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D o s s i e r Leben und Arbeiten in Australien

Leben und Arbeiten in Australien - Federal Council · 2021. 1. 16. · AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 6/31 Geografie und Klima Übersichtskarte Geografie Australien liegt in der

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  • D o s s i e r

    Leben und Arbeiten in Australien

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 2/31

    Australien I n h a l t Australien ...................................................................................................................................................... 2

    Über dieses Dossier ............................................................................................................................. 4 Zweck ......................................................................................................................................... 4 Hinweise ..................................................................................................................................... 4 Glossar ....................................................................................................................................... 4

    Land und Leute .................................................................................................................................... 5 Eckdaten ..................................................................................................................................... 5 Geografie und Klima ................................................................................................................... 6

    Übersichtskarte .................................................................................................................. 6 Geografie ........................................................................................................................... 6 Klima .................................................................................................................................. 6 Zeitverschiebung................................................................................................................ 6

    Staatswesen ............................................................................................................................... 7 Staatsform ......................................................................................................................... 7 Karte Staatsverwaltung ...................................................................................................... 7 Staatsführung .................................................................................................................... 7 Regierung .......................................................................................................................... 7 Parlament .......................................................................................................................... 7 Wahlen .............................................................................................................................. 8 Parteien ............................................................................................................................. 8

    Verwaltung und Recht ................................................................................................................. 8 Umgang und Rechtsprechung............................................................................................ 8

    Einreise und Aufenthalt ........................................................................................................................ 8 Einreise und Visa ........................................................................................................................ 8

    Erwerbstätigkeit ................................................................................................................. 9 Selbstständige Erwerbstätigkeit ......................................................................................... 9 Stagiaires ......................................................................................................................... 10 Ruhestand ....................................................................................................................... 10 Sprachaufenthalt und Studium ......................................................................................... 11 Au-pair ............................................................................................................................. 11 Tourist .............................................................................................................................. 11 Familienzusammenführung, Ehen, Partnerschaften ......................................................... 11 Familienzusammenführung .............................................................................................. 11 Ehen ................................................................................................................................ 12 Partnerschaften ............................................................................................................... 12

    Anmeldung und Aufenthalt ........................................................................................................ 13 Anmeldung bei den örtlichen Behörden ........................................................................... 13 Anmeldung bei der Schweizer Vertretung ........................................................................ 13 Aufenthalt ........................................................................................................................ 13

    Einfuhr und Zoll ......................................................................................................................... 13 Einfuhr ............................................................................................................................. 14 Umzugsgut....................................................................................................................... 14 Motorfahrzeuge ................................................................................................................ 14 Haustiere ......................................................................................................................... 15 Waffen ............................................................................................................................. 15 Quarantäne ...................................................................................................................... 15 Devisen ............................................................................................................................ 15

    Impfungen und Gesundheit ....................................................................................................... 15 Impfungen ........................................................................................................................ 15 Gesundheit ...................................................................................................................... 16

    Schweizer Vertretungen ............................................................................................................ 16 Die Schweiz ist in Australien vertreten durch: .................................................................. 16

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 3/31

    Leben in Australien ............................................................................................................................ 16 Wohnen .................................................................................................................................... 16

    Mieten .............................................................................................................................. 16 Kaufen ............................................................................................................................. 17 Wohnen ........................................................................................................................... 17 Netzspannung .................................................................................................................. 17 Masse und Gewichte ....................................................................................................... 17 Telefonvorwahl: 0061 ....................................................................................................... 17 Notfallrufnummern ........................................................................................................... 17

    Gesellschaft und Kultur ............................................................................................................. 17 Kulturelles Leben ............................................................................................................. 17 Reisen und Ferien ............................................................................................................ 17 Sport ................................................................................................................................ 17 Radio, TV, Presse ............................................................................................................ 17 Religion ............................................................................................................................ 18

    Schulen und Bildung ................................................................................................................. 18 Schulsystem .................................................................................................................... 18 Internationale Schulen ..................................................................................................... 18 Schweizerschulen im Ausland.......................................................................................... 18 Universitäten .................................................................................................................... 19

    Fahrzeug und Führerausweis .................................................................................................... 19 Fahrzeugimmatrikulation .................................................................................................. 19 Führerausweisanerkennung ............................................................................................. 19 Versicherung .................................................................................................................... 20

    Steuern ..................................................................................................................................... 20 Direkte und indirekte Steuern ........................................................................................... 20 Vermögenssteuer............................................................................................................. 20 Doppelbesteuerung .......................................................................................................... 21

    Einbürgerung ............................................................................................................................ 21 Voraussetzungen und Vollzug ......................................................................................... 21

    Schweizer und Schweizerinnen ................................................................................................ 21 Konsularischer und diplomatischer Schutz ....................................................................... 21 Politische Rechte ............................................................................................................. 22 eGov ................................................................................................................................ 23 Statistik ............................................................................................................................ 23 Schweizervereine............................................................................................................. 23 Auslandschweizer-Organisation ASO .............................................................................. 23 Swiss Community ............................................................................................................ 23 Soliswiss .......................................................................................................................... 23

    Verkehr ..................................................................................................................................... 24 Strasse ............................................................................................................................ 24 Schiene ............................................................................................................................ 24 Luftfahrt ........................................................................................................................... 24 Schifffahrt ........................................................................................................................ 24

    Arbeiten in Australien ......................................................................................................................... 24 Arbeitsmarkt .............................................................................................................................. 24

    Arbeitsmarktlage .............................................................................................................. 24 Arbeitsbedingungen .................................................................................................................. 25

    Arbeitsrecht ...................................................................................................................... 25 Arbeitsverträge ................................................................................................................ 25 Arbeitsbewilligung ............................................................................................................ 25 Einzelne Berufe ............................................................................................................... 26 Selbstständige Berufsausübung ....................................................................................... 26

    Stellensuche und Bewerbung .................................................................................................... 26 Öffentliche Angebote ....................................................................................................... 26 Private Stellenvermittlung ................................................................................................ 26 Bewerbung....................................................................................................................... 27 Firmenlisten ..................................................................................................................... 27

    Diplome, Abschlüsse, Zeugnisse .............................................................................................. 27

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 4/31

    Übrige Diplome und Abschlüsse ...................................................................................... 27 Löhne und Gehälter .................................................................................................................. 27

    GAV und orts- und berufsübliche Saläre .......................................................................... 27 Vorsorge und Versicherungen ............................................................................................................ 28

    Sozialversicherungssystem ....................................................................................................... 28 Überblick Soziale Sicherheit ............................................................................................ 28

    Sozialversicherung Schweiz – Australien .................................................................................. 28 Altersvorsorge ........................................................................................................................... 28

    Nationale Altersversicherung ........................................................................................... 28 AHV/IV ............................................................................................................................. 28 Freiwillige AHV/IV ............................................................................................................ 29 AHV-Rentner und Pensionskassenbezüger ..................................................................... 29 Berufliche Vorsorge ......................................................................................................... 29

    Kranken- und Unfallversicherung .............................................................................................. 29 Nationale Kranken- und Unfallversicherung ..................................................................... 29 Private Kranken- und Unfallversicherung ......................................................................... 30 Berufsunfallversicherung .................................................................................................. 30

    Arbeitslosenversicherung .......................................................................................................... 30 Grundlagen, Beiträge, Leistungen .................................................................................... 30

    Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (SAS) ........................................ 30 Kontakt ............................................................................................................................................... 31

    Über dieses Dossier

    Zweck Dieses Dossier richtet sich an Personen, welche die Schweiz verlassen und sich im Ausland dauerhaft niederlassen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Der Inhalt und die Aussagen basieren auf den behördlichen und gesetzlichen Vorschriften, welche für Schweizerinnen und Schweizer Gültigkeit haben.

    Hinweise Die vorliegende Publikation und der Inhalt der EDA Webseiten dienen der Information. Das EDA hat die Aussagen und Quellenangaben sorgsam erarbeitet, übernimmt aber keine Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit. Eine Haftung für den Inhalt und die aufgeführten Leistungen ist ausgeschlossen. Die schriftlichen und elektronischen Publikationen enthalten weder ein Angebot noch eine Verpflichtung und ersetzen keine individuelle Beratung. Unsere Publikationen und Webseiten enthalten sog. „externe Links“ (Verknüpfungen zu Webseiten Dritter), auf deren Inhalt wir keinen Einfluss haben und für den wir aus diesem Grund keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte und Richtigkeit der Informationen ist der jeweilige Informationsanbieter der verlinkten Webseite verantwortlich.

    Glossar Für die Erklärung von Begriffen, Abkürzungen sowie für die vollständigen Adressangaben von erwähnten Stellen konsultieren Sie bitte die separate Publikation «Glossar Auswanderung Schweiz».

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 5/31

    Land und Leute

    Eckdaten Flagge

    Offizielle Landesbezeichnung Commonwealth of Australia Fläche 7‘692‘024 km2 Landessprache Englisch Einwohnerzahl 23.1 Mio. Hauptstadt Canberra Staatsform Parlamentarische Monarchie Staatsoberhaupt Königin Elisabeth II, vertreten durch Generalgouverneur von Australien, Herrn Peter Cosgrove Regierungschef Premierminister Tony Abbott BIP pro Einwohner 67‘722 Australische Dollars (2012), das sind etwa 54’855 CHF Importe der Schweiz aus Australien 349 Mio. CHF (2012) Exporte der Schweiz nach Australien 2’496 Mio. CHF (2012) Anzahl Auslandschweizer/innen per 31.12.2013 24‘007 Personen Bilaterale Abkommen

    Liste bilaterale Abkommen Australien

    http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/doc/publi/ptrali/statis.htmlhttp://www.eda.admin.ch/eda/de/home/topics/intla/intrea/dbstv/data_c/c_158.html

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 6/31

    Geografie und Klima

    Übersichtskarte

    Geografie Australien liegt in der südlichen Hemisphäre und ist nur wenig kleiner als die USA. Die Fläche beträgt 7‘692‘024 km2. Australien ist eines der trockensten Länder. Für die landwirtschaftliche Nutzung eigenen sich 6% des Landes. Die Küste hat eine Länge von 25’760 km.

