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Leben und Arbeiten in Australien Land und Leute Einreise und Aufenthalt Leben in Australien Arbeiten in Australien Sozialversicherungen Quelle: www.swissemigration.ch Bundesamt für Migration BFM

Leben und Arbeiten in Australien - · PDF fileSchweizer Staatsangehörige benötigen zur Einreise einen gültigen Reisepass sowie ein Visum. Visaanträge müssen an die australische

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Leben und Arbeiten in

Australien

Land und Leute

Einreise und Aufenthalt

Leben in Australien

Arbeiten in Australien

Sozialversicherungen

Quelle: www.swissemigration.ch

Bundesamt für Migration BFM

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Über dieses Dossier

Inhaltsverzeichnis Über dieses Dossier ..........................................................................2

Inhaltsverzeichnis......................................................................2 Vorwort....................................................................................3 Rechtlicher Hinweis....................................................................3

Land und Leute................................................................................4 Geografie .................................................................................4 Klima.......................................................................................5 Geschichte................................................................................5 Staatsform ...............................................................................5 Bevölkerung .............................................................................6 Sprache ...................................................................................7 Religion....................................................................................7 Währung ..................................................................................7 Elektrizität ................................................................................7 Masse und Gewichte ..................................................................7 Zeitverschiebung .......................................................................8 Verkehr....................................................................................8

Einreise und Aufenthalt .....................................................................9 Formalitäten .............................................................................9 Impfungen..............................................................................11 Zollvorschriften .......................................................................11 Quarantäne ............................................................................12 Meldepflichten.........................................................................12 Botschaften und Konsulate........................................................13 Schweizer Staatsangehörige......................................................14

Leben in Australien.........................................................................15 Wohnen .................................................................................15 Schulen..................................................................................15 Autofahren .............................................................................16 Schweizer Medien ....................................................................16 Lebenskosten..........................................................................16 Steuern..................................................................................16 Einbürgerung ..........................................................................17

Arbeiten in Australien .....................................................................18 Wirtschaft...............................................................................18 Arbeitsmarkt...........................................................................18 Stellensuche ...........................................................................19 Bewerbung .............................................................................19 Arbeitsbedingungen .................................................................20 Löhne ....................................................................................20 Selbständigkeit........................................................................20

Sozialversicherungen......................................................................21

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Vorwort Unsere Informationen richten sich in erster Line an Personen, die ihren Wohnsitz ins Aus-land verlegen und dort arbeiten wollen. Unsere Angaben gelten im Prinzip nur für Schwei-zer Staatsangehörige. Wir bedanken uns bei den Dienst- und Amtsstellen im In- und Aus-land, welche zum Gelingen dieser Publikation beigetragen haben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Änderungen notwendig sind und Aktualisierungen vorgenommen werden müssen. Wenn Sie zusätzliche Auskünfte benötigen, weitere Publikationen bestellen oder eine per-sönliche Beratung vereinbaren wollen, erreichen Sie uns folgendermassen: ! Bundesamt für Migration (BFM), Sektion Auswanderung und Stagiaires, Quellenweg 6,

3003 Bern-Wabern/Schweiz " +41 (0)31 322 42 02, Fax +41 (0)31 322 44 93 @ [email protected]# www.swissemigration.ch

Rechtlicher Hinweis Unsere Publikationen dienen der Information. Es können keine Rechte daraus abgeleitet werden. Obwohl wir aufmerksam darauf achten, dass unsere Angaben korrekt sind, kön-nen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit geben. Der Inhalt dieser Publikation kann ohne Vorankündigung geändert werden. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt und die angebotenen Leistungen auf den angeführten Inter-netseiten. Der Besuch dieser Seiten erfolgt auf eigenes Risiko des Benützers.

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Land und Leute

Geografie Fläche Australien ist der kleinste Kontinent und gleichzeitig die grösste Insel der Erde, das Land ist nur wenig kleiner als die USA. Fläche: 7'692'000 km2 (186 mal die Schweiz), Ausdeh-nung: Ost-West ca. 4'000 km, Nord-Süd 3'680 km. Die Küste hat eine Länge von 25'760 km. Topographie Australien ist grösstenteils flach und Binnengewässer fehlen. Die Flüsse im Landesinnern schrumpfen in der Trockenzeit zu träge fliessenden Rinnsalen. Der Wassermangel verhin-dert eine dichtere Besiedlung der Gebiete ausserhalb der Küstenregionen und der frucht-baren Gegenden. Der Murray, mit 2'570 km der längste Fluss Australiens, fliesst durch den südöstlichen Teil des Kontinents und wird intensiv für die Bewässerung genutzt. Höchster Berg: Mount Kosciuszko (New South Wales) 2'228 m

# The Australian Continent: www.australia.gov.au >About Australia

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Klima Australien liegt auf der südlichen Erdhalbkugel, die Jahreszeiten sind denen bei uns somit entgegengesetzt: Frühling: September bis November Sommer: Dezember bis Februar Herbst: März bis Mai Winter: Juni bis August Ein Drittel Australiens befindet sich in der tropischen Zone. Das Klima der südlichen und südöstlichen Gebiete ist mit demjenigen Südeuropas vergleichbar: Im Winterhalbjahr ist es in den Küstengebieten im Allgemeinen mild, dagegen wird es im Sommer - besonders im Januar und Februar - oft unangenehm heiss und feucht. Auch treten plötzliche Tempera-turschwankungen auf. Durchschnittstemperaturen (Juli/Januar in °C) und jährliche Niederschlagsmenge: Bern/Schweiz 17,3 -1,3 986 mm Canberra 20,0 5,6 635 mm Adelaide 22,8 11,1 528 mm Brisbane 25,0 14,4 1'153 mm Darwin 28,3 25,0 1'536 mm Hobart (Tasmanien) 16,7 7,8 584 mm Melbourne 19,4 9,4 659 mm Perth 23,3 12,8 873 mm Sydney 21,7 11,7 1'215 mm # Wetter in Australien: www.bom.gov.au

