30
Jahrgang 2014 Mittwoch, 18. Juni 2014 Nummer 06 C M Y K Lichtensteiner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Lichtenstein und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Rund um den Auersberg“ mit den Mitgliedsgemeinden St. Egidien und Bernsdorf 2004 – 10 Jahre Europäische Grundschule – 2014 Einladung zum Schulfest am 27. Juni 2014 von 14.00 bis18.00 Uhr Spiel und Spaß auf dem Bauernhof über 30 Spiel- und Beschäftigungsangebote (Reiten, Voltigieren, Tigerenten-Rodeo u.v.m.) 25 große und kleine Bauernhoftiere zum Bestaunen und Streicheln großer Bauernmarkt für Ihren Wochenendeinkauf reichhaltiges Speise- und Getränkeangebot Alle Infos: www.eurogrundschule-lichtenstein.de Foto: Europäische Grundschule

LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

Jahrgang 2014 Mittwoch, 18. Juni 2014 Nummer 06

CMYK

Lichtensteiner AnzeigerAmtsblatt der Stadt Lichtenstein und Mitteilungsblatt

der Verwaltungsgemeinschaft „Rund um den Auersberg“

mit den Mitgliedsgemeinden St. Egidien und Bernsdorf

2004 – 10 Jahre Europäische Grundschule – 2014Einladung zum Schulfest

am 27. Juni 2014 von 14.00 bis18.00 Uhr

Spiel und Spaß auf dem Bauernhof• über 30 Spiel- und Beschäftigungsangebote

(Reiten, Voltigieren, Tigerenten-Rodeo u.v.m.)• 25 große und kleine Bauernhoftiere zum Bestaunen und

Streicheln• großer Bauernmarkt für Ihren Wochenendeinkauf• reichhaltiges Speise- und Getränkeangebot

Alle Infos: www.eurogrundschule-lichtenstein.deFoto: Europäische Grundschule

Page 2: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

CMYK

2

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

AMTLICHE MITTEILUNGEN

In der 4. ordentlichen öffentlichen Stadtratssitzung am15. Mai 2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 01/05/2014Freigabe von Medienmitteln für die StadtbibliothekDer Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt die Haushaltsfreiga-be in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 78SächsGemO in Höhe von 4.000,00 Euro für Medienmittel zurAktualisierung und Erneuerung des Bibliotheksbestandes.

Beschluss-Nr.: 02/05/2014Bestätigung einer Zuwendung für die Grundschule RödlitzDer Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt auf der Grundlagedes § 73 Abs. 5 SächsGemO die Annahme einer Schenkung vonSachgegenständen, konkret Funktionsmobiliar für den Hort unddie Grundschule Rödlitz, im Wert von 5.000,00 Euro netto.

Beschluss-Nr.: 03/05/2014Veräußerung einer Teilfläche des Grundstücks Flurstück-Nr.888/27 Gemarkung Lichtenstein1. Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein genehmigt den Verkauf

einer Teilfläche von ca. 500 m2 des Grundstückes Flurstück-Nr.888/27 der Gemarkung Lichtenstein.

2. Der Bürgermeister wird zum Abschluss des Kaufvertragesbeauftragt und bevollmächtigt.

Beschluss-Nr.: 04/05/2014Kauf eines Fahrzeuges Typ VW Crafter im Rahmen der Ablö-sung eines SponsoringvertragesDer Stadtrat der Stadt Lichtenstein erteilt die Zustimmung für denErwerb des Fahrzeuges Crafter zum Preis von brutto 6.000,00Euro.

Beschluss-Nr.: 05/05/2014Beschluss zum Beginn des Einziehungsverfahrens nach§ 8 SächsStrG für das Flurstück Nr. 789, Gemarkung Lichten-stein – Verbindungsweg zwischen „Am Mühlgraben“ und„Lohberg“Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt die Durchführungdes Einziehungsverfahrens nach § 8 SächsStrG für das FlurstückNr. 789, Gemarkung Lichtenstein – Verbindungsweg zwischen „AmMühlgraben“ und „Lohberg“.

Beschluss-Nr.: 06/05/2014Rechtsmittel gegen das Urteil des VerwaltungsgerichtesChemnitz vom 02.04.2014 im Verwaltungsstreitverfahren„Sicherheitsneugründung des Zweckverbandes Gewerbe-gebiete „Am Auersberg/Achat“1. Der Bürgermeister wird beauftragt, gegen das Urteil des

Verwaltungsgerichtes Chemnitz vom 02.04.2014 Az.: 1 K 2/14(Stadt Lichtenstein gegen den Landkreis Zwickau wegen„Sicherheitsneugründung“ des Zweckverbandes Gewerbege-biete „Am Auersberg/Achat) Berufung einzulegen.

2. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, Herrn RechtsanwaltHanke mit der Vertretung der Stadt auf der Basis einer ange-messenen Honorarvereinbarung auch im Berufungsverfahrenzu beauftragen.

Beschluss-Nr.: 07/05/2014Veräußerung der Geschäftsanteile an der SRM Sachsenring-Rennstrecken-Management GmbH1. Der Bürgermeister wird beauftragt Verkaufsverhandlungen

über die Abgabe von Geschäftsanteilen bzw. Teilgeschäfts-

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Lichtensteinanteilen der Stadt Lichtenstein an der SRM Sachsenring-Renn-strecken-Management GmbH (SRM GmbH) mit der GemeindeCallenberg aufzunehmen.

2. Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt den Stadtrat überdas Ergebnis der Verkaufsverhandlungen zu informieren undggf. eine konkrete Verkaufsentscheidung dem Stadtrat zurEntscheidung vorzulegen.

Beschluss-Nr.: 08/05/2014Betriebsaufnahme des Daetz-Centrums Lichtenstein alsöffentliche Einrichtung in Regie der Stadt Lichtenstein zum01.07.2014 1. Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt auf der Grundla-

ge der Konzeption zur Übernahme des Daetz-Centrums Lich-tenstein in Regie der Stadt Lichtenstein vom 14.06.2012, desVertrages über die Fortsetzung der Betreibung des Daetz-Centrums Lichtenstein („Fortsetzungsvertrag“) in Regie derStadt Lichtenstein vom 12.12.2013 und des Betriebskonzeptesfür das Daetz-Centrum Lichtenstein als öffentliche Einrichtungder Stadt Lichtenstein die Betriebsaufnahme des Daetz-Centrums Lichtenstein als öffentliche Einrichtung in Regie derStadt Lichtenstein zum 01.07.2014

2. Der Bürgermeister wird mit der Schaffung sämtlicher Voraus-setzungen für Ziffer 1 beauftragt.

Beschluss-Nr.: 09/05/2014Zuschuss an die Daetz-Centrum Lichtenstein GmbH i. L. zurFortsetzung der Liquidation1. Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt die Zahlung

eines Zuschusses für das 2. Quartal 2014 in Höhe von59.700,00 Euro (davon 45.000,00 Euro Kulturraumförderung fürdas erste Halbjahr 2014 und 14.700,00 Euro Eigenanteil) an dieDaetz-Centrum Lichtenstein GmbH i. L. zur Fortsetzung derLiquidation der Daetz-Centrum Lichtenstein GmbH i. L.

2. Der Zuschuss dient der Erfüllung von unabweisbaren Verpflich-tungen (vor allem Lohnzahlungen, Betriebskostenzahlungen,Prüfkosten).

3. Die Haushaltsfreigabe durch den Stadtrat ist aufgrund der Zeitder vorläufigen Haushaltsführung nach § 78 SächsGemO erfor-derlich.

Beschluss-Nr.: 10/05/2014Neufassung der Hauptsatzung der Stadt LichtensteinDer Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt die Neufassung derHauptsatzung der Stadt Lichtenstein (Bearbeitungsstand06.05.2014).Die Satzung wird im Lichtensteiner Anzeiger Nr. 6/2014 öffentlichbekannt gegeben.

Beschluss-Nr.: 11/05/2014Fortschreibung des Sportstättenentwicklungskonzeptes derStadt Lichtenstein vom September 2001 im Bereich Außen-sportanlagen/Sportplätze einschließlich WiederaufbauplanHochwasser 2013 Einzelmaßnahme Nr. 36: „ErsatzneubauSportplatz Rödlitz an anderer Stelle“, Konzentration der Sport-plätze in Lichtenstein am Standort Stadion „Friedrich LudwigJahn“ und Errichtung einer Beachvolleyballanlage am Stand-ort „An der Jugendherberge“1. Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein bestätigt den Arbeitsstand

(April 2014) der Fortschreibung des Sportstättenentwicklungs-konzeptes vom September 2001 (SPOBELI 2001) mit demPlanungshorizont bis zum Jahr 2025 (SPOBELI 2025) alsGrundlage für die Weiterentwicklung der Außensportanlagenim Bereich der Sportplätze nach folgender Maßgabe:

Page 3: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

CMYK

3

AMTLICHE MITTEILUNGEN

1.1 Die Fortschreibung des SPOBELI 2025 ist für denBereich der Sportplätze auf die Standorte a) „Waldsportplatz“ im Ortsteil Heinrichsort, b) Stadion „Friedrich Ludwig Jahn“zu konzentrieren.

1.2 Die Umsetzung der Investitionsmaßnahmen gemäßZiffer 1.1, Buchstabe a) und b) soll wie folgt vorgenom-men werden: 1.2.1. Der infolge des Junihochwassers 2013 zerstörte

Sportplatz im Ortsteil Rödlitz wird auf der Grundla-ge des für die Stadt Lichtenstein bestätigtenWiederaufbauplanes für die kommunale Infra-struktur gemäß der Positionsnummer 36: „Ersatz-neubau Sportplatz Rödlitz an anderer Stelle“ undder Beschlüsse der Ortschaftsräte von Rödlitz undHeinrichsort am Standort des „Waldsportplatzes“im Ortsteil Heinrichsort realisiert. Der zerstörte Sportplatz in Rödlitz wird für dieZukunft entwidmet, eine Außerbetriebnahme desPlatzes ist durch die Hochwasserzerstörungbereits erfolgt.

1.2.2. Die Konzentration der Sportplätze im Kerngebietvon Lichtenstein soll am Standort des Stadions„Friedrich Ludwig Jahn“ nach Maßgabe folgenderVorgehensweise erfolgen:a) Entwidmung und Außerbetriebnahme des

Sportplatzes für die sportliche Nutzung „An derJugendherberge“ (Michelner Straße/Flurstück888/27) zum frühestmöglichen Zeitpunkt,

b) Konzentration der Sportplätze im StadtgebietLichtenstein auf den Standort Stadion gemäßder Variante 2 aus der Standortuntersuchungund Machbarkeitsstudie vom 06.03.2014 (Anla-ge 4 der Beschlussvorlage). Damit geht eineReduzierung der Sportplätze von 4 auf 2 einher,was der konzeptionellen Zielstellung im SPOBE-LI 2025 zur Herstellung der Nachhaltigkeit, zurReaktion auf die demografische Entwicklung,dem Auslaufen des Solidarpaktes II in 2019 undzur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ent-spricht (nachhaltiges Handeln).

1.2.3. Die Realisierung der Investitionsmaßnahmen lt. Nr.1.2. ist in einem zeitlichen Zusammenhang im Jahr2015 zu beginnen. Der Bürgermeister wird beauftragt und bevoll-mächtigt, gemeinsam mit den Ortschaftsräten undOrtsvorstehern von Rödlitz und Heinrichsort eineÜbereinstimmung zur Realisierung der Hochwas-serwiederaufbaumaßnahme am Standort „Wald-sportplatz“ Heinrichsort im Jahr 2015 herzustellen,um damit den zeitnahen Baubeginn beider Investi-tionsmaßnahmen in Heinrichsort und Lichtensteinim Jahr 2015 zu ermöglichen.

1.2.4. Der Bürgermeister wird mit der Herstellung folgen-der Voraussetzungen für den Standort Stadionbeauftragt:a) einen Antrag an die Förderstelle (Sächsische

Aufbaubank/SAB) möglichst gemäß Förder-richtlinie „Schulische Infrastruktur“ (Bestandteil

des kommunalen Pflichtaufgabenbereiches) bisspätestens 01.09.2014 nach Variante 2 (auf derGrundlage der Standortuntersuchung vom06.03.2014) zu stellen,

b) bis zur nächsten Sitzung des Stadtrates am12.06.2014 einen Finanzierungsvorschlag fürdie Haushaltsjahre 2015 und 2016 zur Beratungund Entscheidung vorzulegen, der dann alsprioritäre Baumaßnahme im Haushaltsansatz2015 zu planen und als Verpflichtungsermächti-gung für die mittelfristige Haushaltsplanung imHaushalt 2016 zu veranschlagen ist, wobeidem Stadtrat die in den sächsischen Förder-richtlinien bzw. Verwaltungsvorschriften defi-nierte Kann-Bestimmung: „Zuwendungen kön-nen gewährt werden an: …“ durchaus bewusstist.

1.2.5. Der Stadtrat und die Ortschaftsräte von Rödlitzund Heinrichsort werden gemeinsam mit demBürgermeister und den Ortsvorstehern das in ihrenjeweiligen Zuständigkeiten und Möglichkeitenstehende unternehmen, um die Voraussetzungenfür die zeitnahe Umsetzung beider Investitionsvor-haben in Heinrichsort und Lichtenstein im Jahr2015 zu schaffen.

2. Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein stimmt der Errichtung eines3-Feld-Beachvolleyballplatzes (Anlage 5 der Beschlussvorla-ge) am Standort Michelner Straße (Flurstück-Nr. 888/27) inEigenregie und Eigenfinanzierung der SSV Fortschritt Lichten-stein e. V., Abt. Volleyball, vorbehaltlich der Schaffung derdafür notwendigen Voraussetzungen zu. Er beauftragt denBürgermeister mit der Erarbeitung und Vorlage der erforderli-chen Vereinbarungserfordernisse sowie der erforderlichenStellungnahmen bis zum 30.05.2014.

Beschluss-Nr.: 12/05/2014Antrag der Fraktion der Freien Wähler Lichtenstein e. V. aufAbsetzen des Tagesordnungspunktes 4.11 Fortschreibungdes Sportstättenentwicklungskonzeptes der Stadt Lichten-stein vom September 2001 im Bereich Außensportanla-gen/Sportplätze einschließlich Wiederaufbauplan Hochwas-ser 2013 Einzelmaßnahme Nr. 36: „Ersatzneubau SportplatzRödlitz an anderer Stelle“, Konzentration der Sportplätze inLichtenstein am Standort Stadion „Friedrich Ludwig Jahn“und Errichtung einer Beachvolleyballanlage am Standort „Ander Jugendherberge“Stadtrat Herr Nordheim stellt im Namen der Fraktion der FreienWähler Lichtenstein e. V. den Antrag, den Tagesordnungspunkt4.11 von der heutigen Tagesordnung abzusetzen und auf dieTagesordnung der nächsten Stadtratssitzung am 12.06.2014aufzunehmen.

Der Antrag erhielt nicht die erforderliche Mehrheit.