    Klima Gemässigtes Klima im Süden, subtropisch bis tropisch im Norden, heiss und trocken im Inland. Die Jahreszeiten sind denjenigen in Europa entgegengesetzt. Wetter in Canberra (Höhenlage 560 M.ü.M.): heissester Monat: Januar und Februar (Durchschnittstemperaturen 13–28°C); kühlster Monat: Juli (Durchschnittstemperaturen 0–11°C); trockenster Monat: Juni (Durchschnittlicher Regenfall 37 mm); feuchtester Monat: Oktober (Durchschnittlicher Regenfall 69 mm)

    Wetter in Australien

    Zeitverschiebung Australien ist in fünf Zeitzonen eingeteilt. Einige Bundesstaaten stellen von Ende Oktober bis Ende März auf Sommerzeit um.

    Zeitzonenkarte

    http://www.wetteronline.de/Australien.htmhttp://www.weltzeit.de/zeitzonenkarte.php

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 7/31

    Staatswesen

    Staatsform Parlamentarische Monarchie

    Karte Staatsverwaltung

    Staatsführung Das Commonwealth of Australia ist formell eine Monarchie. Elisabeth II. ist zurzeit Königin Australiens und damit das Staatsoberhaupt Australiens. Als ihre Vertretung amtet eine Generalgouverneurin und je einen Gouverneur für die Bundesstaaten Australiens. De facto liegt die politische Macht aber beim Premierminister und seinem Kabinett.

    Regierungschef Premierminister Tony Abbott, Liberal Party

    Regierung Die Exekutive bilden der Generalgouverneur als Vertreter der britischen Krone, und der Exekutivrat, der aus mehreren Ministern mit einer Premierministerin an der Spitze steht. Jeder Bundesstaat hat einen eigenen Gouverneur und ein Parlament und besitzt die ausschliessliche Gesetzgebungskompetenz für Bildung, Gesundheit, Justiz, Polizei und Verkehrswesen.

    Parlament Zweikammersystem mit Unter- und Oberhaus. Gemäss der Verfassung von Australien setzt sich das Zweikammern-System des australischen Parlaments aus dem Repräsentantenhaus als Unterhaus, dem Senat als Oberhaus und Königin Elisabeth II. als Staatsoberhaupt zusammen. Die Königin wird, wie in

    jedem Commonwealth, durch einen(e) Generalgouverneur(in) vertreten. Die 150 Abgeordneten des Repräsentantenhauses werden alle drei Jahre in Wahlkreisen nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt. Im Senat sind die sechs Bundesstaaten mit je zwölf Senatoren vertreten, die beiden Territorien mit jeweils zwei. Die 76 Senatoren werden für sechs Jahre gewählt, alle drei Jahre finden Wahlen für die Hälfte der Sitze des Senats statt. Für alle Wahlen auf Bundes- und Bundesstaatsebene besteht eine Wahlpflicht.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Australienhttp://de.wikipedia.org/wiki/Generalgouverneurhttp://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_von_Australienhttp://de.wikipedia.org/wiki/Australisches_Parlamenthttp://de.wikipedia.org/wiki/Australisches_Repr%C3%A4sentantenhaushttp://de.wikipedia.org/wiki/Zweikammersystem#Bezeichnungenhttp://de.wikipedia.org/wiki/Australischer_Senathttp://de.wikipedia.org/wiki/Oberhaushttp://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6nighttp://de.wikipedia.org/wiki/Elisabeth_II.http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsoberhaupthttp://de.wikipedia.org/wiki/Generalgouverneurhttp://de.wikipedia.org/wiki/Mehrheitswahlhttp://de.wikipedia.org/wiki/Wahlhttp://de.wikipedia.org/wiki/Wahlpflicht

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 8/31

    Wahlen In Australien findet die absolute Mehrheitswahl mit übertragbarer Stimmgebung Anwendung, bei der kein zweiter Wahlgang notwendig ist. Die Wähler nummerieren hierbei nämlich ihren Kandidaten (je einen pro Wahlkreis) gemäss ihrer Vorlieben mit 1, 2, 3 usw. durch. Hat nun kein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen (der Erstpräferenzen) erreicht, wird der Kandidat mit den wenigsten Stimmen «aus dem Rennen genommen», und es werden auf den betroffenen Stimmzetteln nun die Zweitpräferenzen ausgezählt und den verbliebenen Kandidaten gutgeschrieben. Dieses Verfahren wird gegebenenfalls so lange wiederholt, bis ein Kandidat die absolute Stimmenmehrheit erreicht hat.

    Parteien Die grössten Parteien sind die Liberal Party, Labor Party, National Party und die Grünen. Kleinere Parteien wie die Demokraten und Family First sind auch in australischen Parlamenten vertreten, vor allem in den Senaten auf Bundes- und Landesebene. Die Liberal Party und National Party bilden traditionellerweise eine Koalition (Coalition).

    Verwaltung und Recht

    Umgang und Rechtsprechung Die Verfassung von Australien besteht aus verschiedenen Gesetzen, die zusammen das Verfassungsrecht des Commonwealth of Australia darstellen. Die rechtsprechende Gewalt liegt beim Obersten Gerichtshof (High Court) Australiens und anderen vom Parlament geschaffenen Gerichten. Ausserdem übernehmen bundesstaatliche Gerichte in einigen Bereichen die Zuständigkeit der Bundesgerichte. Alle Bundesstaaten und das Nordterritorium haben eigene Gerichtssysteme. Für die Durchsetzung des Rechts sind in Australien die Polizeieinheiten des Bundes, der Bundesstaaten und des Nordterritoriums zuständig. Die einzelnen Einheiten sind unabhängige Organisationen mit Zuständigkeit für die Gesetze ihres eigenen Bundesstaates bzw. Territoriums. Die Australische Bundespolizei ist die vorrangige Vollstreckungsbehörde auf Bundesebene.

    Einreise und Aufenthalt

    Einreise und Visa Ausser australischen und neuseeländischen Staatsangehörigen benötigt jedermann ein Visum. Da die Vorschriften der für Einreise und Aufenthalt zuständigen australischen Behörden laufend ändern, sollten unbedingt die entsprechenden Webseiten konsultiert werden. Für Ferien- und Geschäftsreisen von weniger als 90 Tagen können schweizerische Staatsangehörige das Visum durch das Electronic Travel Authority System (ETA) beantragen. Das ETA-Gesuch kann durch ein Reisebüro, eine Fluggesellschaft oder die Reisenden selbst übers Internet gestellt werden. Weitere Auskünfte erteilt die australische Botschaft in Berlin.

    Electronic Travel Authority System (ETA)

    Visumantrag

    e-visitor (fact-sheet)

    Einwanderungsinteressierte finden Informationen über das Visum und zu Fragen der Einwanderung (in Englisch) auf der Seite der Australischen Regierung:

    Information Einwanderung

    Visumanträge

    Die Anträge für die unterschiedlichen Kategorien finden sich auf der Website der Australischen Botschaft in Deutschland.

    Australische Botschaft in Deutschland

    http://de.wikipedia.org/wiki/Liberal_Party_of_Australiahttp://de.wikipedia.org/wiki/Australian_Labor_Partyhttp://de.wikipedia.org/wiki/National_Party_of_Australiahttp://de.wikipedia.org/wiki/Australian_Greenshttp://de.wikipedia.org/wiki/Australian_Democratshttp://de.wikipedia.org/wiki/Family_First_Partyhttp://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsrechthttp://de.wikipedia.org/wiki/Australienhttp://www.eta.immi.gov.au/https://www.ecom.immi.gov.au/visas/app/uu?form=TVhttp://www.immi.gov.au/visitors/tourist/evisitor/_pdf/fact-sheet-evisitor.pdfhttp://www.immi.gov.au/http://www.germany.embassy.gov.au/http://www.germany.embassy.gov.au/belngerman/home.html

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 9/31

    Wallstrasse 76-79, 10179 Berlin Allgemeine Anfragen: Tel +49 (0)30 88 00 880 Fax +49 (0)30 88 00 88 210 Visainformationsdienst: Tel. +49 (0)30 223 89 181 Fax: +49 (0)30 224 89 292 Sprechzeiten Visaschalter: Mo, Mi, Fr 9-11 Uhr

    Australisches Generalkonsulat bei den Vereinten Nationen in Genf Das Generalkonsulat in Genf hat keinen Visa-Service – Anfragen und Visumanträge müssen über die

    Botschaft in Berlin/Deutschland abgewickelt werden (siehe unter der Rubrik «Visumanträge»). Das Generalkonsulat in Genf gilt als politische Vertretung bei den Vereinten Nationen und behandelt keine konsularischen Anliegen aus der Schweiz.

    Erwerbstätigkeit Ein australischer Arbeitgeber kann, wenn er für eine vakante Position keinen lokalen Bewerber findet, einen Arbeitnehmer aus Übersee nominieren, d.h. seine Absicht beim Einwanderungsministerium (DIMIA) kundtun, dass er diesen anstellen will.

    Hier existieren 3 Kategorien:

    Das Employer Nomination Scheme (ENS): Für australische Arbeitgeber, die dauerhaft hochqualifizierte Fachkräfte aus Übersee einstellen wollen, da keine australischen Arbeitnehmer zur Verfügung stehen.

    Das Regional Sponsored Migration Scheme (RSMS): Für Arbeitgeber in regional unterentwickelten oder dünn besiedelten Gebieten mit Arbeitskräftemangel.

    Das Business Innovation and Investment (provisional / permanent) visa: Für internationale Firmen, die in Australien investieren wollen (mindestens AUD 1.5 Millionen) und dafür firmeneigene leitende Angestellte oder Fachkräfte mitschicken möchten.

    Employer Nomination Scheme (ENS)

    Regional Sponsored Migration Scheme (RSMS)

    Business Innovation and Investment (provisional) visa

    Daneben gibt es noch spezielle Regelungen für Ärzte und Krankenschwestern. Für qualifizierte Fachkräfte, welche vorübergehend in Australien arbeiten möchten, gibt es das Business Visa (subclass 457). Es ist generell auf 4 Jahre begrenzt und wird relativ kurzfristig erteilt. Voraussetzung sind eine Bürgschaft eines australischen Arbeitgebers sowie gute Englischkenntnisse (z.B. IELTS-Test). In der Regel erhalten mitreisende Eheleute ebenfalls eine Arbeitsbewilligung.

