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LSR Zl. 3057/0008-AP/2013 Kraftfahrzeugtechnik Seite 1 1. September 2013 LSR Zl. 3057/0008-AP/2013 A15/3 LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Landeslehrplan für den Lehrberuf KRAFTFAHRZEUGTECHNIK in Kraft gesetzt für die 1. Klasse ab 1. September 2011 2. Klasse ab 1. September 2011 3. Klasse ab 1. September 2011 4. Klasse ab 1. September 2011 Dieser Lehrplan besteht aus 45 Seiten und gliedert sich in folgende Bereiche: Seite 2 Rechtsgrundlagen und Förderunterricht ........................................................ 2 3 Stundentafel ................................................................................................... 4 4 Allgemeine Bestimmungen, Allgemeines Bildungsziel, Allgemeine didaktische Grundsätze und Unterrichtsprinzipien ......................................... 6 5 Lehrstoffbereiche ......................................................................................... 10 5.1 Politische Bildung (PB) ................................................................................ 10 5.2 Deutsch und Kommunikation (DuK) ............................................................. 13 5.3 Berufsbezogene Fremdsprache (BFE) ........................................................ 16 5.4 Angewandte Wirtschaftslehre ...................................................................... 19 5.5 Fachunterricht .............................................................................................. 23 5.5.1 Kraftfahrzeugtechnik .................................................................................... 23 5.5.2 Angewandte Mathematik ............................................................................. 33 5.5.3 Kraftfahrzeugtechnisches Labor .................................................................. 36 5.5.4 Fachpraktikum ............................................................................................. 41 5.5.5 Projektpraktikum .......................................................................................... 45 5.6 Freigegenstände, unverbindliche Übung, Förderunterricht .......................... 45

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LSR Zl. 3057/0008-AP/2013 Kraftfahrzeugtechnik Seite 1 1. September 2013

LSR Zl. 3057/0008-AP/2013 A15/3

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

Landeslehrplan

für den Lehrberuf

KRAFTFAHRZEUGTECHNIK

in Kraft gesetzt für die

1. Klasse ab 1. September 2011

2. Klasse ab 1. September 2011

3. Klasse ab 1. September 2011

4. Klasse ab 1. September 2011 Dieser Lehrplan besteht aus 45 Seiten und gliedert sich in folgende Bereiche: Seite

2 Rechtsgrundlagen und Förderunterricht ........................................................ 2

3 Stundentafel ................................................................................................... 4 4 Allgemeine Bestimmungen, Allgemeines Bildungsziel, Allgemeine

didaktische Grundsätze und Unterrichtsprinzipien ......................................... 6

5 Lehrstoffbereiche ......................................................................................... 10 5.1 Politische Bildung (PB) ................................................................................ 10 5.2 Deutsch und Kommunikation (DuK) ............................................................. 13 5.3 Berufsbezogene Fremdsprache (BFE) ........................................................ 16

5.4 Angewandte Wirtschaftslehre ...................................................................... 19 5.5 Fachunterricht .............................................................................................. 23 5.5.1 Kraftfahrzeugtechnik .................................................................................... 23 5.5.2 Angewandte Mathematik ............................................................................. 33 5.5.3 Kraftfahrzeugtechnisches Labor .................................................................. 36

5.5.4 Fachpraktikum ............................................................................................. 41 5.5.5 Projektpraktikum .......................................................................................... 45 5.6 Freigegenstände, unverbindliche Übung, Förderunterricht .......................... 45

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LSR Zl. 3057/0008-AP/2013 Kraftfahrzeugtechnik Seite 2 1. September 2013

2 Rechtsgrundlagen und Förderunterricht

Schulversuchslehrplan für den Lehrberuf

KRAFTFAHRZEUGTECHNIK beginnend mit der 1. Klasse ab 1. September 2011 für das Bundesland Salzburg. Rahmenlehrplan: Schulversuch §7 Abs. 1 des SCHUG, BGBl. Nr. 242/1962 Ausbildungsordnung für modulare Lehrberufe, BGBl. II Nr. 148/2011 Einrichtung von Leistungsgruppen gemäß § 46 Abs. 2 und § 47 Abs. 3 des SchOG. In den Pflichtgegenständen Angewandte Wirtschaftslehre 1. bis 4. Klasse Kraftfahrzeugkunde 1. bis 4. Klasse Angewandte Mathematik 1. bis 4. Klasse ist ein vertieftes Bildungsangebot zu führen. Eine Leistungsgruppe hat die zur Erfüllung der Aufgabe der Berufsschule notwendigen Erfordernisse und die andere ein vertieftes Bildungsangebot zu vermitteln. Der Beobachtungszeitraum für die Einstufung in die Leistungsgruppe hat an lehrgangsmäßigen Berufsschulen sechs bis neun Unterrichtstage und an ganzjährigen Berufsschulen sechs bis zwölf Wochen zu umfassen. Schüler, die den entsprechenden Fachbereich in einer anderen berufsbildenden Schule oder in der Polytechnischen Schule erfolgreich abgeschlossen haben, sind in die höhere Leistungsgruppe einzustufen, in welcher der Unterricht auf dem bisher erlernten Lehrstoff aufzubauen hat. Für diese Schüler entfällt der Beobachtungszeitraum für die Leistungsgruppen im betriebswirtschaftlichen und fachtheoretischen Unterricht. Für die Umstufung in eine höhere oder niedrigere Leistungsgruppe besteht ein Termin während des Unterrichtsjahres und ein weiterer Termin am Ende des Unterrichtsjahres für die nächste Klasse, sofern der betreffende Pflichtgegenstand in dieser geführt wird. In Klassen, die einem halben Lehrjahr entsprechen, besteht kein Umstufungstermin.

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LSR Zl. 3057/0008-AP/2013 Kraftfahrzeugtechnik Seite 3 1. September 2013

FÖRDERUNTERRICHT gemäß § 8 lit. g sublit. aa und cc des SchOG: Sie sind nicht zu beurteilende Unterrichtsveranstaltungen. Der Förderunterricht für Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, weil sie die Anforderungen in wesentlichen Bereichen nur mangelhaft erfüllen oder wegen eines Schulwechsels Umstellungsschwierigkeiten haben, ist in den Pflichtgegenständen des sprachlichen, betriebswirtschaftlichen und das fachtheoretischen Unterrichtes, ausgenommen "Laboratoriumsübungen", für eine Kursdauer von höchstens 18 Unterrichtsstunden je Unterrichtsgegenstand einzurichten, wobei die Dauer eines Kurses sechs Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf. Der Schüler darf diesen Förderunterricht insgesamt im Ausmaß von höchstens 18 Unterrichtsstunden je Klasse besuchen. Der Förderunterricht für Schüler, die auf den Übertritt in eine höhere Leistungsgruppe vorbereitet werden soll, und für Schüler, deren Übertritt in eine niedrigere Leistungsgruppe verhindert werden soll, ist für eine Kursdauer von höchstens 18 Unterrichtsstunden je Unterrichtsgegenstand einzurichten, wobei die Dauer eines Kurses sechs Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf. Der Schüler hat bei Bedarf diesen Förderunterricht insgesamt im Ausmaß von höchstens 18 Unterrichtsstunden je Klasse zu besuchen. Ein Schüler darf beide Arten des Förderunterrichtes in einer Klasse im Ausmaß von insgesamt höchstens 24 Unterrichtsstunden besuchen.

