkonzept im Bereich der non-formalen Bildung, das dokumentiert, öffentlich sichtbar und an den Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe orientiert ist.

2.2 Das pädagogische Gesamtkonzept der Einrichtung beschreibt mindestens das Profil/Leitbild, die pädagogischen Zielsetzungen, die Arbeitsschwerpunkte, die methodischen Ansätze, die Zielgruppen und die Beteiligungsmöglichkei-ten der Zielgruppen. Es verweist zudem auf definierte Qualitätsstandards des Arbeitsfeldes.

3. Ressourcen und Infrastruktur

3.1 Die Einrichtung verfügt über eigenes hauptamtliches pädagogisches Personal (pädagogische Fachkräfte) oder kann auf hauptamtliche pädagogische Fachkräfte des Trägers zur Umsetzung von non-formalen Bildungsprozessen unmittelbar zurückgreifen.

3.2 Die Einrichtung verfügt über geeignete Räume und eine entsprechende (Raum)Ausstattung zur Umsetzung des vorhandenen pädagogischen Gesamtkonzeptes.

3.3 Die Infrastruktur, das Personal und die Servicequalität der Einrichtung sind jugendpädagogisch orientiert und bewegen sich im Einklang mit dem päda-gogischen Gesamtkonzept.

3.4 Eine Jugendbildungseinrichtung, die über die hier insgesamt beschriebenen Mindest-standards zudem über Unterkunfts-/Übernachtungsmöglichkeiten und Vollverpflegungsmöglichkeiten für die Teilnehmenden an Bildungsver-anstaltungen verfügt, wird als Jugendbildungsstätte bezeichnet.

Anlage 3Definition von Jugendbildungseinrichtung in Thüringen

Anlage 3

Definition von Jugendbildungs- einrichtung in Thüringen

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137Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Anlage 3Definition von Jugendbildungseinrichtung

in Thüringen

4. Bildungsprogramm

4.1 Die Einrichtung bietet ein eigenes, ganzjähriges, regelmäßiges, öffentlich sicht-bares non-formales Bildungsprogramm für junge Menschen mit mindestens 70 Programmtagen bzw. 840 Teilnehmendentagen an.

4.2 Zum Bildungsprogramm der Einrichtung zählen auch Angebote in Kooperation mit anderen Partnern, wenn diese gemeinsam geplant, umgesetzt und ausge-wertet werden.

4.3 Zum Bildungsprogramm der Einrichtung können auch Angebote des Trägers der Einrichtung zählen, wenn diese der Einrichtung unmittelbar zugeordnet und im Bildungsprogramm der Einrichtung sichtbar sind.

5. Zielgruppen des Bildungsprogramms und Nutzergruppen der Einrichtung

5.1 Das Bildungsprogramm der Einrichtung richtet sich an Teilnehmende aus Thü-ringen (und ggf. darüber hinaus).

5.2 Das Bildungsprogramm der Einrichtung berücksichtigt die unterschiedlichen Alters-gruppen der Kinder- und Jugendhilfe; eine Schwerpunktsetzung ist möglich.

5.3 Im Bildungsprogramm der Einrichtung sind, orientiert am pädagogischen Gesamtkonzept der Einrichtung und an den Zielgruppenbeschreibungen des Landesjugendförderplanes, die Interessen und Ausgangssituationen spezi-fischer Zielgruppen, insbesondere von jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, berücksichtigt.

5.4 Mindestens 20 Prozent der Programmangebote werden als offene Bildungsan-gebote ausgeschrieben für die es keine Teilnahmevoraussetzung in Bezug auf eine Gruppenzugehörigkeit (z. B. Schulklasse, Vereinsmitgliedschaft etc.) gibt.

5.5 Die Einrichtung bietet regelmäßig von der Konzeption abgeleitete Fortbildungs-angebote für Fachkräfte in der Jugendarbeit/außerschulischen Jugendbildung an. Im Rahmen der Angebotsstruktur sind dies mindestens 10 Prozent, maximal jedoch 30 Prozent der Programmtage.

5.6 Im mehrjährigen Durchschnitt sind mindestens 50 Prozent der Nutzer der Einrichtung Teilnehmende am Bildungsprogramm der Einrichtung.

6. Aspekte der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung

6.1 Die Einrichtung wertet ihre Bildungsangebote mit unterschiedlichen Auswer-tungsinstrumenten systematisch aus und verfügt über ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem.

