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Landkreis Leipzig Gemeinde Großpösna Umweltbericht zur 1. Änderung des Bauungsplans „Ortsmitte GroßpösnaIm Auftrag der Gemeindeverwaltung Großpösna Im Rittergut 1 04463 Großpösna Bearbeitung Büro für Landschaftsplanung Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann Friedrichshöhe 4 04838 Eilenburg 19. November 2018

Landkreis Leipzig Gemeinde Großpösna Umweltbericht zur 1 ... · 2.1 Abiotik Naturraum: Großpösna gehört zum Leipziger Lößtiefland, genauer zur Sandlöß Ackerebene des Naunhofer

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Landkreis Leipzig

Gemeinde Großpösna

Umweltbericht zur

1. Änderung des Bauungsplans

„Ortsmitte Großpösna“

Im Auftrag der Gemeindeverwaltung Großpösna

Im Rittergut 1

04463 Großpösna

Bearbeitung Büro für Landschaftsplanung

Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann

Friedrichshöhe 4

04838 Eilenburg

19. November 2018

Umweltbericht zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte Großpösna“

2 Büro für Landschaftsplanung, Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 19.11.2018

Inhalt 1 Einleitung ...................................................................................................... 3

1.1 Lage im Raum............................................................................................... 3

1.2 Ziele des Umweltschutzes und sonstige fachliche Grundlagen .................... 3

2 Landschaftsökologische Grundlagen / Bestandsaufnahme .......................... 5

2.1 Abiotik .......................................................................................................... 5

2.2 Flora .............................................................................................................. 6

2.3 Fauna............................................................................................................. 8

2.4 Naturerleben, Ortsbild, Erholung und Spiel ................................................. 8

3 Planung ......................................................................................................... 9

3.1 Abiotik .......................................................................................................... 9

3.2 Biotik .......................................................................................................... 10

3.3 Ortsbild und Erholung ................................................................................ 11

4 Grünordnerische Maßnahmen .................................................................... 12

4.1 Textliche Festsetzungen.............................................................................. 12

4.2 Hinweise ..................................................................................................... 12

5 Schlußbemerkungen ................................................................................... 13

6 Literatur & Quellen..................................................................................... 13

7 Pflanzlisten ................................................................................................. 14

Anlagen

Karte 1 digitales Orthophoto mit grünordnerischen Maßnahmen

Umweltbericht zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte Großpösna“

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1 Einleitung

Großpösna liegt südlich von Leipzig im Landkreis Leipziger Land. Der Bebauungsplan Orts-

mitte ist seit 29.2.2006 rechtsgültig. In der Sitzung des Gemeinderates Großpösna, am

24.09.2018, wurde der Beschluß 115-674-III-2018, zum Bauantrag der Baumaßnahme Um-

bau und Erweiterung Bürger- und Vereinshaus, gefaßt. Am 1.10.2018 wurde das Verfahren

im technischer Ausschuß geklärt.

Geplant ist die Erweiterung des Bürger- und Vereinshaus Im Rittergut 3, um einen Anbau mit

Fahrstuhl auf etwa 100 m². Dafür entfallen 5 Parkplätze, zwei 10-jährige Linden, drei Blaure-

gen gleichen Alters und Grünfläche mit Ziergehölzen. Weitere vier Parkplätze entfallen durch

den Bau einer Auffahrt für Rollstuhlfahrer.

Nach § 2 (4) BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchge-

führt, deren Umfang und Detaillierungsgrad von der Gemeinde festgelegt wird. Darin werden

die voraussichtlichen, erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbe-

richt beschrieben und bewertet. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu

berücksichtigen. Nach § 2a BauGB ist dem Entwurf des Bauleitplanes eine Begründung bei-

zufügen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung, die Gliederung

ergibt sich aus der Anlage 1 zu § 2 (4), § 2a und § 4c BauGB.

1.1 Lage im Raum

Großpösna ist der Hauptort der gleichnamigen Gemeinde, liegt an der Staatsstraße S38 von

Grimma nach Leipzig und nahe der Autobahn A38. Die Bahnhöfe Großpösna und Oberholz

liegen im Ort an der Bahnstrecke Leipzig - Bad Lausick – Geithain, Züge fahren stündlich.

