23
G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx 116 Beginn der Sitzung 19:01 Uhr Stadt Laufenburg (Baden) Ende der Sitzung: 20:48 Uhr Protokoll über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom Montag, 21. Juli 2014 =================================================== Tagungsort: Rathaus Laufenburg (Baden), Ratssaal Anwesend: Bürgermeister Ulrich Krieger (Vorsitzender) 18 Mitglieder des Gemeinderates Stadtrat Rainer Stepanek bis einschließlich TOP 6, um 19:34 verlässt er bei TOP 7 die Sitzung Vertreter der Verwaltung: Frau Andrea Tröndle, Stadtkämmerin Herr Theo Merz, Stadtbaumeister Frau Ramona Bartsch, Bauamt – zu Top 9 Schriftführer: Herr Michael Henninger --------------------------------------------- Der Vorsitzende stellt zu Beginn der Sitzung fest, dass ordnungsgemäß einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates gegeben ist. Er bittet die Mitglieder des Gemeinderates bei Vorliegen einer Befangenheit, diese entsprechend anzuzeigen. 1. Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger Herr Dietmar Fink meldet sich zu Wort und weist darauf hin, dass das Rathaus bürgerorientiert und bürger- freundlich handeln sollte. Daher habe er sich gewundert, dass das Rathaus teilweise an Brückentagen ge- schlossen ist. Er erkundigt sich warum dies so ist und ob dies geändert werden könne. Bürgermeister Ulrich Krieger erklärt, dass Brückentage auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rat- hauses gern genutzt werden, um diese Tage frei zu machen. In der Vergangenheit waren oftmals 2 Tage als Brückentage vorgesehen. Im Jahr 2014 war dies jedoch nur 1 Tag in den Pfingstferien. Bisher gab es zu dieser Handhabung keine negative Rückmeldung. Er werde über das künftige Handhaben dieser Regelung nachdenken. 2. Verpflichtung der neu- bzw. wiedergewählten Gemeinderäte Anlage 1 Niederschrift über die Verpflichtung der Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Laufenburg (Baden)

LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

116

Beginn der Sitzung 19:01 Uhr

Stadt Laufenburg (Baden)

Ende der Sitzung: 20:48 Uhr

Protokoll über die öffentliche Verhandlung

des Gemeinderates vom Montag, 21. Juli 2014

===================================================

Tagungsort: Rathaus Laufenburg (Baden), Ratssaal Anwesend: Bürgermeister Ulrich Krieger (Vorsitzende r) 18 Mitglieder des Gemeinderates

Stadtrat Rainer Stepanek bis einschließlich TOP 6, um 19:34 verlässt er bei TOP 7 die Sitzung

Vertreter der Verwaltung: Frau Andrea Tröndle, Sta dtkämmerin Herr Theo Merz, Stadtbaumeister Frau Ramona Bartsch, Bauamt – zu Top 9 Schriftführer: Herr Michael Henninger

---------------------------------------------

Der Vorsitzende stellt zu Beginn der Sitzung fest, dass ordnungsgemäß einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates gegeben ist. E r bittet die Mitglieder des Gemeinderates bei Vorliegen einer Befangenheit, diese entsprechend an zuzeigen. 1. Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger Herr Dietmar Fink meldet sich zu Wort und weist darauf hin, dass das Rathaus bürgerorientiert und bürger-freundlich handeln sollte. Daher habe er sich gewundert, dass das Rathaus teilweise an Brückentagen ge-schlossen ist. Er erkundigt sich warum dies so ist und ob dies geändert werden könne. Bürgermeister Ulrich Krieger erklärt, dass Brückentage auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rat-hauses gern genutzt werden, um diese Tage frei zu machen. In der Vergangenheit waren oftmals 2 Tage als Brückentage vorgesehen. Im Jahr 2014 war dies jedoch nur 1 Tag in den Pfingstferien. Bisher gab es zu dieser Handhabung keine negative Rückmeldung. Er werde über das künftige Handhaben dieser Regelung nachdenken. 2. Verpflichtung der neu- bzw. wiedergewählten Geme inderäte Anlage 1 ���� Niederschrift über die Verpflichtung der Mitgliede r des Gemeinderates der Stadt Laufenburg (Baden)

Page 2: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

117

Vor Erläuterung der Sitzungsvorlage richtet Bürgermeister Ulrich Krieger ein paar persönliche Worte an die neu- bzw. wiedergewählten Gemeinderäte. Er freue sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit und er wün-sche sich, dass auch in diesem Gremium wieder sachlich, strukturiert und fair miteinander gearbeitet wird. Mit sachlich meine er, dass immer Laufenburg (Baden) im Vordergrund stehe und man wie auch bisher, überparteilich agiere. Mit strukturiert meine er, dass man sich bewusst sein müsse, dass in einer Amtsperiode sehr viel erreicht werden könne, jedoch nicht alles auf einmal. In der Vergangenheit sei man gut damit gefahren, dass man sich auf Prioritäten und eine Projektreihenfolge verständigt habe. Bürgermeister Ulrich Krieger fände es schön, wenn auch dies mit dem neuen Gremium gelingen würde. Mit fair möchte Bürgermeister Ulrich Krieger ausdrücken, dass man sich trotz sicherlich auch unterschiedli-cher Auffassung, immer Achtung schenken, respektieren und vertrauensvoll miteinander umgehen soll. Für die kommenden 5 Jahre verspricht Bürgermeister Ulrich Krieger eine spannende Zeit, die unterschiedliche Themen beinhalten werde. Jede Zeit habe ihre Herausforderungen und die Herausforderungen dieser Zeit heißen Bildung und Betreuung sowie Erhaltung und Erneuerung der bestehenden Infrastruktur. Sachstand: Durch Wahlprüfungsbescheide des Landratsamtes Waldshut vom 23.06.2014 wurden die Wahlen des Ge-meinderats und der Ortschaftsräte Luttingen und Rotzel für gültig erklärt. Es gab jeweils keine Beanstandun-gen. Der Gemeinderat der Stadt Laufenburg (Baden) hat in seiner Sitzung vom 23.06.2014 zudem festgestellt, dass bei keinem der neu- bzw. wiedergewählten Gemeinderäte Hinderungsgründe nach § 29 Gemeindeord-nung (GemO) gegeben sind. Nach § 32 GemO sind die Gemeinderäte ehrenamtlich tätig. Der neue Gemeinderat nimmt mit der konstituierenden Sitzung seine Arbeit auf. Der Bürgermeister verpflichtet die Gemeinderäte in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfül-lung ihrer Amtspflichten. Der Bürgermeister weist die Gemeinderäte zunächst auf die Wichtigkeit und Bedeu-tung ihrer Verpflichtung hin und belehrt sie über die Ihnen aus der Übernahme des Amtes erwachsenen Rechte und Pflichten. Rechte

- Recht auf das Mandat als Stadtrat und dessen freie Ausübung

- Niemand darf gehindert werden, das Amt anzunehmen und auszuüben

- Keine Benachteiligungen

- Mitwirkung bei der Beratung und Beschlussfassung

- Wortmeldung, Fragerecht, das Recht Sach- und Verfahrensanträge zu stellen

- Recht auf Information, Recht auf Einsicht in Niederschriften

- Entschädigung nach der Satzung für ehrenamtliche Tätigkeit

- Unfallfürsorge Pflichten (diese ergeben sich aus dem besonderen Treueverhält nis)

- Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit uneigennützig und verantwortungsbewusst

- Interessen der Gemeinde vertreten (bei Interessenkollision ist alles zu unterlassen, was dem Ge-meindeinteresse zuwiderläuft)

- Teilnahme an Sitzungen

Page 3: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

118

- Informationspflicht

- Treuepflicht

- Pflicht zur Verschwiegenheit, wenn gesetzlich vorgeschrieben oder angeordnet

- Verbot der Mitwirkung bei Befangenheit (wenn eine Sache sich oder einem nahen Angehörigen Vor-teile bringen kann)

- Pflicht zu gesetzmäßigem Handeln, insbesondere unter Beachtung der Gemeindeordnung

- Pflicht, innerhalb der Gesetze zur freien, nur an das eigene Gewissen gebundene Entscheidungen

zu treffen. Konzept: Der Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister verliest die Verpflichtungsformeln mit folgendem Wortlaut: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Nachdem die Mitglieder des Gemeinderates auf Befragen erklärt haben, dass sie den Inhalt verstanden ha-ben, nimmt der Bürgermeister die Verpflichtung der Mitglieder des Gemeinderates durch Handschlag vor. Auch die wiedergewählten Gemeinderäte sind durch Handschlag zu verpflichten. Die Niederschrift über die Verpflichtung der Mitglieder des Gemeinderates wird von allen Verpflichteten un-terzeichnet. 3. Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters Sachstand: Nach § 48 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 12 der Hauptsatzung der Stadt Laufenburg (Baden) vom 13.12.1999 werden drei Stellvertreter des Bürgermeisters aus der Mitte des Gemeinderates nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu bestellt. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. Sie wer-den in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt. Nach § 37 Abs. 7 GemO werden Wahlen geheim mit Stimmzetteln vorgenommen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Der Bürgermeister hat Stimmrecht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhält. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen Stichwahl statt, bei der die einfa-che Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Bei der Wahl sind die in Betracht kommenden Bewerber aus der Mitte des Gemeinderates nicht befangen, da über eine ehrenamtliche Tätigkeit zu entscheiden ist. Diskussion: Stadtrat Paul Eichmann schlägt vor, Gabriele Schäuble zu ersten Bürgermeister Stellvertreterin zu wählen.

Page 4: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

119

Auf Nachfrage durch Bürgermeister Ulrich Krieger werden keine weiteren Wahlvorschläge benannt. Es wird kein Widerspruch erhoben, dass in offener Wahl abgestimmt wird. Wahlvorschlag: Der Gemeinderat wählt Gabriele Schäuble in offener Abstimmung zur ersten Bürgermeisterstellvertreterin. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung Auf Nachfrage durch Bürgermeister Ulrich Krieger erklärt Stadträtin Gabriele Schäuble, dass sie das Amt zur ersten Bürgermeisterstellvertreterin sehr gerne annimmt. Bürgermeister Ulrich Krieger gratuliert ihr zur Wahl und übergibt ihr Blumen. Anschließend erfragt Bürgermeister Ulrich Krieger Vorschläge zur Wahl des zweiten Bürgermeisterstellver-treters. Stadtrat Frank Dittmar schlägt Gerhard Tröndle zur Wahl vor. Es werden keine weiteren Wahlvorschläge benannt. Es besteht kein Widerspruch zu einer offenen Wahl. Beschluss: Der Gemeinderat wählt in offener Abstimmung Stadtrat Gerhard Tröndle zum zweiten Bürgermeisterstellver-treter. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung Stadtrat Gerhard Tröndle nimmt die Wahl zum zweiten Bürgermeisterstellvertreter an. Bürgermeister Ulrich Krieger gratuliert ihm zur Wahl und übergibt ihm ein Weinpräsent. Anschließend erkundigt sich Bürgermeister Ulrich Krieger nach Vorschlägen für den dritten Bürgermeister-stellvertreters. Stadträtin Heidi Bagarella schlägt hierfür Stadtrat Robert Terbeck vor. Es wird kein weiterer Wahlbewerber vorgeschlagen. Es besteht kein Widerspruch zu einer offenen Wahl. Beschluss: Der Gemeinderat wählt in offener Abstimmung Stadtrat Robert Terbeck zum dritten Bürgermeisterstellvertre-ter. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung Stadtrat Robert Terbeck nimmt die Wahl zum dritten Bürgermeisterstellvertreter an. Bürgermeister Ulrich Krieger gratuliert ihm und übereicht ihm ebenfalls ein Weinpräsent.

Page 5: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

120

Danach erkundigt sich Bürgermeister Ulrich Krieger bei den einzelnen Fraktionen, wer als Fraktionssprecher fungieren wird. Alle Fraktionen benennen für sich einen Fraktionssprecher. Diese sind: Freie Wähler (FW): Stadtrat Paul Eichmann Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU): Stadtrat Frank Dittmar Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD): Stadträtin Heidi Bagarella Bündnis 90/die Grünen (Grüne): Stadtrat Jürgen Weber 4. Wahl der Ortsvorsteher der Stadtteile Luttingen und Rotzel Sachstand: Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der § 37 Abs. 7 Gemeindeordnung (GemO). Die Wahl ist grund-sätzlich geheim mit Stimmzetteln durchzuführen und der zu Wählende braucht mehr als die Hälfte der Stim-men der anwesenden Stimmberechtigten Gemeinderatsmitglieder (absolute Mehrheit).

1. Luttingen In der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Luttingen am 11. Juli 2014 wurden folgende Mitglieder des Ortschaftsrates dem Gemeinderat zur Wahl vorgeschlagen

a) Ortsvorsteher Bernhard Gerteis Herr Bernhard Gerteis wurde in offener Wahl einstimmig vorgeschlagen.

b) Stellvertreter Michaela Kaiser Frau Michaela Kaiser wurde in offener Wahl einstimmig vorgeschlagen. Die genannten werden somit dem Gemeinderat zur Wahl gem. § 71 GemO vorgeschlagen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Wahlbewerber die gleichzeitig Gemeinderäte sind, haben Stimmrecht (keine Befangenheit nach § 18 Abs. 3 GemO).

2. Rotzel In der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Rotzel am 11. Juli 2014 wurden folgende Mitglieder des Ort-schaftsrates dem Gemeinderat zur Wahl vorgeschlagen

a) Ortsvorsteher Manfred Ebner Herr Manfred Ebner wurde in offener Wahl einstimmig vorgeschlagen.

b) Stellvertreter Ralf Gersbach Herr Ralf Gersbach wurde in offener Wahl einstimmig vorgeschlagen. Die Genannten werden somit dem Gemeinderat zur Wahl gem. § 71 GemO vorgeschlagen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Wahlbewerber die gleichzeitig Gemeinderäte sind, haben Stimmrecht (keine Befangenheit nach § 18 Abs. 3 GemO). Diskussion: Bürgermeister Ulrich Krieger schlägt vor, die Wahl des Ortsvorstehers von Luttingen offen durchzuführen.