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LSR Zl. 3957/4-2011 Kraftfahrzeugtechnik Seite 4 1. September 2011

3 Stundentafel

KRAFTFAHRZEUGTECHNIK

Gesamtstundenanzahl: 3 1/2 Klassen zu insgesamt 1440 (410/410/410/210) Unterrichtsstunden in den Pflichtgegenständen. Unterrichtsausmaß an lehrgangsmäßigen Berufsschulen:

4 Klassen (Lehrgänge)

1. Schulstufe zu 9 ⅓ Wochen mit 44 Unterrichtsstunden 2. Schulstufe zu 9 ⅓ Wochen mit 44 Unterrichtsstunden 3. Schulstufe zu 9 ⅓ Wochen mit 44 Unterrichtsstunden 4. Schulstufe zu 4 ⅔ Wochen mit 44 Unterrichtsstunden in den Pflichtgegenständen. Wöchentliche Unterrichtsstunden in den einzelnen Klassen:

Pflichtgegenstände Lehrgangsklassen Gesamt-stunden

1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse

Politische Bildung 3 3 3 0 84

Deutsch und Kommunikation 3 3 0 4 75

Berufsbezogene Fremdsprache

3 3 3 0 84

Betriebswirtschaftlicher Unterricht:

Angewandte Wirtschaftslehre 5 5 6 6 178

Fachunterricht:

Kraftfahrzeugtechnik 12 12 12 10 383

Angewandte Mathematik 4 4 4 6 140

Kraftfahrzeugtechnisches Labor

6 6 8 6 215

Fachpraktikum 8 8 8 4 243

Projektpraktikum 0 0 0 8 38

Gesamtstundenanzahl 44 44 44 44 1440

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LSR Zl. 3957/4-2011 Kraftfahrzeugtechnik Seite 5 1. September 2011

BEMERKUNGEN ZUR STUNDENTAFEL Im Pflichtgegenstand „Kraftfahrzeugtechnik“ sind insbesondere ab der 3. Schulstufe die Lehrstoffspezifikationen für die Kompetenzbereiche, Personenkraftwagentechnik“ oder „Nutzfahrzeugtechnik“ oder „Motorradtechnik“ zu beachten. Ab der 4. Schulstufe ist im Pflichtgegenstand „Projektpraktikum“ die Lehrstoff-spezifikation für den Kompetenzbereich „Systemelektronik“ zu beachten. Gesamtstundenanzahl: 4 Klassen zu insgesamt 1620 (410/410/410/390) Unterrichtsstunden in den Pflichtgegenständen. Unterrichtsausmaß an lehrgangsmäßigen Berufsschulen:

4 Klassen (Lehrgänge)

1. Schulstufe zu 9 ⅓ Wochen mit 44 Unterrichtsstunden 2. Schulstufe zu 9 ⅓ Wochen mit 44 Unterrichtsstunden 3. Schulstufe zu 9 ⅓ Wochen mit 44 Unterrichtsstunden 4. Schulstufe zu 9 ⅓ Wochen mit 41 Unterrichtsstunden in den Pflichtgegenständen. Wöchentliche Unterrichtsstunden in den einzelnen Klassen:

Pflichtgegenstände Lehrgangsklassen Gesamt-stunden

1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse

Politische Bildung 3 3 3 0 84

Deutsch und Kommunikation 3 3 0 2 75

Berufsbezogene Fremdsprache

3 3 3 0 84

Betriebswirtschaftlicher Unterricht:

Angewandte Wirtschaftslehre 5 5 6 3 178

Fachunterricht:

Kraftfahrzeugtechnik 12 12 12 13 458

Angewandte Mathematik 4 4 4 5 158

Kraftfahrzeugtechnisches Labor

6 6 8 10 280

Fachpraktikum 8 8 8 4 262

Projektpraktikum 0 0 0 4 40

Gesamtstundenanzahl 44 44 44 41 1620

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LSR Zl. 3957/4-2011 Kraftfahrzeugtechnik Seite 6 1. September 2011

4 Allgemeine Bestimmungen, Allgemeines Bildungsziel, Allgemeine didaktische Grundsätze und Unterrichtsprinzipien

4.1 Allgemeine Bestimmungen

Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält. Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes. Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanerfüllung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.

4.2 Allgemeines Bildungsziel

Bildungsauftrag: §§ 2 und 46 des Schulorganisationsgesetzes bilden die Grundlagen für den Bildungsauftrag der Berufsschule. Das fachbezogene Qualifikationsprofil orientiert sich in seinen berufsschulrelevanten Aspekten an dem in der Ausbildungsordnung formulierten Berufsprofil. Die im Fachunterricht festgelegten Unterrichtsgegenstände bzw. fachbezogene Lehrinhalte in anderen Unterrichtsgegenständen unterstützen die Entwicklung und Erreichung des Berufsprofils. Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Erlangung von Kompetenzen ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen

- sind zum selbstständigen, eigenverantwortlichen, konstruktiv kritischen und lösungsorientierten Handeln im privaten, beruflichen, gesellschaftlichen Leben motiviert und befähigt, sie haben dadurch ihre Individualität und Kreativität entwickelt sowie ihren Selbstwert gefestigt, - sind dem lebenslangen Lernen gegenüber positiv eingestellt, - haben Interesse und Verständnis für Entrepreneur- und Intrapreneurship, - sind fähig, soziale wirtschaftliche und gesellschaftliche Benachteiligungen zu erkennen und motiviert, an deren Beseitigung mitzuwirken, - haben Einsicht in die politischen Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, sind den Werten der Demokratie verbunden und

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LSR Zl. 3957/4-2011 Kraftfahrzeugtechnik Seite 7 1. September 2011

erkennen die Bedeutung des friedlichen Zusammenlebens von Bevölkerungsgruppen und Nationen, der Förderung von Benachteiligten in der Gesellschaft sowie des Schutzes der Umwelt und des ökologischen Gleichgewichts, - können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenz berufs- und situationsadäquat agieren.