Im Zentrum befinden sich die Gemeindeverwaltung im sanierten Rittergut und das soziokul-

turelle Zentrum „Kuhstall“. Das Gemeindezentrum ist von gepflegten Grünanlagen umgeben.

Südöstlich des Bürger- und Vereinshauses liegt der Hellerteich, östlich der Pflaumenallee der

Brauteich. Der Pösgraben ist in der Ortsmitte begradigt und fließt südlich beider Teiche nach

Westen.

Südlich des Pösgrabens liegt das Einkaufscenter Pösna Park mit über 70 Geschäften, einem

Möbelhaus und einer Tankstelle. Nördlich des ehemaligen Rittergutes Großpösna liegen die

romanische Lutherkirche mit Friedhof und dem evangelischen Pfarramt, die Grundschule

Großpösna, eine Kleintierpraxis und einige Handwerksbetriebe.

1.2 Ziele des Umweltschutzes und sonstige fachliche Grundlagen

Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im besiedelten Bereich sind in

§ 1 BNatSchG festgeschrieben. Die Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege

werden in § 2 (1) BNatSchG benannt. Die Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse

ist in § 1 BauGB geregelt, § 1a BauGB regelt die Abwägung umweltschützender Belange.

Die Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist in § 1 BauGB geregelt,

§ 1a BauGB regelt die Abwägung umweltschützender Belange. Der Umweltbericht wurde

parallel zum Bebauungsplan beauftragt. Dieser erlangt durch Festsetzung im Bebauungsplan

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Rechtsverbindlichkeit. Grünordnerische Belange werden insbesondere durch § 9 (1) BauGB

Nr. 10, 15, 18, 20 und 25 festgesetzt.

Der Boden ist als Naturkörper und Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen in

seinen Funktionen zu erhalten und zu schützen (§§ 7-8 Gesetz zur Abfallwirtschaft und zum

Bodenschutz des Freistaates Sachsen).

Von der vorliegenden Planung sind keine Schutzgebiete oder Schutzobjekte betroffen.

Regionalplan Westsachsen 2008: Die Gemeinde Großpösna zählt zum Verdichtungs- und

Kooperationsraum Leipzig und ist Teil des kommunalen Forums Südraum Leipzig. In der

Ortsmitte von Großpösna liegen keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete des Regionalplans.

Im 25.4.2005 genehmigten Flächennutzungsplan der Gemeinde Großpösna ist das ehemali-

ge Rittergut als gemischte Baufläche dargestellt. Das um einen Fahrstuhl zu erweiterndem

Gemeindehause ist als kulturellen und sportlichen Zwecken dienendes Gebäude dargestellt.

Pösgraben, Grünfläche und Parkplätze sind als Grünfläche dargestellt, Hellerteich und

Brauteich als Wasserfläche. Der Flächennutzungsplan ist eine Handlungsrichtlinie für die

Gemeinde.

Im Bebauungsplan „Ortsmitte Großpösna“ vom 29.2.2006 ist das Sport- und Gemeindehaus

als Fläche für Gemeinbedarf (§5 (2) Satz 2 & 4 BauGB, §9 (1) Satz 5 & 6 BauGB) mit den

Zweckbestimmungen öffentliche Verwaltung, sportlichen und kulturellen Zwecken dienende

Gebäude und Einrichtungen versehen. Die öffentlichen Parkplätze sind als solche gekenn-

zeichnet, die Zufahrt als Mischverkehrsfläche und verkehrsberuhigter Bereich. Der Hel-

lerteich ist als Wasserfläche gemäß §9 (1) Nr. 16 BauGB festgesetzt. Hellerteich und Pösgra-

ben sind als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur

und Landschaft gemäß §9 (1) Nr. 20 BauGB festgesetzt. Die Grünflächen und Bepflanzungen

um das Gebäude, sowie die Grünfläche zwischen Parkplatz und Pösgraben sind als öffentliche

Grünflächen gemäß §9 (1) Nr. 15 BauGB festgesetzt.

Geplant ist die Erweiterung des Gemeindehauses um einen Anbau mit Fahrstuhl auf etwa 100

m². Dafür entfallen 5 Parkplätze, zwei Linden und Grünfläche mit Ziergehölzen. Weitere vier

Parkplätze entfallen durch den Bau einer Auffahrt für Rollstuhlfahrer.