Page 6: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

121

Hierzu regt sich kein Widerspruch. Beschluss: Der Gemeinderat wählt in offener Abstimmung Bernhard Gerteis zum Ortsvorsteher von Luttingen. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Stadtrat Bernhard Gerteis nimmt die Wahl zum Ortsvorsteher an. Bürgermeister Ulrich Krieger gratuliert Stadtrat Bernhard Gerteis zur Wahl. Auch für die Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers schlägt Bürgermeister Ulrich Krieger vor, diese offen durchzuführen. Auch hier erfolgt kein Widerspruch. Beschluss: Der Gemeinderat wählt in offener Abstimmung Michaela Kaiser zur stellvertretenden Ortsvorsteherin. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung Stadträtin Michaela Kaiser nimmt die Wahl an. Bürgermeister Ulrich Krieger gratuliert ihr zur erfolgreichen Wahl. Für die Wahl des Ortsvorstehers von Rotzel schlägt Bürgermeister Ulrich Krieger ebenfalls eine offene Wahl vor. Hierzu ergibt sich kein Widerspruch. Beschluss: Der Gemeinderat wählt in offener Abstimmung Manfred Ebner zum Ortsvorsteher von Rotzel. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung Stadtrat Manfred Ebner nimmt die Wahl zum Ortsvorsteher an. Bürgermeister Ulrich Krieger gratuliert ihm. Für die Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers von Rotzel wird wiederum offene Abstimmung vorge-schlagen. Auch hier regt sich kein Widerspruch. Beschluss: Der Gemeinderat wählt in offener Abstimmung Ralf Gersbach zum stellvertretenden Ortsvorsteher von Rot-zel.

Page 7: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

122

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Bürgermeister Ulrich Krieger gratuliert auch Herrn Ralf Gersbach zur erfolgreichen Wahl. 5. Verpflichtung und Vereidigung der neu gewählten Ortsvorsteher Anlage 2 ���� Niederschrift über die Verpflichtung der Mitgliede r des Ortschaftsrats der Stadt Laufenburg (Baden) a) Ortsvorsteher Bernhard Gerteis In der Gemeinderatsitzung vom 21.07.2014 soll auf Vorschlag des Ortschaftsrats Luttingen vom 11.07.2014 Herr Bernhard Gerteis, geb. am 30.09.1952 wohnhaft Schloßbergstraße 14 in Laufenburg-Luttingen zum Ortsvorsteher der Ortschaft Luttingen gewählt werden. Die Amtszeit des neu gewählten Ortsvorstehers endet mit der Amtszeit des Ortschaftsrates bzw. Gemeinde-rates mit Ablauf des Monats, in dem die regelmäßigen Wahlen der Gemeinderäte bzw. Ortschaftsräte statt-finden (§ 30 Gemeindeordnung (GemO), 5 Jahre). In der Sitzung des Gemeinderates vom 21.07.2014 soll Herr Bernhard Gerteis vom Bürgermeister gem. § 32 GemO verpflichtet werden. Bürgermeister Ulrich Krieger weist den Ortsvorsteher Bernhard Gerteis zunächst auf die Wichtigkeit und Bedeutung der Verpflichtung hin und belehrt ihn über die ihm aus der Übernahme dieses Amtes erwachsenen Pflichten. Sodann wird Ortsvorsteher Bernhard Gerteis die Verpflichtungsformel vorgelesen. Nachdem er erklärt, den Inhalt verstanden zu haben, wiederholt er die ihm vorgesprochenen Worte der nachstehenden Formel: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten, insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern. Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundes-republik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.“ Hierauf wird dem Verpflichteten der Handschlag abgenommen. b) Ortsvorsteher Manfred Ebner In der Gemeinderatsitzung vom 21.07.2014 soll auf Vorschlag des Ortschaftsrats Rotzel vom 11.07.2014 Herr Manfred Ebner, geb. am 25.12.1952 wohnhaft Rotzler Straße 58 in Laufenburg-Rotzel zum Ortsvorsteher der Ortschaft Rotzel gewählt werden. Die Amtszeit des neu gewählten Ortsvorstehers endet mit der Amtszeit des Ortschaftsrates bzw. Gemeinde-rates mit Ablauf des Monats, in dem die regelmäßigen Wahlen der Gemeinderäte bzw. Ortschaftsräte statt-finden (§ 30 GemO, 5 Jahre). In der Sitzung des Gemeinderates vom 21.07.2014 soll Herr Manfred Ebner vom Bürgermeister gem. § 32 GemO verpflichtet werden. Bürgermeister Ulrich Krieger weist den Ortsvorsteher Manfred Ebner zunächst

Page 8: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

123

auf die Wichtigkeit und Bedeutung der Verpflichtung hin und belehrt ihn über die ihm aus der Übernahme dieses Amtes erwachsenen Pflichten. Sodann wird Ortsvorsteher Manfred Ebner die Verpflichtungsformel vorgelesen. Nachdem er erklärt, den Inhalt verstanden zu haben, wiederholt er die ihm vorgesprochenen Worte der nachstehenden Formel: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten, insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern. Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundes-republik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.“ Hierauf wird dem Verpflichteten der Handschlag abgenommen. Bürgermeister Ulrich Krieger nimmt die Verpflichtung und Vereidigung der beiden Ortsvorsteher Bernhard Gerteis und Manfred Ebner vor und händigt beiden Ortsvorstehern die Ernennungsurkunden aus. 6. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Laufen-

burg (Baden) Sachstand: Bisheriger § 4 der Hauptsatzung der Stadt Laufenburg vom 13.12.1999, zuletzt geändert am 03.08.2009:

III. Ausschüsse des Gemeinderats

§ 4 Beschließende Ausschüsse

(1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:

1.1 der Verwaltungs- und Finanzausschuss, 1.2 der Bau- und Umweltausschuss

(2) Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 5 weiteren Mitgliedern

des Gemeinderates.

(3) Für die weiteren Mitglieder der Ausschüsse wird die gleiche Zahl von Stellvertretern bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinderungsfall vertreten.

Konzept: Nach Vorgesprächen im Zusammenhang mit der Konstituierung des neuen Gemeinderates wird fraktions-übergreifend vorgeschlagen, die Zahl der Mitglieder der beschließenden Ausschüsse neben dem Bürger-meister als Vorsitzenden, auf 6 weitere Mitglieder des Gemeinderates zu erhöhen. Folgende Änderung des § 4 wird vorgeschlagen:

4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Laufenburg ( Baden) Landkreis Waldshut

Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 21.07.2014 folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Page 9: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

124

III. Ausschüsse des Gemeinderats

§ 4 Beschließende Ausschüsse

(1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:

1.1 der Verwaltungs- und Finanzausschuss, 1.2 der Bau- und Umweltausschuss

(2) Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 6 weiteren Mitgliedern

des Gemeinderates.

(3) Für die weiteren Mitglieder der Ausschüsse wird die gleiche Zahl von Stellvertretern bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinderungsfall vertreten.

§ 18 Inkrafttreten

Diese Hauptsatzungsänderung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Laufenburg (Baden) in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt der bisherige § 4 der Hauptsatzung vom 03.08.2009 außer Kraft. Laufenburg (Baden), den 21.07.2014 Ulrich Krieger Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Sat-zung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Die Bestellung der Mitglieder dieser Ausschüsse kann erst vorgenommen werden, wenn die Änderung der Hauptsatzung Rechtskraft erlangt hat. Dies ist voraussichtlich am 26.07.2014. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die im Konzept dargestellte Änderung der Hauptsatzung der Stadt Laufenburg (Baden) in Abschnitt III. Ausschüsse des Gemeinderats. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Bürgermeister Ulrich Krieger erklärt im Anschluss an die Abstimmung, dass die letzte Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause am 04. August 2014 stattfinden wird und in dieser dann die zwei beschließenden Ausschüsse voraussichtlich besetzt werden können. Der Bauausschuss wird dann in den Sommerferien, aufgrund von drohender Fristabläufe bei Bauanträgen, am Dienstag den 12. August 2014 erstmals tagen.