Wolfgang SednerBürgermeister

NÄHERE INFORMATIONEN UNTER WWW.LICHTENSTEIN-SACHSEN.DE

Page 4: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

CMYK

4

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Inhaltsübersicht

Abschnitt I –Name, Rechtsstellung und Organe § 1 Die Stadt§ 2 Organe der Stadt§ 3 Verwaltungsgemeinschaft Lichten-

stein – „Rund um den Auersberg“§ 4 Wappen, Flagge, Siegel

Abschnitt II – Stadtrat § 5 Zusammensetzung des Stadtrats§ 6 Rechtsstellung und Aufgaben

Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats§ 7 Beschließende Ausschüsse des

Stadtrats§ 8 Aufgaben der beschließenden Aus-

schüsse§ 9 Beratender Ausschuss des Stadt-

rats§ 10 Aufgaben des beratenden Aus-

schusses

Abschnitt IV – Beiräte§ 11 Sonstige Beiräte§ 12 Aufgaben der sonstigen Beiräte

Abschnitt V – Bürgermeisterund Beigeordneter§ 13 Rechtsstellung des Bürgermeisters§ 14 Aufgaben des Bürgermeisters§ 15 Rechtsstellung des Beigeordneten§ 16 Aufgaben des Beigeordneten

Abschnitt VI – Beauftragte§ 17 Gleichstellungsbeauftragter

Abschnitt VII – Mitwirkung derBürgerschaft§ 18 Einwohnerversammlung§ 19 Bürgerbegehren

Abschnitt VIII – Ortschaftsverfassung§ 20 Einführung der Ortschaftsverfas-

sungen§ 21 Allgemeine Aufgaben der

Ortschaftsräte§ 22 Wichtige Angelegenheiten der

Ortschaft§ 23 Ortsvorsteher§ 24 Verwaltungsaußenstelle§ 25 Mitwirkung der Bürger§ 26 Sonstige Bestimmungen

Abschnitt IX – Schlussbestimmungen§ 27 Inkrafttreten

■ VorbemerkungAus Gründen der besseren Lesbarkeit wirdauf die gleichzeitige Verwendung männli-cher und weiblicher Sprachformen verzich-tet. Sämtliche Personen- und Funktionsbe-

Öffentliche Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt LichtensteinLandkreis Zwickau

zeichnungen in dieser Satzung geltengleichwohl für beiderlei Geschlecht.Gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 Sächs-GemO (Gemeindeordnung für den FreistaatSachsen) vom 18. März 2003 (SächsGVBl.Seite 55, 159), zuletzt geändert durch Arti-kel 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung desKommunalrechts vom 28. November 2013(SächsGVBl. Nr. 15/2013, Seite 822),beschließt der Stadtrat von Lichtenstein am15.05.2014 die folgende Hauptsatzung:

Abschnitt I – Name, Rechtsstellungund Organe

§ 1Die Stadt

(1) Die Stadt führt den Namen Lichtenstein.Sie ist kreisangehörige Kommune desLandkreises Zwickau.

(2) Das Gebiet der Stadt gliedert sich in:– Lichtenstein,– Rödlitz,– Heinrichsort.

(3) Das Gemeindegebiet der Stadt bildenalle Grundstücke der GemarkungenLichtenstein, Callnberg, Rödlitz undHeinrichsort. (Anlage – Flächendecken-der Auszug aus der Liegenschaftskarte,Stand 2014).

§ 2Organe der Stadt

Organe der Stadt sind der Stadtrat und derBürgermeister.

§ 3Verwaltungsgemeinschaft Lichtenstein

– „Rund um den Auersberg“Die Stadt Lichtenstein ist erfüllendeGemeinde der VerwaltungsgemeinschaftLichtenstein – „Rund um den Auersberg“für die Mitgliedsgemeinden Bernsdorf undSt. Egidien.

§ 4Wappen, Flagge, Siegel

(1) Das zweigeteilte Stadtwappen zeigt aufder linken Seite einen silbernen Turmauf rotem Grund und auf der rechtenSeite auf silbernem Feld zwei schrägge-stellte rote Querstreifen.

(2) Die Stadtflagge ist weiß-rot (Stadtfar-ben).

(3) Das Dienstsiegel zeigt im runden Innen-feld den Inhalt des Stadtwappens. Inder unteren Umschrift des Dienstsie-gels ist die Bezeichnung der Stelle, diedas Siegel führt, aufzunehmen. Hierbeizeigen die Köpfe der Buchstaben zumWappen. Im oberen Halbbogen derUmschrift sind die Worte „Stadt Lich-tenstein/Sachsen“ einzuprägen.

(4) Über das Führen des Stadtwappensund das Benutzen der Stadtflaggedurch Dritte entscheidet der Stadtrat.

Abschnitt II – Stadtrat

§ 5Zusammensetzung des Stadtrats

(1) Der Stadtrat besteht aus den Stadträtenund dem Bürgermeister als Vorsitzen-dem.

(2) Die Zahl der Stadträte wird gemäß § 29Abs. 2 SächsGemO auf 22 festgelegt.

§ 6Rechtsstellung und Aufgaben

(1) Der Stadtrat ist das Hauptorgan derStadt und die Vertretung der Bürger. Erlegt die Grundsätze für die Verwaltungder Stadt fest und entscheidet über alleAngelegenheiten der Stadt, soweit dieEntscheidung nicht einem beschließen-den Ausschuss oder dem Bürgermei-ster übertragen ist oder der Bürger-meister kraft Gesetzes zuständig ist.

(2) Der Stadtrat überwacht die Ausführungseiner Beschlüsse und sorgt bei Auftre-ten von Missständen in der Stadt-verwaltung für deren Beseitigung durchden Bürgermeister.

(3) Dem Stadtrat obliegt unter anderem:1. die Bestellung von Vertretern des

Bürgermeisters (§ 55 Abs. 2 i.V.m. §54 Abs. 1 SächsGemO);

2. die Beschlussfassung über die Zahlder Wahlkreise und ihre Abgrenzungfür die Wahl zum Stadtrat nachMaßgabe des § 2 KomWG (Kommu-nalwahlgesetz) sowie die Wahl desGemeindewahlausschusses für dieWahlen zum Stadtrat und denOrtschaftsräten (§ 9 KomWG);

3. die Bestellung der Mitglieder undderen Stellvertreter von beschlie-ßenden und beratenden Ausschüs-sen des Stadtrates;

4. die Bestellung der Mitglieder vonBeiräten;

5. die Entsendung von Vertretern in dieGesellschafterversammlung, denAufsichtsrat oder in die entspre-chenden Organe eines Beteili-gungsunternehmens im Sinne des§ 98 Abs. 1, 2 SächsGemO, soweitnicht der Bürgermeister die Stadtkraft Gesetz vertritt;

6. die Übertragung von Aufgaben aufbeschließende und beratendeAusschüsse sowie auf den Bürger-meister;

7. soweit nichts anderes bestimmt ist,die Bestellung von Bürgern zurehrenamtlichen Tätigkeit;

Page 5: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

CMYK

5

AMTLICHE MITTEILUNGEN

8. die Berufung sachkundiger Einwoh-ner als beratende Mitglieder in bera-tende und beschließende Aus-schüsse sowie Beiräte, soweitnichts anderes bestimmt ist;

9. die Entscheidung über die Ernen-nung, Einstellung, Höhergruppie-rung und Entlassung von Gemein-debediensteten der Entgeltgruppe12 bis 15 TVÖD, sowie die Festset-zung von außertariflichen Vergütun-gen, im Einvernehmen mit dem Bür-germeister;

10. der Erlass, die Änderung und dieAufhebung von Satzungen undRechtsverordnungen der Stadt,soweit gesetzlich nichts anderesbestimmt ist;

11. die Verfügung über Vermögen derStadt, das für die Stadt von erhebli-cher wirtschaftlicher Bedeutung ist;

12. die Entscheidung über die Annah-me oder Vermittlung von Spenden,Schenkungen oder ähnlichenZuwendungen (z.B. Sponsoring);

13. die Errichtung, Übernahme, we-sentliche Veränderung, vollständigeoder teilweise Veräußerung und dieAuflösung von Unternehmen undöffentlichen Einrichtungen sowie dieunmittelbare und mittelbare Beteili-gung an solchen;

14. die widerrufliche Entsendung vonVertretern in Organe eines Unter-nehmens des privaten Rechts undderen Verpflichtung einer frühzeiti-gen Unterrichtung über alle Angele-genheiten des Unternehmens vonbesonderer Bedeutung; in den im§ 28 Abs. 2 Nr. 16 und § 96a Abs. 1Nr. 2c SächsGemO genannten An-gelegenheiten üben die Vertreterder Stadt ihre Befugnisse aufgrundvon Beschlüssen des Stadtratesaus; in deren Angelegenheiten kannder Stadtrat Weisungen erteilen;

15. die Bestellung von Sicherheiten, dieÜbernahme von Bürgschaften undVerpflichtungen aus Gewährverträ-gen und den Abschluss der ihnenwirtschaftlich gleichkommendenRechtsgeschäfte, soweit sie für dieStadt von erheblicher wirtschaftli-cher Bedeutung sind;

16. ein Haushaltsstrukturkonzept;17. die Feststellung des Jahresab-

schlusses;18. die allgemeine Festsetzung von

öffentlichen Abgaben und privat-rechtlichen Entgelten;

19. der Verzicht auf Ansprüche derStadt und die Niederschlagung sol-cher Ansprüche, die Führung vonRechtsstreitigkeiten und der Ab-schluss von Vergleichen, soweit siefür die Stadt von erheblicher wirt-schaftlicher Bedeutung sind;

20. der Beitritt zu Zweckverbänden,sonstigen juristischen Personen desöffentlichen und privaten Rechts(z.B. Vereine) und der Austritt ausdiesen;

21. die Entscheidung über einen Aus-schließungsgrund bei Stadträtenwegen Befangenheit (§ 20 Abs. 3SächsGemO).

Abschnitt III – Ausschüssedes Stadtrats

§ 7Beschließende Ausschüsse des

Stadtrats(1) Aufgrund von § 41 Abs. 1 SächsGemO

werden folgende beschließende Aus-schüsse gebildet:1. der Verwaltungsausschuss;2. der Technische Ausschuss.

(2) Jeder dieser Ausschüsse besteht ausdem Bürgermeister als Vorsitzendenund sechs Stadträten und derenpersönlichen Vertretern aus der Mittedes Stadtrates. Die Zusammensetzungder Ausschüsse soll der Mandatsvertei-lung im Stadtrat entsprechen. Kommteine Einigung über die Zusammenset-zung eines beschließenden Ausschus-ses nicht zustande, ist nach Maßgabedes § 42 Abs. 2 SächsGemO zu verfah-ren.

(3) Der Bürgermeister kann den Beigeord-neten gemäß § 42 Abs. 3 SächsGemOmit seiner Vertretung im Vorsitz derbeschließenden Ausschüsse beauftra-gen.

(4) Die beschließenden Ausschüsse kön-nen gemäß § 44 Abs. 1 SächsGemOsachkundige Einwohner und Sachver-ständige zur Beratung einzelner Ange-legenheiten hinzuziehen.

(5) Der Stadtrat kann sachkundigeEinwohner widerruflich als beratendeMitglieder in die beschließenden Aus-schüsse berufen. Ihre Zahl darf die derStadträte im Ausschuss nicht errei-chen. Zugewählte sachkundige Ein-wohner sind ständige Mitglieder derAusschüsse, haben jedoch nur bera-tende Stimme, d. h. sie haben ein Teil-nahme-, Wortmeldungs- und Rede-recht, jedoch kein Antrags- und Stimm-recht.

(6) Ist eine Angelegenheit für die Stadt vonbesonderer Bedeutung, kann ein Fünf-tel aller Mitglieder eines beschließen-den Ausschusses verlangen, dass dieAngelegenheit dem Stadtrat zur Be-schlussfassung unterbreitet wird. Lehntder Stadtrat eine Behandlung ab,entscheidet der zuständige beschlie-ßende Ausschuss.

(7) Angelegenheiten, deren Entscheidungdem Stadtrat nach § 28 Abs. 2SächsGemO vorbehalten sind, sollen

den beschließenden Ausschüsseninnerhalb ihres Aufgabengebiets zurVorberatung zugewiesen werden.Angelegenheiten, die nicht vorberatenworden sind, müssen auf Antrag einesFünftels aller Mitglieder des Stadtratesdem zuständigen beschließenden Aus-schuss zur Vorberatung zugewiesenwerden.

§ 8Aufgaben der beschließenden

Ausschüsse(1) Der Verwaltungsausschuss ist zustän-

dig für:1. Innere Verwaltung;2. Sicherheit, Bildung und Kultur;3. Beteiligungsmanagement.

(2) Innerhalb der vorgenannten Zuständig-keit entscheidet der Verwaltungsaus-schuss über:1. den Vollzug des Haushaltsplans,

einschließlich Vergaben von Liefe-rungen und Leistungen, insbeson-dere Bauleistungen und Leistungennach HOAI, soweit der Betrag imEinzelfall mehr als 25.000 Euro, abernicht mehr als 100.000 Euro be-trägt, wobei sich die Wertgrenze aufden einheitlichen wirtschaftlichenVorgang, bei voraussehbar wieder-kehrenden Aufträgen, auf den Jah-resbedarf bezieht;

2. die Bewilligung von überplanmäßi-gen und außerplanmäßigen Auf-wendungen von mehr als 20.000Euro, aber nicht mehr als 50.000Euro im Einzelfall. Die vorgenanntenWertgrenzen beziehen sich jeweilsauf den einheitlichen wirtschaftli-chen Vorgang. Eine Zerlegung einessolchen Vorganges in mehrere Teilezur Begründung einer anderenZuständigkeit ist nicht zulässig. Beivoraussehbar wiederkehrendenAufwendungen bezieht sich dieWertgrenze auf den Jahresbetrag;

3. die Einstellung, Entlassung undHöhergruppierung von Angestelltender Entgeltgruppen 9 bis 11 TVÖD;

4. die Stundung von Forderungen vonmehr als zwei Monaten bis zu sechsMonaten in unbeschränkter Höhe,im Übrigen bis zu einem Höchstbe-trag von 75.000 Euro;

5. den Verzicht auf Ansprüche derStadt oder die Niederschlagungsolcher Ansprüche, wenn derVerzicht oder die Niederschlagungim Einzelfall mehr als 5.000 Euro,aber nicht mehr als 12.500 Eurobeträgt;

6. Vergleiche in Rechtsstreitigkeitenmit einem Zugeständnis der Stadtüber 5.000 Euro bis 30.000 Euro;

7. die Veräußerung, den Erwerb undden Tausch von Grundeigentum

Page 6: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

CMYK

6

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

AMTLICHE MITTEILUNGEN

oder grundstücksgleichen Rechten,wenn der Wert mehr als 1.000 Euro,aber nicht mehr als 7.500 Euro imEinzelfall, beträgt;

8. die dingliche Belastung von Grun-deigentum, wenn der Wert desGrundstücks hierdurch wesentlichgemindert wird;

9. den Abschluss von Miet- undPachtverträgen mit einem jährlichenMiet- und Pachtzins von 12.500Euro bis 20.000 Euro;

10. der Erwerb und die Veräußerungvon beweglichem Vermögen vonmehr als 10.000 Euro, aber nichtmehr als 20.000 Euro im Einzelfall.

(3) Der Technische Ausschuss ist zustän-dig für:1. Bauleitplanung und Bauordnung,2. Wirtschaftsförderung,3. Straßenbeleuchtung, technische

Verwaltung der Straßen, Fuhrpark4. Versorgung und Entsorgung5. Verkehrswesen6. Feuerlöschwesen sowie Katastro-

phenschutz und Zivilschutz7. technische Verwaltung gemeindli-

cher Gebäude,8. Sport-, Spiel-, Bade- und Freizeitein-

richtungen, Park- und Gartenanlagen,9. Umweltschutz, Landschaftspflege

und Gewässerunterhaltung.(4) Innerhalb der vorgenannten Zuständig-

keit entscheidet der Technische Aus-schuss über:1. die Abgabe von Erklärungen des

Einvernehmens der Stadt übera. die Zulassung von Ausnahmen

von der Veränderungssperre(§ 14 Abs. 2 BauGB),

b. die Zulassung von Ausnahmenund die Erteilung von Befreiun-gen von den Festsetzungen desBebauungsplans (§ 31 BauGB),

c. die Zulassung von Vorhabenwährend der Aufstellung einesBebauungsplans (§ 33 BauGB),

d. die Zulassung von Vorhabeninnerhalb der im Zusammen-hang bebauter Ortsteile und imAußenbereich von besondererBedeutung (§§ 34–36 BauGB),

2. Festlegungen im Rahmen derGestaltungsfondssatzung.

§ 9Beratender Ausschuss des Stadtrates

(1) Gemäß den Bestimmungen des § 43Abs. 1 SächsGemO wird ein beratenderAusschuss für Jugend, Soziales, Kulturund Sport gebildet.

(2) Dem beratenden Ausschuss gehörenneben dem Bürgermeister als Vorsit-zenden acht Stadträte und deren per-sönliche Vertreter aus der Mitte desStadtrates an.

(3) Der Bürgermeister kann den Beigeord-neten mit seiner Vertretung im Vorsitzdes beratenden Ausschusses beauftra-gen (§ 42 Abs. 3 SächsGemO i.V.m.§ 43 Abs. 3 SächsGemO).

(4) Der beratende Ausschuss kann gemäߧ 44 Abs. 1 SächsGemO sachkundigeEinwohner und Sachverständige zurBeratung einzelner Angelegenheitenhinzuziehen.