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2 Landschaftsökologische Grundlagen / Bestandsaufnahme

2.1 Abiotik

Naturraum: Großpösna gehört zum Leipziger Lößtiefland, genauer zur Sandlöß Ackerebene

des Naunhofer Landes.

Geologie: Der geologische Untergrund wird aus Geschiebemergel und –lehm der saalezeitli-

chen Grundmoräne des ersten Vorstoßes des Inlandeises gQS1 gebildet. (GEOLOGISCHE KAR-

TE DER EISZEITLICH BEDECKTEN GEBIETE VON SACHSEN, BLATT LEIPZIG. SLFULG 1996)

Boden: Die Böden im Park werden als Hortisol über erodierter Parabraunerde aus gemischtem

Kies führendem Sandlöß über glazigenem, Kies-/Geschiebelehm angesprochen. (BODENKAR-

TE DES FREISTAATES SACHSEN BLATT L4740 LEIPZIG. SLFULG 2018). Im Bereich der 1. Än-

derung des Bebauungsplans „Ortsmitte Großpösna“ sind die Böden durch Parkplätze und Be-

gleitgrün anthropogen überformt. Daher entsteht kein Verlust von gewachsenem Boden. Es

bestehen keine Einschränkungen zum Bodenschutz.

Im Plangebiet sind keine Altlasten bekannt, oder zu erwarten.

Wasser: Großpösna wird vom Pösgraben (Foto unten) entwässert, welcher über die Threne in

die Parthe mündet und zum Einzugsgebiet der Weißen Elster gehört. Der Pösgraben ent-

springt östlich des Oberholzes, fließt insgesamt nach Norden, durch Kleinpösna, quert die

A14 und zwischen Hirschfeld und Wolfshain der Threne zu. Durch den Kiesabbau beidseits

der Autobahn A14 zwischen der Abfahrt Kleinpösna und dem Autobahndreieck Parthe Aue,

ist der Pösgraben / Ochsengraben in diesem Bereich umverlegt. Die Threne mündet in

Zweenfurth in die Parthe.

Im Plangebiet besteht keine Überschwemmungsgefahr und es sind keine Trinkwasserschutz-

gebiete ausgewiesen. Großpösna gehört zum Abwasserzweckverband Parthe und zum

Zweckverband Leipziger Land für die Trinkwasserversorgung.

Pösgraben, Schlenke 19.9.2018

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Die nächsten Grundwassermeßstelle liegt in Köhra. Der Grundwasserkörper ist SAL GW 060.

HTTPS://WWW.UMWELT.SACHSEN.DE/UMWELT/INFOSYSTEME/IDA/PAGES/MAP/DEFAULT/INDEX.X

HTML 5.10.2018.

Das Subkontinentale Binnenlandklima in der Leipziger Tieflandbucht ist durch den Wechsel

von maritim und kontinental geprägten Witterungsabschnitten bestimmt. Die mittlere Jahres-

temperatur liegt bei 8,8°C, das mittlere Jahresmaximum im Juli bei 33°C, das mittlere Jah-

resminimum im Januar bei -15,2°C. Durch den Regenschatten des Harzes liegt der Nieder-

schlag bei 600 - 700 mm. Charakteristisch sind besonders trockene Herbst und Frühwinter.

In Leipzig stehen vier Luftmeßstellen, auf dem Collm eine. Für Großpösna lagen 2009 die

Jahresmittelwerte für die Ozonkonzentration bei 50-55 µg/m³, NO2 10-15 µg/m³, Feinstaub-

belastung PM10 16-20 µg/m³.

Großpösna gehört zum Peripheriebereich des gut durchgrünten, ländlichen Raumes. Insge-

samt ist ein bioklimatisch günstiges Kleinklima anzunehmen.

2.2 Flora

Bei Aufgabe menschlicher Nutzung würde sich Mitteleuropa, außerhalb der Gewässer und

Moore, mit Wald bedecken. Entsprechend den örtlichen Boden-Wasser-Klima Bedingungen

wäre die potentielle, natürliche Vegetation im Plangebiet ein Zitterseggen-Hainbuchen-

Stieleichenwald. Neben den Namen gebenden Hauptbaumarten Hainbuche und Stiel-Eiche

sind Esche, Winter-Linde und Haselnuß typische Arten

HTTPS://WWW.UMWELT.SACHSEN.DE/UMWELT/INFOSYSTEME/IDA/PAGES/MAP/DEFAULT/INDEX.X

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Im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Ortsmitte Großpösna ist die Erweiterung des

Sport- und Gemeindehauses um einen Anbau mit Fahrstuhl auf etwa 7,5 m * 12,5 m geplant.