Geschichte Australien wurde im 17. Jahrhundert durch die Holländer „entdeckt“. Die für die Besiedlung und Wirtschaft wertvollsten Gebiete des Ostens und Südostens wurden in Europa jedoch erst 1770 durch James Cook bekannt. Die erste dauernde englische Niederlassung erfolg-te 1788 in der Bucht von Sydney. 1863 zählte das Land sechs separat verwaltete britische Kolonien: New South Wales, Queensland, Victoria, South Australia, Western Australia und Tasmanien. Diese sechs Gebiete schlossen sich am 1. Januar 1901 zum Commonwealth of Australia zusammen. Die ehemaligen Kolonien wurden zu Staaten, mit Ausnahme des Northern Territory, wel-ches erst 1911 dazukam. Im gleichen Jahr wird das Gebiet von Canberra erworben, wel-ches später zum Australian Capital Territory wird (Regierungssitz und Hauptstadt). # History: www.culture.gov.au >by category

Staatsform Bezeichnung Der Commonwealth of Australia ist formell eine Monarchie, das formelle Staatsoberhaupt ist die britische Königin, de facto ist Australien jedoch ein Bundesstaat mit einem demokra-tisch-parlamentarischen Regierungssystem.

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Regierung Die Exekutive bilden die Generalgouverneurin als Vertreter der britischen Krone, und der Exekutivrat, der aus mehreren Ministern mit einem Premierminister an der Spitze besteht. Das Parlament setzt sich aus Mitgliedern des Repräsentantenhauses und des Senats zu-sammen. Im Senat sind alle sechs Staaten durch gleich viele Mitglieder vertreten, die Mit-glieder des Repräsentantenhauses werden durch Verhältniswahl ermittelt. Jeder Bundesstaat hat einen eigenen Gouverneur und ein Parlament, welches für die in-neren Angelegenheiten zuständig ist. Das Nordterritorium wird direkt von der Zentralregie-rung verwaltet. 1989 wurde auch im Capital Territory ein eigenes Parlament eingesetzt. 1999 votierte die australische Bevölkerung für die Beibehaltung der Monarchie als Staats-form.

# Australian Government: www.australia.gov.au und www.gov.au

Bevölkerung Mitte 2006 zählte das Land geschätzte 20,6 Mio. Einwohner/innen, Bevölkerungsdichte 2,6/km2 (Schweiz: 184), 75 % der Menschen leben in Städten. Bei der Volkszählung 2001 gaben 4,1 Mio. (21,6 %) der Befragten an, ausserhalb Australiens geboren zu sein, 400'000 Personen (2,2 %) zählten sich zur australischen Urbevölkerung (Aborigines).

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Grösste Städte (2006): Sydney 4,2 Mio. Melbourne 3,6 Mio. Brisbane 1,7 Mio. Perth 1,4 Mio. Adelaide 1,2 Mio. Newcastle 0,5 Mio. Canberra 0,3 Mio. # Australien in Zahlen: www.abs.gov.au

Sprache Offizielle Landessprache ist Englisch. Ohne gute Kenntnisse dieser Sprache ist weder im Beruf noch im täglichen Leben durchzukommen. Eingewanderte können in allen grösseren Zentren kostenlos Sprachkurse besuchen. # Help with English: www.immi.gov.au >Citizenship & Living in Australia

Religion Es herrscht Glaubensfreiheit. Wichtigste Konfessionen (2006): Römisch-katholisch 25,8 % Anglikaner 18,7 % diverse andere Christen 19,4 % ohne Religion 18,7 % # Kirchen: www.australianchurches.net

Währung Australischer Dollar (AUD) zu 100 Cents Münzen: 5, 10, 20, 50 Cents, 1 und 2 AUD Noten: 5, 10, 20, 50 und 100 AUD # Currency Converter: www.oanda.com

Elektrizität Netzspannung: Wechselstrom 220-240 Volt/50 Hertz (wie in der Schweiz) Stecker/Steckdosen: dreipolig vom Typ I (Flachstifte, Adapter erforderlich) # World Electric Guide: www.kropla.com

Masse und Gewichte Metrisches und Dezimalsystem (wie in der Schweiz)

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Zeitverschiebung Australien ist in fünf Zeitzonen eingeteilt. Einige Bundesstaaten stellen von Ende Oktober bis Ende März auf Sommerzeit um. Capital, New South Wales, Victoria, Tasmania +10 Std. (Nov-März), sonst +8 Std. South Australia +9,5 Std. (Nov-März), sonst +7,5 Std. Queensland +9 Std. (Nov-März), sonst +8 Std. Northern Territory +8,5 Std. (Nov-März), sonst +7,5 Std. Western Australia +7 Std. (Nov-März), sonst +6 Std. Der Zeitunterschied zwischen der Schweiz und Sydney/Melbourne beträgt somit 10 Stun-den resp. 8 Stunden (bei Sommerzeit in der CH). Zwischen der Schweiz und Perth beträgt der Unterschied 7 resp. 6 Stunden (bei Sommerzeit in der CH).

