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Landratsamt Unterallgäu · Postfach 1362 · 87713 · PDF fileSenioren, FQA . Seite 2 von 5 Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: 1. Wohnqualität 2. Soziale Betreuung

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Landratsamt Unterallgäu Öffnungszeiten Telefon (0 82 61) 9 95 - 0 Konto der Kreiskasse Bad Wörishofer Straße 33 Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr Telefax (0 82 61) 9 95 - 3 33 Sparkasse Mindelheim 87719 Mindelheim zus. Do 14:00 - 17:00 Uhr www.unterallgaeu.de Kto.-Nr. 36 73 und nach Vereinbarung [email protected] BLZ 731 500 00

Landratsamt Unterallgäu · Postfach 1362 · 87713 Mindelheim

Gesch.-Nr.

Bearbeiter/in

Zimmer-Nr.

Telefon

Telefax

E-Mail

Datum

Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG);

Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfah-

rensgesetz (BayVwVfG);

Träger der Einrichtung: Margarethenhof GmbH, Ostwall 11-19, 47798 Krefeld

vertretungsberechtigte Personen: Frau Brigitte Wellens,

Herr Joseph A. Devadas

www.margarethenhof-gmbh.de

Geprüfte Einrichtung: Seniorenzentrum Maximilian, Adolf-Scholz-Allee 11, 86825 Bad Wörishofen

Sehr geehrte Frau Wellens,

sehr geehrter Herr Devadas,

in der Einrichtung wurde am 07.03.2012 von 08:30 Uhr bis 13:30 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durch-

geführt.

Margarethenhof GmbH Frau Brigitte Wellens Herr Joseph A. Devadas Ostwall 11-19 47798 Krefeld

[Bearbeiter/in]

18.04.2012

Senioren, FQA

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Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche:

1. Wohnqualität

2. Soziale Betreuung

3. Verpflegung

4. Freiheit einschränkende Maßnahmen

5. Pflege und Dokumentation

6. Qualitätsmanagement

7. Arzneimittel

8. Hygiene

9. Personal

10. Mitwirkung

11. bauliche Gegebenheiten

Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt:

I. Daten zur Einrichtung:

Einrichtungsart:

Stationäre Einrichtung für ältere Menschen

Stationäre Pflegeeinrichtung

Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz

Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung

für alte Menschen

Therapieangebote:

Physiotherapie

Ergotherapie

Logopädie

Angebotene Plätze: 51

davon Beschützende Plätze: 0

davon Plätze für Rüstige: 0

Belegte Plätze: 43

Einzelzimmerquote: 100 %

Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 52 %

Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 3

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II. Informationen zur Einrichtung

II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen

Alle besuchten Bewohnerinnen und Bewohner machten einen sehr gepflegten und zufriedenen Eindruck.

Sie äußerten sich, soweit sie adäquat antworten konnten, positiv über die Einrichtung.

Die Einrichtung beschäftigt Fachkräfte oberhalb der gesetzlichen Mindestforderung von 50 %. Die Mitar-

beiterinnen und Mitarbeiter sind sehr freundlich, unterstützen sich gegenseitig und gehen auf die Wün-

sche und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner in höflicher und respektvoller Art und Weise

ein. Am Prüfungstag war eine sehr angenehme Atmosphäre spürbar.

Für die Soziale Betreuung ist eine Ergotherapeutin und zwei § 87b SGB XI-Kräfte zuständig. Dies wertet

den Bereich der Sozialen Betreuung auf und entlastet gleichzeitig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

in der Pflege.

Von Montag bis Freitag finden am Vor- und Nachmittag Gruppenangebote statt, die auch per Aushang

bekannt gegeben werden. Am Tag der Begehung wurde im Erdgeschoss „Malen“ angeboten, die Bewoh-

nerinnen und Bewohner waren mit sichtlich viel Spaß dabei. Parallel fand auf einem Wohnbereich ein

Beschäftigungsangebot für Bewohnerinnen und Bewohner mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach

§ 87 b SGB XI statt: Die Bewohnerinnen und Bewohner schnitten konzentriert und mit Freude Kartoffeln

für einen Kartoffelsalat.

