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Kirchenrat des Kantons Zürich Legislaturziele 2008–2012 Dem Wort vertrauen – Zeit gestalten

Legislaturziele 2008 - 2012

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Die nächsten 4 Jahre stehen unter dem Motto: Dem Wort vertrauen - Zeit gestalten. Legislaturziele der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich.

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Kirchenrat des Kantons ZürichLegislaturziele 2008–2012

Dem Wort vertrauen – Zeit gestalten

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Legislaturziele 2008–2012

Inhalt

Vorwort

Verkündigung und Gottesdienst

Diakonie und Seelsorge

Bildung und Spiritualität

Gemeindeaufbau und Leitung

5

7

11

15

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Dem Wort vertrauen – Zeit gestalten

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Legislaturziele 2008–2012

«Die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich besteht auf Grund des WortesGottes, das im Evangelium von Jesus Christus Gestalt gefunden hat» (Art. 2 E-KO Abs. 1). «DieLandeskirche ist mit ihren Gliedern allein dem Evangelium von Jesus Christus verpflichtet. Anihm orientiert sich ihr Glauben, Lehren und Handeln» (Art. 3 E-KO Abs. 1).

Dem Wort vertrauen.In einer Zeit der raschen Bilder und oft flüchtiger Worte vertraut die Landeskirche dem Wort.Dem Evangelium von Jesus Christus. Von ihm empfängt sie ihren Auftrag. Die Vorlage zur neuenKirchenordnung hält in diesem Sinn fest: «Die Kirche lebt aus dem befreienden Zuspruch Gottes.Aus ihm leitet sie ihre Verantwortung in der Gesellschaft ab» (Art. 4 Abs. 1 E-KO). DieLandeskirche vertraut demWort, und sie traut auch in unserer Zeit den Worten etwas zu. Deshalb:«Die Landeskirche ist den Menschen nah und spricht sie in ihrer Vielfalt an»(Art. 5 Abs. 1 E-KO).

Zeit gestalten.Eine neue Legislatur beginnt, ein neuer Zeitraum. Dieser gibt die Möglichkeit und beinhaltet dieVerantwortung, diese Zeit zu nutzen und zu gestalten, Akzente zu setzen, Ziele festzulegen undderen Wirkung zu überprüfen. Der Kirchenrat setzt sich in diesem Sinne für eine Kirche ein, dieselbstbewusst ihren Auftrag wahrnimmt und von daher in der Gesellschaft präsent ist, für eineKirche, die zuhört und dadurch auf die Fragen und Anliegen der Menschen eingehen kann. Ersetzt sich für eine offene, vielfältige Kirche ein, die mit Freude Verantwortung wahrnimmt und dieso zum Gelingen von Leben und Zusammenleben in unserer Gesellschaft beiträgt.

Dem Wort vertrauen – Zeit gestalten.In 181 Kirchgemeinden, in regionalen Aufgaben und Projekten und in den GesamtkirchlichenDiensten wird eine grosse Arbeit geleistet. Mit den Legislaturzielen 2008–2012 fördert und stärktder Kirchenrat diesen Dienst. Vier Grundsätze stehen im Vordergrund dieser Arbeit:1. Der Gottesdienst ist zentraler Ort der Verkündigung.2. Die Landeskirche ist bei folgenden Themen mit Wort und Tat präsent: Grundwerte undMenschenwürde, Bewahrung der Schöpfung, solidarische Gesellschaft, religiöser Friede.

3. Die bildungspolitischen Akzente liegen in den Bereichen ReligionspädagogischesGesamtkonzept rpg, Weitergabe der biblischen Botschaft, Impulse zur Lebensgestaltungaus dem Glauben sowie in einer Schwerpunktsetzung in der urbanen Bildungslandschaft.

4. Die neue Kirchenordnung tritt in Kraft, der Zusammenhalt der Landeskirche nach innen istgestärkt und die Beziehung zum Staat sowie die Zusammenarbeit im schweizerischenProtestantismus haben eine tragfähige Basis. Das ökumenische Gespräch wird weitergepflegt – offen, solidarisch, verbindlich und klar.

Mit 4 Grundsätzen, 12 Legislaturzielen und 36 Massnahmen setzt der Kirchenrat Akzente für diekirchliche Arbeit.