4.3. Allgemeine didaktische Grundsätze

Gemäß §§ 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Die Sicherung des Bildungsauftrages (§ 46 des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere - die Anordnung, Gliederung und Gewichtung der Lehrstoffthemen unter Einbindung der Entscheidung der mitverantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer, schulorganisatorischer und zeitlicher Rahmenbedingungen, - den Einsatz jener Lehr- und Lernformen sowie Unterrichtsmittel, welche die bestmögliche Entwicklung und Förderung der individuellen Begabungen ermöglichen. Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht. Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen. Bei der Erarbeitung der Lerninhalte ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen. Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen. Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind interdisziplinär. Daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.

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LSR Zl. 3957/4-2011 Kraftfahrzeugtechnik Seite 8 1. September 2011

Lehr- und Lernmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen. Zum Zweck der Förderung des Kompetenzaufbaues sind die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Planen, Durchführen, Überprüfen, Korrigieren und Bewerten komplexer Aufgabenstellungen anzuhalten. Die Lehrstoffauswahl sowie Schwerpunktsetzungen haben sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Es sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren, zu bearbeiten. Desgleichen sind die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.

4.4 Unterrichtsprinzipien

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen

- die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, - die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, - die Gesundheitserziehung, - Lese- und Sprecherziehung, - Medienerziehung, - Politische Bildung, - Sexualerziehung, - Umwelterziehung - Verkehrserziehung.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen

- soziale Verantwortung, - Kommunikationsfähigkeit, - Teamfähigkeit, - Führungskompetenz - Rollensicherheit

sowie die personalen Kompetenzen

- Selbstständigkeit, - Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen,

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LSR Zl. 3957/4-2011 Kraftfahrzeugtechnik Seite 9 1. September 2011

- Stressresistenz - die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten - die Einstellung zu lebenslangem Lernen

dar.

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LSR Zl. 3957/4-2011 Kraftfahrzeugtechnik Seite 10 1. September 2011

5 Lehrstoffbereiche

5.1 Politische Bildung (PB)

Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein. Er soll sich der persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können. Er soll zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit Achtung und Toleranz begegnen. Er soll für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten. Er soll Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen. Er soll die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenskonflikte erkennen und umweltbewusst handeln. Er soll Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten. Er soll sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewusst sein. Er soll mit Rechtsgrundlagen, die ihn im Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen. Er soll das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschichtlichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeit erkennen und nützen. Lehrstoff:

1. Klasse:

Lehrling und Schule: Klassen- und Schulgemeinschaft.

Lehrling und Betrieb:

Berufsausbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihre Vertretung im Betrieb.

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LSR Zl. 3957/4-2011 Kraftfahrzeugtechnik Seite 11 1. September 2011

Berufliches Umfeld: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Interessensvertretungen.

Soziales Umfeld:

Gemeinschaftsformen – Gemeinschaftsbeziehungen. Gesundes Leben. Umwelt. Medien. Jugendschutz. Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer.

2. Klasse:

Zeitgeschichte: Werden und Entwicklung der Republik Österreich.

Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs:

Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Österreichische Neutralität. Landesverteidigung. Grund- und Freiheitsrechte. Staatsbürgerschaft. Politische Parteien und Verbände. Sozialpartnerschaft. Wahlen. Direkte Demokratie. Bundesgesetzgebung. Bundesverwaltung. Budget.

3. Klasse:

Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Landesgesetzgebung, Landesverwaltung. Gemeinde. Gerichtsbarkeit.

Österreich in der Völkergemeinschaft:

Internationale Beziehungen. Internationale Organisationen. Österreich in der Europäischen Union.

Lehrling und Betrieb:

Weiterbildung. Berufliches Umfeld:

Arbeitsmarkt. Personenverkehr in der EU.

Soziales Umfeld: Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer.

Didaktische Grundsätze: Der Unterricht soll auf den Erfahrungen der Schüler aufbauen, sich an ihren Bedürfnissen orientieren und die gesellschaftliche Realität einbeziehen. Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen. Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der Gegenwart notwendig sind. Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden.

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LSR Zl. 3957/4-2011 Kraftfahrzeugtechnik Seite 12 1. September 2011

Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen. Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen Österreichs sollen bei sich bietender Gelegenheit hervorgehoben und die österreichischen Verhältnisse im Vergleich zu anderen Staaten dargestellt werden. Auf die Entwicklung der Fähigkeiten der Schüler, kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen, kooperativ zu handeln und selbständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden gefördert werden. Die Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit Schülern bewusst sein. Unabhängig von ihrer eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den Schülern eine selbstständige Meinungsbildung zu ermöglichen.

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LSR Zl. 3957/4-2011 Kraftfahrzeugtechnik Seite 13 1. September 2011

5.2 Deutsch und Kommunikation (DuK)

Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden entsprechend kommunizieren können. Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern. Der Schüler soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können. Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit über zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben verfügen. Lehrstoff:

1. Klasse

Kommunikation: Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen der verbalen und nonverbalen Kommunikation.

Schriftliche Kommunikation: Sammeln und Sichten von Informationen. Erstellen von Berichten, Inhaltsangaben, Kurzfassungen, Protokollen und Exzerpten. Interpretation von Informationen. Erstellen von Visualisierungshilfen für Präsentationen.

Rechtschreibung:

Festigung des Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben gravierender Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken.

Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Kreatives Schreiben:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung).

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LSR Zl. 3957/4-2011 Kraftfahrzeugtechnik Seite 14 1. September 2011

2. Klasse

Mündliche Kommunikation: Darstellung von Sachverhalten. Einfache Reden und Einzelgespräche. Einfache Gruppengespräche. Argumentation. Kommunikationsnormen beim Telefonieren.

Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen:

Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Gespräche mit Kunden:

Höflichkeitsnormen. Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Auftragsannahme. Einfache Telefonate mit Kunden. Anspruchsvolle Einzelgespräche. Phasen eines facheinschlägigen Beratungsgespräches.

Rechtschreibung:

Übungen zum Erkennen und Beheben gravierender Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken.

Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Kreatives Schreiben:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung).

4. Klasse

Kommunikation: Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation

Schriftliche Kommunikation:

Erstellen von Visualisierungshilfen für Präsentationen. Mündliche Kommunikation:

Anspruchsvolle Reden. Präsentation.

Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen: Höflichkeitsnormen. Konflikte.

Gespräche mit Kunden:

Mitteilungs- und Fragetechniken.

Erweiterung des Grund- und Fachwortschatzes. Festigung des Fremdwortschatzes. Festigung des Fachwortschatzes.

Rechtschreibung:

Übungen zum Erkennen und Beheben spezieller Rechtschreibfehler. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten:

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LSR Zl. 3957/4-2011 Kraftfahrzeugtechnik Seite 15 1. September 2011

Kreatives Schreiben: Behandlung von berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung).

Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollten sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbstständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern (z.B. Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen. Der Lehrstoff "Rechtschreibung" soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken. Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere "Politische Bildung" hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie "Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr" betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollten einen optimalen Lernertrag sichern. Das Thema "Gespräch mit Kunden" hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.

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LSR Zl. 3957/4-2011 Kraftfahrzeugtechnik Seite 16 1. September 2011

5.3 Berufsbezogene Fremdsprache (BFE)

Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen können. Er soll - erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches - Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig anwenden und weiterentwickeln können. Der Schüler soll sich der Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen für die Entwicklung seiner persönlichen und beruflichen Kommunikations- und Handlungsfähigkeit bewusst sein. Er soll Menschen anderer Sprachgemeinschaften und dessen Lebensweise achten. Der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben verfügen.

In der ersten Klasse soll der Schüler:

das Wesentliche des Klassengespräches und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen und Einzelheiten heraushören können; das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen hervorheben können; sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rückfragen stellen können; Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten können;

In der zweiten Klasse soll der Schüler:

das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details heraushören und bearbeiten können; das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe von Wörterbüchern weiterbearbeiten können; sich themenbezogen einfach und im Wesentlichen richtig ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen können,

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Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache Mitteilungen verfassen können;

In der dritten Klasse soll der Schüler:

dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten folgen und wichtige Details verstehen und bearbeiten können, längere Lesetexte im Wesentlichen verstehen, selektiv lesen und wichtige Informationen selbständig erschließen und bearbeiten können; sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen Gesprächen, im normalen Sprechtempo äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen können; Notizen und Konzepte für das freie Sprechen erstellen können.

In der vierten Klasse soll der Schüler:

dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten folgen und wichtige Details verstehen und bearbeiten können, längere Lesetexte im Wesentlichen verstehen, selektiv lesen und wichtige Informationen selbständig erschließen und bearbeiten können; sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen Gesprächen, im normalen Sprechtempo äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen können; Notizen und Konzepte für das freie Sprechen erstellen und einfache Briefe nach Mustern verfassen können.

Lehrstoff: Die folgenden Themen sind in jeder der Klassen im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln. Wirtschaft und Arbeitswelt:

Beruf, Arbeitsplatz, Arbeitskollegen, Ausbildung. Aufgabenbereiche und Arbeitsbedingungen. Berufliche Auslandsbeziehungen. Schriftverkehr und Stellenbewerbung. Sicherheit und Umweltschutz.

Alltag und Aktuelles:

Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Wohnen. Sport. Gesundheit und Sozialdienste. Essen und Trinken. Ortsangaben. Persönliche Interessen, Frei-zeit. Reise und Tourismus. Einkaufen. Nationale und internationale Ereignisse.

Beruf:

Mess- und Prüfgeräte. Kraftfahrzeuge, Maschinen und Aggregate. Bauteile. Technische Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.

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Fachgespräche und Beratung. Fachtexte. Lehrstoff für Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten:

Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufs- spezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten).

Didaktische Grundsätze: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und privaten Alltags der Schüler, insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes. Hierbei ist auf das zur Verfügung stehende Stundenausmaß Bedacht zu nehmen. Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von Schülern, die keine oder nur geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichts für diese Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf Begegnungen mit Ausländern und mit fremdsprachigen Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten. Auf die Inhalte des Fachunterrichts wäre Bezug zu nehmen. Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weit gehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen, z. B. von Telefon- und Verkaufsgesprächen, Radio- und Fernsehberichten, gefördert. Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte, z. B. Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördert nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug. Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt. Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.

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5.4 Angewandte Wirtschaftslehre

BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN BETRIEBS-WIRTSCHAFTLICHEN UNTERRICHT Bei der Vermittlung des Lehrstoffes sind das logische, kreative und vernetzte Denken und Handeln zu fördern. Die einzelnen Themenbereiche sind ganzheitlich zu vermitteln. Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die Hinführung zum unternehmerischen Denken sowie die Bildung der Schülerinnen und Schüler als Konsumentin bzw. Konsument und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer. Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Auswahl der Lehrstoffe ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Bei der Vermittlung der jeweiligen Lehrstoffinhalte sind die modernen Informations- und Kommunikationstechniken einzusetzen. Die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt auszufertigen. Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis des betriebswirtschaftlichen Grundwissens erforderlich ist. Den weltwirtschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen ist besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs und der Europäischen Union herauszuarbeiten. Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - können selbstständig wirtschaftliche Entscheidungen treffen und Verantwortungsbewusst handeln sowie Verständnis für die gesamtwirtschaftlichen Vorgänge zeigen. - können mit Dokumenten und Urkunden korrekt umgehen und wissen über deren Handhabung Bescheid - können Verträge aus dem privaten und beruflichen Umfeld abschließen und sind sich der rechtlichen. Konsequenzen bewusst. - können erforderliche Schriftstücke computergestützt erstellen und diese formal richtig ausfertigen. - können die für einzelne Teilbereiche beschriebenen Berechnungen durchführen und schätzen dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung, setzen technische Hilfsmittel sinnvoll ein und lösen die Rechenaufgaben formal richtig.

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- können die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit von Investition kritisch analysieren. - können sich einen Überblick über die Vor- und Nachteile verschiedener Zahlungs- und Sparformen sowie Finanzierungsmöglichkeiten erwerben. - können die Risken bei Fremdfinanzierungen erkennen und vergleichen durch Berechnungen die mit der Investition zusammenhängenden Kosten und Belastungen. - können die soziale und wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens erkennen und erfassen wesentliche Abläufe rechnerisch. - kennen Grundlagen der Volkswirtschaft und setzen sich mit ausgewählten Kapiteln der Wirtschaftspolitik und den Herausforderungen der Globalisierung auseinander. - kennen Mechanismen des Zustandekommens, des Abschlusses und der Beendigung eines Dienstverhältnisses. - können das Entgelt für die Arbeitsleistung und die Lohnnebenkosten berechnen. - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen. Lehrstoff:

1. Klasse:

Dokumente und Urkunden:

Arten. Beschaffung. Beglaubigung. Aufbewahrung. Verlust.

Verträge:

Rechtliche Grundlagen. Arten aus dem privaten und beruflichen Umfeld.

Regelmäßiger Ablauf des Kaufvertrages. Konsumentenschutz. Einkauf.

Preisvergleich. Umsatzsteuer. Ab- und Zuschläge. Produkthaftung.

Finanzierung:

Lehrlingsentschädigung. Private Haushaltsplanung. Erfassung der Einnahmen und

Ausgaben. Sparen und Geldanlage.