Verkehr Strasse Australien verfügt über ein gut ausgebautes Strassennetz, mit Ausnahme des Landesin-nern. Zwischen den grössten Zentren verkehren auch Überlandbusse, wegen der grossen Distanzen ist diese Reiseart aber mühsam und zeitraubend. Der Gütertransport mittels Road Trains (Lastwagen mit mehreren Anhängern) wird zunehmend auf die Schiene ver-lagert. Schiene Private Eisenbahngesellschaften verbinden die wichtigsten Zentren im Osten und Südos-ten sowie Perth im Westen mit Brisbane und Sydney. Luft Qantas unterhält Verbindungen mit 27 Ländern. Auch im Landesinnern besitzt Australien ein gut ausgebautes Flugnetz, dem aufgrund der Distanzen eine grosse Bedeutung zu-kommt. Schifffahrt Regelmässige Verbindungen bestehen zu Neuseeland sowie den Inseln im Pazifik und im Indischen Ozean. Wichtigste Häfen: Sydney, Melbourne, Fremantle, Adelaide, Darwin und Hobart (Tasmanien). # Verkehrswege: www.auslink.gov.au # Touring Australia by car: www.aaa.asn.au # Railway Association: www.ara.net.au # Qantas: www.qantas.com.au

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Einreise und Aufenthalt

Formalitäten Einreise Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Einreise einen gültigen Reisepass sowie ein Visum. Visaanträge müssen an die australische Botschaft in Berlin gerichtet werden. # Australische Botschaft in Berlin: www.germany.embassy.gov.au Wer eine Einreise- und Aufenthaltsbewilligung für Australien beantragt, muss eine "Aner-kennung australischer Werte" abgeben, d. h. unterschreiben, die australische Lebenswei-se zu respektieren und sich an die Gesetze zu halten. Das Australian Values Statement wird von allen volljährigen Personen verlangt. In der Form unterscheidet es sich je nach Visatyp. Bei den meisten Temporary Visa besteht es aus dem Satz "I will respect Australi-an values during my stay in Australia and will obey the laws of Australia", welcher auf dem Antragsformular unterzeichnet werden muss. Wer für eine unbestimmte Zeit und dauerhaft in Australien leben will, muss das 40-seitige Heft Life in Australia lesen oder sich persönlich erklären lassen. # Department of Immigration: www.immi.gov.au >Visas&Immigration Sprachkurse/Studium Für Kurse an einer von der australischen Regierung anerkannten Institution, kann ein Temporary Residence-Visum beantragt werden. Das Long Stay Visa (Langzeitvisum) be-rechtigt für einen einmaligen Aufenthalt bis zu 6 Monaten innerhalb von 4 Jahren oder mehrfach bis zu max. 3 Monaten innerhalb von 4 Jahren. Im Rahmen der max. 6 Monate Aufenthalt darf auch ein Studium oder eine Sprachschule von max. 3 Monaten absolviert werden, ohne dass extra ein spezielles Studienvisum eingeholt werden muss. Studienbewerber können ein Visum für eine vorübergehende Einreise zu Vollzeit-Studienzwecken erhalten indem sie verschiedene Nachweise erbringen, dass:

$ kein Studiengang oder gleichwertige Ausbildung in der Schweiz oder im Wohnsitz-land vorhanden sind

$ eine akademische Qualifikation gewährleistet ist mit späterer Anerkennung oder von Nutzen bei künftiger beruflicher Tätigkeit ist

$ die Voraussetzungen zur Aufnahme erfüllt sind einschliesslich ausreichender engli-scher Sprachkenntnisse

$ die Immatrikulation bei einer australischen Bildungseinrichtung vorhanden ist $ ein Bürge das Hin- und Rückflugticket, die Gebühren und den Unterhalt finanziell

sicherstellen kann $ der Aufenthalt in Australien nur zu Studienzwecken erfolgt und die Abreise nach

Abschluss oder bei Abbruch des Studiums gewährleistet ist $ ein gültiger Reisepass vorhanden ist, der die Wiedereinreise in die Schweiz oder in

das Land des Wohnsitzes ermöglicht $ die gesundheitlichen Anforderungen erfüllt sind

Au-pair Au-pairs werden wie normale Arbeitskräfte behandelt und benötigen eine entsprechende Arbeitsbewilligung. Infolge der restriktiv vergebenen Arbeitsbewilligungen sind Au-pair-

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Aufenthalte in der Art, wie sie in Europa existieren, kaum möglich. Es ist verboten, in Aus-tralien ohne Bewilligung als Au-pair zu arbeiten. Für 18-26-Jährige gibt es eine Alternative: Wer mit einem Studentenvisum einreist, darf neben dem Sprachkurs während maximal zwanzig Stunden pro Woche einer bezahlten Tätigkeit nachgehen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem dreimonatigen Vollzeit-Englischkurs an einer vom Staat anerkannten Sprachschule. Stagiaires (trainees) Die Schweiz und Australien haben am 13. November 1991 eine Vereinbarung über den Austausch von Stagiaires (trainees) getroffen. Danach können junge Schweizer Berufsleu-te, die ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse erweitern möchten, eine australische Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für die Dauer von maximal 18 Monaten erhalten. Als Stagiaires zugelassen werden schweizerische Staatsangehörige, die eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren vorweisen können. Altersgrenze: 20-30 Jahre. Die Anstellung muss im erlernten Beruf erfolgen. Eine Teilzeitbeschäftigung oder die Aus-übung einer selbständigen Tätigkeit sind nicht gestattet. # Als Stagiaire nach Australien: www.swissemigration.ch >Stagiairesprogramme Employer Sponsered Workers Für qualifizierte Fachkräfte, welche vorübergehend in Australien arbeiten möchten, gibt es das Business Visa subclass 457. Es ist generell auf 4 Jahre begrenzt und wird relativ kurz-fristig erteilt (1 Monat). Voraussetzung sind eine Bürgschaft eines australischen Arbeitge-bers sowie ordentliche Englischkenntnisse (z.B. IELTS-Test). In der Regel erhalten mitrei-sende Eheleute ebenfalls eine Arbeitsbewilligung. Rentner/innen Das Rentnervisum ermöglicht einen Aufenthalt in Australien von vier Jahren und beinhaltet eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis von maximal 20 Stunden pro Woche. Nach Ablauf kann ein Folgevisum beantragt werden, dafür sind ein amtsärztliches Gesundheitsattest und der Nachweis einer australischen Krankenversicherung erforderlich. Zudem wird ein transferierbares Kapital von AUD 870'000.-- oder von AUD 350'000.-- plus ein jährliches Mindesteinkommen von AUD 52'000.-- vorausgesetzt. Antragsteller müssen das 55. Le-bensjahr vollendet haben und dürfen verheiratet sein, aber keine abhängigen Familienmit-glieder haben. Immigration Das australische Einwanderungsprogramm sieht grundsätzlich zwei Visakategorien vor: • Hochqualifizierte: Bewerber/innen für diese Kategorie müssen über berufliche Fach-

kenntnisse oder andere besondere Fähigkeiten verfügen, die für Australien eine Berei-cherung bedeuten.