6.2 Die Einrichtung ist eingebunden in einen regelmäßigen und strukturierten Fachaus-tausch auf Praxisebene mit pädagogischen Fachkräften der nonfor-malen Bildung außerhalb der eigenen Einrichtung/außerhalb der eigenen Trägerstruktur.

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138 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Anlage 4Auszug aus: Beschluss der außerordentlichen Vollversammlung am 16. März 2016 des Landesjugendring Thüringen e. V.

Auszug aus: Beschluss der außerordentlichen Vollversammlung am 16. März 2016 Lan-desjugendring Thüringen e. V. – Abstimmungsergebnis 46 ja/2 nein/1 Enthaltung

Bedarfsermittlung und Maßnahmenableitung

Struktursicherndes Personal

Landesverbände sichern die Qualität jugendverbandlicher Arbeit. Sie sind verant-wortlich für die überörtliche Interessenvertretung, Koordination und Vernetzung ihrer Untergliederungen sowie für Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden.55 Diese Aufga-benwahrnehmung und die Bewirtschaftung finanzieller Mittel des Jugendverbandes im Sinne § 17 Absatz 2 Satz 2 ThürKJHAG erfordert eine Arbeitsstruktur.

Der durch die Jugendverbände formulierte Bedarf für den Planungszeitraum 2017 bis 2021 beläuft sich auf 26 Stellen. Die Entscheidung zur Prioritätensetzung von Stellen erfolgte in einem zweistufigen Verfahren:- auf Basis eines vergleichenden Verfahrens, welches Tätigkeit, Struktur, Größe und

jugend- sowie fachpolitische Mitwirkung im Landesjugendring Thüringen e. V. umfasst (Punktevergabe).

- mit Hilfe eines nicht linearen Punktekorridors, bei dem den erreichten Punkten die Anzahl von Personalstellen zugeordnet werden (siehe nachfolgende Tabelle).

Prioritätenliste – Priorität 1

55 Vgl. Qualitätskriterien verbandlicher Jugendarbeit, Beschluss Landesjugendhilfeausschuss vom 15. März 2004.56 Die Jugendverbände Landesjugendwerk der AWO und SJD-Die Falken regeln untereinander die Stellenverteilung.57 Die Jugendverbände Naturfreundejugend und BDP regeln untereinander die Stellenverteilung.58 Die Jugendverbände Naturschutzjugend und BUNDjugend regeln untereinander die Stellenverteilung.

Verband Punkte Soll 2017 - 2021 Bedarf

Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland 917,72 3 5

Thüringer Sportjugend 728,94 3 3

Bund der Deutschen Katholischen Jugend 446,01 2 3

Thüringer Jugendfeuerwehr 221,02 1 2

IG Landesjugendwerk AWO/SJD-Die Falken56 171.42 1 1,5

IG Naturfreundejugend/BDP57 170,56 1 2

Jugendrotkreuz 151,23 1 1

DGB-Jugend 134,72 1 2

Kinderinteressen Thüringen 114,18 1 1

Jugend-Aktions-Netzwerk-Umwelt-Naturschutz58 89,48 0,5 1,5

Vertretung Thüringer Pfadfinderverbände 62,66 0,5 1

Thüringer Trachtenjugend 43,04 0,5 1

Johanniterjugend 41,30 0,5 1

Arbeiter-Samariter-Jugend 30,40 0,5 1

Summe: 16,5 26

Anlage 4

Punkte Priorität 1 Priorität 2

(Differenz: 200:) 800 - 1000 3 1

(Differenz: 200:) 600 - 799 3 0,5

(Differenz: 150:) 450 - 599 2 1

(Differenz: 150:) 300 - 449 2 0,5

(Differenz: 100:) 200 - 299 1 1

(Differenz: 100:) 100 - 199 1 0,5

(Differenz: 50:) 50 - 99 0,5 0,5

(Differenz: 50:) 0 - 49 0,5 0

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139Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Anlage 4Auszug aus: Beschluss der außerordentlichen Vollversammlung

am 16. März 2016 des Landesjugendring Thüringen e. V.