    Skill Select

    Employer sponsored workers

    Skilled Occupation Lists

    Skilled Occupation List (SOL)

    Consolidated Sponsored Occupation List (CSOL)

    Selbstständige Erwerbstätigkeit Geschäftsleute, Geschäftsinhaber und Investoren, die ein Geschäft in Australien aufbauen wollen, können ein Business Skills Visa beantragen. Es wird eine provisorische Aufenthaltsgenehmigung für 4 Jahre erteilt und wenn das Geschäft den entsprechenden Umfang erreicht hat bzw. das Investment weiterbesteht, kann man die Daueraufenthaltsgenehmigung Business Skills Residence Visa beantragen.

    http://www.immi.gov.au/skilled/skilled-workers/ens/http://www.immi.gov.au/skilled/skilled-workers/rsms/http://www.immi.gov.au/Visas/Pages/188.aspxhttp://www.immi.gov.au/skills/skillselect/http://www.immi.gov.au/Services/Pages/employer-sponsored-workers-online-applications.aspxhttp://www.immi.gov.au/Services/Pages/employer-sponsored-workers-online-applications.aspxhttp://www.immi.gov.au/skilled/sol/http://www.immi.gov.au/skilled/general-skilled-migration/pdf/sol.pdfhttp://www.immi.gov.au/skilled/general-skilled-migration/pdf/sol.pdfhttp://www.immi.gov.au/skilled/general-skilled-migration/pdf/csol.pdf

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 10/31

    Eine sofortige Daueraufenthaltsgenehmigung kann für hochqualifizierte Geschäftsleute, die von einer Landesregierung gesponsert werden (sog. Business Talent Visa), erteilt werden. Das Business Skills Programm ist in 4 Kategorien aufgeteilt:

    Business Owner Category: für Geschäftsinhaber oder Anteilseigner

    Senior Executive Category: Für leitende Angestellte bedeutender Unternehmen

    Investor Category: Für Geschäftsleute, die in Australien investieren wollen

    Business Talent Category: Für hochqualifizierte, vom Staat gesponsorte Geschäftsleute

    Visatypen für Geschäftsleute

    Stagiaires Die Schweiz und Australien haben am 13. November 1991 eine Vereinbarung über den Austausch von Stagiaires (trainees) unterzeichnet. Danach können junge Schweizer Berufsleute, die ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse erweitern möchten, eine australische Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für die Dauer von maximal 18 Monaten erhalten. Als Stagiaires zugelassen werden schweizerische Staatsangehörige, die eine abgeschlossene Ausbildung von mindestens 2 Jahren vorweisen können. Altersgrenze: 20–30 Jahre. Die Anstellung muss im erlernten Beruf erfolgen. Eine Teilzeitbeschäftigung oder die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit sind nicht gestattet. In Australien kommen nur qualifizierte Tätigkeiten (gem. ANZSCO Code 1-3) für Stages in Frage (z.B. keine Möglichkeit als Kellner einen Stage zu absolvieren), die Tätigkeit muss zwingend eine berufliche Weiterbildung darstellen. Als Stagiaire nach Australien:

    Stagiairesprogramme

    Wegleitung Stagiaires Australien

    Training Plan Australia

    ANZSCO Codes and Occupations

    Working Holiday Visum

    Schweizerische Staatsangehörige können nicht am Working Holiday Programm teilnehmen. Die berechtigten Staaten sind auf der nachstehenden Webseite ersichtlich:

    Working Holiday Programm

    Ruhestand Das Besuchervisum für Rentner heisst in Australien «Retirement Visa (subclass 410)» und kann ausschliesslich von Personen beantragt werden, die bereits das Visum (410) besitzen oder besessen haben oder bei denen es sich um den Lebensgefährten beziehungsweise die Ehepartnerin oder den Ehepartner eines solchen Visum-Berechtigten handelt. Nach Erhalt dieser Aufenthaltsgenehmigung darf man zusammen mit seinem Partner für 10 Jahre in Australien arbeiten, studieren oder einfach den Ruhestand geniessen. Für neue beziehungsweise erstmalige Antragsteller ist das Besuchervisum für Rentner (410) allerdings nicht erhältlich, man kann jedoch als Ausweichmöglichkeit das Besuchervisum für Rentner als Investoren (405) beantragen. Das Besuchervisum für Rentner als Investoren (405) nennt sich im Englischen «Investor Retirement Visa (subclass 405)» und wurde für mindestens 55-jährige Personen entwickelt, die ihren Ruhestand in Australien verbringen wollen und darüber hinaus eine langfristige Investition in einem australischen Staat oder Territorium vornehmen möchten. Des Weiteren darf der Antragsteller keine abhängigen Familienangehörigen haben und er muss finanziell eigenständig sein. Es handelt sich um ein temporäres Visum für einen Zeitraum von 4 Jahren. Die Auflagen für die Besuchervisa sind den folgenden Webseiten zu entnehmen:

    Retirement Visa (Subclass 410)

    Retirement Visa (Subclass 405)

    Application for a temporary visa for retirees

    http://www.immi.gov.au/skilled/business/http://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/home/themen/auslandaufenthalt/stagiaires.htmlhttp://www.bfm.admin.ch/content/dam/data/migration/auslandaufenthalt/stage/stage-AUS-d.pdfhttp://www.bfm.admin.ch/content/dam/data/migration/auslandaufenthalt/stage/stage-AUS-trainingplan.pdfhttp://www.immi.gov.au/employers/anzsco/anzsco-code.htmhttp://www.immi.gov.au/visitors/working-holiday/visa-options.htmhttp://www.in-australien.com/besuchervisum-fur-rentner-als-investoren-405_1010808http://www.immi.gov.au/visitors/retirement/410/how-to-apply.htmhttp://www.immi.gov.au/visitors/retirement/405/how-to-apply.htmhttp://www.immi.gov.au/allforms/pdf/1383.pdf

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 11/31

    Sprachaufenthalt und Studium Für Kurse an einer von der australischen Regierung anerkannten Institution, kann entweder ein Temporary Residence-Visum (Kurzzeitvisum) oder ein Long Stay Visa (Langzeitvisum) beantragt werden. Im Rahmen der max. 6 Monate Aufenthalt darf auch ein Studium oder eine Sprachschule von max. 3 Monaten absolviert werden, ohne dass extra ein spezielles Studienvisum eingeholt werden muss. Studienbewerber können ein Visum für eine vorübergehende Einreise zu Vollzeit-Studienzwecken erhalten indem sie kumulativ die Nachweise erbringen, dass:

    kein Studiengang oder gleichwertige Ausbildung in der Schweiz oder im Wohnsitzland vorhanden sind

    eine akademische Qualifikation gewährleistet ist mit späterer Anerkennung oder von Nutzen bei künftiger beruflicher Tätigkeit ist

    die Voraussetzungen zur Aufnahme erfüllt sind einschliesslich ausreichender englischer Sprachkenntnisse

    die Immatrikulation bei einer australischen Bildungseinrichtung vorhanden ist

    ein Bürge das Hin- und Rückflugticket, die Gebühren und den Unterhalt finanziell sicherstellen kann

    der Aufenthalt in Australien nur zu Studienzwecken erfolgt und die Abreise nach Abschluss oder bei Abbruch des Studiums gewährleistet ist

    ein gültiger Reisepass vorhanden ist, der die Wiedereinreise in die Schweiz oder in das Land des Wohnsitzes ermöglicht

    die gesundheitlichen Anforderungen erfüllt sind Wer mit einem Studentenvisum einreist, darf neben dem Sprachkurs im Prinzip während maximal zwanzig Stunden pro Woche einer bezahlten Tätigkeit nachgehen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem dreimonatigen Vollzeit-Englischkurs an einer vom Staat anerkannten Sprachschule.

    Students

    Au-pair Au-Pairs werden wie normale Arbeitskräfte behandelt und benötigen eine entsprechende Arbeitsbewilligung. Infolge der restriktiv vergebenen Arbeitsbewilligungen sind Au-Pair-Aufenthalte in der Art, wie sie in Europa existieren, kaum möglich. Es ist verboten, in Australien ohne Bewilligung als Au-Pair zu arbeiten.

    Tourist Für Ferien- und Geschäftsreisen von weniger als 90 Tagen können schweizerische Staatsangehörige das Visum durch das Electronic Travel Authority System (ETA) beantragen. Das ETA-Gesuch kann durch ein Reisebüro, eine Fluggesellschaft oder die Reisenden selbst übers Internet gestellt werden. Weitere Auskünfte erteilt die australische Botschaft in Berlin.

    Electronic Travel Authority System (ETA)

    Touristenvisum

    Familienzusammenführung, Ehen, Partnerschaften

    Familienzusammenführung Im australischen Einwanderungsrecht gibt es mehrere Visumskategorien zum Zwecke der Familienzusammenführung. Personen, deren Kinder in Australien leben, können von Ihren Kindern ein Sponsorship für ein permanentes Visum erhalten. Die bei den australischen Behörden zu entrichtende Antragsgebühr für dieses Visum ist jedoch ausserordentlich hoch. Um sich für ein Visum dieser Kategorie zu qualifizieren, müssen mindestens die Hälfte der Kinder des zu sponsernden Elternteils in Australien leben. Die Feststellung dessen erfolgt im Rahmen des sogenannten Balance of Family Test. Verwandte Des Weiteren gibt es für ältere, allein stehende Personen die Möglichkeit, zu nahe stehenden Verwandten nach Australien umzusiedeln, falls zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und dem nahen Verwandten ein finanzielles Abhängigkeitsverhältnis besteht und bestanden hat. Familienangehörige

    http://www.immi.gov.au/students/students/chooser/subclass-options.htmhttp://www.eta.immi.gov.au/http://www.immi.gov.au/visitors/tourist/visa-options.htm

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 12/31

    Personen jeden Alters und deren Ehe- bzw. Lebenspartner, die keine Familienangehörige ausserhalb Australiens haben, haben die Möglichkeit, zu ihren einzigen Familienangehörigen in Australien umzusiedeln. Folgende, generelle Kriterien müssen dazu erfüllt sein:

    Der Sponsor muss australischer Staatsbürger, australischer Permanent Resident oder «eligible» neuseeländischer Staatsbürger sein.

    Der Antragsteller muss mit dem Sponsor je nach Visumskategorie in einem bestimmten Verwandtschaftsverhältnis stehen.

    Ausserdem benötigt der Antragsteller einen Bürgen, welcher sich dazu verpflichten muss, die Antragstellerin oder den Antragsteller gegebenenfalls finanziell zu unterstützen, um zu verhindern, dass die Antragsteller in Australien auf die finanzielle Unterstützung durch die Regierung im Rahmen von Sozialleistungen angewiesen ist.