2. Klasse:

Verträge:

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Unregelmäßiger Ablauf des Kaufvertrages. Wertsicherung.

Finanzierung:

Fremdfinanzierung. Überschuldung.

Zahlungsverkehr:

Geldinstitute. Kontoführung. Zahlungsformen. Formulare. Datensicherheit.

Währungen.

3. Klasse:

Betrieb und Unternehmen:

Gründung. Rechtliche und betriebliche Organisation. Zusammenschlüsse.

Auflösung. Grundbegriffe der Buchführung. Erfassung der betrieblichen Abläufe.

Jahresabschluss.

Wirtschaft:

Grundlagen der Volkswirtschaft und der Wirtschaftspolitik.

Preisbildung:

Kostenrechnung. Kalkulation.

4. Klasse:

Wirtschaft:

EU-Binnenmarkt. Globalisierung.

Personalwesen:

Stellenbewerbung. Europäischer Arbeitsmarkt. Dienstvertrag. Lohn- und

Gehaltsverrechnung. Arbeitnehmerveranlagung. Didaktische Grundsätze: Bei der Vermittlung des Lehrstoffes sind das logische, kreative und vernetzte Denken und Handeln zu fördern. Die einzelnen Themenbereiche sind ganzheitlich zu vermitteln. Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die Hinführung zum unternehmerischen Denken sowie die Bildung der Schülerinnen und Schüler als Konsumentin bzw. Konsument und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer. Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Auswahl der Lehrstoffe ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Bei der Vermittlung der jeweiligen Lehrstoffinhalte sind die modernen Informations- und Kommunikationstechniken einzusetzen. Die für den privaten und beruflichen Alltag

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notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt auszufertigen. Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis des betriebswirtschaftlichen Grundwissens erforderlich ist. Den weltwirtschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen ist besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs und der Europäischen Union herauszuarbeiten. Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

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5.5 Fachunterricht

5.5.1 Kraftfahrzeugtechnik

BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHT Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Im Allgemeinen ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf „Kraftfahrzeugtechnik“ Augenmerk zu richten, wobei der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben ist. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. Es ist bei allen fachtheoretischen Themen auf die Umweltauswirkungen wie Ozonzerstörung (ODP-Ozone Depleting Potential) und Klimawandel (Kyoto-Protokoll und Treibhauspotential, GWP-Global Warming Potential) sowie auf die Umweltvorschriften (EU-Ozon -VO 2037/2000, EU-VO über fluorierte Treibhausgase, 842/2006) von Kühlmittel bzw. Kühl- und Klimaanlagen sowie das Umgehen mit Kühlmittel bzw. Kühl- und Klimaanlagen unter Beachtung der Umweltvorschriften hinzuweisen. In ausgewählten Kernthemen der Kühlungssysteme ist die umweltgerechte Rückgewinnung und Entsorgung der Kühlmittel unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften zu behandeln. In „Angewandte Mathematik” sind - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – vordergründig Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen zu bearbeiten. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Im Kompetenzbereich „Kraftfahrzeugtechnische Kommunikation“ sind vor allem solche Aufgabenstellungen, die zum Verstehen der Zusammenhänge im Lehrberuf beitragen, zu bearbeiten. „Kraftfahrzeugtechnisches Labor” und „Fachpraktikum“ sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche

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Ausbildung ergänzen. Im Unterricht ist die Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen herzustellen. Es ist auf den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler aufzubauen. Insbesondere ist im „Fachpraktikum“ auf das Durchführen von Dichtheitskontrollen an Kühl- bzw. Klimaanlagen im fachpraktischen Unterricht Wert zu legen. In „Projektpraktikum“ ist beim Planen und Durchführen eines Projektes ein Praxisbezug herzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind zum logischen, vernetzten und kreativen Denken zu führen. Dies erfordert bei der Durchführung einer Projektaufgabe die Berücksichtigung verschiedener Wissensgebiete und die Vernetzung der Sachverhalte unterschiedlicher Pflichtgegenstände. Dabei ist zu beachten, dass Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden im Team durchgeführt werden. Im Sinne des exemplarischen Lernens und Arbeitens sind möglichst praxisnahe Aufgabenstellungen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere berufsverwandte Aufgaben übertragen werden können. Computergestützter Unterricht wird für alle Unterrichtsgegenstände des Fachunterrichtes empfohlen. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Vorschriften, insbesondere solche zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt hinzuweisen.

5.5.1.1 Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - wissen über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie über Umwelt- und Qualitätsstandards in Bezug auf die einzelnen Kompetenzbereiche Bescheid und können diese auch anwenden. - kennen die optimale Gestaltung von Arbeitssystemen in Bezug auf die Abstimmung zwischen Mensch, Maschine und Arbeitswelt und können die Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen. - verstehen am Beginn der ersten Schulstufe die theoretischen Inhalte der Gefahrenunterweisung und können diese auch anwenden. Lehrstoff:

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1. Klasse:

Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. Gefahrenunterweisung. Kraftfahrrechtliche Bestimmungen.

2. Klasse:

Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. Gefahrenunterweisung. Kraftfahrrechtliche Bestimmungen.

3. Klasse:

Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. Gefahrenunterweisung. Kraftfahrrechtliche Bestimmungen.

4. Klasse:

Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. Gefahrenunterweisung. Kraftfahrrechtliche Bestimmungen.

5.5.1.2 Kompetenzbereich Elektrotechnik und Elektronik

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler kennen eingehend die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung. Lehrstoff:

1. Klasse:

Grundlagen der Elektrotechnik: Größen und Einheiten. Gleichstromtechnik. Wirkungen des elektrischen Stromes. Messtechnik.

2. Klasse:

Grundlagen der Elektrotechnik: Größen und Einheiten. Gleich- und Wechselstromtechnik. Wirkungen des elektrischen Stromes. Mess-, Steuer- und Regeltechnik.

Grundlagen der Elektronik:

Bauelemente. Halbleitertechnik.

5.5.1.3 Kompetenzbereich Mechanische Technologie

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Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die berufsspezifischen Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe. - können sie fachgerecht auswählen und verwenden. - wissen über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid. - kennen den Aufbau, den Einsatz und die Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen. - können die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen handhaben und instand halten. - können die grundlegenden Arbeitsverfahren und -techniken der Materialbearbeitung anwenden. Lehrstoff:

1. Klasse:

Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Normung. Einsatz. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen:

Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz.

Arbeitsverfahren und -techniken der Materialbearbeitung: Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Korrosions- und Oberflächenschutz.