• Familienzusammenführung: Bewerber/innen für diese Kategorie müssen in Australien Verwandte mit australischer Staatsangehörigkeit haben, die den Einwanderungsantrag als Sponsor mit einer Bürgschaft unterstützen.

Personen, die nach Australien einwandern möchten, müssen gewisse persönliche und berufliche Anforderungen erfüllen, die in der gewählten Kategorie gestellt werden (Punkte-test). Sie müssen zudem gesund sein und einen guten Charakter haben (Leumundszeug-nis). Die meisten Punkte gibt es für die berufliche Qualifikation. Auch das Alter, der Grad der Verwandtschaft mit australischen Staatsangehörigen, sowie die Gegend in Australien, in der man leben möchte, werden bewertet. Besonderer Wert wird auf Englischkenntnisse

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gelegt, die Immigrationsbehörden verlangen einen Englischtest. Es ist von Vorteil, schon vor Antragseinreichung einen IELTS-Test zu machen, da es hierfür wertvolle Punkte gibt. Das Verfahren dauert 6 Monate bis 1 Jahr. Auch wenn man den Punktetest besteht, kann es vorkommen, dass der Antrag abgelehnt wird, da es in den einzelnen Visakategorien fast jedes Jahr zahlenmässige Limiten gibt. Das ist davon abhängig, wie sich der Arbeits-markt in den betreffenden Regionen und die Fachkräftenachfrage entwickelt. Wir empfehlen darum, die Reisevorbereitungen erst in Angriff zu nehmen, wenn das aus-tralische Visum vorliegt. # Department of Immigration: www.immi.gov.au >Visas&Immigration # International English Language Testing System (IELTS): www.ielts.org >Switzerland # Australian Immigration and Trade Service: www.aits-australia.ch oder Tel.: 033 823 09 53 (ko-

stenpflichtiger Dienst)

Impfungen Wenn die Einreise direkt aus der Schweiz erfolgt und über keine Seuchengebiete führt, sind keine Impfungen vorgeschrieben. # Impfempfehlungen: www.safetravel.ch# Reisehinweise des EDA: www.eda.admin.ch

Zollvorschriften Devisen Die Einfuhr von Fremdwährungen ist frei, Beträge im Wert von mehr als AUD 10'000.-- müssen bei der Einreise deklariert werden. Umzugsgut Die Australischen Botschaften geben nützliche Merkblätter ab betr. zollfreie Einfuhr von Möbeln und Haushaltgegenständen. Bei der Einreise verlangen sie eine Erklärung, dass die eingeführten Gegenstände gebraucht und seit mindestens 12 Monaten im Besitz der/s Umziehenden sind (Transportzeit nicht eingerechnet). Diese dürfen zudem ein Jahr lang nicht verkauft, vermietet oder verpfändet werden. Die Zollbehörden können Sicherheits-leistungen verlangen, für bestimmte Maschinen und Ausrüstungen auch eine Importlizenz. Als Umzugsgut gelten auch Haushaltsutensilien, welche 12 Monate vor oder nach der An-kunft in Australien eintreffen. Achtung: Drogenbesitz wird in Australien sehr hart bestraft. Arznei- und Betäubungsmittel müssen deklariert werden, deren Einfuhr ist beschränkt. Es empfiehlt sich, Arztzeugnisse oder Rezepte mitzuführen. Für Waffen und Munition ist eine Einfuhrerlaubnis der australi-schen Botschaft erforderlich. Motorfahrzeuge Zollfreie Einfuhr nur für Autos, die älter als 30 Jahre sind, sowie für Besuche bis zu 12 Monaten, unter der Bedingung, dass das Fahrzeug wieder exportiert wird. Es ist nicht ratsam, das eigene Auto mitzubringen: Es müssen Einfuhrzölle entrichtet wer-den (mindestens 10 % des Fahrzeugwertes). Zudem braucht es ein Vehicle Import Appro-val und eine Quarantäne-Freigabe (siehe unten). Fahrzeuge mit Linkslenkung werden im

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Allgemeinen nicht zugelassen. Auch Motorräder müssen umgerüstet werden, wenn sie den australischen Zulassungsbedingungen nicht entsprechen. Fahrzeuge, Anhänger, Motor- und Fahrräder und Geräte, welche mit Tieren oder Pflanzen in Berührung kommen (Käfige, Sättel, Federbettdecken, Bananenschachteln, Obstkisten usw.) müssen bei der Einfuhr eventuell desinfiziert werden (Räucherung, Reinigung mit Heissdampf). Unter gewissen Umständen ist vor der Abreise die Desinfektion des Umzugscontainers bei einem spezialisierten Unternehmen vorzunehmen. Haustiere Die Einfuhr unterliegt strengen Impf- und Quarantänevorschriften. Wer lebende Tiere nach Australien einführen will, benötigt eine Bewilligung des Australian Quarantine and Inspec-tion Service. Australien ist, wie die Schweiz, dem CITES-Abkommen über den internatio-nalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen beigetreten. # Australischer Zoll: www.customs.gov.au# Quarantine and Inspection Service: www.aqis.gov.au oder [email protected]# Bundesamt für Veterinärwesen: [email protected] oder Tel. 031 323 85 09

Quarantäne Australien schützt sich gegen Tier- und Pflanzenseuchen und achtet deshalb darauf, dass keine Schädlinge eingeführt werden. Die Quarantänevorschriften werden sehr streng an-gewendet. Folgende Erzeugnisse sind unbedingt bei der Einreise dem Zollbeamten zur Vernichtung oder ausnahmsweisen Einweisung in die Quarantäne abzugeben:

$ jegliche Art von Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs, z.B. Fleisch- und Wurstwa-ren, Käse, Butter, Eier, Kindernahrung usw.