    Weitere Informationen

    Visumkategorien für Familienzusammenführung

    Ehen Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandsbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie gebührenfrei in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen erfolgen, welche die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig). Wir empfehlen Ihnen, bereits vor der Eheschliessung bei der zuständigen schweizerischen Vertretung abzuklären, welche Formalitäten zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann. Nähere Auskünfte können den Merkblättern «Heirat» des Bundesamtes für Justiz bzw. «Eheschliessung in Australien» der australischen Botschaft entnommen werden.

    Merkblätter Heirat Bundesamt für Justiz

    Ratgeber für Auslandschweizer

    Eheschliessung in Australien

    Partnerschaften Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind in einigen australischen Bundesstaaten und Territorien anerkannt, beispielsweise in den Bundesstaaten Tasmanien, South Australia oder im Australian Capital Territory. Nach Ankündigung durch den sozialdemokratischen Politiker Steve Bracks hat der Bundesstaat Victoria die Einführung von Lebenspartnerschaften im Dezember 2008 umgesetzt. Seit Juli 2010 sind Lebenspartnerschaften im australischen Bundesstaat New South Wales anerkannt. Anfang Dezember 2011 wurden im Bundesstaat Queensland Lebenspartnerschaften parlamentarisch ermöglicht. Auf Bundesebene werden dagegen keine gleichgeschlechtlichen Partnerschaften anerkannt und die gleichgeschlechtliche Ehe ist seit 2004 durch den Marriage Act verboten. Die gemeinschaftliche Adoption für gleichgeschlechtliche Paare ist im Australian Capital Territory, den Bundesstaaten Western Australia und New South Wales erlaubt. Im Bundesstat Tasmanien ist die Stiefkindadoption möglich. Die Australian Labor Party befürwortete auf ihrem Parteitag im Dezember 2011 die landesweite Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Australien – das Parlament hat jedoch bisher noch nicht darüber abgestimmt.

    http://www.germany.embassy.gov.au/beln/migr_engl.htmlhttp://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/themen/gesellschaft/zivilstand/merkblaetter.htmlhttp://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edazen/doc/publi/swiss.Par.0004.File.tmp/Ratgeber_2009_DE.pdfhttp://www.germany.embassy.gov.au/belngerman/MarriageAus.htmlhttp://de.wikipedia.org/wiki/Eingetragene_Lebenspartnerschafthttp://de.wikipedia.org/wiki/Tasmanienhttp://de.wikipedia.org/wiki/South_Australiahttp://de.wikipedia.org/wiki/Australian_Capital_Territoryhttp://de.wikipedia.org/wiki/Australian_Capital_Territoryhttp://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Steve_Bracks&action=edit&redlink=1http://de.wikipedia.org/wiki/Victoria_(Australien)http://de.wikipedia.org/wiki/New_South_Waleshttp://de.wikipedia.org/wiki/Queenslandhttp://de.wikipedia.org/wiki/Gleichgeschlechtliche_Ehehttp://de.wikipedia.org/wiki/Adoptionhttp://de.wikipedia.org/wiki/Australian_Capital_Territoryhttp://de.wikipedia.org/wiki/Western_Australiahttp://de.wikipedia.org/wiki/New_South_Waleshttp://de.wikipedia.org/wiki/Australian_Labor_Party

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 13/31

    Anmeldung und Aufenthalt

    Anmeldung bei den örtlichen Behörden Ausländische Personen, die in Australien Wohnsitz nehmen, müssen sich beim regionalen Department of Immigration and Border Protection anmelden. Auch Änderungen des Zivilstands müssen dort gemeldet werden.

    Department of Immigration and Border Protection

    Anmeldung bei der Schweizer Vertretung Schweizerische Staatsangehörige, die mehr als ein Jahr im Ausland wohnen, sind gehalten, sich bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat; in Australien ist die Anmeldung beim Generalkonsulat in Sydney vorzunehmen) zu melden. Diese sogenannte Immatrikulation ist kostenlos, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Formalitäten bei Heirat, Geburt und Todesfall, und trägt dazu bei, dass der Bezug zur Schweiz nicht verloren geht. Wehrpflichtige und Wehrersatzpflichtige müssen sich innerhalb eines Monats bei der zuständigen Schweizer Vertretung melden. Dies gilt auch nach einem Wohnortswechsel. Die militärische Meldepflicht erlischt erst nach dem dritten Auslandjahr. Wer als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer bei einer Schweizer Vertretung immatrikuliert ist, erhält kostenlos die Schweizer Revue (online oder gedruckt) zugestellt und kann sich an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen. Adressänderungen sind den Vertretungen zu melden.

    Befolgen Sie die Anmeldevorschriften Ihres Wohnlandes!

    Ratgeber für Auslandschweizer

    Schweizerisches Generalkonsulat in Sydney

    Schweizer Botschaft in Canberra

    Auslandschweizer-Organisation/Swisscommunity.org

    Aufenthalt Das australische Einwanderungsprogramm sieht grundsätzlich zwei Visakategorien vor:

    Hochqualifizierte: Bewerber für diese Kategorie müssen über berufliche Fachkenntnisse oder andere besondere Fähigkeiten verfügen, die für Australien eine Bereicherung bedeuten.

    Familienzusammenführung: Bewerber für diese Kategorie müssen in Australien Verwandte mit australischer Staatsangehörigkeit haben, die den Einwanderungsantrag als Sponsor mit einer Bürgschaft unterstützen.

    Personen, die nach Australien einwandern möchten, müssen gewisse persönliche und berufliche Anforderungen erfüllen, die je nach gewählter Kategorie gestellt werden (Punktetest). Sie müssen zudem gesund sein und einen guten Charakter haben (Leumundszeugnis). Die meisten Punkte gibt es für die berufliche Qualifikation. Auch das Alter, der Grad der Verwandtschaft mit australischen Staatsangehörigen, sowie die Gegend in Australien, in der man leben möchte, werden bewertet. Besonderer Wert wird auf Englischkenntnisse gelegt, die Immigrationsbehörden verlangen einen Englischtest. Es ist von Vorteil, schon vor Antragseinreichung einen IELTS-Test (International English Language Testing System) zu machen, da es hierfür wertvolle Punkte gibt. Das Bewilligungsverfahren dauert 6 Monate bis 1 Jahr. Auch wenn man den Punktetest besteht, kann es vorkommen, dass der Antrag abgelehnt wird, da es in den einzelnen Visakategorien fast jedes Jahr zahlenmässige Limiten gibt. Das ist davon abhängig, wie sich der Arbeitsmarkt in den betreffenden Regionen und die Fachkräftenachfrage entwickelt. Wir empfehlen darum, die Reisevorbereitungen erst in Angriff zu nehmen, wenn das australische Visum vorliegt.

    Visa und Immigration

    International English Language Testing System IELTS

    Australian Immigration and Trade Service

    Life in Australia book vom australischen Ministerium für Einwanderung und Staatsbürgerschaft

    http://www.immi.gov.au/living-in-australia/settle-in-australia/http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edazen/doc/publi/swiss.Par.0004.File.tmp/Ratgeber_2009_DE.pdfhttp://www.eda.admin.ch/eda/en/home/reps/ocea/vaus/cgsyd.htmlhttp://www.eda.admin.ch/eda/en/home/reps/ocea/vaus/embcan.htmlhttp://www.aso.ch/http://www.immi.gov.au/immigration/http://www.ielts.org/http://www.aits.ch/http://www.immi.gov.au/living-in-australia/values/book/

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 14/31

    Einfuhr und Zoll Einfuhrverbot: – siehe unter der Rubrik „Quarantäne“

    Einfuhr Die Einfuhrbestimmungen für Australien sind sehr streng und sollten in jedem Fall eingehalten werden, da bei Verstössen eine Geldstrafe von bis zu AUD 60.000 bzw. bis zu 10 Jahre Gefängnis droht. Reisende sollten unbedingt die Webseiten der australischen Zollbehörden konsultieren. Bitte beachten Sie, dass keine Nahrungsmittel, tierische oder pflanzliche Produkte usw. nach Australien eingeführt werden dürfen.

    Travel Information

    Australische Zollbehörden

    Achtung: Drogenbesitz wird in Australien sehr hart bestraft. Arznei- und Betäubungsmittel müssen deklariert werden, deren Einfuhr ist beschränkt. Es empfiehlt sich, Arztzeugnisse oder Rezepte mitzuführen. Für Waffen und Munition ist eine Einfuhrerlaubnis der australischen Botschaft erforderlich. Es empfiehlt sich, auf der im Flugzeug ausgehändigten «Incoming Passenger Card» lieber etwas zu viel als zu wenig anzugeben, um auf der sicheren Seite zu sein. Des Weiteren ist zu vermerken, dass es in der Regel nicht sehr lange dauert, bis die Zöllner die deklarierten Produkte inspiziert haben und man aus der Kontrolle wieder heraus ist. Auch wenn es mit Holzschmuck oder Daunenschlafsäcken beim Zoll keine Probleme gibt, sollte man diese deklarieren, da sie ebenfalls aus pflanzlichem beziehungsweise aus tierischem Material bestehen. Vor Abflug ist die Campingausrüstung gründlich zu reinigen (Bspw.: Erdreste an den Häringen, am Zeltboden etc.), da verschmutztes Equipment den Zoll keinesfalls passieren wird.

    Umzugsgut Die australischen Botschaften geben nützliche Merkblätter ab betr. zollfreie Einfuhr von Möbeln und Haushaltgegenständen. Bei der Einreise verlangen sie eine Erklärung, dass die eingeführten Gegenstände gebraucht und seit mindestens 12 Monaten im Besitz der Umziehenden sind (Transportzeit nicht eingerechnet). Diese dürfen zudem ein Jahr lang nicht verkauft, vermietet oder verpfändet werden. Die Zollbehörden können Sicherheitsleistungen für bestimmte Maschinen und Ausrüstungen bzw. eine Importlizenz verlangen. Als Umzugsgut gelten auch Haushaltsutensilien, welche 12 Monate vor oder nach der Ankunft in Australien eintreffen.

    Motorfahrzeuge Die Einfuhrbestimmungen für Autos werden durch das «Department of Infrastructure and Transport» festgelegt und unterliegen häufigen Änderungen. Die gültigen Vorschriften können dem nachstehenden Link entnommen werden:

    Autoimport nach Australien

    Für Besuche bis zu 12 Monaten ist die zeitweilige Einfuhr von Fahrzeugen möglich, unter der Bedingung, dass diese wieder exportiert werden. Ein Carnet de passages ist für Australien obligatorisch.