Vorwort

Dem Wort vertrauen – Zeit gestalten

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Legislaturziele 2008–2012

Verkündigung und Gottesdienst

Grundsatz «Der Gottesdienst ist Mittelpunkt der Verkündigung. Er ist Quell des Lebens der Gemeinde undZeugnis in der Welt» (Art. 29 Abs. 2 E-KO). Dem Kirchenrat ist der Gottesdienst, dessen mu-sikalisch-liturgische und sprachliche Gestaltung sowie dessen Gemeinschaftscharakter, ein An-liegen. Selbstbewusst und selbstkritisch zugleich ist an der Ausgestaltung des reformierten Gottes-dienstes zu arbeiten.Selbstbewusst: Die Landeskirche erweist sich in ihren Gottesdiensten als Institution, die aus demGrund des Evangeliums Vergewisserung des Glaubens und Werthaltungen vermittelt, die wach-sam das Zeitgeschehen beobachtet und begleitet und von daher neue Lebensperspektiven er-schliessen kann.Selbstkritisch: Der Identität des reformierten Gottesdienstes ist Sorge zu tragen. Dazu gehört dieSorgfalt im Umgang mit der Sprache und zugleich eine Offenheit bezüglich der Vielfalt anGestaltungsformen und bezüglich der Vielfalt von Orten und Zeiten. Ebenso ist dem Atmo-sphärischen der Gottesdienste Beachtung zu schenken. Kirchgemeinden sowie Pfarrerinnen undPfarrer sind zu ermutigen und darin zu unterstützen, ihren gottesdienstlichen Gestaltungsraumauszuschöpfen.

Legislaturziel 1

Massnahmen 1.1

Massnahmen 1.2

Massnahmen 1.3

Legislaturziel 2

Massnahmen 2.1

Massnahmen 2.2

Massnahmen 2.3

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Legislaturziele 2008–2012

Verkündigung und Gottesdienst

Die gottesdienstliche Präsenz in den Kirchgemeinden ist gestärkt.Der Gottesdienst wird als Mitte des gemeindlichen Lebensgepflegt

Die fünf Schritte der Zürcher Liturgie sind entfaltetDie fünf Schritte der Zürcher Liturgie werden in einem Leitfaden im Blick auf ihre theologischeTiefe und die gottesdienstliche Praxis entfaltet.

Die Kirchgemeinden geben sich ein GottesdienstkonzeptDie Pfarrerinnen und Pfarrer entwickeln zusammen mit der Kirchenpflege entlang dem Kirchen-jahr ein auf ihre Gemeinde zugeschnittenes Gottesdienstprofil. Sie orientieren sich dabei an denVorgaben der Kirchenordnung sowie den fünf Schritten der Zürcher Liturgie und nutzen die viel-fältigen Gestaltungsformen und Möglichkeiten der lokalen Gegebenheiten. Die Gesamtkirch-lichen Dienste stellen Musterkonzepte zur Verfügung.

Der gottesdienstliche Auftritt überzeugtIm Rahmen der Aus- und Weiterbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer sind die für die Gestaltungdes Gottesdienstes wichtigen Themen wie Haltung, Auftritt und Rhetorik verbindliche Module.Die Gesamtkirche überprüft deshalb bestehende Aus- und Weiterbildungsangebote und ent-wickelt neue Begleit- und Unterstützungsmöglichkeiten.

Die Förderung von Musik und gemeinsamem Singenim Gottesdienst zeigt eine wahrnehmbare Wirkung undAusstrahlung

Der Gemeindegesang wird gefördertDer Gemeindegesang ist ein wichtiges Element des reformierten Gottesdienstes. Er gibt der ver-sammelten Gemeinde die Möglichkeit zur Beteiligung am Gottesdienst. Kirchenmusikerinnen undKirchenmusiker vermitteln diesbezügliche Impulse. Sie werden darin durch die GesamtkirchlichenDienste unterstützt.

Die Anwendung verschiedener Musikstile ist Teil der Kompetenz vonKirchenmusikerinnen und KirchenmusikernKirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker erweitern ihr musikalisches Repertoire und ihre fach-lich-methodische Kompetenz, insbesondere im Bereich der Popularmusik.

Eine Handreichung zur Gottesdienstgestaltung steht zur VerfügungDie Gesamtkirchlichen Dienste erarbeiten zusammen mit Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Kir-chenmusikerinnen und Kirchenmusikern eine Handreichung aus der Praxis für die Praxis. Dieseweist hin auf Möglichkeiten, lokale Chöre, Bands und Ensembles sowie Gemeindeglieder in dieGottesdienstgestaltung mit einzubeziehen.