Page 10: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

125

7. Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter für die beratenden Ausschüsse

7.1. Sport- und Vereinsausschuss Sachstand: Nach § 41 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 9 der Hauptsatzung der Stadt Laufenburg (Baden) vom 13.12.1999 wird ein beratender Sport- und Vereinsausschuss gebildet. Der bisher beratende Sport- und Vereinsausschuss besteht aus 4 Mitgliedern und der gleichen Anzahl per-sönlicher Stellvertreter. Vorsitzender des Sport- und Vereinsausschusses war bisher ein Mitglied des Sport- und Vereinsausschusses.

Vorsitzende: Stadträtin Maria Theresia Rist

Ordentliche Mitglieder Persönliche Stellvertreter

1. Bagarella Heidi SPD Pfister Manuela FW

2. Ebner Manfred FW Leitner Egon SPD

3. Weber Jürgen Grüne

Eichmann Paul FW

4. Protokollführer: Leiter Ordnungsamt (Hubert Mutter)

Konzept: Nach Beratungen zwischen den Fraktionen wird für die anstehende Amtsperiode folgende Besetzung im Ausschuss vorgeschlagen:

Vorsitzende/r: Stadträtin Maria Theresia Rist

Ordentliche Mitglieder Persönliche Stellvertreter

1. Ebner Manfred FW Pfister Manuela FW

2. Bagarella Heidi SPD Terbeck Robert SPD

3. Weber Jürgen GRÜNE Thomas Malte GRÜNE

4. Protokollführer: Leiter Ordnungsamt (Hubert Mutter)

Über einen Einigungsvorschlag kann offen abgestimmt werden. Wird dieser Vorschlag nicht einstimmig an-genommen, ist ein Wahlverfahren, nach dem für beschließende Ausschüsse geltenden Wahlverfahren, durchzuführen. Beschluss: Der Gemeinderat wählt in offener Wahl die unter Konzept aufgeführten Mitglieder des Sport-und Vereins-ausschusses. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss

Page 11: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

126

7.2. Wahl von Mitgliedern für den gemeinsamen Aussc huss für grenzüberschreitende Ju-gend- und Familienarbeit der beiden Schwesterstädte Laufenburg

Sachstand: Der Gemeinderat hat in der letzten Wahlperiode aus seiner Mitte folgende Mitglieder in den gemeinsamen Ausschuss für Jugend- und Familienarbeit der Schwesterstädte Laufenburg gewählt:

Oz. Ordentliche Mitglieder

1. Pfister Manuela FW

2. Weber Jürgen GRÜNE

3. Jobst Detlev Pfarrer

Die Mitglieder in den gemeinsamen grenzüberschreitenden Ausschuss für Jugend- und Familienarbeit von Seiten der deutschen Stadt Laufenburg (Baden) sind erneut zu benennen. Konzept: Es wird insofern vorgeschlagen, folgende Personen in den gemeinsamen Ausschuss für Jugend- und Fami-lienarbeit der Schwesterstädte Laufenburg zu wählen:

Oz. Ordentliche Mitglieder

1. Pfister Manuela FW

2. Thomas Malte GRÜNE

3. Jobst Detlev Pfarrer

Beschluss: Der Gemeinderat wählt in offener Wahl die Mitglieder des grenzüberschreitenden Ausschuss für Jugend- und Familienarbeit. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss 7.3. Wahl der Mitglieder für das Kuratorium Kinderg arten Hochsal Sachstand: Der Gemeinderat hatte am 03.08.2009 folgende Mitglieder des Gemeinderates in das Kuratorium Kindergar-ten Hochsal gewählt:

1. Bürgermeister Ulrich Krieger

2. Gerhard Tröndle (persönliche Stellvertreterin: Adelheid Möltgen)

3. Manfred Ebner (persönliche Stellvertreterin: Manuela Pfister)

Page 12: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

127

Konzept: Für das ausgeschiedene stellvertretenden Mitglied Frau Adelheid Möltgen ist eine Ersatzperson zu wählen sowie die bisherigen Mitglieder zu bestätigen oder andere Vorschläge zu machen. Es wird folgende Besetzung vorgeschlagen:

1. Bürgermeister Ulrich Krieger 2. Gerhard Tröndle (persönliche Stellvertreterin: Maria Theresia Rist) 3. Reiner Wiesmann (persönlicher Stellvertreter: Manfred Ebner)

Beschluss: Der Gemeinderat wählt in offener Wahl die Vorgeschlagenen als Mitglieder des Gemeinderates in das Kura-torium Kindergarten Hochsal. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss

7.4. Gemeinsamer Kulturausschuss der Schwesterstädt e Laufenburg Sachstand: Nach § 2 der Statuten des gemeinsamen Ausschusses für Kultur der beiden Schwesterstädte Laufenburg hat der Gemeinderat bisher folgende Mitglieder aus Laufenburg (Baden) bestellt:

Oz. Ordentliche Mitglieder

1. Chymo Brigitte

2. Erne Markus

3. Kütemeier Christian

4. Vogt Renata

5. Wasmer Gerlinde

6. Fink Dietmar

Konzept: Der Gemeinderat bestätigt die vorstehend genannten Mitglieder im gemeinsamen Kulturausschuss für die Wahlperiode 2014 bis 2019. Beschluss: Der Gemeinderat entsendet die vorstehend genannten Damen und Herren in den gemeinsamen Kulturaus-schusses der Schwesterstädte Laufenburg.

Page 13: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

128

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss 7.5. Projektgruppe Brandschutzbedarfsplan Sachstand: Der Gemeinderat hatte am 21.09.2009 folgende Mitglieder des Gemeinderates in den beratenden Aus-schuss für die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Laufenburg (Baden) (Projektgruppe Brandschutzbedarfsplan) gewählt:

Vorsitzender: Bürgermeister Ulr ich Krieger

Mutter Karl-Martin CDU

Eichmann Paul FW

Terbeck Robert SPD

Zudem wurden folgende Feuerwehrangehörige als Mitglieder des beratenden Ausschusses gewählt:

Ordentliche Mitglieder

REBHOLZ Markus Feuerwehrkommandant

LAMADE Thomas stellv. Feuerwehrkommandant

Konzept: Nach Abstimmung zwischen den Fraktionen wird vorgeschlagen in die Projektgruppe Brandschutzbedarfs-plan folgende Mitglieder zu entsenden:

Vorsitzender: Bürgermeister Ulr ich Krieger

Stepanek Rainer CDU

Eichmann Paul FW

Amann Torsten SPD

Thomas Malte GRÜNE

Rebholz Markus Feuerwehrkommandant

Lamade Thomas stellv. Feuerwehrkommandant

Beschluss: Der Gemeinderat wählt in offener Wahl die im Konzept aufgeführten Mitglieder in die Projektgruppe Brand-schutzbedarfsplan.