(5) Der Stadtrat kann sachkundige Ein-wohner widerruflich als beratende Mit-glieder in den beratenden Ausschussberufen. Zugewählte sachkundige Ein-wohner sind vollberechtigte Mitgliederdes beratenden Ausschusses. Ihre Zahldarf die der Stadträte im Ausschussnicht erreichen.

§ 10Aufgaben des beratenden AusschussesDer Ausschuss für Jugend, Soziales, Kulturund Sport berät zu folgenden Angelegen-heiten:1. die Schulentwicklung, Aufgaben zur

Weiterführung der allgemeinen Bildung,bedarfsgerechte Bereitstellung vonKindertagesstätten nach den gesetzli-chen Vorschriften;

2. die Zusammenarbeit, UnterstützungFreier Träger von sozialen Einrichtun-gen, von Trägern der Freien Jugendhil-fe, die Planung und Unterstützung so-wie Förderung der allgemeinen Ju-gendarbeit;

3. die Planung, Unterstützung und Förde-rung der Altenhilfe, Maßnahmen zurIntegration Behinderter;

4. die Förderung und Unterstützung derVereinsarbeit, die Förderung der Kultur-und Kunstentwicklung;

5. die Pflege städtepartnerschaftlicherBeziehungen;

6. die Entwicklung des Tourismus;7. die Entwicklung des Vereinssports, der

Erholung und Freizeit, die Mitwirkungbei der Planung, dem Bau sowie derErhaltung von Sportanlagen, Sport-und Freizeitflächen.

Abschnitt IV – Beiräte§ 11

Sonstige Beiräte(1) Gemäß den Bestimmungen des § 47

SächsGemO werden folgende sonstigeBeiräte gebildet:1. Jugendbeirat;2. Seniorenbeirat.

(2) Der Jugendbeirat besteht aus vierMitgliedern des Stadtrates, aus derenMitte ein Vorsitzender und ein Stellver-treter gewählt werden und bis zu zwölfsachkundigen Einwohnern. Für jedesMitglied des Stadtrates ist ein persönli-cher Stellvertreter aus der Mitte desStadtrates zu bestellen.

(3) Der Seniorenbeirat besteht aus vierMitgliedern des Stadtrates, aus derenMitte ein Vorsitzender und ein Stellver-treter gewählt werden und bis zu sechssachkundigen Einwohnern. Für jedesMitglied des Stadtrates ist ein persönli-cher Stellvertreter aus der Mitte desStadtrates zu bestellen.

§ 12Aufgaben der sonstigen Beiräte

(1) Der Jugendbeirat unterstützt und berätden Stadtrat und die Stadtverwaltung.Zu seinen Aufgaben gehören insbeson-dere:1. Beratung und Erarbeitung von

Empfehlungen zur Einrichtung,Führung und Aufhebung vonJugendeinrichtungen und bei Fest-legungen von Angeboten auf demGebiet anderer städtischer Jugend-arbeit;

2. das Einbringen von Initiativen zurDurchführung von Vorhaben undMaßnahmen, die das Jugendlebenin der Stadt im Sinne des § 11 SGBVIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)ergänzen und bereichern.

(2) Der Seniorenbeirat ist ein ehrenamtlichwirkendes Gremium, das parteipolitischund weltanschaulich unabhängig istund sich als Interessenvertreter für älte-re Bürger der Stadt Lichtenstein ge-genüber Politik, Verwaltung und Öffent-lichkeit versteht. Der Seniorenbeiratgestaltet den demografischen Wandelder Gesellschaft konkret mit, indem erdie politische Teilhabe älterer Men-schen sichert und den generations-übergreifenden Zusammenhalt stärkt. Zu seinen Aufgaben gehören insbeson-dere:1. die Mitwirkung bei Planungen in der

Stadt;2. die Übermittlung von Informationen

und Interessen an den Stadtrat unddie Verwaltung sowie eine alters-spezifische Politikberatung;

3. die Öffentlichkeitsarbeit für ältereMenschen und eine neue Alterskul-tur;

4. die Unterstützung der in der Alten-arbeit tätigen Vereine, Wohlfahrts-verbände und Einrichtungen;

5. sowie die Zusammenarbeit mitanderen Seniorenverbänden.

Abschnitt V – Bürgermeister undBeigeordneter

§ 13Rechtsstellung des Bürgermeisters

(1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender desStadtrates und soweit nichts anderesbestimmt ist, der beschließenden undberatenden Ausschüsse sowie Leiterder Stadtverwaltung. Er ist stimmbe-

Page 7: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

CMYK

7

AMTLICHE MITTEILUNGEN

rechtigtes Mitglied des Stadtrats. DerBürgermeister vertritt die Stadt (§ 51Abs. 1 SächsGemO).

(2) Der Bürgermeister ist hauptamtlicherBeamter auf Zeit. Seine Amtszeit be-trägt sieben Jahre.

§ 14Aufgaben des Bürgermeisters

(1) Der Bürgermeister bereitet die Sitzun-gen des Stadtrates und der Ausschüs-se vor, vollzieht die Beschlüsse undmuss Beschlüssen des Stadtrates undder beschließenden Ausschüsse wider-sprechen, wenn er der Auffassung ist,dass sie rechtswidrig sind. Der Bürger-meister kann Beschlüssen des Stadtra-tes und der beschließenden Ausschüs-se widersprechen, wenn er der Auffas-sung ist, dass sie für die Stadt nachtei-lig sind (§ 52 SächsGemO).

(2) In dringenden Angelegenheiten, derenErledigung nicht bis zu einer ohne Fristund formlos einberufenen Stadtratssit-zung (§ 36 Abs. 3 Satz 4 SächsGemO)aufgeschoben werden kann, entschei-det der Bürgermeister gemäß § 52Abs. 4 SächsGemO anstelle des Stadt-rats. Die Gründe für die Eilentscheidungund die Art der Erledigung sind demStadtrat unverzüglich mitzuteilen. Glei-ches gilt für Angelegenheiten, für derenEntscheidung ein beschließender Aus-schuss zuständig ist.

(3) Der Bürgermeister hat den Stadtratüber alle wichtigen die Stadt und ihreVerwaltung betreffenden Angelegen-heiten zu unterrichten; bei wichtigenPlanungen und Vorhaben ist der Stadt-rat möglichst frühzeitig über dieAbsichten und Vorstellungen der Stadt-verwaltung und laufend über den Standund den Inhalt der Planungsarbeiten zuunterrichten. (§ 52 Abs. 5 SächsGemO)

(4) Der Bürgermeister ist für die sach-gemäße Erledigung der Aufgaben undden ordnungsgemäßen Gang der Stadt-verwaltung verantwortlich und regelt dieinnere Organisation der Stadtverwaltung(§ 53 Abs. 1 SächsGemO). Er legt imEinvernehmen mit dem Stadtrat denGeschäftskreis des Beigeordneten fest.(§ 55 Abs. 3 SächsGemO)

(5) Der Bürgermeister erledigt die Ge-schäfte der laufenden Verwaltung unddie ihm sonst durch Rechtsvorschriftoder vom Stadtrat übertragenen Aufga-ben in eigener Zuständigkeit. (§ 53 Abs.2 SächsGemO) Der Bürgermeister ist insbesonderezuständig für:1. den Vollzug des Haushaltsplans,

einschließlich Vergaben von Liefe-rungen und Leistungen, insbeson-dere Bauleistungen und Leistungennach HOAI, soweit der Betrag im

Einzelfall nicht mehr als 25.000 Eurobeträgt, wobei sich die Wertgrenzeauf den einheitlichen wirtschaftli-chen Vorgang, bei voraussehbarwiederkehrenden Aufträgen, aufden Jahresbedarf bezieht;

2. die Bewilligung von überplanmäßi-gen und außerplanmäßigen Auf-wendungen bis zu 20.000 Euro. Dievorgenannte Wertgrenze beziehtsich auf den einheitlichen wirt-schaftlichen Vorgang. Eine Zerle-gung eines solchen Vorganges inmehrere Teile zur Begründung eineranderen Zuständigkeit ist nichtzulässig. Bei voraussehbar wieder-kehrenden Aufwendungen beziehtsich die Wertgrenze auf den Jahres-betrag;

3. die Einstellung, Entlassung undHöhergruppierung von Angestelltender Entgeltgruppe 1 bis 8 TVÖD,Aushilfsangestellten, Arbeitern,Auszubildenden, Praktikanten undanderen in der Ausbildung stehen-den Personen;

4. die Stundung von Forderungen biszu zwei Monaten in unbeschränkterHöhe;

5. den Verzicht auf Ansprüche derStadt oder die Niederschlagungsolcher Ansprüche bis zu einerHöhe von 5.000 Euro im Einzelfall;

6. Vergleiche in Rechtsstreitigkeitenmit einem Zugeständnis der Stadtbis zu 5.000 Euro;

7. die Veräußerung, den Erwerb undden Tausch von Grundeigentumoder grundstücksgleichen Rechten,wenn der Wert nicht mehr als 1.000Euro im Einzelfall beträgt;

8. die dingliche Belastung von Grund-eigentum, wenn der Wert desGrundstücks hierdurch lediglich un-wesentlich gemindert wird;

9. den Abschluss von Miet- undPachtverträgen mit einem jährlichenMiet- und Pachtzins bis zu12.500 Euro;

10. der Erwerb und die Veräußerungvon beweglichem Vermögen bis zueinem Wert von 10.000 Euro imEinzelfall;

11. die Entscheidung über den Ab-schluss von Nachtragsvereinba-rungen bis zu einer Höhe von5.000 Euro im Einzelfall, jedochinsgesamt nicht mehr als 15.000Euro; wenn die Gesamtplanung desVorhabens nicht verändert wird,

12. die Führung von Rechtsstreitigkei-ten, wenn der Streitwert im Einzelfall5.000 Euro nicht übersteigt;

13. die Inanspruchnahme von Kassen-krediten;

14. die Umschuldung von Krediten, so-

fern damit für die Stadt keine finan-ziellen Belastungen besondererBedeutung verbunden sind;

15. die Gewährung von unverzinslichenLohn- und Gehaltsvorschüssen biszu einer Höhe von 1.000 Euro;

16. die Bestellung von Sicherheiten, dieÜbernahme von Bürgschaften undvon Verpflichtungen aus Gewähr-verträgen und den Abschluss derihnen wirtschaftlich gleich kommen-den Rechtsgeschäfte, soweit sieim Einzelfall den Betrag von10.000 Euro nicht übersteigen.

§ 15Rechtsstellung des Beigeordneten

(1) Der Stadtrat bestellt nach Maßgabe des§ 55 Abs. 1 SächsGemO einen Beige-ordneten.

(2) Der Beigeordnete wird als hauptamtli-cher Beamter auf Zeit bestellt. DieAmtszeit des Beigeordneten beträgtsieben Jahre.

§ 16Aufgaben des Beigeordneten

(1) Der Beigeordnete vertritt den Bürger-meister, neben dem Fall der Verhinde-rung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2SächsGemO, ständig in seinem Ge-schäftskreis.

(2) Dem Beigeordneten wird vom Bürger-meister im Einvernehmen mit demStadtrat gemäß § 55 Abs. 3 SächsGe-mO ein Geschäftskreis zugewiesen.

Abschnitt VI – Beauftragte§ 17

Gleichstellungsbeauftragter(1) Zur Verwirklichung des Grundrechts

der Gleichberechtigung von Mann undFrau bestellt der Bürgermeister einenGemeindebediensteten zum Gleich-stellungsbeauftragten (§ 64 Abs. 2SächsGemO).

(2) Der Gleichstellungsbeauftragte ist inder Ausübung seiner Tätigkeit unab-hängig und kann an Sitzungen desStadtrates und der für seinen Aufga-benbereich zuständigen Ausschüssemit beratender Stimme teilnehmen.

(3) Der Gleichstellungsbeauftragte istAnsprechpartner für die Gemeindebe-diensteten der Stadtverwaltung.

Abschnitt VII – Mitwirkung derBürgerschaft

§ 18Einwohnerversammlung

(1) Allgemein bedeutsame Angelegenhei-ten der Stadt sollen mit den Einwohnernerörtert werden. Zu diesem Zweck sollder Stadtrat nach den Maßgaben des§ 22 SächsGemO mindestens einmalim Jahr eine Einwohnerversammlung

Page 8: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

CMYK

8

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

anberaumen. Stadträte und der Bürger-meister sollen den Einwohnern fürFragen zur Verfügung stehen.

(2) Einwohnerversammlungen sind anzu-beraumen, wenn dies von den Einwoh-nern beantragt wird. Der Antrag mussunter Bezeichnung der zu erörterndenAngelegenheiten schriftlich eingereichtwerden; die elektronische Form istausgeschlossen. Der Antrag muss vonmindestens 10 v. H. der Einwohner, diedas 16. Lebensjahr vollendet haben,unterzeichnet sein. In dem Antrag solleine Vertrauensperson und eine stell-vertretende Vertrauensperson benanntwerden, die jede für sich zur Entgegen-nahme von Mitteilungen und Entschei-dungen der Stadt und zur Abgabe vonErklärungen ermächtigt ist.

(3) Die Einwohnerversammlung ist inner-halb von drei Monaten nach Eingangdes Antrages durchzuführen. Die Erör-terung einer Angelegenheit in einerEinwohnerversammlung kann innerhalbeines Jahres erneut nur dann beantragtwerden, wenn sich die Sach- undRechtslage wesentlich geändert hat.

§ 19Bürgerbegehren

Die Durchführung eines Bürgerentscheidskann von den Bürgern der Stadt schriftlichbeantragt werden (Bürgerbegehren); dieelektronische Form ist ausgeschlossen.Das Bürgerbegehren muss mindestens von10 v. H. der Bürger der Stadt unterzeichnetsein. Die Regelungen des § 25 Sächs-GemO gelten entsprechend.

Abschnitt VIII – Ortschaftsverfassung§ 20

Einführung der Ortschaftsverfassungen(1) In folgenden Ortsteilen ist eine Ort-

schaftsverfassung eingeführt:– Rödlitz,– Heinrichsort.

(2) Die Ortsteile Rödlitz und Heinrichsortführen ihren Namen als Zusatz: – Lichtenstein Ortsteil Rödlitz,– Lichtenstein Ortsteil Heinrichsort.

(3) Die räumlichen Grenzen der in Abs. 1genannten Ortsteile sind jeweils dieGemarkungen der früheren Gemeindengleichen Namens.

(4) Für die genannten Ortsteile wird jeweilsein Ortschaftsrat gebildet und einehrenamtlich tätiger Ortsvorsteherbestellt. Die Zahl der Mitglieder in denOrtschaftsräten der einzelnen Ortsteilewird wie folgt festgelegt:– Ortschaftsrat Rödlitz 8,– Ortschaftsrat Heinrichsort 8.

§ 21Allgemeine Aufgaben

der Ortschaftsräte(1) Soweit nicht der Stadtrat ausschließlich

zuständig ist und soweit es sich nichtum Aufgaben handelt, die dem Bürger-meister obliegen, entscheidet derOrtschaftsrat im Rahmen der ihmgemäß § 67 Abs. 3 SächsGemO zurVerfügung gestellten Haushaltsmittel infolgenden Angelegenheiten:1. die Unterhaltung, Ausstattung und

Benutzung der in der Ortschaftgelegenen öffentlichen Einrichtun-gen, deren Bedeutung über dieOrtschaft nicht hinausgeht, mitAusnahme von Schulen;

2. die Festlegung der Reihenfolge derArbeiten zum Um- und Ausbau sowiezur Unterhaltung und Instandsetzungvon Straßen, Wegen und Plätzen,deren Bedeutung über die Ortschaftnicht hinausgeht, einschließlich derBeleuchtungseinrichtung;

3. die Pflege des Ortsbildes sowie dieUnterhaltung und Ausgestaltungder öffentlichen Park- und Grünan-lagen, deren Bedeutung nichtwesentlich über die Ortschaft hin-ausgeht;

4. die Förderung von Vereinen, Ver-bänden und sonstigen Vereinigun-gen in der Ortschaft;

5. die Förderung und Durchführungvon Veranstaltung der Heimatpflegeund des Brauchtums in der Ort-schaft;

6. die Pflege vorhandener Patenschaf-ten und Partnerschaften;

7. die Information, Dokumentation undRepräsentation in Ortschaftsange-legenheiten.