Dafür entfallen 5 Parkplätze, Grünfläche mit Ziergehölzen und zwei 12-jährigen Linden.

Westlich des Anbaus entfallen vier Parkplätze durch den Bau einer Auffahrt für Rollstuhlfah-

rer.

Der Parkplatz ist mit weiten Fugen wasserdurchlässig, die Fassade des Gebäudes ist mit Blau-

regen begrünt (Foto unten), wobei drei Blauregen entfallen. Die Ziergehölze bestehen aus

bodendeckenden Rosen, Roter Hartriegel, Cotoneaster, Flieder und anderen Ziersträuchern.

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Beide Linden wiesen am 19.9.2018 Stammschäden auf und standen zu nahe am Gebäude. Ein

Erhalt wird daher auch für beide Linden nicht festgelegt.

Schlenke 19.9.2018

2 Linden, Schlenke 19.9.2018

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2.3 Fauna

Das Oberholz ist als Habitat für Mopsfledermaus, Großer Abendsegler und Haselmaus doku-

mentiert. Eine Breitflügelfledermaus ist in der Artdatenbank an der Hauptstraße in Großpösna

dokumentiert. Gebäude bewohnende Fledermäuse nisten besonders in alten Gebäuden mit frei

zugänglichen Speichern. Diese Habitate gehen häufig durch Sanierung verloren.

2.4 Naturerleben, Ortsbild, Erholung und Spiel

Betrachtet werden die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen im Plangebiet.

Schutzbedürftige Wohnnutzungen grenzen nicht an. Der vorhandene Verkehrslärm vom süd-

lich gelegenen Einkaufszentrum stellt eine Vorbelastung hinsichtlich des Lärms dar.

Das ehemalige Rittergut in der Ortsmitte von Großpösna wurde zum Gemeindezentrum mit

Verwaltung, Gastronomie, sportlichen und sozialen Einrichtungen umgebaut. Die historische

Anlage ist von gepflegten Grünanlagen umgeben. Im hier behandelten Gebäude des Kultur-

und Gemeindezentrums Großpösna liegt eine Gaststätte mit Freisitz nach Norden, eine Sport-

halle und Gemeindeverwaltung.

Die Grünfläche biete Spiel- und Erholungsraum für Besucher der Gemeindeverwaltung und

Anwohner. Sinneseindrücke durch Vogelgezwitscher oder Schmetterlinge werden erholungs-

wirksam wahrgenommen. Das ehemalige Rittergut hat mit den umgebenden Grünflächen im

Bestand eine hohe Wertigkeit für Naturerleben, Erholung und Spiel.

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3 Planung

Aus der in Kap. 2 behandelten Bestandserhebung und –Bewertung der landschaftsökologi-

schen Grundlagen werden aus Sicht der Umweltvorsorge, des Naturschutzes und der Land-

schaftspflege allgemeine Ziele abgeleitet. Leitziel für die Naturraumpotentiale ist die Funkti-

onsfähigkeit natürlicher Abläufe und Wirkungszusammenhänge in ihrer ungestörten, natur-

raumspezifischen Vielfalt und Ausprägung. Ergänzt werden Ziele, welche bei Verwirklichung

des Bauvorhabens notwendig werden. Der Mensch wird als Gegenstand ökologischer Be-

trachtung neben Belangen des Naturhaushalts gleichrangig berücksichtigt.

Kurzfristige Belastungen für den Naturhaushalt gehen von Baustellenverkehr und -

einrichtungen aus, mit Lärm- und Schadstoffemission, Abschieben von Oberboden und Besei-

tigung von Vegetation auf Teilflächen. Besonders wichtig ist der Grundwasserschutz vor was-

sergefährdenden Stoffen, z.B. durch lecke Baumaschinen.

Der erhöhte Verbrauch von Strom und Trinkwasser, Lärm- und Schadstoffemission durch

vermehrten Autoverkehr und Hausbrand sind betriebsbedingte Auswirkungen der geplanten

Bebauung.

Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sind vor allem Flä-

cheninanspruchnahme durch die Erschließungsstraße, Baukörper und Nebenanlagen, verbun-

den mit dem dauerhaften Verlust von gewachsenem Boden, Grundwasserneubildungsfunktion

und Vegetation. Im Plangebiet sind dies Eingriffe in das Begleitgrün zwischen Gebäude und

Parkplätzen, mit dem Verlust von zwei Linden.

3.1 Abiotik

Bei Nichtdurchführung der Planung würde das Plangebiet weiterhin als Parkplatz und Grün-

anlage genutzt. Bei Durchführung der Planung werden teilversiegelte Parkplätze und gärtne-

risch angelegte Ziergehölze vollständig überbaut. Der Boden ist anthropogen überformt, es

entsteht kein Verlust von gewachsenem Boden. Dennoch geht die Fähigkeit des Bodens als

Wasserspeicher verloren.

Boden m²

Parkplätze

Gehölze Bestand

85

25

Bestand 110

Überbaubare Fläche

Entsiegelung Parkplatz, Anpflanzen von Gehölzen

100

10

Planung 110

Wasser: Gefaßte Niederschläge können als Brauchwasser genutzt werden. Dies spart die

Ressource Trinkwasser. Der Verlust der Grundwasserneubildung durch Versiegelung von

25 m² Begleitgrün wird durch die Entsiegelung von 10 m² Parkplatz und Anpflanzen von Be-

gleitgrün zum Teil kompensiert.

Im Plangebiet herrscht ein ausgeglichenes Lokalklima des ländlichen Raumes. Durch Be-

bauung und Neuversiegelung von 15 m² ist keine Veränderung des Lokalklimas zu erwarten.

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Der Verlust von zwei Linden und Ziergehölzen wird durch Ersatzpflanzungen in unmittelba-

rer Nachbarschaft kompensiert. Laubgehölze haben durch ihre große Oberfläche die Fähigkeit

zur Staubfilterung, tauschen CO2 gegen Sauerstoff und wirken ausgleichend auf das Lokal-

klima.

Bei der angestrebten Nutzung sind keine zusätzlichen Emissionen von Schadstoffen durch

Kfz-Verkehr und Hausbrand zu erwarten. Das relevante Ziel des Umweltschutzes zur Ver-

minderung der Luftverschmutzung wird durch Begrünungsmaßnahmen zur Staubfilterung

erreicht.

Maßnahmen zur Entsiegelung, die Anpflanzung von Gehölzen um den Fahrradständer und

zwei Laubbäumen am Brauteich fördern die ökologischen Bodenfunktionen, die Grundwas-

serneubildung und haben einen positiven Einfluß auf das Kleinklima. Es sind keine erhebli-

chen, negativen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser Klima oder Luft zu

erwarten.

3.2 Biotik

Geplant ist die Erweiterung des Gemeindehauses um einen Anbau mit Fahrstuhl auf etwa 12,5

m * 7,5 m. Dafür entfallen 5 Parkplätze, zwei Linden, drei Blauregen und Ziergehölze. West-

lich des Anbaus entfallen weitere vier Parkplätze durch den Bau einer Auffahrt für Rollstuhl-

fahrer.

Für den Verlust von drei Blauregen werden fensterlose Fassadenteile des Neubaus mit Klet-

tergehölzen begrünt. Eine Pflanzliste ist in Kapitel 7 aufgeführt.

Östlich des Anbaus wird ein Parkplatz entsiegelt und gärtnerisch angelegt mit Gehölzen in der

Artenzusammensetzung der entfallenden Bepflanzung. Empfohlen werden hier Flieder, Roter

Hartriegel und Gehölze der Pflanzliste Sträucher.

Boden deckende Rosen und Ziergehölze werden in der Artenzusammensetzung der entfallen-

den Bepflanzung um die Fahrradständer (Foto unten) südlich des Parkplatzes auf Flurstück

2/4 der Gemarkung Großpösna ersetzt. Um die Fahrräder vor Diebstall zu schützen, werden

bodendeckende Rosen und niedrige Gehölze gepflanzt.

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Als Ersatz für den Verlust von zwei Linden werden zwei Bäume zwischen Brauteich und

Pösgraben auf Flurstück 89 der Gemarkung Großpösna gepflanzt. Geeignet sind Bruch-

Weide, Silber-Weide, Schwarz-Pappel, Winter-Linde, Eiche und Bäume der Pflanzliste.