    Möchten Sie länger mit dem Fahrzeug in Australien bleiben und die Gültigkeit des Carnets läuft ab, kann dieses verlängert werden. Dazu ist jedoch die Zustimmung der australischen Zollbehörde notwendig. Wird die Verlängerung abgelehnt, muss das Fahrzeug unbedingt vor Ablauf der Gültigkeit wieder ausgeführt werden. Wird die Frist versäumt, werden die Zollabgaben plus AUD 12’000 Zollstrafe fällig! Achtung: Eine Verlängerung wird in den meisten Fällen nur für höchstens 3 Monate genehmigt! Bitte wenden Sie sich ca. 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des Carnet de Passages an den Automobilclub in Australien.

    http://www.daff.gov.au/aqis/travelhttp://www.customs.gov.au/http://www.infrastructure.gov.au/vehicles/imports/index.aspx

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 15/31

    Australische Zollbehörde

    Australian Automobile Association AAA

    Carnet de passages TCS

    Eine Alternative bietet beispielsweise eine Mietwagenrundreise oder bei einem längeren Aufenthalt ein An- und Verkauf eines Autos. Die meisten Städte haben neben dem normalen Gebrauchtwagenmarkt noch einen «Traveller Carmarket», der insbesondere in den Jugendherbergen und Backpacker-Unterkünften bekannt ist. Diese Märkte sind auf den An- und Verkauf von Fahrzeugen durch Reisende von privat an privat spezialisiert. In der Regel werden dort auch alle Informationen zur Anmeldung und Versicherung weitergegeben.

    Haustiere Die Einfuhr unterliegt strengen Impf- und Quarantänevorschriften. Wer lebende Tiere nach Australien einführen will, benötigt eine Bewilligung des Australian Quarantine and Inspection Service. Australien ist, wie die Schweiz, dem CITES-Abkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen beigetreten.

    Australischer Zoll

    Quarantäne und Inspektions Service oder [email protected]

    Bundesamt für Veterinärwesen oder [email protected] oder Tel. 031 323 30 33

    Waffen Für die Einfuhrbestimmungen von Waffen sind ausschliesslich die australischen Vertretungen bzw. australischen Behörden zuständig.

    Einfuhrbestimmungen Waffen

    Quarantäne Australiens Umwelt ist einzigartig. Die Quarantäne trägt dazu bei, dass dies so bleibt. Durch Nahrungsmittel, Pflanzen- und Tierprodukte aus dem Ausland können Schädlinge und Krankheiten ins Land eingeschleppt werden. Sie können helfen, Australiens einzigartige Umwelt zu schützen, indem Sie bei Ihrer Ankunft alle Quarantänegegenstände angeben. Dazu zählen frische oder verpackte Lebensmittel, Obst, Eier, Fleisch, Gemüse, Samen, Häute, Federn, Holz und Pflanzen usw. Der Australische Quarantäne- und Inspektionsdienst (AQIS) kontrolliert oder röntgt sämtliches Gepäck und setzt Spürhunde ein, um Produkte aufzuspüren, die ein hohes Quarantänerisiko darstellen. Ausserdem stellt AQIS an den internationalen Flughäfen Abfallbehälter für Quarantänegegenstände zur Verfügung. Das Versäumnis, Nahrungsmittel, pflanzliches und tierisches Material zu deklarieren kann zu schweren Strafen führen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Australian Quarantine Inspection Service.

    Ausfuhr limitiert: aus Tieren hergestellte Gegenstände (ausgestopfte Tiere, Häute, Federn, usw.) nur mit einem «State Permit», erhältlich im Laden oder bei der zuständigen Behörde des betreffenden Bundesstaates.

    Australian Quarantine Inspection Service

    Devisen Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen. Beträge über 10.000 AUD oder Gegenwert müssen jedoch deklariert werden.

    Impfungen und Gesundheit

    Impfungen Bei Einreise direkt aus der Schweiz werden keine Impfungen verlangt. Dagegen sind Pocken-, Cholera- und Gelbfieber-Impfungen empfohlen, wenn die Einreise von oder via infizierte Gebiete erfolgt.

    http://www.customs.gov.au/site/page4371.asphttp://www.aaa.asn.au/touring/bringing.htmhttp://www.tcs.ch/de/reisen-camping/reiseinfos/themen/zolldokumente.phphttp://www.tcs.ch/de/reisen-camping/reiseinfos/themen/zolldokumente.phphttp://www.customs.gov.au/http://www.aqis.gov.au/mailto:[email protected]://www.bvet.admin.ch/mailto:[email protected]://www.customs.gov.au/site/page4372.asphttp://www.daff.gov.au/aqis/

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 16/31

    Impfempfehlungen Safetravel

    Gesundheit Das Gesundheitswesen steht in Australien auf hoher Stufe und die medizinische Betreuung ist in jeder Hinsicht gewährleistet. Auch Komplementär- und Alternativmedizin sind verbreitet. Das Preisniveau von Behandlungen entspricht etwa jenem in der Schweiz.

    Häufige Krankheiten Die Krankheitsstatistik wird durch Geschlechtskrankheiten, inkl. AIDS, angeführt. Andere Leiden je nach Häufigkeit des Auftretens sind bakterielle Nahrungsmittelvergiftungen (Salmonellen, etc.), Hepatitis und Tuberkulose, wobei die Statistik ähnliche Verhältnisse wie in der Schweiz aufzeigt. Stark verbreitet ist Krebs, insbesondere Hautkrebs bei Personen, die sich übermässiger Sonnenbestrahlung aussetzen.

    Australische Gehirnentzündung (Murray Valley Enzephalitis – MVE) und Ausbrüche des Ross River Virus sind durch Moskitos verbreitete Krankheiten, welche im südöstlichen Australien nach starken Regenfällen und Überschwemmungen auftreten können.

    Reisehinweise EDA

    Reisemedizinische Beratung Safetravel

    Schweizer Vertretungen

    Die Schweiz ist in Australien vertreten durch:

    Embassy Canberra

    Consulate Adelaide

    Consulate Brisbane

    Consulate Darwin

    Consulate Hobart

    Consulate Melbourne

    Consulate Perth

    Consulate General Sydney

    Das Generalkonsulat in Sydney ist für sämtliche konsularische Angelegenheiten zuständig. Bei den übrigen

    Konsulaten handelt es sich um Honorarvertretungen.

    Leben in Australien

    Wohnen

    Mieten Wer länger in Australien arbeitet oder studiert, ist mit einer Wohnung oder einer Wohngemeinschaft WG gut beraten. Für eine Mietwohnung muss man durchschnittlich zwischen AUD 150 – AUD 400 pro Woche einplanen (je nach Lage, Grösse und Zustand). In der Regel müssen vier Wochenmieten als Kaution hinterlegt werden. Beim Anmieten einer Wohnung in Australien ist es wichtig, im Vorfeld die Konditionen abzuklären und sich über seine Rechte und Pflichten zu informieren. Möchte man seinen Geldbeutel etwas schonen, dann kann man auch einen Mietpartner suchen, der die Mietkosten teilt (shared accomodation). Es gibt sehr viele WGs, die zu verhältnismässig niedrigen Preisen einen Mitbewohner aufnehmen. Nebst den Wohnungen und WGs gibt es auch die Möglichkeit eine billige Unterkunft für Schülerinnen und Schüler bzw. Studenten (Homestay) zu finden. Im Weiteren ist es möglich eine kostenlose Unterkunft gegen geringen Arbeitsaufwand (Housesitting) zu finden. Nähere Einzelheiten dazu im Internet.

    http://www.safetravel.ch/http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/travad.htmlhttp://www.safetravel.ch/safetravel2/servlet/ch.ofac.wv.wv201j.pages.Wv201AccueilCtrl?action=inithttp://www.eda.admin.ch/eda/en/home/reps/ocea/vaus/afoaus.html#rep_150http://www.eda.admin.ch/eda/en/home/reps/ocea/vaus/afoaus.html#rep_312http://www.eda.admin.ch/eda/en/home/reps/ocea/vaus/afoaus.html#rep_315http://www.eda.admin.ch/eda/en/home/reps/ocea/vaus/afoaus.html#rep_310http://www.eda.admin.ch/eda/en/home/reps/ocea/vaus/afoaus.html#rep_311http://www.eda.admin.ch/eda/en/home/reps/ocea/vaus/afoaus.html#rep_314http://www.eda.admin.ch/eda/en/home/reps/ocea/vaus/afoaus.html#rep_313http://www.eda.admin.ch/eda/en/home/reps/ocea/vaus/afoaus.html#rep_97http://www.finanzen.net/devisen/euro-australischer_dollar-kurs

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    Kaufen Der Kauf von Immobilien ist genehmigungspflichtig. Die Bewilligungen werden vom Foreign Investment Review Board FIR erteilt. Es wird meistens in Leichtbauweise (brick/veneer) gebaut, auf einem Fundament ohne Keller. Die Hauspreise steigen nach wie vor stark, vor allem in der Umgebung von Cairns, im Südwesten von Queensland und in und um Sydney. Am teuersten sind Melbourne und Perth.

    Settle in Australia

    Behörde für Investitionen von ausländischen Personen FIR

    Wohnen Die häusliche Niederlassung in Australien ist mit einem hohen Kostenaufwand verbunden. Es ist schwierig in Grossstädten eine preiswerte Unterkunft zu finden. Häuser und Apartments, in Australien oft „units“ und flats genannt, sind ziemlich teuer, vor allem in Sydney, Perth, Melbourne und Canberra. Eine der besten Webseiten für Häuser und Wohnungen zur Miete oder zum Kauf ist:

    Wohnungsmarkt in Australien

    Australien reisen - Australien Unterkunft

    Netzspannung Wechselstrom 220-240 Volt, 50 Hertz (wie in der Schweiz) Stecker/Steckdosen: dreipolige Flachstecker (Adapter erforderlich)

    Elektrizität

    Masse und Gewichte Metrisches System

    Telefonvorwahl: 0061

    Notfallrufnummern Polizei – Ambulanz – Feuerwehr Tel.: 000 (Triple Zero)

    Gesellschaft und Kultur

    Kulturelles Leben Die Grossstädte Australiens bieten unzählige Möglichkeiten zum Besuch kultureller Veranstaltungen. Es finden täglich Opern, Konzerte, Ballettaufführungen, Sprechtheater und Vernissagen in Kunstgalerien statt. Das Klubleben wird in Australien gross geschrieben, kann aber je nach Klub sehr teuer sein.