$ Pflanzen oder Teile davon, lebendig oder tot, z.B. Früchte, Gemüse, Nüsse, Sa-men, Setzlinge, Blumen, Stroh, Holzwolle usw.

$ Tiere, Reptilien, Fische, Vögel oder Insekten $ tierische Produkte, z.B. Samen, Federn, Haare, Häute, Bruteier usw. $ biologische Proben, z.B. Impfstoffe, Kulturen, Blut, Erde etc.

Der Australische Quarantäne- und Inspektionsdienst (AQIS) kontrolliert oder röntgt sämtli-ches Gepäck und setzt Spürhunde ein, um Produkte aufzuspüren, die ein Risiko darstel-len. Das Versäumnis, Nahrungsmittel, pflanzliches und tierisches Material zu deklarieren, kann zu schweren Strafen führen. Weitere Informationen erteilt die Zollabteilung der aust-ralischen Botschaft in Brüssel. # Informationen (in Deutsch) über die australische Quarantäne: www.daffa.gov.au # Australische Botschaft in Brüssel: www.belgium.embassy.gov.au oder Tel. 0032 2 286 05 82

Meldepflichten Anmeldung Ausländer/innen, die in Australien Wohnsitz nehmen, müssen sich beim regionalen De-partment of Immigration and Multicultural and Indigenous Affairs (DIMIA) anmelden. Auch Änderungen des Zivilstands müssen gemeldet werden. # DIMIA-Stellen: www.immi.gov.au >Life in Australia

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Immatrikulation Schweizer Staatsangehörige, die mehr als ein Jahr im Ausland wohnen, sind gehalten, sich bei der zuständigen offiziellen Schweizer Vertretung zu melden (Adresse siehe un-ten). Diese sogenannte Immatrikulation ist kostenlos, ermöglicht die Kontaktnahme in Not-fällen, erleichtert die Formalitäten bei Heirat, Geburt und Todesfall, und trägt dazu bei, dass der Bezug zur Schweiz nicht verloren geht. Wer als Auslandschweizer/in bei einer Schweizer Vertretung immatrikuliert ist, erhält gratis die Schweizer Revue/Zeitschrift für Auslandschweizer, und kann sich an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen.

Botschaften und Konsulate Die Schweiz ist in Australien vertreten durch: ! Embassy of Switzerland, 7, Melbourne Avenue, Forrest, A.C.T. 2603, Australia " 0061 2 6162 8400, Fax: 0061 2 6273 3428 @ [email protected] # www.eda.admin.ch/australia Öffnungszeiten: Mo-Do 9-12 und 14-16 Uhr, Fr 9-11.30 Uhr ! Consulate General of Switzerland (Sydney), 101 Grafton Street, Cnr Grosvenor Street, Tower

2, Level 23, Bondi Junction, NSW 2022, Australia Briefadresse: P.O. Box 282, Bondi Junction, NSW 1355, Australia " 0061 2 8383 4000, Fax: 0061 2 9369 1334 @ [email protected]# www.eda.admin.ch >Vertretungen Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-13 Uhr

Konsularbezirk: Australien, Kiribati, Marshall-Inseln, Nauru, Papua-Neuguinea, Solomon-Inseln, Tuvalu und Vanuatu

Vertretung Australiens für die Schweiz: ! Australische Botschaft, Wallstr. 76-79, 10179 Berlin, Deutschland " Visa-Informationen: 0049 30 700 129 129, Fax: 0049 30 224 892 91 Temporary Entry (students): Fax: 0049 30 22 48 92 93 @ [email protected] # www.germany.embassy.gov.au ! Australisches Generalkonsulat, Chemin des Fins 2, Case postale 172, 1211 Genf 19 " 022 799 91 00, Fax: 022 799 91 78 @ [email protected]# www.australia.ch

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Schweizer Staatsangehörige Ende 2007 waren bei den offiziellen Schweizer Vertretungen gemeldet: Total, davon 22'004 - Doppelbürger/innen 17’615 - Frauen 9'520 - Männer 7'870 - Kinder 4'614 - Stimm- und Wahlberechtigte 2'375 Es gibt in Australien zahlreiche Schweizervereine und -clubs. # Schweizervereine: www.swiss.org.au # Deutschsprachige in Australien: www.infobahnaustralia.com.au/

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Leben in Australien

Die australische Einwanderungsbehörde stellt auf ihrer Website umfangreiche und detail-lierte Informationen für Migrants und New arrivals zur Verfügung.

Wohnen Mieten Wohnen auf Mietbasis ist in Australien die Ausnahme. Das Angebot ist sehr begrenzt, Mehrfamilienhäuser sind nicht so verbreitet wie in der Schweiz, dafür "shared accommo-dation" (Wohnen in Untermiete). Für ein Haus mit drei Schlafzimmern beträgt die Miete AUD 400.-- bis 1'200.-- pro Woche. In der Regel müssen vier Wochenmieten als Kaution hinterlegt werden. Kaufen Einwanderungswillige können Immobilien erwerben, wenn sie im Besitz einer unbegrenz-ten Aufenthaltsbewilligung sind. Nichtniedergelassene Ausländer/innen benötigen eine Bewilligung des Foreign Investment Review Board. Es wird meistens in Leichtbauweise ("brick/veneer") gebaut, auf einem Fundament ohne Keller. Die Hauspreise steigen nach wie vor stark, v.a. im Umland von Cairns, im Südwes-ten von Queensland und um Sydney, wo einfache Häuser jetzt mehr als 6 mittlere Jah-reseinkommen kosten. Am teuersten sind Melbourne und Perth. Die Hypothekarzinsen sind höher als in der Schweiz. # Settle in Australia: www.immi.gov.au >Citizenship & Living in Australia # Foreign Investment Review Board: www.firb.gov.au