Page 14: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

129

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss

8. Aufhebung der Projektgruppen Freianlagen Rappen stein und der AG „Schulentwick-

lung“ Sachstand: Projektgruppe Freianlagen Rappenstein Die Projektgruppe Freianlagen Rappenstein besteht aus verschiedenen Mitgliedern des Gemeinderates und betroffenen Personenkreisen beim Bildungszentrum Rappenstein. Sie erarbeitete in der Vergangenheit ein Anforderungsprofil für die Umgestaltung des im Sanierungsgebiet „Dreispitz“ liegenden Geländes. Anleh-nend daran wurden vier Landschaftsarchitekturbüros beauftragt, eine zukunftsfähige Gestaltung zu erarbei-ten. Diese Entwürfe wurden sodann durch eine Jury bewertet. Die Vorstellung der Arbeiten erfolgt am 16.07.2014. Eine Beratung im Gemeinderat zum weiteren Vorgehen bei der Gestaltung der Freianlagen Rappenstein wird im Herbst erfolgen. Aufgrund des fortgeschrittenen Projektstands und Weitergabe der Entscheidungsfindung an den Gemeinde-rat über die künftige Gestaltung am Bildungszentrum Rappenstein ist die Aufgabe der Projektgruppe abge-schlossen. Eine Fortführung der Projektgruppe ist nicht mehr erforderlich. Für die Bauphase kann bei Bedarf eine eigene Projektgruppe gebildet werden. Arbeitsgruppe „Schulentwicklung“ Die Arbeitsgruppe „Schulentwicklung“ besteht aus verschiedenen Mitgliedern des Gemeinderates, Vertretern des Lehrerkollegiums der Hans-Thoma-Schule und deren Leitung. Die künftige Ausrichtung der Schule soll im Herbst im Gemeinderat diskutiert werden. Je nach Beratungsergebnis soll dann die Projektstruktur neu ausgestaltet werden. Die Arbeitsgruppe in der bisherigen Form wird deshalb nicht mehr benötigt. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Projektgruppe Freianlagen Rappenstein und Arbeitsgruppe „Schulentwick-lung“ aufzuheben. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss 9. Baugebiet „Westlich Schreibach I“ Erlass einer Rechtsverordnung zum Schutz Gewässer randstreifen Sachstand: Die Teilbebauungsplanänderung „Westlich Schreibach I“ ist seit dem 05.04.2013 rechtskräftig. Im Zusammenhang mit der beim Landratsamt Waldshut (Amt für Umweltschutz) beantragten Genehmigung zur Verlegung bzw. Neuanlage der Entwässerungsgräben entsprechend der Vorgaben des Bebauungspla-nes hat uns das Amt für Umweltschutz auf die Einhaltung folgender gesetzlicher Bestimmung hingewiesen:

Seit dem 01.01.2014 gilt nach der Änderung des Wassergesetzes Baden-Württemberg für den Innenbe-reich ein gesetzlicher Gewässerrandstreifen von 5 m beidseits des Gewässers (§ 29 Abs. 3 Nr. 2 WG). In den Gewässerrandstreifen ist u.a. die Errichtung von baulichen Anlagen verboten. Nach der neuen Rechtslage kann nach Rücksprache mit dem Amt für Umweltschutz auf diese gesetzlichen Vorgaben

Page 15: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

130

nicht verzichtet werden. Übergangsvorschriften für bereits vor Inkrafttreten des neuen Wassergesetzes begonnene oder abgeschlossene Bauvorhaben fehlen.

Die neue Rechtslage hat zur Folge, dass im Geltungsbereich der rechtskräftigen Bebauungsplanänderung „Westlich Schreibach I“ nach der geplanten Verlegung und Neuanlage der Entwässerungsgräben der ge-setzlich zwingend vorgeschriebene Gewässerrandstreifen von 5 m beidseits in Bezug auf die geplante Be-bauung nicht eingehalten werden. In dieser Situation bestehen die nachfolgend aufgeführten zwei Lösungsmöglichkeiten:

1. Erlass einer Rechtsverordnung Nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 WG kann die Stadt im Einvernehmen mit der Wasserbehörde durch Rechts-verordnung schmalere Gewässerrandstreifen festsetzen, soweit die mit den Grundsätzen des § 38 Wasserhaushaltsgesetz vereinbar ist und Gründe des Wohls der Allgemeinheit nicht entgegenste-hen.

2. Befreiung im Einzelfall Alternativ könnte die zuständige Behörde von einem (Bau-)Verbot eine widerrufliche Befreiung ertei-len, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Maßnahme erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Bei Vorhaben, die mit einer baurechtlichen Entscheidung einhergehen, entscheidet das Baurechts-amt im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde und der Gemeinde.

Konzept: Im Baugebiet „Westlich Schreibach I“ liegen 28 Baugrundstücke (teilweise auch mit dem Baufenster) inner-halb des gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerrandstreifens von 5 m. Mit dem Erlass einer Rechtsverordnung (Nr. 1) ließe sich eine Vielzahl von Fällen einmalig und abschlie-ßend regeln. Der vorliegende Entwurf der Rechtsverordnung orientiert sich an einem Muster des Gemeindetages. Zu-ständig für den Erlass der Rechtsverordnung ist die Stadt Laufenburg (Baden) im Einvernehmen mit der Wasserbehörde. Die Rechtsverordnung würde für den Bereich des Hauptgrabens einen Gewässerrandstreifen von beidseits 2 m und im Bereich des restlichen Wassergrabens einen Gewässerrandstreifen von 0,5 m festsetzen. Der Gewässerrandstreifen läge ausschließlich auf städtischen Grundstücken. Verfahren zum Erlass der Rechtsverordnung:

1. In einem ersten Schritt beschließt der Gemeinderat den Entwurf der Rechtsverordnung und deren öffentliche Auslegung innerhalb eines Monats. Innerhalb der Monatsfrist erfolgt die Vorlage des Ent-wurfs der Rechtsverordnung bei der Wasserbehörde, die das Einvernehmen erteilt. Anmerkung: Die Erteilung des Einvernehmens ist der Stadt Laufenburg (Baden) durch die Wasserbehörde be-reits in Aussicht gestellt worden.

2. Beschluss der Rechtsverordnung durch den Gemeinderat, ggf. mit vorherigem Beschluss über die

eingegangenen Bedenken und Anregungen. Danach Inkrafttreten der Rechtsverordnung durch öf-fentliche Bekanntmachung.

Bei der Erteilung einer Befreiung im Einzelfall (Nr. 2) hätte das Landratsamt Waldshut (Baurechtsamt) nach Anhörung der Wasserbehörde und der Stadt für jedes beantragte Bauvorhaben innerhalb eines Ge-wässerrandstreifens auf Antrag des Bauherrn über eine Einzelbefreiung zu entscheiden. Das Verfahren von Erteilungen der Einzelbefreiungen würde sich ggf. über einen längeren Zeitraum hinziehen und seinen Ab-schluss mit dem letzten Bauantrag für ein betroffenes Grundstück finden.