    Reisen und Ferien Ferien mit Wohnwagenmobil und/oder Zelt sind populär in Australien. Australien ist ein Reise- und Ferienland par excellence.

    Sport Dank des ausgeglichenen Klimas und der überdurchschnittlich langen, täglichen Sonnenscheindauer ist Australien ein ideales Gebiet für die Ausübung vieler Sportarten.

    Radio, TV, Presse Radio und Fernsehen bieten ein reichhaltiges Programm an. Im Rahmen der Sendungen von Radio Ethnic Australia (SBS) wird wöchentlich ein Programm in schweizerdeutsch und französisch ausgestrahlt.

    Das Angebot lokaler Zeitungen und Zeitschriften ist sehr gross und vermag alle Interessensrichtungen zu befriedigen. Ausländische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher sind grossenteils erhältlich, Tageszeitungen

    http://www.immi.gov.au/living-in-australia/settle-in-australia/http://www.firb.gov.au/content/default.asphttp://www.realestate.com.au/buyhttp://www.australien-australien.de/unterkunft-australien/http://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A4nder%C3%BCbersicht_Steckertypen,_Netzspannungen_und_-frequenzen

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 18/31

    jedoch erst einige Tage nach dem Ausgabedatum. Es gibt eine lokale Wochenzeitung in deutscher Sprache «Die Woche in Australien», die hauptsächlich über Ereignisse in Australien, der Schweiz, Deutschland und Österreich berichtet. Gut versorgt ist der Markt auch mit allen aktuellen Titeln auf CD (Musik) oder DVD (Film).

    Die Woche in Australien

    Schweizer Radio und Fernsehen SRF

    Swissinfo

    Schweizer Zeitungen

    Schweizer Revue

    Religion In Australien herrscht Glaubensfreiheit. In den staatlichen sowie in den meisten Privatschulen wird ein interkonfessioneller Religionsunterricht erteilt.

    Schulen und Bildung

    Schulsystem Das Bildungswesen, Hochschulen inbegriffen, fällt in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesstaaten.

    Die Ausbildung in den öffentlichen Primar- und Mittelschulen ist «kostenlos». Zu bezahlen sind jedoch: Bücher, Schulmaterialien, Ausflüge, inoffizielles Schulgeld («Voluntary School Contribution», weil die Schulen zu wenig öffentliche Mittel erhalten) und die Uniformen.

    Die obligatorische Schulpflicht beginnt normalerweise mit 5 Jahren und endet mit 15 Jahren. Die Primarschule dauert 7 Jahre, anschliessend wird 3 Jahre die «Oberschule» besucht. Damit ist der obligatorische Schulbesuch abgeschlossen («School Leaving Certificate«).

    Bei einer Weiterbildung von 2 Jahren wird im Alter von 17/18 Jahren das «Higher School Certificate» abgelegt, das zum Besuch der Universität berechtigt. Die Unterrichtssprache ist Englisch.

    Das Schuljahr ist in Quartale (Terms) von ca. 10 Wochen eingeteilt: Anfangs Februar bis Ende März, Mitte April bis Ende Juni, Mitte Juli bis Ende September, Mitte Oktober bis Mitte Dezember.

    Die Qualität des öffentlichen Unterrichtes ist stark abhängig von der Gegend in welcher sich die Schule befindet. Viele wohlsituierte australische Eltern schicken ihre Kinder mindestens bis zur dritten Klasse in öffentliche Institutionen. Erst ab der vierten Klasse werden (unter anderem aufgrund der vielen Zusatzprogramme – Musikunterricht, Sport etc., welche nach dem üblichen Schulunterricht angeboten werden und meistens im Schulpreis inbegriffen sind) die Kinder in Privatschulen untergebracht.

    Der Eintritt in die Schulen, öffentlich und privat, ist im Prinzip jederzeit möglich. Es empfiehlt sich, bereits vor der Ankunft in Australien via Internet die diversen Schulen anzuschauen und allenfalls bereits erste Kontakte zu knüpfen. Die Einschreibung ist spätestens nach Ankunft im Land vorzunehmen, Wartelisten können Hindernisse darstellen. Es müssen alle vorgängigen Schulzeugnisse zur Einsicht unterbreitet werden (bei Privatschulen keine generelle Regelung). Das meiste Schulmaterial wird von der Schule geliefert; Bücher werden in Rechnung gestellt. Dazu kommen Auslagen für Sport, Ausflüge etc.

    Internationale Schulen In allen grossen Städten gibt es gute internationale Privatschulen. Diese Schulen folgen teilweise dem Ferienplan ihrer Länder.

    Deutsche Schulen: www.auslandsschulwesen.de >Auslandschulverzeichnis

    Französische Schulen: www.scola.education.gouv.fr >Auslandschulverzeichnis

    Council of International Schools: portal.cois.org >International Schools Directory

    Schweizerschulen im Ausland In Australien gibt es keine Schweizerschulen.

    Schweizer Schulen und Schweizer Bildungsprojekte im Ausland: www.educationsuisse.ch/

    http://www.woche.com.au/_inhalt/indexcnd.htmhttp://www.srf.ch/http://www.swissinfo.ch/http://www.zeitung.ch/http://www.revue.ch/http://www.auslandsschulwesen.de/http://www.scola.education.gouv.fr/http://portal.cois.org/WCM/CIS/Directories/All_Schools/Accredited_Schools/CIS/Directory/Accredited_Schools.aspx?hkey=4d0b879d-1413-4c9f-b66a-615bcfde61eehttp://www.educationsuisse.ch/

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 19/31

    Universitäten Hat ein aus dem Ausland kommender Student die schweizerische Matura abgelegt, kann er an einer der Universitäten um Immatrikulation nachsuchen. Normalerweise muss er kein eigentliches Examen ablegen, ausser einer Englisch-Prüfung, die sehr streng sein kann. Verfügt der Student über ein Handelsdiplom oder etwas ähnliches, kann er in 1 bis 2 Jahren an einer Tagesschule das «Higher School Certificate» nachholen, was ihn dann zum Besuch der Universität berechtigt. Ein Numerus Clausus besteht bei allen Fakultäten, insofern als die Anforderungen je nach Angebot und Nachfrage festgelegt werden. Die Auswahl an Fakultäten kann mit unseren Universitäten verglichen werden.

    Die University of Sydney und die University of New South Wales haben bspw. auch eigene technische Institute. Zudem besteht in Sydney noch die so genannte «University of Technology», mit ausschliesslicher Hochschulbildung in den exakten Wissenschaften. Ausbildung auf der Stufe zwischen schweizerischem Technikum und ETH. Studienbeginn: Ende Februar. Immatrikulationen bis im September des vorangehenden Jahres.

    Universities Australia

    Universitäten in Australien

    Fahrzeug und Führerausweis

    Fahrzeugimmatrikulation Der Kauf bzw. Verkauf eines Gebrauchtwagens unterliegt in jedem Bundesstaat anderen Regeln. In Victoria zum Beispiel muss ein Wagen, bevor er zugelassen werden kann, einen Sicherheitscheck durchlaufen. Erst danach kann er auf den Namen des neuen Besitzers zugelassen werden. In New South Wales NSW und Northern Territory NT sind jährliche Sicherheitschecks vorgeschrieben, wenn die Zulassung erneuert wird. Ebenfalls ist bei einem Autokauf eine Stempelgebühr fällig, die sich nach Höhe des Kaufpreises richtet. Beim Verkauf des Wagens sollte darauf geachtet werden, dass dieser im selben Bundesstaat verkauft wird wo er gekauft wurde. Ansonsten muss das Auto umgemeldet werden und das ist eine zusätzliche zeitliche und finanzielle Belastung. Ein abtrennbares Verkaufsformular hängt an jedem sogenannten Green Slip (Fahrzeugpapiere). Dieses Formular erhält man in jeder Polizeistelle oder auch im Court House der Stadt. Nachdem man alles ausgefüllt hat, behält jede Partei einen Abschnitt. Der Verkäufer schickt seinen Abschnitt an die jeweilige Verkehrsbehörde (siehe unten). Der Käufer schickt seinen Abschnitt ebenfalls an das zuständige Verkehrsamt und legt noch eine Kopie des Reisepasses und des Führerscheins bei. Ausserdem muss eine Gebühr (Stamp Duty) entrichtet werden, die sich anteilmässig aus der Höhe des Kaufpreises errechnet. Die Vorschriften können laufend geändert werden. Daher unbedingt die Webseite der zuständigen Behörden konsultieren:

    Registration and Licences in Australia

    Australische Autos online kaufen:

    www.carsales.com.au

    www.carsurvey.org

    www.drive.com.au

    www.autotrader.com.au

    Führerausweisanerkennung Der alte schweizerische Führerausweis wird nur zusammen mit einem internationalen Führerschein anerkannt. Für den neuen Führerausweis im Kreditkartenformat stellt das schweizerische Generalkonsulat in Sydney auf ihrer Internetseite eine Übersetzung ins Englische zur Verfügung. Inhaber mit einer unbegrenzten Aufenthaltsbewilligung müssen spätestens nach drei Monaten einen australischen Führerausweis erwerben, Schweizer Führerausweise mit Übersetzung werden umgeschrieben. In Australien herrscht Linksverkehr, die Fahrzeuge sind rechtsgesteuert.

    http://www.universitiesaustralia.edu.au/http://www.universitaeten-australien.de/http://australia.gov.au/topics/transport/registration-and-licenceshttp://www.carsales.com.au/http://www.carsurvey.org/http://www.drive.com.au/http://www.autotrader.com.au/

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 20/31

    Mindestalter für Automieten: 21-25 Jahre.

    Übersetzung Führerschein

    Australian Automobile Association AAA

    Apply for a Driver’s License

    Versicherung Auf jeden Fall muss das Auto eine gültige Registrierung (Rego) haben. In dieser Registrierung ist automatisch eine Auto Versicherung enthalten, die Personenschäden abdeckt (Cumpolsury Third Party Insurance). Sie wechselt automatisch mit der Registrierung den Besitzer. Zusätzlich sollte man eine Haftpflicht bzw. Kaskoversicherung (Third Party Property Insurance) abschliessen. Diese kommt für Sachschäden bei einem Unfall auf.