(2) Der Stadtrat kann die Angelegenheitenim Einzelnen abgrenzen und allgemeineRichtlinien erlassen.

(3) Über die Aufhebung der Ortschaftsver-fassung entscheidet der Stadtrat ge-mäß § 69a Abs. 2 SächsGemO imEinvernehmen mit dem Ortschaftsrat.

§ 22Wichtige Angelegenheiten der OrtschaftDer Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angele-genheiten der Stadt, die die Ortschaft be-treffen, zu hören. Er hat ein Vorschlags-recht zu allen die Ortschaft betreffendenAngelegenheiten. Wichtige Angelegenhei-ten sind insbesondere:1. die Nutzung und Bewirtschaftung

kommunaler Gebäude und Grund-stücke und der Abschluss von Miet-und Pachtverträgen, insbesondere fürkommunale Wohnungen;

2. die Vergabe von Leistungen;3. die Durchführung der städtebaulichen

Erneuerung;

4. die Veräußerung von beweglichemVermögen der ehemaligen Gemeindenbis zu einem Wert von 30.000 Euro;

5. die Aufhebung der Beschlüsse desGemeinderats der ehemaligen Gemein-den;

6. die Veräußerung, der Tausch und diedingliche Belastung von Grundstückender Ortsteilsgemarkungen;

7. die Bauleitplanung und die Zustim-mung zu Bauvorhaben in den Ortstei-len;

8. die Änderung der Hauptsatzung bezüg-lich der Bestimmungen über die Ort-schaftsverfassung;

9. die Veranschlagung von Haushaltsmit-teln für die die Ortschaft betreffendenAngelegenheiten;

10. der Erlass, die Aufhebung und die we-sentliche Änderung von Ortsrecht.

§ 23Ortsvorsteher

(1) Der Ortsvorsteher ist Vorsitzender desOrtschaftsrats.

(2) Der Ortsvorsteher vertritt den Bürger-meister ständig bei dem Vollzug derBeschlüsse des Ortschaftsrats.

§ 24Verwaltungsaußenstelle

(1) In folgenden Ortsteilen wird eineVerwaltungsaußenstelle eingerichtet:– Rödlitz,– Heinrichsort.

(2) Die Verwaltungsaußenstellen führenfolgende Bezeichnungen:– Stadt Lichtenstein, Bürgerbüro

Rödlitz,– Stadt Lichtenstein, Bürgerbüro

Heinrichsort.(3) Die Zuständigkeit der Außenstellen

richtet sich nach dem Aufgabenvertei-lunsplan (AVP).

(4) Archivwürdiges Schriftgut verbleibt,vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmun-gen zur Zentralarchivierung, im Rathausder ehemaligen Gemeinde.

(5) Die Stadt Lichtenstein gewährleistetmateriell und personell die Arbeitsfähig-keit der Verwaltungsaußenstellen.

§ 25Mitwirkung der Bürger

(1) In den Ortsteilen, in denen eine Ort-schaftsverfassung eingeführt wurde,werden zur Erörterung von Angelegen-heiten, die die Ortschaft betreffen,Einwohnerversammlungen gemäߧ 22 SächsGemO anberaumt.

(2) In den Ortsteilen, in denen eine Ort-schaftsverfassung eingeführt wurde,können Bürgerbegehren nach Maßga-be des § 25 SächsGemO durchgeführtwerden.

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Page 9: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

CMYK

9

AMTLICHE MITTEILUNGEN

§ 26Sonstige Bestimmungen

(1) Die Stadt Lichtenstein wird entspre-chend des Haushaltsplans für Investi-tionen in den Ortsteilen Mittel bereitstel-len und die Infrastuktureinrichtungen imgesamten Gemeindegebiet erhaltenund ausbauen.

(2) Die Stadt wird die in den Ortsteilenvorhandenen und entstehenden carita-tiven, kulturellen, sportlichen undsonstigen Vereinigungen und Einrich-tungen unterstützen.

Abschnitt IX – Schlussbestimmungen§ 27

Inkrafttreten(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach

ihrer öffentlichen Bekanntmachung inKraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom30.04.2004, geändert durch dieSatzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der

Stadt Lichtenstein vom 20.05.2011und die Satzung zur

2. Änderung der Hauptsatzung derStadt Lichtenstein vom 13.12.2013,außer Kraft.

Lichtenstein, den 20.05.2014

Wolfgang SednerBürgermeister

■ Anlage:Flächendeckender Auszug aus derLiegenschaftskarte der Stadt Lichten-stein

■ Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemein-deordnung für den Freistaat Sachsen(SächsGemO)Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemOgelten Satzungen, die unter Verletzungvon Verfahrens- oder Formvorschriftenzustande gekommen sind, ein Jahrnach ihrer Bekanntmachung als vonAnfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn:1. die Ausfertigung der Satzung nicht

oder fehlerhaft erfolgt ist;2. Vorschriften über die Öffentlichkeit

der Sitzungen, die Genehmigungoder die Bekanntmachung derSatzung verletzt worden sind;

3. der Bürgermeister dem Beschlussnach § 52 Abs. 2 SächsGemOwegen Gesetzwidrigkeit widerspro-chen hat;

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1SächsGemO genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den

Beschluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens-

oder Formvorschrift gegenüberder Gemeinde unter Bezeich-

nung des Sachverhaltes, der dieVerletzung begründen soll,schriftlich geltend gemachtworden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltendgemacht worden, so kann auch nachAblauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs-GemO genannten Frist jedermann dieseVerletzung geltend machen.

NÄHERE INFORMATIONEN UNTER WWW.LICHTENSTEIN-SACHSEN.DE

Anlage zur Hauptsatzung

Page 10: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

CMYK

10

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Page 11: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

CMYK

11

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Page 12: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

CMYK

12

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Auf der Grundlage der §§ 4 und 124der Sächsischen Gemeindeordnungdes Freistaates Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekannt-machung 03.03.2014 (SächsGVBl.S. 146), rechtsbereinigt mit Standvom 01.05.2014 und §§ 2 und 9 ff.des Sächsischen Kommunalabga-bengesetzes (SächsKAG) in derFassung der Bekanntmachung vom26.08.2004 (SächsGVBl. S.418),berichtigt am 04.10.2005 (Sächs-GVBl.S. 306), rechtsbereinigt mitStand vom 01.01.2014 hat derStadtrat der Stadt Lichtenstein inseiner Sitzung am 12.06.2014 fol-gende Satzung für die Benutzungdes Daetz-Centrums Lichtensteinbeschlossen:

§ 1 – Allgemeines(1) Das Daetz-Centrum Lichtenstein ist

eine öffentliche Einrichtung der StadtLichtenstein.

(2) Zum Daetz-Centrum gehört derSchlosspalaiskomplex.

(3) Im Rahmen dieser Satzung ist jederberechtigt, das Daetz-Centrum Lichten-stein auf öffentlich-rechtlicher Grund-lage zu nutzen. Zwischen dem Daetz-Centrum Lichtenstein und den Benut-zern wird ein öffentlich-rechtlichesBenutzungsverhältnis begründet.

(4) Das Daetz-Centrum ist eine geförderteEinrichtung gemäß Bescheid desRegierungspräsidiums Chemnitz vom27.04.1999.

§ 2 – Aufgaben(1) Das Daetz-Centrum Lichtenstein leistet

einen Beitrag zur Wahrung und Pflegeder kulturellen Werte der Stadt Lichten-stein, dient der sozialen, kulturellen undlokalen Identifikation der Einwohnersowie der Steigerung der Attraktivitätder Stadt Lichtenstein.

(2) Das Daetz-Centrum Lichtenstein nimmtauch allgemeine Kulturaufgaben derStadt Lichtenstein wahr.

(3) Im Daetz-Centrum Lichtenstein wird diemuseale Dauerausstellung „Meister-werke in Holz“ präsentiert.

§ 3 – Formen der Benutzung(1) Die museale Dauerausstellung und

regelmäßig wechselnde thematischeSonderausstellungen können besuchtwerden.

(2) Bildungsangebote für Schul- und Vor-schulgruppen und andere Zielgruppen,Projekttage oder themen- bzw. ziel-gruppenspezifische Führungen könnengenutzt werden.

(3) Verschiedene Workshops, Sonderfüh-rungen und Symposien rund um dasThema „Kunst mit Schwerpunkt Holz-bildhauerkunst“ können genutzt wer-den.

(4) Für die Benutzung nach Abs. 1 bis 3werden Gebühren nach der jeweilsgeltenden Gebührensatzung erhoben.Bis zum Erlass der Gebührensatzungwerden für die Benutzung Entgelteerhoben. Die Entgelte richten sich nachder geltenden Entgeltübersicht für dieBenutzung des Daetz-Centrums Lich-tenstein.

(5) Das Haupthaus im Schlosspalaiskom-plex kann für Tagungen, Schulungen,Fortbildungen, Präsentationen, Haus-messen, Konzerte oder andere Feierlich-keiten (Firmenjubiläum, Weihnachts-feier, Geburtstagsfeier, Hochzeitsfeierusw.) gemietet werden.

(6) Bezüglich der Nutzung nach Abs. 5werden Miet- bzw. Pachtverträge abge-schlossen.

(7) Die Überlassung nach Abs. 5 an politi-sche Parteien und Wählervereinigun-gen ist ausgeschlossen.

§ 4 – Zusätzliche LeistungenIm Rahmen der Einmietung nach § 3 Abs. 5können Präsentationstechnik (u. a. Bea-mer, Laptop, Flipchart, Overhead-Projek-toren, etc.), Beschallungstechnik (u. a.Mikrofone), und Werkzeuge (u.a. Werkbän-ke) gemietet werden. Das Nähere dazuregelt der entsprechende Mietvertrag.

§ 5 – Haftung(1) Die Haftung richtet sich nach den

gesetzlichen Regelungen.(2) Das Daetz-Centrum Lichtenstein haftet

nicht für Verlust oder Beschädigungvon Kleidung oder Gegenständen derBesucher, auch wenn diese in die davorvorgesehenen Schränke eingeschlos-sen oder an der Garderobe abgegebenwerden.

§ 6 – Verhalten, Hausrecht(1) Die Pflichten für die Benutzer regelt die

Hausordnung. Die Hausordnung istunbedingt einzuhalten.

(2) Der Besucher des Daetz-CentrumsLichtenstein hat sich so zu verhalten,dass andere Besucher nicht gestörtwerden.

(3) Essen und Trinken sind ausschließlichan den ausgewiesenen Flächen imFoyer oder im Außengelände gestattet.Das Rauchen sowie das Mitbringen vonTieren in das Haupthaus ist grundsätz-lich untersagt. Eine Ausnahme gilt fürdas Mitbringen von Blindenhunden inBegleitung von Personen mit dieserkörperlichen Einschränkung.

(4) Die Bekleidung kann an der Garderobeabgegeben werden. Taschen und ähnli-che Behältnisse sind in die dafür vorge-sehenen Taschenschränke einzuschlie-ßen. Die Mitarbeiter sind bei gegebe-nem Anlass berechtigt, Taschenkon-trollen auf freiwilliger Basis durchzu-führen. Jeder Diebstahlversuch wird zurAnzeige gebracht.

(5) Das Hausrecht nimmt der Bürgermei-ster der Stadt Lichtenstein wahr. DieWahrnehmung und Durchsetzung kannauf die Leitung des Daetz-CentrumsLichtensteins oder an die Mitarbeiterübertragen werden.

(6) Den Anweisungen des Personals istimmer Folge zu leisten.

§ 7 – Ordnungswidrigkeiten /Ausschlussvon der Benutzung

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 124SächsGemO handelt, wer vorsätzlichoder fahrlässig einer ihm nach § 6Abs. 1, 2, 3, 5 und 6 obliegenden Ver-pflichtung nicht nachkommt.

(2) Ordnungswidrigkeiten im Sinne vonAbsatz 1 können mit einer Geldbußevon 5 EUR bis zu 1.000 EUR gemäߧ 17 Abs. 1 OWiG geahndet werden.

(3) Wer gegen die Bestimmungen dieserSatzung verstößt, kann zeitweise oderdauernd von der Benutzung ausge-schlossen werden.

(4) Ebenso können Personen von derBenutzung ausgeschlossen werden,die bei Inanspruchnahme der Leistun-gen des Daetz-Centrums Lichtensteinsgegen einschlägige Regelungen (u. a.Strafgesetzbuch, Jugendschutzgesetz,Datenschutzgesetz) oder den morali-schen Konsens der Gesellschaft ver-stoßen oder dies versuchen.

(5) Bei schwerwiegenden Verstößen sowiebei Beeinträchtigung des Geschäftsbe-triebes kann ein sofortiges Hausverbotverhängt werden.

(6) Strafbares Verhalten wird angezeigt.Strafanträge werden gestellt.

§ 8 – InkrafttretenDie Satzung für die Benutzung des Daetz-Centrums Lichtenstein tritt am Tag nachihrer Bekanntmachung, frühestens am01.07.2014 in Kraft.

Lichtenstein, den 13.06.2014

Wolfgang Sedner, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung für die Benutzung des Daetz-Centrums Lichtenstein

Page 13: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

CMYK

13

AMTLICHE MITTEILUNGEN

■ Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für denFreistaat Sachsen (SächsGemO)

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unterVerletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustandegekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als vonAnfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn:1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist;2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Geneh-

migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletztworden sind;

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat;

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet

hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift

gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachver-haltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlichgeltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemOgeltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzunggeltend machen.

1. Allgemeine Eintrittspreise • Dauerausstellung:

Erwachsene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,00 € pro PersonErmäßigt (Gruppe Erwachsene ab 10 Personen, Behinderte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6,50 € pro PersonSchüler, Auszubildende, Studenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,00 € pro PersonGruppe Schüler, Auszubildende, Studenten* (ab 10 Personen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,00 € pro Person* je 10 Schüler erhält eine Begleitperson freien EintrittSeniorentag (jeden Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6,50 € pro PersonFamilienticket (max. 2 Erwachsene & Kinder bis 18 Jahre) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18,00 €neu: Jahreskarten für den Besuch der Dauerausstellung lt. Vorschlag aus Tour-Comm-Gutachten fürEinwohner aus Lichtenstein-Heinrichsort-Rödlitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15,00 € pro Person

• Sonderausstellungen:Erwachsene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,00 € pro PersonErmäßigt (Gruppe Erwachsene ab 10 Personen, Behinderte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,50 € pro PersonSchüler, Auszubildende, Studenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,50 € pro PersonGruppe Schüler, Auszubildende, Studenten* (ab 10 Personen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,00 € pro Person* je 10 Schüler erhält eine Begleitperson freien EintrittSeniorentag (jeden Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,50 € pro PersonJahreskarte – berechtigt zum jeweils einmaligen Besuch aller Sonderausstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9,00 € pro Personneu: Jahreskarten für den Besuch aller Sonderausstellungen lt. Vorschlag aus Tour-Comm-Gutachten fürEinwohner aus Lichtenstein-Heinrichsort-Rödlitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6,00 € pro Person

• Kombiticket (Dauerausstellung und Sonderausstellung):Erwachsene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,00 € pro PersonErmäßigt (Gruppe Erwachsene ab 10 Personen, Behinderte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,00 € pro PersonSchüler, Auszubildende, Studenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6,50 € pro PersonSeniorentag (jeden Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,00 € pro PersonFamilienticket (max. 2 Erwachsene & Kinder bis 18 Jahre) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25,00 €neu: Jahreskarten für den Besuch der Dauer- und Sonderausstellungen lt. Vorschlagaus Tour-Comm-Gutachten für Einwohner aus Lichtenstein-Heinrichsort-Rödlitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19,00 € pro Person

• Alle Ausstellungen:Kinder unter 6 Jahre und alle Geburtstagskinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . freiBegleitpersonen von Menschen mit Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei(im Bedarfsfall kann nach Verfügbarkeit ein Rollstuhl oder Rollator kostenfrei ausgeliehen werden)Gesellen auf der „Walz“ mit entsprechenden Nachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei

• Führungen:Elektronische Audioguide-Führung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . im Eintritt enthaltenGroße Führung Dauerausstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35,00 € pro Gruppe(nur auf Anmeldung, max. 25 Personen, 1,5 bis 2 Stunden, Themenführungen möglich)Kurzführung Dauerausstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18,00 € pro GruppeFührung Sonderausstellungen (auf Anfrage) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18,00 € pro Gruppe(nur auf Anmeldung, max. 25 Personen, 0,5 bis 1 Stunde, Themenführungen möglich)

Entgeltübersicht für die Benutzung des Daetz-Centrums Lichtenstein

Page 14: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

CMYK

14

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Führungen in englischer und französischer Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45,00 € pro Gruppe(nur auf Anmeldung, max. 25 Personen, 1,5 bis 2 Stunden)Führungen in englischer und französischer Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35,00 € pro Gruppe(nur auf Anmeldung, max. 25 Personen, 0,5 bis 1 Stunde) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Barrierefreie Führungen (nur auf Anmeldung, max. 10 Personen)für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Dauer 1,5 Stunden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35,00 € pro Gruppefür Blinde und Sehbehinderte (Dauer 1,5 Stunden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35,00 € pro Gruppein Gebärdensprache (Dauer 1,5 Stunden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35,00 € pro Gruppein leichter Sprache (Dauer 1,5 Stunde) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18,00 € pro GruppeVideo-/Fotoerlaubnis: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . freiGarderobe: (ausgenommen sind Schulklassen und Nutzer Familienkarte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,50 € pro Person

2. Eintrittspreise für Reiseveranstalter• Ausstellungsbesuch:

Dauerausstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,00 € pro PersonSonderausstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,00 € pro PersonKombiticket (Dauerausstellung und Sonderausstellung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6,50 € pro Person

• Führungen:Elektronische Audioguide – Führung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . im Eintritt enthaltenDauerausstellung(nur auf Anmeldung, max. 25 Personen, Dauer 1,5 bis 2 Stunden, Themenführungen möglich) . . . . . . . . . . . . . 35,00 € pro GruppeKurzführung Dauerausstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18,00 € pro Gruppe(nur auf Anmeldung, max. 25 Personen, Dauer 0,5 bis 1 Stunde, Themenführungen möglich)Sonderausstellungen (nur auf Anmeldung, max. 25 Personen, Dauer 0,5 bis 1 Stunde) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18,00 € pro GruppeFührungen in englischer und französischer Sprache(nur auf Anmeldung, max. 25 Personen, Dauer 1,5 bis 2 Stunden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45,00 € pro GruppeBarrierefreie Führungen (nur auf Anmeldung, max. 10 Personen)für Sehbehinderte und Blinde (Dauer 1, 5 Stunden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35,00 € pro Gruppein Gebärdensprache (Dauer 1, 5 Stunden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35,00 € pro Gruppefür Rollstuhlfahrer (Dauer 1,5 Stunden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35,00 € pro Gruppein leichter Sprache (Dauer 0,5 Stunde) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18,00 € pro Gruppe

3. Eintrittspreise für Tagungsgäste• Ausstellungsbesuch:

Dauerausstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,00 € pro Person Sonderausstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,50 € pro Person Kombiticket (Dauerausstellung und Sonderausstellung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7,00 € pro Person

• Führungen:Elektronische Audioguide-Führung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . im Eintritt enthaltenGroße Führungen Dauerausstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35,00 € pro Gruppe (nur auf Anmeldung, max. 25 Personen, Dauer 1, 5 bis 2 Stunden, Themenführungen möglich)Kurzführungen Dauerausstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18,00 € pro Gruppe (nur auf Anmeldung, max. 25 Personen, Dauer 0,5 bis 1 Stunde, Themenführungen möglich)Sonderausstellungen (nur auf Anmeldung, max. 25 Personen, Dauer 0,5 Stunde) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18,00 € pro Gruppe Führungen in englischer und französischer Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45,00 € pro Gruppe (nur auf Anmeldung, max. 25 Personen, Dauer 1,5 bis 2 Stunden)Weitere Führungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . auf Anfrage

4. Besondere Gruppenangebote• Sitzschule für Kinder im Alter von 5–10 Jahren, Dauer: ca. 3,0 Stunden

Gruppenangebot ab mindestens 15 Kinder (max. 25 Kinder) pro Person . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,50 Eurowird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, gilt ein Pauschalpreis in Höhe von 67,50 Euroeine Aufsichts-/Begleitperson je 10 Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei* Die Preis verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

• Sitzschule für Erwachsene, Dauer: ca. 3,0 StundenGruppenangebot ab mindestens 15 Kinder (max. 25 Kinder) pro Person . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,50 Eurowird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, gilt ein Pauschalpreis in Höhe von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67,50 Euro* Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

• Holzworkshop „Unverkennbar – Meins“ für Personen zwischen 8 bis 88 Jahren, Dauer: ca. 2,0 StundenGruppenangebot ab mindestens 13 Personen (max. 20 Personen) pro Person . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9,00 Eurowird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, gilt ein Pauschalpreis in Höhe von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117,00 EuroIm o.g. Preis enthalten sind die Anleitung, Materialkosten, Nutzung von Werkzeugen, Betreuung der Gruppe beim Workshop.

Page 15: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

CMYK

15

In der 2. ordentlichen öffentlichen Sitzung des Gemeinschaftsaus-schusses der Verwaltungsgemeinschaft Lichtenstein „Rund um denAuersberg“ am 13.05.2014 wurde folgender Beschluss gefasst:

Beschluss-Nr. V VG 01/05/2014Erläuterung und Beratung zur Neufassung der Gemein-schaftsvereinbarung der Verwaltungsgemeinschaft Lichten-stein „Rund um den Auersberg“1. Der Gemeinschaftsausschuss nimmt den Entwurf der 4. Ände-

rung der Gemeinschaftsvereinbarung zur Kenntnis.2. Der Gemeinschaftsausschuss beauftragt die erfüllende Ge-

meinde den Entwurf der 4. Änderung der Gemeinschaftsver-

einbarung zur Prüfung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzule-gen.

3. Der Gemeinschaftsausschuss beauftragt die Gemeinderäteder erfüllenden Gemeinde und beteiligten Gemeinden mit derübereinstimmenden Beschlussfassung.

4. Die Beschlussfassungen sollten dem Bürgermeister der erfül-lenden Gemeinde bis spätestens 31.10.2014 übergebenwerden.

Wolfgang Sedner, Bürgermeister und Gemeinschaftsvorsitzender

AMTLICHE MITTEILUNGEN

5. Preisliste Vermietung• Foyer

Die Belegung ist in der Regel nur außerhalb der Öffnungszeiten möglich.bis zu 2,0 Stunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450,00 Euro*für jede weitere begonnene Stunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40,00 Euro*

• VortragsraumBei Belegung innerhalb der Öffnungszeiten:bis zu 4,0 Stunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110,00 Euro*über 4,0 Stunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160,00 Euro*Bei Belegung außerhalb der Öffnungszeiten:bis zu 2,0 Stunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200,00 Euro*für jede weitere begonnene Stunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40,00 Euro** Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

• Informationen zu den Räumlichkeiten:Foyer: Kapazität: bis 80 Personen Konferenzbestuhlung oder bis 200 Personen KonzertbestuhlungVortragsraum (150 qm): Kapazität: bis 70 Personen Konferenzbestuhlung oder bis 150 Personen Konzertbestuhlung

• TagungsräumeBei Belegung innerhalb der Öffnungszeiten:bis zu 4,0 Stunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70,00 Euro*über 4,0 Stunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110,00 Euro*Bei Belegung außerhalb der Öffnungszeiten:bis zu 2,0 Stunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130,00 Euro*für jede weitere begonnene Stunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40,00 Euro** Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

• Informationen zu den Tagungsräumen:Tagungsraum I (ca. 61 qm): Kapazität: bis 25 Personen Konferenzbestuhlung oder bis 50 Personen KonzertbestuhlungTagungsraum II (ca. 87 qm): Kapazität: bis 40 Personen Konferenzbestuhlung oder bis 80 Personen KonzertbestuhlungTagungsraum III (ca. 58 qm): Kapazität: bis 25 Personen Konferenzbestuhlung oder bis 50 Personen Konzertbestuhlung

• Nutzung von Technik und Equipment1 x Beamer pro Tag (Nutzung nur im Vortragsraum möglich!) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22,00 Euro*1 x Funkmikrofon pro Tag (Nutzung nur im Vortragsraum oder Foyer möglich!) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13,00 Euro*1 x Funkmikrofon inklusive Headset, Lavaliermicro pro Tag (Mark-Audio-Professional-Wireless-Microphone) . . . . . . . . 18,00 Euro*1 x Kabelmikrofon pro Tag (Nutzung nur im Vortragsraum oder Foyer möglich!) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13,00 Euro*4 x Flipchartwände pro Tag / je Stück . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10,00 Euro*3 x Pinnwände grau pro Tag / je Stück . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,00 Euro*3 x Overheadprojektoren pro Tag / je Stück . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,00 Euro*2 x Diaprojektoren pro Tag / je Stück . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13,00 Euro*1 x dreiteilige Tafel (geteilt in Whiteboard u. grüne Kreidefläche) pro Tag / je Stück . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,00 Euro*2 x Rednerpulte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . freiElektroanschlüsse > 3 KW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . freiBühnenteile inklusive Auf- und Abbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . auf NachfrageBereitstellung von zusätzlichen Stühlen und Tischen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . auf Nachfrage(bei einem zusätzlichen Bedarf über die angemessene Einrichtung hinaus)* Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses desGemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Lichtenstein „Rund um den Auersberg“

Page 16: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

CMYK

16

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Die Meldebehörde darf gemäß § 33 des Sächsischen Melde-gesetzes (SächsMG) in Kraft getreten am 16.03.2006, Parteien,Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen imZusammenhang mit der bevorstehenden Landtagswahl am31.08.2014 Gruppenauskünfte über Wahlberechtigte aus demMelderegister erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebens-alter der Betroffenen bestimmend ist.Es dürfen folgende Daten aus dem Melderegister mitgeteiltwerden: Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschriften.Eine Übermittlung darf nicht erfolgen, wenn– der Betroffene für eine Justizvollzugsanstalt, ein Krankenhaus,

ein Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung im Sinne des§ 20 Abs. 1 des Sächsischen Meldegesetzes gemeldet ist,

– eine Auskunftssperre besteht,– der Betroffene der Auskunftserteilung widersprochen hat bzw.

widerspricht.

Widersprüche gegen diese Auskünfte können schriftlich oder zurNiederschrift bei der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa., Badergas-se 17 im Einwohnermeldeamt eingelegt werden. Bereits frühereingelegte Widersprüche gegen Auskünfte vor Wahlen gelten fort,falls sie nicht an eine bestimmte Wahl gebunden waren.Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt Lichtenstein/Sa.:Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 UhrDonnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 UhrFreitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Lichtenstein/Sa., den 02.06.2014

Wolfgang Sedner,Bürgermeister

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht zu Gruppenauskünften vor Wahlenund die Veröffentlichung von Daten

Sitzungstermine der Ortschaftsräte und des Ausschusses➜ Sitzung des Ortschaftsrates Rödlitz und Einwohnerversammlung am 19.06.2014, 18:00 Uhr im Jugend- und Begegnungs-

zentrum „Bauerngut Rödlitz“.➜ Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport am 23.06.2014, 18:00 Uhr, Sitzungsort wird noch bekannt

gegeben➜ Sitzung des Ortschaftsrates Heinrichsort am 26.06.2014, 18:00 Uhr im Mehrzweckaum des Feuerwehrgebäudes, Schulberg 1b

Zum öffentlichen Teil der Sitzungen sind Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, recht herzlich eingeladen. Tagesordnung, Ort und Zeitder öffentlichen Sitzungen werden rechtzeitig durch Aushang in den Schautafeln der Stadt Lichtenstein ortsüblich bekannt gege-ben. Alle Termine können Sie auch im Internet unter www.lichtenstein-sachsen.de nachlesen.

KOMMUNALE INFORMATIONEN

Entsorgungstermine im StadtgebietDer Fachdienst Straßenbau, Gewässer- und Landschaftsbau, Natur- und Umweltschutz gibt nachfolgende Entsorgungsterminebekannt:

Entsorgung der gelben Tonne im Juni/ Juli 2014 (VEOLIA Umweltservice Ost GmbH & Co. KG)

Abfuhrtag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .AbfuhrgebietDonnerstag, 26.06.2014 und 10.07.2014 . . . . . . . . . . . . . . .Lichtenstein, OT Rödlitz, OT Heinrichsort

Entsorgung von Restabfall im Juli 2014 (Fa. KECL)

Abfuhrtag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .AbfuhrgebietMittwoch, 02.07.2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lichtenstein, OT Rödlitz, OT Heinrichsort

Entsorgung von Papier und Pappen für Privathaushalte im Juni/Juli 2014 (Fa. KECL)

Abfuhrtag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .AbfuhrgebietDonnerstag, 26.06.2014 und 10.07.2014 . . . . . . . . . . . . . . . Lichtenstein, OT Rödlitz, OT Heinrichsort

Impressum Herausgeber: Stadtverwaltung Lichtenstein und Verwaltungsgemeinschaft • Verantwortlich für den amtlichen Teil: Herr Wolfgang Sedner, Bürger-

meister der Stadt Lichtenstein und für Mitteilungen der Mitgliedsgemeinden Bernsdorf und St. Egidien in der Verwaltungsgemeinschaft deren Bürgermeister

• Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: jeweiliger Auftraggeber/Verfasser • Redaktion: Stadtverwaltung Lichtenstein, 09350 Lichtenstein, Badergasse

17, Fachgruppe Zentrale Steuerung, Telefon: 037204 61320, Fax: 037204 61107 • E-Mail: [email protected] • Verlag, Satz, Druck, Vertrieb,

Anzeigen: RIEDEL – Verlag & Druck KG, Heinrich-Heine-Straße 13a, 09247 Chemnitz/OT Röhrsdorf, Telefon: 03722/50509-0, Fax: 03722/50509-22, E-mail:

[email protected], Inhaber: Annemarie und Reinhard Riedel. Es gilt die aktuelle Anzeigenpreisliste, Stand: Dezember 2012

Page 17: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

CMYK

17

KOMMUNALE INFORMATIONEN

Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Allgemeinmedizin

Dienstbeginn: 19:00 Uhr, mittwochs und freitags 14:00 Uhr, samstags, sonntags, feiertags 7:00 UhrDienstende: 7:00 Uhr am darauf folgenden TagACHTUNG! Ab sofort gilt für alle Ärzte eine einheitliche Rufnummer. Die Vermittlung der Hausbe-

suche erfolgt über die Leitstelle Zwickau unter der Rufnummer 0375 19222.☎Alle Angaben ohne Gewähr

Blutspendetermine des DRK

Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht am Dienstag,dem 24.06.14, von 15:00 bis 19:00 Uhr im DRK-Ortsverein Lich-tenstein, Glauchauer Str. 18Ausweichtermine finden Sie in der Termindatenbank unterwww.blutspende.de, oder Sie können über das Infotelefon0800/11 949 11 (Festnetz kostenfrei) erfragt werden. Der DRK-Blutspendedienst dankt allen seinen Spenderinnen und Spendernim Namen seiner Patienten ganz herzlich.

Sachsenring sucht Helfer für den Motorrad GPIm Juli (11. bis 13.) findet der Weltmeisterschaftslauf für GP-Motorräder am Sachsenring statt. Wie in jedem Jahr werden vieleHelfer benötigt, um die Organisation rund um das Großereignisabzusichern. Deshalb unser Aufruf an alle Freunde des Motor-sports und unserer traditionsreichen Rennstrecke: Unterstützt dieVeranstalter (SRM GmbH) des Motorrad GP! Wer hat Zeit, Gele-genheit und Lust sich zu engagieren? Wer möchte „die Sache“ malvon einer ganz neuen Seite kennen lernen? Ihr werdet mit vielenBesuchern, Motorsportfreunden und anderen Helfern zusammen-kommen. Euer Blick auf diese besondere Ereignis wird sich verän-dern. Wir suchen Helfer für die Tag- und die Nachtschicht. DieEinsatzorte sind sehr unterschiedlich, vom Parkplatz über dieEingänge, die Tribünen bis hin zu den Kontrollpunkten am Fahrer-lager. Voraussetzung ist, dass Ihr mindestens 18 Jahre alt seid.Interessierte melden sich bitte kurzfristig beim „Förderverein Sach-senring“ Hohensteiner Straße 2, 09353 Oberlungwitz Telefon: 03723 769050, email: [email protected],auf der Webseite (foerderverein-sachsenring.de) des Fördervereinskönnt Ihr auch sofort ein Helferformular herunter laden.Also, auf zum Sachsenring, wir freuen uns!