Das Oberholz ist als Habitat für Mopsfledermaus und Großer Abendsegler dokumentiert. Eine

Breitflügelfledermaus ist in der Artdatenbank an der Hauptstraße in Großpösna dokumentiert.

Gebäude bewohnende Fledermäuse nisten besonders in alten Gebäuden mit frei zugänglichen

Speichern. Diese Habitate gehen häufig durch Sanierung verloren.

Das Schutzgut Flora und Fauna kann im und am Rand des Plangebiets ausgeglichen werden.

3.3 Ortsbild und Erholung

Bei der Betrachtung des Ortsbildes werden fünf Parkplätze mit Begleitgrün, drei Blauregen

und zwei 10-jährigen Linden überbaut. Der Verlust bestehender Ziergehölze wird durch Fas-

sadenbegrünung des Anbaus und die Erweiterung des Gehölzbeetes auf der östlichen Seite

des Anbaus kompensiert.

Um die Fahrradstände werden Ziergehölze in gleicher Art und Anzahl wie die verloren ge-

hende Bepflanzung angelegt. Durch die Anpflanzung von zwei Laubbäumen am Brauteich

werden Lücken geschlossen und der Bestand verjüngt.

Umfangreiche Begrünungsmaßnahmen und die Festsetzung zur Pflanzung heimischer Laub-

gehölze binden den Anbau in die Grünanlage ein. Das relevante Ziel des Umweltschutzes, das

Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen im Plangebiet und der Umgebung zu erhal-

ten wird eingehalten.

Schlenke 19.9.2018

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4 Grünordnerische Maßnahmen

In den vorangegangenen Kapiteln wurde für die einzelnen Naturraumpotentiale der Bestand

mit Vorbelastungen dem Konflikt durch die geplante Baumaßnahme gegenüber gestellten,

Maßnahmen abgeleitet und begründet. Die Maßnahmen sind plangrafisch dargestellt und

werden durch die folgenden textlichen Festsetzungen ergänzt.

4.1 Textliche Festsetzungen

4.1.1 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

(§9 Abs.1 Nr.25a BauGB)

Für Gebäude bewohnende Fledermäuse sind Nisthilfen anzubringen.

Die Pflanzlisten im Anhang des Grünordnungsplanes sind Empfehlungen standortgerechter,

heimischer Bäume und Sträucher und haben keinen abschließenden Charakter.

4.1.2 Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern (§9 Abs.1 Nr.25a BauGB)

Der zu entsiegelnde Parkplatz östlich des Anbaus wird mit heimischen, standortgerechten

Gehölzen bepflanzt, spätestens im Herbst oder Winter nach der Bauabnahme.

Als Ausgleichsmaßnahme für den Verlust von Ziergehölzen und zur Einbindung des Plange-

bietes in die freie Landschaft sind Rosen und andere niedrige Gehölze entsprechend der Ar-

tenzusammensetzung des Bestandes um die Fahrradständer zu pflanzen und dauerhaft zu er-

halten. Die Pflanzung erfolgt im Herbst oder Winter nach der Bauabnahme.

Außerhalb des Plangebietes wird die Pflanzung von zwei standortgerechten, heimischen

Laubbäumen südlich des Bauteiches festgesetzt. Die Pflanzung erfolgt im Herbst oder Winter

nach der Bauabnahme.

4.1.3 Dach- und Fassadenbegrünung (§9 Abs.1 Nr.25a BauGB)

Fensterlose Fassadenteile und Mauern sind auf mindestens 15% der Fläche, mit Kletterpflan-

zen entsprechend Pflanzliste 5 zu begrünen.

4.1.4 Erhalt von Bäumen und Sträuchern (§9 Abs.1 Nr.25b BauGB)

Im Bebauungsplan sind Bäume zum Erhalt entsprechend Planeintrag festgesetzt. Lücken sol-

len ergänzend mit standortgerechten, heimischen Laubgehölzen bepflanzt werden.

4.2 Hinweise

Schutz vor Lichtemissionen

Zur Minimierung der Störwirkung durch Außenbeleuchtung sind Zahl und Höhe der Lampen

möglichst gering zu halten. Um nur dort auszuleuchten wo es unbedingt notwendig ist, ist der

Abstrahlwinkel durch Blenden oder Ähnliches zu minimieren.