Schulen Schulsystem Der Schulbesuch ist obligatorisch vom 6. bis zum 15. (in Tasmanien 16.) Lebensjahr. Das Schuljahr dauert von Anfang Februar bis Mitte Dezember, mit grossen Ferien im Sommer (Dezember-Februar) und 14-tägigen Ferien im Mai und August. Der Unterricht an den staatlichen Schulen ist kostenlos. Daneben gibt es gute, meist konfessionelle Privatschu-len, wo je nach dem hohe Schulgelder zu zahlen sind. Die Mittelschule wird nach vier bestandenen Jahren mit einem School Certificate (Schul-abschlusszeugnis) abgeschlossen. Schüler, die eine höhere Schulbildung anstreben, kön-nen in den Schuljahren 11 und 12 das Higher School Certificate erwerben. Dieser Ab-schluss berechtigt zum Eintritt in die Colleges (Fachhochschulen, technische Lehranstal-ten und Universitäten. Internationale Schulen Es gibt in Australien keine Schweizerschule, dafür eine deutsche und drei französische Schulen. # Education: www.immi.gov.au >Citizenship & Living in Australia >Everyday life # Deutsche Schule in Sydney: www.germanschoolsydney.com # Französische Schulen: www.condorcet.com.au, www.efm.org.au und www.telopea.act.edu.au

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Autofahren Der alte Schweizer Fahrausweis wird nur in Begleitung mit einem internationalen Führer-schein anerkannt. Für den neuen Fahrausweis im Kreditkartenformat stellt die Schweizer Botschaft auf ihrer Internetseite eine Übersetzung ins Englische zur Verfügung. Inhaber einer unbegrenzten Aufenthaltsbewilligung müssen nach drei Monaten einen aust-ralischen Führerausweis erwerben, Schweizer Fahrausweise mit Übersetzung werden umgeschrieben. In Australien herrscht Linksverkehr, die Fahrzeuge sind rechtsgesteuert. Mindestalter für Automieten: 21-25 Jahre. # Australian Automobile Association: www.aaa.asn.au # Apply for a Driver's License: www.immi.gov.au > Citizenship & Living in Australia >Things to

do first

Schweizer Medien Radio und TV Die TV- und Radioprogramme der SRG können in Australien nicht empfangen werden, gewisse Sendungen werden im Internet verbreitet. Der Canberra Multicultural Service sendet wöchentlich ein Schweizer Programm (2 Stun-den in Dialekt auf FM 91,1 MHz), in Sydney gibt es auf FM 97,7 und 88,5 wöchentlich Sendungen in Schweizerdeutsch und Französisch. Presse Europäische Zeitungen und Zeitschriften sind kaum erhältlich. # Swissinfo: www.swissinfo.org # Schweizer Revue: www.revue.ch # Schweizer Zeitungen: www.zeitung.ch

Lebenskosten Das Leben in Australien ist etwas billiger als in der Schweiz: Das Eidgenössische Depar-tement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) rechnet für Sydney mit einem Lebenskos-tenindex von 88,2, für Melbourne mit 86,5 und für Brisbane mit 82,1 (Bern=100). Die OECD rechnet mit einem allgemeinen Preisniveau von 82 (Schweiz=100). Stand: März 2008 # Lebenshaltungskosten: www.swissemigration.ch # UBS-Broschüre „Löhne und Preise“: www.ubs.com >Wealth Management >Research # Australien in Zahlen: www.abs.gov.au

Steuern Einkommenssteuern Die Income-Tax wird durch den Bundesstaat erhoben, zusammen mit den Beiträgen an die Sozialversicherung Medicare (2008: 1,5 %). Die einzelnen Staaten ziehen keine direk-ten Steuern ein.

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Wer mehr als sechs Monate in Australien arbeitet, gilt steuermässig als Resident, und muss das in Australien erzielte Einkommen versteuern. Non-residents werden zu einem erhöhten Satz quellenbesteuert. Australische Kapitalgewinne müssen in jedem Fall ver-steuert werden. Arbeitnehmern wird die Steuer in der Regel direkt vom Lohn abgezogen und vom Arbeit-geber direkt der Steuerbehörde abgeliefert. Am Ende des Steuerjahres (30. Juni) muss eine Steuererklärung ausgefüllt werden, dabei können verschiedene Abzüge vorgenommen werden (nichterwerbstätige Ehepartner, ledi-ger Elternteil, Kinder, Beiträge an die Pensionskasse etc.). Im Steuerjahr 2007/2008 betragen die Steuertarife:

$ bis AUD 6'000.-- steuerbares Einkommen: keine Steuern $ bis AUD 30'000.--: 15 Cents pro AUD $ AUD 30’000-75'000.--: 3'600.-- plus 30 Cents pro AUD $ 75'000-150'000.--: 17'100.-- plus 40 Cents pro AUD $ darüber: 47'100.-- plus 45 Cents pro AUD

Non-residents bezahlen für steuerbare Einkommen bis AUD 30'000.-- 29 Cents pro AUD (ohne untere Grenze), für Einkommen bis AUD 75'000.-- müssen sie 8'700.-- plus 30 Cents pro AUD abliefern etc. Vermögenssteuern Grundstücke und Liegenschaften werden durch die Lokalbehörden besteuert. Wenn Im-mobilien innert 12 Monaten wieder verkauft werden (Spekulation), muss der Gewinn als Einkommen versteuert werden. Australien und die Schweiz haben ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteue-rungen geschlossen. # Australian Taxation Office: www.ato.gov.au # Doppelbesteuerung: www.estv.admin.ch Themen >Internationales Steuerrecht

Einbürgerung Personen, die vier Jahre in Australien gelebt haben, davon mindestens 12 Monate als Permanent resident, können ein Einbürgerungsgesuch stellen. Voraussetzungen:

$ Mindestalter 18 Jahre $ Absicht, dauernd in Australien zu leben $ guter Leumund $ bestandener Citizenship Test

Mit dem Citizenship Test wollen die Behörden insbesondere die Englischkenntnisse prü-fen, sowie die Verbundenheit mit den "nationalen Werten". Ehepartner und im Ausland geborene Kinder von australischen Staatsangehörigen erhalten das australische Bürger-recht nicht mehr automatisch. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nach wie vor erlaubt. # Australian Citizenship: www.citizenship.gov.au

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Arbeiten in Australien

Wirtschaft Bruttoinlandprodukt (BIP) Australien verfügt über enorme Bodenschätze (v. a. Steinkohle) und ist historisch gesehen ein Agrarland. In den 50er-Jahren machten landwirtschaftliche Erzeugnisse 20-30 % des Bruttoinlandproduktes aus, heute nur noch gut 3 %. Australien bleibt aber weltweit führend als Wollproduzent und gehört bei Weizen, Molkereiprodukten, Fleisch, Zucker und Obst zu den wichtigsten Erzeugerländern. Die australische Wirtschaft zeigt - trotz Asienkrise, Immobilienkrise und anhaltender Tro-ckenheit - seit über zehn Jahren ein robustes, durch die Binnennachfrage gestütztes Wachstum. 2006 2007 BIP (Mia. USD) 755 909 BIP/Einwohner (USD) 36'533 43'163 Wachstumsrate (in % des BIP) 2,7 4,2 Inflationsrate (in %) 3,5 2,3 Sektoren Im Bergbau- und Energiesektor (4,2 % des BIP) bestehen grosse Entwicklungsprojekte (Steinkohle, Erze, Erdöl, Erdgas, Gold). Wichtigste Industrien (rund 18 % des BIP) sind die Eisen- und Stahlindustrie, Automobil-, Elektro- und Maschinenindustrie, chemische, Textil- und Bekleidungsindustrie, Nahrungsmittel- und Papierindustrie. Der Dienstleistungssektor (rund 75 % des BIP) setzt seine Entwicklung beschleunigt fort (Banken, Versicherungen, Tourismus). Bedeutende Wirtschaftsstandorte sind die Grossagglomerationen Sydney (Finanzzentrum) und Melbourne (Grossindustrie), gefolgt von Perth (v.a. Rohstoff- und Energiegewinnung), Adelaide (Industrie) sowie Brisbane (Bergbau). Handelsbeziehungen Zwei Drittel der australischen Exporte (2007: USD 195,1 Mia.) sind Bodenschätze und Landwirtschaftsprodukte. 19 % davon gehen nach Japan, 14 % nach China, nur 11 % in die EU. Umgekehrt kommen über 22 % der Importe aus dem EU-Raum. Die Schweiz hat 2007 Waren im Wert von CHF 1'982 Mio. nach Australien geliefert (v. a. pharmazeutische Produkte, Maschinen, Apparate und Uhren) die Importe beliefen sich dagegen nur auf CHF 191 Mio. # Seco-Länderdossier: www.seco.admin.ch >Themen >Aussenwirtschaft # Australien in Zahlen: www.abs.gov.au

Arbeitsmarkt Die Arbeitslosenrate beträgt mittlerweile noch 4,4 %. Als Reaktion auf den anhaltenden Mangel an Fachkräften hat die Regierung die Zulassungsbeschränkungen zum Arbeits-markt gelockert, v.a. in der Kategorie Skilled Migration (qualifizierte Arbeitskräfte). Wer sich für eine Stelle abseits der grossen Wirtschaftszentren interessiert, hat noch bessere Chancen, eine Arbeitsbewilligung zu bekommen.

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Die Einwanderungsbehörde publiziert sogar regelmässig Listen mit Berufen, die in Austra-lien gesucht sind, darunter auch eine Migration Occupations in Demand List (MODL). # Occupations in Demand: www.immi.gov.au >Workers >Professional and other Skilled Migrant

>Topics of Interest Für ausländische Ärzte bestehen Zulassungsbeschränkungen. Auskünfte für Pflegefach-leute erteilt der International Council of Nurses (INC) in Genf (Tel. 022 908 01 00, Mail: [email protected]). # International Council of Nurses (INC): www.icn.ch# Australian Nursing Council: www.anmc.org.au Landwirte müssen sich ganz anderen Verhältnissen anpassen: Klima, Boden, Arbeitsme-thoden und Lebensweise sind grundverschieden. Gemischte Betriebe gibt es kaum.

Stellensuche In vielen Städten stehen Einwanderern die Dienste des Commonwealth Employment Of-fice (Arbeitsvermittlungsdienst) zur Verfügung. Arbeitsuchende können sich auch an priva-te Stellenvermittlungsbüros oder an Gewerkschaften wenden. Nahezu jeder Berufsstand hat seine Association. # Commonwealth Employment Office: www.comb.gov.au >Recruitment # Staatliche Stellenvermittlung: www.jobsearch.gov.au # Online-Stellenbörse: www.monster.com.au, www.careerone.com.au, www.seek.com.au,

http://mycareer.com.au# Berufsorganisationen: www.journoz.com

Bewerbung Bewerbungsunterlagen bestehen aus Cover letter (Bewerbungsschreiben) und Resume (Berufserfahrungen und Qualifikationen). Falls ein Arbeitgeber auch die Diplome und Zeugnisse sehen will, wird dies in Stelleninseraten ausdrücklich erwähnt. Das Bewerbungsschreiben sollte keinesfalls länger als zwei Seiten sein. Es soll Werbung für Sie machen und Ihre guten Englischkenntnisse widerspiegeln. Erwähnen Sie, welche konkreten Berufserfahrungen Sie haben, warum Sie sich gerade für diese Stelle bewer-ben, und welchen Mehrwert Sie dem Unternehmen bringen können. Aber nicht zu dick auftragen, sonst gelten Sie schnell als überqualifiziert. Verzichten Sie im resume auf persönliche Angaben, wie Nationalität, Geburtsdatum oder Religion. Auch ein Foto gehört sich nicht. Es empfiehlt sich, den resume aufzugliedern, z.B. in Education (Ausbildung), Work experience (Berufserfahrung), Skills (Kenntnis-se/Fähigkeiten) und evt. Interests (Hobbies). Bei den Interests werden je nach Job z.B. teambildende Fähigkeiten gern gesehen (z.B. Gruppensportarten). Empfehlungsschreiben und Referees (Referenzpersonen) haben in Australien einen ho-hen Stellenwert. Listen Sie am Schluss die Personen auf, welche eine positive Empfeh-lung für Sie abgeben könnten, oder vermerken Sie, dass Sie Referenzpersonen angeben können. Wichtig ist, dass sie diese Personen vorgängig informieren und diese genügend

