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Landratsamt Unterallgäu Öffnungszeiten Telefon (0 82 61) 9 95 - 0 Konto der Kreiskasse Bad Wörishofer Straße 33 Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr Telefax (0 82 61) 9 95 - 3 33 Sparkasse Mindelheim 87719 Mindelheim zus. Do 14:00 - 17:00 Uhr www.unterallgaeu.de Kto.-Nr. 36 73 und nach Vereinbarung [email protected] BLZ 731 500 00
Landratsamt Unterallgäu · Postfach 1362 · 87713 Mindelheim
Gesch.-Nr.
Bearbeiter/in
Zimmer-Nr.
Telefon
Telefax
Datum
Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG);
Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfah-
rensgesetz (BayVwVfG);
Träger der Einrichtung: Margarethenhof GmbH, Ostwall 11-19, 47798 Krefeld
vertretungsberechtigte Personen: Frau Brigitte Wellens,
Herr Joseph A. Devadas
www.margarethenhof-gmbh.de
Geprüfte Einrichtung: Seniorenzentrum Maximilian, Adolf-Scholz-Allee 11, 86825 Bad Wörishofen
Sehr geehrte Frau Wellens,
sehr geehrter Herr Devadas,
in der Einrichtung wurde am 07.03.2012 von 08:30 Uhr bis 13:30 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durch-
geführt.
Margarethenhof GmbH Frau Brigitte Wellens Herr Joseph A. Devadas Ostwall 11-19 47798 Krefeld
[Bearbeiter/in]
18.04.2012
Senioren, FQA
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Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche:
1. Wohnqualität
2. Soziale Betreuung
3. Verpflegung
4. Freiheit einschränkende Maßnahmen
5. Pflege und Dokumentation
6. Qualitätsmanagement
7. Arzneimittel
8. Hygiene
9. Personal
10. Mitwirkung
11. bauliche Gegebenheiten
Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt:
I. Daten zur Einrichtung:
Einrichtungsart:
Stationäre Einrichtung für ältere Menschen
Stationäre Pflegeeinrichtung
Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz
Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung
für alte Menschen
Therapieangebote:
Physiotherapie
Ergotherapie
Logopädie
Angebotene Plätze: 51
davon Beschützende Plätze: 0
davon Plätze für Rüstige: 0
Belegte Plätze: 43
Einzelzimmerquote: 100 %
Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 52 %
Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 3
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II. Informationen zur Einrichtung
II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen
Alle besuchten Bewohnerinnen und Bewohner machten einen sehr gepflegten und zufriedenen Eindruck.
Sie äußerten sich, soweit sie adäquat antworten konnten, positiv über die Einrichtung.
Die Einrichtung beschäftigt Fachkräfte oberhalb der gesetzlichen Mindestforderung von 50 %. Die Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter sind sehr freundlich, unterstützen sich gegenseitig und gehen auf die Wün-
sche und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner in höflicher und respektvoller Art und Weise
ein. Am Prüfungstag war eine sehr angenehme Atmosphäre spürbar.
Für die Soziale Betreuung ist eine Ergotherapeutin und zwei § 87b SGB XI-Kräfte zuständig. Dies wertet
den Bereich der Sozialen Betreuung auf und entlastet gleichzeitig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in der Pflege.
Von Montag bis Freitag finden am Vor- und Nachmittag Gruppenangebote statt, die auch per Aushang
bekannt gegeben werden. Am Tag der Begehung wurde im Erdgeschoss „Malen“ angeboten, die Bewoh-
nerinnen und Bewohner waren mit sichtlich viel Spaß dabei. Parallel fand auf einem Wohnbereich ein
Beschäftigungsangebot für Bewohnerinnen und Bewohner mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach
§ 87 b SGB XI statt: Die Bewohnerinnen und Bewohner schnitten konzentriert und mit Freude Kartoffeln
für einen Kartoffelsalat.
Über die Sozialanamnese werden die Ressourcen, Interessen, Vorlieben sowie auch die Abneigungen der
Bewohnerinnen und Bewohner erhoben und eine entsprechende individuelle Tagesstruktur entwickelt.