Über die Sozialanamnese werden die Ressourcen, Interessen, Vorlieben sowie auch die Abneigungen der

Bewohnerinnen und Bewohner erhoben und eine entsprechende individuelle Tagesstruktur entwickelt.

Die Medikamente werden verblistert von der Apotheke geliefert und bewohnerbezogen in abschließba-

ren Schränken aufbewahrt. Soweit Bewohnerinnen und Bewohner die Verblisterung der Medikamente

durch die Apotheke ablehnen, werden diese von der Einrichtung eigens gestellt. Die angebrochenen

Flüssigarzneimittel sind mit Namen der Bewohnerinnen und Bewohner, Anbruch- und Verfallsdatum

versehen. Die Temperatur des Medikamentenkühlschrankes befand sich innerhalb der empfohlenen

Temperaturgrenze, sie wird täglich kontrolliert und dokumentiert. Nachweis und Bestand der Betäu-

bungsmittel waren korrekt.

II.2 Qualitätsentwicklung

Zum 1. April 2012 übernimmt Frau Pia Brode die Einrichtungs- und Pflegedienstleitung in Personalunion.

Eine neue Stellvertretung ist ebenfalls benannt.

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III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel)

Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 Pfle-

WoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt.

III.1 Qualitätsbereich: Personal

III.1.1. Sachverhalt

In der Einrichtung werden 43 Bewohnerinnen und Bewohner betreut und versorgt. Dadurch errechnet

sich ein Soll-Stellenanteil an gerontopsychiatrisch qualifizierten Fachkräften von 1,43. Beschäftigt werden

jedoch Gerontopsychiatrische Fachkräfte mit einem Stellenanteil von 0,75.

Die am Begehungstag mitgenommenen Dienstpläne wurden überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass

am 29.2.2012 in der Zeit von 14:00 bis 15:00 Uhr keine Fachkraft im Dienst eingeteilt wurde.

III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Quali-

tätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG).

III.1.3. Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels:

Wir weisen darauf hin, dass der Träger sicherzustellen hat, dass Pflege- und Betreuungskräfte in ausrei-

chender Zahl und mit der für die von ihnen zu leistenden Tätigkeiten erforderlichen persönlichen und

fachlichen Eignung vorhanden sind (vgl. Art. 3 Abs. 3 PfleWoqG).

Gemäß § 15 Abs. 3 AVPfleWoqG müssen in stationären Einrichtungen der Pflege und für ältere Men-

schen gerontopsychiatrisch qualifizierte Fachkräfte entsprechend dem Verhältnis von je einer Fachkraft

pro 30 Bewohnerinnen und Bewohner eingesetzt werden.

Es wird dringend angeraten, die gesetzlich vorgeschriebene Quote an gerontopsychiatrisch qualifizierten

Fachkräften einzuhalten, um eine ordnungsgemäße Versorgung und Betreuung der Bewohnerinnen und

Bewohner sicherstellen zu können.

Wir weisen darauf hin, dass betreuende Tätigkeiten nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Be-

teiligung von Fachkräften wahrgenommen werden dürfen. Hierbei muss mindestens eine betreuend

tätige Person […] eine Fachkraft sein. Ausreichend Fachkräfte werden in der Einrichtung beschäftigt - es

wird angeraten, die Dienste so zu planen, dass zu jeder Zeit Fachkräfte anwesend sind.

IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist

Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine Mängel erneut festgestellt.

V. Festgestellte erhebliche Mängel

Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festge-

stellt.

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VI. Einholung des Einverständnisses zur Veröffentlichung durch die Behörde

Der Träger wird um Mitteilung gebeten, ob Einverständnis zur Veröffentlichung dieses Prüfberichtes

durch die Behörde im Internet unter www.unterallgaeu.de/pruefberichte-altenhilfe bzw.

www.unterallgaeu.de/pruefberichte-behindertenhilfe besteht.

VII. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim

Landratsamt Unterallgäu Bad Wörishofer Str. 33, 87719 Mindelheim

einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Landratsamt Unterallgäu) und den Gegenstand des Kla-gebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Ab-schriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Landratsamt Unterallgäu) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Heimrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrecht ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Abdruck:

Geprüfte Einrichtung

Regierung von Schwaben

Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern

MDK-Bayern; Ressort Pflege

Überörtlicher Träger der Sozialhilfe