    Steuern

    Direkte und indirekte Steuern Jeder, der in Australien arbeitet, muss Einkommenssteuer bezahlen. Selbst Kurzzeitjobber (siehe Working Holiday Visum) müssen daher beim australischen Finanzamt («Australian Taxation Office» – ATO) eine Steuernummer beziehungsweise die sogenannte «Tax File Number» (TFN) beantragen und einen Teil ihres Gehalts per Steuer an Australiens Finanzamt abgeben. Es lohnt sich, die TFN schnellstmöglich zu besorgen, da sie dem Arbeitgeber bis spätestens 28 Tage nach Arbeitsbeginn vorliegen muss. Ist dies nicht der Fall, so ist der Steuerhöchstsatz (47%) zu bezahlen. Die TFN kann man direkt nach der Einreise ins Land online oder gegen Vorlage des Antragsformulars, des Reisepasses und der entsprechenden Arbeitserlaubnis in den ATO-Büros beantragen. Empfehlenswert ist der Online-Weg, da dieser unkompliziert ist und in der Regel problemlos funktioniert. Der Arbeitgeber zieht die zu bezahlende Lohnsteuer vom Gehalt ab und übermittelt sie ans Finanzamt (Quellensteuer). Läuft das Finanzjahr aus oder das Arbeitsverhältnis wird beendet, so erhält der Arbeitnehmer ein «Payment Summary». Dies ist eine vom Arbeitgeber erstellte Abrechnung, in der die Steuerabgaben ersichtlich sind und für die eventuelle Steuerrückzahlung (Tax Return) unbedingt benötigt wird. In Australien dauert das Steuerjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres. Die Formulare zur Steuererklärung erhält man in allen ATO Zentralen oder auf der ATO Website unter der Rubrik «What do you want to do». Man kann die Tax Return sowohl online durchführen als auch beim ATO abgegeben oder dem ATO zuschicken. Dies sollte in der Regel zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober geschehen. Im Gegensatz zu Arbeitern mit permanenter Aufenthaltsgenehmigung oder australischer Staatsangehörigkeit gibt es für Arbeiter mit einem zeitlich befristeten Arbeitsvisum keine Steuerfreigrenze. Der Abzug beläuft sich auf 29%. Wie in der Schweiz ist der Steuersatz in Australien von der Höhe des Einkommens abhängig. Wer genau wissen möchte, wie hoch seine voraussichtlich zu bezahlenden Steuern in Australien sein werden, der kann dies anhand des «ATO – Simple Tax Calculator» tun.

    Antrag Tax File Number TFM und Formular Steuererklärung

    Australische Steuerbehörden

    Australian Tax Office ATO – Simple Tax Calculator

    Vermögenssteuer Grundstücke und Liegenschaften werden durch die Lokalbehörden besteuert. Wenn Immobilien innert 12 Monaten wieder verkauft werden (Spekulation), muss der Gewinn als Einkommen versteuert werden. Weitere Angaben entnehmen Sie der offiziellen Webseite der australischen Steuerbehörden.

    Australische Steuerbehörden

    http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/2003-10-15_2264_e.pdfhttp://www.aaa.asn.au/http://www.immi.gov.au/living-in-australia/settle-in-australia/to-do-first/index.htmhttp://www.ato.gov.au/http://calculators.ato.gov.au/scripts/asp/simpletaxcalc/main.asphttp://www.ato.gov.au/individuals/content.aspx?doc=/content/38760.htmhttp://www.ato.gov.au/http://calculators.ato.gov.au/scripts/asp/simpletaxcalc/main.asphttp://www.ato.gov.au/

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 21/31

    Doppelbesteuerung Australien und die Schweiz haben ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen geschlossen.

    Doppelbesteuerungsabkommen DBA mit Australien

    DBA Abkommen zwischen der Schweiz und Australien - Text Abkommen

    Einbürgerung

    Voraussetzungen und Vollzug Personen, die vier Jahre in Australien gelebt haben, davon mindestens 12 Monate als Permanent resident, können ein Einbürgerungsgesuch stellen. Voraussetzungen:

    Mindestalter 18 Jahre

    Absicht, dauernd in Australien zu leben

    guter Leumund

    bestandener Citizenship Test

    Citizenship Zeremonie muss besucht werden Mit dem Citizenship Test wollen die Behörden insbesondere die Englischkenntnisse prüfen, sowie die Verbundenheit mit den «nationalen Werten». Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner und im Ausland geborene Kinder von australischen Staatsangehörigen erhalten das australische Bürgerrecht nicht mehr automatisch. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nach wie vor erlaubt. Es werden laufend Anpassungen vorgenommen. Die aktuellen Vorschriften sind auf der Webseite der australischen Behörden zu finden:

    Australische Nationalität

    Schweizer und Schweizerinnen

    Konsularischer und diplomatischer Schutz

    Gemäss Art. 16 Abs. 1 des Reglements des schweizerischen diplomatischen und konsularischen Dienstes vom 24. November 1967 (SR 191.1) sind die diplomatischen und konsularischen Vertretungen Schweizer Staatsangehörigen behilflich, wenn ihnen nicht zugemutet werden kann, ihre Interessen selber zu wahren. Bei rechtlichen Problemen mit Behörden des Gastlandes kann die Vertretung bei diesen intervenieren. Eine besondere Form der Interessenwahrung der Auslandvertretungen zugunsten der Schweizer Bürger ist der konsularische Schutz.

    Verletzt ein Staat völkerrechtliche Regeln, so kann die Schweiz für ihre Bürger auf diplomatischer Ebene tätig werden (diplomatischer Schutz).

    Weitere Informationen

    Ratgeber für Auslandschweizer

    Allgemeine Information zur Auswanderung EDA

    Konsularischer Schutz: Hilfe im Ausland

    Konsularischer Schutz

    Reisehinweise EDA

    Informationen zum rückzahlbaren Vorschuss (Bundesamt für Justiz)

    http://www.sif.admin.ch/themen/00502/00740/index.html?lang=dehttp://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19800036/index.htmlhttp://www.citizenship.gov.au/http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edazen/doc/publi/swiss.Par.0004.File.tmp/Ratgeber_2009_DE.pdfhttp://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/home/themen/auswanderung/themen.htmlhttp://www.eda.admin.ch/eda/de/home/serv/helfor.html.htmlhttp://www.eda.admin.ch/eda/de/home/topics/intla/cintla/dicopr/copr.htmlhttp://www.eda.admin.ch/eda/de/home/travad.htmlhttp://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/migration/sas/turist_in.html

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 22/31

    Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen Rund um die Uhr! Tel. aus der Schweiz: 0800 24-7-365 Tel. aus dem Ausland: +41 800 24-7-365 E-mail: [email protected]

    Formular Helpline EDA

    Helpline EDA

    Gratisanruf (aus dem Ausland mit Skype)

    Hinweis: Wenn Sie Skype auf Ihrem Computer oder Smartphone nicht installiert haben, erscheint eine

    Fehlermeldung. In diesem Fall installieren Sie zuerst das Programm mit dem folgenden Link: Download

    Skype.

    Politische Rechte Schweizerische Staatsangehörige behalten auch im Ausland ihre Stimm- und Wahlrechte. Sie können sich an eidgenössischen Volksbegehren, Abstimmungen und Nationalratsahlen beteiligen (Ständeratswahlen sind kantonal), aktiv und passiv. Voraussetzung dafür ist ein fester Wohnsitz im Ausland, sowie die Immatrikulation und Anmeldung als Stimmberechtigter bei der dafür zuständigen Schweizer Vertretung (Botschaft oder Generalkonsulat). Wer sich auf diesem Weg ins Stimmregister seiner letzten Wohngemeinde oder Heimatgemeinde eintragen lässt, erhält auf dem Postweg das amtliche Stimm- und Wahlmaterial sowie die Erläuterungen des Bundesrates zugeschickt. In der Schweizer Revue/Zeitschrift für Auslandschweizer, wird regelmässig über bevorstehende Eidgenössische Abstimmungen informiert. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer aus mehreren Kantonen können bei den eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen ihre Stimme über das Internet abgeben. Es gilt zu beachten, dass Vote électronique oder E-Voting nur Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern zur Verfügung steht, die ihren Wohnsitz in einem der Staaten haben, welche die Vereinbarung von Wassenaar (www.wassenaar.org) unterzeichnet haben, oder in einem EU-Staat, in Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Vatikanstadt oder im Norden von Zypern leben. Ungefähr 90 Prozent der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ihren Wohnsitz in einem dieser Länder. Diverse Kantone offerieren Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern auch die Teilnahme an kantonalen Urnengängen. Die Anmeldung als Stimmberechtigte bzw. Stimmberechtigter muss mindestens alle vier Jahre erneuert werden. Auch Doppelbürgerinnen und Doppelbürger können die schweizerischen Stimm- und Wahlrechte ausüben. Sie riskieren damit in gewissen Staaten allerdings den Verlust der zweiten Staatsbürgerschaft.

    Nutzen Sie Ihre demokratischen Rechte auch im Ausland

    Weitere Informationen

    Ratgeber für Auslandschweizer

    Auslandschweizer-Organisation ASO

    mailto:[email protected]://www.eda.admin.ch/eda/de/home/serv/form.htmlhttp://www.eda.admin.ch/eda/de/home/dfa/orgcha/sectio/condir/sercit/hlplne.html.htmlhttp://www.skype.com/intl/en/get-skype/on-your-computer/windows/http://www.skype.com/intl/en/get-skype/on-your-computer/windows/http://www.wassenaar.org/http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edazen/doc/publi/swiss.Par.0004.File.tmp/Ratgeber_2009_DE.pdfhttp://www.aso.ch/http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/serv/forhttp://www.eda.admin.ch/eda/de/home/dfa/orgcha/sectio/condir/sercit/hlplne.htmskype:helpline-ed

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 23/31

    Swisscommunity.org

    eGov

    Alle Vertretungen haben – in Ergänzung zum Internetauftritt des EDA – eigene Webseiten mit einem umfassenden Informationsangebot für Auslandschweizer eingerichtet. Ebenso sind die wichtigsten Formulare im Verkehr mit den Vertretungen – Anmeldeformular, Antrag Reiseausweis, Meldung als stimmberechtigte Auslandschweizerin bzw. Auslandschweizer – elektronisch abrufbar. Dies gilt auch für Unterschriftenbögen für Volksinitiativen und Referenden.

    Webseite des EDA

    Webseite Botschaft in Canberra

    Webseite Generalkonsulat in Sydney

    Statistik Ende 2013 waren bei der schweizerischen Vertretung in Australien über 24‘007 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer immatrikuliert.

    Schweizervereine In Australien gibt es zahlreiche Schweizervereine und Klubs. Das Generalkonsulat in Sydney gibt Ihnen gerne Auskunft über die verschiedenen Vereinigungen im ganzen Land.