Um den „Staubsaugereffekt“ der Lichteinwirkung für Insekten zu minimieren, sind als Lam-

pentypen Natriumdampf-Niederdrucklampen oder LED-Technik im Außenbereich zu ver-

wenden. Unzulässig sind Quecksilber-Dampflampen und Kompaktleuchtstofflampen.

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5 Schlußbemerkungen

Unter Berücksichtigung aller grünordnerischen Maßnahmen hat die geplante Bebauung keine

erhebliche nachhaltige Beeinträchtigung der Schutzgüter zur Folge.

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der

Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene

nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maß-

nahmen zur Abhilfe zu ergreifen (§ 4c BauGB).

Im Rahmen der Umweltprüfung für diesen Bebauungsplan wurde festgestellt, dass dessen

Durchführung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen nach sich ziehen wird.

Dementsprechend ist es nicht erforderlich, Maßnahmen zur Überwachung zu planen und im

Umweltbericht zu beschreiben.

Sollte es bei der Durchführung dieses Bebauungsplanes Hinweise auf unvorhergesehene

Umweltauswirkungen geben, werden erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen ergriffen.

6 Literatur & Quellen

BASTIAN (1994): Heutige potentielle natürliche Vegetation.

BRUNS, E., J. KÖPPEL, W. PETERS, C. MEIßNER (2003): Handlungsempfehlung zur Bewertung und

Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen.

REGIONALER PLANUNGSVERBAND WESTSACHSEN (2008): Regionalplan Westsachsen

SLFULG (1996): Geologische Karte der eiszeitlich bedeckten Gebiete von Sachsen, Blatt

2565 Leipzig

SLFULG (2003): Bodenkarte des Freistaates Sachsen Blatt L4740 Leipzig.

STAATLICHES UMWELTFACHAMT LEIPZIG (1995): Brutvogelatlas der Stadt und des Landkrei-

ses Leipzig. In: Materialien zu Naturschutz und Landschaftspflege

HTTPS://GROSSPOESNA.COM/GROSSPOESNA/LEBEN-IN-

GROSSPOESNA/ORTSCHAFTEN/GROSSPOESNA/ 7.10.2018

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7 Pflanzlisten

Pflanzliste großkronige Bäume

Carpinus betulus Hainbuche

Fraxinus excelsior gemeine Esche

Populus nigra Schwarz-Pappel

Quercus robur Stiel-Eiche

Salix alba Silber-Weide

Salix fragilis Bruch-Weide

Tilia cordata Winter-Linde

Ulmus laevis Flatter-Ulme

Ulmus minor Feld-Ulme

Als Obstbäume sind regionaltypische Sorten zu pflanzen.

Pflanzliste Sträucher

Amelanchier ovalis Felsenbirne

Berberis spec Berberitze

Calluna vulgaris Besenheide

Cotoneaster praecox Felsenmispel

Cornus sanguinea Roter Hartriegel

Corylus avellana Haselnuß

Cytisus spec. Ginster

Deutzia gracilis Maiblumen-Strauch

Genista spec. Färber-Ginster

Hypericum spec. Johanniskraut

Potentilla spec. Fingerkraut

Ribes nigrum Schwarze Johannisbeere

Ribes rubrum Rote Johannisbeere

Ribes uva-crispa Stachelbeere

Rosa canina Hunds-Rose

Rosa spec. bodendeckende Rosen

Syringa vulgaris Flieder

Viburnum opulus Gemeiner Schneeball

Pflanzliste Fassadenbegrünung

Aristolchia durior Pfeifenwinde

Campis tagliabuana Klettertrompete

Clematis vitalba Waldrebe (sonniger Standort)

Hedera helix Efeu (selbstklimmend)

Humulus lupulus Hopfen

Hydrangea petiolaris Kletterhortensie (gedeiht im Halbschatten)

Jasminum nudiflorum Echter Jasmin

Lonicera caprifolium Jelänger-Jelieber

Parthenocissus quinefolia Wilder Wein (selbstklimmend)

Polygonum aubertii Schling-Knöterich

Rosa spec. Kletterrosen (sonniger Standort)

Wisteria sinensis Blauregen (sonniger Standort)