Ziele und Massnahmen

Grundsatz

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Legislaturziele 2008–2012

Zum Wesen und zum Auftrag der Kirche gehört es, auf Menschen zuzugehen, Anteil zu nehmenan Freude und Glück, an Leid und Belastungen. Die Öffentlichkeit weiss dies. Sie bringt deshalbder Kirche im Bereich von Diakonie und Seelsorge besonderes Vertrauen entgegen und erwartetderen entsprechendes Engagement.Diakonie ist tätige Nächstenliebe und Ausdruck gelebten Glaubens (Art. 60 Abs. 2 E-KO). Sie istsoziales Handeln, das Linderung und Entlastung bringt. Dies wird in den Kirchgemeinden sicht-bar in der Arbeit derer, die beruflich Verantwortung tragen, und es zeigt sich im Mitwirken vielerFreiwilliger. Diese Haltung kommt auch in regionalen und gesamtkirchlichen Projekten zumTragen, ebenso dadurch, dass Kirchgemeinden und Gesamtkirche zusammenwirken, sich darinergänzen und verstärken.Seelsorge ist Anteilnahme, Begegnung, Gespräch, das auf die Liebe Gottes, auf seine Gegenwartvertraut. Die seelsorgliche Zuwendung gehört zur pfarramtlichen Grundaufgabe im Gemeinde-pfarramt und im Pfarramt in Institutionen. In beiden Bereichen wird die seelsorgliche Präsenzgestärkt.Das diakonische und seelsorgliche Handeln der Landeskirche ist Anteilnahme, Linderung undEntlastung. Darüber hinaus benennt die Landeskirche auch öffentlich Unrecht und Leid undderen Ursachen. Sie arbeitet mit beim Entwickeln von Lösungen und sichert ihren Dienst derVermittlung zu.

Diakonie und Seelsorge

Legislaturziel 3

Massnahmen 3.1

Massnahmen 3.2

Massnahmen 3.2

Legislaturziel 4

Massnahmen 4.1

Massnahmen 4.2

Massnahmen 4.3

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Das diakonische Profil der Landeskirche in den Kirchgemeinden,in regionalen Aufgaben und Projekten sowie in der Gesamtkircheist geklärt, weiterentwickelt und in der Praxis umgesetzt

Das Diakonie-Konzept ist weiterentwickelt und wird umgesetztIn den Bereichen Familie, Alter, Gesundheit, Arbeit, Migration, Integration und Ökologie wirdgeprüft, ob und inwiefern bestehende Projekte weitergeführt werden, ob neue diakonische Auf-gaben zu übernehmen sind oder ob neue Projekte lanciert werden sollen.

Zehn bis zwanzig Kirchgemeinden haben familienfreundliche Projekte umgesetztIn zehn bis zwanzig Kirchgemeinden wird ein nachhaltiger Organisationsentwicklungsprozess auf«familien-kirche in familienfreundlicher Kirchgemeinde» hin angestossen. Dabei geht es um reli-giöse Begleitung und soziale Entlastung, um Formen der Bildung und diakonische Projekte.

Der Migrationsfrage wird hohe Beachtung geschenktKirchgemeinden – insbesondere in der Stadt Zürich – werden motiviert, Herz und Räume fürMigrationskirchen zu öffnen. Interessierte Kirchgemeinden werden beraten und begleitet. DerAufbau des Zentrums für Migrationskirchen im Kirchgemeindehaus Wipkingen wird mitgetragen.

Die seelsorgliche Präsenz der Landeskirche ist verstärkt undweiterentwickelt

Der seelsorgliche Dienst ist in den Kirchgemeinden gestärktDie Nähe zu den Menschen ist ein wichtiger Grund, weshalb die neue Kirchenordnung an denbestehenden Kirchgemeinden festhält und auch kleinen Gemeinden weiterhin die Möglichkeitgibt, «Kirche am Ort» zu sein. Dieses Festhalten an der kleinräumigen Struktur fördert die seel-sorgliche Präsenz. Es werden Vorschläge entwickelt, wie diese weiter gefördert werden kann.