Termine des Lichtensteiner Anzeigersfür das 2. Halbjahr 2014

Liebe Bürgerinnen und Bürger,in dieser Ausgabe geben wir Ihnen die Termine für Redaktions-schluss und Erscheinungstag des Lichtensteiner Anzeigers für das2. Halbjahr bekannt. Den fleißigen Redakteurinnen und Redakteu-ren danken wir für die Zusammenarbeit.Wir bitten dennoch um Verständnis, wenn Artikel auf Grund unse-rer begrenzten Platzverfügbarkeit gekürzt werden müssen odernicht veröffentlicht werden können.

Redaktionsschluss ErscheinungstagJuli 26.06.2014 09.07.2014August 31.07.2014 13.08.2014September 04.09.2014 17.09.2014Oktober 01.10.2014 15.10.2014November 30.10.2014 12.11.2014Dezember 27.11.2014 10.12.2014

Das Redaktionsteam

Herzlichen Glückwunsch

Der 13-jährige Chris Weber (l.i.B.) aus Lichtenstein startete erst-mals beim 18. Stollberger Jugendkart-Slalom und belegte in seinerAltersklasse 11 bis 14 Jahre den 2. Platz mit einer Wertung 66.25.Der zweite Lauf findet am 6. September statt.Text und Foto: Friedemann Bähr

NÄHERE INFORMATIONEN UNTERWWW.LICHTENSTEIN-SACHSEN.DE

Herzlichen Dank allen Wählerinnen und Wählern für mein neues

Kreistagsmandatfür die Wahlperiode 2014 bis 2019.

Ihr Wolfgang Sedner

Page 18: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

CMYK

18

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

NEUES AUS DER STADTBIBLIOTHEK LICHTENSTEINAm Mühlgraben 3, 09350 Lichtenstein | Tel.: 037204/2551, Fax: 72670 | e-mail: [email protected]

■ Romane• Beckett, Simon: Der Hof• Evers, Horst: Vom Mentalen her quasi Weltmeister • Gruber, Monika: Man muss das Kind im Dorf lassen:

Meine furchtbar schöne Jugend auf dem Land • Kepler, Lars: Der Sandmann• Kürthy, Ildikó von: Sternschanze

■ Kinderbücher• Ampel, Straße und Verkehr• Boehme, Julia: Conni und das neue Fohlen • Ende, Michael: Jim Knopf und das Meermädchen• Moost, Nele: Alles Frühling mit dem kleinen Rabe Socke• Schmid, Thomas: Die Wilden Küken – Auf der Alm

■ Sachbücher• Englisch, Andreas: Franziskus – Zeichen der Hoffnung vom

Erbe Benedikts XVI. zur Revolution im Vatikan • Grillen! So geht’s und so nicht• Maitra, Dilip D.: Was ich als Mieter wissen muss• Tsokos, Michael: Deutschland misshandelt sein Kinder • Weidermann, Volker: Ostende 1936 – Sommer der Freund-

schaft

■ DVDs (Spielfilme und Kinderfilme)• Dampfnudelblues• Frau Ella• Sushi in Suhl• Die Tribute von Panem - Catching Fire• Wolkig mit Aussicht auf Fleischbällchen 2

Neue Welten entdecken – Aktuelle Medien aus der Bibliothek

Vom 6. Juni bis zum28. September 2014zeigt das Museumder Stadt Lichten-stein eine Sonder-ausstellung mitfaszinierendenLandschafts- undDetailfotos vomLungwitzbach. ImBlickpunkt steht derrenaturierte Bach-abschnitt zwischenSt. Egidien undNiederlungwitz.GroßformatigeFluss- und Uferauf-nahmen sowie Nah-aufnahmen von Tie-ren und Pflanzen,seltene Steine, un-gewöhnliche Stein-

und Holzformen ergänzen die Ausstellung. Informationstafeln zumLungwitzbach erläutern Hintergründe der Landschaftsentwicklung.

Das wilde Leben kehrt mit kleinen und mit großen Schritten zurück,wenn wir es zulassen.

Rund zwei Kilometer führt der Flusslehrpfad zwischen St. Egidienund Niederlungwitz am Lungwitzbach entlang. Der aufmerksameBesucher gewinnt hier einen Einblick in das, was geschieht, wennder Mensch sein Umfeld nicht in ein Korsett zwingt, sondern derNatur eine Chance gibt. Stetig Veränderung, jeden Tag Neues -wohin man schaut. Wanderer und Naturliebhaber werden zumEntdecker genauso wie das Kind, welches mit seinen Eltern amUfer spielt. Tiere, Pflanzen, das Elementare rücken ins Auge desBeobachters, zum Greifen nahe, beinahe vor der Haustür. Die Gelegenheit zum Durchatmen, zur Ruhe zu kommen und nacheinem anstrengenden Tag Erholung zu finden. Mit etwas Glück istes jederzeit möglich, den besonderen Augenblick zu genießen. Ein

Eisvogel fliegt vorbei wie ein schillernder Traum. Auf den Sand-streifen der Geschiebefalle suchen Regenpfeifer nach Nahrung.Durch Eiskristalle entstehen im Winter bizarre Gebilde. Manchmalgibt es im Bach versteinertes Holz, Millionen Jahre alt. Im Geröllerspäht man Kiesel in allen Facetten. Selbst Halbedelsteine wieJaspis und Achat werden vom Wasser geschliffen. Überall bildeneisenhaltige rote Sande ein sanftes Bachufer. Allein durch die Kraftdes Wassers entstanden, bekommen wir einen einzigartigengeologischen Fingerabdruck zu Gesicht. Was ist uns dieseUrsprünglichkeit/Identität wert? Kennen wir noch die Lebensräu-me, die uns umgeben, denen wir entstammen oder bewegen wiruns bereits in einer „künstlichen Bedarfswelt“, getrennt von unse-ren Wurzeln?

Die Ausstellung „Freigespült“ möchte eine Anregung für all jenesein, die einen Weg zur Antwort suchen. Lassen Sie uns beimBetrachten der Fotos den besonderen Moment im Alltag teilen.Machen Sie sich an Hand der Exponate mit dem geologischenFingerabdruck vertraut, den uns der Lungwitzbach hinterlassenhat. Lassen Sie uns speziell in diesem Beispiel durch ein Schlüssel-loch sehen, um die Tür aufzumachen.

Versteinerte Blutwurst, unsterbliche Herzen und die verzau-berte Libelle vom Lungwitzbach

Für Grundschulen und Hort werden Sonderveranstaltungen aufNachfrage angeboten. Kinder entdecken geologische Funde sowie Pflanzen, Tiere und dieVielfalt der Landschaft vom Lungwitzbach mit einem Quiz,Geschichten und ganz individuellen Preisen.

Öffnungszeiten:Samstag/Sonntag/Feiertage: 13.00 Uhr bis 18.00 UhrSonderöffnungszeiten und Führungen auf Anfrage

NEUES AUS DEM MUSEUM DER STADT LICHTENSTEIN

FREIGESPÜLT –Der Lichtensteiner Hobbyfotograf Oliver Pohl entdeckt den Lungwitzbach

(Foto: Pohl)

INFORMATIONEN UNTERWWW.LICHTENSTEIN-SACHSEN.DE

Page 19: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

CMYK

19

NEUES AUS DEM MUSEUM DER STADT LICHTENSTEIN | VEREINSNACHRICHTEN

Anzeigen

1. Lichtensteiner Schützenverein e.V. Prinz- Heinrich- Straße 16 | 09350 LichtensteinMitglied im LSB + SSB

Biathlonwettkampf und Tag der offenen Tür

Der 1. Lichtensteiner Schützenverein e. V. führt am 21.06.2014seinen 3. großen öffentlichen Biathlonwettkampf auf unseremSchießstand in St. Egidien, Achatstraße durch. Zu diesem Ereignis möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger rechtherzlich einladen.Wir bieten unseren Gästen die Möglichkeit, einmal auf eine vollau-tomatische Biathlonanlage wie sie auch bei den Profis verwendetwird, zu schießen.

• Wann: Samstag, den 21. 06. 2014 • Beginn des Wettkampfes: 13.30 Uhr• Ort: Schießstand des 1. Lichtensteiner Schützenverein in St.

Egidien, Achatstraße (gegenüber der ehemaligen Palla) Ab 15.00 Uhr Kaffee und Kuchen Grillspezialitäten 16.00 Uhr Waffenschau im Vereinsraum

Entenschießen für Groß und KleinAb 16.00 Uhr Schnupperschießen Kleinkaliber16.45 Uhr Vorführung Großkaliber durch unsere Schützen

Kontakt: 0176/72686589 oder www.1-lichtensteiner-schuetzen-verein.de

Mit einem 3fach „Gut Schuss“Uwe Hofmann, Präsident

Kaffeekonzert im Schloss Waldenburg

Unter dem verlockenden Titel „Ey, wie schmeckt der Coffee süße“lädt die Sächsische Orgelakademie e.V. am Sonnabend, dem28. Juni 2014 um 16.00 Uhr im Rahmen der Schönburger Meister-konzerte zu einem genussvollen Konzert mit Kaffee, Tee und Kuchenin das Residenzschloss Waldenburg ein. Neben Auszügen ausJohann Sebastian Bachs gleichnamiger berühmter Kaffee-Kantateerklingen vor, zu und nach dem Kaffee u.a. Werke von Antonio Vival-di, Georg Philipp Telemann und anderen Komponisten, ausgeführtvon den Solisten Uta Geser (Sopran und Blockflöte), ChristianeGagelmann (Violine) und Johannes Baldauf (Cembalo). Vor dem Konzert haben Interessenten ab 15.00 Uhr wieder dieMöglichkeit, kostenlos an einer Führung durch die Ausstellung„Credo musicale – zum Bau und Wesen der Orgel“ teilzunehmenoder bereits an den Tischen im Saal Platz zu nehmen und eineTasse Kaffee oder Tee zu genießen.Eintrittskarten (inklusive Kaffee und Kuchen während des Konzer-tes) zu 12,00 Euro bzw. 10,00 Euro (Ermäßigungsberechtigte) gibtes im Vorverkauf bei der Buchhandlung Steffi Grigo, Peniger Str. 3in Waldenburg, im Tourismusamt Waldenburg oder an der Abend-kasse. Achtung! Die Anzahl der Plätze ist auf 60 Personen begrenzt!

Veranstalter:Sächsische Orgelakademie e.V.Badergasse 1709350 LichtensteinTelefon: 037204/ 605330/31Fax: 037204/ 605332E-Mail: [email protected]

• Kauf und Entsorgung von Schrott aller Art• Ankauf von Buntmetallen und Kabelschrott zu Tageshöchstpreisen• Ankauf von Altpapier• Kostenlose Bereitstellung von Containern zur Schrottentsorgunggeöffnet: Mo bis Mi 7 bis 16 Uhr

Do + Fr 7 bis 18 UhrSa geschlossen

Metall- & KabelrecyclingReichel GmbH

Hauptstraße 102c • 09355 GersdorfTel. (03 72 03) 657-0 • Fax 657-22

S C H R O T T H A N D E L

SOMMERPREISEAlle Preise beinhalten Mehrwertsteuer, ab 2,00 t ab 5,00 tEnergiesteuer und Anlieferung €/50 kg €/50 kg

Deutsche Brikett (1. Qualität) 10,40 9,40Deutsche Brikett (2. Qualität) 9,40 8,40

Wir liefern Ihnen jedegewünschte Menge!Auch Koks,Steinkohle,Bündelbrikett,Holzbrikett

KOHLEHANDEL SCHÖNFELS FBS GmbHTel.: 03 76 07 · 1 78 28

Riedel-Verlag & Druck KG 03722 50 50 90

Page 20: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

CMYK

20

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

VEREINSNACHRICHTEN

Lichtensteiner Miteinander e.V. i.G.

Es ist soweit: Der Verein Lichtensteiner Miteinan-der wird am 8. Juli 2014 seine Gründungsveran-staltung haben. Sie findet um 18.00 Uhr in derGaststätte U-Boot in Lichtenstein Äußere Zwick-auer Str. 21 statt. Interessierte Bürger sind herzlicheingeladen, sollten sich vorher aber bei den Initiatorenanmelden (z. Zt. noch bei der Kinderhilfe e.V. Altmarkt 8, Telefon037204/941915 oder [email protected]).

Zur Erinnerung: Die Mitglieder des neuen Vereins organisierensich, um hilfebedürftigen Mitbürgern, insbesondere Senioren, beider Lösung von Alltagsproblemen zu helfen. So vermittelt derVerein eine Begleitung bei Einkäufen, Praxisbesuchen, hilft beialltäglichen Problemen rund um Haushalt, Haus und Garten undvieles mehr. Hilfe zur Selbsthilfe ist die Devise.

Herzlichen Glückwunsch zu 50 JahreMBC 3/22 Lichtenstein Sachsen e. V.

Am Samstag, dem03.05.2014, feierte unserModellbahnclub sein 50.Jubiläum. „Die Vielfalt undGestaltung Ihrer Modell-bahnanlagen verrät dieLiebe zum Detail und lässtBesucherherzen höherschlagen.… im Lichtenstei-ner Grünthal haben Sie

Ihren wahren Bahnhof gefunden…“ Über eine Stunde verging, denn alle Gäste ließen es sich nichtnehmen, ihre Glückwünsche an den Club zu überbringen. „Auf dienächsten 50 Jahre“ war oft zu hören. Wir können versichern, allesdafür zu tun.F. Kaden, Foto: Modellbahnclub Lichtenstein

HALT e.V. – Beratungszentrum für SozialesGlauchauer Str. 18, 09350 LichtensteinTel. 037204/ 80043 und 03723/ 47518

Allgemeine Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 – 14.00 Uhr

• Beratung (Hartz IV u.a.) mit Terminvereinbarung:Dienstag von 8.00 bis 13.00 Uhr

• Rentenauskünfte:Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 11.00 Uhr

• Mieterverein Südsachsen e.V.:Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr

• Schuldnerberatung der AWO: jeden 2. + 4. Montag von 8.00bis 11.30 und 12.30 bis 14.00 Uhr

Sie erhalten bei uns k o s t e n l o s e Beratungen (mitVoranmeldung) zu allen Fragen und Problemen im Zusam-menhang mit Arbeitslosigkeit und HARTZ IV, Arbeits-, So-zial- und Rentenrecht (einschließlich Überschlägen) sowieHilfe und Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen fürBehörden und Schreiben von Bewerbungen.

Ein guter Partner in Ihrer Region

■ Kontakt: Badegasse 1, 09337 Hohenstein-ErnstthalTelefon: 03723/42001Telefax: 03723/42868E-Mail: [email protected]: www.drk-hohenstein-er.de

■ Öffnungszeiten unserer Kreisgeschäftsstelle:Mo, Mi, Do 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 UhrDi 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 UhrFr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

■ Kleiderkammer in Hohenstein-Ernstthal, Badegasse 1Modisch und Aktuell für Jedermann!

Dienstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 UhrDonnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

■ Trödelmarkt vor unserer KleiderkammerAm Donnerstag, dem 26. Juni 2014 in der Zeit von 8.30 Uhrbis 14.30 Uhr können Sie schöne Dinge aus Uromas Zeiten beiuns erwerben.

■ Betreute AusflügeDienstag, 01.07.2014: Spreewaldfahrt durch’s Lagunendorf

■ Lebensrettende Sofortmaßnahmen21.06.2014 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr in Hohenstein-Ernstthal 05.07.2014 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr in Hohenstein-Ernstthal

■ Erste Hilfe Ausbildung• 25. + 26.06.2014

jeweils von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr in Hohenstein-Ernstthal

Kreisverband Hohenstein-Er. e. V.