5.5.1.4 Kompetenzbereich kraftfahrzeugtechnische Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - können Diagramme, Schalt- und Stromlaufpläne sowie Funktions- und Blockschaltbilder lesen, darstellen und interpretieren. Lehrstoff:

1. Klasse:

Kraftfahrzeugtechnisches Zeichnen: Darstellen, Lesen und Interpretieren von kraftfahrzeugtechnischen Zeichnungen.

2. Klasse:

Kraftfahrzeugtechnisches Zeichnen: Darstellen von Diagrammen, Darstellen, Lesen und Interpretieren von kraftfahrzeugtechnischen Zeichnungen.

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3. Klasse:

Kraftfahrzeugtechnisches Zeichnen: Darstellen von Diagrammen, Schalt- und Stromlaufplänen sowie Funktions- und Blockschaltbildern. Lesen und Interpretieren von kraftfahrzeugtechnischen Zeichnungen.

5.5.1.5 Kompetenzbereich Grundlagen der Kraftfahrzeugtechnik

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die Arten und Baugruppen des Kraftfahrzeuges. - können grundlegend die Funktionen und Aufgaben der mechanischen, elektrischen, elektronischen und mechatronischen Systeme eines Kraftfahrzeuges erklären. - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen. Lehrstoff:

1. Klasse:

Kraftfahrzeug: Arten. Baugruppen.

Kraftübertragung:

Antriebsstrang. Übertragungselemente. Fahrwerk:

Radaufhängung und Lenkung. Bremsanlagen. Räder und Reifen. Aktive und passive Sicherheit.

Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Kraftübertragung:

Antriebsstrang. Übertragungselemente. Fahrwerk:

Radaufhängung und Lenkung.

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2. Klasse:

Motortechnik: Verbrennungskraftmaschinen. Bauelemente. Motorsteuerung. Gaswechsel. Gemischaufbereitung. Verbrennung.

Mechanische, elektrische, elektronische und mechatronische Systeme:

Spannungserzeugung und Energiespeicherung. Elektromotor. Licht- und Signalanlagen. Motormanagement.

Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Motortechnik:

Gaswechsel.

Mechanische, elektrische, elektronische und mechatronische Systeme: Motormanagement.

5.5.1.6 Kompetenzbereich Projektmanagement

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können praxisbezogene und berufsbezogene Arbeitsabläufe organisieren und planen. Lehrstoff:

4. Klasse:

Organisation von Arbeitsabläufen: Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Dokumentation des Arbeitsablaufes.

Planungsabläufe:

Technische Unterlagen. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Überwachung der Arbeitsabläufe zur Sicherung der Planungsqualität.

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5.5.1.7 Kompetenzbereich Personenkraftwagentechnik

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die einzelnen Baugruppen der Personenkraftwagentechnik. - können Funktion und Aufgabe der mechanischen, elektrischen, elektronischen und mechatronischen Systeme im Bereich der Personenkraftwagentechnik erläutern. - können Arbeitsabläufe im Bereich der Personenkraftwagentechnik organisieren, planen und analysieren. - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen. Lehrstoff:

3. Klasse:

Motortechnik: Verbrennung. Motormanagement. Alternative Antriebe.

Fahrwerk: Lenkung. Achsgeometrie., Radaufhängung. Kraftübertragung:

Kupplung. Drehmomentwandlung. Getriebetechnik. Übertragungselemente. Antriebstechniken und deren Steuerung.

Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben:

Motortechnik.

4. Klasse:

Fahrwerk: Federung, Dämpfung Bremsanlagen. Fahrsicherheit, Fahrkomfort und Fahrdynamik.

Mechanische, elektrische, elektronische, fluidtechische und mechatronische Systeme:

Systeme der Sicherheits-, Kommunikations- und Komfortelektronik. Vernetzte Systeme.

Lehrstoff der Vertiefung:

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Komplexe Aufgaben:

Mechanische, elektrische, elektronische, fluidtechnische und mechatronische Systeme.

5.5.1.8 Kompetenzbereich Nutzfahrzeugtechnik

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die einzelnen Baugruppen der Nutzfahrzeugtechnik. - können Funktion und Aufgabe der mechanischen, elektrischen, elektronischen, mechatronischen und fluidtechnischen Systeme im Bereich der Nutzfahrzeugtechnik erklären. - können Arbeitsabläufe im Bereich der Nutzfahrzeugtechnik organisieren, planen und analysieren. - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen. Lehrstoff:

3. Klasse:

Motortechnik: Verbrennung. Motormanagement. Alternative Antriebe. Hilfs- und Zusatzaggregate.

Fahrwerk: Lenkung. Achsgeometrie., Radaufhängung. Kraftübertragung:

Kupplung. Getriebetechnik. Drehmomentwandler. Dauerbremsanlagen. Übertragungselemente. Antriebstechniken und deren Steuerung.

Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben:

Motortechnik.

4. Klasse:

Fahrwerk: Federung, Dämpfung Bremsanlagen. Räder und Reifen. Fahrsicherheit, Fahrkomfort und Fahrdynamik. Aufbauarten und Anhänger.

Mechanische, elektrische, elektronische, mechatronische und fluidtechnische Systeme:

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Systeme der Überwachungs-, Sicherheits-, Kommunikations- und Komfortelektronik. Vernetzte Systeme.

Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Fahrwerk:

Bremsanlagen. Mechanische, elektrische, elektronische, mechatronische und fluidtechnische Systeme

5.5.1.9 Kompetenzbereich Motorradtechnik

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die einzelnen Baugruppen der Motorradtechnik. - können Funktion und Aufgabe der mechanischen, elektrischen, elektronischen und mechatronischen Systeme im Bereich der Motorradtechnik erklären. - können Arbeitsabläufe im Bereich der Motorradtechnik organisieren, planen und analysieren. - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen. Lehrstoff:

3. Klasse:

Motorräder: Arten. Baugruppen.

Motortechnik:

Verbrennung. Motormanagement. Alternative Antriebe. Kraftübertragung:

Kupplung. Getriebetechnik. Übertragungselemente. Antriebstechniken. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben:

Motortechnik.

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4. Klasse:

Fahrwerk: Motorradrahmen. Lenkung. Fahrwerksgeometrie. Federung, Dämpfung, Radaufhängung. Bremsanlagen. Räder und Reifen. Fahrsicherheit, Fahrkomfort und Fahrdynamik.

Mechanische, elektrische, elektronische und mechatronische Systeme:

Systeme der Sicherheits-, Kommunikations- und Komfortelektronik. Vernetzte Systeme.

Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben:

Fahrwerk. Mechanische, elektrische, elektronische und mechatronische Systeme

5.5.1.10 Kompetenzbereich Systemelektronik

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die berufsspezifischen Mess-, Steuer- und Regeltechniken,. - können einzelne Komfort-, Sicherheits- und Kommunikationselektroniksysteme sowie elektronische On- Board-, Management- und BUS- Systeme analysieren. - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen. Lehrstoff:

4. Klasse

Mess-, Steuer- und Regeltechnik: Begriffe. Bauelemente. Elektrische und elektronische Größen. Steuer- und Regeleinrichtungen. Sensorik. Aktorik. Komfort-, Sicherheits- und Kommunikationselektronik: Arten. On -Board -Management und vernetzte Systeme. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Mess-, Steuer- und Regeltechnik. Komfort-, Sicherheits- und Kommunikationselektronik: Vernetzte Systeme.

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5.5.2 Angewandte Mathematik

5.5.2.1 Kompetenzbereich grundlegende mathematische Berechnungen

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - können einfache mathematische Aufgaben aus dem Bereich ihres Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen. - bedienen sich der mathematischen Symbolik sowie benutzen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend. - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen. Lehrstoff:

1. Klasse:

Mathematische Grundlagen: Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelberechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

2. Klasse:

Berechnungen zur Mechanik: Drehmoment. Hebel. Arbeit. Leistung. Wirkungsgrad.

Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

5.5.2.2 Kompetenzbereich berufsspezifische Berechnungen

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - können mathematische Aufgaben aus dem Bereich ihres Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen. - bedienen sich der mathematischen Symbolik sowie benutzen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend. - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

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Lehrstoff:

1. Klasse:

Berechnungen zur Mechanik: Masse. Dichte. Druck.

Berechnungen zur Elektrik:

Ohmsches Gesetz. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Mechanik:

Masse. Dichte. Druck. Berechnungen zur Elektrik:

Ohmsches Gesetz.

2. Klasse:

Berechnungen zur Mechanik: Kräfte. Reibung.

Berechnungen zur Motortechnik:

Motorkenngrößen. Berechnungen zur Elektrik:

Ohmsches Gesetz. Grundschaltungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Motortechnik:

Motorkenngrößen. Berechnungen zur Elektrik:

Grundschaltungen.

3. Klasse:

Berechnungen zur Mechanik: Masse. Dichte. Kräfte. Reibung. Druck. Festigkeit.

Berechnungen zur Motortechnik:

Motorkenngrößen. Kraftstoffverbrauch. Berechnungen zur Elektrik:

Grundschaltungen.

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Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Motortechnik:

Motorkenngrößen. Berechnungen zur Elektrik:

Grundschaltungen.

4. Klasse:

Berechnungen zur Wärmelehre: Temperatur. Wärmeausdehnung.

Berechnungen zur Fahrmechanik:

Bewegungslehre. Bremsanlage. Fahrwiderstände. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Fahrmechanik: Bewegungslehre. Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

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5.5.3 Kraftfahrzeugtechnisches Labor

5.5.3.1 Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - wissen über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen in Bezug auf die einzelnen Kompetenzbereiche Bescheid und können diese auch anwenden. - kennen die optimale Gestaltung von Arbeitssystemen in Bezug auf die Abstimmung zwischen Mensch, Maschine und Arbeitswelt und können die Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen. Lehrstoff:

1. Klasse:

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie.

2. Klasse:

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie.

3. Klasse:

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie.

4. Klasse:

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie.

5.5.3.2 Kompetenzbereich kraftfahrzeugtechnische Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - können Diagramme, Schalt- und Stromlaufpläne sowie Funktions- und Blockschaltbilder lesen, darstellen und interpretieren. - können die kraftfahrzeugspezifische Hard- und Software sowie die Informations- und Kommunikationsmedien verwenden und nutzen, um danach berufsspezifische Arbeiten ausführen zu können.

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Lehrstoff:

1. Klasse:

Kraftfahrzeugtechnisches Zeichnen: Darstellen Schalt- und Stromlaufplänen. Lesen und Interpretieren von kraftfahrzeugtechnischen Zeichnungen

2. Klasse:

Kraftfahrzeugtechnisches Zeichnen: Darstellen von Diagrammen, Schalt- und Stromlaufplänen sowie Funktions- und Blockschaltbildern. Lesen und Interpretieren von kraftfahrzeugtechnischen Zeichnungen

3. Klasse:

Kraftfahrzeugtechnisches Zeichnen: Darstellen von Diagrammen, Schalt- und Stromlaufplänen sowie Funktions- und Blockschaltbildern. Lesen und Interpretieren von kraftfahrzeugtechnischen Zeichnungen

4. Klasse:

Kraftfahrzeugtechnisches Zeichnen: Darstellen von Diagrammen, Schalt- und Stromlaufplänen sowie Funktions- und Blockschaltbildern. Lesen und Interpretieren von kraftfahrzeugtechnischen Zeichnungen

5.5.3.3 Kompetenzbereich kraftfahrzeugtechnische Anwenderprogramme

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen aktuelle kraftfahrzeugtechnische Anwenderprogramme. - können Übungen mit aktueller kraftfahrzeugspezifischer Hard- und Software durchführen. Lehrstoff:

3. Klasse:

Kraftfahrzeugtechnische Anwenderprogramme: Übungen mit aktueller kraftfahrzeugspezifischer Hard- und Software. Lehrstoff:

4. Klasse:

Kraftfahrzeugtechnische Anwenderprogramme: Übungen mit aktueller kraftfahrzeugspezifischer Hard- und Software.

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5.5.3.4 Kompetenzbereich Messen und Schalten

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die berufsspezifischen Mess- und Prüfinstrumente der fahrzeugtechnischen Diagnostik und können diese handhaben. - können Übungen zu elektrischen und elektronischen Schaltungen durchführen sowie Fehler erkennen und beheben. Lehrstoff:

1. Klasse:

Mess- und Prüfinstrumente: Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Messen und Schalten:

Übungen zu elektrischen und elektronischen Schaltungen. Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen.

2. Klasse:

Mess- und Prüfinstrumente: Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Messen und Schalten:

Übungen zu elektrischen und elektronischen Schaltungen. Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen.

3. Klasse:

Mess- und Prüfinstrumente: Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Messen und Schalten:

Übungen zu elektrischen und elektronischen Schaltungen. Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen.

4. Klasse:

Mess- und Prüfinstrumente: Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Messen und Schalten:

Übungen zu elektrischen und elektronischen Schaltungen. Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen.

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5.5.3.5 Kompetenzbereich Werkstoffprüfung

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen und handhaben die berufsspezifischen Mess- und Prüfinstrumente. - können Übungen und Versuche zum Verhalten und zu den Eigenschaften von Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffen durchführen sowie Fehler erkennen. Lehrstoff:

1. Klasse:

Mess- und Prüfinstrumente: Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Werkstoff prüfen:

Übungen und Versuche zum Verhalten und zu den Eigenschaften von Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffen.