Page 16: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

131

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung den Erlass einer Rechtsverordnung über die Festsetzung von Gewässerrandstreifen im Innenbereich vor, um einmalig und abschließend alle in Frage kommenden Einzel-fälle zu klären. Der Erlass einer Rechtsverordnung ist mit § 38 WHG vereinbar. Die wesentlichen Tatbestände des § 38 sind in der Rechtsverordnung enthalten. Gründe des Wohls der Allgemeinheit stehen dem Erlass einer Rechts-verordnung nicht entgegen. Diskussion: Stadtrat Bernhard Gerteis gibt als Hinweis, dass die Gräben Teil des Entwässerungssystems sind. Insofern sind sie seiner Meinung nach auch bei der gesplitteten Abwassergebühr zu berücksichtigen. Die Kosten der Bewirtschaftung sollten zudem durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung beglichen werden. Stadtkämmerin Andrea Tröndle bestätigt, dass bei Nutzung der Oberflächenkanäle die Abwassergebühr veranlagt wird. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt,

1. den vorliegenden Entwurf der Rechtsverordnung zum Schutz der Gewässerrandstreifen im Bauge-biet „Westlich Schreibach I“ und

2. die Offenlage des Entwurfs der Rechtsverordnung für die Dauer eines Monats gemäß § 95 Abs. 7, 3 Wassergesetz 2013.

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss 10. Andelsbachmündung in den Rhein

- Sachstandsbericht zur Durchführung der Gewässerpf lege

Sachstand: In den Verwaltungshaushalt 2014 (Haushaltsstelle 1.6900.510000) wurden für die bauliche Unterhaltung der Andelsbachmündung in den Rhein 130.000.- € eingestellt. Geplant war die Ausbaggerung des Gewässerbettes im Bereich von der Straßenbrücke der Andelsbachstra-ße bis zur Einmündung in den Rhein. In der Vergangenheit wurde diese Maßnahme regelmäßig im Turnus von 10 bis 15 Jahren durchgeführt. Dabei wurden die Sedimente im Bachbett in seiner gesamten Länge von ca.120 m und der durchschnittlichen Breite von ca. 20 m vollständig entfernt. Auf Grund der sehr geringen Fließgeschwindigkeit in diesem Bereich, entstand durch die großflächige Ausbaggerung nahezu ein Stillge-wässer, in welchem sich im Lauf der Jahre wieder neue Sedimente gebildet haben. Hauptverantwortlich ist hierfür der Einstau des Rheins in den Mündungsbereich, bei welchem sich die mitgeführten Feststoffe abset-zen. Resultat dieses Prozesses ist die mittige Verlandung des Mündungsbereiches, wie sie im nachfolgenden Luftbild zu erkennen ist.

Page 17: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

132

Konzept: Der Andelsbach ist als Gewässer II. Ordnung eingestuft. Somit ist die Stadt Laufenburg (Baden) nach dem Wassergesetz von Baden-Württemberg für die Gewässerunterhaltung zuständig. Vor Ausschreibung und Durchführung der geplanten Gewässerbaumaßnahmen fand Anfang dieses Monates eine Besprechung mit allen fachlich beteiligten Stellen vor Ort statt. Die Vertreter des Regierungspräsidiums Freiburg der Referate Wasserstraßen und Fischereiwesen, des Landratsamtes Waldshut in der Zuständigkeit als Untere Wasserbehörde und der Energiedienst Holding AG als Betreiber des Rheinkraftwerkes, sowie der Naturschutzbeauftragte waren zugegen. In Abstimmung mit allen Teilnehmern wurde folgendes Ergebnis festgehalten: Einmündungsbereich Rhein/Rheinuferweg Der direkte Einmündungsbereich des Andelsbaches in den Rhein, beginnend bei der Brücke des Rheinufer-weges, liegt im Unterhaltungsbereich der Energiedienst Holding AG. Dies ist Inhalt der Bewilligung für die Nutzung der Wasserkraft des Rheins bei Laufenburg. Der dort vorhandene Geschiebekegel könnte bei einer weiteren Vergrößerung zu Schwierigkeiten beim Be-trieb des Fahrgastschiffes an der Anlegestelle führen. Die Sedimente werden von der Energiedienst Holding AG entfernt. Denkbar ist hierbei der Einsatz eines Saugbaggers mit einer Ausspülung in den Rhein. Die Energiedienst Holding AG wird die Maßnahme in direkter Absprache mit dem Regierungspräsidium Freiburg durchführen. Seitens der Stadt Laufenburg (Baden) besteht hierbei kein Handlungsbedarf. Der Betreiber der Personenschifffahrt wurde hierüber informiert.

Page 18: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

133

Rheinuferweg/Brücke Andelbachstrasse In dem ca. 120 m langen und ca. 20 m breiten Verlauf des Andelsbaches zwischen der Andelsbachstraße und dem Rheinuferweg hat sich im Laufe der Jahre eine mittige Verlandung ausgebildet. Das Gewässerbett hat sich hier zweigeteilt. Seitens der Fachleute besteht kein Handlungsbedarf, die mittige Verlandung zu beseitigen. Die Verlandung stellt kein Abflusshindernis dar und stellt darüber hinaus eine Entwicklungsfläche für Flora und Fauna dar. Durch den Rückbau der Verlandung entsteht ein typisches Stillgewässer, was dem Charakter des Andelsbaches als Fließgewässer widerspricht. Der vorhandene Durchlass bei der Brücke der Andelsbachstraße erfüllt seine Funktion. Eine Vergrößerung des Querschnittes ist nicht erforderlich. Primär regelt hier der Wasserstand des Rheins den lichten Quer-schnitt des Durchlasses. Bestandsaufnahme Andelsbachmündung Das Verhalten des Andelsbaches im Bereich der Einmündung im Rhein sollte nach Auffassung der Fachleu-te beobachtet werden, damit in Zukunft gezielt die Gewässerpflege geplant und durchgeführt werden kann. Hierzu ist es erforderlich, die heutige Situation zunächst festzuhalten. Dies soll durch eine vermessungs-technische Bestandsaufnahme erfolgen. In unbestimmten Abständen soll der Bereich kontrolliert werden, damit die Veränderungen des Gewässers festgestellt und falls erforderlich reguliert werden können. Fazit Die in 2014 eingestellten Haushaltsmittel in Höhe von 130.000.-€ werden gemäß der geschilderten Sachlage nicht benötigt. Die zu erbringende Bestandsvermessung kann im Rahmen der für die allgemeine Gewäs-serunterhaltung zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanziert werden. Diskussion: Stadtrat Bernhard Gerteis ist der Auffassung, dass im Bereich unter der B34 und Bahn eine Senke besteht in der sich Wasser teils staut. Er empfiehlt hier den Einbau einer Schwelle. Bürgermeister Ulrich Krieger erbittet dieses Detail direkt mit dem Bauamt zu besprechen, damit dort die Machbarkeit geprüft werden könne. Stadtrat Malte Thomas erkundigt sich nach dem Hochwasserplan der Landesregierung und ob dieser Be-reich der Andelsbachmündung darin auftaucht.