Das neue Spitalseelsorgekonzept ist umgesetzt und konsolidiertDie Reformierte Spitalseelsorge wird mit der Inkraftsetzung der neuen Kirchenordnung einge-führt. Spitäler und Pflegezentren, die eine Kirche, einen Raum der Stille einrichten möchten, wer-den durch die Gesamtkirchlichen Dienste beraten und in ihren Bemühungen unterstützt.

NotfallseelsorgeNach dem Abschluss der Aufbauphase sind die Organisationsstrukturen der Notfallseelsorgekonsolidiert. Die Vernetzung der verschiedenen Beteiligten wird optimiert, die Weiterbildung an-gemessen eingerichtet.

Diakonie und Seelsorge

Ziele und Massnahmen

Legislaturziel 5

Massnahmen 5.1

Massnahmen 5.2

Massnahmen 5.3

13

Legislaturziele 2008–2012

Die Landeskirche nimmt das prophetische Wächteramt wahr undsteht ein für Grundwerte und Menschenwürde

Der Kirchenrat stellt aktuelle Themen öffentlich zur Debatte, die Grundwerte undMenschenwürde betreffenDer Kirchenrat nimmt in der Öffentlichkeit aus kirchlich-theologischer Sicht Stellung zu aktuel-len und kontroversen Themen, welche die Grundwerte und die Würde des Menschen betreffen.Die «Stadtgespräche» mit Referaten und interdisziplinär besetzten Podien sind Teil dieses Enga-gements. Themen von gesamtschweizerischer Bedeutung werden mit dem Schweizerischen Evan-gelischen Kirchenbund SEK koordiniert.

Der Kirchenrat führt eine Grundwertedebatte aus evangelischer SichtAuf dem Hintergrund des Grundwertedokumentes des Schweizerischen Evangelischen Kirchen-bundes SEK erarbeitet der Kirchenrat eine eigene Stellungnahme und führt im Rahmen derLandeskirche eine Grundwertedebatte aus evangelischer Sicht (z.B. an einer Kirchenpflege-tagung). Gestützt darauf erstellt er eine Handreichung für Kirchgemeinden.

Die Landeskirche setzt sich für einen schonenden Umgang mit der Schöpfung einDie Landeskirche engagiert sich in der Problematik des Klimawandels. Durch Gottesdienste undBildungsarbeit wird das Bewusstsein für eine Spiritualität der Schöpfung und für das Klima derErde gestärkt. Erste Musterprojekte werden realisiert.

Ziele und Massnahmen

Grundsatz

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Legislaturziele 2008–2012

Die Weitergabe der biblischen Botschaft und der christlichen Tradition sowie die Stärkung dessozialen, spirituellen und kulturellen Urteilsvermögens sind wesentliche Ziele der kirchlichenBildung. Sie tragen dazu bei, Zugehörigkeit zu schaffen, Identität zu stiften und Orientierung zugeben.Die Bildungsarbeit vermittelt Menschen Impulse zu neuen Erfahrungen und Einsichten, die denGlauben vertiefen. Sie befähigt und ermächtigt Menschen zur Mündigkeit im Glauben, zur Freudeam Leben und zur Verantwortung in der Welt. Sie stärkt die evangelische Identität und dieFähigkeit zum Dialog im religiösen Pluralismus. Sie verbindet mit der weltweiten kirchlichenGemeinschaft und führt zu wacher Zeitgenossenschaft. Im Bereich der Spiritualität setzt dieLandeskirche Impulse zur Lebensgestaltung aus dem Glauben. Sie leitet dazu an, den persönlichenund beruflichen Alltag geistlich zu vertiefen.Die Landeskirche positioniert sich in der aktuellen Bildungslandschaft. Sie macht Angebote, diein der Öffentlichkeit sichtbar, verständlich und attraktiv sind. Sie lanciert Themen im öffentlichenBildungsdiskurs.