NÄHERE INFORMATIONEN UNTERWWW.LICHTENSTEIN-SACHSEN.DE

Anzeigen

Anzeigen, Werbebeilagen und

sonstige Druckanfragen:

03722/50 50 90

[email protected] Verlag & Druck KG

Page 21: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

CMYK

21

NEUES AUS DEN SCHULEN UND KINDERTAGESSTÄTTEN

1. Platz für die Schulanfängerdes Kindergartens „Flax und Krümel“

Große Aufregung und Vorfreude herrschten am Nachmittag des20. Mai in der Strolchengruppe des Kindergartens „Flax undKrümel“, denn die Schulanfänger fuhren zu einem Sportfest in dieTurnhalle Gesau.Motiviert und mit vollem Einsatz gingen die zukünftigen Erstklässleran den Start und gaben in den verschiedensten sportlichen Diszi-plinen (z.B. Wettrennen, Geschicklichkeitsübungen, Ballspiele,Sackhüpfen) ihr Bestes. Als dann die Ergebnisse bekannt gegebenwurden, kam ein großer Freudenschrei von den kleinen Sportlernund ihren Erzieherinnen Yvonne und Rebekka. Ganz stolz nahmensie den Siegerpokal entgegen.Karin SüßFoto: Rebekka Förster

„Sport und Spiel“… war am 16.05.2014das Motto des Tages.

Trotz nicht so tollem Wetter fand das traditionelle Kindergartenfuß-ballturnier der Schulanfänger im großen Stadion von Lichtensteinstatt. Auch wir, die Schulanfänger vom Kindergarten „Knirpsen-land“, waren mit einer Mannschaft vertreten – unser Team bestandaus vier Mädchen und fünf Jungen. Die „Knirpsenländer“ wareneine starke Mannschaft – die Kinder rannten über den Fußballplatz,wollten nicht aufgeben, steckten manchen Sturz weg und hattenden größten Spaß. Es war ein toller Vormittag für alle Kinder!Der Ehrgeiz wurde mit einem Pokal für jede Mannschaft, Urkundenund einer tollen Medaille belohnt. Text: Bettina Reinhold, Foto: Kita „Knirpsenland“Volkssolidarität KV Glauchau/Hohenstein-Ernstthal e.V.

Die Welt der Bücher

Ob Roman, Thriller, Fantasieerzählung, Reisebericht, Bil-derbuch, die Welt der Bücher ist einladend für Groß undKlein.Deshalb veranstalteten die Klassen 5 der Heinrich-von-Kleist-Oberschule im Mai einen fächerverbindenden Unter-richt zu diesem Thema. In vielen Fächern drehte es sich indieser Woche um das Buch. Dabei erfuhren die Schüler vielWissenswertes und viele Fragen wurden geklärt, wie zumBeispiel: Seit wann gibt es Bücher? Wie entsteht ein Buch?Unter anderem erhielten die Mädchen und Jungen auch dieAufgabe, selbst ein kleines Buch herzustellen. Das erledig-ten sie mit viel Spaß und Freude und bewiesen dabei ihrWissen und ihre Kreativität. Ein besonderer Höhepunkt in dieser Woche war der Besuchunserer Stadtbibliothek.Die Mitarbeiterinnen hatten sich vorgenommen, denSchülern die Welt der Bücher näher zu bringen, sie zumLesen zu animieren und die Freude daran zu entdeckenbzw. wieder zu entdecken.Nach der freundlichen Begrüßung war als erstes ein Biblio-theksquiz angesagt. Hier wurde das Wissen der Schülerabgefragt und da viele schon regelmäßig Bücher ausleihen,gab es keine Probleme bei der Beantwortung.Danach erhielten alle ein kleines „Pixi-Büchlein“ aus derReihe „Komm, wir gehen in die Bücherei!“ und beantworte-ten dazu einige Fragen.Nach dem „Unterricht“ durften die Schüler dann selbstän-dig die Bibliothek erkunden, sich in Bücher einlesen. Dabeitauchten einige vollständig in diese ein.Zum Schluss erhielten alle noch ein Geschenk, ein Exem-plar aus der Bücherreihe „Ich schenk dir ein Buch“ mit demTitel „Die Jagd nach dem Leuchtkristall“.An dieser Stelle möchten sich alle Schüler und ihre beidenKlassenleiter, Frau Schumann und Herr Volkmar, ganz herz-lich bei den Mitarbeiterinnen der Stadtbibliothek bedanken.

Celina BergertAG „Junge Journalisten“Heinrich-von-Kleist-Oberschule

Anz

eige

(n)

Schrott Buntmetall Altpapier

Otto StieglerInh. Heike Gerbl

Güterbahnhofstraße 209350 Lichtenstein

Telefon: 037204 - 2343Telefax: 037204 - 929449

Öffnungszeiten: Mo-Fr 7:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 UhrSa 9:00–11.30 Uhr und nach Vereinbarung

Page 22: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

CMYK

22

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

Die Mädchen und Jungen der Lichten-steiner Jugendfeuerwehr und die Kame-radinnen und Kameraden der Freiwilli-gen Feuerwehr Lichtenstein laden Sieherzlich zum alljährlichen Kinder- undFeuerwehrfest auf dem Auersberg ein.Wir freuen uns auf Ihren Besuch undbeantworten gerne Ihre Fragen zum ThemaFeuerwehr, Ehrenamt und natürlich auch zu unseren Fahr-zeugen. Neben der Vorstellung der aktuellen Technik undAusrüstung sowie Führungen durch das Gerätehaus gibt esein reichhaltiges Unterhaltungsprogramm für unsere kleinenund großen Gäste. Am Samstagabend spielt wieder unsereLive-Hausband „SOLAR“.

Samstag, den 05.07.2014– 15:00 Eröffnung– 15:15: Darbietungen KiGa „Knirpsenland“– Vorführungen der Feuerwehr– Info-Stände Jugendfeuerwehr, Landesfeuerwehrverband

und Rettungsdienst– Bierkastenklettern, Basteln und Unterhaltung für Groß

und Klein– ab 19:00 Uhr Barbetrieb mit leckeren Cocktails– 19:00 bis 1:00 Live-Musik mit der Band „SOLAR“ (kosten-

loser Eintritt)

Sonntag, den 06.07.2014– 10:00 bis 13:00: musikalischer Frühschoppen mit der

Feuerwehrblaskapelle Rödlitz und Technikschau „Rundum den Auersberg“

– ab ca. 11:00: deftiger „Grüner-Bohnen-Eintopf mit Rind-fleisch“ aus der „Gulaschkanone“

– gegen 13:00: Ende

An beiden Tagen– Grillspezialitäten durch den Lichtensteiner

Verpflegungszug– Rundfahrten mit den Oldtimerfahrzeugen LF15 „H3A“ und

TLF16 „IFA W50“– Hüpfburg und Feuerwehrhaus– Gerätehausführungen, Fahrzeug- und Technikschau zum

Anfassen

Mit kameradschaftlichen GrüßenThomas Müller

Zugführer/Öffentlichkeitsarbeit FF Lichtenstein Email: [email protected] Infos unter: http://www.feuerwehr-lichtenstein.de

VERANSTALTUNGEN

Kinder- und Feuerwehrfest05. Juli 2014 bis 06. Juli 2014

Anzeigen, Werbebeilagen und

sonstige Druckanfragen:

03722/50 50 90

[email protected] Verlag & Druck KG

„Frauen“ e. V. LichtensteinPoststraße 4 | 09350 Lichtenstein

Telefon und Fax: 037204/2014

• 24.6.2014Ausfahrt nach Jena, Anmeldung erforderlich

• 1.7.2014, 14.00 UhrSpiel- und Plaudernachmittag

• 8.7.2014, 14.00 UhrZur Auswahl stehen: eine Wanderung und eine Radtour (siehe Aushang)

Diese Angebote, sowie auch thematische Veranstaltungen, stehenallen Bürgern unserer Stadt offen. Veranstaltungen ohne Ortsangabe finden im Alten Rathaus,Poststr. 4, statt.

Öffnungszeiten unserer Nähstube: montags bis donnerstags 9:00bis 16:00 Uhr.

In unserer Geschäftsstelle findet noch folgende Veranstaltungstatt: Familien- und Schwangerenberatung der AWO, Anmeldungjeweils mittwochs aller 14 Tage. Tel.-Nr.: 03723/711 086

WagnerVorstandsmitglied

Page 23: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

CMYK

23

VERANSTALTUNGEN

➜ bis 13.07.2014

Personalausstellung „Kurioses“ von Veit Schenderlein

Daetz-Centrum, Schlossallee 2

➜ bis 28.09.2014

Sonderausstellung FREIGESPÜLT

Stadtmuseum, Ernst-Thälmann-Str. 29

➜ 21.06.2014, 14:30 bis 17:00 Uhr

Hoffest im Gymnasium Lichtenstein

Gymnasium Lichtenstein, Lutherplatz 3

➜ 21.06.2014, 13:30 Uhr

Biathlonwettkampf und Tag der offenen Tür des

1. Lichtensteiner Schützenverein e.V.

Schießstand Achatstraße, St. Egidien

➜ 22.06.2014, 15:30 Uhr

69. Museumskaffeeklatsch: Geschichten und

Gesichter der Pestalozzischule – gestern und heute

Veranstaltung im Rahmen des Festjahres 10 Jahre

Europäische Grundschule Lichtenstein

Europäische Grundschule Lichtenstein, Pestalozzistraße 26

➜ 28.06 bis 29.06.2014

Wohngebietsfest „ 60 Jahre

Wohnungsgenossenschaft Lichtenstein eG“

Bereich Sportplatz Michelner Straße

➜ 29.06.2014

Maskottchentreffen in der Miniwelt

Miniwelt Lichtenstein, Chemnitzer Str. 43

➜ 05.07.2014

100 Jahre Kleingartenanlage „Finkenschlag“

Kleingartenanlage „Finkenschlag“

➜ 05.07.2014, 10:00 bis 12:00 Uhr

Orgelforum, Orgeln und Orgelmusik in bayerischen

Klöstern – Leitung und Moderation: Dr. Johannes Roßner

Daetz-Centrum , Schlossallee 2

➜ 05.07. bis 06.07.2014

Kinder- und Feuerwehrfest

Freiwillige Feuerwehr, Platanenstraße

➜ 08.07.2014, 18:30 Uhr

Mitgliederversammlung des Rassegeflügelzüchtervereins

Lichtenstein e.V.

Sächsische Bierstube, Chemnitzer Berg

➜ 08.07.2014, 18:00 Uhr

Gründungsveranstaltung Lichtensteiner Miteinander i.G.

Gaststätte U-Boot, Äußere Zwickauer Straße 21

Musikkneipe „Weiberzorn“, Hartensteiner Str. 15

jeden Freitag ab 21:30 Uhr „Doppeldecker“

jeden Samstag ab 21:30 Uhr „Party-Time“

Schelmenhaftes zieht ins Daetz-Centrum einPersonalausstellung „Kurioses“ zeigt Werke

von Veit Schenderlein

Sie wollten schon immer mal mit einem Lächelnauf den Lippen aus einer Ausstellung kommen?Das Daetz-Centrum macht dies möglich. Seitdem 6. Juni werden zahlreiche humoristischeWerke des Mülsener Cartoonisten und Karika-turisten Veit Schenderlein ausgestellt. Er schafft es auf seine ganzeigene Weise, zahlreiche Themenfelder des Alltags „aufs Korn“ zunehmen – charmant, elegant und nie unter der Gürtellinie. Bis zum13. Juli werden die Arbeiten des gebürtigen Lichtensteiners täglichvon 10 bis 18 Uhr zu sehen sein. Der Titel der Ausstellung? „Kurio-ses“! Und der Name ist Programm.

Auf amüsante Art werden so manche Akzente gesetzt. Das Ehe-leben bietet sich hier genau so an wie das Thema Gesundheit.Letzterem begegnet man in Form einer schrägen Kreuzung vonPhysiotherapie und Henkerstube. Auch das Thema Fußball wirdnicht ausgeblendet, schließlich läuft die Fußball-WM in Brasilienquasi parallel als Rahmenprogramm zur Ausstellung. Wer sichnicht für Fußball interessiert, wird vielleicht bei den Bildern zu denBereichen „Jagd“ oder „Arbeitswelten“ fündig. Der 1969 geborene Schenderlein zeichnet seine Gemälde aus-schließlich mit der Hand, und zwar von der Skizze bis hin zum ferti-gen Bild. Dabei wendet er eine wilde Mischtechnik aus Pinseln,Buntstiften, Fingern, Radierern und Airbrush an. Die fertigen Bilderhalten uns schließlich auf detailverliebte Weise schelmisch denSpiegel vor.

Präsentiert wird „Kurioses – Veit Schenderlein“ mit freundlicherUnterstützung von Kulturraum Vogtland-Zwickau und enviaM.Mario Schubert

Anzeigen

Reparaturen, Änderungen und vieles mehrMontag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 9.00 - 12.00 | 14.00 - 18.00 UhrMittwoch: 9.00 - 12.00 | 14.30 - 18:00 Uhr

Urlaub vom 4. bis 8. August 2014

DIE TAPFERE SCHNEIDEREISieglinde GrundAm Mühlgraben 2 | 09350 LichtensteinTelefon: 03 72 04 · 7 20 56 | Funk: 01 76 · 22 67 09 78

Wir suchen zum 1. Juli 2014 eine

Küchen- und Servicekraftfür die Cafeteria im Seniorenheim Lichtenstein, auf Teil-zeitbasis. Sie sollten Küchenerfahrung und einen aufge-schlossenen Umgang mit Gästen und Heimbewohnernhaben.

Bewerbung an:Hr. H. Miethe | HQS GmbH | Martin-Götze-Straße 14in 09350 Lichtenstein | Telefon: 03 72 04 · 7 41 01

Page 24: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

CMYK

24

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

Telefon: 037204/941916

Neue ÖffnungszeitenDienstag: 9.00-16.30 UhrMittwoch: 9.00-17.00 UhrDonnerstag: 9.00-16.30 UhrFreitag: 9.00-11.00 UhrAnnahme Änderungsschneiderei entsprechend den Öffnungszei-ten.• montags: 18.00 Uhr Wanderung – Treffpunkt Penny Rudolf-

Breitscheid-Straße• dienstags: Informationen zu ALG II/Hartz IV (Terminabsprache

erforderlich), 9.00 bis 12.00 Uhr Informationen zum ProjektAlltagsbegleiter

• donnerstags: 14.00 Uhr Zirkel Kreatives Gestalten (14-tägig)14.00 Uhr Handarbeitszirkel (14-tägig)15.00 Uhr Klöppeln18.00 Uhr Sport, Turnhalle in der InnerenZwickauer Str.

■ Veranstaltungen• 18.06.2014, 11.00 Uhr: Tanzoase• 18.06.2014, 14.00 Uhr: „Pro Senior“, Thema „Venenleiden“, zu

Gast: Frau Maria Köhler• 25.06.2014, 14.00 Uhr: „Frauen stellen sich vor“ zu Gast: Frau

Regina Menzel• 01.07.2014, 10.00 Uhr: Wandern mit Gudrun, Treffpunkt:

Goldener Helm• 02.07.2014, 14.00 Uhr: „Frauen stellen sich vor“ – Kosmetische

Behandlung und mehr – zu Gast: Frau Claudia Friedrich• 09.07.2014, 14.00 Uhr: „Ruhepol“ vorgestellt von Frau Simone

Röder• 16.07.2014, 14.00 Uhr: „HAKA und mehr“, zu Gast: Frau

Roswitha Haupt-ElsterUte Hoch, Frauenzentrum

VERANSTALTUNGEN

ANZEIGE

Kinderhilfe Lichtenstein/ Sachsen e.V., Altmarkt 8, 09350 LichtensteinTel.: 037204/941915Fax: 037204/941917E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten ÖffnungszeitenGeschäftsstelle, Altmarkt 8 Kindermarkt, Am Mühlgraben 1Dienstag: 9.00 - 16.00 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.00 UhrMittwoch: 9.00 - 15.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 17.00 UhrDonnerstag: 9.00 - 16.00 Uhr Außerhalb der ÖffnungszeitenFreitag: 9.00 - 11.00 Uhr können Lieferungen in der

Geschäftsstelle, Altmarkt 8abgegeben werden.