5.5.3.6 Kompetenzbereich kraftfahrzeugtechnisches Messen und Prüfen

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - verstehen durch die kraftfahrzeugtechnischen Messungen das Betriebsverhalten der einzelnen Baugruppen von Kraftfahrzeugen. - entwickeln dadurch ein tieferes Verständnis für die physikalischen Vorgänge im Kraftfahrzeug. - können fahrzeugdiagnostische Messungen und Prüfungen an Kraftfahrzeugen durchführen. Lehrstoff:

1. Klasse:

Kraftfahrzeugtechnisches Messen: Übungen zur Kraftübertragung, zum Fahrwerk sowie zu mechanischen und fluidtechnischen Baugruppen.

Fahrzeugdiagnostisches Messen und Prüfen:

Übungen zu elektrischen, elektronischen und mechatronischen Bauteilen.

2. Klasse:

Kraftfahrzeugtechnisches Messen: Übungen zur Kraftübertragung, zum Fahrwerk sowie zu mechanischen und fluidtechnischen Baugruppen.

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Fahrzeugdiagnostisches Messen und Prüfen: Übungen zu elektrischen, elektronischen und mechatronischen Bauteilen.

3. Klasse:

Kraftfahrzeugtechnisches Messen: Übungen zur Kraftübertragung, zum Fahrwerk sowie zu mechanischen und fluidtechnischen Baugruppen.

Fahrzeugdiagnostisches Messen und Prüfen:

Übungen zu elektrischen, elektronischen und mechatronischen Bauteilen.

4. Klasse:

Kraftfahrzeugtechnisches Messen: Übungen zur Kraftübertragung, zum Fahrwerk sowie zu mechanischen und fluidtechnischen Baugruppen.

Fahrzeugdiagnostisches Messen und Prüfen:

Übungen zu elektrischen, elektronischen und mechatronischen Bauteilen. Übungen zur On Board Diagnose.

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5.5.4 Fachpraktikum

5.5.4.1 Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - wissen über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen in Bezug auf die einzelnen Kompetenzbereiche Bescheid und können diese auch anwenden. - kennen die optimale Gestaltung von Arbeitssystemen in Bezug auf die Abstimmung zwischen Mensch, Maschine und Arbeitswelt und können die Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen. - werden am Beginn der ersten Schulstufe im Rahmen einer Gefahrenunterweisung im Umgang mit gefährlichen Arbeitsmitteln unterwiesen. Lehrstoff:

1. Klasse:

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie. Gefahrenunterweisung.

2. Klasse:

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie. Gefahrenunterweisung.

3. Klasse:

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie. Gefahrenunterweisung.

4. Klasse:

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie. Gefahrenunterweisung.

5.5.4.2 Kompetenzbereich Betriebs- Werk- und Hilfsstoffe

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die berufsspezifischen Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe, - können die in diesem Lehrberuf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und fachgerecht entsorgen. Lehrstoff:

1. Klasse:

Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Bearbeiten. Handhaben. Fachgerecht entsorgen.

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2. Klasse:

Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Bearbeiten. Handhaben. Fachgerecht entsorgen.

3. Klasse:

Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Bearbeiten. Handhaben. Fachgerecht entsorgen.

4. Klasse:

Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Bearbeiten. Handhaben. Fachgerecht entsorgen.

5.5.4.3 Kompetenzbereich Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen, - können die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen einsetzen und instand halten. Lehrstoff:

1. Klasse:

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen: Arten. Einsetzen. Instandhalten.

2. Klasse:

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen: Arten. Einsetzen. Instandhalten.

3. Klasse:

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen: Arten. Einsetzen. Instandhalten.

4. Klasse:

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen: Arten. Einsetzen. Instandhalten.

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5.5.4.4 Kompetenzbereich Arbeitsverfahren und -techniken

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken, - können die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken der Materialbearbeitung ausführen. Lehrstoff:

1. Klasse:

Arbeitsverfahren und -techniken: Spanendes und spanloses Formen. Fügen und Trennen.

2. Klasse:

Arbeitsverfahren und -techniken: Spanendes Formen.

5.5.4.5 Kompetenzbereich Messen, Prüfen, Einstellen, Warten und Instandsetzen

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - können die berufsspezifischen Mess-, Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen sicher und sachgemäß durchführen und im Bereich der mechanischen, elektrischen, elektronischen und mechatronischen Systeme Fehler diagnostizieren und Systeme reparieren. Lehrstoff:

1. Klasse:

Messen, Prüfen, Einstellen, Warten und Instandsetzen: Arbeiten an Motoren, Trieb- und Fahrwerken, Bremsen, Rädern und Reifen. Elektrische Einrichtungen.

2. Klasse:

Messen, Prüfen, Einstellen, Warten und Instandsetzen: Arbeiten an Motoren, Trieb- und Fahrwerken, Bremsen, Rädern und Reifen. Elektrische und elektronische Einrichtungen.

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LSR Zl. 3957/4-2011 Kraftfahrzeugtechnik Seite 44 1. September 2011

3. Klasse:

Messen, Prüfen, Einstellen, Warten und Instandsetzen: Arbeiten an Motoren, Trieb- und Fahrwerken, Bremsen, Karosserien. Elektrische und elektronische Einrichtungen.

4. Klasse:

Messen, Prüfen, Einstellen, Warten und Instandsetzen: Arbeiten an Motoren, Bremsen. Elektrische und elektronische Einrichtungen.

Page 45: LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG · 2016. 9. 16. · Kraftfahrzeugtechnisches Labor 6 6 8 10 280 Fachpraktikum 8 8 8 4 262 Projektpraktikum 0 0 0 4 40 Gesamtstundenanzahl 44 44 44 41

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5.5.5 Projektpraktikum

5.5.5.1 Kompetenzbereich kraftfahrzeugtechnisches Projektpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - können unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung mehrere berufsspezifische Aufgaben als komplexe, gesamthafte Arbeiten durchführen und darstellen. - können der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen, mathematischen und zeichnerischen Sachverhalten Analysen und Bewertungen durchführen - können berufsorientierte Lösungen dokumentieren und präsentieren. Lehrstoff:

4. Klasse:

Projektplanung: Erstellen von Arbeits- und Einsatzplänen nach Vorgabe von Aufgabenstellungen. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl und Überprüfung der Bauelemente und Betriebsmittel.

Projektdurchführung: Erstellen, Beurteilen und Auswerten der Test- und Diagnoseergebnisse. Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Bauteile und Geräte. Parametrieren und In-Betrieb-Nehmen. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den festgelegten Arbeitsabläufen.

Projektdarstellung: Dokumentieren, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten.

5.6 Freigegenstände, unverbindliche Übung, Förderunterricht

Siehe Teil 2