Prioritätenliste – Priorität 2

Das im Koalitionsvertrag ausgewiesene Ziel einer tarifgerechten Bezahlung in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit59 wird aus-drücklich unterstützt. Hierzu sind die Träger*innen ebenso angehalten wie die Politik selbst, insbesondere durch die Bereitstellung entsprechender Mittel. Aus Sicht der Jugendverbände sind die bisher in der Förderrichtlinie enthaltenen Parameter nicht ausreichend. Insofern werden folgende Änderungen der Förderrichtlinie vorgetragen, die im Zusammenhang stehen und nur in diesem realisiert werden können:

Änderung der Förderkonditionen- tarifgerechte Entlohnung, mindestens E 9/3 TVL (bzw. in Höhe des sich daraus ergebenden AN-Bruttolohnes) für bereits tätige Ge-

schäftsführer*innen/Koordinator*innen (ansonsten gilt TVL E 9)- Förderung durch Land mit mindestens 70 % der förderfähigen Personalkosten

Dieses vorausgesetzt ergibt sich folgender neuer anteiliger Finanzierungsbedarf:

Durch den Landeshaushaltsgesetzgeber und das für Jugend zuständige Ministerium ist zu gewährleisten, dass mindestens für die in Priorität 1 aufgenommenen Jugendverbände das entsprechende Fördervolumen zur Verfügung gestellt wird. Ebenso ist anzustreben, die in der Priorität 2 ausgewiesenen Bedarfe an struktursicherndem Personal förderpolitisch zu befriedigen.

Verband Punkte Soll 2017 - 2021 Bedarf

Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland 1

Bund der Deutschen Katholischen Jugend 0,5

Thüringer Jugendfeuerwehr 1

IG Landesjugendwerk AWO/SJD-Die Falken 0,5

IG Naturfreundejugend/BDP 0,5

DGB-Jugend 0,5

Jugend-Aktions-Netzwerk-Umwelt-Naturschutz 0,5

Vertretung Thüringer Pfadfinderverbände 0,5

Summe: 5

59 Thüringen gemeinsam voranbringen – demokratisch, sozial, ökologisch. Koalitionsvertrag zwischen den Parteien Die Linke, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtages, S. 22.

2017 2018 2019 2020 2021

Priorität 1 685.000 € 702.000 € 720.000 € 738.000 € 756.000 €

Priorität 2 140.000 € 143.500 € 147.000 € 151.000 € 155.000 €

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140 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Anlage 4Auszug aus: Beschluss der außerordentlichen Vollversammlung am 16. März 2016 des Landesjugendring Thüringen e. V.

Förderung der Arbeit des Landesjugendring Thüringen e. V. (Geschäftsstelle)

Für die Realisierung und Umsetzung der Funktionen sowie die eigenverantwortliche Aufgaben des Landesjugendring Thüringen e. V. einschließlich der übertragenen Dienstleistungsfunktionen ist eine Geschäftsstelle eingerichtet. Es gilt, die Aufgabenwahr-nehmung beschriebener Funktionen und die damit vernetzte Struktur weiterhin zu fördern, zumal der Vernetzungs- und Vermitt-lungsbedarf angesichts der jugendpolitischen Herausforderungen zugenommen hat. Die Arbeit sowie die Personalstruktur der Geschäftsstelle des Landesjugendring Thüringen e. V. (4,55 VbE) sind im Planungszeitraum weiterhin zu stabilisieren. Erhöhungen aus Tarifsteigerungen sowie der Inflationsausgleich sind zusätzlich zu den Globalmitteln bereitzustellen. Daraus ergibt sich ein Förderbedarf von:

Globalmittel

Seit 2005 wurden die Globalmittel (605.080 €) nicht erhöht. Rechnet man hierzu die Verluste aus dem nicht gewährten Inflations-ausgleich hinzu, so liegt ein Realwert des Geldes in Höhe von nur noch 496.180 € (unterstellte jährliche Inflationsrate von 2 %) vor. Entsprechend der Bedarfsermittlung stellen alle Jugendverbände fest, dass die zur Verfügung stehenden Landesmittel nicht ausreichen und dem Erfordernis einer Stärkung des Bildungs- und Sozialisationsortes Jugendverbandsarbeit nicht gerecht werden. Es wird daher eine Erhöhung der Fördermittel eingefordert, die zumindest der Summe des „verlorenen Inflationsausgleiches“ ent-spricht und in den kommenden Jahren jeweils um den aktuellen Inflationsausgleich zu erhöhen ist.