Bildung und Spiritualität

Legislaturziel 6

Massnahmen 6.1

Massnahmen 6.2

Massnahmen 6.3

Legislaturziel 7

Massnahmen 7.1

Massnahmen 7.2

Massnahmen 7.3

16

Legislaturziele 2008–2012

Die zweite Umsetzungsetappe des ReligionspädagogischenGesamtkonzepts rpg ist abgeschlossen. Die Bereiche Familie undJunge Erwachsene sind weiter ausgebaut

Umsetzung und Konsolidierung des rpgDas rpg ist als animatorisches und katechetisches Konzept ein akzeptierter Teil des kirchlichenLebens. Kirchliche Behörden und Berufsgruppen, Kinder, Jugendliche und Eltern sind in seineUmsetzung eingebunden und gestalten sie mit. Die Nutzung folgender Gefässe wird intensiviert:«Modul Bildung» (Behördenschulung) / «Brot und Wein» (Pfarrschaft) / Bezirkskirchenpflege-tagungen (Visitation) und Weiterbildung (Katechetinnen, Pfarrschaft).

Neue Akzentsetzungen in den Phasen 1 und 4 des rpgDie beiden Phasen 1 und 4 des rpg, Vorschulzeit und Junge Erwachsene, erhalten neue Akzente.In der Vorschulzeit werden Gemeindeprojekte einer tauforientierten, religiös unterstützenden undsozial entlastenden Familienarbeit vernetzt und weiterentwickelt. Junge Erwachsene und Lernendewerden in ihrer Lebens- und Arbeitswelt wahrgenommen, beraten und unterstützt.

Entwicklung und Produktion von ArbeitshilfenFür Jugendkirche JuKi, Jugendgottesdienst JGD und Konfirmationsunterricht werden Arbeits-hilfen entwickelt und hergestellt. Für Kinder und Jugendliche wird eine geeignete Bibelausgabeerarbeitet.

Das Kloster Kappel ist ein Ort, wo Bildung und Spiritualitätbedacht, gelebt und weitergegeben werden

BildungDer Herkunft aus der Tradition der Zisterzienser entsprechend werden im Kloster Kappel The-men aufgenommen, die sich mit dem Ort verbinden und die zugleich Fragen unserer Zeit sind –Themen wie Bibel heute, Diakonie, gelebte Frömmigkeit, Mystik, Leben nach Regel.

SpiritualitätDie gottesdienstlichen Feiern, die Tagzeitengebete, das regelmässige Feiern des Abendmahls, litur-gische Nächte werden gepflegt. Besondere Beachtung findet Spiritualität an der Nahtstelle vonTheologie und Kultur (Musik, Literatur, bildende Kunst).

GastlichkeitGastlichkeit wird gegenüber allen Gästen als Ausdruck von Spiritualität gelebt. Seien es Dritt-gruppen, denen oft Verantwortungsträger unserer Gesellschaft angehören und die im KlosterKappel der Landeskirche begegnen, seien es Gemeindegruppen oder Mitarbeitende derGesamtkirche, sie alle erfahren im Kloster Kappel die gastliche und spirituelle Ausstrahlung desHauses.

Bildung und Spiritualität

Ziele und Massnahmen

Legislaturziel 8

Massnahmen 8.1

Massnahmen 8.2

Massnahmen 8.3

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Legislaturziele 2008–2012

Die Arbeit mit Erwachsenen in Bildung und Spritualität istin den Kirchgemeinden verankert und im urbanen Umfeld neupositioniert

Die Kirchgemeinden sind mit der neu übersetzten Zürcher Bibel vertrautDie Begleitmaterialien zur Zürcher Bibel, bibel(plus), werden fertiggestellt und geben den Kirch-gemeinden vielfältige Anregung zu Einführung und vertiefter Auseinandersetzung mit der bib-lischen Botschaft. Die Gesamtkirchlichen Dienste begleiten diese Arbeit konzeptionell. Als ergän-zender Dienst ist ein kirchliches e-Learning-Programm als Einführung in die Bibel auf demInternet zugänglich.

Die Bildungspräsenz in der Stadt ist geklärt und konsolidiertDie Bildungspräsenz in der urbanen Situation (Zürich, Winterthur) wird verstärkt. In diesem Rah-men wird darauf geachtet, wo die Gesamtkirche eigenständige Angebote entwickelt und wo sieKooperationen mit andern Institutionen eingeht.

Zürich empfängt die Frauensynode 2011Auf der Wanderschaft der Frauensynode bietet Zürich 2011 einen gastlichen Ort, an dem eineVielzahl kirchlich engagierter und an einem Engagement interessierte Frauen der Schweiz sich zuAnalysen und Diskussionen, Feiern und Gesprächen versammeln.