Page 19: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

134

Bürgermeister Ulrich Krieger berichtet, dass die Stadtverwaltung über 60 Hochwasserkarten für Laufenburg (Baden) erhalten habe. Eine abschließende Prüfung stehe noch aus. Nach ersten Erkenntnissen sei dieser Bereich jedoch nicht eingezeichnet. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht über die Gewässerpflegemaßnahmen in Bereich der An-delsbachmündung in den Rhein zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss 11. Ersatz Prozessleitsystem Wasserversorgung Sachstand: Durch die Abkündigung der Fa. Microsoft, das Betriebssystem Windows XP nicht mehr zu betreiben, muss das Prozessleitsystem der Wasserversorgung (basierend auf Windows XP) erneuert werden. Das Prozess-leitsystem überwacht und steuert die Wasserversorgung der Stadt Laufenburg. Support und Pflege des Betriebssystem Windows XP wurde zum 15.April abgekündigt. Dass Prozessleitsystem kann daraufhin nicht mehr sicher betrieben werden und muss zwingend erneuert werden. Konzept: Das vorhandene Prozessleitsystem der Fa. SAE IT-Systeme soll vom gleichen Hersteller ersetzt werden. Das Angebot beinhaltet die Erneuerung der Software und des Arbeitsplatzrechners. Der Nettobetrag beläuft sich auf 10.872,00 €. Weitere Hersteller wurden nicht angefragt, da eine Umstellung auf ein Prozessleitsystem eines anderen Herstellers umfangreiche Hardwareumstellungen nach sich ziehen würde. Aufgrund der kurzfristigen Ankündigung durch Microsoft, das Windows XP Betriebssystem abzukündigen, wurden im Wirtschaftsplan 2014 der Stadtwerke keine Mittel für die Erneuerung des Prozessleitsystems eingeplant. Der Betrag von 10.872,00 € muss deshalb außerplanmäßig bereitgestellt werden. Diskussion: Stadtrat Bernhard Gerteis gibt den Hinweis, dass es sich um den Haushalt der Stadtwerke handle. Dies wird von Bürgermeister Ulrich Krieger bestätigt und auf die Vorlage verwiesen. Beschluss: Der Gemeinderat der Stadt Laufenburg(Baden) beschließt, den Betrag von netto 10.872,00 € für den Ersatz des Prozessleitsystems als außerplanmäßige Ausgabe bereitzustellen. Derr Gemeinderat vergibt den Auftrag für den Ersatz des Prozessleitsystem an die Fa. SAE IT-System.

Page 20: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

135

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss 12. Beschlussfassung über die Annahme von Spenden Annahme/Vermittlung einer Spende, Schenkung oder äh nlichen Zuwendung

Datum Zuwendungsgeber/-in Betrag bzw. Gegen- von dem/der Zuwendungs- stand und (ge- geber/-in gewünschter (Name, Anschrift) schätzter) Wert Verwendungszweck in Euro

02.07.2014 BlechART GmbH 199,00 Tierskulputur für die Kinder-

Dr.-Rudolf-Eberle-Straße 7 krippe Löwenburg 79725 Laufenburg(Baden)

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme bzw. Vermittlung der vorstehenden Spende zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss 13. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlic hen Sitzungen Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten des FC Binzgen Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für das Überbrückungsdarlehen der Sparkasse Hochrhein in Höhe von 21.000,00 € mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2017 zu Gunsten des FC Binzgen für die Erneuerungsmaßnahmen im Clubheim Binzgen vorbehaltlich der Genehmigung des Land-ratsamtes. Die Ausfallbürgschaft wird in Höhe von 80% aus der Darlehenssumme, d.h. für einen Betrag in Höhe von 16.800,00 €, befristet bis zum 31.12.2017 übernommen. 14.Mitteilungen und Bekanntmachungen der Stadtverwa ltung 14.1. Sachstand Kreisverkehr Binzgen Bürgermeister Ulrich Krieger berichtet, dass das Landratsamt bereits seit dem Frühjahr 2013 den Rückbau des Lichtmastes im Kreisverkehr Binzgen betreibt, da er für das Landratsamt eine Gefahr darstelle. Die Stadtverwaltung Laufenburg (Baden) hat dem Landratsamt Waldshut mitgeteilt, dass sie diese Einschätzung nicht teilt und dabei insbesondere auch auf das eigene Gutachten des Landkreises Waldshut verwiesen, welches ausdrücklich Alternativen zulässt. Bürgermeister Ulrich Krieger zitiert sodann Passagen des Gutachtens, in dem dargelegt wird, dass ein Ab-

Page 21: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

136

bau des Lichtmastes zu prüfen wäre, es jedoch alternative Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr gibt. Bürger-meister Ulrich Krieger berichtet des Weiteren von mehreren Gesprächen mit dem Landratsamt, in denen es leider nicht gelungen ist, die Behörde davon zu überzeugen, den Lichtmast stehen zu lassen. Im Frühjahr des Jahres 2014 habe Bürgermeister Ulrich Krieger dann nochmals um Aufschub gebeten, da Stadtrat Robert Terbeck das Regierungspräsidium und den Verkehrsminister anschreiben wollte. Leider blieb auch dies ohne Erfolg. Auch unkonventionelle Maßnahmen wurden von Seiten der Stadtverwaltung vorgeschlagen, (z. B. Verset-zung des Ortseingangsschildes) jedoch habe auch auf diese Vorschläge das Landratsamt kein Einlenken signalisiert. Bürgermeister Ulrich Krieger berichtet, dass der strittige Straßenmast beim Bau gesetzt wurde, um die Ver-kehrssicherheit zu erhöhen. Die Stadt hat damals als Entgegenkommen die Kosten hierfür übernommen, weil man damit auch die beim Bau des Kreisverkehrs wegfallende Gehwegbeleuchtung ersetzt hatte. Im Gespräch mit dem Landratsamt wurde von Seiten der Stadtverwaltung deutlich gemacht, dass eine Be-leuchtung an dieser Stelle für dringend erforderlich gehalten wird, da dies im Gutachten ausdrücklich erwähnt wird ( Zitat „Der Kreisel ist bei der Anfahrt auf der Binzger Straße – aus Richtung Niederhof – erst spät er-kennbar.“) Das Landratsamt Waldshut sieht dies nicht so. Nach einigen Gesprächen und der Tatsache, dass der Gehweg früher beleuchtet war, hat das Landratsamt nun mitgeteilt, dass es den Lichtmast definitiv abbaut, ob die Stadt möchte oder nicht. Von Seiten der Stadt Laufenburg (Baden) könne man sich nun überlegen ob eine Beleuchtung gewünscht wird. Hierbei würde man sich mit 50 % der Kosten beteiligen. Bürgermeister Ulrich Krieger erachtet eine Ausleuchtung des Kreisverkehrs als richtig, da er sonst tatsächlich eine Gefahr darstellen könnte. Jedoch fragt er sich warum dies auf Kosten der Stadt Laufenburg (Baden) erfolgen soll, da diese nicht der Verursacher des jetzt veranlassten Abbaus wäre. Er sieht hierbei das Land-ratsamt Waldshut in der Pflicht. Die Gehwegbeleuchtung sieht er ebenfalls als notwendig an und möchte daher dem Landratsamt Waldshut folgende Stellungnahme mitteilen: 1. Die Stadt Laufenburg (Baden) ist mit der Verlegung des Lichtmastes nicht einverstanden. 2. Die Stadt Laufenburg (Baden) möchte eine Beleuchtung (zumindest auf der Gehwegseite). Der Landkreis hat als Verursacher die Kosten zu tragen. 3. Hinweis: Sollte ein Unfall wegen Verschlechterung der Verkehrssituation passieren, sehen wir die Verant-wortung beim Landratsamt Waldshut und weisen hierauf ausdrücklich hin. Ergänzend berichtet Bürgermeister Ulrich Krieger, dass er über das Wochenende aufgrund der Berichterstat-tung einer Zeitung bereits sehr viel E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern bekommen habe, die sich über die geplante Maßnahme beschweren. Er könne den Ärger hierüber verstehen, möchte jedoch auch sagen, dass die Stadt Laufenburg (Baden) der falsche Adressat ist. Bürgermeister Ulrich Krieger ist der Auffassung, dass hier praxisfern gehandelt wird und er ist enttäuscht, wie wenig man die Menschen vor Ort ernst nimmt und sich einfach hinter Vorschriften verschanzt. Stadtrat Robert Terbeck würde den Text an das Landratsamt dahingehend ergänzen, dass die Stadt Laufen-burg (Baden) nicht bereit, ist eine Beleuchtung zu bezahlen, weil die Maßnahme durch den Landkreis erfor-derlich wird. Insofern soll von dort die volle Kostenübernahme erfolgen. Des Weiteren berichtet er, dass er den Landesverkehrsminister angeschrieben habe und von dort als Antwort erhielt, dass ein Abwägungspro-zess stattfinden müsse. Dieser habe jedoch in diesem Fall nicht stattgefunden. Stadtrat Gerhard Tröndle hält die Anordnung für Schwachsinn. Eine bessere Ausleuchtung sei nicht zu erzie-len. Stadtrat Bernhard Gerteis ist der Auffassung, dass die zwei Gehwegleuchten außerorts sind und daher durch das Landratsamt zu bezahlen sind. Zudem sind alle Zufahrten auf den Kreisverkehr tangential, außer die von Niederhof. Insofern wäre ein Vorschlag auch, die Zufahrt dort so anzupassen, dass auch diese tangential ist. Dann wäre der Sache auch geholfen. Stadtrat Malte Thomas erkundigt sich ob der Kreisel am Ortsrand oder auf freier Strecke liegt. Bürgermeister Ulrich Krieger erklärt, dass dies nicht genau definiert sei. Es sei nur von außerhalb des Ortes