Die Medikamente werden verblistert von der Apotheke geliefert und bewohnerbezogen in abschließba-
ren Schränken aufbewahrt. Soweit Bewohnerinnen und Bewohner die Verblisterung der Medikamente
durch die Apotheke ablehnen, werden diese von der Einrichtung eigens gestellt. Die angebrochenen
Flüssigarzneimittel sind mit Namen der Bewohnerinnen und Bewohner, Anbruch- und Verfallsdatum
versehen. Die Temperatur des Medikamentenkühlschrankes befand sich innerhalb der empfohlenen
Temperaturgrenze, sie wird täglich kontrolliert und dokumentiert. Nachweis und Bestand der Betäu-
bungsmittel waren korrekt.
II.2 Qualitätsentwicklung
Zum 1. April 2012 übernimmt Frau Pia Brode die Einrichtungs- und Pflegedienstleitung in Personalunion.
Eine neue Stellvertretung ist ebenfalls benannt.
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III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel)
Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 Pfle-
WoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt.
III.1 Qualitätsbereich: Personal
III.1.1. Sachverhalt
In der Einrichtung werden 43 Bewohnerinnen und Bewohner betreut und versorgt. Dadurch errechnet
sich ein Soll-Stellenanteil an gerontopsychiatrisch qualifizierten Fachkräften von 1,43. Beschäftigt werden
jedoch Gerontopsychiatrische Fachkräfte mit einem Stellenanteil von 0,75.
Die am Begehungstag mitgenommenen Dienstpläne wurden überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass
am 29.2.2012 in der Zeit von 14:00 bis 15:00 Uhr keine Fachkraft im Dienst eingeteilt wurde.
III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Quali-
tätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG).
III.1.3. Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels:
Wir weisen darauf hin, dass der Träger sicherzustellen hat, dass Pflege- und Betreuungskräfte in ausrei-
chender Zahl und mit der für die von ihnen zu leistenden Tätigkeiten erforderlichen persönlichen und
fachlichen Eignung vorhanden sind (vgl. Art. 3 Abs. 3 PfleWoqG).
Gemäß § 15 Abs. 3 AVPfleWoqG müssen in stationären Einrichtungen der Pflege und für ältere Men-
schen gerontopsychiatrisch qualifizierte Fachkräfte entsprechend dem Verhältnis von je einer Fachkraft
pro 30 Bewohnerinnen und Bewohner eingesetzt werden.
Es wird dringend angeraten, die gesetzlich vorgeschriebene Quote an gerontopsychiatrisch qualifizierten
Fachkräften einzuhalten, um eine ordnungsgemäße Versorgung und Betreuung der Bewohnerinnen und
Bewohner sicherstellen zu können.
Wir weisen darauf hin, dass betreuende Tätigkeiten nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Be-
teiligung von Fachkräften wahrgenommen werden dürfen. Hierbei muss mindestens eine betreuend
tätige Person […] eine Fachkraft sein. Ausreichend Fachkräfte werden in der Einrichtung beschäftigt - es
wird angeraten, die Dienste so zu planen, dass zu jeder Zeit Fachkräfte anwesend sind.
IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist
Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine Mängel erneut festgestellt.
V. Festgestellte erhebliche Mängel
Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festge-
stellt.
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VI. Einholung des Einverständnisses zur Veröffentlichung durch die Behörde
Der Träger wird um Mitteilung gebeten, ob Einverständnis zur Veröffentlichung dieses Prüfberichtes
durch die Behörde im Internet unter www.unterallgaeu.de/pruefberichte-altenhilfe bzw.
www.unterallgaeu.de/pruefberichte-behindertenhilfe besteht.
VII. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Landratsamt Unterallgäu Bad Wörishofer Str. 33, 87719 Mindelheim
einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Landratsamt Unterallgäu) und den Gegenstand des Kla-gebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Ab-schriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Landratsamt Unterallgäu) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Heimrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrecht ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Abdruck:
Geprüfte Einrichtung
Regierung von Schwaben
Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern
MDK-Bayern; Ressort Pflege
Überörtlicher Träger der Sozialhilfe