■ Angebot Kreativ Zirkel• mittwochs, ab 14.30 Uhr:

Lesen üben in spannenden Kinderbüchern• donnerstags, 14.00 bis 16.30 Uhr:

spielerisch lernen am Computer• donnerstags, ab 15.00 Uhr: Klöppeln für Kinder

■ Veranstaltungen• Mittwoch, 25.06.2014, 8.00 Uhr

Frühstück für Kinder, Eltern und VereinsmitgliederTreffpunkt: Altmarkt 8

Ute Hoch, Vorsitzende Kinderhilfe

Die Kinderhilfe bietet auch während der Ferien Lern- und Übungs-stunden an. Foto: Harald Raschke (Kinderhilfe)

RELIGIONSGEMEINSCHAFTEN

Jehovas Zeugen Versammlung LichtensteinZusammenkunftszeiten: Freitag 19:00 Uhr

Sonntag 09:30 Uhr

Zusammenkunftsort: KönigreichssaalHohndorf, Garnstraße 1

Ansprechpartner: Reinhart KühnTel.: 037204 606900

Page 25: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

CMYK

25

DIE CHRISTLICHEN GEMEINDEN VON LICHTENSTEIN TEILEN MIT UND LADEN EIN

Termine Kirchgemeinde Rödlitz-Heinrichsort

■ Gottesdienste22.06. 10 Uhr Anbetungs- & Segnungsgottesdienst mit dem

Projektchor in Heinrichsort24.06. 17 Uhr Johannisandacht auf dem Friedhof in Marienau

(entfällt bei schlechter Witterung)18 Uhr Johannisandacht auf dem Friedhof in

Heinrichsort (bei Regen in der Kirche)19 Uhr Johannisandacht auf dem Friedhof in Rödlitz

(bei Regen in der Kirche)29.06. 10 Uhr Gottesdienst zur Jubelkonfirmation in

Heinrichsort (kein KiGo)06.07. 10 Uhr Gottesdienst zum Jugendtag im Bauerngut

(kein KiGo)13.07. 14 Uhr Gottesdienst mit Einführung des Prädikanten

Friedemann Beyer imBauerngut (bei Regen in der Kirche) mitanschließendem Gemeindefest

20.07. 10 Uhr Gottesdienst in Heinrichsort

■ sonstige Veranstaltungen04.07. 9 Uhr Frühstück des Eltern-Kind-Nachmittags im

Bauerngut Rödlitz04.07. 15 Uhr Schülertreff im Bauerngut Rödlitz14.07. 15 Uhr Eltern-Kind-Nachmittag im Bauerngut Rödlitz

■ regelmäßige VeranstaltungenLobpreisteam montags 18.30 Uhr im BauerngutKirchenchor montags 19.30 Uhr im Pfarrhaus RödlitzJungschar donnerstags 16.45 Uhr im BauerngutJunge Gemeinde freitags 19.30 Uhr im Bauerngut

■ Übertragung der Fußball-WMAuch in diesem Jahr laden wir alle Fußball-Fans ein, die Fußball-weltmeisterschaft gemeinsam im Bauerngut zu erleben. Auf derGroßleinwand werden wir die Spiele mit deutscher Beteiligungsowie die Viertel-, Halbfinals sowie das Endspiel zeigen.Folgende Termine stehen fest:Montag, 16.06., 18 Uhr Deutschland – PortugalSamstag, 21.06., 21 Uhr Deutschland – GahnaDonnerstag, 26.06., 18 Uhr Deutschland – USA

■ Kontaktadresse:Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rödlitz-HeinrichsortKonsumgenossenschaftsweg 4, 09350 Lichtenstein OT RödlitzTel: 037204 2879, Fax: 037204 72512, [email protected]: Pfarrer Merkel

Termine der LandeskirchlichenGemeinschaft Lichtenstein

• Sonntag:1. bis 3. Sonntag im Monat, 17.00 Uhr Gemeinschaftsstunde2. Sonntag im Monat, 11.00 Uhr Gofresh4. Sonntag im Monat, 10.30 Uhr GdG – Gottesdienst der

Generationen• Dienstag:

1. Dienstag im Monat, 17.00 Uhr Bibelstunde2. und 4. Dienstag im Monat, 19.30 Uhr Bibelstunde3. Dienstag im Monat, 19.30 Uhr Frauenstunde

• freitags, 19.30 Uhr Junge Erwachsene

■ Kontaktadresse:Landeskirchliche Gemeinschaft Lichtenstein, Innere ZwickauerStr. 17, 09350 Lichtenstein, Tel.: 037204/2366

Christliches Glaubenscentrum Lichtenstein e.V.

samstags 19:00 Jugendsonntags 09:30 GottesdienstSamstag, 28.06. 19:00 Treffen von Geschäftsleuten und

Führungskräften

■ Kontaktadresse:Christliches Glaubenscentrum Lichtenstein e.V.Paul-Zierold-Straße 8, 09350 Lichtenstein, Tel. 037204 7710Fax 037204 77110, [email protected], www.gclev.de

Veranstaltungen der Kirchgemeinde Lichtenstein

Sonntag, 22.06.14 – Laurentiuskirche9:30 Uhr Gottesdienst zur Jubelkonfirmation

Sonntag, 29.06.14 – Lutherkirche9:30 Uhr Sakramentsgottesdienst

Sonntag, 06.07.14 – Laurentiuskirche09:30 Uhr Sakramentsgottesdienst

Sonntag, 13.07.14 – Lutherkirche15:00 Uhr Gemeindefest

■ regelmäßige Veranstaltungen

Dienstag 08:30 Uhr Eltern-Kind-Kreis Lutherhaus18:30 Uhr Junge Gemeinde Lutherhaus

Mittwoch 19:30 Uhr Chorprobe LaurentiussaalDonnerstag 20:00 Uhr Frauensportgruppe LaurentiussaalFreitag 16:00 Uhr große Kurrende Laurentiussaal

16:45 Uhr Flötenanfänger Laurentiussaal

■ Kontaktadresse:

Ev.-Luth.- Kirchgemeinde: Pfarramt, Lutherplatz 2, Tel. 2060Pfarrer Mitzschke, Lutherplatz 2 Tel. 2241

Anzeigen

Page 26: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

CMYK

26

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

DIE CHRISTLICHEN GEMEINDEN VON LICHTENSTEIN TEILEN MIT UND LADEN EIN

Was war das für eine Kulisse – am 18. Mai 2014 in Lichtenstein. Einbuntes Meer von Regenschirmen fand sich so nach und nach aufdem Neumarkt in Callnberg ein. Unter ihnen vernehmbar ein eben-falls buntes und fröhliches Sprachgewirr der Schirmträger. Nichtweit weg, unter einem Torbogen, hörbar die Bläser des Posaunen-chors. Gemeinsam warteten sie gespannt auf drei „schicke jungeDamen im modernen Bronzekleid“. Die stattlichste unter ihnenbrachte 1930 kg auf die Waage, die mittlere hatte 1160 kg zu bietenund die kleinste – das Kücken – schaffte es auf 1140 kg. Alle dreiwaren am 29. April 2014, transportiert von der Firma GerickeSpedition und aus Maria Laach kommend, in unserer Stadt einge-troffen. Der Fahrer, Mike Hempel aus Rüsdorf, bekannte beimEintreffen, dass er eine solche Fuhre noch niemals bewältigenmusste und sie sei schon etwas ganz Besonderes für ihn gewesen.Ihre „vorübergehende Unterkunft“ erhielten sie in einer Lagerhalleder Firma Ruberstein. Unter den sachkundigen Händen vonSebastian Keilberg erfolgte das Umladen und Einlagern. Er war esdann auch, der am 16. Mai 2014 das Aufladen auf die Festwagenvornahm. Einen Tag später, am 17. Mai 2014, erhielten unsere„Damen“ ihre Festtagskleider. Viele fleißige Hände sorgten unterder fachfraulichen Leitung von Gabi Hergert für fantastischeBekränzungen aus einer Vielzahl von Rosen sowie das Aus-schmücken der Festwagen mit weiteren Grünpflanzen. So liebevollhergerichtet, konnten sich die Glocken am nächsten Tag sowohlsehen, als auch bestaunen lassen. Zum ersten Mal präsentiertensie sich nach einer langen Wartezeit den Bewohnern und Gästenvon Lichtenstein. Gezogen von zwei Traktoren-Oldtimern derMarke Lanz Bulldog, begleitet vom Glockengeläut der Lutherkircheund bewundert von hunderten Schaulustigen, führte sie der Fest-umzug über die Strecke: Neumarkt – August-Bebel-Straße –Lößnitzer Straße – Hartensteiner Straße – Badergasse – Ernst-Thälmann-Straße – Hugo-Colditz-Straße bis auf den Kirchplatz vorder St. Laurentius-Kirche, ihrem eigendlichen Domizil. Hier erfolgteauch die feierliche Glockenweihe. Ein Höhepunkt für die Kirchge-meinde und für die Einwohner von Lichtenstein. Aber ganzbestimmt auch ein bewegender Augenblick für Pfarrer ReinerMitzschke in seiner noch jungen Amtszeit in unserer Stadt.Dementsprechend geprägt war dann auch seine Predigt im sichdaran angeschlossenen Gottesdienst. Für alle Beteiligten wirddieser Nachmittag unvergesslich bleiben und der Himmel weinteden gesamten Tag Freudentränen. Schade nur, dass er nichtwenigstens ab und an ein kleines Lächeln über sein Gesicht

„... und der Himmel weinte den gesamten Tag Freudentränen.“

huschen ließ. Dafür gab es dann aber Sonne satt am nächsten Tag.Nachdem die Glocken noch eine weitere Nacht in der Firma Ruber-stein verbringen durften, erfolgte am Morgen des 19. Mai 2014 ihreVerladung auf einen bereitgestellten LKW der Firma BelGala.Dieser brachte das Geläut wieder zur St. Laurentius-Kirche undhier übernahm die Firma Heidenauer Glockentechnik, erneut unterbreiter Anteilnahme der Lichtensteiner Bevölkerung, das Abladenund den Einbau der Glocken im Turm der Kirche. Um 11:35 Uhr,nachdem Pfarrer Reiner Mitzschke die Glocke zweimal angeschla-gen hatte, schwebte die kleine von den Dreien am Arm eines Spezi-alkranes in Richtung Glockenturm. Mit Hilfe von drei Flaschenzü-gen bewegten die Mitarbeiter der Heidenauer Firma im Verlauf desTages die Glocken an ihren jeweils richtigen Platz im Glockenstuhl.Als letzte fand um kurz vor halb drei Uhr die Große Glocke Einlassin den Glockenturm. Für das beobachtende Auge unsichtbarwurden im Glockenstuhl und an den Glocken in den folgendenTagen noch Restarbeiten durchgeführt. Und dann war es endlichsoweit: Die „drei schicken jungen Damen im Bronzekleid“ ließenam Pfingstsonntag in einer Premiere ihre Stimmen in cis’, e’ und fis’weit hörbar ins Land erklingen. FRIEDE war auch ihr erstes Geläut!

Uwe Zander, Stadtchronist von Lichtenstein/Sachsen (Text und Bild)

Anz

eige

(n)

Page 27: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

CMYK

27

Wespen, Mücken, Spinnen … und Pollen bleibendraußen!Frühling und Sommer mit blühenden und grünenden Landschaftensind wieder ein purer Seelenschmaus. Wir genießen mit allen Sinnenund in vollen Zügen Natur, Sonne und frische Luft. Leider beschertuns die warme Jahreszeit mit fliegenden und kriechenden Quäl-geistern auch mächtigen Verdruss. Die Mücke im Schlafzimmer raubtuns die Ruhe und Allergien gegen Insektenstiche und Pollen habenHochkonjunktur. Zum Glück gibt´s gegen solche Plagen wirkungsvol-le Mittel. Raumausstatter bieten spezielle Fliegengitter-Produkte,welche für jedes Fenster und jede Tür maßgenau angefertigt werden. Selbst Sonderformen wieDreieck, Fünfeck, Trapez, Rund- oder Stichbögen und Kreise lassen sich realisieren. Fast unsicht-bar, vielseitig einsetzbar, leicht und bequem sind sogenannte Spannrahmen an allen Fenstern zuhandhaben. Schön integrierbar ins Fassaden- oder Dachflächenfenster ist das besonders prakti-sche Insektenschutz-Rollo. Der Behang verschwindet in Sekundenschnelle in einer kleinenAluminiumkassette. Eine raffinierte Doppellösung bieten two-in-one Rollos. Bei dieser Variantesind Insektenschutz- und Sonnenschutzrollo kombiniert und können nach Lust und Laune ganzvariabel benutzt werden. Für Türen gibt es Drehflügelrahmen, Schiebeanlagen, horizontale Rollo-und Plisseevarianten. Eine wunderbare Lösung für Balkon und Terrasse ist auch die Pendeltür. Siegibt bei Druck sanft nach und öffnet und schließt sich wie von selbst. Robuste Lichtschachtab-deckungen verhindern, dass Laub, Spinnen oder Mäuse usw. in den Keller eindringen. Die Alumi-niumprofile können farblich an Fenster, Türen oder Fassade angepasst werden und die Gewebesind je nach Verwendungszweck in vielfältigen Ausführungen erhältlich. Die Gewebequalitäten reichen von „resistent gegen Katzen- und Hundekrallen“ über Edelstahl biszum filigranen, kaum noch sichtbaren Transparentgewebe. Für Allergiker bieten spezielle Pollen-schutzgewebe die Möglichkeit, bei offenen Fenstern die Räume pollenfrei zu halten. Hochwertige,moderne Insektenschutz-Produkte garantieren mit ihrem breiten Einsatzspektrum einen spürba-ren Gewinn an Lebensqualität.

(Jörg Polster/www.raumausstattung-jup.de)Anschauliche Beispiele und weitere Informationen erhalten Sie unter:www.ra-jup.de, www.news-jup.de oder bei JUP in 09387 Leukersdorf, Hauptstraße 92, Telefon: 0371-220092

BetreuungsvereinChemnitzer Land e.V.

Seminarstraße 1009350 LichtensteinTelefon (037204) 69 50Fax (037204) 6 95 69

Wir informieren kostenloszu Fragen im Betreuungsrecht,Patientenverfügung sowieVorsorgevollmacht.

Ehrenamtliche Betreuer erhaltenebenfalls Unterstützung.

Öffnungszeiten:Montag bis Donnerstag8:00–12:00 Uhrsowie nach Vereinbarung

Anzeigen

Kleinanzeigen inIhrem Amtsblatt

(03722) 505090

Page 28: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

CMYK

28

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

Ihr Küchenstudio in Lichtenstein

Hauptstraße 40 a | 09350 Lichtenstein/OT Rödlitz Telefon: 03 72 04 · 29 31 | Fax: 03 72 04 · 8 00 96

wwww.elektrotechnik-otto.de

Wir beraten

Sie gern!

Seit 1. Juni 1994

20 Jahre

QUALITÄTSKÜCHEN

AUS SACHSEN!

Wir sind auch weiterhinIhr Ansprechpartner für:• neue Küchen• Küchenumbau• Austausch von

Einbaugeräten

Anzeigen

Private Jubiläums Dankanzeigen in Ihrem Amtsblatt!

Telefon: 0 37 22 50 50 90

ab 20 Euro einfarbig, 90 x 50 mm

bruttoRiedel-Verlag & Druck KG 03722 50 50 90

Page 29: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

CMYK

29

Anzeigen

Kleinanzeigen inIhrem Amtsblatt

(03722) 505090

Private Jubiläums-Dankanzeigen im Amtsblatt.

Telefon:03722 505090

ab 20 Euro einfarbig, 90 x 50 mm

brutto

Page 30: LAZ 06 2014 - lichtenstein-sachsen.de · Abschnitt III – Ausschüsse des Stadtrats § 7 Beschließende Ausschüsse des Stadtrats § 8 Aufgaben der beschließenden Aus-schüsse §

CMYK

30

Lichtensteiner Anzeiger 18. Juni 2014

Gewerbegebiet „Am Auersberg“Am Eichenwald 22 • 09356 St. Egidien

Telefon: (037204) 53 21 • Telefax: (037204) 53 [email protected]

Restaurierung am BauFassadenreinigung JOS

Zuschnitt und Verlegungvon NatursteinGestaltung von

Grabmalen und Grabanlagen

Sandstein, Porphyr, Marmor, Granit

Rödlitzer Straße 65 b09394 Hohndorf

Telefon: 037204/502927Telefax: 037204/601836Mobil: 0174-9236764

24 Stunden erreichbar Petra Thust

Anz

eige

(n)