Page 22: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

137

die Rede. Stadtrat Paul Eichmann empfiehlt die Verantwortlichkeit für die Gefahr auf das Landratsamt Waldshut zu übertragen. Stadtrat Frank Dittmar empfiehlt zudem den Unmut der Laufenburger Bürger im Brief zu erwähnen und dass von dort diese Maßnahme nicht verstanden wird. 14.2. Arbeitsvergaben Bürgermeister Ulrich Krieger informiert den Gemeinderat über verschiedene Arbeitsvergaben zu Baumaß-nahmen: 1. Verglasungsarbeiten im Foyer der Hebelschule Rhi na Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel belaufen sich auf 50.000,00 €. Der Auftrag wurde an die Firma Schlachter aus Dogern mit einer Bruttoauftragssumme von 31.215,22 vergeben. Die Ausführung wird vo-raussichtlich Ende August 2014 erfolgen. 2. Belagsanierung auf dem Sportplatz der Hebelschul e Rhina Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel belaufen sich auf 24.000,00 €. Der Auftrag wurde an die Firma Polytrack GmbH in München mit einer Bruttoauftragssumme von 19.151,22 € vergeben. Die Ausführung wird im August/September 2014 sein (witterungsbedingt). 3. Sonnenschutz über dem Sandkasten der Kinderkripp e Löwenburg Nach Absprache und Beratung zwischen der Verwaltung und der Krippenleitung wird der Auftrag an die Fir-ma Schlageter in Dogern mit einer Auftragssumme von 7216,23 € (Brutto) vergeben. Die Ausführung soll noch Ende des Monats erfolgen. 4. Straßensanierung Bürgermeister Ulrich Krieger berichtet, dass die Ausschreibung am 25.07.2014 und die Vergabe der Aufträge am 14.08.2014 erfolgen sollen, so dass eine Ausführung ab September 2014 noch gewährleistet ist. 14.3. Hangrutsch Gartenstrandbad Bürgermeister Ulrich Krieger berichtet, dass aufgrund des Unwetters in der Nacht vom 04.07. auf den 05.07.2014 der Hang vom E-Center zum Gartenstrandbad teilweise abgerutscht ist und es zu Schäden kam. Stadtbaumeister Theo Merz, Herr Christian Gerspacher und Bürgermeister Ulrich Krieger machten sich über das Ausmaß des Schadens am Samstagvormittag vor Ort ein Bild. Die vermutete Ursache ist eine nicht funk-tionierende Oberflächenentwässerung vom E-Center. Überflutetes Wasser hat den Hang mitgenommen. Von Seiten der Stadt Laufenburg (Baden) wurde ein Geologe eingeschaltet, der weitere Erdrutsche bei wei-terer Überflutung nicht ausschließen kann. Es wurden daher Sicherungsmaßnahmen ergriffen, indem Schal-bretter installiert wurden und eine Tauchpumpe aufgebaut wurde. Das Schadensvolumen beträgt nach grober Schätzung mindestens 20.000,00 € und der Hang muss wohl neu aufgebaut werden. Als Folge ist die hintere Liegewiese aus Sicherheitsgründen teilweise gesperrt und schränkt den Badebetrieb ein. EDEKA hat selbst einen Sachverständigen beauftragt und hinzugezogen. Bisher erfolgte jedoch noch keine Rückmeldung, ob der Schaden anerkannt wird. Weiter teilt Bürgermeister Ulrich Krieger, dass der abgestorbene Baum im vorderen Bereich aufgrund des Sturms weitere Äste verlor und dieser dann nach Rücksprache mit den Fraktionssprechern zwischenzeitlich gefällt wurde, da aufgrund des Zustands keine Besserung zu erwarten war. So konnte zumindest der vordere Teil der Liegewiese wieder voll nutzbar gemacht werden. 14.4. Ankunft Drehleiter Bürgermeister Ulrich Krieger berichtet, dass am Freitagabend in Laufenburg (Baden) die neue Drehleiter eingetroffen ist. Sie wurde von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und des Gemeinderates sehr freudig in Empfang genommen. Nach einer Erstschulung vor Ort wurden die Feuerwehrangehörigen am vergangenen und auch am kommenden Wochenende eingewiesen. Zudem werden auch immer wieder Einweisungsfahr-

Page 23: LaufenburgDer Bürgermeister verweist auf die Spezialausgabe BWGZ 11-12/2014, in der die rechtliche Stellung der Mitglieder des Gemeinderates erläutert ist, hin. Der Bürgermeister

G:\Gemeinderat\öffentlich\Gemeinderat 2014\Protokolle\Gemeinderat öffentlich\2014-07-21.docx

138

ten im Stadtgebiet unternommen. Die neue Drehleiter bedeute einen Zugewinn an Sicherheit für alle Bürge-rinnen und Bürger. Es handle sich auch um das teuerste Fahrzeug im Fuhrpark der Stadt. 15. Verschiedenes Blumenschmuck in der Stadt Stadtrat Maria Theresia Rist berichtet von Besuchern aus Frick in der Schweiz, die sich sehr lobend über den Blumenschmuck in der Stadt Laufenburg (Baden) geäußert hätten. Sie bittet dies an die Technischen Betriebe weiter zu geben. Dampfsägeareal Stadtrat Gabriele Schäuble ist der Auffassung, dass das Dampfsägeareal noch nicht ausreichend durch die Eigentümer gesichert wurde. Bürgermeister Ulrich Krieger erklärt, dass die Anordnung vom Landratsamt Waldshut überwacht werde. Der Protokollführer: Der Bürgermeister: Der Gemei nderat