    Generalkonsulat in Sydney

    Liste Schweizervereine Sydney

    Auslandschweizer-Organisation ASO Die ASO besteht aus dem Auslandschweizerrat «Parlament der Fünften Schweiz» und dem Auslandschweizersekretariat, welches eine breite Dienstleistungspalette für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer anbietet, wie Beratung und Betreuung im Zusammenhang mit Auswanderung, Auslandaufenthalt und Rückwanderung; Herausgabe der «Schweizer Revue», welche alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer kostenlos erhalten; Organisation des jährlichen Auslandschweizer-Kongresses; Betreuung von jungen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern (Lager, Familienaufenthalte, Jugendaustausch) und politischen Rechte.

    Auslandschweizer-Organisation ASO

    Swiss Community

    SwissCommunity vernetzt schweizerische Staatsangehörige weltweit:

    Vernetzen Sie sich mit anderen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern, wo immer Sie sind

    Informieren Sie sich über relevante Neuigkeiten und Veranstaltungen

    Finden Sie Hilfe bei der Wohnungssuche – oder das beste Fondue in der Stadt!

    Entdecken Sie die Schweiz

    Swisscommunity.org

    Soliswiss Private Genossenschaft mit dem Hauptziel, die Existenz der Auslandschweizer im Fall von Krieg, inneren Unruhen oder allgemeinen politischen Zwangsmassnahmen mittels jährlicher Risikoprämie zu versichern. Diese Risikoabsicherung beruht auf dem Solidaritätsprinzip und wird vom Bund überwacht und garantiert. Die Tochtergesellschaft Soliswiss AG bietet unabhängige Beratung und Vermittlung von internationalen Krankenversicherungen, Lebens- und Vorsorgeprodukten sowie Vermögensverwaltung in der Schweiz an.

    Soliswiss: Solidaritätsfonds der Auslandschweizer

    http://www.swisscommunity.org/en/homepagehttp://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html/http://www.eda.admin.ch/eda/en/home/reps/ocea/vaus/embcan.htmlhttp://www.eda.admin.ch/eda/en/home/reps/ocea/vaus/cgsyd.htmlhttp://www.eda.admin.ch/eda/de/home/doc/publi/ptrali/statis.htmlhttp://www.eda.admin.ch/eda/en/home/reps/ocea/vaus/cgsyd.htmlhttp://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edactr/aus.Par.0038.File.tmp/110.0%20List%20of%20Swiss%20Clubs%20in%20OZ.pdfhttp://www.aso.ch/http://www.swisscommunity.org/de/homepagehttp://www.soliswiss.ch/

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 24/31

    Verkehr

    Strasse Ausser im Innern des Landes ist das Strassennetz im Allgemeinen dicht und gut ausgebaut. Die Hinweise «sealed» und «unsealed» (geteert/ungeteert) geben Auskunft über den Zustand der Strasse. Auf gewissen Strassenabschnitten, Tunnels oder Brücken wird eine Gebühr (Toll) verlangt. In ganz Australien herrscht Linksverkehr. Die Fahrzeuge sind demzufolge rechts-gesteuert. Linksgesteuerte Autos werden nicht zugelassen.

    Fahrer und Beifahrer (auch auf Rücksitz) müssen stets ihre Sicherheitsgurte tragen. Die Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften und sonstigen bebauten Gegenden ist 60, teilweise 50 oder in der Nähe von Schulen zu gewissen Zeiten 40 Stundenkilometer. Auf freier Strecke, je nach Bundesstaat, 100 oder 110 Stundenkilometer. Die Webseite der «Roads and Traffic Authority – NSW» gibt viele, nützliche Informationen. In den Grossstädten ist die Benützung von öffentlichen Transportmitteln (Autobusse, Bahnen, Fähren) zu empfehlen.

    Transport-Infoline

    Schiene Die staatliche Eisenbahn verfügt über ein 34’000 Kilometer langes Schienennetz; das private Eisenbahnnetz erstreckt sich auf einer Länge von 5’500 Kilometern. Der Güter- und Personenverkehr auf Schienen spielt allerdings eine eher untergeordnete Rolle – verglichen mit dem Strassenverkehr. In den Ballungsräumen Sydney, Canberra, Melbourne und Perth existieren zudem gut ausgebaute S-Bahn-Netze.

    Luftfahrt Australien zeichnet sich durch ein sehr dichtes Flugnetz aus; es verfügt über 400 öffentliche und private Flughäfen. Die grösste und wichtigste Fluggesellschaft des Landes ist die 1920 gegründete Gesellschaft QANTAS. Der Kingsford Smith International Airport in Sydney ist für den internationalen Flugverkehr das bedeutendste Drehkreuz Australiens.

    Schifffahrt Zielhäfen in Australien sind in der Regel Fremantle (Perth), Adelaide, Melbourne, Sydney und Brisbane. Es ist durchaus möglich von Europa auf einem Frachtschiff nach Australien zu reisen.

    Arbeiten in Australien

    Arbeitsmarkt

    Arbeitsmarktlage Aufgrund der Tatsache, dass der australische Arbeitsmarkt mit einer Arbeitslosenquote von gerade mal 5% deutlich stabiler ist als der europäische, Australien stets gut ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland sucht (v.a. Ingenieure), sehr multikulturell geprägt ist und zudem noch eine sehr hohe Lebensqualität vorzuweisen hat, zieht es jährlich tausende ausländische Arbeitskräfte auf den 5. Kontinent. Langfristiges Arbeiten in Australien kommt allerdings nur für diejenigen in Frage, welche die erforderlichen Auflagen erfüllen.

    http://www.131500.com.au/http://www.australien-info.de/perth.htmlhttp://www.australien-info.de/adelaide.htmlhttp://www.australien-info.de/melbourne.htmlhttp://www.australien-info.de/sydney.htmlhttp://www.australien-info.de/brisbane.html

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 25/31

    Arbeitsbedingungen

    Arbeitsrecht Das australische Arbeitsrecht unterscheidet sich teilweise erheblich von den europäischen arbeitsrechtlichen Vorschriften. So kann das europäische Arbeitsrecht mit seinen strengen Kündigungsregelungen und den engmaschigen Schutzvorschriften (Mitbestimmung im Unternehmen, Mutterschutz) gegenüber dem australischen Recht als arbeitnehmerfreundlicher bezeichnet werden. Dazu ist allerdings einschränkend zu sagen, dass aufgrund der neuen Vorschriften des Fair Work Act 2009 der Schutz der Arbeitnehmer auch in Australien eine grössere Bedeutung bekommen hat. Wesentliche Unterschiede in den Gehaltsstrukturen sind auch darauf zurückzuführen, dass die Arbeitgeber in Australien weitaus geringere Sozialabgaben zahlen als in Europa.

    Arbeitsverträge In Australien kann ein Vertrag mit einem Arbeitnehmer in Form eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrages geschlossen werden. Für beide Vertragsformen kann eine Probezeit von in der Regel 3 Monaten bzw. max. 6 Monaten vereinbart werden. Dabei sind u.a. Mindestlohn, Arbeitszeitenregelung, einige Kündigungsvorschriften, Urlaubsansprüche etc. als Mindestschutzvorschriften des australischen Arbeitsrechtes zu beachten. Dementsprechend ist es sinnvoll, australisches Recht mit Verweis auf das jeweilige Landesrecht des Bundeslandes, in dem sich der Arbeitsplatz befindet, für den gesamten Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Die Vereinbarung ausländischen Arbeitsrechtes ist nur bei entsandten Arbeitskräften zulässig und auch nur, soweit australische Mindestbedingungen eingehalten werden. Bei der vertraglichen Ausgestaltung sind auch die jeweiligen Modern Awards, welche bestimmte Regelungen für verschiedene Branchen beinhalten, zu berücksichtigen. Innerhalb des australischen Arbeitsrechtssystems wird zwischen Voll- und Teilzeitangestellten (full-time und part-time employees) sowie Aushilfskräften (casuals) unterschieden. Dies kann Auswirkungen auf Kündigungsschutz, Urlaubs- sowie Krankengeldansprüche haben. Die in Australien derzeit geltende gesetzliche Arbeitszeit beträgt 38 Wochenarbeitsstunden als Regelarbeitszeit, nicht als Maximalarbeitszeit. Dabei werden bis zu zwei zusätzliche Wochenarbeitsstunden grundsätzlich als akzeptabel betrachtet. Allerdings sind auch diesbezüglich bei einer vertraglichen Regelung mögliche tarifvertragliche Begrenzungen bzw. Einflüsse zu beachten. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt in Australien vier Wochen pro Jahr (ein Dreizehntel der pro Jahr geleisteten Arbeitsstunden). Hinzu kommen je nach Bundesland etwa 10 gesetzliche Feiertage sowie zusätzliche Urlaubstage für familiäre Ereignisse oder Sonderurlaubsansprüche. Die Vergütung für den Arbeitnehmer erfolgt nach gesetzlichem oder tarifvertraglichem Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn wird jährlich festgesetzt und beträgt derzeit 15,96 AUD brutto pro Stunde oder 606.40 AUD pro Woche.

    Arbeitsbewilligung Umfassende Informationen zum Thema Einwanderung und Aufenthalt bieten die Seiten des australischen Einwanderungsministeriums. Hier gibt es unter anderem Listen mit den zurzeit nachgefragten Berufen. Mehr Informationen über Arbeitsvisa findet man u.a. auch im Kapitel «Einreise und Aufenthalt» (Seite 8) dieses Länderdossiers.

    Australisches Einwanderungsministerium

    Eine fachmännische Beratung bietet die australische Botschaft in Berlin an. Da es ca. zwei Dutzend verschiedene Visumstypen gibt mit jeweils unterschiedlichem Regelwerk, ist die Kontaktnahme mit der australischen Botschaft wichtig.

    Australische Botschaft in Berlin

    Empfehlenswert ist auch die Seite «Live in Australia» (kommerzielle Webseite). Hier können Sie unter anderem Ihre Einwanderungschancen nach dem Punktesystem online schätzen lassen.

    Live in Australia

    http://www.immi.gov.au/http://www.australian-embassy.de/http://www.liveinaustralia.com/

  • AS_Australien_deV4.docx 13.05.2014 26/31

    Einzelne Berufe Die Einwanderungsbehörde publiziert zudem regelmässig Listen mit Berufen, die in Australien gesucht sind, darunt