Förderung von Bildungsreferent*innen in den Jugendverbänden

Bereits in den zurückliegenden Landesjugendförderplänen wurde die Notwendigkeit zur Förderung von verbandseigenen Bildungs-prozessen mit entsprechendem Personal vorgetragen (Fachreferent*innenprogramm). Zur qualitativen Weiterentwicklung der Jugendverbandsarbeit ist es notwendig, die eigenverantwortete Bildungsarbeit und die damit verbundenen Prozesse zu stärken. Hierbei ergeben sich folgende Aufgabenfelder:

■ Anregung, Förderung und nachhaltig wirkende Begleitung von Bildungsprozessen innerhalb der Strukturen des gesamten Lan-desverbandes - Konzipierung, Verantwortung und Evaluation eines eigenen, in der Fläche wirkenden Bildungsprogramms, einschließlich

Leitung von Maßnahmen und Projekten der Jugendbildung;- Koordination der Arbeit von Ausbildungsteams und Weiterentwicklung von Aufgaben und Vermittlungsinhalten

■ Aufarbeitung von Fachinhalten für den innerverbandlichen Diskurs (Einleitung und Gestaltung von Diskussionsprozessen sowie Bereitstellung von fachlichen Hintergrundinformationen für Entscheidungsträger*innen)

■ Unterstützung Ehrenamtliche- Erstellung pädagogischer Konzepte und Arbeitshilfen- Planung, Leitung und Durchführung von (Multiplikator*innen-)Schulungen auf den verschiedenen Verbandsebenen

2017 2018 2019 2020 2021

715.000 € 730.000 € 745.000 € 760.000 € 775.000 €

2017 2018 2019 2020 2021

300.000 € 311.000 € 322.500 € 334.800 € 346.600 €

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141Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Anlage 4Auszug aus: Beschluss der außerordentlichen Vollversammlung

am 16. März 2016 des Landesjugendring Thüringen e. V.

■ Entwicklung und Durchführung neuer Projekte für Kinder und Jugendliche zu aktuellen verbandsrelevanten Themen sowie zur Gewinnung von ehrenamtlichem Nachwuchs im Jugendverband

■ Koordination der Öffentlichkeitsarbeit im Bildungsbereich und Gestaltung der Kommunikation in den jugendspezifischen Print-, Online- und soziale Medien

■ Mitwirkung am Fachaustausch innerhalb des LJRT.

Insgesamt sollen hierfür 450.000 € dem Landesjugendring Thüringen e. V. zur Weiterreichung an seine Mitgliedsverbände zur Verfü-gung gestellt werden. Die Verteilung erfolgt analog zur Stellenverteilung Priorität 1 struktursicherndes Personal und berücksichtigt die Verbände zumindest mit 0,5 VbE. Die Förderkonditionen sind entsprechend dem struktursichernden Personal anzulehnen.

Förderung des ehrenamtlichen Engagements

Das ehrenamtliche Engagement ist konstitutives Element der Jugendverbandsarbeit. Im Rahmen der Bedarfsermittlung ist festzustellen, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Förderung und Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit nicht ausreichen, um noch mehr junge Menschen zur Übernahme dieser wichtigen Funktion zu gewinnen. Es wird notwendig sein, hierzu einen umfassenden und zielgerichteten Dialog mit politischen Entscheidungsträger*innen verschiedener Fachressorts zu führen. Unabhängig davon wird eingefordert, das ehrenamtliche Engagement in der Jugendverbandsarbeit durch die Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel zu fördern und zu stärken. Darüber hinaus werden folgende Vorschläge vorgetragen:

■ Gewährleistung umfassender Freistellungsmöglichkeiten für ehrenamtliches Engagement durch Schule und in der Ausbildung ■ größere Anerkennung und ein gesteigertes Bewusstsein der gesellschaftlichen Bedeutung des Ehrenamtes in der Jugendver-

bandsarbeit durch die Hochschulen und deren Leitungen und Lehrkräfte ■ Entwicklung einer Kultur der Unterstützung ehrenamtlich engagierter Studierender an den Hochschulen, damit künftig Ehrenamt

und Studium besser zu vereinbaren sind. Hierzu bedarf es einer Anerkennung der im Engagement erworbenen Kompetenzen- bei der Bewerbung um einen Studienplatz, z. B. als Wartesemester, als Praktikum oder in Form von Bonuspunkten zur Aufwer-

tung der Abitur-Note.- für die Anerkennung als Pflichtpraktikum während des Studiums.- für die Anrechnung als Credit Points, also als Studienleistung – mit und ohne Kopplung an Service-Learning-Programme. - als eine Voraussetzung für die Verlängerung der Regelstudienzeit. - als eine Voraussetzung für die Verlängerung des Bezuges von Leistungen nach dem BAföG.