Ziele und Massnahmen

Grundsatz

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Legislaturziele 2008–2012

Das neue Kirchengesetz, die neue Kirchenordnung, die Finanzverordnung und die Personal-verordnung bilden den rechtlichen Rahmen, in dem die Landeskirche ihren Auftrag künftigunter dem Aspekt grösserer Autonomie wahrnimmt. Die Inkraftsetzung der Kirchenordnungund die damit verbundene Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens insgesamt hat für dieLegislaturziele 2008–2012 Priorität.Das Leitbild der Landeskirche, wie es die Vorlage zur neuen Kirchenordnung in den Grund-satzartikeln zeichnet (Art. 1–7 E-KO), ist im Spannungsfeld zwischen dem Auftrag der Kirche,den Erfordernissen der Zeit und einem nachhaltigen Einsatz der Mittel zu konkretisieren.Zum einen hinsichtlich des Gemeindeaufbaus, zum andern hinsichtlich der Leistungen derLandeskirche im Gegenüber von Staat und Gesellschaft.Um ihren Auftrag erfüllen und ihre Dienste erbringen zu können, bedarf die Landeskirchekompetenter und engagierter Pfarrerinnen und Pfarrer, qualifizierter Mitarbeiterinnen undMitarbeiter sowie motivierter und fähiger Behördenmitglieder. Personalförderung, Personal-entwicklung und Behördenschulung sind deshalb zentrale Leitungsaufgaben.

Gemeindeaufbau und Leitung

Legislaturziel 9

Massnahmen 9.1

Massnahmen 9.2

Massnahmen 9.3

Legislaturziel 10

Massnahmen 10.1

Massnahmen 10.2

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Der Gemeindeaufbau ist gefördert, die Schulung der Behördenden neuen Rahmenbedingungen angepasst

Mission, Evangelisation und Gemeindeaufbau sind als Aufgaben der Kirche erkanntDer Entwurf der neuen Kirchenordnung hält als Auftrag fest: «Die Landeskirche ist denMenschen nah und spricht sie in ihrer Vielfalt an. Als Volkskirche leistet sie ihren Dienst inOffenheit gegenüber der ganzen Gesellschaft …» (Art. 5 E-KO). Mission, Evangelisation undGemeindeaufbau sind biblisch-theologische Dimensionen, die für das kirchliche Leben neu zuerschliessen und für die Arbeit in der Gemeinde fruchtbar zu machen sind. Die Landeskirche ist2010 Gastgeberin der Missionssynode m21.

Die Kirchgemeinden haben das von der Kirchenordnung vorgesehene Modell derGemeindeleitung umgesetztDie Kirchgemeinden arbeiten mit dem Modell der Gemeindeleitung gemäss neuer Kirchen-ordnung. Sie richten dazu den geleiteten Gemeindekonvent ein und arbeiten mit Legislaturzielen,Schwerpunktprogrammen, mit Finanz- und Stellenplan. Die Gesamtkirchlichen Dienste beratensie darin, ebenso im Blick auf eine Optimierung ihrer Kirchgemeindeverwaltungen.

Freiwilligen, die ihr Können und ihre Erfahrung der kirchlichen Arbeit zur Verfügungstellen möchten, werden attraktive Einsatzmöglichkeiten angebotenDie Einsatzmöglichkeiten für Freiwillige in den Kirchgemeinden werden erweitert. Zu den ent-sprechenden Massnahmen gehören Listen von Einsatzangeboten und Einsatzschwerpunkten.

Leitungs-, Steuerungs- und Controllingprozesse derLandeskirche sind entwickelt und umgesetzt

Die Finanzverordnung ist erstellt und umgesetztDie Finanzverordnung regelt die Finanzflüsse, den Finanzausgleich, die Zuweisung der finanziel-len Mittel aufgrund dafür entwickelter Kriterien sowie die Grundlagen der Rechnungslegung fürKirchgemeinden und Gesamtkirche.

Die Instrumente der Planung und Rechenschaftsablage sind erstellt und eingesetztDas kirchliche Handeln in den Kirchgemeinden, in regionalen Aufgaben und Projekten sowie inder Gesamtkirche wird auf dem Hintergrund des Auftrags der Landeskirche, den Bedürfnissender Zeit und dem nachhaltigen Einsatz der Mittel in einer Gesamtsicht zusammengefasst undgewichtet. Dies dient sowohl der Planung kirchlichen Handelns wie auch der Rechenschaftsablage.