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Englischkenntnisse haben. Empfehlungsschreiben werden vorgängig abgefasst (natürlich in Englisch) und der Bewerbung mitgegeben.

Arbeitsbedingungen In der Regel wird kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen. Die Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden pro Woche, für gewisse Berufs- und Angestelltenkategorien sogar noch weniger. Die meisten Arbeitnehmer/innen haben Anspruch auf vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr sowie 10 Tage bezahlter Krankenurlaub. 2006 wurde der Arbeitsmarkt stark dereguliert (verlängerte Probezeit, Kündigungsschutz verschlechtert, Streikrecht eingeschränkt). Dieses "Hire and fire"-Arbeitsrecht geht aber vielen Australiern inzwischen zu weit. Die Ende 2007 neu gewählte Regierung unter La-bor-Parteichef Kevin Rudd will einiges davon zurücknehmen. # Australian Workplace: www.workplace.gov.au

Löhne In der Industrie werden jedes Jahr neue gesetzliche Minimallöhne festgesetzt. Der Federal Minimum Wage ist 2008 auf AUD 14,31 pro Stunde erhöht worden. Viele Arbeitneh-mer/innen erhalten dazu noch ein Feriengeld in der Höhe von 17,5 %. # Wages in Australia: www.fairpay.gov.au und www.workplaceauthority.gov.au/ und

http://content.mycareer.com.au >Salary

Selbständigkeit Bitte wenden Sie sich an: ! Australian Swiss Chamber of Commerce and Industry, P.O. Box 1020, 8000 Zürich " 044 380 15 65 @ [email protected] # www.ascci.ch ! Swiss Australian Chamber of Commerce and Industry (SACCI), Level 5, 23-25 O'Connell

Street, Sydney, NSW 2000, Australia " 0061 2 9223 7222, Fax: 0061 2 9223 7211 @ [email protected]# www.sacci.com.au # Starting a business: www.business.gov.au# Business Network Switzerland: www.osec.ch

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Sozialversicherungen

Die staatlichen Sozialleistungen können nicht mit der schweizerischen AHV/IV verglichen werden. Es geht eher um die Sicherung eines Existenzminimums. Im Einzelnen umfassen sie:

$ Age pension (Altersrente) für Personen mit Daueraufenthaltsbewilligung und zehn Aufenthaltsjahren in Australien (Frauen frühestens ab dem 60., Männer ab dem 65. Altersjahr)

$ Disability Support (Zulagen für Behinderte) $ Newstart Allowance (Arbeitslosenunterstützung) $ Witwen- und Waisenrente $ Mutterschaftsbeihilfe $ Elternbeihilfe und Kinderzulagen

Die Sozialleistungen werden aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert. Beitrags-pflichtig sind lediglich die Krankenversicherung und die Berufsunfallversicherung. Krankenversicherung Permanent residents und Personen, welche die Permanent residence beantragen, können das staatliche Gesundheitssystem Medicare beanspruchen. Die Beiträge werden aufgrund des steuerpflichtigen Einkommens berechnet (zurzeit 1,5 %, für hohe Einkommen 2,5 %). Die Kosten für eine Arztkonsultation werden zu 85 % übernommen, Spitalkosten in der Regel vollständig. Weitere Informationen: ! Medicare Eligibility Section, Health Insurance Commission, PO Box 1001, Tuggeranong, ACT

2901, Australia " 13 20 11 (Hotline) oder 0061 2 6124 6333 @ [email protected]# www.hic.gov.au Erfolgt die Behandlung durch einen Arzt eigener Wahl oder in einem Privatspital, müssen die Kosten selber getragen werden. Von Medicare nicht gedeckte Auslagen können privat versichert werden. # Healthcare system: www.health.gov.au >For Consumer # From Overseas and need Health Cover?: www.ahia.org.au Weitere Auskunft darüber erteilt: ! Australian Health Insurance Association (AHIA),Unit 17G/Level 1, 2 King Street, Deakin

ACT 2600, Australia " 0061 2 6202 1000, Fax: 0061 6202 1001 @ [email protected]# www.ahia.org.au/ Berufsunfallversicherung Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten gegen Unfälle bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg zu versichern.

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Berufliche Vorsorge Seit 1992 gibt es die Superannuation, eine obligatorische Altersvorsorge für Arbeitneh-mer/innen. Die Arbeitgeber müssen rund 9 % (2007) der Lohnsumme in eine private Ver-sicherungskasse einbezahlen. Der Bezug der einbezahlten Gelder ist frühestens mit 55 Jahren möglich (Frühpensionierung). Freiwillige AHV Schweizer Staatsangehörige im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen der Freiwilligen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung beitreten. Weitere Informa-tionen erteilt die Schweizerische Ausgleichkasse in Genf. Australien und die Schweiz haben ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen, wel-ches insbesondere die AHV/IV-Rentenzahlungen regelt. # AHV im Ausland: www.ahv.ch >Merkblätter # Schweizerische Ausgleichskasse: www.zas.admin.ch

15.12.2008 skz/kfr/sff/hst

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