Für den Landesjugendförderplan werden folgende Zielformulierungen für die Jugendverbandsarbeit benannt:

■ Durch die Landesförderung konnte die Jugendverbandsarbeit als eigenständiger Lebens- und Bildungsort gestärkt werden. ■ Den Jugendverbänden ist es gelungen, insbesondere in der Altersgruppe der 10- bis unter 18 -Jährigen den Organisationsgrad auszubauen. ■ In den Jugendverbänden als Demokratieorte sind die Partizipationsstrukturen und -formen im Sinne eines selbstbestimmten

und eigenverantwortlichen Verbandslebens weiterentwickelt worden. ■ Jugendverbände setzen sich für Demokratie, Toleranz, Weltoffenheit und Mitmenschlichkeit ein und handeln entsprechend ihrer

Selbstbestimmtheit und Eigenverantwortung. ■ Die Jugendverbände haben ihre Strukturen und Angebote zur Gewährleistung einer Teilhabegerechtigkeit im Sinne eines inklu-

siven Miteinanders weiterentwickelt. ■ Der LJRT als Zusammenschluss seiner Mitgliedsverbände hat mit seinem Wirken zu einer Eigenständigen Jugendpolitik beigetra-

gen, gesellschaftspolitische Entwicklung begleitet, Themen benannt, bearbeitet und die Diskussionen darüber vorangetrieben. ■ Der LJRT Zusammenschluss seiner Mitgliedsverbände hat einen eigenverantworteten Qualitätsdialog zur Weiterentwicklung der

Jugendverbandsarbeit durchgeführt.

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142 Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Anlage 4Auszug aus: Beschluss der außerordentlichen Vollversammlung am 16. März 2016 des Landesjugendring Thüringen e. V.

Zur Umsetzung der fachpolitischen Herausforderungen werden durch den LJRT nachfolgende Projekte benannt, die entsprechend eines jeweiligen Konzeptes einer gesonderten Finanzierung bedürfen:

A) Fachpolitische Herausforderungen gemäß Schreiben TMBJS

Jugend und Politik

Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahl ■ Fortschreibung der internetgestützten Wahlhilfeseite ■ Auflage einer Kampagne zu den Wahlen (Schwerpunkt: Kommunal- und Landtagswahl) mit Auslobung eines Jugendpreises

Wahlalter ab 16 ■ Erstellung von jugendgemäßen Informationsmedien und eines Methodenhandbuches zur Vermittlung der Informationen

über die Kommunalwahl (einschließlich Vernetzung zur Wahlhilfeseite) ■ Weiterführung der Projekte zum Strukturierten Dialog und zum Thema Werte ■ Entwicklung und Auflage innovativer Formate zur Behandlung aktueller politischen Themen

Chancengleichheit ■ Überarbeitung der Internetpräsens mit dem Ziel einer Barrierefreiheit

Partizipation ■ Entwicklung und Betreuung einer internetbasierten Beteiligungsplattform für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im

Sinne einer Eigenständigen Jugendpolitik (Entwicklung eines Landesprogrammes)

Kultur des Zusammenlebens ■ Initiierung und Gestaltung eines mehrjährigen interkulturellen Dialoges der Jugend(verbands)strukturen auf Landesebene ■ Entwicklung und Realisierung eines Landesprogrammes „Integration durch Jugendverbandsarbeit“ ■ Ausschreibung eines jährlichen interkulturellen Wettbewerbes mit Preisverleihung

B) Weitere fachpolitische Herausforderungen

■ Qualifizierung von Mitarbeitenden in der Jugendverbandsarbeit durch Fortbildungsangebote zu aktuellen fachinhaltlichen Herausforderungen

■ Durchführung mindestens einer Qualifizierung zum Ausbilder/zur Ausbilderin von Jugendleiter*innen sowie Fortschreibung des JuLeiCa-Handouts

■ Würdigung ehrenamtlichen Engagements in der Jugendverbandsarbeit durch eine jährliche Veranstaltung auf Landesebene ■ Durchführung von Fachtagen zu aktuellen fachpolitischen Themen

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IMPRESSUM

Herausgeber:

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Postfach 900463 99107 Erfurt

Redaktion:

Abteilung Kinder, Jugend, Sport, Landesjugendamt Referat Jugendpolitik, Yvonne Hager

Satz und Gestaltung:

donnerandfriends.de

1. Auflage: Dezember 2016

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Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

Land

esju

gend

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bis

2021