Gemeindeaufbau und Leitung

Ziele und Massnahmen

Massnahmen 10.3

Legislaturziel 11

Massnahmen 11.1

Massnahmen 11.2

Massnahmen 11.3

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Legislaturziele 2008–2012

Erstellen eines Inventars kirchlicher LiegenschaftenDer Kirchenrat führt über die kirchlichen Liegenschaften in den Kirchgemeinden ein Verzeichnis(Daten, Energiekennzahlen, Bilder, Standortspezifika). Insbesondere Kirchen und Pfarrhäuserhaben grossen symbolischen und realen Wert. Die Inventarisierung dient dazu, im Rahmen derFinanzplanung den Raum- und Unterhaltsbedarf festzustellen.

Landeskirchliche Arbeitsverhältnisse sind geregelt, Aufgaben- undAnforderungsprofile sind erstellt, Fördermassnahmen stehen zurVerfügung

Die Personalverordnung ist erstellt und umgesetztDie Personalverordnung und ihre Vollzugsverordnungen erfassen die Arbeitsverhältnisse inner-halb der Landeskirche. Sie gelten für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie für alle Angestellten vonKirchgemeinden und Gesamtkirche. Für die kirchlichen Berufe legt der Kirchenrat Aufgaben undAnforderungen fest.

Die Pilotphase für Pfarrkapitel und Diakonatskapitel ist abgeschlossen undausgewertetDie Dekaninnen und Dekane sowie die Diakonatskapitelspräsidien nehmen ihre Aufgaben ge-mäss Kirchenordnung wahr. Die unterstützenden Arbeitsinstrumente werden ausgestaltet undeingesetzt.

Die neuen Zuständigkeiten der Bezirkskirchenpflegen sind geregeltDiejenigen Aufgaben des Bezirksrates, die auf Grund der neuen Rechtslage an die Landeskircheübergehen, sind festgelegt und die Verantwortlichen werden in ihre neuen Aufgaben eingeführt.Der Kirchenrat setzt sich dafür ein, dass bei der Festlegung die bisherige bewährte Praxis so weitals möglich übernommen wird.

Ziele und Massnahmen

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Legislaturziele 2008–2012

Legislaturziel 12

Massnahmen 12.1

Massnahmen 12.2

Massnahmen 12.3

Der öffentliche Auftritt der Landeskirche in der medialenKommunikation und im Erscheinungsbild überzeugt

Die Volksabstimmung zur neuen Kirchenordnung wird überzeugend begleitetNach der Verabschiedung der neuen Kirchenordnung durch die Kirchensynode werden dieGrundzüge der neuen Kirchenordnung den Mitgliedern der Landeskirche kommuniziert. Durcheine umfassende Information kommt die grosse Mehrheit zur Überzeugung, dass die neue Kir-chenordnung für die Landeskirche eine gute rechtliche Grundlage ist.

Der Internetauftritt und die Anwendung von Medien entsprechen heutigenBedürfnissen und StandardsDie Landeskirche präsentiert sich Mitgliedern und Öffentlichkeit gegenüber als moderneOrganisation, die Informationen und Materialien insbesondere für Kirchgemeinden leicht undüberschaubar zugänglich macht.Behördenmitglieder und Mitarbeitende in Kirchgemeinden und Gesamtkirchlichen DienstenGKD kennen die Einsatzmöglichkeiten der neuen Medien, insbesondere von Multimediaanwen-dungen, und können diese bei ihrer Arbeit einsetzen.

Das Erscheinungsbild der Landeskirche wird weiterentwickeltZum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der neuen Kirchenordnung steht das neue Erscheinungsbildzur Verfügung. Es dient der guten Erkennbarkeit der Landeskirche und lässt Flexibilität für loka-le Spezifikationen zu. Es entspricht den Anforderungen an ein zeitgemässes Erscheinungsbild undweist grösstmögliche Praktikabilität für Anwenderinnen und Anwender auf.

Gemeindeaufbau und Leitung

Ziele und Massnahmen

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Impressum

HerausgeberKirchenrat der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich

GestaltungKirchlicher Informationsdienst kid

FotosDavid Küenzi, Peter Hürlimann, Andreas Hoffmann

DruckDruckerei Zollinger AG, Adliswil

Bezug beiKirchlicher Informationsdienst kidBlaufahnenstr. 108001 ZürichTel. 044 258 91 [email protected] 2008